Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
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Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
Doris Möller: Produkt- und Markenpiraterie Welche Schutzrechtsarten gibt es? Welche branchenspezifischen Lösungen gibt es? Gegründet 1997: z.Zt. 82 Mitglieder Mitgliederliste Initiatoren Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Dt. Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Markenverband e.V. Automobilindustrie AUDI AG BMW AG Daimler AG Ford Werke AG General Motors Europe GmbH Honda Motor Europe Ltd. PORSCHE AG Volkswagen AG Yamaha Motor Europe N.V. Automobilzulieferer Federal Mogul Holding Deutschland GmbH Knorr Bremse AG Kolbenschmidt Pierburg AG LuK GmbH & Co. oHG Mann + Hummel GmbH Robert Bosch GmbH Schaeffler KG SKF GmbH WABCO GmbH & Co. oHG ZF Friedrichshafen AG Elektronik ABB Stotz-Kontakt GmbH Andreas Stihl AG & Co. Hager Electro S.A.S (Frankreich) IWIS Motorsysteme GmbH & Co. KG Karl Storz GmbH & Co. KG Maschinenfabrik Rheinhausen GmbH Moeller GmbH Semikron Electronik GmbH & Co. KG Sennheiser electronic GmbH & Co. KG Siemens AG Kosmetik Estée Lauder Companies GmbH Lancaster Group GmbH L’Oréal Luxusprodukte GmbH Wella AG Merchandising BBC Worldwide Ltd. (U.K.) Depesche Vertrieb GmbH DFB Wirtschaftsdienste EM.TV & Merchandising AG Ferrari Idea S.p.A. (Italien) FIFA Marketing & TV AG (Switzerland) Harley-Davidson Europe (U.K.) Major League Baseball Properties Inc Pharmazeutische/ Chemische Industrie 3M Deutschland GmbH Bayer Schering Pharma AG Beiersdorf AG Boehringer Ingelheim GmbH Henkel KGaA Merck KGaA MSD Sharp & Dohme AG Nycomed GmbH Textil/ Mode adidas AG All Star D.A.CH. GmbH DOLCE & GABBANA S.r.l. (Italien) Fila Deutschland GmbH fleuresse GmbH Hugo Boss AG JMS Handels-GmbH Joop! GmbH Levi Strauss Germany GmbH MUSTANG Bekleidungswerke GmbH PRADA S.A. (Italien) PUMA AG Timberland UK Ltd. (Großbritannien) Umbro International Ltd. (Großbritannien) Union Harbour Ltd. (‚George Gina Lucy‘) Urban Trends Trading B.V. (Netherlands) Willy Bogner GmbH & Co. KGaA Diverse British American Tobacco (B.A.T.) fischerwerke GmbH & Co. KG Hansa Metallwerke AG HASBRO S.A. (Great Britain) Heidelberger Druckmaschinen AG Imperial Tobacco Ltd. KLINGSPOR Schleifsysteme GmbH & Co. KG Martor KG Philip Morris International Management S.A. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und -kennzeichnung e.V. Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH Villeroy & Boch AG Worum geht es? ¾ Produkt- und Markenpiraterie ist jegliche Form der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts: • • • • • Patent Gebrauchsmuster Geschmacksmuster (=Design) Marke Urheberrecht • Nicht umfasst wird die sog. „sklavische Nachahmung“ (§ 4 Nr. 9 UWG) Zunahme in ausgewählten Bereichen +51 % +98 % +264 % EU Grenzen, 2006/ 2007 (Quelle: EU Kommission) +264 % +98 % +51% Gefährliche Fälschungen Diese durch Testkauf erworbene Maschine (Swool Pro 380) wurde mit abgebrochenem vorderem Handschutz ausgeliefert, der für die Auslösung der Kettenbremse benötigt wird. Dies ist die wichtigste Sicherheitseinrichtung der Motorsäge. Bei mehreren gekauften Exemplaren war dieses Sicherheitsteil bereits vor der Benutzung ohne äußere Einflüsse beschädigt. Eine große Gefahr für den Benutzer. Original Fälschung Original Smart / Smart GmbH Elektrofahrzeug von CMEC/VR China Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick Patent Schutzgegenstand technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (techn. Lehre) Formale Entstehungsvoraussetzungen Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt München EU-Patent: EPA München für ausgewählte Länder Materielle (=inhaltl.) Voraussetzungen Weltneuheit und Erfindungshöhe Neu = Erfindung darf vor Anmeldetag nicht der Öffentlichkeit bekannt geworden sein. Erfindungshöhe: Richtet sich nach dem Stand der Technik Schutzdauer 20 Jahre maximal maßgebliche zivilrechtliche Ansprüche § 139 Unterlassung und Schadensersatz, 140a Vernichtung und Rückruf, 140b Auskunftsanspruch gegen Verletzer und gegen Dritte, §§ 140c und 140d Anspruch auf Urkundenvorlage und Vorlage von Bank-, Finanzoder Handelsunterlagen, § 140e Urteilsveröffentlichungsanspruch Grenzbeschlagnahme §§ 142a und 142b strafrechtliche Vorschriften § 142 PatG Sinn und Zweck des Patents 5000 getestete Substanzen zur Entwicklung eines Medikaments 12 Jahre Forschung und Entwicklung Ö Hohe Investitionen (Q: Verband forschender Arzneimittelhersteller) Sinn und Zweck des Patents Kosten für Rohstoffe und Herstellung: 1,20 Euro (Beispiel) Aber: erst ab Verkaufspreis von 40 Euro in der Gewinnzone (Beispiel) Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick GebrauchsM Schutzgegenstand technische Erfindungen, die neu sind Kein Schutz für Verfahrenserfindungen oder ästhetische Formschöpfungen Formale Entstehungsvoraussetzungen Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt München Materielle (=inhaltl.) Voraussetzungen Erfinderischer Schritt (= Erfindungshöhe ist geringer als beim Patent anzusetzen) und Neuheit. Neu = noch keine druckschriftliche Veröffentlichung Schutzdauer 10 Jahre maximal maßgebliche zivil-rechtliche Ansprüche § 24 Unterlassung und Schadensersatz, § 24a Vernichtung und Rückruf, § 24b Auskunft gegen Verletzer und gegen Dritte, §§24c und 24d Urkundenvorlage und Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen, § 24e Urteilsveröffentlichungsanspruch Grenzbeschlagnahme § 25a strafrechtliche Vorschriften § 25 GebrMG Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick Marke Schutzgegenstand Schutz der Kennzeichnungsmittel, mit deren Hilfe Waren und Dienstleistungen mehrerer Wettbewerber voneinander unterscheidbar sind (wettbewerbsrechtliches Schutzrecht) Formale Entstehungsvoraussetzungen eingetragene Marke: Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt München nicht eingetragene Marke: Entstehung durch Benutzung. Gemeinschaftsmarke: Anmeldung und Eintragung: Harmonisierungsamt in Alicante/ Spanien (HABM) Materielle (=inhaltl.) Voraussetzungen Verwendung eines graphisch darstellbaren Zeichens zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen mit Unterscheidungskraft (Herkunftsfunktion) Schutzdauer 10 Jahre mit unbegrenzter Verlängerungsmöglichkeit (ewiges Schutzrecht) nicht eingetragene Marke: solange sie benutzt wird maßgebliche zivil-rechtliche Ansprüche § 14 Unterlassung und Schadensersatz, § 18 Vernichtung und Rückruf, § 19 Auskunft gegen Verletzer und gegen Dritte, §§ 19a und 19b Urkundenvorlage und Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen, § 19c Urteilsveröffentlichungsanspruch Grenzbeschlagnahme § 146 Strafrechtl. Vorschriften § 143 MarkenG Markenfunktionen (Auswahl) • Herkunftsfunktion (traditionell), erweitert durch EU Richtlinie und EuGH auf alle ökonomischen Funktionen: • Garantiefunktion • Identifizierungsfunktion • Werbefunktion… Markenfunktion Markenfunktion Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick GeschmM Schutzgegenstand - Schutz der äußeren Formgestaltung, des Designs Formale Entstehungsvoraussetzungen Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt Dienststelle Jena Materielle (=inhaltl.) Voraussetzungen Neuheit und Eigenart Neu = wenn die die Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen nicht bekannt waren und bekannt sein konnten Eigenart = Ein Muster hat nach § 2 Abs. 3 GeschmMG „Eigenart“, „wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes vorveröffentlichtes Muster bei diesem Benutzer hervorruft“ Schutzdauer 25 Jahre maximal maßgebliche zivilrechtliche Ansprüche § 42 Unterlassung und Schadensersatz, § 43 Vernichtung, Rückruf und Überlassung, § 46 Auskunft gegen Verletzer und gegen Dritte, § 46a und 46b Urkundenvorlage und Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen, § 47 Urteilsveröffentlichungsanspruch Grenzbeschlagnahme § 57a strafrechtliche Vorschriften § 51 GeschmMG Beispiele Geschmacksmuster Schutz einer ästhetischen gewerblichen Leistung (Investition) Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick UrhR Schutzgegenstand individuelle geistige Leistung, die sich in einem Werk der Literatur, Wissenschaft und Kunst widerspiegelt - Art und Weise der individuellen Darstellung - Computerprogramme Formale Entstehungsvoraussetzungen keine; Entstehung von selbst mit Schöpfung des Werkes Materielle (=inhaltl.) Voraussetzungen persönlich geistige Schöpfung mit individueller Eigenart/ Prägung Schutzdauer bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers maßgebliche zivilrechtliche Ansprüche § 97 Unterlassung und Schadensersatz, § 98 Überlassung, Vernichtung und Rückruf, § 101 Auskunft gegen Verletzer und gegen Dritte, §§101a und 101b Urkundenvorlage etc., § 103 Urteilsbekanntmachung, Grenzbeschlagnahme §§ 111b und 111c strafrechtliche Vorschriften §§ 106, ff. UrhG Beispiele Urheberrecht 100 111001100 101000100 10 111011001 0 1 1 1 0 1 0 1 11 101 100111100 0 100111010 101110111 0 0 1 1 1 1 1 0 101 1000 10111011 0 0 0 1 1 0 1 0 1 011011001 0 1 0 1 1 0 1 1 0111 Kennst du das Land, wo die Citronen blühn, Im dunkeln Laub die Gold-Orangen glühn, Ein sanfter Wind vom blauen Himmel weht, Die Myrte still und hoch der Lorbeer steht, Kennst du es wohl? Dahin! Dahin Möcht' ich mit dir, o mein Geliebter, ziehn. Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick UWG Schutzgegenstand Eigenartige Erzeugnisse, die geeignet sind, Herkunfts- und Gütervorstellungen hervorzurufen - lauteres Verhalten im Wettbewerb Formale Entstehungsvoraussetzungen Materielle (=inhaltl.) Voraussetzungen Eigenart: bestimmt sich nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten, nicht nach dem Grad der schöpferischen Leistung. Entscheidend ist die Art und Weise, wie der Wettbewerber die Leistung eines Mitbewerbers für sich ausnutzt: Gesamtverhalten! Schutzdauer Beachte: kurze Verjährung der Ansprüche gemäß § 11 UWG maßgebliche zivilrechtliche Ansprüche §§ 3, 8, 9 Unterlassung und Schadensersatz, § 10 Gewinnabschöpfung Grenzbeschlagnahme keine strafrechtliche Vorschriften § 16 ff. UWG Was ist zu tun? Prävention • Strategischer Einsatz von gewerblichen Schutzrechten (wo?) • Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Geschmacksmuster • Rechtliche Möglichkeiten: • Zivilrechtlich • Strafrechtlich • Grenzbeschlagnahme Repressiv Ö Schaden bereits eingetreten, Rechtsdurchsetzung oft schwierig D Notwendig, aber allein nicht ausreichend Was ist zu tun? 10-Punkte-Check 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Rechtesicherung Schutzrechtswall aufbauen Dokumentation anlegen Unternehmensorganisation prüfen Informationsnetz aufbauen Möglichkeiten der Produktsicherung prüfen Öffentlichkeitsarbeit betreiben Seriöse Geschäftspartner auswählen Vertriebsmaßnahmen bedenken Grenzbeschlagnahme prüfen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!