Venezia Center - Sprachreisezentrale

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Venezia Center - Sprachreisezentrale
Italiano
Venezia Center
SRZ-Rating
Venedig liegt im Nordosten Italiens an der adriatischen Küste und ist Hauptstadt der Region Venetien und der Provinz Venedig. Venedig ist eine Stadt im
Wasser. Sie wurde auf Millionen von Eichen-, Lärchen- und Ulmenpfählen gebaut, die man in den sandigen und schlammigen Untergrund rammte. Immer
weniger Menschen wollen auf Dauer in der Stadt leben; schätzungsweise 30 Prozent der Wohnungen stehen leer. Venedig besitzt ca. 175 Kanäle mit einer
Gesamtlänge von ca. 38 km. Noch heute werden sie in erheblichem Umfang für den Warentransport genutzt. Wasserbusse (vaporetti) wurden gegen Ende
des 19. Jahrhunderts eingeführt. Das bekannteste Verkehrsmittel Venedigs ist die Gondel, die allerdings fast nur noch dem Tourismus dient.
Die Sprachschule liegt in zentraler Lage direkt am „Campo Santa Margherita“. Dieser Platz ist ein beliebter Treffpunkt der Studenten. Hier findet man
viele kleine Cafés und auch beste Möglichkeiten für eine kleine Shopping-Tour. Die Schule ist in einem historischen Gebäude gelegen. Hier findet der
Student eine ausgezeichnete Infrastruktur, mit freiem Internetzugang, einer kleinen Mediothek und einem gemütlichen Pausenraum. Es herrschen beste
Bedingungen für das Erlernen der italienischen Sprache.
Wir garantieren
TIEFPREISGARANTIE Seite 6
TOP 100 Seite 6
FLUGBONUS Seite 12
Das Kursprogramm
Schuldaten
•
•
•
•
• Jeden Montag möglich
Intensive
Super Intensive
Business
Privat-Lektionen
• Sie finden das gesamte Kursprogramm
samt Preisen auf unserer Homepage!
• Kursdaten für Anfänger und Preise
2012 auf Anfrage
Courses
Accommodation
Intensive
• Klassengrösse max. 8 - 12 Studenten
• Montag - Freitag 09.00 - 13.00
• Lektionsdauer 60 Minuten
Familien-Unterkunft
Preise in EUR
2 Wochen
4 Wochen
8 Wochen
12 Wochen
Extra Woche
Extra Tag
ohne Mahlzeiten
Preise in EUR
Einschreibegebühr 180
20 Lekt.
2 Wochen 160
4 Wochen 380
8 Wochen
840
12 Wochen
1020
Extra Woche
115
Business
•Klassengrösse max. 8 - 12 Studenten
respektive 1 Student
•Montag - Freitag09.00 - 15.00
•Lektionsdauer 60 Minuten
Preise in EUR
Einschreibegebühr
180
30 Lekt. inkl. 10 Privat-Lektionen
2 Wochen
880
3 Wochen 1355
4 Wochen 1870
Extra Woche
475
Zuschlag Superior/Tag
Internet
10
10
Studenten-Unterkunft
Preise in EUR
2 Wochen
4 Wochen
8 Wochen
12 Wochen
Extra Woche
Extra Tag
ohne Mahlzeiten
Einzel Doppel
460
360
810
640
1590
1260
2370
1880
195
155
50
40
Wohngemeinschaft mit Küchenbenützung
Privatkurs
•Klassengrösse max. 1 Student
•Montag - Freitagjederzeit möglich
•Lektionsdauer 60 Minuten
Preise in EUR
Einschreibegebühr
1 Woche
2 Wochen
Extra Woche
Einzel Doppel
380
290
670
510
1290
1110
1910
1410 155
115
40
30
180
10 Lekt.20 Lekt.
380
760
760 1520
380
760
SRZ SprachReiseZentrale - die erste nach EU Normen zertifizierte Agentur in der Schweiz
BUCHUNGSSTELLE
Anmeldung
ADRESSE
Name
Vorname
Strasse
Geburtsdatum
PLZ
Ort
Telefon Privat
Telefon Mobile
E-Mail-Adresse
Beruf
Nationalität
Geburtsland
M
W
SCHULORT
Stadt
Lage
Kursbeginn
Anzahl Wochen
Kursende
Intensive
10 Lektionen/Woche
30 Lektionen/Woche
First
T.O.E.F.L.
andere
Diploma
15 Lektionen/Woche
35 Lektionen/Woche
Advanced
C.I.L.S.
Zertifikate
Business
20 Lektionen/Woche
Minigruppe
Proficiency
D.E.L.F.
Privatkurs
25 Lektionen/Woche
.....Lektionen/Woche
I.E.L.T.S.
D.E.L.E.
UNTERKUNFT
Familie
Studio
Keine Unterkunft*
Beginn Unterkunft-Datum
Studenten
Einzel
Frühstück
Abgabe Unterkunft-Datum
Appartement
Doppel
Halbpension College
Dreibett
Vollpension
Standard
Hotel
ja
Superior
Abholservice vom Flughafen ja**
VERSICHERUNG
Versicherung
nein
HIN- UND RÜCKREISE
nein
Hinreise
ja, CHF 50/EUR 42
Annullationsschutz (ohne Anreise)
ja, CHF 70/EUR 60
Annullationsschutz & Flug
Rückreise
Ablugsort
Datum
Flugnummer
ja, CHF 85/EUR 70
Annullations- u. Rückreiseschutz
gültig bis 25 Jahre/CHF 20‘000
ja, CHF 105/EUR 90
Annullations- u. Rückreiseschutz
bis CHF 20000 Annullationskosten
BONUS
Mitgliedsnummer
INFORMATIONEN
Sprachkenntnisse
Familienwunsch
Allergien
keine
Kleinkinder
keine wenig
Teenager
mittel
unwichtig
ja, welche Raucher-Unterkunft
Haustiere
ja
ja
nein
nein
unwichtig gut Bemerkungen/Sonderwunsch
Ich habe die allgemeinen Vertrags-Reisebedingungen im Internet (ww.srz.ch) 2015/16 gelesen und bin damit einverstanden! Mit der Unterschrift bestätige ich, dass die SRZ SprachReiseZentrale mich ausführlich über die Einreiseformalitäten für den Sprachaufenthalt informiert
hat. Ich bin selbst verantwortlich für die rechtzeitige Einholung der entsprechenden Einreisedokumente (Formulare, Visa und einen für den
Sprachaufenthaltsort gültigen Reisepass etc.)!
Datum/Unterschrift des Reisenden/Agentur
SRZ SprachReiseZentrale – Weiterbildung zu fairen Konditionen
Conditions
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
Die folgenden Bestimmungen bilden einen festen Bestandteil des zwischen der SRZ SprachReiseZentrale und dem und dem Auftraggeber/
Reisenden abgeschlossenen Vertrages.
Nachstehend gelten für die SRZ SprachReiseZentrale die Abkürzung
«SRZ» , für den Auftraggeber / Reisenden den Begriff «Teilnehmer» und
für die Buchungsstelle den Begriff «Agentur».
Es gelten ferner die Allgemeinen Vertrags- und/oder Transportbestimmungen der verantwortlichen Dienstleistungsunternehmen (Flug, Hotel,
Mietwagen, Car, Schiff etc.).
Gemäss den Richtlinien des schweizerischen Reisebüroverbandes kann
Ihre Agentur für die Beratung und Bearbeitung des Auftrages von Ihnen
eine Vergütung von CHF 60 / EUR 45 bis CHF 150 / EUR 110 verlangen.
Die folgenden Bestimmungen bilden einen festen Bestandteil des zwischen uns und Ihnen abgeschlossenen Vertrages. Es gelten ferner die Bestimmungen und Hinweise in der Ausschreibung in diesem Katalog der
SprachReiseZentrale.
Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese AVRB keine Anwendung:
Bei Einzelleistungen (nur Flugarrangements, Mietwagen, Hotelzimmer,
Busse Fähren, auch sofern von Ihnen zu einer Baukastenreise zusammengestellt) gelten die Allgemeinen Vertrags- und / oder Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen.
Werden durch Ihre Agentur zusätzlich Reisearrangements oder Einzelleistungen von Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schließen Sie den
Vertag mit dieser Agentur ab und es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. In diesem Fall sind wir nicht Ihre Vertragspartei.
1. Anmeldung Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der SRZ SprachReiseZentrale
erfolgt schriftlich, elektronisch oder mündlich (direkt bei der SRZ SprachReiseZentrale oder bei Ihrem Reisebüro).
Vollständige und richtige Personalien
Die im Reisepass/ID aufgeführten Namen und Vornamen des Teilnehmers müssen mit den Angaben des Teilnehmers bei der Reservierung (telefonisch, schriftlich und elektronisch) identisch sein. Nachträgliche Änderungen werden von dem Leistungsträger als Annullation/Umbuchung
mit entsprechenden Annullation- respektive Umbuchungsgebühren in
Rechnung gestellt. Für die Folgen, die aus unvollständigen oder falschen
Personalangaben entstehen, ist SRZ nicht haftbar. Der Teilnehmer muss
die daraus entstehenden Kosten übernehmen.
2. Preise und Rechnungsstellung
Bei einer nachträglichen Preiserhöhung durch das Transportunternehmen
(z. B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben
oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei von Wechselkursen bedingten Anpassungen, bei Druckfehlern, sowie drucktechnischen Fehlern, bei
Mehrwertsteuersatzänderungen und dgl. kann SRZ die Preise erhöhen.
Die Preiserhöhung berechnet sich aufgrund der tatsächlich entstehenden
Mehrkosten, zuzüglich Bearbeitungsgebühren von max. CHF 60. Beträgt
die Preiserhöhung mehr als 10%, ist der Teilnehmer berechtigt, innert 5
Tagen, nachdem er von SRZ informiert (telefonisch, elektronisch, schriftlich) worden ist, vom Vertrag zurückzutreten. Die Annullation des Teilnehmers erfolgt in diesem Fall ausschließlich schriftlich.
Der Teilnehmer erhält die definitive Rechnung etwa 6 Wochen vor Abreise in CHF/Euro wobei die reservierten Leistungen zum Tageskurs (Notenverkauf) umgerechnet werden (Siehe auch Katalog – Seite 4).
3. Zahlung
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von CHF 800 für Europareisen
und CHF 1‘200 für Überseereisen, pro Person zu leisten. Der Restbetrag
hat bis 30 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu
erfolgen. Wenn Sie an Ihre Agentur zahlen, so sind wir nur zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn die Zahlung an uns weitergeleitet worden ist.
Eine nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt SRZ, die Leistung zu verweigern. Die aus daraus entstehenden Annullationskosten übernimmt der
Teilnehmer.
4. Annullation und Umbuchung
4.1 Annullation/Umbuchung durch den Teilnehmer oder die
Agentur nach Erhalt der Bestätigung
Bis 30 Tage vor Schulbeginn betragen die Gebühren CHF 300 /Euro 220
/Person maximal CHF 450 /Euro 330 pro Auftrag plus alle Einschreibegebühren, Flugbonus-Annullierungs- resp. Umbuchungskosten und Annullierungsschutz.
Innerhalb 30 Tagen vor Schulbeginn betragen die Gebühren 100 % der
Unterrichts- und Unterkunftskosten plus alle Einschreibegebühren, Flugbonuskosten und Annullierungsschutz.
Wir empfehlen dem Teilnehmer dringend den Sprachaufenthalt entsprechend zu versichern (Siehe auch Katalog - Seite 3).
4.2 Annullation/Umbuchung durch SRZ oder einem Leistungsträger nach Erhalt der Bestätigung
Eine Annullation hat spätestens 28 Tage vor Anreise durch SRZ zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik, sowie anderen Umstände, welche es als ratsam erscheinen lassen, dass auf die
Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen kann
auch eine Reise von SRZ abgebrochen werden. Bei einer Annullation
durch SRZ erhalten Sie den einbezahlten Preis vollständig zurückerstattet.
Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen.
Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen.
5. Pass, Visa- und Einreisebestimmungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Einreisevorschriften des zu bereisende Land selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen
zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist zudem verpflichtet, SRZ und die
Agentur zu informieren, wenn der Teilnehmer eine andere als die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn der Teilnehmer die Agentur beauftragt notwendige Visa zu beschaffen, so haftet das SRZ nicht für deren
rechtzeitige Erteilung durch die zuständige diplomatische Vertretung. Für
allfällige Verzögerungen und Kosten, die im Zusammenhang mit der Visaerteilung entstehen können, kann SRZ nicht haftbar gemacht werden.
Allfällige Kosten, welche daraus entstehen können gehen zulasten des
gebuchten Teilnehmer.
6. An-,Weiter- und Rückreisezeiten
Wenn der Teilnehmer zur einer Transportleistung oder zu einer anderen
gebuchten Dienstleistung (z.B. Sprachaufenthalt) nicht oder zu spät erscheint, kann keine Rückerstattung der bezahlten Leistung gewährt werden. Verpasst der Teilnehmer die Transportleistung oder den Unterricht,
so muss er auf seine Kosten eine neue Leistung buchen. Dies gilt insbesondere bei Zeitänderungen. Der Teilnehmer ist zudem verpflichtet,
spätestens 72 Stunden vor Beginn der Transportleistung bei der entsprechenden Dienstleistungsstelle die Transportzeiten respektive Daten zu
bestätigen.
7. Unterkunft
Die SRZ überlässt die Vermittlung der Unterkunft der Partnerschule oder
einem Drittunternehmen. Diese Vermittler bemühen sich, die bestgeeignete Unterkunft für den Teilnehmer zu finden, besuchen die Gastfamilien
und pflegen regelmäßigen Kontakt mit ihnen. Der Vermittler informiert
die Teilnehmer und die Familien über ihre Rechte und Pflichten als zahlender Gast, bzw. Gastgeber.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung haben die Teilnehmer, welche
einen Superior-Unterkunfts-Zuschlag gewählt haben, zur Kenntnis genommen, dass mit dem verrechneten Zuschlag die bevorzugte oder kurzfristige Anmeldung der Unterkunft bezahlt wird und nicht in jedem Fall
einen Zuschlag für Qualitätskriterien wie Lage, Größe oder Komfort der
Unterkunft entspricht.
8. Beanstandungen / Mangel
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Katalogbeschreibung
oder sind sie anderweitig mangelhaft, so müsse Sie unverzüglich bei der
Partnerschule oder dem Dienstleistungsunternehmen welches Ihnen diese Dienstleitung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen.
Führen Ihre Interventionen zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet von
der Partnerschule oder dem betreffendem Dienstleitungsunternehmen
eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung
SRZ SprachReiseZentrale - Weiterbildung zu fairen Konditionen
Conditions
en eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung
und deren Inhalt festhält. Ihr Beanstandungsgrund und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach Beendigung
der Sprachschule schriftlich bei der SRZ geltend gemacht werden.
9. Haftung
9.1 Allgemein
Die SRZ ist Vermittler zwischen dem Teilnehmer und der Partnerschule,
dem Transport-, Hotel- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Daher kann das SRZ nicht garantieren, dass diese Unternehmen einwandfreie Arbeit leistet. Die SRZ versichert jedoch dem Teilnehmer, dass wir
alle Vertragspartner und Leistungsträger sorgfältig ausgewählt haben.
Das Reisebüro empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung.
9.2 Ausschluss und Begrenzung
Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt,
bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis vom Teilnehmer, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere
Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener
Sorgfalt durch das Reisebüro oder durch den Dienstleitungsträger nicht
vorgesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in
den internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der
Entschädigungen bei Schäden aus 3. Zahlung Nichterfüllung oder nicht
gehöriger Erfüllung des Vertrages. In allen anderen Fällen der Benützung
der Leistungsträger (Flug, Bahn, Schiff etc.) ist unsere Haftung pro Personenschaden auf CHF 500‘000 / EUR 330‘000 begrenzt.
13. Sicherstellung
Die SRZ ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und
garantiert damit die Sicherstellung der einbezahlten Beträge des Teilnehmers, welche im Zusammenhang seiner reservierten Reise stehen. Detaillierte Auskunft und die genauen Richtlinien gibt dem Teilnehmer die
Broschüre „Garantiert hin und zurück“, die er jederzeit bei der SRZ oder
der Agentur beziehen kann.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Teilnehmer den
unabhängigen Ombudsmann für die Reisebranche kontaktieren. Der
Ombudsmann ist bestrebt bei jeder Art von Problemen eine faire und
ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der SRZ ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Grundlagen ist Zürich auch Gerichtsstand.
Zürich, Oktober 2015
10. Programmänderungen
10.1 Flüge
Obwohl nicht zu erwarten, können wir keine Gewähr übernehmen, dass
der im Katalog erwähnte Flugzeugtyp zum Einsatz gelangt und müssen
uns vorbehalten, dass ein Transport mit einer anderen Fluggesellschaft als
der im Katalog erwähnten erfolgt.
10.2 Sprachschulen
In besonderen Fällen (z.B. bei Überbuchungen durch die Partnerschule)
müssen wir uns vorbehalten, Sie in einer anderen Schule der gleichen
Kategorie unterzubringen. Programmänderungen der Schulen bleiben
vorbehalten.
10.3. Feiertage
Schultage an nationalen und offiziellen Feiertagen werden nicht vergütet
und nur in Ausnahmefällen an Ort und Stelle kompensiert.
10.4. Sprachreisen
Bei Sprachreisen kann das Reiseprogramm aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen der Unterkunft, Transportart, Transportmittel und/
oder Transportzeiten erfahren. Wir verpflichten uns, um gleichwertige
Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu
keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B.
Lohnausfall). Dagegen vergüten wir Ihnen einen allfälligen Minderwert
zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.
10.5 Verspätung und Annullation
Bei Verspätung und Annullation von Transportunternehmen, gleichgültig
aus welchem Grund, kann die SRZ keine Haftung für Schäden, wie z.B.
Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten etc. übernehmen.
11. Unterlagen für den gebuchten Sprachaufenthalt
Der Teilnehmer erhält von SRZ die Unterlagen gemäß gebuchten Dienstleistungen z.B. für Sprachkurs, Unterkunft, Exkursionen. Ist der Teilnehmer bis 5 Tage vor Abreise nicht im Besitz der Unterlagen ist, muss er sich
bei SRZ oder seiner Agentur melden. Der Teilnehmer ist für die Mitführung der notwendigen Reise-Dokumente selbst verantwortlich.
12. Teilrückerstattungen
Eine Teilrückerstattung bei einem frühzeitig abgebrochenen Sprachaufenthalt inklusive Unterkunft oder einer reduzierten Anzahl Lektionen
pro Woche ist nicht möglich. Bei einer Teilrückerstattung aus Versicherungsgründen verweisen wir auf die entsprechenden Versicherungskonditionen.
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