8/5 Parkentgelte der Schwabenlandhalle Fellbach für die Parkgarage
Transcription
8/5 Parkentgelte der Schwabenlandhalle Fellbach für die Parkgarage
Stadtrecht der Stadt Fellbach Parkentgelte der Schwabenlandhalle Fellbach für die Parkgarage 8/5 Parkentgelte der Schwabenlandhalle Fellbach für die Parkgarage gültig ab 1. September 2004 Die Parkentgelte für die Parkgarage Schwabenlandhalle werden privatrechtlich wie nachstehend festgelegt. 1.) Für jede angefangene Stunde 1,00 € 2.) Für die Zeit von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr (Nachttarif) 3,00 € 3.) Tageshöchstbetrag 8,00 € In den Parkgebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (zur Zeit 16 %). 9. Ergänzungslieferung Stand: Januar 2005 -1-