Mieterschutzverband Österreichs Beitrittserklärung
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Mieterschutzverband Österreichs Beitrittserklärung
Mieterschutzverband Österreichs Landesorganisation Steiermark Sparbersbachgasse 61, 8010 Graz ZVR: 682684047 Telefon (0316) 38 48 30, Fax (0316) 38 48 30 - 40 Montag von 14:30 bis 17:00 Uhr (Einlass bis 17:00 Uhr) Mittwoch von 14:30 bis 19:00 Uhr (Einlass bis 19:00 Uhr) Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr (Einlass bis 11:30 Uhr) Beitrittserklärung Firma: vertreten durch: Familienname: Vorname: Anschrift: Postleitzahl: Ort: Telefon: Fax: Mobiltelefon: E-Mail: Beruf: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beitrittsdatum: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten automationsunterstützt weiterverarbeitet werden. Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass ich bei Einleitung von Verfahren bei Schlichtungsstellen oder Gerichten bis zur völligen Beendigung der Verfahren einen erhöhten Mitgliedsbeitrag laut Aushang zur Einzahlung zu bringen habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit erstreckt. Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag gilt jeweils bis zum 31.12. des laufenden Jahres und ist innerhalb von 2 Wochen nach Vorschreibung fällig. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich in den ersten beiden Jahren einen erhöhten Mitgliedsbeitrag zur Einzahlung zu bringen habe, und dafür ab dem dritten Jahr, in den Genuss eines verringerten Jahresbeitrages komme. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur am Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich mittels eingeschriebenen Brief unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist erfolgen, damit sie für das kommende Kalenderjahr wirksam wird. Alle bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beiträge sind zu bezahlen. Barauslagen (Porti, Kopien etc.) sind dem Verein zu ersetzen. Vor vollständiger Erfüllung der Zahlungsverpflichtung ist der Verein zu keiner Leistung verpflichtet. Mir wurde ein Auszug aus den Vereinsstatuten, aus dem die Rechte und Pflichten der Mitglieder ersichtlich sind, ausgehändigt. Außerdem wurde ich ausdrücklich darüber belehrt, dass mich der Mieterschutzverband Österreichs nur in außerstreitigen Rechtsangelegenheiten und nicht auch in einem streitigen Verfahren vertreten kann. Der Unterschied wurde mir ausführlich erklärt und habe ich ihn verstanden. Bei Mahnung durch den Mieterschutzverband wird eine Mahngebühr in Höhe von derzeit EURO 5,-- für die erste Mahnung und für jede weitere Mahnung EURO 8,-- verlangt. Bei Mahnung durch den Rechtsanwalt oder durch ein Inkassobüro deren Vorschreibungen. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Mitgliedsbeitrag auch eingeklagt werden kann. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mir das Mietermagazin per E-Mail zugesandt wird. Eine Kopie dieser Ausfertigung habe ich erhalten! Datum: Unterschrift: