Rechtssache C-602/10: Vorabentscheidungsersuchen der
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Rechtssache C-602/10: Vorabentscheidungsersuchen der
DE 19.3.2011 Amtsblatt der Europäischen Union C 89/7 Steuerpflichtige andernfalls berufen könnte, oder genügt es, wenn das nationale Gericht diese Beschränkungen lediglich hinsichtlich einer dieser innerstaatlichen Anspruchsgrund lagen oder Abhilferegelungen unangewandt lässt? Kategorien von Referenzzinssätzen, auf die sich der variable Zins der in den Anwendungsbereich der na tionalen Umsetzungsvorschriften fallenden Verbrau cherkreditverträge beziehen darf, einzuführen? Von welchen anderen Grundsätzen soll sich das nationale Gericht bei der Durchsetzung dieses durch die Unionsrechts ordnung verliehenen Rechts leiten lassen, um dem unions rechtlichen Effektivitätsgrundsatz zu genügen? Falls Frage 3 verneint wird: Inwieweit sind die Grund sätze des freien Dienstleistungsverkehrs und des freien Kapitalverkehrs im Allgemeinen sowie die Art. 56, 58 und 63 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Besonderen dahin aus zulegen, dass sie einem Mitgliedstaat verbieten, Kredit instituten Maßnahmen aufzuerlegen, mit denen sie die sen untersagen, in Verbraucherkreditverträgen Bankpro visionen zu erheben, die nicht in der Liste der zulässi gen Provisionen aufgeführt sind, ohne dass Letztere in den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats definiert sind? Vorabentscheidungsersuchen der Judecătoria Călărași (Rumänien), eingereicht am 21. Dezember 2010 — SC Volksbank România S.A./Autoritatea Națională pentru Protecția Consumatorilor — Comisariatul Județean pentru Protecția Consumatorilor Călărași (CJPC) (Rechtssache C-602/10) (2011/C 89/13) Verfahrenssprache: Rumänisch (1) Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Auf hebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. L 133, S. 66). Vorlegendes Gericht Judecătoria Călărași Parteien des Ausgangsverfahrens Klägerin: SC Volksbank România S.A. Beklagte: Autoritatea Națională pentru Protecția Consumatorilor — Comisariatul Județean pentru Protecția Consumatorilor Călă rași (CJPC) Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 21. Dezember 2010 — Football Dataco Limited, The Football Association Premier League Limited The Football League Limited, The Scottish Premier League Limited, The Scottish Football League, PA Sport UK Limited/Yahoo! UK Limited, Stan James (Abingdon) Limited, Stan James Plc, Enetpulse Aps (Rechtssache C-604/10) Vorlagefragen 1. Inwieweit ist Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 (1) dahin auszulegen, dass er Mitgliedstaaten verbietet, das nationale Recht zur Umsetzung der Richtlinie auch auf vor Inkraft treten der nationalen Rechtsvorschriften geschlossene Ver träge anzuwenden? 2. Inwieweit stellt Art. 85 Abs. 2 der OUG (Ordonanță de Urgență a Guvernului — Dringlichkeitsverordnung der Re gierung) 50/2010 eine angemessene Umsetzung der gemein schaftsrechtlichen Vorschrift des Art. 24 Abs. 1 der Richt linie 2008/48 dar, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass angemessene und wirk same außergerichtliche Verfahren zur Beilegung von Kredit verträge betreffenden verbraucherrechtlichen Streitigkeiten vorhanden sind? 3. Inwieweit ist Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 dahin auszulegen, dass damit eine größtmögliche Harmonisierung im Bereich der Verbraucherkreditverträge eingeführt wurde, die es den Mitgliedstaaten nicht erlaubt, 3.1. den Anwendungsbereich der Regelungen, die die Richt linie 2008/48 zu bestimmten, von ihrem Geltungs bereich ausgeschlossenen Verträgen (wie Hypotheken darlehen oder Kredite, die sich auf das Eigentumsrecht an unbeweglichem Vermögen beziehen) enthält, zu er weitern, oder 3.2. für Kreditinstitute zusätzliche Pflichten hinsichtlich der Arten von Provisionen, die sie erheben dürfen, oder der (2011/C 89/14) Verfahrenssprache: Englisch Vorlegendes Gericht Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) Parteien des Ausgangsverfahrens Klägerinnen: Football Dataco Limited, The Football Association Premier League Limited The Football League Limited, The Scot tish Premier League Limited, The Scottish Football League, PA Sport UK Limited Beklagte: Yahoo! UK Limited, Stan James (Abingdon) Limited, Stan James Plc, Enetpulse Aps Vorlagefragen 1. Wie ist der Ausdruck „Datenbanken, die aufgrund der Aus wahl oder Anordnung des Stoffes eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellen“ in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/9/EG (1) über den rechtlichen Schutz von Da tenbanken zu verstehen, insbesondere: a) Sind die geistigen Anstrengungen und die Sachkenntnis, die die Erzeugung von Daten voraussetzt, auszuschlie ßen?