Antworten der ADR - Fédération Aéronautique Luxembourgeoise

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Antworten der ADR - Fédération Aéronautique Luxembourgeoise
Fragebogen Fédération Aéronautique
Luxembourgeoise
Antworten der ADR
Wie steht ihre Partei zu folgenden Fragen, Themen und Forderungen?

Der Nichtzulassung zusätzlicher Lufträume für militärische Drohnenflüge im bereits
zu engem luxemburgischen Luftraum?
Luxemburg nimmt teil, mit 13 anderen Staaten, am NATO-Programm „Alliance Ground
Surveillance AGS“, dessen Gesamtbudget sich auf 1 Milliarde Euro beläuft, die realen
Kosten (stand 24 April 2012) aber auf 1.452,78 gestiegen sind. Der Luxemburger Beitrag
beträgt 0,29%, oder aufgerundet 4,2 Millionen Euro. Diese nicht bewaffneten Drohnen
sollen in Sizilien stationiert werden und operativ in 20 Kilometer Höhe fliegen. Bei einer
solchen Teilnahme fällt es der Regierung sicher schwer, Drohnenflüge im
luxemburgischen Luftraum zu verbieten!
Allgemein steht die ADR zur Mitgliedschaft in der NATO, was auch Verantwortung und
Verpflichtungen bedeutet. Dabei muss aber die nötige Kompromissbereitschaft bestehen,
um den Bedürfnissen aller Teilnehmer am Luftverkehr gerecht zu werden.

Dem Flugplan freien, grenzüberschreitenden Sport-Flugverkehr (Wettbewerbe,
Leistungsflüge) für unsere Flugsportler?
In bestimmten, niedrigen Flughöhen und außerhalb klar ausgewiesenen Zonen muss die
Ausübung des Sportflugverkehrs mit sowenig wie möglichem administrativem Aufwand
möglich sein. Dies muss auch in der Europäischen Union über die Grenzen einzelner
Mitgliedstaaten hinaus der Fall sein.

Der Ausstellung eines einfachen medizineschen Flugtauglichkeits-Gutachtens im
Stile des “Médico sportif” zum Erlangen einer Sportpiloten-Lizenz anstelle eines
teuren und aufwändigen, für professionnelle Piloten ausgelegten Attests?
Es muss ein klarer Unterschied gemacht werden zwischen den Anforderungen an
professionelle Piloten und Hobbyflieger. Aber auch für diese muss der medizinische Test
so ausgelegt sein, dass die Flugfähigkeit gewährt bleibt und die Gefahr sowohl für den
Piloten als auch für andere Beteiligten so gering wie möglich bleibt.

Der Verringerung der bürokratischen, auf kommerzielle und nicht auf sportliche
Fliegerei bedachten, Regularien sowie Umsetzung der sinnvollen EASA Direktiven
und Ablehnung der an die Sportfliegerei unangepassten?
Grundsätzlich begrüßt die ADR alle Maßnahmen, die zur Verringerung von
bürokratischem Aufwand führen, und dies gilt auch für die Fliegerei. Auch in diesem
Bereich muss klar zwischen den Anforderungen – und den Möglichkeiten – an die
verschiedenen Teilnehmer (Linienverkehr, Businessfliegerei, Sportflug, …) unterschieden
werden, wobei aber die Sicherheit stehst als oberstes Gebot gelten muss.

Die
sportlichen
Aktivitäten
der
verschiedenen
Flugsportsparten
im
Freizeitflugverkehr sollten ohne Diskriminierung und Einschränkungen neben der
kommerziellen Luftfahrt ausgeübt werden können.
Realistisch betrachtet muss der Flughafen Findel prioritär für den Linienverkehr, inklusive
Cargoflüge, reserviert bleiben, dies auch wegen des Erhalts der Arbeitsplätze. In den
vielen Zeiträumen, in denen wenig Verkehr mit großvolumigen Flugzeugen herrscht,
dürfen keine Einschränkungen oder Diskriminierung für Sportflugzeuge toleriert werden.

Der Übertragung der Eigenverantwortung an den Piloten. Der Pilot übernimmt
persönlich die volle Verantwortung über sein Handeln und träft Sorge dafür, dass
seine Tätigkeit durch Weiterbildung und Training kein Risiko für Drittpersonen
darstellt.
Wegen der hohen Ansprüche an die Sicherheit muss der Flugbetrieb für alle Kategorien
klar geregelt sein, und Regeln gehen daher mit Kontrollen. Die Regeln und Kontrollen
dürfen aber nicht zur Willkür führen, müssen klar zielorientiert sein und sich an die realen
Bedürfnisse richten, wobei auch hier die Erfordernisse zwischen kommerziellen und
sportlichen Flügen weit auseinander liegen. Nur auf die Eigenverantwortung der Piloten zu
setzen scheint doch eher gewagt.

Der Delegierung aller relevanten Themen / Aufgaben, die verschiedenen
Flugsportarten betreffend, von der Agentur für Flugsicherheit (DAC) an den
Verband (FAL)? (von der EASA empfohlen). Die DAC sollte in konstruktiver
Zusammenarbeit mit der FAL alle relevanten Themen und Aufgaben behandeln.
Eine enge, konstruktive und gute Zusammenarbeit zwischen DAC und dem Verband FAL
ist wichtig und absolut nötig, wobei die verschiedenen Kompetenzbereiche klar festgelegt
werden müssen. Dabei muss die FAL prinzipiell als Sprachrohr und Verteidiger der
Interessen der Sportflieger agieren, die DAC für die Implementierung und Überwachung
der Regeln zuständig sein.

Der Verringerung neuer zusätzlicher und den Flugsport erschwerende
Verordnungen. Es sollten jedes Mal die fachliche Kompetenzen unseres Verbandes
(FAL) angehört werden sowie dies vun der EU empfohlen.
Die FAL soll und muss als kompetenter und fachlicher Partner in allen Fragen in Sachen
Sportfliegerei angehört werden.

Der Übertragung der Verwaltung an die FAL sämtlicher nationaler, den Flugsport
betreffenden technischen Infrastrukturen? (wie bereits erfolgreich geschehen beim
Flugfeld Noertrange / Wiltz)
Der Verband soll da, wo es nützlich und sinnvoll ist, bei der Verwaltung von technischen
Infrastrukturen eng eingebunden werden.

Der
Verringerung
der
Gebühren
zur
Ausstellung
von
Lizenzen
und

Flugberechtigungen für Flugsportler mit einer gültigen Sportlizenz der FAL? Diese
wurden auf drastische Weise kürzlich von den Instanzen erhöht!
Der gebührenfreien Anerkennung durch die DAC für unsere, von föderierten
Sportvereinen ehrenamtlich geführten Flugschulen?
Grundsätzlich sollen alle Gebühren für Lizenzen, Flugberechtigungen, usw... nach dem
Kostendeckungsprinzip erhoben werden. Weder soll der Staat an der Sportfliegerei
verdienen, noch sollen für den Steuerzahler Kosten entstehen. Wie für andere Sportarten
auch soll aber der Verband über Subsidien und die vom Staat zur Verfügung gestellten
nationalen Infrastrukturen unterstützt werden.

Der Erhaltung der Berechtigung für nicht professionelle Sportpiloten zur Ausführung
von Lufttaufen aller Art, für F-Schlepp’s für Segelflugzeuge, für das Absetzen von
Fallschirmspringern usw., was für die Eigenfinanzierung unserer Sportvereine
zwingend notwendig ist.
Unter Beachtung klarer Regeln müssen Aktivitäten zur Eigenfinanzierung der Sportvereine
möglich sein, auch hier müssen die Auflagen in einem vernünftigen Rahmen bleiben.