Informationsbroschüre des Gesundheitsamtes - des Main
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Informationsbroschüre des Gesundheitsamtes - des Main
Ihr Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises Übersicht der Aufgaben, Leistungen und Erreichbarkeiten . Impressum Herausgeber und Bezugsadresse: Main-Kinzig-Kreis Barbarossastraße 24 63571 Gelnhausen Telefon: 06051/85-12457 E-Mail: [email protected] Internet: www.gesundheitsamt.mkk.de Druck: Die Flyerwerkstatt, Geiselbach Fotos: privat Stand: August 2014 Hinweis Damit der Bericht leichter zu lesen ist, haben wir bei der Personenbezeichnung meistens die männliche Form gewählt. Sofern es nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, sind trotzdem immer Männer und Frauen gemeint. Nachdruck (auch auszugsweise) bitte nur mit Quellenangabe. Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir haben für Sie einen kurzen Überblick über die Bereiche und Aufgaben des Gesundheitsamtes in diesem Flyer zusammengestellt. Sie soll Ihnen einen schnellen Überblick der verschiedenen Leistungsbereiche des Gesundheitsamtes geben und auch die verantwortlichen Ansprechpartner/innen in übersichtlicher Form vorstellen. Das Gesundheitsamt hat ein breites Aufgabenspektrum und versorgt alle Kommunen des MKK einschl. der Sonderstatusstadt Hanau mit seinen Leistungen. Ich hoffe, Sie erhalten einen guten Überblick über das Leistungsspektrum des Gesundheitsamtes und finden auch schnell den richtigen Ansprechpartner für Ihre Belange und Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Ihre Gesundheit liegt uns sehr am Herzen. Ihr Dr. med. S. Giernat Ltd. Medizinaldirektor Amtsleiter Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis . Inhalt Amtsärztlicher Dienst.......................................................... 1 Amtsleitung .......................................................................... 2 Arbeitskreis Jugendzahnpflege ......................................... 3 Betreuungsbehörde ............................................................ 4 Grundsatzangelegenheiten/ Allgemeine Verwaltung .... 5 Hygiene und Umweltmedizin ............................................. 6 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst ................................ 7 Psychiatriekoordination ...................................................... 8 Sozialpsychiatrischer Dienst ............................................. 9 Zahnärztlicher Dienst........................................................10 Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ...............11 Berufsaufsicht und Anzeigepflicht ..................................12 Gesundheitsberichterstattung und Bürgerinformation .13 Hebammenüberwachung .................................................14 Heilpraktikerüberwachung ...............................................15 Unsere Öffnungszeiten: ...................................................16 Wegbeschreibung .............................................................17 Amtsärztlicher Dienst Die Ärzte des Amtsärztlichen Dienstes beraten die Bevölkerung sowie verschiedene Auftraggeber bei medizinischen Fragestellungen. Sie führen Einstellungsuntersuchungen für den öffentlichen Dienst und Untersuchungen vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Lebenszeit durch. Auch nach Dienstunfällen, vor Kuren oder bestimmten ärztlichen Maßnahmen bei Beamten ist das Gesundheitsamt gefragt. Weitere Auftraggeber sind Amtsgerichte und Staatsanwaltschaft betreffend Prozessfähigkeit, Verhandlungs- und Haftfähigkeit, sowie Unterbringung und Betreuungs-gutachten. Die Untersuchung von eingereisten Asylbewerbern/Flüchtlingen, sowie die Beurteilung beantragter medizinischer Leistungen für diesen Personenkreis obliegen ebenfalls dem Amtsärztlichen Dienst. Der Amtsärztliche Dienst führt auch die zweite Leichenschau im Krematorium, sowie auf Anforderung der Kriminalpolizei die erste Leichenschau durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-12434 Fax: 06051/85-912434 Mail: [email protected] 1|Seite Amtsleitung In der Amtsleitung werden die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Gesundheitsamtes organisiert und an quantitativen und qualitativen Zielen ausgerichtet. Dem Amtsleiter obliegt die Fürsorge für die ihm unterstellten Mitarbeiter, sowie die Aufstellung des Haushaltsplanes und dessen Einhaltung gem. den Vorgaben des Regierungspräsidiums. Er ist Ansprechpartner für besondere Fragestellungen sowie für die Bearbeitung von Beschwerden und Sonderaufträge der Dienststellenleitung. Der Amtsleiter vertritt das Gesundheitsamt nach außen, d.h. in Gremien, Arbeitskreisen, der Politik und bei Beschwerden oder in besonderen Fällen gegenüber Bürgern und externen Institutionen. Der Amtsleiter beteiligt sich an Aktivitäten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Main-Kinzig-Kreis. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-12445 Fax: 06051/85-912445 Mail: [email protected] 2|Seite Arbeitskreis Jugendzahnpflege Der Arbeitskreis Jugendzahnpflege fördert die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen im MainKinzig-Kreis durch: zahnärztliche Untersuchungen in Kindergärten die Etablierung des täglichen Zähneputzens in den Kindergärten Mundgesundheitsunterricht in Kindergärten und Schulen die Beratung für ein gesundes Angebot im Schulkiosk die Einführung des zuckerfreien Vormittags in Kindergärten und Grundschulen Multiplikatorenschulungen (z.B. Erzieher/innen, Tagesmütter, Krippenerzieher/innen, Hebammen) Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit Durch diese Maßnahmen unterstützen wir die mundgesundheitsförderliche Gestaltung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen im Main-Kinzig-Kreis. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-14371 Fax: 06051/85-14390 Mail: [email protected] 3|Seite Betreuungsbehörde Die Betreuungsbehörde versteht sich als Ansprechpartner für Menschen oder deren Angehörige, für die ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. Die weiteren Zielgruppen sind Personen, die das Amtsgericht zu gesetzlichen Betreuern bestellt hat oder die eine gesetzliche Betreuung übernehmen möchten, sowie Personen, die mittels Vollmachten Vorsorge treffen oder sich informieren möchten, bzw. sich zum Bevollmächtigten haben bestimmen lassen. Die Betreuungsbehörde gibt gemäß rechtlicher Vorgaben umfassende Informationen im Rahmen des gerichtlichen Betreuungsrechtverfahrens. Eine Hauptaufgabe der Betreuungsbehörde im Betreuungsverfahren ist die Auswahl, aber auch die Überprüfung der gerichtlich bestellten gesetzlichen Betreuer. Es werden Fortbildungen für Berufsbetreuer angeboten. Auf Anfrage werden Unterschriften unter den Vollmachten beglaubigt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-12455 Fax: 06051/85-912455 Mail: [email protected] 4|Seite Grundsatzangelegenheiten/ Allgemeine Verwaltung Das Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten / Allgemeine Verwaltung ist interner Dienstleister innerhalb des Gesundheitsamtes und insbesondere zuständig für die Organisation des Dienstbetriebes, die EDV-Administration, das Finanzwesen und das Personalwesen. Das Team des Sachgebietes ist Ansprechpartner für Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, wie unter anderem für die Zeiterfassung und die Abrechnung von Fahrtkosten. Weiterhin fungiert das Sachgebiet als Schnittstelle zu anderen internen Servicebereichen des Main-KinzigKreises. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-14377 Fax: 06051/85-12460 Mail: [email protected] 5|Seite Hygiene und Umweltmedizin Im Bereich Infektionsschutz gilt es übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und durch Ermittlung der Infektionsquelle ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Zudem werden Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser, ambulant operierende Ärzte und auch Altenheime sowie andere Gemeinschaftseinrichtungen durch Begehungen hygienisch überwacht. Bei Hinweisen und Beschwerden auf hygienische Missstände oder Schädlingsbefall werden im Bedarfsfall Gebäude oder Wohnungen begangen und Stellungnahmen erstellt. In Ausnahmefällen können Maßnahmen angeordnet oder auch Hilfen vermittelt werden. Aber auch Trinkwassergewinnungs- und Trinkwasserversorgungsanlagen gehören zu den überwachten Einrichtungen, um durch Genuss oder Gebrauch des Trinkwassers keine Schädigung der Gesundheit am Menschen hervorzurufen. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Badeseen und Schwimmbäder, sowie Anfragen und Stellungnahmen zu Einflüssen von Umweltbelastungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-14370 Fax: 06051/85-912447 Mail: [email protected] 6|Seite Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst (KJÄD) ist für die sozialpädiatrische Untersuchung der Kinder und Jugendlichen des Main-Kinzig-Kreises, von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr, sowie die jugendärztliche Beratung der Eltern und Pädagogen zuständig. Zum Aufgabengebiet des Sachgebietes gehören u.a. Schuleingangsuntersuchungen mit Beratung für Eltern und Pädagogen Sozialpädiatrische Fachberatung/ Gutachtenerstellung für Fachämter, z.B. Sozialamt (Eingliederungshilfen), Schulen/ Staatliches Schulamt, Soziale Dienste/ Jugendamt Projekte zur Gesundheitsförderung, z.B. Kooperation bei „Frühen Hilfen“, Kinder-Sprach-Screening (KiSS), Interdisziplinäre Arbeits-gruppen Vorträge zu kindlichen Gesundheitsthemen Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-11505 Fax: 06051/85-11526 Mail: [email protected] 7|Seite Psychiatriekoordination Die Psychiatriekoordination ist eine regionale Steuerungsstelle der Kreisverwaltung, insbesondere des Gesundheitsamtes des Main-Kinzig-Kreises. Sie hat die Aufgabe, notwendige Hilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen bzw. psychischen Erkrankungen sowie suchtmittelabhängigen Menschen auf der Grundlage der § 53 ff SGB XII zu planen, aufzubauen und zu ko-ordinieren. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern, den Leistungserbringern und den Betroffenen selbst und orientiert sich an den Grundsätzen personenbezogener und zielorientierter Hilfeerbringung. Unter dem Dach des Gemeindepsychiatrischen Verbundes gibt es ein recht differenziertes und aufeinander abgestimmtes Hilfeinstrumentarium, das von Wohn-heimangeboten, dem Betreuten Wohnen, tagesstrukturierenden Maßnahmen bis hin zu Angeboten von Komplexleistungen reicht. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-12674 Fax: 06051/85-912674 Mail: [email protected] 8|Seite Sozialpsychiatrischer Dienst Menschen mit seelischen Erkrankungen, Suchtproblemen, geistigen Behinderungen und psychisch erkrankte sowie demente Menschen finden beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Main-Kinzig-Kreises professionelle Hilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um Menschen, die Schwierigkeiten haben sich im sozialen und komplementären Netz zurecht zu finden. Der Sozialpsychiatrische Dienst steht auch Angehörigen, Freunden, Bekannten und Nachbarn sowie professionellen Stellen helfend zur Seite. Beratung und Betreuung sind kostenlos. Die Ärzte, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen unterliegen der Schweigepflicht und haben ein offenes Ohr für die vielfälligen Probleme der Betroffenen. In dringenden Fällen oder zur Abklärung des Hilfebedarfes sind Hausbesuche möglich. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-12428 Fax: 06051/85-912668 Mail: [email protected] 9|Seite Zahnärztlicher Dienst Gesunde Zähne sind das wichtigste Ziel des Zahnärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt. Die Zahnärztinnen untersuchen in den Kindergärten und Schulen des Main-Kinzig-Kreises bis zu 15.000 Kinder und Jugendliche im Jahr. Dabei arbeiten sie eng mit dem Arbeitskreis Jugendzahnpflege zusammen. Auch die Krankenkassen unterstützen diese wichtige Aufgabe. Es ist besonders wichtig, dass die Jungen und Mädchen frühzeitig die richtige Zahnpflege lernen. Hauptindikator für die zahnärztliche Untersuchung ist der „naturgesunde Zahnstatus“. Er beschreibt den Anteil Kinder mit vollständig gesunden Milch- und bleibenden Zähnen. Ein weiterer Indikator ist das Auftreten von neuer Karies oder einer Füllung an einem bleibenden Zahn. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-14375 Fax: 06051/85-14390 Mail: [email protected] 10 | S e i t e Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Laut Infektionsschutzgesetz §§ 42 + 43 benötigen alle Personen eine Belehrung durch das Gesundheitsamt, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich wie Gastronomie und lebensmittelverarbeitende Gewerbe ausüben wollen. Die Belehrung dient dem Ziel zu verhindern, dass infizierte Personen über Lebensmittel andere Personen infizieren. Wir zeigen Ihnen eine Präsentation zur Belehrung und besprechen mit Ihnen, was Sie bei Ihrer Tätigkeit beachten müssen und wie Sie Gefährdungen durch Infektionen vermeiden. Sie melden sich telefonisch persönlich zu einem Belehrungstermin an. Die Belehrung umfasst einen Zeitraum von ca. 45 Minuten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-16103 Fax: 06051/85-912447 Mail: [email protected] 11 | S e i t e Berufsaufsicht und Anzeigepflicht Im Rahmen der Anzeigepflicht nach § 12 Absatz 1 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst sind Personen, die einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben wollen oder die Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen § § §§ § dazu verpflichtet, Beginn und Ende dieser Tätigkeit binnen eines Monats dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen Über die Anzeigepflicht hinaus überwacht das Gesundheitsamt im Rahmen der Berufsaufsicht nach § 12 Absatz 2 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst, soweit nicht andere Stellen zuständig sind, alle Personen, die einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-14372 Fax: 06051/85-12460 Mail: [email protected] 12 | S e i t e Gesundheitsberichterstattung und Bürgerinformation Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) hat die Aufgabe und das Ziel, den gesundheitlichen Zustand der BürgerInnen in der Region Main-Kinzig-Kreis zu beschreiben und die gesundheitliche Versorgung im Kreisgebiet darzustellen. Grundlage hierfür sind gesundheitsbezogene Daten und Informationen. Diese werden gesammelt, aufgearbeitet, analysiert und bewertet; sie dienen damit der Ermittlung relevanter Handlungsbedarfe. Die GBE dient auch der Begleitung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Mit einer anschließenden Erfolgsanalyse und –bewertung eingesetzter Maßnahmen, der so genannten Evaluation, schließt sich der Kreis der GBE. Die Rechtsgrundlage für die Gesundheitsberichterstattung findet sich im Hessischen Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) in den §§1(2) und 13. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-12457 Fax: 06051/85-912457 Mail: [email protected] 13 | S e i t e Hebammenüberwachung Hebammen sind nach § 12 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtet, ihre Tätigkeit bei dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt an- und abzumelden. Das Gesundheitsamt überwacht, ob Hebammen und Entbindungspfleger ihre Berufspflichten erfüllen. Es kann hierzu Einblick in die Aufzeichnungen nehmen und Hebammen und Entbindungspfleger in Berufsfragen beraten. Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und dies gegenüber dem Gesundheitsamt nachzuweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-12445 Fax: 06051/85-912445 Mail: [email protected] 14 | S e i t e Heilpraktikerüberwachung Zur Erlangung der Heilpraktiker-Erlaubnis ist eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben (Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 12.12.2012). Diese setzt sich in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die Überprüfungen finden zweimal jährlich statt. Es handelt sich um Multiple Choice Fragen. Bei bestandener schriftlicher Überprüfung folgt die individuelle mündliche Überprüfung im Gesundheitsamt. Nach dem Heilpraktikergesetz und dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst sind Heilpraktiker verpflichtet, ihre Tätigkeit bei dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt an- und abzumelden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 06051/85-12445 Fax: 06051/85-912445 Mail: [email protected] 15 | S e i t e Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 16 | S e i t e Wegbeschreibung Zu Fuß: Sie verlassen den Bahnhof und gehen rechts die Bahnhofsstraße bis zur Post entlang, überqueren die Kreuzung und folgen der Straße Ziegelhaus/Am Ziegelturm geradeaus bis zur Kreissparkasse. Dort wenden Sie sich nach rechts in die Barbarossastraße. Dauer: 5 bis 10 Minuten. Mit dem Bus: Vom Bahnhof aus fährt halbstündlich ein Bus zur Barbarossastraße -Haltestelle Freischwimmbad (3 Minuten Fußweg zum Main-Kinzig-Forum) Mit dem PKW: Sie verlassen die A 66 (E 41) an der Autobahnabfahrt Gelnhausen-Ost, dem Straßenverlauf in Richtung Gelnhausen folgen. Sie passieren die Ortseinfahrt Gelnhausen. Nach ca. 1 km befindet sich das MainKinzig-Forum auf der linken Seite. 17 | S e i t e