Schriesheimer Bürgertag

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Schriesheimer Bürgertag
21
Mittwoch, 25. Mai 2016
Schriesheimer
Bürgertag
Sonntag, 12. Juni 2016,
13:00 – 18:00 Uhr
im Rathaus
Schriesheim
Volkstanzfest
im Schulhof der
Strahlenberger Grundschule
Sonntag, 29. Mai 2016
ab 14:00 Uhr
MGV „Eintracht“
2 | Amtlicher Teil
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 25. Mai · Nr. 21
Amtlicher Teil
Jubelgeburtstage
In der Zeit vom 25. Mai 2016 bis einschließlich 31. Mai 2016 können wir am
25.05. Frau Brigitte Gertrud Morast geb. Schulz,
Passein 1, Schriesheim
zum 75. Geburtstag
Herrn Anton Helmuth Brandt,
Landstr. 94, Schriesheim
zum 70. Geburtstag
26.05. Frau Klara Schneider geb. Gedak,
Mozartstr. 22, Schriesheim
zum 75. Geburtstag
27.05. Frau Gudrun Eleonore Riebel geb. Seib,
Mannheimer Str. 42, Schriesheim
zum 70. Geburtstag
Herrn Hans Philipp Karl Schuhmann,
Talstr. 144, Schriesheim
zum 70. Geburtstag
29.05. Frau Maria Magdalena Liesch geb. Brill,
Leutershäuser Str. 16, Schriesheim
zum 80. Geburtstag
Frau Anna Maria Lay geb. Mateovitsch,
St.-Wolfgang-Str. 39, Schriesheim
zum 75. Geburtstag
Öffnungszeiten Rathaus Schriesheim
Montag u. Dienstag
Mittwoch
Donnerstag und Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.30 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr
Wichtige Telefonnummern
Notruf – Polizei
Notruf – Rettungsdienst/Feuerwehr
110
112
Einheitliche Behörden-Rufnummer für Verwaltungsfragen
115
Die einheitliche Behördennummer ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen
aller Art. Über die 115 erhalten Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Antworten
auf die am häufigsten anfallenden Behördenanliegen. Aus immer mehr Regionen
ist die Rufnummer erreichbar.
Zentrale SMS-Nothilfenummer für Gehörlose/Sprachbehinderte
der Polizei Baden-Württemberg, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
SMS Polizei Baden-Württemberg
01522/1807110
(aus allen Netzen)
SMS Feuerwehr/Rettungsdienst
T-Mobile/Vodafone
990711/50667112
E-Plus
15510711/50667112
Telefonica/O2
3290711/50667112
Neue bundesweite Rufnummer für den
ärztlichen Bereitschaftsdienst
116 117
Störmeldestelle Wasser/Abwasser
0800/2901000
Störungsmeldestelle Strom (kostenfrei)
0800/3629477
Störungsmeldestelle für Erdgas und Straßenbeleuchtung:
Notfall-Hotline
0800/2901000
Service-Hotline
0800/6882255
Profi-Hotline
01805/290555
Impressum
Amtliches Verkündigungsorgan der Stadt Schriesheim
Herausgeber: Stadt Schriesheim
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Höfer oder Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Die jeweils veröffentlichende Organisation.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG,
Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0, Internet: www.nussbaum-slr.de
Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227 5449-0, Internet: www.knvertrieb.de
Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227 35828-30, E-Mail: [email protected]
Herrn Hans-Jörg Jäck,
Entengasse 2, Schriesheim
zum 70. Geburtstag
30.05. Frau Ilse Edith Hampel geb. Rohde,
Untere Kippstr. 15, Schriesheim-Altenbach
zum 80. Geburtstag
31.05. Herrn Dr. Dieter-Rainer Alt,
Untere Kippstr. 21, Schriesheim-Altenbach
zum 70. Geburtstag
gratulieren.
Ich wünsche den Jubilaren von Herzen alles Gute, Frohsinn, viel
Glück und Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Höfer, Bürgermeister
Das Bürgerbüro informiert
Sammelrufnummer 06203 602-800
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag 07.00 – 12.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Alle Dienstleistungen des Bürgerbüros erhalten Sie auch in der
Verwaltungsstelle Altenbach, Abtsweg 3a, Tel. 06220 213.
Diese finden Sie hinter der Grundschule.
– Lesen Sie bitte weiter auf Seite 5 –
Bürgermeisteramt Schriesheim
06203/6020
Telefax
06203/602191
Verwaltungsstelle Altenbach und Ortsvorsteher
06220/213
Verwaltungsstelle Ursenbach und Ortsvorsteher
06220/1573
Stadtbibliothek
06203/692996
Volkshochschule Schriesheim
06203/692699
Feuerwehr Schriesheim
602185
Feuerwehr Altenbach
06220/7007
Feuerwehr Ursenbach
06220/5583
Polizeiposten Schriesheim
61301
Polizeirevier Weinheim
06201/10030
Mobiler Sozialer Dienst
06203/5088
Stadtarchiv
06203/64436
Schülerhort „Pfiffikus“,
Hirschberger Str. 1, Schriesheim
06203/9577897
Wasserversorgungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH,
Friedrichstr. 28–30, 69198 Schriesheim
06203/925922
Fax: 06203/602-260, E-Mail: [email protected]
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale in Ettlingen
07243/180-0
Beratungsservice – Bezirkszentrum Schriesheim
06203/6999-0
Servicetelefon
0800/3629527
MVV Energie AG
Gas-Hausanschlüsse
0621/2903573
AVR Kommunal GmbH, Sinsheim
07261/931-0
Ihre Ansprechpartner bei Kabel BW
24-Stunden-Servicehotline – Annahme von
Kundenanfragen und Störungsmeldungen
0800/8888112
E-Mail: [email protected]
Fax 0800/8888115
Bedarfstaxi, Taxi Foum
61920
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de; Zusteller: www.gsvertrieb.de
Einzelversand nur gegen Bezahlung der halbjährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Bezugspreis: 23,20 € halbjährlich. inkl. Zustellung. Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
Einzelverkaufspreis
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Rathaus Schriesheim: 1,10 €
Nachhaltigkeit
Papier: Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Energie: Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden
damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
Mehr Informationen: www.nussbaum-slr.de/nussbaum-medien/ökologie
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 25. Mai 2016 · Nr. 21
Amtlicher Teil | 3
KERWE UND STRASSENFEST 2016
ANTRAG
auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättenerlaubnis i.V. mit § 1 Abs. 1 Gaststättenverordnung Baden-Württemberg
Name des Vereins/Antragsteller ...........................................................................................
Anschrift .................................................................................................................................
Telefonnummer ..........................................................
Es wird betrieben □ Imbiss-Stand
□ Imbiss-Getränkestand
□ Getränkestand
□ Straußwirtschaft
In welcher Straße/Hof ............................................................................................................
(bitte genaue Anschrift bzw. Ortsbeschreibung)
am
Samstag, 03. Sept. 2016 von .......... Uhr bis ......... Uhr
Sonntag, 04. Sept. 2016 von .......... Uhr bis ......... Uhr
Montag, 05. Sept. 2016 von .......... Uhr bis ......... Uhr
Erfolgt der Verkauf von alkoholischen Getränken:
Erfolgt der Verkauf von alkoholfreien Getränken:
Erfolgt die Ausgabe von Speisen
□ Ja □ Nein
□ Ja □ Nein
□ Ja □ Nein
Folgender Text soll im Wegweiser/Flyer erscheinen:
..................................................................................................................................................
..................................................................................................................................................
Welche Toiletten stehen zur Verfügung: ..............................................................................
Verantwortliche Person .........................................................................................................
................................, den ........................... .......................................................................
(Unterschrift)
Bitte beachten:
Der Antrag muss bis spätestens 27. Mai 2016 bei der Stadtverwaltung Schriesheim
– Ordnungsamt – vorliegen. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Auflagen der Lebensmittelüberwachungsbehörde sind unbedingt
einzuhalten.
4 | Amtlicher Teil
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 25. Mai · Nr. 21
Schriesheimer Bürgertag
Sonntag, 12. Juni 2016
13.00 – 18.00 Uhr im Rathaus
Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner!
Der Gemeinderat der Stadt Schriesheim hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2015
beschlossen, am
Sonntag, dem 12. Juni 2016
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Eröffnung um 13.30 Uhr durch Herrn Bürgermeister Höfer im Neuen Rathaus
in Schriesheim eine Einwohnerversammlung in Form eines Bürgertages durchzuführen. Die
Bürgertage haben den Vorteil, dass in entspannter Atmosphäre, ohne hemmende Barrieren
zwischen Verwaltung und Einwohnerinnen und Einwohnern kommuniziert werden kann.
Der Bürgertag 2016 befasst sich auf Beschluss des Gemeinderates schwerpunktmäßig mit
folgenden Themen:




Inklusion in der Stadtgesellschaft
Schriesheim 2030 – Beteiligung zum Stadtentwicklungskonzept
Aktuelle Bauvorhaben der Stadt Schriesheim
Spielplätze in Schriesheim – eine Bestandsaufnahme
Zur jeweils vollen Stunde (um 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr) gibt es im kleinen Sitzungssaal
Impulsvorträge zu den jeweiligen Themen von ca. 20 Minuten Dauer. Eine Fragerunde bzw.
Diskussion mit dem Bürgermeister und dem Referenten/der Referentin schließt sich an.
Inhaltlich begleitet wird der Bürgertag von Organisationen wie AWO, Sozialstation, ASS, VdK,
DRK, HWK. Diese sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Mitglieder des
Gemeinderates, des Jugendgemeinderates und der Bürgermeister beantworten Fragen und
nehmen Anregungen und Kritik entgegen.
Wir laden Sie herzlich ein. Besuchen Sie uns, fragen Sie uns, kritisieren Sie uns. Auch für
Lob sind wir aufgeschlossen. Eine professionelle Kinderbetreuung wird angeboten. Für das
leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.
Ihr Hansjörg Höfer
Bürgermeister
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 25. Mai 2016 · Nr. 21
– Fortsetzung von Seite 2 –
Die Verwaltungsstelle hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.
Stadt Schriesheim
Bürgerbüro
Ausweispflicht
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
wir weisen darauf hin, dass nach § 1, Abs. 1 Personalausweisgesetz „Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet sind, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie
16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen
oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland
aufhalten“.
Dies kann ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sein.
Seit 2012 erinnert das Bürgerbüro die Bürgerinnen und Bürger
rechtzeitig, dass deren Ausweisdokumente in Kürze ablaufen.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ein rechtzeitiges
Beantragen (derzeitige Bearbeitungsdauer 2-3 Wochen) nicht
erfolgt.
Dies zieht die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
(10,– Euro) nach sich und kann eine Ordnungswidrigkeit i.H.v.
mindestens 35,– Euro bedeuten (zusätzlich zu den regulären
Gebühren).
Wir bitten des Weiteren zu beachten, dass Sie bei Vorsprache im
Bürgerbüro als Identitätsnachweis immer ein Ausweisdokument
vorlegen müssen und dass ein Führerschein kein Ausweisdokument ist.
Nichtamtlicher Teil | 5
Die Stadt Schriesheim lädt alle interessierten Bürger zu einem
Aktionsabend über die Flurneuordnung im Bereich Mergel ein.
Der Abend wird vom Amt für Flurneuordnung moderiert und hat
die Aufgabe, den Teilnehmern der Veranstaltung Informationen
zum Ablauf zu bieten und gleichzeitig offene Fragen zu beantworten. Hierbei folgt noch im Anschluss an den Vortrag ein kleinerer Workshop in Gruppen, dessen Zielsetzung es ist, Wünsche
und Anliegen an die Flurneuordnung zu erfassen, um diese auch
bei der Planung weitgehend berücksichtigen zu können.
Die öffentliche Veranstaltung findet am 31.05.2016 um 19 Uhr
in der Strahlenberger Halle statt. Weitere Informationen zu der
geplanten Maßnahme finden Sie auch auf der Homepage des
zuständigen Landratsamtes (www.rhein-neckar-kreis.de) im
Bereich Dezernat V unter dem Punkt Flurneuordnungsverfahren.
Das Sozialamt informiert
Das Sozialamt ist am 27. Mai 2016 geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich an die Verwaltungsstelle Altenbach, Tel.-Nr. 06220 213.
Wir bitten um Beachtung.
Mai 2016
Der offene Treff findet nur am 06., 10. und 31. Mai statt!
MONTAG
Das Bauamt informiert
Sprechstunde im Rathaus
Flurneuordnung
Nur am 9. und 30. Mai
13.30 – 16.00 Uhr
DIENSTAG
FREITAG
06.05.: offener Treff
10.05.: Wikinger Schach
31.05.: Lesezeichen
basteln
12.45 – 17.30 Uhr
12.45 – 16.45 Uhr
Kontakt: Stefanie Brenner
Tel.: 0174-18 36 803
Mail: [email protected]
FREIWILLIG * KOSTENLOS * FÜR ALLE
6 - 14 Jahre
Offener Treff: Push-Gelände
(Ladenburger Fußweg, gegenüber Geflügelzuchtverein)
Nichtamtlicher Teil
AVR
Nächste Schadstoffsammlung der AVR Kommunal GmbH in
Schriesheim-Altenbach
In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der
AVR Kommunal GmbH können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden.
6 | Nichtamtlicher Teil
Am Dienstag, den 07.06.2016, können die Bürgerinnen und
Bürger Schadstoffe von 14:00 bis 16:00 Uhr beim Buswendeplatz, Neue Anlage 1 beim Umweltmobil abgeben.
Schadstoffe, wie flüssige Lacke, Pinselreiniger, Pflanzenspritzmittel, Rostschutzmittel, Spraydosen, Reinigungsmittel etc. aus
Haushalten werden bei der Schadstoffsammlung in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Wandinnenfarben (Dispersionsfarben) werden nicht beim
Umweltmobil angenommen, da sie keine Schadstoffe enthalten. Diese Farben gehören ausgehärtet in die Restmülltonne.
Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus entsorgt
werden.
Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spraydosen gehören in die Grüne Tonne plus.
Die Schadstoffe sollten aus Sicherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und auslaufsicher verpackt sein,
außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht schwerer als 20 kg
und nicht größer als 30 l sein.
Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und werden vom Handel zurückgenommen.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den
AVR-Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos abgegeben werden.
Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel.
Tankstellen und Werkstätten nehmen häufig Altöl an.
Die AVR Kommunal GmbH bittet die Bevölkerung, Schadstoffe
nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielende Kinder
und die Umwelt zu vermeiden.
Informationen zur Abfallwirtschaft für Schriesheim Bezirk 1
Abfuhr- und Sammeltermine auf einen Blick - Juni 2016
2-Rad-Behälter und Glasbox:
Restmüll
Biomüll
Grüne Tonne plus
Glasbox
13./27. 8./22.6./20.
15.
Nur nach vorheriger Anmeldung (Tel. 07261/931-310) werden
abgeholt:
Sperrmüll/GrünschnittAlttextilien/Schuhe
Altholz
8./22.10./24.8./22.
Schadstoffsammeltermine:
Standort: Buswendeplatz, Neue Anlage 1
07.06.2016
NEU: Elektrogeräte/Schrott: Keine Veröffentlichung der Abfuhrtermine mehr. Der Abholtermin wird Ihnen nach der Anmeldung
schriftlich mitgeteilt.
Informationen zur Abfallwirtschaft für Schriesheim Bezirk 2
Abfuhr- und Sammeltermine auf einen Blick - Juni 2016
2-Rad-Behälter und Glasbox:
Restmüll
Biomüll
Grüne Tonne plus
Glasbox
14./28. 8./22.7./21.
15.
Nur nach vorheriger Anmeldung (Tel. 07261/931-310) werden
abgeholt:
Sperrmüll/GrünschnittAlttextilien/Schuhe
Altholz
8./22.
10./24.
8./22.
Schadstoffsammeltermine:
Standort: Buswendeplatz, Neue Anlage 1
07.06.2016
NEU: Elektrogeräte/Schrott: Keine Veröffentlichung der Abfuhrtermine mehr. Der Abholtermin wird Ihnen nach der Anmeldung
schriftlich mitgeteilt.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Heidelberg
Nur in dringenden Notfällen, falls der Hausarzt oder der behandelnde Arzt nicht zu erreichen ist
Alte Eppelheimer Str. 35, 69115 Heidelberg
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 25. Mai · Nr. 21
Telefon 06221/19292
Täglich 20.00 Uhr – 7.30 Uhr
Freitag 19.00 Uhr bis Montag 7.30 Uhr
Mittwoch 13 Uhr bis Donnerstag 7.30 Uhr
sowie an Feiertagen
Kinderärzte:
Mittwoch 16.00 Uhr – 18.00 Uhr,
Samstag, Sonntag + Feiertage 9.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Augenärzte und Hals-Nasen-Ohrenärzte:
Samstag, Sonntag + Feiertage 9.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Ärztlicher Akut-Dienst für Privatpatienten und Selbstzahler –
PrivAD
Tel. 01805/304505, www.PrivAD.de
Neue bundesweite Rufnummer für fachärztliche Bereitschaft
Seit dem 27. Mai 2015 gilt in Baden-Württemberg die Rufnummer
116 117
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Ärztlicher Notdienst für Kinder
und Jugendliche
Notfallpraxis am Universitätsklinikum Heidelberg,
Im Neuenheimer Feld 430, 69120 Heidelberg
Öffnungszeiten: Mittwoch von 16.00 bis 22.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: von 9.00 bis 22.00 Uhr
An den anderen Wochentagen und in den Nachtstunden übernehmen Kinderärzte des Universitätsklinikums Heidelberg den Dienst.
Zahnärztlicher Notdienst
Der zahnärztliche Notdienst ist an Wochenenden und Feiertagen
ab sofort wie folgt zu erreichen:
Zahnärztlicher Notfalldienst
im Facharztzentrum Collinistraße 11
im Erdgeschoss links, 68161 Mannheim
(gegenüber dem Theresienkrankenhaus und parallel zur AOK)
Werktags • Nacht • von 19.00 Uhr – 06.00 Uhr
Am Wochenende • Tag und Nacht • von Freitag 19.00 Uhr bis
Montag 06.00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen: auch tagsüber von 06.00 Uhr – 19.00 Uhr
Telefonische Anmeldung für die oben genannten Sprechzeiten nicht erforderlich!
Augenärztlicher Notfalldienst
für den Bereich Bergstraße-Nord
(Schriesheim, Ladenburg, Weinheim und Hemsbach)
An Wochenenden und Feiertagen erfragen Sie bitte den jeweils
diensthabenden Augenarzt über den ärztlichen Notfalldienst
Weinheim, Telefon 06201/19292.
Apotheken-Sonntags- und Nachtdienst
Der Notdienst beginnt vormittags um 8.00 Uhr und dauert 24
Stunden bis zum nächsten Vormittag 8.00 Uhr.
Mi., 25.05.2016 Nachmittags:
Sonnen-Apotheke, Hof-Apotheke
Nachmittags und nachts:
Kronen-Apotheke, Ladenburg,
Hauptstr. 10, Tel. 06203/2292
Do., 26.05.2016 Hirschberg-Apotheke, Hirschb.-Leutershausen,
Fenchelstr. 12, Tel. 06201/51648
Rhein-Neckar-Apotheke, Viernheim,
Rhein-Neckar-Zentrum, Tel. 06204/71255
Fr., 27.05.2016 Alte Apotheke, Heddesheim,
Schaafeckstr. 23, Tel. 06203/41324
der Polizei Baden-Württemberg, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
SMS Polizei Baden-Württemberg
01522/1807110
(aus allen Netzen)
SMS Feuerwehr/Rettungsdienst
T-Mobile/Vodafone
990711/50667112
E-Plus
15510711/50667112
Telefonica/O2
3290711/50667112
Ende des kostenlosen Teils
Neue bundesweite Rufnummer für den
ärztlichen Bereitschaftsdienst
116 117
Störmeldestelle Wasser/Abwasser
0800/2901000
Störungsmeldestelle Strom (kostenfrei)
0800/3629477
Störungsmeldestelle für Erdgas und Straßenbeleuchtung:
Notfall-Hotline
0800/2901000
Service-Hotline
0800/6882255
Profi-Hotline
01805/290555
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nen auf der
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Schriesheim Seite.
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Hirschberger
Str. 1, Schriesheim
06203/9577897
Service-Hotline
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Nr. 21 · 25. Mai 2016 · Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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25. Mai 2016 · Nr. 21
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Kulturbühne Max Hemsbach
„MundArtGrooves“ mit den Töpelkings
Liebhaber der „Mundart Grooves“ und grandioser musikalischer Arrangements kommen am Sonntag, 29. Mai, 19.30 Uhr, in der Kulturbühne Max in Hemsbach mit den „Töpelkings“ voll auf ihre Kosten.
Da haben sich die Richtigen gefunden: Arnim Töpel, Blues-Denker,
und die beiden herausragenden und nicht nur in der Region bestens bekannten Instrumentalisten Michael Herzer, Kontrabass, und
Erwin Ditzner, Schlagzeug, sind die „Töpelkings“. Mal lustig, mal
nachdenklich, mal laut und albern, mal zart und poetisch, mal kurpfälzisch, mal hochdeutsch, aber immer sehr feinsinnig in Text und
Musik. Es macht einen Riesenspaß.
FAMILIENFESTE
Herzlichen Dank
sagen wir allen Verwandten, Nachbarn, Freunden,
Bekannten und Gratulanten, die uns anlässlich unserer
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Eisernen Hochzeit
Oder hier
mit Geschenken und Glückwünschen erfreut haben.
Unser besonderer Dank gilt dem Ortsvorsteher Herrn Dr. Herbert Kraus
sowie dem Bürgermeister Herrn Hansjörg Höfer, dem MGV Liederkranz
Altenbach und dem kath. Kirchenchor St. Michael Altenbach.
Ganz herzlichen Dank an Herrn Pfarrer Baier für die feierliche Gestaltung des Dankgottesdienstes. Ebenso danken möchten wir unseren
Kindern, die uns dieses schöne Fest erst ermöglicht haben.
Sudoku Nr. 21 | 2016 | mittel
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Altenbach, im Mai 2016
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Maria und Karl Gutfleisch
Foto: travnikovstudio/iStock/Thinkstock
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Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte
und jedem der kleinen 3x3-Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. Die Auflösung
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Nr. 21 · 25. Mai 2016 · Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Des einen Leid, des anderen Freud
(djd-p/el). Die Europäische
Zentralbank (EZB) hat im
März den Leitzins auf das historische Tief von null Prozent
gesenkt. Des einen Leid ist also
auch weiterhin des anderen
Freud: Während Sparer kaum
noch etwas für ihr angelegtes
Geld bekommen, dürfen sich
Häuslebauer und andere Kreditnehmer über einmalig günstige Kreditzinsen freuen.
Das gilt auch für Barkredite, sie sind attraktiv wie nie.
„Häufig hat eine InternetBank noch günstigere Konditionen, denn sie hat weniger Verwaltungsaufwand als
eine Filialbank“, erklärt Ulf
Meyer, Geschäftsführer der
Süd-West-Kreditbank (SWK
Bank). Aber gute Konditionen
allein machen noch kein gutes
Angebot aus: Vor dem Vertragsabschluss empfehlen Verbraucherschützer daher, die
persönliche Beratung der anbietenden Banken zu nutzen.
„In einer solchen Beratung
können die exakten Kreditbedürfnisse und finanziellen
Möglichkeiten der Kunden
festgestellt werden. So lässt
sich oft viel Geld sparen“, erläutert Ulf Meyer.
Kreditnehmer sollten beispielsweise unbedingt auf ein
ausgedehntes Widerrufsrecht
achten. Der Barkredit sollte zudem ein Sondertilgungsrecht
beinhalten. Außerdem sollten
Kreditnehmer nur Verträge
mit einem festen Zinssatz abschließen.
(djd). Viele Sparer sind verunsichert – kein Wunder angesichts historisch niedriger
Zinsen und Aktienmärkten
auf Achterbahnfahrt. Allein
das „Auf und Ab“ der vergangenen Monate am deutschen
Aktienmarkt lässt viele Anleger
vor Aktieninvestments zurückschrecken. Sie haben Angst,
den richtigen Zeitpunkt für den
Einstieg verpasst zu haben und
bei weiteren Kursrückgängen
Verluste realisieren zu müssen.
„Diese Angst ist unbegründet“, meint Giovanni Gay, Geschäftsführer bei Union Investment. „Wer regelmäßig spart,
den brauchen die derzeitigen
Marktschwankungen
nicht
bange machen“, betont der Experte. Der Grund: Durch das
regelmäßige Sparen etwa mit
einem Aktienfonds spielt das
Timing anders als bei Einmalinvestments keine große Rolle.
Langfristig orientierte Sparer
müssen also keine Angst vor
zwischenzeitlichen Rückschlägen an den Märkten haben.
Dies belegen auch die Zahlen
des Bundesverbandes Investment und Asset Management
(BVI): Ein zehnjähriger Sparplan etwa in einen global anlegenden Aktienfonds kam per
Ende Dezember 2015 auf eine
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25. Mai 2016 · Nr. 21
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Sicherheit statt Risikofreude
(djd/red). Sicherheit ist für die
Bundesbürger wieder das alles
entscheidende Kriterium bei
der Geldanlage. Mit großem
Abstand folgt die Flexibilität,
die Rendite spielt bei den meisten kaum eine Rolle. Ganz besonders auf Nummer sicher gehen dabei die Frauen - selbst die
aktuell niedrigen Zinsen können sie nicht dazu verleiten, ein
höheres Risiko einzugehen. Das
ergab eine aktuelle, repräsentative Studie der forsa Politik- und
Sozialforschung im Auftrag der
Gothaer Asset Management AG
(GoAM) zum Anlageverhalten
der Deutschen.
Foto: FotoimperiyA/iStock/thinkstock
Wenn sich Lumpi von der Leine reißt
(djd/red). Wenn ein Hund sich
von der Leine losreißt und einen schweren Verkehrsunfall
verursacht, bei dem vielleicht
sogar Menschen zu Schaden
kommen, kann es für den
Hundehalter richtig teuer werden. Denn er haftet grundsätzlich unbegrenzt und sogar mit
Vermögen, das er erst in späteren Jahren erwirbt. „Aber auch
bei kleineren Schäden können
Herrchen oder Frauchen zur
Kasse gebeten werden“, meint
Martin Blömer, Finanzexperte
beim Verbraucherportal Rat-
geberzentrale.de. Für Hundebesitzer sollte eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung
daher obligatorisch sein, die
Regulierung der Schäden kann
man dann seiner Versicherung
überlassen. „Die Versicherer
stehen nicht nur für die finanziellen Folgen in Haftpflichtfällen ein, sondern prüfen auch,
ob die Forderungen des Geschädigten rechtens sind und
ob der Tierhalter wirklich dafür geradestehen muss“, erklärt
Horst Fritz von der Nürnberger Versicherungsgruppe.
Foto: iStock/thinkstock
Straßenverkehrsrecht:
Kind löst Sicherheitsgurt
(DAS). Dass ein Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsgemäß
angeschnallt
ist, liegt in der Verantwortung
des Fahrers. Löst ein vierjäh-
Löweneck
Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
• Familien- und Scheidungsrecht
• Erb- und Pflichtteilsrecht
• Immobilien- und Baurecht
• Arbeits- und Handwerkerrecht
riges Kind selbst den Sicherheitsgurt, kann dies zu einem
Bußgeld für den Fahrer führen.
Dies entschied laut D.A.S. das
Oberlandesgericht Hamm.
Rechtsanwalt
Anselm Löweneck
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Nr. 21 · 25. Mai 2016 · Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Fußgänger mit Smartphones gefährden
den Straßenverkehr
(djd). Eine SMS tippen, mit
der Freundin telefonieren oder
mit Ohrstöpseln Musik hören:
Rund jeder sechste Fußgänger
lässt sich einer aktuellen Studie zufolge inzwischen vom
Smartphone ablenken. Das gab
die Dekra-Unfallforschung bekannt. Eine Ordnungswidrigkeit ist die Handy-Nutzung zwar
nicht, allerdings sehr gefährlich.
Ein Unfall ist dann manchmal
unausweichlich und kann richtig ins Geld gehen - vor allem
dann, wenn etwa Personen dabei verletzt werden. „Wer einem
anderen einen Schaden zufügt,
egal, ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder vorsätzlich, muss
dafür geradestehen. Im Zweifel
haftet der Verursacher lebenslang mit seinem gesamten Vermögen“, erklärt Fachjournalist
Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.
Eine
Privat-Haftpflichtversicherung ist daher nach Ansicht
von Experten unverzichtbar.
Dennoch haben nach Angaben
des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV) bundesweit immer
noch 15 Prozent der Haushalte
keinen Schutz. Gerade Geringverdiener verzichteten oft auf
eine Haftpflichtversicherung
- und könnten im Schadensfall
keine Entschädigung leisten.
„Sinnvoll ist es daher, wenn die
eigene Haftpflichtversicherung
eine sogenannte Forderungsausfalldeckung enthält und in
einem solchen Fall einspringt“,
erklärt Thomas Doll, Leiter der
Hauptabteilung Sach-/HUKBetrieb bei der DEVK.
In der Ferne sicher unterwegs
Foto: AlexRaths/iStock/Thinkstock
Finanzielle Probleme ansprechen
(spp-o/red) Jeder zweite Bundesbürger lebt im Alter in der
selbst genutzten Immobilie.
Doch auch Eigentum schützt
nicht vor finanziellen Sorgen.
Bei rund drei von zehn Immobilieneigentümern über 69 Jahren decken die regelmäßigen
Einnahmen gerade so die Kosten für das tägliche Leben. Viele haben neben dem eigenen
Zuhause zudem keine weiteren
Ersparnisse, sondern zahlen
im Gegenteil immer noch ihren Kredit für Haus oder Wohnung ab.
Eine Lösung für Familien:
Das Haus oder die Wohnung
der Eltern wird auf Leibren-
Foto: tucko019/iStock/Thinkstock
tenbasis verkauft, ohne dass
diese das eigene Zuhause
verlassen müssen. Sie bleiben
ihr Leben lang mietfrei darin
wohnen und bekommen dazu
noch eine monatliche Rente.
„Beides – das lebenslange
mietfreie Wohnrecht und die
Leibrente – werden notariell
im Grundbuch verankert“,
sagt Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten AG. Die Leibrente eignet
sich grundsätzlich für alle
Immobilieneigentümer, die
das 70. Lebensjahr erreicht
haben, und wird auch vom
Bundesverband
Initiative
50plus empfohlen.
(djd/red). Fernreisen werden
oft weit im Voraus geplant.
Da man nie weiß, was bis zum
Reiseantritt alles passieren
kann, wird oftmals eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Aber wann springt
diese Versicherung überhaupt
ein? „In der Regel sind versicherte Rücktrittsgründe eine
schwere Unfallverletzung, Tod
oder eine unerwartete, schwere
Erkrankung“, erklärt Birgit
Dreyer, Leiterin Kommunikation und Kunden-Service bei
der ERV. Bei der ERV etwa
sind viele zusätzliche Gründe
versichert, zum Beispiel eine
gerichtliche Ladung oder eine
Impfunverträglichkeit.
Egal wohin man in die Ferne
reist, eine private Reisekrankenversicherung sollte obligatorisch sein, der Schutz der
gesetzlichen Krankenkasse gilt
nur für die Europäische Union
und einige wenige weitere Länder. Dreyer: „Wir empfehlen
eine
Reisekrankenversicherung, die einen ‚medizinisch
sinnvollen‘ Krankenrücktransport beinhaltet.“ Einige Versicherer würden dagegen nur
den‚medizinisch notwendigen‘
Rücktransport absichern. „Das
bedeutet: Ein Rücktransport
wird nur dann organisiert,
wenn man vor Ort medizinisch unterversorgt ist. Diese
Entscheidung aber beeinflusst
der behandelnde Arzt vor Ort
maßgeblich.“
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · Anzeigen
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* 9. März 1940
† 14. April 2016
Lothar und Dagmar John
Gabi, Alexander und Stefanie mit Familien
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Telefon (06221) 40 10 14
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Schriesheim, 20.05.2016
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Nr. 21 · 25. Mai 2016 · Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Vorsorge ist besser als Nachsorge
(djd). Gesundheit ist keine
Selbstverständlichkeit - das
merken die meisten Menschen allerdings erst, wenn es
irgendwo zwickt und zwackt.
Im Alter kommt unweigerlich
die Zeit, wo man seine Knie
und den Rücken spürt oder der
Blutdruck Probleme macht.
Allerdings kann jeder selbst
eine Menge dazu beitragen,
diese Einschränkungen und
Beschwerden weitgehend einzugrenzen: Vorsorge ist besser
als Nachsorge. Viele Senioren
wachen bereits morgens verspannt und mit quälenden
Rückenschmerzen auf. Daran kann die falsche Matratze
schuld sein. Dabei ist es nicht
so wichtig, ob diese hart oder
weich ist, sondern ob sie sich
dem Körper anpasst und ergonomisch richtiges Liegen
ermöglicht. Sehr gut funktioniert das beispielsweise in
einem Wasserbett. Durch die
Menge des eingefüllten Wassers lässt sich das Bett optimal
an den Körper anpassen, die
Druckentlastung unterstützt
den rückengesunden und entspannten Schlaf. Aufgrund
der Verdrängung des Wassers
bleibt zudem die Wirbelsäule
immer gerade - egal ob man
auf dem Rücken oder der Seite
schläft. Vor dem Kauf sollte
man sich fachkundig beraten
lassen.
Foto: TongTo Images/Thinkstock
Gezielt vorbeugen und therapieren
(spp-o). „Zur Krankengymnastik gehe ich doch nur, wenn ich
Rückenschmerzen habe!“ In einigen Köpfen findet sich noch
immer diese etwas veraltete
Vorstellung vom Einsatzgebiet
der Physiotherapie. Doch die
Bewegungsexperten können
weitaus mehr, als nur die Beschwerden an der Wirbelsäule
zu lindern: Auch für Patien-
ten nach einem Schlaganfall,
für Menschen mit Lungenbeschwerden oder für Senioren
mit Gleichgewichtsproblemen
lohnt sich ein Besuch in der
Physiotherapie-Praxis. Noch
besser als Beschwerden zu behandeln ist es, ihnen vorzubeugen. Prävention ist daher ein
weiteres, wichtiges Einsatzgebiet der Physiotherapie.
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · Anzeigen
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
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Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
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Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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