Anhang Schafe - Land Sachsen

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Anhang Schafe - Land Sachsen
Anhang
A Zusammenstellung der Erfassungsbögen (Übersichten und
Tabellen) zur Ermittlung betriebswirtschaftlicher Daten
Erfassungsbogen Fortpflanzungsplanung
Deckzeit
Trächtigkeitsdiagnose
Beginn:
ja / nein
Ende:
Termin der Trächtikeitsuntersuchung:
Anzahl Böcke:
Anzahl tragender Tiere:
Aufzählung der Böcke:
Trächtikeitsrate:
Anzahl Muttern/Schafgruppe:
Ablahmung
Beginn:
Ende:
Erfassungsbogen Tiergesundheit
Datum
Geschehnis, Befund, Maßnahme
z.B.: Tier krank, Tierarzt, Arzneimittel, Klauenschnitt (wie viel?),
Klauenbad, Entwurmung (welche Tiere, womit, Dosierung), Impfung,
Tierzukauf, Quarantäne, Blutentnahmen, Bestandsdurchsichten …………………
Erfassungsbogen Tierverluste (falls nicht bei Ablammung berücksichtigt)
Datum
*
**
***
Tier*
Befund/Warum**
eingeleitete Maßnahmen***
Geschlecht/Alter/Kennzeichnung
Krankheitsanzeichen, Körperzustand, Verdacht der Ursache
Wurde das Tier einem Tierarzt vorgestellt oder blieb es unbehandelt? Ist eine Untersuchung vorgesehen?
A1
Erfassungsbogen zur Ermittlung der Futterkosten
Bezugsdatum Futtermittel
Menge
Erfassungsbogen für die eingesetzten Futterrationen
Gruppe
Datum
Futtermittel
Gruppe
Datum
Futtermittel
Gruppe
Datum
Futtermittel
Gruppe
Datum
Futtermittel
A2
Preis
Erfassungsbogen zum Tierverkauf
Datum
Anzahl
Tiere
Körpergewicht/Alter
Preis
A3
Name Händler/Kunde
A4
Anzahl abgelammter
MS
JS
PS. in Zahlen oder als Strichliste
Datum
1
Anzahl geb.
Lämmer/Wurf
2
3
4
totgeb.
Anzahl
Lämmer
Erfassungsbogen Ablammung
MS/JS
verendeter
MS/JS
verlammt
Bemerkung
Abgang
B Adressen der an der Erarbeitung der Broschüre beteiligten
Institutionen sowie die Ansprechpartner
Landwirtschaftliche Fakultät
Institut für Tierzucht und Tierhaltung
Ludwig-Wucherer Straße
06108 Halle
☎ 03 45/5 52 23 26
Landesschafzuchtverband
Sachsen-Anhalt e.V.
●
in Sachsen-Anhalt gem. Tierzuchtgesetz anerkannte
Züchtervereinigung für die Tierarten Schaf und Ziege
Landwirtschaftliche Fakultät Tierklinik
Emil-Abderhalden-Straße 27
06108 Halle
● Zuchtbuchführung
● Durchführung
Feldleistungsprüfungen
● Serviceangebot
☎ 03 45 /5 52 25 05 / -501
Fax 03 45 / 5 52 71 15
(z.B. Wollaufkauf)
Landesschafzuchtverband
Sachsen-Anhalt e.V.
Angerstraße 6
06118 Halle/Saale
Ansprechpartner: Dr. R. Süß
Dr. K.-H. Kaulfuß
Landesveterinär- und
Lebensmitteluntersuchungsamt
☎ 03 45 / 5 21 49 41
Fax 03 45 / 5 21 49 51
Geschäftsführer: Dr. Hans-Jörg Rösler
Vorsitzender:
Herr Siegfried Butzmann
● Tiergesundheitsdienst
● Vorbereitung
und Erarbeitung von Sanierungsprogrammen
(Erstellung von Tiergesundheitsanalysen und Haltungsempfehlungen)
● Beratung in Tiergesundheitsfragen
(Hilfestellung bei der Abklärung von Tiererkrankungen und Verlustursachen)
● Vor-Ort-Beratungen über Betreuungsvereinbarungen
Martin – Luther - Universität Halle
Landwirtschaftliche Fakultät
Institut für Tierzucht und Tierhaltung mit Tierklinik
● Publikation
von Forschungsergebnissen
● Organisation
● Weiterbildung
von Fachtagungen
● Information
zu neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis
● Mitarbeit
in wissenschaftlich aber auch praxisorientierten Organisationen wie:
● Rasseausschüsse,
● Arbeitsgruppe Fachtierärzte Schaf Sachsen-Anhalt
u.a.
● Labordiagnostische,
pathologisch-anatomische und
parasitologische Untersuchungen
● Untersuchung von Blut, Harn, Kotproben, Organmaterial, Tierkörper ...
● Beratung
des Schafzuchtverbandes und Information zu
neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis
● Beratung
Landesveterinär- und LebensmittelUntersuchungsamt Sachsen-Anhalt
Freiimfelder Straße 66 – 68
06112 Halle/Saale
von Schaf- und Ziegenhaltern zu Themen:
und Fruchtbarkeitskontrolle
● Fruchtbarkeit
● Zucht
● Mast-
und Schlachtleistung
(Fleisch, Wolle, Milch)
☎ 03 45 / 5 64 30
● Produktkunde
A5
Außenstelle:
Landesveterinär- und LebensmittelUntersuchungsamt Sachsen-Anhalt
Haferbreiterweg 132-135
39576 Stendal
● Versuchswesen
☎ 0 39 31 / 63 10
Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung
und Technik Iden
Lindenstraße 18
39606 Iden
(z.B. zu Leistungsverbesserung, Haltungsformen ...)
● Leistungsprüfung
(Nachkommenprüfung)
Landeskontrollverband für
Leistungs- und Qualitätsprüfung
Sachsen-Anhalt e.V.
☎ 03 90 90/60
Fax 03 93 90/62 01
Lämmermastkontroll– und Beratungsring
● Herkunftsnachweis
● Einzelbetriebliche
GUBB Unternehmensberatung GmbH
Halle
und –sicherung
www.gubb-halle.de
Auswertung
● Betriebsvergleiche
● Feldprüfung
● Betriebswirtschaftliche
Beratung
bei der Erstellung von Förderanträgen
● Investitions- und Finanzierungsberatung , Liquiditätsberechnungen
● Betriebsentwicklungsplanung
● Betriebs- und Schwachstellenanalysen
● Betriebsvergleiche
● Unterstützung
und Betriebsberatung
● Organisation
von Erfahrungsaustauschen
● Unabhängige
Preisinformationsstelle
● Vermarktung
● Produktionstechnische
Lämmermastkontroll- und Beratungsring
Beim LKV Sachsen-Anhalt e.V.
Angerstraße 6
06118 Halle/S.
Beratung
● Fütterung
● Acker-
und Pflanzenbau
● Buchführung
☎ 03 45/5 21 49 51
Fax 03 45/5 21 49 51
GUBB Unternehmensberatung GmbH Halle
Steinstraße 11 a
06132 Halle
Geschäftsstelle Stendal:
Rotdornweg 10 a
39576 Stendal
☎ 03 45/7 75 61-12
Fax. 03 45/7 75 61-41 + 27
☎ 0 39 31/64 57 26
Fax 0 39 31/64 57 25
Geschäftsstelle Hettstedt
Auf dem Schilde 5,
06333 Hettstedt
Lehr- und Versuchsanstalt für
Tierhaltung und Technik Iden
☎ 0 34 76 / 85 31 10
Fax:: 0 34 76 / 85 31 10
e-mail: [email protected]
● Aus-
Geschäftsstelle Altmark
Ernst-Thälmann-Str. 25,
39606 Osterburg
und Weiterbildung von Schäfern
(Lehrlingsausbildung, Meisterausbildung...)
● Lehrgänge
für Schaf- und Ziegenhalter
(spezielle Lehrgänge zur Schafhaltung, -schur, schlachtung, Vermarktung ...)
☎ 0 39 37/2 92 39 11
Fax.: 0 39 37/2 92 39 16
A6
Geschäftsstelle Sangerhausen
Ernst-Thälmann-Str. 49,
06526 Sangerhausen
Außenstelle Magdeburg
Silberbergweg 5
39128 Magdeburg
☎ 03 91/2 56 90
Fax 03 91/2 52 89 14
☎ 0 34 64/27 36 11
Fax: 0 34 64/27 36 14
Zuständig für Betriebe im Landkreis:
Aschersleben-Staßfurth, Halberstadt, Quedlinburg,
Wernigerode, Bördekreis, Ohrekreis, Schönebeck,
Stadt Magdeburg
Ämter für Landwirtschaft und
Flurneuordnung
● Antragstellung:
Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt
Ferd.-v.-Schill-Str. 24
06844 Dessau
● Flächenprämie
● Vertragsnaturschutz
● Markt-
und standortangepasste Landbewirtschaftung
● Mutterschafprämie
● Förderung von Investitionsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb
● Beratungsförderung
● Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
● Anpassungshilfe für ältere Arbeitnehmer
● Förderung des Schafleistungshütens
● Förderung der Erhaltung lokaler, heimischer und
vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen
● Sozio-ökonomische
☎ 0 34 91/61 50 09
Fax 0 34 91/61 31 39
Zuständig für Betriebe im Landkreis:
Anhalt-Zerbst, Wittenberg, Stadt Dessau, Bernburg,
Bitterfeld, Köthen
Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Süd
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Beratung
☎ 0 34 43 / 28 00
Fax 0 34 43 / 2 80 80
Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Altmark
Akazienweg 25
39576 Stendal
Außenstelle Halle
Mühlweg 19
06114 Halle/Saale
☎ 0 39 31/63 30
Fax 0 39 31 / 21 31 07
☎ 03 45/2 31 65
Fax 03 45/2 02 33 20
Außenstelle Salzwedel
Buchenallee 3
29410 Salzwedel
Zuständig für Betriebe im Landkreis:
Burgenlandkreis, Weißenfels, Saalkreis, MerseburgQuerfurt, Mansfelder Land, Sangerhausen, Stadt Halle
☎ 0 39 01 / 84 60
Fax 0 39 01 / 84 61 00
Landwirtschaftliche Untersuchungsund Forschungsanstalt des Landes
Zuständig für Betriebe im Landkreis:
Jerichower Land, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel
● Futtermitteluntersuchungen
Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Mitte
Große Ringstraße 20
38820 Halberstadt
(Qualität von Grund- und Mischfuttermitteln)
● Bodenuntersuchungen
/ Pflanzenernährung
● Informations-
und Fortbildungsveranstaltungen zum
Bereich Düngung
☎ 0 39 41 / 67 10
Fax 0 39 41 / 67 11 99
● Praxisinformationen
(Vorträge, Broschüren, Veröffentlichungen im Internet
u.a.)
A7
Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt des Landes
Sachsen - Anhalt
Schiepziger Straße 29
06120 Halle/Saale
☎ 0345 / 55 84 0
E-Mail: [email protected]
Fax 0345 / 55 84 102
Web-Seite: http://www.lufa-lsa.de
Verband der Schaf- und Ziegenzüchter und –halter des Landes
Sachsen-Anhalt e.V.
● Kooperatives
Mitglied im Landesverband des NABU
Sachsen-Anhalt
Vorsitzender:
K.H. Eggert
Burgstraße 21 a
39 343 Bebertal
A8
C Übersicht über Richtlinien zur Förderung der Schafhaltung in
Sachsen-Anhalt
1.
Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Betriebliche Investitionen zur
Verbesserung
- der Wettbewerbsfähigkeit durch
Rationalisierung und
Kostensenkung
- der Produktions- und
Arbeitsbedingungen
- von Einkommenskombinationen
- des Energieeinsatzes
- des Tierschutzes und der
Tierhygiene
- des Umweltschutzes
Förderfähig sind:
- Maschinen zur ökologischen
Ausrichtung der Produktion
sowie Spezialmaschinen und
-geräte für nachwachsende
Rohstoffe.
- Anlagen in Obstflächen zum
Zwecke der Frostschutzberegnung Globale
Positionierungssysteme
Landwirtschaftliche
Betriebe unabhängig
von ihrer Rechts- und
Erwerbsform, die die
Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes i. S. des Einkommensteuerrechts erfüllen
a) Agrarkredit:
Zinsverbilligung von bis zu
5 % für ein Kapitalmarktdarlehen (KD) bis zu
200 TDM
b) Kombinierte Investitionsförderung: für ein förderungsfähiges Investitionsvolumen (fIV) von max.
2,5 Mio. DM
- Zuschuss für Baumaßnahme beträgt 10 % des fiV
(max. 60.000 DM) und ist
an die Gewährung einer
Zinsverbilligung gebunden.
- Zinsverbilligung für KD
bis zu 400 TDM/AK für
die ersten 2 AK sowie bis
zu 170 TDM für jede weitere AK
- Niederlassungsprämie für
Junglandwirte bis zu
23.500 DM
- Betreuungsgebühren bis
zu 40 TDM
- Bürgschaften für zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen
ALF
keine
Maßnahmen im Bereich der
Einkommenskombination:
- Urlaub auf dem Bauernhof
- Direktvermarktung
- Freizeit und Erholung
- Pensionstierhaltung
- Investitionen für Haus- und
landwirtschaftliche
Dienstleistungen
2.
Förderung der Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
- Investive Maßnahmen
land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz,
insbesondere für Wohn-,
Handels-, Gewerbe-,
Dienstleistungs-, kulturelle,
öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke mit
dem Ziel, Zusatzeinkommen zu erzielen
- Leistungen von Architekten, Ingenieuren und
Betreuern
- Landankauf in begründeten Einzelfällen
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe als Unternehmen nach §1 Abs.4 ALG
(gefördert werden Maßnahmen in Gemeinden
oder Ortsteilen mit bis zu
2.500 EW mit landwirtschaftlicher Siedlungsstruktur, in Weilern u. landschaftsbestimmenden
Gehöftgruppen und Einzelhöfen)
Zuschüsse:
bis zu 40 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben,
max. 100.000 DM
ALF
keine
A9
3.
Förderung der Direktvermarktung (Direktvermartktungsprogramm)
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Betriebliche Investitionen
zur
- Produktionskostensenkung
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Verbesserung der Erfordernisse des Umwelt- und
Tierschutzes
Gefördert werden:
- Be- und Verarbeitungseinrichtungen
- Verkaufs- und Werberäume im landwirtschaftlichen Unternehmen
- Lagerräume einschließlich
Kühlzellen
- Sonstige Investitionen, die
der Herstellung von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen
dienen
Landwirtschaftliche Betriebe
unabhängig von ihrer
Rechts- und Erwerbsform
Für ein förderungsfähiges
Investitionsvolumen von
mindestens 10 TDM und
maximal 300 TDM wird ein
Zuschuss gewährt in Höhe
von
- für Investitionen in
Gebäuden und baulichen
Anlagen bis zu 35 v.H.
- für sonstige Investitionen
(Maschinen und Geräte)
bis zu 20 v.H. Von der
Förderung sind mobile
Verkaufseinrichtungen
ausgeschlossen.
ALF
keine
4.
Bürgschaften für
Kapitalmarktdarlehen
Grundsätze für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional
erzeugter landwirtschaftlicher Produkte
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
- Organisationsausgaben
von Erzeugerzusammenschlüssen
- Erstinvestitionen von
Erzeugerzusammenschlüssen oder Unternehmen
des Handels oder der Beund Verarbeitung
- Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen
- Zusammenschlüsse von
mindestens 5 Erzeugern,
die landwirtschaftliche
Erzeugnisse in einer Erzeugungsregion für
bestimmte Vermarktungsregionen produzieren und
sich einem Kontrollverfahren in Bezug auf die
regionale Herkunft unterziehen
- Unternehmen des Handels
oder der Be- und Verarbeitung, die regional
erzeugte landwirtschaftliche Produkte aufnehmen
und diese in bestimmten
Vermarktungsregionen
absetzen und sich einem
Kontrollverfahren in
Bezug auf die regionale
Herkunft unterziehen
Zuwendungen bis zu:
1. Jahr
5 v. H.
2.- 5. Jahr 3 v. H. des
Verkaufserlöses der jährlich
nachgewiesenen Erzeugung
Landesförderinstitut
Sachsen – Anhalt
Bereich Agrarförderung
keine
jedoch nicht mehr als im
1. Jahr 60 v. H.
2. Jahr 50 v. H.
3. Jahr 40 v. H.
4. Jahr 30 v. H
5. Jahr 20 v. H.
ihrer angemessenen
Organisationsausgaben
- zu den Investitionen können Zuwendungen bis zu
30 v. H. gewährt werden,
- bis zu 50 v.H. für die
Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen, höchstens jedoch 75.000 DM
A 10
5.
Konsolidierungsprogramm (EU-Genehmigung beantragt)
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Für die Förderung kommen
nur Unternehmen der Landwirtschaft in Frage, die sich
nachweislich in finanziellen
Schwierigkeiten befinden.
Durch die Förderung soll
auf der Grundlage eines
Umstrukturierungsplanes in
einem angemessenen Zeitraum die Rentabilität der
Betriebe, einschl. der kurzund mittelfristigen Betriebsfinanzierung nachhaltig
wieder hergestellt werden.
Landwirtschaftliche Betriebe, unabhängig von ihrer
Rechtsform
Förderungsfähig sind:
Umschuldungs- oder Nachfinanzierungsmaßnahmen
zur
- Behebung der
Existenzgefährdung
- Stabilisierung der
Betriebsfinanzierung
- Verbesserung der Liquidität
- Wiederherstellung der
Rentabilität
- Sicherung des landw.
Einkommens für die
landw. Betriebsleiter und
Arbeitnehmer sowie ihrer
Familien
Höhe der Zuwendung:
Zinsverbilligung von 5 % für
Kapitalmarktdarlehen von
30.000 DM bis zu 500.000
DM mit einer Laufzeit von
max. 10 Jahren
Bürgschaften für zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen
ALF
keine
6.
Förderung der Betriebsberatung landwirtschaftlicher Unternehmen
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Beratung durch anerkannte
Betriebsberater
a) Existenzgründungs- bzw.
Umstrukturierungsberatung (einmalige Förderung)
b) begleitende Beratung auf
vertraglicher Grundlage
(fortlaufende Förderung);
förderungsfähig sind Beratungen auf den
Gebieten:
- Betriebswirtschaft
- Finanzwirtschaft einschließlich staatlicher
Förderungsmaßnahmen
- Produktionstechnik
- Ein- und Verkauf, einschließlich Produktplanung und Marketing
c) Schuldnerberatung (in
Sonderfällen)
- Familienbetriebe, die
einen lanwirtschaftlichen,
gärtnerischen oder binnenfischereiwirtschaftlichen Betrieb im Hauptund Nebenerwerb betreiben
- landwirtschaftliche, gärtnerische und binnenfischereiwirtschaftliche eingetragene Genossenschaften
- landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, gärtnerische und binnenfischereiwirtschaftliche Kapital- und
Personengesellschaften
- juristische Personen, die
einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige
Zwecke verfolgen
Zuschuss zu den Beratungskosten
a) in Höhe von bis zu
80 v.H. bei Existenzgründungsberatung
(maximal 4.000 DM
bzw. 7.000 DM)
b) in Höhe von bis zu
60 v.H. bei begleitender
Beratung (Höchstsätze
nach Betriebsgröße von
1.125 DM bis 5.200 DM)
c) in Höhe von bis zu
100 v.H. bei Schuldnerberatung (maximal
5.000 DM)
ALF
31.03. des laufenden
Jahres
A 11
7.
Förderung des rationellen Einsatzes von landwirtschaftlichen Betriebshelferinnen und
Betriebshelfern
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Vermittlung und Einsatz von
Betriebshelferinnen und
Betriebshelfern bei kurzund mittelfristigem Ausfall
der Hauptarbeitskraft durch
Krankheit oder Unfall
Vereine, Verbände u. ä.
(anerkannte Trägerorganisationen), die im Auftrag
der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung den
Einsatz von Betriebshelferinnen und Betriebshelfern
durchführen.
In Form von Zuschüssen als
Ausgleich zu den Personalausgaben und als Beitrag
zur Deckung der Betriebsausgaben der Verwaltung
und des Einsatzes der Betriebshelfer im Rahmen der
zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel.
- ALF
- direkter Ansprechpartner ALF Süd
- Maschinenringe
- landwirtschaftliche
Berufsverbände
30.06. jeden Jahres
8.
Ausgleichszulage benachteiligter Gebiete
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich
ständiger natürlicher und
wirtschaftlicher Nachteile
erhalten landwirtschaftliche
Unternehmen in benachteiligten Gebieten eine Ausgleichszulage
Landwirtschaftliche Unternehmer als Einzelunternehmer oder als Mitglieder
von Kooperationen, landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der
gewählten Rechtsform,
sofern die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
weniger als 25 v. H. des
Eigenkapitals des Unternehmens beträgt
Zuschuss:
mindestens 50 DM und
maximal 350 DM je zuschussberechtigtem Hektar
Futterfläche bzw. sonstiger
bewirtschafteter Fläche
ALF
bis 15.05. jeden Jahres
A 12
9.
Förderung des Schafleistungshütens
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Ausrichtung von Schafleistungshüten als beispielhafte
Vorführung und Demonstration wirtschaftlicher Schafhaltungsmethoden
Die Zuwendung erhalten
der Landesschafzuchtverband und die Schafzuchtvereine aus dem Land
Sachsen-Anhalt
1. Fahrten der Bewertungskommission mit privatem
PKW zum Schafleistungshüten sowie Tagegelder anlässlich der
Veranstaltung nach dem
jeweils gültigen Bundesreisekostengesetz
2. Betriebsentschädigung für
Gestellung von Schafherden und für
Vorarbeiten bis 20 DM/h
der Inanspruchnahme
des Betriebes, max. 120
DM je Leistungshüten
3. Zuschüsse zur Ausrichtung des Schafleistungshütens
4. Zuschüsse Hütehundeeinsatz
ALF
vor Beginn der Maßnahme, jedoch spätestens bis
31.10. für das lfd. Jahr
10.
Förderung der Erhaltung lokaler, heimischer und vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Haltung weiblicher Tiere
der Rassen
Landwirtinnen und Landwirte mit
– Betriebssitz in SachsenAnhalt, die
– Mitglied in einer vom
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft
und Umwelt anerkannten
Züchtervereinigung, die
das Zuchtbuch für die
ausgewählte Rasse führt,
sind und
– sich verpflichten, 5 Jahre
lang an dem Förderprogramm teilzunehmen.
102 EURO (ca. 200 DM)
je GVE
ALF
vor Beginn des Verpflichtungszeitraums, jedoch
spätestens am 31.12. des
dem Verpflichtungszeitraum vorangehenden
Jahres
Ziegen:
– Braune Harzer Ziege
Pferde:
– Altmärkisches Kaltblut
– Schweres Warmblut
Rinder:
– Rotvieh Zuchtrichtung
Höhenvieh
zur Zuchtbenutzung in
Reinzucht.
A 13
11.
Förderung extensiver Produktionsverfahren (markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung)
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
- Förderung extensiver Produktionsverfahren durch
Verzicht auf die Anwendung von Herbiziden im
Betriebszweig Dauerkulturen
- Förderung einer extensiven Grünlandnutzung
(einschließlich der
Umwandlung von
Ackerland in Grünland)
- Einführung/Beibehaltung
eines ökologischen
Anbauverfahrens im
gesamten Betrieb
Landwirtschaftliche Unternehmen
flächenbezogene Beihilfen
92 ¡ /ha Obstkulturen
215 ¡ /ha anderer
Dauerkulturen
ALF
15.05. jeweils für 5 Jahre
vor Beginn des Wirtschaftsjahres (01.07.)
flächenbezogene Beihilfen
112 ¡ /ha Dauergrünland
429 ¡ /ha umgewandelte
Ackerfläche
flächenbezogene Beihilfen
bei Einführung:
184 ¡ /ha Ackerfläche
und Grünland
429 ¡ /ha Gemüsebau
859 ¡ /ha Dauerkulturen
bei Beibehaltung:
123 ¡ /ha Ackerfläche
und Grünland
215 ¡ /ha Gemüsebau
614 ¡ /ha Dauerkulturen
12.
Förderung des Ausgleichs umweltspezifischer Einschränkungen in Gebieten mit
gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Ausgleichszahlung für
Beschränkungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in Gebieten mit
umweltspezifischen Einschränkungen aufgrund
gemeinschaftlicher Umweltregeln
Landwirtschaftliche
Unternehmen
Jährliche flächenbezogene
Beihilfen, maximal
199 ¡ /ha (vorgegebene
Gebietskulisse)
ALF
jährlich zum 15.05. vor
Beginn des Wirtschaftsjahres (01.07.)
A 14
13.
Förderung von Maßnahmen für den Vertragsnaturschutz
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
a) Naturschutzgerechte
Bewirtschaftung von
Grünland
Landwirtschaftliche
Unternehmen
Beihilfen von 197 ¡ /ha
bis 450 ¡ /ha
zuständige ALF
15.5. jeweils für 5 Jahre
vor Beginn des Wirtschaftsjahres (01.07.)
Landwirtschaftliche
Unternehmen
Beihilfen von 481 ¡ /ha bis
506 ¡ /ha
Landwirtschaftliche
Unternehmen
Beihilfen von 363 ¡ /ha
bis 900 ¡ /ha
Landwirtschaftliche
Unternehmen
Beihilfen von 304 ¡ /ha
bis 486 ¡ /ha
a) Landwirtschaftliche Unternehmen
b) Gemeinnützige Verbände und Vereine
c) Private Nutzungsberechtigte
Die Förderung von b) und
c), sofern nachweislich kein
landwirtschaftliches Unternehmen die Pflege übernimmt.
Beihilfen von 102 ¡ /ha
bis 450 ¡ /ha
b) Umwandlung von Acker
in naturschutzgerecht zu
bewirtschaftendes
Grünland
c) naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Streuobstwiesen
d) naturschutzgerechte
Bewirtschaftung von
Ackerflächen
e) Pflege aufgegebener
landwirtschaftlicher
Flächen
14.
Fortsetzung: Förderung von Demonstrationsvorhaben und umweltbezogenen Fortbildungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Umweltbezogene Fortbildungsmaßnahmen
Förderungsfähig ist:
Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
a) Die Teilnahme an umweltbezogenen Fortbildungsmaßnahmen mit
dem Ziel der Qualifikation auf dem Gebiet
land- und forstwirtschaftlicher Produktionsverfahren
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
In der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen
Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen
Rechts
Verbände und Vereine
b) Organisation und Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen
A 15
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
15.
Prämien zugunsten von Schaffleischerzeugern
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Prämie zugunsten der
Schaffleischerzeuger
für weibliche Tiere
Mutterschafe, die mindestens einmal gelammt haben
oder die mindestens ein
Jahr alt sind, im Rahmen
der zur Verfügung stehenden einzelbetrieblichen
Obergrenzen.
Schafhalter
Die Prämienhöhe richtet
sich nach dem Einkommensausfall, der sich aus
der Differenz zwischen
dem tatsächlichen Marktpreis und dem jährlich vom
EU-Agrarrat festgelegten
Grundpreis ergibt. Sie wird
nach Ablauf des Wirtschaftsjahres von der EGKommission errechnet. Für
2000 galten folgende
Prämienbeträge:
- für Erzeuger schwerer
Lämmer ca. 34 DM
- für Erzeuger leichter Lämmer ca. 27 DM
Sonderbeihilfe für Erzeuger
in benachteiligten Gebieten:
- für Erzeuger leichter Lämmer ca. 13 DM
- für Erzeuger schwerer
Lämmer ca. 12 DM
ALF
01.01. - 31.01. des
Wirtschaftsjahres
16.
a.
Flächenzahlungen
Erzeuger mit und ohne Stilllegungsverpflichtung
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Flächenzahlungen für
Getreide, Ölsaaten, Öllein,
Eiweißpflanzen, Faserflachs, Faserhanf und Stilllegung entsprechend der
VO (EG) Nr. 1251/99
Einzelunternehmen im
Haupt- und Nebenerwerb,
Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften und andere Körperschaften, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften
Vom Referenzertrag für
Sachsen-Anhalt abhängige
Flächenzahlungen für den
Anbau von
- Getreide:
756,55 DM/ha
- Ölsaaten:
736,95 DM/ha
- Öllein:
908,23 DM/ha
- Eiweißpflanzen:
870,64 DM/ha
- Faserflachs:
908,23 DM/ha
- Faserhanf:
908,23 DM/ha
ALF
- bis 15.05.2001
(ohne Abzüge)
und freiwillige Stilllegung
von 0-33 % der beantragten Fläche: 756,55 DM/ha
A 16
- bis 09.06.2001 beim
ALF (mit Säumnisabzügen)
b.
Sonderhilfe für Hartweizen
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Sonderbeihilfe zusätzlich
zur Getreidebeihilfe nach
a. für den Anbau von
Hartweizen, entsprechend
der VO (EG) Nr. 1251/99,
sofern die Fläche in der
vorgegebenen
Gebietskulisse liegt
Einzelunternehmen im
Haupt- und Nebenerwerb,
Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften und andere Körperschaften, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften
Bei Einhaltung vorgegebener Anbaubedingungen lt.
VO und der Garantiefläche
für D von 10.000 ha wird
eine Sonderbeihilfe für
Hartweizen von
271,66 DM/ha gewährt
ÄLF
Abteilung 4
- bis 15.05.2001
(ohne Abzüge)
c.
- bis 09.06.2001
(mit Säumnisabzügen)
Sondermaßnahme zugunsten bestimmter Körnerleuminosen
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Flächenbeihilfe für die
Erzeugung von Linsen,
Kichererbsen und Wicken
nach VO (EG) Nr.
1577/96
Einzelunternehmen im
Haupt- und Nebenerwerb,
Kapital- und Personengesellschaften,
Genossenschaften und
andere Körperschaften, die
landwirtschaftliche Flächen
bewirtschaften
Der Antrag wird mit den
Flächenzahlungen nach a.
gestellt. Bei Einhaltung vorgegebener Anbau- und
Absatzbedingungen lt. VO
und der Einhaltung einer
garantierten Höchstfläche
in Europa von 160.000 ha
für Linsen und Kichererbsen
und 240.000 ha für Wicken wird eine Beihilfe von
354,01 DM/ha gezahlt
ALF
- bis 15.05.2001
(ohne Abzüge)
A 17
- bis 09.06.2001 beim ALF
(mit Säumnisabzügen)
17.
Gasölverbilligung
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie und in Welcher
Höhe wird gefördert?
Wo erhält man weitere
Information/
Anträge?
Termine für Antragstellung
Für versteuertes Gasöl
(Dieselkraftstoff) wird der
deutschen Landwirtschaft
nach dem LandwirtschaftsGasölverwendungsgesetz
(Lw GVG) eine Verbilligung
gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum
Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder
beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren
oder Sonderfahrzeugen bei
der Ausführung von
Arbeiten zur Gewinnung
pflanzlicher oder tierischer
Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch
mit Bodenbewirtschaftung
verbundene Tierhaltung
verwendet wird
Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
Die Verbilligung beträgt je
100 Liter verbrauchten
Gasöls 30 DM;
max. 3.000 DM/Betrieb
Kreisverwaltung/
Landratsamt
15.02. für das zurückliegende Kalenderjahr
A 18
D Abkürzungsverzeichnis
ABL
Alte Bundesländer
BGU
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausgleich umweltspezifischer
Einschränkungen in Gebieten mit gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften im Land Sachsen- Anhalt
DLG
Deutsche Landwirtschafts Gesellschaft e.V.
Geb.
Geboren
GVE
Großvieheinheiten
Incl.
Inclusive
JS
Jungschaf
KULAP
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Landschaftspflege und Erhaltung
der Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt mittels extensiver Rinder- und Schafhaltung
LF
Landwirtschaftliche Fläche
LG
Lebendgewicht
LKV
Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e. V.
LSV
Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.V.
LVA
Lehr- und Versuchsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt für Tierhaltung und Technik Iden
LVLUA
Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Sachsen-Anhalt
ME
Metabolische (umsetzbare) Energie
MF
Merinofleischschaf
MS
Mutterschaf
MSL
Richtlinien zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung im Land
Sachsen-Anhalt
NBL
Neue Bundesländer
RP
Rohprotein
SKF
Schwarzköpfiges Fleischschaf
StE
Stärkeeinheiten
VNS
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den Vertragsnaturschutz im Land
Sachsen- Anhalt
A 19