(öffentlich) - 001/ 6/2016 - (pdf 93Kb)

Transcription

(öffentlich) - 001/ 6/2016 - (pdf 93Kb)
Vorlage 001/ 6/2016
X öffentlich
nicht öffentlich
Beschlussvorlage zur Herbeiführung
eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses
Beschlussdarstellung:Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 5
Abs. (1) der Zuständigkeitsordnung die Ausführung und Finanz ierung des
Projektes
Verlängerung Linie 701 – Westfalenstraße bis Am Hülserhof / Am Röhrenwerk mit Gesamtkosten in Höhe von 30.000.000,00 EUR (brutto) .
Beschlusslage:
In seiner Sitzung am 05.12.2005 hat der Haupt- und Finanzausschuss den
Planungsbeschluss gefasst.
Sachdarstellung:
Kosten
konsumtive Kosten
850.000,00 EUR
+ investive Kosten
29.150.000,00 EUR
= Gesamtkosten
30.000.000,00 EUR
jährliche Nettofolgekosten
2.530.431,-EUR
RSD Vorlage
Ausgangssituation
Die Erschließung des ISS-Dome sowie des Entwicklungsgebietes an der
Theodorstraße mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt zurzeit tagsüber mittels der
Buslinie 757 im Stunden-Takt. In den Hauptverkehrszeiten verkehren zusätzlich die
Buslinien 756, und 758 im 20 Minuten- bzw. im 30 Minuten-Takt. Bei
Veranstaltungen im ISS -Dome erfolgt je nach Bedarf ein zusätzlicher
Buspendelverkehr zu den Anschlusspunkten Rath S und Unterrath S. Für die
leistungsfähige Erschließung des Entwicklungsgebietes an der Theodorstraße in
Düsseldorf-Rath und des ISS-Domes mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist es
erforderlich, die Straßenbahnlinie 701 von der heutigen Endhaltestelle „DüsseldorfRath S-Bahnhof“ in der Westfalenstraße bis zu einer neuen Endhaltestelle im
Bereich der Kreuzung Theodorstraße/ Am Hülserhof/ Am Röhrenwerk zu verlängern.
Die Streckenverlängerung ist im beschlossenen Nahverkehrsplan verankert.
Seite 1
von 7
Vorlage 001/ 6/2016
Darstellung der Maßnahme
Die neue Straßenbahntrasse zweigt an der vorhandenen Gleisschleife am Bahnhof
Rath aus dem bestehenden Streckennetz ab. Im Bereich der beiden Weichen wird
ein Erschütterungsschutz für die angrenzenden Wohngebäude eingebaut. Im
weiteren Verlauf durchschneidet die Trasse den Platz der Wendeschleife und verläuft
parallel zu den Gewerbebauten östlich der Wahlerstraße an der westlichen Seite der
Kleingartenanlage. Anschließend schwenkt die Trasse in einem Bogen in Richtung
Westen ab.
Die Trassenführung wurde so gewählt, dass die Eingriffe in die Privatflächen und in
die Fläche der Kleingartenanlage auf ein Minimum beschränkt werden konnten.
Im Bereich der Wahlerstraße quert die Straßenbahntrasse höhengleich das Vallourec
-Anschlussgleis. Die Trasse verläuft im Abschnitt Wahlerstraße bis Am Hülserhof auf
einem eigenen Gleiskörper in Mittellage der vierstreifigen Theodorstraße. Im
Knotenpunktbereich Theodorstraße/ Am Hülserhof/ Am Röhrenwerk schwenkt die
Trasse nach Süden in die Wendeschleife ein. Die in Teilbereichen in der
Straßenmitte vorhandene Bustrasse wird zurückgebaut.
Auf dem neuen Streckenverlauf werden die folgenden drei neuen Haltestellen
eingerichtet.
- Knotenpunkt Theodorstraße/ Wahlerstraße mit Anschluss an die Einmündung
Oberhausener Straße
- ISS-Dome
- Knotenpunkt Theodorstraße/ Am Hülserhof/ Am Röhrenwerk (Bereich
Wendeschleife)
Der vorhandene Haltepunkt Rath-S wird umgebaut und an den neuen
Streckenverlauf angepasst.
Alle vier genannten Haltestellen werden barrierefrei
„Gestaltungsstandards
zur
Verbesserung
der
mobilitätsbehinderter Menschen“ hergestellt.
unter Beachtung der
Verkehrsverhältnisse
Für eine zügige Betriebsabwicklung bei Großveranstaltungen erhält die
stadteinwärtige Haltestelle am ISS-Dome eine Nutzlänge von 80 m und ermöglicht
dadurch den gleichzeitigen Halt von 2 Zügen mit einer Zuglänge von je 40 m. Die
Nutzlänge der übrigen Haltestellen beträgt ca. 60 m.
RSD Vorlage
Die Straßenbahntrasse wird überwiegend als Rasengleis angelegt. Lediglich in den
Haltestellen, im Bereich der Wendeschleife und in den Straßenkreuzungen erfolgt die
Ausbildung als geschlossener Gleiskörper. Durch die Taktverdichtung der
Straßenbahn im Veranstaltungsbetrieb ist die Verstärkung der Oberleitung im
Bereich Münsterstraße und Westfalenstraße erforderlich.
Im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der Theodorstraße zur Inbetriebnahme des ISS Domes wurden bereits Vorabmaßnahmen (Mastfundamente, Verrohrung,
Maststellungen, usw.) im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags für die
Verlängerung der Straßenbahnlinie durchgeführt. Ferner sind zur Sicherstellung des
Seite 2
von 7
Vorlage 001/ 6/2016
vorläufigen
Pendelbusbetriebs
Maßnahmen
im
Bereich
der
Straßenbahnwendeschleifen in Rath und Unterrath sowie am ISS-Dome und am
Bahnübergang Wahlerstraße erfolgt.
Unter Berücksichtigung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan formulierten
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der Festlegung einer
„externen“ Ausgleichsfläche westlich des Rotthäuser Weges (nicht mehr benötigte
Friedhofserweiterungsflächen Gerresheim) können die prognostizierten Eingriffe
(Natur und Landschaft) ausgeglichen werden. Die erfolgte Baumbilanz kommt zu
dem Ergebnis, dass bei der Durchführung der geplanten 35 Baumneupflanzungen
die Eingriffe (Baumverluste) kompensiert werden können.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf der Grundlage des Zweiervertrags
zwischen Stadt und Rheinbahn. Der BGA „Stadtbahn“ ist gem. § 15 UstG
vorsteuerabzugsberechtigt. Die Maßnahme wird in Gänze durch die Stadt Düsseldorf
finanziert.
Herstellungskosten:
Die Herstellungskosten bestehen aus folgenden Teilleistungen:
Entschädigung
vorübergeh. Inanspruchnahme
Grünanlagen / Ausgleichsflächen
Summe konsumtive Baukosten
Gerundet:
618.800 EUR
60.000 EUR
159.542 EUR
838.342 EUR
850.000 EUR
Grunderwerb
2.218.266 EUR
RSD Vorlage
Gleisbau:
Tiefbau Haltestellen:
Tief- und Straßenbau:
Erschütterungsschutz:
Hochbau Gebäude:
Ausstattung Haltestellen:
Fachtechnik Straßenbahn:
Lichtzeichenanlagen:
Leitungsträger:
Vorabmaßnahmen aus städtebaulichem Vertrag / Umfeld:
Verstärkung Oberleitung Münsterstr./Westfalenstr.:
Summe Baukosten
Planungskosten
Änderungen Anlagen Dritter:
Betriebskosten Schienenersatzverkehr
Verwaltungskosten Rheinbahn
Summe Baunebenkosten:
Seite 3
8.001.560 EUR
309.400 EUR
4.100.740 EUR
976.990 EUR
572.390 EUR
238.000 EUR
3.638.634 EUR
420.529 EUR
517.650 EUR
1.085.256 EUR
1.779.050 EUR
21.640.199 EUR
1.831.751 EUR
1.291.150 EUR
396.270 EUR
1.555.074 EUR
5.074.245 EUR
von 7
Vorlage 001/ 6/2016
aktivierbare Eigenleistungen (AEL)
213.805 EUR
Bruttosumme investiv inkl. AEL und Grunderwerb:
Gerundet :
29.146.515 EUR
29.150.000 EUR
In den Baunebenkosten sind gem. § 5 des Zweiervertrages zwischen Stadt und
Rheinbahn 1.555.074,- EUR Verwaltungskosten für Betreuung der Planung und der
Bauüberwachung durch die Rheinbahn enthalten.
Baurecht:
Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Linie 701 ist seit dem
07.08.2015 rechtskräftig.
Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens hat sich für den Bereich der Haltestelle
Rath-S aufgrund des vom Rat beschlossenen ÖPNV-Straßenbahn- und
Stadtbahnnetz nach Inbetriebnahme der Wehrhahn-Linie (Vorlage 66/40/2012) eine
andere Trassenvariante als im Planfeststellungsverfahren beantragt aufgezeigt. Statt
der beantragten Wendeschleife für die 701 soll eine Kehrgleisanlage für die Linie
U71 erstellt werden. Das ehemalige Betriebskonzept sah noch ein Wenden der
Straßenbahnlinie 701 (Einrichtungsfahrzeuge) vor. Gemäß aktuellem Konzept wird
nur die Stadtbahnlinie (Zweirichtungsfahrzeuge) an der Haltestelle Rath-S wenden.
Die aktuelle Trassenvariante bietet gegenüber der Wendeschleife Vorteile in Bezug
auf Haltestellenlage und –qualität sowie Lärm- und Erschütterungsemissionen. Für
diese geänderte Trassierung wird ein Deckblattverfahren bei der Bezirksregierung
eingeleitet.
RSD Vorlage
Für das Betriebsgebäude Am Hülserhof und das Unterwerk Theodorstraße liegen die
baurechtlichen Genehmigungen vor.
Seite 4
von 7
Vorlage 001/ 6/2016
Gesamtkosten und Refinanzierung
konsumtiv (EUR)
netto
Baukosten
brutto
investiv (EUR)
netto
838.342,-
brutto
21.640.199,-
Baunebenkosten
(Ing.-Leistungen etc.)
5.074.245,-
Grunderwerb
----------
----------
2.218.266,-
aktivierbare
Eigenleistungen
----------
----------
213.805,-
Summe Gesamtkosten
838.342,-
29.146.515,-
Gesamtkosten gerundet
850.000,-
29.150.000,-
Zuweisungen des Landes,
Bundes, VRR etc.
Anliegerbeiträge nach
KAG / BauGB
Anteile Dritter
Erstattung der
Umsatzsteuer
4.024.840,-
Summe Refinanzierung
4.024.840,-
Refinanzierung gerundet
4.025.000,-
Eigenanteil
davon durch Darlehn
finanziert
850.000,----------
----------
25.125.000,----------
----------
RSD Vorlage
Vor dem Hintergrund der begrenzten Fördermittel des VRR hätte die Beantragung
von Zuwendungen keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Im Planungsbeschluss von 2005 wurden Baukosten in Höhe von 12.100.000, - EUR
netto, entsprechend 14.399.000,- EUR brutto geschätzt, mit dem gleichzeitigen
Hinweis, dass einige Teilleistungen noch nicht Bestandteil der Kostenschätzung sind.
Seite 5
von 7
Vorlage 001/ 6/2016
Die Erhöhung der genannten Kosten im Vergleich Planungs- und Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss sind zum großen Teil dem zeitlichen Abstand von 11 Jahren
und der damit verbundenen Preissteigerung geschuldet. Die Preissteigerung für den
Zeitraum 2005 bis 2016 beträgt ca. 30 %, entsprechend 4.319.700 EUR brutto. Die
im Planungsbeschluss kostenmäßig nicht genannten Teilleistungen betragen in
Summe rd. 9.583.221,- EUR und setzen sich zusammen aus den
Grunderwerbskosten mit den Änderungen an Anlagen Dritter (3.509.416,- €), der
Verstärkung der Oberleitung Westfalenstraße (1.780.000,- €), dem Betriebsgebäude
(580.000,- €), der Gabionenwand (560.000,- €), dem Erschütterungsschutz
(980.000,- €), Aktivierbaren Eigenleistungen (213.805,- €) sowie Kosten für
Aufwendungen der Rheinbahn (1.960.000,- €).
Darüber hinaus hat die Fortschreibung und Detaillierung der Planung ebenfalls zu
einer Kostensteigerung geführt.
Finanzierung
siehe Anlage
Terminplan
Baubeginn
Bauzeit ca.
Fertigstellung ca.
Juli 2016
18 Monate
Dezember 2017
Vorbereitende Freimachungsarbeiten werden bereits im 1. Quartal 2016 erfolgen.
Restarbeiten, insbesondere die Oberflächenherstellung des Rasengleises, werden
im Anschluss zur Inbetriebnahme der Gleistrasse durchgeführt.
Erfüllung der Voraussetzungen des § 14 GemHVO:
BIC-Empfehlung
RPA geprüft
Kämmerei geprüft
Zustimmung des
Kämmerers
am: 06.01.2016
am: 12.02.2016
am: 19.02.2016
am: 19.02.2016
RSD Vorlage
Die Unterlagen entsprechen im Wesentlichen der Bestimmung des § 14 (2)
GemHVO. Aufgrund der nicht detailliert vorliegenden Änderungen zur
Kostenberechnung hinsichtlich der Variante mit einer Kehrgleisanlage besteht ein
Kostenrisiko.
Seite 6
von 7
Vorlage 001/ 6/2016
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatum
Ergebnis
Haupt- und Finanzausschuss
29.02.2016
-/-²
2) Das Beratungsergebnis wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.
Anlagen:
X beigefügt
nicht vorhanden
Nr.
Anlage
1
2
3
Finanzierung
Übersichtsplan
Lageplan Haltestelle Rath S
Amt / Institut:
Amt für Verkehrsmanagement
RSD Vorlage
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Dr. Keller
Seite 7
von 7

Documents pareils