Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/14517 20. Wahlperiode 06.02.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.01.15 und Betr.: Antwort des Senats Lernplattform Hamburg Open Online University In der Drs. 20/14262 stellt der Senat sein Konzept für eine Online Universität vor. Dort wird Bezug auf die Kosten sowie auf eine noch zu schaffende Lernplattform genommen. Ich frage den Senat: 1.) Wird die zu nutzende Plattform-Software eine Eigenentwicklung der Hochschulen oder der Multimedia Kontor Hamburg GmbH sein? a. Wenn ja, mit welchen Kosten wird für die Erstellung der Plattform gerechnet und mit welchen Kosten für den Betrieb? Wird es sich um eine Open-Source-Plattform handeln? b. Wenn nein, von welchem Anbieter wird die Plattform stammen und mit welchen Kosten ist für die Aufsetzung und für den Betrieb inklusive Lizenzkosten zu rechnen? Nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand ist davon auszugehen, dass es sich um eine gemeinsame Eigenentwicklung der staatlich finanzierten Hamburger Hochschulen und des Multimedia Kontor Hamburg (MMKH) handeln wird. Details dazu werden zurzeit von einer Arbeitsgruppe unter Leitung der Technischen Universität Hamburg-Harburg und des MMKH ausgearbeitet. Es wird sich um eine Open-Source-Software handeln. Die Kosten für Entwicklung und Betrieb können derzeit noch nicht beziffert werden, da die konzeptionellen Anforderungen an die Hamburg Open Online University noch in Bearbeitung sind. 2.) Wann soll die Online University verfügbar sein? Es ist geplant, bis zur Jahresmitte 2015 einen ersten Mock-up (digitales Versuchsmodell) der Plattform zu erstellen, der für alle Projektbeteiligten einen ersten visuellen Eindruck der möglichen späteren Plattform darstellt. Bis zum Abschluss des Vorprojektes (Ende 2016) wird ein erster Prototyp zur Verfügung stehen. Aufgrund der sehr hohen Komplexität des Vorhabens und der im Verlauf des Vorprojektes noch näher zu definierenden Anforderungen kann noch kein gesichertes Datum für eine Produktivsetzung der Hamburg Open Online University genannt werden. 3.) Durch welche Maßnahmen soll der Datenschutz einer solchen Plattform gewährleistet werden? Die Expertengruppe „Portalkonzept und Technik“ wird schon in die konzeptionellen und entwicklungstechnischen Überlegungen datenschutzrechtliche Expertise einbeziehen. Darüber hinaus sollen bereits zu Beginn des Entwicklungsprozesses der gemeinsame Datenschutzbeauftragte der Universität Hamburg, der Staats- und Universitätsbibliothek Carl-von-Ossietzky, der HafenCity Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg-Harburg, der Hochschule für Musik und Theater sowie Drucksache 20/14517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode der Hochschule für bildende Künste Hamburg beteiligt werden und eine frühe Rückkopplung mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten erfolgen. 4.) Ist eine Integration in weitere Software wie etwa STiNE oder das Bibliothekssystem geplant? Dies wird im Weiteren entsprechend der konzeptionellen Entwicklung der Hamburg Online University zu entscheiden sein. 5.) Wie genau soll die „lizenzoffene Publikationsstrategie für Forschungsergebnisse und Lernmaterial“ umgesetzt werden, welche Hilfestellungen und Publikationsmöglichkeiten werden den Mitgliedern der Hochschulen angeboten und funktioniert dieses System auf freiwilliger Basis? Die Unterstützung verläuft auf drei Ebenen: Von der hochschulübergreifenden Expertengruppe „Digital Qualification“ unter Federführung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg wird ein Weiterbildungskonzept erarbeitet, um die mediendidaktischen und medientechnischen Kompetenzen der Dozenten zu fördern. Von der hochschulübergreifenden Expertengruppe „Open Educational Resources“ unter Federführung der Universität Hamburg wird ein Publikationskonzept nach den OER-Standards erarbeitet. Zusätzlich werden Supportstrukturen an den einzelnen Hochschulen aufgebaut, unter anderem, um die Contenterstellung zu unterstützen. 6.) Wurden die beantragten Mittel beim Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft schon bewilligt? a. Wenn ja, in welcher Höhe? b. Wenn nein, warum nicht beziehungsweise wann und in welcher Höhe werden Mittel erwartet? Nein, der aus 84 Anträgen für die Finalrunde ausgewählte Hamburger Antrag wurde im Wettbewerb des Stifterverbandes (Preisgeld 150.000 Euro pro Vorhaben) nicht positiv beschieden. Die Gründe für die Entscheidung des Stifterverbandes sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. 2