Lerninsel Sachbezüge: Firmenwagen Steuerrecht © Fachbereich

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Sachbezüge: Firmenwagen
Steuerrecht
Rechtsprechung: Wer seinen Dienstwagen ausschließlich beruflich nutzt, musste dafür bislang meist
keine Steuern zahlen. Künftig gibt es die Steuerbefreiung nur als Gegenleistung für eine Fleißarbeit:
Jede Fahrt muss dokumentiert werden. Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen ausschließlich beruflich
nutzen, müssen dies dem Finanzamt mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Hat der Arbeitgeber die
private Nutzung erlaubt, führt das nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) auch dann zu einem
geldwerten Vorteil, wenn der Wagen tatsächlich gar nicht privat genutzt wurde.
Fall 1:
Der Arbeitgeber überlässt seinem Angestellten einen Firmenwagen auch für Privatfahrten und für
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (20 km). Der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges
im Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt 29.440,00 €, der Wert des Autotelefons einschließlich
Freisprecheinrichtung 470,00 € und der Wert des Satzes Winterreifen einschließlich Felgen 850,00 €.
Ermitteln Sie den monatlichen geldwerten Vorteil!
Fall 2:
Der Arbeitnehmer, wohnhaft in Berlin, muss an 2 Arbeitstagen wöchentlich in der Kanzlei seines
Arbeitgebers in Berlin und an 3 Wochentagen in dessen Potsdamer Kanzlei arbeiten. Der Arbeitgeber
hat ihm für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kostenlos einen Pkw mit
einem Bruttolistenpreis von 30.024,00 € zur Verfügung gestellt. Der Arbeitnehmer ist im Juni an 8
Tagen in Berlin und an 12 Tagen in Potsdam tätig. Die Entfernungen betragen zwischen Wohnung
und den beiden Arbeitsstätten betragen Berlin-Berlin 10 km und Berlin-Potsdam 30 km.
Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil für den Monat Juni!
Fall 3:
Vergleichsrechnung / Monat: Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch den Unternehmer
Fahrdaten:
 Bruttolistenpreis:
 Entfernung Wohnung-Betrieb:
 Arbeitstage pro Monat:
 Fahrleistung: insgesamt:
 davon privat:
 Fahrten W-B:
 Kosten mit Vorsteuerabzug:
 Kosten ohne Vorsteuerabzug:
20.000,00 €
15 km
19
2.100 km
350 km
570 km
650,00 €
250,00 €
Führen Sie die Vergleichsrechnung für die Privatnutzung und für Fahrten Wohnung-Betrieb nach der
Pauschalierungsmethode und nach der Fahrtenbuchmethode durch.
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Lösung Fall 1:
Privatfahrten
1% von 29.400
294,00
Fahrten Wohnung-Betrieb
0,03% von 29.400 x 20 km
176,40
geldwerter Vorteil
470,40
(Hinweis: Der Wert der Winterreifen wird nicht hinzugerechnet. Gleiches gilt für das Autotelefon, da
die Gestellung von Telekommunikationsgeräten gemäß § 3 Nr.45 EStG steuerfrei ist.)
Lösung Fall 2:
Privatfahrten
1% von 30.000
300,00
Fahrten Wohnung-Betrieb
Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei in Berlin (näher gelegen)
0,03 % von 30.000 x 10 km
90,00
Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei in Potsdam
0,002 % von 30.000 x 20 km (30 km – 10 km) x 12 Tage
144,00
geldwerter Vorteil Monat Juni
534,00
Lösung Fall 3:
Lösung 1%-Regel:
Privatfahrten:
1%
von
20.000,00 €
./. 20% pauschaler Abschlag
=
=
davon 19%
Summe Privatnutzung / Monat =
Fahrten Wohnung-Betrieb:
0,03% von
20.000,00 € x 15 km =
./. 0,30 € x 15 km x 19 Arbeitstage =
= nichtabziehbare Betriebsausgabe:
Lösung Fahrtenbuch:
Privatfahrten:
insgesamt gefahren:
davon privat:
16,67 % von 650,00 € =
davon 19 % USt =
16,67 % von 250,00 € =
Summe Privatnutzung / Monat =
200,00 €
40,00 €
160,00 €
30,40 €
190,40 €
230,40 €
Privatentnahme ust-frei
Privatentnahme ust-pflichtig
90,00 €
85,50 €
4,50 €
2.100 km
350 km =
108,36
20,59
128,95
41,68
170,63 €
Fahrten Wohnung-Betrieb:
900,00 € : 2.100 km =
0,43 €/km
570,00 € x 0,43 €
=
245,10 €
./. 0,30 € x 15 km x 19 Arbeitstage = 85,50 €
= nichtabziehbare Betriebsausgabe:
159,60 €
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16,67 %
Privatentnahme ust-pflichtig
Privatentnahme ust-frei