Lerninsel Sachbezüge: Firmenwagen Steuerrecht © Fachbereich
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Lerninsel Sachbezüge: Firmenwagen Steuerrecht Rechtsprechung: Wer seinen Dienstwagen ausschließlich beruflich nutzt, musste dafür bislang meist keine Steuern zahlen. Künftig gibt es die Steuerbefreiung nur als Gegenleistung für eine Fleißarbeit: Jede Fahrt muss dokumentiert werden. Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen ausschließlich beruflich nutzen, müssen dies dem Finanzamt mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt, führt das nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) auch dann zu einem geldwerten Vorteil, wenn der Wagen tatsächlich gar nicht privat genutzt wurde. Fall 1: Der Arbeitgeber überlässt seinem Angestellten einen Firmenwagen auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (20 km). Der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt 29.440,00 €, der Wert des Autotelefons einschließlich Freisprecheinrichtung 470,00 € und der Wert des Satzes Winterreifen einschließlich Felgen 850,00 €. Ermitteln Sie den monatlichen geldwerten Vorteil! Fall 2: Der Arbeitnehmer, wohnhaft in Berlin, muss an 2 Arbeitstagen wöchentlich in der Kanzlei seines Arbeitgebers in Berlin und an 3 Wochentagen in dessen Potsdamer Kanzlei arbeiten. Der Arbeitgeber hat ihm für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kostenlos einen Pkw mit einem Bruttolistenpreis von 30.024,00 € zur Verfügung gestellt. Der Arbeitnehmer ist im Juni an 8 Tagen in Berlin und an 12 Tagen in Potsdam tätig. Die Entfernungen betragen zwischen Wohnung und den beiden Arbeitsstätten betragen Berlin-Berlin 10 km und Berlin-Potsdam 30 km. Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil für den Monat Juni! Fall 3: Vergleichsrechnung / Monat: Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch den Unternehmer Fahrdaten: Bruttolistenpreis: Entfernung Wohnung-Betrieb: Arbeitstage pro Monat: Fahrleistung: insgesamt: davon privat: Fahrten W-B: Kosten mit Vorsteuerabzug: Kosten ohne Vorsteuerabzug: 20.000,00 € 15 km 19 2.100 km 350 km 570 km 650,00 € 250,00 € Führen Sie die Vergleichsrechnung für die Privatnutzung und für Fahrten Wohnung-Betrieb nach der Pauschalierungsmethode und nach der Fahrtenbuchmethode durch. © Fachbereich Steuern Lerninsel Sachbezüge: Firmenwagen Steuerrecht Lösung Fall 1: Privatfahrten 1% von 29.400 294,00 Fahrten Wohnung-Betrieb 0,03% von 29.400 x 20 km 176,40 geldwerter Vorteil 470,40 (Hinweis: Der Wert der Winterreifen wird nicht hinzugerechnet. Gleiches gilt für das Autotelefon, da die Gestellung von Telekommunikationsgeräten gemäß § 3 Nr.45 EStG steuerfrei ist.) Lösung Fall 2: Privatfahrten 1% von 30.000 300,00 Fahrten Wohnung-Betrieb Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei in Berlin (näher gelegen) 0,03 % von 30.000 x 10 km 90,00 Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei in Potsdam 0,002 % von 30.000 x 20 km (30 km – 10 km) x 12 Tage 144,00 geldwerter Vorteil Monat Juni 534,00 Lösung Fall 3: Lösung 1%-Regel: Privatfahrten: 1% von 20.000,00 € ./. 20% pauschaler Abschlag = = davon 19% Summe Privatnutzung / Monat = Fahrten Wohnung-Betrieb: 0,03% von 20.000,00 € x 15 km = ./. 0,30 € x 15 km x 19 Arbeitstage = = nichtabziehbare Betriebsausgabe: Lösung Fahrtenbuch: Privatfahrten: insgesamt gefahren: davon privat: 16,67 % von 650,00 € = davon 19 % USt = 16,67 % von 250,00 € = Summe Privatnutzung / Monat = 200,00 € 40,00 € 160,00 € 30,40 € 190,40 € 230,40 € Privatentnahme ust-frei Privatentnahme ust-pflichtig 90,00 € 85,50 € 4,50 € 2.100 km 350 km = 108,36 20,59 128,95 41,68 170,63 € Fahrten Wohnung-Betrieb: 900,00 € : 2.100 km = 0,43 €/km 570,00 € x 0,43 € = 245,10 € ./. 0,30 € x 15 km x 19 Arbeitstage = 85,50 € = nichtabziehbare Betriebsausgabe: 159,60 € © Fachbereich Steuern 16,67 % Privatentnahme ust-pflichtig Privatentnahme ust-frei