Anhang Schafe - Land Sachsen
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Anhang Schafe - Land Sachsen
Anhang A Zusammenstellung der Erfassungsbögen (Übersichten und Tabellen) zur Ermittlung betriebswirtschaftlicher Daten Erfassungsbogen Fortpflanzungsplanung Deckzeit Trächtigkeitsdiagnose Beginn: ja / nein Ende: Termin der Trächtikeitsuntersuchung: Anzahl Böcke: Anzahl tragender Tiere: Aufzählung der Böcke: Trächtikeitsrate: Anzahl Muttern/Schafgruppe: Ablahmung Beginn: Ende: Erfassungsbogen Tiergesundheit Datum Geschehnis, Befund, Maßnahme z.B.: Tier krank, Tierarzt, Arzneimittel, Klauenschnitt (wie viel?), Klauenbad, Entwurmung (welche Tiere, womit, Dosierung), Impfung, Tierzukauf, Quarantäne, Blutentnahmen, Bestandsdurchsichten ………………… Erfassungsbogen Tierverluste (falls nicht bei Ablammung berücksichtigt) Datum * ** *** Tier* Befund/Warum** eingeleitete Maßnahmen*** Geschlecht/Alter/Kennzeichnung Krankheitsanzeichen, Körperzustand, Verdacht der Ursache Wurde das Tier einem Tierarzt vorgestellt oder blieb es unbehandelt? Ist eine Untersuchung vorgesehen? A1 Erfassungsbogen zur Ermittlung der Futterkosten Bezugsdatum Futtermittel Menge Erfassungsbogen für die eingesetzten Futterrationen Gruppe Datum Futtermittel Gruppe Datum Futtermittel Gruppe Datum Futtermittel Gruppe Datum Futtermittel A2 Preis Erfassungsbogen zum Tierverkauf Datum Anzahl Tiere Körpergewicht/Alter Preis A3 Name Händler/Kunde A4 Anzahl abgelammter MS JS PS. in Zahlen oder als Strichliste Datum 1 Anzahl geb. Lämmer/Wurf 2 3 4 totgeb. Anzahl Lämmer Erfassungsbogen Ablammung MS/JS verendeter MS/JS verlammt Bemerkung Abgang B Adressen der an der Erarbeitung der Broschüre beteiligten Institutionen sowie die Ansprechpartner Landwirtschaftliche Fakultät Institut für Tierzucht und Tierhaltung Ludwig-Wucherer Straße 06108 Halle ☎ 03 45/5 52 23 26 Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.V. ● in Sachsen-Anhalt gem. Tierzuchtgesetz anerkannte Züchtervereinigung für die Tierarten Schaf und Ziege Landwirtschaftliche Fakultät Tierklinik Emil-Abderhalden-Straße 27 06108 Halle ● Zuchtbuchführung ● Durchführung Feldleistungsprüfungen ● Serviceangebot ☎ 03 45 /5 52 25 05 / -501 Fax 03 45 / 5 52 71 15 (z.B. Wollaufkauf) Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.V. Angerstraße 6 06118 Halle/Saale Ansprechpartner: Dr. R. Süß Dr. K.-H. Kaulfuß Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt ☎ 03 45 / 5 21 49 41 Fax 03 45 / 5 21 49 51 Geschäftsführer: Dr. Hans-Jörg Rösler Vorsitzender: Herr Siegfried Butzmann ● Tiergesundheitsdienst ● Vorbereitung und Erarbeitung von Sanierungsprogrammen (Erstellung von Tiergesundheitsanalysen und Haltungsempfehlungen) ● Beratung in Tiergesundheitsfragen (Hilfestellung bei der Abklärung von Tiererkrankungen und Verlustursachen) ● Vor-Ort-Beratungen über Betreuungsvereinbarungen Martin – Luther - Universität Halle Landwirtschaftliche Fakultät Institut für Tierzucht und Tierhaltung mit Tierklinik ● Publikation von Forschungsergebnissen ● Organisation ● Weiterbildung von Fachtagungen ● Information zu neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis ● Mitarbeit in wissenschaftlich aber auch praxisorientierten Organisationen wie: ● Rasseausschüsse, ● Arbeitsgruppe Fachtierärzte Schaf Sachsen-Anhalt u.a. ● Labordiagnostische, pathologisch-anatomische und parasitologische Untersuchungen ● Untersuchung von Blut, Harn, Kotproben, Organmaterial, Tierkörper ... ● Beratung des Schafzuchtverbandes und Information zu neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis ● Beratung Landesveterinär- und LebensmittelUntersuchungsamt Sachsen-Anhalt Freiimfelder Straße 66 – 68 06112 Halle/Saale von Schaf- und Ziegenhaltern zu Themen: und Fruchtbarkeitskontrolle ● Fruchtbarkeit ● Zucht ● Mast- und Schlachtleistung (Fleisch, Wolle, Milch) ☎ 03 45 / 5 64 30 ● Produktkunde A5 Außenstelle: Landesveterinär- und LebensmittelUntersuchungsamt Sachsen-Anhalt Haferbreiterweg 132-135 39576 Stendal ● Versuchswesen ☎ 0 39 31 / 63 10 Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung und Technik Iden Lindenstraße 18 39606 Iden (z.B. zu Leistungsverbesserung, Haltungsformen ...) ● Leistungsprüfung (Nachkommenprüfung) Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e.V. ☎ 03 90 90/60 Fax 03 93 90/62 01 Lämmermastkontroll– und Beratungsring ● Herkunftsnachweis ● Einzelbetriebliche GUBB Unternehmensberatung GmbH Halle und –sicherung www.gubb-halle.de Auswertung ● Betriebsvergleiche ● Feldprüfung ● Betriebswirtschaftliche Beratung bei der Erstellung von Förderanträgen ● Investitions- und Finanzierungsberatung , Liquiditätsberechnungen ● Betriebsentwicklungsplanung ● Betriebs- und Schwachstellenanalysen ● Betriebsvergleiche ● Unterstützung und Betriebsberatung ● Organisation von Erfahrungsaustauschen ● Unabhängige Preisinformationsstelle ● Vermarktung ● Produktionstechnische Lämmermastkontroll- und Beratungsring Beim LKV Sachsen-Anhalt e.V. Angerstraße 6 06118 Halle/S. Beratung ● Fütterung ● Acker- und Pflanzenbau ● Buchführung ☎ 03 45/5 21 49 51 Fax 03 45/5 21 49 51 GUBB Unternehmensberatung GmbH Halle Steinstraße 11 a 06132 Halle Geschäftsstelle Stendal: Rotdornweg 10 a 39576 Stendal ☎ 03 45/7 75 61-12 Fax. 03 45/7 75 61-41 + 27 ☎ 0 39 31/64 57 26 Fax 0 39 31/64 57 25 Geschäftsstelle Hettstedt Auf dem Schilde 5, 06333 Hettstedt Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung und Technik Iden ☎ 0 34 76 / 85 31 10 Fax:: 0 34 76 / 85 31 10 e-mail: [email protected] ● Aus- Geschäftsstelle Altmark Ernst-Thälmann-Str. 25, 39606 Osterburg und Weiterbildung von Schäfern (Lehrlingsausbildung, Meisterausbildung...) ● Lehrgänge für Schaf- und Ziegenhalter (spezielle Lehrgänge zur Schafhaltung, -schur, schlachtung, Vermarktung ...) ☎ 0 39 37/2 92 39 11 Fax.: 0 39 37/2 92 39 16 A6 Geschäftsstelle Sangerhausen Ernst-Thälmann-Str. 49, 06526 Sangerhausen Außenstelle Magdeburg Silberbergweg 5 39128 Magdeburg ☎ 03 91/2 56 90 Fax 03 91/2 52 89 14 ☎ 0 34 64/27 36 11 Fax: 0 34 64/27 36 14 Zuständig für Betriebe im Landkreis: Aschersleben-Staßfurth, Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode, Bördekreis, Ohrekreis, Schönebeck, Stadt Magdeburg Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung ● Antragstellung: Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt Ferd.-v.-Schill-Str. 24 06844 Dessau ● Flächenprämie ● Vertragsnaturschutz ● Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung ● Mutterschafprämie ● Förderung von Investitionsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb ● Beratungsförderung ● Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ● Anpassungshilfe für ältere Arbeitnehmer ● Förderung des Schafleistungshütens ● Förderung der Erhaltung lokaler, heimischer und vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen ● Sozio-ökonomische ☎ 0 34 91/61 50 09 Fax 0 34 91/61 31 39 Zuständig für Betriebe im Landkreis: Anhalt-Zerbst, Wittenberg, Stadt Dessau, Bernburg, Bitterfeld, Köthen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Süd Müllnerstraße 59 06667 Weißenfels Beratung ☎ 0 34 43 / 28 00 Fax 0 34 43 / 2 80 80 Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Altmark Akazienweg 25 39576 Stendal Außenstelle Halle Mühlweg 19 06114 Halle/Saale ☎ 0 39 31/63 30 Fax 0 39 31 / 21 31 07 ☎ 03 45/2 31 65 Fax 03 45/2 02 33 20 Außenstelle Salzwedel Buchenallee 3 29410 Salzwedel Zuständig für Betriebe im Landkreis: Burgenlandkreis, Weißenfels, Saalkreis, MerseburgQuerfurt, Mansfelder Land, Sangerhausen, Stadt Halle ☎ 0 39 01 / 84 60 Fax 0 39 01 / 84 61 00 Landwirtschaftliche Untersuchungsund Forschungsanstalt des Landes Zuständig für Betriebe im Landkreis: Jerichower Land, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel ● Futtermitteluntersuchungen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Mitte Große Ringstraße 20 38820 Halberstadt (Qualität von Grund- und Mischfuttermitteln) ● Bodenuntersuchungen / Pflanzenernährung ● Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Bereich Düngung ☎ 0 39 41 / 67 10 Fax 0 39 41 / 67 11 99 ● Praxisinformationen (Vorträge, Broschüren, Veröffentlichungen im Internet u.a.) A7 Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt des Landes Sachsen - Anhalt Schiepziger Straße 29 06120 Halle/Saale ☎ 0345 / 55 84 0 E-Mail: [email protected] Fax 0345 / 55 84 102 Web-Seite: http://www.lufa-lsa.de Verband der Schaf- und Ziegenzüchter und –halter des Landes Sachsen-Anhalt e.V. ● Kooperatives Mitglied im Landesverband des NABU Sachsen-Anhalt Vorsitzender: K.H. Eggert Burgstraße 21 a 39 343 Bebertal A8 C Übersicht über Richtlinien zur Förderung der Schafhaltung in Sachsen-Anhalt 1. Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Betriebliche Investitionen zur Verbesserung - der Wettbewerbsfähigkeit durch Rationalisierung und Kostensenkung - der Produktions- und Arbeitsbedingungen - von Einkommenskombinationen - des Energieeinsatzes - des Tierschutzes und der Tierhygiene - des Umweltschutzes Förderfähig sind: - Maschinen zur ökologischen Ausrichtung der Produktion sowie Spezialmaschinen und -geräte für nachwachsende Rohstoffe. - Anlagen in Obstflächen zum Zwecke der Frostschutzberegnung Globale Positionierungssysteme Landwirtschaftliche Betriebe unabhängig von ihrer Rechts- und Erwerbsform, die die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes i. S. des Einkommensteuerrechts erfüllen a) Agrarkredit: Zinsverbilligung von bis zu 5 % für ein Kapitalmarktdarlehen (KD) bis zu 200 TDM b) Kombinierte Investitionsförderung: für ein förderungsfähiges Investitionsvolumen (fIV) von max. 2,5 Mio. DM - Zuschuss für Baumaßnahme beträgt 10 % des fiV (max. 60.000 DM) und ist an die Gewährung einer Zinsverbilligung gebunden. - Zinsverbilligung für KD bis zu 400 TDM/AK für die ersten 2 AK sowie bis zu 170 TDM für jede weitere AK - Niederlassungsprämie für Junglandwirte bis zu 23.500 DM - Betreuungsgebühren bis zu 40 TDM - Bürgschaften für zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen ALF keine Maßnahmen im Bereich der Einkommenskombination: - Urlaub auf dem Bauernhof - Direktvermarktung - Freizeit und Erholung - Pensionstierhaltung - Investitionen für Haus- und landwirtschaftliche Dienstleistungen 2. Förderung der Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung - Investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz, insbesondere für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke mit dem Ziel, Zusatzeinkommen zu erzielen - Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Betreuern - Landankauf in begründeten Einzelfällen Land- und forstwirtschaftliche Betriebe als Unternehmen nach §1 Abs.4 ALG (gefördert werden Maßnahmen in Gemeinden oder Ortsteilen mit bis zu 2.500 EW mit landwirtschaftlicher Siedlungsstruktur, in Weilern u. landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen und Einzelhöfen) Zuschüsse: bis zu 40 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 100.000 DM ALF keine A9 3. Förderung der Direktvermarktung (Direktvermartktungsprogramm) Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Betriebliche Investitionen zur - Produktionskostensenkung - Verbesserung der Arbeitsbedingungen - Verbesserung der Erfordernisse des Umwelt- und Tierschutzes Gefördert werden: - Be- und Verarbeitungseinrichtungen - Verkaufs- und Werberäume im landwirtschaftlichen Unternehmen - Lagerräume einschließlich Kühlzellen - Sonstige Investitionen, die der Herstellung von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen Landwirtschaftliche Betriebe unabhängig von ihrer Rechts- und Erwerbsform Für ein förderungsfähiges Investitionsvolumen von mindestens 10 TDM und maximal 300 TDM wird ein Zuschuss gewährt in Höhe von - für Investitionen in Gebäuden und baulichen Anlagen bis zu 35 v.H. - für sonstige Investitionen (Maschinen und Geräte) bis zu 20 v.H. Von der Förderung sind mobile Verkaufseinrichtungen ausgeschlossen. ALF keine 4. Bürgschaften für Kapitalmarktdarlehen Grundsätze für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung - Organisationsausgaben von Erzeugerzusammenschlüssen - Erstinvestitionen von Erzeugerzusammenschlüssen oder Unternehmen des Handels oder der Beund Verarbeitung - Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen - Zusammenschlüsse von mindestens 5 Erzeugern, die landwirtschaftliche Erzeugnisse in einer Erzeugungsregion für bestimmte Vermarktungsregionen produzieren und sich einem Kontrollverfahren in Bezug auf die regionale Herkunft unterziehen - Unternehmen des Handels oder der Be- und Verarbeitung, die regional erzeugte landwirtschaftliche Produkte aufnehmen und diese in bestimmten Vermarktungsregionen absetzen und sich einem Kontrollverfahren in Bezug auf die regionale Herkunft unterziehen Zuwendungen bis zu: 1. Jahr 5 v. H. 2.- 5. Jahr 3 v. H. des Verkaufserlöses der jährlich nachgewiesenen Erzeugung Landesförderinstitut Sachsen – Anhalt Bereich Agrarförderung keine jedoch nicht mehr als im 1. Jahr 60 v. H. 2. Jahr 50 v. H. 3. Jahr 40 v. H. 4. Jahr 30 v. H 5. Jahr 20 v. H. ihrer angemessenen Organisationsausgaben - zu den Investitionen können Zuwendungen bis zu 30 v. H. gewährt werden, - bis zu 50 v.H. für die Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen, höchstens jedoch 75.000 DM A 10 5. Konsolidierungsprogramm (EU-Genehmigung beantragt) Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Für die Förderung kommen nur Unternehmen der Landwirtschaft in Frage, die sich nachweislich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Durch die Förderung soll auf der Grundlage eines Umstrukturierungsplanes in einem angemessenen Zeitraum die Rentabilität der Betriebe, einschl. der kurzund mittelfristigen Betriebsfinanzierung nachhaltig wieder hergestellt werden. Landwirtschaftliche Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform Förderungsfähig sind: Umschuldungs- oder Nachfinanzierungsmaßnahmen zur - Behebung der Existenzgefährdung - Stabilisierung der Betriebsfinanzierung - Verbesserung der Liquidität - Wiederherstellung der Rentabilität - Sicherung des landw. Einkommens für die landw. Betriebsleiter und Arbeitnehmer sowie ihrer Familien Höhe der Zuwendung: Zinsverbilligung von 5 % für Kapitalmarktdarlehen von 30.000 DM bis zu 500.000 DM mit einer Laufzeit von max. 10 Jahren Bürgschaften für zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen ALF keine 6. Förderung der Betriebsberatung landwirtschaftlicher Unternehmen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Beratung durch anerkannte Betriebsberater a) Existenzgründungs- bzw. Umstrukturierungsberatung (einmalige Förderung) b) begleitende Beratung auf vertraglicher Grundlage (fortlaufende Förderung); förderungsfähig sind Beratungen auf den Gebieten: - Betriebswirtschaft - Finanzwirtschaft einschließlich staatlicher Förderungsmaßnahmen - Produktionstechnik - Ein- und Verkauf, einschließlich Produktplanung und Marketing c) Schuldnerberatung (in Sonderfällen) - Familienbetriebe, die einen lanwirtschaftlichen, gärtnerischen oder binnenfischereiwirtschaftlichen Betrieb im Hauptund Nebenerwerb betreiben - landwirtschaftliche, gärtnerische und binnenfischereiwirtschaftliche eingetragene Genossenschaften - landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, gärtnerische und binnenfischereiwirtschaftliche Kapital- und Personengesellschaften - juristische Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen Zuschuss zu den Beratungskosten a) in Höhe von bis zu 80 v.H. bei Existenzgründungsberatung (maximal 4.000 DM bzw. 7.000 DM) b) in Höhe von bis zu 60 v.H. bei begleitender Beratung (Höchstsätze nach Betriebsgröße von 1.125 DM bis 5.200 DM) c) in Höhe von bis zu 100 v.H. bei Schuldnerberatung (maximal 5.000 DM) ALF 31.03. des laufenden Jahres A 11 7. Förderung des rationellen Einsatzes von landwirtschaftlichen Betriebshelferinnen und Betriebshelfern Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Vermittlung und Einsatz von Betriebshelferinnen und Betriebshelfern bei kurzund mittelfristigem Ausfall der Hauptarbeitskraft durch Krankheit oder Unfall Vereine, Verbände u. ä. (anerkannte Trägerorganisationen), die im Auftrag der landwirtschaftlichen Sozialversicherung den Einsatz von Betriebshelferinnen und Betriebshelfern durchführen. In Form von Zuschüssen als Ausgleich zu den Personalausgaben und als Beitrag zur Deckung der Betriebsausgaben der Verwaltung und des Einsatzes der Betriebshelfer im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. - ALF - direkter Ansprechpartner ALF Süd - Maschinenringe - landwirtschaftliche Berufsverbände 30.06. jeden Jahres 8. Ausgleichszulage benachteiligter Gebiete Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile erhalten landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten eine Ausgleichszulage Landwirtschaftliche Unternehmer als Einzelunternehmer oder als Mitglieder von Kooperationen, landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform, sofern die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand weniger als 25 v. H. des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt Zuschuss: mindestens 50 DM und maximal 350 DM je zuschussberechtigtem Hektar Futterfläche bzw. sonstiger bewirtschafteter Fläche ALF bis 15.05. jeden Jahres A 12 9. Förderung des Schafleistungshütens Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Ausrichtung von Schafleistungshüten als beispielhafte Vorführung und Demonstration wirtschaftlicher Schafhaltungsmethoden Die Zuwendung erhalten der Landesschafzuchtverband und die Schafzuchtvereine aus dem Land Sachsen-Anhalt 1. Fahrten der Bewertungskommission mit privatem PKW zum Schafleistungshüten sowie Tagegelder anlässlich der Veranstaltung nach dem jeweils gültigen Bundesreisekostengesetz 2. Betriebsentschädigung für Gestellung von Schafherden und für Vorarbeiten bis 20 DM/h der Inanspruchnahme des Betriebes, max. 120 DM je Leistungshüten 3. Zuschüsse zur Ausrichtung des Schafleistungshütens 4. Zuschüsse Hütehundeeinsatz ALF vor Beginn der Maßnahme, jedoch spätestens bis 31.10. für das lfd. Jahr 10. Förderung der Erhaltung lokaler, heimischer und vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Haltung weiblicher Tiere der Rassen Landwirtinnen und Landwirte mit – Betriebssitz in SachsenAnhalt, die – Mitglied in einer vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt anerkannten Züchtervereinigung, die das Zuchtbuch für die ausgewählte Rasse führt, sind und – sich verpflichten, 5 Jahre lang an dem Förderprogramm teilzunehmen. 102 EURO (ca. 200 DM) je GVE ALF vor Beginn des Verpflichtungszeitraums, jedoch spätestens am 31.12. des dem Verpflichtungszeitraum vorangehenden Jahres Ziegen: – Braune Harzer Ziege Pferde: – Altmärkisches Kaltblut – Schweres Warmblut Rinder: – Rotvieh Zuchtrichtung Höhenvieh zur Zuchtbenutzung in Reinzucht. A 13 11. Förderung extensiver Produktionsverfahren (markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung) Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung - Förderung extensiver Produktionsverfahren durch Verzicht auf die Anwendung von Herbiziden im Betriebszweig Dauerkulturen - Förderung einer extensiven Grünlandnutzung (einschließlich der Umwandlung von Ackerland in Grünland) - Einführung/Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens im gesamten Betrieb Landwirtschaftliche Unternehmen flächenbezogene Beihilfen 92 ¡ /ha Obstkulturen 215 ¡ /ha anderer Dauerkulturen ALF 15.05. jeweils für 5 Jahre vor Beginn des Wirtschaftsjahres (01.07.) flächenbezogene Beihilfen 112 ¡ /ha Dauergrünland 429 ¡ /ha umgewandelte Ackerfläche flächenbezogene Beihilfen bei Einführung: 184 ¡ /ha Ackerfläche und Grünland 429 ¡ /ha Gemüsebau 859 ¡ /ha Dauerkulturen bei Beibehaltung: 123 ¡ /ha Ackerfläche und Grünland 215 ¡ /ha Gemüsebau 614 ¡ /ha Dauerkulturen 12. Förderung des Ausgleichs umweltspezifischer Einschränkungen in Gebieten mit gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Ausgleichszahlung für Beschränkungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen aufgrund gemeinschaftlicher Umweltregeln Landwirtschaftliche Unternehmen Jährliche flächenbezogene Beihilfen, maximal 199 ¡ /ha (vorgegebene Gebietskulisse) ALF jährlich zum 15.05. vor Beginn des Wirtschaftsjahres (01.07.) A 14 13. Förderung von Maßnahmen für den Vertragsnaturschutz Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung a) Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland Landwirtschaftliche Unternehmen Beihilfen von 197 ¡ /ha bis 450 ¡ /ha zuständige ALF 15.5. jeweils für 5 Jahre vor Beginn des Wirtschaftsjahres (01.07.) Landwirtschaftliche Unternehmen Beihilfen von 481 ¡ /ha bis 506 ¡ /ha Landwirtschaftliche Unternehmen Beihilfen von 363 ¡ /ha bis 900 ¡ /ha Landwirtschaftliche Unternehmen Beihilfen von 304 ¡ /ha bis 486 ¡ /ha a) Landwirtschaftliche Unternehmen b) Gemeinnützige Verbände und Vereine c) Private Nutzungsberechtigte Die Förderung von b) und c), sofern nachweislich kein landwirtschaftliches Unternehmen die Pflege übernimmt. Beihilfen von 102 ¡ /ha bis 450 ¡ /ha b) Umwandlung von Acker in naturschutzgerecht zu bewirtschaftendes Grünland c) naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Streuobstwiesen d) naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen e) Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Flächen 14. Fortsetzung: Förderung von Demonstrationsvorhaben und umweltbezogenen Fortbildungsmaßnahmen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Umweltbezogene Fortbildungsmaßnahmen Förderungsfähig ist: Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen a) Die Teilnahme an umweltbezogenen Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel der Qualifikation auf dem Gebiet land- und forstwirtschaftlicher Produktionsverfahren Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? In der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts Verbände und Vereine b) Organisation und Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen A 15 Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung 15. Prämien zugunsten von Schaffleischerzeugern Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Prämie zugunsten der Schaffleischerzeuger für weibliche Tiere Mutterschafe, die mindestens einmal gelammt haben oder die mindestens ein Jahr alt sind, im Rahmen der zur Verfügung stehenden einzelbetrieblichen Obergrenzen. Schafhalter Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Einkommensausfall, der sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Marktpreis und dem jährlich vom EU-Agrarrat festgelegten Grundpreis ergibt. Sie wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres von der EGKommission errechnet. Für 2000 galten folgende Prämienbeträge: - für Erzeuger schwerer Lämmer ca. 34 DM - für Erzeuger leichter Lämmer ca. 27 DM Sonderbeihilfe für Erzeuger in benachteiligten Gebieten: - für Erzeuger leichter Lämmer ca. 13 DM - für Erzeuger schwerer Lämmer ca. 12 DM ALF 01.01. - 31.01. des Wirtschaftsjahres 16. a. Flächenzahlungen Erzeuger mit und ohne Stilllegungsverpflichtung Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Flächenzahlungen für Getreide, Ölsaaten, Öllein, Eiweißpflanzen, Faserflachs, Faserhanf und Stilllegung entsprechend der VO (EG) Nr. 1251/99 Einzelunternehmen im Haupt- und Nebenerwerb, Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften und andere Körperschaften, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften Vom Referenzertrag für Sachsen-Anhalt abhängige Flächenzahlungen für den Anbau von - Getreide: 756,55 DM/ha - Ölsaaten: 736,95 DM/ha - Öllein: 908,23 DM/ha - Eiweißpflanzen: 870,64 DM/ha - Faserflachs: 908,23 DM/ha - Faserhanf: 908,23 DM/ha ALF - bis 15.05.2001 (ohne Abzüge) und freiwillige Stilllegung von 0-33 % der beantragten Fläche: 756,55 DM/ha A 16 - bis 09.06.2001 beim ALF (mit Säumnisabzügen) b. Sonderhilfe für Hartweizen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Sonderbeihilfe zusätzlich zur Getreidebeihilfe nach a. für den Anbau von Hartweizen, entsprechend der VO (EG) Nr. 1251/99, sofern die Fläche in der vorgegebenen Gebietskulisse liegt Einzelunternehmen im Haupt- und Nebenerwerb, Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften und andere Körperschaften, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften Bei Einhaltung vorgegebener Anbaubedingungen lt. VO und der Garantiefläche für D von 10.000 ha wird eine Sonderbeihilfe für Hartweizen von 271,66 DM/ha gewährt ÄLF Abteilung 4 - bis 15.05.2001 (ohne Abzüge) c. - bis 09.06.2001 (mit Säumnisabzügen) Sondermaßnahme zugunsten bestimmter Körnerleuminosen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Flächenbeihilfe für die Erzeugung von Linsen, Kichererbsen und Wicken nach VO (EG) Nr. 1577/96 Einzelunternehmen im Haupt- und Nebenerwerb, Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften und andere Körperschaften, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften Der Antrag wird mit den Flächenzahlungen nach a. gestellt. Bei Einhaltung vorgegebener Anbau- und Absatzbedingungen lt. VO und der Einhaltung einer garantierten Höchstfläche in Europa von 160.000 ha für Linsen und Kichererbsen und 240.000 ha für Wicken wird eine Beihilfe von 354,01 DM/ha gezahlt ALF - bis 15.05.2001 (ohne Abzüge) A 17 - bis 09.06.2001 beim ALF (mit Säumnisabzügen) 17. Gasölverbilligung Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie und in Welcher Höhe wird gefördert? Wo erhält man weitere Information/ Anträge? Termine für Antragstellung Für versteuertes Gasöl (Dieselkraftstoff) wird der deutschen Landwirtschaft nach dem LandwirtschaftsGasölverwendungsgesetz (Lw GVG) eine Verbilligung gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen Die Verbilligung beträgt je 100 Liter verbrauchten Gasöls 30 DM; max. 3.000 DM/Betrieb Kreisverwaltung/ Landratsamt 15.02. für das zurückliegende Kalenderjahr A 18 D Abkürzungsverzeichnis ABL Alte Bundesländer BGU Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausgleich umweltspezifischer Einschränkungen in Gebieten mit gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften im Land Sachsen- Anhalt DLG Deutsche Landwirtschafts Gesellschaft e.V. Geb. Geboren GVE Großvieheinheiten Incl. Inclusive JS Jungschaf KULAP Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Landschaftspflege und Erhaltung der Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt mittels extensiver Rinder- und Schafhaltung LF Landwirtschaftliche Fläche LG Lebendgewicht LKV Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e. V. LSV Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.V. LVA Lehr- und Versuchsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt für Tierhaltung und Technik Iden LVLUA Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Sachsen-Anhalt ME Metabolische (umsetzbare) Energie MF Merinofleischschaf MS Mutterschaf MSL Richtlinien zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung im Land Sachsen-Anhalt NBL Neue Bundesländer RP Rohprotein SKF Schwarzköpfiges Fleischschaf StE Stärkeeinheiten VNS Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den Vertragsnaturschutz im Land Sachsen- Anhalt A 19