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Vorlage 001/ 6/2016 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses Beschlussdarstellung:Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 5 Abs. (1) der Zuständigkeitsordnung die Ausführung und Finanz ierung des Projektes Verlängerung Linie 701 – Westfalenstraße bis Am Hülserhof / Am Röhrenwerk mit Gesamtkosten in Höhe von 30.000.000,00 EUR (brutto) . Beschlusslage: In seiner Sitzung am 05.12.2005 hat der Haupt- und Finanzausschuss den Planungsbeschluss gefasst. Sachdarstellung: Kosten konsumtive Kosten 850.000,00 EUR + investive Kosten 29.150.000,00 EUR = Gesamtkosten 30.000.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 2.530.431,-EUR RSD Vorlage Ausgangssituation Die Erschließung des ISS-Dome sowie des Entwicklungsgebietes an der Theodorstraße mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt zurzeit tagsüber mittels der Buslinie 757 im Stunden-Takt. In den Hauptverkehrszeiten verkehren zusätzlich die Buslinien 756, und 758 im 20 Minuten- bzw. im 30 Minuten-Takt. Bei Veranstaltungen im ISS -Dome erfolgt je nach Bedarf ein zusätzlicher Buspendelverkehr zu den Anschlusspunkten Rath S und Unterrath S. Für die leistungsfähige Erschließung des Entwicklungsgebietes an der Theodorstraße in Düsseldorf-Rath und des ISS-Domes mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist es erforderlich, die Straßenbahnlinie 701 von der heutigen Endhaltestelle „DüsseldorfRath S-Bahnhof“ in der Westfalenstraße bis zu einer neuen Endhaltestelle im Bereich der Kreuzung Theodorstraße/ Am Hülserhof/ Am Röhrenwerk zu verlängern. Die Streckenverlängerung ist im beschlossenen Nahverkehrsplan verankert. Seite 1 von 7 Vorlage 001/ 6/2016 Darstellung der Maßnahme Die neue Straßenbahntrasse zweigt an der vorhandenen Gleisschleife am Bahnhof Rath aus dem bestehenden Streckennetz ab. Im Bereich der beiden Weichen wird ein Erschütterungsschutz für die angrenzenden Wohngebäude eingebaut. Im weiteren Verlauf durchschneidet die Trasse den Platz der Wendeschleife und verläuft parallel zu den Gewerbebauten östlich der Wahlerstraße an der westlichen Seite der Kleingartenanlage. Anschließend schwenkt die Trasse in einem Bogen in Richtung Westen ab. Die Trassenführung wurde so gewählt, dass die Eingriffe in die Privatflächen und in die Fläche der Kleingartenanlage auf ein Minimum beschränkt werden konnten. Im Bereich der Wahlerstraße quert die Straßenbahntrasse höhengleich das Vallourec -Anschlussgleis. Die Trasse verläuft im Abschnitt Wahlerstraße bis Am Hülserhof auf einem eigenen Gleiskörper in Mittellage der vierstreifigen Theodorstraße. Im Knotenpunktbereich Theodorstraße/ Am Hülserhof/ Am Röhrenwerk schwenkt die Trasse nach Süden in die Wendeschleife ein. Die in Teilbereichen in der Straßenmitte vorhandene Bustrasse wird zurückgebaut. Auf dem neuen Streckenverlauf werden die folgenden drei neuen Haltestellen eingerichtet. - Knotenpunkt Theodorstraße/ Wahlerstraße mit Anschluss an die Einmündung Oberhausener Straße - ISS-Dome - Knotenpunkt Theodorstraße/ Am Hülserhof/ Am Röhrenwerk (Bereich Wendeschleife) Der vorhandene Haltepunkt Rath-S wird umgebaut und an den neuen Streckenverlauf angepasst. Alle vier genannten Haltestellen werden barrierefrei „Gestaltungsstandards zur Verbesserung der mobilitätsbehinderter Menschen“ hergestellt. unter Beachtung der Verkehrsverhältnisse Für eine zügige Betriebsabwicklung bei Großveranstaltungen erhält die stadteinwärtige Haltestelle am ISS-Dome eine Nutzlänge von 80 m und ermöglicht dadurch den gleichzeitigen Halt von 2 Zügen mit einer Zuglänge von je 40 m. Die Nutzlänge der übrigen Haltestellen beträgt ca. 60 m. RSD Vorlage Die Straßenbahntrasse wird überwiegend als Rasengleis angelegt. Lediglich in den Haltestellen, im Bereich der Wendeschleife und in den Straßenkreuzungen erfolgt die Ausbildung als geschlossener Gleiskörper. Durch die Taktverdichtung der Straßenbahn im Veranstaltungsbetrieb ist die Verstärkung der Oberleitung im Bereich Münsterstraße und Westfalenstraße erforderlich. Im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der Theodorstraße zur Inbetriebnahme des ISS Domes wurden bereits Vorabmaßnahmen (Mastfundamente, Verrohrung, Maststellungen, usw.) im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags für die Verlängerung der Straßenbahnlinie durchgeführt. Ferner sind zur Sicherstellung des Seite 2 von 7 Vorlage 001/ 6/2016 vorläufigen Pendelbusbetriebs Maßnahmen im Bereich der Straßenbahnwendeschleifen in Rath und Unterrath sowie am ISS-Dome und am Bahnübergang Wahlerstraße erfolgt. Unter Berücksichtigung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan formulierten Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der Festlegung einer „externen“ Ausgleichsfläche westlich des Rotthäuser Weges (nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsflächen Gerresheim) können die prognostizierten Eingriffe (Natur und Landschaft) ausgeglichen werden. Die erfolgte Baumbilanz kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Durchführung der geplanten 35 Baumneupflanzungen die Eingriffe (Baumverluste) kompensiert werden können. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf der Grundlage des Zweiervertrags zwischen Stadt und Rheinbahn. Der BGA „Stadtbahn“ ist gem. § 15 UstG vorsteuerabzugsberechtigt. Die Maßnahme wird in Gänze durch die Stadt Düsseldorf finanziert. Herstellungskosten: Die Herstellungskosten bestehen aus folgenden Teilleistungen: Entschädigung vorübergeh. Inanspruchnahme Grünanlagen / Ausgleichsflächen Summe konsumtive Baukosten Gerundet: 618.800 EUR 60.000 EUR 159.542 EUR 838.342 EUR 850.000 EUR Grunderwerb 2.218.266 EUR RSD Vorlage Gleisbau: Tiefbau Haltestellen: Tief- und Straßenbau: Erschütterungsschutz: Hochbau Gebäude: Ausstattung Haltestellen: Fachtechnik Straßenbahn: Lichtzeichenanlagen: Leitungsträger: Vorabmaßnahmen aus städtebaulichem Vertrag / Umfeld: Verstärkung Oberleitung Münsterstr./Westfalenstr.: Summe Baukosten Planungskosten Änderungen Anlagen Dritter: Betriebskosten Schienenersatzverkehr Verwaltungskosten Rheinbahn Summe Baunebenkosten: Seite 3 8.001.560 EUR 309.400 EUR 4.100.740 EUR 976.990 EUR 572.390 EUR 238.000 EUR 3.638.634 EUR 420.529 EUR 517.650 EUR 1.085.256 EUR 1.779.050 EUR 21.640.199 EUR 1.831.751 EUR 1.291.150 EUR 396.270 EUR 1.555.074 EUR 5.074.245 EUR von 7 Vorlage 001/ 6/2016 aktivierbare Eigenleistungen (AEL) 213.805 EUR Bruttosumme investiv inkl. AEL und Grunderwerb: Gerundet : 29.146.515 EUR 29.150.000 EUR In den Baunebenkosten sind gem. § 5 des Zweiervertrages zwischen Stadt und Rheinbahn 1.555.074,- EUR Verwaltungskosten für Betreuung der Planung und der Bauüberwachung durch die Rheinbahn enthalten. Baurecht: Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Linie 701 ist seit dem 07.08.2015 rechtskräftig. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens hat sich für den Bereich der Haltestelle Rath-S aufgrund des vom Rat beschlossenen ÖPNV-Straßenbahn- und Stadtbahnnetz nach Inbetriebnahme der Wehrhahn-Linie (Vorlage 66/40/2012) eine andere Trassenvariante als im Planfeststellungsverfahren beantragt aufgezeigt. Statt der beantragten Wendeschleife für die 701 soll eine Kehrgleisanlage für die Linie U71 erstellt werden. Das ehemalige Betriebskonzept sah noch ein Wenden der Straßenbahnlinie 701 (Einrichtungsfahrzeuge) vor. Gemäß aktuellem Konzept wird nur die Stadtbahnlinie (Zweirichtungsfahrzeuge) an der Haltestelle Rath-S wenden. Die aktuelle Trassenvariante bietet gegenüber der Wendeschleife Vorteile in Bezug auf Haltestellenlage und –qualität sowie Lärm- und Erschütterungsemissionen. Für diese geänderte Trassierung wird ein Deckblattverfahren bei der Bezirksregierung eingeleitet. RSD Vorlage Für das Betriebsgebäude Am Hülserhof und das Unterwerk Theodorstraße liegen die baurechtlichen Genehmigungen vor. Seite 4 von 7 Vorlage 001/ 6/2016 Gesamtkosten und Refinanzierung konsumtiv (EUR) netto Baukosten brutto investiv (EUR) netto 838.342,- brutto 21.640.199,- Baunebenkosten (Ing.-Leistungen etc.) 5.074.245,- Grunderwerb ---------- ---------- 2.218.266,- aktivierbare Eigenleistungen ---------- ---------- 213.805,- Summe Gesamtkosten 838.342,- 29.146.515,- Gesamtkosten gerundet 850.000,- 29.150.000,- Zuweisungen des Landes, Bundes, VRR etc. Anliegerbeiträge nach KAG / BauGB Anteile Dritter Erstattung der Umsatzsteuer 4.024.840,- Summe Refinanzierung 4.024.840,- Refinanzierung gerundet 4.025.000,- Eigenanteil davon durch Darlehn finanziert 850.000,---------- ---------- 25.125.000,---------- ---------- RSD Vorlage Vor dem Hintergrund der begrenzten Fördermittel des VRR hätte die Beantragung von Zuwendungen keinerlei Aussicht auf Erfolg. Im Planungsbeschluss von 2005 wurden Baukosten in Höhe von 12.100.000, - EUR netto, entsprechend 14.399.000,- EUR brutto geschätzt, mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass einige Teilleistungen noch nicht Bestandteil der Kostenschätzung sind. Seite 5 von 7 Vorlage 001/ 6/2016 Die Erhöhung der genannten Kosten im Vergleich Planungs- und Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss sind zum großen Teil dem zeitlichen Abstand von 11 Jahren und der damit verbundenen Preissteigerung geschuldet. Die Preissteigerung für den Zeitraum 2005 bis 2016 beträgt ca. 30 %, entsprechend 4.319.700 EUR brutto. Die im Planungsbeschluss kostenmäßig nicht genannten Teilleistungen betragen in Summe rd. 9.583.221,- EUR und setzen sich zusammen aus den Grunderwerbskosten mit den Änderungen an Anlagen Dritter (3.509.416,- €), der Verstärkung der Oberleitung Westfalenstraße (1.780.000,- €), dem Betriebsgebäude (580.000,- €), der Gabionenwand (560.000,- €), dem Erschütterungsschutz (980.000,- €), Aktivierbaren Eigenleistungen (213.805,- €) sowie Kosten für Aufwendungen der Rheinbahn (1.960.000,- €). Darüber hinaus hat die Fortschreibung und Detaillierung der Planung ebenfalls zu einer Kostensteigerung geführt. Finanzierung siehe Anlage Terminplan Baubeginn Bauzeit ca. Fertigstellung ca. Juli 2016 18 Monate Dezember 2017 Vorbereitende Freimachungsarbeiten werden bereits im 1. Quartal 2016 erfolgen. Restarbeiten, insbesondere die Oberflächenherstellung des Rasengleises, werden im Anschluss zur Inbetriebnahme der Gleistrasse durchgeführt. Erfüllung der Voraussetzungen des § 14 GemHVO: BIC-Empfehlung RPA geprüft Kämmerei geprüft Zustimmung des Kämmerers am: 06.01.2016 am: 12.02.2016 am: 19.02.2016 am: 19.02.2016 RSD Vorlage Die Unterlagen entsprechen im Wesentlichen der Bestimmung des § 14 (2) GemHVO. Aufgrund der nicht detailliert vorliegenden Änderungen zur Kostenberechnung hinsichtlich der Variante mit einer Kehrgleisanlage besteht ein Kostenrisiko. Seite 6 von 7 Vorlage 001/ 6/2016 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Haupt- und Finanzausschuss 29.02.2016 -/-² 2) Das Beratungsergebnis wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 2 3 Finanzierung Übersichtsplan Lageplan Haltestelle Rath S Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement RSD Vorlage Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller Seite 7 von 7