Führerscheinangelegenheiten
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Führerscheinangelegenheiten
Stand: Apr. 2015 Führerscheinangelegenheiten Bitte beachten Sie: – – Alle Angaben in diesem Merkblatt sind sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Da es sich um koreanische Rechtsvorschriften handelt, kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit jedoch keine Gewähr übernommen werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen koreanischen Behörden. Die Botschaft kann keine nationalen oder internationalen Führerscheine ausstellen. Diese können Sie ausschließlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland beantragen. Internationaler Führerschein – – – Deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu einem Jahr nach Einreise mit einem in Deutschland ausgestellten internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen deutschen Führerschein Auto fahren. Spätestens ein Jahr nach Einreise muss der nationale deutsche Führerschein jedoch in einen koreanischen umgeschrieben werden. Der nationale deutsche Führerschein allein berechtigt in Korea nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Es ist nicht möglich, den internationalen Führerschein in einen koreanischen Führerschein umzuschreiben. Umgeschrieben werden kann nur der nationale deutsche Führerschein. Umschreibung des deutschen Führerscheins / EU-Führerscheins Voraussetzungen: persönliche Vorsprache bei der koreanischen Führerscheinstelle Vorlage deutscher Reisepass Vorlage Alien Registration Card Vorlage deutscher / EU-Führerschein Vorlage einer von der Botschaft gefertigten Bescheinigung Vorlage von 3 Passfotos (Größe 3x4 cm) Seh- und Hörtest vor Ort Gebühr: 10. 000 WON Für die Bescheinigung der Botschaft, die den koreanischen Behörden Aufschluss über den Umfang der deutschen Fahrerlaubnis gibt, benötigen wir Ihren Original-Führerschein. Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 25 € (diese kann zum jeweils festgelegten Kurs bar in koreanischen Won oder mit Kreditkarte (nur Visa/Master) in EUR entrichtet werden). Adresse: Seoul Square 8 F, 416, Hangang-daero Jung-gu Seoul 100-714 Post: C.P.O. Box 1289 Seoul 100-612 Telefon: ++82-2-748-4114 Telefax: ++82-2-748-4161 E-Mail: [email protected] Homepage: www.seoul.diplo.d Da gemäß den Vorgaben der koreanischen Stellen eine Abfrage bei der deutschen Fahrerlaubnisbehörde durchgeführt wird, muss in der Regel mit einer Bearbeitungsdauer von ein bis zwei Wochen, in Einzelfällen auch länger, gerechnet werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich (Öffnungszeiten des Konsularreferats Mo-Do 9.00-12.00, Fr 8.30-11.30 Uhr). Hinweis: Bei der Umschreibung des deutschen Führerscheins in den koreanischen muss der deutsche Führerschein bei den koreanischen Behörden abgegeben werden. Dieser wird nach Ablauf von drei Jahren vernichtet, es sei denn der Antragsteller verlangt vorher seine Herausgabe und legt ein gültiges Flugticket für eine Heimreise nach Deutschland vor. Die koreanische Führerscheinstelle wird daraufhin den deutschen Führerschein ohne Einbehaltung des koreanischen herausgeben. Nach Rückkehr in die Republik Korea kann der Antragsteller sowohl den koreanischen als auch den deutschen Führerschein behalten. Der deutsche Führerschein kann auch gegen Rückgabe des koreanischen Führerscheins zurückerhalten werden. Bei Antragstellung ist eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben (Foreign License Exchange & Termination Agreement), in der der Antragsteller bestätigt über die Bedingungen der Rückgabe informiert worden zu sein. Führerscheinstellen in Seoul (Beispiele) Gangseo-gu-Office 171, Nambusunhwan-ro, Gangseo-gu, Seoul 157-290 erreichbar mit der U-Bahn Linie 5, Haltestelle Balsan, Ausgang 9 oder mit der Buslinie 6642 (Endstation) Öffnungszeiten: MO – FR 09.00 – 15.00 Uhr SA 09.00 – 12.00 Uhr (nur am 2. Samstag) Gangnam-gu-Office 23, Teheran-ro 114-gil, Gangnam-gu, Seoul 135-280 erreichbar mit der U-Bahn Linie 2, Haltestelle Samseong, Ausgang 1; hinter dem GangnamPolizeirevier befindet sich die Führerscheinstelle für Ausländer. Öffnungszeiten: MO – FR 09.00 – 15.00 Uhr SA 09.00 – 12.00 Uhr (nur am 2. Samstag) Telefonnummern für sämtliche Führerscheinstellen in Seoul: 1577-1120 (Call Center nur koreanisch) Führerscheinstellen in Busan (Beispiele) Nambu DLEO 16, Yongho-ro, Nam-gu, Busan Tel: 051-610-8000, Fax: 051-626-7440 Öffnungszeiten: MO – FR 09.00 – 15:30 Uhr SA 09.00 – 12.00 Uhr (nur am 2. Samstag) Adresse: Seoul Square 8 F, 416, Hangang-daero Jung-gu Seoul 100-714 Post: C.P.O. Box 1289 Seoul 100-612 Telefon: ++82-2-748-4114 Telefax: ++82-2-748-4161 E-Mail: [email protected] Homepage: www.seoul.diplo.d Pukbu DLEO 35, Sasang-ro 367 Beon-gil, Sasang-gu, Busan Tel: 051-310-7600, Fax: 051- 302-7440 Öffnungszeiten: MO – FR 09.00 – 15:30 Uhr SA 09.00 – 12.00 Uhr (nur am 2. Samstag) Adresse: Seoul Square 8 F, 416, Hangang-daero Jung-gu Seoul 100-714 Post: C.P.O. Box 1289 Seoul 100-612 Telefon: ++82-2-748-4114 Telefax: ++82-2-748-4161 E-Mail: [email protected] Homepage: www.seoul.diplo.d