Vorlage HA Kita-EB, Kindergärten NordOst

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Vorlage HA Kita-EB, Kindergärten NordOst
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Finanzen, Personal und Umwelt
BzBm
An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
Berlin, den 22.09.2010
(9295) 2300
(9295) 2230
[email protected]
2165 C
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
über Senatskanzlei - G Sen -
Rote Nummer:
2165
Vorgang:
89. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 08.09.2010
TOP 55 Wirtschaftlichkeit der Kita-Eigenbetriebe; Darstellung der
Prognosen und den zusätzlichen Finanzbedarf 2010
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 8. September 2010 Folgendes
beschlossen:
"… Die zuständigen Bezirke werden gebeten, dem Hauptausschuss zum 29. September eine Stellungnahme der fünf Kita-Eigenbetriebe vorzulegen, welche Maßnahmen zur Gegensteuerung der negativen Prognosen für das Jahresende eingeleitet worden sind.“
Hierzu wird berichtet:
Wie kommt es zu diesem Defizit?
Bereits in der Gründungsphase der Kitaeigenbetriebe (EB) stellte die Projektgruppe
im Abschlussbericht fest:
„Hauptproblem ist die Finanzierung des Pädagogischen Personals, weil der nach
Kostenblatt zur Verfügung stehende Kostensatz zur Deckung der tatsächlich entstehenden Personalkosten nicht ausreicht.“
„Allerdings ist auch nachgewiesen worden, dass durch die höhere Ausstattung des
Sachmittelbereichs bei entsprechend schlanker Organisation und u. a. Aufgabe der
Eigenküchen die Kostenblattfinanzierung insgesamt auskömmlich ist.“
Zur damaligen Zeit ging man für den Kitaeigenbetrieb NordOst von einem Defizit in
Höhe von 2.470.800 € aus. Zur Abfederung des zu erwartenden Defizits unter den
Bedingungen des Anwendungs-Tarifvertrages erfolgte der Einsatz von bis zu 80
Kompensationskräften aus dem ZeP, für die der Eigenbetrieb keine Personalkosten
erstatten musste.
Dieser kostenfreie Einsatz endete mit dem Auslaufen des Anwendungstarifvertrages
am 31.12.2009. Nunmehr erhielten alle Mitarbeiterinnen im Eigenbetrieb 100% Gehalt/Lohn und arbeiteten wieder 40 Stunden pro Woche.
„Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Zusammenhang mit dem Auslaufen des
Anwendungs-Tarifvertrages gemeinsam mit den Kita-Eigenbetrieben eine Lösung
herbeigeführt, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wurde. Danach wurde den
Kita-Eigenbetrieben die Möglichkeit eröffnet, Außeneinstellungen vornehmen zu
können, wenn sie die bei ihnen zur Kompensation eingesetzten Erzieher/innen dauerhaft übernehmen. Auf dieser Grundlage konnte die Personalsituation im Erziehungsdienst erfolgreich abgeschlossen und im unmittelbaren Zusammenhang die
Möglichkeit von Außeneinstellungen eröffnet werden.“
Die Kostenblattverhandlungen 2010 endeten mit 2% Anhebung der Personal- und
Sachkosten. Demgegenüber stehen 10% mehr Personalkosten im Eigenbetrieb ab
dem 1.1.2010. Die größte Differenz ist bei der Finanzierung des pädagogischen Personals vorhanden.
„Jedoch entfällt als Belastung für den Eigenbetrieb gleichzeitig die Bildung von Rückstellungen für nicht in Anspruch genommene Arbeitszeitguthaben; die tatsächliche
Belastung lässt sich daher erst nach differenzierter Auswertung der letzten Jahresabschlüsse ermitteln.“
Faktoren, die für die Differenz zwischen Kostenblattfinanzierung und den tatsächlich
entstehenden Personalkosten eine Rolle spielen:
Auslaufen des Anwendungstarifvertrages
Auslaufen der Personalkompensation
Tarifanpassung vom Juni 2009
Erhöhung des Personalschlüssels ab 1.4.2010
Hohes Durchschnittsalter des päd. Fachpersonals (49,5 Jahre – Endstufe
der Vergütung erreicht)
Für das pädagogische Personal stellt sich die Situation konkret wie folgt dar:
Finanzierung aus dem Kostenblatt gesamt 2010
Ist-Personalkosten gesamt 2010
Rechnerisches Minus
48.067.000,00 EUR
54.632.000,00 EUR
6.565.000,00 EUR
Im Eigenbetrieb Kindergärten NordOst stehen mit Stand 8.6.2010
Umsatzerlösen
von 67.800.620,00 EUR
Aufwendungen
von 70.374.200,00 EUR
gegenüber, davon 59.377.700,00 EUR Personalaufwand.
Das ergibt einen Fehlbetrag von 2.573.580,00 EUR.
Welche Maßnahmen zur Gegensteuerung wurden eingeleitet?
„Vorbereitet war, alle Küchenarbeiterinnen und Küchenarbeiter zum 01.01.2010 zum
ZeP zu versetzen bei gleichzeitiger Rückabordnung in den Eigenbetrieb. Wie auch
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mit anderen Eigenbetrieben praktiziert, sollte die Personalkostenerstattung bei 50 %
der tatsächlichen Personalkosten liegen. Da diese Maßnahme letztendlich von der
Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt wurde, konnte der damit beabsichtigte
Einspareffekt nicht erzielt werden.“
Zum Ausgleich des Defizits in Höhe von 6.565.000 EUR im Bereich der pädagogischen Personalkosten erhält der Eigenbetrieb 1.942.000 EUR Ausgleichszahlungen
2010 für strukturelle Nachteile (Altfälle Altersteilzeit, Ausgleich Ausgleichstage vor
2006, Ausgleich Vergütungsgruppenzulage).
Der Eigenbetrieb erbringt einen Einsparbeitrag in Höhe von 2.025.000 € aus den
Sachkosten. Die Einsparungen liegen insbesondere in der baulichen Instandhaltung.
Darüber hinaus in den Ausgaben für Grünflächenpflege, Reinigungsleistungen, Ausstattung der Kindergärten, bei Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Ein weiterer Ausgleich des Defizits bei den Personalkosten aus dem Block Sachkosten führt zu der bekannten Situation wie vor 2006:
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keine über Reparaturen hinausgehende bauliche Unterhaltung,
Kofinanzierung von Förderprogrammen wie U 3 nicht möglich
kein Spielmaterial
keine Fachberatung, keine Fortbildung, keine externe Evaluation
Damit wären aber nicht einmal 2.000.000 EUR zu erbringen.
Der Eigenbetrieb hat bei den Personalausgaben keinen Spielraum, er ist an den Tarifvertrag gebunden. Für die mit Abstand größte Personalgruppe, das pädagogische
Personal, gilt im Eigenbetrieb der festgelegte Personalschlüssel, wie bei allen Trägern.
„Gemäß § 47 Abs. 2 LHO besteht die generelle Verpflichtung zur vorrangigen Unterbringung von Personalüberhang. Erst mit der Übernahme der Kompensationserzieher/innen durch die Kita-Eigenbetriebe konnte der Personalüberhang im Erziehungsdienst abgebaut werden, so dass auf dieser Grundlage Außeneinstellungen im pädagogischen Bereich zugelassen werden konnten. Insofern waren bis 2010 unbefristete Außeneinstellungen nicht möglich, so dass der Anteil der Mitarbeiterinnen in der
höchsten Lebensaltersstufe 84 % beträgt.“
Gegenwärtig wächst mit jedem weiteren Betreuungsvertrag das Defizit im Haushalt
an.
Wahrnehmung der Verantwortung durch den Verwaltungsrat entsprechend § 7
Abs. 1 Nr. 3 EigBG
Der Verwaltungsrat hat rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres 2010, am
8.12.2009, den Wirtschaftsplan 2010 beraten und beschlossen.
Da zu diesem Zeitpunkt die Kostenblattverhandlungen noch nicht abgeschlossen
waren, somit noch keine verlässliche Aussage zu den Erlösen aus der Abrechnung
der Kitaverträge und damit Risiken im Haushalt 2010 gemacht werden konnten, wurde mit Beschluss zum Wirtschaftsplan gleichzeitig die Festlegung getroffen:
„Die Geschäftsleitung wird aufgefordert, den Verwaltungsratsmitgliedern quartalsweise eine zahlenmäßig untersetzte Risikoeinschätzung vorzulegen.“
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Zur Verwaltungsratssitzung Ende des I. Quartals 2010 (09.03.2010) waren gerade
die Kostenblattverhandlungen abgeschlossen. Eine Berechnung der Erlöse aus den
belegten Plätzen lag deshalb noch nicht vor.
Die Zahlenbasis zur Ermittlung der Personalkosten war ebenfalls nicht ausreichend
für eine Hochrechnung auf das Jahr.
Ein überarbeiteter Wirtschaftsplan mit einem ausgewiesenen Defizit von
2.573.580,00 EUR wurde im Verwaltungsrat am 08.06.2010 in Ursachen und Ausgleichsmaßnahmen diskutiert. Mit Verweis auf die laufenden Gespräche bei der Senatsverwaltung für Finanzen am 27.05.2010 und am 05.07.2010 wurde die Vorlage
zur Kenntnis genommen.
Bei den Verhandlungen zum Kostenblatt waren die Trägerbezirke nicht einbezogen,
die Geschäftsleitungen der Eigenbetriebe nicht Verhandlungspartner.
Erst nach Forderung aus den Verwaltungsräten der Kita-Eigenbetriebe und der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Jugend wurden die o. g. Termine zur Erörterung der Situation der Kita-Eigenbetriebe nach dem Auslaufen des Anwendungstarifvertrages des Landes Berlin zum 31.12.2009 bei der Senatsverwaltung Finanzen, mit den Vertretern der Verwaltungsräte bzw. der Trägerbezirke, Vertretern der
Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung und den Geschäftleitungen
der Eigenbetriebe vereinbart. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zu diesem Schreiben ihre Mitzeichnung erklärt.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
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