Informationsbroschüre des Gesundheitsamtes - des Main

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Informationsbroschüre des Gesundheitsamtes - des Main
Ihr Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises
Übersicht der Aufgaben, Leistungen und
Erreichbarkeiten
.
Impressum
Herausgeber und Bezugsadresse:
Main-Kinzig-Kreis
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051/85-12457
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gesundheitsamt.mkk.de
Druck: Die Flyerwerkstatt, Geiselbach
Fotos: privat
Stand: August 2014
Hinweis
Damit der Bericht leichter zu lesen ist, haben wir bei der
Personenbezeichnung meistens die männliche Form gewählt.
Sofern es nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, sind trotzdem
immer Männer und Frauen gemeint.
Nachdruck (auch auszugsweise) bitte nur mit Quellenangabe.
Liebe Bürgerinnen und
Bürger,
wir haben für Sie einen
kurzen Überblick über die
Bereiche und Aufgaben des
Gesundheitsamtes in diesem
Flyer zusammengestellt. Sie
soll Ihnen einen schnellen
Überblick der verschiedenen
Leistungsbereiche des Gesundheitsamtes geben und auch die verantwortlichen
Ansprechpartner/innen in übersichtlicher Form vorstellen. Das Gesundheitsamt hat ein breites Aufgabenspektrum und versorgt alle Kommunen des MKK einschl.
der Sonderstatusstadt Hanau mit seinen Leistungen.
Ich hoffe, Sie erhalten einen guten Überblick über das
Leistungsspektrum des Gesundheitsamtes und finden
auch schnell den richtigen Ansprechpartner für Ihre
Belange und Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten.
Ihre Gesundheit liegt uns sehr am Herzen.
Ihr
Dr. med. S. Giernat
Ltd. Medizinaldirektor
Amtsleiter Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis
.
Inhalt
Amtsärztlicher Dienst.......................................................... 1
Amtsleitung .......................................................................... 2
Arbeitskreis Jugendzahnpflege ......................................... 3
Betreuungsbehörde ............................................................ 4
Grundsatzangelegenheiten/ Allgemeine Verwaltung .... 5
Hygiene und Umweltmedizin ............................................. 6
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst ................................ 7
Psychiatriekoordination ...................................................... 8
Sozialpsychiatrischer Dienst ............................................. 9
Zahnärztlicher Dienst........................................................10
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ...............11
Berufsaufsicht und Anzeigepflicht ..................................12
Gesundheitsberichterstattung und Bürgerinformation .13
Hebammenüberwachung .................................................14
Heilpraktikerüberwachung ...............................................15
Unsere Öffnungszeiten: ...................................................16
Wegbeschreibung .............................................................17
Amtsärztlicher Dienst
Die Ärzte des Amtsärztlichen Dienstes beraten die
Bevölkerung sowie verschiedene Auftraggeber bei
medizinischen Fragestellungen. Sie führen Einstellungsuntersuchungen für den öffentlichen Dienst und Untersuchungen vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis
auf Probe bzw. Lebenszeit durch. Auch nach Dienstunfällen, vor Kuren oder bestimmten ärztlichen
Maßnahmen bei Beamten
ist das Gesundheitsamt
gefragt. Weitere Auftraggeber sind Amtsgerichte
und
Staatsanwaltschaft
betreffend Prozessfähigkeit,
Verhandlungs- und Haftfähigkeit,
sowie
Unterbringung und Betreuungs-gutachten. Die Untersuchung
von eingereisten Asylbewerbern/Flüchtlingen, sowie die
Beurteilung beantragter medizinischer Leistungen für
diesen Personenkreis obliegen ebenfalls dem Amtsärztlichen Dienst. Der Amtsärztliche Dienst führt auch
die zweite Leichenschau im Krematorium, sowie auf
Anforderung der Kriminalpolizei die erste Leichenschau
durch.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-12434
Fax:
06051/85-912434
Mail: [email protected]
1|Seite
Amtsleitung
In der Amtsleitung werden die gesetzlich vorgegebenen
Aufgaben des Gesundheitsamtes organisiert und an
quantitativen und qualitativen Zielen ausgerichtet.
Dem Amtsleiter obliegt die Fürsorge für die ihm unterstellten Mitarbeiter, sowie die Aufstellung des Haushaltsplanes und dessen Einhaltung gem. den Vorgaben des
Regierungspräsidiums.
Er ist Ansprechpartner für besondere Fragestellungen
sowie für die Bearbeitung von Beschwerden und
Sonderaufträge der Dienststellenleitung.
Der Amtsleiter vertritt das Gesundheitsamt nach außen,
d.h. in Gremien, Arbeitskreisen, der Politik und bei
Beschwerden oder in besonderen Fällen gegenüber
Bürgern und externen Institutionen.
Der Amtsleiter beteiligt sich an Aktivitäten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Main-Kinzig-Kreis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-12445
Fax:
06051/85-912445
Mail: [email protected]
2|Seite
Arbeitskreis Jugendzahnpflege
Der
Arbeitskreis Jugendzahnpflege fördert
die
Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen im MainKinzig-Kreis durch:
zahnärztliche Untersuchungen in Kindergärten
die Etablierung des täglichen Zähneputzens in den
Kindergärten
Mundgesundheitsunterricht in
Kindergärten und Schulen
die Beratung für ein gesundes
Angebot im Schulkiosk
die Einführung des zuckerfreien
Vormittags in Kindergärten und
Grundschulen
Multiplikatorenschulungen
(z.B.
Erzieher/innen,
Tagesmütter, Krippenerzieher/innen, Hebammen)
Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit
Durch diese Maßnahmen unterstützen wir die
mundgesundheitsförderliche Gestaltung der Lebenswelt
von Kindern und Jugendlichen im Main-Kinzig-Kreis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-14371
Fax:
06051/85-14390
Mail: [email protected]
3|Seite
Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde versteht sich als Ansprechpartner für Menschen oder deren Angehörige, für die ein
Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. Die weiteren
Zielgruppen sind Personen, die das Amtsgericht zu
gesetzlichen Betreuern bestellt hat oder die eine
gesetzliche Betreuung übernehmen möchten, sowie
Personen, die mittels Vollmachten Vorsorge treffen oder
sich
informieren
möchten,
bzw.
sich
zum
Bevollmächtigten haben bestimmen lassen.
Die Betreuungsbehörde gibt gemäß rechtlicher Vorgaben umfassende Informationen im Rahmen des
gerichtlichen Betreuungsrechtverfahrens.
Eine Hauptaufgabe der Betreuungsbehörde im Betreuungsverfahren ist die Auswahl, aber auch die
Überprüfung der gerichtlich bestellten gesetzlichen
Betreuer. Es werden Fortbildungen für Berufsbetreuer
angeboten.
Auf Anfrage werden Unterschriften unter den Vollmachten beglaubigt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-12455
Fax:
06051/85-912455
Mail: [email protected]
4|Seite
Grundsatzangelegenheiten/
Allgemeine Verwaltung
Das Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten / Allgemeine
Verwaltung ist interner Dienstleister innerhalb des
Gesundheitsamtes und insbesondere zuständig für
die Organisation des Dienstbetriebes,
die EDV-Administration,
das Finanzwesen und
das Personalwesen.
Das Team des Sachgebietes ist Ansprechpartner für
Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Gesundheitsamtes, wie unter anderem für die
Zeiterfassung und die Abrechnung von Fahrtkosten.
Weiterhin fungiert das Sachgebiet als Schnittstelle zu
anderen internen Servicebereichen des Main-KinzigKreises.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-14377
Fax:
06051/85-12460
Mail: [email protected]
5|Seite
Hygiene und Umweltmedizin
Im Bereich Infektionsschutz gilt es übertragbare Krankheiten
beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu
erkennen und durch Ermittlung der Infektionsquelle ihre
Weiterverbreitung zu verhindern. Zudem werden Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser, ambulant
operierende Ärzte und auch Altenheime sowie andere
Gemeinschaftseinrichtungen durch Begehungen hygienisch
überwacht. Bei Hinweisen und Beschwerden auf hygienische
Missstände oder Schädlingsbefall werden im Bedarfsfall
Gebäude oder Wohnungen begangen und Stellungnahmen
erstellt. In Ausnahmefällen können Maßnahmen angeordnet
oder auch Hilfen vermittelt werden. Aber auch Trinkwassergewinnungs- und Trinkwasserversorgungsanlagen gehören zu den überwachten Einrichtungen, um durch Genuss
oder Gebrauch des Trinkwassers keine Schädigung der
Gesundheit am Menschen hervorzurufen. Weitere Aufgaben
sind die Überwachung der Badeseen und Schwimmbäder,
sowie Anfragen und Stellungnahmen zu Einflüssen von Umweltbelastungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-14370
Fax:
06051/85-912447
Mail: [email protected]
6|Seite
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst (KJÄD) ist für
die sozialpädiatrische Untersuchung der Kinder und
Jugendlichen des Main-Kinzig-Kreises, von der Geburt
bis zum 18. Lebensjahr, sowie die jugendärztliche
Beratung der Eltern und Pädagogen zuständig.
Zum Aufgabengebiet des Sachgebietes gehören u.a.
Schuleingangsuntersuchungen
mit Beratung für Eltern und
Pädagogen
Sozialpädiatrische Fachberatung/
Gutachtenerstellung für Fachämter, z.B. Sozialamt (Eingliederungshilfen), Schulen/ Staatliches Schulamt,
Soziale Dienste/ Jugendamt
Projekte zur Gesundheitsförderung, z.B. Kooperation
bei „Frühen Hilfen“, Kinder-Sprach-Screening (KiSS),
Interdisziplinäre Arbeits-gruppen
Vorträge zu kindlichen Gesundheitsthemen
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-11505
Fax:
06051/85-11526
Mail: [email protected]
7|Seite
Psychiatriekoordination
Die Psychiatriekoordination ist eine regionale Steuerungsstelle der Kreisverwaltung, insbesondere des
Gesundheitsamtes des Main-Kinzig-Kreises. Sie hat die
Aufgabe, notwendige Hilfen für
Menschen mit seelischen Behinderungen bzw. psychischen Erkrankungen sowie suchtmittelabhängigen
Menschen auf der Grundlage der § 53
ff SGB XII zu planen, aufzubauen und
zu ko-ordinieren. Dies geschieht in
enger Zusammenarbeit mit den
Leistungsträgern, den Leistungserbringern und den Betroffenen selbst
und orientiert sich an den Grundsätzen
personenbezogener
und
zielorientierter Hilfeerbringung. Unter
dem Dach des Gemeindepsychiatrischen Verbundes gibt es ein recht differenziertes und
aufeinander abgestimmtes Hilfeinstrumentarium, das von
Wohn-heimangeboten, dem Betreuten Wohnen, tagesstrukturierenden Maßnahmen bis hin zu Angeboten von
Komplexleistungen reicht.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-12674
Fax:
06051/85-912674
Mail: [email protected]
8|Seite
Sozialpsychiatrischer Dienst
Menschen mit seelischen Erkrankungen, Suchtproblemen, geistigen Behinderungen und psychisch
erkrankte sowie demente Menschen finden beim
Sozialpsychiatrischen Dienst des Main-Kinzig-Kreises
professionelle Hilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
kümmern sich um Menschen, die Schwierigkeiten
haben sich im sozialen und
komplementären Netz zurecht zu finden. Der Sozialpsychiatrische Dienst steht
auch Angehörigen, Freunden, Bekannten und Nachbarn sowie professionellen
Stellen helfend zur Seite. Beratung und Betreuung sind
kostenlos. Die Ärzte, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen unterliegen der Schweigepflicht und haben
ein offenes Ohr für die vielfälligen Probleme der
Betroffenen. In dringenden Fällen oder zur Abklärung
des Hilfebedarfes sind Hausbesuche möglich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-12428
Fax:
06051/85-912668
Mail: [email protected]
9|Seite
Zahnärztlicher Dienst
Gesunde Zähne sind das wichtigste Ziel des Zahnärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt. Die Zahnärztinnen untersuchen in den Kindergärten und Schulen
des Main-Kinzig-Kreises bis zu 15.000
Kinder und Jugendliche im Jahr. Dabei
arbeiten sie eng mit dem Arbeitskreis
Jugendzahnpflege zusammen. Auch die
Krankenkassen unterstützen diese wichtige Aufgabe. Es ist besonders wichtig,
dass die Jungen und Mädchen frühzeitig
die richtige Zahnpflege lernen.
Hauptindikator für die zahnärztliche Untersuchung ist der „naturgesunde Zahnstatus“. Er beschreibt den Anteil Kinder
mit vollständig gesunden Milch- und bleibenden Zähnen. Ein weiterer Indikator ist
das Auftreten von neuer Karies oder einer
Füllung an einem bleibenden Zahn.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-14375
Fax:
06051/85-14390
Mail: [email protected]
10 | S e i t e
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Laut Infektionsschutzgesetz §§ 42 + 43 benötigen alle
Personen eine Belehrung durch das Gesundheitsamt,
die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich wie
Gastronomie und lebensmittelverarbeitende Gewerbe ausüben wollen. Die Belehrung
dient dem Ziel zu verhindern,
dass infizierte Personen über
Lebensmittel andere Personen
infizieren.
Wir zeigen Ihnen eine Präsentation zur Belehrung und besprechen mit Ihnen, was Sie
bei Ihrer Tätigkeit beachten
müssen und wie Sie Gefährdungen
durch
Infektionen
vermeiden.
Sie melden sich telefonisch persönlich zu einem
Belehrungstermin an. Die Belehrung umfasst einen
Zeitraum von ca. 45 Minuten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-16103
Fax:
06051/85-912447
Mail: [email protected]
11 | S e i t e
Berufsaufsicht und Anzeigepflicht
Im Rahmen der Anzeigepflicht nach § 12 Absatz 1 des
Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst sind Personen, die
einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben wollen oder
die Angehörige der Berufe
des Gesundheitswesens beschäftigen
§
§
§§ §
dazu verpflichtet, Beginn und Ende dieser Tätigkeit
binnen eines Monats dem für den Ort der Niederlassung
zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen
Über die Anzeigepflicht hinaus überwacht das Gesundheitsamt im Rahmen der Berufsaufsicht nach
§ 12 Absatz 2 des Hessischen Gesetzes über den
öffentlichen Gesundheitsdienst, soweit nicht andere
Stellen zuständig sind, alle Personen, die einen Beruf
des Gesundheitswesens ausüben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-14372
Fax:
06051/85-12460
Mail: [email protected]
12 | S e i t e
Gesundheitsberichterstattung und
Bürgerinformation
Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) hat die Aufgabe
und das Ziel, den gesundheitlichen Zustand der
BürgerInnen in der Region Main-Kinzig-Kreis zu beschreiben und die gesundheitliche Versorgung im
Kreisgebiet darzustellen. Grundlage hierfür sind
gesundheitsbezogene
Daten
und
Informationen. Diese werden gesammelt, aufgearbeitet, analysiert
und bewertet; sie dienen damit
der Ermittlung relevanter Handlungsbedarfe. Die GBE dient auch
der Begleitung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen
und deren Umsetzung. Mit einer anschließenden
Erfolgsanalyse und –bewertung eingesetzter Maßnahmen, der so genannten Evaluation, schließt sich der
Kreis der GBE. Die Rechtsgrundlage für die Gesundheitsberichterstattung findet sich im Hessischen Gesetz
für den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) in den
§§1(2) und 13.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-12457
Fax:
06051/85-912457
Mail: [email protected]
13 | S e i t e
Hebammenüberwachung
Hebammen sind nach § 12 des Hessischen Gesetzes
über den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtet, ihre
Tätigkeit bei dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt
an- und abzumelden.
Das
Gesundheitsamt
überwacht, ob Hebammen und Entbindungspfleger
ihre
Berufspflichten erfüllen. Es
kann hierzu Einblick in
die Aufzeichnungen nehmen und Hebammen und Entbindungspfleger in Berufsfragen beraten. Hebammen und Entbindungspfleger sind
verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und dies
gegenüber dem Gesundheitsamt nachzuweisen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-12445
Fax:
06051/85-912445
Mail: [email protected]
14 | S e i t e
Heilpraktikerüberwachung
Zur Erlangung der Heilpraktiker-Erlaubnis ist eine
Überprüfung durch das Gesundheitsamt gesetzlich
vorgeschrieben (Richtlinie zur Durchführung des
Heilpraktikergesetzes vom 12.12.2012). Diese setzt sich
in der Regel aus einem
schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die
Überprüfungen finden zweimal
jährlich statt. Es handelt sich
um Multiple Choice Fragen. Bei
bestandener schriftlicher Überprüfung folgt die individuelle
mündliche
Überprüfung
im
Gesundheitsamt.
Nach dem Heilpraktikergesetz
und dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen
Gesundheitsdienst sind Heilpraktiker verpflichtet, ihre
Tätigkeit bei dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt
an- und abzumelden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Tel.:
06051/85-12445
Fax:
06051/85-912445
Mail: [email protected]
15 | S e i t e
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16 | S e i t e
Wegbeschreibung
Zu Fuß:
Sie verlassen den Bahnhof und gehen rechts die
Bahnhofsstraße bis zur Post entlang, überqueren die
Kreuzung und folgen der Straße Ziegelhaus/Am
Ziegelturm geradeaus bis zur Kreissparkasse. Dort
wenden Sie sich nach rechts in die Barbarossastraße.
Dauer: 5 bis 10 Minuten.
Mit dem Bus:
Vom Bahnhof aus fährt halbstündlich ein Bus zur
Barbarossastraße
-Haltestelle
Freischwimmbad
(3 Minuten Fußweg zum Main-Kinzig-Forum)
Mit dem PKW:
Sie verlassen die A 66 (E 41) an der Autobahnabfahrt
Gelnhausen-Ost, dem Straßenverlauf in Richtung
Gelnhausen folgen. Sie passieren die Ortseinfahrt
Gelnhausen. Nach ca. 1 km befindet sich das MainKinzig-Forum auf der linken Seite.
17 | S e i t e