die russische regierung hat das verbot der

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die russische regierung hat das verbot der
Februar 2015
DIE RUSSISCHE REGIERUNG HAT DAS VERBOT DER ZULASSUNG
VON ERZEUGNISSEN DES MASCHINENBAUS AUS AUSLÄNDISCHEN
STAATEN ZU DEN BESCHAFFUNGEN FÜR STAATLICHEN
UND KOMMUNALEN BEDARF PRÄZISIERT
Newsletter
Mit der Verordnung Nr. 84 vom 31. Januar 2015 („Verordnung
Infolge der Systematisierung und Vereinigung von einigen Positi­
Nr. 84“) hat die russische Regierung Änderungen in die Verordnung
onen ist das Verzeichnis kürzer geworden (es enthält 55 Bezeich­
Nr. 656 der Regierung der Russischen Föderation vom 14. Juli 2014
nungen statt 66); einige Warenarten, zum Beispiel die Technik
„Über die Festlegung des Verbots der Zulassung einzelner Arten
für Erdölbergbau und -transport, Kraftomnibusse, Kraftfahrzeuge
von Erzeugnissen des Maschinenbaus aus ausländischen Staaten
zum Transport vom Gelderlös und wertvollen Gütern sind nun als
bei Ankäufen für die Sicherung des staatlichen und kommunalen
einzelne Warenarten ausgesondert.
Bedarfs“ („Verordnung Nr. 656“) eingefügt. Diese Verordnung
Nr. 656 enthält ein Verzeichnis einzelner Warenarten des Maschi­
nenbaus, die aus ausländischen Staaten stammen und die von
russischen staatlichen Stellen, Kommunen und Organisationen
nicht mehr erworben werden dürfen („Verzeichnis“).
Die Verordnung Nr. 84 wird in der Presse viel diskutiert und als
Fortsetzung der Verbotspolitik in Bezug auf die Importwaren auf
dem Gebiet des Maschinenbaus zur Begünstigung für russische
Hersteller im öffentlichen Sektor betrachtet.
Was gerade die
Verbote, also die im Verzeichnis angegebenen Warenpositionen,
angeht, beschränkt sich die Verordnung Nr. 84 hauptsächlich auf
Grundsätzlich sind die meisten ins Verzeichnis eingetragenen
Änderungen von technischem Charakter.
Änderungen infolge der Erweiterung der EAWU
Der weitere Block der Änderungen ist auf den am 2. Januar 2015
erfolgten Beitritt der Republik Armenien zum Vertrag über den
Beitritt in die Eurasische Wirtschaftsunion vom 29. Mai 2014
zurückzuführen 1. Dementsprechend können jetzt auch Maschi­
nenbauprodukte aus Armenien von staatlichen Stellen erworben
werden.
die Eintragung der technischen Präzisierungen im Zusammen­
In diesem Jahr ist noch auch der Beitritt der Republik Kirgisistan
hang mit den aktualisierten Klassenverzeichnissen der Erzeug­
zu der EAWU zu erwarten.
nisse. Auf der anderen Seite hat diese Verordnung den in der
Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) angemeldeten Unterneh­
men, darunter auch den Unternehmen mit Fremdmittelanteil,
eher mehr Möglichkeiten gewährt, an den Beschaffungen für staat­
lichen und kommunalen Bedarf auf dem Territorium Russlands
teilzunehmen.
Erweiterung des Zugangs zum Einkauf für Auto­
hersteller
In Bezug auf den Einkauf der im Verzeichnis angegebenen Per­
sonenkraftwagen und Notarztwagen hat die Verordnung Nr. 84
den Kreis der potentiellen Teilnehmer des Einkaufs für staatlichen
und kommunalen Bedarf erweitert. Nunmehr sind auch russische
Neue Fassung des Verzeichnisses
Das Verzeichnis wurde aktualisiert und dem neuen Gesamtrus­
sischen Klassenverzeichnis der Erzeugnisse nach den Arten der
wirtschaftlichen Tätigkeit GK 034-2014 (CPA 2008) angepasst, das
durch die Anordnung des Föderalen Amtes für technische Regu­
lierung und Metrologie (Rosstandart) am 31. Januar 2014 Nr. 14-st
bestätigt wurde und am 1. Februar 2014 in Kraft getreten ist (eine
Übergangsperiode bis zum 1. Januar 2016 wurde festgelegt und
die früher angenommenen Klassenverzeichnisse wurden aufge­
hoben).
1
juristische Personen eingeschlossen, die Autoteile für die Indus­
triemontage von Motorfahrzeugen auf Grund der mit dem Minis­
terium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation
abgeschlossenen Abkommen über die Einfuhr der zur Industrie­
montage von Motorfahrzeugen der Warenpositionen 8701- 8705
TN WED TS bestimmten Erzeugnisse, deren Einheiten und Aggre­
gate einführen, unter der Bedingung der ordnungsgemäßen Ein­
haltung dieser Abkommen (Abs. 3 Pkt. 1 Unterpkt. B der Verord­
nung Nr. 656 in der neuen Fassung).
Gleichzeitig gelten weiter die in der Verordnung Nr. 656 festge­
Partner des Vertrags über den Beitritt in die EAWU sind ferner Russland, Weißrussland und Kasachstan.
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Februar 2015
DIE RUSSISCHE REGIERUNG HAT DAS VERBOT DER ZULASSUNG VON ERZEUGNISSEN DES MASCHINENBAUS AUS
AUSLÄNDISCHEN STAATEN ZU DEN BESCHAFFUNGEN FÜR STAATLICHEN UND KOMMUNALEN BEDARF PRÄZISIERT
legten Listen von Organisationen, die zum Einkauf der Personen­
Laut Punkt 2 der Verordnung Nr. 84 sind die Expertiseprotokolle,
kraftwagen und Notarztwagen für den staatlichen und kommuna­
die von der HIK RF vor dem 1. Januar 2015 erteilt wurden, zur
len Bedarf berechtigt sind:
Umsetzung der Verordnung Nr. 656 bis zum 1. Januar 2016 zu
−die Wirtschaftssubjekte, die im Verzeichnis der Wirtschafts­
subjekte angegeben sind, die 2010 die Motorfahrzeuge unter
verwenden, jedoch nicht länger als innerhalb eines Jahres nach
ihrer Erteilung.
Anwendung des Begriffs „Industriemontage“ herstellen, in
Somit müssen Personen, die Expertise-Stellungnahmen der HIK
Übereinstimmung mit den Kriterien, die in Pkt. 7.1.1 des Be-
RF vor dem 1. Januar 2015 erhalten haben, keine Änderungen in
­schlusses der Kommission der Zollunion vom 27. November
die Expertise-Stellungnahmen wegen der Änderung der Codes für
2009 Nr. 130 angegeben sind und durch den Beschluss der
die Klassifizierung der Produkte aufnehmen.
Kommission der Zollunion vom 27. Januar 2010 Nr. 169 „Über
die Gewährung der Tarifermäßigungen an die die Motorfahr­
zeuge herstellenden Wirtschaftssubjekte bei der Zahlung des
Importzolls“ bestätigt sind. Dies könnten auch deutsche Her­
steller sein;
Umsetzung des Programms des Importersatzes
Die Regierung Russlands und die Fach-Ministerien (Ministerium
für Industrie und Handel, Ministerium für wirtschaftliche Entwick­
lung, Ministerium für Telekommunikation und Massenmedien und
−Unternehmen, die ihre Erzeugnisse im Rahmen des Verfah­
andere) setzen die Diskussion hinsichtlich der prioritären Bran­
rens herstellen, das von Art. 10 Abs. 6 Pkt. 2 des über die
chen für den weiteren Importersatz fort, auch unter dem Aspekt
Fragen der freien (speziellen, besonderen) Wirtschaftszonen
der Ankäufe im öffentlichen Sektor. Als besonders perspektiv­
auf dem Zollterritorium der Zollunion und des Zollverfahrens
reich gelten hier die Software-Branche, die Medizinbranche und
des Zollfreigebiets vom 18. Juni 2010 vorgesehen ist.
der militärisch-industrielle Komplex.
Damit sind gemäß der Verordnung Nr. 84 zu den staatlichen und
BEITEN BURKHARDT wird Sie auf dem Laufenden halten.
kommunalen Ankäufen insbesondere russische Gesellschaften
(darunter mit Beteiligung von ausländischem Kapital) zugelassen,
die eine Vereinbarung mit dem Ministerium für die wirtschaftliche
Falk Tischendorf
Rechtsanwalt, Partner
Standortleiter
BEITEN BURKHARDT Moskau
E-Mail: [email protected]
Entwicklung Russlands über die Industriemontage abgeschlossen
haben, aber waren nicht in der Verordnung Nr. 656 festgelegten
Listen von Organisationen. Dies gilt seit dem 1. Januar 2015.
Allerdings müssen alle oben genannten Automobilhersteller, die
zu den staatlichen und kommunalen Ankäufen zugelassen sind,
die in der Anmerkung zu dem Verzeichnis festgelegten Lokalisie­
Kamil Karibov
Diplom-Jurist, Ph.D.
Partner
BEITEN BURKHARDT Moskau
E-mail: [email protected]
rungskriterien erfüllen.
Wirksamkeit der Expertiseprotokolle
der Handels- und Industriekammer der RF, die vor
dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden
Laut Punkt 3 der Verordnung Nr. 656 diente ein Expertiseproto­
koll der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation
Hinweise
(HIK RF) als Bestätigung der Übereinstimmung einzelner Waren­
Diese Veröffentlichung stellt keine Rechtsberatung dar.
positionen aus dem Verzeichnis mit den Lokalisierungsanforderun­
gen in Punkt 1 Unterpunkte „b“ und „c“ der Verordnung Nr. 656,
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das nach einem Verfahren erstellt wird, das zwischen ihr und dem
können Sie jederzeit per E-Mail (bitte E-Mail mit Betreff „Ab­be­
Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation
stellen“ an [email protected]) oder sonst gegen­
­
abgestimmt ist .
über BEITEN BURKHARDT widersprechen.
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„Regeln für das Verfahren der Erteilung von Expertiseprotokollen für die Zwecke der Durchführung von Ankäufen für die Sicherstellung des staatlichen und
kommunalen Bedarfs“ (Anlage Nr. 2 zum Prikas Nr. 64 der IHK RF vom 25.08.2014).
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