8/5 Parkentgelte der Schwabenlandhalle Fellbach für die Parkgarage

Transcription

8/5 Parkentgelte der Schwabenlandhalle Fellbach für die Parkgarage
Stadtrecht der Stadt Fellbach
Parkentgelte der Schwabenlandhalle Fellbach für die Parkgarage
8/5
Parkentgelte
der Schwabenlandhalle Fellbach
für die Parkgarage
gültig ab 1. September 2004
Die Parkentgelte für die Parkgarage Schwabenlandhalle werden privatrechtlich wie nachstehend festgelegt.
1.) Für jede angefangene Stunde
1,00 €
2.) Für die Zeit von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr (Nachttarif)
3,00 €
3.) Tageshöchstbetrag
8,00 €
In den Parkgebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (zur Zeit 16 %).
9. Ergänzungslieferung
Stand: Januar 2005
-1-