versicherungs bedingungen

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versicherungs bedingungen
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
AMERICAN EXPRESS SICHER UNTERWEGS REISERÜCKTRITTSCHUTZ
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
AMERICAN EXPRESS SICHER UNTERWEGS REISERÜCKTRITTSCHUTZ
Die folgenden Seiten informieren Sie detailliert über alle Versicherungs- und
Assistance-Leistungen Ihrer Reise-Versicherung. Bitte lesen Sie die Broschüre
sorgfältig durch. Unter Allgemeine Definitionen finden Sie ab Seite 5 eine
Erläuterung der wichtigsten Begriffe – diese sind im Text kursiv hervorgehoben.
Diese von AXA Travel Insurance herausgegebenen Versicherungsleistungen zu
Ihrer Reise-Versicherung werden vom American Express Versicherungspartner
Inter Partner Assistance S. A. – vertreten durch AXA Assistance – erbracht; Ihr
zuständiger Versicherer ist somit Inter Partner Assistance S. A. Setzen Sie sich
im Versicherungsfall am besten direkt mit AXA Assistance in Verbindung.
INHALT
ÜBERSICHT ÜBER IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
3
IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
4
I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (AVB)
4
• Melden Sie dem Versicherer den Versicherungsfall unverzüglich.
II. IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
5
• Halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit.
A) Bestimmungen für alle Versicherungsleistungen
5
– Wichtige Informationen und Bedingungen
für die Versicherungsleistungen
5
Was ist im Versicherungsfall zu tun?
Bitte beachten Sie:: Wie bei allen Versicherungen sind die Bearbeitung und
die Leistungserbringung an bestimmte Voraussetzungen gebunden und ohne
entsprechende Unterlagen nicht möglich. In Kapitel III. Anforderungen für
Assistance und Obliegenheiten im Versicherungsfall erfahren Sie, was
genau zu tun ist. Die Versicherungsfall-Tabelle auf Seite 8 zeigt Ihnen zudem
auf einen Blick, welche Unterlagen bzw. Nachweise Sie jeweils benötigen.
Die wichtigsten Telefonnummern:
– Allgemeine Ausschlüsse
5
– Allgemeine Definitionen
5
6
B) Versicherungsleistungen
– Reiserücktritt, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise
6
– Reiseabbruch und Reiseunterbrechung
7
III. ANFORDERUNGEN FÜR ASSISTANCE UND
OBLIEGENHEITEN IM VERSICHERUNGSFALL
Bei Fragen zu den Versicherungen:
American Express Versicherungs-Service
Mo. – Fr. 8.00 bis 21.00 Uhr;
Sa. – So. 10.00 bis 18.00 Uhr
8
– Versicherungsfall-Tabelle
– in Deutschland
0800 800-2424
– im Ausland
+ 49 (0)69 9797-2424
7
IV. BESCHWERDE-VERFAHREN, DATENSCHUTZ
8
Im Versicherungsfall:
AXA Assistance Leistungsabteilung
+ 49 (0)89 50070-104
In Notfällen:
AXA Assistance 24-Stunden-Notrufzentrale
+ 49 (0)89 50070-4844
ÜBERSICHT ÜBER IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Ihre Versicherungsleistungen
Versicherungssummen
in EUR
Selbstbehalt
in EUR
Gültigkeit
75
Auf Reisen (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise) innerhalb
des in Ihrem individuell ausgestellten
Versicherungsschein angegebenen
geographischen Geltungsbereichs
75
Auf Reisen (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise) innerhalb
des in Ihrem individuell ausgestellten
Versicherungsschein angegebenen
geographischen Geltungsbereichs
Für Reisen mit einer Dauer von bis zu 45 aufeinanderfolgenden Tagen, max.
90 Tage in 12 Monaten, die in Ihrem Heimatland
d beginnen und enden, und für
Reisen innerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug / eine Zugfahrt / eine Autofahrt mit einem Ziel von mehr als 200 km Entfernung von Ihrem Wohnsitz oder
mind. eine vorgebuchte Hotelübernachtung außerhalb Ihres Heims beinhalten
Reiserücktritt, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise
Bis zu der in Ihrem
individuell ausgestellten Versicherungsschein
angegebenen Höhe
Reiseabbruch und Reiseunterbrechung
Bis zu der in Ihrem
individuell ausgestellten Versicherungsschein
angegebenen Höhe
Detaillierte Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen finden Sie in den folgenden Versicherungsbedingungen.
Bitte entnehmen Sie die Versicherungsbedingungen den folgenden Seiten.
3
IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (AVB)
Die im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen benutzte männliche Form
schließt die weibliche ein.
1
1.1
Im Notfall oder für den Assistance-Service wenden Siee sich bitte
an AXA Assistance.
1.2
Beachten Siee bitte, dass alle Versicherungsfälle dem Versicherer
unverzüglich zu melden sind.
1.3
1.4
Halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit.
Genaue Informationen, was im Versicherungsfall zu tun ist und welche Unterlagen einzureichen sind, finden Sie in Teil III. der Versicherungsbedingungen
ab Seite 7.
Wichtige Nummern und Adressen
Informationen zu Ihren
n Versicherungs- und Assistance-Leistungen:
American Express Versicherungs-Service 0800 800-2424
Mo. – Fr. 8.00 bis 21.00 Uhr, Sa. – So. 10.00 bis 18.00 Uhr
Aus dem Ausland + 49 (0)69 9797-2424
Fax + 49 (0)69 9797-2777
Meldung im Versicherungsfall:
AXA Assistance Leistungsabteilung +49 (0)89 50070-104
2
2.1
2.2
2.3
2.4
3
Hilfe in Notfällen:
AXA Assistance 24-Stunden-Notrufzentrale +49 (0)89 50070-4844
Die Versicherungsgesellschaft
Inter Partner Assistance S. A.
10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland, Register-Nr. 906006
Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S. A.,
Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel
hat folgenden Assistance-Service-Erbringer beauftragt:
AXA Assistance Deutschland GmbH
Garmischer Str. 8 – 10, 80339 München
Registergericht München HRB 81954
Fax: +49 (0)89 50070-250
4
5
5.1
5.2
6
7
4
Dauer des Versicherungsschutzes, Beginn und Ende der Haftung
Voraussetzung für den Abschluss und die Verlängerung eines Versicherungsvertrages ist die Zahlung der Versicherungsprämie mit einer
gültigen, in Deutschland herausgegebenen American Express Karte.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Prämie, nicht
jedoch vor dem vereinbarten und im Versicherungsvertrag genannten
Datum.
Die Versicherung gilt für 1 Jahr.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um
1 weiteres Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht 6 Wochen vor
Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Beiträge, Fälligkeit, Verzug
Die Versicherungsprämie enthält die gesetzlich geltende
Versicherungssteuer.
Die jährliche Prämie ist bei Vertragsabschluss fällig und wird von der
beim Vertragsabschluss angegebenen American Express Karte abgebucht. Dem Versicherten und dem Karten-Inhaber obliegt die Verpflichtung zu prüfen, ob die Versicherungsprämie der angegebenen
American Express Karte ordnungsgemäß belastet wurde.
Wird die jährliche Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren
Zeitpunkt geleistet, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem
Zeitpunkt.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, solange die jährliche
Prämie nicht geleistet wurde.
Subsidiarität der Leistungen
Die American Express Versicherungen gelten subsidiär, d. h.,
Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter
(z. B. ein anderer Versicherer)
– nicht zur Leistung verpflichtet ist oder
– seine Leistungspflicht bestreitet oder
– seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der Kosten nicht
ausgereicht hat.
Sie haben alles Ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um
dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegen andere Versicherer verfolgt
werden können.
Die Subsidiarität gilt auch dann, wenn Sie über eine American Express
Karte verfügen, welche die in Anspruch genommene Versicherungsleistung abdeckt. In diesem Fall wird zunächst der in Ihrer American
Express Karte inkludierte Versicherungsschutz in Anspruch genommen.
Widerrufsrecht
Siee haben nach Erhalt des Versicherungsscheines und der Versicherungsbedingungen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, das schriftlich
ausgeübt werden muss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs.
Ansprüche gegen Dritte
Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur
Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über.
Sofern erforderlich, ist die versicherte Person verpflichtet, in diesem
Umfang Ersatzansprüche an uns abzutreten.
Anzeigen und Willenserklärungen
Anzeigen und Willenserklärungen Ihrerseits und der Versicherer
bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Gültigkeit der Bedingungen, geltendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
II. IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
A)
1
2
3
4
5
6
7
Bestimmungen für alle Versicherungsleistungen
Wichtige Informationen und Bedingungen für die
Versicherungsleistungen
Bitte beachten Sie, dass alle kursiv geschriebenen Wörter eine
bestimmte Bedeutung haben. Diese entnehmen Sie bitte den
„Allgemeinen Definitionen“, Seite 5 – 6.
Wer hat Anspruch auf die Versicherungsleistungen?
Versichert ist die Person, die namentlich auf dem Versicherungsschein
erwähnt ist, sowie ggfs. zusätzlich der auf dem Versicherungsschein
definierte Personenkreis.
Alterslimit für Kinder
Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls müssen Kinder jünger als 18 Jahre
alt sein.
Begrenzungen des Umfangs der Versicherungsleistungen
Alle Versicherungssummen der Versicherungsleistungen gelten pro
Person und während einer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“
für Reise).
Selbstbehalt
Sie tragen einen Selbstbehalt von EUR 75 je Person, je Versicherungsfall.
Dauer der Reise
Reisen können bis zu 45 aufeinanderfolgende Tage oder bis zu 90 Tage
innerhalb von 12 Monaten dauern (definiert in: „Allgemeine Definitionen“
für Reise).
Vorerkrankungen
Es besteht kein Versicherungsschutz für Vorerkrankungen (bitte
beachten Sie die entsprechenden Ausschlüsse in den speziellen
Bedingungen).
Allgemeine Ausschlüsse
Neben den Einschränkungen und Ausschlüssen, die unter den einzelnen
Versicherungsleistungen aufgeführt sind, besteht grundsätzlich kein
Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die direkt oder indirekt
resultieren aus:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Schäden, die vorsätzlich durch Sie herbeigeführt wurden (auch
Selbstmord oder Versuch eines Selbstmordes), einschließlich selbst
zugefügter Verletzungen, es sei denn, dass diese bei der Bemühung zur
Rettung von Menschenleben oder Sachen entstanden sind.
Verletzungen, Unfällen und sonstigen Schäden, die durch Drogen-,
Alkohol- oder Medikamenteneinfluss entstehen, es sei denn, die
Medikamente wurden gemäß ärztlicher Anweisung und gemäß
Verschreibung eingenommen. Für Versicherungsfälle durch Alkohol
besteht jedoch Versicherungsschutz bis zu dem BlutalkoholPromillegehalt, der beim Fahren eines Kraftfahrzeuges im bereisten
Land gesetzlich zulässig ist.
Ihren Phobien, emotionalen, mentalen oder psychischen Krankheiten
aller Art.
Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) oder
Reisebuchungen in Länder, für die die Regierung eine Reisewarnung
ausgesprochen hat oder die offiziell unter einem Embargo der
Vereinten Nationen stehen.
Schäden, die Sie oder mit Ihnen in betrügerischer Absprache Stehende
durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder
des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat oder durch unredliche
Handlungen verursachen.
terroristischen Aktivitäten.
erklärten oder nicht erklärten Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
oder Feindseligkeiten.
tatsächlichen oder mutmaßlichen biologischen, chemischen,
nuklearen oder radioaktiven Geschehnissen.
der Tätigkeit als Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler sowie aus
Extremsport, d. h. allen Sportarten, für die man
– ein spezielles Training oder eine spezielle Ausbildung oder
– nach deutschem Recht eine Erlaubnis oder
– eine spezielle Ausrüstung und spezielle Vorbereitungen und / oder
– einen speziellen Trainer oder Führer benötigt bzw. wo diese
allgemein empfohlen werden, um Gesundheitsschädigungen oder
Unfälle zu vermeiden.
Als speziell gilt alles, was hauptsächlich oder ausschließlich für diese
Sportart verwendet wird.
Nicht als Extremsportarten gelten die üblichen (Urlaubs-)Sportarten,
z. B.: Bergwandern, Kanu-/Bootfahren, Fischen, Golf, Reiten,
Mountainbiking, Gerätetauchen, Tennis, Skifahren, Snowboarden,
Surfen und Wasserski.
Allgemeine Definitionen
Die im Text kursivv geschriebenen Wörter haben die folgende Bedeutung:
„Ausland““ bedeutet: außerhalb Ihres Heimatlandes.
„AXA Assistance““ bedeutet: AXA Assistance Deutschland GmbH, Garmischer
Str. 8 – 10, 80339 München, der Assistance-Service-Erbringer beauftragt vom
Versicherer.
„Geographischer Geltungsbereich““ bedeutet:
1.
Wenn Sie den Tarif „Europäischer Versicherungsschutz“ ausgewählt
haben, werden Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für
Reise) in die folgenden Länder umfasst: Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Bosnien und
Herzegowina, Georgien, Gibraltar, Island, Israel, Kasachstan, Kroatien,
Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco,
Montenegro, Norwegen, Russland, San Marino, Schweiz, Serbien,
Tunesien, Türkei, Ukraine, Vatikanstadt und Weißrussland.
2.
Wenn Sie den Tarif „Weltweiter Versicherungsschutz“ ausgewählt
haben, werden Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für
Reise) in alle Länder umfasst.
„Heimatland““ bedeutet: das Land Ihres offiziellen Hauptwohnsitzes, der in
Deutschland sein muss, damit Sie diese Versicherungsleistungen in Anspruch
nehmen können.
„Naher Angehöriger““ bedeutet: Partner/Gatte, verheiratet oder unverheiratet,
an der gleichen Adresse wie Sie lebend, Mutter, Schwiegermutter, Vater,
Schwiegervater, Tochter, Schwiegertochter, Sohn, Schwiegersohn, Schwester,
Schwägerin, Bruder, Schwager, Großeltern, Enkel, Stiefmutter, Stiefvater,
Stiefschwester, Stiefbruder, Tante, Onkel, Nichte, Neffe.
„Reise““ bedeutet:
– Ihre Reise innerhalb des geographischen Geltungsbereichs gemäß Ihrem
Versicherungsschein während des Versicherungszeitraums.
– eine Reise außerhalb Ihres Heimatlandes, die in Ihrem Heimatland
d beginnt
und endet, oder
– eine Reise innerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug, eine Zugfahrt oder
eine Autofahrt mit einem Ziel von mehr als 200 km Entfernung von Ihrem
Wohnsitz oder mindestens eine im Voraus gebuchte Hotelübernachtung
außerhalb Ihres Wohnsitzes einschließt.
– Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer gewöhnlichen Arbeitsstätte
gelten nicht als Reise.
– Eine Reise – und damit der Versicherungsschutz auf Reisen – gilt bis zu
45 aufeinanderfolgende Tage und maximal 90 Tage während eines
zwölfmonatigen Zeitraums, muss jedoch in Ihrem Heimatland
d beginnen
und enden. An- und Abreisetag werden je als ein Tag berechnet.
„Versicherungszeitraum““ bedeutet: der Zeitraum, für den wir die auf der
Versicherungspolice genannte Versicherungsprämie akzeptiert haben.
Innerhalb dieses Zeitraums ist jede Reise (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise), die eine Gesamtdauer von 45 Tagen nicht
überschreitet, versichert. Der Versicherungsschutz für Reiserücktritt beginnt
mit dem Datum, das auf der Versicherungspolice genannt ist, oder dem
Datum der Reisebuchung (je nachdem, was am kürzesten zurückliegt). Der
Versicherungsschutz für Reiserücktritt (nicht aber Reiseabbruch) erlischt bei
Antritt der Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise).
5
Für den Teilbereiche Reiseabbruch dieser Police (nicht aber für Reiserücktritt)
beginnt der Versicherungsschutz, sobald Sie Ihr Zuhause, Hotel oder Ihren
üblichen Dienstort in Ihrem Heimatland
d verlassen, um Ihre Reise (definiert in:
„Allgemeine Definitionen“ für Reise) anzutreten (je nachdem, was am
kürzesten zurückliegt), und endet, sobald Sie von Ihrer Reise (definiert in:
„Allgemeine Definitionen“ für Reise) zu Ihrem Zuhause, Hotel oder üblichen
Dienstort zurückkehren.
Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), die bereits
angetreten sind, wenn Sie den Versicherungsschutz erwerben, sind nicht
versichert. Dies gilt nicht, wenn Sie Ihre bereits bestehende Versicherungspolice verlängern, während Sie auf einer Reise (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise) sind.
B)
Reiserücktritt, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise
(vor Reiseantritt)
1
1.1
1.2
„Sie/Ihr/Ihre ...““ bedeutet: die Person, die namentlich auf dem
Versicherungsschein erwähnt ist, sowie ggfs. zusätzlich der auf dem
Versicherungsschein definierte Personenkreis.
1.2.1
„Versicherer/Wir/Uns/Unser“ bedeutet: Inter Partner Assistance S. A.,
10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland; Register-Nr. 906006; eine Niederlassung
von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel
(siehe Seite 3).
1.2.2
„Vorerkrankung““ bedeutet: ein bereits vorher bekannter medizinischer
Zustand, der Ihnen bei Versicherungsabschluss bekannt war bzw. vor der
Buchung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), je
nachdem, was am kürzesten zurückliegt, und weswegen Sie:
– während der letzten 12 Monate einen Krankenhausaufenthalt hatten,
– Testergebnisse erwarten oder auf der Warteliste für eine Operation,
Konsultation oder Untersuchung stehen,
– innerhalb der letzten 3 Monate begonnen haben, Medikamente einzunehmen, oder die Einnahme geändert oder sich in Behandlung begeben
haben,
– alle 12 Monate oder häufiger eine medizinische, chirurgische oder
psychiatrische Untersuchung benötigen,
– die Prognose „unheilbar“ und/oder „chronisch“ erhalten haben,
– dies betrifft auch chronische Erkrankungen, die schubweise auftreten.
1.2.3
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
2
2.1
2.2
2.3
2.4
3
3.1
6
Versicherungsleistungen
Die Leistungen für Sie
Diese Leistungen betreffen die Kosten für
– Ihre ungenutzte Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für
Reise), Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten, die
bezahlt oder vorgebucht wurden und nicht rückerstattbar sind oder
– für deren Änderung Sie eine Gebühr bezahlen müssen.
Sie erhalten eine Entschädigung bis zu der in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen Höhe, wenn Sie von Ihrer
Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) zurücktreten
(stornieren), die Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für
Reise) verschieben, ändern oder nicht antreten, weil:
Sie oder eine der mit Ihnen reisenden Personen oder eine Person, die
Sie als Hauptziel Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“
für Reise) besuchen, vor Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise) einen Unfall haben/hat, erkranken/erkrankt
oder sterben/stirbt.
Ihr naher Angehöriger oder ein naher Angehöriger einer mit Ihnen
reisenden Person oder ein naher Angehöriger einer Person, die Sie als
Hauptzweck Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für
Reise) besuchen, einen Unfall hat, vor Ihrer Reise (definiert in:
„Allgemeine Definitionen“ für Reise) erkrankt oder stirbt.
Sie fristgemäß und ohne eigenes Verschulden von Ihrem Arbeitgeber
entlassen wurden.
Sie vor ein ordentliches Gericht gerufen werden oder als Zeuge in
nichtberuflicher oder nichtberatender Eigenschaft geladen werden.
eine schwere unvorhersehbare Beschädigung Ihrer Wohnstätte oder
Ihrer Geschäftsräume geschieht, wenn der voraussichtliche Schaden
mehr als EUR 30.000 beträgt.
ein Einbruch in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräumen Ihre
Anwesenheit bei der Polizei erfordert.
eine Verspätung von mehr als 36 Stunden auf Ihrer Reise (definiert in:
„Allgemeine Definitionen“ für Reise) als Ergebnis von Arbeitskämpfen,
ungünstiger Witterung, Betriebsstörung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Transportunfall dazu führt, dass Sie Ihre Reise (definiert
in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) nicht fortsetzen wollen. Die
Verspätung reduziert sich auf 24 Stunden für Reisen (definiert in:
„Allgemeine Definitionen“ für Reise) unter 5 Tagen.
Ausschlüsse
Neben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „Allgemeine Ausschlüsse“,
Seite 5) gelten folgende besondere Ausschlüsse bei Stornierung,
Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise).
Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständen
entstehen, die Ihnen vor Buchung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise) oder bei Beantragung Ihrer Versicherung
bekannt waren.
Kosten infolge von Vorerkrankungen.
Zusätzliche Kosten, die entstanden sind, weil Sie es unterlassen haben,
den Anbieter Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für
Reise), Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten umgehend
zu informieren, dass die Stornierung Ihrer Reise (definiert in:
„Allgemeine Definitionen“ für Reise) erforderlich ist.
Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medizinisches
Attest von einem Arzt vorzulegen, der kein naher Angehöriger ist, das
bestätigt, dass die Stornierung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise) aufgrund Ihres medizinischen Zustandes
erforderlich ist.
Selbstbehalt
Sie tragen einen Selbstbehalt von EUR 75 je Person, je Versicherungsfall.
Reiseabbruch und Reiseunterbrechung (nach Reiseantritt)
1
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
3
3.1
Die Leistungen für Sie
Wenn Sie Ihre Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise)
ab- oder unterbrechen, erhalten Sie eine Gesamtentschädigung bis zu der
in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen Höhe
bei Reiseunterbrechung und Reiseabbruch für Ihre angemessenen
notwendigen Heimreisekosten sowie
bei Reiseunterbrechung für die Wiederaufnahme Ihrer ursprünglich
geplanten Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise)
oder
bei Reiseabbruch für bezahlte oder vorgebuchte und nicht
rückerstattbare Kosten Ihrer ungenutzten Reise (definiert in:
„Allgemeine Definitionen“ für Reise), Unterbringung, Exkursionen und
Freizeitaktivitäten (es werden die nicht in Anspruch genommenen zu
den Gesamt-Reisetagen ins Verhältnis gesetzt), wenn Sie Ihre Reise
(definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) ab- oder unterbrechen,
weil:
– Sie oder eine mit Ihnen reisende Person oder eine Person, die Sie als
Hauptzweck Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für
Reise) besuchen, einen Unfall haben/hat, erkranken/erkrankt oder
sterben/stirbt;
– Ihr naher Angehöriger oder ein naher Angehöriger einer Person, die
mit Ihnen reist, oder ein naher Angehöriger einer Person, die Sie als
Hauptzweck Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für
Reise) besuchen, einen Unfall hat, erkrankt oder stirbt;
– eine schwere unvorhersehbare Beschädigung Ihrer Wohnstätte oder
Ihrer Geschäftsräume geschieht, wenn der verursachte Schaden
mehr als EUR 30.000 beträgt;
– ein Einbruch in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräumen Ihre
Anwesenheit bei der Polizei erfordert.
Ausschlüsse
Neben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „Allgemeine Ausschlüsse“,
Seite 5) gelten folgende besondere Ausschlüsse für die Verkürzung
Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise):
Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständen
entstehen, die Ihnen vor Buchung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise) oder bei Beantragung Ihrer Versicherung
bekannt waren.
Kosten infolge von Vorerkrankungen.
Reisen gegen den Rat Ihres behandelnden Arztes.
Sie erhalten keinen Ersatz für ungenutzte Tickets, wenn Ihnen die
Kosten für eine Reiseumbuchung für denselben Teil der Reise erstattet
wurden.
Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medizinisches
Attest von einem Arzt vorzulegen, der kein naher Angehöriger ist, das
bestätigt, dass die Verkürzung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise) aufgrund Ihres medizinischen Zustandes
erforderlich ist.
Folgeforderungen aufgrund des gleichen Fehlers oder Ereignisses,
wenn der ursprüngliche Fehler nicht richtig behoben wurde.
Kosten, die durch Ihre Hausratversicherung gedeckt sind.
Selbstbehalt
Sie tragen einen Selbstbehalt von EUR 75 je Person, je Versicherungsfall.
III. ANFORDERUNGEN FÜR ASSISTANCE UND
OBLIEGENHEITEN IM VERSICHERUNGSFALL
1
Obliegenheiten – was ist nach einem Versicherungsfall zu tun?
Ohne Ihre Mitwirkung kann der Versicherer seine Leistungen nicht
erbringen.
1.1
Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Ereignis, das einen
unter die Versicherung fallenden Schaden verursacht.
1.2
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung:
1.2.1 nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
sorgen.
1.2.2 den Versicherer innerhalb von 30 Tagen unter Angabe aller
Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leistungspflicht des
Versicherers zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß
zu unterrichten.
1.2.3 dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und
Höhe seiner Leistungspflicht zu gestatten.
1.2.4 Weisungen des Versicherers und AXA Assistance zu beachten.
1.2.5 Anordnungen der Ärzte zu befolgen.
1.2.6 sich durch vom Versicherer beauftragte Ärzte untersuchen zu lassen.
1.2.7 dem Versicherer und AXA Assistance die in nachfolgender
Versicherungsfall-Tabelle genannten Unterlagen und sonstige für die
Ermittlung der Leistung maßgeblichen Informationen auf Ihre Kosten
zuzusenden bzw. darauf hinzuwirken, dass diese erstellt werden.
1.2.8 Dritte (z. B. Ärzte, andere Versicherer und Behörden) im Bedarfsfall
zu ermächtigen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.2.9 Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Einbruchdiebstahl, Raub,
vorsätzliche Sachbeschädigung, Vandalismus, Körperverletzung) sowie
durch Brand oder Explosion unverzüglich der zuständigen
Polizeidienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen zu
lassen.
1.2.10 den Versicherer vom Bestehen weiterer Versicherungen, durch die
Versicherungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall besteht,
sowie von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen
Entschädigungen sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter zu
informieren.
2
Folgen der Nichtbeachtung von Obliegenheiten
Wird eine nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich verletzt, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer
berechtigt, seine Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn der
Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,
dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die
Obliegenheit arglistig verletzt haben.
3
Wann sind die Leistungen fällig?
Sind im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall behördliche
Erhebungen oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die
versicherte Person eingeleitet worden, so kann der Versicherer bis zum
rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens die Zahlung aussetzen.
Ist die Leistungspflicht eines Versicherers dem Grunde und der Höhe
nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Leistung binnen 2 Wochen
zu erfolgen, sofern in den speziellen Bedingungen nichts anderes
festgelegt ist. Die Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt,
an dem der Betrag durch den Versicherer angewiesen ist.
Die Entschädigung ist seit der Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz der EZB pro Jahr zu verzinsen, wenn der Versicherer
oder eine von ihm beauftragte Organisation sie nicht innerhalb eines
Monats nach Fälligkeit erbringt.
7
Leistung
Allgemein
IV. BESCHWERDE-VERFAHREN, DATENSCHUTZ
Zur Leistungsbearbeitung
benötigte Unterlagen
– Ihre Versicherungsnummer
– Nachweis, dass Sie sich auf einer Reise
(definiert in: „Allgemeine Definitionen“
für Reise) befunden haben
– Kostenrechnungen Dritter im Original
– Die Ihnen evtl. zugesandte
Schadenanzeige ist binnen 30 Tagen
vollständig und wahrheitsgemäß
ausgefüllt zurückzusenden
– Name des behandelnden Arztes und
seine Entbindung von der Schweigepflicht
– Polizeibericht, sofern die Polizei eingeschaltet wurde
– Ihre Bankverbindung, IBAN und Swift/
BIC-Code
– Nachweis, in welcher Höhe Dritte
(z. B. Airline) Kosten übernommen
haben
– Ärztliche Bescheinigungen
Reiserücktritt,
Reiseverschiebung,
Nichtantritt der Reise
(definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise)
– Nicht genutzte Tickets oder Reisegutscheine/Rechnungen
– Nachweis der betreffenden Gesellschaft mit detaillierter Ursache und
Dauer der Verspätung bei Nichtantritt
der Reise
– Buchungs- und Stornierungsrechnung
des Reiseunternehmens
– Nachweis einer unabhängigen Stelle
über nichtmedizinische Gründe des
Reiserücktritts oder Nichtantritts
der Reise (definiert in: „Allgemeine
Definitionen“ für Reise)
– Bei E-Tickets: Bestätigung der Fluggesellschaft, dass der Flug nicht angetreten wurde und in welcher Höhe ggfs.
Kosten erstattet wurden
Reiseabbruch,
Reiseunterbrechung
– Sämtliche ungenutzten Tickets
oder Reiserechnungen
– Rechnungen und Quittungen für
Kosten, die Sie bezahlt haben
– Unabhängige Dokumentation zum
Nachweis von nichtmedizinischen
Gründen für eine Reiseunterbrechung
1
1.1
1.2
2
2.1
2.2
Wer ist für Ihree Beschwerden zuständig?
AXA Assistance
Sollten Sie mit dem Leistungsstandard nicht zufrieden sein, wenden
Sie sich bitte an:
AXA Assistance Deutschland GmbH
Garmischer Straße 8 – 10
80339 München
Aufsichtsbehörde
Sie können Beschwerden auch an die zuständige Aufsichtsbehörde
richten:
Financial Services Ombudsman Bureau
3rd Floor
Lincoln House
Lincoln Place
Dublin 2
Tel.: +353 1 6620899
Fax: +353 1 6620890
E-Mail: [email protected]
Web: www.financialombudsman.ie
Der Financial Services Ombudsman (FSO) ist eine unabhängige Instanz,
die über Beschwerden bei allgemeinen Versicherungsprodukten
entscheidet. Diese Instanz berücksichtigt nur Beschwerden nach
unserer schriftlichen Bestätigung an Sie, dass unser internes
Beschwerdeverfahren eingestellt wurde. Ein Weiterleiten an den
FSO beeinträchtigt nicht Ihr Recht, rechtliche Schritte gegen uns
einzuleiten.
Was gilt für den Datenschutz?
Wir können Daten über Sie an Gesellschaften der AXA Gruppe weltweit übermitteln. Ferner können Daten an unsere Vertragsunternehmen und an Gesellschaften übermittelt werden, welche
damit beauftragt sind, die versicherten Leistungen zu erbringen.
Wir sind auch berechtigt, Daten über Sie im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses zu speichern. Es wird gewährleistet, dass hierbei in vollem Umfang die Bestimmungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden. Die vorbezeichneten Maßnahmen
können wir in Deutschland und den Ländern der Europäischen Union
durchführen. Daten können aber auch in den USA und anderen Ländern bearbeitet und gespeichert werden, obwohl die dortigen Datenschutzgesetze möglicherweise nicht so umfassend sind wie in den
Ländern der Europäischen Union. Wir haben durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen, dass die Daten im gleichen Umfang in den
USA und in anderen Ländern geschützt werden wie in den Ländern der
Europäischen Union. Natürlich können Sie die vorgenannte Berechtigung widerrufen. Dieser Widerruf ist schriftlich an den Versicherer zu
richten.
Wir übermitteln ggfs. und im erforderlichen Umfang Daten, die sich
aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,
Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an
– Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der
Rückversicherung,
– ihren Fachverband,
– andere Versicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche.
Wir führen ggfs. und soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung
Ihrer Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen
Ihrer Versicherungsgruppe.
Auf Wunsch senden wir Ihnen zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zu. Etwaige Benachrichtigungen nach § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – sind an den Versicherer zu richten.
Diese von AXA Travel Insurance herausgegebenen Versicherungsleistungen werden erbracht
von: Inter Partner Assistance S. A., 10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland; Register-Nr. 906006
Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel
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Vers_09/09_AEVP_Komplettschutz
VERSICHERUNGSFALL-TABELLE