Kapitel 9

Transcription

Kapitel 9
Stand: 15.12.2011
9
HANDHABUNG TIEFBAU
9.1
Allgemein
9.1.1
Erläuterungen zum Tiefbau..............................................................................
9.2
Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
9.2.1
9.2.2
9.2.3
9.2.4
Grabentiefe Haupttrasse..................................................................................
Grabentiefe Abzweigtrasse..............................................................................
Grabenbreite Standard.....................................................................................
Sohlenbreite Dehnungspolsterbereich.............................................................
9.3
Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Doppelrohr
9.3.1
Grabentiefe / Grabenbreite...............................................................................
9.4
Rohrgraben - Flexible Verbundsysteme
9.4.1
Grabentiefe / Grabenbreite...............................................................................
9.5
Bettung
9.5.1
Sandbett / Sandbeschaffenheit / Sieblinie / Korngrößen.................................
9.6
Wiederverfüllung
9.6.1
9.6.2
9.6.3
9.6.4
Verfüllung Rohrgraben......................................................................................
Mindest-Überdeckungshöhe............................................................................
Maximale Überdeckungshöhe..........................................................................
Lastverteilerplatte.............................................................................................
9.7
Checkliste für Tiefbau
9.7.1
Baustellen-Qualitätssicherung.........................................................................
internet: www.isoplus.org
9/1
9/2
9/3
9/4
9/5
9/6
9/7
9 / 8-9
9 / 10
9 / 11
9 / 12
9 / 13
9 / 14
9
9
HANDHABUNG TIEFBAU
9.1
Allgemein
9.1.1 Erläuterungen zum Tiefbau
Erdarbeiten sind entsprechend den allgemein gültigen Richtlinien und Normen für Tiefbau
auszuführen. Gleichzeitig sind die kommunal unterschiedlich lautenden zusätzlichen Bestimmungen
sowie die AGFW-Richtlinien des Arbeitsblattes FW 401 - Teil 12 einzuhalten.
Die Rohrgräben sind durch ein fachkundiges Tiefbauunternehmen nach DIN 18300, DIN EN 805,
DIN EN 1610 und DIN 4124 zu erstellen und nach Abschnitt 3.09 und 3.11 der DIN 18300 wieder zu
verfüllen. Für die Rohrgrabenbreite ist der Abschnitt 5.2 der DIN 4124 maßgebend.
Ob Rohrgräben geböscht und ab welcher Tiefe diese verbaut werden müssen, ist ebenfalls
der DIN 4124 Abschnitt 4.1 bis 4.3 zu entnehmen. Daraus sind auch die erforderlichen
Böschungswinkel bei unterschiedlichen Bodenkennwerten ersichtlich.
Die der Projektierung und Rohrstatik zugrunde gelegte Verlegetiefe bzw. RohrscheitelÜberdeckungshöhe ist zwingend einzuhalten. Die Beschaffenheit der Grabensohle schreibt die DIN
EN 1610 vor. Es ist erforderlich, dass die Sohle auf ihrer Gesamtlänge tragfähig und steinfrei erstellt
wird.
Gemäß DIN EN 1610 hat der Rohrverleger zur Sicherung der Qualität des
Gesamtsystems bis zum Abschluss aller Nachdämmarbeiten generell für die Entwässerung und
Freihaltung der Rohrgräben zu sorgen.
Eingefallene Rohrgräben müssen von Hand freigeschachtet werden. Von einer DIN-gerechten
Grabenherstellung hängen in hohem Maße der Montagefortschritt sowie die Qualität aller
auszuführenden Arbeiten und damit die zu erwartende Lebensdauer einer Fernwärmetrasse ab.
Stand: 15.12.2011
Die in den isoplus-Trassenplänen angegebenen Längenmaße gelten als Achsmaß
für den Grabenaushub. Die nachfolgend beschriebenen Tiefbauhinweise haben sich in der
Praxis als besonders vorteilhaft bewährt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
In speziellen Situationen wenden Sie sich bitte an die isoplus-Montage- bzw. Planungsingenieure,
die Ihnen gezielt Problemlösungen ausarbeiten können.
Kopie nur mit Genehmigung der isoplus Fernwärmetechnik Vertriebsgesellschaft mbH; Änderungen vorbehalten
internet: www.isoplus.org
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9.2
HANDHABUNG TIEFBAU
Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
9.2.1 Grabentiefe Haupttrasse
Die Sohlentiefe [T] des Rohrgrabens errechnet sich aus der vorgegebenen Überdeckungshöhe
[ÜH], dem PEHD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und der Höhe des Rohrauflagers bzw. des
Sandbettes. Die Standardüberdeckungshöhe im Rohrleitungsbau beträgt 0,80 m (= Frosttiefe)
bis 1,20 m.
65
75
90
110
125
140
160
180
200
225
250
280
315
355
Überdeckung
ÜH
in m
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
0,80
Sohlentiefe
T
in m
0,97
0,98
0,99
1,01
1,03
1,04
1,06
1,08
1,10
1,13
1,15
1,18
1,22
1,26
Mantelrohr-Ø
Da
in mm
400
450
500
560
630
670
710
800
900
1000
1100
1200
1300
Überdeckung
ÜH
in m
0,80
0,80
0,80
0,80
0,90
0,90
1,00
1,00
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
Sohlentiefe
T
in m
1,30
1,35
1,40
1,46
1,63
1,67
1,81
1,90
2,20
2,30
2,40
2,50
2,60
Die in der Tabelle genannten Werte gelten für die vorgegebenen Überdeckungshöhen
und einer Montageunterlage von 0,10 m. Bei anderer Überdeckung ist zu der Tiefe [T]
der Differenzwert zur angegebenen Überdeckungshöhe [ÜH] zu addieren oder zu subtrahieren.
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Stand: 15.12.2011
isoplus
Mantelrohr-Ø
Da
in mm
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9.2
HANDHABUNG TIEFBAU
Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
9.2.2 Grabentiefe Abzweigtrasse
Aufgrund der produktionstechnisch bedingten Bauhöhen [h] an 45° T-Abzweigen und an
Parallel-Abzweigen ändert sich an Abgangstrassen die Sohlentiefe [T] entsprechend dem
Differenzmaß [DT]. Je nach Einbaulage des Abzweiges, nach oben oder unten, muss das Maß DT zur
Haupttrassentiefe [T] addiert oder subtrahiert werden.
Das exakte Maß [h] ist dem Kapitel 2.2.8 zu entnehmen.
45° T-Abzweig
Parallel-Abzweig
Stand: 13.02.2012
Das Differenzmaß [DT] errechnet sich nach folgender Formel:
Abgang nach oben

DT = Da1 + h
[m]
Abgang nach unten

DT = Da2 + h
[m]
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9
9.2
HANDHABUNG TIEFBAU
Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
9.2.3 Grabenbreite Standard
Die Sohlenbreite [B] errechnet sich in Trassenabschnitten ohne Dehnungspolster und ohne
weitere Gewerke wie z. B. einer parallel zu verlegenden Wasserleitung aus dem PEHDMantelrohrdurchmesser [Da] und dem dimensionsabhängigen Mindestmontageabstand [M].
65
75
90
110
125
140
160
180
200
225
250
280
315
355
Mindestmontageabst.
M
in mm
100
100
150
150
150
150
200
200
200
200
200
300
300
300
Sohlenbreite
B
in m
0,43
0,45
0,63
0,67
0,70
0,73
0,92
0,96
1,00
1,05
1,10
1,46
1,53
1,61
Mantelrohr-Ø
Da
in mm
400
450
500
560
630
670
710
800
900
1000
1100
1200
1300
Mindestmontageabst.
M
in mm
400
400
400
500
500
600
600
700
700
800
800
900
900
Sohlenbreite
B
in m
2,00
2,10
2,20
2,62
2,76
3,14
3,22
3,70
3,90
4,40
4,60
5,10
5,30
isoplus
Mantelrohr-Ø
Da
in mm
Die in der Tabelle angegebene Breite [B] gilt für zwei Rohre des gleichen PEHDMantelrohrdurchmessers. Dadurch wird eine ausreichende Montagebreite zur Nachdämmung
an den Verbindungsmuffen sowie zur Erstellung des Sandbettes gewährleistet. Im Bereich der
Dehnungspolster gelten die Angaben gemäß Kapitel 9.2.4.
B = x • Da + (x + 1) • M
9/4
[m]
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Stand: 15.12.2011
Sollten Muffenkonstruktionen wie z. B. Einpass-Schweißmuffen ausgeführt werden, die nicht im
isoplus-Leistungsumfang enthalten sind, gelten die Bestimmungen des entsprechenden Lieferanten.
Für andere Anwendungsfälle, wie z. B. bei mehreren Rohren [x] errechnet sich die Sohlenbreite [B]
nach folgender Formel:
9
HANDHABUNG TIEFBAU
9.2
Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
9.2.4 Sohlenbreite Dehnungspolsterbereich
Im Bereich der Dehnungspolster an L-, Z- oder U-Bogen sowie an 45° T- und Parallel-Abzweigen
muss die Sohlenbreite [B] und der Mindestmontageabstand [M] erweitert werden. Die
Verbreiterung ist von der in den isoplus-Trassenplänen angegebenen Dehnungspolsterdicke [DPs]
abhängig. Die Länge der Erweiterung richtet sich nach der vorgegebenen Dehnungspolsterlänge
[DPL].
L-Schenkel
DPL
=
Dehnungspolsterlänge
laut Trassenplan [m]
Mx
=
Mindestabstand [M] + 2 • Dehnungspolsterdicke [DPs] laut Trassenplan [mm]
My
=
Mindestabstand [M] + 1 • Dehnungspolsterdicke [DPs] laut Trassenplan [mm]
BX
=
Gesamtbreite der Sohle [m]
BX
=
2 • (Da + My) + Mx [mm]
Stand: 15.12.2011
Parallel-Abzweig
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9/5
9
9.3
HANDHABUNG TIEFBAU
Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Doppelrohr
9.3.1 Grabentiefe / Grabenbreite
Grabentiefe
Die Sohlentiefe [T] des Rohrgrabens errechnet sich
aus der vorgegebenen Überdeckungshöhe [ÜH], dem
PEHD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und der Höhe des
Rohrauflagers bzw. des Sandbettes.
Da in mm
Sohlentiefe
T in m
125
140
160
180
200
225
250
280
315
355
400
450
500
560
630
0,825 0,840 0,860 0,880 0,900 0,925 0,950 0,980 1,015 1,055 1,100 1,150 1,200 1,260 1,330
Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für die Mindestüberdeckungshöhe von 0,60 m und
einer Höhe der Montageunterlage von 0,10 m. Bei anderer Überdeckung ist zu der Tiefe [T] der
Differenzwert zu ÜH = 0,60 m zu addieren.
Grabenbreite
Die Sohlenbreite [B] errechnet sich aus dem PEHD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und dem
dimensionsabhängigen Mindestmontageabstand [M].
Da in mm
125
140
160
180
200
225
250
280
315
355
400
450
500
560
630
Mindestmontageabst.
200
M in mm
200
200
200
200
200
200
200
300
300
400
400
400
400
400
Mindestsohlenbreite
0,525 0,540 0,560 0,580 0,600 0,625 0,650 0,680 0,915 0,955 1,200 1,250 1,300 1,360 1,430
B in m
Durch die Mindestangaben wird eine ausreichende Montagebreite zur Nachdämmung
an den Verbindungsmuffen sowie zur Erstellung des Sandbettes gewährleistet. Sind an
Richtungsänderungen oder Abzweigen Dehnungspolster erforderlich, ist die Sohlenbreite [B] bei
einer Polsterstärke von 40 mm um 80 mm sowie bei einer Polsterstärke von 80 mm um 160 mm
zu vergrößern. Die Tabellenwerte gelten für ein isoplus-Doppelrohr. Falls mehrere Rohre [x] verlegt
werden, errechnet sich die Sohlenbreite [B] nach folgender Formel:
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[m]
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Stand: 23.07.2015
B = x • Da + (x+1) • M
9
HANDHABUNG TIEFBAU
9.4
Rohrgraben - Flexible Verbundsysteme
9.4.1 Grabentiefe / Grabenbreite
Grabentiefe
Die Sohlentiefe [T] des Rohrgrabens errechnet sich aus der vorgegebenen Überdeckungshöhe
[ÜH], dem PELD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und der Höhe des Rohrauflagers bzw. des
Sandbettes. Die Mindestüberdeckungshöhe der isoplus-Flexrohre beträgt 0,40 m. Die Frosttiefe in
Mitteleuropa 0,80 m.
Da in mm
65
75
90
110
125
140
160
180
225
250
Sohlentiefe
T in m
0,565
0,575
0,590
0,610
0,625
0,640
0,660
0,680
0,725
0,750
Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für die Mindestüberdeckungshöhe von 0,40 m und
einer Höhe der Montageunterlage von 0,10 m. Bei anderer Überdeckung ist zu der Tiefe [T] der
Differenzwert zu ÜH = 0,40 m zu addieren.
Grabenbreite
Die Sohlenbreite [B] errechnet sich in Trassenabschnitten ohne weitere Gewerke wie z. B. einer
parallel zu verlegenden Wasserleitung aus dem PELD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und dem
Mindestmontageabstand [M]. Sind bei isoflex oder isocu an Richtungsänderungen oder Abzweigen
Dehnungspolster erforderlich, ist der Abstand [M] um 80 mm zu vergrößern.
Da in mm
65
75
90
110
125
140
160
180
225
250
Mindestmontageabst.
M in mm
100
100
100
100
100
100
100
100
150
150
Sohlenbreite
B in m
0,430
0,450
0,480
0,520
0,550
0,580
0,620
0,660
0,900
0,950
Die in der Tabelle angegebene Sohlenbreite [B] gilt für zwei Rohre des gleichen PELDMantelrohrdurchmessers. Bei der Verlegung von Doppelrohren errechnet sich diese wie folgt:
BDoppelrohr = Da + 2 • M
[m]
Stand: 15.12.2011
Für andere Anwendungsfälle, wie z. B. bei mehreren Rohre [x], errechnet sich die Sohlenbreite [B]
nach folgender Formel:
B = x • Da + (x+1) • M
[m]
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HANDHABUNG TIEFBAU
9.5
Bettung
9.5.1 Sandbett / Sandbeschaffenheit / Sieblinie / Korngrößen
Sandbett
Nach Beendigung aller Dämm- und Dichtarbeiten sowie der Montage der Dehnungspolster sind
sämtliche zum Leistungsumfang gehörenden Prüfungen durchzuführen. Auf folgende Punkte ist
dabei besonders zu achten:
 Die Rohrleitungsführung entspricht dem isoplus-Trassenplan
 Die der statischen Auslegung zugrunde gelegte Überdeckungshöhe wurde eingehalten
 Eingefallenes Erdreich, Steine oder/und Fremdgegenstände sind aus dem Bereich des
Sandbettes bzw. des Rohres entfernt worden
 Die Dehnungspolster sind in den vorgegebenen Längen und Stärken montiert und gegen
Erddruck gesichert
 Alle Muffen sind verschäumt und protokolliert, die Durchbrüche zu den Bauwerken und
Gebäuden sind geschlossen
 Bei einer thermischen Vorspannung wurden die vorgegebenen Dehnwege und die entsprechende
Temperatur erreicht und protokolliert
 Das Überwachungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen und protokolliert
Bevor das Sandbett erstellt wird, muss die Trasse nach Kontrolle der genannten Punkte durch einen
verantwortlichen Bauleiter freigegeben werden.
Wenn es aufgrund ungünstiger Randbedingungen nicht ausgeschlossen ist, dass während der
Tiefbauarbeiten der Bettungssand z. B. durch Regen ausgeschwemmt wird, ist die Bettungszone
mit Geotextilien zu umhüllen. In Hang- bzw. Steilstrecken sollte dies wegen der Dränagewirkung
des Grabenprofils generell beachtet werden. Durch die Wasserzugabe liegt der Wassergehalt
des Sandes oberhalb des optimalen Gehaltes der Proctorkurve und genügt somit nicht dem
Verdichtungsgrad, DPr ≥ 97 %.
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Stand: 15.12.2011
Danach sind die Kunststoffmantelrohre, KMR, allseitig mit mindestens 10 cm Sand der Körnung
0 - 4 mm (Klasse NS 0/2), siehe Folgeseite, lagenweise und äußerst sorgfältig wieder zu verfüllen
und ausschließlich per Hand zu verdichten. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei, um Hohlräume zu
vermeiden, den Zwischenräumen oder auch Rohrzwickeln zwischen den Rohren zu widmen. Diese
Räume müssen gesondert unterstampft und verdichtet werden. Dadurch werden spätere und
unzulässige Setzungen sowie Verschiebungen vermieden. Während dieser Arbeiten sind gleichzeitig
eventuell verwendete Hilfsauflager zu entfernen, sofern es sich nicht um Sandsäcke, die
aufzuschlitzen sind, oder Hartschaumauflager handelt.
9
HANDHABUNG TIEFBAU
9.5
Bettung
Hierbei werden die Korngrößen entmischt, so dass die Sollreibungswerte am KMR nicht zu erzielen
sind und es stellt sich der so genannte „Tunneleffekt“ ein. Unter anderem wird aus diesen Gründen,
gemäß AGFW FW 401 - Teil 12, das Einschlämmen des Sandes nicht als Stand der Technik eingestuft.
In der Leitungszone werden an die Reibung zwischen PEHD-Mantel und Bettungsmaterial und
die Güte des Sandes besondere Anforderungen gestellt. Die daraus resultierenden dauerhaften
Reibungsverhältnisse bilden die ausschlaggebende Grundlage des Festigkeitsnachweises über die
statische und dynamische Beanspruchung des KMR.
Sollten fließfähige Bettungsmaterialien wie z. B. selbststabilisierende Sandmischungen, SSM oder
Bodenmörtel verwendet werden, ist zu beachten, dass hinsichtlich des Entfernens dieser mit
einfachem Gerät noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen. Zu den mechanischen Kennwerten
wie Langzeitreibverhalten liegen in der Praxis ebenfalls keine dauerhaften und abgesicherten
Prüfergebnisse vor. Eine allgemeine Zulassung dieser Verfüllmaterialien als Straßenbaustoff durch
die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV, ist bisher nicht erfolgt. In den
rohrstatischen Grundlagen nach AGFW FW 401 - Teil 10 + 11 sind diese nicht berücksichtigt.
Ersatzstoffe wie Schaumglasgranulate, Brechsand, Recyclingmaterial o.ä sind in der Leitungszone
als Bettungsmaterial bzw. Sandbett grundsätzlich unzulässig.
Sandbeschaffenheit der Bettungszone






Sandbetthöhe
Sandart
Korngröße
Kornart
Klassifikation
Norm
allseitig mindestens 100 mm
nicht bindiger Mittel- bis Grobsand
0 - 4 mm
rundkantig
Natursande, NS Korngruppe 0/2
DIN EN 12620 bzw. TL Min-StB
(Techn. Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau)
Kornanteil in %
Sieblinienband gemäß DIN EN 12620 der Korngruppe 0/2
100
80
60
40
20
0
0
0,063
0,125
0,250
0,5
1,0
2,0
2,8
4,0
Korngröße in mm
Stand: 15.12.2011
Absolute Grenzwerte als Massenanteil nach DIN EN 12620
Siebdurchgang bis 0,063 mm
Siebdurchgang bis 0,250 mm
5 %
25 %
Siebdurchgang bis 1,0 mm
Siebdurchgang bis 2,0 mm
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20 %
 5 %
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HANDHABUNG TIEFBAU
9.6
Wiederverfüllung
9.6.1 Verfüllung Rohrgraben
Nach Fertigstellung des Sandbettes kann der Graben mit Aushubmaterial aufgefüllt werden. Hierbei
ist eine lagenweise auszuführende Verdichtung notwendig. Große, grobe und spitze Steine
sollten entfernt werden. Gemäß ZTV E - StB sind außerhalb der Leitungszone als Füllboden
grobkörnige Böden bis zu einem Größtkorn von 20 mm zu verwenden. Generell ist nach DIN 18196
als Verfüllmaterial Boden der Verdichtbarkeitsklasse V 1 zu verwenden.
Laut ZTV A - StB sind für die Grabenverfüllung der Verfüllzone und der 20 cm Fülllage gegen Wasser
und Witterung unempfindliche Böden zu verwenden. In Verbindung damit lässt die ZTV E - StB auch
industrielle Reststoffe und Recyclingbaustoffe zu. Allerdings nur wenn die definierten Anforderungen
wie z. B. Umweltverträglichkeit in wasserwirtschaftlicher Hinsicht, Verträglichkeit mit anderen
Baustoffen etc. sowie die Anforderungen an das Verdichten erfüllt werden.
Das Verfüllen und Verdichten des Grabens hat, um ein Verschieben und Heben der Trasse zu
verhindern, gleichzeitig auf beiden Seiten der Rohre zu erfolgen. Nach dem Einbringen der 20 cm
starken Fülllage kann mit Verdichtungsmaschinen wie z. B. einem Flächenrüttler oder einer
Explosionsstampframme (Gewicht bis 100 kg) gearbeitet werden. Die zulässige Flächenbelastung
beträgt dabei 40 N/cm2 bzw. 4 kg/cm2 bei einer kalten Rohrtrasse. Sollte diese bereits in Betrieb sein,
reduziert sich die Flächenbelastung auf max. 20 N/cm2 bzw. 2 kg/cm2.
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Stand: 15.12.2011
Auf die erste Schicht baut man weitere Lagen von 20 - 30 cm Höhe auf und schließt mit der
vorgesehenen Deckschicht ab. Die Forderungen der „Zusätzlichen techn. Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Aufgrabungen und Erdarbeiten im Straßenbau“, kurz ZTV A und ZTV E, sind zusätzlich
anzuwenden. In Anlehnung an die ZTV E - StB sind folgende Verdichtungsgrade [DPr] zu erzielen:
9
HANDHABUNG TIEFBAU
9.6
Wiederverfüllung
9.6.2 Mindest-Überdeckungshöhe / Brückenklasse
Der Einfluss von Verkehrslasten auf Kunststoffmantelrohre nimmt mit zunehmender Verringerung der
Überdeckungshöhe zu. Deshalb wurden von unabhängigen Materialprüfanstalten die
Mindestüberdeckungen in Abhängigkeit der Brückenklassen und Nennweiten untersucht und
definiert. Rein rechnerisch konnten hier äußerst geringe Ergebnisse nachgewiesen werden.
Bei einem befestigten Oberbau im Straßenbereich verteilt sich die Radlast auf eine größere Fläche,
da die Radlast nicht direkt auf den Verfüllboden wirkt. Somit wird das Kunststoffmantelrohr weniger
beansprucht.
Die in der Tabelle angegebenen Überdeckungshöhen sind aufgrund der Aufbäum- und Ausknickgefahr
der Kunststoffmantelrohre, der Spatensicherheit, dem Einsinken des Fahrzeuges bei unbefestigter
Oberfläche und der möglichen Überschreitung der zulässigen Ringbiegebeanspruchung einzuhalten.
Einzelrohr Nennweite in DN
Brückenklasse
20 - 125
150
200
250
300
350
400
450
500
550
600 - 1000
SLW 12
SLW 30
SLW 60
0,40
0,40
0,40
0,40
0,40
0,50
0,40
0,40
0,50
0,40
0,40
0,60
0,40
0,50
0,60
0,50
0,50
0,60
0,50
0,50
0,70
0,50
0,60
0,80
0,60
0,70
0,90
0,80
0,90
1,00
1,00
1,10
1,20
Doppelrohr Nennweite bzw. Typ
Alle Flexrohrtypen
Brückenklasse
bis Dr-80
Dr-100
Dr-125
Dr-150
Dr-200
und Dimensionen
SLW 12
SLW 30
SLW 60
0,40
0,40
0,40
0,40
0,40
0,50
0,40
0,40
0,50
0,40
0,40
0,60
0,40
0,50
0,60
0,40
0,40
0,40
Überdeckungshöhe in Meter [m]
Für große Nennweiten sind zusätzliche bodenmechanische Nachweise bzw. tiefbautechnische
statische Berechnungen erforderlich. Dazu zählt die Ermittlung der Umfangsbiegespannung für
Rohre > DN 500 bei Schwerlastverkehr SLW 60, für Rohre > DN 350 bei Eisenbahnlasten und
bei Straßenbauarbeiten mit Überdeckungshöhen < 0,80 m. Die Berechnung erfolgt nach ATVArbeitsblatt A 127.
Brückenklasse nach DIN 1072
Schwerlastverkehr
Stand: 28.11.2014
SLW 12
SLW 30
SLW 60
Radaufstandsbreite
in cm
30
40
60
Radlast
in kN
40
50
100
in to
4,08
5,10
10,19
Lastflächenradius
resultierende
Lastfläche
in cm
18
20
30
in cm2
1.017,88
1.256,64
2.827,43
rechnerischer
Druck [p]
in der
Lastfläche
in N/cm2 in kg/cm2
39,30
4,01
39,79
4,06
35,37
3,61
resultierende
Ersatzflächenlast
in kN/m2
6,70
16,70
33,30
Kopie nur mit Genehmigung der isoplus Fernwärmetechnik Vertriebsgesellschaft mbH; Änderungen vorbehalten
internet: www.isoplus.org
to/m2
0,68
1,70
3,39
9 / 11
9
HANDHABUNG TIEFBAU
9.6
Wiederverfüllung
9.6.3 Maximale Überdeckungshöhe
Mit zunehmender Verlegetiefe erhöhen sich die auf das Kunststoffmantelrohr wirkenden Erdlasten
bzw. der Erddruck. Aufgrund der zulässigen Scher- bzw. Schubspannung [PUR] zwischen
PEHD-Mantel und PUR-Hartschaum bzw. Mediumrohr und Schaum ist die Überdeckungshöhe,
unabhängig von der Betriebstemperatur und des Mediums, zu begrenzen.
isowell, isopex und isoclima
Nennweite
in
DN
20
25
32
40
50
65
80
100
125
150
200
250
300
350
400
450
500
600
700
800
900
1000
isoflex
isoflex
isocu
isocu
AußenØ
da
in mm
26,9
33,7
42,4
48,3
60,3
76,1
88,9
114,3
139,7
168,3
219,1
273,0
323,9
355,6
406,4
457,2
508,0
610,0
711,0
813,0
914,0
1016,0
20
28
22
28
20
25
32
40
50
63
75
90
110
125
160
Wandst.
s in mm
nach
isoplus
2,6
3,2
3,2
3,2
3,2
3,2
3,2
3,6
3,6
4,0
4,5
5,0
5,6
5,6
6,3
6,3
6,3
7,1
8,0
8,8
10,0
11,0
2,0
2,0
1,0
1,2
2,0
2,3
2,9
3,7
4,6
5,8
6,8
8,2
10,0
11,4
14,6
Einzelrohr
Maximal zulässige
MantelrohraußenÜberdeckungshöhe ÜH
durchmesser Da
in mm
in m
Dämmdicke
Dämmdicke
Mantelrohraußen-Ø Da
in mm
Dämmdicke
Doppelrohr
Max. zulässige
Überdeckung ÜH
in m
Dämmdicke
Stand.
1x vst.
2x vst.
Stand.
1x vst.
2x vst.
Stand.
1x vst.
2x vst.
Stand.
1x vst.
2x vst.
90
90
110
110
125
140
160
200
225
250
315
400
450
500
560
630
670
800
900
1000
1100
1200
75
75
65
75
--75
75
90
110
125
140
160
180
180
250
110
110
125
125
140
160
180
225
250
280
355
450
500
560
630
670
710
900
1000
1100
1200
1300
--90
------90
90
110
125
140
160
180
--225
---
125
125
140
140
160
180
200
250
280
315
400
500
560
630
670
710
800
1000
---------------------------------------
2,10
2,65
2,70
3,10
3,40
3,85
3,90
4,00
4,35
4,70
4,80
4,65
4,90
4,80
4,90
4,85
5,05
5,00
5,10
5,20
5,25
5,30
1,85
2,65
2,40
2,65
--2,35
3,05
3,15
3,20
3,55
3,80
3,95
4,30
4,90
4,65
1,70
2,15
2,35
2,70
3,00
3,35
3,45
3,50
3,90
4,15
4,25
4,10
4,35
4,25
4,25
4,50
4,70
4,35
4,50
4,65
4,75
4,80
--2,20
------1,95
2,50
2,55
2,80
3,15
3,30
3,50
--3,90
---
1,45
1,85
2,10
2,40
2,60
2,95
3,10
3,15
3,45
3,65
3,70
3,65
3,85
3,70
3,95
4,20
4,10
3,80
---------------------------------------
125
140
160
160
200
225
250
315
400
450
560
------------------------110
90
90
75
90
110
125
160
180
-----------
140
160
180
180
225
250
280
355
450
500
630
--------------------------------110
125
140
180
-------------
160
180
200
200
250
280
315
400
500
560
-------------------------------------------------------
1,70
1,90
2,10
2,40
2,40
2,60
2,70
2,75
2,60
2,70
2,75
------------------------1,50
2,00
2,50
2,20
2,25
2,40
2,55
2,50
2,75
-----------
1,50
1,65
1,85
2,15
2,10
2,40
2,40
2,40
2,30
2,40
2,40
--------------------------------1,85
2,10
2,35
2,25
-------------
1,50
1,65
1,85
2,15
2,15
2,30
2,40
2,40
2,30
2,40
-------------------------------------------------------
ACHTUNG: Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für Böden mit einem spezifischen Gewicht
von 19 kN/m3, einem inneren Bodenreibungswinkel [] von 32,5° und für Stahlwandstärken nach
isoplus, siehe Kapitel 2.2 und 2.3. Außerhalb der Dehnungspolsterbereiche bzw. Dehnungsschenkel,
gemäß AGFW FW 401, Teil 10 und EN 253, zulässige Scherspannung PUR ≤ 0,04 N/mm2.
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Kopie nur mit Genehmigung der isoplus Fernwärmetechnik Vertriebsgesellschaft mbH; Änderungen vorbehalten
internet: www.isoplus.org
Stand: 25.03.2015
Abmessungen Stahlrohr
9
9.6
HANDHABUNG TIEFBAU
Wiederverfüllung
9.6.4 Lastverteilerplatte
Bei Unterschreitung der Mindest-Überdeckungshöhe bzw. bei Überschreitung der maximalen
Überdeckungshöhe sind tiefbautechnische Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Diese müssen in
der Lage sein, das Kunststoffmantelrohr gegen eine unzulässige Überlastung des Scheiteldruckes,
maximal 20 N/cm2 bzw. 2 kg/cm2, zu sichern.
Als mögliche Lastverteiler können Stahlplatten, die gegen Korrosion zu schützen sind, oder
Stahlbetonplatten, Betongüte B25, eingebaut werden. Beide Arten müssen mindestens 100 cm
länger sein als der zu schützende Bereich der KMR-Trasse. Die Festlegung der exakten Dicke, der
Armierung und der eventuell notwendigen Fundamente hat durch einen Baustatiker zu erfolgen. Vor
der Ausführung ist eine Genehmigung der isoplus-Planungsingenieure einzuholen.
Verteilerplatte
Diese dienen für den Abbau von hohen Punktlasten
(Verkehrslasten) bei der Unterschreitung der
Mindest-Überdeckungshöhe.
Verteilerplatten müssen so breit sein, dass sie
mit ihrem Lastverteilungswinkel von 32,5° bis
außerhalb des Kunststoffmantelrohres reichen.
Abfangplatte
Stand: 13.02.2012
Für den Abbau von hohen Flächenlasten
(Verkehrs- und Erdlasten) bei Überschreitung
der maximalen Überdeckungshöhe eignen sich
Abfangplatten. Diese müssen beidseitig, d. h.
der Grabenlänge nach im gewachsenen Boden
aufliegen. Kann dies nicht gewährleistet werden,
sind zusätzliche Streifen- oder Punktfundamente
zu erstellen. Die Platte muss mindestens 50 cm
breiter sein als der abzudeckende Bereich.
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internet: www.isoplus.org
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9
HANDHABUNG TIEFBAU
9.7
Checkliste für Tiefbau
9.7.1 Baustellen-Qualitätssicherung
Für die Baustellenabwicklung ist es nötig, eine Richtlinie zur qualitativen Beurteilung der Einzelschritte
vorzugeben, um eine Optimierung der Einbausituation für Kunststoffmantelrohr zu erreichen. Diese
Richtlinie ist für Tiefbau, Rohrverleger und Rohrhersteller gleichermaßen gültig. Nachstehend sind die
für den Tiefbau wichtigsten Prüfparameter chronologisch nach der Bauabfolge dargestellt:
Ausführung und Ergebnis
Überprüfen der Funktionstüchtigkeit
und der Zuordnung der Werkzeuge
zum vorgesehenen Arbeitsvorgang
- Fachgerechte Verarbeitung kann
geeignete Werkzeuge erreicht werden
Kontrolle der Grabenmaße:
Grabenbreite und Grabentiefe nach
Rohrdimension
- Schaffen von optimalen Arbeitsvoraussetzungen
für Verleger und Muffenmonteure; Baufreiheit
im Bereich der Bogen, Dehnungspolster und
Muffenverbindungen
Kontrolle der Grabenausführung
- Schaffen einer steinfreien, ebenen Verlegesohle
mit seitlicher Grabensicherung und wasser- und
schlammfreien
Montagezonen
während
der
gesamten Bauzeit
Grabenverfüllung - Herstellen des
Sandbettes
- Steinfreie Umhüllung mit Sand, mindestens 10
cm dick um das Kunststoffmantelrohr; Kanthölzer
müssen vor dem Verfüllen entfernt werden
Sandkörnung 0 - 4 mm (Klasse NS 0/2), Sieblinie
beachten
Grabenverfüllung - Verfüllmaterial
- Steinfreies, nicht bindiges verdichtungsfähiges
Material lagenweise einfüllen
Siehe hierzu auch isoplus-Montagebedingungen - Kapitel 11.5.2
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nur
durch
Stand: 15.12.2011
Arbeitsschritt

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