Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick

Transcription

Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
Doris Möller: Produkt- und Markenpiraterie Welche Schutzrechtsarten gibt es? Welche
branchenspezifischen Lösungen gibt es?
Gegründet 1997:
z.Zt. 82
Mitglieder
Mitgliederliste
Initiatoren
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Dt. Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Markenverband e.V.
Automobilindustrie
AUDI AG
BMW AG
Daimler AG
Ford Werke AG
General Motors Europe GmbH
Honda Motor Europe Ltd.
PORSCHE AG
Volkswagen AG
Yamaha Motor Europe N.V.
Automobilzulieferer
Federal Mogul Holding Deutschland GmbH
Knorr Bremse AG
Kolbenschmidt Pierburg AG
LuK GmbH & Co. oHG
Mann + Hummel GmbH
Robert Bosch GmbH
Schaeffler KG
SKF GmbH
WABCO GmbH & Co. oHG
ZF Friedrichshafen AG
Elektronik
ABB Stotz-Kontakt GmbH
Andreas Stihl AG & Co.
Hager Electro S.A.S (Frankreich)
IWIS Motorsysteme GmbH & Co. KG
Karl Storz GmbH & Co. KG
Maschinenfabrik Rheinhausen GmbH
Moeller GmbH
Semikron Electronik GmbH & Co. KG
Sennheiser electronic GmbH & Co. KG
Siemens AG
Kosmetik
Estée Lauder Companies GmbH
Lancaster Group GmbH
L’Oréal Luxusprodukte GmbH
Wella AG
Merchandising
BBC Worldwide Ltd. (U.K.)
Depesche Vertrieb GmbH
DFB Wirtschaftsdienste
EM.TV & Merchandising AG
Ferrari Idea S.p.A. (Italien)
FIFA Marketing & TV AG (Switzerland)
Harley-Davidson Europe (U.K.)
Major League Baseball Properties Inc
Pharmazeutische/ Chemische Industrie
3M Deutschland GmbH
Bayer Schering Pharma AG
Beiersdorf AG
Boehringer Ingelheim GmbH
Henkel KGaA
Merck KGaA
MSD Sharp & Dohme AG
Nycomed GmbH
Textil/ Mode
adidas AG
All Star D.A.CH. GmbH
DOLCE & GABBANA S.r.l. (Italien)
Fila Deutschland GmbH
fleuresse GmbH
Hugo Boss AG
JMS Handels-GmbH
Joop! GmbH
Levi Strauss Germany GmbH
MUSTANG Bekleidungswerke GmbH
PRADA S.A. (Italien)
PUMA AG
Timberland UK Ltd. (Großbritannien)
Umbro International Ltd. (Großbritannien)
Union Harbour Ltd. (‚George Gina Lucy‘)
Urban Trends Trading B.V. (Netherlands)
Willy Bogner GmbH & Co. KGaA
Diverse
British American Tobacco (B.A.T.)
fischerwerke GmbH & Co. KG
Hansa Metallwerke AG
HASBRO S.A. (Great Britain)
Heidelberger Druckmaschinen AG
Imperial Tobacco Ltd.
KLINGSPOR Schleifsysteme GmbH & Co. KG
Martor KG
Philip Morris International Management S.A.
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und
-kennzeichnung e.V.
Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH
Villeroy & Boch AG
Worum geht es?
¾ Produkt- und Markenpiraterie ist
jegliche Form der Verletzung eines
gewerblichen Schutzrechts:
•
•
•
•
•
Patent
Gebrauchsmuster
Geschmacksmuster (=Design)
Marke
Urheberrecht
• Nicht umfasst wird die sog. „sklavische
Nachahmung“ (§ 4 Nr. 9 UWG)
Zunahme in ausgewählten Bereichen
+51 %
+98 %
+264 %
EU Grenzen, 2006/ 2007 (Quelle: EU Kommission)
+264 %
+98 %
+51%
Gefährliche Fälschungen
Diese durch Testkauf erworbene
Maschine (Swool Pro 380) wurde
mit abgebrochenem vorderem
Handschutz ausgeliefert, der für
die Auslösung der Kettenbremse
benötigt wird. Dies ist die
wichtigste Sicherheitseinrichtung
der Motorsäge. Bei mehreren
gekauften Exemplaren war dieses
Sicherheitsteil bereits vor der
Benutzung ohne äußere Einflüsse
beschädigt. Eine große Gefahr für
den Benutzer.
Original
Fälschung
Original Smart / Smart GmbH
Elektrofahrzeug von CMEC/VR China
Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
Patent
Schutzgegenstand
technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit
beruhen und gewerblich anwendbar sind (techn. Lehre)
Formale Entstehungsvoraussetzungen
Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt
München
EU-Patent: EPA München für ausgewählte Länder
Materielle (=inhaltl.)
Voraussetzungen
Weltneuheit und Erfindungshöhe
Neu = Erfindung darf vor Anmeldetag nicht der Öffentlichkeit bekannt
geworden sein.
Erfindungshöhe: Richtet sich nach dem Stand der Technik
Schutzdauer
20 Jahre maximal
maßgebliche zivilrechtliche Ansprüche
§ 139 Unterlassung und Schadensersatz, 140a Vernichtung und Rückruf,
140b Auskunftsanspruch gegen Verletzer und gegen Dritte, §§ 140c und
140d Anspruch auf Urkundenvorlage und Vorlage von Bank-, Finanzoder Handelsunterlagen, § 140e Urteilsveröffentlichungsanspruch
Grenzbeschlagnahme
§§ 142a und 142b
strafrechtliche
Vorschriften
§ 142 PatG
Sinn und Zweck des Patents
5000 getestete Substanzen zur
Entwicklung eines Medikaments
12 Jahre Forschung und
Entwicklung
Ö Hohe Investitionen
(Q: Verband forschender Arzneimittelhersteller)
Sinn und Zweck des Patents
Kosten für Rohstoffe und
Herstellung: 1,20 Euro
(Beispiel)
Aber: erst ab Verkaufspreis von 40 Euro in
der Gewinnzone (Beispiel)
Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
GebrauchsM
Schutzgegenstand
technische Erfindungen, die neu sind
Kein Schutz für Verfahrenserfindungen oder ästhetische
Formschöpfungen
Formale Entstehungsvoraussetzungen
Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt
München
Materielle (=inhaltl.)
Voraussetzungen
Erfinderischer Schritt (= Erfindungshöhe ist geringer als beim Patent
anzusetzen) und Neuheit.
Neu = noch keine druckschriftliche Veröffentlichung
Schutzdauer
10 Jahre maximal
maßgebliche zivil-rechtliche
Ansprüche
§ 24 Unterlassung und Schadensersatz, § 24a Vernichtung und Rückruf,
§ 24b Auskunft gegen Verletzer und gegen Dritte, §§24c und 24d
Urkundenvorlage und Vorlage von Bank-, Finanz- oder
Handelsunterlagen, § 24e Urteilsveröffentlichungsanspruch
Grenzbeschlagnahme
§ 25a
strafrechtliche Vorschriften
§ 25 GebrMG
Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
Marke
Schutzgegenstand
Schutz der Kennzeichnungsmittel, mit deren Hilfe Waren und Dienstleistungen
mehrerer Wettbewerber voneinander unterscheidbar sind
(wettbewerbsrechtliches Schutzrecht)
Formale Entstehungsvoraussetzungen
eingetragene Marke: Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und
Markenamt München
nicht eingetragene Marke: Entstehung durch Benutzung.
Gemeinschaftsmarke: Anmeldung und Eintragung: Harmonisierungsamt in
Alicante/ Spanien (HABM)
Materielle (=inhaltl.)
Voraussetzungen
Verwendung eines graphisch darstellbaren Zeichens zur Kennzeichnung von
Waren oder Dienstleistungen mit Unterscheidungskraft (Herkunftsfunktion)
Schutzdauer
10 Jahre mit unbegrenzter Verlängerungsmöglichkeit (ewiges Schutzrecht)
nicht eingetragene Marke: solange sie benutzt wird
maßgebliche zivil-rechtliche
Ansprüche
§ 14 Unterlassung und Schadensersatz, § 18 Vernichtung und Rückruf, § 19
Auskunft gegen Verletzer und gegen Dritte, §§ 19a und 19b Urkundenvorlage
und Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen, § 19c
Urteilsveröffentlichungsanspruch
Grenzbeschlagnahme
§ 146
Strafrechtl. Vorschriften
§ 143 MarkenG
Markenfunktionen
(Auswahl)
• Herkunftsfunktion (traditionell),
erweitert durch EU Richtlinie und EuGH auf alle
ökonomischen Funktionen:
• Garantiefunktion
• Identifizierungsfunktion
• Werbefunktion…
Markenfunktion
Markenfunktion
Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
GeschmM
Schutzgegenstand
- Schutz der äußeren Formgestaltung, des Designs
Formale
Entstehungsvoraussetzungen
Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt Dienststelle
Jena
Materielle (=inhaltl.)
Voraussetzungen
Neuheit und Eigenart
Neu = wenn die die Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente im
Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen nicht bekannt waren und bekannt
sein konnten
Eigenart = Ein Muster hat nach § 2 Abs. 3 GeschmMG „Eigenart“, „wenn sich der
Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem
Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes vorveröffentlichtes Muster bei
diesem Benutzer hervorruft“
Schutzdauer
25 Jahre maximal
maßgebliche
zivilrechtliche Ansprüche
§ 42 Unterlassung und Schadensersatz, § 43 Vernichtung, Rückruf und
Überlassung, § 46 Auskunft gegen Verletzer und gegen Dritte, § 46a und 46b
Urkundenvorlage und Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen, § 47
Urteilsveröffentlichungsanspruch
Grenzbeschlagnahme
§ 57a
strafrechtliche
Vorschriften
§ 51 GeschmMG
Beispiele Geschmacksmuster
Schutz einer ästhetischen
gewerblichen Leistung
(Investition)
Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
UrhR
Schutzgegenstand
individuelle geistige Leistung, die sich in einem Werk der Literatur,
Wissenschaft und Kunst widerspiegelt
- Art und Weise der individuellen Darstellung
- Computerprogramme
Formale
Entstehungsvoraussetzungen
keine;
Entstehung von selbst mit Schöpfung des Werkes
Materielle (=inhaltl.)
Voraussetzungen
persönlich geistige Schöpfung mit individueller Eigenart/ Prägung
Schutzdauer
bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers
maßgebliche zivilrechtliche Ansprüche
§ 97 Unterlassung und Schadensersatz, § 98 Überlassung, Vernichtung und
Rückruf, § 101 Auskunft gegen Verletzer und gegen Dritte, §§101a und
101b Urkundenvorlage etc., § 103 Urteilsbekanntmachung,
Grenzbeschlagnahme
§§ 111b und 111c
strafrechtliche
Vorschriften
§§ 106, ff. UrhG
Beispiele Urheberrecht
100
111001100
101000100
10
111011001
0
1
1
1
0
1
0
1
11
101
100111100
0
100111010
101110111
0
0
1
1
1
1
1
0
101
1000
10111011
0
0
0
1
1
0
1
0
1
011011001
0
1
0
1
1
0
1
1
0111
Kennst du das Land,
wo die Citronen blühn,
Im dunkeln Laub die
Gold-Orangen glühn,
Ein sanfter Wind vom blauen
Himmel weht,
Die Myrte still und hoch der
Lorbeer steht,
Kennst du es wohl?
Dahin! Dahin
Möcht' ich mit dir, o mein
Geliebter, ziehn.
Die wichtigsten Schutzrechte im Überblick
UWG
Schutzgegenstand
Eigenartige Erzeugnisse, die geeignet sind, Herkunfts- und
Gütervorstellungen hervorzurufen
- lauteres Verhalten im Wettbewerb
Formale Entstehungsvoraussetzungen
Materielle (=inhaltl.)
Voraussetzungen
Eigenart: bestimmt sich nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten,
nicht nach dem Grad der schöpferischen Leistung. Entscheidend ist die
Art und Weise, wie der Wettbewerber die Leistung eines Mitbewerbers für
sich ausnutzt: Gesamtverhalten!
Schutzdauer
Beachte: kurze Verjährung der Ansprüche gemäß § 11 UWG
maßgebliche zivilrechtliche Ansprüche
§§ 3, 8, 9 Unterlassung und Schadensersatz,
§ 10 Gewinnabschöpfung
Grenzbeschlagnahme
keine
strafrechtliche
Vorschriften
§ 16 ff. UWG
Was ist zu tun?
Prävention
• Strategischer Einsatz von gewerblichen
Schutzrechten (wo?)
• Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Geschmacksmuster
• Rechtliche Möglichkeiten:
• Zivilrechtlich
• Strafrechtlich
• Grenzbeschlagnahme
Repressiv Ö Schaden bereits eingetreten,
Rechtsdurchsetzung oft
schwierig
D Notwendig, aber allein nicht ausreichend
Was ist zu tun?
10-Punkte-Check
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Rechtesicherung
Schutzrechtswall aufbauen
Dokumentation anlegen
Unternehmensorganisation prüfen
Informationsnetz aufbauen
Möglichkeiten der Produktsicherung prüfen
Öffentlichkeitsarbeit betreiben
Seriöse Geschäftspartner auswählen
Vertriebsmaßnahmen bedenken
Grenzbeschlagnahme prüfen
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!