Antworten der ADR - Fédération Aéronautique Luxembourgeoise
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Antworten der ADR - Fédération Aéronautique Luxembourgeoise
Fragebogen Fédération Aéronautique Luxembourgeoise Antworten der ADR Wie steht ihre Partei zu folgenden Fragen, Themen und Forderungen? Der Nichtzulassung zusätzlicher Lufträume für militärische Drohnenflüge im bereits zu engem luxemburgischen Luftraum? Luxemburg nimmt teil, mit 13 anderen Staaten, am NATO-Programm „Alliance Ground Surveillance AGS“, dessen Gesamtbudget sich auf 1 Milliarde Euro beläuft, die realen Kosten (stand 24 April 2012) aber auf 1.452,78 gestiegen sind. Der Luxemburger Beitrag beträgt 0,29%, oder aufgerundet 4,2 Millionen Euro. Diese nicht bewaffneten Drohnen sollen in Sizilien stationiert werden und operativ in 20 Kilometer Höhe fliegen. Bei einer solchen Teilnahme fällt es der Regierung sicher schwer, Drohnenflüge im luxemburgischen Luftraum zu verbieten! Allgemein steht die ADR zur Mitgliedschaft in der NATO, was auch Verantwortung und Verpflichtungen bedeutet. Dabei muss aber die nötige Kompromissbereitschaft bestehen, um den Bedürfnissen aller Teilnehmer am Luftverkehr gerecht zu werden. Dem Flugplan freien, grenzüberschreitenden Sport-Flugverkehr (Wettbewerbe, Leistungsflüge) für unsere Flugsportler? In bestimmten, niedrigen Flughöhen und außerhalb klar ausgewiesenen Zonen muss die Ausübung des Sportflugverkehrs mit sowenig wie möglichem administrativem Aufwand möglich sein. Dies muss auch in der Europäischen Union über die Grenzen einzelner Mitgliedstaaten hinaus der Fall sein. Der Ausstellung eines einfachen medizineschen Flugtauglichkeits-Gutachtens im Stile des “Médico sportif” zum Erlangen einer Sportpiloten-Lizenz anstelle eines teuren und aufwändigen, für professionnelle Piloten ausgelegten Attests? Es muss ein klarer Unterschied gemacht werden zwischen den Anforderungen an professionelle Piloten und Hobbyflieger. Aber auch für diese muss der medizinische Test so ausgelegt sein, dass die Flugfähigkeit gewährt bleibt und die Gefahr sowohl für den Piloten als auch für andere Beteiligten so gering wie möglich bleibt. Der Verringerung der bürokratischen, auf kommerzielle und nicht auf sportliche Fliegerei bedachten, Regularien sowie Umsetzung der sinnvollen EASA Direktiven und Ablehnung der an die Sportfliegerei unangepassten? Grundsätzlich begrüßt die ADR alle Maßnahmen, die zur Verringerung von bürokratischem Aufwand führen, und dies gilt auch für die Fliegerei. Auch in diesem Bereich muss klar zwischen den Anforderungen – und den Möglichkeiten – an die verschiedenen Teilnehmer (Linienverkehr, Businessfliegerei, Sportflug, …) unterschieden werden, wobei aber die Sicherheit stehst als oberstes Gebot gelten muss. Die sportlichen Aktivitäten der verschiedenen Flugsportsparten im Freizeitflugverkehr sollten ohne Diskriminierung und Einschränkungen neben der kommerziellen Luftfahrt ausgeübt werden können. Realistisch betrachtet muss der Flughafen Findel prioritär für den Linienverkehr, inklusive Cargoflüge, reserviert bleiben, dies auch wegen des Erhalts der Arbeitsplätze. In den vielen Zeiträumen, in denen wenig Verkehr mit großvolumigen Flugzeugen herrscht, dürfen keine Einschränkungen oder Diskriminierung für Sportflugzeuge toleriert werden. Der Übertragung der Eigenverantwortung an den Piloten. Der Pilot übernimmt persönlich die volle Verantwortung über sein Handeln und träft Sorge dafür, dass seine Tätigkeit durch Weiterbildung und Training kein Risiko für Drittpersonen darstellt. Wegen der hohen Ansprüche an die Sicherheit muss der Flugbetrieb für alle Kategorien klar geregelt sein, und Regeln gehen daher mit Kontrollen. Die Regeln und Kontrollen dürfen aber nicht zur Willkür führen, müssen klar zielorientiert sein und sich an die realen Bedürfnisse richten, wobei auch hier die Erfordernisse zwischen kommerziellen und sportlichen Flügen weit auseinander liegen. Nur auf die Eigenverantwortung der Piloten zu setzen scheint doch eher gewagt. Der Delegierung aller relevanten Themen / Aufgaben, die verschiedenen Flugsportarten betreffend, von der Agentur für Flugsicherheit (DAC) an den Verband (FAL)? (von der EASA empfohlen). Die DAC sollte in konstruktiver Zusammenarbeit mit der FAL alle relevanten Themen und Aufgaben behandeln. Eine enge, konstruktive und gute Zusammenarbeit zwischen DAC und dem Verband FAL ist wichtig und absolut nötig, wobei die verschiedenen Kompetenzbereiche klar festgelegt werden müssen. Dabei muss die FAL prinzipiell als Sprachrohr und Verteidiger der Interessen der Sportflieger agieren, die DAC für die Implementierung und Überwachung der Regeln zuständig sein. Der Verringerung neuer zusätzlicher und den Flugsport erschwerende Verordnungen. Es sollten jedes Mal die fachliche Kompetenzen unseres Verbandes (FAL) angehört werden sowie dies vun der EU empfohlen. Die FAL soll und muss als kompetenter und fachlicher Partner in allen Fragen in Sachen Sportfliegerei angehört werden. Der Übertragung der Verwaltung an die FAL sämtlicher nationaler, den Flugsport betreffenden technischen Infrastrukturen? (wie bereits erfolgreich geschehen beim Flugfeld Noertrange / Wiltz) Der Verband soll da, wo es nützlich und sinnvoll ist, bei der Verwaltung von technischen Infrastrukturen eng eingebunden werden. Der Verringerung der Gebühren zur Ausstellung von Lizenzen und Flugberechtigungen für Flugsportler mit einer gültigen Sportlizenz der FAL? Diese wurden auf drastische Weise kürzlich von den Instanzen erhöht! Der gebührenfreien Anerkennung durch die DAC für unsere, von föderierten Sportvereinen ehrenamtlich geführten Flugschulen? Grundsätzlich sollen alle Gebühren für Lizenzen, Flugberechtigungen, usw... nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden. Weder soll der Staat an der Sportfliegerei verdienen, noch sollen für den Steuerzahler Kosten entstehen. Wie für andere Sportarten auch soll aber der Verband über Subsidien und die vom Staat zur Verfügung gestellten nationalen Infrastrukturen unterstützt werden. Der Erhaltung der Berechtigung für nicht professionelle Sportpiloten zur Ausführung von Lufttaufen aller Art, für F-Schlepp’s für Segelflugzeuge, für das Absetzen von Fallschirmspringern usw., was für die Eigenfinanzierung unserer Sportvereine zwingend notwendig ist. Unter Beachtung klarer Regeln müssen Aktivitäten zur Eigenfinanzierung der Sportvereine möglich sein, auch hier müssen die Auflagen in einem vernünftigen Rahmen bleiben.