020 Infoblatt vertikal Nr 2_2014 3

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020 Infoblatt vertikal Nr 2_2014 3
Verteilung
an alle Haushaltungen
Informationen
des
Marktes Pfeffenhausen
M ar k t
P fef f enhausen
Herausgeber: Markt Pfeffenhausen, Marktplatz 3, 84076 Pfeffenhausen
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 Uhr - 12 Uhr,
Dienstag
13:30 Uhr - 16 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 18 Uhr
Verantwortlich für den Inhalt: Karl Scharf, 1. Bürgermeister
Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit der konstituierenden Sitzung am 06.05.2014 wurden wesentliche Entscheidungen für die Legislaturperiode (2014 – 2020) des
Marktes Pfeffenhausen gefasst. Es wurden der 2. und 3. Bürgermeister des Marktes Pfeffenhausen gewählt und vereidigt, Fraktionsvorsitzende bestimmt sowie Ausschüsse und Referate gebildet
und über die Geschäftsordnung des Marktes Pfeffenhausen für die
Jahre 2014 – 2020 Beschluss gefasst.
Die sechs neu gewählten Mitglieder des Marktgemeinderates Pfeffenhausen (Christoph Brieller, Thomas Büchl, Franz Kindsmüller,
Robert Mora, Thomas Rami und Georg Ruhland) mussten für ihren Amtsantritt zunächst folgenden Eid leisten: „Ich schwöre
Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und
der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen
gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und
ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Anschließend wurde der 2. und 3. Bürgermeister des Marktes
Pfeffenhausen in einer geheimen Wahl bestimmt. Die Wahl brachte folgendes Ergebnis: Als 2. Bürgermeister wurde Klaus Leopold, als 3. Bürgermeister Max Auer gewählt. Anschließend wurden die Bürgermeister durch eine Eidesformel vereidigt.
Zudem wurden Ausschüsse und Referate mit nachfolgend genannten Mitgliedern gebildet:
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Haupt- und Finanzausschuss
Stellvertreter
1. Bürgermeister Karl Scharf,
Vorsitzender
Christoph Brieller
Florian Hölzl
Klaus Leopold
Irmgard Cimander
Georg Ruhland
Max Auer
Martin Gebendorfer
Norbert Zierer
Franz Kindsmüller
Thomas Büchl
Thomas Niederreiter
Ruth Müller
Rechnungsprüfungsausschuss
Stellvertreter
Georg Ruhland
3. Bürgermeister Max Auer,
Vorsitzender
Thomas Rami
Norbert Zierer
Thomas Büchl
Thomas Niederreiter
Josef Hyronimus
Franz Kindsmüller
Martin Gebendorfer
Ruth Müller
Schulverbandsversammlung
Stellvertreter
1. Bürgermeister Karl Scharf,
Vorsitzender
Irmgard Cimander
Klaus Leopold
Marktentwicklungsausschuss
Stellvertreter
1. Bürgermeister Karl Scharf,
Vorsitzender
Florian Hölzl
Josef Hyronimus
Christoph Brieller
Thomas Rami
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Robert Mora
Christa Popp
Norbert Zierer
Thomas Niederreiter
Klaus Leopold
Martin Gebendorfer
Franz Kindsmüller
Ruth Müller
Sparkassenverbandsräte
1. Bürgermeister Karl Scharf
Martin Gebendorfer
Stellvertreter
Max Auer
Christa Popp
Verbandsräte zum Zweckverband Wasserversorgung
Stellvertreter
1. Bürgermeister Karl Scharf
Klaus Leopold
Christa Popp
Martin Gebendorfer
Ruth Müller
Thomas Niederreiter
Referenten für Sport
Max Auer / Martin Gebendorfer / Thomas Niederreiter
Referenten für Gewässer 3. Ordnung
Josef Hyronimus / Georg Ruhland / Thomas Büchl
Referenten für Kinder und Jugend
Christoph Brieller / Thomas Rami / Franz Kindsmüller
Referenten für Kindertageseinrichtungen
Thomas Rami / Thomas Büchl
Referenten für Partnerschaften
Norbert Zierer / Franz Kindsmüller
Seniorenbeauftragte
Irmgard Cimander
Mitgl. des Kuratoriums für die Pfarr- und Gemeindebücherei
Klaus Leopold / Christa Popp
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Referenten für Märkte, Feste und Kultur
Christoph Brieller / Florian Hölzl / Norbert Zierer / Robert Mora
Beirat für die Integrative Kindertageseinrichtung
Thomas Büchl
Spitalrat
1. Bürgermeister Karl Scharf
Abschließend wurde die Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und eine Geschäftsordnung
für den Marktgemeinderat Pfeffenhausen erlassen.
Den neu- und wiedergewählten Mitgliedern des Marktgemeinderates Pfeffenhausen gratuliere ich und möchte ihnen für die Legislaturperiode 2014 – 2020 viel Freude und Erfolg bei der bevorstehenden Arbeit wünschen. Zudem gilt ein Dank all denjenigen, die
sich bereit erklärt haben ein solches Ehrenamt zu übernehmen.
Gemeinderat des Marktes Pfeffenhausen für die Legislaturperiode 2014-2020
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Bedanken möchte ich mich bei dieser Gelegenheit auch bei den
bisherigen Stellvertretern, Herrn Michael Detterbeck (2. Bürgermeister) und Herrn Norbert Zierer (3. Bürgermeister) für die gute
Zusammenarbeit und reibungslose Vertretung in Verhinderungsfällen.
Nach dieser kräftezehrenden Wahlzeit freue ich mich, mit den
neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern die Arbeit für unseren
Markt Pfeffenhausen aufzunehmen und hoffe, dass wir an die zuverlässigen Entscheidungen der vergangenen Jahre anknüpfen
können.
Ihr
Karl Scharf
Erster Bürgermeister
Eröffnung der Beach- und Jugendfläche an der
Moosburger Straße in Pfeffenhausen
Mit weißem Sand, sommerlichen Temperaturen und Musik, die
gute Laune machte, wurde am 14. Juni die Beach- und Jugendfläche an der Moosburger Straße in Pfeffenhausen offiziell eingeweiht.
Neben der Eröffnungsfeier der Beach- und Jugendfläche wurde
auch eine Beachvolleyball „Marktmeisterschaft“ durchgeführt, an
der sich 14 Teams beteiligten. Zudem wurde das Jugendgelände
von Herrn Pfarrer Günter Müller gesegnet.
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Angrenzend an die bereits bestehende Sportanlage an der Moosburger Straße, die Möglichkeiten für Tennis, Fußball oder Laufsport bietet, besteht nun auch die Möglichkeit beliebte Trendsportarten wie Beachvolleyball, Skating oder Hockey zu betreiben.
Durch die Freizeitfläche ging ein lang gehegter Wunsch vieler
Jugendlicher aber auch Erwachsener aus Pfeffenhausen und Umgebung in Erfüllung. Mit der Errichtung dieser Sportfläche ist es
gelungen ein Zeichen für mehr Bewegung an der frischen Luft zu
setzen.
Die Baukosten dieser Freizeitfläche beliefen sich auf rund 51.000
€. Zudem fielen noch Kosten für die geschaffene Zaunanlage in
Höhe von ca. 11.000 € und Planungskosten in Höhe von rund
6.000 € an.
Die Beach- und Jugendfläche steht jetzt Jedem zur sportlichen
Aktivität zur Verfügung.
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Informationen zum Haushalt 2014 des Schulverbandes Pfeffenhausen
Die Schulverbandsversammlung hat den Schulverbandshaushalt
2014 mit einer Gesamtsumme von 690.400,00 EUR beschlossen.
Der Verwaltungshaushalt beläuft sich auf eine Summe von
646.900,00 EUR und der Vermögenshaushalt auf eine Summe
von 43.500,00 EUR.
Im Einzelnen gliedern sich die Beträge wie folgt:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen
EUR
Schulen
Allgemeine
Finanzwirtschaft
Ausgaben
EUR
629.100,00 641.400,00
Vermögenshaushalt
Einnahmen
EUR
Ausgaben
EUR
0,00
26.200,00
5.500,00
43.500,00
17.300,00
646.900,00 646.900,00
43.500,00
43.500,00
17.800,00
Der Schulverband Pfeffenhausen ist seit dem Haushaltsjahr 1993
schuldenfrei. Eine Kreditaufnahme ist auch im Jahr 2014 nicht
vorgesehen.
Die Schülerzahl an der Grund- und Mittelschule Pfeffenhausen ist
im Vergleich zum Vorjahr um 5 Schüler auf 271 Verbandsschüler
gestiegen. Zum Stichtag 1.10.2013 besuchten 246 Schüler des
Marktes Pfeffenhausen, davon 163 Grundschüler und 83 Mittelschüler und 25 Schüler der Gemeinde Obersüßbach die Grundund Mittelschule Pfeffenhausen. Die Schulverbandsumlage beträgt in diesem Jahr 1.852,77 EUR je Schüler.
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Informationen zum Haushalt 2014 des Marktes Pfeffenhausen
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.04.2014 über
den Haushalt des Marktes Pfeffenhausen Beschluss gefasst. Der
Haushalt 2014 umfasst ein Rekordvolumen in Höhe von
11.356.900,00 EUR, wobei der Verwaltungshaushalt mit einer
Summe von 6.645.900,00 EUR und der Vermögenshaushalt mit
einer Summe von 4.711.000,00 EUR abschließt.
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben
EUR
EUR
EUR
EUR
Allgemeine
Verwaltung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Schulen
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
Soziale Sicherung
Gesundheit, Sport,
Erholung
Bau- u. Wohnungswesen, Verkehr
Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und
Sondervermögen
Allgemeine
Finanzwirtschaft
GESAMT
80.000
868.100
0
16.800
31.700
147.900
218.900
373.400
170.400
513.300
0
0
13.700
61.100
0
73.800
388.400
768.700
237.800
284.500
22.900
191.600
0
70.500
205.600
597.100
1.249.300 2.572.800
628.800
923.600
518.100 1.173.400
146.000
31.400
107.600
80.000
4.958.400 2.543.100
2.379.300
65.800
6.645.900 6.645.900
4.711.000 4.711.000
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Die nachfolgende Auflistung zeigt, dass zahlreiche Unterhaltungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt aber auch hohe Investitionen im Vermögenshaushalt geplant sind.
Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (HLF 20)
für die Freiw. Feuerwehr Pfeffenhausen
210.800,00 €
Erwerb eines Tragkraftspritzenfahrzeuges
90.000,00 €
Erwerb von BOS-Digitalfunkendgeräten
58.600,00 €
Zuschüsse zu Kirchenrenovierungen
57.500,00 €
Kinderkrippe – Baumaßnahme
230.500,00 €
Zuschuss für Investitionsmaßnahmen
der Sportvereine
38.000,00 €
Ankauf von Bauerwartungsland
322.300,00 €
Erwerb von beweglichen Sachen des
Anlagevermögens für den Bauhof
67.000,00 €
Errichtung Beachvolleyball-/Skaterplatz
25.500,00 €
Sanierung von Gemeindestraßen
784.500,00 €
Erschließung „Am Ringweg“
246.400,00 €
Gehweg entlang der Siegenburger Straße
in Oberlauterbach
66.200,00 €
Sanierung Moosburger Straße
mit Überquerungshilfe
20.900,00 €
Erschließung Gewerbegebiet Holzhausen
Straßenbau
394.500,00 €
Erschließung Baugebiet Hirtberg – Straße
132.800,00 €
Errichtung Geh- und Radweg an der
Siegenburger Straße in Pfeffenhausen
406.800,00 €
Uferraumgestaltung im Bereich Seniorenzentrum
75.400,00 €
Erschließung Hirtberg – Kanal und Erschließung GE Holzhausen Kanal und Moosburger
Straße und Außenanlagen KA Pfeffenhausen
314.100,00 €
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Sanierung/Ertüchtigung Abwasseranlage
Pfeffenhausen – Hochbau
Sanierung/Ertüchtigung Abwasseranlage
Pfeffenhausen – Tiefbau
Erneuerung der Friedhofsmauer
in Pfeffenhausen
Erwerb von Gewerbegrund
164.000,00 €
183.300,00 €
125.400,00 €
315.400,00 €
Trotz dieser Maßnahmen ist der Haushaltsplan ausgeglichen. Darlehensaufnahmen sind nicht eingeplant, da der Vermögenshaushalt durch eine Rücklagenentnahme gedeckt werden kann.
Der Schuldenstand hat sich im Haushaltsjahr 2013 um 146.363,34
€ auf 340.244,35 € gesenkt.
Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 71,46 €. Diese wird sich zum Ende des Haushaltsjahres
unter Einbeziehung der planmäßigen Tilgung von Krediten auf
57,65 € verringern.
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Rund um die Gartengrenze
Informationen zu privatrechtlichen Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn
Häufig erreichen uns Fragen im Bezug auf nachbarschaftliche Beziehungen. „Was ist der notwendige Grenzabstand, den der Nachbar mit seinen Sträuchern und Bäumen zu meinem Grundstück
einhalten muss?“, „Was kann ich tun, wenn der Baum des Nachbarn über mein Grundstück ragt?“ In aller Regel handelt es sich
hier um privatrechtliche Angelegenheiten, die zwischen den
Nachbarn selbst besprochen werden sollten, notfalls unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters und der Justiz. Hier finden Sie wichtige Grundregeln für Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern:
• Abstandsvorschriften gibt es nur für Bäume, Sträucher und
Hecken. Andere Pflanzen (z.B. Sonnenblumen), insbesondere
Stauden brauchen grundsätzlich keinen Grenzabstand einhalten.
• Der erforderliche Grenzabstand richtet sich nach der Höhe
des Gewächses: Ist es bis zu 2 Meter hoch, so beträgt der notwendige Abstand mind. 50 Zentimeter von der Grenze; ist es
höher als 2 Meter, so muss es auch mind. 2 Meter von der
Grenze entfernt gehalten werden.
• Der Abstand ist die kürzeste Verbindung zur Grenze.
Er wird gemessen: bei Bäumen von der Mitte des Stammes;
bei Sträuchern und Hecken von der Mitte des am nächsten an
der Grenze stehenden Triebes.
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• Maßgebend ist immer die Stelle, an der der Stamm oder der
Trieb aus dem Boden tritt. Verzweigungen über der Erde
bleiben ebenso unberücksichtigt wie eine eventuelle Neigung
des Stammes oder Triebes zur Grenze hin.
• In einigen Fällen gelten jedoch Sonderregelungen: Auf Gewächse, die sich hinter einer Mauer oder einer sonstigen dichten Einfriedung befinden und diese nicht oder nicht erheblich
überragen, sind die oben erwähnten Grenzabstandsregeln nicht
anzuwenden; das gilt auch für Bepflanzungen, die Schutzcharakter haben (z.B. zum Schutz von Abhängen oder Böschungen); Anpflanzungen im Umfeld öffentlicher Straßen dürfen
nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (z.B. durch Sichtbehinderung) beeinträchtigen können.
• Achtung: Der Nachbar muss den Anspruch nicht geltend machen, wenn ihn der Baum oder die Hecke nicht stören. Allerdings unterliegen die Ansprüche der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in
dem der Anspruch entstanden ist und der Eigentümer des
Grundstücks von den Anspruch begründenden Umständen
Kenntnis erlangt.
Weitere Informationen zu den privatrechtlichen Regeln zwischen
Grundstücksnachbarn erhalten Sie unter http://www.bestellen.bayern.de unter den Stichworten „Rund um die Gartengrenze“ im
Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung. Die Flyer stehen dort zum Versand oder auch zum Download zur Verfügung.
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Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
An vielen Stellen in der Gemeinde sind Verkehrsschilder, Straßennamenschilder und Straßenlampen von Bäumen und Sträuchern aus Privatgrundstücken zugewachsen. Auch die Befahrbarkeit der Straßen und die Nutzung der Gehwege ist durch den
Überwuchs oftmals eingeschränkt. Teilweise sind Straßen für
größere Fahrzeuge kaum noch passierbar.
Die Marktverwaltung weist die Grundstückseigentümer auf ihre
Verpflichtung hin, den Bewuchs zurückzuschneiden. Bei eventuellen Schadensfällen sind Haftungs- und Regressansprüche nicht
ausgeschlossen. Allein schon deswegen sollte die Erledigung im
besonderen Interesse jedes Hauseigentümers liegen.
Anmeldung zur Hundesteuer
Es wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde nicht zur
Hundesteuer angemeldet sind. Gem. § 11 Abs. 1 der Hundesteuersatzung des Marktes Pfeffenhausen vom 11.12.2002 sind die
Hundehalter verpflichtet, jeden über vier Monate alten Hund unverzüglich der Gemeinde zu melden. Aus diesem Grund werden
alle Hundebesitzer - welche ihren Hund noch nicht gemeldet haben - aufgefordert, dieser Verpflichtung nachzukommen. Wenden
Sie sich hierzu bitte an die Steuerstelle des Marktes Pfeffenhausen
im Rathaus, Zimmer E.7 (Marktkasse), oder nutzen Sie das auf
der Homepage zur Verfügung gestellte Formular „Hundeanmeldung“.
Hundehalter, die der Anzeigepflicht nicht nachkommen, handeln
ordnungswidrig. Dies kann u. a. mit einer Geldbuße geahndet
werden.
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Sanierung von Kleinkläranlagen
Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen
Aufgrund der 2003 eingeführten staatlichen Förderung privater
Kleinkläranlagen wurden bereits sehr viele Anlagen im Gemeindegebiet Pfeffenhausen nachgerüstet. Trotzdem ist die Sanierung
im Gemeindebereich Pfeffenhausen für einzelne Kleinkläranlagen
noch ausständig. Die ursprünglich Ende 2010 auslaufende Förderrichtlinie wurde bis Ende 2014 – allerdings mit Reduzierung der
Förderpauschalen um 1/3 – verlängert. Seitens des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit wurde bereits
mehrfach darauf hingewiesen, dass nach 2014 keine Förderung
mehr möglich und die Sanierung landesweit bis dahin abzuschließen ist. Förderanträge werden ab 2015 nicht mehr angenommen.
Die Förderanträge müssen bis spätestens 30. November 2014
beim Markt Pfeffenhausen eingegangen sein, damit diese anschließend dem Wasserwirtschaftsamt Landshut vorgelegt werden
können. Nur diejenigen Vorhaben, die rechtzeitig in diesem
Sammelantrag aufgenommen wurden, können bezuschusst werden. Daher sind Förderanträge, die im Sammelantrag durch die
Gemeinde berücksichtigt werden sollen, baldmöglichst beim
Markt Pfeffenhausen einzureichen.
Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)
Rufnummernplan & E-Mail-Adressen
der
Marktverwaltung Pfeffenhausen
Vorwahl Pfeffenhausen: 08782 Telefax: 9600 -22
Internet: http://www.markt-pfeffenhausen.de
E-Mail: [email protected]
Name / E-Mail-Adresse
Sachgebiet
Telefon
Herr Karl Scharf
[email protected]
1. Bürgermeister
9600 -13
Frau Rita Stöckl
[email protected]
Geschäftsleitung, Hauptamt,
Personalwesen
9600 -15
Frau Anita Ballmann
[email protected]
Auskunft / Vermittlung,
Pass-, Einwohnermeldeamt
9600 -10
Frau Elfriede Danböck
[email protected]
Standes-, Gewerbeamt,
Friedhofsverwaltung
9600 -16
Herr Bernhard Grünleitner
[email protected]
Abfallwirtschaft,
Feuerwehrwesen
9600 -19
Frau Elisabeth Hagn
[email protected]
Steuern, Abgaben
9600 -26
Frau Karin Heß
[email protected]
Vorzimmer Bürgermeister,
Schulwesen
9600 -28
Frau Christine Huber
[email protected]
Auskunft / Vermittlung,
Pass-, Einwohnermeldeamt
9600 -0
Frau Monika Liedl
[email protected]
Bauamt
9600 -14
Herr Stephan Neumaier
[email protected]
Bauamt
9600 -14
Frau Vera Scholz
[email protected]
Kasse
9600 -11
Frau Ingrid Schweiger
[email protected]
Kämmerei,
Bauamt
9600 -18
Frau Caroline Steibel
[email protected]
Kämmerei,
Erschließungsbeiträge
9600 -18
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