ALTONAER TURN- und SPORTVEREIN von 1899 e

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ALTONAER TURN- und SPORTVEREIN von 1899 e
ALTONAER TURN - und SPORTVEREIN von 1899 e.V.
Nutzungsvertrag für das Sport-, Jugend- und Freizeitzentrum des ATSV
Der Altonaer Turn- und Sportverein von 1899 e.V. überlässt dem nachstehend genannten Nutzer die unten
bezeichneten Vertragsgegenstände auf dem Sport-, Jugend- und Freizeitzentrum Falkensteiner Ufer 105,
22559 Hamburg. Es gilt die Platz- und Hausordnung (Anlage 1).
Name:
Nutzer/in:
Vorname:
Anschrift:
Telefon:
Name:
Verantwortliche/r:
Vorname:
Anschrift:
Telefon:
Es sollen genutzt werden (bitte ankreuzen!):
Haus mit Einrichtung und Schlafräume
Haus mit Einrichtung ohne Schlafräume
Zeltplatz (Aufenthaltsraum, Dusch- und Waschräume, WC)
Sportfelder (Außendusche, WC) und/ oder Grillplatz
(WC)
Art der Nutzung:
Anzahl der TeilnehmerInnen: Gesamt:
Nutzungsdauer:
Datum
davon Erwachsene:
von
bis
Kinder/ Jgdl.:
Uhr
Der Nutzer verpflichtet sich, keine kommerziellen Veranstaltungen durchzuführen und Eintrittsgelder zu
erheben. Bei Veranstaltungen mit Musik hat der Nutzer die GEMA zu unterrichten und die entsprechenden
Gebühren selbst abzuführen. Die Nutzung des Sport-, Jugend- und Freizeitzentrums erfolgt auf eigene
Gefahr. Der Nutzer haftet für von ihm zu vertretende Schäden.
Für die Nutzung des Zentrums, den Energieverbrauch (Gas, Strom), Wasserverbrauch, Abwasser- und
anteiligen Unterhaltskosten sowie für Reinigung ist ein Nutzungsentgelt gemäß beigefügtem Verzeichnis
über die Nutzungsentgelte und Kostenerstattungen zu zahlen.
Vor der Nutzung ist eine Kaution in Höhe der voraussichtlichen Kosten zu leisten. Sie wird spätestens
bei Schlüsselübergabe fällig.
Eventuell anfallende Kommunikationskosten sind vor Ort direkt abzurechnen.
Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Die Kosten werden voraussichtlich betragen:
Wird vom Vorstand des ATSV ausgefüllt!
€
zzgl. eventueller
Übernachtungen etc.
Hamburg, den _________________
Hamburg, den _________________
_____________________________
___________________________
(Unterschrift des ATSV)
(Unterschrift des Nutzers)
ATSV-Geschäftsstelle:  040 - 439 50 93
110913
 040 - 4018 6693
 [email protected]
> > > Diese Seite wird vom Vorstand des ATSV ausgefüllt !!!!!
Seite 2 zum Nutzungsvertrag
für das Sport-, Jugend- und
Freizeitzentrum
Nutzungsentgelte und Kostenerstattungen (Auszug)
(in der Fassung vom 13.09.2011, gültig ab 01. Januar 2012)
Für die Nutzung des Sport-, Jugend- und Freizeitzentrums (SJFZ) sind die nachstehenden Nutzungsentgelte
und Kostenerstattungen zu leisten:
1.
Dauerzeltplatz für die Saison (01. April - 30. September)
nur für Vereinsmitglieder möglich
Familie
Zweitzelt
Einzelperson
Einzelperson über 18 Jahre in der Ausbildung (Nachweis erforderlich)
2.
Tageszelt mit Übernachtung (Nacht/Person)
Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre
Erwachsene
3.
Nichtmitglieder
2,00 €
3,50 €
Übernachtung im Haus (Nacht/Person)
* 4,00 €
5,50 €
*
€
€
* Anzahl der Übernachtungen bzw. Bettwäsche
Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre
Erwachsene
4.
Mitglieder
220,00 €
30,00 €
170,00 €
90,00 €
3,50 €
6,00 €
* 6,00 €
8,00 €
*
€
€
Die Benutzung der Betten ist nur mit Bettwäsche gestattet. Diese kann gegen
eine Reinigungsgebühr von je 6,00 € entliehen werden.
*
€
Belegung des Hauses
4.1 ATSV-Mitglieder / Abteilungen
Montag - Donnerstag
(pro Tag)
bis 30 Personen
31 - 60 Personen
Freitag - Sonnabend bzw.
Sonnabend - Sonntag
25,00 €
45,00 €
55,00 €
110,00 €
Freitag Sonntag
75,00 €
150,00 €
€
4.2 Private Nutzer
Montag - Donnerstag
(pro Tag)
bis 30 Personen
31 - 60 Personen
Freitag - Sonnabend bzw.
Sonnabend - Sonntag
80,00 €
135,00 €
160,00 €
275,00 €
Freitag Sonntag
240,00 €
400,00 €
€
Bei Übernachtungen werden die Übernachtungsentgelte zusätzlich berechnet.
4.3 Mitgliederversammlungen, Vorstands- und Ausschusssitzungen
Eintägige Inanspruchnahmen des Hauses für Mitgliederversammlungen, Vorstandsoder Ausschusssitzungen des Vereins oder der Abteilungen, sind - mit Ausnahme
der Reinigungskosten - entgeltfrei.
5.
Endreinigung
Für die Endreinigung wird ein Entgelt von 42,00 € erhoben.
6.
€
GEMA – Gebühren
Gesamt:
Bei Veranstaltungen mit Musik und /oder Film (auch Video, DVD, CD) hat der Nutzer die
GEMA zu unterrichten und die entsprechenden Gebühren abzuführen! (siehe GEMA - Anlage)
Hamburg, den 13. September 2011
Der geschäftsführende Vorstand.
ATSV-Geschäftsstelle:  040 - 439 50 93
110913
 040 - 4018 6693
 [email protected]