Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin off iciel de l
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin off iciel de l
Ständerat Conseil des Etats Consiglio degli Stati Cussegl dals stadis S om m er s es s io n 4. Tag un g der 50. Amtsdauer Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Session d‘été 4 e s e ss i o n de la 50 e lég is l at u re S e s s i o n e e st i va 4 a s e ss i o n e del l a 50 a l egi sla t ura Bulletin off iciel de l’Assemblée fédérale Bollettino uff iciale dell’ Assemblea federale 2016 Sommersession Session d‘été Sessione estiva 243 2016 574 III Überblick Sommaire Inhaltsverzeichnis I Geschäftsnummern IX Rednerliste XV Verhandlungen des Ständerates 243–572 Impressum 574 Abstimmungsprotokolle Anhang 1 Abkürzungen Anhang 2 CD-ROM 3. Umschlagseite Table des matières I Numéros d’objet IX Liste des orateurs XV Délibérations du Conseil des Etats 243–572 Impressum 574 Procès-verbaux de vote Annexe 1 Abréviations Annexe 2 CD-ROM 3e de couverture Sommersession 2016 III Ständerat Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Table des matières Vorlagen des Parlamentes (10) Projets du Parlement (10) 16.014. Delegation bei der APF. Bericht 2015: 501 16.013. Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht 2015: 485 16.011. Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Bericht 2015: 270 16.010. Delegation Efta/Europäisches Parlament. Bericht 2015: 269 16.9003. Nachruf: 243, 443 16.005. Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahre 2015. Bericht: 268 16.012. Parlamentarierdelegation beim Europarat. Bericht 2015: 270 16.015. Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Nato. Bericht: 501 16.021. Tätigkeiten der Delegationen für die Beziehungen zu den Nachbarstaaten. Bericht der 49. Legislaturperiode: 484 16.020. Tätigkeiten der durch die Aussenpolitischen Kommissionen eingesetzten nichtständigen Delegationen. Bericht der 49. Legislatur: 502 16.020 Activités des délégations non permanentes instituées par les Commissions de politique extérieure. Rapport de la 49e législature: 502 16.021 Activités des délégations permanentes chargées des relations avec les parlements des Etats limitrophes. Rapport de la 49e législature: 484 16.010 Délégation AELE/Parlement européen. Rapport 2015: 269 16.014 Délégation auprès de l'APF. Rapport 2015: 501 16.011 Délégation auprès de l'Assemblée parlementaire de l'OSCE. Rapport 2015: 270 16.013 Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport 2015: 485 16.012 Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport 2015: 270 16.015 Délégation suisse auprès de l'Assemblée parlementaire de l'OTAN. Rapport: 501 16.9003 Eloge funèbre: 243, 443 16.005 Haute surveillance sur la construction de la NLFA en 2015. Rapport: 268 Vorlagen des Bundesrates (31) Projets du Conseil fédéral (31) 16.026. Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 392 15.037. Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Teilrevision: 289, 570 14.095. Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 336 15.075. Bundesgesetz über Tabakprodukte: 437, 485 15.074. Doppelbesteuerung. Abkommen mit Albanien: 262, 265, 571 15.070. Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein: 262, 266, 571 15.071. Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen: 262, 265, 571 15.066. Doppelbesteuerung. Abkommen mit Oman: 261, 265, 570 13.074. Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 272 16.028. Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 309, 445, 529, 544, 572 15.069. Geldspielgesetz: 370, 453 16.002. Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2015: 506 16.001. Geschäftsbericht des Bundesrates 2015: 507 15.064. Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen mit Belize und Grenada: 261, 264, 570 15.080. Innosuisse-Gesetz: 344, 571 15.083. KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 546 14.067. Landesversorgungsgesetz. Totalrevision: 483, 569 16.016. Legislaturplanung 2015–2019: 358, 482 14.024. Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung von Motionen: 533 15.025. Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 530 15.079. Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung: 490 15.081 Accord sur la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'UE. Modification: 572 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 309, 445, 529, 544, 572 16.007 Budget 2016. Supplément I: 412, 425 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 369, 569 16.003 Compte d'Etat 2015: 412, 415 11.011 Devoirs et droits des employés exerçant une activité de conseil juridique ou de représentation en justice. Assimilation aux avocats indépendants. Classement de la motion 07.3281: 542 15.071 Double imposition. Convention avec la Norvège: 262, 265, 571 15.074 Double imposition. Convention avec l'Albanie: 262, 265, 571 15.070 Double imposition. Convention avec le Liechtenstein: 262, 266, 571 15.066 Double imposition. Convention avec Oman: 261, 265, 570 15.064 Echange de renseignements en matière fiscale. Accords avec le Belize et la Grenade: 261, 264, 570 15.080 Innosuisse. Loi fédérale: 344, 571 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 546 15.037 Loi sur la durée du travail. Révision partielle: 289, 570 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 245, 425, 570 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 530 14.067 Loi sur l'approvisionnement du pays. Révision totale: 483, 569 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 302, 569 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 336 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 370, 453 15.075 Loi sur les produits du tabac: 437, 485 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 392 Table des matières Conseil des Etats IV Session d'été 2016 16.006. Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015. Bericht: 443 11.011. Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten. Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten. Abschreibung der Motion 07.3281: 542 15.084. Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall. Bundesgesetz: 556 16.018. Soziale Sicherheit. Abkommen mit der Volksrepublik China: 557 16.003. Staatsrechnung 2015: 412, 415 14.053. Strafregistergesetz: 302, 569 15.049. Unternehmenssteuerreformgesetz III: 245, 425, 570 16.007. Voranschlag 2016. Nachtrag I: 412, 425 14.094. ZGB. Adoption. Änderung: 369, 569 15.081. Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung: 572 14.024 Mesures visant à garantir une meilleure compatibilité des initiatives populaires avec les droits fondamentaux. Rapport du Conseil fédéral sur le classement de motions: 533 15.079 Moratoire sur l'exportation d'éléments combustibles usés pour le retraitement. Prolongation: 490 16.006 Motions et postulats des conseils législatifs en 2015. Rapport: 443 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 358, 482 15.084 Protection contre les dangers liés au rayonnement non ionisant et au son. Loi fédérale: 556 16.001 Rapport de gestion du Conseil fédéral 2015: 507 16.002 Rapport de gestion du Tribunal fédéral 2015: 506 16.018 Sécurité sociale. Convention avec la République populaire de Chine: 557 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 272 Standesinitiativen (5) Initiatives cantonales (5) 12.318. Standesinitiative Bern. Berechnung der Standardarbeitskraft in der Landwirtschaft. Änderung: 518 15.303. Standesinitiative Genf. Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten sowie von Mitarbeitenden anderer Schweizer Unternehmen!: 266 15.325. Standesinitiative Genf. Transparenz bei den Verhandlungen für ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen: 502 15.318. Standesinitiative Neuenburg. Anerkennung und Finanzierung der Nationalstrassen: 300 16.300. Standesinitiative St. Gallen. Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten: 545 12.318 Initiative cantonale Berne. Calcul de l'unité de main-d'oeuvre standard dans l'agriculture. Modification: 518 15.303 Initiative cantonale Genève. Non à la criminalisation automatique des employés de banque – et des autres entreprises suisses!: 266 15.325 Initiative cantonale Genève. Stop au secret des négociations de l'accord sur le commerce des services: 502 15.318 Initiative cantonale Neuchâtel. Reconnaissance et financement des routes nationales: 300 16.300 Initiative cantonale Saint-Gall. Garantir la sécurité malgré les flux de réfugiés: 545 Parlamentarische Initiativen (7) Initiatives parlementaires (7) 14.450. Parlamentarische Initiative Brunner Toni. Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner: 504 10.417. Parlamentarische Initiative Lüscher Christian. Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten: 391, 569 08.432. Parlamentarische Initiative Marra Ada. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen: 448 15.401. Parlamentarische Initiative Minder Thomas. Direktorium der Schweizerischen Nationalbank. Vergrösserung des Organs und Wahl durch die Bundesversammlung: 443 15.413. Parlamentarische Initiative Regazzi Fabio. Via sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raserdelikts: 406 15.456. Parlamentarische Initiative Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr: 408 16.401. Parlamentarische Initiative SGK-NR. Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG: 334, 546, 572 14.450 Initiative parlementaire Brunner Toni. Retirer la nationalité suisse aux doubles nationaux impliqués dans des activités terroristes ou des opérations de combat: 504 16.401 Initiative parlementaire CSSS-CN. Prolongation de la validité de l'article 55a LAMal: 334, 546, 572 10.417 Initiative parlementaire Lüscher Christian. Extension des droits des lésés dans la procédure pénale militaire: 391, 569 08.432 Initiative parlementaire Marra Ada. La Suisse doit reconnaître ses enfants: 448 15.401 Initiative parlementaire Minder Thomas. Direction générale de la Banque nationale suisse. Elargir le cercle de ses membres et les faire élire par l'Assemblée fédérale: 443 15.413 Initiative parlementaire Regazzi Fabio. Via sicura. Supprimer rapidement les excès et les effets secondaires indésirables associés au délit de chauffard: 406 15.456 Initiative parlementaire Reimann Maximilian. Relever l'examen de contrôle périodique effectué par un médecin-conseil de 70 à 75 ans pour les conducteurs âgés: 408 Motionen (33) Motions (33) 16.3044. Motion Bischof Pirmin. Beseitigung der Heiratsstrafe: 479 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Eliminer la pénalisation fiscale due au mariage: 479 Sommersession 2016 13.3043. Motion Bourgeois Jacques. Verfolgung von Zuwiderhandlungen. Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes: 518 14.4265. Motion Brunner Toni. Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee: 403 16.3142. Motion Caroni Andrea. Sicherheitslücke im Jugendstrafrecht schliessen: 328 13.3818. Motion Darbellay Christophe. Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit: 494 15.3445. Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken: 513 16.3146. Motion Föhn Peter. Sicherung des Programms «Jugend und Sport»: 404 15.3209. Motion Fournier Jean-René. Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen: 470 13.3740. Motion Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Grundsätze zur Lösung des «Too big to fail»-Problems: 475 15.3574. Motion Freysinger Oskar. Führerausweis auf Probe. Verhältnismässige Regelung bei Widerhandlungen während der Probezeit: 495 15.3484. Motion grüne Fraktion. Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen: 534 13.3790. Motion Gysi Barbara. Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung: 492 16.3038. Motion Häberli-Koller Brigitte. Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen einfacher ermöglichen: 498 14.3175. Motion Hausammann Markus. Reduktion der Lebensmittelverluste: 515 16.3225. Motion Hegglin Peter. Einführung eines AHV-Referenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung: 563 11.3677. Motion Ingold Maja. Gesetzliche Grundlage für Alkoholtestkäufe: 478 16.3037. Motion Janiak Claude. Amtsgeheimnis und Behördenkooperation. Ergänzung von Artikel 320 Ziffer 2 StGB: 468 16.3053. Motion Jositsch Daniel. Drogensuchtests in der Armee: 403 12.4155. Motion Killer Hans. Restwassersanierungen dürfen nur zu minimalem Produktionsausfall führen: 491 16.3036. Motion Minder Thomas. Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten: 519 14.4098. Motion Müller Walter. Agrarpolitik. Administrativen Aufwand massgeblich reduzieren: 517 14.3135. Motion Müller Walter. Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps: 472 15.3653. Motion Munz Martina. Ausbildung für Flüchtlinge zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration: 538 15.3534. Motion Niederberger Paul. Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen: 495 16.3227. Motion Noser Ruedi. Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse: 564 14.3219. Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 525 15.4032. Motion Rickli Natalie Simone. Vollständiger Bericht zum Service public. Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen: 497 14.3702. Motion Schläfli Urs. Keine modernen Söldner: 401 V Ständerat Inhaltsverzeichnis 13.3043 Motion Bourgeois Jacques. Répression des fraudes. Mise en application de l'article 182 de la loi sur l'agriculture: 518 14.4265 Motion Brunner Toni. Du lait frais suisse pour les soldats de notre armée: 403 16.3142 Motion Caroni Andrea. Droit pénal des mineurs. Combler une lacune en matière de sécurité: 328 16.3001 Motion CSSS-CN (12.308). Système de santé. Equilibrer l'offre de soins en différenciant la valeur du point tarifaire: 336 13.3818 Motion Darbellay Christophe. Pour une admission simplifiée des véhicules à moteur et plus de sécurité routière: 494 16.3146 Motion Föhn Peter. Garantir le programme «Jeunesse et Sport»: 404 15.3209 Motion Fournier Jean-René. Permettre aux banques de dresser l'état des fonds propres d'après les normes Swiss GAAP RPC pour les engagements résultant des caisses de pension: 470 15.3574 Motion Freysinger Oskar. Permis de conduire à l'essai. Pour des mesures proportionnées dans le cadre des infractions commises durant sa validité: 495 13.3740 Motion groupe de l'Union démocratique du Centre. Principes visant à régler le problème des établissements dits «too big to fail»: 475 15.3484 Motion groupe des Verts. Tragédie qui frappe les réfugiés en Méditerranée. Apporter une aide massive et immédiate sur place et créer des ouvertures dans la forteresse Europe: 534 15.3445 Motion groupe libéral-radical. Réduction de la bureaucratie. Faire analyser les coûts de la réglementation par un organe indépendant: 513 13.3743 Motion groupe socialiste. Motion garantie bancaire. Séparation des activités bancaires: 475 13.3790 Motion Gysi Barbara. Simplifier les possibilités de parcage pour personnes à mobilité réduite: 492 16.3038 Motion Häberli-Koller Brigitte. Faciliter la construction et la modification de stations de transformation et d'autres installations électriques: 498 14.3175 Motion Hausammann Markus. Réduire le gaspillage alimentaire: 515 16.3225 Motion Hegglin Peter. Instaurer un âge AVS de référence et le lier à l'espérance de vie moyenne: 563 11.3677 Motion Ingold Maja. Bases légales pour les achats tests d'alcool: 478 16.3037 Motion Janiak Claude. Secret de fonction et coopération entre les autorités. Révision de l'article 320 chiffre 2 CP: 468 16.3053 Motion Jositsch Daniel. Dépistage des drogues au sein de l'armée: 403 12.4155 Motion Killer Hans. Assainissement des débits résiduels. La perte de production doit être minimale: 491 16.3036 Motion Minder Thomas. Coopération au développement. Privilégier les pays avec une grande proportion de migrants arrivés en Suisse: 519 14.4098 Motion Müller Walter. Politique agricole. Réduire significativement la charge administrative: 517 14.3135 Motion Müller Walter. Sous-effectif inadmissible du Corps des gardes-frontière en Suisse orientale: 472 15.3653 Motion Munz Martina. Former les réfugiés pour une intégration durable sur le marché du travail: 538 15.3534 Motion Niederberger Paul. Permettre une régulation adéquate des populations de cygnes tuberculés: 495 16.3227 Motion Noser Ruedi. Supprimer l'obligation des cours pour les détenteurs de chiens: 564 Table des matières Conseil des Etats VI Session d'été 2016 16.3001. Motion SGK-NR (12.308). Gesundheitssystem. Ausgewogenes Angebot durch Differenzierung des Taxpunktwertes: 336 10.3934. Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus: 540 13.3743. Motion sozialdemokratische Fraktion. Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem: 475 15.3400. Motion Vogler Karl. Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen: 513 15.3603. Motion Wasserfallen Christian. SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern: 497 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 525 15.4032 Motion Rickli Natalie Simone. Rapport complet sur le service public. Tenir compte des interventions parlementaires: 497 14.3702 Motion Schläfli Urs. Empêcher le mercenariat moderne: 401 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Parité salariale. Mécanismes de contrôle: 540 15.3400 Motion Vogler Karl. Eviter la bureaucratie inutile grâce à l'analyse efficace des besoins et à l'évaluation des conséquences de la réglementation: 513 15.3603 Motion Wasserfallen Christian. SSR. Instaurer la transparence des coûts et accroître l'efficacité des coûts: 497 Postulate (8) Postulats (8) 16.3143. Postulat Abate Fabio. Wehret der Vorstossflut!: 355 16.3051. Postulat Eder Joachim. Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse. Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme: 499 16.3075. Postulat Jositsch Daniel. Pädophilie. Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz: 559 16.3267. Postulat KVF-SR. Evaluation von Via sicura: 406 16.3263. Postulat RK-SR. Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen: 542 16.3061. Postulat Seydoux-Christe Anne. Die Freibergerrasse und den Wissensschatz der Züchterinnen und Züchter retten: 348 16.3098. Postulat Seydoux-Christe Anne. Zusätzlich zur Qualitätsstrategie noch eine Mehrwertstrategie: 352 16.3080. Postulat Vonlanthen Beat. Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz: 350 16.3143 Postulat Abate Fabio. Limiter le nombre d'interventions parlementaires!: 355 16.3263 Postulat CAJ-CE. Protection du secret professionnel des juristes d'entreprise: 542 16.3267 Postulat CTT-CE. Evaluation du programme Via sicura: 406 16.3051 Postulat Eder Joachim. Abandon des raccordements téléphoniques analogiques. Incidences sur les téléphones installés dans les ascenseurs et sur les autres systèmes d'alarme: 499 16.3075 Postulat Jositsch Daniel. Pédophilie. Projet de prévention du type «Ne pas passer à l'acte» en Suisse: 559 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs: 348 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Une stratégie valeur ajoutée en plus d'une stratégie qualité: 352 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Création du marché unique numérique européen. Conséquences pour la Suisse: 350 Interpellationen (20) Interpellations (20) 16.3083. Interpellation Abate Fabio. Grenzüberschreitender Zugang zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen. Was ist der aktuelle Stand?: 532 16.3147. Interpellation Berberat Didier. Die Kenntnisse in den Landessprachen mittels bestehender Aktivitäten verbessern: 560 16.3060. Interpellation Eder Joachim. Die Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten: 557 16.3229. Interpellation Fetz Anita. AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen: 290 16.3230. Interpellation Fetz Anita. Atomkonzerne in Schieflage. Die KEV oder Strategieentscheide als Ursache?: 292 16.3231. Interpellation Hêche Claude. Bundespolitik für die ländlichen Räume und die Berggebiete. Wie beteiligen sich die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag?: 500 16.3097. Interpellation Hêche Claude. Entsorgung von Asbestabfällen. Ist die aktuelle Lösung zufriedenstellend?: 297 16.3054. Interpellation Janiak Claude. AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen?: 290 16.3083 Interpellation Abate Fabio. Accès au marché italien pour les fournisseurs suisses de services financiers. Où en sommes-nous?: 532 16.3147 Interpellation Berberat Didier. Améliorer la connaissance des langues nationales au travers d'activités existantes: 560 16.3060 Interpellation Eder Joachim. Assurance de base. Garantir le traitement des maladies psychiques: 557 16.3229 Interpellation Fetz Anita. Centrale nucléaire de Fessenheim. Les copropriétaires suisses doivent prendre leurs responsabilités: 290 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Difficultés financières des groupes nucléaires. La faute à la RPC ou à des décisions stratégiques?: 292 16.3097 Interpellation Hêche Claude. Elimination des déchets d'amiante. Peut-on se satisfaire de la solution actuelle?: 297 16.3231 Interpellation Hêche Claude. Politique de la Confédération pour les espaces ruraux et les régions de montagne. Quelle participation de Swisscom, les CFF, La Poste et RUAG?: 500 16.3054 Interpellation Janiak Claude. Centrale nucléaire de Fessenheim. Comment le Conseil fédéral compte-t-il protéger la population du nord-ouest de la Suisse contre de nouveaux accidents?: 290 Sommersession 2016 VII Ständerat Inhaltsverzeichnis 16.3094. Interpellation Keller-Sutter Karin. Durchbindungen im Fernverkehr. Zufall statt Planung?: 293 16.3148. Interpellation Maury Pasquier Liliane. Intersexuelle Menschen. Das Zwischenspiel dauert schon zu lange: 561 16.3039. Interpellation Müller Philipp. Eritrea. Ist die Schweiz über die Lage vor Ort informiert?: 521 16.3052. Interpellation Noser Ruedi. Wirtschaftlicher Betrieb der Informatikanwendungen bei den Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung: 355 16.3226. Interpellation Rechsteiner Paul. Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?: 298 16.3095. Interpellation Rechsteiner Paul. Bahnverbindungen im Rheintal: 294 16.3144. Interpellation Rechsteiner Paul. Einbürgerung von Secondos fördern: 330 16.3145. Interpellation Rechsteiner Paul. Nationale Konferenz zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt: 331 16.3141. Interpellation Rieder Beat. Ausländische Polizeieinsätze. Spielt das Fedpol mit der Souveränität unseres Landes?: 329 16.3082. Interpellation Seydoux-Christe Anne. Weite, wenn nicht gar exzessive Auslegung von Artikel 30 Absatz 1bis RPV durch das Bundesamt für Raumentwicklung: 296 16.3096. Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. Das ausgewogene Aufgleisen eines Jahrhundertprojekts: 295 16.3081. Interpellation Vonlanthen Beat. Frankenstärke. Mangelnde Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen: 354 16.3094 Interpellation Keller-Sutter Karin. Liaisons du trafic longue distance. Hasard ou planification?: 293 16.3148 Interpellation Maury Pasquier Liliane. Personnes intersexuées. L'interlude a assez duré: 561 16.3039 Interpellation Müller Philipp. Erythrée. La Suisse est-elle au fait de la situation sur place?: 521 16.3052 Interpellation Noser Ruedi. Organes d'exécution des caisses de chômage. Exploitation économique des applications informatiques: 355 16.3226 Interpellation Rechsteiner Paul. Bradage des centrales hydrauliques suisses?: 298 16.3145 Interpellation Rechsteiner Paul. Conférence nationale. Intégration des réfugiés dans la société et sur le marché du travail: 331 16.3144 Interpellation Rechsteiner Paul. Encourager la naturalisation des secondos: 330 16.3095 Interpellation Rechsteiner Paul. Liaisons ferroviaires dans la vallée du Rhin: 294 16.3141 Interpellation Rieder Beat. Engagements de polices étrangères. Fedpol plaisante-t-elle avec la souveraineté de notre pays?: 329 16.3082 Interpellation Seydoux-Christe Anne. Interprétation extensive, voire excessive, de l'article 30 alinéa 1bis OAT par l'Office fédéral du développement territorial: 296 16.3096 Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. La mise en place minutieuse du projet du siècle: 295 16.3081 Interpellation Vonlanthen Beat. Les entreprises suisses désavantagées par le franc fort lors de l'attribution de marchés publics: 354 Petitionen (8) Pétitions (8) 15.2020. Petition Bloch Jean-Jacques, Hombrechtikon. Aktualisierung der Religionsbezeichnungen: 566 15.2004. Petition Flüeler Meinrad, Meggen. Ein Vorerbe für alle Dreissigjährigen. Eine Weltneuheit!: 566 15.2022. Petition Flüeler Meinrad, Meggen. Für eine neue Nord-Süd-Autobahn. Verzicht auf die zweite Gotthardröhre: 566 15.2025. Petition Jugendsession 2015. Mehr Güter auf die Schiene: 567 15.2018. Petition Komitee «Gegen den Swiss-Pass-Zwang», c/o Walter Wobmann. Gegen den Swiss-Pass-Zwang: 566 15.2003. Petition Müller Edgar, Lausanne. Indexierung der Saläre am wirtschaftlichen Umfeld: 566 15.2017. Petition Müller-Rüegg Clemens, Neuhaus. Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes. Regelung der Säule 3a: 566 15.2036. Petition Sifa – Sicherheit für alle. Unsere Grenzen wieder selber schützen: 567 15.2020 Pétition Bloch Jean-Jacques, Hombrechtikon. Actualisation des dénominations relatives aux religions: 566 15.2004 Pétition Flüeler Meinrad, Meggen. Héritage anticipé pour tous les trentenaires. Une nouveauté mondiale!: 566 15.2022 Pétition Flüeler Meinrad, Meggen. Pour une nouvelle autoroute nord-sud. Non à la construction d'un second tube au Saint-Gothard: 566 15.2018 Pétition Komitee «Gegen den Swiss-Pass-Zwang», c/o Walter Wobmann. Contre les contraintes liées au Swiss Pass: 566 15.2003 Pétition Müller Edgar, Lausanne. Indexation des salaires en fonction de la conjoncture économique: 566 15.2017 Pétition Müller-Rüegg Clemens, Neuhaus. Modification de la loi sur le contrat d'assurance. Réglementation du pilier 3a: 566 15.2025 Pétition Session des jeunes 2015. Plus de marchandises sur le rail: 567 15.2036 Pétition Sifa – Sicherheit für alle. Recommençons à protéger nos frontières: 567 Sommersession 2016 IX Ständerat Geschäftsnummern Geschäftsnummern Numéros d'objet 08.432 Parlamentarische Initiative Marra Ada. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen: 448 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus: 540 10.417 Parlamentarische Initiative Lüscher Christian. Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten: 391, 569 11.011 Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten. Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten. Abschreibung der Motion 07.3281: 542 11.3677 Motion Ingold Maja. Gesetzliche Grundlage für Alkoholtestkäufe: 478 12.318 Standesinitiative Bern. Berechnung der Standardarbeitskraft in der Landwirtschaft. Änderung: 518 12.4155 Motion Killer Hans. Restwassersanierungen dürfen nur zu minimalem Produktionsausfall führen: 491 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 272 13.3043 Motion Bourgeois Jacques. Verfolgung von Zuwiderhandlungen. Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes: 518 13.3740 Motion Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Grundsätze zur Lösung des «Too big to fail»-Problems: 475 13.3743 Motion sozialdemokratische Fraktion. Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem: 475 13.3790 Motion Gysi Barbara. Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung: 492 13.3818 Motion Darbellay Christophe. Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit: 494 14.024 Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung von Motionen: 533 14.053 Strafregistergesetz: 302, 569 14.067 Landesversorgungsgesetz. Totalrevision: 483, 569 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 369, 569 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 336 14.3135 Motion Müller Walter. Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps: 472 14.3175 Motion Hausammann Markus. Reduktion der Lebensmittelverluste: 515 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 525 14.3702 Motion Schläfli Urs. Keine modernen Söldner: 401 14.450 Parlamentarische Initiative Brunner Toni. Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner: 504 14.4098 Motion Müller Walter. Agrarpolitik. Administrativen Aufwand massgeblich reduzieren: 517 14.4265 Motion Brunner Toni. Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee: 403 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 530 15.037 Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Teilrevision: 289, 570 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 245, 425, 570 15.064 Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen mit Belize und Grenada: 261, 264, 570 08.432 Initiative parlementaire Marra Ada. La Suisse doit reconnaître ses enfants: 448 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Parité salariale. Mécanismes de contrôle: 540 10.417 Initiative parlementaire Lüscher Christian. Extension des droits des lésés dans la procédure pénale militaire: 391, 569 11.011 Devoirs et droits des employés exerçant une activité de conseil juridique ou de représentation en justice. Assimilation aux avocats indépendants. Classement de la motion 07.3281: 542 11.3677 Motion Ingold Maja. Bases légales pour les achats tests d'alcool: 478 12.318 Initiative cantonale Berne. Calcul de l'unité de main-d'oeuvre standard dans l'agriculture. Modification: 518 12.4155 Motion Killer Hans. Assainissement des débits résiduels. La perte de production doit être minimale: 491 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 272 13.3043 Motion Bourgeois Jacques. Répression des fraudes. Mise en application de l'article 182 de la loi sur l'agriculture: 518 13.3740 Motion groupe de l'Union démocratique du Centre. Principes visant à régler le problème des établissements dits «too big to fail»: 475 13.3743 Motion groupe socialiste. Motion garantie bancaire. Séparation des activités bancaires: 475 13.3790 Motion Gysi Barbara. Simplifier les possibilités de parcage pour personnes à mobilité réduite: 492 13.3818 Motion Darbellay Christophe. Pour une admission simplifiée des véhicules à moteur et plus de sécurité routière: 494 14.024 Mesures visant à garantir une meilleure compatibilité des initiatives populaires avec les droits fondamentaux. Rapport du Conseil fédéral sur le classement de motions: 533 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 302, 569 14.067 Loi sur l'approvisionnement du pays. Révision totale: 483, 569 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 369, 569 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 336 14.3135 Motion Müller Walter. Sous-effectif inadmissible du Corps des gardes-frontière en Suisse orientale: 472 14.3175 Motion Hausammann Markus. Réduire le gaspillage alimentaire: 515 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 525 14.3702 Motion Schläfli Urs. Empêcher le mercenariat moderne: 401 14.450 Initiative parlementaire Brunner Toni. Retirer la nationalité suisse aux doubles nationaux impliqués dans des activités terroristes ou des opérations de combat: 504 14.4098 Motion Müller Walter. Politique agricole. Réduire significativement la charge administrative: 517 14.4265 Motion Brunner Toni. Du lait frais suisse pour les soldats de notre armée: 403 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 530 15.037 Loi sur la durée du travail. Révision partielle: 289, 570 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 245, 425, 570 Numéros d'objet Conseil des Etats 15.066 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Oman: 261, 265, 570 15.069 Geldspielgesetz: 370, 453 15.070 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein: 262, 266, 571 15.071 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen: 262, 265, 571 15.074 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Albanien: 262, 265, 571 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 437, 485 15.079 Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung: 490 15.080 Innosuisse-Gesetz: 344, 571 15.081 Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung: 572 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 546 15.084 Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall. Bundesgesetz: 556 15.2003 Petition Müller Edgar, Lausanne. Indexierung der Saläre am wirtschaftlichen Umfeld: 566 15.2004 Petition Flüeler Meinrad, Meggen. Ein Vorerbe für alle Dreissigjährigen. Eine Weltneuheit!: 566 15.2017 Petition Müller-Rüegg Clemens, Neuhaus. Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes. Regelung der Säule 3a: 566 15.2018 Petition Komitee «Gegen den Swiss-Pass-Zwang», c/o Walter Wobmann. Gegen den Swiss-Pass-Zwang: 566 15.2020 Petition Bloch Jean-Jacques, Hombrechtikon. Aktualisierung der Religionsbezeichnungen: 566 15.2022 Petition Flüeler Meinrad, Meggen. Für eine neue Nord-Süd-Autobahn. Verzicht auf die zweite Gotthardröhre: 566 15.2025 Petition Jugendsession 2015. Mehr Güter auf die Schiene: 567 15.2036 Petition Sifa – Sicherheit für alle. Unsere Grenzen wieder selber schützen: 567 15.303 Standesinitiative Genf. Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten sowie von Mitarbeitenden anderer Schweizer Unternehmen!: 266 15.318 Standesinitiative Neuenburg. Anerkennung und Finanzierung der Nationalstrassen: 300 15.325 Standesinitiative Genf. Transparenz bei den Verhandlungen für ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen: 502 15.3209 Motion Fournier Jean-René. Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen: 470 15.3400 Motion Vogler Karl. Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen: 513 15.3445 Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken: 513 15.3484 Motion grüne Fraktion. Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen: 534 15.3534 Motion Niederberger Paul. Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen: 495 15.3574 Motion Freysinger Oskar. Führerausweis auf Probe. Verhältnismässige Regelung bei Widerhandlungen während der Probezeit: 495 15.3603 Motion Wasserfallen Christian. SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern: 497 15.3653 Motion Munz Martina. Ausbildung für Flüchtlinge zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration: 538 X Session d'été 2016 15.064 Echange de renseignements en matière fiscale. Accords avec le Belize et la Grenade: 261, 264, 570 15.066 Double imposition. Convention avec Oman: 261, 265, 570 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 370, 453 15.070 Double imposition. Convention avec le Liechtenstein: 262, 266, 571 15.071 Double imposition. Convention avec la Norvège: 262, 265, 571 15.074 Double imposition. Convention avec l'Albanie: 262, 265, 571 15.075 Loi sur les produits du tabac: 437, 485 15.079 Moratoire sur l'exportation d'éléments combustibles usés pour le retraitement. Prolongation: 490 15.080 Innosuisse. Loi fédérale: 344, 571 15.081 Accord sur la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'UE. Modification: 572 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 546 15.084 Protection contre les dangers liés au rayonnement non ionisant et au son. Loi fédérale: 556 15.2003 Pétition Müller Edgar, Lausanne. Indexation des salaires en fonction de la conjoncture économique: 566 15.2004 Pétition Flüeler Meinrad, Meggen. Héritage anticipé pour tous les trentenaires. Une nouveauté mondiale!: 566 15.2017 Pétition Müller-Rüegg Clemens, Neuhaus. Modification de la loi sur le contrat d'assurance. Réglementation du pilier 3a: 566 15.2018 Pétition Komitee «Gegen den Swiss-Pass-Zwang», c/o Walter Wobmann. Contre les contraintes liées au Swiss Pass: 566 15.2020 Pétition Bloch Jean-Jacques, Hombrechtikon. Actualisation des dénominations relatives aux religions: 566 15.2022 Pétition Flüeler Meinrad, Meggen. Pour une nouvelle autoroute nord-sud. Non à la construction d'un second tube au Saint-Gothard: 566 15.2025 Pétition Session des jeunes 2015. Plus de marchandises sur le rail: 567 15.2036 Pétition Sifa – Sicherheit für alle. Recommençons à protéger nos frontières: 567 15.303 Initiative cantonale Genève. Non à la criminalisation automatique des employés de banque – et des autres entreprises suisses!: 266 15.318 Initiative cantonale Neuchâtel. Reconnaissance et financement des routes nationales: 300 15.325 Initiative cantonale Genève. Stop au secret des négociations de l'accord sur le commerce des services: 502 15.3209 Motion Fournier Jean-René. Permettre aux banques de dresser l'état des fonds propres d'après les normes Swiss GAAP RPC pour les engagements résultant des caisses de pension: 470 15.3400 Motion Vogler Karl. Eviter la bureaucratie inutile grâce à l'analyse efficace des besoins et à l'évaluation des conséquences de la réglementation: 513 15.3445 Motion groupe libéral-radical. Réduction de la bureaucratie. Faire analyser les coûts de la réglementation par un organe indépendant: 513 15.3484 Motion groupe des Verts. Tragédie qui frappe les réfugiés en Méditerranée. Apporter une aide massive et immédiate sur place et créer des ouvertures dans la forteresse Europe: 534 15.3534 Motion Niederberger Paul. Permettre une régulation adéquate des populations de cygnes tuberculés: 495 Sommersession 2016 15.401 Parlamentarische Initiative Minder Thomas. Direktorium der Schweizerischen Nationalbank. Vergrösserung des Organs und Wahl durch die Bundesversammlung: 443 15.413 Parlamentarische Initiative Regazzi Fabio. Via sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raserdelikts: 406 15.456 Parlamentarische Initiative Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr: 408 15.4032 Motion Rickli Natalie Simone. Vollständiger Bericht zum Service public. Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen: 497 16.001 Geschäftsbericht des Bundesrates 2015: 507 16.002 Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2015: 506 16.003 Staatsrechnung 2015: 412, 415 16.005 Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahre 2015. Bericht: 268 16.006 Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015. Bericht: 443 16.007 Voranschlag 2016. Nachtrag I: 412, 425 16.010 Delegation Efta/Europäisches Parlament. Bericht 2015: 269 16.011 Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Bericht 2015: 270 16.012 Parlamentarierdelegation beim Europarat. Bericht 2015: 270 16.013 Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht 2015: 485 16.014 Delegation bei der APF. Bericht 2015: 501 16.015 Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Nato. Bericht: 501 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 358, 482 16.018 Soziale Sicherheit. Abkommen mit der Volksrepublik China: 557 16.020 Tätigkeiten der durch die Aussenpolitischen Kommissionen eingesetzten nichtständigen Delegationen. Bericht der 49. Legislatur: 502 16.021 Tätigkeiten der Delegationen für die Beziehungen zu den Nachbarstaaten. Bericht der 49. Legislaturperiode: 484 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 392 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 309, 445, 529, 544, 572 16.300 Standesinitiative St. Gallen. Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten: 545 16.3001 Motion SGK-NR (12.308). Gesundheitssystem. Ausgewogenes Angebot durch Differenzierung des Taxpunktwertes: 336 16.3036 Motion Minder Thomas. Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten: 519 16.3037 Motion Janiak Claude. Amtsgeheimnis und Behördenkooperation. Ergänzung von Artikel 320 Ziffer 2 StGB: 468 16.3038 Motion Häberli-Koller Brigitte. Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen einfacher ermöglichen: 498 16.3039 Interpellation Müller Philipp. Eritrea. Ist die Schweiz über die Lage vor Ort informiert?: 521 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Beseitigung der Heiratsstrafe: 479 16.3051 Postulat Eder Joachim. Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse. Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme: 499 XI Ständerat Geschäftsnummern 15.3574 Motion Freysinger Oskar. Permis de conduire à l'essai. Pour des mesures proportionnées dans le cadre des infractions commises durant sa validité: 495 15.3603 Motion Wasserfallen Christian. SSR. Instaurer la transparence des coûts et accroître l'efficacité des coûts: 497 15.3653 Motion Munz Martina. Former les réfugiés pour une intégration durable sur le marché du travail: 538 15.401 Initiative parlementaire Minder Thomas. Direction générale de la Banque nationale suisse. Elargir le cercle de ses membres et les faire élire par l'Assemblée fédérale: 443 15.413 Initiative parlementaire Regazzi Fabio. Via sicura. Supprimer rapidement les excès et les effets secondaires indésirables associés au délit de chauffard: 406 15.456 Initiative parlementaire Reimann Maximilian. Relever l'examen de contrôle périodique effectué par un médecin-conseil de 70 à 75 ans pour les conducteurs âgés: 408 15.4032 Motion Rickli Natalie Simone. Rapport complet sur le service public. Tenir compte des interventions parlementaires: 497 16.001 Rapport de gestion du Conseil fédéral 2015: 507 16.002 Rapport de gestion du Tribunal fédéral 2015: 506 16.003 Compte d'Etat 2015: 412, 415 16.005 Haute surveillance sur la construction de la NLFA en 2015. Rapport: 268 16.006 Motions et postulats des conseils législatifs en 2015. Rapport: 443 16.007 Budget 2016. Supplément I: 412, 425 16.010 Délégation AELE/Parlement européen. Rapport 2015: 269 16.011 Délégation auprès de l'Assemblée parlementaire de l'OSCE. Rapport 2015: 270 16.012 Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport 2015: 270 16.013 Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport 2015: 485 16.014 Délégation auprès de l'APF. Rapport 2015: 501 16.015 Délégation suisse auprès de l'Assemblée parlementaire de l'OTAN. Rapport: 501 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 358, 482 16.018 Sécurité sociale. Convention avec la République populaire de Chine: 557 16.020 Activités des délégations non permanentes instituées par les Commissions de politique extérieure. Rapport de la 49e législature: 502 16.021 Activités des délégations permanentes chargées des relations avec les parlements des Etats limitrophes. Rapport de la 49e législature: 484 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 392 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 309, 445, 529, 544, 572 16.300 Initiative cantonale Saint-Gall. Garantir la sécurité malgré les flux de réfugiés: 545 16.3001 Motion CSSS-CN (12.308). Système de santé. Equilibrer l'offre de soins en différenciant la valeur du point tarifaire: 336 16.3036 Motion Minder Thomas. Coopération au développement. Privilégier les pays avec une grande proportion de migrants arrivés en Suisse: 519 16.3037 Motion Janiak Claude. Secret de fonction et coopération entre les autorités. Révision de l'article 320 chiffre 2 CP: 468 Numéros d'objet Conseil des Etats 16.3052 Interpellation Noser Ruedi. Wirtschaftlicher Betrieb der Informatikanwendungen bei den Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung: 355 16.3053 Motion Jositsch Daniel. Drogensuchtests in der Armee: 403 16.3054 Interpellation Janiak Claude. AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen?: 290 16.3060 Interpellation Eder Joachim. Die Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten: 557 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Die Freibergerrasse und den Wissensschatz der Züchterinnen und Züchter retten: 348 16.3075 Postulat Jositsch Daniel. Pädophilie. Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz: 559 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz: 350 16.3081 Interpellation Vonlanthen Beat. Frankenstärke. Mangelnde Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen: 354 16.3082 Interpellation Seydoux-Christe Anne. Weite, wenn nicht gar exzessive Auslegung von Artikel 30 Absatz 1bis RPV durch das Bundesamt für Raumentwicklung: 296 16.3083 Interpellation Abate Fabio. Grenzüberschreitender Zugang zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen. Was ist der aktuelle Stand?: 532 16.3094 Interpellation Keller-Sutter Karin. Durchbindungen im Fernverkehr. Zufall statt Planung?: 293 16.3095 Interpellation Rechsteiner Paul. Bahnverbindungen im Rheintal: 294 16.3096 Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. Das ausgewogene Aufgleisen eines Jahrhundertprojekts: 295 16.3097 Interpellation Hêche Claude. Entsorgung von Asbestabfällen. Ist die aktuelle Lösung zufriedenstellend?: 297 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Zusätzlich zur Qualitätsstrategie noch eine Mehrwertstrategie: 352 16.3141 Interpellation Rieder Beat. Ausländische Polizeieinsätze. Spielt das Fedpol mit der Souveränität unseres Landes?: 329 16.3142 Motion Caroni Andrea. Sicherheitslücke im Jugendstrafrecht schliessen: 328 16.3143 Postulat Abate Fabio. Wehret der Vorstossflut!: 355 16.3144 Interpellation Rechsteiner Paul. Einbürgerung von Secondos fördern: 330 16.3145 Interpellation Rechsteiner Paul. Nationale Konferenz zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt: 331 16.3146 Motion Föhn Peter. Sicherung des Programms «Jugend und Sport»: 404 16.3147 Interpellation Berberat Didier. Die Kenntnisse in den Landessprachen mittels bestehender Aktivitäten verbessern: 560 16.3148 Interpellation Maury Pasquier Liliane. Intersexuelle Menschen. Das Zwischenspiel dauert schon zu lange: 561 16.3225 Motion Hegglin Peter. Einführung eines AHV-Referenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung: 563 16.3226 Interpellation Rechsteiner Paul. Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?: 298 16.3227 Motion Noser Ruedi. Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse: 564 16.3229 Interpellation Fetz Anita. AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen: 290 XII Session d'été 2016 16.3038 Motion Häberli-Koller Brigitte. Faciliter la construction et la modification de stations de transformation et d'autres installations électriques: 498 16.3039 Interpellation Müller Philipp. Erythrée. La Suisse est-elle au fait de la situation sur place?: 521 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Eliminer la pénalisation fiscale due au mariage: 479 16.3051 Postulat Eder Joachim. Abandon des raccordements téléphoniques analogiques. Incidences sur les téléphones installés dans les ascenseurs et sur les autres systèmes d'alarme: 499 16.3052 Interpellation Noser Ruedi. Organes d'exécution des caisses de chômage. Exploitation économique des applications informatiques: 355 16.3053 Motion Jositsch Daniel. Dépistage des drogues au sein de l'armée: 403 16.3054 Interpellation Janiak Claude. Centrale nucléaire de Fessenheim. Comment le Conseil fédéral compte-t-il protéger la population du nord-ouest de la Suisse contre de nouveaux accidents?: 290 16.3060 Interpellation Eder Joachim. Assurance de base. Garantir le traitement des maladies psychiques: 557 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs: 348 16.3075 Postulat Jositsch Daniel. Pédophilie. Projet de prévention du type «Ne pas passer à l'acte» en Suisse: 559 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Création du marché unique numérique européen. Conséquences pour la Suisse: 350 16.3081 Interpellation Vonlanthen Beat. Les entreprises suisses désavantagées par le franc fort lors de l'attribution de marchés publics: 354 16.3082 Interpellation Seydoux-Christe Anne. Interprétation extensive, voire excessive, de l'article 30 alinéa 1bis OAT par l'Office fédéral du développement territorial: 296 16.3083 Interpellation Abate Fabio. Accès au marché italien pour les fournisseurs suisses de services financiers. Où en sommes-nous?: 532 16.3094 Interpellation Keller-Sutter Karin. Liaisons du trafic longue distance. Hasard ou planification?: 293 16.3095 Interpellation Rechsteiner Paul. Liaisons ferroviaires dans la vallée du Rhin: 294 16.3096 Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. La mise en place minutieuse du projet du siècle: 295 16.3097 Interpellation Hêche Claude. Elimination des déchets d'amiante. Peut-on se satisfaire de la solution actuelle?: 297 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Une stratégie valeur ajoutée en plus d'une stratégie qualité: 352 16.3141 Interpellation Rieder Beat. Engagements de polices étrangères. Fedpol plaisante-t-elle avec la souveraineté de notre pays?: 329 16.3142 Motion Caroni Andrea. Droit pénal des mineurs. Combler une lacune en matière de sécurité: 328 16.3143 Postulat Abate Fabio. Limiter le nombre d'interventions parlementaires!: 355 16.3144 Interpellation Rechsteiner Paul. Encourager la naturalisation des secondos: 330 16.3145 Interpellation Rechsteiner Paul. Conférence nationale. Intégration des réfugiés dans la société et sur le marché du travail: 331 16.3146 Motion Föhn Peter. Garantir le programme «Jeunesse et Sport»: 404 16.3147 Interpellation Berberat Didier. Améliorer la connaissance des langues nationales au travers d'activités existantes: 560 Sommersession 2016 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Atomkonzerne in Schieflage. Die KEV oder Strategieentscheide als Ursache?: 292 16.3231 Interpellation Hêche Claude. Bundespolitik für die ländlichen Räume und die Berggebiete. Wie beteiligen sich die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag?: 500 16.3263 Postulat RK-SR. Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen: 542 16.3267 Postulat KVF-SR. Evaluation von Via sicura: 406 16.401 Parlamentarische Initiative SGK-NR. Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG: 334, 546, 572 16.9003 Nachruf: 243, 443 XIII Ständerat Geschäftsnummern 16.3148 Interpellation Maury Pasquier Liliane. Personnes intersexuées. L'interlude a assez duré: 561 16.3225 Motion Hegglin Peter. Instaurer un âge AVS de référence et le lier à l'espérance de vie moyenne: 563 16.3226 Interpellation Rechsteiner Paul. Bradage des centrales hydrauliques suisses?: 298 16.3227 Motion Noser Ruedi. Supprimer l'obligation des cours pour les détenteurs de chiens: 564 16.3229 Interpellation Fetz Anita. Centrale nucléaire de Fessenheim. Les copropriétaires suisses doivent prendre leurs responsabilités: 290 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Difficultés financières des groupes nucléaires. La faute à la RPC ou à des décisions stratégiques?: 292 16.3231 Interpellation Hêche Claude. Politique de la Confédération pour les espaces ruraux et les régions de montagne. Quelle participation de Swisscom, les CFF, La Poste et RUAG?: 500 16.3263 Postulat CAJ-CE. Protection du secret professionnel des juristes d'entreprise: 542 16.3267 Postulat CTT-CE. Evaluation du programme Via sicura: 406 16.401 Initiative parlementaire CSSS-CN. Prolongation de la validité de l'article 55a LAMal: 334, 546, 572 16.9003 Eloge funèbre: 243, 443 Sommersession 2016 XV Ständerat Rednerliste Rednerliste Liste des orateurs Abate Fabio (RL, TI) 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 392 15.069 Geldspielgesetz: 370, 376, 380, 382, 383, 384, 385, 388, 390, 454, 455, 457, 458, 459, 460, 462 16.3083 Interpellation Abate Fabio. Grenzüberschreitender Zugang zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen. Was ist der aktuelle Stand?: 532 10.417 Parlamentarische Initiative Lüscher Christian. Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten: 391 11.011 Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten. Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten. Abschreibung der Motion 07.3281: 542 16.3143 Postulat Abate Fabio. Wehret der Vorstossflut!: 356 16.3263 Postulat RK-SR. Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen: 542 16.003 Staatsrechnung 2015: 416, 419 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 369, 370 Abate Fabio (RL, TI) 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 369, 370 16.003 Compte d'Etat 2015: 416, 419 11.011 Devoirs et droits des employés exerçant une activité de conseil juridique ou de représentation en justice. Assimilation aux avocats indépendants. Classement de la motion 07.3281: 542 10.417 Initiative parlementaire Lüscher Christian. Extension des droits des lésés dans la procédure pénale militaire: 391 16.3083 Interpellation Abate Fabio. Accès au marché italien pour les fournisseurs suisses de services financiers. Où en sommes-nous?: 532 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 370, 376, 380, 382, 383, 384, 385, 388, 390, 454, 455, 457, 458, 459, 460, 462 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 392 16.3143 Postulat Abate Fabio. Limiter le nombre d'interventions parlementaires!: 356 16.3263 Postulat CAJ-CE. Protection du secret professionnel des juristes d'entreprise: 542 Baumann Isidor (C, UR) 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 392, 395, 396, 399, 400 14.067 Landesversorgungsgesetz. Totalrevision: 483, 484 14.3135 Motion Müller Walter. Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps: 472 16.006 Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015. Bericht: 445 12.318 Standesinitiative Bern. Berechnung der Standardarbeitskraft in der Landwirtschaft. Änderung: 518 Baumann Isidor (C, UR) 12.318 Initiative cantonale Berne. Calcul de l'unité de main-d'oeuvre standard dans l'agriculture. Modification: 518 14.067 Loi sur l'approvisionnement du pays. Révision totale: 483, 484 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 392, 395, 396, 399, 400 14.3135 Motion Müller Walter. Sous-effectif inadmissible du Corps des gardes-frontière en Suisse orientale: 472 16.006 Motions et postulats des conseils législatifs en 2015. Rapport: 445 Berberat Didier (S, NE) 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 486 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 273 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 316 15.069 Geldspielgesetz: 378 16.3147 Interpellation Berberat Didier. Die Kenntnisse in den Landessprachen mittels bestehender Aktivitäten verbessern: 560 16.3039 Interpellation Müller Philipp. Eritrea. Ist die Schweiz über die Lage vor Ort informiert?: 523 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 526 15.318 Standesinitiative Neuenburg. Anerkennung und Finanzierung der Nationalstrassen: 300 Berberat Didier (S, NE) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 316 15.318 Initiative cantonale Neuchâtel. Reconnaissance et financement des routes nationales: 300 16.3147 Interpellation Berberat Didier. Améliorer la connaissance des langues nationales au travers d'activités existantes: 560 16.3039 Interpellation Müller Philipp. Erythrée. La Suisse est-elle au fait de la situation sur place?: 523 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 378 15.075 Loi sur les produits du tabac: 486 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 526 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 273 Liste des orateurs Conseil des Etats XVI Session d'été 2016 Berset Alain, conseiller fédéral 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 487 16.3147 Interpellation Berberat Didier. Die Kenntnisse in den Landessprachen mittels bestehender Aktivitäten verbessern: 561 16.3060 Interpellation Eder Joachim. Die Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten: 558 16.3148 Interpellation Maury Pasquier Liliane. Intersexuelle Menschen. Das Zwischenspiel dauert schon zu lange: 562 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 553 16.3227 Motion Noser Ruedi. Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse: 565 16.401 Parlamentarische Initiative SGK-NR. Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG: 335 16.3075 Postulat Jositsch Daniel. Pädophilie. Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz: 559 15.084 Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall. Bundesgesetz: 556 16.018 Soziale Sicherheit. Abkommen mit der Volksrepublik China: 557 Berset Alain, conseiller fédéral 16.401 Initiative parlementaire CSSS-CN. Prolongation de la validité de l'article 55a LAMal: 335 16.3147 Interpellation Berberat Didier. Améliorer la connaissance des langues nationales au travers d'activités existantes: 561 16.3060 Interpellation Eder Joachim. Assurance de base. Garantir le traitement des maladies psychiques: 558 16.3148 Interpellation Maury Pasquier Liliane. Personnes intersexuées. L'interlude a assez duré: 562 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 553 15.075 Loi sur les produits du tabac: 487 16.3227 Motion Noser Ruedi. Supprimer l'obligation des cours pour les détenteurs de chiens: 565 16.3075 Postulat Jositsch Daniel. Pédophilie. Projet de prévention du type «Ne pas passer à l'acte» en Suisse: 559 15.084 Protection contre les dangers liés au rayonnement non ionisant et au son. Loi fédérale: 556 16.018 Sécurité sociale. Convention avec la République populaire de Chine: 557 Bischof Pirmin (C, SO) 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 318 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 531 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Beseitigung der Heiratsstrafe: 479 15.3484 Motion grüne Fraktion. Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen: 535 16.401 Parlamentarische Initiative SGK-NR. Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG: 335 14.053 Strafregistergesetz: 306 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 251, 257, 260, 433 Bischof Pirmin (C, SO) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 318 16.401 Initiative parlementaire CSSS-CN. Prolongation de la validité de l'article 55a LAMal: 335 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 251, 257, 260, 433 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 531 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 306 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Eliminer la pénalisation fiscale due au mariage: 479 15.3484 Motion groupe des Verts. Tragédie qui frappe les réfugiés en Méditerranée. Apporter une aide massive et immédiate sur place et créer des ouvertures dans la forteresse Europe: 535 Bischofberger Ivo (C, AI, erster Vizepräsident) 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 440 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 286 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 321 15.079 Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung: 490 16.3146 Motion Föhn Peter. Sicherung des Programms «Jugend und Sport»: 404 14.3135 Motion Müller Walter. Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps: 473 15.3534 Motion Niederberger Paul. Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen: 495 16.3143 Postulat Abate Fabio. Wehret der Vorstossflut!: 355 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Zusätzlich zur Qualitätsstrategie noch eine Mehrwertstrategie: 352 Bischofberger Ivo (C, AI, erster Vizepräsident) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 321 15.075 Loi sur les produits du tabac: 440 15.079 Moratoire sur l'exportation d'éléments combustibles usés pour le retraitement. Prolongation: 490 16.3146 Motion Föhn Peter. Garantir le programme «Jeunesse et Sport»: 404 14.3135 Motion Müller Walter. Sous-effectif inadmissible du Corps des gardes-frontière en Suisse orientale: 473 15.3534 Motion Niederberger Paul. Permettre une régulation adéquate des populations de cygnes tuberculés: 495 16.3143 Postulat Abate Fabio. Limiter le nombre d'interventions parlementaires!: 355 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Une stratégie valeur ajoutée en plus d'une stratégie qualité: 352 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 286 Sommersession 2016 XVII Ständerat Rednerliste Bruderer Wyss Pascale (S, AG) 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 442 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 279, 286, 288 16.3060 Interpellation Eder Joachim. Die Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten: 558 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 551 13.3790 Motion Gysi Barbara. Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung: 493 16.3225 Motion Hegglin Peter. Einführung eines AHV-Referenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung: 564 Bruderer Wyss Pascale (S, AG) 16.3060 Interpellation Eder Joachim. Assurance de base. Garantir le traitement des maladies psychiques: 558 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 551 15.075 Loi sur les produits du tabac: 442 13.3790 Motion Gysi Barbara. Simplifier les possibilités de parcage pour personnes à mobilité réduite: 493 16.3225 Motion Hegglin Peter. Instaurer un âge AVS de référence et le lier à l'espérance de vie moyenne: 564 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 279, 286, 288 Burkhalter Didier, conseiller fédéral 16.3039 Interpellation Müller Philipp. Eritrea. Ist die Schweiz über die Lage vor Ort informiert?: 523 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 528 Burkhalter Didier, conseiller fédéral 16.3039 Interpellation Müller Philipp. Erythrée. La Suisse est-elle au fait de la situation sur place?: 523 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 528 Caroni Andrea (RL, AR) 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 324 15.069 Geldspielgesetz: 373 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Beseitigung der Heiratsstrafe: 479 16.3142 Motion Caroni Andrea. Sicherheitslücke im Jugendstrafrecht schliessen: 328 15.3445 Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken: 513, 514 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 528 15.3400 Motion Vogler Karl. Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen: 513, 514 14.450 Parlamentarische Initiative Brunner Toni. Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner: 504 14.053 Strafregistergesetz: 569 Caroni Andrea (RL, AR) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 324 14.450 Initiative parlementaire Brunner Toni. Retirer la nationalité suisse aux doubles nationaux impliqués dans des activités terroristes ou des opérations de combat: 504 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 569 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 373 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Eliminer la pénalisation fiscale due au mariage: 479 16.3142 Motion Caroni Andrea. Droit pénal des mineurs. Combler une lacune en matière de sécurité: 328 15.3445 Motion groupe libéral-radical. Réduction de la bureaucratie. Faire analyser les coûts de la réglementation par un organe indépendant: 513, 514 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 528 15.3400 Motion Vogler Karl. Eviter la bureaucratie inutile grâce à l'analyse efficace des besoins et à l'évaluation des conséquences de la réglementation: 513, 514 Comte Raphaël (RL, NE, président) 16.9001 Mitteilungen des Präsidenten: 243, 244, 246, 266, 300, 301, 302, 332, 333, 357, 390, 408, 411, 506, 519, 523, 544, 568, 572 16.9003 Nachruf: 243, 443 Comte Raphaël (RL, NE, président) 16.9001 Communications du président: 243, 244, 246, 266, 300, 301, 302, 332, 333, 357, 390, 408, 411, 506, 519, 523, 544, 568, 572 16.9003 Eloge funèbre: 243, 443 Cramer Robert (G, GE) 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 274, 285 15.069 Geldspielgesetz: 371, 455, 462 Cramer Robert (G, GE) 15.303 Initiative cantonale Genève. Non à la criminalisation automatique des employés de banque – et des autres entreprises suisses!: 267 08.432 Initiative parlementaire Marra Ada. La Suisse doit reconnaître ses enfants: 451 Liste des orateurs Conseil des Etats XVIII Session d'été 2016 15.3484 Motion grüne Fraktion. Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen: 535 14.3175 Motion Hausammann Markus. Reduktion der Lebensmittelverluste: 516 08.432 Parlamentarische Initiative Marra Ada. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen: 451 15.303 Standesinitiative Genf. Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten sowie von Mitarbeitenden anderer Schweizer Unternehmen!: 267 14.053 Strafregistergesetz: 306 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 306 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 371, 455, 462 15.3484 Motion groupe des Verts. Tragédie qui frappe les réfugiés en Méditerranée. Apporter une aide massive et immédiate sur place et créer des ouvertures dans la forteresse Europe: 535 14.3175 Motion Hausammann Markus. Réduire le gaspillage alimentaire: 516 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 274, 285 Dittli Josef (RL, UR) 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 394, 399 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 437, 487 15.069 Geldspielgesetz: 373, 377, 380, 386, 388, 458, 462 14.4265 Motion Brunner Toni. Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee: 403 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 256 Dittli Josef (RL, UR) 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 256 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 373, 377, 380, 386, 388, 458, 462 15.075 Loi sur les produits du tabac: 437, 487 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 394, 399 14.4265 Motion Brunner Toni. Du lait frais suisse pour les soldats de notre armée: 403 Eberle Roland (V, TG) 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 278 15.069 Geldspielgesetz: 382, 383, 384, 459 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Atomkonzerne in Schieflage. Die KEV oder Strategieentscheide als Ursache?: 292 14.3175 Motion Hausammann Markus. Reduktion der Lebensmittelverluste: 516 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz: Eberle Roland (V, TG) 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Difficultés financières des groupes nucléaires. La faute à la RPC ou à des décisions stratégiques?: 292 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 382, 383, 384, 459 14.3175 Motion Hausammann Markus. Réduire le gaspillage alimentaire: 516 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Création du marché unique numérique européen. Conséquences pour la Suisse: 351 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 278 351 Eder Joachim (RL, ZG) 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 441 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 274 16.001 Geschäftsbericht des Bundesrates 2015: 508 16.3060 Interpellation Eder Joachim. Die Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten: 557 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 482, 483 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 527 16.3051 Postulat Eder Joachim. Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse. Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme: 499 15.084 Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall. Bundesgesetz: 556 Eder Joachim (RL, ZG) 16.3060 Interpellation Eder Joachim. Assurance de base. Garantir le traitement des maladies psychiques: 557 15.075 Loi sur les produits du tabac: 441 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 527 16.3051 Postulat Eder Joachim. Abandon des raccordements téléphoniques analogiques. Incidences sur les téléphones installés dans les ascenseurs et sur les autres systèmes d'alarme: 499 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 482, 483 15.084 Protection contre les dangers liés au rayonnement non ionisant et au son. Loi fédérale: 556 16.001 Rapport de gestion du Conseil fédéral 2015: 508 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 274 Sommersession 2016 XIX Ständerat Rednerliste Engler Stefan (C, GR) 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 339 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 279 15.069 Geldspielgesetz: 372 14.3135 Motion Müller Walter. Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps: 473 08.432 Parlamentarische Initiative Marra Ada. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen: 450 16.300 Standesinitiative St. Gallen. Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten: 545 14.053 Strafregistergesetz: 302, 303, 304, 307 Engler Stefan (C, GR) 16.300 Initiative cantonale Saint-Gall. Garantir la sécurité malgré les flux de réfugiés: 545 08.432 Initiative parlementaire Marra Ada. La Suisse doit reconnaître ses enfants: 450 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 302, 303, 304, 307 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 339 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 372 14.3135 Motion Müller Walter. Sous-effectif inadmissible du Corps des gardes-frontière en Suisse orientale: 473 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 279 Ettlin Erich (C, OW) 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 399 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 552 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 361 16.003 Staatsrechnung 2015: 421 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 253, 435 Ettlin Erich (C, OW) 16.003 Compte d'Etat 2015: 421 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 552 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 253, 435 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 399 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 361 Fetz Anita (S, BS) 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 393 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 320 15.069 Geldspielgesetz: 380, 381, 383, 384, 459 16.3229 Interpellation Fetz Anita. AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen: 291 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Atomkonzerne in Schieflage. Die KEV oder Strategieentscheide als Ursache?: 292 16.3054 Interpellation Janiak Claude. AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen?: 291 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Beseitigung der Heiratsstrafe: 480 15.3445 Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken: 514 16.3146 Motion Föhn Peter. Sicherung des Programms «Jugend und Sport»: 405 15.3484 Motion grüne Fraktion. Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen: 536 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus: 541 15.3400 Motion Vogler Karl. Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen: 514 16.003 Staatsrechnung 2015: 412, 421, 422 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 247, 251, 259, 261, 430 16.007 Voranschlag 2016. Nachtrag I: 412 Fetz Anita (S, BS) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 320 16.007 Budget 2016. Supplément I: 412 16.003 Compte d'Etat 2015: 412, 421, 422 16.3229 Interpellation Fetz Anita. Centrale nucléaire de Fessenheim. Les copropriétaires suisses doivent prendre leurs responsabilités: 291 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Difficultés financières des groupes nucléaires. La faute à la RPC ou à des décisions stratégiques?: 292 16.3054 Interpellation Janiak Claude. Centrale nucléaire de Fessenheim. Comment le Conseil fédéral compte-t-il protéger la population du nord-ouest de la Suisse contre de nouveaux accidents?: 291 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 247, 251, 259, 261, 430 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 380, 381, 383, 384, 459 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 393 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Eliminer la pénalisation fiscale due au mariage: 480 16.3146 Motion Föhn Peter. Garantir le programme «Jeunesse et Sport»: 405 15.3484 Motion groupe des Verts. Tragédie qui frappe les réfugiés en Méditerranée. Apporter une aide massive et immédiate sur place et créer des ouvertures dans la forteresse Europe: 536 15.3445 Motion groupe libéral-radical. Réduction de la bureaucratie. Faire analyser les coûts de la réglementation par un organe indépendant: 514 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Parité salariale. Mécanismes de contrôle: 541 15.3400 Motion Vogler Karl. Eviter la bureaucratie inutile grâce à l'analyse efficace des besoins et à l'évaluation des conséquences de la réglementation: 514 Liste des orateurs Conseil des Etats XX Session d'été 2016 Föhn Peter (V, SZ) 15.069 Geldspielgesetz: 385, 387 16.001 Geschäftsbericht des Bundesrates 2015: 510 13.3043 Motion Bourgeois Jacques. Verfolgung von Zuwiderhandlungen. Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes: 518 15.3445 Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken: 514 16.3146 Motion Föhn Peter. Sicherung des Programms «Jugend und Sport»: 404 15.3484 Motion grüne Fraktion. Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen: 536 15.3400 Motion Vogler Karl. Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen: 514 14.450 Parlamentarische Initiative Brunner Toni. Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner: 505 08.432 Parlamentarische Initiative Marra Ada. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen: 452 16.300 Standesinitiative St. Gallen. Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten: 545 Föhn Peter (V, SZ) 16.300 Initiative cantonale Saint-Gall. Garantir la sécurité malgré les flux de réfugiés: 545 14.450 Initiative parlementaire Brunner Toni. Retirer la nationalité suisse aux doubles nationaux impliqués dans des activités terroristes ou des opérations de combat: 505 08.432 Initiative parlementaire Marra Ada. La Suisse doit reconnaître ses enfants: 452 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 385, 387 13.3043 Motion Bourgeois Jacques. Répression des fraudes. Mise en application de l'article 182 de la loi sur l'agriculture: 518 16.3146 Motion Föhn Peter. Garantir le programme «Jeunesse et Sport»: 404 15.3484 Motion groupe des Verts. Tragédie qui frappe les réfugiés en Méditerranée. Apporter une aide massive et immédiate sur place et créer des ouvertures dans la forteresse Europe: 536 15.3445 Motion groupe libéral-radical. Réduction de la bureaucratie. Faire analyser les coûts de la réglementation par un organe indépendant: 514 15.3400 Motion Vogler Karl. Eviter la bureaucratie inutile grâce à l'analyse efficace des besoins et à l'évaluation des conséquences de la réglementation: 514 16.001 Rapport de gestion du Conseil fédéral 2015: 510 Fournier Jean-René (C, VS) 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 319 15.069 Geldspielgesetz: 378, 386 15.3209 Motion Fournier Jean-René. Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen: 471 Fournier Jean-René (C, VS) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 319 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 378, 386 15.3209 Motion Fournier Jean-René. Permettre aux banques de dresser l'état des fonds propres d'après les normes Swiss GAAP RPC pour les engagements résultant des caisses de pension: 471 Français Olivier (RL, VD) 15.3574 Motion Freysinger Oskar. Führerausweis auf Probe. Verhältnismässige Regelung bei Widerhandlungen während der Probezeit: 495 13.3790 Motion Gysi Barbara. Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung: 492 15.4032 Motion Rickli Natalie Simone. Vollständiger Bericht zum Service public. Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen: 497 15.3603 Motion Wasserfallen Christian. SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern: 497 15.413 Parlamentarische Initiative Regazzi Fabio. Via sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raserdelikts: 406 15.456 Parlamentarische Initiative Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr: 409, 411 16.3267 Postulat KVF-SR. Evaluation von Via sicura: 406 15.318 Standesinitiative Neuenburg. Anerkennung und Finanzierung der Nationalstrassen: 300 Français Olivier (RL, VD) 15.318 Initiative cantonale Neuchâtel. Reconnaissance et financement des routes nationales: 300 15.413 Initiative parlementaire Regazzi Fabio. Via sicura. Supprimer rapidement les excès et les effets secondaires indésirables associés au délit de chauffard: 406 15.456 Initiative parlementaire Reimann Maximilian. Relever l'examen de contrôle périodique effectué par un médecin-conseil de 70 à 75 ans pour les conducteurs âgés: 409, 411 15.3574 Motion Freysinger Oskar. Permis de conduire à l'essai. Pour des mesures proportionnées dans le cadre des infractions commises durant sa validité: 495 13.3790 Motion Gysi Barbara. Simplifier les possibilités de parcage pour personnes à mobilité réduite: 492 15.4032 Motion Rickli Natalie Simone. Rapport complet sur le service public. Tenir compte des interventions parlementaires: 497 15.3603 Motion Wasserfallen Christian. SSR. Instaurer la transparence des coûts et accroître l'efficacité des coûts: 497 16.3267 Postulat CTT-CE. Evaluation du programme Via sicura: 406 Sommersession 2016 XXI Ständerat Rednerliste Germann Hannes (V, SH) 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 340 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 278 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 318 15.3445 Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken: 514 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 527 15.3400 Motion Vogler Karl. Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen: 514 16.003 Staatsrechnung 2015: 420, 423 16.020 Tätigkeiten der durch die Aussenpolitischen Kommissionen eingesetzten nichtständigen Delegationen. Bericht der 49. Legislatur: 502 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 251, 255, 432 Germann Hannes (V, SH) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 318 16.020 Activités des délégations non permanentes instituées par les Commissions de politique extérieure. Rapport de la 49e législature: 502 16.003 Compte d'Etat 2015: 420, 423 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 251, 255, 432 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 340 15.3445 Motion groupe libéral-radical. Réduction de la bureaucratie. Faire analyser les coûts de la réglementation par un organe indépendant: 514 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 527 15.3400 Motion Vogler Karl. Eviter la bureaucratie inutile grâce à l'analyse efficace des besoins et à l'évaluation des conséquences de la réglementation: 514 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 278 Graber Konrad (C, LU) 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 274 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 546, 553 16.3146 Motion Föhn Peter. Sicherung des Programms «Jugend und Sport»: 405 16.3225 Motion Hegglin Peter. Einführung eines AHV-Referenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung: 564 16.3036 Motion Minder Thomas. Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten: 521 15.456 Parlamentarische Initiative Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr: 410 16.018 Soziale Sicherheit. Abkommen mit der Volksrepublik China: 557 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 249, 428 Graber Konrad (C, LU) 15.456 Initiative parlementaire Reimann Maximilian. Relever l'examen de contrôle périodique effectué par un médecin-conseil de 70 à 75 ans pour les conducteurs âgés: 410 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 546, 553 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 249, 428 16.3146 Motion Föhn Peter. Garantir le programme «Jeunesse et Sport»: 405 16.3225 Motion Hegglin Peter. Instaurer un âge AVS de référence et le lier à l'espérance de vie moyenne: 564 16.3036 Motion Minder Thomas. Coopération au développement. Privilégier les pays avec une grande proportion de migrants arrivés en Suisse: 521 16.018 Sécurité sociale. Convention avec la République populaire de Chine: 557 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 274 Häberli-Koller Brigitte (C, TG) 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 324 15.080 Innosuisse-Gesetz: 344, 346, 347, 348 16.3038 Motion Häberli-Koller Brigitte. Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen einfacher ermöglichen: 498 14.3175 Motion Hausammann Markus. Reduktion der Lebensmittelverluste: 515 15.3653 Motion Munz Martina. Ausbildung für Flüchtlinge zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration: 538 15.456 Parlamentarische Initiative Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr: 410 16.003 Staatsrechnung 2015: 419 Häberli-Koller Brigitte (C, TG) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 324 16.003 Compte d'Etat 2015: 419 15.456 Initiative parlementaire Reimann Maximilian. Relever l'examen de contrôle périodique effectué par un médecin-conseil de 70 à 75 ans pour les conducteurs âgés: 410 15.080 Innosuisse. Loi fédérale: 344, 346, 347, 348 16.3038 Motion Häberli-Koller Brigitte. Faciliter la construction et la modification de stations de transformation et d'autres installations électriques: 498 14.3175 Motion Hausammann Markus. Réduire le gaspillage alimentaire: 515 15.3653 Motion Munz Martina. Former les réfugiés pour une intégration durable sur le marché du travail: 538 Liste des orateurs Conseil des Etats XXII Session d'été 2016 Hêche Claude (S, JU) 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 486 16.001 Geschäftsbericht des Bundesrates 2015: 509 16.3231 Interpellation Hêche Claude. Bundespolitik für die ländlichen Räume und die Berggebiete. Wie beteiligen sich die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag?: 500 16.3097 Interpellation Hêche Claude. Entsorgung von Asbestabfällen. Ist die aktuelle Lösung zufriedenstellend?: 297 16.3096 Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. Das ausgewogene Aufgleisen eines Jahrhundertprojekts: 296 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Die Freibergerrasse und den Wissensschatz der Züchterinnen und Züchter retten: 349 Hêche Claude (S, JU) 16.3097 Interpellation Hêche Claude. Elimination des déchets d'amiante. Peut-on se satisfaire de la solution actuelle?: 297 16.3231 Interpellation Hêche Claude. Politique de la Confédération pour les espaces ruraux et les régions de montagne. Quelle participation de Swisscom, les CFF, La Poste et RUAG?: 500 16.3096 Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. La mise en place minutieuse du projet du siècle: 296 15.075 Loi sur les produits du tabac: 486 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs: 349 16.001 Rapport de gestion du Conseil fédéral 2015: 509 Hefti Thomas (RL, GL) 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 324 16.3147 Interpellation Berberat Didier. Die Kenntnisse in den Landessprachen mittels bestehender Aktivitäten verbessern: 560 14.450 Parlamentarische Initiative Brunner Toni. Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner: 505 16.003 Staatsrechnung 2015: 415 Hefti Thomas (RL, GL) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 324 16.003 Compte d'Etat 2015: 415 14.450 Initiative parlementaire Brunner Toni. Retirer la nationalité suisse aux doubles nationaux impliqués dans des activités terroristes ou des opérations de combat: 505 16.3147 Interpellation Berberat Didier. Améliorer la connaissance des langues nationales au travers d'activités existantes: 560 Hegglin Peter (C, ZG) 15.069 Geldspielgesetz: 463 16.3225 Motion Hegglin Peter. Einführung eines AHV-Referenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung: 563 14.3702 Motion Schläfli Urs. Keine modernen Söldner: 402 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Zusätzlich zur Qualitätsstrategie noch eine Mehrwertstrategie: 353 16.003 Staatsrechnung 2015: 418 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 246, 252, 258, 434 Hegglin Peter (C, ZG) 16.003 Compte d'Etat 2015: 418 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 246, 252, 258, 434 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 463 16.3225 Motion Hegglin Peter. Instaurer un âge AVS de référence et le lier à l'espérance de vie moyenne: 563 14.3702 Motion Schläfli Urs. Empêcher le mercenariat moderne: 402 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Une stratégie valeur ajoutée en plus d'une stratégie qualité: 353 Hösli Werner (V, GL) 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 273, 277 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 360 12.4155 Motion Killer Hans. Restwassersanierungen dürfen nur zu minimalem Produktionsausfall führen: 491 15.3653 Motion Munz Martina. Ausbildung für Flüchtlinge zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration: 539 15.456 Parlamentarische Initiative Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr: 409 16.3143 Postulat Abate Fabio. Wehret der Vorstossflut!: 356 16.003 Staatsrechnung 2015: 417 Hösli Werner (V, GL) 16.003 Compte d'Etat 2015: 417 15.456 Initiative parlementaire Reimann Maximilian. Relever l'examen de contrôle périodique effectué par un médecin-conseil de 70 à 75 ans pour les conducteurs âgés: 409 12.4155 Motion Killer Hans. Assainissement des débits résiduels. La perte de production doit être minimale: 491 15.3653 Motion Munz Martina. Former les réfugiés pour une intégration durable sur le marché du travail: 539 16.3143 Postulat Abate Fabio. Limiter le nombre d'interventions parlementaires!: 356 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 360 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 273, 277 Sommersession 2016 XXIII Ständerat Rednerliste Janiak Claude (S, BL) 15.069 Geldspielgesetz: 372, 377, 454, 458, 459 16.001 Geschäftsbericht des Bundesrates 2015: 508 16.3229 Interpellation Fetz Anita. AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen: 290 16.3054 Interpellation Janiak Claude. AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen?: 290 16.3037 Motion Janiak Claude. Amtsgeheimnis und Behördenkooperation. Ergänzung von Artikel 320 Ziffer 2 StGB: 468 15.413 Parlamentarische Initiative Regazzi Fabio. Via sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raserdelikts: 407 15.456 Parlamentarische Initiative Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr: 410 16.3267 Postulat KVF-SR. Evaluation von Via sicura: 407 Janiak Claude (S, BL) 15.413 Initiative parlementaire Regazzi Fabio. Via sicura. Supprimer rapidement les excès et les effets secondaires indésirables associés au délit de chauffard: 407 15.456 Initiative parlementaire Reimann Maximilian. Relever l'examen de contrôle périodique effectué par un médecin-conseil de 70 à 75 ans pour les conducteurs âgés: 410 16.3229 Interpellation Fetz Anita. Centrale nucléaire de Fessenheim. Les copropriétaires suisses doivent prendre leurs responsabilités: 290 16.3054 Interpellation Janiak Claude. Centrale nucléaire de Fessenheim. Comment le Conseil fédéral compte-t-il protéger la population du nord-ouest de la Suisse contre de nouveaux accidents?: 290 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 372, 377, 454, 458, 459 16.3037 Motion Janiak Claude. Secret de fonction et coopération entre les autorités. Révision de l'article 320 chiffre 2 CP: 468 16.3267 Postulat CTT-CE. Evaluation du programme Via sicura: 407 16.001 Rapport de gestion du Conseil fédéral 2015: 508 Jositsch Daniel (S, ZH) 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 311, 446, 530 16.3037 Motion Janiak Claude. Amtsgeheimnis und Behördenkooperation. Ergänzung von Artikel 320 Ziffer 2 StGB: 469 16.3053 Motion Jositsch Daniel. Drogensuchtests in der Armee: 403 14.3702 Motion Schläfli Urs. Keine modernen Söldner: 402 16.006 Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015. Bericht: 444 16.3075 Postulat Jositsch Daniel. Pädophilie. Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz: 559, 560 14.053 Strafregistergesetz: 304 Jositsch Daniel (S, ZH) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 311, 446, 530 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 304 16.3037 Motion Janiak Claude. Secret de fonction et coopération entre les autorités. Révision de l'article 320 chiffre 2 CP: 469 16.3053 Motion Jositsch Daniel. Dépistage des drogues au sein de l'armée: 403 14.3702 Motion Schläfli Urs. Empêcher le mercenariat moderne: 402 16.006 Motions et postulats des conseils législatifs en 2015. Rapport: 444 16.3075 Postulat Jositsch Daniel. Pédophilie. Projet de prévention du type «Ne pas passer à l'acte» en Suisse: 559, 560 Keller-Sutter Karin (RL, SG, zweite Vizepräsidentin) 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 337, 343 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 485 16.010 Delegation Efta/Europäisches Parlament. Bericht 2015: 269 15.074 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Albanien: 263 15.070 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein: 263 15.071 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen: 263 15.066 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Oman: 263 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 313 15.064 Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen mit Belize und Grenada: 263 16.3094 Interpellation Keller-Sutter Karin. Durchbindungen im Fernverkehr. Zufall statt Planung?: 293 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 550 16.3225 Motion Hegglin Peter. Einführung eines AHV-Referenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung: 563 14.3135 Motion Müller Walter. Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps: 473 Keller-Sutter Karin (RL, SG, zweite Vizepräsidentin) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 313 16.010 Délégation AELE/Parlement européen. Rapport 2015: 269 15.071 Double imposition. Convention avec la Norvège: 263 15.074 Double imposition. Convention avec l'Albanie: 263 15.070 Double imposition. Convention avec le Liechtenstein: 263 15.066 Double imposition. Convention avec Oman: 263 15.064 Echange de renseignements en matière fiscale. Accords avec le Belize et la Grenade: 263 15.325 Initiative cantonale Genève. Stop au secret des négociations de l'accord sur le commerce des services: 502 16.300 Initiative cantonale Saint-Gall. Garantir la sécurité malgré les flux de réfugiés: 545 16.401 Initiative parlementaire CSSS-CN. Prolongation de la validité de l'article 55a LAMal: 334 16.3094 Interpellation Keller-Sutter Karin. Liaisons du trafic longue distance. Hasard ou planification?: 293 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 550 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 248, 431 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 306 Liste des orateurs Conseil des Etats XXIV Session d'été 2016 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 526 16.401 Parlamentarische Initiative SGK-NR. Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG: 334 15.325 Standesinitiative Genf. Transparenz bei den Verhandlungen für ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen: 502 16.300 Standesinitiative St. Gallen. Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten: 545 14.053 Strafregistergesetz: 306 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 248, 431 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 337, 343 15.075 Loi sur les produits du tabac: 485 16.3225 Motion Hegglin Peter. Instaurer un âge AVS de référence et le lier à l'espérance de vie moyenne: 563 14.3135 Motion Müller Walter. Sous-effectif inadmissible du Corps des gardes-frontière en Suisse orientale: 473 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 526 Kuprecht Alex (V, SZ) 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 394 15.069 Geldspielgesetz: 388, 389 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 549 16.015 Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Nato. Bericht: 501 Kuprecht Alex (V, SZ) 16.015 Délégation suisse auprès de l'Assemblée parlementaire de l'OTAN. Rapport: 501 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 549 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 388, 389 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 394 Leuthard Doris, Bundesrätin 15.037 Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Teilrevision: 289 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 275, 279, 282, 284, 286, 288 16.3229 Interpellation Fetz Anita. AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen: 291 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Atomkonzerne in Schieflage. Die KEV oder Strategieentscheide als Ursache?: 293 16.3231 Interpellation Hêche Claude. Bundespolitik für die ländlichen Räume und die Berggebiete. Wie beteiligen sich die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag?: 500 16.3054 Interpellation Janiak Claude. AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen?: 291 16.3094 Interpellation Keller-Sutter Karin. Durchbindungen im Fernverkehr. Zufall statt Planung?: 294 16.3226 Interpellation Rechsteiner Paul. Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?: 299, 300 16.3095 Interpellation Rechsteiner Paul. Bahnverbindungen im Rheintal: 295 16.3082 Interpellation Seydoux-Christe Anne. Weite, wenn nicht gar exzessive Auslegung von Artikel 30 Absatz 1bis RPV durch das Bundesamt für Raumentwicklung: 297 15.079 Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung: 491 13.3818 Motion Darbellay Christophe. Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit: 494 13.3790 Motion Gysi Barbara. Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung: 493 16.3038 Motion Häberli-Koller Brigitte. Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen einfacher ermöglichen: 498 12.4155 Motion Killer Hans. Restwassersanierungen dürfen nur zu minimalem Produktionsausfall führen: 492 Leuthard Doris, Bundesrätin 16.3229 Interpellation Fetz Anita. Centrale nucléaire de Fessenheim. Les copropriétaires suisses doivent prendre leurs responsabilités: 291 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Difficultés financières des groupes nucléaires. La faute à la RPC ou à des décisions stratégiques?: 293 16.3231 Interpellation Hêche Claude. Politique de la Confédération pour les espaces ruraux et les régions de montagne. Quelle participation de Swisscom, les CFF, La Poste et RUAG?: 500 16.3054 Interpellation Janiak Claude. Centrale nucléaire de Fessenheim. Comment le Conseil fédéral compte-t-il protéger la population du nord-ouest de la Suisse contre de nouveaux accidents?: 291 16.3094 Interpellation Keller-Sutter Karin. Liaisons du trafic longue distance. Hasard ou planification?: 294 16.3226 Interpellation Rechsteiner Paul. Bradage des centrales hydrauliques suisses?: 299, 300 16.3095 Interpellation Rechsteiner Paul. Liaisons ferroviaires dans la vallée du Rhin: 295 16.3082 Interpellation Seydoux-Christe Anne. Interprétation extensive, voire excessive, de l'article 30 alinéa 1bis OAT par l'Office fédéral du développement territorial: 297 15.037 Loi sur la durée du travail. Révision partielle: 289 15.079 Moratoire sur l'exportation d'éléments combustibles usés pour le retraitement. Prolongation: 491 13.3818 Motion Darbellay Christophe. Pour une admission simplifiée des véhicules à moteur et plus de sécurité routière: 494 13.3790 Motion Gysi Barbara. Simplifier les possibilités de parcage pour personnes à mobilité réduite: 493 16.3038 Motion Häberli-Koller Brigitte. Faciliter la construction et la modification de stations de transformation et d'autres installations électriques: 498 12.4155 Motion Killer Hans. Assainissement des débits résiduels. La perte de production doit être minimale: 492 15.3534 Motion Niederberger Paul. Permettre une régulation adéquate des populations de cygnes tuberculés: 496 Sommersession 2016 XXV Ständerat Rednerliste 15.3534 Motion Niederberger Paul. Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen: 496 15.4032 Motion Rickli Natalie Simone. Vollständiger Bericht zum Service public. Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen: 498 15.3603 Motion Wasserfallen Christian. SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern: 497 16.3051 Postulat Eder Joachim. Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse. Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme: 499 15.4032 Motion Rickli Natalie Simone. Rapport complet sur le service public. Tenir compte des interventions parlementaires: 498 15.3603 Motion Wasserfallen Christian. SSR. Instaurer la transparence des coûts et accroître l'efficacité des coûts: 497 16.3051 Postulat Eder Joachim. Abandon des raccordements téléphoniques analogiques. Incidences sur les téléphones installés dans les ascenseurs et sur les autres systèmes d'alarme: 499 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 275, 279, 282, 284, 286, 288 Levrat Christian (S, FR) 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 337 16.014 Delegation bei der APF. Bericht 2015: 501 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 309, 325, 445, 447, 530, 544 13.3740 Motion Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Grundsätze zur Lösung des «Too big to fail»-Problems: 477 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 527 13.3743 Motion sozialdemokratische Fraktion. Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem: 477 16.005 Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahre 2015. Bericht: 268 16.003 Staatsrechnung 2015: 423 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 250, 258, 426, 435 Levrat Christian (S, FR) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 309, 325, 445, 447, 530, 544 16.003 Compte d'Etat 2015: 423 16.014 Délégation auprès de l'APF. Rapport 2015: 501 16.005 Haute surveillance sur la construction de la NLFA en 2015. Rapport: 268 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 250, 258, 426, 435 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 337 13.3740 Motion groupe de l'Union démocratique du Centre. Principes visant à régler le problème des établissements dits «too big to fail»: 477 13.3743 Motion groupe socialiste. Motion garantie bancaire. Séparation des activités bancaires: 477 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 527 Lombardi Filippo (C, TI) 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 342 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 486 16.013 Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht 2015: 485 16.011 Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Bericht 2015: 270 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 316, 447 15.069 Geldspielgesetz: 378, 387 14.024 Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung von Motionen: 533 15.3484 Motion grüne Fraktion. Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen: 536 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 527 Lombardi Filippo (C, TI) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 316, 447 16.011 Délégation auprès de l'Assemblée parlementaire de l'OSCE. Rapport 2015: 270 16.013 Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport 2015: 485 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 342 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 378, 387 15.075 Loi sur les produits du tabac: 486 14.024 Mesures visant à garantir une meilleure compatibilité des initiatives populaires avec les droits fondamentaux. Rapport du Conseil fédéral sur le classement de motions: 533 15.3484 Motion groupe des Verts. Tragédie qui frappe les réfugiés en Méditerranée. Apporter une aide massive et immédiate sur place et créer des ouvertures dans la forteresse Europe: 536 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 527 Luginbühl Werner (BD, BE) 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 272, 275, 276, 277, 279, 281, 282, 283, 284, 285, 287, 289 Luginbühl Werner (BD, BE) 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 552 12.4155 Motion Killer Hans. Assainissement des débits résiduels. La perte de production doit être minimale: 491 Liste des orateurs Conseil des Etats XXVI Session d'été 2016 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 552 12.4155 Motion Killer Hans. Restwassersanierungen dürfen nur zu minimalem Produktionsausfall führen: 491 15.3534 Motion Niederberger Paul. Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen: 496 15.3534 Motion Niederberger Paul. Permettre une régulation adéquate des populations de cygnes tuberculés: 496 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 272, 275, 276, 277, 279, 281, 282, 283, 284, 285, 287, 289 Maurer Ueli, Bundesrat 15.074 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Albanien: 263 15.070 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein: 263 15.071 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen: 263 15.066 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Oman: 263 15.064 Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen mit Belize und Grenada: 263 16.3083 Interpellation Abate Fabio. Grenzüberschreitender Zugang zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen. Was ist der aktuelle Stand?: 532 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 531, 532 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Beseitigung der Heiratsstrafe: 481 13.3740 Motion Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Grundsätze zur Lösung des «Too big to fail»Problems: 477 11.3677 Motion Ingold Maja. Gesetzliche Grundlage für Alkoholtestkäufe: 478 14.3135 Motion Müller Walter. Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps: 474 13.3743 Motion sozialdemokratische Fraktion. Bankensicherheitsmotion. SwissnessTrennbankensystem: 477 16.003 Staatsrechnung 2015: 413 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 246, 247, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 435, 436 16.007 Voranschlag 2016. Nachtrag I: 413 Maurer Ueli, Bundesrat 16.007 Budget 2016. Supplément I: 413 16.003 Compte d'Etat 2015: 413 15.071 Double imposition. Convention avec la Norvège: 263 15.074 Double imposition. Convention avec l'Albanie: 263 15.070 Double imposition. Convention avec le Liechtenstein: 263 15.066 Double imposition. Convention avec Oman: 263 15.064 Echange de renseignements en matière fiscale. Accords avec le Belize et la Grenade: 263 16.3083 Interpellation Abate Fabio. Accès au marché italien pour les fournisseurs suisses de services financiers. Où en sommes-nous?: 532 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 246, 247, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 435, 436 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 531, 532 16.3044 Motion Bischof Pirmin. Eliminer la pénalisation fiscale due au mariage: 481 13.3740 Motion groupe de l'Union démocratique du Centre. Principes visant à régler le problème des établissements dits «too big to fail»: 477 13.3743 Motion groupe socialiste. Motion garantie bancaire. Séparation des activités bancaires: 477 11.3677 Motion Ingold Maja. Bases légales pour les achats tests d'alcool: 478 14.3135 Motion Müller Walter. Sous-effectif inadmissible du Corps des gardes-frontière en Suisse orientale: 474 Maury Pasquier Liliane (S, GE) 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 440 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 320 16.3148 Interpellation Maury Pasquier Liliane. Intersexuelle Menschen. Das Zwischenspiel dauert schon zu lange: 561 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 548 16.012 Parlamentarierdelegation beim Europarat. Bericht 2015: 270 16.401 Parlamentarische Initiative SGK-NR. Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG: 335 16.3075 Postulat Jositsch Daniel. Pädophilie. Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz: 559 15.325 Standesinitiative Genf. Transparenz bei den Verhandlungen für ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen: 503 Maury Pasquier Liliane (S, GE) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 320 16.012 Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport 2015: 270 15.325 Initiative cantonale Genève. Stop au secret des négociations de l'accord sur le commerce des services: 503 16.401 Initiative parlementaire CSSS-CN. Prolongation de la validité de l'article 55a LAMal: 335 16.3148 Interpellation Maury Pasquier Liliane. Personnes intersexuées. L'interlude a assez duré: 561 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 548 15.075 Loi sur les produits du tabac: 440 16.3075 Postulat Jositsch Daniel. Pédophilie. Projet de prévention du type «Ne pas passer à l'acte» en Suisse: 559 Minder Thomas (V, SH) 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 393 Minder Thomas (V, SH) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 313 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 306 Sommersession 2016 XXVII Ständerat Rednerliste 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 313 13.3740 Motion Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Grundsätze zur Lösung des «Too big to fail»Problems: 476 16.3036 Motion Minder Thomas. Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten: 519 15.3534 Motion Niederberger Paul. Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen: 496 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 526 13.3743 Motion sozialdemokratische Fraktion. Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem: 476 14.053 Strafregistergesetz: 306 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 393 13.3740 Motion groupe de l'Union démocratique du Centre. Principes visant à régler le problème des établissements dits «too big to fail»: 476 13.3743 Motion groupe socialiste. Motion garantie bancaire. Séparation des activités bancaires: 476 16.3036 Motion Minder Thomas. Coopération au développement. Privilégier les pays avec une grande proportion de migrants arrivés en Suisse: 519 15.3534 Motion Niederberger Paul. Permettre une régulation adéquate des populations de cygnes tuberculés: 496 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 526 Müller Damian (RL, LU) 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 341 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 315 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 363 16.3036 Motion Minder Thomas. Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten: 521 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 526 Müller Damian (RL, LU) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 315 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 341 16.3036 Motion Minder Thomas. Coopération au développement. Privilégier les pays avec une grande proportion de migrants arrivés en Suisse: 521 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 526 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 363 Müller Philipp (RL, AG) 16.3039 Interpellation Müller Philipp. Eritrea. Ist die Schweiz über die Lage vor Ort informiert?: 521 13.3818 Motion Darbellay Christophe. Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit: 494 16.3036 Motion Minder Thomas. Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten: 520 08.432 Parlamentarische Initiative Marra Ada. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen: 449 15.413 Parlamentarische Initiative Regazzi Fabio. Via sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raserdelikts: 407 15.456 Parlamentarische Initiative Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr: 410 16.3267 Postulat KVF-SR. Evaluation von Via sicura: 407 16.003 Staatsrechnung 2015: 415, 421 Müller Philipp (RL, AG) 16.003 Compte d'Etat 2015: 415, 421 08.432 Initiative parlementaire Marra Ada. La Suisse doit reconnaître ses enfants: 449 15.413 Initiative parlementaire Regazzi Fabio. Via sicura. Supprimer rapidement les excès et les effets secondaires indésirables associés au délit de chauffard: 407 15.456 Initiative parlementaire Reimann Maximilian. Relever l'examen de contrôle périodique effectué par un médecin-conseil de 70 à 75 ans pour les conducteurs âgés: 410 16.3039 Interpellation Müller Philipp. Erythrée. La Suisse est-elle au fait de la situation sur place?: 521 13.3818 Motion Darbellay Christophe. Pour une admission simplifiée des véhicules à moteur et plus de sécurité routière: 494 16.3036 Motion Minder Thomas. Coopération au développement. Privilégier les pays avec une grande proportion de migrants arrivés en Suisse: 520 16.3267 Postulat CTT-CE. Evaluation du programme Via sicura: 407 Noser Ruedi (RL, ZH) 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 340 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 322 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 365 16.3227 Motion Noser Ruedi. Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse: 564 Noser Ruedi (RL, ZH) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 322 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 252, 259, 429 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 340 16.3227 Motion Noser Ruedi. Supprimer l'obligation des cours pour les détenteurs de chiens: 564 Liste des orateurs Conseil des Etats XXVIII Session d'été 2016 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus: 540, 542 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz: 351 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 252, 259, 429 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Parité salariale. Mécanismes de contrôle: 540, 542 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Création du marché unique numérique européen. Conséquences pour la Suisse: 351 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 365 Parmelin Guy, conseiller fédéral 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 395, 397, 399, 401 14.4265 Motion Brunner Toni. Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee: 403 16.3146 Motion Föhn Peter. Sicherung des Programms «Jugend und Sport»: 405 16.3053 Motion Jositsch Daniel. Drogensuchtests in der Armee: 404 14.3702 Motion Schläfli Urs. Keine modernen Söldner: 402 10.417 Parlamentarische Initiative Lüscher Christian. Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten: 391 Parmelin Guy, conseiller fédéral 10.417 Initiative parlementaire Lüscher Christian. Extension des droits des lésés dans la procédure pénale militaire: 391 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 395, 397, 399, 401 14.4265 Motion Brunner Toni. Du lait frais suisse pour les soldats de notre armée: 403 16.3146 Motion Föhn Peter. Garantir le programme «Jeunesse et Sport»: 405 16.3053 Motion Jositsch Daniel. Dépistage des drogues au sein de l'armée: 404 14.3702 Motion Schläfli Urs. Empêcher le mercenariat moderne: 402 Rechsteiner Paul (S, SG) 15.037 Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Teilrevision: 289 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 338 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 487 16.3226 Interpellation Rechsteiner Paul. Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?: 298, 300 16.3095 Interpellation Rechsteiner Paul. Bahnverbindungen im Rheintal: 294 16.3144 Interpellation Rechsteiner Paul. Einbürgerung von Secondos fördern: 330 16.3145 Interpellation Rechsteiner Paul. Nationale Konferenz zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt: 331 13.3790 Motion Gysi Barbara. Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung: 492 16.3225 Motion Hegglin Peter. Einführung eines AHVReferenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung: 563, 564 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus: 541 Rechsteiner Paul (S, SG) 16.3226 Interpellation Rechsteiner Paul. Bradage des centrales hydrauliques suisses?: 298, 300 16.3145 Interpellation Rechsteiner Paul. Conférence nationale. Intégration des réfugiés dans la société et sur le marché du travail: 331 16.3144 Interpellation Rechsteiner Paul. Encourager la naturalisation des secondos: 330 16.3095 Interpellation Rechsteiner Paul. Liaisons ferroviaires dans la vallée du Rhin: 294 15.037 Loi sur la durée du travail. Révision partielle: 289 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 338 15.075 Loi sur les produits du tabac: 487 13.3790 Motion Gysi Barbara. Simplifier les possibilités de parcage pour personnes à mobilité réduite: 492 16.3225 Motion Hegglin Peter. Instaurer un âge AVS de référence et le lier à l'espérance de vie moyenne: 563, 564 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Parité salariale. Mécanismes de contrôle: 541 Rieder Beat (C, VS) 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 342 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 273 15.069 Geldspielgesetz: 463 16.3141 Interpellation Rieder Beat. Ausländische Polizeieinsätze. Spielt das Fedpol mit der Souveränität unseres Landes?: 329 15.413 Parlamentarische Initiative Regazzi Fabio. Via sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raserdelikts: 408 16.3267 Postulat KVF-SR. Evaluation von Via sicura: 408 Rieder Beat (C, VS) 15.413 Initiative parlementaire Regazzi Fabio. Via sicura. Supprimer rapidement les excès et les effets secondaires indésirables associés au délit de chauffard: 408 16.3141 Interpellation Rieder Beat. Engagements de polices étrangères. Fedpol plaisante-t-elle avec la souveraineté de notre pays?: 329 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 342 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 463 16.3267 Postulat CTT-CE. Evaluation du programme Via sicura: 408 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 273 Sommersession 2016 XXIX Ständerat Rednerliste Savary Géraldine (S, VD) 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 398 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 366 Savary Géraldine (S, VD) 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 398 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 366 Schmid Martin (RL, GR) 15.074 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Albanien: 262 15.070 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein: 262 15.071 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen: 262 15.066 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Oman: 262 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 277, 284, 287 15.069 Geldspielgesetz: 382, 389 15.064 Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen mit Belize und Grenada: 262 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 530, 531 15.3209 Motion Fournier Jean-René. Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen: 470 13.3740 Motion Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Grundsätze zur Lösung des «Too big to fail»Problems: 475, 477 14.4098 Motion Müller Walter. Agrarpolitik. Administrativen Aufwand massgeblich reduzieren: 517 13.3743 Motion sozialdemokratische Fraktion. Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem: 475, 477 15.303 Standesinitiative Genf. Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten sowie von Mitarbeitenden anderer Schweizer Unternehmen!: 266 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 256, 258, 260, 430 Schmid Martin (RL, GR) 15.071 Double imposition. Convention avec la Norvège: 262 15.074 Double imposition. Convention avec l'Albanie: 262 15.070 Double imposition. Convention avec le Liechtenstein: 262 15.066 Double imposition. Convention avec Oman: 262 15.064 Echange de renseignements en matière fiscale. Accords avec le Belize et la Grenade: 262 15.303 Initiative cantonale Genève. Non à la criminalisation automatique des employés de banque – et des autres entreprises suisses!: 266 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 256, 258, 260, 430 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 530, 531 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 382, 389 15.3209 Motion Fournier Jean-René. Permettre aux banques de dresser l'état des fonds propres d'après les normes Swiss GAAP RPC pour les engagements résultant des caisses de pension: 470 13.3740 Motion groupe de l'Union démocratique du Centre. Principes visant à régler le problème des établissements dits «too big to fail»: 475, 477 13.3743 Motion groupe socialiste. Motion garantie bancaire. Séparation des activités bancaires: 475, 477 14.4098 Motion Müller Walter. Politique agricole. Réduire significativement la charge administrative: 517 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 277, 284, 287 Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 343 16.001 Geschäftsbericht des Bundesrates 2015: 511 15.080 Innosuisse-Gesetz: 345, 346, 347 16.3081 Interpellation Vonlanthen Beat. Frankenstärke. Mangelnde Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen: 354 14.067 Landesversorgungsgesetz. Totalrevision: 484 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369 13.3043 Motion Bourgeois Jacques. Verfolgung von Zuwiderhandlungen. Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes: 518 15.3445 Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken: 514 14.3175 Motion Hausammann Markus. Reduktion der Lebensmittelverluste: 516 14.4098 Motion Müller Walter. Agrarpolitik. Administrativen Aufwand massgeblich reduzieren: 517 15.3400 Motion Vogler Karl. Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen: 514 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Die Freibergerrasse und den Wissensschatz der Züchterinnen und Züchter retten: 349 Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident 15.080 Innosuisse. Loi fédérale: 345, 346, 347 16.3081 Interpellation Vonlanthen Beat. Les entreprises suisses désavantagées par le franc fort lors de l'attribution de marchés publics: 354 14.067 Loi sur l'approvisionnement du pays. Révision totale: 484 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 343 13.3043 Motion Bourgeois Jacques. Répression des fraudes. Mise en application de l'article 182 de la loi sur l'agriculture: 518 15.3445 Motion groupe libéral-radical. Réduction de la bureaucratie. Faire analyser les coûts de la réglementation par un organe indépendant: 514 14.3175 Motion Hausammann Markus. Réduire le gaspillage alimentaire: 516 14.4098 Motion Müller Walter. Politique agricole. Réduire significativement la charge administrative: 517 15.3400 Motion Vogler Karl. Eviter la bureaucratie inutile grâce à l'analyse efficace des besoins et à l'évaluation des conséquences de la réglementation: 514 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs: 349 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Une stratégie valeur ajoutée en plus d'une stratégie qualité: 353 Liste des orateurs Conseil des Etats XXX Session d'été 2016 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Zusätzlich zur Qualitätsstrategie noch eine Mehrwertstrategie: 353 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz: 351 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Création du marché unique numérique européen. Conséquences pour la Suisse: 351 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369 16.001 Rapport de gestion du Conseil fédéral 2015: 511 Seydoux-Christe Anne (C, JU) 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 315 15.069 Geldspielgesetz: 377 16.002 Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2015: 506 16.3082 Interpellation Seydoux-Christe Anne. Weite, wenn nicht gar exzessive Auslegung von Artikel 30 Absatz 1bis RPV durch das Bundesamt für Raumentwicklung: 296 14.3219 Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen: 525, 528 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Die Freibergerrasse und den Wissensschatz der Züchterinnen und Züchter retten: 348 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Zusätzlich zur Qualitätsstrategie noch eine Mehrwertstrategie: 352 16.021 Tätigkeiten der Delegationen für die Beziehungen zu den Nachbarstaaten. Bericht der 49. Legislaturperiode: 484 Seydoux-Christe Anne (C, JU) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 315 16.021 Activités des délégations permanentes chargées des relations avec les parlements des Etats limitrophes. Rapport de la 49e législature: 484 16.3082 Interpellation Seydoux-Christe Anne. Interprétation extensive, voire excessive, de l'article 30 alinéa 1bis OAT par l'Office fédéral du développement territorial: 296 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 377 14.3219 Motion Reimann Lukas. Retirer la demande d'adhésion à l'UE et dire les choses telles qu'elles sont: 525, 528 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs: 348 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Une stratégie valeur ajoutée en plus d'une stratégie qualité: 352 16.002 Rapport de gestion du Tribunal fédéral 2015: 506 Sommaruga Simonetta, Bundesrätin 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 325, 448, 544 15.069 Geldspielgesetz: 374, 378, 381, 382, 383, 384, 387, 388, 390, 454, 456, 457, 458, 459, 460, 464 16.3144 Interpellation Rechsteiner Paul. Einbürgerung von Secondos fördern: 331 16.3145 Interpellation Rechsteiner Paul. Nationale Konferenz zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt: 332 16.3141 Interpellation Rieder Beat. Ausländische Polizeieinsätze. Spielt das Fedpol mit der Souveränität unseres Landes?: 329 14.024 Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung von Motionen: 534 15.3484 Motion grüne Fraktion. Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen: 537 16.3037 Motion Janiak Claude. Amtsgeheimnis und Behördenkooperation. Ergänzung von Artikel 320 Ziffer 2 StGB: 469 15.3653 Motion Munz Martina. Ausbildung für Flüchtlinge zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration: 540 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus: 542 08.432 Parlamentarische Initiative Marra Ada. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen: 449 14.053 Strafregistergesetz: 303, 307 Sommaruga Simonetta, Bundesrätin 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 325, 448, 544 08.432 Initiative parlementaire Marra Ada. La Suisse doit reconnaître ses enfants: 449 16.3145 Interpellation Rechsteiner Paul. Conférence nationale. Intégration des réfugiés dans la société et sur le marché du travail: 332 16.3144 Interpellation Rechsteiner Paul. Encourager la naturalisation des secondos: 331 16.3141 Interpellation Rieder Beat. Engagements de polices étrangères. Fedpol plaisante-t-elle avec la souveraineté de notre pays?: 329 14.053 Loi sur le casier judiciaire: 303, 307 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 374, 378, 381, 382, 383, 384, 387, 388, 390, 454, 456, 457, 458, 459, 460, 464 14.024 Mesures visant à garantir une meilleure compatibilité des initiatives populaires avec les droits fondamentaux. Rapport du Conseil fédéral sur le classement de motions: 534 15.3484 Motion groupe des Verts. Tragédie qui frappe les réfugiés en Méditerranée. Apporter une aide massive et immédiate sur place et créer des ouvertures dans la forteresse Europe: 537 16.3037 Motion Janiak Claude. Secret de fonction et coopération entre les autorités. Révision de l'article 320 chiffre 2 CP: 469 15.3653 Motion Munz Martina. Former les réfugiés pour une intégration durable sur le marché du travail: 540 10.3934 Motion Simoneschi-Cortesi Chiara. Parité salariale. Mécanismes de contrôle: 542 Stöckli Hans (S, BE) 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte: 439 Stöckli Hans (S, BE) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 320 Sommersession 2016 XXXI Ständerat Rednerliste 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 320 16.001 Geschäftsbericht des Bundesrates 2015: 507 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit: 547 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 364, 369 14.024 Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung von Motionen: 533 11.3677 Motion Ingold Maja. Gesetzliche Grundlage für Alkoholtestkäufe: 478 08.432 Parlamentarische Initiative Marra Ada. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen: 451, 453 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 255 08.432 Initiative parlementaire Marra Ada. La Suisse doit reconnaître ses enfants: 451, 453 15.083 LAMal. Renforcement de la qualité et de l'économicité: 547 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 255 15.075 Loi sur les produits du tabac: 439 14.024 Mesures visant à garantir une meilleure compatibilité des initiatives populaires avec les droits fondamentaux. Rapport du Conseil fédéral sur le classement de motions: 533 11.3677 Motion Ingold Maja. Bases légales pour les achats tests d'alcool: 478 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 364, 369 16.001 Rapport de gestion du Conseil fédéral 2015: 507 Thurnherr Walter, Bundeskanzler 16.006 Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015. Bericht: 444, 445 Thurnherr Walter, Bundeskanzler 16.006 Motions et postulats des conseils législatifs en 2015. Rapport: 444, 445 Vonlanthen Beat (C, FR) 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 273, 277, 283, 288 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien: 322, 447 16.3096 Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. Das ausgewogene Aufgleisen eines Jahrhundertprojekts: 295 16.3081 Interpellation Vonlanthen Beat. Frankenstärke. Mangelnde Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen: 354 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz: 350, 351 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 433 Vonlanthen Beat (C, FR) 16.028 Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie: 322, 447 16.3096 Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. La mise en place minutieuse du projet du siècle: 295 16.3081 Interpellation Vonlanthen Beat. Les entreprises suisses désavantagées par le franc fort lors de l'attribution de marchés publics: 354 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 433 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Création du marché unique numérique européen. Conséquences pour la Suisse: 350, 351 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 273, 277, 283, 288 Wicki Hans (RL, NW) 15.037 Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Teilrevision: 289 Wicki Hans (RL, NW) 15.037 Loi sur la durée du travail. Révision partielle: 289 Zanetti Roberto (S, SO) 16.026 Armeebotschaft 2016 (Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016, Immobilienprogramm VBS 2016): 393, 395, 398, 399 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: 341 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 278 15.069 Geldspielgesetz: 381, 459 16.016 Legislaturplanung 2015–2019: 362 16.003 Staatsrechnung 2015: 416 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III: 245, 246, 247, 248, 253, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 425, 435, 436 Zanetti Roberto (S, SO) 16.003 Compte d'Etat 2015: 416 15.049 Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III: 245, 246, 247, 248, 253, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 425, 435, 436 14.095 Loi sur les heures d'ouverture des magasins: 341 15.069 Loi sur les jeux d'argent: 381, 459 16.026 Message sur l'armée 2016 (plafond des dépenses de l'armée pour 2017–2020, programme d'armement 2016, programme immobilier du DDPS 2016): 393, 395, 398, 399 16.016 Programme de la législature 2015–2019: 362 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 278 Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale Ständerat – Conseil des Etats 2016 Sommersession – 4. Tagung der 50. Amtsdauer Session d'été – 4e session de la 50e législature Erste Sitzung – Première séance Montag, 30. Mai 2016 Lundi, 30 mai 2016 16.15 h et à chacun que l'embarquement en gare de Berne se fera entre 7h et 7h40. Les contrôles de sécurité sont particulièrement importants, ce qui fait que cette «fenêtre de tir» doit être respectée pour pouvoir accéder aux trains en temps et en heure. Vous avez aussi reçu un badge et vous devez porter une carte d'identité avec photographie durant toute la journée. Donc soyez bien attentifs aux différentes informations qui vous ont été données et soyez présents au plus tard à 7h40 à la gare de Berne. 16.9001 16.9003 Mitteilungen des Präsidenten Communications du président Nachruf Eloge funèbre Le président (Comte Raphaël, président): La session d'été du Conseil des Etats est ouverte. Puisse la raison et la sagesse nous accompagner durant nos travaux! Avant de passer au premier objet de l'ordre du jour, j'ai quelques informations à vous communiquer. Comme vous le remarquez, les microphones se sont mis en grève. Cela signifie que nous avons dû installer des microphones provisoires qui, visiblement, créent des interférences avec les téléphones portables ou je ne sais quels autres appareils. Nous allons donc essayer de travailler dans ces conditions-là. Il faudra donc à chaque fois parler dans le microphone qui vous sera distribué. Il faut absolument parler dans le microphone puisque c'est le seul moyen d'avoir une trace dans le Bulletin officiel des propos importants que vous ne manquerez pas de prononcer durant nos travaux. Si la situation s'arrange durant les prochains jours, nous renoncerons sans doute à cette installation provisoire. Je tiens à féliciter les députés Erich Ettlin et Stefan Engler, qui fêtent aujourd'hui leur anniversaire. Nous leur présentons tous nos voeux. (Applaudissements) Monsieur Lombardi a eu son anniversaire hier, mais nous sommes persuadés que la fête a duré au-delà de minuit (Hilarité) et nous pouvons donc en toute bonne conscience lui souhaiter également un excellent anniversaire! (Applaudissements) Concernant le programme de la session d'été, différents objets ont été retirés du programme de la session, car ils n'étaient pas prêts pour le traitement au conseil. La liste de ces objets vous est distribuée sous forme écrite. Concernant le 1er juin, je vous rappelle que nous ne siégerons pas, mais que nous aurons une mission importante, puisqu'il s'agira d'inaugurer le plus long tunnel du monde. Vous avez reçu une invitation en bonne et due forme, en tout cas si vous vous êtes inscrits. Je tiens à rappeler à chacune Le président (Comte Raphaël, président): Nous devons malheureusement commencer cette session par trois éloges funèbres. Rappelons tout d'abord la mémoire de l'ancien président du Conseil national Victor Ruffy, décédé le 19 mars dernier à l'âge de 79 ans. Victor Ruffy était issu d'une famille éminente de politiciens vaudois. Au XIXe siècle, son arrière-grandpère Victor Ruffy et son grand-père Eugène Ruffy avaient également présidé le Conseil national avant d'être élus au Conseil fédéral. Victor Ruffy a représenté le Parti socialiste du canton de Vaud au sein du Conseil national de 1982 à 1999 après avoir activement participé à la vie politique de sa commune de Morrens et siégé au Grand Conseil vaudois. Titulaire d'un doctorat en géographie, il a travaillé au Service de l'aménagement du territoire du canton de Vaud, ainsi que comme chargé d'enseignement. Au sein du Conseil national, Victor Ruffy a participé aux travaux de plus de 40 commissions ad hoc, ainsi que de la Commission de politique extérieure, qu'il a présidée. Il a également été membre de la Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Il a suivi avec grand intérêt les changements politiques survenus en Europe de l'Est à partir de la fin des années 1980. De mère slovène, il s'est engagé pour que la Suisse accompagne et soutienne activement le processus de démocratisation et le respect des droits de l'homme dans les nouveaux Etats d'Europe de l'Est. Outre la politique extérieure, la justice sociale et la protection de l'environnement lui tenaient également beaucoup à coeur. Victor Ruffy a été élu brillamment au perchoir du Conseil national lors de la session d'hiver 1989. Son successeur Ulrich Bremi l'a décrit comme un arbre impressionnant dans la forêt parlementaire; un arbre aux profondes racines radicales, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 16.9001 Conseil des Etats 244 au tronc social-démocrate colossal et portant les fruits de la solidarité et du dévouement. Victor Ruffy a démontré qu'en politique on n'obtient des résultats que si l'on s'ouvre aux avis des autres. Respecté et apprécié tant comme personne que comme homme politique, Victor Ruffy n'avait pas besoin de faire d'éclat pour être entendu. Il restait abordable et calme en toute circonstance. Ses convictions claires lui permettaient d'argumenter de manière pondérée, intelligente, et souvent avec une pointe d'humour. Il appréciait le dialogue et s'appliquait à trouver des solutions consensuelles lors des débats politiques. Son esprit curieux et cosmopolite le poussait à agir. Après s'être retiré de la politique fédérale, Victor Ruffy a présidé un groupe d'observateurs électoraux du Conseil de l'Europe lors d'élections communales au Kosovo. Les Albanais de Suisse ont salué son engagement pour l'adhésion de l'Albanie au Conseil de l'Europe et son fort soutien à la diaspora albanaise en Suisse. En dehors de la politique, Victor Ruffy se consacrait à sa famille, aux promenades, à la lecture et à la cuisine. Nous garderons de notre collègue le souvenir d'un homme et d'un politicien intègre, aimable et respecté. A sa famille, je présente les condoléances émues de l'Assemblée fédérale. Nous rendons également hommage à l'ancien président du Conseil des Etats Jost Dillier, qui nous a quittés le 28 avril dernier, à l'âge de 94 ans. Membre du PDC, Jost Dillier avait été élu en 1970 au Conseil des Etats par la Landsgemeinde d'Obwald. Il y a siégé jusqu'en 1982. Il avait exercé auparavant de nombreuses fonctions politiques dans son canton, dont celles de président de la commune de Sarnen et de député au Grand Conseil obwaldien. Docteur en droit, Jost Dillier dirigeait sa propre étude d'avocat et il a exercé de 1950 à 1985 la fonction de procureur suppléant du canton d'Obwald. Il a collaboré de nombreuses années au journal régional «Obwaldner Volksfreund». Pendant son mandat de conseiller aux Etats, Jost Dillier a participé aux travaux de plus de 150 commissions ad hoc et 11 commissions permanentes. Il s'est particulièrement illustré dans les questions de législation, la politique agricole et a été l'écoute des revendications de la classe moyenne. Lors de la session d'hiver 1981, il a été élu à l'unanimité à la tête du Conseil des Etats. Dans son discours d'ouverture, il a enjoint à ses collègues de faire passer la raison avant l'émotion dans leurs débats, afin de déboucher sur des solutions équilibrées. Jost Dillier était un président de conseil circonspect et posé. Ses collègues ont respecté le président comme ils avaient respecté le député loyal, avenant et plein d'humour et qui s'exprimait avec pondération. Ils ont toujours pris en compte son point de vue de juriste. Lors de la Landsgemeinde d'avril 1982, à une courte majorité, les électeurs ont décidé de ne pas le reconduire dans ses fonctions de conseiller aux Etats. Sa présidence de la Chambre haute a ainsi pris fin prématurément. Dans sa lettre d'adieux, Jost Dillier a avoué au vice-président Walter Weber qu'il lui était difficile de devoir quitter le conseil si précipitamment. Mais il disait avec philosophie: «En tant que démocrates, nous savons que le mandat dont nous sommes porteurs peut nous être retiré par toute décision majoritaire.» Ses nombreux engagements et obligations ne l'ont pas empêché de se consacrer à sa famille. Pour se ressourcer, il s'adonnait à la marche, à l'alpinisme et au ski de fond dans sa Suisse centrale bien-aimée. Il jouait aussi du violon et de l'alto au sein de l'orchestre associatif de Sarnen. Après la fin de sa carrière politique, Jost Dillier a encore présidé la Commission fédérale des installations électriques jusqu'en 1991, ainsi que la Commission AI du canton d'Obwald. Nous garderons de lui le souvenir d'un collègue compétent, intègre et dévoué. Nous adressons à sa famille les condoléances émues de l'Assemblée fédérale et de notre conseil. 30 mai 2016 Enfin, nous rendons également hommage à l'ancien président du Conseil national Anton Muheim, décédé le 11 mai dernier dans sa centième année. Anton Muheim a été élu au Conseil national en 1963, récupérant ainsi le siège perdu par son parti quatre ans auparavant. Il est resté membre de la Chambre basse jusqu'en 1983. En 1959, il était devenu le premier conseiller d'Etat lucernois socialiste, fonction qu'il avait occupée jusqu'en 1978. Né d'une famille modeste, Anton Muheim a étudié le droit et l'économie. Il a exercé la profession d'économiste puis ouvert son étude d'avocat. Au Conseil national, Anton Muheim a participé aux travaux de plus de 120 commissions ad hoc et a été membre de neuf commissions permanentes et, pendant six ans, de la Délégation auprès de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe. Grand défenseur des causes sociales et syndicales, il s'intéressait en particulier à la prévoyance professionnelle, à l'aménagement du territoire ainsi qu'aux questions internationales et institutionnelles. A la fin de l'année 1973, Anton Muheim avait été brillamment élu à la présidence du Conseil national. Son successeur, Simon Kohler, a souligné l'autorité naturelle, le calme, l'enthousiasme et l'intelligence avec lesquels il dirigeait les débats. Lors de son discours inaugural, Anton Muheim a plaidé en faveur du renforcement du Parlement par l'institution de services parlementaires plus efficaces et plus spécialisés. Il a en outre appelé ses collègues à s'inspirer, dans le cadre de leur travail parlementaire, de la citation gravée au fronton qui surplombe l'escalier menant à la salle du Conseil national: «Salus publica suprema lex esto», soit «Le bien commun est la loi suprême». Lorsque Anton Muheim a quitté le Conseil national, le journaliste Oskar Reck a reconnu en lui un homme politique de premier rang qui a passé quarante années sous les feux des projecteurs en conservant intactes son autorité ou ses compétences. Anton Muheim a en outre travaillé pour la Fédération suisse du sport travailliste et a pratiqué la gymnastique durant plusieurs dizaines d'années. Dévoué à sa famille, il avait renoncé à se porter candidat au Conseil fédéral en 1973. Après s'être retiré du Conseil national, ce grand amoureux de la nature et de la randonnée a fondé l'Association pour la protection du paysage du lac des Quatre-Cantons, qu'il a dirigée durant dix ans. Nous garderons d'Anton Muheim le souvenir d'une personne engagée, exemplaire et très appréciée, aussi bien sur le plan humain que sur le plan politique. Nous présentons à sa famille les condoléances émues de l'Assemblée fédérale. Je prie les membres du conseil ainsi que le public de bien vouloir se lever et d'observer une minute de silence. Der Rat erhebt sich zu Ehren der Verstorbenen L'assistance se lève pour honorer la mémoire des défunts 16.9001 Mitteilungen des Präsidenten Communications du président Le président (Comte Raphaël, président): Je me permets d'attirer encore votre attention sur un anniversaire particulier. Cette session le Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale fête ses 125 ans d'existence. C'est en 1891 qu'il est paru pour la première fois. Depuis lors, les débats de notre conseil sont transcrits intégralement et publiés, dans un souci de transparence à l'égard de la population, comme le prévoit l'article 158 de la Constitution fédérale. Au cours de ses 125 ans d'histoire, depuis les sténographes jusqu'à l'Internet, le Bulletin officiel a connu une évolution Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 245 prodigieuse. Les Services du Parlement ont publié un ouvrage fort bien documenté et richement illustré, qui aborde maints aspects inconnus de l'histoire des Chambres fédérales. Vous pouvez obtenir un exemplaire de ce livre passionnant au stand dressé devant le café Vallotton. Nous félicitons vivement toute l'équipe du Bulletin officiel et nous la remercions pour ses excellentes prestations! 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III Differenzen – Divergences Ständerat/Conseil des Etats 14.12.15 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 16.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 16.03.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 16.03.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.03.16 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 06.06.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 09.06.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 14.06.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) 1. Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) 1. Loi fédérale sur l'amélioration des conditions fiscales en vue de renforcer la compétitivité du site entrepreneurial suisse (Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III) Ziff. 1 Art. 23a Abs. 1 Antrag der Kommission ... verzichten. Ab dem zweiten Jahr nach Inkrafttreten der Änderung vom ... wird das Volumen dieser Gewinne, das weiterhin in den Beta-Faktoren gewichtet wird, jährlich um ein Fünftel reduziert. Antrag Hegglin Peter Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 1 art. 23a al. 1 Proposition de la commission ... 31 décembre 2015. A partir de la deuxième année après l'entrée en vigueur de la modification du ... le volume des bénéfices qui est toujours pondéré avec les facteurs bêtas, sera réduit d'un cinquième chaque année. Proposition Hegglin Peter Adhérer à la décision du Conseil national Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Erlauben Sie mir ein paar Vorbemerkungen, bevor wir wirklich ins harte Tagesgeschäft einsteigen. Die Unternehmenssteuerreform III ist in unserem Rat anlässlich einer ersten Beratung am 14. Dezember 2015 intensiv diskutiert worden. Der Nationalrat hat das Geschäft am 16. und 17. März dieses Jahres beraten und dabei eine beachtliche Anzahl ebenso beachtlicher Differenzen geschaffen. Es bleiben uns rund ein Dutzend Differenzen zu diskutieren. Mit Blick auf die heutige Traktandenliste und angesichts der politischen Bedeutung der Differenzen müssen wir uns ein bisschen sputen, wenn wir die Tagesordnungspunkte abtragen wollen. Ich werde mir deshalb alle Mühe Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.049 geben, möglichst kurz zu bleiben, und ich lade Sie ein, ebenfalls auf allzu ausführliche steuerrechtliche Seminarien für Fortgeschrittene zu verzichten. Trotzdem in aller Kürze zur Ausgangslage: Mit der Unternehmenssteuerreform III ging es ursprünglich darum, der internationalen Kritik Rechnung zu tragen und internationale Akzeptanz herzustellen, indem bei Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus bezüglich der kantonalen Steuern Steuerprivilegien beseitigt werden. Zweitens ging es darum, eine international kompetitive Unternehmenssteuerbelastung zu bewahren und damit eine Flucht hochmobiler Steuerpflichtiger zu verhindern bzw. auch in Zukunft ein attraktiver Standort für zuziehende Unternehmen zu sein. Schliesslich ging es auch noch darum, die finanzielle Ergiebigkeit der Unternehmenssteuer für Bund, Kantone und Gemeinden zu sichern. Es ist also ein ziemlich schwieriges Zieldreieck. Vor allem die Ziele einer kompetitiven Unternehmenssteuerbelastung und der Ergiebigkeit der Unternehmenssteuer stehen ja in einem gewissen Spannungsverhältnis. Hier politisch akzeptierte Gleichgewichte zu finden dürfte recht schwierig sein, und um dies zu erreichen, müssen Kompromisse eingegangen und muss auf Maximalforderungen verzichtet werden, und zwar von allen Seiten. So ist denn auch sowohl in der ständerätlichen als auch in der nationalrätlichen Debatte das geflügelte Wort des überladenen Fuders mehrmals gefallen. Unsere Kommission hat sich an ihren Sitzungen vom 11./ 12. April und vom 2. Mai 2016 während insgesamt über acht Stunden intensiv mit den Differenzen auseinandergesetzt. Für eine Differenzbereinigung ist das relativ viel Zeit. Wir haben bei dieser Gelegenheit noch einmal eine Vertretung der Finanzdirektorenkonferenz angehört. Die Finanzdirektorenkonferenz hat sich zusätzlich mit einem Schreiben vom 17. Mai 2016 an uns und an die Mitglieder des Nationalrates gewandt. Ich werde mir bei den einzelnen Differenzen erlauben, die jeweilige Position der Kantone zu erwähnen, ist es doch so, dass insbesondere im Ständerat der Stimme der Kantone sehr aufmerksam zugehört wird. Aufgrund der Beschlüsse des Nationalrates hatte an der Sitzung vom 11./12. April eine satte Mehrheit unserer WAK im Rahmen einer Risikoabschätzung für den Fall einer Referendumsabstimmung den Versuch eines Kompromisses ins Auge gefasst. Dabei hätte insbesondere die Dividendenteilbesteuerung im Steuerharmonisierungsgesetz erneut diskutiert werden sollen. Das Konzept sah eine Mindestbesteuerung von 60 Prozent vor. Daneben hätte bezüglich der zinsbereinigten Gewinnsteuer dem Nationalrat gefolgt und die Tonnage Tax in eine separate Vorlage ausgegliedert werden sollen. Zusätzlich sollte betreffend den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer am Beschluss unseres Rates festgehalten werden, also an einem um ein bisschen höheren Anteil, als ihn der Bundesrat seinerzeit vorgesehen hatte. Diesem Konzept wurde an der Sitzung vom 11./12. April mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Da aber bezüglich der Dividendenteilbesteuerung keine Differenz zwischen den Beschlüssen der beiden Räte besteht, musste die WAK einen Antrag auf Rückkommen an die Schwesterkommission stellen; sie hat diesen Antrag zuhanden der WAK-NR mit 10 zu 2 Stimmen verabschiedet. Das hat unsere WAK schon einmal gemacht, bei der Revision des Alkoholgesetzes – vielleicht erinnern Sie sich daran. Die WAKNR allerdings lehnte seinerzeit ein Rückkommen unverständlicherweise ab, stellte aber kurz darauf in der gleichen Sache ihrerseits einen Rückkommensantrag, dem die WAKSR selbstverständlich zustimmte. Aufgrund der für die WAK-NR eher peinlichen Vorgeschichte ging die WAK-SR davon aus, dass im vorliegenden Fall dem Antrag zugestimmt werde. Es kam aber anders. Die WAKNR hat den Antrag mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Ich kann Ihnen sagen – ich bin auch autorisiert worden, das zu sagen –, dass das Verständnis für diesen Entscheid in der WAK-SR gegen null tendierte. Der Entscheid der Schwesterkommission wurde als Affront und unfreundlicher Akt empfunden. Es fielen ziemlich deutliche Worte. Es hatte zur Folge, dass in einer ersten Runde gefasste vorbehaltene Be- 15.049 Conseil des Etats 246 schlüsse – so sagt man dem, glaube ich, im Militär – noch einmal diskutiert wurden und dann zum Teil auch verworfen wurden. Das war in der zweiten Sitzung vom 2. Mai. Der Rückkommensantrag ist von unserer Schwesterkommission zwischen den beiden Sitzungen, zwischen dem 11./12. April und dem 2. Mai, abgelehnt worden. Das hat eben gewisse Auswirkungen und erklärt dann auch vielleicht ein paar auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinende Entscheide, die Ihnen jetzt unterbreitet werden. Es hat aber damit zu tun, dass der ursprünglich beabsichtigte Kompromiss oder das Konzept für einen möglichen Kompromiss eben geplatzt ist. So viel zur Vorgeschichte und zur Ausgangslage. Damit können wir in die eigentliche Differenzbereinigung einsteigen. Le président (Comte Raphaël, président): Pour la bonne forme, je vous informe que des techniciens de l'émission «10 vor 10» procèdent à des prises de vues depuis la tribune des visiteurs durant l'examen de cet objet. Ne soyez pas surpris si une caméra se trouve sur la tribune. Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Wir befinden uns da nicht nur in der gesetzgeberischen Feinmechanik, sondern in der Mikromechanik. Ich versuche also, dieses Thema möglichst einfach und nachvollziehbar zu erklären, damit auch ich verstehe, was ich Ihnen hier jetzt erzähle. Mit dem Wegfall der Steuerstatus unterliegen bisherige Statusgesellschaften einer höheren Besteuerung. Stille Reserven, die von einer Statusgesellschaft gebildet wurden, sollen gemäss Artikel 78g des Steuerharmonisierungsgesetzes gesondert besteuert werden. Dies soll im Ressourcenausgleich berücksichtigt werden. Damit soll ein schonender Übergang zum neuen Recht ermöglicht werden, und zwar ein schonender Übergang für die betroffenen Kantone. Die allgemeine Anweisung an den Bundesrat, gemäss Entwurf des Bundesrates auf der Fahne, soll mit der Formulierung gemäss Nationalrat konkretisiert werden. Zusätzlich soll die vorgeschlagene Lösung auch für einen vorzeitigen freiwilligen Verzicht auf den besonderen Steuerstatus gelten; das scheint offenbar zunehmend zu einem Thema zu werden. Da war gesetzgeberisch keine Lösung vorgesehen, deshalb erfolgt diese Ergänzung. Sie sehen, dass die WAK-SR noch einen Schlusssatz angehängt hat. Mit dieser Ergänzung im letzten Satz von Absatz 1 sollen eine degressive Berücksichtigung der BetaFaktoren und damit eine Glättung des Übergangs zum neuen Steuerregime erreicht werden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 1 Stimmen und in Übereinstimmung mit der Verwaltung, dem ergänzten Nationalratsbeschluss zuzustimmen. Die Kantone unterstützen den Antrag der WAK-SR, der auf einen ursprünglichen Antrag der WAK-NR zurückzuführen ist und der gemäss Verwaltung die optimalste Lösung für die sich stellenden Fragen darstellt. Es gibt keinen Minderheitsantrag, und ich bin froh, wenn jetzt nicht noch irgendein Spontanantrag kommt, weil mich das in meinen Erklärungsmöglichkeiten doch an den Rand der Verzweiflung bringen würde. Hegglin Peter (C, ZG): Ich spreche hier im Namen einer «Minderheit» und auch als Vertreter des Kantons Zug. Ich mache Ihnen beliebt, der Variante des Nationalrates zu folgen. Sie trägt nämlich aus meiner Sicht der Tatsache, dass die Steuerpraxis in den Kantonen unterschiedlich ist, am ehesten Rechnung. Es ist nämlich wichtig, dass im NFA alle wesentlichen Konstellationen, die sich beim Übergang zur Unternehmenssteuerreform III und in deren unmittelbarem Vorfeld ergeben, sachgerecht und differenziert abgebildet werden. Schon immer war es das Ziel, beim NFA der tatsächlichen steuerlichen Ausschöpfbarkeit der Unternehmensgewinne durch die Kantone adäquat Rechnung zu tragen. Gerade bei einer derart wichtigen Zäsur, wie sie die Unternehmenssteuerreform III bringt, ist es besonders wichtig, die verschiedenen Konstellationen sachgerecht zu unterscheiden und zu berücksichtigen. 30 mai 2016 Neu schlägt jetzt die Kommission eine Ergänzung vor, die eine degressive Wirkung bei der Finanzkraftberechnung hat; das hat vorhin der Kommissionssprecher erwähnt. Die Anrechenbarkeit soll pro Jahr um einen Fünftel reduziert werden. Diese Reduktion wird der Steuerpraxis nicht gerecht. Bei einem Statuswechsel werden die aufgedeckten Reserven in der Regel über fünf Jahre, manchmal über zehn Jahre zur Abschreibung zugelassen, sie bewirken demzufolge eine tiefere Besteuerung über diese gesamte Dauer. Schon eine begrenzte Anrechnung über fünf Jahre ist ein Kompromiss. Mit dem Antrag der WAK-SR wird dieser Kompromiss überstrapaziert und die Wirkung weiter abgeschwächt. Das Steuerpotenzial ist somit bereits ab dem zweiten Jahr überhöht, weil den Abschreibungen nicht angemessen Rechnung getragen wird, und es wird dann, von Jahr zu Jahr ansteigend, zu hoch dargestellt. Ich beantrage Ihnen deshalb, der Version des Nationalrates zu folgen. Le président (Comte Raphaël, président): Monsieur Hegglin, je vous invite à déposer votre proposition, qui est de suivre le Conseil national, par écrit, et nous pourrons ouvrir le débat sur celle-ci. Comme la parole n'est plus demandée, la parole est à Monsieur le conseiller fédéral Maurer, qui se situe exceptionnellement à l'extrême gauche; ce n'est pas parce que nous avons une divergence particulière, mais que c'est le seul micro qui fonctionne du côté du Conseil fédéral. Maurer Ueli, Bundesrat: Ich scheine das Privileg zu haben, an einem Mikrofon zu sitzen, das funktioniert. Ich wünsche Ihnen vorab eine gute und erfolgreiche Session. Zu Artikel 23a: Hier geht es um die Frage, wie die Kantone beim vorzeitigen Step-up in Bezug auf den Ressourcenausgleich behandelt werden sollen. Es geht darum, eine Lösung zu finden, die die Kantone alle gleich behandelt. Mit der Ergänzung, die Ihre Kommission angebracht hat, ist das aus unserer Sicht am besten gewährleistet. Der Vorschlag, den Ihre Kommission gemacht hat, ist den anderen Optionen, die aufgeführt wurden, überlegen, weil er eben die Kantone alle gleich behandelt und den Grundsatz einhält, dass die Steuerpolitik eines Kantons dessen Ressourcenpotenzial nicht beeinflussen darf. Er ist aus unserer Sicht technisch so umsetzbar, auch wenn in der Umsetzung mit diesen BetaFaktoren gewisse Annahmen getroffen werden müssen. Mit der degressiven Berücksichtigung der Beta-Faktoren wird schliesslich aber auch der Übergang zur neuen Unternehmensbesteuerung im Ressourcenausgleich abgefedert. Diese Variante entspricht also dem Wunsch der Kantone. Sie wird von diesen unterstützt, weil sie am ehesten die Gewähr bietet, dass alle Kantone gleich behandelt werden. Der Nationalrat hat eine Fassung formuliert, die jetzt auch von Herrn Hegglin aufgenommen wurde, die der Gleichbehandlung nicht im gleichen Ausmass entspricht. Meines Erachtens muss diese Unternehmenssteuerreform in enger Koordination mit den Kantonen erarbeitet werden. Mit der Lösung, die Sie ergänzt haben, die auch im Nationalrat schon zur Diskussion stand, werden Sie dem gerecht. Ich bitte Sie also um Zustimmung zum Antrag Ihrer Kommission. Das wäre auch die Meinung des Bundesrates. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Kommission ... 40 Stimmen Für den Antrag Hegglin Peter ... 2 Stimmen (1 Enthaltung) Ziff. 2 Ersatz eines Ausdrucks; Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 2 remplacement d'une expression; préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 247 Ziff. 3 Art. 49 Abs. 4, 5 Antrag der Kommission Streichen Ch. 3 art. 49 al. 4, 5 Proposition de la commission Biffer Le président (Comte Raphaël, président): Ici, nous allons procédér à un débat général sur la question de la taxe au tonnage. Celle-ci concerne tant la loi sur l'impôt fédéral direct (art. 49), l'ensemble de la section 5 (art. 73 à 75, 81), que la loi sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (art. 20, 28, 29b, 31a), de même que le projet 3, qui est un nouveau projet proposé par la commission. Nous faisons un seul débat sur ces trois textes. A la fin, nous prendrons une décision qui vaudra pour l'ensemble. Nous prendrons une décision d'abord sur la loi sur l'impôt fédéral direct, ensuite nous nous prononcerons sur l'entrée en matière sur le projet 3 puisqu'il y a une proposition de minorité. Nous menons donc un débat général sur l'ensemble des dispositions relatives à la taxe au tonnage. Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Die Tonnage Tax ist vom Nationalrat eingeführt worden. Es gibt offenbar einzelne – es handelt sich wirklich um einzelne – Kantone, die sich von deren Einführung einiges versprechen. Im Zusammenhang mit dieser Tonnage Tax sind allerdings zahlreiche Fragen aufgetaucht. So ist nicht klar, ob die Verfassungsmässigkeit gegeben ist. Es wurden auch Fragezeichen bezüglich einzelner Formulierungen gesetzt; diese Formulierungen müssten überprüft und allenfalls überarbeitet werden. Schliesslich wurde bemängelt, dass zu dieser Tonnage Tax keine Vernehmlassung durchgeführt worden ist; das müsste also noch gemacht werden. Daher stellte sich die Frage, ob man die Sache einfach integral streichen oder ob man sie allenfalls in dieser Vorlage streichen und dann in einer separaten Vorlage noch einmal zur Debatte stellen soll. Die Kommission hat sich mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Streichung hier im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer entschieden. Wir haben ja teilweise in zwei Etappen entschieden. Doch in der ersten Lesung hat die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine neue Vorlage und für Eintreten auf diese neue Vorlage gestimmt. Wir kommen dann nachher auf die Vorlage 3 zu sprechen, zu der es ein paar Wochen später ein etwas knapperes Ergebnis gegeben hat: Die Kommission hat in der zweiten Lesung, im Anschluss an die Ablehnung des vorhin erwähnten Rückkommensantrages durch die WAK-NR, mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat beschlossen. Die Kantone unterstützen Festhalten am seinerzeitigen Beschluss des Ständerates, wonach auf die Einführung einer Tonnage Tax verzichtet werden soll. Als «Eventualantrag» soll gemäss Antrag der WAK-SR – Streichung aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und Schaffung einer Vorlage 3 – verfahren werden. Doch im «Hauptantrag» schlagen Ihnen die Kantone, wie gesagt, vor, nicht auf die Sache einzutreten. Eine Detailberatung der Formulierungen hat nicht stattgefunden, weil eben offenbar sehr viele, auch redaktionelle Unebenheiten vorliegen. Die Idee der Kommission ist eindeutig: entweder nicht darauf einzusteigen oder dann einzutreten und die Rückweisung zu beschliessen. Wenn dann der Bundesrat nach verfassungsrechtlichen Abklärungen, nach allfälligen redaktionellen Bereinigungen und nach gewalteter Vernehmlassung eine entsprechende Vorlage unterbreitet, steht es dem Parlament immer noch frei, der Vorlage zuzustimmen oder sie abzulehnen. Bezüglich der Vorlage 3 beantragt eine Minderheit Nichteintreten, und da es eine Minderheit Zanetti ist, wird mich Kollegin Fetz vertreten, damit ich nicht als gespaltene PersönlichAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.049 keit im Raum stehe. Wie gesagt unterstützen die Kantone die Minderheit, also keine Einführung der Tonnage Tax. Fetz Anita (S, BS): Ich rede auch direkt zur Vorlage 3 und beantrage Ihnen nicht nur das Auslagern der Tonnage Tax aus der Unternehmenssteuerreform III, sondern den gänzlichen Verzicht auf diese Gesetzesvorlage. Diese Schifffahrtssteuer bringt faktisch einem, wenn man grosszügig ist, vielleicht zwei, drei Kantonen etwas. Wir reden hier von einem Volumen von 5 Millionen Franken. Dafür wollen Sie ein ganzes Gesetz schaffen. Es hat zehn Artikel mit mehr als vierzig Absätzen, die Zeilen habe ich nicht gezählt; dies einfach die Information an jene, die sich immer über die Gesetzesflut, die Regulierungswut und das Bürokratiemonster beklagen. Sie schaffen nicht nur ein neunseitiges Gesetz, nein, es müssen dann auch noch die Gutachten über die Verfassungsmässigkeit und das Vernehmlassungsverfahren gemacht werden. Dann kommt die ganze parlamentarische Beratung. Allein das Verfahren wird mehr als 5 Millionen Franken kosten – ich nenne das einen Unsinn der gehobenen Klasse. Ich beantrage Ihnen Nichteintreten, weil hier Aufwand und Ertrag in gar keinem Verhältnis stehen. Maurer Ueli, Bundesrat: Das Anliegen dieser Tonnage Tax wurde erst im Rahmen der Beratungen im Nationalrat eingebracht. Es ist insbesondere ein starkes Anliegen der Westschweizer Kantone, in denen es entsprechende Firmen gibt. Wir haben inzwischen verschiedene Gespräche mit den Kantonen, mit möglichen betroffenen Unternehmen geführt. Es gibt durchaus Aspekte, die dazu führen, dass man dieses Anliegen ernsthaft prüfen könnte. Es wäre aber sicher falsch, diesen Punkt jetzt unvorbereitet ins vorliegende Gesetz zu integrieren. Es geht letztlich darum, gute Bedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schaffen. Wenn Sie noch einmal den Titel dieser Vorlage anschauen, dann stellen Sie fest, dass sie eben nicht «Unternehmenssteuerreformgesetz III» heisst – das ist die Abkürzung –: Sie heisst vielmehr «Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz». Das ist eigentlich das Ziel. Offensichtlich ist das Anliegen einer Tonnage Tax für die Westschweizer Kantone von einiger Bedeutung. Nachdem es aber erst im Rahmen der Beratungen im Nationalrat eingebracht wurde, nicht näher geprüft wurde und nicht in der Vernehmlassung war, ist es sicher richtig, diesen Punkt hier zu streichen. Wir würden dieses Geschäft, wenn kein Widerstand erwächst, dann einmal genauer anschauen und eine Vernehmlassungsvorlage dazu erarbeiten, einfach, damit man diese Frage vertieft prüfen kann. Dann ist es auch möglich, die wirtschaftlichen, die steuerlichen Folgen auszuloten und in einem vertieften Gespräch noch einmal zu schauen, was in Bezug auf Ansiedlung oder Verbleiben von Firmen passieren könnte. Dieser Bereich ist tatsächlich in einem harten internationalen Wettbewerb und ist für die Schweiz nicht uninteressant. Es ist aber falsch, dieses Anliegen so aus dem Handgelenk heraus ins vorliegende Gesetz aufzunehmen. Ich empfehle Ihnen also hier auch, Ihrer Kommission zu folgen und diese Absätze zu streichen. Wenn kein Widerstand erwächst, würden wir das Anliegen aufnehmen und in eine Vernehmlassung schicken, wenn das alles einmal abgeschlossen ist. Man kann dann schauen, ob eine Regelung nötig ist, in welcher Form und wann. Diese Fragen müssten eingehend geklärt werden. Wir sind der Meinung, dass wir hier Ihrer Kommission folgen und diese Absätze streichen sollten. Dann ist dieser Punkt nicht mehr in dieser Vorlage und kann später allenfalls wieder aufgenommen werden. Angenommen – Adopté 15.049 Conseil des Etats 248 3. Bundesgesetz über die Tonnage Tax 3. Loi fédérale sur la taxe au tonnage Antrag der Mehrheit Eintreten und Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Verfassungsgrundlage der Tonnage Tax zu prüfen, die Formulierung der Bestimmungen zu überarbeiten und anschliessend bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Vernehmlassung zum Entwurf durchzuführen. Antrag der Minderheit (Zanetti Roberto, Berberat, Fetz, Föhn) Nichteintreten Proposition de la majorité Entrer en matière et renvoyer le projet au Conseil fédéral avec mandat d'examiner la base constitutionnelle de la taxe au tonnage, de remanier la formulation des dispositions correspondantes puis de mettre le projet en consultation auprès des cantons et des milieux intéressés. Proposition de la minorité (Zanetti Roberto, Berberat, Fetz, Föhn) Ne pas entrer en matière Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 31 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 14 Stimmen (0 Enthaltungen) Le président (Comte Raphaël, président): Le conseil est ainsi entré en matière, et le projet 3 est renvoyé au Conseil fédéral. Nous revenons à l'examen du projet 1. 1. Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) 1. Loi fédérale sur l'amélioration des conditions fiscales en vue de renforcer la compétitivité du site entrepreneurial suisse (Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III) Ziff. 3 Art. 59 Abs. 1 Bst. f, 1bis–1quinquies Antrag der Mehrheit Streichen Antrag der Minderheit (Keller-Sutter, Caroni, Germann, Noser, Schmid Martin) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 3 art. 59 al. 1 let. f, 1bis–1quinquies Proposition de la majorité Biffer Proposition de la minorité (Keller-Sutter, Caroni, Germann, Noser, Schmid Martin) Adhérer à la décision du Conseil national Le président (Comte Raphaël, président): C'est une question qui concerne le capital propre de sécurité. Les décisions que nous prenons valent également pour les dispositions correspondantes de la loi sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes. Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Es geht bei diesem Paket um die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Diese soll bei der direkten Bundessteuer obligatorisch eingeführt werden. Sie würde gegenüber der ursprünglichen bundesrätlichen Botschaft zu Mindereinnahmen von rund 260 Millionen Franken führen. Die Einführung im Steuerharmonisierungsgesetz wäre für die Kantone freiwillig. Je nachdem, wie viele Kantone teilnehmen würden, ergäben sich Einnahmenausfälle zwischen rund 50 Millionen Fran- 30 mai 2016 ken – dies der Anteil an der direkten Bundessteuer, der mit der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer für den Bund wegfallen würde, nämlich rund 20 Prozent – und über 340 Millionen Franken, wenn alle Kantone sie einführen würden. Diese Zahlen sind jeweils Schätzungen aufgrund einer statischen Betrachtungsweise. Über die technischen Details der zinsbereinigten Gewinnsteuer wurde bereits diskutiert. In der ersten Lesung im Rahmen der Konzeptdebatte in der WAK wäre die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen worden; dies hätte Zustimmung zum Nationalrat bzw. Zustimmung zur Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer bedeutet. Nach dem Entscheid der Schwesterkommission zum Rückkommen und zum erwähnten Konzept beantragt Ihnen nun die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten am Entscheid des Ständerates und somit Ablehnung der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Dies erfolgt trotz gewissen Sympathien für dieses Institut – was Sie dem Abstimmungsergebnis der ersten Runde entnehmen können –, aber mit Blick auf die Mindereinnahmen von rund 260 Millionen Franken für den Bund und bis zu 340 Millionen Franken für die Kantone und mit Blick auf das vielzitierte überladene Fuder. Eine Minderheit hält an der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer fest. Der Antrag der Minderheit wird von Frau Keller-Sutter begründet. Einfach noch ein Hinweis: Sollte der Minderheitsantrag durchkommen, bestünde keine Differenz zum Nationalrat. Das ursprüngliche Konzept und die Hoffnung, in einer zweiten Runde doch noch auf einen Kompromiss zählen zu können, würden sich also zerschlagen. Der jetzt schon tote Kompromiss würde zusätzlich noch einmal totgeschlagen; dies einfach, damit man weiss, was man macht. Wer die Türe zu einem Kompromiss offen halten will, darf der Minderheit nicht zustimmen. Die Mehrheit der Kantone – nicht die Kantone, die Mehrheit der Kantone – teilt diese Beurteilung, begrüsst es also, keine Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer vorzunehmen. Eine Minderheit würde eine solche begrüssen. Das habe ich gesagt, damit da Offenheit und Transparenz hergestellt sind. Ich beantrage Ihnen, festzuhalten gemäss Mehrheitsantrag in der zweiten Runde, nach geplatztem Kompromiss. Keller-Sutter Karin (RL, SG): Kollege Zanetti hat ausgeführt, dass die Mehrheit der Finanzdirektorenkonferenz die, wie ich jetzt sage, alleinige Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer ablehnt. Die FDK hatte sich ja bereiterklärt, dieses Instrument zu akzeptieren, wenn es mit dem Teilbesteuerungsverfahren gekoppelt ist, wie das ausgeführt wurde. Diese Frage war auch Teil eines Paketes, und ich persönlich habe diesen Kompromiss klar unterstützt. Nachdem die WAK-NR das Rückkommen jedoch abgelehnt hat, ist in dieser genannten Frage der Kompromiss mindestens im Moment und vielleicht auch für immer vom Tisch. Wir sind wieder zurück auf Feld eins, und die Minderheit, die ich vertrete, ist eigentlich jene Minderheit, die schon in der Wintersession die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer befürwortet hat. Von daher sehen wir keinen Anlass, materiell davon abzuweichen. Wir beantragen Ihnen also, dem Nationalrat zu folgen und die zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen, die für die Kantone ja freiwillig wäre. Zum einen gibt es eine starke Minderheit der Kantone, darunter die finanzstarken Kantone Waadt und Zürich, aber auch grosse andere Kantone wie beispielsweise der Aargau, die die zinsbereinigte Gewinnsteuer befürwortet. Nachdem diese auf kantonaler Ebene freiwillig eingeführt werden soll, haben die Kantone hier ein zusätzliches Instrument, eine weitere Möglichkeit, ihren Steuerstandort zu gestalten. Ich bin ja Vertreterin eines Nehmerkantons im NFA, und mir ist es ein Anliegen, dass die finanzstarken Kantone, die die zinsbereinigte Gewinnsteuer fordern, diese auch bekommen. Ein wettbewerbsfähiger Steuerstandort ist im Interesse aller Kantone und letztlich der gesamten Volkswirtschaft, oder anders gesagt: Wenn Zürich und Waadt weiterhin stark bleiben, bleibt auch die Schweiz stark. Es ist ja auch nicht Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 249 zufällig, dass Regierungsrat Maillard deshalb dazu aufgerufen hat, den Kantonen zu vertrauen. Was die möglichen Ausfälle betrifft, die dieses zusätzliche Instrument mit sich bringen könnte, kann man die Regulierungsfolgenabschätzung der Unternehmenssteuerreform III anschauen, die der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage gemacht hat. Er sagt aber auch, dass ohne die Zinsbereinigung der Bund mit signifikanten direkten und indirekten Steuerausfällen rechnen muss, weil es zu Abwanderungen kommen kann. Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer kann dieses Steuersubstrat erhalten werden. Die Steuerausfälle, das wurde ausgeführt, liegen gemäss Vernehmlassungsbotschaft beim Bund bei rund 266 Millionen Franken. Allerdings hat der Bundesrat mit einem hohen Zins von 3 Prozent gerechnet. Aktuell dürfte der Zinssatz wohl eher bei 0,5 bis 1 Prozent liegen. In der Zwischenzeit hat die Eidgenössische Steuerverwaltung zuhanden der WAK-NR berechnet, dass keine Mindereinnahmen resultieren, wenn der kalkulatorische Zinssatz auf dem Eigenkapital bei 0 Prozent oder sogar darunter liegt. Dabei darf wie erwähnt eben nicht vergessen werden, dass die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer in den Kantonen freiwillig erfolgen würde und dass dies auch dazu beitragen könnte, dass die Gewinnsteuersätze weniger stark gesenkt werden müssten. Die Minderheit beantragt Ihnen zum andern auch deshalb, dem Nationalrat zu folgen, weil die zinsbereinigte Gewinnsteuer einem breiten Anliegen der Wirtschaft entspricht. Ich kann auf eine Umfrage der Steuerverwaltung meines Kantons verweisen. Da wurden die Unternehmen danach befragt, welche Prioritäten sie bei der Unternehmenssteuerreform III setzen. Eine grosse Mehrheit der Betriebe hat angegeben, dass nebst der Absenkung der Gewinnsteuersätze, die ja kantonal erfolgen muss, die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer gewünscht wird. Das erstaunt nicht, denn es würden ja vor allem überdurchschnittlich gut eigenkapitalisierte KMU von einer Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer profitieren, aber auch die Holdinggesellschaften von KMU, die ja letztlich auch die Tätigkeiten der Betriebe finanzieren. Das heisst also, dass die Eigenkapitalisierung gegenüber der Fremdkapitalisierung klar belohnt wird. Wenn man hier noch eine mittel- bis langfristige dynamische Betrachtung macht, dürfte sich herausstellen, dass sich die Massnahme auch lohnt. Denn es ist zu erwarten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten bleibt oder sogar gesteigert wird. Gerade auch angesichts der Entwicklungen im internationalen Steuerrecht – Stichworte OECD und politisch exponierte Personen – sind global tätige Konzerne insbesondere an Standorten mit einem attraktiven steuerlichen Gesamtpaket betreffend Forschung, Entwicklung, Innovation, aber eben auch zinsbereinigte Gewinnsteuer interessiert. Vieles spricht dafür, dass die Massnahme nicht nur für den Bund, sondern auch für die Kantone und Gemeinden schnell zusätzliches Steuersubstrat abwerfen dürfte. Ich möchte Sie deshalb im Namen der Minderheit bitten, den Kantonen die Möglichkeit zur freiwilligen Gewährung der zinsbereinigten Gewinnsteuer einzuräumen. Damit tragen wir auch den unterschiedlichen Ausgangslagen der Kantone Rechnung. Graber Konrad (C, LU): Es ist nicht üblich, dass im Rahmen der Differenzbereinigung noch grosse Debatten geführt werden. Es handelt sich hier aber um die meines Erachtens wesentlichste Differenz. Deswegen ist es gerechtfertigt, noch ein, zwei Voten abzugeben. Wie bereits ausgeführt wurde, wird die zinsbereinigte Gewinnsteuer von der FDK grundsätzlich abgelehnt. Nach erfolgter Diskussion in Nationalrat und Ständerat wäre die FDK einstimmig bereit, einer fakultativen Einführung zuzustimmen, wenn die Teilbesteuerung der Dividenden auf mindestens 60 Prozent angehoben würde. Der Kommissionssprecher hat ausgeführt, dass es offensichtlich nicht möglich war, auf dieses Thema zurückzukommen. Die WAK-NR hat quasi das Gespräch verweigert, was zwischen den zwei Kammern völlig unüblich ist und aus meiner Sicht als unAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.049 freundlicher Akt zu beurteilen ist. Jedenfalls ist es kein lösungsorientierter Ansatz. In dieser Frage gilt es zu unterscheiden. Erstens: Was wird von der Wirtschaft gewünscht? Den Ausführungen von Frau Kollegin Keller-Sutter habe ich nichts hinzuzufügen. Es trifft alles zu, es ist ein Anliegen eines grossen Teils der Wirtschaft. Zweitens: Was ist finanzpolitisch für den Bund, die Kantone und die Gemeinden verkraftbar? Da ist die Antwort ebenfalls relativ einfach: Es muss möglichst verkraftbare Ausfälle geben. Wir bewegen uns bereits bei über einer Milliarde Franken, wir sind mit Sparpaketen konfrontiert usw. Man kann sich überlegen, ob wir weiter an dieser Schraube drehen wollen. Drittens: Was ist bei einer Abstimmung mehrheitsfähig? Da bin ich der Auffassung: bestimmt keine vorlagenfremden Forderungen und auch keine Forderungen, die man auf einem Podium nicht einfach erklären kann. Ich erinnere an die knappen Ergebnisse bei der Unternehmenssteuerreform II, die nicht gross bestritten war, sich am Schluss aber zu einer Zitterpartie entwickelte. Mit einer knappen Mehrheit wurde diese Unternehmenssteuerreform II ins Trockene gebracht. Für mich hätte das Konzept Ihrer Kommission, das heisst die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer und die Anhebung der Teilbesteuerung der Dividenden auf 60 Prozent, die besten Chancen bei einer Abstimmung. Die Unternehmenssteuerreform II mit ihren zu wenig beachteten Folgen würde teils rückgängig gemacht. Man darf ja heute das Wort «Unternehmenssteuerreform» schon fast nicht mehr in den Mund nehmen. Man riskiert schon deshalb, weil das Thema negativ belastet ist, dass ein grosser Teil der Stimmberechtigten sich ablehnend verhält. Bei einer Zustimmung zu diesem Konzept stünden alle Kantone geschlossen dahinter. Die FDK hat sich ausdrücklich nochmals hinter dieses Konzept gestellt. Wir haben in der Kommission einen Brief der Finanzdirektoren der Kantone Zug, Zürich und Schwyz erhalten, die ebenfalls dieses Konzept explizit unterstützen würden. Economiesuisse würde diese Variante unterstützen, und wahrscheinlich, das muss man auch sehen, müssen alle Kantone bei einer Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer die teilweise massiven Steuertarifsenkungen ohnehin durch eine Teilbesteuerung der Dividenden kompensieren. Die 60 Prozent würden wohl in vielen Kantonen ohnehin Realität. Zentral ist für mich in dieser Frage, dass die Unternehmen unter dem Strich insgesamt entlastet würden. Der Mindestbesteuerung von Dividenden würden Steuerreduktionen in sämtlichen Kantonen und zusätzlich die zinsbereinigte Gewinnsteuer gegenüberstehen, die vor allem auch für KMU einschenken. KMU, gerade Familienunternehmen, thesaurieren ihre Gewinne und würden so von der zinsbereinigten Gewinnsteuer sehr stark profitieren. Ich bin heute gegen die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer ohne Kompensation oder Teilkompensation. Einem Teil der Wirtschaft, vertreten durch den Gewerbeverband, ist offensichtlich die Teilbesteuerung der Dividenden so wichtig, dass über andere Steuerreduktionen nicht einmal nachgedacht werden kann und man sogar zusammen mit der SP das Referendum in Betracht zieht. Eine Ablehnung der zinsbereinigten Gewinnsteuer heute wird dazu führen, dass sich auch der Nationalrat nochmals Gedanken machen kann, wenn er will, ob der Vorschlag der Finanzdirektorenkonferenz nicht zielführend wäre und einen allseits gangbaren Kompromiss darstellen könnte. Die Initiative für diesen Kompromiss müsste aus meiner Sicht nun aber vom Nationalratsplenum kommen. Die WAK des Ständerates hat ihre Pflicht getan. Falls sich der Nationalrat in dieser Frage entsprechend seiner Kommission nicht bewegen will, ist aus meiner Sicht die zinsbereinigte Gewinnsteuer abzulehnen. Sie wäre zwar vonseiten der Wirtschaft gewünscht, würde aber diese Vorlage zu stark belasten. Wenn Sie diesem Konzept zustimmen, gibt es beispielsweise die Möglichkeit, dass natürliche Personen das Gleiche fordern würden. Das Gleiche fordern würde für sie heissen: «Ich fordere auf meinem Einfamilienhaus nicht nur den Abzug von Hypothekarzinsen, sondern auch noch den 15.049 Conseil des Etats 250 Abzug von fiktiven Zinsen auf selbsteingebrachtem Kapital.» So wird es dann bei der Abstimmung tönen, wenn es keine Kompensation gibt. Die Vorlage ist auch zu komplex. Wir haben uns an einem Beispiel darstellen lassen, wie die zinsbereinigte Gewinnsteuer aussehen würde. Die Steuerverwaltung hat sechs Seiten gebraucht, um uns darzulegen, wie sie das dann handhaben würde. Sie haben einen Anfangsbestand, einen Schlussbestand in der Bilanz, einen Mittelwert. Sie müssen bei jeder Position die Kernkapitalquote kennen und anwenden, ein Kernkapital ausrechnen, jeweils differenzieren – beispielsweise bei flüssigen Mitteln –, was betriebsnotwendig ist, was nicht betriebsnotwendig ist, bei inländischen und ausländischen Obligationen differenzieren, was betriebsnotwendig ist, was nicht betriebsnotwendig ist. Das Gleiche gilt bei den Aktien, bei kotierten Aktien, übrigen Aktiven, beim Bauland, bei Villen, bei übrigen Liegenschaften usw. Sie hätten dann in unserem Beispiel ein Total Kerneigenkapital mit dem Buchstaben c dargelegt. Sie müssten dieses Kerneigenkapital nach der Formel «g gleich f mal (a minus d) durch a» verzinsen. Die Steuerverwaltung hat das halbe Alphabet gebraucht, um die Formeln darzustellen. Es ist also eine relativ komplexe Angelegenheit. Man kann das wollen. Die Wirtschaft will das, ich würde das auch unterstützen. Das wird aber sicher nicht zu einer Vereinfachung des Systems führen. Das System ist auch nicht dauerhaft. Es wird politisch bereits international diskutiert. Der sicherste Weg ist der Weg der Steuerreduktion, den die Kantone auch begehen könnten. Schliesslich entspricht diese zinsbereinigte Gewinnsteuer auch nicht dem Konzept der Unternehmenssteuerreform III. Wir sprechen von Inputförderung, Lizenzboxen; die wirken spezifisch. Diese Massnahme hier würde flächendeckend wirken, hätte grosse Mitnahmeeffekte zur Folge und würde auch zu entsprechenden Ausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist politisch zwar durchaus gewünscht, aber nur mit einer Kompensation oder Teilkompensation machbar. Wenn wir heute einer zinsbereinigten Gewinnsteuer zustimmen, verbauen wir die Möglichkeit für einen Kompromiss. Das würde die Unternehmenssteuerreform III ungebührlich belasten, macht die Vorlage absturzgefährdet und ist ohne Kompensation ein Fremdkörper in der Unternehmenssteuerreform III. Sie wäre aus meiner Sicht später mit einer Unternehmenssteuerreform IV weiterzuverfolgen, analog der Tonnage Tax. Levrat Christian (S, FR): Pardonnez-moi d'intervenir à mon tour sur cette question en procédure d'élimination des divergences, mais je suis d'accord avec Monsieur Graber. Je crois que c'est le coeur du débat qu'il nous reste à mener. Il est intéressant de le mener avec l'attention nécessaire. Notre collègue a dit tout le mal qu'il convenait de dire de la déduction des intérêts notionnels. Il l'a fait de manière très convaincante, en exposant que la comparaison avec des privés, qui, eux, ne peuvent pas déduire des intérêts fictifs sur une dette qui n'existe pas, était injuste. Il a expliqué que, sur le plan international, c'était un modèle qui allait être remis en question un jour ou l'autre. Il a considéré qu'il s'agissait d'un corps étranger, d'un «Fremdkörper», dans un texte et que cela n'avait rien à y faire, et qu'avec 260 millions de francs uniquement pour la Confédération, les pertes fiscales étaient trop importantes. J'ai bien entendu l'argument de Madame Keller-Sutter, qui a considéré qu'il fallait prendre des taux d'intérêt plus proches des valeurs qu'ils ont aujourd'hui. J'ai simplement noté, à la lecture des explications fournies par l'Administration des finances, qu'avec un taux d'intérêt de 1,5 pour cent, ce ne seraient plus 260 mais 500 millions de francs qui manqueraient à la Confédération. Donc, il me semble que l'on doit être là relativement prudent. Pour l'instant, on a une question à 260 millions de francs à traiter: la déduction d'intérêts fictifs sur une dette qui n'existe pas vaut-elle ces 260 millions de francs? Le Conseil fédéral y avait répondu, puisqu'il s'était opposé dans un premier 30 mai 2016 temps, avec la majorité des cantons, à la déduction des intérêts notionnels. Le Conseil des Etats, dans sa sagesse reconnue, s'y est lui aussi opposé et j'espère qu'il persistera dans cette voie. La question qui me paraît, par contre, rester ouverte est celle d'un compromis, tel que celui qui a été formulé par le rapporteur et par Monsieur Konrad Graber, un compromis qui verrait augmenter l'imposition partielle des dividendes de 50 à 60 pour cent, en échange de l'introduction de la déduction des intérêts notionnels. Pour apprécier la valeur de ce compromis, il faut peut-être prendre un peu de distance, marquer un temps d'arrêt, se souvenir du point de départ de cette réforme de l'imposition des entreprises III. Lorsque le Conseil fédéral l'a soumise à la consultation, il avait alors l'ambition que la réforme soit neutre sur le plan fiscal. Il proposait une compensation des pertes fiscales pour la Confédération en passant, soit par une augmentation de la TVA, soit par une introduction d'un impôt sur les gains en capitaux, un impôt que nous avions soutenu à l'époque, mais qui avait été contesté dans le cadre de la procédure de consultation et que le Conseil fédéral avait laissé tomber. Ensuite, le Conseil fédéral a revu son ambition à la baisse, puisque dans le message il ne parlait plus de TVA, ni d'impôt sur les gains en capitaux, mais qu'il proposait une augmentation de l'imposition partielle des dividendes à 70 pour cent sur le plan fédéral. C'était une réforme très onéreuse, de l'ordre de 800 millions de francs, tant et si bien qu'en commission nous avions proposé à l'époque, en tant que minoritaires, une augmentation de cette imposition partielle des dividendes à 80 pour cent, et même à 100 pour cent, et une baisse correspondante du soutien qui était accordé aux cantons, de manière à maintenir l'équilibre. Malheureusement, le pire était devant nous sous l'angle des finances de la Confédération puisque, si je fais aujourd'hui le bilan, après une lecture entière de ce projet de loi, je dois constater que nous avons augmenté la part versée aux cantons, que nous avons introduit une superdéduction pour les dépenses de recherche et de développement, la possibilité de déduire davantage que ce que les entreprises auront dépensé à ce titre, que, à ce stade, nous n'aurons plus de correction de l'imposition partielle des dividendes et que le Conseil national nous propose aujourd'hui une déduction des intérêts notionnels. On objectera que l'abolition partielle du droit de timbre n'est plus dans le projet. Je relèverai simplement qu'elle n'est pas complètement abandonnée: elle a été reportée à des débats futurs. Et non seulement elle a été reportée, c'est-à-dire qu'elle existe encore, mais elle a aussi été multiplié par dix, puisqu'on ne parle plus uniquement du droit de timbre sur les émissions, mais de la suppression de l'ensemble des droits de timbre, ce qui engendrerait des pertes fiscales de l'ordre de 2,3 milliards de francs; des pertes de 2,3 milliards de francs, si j'en crois les médias, qui auraient été décidées en un quart d'heure par notre commission soeur. Pour moi, cette réforme conduit à une sous-fiscalisation inexplicable des bénéfices des grandes entreprises. Malgré l'imposition minimale que nous introduisons, nous serons en moyenne, au final, à une imposition réelle de l'ordre de 3 pour cent pour les entreprises qui auront optimisé leur fiscalité. Cette réforme conduit également à une sous-fiscalisation des dividendes, cela a été reconnu par le Conseil fédéral – évidemment dans une période antérieure. A 50 ou 60 pour cent d'imposition des dividendes, nous sommes confrontés à une sous-imposition qui est difficilement explicable, à un moment où l'imposition sur le bénéfice des entreprises dans les cantons est revue massivement à la baisse. Comme je considère qu'il est déraisonnable de pratiquer la politique du pire, comme je considère qu'il est absolument nécessaire de trouver dans cette affaire un compromis pour essayer d'obtenir une réforme équilibrée, il va de soi que je m'opposerai à la déduction des intérêts notionnels et que, le cas échéant, si le Conseil national veut bien revoir sa copie, Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 251 je soutiendrai une correction de l'imposition partielle des dividendes. Je souhaite simplement rendre ici les choses transparentes. On ne peut pas faire un compromis avec soimême; il est nécessaire de faire un compromis avec les critiques du projet, et en l'espèce on est loin d'y aboutir. Germann Hannes (V, SH): Ich habe die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer von Anfang an gutgeheissen und stehe nach wie vor im Grundsatz dahinter. Natürlich hätte ich auch gerne zu einer Kompromisslösung Hand geboten, mit der wir die Kantone hätten an Bord holen können. Nun hat uns der Nationalrat das verweigert. Das macht dieses Instrument aber nicht schlechter. Es ist ein sinnvolles Instrument, das, wie Herr Bundesrat Maurer gesagt hat, massgeblich zur Attraktivität und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz beitragen kann. Dabei bleibt es. Was können wir tun? Wir haben eine Erklärung erhalten, einen Beschrieb der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wie diese kalkulatorischen Zinsen auf dem Sicherheitseigenkapital berechnet werden. Es hat auch eine Delegationsnorm drin, die noch einigen Spielraum für die Steuerverwaltung offenlässt. Im Detail kann man noch nicht genau sagen, wie das dann herauskommt. Aber auf jeden Fall wissen wir von der Wirtschaft her, dass es für die Finanzierung innerhalb von Konzerngesellschaften eben wichtig wäre, dieses Instrument zu haben, von dem allenfalls auch die KMU profitieren könnten. Darum wäre das, was Herr Graber angesprochen hat, nach wie vor der richtige Schritt: dass man hier etwas gibt, ein neues, attraktives Instrument. Die andere Seite muss dann aber auch bereit sein, etwas dafür zu geben. So ist das in der Politik. Wir sind ja noch nicht ganz am Ende der Beratungen. Ich trete jetzt gleichwohl für die Minderheit ein, weil das Instrument aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Denn, sehen Sie, man kann sagen: Wenn das Unternehmen z. B. 100 Millionen Franken Eigenkapital und 200 Millionen Franken Fremdkapital hat, dann kann es die Zinsen auf dem Fremdkapital selbstverständlich abziehen. Wenn das Unternehmen nun aber 200 Millionen Franken Eigenkapital und bloss 100 Millionen Franken Fremdkapital hat, kann es weniger Zinsen abziehen. Es ist dafür aber – ganz im Interesse unserer Volkswirtschaft und der Arbeitsplätze – stärker kapitalisiert. Dafür kriegt es noch nichts. Wenn es aber überkapitalisiert ist, wenn es sogenannt schwer ist, wie das auch viele KMU sind, dann ist es doch richtig, dass man auf einem Teil dieses Kapitals, auf dem überschüssigen, einen kalkulatorischen Abzug machen kann. Das Unternehmen könnte ja sonst einfach den Spiess umdrehen und sagen, es nehme mehr Fremdkapital auf und ziehe dafür die Aufwendungen ab. Ob das dann sinnvoller ist, das überlasse ich der Beurteilung jedes Einzelnen. Mir scheint es eine gute Sache zu sein. Ebenfalls dafür spricht, dass auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben das durchaus so gesehen hat. Man hat einem entsprechenden Antrag ursprünglich mit 8 zu 3 Stimmen zugestimmt, aber in der Meinung, die WAK des Nationalrates würde uns dann Hand bieten, um eine Ausgleichsmassnahme im Sinne des Wunsches der Kantone zu machen. Das hat sie uns verweigert. Das Instrument wird aber deswegen nicht schwächer. Wir haben einfach in der Abstimmung mehr und allenfalls gewichtigere Gegner, was auch bei mir ein mulmiges Gefühl zurücklässt. Wenn ich hingegen die Stimmen aus der Wirtschaft höre, dann scheint mir bei dynamischer Betrachtung, dass sich die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer unter dem Strich ganz sicher bezahlt machen wird. Das stärkt nun wirklich den Standort Schweiz und verhindert, dass Kapitalfinanzierungen künftig im Ausland abgewickelt werden. Wir wollen diese in der Schweiz behalten, wir wollen sie in der Schweiz stärken, und wir wollen Unternehmen, auch KMU, die stark eigenkapitalisiert sind und somit stabile Arbeitsplätze anbieten können. Das alles bringt mich zum Schluss, dass wir der Minderheit und der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer zustimmen sollten. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.049 Fetz Anita (S, BS): Die Suche nach einem Kompromiss in allen Ehren, aber wir müssen natürlich schon auch inhaltlich darüber reden, worum es bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer geht. Vergessen Sie nicht, dass es sich hier um reine Finanzierungsaktivitäten auf Kapital handelt. Ich weiss nicht, wie Sie der Bevölkerung vermitteln wollen, weshalb dies gefördert werden soll. Übrigens: Die gesamte Wirtschaft wird davon nicht profitieren; es wird ein winziger Teil der Finanzwirtschaft davon profitieren, nicht aber die produzierende Industrie und schon gar nicht der Bereich der KMU. Es mag sein, dass die produzierende Industrie dann ein wenig von Steueroptimierungen profitieren kann, wenn sie Konzernform hat. Diese Finanzierungsaktivitäten sind aber volkswirtschaftlich – ich betone: volkswirtschaftlich – unbedeutend. Es geht um ganz wenige hochspezialisierte, einzelne Arbeitsplätze. Ich finde es doch sehr schwierig, der Bevölkerung zu erklären, wieso man dafür dynamische Risiken, also unberechenbare Finanzausfälle, in Kauf nehmen soll; dies umso mehr, als die zinsbereinigte Gewinnsteuer bei statischer Betrachtung ja bereits gewaltige Ausfälle für Bund und Kantone bringt, nämlich etwa 260 Millionen Franken für den Bund und bis zu 340 Millionen Franken für die Kantone. Ich verstehe einen städtischen Finanzdirektor, wenn er zum Instrument der zinsbereinigten Gewinnsteuer sagt: «Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist ein Schuss in die Dunkelheit mit verbundenen Augen.» Niemand, weder die Steuerverwaltung noch die kantonalen Finanzdirektoren, noch unser Finanzminister, kann wirklich voraussehen, was die zinsbereinigte Gewinnsteuer in der dynamischen Entwicklung alles auslösen wird. Hinzu kommt noch, dass ich immer wieder staune, wenn Sie sonntags über den Bürokratieaufwand gross ausrufen und dann am Werktag, wenn wir Session haben, das alles plötzlich vergessen, obwohl der NID mit einem gigantischen administrativen Bürokratieaufwand verbunden sein wird. Kollege Graber hat das hervorragend dargestellt. Jetzt stellen Sie sich mal vor, wie viel zusätzliche Steuerangestellte auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene es braucht, um diese grandiosen Faktoren zu berechnen. Es lohnt sich einfach nicht. Zudem – das ist mein letzter Punkt – möchte ich Sie davor warnen zu meinen, das sei jetzt das Ei des Kolumbus. Jene, die sich mit dem Geschäft à fond beschäftigt haben, wissen ganz genau, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht Beps-konform ist, also international kaum lange überdauern wird. Daher bin ich überzeugt, dass es sich gar nicht lohnt. Die Gefahren sind viel zu gross. Die Gefahr der Ausfälle ist zu gross, und die Gefahr, dass es international als Schlaumeierei dastehen wird, ist auch zu gross. Deshalb ist klar, dass wir der Mehrheit zustimmen sollten. Bischof Pirmin (C, SO): Es ist ja schon etwas paradox: Wir sprechen seit Monaten über eine Steuerreform, die eigentlich niemand hier drin wollte. Die Schweiz ist quasi gezwungen worden, eine Unternehmenssteuerreform vorzunehmen, weil sie ihr heutiges, an sich gut funktionierendes Steuersystem inklusive einer Reihe ausgefeilter Privilegien abschaffen muss. Wir müssen dieses Schiff jetzt konstruieren. Ich bin auch Ihrer Auffassung, dass wir ein wirtschaftstaugliches Schiff konstruieren müssen, also eine Reform, die nicht die Mängel verursacht, die durch eine Abschaffung der Statusgesellschaften entstehen würden. Wir müssen ein wirtschaftstaugliches Schiff konstruieren, aber wir müssen vor allem ein Schiff konstruieren, das am Schluss hochseetauglich ist. Es nützt uns gar nichts, wenn wir einen wunderschönen kleinen Lastkahn konstruieren und diesen dann derart überlasten, dass er absäuft. Das ist das Risiko, das wir bei der jetzigen finanziellen Wetterlage eingehen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wie auch die Abschaffung der Emissionsabgabe sind sinnvolle Massnahmen. Ich bin auch durchaus bereit, darüber zu diskutieren, ob die Tonnage Tax für unseren Wirtschaftsstandort nicht doch etwas Taugliches sein könnte. Wahrscheinlich sind das an sich al- 15.049 Conseil des Etats 252 les taugliche Massnahmen. Aber wenn wir all das jetzt in ein einziges Schiff hineinpacken und es durch das Gewitter einer Volksabstimmung fahren lassen müssen, haben wir keine oder nur sehr geringe Chancen. Wie hoch die finanziellen Ausfälle sind, ist relativ klar; das Departement hat es der Kommission vorgerechnet. Wenn die damaligen Steuersätze gelten, sind es allein auf Bundesseite über 250 Millionen, bei den Kantonen und Gemeinden sind es bis zu 350 Millionen Franken. Sie haben heute einen Brief des Schweizerischen Städteverbandes bekommen, der alleine bei den Kommunen mit Ausfällen von bis zu 550 Millionen Franken rechnet. Ich weiss nicht, welche Zahlen stimmen, aber die Ausfälle werden erheblich sein. Wenn Sie vor einer Volksabstimmung mit fiktiven Zinsen Steuerabzüge begründen wollen, muss Ihre Argumentation doch relativ stark sein. Ich rechne damit, dass es zu einem Referendum kommen wird – leider –, aber ich werde es sicher nicht unterstützen. Ich bin der Meinung, dass es unsere Schuldigkeit ist, hier eine Vorlage zu einer tauglichen Unternehmenssteuerreform zu konstruieren, die unseren Wirtschaftsstandort weiterträgt. Das bringen wir nur fertig, wenn wir jetzt zumindest eine Differenz zum Nationalrat schaffen. Wenn wir keine Differenz schaffen, ist die Frage wirklich erledigt: Dann haben wir hier einen überladenen Lastkahn beschlossen, der im Gewitter schwierig zu verteidigen sein wird. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Noser Ruedi (RL, ZH): Eigentlich hat ja die Begründerin des Minderheitsantrages alles sehr sachlich vorgetragen, sodass man nicht allzu viel beizufügen hätte. Aber die Diskussion hat jetzt doch gewisse Emotionen zutage gefördert, sodass sich aufdrängt, hier einiges wieder klarzustellen. Man muss hier weder von einem «überladenen Lastkahn» noch von einem «Bürokratiemonster» sprechen, sondern sachlich von der eigentlichen Ausgangslage ausgehen, wonach die Kantone dieses Instrument wünschen. Sie wünschen sich dazu aber noch eine Gegenfinanzierung. Es ist also nicht nur die Wirtschaft, die sich dieses Instrument wünscht, sondern es sind auch die Kantone, die zudem eine Gegenfinanzierung wünschen. Wir bieten ihnen ja eine Gegenfinanzierung, indem wir den Kantonsbeitrag erhöhen – notabene bedingungslos; sie bekommen mehr Geld über den Kantonsbeitrag. Die Kantone haben uns auch gesagt, wie sie die Gegenfinanzierung machen. Im Schreiben steht nämlich drin, dass, wenn die Dividendenbesteuerung nicht auf 60 Prozent hochgehe, sie es von sich aus sowieso tun würden. Das ist der Inhalt. Insofern besteht sachlich eine sehr, sehr kleine Differenz, sodass es keinen Sinn macht, hier grosse Emotionen aufscheinen zu lassen. Wenn man den Kantonen schon Geld gibt – im Föderalismus bedingungslos, das machen wir, indem wir den Beitrag erhöhen –, dann könnte man ihnen doch ohne grosse Probleme auch zumuten, dass sie die Dividendenbesteuerung in ihrem Hoheitsgebiet autonom beschliessen dürfen. Das ist eigentlich die Differenz. Ich bin mit dem Kommissionssprecher einverstanden und sage, dass es klug gewesen wäre, wenn die Nationalratskommission dem Rückkommen zugestimmt hätte. Dann hätten wir nämlich alle Sachverhalte hier auf dem Tisch, sodass wir alles ausführlich ausdiskutieren könnten. Nun, unsere Schwesterkommission hatte diese Klugheit nicht. Wie es im Leben so ist: «Dr Gschider git nah und dr Esel blibt stah», so heisst das Sprichwort. Es macht keinen Sinn, hier im Rat eine Eselei zu beschliessen. Der Sachverhalt ist jetzt der, dass Sie, wenn Sie der Minderheit Keller-Sutter nicht zustimmen, wichtigen Kantonen die Türe zuschlagen bezüglich eines Instruments, das sie brauchen und das im Interesse der gesamten Schweiz wäre. Das ist der ganze Sachverhalt. Daher bitte ich Sie, die Emotionen herauszunehmen und bei der Sache zu sein. Sachlich gesehen verdient der Antrag der Minderheit, hier die Mehrheit der Stimmen zu erhalten. Wir werden dieses Gesetz ohne Probleme auch durch eine Volksabstimmung kriegen, ohne dass es grosse Streitereien gibt. Wer hier behauptet, die zinsbereinigte Gewinnsteuer 30 mai 2016 sei entscheidend in der Volksabstimmung, wird, glaube ich, noch staunen ob des Ausgangs der Volksabstimmung. Hegglin Peter (C, ZG): Ich versuche es nochmals und schliesse mich dieses Mal auch der Minderheit Keller-Sutter an, klar wissend, dass ich mit meinem Votum einer Minderheit der Kantone folge. Und zwar beantrage ich Ihnen, der vom Nationalrat beschlossenen Version zur zinsbereinigten Gewinnsteuer zu folgen, weil dies eine Ersatzlösung für heute geltende Bestimmungen für die Statusgesellschaften der Swiss Finance Branch ist. Ohne die zinsbereinigte Gewinnsteuer beinhaltet die Unternehmenssteuerreform III keine Lösung für diese Gesellschaftsformen. Die anderen Sonderlösungen decken diese Bedürfnisse nicht ab. Dabei geht es um einen aus steuerlicher Sicht substanziellen Bereich, belaufen sich doch die Steuererträge beim Bund auf 236 Millionen Franken bzw. auf 98 Millionen Franken bei den Kantonen. Davon machen die Finanzierungsaktivitäten der Swiss Finance Branch beim Bund 151 Millionen Franken und bei den Kantonen 81 Millionen Franken aus und jene der Holdinggesellschaften beim Bund doch immer noch 85 Millionen Franken und bei den Kantonen 17 Millionen Franken. Dazu kommen noch indirekt generierte signifikante Steuereinnahmen von Dienstleistungserbringern, Finanzdienstleistungen, Rechts- und Steuerberatung, der Revision und des Geschäftstourismus. Dieser Bereich konnte nicht substanziiert werden, aber es ist sicher ein recht ansprechender Betrag. Bei den Finanzierungsaktivitäten der Swiss Finance Branch kann man davon ausgehen, dass dieses Steuersubstrat vollständig ins Ausland abwandert, wenn es keine Ersatzmassnahmen gibt. Die Finanzierungsaktivitäten der Holdinggesellschaften dürften etwas weniger mobil sein, sodass sie nicht vollständig abwandern dürften, wenn es keine geeignete Ersatzmassnahme für Finanzierungsaktivitäten gäbe. Von daher kann ich die geschätzten Einnahmen aus Finanzierungsaktivitäten der Swiss Finance Branch vollständig mit den geschätzten Mindereinnahmen aus der zinsbereinigten Gewinnsteuer verrechnen. Bei den Einnahmen aus Finanzierungsaktivitäten der Holdinggesellschaften erscheint demgegenüber eine Verrechnung zu 50 bis 80 Prozent realistischer zu sein als eine zu 100 Prozent. Daraus ergibt sich ein statischer Saldo von 102 bis 128 Millionen Franken weniger. Es sind also nicht die 260 Millionen Franken, die jetzt immer genannt wurden. Diese Summe reduziert sich aufgrund der vorhin beschriebenen Massnahmen, deren Folgen ich aber leider nicht näher quantifizieren kann. Die Beträge gelten aber immer nur dann, wenn alle Kantone die zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen. Wenn nur der Bund die zinsbereinigte Gewinnsteuer einführt, reduzieren sich die Ausfälle bei den Kantonen auf 55 Millionen Franken. Diese Beträge basieren auf einer zehnjährigen Bundesobligation mit einer Rendite von 2,5 Prozent. Aufgrund der aktuellen Situation mit tiefen Zinsen würden sich die Ausfälle markant reduzieren. Bei einem Zinssatz von 0 Prozent belaufen sie sich noch auf 52 Millionen beim Bund; wenn alle Kantone die Massnahme einführen, belaufen sie sich auf 68 Millionen Franken. Bei einer Nettobetrachtung könnten sogar Mehrerträge erwartet werden. Weiter ist zu beachten, dass die Steuerentlastungen vor allem bisher nicht privilegiert besteuerten schweizerischen Unternehmen zugutekämen. Um die Auswirkungen sämtlicher Massnahmen der Unternehmenssteuerreform III abzufedern, war eine Gegenfinanzierung über eine Harmonisierung der Dividendenbesteuerung geplant. Leider hat der Nationalrat diese Gegenfinanzierung abgelehnt. Auch ich bedaure dies sehr; ich glaube, er hat dem Geschäft einen Bärendienst erwiesen. Deshalb dürfte die Unternehmenssteuerreform III einen schweren Stand haben, und zwar – wir haben es heute gehört – hier im Ständerat, aber auch in einem Referendum. Deshalb habe ich versucht, jetzt eine Gewichtung der zinsbereinigten Gewinnsteuer vorzunehmen – ich habe es Ihnen vorgängig ja dargelegt. Ich behaupte, dass die Bilanz gar nicht so schlecht ist; ich sehe nämlich eher Vorteile. Ich wehre mich Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 253 deshalb dagegen, dass nur die zinsbereinigte Gewinnsteuer in Geiselhaft genommen wird und die Zustimmung ultimativ mit der Harmonisierung der Dividendenbesteuerung verbunden bzw. ein Referendum von dieser Frage abhängig gemacht wird. Auch diverse andere Massnahmen führen zu Mindereinnahmen. Bei der Dividendenbesteuerung erreichen zudem heute schon zehn Kantone die Marke von 60 Prozent. Die Gegenfinanzierung würde also nur noch bei 16 Kantonen zur Anwendung kommen. Wie gesagt, die Anwendung der zinsbereinigten Gewinnsteuer ist für die Kantone fakultativ, dürfte aber vor allem bei Finanzierungsstandorten relevant sein. In der Vernehmlassung haben sich die Kantone Zürich, Schwyz, Zug, Schaffhausen, Aargau und Waadt dafür ausgesprochen. Gerade Kantone mit einer starken Ausprägung internationaler Konzernfinanzierungsfunktionen können sich spezifisch verbessern, ohne eine generelle Steuersenkung vorzunehmen. Die generelle Senkung der Unternehmensbesteuerung ist ja das Teure bei der Unternehmenssteuerreform III. Das führt ja immer zu hohen Ausfällen. Wie wir auch vorhin gehört haben, wurden sie auf gegen 2 Milliarden Franken berechnet. Wie die Patentbox und die Abzüge für Forschung und Entwicklung erlaubt auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer den Kantonen punktuelle Steuererleichterungen, die weniger Steuerausfälle zur Folge haben. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wirkt sich für jene Gesellschaften, die von den Massnahmen profitieren, ähnlich aus wie eine allgemeine Gewinnsteuersenkung. Somit sind die zinsbereinigte Gewinnsteuer und eine allgemeine Steuersenkung teilweise Substitute. Gerade den Kantonen mit bedeutenden Finanzierungsfunktionen könnte diese Regelung grosse Vorteile bringen. Sie würde spezifisch wirken, und Mitnahmeeffekte könnten verringert werden. Im Rahmen des von der Reform vorgegebenen Massnahmenpakets sind die Kantone in ihrer Steuerstrategie autonom. Die Frage, welche Steuerstrategie für den einzelnen Kanton passend ist, ist aufgrund seiner spezifischen Ausgangslage, seines Stärken-Schwächen-Profils und der sich daraus eröffnenden Chancen und Risiken optimal zu entscheiden. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer könnte eine Brücke bilden, spezifische Angebote machen zu können und wenige generelle Steuersenkungen vornehmen zu müssen. Die durch die Unternehmenssteuerreform III bedingten Ausfälle berechneten sich bekanntlich immer aufgrund der generellen Senkung der Unternehmensbesteuerung auf 12 oder 13 Prozent und eben nicht aufgrund der spezifischen Massnahmen. Besten Dank dafür, dass Sie der Minderheit folgen. Ettlin Erich (C, OW): Keine Angst, Herr Zanetti, ich werde keinen Steuerrechtsvortrag halten, und man kann es ja auch nicht einfach erklären. Ich verstehe das gut. Aber keines der Programme kann man einfach erklären: Die Patentbox ist nicht einfach, und der NID ist auch nicht einfach. Trotzdem möchte ich das doch ein bisschen unterstützen. Der NID ist ein gutes Instrument, und wenn wir von fiktiven Abzügen sprechen, verstehen das die Leute schon. Wir haben ja auch fiktive Einkommen. Wir versteuern ja den Eigenmietwert. Da ist, soviel ich weiss, keine Miete zu bezahlen. Das kann man auf zwei Seiten sehen. Ich glaube, man versteht das schon. Man muss auch sehen, dass man ja nicht einfach auf nichtgewährte Schulden Zinsen als Abzug gibt, sondern man gibt auf das Eigenkapital einen theoretischen Zins und belohnt damit die Unternehmen, die Eigenkapital angehäuft haben und damit auch für die Volkswirtschaft eine sichere Basis bieten. Das ist ja nicht ein völlig abstruses Thema. Wenn man sich vielleicht einmal vergaloppiert hat, muss man sich zwischendurch fragen: Wie komme ich überhaupt dahin, wo ich bin? In der Botschaft von 2015 steht ja, dass ein Element der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III die Einführung neuer Regelungen für mobile Erträge ist, die den internationalen Standards entsprechen. Wenn die zinsbereinigte Gewinnsteuer definiert werden muss, dann ist es genau das: Der Standard gilt für mobile Erträge, und er ist international akzeptiert. Man muss sagen, dass auch in der Botschaft die FiAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.049 nance Branches erwähnt wurden, und dort rechnet man mit Abwanderung, und zwar bezüglich der Erträge in der Höhe von 180 Millionen Franken. Es ist also nicht so, dass wir nur Ausfälle durch die zinsbereinigte Gewinnsteuer haben, sondern wir hätten sie sowieso. Wir können das Rad der Zeit nicht zurückdrehen, wir müssen etwas machen. Noch zu Kollegin Fetz: Sie haben gesagt, das seien nur wenige Gesellschaften und wenige Arbeitsplätze. Das ist natürlich nicht so. Das sind vielfach auch Konzernfinanzierungsgesellschaften, die interessante Arbeitsplätze nach sich ziehen. Wir sollten Standortpolitik auch mit solchen Instrumenten machen, denn im Idealfall werden die Konzerne in der Schweiz angesiedelt, und sie finanzieren sich wettbewerbsfähig von der Schweiz aus. In der Schweiz sollte die Finanzierungszentrale sein. Dafür braucht sie Mittel, sie braucht Instrumente, und die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist das beste Instrument. Dann ist es ja heute schon so, dass die Schweizer Konzerne konzernintern Darlehen-, aber auch Leasing- und FactoringFinanzierung machen. Diese Instrumente muss man über die zinsbereinigte Gewinnsteuer zur Verfügung stellen. Es ist gemäss Absatz 1ter auch vorgesehen, Darlehen-, Factoringund Leasing-Finanzierung zu machen. Es ist also ein gutes Instrument, wir sollten ihm wirklich zustimmen. Sie haben gesagt, Frau Fetz, das sei ein Schuss in die Dunkelheit, und zwar blind ins Dunkle geschossen. Aber die Unternehmenssteuerreform III per se ist schon ein Schuss ins Dunkle, weil man uns Instrumente wegnimmt. Ich vergleiche es mit Basejumping: Sie stehen oben, und man nimmt Ihnen die Fallschirme weg, die Sie bis jetzt benutzt haben, und gibt Ihnen ein paar neue. Da will ich doch so viele neue Fallschirme wie möglich. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist einer davon. Basejumping mit vielen Sicherheiten, das ist es, und nicht ein Schuss ins Dunkle. Ich motiviere Sie, den Minderheitsantrag anzunehmen und für die zinsbereinigte Gewinnsteuer zu stimmen. Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Ich habe mich bei der Vorstellung dieser Differenz, wie es sich für eine Differenzbereinigung gehört, sehr kurzgefasst. Sie haben jetzt die Vor- und Nachteile dieser zinsbereinigten Gewinnsteuer ausführlich, wortreich und blumig dargestellt; das ist zweifellos kein Problem. Ich habe mir jetzt aber bei ein paar Voten vorgestellt, wie diese in der Mehrzweckhalle XY auf dem Podium tönen würden. Da muss ich Ihnen sagen: Wenn Frau Keller-Sutter sagt, dass die Wirtschaft das wünscht, dann ist das wenig überraschend. Ich als Raucher wünsche mir auch tiefere Tabaksteuern, das ist doch keine Überraschung. Oder Sie sagen, wenn ein Unternehmen gut kapitalisiert sei, dann sei das volkswirtschaftlich vernünftig. Ja, ein gut amortisiertes Einfamilienhaus ist die beste Prävention gegen Altersarmut. Ich ziehe also nicht bloss die Schuldzinsen ab, sondern auch die Eigenmittel, die über den von den Banken geforderten 20 Prozent Eigenmittel liegen. Das wäre auch eine tolle Sache. Fragen Sie einmal in einer Mehrzweckhalle, ob sich das ein Eigenheimbesitzer wünschen würde. Natürlich wird er Ja sagen. Fragen Sie einen genialen Mitarbeiter, der eine gute Idee bei seinem Arbeitgeber deponiert und von diesem eine Prämie erhält, ob er einverstanden sei, seine Prämie nur zu 10 Prozent zu versteuern. Natürlich wird er Ja sagen. Und, und, und, da kann man unzählige Beispiele machen. Ich habe mich vorhin kurzgefasst, ich mache es jetzt wieder und sage: Das schreit nach einer paradoxen Intervention. Wer diese Unternehmenssteuerreform III versenken will, muss für die zinsbereinigte Gewinnsteuer stimmen. Wer ihr in der Referendumsabstimmung wirklich den Hauch einer Chance geben will, muss jetzt gegen die zinsbereinigte Gewinnsteuer stimmen, so einfach ist das. Sonst, ich komme wieder mit dem überladenen Fuder, werden Sie in einer Referendumsabstimmung untergehen. Ich freue mich bereits auf ein paar Wortgefechte mit steuerrechtlichen Spezialisten, ich würde dann einfach den kommunikativen Nahkampf wählen und nicht die steuerrechtliche Exegese. 15.049 Conseil des Etats 254 Und ich sage Ihnen, ich würde in der Mehrzweckhalle gewinnen. Überladen Sie deshalb das Fuder wirklich nicht, stimmen Sie mit der Kommissionsmehrheit, lehnen Sie diese zinsbereinigte Gewinnsteuer ab. Träumen Sie davon, sie in einer Unternehmenssteuerreform IV, V oder VI einführen zu können. Hier hat sie keine Chance, sonst stirbt das ganze Projekt. Maurer Ueli, Bundesrat: Diese zinsbereinigte Gewinnsteuer hat sich im Laufe der Beratungen eigentlich zum verbleibenden Filetstück oder zum Kernstück entwickelt. Ich teile durchaus die Auffassung der Minderheit Ihrer Kommission, dass das für den Wirtschaftsstandort ein interessantes Objekt wäre. Wenn wir insbesondere die Geberkantone anschauen, die kapitalstarken Firmen, sehen wir, dass das tatsächlich ein Element wäre, das das Gesamtpaket abrunden würde. Aus dieser Sicht bin ich mit allem einverstanden, was von der Minderheit gesagt wurde. Nun haben wir aber auch eine Güterabwägung für die gesamte Vorlage vorzunehmen. Der Versuch, den Ihre Kommission, zusammen mit der nationalrätlichen Kommission, gestartet hat, mit der Teilbesteuerung der Dividenden die Güterabwägung innerhalb der Vorlage vorzunehmen, ist leider gescheitert – mindestens in dieser Runde. Ich weiss nicht, ob Sie hier in einer zweiten Runde noch einmal eine Chance haben werden. Nachdem diese Güterabwägung intern im Rahmen dieses Pakets nicht geglückt ist, ist sie jetzt wohl auch bei anderen Aufgaben des Bundes vorzunehmen. Der Bundesrat hat ja darauf verzichtet, die zinsbereinigte Gewinnsteuer in die Vorlage einzufügen. Wenn Sie sie einfügen, denke ich einfach an die Situation, die wir im nächsten Januar bei der Volksabstimmung haben werden. Wir werden dann hoffentlich ein Stabilisierungsprogramm im Umfang von etwa einer Milliarde Franken verabschiedet haben, und wir diskutieren dann über eine neue Vorlage zu einem Stabilisierungs- oder Sparprogramm oder wie immer Sie es bezeichnen wollen, und zwar in der Grössenordnung von anderthalb Milliarden Franken. Das zu verkaufen wird etwas schwierig sein, weil diese Güterabwägung vorzunehmen ist. Dessen müssen wir uns einfach bewusst sein. So attraktiv es auch wäre, dies hier einzufügen: Wir haben mehrere Bundesaufgaben gleichzeitig zu erfüllen. Die Mittel, die wir in den nächsten Jahren zur Verfügung haben werden, werden knapp sein. In diesem Umfeld ist die zinsbereinigte Gewinnsteuer einzumitten und vorzusehen. Zu den Ausfällen, die die zinsbereinigte Gewinnsteuer bringt: Diese Ausfälle hängen natürlich vom Zinsfuss ab, der dann anzuwenden ist. Im Moment wäre das wahrscheinlich relativ gut zu verkraften. In einem Zeitpunkt, in dem wir Minuszinsen haben, wären wohl die Ausfälle nahe bei null. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre würden sie aber, gemessen an den eidgenössischen Obligationen, bei einem Betrag von etwa 220 Millionen Franken liegen; er wurde auch genannt. Im Moment wäre es etwas weniger. Die Frage ist ja immer auch, was die dynamische Wirkung wäre. Ich bin durchaus auch der Meinung, dass das administrativ zu bewältigen wäre. Unser Steuersystem ist kompliziert, und das Einfachste wäre es, die Steuern ganz abzuschaffen – mindestens in Bezug auf den administrativen Aufwand, sonst natürlich nicht! Ich denke aber, dass dieses Problem durchaus zu bewältigen wäre. Daran könnte es also nicht liegen. Es liegt aber an dieser Güterabwägung: Was liegt jetzt noch drin und was nicht? In der Güterabwägung ist der Bundesrat dazu gekommen, die zinsbereinigte Gewinnsteuer nicht in die Vorlage einzupacken, weil eine Mehrheit der Kantone das ablehnt. Wenn Sie das wieder einfügen, müsste es ja kompensiert werden. Die Teilbesteuerung der Dividenden ist gescheitert. Und Herr Noser hat gesagt, dass wir den Kantonen ja bedingungslos Geld geben. Ja, Sie geben es aus der Bundeskasse, in der kein Geld ist. Ich bringe Ihnen das dann wieder in Form einer Sparvorlage. Sie produzieren damit Steuerausfälle und geben den Kantonen noch mehr. Bei uns macht das dann also doppelt so viel aus. Wir können ja nicht ein- 30 mai 2016 fach Geld geben, das wir nicht haben. Da ist wieder diese Güterabwägung, es ist ein ausgewogenes Paket. Wenn Sie die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf dieses Fuder laden wollen – das ist das Bild, das wir schon gebraucht haben –, dann müssen Sie zuerst etwas herunternehmen, damit es Platz hat. Denn sonst überladen Sie das Fuder tatsächlich. Mindestens jetzt ist es nicht geglückt, mit dem Nationalrat eine Lösung bei der Teilbesteuerung der Dividenden zu finden. Wenn das gelungen wäre, würde ich sagen, dass wir es wahrscheinlich wagen könnten. Aber es ist nicht gelungen, und damit ist dieses Fuder für die Volksabstimmung dann sehr, sehr gross. Denn diese Volksabstimmung wird in einem Umfeld stattfinden, in dem wir über weitere Steuerausfälle und Sparmassnahmen diskutieren. Das übergeordnete Ziel dieser Unternehmenssteuerreform war immer, rasch eine Vorlage zu haben, die Sicherheit schafft. Das ist wahrscheinlich das wichtigere Ziel, als Wünsche einzupacken, die jetzt auch noch gekommen sind. Es schliesst ja nicht aus, dass wir dieses Problem in einer weiteren Etappe angehen können, denn es hat tatsächlich ein Potenzial, das für den Wirtschaftsstandort gut wäre; davon bin ich überzeugt. Aber es ist eine Güterabwägung. Es ist eine politische Frage, die entsprechend zu beurteilen ist. Aus dieser Optik muss ich Ihnen eigentlich empfehlen, bei der Mehrheit der Kommission zu bleiben und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Denn wir haben zurzeit keine Gegenfinanzierung, und mit einem unausgewogenen Paket in die Volksabstimmung zu gehen macht es schwierig, auch wenn es betragsmässig nicht das Filetstück ist. Aber in der Wahrnehmung wird es dazu führen, dass es entsprechend schwierig wird. Selbst diejenigen, die mit dem Nationalrat noch einmal einen Kompromiss finden möchten, müssten eigentlich im Moment dagegen sein, damit sie eine Differenz haben. Dann ergibt sich ja vielleicht noch eine Möglichkeit, die man dann vertreten kann. Diese Möglichkeit gibt es im Moment nicht, und damit ist diese zinsbereinigte Gewinnsteuer aus diesem Paket zu entfernen, einfach weil wir sie nicht gegenfinanzieren können. Es liegt an Ihnen, hier noch einen Kompromiss zu finden, wenn das möglich ist. Das ist Ihre Taktik; Ihr Kommissionssprecher hat das auch angefügt. Für den Fall, dass das in die Vorlage hereinkommt, ohne dass wir andeuten können, wo wir allenfalls etwas kompensieren, habe ich aber schwerste Bedenken. Wir gefährden dann das ganze Paket. Das wäre nicht gerade der Super-GAU, aber es wäre ein sehr schlechtes Zeichen für die Wirtschaft, wenn wir diese Unternehmensbesteuerung nicht an Land brächten. Im finanzpolitischen Umfeld, das wir haben, werden wir in einer Volksabstimmung schon genügend zu kämpfen haben. Und wir sollten dieses Zeichen setzen: Ja, wir machen etwas! Wir wollen etwas, und wir haben hier eine Vorlage! Die Vorlage, die im Moment besteht, ist nicht schlecht: Sie entlastet Firmen, sie gibt den Kantonen Möglichkeiten. Es wäre noch der Punkt auf dem i, wenn wir es finanzieren könnten. In Anbetracht dieser Güterabwägung mit anderen Bundesaufgaben, die im Hinblick auf die Volksabstimmung vorzunehmen ist, rufe ich Sie eigentlich zur Mässigung auf. Bleiben Sie bei dem, was wir haben! Verzichten Sie, wenn Sie sie nicht finanzieren können, auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer! Versuchen wir stattdessen alles, um diese Vorlage sicher über die Runden zu bringen! Das wäre ein starkes Zeichen für die Wirtschaft. Es wäre ein stärkeres Zeichen, als dann mit einer grösseren Vorlage zu scheitern. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 26 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 19 Stimmen (0 Enthaltungen) Ziff. 3 5. Abschnitt Titel; Art. 73–75; 81 Antrag der Kommission Streichen Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 255 Ch. 3 section 5 titre; art. 73–75; 81 Proposition de la commission Biffer Angenommen – Adopté Ziff. 3 Art. 196 Antrag der Mehrheit Abs. 1 Festhalten Abs. 4 Streichen Antrag der Minderheit (Germann, Berberat, Fetz, Föhn, Zanetti Roberto) Abs. 4 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 3 art. 196 Proposition de la majorité Al. 1 Maintenir Al. 4 Biffer Proposition de la minorité (Germann, Berberat, Fetz, Föhn, Zanetti Roberto) Al. 4 Adhérer à la décision du Conseil national Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Bei Absatz 1 geht es um den Kantonsanteil an den Bundessteuern. Der Bundesrat hat eine Erhöhung gegenüber der jetzigen Situation vorgeschlagen. Der Ständerat ist anlässlich seiner ersten Beratung noch ein bisschen hinaufgegangen, indem er den Kantonsanteil höher als vom Bundesrat vorgeschlagen angesetzt hat. Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt. Hier haben wir also eine Differenz. Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, am ursprünglichen Beschluss, d. h. am höheren Kantonsanteil, festzuhalten, und die Kantone – das wird Sie nicht überraschen – teilen diese Auffassung. Das ist, kurz gesagt, der springende Punkt. Maurer Ueli, Bundesrat: Mir wären die 79,5 Prozent gemäss Entwurf des Bundesrates natürlich lieber. Doch das ist etwas, was Sie, denke ich, aus Ihrer Sicht als Kantonsvertreter so entscheiden können. Wenn Sie das so entscheiden, gibt es ein entsprechend grösseres Sparpaket. Mit Blick auf das gesamte Paket kann es durchaus wieder Sinn machen, weil das ja aus Ihrer Sicht die Kompensation zur Teilbesteuerung der Dividenden war. Für die Kantone geht also dieses Paket wieder auf; den Bund kostet es etwas mehr. Ich möchte einfach noch die Bemerkung anfügen, dass ich mich, wenn Sie dann bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer einen Kompromiss versuchen, stark dagegen wehren werde, dass auch dort der Bund den Kompromiss bezahlen soll. Grundsätzlich kann ich aber mit Ihrer Fassung leben. Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Zunächst möchte ich mich beim Bundesrat für die klaren Worte bedanken. Es ist so: Was den Bund kostet, wird irgendwo eingespart. Ich sage dies, damit wir wissen, worum es hier geht. Zu Absatz 4 hat der Nationalrat beschlossen, dass die Kantone die Auswirkungen auf die Gemeinden berücksichtigen sollen. Im ersten Umgang – in der ersten Runde der Differenzbereinigung – hat die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen Festhalten, also Streichen dieser Gemeindeberücksichtigungsregel, beschlossen. Im zweiten Umgang war es dann knapper: Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten. Dabei macht die Kommissionsmehrheit insbesondere institutionelle Vorbehalte geltend. Gemäss Meinung der Kommissionsmehrheit sollte der Bundesgesetzgeber nicht in das Verhältnis zwischen den Kantonen und ihren Gemeinden eingreifen. Im Übrigen ist Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.049 man der Meinung, dass dieser Absatz lediglich deklaratorischen Charakter und keine konkrete Rechtswirkung hat. Die Minderheit Germann findet, dass auf all die Lippenbekenntnisse zur Bedeutung der Gemeinden in unserem Staat auch Taten folgen sollen. Herr Germann wird dies fulminant vertreten. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Absatz zu streichen. Die Kantone unterstützen den Mehrheitsantrag. Germann Hannes (V, SH): Der Kommissionssprecher hat ausgeführt, wie die Entwicklung der Stimmenverhältnisse war. Die Richtung stimmt, sage ich einmal so, es geht in die richtige Richtung. In der Botschaft steht, es seien Ausgleichsmassnahmen zu treffen, um die Steuerausfälle von Kantonen und Gemeinden auszugleichen. Das ist die Botschaft. Im Gesetzestext steht dann aber nichts mehr von den Gemeinden. Wenn Sie jetzt diese Vorlage auch mehrheitsfähig machen möchten, dann gehen Sie doch den Städten und Gemeinden diesen Schritt entgegen. Sie haben ein Schreiben vom Städteverband, vom Finanzdirektor der Stadt Zürich und vom Schweizerischen Gemeindeverband, den ich ja präsidiere, erhalten. Ich habe allerdings dieses Schreiben nicht unterzeichnet. Ich setze mich aber natürlich vehement für dieses Anliegen ein. Es ist auch kein Sonderfall, dass die Gemeinden erwähnt werden. Es gibt auch andere Gesetze, in denen die Gemeinden erwähnt werden. Der Bund würde hiermit ein gutes Signal aussenden, d. h., dass eben nicht nur die Kantone Ausfälle zu verkraften haben, sondern auch die Gemeinden. Die Verteilung ist selbstverständlich in der Hoheit der Kantone, daran ist nichts zu ändern, und da wollen wir auch keinen Einfluss nehmen. Aber man würde dann die bundesrechtliche Praxis berücksichtigen und die Pflicht zur Beachtung der Auswirkungen und zur Rücksichtnahme gemäss Artikel 50 der Bundesverfassung nicht zum leeren Buchstaben verkommen lassen. Man würde ihr zumindest einen symbolischen Inhalt geben. In diesem Sinne bitte ich Sie, sich einen Ruck zu geben und hier die Gemeinden als dritte Föderativebene auch aufzuführen. Besten Dank, wenn Sie hier meiner Minderheit und dem Nationalrat folgen. Stöckli Hans (S, BE): Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern: Bei der Diskussion im Dezember war das ein Einzelantrag von meiner Seite; damals erhielt dieser Antrag 6 Stimmen, 35 waren dagegen. Die Idee hatte dann im Nationalrat mehr Erfolg. Es gab eine beachtliche Mehrheit, welche dieser Idee zum Durchbruch verholfen hat. Ich bin deshalb froh, dass dieser Gedanke hier wieder erscheint. Die staatsrechtlichen Bedenken, die man bei der letzten Debatte vorgebracht hat, sind aus meiner Sicht nicht überzeugend. Zum einen haben wir Artikel 50 Absatz 2 der Bundesverfassung, wonach der Bund verpflichtet ist, auf die Interessen auch der Kommunen Rücksicht zu nehmen. Dieser Minderheitsantrag ist zum andern absolut verfassungskonform, weil er in Anwendung von Artikel 47 der Bundesverfassung die Kantone nicht verpflichtet, die entsprechenden Zahlungen weiterzuleiten, wobei er aber mahnt, das zu überlegen. Schliesslich – das ist für mich jetzt der Grund, weshalb ich mich nochmals gemeldet habe – habe ich das letzte Mal die verschiedenen Gesetzesbestimmungen aufgeführt, in welchen auch die Kommunen erwähnt werden, nämlich das Kulturförderungsgesetz, das Raumplanungsgesetz und das Binnenmarktgesetz. Nun ist mir noch ein Gesetz in die Hände gefallen, nämlich das Wasserrechtsgesetz, in dem genau dieselben Mechanismen genannt werden. Unter dem Randtitel «Steuerausgleich» steht in Artikel 14 Absatz 3: «Sache des Kantons ist es, die ihm zukommende Entschädigung ganz oder teilweise den durch den Steuerausfall betroffenen Gemeinden, Bezirken oder anderen Körperschaften zuzuwenden.» Dieser Mechanismus der Weitergabe von Bundesmitteln ist also bereits seit langer, langer Zeit in ei- 15.049 Conseil des Etats 256 nem Gesetz aufgenommen. Ich sehe deshalb nicht ein, weshalb man das hier nicht auch machen sollte. Dittli Josef (RL, UR): Ich finde es einen ordnungspolitischen Unsinn, wenn man diese Formulierung so aufnimmt. Es geht hier um das interne Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden, und da hat sich meines Erachtens der Bund nicht einzumischen. Als langjähriger Finanzdirektor kann ich sagen, dass es wohl selbstverständlich und selbstredend so ist, dass man innerhalb eines Kantons auch auf die Bedürfnisse der Gemeinden eingeht, auch eine Steuerpolitik betreibt, die den Gemeinden die Chance gibt, ihre Aufgaben erfüllen zu können. Und vor diesem Hintergrund braucht es diese Formulierung nicht. Ich bitte Sie also, dem Mehrheitsantrag zu folgen. Maurer Ueli, Bundesrat: Ich bitte Sie, hier ebenfalls der Mehrheit zu folgen. Es ist nicht notwendig, hier diesen Absatz ins Gesetz einzufügen. Ich erachte es als Selbstverständlichkeit, dass die Kantone mit ihren Gemeinden verhandeln. Abgesehen davon können Sie wahrscheinlich in dieses Gesetz schreiben, was Sie wollen, es sind dann die kantonalen Parlamente, die die Umsetzung machen. Erfahrungsgemäss ist es eher kontraproduktiv, wenn sie das Gefühl haben, dass man ihnen in Bern jetzt auch noch dreinredet. Also, es nützt nichts, wenn Sie es hineinschreiben, ich würde sogar sagen, es könnte bei den Kantonen eher schaden. Daher ist es nicht nötig. Meiner Meinung nach ist der Antrag der Mehrheit richtig. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen (0 Enthaltungen) Ziff. 4 Art. 20 Abs. 3, 4 Antrag der Kommission Streichen Ch. 4 art. 20 al. 3, 4 Proposition de la commission Biffer Angenommen – Adopté Ziff. 4 Art. 24 Abs. 3bis, 3quater Bst. b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 4 art. 24 al. 3bis, 3quater let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Ziff. 4 Art. 24a Antrag der Mehrheit Abs. 1 Festhalten Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag der Minderheit (Schmid Martin, Engler, Keller-Sutter) Al. 1 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 4 art. 24a Proposition de la majorité Al. 1 Maintenir Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil national 30 mai 2016 Proposition de la minorité (Schmid Martin, Engler, Keller-Sutter) Al. 1 Adhérer à la décision du Conseil national Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Hier geht es um die Begrenzung der Ermässigungen im Zusammenhang mit Erfolgen aus Patenten und vergleichbaren Rechten. Ich mache hier schnell einen Exkurs: Wir behandeln Artikel 24a Absatz 1, nachher folgen Artikel 25a Absatz 1 und Artikel 25b. Gemäss Nationalrat soll eine Gesamtentlastungsbegrenzung von 80 Prozent in Artikel 25b stipuliert werden. Auf eine Entlastungsbegrenzung bei den Patenten und vergleichbaren Rechten und beim Forschungs- und Entwicklungsaufwand soll gemäss Nationalrat verzichtet werden. Der Ständerat hatte seinerzeit eine Begrenzung bei den Patenten und vergleichbaren Rechten und beim Forschungsund Entwicklungsaufwand definiert. Eine Gesamtbegrenzung fehlte im ursprünglichen ständerätlichen Konzept. Die Kantone haben in ihrem Schreiben von Mitte Mai nicht zuletzt zur Vermeidung einer weiteren Disharmonisierung gefordert, dass sowohl eine Begrenzung von 90 Prozent bei der Patentbox im jetzt vorliegenden Artikel 24a als auch eine 150-Prozent-Begrenzung bei der Inputförderung gemäss Artikel 25a Absatz 1 festzuhalten seien. Zusätzlich soll noch quasi eine Rückversicherung mit einer Gesamtentlastungsbegrenzung auf 80 Prozent in Artikel 25b festgeschrieben werden. Sie sehen also das nationalrätliche Konzept mit der Gesamtbegrenzung und das ständerätliche Konzept mit den Einzelbegrenzungen bei Forschung und Entwicklung sowie bei der Patentbox und dann die Vermählung dieser beiden Konzepte; das wäre gewissermassen die Forderung, wie sie die Kantone aufgestellt haben. Bei der Patentbox gemäss Artikel 24a Absatz 1 beantragt Ihnen die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen, an unserem Beschluss festzuhalten, d. h. an der 90-Prozent-Begrenzung. Eine Minderheit Schmid Martin beantragt, dem Nationalrat zu folgen, also keine Begrenzung vorzusehen. Schmid Martin (RL, GR): Der Kommissionssprecher hat richtig dargelegt, dass es bei diesem Artikel darum geht, inwieweit die Möglichkeiten der Kantone bei der Ausgestaltung der verschiedenen Steuermassnahmen begrenzt werden sollen. Der Kommissionssprecher hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass in der ersten ständerätlichen Debatte nur die Frage der Patententlastung und die Frage der Input-/Outputförderung zur Diskussion gestanden haben und wir Limiten von 90 Prozent bzw. von 150 Prozent eingefügt haben. Der Ständerat hat damals keine Gesamtentlastung über alle Massnahmen vorgesehen, sprich nicht über die Patentbox, nicht über die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, aber auch nicht über den Step-up. In der Kommission waren sich aber hüben wie drüben alle Mitglieder einig, dass die Lösung einer Gesamtentlastungsgrenze, wie sie mit dem Konzept des Nationalrates eingeführt worden ist, richtig ist, dass also die Kombination der verschiedenen Massnahmen nicht zu einer Nullbesteuerung führen sollte. Deswegen schlägt Ihnen die Kommission – meines Wissens einstimmig – vor, dass wir in Artikel 25b eine Gesamtentlastung von maximal 80 Prozent einführen und dass die Kantone, dies war eine formelle Klärung, nicht darüber hinausgehen dürfen. Das war auch unser Wille. Nun kommen die beiden noch offenen Punkte, bei denen Mehrheit und Minderheit eine unterschiedliche Auffassung vertreten. Die mit 6 zu 5 Stimmen knappe Mehrheit möchte trotz der Gesamtbegrenzung auch noch bei der Patentbox eine Entlastungsbegrenzung von 90 Prozent einführen. Gleichzeitig möchte dann eine Minderheit auch noch eine Entlastungsbegrenzung bei den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von 150 Prozent einführen. Ich schlage Ihnen vor: Streichen Sie diese Entlastungsbegrenzungen bei der Patentbox und bei der Input- und Outputförderung, weil wir ja eine Gesamtentlastungsbegrenzung haben. Da macht es einfach keinen Sinn mehr, die Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 257 Kantone in ihrer Kompetenz zu beschränken, denn die Kantone dürfen nur so weit entlasten, dass eben die Gesamtentlastungsgrenze von 80 Prozent am Schluss eingehalten ist. Hier werden dann auch keine Steuerausfälle kreiert, weil eben gerade mit der Lösung des Nationalrates eine Bremse eingebaut worden ist. Ich finde es nicht richtig, dass wir eine zweifache Bremse einführen. Vorhin wurde die Kompliziertheit des Steuersystems immer als Argument eingebracht. Aber schauen Sie, so wird es dann noch viel komplizierter, wenn man eine Gesamtentlastung einführt und hier gemäss Mehrheit bei der Patentbox auch noch eine Entlastungsbremse einbaut. Wie koordinieren Sie das am Schluss? Und gleichzeitig muss der kantonale Gesetzgeber noch eine Umsetzungsgesetzgebung schaffen. Ich möchte Sie deshalb bitten: Gestalten Sie die Steuergesetzgebung im Rahmen der Kompetenzen des Bundes in Bezug auf das Steuerharmonisierungsgesetz einfach, und das hat man gemacht, wenn man hier mit der Kommissionsminderheit stimmt. Maurer Ueli, Bundesrat: Der Bundesrat hat Ihnen hier bei der Patentbox eine Begrenzung von 90 Prozent vorgeschlagen. Im Nationalrat ist dann der folgende Kompromiss zustande gekommen: 80 Prozent über alles. Dieser Kompromiss im Nationalrat ist sehr gefestigt und wurde gut ausdiskutiert. Die Kantone haben sich ebenfalls dazu geäussert. Sie halten insbesondere an diesen 80 Prozent fest, würden aber auch das andere noch mitnehmen. Der Einfachheit halber würde ich Ihnen eigentlich vorschlagen, dem Nationalrat zu folgen und damit diese Gesamtbegrenzung von 80 Prozent mitzunehmen. Mir scheint das aufgrund der bisherigen Diskussion auch im Nationalrat ein vernünftiger Kompromiss, der auch von den Kantonen mitgetragen wird. Ich denke wieder an ein mögliches Referendum. Wenn Sie dann erklären müssen, dass 150 Prozent abzugsfähig sind, dann ist das wieder etwas schwierig, auch wenn man es im Einzelnen begründen könnte. Der Kompromiss, den Ihnen der Nationalrat vorlegt, 80 Prozent über alles, ist wahrscheinlich etwas, was dann auch verstanden wird und was man auch erklären kann. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 22 Stimmen (0 Enthaltungen) Ziff. 4 Art. 25 Abs. 1 Bst. f, 1ter–1sexies Antrag der Mehrheit Streichen Antrag der Minderheit (Keller-Sutter, Caroni, Germann, Noser, Schmid Martin) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 4 art. 25 al. 1 let. f, 1ter–1sexies Proposition de la majorité Biffer Proposition de la minorité (Keller-Sutter, Caroni, Germann, Noser, Schmid Martin) Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Ziff. 4 Art. 25a Antrag der Mehrheit Abs. 1 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 2, 4 Festhalten Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.049 Antrag der Minderheit (Bischof, Fetz, Levrat, Noser, Zanetti Roberto) Abs. 1 Festhalten Antrag der Minderheit (Noser, Baumann, Föhn, Germann) Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag der Minderheit (Schmid Martin, Hefti, Keller-Sutter) Abs. 4 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 4 art. 25a Proposition de la majorité Al. 1 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2, 4 Maintenir Proposition de la minorité (Bischof, Fetz, Levrat, Noser, Zanetti Roberto) Al. 1 Maintenir Proposition de la minorité (Noser, Baumann, Föhn, Germann) Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil national Proposition de la minorité (Schmid Martin, Hefti, Keller-Sutter) Al. 4 Adhérer à la décision du Conseil national Abs. 1 – Al. 1 Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Jetzt sind wir eben bei dieser Begrenzung von 150 Prozent beim Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Ursprünglich hat der Ständerat diese 150 Prozent eingeführt, nachdem der Bundesrat keine entsprechende Begrenzung vorgesehen hatte. Der Nationalrat hat diese Begrenzung weggenommen. Damit soll den Kantonen mehr Handlungsspielraum gegeben werden, wonach man sogar mehr als 150 Prozent abziehen können soll. Herr Bundesrat Maurer meinte, es sei schon nicht ganz einfach, einen Abzug von 150 Prozent zu erklären. Entsprechend dürfte es schwieriger sein, einen Abzug von 200 oder 250 Prozent zu erklären. Jedenfalls könnte es zu zusätzlichen Steuerausfällen kommen. Doch wie Herr Schmid vorhin gesagt hat, ist finanzpolitisch die Gesamtbegrenzung gemäss Artikel 25b wichtig. So gesehen bricht die Welt nicht in Trauer aus, wenn jetzt da gemäss Mehrheit verfahren würde. Doch immerhin beharrt eine Minderheit darauf, diese 150-Prozent-Grenze beizubehalten. Den Antrag der Minderheit wird Ihnen Herr Bischof begründen. Auch hier: Die Kantone unterstützen den Antrag der Minderheit. Die ziehen es also vor, dass hier doppelt oder dreifach genäht werde. Das verstehe ich ein bisschen. Bischof Pirmin (C, SO): Wir haben jetzt die zweite Debatte um eine innere Begrenzung, wenn wir so sagen wollen. Unbestritten scheint zu sein, dass wir dem Nationalrat bei der globalen 80-Prozent-Begrenzung folgen. Die Frage ist jetzt, ob wir diese zusätzliche Begrenzung bei der Inputförderung einführen wollen oder nicht. Die Inputförderung ist an sich als Abzugsmöglichkeit ausserordentlich wichtig, in der Schweiz besonders für diejenigen Firmen, die nicht über mehrheitlich patentgeschützte Rechte verfügen, sondern über andere Rechte, die andere Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen haben. Das dürfte die Mehrheit vor allem der Klein- und Mittelbetriebe in unserem Lande sein. Auch das ist unbestritten. Die Frage ist nur, ob die zusätzli- 15.049 Conseil des Etats 258 chen Abzüge, also diejenigen, die über 100 Prozent der Aufwendungen hinausgehen, in den Kantonen beschränkt werden sollen. Die Minderheit beantragt Ihnen, hier eine Grenze von 150 Prozent zu ziehen und nicht zu ermöglichen, dass ein Kanton dann auf 200 oder sogar vielleicht auf 300 Prozent Abzüge gehen könnte. Die Gründe sind im Wesentlichen zwei. Einer wird von den Kantonen vorgebracht. Die Kantone befürchten eine verstärkte Disharmonisierung unter den Kantonen, wie sie es in ihrem Brief genannt haben. Und das Weglassen der 150 Prozent würde aus Sicht der Mehrheit der Kantone den interkantonalen Vollzug erschweren, also vor allem den Vollzug bei Unternehmungen, die in mehreren Kantonen tätig sind. Deshalb möchten sie 150 Prozent. Die zweite Überlegung betrifft schliesslich wiederum die Volksabstimmung, die wir zu gewinnen haben. Es ist an sich schon nicht ganz einfach zu verstehen, warum man mehr als 100 Prozent eines Aufwandes abziehen kann. Wenn Sie aber schweizerische Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung schützen wollen, dürfte das nötig sein. Es ist auch international anerkannt. Wenn Sie aber dann über gewisse Anstandsgrenzen, sage ich mal, hinausgehen, eben auf 200 oder 300 Prozent, und das einfach offenlassen, dann dürfte die Akzeptanz in der Bevölkerung gering sein. Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen. Schmid Martin (RL, GR): Diese Abzüge der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sollen ja den Forschungsstandort Schweiz stärken. Es wurde von meinen Vorrednern zu Recht darauf hingewiesen, dass es jetzt nur noch um die Frage geht, ob die Kantone in ihrem Wirken dort eingeschränkt werden sollen. Ich möchte Ihnen ein Argument liefern, das auch in der öffentlichen Diskussion meines Erachtens noch etwas zu wenig diskutiert worden ist. Wir haben diese Forschungs- und Entwicklungsabzüge quasi als Heilmittel, als Ersatz für den Wegfall der Status in die politische Diskussion gebracht. Wir erhoffen uns ja, dass wir dadurch die Standortattraktivität weiterhin behalten können, selbst mit den 150 Prozent. Ich möchte einfach auf Folgendes hinweisen: Wenn die Kantone im Forschungs- und Entwicklungsbereich Überabzüge gewähren, werden diese beim NFA nicht angerechnet. Schauen Sie, die ehemaligen kantonalen Finanzdirektoren wissen sehr gut: Wenn es in diesem Bereich begrenzende Mittel gibt, wenn es Begrenzungen gibt, die effektiv auch gegenüber den kantonalen Parlamenten wirksam sind, werden solche Überabzüge auf Kantonsebene beim NFA nicht angerechnet. Das ist eine Tatsache. Das hat in gewissen Kantonen schon dazu geführt, dass man später steuerliche Massnahmen korrigiert hat, weil man gesehen hat, dass die Ausgaben viel grösser geworden sind als die Einnahmen. Deshalb möchte ich Ihnen die Angst nehmen, hier der Mehrheit zuzustimmen: Sie müssen nicht befürchten, dass die Kantone in diesem Bereich überborden. Würden sie das nämlich machen, würden sie durch den Finanzausgleich so bestraft, dass sie in einer nächsten Periode ihre Steuerabzüge wieder anpassen würden. Hier möchte ich Sie einfach auch darauf hinweisen, dass wir sehr vorsichtig sein müssen, wenn wir sagen, diese Forschungs- und Entwicklungsüberabzüge seien das Allerheilmittel: Diese Abzüge werden nämlich in der Praxis dann höchstwahrscheinlich nicht so wirken, wie wir uns das alle wünschen. Levrat Christian (S, FR): Si j'ai bien compris, après la déduction des intérêts notionnels, qui permet de déduire des intérêts que l'on ne paye pas, nous nous préparons à autoriser la déduction de frais de recherche qui n'ont pas été engagés. La discussion a pour but de savoir si une déduction de l'ordre de 150 pour cent est acceptable ou s'il faut aller à 200, 300 voire 1000 pour cent. De deux choses l'une: soit les cantons n'y auront pas recours, et dans ce cas on peut tranquillement laisser la limite à 150 pour cent, soit les cantons y auront recours, et dans ce cas la question qui se pose 30 mai 2016 est celle de savoir jusqu'où c'est tolérable et explicable aux citoyens. 150 pour cent me paraît déjà relativement difficile à expliquer, parce qu'on retombera dans tous les débats sur la déduction de sommes fictives du bénéfice. Si j'interviens, c'est pour approfondir un peu, à l'article 25a, la question de la déduction que nous nous proposons d'introduire et qui conduit à ce que les entreprises qui ont une optimisation fiscale correcte se retrouvent à payer un impôt sur 20 pour cent du bénéfice de leur exercice. Un impôt sur 20 pour cent du bénéfice de l'exercice, avec un taux d'imposition moyen de 15 pour cent pour les cantons – c'est ce à quoi nous nous attendons –, cela représente une imposition effective de 3 pour cent. Croyez-vous que c'est suffisant pour convaincre la population de lui dire qu'on a, in fine, un taux d'imposition de 3 pour cent sur le bénéfice des entreprises? Les gens vont naturellement comparer ce taux à ce qu'ils paient et trouver que ces 3 pour cent sont largement insuffisants. C'est à mon avis une vue de l'esprit que de croire qu'il suffit de se contenter de la limite à l'article 25b et qu'on peut renoncer à toutes les autres formes de limites, notamment à la limite de 150 pour cent. J'ai pu entendre qu'il était maladroit de laisser la limite à 150 pour cent parce que ce serait un argument dans une campagne référendaire. Mais si on supprime la limite à 150 pour cent, cela signifie que la majorité est d'accord d'aller plus haut, soit à 200 ou à 300 pour cent. Ce serait encore pire pour expliquer les choses à la population. La disposition de l'article 25b est utile. Elle est même indispensable vu la somme des déductions que vous autorisez, mais elle ne remplace pas celle qui est contenue à l'article 25a. Cet article doit fixer une limite à l'appétit des entreprises et aux largesses des cantons. Hegglin Peter (C, ZG): Ich empfehle Ihnen auch, der Minderheit zu folgen. Wir führen hier ja ein neues Instrument ein und haben noch keine Erfahrungen damit. Es wurde vorhin gesagt, dass viele Instrumente sehr komplex und kompliziert seien. Von daher ist es, glaube ich, statthaft, dass es mehr als eine Grenze hat, dass man also hier in Absatz 1 eine solche von 150 Prozent und dann in Artikel 25b bei den gesamten Ermässigungen eine Grenze von 80 Prozent einführt. Ich empfehle Ihnen deshalb, der Minderheit zu folgen. Zum Schluss noch eine Bemerkung zum NFA, dass die Kantone dann aufgrund der Nichtanrechnung an den NFA nicht zu weit gehen werden: Tatsache ist einfach, dass es sieben bis acht Jahre dauert, bis die Auswirkungen beim NFA festzustellen sind. Wenn ich das System heute einführe, dauert es sehr, sehr lange, bis es wirkt. Deshalb glaube ich nicht, dass der NFA schon eine Grenze wäre, weil es sehr lange dauert, bis sich die Auswirkungen zeigen. Besten Dank, wenn Sie der Minderheit folgen. Maurer Ueli, Bundesrat: Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und beim bundesrätlichen Entwurf zu bleiben. Wir haben diese Gesamtbegrenzung von 80 Prozent, was mir eine Lösung zu sein scheint, die den Kantonen insgesamt Möglichkeiten bietet, ihr Umfeld selbst zu gestalten. Eine sozusagen doppelte Vorschrift ist meines Erachtens nicht mehr notwendig, wenn wir die Gesamtbegrenzung von 80 Prozent haben. Das entspricht dem Antrag der Kommissionsmehrheit bzw. dem bundesrätlichen Entwurf. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen (0 Enthaltungen) Abs. 2 – Al. 2 Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Hier geht es darum, ob bloss der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Inland abziehbar sein soll oder auch jener im Ausland. Die Mehrheit der Kommission – sie entschied mit 8 zu 4 StimBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 259 men – beantragt Ihnen, am ursprünglichen Entscheid festzuhalten und damit bloss Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Inland als abziehbar zuzulassen. Begründet wird das mit der Forschungs- und Entwicklungsförderung hier im Inland. Vorhin hat der Kommissionspräsident, Martin Schmid, gesagt, es gehe um die Förderung des Forschungsstandortes Schweiz. Eine inländische steuerliche Berücksichtigung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Ausland erscheint der Mehrheit der Kommission relativ schwierig kommunizierbar. Also auch hier wieder: Wie erklär ich's meinem Kind? Wie soll man erklären, dass Aufwendungen im Ausland hier in der Schweiz abziehbar sein sollen? Dann hatte man das Gefühl, dass den inländischen Forschungsförderungsbemühungen entgegengewirkt wird. Aufgrund der Freiwilligkeit für die Kantone wäre auch hier eine zusätzliche Disharmonisierung unter den Kantonen möglich. Das wird auch als Argument gegen eine solche Abziehbarkeit von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Ausland ins Feld geführt. Eine Minderheit will den Kantonen diese Möglichkeit der Abziehbarkeit von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Ausland eröffnen. Herr Noser wird den Antrag dieser Minderheit begründen. Auch hier unterstützen die Kantone den Mehrheitsantrag, bloss Aufwendungen im Inland für abziehbar zu erklären. Noser Ruedi (RL, ZH): Ich glaube, zuerst wäre noch zu präzisieren, dass die Kantone den Abzug freiwillig zulassen können, also nicht müssten, sondern könnten. Gestatten Sie mir auch noch die Vorbemerkung, dass niemand in der Wirtschaft etwas dagegen hat, wenn wir diese Leute in der Schweiz auch anstellen können. Das ist auch noch eine Bedingung: Wir müssen diese Leute dann auch wirklich bekommen. Das sind zwei Vorbemerkungen. Ich würde Ihnen empfehlen, hier der Minderheit zu folgen, und zwar auch, weil es ja darum geht, dass wir im internationalen Steuerwettbewerb konkurrenzfähig sein müssen. Es ist so, dass sämtliche europäischen Länder, also auch Irland, das ein ganz wichtiger Konkurrent ist, oder Luxemburg, dieses Konzept kennen. Das heisst, in allen europäischen Ländern wird der ausländische Anteil bis zu einem Drittel mitberücksichtigt. Warum, ist auch klar: weil man innerhalb Europas nicht möchte, dass man aufgrund dieser Mechanismen Standorte zu diskriminieren beginnt. Und im Moment ist es so, dass wir in diesem Binnenmarkt noch dabei sind. Das heisst, wenn wir diese Bestimmung streichen, also ausländische gegenüber inländischen Standorten diskriminieren würden, müssten Sie nur warten, bis der Erste sagen würde: «Ja gut, dann machen wir halt in Deutschland oder Frankreich zu und machen das in der Schweiz, was in der Schweiz nicht mehr berücksichtigt wird.» Das würde dann passieren. Darum wäre es sinnvoll, hier einen Teil – es ist ja wenig: ein Drittel der Kosten, steht hier, oder weniger, maximal ein Drittel der Kosten – anrechnen zu können. Man würde an und für sich auch an Flexibilität gewinnen. Sie haben Recht: In der Volksabstimmung ist das eine oder andere vielleicht schwierig zu erklären. Aber es erstaunt mich natürlich schon, dass man aufseiten der SP die Leute, die im Inland im Bereich der Entwicklung arbeiten, plötzlich als so viel besser anschaut als Leute, die jenseits der Grenze arbeiten, und dass man deswegen vielleicht Grenzgänger will oder braucht, während eine Betriebsstätte auf der anderen Seite dann nicht mehr unterstützt würde. Das sind die Fragestellungen, die sich daraus ergeben. Im Weiteren möchte ich sagen, dass ich mich von den Kantonen im Detail habe informieren lassen, wie man das umsetzen möchte. Und ich sehe da schon: So, wie die Umsetzung jetzt angedacht ist, muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen, könnte ein grosser Teil der Wirtschaft vermutlich sehr gut mit der Position der Mehrheit leben. Aber ich glaube, langfristig gesehen wäre es geschickt, wenn man hier die Türe offen lassen würde, sodass ein Teil der Entwicklungskosten im Ausland auch angerechnet werden könnte. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.049 Fetz Anita (S, BS): Kurz zu Kollege Noser: Es mag ja sein, dass es langfristig geschickt wäre. Aber wer weiss heute schon, wie es langfristig sein wird? Auf jeden Fall ist es kurzund mittelfristig einfach so, dass der Antrag der Minderheit, wonach man Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Ausland abziehen kann, dazu führen würde, dass es natürlich einen Druck geben würde, die Forschung auch ins Ausland zu geben. Das kann nicht in unserem Sinne sein, schon deshalb nicht, weil es noch mehr Druck auf KMU ausüben würde, die primär oder sogar ausschliesslich in der Schweiz Forschung und Entwicklung betreiben. Ich würde da mal ganz in Ruhe abwarten, wie sich das entwickelt, und auf jeden Fall hier der Mehrheit zustimmen. Es kann nicht sein, dass wir sozusagen unsere eigenen Forscher und die Forschung unserer eigenen Firmen ins Ausland jagen. Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Geschätzter Kollege Noser, zwei kleine Korrekturen: Ich habe hier nicht als Vertreter der SP gesprochen, sondern als Vertreter der Kommissionsmehrheit. Ich habe das während der ganzen Übung so gemacht und mich mit persönlichen Wertungen sehr zurückgehalten. Das ist mir nicht immer leichtgefallen. Aber noch einmal: Es war die Mehrheit der Kommission, die ich vertreten habe. Ich bin auch Mitglied der Redaktionskommission und bin es mich deshalb gewohnt, ganz genau zu lesen. In Zeile 5 ist nicht von einem Drittel die Rede, sondern es heisst «durch Dritte». In der zweituntersten Zeile heisst es auch «durch Dritte»; es ist nicht von einem Drittel die Rede. Es ist mein geschultes Auge als Mitglied der Redaktionskommission, das die Wörter wirklich bis zum Schluss der Buchstaben liest. Aber noch einmal: Ich vertrat die Mehrheit der Kommission und nicht die SP. Die SP-Delegation hat in der Kommission nicht die Mehrheit; das merkt man den Beschlüssen der Kommission gelegentlich auch an. Maurer Ueli, Bundesrat: Ich bitte Sie hier ebenfalls, bei der Kommissionsmehrheit und damit beim Bundesrat zu bleiben. Es ist schwierig zu erklären, weshalb eine Vorlage, die wir zur Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsplatzes Schweiz verabschieden, dann auch ausländische Aufwendungen zum Abzug zulässt. Wir möchten ja darauf hinarbeiten, dass genau diese Tätigkeiten in der Schweiz passieren, damit sie steuerlich abzugsfähig sind. Wenn Sie die Aufwendungen im Ausland hier einschliessen – ich kann das zwar in Einzelfällen durchaus nachvollziehen –, dann ist das ein Signal, das Sie fast nicht erklären können. Daher bitte ich Sie, beim Bundesrat und bei der Kommissionsmehrheit zu bleiben. Ich glaube, das hilft direkt und indirekt auch der Stärkung des Wirtschaftsplatzes Schweiz. Es ist ein Signal für unsere Forschung und unsere Innovation, auch innerhalb der Grenzen zu investieren. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 38 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 5 Stimmen (2 Enthaltungen) Abs. 4 – Al. 4 Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Gemäss Aussagen der Verwaltung in der Kommission ist vonseiten des Bundesrates keine harmonisierte Definition, was Forschungs- und Entwicklungsaufwand genau sein soll, vorgesehen. Damit könnte also jeder Kanton selber entscheiden, was er für abzugsberechtigt hält. Das ginge wiederum mit einer Disharmonisierung unter den Kantonen einher, und ich erinnere Sie daran, dass wir uns immer noch im Steuerharmonisierungsgesetz bewegen. Das wäre also irgendwie ein bisschen komisch. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen festzuhalten. Das heisst, dass der Bundesrat hier definieren können soll, was genau Forschungsund Entwicklungsaufwand sein soll. Wenn es anders herauskäme, wenn also jeder Kanton auf eigene Rechnung 15.049 Conseil des Etats 260 drauflosfuhrwerken würde, würde das für interkantonal tätige Unternehmungen bedeuten, dass sie vier, fünf oder – je nachdem, in wie vielen Kantonen sie aktiv sind – noch mehr unterschiedliche Steuerregimes erfüllen müssten. Auch das wäre keine administrative Vereinfachung, wie wir sie doch alle so dringend wünschen. Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Kantone unterstützen die Kommissionsmehrheit. Die Meinung der Minderheit wird Ihnen von Herrn Kollege Schmid begründet. Schmid Martin (RL, GR): Ich beantrage Ihnen, wie der Nationalrat Artikel 25a Absatz 4 tel quel zu streichen. Der Kommissionssprecher hat zu Recht dargelegt, dass wir uns im Steuerharmonisierungsgesetz befinden und dass das Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen den Rahmen ihrer Gesetzgebung vorgibt. Aus meiner Sicht hat der Bund gar nicht die Kompetenz, die Details der kantonalen Gewinnsteuern zu regulieren; das ist für mich ein Ärgernis, weil es viel zu wenig beachtet wird. Ich möchte hier auf die Verfassung verweisen. Gemäss Artikel 129 Absatz 1 hat der Bund nur die Kompetenz, die Grundsätze festzulegen. Jetzt gehen wir als Gesetzgeber hin und schreiben sogar, der Bund solle dann in den Ausführungsbestimmungen festlegen, was Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sind. Sie spüren den Widerspruch. Einerseits besteht nur die verfassungsrechtliche Kompetenz, die Grundsätze zu regeln. Wir gehen dann aber andererseits hin und regeln die Details. Das ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht korrekt. Ich bin auch der Überzeugung, dass die Kantone durchaus in der Lage sind, untereinander zu koordinieren, welches Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sind. Ich möchte mir auch noch den Hinweis erlauben, dass selbst im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer heute schon von Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufträge die Rede ist. Man kann also hier nicht davon sprechen, dass es um etwas Neues geht. Ich traue den Kantonen durchaus zu, dass sie hier ohne ein bundeshoheitliches Diktat zu einer sehr guten Lösung kommen werden. Ich möchte Sie also auch aus föderalistischen Gründen bitten, hier dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen und mit der Kommissionsminderheit zu stimmen. Bischof Pirmin (C, SO): Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Wir haben in der Schweiz das System, dass der Steuerwettbewerb über die Steuersätze funktioniert; der Wettbewerb zwischen den Kantonen funktioniert nicht über besonders fantasievolle unterschiedliche Definitionen der Grundsätze. Die Grundsätze samt den Definitionen haben natürlich, möchte ich sagen, durch den Bund festgelegt zu werden – deshalb haben wir das Steuerharmonisierungsgesetz. Sonst haben wir nachher wieder die Situation vor dem Steuerharmonisierungsgesetz, indem wir eine völlig intransparente Situation im schweizerischen Steuerrecht hätten. Das ist zuletzt im Interesse des Wirtschaftsstandortes. Klarheit schaffen wir nur, wenn der Bund die Definitionen macht, und das erreicht der Antrag der Mehrheit. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen. Maurer Ueli, Bundesrat: Der Bundesrat hat Ihnen diese Formulierung nicht vorgeschlagen, sie wurde durch Ihren Rat eingefügt. Wir gehen davon aus, dass die Kantone, wenn wir dies nicht festlegen, auf ihre speziellen Bedürfnisse Rücksicht nehmen können und dass so auch die Steuerhoheit gewahrt ist. Aus unserer Sicht ist es also nicht nötig, diesen Absatz aufzunehmen. So gesehen könnten Sie der Minderheit Schmid Martin und dem Nationalrat folgen. Allerdings stelle ich fest, dass die Kantone, nachdem dieser Absatz eingefügt wurde, eigentlich darum bitten, dass der Bundesrat dann diese Definition vornimmt. Das steht ein wenig im Gegensatz zu dem, was wir eigentlich hier angenommen hatten. Im Sinne einer Harmonisierung möchten die Kantone hier offenbar gewisse Vorgaben. Das ist jetzt die Güterabwägung, die Sie vorzunehmen haben. Wir möchten diese Frage eigentlich den Kantonen 30 mai 2016 überlassen. Wir können aber auch damit leben, dass wir gewisse Eckwerte festlegen müssen. Wenn Sie festhalten und den Beschluss Ihres Rates bestätigen, sollten wir meines Erachtens eine relativ offene Definition vorsehen, damit den Kantonen trotzdem ein gewisser Spielraum bleibt. Es würde wohl heissen, dass wir gewisse Eckwerte, aber nicht alle Details festlegen. So würde ich Ihren Beschluss vom letzten Mal interpretieren. Die Kantone wollen offenbar in diese Richtung gehen. Wie gesagt, ist aus unserer Sicht dieser Absatz nicht notwendig, Sie könnten der Minderheit und damit dem Nationalrat und dem Bundesrat folgen. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen (0 Enthaltungen) Ziff. 4 Art. 25b Antrag der Mehrheit ... nach Artikel 24a und Artikel 25a darf ... resultieren. Die Kantone können eine geringere Ermässigung vorsehen. Antrag der Minderheit (Keller-Sutter, Caroni, Germann, Noser, Schmid Martin) Erster Satz Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 4 art. 25b Proposition de la majorité ... les articles 24a et 25a ne doit pas ... Les cantons peuvent prévoir une réduction moindre. Proposition de la minorité (Keller-Sutter, Caroni, Germann, Noser, Schmid Martin) Première phrase Adhérer à la décision du Conseil national Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Die Problematik ist bereits angesprochen worden. Da ist eine erfreuliche Änderung vorgenommen worden. In der Kommission haben wir erstens den Grundsatz mit der Gesamtentlastungsbegrenzung von 80 Prozent und zweitens die Änderung des letzten Satzes einstimmig gutgeheissen. Der Nationalrat hat beim letzten Satz beschlossen: «Die Kantone können eine abweichende Quote vorsehen.» «Abweichende Quote» heisst, dass es nach oben oder nach unten gehen kann. Die ständerätliche Kommission beantragt Ihnen, das zu konkretisieren oder zu präzisieren: «Die Kantone können eine geringere Ermässigung vorsehen» – lediglich eine geringere, aber eben nicht eine höhere als die definierten 80 Prozent. Bei diesen beiden Punkten handelt es sich also um einen einstimmigen Antrag der Kommission. Der Minderheitsantrag zum ersten Satz ist hinfällig; der ist mit der Abstimmung über die zinsbereinigte Gewinnsteuer hinfällig geworden. Maurer Ueli, Bundesrat: Sie können hier, denke ich, der Mehrheit Ihrer Kommission folgen: Das macht Sinn und entspricht auch dem Wunsch der Kantone. Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Ziff. 4 Art. 28 Abs. 2 Antrag der Kommission Streichen Ch. 4 art. 28 al. 2 Proposition de la commission Biffer Angenommen – Adopté Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 261 Ziff. 4 Art. 29 Abs. 3 Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 4 art. 29b; 31a Proposition de la commission Biffer Antrag der Minderheit (Zanetti Roberto, Berberat, Fetz) Festhalten Angenommen – Adopté Ch. 4 art. 29 al. 3 Proposition de la majorité Adhérer à la décision du Conseil national Proposition de la minorité (Zanetti Roberto, Berberat, Fetz) Maintenir Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Der Nationalrat hat eine Kapitalsteuerermässigung für Konzerndarlehen beschlossen. Auch das wäre freiwillig, die Kantone könnten das tun. Diese ursprünglich schon vom Bundesrat angedachte Möglichkeit wurde aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen. Sie ist also nicht in die Vorlage aufgenommen worden. Nun hat sie der Nationalrat wiederaufgenommen. Damit soll die Standortattraktivität erhöht und ein zusätzlicher Ersatz für die bisherige Privilegierung von Statusgesellschaften bezüglich Kapitalsteuer geschaffen werden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen. Eine Minderheit beantragt, an der ursprünglichen Formulierung festzuhalten, also ohne diese Konzerndarlehensgeschichte. Der Minderheitsantrag wird von Frau Fetz begründet. Die Kantone – das sei erwähnt – unterstützen hier die Mehrheit. Fetz Anita (S, BS): Wie gesagt, geht es hier um die steuerliche Privilegierung der Kapitalsteuer für Konzerndarlehen. Dass der Bundesrat dieses Instrument nicht in die Vorlage aufgenommen hat, obwohl er es zuerst geprüft hat, ist wegen verfassungsmässiger Bedenken geschehen, die ein entsprechendes Gutachten aufgezeigt hat. Nun weiss ich auch, dass man heute für alles sofort ein juristisches Gegengutachten bestellen kann. Deshalb einfach so viel: Bleiben Sie bei der Minderheit. Wäre die Mehrheit von Anfang an im Groben bei der bundesrätlichen Vorlage geblieben, dann wären wir heute nicht in dieser politischen Sackgasse. Weil Sie jetzt eh schon überall abgewichen sind, können Sie das hier auch machen. Denn es macht keinen Sinn, hier nochmals eine steuerliche Privilegierung, und zwar für die Kapitalsteuer, einzuführen. Maurer Ueli, Bundesrat: Es handelt sich hier um eine KannVorschrift für die Kantone. Der Bundesrat hat Ihnen das nicht vorgeschlagen, wie es Frau Fetz soeben ausgeführt hat. Ein entsprechendes Rechtsgutachten, das wir von Herrn Professor Danon von der Uni Lausanne eingeholt haben, kommt zum Schluss, dass die Verfassungsmässigkeit hier nicht gegeben sei. Aus diesem Grund hat der Bundesrat Ihnen das nicht vorgeschlagen. Und aus diesem Grund schlage ich Ihnen auch jetzt vor, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und das nicht einzufügen. Auch hier liesse sich sagen, dass das «nice to have» ist; es wäre gut, wenn das in der Vorlage wäre. Doch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bitte ich Sie, nicht dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, sondern dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen (0 Enthaltungen) Ziff. 4 Art. 29b; 31a Antrag der Kommission Streichen Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.064 Ziff. 4 Art. 72s Antrag der Kommission Abs. 1 ... den Artikeln 8a, 10a, 14 Absatz 3 zweiter Satz, 24a bis 24c, 25a, 25b, 28 Absätze 2 bis 5 sowie 29 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3 an. Abs. 2 ... die Artikel 8a, 10a, 14 Absatz 3 zweiter Satz, 24a bis 24c, 25a, 25b, 28 Absätze 2 bis 5 sowie 29 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3 direkt Anwendung ... Ch. 4 art. 72s Proposition de la commission Al. 1 ... à la modification des articles 8a, 10a, 14 alinéa 3 deuxième phrase, 24a à 24c, 25a, 25b, 28 alinéas 2 à 5 et 29 alinéa 2 lettre b et alinéa 3 ... Al. 2 Passé ce délai, les articles 8a, 10a, 14 alinéa 3 deuxième phrase, 24a à 24c, 25a, 25b, 28 alinéas 2 à 5 et 29 alinéa 2 lettre b et alinéa 3 sont ... Angenommen – Adopté Ziff. 4 Art. 78h Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 4 art. 78h Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté 15.064 Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen mit Belize und Grenada Echange de renseignements en matière fiscale. Accords avec le Belize et la Grenade Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) 15.066 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Oman Double imposition. Convention avec Oman Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) 15.064 Conseil des Etats 262 15.071 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen Double imposition. Convention avec la Norvège Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) 15.074 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Albanien Double imposition. Convention avec l'Albanie Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) 15.070 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein Double imposition. Convention avec le Liechtenstein Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Wir haben heute auf der Traktandenliste die Genehmigung von Abkommen mit Belize und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen und die Genehmigung von vier Doppelbesteuerungsabkommen, nämlich mit Oman, Norwegen, Albanien und Liechtenstein. Ich spreche gesamthaft zu all diesen Geschäften mit Ausnahme des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein ist separat traktandiert; dazu wird Frau Kollegin Keller-Sutter rapportieren. Seit dem Beschluss des Bundesrates vom Frühjahr 2009, den international anerkannten Standard beim Informationsaustausch in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECDMusterabkommens zu übernehmen, hat die Schweiz eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen mit einer standardkonformen Klausel über den Informationsaustausch abgeschlossen. Steuerinformationsabkommen erlauben es Staaten oder Territorien, die untereinander kein Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen wollen, den Informationsaustausch in Steuersachen zu vereinbaren. Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen sind im Prinzip gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen 30 mai 2016 Bestimmung über den Informationsaustausch auf Anfrage. Im Vergleich zu einem Doppelbesteuerungsabkommen regelt ein Steuerinformationsabkommen die Modalitäten der Amtshilfe aber detaillierter. Solche Abkommen sollen nun mit Grenada und Belize unterzeichnet werden. Das Abkommen mit Grenada wurde am 19. Mai 2015 unterzeichnet, das Abkommen mit Belize am 10. August 2015. Insgesamt hat die Schweiz jetzt schon zehn solche Abkommen unterzeichnet, wovon sieben schon in Kraft sind. Die ständerätliche Kommission beantragt Ihnen nach der Zustimmung durch den Nationalrat einstimmig, auf diese Vorlagen einzutreten. Die Kommission hat diesen Abkommen bzw. Bundesbeschlüssen mit 9 zu 2 Stimmen zugestimmt. Gleichzeitig beantragt Ihnen die Kommission, die Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman, Norwegen und Albanien zu genehmigen. Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Oman und der Schweiz konnte am 16. Mai 2012 mit der Paraphierung des Abkommensentwurfes abgeschlossen werden. Das Abkommen wurde am 22. Mai 2015 unterzeichnet. Es handelt sich um ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Abgesehen von einigen Anpassungen an die Besonderheiten des omanischen Rechts entspricht das Abkommen weitgehend der schweizerischen Abkommenspolitik und dem OECD-Musterabkommen in Steuersachen, einschliesslich des internationalen Standards im Bereich der Amtshilfe. Mit Norwegen hat die Schweiz schon seit Jahrzehnten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Mit einem Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 7. September 1987 zwischen der Schweiz und Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurden am 31. August 2009 namentlich eine Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard sowie eine Meistbegünstigungsklausel zugunsten der Schweiz für den Fall, dass Norwegen mit einem anderen Vertragspartner eine Schiedsklausel vereinbart, eingeführt. Da Norwegen in der Folge mit den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich eine Schiedsklausel vereinbarte, wurden Verhandlungen zur Umsetzung der genannten Meistbegünstigungsklausel aufgenommen. So soll nun eine Schiedsklausel nach dem Musterabkommen der OECD im Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen eingeführt werden. Die Verankerung einer Schiedsklausel stellt sicher, dass Doppelbesteuerungen vermieden werden, und erhöht damit die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen. Auf Antrag Norwegens wurde ausserdem eine Anpassung des erwähnten Artikels 26 über den Informationsaustausch vereinbart. Der Informationsaustausch wird gemäss OECD-Musterabkommen auf alle Arten von Steuern ausgeweitet. Ähnliche Bemerkungen kann ich zum Abkommen mit Albanien vorbringen. Das geltende Abkommen zwischen der Schweiz und Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern auf Einkommen und Vermögen datiert vom 12. November 1999. Es sieht keine spezifische Bestimmung über den Informationsaustausch vor. Nebst der Vereinbarung einer neuen Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen gemäss OECDStandard wird das Abkommen auch in anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik beider Länder und den Wortlaut des geltenden OECD-Musterabkommens angepasst. Bei allen Geschäften, seien es die Abkommen zum Informationsaustausch oder die Doppelbesteuerungsabkommen, ist der Ständerat Zweitrat. All diese Geschäfte wurden nicht nur in den Anhörungen von den Kantonen und den interessierten Wirtschaftskreisen begrüsst, sondern auch, wie bereits dargelegt, vom Nationalrat mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Nachdem die Schweiz bzw. die Bundesversammlung der Übernahme der internationalen Standards in Sachen Informationsaustausch zugestimmt hat, ist das auch nur folgerichtig. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb nach Prüfung der Vorlagen, auf die beabsichtigten Änderungen einzutreten Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 263 und allen Vorlagen in der Gesamtabstimmung zuzustimmen. Es gibt aus Sicht der Kommission keine Detailanträge zur Anpassung der verschiedenen Bundesbeschlüsse, weshalb ich mich, sofern nicht Fragen, Bemerkungen oder andere Anträge gestellt werden, nicht mehr zu Wort melden werde. Maurer Ueli, Bundesrat: Zuerst zu den Steuerinformationsabkommen mit Belize und Grenada: Diese Steuerinformationsabkommen entsprechen den von den eidgenössischen Räten bereits genehmigten und in Kraft stehenden Abkommen, die Sie bereits kennen. Sie regeln den Informationsaustausch auf Ersuchen. Der Vollzug dieser Steuerinformationsabkommen wird in unseren Gesetzen festgelegt und geregelt. Die Schweiz verfügt mit diesen beiden Staaten, Belize und Grenada, durch das alte Doppelbesteuerungsabkommen mit Grossbritannien von 1954, welches 1963 auf die genannten Staaten ausgedehnt wurde, bereits über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke hat beim Peer Review zu diesen beiden Staaten festgehalten, dass das Doppelbesteuerungsabkommen von 1954 mit der Schweiz nicht dem internationalen Standard im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen entspricht. Darauf gelangten diese beiden Staaten mit der Bitte um Aufnahme von Verhandlungen für den Abschluss eines Steuerinformationsabkommens an uns. Die Verhandlungen haben auf dem Korrespondenzweg stattgefunden und wurden im Dezember 2014 abgeschlossen. Die beiden Abkommen ersetzen das Doppelbesteuerungsabkommen von 1954 nicht, sondern sehen standardkonforme Bestimmungen für den Informationsaustausch in Steuersachen vor. Als neuere und spezifischere Abkommen gehen sie dem Doppelbesteuerungsabkommen von 1954 vor. Die Abkommen sind sowohl formell als auch materiell standardkonform und entsprechen der Schweizer Praxis in Bezug auf den Informationsaustausch in Steuersachen. Ausgetauscht werden Informationen, die für die Anwendung und Durchsetzung des internen Rechts betreffend die unter das Steuerinformationsabkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind. Sogenannte «fishing expeditions», also Gesuche ohne konkrete Anhaltspunkte oder Ersuchen um Informationen, deren Erheblichkeit hinsichtlich der Steuerbelange einer bestimmten steuerpflichtigen Person wahrscheinlich nicht gegeben ist, sind untersagt. Diese beiden Abkommen entsprechen dem OECD-Musterabkommen, wie Sie es bereits kennen. Ich bitte Sie, auf die beiden Bundesbeschlüsse einzutreten und ihnen zuzustimmen. Die Geschäfte bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman, Norwegen, Albanien und Liechtenstein behandeln Sie ebenfalls als Zweitrat. Bei den Abkommen mit Norwegen, Albanien und Liechtenstein geht es um die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommens- und der Vermögenssteuer. Das Abkommen mit Oman betrifft nur die Einkommenssteuer. Bei Norwegen und Albanien geht es um Teilrevisionen der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Das Protokoll mit Norwegen verankert eine Schiedsklausel im Zuge der Umsetzung einer früher vereinbarten Meistbegünstigungsklausel. Damit kann ein Ziel der schweizerischen Abkommenspolitik erreicht werden. Das Protokoll mit Albanien bringt zusätzlich zur Bestimmung über den Informationsaustausch in verschiedenen Punkten eine Verbesserung und Aktualisierung des Doppelbesteuerungsabkommens. Bei Oman geht es um ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Es vermeidet die Doppelbesteuerung mehrheitlich nach den Regeln unserer Abkommenspolitik. Es enthält eine Bestimmung über den Austausch von Informationen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Bei Liechtenstein geht es ebenfalls um ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Es soll das geltende Abkommen mit Liechtenstein aus dem Jahr 1995 über verschiedene Steuerfragen ersetzen. Es vermeidet die unter dem geltenden Abkommen bestehende Doppelbesteuerung von Leistungen Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.064 der liechtensteinischen AHV an in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige, indem es deren ausschliessliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat vorsieht. Das neue Abkommen übernimmt vom geltenden Abkommen die ausschliessliche Besteuerung des Erwerbseinkommens von Grenzgängern im Ansässigkeitsstaat. Es erfüllt damit die Motion 12.3046. Es sieht für die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren Regelungen vor, die der schweizerischen Abkommenspolitik entsprechen. Es enthält eine Bestimmung über den Austausch von Informationen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Der Umsetzungserlass zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein schafft die nötigen Rechtsgrundlagen zur Regelung der Übernahme von Ausgleichszahlungen im Inland, die die Schweiz im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen leistet. Ich bitte Sie, auch auf diese vier Bundesbeschlüsse einzutreten und ihnen zuzustimmen. Sie entsprechen dem Standard, den Sie bereits von anderen Abkommen her kennen. Keller-Sutter Karin (RL, SG), für die Kommission: Ich danke dem Kommissionspräsidenten, dass er mir die Aufgabe etwas erleichtert hat und eigentlich die Berichterstattung betreffend das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über weite Teile schon vorgenommen hat. Ich werde mich also deshalb und auch angesichts der vorgerückten Stunde so kurz wie möglich fassen. Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass seit 1995 ein Abkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein besteht. Es ist aber so, dass 2011 im Fürstentum Liechtenstein ein neues Steuergesetz in Kraft getreten ist und, gestützt darauf, Liechtenstein seit 2012 auch Leistungen der dortigen AHV mit einer Quellensteuer besteuert. Diese führt mangels Regelung der Besteuerung von Leistungen aus Sozialversicherungen im Abkommen von 1995 eben zu einer Doppelbesteuerung der Leistungen für in der Schweiz wohnhafte Rentnerinnen und Rentner. Sie können sich erinnern, dass vor diesem Hintergrund der Bundesrat 2012 mit der Motion 12.3046 beauftragt wurde, ein sogenannt umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein abzuschliessen, wonach die Doppelbesteuerung generell vermieden werden sollte. Damals hat der Bundesrat die Annahme dieser Motion beantragt. Ich rolle diese Geschichte nochmals auf, weil sie im Verhältnis Schweiz-Fürstentum Liechtenstein nicht ganz unerheblich ist. Denn zum gleichen Zeitpunkt, als diese Motion eingereicht wurde, zeichnete sich auch ab, dass im Fürstentum Liechtenstein eine Änderung betreffend die Besteuerung der Grenzgänger im Ansässigkeitsstaat unter dem Abkommen von 1995 angestrebt wurde. Deshalb hat damals die WAK Ihres Rates bei den Beratungen der genannten Motion den Motionstext dahingehend geändert und verabschiedet, dass der Bundesrat im auszuhandelnden Doppelbesteuerungsabkommen die Beibehaltung der Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger durch den Ansässigkeitsstaat sicherzustellen habe, also gemäss dem Abkommen von 1995. Das ist nicht ganz unerheblich, ich werde noch kurz darauf zurückkommen. Es gab dann eben auch in den folgenden Verhandlungen zwei massgebliche Differenzen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Dabei geht es zum einen um die Frage der Besteuerung der Grenzgänger. Hier ist es eben so, dass Liechtenstein eine beschränkte Besteuerung des Erwerbseinkommens dieser Personen durch den Quellenstaat forderte, während die Schweiz ein starkes Interesse daran hatte, den Status quo beizubehalten. Zum andern kennt Liechtenstein keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen, während die Schweiz diese Kapitalerträge grundsätzlich mit der Verrechnungssteuer erfasst. Entsprechend forderte Liechtenstein eine vollständige Quellensteuerbefreiung für Dividenden und Zinsen, während die Schweiz im Einklang mit ihrer Abkommenspolitik an einer gewissen Quellenbesteuerung festhalten wollte. 15.064 Conseil des Etats 264 Im Bereich der Besteuerung der Grenzgänger konnte eine Lösung vereinbart werden, wonach weiterhin die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat gilt. Massgebend dafür war, wie bereits unter dem Abkommen von 1995, dass die Schweiz generell und besonders die Grenzkantone St. Gallen und Graubünden mit Liechtenstein sehr eng und unter sehr guten Bedingungen zusammenarbeiten. Im Ergebnis ist das insbesondere deshalb sehr wichtig, weil die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat Einnahmen generiert: Für den Kanton St. Gallen sind es beispielsweise 20 bis 22 Millionen Franken; es geht um die betroffenen Gemeinden im St. Galler Rheintal. Hier muss man vielleicht erwähnen, dass die Interessen der Schweiz insofern etwas anders lagen, als die Grenzgängersituation zwischen Graubünden, dem Fürstentum Liechtenstein und St. Gallen vom Migrationssaldo her anders aussieht als in anderen Grenzregionen. Ich möchte Ihnen hier noch die Zahlen bekanntgeben: Im Jahr 2013 pendelten 10 048 in der Schweiz ansässige Arbeitnehmer nach Liechtenstein. Davon wohnten 8209 im Kanton St. Gallen und 868 im Kanton Graubünden. Im Jahr 2013 pendelten 1780 Personen in die umgekehrte Richtung. Diese Differenz erklärt sich eben auch dadurch, dass die Möglichkeit der Wohnsitznahme in Liechtenstein stark eingeschränkt ist. Das heisst also, dass Zupendler aus dem Ausland rund die Hälfte der dort beschäftigten Arbeitnehmer stellen. Zufällig hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein gerade heute eine Studie publiziert, die die Auswirkungen der Masseneinwanderungs-Initiative auf die Grenzgebiete Vorarlbergs, des Fürstentums Liechtenstein und der Schweiz untersucht hat. Darin wurde auch festgestellt, dass 53 Prozent der Beschäftigten im Fürstentum Liechtenstein Grenzgänger sind; sie kommen also aus Graubünden, aus Vorarlberg, aber auch aus St. Gallen. Im St. Galler Rheintal sind beispielsweise 7 Prozent Grenzgänger. Sie sehen also, dass hier die Interessenlage durch eine andere Situation bestimmt ist. Die WAK-SR hat deshalb mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass das Verhandlungsergebnis eigentlich dem entspricht, was damals mit der abgeänderten Motion gefordert wurde. Auch wenn das Fürstentum Liechtenstein hier vielleicht nicht alle seine Interessen durchsetzen konnte, legt die WAK-SR Wert darauf, dass das freundnachbarliche Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein nicht tangiert ist. Es sind auch legitime Interessen, die die Schweiz hier vertreten hat; es sind im vorliegenden Fall auch die Interessen der Grenzkantone Graubünden und St. Gallen. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten und diesem zuzustimmen. Wie Kollege Schmid kann auch ich abkürzen: Es gibt zu den einzelnen Bestimmungen und Beschlüssen keine weiteren Bemerkungen anzufügen. Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu 30 mai 2016 15.064 Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen mit Belize und Grenada Echange de renseignements en matière fiscale. Accords avec le Belize et la Grenade Fortsetzung – Suite Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) 1. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Belize über den Informationsaustausch in Steuersachen 1. Arrêté fédéral portant approbation de l'accord entre la Suisse et le Belize sur l'échange de renseignements en matière fiscale Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.070/1371) Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen Dagegen ... 2 Stimmen (0 Enthaltungen) 2. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen 2. Arrêté fédéral portant approbation de l'accord entre la Suisse et la Grenade sur l'échange de renseignements en matière fiscale Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 265 Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.064/1372) Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen (Einstimmigkeit) (3 Enthaltungen) Ständerat 15.066 15.071 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen Double imposition. Convention avec la Norvège Fortsetzung – Suite 15.066 Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Doppelbesteuerung. Abkommen mit Oman Double imposition. Convention avec Oman Fortsetzung – Suite Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Oman Arrêté fédéral portant approbation d'une convention contre les doubles impositions entre la Suisse et Oman Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.064/1373) Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen (Einstimmigkeit) (2 Enthaltungen) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen Arrêté fédéral portant approbation d'un protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et la Norvège Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.064/1374) Für Annahme des Entwurfes ... 42 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 15.074 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Albanien Double imposition. Convention avec l'Albanie Fortsetzung – Suite Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Albanien Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 15.070 Conseil des Etats 266 30 mai 2016 Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition 2. Bundesgesetz über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 2. Loi fédérale concernant l'exécution des conventions internationales conclues par la Confédération en vue d'éviter les doubles impositions Detailberatung – Discussion par article Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Angenommen – Adopté Arrêté fédéral portant approbation d'un protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l'Albanie Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.064/1375) Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen Dagegen ... 1 Stimme (1 Enthaltung) Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.064/1377) Für Annahme des Entwurfes ... 44 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) Abschreibung – Classement 15.070 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein Double imposition. Convention avec le Liechtenstein Fortsetzung – Suite Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales Angenommen – Adopté Le président (Comte Raphaël, président): Nous prenons congé de Monsieur le conseiller fédéral Maurer et le remercions d'avoir participé à nos débats, et nous lui promettons que la prochaine fois il ne sera pas relégué en bout de table. 15.303 Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition 1. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein 1. Arrêté fédéral portant approbation de la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Liechtenstein Standesinitiative Genf. Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten sowie von Mitarbeitenden anderer Schweizer Unternehmen! Initiative cantonale Genève. Non à la criminalisation automatique des employés de banque – et des autres entreprises suisses! Detailberatung – Discussion par article Vorprüfung – Examen préalable Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Vorprüfung – Examen préalable) Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Le président (Comte Raphaël, président): Un rapport écrit de la commission vous a été remis. La commission propose, à l'unanimité, de ne pas donner suite à l'initiative. Angenommen – Adopté Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Die vom Kanton Genf am 24. Februar 2015 eingereichte Standesinitiative mit dem Titel «Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten sowie von Mitarbeitenden anderer Schweizer Unternehmen!» fordert die eidgenössischen Räte insbesondere auf, «die automatische Weitergabe von Namen von Angestellten von Schweizer Unternehmen» an ausländische Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.064/1376) Für Annahme des Entwurfes ... 44 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 267 Staaten oder an ausländische Unternehmen gesetzlich zu verbieten. Mit der Standesinitiative wird die Bundesversammlung aufgefordert, «die automatische Weitergabe von Namen von Angestellten von Schweizer Unternehmen an ausländische Staaten oder Unternehmen per Rechtsvorschrift zu untersagen; die früheren vom Bundesrat missbräuchlich erteilten Genehmigungen zur Weitergabe solcher Daten unverzüglich per Rechtsvorschrift zu annullieren; jenen Angestellten rechtlichen und finanziellen Beistand zu leisten, welche Opfer dieser mit der unbegreiflichen Unterstützung des Bundesrates vorgenommenen Datenweitergabe einiger Schweizer Banken sind». Eingereicht wurde die Standesinitiative gemäss Begründung der Initianten erstens angesichts der aus ihrer Sicht diskussionswürdigen und von einigen Staaten zu Recht als kriminell eingestuften Praktiken verschiedener Schweizer Banken, zweitens angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat die automatische Weitergabe der Namen von Angestellten von Schweizer Banken anscheinend ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage genehmigt hat, drittens angesichts der schwerwiegenden menschlichen und beruflichen Auswirkungen, welche die Weitergabe dieser Daten hat, viertens angesichts der Tatsache, dass es inakzeptabel ist, dass der Bundesrat die Anonymität ausländischer Bankkunden, die sich in ihrem Heimatland strafbar machen, schützt, gleichzeitig aber die automatische Weitergabe der Namen von Bankangestellten an ausländische Staaten genehmigt. Hinzu kommen weitere Gründe. Die WAK-SR hat diese Standesinitiative als vorberatende Kommission des Erstrates behandelt. Die Räte haben schon früher einen ähnlich lautenden Vorstoss abgelehnt. Die Kommission spricht sich einstimmig gegen die Initiative aus, weil sie erstens zu generell formuliert ist und alle Wirtschaftsbereiche treffen würde, weil sie zweitens eine Rückwirkung vorsieht und weil drittens die Branche aufgrund des bundesrechtlichen Dekrets Vorkehrungen in Bezug auf die Arbeitnehmer getroffen hat. In Bezug auf die automatische Weitergabe von Daten von Angestellten jener Banken, die im Visier der US-Behörden waren, ist aus Sicht der Kommission festzuhalten, dass der Bundesrat in seiner Musterverfügung vom 3. Juli 2013 genügend Vorkehrungen getroffen hat und den Bankangestellten vor allem ermöglicht hat, eine Widerspruchsklage gegen die Weitergabe ihrer Namen zu erheben, sollte diese gegen die entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstossen. Aus Sicht der Kommission ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Genfer Standesinitiative ein allgemeines Verbot fordert, das für alle Wirtschaftsbranchen gelten soll. Das ginge nach Auffassung der Kommission viel zu weit, weil viele Unternehmen ihre Produkte in jenen Fällen nicht mehr exportieren könnten, in denen die ausländischen Behörden zur Qualitätsprüfung Informationen über Qualifikationen des Personals einfordern. Wir haben in der Kommission beispielsweise über Exporte von Medizinalprodukten gesprochen, bei denen das üblich ist. Auch die von der Initiative verlangte Annullierung der durch den Bundesrat erteilten Bewilligungen kann nach Meinung der Kommission offensichtlich nicht akzeptiert werden, weil so die Lösung infrage gestellt würde, welche im Rahmen des vom US-Justizdepartement vorgeschlagenen Regularisierungsprogramms gefunden wurde. Zur Forderung schliesslich, den Angestellten, deren Namen im Rahmen des Steuerstreits mit den USA weitergegeben wurden, rechtlichen und finanziellen Beistand zu bieten, hält die Kommission fest, dass die betroffenen Banken einen Fonds zur Verfügung stellen mussten und deshalb kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben sei. Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die einstimmige Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Cramer Robert (G, GE): Je ne vais pas vous proposer de donner suite à cette initiative cantonale. Vu les recommandations de la commission unanime, j'ai peu de chances d'y parvenir. En revanche, je considère que cette initiative ne mérite pas du tout le traitement lapidaire qui lui a été réAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.303 servé, du moins à ce qu'il ressort de la lecture des considérations de la commission, et je tiens à remercier le rapporteur d'avoir amené un certain nombre de compléments. Elle ne mérite pas ce traitement si l'on considère tout d'abord que le Grand Conseil genevois a adopté cette proposition, par 55 voix contre 11 et 20 abstentions. Cela signifie très concrètement que cette initiative a trouvé de la sympathie dans tous les groupes parlementaires, qu'elle n'est pas marquée par un projet idéologique, mais que par elle, s'exprime un certain nombre d'autres préoccupations. Par ailleurs, cette initiative avait été déposée au parlement cantonal le 10 octobre 2012. Quand on lit les considérations de la commission, on voit que les auteurs de l'initiative – je ne sais pas si on pourrait les qualifier de visionnaires – proposaient des solutions qui finalement ont été adoptées par la Confédération. Que prévoit cette initiative? Tout d'abord qu'il faut protéger les collaborateurs des entreprises en évitant de transmettre leur nom à des autorités étrangères. Je trouve que c'est une interprétation extrêmement curieuse que fait la commission en disant qu'il y a des cas où c'est dans l'intérêt du collaborateur de le faire, que c'est au fond une promotion pour lui et pour l'entreprise que l'on sache toutes les bonnes choses qu'il fait en Suisse, qu'ainsi il peut se faire connaître à l'étranger pour ses mérites. Bien évidemment! Mais, bien évidemment aussi, ce n'est pas de cela qu'on parle dans cette initiative. Ce dont on parle, c'est de la transmission du nom de collaborateurs et de renseignements sur eux alors qu'ils ne le veulent pas et que cela peut leur être préjudiciable. Et cette préoccupation exprimée dans l'initiative n'est pas chimérique! Elle est d'autant moins chimérique que l'on voit, en lisant du reste les considérations de la commission, et à la suite aussi de ce que vient d'indiquer le rapporteur, Monsieur Martin Schmid, que près d'un an après que les élus cantonaux genevois eurent l'idée de cette initiative, le 3 juillet 2013, le Conseil fédéral a pris un certain nombre de mesures, au travers d'une autorisation modèle. C'est donc dire que, sur ce point, l'initiative était parfaitement fondée. Un deuxième point de l'initiative vise à ce que l'on intervienne en annulant les autorisations antérieures accordées par le Conseil fédéral. On comprend que cela pose un problème d'effet rétroactif, sur lequel il serait difficile de suivre les auteurs de l'initiative. Quant au troisième point, les auteurs de l'initiative demandent que l'on prête assistance juridique aux employés pouvant être victimes d'une transmission de données. Sur ce point également, la commission nous indique, comme l'a aussi fait le rapporteur, que cette préoccupation était bien fondée, mais qu'au lieu de passer par un système où c'est l'Etat qui accorde cette assistance juridique, la solution trouvée a consisté en la création d'un fonds par les banques pour aider les collaborateurs. En d'autres termes, et à lire les considérations de la commission, et à écouter le rapporteur, on s'aperçoit que l'initiative cantonale, si elle n'est peut-être plus d'actualité, était pour l'essentiel bien fondée. C'est pourquoi je comprends difficilement que les considérations de la commission commencent par la phrase suivante: «La commission ne partage pas les objectifs poursuivis par l'initiative.» Non, la commission partage pour l'essentiel ces objectifs, mais considère qu'ils ont d'ores et déjà été atteints. Et j'ajoute que cette formulation est non seulement inexacte, mais aussi de nature à dénigrer les autorités cantonales. Et j'y vois une petite atteinte à la bonne entente confédérale qui devrait régner entre nous. Il serait donc souhaitable à l'avenir d'éviter ce genre de qualificatifs, particulièrement lorsqu'ils sont infondés. Der Initiative wird keine Folge gegeben Il n'est pas donné suite à l'initiative 16.005 Conseil des Etats 268 16.005 Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahre 2015. Bericht Haute surveillance sur la construction de la NLFA en 2015. Rapport Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 15.06.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Levrat Christian (S, FR), pour la commission: Permettez-moi tout d'abord de vous remercier d'être encore présents à cette heure tardive. Cela montre un véritable intérêt pour le tunnel du Saint-Gothard, non seulement pour les cérémonies d'ouverture, les discours et les petits fours, mais aussi pour le travail politique sérieux que nous devons faire autour de ce projet. Les orateurs de mercredi prochain vous parleront de l'aspect mythique, historique, fondateur du massif du Saint-Gothard. Ils souligneront les prouesses techniques et géologiques, les efforts des milliers de travailleurs, qui durant des années ont creusé et aménagé ce tunnel de 57 kilomètres au coeur de la montagne. Je n'en parlerai donc pas. Il s'en trouvera certainement pour rappeler le courage politique qu'il aura fallu aux initiateurs du projet, même s'il n'est pas certain – comme le prétendent certains médias – que le tracé définitif ait été établi d'un coup de plume, fût-elle celle d'un conseiller fédéral. En notre pays de démocratie directe, un projet aussi gigantesque implique un vote populaire. Celui-ci s'est joué non seulement sur la redéfinition de la politique des transports de la route au rail et sur la défense de l'intégrité de nos paysages et de nos montagnes, mais également sur la solidité du projet et la fiabilité des pronostics envisagés. Une importance extrême a été accordée à la surveillance des coûts du projet, ce qui est logique compte tenu du contexte. La décision a été prise, dès le départ, d'instaurer une surveillance spéciale, avec ensuite, à partir de 1999, une délégation qui dispose des mêmes droits d'information et d'intervention que la délégation des Commissions de gestion ou la Délégation des finances dans son domaine spécifique, à savoir la surveillance de la nouvelle ligne ferroviaire à travers les Alpes. Aujourd'hui, alors qu'il me revient de présenter le rapport 2015 de cette délégation, je souhaiterais tout d'abord dire notre reconnaissance à toutes celles et ceux qui, depuis des dizaines d'années, ont accompagné le projet sur le plan politique, ainsi qu'au personnel des Services du Parlement, qui y a attaché un soin tout particulier. Dans le rapport 2015, nous pouvons retenir que les travaux du tunnel ferroviaire de base du Saint-Gothard se sont déroulés comme prévu. La Délégation de surveillance de la NLFA estime que la mise en exploitation régulière en décembre 2016 reste acquise. Le projet sera transmis mercredi prochain d'ATG aux CFF. Vu l'état avancé du projet, la projection des coûts et des délais affiche un degré de fiabilité élevé, ce qui n'a pas toujours été le cas. Nous l'oublions souvent, mais la NLFA ne se limite pas au tunnel de base du Saint-Gothard qui sera inauguré ce mercredi, ni au tunnel de base du Lötschberg en fonction depuis 2007; elle inclut également le tunnel de base du Monte Ceneri qui doit prolonger la ligne du Saint-Gothard jusque dans la plaine lombarde et réduire massivement le temps de parcours entre Bellinzone et Lugano, modifiant en cela en profondeur la géographie du Tessin. 30 mai 2016 Concernant le tunnel de base du Ceneri, il faut noter que, depuis le report du délai de mise en exploitation jusqu'à fin 2020, nous enregistrons une amélioration considérable de la sécurité de la planification des travaux restants. Contrairement au tunnel de base du Saint-Gothard, de nombreux défis doivent encore être relevés dans le cadre de la mise en place des équipements ferroviaires et de la préparation de la mise en exploitation. La Délégation de surveillance de la NLFA est également compétente pour la haute surveillance des conditions de travail sur les chantiers concernés. Elle retient que, grâce aux mesures prises par toutes les parties, le nombre des accidents sur ces chantiers demeure inférieur à la moyenne de la branche. L'accident mortel survenu au tunnel de base du Ceneri montre toutefois clairement qu'en dépit du recul des risques, la protection contre les accidents doit rester une préoccupation constante. La plupart des accidents graves survenus sur les chantiers de la NLFA ne sont pas imputables à des circonstances propres aux travaux souterrains; ils ont eu lieu en surface. Il y a donc lieu de ne pas relâcher les efforts visant au respect des prescriptions en matière de conditions de travail et de sécurité au travail. S'agissant du chapitre relatif aux coûts, permettez-moi tout d'abord de vous rappeler que le projet du Saint-Gothard a été modifié en 2007 par les Chambres fédérales. Un certain nombre de prestations supplémentaires y ont été intégrées: une adaptation aux normes de sécurité et à l'état de la technique ainsi que l'intégration dans les calculs prévisionnels et dans le crédit voté par le Parlement des surcoûts enregistrés lors des adjudications et des décomptes finaux, des modifications dues à la géologie et au génie civil, ainsi que des améliorations dans l'intérêt de la population et de l'environnement. En 2007, le projet avait aussi été modifié par le retrait du tunnel de base du Zimmerberg et du tunnel du Hirzel ainsi que par l'inclusion de la préparation de l'exploitation et alimentation en courant de traction. Le nouveau crédit corrigé tenant compte de tous ces éléments se montait à 19,1 milliards de francs en valeur 1998. Aujourd'hui, nous disposons d'une projection des coûts qui laisse apparaître de bonnes surprises puisque les coûts prévisionnels nous indiquent un montant de 17,9 milliards de francs, hors renchérissement depuis 1998, intérêts intercalaires et TVA inclus. Ce montant correspond à une baisse de quelque 300 millions de francs sur les 12 derniers mois. Ce sont donc des chiffres qui sont relativement précis à ce stade. Les coûts prévisionnels de 17,9 milliards de francs impliquent un risque potentiel de surcoûts de 0,2 milliard de francs et des économies possibles de 0,4 milliard de francs. On voit donc que la fourchette se réduit. Je vous ai parlé de coûts en valeur 1998. Les coûts réels du projet seront de l'ordre de 23 milliards de francs au total. Il s'agit des 17,9 milliards de francs additionnés d'un renchérissement de 4 milliards de francs, d'intérêts intercalaires de 173 millions de francs et d'une imposition de la TVA à hauteur de 1 milliard de francs. Durant la période sous revue, nous avons vécu la dernière année du Fonds pour les grands projets ferroviaire qui a financé jusqu'à fin 2015 les projets de la NLFA. Depuis le 1er janvier 2016, nous sommes passés au Fonds d'infrastructure ferroviaire qui a pris le relais et qui financera la poursuite des travaux. La Délégation de surveillance de la NLFA n'a pas adressé durant cette période de nouvelles recommandations au Conseil fédéral, aux départements ou aux offices compétents, ni d'ailleurs aux CFF ou à ATG. Par contre, quatre recommandations sont encore en suspens. Elles sont toutes en rapport avec la révision du droit fédéral sur les marchés publics dont nous aurons à nous occuper. Enfin, la Délégation de surveillances de la NLFA a initié un projet de portail en ligne des NLFA. Il s'agit de permettre aux générations actuelles et futures de se documenter plus facilement sur ce projet et de mieux en comprendre les enjeux. Cet outil contribuera à la prise de conscience de l'importance historique de ce projet gigantesque. Pour la délégation, il est important que ce portail soit aussi complet que possible, qu'il ne serve pas à écrire simplement l'histoire offiBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 269 cielle, mais qu'il donne accès à des documents originaux et à des bases qui permettront à tout un chacun, en particulier à des scientifiques, de retracer l'histoire des NLFA par leurs propres moyens. Voilà ce qu'il convenait de dire sur le rapport annuel de la Délégation de surveillance de la NLFA pour l'année 2015. Le président (Comte Raphaël, président): La Commission des finances propose de prendre acte du rapport de la délégation. Vom Bericht wird Kenntnis genommen Il est pris acte du rapport 16.010 Delegation Efta/Europäisches Parlament. Bericht 2015 Délégation AELE/Parlement européen. Rapport 2015 Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 15.06.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Keller-Sutter Karin (RL, SG), für die Kommission: Ich möchte Ihnen gerne kurz Bericht über die Tätigkeit der Delegation Efta/Europäisches Parlament geben. Ich bin mir bewusst, dass dieser Bericht wahrscheinlich nicht ein sehr grosses Interesse wecken wird, zumal er im Übrigen auch schriftlich vorliegt. Daher werde ich mich bemühen, mich kurzzufassen. Man muss sich bewusst sein, dass wir hier eine gesetzliche Pflicht haben, dem Parlament gegenüber Rechenschaft abzulegen. Die Efta/EU-Delegation wird ja letztlich auch von der Bundesversammlung bestimmt. Es ist auch so, dass es eigentlich sinnvoll ist, dass alle Delegationen der Bundesversammlung einen Jahresbericht vorlegen und damit einerseits über ihre Tätigkeit und andererseits über die Kosten berichten, die sie verursachen. Ich sage das, weil auch in der Aussenpolitischen Kommission die Frage gestellt worden ist, warum eigentlich diese Jahresberichte abgegeben werden. Nun, die Efta/EU-Delegation vertritt einerseits die Bundesversammlung im Parlamentarierkomitee der Europäischen Freihandelsassoziation und im Gemischten Ausschuss des Europäischen Wirtschaftsraums, im Letzteren allerdings nur mit Beobachterstatus. Andererseits ist sie seit 1995 für die Beziehungen der Bundesversammlung zum Europäischen Parlament zuständig. Für die Pflege der Beziehungen zum EU-Parlament werden regelmässig Treffen zwischen der Efta/EU-Delegation und der Delegation des EU-Parlamentes für die Beziehungen zur Schweiz organisiert. Ich möchte im Folgenden einen Schwerpunkt setzen, nachdem ich davon ausgehe, dass Sie den schriftlichen Bericht selbstverständlich eingehend studiert haben. Ich möchte den Fokus auf die Freihandelspolitik im Rahmen der Efta legen, weil das ja auch ein sehr erfolgreicher Bereich ist. Der Austausch über die Entwicklungen der Handelsbeziehungen der Efta mit Ländern ausserhalb der EU ist wichtiger Bestandteil der halbjährlich stattfindenden Zusammentreffen der Efta-Ministerinnen und -Minister mit den Mitgliedern des Efta-Parlamentarierkomitees; es handelt sich hier also um ein gemischtes Treffen auf Stufe Minister und Parlamentarier. Bei diesen Treffen wurde im Berichtsjahr über den Stand der laufenden Freihandelsverhandlungen mit Georgien, Indien, Indonesien, Malaysia, den Philippinen und VietAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.010 nam sowie über die Arbeiten zur Weiterentwicklung der Freihandelsabkommen mit der Türkei, Kanada und Mexiko diskutiert. Auch die laufenden exploratorischen Arbeiten und Kontakte mit bestehenden oder potenziellen Partnern wie Asean, Ecuador oder den Staaten Subsahara-Afrikas kamen zur Sprache. Schliesslich wurde auch die gegenwärtige Situation bei den Freihandelsprozessen mit Algerien, Thailand und Russland-Belarus-Kasachstan analysiert. Der Arbeitsbesuch des Efta-Parlamentarierkomitees im letzten Jahr fand in den Vereinigten Staaten und in Brasilien statt. Dies geschah vor dem Hintergrund von TTIP einerseits und, mit Bezug auf Brasilien, in Zusammenhang mit einem möglichen Freihandelsabkommen zwischen der Efta und dem Mercosur andererseits. Zuerst der Bericht zu den Vereinigten Staaten: Die EU und die USA sind nicht nur auf internationaler Ebene handelspolitische Schwergewichte, sondern auch die zwei grössten Handelspartner der Schweiz. Mehr als zwei Drittel aller Schweizer Exporte gehen in die EU und in die USA. Ein Abkommen von genannter Tragweite, also TTIP, könnte daher für die Schweizer Wirtschaft spürbare Folgen haben. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2013 auf Initiative der Efta ein handelspolitischer Dialog zwischen den Efta-Staaten – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – und den USA ins Leben gerufen. Zweck dieser Plattform ist es, Informationen aus erster Hand zu den laufenden TTIPVerhandlungen zu erhalten sowie die Efta-Interessen gegenüber den USA sicherzustellen. Durch den Arbeitsbesuch des Efta-Parlamentarierkomitees in Washington D. C. konnte dieser Dialog auf die parlamentarische Ebene ausgeweitet werden. Während des zweitägigen Aufenthalts in der US-Hauptstadt fanden unter anderem Treffen mit Mitgliedern des TTIP-Ausschusses im US-Kongress, mit dem TTIP-Chefunterhändler Dan Mullaney, mit Vertretern der U.S. Chamber of Commerce sowie eine Podiumsdiskussion zum Thema «TTIP and Beyond. Implications for Third Countries: An EFTA Perspective» statt. Ich führe das aus, weil vor einigen Wochen mit der Veröffentlichung von Verhandlungspapieren und Verhandlungspositionen der USA und der EU durch Greenpeace das Thema bei uns plötzlich auf die Agenda gekommen ist. Man hatte den Eindruck, die Schweiz habe von TTIP noch nie etwas gehört. Im Gegenteil: Ich kann Ihnen versichern, dass über diesen Efta-Dialog seit 2013 Gespräche stattfinden und dass hier durchaus Informationen ausgetauscht werden, soweit das überhaupt möglich ist. Wir haben nach dem Aufenthalt in den USA, in Washington, Brasilien besucht, und wir – also die Mitglieder des Efta-Parlamentarierkomitees – haben uns um die Wiederaufnahme der exploratorischen Handelsgespräche mit den MercosurStaaten bemüht. Im ersten Halbjahr 2015 war Brasilien Vorsitzender des Mercosur-Staatenbundes. Es umfasst Argentinien, Brasilien, Uruguay und Venezuela. Diese Arbeiten werden auch im aktuellen Jahr fortgesetzt. Ich möchte noch auf einen letzten Punkt hinweisen, nämlich auf die Europapolitik und die Beziehungen zum Europäischen Parlament. Die EU/Efta-Delegation ist der Auffassung, dass sie hier wohl gerade in den nächsten Wochen und Monaten eine wichtige und auch interessante Rolle zu spielen hat. 2015 war die EU/Efta-Delegation erstmals an der halbjährlich stattfindenden Konferenz der Ausschüsse für Europaangelegenheiten der nationalen Parlamente in der Europäischen Union (Cosac) präsent, und das wird auch in diesem Jahr, ich weise darauf hin, wieder der Fall sein, am 10. und 11. Juli. Das wird ein interessanter Zeitpunkt sein: Es wird das erste Treffen nach der Brexit-Abstimmung sein, und zwar unter slowakischer Präsidentschaft. Dieses wird dann in Bratislava stattfinden. Es wird zum einen wahrscheinlich für die Schweizer Delegation und auch für die Efta-Staaten insgesamt schon interessant sein zu sehen, was die slowakischen Schwerpunkte sind, auch im EU-Präsidialjahr der Slowakei. Zum andern wird es natürlich gerade für die Schweiz von Interesse sein, zum ersten Mal auch die Vorsitzenden der Ausschüsse für Europaangelegenheiten zu treffen. 16.011 Conseil des Etats 270 Das in aller Kürze der Bericht der EU/Efta-Delegation. Die APK beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Le président (Comte Raphaël, président): La délégation propose de prendre acte du rapport. Vom Bericht wird Kenntnis genommen Il est pris acte du rapport 16.011 Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Bericht 2015 Délégation auprès de l'Assemblée parlementaire de l'OSCE. Rapport 2015 Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 15.06.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Lombardi Filippo (C, TI), per la commissione: Può essere un po' frustrante aver preparato un rapporto di 22 pagine e una relazione di un'ora per spiegarvi i contenuti di questo rapporto e doverlo riservare ai pochi eletti di grande qualità che sono ancora presenti in aula. D'altronde la mia perplessità non è soltanto legata a questa situazione ma al fatto che qualche volta mi chiedo a cosa serve arrivare a fare un rapporto al plenum – la legge ci impone di farlo – su dei fatti vecchi di un anno e mezzo; ma questo è il ritmo del nostro Parlamento e rispecchia le nostre regole. Die OSZE mit ihren 27 Mitgliedstaaten, die, wie man oft sagt, von Vancouver bis Wladiwostok reichen, ist nach der Uno die am breitesten abgestützte internationale Organisation. Im Jahr 2015 feierte sie ihr 40-jähriges Bestehen. Die Bedeutung dieser Organisation hat nach dem Fall der Berliner Mauer eine Zeit lang abgenommen. In den letzten paar Jahren hat sie aber wieder zugenommen, insbesondere wegen der Ukraine-Krise, als die OSZE als einzige internationale Organisation wirklich sofort reagieren und vor Ort eine wichtige Vermittlungs- und Beobachtungsrolle spielen konnte. Diese wird notabene von allen Seiten anerkannt. Das ist nicht zufällig geschehen. Es ist auch deshalb geschehen, weil in diesem schwierigen Jahr 2014 die Schweiz an der Spitze der OSZE stand, mit unserem damaligen Bundespräsidenten Didier Burkhalter. Diese Rolle hat er sehr gut wahrgenommen. Wir haben auch noch im Jahr 2015 Auswirkungen gesehen, insbesondere mit der Arbeit eines Panel of Eminent Persons, einer Gruppe von wichtigen Persönlichkeiten, die aber im Moment keine politischen Ämter mehr innehaben. Sie haben sich Überlegungen zur Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur in Europa gemacht. Die Schweiz wurde in dieser Arbeitsgruppe durch die ehemalige Nationalrätin Barbara Haering vertreten. Die Parlamentarische Versammlung der OSZE setzt sich aus etwas mehr als 350 Parlamentariern zusammen. Darunter sind auch sechs Vertreter der Schweiz. Ständerat und Nationalrat entsenden je drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied. Ich darf mich in diesem Abenteuer von meinen hochgeachteten Kollegen Josef Dittli, Alex Kuprecht und Claude Janiak begleiten lassen. Die drei Hauptversammlungen des letzten Jahres haben im Februar in Wien, im Juli in Helsinki und im September in Ulan-Bator stattgefunden. Nebst der üblichen Kommissions- oder Ausschussarbeit war es an diesen Versammlungen wichtig, eine Resolution der Schweiz durchzubringen. Die Resolution über die Weiterentwicklung eines Code of Conduct for Armed Forces in Konfliktsituationen wurde von unserer Kollegin Nationalrätin Ida Glanz- 30 mai 2016 mann eingereicht und nach einer Diskussion einstimmig angenommen. Die Schweiz hat sich damit einen Ruf erworben als Verfechterin von konkreten Massnahmen, damit die Streitkräfte in Konfliktsituationen gewissen Regeln unterstellt werden. Hinzu kommen die zahlreichen Wahlbeobachtungen. Die Wahlbeobachtungen in verschiedenen Ländern sind ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Demokratie in Ländern, die wir als Schwellenländer der Demokratisierung bezeichnen könnten. Daran hat sich auch die Schweizer Delegation mehrmals beteiligt. Werfen wir noch einen Blick auf die nächste Tagung. Das Jahr 2016 ist nicht mehr Bestandteil des Berichtes, aber ich glaube, man kann auch dazu etwas sagen. Die erste Tagung hat im Februar in Wien stattgefunden. Die zweite, die Sommertagung, wird Anfang Juli in Tbilissi stattfinden. Dort wird die Schweiz zwei Resolutionen einreichen. Die eine betrifft den «unrestricted access of all OSCE parliamentarians and delegations to all OSCE events». Das Ziel dieser Resolution ist eben, ähnliche Situationen zu vermeiden, wie wir sie in den letzten zwei Jahren erleben mussten. Da wurde ab und zu infolge der Krisensituation in der Ukraine und der Sanktionen gegen Russland der eine oder andere Delegierte – besonders aus der russischen Delegation – ausgeladen. Das hatte zur Folge, dass dann die ganze Delegation nicht an Sitzungen teilnahm. Das ist nicht förderlich für den Dialog, den wir unbedingt wollen. Die zweite schweizerische Resolution, die wir in Tbilissi vorstellen werden, betrifft die Weiterführung der Arbeit des erwähnten Panels zu einer neuen Sicherheitsarchitektur in Europa, das unter dem Vorsitz der Schweiz vor zwei Jahren installiert worden ist. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns weiterhin an einer solchen Organisation beteiligen, wir können da oft punkten. Das betrifft etwa den Dialog zwischen Russland und der Ukraine, den ich schon erwähnt habe. In diesem Jahr wird natürlich auch der Nagorno-Karabach-Konflikt wieder stark in den Vordergrund treten. Auch dort glaube ich: Wenn wir fähig sind, den Dialog zwischen der armenischen und der aserbaidschanischen Seite ein bisschen zu fördern, haben wir etwas Gutes getan, um die Lage zu deeskalieren und ein bisschen Vertrauen zu etablieren. Damit schliesse ich, nicht ohne zu bemerken – das wird Sie sicherlich extrem interessieren –, dass die Reisekosten der Delegation im Jahr 2015 bloss 15 313 Franken ausgemacht haben. Le président (Comte Raphaël, président): La délégation propose de prendre acte du rapport. Vom Bericht wird Kenntnis genommen Il est pris acte du rapport 16.012 Parlamentarierdelegation beim Europarat. Bericht 2015 Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport 2015 Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 30.05.16 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 15.06.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Maury Pasquier Liliane (S, GE), pour la commission: Je profite de vous rappeler que le Conseil de l'Europe est la plus ancienne assemblée internationale au sein de laquelle des Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 30. Mai 2016 271 délégués démocratiquement élus se rencontrent régulièrement sur la base d'un accord intergouvernemental, afin d'y tenir des débats. Cette assemblée se compose de 648 membres – 324 titulaires ainsi que 324 suppléantes et suppléants –, issus des parlements nationaux des 47 Etats membres. L'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe se réunit quatre fois par an pendant une semaine à Strasbourg. Elle délibère sur les rapports préparés par les neuf commissions permanentes, prend des décisions sous la forme de résolutions ou de recommandations à l'intention du Comité des ministres et des Etats membres. Elle exerce des droits étendus en matière d'élection, en élisant notamment les juges de la Cour européenne des droits de l'homme et les hauts fonctionnaires du Conseil de l'Europe. La Suisse a été admise au Conseil de l'Europe le 6 mai 1963 en qualité de 17e membre. Depuis lors, l'Assemblée fédérale est représentée à l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe par une délégation composée de quatre membres du Conseil des Etats et de huit membres du Conseil national. Les travaux de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe en 2015 ont été influencés, sans surprise, par le conflit entre la Russie et l'Ukraine, ce qui a d'ailleurs conduit la délégation russe – qui s'était vue privée, l'an dernier, de son droit de vote en séance plénière et en commission – à ne plus se présenter pour participer aux travaux de l'assemblée. Cela nous prive malheureusement d'une possibilité d'action par le dialogue et la médiation, ceci malgré le fait que la Russie reste membre à part entière du Conseil de l'Europe et qu'elle reste ainsi membre du Comité des ministres. Les tout derniers événements, notamment l'échange de prisonniers qui a permis la libération de l'ukrainienne Nadia Savtchenko, membre de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe, laisse heureusement entrevoir une amélioration des relations et, partant, briller une petite lueur d'espoir quant à une solution dans ce conflit très préoccupant. Parmi les autres points forts de l'actualité de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe, j'aimerais encore mentionner un autre conflit très prégnant, celui entre l'Arménie et l'Azerbaïdjan à propos de la région du Haut-Karabakh. Nos préoccupations portent aussi sur les défis posés par les centaines de milliers de personnes qui se sont dirigées vers l'Europe pour y chercher refuge, notamment quant à leur protection et aux garanties des droits qui sont les leurs et que nous devons nous efforcer d'apporter. Enfin, l'évolution des institutions démocratiques dans plusieurs pays tels que la Hongrie, la Turquie ou la Pologne, a fait l'objet d'un suivi attentif de l'assemblée tout au long de l'année écoulée. J'aimerais encore vous dire un dernier mot sur les activités de la délégation suisse au sein de cette assemblée, délégation qui est toujours très active à Strasbourg. Ce n'est pas par autoglorification que je le dis, mais c'est bel et bien attesté par les statistiques de présence, de participation et par le nombre de rapports présentés. Nous pouvons dire que nous faisons correctement notre travail. L'an dernier a vu se terminer une période particulièrement faste pour notre représentation. En effet, avec la fin de la législature, le départ de Monsieur Andreas Gross qui était le chef du groupe socialiste, deuxième plus grand groupe de l'assemblée, nous privera à l'avenir d'une foule d'informations auxquelles sa fonction lui donnait accès et qu'il partageait avec nous, permettant à notre travail d'être plus pertinent. J'aimerais profiter ici de remercier Monsieur Andreas Gross de tout le travail qu'il a accompli au sein de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe, pendant toutes ces années effectuées au service de la démocratie et du mieux vivre ensemble sur notre continent. Je l'ai dit, les membres de la délégation suisse sont très actifs au sein de l'assemblée. Mais ces activités consistent non seulement en la participation aux débats des commissions et de l'assemblée, mais aussi, comme pour la Délégation auprès de l'OSCE, en la participation aux missions d'observation d'élections où l'on peut vraiment prendre le pouls de Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.012 la démocratie. Une fois cette expérience faite, je pense qu'on ne peut que mieux comprendre, mieux sentir et être encore plus attaché aux valeurs de la démocratie que nous avons toutes et tous en commun. Pour toutes ces raisons, je vous remercie de prendre acte de ce rapport, comme l'a fait la Commission de politique extérieure. Le président (Comte Raphaël, président): La délégation propose de prendre acte du rapport. Vom Bericht wird Kenntnis genommen Il est pris acte du rapport Schluss der Sitzung um 20.05 Uhr La séance est levée à 20 h 05 13.074 Conseil des Etats 272 Zweite Sitzung – Deuxième séance Dienstag, 31. Mai 2016 Mardi, 31 mai 2016 08.15 h 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire Differenzen – Divergences Nationalrat/Conseil national 01.12.14 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 02.12.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 03.12.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 04.12.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 08.12.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 09.12.14 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 09.03.15 (Frist – Délai) Ständerat/Conseil des Etats 21.09.15 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 22.09.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 23.09.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 23.09.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 23.09.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 23.09.15 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 02.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 02.03.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 02.03.16 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 09.03.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 (Differenzen – Divergences) 1. Energiegesetz 1. Loi sur l'énergie Art. 2 Abs. 1 Antrag der Kommission Festhalten Art. 2 al. 1 Proposition de la commission Maintenir Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Nachdem sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2016 in zweiter Lesung mit der Energiestrategie befasst hat, gehen heute wir in die zweite Runde. Im September 2016 wird es drei Jahre her sein, dass die Botschaft vorgelegt worden ist. Das Umfeld ist, milde ausgedrückt, als dynamisch zu bezeichnen. Es wäre an und für sich gut, wenn man hier jetzt zügig Rechtssicherheit schaffen könnte. 31 mai 2016 Die UREK hat sich während mehr als einem Tag noch einmal mit diesem Geschäft befasst. Es ist nicht gelungen, eine grosse Zahl von Differenzen auszuräumen. Nach wie vor bestehen fünfzehn Differenzen. Allerdings – das ist die gute Nachricht – dürfen nur vier davon als gewichtig bezeichnet werden. Auf die Details werde ich bei den einzelnen Artikeln zu sprechen kommen. In Artikel 2 Absatz 1 geht es um die Zielwerte für den Ausbau bei der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ohne die Wasserkraft. Der Bundesrat beantragt für das Jahr 2035 einen Zielwert von 14 500 Gigawattstunden. Der Ständerat hat diesen Wert gestützt auf die Modifikationen, die er an der Energiestrategie vorgenommen hat, auf 11 400 Gigawattstunden festgelegt. Der Nationalrat hält an der Fassung gemäss Bundesrat fest. Ihre Kommission ist der Auffassung, dass man sich an möglichst realistischen Zielen orientieren sollte, und beantragt Festhalten am Beschluss des Ständerates. Angenommen – Adopté Art. 14 Abs. 3 Antrag der Mehrheit Festhalten Antrag der Minderheit (Vonlanthen, Bischofberger, Hösli, Keller-Sutter, Rieder, Schmid Martin) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 14 al. 3 Proposition de la majorité Maintenir Proposition de la minorité (Vonlanthen, Bischofberger, Hösli, Keller-Sutter, Rieder, Schmid Martin) Adhérer au projet du Conseil fédéral Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Hier geht es um die erste Differenz, die ich als gewichtig beurteilen würde. Bisher hatten Energieanlagen im Widerstreit mit Schutzinteressen in den sogenannten BLN-Gebieten, also den Gebieten gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, häufig einen schweren Stand. Das Natur- und Heimatschutzgesetz verlangt im Prinzip eine ungeschmälerte Erhaltung. Die Energiestrategie will hier eine Neuregelung einführen: Im Grundsatz sollen Energieanlagen ab einer gewissen Grösse als Anlagen von nationalem Interesse bezeichnet werden. Die Interessen der Energieanlagen mit diesem Status werden gegenüber anderen, vor allem eben gegenüber Umweltinteressen gestärkt; damit werden die Realisierungschancen solcher Anlagen erhöht. Anders ausgedrückt: Künftig sollen Stromerzeugungsanlagen in BLN-Gebieten gebaut werden dürfen. Der Bundesrat schlägt vor, dass bei der Interessenabwägung das nationale Interesse betreffend den Bau einer Energieerzeugungsanlage grundsätzlich als gleichrangig mit anderen Interessen zu betrachten sei. Dieser Haltung schliesst sich die Minderheit an. Die Mehrheit beantragt Ihnen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und die Fassung des Bundesrates mit einem Zusatz zu ergänzen. Dieser Zusatz sieht vor, dass BLN-Objekte nicht im Kern ihres Schutzwertes verletzt werden dürfen. Die Mehrheit der Kommission will damit auch den Bau oder Ausbau von Energieerzeugungsanlagen in BLN-Gebieten ermöglichen. Gleichzeitig will sie aber dem in Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung formulierten Schutzauftrag nachkommen, der verlangt, dass die in den Bundesinventaren enthaltenen Gebiete möglichst ungeschmälert zu erhalten sind: Mit dem Zusatz will sie verhindern, dass das Objekt vollständig zerstört werden darf. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 273 Vonlanthen Beat (C, FR): Die Energiestrategie hat unter anderem zum Ziel, rasch genügend Kapazitäten von neuen erneuerbaren Energien zu schaffen, um so den heute aus Atomkraftwerken produzierten Strom dereinst ersetzen zu können. Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube. Wenn wir nämlich heute die Realisierungszeiten für Installationen, beispielsweise von Windkraftpärken, betrachten, dann müssen wir feststellen, dass die Förderung erneuerbarer Energien in der konkreten Umsetzung immer noch auf grosse praktische Hindernisse stösst. Der Bundesrat schlägt daher mit Recht vor, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau «von nationalem Interesse» sind. Das heisst konkret: Bei der Interessenabwägung im Einzelfall ist das nationale Interesse an der Realisierung als grundsätzlich gleichrangig zu betrachten mit anderen nationalen Interessen, beispielsweise im Bereich des Landschaftsschutzes. Damit können Projekte einer adäquaten Güterabwägung unterzogen werden, die es erlauben wird, bei Bewilligungsverfahren rascher zu einer Entscheidung zu kommen. Der Handlungsbedarf in diesem Bereich sollte eigentlich unbestritten sein. Wie das Beispiel des Windparkprojekts auf dem Schwyberg in meinem Kanton zeigt, führen die derzeitigen Verfahren in vielen Fällen zu einer massiven Verzögerung bei der Umsetzung. Seit sage und schreibe sieben Jahren warten wir auf die Realisierung dieses Windparks. Einerseits will der Nationalrat den Begriff «grundsätzlich» streichen; er integriert damit eine Absolutheit ins Gesetz, die der Idee der Güterabwägung widerspricht. Andererseits hebelt die vorgeschlagene Änderung des Ständerates, wonach bei einem Objekt der «Kern seines Schutzwertes» nicht tangiert werden darf, die Absicht des Bundesrates weitgehend aus, mit der Energiestrategie eine Akzeleration der Realisierung von Anlagen zu erreichen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff provoziert nämlich eine grosse rechtliche Unsicherheit und damit immense potenzielle Verzögerungen. Daher ist die Minderheit der festen Überzeugung, dass die ursprüngliche Formulierung des Bundesrates die einzig richtige Kompromisslösung darstellt. Mit der Formulierung «grundsätzlich gleichrangig» wird die Relativität zum Ausdruck gebracht. Die ausführenden Instanzen müssen bei der Güterabwägung zwar die Notwendigkeit der raschen Realisierung der Anlagen für erneuerbare Energien berücksichtigen, im Einzelfall ist aber die besondere Schutzwürdigkeit von BLN-Objekten auch in Betracht zu ziehen. Im Übrigen werden ja in Absatz 2 von Artikel 14 beispielsweise Biotope von nationaler Bedeutung als absolut vorrangig angesehen, was die Installation neuer Anlagen komplett ausschliesst. Mit dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Minderheit wird also sichergestellt, dass eine pragmatische und eine verantwortungsbewusste Umsetzung erfolgen kann. Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen. Berberat Didier (S, NE): Je vous demande de suivre la majorité de la commission. Les objets d'importance nationale figurant à l'inventaire fédéral du patrimoine sont essentiels pour le tourisme et pour la qualité de la vie. Ce sont des paysages naturels dignes de protection; on peut citer la région d'Aletsch, la vallée du Doubs, le Lavaux ou les chutes du Rhin. L'article 14 alinéa 3 tel qu'il est proposé par le Conseil fédéral et la minorité de la commission affaiblit inutilement la protection conférée par l'inscription d'un site à l'inventaire fédéral. Aujourd'hui déjà, une grande partie des projets, à l'exception de ceux qui ont un impact massif sur les régions concernées, peut être réalisée. C'est la raison pour laquelle nous vous proposons de prévoir qu'on effectue une pesée des intérêts et qu'il soit possible d'envisager une dérogation à la règle suivant laquelle un objet doit rester intact pour autant que l'on ne porte pas atteinte à l'essence de l'objet protégé. Il est vrai qu'il s'agit d'une notion juridique assez floue. La question est la suivante: lors de la pesée d'intérêts, peut-on donner la préférence à une installation pour produire de l'énergie renouvelable? Je suis favorable à ce genre de projet pour autant que celui-ci ne porte pas atteinte au noyau Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 13.074 dur, dirais-je, de la protection, ce qui permettrait de concilier à la fois la question du tournant énergétique, auquel je suis très favorable, et le fait qu'on doive protéger les objets d'importance nationale, comme le prévoit l'article 5 de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage. Il faudra peut-être, lors des débats, définir clairement ce qu'on entend par «essence de l'objet protégé». Le noyau dur de la protection des objets d'importance nationale doit être maintenu, mais il est possible néanmoins de faire de petites dérogations, ce qui ne signifie pas, lorsqu'on fait une pesée d'intérêts, choisir systématiquement de déroger à cette protection pour construire des installations qui produisent des énergies renouvelables. En outre, la jurisprudence liée à cet article dira bien ce qu'il en est de l'essence de l'objet protégé. Hösli Werner (V, GL): Die Frau Bundesrätin hat einmal gesagt, der Bundesrat habe immer oder fast immer Recht. Das ist vielleicht leicht übertrieben, aber es ist natürlich auch nicht das Umgekehrte der Fall. Gestützt auf diese Gewissheit können wir uns bei diesem Artikel – um es mit einem fast biblischen Wort zu sagen – getrost auf die Fassung des Bundesrates verlassen respektive diese Formulierung übernehmen. Ich glaube, die Debatte hier und vor allem auch in der Kommission hat gezeigt: Es geht um Details, die wahrscheinlich letztlich so oder so, ob Sie der Mehrheit oder der Minderheit folgen, von Richtern beurteilt werden müssen. Herr Kollege Vonlanthen hat darauf hingewiesen: Der Kerngehalt des Schutzobjektes ist wahrscheinlich auch kein Rechtsbegriff, der jedem hier sofort klar wäre. Mit der gesetzlichen Festschreibung, dass bei der Interessenabwägung eine grundsätzliche Gleichrangigkeit gelten muss, finden sich Schutz- und Nutzungsinteressen wieder auf Augenhöhe. Es geht ja hier nicht um lokale Projekte, sondern es muss ein nationales Interesse ausgewiesen und vorhanden sein. Auch von daher kann man den touristischen Regionen, die sich für die ständerätliche Lösung aus der ersten Lesung einsetzen, vielleicht in dem Sinne ein bisschen entgegenkommen, dass man sagt: Jeder Windpark oder jede Windanlage kann dann auch nicht verwirklicht werden; es muss ein nationales Interesse vorhanden sein. Und das ist eben nicht bei jedem Projekt der Fall. In der Kommission wurde gesagt, die Schwäche der bundesrätlichen Lösung sei, dass nicht gesagt werde, gemäss welchen Kriterien und unter welchen Bedingungen diese Interessenabwägung zu geschehen habe. Es wurde aber ebenso anerkannt, dass dies gleichermassen auch die Stärke der Lösung sei, weil dann sämtliche verfassungsmässigen Prinzipien einfliessen und umfassende Interessenabwägungen vorgenommen werden können. Folgen Sie also bitte der starken Minderheit, und vertrauen Sie in dieser Frage auf das gesetzgeberische Fingerspitzengefühl unserer Regierung. Rieder Beat (C, VS): Stein des Anstosses in der Kommission war ja der Begriff «Kern seines Schutzwertes». Wenn wir uns mit diesem Begriff näher befassen wollen, müssen wir die bisherige Gesetzgebung anschauen: Der Kern des Schutzwertes ist in der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz so nirgends vorhanden. Wenn Sie die BLNSchutzgebiete anschauen, sehen Sie, dass diese sehr genau dokumentiert und definiert sind. In dieser Dokumentation findet sich der Begriff «Kern des Schutzwertes» nirgends. Also müssten die entsprechenden Behörden den Kern des Schutzwertes über Auslegung neu definieren. Und wer macht das? Schlussendlich macht es das Bundesgericht. In einzelnen Gebieten können Sie diesen Kern gar nicht feststellen. Denn der Umweltverband wird Ihnen sagen: Jeder Quadratmeter dieses Schutzgebietes ist Kern. Und derjenige, der Energie produzieren will, sagt: Überhaupt nichts ist Kern des Schutzwertes. Mit diesem Begriff konstruieren Sie bei der Energiegewinnung neue Konfliktstoffe. 13.074 Conseil des Etats 274 Schlussendlich müssen wir uns an diesem Punkt die Frage stellen: Wollen wir die Energiewende mittels Wasserkraft herbeiführen und den Ausstieg aus der Atomenergie erreichen, oder treten wir an Ort? Mit dieser neuen Bedingung werden Sie nichts vereinfachen, sondern schlicht zusätzlichen Konfliktstoff in die Diskussion hineinbringen. Daher rate ich Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Cramer Robert (G, GE): A vrai dire, je n'avais pas l'intention de prendre la parole, mais l'intervention de Monsieur Hösli semble être la manifestation d'une forme de malentendu dans la question que nous traitons. De quoi s'agit-il? C'est extrêmement simple: tout d'abord, nous avons diminué la protection des sites d'importance nationale portés à l'inventaire fédéral en nous ralliant à la décision du Conseil national et en disant ainsi non seulement que, dans la pesée des intérêts, on doit tenir compte «en principe» des intérêts de la politique de l'énergie, mais qu'on doit même en tenir compte tout court. Le terme «en principe» – cette relativisation contenue dans le projet du Conseil fédéral – a donc disparu. La pesée des intérêts devient donc une norme absolue, puisqu'elle met tous les intérêts sur le même plan, ce qui n'était pas le cas dans le projet du Conseil fédéral. Le tempérament apporté par notre commission est tout simple: lorsqu'on indique qu'il ne faut pas porter atteinte à l'«essence d'un site protégé», il ne s'agit pas d'une notion juridique si indéterminée que cela, et ce n'est pas le Tribunal fédéral qui, pour chaque cas, essayera de deviner quelle est l'essence du site protégé, de sa propre volonté et en vertu d'une appréciation juridictionnelle. Ce n'est pas ainsi que cela se passera. Pour chaque site protégé, il existe une fiche indiquant les raisons pour lesquelles le site est protégé. Il faudra donc voir dans chaque cas si l'installation que l'on veut construire dans ce site est compatible avec ce dernier ou si elle ne l'est pas. Si un site est protégé en raison de la qualité des marais qui s'y trouvent et que l'on veut y installer une éolienne, cela ne posera strictement aucun problème puisque l'essence du site protégé est le marais. En revanche, si un site est protégé – et là je rejoins l'intervention de Monsieur Hösli – en raison de la beauté de son paysage et que l'on souhaite y implanter une éolienne, dans ce cas la question se posera de savoir si cette éolienne est susceptible de défigurer le paysage qui est l'essence même de la protection du site, ou si elle s'intègre dans ce paysage. Monsieur Hösli a dit tout à l'heure que, dans des cas pareils, il faudrait probablement renoncer aux éoliennes – il parlait des zones touristiques. Ce que dit la commission, ce n'est rien d'autre que cela. Lisez les fiches de l'inventaire fédéral du patrimoine, lisez les normes pour lesquelles on a décidé de protéger le site. Vous verrez que, dans certains cas, l'installation qui produit de l'énergie renouvelable ne contrevient pas aux critères de protection. Dans d'autres cas, vous verrez qu'elle est incompatible avec de tels critères. On ne dit rien d'autre que cela; au fond, on énonce une évidence et on aide ceux qui devront appliquer la loi dans l'interprétation de la législation. Eder Joachim (RL, ZG): Ich bitte Sie, der Minderheit Vonlanthen und damit der Version des Bundesrates zuzustimmen, dies gerade auch unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Diskussionen im Zusammenhang mit meiner parlamentarischen Initiative 12.402, «Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin», der von beiden UREK Folge gegeben wurde. Die UREK-SR befasste sich an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2014 mit der Frage, wie namentlich im Bereich der erneuerbaren Energien die Genehmigung von Projekten erleichtert werden kann, welche Stätten tangieren, die in den Bundesinventaren der Objekte von nationaler Bedeutung aufgeführt sind. Am 1. September 2014 verzichtete die Kommission nach langer Diskussion darauf, einen Entwurf über die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Hei- 31 mai 2016 matschutz in die Vernehmlassung zu schicken, und beschloss mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, die Behandlung meiner parlamentarischen Initiative zu sistieren. Sie wies darauf hin, dass der Bau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen der Detailberatung des Energiegesetzes zu behandeln sei und dass das Problem zumindest teilweise über dessen Artikel 14 gelöst werden könne. Deshalb äussere ich mich hier und heute als Nicht-Kommissionsmitglied zum vorliegenden Artikel. Es sind insbesondere drei Gründe, welche klar für die Version der Kommissionsminderheit und des Bundesrates sprechen. 1. Für den Begriff «Kern seines Schutzwertes» existiert heute weder eine Legaldefinition noch eine Praxis. Es handelt sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Kollege Rieder hat die Folgen dieses zusätzlichen Konfliktstoffs aufgezeigt. 2. Die Einschränkung führt zu einer Verschärfung, auch gegenüber der geltenden Rechtslage, Beispiele gibt es genügend. Eine Verschärfung der geltenden Rechtslage als Folge der erwähnten Einschränkung kann sich stark auf die Nutzung der alternativen Energien auswirken. Wir sprechen immerhin von grossflächigen BLN-Objekten, die rund – und das ist doch interessant – 20 Prozent der Fläche unseres Landes umfassen. Ich weiss nicht, ob Sie sich dessen bewusst sind. Wir sprechen auch von zahlreichen geschützten Ortsbildern. Es sind genau 1273 Isos-Objekte. 3. Die nationalen Interessen an der Nutzung erneuerbarer Energien und am Natur- und Heimatschutz sollen einander ohne Einschränkung gleichgestellt werden, damit man im Einzelfall ausgewogene Entscheide treffen kann. Gerade bei Energieprojekten, welche beispielsweise den Ausbau der Wasserkraft, den Ausbau von Solaranlagen, den Ausbau der Windenergie zum Ziel haben, ist eine Güterabwägung unumgänglich; das wurde auch schon gesagt. Deshalb ist es nötig, Farbe zu bekennen und eine neue Gewichtung – das ist auch im Interesse des Bundesrates – von Schutz und Nutzung vorzunehmen. Sonst, und damit ist es mir wirklich ernst, bleiben die Abwendung von der Kernenergie und die Forderung nach erneuerbaren Energien ein reines Lippenbekenntnis. Kompromisslos den Atomausstieg zu fordern, ohne gewisse Zugeständnisse im Natur- und Heimatschutz zu machen, bringt uns in der Energiefrage nicht weiter. Letztlich ist unser heutiger Entscheid also eine Frage der Glaubwürdigkeit. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit Vonlanthen und dem Bundesrat zu folgen. Graber Konrad (C, LU): Ich glaube, wir sind uns bewusst, dass wir uns in einem politisch sehr sensiblen Bereich befinden. Wir alle haben dieses Buch mit tollen Fotos über die BLN-Gebiete zugestellt erhalten. Wenn wir uns überlegen, was es in letzter Konsequenz bedeutet, wenn man ein solches Gebiet tangiert, sind wir uns, glaube ich, alle bewusst, dass hier sehr vorsichtig vorzugehen ist, und ich glaube, dass ich das hier auch im Rat nicht anders gespürt habe. Nun möchte ich einfach erwähnen, dass die Vorlage der Mehrheit, so, wie ich es beurteile, bereits ein Kompromiss ist. Man muss sich überlegen, was man sich einhandelt, wenn man dieser Mehrheit nicht folgt. Kollege Vonlanthen hat ein Beispiel aus seinem Kanton aufgezeigt, bei dem das Verfahren sehr lange gegangen ist oder immer noch andauert. Für mich stellt sich die Frage, was der Unterschied ist, wenn man jetzt zwischen der Fassung des Bundesrates und der Fassung der Mehrheit der Kommission entscheiden muss. Wäre das Verfahren bei der Fassung des Bundesrates viel schneller als bei der Fassung der Mehrheit der Kommission? Ich glaube, wenn man es realistisch betrachtet, muss man zum Schluss kommen, dass wahrscheinlich beide Verfahren letztlich auf eine Einzelfallbeurteilung hinauslaufen. Man müsste also jeden Fall einzeln beurteilen. Und das bedeutet wahrscheinlich auch bei beiden Fassungen etwa den gleichen zeitlichen Aufwand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine der Varianten zu einer Beschleunigung des Verfahrens Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 275 führt, sondern es muss bestimmt jeder Fall, wenn es um BLN-Gebiete geht, einer Einzelfallbeurteilung unterzogen werden. Auch das Thema unbestimmter Sachbegriff sehe ich. Es ist sicher so, dass der Begriff «Kern seines Schutzwertes» rechtlich einen unbestimmten Sachbegriff darstellt. Aber auch die Fassung des Bundesrates, in der es heisst, etwas sei «grundsätzlich gleichrangig» zu betrachten, ist aus meiner Sicht sehr offen formuliert. Da haben Sie keine absolute Klarheit. Ich bin der Auffassung, dass eigentlich beide Varianten vom Ablauf her etwa dasselbe bedeuten und es nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen würde, wenn man der Fassung des Bundesrates folgte. Ich habe eine Beurteilung von Professor Arnold Marti zu Artikel 14 Absatz 3 vor mir. Er ist unverdächtig in dieser Frage; er ist Mitglied der FDP und Vizepräsident des Schaffhauser Obergerichtes. Er ist auch Kommentator von Artikel 78 der Bundesverfassung im St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung. In Artikel 78 der Bundesverfassung geht es um den Natur- und Heimatschutz. Absatz 2 lautet: «Der Bund nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Er schont Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler; er erhält sie ungeschmälert, wenn das öffentliche Interesse es gebietet.» Professor Marti führt in dieser kurzen Beurteilung aus: «Damit wird der in Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung verankerte verfassungsrechtliche Schutzauftrag für solche Bundesinventarobjekte infrage gestellt.» Dessen sind wir uns bewusst. «Es ist das Verdienst des Ständerates», heisst es weiter, «einen Kompromissvorschlag geschaffen zu haben, welcher beide auf dem Spiel stehenden Anliegen (gebotener Schutz von Landschaften von nationaler Bedeutung und Förderung der Produktion von erneuerbarer Energie) miteinander harmonisiert und die umstrittenen neuen Eingriffsmöglichkeiten bei solchen Schutzobjekten in sinnvoller Weise beschränkt.» Er kommt in seinem Schlusssatz zu folgender Überlegung zu Artikel 14 Absatz 3 gemäss Mehrheit: «Er bildet einen klaren Massstab für heikle Eingriffe in unser wertvolles Natur- und Kulturerbe und schliesst übermässige Landschaftseingriffe von vornherein aus.» Das ist die Beurteilung eines Kommentators von Artikel 78 unserer Bundesverfassung. Ich wurde in dieser Frage vom Schweizerischen Alpenclub angesprochen, der sich grosse Sorgen machen würde, wenn wir nicht der Fassung der Mehrheit folgen würden. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitglied sowohl beim SAC Pilatus wie auch beim SAC Titlis; ich habe hier gewisse Interessen. Aber ich glaube, der SAC ist in dieser Frage auch unverdächtig. Wenn ich nochmals betrachte, was auch in der Kommission diskutiert wurde, bin ich ebenfalls der Meinung, wie sie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, zumindest in der Kommission: Diese Frage ist nicht matchentscheidend für das Referendum zu dieser Vorlage. Aber sie könnte matchentscheidend für die Frage einer Volksinitiative sein. Volksinitiativen liegen hier in einem sensiblen Bereich: Ich erinnere an den Moorschutz, an die Rothenthurm-Initiative, ich erinnere an die Zweitwohnungs-Initiative. Solche Initiativen kommen relativ einfach durch, wenn sie gut illustriert sind. Das kommt mir in den Sinn, wenn ich Ihnen sage, wer die weitere Zuschrift, die touristische Stimme, die uns zugestellt wurde, unterschrieben hat. Es sind Kräfte, die sich auch für die von der Mehrheit beantragte Fassung der Bestimmung äussern. Es ist der CEO der Jungfraubahn Holding AG, es ist der CEO der Schilthornbahn AG, es ist der CEO der Andermatt Swiss Alps AG, es ist der Präsident des Verwaltungsrates der Weisse-Arena-Gruppe, und es ist Mendrisiotto Turismo. Diese Zuschrift aus Tourismuskreisen zeigt, dass man sich dort genau diese politischen Überlegungen macht: Wollen wir in dieser Frage am Schluss eine zweite Zweitwohnungs-Initiative provozieren? Dies wäre unnötig, weil Sie hier die Chance haben, mit einer kleinen Ergänzung, wie sie die Mehrheit der Kommission vorsieht, ein solches Vorgehen abzuwenden. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 13.074 Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen, die sich hier bestimmt auch gute Überlegungen gemacht hat. Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Meine Interessenbindungen sind bekannt: Ich bin Präsident der Kraftwerke Oberhasli AG, aber ich bin auch im Stiftungsrat der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Als Präsident der Kraftwerke Oberhasli AG würde ich am liebsten überall bauen, wo sich das Gelände eignet. Aber als Stiftungsrat spüre ich auch die Sensibilitäten in diesen Organisationen. Heute, ich habe es bereits erwähnt, gilt praktisch der ungeschmälerte Schutz der BLN-Inventare. Diesen Schutz wollen wir mit der Energiestrategie aufweichen; das war erklärtes Ziel. Von einem Rückschritt gegenüber dem heute geltenden Recht kann also in keinem Fall die Rede sein. Was wir aber nicht wollen – ich glaube zumindest, das sagen zu können –, ist eine Zerstörung der BLN-Inventare. Genau diese Angst ist eben bei den Umweltorganisationen vorhanden, dass wir nicht nur Eingriffe wollen, sondern dass die Gefahr besteht, dass ganze BLN-Gebiete zerstört werden. Darum wird eben – das weiss ich aus zuverlässiger Quelle – in diesen Kreisen auch eine Initiative erwogen, vor allem, weil auch noch die parlamentarische Initiative Eder 12.402 diskutiert wird, die auch eine Aufweichung in diesem Bereich möchte. Kollege Graber hat es bereits gesagt: Wir haben, gestützt auf die Rothenthurm-Initiative, eine Art Durchsetzungsartikel in der Bundesverfassung, was den Moorschutz betrifft. Da gibt es keine Interessenabwägung: absoluter Schutz – fertig. Wenn dann eine Initiative zum Schutz der BLN-Inventare kommt, wünsche ich Ihnen einen fröhlichen Abstimmungskampf gegen diese Bilder, wie Sie sie im Buch gesehen haben. Ich befürchte ein wenig, dass wir im Bereich der BLNInventare auch eine Art Durchsetzungsartikel bekommen werden. Darum bin ich der Meinung, man könnte diese Angst etwas nehmen, indem man sagt: Wir wollen Eingriffe in diese Inventare ermöglichen, aber wir wollen die Inventare nicht zerstören. Darum bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich bedanke mich für diese intensive Diskussion. Sie wird nicht zum ersten Mal intensiv zu diesem Artikel geführt, wobei ich glaube, dass sich das auch lohnt. Nochmals: Es ist vom Kommissionssprecher richtig gesagt worden, dass wir heute einen dermassen grossen Schutz haben, dass Einzelobjekte der Energiegewinnung keine Chance haben – praktisch keines kann in einem Schutzgebiet realisiert werden. Das war die Ausgangslage und an sich auch von rechts bis links unbestritten: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wir brauchen eine gewisse Möglichkeit dazu, insbesondere im Bereich der Wasserkraft, die sehr oft in BLN-Gebieten liegt. Deshalb liegt dieser Grundsatzartikel vor, wonach wir mit Verweis auf ein nationales Interesse sagen, dass wir grundsätzlich bereit sind, Anlagen der erneuerbaren Energien auch in einem Gebiet, das im BLN-Inventar aufgenommen ist, bauen zu lassen. Jetzt geht es ja nicht um Hunderte von Projekten. Auf der Warteliste befinden sich zwanzig bis dreissig mögliche Projekte der Wasserkraft. Herr Ständerat Luginbühl, es geht nicht um Dutzende Projekte, wobei ich froh wäre, wenn nur schon eines dieser Projekte realisiert würde. Die Wasserkraft ist im Moment ja nicht so lukrativ, dass Investoren gleich Schlange stehen und Druck machen würden, weil sie jetzt unbedingt investieren wollten, da es so rentabel sei. Seien wir auch ein bisschen realistisch: Die Möglichkeiten, die Potenziale sind da – aber sie sind sehr eingeschränkt. Es handelt sich auch inskünftig um einzelne Anlagen und nicht um einen Zubau von x Terawatt. Das ist die Ausgangslage. Es besteht schon noch eine grosse Differenz zum Beschluss des Nationalrates zu Absatz 3, Herr Ständerat Graber: Es geht einmal primär darum, dass es im Beschluss des Ständerates «grundsätzlich gleichrangig» heisst. Der Nationalrat ist nämlich weit von Ihrem sogenannten Kompromiss ent- 13.074 Conseil des Etats 276 fernt. Er ist der Ansicht – dies gemäss einem falschen Verständnis –, dass das Wort «grundsätzlich» bei «grundsätzlich gleichrangig» gestrichen werden könne. Das würde bedeuten, dass bereits der Gesetzgeber im Einzelfall die Interessenabwägung machen würde. Es gäbe dann keine Einzelfallbeurteilung mehr. Vielmehr würde, wenn ein Gesuch für eine Anlage erneuerbarer Energie in einem BLN-Gebiet eingereicht würde, diese als gleichwertig mit anderen nationalen Interessen angesehen; dann gäbe es keine Einzelfallbetrachtung mehr. Das ist an dieser Stelle der grosse Unterschied zwischen den Formulierungen von Bundesrat bzw. Ständerat und Nationalrat. Im Nationalrat ist das die Hauptdifferenz. Wenn Sie jetzt, was ich sehr befürworte, am Ausdruck «grundsätzlich gleichrangig» festhalten, dann haben wir schon, wie das in allen Gesetzen die Regel ist, die generell-abstrakte Vorgabe des Gesetzgebers, und dann gibt es die Einzelfallprüfung. Die Einzelfallprüfung bleibt trotz dieser Vorgabe selbstverständlich den Behörden unbenommen. Es wird kürzere Verfahren geben, weil die Ausgangslage anders ist. Das ist eigentlich gleichsam der grosse Sprung von heute auf morgen. Der Bundesrat will selbstverständlich Landschaftsikonen schützen. Um diese ging es den Umweltverbänden die ganze Zeit. Man ist angetreten und hat gesagt: Ja, aber der Rheinfall, das Matterhorn und die Berner Hochalpen müssen doch geschützt sein. Diese wollen wir selbstverständlich schützen, da haben wir keine Differenz. Da reden wir dann eben von den Landschaftsikonen. Der Zusatz, den Sie in Absatz 3 angefügt haben, betrifft eben nicht die Ikonen, sondern sämtliche Inventare, sämtliche Objekte nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Es sind nicht nur die Ikonen betroffen, zu deren Schutz wir alle wahrscheinlich dasselbe Verständnis haben. Hinzu kommt noch Absatz 2 – ich glaube, Herr Ständerat Vonlanthen hat darauf hingewiesen –: Gemäss Absatz 2 wird wie beim Moorschutz neu für Bauten in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten ein absolutes Verbot verankert. Das haben wir heute nicht, heute dürfte man dort im Einzelfall bauen. Inskünftig haben Sie dort diesbezüglich ein absolutes Verbot. Das ist gegenüber heute eine Verstärkung des Natur- und Landschaftsschutzes. Und es war auch als Kompensation dafür angedacht, dass man bei den BLN-Gebieten eine leicht andere Ausgangslage hat. Wenn Sie jetzt da auch noch eine Verstärkung einfügen, dann haben Sie gegenüber heute das Ziel nicht erreicht. Wir wollen jetzt mehr Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Mit einem absoluten Verbot nach Absatz 2 und den zusätzlichen Erschwerungen erreichen Sie genau das Gegenteil. Überall dort, wo es um den Kerngehalt des Schutzwertes geht, bauen Sie nämlich gar nichts. Herr Ständerat Graber, der SAC und weitere kommen dann, wenn wir auch darüber diskutieren, zu mir und fragen, ob in den BLN-Gebieten das Schneeschuhlaufen noch erlaubt sei. Der SAC kommt dann und sagt, das gehöre nicht zum Kerngehalt des Schutzes. Ich habe konkret solche Fälle vorliegen, z. B. zu Seilbahnanlagen: Die Touristiker, die Sie genannt haben, das sind dann die Grössten unter denen, die für jedes neue «Seilbähnli», das eine Tourismusregion besser erschliesst usw., Ausnahmen wollen. Das ist ja ein Kerngehalt des Schutzwertes! Da gibt es dann nichts mehr! Das ist doch genau das, was wir tun müssen, sowohl als Politiker als auch als Behörden: den gesunden Menschenverstand im Einzelfall anwenden. Der Einzelfall ist immer extrem komplex und stellt die Behörde vor die Anforderung zu entscheiden, was man sinnvollerweise auch in einem solchen Schutzgebiet nutzen und bewilligen kann, ohne den Verfassungsauftrag zu schwächen. Aber eine Nullperspektive, das heisst, dass man also nichts mehr tun kann, geht nicht, denn dann haben Sie in den Berggebieten bald gar nichts mehr für die erneuerbaren Energien zur Verfügung! Hier vertraue ich eigentlich mehr als Sie auf die anwendenden Behörden, die das bisher gut ge- 31 mai 2016 regelt haben im Wissen, dass es um ganz verschiedene Interessen geht, die man im Einzelfall berücksichtigen muss. Zusammengepuzzelt muss das zum Entscheid über die Frage führen, ob ein Eingriff verhältnismässig, vernünftig sowie auch gesetzes- und verfassungskonform ist. Man muss im Einzelfall einmal sagen: Hier geht der Naturschutz vor. In einem anderen Fall kommt man zum Schlussresultat, dass die Energiegewinnung vorgeht oder dass touristische Anliegen vorgehen. Das ist in meinem Verständnis genau diese Aufgabe, die dann im Einzelfall gelöst werden muss. Das sichern wir ab, und die Interessen sind dabei grundsätzlich gleichrangig, und zwar mit Einzelfallüberprüfungen. Aber ein bisschen Spielraum müssen Sie den anwendenden Behörden lassen, und ich vertraue hier auf die Behörden, die in der Regel eben wirklich einen guten Job machen. Wenn Sie eine Brücke zum Nationalrat bauen wollen, dann über den Begriff «grundsätzlich gleichrangig». Wenn Sie diesen sowie Ihren Zusatz wie in der bisherigen Mehrheitsfassung behalten, dann sind Sie ziemlich weit weg vom Nationalrat. Dann ist das eine Sache, die man höchstens noch in der Einigungskonferenz lösen kann. Deshalb ist hier, glaube ich, der Antrag der Minderheit auch die Brücke zum Nationalrat. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 31 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 12 Stimmen (2 Enthaltungen) Art. 15 Abs. 2 Antrag der Kommission ... und welche Alternativstandorte es gibt. Art. 15 al. 2 Proposition de la commission ... le Conseil fédéral tient compte des autres sites ... Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: In Artikel 15 liegt ein offensichtliches Versehen vor. Beide Räte haben die vom Bundesrat vorgesehenen Konzepte für die Bestimmung von Standorten abgelehnt. Entsprechend ist hier «gemäss dem Konzept» zu streichen. Angenommen – Adopté Art. 17 Antrag der Kommission Abs. 2 Festhalten Abs. 3, 4 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 5bis Streichen Art. 17 Proposition de la commission Al. 2 Maintenir Al. 3, 4 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 5bis Biffer Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Hier geht es um den Geltungsbereich für die Abnahme- und Vergütungspflicht. Grundsätzlich sollen nur jene Kleinproduzenten die Abnahme- und Vergütungspflicht geltend machen können, für die ein Verkauf am Markt mit viel Aufwand verbunden wäre. Der Nationalrat will an der aktuellen Regelung festhalten. Bundesrat und Kommission beantragen, die Grenze etwas tiefer festzulegen, sodass grössere Produzenten die Abnahmepflicht nicht mehr geltend machen können. Anlagen mit einer Leistung von über 3 Megawatt sind schon recht grosse Anlagen. Sie sollen sich auf dem Markt bewegen. Diese LöBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 277 sung ist wirtschaftsfreundlicher und KMU-tauglich. Zudem verringert sie die Bürokratie. Angenommen – Adopté Art. 19 Abs. 5 Bst. a, 6 Antrag der Mehrheit Festhalten Antrag der Minderheit (Vonlanthen, Berberat, Bruderer Wyss, Cramer, Luginbühl, Zanetti Roberto) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 19 al. 5 let. a, 6 Proposition de la majorité Maintenir Proposition de la minorité (Vonlanthen, Berberat, Bruderer Wyss, Cramer, Luginbühl, Zanetti Roberto) Adhérer à la décision du Conseil national Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: In diesem Artikel – es ist einer der wichtigeren Artikel – geht es um die Förderuntergrenze der Wasserkraft, also um die Frage, ab welcher Grösse ein Kleinwasserkraftwerk am Einspeisevergütungssystem teilnehmen kann. Heute gibt es dafür keine Untergrenze. Für gewisse Kategorien will man auch in Zukunft keine Untergrenzen, beispielsweise für Trinkwasserversorgungs- oder Abwasseranlagen, die mit einer Energiegewinnung verbunden sind. Der Bundesrat soll auch Ausnahmen in Bereichen erlassen können, wo bereits eine starke Vorbelastung besteht. Für die übrigen Anlagen soll eine Untergrenze eingeführt werden. Der Bundesrat schlägt als Untergrenze 300 Kilowatt vor, der Nationalrat entschied sich für eine Grenze von 1 Megawatt. Die Frage war bereits in der ersten Lesung im Ständerat bestritten. Obsiegt hat die Variante des Bundesrates. Im Grundsatz sind sich Mehrheit und Minderheit einig, dass man vor allem grössere Projekte fördern sollte. Strittig ist nur noch, wo genau die Untergrenze liegen soll. Die Minderheit ist der Meinung, dass diese bei 1 Megawatt festgelegt werden sollte, um zu verhindern, dass wegen der Anreize der KEV weitere Kleinkraftwerke in heute noch unberührten und unverbauten Tälern oder Abschnitten gebaut werden. Zudem sind für Kleinkraftwerke heute Vergütungen bis zu 25 Rappen pro Kilowattstunde möglich, was kaum mehr effizient ist. Die Energiedirektorenkonferenz und auch die Konferenz der Gebirgskantone unterstützen diese Haltung der Minderheit. Die Mehrheit ist der Meinung, dass auch Kleinkraftwerke einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Zudem gebe es durchaus auch kleinere Kleinkraftwerke, die umweltschonend und ohne grössere Eingriffe realisiert werden könnten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, an der Fassung des Bundesrates festzuhalten und die Differenz aufrechtzuerhalten. Vonlanthen Beat (C, FR): Im Kontext des nationalen Interesses, das wir vorhin diskutiert haben, haben wir von ökologischer Sensibilität gesprochen. Ich meine, dass der Nationalrat mit Recht kleine Einheiten in natürlichen Gewässern nicht fördern will. Zu dieser Problematik hat übrigens der WWF Schweiz in seinem Schreiben vom 28. Mai 2016, das wir alle erhalten haben, konkrete Zahlen geliefert. Ich zitiere kurz: «98 Prozent des Wasserkraftstroms stammen aus etwa 400 Anlagen, jede davon grösser als 1 Megawatt. Die mehr als 900 Kleinstanlagen tragen gerade mal 2 Prozent zur Gesamtproduktion bei. Kleine Gewässer bieten oft letzte, wenig gestörte Lebensräume und sind deshalb von grosser Schutzwürdigkeit.» Dazu kommt, dass die Fördereffizienz schlecht ist, Kleinwasserkraftanlagen teurer sind als Fotovoltaikanlagen und den umsetzenden Kantonen ein grosser bürokratischer Aufwand erwächst. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 13.074 Weiter gilt es zu bedenken, dass die KEV auch mit der vorgeschlagenen Aufstockung auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde wohl nicht genügend Geld zur Verfügung stellen wird, um die über 37 000 Projekte auf der Warteliste vollständig abzubauen. Im Bereich der Wasserkraft sollten die beschränkten Mittel in kleine Projekte geleitet werden, die tatsächlich sinnvoll sind, zum Beispiel eben Trinkwasserkraftwerke, Abwasserkraftwerke oder Kleinwasserkraftwerke in schon stark genutzten Fliessgewässern, was ja gemäss Artikel 19 Absatz 6 als Ausnahme auch bei einer Untergrenze von 1 Megawatt möglich ist. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen und hier eine Differenz zum Nationalrat zu bereinigen. Hösli Werner (V, GL): Man muss es sich ja grundsätzlich schon auf der Zunge zergehen lassen: Wir bauen mit der Energiestrategie 2050 die Energiewende, wir bauen von, sagen wir einmal, umweltgefährdenden oder umweltschädigenden Stromproduktionen auf umweltfreundliche Stromproduktionen um. Gleichzeitig schränken wir die Förderung der Wasserkraft ein, währenddem die Solarstromproduktion bis hin zu fast jedem Panel unterstützt und gefördert wird. Aus einem wissenschaftlichen Umweltbericht bezüglich erneuerbarer Energien zitiere ich Folgendes: «Trotz technologischen Fortschritts in der Herstellung wird die Fotovoltaik auch in Zukunft noch den höchsten Primärenergieverbrauch und die meisten Treibhausgasemissionen verursachen. Die Wasser- und Windenergie haben gegenwärtig und zukünftig den geringsten Primärenergiebedarf und auch die geringsten umweltschädigenden Emissionen aller erneuerbaren Energien.» Wenn man dann noch weiss, dass ein in China hergestelltes Solarpanel – von dort kommen Solarpanels heute, weil die Herstellung in Europa auf dem Markt nicht mehr mithalten kann – fast das Doppelte an Treibhausgasemissionen von einem in Europa hergestellten verursacht, dann verschlechtert sich die Ökobilanz der Solarstromproduktion nochmals erheblich. Ein Schweizer Kleinwasserkraftwerk mit einer Leistung von 700 bis 900 Kilowatt produziert für etwa 1100 Vier-Personen-Haushalte absolut umweltfreundlichen Strom. Das ist personenmässig gesehen fast eine halbe Stadt. Zudem produziert es regelmässig und über weite Teile der Jahreszeit Bandenergie – nicht nur bei Sonnenschein oder Wind. Und dies erscheint im Rahmen dieser Energiestrategie nicht mehr förderungswürdig! Entschuldigen Sie bitte meine persönliche Bemerkung: Das ist unklug. Ich bin wirklich darauf gespannt, wie Sie das dann dem Volk bei einer Abstimmung erklären wollen. Wir haben heute überhaupt keine Untergrenze. Die Teilnahmeberechtigung ist also bis hin zu einer Leistung von 50 oder 20 Kilowatt gegeben. Aber wir bauen jetzt eine Untergrenze ein. Mit einer Grenze bei 300 Kilowatt werden Anlagen im Umfang von 70 Gigawattstunden, also für etwa 15 000 Haushalte, verhindert oder nicht mehr gefördert. Ich finde das nicht speziell gut. Aber diese Untergrenze hat vor allem für den Schutz von bisher ungenutzten Gewässern eine gewisse Logik. Würden Sie die Untergrenze auf 1000 Kilowatt erhöhen, würde sich die Zahl auf 240 Gigawattstunden oder fast 55 000 Haushalte erhöhen, ohne dass Sie dadurch etwas Gutes für die Umwelt täten. Denn bei der Wasserkraftnutzung hat schiere Grösse mit umweltschonend gar nichts zu tun. Und besser als Solarenergie oder Import von Kohlestrom ist die Wasserkraftnutzung allemal. Ich will ja nicht hoffen, dass Sie Millionenkredite für die globale Umwelt sprechen, um dann in anderen Fragen Umweltpolitik nur innerhalb der Schweizer Grenzen zu beurteilen. Verbrennen Sie sich also am kalten Wasser nicht die Finger, und folgen Sie der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat. Schmid Martin (RL, GR): Auch ich möchte Ihnen beliebt machen, der Mehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Die Minderheit begründete ihren Antrag einerseits mit der mangelnden Produktionsmenge, anderer- 13.074 Conseil des Etats 278 seits mit den Eingriffen in die Natur und dann auch mit dem Argument der Nichteffizienz, das Herr Vonlanthen vorgebracht hat. Zur Effizienz: Unser Rat hat es abgelehnt, eine Förderbegrenzung von 20 Rappen pro Kilowattstunde für alle Technologien einzufügen. Wenn man nämlich das Argument der Effizienz gebracht hätte, hätte man für alle Technologien einen Deckel vorsehen und sie unter allen Gesichtspunkten beurteilen müssen. Das haben wir abgelehnt, weil wir gesagt haben, die Energiestrategie solle dazu führen, dass verschiedenste Technologien weiterhin gefördert werden. Ich meine, dass die Kleinwasserkraft durchaus effizient ist. Wir haben im Kanton Graubünden beispielsweise Einzelwindräder. Ich habe das Beispiel eines Kleinstwasserkraftwerks mit 300 Kilowatt Leistung und 8000 Betriebsstunden schon einmal eingebracht. Rechnen Sie einmal, wie viele Kilowattstunden Produktion ein solches nach Auffassung der Minderheit nicht förderwürdiges Kleinwasserkraftwerk hat. Und schauen Sie einmal, was ein Windrad produziert, welches durchaus auch grosse Auswirkungen auf die Landschaft hat. Machen Sie diesen Vergleich einmal! Dann entfällt das Argument der Nichtergiebigkeit dieser Kleinwasserkraftwerke. Viel wichtiger und sachlicher erscheint mir das Argument in Bezug auf die Ökologie. Diejenigen von Ihnen, die wie ich schon mehrmals den Bau eines solchen Projektes begleitet haben, wissen, dass die heutigen Gewässerschutzvorschriften, alle Vorschriften in Bezug auf die Fischerei und alle Vorschriften im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz einzuhalten sind – sonst kann man ein Kleinwasserkraftwerk gar nicht bauen. Es ist also so, dass bei diesen Bauten auch die Umweltschutzvorschriften einzuhalten sind. Deshalb glaube ich eben: Der Schutz der Umwelt geschieht über diese Vorschriften. Wenn ein Projekt wirklich grosse Auswirkungen hat, dann ist es in der Regel eben nicht realisierbar. Und diese Projekte sind eben gar nicht mehr auf der Liste. Bei den anderen Projekten halte ich es mit Kollege Hösli: Wenn wir die Förderung der erneuerbaren Energien haben wollen, warum schliessen wir das dann gerade bei der Wasserkraft aus? Diese Werke sind teilweise über fünfzig Jahre in Betrieb. Ich glaube, langfristig tragen sie etwas dazu bei. Vom Kanton Graubünden kann ich als Beispiel anfügen, dass es vielfach die Gemeinden sind, welche eben solche Projekte realisieren. Sie würden sich also auch gegen die Gemeinden und Kantone entscheiden – weil ja die Wasserkonzessionen dort meistens in der öffentlichen Hand sind –, wenn Sie hier der Minderheit folgen würden. Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen und die schon vom Bundesrat als Kompromiss vorgeschlagene Untergrenze von 300 Kilowatt so im Gesetz zu fixieren. Zanetti Roberto (S, SO): Sie wissen, dass ich Präsident des Schweizerischen Fischereiverbandes bin – und sonst habe ich Sie jetzt daran erinnert. Der Fischereiverband versteht sich ja als Lobbyorganisation der Fische und setzt sich für deren Lebensraum ein. Wir haben vom Vertreter der Minderheit gehört, wie die Mengenverhältnisse aussehen. Kollege Hösli hat dann losgelegt und gesagt, dass wir die Wasserkraft nicht fördern wollten. Das ist falsch! Wir möchten einfach, dass wir uns darauf konzentrieren, sie dort zu fördern, wo sie auch wirklich einschenkt. Wir wollen also die grösseren Wasserkraftwerke – diese liefern 98 Prozent der Produktion aller Kraftwerke – fördern und uns nicht auf die 2 Prozent der Produktion der Kleinwasserkraftwerke kaprizieren, die nicht so besonders ins Gewicht fallen. Es gibt Schätzungen, die davon ausgehen, dass bei den Grosswasserkraftwerken eine zusätzliche Produktion von 2,6 Terawattstunden möglich ist, bei den kleineren Kraftwerken lediglich eine solche von 0,1 Terawattstunden; das entspricht also dem Faktor 26. Eigentlich geht es darum, dass wir die Effizienz der Förderung verstärken. Im Februar dieses Jahres hat der Fischereiverband ein Handbuch herausgegeben, das wir der Präsidentin des Nationalrates sinnbildlich für die schweizerische Öffentlichkeit 31 mai 2016 übergeben haben. Der Titel des Buches lautet «Fischer schaffen Lebensraum». Darin wird gezeigt, wie mit relativ wenig Aufwand ein grosser Nutzen erzielt und ökologischer Mehrwert geschaffen werden kann. Wenn Sie hier mit der Mehrheit stimmen, machen Sie das Gegenteil und zeigen, wie man mit sehr viel Geld wenig Nutzen, energetisch gesprochen, schaffen und ein ökologisches Desaster anstellen kann. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich sehr stolz war, als ich im Februar dieses Buch präsentierte. Wenn wir jetzt, ein paar Monate später, eben genau das Gegenteil machen, mit viel Geld wenig Nutzen schaffen und ein ökologisches Desaster verursachen, dann trifft mich das im Innersten. Deshalb bitte ich Sie, sich bei diesem Entscheid an folgenden zwei Punkten zu orientieren: Entweder verhalten Sie sich nach der ökonomischen Vernunft, und dann ist klar, was zu machen ist; dann müssen Sie mit der Förderung dort ansetzen, wo sie am meisten wirkt, nämlich bei den Grosswasserkraftwerken. Oder aber Sie vertrauen auf Ihr ökologisches Wissen und erinnern sich daran, dass rund 60 Prozent unserer heimischen Fische mittlerweile gefährdet oder sogar ganz verschwunden sind. Und auch in diesem Fall müssen Sie sagen: Dann lassen wir doch die wenigen Lebensräume, die noch einigermassen intakt sind, in Ruhe. Auf die Energieförderung und Energiestrategie hat das rein mengenmässig praktisch keinen Einfluss – wir haben es vorhin gehört, es ist der Faktor 26. Das zusätzliche Produktionspotenzial ist bei den grossen Wasserkraftwerken um den Faktor 26 höher als bei den kleinen Wasserkraftwerken. Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Germann Hannes (V, SH): Ich habe der Diskussion über die richtige Untergrenze aufmerksam zugehört. Ich muss Ihnen sagen, die Argumente der Minderheit haben mich mehr überzeugt. Ich bin zwar für die Förderung der Wasserkraft. Wenn ich aber mit einem nüchternen Blick das Land betrachte, sehe ich überall Wasserkraftwerke und Stromkonzerne, die in Nöten sind, weil sich aufgrund des deutschen Subventionswahnsinns schon die Grosswasserkraft nicht mehr lohnt. Daran können wir nichts ändern. Wir können aber wenigstens verhindern, dass wir auch noch die Kleinstwasserkraftwerke fördern, die, wie wir gehört haben, in der Summe einen geringen Beitrag leisten. Ich sage nicht, sie seien nicht sinnvoll, aber sie bringen einfach zu wenig. Ich halte mir die Bäche und die anderen Gewässer in meinem Kanton vor Augen und stelle mir vor, wo es überall noch Kleinstwasserkraftwerke geben könnte. Es fällt mir wenig Schlaues ein. Wir haben in diesem Land viele Möglichkeiten, die Wasserkraft zu fördern. Wir sollten es dort, wo der Preis dafür zu hoch ist, nicht tun. Die Argumente der Minderheit sind in diesem Falle zutreffend. 60 Prozent der heimischen Fischarten sind bedroht oder bereits ausgestorben. Weitere Fischarten leiden unter der Wasserkraft. Nun wollen wir mit Staatsgeldern einen doch geringen Produktionsanteil an Wasserkraft unterstützen? Das scheint mir wirklich der falsche Weg zu sein. Vielleicht stimmt auch einfach der Zeitpunkt nicht. Dermassen grosse Eingriffe in Gewässer vorzunehmen für ein derart geringes Ergebnis – das muss man sich gut überlegen. Sie wissen, dass ich ein Politiker bin, der sich stark an der Wirtschaft ausrichtet. Ein wenig aber sollten wir auch die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten. Diese ist nicht gegeben, doch dafür ist der Eingriff in die Umwelt unverhältnismässig hoch. Deswegen bitte ich Sie, die Verhältnismässigkeit zu wahren und damit der Minderheit zu folgen. Eberle Roland (V, TG): Dieses Votum provoziert mich jetzt doch. Wenn wir über eine Energiepolitik sprechen, die nicht nur auf sechs oder zwölf Monate, sondern auf fünfzig oder achtzig Jahre ausgelegt ist, dann ist die Wirtschaftlichkeit ein Thema. Wenn man die Wirtschaftlichkeit schon ins Feld führt, dann müssen wir diese ganze Übung beerdigen. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit macht nämlich die ganze Förderung von erneuerbaren Energien, ausser Wasser, aus heutiger Sicht keinen Sinn, Punkt. So einfach ist es. Entweder sind wir konsequent und glauben daran, dass wir im BeBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 279 reich der erneuerbaren Energien anhand der Menge ein Potenzial für eine Mehrheit generieren, oder wir denken, dass es nicht gelingt. Wenn wir davon ausgehen, dass es nicht gelingt, und zwar mit solchen Argumenten, wie Kollege Germann sie jetzt aufgeführt hat, dann müssen wir tatsächlich die ganze Übung abbrechen. Bruderer Wyss Pascale (S, AG): Ich finde, dass mein Kollege Roberto Zanetti und andere – z. B. der Minderheitsvertreter – eigentlich inhaltlich das Wesentliche gesagt haben. Mich provoziert hingegen mein Vorredner, der auf die Langfristigkeit dieser Vorlage verweist, was natürlich richtig ist. Aber ich erinnere Sie daran, dass es hier um die konkrete Frage der Subventionierung geht. Für diese Subventionierung, Kollege Eberle, haben wir – auch auf Ihren Antrag hin – eine recht kurze Frist gesetzt, eine Sunset-Klausel. Wenn Sie mit der Langfristigkeit argumentieren, liegen Sie hier also falsch. Ich möchte Sie nochmals auf die Wirtschaftlichkeit, wie Hannes Germann es genannt hat, und auf die ökologisch schädlichen Nebeneffekte verweisen und Sie bitten, mit der Minderheit zu stimmen. Engler Stefan (C, GR): Ganz kurz: Mich provoziert das Votum des Präsidenten des Fischereiverbandes, also von Kollege Zanetti, der gesagt hat, man würde besser die Grosswasserkraft unterstützen als die Kleinwasserkraft. Ich erwarte, Herr Zanetti, dass Sie dann nachher bei Artikel 33a, bei der Grosswasserkraft, zur neu zu schaffenden Marktprämie und zur Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit ein marktnäheres Fördermodell zu erstellen, Ja sagen. Leuthard Doris, Bundesrätin: Tatsächlich geht es hier ja nur darum, wo die Fördergrenze ist. Man kann allenfalls auch Kleinwasserkraftwerke ohne staatliche Förderung bauen oder mindestens ohne Förderung des Bundes. Es wurde von Herrn Hösli richtig gesagt, dass wir heute keine Untergrenze haben: Wir führen jetzt eigentlich diese Grenze von 300 Kilowatt ein, weil wir sagen, dass Anlagen mit weniger Leistung sowieso nicht förderungswürdig sind. Das ist eigentlich gegenüber heute ein Schritt, der Natur und Umwelt bereits berücksichtigt. Uns war es wichtig, eine einheitliche Untergrenze sowohl für die Neuanlagen zu haben, um die es hier geht, als auch für die Erweiterungen bei bestehenden Anlagen, für welche Investitionsbeiträge beantragt werden können. Das war einmal eine Überlegung: Ob neu oder erweitert – beide Anlagen haben die gleiche Untergrenze. Im Verlauf der Debatte haben wir ja auch genauer untersucht, um wie viele Anlagen es geht, wenn wir jetzt bei einer Grenze von 300 Kilowatt bzw. 1 Megawatt landen. Im Moment haben wir auf der Warteliste etwa 50 solche Kleinwasserkraftprojekte, die betroffen wären. 50 ist keine riesige Zahl. Auf der anderen Seite produzieren diese 50 Kleinwasserkraftprojekte rund 170 Gigawattstunden. Das sind immerhin, wenn man es jetzt in Fotovoltaikanlagen umrechnet, 35 000 Anlagen für Einfamilienhäuser. Am Schluss geht es um eine ungefähre Abschätzung: Wo setzen wir den Fokus? Und wo wägen wir das Interesse an der Stromproduktion gegen das Interesse am Schutz vor dem Eingriff in die Gewässer ab? Wir können mit beidem leben. Mir geht es vor allem darum, dass man hier vielleicht jetzt, nach bald drei Jahren, die Differenzen ausräumen könnte, denn es ist am Schluss ein Abwägen. Ich finde, bei der Kleinwasserkraft gibt es tatsächlich sehr viele produktive Anlagen, die effizient sind. Wir kennen auch Anlagen, die zu Gestehungskosten produzieren, die nicht konkurrenzfähig sind. Da muss dann auch ein bisschen der Markt spielen oder das Interesse einer Gemeinde oder die Versorgungssicht mit einbezogen werden. Ich glaube, dass man dies jetzt am Schluss auch auf die Entscheidungen, die man vorhin bei den raumplanerischen Fragen getroffen hat, abstimmen müsste. Es gibt gute Gründe für beide Anträge. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 13.074 Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 26 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 18 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 20 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 20 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 21 Abs. 1bis, 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 21 al. 1bis, 2, 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Hier geht es um eine Ausnahmekompetenz des Bundesrates bei der Direktvermarktung. Ein Einzelantrag Graber, der dem Bundesrat eine solche zugestehen wollte, wurde im Ständerat in der ersten Lesung mit 18 zu 25 Stimmen abgelehnt. Unsere Kommission wurde aufgefordert, den Sachverhalt nochmals zu beurteilen. Es geht um die Frage, ob die Direktvermarktung obligatorisch sein soll oder ob der Bundesrat gewisse Anlagen ausnehmen kann. Der Kommission schien dieser Punkt nicht mehr sehr zentral, da ja in der KEV ohnehin nicht mehr allzu viel Geld sein wird. Zudem haben wir dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, die Limite für die Einmalvergütung zu erhöhen. Entsprechend werden kleine Anlagen eher eine Einmalvergütung als die KEV beantragen, zumal es bei der KEV eine Warteliste gibt. Im Sinne einer Vermeidung weiterer Differenzen empfiehlt Ihnen die Kommission, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen. Angenommen – Adopté Art. 22 Antrag der Kommission Abs. 2, 7 Festhalten Abs. 4 Bst. abis Streichen Art. 22 Proposition de la commission Al. 2, 7 Maintenir Al. 4 let. a Biffer Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Der Nationalrat hat die Möglichkeit von Auktionen gestrichen. Ihre Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten sollte, Auktionen durchzuführen. Ob er davon Gebrauch macht, muss er selber entscheiden. Im Grundsatz erreicht man mit Auktionen mehr Wettbewerb und damit tiefere Preise. Wenn wir mit möglichst wenig Mitteln einen möglichst grossen Zubau an erneuerbaren Energien wollen, sollten wir diese Option offenhalten. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb bei Absatz 2 Festhalten an der Position des Ständerates und des Bundesrates. Bei Absatz 7 geht es um die Frage, ob, wie es der Nationalrat eingefügt hat, für Biogasanlagen ein zusätzlicher Landwirtschaftsbonus eingeführt werden soll. Die Kommission ist der Meinung, dass es genügend Anreize gibt, um biologische Stoffe einer sinnvollen Vergasung bzw. Verstromung 13.074 Conseil des Etats 280 zuzuführen. Sie beantragt deshalb Festhalten an der Position des Ständerates, das heisst Streichen. Angenommen – Adopté Art. 25–27 Antrag der Kommission Festhalten Art. 25–27 Proposition de la commission Maintenir Angenommen – Adopté 5a. Kapitel Titel Antrag der Kommission Streichen Chapitre 5a titre Proposition de la commission Biffer Angenommen – Adopté 6. Kapitel Titel Antrag der Kommission Besondere Unterstützung Chapitre 6 titre Mesures de soutien particulières Angenommen – Adopté Art. 33a Antrag der Kommission Titel Marktprämie für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen Abs. 1 Die Betreiber von Grosswasserkraft-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW, deren Elektrizität aus diesen Anlagen am Markt unter den Gestehungskosten verkauft werden musste, können für diese Elektrizität, soweit die Mittel reichen (Art. 37 und 38), eine Marktprämie in Anspruch nehmen. Die Marktprämie soll die nichtgedeckten Gestehungskosten ausgleichen, beträgt aber höchstens 1,0 Rappen pro kWh. Abs. 2 Müssen nicht die Betreiber selbst das Risiko nichtgedeckter Gestehungskosten tragen, sondern ihre Eigner, so steht diesen anstelle der Betreiber die Marktprämie zu, sofern die Betreiber diese Risikotragung bestätigen. Müssen nicht die Eigner ihrerseits das Risiko nichtgedeckter Gestehungskosten tragen, sondern Elektrizitätsversorgungsunternehmen, weil sie vertraglich zum Bezug der Elektrizität zu Gestehungskosten oder ähnlichen Konditionen verpflichtet sind, so steht diesen Unternehmen anstelle der Eigner die Marktprämie zu, sofern die Eigner diese Risikotragung bestätigen. Abs. 3 Die Berechtigten stellen im gleichen Gesuch Antrag für sämtliche zur Marktprämie berechtigende Elektrizität in ihrem Portfolio, auch wenn diese von verschiedenen Anlagen oder Betreibern stammt. Abs. 4 Sofern den Berechtigten die Besorgung der Grundversorgung nach Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes obliegt, müssen sie für die Bestimmung der zur Marktprämie berechtigenden Menge Elektrizität rechnerisch diejenige Menge abziehen, die sie in der Grundversorgung maximal verkaufen könnten; die abzuziehende Menge reduziert sich im Umfang anderer Elektrizität aus erneuerbaren Energien in der Grundversorgung. Die Berechtigten dürfen die Gestehungskosten der abgezogenen Menge bei ihren Verkäufen in der 31 mai 2016 Grundversorgung in die dortigen Tarife einrechnen. Das darf auch tun, wer infolge des Abzugs keine Marktprämie erhält. Abs. 5 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere: a. die Ermittlung von Referenzpreisen, die als Marktpreis heranzuziehen sind und die auch für ausserbörslich gehandelte Elektrizität gelten; b. eine allfällige Berücksichtigung weiterer relevanter Erlöse; c. die anrechenbaren Kosten und deren Ermittlung; d. eine allfällige Delegation an das BFE zur näheren Bestimmung der gesamten Erlöse und Kosten, einschliesslich der Kapitalkostenverzinsung; e. allfällige Vorgaben für die Grundversorgungstarife im Falle von Absatz 4; f. die Abgrenzung zum Investitionsbeitrag für Erweiterungen oder Erneuerungen (Art. 28 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2); g. das Verfahren einschliesslich der einzureichenden Unterlagen, die Auszahlungsmodalitäten und die Zusammenarbeit von BFE und Elektrizitätskommission (Elcom); h. Offenlegungspflichten von nicht selber anspruchsberechtigten Betreibern und Eignern; i. die spätere ganze oder teilweise Rückforderung der Marktprämie, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben. Abs. 6 Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung bis 2019 einen Erlassentwurf für die Einführung eines marktnahen Modells bis spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens der Unterstützungen für das Einspeisevergütungssystem. Art. 33a Titre Prime de marché pour l'électricité des grandes installations hydroélectriques Al. 1 Les exploitants de grandes installations hydroélectriques dont la puissance est supérieure à 10 MW et dont l'électricité produite a dû être vendue sur le marché en dessous du prix de revient, peuvent bénéficier d'une prime de marché pour cette électricité pour autant que les moyens financiers suffisent (art. 37 et 38). La prime de marché doit compenser les coûts de revient non couverts, mais ne doit pas excéder 1,0 ct./kWh. Al. 2 Lorsque les exploitants ne sont pas tenus d'assumer euxmêmes le risque de coûts de revient non couverts, mais que ce risque incombe aux propriétaires, la prime de marché revient à ces derniers et non aux exploitants, pour autant que ceux-ci confirment cette prise en charge du risque. Lorsque le risque de coûts de revient non couverts n'incombe pas aux propriétaires, mais aux entreprises d'approvisionnement en électricité, parce qu'elles sont tenues par contrat d'acquérir l'électricité au prix de revient ou à des conditions semblables, la prime de marché revient à ces entreprises et non aux propriétaires, pour autant que ceux-ci confirment cette prise en charge du risque. Al. 3 Les ayants droit soumettent une seule demande englobant toute l'électricité de leur portefeuille donnant droit à une prime de marché, même si cette électricité provient d'installations ou d'exploitants différents. Al. 4 Si les ayants droit sont chargés de l'approvisionnement de base au sens de l'article 6 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, ils doivent, pour déterminer la quantité d'électricité donnant droit à la prime de marché, déduire arithmétiquement la quantité maximale d'électricité qu'ils pourraient vendre au titre de l'approvisionnement de base; la quantité à déduire se réduit du volume d'électricité de l'approvisionnement de base provenant d'autres énergies renouvelables. Les ayants droit peuvent tenir compte des coûts de revient de la quantité déduite dans les tarifs appliqués à leurs ventes dans le cadre de l'approvisionnement de base. Quiconque ne reçoit pas de prime de marché en raison de la déduction peut également procéder ainsi. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 281 Al. 5 Le Conseil fédéral règle les modalités, en particulier: a. la détermination des prix de référence à prendre en compte en tant que prix de marché et qui s'appliquent aussi au négoce hors bourse; b. une éventuelle prise en compte d'autres recettes pertinentes; c. les coûts imputables et leur calcul; d. une éventuelle délégation à l'OFEN visant à préciser l'ensemble des recettes et des coûts, y compris la rémunération des coûts du capital; e. d'éventuelles exigences pour les tarifs de l'approvisionnement de base dans le cas décrit à l'alinéa 4; f. la délimitation par rapport à la contribution d'investissement pour les agrandissements ou les rénovations (art. 28 al. 1 let. b ch. 2); g. la procédure y compris les documents à produire, les modalités de paiement et la coopération entre l'OFEN et la Commission fédérale de l'électricité (Elcom); h. l'obligation de renseigner incombant aux exploitants et aux propriétaires s'ils ne sont pas des ayants droit; i. la restitution ultérieure, partielle ou totale, de la prime de marché, notamment en raison de renseignements erronés ou incomplets. Al. 6 D'ici à 2019, le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale un projet d'acte visant à introduire, au plus tard au moment de l'expiration des mesures de soutien du système de rétribution de l'injection, un modèle proche de la réalité du marché. Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Hier geht es um den dritten Schlüsselartikel. Es geht um die Förderung der bestehenden Grosswasserkraft. Bekanntlich ist die Wasserkraft die Säule der Schweizer Versorgung, und bekanntlich ist sie in Nöten. Die Preisentwicklung in den letzten drei Jahren ist dramatisch. Das widerspiegelt sich auch in den Beschlüssen der Räte. Der Nationalrat hat seinerzeit als Erstrat keine Massnahmen für die bestehende Wasserkraft vorgesehen. Der Ständerat als Zweitrat hat ein Notfallkonzept beschlossen; Sie erinnern sich. Der Nationalrat hat in der zweiten Runde ein Marktprämienmodell aufgenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, dieses Marktprämienmodell mit gewissen Modifikationen zu übernehmen. Strenggenommen haben die Probleme der Grosswasserkraft mit der Energiestrategie 2050 eigentlich nichts zu tun. Es ist eine Kombination von negativen Faktoren, die zu diesem Preiszerfall geführt hat. Kaum einer dieser Faktoren ist durch die Schweiz auch nur am Rande beeinflussbar. In dieser Situation hätte man auch entscheiden können, das Problem Grosswasserkraft ausserhalb der Energiestrategie 2050 anzugehen. Es weiss aber niemand, wie sich die Preise und das Umfeld weiterentwickeln. Wir wissen also heute nicht, ob wir das Ende der Fahnenstange bereits erreicht haben. Diese Tatsache wiederum hätte auch dazu führen können, dass wir das Thema Grosswasserkraft grundlegender angegangen wären und mit der Verabschiedung der Energiestrategie 2050 noch zugewartet hätten. Die Kommission schlägt Ihnen nun vor, eine Art Zwischenlösung zu beschliessen, das heisst eine Übergangslösung. Es ist eine Übergangslösung in mehrfacher Hinsicht: einerseits, um den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, weitere betriebliche Massnahmen zu ergreifen; andererseits mit einer gewissen Hoffnung auf eine Erholung der Märkte und auch mit Blick auf die Nachfolgelösung bei den Wasserzinsen, die ja auf 2019 in Aussicht gestellt wurde. Die Kommission nimmt diese Position auch mit der Haltung ein, dass eine Energiestrategie, welche die Probleme des wichtigsten Produktionspfeilers einfach ausblendet, wenig Sinn macht und auch kaum verstanden würde. Dass damit bei Weitem nicht alle Probleme gelöst sind, ist auch klar. Darum hat die Kommission noch einen Absatz 6 eingefügt; auf diesen werde ich gesondert zu sprechen kommen. Allerdings hat die Kommission auch festgehalten, dass Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 13.074 es nicht Aufgabe des Staates sein kann, den Unternehmen alle Risiken abzunehmen. Weil wir dieses Modell hier noch nicht behandelt haben, ganz kurz die Funktion dieser Marktprämie: Das Modell sieht vor, dass eine Marktprämie ausgerichtet wird, um einen Ausgleich zwischen den Gestehungskosten und den tiefen Marktpreisen zu schaffen. Von dieser Prämie profitieren soll nur jene Energie, die auf dem freien Markt verkauft werden muss. Das heisst: Alles, was in der Grundversorgung abgesetzt werden kann, wird herausgerechnet. Bekanntlich enthält das Stromversorgungsgesetz die Bestimmung, dass die festen Kunden zu Gestehungskosten beliefert werden. Daher stellt dieser Teil der Energie für die Eigentümer und Betreiber der Wasserkraft heute kein eigentliches Problem dar. Das Problem stellt sich vielmehr dort, wo der Strom auf dem freien Markt abgesetzt werden muss. Die Marktprämie ist eine Milderung der Differenz zwischen dem Marktpreis und den Gestehungskosten. Ich sage «Milderung», weil die durchschnittlichen Produktionskosten der Wasserkraft heute bei rund 6,5 Rappen liegen und der Marktpreis auf den europäischen Märkten bei knapp unter 3 Rappen liegt. Von einer vollständigen Deckung sind wir also recht weit entfernt. Die Marktprämie soll maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Gespeist wird das System mit 0,2 Rappen Netzzuschlag pro Kilowattstunde, die dafür speziell reserviert werden. Damit besteht eine doppelte Limitierung: einerseits maximal 1 Rappen Unterstützung, andererseits maximal 0,2 Rappen Netzzuschlag. Diese 0,2 Rappen würden pro Jahr rund 100 bis 120 Millionen Franken ergeben. Wenn sehr viele Kraftwerke ihre Produkte auf dem Markt verkaufen müssen, werden diese 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag nicht reichen, um 1 Rappen auszubezahlen. In diesem Fall wird proportional reduziert. Die UREK schlägt Ihnen ebenfalls eine Befristung der Lösung vor. Die Unterstützung soll für maximal fünf Jahre gelten. Der Unterschied zwischen der von der Kommission nun vorgeschlagenen Marktprämie und dem vom Ständerat beschlossenen Notfallkonzept ist beträchtlich. Der Unterstützungskreis ist beim Marktprämienmodell grösser als die restriktive Unterstützung der Nothilfe. Es wird eine fast flächendeckende Unterstützung gewährt, nicht nur einzelfallweise. Das Notfallmodell sah überdies eine Reduktion des Wasserzinses nach dem Grundsatz vor, dass alle Beteiligten ihren Beitrag leisten sollen. Darauf wird beim Marktprämienmodell verzichtet. Der Nationalrat hat, gestützt auf einen Einzelantrag, eine Zweckbindung beschlossen, wonach Unterhalt und Reparaturen über diese Marktprämie finanziert werden sollen. Diese Zweckbindung lehnt Ihre Kommission ab, dies aus drei Gründen: 1. Wir haben bereits Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke für erhebliche Erweiterungen und Ersatz beschlossen. Für diesen Bereich sind 0,1 Rappen des Netzzuschlages reserviert. Mit einer Zweckbindung in diesem Bereich für die bestehende Wasserkraft würden hier Abgrenzungsprobleme entstehen. 2. Der zweite Grund ist noch wichtiger: Gemäss Beschluss des Nationalrates soll diese Unterstützung an das Tätigen von Reparaturarbeiten geknüpft werden. Damit würden alle Unternehmen durch das Netz fallen, die gegenwärtig investieren oder in den letzten Jahren investiert haben und dadurch im Moment auch höhere Gestehungskosten haben. 3. Der Vollzugsaufwand würde mit einer Zweckbindung erheblich höher. Jede Einzelinvestition müsste im Detail geprüft werden. Zwischen der Beratung des Modells im Nationalrat und in unserer Kommission hat die Verwaltung das Modell legistisch überprüft und verschiedene Optimierungen vorgeschlagen; diese Optimierungen haben wir übernommen. Für die Überprüfung der Vollzugstauglichkeit wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stromwirtschaft gebildet, und zwar aus Unternehmungen unterschiedlichster Art. Dabei wurde auch der Vollzug mit den ganzen Partnerwerkstrukturen 13.074 Conseil des Etats 282 durchgespielt, die relativ komplex und gleichzeitig häufig sind. Das Modell ist nun so konzipiert, und die Gesetzesartikel sind so ausformuliert, dass das Modell möglichst klar und präzise nach dem Gesetz vollzogen werden kann, auch wenn es natürlich immer Unschärfen gibt. Es wurde vor allem versucht, den Kreis der Anspruchsberechtigten möglichst klar zu definieren, um Doppelzahlungen zu verhindern. Eine Kilowattstunde Strom, die unterstützt wird, soll nur einmal unterstützt werden. Das ist jetzt sichergestellt. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieses Modell zu übernehmen. Jetzt äussere ich mich noch ganz kurz zu Absatz 6; dieser Absatz wurde von unserer Kommission eingefügt. Ich habe es bereits erwähnt: Es liegt eine Energiestrategie vor, die ganz wesentlich auf der Wasserkraft aufbaut. Die Situation der Wasserkraft ist problematisch. Mit dem Marktprämienmodell würden Sie einer Lösung zustimmen, welche übergangsweise eine gewisse Entlastung brächte; ich habe erwähnt, wie viel es ausmachen würde. Wie sich die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft weiterentwickeln, ist offen. Aus heutiger Sicht ist zumindest kurzfristig keine Besserung zu erwarten. Die Kommission schlägt vor, Absatz 6 in die Vorlage aufzunehmen, um einerseits die Energiestrategie 2050 zu einem Abschluss zu bringen und andererseits klar zu dokumentieren: Die Politik ist sich bewusst, dass die getroffene Lösung eine Übergangslösung ist und unter Umständen auch unzureichend. Absatz 6 sieht vor, dass der Bundesversammlung bis zum Jahr 2019 ein Erlassentwurf für die Einführung eines marktnahen Modells bis spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens der Unterstützungen für das Einspeisevergütungssystem vorzulegen sei. Bis im Jahr 2019 muss der Bundesrat auch die Nachfolgeregelung betreffend die Wasserzinsen vorlegen. Die beiden Termine sind also koordiniert. Was die konkrete Ausgestaltung betrifft, ist es der Kommission wichtig, dass vorderhand alle Optionen offenbleiben, inklusive des heute vorgesehenen Lenkungssystems. Die Kommission hat auch die Frage diskutiert, ob der Auftrag im Gesetz aufgenommen werden oder ob man ihn in einer Kommissionsmotion erteilen soll. Da ein Gesetzesauftrag als verbindlicher beurteilt wurde, hat sich eine Mehrheit der Kommission für die Gesetzeslösung ausgesprochen. Ich bitte Sie, dem um Absatz 6 ergänzten Marktprämienmodell zuzustimmen. Leuthard Doris, Bundesrätin: Nur zwei, drei Bemerkungen: Ich bedanke mich bei der Kommission dafür, dass sie hier das Modell verfeinert und mitgeholfen hat, es auch von der Praktikabilität her zu verbessern. Ich denke, die Lösung, die sich hier abzeichnet, zeigt einerseits das Bekenntnis der Politik zur Wasserkraft, zu einer sauberen einheimischen Ressource. Andererseits aber erachte ich diese Lösung auch als Auftrag an die Anlagenbetreiber, besser zu werden. Wenn wir die Betriebskosten anschauen, sehen wir, dass in den letzten Jahren die Betriebskosten gesunken sind. Man ist in der Branche effizienter geworden. Aber die Untersuchungen haben auch gezeigt, dass bei den Gestehungskosten die Kapitalkosten 40 Prozent ausmachen; das ist ausserordentlich hoch. Zum Teil gibt es Anlagenbetreiber mit sehr hohen Schulden, hohen Zinsen. Natürlich spielt hier der Wasserzins oder spielen andere öffentliche Abgaben allenfalls auch noch eine Rolle. Das ist die Schwachstelle, die wir bei der Wasserkraft haben. Hier muss auf der einen Seite die Branche Lösungen bei der Fremdfinanzierung suchen. Auf der anderen Seite haben wir, wie vom Kommissionssprecher gesagt wurde, den Auftrag, das Wasserzinsregime allenfalls anders zu gestalten, sodass es die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft nicht zusätzlich einschränkt. Folgendes muss man auch sagen: Es gibt zwar ein Bekenntnis der Politik zur Wasserkraft, aber wir haben natürlich auch sehr viele Grosskunden, denen dann das patriotische Herz nicht so intensiv schlägt, wenn es um die Preisvergleiche geht. Die Grosswirtschaft deckt sich einfach in Europa ein, 31 mai 2016 denn ein Unterschied von 2 oder 3 Rappen Stromkosten ist halt relevant, insbesondere für stromintensive Unternehmen. Deshalb, glaube ich, ist der Ansatz, dass man sagt, man unterstütze nur diejenigen, die am Markt verkaufen müssen, richtig. Die anderen sind ja noch dadurch gestützt, dass die Marktöffnung nicht vollständig erfolgt ist. Sie sind geschützt durch die gebundenen Kunden, denen sie die Gestehungskosten weiterverrechnen dürfen. Wir verzeichnen bei der Produktion von Wasserkraft denn auch keinen Einbruch. Die Zahlen für 2015 werden Ende Juni publiziert. Trotz der schwierigen Marktsituation hat sich die Produktion von Wasserkraft nicht massiv reduziert. Ich bin froh um die Befristung der Subvention und darüber, dass die Unternehmer sich bewusst sind, dass sie die Versorgungssicherheit mittragen sollten. Insofern kann der Bundesrat diese Lösung unterstützen. Angenommen – Adopté Art. 33b, 33c Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Artikel 33b und Artikel 33c können nach der Zustimmung zum Marktprämienmodell gestrichen werden. Angenommen – Adopté 6. Kapitel Titel Antrag der Kommission Streichen Chapitre 6 titre Proposition de la commission Biffer Angenommen – Adopté Art. 37 Antrag der Kommission Abs. 1, 2 Bst. h, i Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 2 Bst. cbis cbis. die Marktprämien für Elektrizität aus GrosswasserkraftAnlagen nach Artikel 33a; Art. 37 Proposition de la commission Al. 1, 2 let. h, i Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2 let. cbis cbis. les primes de marché rétribuant l'électricité produite par de grandes installations hydroélectriques au sens de l'article 33a; Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: In diesem Artikel geht es um die Regelung des KEV-Vollzugs. Die Bestimmung war im Rat in der ersten Lesung noch strittig. Soll Swissgrid weiterhin die Vollzugsstelle für die KEV sein, oder soll dies die Bundesverwaltung übernehmen? Der Bund hat Gespräche mit Swissgrid geführt und hat eine Einigung erzielt. Dies wurde der Kommission mit Brief auch seitens Swissgrid so mitgeteilt. Die Vollzugsstelle bleibt, wo sie ist; damit ist für die verbleibende KEV-Zeit die Kontinuität sichergestellt. In der Umsetzung des Gesetzes gibt es verschiedene geringfügigere Anpassungen bei diesem und bei weiteren Artikeln. Ich bitte Sie, hier dem Nationalrat zu folgen. Angenommen – Adopté Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 283 Art. 38 Abs. 1 Bst. c Antrag der Kommission c. ... für die Marktprämien für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen. Art. 38 al. 1 let. c Proposition de la commission c. ... pour les primes de marché rétribuant l'électricité produite par de grandes installations hydroélectriques. Ständerat 13.074 heisst, die KEV wird hier mit Forschungsgeldern bezahlt. Erfasst werden soll nur der Stromverbrauch für die Grossforschungsanlagen selber, nicht für den übrigen Betrieb. Eine relativ detaillierte Formulierung war nötig, um nicht neue Rückerstattungstatbestände entstehen zu lassen. Insgesamt dürften jährlich 1 bis 2 Millionen Franken zusätzlich rückerstattet werden. Ich beantrage Zustimmung. Angenommen – Adopté Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Die Artikel 37 und 38 stehen im Zusammenhang mit dem Entscheid zu Artikel 33a zum Thema Marktprämie. Auch hier schlägt die Kommission kleinere Anpassungen vor. Angenommen – Adopté Art. 39 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Hier geht es um den KEV-Vollzug. Gemäss Beschluss bei Artikel 37 Absatz 1 lautet der Antrag, dem Nationalrat zu folgen. Angenommen – Adopté Art. 39a Abs. 3 Antrag der Kommission Ab dem 1. Januar des sechsten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes können keine Marktprämien nach Artikel 33a für Grosswasserkraft-Anlagen mehr ausgerichtet werden. Art. 39a al. 3 Proposition de la commission A partir du 1er janvier de la sixième année suivant l'entrée en vigueur de la loi, aucune prime de marché au sens de l'article 33a ne peut plus être allouée aux grandes installations hydroélectriques. Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Das steht im Zusammenhang mit dem Entscheid zur Marktprämie. Es geht hier um die Befristung auf fünf Jahre. Angenommen – Adopté Art. 40 Abs. 3 Antrag der Kommission Nicht rückerstattungsberechtigt sind Endverbraucher des öffentlichen ... Aufgabe wahrnehmen. In Ausnahme dazu erhalten solche Endverbraucher unabhängig von ihrer Stromintensität den Netzzuschlag zurückerstattet, den sie für den Betrieb von Grossforschungsanlagen in Forschungseinrichtungen mit nationaler Bedeutung bezahlt haben; der Bundesrat bezeichnet diese Grossforschungsanlagen. Art. 40 al. 3 Proposition de la commission N'ont pas droit au remboursement les consommateurs finaux de droit public ... en vertu d'une disposition légale ou contractuelle. Ces consommateurs finaux obtiennent toutefois le remboursement du supplément dont ils se sont acquittés pour l'exploitation de grandes installations de recherche au sein d'établissements de recherche d'importance nationale, indépendamment de leur niveau de consommation d'électricité; le Conseil fédéral désigne les grandes installations de recherche. Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Bei Absatz 3 wurde ein Anliegen von international tätigen energieintensiven Forschungsinstitutionen wie dem PSI und der Empa aufgenommen. Diesen Institutionen wird heute trotz hohem Stromverbrauch die KEV nicht zurückerstattet, das Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Art. 45a Antrag der Kommission Festhalten Art. 45a Proposition de la commission Maintenir Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Der Nationalrat wollte generell auf Bundesebene die Möglichkeit schaffen, Mindestanforderungen für Heizungen einzuführen. Der Ständerat lehnte dieses Ansinnen mit Verweis auf die geltende Kompetenzteilung Bund/Kantone ab, nach der im Bereich Gebäude eben die Kantone zuständig sind. Nun fordert der Nationalrat einzig noch eine Kompetenz auf Bundesebene für Grossfeuerungsanlagen. Die Kommission beantragt im Interesse einer möglichst klaren Kompetenzteilung Bund/Kantone, den Artikel ersatzlos zu streichen. Angenommen – Adopté Art. 46 Abs. 3 Bst. a Antrag der Mehrheit Festhalten Antrag der Minderheit (Vonlanthen, Hefti, Luginbühl, Rieder) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 46 al. 3 let. a Proposition de la majorité Maintenir Proposition de la minorité (Vonlanthen, Hefti, Luginbühl, Rieder) Adhérer à la décision du Conseil national Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: In diesem Artikel geht es um die Frage, ob Abwärme und aus dem Erdgasnetz bezogenes Biogas beim erneuerbaren Anteil anrechenbar sein sollen oder nicht. Der Bundesrat lehnt die Anrechenbarkeit ab, weil er Probleme beim Vollzug bzw. bei der Messbarkeit sieht. Die Minderheit unterstützt diese Haltung und beantragt Einschwenken auf den Nationalrat. Die Mehrheit der Kommission glaubt, dass die erneuerbaren Gase in Zukunft eine wichtigere Rolle spielen werden, dass mit der Formulierung des Ständerates die Kreislaufwirtschaft ermöglicht würde und daher die Anrechenbarkeit von Abwärme und Biogas ermöglicht werden sollte. Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen Festhalten. Vonlanthen Beat (C, FR): Ich will es einleitend klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen: Biogas ist eine erneuerbare Energie. Grundsätzlich ist es daher durchaus verständlich, wenn namentlich Vertreter der Gasbranche verlangen, dass aus dem Erdgasnetz bezogenes Biogas beim erneuerbaren Anteil angerechnet werde. Warum wollen nun die Kommissionsminderheit und auch die Kantone, die für die Energiepolitik im Gebäudebereich zuständig sind, davon nichts wissen? Ich will Ihnen die wichtigsten Argumente noch einmal kurz wiederholen und einleitend auch darauf hinweisen, dass die kantonalen Energiedirektorinnen 13.074 Conseil des Etats 284 und -direktoren zu dieser Frage zahlreiche und sehr eingehende Diskussionen geführt haben, namentlich auch im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Verabschiedung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken). 1. Aufwendige Kontrollen wären unabdingbar: Es ist derzeit technisch nicht möglich, den Anteil Biogas im Erdgas zu bestimmen. Der Nachweis kann also nur über Zertifikate erfolgen. Diese sind aber nicht unproblematisch, namentlich wenn der Nachweis in anderen Ländern erbracht werden muss. Sogar die Branche bestätigt, dass das internationale Zertifizierungssystem in Bezug auf den Anteil von Biogas oft nicht vertrauenswürdig ist. Die Kantone haben daher im Rahmen der Muken von einer Anerkennung abgesehen. Das Baubewilligungsverfahren ist dazu einfach nicht geeignet. Um Missbräuche zu verhindern, müssten rechtliche Grundlagen für eine periodische Überprüfung geschaffen werden, was aber zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen und unverhältnismässig hohe administrative Kosten verursachen würde. 2. Hauseigentümer gehen finanzielle Risiken ein: Wenn die Kantone also diese aufwendigen Kontrollen regelmässig durchführten und dabei im Einzelfall zum Schluss kämen, der Biogasanteil sei nicht mehr gewährleistet, müsste der Bauherr zu Ersatzmassnahmen verpflichtet werden, um die betreffenden Auflagen der Baubewilligung zu erfüllen. Die finanziellen Risiken für die Hauseigentümer wären daher nicht unbedeutend. 3. Es besteht ein sehr geringes Potenzial für Biogas: Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass die Bedeutung des Biogases heute sehr marginal ist. Lediglich einige Tausendstel des Gesamtenergiebedarfs werden damit abgedeckt. Auch das Entwicklungspotenzial ist sehr limitiert. Ein so aufwendiges Verfahren rechtfertigt sich daher nicht. Ich ersuche Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen, damit erneut einen Schritt in Richtung Differenzbereinigung zu machen und eben diese Differenz zum Nationalrat in seinem Sinne und im Sinne des Bundesrates auszuräumen. Schmid Martin (RL, GR): Wie schon mein Vorredner angetönt hat, ist insbesondere auch die Gasbranche, deren Vertreter ich bin, interessiert an der Erwähnung des Biogases in der Energiestrategie; der entsprechende Antrag wurde von Kollege Lombardi in der ersten Phase der Beratung eingereicht und auch begründet. Es geht um die generelle Frage, ob man in einer Energiestrategie erneuerbare Gase nicht erwähnt und einfach weglässt oder ob man daran glaubt, dass in Zukunft auch erneuerbare Gase in einer Energiestrategie eine Rolle spielen können. Herr Kollege Vonlanthen hat darauf hingewiesen, dass die Kontrolle aufwendig sei, auch im Bereiche des Biogases. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es heute schon eine Clearingstelle unter der Aufsicht der Oberzolldirektion in der Schweiz gibt, welche die Überwachung macht. Wenn man also argumentiert, die Überwachung wäre nicht möglich, dann ist das ein direktes Infragestellen der heutigen Arbeit der Oberzolldirektion. Es funktioniert, es werden auch Steuern und Abgaben auf diesen Importen erhoben; es gibt die Clearingstelle. Ich meine auch, dass die Umsetzung durchaus möglich wäre, auch mit einer Notifikation in diesem Bereich. Im Kanton Solothurn gibt es teilweise Pilotanlagen von Power to Gas. Auch in Rapperswil gibt es bei den Forschungsinstituten solche Anlagen. Ich gebe offen zu, dass noch unklar ist, ob sich diese am Markt letztlich durchsetzen. Die Energiestrategie soll aber auch offen für neue Technologien und neue Möglichkeiten sein. Ich bitte Sie deshalb, am Beschluss des Ständerates gemäss Antrag der Mehrheit festzuhalten. Ich bin überzeugt, dass der Nationalrat in der nächsten Runde auf unsere Lösung einschwenken wird, weil er die erneuerbaren Energien gerade dort fördern will, weil er sich auch für erneuerbare Gase einsetzt. Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen. Einerseits ist nicht einsehbar, wieso wir für 31 mai 2016 Biogas eine Sonderlösung einführen sollten. Es gibt andere Ökoprodukte, die im Gesetz nicht speziell genannt werden. Wie Herr Ständerat Schmid richtig festgestellt hat, wird Biogas als erneuerbare Energie betrachtet und so behandelt. Das heisst aber nicht, dass man es in einem Gesetz besonders behandeln muss. Zweitens erachten wir das Anliegen als bürokratisch und vollzugstechnisch fast nicht umsetzbar. Der Kanton bzw. die Gemeinde müsste im Rahmen der Bewilligung einer Heizung bzw. der Warmwasserproduktion bestimmen, ob bzw. zu welchen Teilen Biogas angerechnet wird. Die Behörde müsste zudem während der gesamten Lebensdauer der Anlage kontrollieren, ob noch Biogas verwendet wird. Wäre dies nicht mehr der Fall, müsste beispielsweise eine andere Wärmedämmung als Alternative vorgesehen werden, um die Vorgabe der Baubewilligung zu erreichen. Ein Biogasvertrag ist ein rein privatrechtlicher Versorgungsvertrag, der jederzeit gekündigt werden kann. Die Gemeinde erfährt das nicht einmal. Sie müsste eine Vollzugsbürokratie aufbauen. Dies erachten wir als erstens aufwendig und zweitens unnötig. Von Herrn Ständerat Vonlanthen wurde zu Recht gesagt, dass die Kantone dies im Rahmen der Muken intensiv diskutiert und dort abgelehnt hätten. Die Gaswirtschaft wurde mit demselben Anliegen vorstellig. Wir glauben, dass die Erweiterung auf das ganze Gasnetz noch so viele zusätzliche Fragen aufwerfen würde, dass sie hier am falschen Platz ist. Biogas hat absolut seine Berechtigung; diese Sonderbehandlung mit dem damit verbundenen vollzugstechnischen Aufwand erachten wir aber als unverhältnismässig. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 62 Abs. 1 Bst. gbis; 64 Abs. 1, 2; 12. Kapitel Titel; Art. 66 Abs. 2; 68; 13. Kapitel Titel; Art. 69 Titel, Abs. 2, 4; 69a–69c; 70 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 62 al. 1 let. gbis; 64 al. 1, 2; chapitre 12 titre; art. 66 al. 2; 68; chapitre 13 titre; art. 69 titre, al. 2, 4; 69a–69c; 70 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Bei den Artikeln 62 bis 70 gibt es zahlreiche Anpassungen, die im Zusammenhang mit dem Entscheid zum KEV-Vollzug stehen. Ich werde mich dazu nicht mehr ausführlich äussern. Angenommen – Adopté Art. 70a Abs. 1 Bst. a0 Antrag der Kommission a0. der Marktprämie für Elektrizität aus GrosswasserkraftAnlagen gemäss Artikel 33a; Art. 70a al. 1 let. a0 Proposition de la commission a0. la prime de marché rétribuant l'électricité produite par de grandes installations hydroélectriques au sens de l'article 33a; Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Das ist eine Konsequenz aus unserem Entscheid zur Marktprämie. Angenommen – Adopté Art. 70b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 285 Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Das ist eine Bestimmung im Zusammenhang mit dem KEV-Vollzug. Ständerat 13.074 Art. 79 al. 2 Proposition de la majorité Maintenir Angenommen – Adopté Art. 72 Abs. 1 Bst. bbis Antrag der Kommission bbis. im Zusammenhang mit den Marktprämien für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen (Art. 33a) unrichtige oder unvollständige Angaben macht; Art. 72 al. 1 let. bbis Proposition de la commission bbis. fourni des renseignements erronés ou incomplets en lien avec les primes de marché rétribuant l'électricité produite par de grandes installations hydroélectriques (art. 33a); Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Das ist eine Folge des Entscheides betreffend die Marktprämie. Angenommen – Adopté Art. 74 Abs. 2 Bst. a Ziff. 1 Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag der Minderheit (Vonlanthen, Berberat, Bruderer Wyss, Cramer, Luginbühl, Zanetti Roberto) Festhalten Art. 74 al. 2 let. a ch. 1 Proposition de la majorité Adhérer à la décision du Conseil national Proposition de la minorité (Vonlanthen, Berberat, Bruderer Wyss, Cramer, Luginbühl, Zanetti Roberto) Maintenir Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Adopté selon la proposition de la minorité Art. 76 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Das sind Bestimmungen im Zusammenhang mit dem KEV-Vollzug. Angenommen – Adopté Art. 76a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 79 Abs. 2 Antrag der Mehrheit Festhalten Antrag der Minderheit (Cramer, Berberat, Bruderer Wyss, Vonlanthen, Zanetti Roberto) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Proposition de la minorité (Cramer, Berberat, Bruderer Wyss, Vonlanthen, Zanetti Roberto) Adhérer à la décision du Conseil national Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Hier geht es um die Frage der Verknüpfung der Energiestrategie 2050 mit der Atomausstiegs-Initiative. Es geht um Artikel 79 Absatz 2, der besagt, die Energiestrategie 2050 werde im Bundesblatt publiziert, wenn die Atomausstiegs-Initiative zurückgezogen oder abgelehnt sei. Der Nationalrat wollte diesen Absatz von Anfang an streichen. Diese Haltung bzw. dieser Streichungsantrag wird von der Minderheit Ihrer Kommission geteilt. Der Ständerat in seinem ersten Entscheid und die Mehrheit der Kommission wollen die Verknüpfung im Gesetz lassen, dies mit folgender Begründung: Der Ständerat hat festgehalten, dass das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 als Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative konzipiert sei. Der Zusammenhang zwischen diesen beiden Geschäften ist inhaltlich eindeutig. Werden Initiative und Gesetz angenommen, entstehen bei Streichung von Absatz 2 Widersprüche zwischen der Verfassung und der neuen Energiestrategie. Dies hätte zur Folge, dass Energiegesetz und Kernenergiegesetz überarbeitet werden müssten bzw. dass die Energiestrategie 2050 grundlegend überarbeitet werden müsste. Wichtig ist auch noch zu wissen, dass ein bedingter Rückzug der Initiative auch ohne diese Alternativklausel möglich ist. Die Kommission beantragt mit 8 zu 5 Stimmen, an der Fassung des Ständerates festzuhalten. Cramer Robert (G, GE): Le moins que l'on puisse dire, c'est qu'à l'article 79 la divergence qui nous oppose au Conseil national est extrêmement sérieuse. Je crois qu'il faut rappeler les résultats des votes au Conseil national, parce qu'il me semble qu'ils sont largement ignorés par les membres de notre conseil s'agissant de l'article 79 de la loi sur l'énergie. Lors de son premier examen, le Conseil national a biffé l'article 79 alinéa 2 par 139 voix contre 54. C'était le 8 décembre 2014, donc lors de la précédente législature. Notre conseil a ensuite examiné la question et a estimé qu'il fallait suivre le Conseil fédéral en maintenant cette disposition. Il y a donc une divergence. Le Conseil national a eu à examiner la question une deuxième fois, le 2 mars 2016. Le Conseil national, dans sa nouvelle composition, a maintenu sa position sans aucune opposition. Nous avons donc la situation suivante: d'un côté, le Conseil national est unanime; de l'autre, notre conseil est divisé. Je vous rappelle le résultat du vote de notre commission sur ce point: la commission s'est prononcée en faveur du maintien l'article 79 alinéa 2, par 8 voix contre 5 et 0 abstention. Il m'apparaît que, aujourd'hui, nous devons renoncer à cette divergence. Il n'y a pas beaucoup de sens à laisser traîner encore cet objet jusqu'à la Conférence de conciliation, dont le résultat ne fait aucun doute, pour autant, en tout cas, que le Conseil national maintienne sa décision. Indépendamment de cette volonté d'éviter des divergences inutiles, il y a des raisons sérieuses qui doivent nous amener à suivre le Conseil national. La première est purement formelle. Dans un premier temps, quand la Stratégie énergétique 2050 a été présentée, il s'agissait d'une forme de contre-projet indirect à l'initiative populaire «pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire». D'ailleurs, on le voit dans les dépliants: le premier projet traite de la Stratégie énergétique 2050 et le second de l'initiative. Ce lien, qui avait été voulu à l'époque, au mois de septembre 2013, n'existe plus, parce que dans l'intervalle nous avons dû traiter l'initiative «pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire», comme l'exige la Constitution fédérale qui impose un délai pour le traitement d'une initiative populaire. C'est ainsi que lors de notre session du printemps dernier, le 13.074 Conseil des Etats 286 8 mars, nous avons décidé du sort de cette initiative. Elle a été envoyée en votation populaire avec un préavis défavorable de l'Assemblée fédérale. En d'autres termes, depuis le 8 mars 2016, ces deux objets sont totalement indépendants, du moins formellement. La deuxième raison pour laquelle nous devons renoncer à maintenir le lien entre le corpus de lois que constitue la Stratégie énergétique 2050 et l'initiative «pour la sortie programmée du nucléaire», que prévoit l'article 79 alinéa 2 de la loi sur l'énergie, est une question de délai. Nous examinons la Stratégie énergétique 2050 depuis bientôt trois ans – depuis le 4 septembre 2013, date à laquelle nous avons été saisis de cet objet. Il est nécessaire de conclure; il ne faut rien faire qui retarde encore le moment où ces dispositions législatives pourront entrer en vigueur. Aujourd'hui, ces dispositions sont attendues; nous savons qu'en Suisse il y a une politique de l'énergie qui est en train de se préparer: il faut qu'elle soit mise en oeuvre le plus rapidement possible. Chaque jour qui passe est nuisible non seulement à la sécurité du droit, mais également à toutes les entreprises actives dans le domaine de l'énergie. Plus vite nous en aurons fini avec nos travaux, mieux cela vaudra. Je crains fort que, en maintenant le lien précité, le moment où nous achèverons nos travaux s'éloignera. Si le peuple et les cantons rejettent l'initiative «pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire», cela donnera certainement des ailes à ceux qui, et il y en a encore quelques-uns, s'opposent à la Stratégie énergétique 2050. Cela sera une sorte d'incitation au référendum. Finalement, je ne doute pas du résultat du vote qui interviendra sur cet objet, mais ce sera encore un an de perdu, le temps de la récolte des signatures et de l'organisation des opérations pour la votation. Nous ne pouvons plus nous payer ce luxe. Maintenant, il faut avancer le plus vite possible pour boucler les travaux sur la Stratégie énergétique 2050. Le troisième point sur lequel je souhaite attirer votre attention, c'est que le lien que fait l'article 79 alinéa 2 entre l'initiative populaire précitée et les projets de lois relatifs à la Stratégie énergétique 2050 est extrêmement ténu. Finalement, si l'initiative est acceptée, il n'y a qu'une seule loi qui devra être modifiée: celle sur l'énergie nucléaire, simplement pour imposer que les centrales nucléaires seront arrêtées. Mais, pour le reste, toutes les autres lois dont nous parlons, toutes les dispositions légales qui font l'objet de nos travaux depuis le début de la journée ne sont nullement concernées par l'initiative populaire. Il n'y aurait par conséquent aucune difficulté à faire entrer en vigueur la Stratégie énergétique 2050 en se disant que, si l'initiative «pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire» devait être acceptée, cela exigerait d'infimes modifications législatives, dans un premier temps en tout cas. Cela permettrait de préserver tout le travail qui a été accompli et qui a requis des dizaines, si ce n'est des centaines, d'heures d'efforts pour notre Parlement et pour l'administration. Ceci dit, je ne conteste pas que vraisemblablement, à l'avenir, lorsqu'on pourra procéder aux premières évaluations de la Stratégie énergétique 2050, on se rendra peut-être compte qu'il faut encore aller plus loin, que telles ou telles dispositions doivent encore être renforcées, ce qui nous amènera à apporter quelques modifications à la législation. Mais cela on devra de toute façon le faire, que l'initiative populaire soit acceptée ou non. Aucune loi n'est gravée dans le marbre; toutes sont amenées à évoluer, particulièrement dans un domaine technique comme celui de l'énergie. Voilà les raisons pour lesquelles il me semble que nous pouvons sans autre adhérer à la décision du Conseil national, éliminer cette divergence et donner un coup d'accélérateur à la mise en oeuvre de la Stratégie énergétique 2050. Bischofberger Ivo (C, AI): Kollege Luginbühl hat es ausgeführt: In der Herbstsession 2015 habe ich, damals als Kommissionssprecher, ja die Ausführungen für die Mehrheit unserer Kommission zur Frage gemacht, warum wir uns für die Koppelung mit der Volksinitiative ausgesprochen haben, warum wir eben auch bei der Fassung des Bundesrates geblie- 31 mai 2016 ben sind. Der Ständerat hat das anschliessend auch im Plenum entsprechend bestätigt. Wir haben damals schon klar gesagt, dass diese Koppelung von diversen Faktoren abhängig ist: Sie ist abhängig vom Zeitpunkt der Beendigung der Differenzbereinigung zwischen den Räten, vom Abstimmungstermin der Atomausstiegs-Initiative usw. Ich bin froh, wenn Bundesrätin Leuthard hier noch Ausführungen zum Zeitfaktor machen könnte. Es muss ja das Ziel sein, dass die Energiestrategie so schnell als möglich in Kraft treten kann, und zwar nicht zuletzt im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen des Strommarkts und auf die Situation der Wasserkraft. Wir haben heute mit dem Entscheid zu Artikel 33a auch die Dringlichkeit im Sinne der Wasserkraft noch einmal betont und haben klar zum Ausdruck gebracht, dass wir für die Betroffenen Planungs-, Rechts- und Investitionssicherheit brauchen. Wenn es der Sache dient und wir hier schlussendlich durch eine Entkoppelung von der Volksinitiative schneller zum Ziel kämen – das heisst, dass wir uns dann hier bei Absatz 2 dem Nationalrat anschliessen würden –, würde auch ich dafür plädieren. Aber ich bin froh um diesbezügliche Ausführungen von Frau Bundesrätin Leuthard. Bruderer Wyss Pascale (S, AG): Ich bin sehr froh um das Votum von Kollege Bischofberger. Er weist auf einen sehr wichtigen Aspekt hin, den uns auch der Verband schweizerischer Elektrizitätsunternehmen unterbreitet, wenn er uns empfiehlt, hier auf den Beschluss des Nationalrates einzuschwenken, die Vorlagen zu entkoppeln und damit eben diese Rechtssicherheit, diese Planungssicherheit, diese Investitionssicherheit möglichst rasch zu schaffen; das ist eben ein wichtiger Punkt. Ein zweiter wesentlicher Punkt scheint mir doch die Tatsache zu sein, dass beide Vorlagen – die Initiative einerseits und dieser Gesetzentwurf andererseits – kompatibel sind und dass wir hier jetzt auch gewichtige Themen für die gesamte Energiewirtschaft diskutieren und mit einer Strategie eben auch untermauern, die so oder so bedeutsam sein werden. Als dritter Punkt ist die Tatsache zu nennen, dass unser Rat ein bisschen anders als die Kommission den Eindruck macht, man wolle jetzt vorwärtsgehen und möglichst nahe an die Beschlüsse des Nationalrates herankommen oder gar auf diese einschwenken und die Differenzen, gerade auch die gewichtigen Differenzen, bereinigen, um damit dem Ende der Beratungen zusteuern zu können. Diese drei Aspekte bringen auch mich dazu, dazu aufzurufen, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, um diese Differenz zu bereinigen und möglichst rasch Investitionssicherheit zu schaffen. Leuthard Doris, Bundesrätin: Sie wissen ja, die Strategie wurde so konzipiert, dass die Gesetzesvorlage der indirekte Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative ist. Man kann bei dieser Initiative keine Verlängerung mehr machen; sie hat in der Frühjahrssession auch die Schlussabstimmung passiert. Sie ist zwingend im November zur Abstimmung zu bringen. Also im November wird man sehen, wie das Schweizervolk darüber befinden wird. Ich hoffe natürlich, dass es Parlament und Bundesrat folgen und die Initiative ablehnen wird. Falls es das nicht tut, sind wir gefordert. Denn dann gibt es nur drei Möglichkeiten: Wenn die Produktion aus der Kernkraft vorzeitig wegfallen würde, müssten wir entweder viel mehr Strom sparen oder mehr produzieren oder mehr importieren oder viertens ein Amalgam aus diesen drei Massnahmen suchen. Das heisst, wir müssten sofort die bestehenden gesetzlichen Vorgaben revidieren und an die neue Ausgangslage anpassen. Das braucht auch wieder Zeit. In dieser Zeit kann man mit dem bestehenden Gesetz schon mal wenigstens auf den richtigen Weg gehen und dann die Anpassungen vornehmen. Aber es wäre teilweise inkompatibel, wenn wir vorzeitig die Produktion aus der Kernkraft verlieren würden. Weil die Volksabstimmung im November jetzt feststeht, ist es so: Wenn Sie an der Koppelung der Vorlagen festhalten, Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 287 könnten wir erst nach dieser Abstimmung und dann nach Ablauf der Referendumsfrist eine Volksabstimmung zu diesem Gesetz durchführen. Die Referendumsfrist würde bis April 2017 dauern. Das würde bedeuten: Bei einer Koppelung wäre eine Volksabstimmung zu diesem Gesetz frühestens am 24. September 2017 möglich. Umgekehrt wäre es, wenn Sie auf die Koppelung verzichteten: Es ist ja so, dass im Nationalrat die Bereinigung des Gesetzentwurfes nicht in dieser Session stattfinden wird. So oder so wird also die Schlussabstimmung zu diesem Gesetz erst in der Herbstsession erfolgen. Wenn die Schlussabstimmung im Herbst stattfindet, würde das bedeuten, dass dann die Publikation der Referendumsfrist anlaufen würde. Die würde Mitte Januar 2017 ablaufen. Dann wäre die Abstimmung am 21. Mai 2017 möglich. Das heisst, Sie gewinnen fast ein halbes Jahr. Die Kreise der Stromproduzenten, des Verbands schweizerischer Elektrizitätsunternehmen sagen: Für die Wasserkraft ist jeder Monat wichtig, in dem es eine Unterstützung gibt; Investitionen und Rechtssicherheit sind für uns wichtig. Das Ziel des Bundesrates war es ja und ist es immer noch, dieses Gesetz mit allen Verordnungen am 1. Januar 2018 in Kraft setzen zu können. Die Verordnungen müssen auch vorbereitet werden. Bei einer Abstimmung Ende September wäre das extrem kurzfristig. Dann könnten wir die Inkraftsetzung wahrscheinlich nicht auf den 1. Januar 2018 vornehmen, sondern erst ein paar Monate später. Bei der neuen Ausgangslage, dass die Beratung der Atomausstiegs-Initiative fertig ist, die Frist zwingend im November abläuft und somit die Volksabstimmung dann stattfindet, kann man aus heutiger Sicht gut die Minderheit unterstützen. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 17 Stimmen (0 Enthaltungen) Änderung anderer Erlasse Modifications d'autres actes Ziff. 2a Antrag der Mehrheit Festhalten Antrag der Minderheit (Schmid Martin, Bischofberger, Engler, Hösli, Rieder) Festhalten, aber: Art. 32 Abs. 2 ... dienen, einschliesslich der Rückbaukosten für den Ersatzneubau ... Ch. 2a Proposition de la majorité Maintenir Proposition de la minorité Maintenir, mais: Art. 32 al. 2 ... y compris les frais de démolition pour une construction de remplacement ... Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Wir sind jetzt beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und beim Steuerharmonisierungsgesetz. Es geht in den diskutierten Artikeln in den beiden erwähnten Gesetzen um die Frage, ob das Energiesparen zusätzlich mit steuerlichen Massnahmen gefördert werden soll. Der Bundesrat hat in seinem Entwurf auf solche Massnahmen verzichtet. Der Nationalrat hat bereits in der ersten Lesung steuerliche Massnahmen eingebaut. Ihre Kommission beantragte in der ersten Lesung mit knapper Mehrheit, auf steuerliche Massnahmen einzutreten, allerdings gegenüber dem Nationalrat in abgeschwächter Form. Der Ständerat hingegen folgte der Minderheit, die auf solche Massnahmen verzichten wollte. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 13.074 In der zweiten Lesung hat der Nationalrat erstens die Übertragung von energetischen Investitionskosten auf vier nachfolgende Steuerperioden und zweitens die Abzugsfähigkeit der Investitionskosten für Ersatzneubauten beschlossen. Punkt 1 würde zu Steuerausfällen für Bund und Kantone von etwa 120 bis 240 Millionen Franken führen, Punkt 2 zu solchen von etwa 180 Millionen Franken. Ihre Kommission hat für diese Frage noch einmal relativ viel Zeit aufgewendet und zur Vorbereitung der Beschlüsse beim Finanzdepartement einen Bericht zum Thema «Auslegeordnung zu steuerlichen Massnahmen im Gebäudebereich» in Auftrag gegeben. Darin wurde eine ganze Reihe von möglichen Optionen geprüft, weil in der Kommission grundsätzlich der Wille bestand, in dieser inhaltlich wahrscheinlich gewichtigsten Differenz eine Annäherung an den Nationalrat zu erreichen. Am Schluss ist das nicht gelungen. Ganz kurz die hauptsächlichen Gründe: Generell musste die Kommission feststellen, dass Subventionen für die Förderung erneuerbarer Energien transparenter und gezielter eingesetzt werden können. Wir haben auch festgestellt, dass die Mitnahmeeffekte solcher steuerlichen Massnahmen sehr hoch sind. Man spricht von 70 bis 80 Prozent. Die Steuerersparnisse, das liegt auf der Hand, sind bei tieferen Einkommen um ein Vielfaches geringer als bei hohen. Mit der Abzugsfähigkeit über drei, vier Steuerperioden wird zudem ein beträchtlicher administrativer Mehraufwand verursacht. Man muss sich ja bewusst sein: Eine Abzugsfähigkeit über zwei Jahre ist bei vernünftiger Planung heute schon möglich. Weiter haben wir festgestellt, dass das verfassungsrechtliche Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit innerhalb der Steuerperiode mit einer solchen Massnahme verletzt würde. Und wie erwähnt sind die Einnahmenausfälle bei einer Staffelung über eine längere Periode beträchtlich. Zuletzt mussten wir auch zur Kenntnis nehmen, dass die energetische Wirkung solcher Massnahmen als sehr klein eingeschätzt wird. Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, wie in der ersten Lesung auf steuerliche Massnahmen zu verzichten. Eine Minderheit beantragt Ihnen, zumindest die Rückbaukosten für Ersatzneubauten als abzugsfähig zuzulassen. Schmid Martin (RL, GR): Der Kommissionssprecher hat sehr gut dargelegt, dass wir lange darum gerungen haben, eine Lösung zu finden, mit der wir im Bereich der steuerlichen Massnahmen dem Nationalrat entgegenkommen könnten. Wir wissen, dass die kantonalen Finanzdirektoren sämtliche steuerlichen Massnahmen im Gebäudebereich ablehnen. Im Wissen darum haben wir nach einer Lösung gesucht, die steuersystematisch konsequent ist, aber trotzdem den Anliegen einer Energiestrategie entgegenkommen kann. Im Wissen darum, dass es nur ein kleiner Schritt hin zum Nationalrat ist, schlägt Ihnen die Minderheit vor, dass in Zukunft Abbruchkosten für Ersatzneubauten durch das Eidgenössische Finanzdepartement abzugsfähig gemacht werden können, wie Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Das ist Gleichstellung: Schon heute können gemäss geltendem Recht Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden; dies wird in den allermeisten Kantonen auch gemacht. Es ist für die Minderheit nicht logisch, dass zwar Investitionen in ein altes Haus, in einen Oldtimer, abzugsfähig sind, nicht aber wenigstens die Rückbaukosten, die anfallen, wenn jemand anstelle eines alten Gebäudes ein neues, energetisch besseres erstellen will. Auch aus raumplanerischer und wohnungspolitischer Sicht wollen wir den Ersatzneubau fördern, nicht die Investition in eine alte Bausubstanz. Wir wollen das tun, um auch noch andere politische Ziele zu erreichen. Mit dem heutigen Recht setzen wir die falschen Anreize. Deswegen schlägt Ihnen die Minderheit vor, dass man zumindest die Kosten des Rückbaus für einen Ersatzneubau den Investitionen in das Energiesparen und den Umwelt- 13.074 Conseil des Etats 288 schutz gleichstellt. Sie können mir das Argument entgegenhalten, dass dies steuersystematisch falsch sei. Ja, das ist so. Es ist aber auch steuersystematisch falsch, dass im geltenden Recht die Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, abzugsfähig sind. Konsequenterweise müsste man dies streichen oder, wie es die Minderheit will, dort auch die Rückbaukosten für einen Ersatzneubau aufnehmen. Ich kann Sie auch beruhigen. Kollege Noser hat das, glaube ich, auch in der Kommission mehrmals wiederholt: Finanziell hat das eine Auswirkung von 34 Millionen Franken über alle drei Steuerhoheiten von Gemeinde, Kanton und Bund zusammen zur Folge. Da müssen wir uns also nicht länger darüber unterhalten, ob das relevant ist. Finanziell ist es nicht relevant. Es geht mehr um die Frage, ob man eben jetzt in dieser Energiestrategie auch eine Unterstützung oder einen politischen Willen betreffend Ersatzneubau signalisiert, und das möchte Ihnen die Minderheit schmackhaft machen. Vielleicht kann dann der Nationalrat auch auf den Arbeiten unserer Kommission aufbauen und letztlich auf unsere Lösung einschwenken. Vonlanthen Beat (C, FR): Es gibt eigentlich zwei Fragen, die wir beantworten müssen: 1. Bringen steuerliche Anreize in der Energiepolitik etwas? 2. Ist diese Massnahme im Rahmen der Energiestrategie 2050 entscheidend? Zur ersten Frage: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass steuerliche Anreize nur beschränkt Resultate bringen; Kommissionspräsident Luginbühl hat es klar zum Ausdruck gebracht. Auch wenn sie eine Anreizwirkung verheissen, ist der Vollzug für die Kantone und die Hauseigentümer mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Der Bericht der Steuerverwaltung und des Bundesamtes für Energie zeigt auf, dass damit viele Mitnahmeeffekte einhergehen. Ich stelle fest, dass sich die Kantone, das heisst die Energiedirektorenkonferenz in Absprache mit der Finanzdirektorenkonferenz, immer sehr konsequent gegen solche Massnahmen ausgesprochen haben. Nach dem Entscheid des Nationalrates, einen weitgehenden Steuererlass vorzusehen, signalisieren die Kantone ein gewisses Entgegenkommen. In der Kommission stellte ich mich als Vertreter der Interessen der Energiedirektorenkonferenz zur Verfügung und schlug einen für die Kantone akzeptablen Kompromiss vor, nämlich die Hälfte der Abbruchkosten für Ersatzneubauten als steuerlich abzugsfähig zuzulassen. Ich unterlag mit diesem Vorschlag. Ständerat Schmid schlägt nun mit einer Minderheit vor, die Abbruchkosten vollständig zum Steuerabzug zuzulassen. Damit komme ich zur zweiten Frage: Ist diese Massnahme für die Energiestrategie 2050 entscheidend? Ich denke, dass sie grundsätzlich inhaltlich nicht entscheidend ist. Sie wird die Erneuerungsquote der energetisch ineffizient gebauten Häuser wohl nur unwesentlich beeinflussen. Trotzdem scheint mir ein kleines Zeichen in Richtung Nationalrat am Platz zu sein. Der Nationalrat hat mit einem relativ starken Mehr die weitgehende Steuerabzugsfähigkeit vorgeschlagen. Es scheint mir daher aus taktischen Gründen durchaus Sinn zu machen, einen kleinen Schritt in die Richtung des Nationalrates zu machen. Hingegen möchte ich klar die Haltung zum Ausdruck bringen, dass es zu befürworten wäre, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Kantone bei der Ausgestaltung der Abzugsberechnung und der Abzugsberechtigung sicherstellen, dass der Abzug tatsächlich auch mit einer energie- und klimapolitischen Wirkung verbunden ist und nicht einfach nur zu einem reinen Instrument der Steueroptimierung wird. Ich schlage daher vor, die Minderheit Schmid Martin zu unterstützen und dem Nationalrat somit anzuzeigen, dass wir bereit sind, einen kleinen Schritt zu tun. Gleichzeitig sollten wir aber auch unterstreichen, dass es sich hier für uns um eine rote Linie handelt, die nicht überschritten werden darf. 31 mai 2016 Bruderer Wyss Pascale (S, AG): In der Tat ist die Dynamik dieser Debatte heute Morgen jetzt wirklich so, dass wir auf dem Kurs sind, auf dem wir dem Nationalrat wo immer möglich entgegenkommen und sogar – wo machbar und den Mehrheiten entsprechend – auf seine Lösungen einschwenken. Ich möchte mich da anschliessen und über diesen berühmten Schatten springen, wie das manchmal nötig ist. Ich unterstütze die Minderheit Schmid Martin nicht aus fachlicher Überzeugung. Der Kommissionspräsident hat dargelegt, dass sich die UREK Ihres Rates sehr stark von der Vernunft hat leiten lassen und hier nicht auf steuerliche Massnahmen eingetreten ist. Wenn ich sage, dass ich die Minderheit nicht aus fachlicher Überzeugung unterstütze, muss ich aber anhängen, dass ich diese Minderheit als eine politische Brückenbauerin in diesem Prozess respektiere. Sie ist, glaube ich, auch für das Gesamtprojekt Energiestrategie 2050 wichtig. Deshalb empfehle ich Ihnen ebenfalls, der Minderheit zu folgen, obwohl ich nicht Teil dieser Minderheit bin. Ich möchte damit auch die Frage verbinden oder mir zumindest diese Frage erlauben – wir haben da keine entsprechenden Kompetenzen – und sie an unsere Schwesterkommission im Nationalrat richten: Kann man sich dort angesichts der vielen gewichtigen Differenzen, die jetzt doch bereinigt oder fast bereinigt scheinen, nicht mit dem Gedanken befreunden, sich in dieser Session nochmals über die Energiestrategie zu beugen? Ein Ding der Unmöglichkeit ist das ganz sicher nicht mehr nach dem Ergebnis unserer Beratung, wie es sich jetzt abzeichnet. Ich werde hier der Minderheit folgen und möchte Sie, Kolleginnen und Kollegen, aufrufen, dies ebenfalls zu tun und dies mit einem Zeichen an den Nationalrat zu verbinden. Leuthard Doris, Bundesrätin: Der Bundesrat hat ja im steuerlichen Bereich keine Massnahmen vorgeschlagen. Er hat die Position der Finanzdirektoren übernommen. Der Nationalrat sieht einen Katalog von Steuerabzugsmassnahmen vor, der in Ihrem Rat keine Chancen hat und übertrieben ist – da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Das hätte dann effektiv nicht mehr sehr viel mit Gebäuderenovationen zu tun; vielmehr wären damit Steueroptimierungen verbunden. Allerdings ist es eine Tatsache – wir haben das schon in der ersten Runde diskutiert –, dass der Ersatzneubau ein bisschen ein stiefmütterliches Dasein fristet, auch im Steuerrecht. Daher würde es durchaus Sinn machen, sich zu überlegen, ob man diesen hier aufnehmen könnte; es ist eine marktwirtschaftliche Massnahme. Die Angaben der Steuerverwaltung zeigen, das wurde von Ihnen zu Recht dargelegt, dass der Antrag der Minderheit Schmid Martin keinen riesigen Ausfall von Steuereinnahmen zur Folge hätte, sondern einen Ausfall, der verkraftbar wäre. Auch die Finanzdirektoren haben ja geschrieben, dass diese Massnahme im Bereich des Ersatzneubaus der richtige Ansatz wäre, wenn es einen Kompromiss geben sollte. Insofern geht es jetzt wahrscheinlich um die Bereinigung von Differenzen. Ich selber denke, dass der Ersatzneubau in den nächsten Jahren eher mehr Zuspruch bekommen wird. Renovationen von Häusern sind nämlich teurer. Es geht zudem sehr oft auch um Verdichtung und darum, das vorhandene Bauland möglichst gut auszunützen. Bei dieser Ausgangslage dürfte dem Ersatzneubau deshalb eher mehr Gewicht zukommen als bis anhin. Sie haben zu entscheiden. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 26 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 14 Stimmen (4 Enthaltungen) Ziff. 2b Antrag der Mehrheit Festhalten Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 289 Antrag der Minderheit (Schmid Martin, Bischofberger, Engler, Hösli, Rieder) Festhalten, aber: Art. 9 Abs. 3 Bst. a a ... dienen, einschliesslich der Rückbaukosten für den Ersatzneubau ... Ch. 2b Proposition de la majorité (Schmid Martin, Bischofberger, Engler, Hösli, Rieder) Maintenir Proposition de la minorité Maintenir, mais: Art. 9 al. 3 let. a a. ... y compris les frais de démolition pour une construction de remplacement ... Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Adopté selon la proposition de la minorité Ziff. 7 Art. 14 Abs. 3 Bst. c Antrag der Kommission Festhalten Ch. 7 art. 14 al. 3 let. c Proposition de la commission Maintenir Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Der Bundesrat soll ermächtigt werden, besondere Vorschriften für Endverbraucher, die eine kleine Produktionsanlage haben, zu erlassen. Es soll damit verhindert werden, dass Kleinstproduzenten ein zu hohes Netzentgelt bezahlen müssen. Die Kommission beantragt Ihnen, diese Differenz aufrechtzuerhalten. Angenommen – Adopté 15.037 Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Teilrevision Loi sur la durée du travail. Révision partielle Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 02.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Wicki Hans (RL, NW), für die Kommission: Das aus den Siebzigerjahren stammende Arbeitszeitgesetz hat mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung nicht Schritt halten können. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen nun die erkannten Mängel behoben werden. Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten und verschiedene Umstände für die Arbeitnehmenden der SBB, der konzessionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs und der Unternehmen mit Netzzugang auf der Schiene. Sowohl die Unternehmen als Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer haben in verschiedenen Punkten Revisionsbedarf gesehen. Mit der vorliegenden Teilrevision, wie sie bereits vom Nationalrat angenommen wurde, sollen nun die gesetzlichen Grundlagen den wirtschaftlichen und soziAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.037 alen Entwicklungen, aber auch den aktuellen Bedürfnissen der Akteure des öffentlichen Verkehrs angepasst werden. Diese Stossrichtung entspricht auch den Empfehlungen der Eidgenössischen Arbeitszeitgesetzkommission. In einer tripartiten Kommission mit Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und unter Einbezug des hier zuständigen Bundesamtes für Verkehr wurden die einzelnen Problembereiche diskutiert und die Grundsätze des vorliegenden Revisionsentwurfes erarbeitet. In der Kommissionsberatung war die Vorlage, wie sie aus dem Nationalrat übermittelt wurde, unbestritten. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat schliesslich auch allen zusätzlichen Anpassungen des Nationalrates einstimmig zugestimmt. Es ging dabei um die Anpassung von Artikel 2 Absatz 3 betreffend die Anwendung auf Arbeitnehmer von Drittunternehmen. Es ging weiter um die Streichung von Artikel 2 Absatz 5 und um die Erweiterung von Artikel 8 um den neuen Absatz 2bis. Zu reden gab hingegen ein Antrag zur Anpassung des Geltungsbereiches des Gesetzes bei Artikel 1. Ziel des Antrages war es, den touristischen saisonalen Betrieben die Möglichkeit zu geben, sich auf Gesuch hin vom Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes entheben zu lassen und demzufolge unter den Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes zu fallen. Um die Realisierung dieser Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes, die von einem Grossteil der Branche gewünscht wird, nicht zu gefährden, wurde beschlossen, den Antrag fallenzulassen. Stattdessen wurde ein Kommissionspostulat (16.3351) eingereicht, welches dieses Anliegen aufnehmen soll und den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeiten zur Enthebung vom Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes für touristische Transportunternehmen aufzuzeigen. Ihre Kommission beantragt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und es in der vorliegenden Kommissionsfassung anzunehmen. Rechsteiner Paul (S, SG): Wie es der Kommissionssprecher gesagt hat: Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet worden. Die Anpassungen sind nicht von grösserer Tragweite. Es handelt sich um die Modernisierung eines Spezialgesetzes für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Ich sage nur noch etwas zur letzten Bemerkung des Kommissionssprechers. Auch die Zukunft wird es mit sich bringen, dass jeweils die Gesetzgebung wieder den Erfordernissen angepasst werden muss. Die Methode ist einfach die – bei einer speziellen Ausgangslage, die wir hier haben –, dass der Weg über den Einbezug der Branche und auch der Sozialpartner führen muss. Die Arbeitszeitgesetzkommission, wie sie heisst, ist die Kommission, die diesen Einbezug der Branche und der Sozialpartner ermöglicht. Das ist hier im Vorfeld der Gesetzesrevision vorbildlich geschehen. Das muss auch für die Zukunft die Methode sein. Leuthard Doris, Bundesrätin: Wir wollen mit dieser Teilrevision in erster Linie das Gesetz moderat modernisieren, mit dem Ziel, dass der Arbeitnehmerschutz gewahrt wird, dass die Transportunternehmen ihren Betrieb im Wettbewerb flexibler bewältigen können und dass das hohe Sicherheitsniveau im öffentlichen Verkehr gehalten wird. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 184 zu 0 Stimmen gutgeheissen, und Ihre Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und entsprechend dem Nationalrat zu folgen. Ein Wort zum Geltungsbereich des Gesetzes: Nach Meinung des Bundesrates sind hier zwei Gruppen betroffen, einerseits das Personal in den Büros der Verwaltung und andererseits das Personal von Drittfirmen, das z. B. auf Baustellen arbeitet. Wenn heute Angestellte Dritter auf einer Baustelle z. B. eine Lokomotive fahren oder eine Baumaschine bewegen, so unterstehen sie nicht denselben Bestimmungen wie das Personal einer Eisenbahnunternehmung. Das ist relativ aufwendig im Vollzug, denn es gibt entsprechend unterschiedliche Niveaus. Der Nationalrat hat die Lösung des Bundesrates dennoch abgelehnt, weil er findet, für Drittfirmen sei es dann zu kompliziert zu unterscheiden, welches Arbeitsrecht jetzt gilt. 16.3054 Conseil des Etats 290 Zum Personal in den Büros: Das sind je nach Anstellungsverhältnis Personen im Verwaltungsdienst, die auch unterschiedlichen Gesetzen unterstellt sind. Auch das bringt mehr Aufwand und macht sachlich keinen Sinn. Diese Mitarbeitenden sollen gesamtheitlich dem Arbeitszeitgesetz unterstellt werden und damit in die Zuständigkeit des Seco bzw. der Kantone fallen. Ein weiteres Element ist die Flexibilisierung der Nachtarbeit: Wir haben immer mehr eine 24-Stunden-Gesellschaft. Das hat für den öffentlichen Verkehr mehr Nachtarbeit und längere Betriebszeiten zur Folge. Hier gilt es darum auch, den Nachtarbeitseinsatz zeitgemäss umzusetzen und auch hier wieder die Schutzinteressen des Personals einerseits und die Interessen der Betreiber andererseits zu berücksichtigen. Mit dieser Lösung ermöglichen wir drei Fünftagewochen Nachtarbeit. Das ist insbesondere für den Güterverkehr sehr relevant. Weil der Güterverkehr am Wochenende weitgehend ruht, bleibt die Erholung des Personals aber dennoch sichergestellt. Es gibt in der Vorlage Regelungen über den Umgang mit Pausen. Die heutige Regelung – Pausen sollen grundsätzlich am Wohnort verbracht werden können – entspricht nicht mehr den Bedürfnissen und den Realitäten. Deshalb wird neu auch die maximale Länge einer Arbeitsunterbrechung geregelt. Es wird unter anderem geregelt, was eine Pause und was eine kurze, bezahlte Arbeitsunterbrechung ist, die auch dazu dient, sich zu verpflegen. Das ist, so denke ich, realitätsgerechter. Es gibt in der Vorlage weiter Regelungen für Ereignisse aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt. Auch da hat Ihre Kommission unsere Lösungen unterstützt, weil diese der heutigen Realität entsprechen. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten sowie dem Antrag Ihrer Kommission und damit dem Nationalrat zu folgen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Loi fédérale sur le travail dans les entreprises de transports publics Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Ziff. I–III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, ch. I–III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.037/1384) Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 31 mai 2016 16.3054 Interpellation Janiak Claude. AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen? Interpellation Janiak Claude. Centrale nucléaire de Fessenheim. Comment le Conseil fédéral compte-t-il protéger la population du nord-ouest de la Suisse contre de nouveaux accidents? Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 16.3229 Interpellation Fetz Anita. AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen Interpellation Fetz Anita. Centrale nucléaire de Fessenheim. Les copropriétaires suisses doivent prendre leurs responsabilités Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 Le président (Comte Raphaël, président): Les deux interpellations sont traitées conjointement. Monsieur Janiak et Madame Fetz se sont déclarés partiellement satisfaits des réponses écrites du Conseil fédéral. Ils demandent l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. Janiak Claude (S, BL): Das in der Interpellation angesprochene Ereignis fand am 9. April 2014 statt. Die französische Atomaufsichtsbehörde ASN sagt, sie sei am 10. April vor Ort gewesen. Sie hat die Öffentlichkeit aber erst am 17. April über den Störfall informiert. Das ist meines Erachtens nicht akzeptabel, insbesondere nicht, weil man heute weiss, dass der Reaktor in der Folge sieben Wochen lang nicht mehr ans Netz gebracht werden konnte. Es mussten also wirklich namhafte Korrekturen und Reparaturen vorgenommen und Schäden behoben werden. Der Bundesrat argumentiert, dass es keine grenzüberschreitenden Informationen braucht, wenn das Ereignis auf der internationalen Skala auf Niveau 1 eingestuft wird. Diese Situation muss meines Erachtens verbessert werden, denn die Einschätzung, welches Ereignisniveau richtig ist, wird von der Betreiberin vorgenommen. Ob die Einschätzung korrekt war, wird erst in der Folge durch die Aufsichtsbehörde überprüft. Der Bundesrat soll sich aber zwingend dafür einsetzen, dass man sich immer gegenseitig informiert, wenn ein Ereignis ab Stufe 1 gemäss internationaler Skala passiert. So wurde zum Beispiel ein Ereignis in Gösgen vom Juli 2015 im Januar 2016 von Stufe 0 auf Stufe 1 erhöht. Falscheinstufungen sind also möglich, sowohl in der Schweiz wie auch in Frankreich. Fessenheim ist ein Sorgenreaktor, ein alter Reaktor. Reaktoren sollten maximal einmal jährlich ein Ereignis auf Stufe 1 – das sind Anomalien – haben. Fessenheim hatte 2013 zwei Ereignisse auf diesem Niveau, 2014 waren es vier, 2015 eines. Für die öffentliche Information scheint mir die Fragestellung entscheidend, wie lange ein Reaktor nach einem Ereignis auf Stufe 1 vom Netz bleibt. Ein Reaktor kann auch nach einem Ereignis auf Stufe 1 nach 24 Stunden wieder am Netz Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 291 sein. Das scheint dann tatsächlich nur eine kleine Anomalie gewesen zu sein. Wenn aber nach einem Ereignis auf Stufe 1 sieben Wochen lang nichts mehr geht, muss man grenzüberschreitend rasch mehr wissen. Es könnte auch sein, dass die Einstufung des Ereignisses mit Stufe 1 falsch war, wie ich oben dargelegt habe. Daher möchte ich dem Bundesrat beliebt machen, dass ein Ereignis auf Stufe 1 grenzüberschreitend gemeldet werden muss, wenn der Reaktor innert 24 Stunden nicht wieder am Netz ist. Alles andere ist ein nicht zu rechtfertigendes Zurückhalten von Informationen gegenüber der Öffentlichkeit. Auch das Ensi informiert die Öffentlichkeit laufend auf seiner Website, wenn ein Ereignis von Stufe 1 passiert. Dass die französische Aufsichtsbehörde die allgemeine Öffentlichkeit erst einige Tage nach dem Ereignis informiert hat, ist daher – ich habe es bereits erwähnt – nicht akzeptabel. Es handelte sich eindeutig um ein Vorkommnis von öffentlichem Interesse. Und in der Schweiz müsste das Ensi darüber informieren, unabhängig davon, ob die nukleare Sicherheit dadurch tangiert ist. Noch eine Ergänzung zum Vergleich: Die Schweizer Kernkraftwerke hatten im Jahr 2014 gesamthaft 38 Vorkommnisse. 37 Vorkommnisse waren auf Stufe 0, 1 Vorkommnis war auf Stufe 1. Im Jahr 2014 hatte Fessenheim allein 29 signifikante Vorkommnisse, davon 4 auf Stufe 1. Nördlich des Juras sind wir sehr nahe bei Fessenheim. Bei diesem Thema müssen wir ja nicht über offene oder geschlossene Grenzen diskutieren. Entsprechend sind wir – übrigens von links bis rechts – beim Thema Fessenheim äusserst sensibel und erwarten, dass die Mitglieder des Bundesrates, auch wenn sie ennet des Juras wohnen, dafür Verständnis aufbringen. Ruhig werden wir erst sein, wenn dieses störanfällige Kraftwerk endlich abgestellt wird, wie es oft versprochen worden ist. Fetz Anita (S, BS): Ich erlaube mir, hier auch gleich zu sprechen, weil ja meine Interpellation ebenfalls das alte AKW Fessenheim zum Thema hat. Allerdings interessieren mich neben der Sicherheit vor allem die Beteiligungen von Schweizer Elektrizitätsunternehmen an Fessenheim. Mein Kollege Claude Janiak hat Ihnen die Sorgen der Bevölkerung in der Region Basel geschildert. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im März dieses Jahres eine Resolution zur sofortigen Stilllegung des AKW Fessenheim verabschiedet, und zwar ist das aus grosser Sorge vor dem Unsicherheitsreaktor total parteiübergreifend geschehen. Vor zwei Wochen ist übrigens bereits wieder in Block 1 eine Panne festgestellt worden. Deshalb hat auch eine französische Ministerin in diesem Jahr über Fessenheim gesagt, es produziere «Pannen reihenweise und gleichsam im Wochentakt». Dass man diesen Schrottreaktor nicht endlich vom Netz nimmt, ist dann wieder eine andere Sache. Da kann unser Bundesrat leider wenig machen. Doch was ich hier gerne thematisieren möchte: An Fessenheim sind mehrere Kantone und Dutzende von Gemeinden in der Schweiz indirekt, nämlich über die Elektrizitätswerke oder noch konkreter über die Kernenergiebeteiligungsgesellschaft KBG AG, beteiligt. Das empfinden wir in der Region Basel – das muss ich Ihnen offen sagen – doch als sehr unfreundliche, uneidgenössische Bösartigkeit, wenn man jedes Jahr 6 Millionen Franken an diesem Reaktor bzw. an seinem Strom verdient und das auf Kosten unserer Sicherheit geht, anstatt dass man sich innerhalb der entsprechenden Gremien dafür starkmacht, dass die Sicherheit mindestens erhöht oder dieser völlig veraltete Reaktor abgestellt wird. Der Bundesrat weigert sich ja, diese Nutzungsbeteiligungen zu benennen. Zuhanden der Materialien mache ich es jetzt, mindestens für die Ebene der Kantone. Irgendwo muss es nämlich einmal festgehalten werden, welche Kantone am AKW Fessenheim mitbeteiligt sind und sich deshalb dafür einsetzen müssen und auch können, dass die Sicherheit in diesem französischen Kernkraftwerk steigt. Zumindest daran beteiligt sind die Kantone Aargau, Zürich, Zug, Thurgau, Schaffhausen, Glarus, Genf, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Waadt, Solothurn, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3054 Appenzell Ausserrhoden. Es kommen noch Aberdutzende von Städten und Gemeinden in vielen Regionen der Schweiz dazu – ich habe den Kanton Baselland vergessen. Das ergibt insgesamt schon den Eindruck, das Risiko im Atomgeschäft, das immer noch ein lukratives Geschäft ist, werde sozusagen von der Bevölkerung in der Region getragen. Ich erinnere mich noch: Vor Jahren hat unser früherer Kollege Carlo Schmid in diesem Saal – er sass vis-à-vis von mir – gedonnert: «Erschiesst uns doch lieber, als ...!» Er meinte natürlich: «als endlich genug Geld nach Appenzell zu geben». Wir in Basel haben langsam einen ähnlichen Eindruck. Wir haben je nach Windrichtung das Gefühl, eine Mehrheit unserer Miteidgenossen nähme es gegen ein paar Atomsilberlinge billigend in Kauf, dass Basel und seine Einwohnerinnen und Einwohner geopfert würden. Hier können wir leider nicht gute Miene zum bösen Spiel machen. Ich weiss: Der Bundesrat hat keinen direkten Einfluss; er macht sich im internationalen Bereich durchaus stark für eine Kontrolle. Es wäre an und für sich auch die Aufgabe der beteiligten Kantone, die indirekt von diesem Geschäft profitieren, ihren Einfluss selbst geltend zu machen und dafür zu sorgen, dass dieser Pannenreaktor endlich abgeschaltet wird. Leuthard Doris, Bundesrätin: Das war jetzt ein bisschen sehr polemisch, Frau Ständerätin, und das wissen Sie auch. Es ist nicht so, dass die Kantone beteiligt sind, auch nicht indirekt, sondern es sind Gesellschaften, bei denen die Kantone Aktionäre sind. Entschuldigung, aber auch die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Basel-Stadt haben über Jahrzehnte von günstig importiertem Atomstrom profitiert. Doch! Physisch konnten Sie im Netz noch nie zwischen gutem und schlechtem Strom unterscheiden und sagen: «Strom aus Fessenheim wollen wir nicht!» Es geht da um langfristige Verträge, die unsere grossen Unternehmen auch betreffend Stromimporte abgeschlossen haben, weil wir nach wie vor auch Stromimporte benötigen. Man kann nicht von heute auf morgen all diese Bezugsrechte ändern. Auf der einen Seite tragen sie auch dazu bei, dass die Gestehungskosten und die Preise wirtschaftlicher sind, als wenn wir alles in der Schweiz produzieren. Das sind auch Fakten. Auf der anderen Seite kennen wir die Sorgen der Region wegen Fessenheim. Ich verstehe sie. Wir beobachten das zum Teil auch mit Sorge und hoffen, dass die sozialistische Regierung Frankreichs auch Wort hält: Der sozialistische Staatspräsident hat in seinen Wahlversprechen immer gesagt, 2016 sei Ende Feuer. Ich spüre davon noch nichts. Im Juni müsste man nämlich auch das Gesuch für die Ausserbetriebnahme einreichen. Die sozialistische Energie- und Umweltministerin Ségolène Royal macht genau dasselbe Spiel. Offenbar beurteilen die beiden also sowohl die Sicherheit als auch die Bedeutung von Fessenheim anders. Dort können Sie also gerne auch Ihre Kanäle nutzen, wenn Sie überzeugt sind, dass das etwas hilft, das muss man schon auch sagen. Schauen Sie, es ist auch hier bei Fessenheim primär Sache der Betreiber und der Aufsicht, die Sicherheit zu garantieren. Ich verstehe die Bemerkungen betreffend Transparenz von Herrn Janiak: Wir finden auch, dass Information elementar ist, sowohl gegenüber den Nachbarn als auch gegenüber der Öffentlichkeit. Sie wissen, dass es die Gemischte Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz gibt. Diese wird informiert, aber wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass man die Informationen relativ schnell auch für die Öffentlichkeit ins Internet setzt. Das schafft Vertrauen, respektive man kann dann überprüfen, ob die Angaben stimmen. Bei diesem Anliegen haben Sie unsere volle Unterstützung. Aber völkerrechtlich gesehen und aufgrund der bilateralen Verträge haben die französischen Behörden nichts Falsches gemacht. Und bezüglich des Ensi hat sich im Nachhinein ergeben, dass die Lagebeurteilung so war, dass man die Nationale Alarmzentrale und auch den Kanton Basel-Stadt nicht informieren musste, weil die Einschätzung fachlich offenbar richtig war. 16.3230 Conseil des Etats 292 Insofern teilen wir also die Sorge der Region um Fessenheim. Wir werden uns regelmässig für eine bessere Information einsetzen, und ich hoffe sehr, dass sowohl der französische Präsident Hollande als auch seine Energieministerin irgendwann mal nicht nur reden, sondern handeln. Und wenn Sie uns hier mit Ihren Beziehungen helfen können, bin ich sehr froh darüber. 16.3230 Interpellation Fetz Anita. Atomkonzerne in Schieflage. Die KEV oder Strategieentscheide als Ursache? Interpellation Fetz Anita. Difficultés financières des groupes nucléaires. La faute à la RPC ou à des décisions stratégiques? Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 Le président (Comte Raphaël, président): Madame Fetz est partiellement satisfaite de la réponse écrite du Conseil fédéral. Elle demande l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. Fetz Anita (S, BS): Hier handelt es sich um eine andere Interpellation. Hier geht es um die Frage, warum Atomkonzerne in der Schweiz in Schieflage sind. Hinsichtlich dieser Frage hat der Bundesrat einiges sehr befriedigend beantwortet und einiges sehr offen gelassen. Vielleicht vorab noch zur Frau Bundesrätin wegen der französischen Sozialisten und der Kernkraft: Ich kann Ihnen sagen, diese liessen sich eher abwählen, als dass sie von ihrer völlig unverständlichen Fokussierung auf die Kernkraftwerke loskämen – es ist leider so. Aber kommen wir zur Schweiz: Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen. Ich wollte ja wissen, ob das, was so herumgereicht wird, seit die AKW in der Schweiz in ökonomischer Schieflage sind, stimmt – es geistert ja so ein bisschen der Mythos herum, das habe vor allem mit der KEV zu tun. Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er in seiner Stellungnahme die Sachlage klarstellt und meinen Eindruck bestätigt, dass diese wirtschaftliche Schieflage vor allem die Folge von kapitalen Strategiefehlern auf Ebene Verwaltungsrat und Management ist. Das verwundert mich auch nicht: Ich verfolge die Atompolitik seit den Siebzigerjahren. Damals sagte man uns immer, ohne AKW würden die Lichter ausgehen. Nachher kam die Stromlücke. Aber niemand in der Führung der Energiekonzerne konnte sich offenbar eine Stromschwemme vorstellen, und entsprechend hat man sich auch ausgerichtet. Es war der Versuch, ganz dick im internationalen Geschäft mitzutun. Die Dividenden flossen damals in Millionenhöhe, und das macht offenbar etwas blind. Anders ist es nicht zu erklären, dass der damalige Axpo-Chef Heinz Karrer noch vor drei Jahren – zwei Jahre nach Fukushima – öffentlich als erste Priorität die komplette Marktöffnung forderte. Der Bundesrat spricht bezüglich dieser Fragestellung deutlich: Die Probleme der Strombranche wären wesentlich grösser, wenn das geschehen wäre. Ein zweiter Teil meiner Fragen betrifft die Zukunft. Was machen wir jetzt in dieser ökonomischen Schieflage? Da, muss ich ehrlich sagen, Frau Bundesrätin, hätte ich mir etwas mehr Klarheit gewünscht. Vielleicht sind die Strategen im Hintergrund schon am Nachdenken, und Sie können es noch nicht öffentlich sagen; ich gehe jetzt einmal davon aus. Denn im Prinzip ist klar: Heute laufen bereits die Verteilkämpfe darum, wer die allfälligen Entschädigungen und De- 31 mai 2016 fizite übernehmen muss. Das macht mir grosse Sorgen, weil im Prinzip die Gefahr extrem gross ist, dass es wieder die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen sein werden. Die AKW sind unterdessen eigentliche Cash-Burner, um es im neumodischen Managementjargon auszudrücken. Wir müssen uns einiges einfallen lassen, damit die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nicht zur Kasse gebeten werden. Es war übrigens kein Zufall, dass ich vor nicht allzu langer Zeit in diesem Rat bekanntlich die Atomausstiegs-Initiative nicht unterstützt habe. Die Basler Steuerzahler und Steuerzahlerinnen haben explizit nie auf die AKW-Strategie gesetzt und haben explizit nie AKW-Strom benutzt, auch wenn die Netze noch nicht getrennt sind – wegen eines Kantons wollte man die Netze nicht trennen. Aber wir haben immer andere Investitionen getätigt. Deshalb wollen wir um keinen Preis diese Defizite mittragen. Es wird also eine Strategie zu suchen sein, die die Übernahme der Defizite durch die Eigner vorsieht. Ein gewisses Verständnis habe ich für die AKW-Betreiber in Bezug auf die Solidarhaftung beim Entsorgungs- und beim Stilllegungsfonds. Ihnen möchte ich gerne mitgeben – ich gehe davon aus, dass Sie das im Hintergrund sowieso schon machen –, dass sie so aufgegleist werden, dass nicht den Letzten die Hunde beissen und genau jene AKW bestraft werden, die noch am ehesten wirtschaftlich arbeiten. Hier sollte man ein bisschen weiterdenken, wie man jenen AKW einen Ausstieg ermöglichen kann, die eigentlich wirtschaftlich gut gearbeitet haben und rechtzeitig begriffen haben, dass sie aussteigen müssen. Letztendlich glaube ich – mehrere meiner Fragen standen unter diesem Aspekt –, dass es wahrscheinlich klüger wäre, jetzt zu versuchen, mit den AKW-Betreibern einen Deal dazu zu machen, wie man geordnet aussteigen kann, bevor die Defizite so gross sind. Kein Mensch wird heutzutage ein AKW kaufen. Also lieber jetzt mit den Betreibern gemeinsam einen geordneten bezahlten Ausstieg formulieren, als nachher mit Haftungsfragen und unkontrollierten Belastungen der Steuerzahler zu operieren. Ich wünsche mir, dass Sie das hinter den Kulissen machen, geschätzte Frau Energieministerin, dann wäre ich schon sehr beruhigt. Eberle Roland (V, TG): Frau Fetz hat wohl heute Morgen eine Doppelration Moralin genossen: immer der Weisheit letzter Schluss, immer wissend – das ist der Eindruck, den ich gewinne. Ich bin sehr daran interessiert, dass eine Versachlichung dieser Diskussion stattfindet. Mit dem letzten Satz könnte ich mich noch einverstanden erklären, der Rest ist aber schon eine etwas einseitige Betrachtungsweise dieser ganzen Thematik. Ich erinnere an das geschäftliche und das Managementgebaren der Industriellen Werke Basel, die sich sehr wohl schon von Beginn weg in Bezug auf die schweizerische Stromerzeugungswirtschaft entsolidarisiert haben; sie können deshalb nicht einfach so reingewaschen werden. Ich beurteile das ökonomisch: Es war korrekt und im Rahmen der Möglichkeiten. Hier aber so zu tun, als wäre eine Region schlauer gewesen als alle anderen, finde ich doch etwas überheblich. Klar hat diese ganze Geschichte der Preisentwicklung auf dem Strommarkt nicht mit der schweizerischen KEV zu tun. Sie hat aber mit einer Energiewende zu tun, die insbesondere im deutschen Markt 25 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr an die KEV liefert. Dass es hier Marktverzerrungen gibt und dass international zusammen mit den geopolitischen Veränderungen Preisveränderungen der Energieträger stattfinden, ist ebenso offensichtlich. So zu tun, als wären das alles reine Managementfehler, ist äusserst oberflächlich argumentiert und wenig sachlich. Wenn Sie den ehemaligen CEO unserer Axpo, Herrn Karrer, zitieren, dann möchte ich Folgendes sagen: Er war in seiner Überlegung logisch und konsequent. Das Problem ist nur, dass die schweizerische Politik diesen zweiten Schritt nie machen wird. Was dann passieren würde, geht aus der Stellungnahme des Bundesrates auch klar hervor. Wir würden diese Grundversorgungsrenten, die heute noch möglich Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 293 sind – ich spreche von Renten –, per Handstreich oder per Gesetz ebenfalls zerstören. Und die Exposition der schweizerischen Stromwirtschaft wäre um ein Vielfaches grösser, nämlich um das Doppelte, weil bei rund der Hälfte aller Strombezüge über die Grundversorger noch ein einigermassen kostendeckender Versorgungspreis bezahlt wird. Das ist ein Teil der Wirklichkeit. Ich verzichte darauf, jetzt einen energiepolitischen Diskurs anzubringen. Man hat aber meines Erachtens auch eine Verantwortung, indem man das, was man sagt, in eine innere Logik einbettet und sich nicht nur polemisierend irgendwelche Lorbeeren verdienen will, die einem nicht zustehen. Leuthard Doris, Bundesrätin: Die Strommarktliberalisierung ist immer noch ein Ziel des Bundesrates. Sie steht auch so im Gesetz, und sie würde auch durchaus Sinn machen, denn heute bezahlen natürlich das Gewerbe, die KMU und der Konsument den Preis für die Nichtöffnung. Insofern ist das ein Schritt, der durchaus auch seine positiven Seiten hat. Aber wie Herr Eberle gesagt hat, ist jetzt der falsche Moment, weil wir mit dieser Marktsituation unsere eigene Produktion zusätzlich schwächen würden. Doch die Einbindung in Kooperationen im europäischen Kontext ist gerade aus Gründen der Versorgungssicherheit absolut richtig und spart auch sehr viel an Reservehaltung. Jetzt komme ich zu einem Teil, an dem die Kernkraft wichtige Verdienste hat: an der Reservehaltung, an der Sicherstellung der Versorgung. Das erfolgt heute durchaus noch weitgehend mit der Kernkraft. Wenn die wegfällt, brauchen wir andere Speicherlösungen oder eben die Einbindung in einen Verbund. Das ist genau das, was uns dann in den nächsten Jahren umtreiben wird. Die Branche ist durchaus auch daran interessiert, bei einer neuen Marktsituation für Lösungen bereitzustehen. Frau Ständerätin Fetz, ich bin sehr froh, dass Sie die Initiative der Grünen nicht unterstützen, weil diese dann Folgen für den Steuerzahler hätte. Nichtsdestotrotz bleiben für die Beendigung des Betriebes die betrieblichen Kosten. Da sind Aktionäre der Unternehmen selber gefordert zu entscheiden, ob sie auch bei dieser jetzt schwierigen Ausgangslage die Margen einbrechen lassen oder sogar Defizite in Kauf nehmen wollen. Sie entscheiden selber, ob man weiter investiert oder wann der geeignete Zeitpunkt zum Aufhören ist. Selbst wenn man aussteigen würde oder vorzeitig, also vor dem Ende der Betriebsdauer von fünfzig Jahren, ein Kernkraftwerk stilllegen würde, würden die Beiträge in die Fonds nach wie vor ordnungsgemäss bezahlt. Insofern hat der Bund jetzt nicht vorauseilend die Aufgabe, Misstrauen zu schüren im Stile von: «Ihr bezahlt das sicher nicht, und eure Aktionäre und die Partnerwerkstruktur können das auch nicht!» Bis anhin sind diese Kosten sichergestellt. Sie bilden sich ab in den Prämien. Und in diesem Jahr haben wir eine neue Kostenstudie, die auch wieder überprüft, ob die geschätzten Mittel, die es in den Fonds braucht, stimmen und wie die Beträge, die jährlich zu bezahlen sind, dem gerecht werden. Das wird ja auch immer wieder überprüft. Insofern, glaube ich, sind wir in einer guten Situation. Diesen Deal mit den Betreibern will ich gerade nicht! Ich habe jetzt schon auch die Nuancen bei Herrn Eberle gehört. Die Betreiber sind selber verantwortlich. Das geht den Bund jetzt wirklich nichts an. Da werden Sie mit mir eben genau keinen Deal machen: Das ist nicht Sache des Bundes, sondern Sache der Betreiber. Hier bin ich deshalb nicht bereit, zulasten des Steuerzahlers in Verhandlungen einzutreten. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3094 16.3094 Interpellation Keller-Sutter Karin. Durchbindungen im Fernverkehr. Zufall statt Planung? Interpellation Keller-Sutter Karin. Liaisons du trafic longue distance. Hasard ou planification? Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 Le président (Comte Raphaël, président): Madame KellerSutter s'est déclarée partiellement satisfaite de la réponse écrite du Conseil fédéral. Elle demande l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. Keller-Sutter Karin (RL, SG): (Pfeifen der Lautsprecheranlage) Das scheinen noch Nachwehen der gestrigen Mikrofonpanne zu sein – umso wichtiger scheint es mir, dass wir im vorliegenden Fall keine Pannen auslösen. Ich danke zunächst dem Bundesrat für die Stellungnahme zu dieser Interpellation. Der Auslöser dieses Vorstosses waren ja die Veränderungen, die sich mit dem Fahrplanwechsel 2015 ergeben haben. Dieser hat in der Ostschweiz oder, wenn man es noch etwas enger fasst, im Fürstenland und auch in Teilen des Thurgaus zu Verbesserungen, aber auch zu Verschlechterungen geführt. So ist zweifelsohne der Sprinter zwischen Zürich und St. Gallen eine klare Angebotsverbesserung und als solche zu werten. Er führt nebenbei auch zu einer schnelleren Verbindung ins Rheintal. Der Bundesrat weist denn in seiner Stellungnahme auch darauf hin, dass der Sprinter einem ausdrücklichen Wunsch des Kantons St. Gallen entspricht. Allerdings, und das ist der Wermutstropfen, darf eine solche Verbesserung nicht zulasten einer anderen, wirtschaftlich auch starken Region gehen. Es ist erfreulich, dass St. Gallen so angebunden ist, aber gerade die Region Wil ist natürlich ein wirtschaftlich starkes Zentrum, im Übrigen auch eine exportstarke Region. Es kann nicht sein, dass solche Verbesserungen letztlich auch innerkantonal dazu führen, dass eine Region sozusagen gegen die andere ausgespielt wird. Auf jeden Fall ist es im Fürstenland zu Qualitätseinbussen beim Rollmaterial gekommen, die einschneidend sind. Gerade Familien und auch behinderte Menschen werden klar benachteiligt. Ich habe aber mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat es unterstützt, dass möglichst frühzeitig eine Umstellung des Rollmaterials in dieser Region erfolgen soll. Auch erfreulich ist, dass der Bundesrat spätestens 2021 den IC im Korridor Wil, Uzwil, Flawil und Gossau wieder mit Bern durchbinden will. In der Stellungnahme des Bundesrates schimmert durch, die Durchbindung nach Basel sei ein Wunsch des Kantons St. Gallen gewesen. Das ist nicht so – die Durchbindung nach Basel dient der Direktverbindung zwischen Aarau und dem Flughafen Zürich. Ich habe Verständnis dafür, aber es ist sicherlich kein besonderer Wunsch des Kantons St. Gallen gewesen. Was ich hingegen nicht nachvollziehen kann, ist die Verknüpfung der Fernverkehrskonzession mit dem Raumkonzept. Ich erinnere daran, dass der Bund und die Kantone – also damals die KdK – beim Erlass des Raumkonzepts übereingekommen sind, dass das Raumkonzept keine verbindliche, ja schon gar keine rechtsverbindliche Planungsgrundlage darstellt und nur als Orientierungshilfe dient. Ich möchte gerne auf den zweiten Absatz Ihrer Antwort auf die erste Frage hinweisen, Frau Bundesrätin: «Die Erneuerung der Fernverkehrskonzession mit dem Fahrplanwechsel 2018 hat übergeordnet zum Ziel, den Kundennutzen zu erhöhen und das Fernverkehrsnetz langfristig auf das Raumkonzept Schweiz abzustimmen. Die konkreten Durchbindungen über die Verbindung von metropolitanen und grossstädtischen 16.3095 Conseil des Etats 294 Zentren hinaus sind nicht Gegenstand der Fernverkehrskonzession.» Hier hat die Verwaltung offensichtlich eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Das Fernverkehrsnetz muss grosse und mittlere Zentren wie ebenfalls Agglomerationen auch in Zukunft berücksichtigen. Das ist im Moment so, und es soll auch in Zukunft so sein. Das Raumkonzept könnte aus meiner Sicht dann als Planungsgrundlage akzeptiert werden, wenn es angepasst würde. Man müsste es also einerseits gesetzlich verankern. Dann müsste man es aber auch anpassen, und es müsste in einem solchen Fall gleichfalls den tatsächlichen Raumentwicklungen gerecht werden. Der Raum Ostschweiz/Bodensee müsste also dann auch zu einem Metropolitanraum werden. Dieser Raum erfüllt im Übrigen bereits heute die Kriterien betreffend Einwohnerzahl oder Pendlerströme und Internationalität, weil es sich ja um einen grenzüberschreitenden Raum handelt. In dieser Hinsicht wären die Kriterien für einen Metropolitanraum sicherlich erfüllt, und ich bin zuversichtlich, Frau Bundesrätin, dass das ARE bei einer allfälligen Neudefinition des Raumkonzeptes diesen Kriterien wird Rechnung tragen können. Ich erkläre mich deshalb teilweise befriedigt. Leuthard Doris, Bundesrätin: Des einen Freud, des anderen Leid, Frau Ständerätin: Während sich die Zusteigenden in St. Gallen über die spürbar beschleunigten Züge nach Zürich und Bern freuen, haben die Zusteigenden im Umkreise Ihres Wohnortes, in Wil und Gossau das Gefühl, sie seien benachteiligt; das verstehe ich. Wir können aber nicht alle gleichzeitig mit verbesserten Linien bedienen. Diese spürbare Beschleunigung ab St. Gallen zu erreichen war effektiv ein langjähriger Wunsch des Kantons St. Gallen und macht natürlich auch Sinn. Wie Sie gesehen haben, gibt es im Fall von Wil und Gossau keinen Leistungsabbau. Es gibt weiterhin halbstündliche Schnellzüge nach Zürich. Und ab Zürich gibt es in alle Fahrtrichtungen optimale Anschlüsse. Es ist nur ein einziger Entlastungszug pro Tag weggefallen, was eigentlich eine gute Leistung ist, und auch hier hat man sich dafür mit den Regelzügen abgestimmt. Wir respektive die SBB sind bemüht, auch beim Rollmaterialbestand die Übergangsphase zu bewältigen. Was Sie erwähnt haben, war also nicht ein Zufall, sondern es war auch mit dem vorhandenen Rollmaterial bewusst geplant. Ab Dezember 2015, das werden Sie auch gemerkt haben, war mit dem ICN, dem EC und den Doppelstockzügen eigentlich das richtige Rollmaterial im Einsatz. Der Hinweis auf das Raumkonzept ist nicht zufällig. Es ist richtig, dass es kein behördenverbindliches Instrument ist. Es zeigt aber, wie sich die Bevölkerung entwickeln wird. Wir sind im Moment mit den Kantonen und den SBB daran, zu schauen, wo die künftigen Fernverkehrshalte sind. Gemäss dem heutigen Stand ist z. B. Sisikon im Kanton Uri ein Fernverkehrshalt; das war vor zwanzig Jahren richtig, heute stimmt das nicht mehr. Insofern müssen sich natürlich auch die Fernverkehrskonzessionen an die Entwicklung gemäss Raumkonzept, das dann mit den Kantonen abgesprochen wird, anlehnen. Hier werden sich Veränderungen ergeben, weil neue Agglomerationen, neue Zentren entstanden sind. Das war eigentlich die Meinung dieses von Ihnen aus der Stellungnahme des Bundesrates zitierten Satzes. Es wird schwierig sein, das auf den Fahrplanwechsel 2018 zu erreichen. Wir sind aber daran, die Gestaltung so zu machen, dass dort, wo neu viele Menschen leben, dann auch diese Fernverkehrshalte in die Konzession einfliessen. Das ist meines Erachtens durchaus im Sinne der Kantone und wird auch befürwortet. Derjenige, der einen Fernverkehrshalt verliert, wird allerdings nie zufrieden sein. Es ist aber leider so, dass heute andere Gemeinden als ländlich und städtisch gelten, als das vor zwanzig Jahren der Fall war. Wir bemühen uns weiterhin auch hier, die Ostschweiz, die ja in den letzten Jahren mit Fabi nicht zu kurz gekommen ist, noch besser zu bedienen. 31 mai 2016 16.3095 Interpellation Rechsteiner Paul. Bahnverbindungen im Rheintal Interpellation Rechsteiner Paul. Liaisons ferroviaires dans la vallée du Rhin Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 Le président (Comte Raphaël, président): L'interpellateur s'est déclaré satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il a toutefois souhaité pouvoir exprimer sa joie de vive voix! – Ainsi décidé. Rechsteiner Paul (S, SG): Es ist tatsächlich erfreulich, wenn man sich von der Stellungnahme des Bundesrates befriedigt erklären kann, das geschieht ja nicht immer, nicht alle Tage. Wegen der Bedeutung dieser meiner Schwesterinterpellation zur Interpellation Keller-Sutter 16.3094 von vorhin möchte ich doch noch kurz auf die Gesamtzusammenhänge eingehen. In der Ostschweiz ist etwas gegangen, das ist zutreffend, aber es musste auch etwas gehen, und es ist so, dass wir noch nicht dort sind, wo wir am Schluss hinmüssen. Was die Verbindung nach St. Gallen betrifft, ist der Sprinter tatsächlich ein Fortschritt. Es geht aber darum, dafür zu sorgen, dass es auch eine Optimierung nach oben, im Fürstenland, gibt. Hier ist ja zugesichert, dass man diese Schritte für eine kommende Phase sowohl rollmaterial- wie auch verbindungsbezogen ins Auge fasst. Bezüglich der Verbindungen nach Osten insgesamt gestatte ich mir folgende generelle Feststellung im Gesamtzusammenhang, zur Feststellung, dass der Bundesrat hier in die richtige Richtung gehen will: Wir feiern morgen ja die Eröffnung des längsten Eisenbahntunnels der Welt, des grössten Bauwerks, das die Schweiz je erstellt hat – eine sehr erfreuliche Sache im Nord-Süd-Kontext. Hier muss jetzt aus aktuellem Anlass doch die Bemerkung angebracht werden, dass die schweizerische Verkehrspolitik seit je der Nord-Süd-Verbindung eine zentrale Stellung zukommen lässt. Im von Professor Jon Mathieu und anderen Autoren verfassten und eben erschienenen Buch «Geschichte der Landschaft in der Schweiz», das sehr lesenswert ist, wird dargestellt, wie in der Schweiz historische, politische und teilweise kulturelle Gründe dazu geführt haben, dass die Nord-Süd-Verbindung gegenüber der Ost-West-Verbindung, die verkehrsmässig – das sieht man, wenn man die Verkehrsvolumina anschaut – weit, weit bedeutender ist, stark überrepräsentiert ist, sodass insgesamt eine Neuorientierung ins Auge gefasst werden muss. Ich war wegen meiner langen Verweildauer in den eidgenössischen Räten bereits dabei, als die Neat beschlossen wurde. Es war eine ganz beachtliche Leistung, auch im internationalen Verhältnis, dass die Schweiz imstande war, von den politischen Beschlüssen bis zur Realisierung alles innerhalb des Plans fertigzubringen – und das nicht nur in einer entsprechenden Geschwindigkeit, sondern auch in einer entsprechenden Qualität. Das muss jetzt auch in den Kontext gesetzt werden: Als die Neat beschlossen wurde, war Europa noch ein vollkommen anderes Europa; Europa war damals noch Westeuropa. Es war unter den damaligen Bedingungen klar, dass die NordSüd-Verbindung von Holland nach Deutschland in Richtung Italien klar dominierte. Wenn Sie die europäische Verkehrsentwicklung mit den neuen grossen Transversalen betrachten – die Magistrale Paris–Budapest beispielsweise, bei der Stuttgart 21 ein Knotenpunkt ist, oder die neue mediterrane Linie von Sevilla nach Budapest, dem Mittelmeer entlang –, dann sehen Sie: Da sind Entwicklungen im Gange, die sich natürlich an den Veränderungen orientieren, die inzwischen in Europa stattgefunden haben. Man hätte sich damals, als Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 295 die Neat beschlossen wurde, eigentlich nicht vorstellen können, dass zehn mittel- und osteuropäische Länder dazukommen würden. Das hat auch verkehrspolitische Konsequenzen. In der Schweiz ist in Richtung Westen mit den TGV-Anschlüssen nach Frankreich einiges passiert, im Osten sind die Verbindungen stark unterentwickelt. Gemessen an den zukünftigen Erfordernissen sind sie weit zurückgeblieben. Man kann das Rad der Zeit nicht zurückdrehen. Die Frage der Entwicklung der Linie nach München oder weiter nach Osten ist ein altes Thema. Immerhin wird es nun aufgegleist. Die grössten Probleme liegen auf deutschem Gebiet. Die Linie hat aber grosses Potenzial. Es ist eine absurde Situation, dass eine klassisch auf die Bahn ausgerichtete Verbindung nun durch den Luftverkehr konkurrenziert wird, vor allem aber auf der Strasse durch Busverbindungen, an denen sich sogar die SBB beteiligen. Positiv an der Stellungnahme des Bundesrates ist, dass auf Schweizer Seite nun alles dafür getan wird, dass per 2021 eine um eine Stunde schnellere Verbindung Zürich–München realisiert wird. Im Moment sieht es gut aus. Es ist auch ausdrücklich zu begrüssen, dass die Verknüpfung mit den vorgesehenen Verbesserungen im Rheintal gesucht wird. Wenn möglich soll der gegenwärtig in Realisierung begriffene Ausbauschritt vorgezogen werden, damit eine Inkraftsetzung aus einer Hand erfolgen kann. Die Anbindung Richtung Süden – ich schaue dabei zu Herrn Ständerat Engler – ist ein wichtiger Teil des Potenzials dieser Linie; dass der Halbstundentakt des Rheintalexpress (REX) realisiert werden kann, setzt voraus, dass der Knoten St. Margrethen einen wichtigen Teil dieser Verbindung bildet. Das ist ambitioniert, aber es kann realisiert werden, so der politische Wille dazu vorhanden ist. Das Neat-Projekt war im Vergleich zu dieser Verbindung viel grösser und komplexer. Angesichts der zukünftigen Verkehrsverbindungen ist diese Verbindung aber von grosser Bedeutung. Es geht nun darum, Taten folgen zu lassen. Ich bedanke mich für die Antwort des Bundesrates. Leuthard Doris, Bundesrätin: Herr Ständerat, man muss natürlich ein bisschen unterscheiden: Bezüglich der Nord-SüdVerbindung lag jetzt der Fokus auf der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs. Die Ost-West-Achse, die Sie ansprechen, betrifft dann mehr oder weniger den Personenverkehr. Der Güterverkehr auf der Ost-West-Achse ist auch wichtig, aber der findet wirklich zum grossen Teil auf der Strasse statt. Dort haben wir auch Verladeterminals, die aber mehr oder weniger den Binnenverkehr und nicht den grenzüberschreitenden Verkehr betreffen. Wir haben keine Differenzen zur Forderung, dass jetzt auch in der Ostschweiz diese Projekte vorangetrieben werden sollen. Allerdings stecken wir ja alle auch in der Service-public-Diskussion. Wir planen die zweite Botschaft zu Fabi mit den nächsten Ausbauschritten bis 2025 und 2030. Eine Lehre, die man schon auch ziehen muss, ist: Wir investieren gewaltig in den nächsten zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren, und das wirkt auf die Billettpreise zurück. Wir haben immer gesagt, man müsse vorsichtig sein, weil die Investition nur das eine sei, nachher kämen die Betriebs- und Unterhaltskosten. Das merken die Bahnunternehmen massiv. Also auch dort ist eine gewisse Zurückhaltung angebracht, weil gerade die Klientel, die Gott sei Dank die Bahn benutzt, sehr preissensibel ist. Hier, glaube ich, müssen wir schon auch darauf achten, dass wir das ganze System nicht in einen solchen Perfektionismus drängen, dass dann einfach die Billettpreise so stark ansteigen, dass ein Teil der Bevölkerung findet: «Nein, dann benutze ich wieder die Strasse, weil das attraktiver und günstiger ist.» Das ist dann unsere Aufgabe mit der weiteren Vorlage zu Fabi, die Sie im nächsten Jahr vorgelegt bekommen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3096 16.3096 Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. Das ausgewogene Aufgleisen eines Jahrhundertprojekts Interpellation Vonlanthen Beat. Cargo sous terrain. La mise en place minutieuse du projet du siècle Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 Präsident (Bischofberger Ivo, erster Vizepräsident): Herr Vonlanthen ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. – Sie sind damit einverstanden. Vonlanthen Beat (C, FR): Morgen wird der längste Eisenbahntunnel der Welt eingeweiht werden. Die Schweiz ist stolz auf dieses technisch imposante Bauwerk. Der Zeitpunkt ist also günstig, jetzt den Fokus auf weitere, zukünftige ambitiöse verkehrspolitische Projekte zu legen. Auch wenn heute gemäss einer Sotomo-Studie nicht mehr die klassischen Verkehrswege, sondern Internet und Mobiltelefonie die wichtigsten Netzwerke sind, so ist das Projektkonzept Cargo sous terrain doch eine fantastische und sehr wichtige innovative Zukunftsidee, welche für die Verkehrsbewältigung der nächsten Jahrzehnte eine beispielhafte Lösung darstellt. Ich danke dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Interpellation. Mit Interesse nehme ich zur Kenntnis, dass die Landesregierung bis Ende Jahr eine Aussprache zum Projekt führen und im Hinblick auf die Umsetzung auch erste Massnahmen treffen will. Ich verstehe durchaus, dass der Bundesrat vor dieser Aussprache keine konkreten Aussagen zu den wichtigen, durch dieses Projekt tangierten Aspekten wie Raumplanung, Regionalpolitik, Verkehrspolitik, Umweltpolitik, Sicherheit und volkswirtschaftliche Auswirkungen oder auch rechtliche Rahmenbedingungen machen kann und will. Ich akzeptiere auch seinen grundsätzlichen Ansatz, der besagt, dass das ein Projekt privater Initianten ist und die ganze Dynamik und der grosse Enthusiasmus nicht im Vorhinein mit einschränkenden staatlichen Bedingungen gebremst werden sollen. Trotzdem meine ich, dass es gerade zur Aufrechterhaltung dieser Dynamik und zur Motivation der Projekteigner wichtig ist, dass der Bund, namentlich der Bundesrat, möglichst bald verlässliche Zeichen aussendet, dass er möglichst gute Rahmenbedingungen schaffen will, damit sich Cargo sous terrain rasch realisieren lässt. Das scheint mir unerlässlich zu sein, um ein allfälliges Grounding des Projekts vor dem eigentlichen Beginn des Bohrens und damit ein zweites Fiasko wie bei Swissmetro zu vermeiden. Es ist richtig, dass dieses innovative Projekt vor allem bei privaten Investoren attraktive Renditen in Aussicht stellen muss, um erfolgreich sein zu können. Die Bedürfnisse der Wirtschaft stehen daher bei der Streckenplanung und Realisierung sicher im Vordergrund. In diesem Projekt überlagern sich aber öffentliche und private Interessen. Bundesnahe Unternehmen wie Swisscom, Post und SBB sind beim Projekt ja mit federführend. Notabene: Zum Glück können diese Unternehmen Gewinne realisieren, muss ich hier mit Blick auf die Abstimmung vom nächsten Sonntag über die unsägliche Volksinitiative «pro Service public» ausrufen. Zudem bedingt die Mobilität der Zukunft eine Vernetzung aller Verkehrsträger. Der Blick sollte auf die Weiterentwicklung des Verkehrssystems als Ganzes gerichtet sein. Es macht also keinen Sinn, das Projekt Cargo sous terrain unabhängig von einem Gesamtkonzept der Mobilität in der Schweiz voranzutreiben. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist wichtig. Allerdings ist zu beachten, dass die Konzentration auf bestimmte Regio- 16.3082 Conseil des Etats 296 nen zu Wettbewerbsverzerrungen und Standortnachteilen innerhalb der Schweiz führen kann. Das gilt insbesondere für den Arc lémanique und die Westschweiz allgemein, die gemäss dem jetzigen Planungsstand nicht an das Netz angeschlossen würden oder wenn überhaupt nur mit grosser Verspätung gegenüber der Deutschschweiz. Es ist nicht Aufgabe von Cargo sous terrain, die Grundversorgung sicherzustellen. Bei einem Projekt, das aber wesentlich auch von bundesnahen Unternehmen getragen wird, sollten Standortnachteile für bestimmte Regionen und Wirtschaftsräume wenn möglich vermieden werden. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat bei der vorgesehenen Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen diese Überlegungen mitberücksichtigt, und mit Interesse werde ich die Weiterentwicklung dieses schweizerischen Vorzeigeprojekts nahe mitverfolgen. Hêche Claude (S, JU): Permettez-moi, brièvement, de poursuivre le débat lancé par l'auteur de l'interpellation. Je dois dire que, comme le relève ce dernier, la Confédération devra également vérifier les conséquences possibles sur la stratégie générale des transports et de la mobilité dans notre pays. Si, effectivement, c'est un projet novateur, qui mérite toute notre attention, je me permets d'inviter le Conseil fédéral, dans l'examen qu'il va mener, à intégrer les réflexions complémentaires suivantes: 1. Quelles sont les études entreprises dans d'autres pays et pourquoi n'ont-elles pas débouché sur des réalisations? 2. Quels seraient les avantages du système, autrement dit quelles marchandises utiliseraient plutôt Cargo sous terrain que la route? 3. Il faut être conscient que la concentration d'un nouveau trafic routier à proximité des «hubs» influencera toute l'organisation générale des transports dits à niveaux. 4. Quelles seraient les incidences des études relatives à Cargo sous terrain? Ainsi, il faudra véritablement comparer ce projet avec d'autres solutions visant des buts analogues. Präsident (Bischofberger Ivo, erster Vizepräsident): Damit ist das Geschäft erledigt. 16.3082 Interpellation Seydoux-Christe Anne. Weite, wenn nicht gar exzessive Auslegung von Artikel 30 Absatz 1bis RPV durch das Bundesamt für Raumentwicklung Interpellation Seydoux-Christe Anne. Interprétation extensive, voire excessive, de l'article 30 alinéa 1bis OAT par l'Office fédéral du développement territorial Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 Präsident (Bischofberger Ivo, erster Vizepräsident): Die Interpellantin ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Sie verlangt Diskussion. – Dem wird nicht opponiert. Seydoux-Christe Anne (C, JU): Je me suis déclarée insatisfaite de la réponse. A la base de cette interpellation, il y a trois décisions cantonales approuvant la modification de la zone à bâtir de deux communes de l'agglomération de Delémont, qui ont récemment été attaquées en justice par l'Office fédéral du développement territorial. Les recours dépo- 31 mai 2016 sés sont principalement fondés sur le non-respect de l'article 30 alinéa 1bis de l'ordonnance sur l'aménagement du territoire (OAT), qui réglemente le classement en zone à bâtir de surfaces d'assolement. Selon cette disposition, des surfaces d'assolement ne peuvent être classées en zone à bâtir que: a. lorsqu'un objectif que le canton également estime important ne peut pas être atteint judicieusement sans recourir aux surfaces d'assolement; et b. lorsqu'il peut être assuré que les surfaces sollicitées seront utilisées de manière optimale selon l'état des connaissances. On s'interroge cependant sur la compatibilité de cette disposition avec la loi sur l'aménagement du territoire, et je dois dire que la réponse du Conseil fédéral conforte cette interrogation. En effet, l'article 3 de la loi sur l'aménagement du territoire dispose que les autorités chargées de l'aménagement du territoire tiennent compte de différents principes. Parmi ces principes, il y a celui de réserver à l'agriculture suffisamment de bonnes terres cultivables, en particulier les surfaces d'assolement. Mais l'article 3 mentionne d'autres principes, tels que la répartition judicieuse des lieux d'habitation et des lieux de travail en priorité sur des sites desservis de manière appropriée par les transports publics, ou encore l'intégration des constructions dans le paysage. Par ailleurs, l'article 15 de la loi, qui fixe les conditions auxquelles une surface peut être classée en zone à bâtir, fait en particulier référence au maintien des surfaces d'assolement et à la préservation de la nature et du paysage. Mais ces deux intérêts sont aussi mentionnés parmi les buts et principes de l'aménagement du territoire. Le message du Conseil fédéral, du 20 janvier 2010, relatif à une révision partielle de la loi sur l'aménagement du territoire était à ce titre très clair: «Aucune priorité absolue ne doit ... être accordée aux deux critères cités en exemple par rapport aux autres buts et principes de l'aménagement du territoire. Dans l'intérêt de la protection des terres agricoles expressément mentionnée dans l'initiative pour le paysage, il faut simplement veiller, lors de la délimitation de zones à bâtir, à maintenir le volume minimum de surfaces d'assolement déterminé dans le plan sectoriel des surfaces d'assolement.» C'est sur la base de ce message que le peuple s'est prononcé lors de la votation de 2013. Or, on constate, à sa lecture, que la préservation des surfaces d'assolement ne devait pas l'emporter sur les autres intérêts en présence dans l'aménagement du territoire. Selon la loi sur l'aménagement de territoire, une pesée des intérêts doit ainsi toujours être effectuée entre sauvegarde des surfaces d'assolement et les autres principes concernés par la planification. En aucun cas, le législateur n'a souhaité «absolutiser» la protection des surfaces d'assolement, auquel cas une interdiction partielle ou totale de classer les surfaces d'assolement en zones à bâtir aurait dû être insérée dans la loi sur l'aménagement du territoire. Dans son état actuel, l'article 30 alinéa 1bis de l'ordonnance sur l'aménagement du territoire confère une protection absolue aux surfaces d'assolement, sans laisser place à une pesée des intérêts au cas par cas. Tout d'abord, exiger que le classement en zones à bâtir de surfaces d'assolement réponde à un objectif que le canton estime également important, selon la lettre a, est un encadrement étroit de la pesée des intérêts en présence. Dans ces conditions, un objectif d'ordre communal n'est en effet plus suffisant pour justifier un classement en zone à bâtir. On fait automatiquement primer la préservation des surfaces d'assolement sur les autres intérêts communaux en présence sans égard pour leur importance. Par conséquent, l'autorité cantonale d'approbation ne se contente plus de vérifier l'abus du pouvoir d'appréciation de la commune. Elle est appelée en réalité à se substituer à ce pouvoir d'appréciation. Or, les autorités cantonales sont en principe liées par les mesures d'aménagement émanant d'instances inférieures, conformément à l'article 2 alinéa 3 de la loi sur l'aménagement du territoire. Pourtant, en exigeant que le classement en zone à bâtir réBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 297 ponde à un objectif que le canton estime important, l'ordonnance sur l'aménagement du territoire donne à ce dernier un rôle central dans la planification locale, en opposition à l'esprit et à la lettre de la loi sur l'aménagement du territoire. Par ailleurs, s'agissant de la lettre b, elle excède clairement le mandat que le législateur a donné au Conseil fédéral pour mettre en oeuvre la loi sur l'aménagement du territoire. En effet, il n'y a plus de pesée des intérêts possible. Si les surfaces sollicitées ne sont pas utilisées de manière optimale, lesdites surfaces ne peuvent pas être classées en zone à bâtir, quels que soient par ailleurs les autres intérêts en jeu. Il y a un intérêt prépondérant – la sauvegarde des surfaces d'assolement – qui prime nécessairement tous les autres intérêts en présence. Nous sommes loin du message de 2010 qui disait qu'il n'y avait aucune priorité absolue. Cette contrariété de l'article 30 alinéa 1bis de l'ordonnance sur l'aménagement du territoire est aggravée par l'interprétation de l'Office fédéral du développement territorial qui considère qu'il est impossible d'édifier des maisons individuelles sur des terres répertoriées comme surfaces d'assolement. En d'autres termes, la pesée des intérêts, lorsqu'il s'agit d'étendre une zone de villas, est toujours en faveur de la préservation des autres surfaces d'assolement, quels que soient les autres intérêts en présence. Dans une région très attachée à l'habitat individuel comme le Jura, cela est susceptible de mener à des aberrations. En effet, un secteur manifestement adapté à l'accueil de nouveaux bâtiments, proche des arrêts des transports publics, peu attentatoire au paysage, ne peut être classé en zone à bâtir dès lors qu'il est répertorié comme surface d'assolement, alors même que l'étude des variantes a montré qu'il s'agissait du meilleur site pour le développement de l'habitat et que le quota cantonal des surfaces d'assolement était respecté. A noter en outre que lorsque le territoire communal est totalement enclavé dans les surfaces d'assolement et la forêt, il devient totalement impossible d'étendre la zone à bâtir, quand bien même le besoin est là. L'application de l'article 30 alinéa 1bis de l'ordonnance sur l'aménagement du territoire a donc pour effet de violer l'article 15 de la loi sur l'aménagement du territoire, qui exige que les zones à bâtir doivent répondre aux besoins des quinze années à venir. Cela était-il vraiment l'intention du législateur fédéral? De surcroît, il nous semble que des règles à ce point attentatoires à la propriété privée, avec exclusion absolue de l'usage futur d'un terrain, auraient dû être fixées dans une loi au sens formel, et ne pouvaient faire l'objet d'une délégation au pouvoir exécutif conformément à l'article 36 de la Constitution fédérale. A noter enfin que selon l'article 75 de la Constitution fédérale, la Confédération se contente de fixer les principes applicables en matière d'aménagement du territoire. En déterminant avec une telle précision les conditions auxquelles les surfaces d'assolement peuvent être classées en zone à bâtir, le Conseil fédéral a excédé la répartition des compétences prévue par la Constitution fédérale. En conclusion, s'il est certain qu'il convient plus que jamais de lutter pour la préservation des terres cultivables en Suisse, cela doit se faire dans le respect des principes juridiques fondamentaux que sont la légalité, la séparation des pouvoirs et le fédéralisme. Force est de constater – et je ne suis pas seule à avoir ce point de vue – que les dispositions insérées dans l'ordonnance sur l'aménagement du territoire pour la sauvegarde des surfaces d'assolement ne les respectent pas. Leuthard Doris, Bundesrätin: Die Fruchtfolgeflächen sind die besten landwirtschaftlichen Böden, die wir haben. Sie sind seit dem Sachplan 1992 geschützt, und jeder Kanton hat eine Quote, die er einhalten, die er aufrechterhalten muss. Jetzt gibt es schon heute Kantone, die den Schutz dieser Fruchtfolgeflächen verletzen. Das Parlament hat mit der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes den Grundsatz gestärkt, dass wir bei der Planung den Erhalt des Kulturlandes weiterhin als Prinzip beachten. Das Parlament hat diesen Grundsatz soAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3097 gar verstärkt, indem es gesagt hat, das gelte insbesondere auch für die Fruchtfolgeflächen. Wir haben diese Vorgabe in der Verordnung auch umgesetzt, und es findet immer noch eine Ermessensabwägung statt. Ein Kanton kann nach wie vor auch Fruchtfolgeflächen einzonen, aber nur dann, wenn aus Sicht des Kantons ein wichtiges Ziel nicht ohne die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen sinnvoll erreicht werden kann. Es bleibt also Sache des Kantons, nach anderen Möglichkeiten zu suchen und Einzonungen zu ermöglichen, aber nicht prioritär im Bereich der Fruchtfolgeflächen. Im Kanton Jura gibt es drei Fälle, bei welchen das ARE Beschwerde eingelegt hat, weil es der Meinung ist, der Kanton Jura habe hier das Gesetz verletzt. Ich äussere mich nicht zu diesen Verfahren, die vor Gericht hängig sind. Nur, letzte Woche hat das Bundesgericht einen Fall aus dem Kanton Waadt behandelt und die Haltung des ARE gestärkt. Wir haben jetzt also auch gewisse Guidelines, die aufzeigen, wie man mit Kompensationen respektive Fruchtfolgeflächen umgehen muss. Es ist ein sehr komplexes Thema, und wir haben mit den Kantonen deshalb abgemacht, dass wir dieses Thema der Fruchtfolgeflächen allgemein anschauen. Viele Kantone kommen hier an gewisse Planungsgrenzen. Auf der anderen Seite haben wir ja gerade noch eine Initiative der Bauern zur Ernährungssouveränität pendent. Darin kommt zum Ausdruck, dass ein Teil der Gesellschaft, die betroffenen Bauern, einen starken Schutz betonen und sichern möchten. Dem gegenüber steht das Anliegen von Kantonen und Gemeinden, mehr einzonen zu können und dabei auch Fruchtfolgeflächen zu beanspruchen – ein sehr diffiziles Vorhaben. Wir schauen deshalb auch Folgendes an: ob wir beim heutigen Stand der Versorgungssicherheit – darum geht es schlussendlich bei den Fruchtfolgeflächen – noch die gleiche Menge an Hektaren benötigen, ob die Zuteilung an die Kantone so noch stimmt, ob sogar gewisse Abtauschmöglichkeiten unter den Kantonen überlegt werden sollten und ob, wenn die öffentliche Hand plant, die Kompensation gleich gross ist wie dann, wenn die Planung von privater Seite erfolgt usw. Dafür haben wir, zusammen mit den Kantonen, seit Anfang dieses Jahres eine Expertengruppe. Das wird Zeit benötigen; das ist für die Zukunft. Bis dahin gilt das heutige Gesetz mit der Verordnung. Ich warte deshalb auch auf diese Bundesgerichtsurteile, damit wir hier Klarheit haben, ob die Praxis des ARE korrekt ist. 16.3097 Interpellation Hêche Claude. Entsorgung von Asbestabfällen. Ist die aktuelle Lösung zufriedenstellend? Interpellation Hêche Claude. Elimination des déchets d'amiante. Peut-on se satisfaire de la solution actuelle? Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 Le président (Comte Raphaël, président): Monsieur Hêche s'est déclaré partiellement satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il demande l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. Hêche Claude (S, JU): Je tiens tout d'abord à remercier le Conseil fédéral pour ses réponses. Je salue les nombreuses mesures déjà prises et plus particulièrement l'élaboration, par le Conseil fédéral, en collaboration avec des experts et les cantons, d'un module spécifique pour l'élimination adéquate de l'amiante. 16.3226 Conseil des Etats 298 Toutefois, dans le cadre de l'exécution de l'ordonnance sur les déchets, je ne puis m'en satisfaire. En effet, je suis sceptique face à l'optimisme qui ressort de l'avis du Conseil fédéral en réponse à mon interpellation, dans lequel il est indiqué: «La mise en décharge des déchets contenant de l'amiante ne présente aucun risque pour l'homme et pour l'environnement.» Dans le domaine, voire dans d'autres domaines, chacun sait que ce qui peut sembler vrai aujourd'hui ne le sera plus forcément demain. En déplaçant le dangereux amiante des constructions pour l'enfouir sous terre, on ne fait que reporter le risque dans le sol et dans le temps. Si je peux comprendre les logiques pratiques et financières qui ont amené à ces méthodes d'enfouissement, je suis d'avis que, en tant qu'autorité responsable, on ne saurait se satisfaire pleinement de la situation actuelle. Avec cette demi-solution, l'amiante reste en quelque sorte une «petit bombe à retardement» sous nos pieds. Il est donc important que le Conseil fédéral porte une attention particulière aux derniers développements dans ce domaine, ainsi qu'aux nouvelles connaissances, pour renforcer dès que possible le dispositif actuel et l'information des acteurs concernés. L'objectif doit être une élimination complète et définitive des fibres d'amiante. 16.3226 Interpellation Rechsteiner Paul. Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft? Interpellation Rechsteiner Paul. Bradage des centrales hydrauliques suisses? Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 Le président (Comte Raphaël, président): L'auteur de l'interpellation s'est déclaré non satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral et demande l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. Rechsteiner Paul (S, SG): Wir haben heute ja einen Tag erlebt, der schwergewichtig der Zukunft und den Problemen der Wasserkraft gewidmet war. In Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 sind jetzt besondere Unterstützungsmassnahmen wie eine Marktprämie beschlossen worden, um bei den grossen Problemen, die die Grosswasserkraftwerke haben, doch irgendwie dafür zu sorgen, dass am Schluss für diese erneuerbare Energiequelle keine nichtwiedergutzumachenden Schäden eintreten. Dabei fällt allerdings auf, dass die neuen Massnahmen, die jetzt getroffen worden sind, insgesamt hinter der problematischen Entwicklung zurückbleiben, die sich im Moment in Zusammenhang mit den Schweizer Grosswasserkraftwerken vor unseren Augen abspielt. Die Diskussion ist noch nicht auf der Höhe der Zeit. Die Probleme, die sich gegenwarts- und vor allem zukunftsbezogen stellen, sind weit, weit grösser. Sie werden in dieser Interpellation mit ein paar Fragen angesprochen. Leider sind die Antworten darauf auch nicht auf der Höhe der Fragestellungen. Ich möchte diese Einschätzung kurz begründen. Vorweg: Positiv ist, dass seit der Einreichung der Interpellation am Schluss der Frühjahrssession der Bundesrat, das muss gewürdigt werden, immerhin entschieden hat, Anfang Mai die anstehende Etappe der Strommarktliberalisierung zu stoppen und auf Eis zu legen. Das lag seit einiger Zeit in der Luft, weil dieser Schritt hin zur nächsten Etappe nicht zu rechtfertigen wäre. Aber dass der Bundesrat das jetzt auch offiziell deklariert hat und vorläufig Nein gesagt hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung und soll hier auch so gewürdigt werden. 31 mai 2016 Das Problem ist aber insgesamt, dass bei der Analyse der Probleme der Stromwirtschaft, gerade bezogen auf die Wasserkraft, der Bundesrat doch, so meine ich, nicht dort ist, wo die Probleme effektiv liegen. Wir haben es jetzt in Zusammenhang mit der Interpellation Fetz 16.3230, «Atomkonzerne in Schieflage. Die KEV oder Strategieentscheide als Ursache?», gehört. Die hier anwesende Bundesrätin hat die Strommarktliberalisierung verteidigt. Dabei ist offensichtlich, wenn man das Thema anschaut, dass die grossen Probleme der Schweizer Stromwirtschaft doch die direkte Folge der Strommarktliberalisierung für alle Verbraucher ab 100 000 Kilowattstunden sind. Erinnern wir uns: Diese Strommarktliberalisierung ist durchgeführt worden, obschon das Volk nach einem Referendum, auch vonseiten der Gewerkschaften, die Strommarktliberalisierung abgelehnt hat. Diese ist gescheitert, und nachher ist sie von den Gerichten durchgedrückt worden, letztlich durch einen Entscheid des Bundesgerichtes. Das hat dann zum Stromversorgungsgesetz geführt, weil es auf der nationalen Ebene kein Gesetz gab, das das Bundesgericht gebunden hätte. Es gab den Kompromiss, mit dem in einer ersten Etappe nur die Grossverbraucher mit einbezogen wurden, während ein Einbezug der kleinen und mittleren Unternehmen, aber vor allem auch der Haushalte erst für eine zweite Etappe vorgesehen wurde. Das war auch der Grund, weshalb dann nach der Abwägung kein Referendum mehr gegen dieses Stromversorgungsgesetz ergriffen wurde. Man kann jetzt bereits eine Bilanz ziehen. Heute haben die Unternehmen und die Werke keine Probleme – es geht ihnen gut –, die auf den Endverbrauchermarkt zählen können, die einen berechenbaren Markt bespielen können, die auf berechenbare Preise auf der Basis der Gestehungskosten zählen können. Ein Beispiel sind die Stadtwerke, ein anderes Beispiel sind die BKW. Es sind gleichzeitig die effizientesten Förderer des Umstiegs auf erneuerbare Energien. Umgekehrt befinden sich jene, welche sich im liberalisierten Markt bewegen müssen, am Rande des wirtschaftlichen Kollapses. Es kommt einem bei der Strommarktliberalisierung vor wie bei der Liberalisierung der Finanzmärkte: Jene, die aus politischen oder ideologischen Gründen die Liberalisierung bei den Finanzmärkten durchgedrückt haben, beherrschen regelmässig die Folgen von dem, was sie angerichtet haben, nicht. Am Schluss ist es dann die Allgemeinheit, die wieder eingreifen muss und ein Desaster verhindern muss. Es geht bei der Elektrizität um sehr viel. Die Elektrizität war seit Beginn der Industrialisierung die Schlüsselenergie der Wirtschaft, und sie ist es geblieben. Nichts funktioniert heute und in Zukunft ohne Strom. Ausgerechnet bei dieser Ausgangslage droht der grosse Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft. Alpiq hat ja angekündigt, die Hälfte seiner Wasserkraftanlagen zu verkaufen. Es ist zu befürchten, dass das nur der Anfang ist. Der Bundesrat sagt leider in der Stellungnahme zur Interpellation nichts anderes, als dass zum Eigentum von Energieinfrastrukturen, wenn man von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid absieht, in der heutigen Gesetzgebung keine Aussagen gemacht werden. Notfalls könne der Bund ja den Export von Wasserstrom der Bewilligungspflicht unterstellen. Wenn man so etwas liest, fragt man sich, ob von der Verwaltung, vom Bundesrat begriffen worden ist, was heute wichtigen, zentralen Teilen unserer Energieinfrastruktur droht. Ist der Bundesrat tatsächlich der Meinung, es sei egal, ob die grossen Wasserkraftanlagen in unseren Bergen schweizerisch blieben oder am Schluss einfach auf den Kapitalmärkten an irgendwen verscherbelt würden? Sind wir hier – man könnte es etwas drastisch ausdrücken – tatsächlich so weit wie Griechenland, wo der wichtigste Hafen, Piräus, jetzt den Chinesen verkauft worden ist? Die wirtschaftliche Ausgangslage war dort ganz anders, und es ist in der Not unter dem Diktat dieser Restrukturierungsprogramme geschehen. Aber hier würde es gewissermassen ohne Not geschehen. Wir konnten gestern und heute lesen: Das Energieversorgungsunternehmen Repower ist mindestens kurzfristig aus Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 299 dem Schneider. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich sind eingestiegen, UBS Fonds ist eingestiegen – wobei man sich die Frage erlauben darf, wieweit UBS noch eine schweizerische Bank ist. Aber wenn Sie beispielsweise im Portefeuille von Alpiq bei den Speicherkraftwerken nachlesen, stellen Sie fest: Ob Blenio oder Grande Dixence, die grossen Staumauern in unseren Alpen waren und sind Meisterwerke der Ingenieurkunst; sie sind, um meinen Sitznachbarn, Ständerat Français, zu zitieren, gewissermassen die Kathedralen des 20. Jahrhunderts. Sie haben unser Land geprägt wie nur wenige Bauwerke zuvor. Sie sind Teil unserer Schweizer Alpenlandschaft geworden. Sind wir in der Schweiz nun tatsächlich so weit, dass diese Errungenschaften von Jahrzehnten und die Möglichkeiten dieser grossartigen Werke, an denen Generationen gebaut haben, in einer Verantwortungslosigkeit sondergleichen, ich muss es leider so sagen, in wenigen Jahren mit Verweis auf Marktgesetze einfach verspielt werden? Der Schweiz und den betroffenen Regionen bleiben am Schluss nur die grossen Risiken. Diese gewaltigen Bauwerke sind ja immer auch Grossrisiken, die man technisch und wirtschaftlich beherrschen muss. Am Schluss bleiben uns die Risiken – alles andere ist dem Spiel der internationalen Kapitalmärkte ausgeliefert. Ich bitte hier den Bundesrat, noch einmal über die Bücher zu gehen und diese Fragen anzugehen. Wenn sich die Rahmenbedingungen fundamental ändern, muss man über die Bücher, politisch, im Parlament. Auch der Bundesrat muss über die Bücher. Können wir uns denn vorstellen, dass das, was jetzt bei diesen grossen Wasserkraftanlagen droht, auch bei der Post, bei den Autobahnen, bei der Swisscom oder bei den Bahnen möglich wäre? Diese grossen Wasserkraftanlagen gehören doch zum Service public, zur Basisinfrastruktur unseres Landes. Strom ist als Prozessenergie für unser Land unverzichtbar, und wir haben auch eine grosse Stärke in diesem Bereich. Wir haben grosse Abhängigkeiten, aber die grosse Stärke – das hat ja auch die zuständige Bundesrätin bei der Energiestrategie 2050 zum Ausdruck gebracht – ist die Wasserkraft als wichtigste erneuerbare Energie, über die wir verfügen. Wir beziehen 60 Prozent des Stroms aus der Wasserkraft, und zu dieser wie auch zum zentralen Teil davon, den Grosswasserkraftanlagen, müssen wir Sorge tragen. Dafür braucht es bei geänderten wirtschaftlichen Bedingungen klare politische Botschaften, das ist das Zentrale. Wenn die heutigen Gesetze nicht genügen, dann muss man auch entsprechend handeln. Bei der Energiestrategie 2050 haben wir jetzt diese besonderen Unterstützungen beschlossen. Man muss bei dieser Ausgangslage und wenn man schon so weit geht, hier Sondermassnahmen zu treffen, doch dafür sorgen, dass diese Grosswasserkraftanlagen jetzt nicht infolge der wirtschaftlichen Not gewisser Konzerne einfach verscherbelt werden! Es liegt in der Verantwortung des heutigen Bundesrates, aber es liegt auch in der Verantwortung des heutigen Parlamentes, dafür zu sorgen, dass nicht in wenigen Jahren Errungenschaften von Generationen leichtfertig verspielt werden, nur weil man nicht auf der Höhe der Analyse, nicht auf der Höhe der Herausforderungen und nicht auf der Höhe der nötigen Antworten ist. Es ist notwendig, diese Fragen anzugehen und sich diesen zu stellen, um hier Schaden von der Schweiz abzuwenden. Leuthard Doris, Bundesrätin: Herr Ständerat, ich muss Sie bitten, Ihre Analyse zu überprüfen. Ich finde, Sie haben jetzt eine sehr romantische Vorstellung davon, wie die Wirtschaft funktioniert. Die Schweizer Unternehmen sind weltweit einer der grössten Direktinvestoren. Wollen Sie diesen Unternehmen jetzt verbieten, in China zu investieren, sich in Deutschland oder Frankreich einzukaufen? Gemäss der Vorstellung, dass in der Schweiz alles nur schweizerisch beherrscht sein muss, funktioniert die Wirtschaft schon lange nicht mehr. Alpiq gehört heute schon zu 30 Prozent den Franzosen. Vielleicht verändert sich jetzt ein Teil des Aktionariats, indem noch andere Investoren oder Aktionäre hinzukommen. Wird Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3226 deswegen die Grande Dixence abtransportiert? Wird ein Wasserkraftwerk anders produzieren, weil sich die Aktionäre verändern? Ich glaube nicht. Der Gesetzgeber hat bis heute auch nirgends vorgeschrieben, dass die Eigentümer der Wasserkraftwerke schweizerisch sein müssen. Es ist wünschenswert, dass wir sehr viele schweizerische Investoren haben. Es ist wünschenswert, dass viele Unternehmen schweizerische Aktionäre haben und entsprechend der Bevölkerung oder den Aktionären gehören. Die Eigentümer der Wasserkraftwerke sind, wie wir wissen, grossmehrheitlich öffentlich-rechtliche Gebilde, seien es Gemeinden, seien es Kantone. Diese haben es also in der Hand, wem sie verkaufen, ob sie überhaupt verkaufen und zu welchen Bedingungen. Weder der Bund noch das Parlament kann den Eigentümern vorschreiben, was sie tun sollen, oder ihnen sagen, sie dürften Aktien dann nur an Schweizer und die Anlagen nur an schweizerische Bewerber verkaufen. Das ist ein Grundsatz der Wirtschaft, der genauso auch für die Wasserkraft usw. gilt. Die multinationalen Unternehmen sind schon lange nicht mehr schweizerisch beherrscht, trotzdem sind wir alle stolz auf die Pharma und die Banken. Es gibt eine romantische Vorstellung in Bezug auf das, was schweizerisch beherrscht ist und was nicht. Für das Stromnetz, für die strategischen Infrastrukturen haben wir eine ganz andere Konzeption. Beim Wasserkraftwerk geht es aber nicht um das Stromnetz, sondern um eine Anlage zur Stromproduktion. Ich erwarte von den Eigentümern von Alpiq auch, dass sie nicht leichtfertig an irgendwen Wasserkraftwerke verkaufen. Das ist Sache der hoffentlich verantwortungsbewussten Aktionäre, die dort zum grossen Teil wiederum Kantone sind. Ich gehe davon aus, dass sich die Kantone ihrer Verantwortung bewusst sind. Man muss dann aber auch Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger usw. eröffnen. Das kann Sache des Gesetzgebers sein, dass man Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger, insbesondere Pensionskassen, erleichtert. Diese Diskussion haben wir hier auch schon geführt; das wollte das Parlament bis anhin nicht unbedingt. Aber hier dem Bundesrat vorzuwerfen, er schätze das falsch ein, bzw. zu behaupten, er könne hier die Weichen anders stellen, finde ich schon ziemlich problematisch. Die BKW haben den Vorteil, dass sie auch Netzbetreiber sind; sie verrechnen gewisse Kosten dann einfach über das Netzentgelt. Das können andere, die nur in der Produktion sind, nicht tun; die BKW haben eine einfachere Situation. Herr Ständerat Rechsteiner, ich kann nachvollziehen, dass Sie gegen die Marktöffnung sind, aber wir haben ein bestehendes Gesetz. Gegen dieses wurde kein Referendum ergriffen, es ist in Kraft. Die Situation der Wasserkraft einzig als eine Folge der Marktöffnung darzustellen ist jetzt schon ein bisschen zu einfach. Wir haben einen Markt, eine Nachfrage und eine Produktion. Die Produktion war weit grösser als die Nachfrage. Somit ist die Situation klar, wie jetzt bei den Milchbauern: Wenn man zu viel Milch produziert, sinkt der Preis. Entsprechend ist es hier: Wenn man zu viel Strom produziert, sinkt der Preis. So ist die europäische Situation. Das hat nichts mit der Marktöffnung zu tun. Wir haben dargelegt, dass die Kohle wegen des Frackings attraktiver geworden ist. Das Wirtschaftswachstum in Europa hat zu den tiefen Preisen beigetragen, auch die viel zu tiefen Zertifikatepreise. Das hat alles gar nichts mit Marktöffnung zu tun. Die Wasserkraft stärken – das machen wir jetzt. Das hat wiederum nichts mit der Marktöffnung zu tun, nichts damit, ob jetzt ein Teil der Aktionäre Zürcher, Genfer, Franzosen, Italiener oder Deutsche sind. Wir haben ein Interesse, dass produziert wird, wir haben ein Interesse, dass das Aktionariat möglichst schweizerisch ist. Aber wenn das Parlament seine Haltung dahingehend ändern möchte, dass jetzt ich weiss nicht was alles schweizerisch geprägt sein muss, dann müssen Sie das ganze Wirtschaftsrecht umändern und neu festlegen. Wir haben in der ganzen Gesetzgebung dazu nur die Bestimmung, dass das Stromnetz eine schweizerische Beherrschung haben soll. Das haben wir sichergestellt. Alles andere wie die Frage, was an wen verkauft wird, ist 15.318 Conseil des Etats 300 31 mai 2016 heute Sache der Marktkräfte und der Eigentümer, der Aktionäre. Wir sind deshalb nicht so beunruhigt, weil wir Rückmeldungen haben, dass es auch genügend Schweizer Interessenten geben wird. Ich hoffe, die machen ein gutes Angebot, sodass auch die Wasserkraftwerke, um die es hier geht, bestmöglich im bisherigen Verteilschlüssel bleiben. Das kann weder der Bundesrat noch das Parlament beeinflussen. Wir können es als Empfehlung und Erwartung ausdrücken, und ich glaube, das ist bei Alpiq auch so angekommen. 15.318 Rechsteiner Paul (S, SG): Es ist nicht üblich, dass man nach der Bundesrätin noch spricht. Trotzdem ist es so, dass Sie ja die Strommarktliberalisierung eine gute Sache finden – ich nicht. Ich glaube, dass es auch ein Basiswissen ist, dass die Probleme der Stromwirtschaft zugleich mit der Art und Weise, wie dieser Wirtschaftszweig organisiert ist, zu tun haben. Man wird das sicher weiter diskutieren. Dass der Bundesrat jetzt die zweite Etappe richtigerweise gestoppt hat, ist ja letztlich auch eine Anerkennung dieser Tatsache. Ich meine aber doch, dass bei der fundamentalen Frage, die ich mit der Interpellation «Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?» angesprochen habe, die Beurteilung der Lage der Schweizer Stromkonzerne, auf die sich ja die erste Frage bezog, zu kurz gekommen ist. Vor zehn Jahren hätte man sich kaum vorstellen können, dass die Grosswasserkraftanlagen, dass Grande Dixence, Blenio usw. eines Tages einfach auf den Kapitalmärkten, und zwar weltweit, verscherbelt werden könnten. Es ist so: Wenn man das aus Sicht eines chinesischen Investors anschaut, sind das natürlich weit attraktivere und wichtigere Objekte als der Bürgenstock, um ein drastisches Beispiel zu nehmen. Wir stehen hier vor einer grossen Herausforderung, und ich muss den Bundesrat bitten, die Probleme hier ernst zu nehmen; sie werden die Schweiz einholen. Es kann ja sein, dass die Führung von Alpiq die Umsicht und die Weisheit hat, richtige Entscheide zu treffen. Es ist klar, es ist nicht nur der Bund gefragt, es sind auch die Aktionäre gefragt, die ja teilweise auch die öffentliche Hand sind. Sie sind auf tieferer Stufe gefragt, aber wir stehen hier vor gigantischen Herausforderungen, und diese müssen ernst genommen werden. Ständerat/Conseil des Etats 31.05.16 (Vorprüfung – Examen préalable) Leuthard Doris, Bundesrätin: Die Kraftwerke der Region St. Gallen oder wer auch immer sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und sich um den Erwerb von Wasserkraftwerken zu bewerben. Das ist im Interesse aller, aber das ist dann auch Sache der anderen Marktteilnehmer oder des Steuerzahlers oder der Kantone. Noch etwas, Herr Rechsteiner: Die Marktöffnung in diesem Bereich ist für einen grossen Teil des Werkplatzes Schweiz, den Sie sonst immer sehr prononciert vertreten, «good news». Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten in Ihrem Rheintal Industriebetriebe, die jetzt 2 bis 3 Rappen mehr pro Kilowattstunde bezahlen müssten, weil die Marktöffnung nicht Realität wäre. Das würde Arbeitsplatzabbau bedeuten! Insofern gibt es eben auch dort die Sicht der Wasserkraftwerkbetreiber und die Sicht des Werkplatzes Schweiz. Oder denken Sie auch an Herrn Zanetti und die Betriebe der Stahlindustrie, die sehr froh sind, dass sie, weil sie halt einen grossen Bedarf an Strom haben, jetzt auch profitieren können. Aus Konsumentensicht gibt es eben auch hier die sehr positive Seite für den Werkplatz. Das müssen Sie in Ihrer Beurteilung auch gewichten: ob die Marktöffnung jetzt wirklich so schlecht ist oder ob sie für viele Unternehmen nicht eben auch Arbeitsplatzerhalt beinhaltet. Le président (Comte Raphaël, président): L'objet est ainsi liquidé. Nous remercions Madame la vice-présidente de la Confédération pour sa participation à nos travaux. Nous aurons l'occasion de nous revoir demain lors de l'inauguration du tunnel de base du Saint-Gothard et nous réjouissons par avance de vivre en votre compagnie cet événement historique! Standesinitiative Neuenburg. Anerkennung und Finanzierung der Nationalstrassen Initiative cantonale Neuchâtel. Reconnaissance et financement des routes nationales Vorprüfung – Examen préalable Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La commission propose, à l'unanimité, de ne pas donner suite à l'initiative. Français Olivier (RL, VD), pour la commission: Notre commission a rencontré, le 14 avril 2016, une délégation du canton de Neuchâtel, qui a défendu l'initiative 15.318, «Reconnaissance et financement des routes nationales», qu'elle a déposée auprès de notre assemblée. Sur la forme, il s'agit bien d'une initiative, mais sur le fond il y a lieu d'admettre, comme l'ont souligné les auteurs de l'initiative et comme l'ont reconnu aussi les membres de la commission, qu'il s'agit plus d'une résolution. En effet, l'initiative cantonale charge le Parlement de tout mettre en oeuvre pour favoriser la reconnaissance de 400 kilomètres de routes nationales et d'assurer leur financement dans le cadre du projet de fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération. On comprend cette argumentation vu le projet aussi ambitieux qu'est le contournement du Locle et de la Chaux-de-Fonds. Le permis de construire est là, mais il manque le financement. On a donc une compréhension tout à fait naturelle par rapport aux demandes du Grand Conseil neuchâtelois, qui – précisons-le – étaient soutenues par tous les milieux politiques. Aussi, la commission est bien sûr convaincue de la pertinence du projet, tout comme elle est convaincue que l'intégration de l'arrêté sur le réseau de 2012 dans le projet FORTA permettra de créer un réseau routier national cohérent et équilibré sur le plan régional. Elle souligne que le projet a été fait en concertation avec les cantons, mais que nous attendons d'abord la décision du Conseil national et, par la suite, l'approbation par le peuple. Nous entendons bien sûr cette demande, mais nous estimons avoir fait notre travail. Dès lors, notre commission, unanime, est d'avis qu'il n'y a pas lieu de donner suite à l'initiative cantonale. D'ailleurs, les auteurs ont reconnu que nous avions bien travaillé – en tout cas au sein de notre conseil. Nous espérons que le Conseil national en fera de même! Berberat Didier (S, NE): Cela ne vous étonnera pas qu'un Neuchâtelois prenne la parole quelques instants sur une initiative qui vient de son canton, ce d'autant plus que l'autre représentant neuchâtelois est privé de parole durant cette année, pour des raisons institutionnelles. Je partage totalement la position de la commission de ne pas donner suite à cette initiative. A l'évidence, cette initiative avait tout son sens en octobre 2015, lorsqu'elle a été adoptée par le Grand Conseil neuchâtelois et transmise à Berne, puisqu'on ne savait pas encore exactement ce qui allait ressortir des travaux de la commission de notre conseil. Entre-temps, notre conseil – et je l'en remercie – a intégré le réseau des routes nationales au projet FORTA lors de la dernière session. Le problème est donc réglé. Le rapporteur, Monsieur Français, l'a signalé: il y a quelques turbulences au sein de la Commission des transports et des télécommunications du Conseil national; j'espère que cela va s'arranger et que le Conseil national prendra ses responsabilités et arrivera à une solution aussi satisfaisante que celle prise par Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 31. Mai 2016 301 notre conseil. En l'occurrence, je pense que le fait de ne pas donner suite est tout à fait logique puisque cette initiative est dépassée par les événements. Der Initiative wird keine Folge gegeben Il n'est pas donné suite à l'initiative Le président (Comte Raphaël, président): Nous sommes arrivés à la fin de l'ordre du jour. Je vous rappelle que demain cette salle restera désespérément vide, puisque nous serons tous au Saint-Gothard, pour fêter l'inauguration du tunnel de base. Pour mémoire, le train part à 07h40. Vous êtes invités à venir plus tôt à la gare, afin de permettre les différents contrôles de sécurité. Et vous êtes également priés de vous munir de votre badge et d'une carte d'identité, ou d'un passeport. Même si nous ne quittons pas le territoire national, des contrôles d'identité seront effectués. Nos travaux reprendront donc jeudi, à 08h15. Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr La séance est levée à 12 h 15 Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.318 16.9001 Conseil des Etats 302 2 juin 2016 Dritte Sitzung – Troisième séance 14.053 Donnerstag, 2. Juni 2016 Jeudi, 2 juin 2016 Strafregistergesetz Loi sur le casier judiciaire 08.15 h Differenzen – Divergences Ständerat/Conseil des Etats 10.06.15 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 15.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 02.06.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 14.06.16 (Differenzen – Divergences) 16.9001 Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Mitteilungen des Präsidenten Communications du président Le président (Comte Raphaël, président): Il est des moments où la fierté est un sentiment pleinement compréhensible, voire naturel. La journée d'hier en fait incontestablement partie. Le tunnel ferroviaire de base du Saint-Gothard est la preuve que même les montagnes ne peuvent séparer les hommes et que, au contraire, elles les réunissent. Ce tunnel constitue un trait d'union entre le Nord et le Sud et il est l'un des maillons essentiels du réseau de transport européen. Je crois pouvoir parler en votre nom à tous en remerciant les organisateurs des festivités d'hier: le Conseil fédéral, par le biais de l'Office fédéral des transports, les CFF et la société Alptransit, les autorités des cantons d'Uri et du Tessin ainsi que l'ensemble du peuple suisse pour le courage et l'esprit visionnaire qu'il a manifestés en acceptant de financer ce projet du siècle. Nos remerciements vont également à toutes celles et à tous ceux qui ont oeuvré à la concrétisation du tunnel du base du Saint-Gothard et qui ont transformé le rêve en réalité. Enfin, nos pensées vont à ceux qui ont payé de leur vie la réalisation de cet ouvrage. Que leurs familles et leurs proches soient assurés de notre profond respect et de notre pleine compassion. La grandeur d'un pays ne se mesure pas à sa taille, mais bel et bien à sa capacité à réaliser des projets d'envergure. En cela, la Suisse est un grand pays. Ce tunnel est un magnifique présent pour les générations actuelles, mais c'est surtout un cadeau pour les générations futures. Or, la politique n'a de noblesse que lorsqu'elle s'inscrit dans l'histoire, et la seule fierté que nous pouvons tirer de notre travail politique, c'est de savoir que les décisions que nous prenons profiteront en premier lieu à nos enfants et à nos petits-enfants. Je formule ainsi le voeu que le tunnel de base du Saint-Gothard contribue à dynamiser les échanges entre le Nord et le Sud et qu'il permette également de renforcer la cohésion nationale et les liens entre les différentes parties de la Suisse, des deux côtés des Alpes. Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem Vostra Loi fédérale sur le casier judiciaire informatique Vostra Art. 3 Bst. d Antrag der Kommission d. Strafdaten: Daten von Grundurteilen und nachträglichen Entscheiden sowie Daten über hängige Strafverfahren; Art. 3 let. d Proposition de la commission d. données pénales: les jugements, les décisions ultérieures et les procédures pénales en cours; Engler Stefan (C, GR), für die Kommission: Wir befinden uns in der Differenzbereinigung zum Strafregistergesetz. Vorweg so viel: Der Nationalrat hat sich in der für den Ständerat wichtigen Frage, ob ein Strafregister für Unternehmungen eingeführt werden soll, dem Ständerat angeschlossen und damit darauf verzichtet. Es gibt in dieser Differenzbereinigung einige Bestimmungen, bei welchen der Nationalrat gewisse Änderungen vorgenommen hat, die zum einen mit der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative zusammenhängen und zum andern weitgehend technischer Natur sind und auf die Einführung der AHV-Nummer zur Personenidentifikation zurückgehen. Zu all diesen Bestimmungen werde ich mich nicht äussern. Die Kommission hat sich diesbezüglich einstimmig der nationalrätlichen Fassung angeschlossen. Es gibt im Wesentlichen zwei Themen, über die wir sprechen müssen: zum einen über Artikel 23 auf Seite 13 der Fahne, bei dem es um die Frage geht, wie mit Einstellungsverfügungen umzugehen ist, und zum andern über den Deliktskatalog, welcher zu einem lebenslänglichen Eintrag im Strafregister führen soll. Dazu gibt es einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag aus der Kommission. Angenommen – Adopté Art. 4 Abs. 2 Bst. p; 5 Abs. 2 Bst. e; 6 Bst. e; 7 Abs. 1 Bst. d; 12 Abs. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 4 al. 2 let. p; 5 al. 2 let. e; 6 let. e; 7 al. 1 let. d; 12 al. 2, 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 17 Abs. 1 Bst. b Antrag der Kommission Streichen Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 303 Art. 17 al. 1 let. b Proposition de la commission Biffer Angenommen – Adopté Art. 18 Abs. 1 Bst. d, g; 19 Abs. 1 Bst. c Ziff. 3; 21 Abs. 1ter Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 18 al. 1 let. d, g; 19 al. 1 let. c ch. 3; 21 al. 1ter Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 23 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Engler Stefan (C, GR), für die Kommission: Bei Artikel 23 geht es um die Frage, wie mit rechtskräftigen Einstellungsverfügungen umzugehen ist. Er betrifft in erster Linie die Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaften. Hier hat sich die Kommission, ohne dass ein Minderheitsantrag vorliegt, dem Nationalrat angeschlossen. Sie hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass überall dort, wo die Untersuchungsbehörden eine Einstellungsverfügung erlassen, kein Grund besteht, diese im Strafregister einzutragen. Die Kommission hat damit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung höheres Gewicht beigemessen als dem Interesse der Strafverfolgungsbehörden, die Vorgeschichte eines Täters zu kennen. In diesem Zusammenhang haben sich in der Vorlage verschiedene Änderungen ergeben. Sie ersehen das aus Artikel 23 auf Seite 13 der Fahne. Dieser Entscheid, dem Nationalrat zu folgen und Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaften nicht mehr im Strafregister einzutragen – auch nicht in den drei besonderen Konstellationen, wie es der Bundesrat vorsah –, hat Änderungen in verschiedenen Bestimmungen zur Folge. Es geht um redaktionelle Anpassungen, die dort vorzunehmen sind. So weit zu Artikel 23. Eine abweichende Meinung in der Kommission im Sinne eines Antrages gibt es nicht; möglicherweise hält der Bundesrat aber an der ursprünglichen Fassung fest. Dann würde ich allenfalls die Gelegenheit ergreifen, die Argumentation der Kommission nochmals zu untermauern. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Auch wenn es jetzt ein bisschen aussichtslos erscheint, möchte ich Ihnen trotzdem kurz darlegen, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, in ganz seltenen Ausnahmefällen an einer Registrierung eingestellter Verfahren festzuhalten. Es geht hier um Wiederholungsfälle und vor allem auch um Einstellungsentscheide bei häuslicher Gewalt. Dies sind Ausnahmefälle, aber der Bundesrat ist der Meinung, dass es sinnvoll wäre, in solchen Fällen an einer Registrierung festzuhalten. Wie gesagt sind drei Gruppen ganz seltener Ausnahmefälle vorgesehen. Die erste Fallgruppe betrifft Einstellungen, die aufgrund einer Wiedergutmachung oder wegen schwerer Betroffenheit erfolgt sind. Bei beiden Gründen ist es eben nach dem Wortlaut des Strafgesetzbuches möglich, neben einer Einstellung auch einen Schuldspruch mit Absehen von Strafe auszusprechen. Neu sollen beide Entscheidtypen in Vostra eingetragen werden. Ob aus besagten Gründen eine Einstellung oder ein Schuldspruch mit Absehen von Strafe erfolgt, hängt aber primär vom Stand des Verfahrens ab, in dem der Entscheid gefällt wird. Staatsanwaltschaften dürfen nämlich nur eine Einstellung verfügen, Gerichte hingegen müssen nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung einen Schuldspruch mit AbseAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.053 hen von Strafe verhängen. Bei schwerer Betroffenheit oder bei Wiedergutmachung sollen also sowohl die Einstellung als auch der Schuldspruch mit Absehen von Strafe im Strafregister erfasst werden. Das ist wichtig, damit ein Richter, der erneut eine entsprechende Situation zu beurteilen hat, weiss, ob es bereits früher aus den gleichen Gründen zu einer derartigen Verfahrenserledigung gekommen ist. Ich habe es eben gesagt: Da geht es um Wiederholungsfälle. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Anliegen aus der Vernehmlassung. Dort wurde zu Recht argumentiert, dass das öffentliche Interesse an einer Bestrafung im Wiederholungsfall grösser sei. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Ich denke etwa an Verfahrenseinstellungen gegenüber einer Person, die immer wieder in Schlägereien verwickelt war, aber jeweils freiwillig eine Entschädigungszahlung an die Opfer leistete. Die untersuchende Staatsanwaltschaft muss aus Sicht des Bundesrates Kenntnis von solchen Vorkommnissen haben, um in einem neuen Verfahren die richtige Entscheidung treffen zu können. Hier kommt dann das Strafregister zum Zug. Anhand dieser Daten kann sich die Staatsanwaltschaft die Akten der früheren Verfahren besorgen und sich ein besseres Bild von der Gesamtsituation machen. Ich habe es bereits eingangs erwähnt: Es ist nicht zu leugnen, dass zwischen einer Einstellung und einem Schuldspruch mit Absehen von Strafe ein kleiner qualitativer Unterschied besteht. Bei einer Einstellung wird nämlich kein Entscheid darüber gefällt, ob die betreffende Person, die durch ihre Tat schwer betroffen ist oder eine Wiedergutmachung geleistet hat, auch tatsächlich der Täter ist. Die Registrierung von Einstellungsentscheiden würde selbstverständlich in einer eigenen Rubrik erfolgen, und sie wäre klar von den Schuldsprüchen getrennt. Sie verstösst daher nicht per se gegen die Unschuldsvermutung. Es ist absolut klar: Die Unschuldsvermutung verbietet es einer zugangsberechtigten Behörde zu sagen, die betroffene Person, deren Verfahren eingestellt worden ist, habe bereits früher entsprechende Delikte begangen. Das geht nicht, das ist absolut klar. Eine Behörde verstösst aber nicht gegen die Unschuldsvermutung, wenn sie eine frühere Einstellung berücksichtigt, indem sie auf die starken Verdachtsmomente in früheren Verfahren hinweist, welche durch die Einstellung des Verfahrens nicht beseitigt worden sind. Ich komme zum zweiten Beispiel, zur häuslichen Gewalt. Auch hier kann das Wissen um die einmal erfolgte Einstellung des Strafverfahrens zu einer anderen Gewichtung des öffentlichen Interesses an der Fortführung des Verfahrens bei einem erneuten Tatverdacht wegen häuslicher Gewalt führen. Die Registrierung solcher Einstellungen erfolgt selbstverständlich auch hier klar getrennt von den Strafurteilen. Die Registrierung von Einstellungen an sich stellt aber auch hier keinen Verstoss gegen die Unschuldsvermutung dar. Behörden, welche diese Information abrufen, haben selbstverständlich ebenfalls sorgsam darauf zu achten, dass sie nicht in Konflikt mit der Unschuldsvermutung geraten. Das waren unsere Überlegungen. Wie gesagt sind wir bei Wiederholungsfällen der Meinung, dass es in diesen ganz speziellen Ausnahmefällen sinnvoll sein kann, dass eine Registrierung in Vostra erfolgt. Ich habe es gesagt: in klar abgetrennten Registern, bei denen ganz klar berücksichtigt werden muss, dass eine Einstellung erfolgt ist. Die Unschuldsvermutung muss selbstverständlich gewahrt bleiben. Ich bitte Sie, sich das mindestens noch einmal zu überlegen. Ich weiss, dass es Ihre Kommission mit grosser Mehrheit nicht so gesehen hat. Es ist mir aber doch sehr wichtig, dass Sie hören, welches unsere Überlegungen waren und dass wir der Meinung sind, in diesen ganz spezifischen Ausnahmefällen könnte es sinnvoll sein, auch bei eingestellten Verfahren eine Registrierung vorzusehen. Engler Stefan (C, GR), für die Kommission: Die Kommission für Rechtsfragen hat die Würdigung anders vorgenommen, eine Würdigung, die sich im Spannungsfeld zwischen dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung und dem 14.053 Conseil des Etats 304 Interesse der Strafverfolgung, die Vorgeschichte eines späteren Täters zu kennen, bewegt. Die Kommission hat sich eingehend mit der Frage auseinandergesetzt und teilt die Auffassung nicht, dass es sich um einen kleinen qualitativen Unterschied handelt, ob der Staatsanwalt ein Verfahren einstellt oder ob es zu einer Verurteilung durch ein Gericht kommt, bei der aber von einer Bestrafung Umgang genommen wird. Nach Auffassung der Kommission handelt es sich im Gegenteil um einen sehr erheblichen Unterschied. Er liegt vor allem darin, dass ein Betroffener, der von einer Einstellung des Verfahrens des Staatsanwaltes «profitiert», gar keine Möglichkeit hat, die Einleitung des Strafverfahrens überhaupt infrage zu stellen. Insoweit hat er weniger Möglichkeiten, als wenn er durch ein Gericht verurteilt worden wäre, selbst wenn von einer Bestrafung Umgang genommen worden wäre. Herr Kollege Jositsch hat in der Kommission ein an und für sich eindrückliches Beispiel zur Frage genannt, was das bedeuten würde, wenn auch eine Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes im Falle von häuslicher Gewalt eingetragen würde: Eine Frau ruft bei der Polizei an und sagt, ihr Mann schlage sie. Die Polizei kommt, und der Mann muss die Wohnung verlassen. Das Verfahren wird dann aber nach sechs Monaten zuerst sistiert und schliesslich eingestellt. Diese Einstellung würde jetzt eingetragen, obwohl überhaupt kein Schuldspruch vorliegt und obwohl der Betroffene keine Möglichkeit gehabt hat, selbst die Anhandnahme der Untersuchung zu bestreiten. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Unschuldsvermutung überwiegen muss. Allenfalls müssten die Staatsanwälte solche Verfahren an die Gerichte weiterleiten und von den Gerichten ein Urteil erwirken lassen, statt die Einstellung selber vorzunehmen. Summa summarum ist die Kommission also dem Nationalrat gefolgt. Ich möchte Sie bitten, sich auch hier dem Nationalrat anzuschliessen. Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose de maintenir l'article 23. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Kommission ... 40 Stimmen Für den Antrag des Bundesrates ... 1 Stimme (0 Enthaltungen) Art. 24 Antrag der Kommission Titel ... Entscheiden und Urteilsmeldeformularen Abs. 1 Von Grundurteilen (Art. 19) nach nachträglichen Entscheiden (Art. 22), die in der Schweiz gegen ... Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 24 Proposition de la commission Titre ... ultérieures et des formulaires de communication de jugement Al. 1 ... (art. 19) et des décisions ultérieures (art. 22) rendus en Suisse à l'encontre ... Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 25 Abs. 1 Bst. f Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates 2 juin 2016 Art. 25 al. 1 let. f Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 32 Abs. 2 Antrag der Mehrheit Bst. c Festhalten Bst. m, n Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag der Minderheit (Jositsch, Minder) Bst. c Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 32 al. 2 Proposition de la majorité Let. c Maintenir Let. m, n Adhérer à la décision du Conseil national Proposition de la minorité (Jositsch, Minder) Let. c Adhérer à la décision du Conseil national Engler Stefan (C, GR), für die Kommission: Hier handelt es sich um die einzige Bestimmung, zu der ein Mehrheitsantrag und ein Minderheitsantrag vorliegen. Es geht um den Umfang des Deliktskatalogs, bei welchem ein lebenslänglicher Eintrag ins Strafregister erfolgen muss. Eine Mehrheit schliesst sich dem Konzept des Bundesrates an, einem Konzept, das bei schweren Delikten einen solchen lebenslänglichen Eintrag bereits vorsieht. Eine Minderheit möchte wie der Nationalrat, dass zusätzlich bei besonders schweren Delikten, ohne dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausgesprochen werden muss, Urteile erst mit dem Tod des Täters entfernt werden. Vorstrafen sind für verschiedene Entscheidungen der Strafjustizbehörden wichtig. Es geht um die Beurteilung des Vorlebens des Täters, was für die Strafzumessung, aber auch für die Prognosestellung relevant ist. Entsprechend hat der Bundesrat im neuen Strafregistergesetz das geltende Recht dahingehend überprüft, ob die Dauer des Eintrags angemessen ist, und entsprechende Anpassungen gegenüber dem geltenden Recht vorgenommen. Dabei hat sich der Bundesrat darauf ausgerichtet, dass für die Dauer des Eintrags im Strafregister das Prinzip der Verhältnismässigkeit gewahrt wird und entsprechend prioritär auf die Schwere einer Strafe abgestellt werden soll. Für die Minderheit, deren Antrag dann von Kollege Jositsch erläutert wird, und auch für den Nationalrat geht das zu wenig weit. Die Minderheit hat den Katalog erweitert und gewisse Delikte, die als besonders schwer beurteilt werden, hinzugefügt. Ich möchte vorschlagen, dass der Sprecher der Minderheit jetzt seinen Antrag vorstellen kann, und werde allenfalls noch darauf reagieren. Jositsch Daniel (S, ZH): Das Strafregister ist grundsätzlich ein heikles Instrument, weil es über die Verbüssung der Strafe hinaus Wirkung entfaltet. Das heisst: Obwohl der Täter eine Strafe verbüsst hat, ist eine Strafe noch im Strafregister eingetragen. Wir befinden uns hier in einem Spannungsbereich. Einerseits haben die Strafverfolgung und die Öffentlichkeit ein Interesse zu wissen, was im Vorleben einer Person, die verurteilt worden ist, passiert ist. Auf der anderen Seite stehen die Interessen des Betroffenen, sein Strafregister gewissermassen nicht unbeschränkt hinter sich herziehen zu müssen. Hier zu legiferieren – und das tun wir – ist Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 305 eine sensible Sache, die man mit viel Augenmass vornehmen muss. Ursprünglich war es so, dass Einträge, die aus dem Strafregister gelöscht wurden, für Strafverfolgungsbehörden weiterhin ersichtlich waren. Dies hatte zur Folge, dass man Menschen, die vor dem Richter erscheinen mussten, Bagatelldelikte vorwarf, die Jahrzehnte zurücklagen. Diesen Missstand wollte man mit der Revision von 2007 zu Recht beheben. Man wollte es neu machen. Wie es häufig passiert, schlug dann das Pendel in die andere Richtung aus. Man sagte: Wenn etwas gelöscht wird, wird gleich alles physisch gelöscht. In Artikel 369 Absätze 7 und 8 StGB wurde festgehalten: «Nach der Entfernung darf die Eintragung nicht mehr rekonstruierbar sein. Das entfernte Urteil darf dem Betroffenen nicht mehr entgegengehalten werden. Die Strafregisterdaten sind nicht zu archivieren.» Das hatte zur Konsequenz, dass, wenn diese Leute eine gewisse Zeit nach der Löschung eines Urteils wieder vor dem Richter erschienen, dieser den Eindruck hatte, es handle sich um eine Person, die im Vorleben überhaupt noch nie straffällig geworden sei. Das ist bei schweren Delikten natürlich stossend. Das heisst, die jetzige Revision, also die Schaffung des Strafregistergesetzes, hat im Wesentlichen auch zum Ziel, das Pendel wieder in die Mitte zu bringen; wir brauchen hier einen vernünftigen Kompromiss. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen, und er hat gesagt: Ja, gewisse Delikte sollen für den Rest des Lebens im Strafregister ersichtlich sein. Er hat das in Artikel 32 Absatz 2 Litera c von der Höhe der Strafe abhängig gemacht: Wenn jemand zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wird, dann soll das für den Rest des Lebens im Strafregister ersichtlich sein. Nun muss man wissen: Es sind ganz wenige Delikte, bei denen das überhaupt infrage kommt. Es sind, wenn ich das richtig gesehen habe, drei: Mord, qualifizierte Geiselnahme und Völkermord. Das letzte Delikt können Sie in der Praxis vergessen. Es handelt sich also um Mord und qualifizierte Geiselnahme. Es kommt dazu, dass bei diesen Delikten das entsprechende Urteil ausgefällt werden muss. Es wird ja nicht jeder, der wegen Mordes verurteilt wird, zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das bedeutet, dass die Version Bundesrat sehr selten zum Tragen kommen wird. Die meisten Gewalt- und alle Sexualdelikte wären davon nicht betroffen, und bei den schwersten Delikten wären es eben auch nur jene mit dem Höchsturteil. Da muss man sich auch die Frage stellen: Ist ausgerechnet die lebenslängliche Freiheitsstrafe diejenige, bei der wir einen Strafregistereintrag bis zum Tod brauchen? Nicht, dass jeder, der zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wird, sich auch lebenslänglich im Strafvollzug befände – aber es sind doch diejenigen Leute, die sich sehr lange im Strafvollzug befinden. Und im Strafvollzug selber brauchen wir dieses Instrument eigentlich nicht. Zum Antrag der Minderheit, der die Version des Nationalrates mitträgt, muss ich quasi meine Interessenbindung bekanntgeben: In meinem früheren Leben im Nationalrat war ich Mitautor dieser Version; ich bin da also nicht ganz unbeteiligt. Diese Minderheit respektive der Nationalrat sieht hier eine Ausweitung des Deliktskatalogs vor, wie es der Kommissionsberichterstatter ausgeführt hat, und zwar einerseits auf schwere Gewaltdelikte, andererseits auf Sexualdelikte. Es geht darum, dass die schweren Gewaltdelikte aufgrund ihrer Schwere erfasst werden sollen. Sie sollen sichtbar sein, weil es eben schwere Delikte sind und man sagt: Bei diesen Delikten soll für den Richter, unabhängig von der Höhe der Strafe, erkennbar sein, dass jemand schon einmal ein solches Delikt begangen hat. Es geht dabei um vorsätzliche Tötung, Mord, schwere Körperverletzung, qualifizierten Raub – nicht um einfachen Raub, sondern um Raub, bei dem Lebensgefahr besteht, weil eine schwere Körperverletzung mitverübt wird. Es geht weiter um qualifizierten Menschenhandel bei minderjährigen Opfern und Gewerbsmässigkeit, um qualifizierte Geiselnahme – ich lese das jetzt nicht alles vor. Das ist die erste Kategorie von Delikten, um die es hier geht. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.053 Die zweite Kategorie sind Sexualdelikte, und zwar insbesondere Delikte, bei denen man sagt: Die Strafe mag vielleicht im konkreten Fall nicht so hoch sein, aber bei den Sexualdelikten geht es eben häufig um Täter, bei denen eine hohe Rückfallgefahr besteht. Denken Sie an pädosexuelle Straftäter – nicht dass wir hier auf die Populismusschiene gehen müssen, aber wir müssen einfach anerkennen, dass ein kernpädosexueller Straftäter eine Prädisposition hat, die sich nicht therapieren lässt. Das heisst, ein Pädosexueller kann zwar in Zukunft nicht mehr straffällig werden – das ist das Ziel, das man verfolgen muss –, aber er hat eine grundsätzlich höhere Prädisposition, rückfällig zu werden. Deshalb besteht auch ein hohes Interesse daran, dass erkennbar ist, dass wir es hier, trotz einer nicht so hohen Strafe, mit einem vorbestraften Täter zu tun haben. Das heisst, der Katalog, den die Minderheit vorschlägt, orientiert sich einerseits an der Schwere des Delikts und andererseits an der Bedeutung, die es hat, dass erkennbar ist, dass ein Täter rückfällig geworden ist. Was auch wichtig ist: Das Strafregistergesetz sieht vor, dass ein Strafregistereintrag je nachdem von mehr oder von weniger Personen respektive Institutionen eingesehen werden kann. Der Minderheitsantrag möchte die Einsicht bei diesen Delikten nur für Strafverfolgungsbehörden vorsehen. Nur die Strafverfolgungsbehörden, das heisst die Strafgerichte plus die Leute, die damit zu tun haben, sollen bis zum Tod der betreffenden Person erkennen können, dass diese vorbestraft ist. Es geht also nicht darum, dass das gegen aussen sichtbar wird, sondern es ist nur für die Strafverfolgungsbehörden, die das richtigerweise erkennen müssen. Es geht nicht darum, dass wir uns hier vor der öffentlichen Meinung hertreiben lassen. Davon möchte ich mich ganz klar distanzieren. Sie wissen aber, wie das ist: Wenn sich in einem Fall herausstellt, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht erkennen konnten, dass ein Täter vorbestraft war, versteht niemand in der Öffentlichkeit, dass man solche Delikte löscht. Deswegen möchte die Minderheit hier weiter gehen als der Bundesrat, aber trotzdem noch ein vernünftiges Mass wahren. Man kann einwenden, dass dieser Deliktskatalog bzw. dieser Eintrag nur ganz selten überhaupt eine Rolle spielt, denn diese Täter sind ja häufig sehr lange im Strafvollzug, und auch in der Version des Bundesrates sind diese Taten noch sehr lange eingetragen. Das ist richtig. Natürlich handelt es sich um wenige Fälle, um wenige extreme Fälle. Genau bei diesen extremen Fällen ist es eben wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis davon hat, was sich im Vorleben eines Täters abgespielt hat. Dieser Antrag – das war ein Novum im Nationalrat – wurde gemeinsam von Vertretern der SP, der SVP, der CVP, der GLP und der BDP eingereicht. Man wollte eine breite Allianz für einen vernünftigen Kompromiss finden: Das war dieser Kompromiss. Ich beantrage Ihnen deshalb, die Minderheit zu unterstützen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel für die Konsequenz, die es hat, wenn die Minderheit nicht unterstützt wird und die Mehrheit obsiegt: Wenn ein pädosexueller Täter im Alter von 25 Jahren, für diesen Fall ein realistisches Alter, ein Kind vergewaltigt und zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren – das ist eine realistische Strafe – verurteilt wird, dann wird das Urteil gelöscht, wenn der Täter 45 Jahre alt ist. Wenn er also nachher wieder delinquiert, dann steht ein Mann vor dem Richter, der in den Augen des Richters vorher nie delinquiert hat. Der Richter hat also das Gefühl, er habe es mit einem Ersttäter zu tun. Das ist auf der einen Seite nicht richtig, um den Täter richtig zu beurteilen, und auf der anderen Seite auch nicht richtig, wenn beispielsweise entschieden werden muss, ob man ihn in Untersuchungshaft versetzt, ob Gefahr für die Öffentlichkeit besteht usw. Noch ein Satz: Das Strafregister ist kein Teil der Strafe. Es geht nicht darum, den Täter zu bestrafen. Es geht darum, sich die Frage zu stellen, wann für die Strafverfolgungsbehörde – und ich betone noch einmal, in diesem Fall nur für die Strafverfolgungsbehörde – erkennbar sein muss, dass 14.053 Conseil des Etats 306 ein Täter bereits einmal einschlägig delinquiert hat. Alleine diese Frage müssen wir uns stellen. Deshalb beantrage ich Ihnen, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen. Minder Thomas (V, SH): Es gibt ein Killerargument im wahrsten Sinne des Wortes: Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann wissen der Richter oder die Strafverfolgungsbehörde, der Gutachter oder Psychiater unter Umständen bei einem Wiederholungstäter nicht, ob sie einen Killer vor sich haben. Denn sein Eintrag wurde womöglich in Vostra bereits wieder gelöscht und ist somit nicht mehr sichtbar. Wenn ein Mörder nicht lebenslänglich bekommt, so wird seine Straftat bzw. sein Eintrag gelöscht, und der Richter erkennt bei einem Folgedelikt nicht oder nur schwerlich, ob er einen Ersttäter oder einen Wiederholungstäter bestrafen muss. Die nun von der Minderheit übernommene nationalrätliche Lösung ist schlicht besser als jene des Bundesrates. Sie ist bereits ein Kompromiss, welcher verlangt, dass wenigstens – wir haben es gehört – bei den schwersten Gewalt- und Sexualstraftaten und natürlich den Tötungsdelikten ein lebenslänglicher Strafregistereintrag vorzusehen sei. Beim indirekten Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative haben wir diesen Mechanismus schon einmal diskutiert: Dort definierte man eine Streichung des Eintrags nach zehn Jahren. Bei pädophilen Sexualstraftätern ist dies geradezu ein Witz, denn es ist anerkannt, dass Pädophile durch eine hohe Rückfallquote auffallen. Nun möchte die Minderheit diesen Mechanismus auch auf andere schlimme Straftaten ausweiten. Wir sind in der Differenzbereinigung, und da gilt es, Differenzen ab- und nicht aufzubauen. Wir haben hier eine nicht allzu grosse Divergenz. Bauen wir sie also ab, und schliessen wir uns dem Nationalrat an! Werte Frau Bundesrätin, Sie unterstützen – das nehme ich vorweg – bekanntlich noch immer die Position der Mehrheit. Sie werden wohl argumentieren, dass auch Straftäter, die schwere Delikte begangen haben, ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Vergessen haben. Ich teile diese Haltung nicht. Leider ist es eine Tatsache, dass in den letzten zehn Jahren nur gerade 24 Personen, also zwei bis drei pro Jahr, zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Morde und andere schwere Straftaten gibt es jährlich und bekanntlich in einer viel grösseren Anzahl. Allein schon diese Tatsache ist selbsterklärend und Indiz genug, warum man bei diesem Artikel der Minderheit folgen sollte. Keller-Sutter Karin (RL, SG): Ich unterstütze, gestützt auf mein Vorleben als Justizdirektorin – um in der Terminologie des Sachverhalts zu bleiben –, die Minderheit Jositsch. Was er hier vorgetragen hat, ist ein wichtiges Anliegen der Staatsanwaltschaften und auch der Strafgerichte. Ich habe es in der Praxis mehrfach erlebt, dass die Staatsanwälte bei einer Einvernahme nicht wussten, mit wem sie es zu tun hatten, dass die Strafrichter bei einem Prozess nicht wussten, mit wem sie es zu tun hatten. Das hat mit der Unschuldsvermutung nichts zu tun. Es geht nicht darum, ein Urteil zu kumulieren, sondern es geht darum, das strafrechtliche Vorleben des Täters entsprechend zu würdigen. Ich habe gestern nochmals mit dem Ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen Rücksprache genommen. Er hat mir auch noch einmal versichert, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft hier der Antrag der Minderheit, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, in jedem Fall Sinn macht. Ich weiss aus meiner praktischen Tätigkeit, dass beispielsweise die Staatsanwaltschaft gerade bei Einvernahmen nicht weiss, dass sie es vielleicht mit einem Mehrfachtäter, mit einem gemeingefährlichen Täter zu tun hat. Gemeingefährliche Täter haben ja gerade das Merkmal, dass sie verschiedene Delikte begehen, auch Delikte verschiedener Schwere. Das heisst also, dass Sie vielleicht eine Person vor sich haben, die einen Einbruchdiebstahl oder, ich sage jetzt einmal, ein etwas geringfügigeres Delikt begangen hat; Sie wissen aber nicht, dass diese Person vielleicht schon einmal 2 juin 2016 ein Sexualdelikt begangen hat. Wenn es darum geht, die Gefährdung der Öffentlichkeit einzuschätzen, dann ist es eben auch wichtig – wenn die Anordnung von Untersuchungshaft in der eigenen Kompetenz der Staatsanwaltschaft liegt oder wenn sie beim Zwangsmassnahmengericht beantragt werden muss –, dass man weiss, welcher Tätertyp hier vorliegt, mit wem man konfrontiert ist. Ausserdem muss man sagen – das ist doch die Erfahrung der vergangenen Jahre –, dass Sie es gerade bei Delikten des Typs, die in diesem Deliktskatalog aufgeführt werden, mit immer jüngeren Tätern zu tun haben. Ich anerkenne, dass der Bundesrat hier mit Vostra einen wichtigen Schritt macht, indem mindestens jetzt einmal diese Fristen erhöht werden. Aber ich finde, er ist auf halbem Weg stehen geblieben. Wir haben das Beispiel gehört, das Kollege Jositsch gebracht hat, ich kann das nur unterstützen: Es ging um einen pädosexuellen Täter, relativ jung, der dann mit etwa 45 Jahren oder so wieder im Spiel ist, ich sage es einmal so. Er kann dann wieder weitere Delikte begehen, und niemand weiss von seinem Vorleben. Es macht also durchaus Sinn, und es ist im Sinne auch der öffentlichen Sicherheit und im Sinne auch der Qualität der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Strafgerichte, wenn das Vorleben in Sachen Gewalt- und Sexualdelikte wirklich eingetragen bleibt. Das ist keine Beeinträchtigung für eine Person, solange die Öffentlichkeit oder eben auch ein Arbeitgeber oder andere Kreise nichts davon erfahren. Aber bei der Beurteilung der Gefährlichkeit eines Täters ist das matchentscheidend. Bischof Pirmin (C, SO): Ich bitte Sie ebenfalls, der Minderheit Jositsch zu folgen. Wir sprechen hier nicht von theoretischen Fällen. Wir hatten laut Auskunft unseres Obergerichtes in unserem Kanton zweimal die Situation, dass die Gerichte – im einen Fall das erstinstanzliche, im anderen Fall das zweitinstanzliche Gericht – sogar von den Vortaten eines Pädosexuellen bzw. im anderen Fall eines Gewalttäters Kenntnis hatten. Aber weil die Taten nach damaliger Terminologie gelöscht – heute würde man «entfernt» sagen – waren, durfte das Gericht diese Fakten nicht mehr berücksichtigen, obwohl es sie kannte. Das geht also noch weiter als bei Fällen, in denen das Gericht die entsprechenden Vortaten nicht kennt. Die Begründungen betreffend Dauerdelikte, namentlich im Bereich von pädosexuellen Tätern, sind vorhin gebracht worden. Es gibt aber auch Berufsverbrecher. Der Killer zum Beispiel ist ein Mensch, der gegen Geld jeden Menschen umbringt, wenn Sie ihm den Auftrag dazu geben und genügend Geld dafür zahlen. Das sind Menschen, die sich an sich nicht abschrecken lassen und bei denen eben wichtig ist, dass die Richterin oder der Staatsanwalt im Zeitpunkt des Urteils von ihren Vortaten Kenntnis haben – zumindest Kenntnis haben! Die Entfernung des Eintrags würde ja dazu führen, dass das Einsichtsrecht dann fehlt. Der Antrag der Minderheit, wie ich ihn auch nach den Äusserungen von Kollege Jositsch verstehe, führt dazu, dass ein entsprechendes Einsichtsrecht ja nur für die richterlichen Behörden und die Staatsanwaltschaften besteht, nicht aber für die Öffentlichkeit oder beispielsweise für einen Arbeitgeber oder Ähnliches. Das scheint mir auch der richtige Weg zu sein. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen. Cramer Robert (G, GE): Je n'imaginais que nous aurions un tel débat puisqu'en commission nous avons rejeté cette proposition presque à l'unanimité. Vu l'ampleur prise par le débat, il est utile de rappeler plusieurs choses. D'abord, il faut beaucoup se méfier des cas particuliers lorsqu'on légifère et en revenir aux principes. En l'occurrence, les principes, c'est que nous vivons dans une société libérale et non pas dans un régime totalitaire. Nous vivons dans un régime où la règle, c'est la liberté et celle-ci s'accompagne d'un certain nombre de risques. La liberté implique que, lorsque quelqu'un se comporte mal, entrave le bon fonctionnement de la collectivité, il est puni, mais qu'il Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 307 n'est pas puni avant mais après. Ce sont là les principes de la société libérale, et nous ne devons pas sacrifier ces principes à cause de quelques cas particuliers. De quoi parle-t-on aujourd'hui? Sur quoi le débat a-t-il porté? On nous a dit qu'un certain nombre d'infractions étaient très graves et on a beaucoup insisté sur les infractions à caractère sexuel. Assurément, ces infractions sont graves. C'est précisément parce qu'elles sont graves qu'elles sont très sévèrement punies, à juste titre, par notre Code pénal. C'est parce que ces infractions sont graves que lorsque leurs auteurs sont arrêtés, ils sont ensuite jugés et condamnés, et que le Code pénal prévoit qu'ils peuvent être condamnés à de longues peines de prison. Notre Code pénal prévoit également qu'après la punition de ces auteurs, il subsiste une trace de cette infraction pendant un certain temps. Quand l'infraction est grave, cette trace subsiste pendant très longtemps. Mais une fois que le délai est passé, une fois que le délai que l'on a estimé juste de fixer – qu'il soit de trois ans, qu'il soit de cinq ans, qu'il soit de vingt ans pour les infractions graves –, est passé, celui qui a commis une infraction a droit à l'oubli. On estime que, vingt ans après avoir commis une infraction, après avoir passé de nombreuses années en prison, c'est d'une autre personne dont on parle, qui a le droit de remettre les compteurs à zéro. C'est cela la notion même du casier judiciaire et c'est à cela que l'on est en train de s'opposer avec cette proposition de minorité. On supprime l'idée qu'un casier judiciaire puisse impliquer que l'infraction soit radiée à un moment donné, parce que son auteur a fait la preuve qu'il avait laissé son passé derrière lui. Il peut arriver qu'un auteur, bien des années plus tard – vingt ans, vingt-cinq ans – récidive, comme l'a dit Monsieur Jositsch. Même si cela n'arrive pas en principe vingt-cinq ans après l'infraction, cela peut toutefois se produire. Si cette personne est arrêtée, elle sera jugée. Si elle est arrêtée et si les autorités de jugement font leur travail, il y aura une enquête de personnalité. On ira chercher dans le passé de ces personnes, même s'agissant de celles qui comparaissent pour la première fois devant les tribunaux. On s'intéressera à leur histoire; elles seront amenées à dire quel a été leur parcours – et plus l'infraction sera grave, plus on s'intéressera à leur histoire. Dans ce cas, les infractions que ces personnes auraient pu commettre dans le passé referont très probablement surface, pas par le biais d'une inscription au casier judiciaire, mais au travers d'une enquête de personnalité. Et il est juste qu'il en soit ainsi, comme il est juste que, lorsque vingt ou vingt-cinq ans ont passé, l'attention policière ne se porte pas immédiatement, lorsqu'une infraction est commise quelque part, sur celui qui, un jour, a fauté et a été puni vingt ans auparavant. Ce n'est pas de cette manière que notre société fonctionne! Je le répète: nous nous enorgueillissons de vivre dans une société libérale; eh bien, cela implique aussi de laisser les individus vivre leur vie, sans qu'un soupçon permanent se porte sur eux. C'est là une partie des raisons pour lesquelles une large majorité de la commission a estimé qu'il ne fallait pas soutenir la proposition de la minorité. Engler Stefan (C, GR), für die Kommission: Kollege Cramer hat jetzt auch die mehr rechtspolitischen Überlegungen ausgeführt, welche die Kommissionsmehrheit bewogen haben, an der ursprünglichen Fassung des Bundesrates und auch an der ursprünglichen Fassung des Ständerates festzuhalten. In der ursprünglichen Fassung des Ständerates bzw. in der bundesrätlichen Fassung wurde ja gerade der Vorstoss 14.3209 von Kollege Bischof, welcher die ganze Problematik des Vergessengehens auf den Tisch gebracht hat, umgesetzt. Wenn Sie Artikel 32 lesen, sehen Sie den differenzierten Katalog von Delikten, bei denen die Dauer des Eintrages gegenüber dem geltenden Recht wesentlich verlängert wurde. Der Unterschied zwischen der Auffassung des Nationalrates und der Minderheit einerseits und der Auffassung des Bundesrates andererseits liegt im konzeptionellen Ansatz. Währenddem der Bundesrat streng die Schwere des Delikts Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.053 zum Ausgangspunkt nimmt, um die Dauer der Eintragung zu begründen, weicht das Konzept Jositsch insoweit davon ab, als er nicht nur die Schwere des Delikts, sondern auch die Rückfallgefahr bei einem Täter und einer spezifischen Tat in die Beurteilung mit einbezieht, ob ein Recht auf Vergessen besteht oder nicht. Beide, so habe ich es gehört, wollen der Verhältnismässigkeit verpflichtet sein; bei beiden habe ich gehört, dass man das mit Augenmass tun müsse. Entsprechend ist die Auswahl der Delikte, die in der nationalrätlichen Fassung getroffen wurde, vielleicht etwas willkürlich. Man könnte sich also möglicherweise auf den Standpunkt stellen, dass es noch andere Delikte gäbe, bei denen eine Neigung des Täters zu einer erhöhten Rückfallgefahr führt; das entsprechende Delikt müsste dann auch im Katalog aufgeführt sein. Eine Mehrheit vertraut dem Konzept des Bundesrates. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Ich habe nun von einigen von Ihnen gehört, dass sie mit der heutigen Situation nicht zufrieden sind. Sie sind der Meinung, dass mit der heutigen Situation in Bezug auf die Fristen zur Entfernung aus dem Strafregister ein Richter zu wenig Informationen über das Vorleben eines Täters hätte, und unterstützen deshalb die Minderheit. Da liegt ein Missverständnis vor: Der Bundesrat hat sehr wohl auf die heutige Situation reagiert. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es gab den erwähnten Vorstoss 14.3209 von Herrn Ständerat Bischof, aufgrund dessen wir in diesem Gesetz die Entfernungsfristen erhöht haben, und zwar zum Teil massiv – genau aus der Überlegung heraus, dass man mit den heutigen Fristen und der heutigen Situation nicht zufrieden ist. Wir haben sämtliche Grundfristen bei den Erwachsenen um 5 Jahre erhöht, bei bedingten Strafen von heute 10 auf neu 15 Jahre. Für eine Freiheitsstrafe von über 5 Jahren gilt mit der Fassung des Bundesrates eine Entfernungsfrist von 30 bis 45 Jahren. Wir sprechen nicht davon, dass man nach 10 Jahren nichts mehr vom Vorleben eines Täters weiss. Wir haben die Fristen massiv erhöht und vor allem auch für Wiederholungstäter strengere Regeln ins Gesetz geschrieben, die von Ihnen in der letzten Diskussion im Ständerat auch unterstützt worden sind. Ein Beispiel, das mir denkbar ungeeignet scheint, um sich für die Fassung der Minderheit auszusprechen, sind die pädosexuellen oder pädokriminellen Täter. Das wurde bisher nicht erwähnt. Das Volk hat ja inzwischen beschlossen, dass bei pädokriminellen Tätern ein lebenslanges Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden soll. Das ist eine wichtige und sinnvolle Massnahme. In der Fassung des Bundesrates steht im Gesetz, dass ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot automatisch auch lebenslänglich im Strafregister eingetragen bleibt. Sie sagen, bei Pädokriminellen sei die Rückfallgefahr besonders hoch. Das stimmt, das haben wir auch so gesehen – deswegen gilt für sie auch ein lebenslanges Tätigkeitsverbot. In diesem Fall bleibt das automatisch lebenslänglich in Vostra eingetragen. Dasselbe gilt übrigens auch bei Urteilen, die eine Landesverweisung zur Folge haben. Auch diese Urteile bleiben gemäss Fassung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit lebenslänglich in Vostra eingetragen. Ich denke, der Bundesrat hat sehr wohl gehandelt. Er hat Ihnen einen Vorschlag gemacht. Jetzt möchte ich kurz noch etwas zu diesem Deliktskatalog sagen, der jetzt im Nationalrat zusammengestellt worden ist. Man möchte gerne für bestimmte Delikte automatisch und unabhängig vom Strafmass sagen: Hier gilt ein lebenslanger Eintrag, hier wird keine Entfernung mehr vorgenommen. In diesem Deliktskatalog des Nationalrates sind tatsächlich schwere Delikte wie Mord, qualifizierte Geiselnahme, qualifizierter Raub, Vergewaltigung, qualifizierte sexuelle Nötigung usw. aufgelistet. Trotzdem muss ich die Frage stellen: Was genau sind die Kriterien für diese Auswahl? Man kann sagen, es seien Mord, Raub und sexuelle Delikte. Ich habe Ihnen schon gesagt: Für sexuelle Delikte, also auch für Pädokriminelle, haben wir das lebenslange Tätigkeitsverbot und 14.053 Conseil des Etats 308 damit automatisch auch einen lebenslangen Eintrag im Strafregister-Informationssystem Vostra. Ich denke, wenn man diese Delikte und den Deliktskatalog anschaut, muss man auch die Frage stellen – das wurde jetzt von Vertretern der Minderheit gesagt –, ob hier nur die schwersten Delikte genannt sind. Dieser Deliktskatalog enthält Delikte von unterschiedlicher Schwere. Es gibt Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Es sind aber auch Delikte enthalten, die weit tiefere Obergrenzen vorsehen, also Freiheitsstrafen bis maximal 10 Jahre, zum Teil nur bis 5 oder 3 Jahre. Da muss man schon die Frage stellen: Sind jetzt das immer noch die schwersten Delikte? Deshalb stellt sich bei solchen Deliktskatalogen – wir haben ja eine ähnliche Diskussion schon in anderem Zusammenhang geführt – die Frage, ob sie willkürlich sind. Wenn Sie ins Strafgesetzbuch schauen, dann finden Sie Dutzende von Delikten, welche die exakt gleichen Strafdrohungen aufweisen, aber jetzt in diesem Katalog nicht drin sind. Wenn Sie beginnen, solche Auswahlen zu treffen, wenn Sie sich nicht mehr ans Strafmass halten, sondern einfach eine generell-abstrakte Strafandrohung festlegen, dann droht das, sag ich mal, einfach etwas Willkürliches zu bekommen. Der Katalog enthält zwar fast alle StGB-Delikte, die eine Mindeststrafe von mehr als 3 Jahren vorsehen. Aber er enthält eben auch Delikte, die bedeutend weniger streng sanktioniert werden. In diesem unteren Bereich ist die Zahl der Tatbestände mit gleicher Strafandrohung, die im Katalog nicht enthalten sind, besonders gross. Und wenn Sie noch das Militärstrafrecht anschauen – das gilt ja hier jeweils parallel –, dann finden Sie zudem eine grosse Zahl von Delikten, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vorsehen, aber jetzt hier in diesem Deliktskatalog wieder nicht enthalten sind. Das ist einfach ein Problem. Wenn Sie beginnen, einzelne Delikte herauszunehmen, und sagen, die Auswahl betreffe ein bisschen die Sexual- und die Gewaltdelikte, dann droht das einfach etwas Willkürliches zu erhalten. Wir haben schon bei anderer Gelegenheit zu Recht gesagt, dass das Strafmass dem Verhältnismässigkeitsprinzip näher kommt als eine mehr oder weniger, ich sage halt doch, willkürliche Auswahl von Delikten, bei denen das Strafmass nicht berücksichtigt wird, sondern bei denen einfach die Obergrenze der Strafandrohung relevant ist. Wir sind der Meinung, dass der Beschluss des Nationalrates auch mit dem Gebot der Rechtsgleichheit, welches ja bei der Rechtsetzung auch zu beachten ist, nicht vereinbar ist, indem eben ungleich schwere Taten ohne Grund gleich behandelt werden und gleichzeitig gleich schwere Taten ungleich behandelt werden. Das widerspricht dem Rechtsgleichheitsgebot. Abschliessend noch einmal – wirklich, das ist mir wichtig, weil ich es jetzt von einigen von Ihnen gehört habe –: Wir haben die Entfernungsfristen verlängert. Wir haben auf die heutige, in der Tat zum Teil unbefriedigende Situation reagiert. Wenn man bedenkt, dass eine Freiheitsstrafe von über 5 Jahren mit einer Entfernungsfrist von 30 bis 45 Jahren verbunden ist, muss man sagen: Selbst wenn der Täter jung ist, ist das eine sehr lange Frist. Und diese Entfernungsfristen können noch verlängert werden, wenn die betroffene Person später erneut verurteilt wird. Ein Urteil darf nämlich nur dann aus dem Register entfernt werden, wenn bei allen Urteilen die Frist abgelaufen ist. Wenn also die Person später noch wegen eines ganz anderen, vielleicht kleineren Delikts verurteilt wird, bleibt dieser Eintrag erhalten. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Was die pädosexuellen Straftäter betrifft, so ist das entsprechend mit dem Tätigkeitsverbot geregelt. Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot, das für diese Täter ja gilt, führt automatisch dazu, dass es lebenslänglich im Strafregister erhalten bleibt. Das sind die Gründe, weshalb ich Ihnen zusammen mit der Mehrheit Ihrer Kommission empfehle, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben. 2 juin 2016 Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 29 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 14 Stimmen (0 Enthaltungen) Übrige Bestimmungen angenommen Les autres dispositions sont adoptées Art. 33 Abs. 3; 34; 41 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 33 al. 3; 34; 41 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 42 Abs. 1 Antrag der Kommission Bst. d Streichen Bst. e e. soweit vorhanden die elektronischen Kopien der Grundurteile, nachträglichen Entscheide und Urteilsmeldeformulare (Art. 24) ... Art. 42 al. 1 Proposition de la commission Let. d Biffer Let. e e. le cas échéant, copies électroniques des jugements, des décisions ultérieures et des formulaires de communication de jugements (art. 24) ... Angenommen – Adopté Art. 43 Antrag der Kommission Abs. 1 ... mit Ausnahme der elektronischen Kopien von Urteilen und von nachträglichen Entscheiden nach Artikel 24 Absatz 1. Abs. 3 Bst. m, n; 4 Bst. d Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 5 Streichen Art. 43 Proposition de la commission Al. 1 ... des jugements et des décisions ultérieures (art. 24 al. 1). Al. 3 let. m, n; 4 let. d Adhérer à la décision du Conseil national Al. 5 Biffer Angenommen – Adopté Art. 44 Antrag der Kommission ... mit Ausnahme der Daten über hängige Strafverfahren. (Rest streichen) Art. 44 Proposition de la commission ... des procédures pénales en cours. (Biffer le reste) Angenommen – Adopté Art. 45 Abs. 2 Bst. a–d, f Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 309 Art. 45 al. 2 let. a–d, f Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 50 Abs. 2 Antrag der Kommission ... von Grundurteilen und von nachträglichen Entscheiden (Art. 24 Abs. 1) ins Ausland übermittelt werden. Art. 50 al. 2 Proposition de la commission ... des jugements et des décisions ultérieures (art. 24 al. 1). Angenommen – Adopté Art. 57 Abs. 3 Antrag der Kommission ... von Grundurteilen und von nachträglichen Entscheiden (Art. 24 Abs. 1) nicht mit ein. Art. 57 al. 3 Proposition de la commission ... des jugements et des décisions ultérieures (art. 24 al. 1). Angenommen – Adopté Art. 70 Abs. 1 Antrag der Kommission ... (Art. 19 und 21) und hängigen Strafverfahren (Art. 26) ... Art. 70 al. 1 Proposition de la commission ... (art. 19 et 21) et procédures pénales en cours en Suisse (art. 26) ... Angenommen – Adopté Art. 117 Abs. 3 Bst. b Antrag der Kommission Festhalten Art. 117 al. 3 let. b Proposition de la commission Maintenir Angenommen – Adopté Änderung anderer Erlasse Modification d'autres actes Ziff. 1 Art. 20a Titel; Ziff. 2 Art. 371a; Ziff. 3 Art. 261 Abs. 2–4; Ziff. 6 Art. 16 Abs. 2; Ziff. 8 Art. 43a Abs. 4 Ziff. 3; Ziff. 9 Art. 1 Abs. 2 Bst. o; Ziff. 10 Art. 16 Abs. 3 Bst. c; Ziff. 11 Art. 10 Abs. 4; Ziff. 12 Art. 35a Abs. 1 Bst. c; Ziff. 13 Art. 8 Abs. 2 Bst. d; Ziff. 14 Art. 8 Abs. 1 Bst. b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 1 art. 20a titre; ch. 2 art. 371a; ch. 3 art. 261 al. 2–4; ch. 6 art. 16 al. 2; ch. 8 art. 43a al. 4 ch. 3; ch. 9 art. 1 al. 2 let. o; ch. 10 art. 16 al. 3 let. c; ch. 11 art. 10 al. 4; ch. 12 art. 35a al. 1 let. c; ch. 13 art. 8 al. 2 let. d; ch. 14 art. 8 al. 1 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 16.028 Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien Accord sur la libre circulation. Extension à la Croatie Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 26.04.16 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 26.04.16 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 02.06.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 08.06.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 13.06.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 14.06.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 15.06.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 16.06.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 16.06.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Levrat Christian (S, FR), pour la commission: Je crois qu'il est effectivement sage de mener un débat général qui porte également sur l'article 1 alinéa 2 de l'arrêté fédéral. La question que nous sommes amenés à traiter est, d'une part, importante et, d'autre part, délicate. La commission y a accordé toute l'attention nécessaire malgré la brièveté des délais qui nous ont été accordés, puisque le Conseil national a accepté l'arrêté fédéral dont nous débattons par 122 voix contre 64 et 1 abstention le 26 avril dernier, à l'occasion de sa session spéciale. La commission a consacré deux séances à cette question. Elle a procédé de manière un peu inhabituelle, dans la mesure où le Conseil des Etats est le second conseil, à des auditions. Outre le représentant des cantons et le Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation, elle a entendu l'Office fédéral de la justice et la Direction du droit international public, de manière à approfondir les questions juridiques. Par 11 voix contre 1 et 1 abstention, la commission vous propose d'accepter l'arrêté fédéral autorisant le Conseil fédéral à étendre l'accord sur la libre circulation à la Croatie. Avec la même majorité, la commission a souhaité compléter le texte de l'arrêté en y reprenant les explications du message quant au moment où la ratification pourra être effectuée. Il s'agit du texte à l'article 1 alinéa 2 qui indique que «le Conseil fédéral est autorisé à le ratifier, si une réglementation sur la gestion de l'immigration compatible avec la Constitution fédérale est établie avec l'Union européenne». Si l'affaire est importante, c'est parce que l'Union européenne exige de la Suisse qu'elle ratifie cet accord étendant la libre circulation à la Croatie avant février 2017 afin de pouvoir participer pleinement au programme de recherche Horizon 2020. L'importance de ce programme de recherche n'est plus à démontrer: il a été largement débattu lors de l'examen de l'objet par le Conseil national; nous devons donc chercher une solution qui permette d'y parvenir. Malheureusement, le proverbe français «Nécessité fait loi» n'est pas un principe constitutionnel. Les conditions auxquelles une ratification peut être autorisée sont centrales. Ce n'est pas une marotte de juristes en mal d'occupation, mais bien la certitude que nous devons montrer au peuple que le Parlement respecte nos institutions et que la ratification n'interviendra que dans le cadre strict du droit constitutionnel. La commission a donc souhaité entendre, sur ce point juridique, outre le Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation et les cantons, en particulier l'Office fédéral de la justice – les «gardiens de la couronne» en matière juridique – ainsi que la Direction du droit international public. Les deux offices sont arrivés à des conclusions concordantes: dans l'état actuel des choses, la ratification du protocole avec la Croatie n'est pas conforme au droit constitutionnel. L'Office fédéral de la justice nous a rendu un 16.028 Conseil des Etats 310 avis de droit que la commission, par souci de clarté et de transparence, a décidé de publier. Celles et ceux d'entre vous qui sont intéressés peuvent trouver cet avis de droit sur le site Internet du Parlement. Permettez-moi, vu l'importance des questions juridiques dans cette affaire, de résumer brièvement l'avis de droit. Sur le premier point, la question qui se pose est celle de savoir si nous avons affaire à un nouvel accord international ou s'il s'agit simplement, comme certains le défendaient, d'une extension d'un accord international existant. L'Office fédéral de la justice retient d'abord que le protocole sur la Croatie est un traité international qui octroie des droits et impose des devoirs aux Etats parties et à leurs ressortissants et qu'il répond de ce fait à la définition classique du traité international. Il retient encore, sur cet objet, qu'il s'agit non seulement d'un traité mixte, conclu entre la Suisse et la communauté européenne – qui comptait à l'époque quinze membres –, mais également d'un traité conclu entre la Suisse et chacun des 28 membres qui composent aujourd'hui l'Union européenne. Il s'agit donc d'un traité conclu avec l'Union européenne, mais aussi avec chacun de ses membres. La République de Croatie devient partie contractante à cet accord et, étant donné que la Suisse conclut pour la première fois avec ce pays un accord sur la libre circulation des personnes, il ne peut s'agir que d'un nouveau traité qui doit être examiné comme tel. Pour moi, c'est l'argument principal. Si le protocole sur la Croatie ne change rien quant au contenu des droits en matière de libre circulation des personnes, il a pour effet d'accroître la portée territoriale de cet accord, comme l'extension de l'Union européenne aux dix Etats d'Europe de l'Est et l'intégration de la Roumanie et de la Bulgarie étendaient l'application territoriale de ces accords. Or, tous les accords précédents ont été considérés comme des traités de plein droit. Ils ont même été soumis au référendum facultatif, un référendum qui a été saisi. Il n'y a donc pas de raison de traiter aujourd'hui cet accord avec la Croatie différemment de la manière dont l'ont été les accords avec la Bulgarie et la Roumanie et les dix Etats de l'Est européen qui ont rejoint l'Union européenne. Pour l'accord croate, il est donc nécessaire de procéder de manière similaire. L'Office fédéral de la justice établit ensuite qu'un conflit de normes évident existe entre l'article 121a de la Constitution et le protocole sur la Croatie. Même si le protocole prévoit une introduction progressive de la libre circulation, la Suisse ne s'engagerait pas moins aujourd'hui, au moment de la ratification, à garantir la libre circulation complète dix ans après son entrée en vigueur; l'obligation de garantir cette libre circulation serait prise aujourd'hui. Or, vous le savez tous, l'article 121a de la Constitution, aux alinéas 1 et 2, stipule que la Suisse gère de manière autonome l'immigration des étrangers et que le nombre d'autorisations délivrées pour le séjour des étrangers en Suisse est limité par des plafonds et des contingents annuels, et l'alinéa 4 de cette même disposition interdit la conclusion de traités internationaux qui violent les dispositions constitutionnelles rappelées précédemment. Or, le modèle de gestion et de limitation de l'immigration prévu dans le mandat inscrit à l'article 121a de la Constitution est en contradiction avec l'accord sur la libre circulation des personnes, et donc avec l'accord avec la Croatie. Il y a un conflit de normes et, dans ce cadre, se pose la question de savoir si la signature d'abord, l'autorisation de la ratification de l'accord ensuite et la ratification elle-même sont conformes au droit constitutionnel. L'Office fédéral de la justice arrive à la conclusion que la signature de l'accord, si elle n'était pas conforme au principe de la bonne foi et donc pas compatible avec le droit constitutionnel au moment du vote du 9 février 2014, cette signature, compte tenu de l'évolution des discussions avec l'Union européenne, compte tenu des changements importants qui se sont produits ces dix-huit derniers mois, compte tenu du fait que des consultations ont aujourd'hui lieu et que les partenaires aspirent à trouver une solution consensuelle sur une interprétation commune de la clause de sauvegarde existant 2 juin 2016 à l'article 14 alinéa 2 de l'accord sur la libre circulation des personnes, compte tenu du contexte général, est aujourd'hui possible pour le Conseil fédéral, ceci simplement parce que la signature ne représente qu'une étape intermédiaire vers la conclusion d'un traité, mais n'engage pas d'obligations pour la Suisse de manière spécifique. Selon l'Office fédéral de la justice, il en va de manière identique avec l'autorisation de ratification par le Parlement. Il considère, là encore, que l'approbation donnée par le Parlement permettrait ensuite au Conseil fédéral, en fonction non seulement de l'opportunité politique, mais aussi de la situation juridique, de procéder ou non à la ratification. L'office conclut que l'Assemblée fédérale est libre d'assortir de conditions et de charges l'autorisation de ratifier le traité. Et c'est bien de cela que nous entendons vous parler. La commission a pris note de cet avis de droit de l'Office fédéral de la justice. Elle partage, dans sa grande majorité, la conclusion s'agissant du fait que l'accord avec la Croatie doit être considéré comme un nouvel accord, qu'il ne peut pas s'agir de l'extension d'un accord existant. La commission est beaucoup plus sceptique en ce qui concerne l'avis de droit de l'Office fédéral de la justice, qui considère que le Parlement peut autoriser la ratification, malgré le fait qu'aujourd'hui, à l'heure où nous débattons, les conditions constitutionnelles ne sont pas remplies. Il nous semble d'abord qu'il n'y a pas de précédent en la matière, en tout cas personne lors des auditions ou des discussions n'a pu nous démontrer que le Parlement ait jamais autorisé la ratification d'un accord alors même que les conditions constitutionnelles pour procéder à sa ratification n'étaient pas remplies. Ensuite, nous avons retenu que le Parlement est, dans notre système institutionnel, garant de l'ordre constitutionnel, en l'absence d'une cour constitutionnelle. Et je me rappelle des débats que nous avons eus dans ce plénum sur l'instauration d'une cour constitutionnelle. Vous étiez nombreux à nous rappeler que c'était le Parlement, et en dernier recours le peuple, qui étaient garants du respect de la Constitution et qu'il n'appartenait pas aux juges de traiter de ces affaires; que le Conseil des Etats en particulier avait toujours fait preuve d'une extrême sensibilité à ces arguments juridiques et institutionnels et qu'il convenait de poursuivre sur cette voie. J'ai peine à considérer que cette logique ne s'applique qu'en droit interne, que, sitôt qu'il s'agit de droit international public, on pourrait simplement autoriser la ratification, quelles que soient les conditions juridiques, et qu'il appartiendrait, sur ce plan, et uniquement sur ce plan, exclusivement au Conseil fédéral de se préoccuper de notre ordre constitutionnel. Nous avons toujours retenu que c'était notre responsabilité. Et puis cette interprétation affaiblirait dangereusement, à mon sens, le rôle du Parlement, déjà faible et limité en matière de politique extérieure, et nous devons y être particulièrement attentifs. J'admettrais encore qu'on puisse être d'avis différent s'il ne s'agissait que du Parlement. Mais nous devons anticiper un peu et considérer que la ratification de l'extension de l'accord sur la libre circulation à la Croatie pourrait être soumise au peuple par le biais d'un référendum. Nous aurions alors à mener une campagne référendaire en expliquant à la population que nous savons bien que les conditions constitutionnelles pour la ratification ne sont pas remplies, mais que le Conseil fédéral ne procéderait à la ratification effective que de manière ultérieure, après que le peuple aurait donné son autorisation. C'est une forme de chèque en blanc qui nous mettrait grandement en difficulté en cas de campagne populaire dans un dossier déjà extraordinairement sensible. Il nous paraît donc qu'un tel argumentaire en cas de référendum n'a absolument aucune chance. Il a probablement d'autant moins de chance que nous avons pu constater dans les médias que les conseillers fédéraux sont d'avis fort divergents quant au moment et aux conditions de la ratification. Pour les uns, une ratification aussi rapide que possible, quelles que soient les conditions constitutionnelles, semble être souhaitée, alors que d'autres tiennent à ce que l'ordre constitutionnel soit respecté. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 311 Il serait donc extrêmement dangereux, aussi bien pour l'accord avec la Croatie que pour la participation au programme Horizon 2020, d'ouvrir maintenant la possibilité d'un référendum, tout en reconnaissant que les conditions constitutionnelles ne sont pas remplies. C'est ce qui a conduit la commission à chercher une voie intermédiaire, une voie qui permette de concilier notre responsabilité de législateur avec les préoccupations constitutionnelles que je viens d'exposer et, enfin, les intérêts de la place scientifique. Renoncer à fixer des conditions strictes à la ratification, notamment à définir de manière impérative le moment de cette ratification, nous paraît donc extrêmement risqué. La commission a procédé à un examen des différentes possibilités qui s'offraient à elle pour encadrer cette autorisation de ratification, comme le souligne l'Office fédéral de la justice. Ce dernier est arrivé à la conclusion qu'il fallait se montrer pragmatique et relativement souple pour plusieurs raisons. En effet, nous avons énormément de scénarios possibles. Nous pourrions avoir un accord avec l'Union européenne dans le courant de l'été ou de l'automne, qui permette de concilier la libre circulation et l'article 121a de la Constitution. Dans un tel cas, la ratification pourrait avoir lieu sitôt cet accord accepté. Nous pourrions aussi avoir un accord qui ne soit que partiellement compatible avec la Constitution, voire pas d'accord du tout avec l'Union européenne. Et, dans ces cas-là, il conviendrait également de tracer une voie qui passe soit par une initiative constitutionnelle – ce serait l'initiative RASA ou le contre-projet à l'initiative RASA –, soit par une réforme législative – ce serait une loi d'application de l'article 121a de la Constitution qui en établirait une interprétation conforme à l'accord sur la libre circulation des personnes. Il fallait tenir compte de l'ensemble de ces possibilités et c'est ce que votre commission vous propose, avec la reprise dans le texte de l'arrêté d'une formulation issue du message. C'est donc quelque chose qui n'est pas fondamentalement nouveau, avec une proposition qui vise à renforcer la position du Conseil fédéral dans ses négociations avec Bruxelles et dans la recherche d'une solution à l'article 121a de la Constitution, et qui ne vise donc pas du tout à mettre des bâtons dans les roues au Conseil fédéral. Ce que la commission rappelle, par cette proposition, c'est que le véritable débat que nous devons mener est celui de la mise en oeuvre de l'article 121a de la Constitution. Et la ratification du protocole sur la Croatie comme l'avenir d'Horizon 2020 dépendent de notre capacité à trouver une solution à cette mise en oeuvre de l'article constitutionnel. Permettez-moi de conclure cette introduction par une remarque plus personnelle. Nous sommes dans une situation difficile, c'est indéniable, mais c'est dans ces situations que nous devons nous attacher à respecter les règles de notre Etat. J'ai commencé cette intervention en disant «Nécessité fait loi»; c'est un proverbe français, mais ce n'est pas un principe constitutionnel. Je fais partie de celles et ceux qui voient l'intérêt et la nécessité de renforcer la place de la recherche en Suisse, mais je fais aussi partie de celles et ceux qui sont convaincus que nous renforcerons cette place de la recherche en Suisse uniquement si nous parvenons à la consolider durablement. Et une consolidation durable de la place de la recherche en Suisse passe par un respect relativement strict des règles institutionnelles et constitutionnelles qui nous sont imposées. Ce n'est pas le Conseil fédéral qui porte la responsabilité de cette situation difficile à laquelle nous sommes confrontés; ce n'est pas non plus votre commission, qui tente de trouver un chemin raisonnable entre les principes constitutionnels et les intérêts de la recherche; ce n'est pas non plus ce conseil, qui, je l'espère, va rappeler que les règles constitutionnelles valent et qu'elles doivent être respectées. Mais la responsabilité incombe aux initiants et, au-delà, à la population suisse, qui a accepté un texte qui nous met objectivement dans une situation difficile et qui nous oblige à trouver un chemin qui soit réaliste et pragmatique, ce que nous avons fait en ajoutant une disposition, à l'article 1 alinéa 2, qui encadre la ratification du protocole. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 Jositsch Daniel (S, ZH): Ich gebe dem Kommissionsberichterstatter Recht: Wir befinden uns in einer schwierigen Situation. Es geht bei der vorliegenden Frage der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien um ein wesentliches Element im Zusammenhang mit der Frage, wie die Masseneinwanderungs-Initiative umgesetzt werden kann. Es geht damit um eine wesentliche Frage für die Wirtschaft in der Schweiz. Und es geht auch – und vielleicht in dieser Diskussion ganz in erster Linie – um die Zukunft des Forschungsplatzes Schweiz. Nichtsdestotrotz müssen wir die Frage mit nüchternem Blick und unaufgeregt betrachten. Die Ratifizierung des Protokolls zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ist für die Fortführung der bilateralen Verträge zwingend. Kroatien ist der Europäischen Union beigetreten. Damit sind wir, wenn wir die bilateralen Verträge fortsetzen wollen, faktisch dazu verpflichtet, die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien vorzunehmen. Das ist an und für sich in der Kommission unbestritten. Die bilateralen Verträge werden durch die Masseneinwanderungs-Initiative nicht infrage gestellt. Vielmehr besteht der Auftrag, diese neu zu verhandeln, soweit es im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit einen Widerspruch zur Masseneinwanderungs-Initiative gibt. Wir befinden uns aber hier bekanntlich in einer Art Übergangsphase, innerhalb dieser drei Jahre, in denen der Bundesrat, wie er den Auftrag erhalten hat, das neu aushandeln soll. In diesen drei Jahren kommt jetzt eben diese Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien auf uns zu. Und das hat im Wesentlichen auch mit Horizon 2020 zu tun. Im Zusammenhang mit diesem EU-Forschungsprogramm, das einen Umfang von 80 Milliarden Euro hat und die Forschung in Europa ganz wesentlich dominiert – weshalb ganz entscheidend ist, dass wir als Spitzenforschungsplatz auch mit dabei sein können –, ist mit der Schweiz vereinbart worden, dass wir die Vollassoziierung haben können. Wir haben sie im Moment nicht, wir sind teilassoziiert. Es ist vereinbart worden, dass wir die Vollassoziierung – und diese ist notwendig, um dabei zu sein – erhalten können, wenn wir bis zum 9. Februar 2017, also bis zum 9. Februar des nächsten Jahres, die Erweiterung der Personenfreizügigkeit ratifiziert haben. Dieser Termin ist nicht zufällig gewählt worden, sondern hier hat die Europäische Union nichts anderes gemacht, als unsere Verfassung zu lesen. Sie hat gesagt: «Ihr habt eine Masseneinwanderungs-Initiative angenommen, das sehen wir ein. Das Volk hat euch diese Übergangsfrist von drei Jahren gegeben, also nehmen wir genau diese drei Jahre.» Wenn Sie zum 9. Februar 2014 drei Jahre dazurechnen, kommen Sie zum 9. Februar 2017. Dieser Termin ist nicht eine Frist, mit der uns die Europäische Union piesacken möchte. Das ist vielmehr die Frist, die wir uns selbst gegeben haben und die uns die Europäische Union mit Blick auf unsere Verfassung auch einräumt. Der Termin 9. Februar 2017 ist aber, das ist uns mehrmals versichert worden, ein Automatismus. Das heisst, wenn bis zum 9. Februar 2017 keine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls vorliegt, dann sind wir automatisch nicht vollassoziiert. Die Ratifizierung ist allerdings ebenfalls ein Automatismus. Das heisst, wenn wir ratifizieren, sind wir automatisch bei Horizon 2020 vollassoziiert. Es braucht dann also keine weiteren Verhandlungen mehr. Dieser Termin ist nicht verhandelbar. Es ist zwar auch gesagt worden und wird vermutlich heute Morgen wiederholt, man könne ja dann immer noch mit der Europäischen Union verhandeln. Natürlich können Sie immer mit der Europäischen Union verhandeln, aber Fakt ist: Am 9. Februar 2017 wären wir nicht vollassoziiert, und alles, was neu verhandelt wird, müsste mit sämtlichen Staaten der Europäischen Union im ordentlichen Verfahren erfolgen, wie eben mit der Europäischen Union auch über andere Dinge verhandelt wird. Es können also Monate, vermutlich eben Jahre ins Land ziehen, bis wir hier wieder eine Vollassoziierung vornehmen könnten – unter der Bedingung, dass die Europäische Union das überhaupt möchte. Und Sie können davon ausgehen, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit 16.028 Conseil des Etats 312 auf Kroatien mit Sicherheit weiterhin eine Bedingung bleiben würde. Bis hier sind weitgehend alle einer Meinung: Wir wollen Horizon 2020, wir wollen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Die Hauptfrage in der Kommission war aber die Verfassungsmässigkeit. Sie können mir glauben: Ich bin der Letzte, der die Verfassung mit Füssen treten möchte. Sie dürfen mir glauben, dass die Verfassungsmässigkeit für mich ein heiliges Gut ist. Ich würde nie irgendetwas machen wollen, was nicht mit der Schweizerischen Bundesverfassung in Übereinstimmung steht. Aber – und hier, glaube ich, hat die Mehrheit in der Kommission eine falsche Einschätzung vorgenommen – es geht hier nicht um eine verfassungsmässige Frage, die wir heute Morgen beantworten müssen. Ich beziehe mich hier auf die wahrscheinlich renommierteste Europarechtlerin der Schweiz, auf Frau Professorin Astrid Epiney. Sie haben vielleicht gestern den Artikel in der «NZZ» gesehen – ich habe ihn hier ausgedruckt –, wo sie noch einmal auf diese Frage Bezug nimmt. Nochmals: Das ist die renommierteste Europarechtlerin der Schweiz. Der Titel des Artikels lautet: «Eine politische Frage». Das ist es. Es ist eine politische Frage. Warum? Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung – also eine Bestimmung der Masseneinwanderungs-Initiative – sagt: «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.» Bezüglich der bestehenden Verträge sagen die Übergangsbestimmungen: «Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.» Wir haben es hier also mit einer, wie man sagen würde, Situation sui generis zu tun. Das gibt es eigentlich sonst nicht. Wir haben mit dem Kroatien-Protokoll auf der einen Seite einen neuen Vertrag, das sagt auch Frau Epiney. Aber er hängt natürlich mit einem bestehenden Vertrag zusammen. Mit Bezug auf diesen bestehenden Vertrag sagt die Bundesverfassung: Da muss der Bundesrat noch neu verhandeln, und er hat drei Jahre Zeit. Genau in diesen drei Jahren befinden wir uns. Das Kroatien-Protokoll ist in seiner Existenz abhängig von dieser Anpassung. Sprich: Finden wir keine Lösung im Sinne von Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung, der Bestimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative, fällt die Personenfreizügigkeit dahin, und damit würde auch das Thema Kroatien automatisch dahinfallen. Das heisst, das Kroatien-Protokoll kann selbstverständlich nicht unabhängig von der Personenfreizügigkeit existieren. Deshalb sagt Frau Epiney in diesem «NZZ»-Artikel von gestern: «Das Kroatien-Protokoll stellt materiell lediglich eine Modifikation des Freizügigkeitsabkommens dar – woran auch der Umstand, dass eine neue Vertragspartei, Kroatien, hinzukommt, für die zudem spezifische Übergangsfristen vorgesehen sind, nichts ändert.» Und weiter: «Aus rechtlicher Sicht ist eine Unterzeichnung, parlamentarische Genehmigung und Ratifizierung des Abkommens ohne irgendwie geartete Bedingungen zulässig.» Fazit: Es besteht verfassungsmässig eine spezielle Situation, die so sonst nicht existiert und die uns einen gewissen Handlungsspielraum lässt – den Handlungsspielraum, der diese Frage eben zu einer politischen Frage macht. Deshalb müssen wir die Frage politisch beantworten. Es ist keine Verfassungsdiskussion, die wir hier führen müssen. Wir müssen eine politische Diskussion führen. Damit kommen wir zur eigentlichen Hauptfrage, die wir heute besprechen müssen, statt uns hinter verfassungsrechtlichen Diskussionen zu verstecken. Worum geht es eigentlich? Der Bundesrat hat es gesagt, und wir alle wissen es: In drei Wochen wird die Brexit-Abstimmung stattfinden. Wenn die Brexit-Abstimmung so herauskommt, wie die meisten von Ihnen das hoffen, dann öffnet sich ein Zeitfenster. Innerhalb dieses Zeitfensters hat der Bundesrat Zeit zu verhandeln, um mit der Europäischen Union eine vernünftige Lösung zur Masseneinwanderungs-Initiative zu finden. Dieses Zeitfenster ist – das wissen wir – extrem knapp. Wir haben weiss Gott nicht mehr viel Zeit. Im Februar ist Ende der 2 juin 2016 Fahnenstange. In diesem halben Jahr muss der Bundesrat Lösungen finden. Der Bundesrat – das ist absolut klar, alles andere wäre verfassungswidrig – muss eine verfassungskonforme Lösung finden, damit er das Kroatien-Protokoll ratifizieren kann. Aber es gibt verschiedene Lösungen, wie es uns die Frau Bundesrätin in der Kommission einleuchtend geschildert hat. Es gibt die Lösung extern mit der EU; es gibt die Lösung intern, gemäss der wir unsere Gesetzgebung anpassen. Entscheidend ist einfach, dass die Personenfreizügigkeit und entsprechend auch die Erweiterung auf Kroatien mit der Bundesverfassung und mit der Masseneinwanderungs-Initiative kompatibel sind. Wie wir das schaffen und wie der Bundesrat das schafft, steht schlussendlich auf einem anderen Blatt. Was tun wir aber, wenn wir der Mehrheit zustimmen? Wir nehmen eine ganz rigide, ganz einseitige Bestimmung an, die vorsieht, dass mit der Europäischen Union eine Lösung bestehen muss. Sie muss bestehen, und «bestehen» bedeutet, dass sie den gesetzgeberischen Prozess hinter sich gebracht hat. Wir können uns jetzt nicht im Ernst auf diese Bestimmung beziehen und behaupten, wie Sie auch noch hören werden: «Nein, ratifiziert werden kann jetzt nicht, weil eine Lösung bestehen muss!» Und dann im entscheidenden Moment, bevor allenfalls diese Lösung durch ein Referendum gegangen ist, wird plötzlich gesagt: «Nein, nein – dieses Wort 'bestehen' muss man relativ sehen; das heisst, dass es auch nur so ein bisschen absehbar sein kann.» Das Wort «bestehen» heisst hier, dass die Lösung bereits besteht. Stellen Sie sich jetzt auch die Frage: Ist es überhaupt möglich, dass diese Bedingung der Mehrheit erfüllt wird? Ich sage Ihnen, dass das zwar nicht gänzlich, aber faktisch unmöglich ist. Damit verhindern Sie, dass dieses Kroatien-Protokoll bis am 9. Februar 2017 ratifiziert werden könnte, und damit schliessen Sie die Tür für Horizon 2020 vermutlich definitiv zu. Dieses Risiko dürfen wir nicht eingehen! Wie gesagt geht es nicht darum, dem Bundesrat einen Blankocheck zu erteilen. Aber in der Verfassung steht, dass wir genehmigen und der Bundesrat ratifiziert. «Genehmigen» ist kein Befehl an den Bundesrat, «genehmigen» ist lediglich ein Autorisieren, das in der Bundesverfassung so vorgesehen ist. Der Bundesrat entscheidet in der konkreten Situation, ob er in Übereinstimmung mit der Verfassung ratifizieren kann oder nicht. Der Unterschied zwischen der Variante der Mehrheit und der Variante der Minderheit ist, dass die Mehrheit den Handlungsspielraum des Bundesrates extrem einschränkt: Wir machen uns faktisch abhängig von der Europäischen Union. Mit dieser Lösung setzen wir Druck auf, aber bei uns, nicht bei der Europäischen Union; denn die Europäische Union kann unsere Entscheidung ja lesen. Sie kann mit dem Bundesrat verhandeln und sagen: «Nein, lieber Bundesrat, wir wollen noch etwas Besseres; ihr werdet ja gezwungen, mit uns eine Verhandlungslösung zu finden, wir wollen noch ein bisschen mehr.» Das heisst, wir setzen bei uns Druck auf. Was die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative betrifft, haben wir weiss Gott schon genug Druck. Mehr Druck braucht es wirklich nicht. Auf der anderen Seite: Besteht irgendein Risiko, wenn wir den Bundesrat das Abkommen ratifizieren lassen? Ich vertraue darauf, dass der Bundesrat die Verfassung genauso respektieren wird wie wir. Natürlich besteht ein grosser Druck, aber im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative besteht ohnehin ein grosser Druck. Nehmen wir einmal an, der Bundesrat wäre – ich spreche im Konjunktiv – so schwach, dass er diesem Druck nicht widerstehen würde. Was könnte passieren? Nehmen wir einmal an, das Kroatien-Protokoll würde ratifiziert und wir fänden nachher eine Lösung mit der Europäischen Union. Da besteht kein Problem, da sind wir alle einverstanden. Nehmen wir einmal an, es geschehe der Worst Case: Der Bundesrat würde das Kroatien-Protokoll ratifizieren und es fände sich keine Lösung bei der Personenfreizügigkeit. Dann fallen das Abkommen mit Kroatien und damit auch HoBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 313 rizon 2020 sowieso dahin – natürlich! Das Problem ist aber: Wenn wir den Bundesrat zusätzlich einschränken, dann schränken wir ihn in Bezug auf die Vielfalt der Lösungen ein, die er finden kann. Deshalb möchte ich die nationalrätliche Variante, die Handlungsspielraum lässt – und zwar nicht irgendeinen Handlungsspielraum, sondern den Handlungsspielraum, den die Schweizerische Bundesverfassung in solchen Fällen vorsieht. Die Bundesverfassung sagt, dass wir internationale Abkommen genehmigen und dass sie der Bundesrat ratifiziert. Wir machen da nichts, was mit der Verfassung nicht übereinstimmt. Von daher gesehen geht es nicht darum, einen Blankocheck auszustellen, wie der Berichterstatter der Kommission gesagt hat. Nein, es geht darum, das zu tun, was die Bundesverfassung vorsieht: Wir genehmigen, der Bundesrat ratifiziert. Verschliessen Sie uns nicht die Handlungsspielräume, die wir in diesen schwierigen Verhandlungen dringend brauchen; engen Sie da den Bundesrat nicht ein. Darum bitte ich Sie eindringlich, selbstverständlich auf das Geschäft einzutreten und vor allem dann die Minderheit zu unterstützen. Minder Thomas (V, SH): Bei dieser Vorlage gibt es eine primäre Frage zu beantworten, jene der Verfassungsmässigkeit. Widerspricht das Kroatien-Protokoll der Bundesverfassung oder nicht? Die Prüfung heisst: Verletzt das Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen betreffend Ausdehnung auf Kroatien Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung? Dort heisst es: «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.» Mit «diesem Artikel» ist der integrale Artikel 121a gemeint. Bitte blenden Sie bei dieser präventiven Verfassungskontrolle alles andere aus. Da wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennen, verbleiben einzig wir, verbleibt das Bundesparlament als Hüterin der Verfassung. Das ist auch der Grund, warum wir alle den Schwur oder das Gelübde auf die Bundesverfassung ablegen. Auch Sie, Frau Bundesrätin, mahnen bei jeder Gelegenheit, die Bundesverfassung sei kein Wunschzettel und sei das höchste Rechtsbuch der Schweiz. Genau darum verstehe ich die Haltung des Bundesrates in verschiedener Hinsicht nicht, denn sie verletzt die Bundesverfassung gleich mehrmals. In der Kommission verkaufte man uns allem voran die Wichtigkeit von Horizon 2020 und präsentierte uns Folie um Folie die negativen Auswirkungen dieser Nichtratifizierung. Diese Vorlage hat aber null und gar nichts mit Horizon 2020 zu tun – politisch ja, rechtlich nein. Es geht beim Kroatien-Protokoll nicht um eine politische, sondern um eine verfassungsrechtliche Betrachtung. Der Bundesrat hat einzig und allein dem Druck der EU nachgegeben. Hier darf es jedoch nicht um etwaige positive oder negative Auswirkungen dieses Protokolls und schon gar nicht um die Befindlichkeiten der EU gehen. Auch der Normenkonflikt wird mit dieser Vorlage nicht gelöst. Uns das Protokoll, und das ist einer meiner Hauptkritikpunkte, im jetzigen Zeitpunkt zu unterbreiten darf als Verzweiflungsakt des Bundesrates bezeichnet werden. Ginge es um die Türkei und nicht um Kroatien, wäre ich mir nicht sicher, ob der Bundesrat diese Vorlage mit gleicher Euphorie verteidigen würde. Auch dieses Mal – gleich wie bei der Lex USA, bei Fatca, dies als Beispiele – macht man uns die Hölle heiss und sagt, was alles passieren würde, wenn wir nicht einlenken und ratifizieren. Diese dauernden Drohungen und politischen Erpressungen seitens der EU, seitens der USA und ganz allgemein seitens des Auslandes sind augenfällig: bei der Sistierung von Horizon 2020, bei Erasmus plus, dem Stromabkommen, dem institutionellen Abkommen, beim Nicht-verhandeln-Wollen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, bei der Feuerwehrübung Lex USA, bei Fatca und bei der Abgeltungssteuer, bei der Erbschaftssteuer mit Frankreich, bei Dublin III, der Partizipation am Dublin-Kontingentierungssystem, der Unternehmenssteuerreform, beim automatischen Informationsaustausch und, und, und. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 In Sachen Aussenpolitik weist uns der Bundesrat dauernd auf die Überholspur der Autobahn. In Sachen Innenpolitik jedoch kann es oft nicht langsam genug gehen – das darf an dieser Stelle wieder einmal erwähnt werden. Eigenartig ist ebenfalls, was für ein Umkehrmanöver der Bundesrat bei dieser Vorlage gemacht hat; in der Kommission hat ein Mitglied gar von einem Rückwärtssalto gesprochen. Der bundesrätliche Rückwärtssalto ist zwar mutig, doch der Bundesrat hat ihn nicht gestanden und verletzt die Bundesverfassung. In der Botschaft heisst es: «Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 war es nicht möglich, das Protokoll III zu unterzeichnen, da gemäss Artikel 121a der Bundesverfassung keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, welche dieser Bestimmung widersprechen.» Um genau diese Bestimmung, um Artikel 121a Absatz 4, geht es. Absatz 4 ist der zentrale Punkt, und das Kroatien-Protokoll widerspricht diesem gleich dreimal. Erstens heisst es in Absatz 4 ganz allgemein: «keine völkerrechtlichen Verträge». Der Begriff «neue Verträge» fehlt. Die Bestimmung ist daher weit auszulegen. In der Kommission war sich die Mehrheit einig, dass es sich beim Kroatien-Protokoll um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt. Zweitens finden Sie in Absatz 4 das Wort «abgeschlossen». Abschliessen bedeutet so viel wie einen Vertrag unterzeichnen – und er ist bereits unterzeichnet worden – und ratifizieren wollen. Drittens verlangt Absatz 4, dass ein Protokoll nicht gegen den Inhalt von Artikel 121a verstossen darf. Da das Kroatien-Protokoll mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel ist, widerspricht es eben auch in diesem Punkt der Bundesverfassung. Ich erkenne mindestens vier materielle Kollisionen aufgrund der Kompatibilität mit dem Freizügigkeitsabkommen: In der Bundesverfassung steht, die Schweiz steuere die Zuwanderung eigenständig, die Zahl der Bewilligungen werde durch Höchstzahlen und Kontingente begrenzt, die Höchstzahlen gälten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts und es gelte ein Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer. Ich bitte Sie aus diesen Gründen, bei Artikel 1 Absatz 2 dieses Beschlusses der Kommissionsmehrheit und ihrem Änderungsantrag zu folgen, denn nur dieser garantiert und respektiert die verfassungsmässige Ratifizierung dieses Protokolls. Respektieren wir als Hüter der Bundesverfassung die Verfassungsmässigkeit nicht, so ist es eine reine Frage der Zeit, bis die Bürgerinnen und Bürger uns diese Aufgabe via Volksinitiative entziehen. Wir haben also ein ureigenes Interesse, die Bundesverfassung voll und ganz zu respektieren. Keller-Sutter Karin (RL, SG): Ich bin für Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage. Allerdings werde ich dieser Vorlage nur in der Fassung der Mehrheit der APK zustimmen, die ja beantragt, der Bundesrat könne das Protokoll dann ratifizieren, wenn er eine mit der Bundesverfassung kompatible Lösung finde respektive wenn diese bestehe. Ich möchte aber auch, nachdem wir jetzt eigentlich nur über verfassungsrechtliche Fragen und über Horizon 2020 gesprochen haben, das Verhandlungsresultat des Bundesrates würdigen. Darüber hätte man ja unter, ich sage jetzt einmal, normalen Umständen gesprochen. Man hätte darüber geredet, welche Kontingente, welche Übergangsfristen usw. er ausgehandelt hat. Das ist jetzt angesichts der Situation, in der wir stecken, in den Hintergrund getreten. Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, dass sich die APK vertieft mit der Vorlage auseinandergesetzt hat. Es ging dabei vor allem um den Zusammenhang zwischen dem Kroatien-Protokoll und Horizon 2020. Es ging aber eben auch um die Verfassungsmässigkeit der Ratifizierung. Und in der Kommission haben sich die Direktion für Völkerrecht und das Bundesamt für Justiz – für mich überraschend deutlich – klar geäussert und auch dargelegt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ratifizierung zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben seien und die sofortige Ratifizierung also verfassungswidrig wäre. Ich möchte hier nicht weiter auf die rechtlichen Fragen eingehen. Es wurde ja darauf 16.028 Conseil des Etats 314 hingewiesen: Das Gutachten des Bundesamtes für Justiz wurde publiziert; es ist im Internet einsehbar. Ich möchte aber noch auf etwas eingehen, was Kollege Jositsch gesagt hat. Wenn nämlich die Streitfrage besteht, ob das jetzt ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag ist oder eben nicht, dann möchte ich Sie darauf verweisen, dass wir die Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien genauso behandelt haben. Wir haben auch die Erweiterung der EU-15 auf die EU-25 so behandelt, nämlich als eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag, der dem fakultativen Staatsvertragsreferendum untersteht. Man kann die Meinung haben, die man will, aber diese Frage wurde auch von den Gutachtern, die das Gegenteil behaupten, nie irgendwie näher vertieft. Die Kommission war sich denn auch in der rechtlichen Beurteilung weitgehend einig, obwohl ja eben auch andere Auffassungen vertreten werden. Der Bundesrat selbst hat ja kurz nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative gesagt, das KroatienProtokoll könne er wegen des Zuwanderungsartikels, der den Abschluss von weiteren völkerrechtlichen Verträgen untersagt, die Artikel 121a der Bundesverfassung verletzen oder widersprechen, nicht unterzeichnen. Der Bundesrat schreibt jetzt in seiner Botschaft, eine Ratifizierung sei nun möglich, da sich die EU und die Schweiz angenähert hätten und auf der Basis der Schutzklausel allenfalls eine Einigung erzielt werden könne. Interessant ist, dass in diesem Zusammenhang Frau Professorin Epiney, die von Kollege Jositsch zitiert wurde und die ja bekanntlich betreffend die Verfassungsmässigkeit eine andere Auffassung hat, in der gestrigen «NZZ» immerhin bestätigt, dass es für sie nicht klar sei, warum sich an dieser Frage der Verfassungsmässigkeit seit der ersten Stellungnahme des Bundesrates etwas geändert haben solle. Die Begründung des Bundesrates scheint mir kreativ und auch etwas abenteuerlich zu sein und dürfte sicher auch dem aussenpolitischen Druck geschuldet sein. Wir müssen ja das Kroatien-Protokoll bis zum 9. Februar 2017 ratifizieren, um die Vollassoziierung an Horizon 2020 zu erhalten. Der innenpolitische Druck ist aber nicht weniger gross. Einige von uns haben diesen in den letzten Tagen und Wochen hautnah gespürt, und ich denke, dass auch der Bundesrat diesem innenpolitischen Druck ausgesetzt ist. Wenn ich sage, die Begründung des Bundesrates, wonach die Verfassungsmässigkeit der Ratifizierung nach einer gewissen Annäherung nun gegeben sei, sei etwas abenteuerlich, anerkenne ich auf der anderen Seite, dass der Bundesrat Wege gesucht hat, um Horizon 2020 abzusichern. Wer möchte das nicht? Aber ich möchte, dass dies dauerhaft geschieht, was eben nur möglich ist, wenn wir den bestehenden Normenkonflikt lösen. Nun scheint die blosse Hoffnung, es sei jetzt möglich, eine einvernehmliche Lösung über das Freizügigkeitsabkommen mit der EU zu finden, nicht darüber hinwegzutäuschen, dass die Ratifizierung zum heutigen Zeitpunkt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Das muss uns als Parlament interessieren. Erstaunlich ist übrigens auch der Zeitpunkt, zu dem die Vorlage dem Parlament vorgelegt wird. Obwohl der Vorsteher des WBF das Forschungsabkommen bereits im Dezember 2014 unterzeichnet hat – ich spreche von dem Forschungsabkommen, in dem die Eidgenossenschaft und die EU die Vollassoziierung an Horizon 2020 vereinbart haben, sofern wir das Kroatien-Abkommen bis im Februar 2017 ratifizieren –, drängt jetzt die Zeit plötzlich. Man weiss also seit Dezember 2014, dass die EU eine Ratifizierung des KroatienProtokolls bis zum 9. Februar 2017 erwartet, und hat die Vorlage dem Parlament nicht früher zugeleitet. Jetzt kann man sagen: «Ja, das Klima war nicht so gut, man konnte nicht miteinander sprechen.» Aber immerhin konnte man dieses Forschungsabkommen im Dezember 2014 unterzeichnen, und in der ersten Hälfte des Jahres 2015 hat man sicherlich auch etwas dazu beigetragen, das Klima wieder ein wenig zu erwärmen. Ich habe schon ein bisschen den Eindruck, dass der Bundesrat die Verantwortung für die zeitgerechte Ratifizierung, die jetzt einen hohen Stellenwert bekommen hat, und damit 2 juin 2016 für die Vollassoziierung an Horizon 2020 dem Parlament übergibt. Kollege Jositsch sagte, die Freizügigkeit habe damit keinen Zusammenhang, es gehe grosso modo um die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls bis Februar 2017. Herr Jositsch, ich teile Ihre Auffassung nicht. Es geht nicht nur um Kroatien, sondern es geht um die Freizügigkeit insgesamt. Die Voraussetzung für die dauerhafte Vollassoziierung an Horizon 2020 ist, dass wir tatsächlich für die Masseneinwanderungs-Initiative, also für die Personenfreizügigkeit, eine Lösung haben. Die EU hat ja diesen Link schon vor der Abstimmung am 9. Februar 2014 thematisiert. Deshalb ist diese kleine Guillotine letztlich überhaupt erst zum Zug gekommen. Anders gesagt: Wir können jetzt lange über Kroatien streiten. Wenn wir keine Lösung zur Freizügigkeit haben, wird die Vollassoziierung an Horizon 2020 ohnehin dahinfallen. Nachdem in den Beratungen in der Kommission klargeworden war, dass die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls zum heutigen Zeitpunkt nicht mit dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung kompatibel ist, mussten wir eine Lösung finden. Wir haben deshalb in der Mehrheit diesen Zusatz eingefügt. Herr Jositsch hat betont, dass der Bundesrat ohnehin verpflichtet sei, gemäss der Verfassung zu handeln. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass diese Aussagen für mich etwas widersprüchlich sind. Zum einen sagt der Bundesrat ja selbst, er könne das Protokoll nur ratifizieren, wenn die Schweiz eine Lösung mit der EU gefunden habe. Zum andern behauptet man aber, wenn er dies tue, könne er die Frist zur Ratifizierung bis zum Februar 2017 gar nicht einhalten. Ich frage mich, was nun eigentlich gilt. Was hat nun Vorrang – die Ratifizierung oder eine Lösung, die mit der Bundesverfassung in Einklang steht? Ich empfinde diese Fragen auch nicht als Schwächung des Bundesrates, sondern wir sind hier auf der Linie des Bundesrates. Wir sind in der Logik des Bundesrates, denn der Bundesrat selbst sagt ja in der Botschaft, es müsse eine einvernehmliche Lösung zum Freizügigkeitsabkommen gefunden werden. Wenn Kommission und Parlament mehrheitlich feststellen, dass die Ratifizierung zum heutigen Zeitpunkt verfassungswidrig ist, dann stehen wir als Parlament auch gegenüber der Bevölkerung in der Verantwortung. Wir haben in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit; das wurde ausgeführt. Ich persönlich habe eine solche auch immer abgelehnt. Gerade deshalb muss das Parlament darauf achten, dass es sich an unser Grundgesetz hält, und zwar auch dann, wenn dies der veröffentlichten Meinung nicht entspricht, und auch dann, wenn die Wirtschaft und die Forschung von uns etwas anderes erwarten – wenn sie erwarten, dass wir uns vielleicht über unser Grundgesetz hinwegsetzen. Ich stehe ja nicht im Verdacht, nicht wirtschaftsnah zu sein, aber es gilt hier auch verschiedene Grundsätze gegeneinander abzuwägen. Wenn wir heute feststellen müssen, dass die Ratifizierung dem Zuwanderungsartikel widerspricht, müssen wir als Parlament sicherstellen, dass die Ratifizierung erst dann erfolgt, wenn die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Dies ist für mich eine Frage der Glaubwürdigkeit des Parlamentes. Die Bedingungen, die die Mehrheit der APK eingefügt hat, sind deshalb richtig. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass es nicht nur heute um unsere Glaubwürdigkeit geht. Wir stehen vor weiteren europapolitischen Abstimmungen und Entscheiden. Auch im Hinblick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative sollten wir unsere Glaubwürdigkeit nicht aufs Spiel setzen. Zudem weiss ich nicht, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz im Falle einer Referendumsabstimmung über Kroatien erklären wollen, dass wir zwar festgestellt haben, dass die Ratifizierung verfassungswidrig sei, dass man aber wegen Horizon 2020 zustimmen müsse. Wie wollen Sie dem Volk erklären, dass das Bundesamt für Justiz und die Direktion für Völkerrecht – damit immerhin die eigene Bundesverwaltung – dem Bundesrat und dem Parlament sagen, eine Ratifizierung sei zurzeit nicht verfassungskonform, aber man müsse jetzt halt zustimmen? Aus meiner Sicht funktioniert das nicht. Auch deshalb müssen wir siBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 315 cherstellen, dass die Ratifizierung die Beschlüsse des Volkes respektiert. Ich bitte Sie deshalb, der Fassung der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Seydoux-Christe Anne (C, JU): Je suis évidemment favorable à l'entrée en matière et à l'approbation de l'arrêté fédéral relatif à la Croatie, dans la version du Conseil fédéral et du Conseil national. Beaucoup de choses ayant déjà été dites, je m'efforcerai de ne pas être trop longue. La commission est partie du principe qu'il s'agit d'un nouveau traité de droit international, qui doit respecter l'article 121a de la Constitution. Elle aurait aussi bien pu partir du point du vue exprimé par la très réputée professeure Astrid Epiney, avis de droit endossé par la Conférence des gouvernements cantonaux, selon lequel le protocole III consiste exclusivement en une extension du champ d'application personnel de l'accord sur la libre circulation des personnes, qui intervient dans le cadre de l'élargissement de l'UE. Dans ce cadre, le protocole III, selon la professeure Epiney, n'entrerait pas dans le champ d'application de l'article 121a de la Constitution. Mais même en suivant l'avis de l'Office fédéral de la justice du 18 mai 2016, il n'y a pas lieu de fixer de nouvelles conditions pour autoriser le Conseil fédéral à ratifier le protocole III. Conformément à l'article 184 alinéa 2 de la Constitution, le Conseil fédéral est compétent pour ratifier ce protocole. Il est par ailleurs tenu de respecter le droit et bien évidemment la Constitution, conformément à l'article 5 de la Constitution. Selon l'avis de droit de l'Office fédéral de la justice, d'un point de vue juridique, l'approbation vaut non pas obligation de ratifier, mais autorisation à le faire. Une fois l'approbation donnée, le Conseil fédéral peut fixer lui-même le moment de la ratification, en fonction de l'opportunité politique et de la situation juridique. Selon les circonstances, il peut reporter ce moment, voire renoncer à la ratification. Je pars bien évidemment du principe que le Conseil fédéral respectera la Constitution et que le conflit de normes entre l'accord sur la libre circulation des personnes et notre Constitution sera résolu au moment de la ratification du protocole III. Il ne faut pas oublier que celui-ci prévoit un régime transitoire de dix ans pendant lesquels la Suisse pourra maintenir des restrictions sur le marché du travail pour les séjours durables et les séjours de courte durée des ressortissants de la Croatie, ce qui paraît parfaitement compatible avec l'article 121a de la Constitution. Nous pouvons également avoir à l'esprit que la résolution de ce conflit de normes peut certes dépendre d'une solution consensuelle avec l'Union européenne, mais aussi d'une solution interne à notre pays par le biais d'une révision de notre Constitution. Il n'y a pas lieu, à ce stade, de se limiter à une solution consensuelle avec l'Union européenne. Suite au 9 février 2014 et après la décision du Conseil fédéral de ne pas signer le protocole III, l'Union européenne, on l'a déjà dit, a exclu avec effet immédiat les chercheurs suisses des programmes de recherche de l'Union européenne. Depuis que la Suisse a reconnu, dans la seconde moitié de l'année 2014, les diplômes croates, une association partielle a été accordée jusqu'à fin 2016. Le secrétaire d'Etat Dell'Ambrogio a démontré quelles en étaient les conséquences, et leur gravité, pour la qualité et l'attractivité de la recherche suisse. La Suisse ne peut simplement pas se permettre de risquer d'être reléguée au rang d'Etat tiers dans le cadre du programme Horizon 2020. En conclusion, la marge de manoeuvre du Conseil fédéral est très mince. Ne compliquons pas davantage la situation en imposant au Conseil fédéral une condition dont la réalisation ne dépend pas que de lui mais également de l'Union européenne. Evitons de donner un signal négatif pour la recherche suisse et, par conséquent, adoptons l'arrêté fédéral dans sa version originale. Müller Damian (RL, LU): Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ist – in Verbindung mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative sowie der ForschungsAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 kooperation mit der EU in Horizon 2020 und den bilateralen Verträgen – alles andere als eine einfache Angelegenheit. Ich wage zu behaupten, dass die Herausforderung so gross ist, dass wir in diesem strategischen Geschäft aufpassen müssen, dass wir uns nicht selber ins Bein schiessen. Ziel muss sein, dass wir eine Lösung finden, die den Volkswillen respektiert und die verfassungsrechtlich kompatibel ist. Der Bundesrat soll von uns die Leitplanken für die Verhandlungen mit der EU erhalten, damit die Forderungen der Masseneinwanderungs-Initiative eingehalten werden und die EU den Druck in Bezug auf Horizon 2020 wegnimmt. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir nicht einfach so in die heutige Ausgangslage hineingeraten sind. Nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative vom 9. Februar 2014 hat Frau Bundesrätin Sommaruga unmittelbar nach der Abstimmung mitgeteilt, dass nun die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht umgesetzt werden könne, obwohl die EU-Kommission bereits am 9. Oktober 2012 ein offizielles Begehren gestellt hatte, um die Verhandlungen zur Ausdehnung des Abkommens auf Kroatien aufzunehmen. Frau Bundesrätin, aus diesem Grund habe ich eine konkrete Frage an Sie: Teilen Sie aus heutiger Sicht die Meinung, dass Ihre damalige Offensive zur Folge hatte, dass die EU nun mit Horizon 2020 ein erfolgreiches Druckmittel gefunden hat? Die Aussenpolitische Kommission macht dem Bundesrat ebenfalls Druck, dies mit dem Zusatz in Artikel 1 Absatz 2 auf Seite 2 der Fahne. Die Kommission legt damit dem Bundesrat sozusagen ein Korsett an. Dieses Korsett ist eng geschnürt, damit der Bundesrat gegenüber der EU eine unmissverständliche Haltung einnehmen muss. Der Bundesrat hat aber trotzdem Handlungsspielraum, mit der EU bis Ende Jahr eine Lösung zu finden. Gleichzeitig müssen wir uns aber auch über die Zukunft Gedanken machen: Was, wenn bis Ende 2016 noch keine Lösung besteht? Dann wird der Druck der Wirtschaft und der Forschungsgemeinschaft riesig werden. Setzen wir wirklich die Forschungszusammenarbeit aufs Spiel wegen eines Kontingents von jährlich 50, dann 70 und ganz am Schluss von 250 bis 300 Personen aus Kroatien? Dank der Übergangsfrist handelt es sich wohlverstanden für die nächsten zehn Jahre um eine gesteuerte Zuwanderung. Hier stellt sich eine nächste Frage: Lohnt es sich wirklich, die Zukunft von Horizon 2020 dafür zu gefährden? Der Text des Abkommens mit der EU zu Horizon 2020 ist ja glasklar: Ratifiziert die Schweiz das Protokoll über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht bis zum 9. Februar 2017, so verliert dieses Abkommen rückwirkend ab dem 31. Dezember 2016 seine Gültigkeit. Ratifiziert die Schweizerische Eidgenossenschaft das genannte Protokoll, so gilt dieses Abkommen für das gesamte Programm Horizon 2020. Um den Forschungsstandort Schweiz und die damit verbundenen Arbeitskräfte zu sichern, muss die Teilnahme der Schweiz am internationalen Forschungs- und Bildungsprogramm garantiert sein, insbesondere die Vollassoziierung der Schweiz an das europäische Programm Horizon 2020. Daran sollten wir uns ebenfalls orientieren. Wir haben aber in den vergangenen Voten bereits gehört, dass Horizon 2020 grundsätzlich nicht mit dem KroatienProtokoll verbunden werden darf. Die EU missbraucht Horizon 2020 als Druckmittel, und deshalb bin ich auf die Antwort von Frau Bundesrätin Sommaruga gespannt. Ich bin überzeugt, dass die Unterzeichnung und Ratifikation des Protokolls zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien im Moment aus rechtlicher Sicht nicht verfassungskonform ist. Damit wir unsere Pflicht gegenüber dem Volk erfüllen und das Vertrauen nicht aufs Spiel setzen, müssen wir eine verfassungsrechtlich korrekte Lösung finden. Mit unserer Annahme des Mehrheitsantrages erhält der Bundesrat die unmissverständlichen Leitplanken dazu. Kollegin Karin Keller-Sutter hat die Geschichte des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU – das grosse Erweiterungspaket, aber auch die Erweiterung auf Bulgarien und Rumänien – bereits erläutert. Das Korsett für den Bundesrat stärkt die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU, 16.028 Conseil des Etats 316 und der Bundesrat weiss nun unmissverständlich, was zu tun ist; er hat es ja selber auch in der Botschaft geschrieben. Ich bitte Sie also, einzutreten und sodann bei Artikel 1 Absatz 2 auch dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Berberat Didier (S, NE): Je suis moi aussi favorable à entrer en matière et à approuver cet accord et je vous demande, à l'article 1, de suivre la commission et de compléter ainsi l'alinéa 2. Comme l'ont déjà rappelé le rapporteur, Monsieur Levrat, et d'autres orateurs, il s'agit d'un nouvel accord aux yeux de l'Office fédéral de la justice et de la Direction du droit international public, et non de l'extension d'un accord existant, contrairement à ce que certains estiment. J'ai beaucoup de respect envers Madame Astrid Epiney, mais on a effectivement deux avis de droit d'offices spécialisés qui aboutissent à la conclusion que c'est un nouvel accord. J'ai entendu de part et d'autre, dans certains milieux, que ces avis de droit étaient en quelque sorte des avis de droit de complaisance pour faire plaisir au Conseil fédéral – d'ailleurs, je ne sais pas à quelle partie du Conseil fédéral on aurait souhaité faire plaisir en faisant cela –, mais j'estime qu'il existe dans ces offices une éthique professionnelle qui fait qu'on ne peut pas les suspecter d'avoir forcé la main au droit constitutionnel pour arriver à cette position. A mes yeux, c'est vraiment un nouvel accord. La preuve – et cela a été rappelé –, c'est que lors de l'extension de l'accord sur la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie, la question avait été sujette au référendum. Et on ne s'est pas posé la question de savoir si c'était un nouvel accord. Et à ceux qui estiment que c'est l'extension d'un accord existant, je pose juste la question suivante, pour prendre un cas tout à fait académique: si la Turquie adhérait à l'Union européenne et qu'on devait étendre la libre circulation à la Turquie, est-ce que tous ceux qui estiment qu'il s'agit d'un accord existant seront d'accord de dire qu'il n'y a pas de discussion à ce sujet, puisqu'il s'agit juste de l'extension d'un accord existant? La discussion serait un peu différente. A l'évidence, il y a un conflit entre l'extension de cet accord sur la libre circulation et l'article 121a de la Constitution. Vous le savez, cela ne me fait pas plaisir du tout et cela nous met dans une situation extrêmement difficile; j'étais opposé à cet article 121a mais, enfin, il existe. Il est vrai que cette situation met en danger la participation de la Suisse à Horizon 2020. Qu'il s'agisse de la version du Conseil national ou de la commission de ce conseil, le problème est le même. Ce n'est pas la discussion sur le fait de suivre le Conseil national qui va mettre le plus en danger la participation de la Suisse à Horizon 2020. Ce qui met en danger la participation de la Suisse à Horizon 2020, c'est la non-conformité, du moins la contradiction entre l'extension de l'accord à la Croatie et l'article 121a de la Constitution. Je rappellerai d'ailleurs que je suis très favorable à Horizon 2020 et qu'on ne serait peut-être pas dans la même situation si les milieux de la recherche s'étaient plus mobilisés le 9 février 2014, alors qu'ils viennent maintenant tirer la sonnette d'alarme. Il est vrai que cette situation est problématique, mais s'il y avait eu une mobilisation un peu plus grande de la part des hautes écoles et des milieux de la recherche avant la votation, on ne serait pas dans cette situation, car l'article 121a de la Constitution n'existerait pas. Ce qui apparaît, c'est qu'il est tout à fait possible d'autoriser le Conseil fédéral à signer cet accord. Simplement, c'est seulement au moment où la ratification doit se faire qu'on doit trouver une solution pour justement éviter les contradictions entre l'accord et le droit constitutionnel. Certains souhaiteraient ne rien spécifier dans l'arrêté, arguant que de toute façon le Conseil fédéral est conscient de ces questions et qu'il respectera la Constitution, ce dont je suis certain. Vous le savez, il n'y a pas de contrôle de la constitutionnalité des accords ou des lois fédérales, c'est nous qui avons ce rôle et il est important que notre Parlement, notamment notre conseil, puisse assumer cette res- 2 juin 2016 ponsabilité, parce que nous sommes garants des questions de constitutionnalité. Et puis, parfois, il vaut mieux l'écrire que de ne pas l'écrire, à plus forte raison si d'aventure un référendum était lancé – cela a été relevé notamment par le rapporteur de la commission –, alors que deux avis très clairs de l'Office fédéral de la justice et de la Direction du droit international public ont été publiés – même s'ils n'avaient pas été publiés, il est clair qu'une fois en possession des membres des deux Commissions de politique extérieure, ils seraient sortis dans la presse, ce qui serait normal d'ailleurs. Si nous ne disons rien, on nous rétorquera que, en fin de compte, le Parlement était au courant qu'on ne pouvait pas autoriser le Conseil fédéral à ratifier, mais que, malgré tout, il n'a rien dit et le Conseil fédéral devra prendre ses responsabilités. Ce qui signifie – je vois déjà les manchettes de journaux et les affiches: «Blanc-seing au Conseil fédéral» ou «Chèque en blanc pour le Conseil fédéral». Il est important qu'on puisse montrer qu'à un certain moment on s'est rendu compte de la question. Cela ne bloque pas le Conseil fédéral, et même ceux qui soutiennent la minorité estiment que le Conseil fédéral devra de toute façon remplir les conditions qu'on a posées, seulement ils estiment qu'il est superflu de le dire. De mon point de vue, il est mieux d'être explicite. Lombardi Filippo (C, TI): Ich bin zwar Mitglied der Kommission, musste mich an dieser Sitzung aber ersetzen lassen. Ich glaube nicht, dass die Kommission zu einer anderen Meinung gekommen wäre, wenn ich dabei gewesen wäre, aber die Minderheit hätte eine Stimme mehr gehabt. Wenn Kollege Jositsch der Letzte ist, der die Bundesverfassung mit Füssen treten möchte, dann bin ich der Vorletzte. Herr Jositsch hat Recht, wir müssen hier die Führung übernehmen. Das müssen wir tun, denn wir sind ein Parlament und kein Gericht oder Gremium juristischer Experten. Wir sind ein Parlament und müssen politische Entscheidungen treffen. Es liegt in unserer Verantwortlichkeit, das zu tun. Ich werde nicht das Übliche sagen. «Zwei Juristen, drei Meinungen» – das ist natürlich ein bisschen frech. Aber es stimmt wohl, dass wir die Sache nicht nur juristisch ansehen dürfen. Es geht hier um Politik, und da wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben, ist das Parlament zuständig, um die Widersprüche aufzulösen – wir leben im Widerspruch, das Leben ist voller Widersprüche, auch die Politik und leider auch unsere Verfassung. Dies ist deshalb so, weil wir in einer halbdirekten Demokratie leben, in der wir dem Volk erlauben, ab und zu einen Artikel in die Verfassung zu schreiben, der nicht unbedingt im Einklang mit allen anderen Artikeln oder mit allen internationalen Verpflichtungen der Schweiz steht, die auch einen verfassungsrechtlichen Rang haben. Unser System führt aus diesem Grund dazu, dass das Parlament die Artikel interpretieren muss. So wurde vor nicht allzu langer Zeit die Zweitwohnungs-Initiative angenommen, und ihre Forderungen wurden in der Bundesverfassung verankert: Waren wir in dieser Sache bei der Gesetzgebung wirklich so verfassungstreu? Vielleicht mussten wir uns ein bisschen anpassen! Es gibt einen Verfassungsartikel, der die Mutterschaftsversicherung vorschreibt. Vierzig Jahre lang blieb dieser Artikel ohne Umsetzung. Dann haben wir ihn irgendwie einmal umgesetzt, aber man kann nicht sagen, dass vierzig Jahre nichts gewesen wären. Wir hatten jedoch lange Zeit keine konkrete Lösung. Im vorliegenden Fall muss das Parlament seine Rolle wahrnehmen – ich entschuldige mich, Frau Bundesrätin –, dies umso mehr, als der Bundesrat ab und zu ein bisschen ratlos aussieht, unterschiedliche Meinungen kommuniziert und mit der Vorlage nach unseren Gepflogenheiten etwas spät kommt. Wir müssen den Mut haben, aus dieser Sackgasse herauszukommen. Am 9. Februar 2014 sind wir in eine Sackgasse marschiert. Ich werde nie behaupten, das Volk habe falsch abgestimmt. Ich kann mir aber schon denken, dass das Volk unter falschen Annahmen abgestimmt hat. Was waren die falschen Annahmen? Es waren grundsätzlich drei: Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 317 Die erste falsche Annahme war, dass man die Einwanderung wesentlich reduzieren könne, ohne die Wirtschaft zu tangieren. Dieser Widerspruch steht in diesem Artikel. Kann man die Einwanderung ohne Tangieren der Wirtschaft reduzieren? Natürlich nicht. Den Beweis hat notabene die einzige Behörde geliefert, die in den letzten Jahren in diesem Land etwas Konkretes gegen die Zuwanderung gemacht hat. Sie kennen diese Behörde, es ist die Nationalbank. Mit ihrem Entscheid, was den Euro-Mindestkurs betrifft, hat sie den wesentlichen Beitrag geleistet, um unser Wirtschaftswachstum ein bisschen zu bremsen und damit die Zuwanderung zu bremsen. Das ist bis jetzt die einzige wirksame Massnahme vonseiten unserer Behörden gewesen, um die Zuwanderung ein bisschen einzuschränken. Die zweite falsche Annahme war – und da sind wir alle mitschuldig, weil wir nicht fähig waren, das dem Volk korrekt zu kommunizieren –, dass eine Kontingentierung der Einwanderung irgendwie mit der Personenfreizügigkeit kompatibel sei. Der Bundesrat habe drei Jahre Zeit, um das zu verhandeln, hiess es, er werde schon eine Lösung finden. Wir wissen: Es findet sich keine Lösung, weil die Kontingentierung in einem krassen Widerspruch zur Freizügigkeit steht. Wir können suchen, solange wir wollen, wir können dem Bundesrat auch dreissig Jahre Zeit geben: Er wird keine kompatible Massnahme finden, weil in dieser Sache ein Widerspruch besteht. Die dritte falsche Annahme in dieser Abstimmung war, es sei möglich, sogar vorteilhaft, sich selbst eine Frist in einer Verhandlung mit einer internationalen Organisation zu setzen. Jeder weiss, dass man, wenn man unter Zeitdruck verhandeln muss, schlecht verhandelt. Die Frist von drei Jahren, die wir uns selbst gesetzt haben, ist natürlich kein Vorteil, sondern ein Nachteil. Ich bitte um Entschuldigung, aber wir leben in Widersprüchen; Artikel 121a der Verfassung enthält in seinem Text selbst drei Widersprüche. Wie haben wir reagiert? Statt uns aus der Sackgasse zu befreien, haben wir die Lage verschlechtert. Ehrlich gesagt ist von meiner Partei, der Partei von Kollege Levrat und von ein paar anderen Parteien sofort eine Trotzreaktion nach dem Motto erfolgt: «Wir müssen jetzt eine konsequente Umsetzung haben, je härter, desto besser; wir werden zeigen, dass das Volk falsch gestimmt hat, indem wir seine Entscheidung so hart wie möglich umsetzen.» Ja, die Ergebnisse können wir jetzt sehen. Der Bundesrat hat uns auch nicht geholfen mit seinem meines Erachtens verfrühten Entscheid, es sei sofort mitzuteilen, dass das Kroatien-Protokoll nicht zu ratifizieren sei. Ich teile die Auffassung unseres Kollegen: Ja, der Entscheid war wahrscheinlich verfrüht. Man hätte sich Zeit nehmen müssen, um die Lage mit kühlem Kopf zu analysieren, bevor man urbi et orbi kommuniziert, dass wir das Protokoll nicht ratifizieren würden. Notabene – das haben die Medien auch nicht immer gut wiedergegeben –: Die EU hat die Schweiz mit Horizon 2020 nicht für das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 bestraft; sie hat einfach die Konsequenzen gezogen. Sie hat kommuniziert, dass wir das Kroatien-Protokoll nicht ratifizieren und dadurch eine Ungleichbehandlung der 28 EU-Mitglieder schaffen würden. Das ist bekanntlich für die EU nicht akzeptabel. Die Blockade bei Horizon 2020 ist nicht eine Folge der Einwanderungsproblematik, sondern eine Folge der Nichtratifizierung des Kroatien-Protokolls, denn damit haben wir diese Ungleichheit geschaffen. Das kann die EU nicht akzeptieren. Nun hat der Bundesrat 2014 versucht, eine Lösung für Horizon 2020 zu finden. Was war diese Lösung? Die Lösung bestand darin, den Kopf noch ein bisschen mehr in die Guillotine zu stecken. Wir haben selber ein bisschen unseren Kopf angeboten, damit die Guillotine fallen kann. Wir haben selber beschlossen und mit der EU abgemacht, dass Horizon 2020 automatisch entfällt, wenn wir bis am 9. Februar 2017 keine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Wir haben das gewollt, um Horizon 2020 zu retten, in der Annahme – wieder eine falsche Annahme –, bis zu diesem Termin würAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 den wir das Problem wohl gelöst haben. Okay, wir haben Horizon 2020 zwei Jahre genossen, und jetzt sind wir am Ende dieser Gnadenfrist. Jetzt entfällt diese Abmachung mit der EU rückwirkend am 1. Januar 2017, wenn wir bis am 9. Februar 2017 keine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Das wird der Fall sein. Die Mehrheit der Kommission kommt jetzt mit der Idee: Okay, wenn die Sachen sowieso irgendwie verbunden sind, dann verbinden wir sie förmlich mit diesem Antrag auf einen Zusatz in Artikel 1 Absatz 2. Einmal mehr, mein lieber Präsident, leben wir im Widerspruch. Absatz 2 ist ein Widerspruch in sich. Denn wir behaupten, es sei verfassungswidrig, das Protokoll jetzt zu ratifizieren. Was machen wir? Wir verknüpfen diese Ratifizierung mit der Lösung einer mit der Verfassung zu vereinbarenden Regelung zur Steuerung der Zuwanderung. Wir verknüpfen die beiden Sachen – im Wissen, dass wir keine verfassungskonforme Lösung mit der EU erreichen werden. Wir sind alle bestrebt, hier jetzt einen Kompromiss zu finden, mit dem wir das Wort «Kontingente» mit irgendwelchen Lösungen umgehen können, aber wir versuchen das vergeblich. Ob wir etwas finden oder nicht – wir wissen bereits: Wenn wir etwas gemeinsam mit der EU finden, wird es nicht verfassungskonform sein. C'est reculer pour mieux sauter. Wir verknüpfen jetzt die eine Sache mit einer anderen Sache, von der wir schon wissen, dass sie auch nicht verfassungskonform sein wird. Ich finde, der Widerspruch könnte nicht grösser sein. Was sollen wir in diesem Fall tun? Meines Erachtens sollten wir der Minderheit zustimmen und in dieser Sache dem Bundesrat seine Verantwortung überlassen. Es gibt eine Frist, die Kroatien und Horizon 2020 betrifft. Diese ist absolut. Dann gibt es eine relative Frist, diese steht in Artikel 121a der Bundesverfassung. Aber ein paar Bundesräte haben in Interviews schon bekanntgegeben, dass es nicht das Ende der Welt wäre, wenn allenfalls die Verhandlungen, die geführt werden, um mit der EU eine bessere Lösung zu finden, ein paar Monate länger dauern würden. Das ist gut möglich. Es ist möglich, dass wir einige Monate mehr brauchen werden, um diese Lösung zu erreichen. Was machen wir also? Wollen wir das Kroatien-Protokoll und Horizon 2020 gefährden, da wir heute nicht wissen, ob wir dann diese relative Frist werden einhalten können oder ob wir trotzdem in einigen Monaten kommen werden und sagen: «Ja, das Volk hat das zwar im Bundesverfassungsartikel so bestimmt, aber wir brauchen eine kleine Weile mehr, um mit der EU zu verhandeln»? Ich glaube, es ist nicht vernünftig, es ist nicht politisch – egal, was es juristisch ist –, wenn wir diese Verknüpfung machen. Notabene bleibt diese Vorlage eine referendumsfähige Vorlage. Deswegen müssen wir sie notabene in dieser Session zu Ende beraten. Denn dann muss die Referendumsfrist laufen, damit allenfalls vor dem 9. Februar 2017 eine Referendumsabstimmung stattfinden kann. Die Frist ist eine Frist zugunsten des Volkes. Wenn das Volk mit uns nicht einverstanden ist, hat es die Möglichkeit, sofort Stopp zu sagen. Diese Möglichkeit hat es immer, und das wird auch hier so sein. Das ist auch der Unterschied, Kollege Berberat, zwischen Kroatien und der Türkei, denn vielleicht gewinnen Sie im Volk eine Abstimmung über Kroatien einfacher als eine Abstimmung über die Türkei. Aber das ist nicht die Frage, die wir jetzt zu behandeln haben. Um zum Schluss zu kommen: Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Ich bin für Annahme der Vorlage in der Fassung der Minderheit, weil ich glaube, dass wir unsere politischen Pflichten wahrnehmen müssen. Wir müssen auch dem Bundesrat seine Verantwortungen überlassen. Er hat vielleicht nicht immer perfekt gespielt, aber er hat jetzt die Möglichkeit, die Sachen so in die Hände zu nehmen, dass er diese ganze Frage trotzdem zu einem guten Ende führen kann. Von der Sackgasse sind wir in einen Sack hineingefallen, jetzt müssen wir aus diesem Sack wieder hinauskommen und einen Befreiungsschlag machen. Das kann nur die Fassung des Bundesrates, des Nationalrates und der Minderheit sein. 16.028 Conseil des Etats 318 Bischof Pirmin (C, SO): Gerade bei schwierigen politischen Fragen ist es gut, wenn man einen kühlen Kopf bewahrt und überlegt, bevor man entscheidet. Jetzt können wir darüber streiten, ob wir hier eine rechtliche oder eine politische Frage vor uns haben. Ich glaube, wir müssen uns nicht darüber streiten. Wir haben vor uns eine rechtliche und eine politische Frage, und wir müssen heute eben beide Fragen gleichzeitig beantworten. Das ist etwas unangenehm, aber das ist nun halt unsere Pflicht, deshalb sind wir gewählt worden. Sie erlauben mir zwei kurze Bemerkungen zur rechtlichen Frage und dann zur politischen. Ich bin ja froh, dass wir zwei Bundesämter oder Behörden haben, die Rechtsgutachten abgegeben haben und die – was bei Juristen selten ist – gleicher Meinung sind. Sie sind beide der einfachen Meinung, dass heute eine Ratifikation des Kroatien-Protokolls verfassungswidrig wäre; heute wäre eine Ratifikation verfassungswidrig. Nun gibt es abweichende Meinungen, die zum Teil auch publiziert worden sind. Man kann ja wirklich der Meinung sein, das KroatienProtokoll sei kein neuer Staatsvertrag. Aber wenn man diese Meinung vertritt, dann muss man auch konsequent sein. Das würde dann heissen, die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien wäre auch kein neuer Vertrag gewesen, hätte auch nicht dem Referendum unterstehen müssen, die Ausdehnung von 15 auf 25 Staaten in der EU auch nicht – das Volk hätte auch nichts dazu zu sagen gehabt. Kollege Berberat hat völlig Recht; konsequenterweise wäre die Ausweitung auf die Türkei auch kein neuer Vertrag und müsste auch nicht dem Volk vorgelegt werden. Da muss sich vielleicht jede und jeder von uns, Jurist oder nicht Jurist, überlegen, ob das sein kann oder nicht. Dann kann man sagen, die Genehmigung, die wir heute vor uns haben, sei ja nicht verfassungswidrig. Wir könnten das Protokoll ja genehmigen, denn nur die Ratifikation, die der Bundesrat später mache, könne verfassungswidrig sein. Das stimmt juristisch. Die heutige Genehmigung ist nicht verfassungswidrig. Wir geben dem Bundesrat nur das Recht, etwas Verfassungswidriges zu unterzeichnen. Soll man das tun, oder soll man das nicht tun? Wir sind in einem Land – es ist gesagt worden – ohne Verfassungsgerichtsbarkeit. Wir hier drin sind mit dem Nationalrat zusammen das Verfassungsgericht. Und wenn wir dem Bundesrat die Genehmigung erteilen, etwas zu unterzeichnen, dann ist es unsere, ich möchte fast sagen, «verdammte» Pflicht, vorher zu prüfen, ob diese Genehmigung eigentlich eine Verfassungsgrundlage hat oder nicht. Sich einfach zurückzulehnen und zu sagen, der Bundesrat solle dann überlegen, ob es verfassungsmässig sei oder nicht, das geht nicht. Natürlich werden hier drin normalerweise völkerrechtliche Genehmigungen ohne Bedingungen an den Bundesrat erteilt, das stimmt, und wir diskutieren heute eine Auftragserteilung, eine Genehmigung mit Bedingungen. Warum? Der Unterschied ist der – und da haben wir seit dem Zweiten Weltkrieg kein einziges Präjudiz gefunden –: Wir diskutieren hier über die Genehmigung eines Staatsvertrages, der heute klar verfassungswidrig ist – das hatten wir noch nie! In dieser Situation wird sich das Parlament doch wohl überlegen dürfen und, möchte ich meinen, überlegen müssen, ob diese Genehmigung bedingungslos erfolgen darf oder nicht. Ich bin der Meinung, dass sie nicht so erfolgen darf. Nun sind mir der Zusammenhang mit Horizon 2020 und die Bedeutung von Horizon 2020 für unseren Forschungsstandort auch bewusst. Es ist verschiedentlich behauptet worden, es gebe einen Automatismus zwischen unserem heutigen Entscheid und dem Schicksal von Horizon 2020 – einfach so. Nun steht tatsächlich in einer Vereinbarung mit der EU die Frist vom 9. Februar 2017, und Kollege Jositsch hat Recht: Die EU hat diese Frist nicht frei erfunden, sondern wir haben diese Frist gemacht. Ist das jetzt die Grundlage für einen Automatismus? Nein, es gibt keinen Automatismus! Auf diese Frage hin hat Bundesrat Burkhalter, immerhin unser Aussenminister, in der Aussenpolitischen Kommission gesagt: «Théoriquement, sans protocole croate, on ne peut pas avoir la 'Vollassoziierung', mais des discussions sont possibles ... En bref, si on réussit à trouver 2 juin 2016 des solutions sur la libre circulation et l'extension à la Croatie, on aura la pleine association. Mais l'inverse n'est pas forcément vrai.» Trotz dieser Frist in der Vereinbarung mit der EU ist diese Frist weiterhin verhandelbar. Das klingt komisch, aber warum ist das so? Die Antwort hat uns das Bundesamt für Justiz gegeben. Das Bundesamt für Justiz schreibt im ersten Gutachten, das Ihnen auch zugänglich ist, auf Seite 6 von 8: «Insbesondere wissen unsere Vertragspartner», also die EU, «dass die Schweiz vor der Ratifikation des Kroatien-Protokolls eine einvernehmliche Lösung erzielen will. Die EU kann und muss also vor diesem Hintergrund nach Treu und Glauben die Tragweite der am 4. März 2016 erfolgten Vertragsunterzeichnung» – das ist die Vertragsunterzeichnung durch den Bundesrat – «einordnen und relativieren. Auch muss die EU ihre berechtigten Erwartungen in Bezug auf die weiteren Handlungen der Schweiz den aktuellen Gegebenheiten anpassen.» Die Gegenseite weiss das. Sie wissen, dass wir hier am Verhandeln sind. Deshalb ist die Aussage von Kollege Jositsch grundsätzlich falsch und damit auch die Grundlage seines ganzen Minderheitsantrages. Er hat vorhin gesagt, die Vereinbarung mit Kroatien falle am 9. Februar 2017 ohnehin weg, wenn wir keine Vereinbarung mit der EU hätten. Das stimmt rein rechtlich nicht. Am 9. Februar 2017 fällt überhaupt nichts weg, weder das Abkommen mit Kroatien noch die Personenfreizügigkeit, noch sonst irgendetwas. Am 9. Februar läuft zwar die Frist aus, in der gemäss Initiative und heutigem Verfassungstext die Schweiz die entsprechende Umsetzungsgesetzgebung gemacht haben müsste; das stimmt. Aber wenn wir sie bis dann nicht gemacht haben – da müssen Sie im Initiativtext weiterlesen, und das steht auch in der Verfassung –, dann muss lediglich, ich sag's jetzt etwas zynisch, der Bundesrat nachher eine Verordnungslösung suchen. Ich unterstreiche hier das Wort «nachher». Nachher! Der Bundesrat kann eine Verordnungslösung machen, schneller oder langsamer. In dieser Zeit kann er selbstverständlich mit der EU weiterverhandeln. Das wird er auch. Also so viel Intelligenz traue ich dem Bundesrat zu. Wir haben also keinen Automatismus für diese Vollassoziierung und auf der anderen Seite heute eine klare Verfassungswidrigkeit. Jetzt noch kurz zur politischen Frage: Natürlich können wir heute sagen: «Wir genehmigen das Abkommen ohne Bedingungen. Wir wissen, dass es verfassungswidrig ist, und wir schauen einmal, wie das weiterläuft; das kommt dann schon gut, der Bundesrat macht das schon recht.» Wir werden irgendwann einmal wieder bei Philippi landen. In der nächsten Zeit wird es einmal eine Volksabstimmung zu diesem Thema geben. Ich weiss noch nicht welche – vielleicht ein Referendum zum Kroatien-Protokoll, vielleicht auch nicht. Vielleicht wird es eine Volksabstimmung zur Rasa-Initiative geben oder zu einem Gegenvorschlag dazu, vielleicht auch nicht. Und vielleicht wird eine gesetzliche Umsetzung, die das Parlament hier macht, durch ein Referendum vor dem Volk landen. In jedem Falle wird am Schluss das Volk über diesen Fragenkomplex entscheiden müssen. Wir sind diejenigen, die zu dieser Frage dann auf dem Podium stehen werden. Ich persönlich bin sehr daran interessiert, dass wir eine Lösung finden und eben nicht in eine Sackgasse hineinlaufen. Ich möchte auch nicht derjenige sein, der dem Volk erklärt, bereits bei der ersten Gelegenheit hätten wir hier im Bundeshaus absichtlich eine Verfassungswidrigkeit provoziert. Das möchte ich nicht. Ich möchte die Gelegenheiten nutzen, die wir haben, und die haben wir als Parlament nur heute – nur heute! Ich bitte Sie in diesem Sinne, der grossen Mehrheit der Kommission zu folgen. Germann Hannes (V, SH): Ich bitte Sie, in dieser Frage dem Weg der Kommissionsmehrheit zu folgen; dies gleich vorweg. Es ist nun viel zum Argument gesagt worden, dass wir unter Zeitdruck seien, den wir uns selber auferlegt hätten. Ja, das mag sein. Einen Teil hat dann die EU dazu beigetragen, inBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 319 dem sie diese Verknüpfung zu Horizon 2020 gemacht hat, die völlig willkürlich ist. Es könnte morgen auch eine Verknüpfung hergestellt werden, wonach zuerst noch das Rahmenabkommen abgeschlossen werden müsse usw. Mit diesen Argumenten kommen wir einfach nicht weiter. Überhaupt – das sei mir als Vorbemerkung erlaubt – habe ich mich gewundert, dass wir bei einem Erlass, der insgesamt doch ordentlich dick ist, bis jetzt noch nicht über den Inhalt, über materielle Dinge gesprochen haben. Vielmehr ging es primär um das Forschungsabkommen Horizon 2020, das wir alle unterstützen und von dessen Wichtigkeit die grosse oder überwältigende Mehrzahl der Mitglieder dieses Rates überzeugt ist; ich gehöre auch zu diesen, auch ich unterstütze dieses Abkommen. Mit Blick letztlich auf das Hauptargument genügt mir aber Horizon 2020 natürlich nicht. Haben Sie etwas zu Horizon 2020 auf dem Tisch? Überhaupt nichts. Wir haben lediglich ein Abkommen, das ausschliesslich mit Kroatien respektive mit der EU geschlossen werden soll. Angesichts dieses Dilemmas finde ich es schon etwas gewagt, wenn man, Herr Lombardi, sagt, dass das Volk falsche Annahmen gemacht habe, oder wenn man sagt, dass wir uns in einer Sackgasse befänden. Das ist immer relativ. Wir sind in einer schwierigen Situation und haben eine Lösung zu finden im Normenkonflikt, den auch Frau Seydoux schön angesprochen hat. Sie hat es eigentlich auf den Punkt gebracht: Entweder lösen wir ihn auf, indem wir eine Lösung innerhalb der Bundesverfassung finden. Oder wir finden mit der EU eine einvernehmliche Lösung, sodass der Normenkonflikt von der EU her aufgelöst wird. Aber, meine Herren Jositsch und Lombardi: Vor allem viele Argumente von Herrn Jositsch haben mir gut gefallen, die konnte ich absolut nachvollziehen. Allerdings fand ich die leichte Überhöhung der besagten Rechtsprofessorin und Europarechtlerin jetzt nicht unbedingt hilfreich. Denn die Auffassung wird ja weder vom Bundesamt für Justiz noch von der Direktion für Völkerrecht geteilt, in keiner Weise. Man hat uns das auch erklärt, und das leuchtet ein. Ich bin nun wirklich schon lange in der Aussenpolitik tätig. Wir wissen, dass es sich anders als bei den bilateralen Verträgen beim Freizügigkeitsabkommen eben um ein gemischtes Abkommen handelt. Die Schweiz hat das mit den 15 EUStaaten geschlossen, und es ist erweitert worden. Jetzt sind wir bei 27 oder je nachdem, wie es weitergeht, bei 28 Staaten, also auch von unserer Seite her gesehen. Und ich kann Ihnen sagen – die Frau Bundesrätin weiss das auch –, ich war stets ein Befürworter dieser Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitglieder, weil ich der tiefen Überzeugung bin, dass man nicht Staaten einer Gemeinschaft unterschiedlich behandeln kann. Wir würden es ja auch nicht zulassen, wenn die EU plötzlich käme und sagen würde, dass der Standort Genf oder Schaffhausen oder Zürich dann aber aus diesem Abkommen ausgeschlossen sei. Das käme doch für uns nicht infrage. Insofern ist das die Logik, die man haben muss, die aber in meiner Partei zu meinem Leidwesen ja nicht unbedingt durchgehend geteilt wird. Doch die Fragen zur Personenfreizügigkeit kann man natürlich stellen. Wenn schon, muss man das ganze Abkommen infrage stellen, und das ist mit der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 passiert. Das Volk hat Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative gesagt, und nun haben wir diese umzusetzen. Ich weiss nicht, Herr Lombardi, wie Sie dazu kommen zu sagen, dass das Volk drei falsche Annahmen getroffen hätte. Sie hätten es ja im Tessin entsprechend bereinigen können. Aber Ihr Kanton hat meines Wissens mit dem höchsten Jastimmenanteil zugestimmt. Ich glaube nicht, dass sich die Leute geirrt haben. Sie haben ihrem Willen Ausdruck verliehen, und wir haben jetzt diesen Willen umzusetzen, auch wenn das in einzelnen Punkten natürlich nicht ganz einfach ist. Das sei ja auch eingeräumt. Jetzt vielleicht doch noch einmal zur juristischen Frage: Herr Bischof hat das zwar sehr gut und auch sehr bildhaft erläutert. Es gibt aber viele Ratsmitglieder, die sagen: Was soll das jetzt? Da muss ich einfach nochmals darauf hinweisen, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 dass das Freizügigkeitsabkommen als gemischtes Abkommen mit der EU konzipiert ist. Es ist damals mit 15 EU-Mitgliedern abgeschlossen worden. Wir haben nachher folgerichtig jeweils die Abstimmungen gehabt, wir haben diese Beschlüsse konsequenterweise dem Staatsvertragsreferendum unterstellt. Mit Kroatien schliesst die Schweiz erstmals einen Vertrag über die Personenfreizügigkeit ab, also kommt das Bundesamt für Justiz für mich zu einem absolut nachvollziehbaren, klaren Schluss: Es kann sich nur um einen neuen Vertrag handeln. Daran ändert auch der Inhalt des Kroatien-Protokolls nichts. In seinem Bestand bleibt es trotzdem vom Grundabkommen, dem Freizügigkeitsabkommen, abhängig. Damit ist diese Frage eigentlich geklärt, und das hat auch die Kommissionsmehrheit absolut überzeugt. Jetzt kommen wir zur Gretchenfrage, wie vorzugehen sei. Es gibt zwei Wege: Sie haben den Weg der Mehrheit und den Weg der Minderheit. Mit dem Weg der Mehrheit wird der Verfassung Nachachtung verschafft, und mit dem Minderheitsweg wird dem virtuell verknüpften Forschungsabkommen Horizon 2020 eher der Vorrang gegeben. Das ist Ihr Entscheid. Das liegt aber in unserer politischen Verantwortung; das ist auch ein politischer Entscheid. Wer, wenn nicht wir als gesetzgebendes Organ in diesem Land hat die Verantwortung für die Verfassung zu tragen? Wir haben kein Verfassungsgericht, wir wollen das nicht. Also sind wir letztlich verantwortlich. In Wahrnehmung dieser Verantwortung kann es nur einen Entscheid geben, nämlich den Entscheid, sich hier der Mehrheit anzuschliessen. Ich bitte Sie, das zu tun, dann sind wir auf dem Weg, der unsere Verfassung höher gewichtet. Fournier Jean-René (C, VS): Je suis également membre de cette commission et j'étais présent lors de ses délibérations. J'ai même fait partie de la majorité qui vous présente aujourd'hui la solution de la commission. Personne, non seulement au sein de la commission, mais aussi dans cette salle, ne s'est exprimé dans le sens d'un non-respect de l'article 121a de la Constitution. C'est réjouissant, malgré les enjeux pour la science et pour la recherche. Mais toujours est-il que cette question du respect de l'article 121a de la Constitution s'est déjà posée au moment où, le 4 mars 2016, le Conseil fédéral a signé cet accord. Le rapport de l'Office fédéral de la justice dit qu'une même signature au lendemain de la votation du 9 février 2014 aurait été un non-respect crasse de la volonté populaire, mais que, compte tenu de l'évolution des discussions avec l'Union européenne et de l'évolution de la volonté politique fortement majoritaire exprimée dans le pays, la situation a évolué de sorte que la signature du 4 mars 2016 par le Conseil fédéral ne se pose plus dans les mêmes termes par rapport au respect de l'article 121a de la Constitution. L'Office fédéral de la justice rappelle qu'il y a un principe qui régit toute signature d'accord international: c'est celui de la bonne foi qui doit animer chacune des parties. Or, au moment de la signature par le Conseil fédéral le 4 mars 2016, le peuple avait déjà voté et l'article constitutionnel avait été adopté, et la volonté de l'Europe de ne pas faire de concession sur la libre circulation des personnes était déjà clairement exprimée. Donc, chacune des deux parties avait en main, au moment de la signature, et à l'esprit, ces cautèles qui apparaissent aujourd'hui encore inconciliables, comme l'a répété mon collègue Lombardi tout à l'heure. Pourtant, les deux parties étaient de bonne foi, il faut leur en faire crédit, et elles ont signé parce qu'elles espèrent trouver le chemin – même s'il est extrêmement difficile, même si aujourd'hui il paraît presque encore utopique –, qui permette à l'une de ne pas faire de concession sur la libre circulation des personnes, et à l'autre de respecter l'article 121a de la Constitution. Alors, est-ce vraiment contradictoire aujourd'hui de lier cet accord et la cautèle de l'article 121a de la Constitution? Si vous n'avez aucun espoir et qu'aujourd'hui, comme vous l'avez déclaré tout à l'heure, vous dites: «On sait qu'il ne sera absolument pas possible de trouver un accommodement entre les deux normes qui s'opposent, la norme natio- 16.028 Conseil des Etats 320 nale de l'article 121a de la Constitution et la norme européenne sur la libre circulation des personnes», il faut être conséquent et il ne faut même pas présenter cet accord ici, ni le signer, puisque cela veut dire qu'il n'y a pas de chemin possible. Il faut trouver une autre voie, en dehors de tout accord actuellement encore en discussion. Je pense que, même si le chemin est difficile, il vaut la peine de l'explorer; c'est d'ailleurs la volonté du Conseil fédéral. Toute l'énergie doit être mise à cela. Chacune de nos institutions doit remplir son rôle. Le rôle du Conseil fédéral, c'est de négocier, même quand c'est difficile, dans l'esprit de l'article 121a de la Constitution et avec la volonté de le respecter. Notre devoir – nous sommes les garants de la Constitution –, c'est de dire au Conseil fédéral: «Voilà votre mandat, allez-y, mais respectez l'article 121a.» La logique est assez claire. Il y a là l'occasion de se mettre, peut-être, en bonne position en cas de référendum, et de pouvoir démontrer au peuple que, nous aussi, nous sommes attachés au respect de la Constitution, et que c'est la raison pour laquelle nous avons «formulé» de telle manière le mandat au Conseil fédéral. Je vous demande d'appuyer la proposition de la majorité de la commission. Maury Pasquier Liliane (S, GE): Je voudrais brièvement faire écho aux propos de notre collègue Lombardi puisque, comme lui, j'ai dû, le jour de cette séance supplémentaire de la commission, me faire remplacer. Et si j'avais été présente, la minorité aurait gagné une voix, puisque je la soutiens également. Je n'aborderai pas les différents aspects juridiques. D'éminents juristes, dans cette salle et en dehors, l'ont déjà largement fait. J'aimerais ajouter une remarque aux arguments politiques. En effet, l'acceptation de la ratification de l'accord avec la Croatie est, à mon sens, à considérer comme un signal politique en faveur de la poursuite des bonnes relations avec l'Union européenne, en faveur de la recherche de solutions aux problèmes que nous nous sommes nous-mêmes posés avec l'acceptation de l'inscription de l'article 121a dans la Constitution. Je vous rappellerai à ce propos qu'au cours de la campagne qui a précédé le vote du 9 février 2014, les initiants n'ont pas cessé de dire que son acceptation n'aurait pas de conséquence sur nos relations bilatérales avec l'Union européenne. On voit ce qu'il en est réellement. Bien sûr, en suivant la minorité de la commission à l'alinéa 2 de l'article 1, nous n'avons pas la certitude que nous arriverons ainsi à sauver la pleine association de la Suisse à Horizon 2020; cela ne signifie pas que nous sommes sortis de l'auberge, loin de là, mais c'est un signal politique que nous devons donner pour essayer d'avancer vers une solution au lieu de nous en éloigner, un signal de bonne volonté. C'est la raison pour laquelle je soutiendrai la minorité de la commission. Stöckli Hans (S, BE): Ich mache es ganz kurz: Wir sind alle der Meinung, dass heute die Verfassungsmässigkeit zur Genehmigung respektive Ratifizierung dieses Protokolls nicht gegeben ist. Das hat es im Verlauf der letzten Jahrzehnte nicht mehr gegeben. Unter normalen Umständen, denke ich, hätte wahrscheinlich das Parlament gesagt: Okay, Bundesrat, komm dann mit dem Antrag auf Genehmigung, wenn die Verfassungsmässigkeit gegeben ist! Hier haben wir aber einen speziellen Fall: Wir sind zeitlich in Not, und dementsprechend muss das Parlament zur Sicherstellung seiner Aufgabe eben eine Bedingung in den Text einfügen. Es ist eine Bedingung, lieber Kollege Lombardi, die sehr offen ausgestaltet ist und die sowohl eine Lösung über Europa wie auch eine innerstaatliche Lösung erlaubt, denn es gibt die Möglichkeit, dass der Bundesrat selbst durch eine bilaterale Erklärung EU-Schweiz die Umsetzung erreicht. Es ist etwas blauäugig, wenn man das glaubt, aber es gibt immer noch Leute, die an diese Lösung denken. Dann gibt es vielleicht einen Entscheid des Gemischten 2 juin 2016 Ausschusses, oder schliesslich wäre auch noch möglich, dass der Bundesrat durch einen Staatsvertrag in seiner eigenen Kompetenz nach Artikel 7a RVOG eine Lösung findet. In all diesen Fällen würde dann die Verfassungsmässigkeit durch Beschlüsse im Wirkungsbereich des Bundesrates erreicht. Ich denke, dass er bei Erreichen des Ziels über die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung durch das Parlament die Befugnis bekommen wird, sei es durch einen Staatsvertrag, durch eine Umsetzungsgesetzgebung oder auch durch eine Verfassungsrevision, vielleicht mit einem direkten Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative. Stellen Sie sich jetzt vor, liebe Kollegen, was passieren würde, wenn man dem Antrag der Minderheit Jositsch folgen würde und der Bundesrat diese Ratifizierung nicht frei von Bedingungen vornehmen könnte und unter dem Druck verschiedenster Kreise ratifizieren würde, beispielsweise schon bei der Paraphierung eines neuen Staatsvertrages, und wenn wir dann diesen Staatsvertrag nicht genehmigen würden. Dann hätten wir eine Situation, bei der einerseits eine Ratifizierung vorgenommen worden wäre und bei der andererseits das Parlament, das eigentlich die Aufgabe hat, die Verfassungsmässigkeit seiner Beschlüsse zu prüfen, diese Genehmigung verweigert. Das wäre eine Situation, die wir uns sicher nicht wünschen. Der Text der Mehrheit mit der Bedingung lässt eben zu, dass wir dort, wo wir zuständig sind, die Verfassungsmässigkeit selbst überprüfen können: Das ist unsere Aufgabe, das ist unsere Pflicht. Der Zweck heiligt leider nicht alle Mittel. Wenn wir vom Risiko sprechen – da gelange ich vor allem an die Adresse von Herrn Jositsch –: Einerseits besteht das schon mehrfach genannte Risiko, dass uns im Abstimmungskampf tagtäglich um die Ohren gehauen wird, dass wir eine Ratifizierung ermöglichen, bei welcher die Verfassungsmässigkeit nicht gegeben ist. Damit besteht auch das Risiko, dass bei einem Referendum das Protokoll in der Volksabstimmung nicht genehmigt wird. Dann wären wir noch tiefer in der Sackgasse, lieber Kollege Lombardi! Die andere Risikosituation ist die folgende: Herr Jositsch, Sie haben gefragt, was geschehe, wenn das Abkommen jetzt ratifiziert und später dann festgestellt werde, dass die Verfassungsmässigkeit tatsächlich nicht gegeben sei, da wir das Freizügigkeitsabkommen nicht weiterführen könnten. Dann hätten wir heute einen Beschluss gefasst, der eine vorsätzliche Verfassungswidrigkeit in sich bergen würde. Es geht um die Glaubwürdigkeit des Parlamentes, und es geht auch darum, dass wir in kommenden Diskussionen und Beschlüssen die nötige Kohärenz haben – auch wenn wir verständlicherweise durch Horizon 2020 unter Druck stehen. Es ist schon von mehreren Sprechern gesagt worden, dass es auch möglich sei, die Frist zu verlängern. Es war ein Abkommen des Bundesrates, nicht des Parlamentes, das eine Teilassoziierung an Horizon 2020 ermöglichte. Es ist sehr wohl zu empfehlen, dass sich die beim Bund zuständigen Stellen auf diese Situation einstellen und versuchen, Verhandlungen aufzunehmen. Das Ziel ist ja schlussendlich die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung. Ohne die Rettung der Freizügigkeit gibt es auch künftig keine Vorlage zu Horizon 2020. Dementsprechend ist es sinnvoll und nötig, der Mehrheit zuzustimmen. Fetz Anita (S, BS): Ich sehe es gar nicht so wie mein Vorredner, Kollege Stöckli. Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen, und zwar aufgrund folgender Überlegungen: Selbstverständlich hüte ich mich davor, mich in die rechtlichen Finessen der Staatsrechtler einzumischen. Ich stelle einfach fest, dass es gewichtige juristische Stimmen gibt, die sagen, dass es sich beim Kroatien-Protokoll um einen neuen völkerrechtlichen Vertrag handelt, und dass es ebenso gewichtige juristische Stimmen gibt, die, gut begründet, das Gegenteil darlegen. Wie so oft zeigt sich, dass die Juristerei halt keine exakte Wissenschaft ist. Es ist schon sehr grenzwertig, wenn Kollege Bischof apodiktisch feststellt, die Vorlage sei verfassungswidrig. Das ist ebenso falsch, wie es das Gegenteil wäre. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 321 Die Frage ist, ob es den Zusatz der Kommissionsmehrheit braucht, der die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls vom Vorliegen einer Regelung bezüglich Freizügigkeitsabkommen abhängig macht. Das steht doch schwarz auf weiss in der Botschaft und wird nachher in den Materialien stehen! Ich frage Sie: Seit wann ist doppelt gemoppelt tatsächlich besser? In meiner Beurteilung ist es nicht so. Inhaltlich ist die Ausgangslage glasklar: Wenn wir bis zum 9. Februar des nächsten Jahres das Kroatien-Protokoll nicht ratifizieren, schliesst sich das Zeitfenster für immer. Nach diesem Zeitpunkt ist es für die Schweiz nicht mehr möglich, beim Forschungsprogramm Horizon 2020 voll mitzumachen. Das ist in acht Monaten, und einen Plan B gibt es nicht. Wenn dennoch davon die Rede ist, sind das einfach Behauptungen, die hier von verschiedenen Leuten in den Raum gestellt werden. Es gibt in der Praxis keinen Plan B. Ich dachte, ich müsste eigentlich nicht ausführen, wie überaus wichtig dieses Programm für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz ist. Ich dachte, darin wären wir uns hoffentlich einig. Nach dieser Debatte werde ich das Gefühl nicht los, dass es offenbar viele gibt, die Horizon 2020 hopsgehen lassen wollen – das wäre der Worst Case. Stellen Sie sich vor, unsere Wissenschafter würden von diesem international renommierten und zentral wichtigen Forschungsprogramm definitiv ausgeschlossen. Wir könnten unsere weltweit gelobte Innovationsfähigkeit glatt vergessen. Bereits der zweijährige Unterbruch der Beteiligung an Horizon 2020 hat die Hälfte der Forschungsprojekte gekillt. Davon hat bis jetzt niemand gesprochen. An diesen Projekten hatten immerhin unsere renommierten Hochschulen und die Schweizer Industrie, namentlich die innovativen KMU, ein vitales Interesse. Warum also noch einen Zusatz in die Vorlage nehmen, der eigentlich keinen Mehrwert bringt? Es ist ganz offensichtlich eine politische Frage, denn, wie auch immer wir entscheiden, man kann davon ausgehen, dass das Kroatien-Protokoll in eine Volksabstimmung kommen wird. Die Frage ist doch jetzt, ob es mit oder ohne Zusatz einfacher ist, diese Volksabstimmung zu gewinnen. Einen Vorgeschmack auf das Niveau der Auseinandersetzungen hat es ja schon im Nationalrat gegeben. Und es ist klar: Das Niveau im Referendumskampf wird gegen unten offen sein. Daran führt kein Weg vorbei, auch nicht der Zusatz, im Gegenteil. Ehrlich gesagt staune ich über die einhellige politische Einschätzung, die hier bisher gepflegt wurde. Der Zusatz gemäss Antrag der Mehrheit eröffnet aus meiner Sicht wunderbare neue Flanken für die Gegner, die das Referendum ergreifen werden und die gar keine Lösung mit der EU suchen, sondern nur die Probleme bewirtschaften wollen. Deswegen haben die Initianten der Masseneinwanderungs-Initiative ja auch die sachlich vollkommen unnötige Dreijahreslimite eingebaut. Das war nichts anderes als eine vorsätzliche Crash-Strategie. Ich sehe schon, wie Kollege Hans Stöckli an Podien auf entsprechende Fragen der Leute erklären muss, weshalb der Zusatz auch einen allfälligen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative nicht ausschliesst. Sie sehen, ich habe die Protokolle gelesen. Dann wird über die Rasa-Initiative diskutiert. Ich stelle mir vor, wie Kollege Bischof in der «Arena» den Vorwurf der Gegner kontern muss, dass der Zusatz ja nur verlangt, dass eine Regelung mit der EU besteht, und dass es nicht heisst, dass eine Regelung abgeschlossen oder in Kraft sein muss. Da ergeben sich tonnenweise wunderbare Fragen für die Gegner. Kollege Bischof wird dann mit seinem Verstand für juristische Finessen oder mit seiner apokalyptischen Feststellung, die Sache sei verfassungswidrig, argumentieren müssen; zu diesem Zeitpunkt werden die Fernsehzuschauer bereits ausgeschaltet haben. Oder ich höre schon, wie Kollegin Keller-Sutter am Radio den Vorwurf der Gegner entkräften muss, dass wir uns schon wieder von der EU erpressen lassen, weil wir ja ihre Zustimmung als Voraussetzung für das Forschungsprogramm proklamieren. Kollege Minder hat bereits eine Kostprobe dieser Argumentation gegeben. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 Ehrlich gesagt habe ich Ihnen echt mehr politische Erfahrung zugetraut: So gewinnt man keine Referenden. In Abstimmungen geht es um Grundsatzfragen. Die Frage lautet in diesem Fall schlicht und einfach: Will die Schweiz den Zugang zum europäischen Forschungsabkommen rechtzeitig sichern oder nicht – ja oder nein? Dass das nur in einer verfassungsmässig korrekten Art und Weise geschehen kann, ist ja sonnenklar. Das bedeutet, dass das Abkommen erst in Kraft tritt, wenn unsere Bundesrätin mit dem Abkommen in der Hand nach Brüssel reist und es real übergibt. Also bürgen sowohl der Bundesrat als auch die schriftliche Botschaft, als auch wir als Gesetzgeber für die Verfassungsmässigkeit. Das wäre dann dreifach gemoppelt. Der Zusatz der Kommissionsmehrheit wird das Vertrauen in den Bundesrat nicht erhöhen, sondern wie gesagt den Weg zu vielen, vielen unnötigen und verwirrenden Fragen öffnen, die allenfalls in einem juristischen Seminar interessant sind, nicht aber in einer Volksabstimmung. Ehrlich gesagt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der APK, es ehrt Sie, dass Sie die Verfassungsmässigkeit so gründlich geprüft haben. Ich muss Ihnen aber offen sagen, dass ich politisch sehr unglücklich bin, dass Sie diese Debatte hier in dieser Ausführlichkeit aufgerollt haben. Sie haben heute Votum für Votum den Gegnern den roten Teppich ausgelegt. Das nehme ich Ihnen ein bisschen übel. Der Nationalrat als Kammer der Volksvertretung hat intuitiv begriffen, dass das nicht geht. Deshalb sollten wir auf die Vorlage eintreten und dem Nationalrat folgen und damit der Vorlage ohne Zusatz zustimmen. Dies empfehlen uns übrigens, daran möchte ich auch noch erinnern, die Kantone geschlossen; auch Swissmem, der Verein der Industrie, empfiehlt dies. Ich bitte Sie inständig – auch wenn ich weiss, dass die Meinungen gemacht sind –, der Minderheit und damit dem Nationalrat und dem Bundesrat zuzustimmen. Bischofberger Ivo (C, AI): Als Nichtkommissionsmitglied und als Nichtjurist habe ich die Debatte von heute Morgen aufmerksam verfolgt und fühle mich irgendwie an die berühmte «Kleine Fabel» mit der Maus von Franz Kafka erinnert, welche Sie sicher alle kennen. Darin heisst es: «'Ach', sagte die Maus, 'die Welt wird enger mit jedem Tag. Zuerst war sie so breit, dass ich Angst hatte, ich lief weiter und war glücklich, dass ich endlich rechts und links in der Ferne Mauern sah, aber diese langen Mauern eilen so schnell aufeinander zu, dass ich schon im letzten Zimmer bin, und dort im Winkel steht die Falle, in die ich laufe.' – 'Du musst nur die Laufrichtung ändern', sagte die Katze und frass sie.» Gestatten Sie mir als Mitglied der WBK, folgende Überlegungen als möglichen Ausweg aus der von Kollege Filippo Lombardi zitierten Sackgasse hier im Plenum darzulegen. Im vergangenen Jahr 2015 war die Wirtschaftsentwicklung in unserem Land, diplomatisch gesagt, verhalten. Der Schock der Frankenaufwertung Mitte Jahr brachte den Konjunkturaufschwung in der ersten Hälfte des Jahres praktisch zum Stillstand. Neben der Frankenstärke litten die Exporte auch unter einer lahmenden Weltwirtschaft. Die Schweiz bewältigte diese herausfordernde Aufgabe dank robusten Konsum- und Staatsausgaben sowie den Investitionen in die Ausrüstungsgüter. Neben kleineren Margen und Preissenkungen suchten viele Unternehmen die Lösung entweder in Verbesserungen ihrer Prozesse oder in der Entwicklung besserer oder neuer Produkte. Beides aber bedingt Innovationen. Dabei spielte die Zusammenarbeit mit internationalen forschungs- und entwicklungsorientierten Hochschulen respektive Forschungsinstitutionen eine eminent wichtige Rolle. Folgerichtig war es dann auch unser Land, das letztes Jahr eines der innovativsten Länder war. So erzielte der ETH-Bereich mit den beiden Hochschulen und den vier Forschungsanstalten – dem Paul-Scherrer-Institut, der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, der Empa und der Eawag – beim Wissens- und Technologietransfer ausgezeichnete Resultate. Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen erreichten zudem erneut bessere Ran- 16.028 Conseil des Etats 322 gierungen im internationalen Vergleich der Universitäten. Und schliesslich belegte die Schweiz im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, dem sogenannten 7. FRP 2007–2013, absolut gesehen den ausgezeichneten fünften Rang in Bezug auf die Zusprache von ERC-Grants. In diesem Kontext ist es darum mehr als nur verständlich, dass den Hochschulen insgesamt die weitere Entwicklung von Forschungsprogrammen wie Horizon 2020 nicht gleichgültig sein kann. Damit die Hochschulen sich weiterentwickeln und im internationalen Wettbewerb behaupten können, sind Internationalität und Offenheit sowie der Zugang zum Förderinstrument der ERC-Grants zwingende Voraussetzungen. Oder anders gesagt: Der drohende Verlust der Assoziierung ab 2017 an eben diese Forschungsprogramme – Horizon 2020, Erasmus plus, Egnos und andere mehr – sowie weitere mögliche restriktive Szenarien gefährden die vorgängig zitierten Spitzenpositionen unserer Hochschulen zweifelsohne. Schliesslich schlägt sich die mit der derzeitigen Teilassoziierung einhergehende Unsicherheit über den zukünftigen Status unseres Landes gegenüber dem europäischen Forschungsraum in einer verstärkten Konkurrenz um die Führung von internationalen Projekten nieder. Zusammengefasst gesagt, ist eines klar: Damit die Hochschulen auch in Zukunft ihren Auftrag für den Schweizer Wissens- und Werkplatz erfüllen können, braucht es zwingend optimale Rahmenbedingungen. Dazu gehören Planungssicherheit, eine verlässliche Grundfinanzierung mit Investitionsmöglichkeiten in zukunftsweisende Forschungsfelder sowie internationale Offenheit und Vernetzung, welche eben die Mobilität der Studierenden und Forschenden insbesondere auch in Bezug auf die Europäische Union überhaupt ermöglichen. Und nun: Welchen Entscheid sollen wir fällen? Welchen Entscheid sollen wir fällen zu einem Geschäft, das die Überschrift «Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits betreffend die Ausdehnung auf die Republik Kroatien» trägt? Aktuell beantwortete unser Bundespräsident und Vorsteher des WBF, Johann Schneider-Ammann, in der «NZZ» vom 26. Mai 2016 die Frage, ob der Bundesrat das Kroatien-Protokoll ratifizieren werde, auch wenn keine Einigung über die Zuwanderung erzielt wurde, wie folgt: «Eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ist möglich unter der Bedingung, dass eine einvernehmliche Lösung im Zuwanderungsdossier in Sicht ist.» Das heisst für mich konsequenterweise nun Folgendes: Da im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative für alle EU-Mitglieder so oder so eine verfassungskonforme Lösung gefunden werden muss – und das ist heute verschiedentlich betont worden –, wird diese nach dem Ende des Übergangsregimes auch für Kroatien gelten. Darum ist erstens der Verfassungsmässigkeit Genüge zu tun und zweitens das Projekt als Variante weiterzuverfolgen, welche vonseiten des WBF respektive des SBFI im Informationsschreiben vom 1. Oktober 2015 ausgeführt wird: «Erklärtes Ziel bleibt eine vollständige Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020 ab 2017. Gleichzeitig arbeitet der Bundesrat an einer alternativen Lösung zur Weiterführung der Direktfinanzierung, sollte die Assoziierung nicht erfolgen.» An anderer Stelle steht, dass für die Möglichkeit, die Direktfinanzierung von Schweizer Partnern in neuen Horizon-2020-Verbundprojekten ab 2017 weiterzuführen, derzeit eine Lösung, ein Projekt erarbeitet wird. Darum bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und bei Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses der Mehrheit zu folgen. Vonlanthen Beat (C, FR): Mit Überraschung und auch mit einer gewissen Irritation nehme ich zur Kenntnis, dass die Mehrheit der APK die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien an eine Killerbedingung für den schweizerischen Forschungs- und Innovationsstandort knüpft. Der Bundesrat hat zwar ausserordentlich spät, aber 2 juin 2016 immerhin nun doch seine ursprüngliche Zurückhaltung bei der Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls über Bord geworfen und schlägt die Ermächtigung zur Ratifizierung ohne einschränkende Bedingung vor. Ich glaube, ich habe das richtig verstanden, und ich wäre froh, wenn Frau Bundesrätin Sommaruga diese Feststellung dann noch bestätigen könnte. Der Nationalrat ist dem Bundesrat glücklicherweise bedenkenlos gefolgt. Und ich meine, dass der Ständerat im gleichen Sinne entscheiden sollte. Obwohl in diesem Raum wohl die Würfel bereits gefallen sind, will ich hier noch kurz drei Argumente aufführen: 1. Eine rasche Ratifizierung ist verfassungsrechtlich absolut unproblematisch, das wurde mehrmals auch von Leuten hier im Saal gesagt. Die renommierte Europarechtlerin Astrid Epiney, notabene auch Rektorin einer ebenso renommierten Schweizer Universität, hat in mehreren Rechtsgutachten und gut verständlich auch in der gestrigen «NZZ» klar dargelegt, dass es sich beim Kroatien-Protokoll nicht um einen neuen völkerrechtlichen Vertrag im Sinne von Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung handelt. Es geht lediglich um eine Modifikation des Freizügigkeitsabkommens. Zudem sprechen ja auch die strengen Übergangsfristen – zehn Jahre lang Kontingente – dafür, dass der neue Artikel der Bundesverfassung gar nicht tangiert ist. 2. Die von der Mehrheit vorgeschlagene Bedingung würde unseren starken Forschungsstandort aufs Schafott führen. Selbst wenn die juristische Auslegung durch die Gutachter des Bundesamtes für Justiz zutreffen würde, wäre das Knüpfen der Ratifizierung des Kroatien-Protokolls an die Bedingung einer vorangehenden einvernehmlichen Regelung der Zuwanderung politisch nicht zu vertreten. Wir dürfen angesichts der zu erwartenden katastrophalen Folgen bei der juristischen Auslegung nicht päpstlicher sein als der Papst. Auf dem Spiel steht nämlich unsere Beteiligung am europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020. Und da appelliere ich an unser Verantwortungsgefühl. Alle Vertreter der Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen, sekundiert von den Vertretern der Schweizer Industrie und der innovativen KMU, haben uns diese Woche einen veritablen Hilferuf gesendet. Nur mit einer raschen Unterzeichnung können nämlich die Schweizer Forscher ab 2017 vollumfänglich an Horizon 2020 partizipieren. Staatssekretär Dell'Ambrogio hat in der gestrigen «NZZ» konkrete Zahlen geliefert. Ein Ausschluss unserer Forscher aus dieser Kooperation wäre geradezu suizidal für unseren Forschungsstandort. 3. Damit komme ich zum letzten Argument. Die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz sollen bei der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung berücksichtigt werden. Wenn wir die prekäre Situation im Zusammenhang mit einer verunmöglichten Vollassoziierung an Horizon 2020 berücksichtigen, dann können wir zu keinem anderen Schluss kommen, als den Bundesrat ohne jedwede Bedingung zu einer baldigen Ratifizierung des Kroatien-Protokolls zu ermächtigen. Es wäre übrigens geradezu absurd, fast gleichzeitig mit der Verabschiedung unseres ehrgeizigen Innovationsförderungsgesetzes zu Innosuisse eine grundlegende Verschlechterung des Innovationsstandortes zu provozieren. Denn in der Tat sind die europäischen Forschungsprogramme und insbesondere Horizon 2020 hauptsächlich auf angewandte Forschung ausgerichtet und tragen damit genau zu dem Wissenstransfer bei, den die neue Agentur Innosuisse fördern will. Ich ersuche Sie aus all diesen Gründen daher inständig, die unsägliche und äusserst gefährliche Bedingung aus dem Bundesbeschluss zu kippen und den Antrag der Minderheit Jositsch zu unterstützen. Noser Ruedi (RL, ZH): Die Debatte hat vieles aufgezeigt, aber es gibt ein paar Dinge, die man auch noch anfügen muss. Der Bundesrat steht im Moment in sehr schwierigen Verhandlungen mit der EU. Ich denke, der Bundesrat hat uns diese Vorlage im Rahmen dieser Verhandlungen auf den Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 323 Tisch gelegt, damit wir heute darüber beschliessen können. In schwierigen Verhandlungen braucht es Spielraum. Wenn die Kommissionsmehrheit heute diesen Spielraum ohne Not einengt, macht sie nichts anderes, als dass sie Möglichkeiten für andere Lösungen ausschliesst. Das wäre allein schon ein Grund dafür, auf die Vorlage gemäss dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates einzutreten und die Minderheit zu unterstützen, was der Bundesrat ja wünscht. Ich möchte hier auch noch die Nebenbemerkung machen, dass es in so schwierigen Situationen wie derjenigen, in der der Bundesrat jetzt steckt, unsere Aufgabe ist, dem Bundesrat den Rücken zu stärken und ihn nicht noch mit Kritik zu schwächen. Wir sollten dies nicht zuletzt auch darum tun, weil uns der Bundesrat gar keine fahrlässige Auslegeordnung vorlegt. Er nimmt eine sehr strikte juristische und politische Auslegung der Verfassungsmässigkeit des KroatienProtokolls vor. Nebenbei sei festgehalten: Aus meiner Sicht kann sich die Kommission nicht auf die Direktion für Völkerrecht berufen, denn diese prüft nur, ob die Auslegung des Bundesrates und des EJPD das Völkerrecht verletzt oder nicht. Sie prüft in keiner Weise, ob es andere Möglichkeiten gäbe, sondern sie schaut nur, ob das, was der Bundesrat beschlossen hat, völkerrechtlich geht. Sie macht also kein eigenständiges Gutachten. Das heisst, es liegt nun an uns, hier im Rat diese juristische und politische Auslegeordnung zu prüfen, zu bestätigen oder zu verändern. Das ist notabene unsere Kompetenz und nicht diejenige des Bundesrates. Wir wissen es: Namhafte Leute auf diesem Gebiet haben andere Auslegeordnungen vorgelegt. Die Kommission hat keine Anhörungen zu den Auslegeordnungen dieser Leute durchgeführt – das ist auch ihr Recht –, sondern sie hat sich auf die Auslegeordnung des Bundesrates verlassen; sie hat diese überprüft und ist damit auch dem Bundesrat in Bezug auf die Auslegung gefolgt; das ist meine Interpretation. Das würde im Endeffekt aber eigentlich heissen, dass man den Vorschlag des Bundesrates einfach eins zu eins unterstützt und ihn nicht verändert. Es gibt ja keine massgeblichen Rechtsexperten, die eine Verschärfung der Auslegung des Bundesrates verlangen; das gibt es gar nicht. Es gibt nur Rechtsexperten, die sagen, die richtige Variante könnte die des Bundesrates sein oder man müsste sie abschwächen. Es gibt aber niemand, der sagt: Man muss dem Bundesrat noch auf die Finger hauen. Das gibt es gar nicht. Darum glaube ich, es wäre richtig, dem Bundesrat zu folgen. Die Kommission hat da richtig gearbeitet, sie hat den Bundesrat und das EJPD angehört. Dies allein würde mir als Argumentation schon genügen. Es gibt aber noch ein paar andere Dinge zu sagen. Materiell ist die Situation ja etwas skurril. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien bietet gemäss diesem Zusatzprotokoll ja eben schwarz auf weiss exakt das, was die Verfassung fordert: Während zehn Jahren ist alles kontingentiert, und die Einwanderung wird von uns kontrolliert. In diesem Teil besteht überhaupt kein Widerspruch. Ein Widerspruch besteht nur mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der gesamten EU. Wenn Sie es richtig anschauen, sehen Sie: Man könnte das Kroatien-Protokoll eigentlich, ohne eine lange Debatte in diesem Saal zu führen, unterzeichnen. Das würde auch nicht gegen Treu und Glauben verstossen. Erstens weiss die EU, dass die Schweiz Vorbehalte gegen die Personenfreizügigkeit angebracht hat. Sie weiss es, weil wir eine Volksabstimmung hatten. Die EU hat von dieser Volksabstimmung Kenntnis genommen und die Schweiz notabene aufgefordert, Stellung dazu zu nehmen und Vorschläge zu machen. Die EU weiss also, dass diese Volksabstimmung stattgefunden hat. Zweitens haben wir ein Verhandlungsmandat beschlossen, das in Brüssel abgegeben wurde. Auch deshalb weiss die EU, dass wir bei dieser ganzen Sache Vorbehalte haben. Das heisst: Eigentlich ist es klar, dass das KroatienProtokoll in der Übergangszeit die Verfassung hundertprozentig respektiert. In dieser Übergangszeit müssen wir ja auch eine Lösung finden. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 Ich möchte da etwas korrigieren: Niemand hat gesagt, am 9. Februar 2017 werde ein Abkommen aufgehoben. Wenn ich den Minderheitssprecher richtig verstanden habe, hat er nur gesagt, wir müssten innerhalb einer vernünftigen Frist zu einem Schluss kommen; im Worst Case würde dann etwas aufgehoben. Damit könnte man jederzeit der Vorlage zustimmen. Ich habe noch einen weiteren Punkt anzuführen. Ich möchte ihn als Frage an die Frau Bundesrätin formulieren, denn ich konnte in der verfügbaren Zeit nicht alles zu Ende recherchieren. Hier wurde mehrmals gesagt, dass wir über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien abgestimmt haben. Ja, und wir haben auch bei der Erweiterung von der EU-15 auf die EU-25 abgestimmt. In der Botschaft zum Geschäft 98.028, mit dem dem Parlament die bilateralen Verträge I vorgelegt wurden, ging der Bundesrat davon aus, dass Erweiterungen nicht dem Referendum unterstünden. Meines Wissens wurde das erst hier im Parlament beschlossen. Es war also der politische Wille und kam nicht vom Juristischen her – vielleicht war es ja auch sinnvoll. Ist das alles richtig? Ich möchte hier diese Frage beantwortet haben. Ich habe die ganze Botschaft zum Geschäft 98.028 durchgelesen, habe die Antwort dazu aber nicht gefunden. Sie sehen also, eigentlich ist es so: Wenn Sie die Formulierung der Mehrheit der APK hier aufnehmen würden, dann wäre – das müsste man doch eigentlich ehrlich sagen – Horizon 2020 vermutlich erledigt. Seien wir ehrlich: Eine mit der Bundesverfassung übereinstimmende Lösung werden wir im Parlament bis Ende Jahr nicht haben, werden wir auch nicht durchgebracht haben. Das ist zeitlich schlicht unmöglich, auch wenn die Verhandlungen mit der EU sehr gut und schnell verlaufen. Wenn man jetzt hier argumentiert, dass es ja möglich sei, dass man auch eine einseitige Lösung finden könne, dann möchte ich einfach deutsch und deutlich sagen, dass ich persönlich keine einseitige Lösung will. Ich will das nicht, und ich erhoffe mir sehr, dass dieses Parlament auch keine einseitige Lösung will. Wenn man keine einseitige Lösung will, dann muss man jetzt eigentlich gemäss Bundesrat, Nationalrat und Minderheit stimmen und nicht für die Mehrheit. Ich möchte hier aber auch ganz klar noch die Gretchenfrage stellen. Kollege Bischofberger hat darauf hingewiesen, worum es eigentlich geht. Wenn wir Ende Jahr keine Lösung haben, setzen wir dann wirklich die Forschungszusammenarbeit mit der EU aufs Spiel? Wegen Kontingenten von hundert Kroaten pro Jahr? Ist es das, was wir machen wollen? Während zehn Jahren wird die Zuwanderung von uns gesteuert – das ist der Inhalt, während zehn Jahren wird sie so gesteuert. Wollen wir das, will also dieser Rat wirklich die Forschungszusammenarbeit aufkündigen? Wollen wir wirklich mit Vollgas auf die Sackgasse zufahren? Es ist für mich zynisch, wenn es dann heisst, man könne mit dringlichen Motionen noch die Notbremse ziehen. Auch diese dringlichen Motionen unterstehen dem Referendum. Der Bremsweg ist zu lang. Dass es eine Sackgasse ist, stellt man auch unschwer fest, wenn man sich nur einmal bewusst macht, dass der Entscheid, den die Mehrheit der APK getroffen hat, falls er angenommen würde, dem Referendum unterstellt würde. Das würde er ja, und würde das Referendum ergriffen, so müssten wir darüber abstimmen. Ja, was stimmen wir jetzt ab? Heisst dann ein Ja: «Ja, unterzeichnet Kroatien und rettet die Zusammenarbeit»? Oder heisst ein Ja: «Ja, unterzeichnet Kroatien, aber nur unter der Bedingung von Artikel 121a und lasst die Forschungsarbeit sausen»? Man müsste eigentlich bei diesem Vorgehen eine Stichfrage stellen, was in unserer Referendumsdemokratie gar nicht geht, wenn wir den Entscheid wirklich richtig haben wollen. Es wurde mehrmals gesagt, wir müssten dann im «Löwen» und im «Ochsen» antreten. Ich gestatte mir jetzt auch als Zürcher zu sagen, dass ich aus einem Landsgemeindekanton komme und dort gross geworden bin. Ich habe gelernt, dass man, wenn man ehrlich vor die Leute hinsteht, die 16.028 Conseil des Etats 324 Chance hat, auch ehrlich mit ihnen zu diskutieren und auch eine Mehrheit zu bekommen. Die Forschung ist unsere Zukunft, gerade in diesen schwierigen Tagen mit dem starken Schweizerfranken, mit der Aufgabe des Steuerregimes, mit dem Umbau des Finanzplatzes; es wird immer darauf hingewiesen, wie wichtig Innovation und Forschung ist. Jetzt wollen wir hier Unsicherheit schaffen. Jeder weitere Tag mit dieser Unsicherheit schadet uns schon heute. Und bereits heute hat man sehr grossen Schaden angerichtet. Stimmen Sie bitte mit der Minderheit für die Forschung, für die Jugend und für unsere Zukunft. Häberli-Koller Brigitte (C, TG): Obwohl wir heute Morgen über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien zu entscheiden haben, steht Horizon 2020 im Mittelpunkt der Debatte. Dies zeigt auch die spezielle und schwierige Situation, in der wir uns befinden. Dieses Forschungsrahmenabkommen ist wichtig für den Forschungsplatz, den Spitzenforschungsplatz Schweiz. Da sind wir uns, glaube ich, heute Morgen alle einig. Eine Vollteilnahme an Horizon 2020 ist deshalb klar anzustreben. Der Status eines Drittstaates ist für unseren Forschungsplatz und für unsere Wirtschaft unbefriedigend. Schweizer Forschende, wir haben es schon gehört, könnten sich dann nämlich nur noch als Drittstaatpartner ohne Finanzierung durch die EU an bestehende Projekte anschliessen. Dies würde den Ruf des Forschungsplatzes Schweiz schwächen. Aber, und das ist zentral, es ist nun einmal so, dass durch das Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative einige Herausforderungen bestehen. Das war vielen bereits im Abstimmungskampf klar. Artikel 121a ist durch einen Volksentscheid in die Bundesverfassung eingefügt worden, und daran müssen wir uns halten, auch wenn es Schwierigkeiten gibt. Dies hat der Bundesrat ja auch so anerkannt und die Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls als nicht möglich bezeichnet. Jede Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens muss dem Referendum unterstellt werden, und die Bevölkerung kann darüber abstimmen. Dies soll auch für Kroatien gelten. Ich bedaure diese schwierige Situation wirklich, aber ich bewerte die Einhaltung der Bestimmungen unserer Bundesverfassung höher und unterstütze die Mehrheit. Hefti Thomas (RL, GL): Auch angesichts des Dichterzitates stimme ich mit der Mehrheit. Wir hören vonseiten der Minderheit, wir seien in einer Situation sui generis, wir müssten politisch entscheiden, wir sollten uns nicht hinter der Bundesverfassung verstecken. Kollege Lombardi habe ich fast so verstanden: Artikel 121a der Bundesverfassung stört; interpretiert ihn so, wie es euch zupasskommt. Wir kommen aber gerade in diesem Rat nicht darum herum zu bedenken, was der Kommissionspräsident in kurzen Worten auf den Punkt brachte. Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung sagt etwas, das im Widerspruch zum Protokoll III steht, und Artikel 121a Absatz 4 verbietet uns, so etwas zu tun. Wir geraten auf eine schiefe Bahn, wenn wir uns darüber hinwegsetzen. Wir verlieren unsere Glaubwürdigkeit, vor allem auch für das, was noch kommt. Das würde uns im Hauptpunkt, bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, zum Bumerang werden; ich verweise auf das Votum von Kollege Bischof. Das will ich nicht, zum Wohle des Werk- und Forschungsplatzes Schweiz. Caroni Andrea (RL, AR): Kollege Jositsch hat gesagt, er sei der Letzte, der die Verfassung verletzen wolle, Kollege Lombardi hat gesagt, er sei der Vorletzte. Ich hoffe, ich bin nicht der Hinterletzte, sondern wäre dann der Allerletzte, der die Verfassung verletzen wollte. Ich erlaube mir da noch zwei, drei kurze Repliken auf Dinge, die hier gesagt wurden. Die erste Replik betrifft die Verfassungsfrage: Wir haben nun von mindestens vier Kollegen, zuletzt von den Kollegen Vonlanthen und Noser, gehört, dass an sich für eine gewisse Zeit kein Problem bestünde, weil es eine Übergangsfrist mit Kontingenten gäbe. Nun ist es aber so, dass wir schon heute 2 juin 2016 die volle Freizügigkeit vereinbaren würden und diese Übergangsbestimmung einfach eine Übergangsbestimmung auf dem Weg zur vollen Freizügigkeit wäre. Es scheint mir völker- und verfassungsrechtlich mehr als grenzwertig, etwas zu ratifizieren, wenn man heute schon weiss, dass man unter den heute bestehenden Regeln das Ziel am Schluss gar nicht erreichen dürfte. Hinzu käme, dass man diesen Kroatien-Vertrag dann gar nicht mehr selbst kündigen könnte. Man kann ihn nämlich nicht selbstständig kündigen, man kann dann nur das ganze Freizügigkeitsabkommen via Guillotine-Klausel zusammen mit den ganzen Bilateralen kündigen. Weil bald Mittag ist, kommt mir dazu noch der Versuch eines kulinarischen Vergleichs in den Sinn. Mir kommt es hier etwas vor, als würde uns der Arzt ultimativ sagen, ab sofort dürften wir keine Süssigkeiten mehr essen, und als würden wir uns dann dennoch ein grosses Kuchenstück reindrücken – mit der Entschuldigung, wir könnten uns ja, bevor die Verdauung einsetzt, den Magen auspumpen lassen. Ich glaube, das entspricht nicht dem, was der Souverän meint, wenn er sagt: Ab sofort dürft ihr keine solchen Verträge mehr abschliessen. Mein zweiter Gedanke: Wenn man bei der ersten Frage also zum Schluss kommt, dass wir ein echtes verfassungsrechtliches Problem haben, dann kann man sich zweitens fragen: Müssen wir dem Bundesrat die Beachtung der Verfassung via Vorbehalt gemäss Mehrheit so auftragen? Oder ergibt sich das, wie viele es hier gesagt haben, für den Bundesrat, der ja auch eine Verfassung im Büchergestell hat, von selber? Es ist so: Unser Beschluss wäre kein Befehl, sondern «nur» eine Ermächtigung. Aber Ermächtigung bedeutet ja: Du darfst etwas tun. Man könnte es dem Bundesrat fast nicht verargen, wenn er mit dieser Ermächtigung in der Tasche dann hinginge und sagen würde: «Ich habe eine Ermächtigung, ich ratifiziere, das Parlament hat die verfassungsrechtliche Abwägung dazu bereits für mich vorgenommen.» Wenn er eine solche sowieso so streng vornimmt wie wir, ist es ja kein Problem, was wir hier beantragen. Denn wir beantragen mit der Formulierung der Mehrheit, er solle die Verfassung achten; das sollte er sowieso tun. Wenn er aber anderes im Schilde führte, dann wäre unsere Einschränkung wichtig. Wenn ich jetzt lese, was in der Botschaft steht, oder höre, was Kollege Bischofberger vom Wirtschaftsminister zitiert hat, stelle ich fest, dass diese Aussagen nicht ganz so streng sind wie das, was wir in die Vorlage hineinschreiben wollen. Es heisst da immer – das Zitat gemäss Botschaft –: Wir ratifizieren, «wenn eine FZA-kompatible Lösung vorliegt». Das Wort «Verfassung» habe ich da nirgends gelesen, ebenso wenig habe ich es vorhin im Zitat gehört. Insofern ist das, was wir in die Vorlage hineinschreiben wollen, etwas strenger. Aber wenn der Bundesrat die Verfassung sowieso einhalten will, was ich hoffe, ist es auch keine Einschränkung. Mein dritter und letzter Gedanke – auf der Zeitachse der letzte Moment – ist noch: Was passiert, wenn wir den Zusatz gemäss Mehrheit hineinschreiben und verabschieden? Ich sehe das etwas strenger als einige meiner Kollegen, die auch die Mehrheit unterstützen. Wenn wir natürlich in die Vorlage hineinschreiben, dass eine verfassungsmässige Lösung vorliegen müsse, dann sollte man das zumindest als Bundesrat auch ernst nehmen. Das ist wahrscheinlich eben schon nicht erreicht, wenn irgendeine Absichtserklärung irgendwo in der Luft liegt oder irgendeine Vernehmlassung irgendwo herumgeistert. Dann wäre das eigentlich leider erst der Fall, wenn die berühmte Quadratur des Kreises gelänge: entweder indem sich die EU Richtung Zahlen bewegen würde oder indem wir uns mittels einer Verfassungsänderung, wie sie auch Kollege Stöckli angetönt hat, bewegen würden. In dem Moment wären wir mit unserer Lösung in jedem Falle ganz sauber. Ich bin also zusammenfassend der Meinung, dass wir richtig handeln, wenn wir die Verfassung achten und die Bedingung gemäss Antrag der Mehrheit beschliessen. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 325 Le président (Comte Raphaël, président): Je donne la parole au rapporteur pour un résumé des vingt interventions précédentes. (Hilarité) Levrat Christian (S, FR), pour la commission: Ne comptez pas sur moi pour résumer ces interventions! Je mentionnerai simplement quelques points, au terme de ce débat, qui était des plus instructifs. Le premier est purement formel. De par ce projet de loi, nous traitons également la pétition 16.2010, «Soumettre au référendum obligatoire l'extension de la libre circulation des personnes à la Croatie», déposée par Madame Heinzelmann. La commission propose de prendre acte de cette pétition sans y donner suite. Ensuite, je ferai une remarque sur la discussion qui vient d'avoir lieu. L'enthousiasme ou les accents dramatiques avec lesquels certains ont tenté de défendre la position de la minorité ne m'ont pas vraiment surpris, compte tenu de l'enjeu. Mais cela ne saurait nous tromper sur un élément, c'est qu'il s'agit vraisemblablement là d'une première historique. C'est en effet la première fois que le Conseil fédéral, à ma connaissance, transmet au Parlement un projet qui prévoit d'autoriser la ratification d'un accord tout en signifiant spécifiquement que les conditions de la ratification ne sont pas réunies. C'est quelque chose d'unique. C'est une première historique et il est normal que le Parlement se pose la question, compte tenu des enjeux, de savoir comment procéder pour se prononcer sur une telle demande. Pour être clair, en temps normal, si le Conseil fédéral nous posait une question de ce type, la réponse serait unanime – cela durerait quinze secondes – et nous dirions tous: «Non, vous reviendrez nous présenter un projet quand les conditions seront remplies et nous autoriserons à ce moment-là la ratification de l'accord.» Mais, compte tenu des enjeux, dans le cas présent, la commission a cherché une voie intermédiaire en se disant qu'elle ne pouvait pas, pour des motifs rationnels et après avoir fait une pesée des intérêts, simplement refuser l'autorisation de ratification de l'accord avec la Croatie. Elle a donc décidé de lier cette autorisation à certaines conditions réalistes. J'ai entendu certains d'entre vous considérer que nos conditions étaient déraisonnablement offensives. Ce n'est pas le cas. Pour être extrêmement précis à propos de la condition qui a été posée, nous nous situons entre le message du Conseil fédéral, d'une part, et la position de l'Office fédéral de la justice, d'autre part, qui sont légèrement différents. On lit, au chiffre 2.4 du message, que «ce protocole sera ensuite ratifié lorsqu'une solution compatible avec l'Accord sur la libre circulation des personnes aura été trouvée». L'Office fédéral de la justice distingue deux cas de figure. Premièrement, il nous dit qu'une solution consensuelle et compatible avec l'article 121a a été trouvée avec l'Union européenne au niveau de l'Accord sur la libre circulation des personnes. L'Accord sur la libre circulation des personnes est considéré comme renégocié, au sens de l'article 197 chiffre 11 alinéa 1 de la Constitution. Une telle solution aurait pour conséquence que le protocole sur la Croatie ne contreviendrait plus à l'article 121a de la Constitution. Vous êtes probablement d'accord avec moi pour dire que ce n'est pas la variante la plus réaliste. Je vois mal quelqu'un ici s'attendre à ce que le Conseil fédéral présente une solution qui modifie l'Accord sur la libre circulation des personnes et le rende compatible avec l'article 121a. Nous nous trouvons donc dans la deuxième hypothèse retenue par l'Office fédéral de la justice: «Au cas où aucune solution consensuelle ne serait trouvée avec l'Union européenne ou que la solution ne serait pas compatible avec l'article 121a de la Constitution, l'interdiction de conclure un traité contraire à ce dernier et prévue à son alinéa 4 continuerait de s'appliquer. Seule une modification de la Constitution ouvrirait la voie à une ratification. Le conflit de normes serait résolu du fait de la révision de la Constitution.» De par notre proposition de complément à cet arrêté, nous nous situons dans une position intermédiaire. Nous disons que la solution ne passera peut-être pas par une modification forAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 melle de la Constitution et qu'elle passera peut-être par une loi d'application qui interprète différemment l'article 121a et qui ouvre la possibilité à une ratification. Troisième remarque, elle concerne le texte qui vous est soumis. J'ai entendu un certain nombre d'entre vous considérer qu'on se livrait à l'Union européenne et que la condition ne pouvait pas être réalisée. Ce n'est pas le cas. Notre collègue Caroni vient de le dire en quelques mots. Ce que demande cette condition, c'est qu'une solution conforme, à la fois à l'accord sur la libre circulation et à la Constitution, soit trouvée. Cela peut se faire par une modification de l'accord sur la libre circulation – c'est peu probable –, par une modification de l'article constitutionnel par le biais d'un contre-projet à l'initiative RASA, ou alors par une loi d'application. La conformité peut être réglée d'un côté ou de l'autre. Notre disposition laisse ces trois possibilités ouvertes; elle ne constitue donc pas du tout un affaiblissement de notre position de négociation avec l'Union européenne. Quatrième remarque, je relève une position contradictoire de la part des opposants à cette disposition, de la part de la minorité. Je la comprends bien parce que l'argument de base de la minorité, c'est qu'il faut ratifier le protocole avec la Croatie le plus vite possible pour pouvoir sauver Horizon 2020. Donc, on fait feu de tout bois dans ces circonstances. Mais dans l'argumentation de la minorité, il faut choisir: soit ce n'est pas un nouvel accord – c'est la version de Madame Epiney – et dans ce cas on peut ratifier immédiatement, soit c'est un nouvel accord et, dans ce cas, on se trouve dans le scénario du Conseil fédéral. S'il s'agit d'un nouvel accord, selon le scénario du Conseil fédéral, il n'y a plus de différence fondamentale entre la proposition que nous faisons et la position de la minorité. Si vous entendez opérer selon le scénario du Conseil fédéral et vous considérez que c'est uniquement lorsque la tension entre ces normes aura été résolue que la signature de l'accord avec la Croatie sera possible, dans ce cas, il n'y a pas de différence fondamentale et il n'est peut-être pas nécessaire de mener un débat aussi émotionnel, parce que l'avis de droit de l'Office fédéral de la justice et la majorité de votre commission disent au final des choses qui sont assez similaires et qui nous posent toutes un problème face à Horizon 2020. J'en viens à Horizon 2020: pour vous dire que les opinions exprimées à ce sujet sont un peu plus nuancées que ce que j'ai entendu ce matin. Monsieur Bischof a rappelé l'appréciation de notre ministre des affaires étrangères, qui considère que la ratification de l'accord avec la Croatie est une condition nécessaire, mais non suffisante, à la sauvegarde d'Horizon 2020 et qu'une condition nécessaire et suffisante consiste à trouver une solution à la mise en oeuvre de l'article 121a. D'une certaine manière, le meilleur moyen de sauver Horizon 2020 et celles et ceux qui y travaillent, c'est probablement de regrouper nos forces et de faire en sorte qu'une solution à la mise en oeuvre de l'article 121a soit trouvée. Cela peut passer par une modification constitutionnelle, par la loi, ou par une solution avec l'Union européenne. Nous avons le mandat de trouver une solution jusqu'en février de l'année prochaine, et cela devrait nous suffire pour maintenir l'accord Horizon 2020 également. Voilà ce qu'il convenait de dire à ce stade. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Sie beraten heute die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien. Der Nationalrat, Sie haben das gehört, hat in der Sondersession im April dem Geschäft mit 122 zu 64 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Ihre APK hat der Ausdehnung mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls zugestimmt. Ich möchte nochmals kurz zurückblenden: Kroatien ist am 1. Juli 2013 Mitglied der EU geworden. Schon Anfang Oktober 2012 hat die EU der Schweiz ein offizielles Begehren für Verhandlungen gestellt. Am 15. Juli 2013 konnte dann das sogenannte Protokoll III, das Sie heute beraten, das eben die Regelungen der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien festhält, nach fünf Verhandlungsrunden 16.028 Conseil des Etats 326 paraphiert werden. Nach der Paraphierung fand dann von August bis November 2013 das Vernehmlassungsverfahren statt. Das Verhandlungsresultat wurde damals von der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer als ausgezeichnet bewertet. Deshalb erlaube ich mir jetzt doch, auch wenn man bei diesem Kroatien-Protokoll über vieles andere spricht, kurz auf den Inhalt dieses Protokolls einzugehen. Wir haben gegenüber früheren Erweiterungsrunden insbesondere bei der Dauer des Übergangsregimes und bei der Möglichkeit zur Anrufung der Ventilklausel doch auch beträchtliche Verbesserungen herausgeholt. Wie bereits bei den vorangegangenen Erweiterungsrunden, also bei EU-8 und EU-2, erfolgt auch bei der Erweiterung auf Kroatien der Zugang von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt Schritt für Schritt. Es ist wahrscheinlich, dass eine Übergangsperiode von fünf Jahren sowie eine Möglichkeit zur Anrufung der Ventilklausel während ebenfalls fünf Jahren zur Anwendung kommen werden. Die Übergangsperiode von fünf Jahren kann von der Schweiz einseitig beschlossen werden. Falls nach Ablauf der arbeitsmarktlichen Beschränkungen sehr viele Erwerbstätige aus Kroatien einwandern sollten, dann kann die Schweiz die Ventilklausel anrufen. Beim Ventilklauselmechanismus konnten wir im Rahmen dieser Verhandlungen ganz klare Verbesserungen gegenüber früheren Abkommen erreichen. Wir konnten nämlich den möglichen Umgehungseffekt bei der Ventilklausel über die Aufenthaltsbewilligung B oder die Aufenthaltsbewilligung L beseitigen. Sie erinnern sich: Wir hatten bei den früheren Abkommen das Problem, dass es, wenn der Bundesrat die Ventilklausel zum Beispiel für die B-Bewilligungen anruft, einen Umgehungseffekt über die L-Bewilligungen gibt oder umgekehrt. Bei diesem Staatsvertrag ist es jetzt klar: Wenn der Bundesrat die Ventilklausel der einen Kategorie anruft, dann gilt das automatisch auch für die andere Bewilligungskategorie. Ich möchte jetzt kurz noch auf den Genehmigungsprozess bei einem solchen Protokoll oder Staatsvertrag zu sprechen kommen und Ihnen Folgendes in Erinnerung rufen: Beim Staatsvertrag gibt es ja immer zuerst das Verhandlungsmandat. Wenn man fertigverhandelt hat und das Verhandlungsmandat erfüllt ist, dann paraphiert die Verhandlungsleitung den Vertrag. Ich sage jetzt kurz, wo wir bei Kroatien stehen: Das wurde gemacht. Dann erfolgt die Unterzeichnung, was der Bundesrat macht. Danach kommt die Genehmigung durch das Parlament, und dann folgt ein allfälliges Referendum mit Volksentscheid. Die Genehmigung ist gleichzeitig die Ermächtigung des Bundesrates, den Staatsvertrag zu ratifizieren. Das ist der übliche Ablauf bei einem völkerrechtlichen Vertrag. Der Bundesrat befand sich also auch hier, bei diesem Staatsvertrag oder Protokoll III zu Kroatien, auf diesem Weg. Wir hatten paraphiert und, wie ich Ihnen gesagt habe, das Ganze in die Vernehmlassung geschickt. Der nächste Schritt wäre die Unterzeichnung des Vertrages gewesen. Dann kam aber die Abstimmung vom 9. Februar 2014, die zur Folge hatte, dass der Bundesrat das Protokoll III zu Kroatien nicht unterzeichnen konnte – weil es im Widerspruch zur neuen Verfassungsbestimmung steht. Die Frage von Herrn Ständerat Müller Damian möchte ich gerne in diesem Zusammenhang beantworten: Es war also kein Entscheid, den ich – und schon gar nicht nach dem 9. Februar 2014 – gefällt habe. Der Bundesrat hat das entschieden, aber nicht etwa, weil er gesagt hätte, ihm sei die Lust vergangen, das Protokoll zu Kroatien zu unterzeichnen. Vielmehr haben wir seit dem 9. Februar 2014 eine neue Verfassungsbestimmung, die besagt, dass völkerrechtliche Verträge nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn sie diesem neuen Verfassungsartikel widersprechen. Viele von Ihnen haben heute gesagt – ich teile das zu 100 Prozent –: Der Bundesrat – und natürlich nicht nur er, sondern auch Sie – muss sich an die Verfassung halten. Und die Verfassung sagt, dass dieser Vertrag jetzt eben nicht unterzeichnet werden kann. Die Unterzeichnung eines Vertrages ist eine Willenskundgebung. Sie ist in diesem Sinne 2 juin 2016 noch nicht rechtsverbindlich, sodass der Vertrag eingehalten werden muss. Aber sie ist eine klare Willenskundgebung, gemäss welcher man alles dafür tun will, dass nach der Unterzeichnung auch die Ratifikation und damit die verbindliche Verpflichtung kommen, sich an diesen völkerrechtlichen Vertrag zu halten. Das war die Situation nach dem 9. Februar 2014. Das hat natürlich der EU nicht gepasst – ja lassen wir das einfach mal so stehen. Dann hat die EU gesagt: «Ja, jetzt ziehen wir auch unsere Konsequenzen und sistieren die Verhandlungen einmal oder stellen dann auch Bedingungen für die weitere Zusammenarbeit, und zwar nicht nur bei Horizon 2020, sondern auch bei Erasmus.» Das hat auch wehgetan. Auch beim Media-Programm hat es wehgetan. Bei Erasmus haben wir jetzt eigene Wege gefunden, um das irgendwie doch noch einigermassen verträglich umzusetzen, beim MediaProgramm auch. Bei Horizon 2020 hat man dann vereinbart, einen Weg zu suchen, damit die Vollassoziierung trotzdem noch mit den entsprechenden Fristen möglich wird. Das haben Sie heute bereits gesagt. Aber es ist eigentlich eine klassische Retorsionsmassnahme. Die passt uns natürlich überhaupt nicht. Aber der EU hat unser Entscheid, mindestens das Freizügigkeitsabkommen und damit auch die Bilateralen am 9. Februar 2014 infrage zu stellen, auch nicht gepasst. Jetzt sind wir einfach in dieser Situation und müssen uns natürlich überlegen, ob wir uns bei dieser Ausgangslage erpressen lassen. Wie können wir reagieren? Was können wir tun, damit natürlich weiterhin die Interessen unseres Landes bestmöglich eingehalten und vertreten werden? Wir haben nun dieses Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen diese neuen Verfassungsbestimmungen. Ich glaube, da sind wir uns einig, die sind wichtig; da kann man nicht einfach sagen, dass da jetzt ein bisschen was war. Auf der anderen Seite haben wir klare Interessen, bei diesem Horizon-2020-Programm vollassoziiert zu sein. Das ist das Spannungsfeld. In diesem Spannungsfeld befinden wir uns jetzt. Sie spüren das heute Morgen, der Bundesrat spürt das schon seit zwei Jahren. Was sind jetzt die nächsten Schritte? Immerhin hat der Bundesrat dann auch versucht, suspendierte Verhandlungen zu deblockieren: In der Folge haben wir mindestens für die kroatischen Staatsangehörigen seit dem 1. Juli 2014 separate Kontingente. Das konnten wir tun, das war mit der Verfassung vereinbar. Wir haben auch alle kroatischen Diplome seit dem 1. Juli 2014 anerkannt, die in der Zuständigkeit des Bundesrates waren. Der Bundesrat hat seinen Spielraum also sehr wohl ausgeschöpft. Er hat alles getan, was im Rahmen der neuen Verfassungsbestimmungen möglich war, um hier eben auch die guten Beziehungen zu pflegen und nicht noch härtere, noch schlimmere Retorsionsmassnahmen zu rechtfertigen. Während eines Jahres nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative waren über mögliche Konfliktlösungen mit der EU nicht einmal Gespräche möglich. Sie erinnern sich: Der Bundesrat hat ein Revisionsbegehren gestellt. Das kann er aufgrund des Freizügigkeitsabkommens. Die Antwort der EU kam postwendend: Kommt überhaupt nicht infrage! Es waren keine Gespräche möglich, nicht nur keine Verhandlungen. Erst mit der neuen Kommissionspräsidentschaft und der neuen Kommission war es im Februar 2015 erstmals möglich, überhaupt über diese Frage zu diskutieren – aber nicht zu verhandeln. Es gibt noch immer kein Verhandlungsmandat aufseiten der EU. Wir haben ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Wir haben also seit dem 9. Februar 2014 einen Normenkonflikt: Wir haben einerseits ein Freizügigkeitsabkommen und andererseits Artikel 121a in der Bundesverfassung. Diese beiden passen nicht zusammen. Das ist keine Neuigkeit, das sagte der Bundesrat während der ganzen Abstimmung vor dem 9. Februar. Wir können diesen Normenkonflikt auf verschiedene Arten lösen. Wenn die EU zu einer Lösung Hand bietet, können wir gemeinsam einvernehmlich eine Lösung finden. Das streben wir an. Oder wir können den Konflikt einseitig von unserer Seite aus lösen, indem wir sagen, Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 327 dieser Verfassungsartikel werde geändert oder aufgehoben; die Rasa-Initiative verlangt dies. Wir haben verschiedenste Möglichkeiten, diesen Normenkonflikt zu lösen. Es gibt nicht nur eine Möglichkeit. Aber im Moment haben wir sie einfach nicht. 2015 konnten Konsultationen mit der EU-Kommission durchgeführt werden. Sie brachten insofern eine Veränderung, als es letzten Dezember eine politische Willenskundgebung beider Seiten – der EU und der Schweiz – gab: Man könne, so hiess es, auf der Basis einer bereits bestehenden Schutzklausel, Artikel 14 Absatz 2 im Freizügigkeitsabkommen, durch eine gemeinsame Neuinterpretation eine Lösung auf dieser Basis finden. Ob wir dies am Schluss schaffen oder nicht, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Es gab aber eine Willenskundgebung, und das war neu. Man hat identifiziert, wo eine Lösung möglich wäre, und man hat den Willen geäussert, diese Lösung zu suchen. Das war die neue Ausgangslage, die es dem Bundesrat ermöglicht hat, das Kroatien-Protokoll im März dieses Jahres zu unterzeichnen. Unterzeichnen ist eine Willensäusserung. Wir wollen auf diesem Weg nichts tun, das uns davon abhält, auch die nächsten Schritte der Genehmigung und der Ratifizierung zu tun. Und es gibt den Willen, das tatsächlich zu tun. Diese neue Ausgangslage hat es dem Bundesrat also ermöglicht, im März dieses Jahres das Protokoll zu unterzeichnen, ohne die Verfassung zu verletzen. Ich habe Ihnen den Prozess erläutert. Jetzt sind Sie dran mit der Aufgabe, dieses Protokoll, diesen Staatsvertrag zu genehmigen und damit gleichzeitig den Bundesrat zu ermächtigen, eine Ratifikation vorzunehmen. Zur Beratung in Ihrer Kommission und zum Vorschlag der Kommissionsmehrheit: Die Kommissionsmehrheit möchte zwar auf den Genehmigungsbeschluss, den Bundesbeschluss eintreten. Sie möchte aber im Bundesbeschluss eine Bedingung für die Ratifikation festhalten, nämlich die, dass mit der EU eine mit der Bundesverfassung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung bestehen soll. Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft festgehalten, dass eine Ratifikation des Protokolls III – der nächste Schritt – eine Lösung voraussetzt, welche die Anforderungen des Freizügigkeitsabkommens und der Verfassung in Einklang bringt, dass also der heute bestehende Normenkonflikt aufgelöst werden muss. Ich verstehe den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission so, dass Sie diese Voraussetzung gemäss bundesrätlicher Botschaft explizit in den Bundesbeschluss geschrieben haben möchten. In diesem Sinne kann ich Ihnen heute sagen: Die Formulierung der Mehrheit Ihrer Kommission ist für den Bundesrat weder ein Korsett noch ein Befreiungsschlag. Materiell gibt es nämlich zwischen dem, was der Bundesrat in der Botschaft als Voraussetzung für die Ratifikation definiert hat, und dem, was die Kommissionsmehrheit in den Beschlussentwurf schreiben will, keine Differenz. Es ist zwar eher unüblich, dass solche Bedingungen in einen Bundesbeschluss zur Ratifikation eines Staatsvertrages aufgenommen werden. Die Kommissionsmehrheit hat jedoch erklärt, warum sie dies als sinnvoll erachtet. Das müssen Sie entscheiden, dazu kann sich der Bundesrat nicht äussern. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass materiell keine Differenz besteht zwischen dem, was die Kommissionsmehrheit in den Beschlussentwurf schreiben will, und dem, was der Bundesrat in der Botschaft festgehalten hat. Ihre Kommission hat sich auch eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, zu welchem Zeitpunkt dann der Bundesrat konkret diese Bedingung gemäss Mehrheit als erfüllt erachten würde. Das Bundesamt für Justiz hat diese Frage im Auftrag Ihrer Kommission ja eingehend geprüft. Klar ist, dass eben dieser Normenkonflikt zwischen dem Freizügigkeitsabkommen und Artikel 121a der Bundesverfassung beseitigt werden muss, damit das Protokoll ratifiziert werden kann. Wie dieser Normenkonflikt aber beseitigt werden kann, dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten; das habe ich Ihnen vorhin gesagt. Deshalb kann Ihnen der Bundesrat heute auch nicht sagen, wann er den Zeitpunkt als definiert erachten wird. Ich sage Ihnen jedoch: Wenn die einvernehmliche LöAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.028 sung mit der EU in einer gemeinsamen Erklärung besteht, dann kann das der Bundesrat so verabschieden, und dann ist eigentlich die Bedingung erfüllt. Wenn die mögliche Konfliktlösung mit der EU in Form eines Staatsvertrages gefunden würde – ich sage einfach, dass das auch eine Option ist –, dann könnte der Bundesrat das nicht einfach abhaken, sondern in diesem Fall müsste eine Bestätigung durch das Parlament vorliegen. Wenn wir mit der EU keine einvernehmliche Lösung finden, die auch Artikel 121a der Verfassung berücksichtigt, und Ihnen dann zum Beispiel eine Verfassungsänderung vorgeschlagen werden müsste, dann müsste, der Meinung sind wir, dazu mindestens eine Schlussabstimmung durch das Parlament vorliegen. Was will ich Ihnen damit sagen? Zwei Dinge: Wie die Lösung aussieht, um diesen Normenkonflikt aufzulösen, kann ich Ihnen heute nicht sagen. Ich habe hier etwa acht Optionen vorliegen, aber wahrscheinlich gibt es noch mehr. Deshalb kann ich Ihnen heute auch den Zeitpunkt nicht sagen, zu dem dieser Normenkonflikt dann definitiv gelöst ist. Je nach Lösung verschiebt sich auch dieser Zeitpunkt. Was wir Ihnen sagen können, ist, dass eine gewisse Stabilität vorhanden sein muss, weil wir uns ja – das habe ich vorhin gesagt – bei der Ratifikation auch rechtsverbindlich verpflichten. Und deshalb können wir das Protokoll nicht einfach ratifizieren und der EU sagen, dass es dann schon gut kommt. Wir müssen hier einen stabilen Entscheid haben, und wir sind der Meinung, dass mindestens eine Schlussabstimmung des Parlamentes vorliegen müsste, wenn zum Beispiel eine Verfassungsänderung nötig wäre. Ich komme noch zu zwei Aussagen, die ich heute auch gehört habe. Es wurde gesagt, der Bundesrat habe dieses Protokoll viel zu früh vorgelegt, er hätte, bitte schön, zuerst diesen Normenkonflikt lösen und dann erst mit der Vorlage ins Parlament kommen sollen. Wenn wir diesen Normenkonflikt gelöst haben, dann kann es sein, dass es pressiert. Wir haben ja immer noch Horizon 2020 und die entsprechende Forderung im Kopf. Sie hätten dann dem Bundesrat einen Vorwurf gemacht und gefragt, warum er erst jetzt komme, man sei jetzt zu spät dran für die Frist Februar 2017. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir Ihnen heute diesen Vertrag zur Genehmigung vorlegen können. Wenn Sie den Vertrag genehmigen und den Bundesrat zur Ratifikation ermächtigen, ist das kein Verfassungsbruch, dann handeln Sie nach wie vor verfassungsmässig. Das ist eine klare Ausgangslage. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir Ihnen diesen Vertrag jetzt hier vorlegen müssen, damit wir dann, wenn es nachher eine Lösung gibt, schnell handeln können. Andere haben gesagt, wir kämen viel zu spät, wir hätten jetzt die ganze Zeit gewartet. Wie ich Ihnen ja gesagt habe, konnten wir das ganze Jahr 2014 nicht einmal mit der EU sprechen. Und wir mussten, bis wir den Vertrag unterzeichnen konnten, immerhin eine Willenskundgebung zur Lösungsfindung haben, dass wir überhaupt unterzeichnen konnten, und das war eben erst Ende März möglich. Deshalb kommen wir jetzt spät mit der Vorlage – ja, das stimmt. Wir haben zudem diese Dreijahresfrist, die auch noch in der Bundesverfassung steht. Herr Lombardi hat das sehr richtig gesagt. Mit einer Frist im Nacken zu verhandeln ist keine Position der Stärke. Das ist seit dem 9. Februar 2014 eine der unangenehmeren Situationen für den Bundesrat gewesen, aber es ist eben eine Folge dieser Verfassungsnorm. Damit müssen wir leben, und wir versuchen in dieser schwierigen Ausgangslage die bestmögliche Situation zu schaffen. Was ich seit dem 9. Februar 2014 am meisten höre, vor allem auch von der Wirtschaft, ist das Thema der Rechtsunsicherheit. Die Rechtsunsicherheit ist wirklich Gift für die Wirtschaft. Wir setzen alles daran, dass wir aus dieser Situation der Rechtsunsicherheit herauskommen; wir haben aber gleichzeitig eben auch die Bundesverfassung. In Bezug auf die Verlässlichkeit für die Wirtschaft ist ganz wichtig, dass sich der Bundesrat – und ich hoffe auch das Parlament – wirklich an die Bundesverfassung hält. Es ist nicht die Frage, ob man sich rigoros und streng der Bundesverfassung unterwirft. Wir haben einfach eine Bundesverfassung, die uns ge- 16.3142 Conseil des Etats 328 wisse Vorgaben macht, und wir halten uns daran. In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie heute auf die Vorlage eintreten. Wie Sie mit diesem Antrag der Kommissionsmehrheit umgehen wollen, das muss ich wirklich Ihnen überlassen. Das ist jetzt eine Überlegung, die Sie im Parlament machen. Der Bundesrat ist aber daran interessiert, dass er die Genehmigung durch das Parlament möglichst bald erhält, denn vielleicht gibt es dann noch ein Referendum, eine Volksabstimmung. Wir möchten die bestmögliche Ausgangslage schaffen, damit wir dann auch für Horizon 2020 bereit sind. Wir möchten dieses Abkommen auch – wir möchten dieses Forschungsabkommen. Es ist wichtig für die Schweiz. Das ist also die heutige Ausgangslage. Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Genehmigung zustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits betreffend die Ausdehnung auf die Republik Kroatien Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre du protocole relatif à l'accord sur la libre circulation des personnes entre la Confédération suisse, d'une part, et la Communauté européenne et ses Etats membres, d'autre part, concernant l'extension à la République de Croatie 2 juin 2016 Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 33 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 10 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 16.028/1389) Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen Dagegen ... 3 Stimmen (0 Enthaltungen) 16.3142 Motion Caroni Andrea. Sicherheitslücke im Jugendstrafrecht schliessen Motion Caroni Andrea. Droit pénal des mineurs. Combler une lacune en matière de sécurité Ständerat/Conseil des Etats 02.06.16 Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 1 Antrag der Mehrheit Abs. 1 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren, wenn mit der Europäischen Union eine mit der Bundesverfassung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht. Antrag der Minderheit (Jositsch, Seydoux) Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 1 Proposition de la majorité Al. 1 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2 Le Conseil fédéral est autorisé à le ratifier, si une réglementation sur la gestion de l'immigration compatible avec la Constitution fédérale est établie avec l'Union européenne. Proposition de la minorité (Jositsch, Seydoux) Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil national Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion. Caroni Andrea (RL, AR): Ausgangspunkt dieser Motion, die zufälliger- und auch tragischerweise just dieser Tage aktuell ist, ist, dass jugendstrafrechtliche Massnahmen zwingend dann enden, wenn der Jugendliche ein bestimmtes Alter – zurzeit noch 22 Jahre, neu dann 25 Jahre – erreicht. Das betrifft namentlich auch die «jugendstrafrechtliche Verwahrung», also die freiheitsentziehende Massnahme gegen hochgefährliche Straftäter. Werden nun vergleichbare Massnahmen – z. B. eine Verwahrung – gegen Erwachsene ausgesprochen, ist es undenkbar, dass man diese Personen, wenn sie nach wie vor gefährlich sind, nur deshalb freilässt, weil sie eine bestimmte Anzahl von Kerzen auf ihrem Geburtstagskuchen ausblasen. Nun ist es zwar nachvollziehbar, dass jugendstrafrechtliche Massnahmen irgendwann auslaufen müssen, denn sie richten sich ja eben besonders gegen jugendliche Straftäter. Man könnte sich also schwer vorstellen, dass jemand mit 75 Jahren immer noch unter einer jugendstrafrechtlichen Massnahme stünde. Das darf aber nicht heissen, dass die Massnahme in jedem Fall ersatzlos wegfallen darf. Sachgerecht wäre es, wenn schon, sie nötigenfalls durch die geeignete erwachsenenstrafrechtliche Massnahme abzulösen. Heute aber, und das ist eine Lücke, geht das grundsätzlich nicht: Man muss einen solchen Täter herauslassen, auch wenn alle Alarmsignale auf Rot stehen. Erst dann, wenn eine nächste Tat geschehen würde, könnte man diese erwachsenenstrafrechtliche Massnahme gegen ihn anordnen. Es gibt zwar eine eingeschränkte Möglichkeit, solche Anschlussmassnahmen heute schon vorzusehen, aber nur dann, wenn der Täter selber schutzbedürftig ist; dann kann er bei Erreichen des Schwellenalters eine vormundschaftliche Massnahme verordnet erhalten. Diese dient aber seiner Fürsorge und nicht dem Schutz Dritter. Das bedeutet konkret auch, dass er nicht in einer Einrichtung des Strafvollzugs unterkommt, sondern eben in einer Einrichtung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Diese Einrichtungen sind in der Regel weniger sicher, da sie ja eben dem Schutz dieBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 329 ser fürsorgebedürftigen Person und nicht dem Schutze Dritter dienen. Wohin das führen kann, haben wir dieser Tage tragischerweise am Beispiel des jungen Mörders Kris V. lesen können, der im Aargau ausbrach, weil er eben von Gesetzes wegen nicht in einer Strafvollzugsanstalt einsitzen durfte. Überhaupt können aber diese Massnahmen nur bei Eigengefährdung angeordnet werden. Wo jemand generell Dritte gefährdet und selber nicht, z. B. wegen einer psychischen Krankheit, schutzbedürftig ist, muss er eben am Tag, an dem er seine 22 oder 25 Kerzen ausbläst, freigelassen werden. Bezüglich Kontakt- und Rayonverboten, die wir jüngst mit dem Sexualstrafrecht eingeführt haben, haben wir das Problem erkannt und gleich gelöst: Per 1. Januar 2015 haben wir die Regel eingeführt, dass solche Massnahmen wo nötig auch nach Erwachsenenstrafrecht weitergeführt werden können. Diesen sinnvollen Gedanken gilt es nun auch auf die anderen Massnahmen auszudehnen, die heute noch gegenüber gefährlichen Jugendlichen an deren 22. Geburtstag von Gesetzes wegen einfach wegfallen, auch wenn sie noch hochgefährlich sind. Ich danke Ihnen daher, wenn Sie – wie bereits der Bundesrat – diese Motion annehmen. Angenommen – Adopté 16.3141 Interpellation Rieder Beat. Ausländische Polizeieinsätze. Spielt das Fedpol mit der Souveränität unseres Landes? Interpellation Rieder Beat. Engagements de polices étrangères. Fedpol plaisante-t-elle avec la souveraineté de notre pays? Ständerat/Conseil des Etats 02.06.16 Le président (Comte Raphaël, président): L'auteur de l'interpellation s'est déclaré non satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral et demande l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. Rieder Beat (C, VS): Wir sind ein wenig erschöpft von der Debatte zur Freizügigkeit betreffend Kroatien. Mein Thema beschlägt aber eigentlich auch eine Freizügigkeit, und zwar geht mir die Freizügigkeit bei der Interpretation der Amtsund Rechtshilfe zwischen der Schweiz und Italien zu weit. Sie wissen, dass im März 2016 verschiedene Mafiamitglieder in der Schweiz an mehreren Stellen verhaftet wurden, darunter auch in Saas-Grund. Grundsätzlich sind wir ja alle froh, wenn Mafiamitglieder in der Schweiz verhaftet und nach Italien zurückgeschafft werden können. Aber das Wie spielt dann doch noch eine Rolle. Wenn man nämlich bei einer Polizeiaktion die Polizeikräfte des Bundes und des Kantons der Lächerlichkeit preisgibt, wie in Saas-Grund, hat das wohl keine abschreckende Wirkung für die Zukunft, sondern zeigt eigentlich einzig die Unfähigkeit eines Landes, seine polizeiliche Hoheit wahrzunehmen und internationale Verträge über die Amts- und Rechtshilfe zu vollstrecken. Die Souveränität eines Staates ist nun einmal direkt verknüpft mit der Ausübung der polizeilichen Gewalt in diesem Land. Vielleicht haben nicht alle Ständeräte das von der Polizia di Stato ins Internet gestellte Video gesehen. Ich erlaube mir folgende Feststellung: Sie sehen dort die Verhaftung eines Mannes durch drei Beamte der Polizia di Stato in Uniform in seiner Wohnung in Saas-Grund, die Abführung des Mannes über das Treppenhaus und die Verfrachtung in einen Kastenwagen. Spalier stehen dabei in der Wohnung und im Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3141 Treppenhaus zivile Beamte, mutmasslich des Fedpol, und auf der Strasse zwei Kantonspolizisten des Kantons Wallis. Nach meinen Informationen waren bei dieser Aktion alleine in Saas-Grund acht Mitglieder der Polizia di Stato Italiens involviert, welche in Anwesenheit des leitenden Fedpol-Beamten dieses Video aufgenommen haben und den Italiener vor den Augen der Schweizer Beamten verhaftet und abgeführt haben. Es gibt Artikel 271 des Strafgesetzbuches, wonach sich strafbar macht, wer auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob das Video nun die effektive Verhaftung des Täters aufzeigt oder eine nachgespielte Verhaftung des Täters ist. Das EJPD hat nämlich selbst bestätigt, dass es in diesem Fall keine Bewilligung zur selbstständigen Vornahme irgendeiner Rechtshandlung durch die ausländische Behörde erteilt habe. Die Vorfälle in Saas-Grund waren Straftaten ausländischer Polizeibeamter auf dem Gebiet der Schweiz. Falls Sie das Gleiche in Italien versuchen wollen, Frau Bundesrätin, dann können Sie anschliessend Ihre Beamten über diplomatische Kanäle aus den italienischen Gefängnissen zurückholen. Und was macht die Schweiz? Sie schaut brav zu, und sobald das Ganze über die Medien ans Licht kommt, versucht man, sich billig herauszureden. Dabei hätte ein Blick des leitenden Fedpol-Beamten in den Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 14. März 2011 zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden genügt. Dort hat nämlich das Bundesamt für Justiz im Zuge von Problemen bei Rechtshilfeverfahren und aufgrund verschiedener Interventionen dieses Parlamentes die Richtlinien für den Einsatz ausländischer Beamter in der Schweiz festgehalten. Erlauben Sie mir ein klares Wort: Schicken Sie den betreffenden Einsatzleiter des Fedpol in einen Ausbildungskurs, oder versetzen Sie ihn in eine andere Abteilung. Weder die Kantonspolizei Wallis noch die beteiligten Bundespolizisten lassen sich gerne der Lächerlichkeit preisgeben. Das Fedpol seinerseits sollte aufgrund der Erfahrung mit der italienischen Justiz im Kanton Luzern, im Kanton Thurgau und jetzt im Kanton Wallis Folgendes machen: 1. die Zahl der ausländischen Beamten strikte auf drei begrenzen, so, wie das üblich ist; 2. ihnen einen blossen Beobachterstatus zuweisen; 3. diesen Beobachterstatus durch zuständige Begleiter sicherstellen und 4. bei Überschreiten des Beobachterstatus die entsprechenden Beamten verhaften und des Landes verweisen. Ich weiss, die Schweiz ist grosszügig. Wir machen keine Retorsionsmassnahmen, wir bauen den Gotthard für Europa und erlauben Europa näherzurücken. Aber wir sind auch keine Bananenrepublik. Wir müssen wirklich darauf schauen, dass wir unsere Beamten, das sind Kantonspolizisten und Fedpol-Polizisten, nicht vor den italienischen Beamten der Lächerlichkeit preisgeben. Und hier hat der zuständige Einsatzleiter vollständig versagt. In diesem Sinne ist die Stellungnahme des Bundesrates auch völlig falsch und desinformierend. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Am 8. März dieses Jahres hat auf Ersuchen der italienischen Behörden eine Polizeiaktion in der Schweiz stattgefunden, das ist richtig. Italienische Beamte waren als Beobachter anwesend. Eine der drei Forderungen, Herr Ständerat Rieder, die Sie gestellt haben, war also schon erfüllt: Sie waren ausschliesslich als Beobachter anwesend. Sie haben Filmaufnahmen gemacht und haben diese nachher ins Internet gestellt. Diese Filmaufnahmen erwecken jetzt den Eindruck, dass die italienische Polizei auf Schweizer Boden Verhaftungen vorgenommen habe. Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Das war nicht der Fall, dafür waren sie auch nicht hier, sondern ausschliesslich als Beobachter. Die ins Internet gestellte Szene stellt auch nicht die Verhaftung dar. Sie haben gesagt, das sei völlig egal, aber ich 16.3144 Conseil des Etats 330 glaube, es ist doch wichtig, dass man das einmal gesagt hat: Die Verhaftung ist schon vorher erfolgt, und zwar durch die Walliser Kantonspolizei. Die Verhaftung war schon vorbei, als sie diese Videoaufnahmen gemacht haben. Die italienischen Polizisten wollten für ihre Polizeiakten ein Foto machen; darauf bezog sich damals ihre Anfrage. Der Beschuldigte war damit einverstanden. Deshalb hat man den italienischen Polizisten erlaubt, für ihre Polizeiakten ein Foto zu machen. Was dann aber gemacht wurde, ist nicht ein Foto, sondern ein Film. Dieser wurde auch noch ohne Bewilligung durch die Schweizer Behörden ins Internet gestellt. Jetzt erweckt der Film eben auch noch den falschen Eindruck, die italienischen Polizisten hätten eine aktive Rolle gespielt. Dem ist, wie gesagt, nicht so. Da das Filmmaterial ohne Kenntnis des Bundesamtes für Polizei erstellt wurde, konnte es das Fedpol auch nicht sicherstellen, weil die Leute schon wieder weg waren. Man hat auch gar nicht gesehen oder gemerkt, dass sie, anstatt ein Foto zu machen, einen Film oder ein Video gedreht haben. Was ich Ihnen aber sagen kann: Das wollen auch wir nicht. Das Fedpol hat auch bereits die entsprechenden Lehren daraus gezogen. Das Fedpol hat erstens die italienischen Behörden kontaktiert und ihnen gesagt, dass wir das nicht akzeptieren. Ob man jetzt im Nachhinein die italienischen Polizisten für diesen Film festnehmen soll – ich bin nicht sicher, ob Sie das als verhältnismässig anschauen. Aber wir haben ganz klar deponiert, dass das für uns nicht geht, dass wir das nicht akzeptieren. Zweitens ist für uns klar, dass wir die Lehren daraus ziehen. Das Fedpol wird für ausländische Beobachter – noch einmal: Beobachter! – striktere Vorgaben in Bezug auf das Verhalten am Einsatzort machen, z. B. auch in Bezug auf die Handynutzung während eines Einsatzes. Diese Lehren hat das Fedpol gezogen. Sollten wieder einmal solche Beobachter zugelassen werden, werden diese Vorgaben vorgängig ganz klar abgemacht. Schliesslich hat das Fedpol zusammen mit der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten die Lehren gezogen, indem man gesagt hat, man wolle in Zukunft auch eine entsprechende Sensibilisierung der Polizei, damit diese weiss, wie sie ihre Vorgaben in der konkreten Situation, in der sie aufmerksam sein muss, aktiv durchsetzen kann und worauf sie achten muss. Wir haben sehr wohl unsere Lehren aus dem Vorkommnis gezogen. Ich finde das, was passiert ist, absolut inakzeptabel. Zu jenem Zeitpunkt war eben nicht ersichtlich, dass statt eines Fotos ein Video erstellt wurde; das sieht man ja nicht, wenn jemand ein Handy angeschaltet hat. Es wäre aber wohl nicht verhältnismässig, wenn wir da nachträglich gegen italienische Polizeibeamte eine Strafverfolgung aufnehmen und sie deswegen dann noch in Schweizer Gefängnisse bringen würden. Das wäre nicht verhältnismässig. Die Folgerungen aber aus dem Vorkommnis sind gezogen worden. 16.3144 Interpellation Rechsteiner Paul. Einbürgerung von Secondos fördern Interpellation Rechsteiner Paul. Encourager la naturalisation des secondos Ständerat/Conseil des Etats 02.06.16 Le président (Comte Raphaël, président): Monsieur Rechsteiner s'est déclaré partiellement satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il demande l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. 2 juin 2016 Rechsteiner Paul (S, SG): Die Schweiz ist ein Einwanderungsland, seit sie wirtschaftlich ein erfolgreiches Land ist. Es ist in der Schweiz bei der Integration von Migrantinnen und Migranten, von Flüchtlingen, aber auch von Leuten, die gekommen sind, um hier zu arbeiten, Eindrückliches geleistet worden, schwergewichtig in der Wirtschaft. Bei der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration hatten und haben auch die Gewerkschaften eine grosse Bedeutung. Wo die Schweiz hinterherhinkt, ist in der Frage des Bürgerrechts. Es gibt inzwischen eine grosse Zahl von Menschen, die seit je oder seit sehr langer Zeit in diesem Land leben und trotzdem nicht über das Bürgerrecht verfügen. Gemessen daran ist die Stellungnahme des Bundesrates auf diese Interpellation doch sehr positiv zu würdigen und bedeutet einen grossen Schritt nach vorn. Wenn es um Fragen der Integration und Einbürgerung geht, kommt es ja nicht nur auf die Gesetze selbst an, sondern auch darauf, in welchem Geist diese Gesetze umgesetzt und angewendet werden. Vor diesem Hintergrund ist diese Stellungnahme des Bundesrates sehr positiv zu würdigen. Sie bedeutet einen grossen Schritt nach vorn. Es wird unterstrichen, dass diese Menschen – vor allem die Jungen, die hier geboren sind und in unserem Land aufwachsen – ein wichtiger Teil unserer Bevölkerung sind, dass sie zu uns gehören, dass deshalb auch die Einbürgerung dieser jungen Menschen gefördert werden soll und dass wir ein Interesse daran haben, dass dies geschieht. Es ist sehr positiv, dass der Bundesrat die Sensibilisierung für diese Frage vorantreiben möchte und das Gespräch mit Kantonen und Gemeinden sucht, auf die es natürlich gleichzeitig ankommt. Die Antwort, die auf diese Interpellation gegeben worden ist, ist in diesem Sinne exemplarisch. Es ist auch so, dass in den Kantonen – zwar nicht überall, aber doch teilweise – schon einiges im Gange ist. Auch das muss gewürdigt werden. Es gibt in jüngerer Zeit herausragende Beispiele. Ich erinnere an die Bemühungen im Kanton Genf, wo man auf die Jungen zugeht und die Einbürgerung fördert. Oder in Basel werden beispielsweise diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, angeschrieben und eingeladen, die Einbürgerung zu beantragen. Man macht sie darauf aufmerksam und sagt ihnen, wie das geht. Man hat eine positive Haltung dazu. Es hat entsprechende Auswirkungen, wenn die Menschen, die zu unserer Wirtschaft und Gesellschaft gehören, merken, dass sie auch insgesamt dazugehören können und sollen. Wenngleich ich das so gesagt habe und davon ausgehe, dass diese Aufgaben jetzt angegangen werden, so bin ich doch nicht vollständig von der Stellungnahme befriedigt. Denn die Stellungnahme bezieht sich im Sinne der künftigen Gesetzgebung auf junge Menschen, die über die Niederlassungsbewilligung verfügen. Das ist eine Ausgangslage, die gewisse Probleme aufwirft und bei der sich im Kontext der ausländerrechtlichen Bestimmungen neue Handlungsfelder eröffnen, die erst noch angegangen werden müssen. Junge Menschen, die in der Schweiz geboren wurden, hier aufgewachsen sind und immer nur hier gelebt haben, sind ja nicht für den Status ihrer Eltern verantwortlich. Man wird einfach in diese Gesellschaft geboren. Wir sind auch nicht verantwortlich für den Status, den unsere Eltern hatten. Das hat letztlich nichts mit eigenen Verdiensten zu tun. Wenn man Eltern hat, die nur eine B-Bewilligung oder eine F-Bewilligung haben, ändert das nichts daran, dass man hier in diese Gesellschaft hineingeboren wird, an ihr teilnimmt, zur Schule geht und ein Teil unserer Gesellschaft ist. Wenn die Hürde bei der Niederlassungsbewilligung C besteht, dann muss man diese Frage angehen, dies in dem Sinne, dass in der Praxis der Zusammenhang mit dem Ausländerrecht auch hergestellt wird. Weil jetzt alles sehr kurzfristig war, hatte ich selber nicht die Gelegenheit, das Thema gründlich zu vertiefen. Immerhin bin ich von Spezialisten darauf aufmerksam gemacht worden, dass es gerade bei jungen Menschen die Möglichkeit gibt, über Härtefallkriterien – auch wenn die Eltern nur über eine B- oder F-Bewilligung verfügen – die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung noch rechtzeitig zu erlangen: damit für junge ErwachBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 331 sene, wenn diese Möglichkeit besteht, die entsprechenden Voraussetzungen ausländerrechtlich gegeben sind, damit das nicht zur Hürde wird, die nur schwer zu überwinden ist, damit das nicht zu grossen Verzögerungen führt, sondern damit diese jungen Menschen die gleichen Chancen bekommen. Ich meine, dass diese Aufgabe gleichzeitig angegangen werden sollte. Ich lade Sie ein vorzusehen, dass auch diese Frage noch gründlich geprüft werden muss, damit hier nicht ein neuer Engpass für diese Jungen entsteht, die davon betroffen sind. Insgesamt ist es aber doch eine sehr positive Stellungnahme des Bundesrates; es ist ein grosser Schritt nach vorne, im Hinblick auch auf die Anwendung des künftigen Gesetzes. Ich meine, dass auch bei Kantonen und Gemeinden die Voraussetzungen gegeben sind, die Frage auch bei den entsprechenden Verbänden, an Konferenzen anzugehen. Sie muss jetzt angegangen werden; es betrifft sehr viele Menschen in unserem Land. Die Haltung der Behörden spielt hier eine grosse Rolle. Es kann auch noch einiges geschehen hinsichtlich der Gebührenfrage bei den Jungen, einfach hinsichtlich all der Voraussetzungen, die in der Praxis, unabhängig von den Gesetzen, letztlich für eine Erleichterung bedeutend sein können. Es geht, um abschliessend eine Feststellung zu machen, letztlich auch um die Zukunft unserer Demokratie. Demokratie heisst ja auch, dass die Menschen, die hier leben, die hier geboren sind, die hier aufwachsen, die hier arbeiten, vollwertige Mitglieder unserer Gemeinschaft in ihrer ganzen Vielfalt sind. Die Schweiz hat Grosses geleistet, gerade auch in diesem Kontext. Diese Menschen gehören zu dem, was den Reichtum der Schweiz auf den verschiedensten Feldern ausmacht. Wir haben hier die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass diese Chancengleichheit durch eine entsprechende Praxis der Behörden herbeigeführt werden kann. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass wir ein Interesse daran haben, dass Personen, die schon lange in der Schweiz leben oder sogar hier geboren worden sind, über die Möglichkeit der Einbürgerung informiert und auch zur Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs motiviert werden. Sie haben es gesagt: Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz verändern sich die Voraussetzungen für die Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs, indem die Niederlassungsbewilligung per se eine Voraussetzung wird. Denn der Bundesrat und auch das Parlament sind im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes der Meinung, dass die Niederlassungsbewilligung eben auch ein Stück weit eine Aussage und eine Garantie dafür ist, dass die Integration bereits weit fortgeschritten ist. Dieses Gesetz soll per 1. Januar 2018 zusammen mit den entsprechenden Verordnungen in Kraft gesetzt werden. Es kann natürlich sein, dass bei einzelnen Personen dann bezüglich der Voraussetzungen für die Niederlassungsbewilligung eine neue Ausgangslage eintritt. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn über diese Ausgangslage jetzt auch ganz konkret informiert wird. Sie haben es angesprochen: Bei der Verfahrensleitung und bei der Entscheidung über ordentliche Einbürgerungen sind natürlich die Kantone und Gemeinden zuständig. Deshalb müsste man jetzt diese Informationen, vor allem auch für Jugendliche, gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden anbringen. Ich möchte noch etwas auf nationaler Ebene erwähnen, was ja auch ganz im Sinne des Bundesrates und im Sinne Ihrer Interpellation ist. Wir diskutieren im Moment die parlamentarische Initiative Marra 08.432, die ja will, dass die Einbürgerung für Ausländer, die in dritter Generation hier leben, erleichtert wird. Die Vorlage wird derzeit im Parlament beraten; daraus entstände natürlich eine zusätzliche Gelegenheit, die Möglichkeiten hier bei Ihrem Anliegen zu verbessern. In diesem Sinne gibt es, glaube ich, keine Differenz. Aber es ist wichtig, dass die Information jetzt erfolgt, und zwar auch vonseiten der Ebenen und der Kreise, die in direktem Kontakt mit den Jugendlichen sind. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3145 16.3145 Interpellation Rechsteiner Paul. Nationale Konferenz zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt Interpellation Rechsteiner Paul. Conférence nationale. Intégration des réfugiés dans la société et sur le marché du travail Ständerat/Conseil des Etats 02.06.16 Le président (Comte Raphaël, président): L'interpellateur est non satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral et demande l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. Rechsteiner Paul (S, SG): Wir stimmen ja am kommenden Wochenende über die Revision des Asylgesetzes ab. Es geht dort um die Frage der Zulassung – ein rechtsstaatliches Verfahren. Diese Zulassungsproblematik, die Gewährleistung und das Funktionieren des Asylrechts in der Praxis, das ist Gegenstand dieser Gesetzgebung. Mit dieser Interpellation spreche ich eine zweite Problematik an, die von ebenso grosser Bedeutung ist. Sie betrifft nicht die Zulassung, sondern die Frage, was mit den Menschen passiert, die hier sind und bei denen man, weil es sich um junge Menschen handelt, davon ausgehen muss, dass sie lange, eventuell sehr lange, ja ihr Leben lang hierbleiben. Hier tun sich, meine ich, für die Schweiz neue Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Dimensionen und der Grössenordnungen; auch wenn diese Fragen nicht vollkommen neu sind, stellen sie sich in neuerer Zeit doch neu. Auf diesen Punkt wollte ich mit meiner Interpellation zu sprechen kommen. Der Bundesrat meinte in seiner Stellungnahme, dass er bereit sei, das Ziel der Integration dieser Menschen, bei denen man jetzt davon ausgehen muss, dass sie lange oder gar für immer hierbleiben werden, im Rahmen der bestehenden Instrumente und Konferenzen aufzunehmen. Ich meine aber, dass der Bundesrat sich auch die Frage stellen muss, ob das angesichts dieser Herausforderungen effektiv genügt. Es gibt einige Bemühungen. So ist in der Stellungnahme von einem Programm mit 1000 Plätzen die Rede, das ab 2018 laufen soll. Es wird auch die Integrationspauschale von 6000 Franken erwähnt. Ich meine aber, dass dies angesichts der Herausforderungen nicht genügt. Wir haben zwar in der Schweiz viel kleinere Herausforderungen als beispielsweise Deutschland, wo es um ganz andere Grössenordnungen geht. Doch auch für die schweizerischen Verhältnisse sind die Grössenordnungen erheblich. Wir müssen uns vor Augen halten, dass Junge, die hier ankommen und bei denen davon ausgegangen werden muss, dass sie hierbleiben werden, einen Lebenszyklus vor sich haben. Es ist also heute wesentlich, dass wir jetzt die politischen Entscheide treffen, die es ermöglichen, dass diese jungen Menschen integriert werden. Wenn man es heute oder in den kommenden Jahren unterlässt, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen, dann werden künftige Generationen in künftigen Jahrzehnten die Folgen dieser Unterlassungen zu tragen haben. Das Anliegen der Interpellation – es ist ja vorläufig eine Interpellation – ist es, anzuregen, dass man dieses Problem in einer anderen Grössenordnung angeht, ausgehend von den besonderen Herausforderungen, die wir heute haben, und auch inspiriert durch die Erfahrungen in anderen Bereichen. Ich war selber stark beteiligt daran, als vor zehn, zwölf Jahren eine nationale Lehrstellenkonferenz ins Leben gerufen wurde; das war zur Zeit, als Bundesrat Deiss an der Spitze 16.3145 Conseil des Etats 332 des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes stand. Damals bestand ja auch das Erschwernis, dass gesagt wurde, dass sich das Problem der fehlenden Lehrstellen von selber lösen werde, dass die Demografie am Schluss alles in Ordnung bringen werde, wenn die geburtenstarken Jahrgänge vorüber sein würden. Nun ist es aber so, dass ein Sechzehnjähriger nichts dafür kann, dass er gerade im betreffenden Zeitpunkt sechzehn Jahre alt wird; ihm kommt es darauf an, dass er zum Zeitpunkt, in dem er sechzehn, siebzehn, achtzehn Jahre alt ist, Ausbildungschancen hat. Es war tatsächlich so, dass mit den Verbundpartnern auf den verschiedenen Stufen, beim Bund und bei den Kantonen, sowie mit den gewerblichen Verbänden und auch zusammen mit den Gewerkschaften der gemeinsame Entscheid getroffen wurde, die Lücke von rund 30 000 Lehrstellen – das war sehr, sehr viel – zu schliessen. Das ist gelungen – es ist passiert. Man hat sich den hochgesteckten Zielen sehr stark angenähert und damit die Chancen der Jungen massiv erhöht. Das war ein Stück politischer Voluntarismus. Oder umgekehrt ausgedrückt: Die politische Verantwortung ist wahrgenommen worden, indem man auf die besonderen Herausforderungen, die heute anders gelagert sind, die entsprechende Antwort gegeben hat. Hier meine ich auch, dass wir uns in einem Zeitpunkt befinden, in dem diese Herausforderung eine Antwort braucht, die eine andere Grössenordnung hat, als sie jetzt in der Stellungnahme zur Interpellation zum Ausdruck kommt. An sich geht sie in die richtige Richtung: Das Ziel ist erkannt worden, aber man muss sich in ausserordentlichen Situationen halt auch ausserordentliche Mittel einfallen lassen. Eine Konferenz ist kein Allheilmittel; es gibt auch Konferenzen, die zu keinen Ergebnissen führen. Aber sie hat doch den Vorteil, wenn sie die relevanten Akteure alle mit einbezieht, dass sie eigentlich einen gewissen Handlungsdruck erzeugt, weil man dann doch mit der Verantwortung konfrontiert ist und das auch gemeinsam angeht. Es ist klar, dass das alles nicht gratis ist. Es braucht nachher den entsprechenden Mitteleinsatz. Aber auch dafür passiert in der Regel nicht genügend, wenn diese Frage nicht konkret auf den Radar kommt, weil es eine Problematik mit Langzeitwirkung ist. Und bei der hohen Schutzquote, die wir haben, sind die unmittelbaren Probleme mit der Zulassung, mit denen man konfrontiert ist und die zu lösen sind, so gross, dass man schon genug damit zu tun hat und dass man dann leicht aus den Augen verliert, dass man in Bezug auf diese Integration doch jetzt auch besondere Mittel einsetzen müsste! Ich meine, das wäre heute nötig. In der Schweiz sind wir imstande, Grösseres zu leisten. Wir haben ja gestern bei der Eröffnung des Basistunnels gesehen, auch wenn es ein Generationenzyklus war, dass wir in der Schweiz die Möglichkeit des politischen Handelns haben. Und es ist kein Hindernis, dass verschiedene Staatsebenen gefordert sind: Kantone und Bund und Gemeinden. Und sicher sind auch die Sozialpartner gefordert und ist die Wirtschaft gefordert. Das ist kein Hindernis dafür, dass man eine Lösung finden kann, und ich möchte Sie einladen, das Nötige dazu einzuleiten und beizutragen. Es ist mir schon klar, dass man hier nicht einfach auf einen Knopf drücken kann. Es braucht verschiedene Akteure, die wollen, dass man das macht. Ich bin ja selber ein Teil der Gremien, die hier genannt werden. Deshalb habe ich mit meinem Anliegen auch nicht die Illusion, dass diese Gremien – wenigstens jene, denen ich angehöre – das von selber bewegen werden. Sie haben teilweise auch einen anderen Fokus. Ich meine deshalb, dass man doch überlegen sollte, ob man das Thema nicht jetzt auch in einem Akt eines politischen Entschlusses auf die Traktandenliste setzt. Das ist ja in der Stellungnahme des Bundesrates nicht ausgeschlossen – aber eben auch nicht direkt anvisiert. Das ist der Grund, weshalb ich bei dieser Interpellation von der Antwort weniger befriedigt bin als bei der letzten Interpellation – sosehr sie an sich in die richtige Richtung geht. Le président (Comte Raphaël, président): Monsieur Paul Rechsteiner, je vous félicite puisque le 2 juin 1986, soit il y a 2 juin 2016 exactement trente ans, vous êtes entré au Parlement, tout d'abord au Conseil national avant de nous rejoindre après avoir acquis une certaine expérience dans l'autre conseil. Nous voyons qu'après trente ans, la flamme n'est pas éteinte, donc soyez félicité pour cette longévité! (Applaudissements) Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Herr Ständerat Rechsteiner, ich bin froh, dass Sie im Zusammenhang mit der Integration auch das Asylgesetz erwähnt haben, über das wir am nächsten Sonntag abstimmen. Die beschleunigten Asylverfahren sind natürlich auch ein Beitrag zur Integration für diejenigen Personen, die als Flüchtlinge anerkannt werden oder als vorläufig Aufgenommene vorübergehend hierbleiben. Wenn sie schneller wissen, dass sie hierbleiben können, können sie sich einfacher und besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Sie haben anerkannt, dass der Bundesrat in Bezug auf die Integrationsförderung in den letzten Jahren doch viel getan hat. Es war immer ein Schwerpunkt, dass die Personen, die als Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bei uns sind und bleiben, beste Bedingungen haben, um sich hier in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Nicht nur das: Sie sollen sich in der Gesellschaft, in der sie leben, wohlfühlen, sich aufgenommen fühlen, weil das die wichtigste Voraussetzung für ein gutes und friedliches Zusammenleben ist. Der Bundesrat hat Ihnen – das möchte ich explizit noch erwähnen – in der Zusatzbotschaft zum Ausländer- und Integrationsgesetz noch zwei Massnahmen beantragt, die den Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen den Zugang zum Arbeitsmarkt ebenfalls erleichtern, nämlich die Abschaffung der Sonderabgabe sowie die Aufhebung der Bewilligungspflicht und den Ersatz durch eine Meldepflicht. Ich hoffe sehr, dass das Parlament hier wirklich vorwärtsmacht. Ich denke, auch dies ist ein Beitrag dazu, dass die Personen, die erwerbstätig sein wollen, hier einfacher integriert werden können. Sie haben das anerkannt. Trotzdem sind Sie der Meinung, es müsse mehr gemacht werden. Der Bundesrat teilt Ihre Meinung: Wir haben eine spezielle Situation, wir hatten im letzten Jahr fast 40 000 Asylgesuche. Wir haben eine relativ hohe Schutzquote, das heisst: Viele Menschen, die aus Kriegsgebieten kommen und an Leib und Leben verfolgt sind, bleiben hier und brauchen unseren Schutz. Im Wissen darum, dass dies Personen sind, für die wir nun etwas tun müssen, ist es sicher berechtigt, die Frage zu stellen, ob zusätzliche Massnahmen, Sondermassnahmen oder eine entsprechende Konferenz nötig sind. Wie Sie sagten: Die Integration braucht den Dialog. Es braucht die verschiedenen föderalen Ebenen, aber auch die Sozialpartner. Es braucht ein Zusammenstehen. Die Lehrstellenkonferenz ist sicher ein sehr gutes Beispiel dafür, dass man mit einer Konferenz viel bewegen konnte. Im Moment sind aber im Bereich der Integration bereits verschiedene Gremien vorhanden, politische Prozesse sind am Laufen: die interinstitutionelle Zusammenarbeit, der Integrationsdialog im Rahmen der tripartiten Konferenz zusammen mit den Sozialpartnern. Es ist auf Juni 2017 eine tripartite Konferenz geplant, eine dritte nationale Integrationskonferenz. Wir sind gerne bereit zu prüfen, ob es sinnvoll ist, auch in nächster Zeit zusätzliche Massnahmen zu ergreifen oder eine solche Konferenz durchzuführen. Wie Sie aber auch gesagt haben, ist es dann nicht ein Wundermittel per se. Man soll das nur machen, wenn hier auch die Kräfte vorhanden sind, bereit sind. Wenn das der Fall ist, dann kann eine solche Konferenz einen zusätzlichen starken Drive in diese Bewegung bringen. Ich möchte heute eine solche Konferenz nicht einfach in Aussicht stellen. Ich kann Ihnen aber Folgendes versichern: Wenn wir zum Schluss kommen, dass mit den bestehenden Gefässen und Gremien zusätzlich Schub in dieses wichtige Anliegen kommt, dann sind wir selbstverständlich bereit, auch eine solche Konferenz zu prüfen. Wie Sie auch sehr richtig erwähnt haben, sind nämlich die Kosten der Nichtintegration dermassen hoch, dass wir alles dafür tun müssen, Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. Juni 2016 333 diese Integration jetzt schnell voranzutreiben, vorwärtszubringen, indem wir allenfalls hier zusätzlich investieren. Der Bundesrat hat hier natürlich auch bereits ein paar wichtige Schritte gemacht. Wir haben das Thema wirklich sehr in unserem Fokus. Wir sind bereit, allenfalls auch mehr zu tun, wenn wir mit den bestehenden Gremien hier noch zusätzlich vorwärtskommen können. Le président (Comte Raphaël, président): L'objet est ainsi liquidé. Nous remercions Madame la conseillère fédérale Sommaruga de sa participation à nos travaux ce matin et lui souhaitons une excellente journée. Nous nous retrouverons lundi prochain pour la suite de nos travaux. Je vous souhaite à toutes et à tous un bon retour dans vos cantons respectifs et un très bon week-end! Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00 Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3145 16.401 Conseil des Etats 334 Vierte Sitzung – Quatrième séance Montag, 6. Juni 2016 Lundi, 6 juin 2016 15.15 h 16.401 Parlamentarische Initiative SGK-NR. Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG Initiative parlementaire CSSS-CN. Prolongation de la validité de l'article 55a LAMal Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 27.04.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 15.06.16 (Dringlichkeitsklausel – Clause d'urgence) Ständerat/Conseil des Etats 16.06.16 (Dringlichkeitsklausel – Clause d'urgence) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Keller-Sutter Karin (RL, SG), für die Kommission: Ich werde über die parlamentarische Initiative 16.401 und gleichzeitig über die Motion 16.3001 orientieren, weil die beiden Geschäfte einen inneren Zusammenhang haben. Am 18. Dezember 2015 lehnte der Nationalrat bekanntlich das Geschäft 15.020, «KVG. Steuerung im ambulanten Bereich», mit 97 zu 96 Stimmen bei 1 Enthaltung äusserst knapp ab. Damit hat der Nationalrat die Überführung des bis zum 30. Juni 2016 befristeten Gesetzes zur Steuerung der Zulassung der Ärzte nicht, wie vom Bundesrat beantragt, in eine definitive Lösung überführt. Da die Vorlage im Ständerat mit 31 zu 13 Stimmen angenommen worden war und das Ergebnis im Nationalrat sehr knapp war, beschloss die SGKNR am 22. Januar 2016 mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Kommissionsinitiative mit dem Titel «Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG» einzureichen. Mit einem dringlichen Bundesgesetz soll die geltende Regelung in Artikel 55a KVG, die auf drei Jahre befristet ist, ab 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2019 weitergeführt werden. Die ständerätliche SGK stimmte diesem Beschluss am 2. Februar 2016 mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Am 24. Februar 2016 nahm die SGK-NR den Erlassentwurf einstimmig an und verabschiedete diesen zuhanden des Nationalrates und des Bundesrates zur Stellungnahme. Auf eine eigentliche Vernehmlassung wurde jedoch verzichtet, nachdem der vorliegende Erlass ja gleich lautet wie das damals abgelehnte Gesetz, also Artikel 55a KVG. Der Nationalrat stimmte der Vorlage in seiner Sondersession vom 27. April 2016 schliesslich mit 177 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Ich möchte mich betreffend Inhalt der Vorlage kurzfassen, nachdem diese ja der bereits durch diesen Rat behandelten Vorlage zu hundert Prozent entspricht und an dieser keine Änderungen vorgenommen wurden. Die befristete Weiterführung der Einschränkung bei der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung überlässt es den Kantonen, ob sie die Zulassungsbeschränkungen anwenden wollen oder nicht. Die bisherigen kantonalen Vollzugsregelungen können weitergeführt werden, und die Kantone haben die Möglichkeit, 6 juin 2016 die Zulassung weiterhin an Bedingungen zu knüpfen. Weiterhin ist vorgesehen, dass eine Zulassung verfällt, wenn nicht innert einer gewissen Frist von ihr Gebrauch gemacht wird. Im Kern geht es um eine begrenzte Zulassungssteuerung bei ausländischen Ärzten, die sich nicht über eine dreijährige Weiterbildung an einer schweizerisch anerkannten Weiterbildungsstätte ausweisen können. Die SGK-SR ist mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat ihr schliesslich mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Allerdings erfolgte die Zustimmung nicht ganz ohne Nebengeräusche. So wurde die mehrmalige Verlängerung des Zulassungsstopps als «griechische Tragödie» bezeichnet, und die Begeisterung für eine nochmalige Verlängerung der Zulassungssteuerung hält sich bei einer Mehrheit der Kommission in engen Grenzen. Die SGK-SR erwartet denn vom Bundesrat auch klar, dass dieser möglichst rasch eine Regelung findet, mit der die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen langfristig und gezielt eingedämmt werden kann. Deshalb hat sie das Postulat 16.3000, «Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten», eingereicht, das vom Ständerat bereits angenommen wurde. Damit wird der Bundesrat beauftragt, unter Einbezug der wesentlichen Stakeholder einen Bericht auszuarbeiten, der verschiedene Varianten und Szenarien zur künftigen Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzeigt. Der Ständerat hat dabei den spitalambulanten Bereich bewusst mit einbezogen. Zudem hat die SGK-NR die Motion 16.3001, «Gesundheitssystem. Ausgewogenes Angebot durch Differenzierung des Taxpunktwertes», eingereicht. Sie beauftragt den Bundesrat, dem Parlament unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Berichtes, den er in Erfüllung des Postulates 16.3000 der SGK-SR zu verfassen hat, Vorschläge zur Änderung des KVG zu unterbreiten. In diesem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, verschiedene Wege zur Optimierung der ambulanten Versorgung zu evaluieren, namentlich die Differenzierung des Taxpunktwertes nach Region, Leistungsangebot oder qualitativen Kriterien. Der Nationalrat nahm die Motion seiner SGK am 15. März 2016 ohne Gegenstimme an. Die SGK Ihres Rates beantragt Ihnen ebenfalls, die Motion anzunehmen; sie tut dies mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie befürwortet also einerseits das Szenario, wonach mit einer Verlängerung des geltenden Rechts um drei weitere Jahre die Entstehung einer Gesetzeslücke vermieden werden soll. Andererseits will die Kommission sicherstellen, dass rechtzeitig, nämlich auf den 1. Juli 2019, eine alternative Regulierung der Ärztezulassung in Kraft gesetzt werden kann. Für Letztere sollen auch Qualitätskriterien eingeführt werden. Zudem soll nach dem Willen der Kommission eine möglichst unbürokratische Lösung angestrebt werden. In Artikel 55a KVG soll in Ziffer IIa konsequenterweise auch ein Auftrag an den Bundesrat eingefügt werden. Dieser besagt, dass der Bundesrat bis zum 30. Juni 2017 im Sinne des Kommissionspostulates der SGK-SR sowie der Kommissionsmotion der SGK-NR eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung schickt. Es gibt hier also eine klare Frist. Die SGK ist der Auffassung, dass diese Frist absolut zumutbar ist, nachdem die Alternativmodelle an und für sich bekannt sind und teilweise auch schon eingehend diskutiert wurden. Dazu gehören die Lockerung des Vertragszwangs, die Frage der Steuerung durch die Kantone sowie die Differenzierung bei den Tarifen. Letztlich wird es hier darum gehen, was politisch mehrheitsfähig ist. Damit komme ich nochmals zur griechischen Tragödie, von der in der Kommission die Rede war. Ziel einer Tragödie war gemäss Aristoteles der Sinneswandel beim Zuschauer. So sollte eine Reinigung, also die Katharsis, von bestimmten Gefühlen eintreten. Der Zuschauer erlebt verschiedene Gemütszustände, vom Jammern über den Schrecken bis hin zum Schauder, und verlässt das Theater geläutert. Diese Läuterung im Sinne einer mehrheitsfähigen Lösung steht uns allerdings noch bevor. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 335 Ich bitte Sie, sowohl der parlamentarischen Initiative 16.401 der SGK-NR wie auch der Motion 16.3001 zuzustimmen. Maury Pasquier Liliane (S, GE): La rapporteuse a été suffisamment claire sur l'ensemble des événements qui nous conduisent à aborder encore une fois le sujet de la prolongation de la validité de l'article 55a de la loi fédérale sur l'assurance-maladie; ce n'est donc pas là-dessus que je souhaite m'exprimer. Je souhaite rappeler qu'il y a urgence – nous sommes à quelques semaines de l'échéance de la situation actuelle – et que ne rien faire d'ici au 1er juillet de cette année reviendrait de fait à entraîner pour un certain nombre de nos concitoyennes et concitoyens des augmentations considérables des primes d'assurance-maladie, ce que nous nous devons d'empêcher. La solution retenue, ma foi, vaut ce qu'elle vaut, avec une situation à nouveau prolongée seulement de trois ans. Mais c'est sans doute la moins mauvaise des solutions que nous ayons à l'heure actuelle. En ce qui concerne la motion 12.308, «Système de santé. Equilibrer l'offre de soins en différenciant la valeur du point tarifaire», déposée par la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national, je me suis abstenue lors du vote sur cette dernière, car il me semble, en effet, extrêmement difficile de rechercher un système de valeur du point tarifaire qui tienne notamment compte de la qualité, comme le prévoit la motion. Or, je sais que vous êtes nombreuses et nombreux, dans ce conseil, à vous élever régulièrement contre les «grosses machines administratives» et les systèmes qui deviendraient tellement lourds qu'ils seraient ingérables. Ma crainte, dans ce domaine, c'est précisément que l'on commence à lier la qualité à la valeur du point. Si un tel système était adopté, eh bien, je vous souhaiterais bonne chance pour sa mise en oeuvre! Telle est la raison de mon abstention; il ne s'agit donc pas d'une opposition de principe à la recherche de nouvelles solutions intelligentes. Je tenais à le dire aujourd'hui. Bischof Pirmin (C, SO): Ich habe in der Kommission den Vergleich mit einer griechischen Tragödie vorgebracht, wobei ich im Zweifel war und auch gefragt habe, ob wir eigentlich in einer griechischen Tragödie oder in einer Komödie stecken würden. Was wir hier bei diesem Geschäft seit Jahren veranstalten, ist doch die dauernde Verlängerung eines Provisoriums, wobei wir jedes Mal unter Absingen wüster Lieder bestätigen, dass es jetzt die letzte Verlängerung dieses Provisoriums gewesen sei, weil wir einen anderen Weg suchen würden. Im Moment ist als anderer Weg gerade der Weg über die Motion mit der Differenzierung des Taxpunktwertes aktuell. Ob es in der Realität dann wirklich so herauskommt, ist eine andere Frage. Am Schluss muss man ja für den anderen Weg in beiden Räten eine Mehrheit finden. Wenn wir keine Mehrheit finden – was ich im Moment bei der Sachlage, wie sie sich präsentiert, für durchaus realistisch halte –, werden wir in zwei Jahren oder etwas weniger wieder vor der gleichen Frage der Provisoriumsverlängerung stehen. Es ist in diesem Fall etwas – ich weiss nicht, ob ich es sagen soll – deprimierend oder frustrierend, politisch tätig zu sein. Die griechische Tragödie endet also, wie es die Kommissionssprecherin gesagt hat, mit der Läuterung des Zuschauers. Es gibt aber auch griechische Tragödien, die in der Aporie enden, wie die Griechen gesagt haben. Das ist am Schluss das Bewusstsein der Ausweglosigkeit des menschlichen Schicksals. Ich weiss noch nicht, ob wir am Schluss hier geläutert sein werden oder vielleicht doch in der Aporie enden. Ich bitte Sie trotzdem, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Berset Alain, conseiller fédéral: Je dois vous dire que la dernière chose à laquelle je m'attendais en vous rejoignant cet après-midi, c'était à une discussion sur le théâtre antique. Savoir si c'est une tragédie, une comédie, ou une tragicomédie, en définitive ce n'est pas la dénomination qui comptera, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.401 mais de voir quelle est la voie dans laquelle nous allons nous engager dans l'examen de ce dossier, qui dure depuis un certain nombre d'années. La première chose, je vous le dis d'emblée, c'est que le Conseil fédéral soutient la proposition faite par votre commission. Nous vous recommandons donc d'entrer en matière et d'adopter le projet et nous vous recommandons également d'accepter la motion qui vous est soumise. Cela dit, je rappelle un certain nombre d'éléments. Nous avons une réglementation en vigueur depuis 2001. Ce n'est pas un hasard: cette réglementation a en effet accompagné la conclusion de l'accord sur la libre circulation des personnes avec l'Union européenne, de manière à avoir une certaine maîtrise de la situation, sachant que la libre circulation prévaut. Cela a duré jusqu'au 31 décembre 2011. Ensuite, il n'y a plus eu de réglementation durant 18 mois. Nous en avons vu les conséquences, pas partout mais dans certains cantons, notamment dans les cantons frontaliers, par exemple dans les cantons de Genève ou du Tessin, où le nombre de médecins qui ont souhaité s'installer a triplé, voire quadruplé, tandis qu'il avait doublé sur l'ensemble de la Suisse. Cela a aussi eu des conséquences sur les coûts de la santé avec une augmentation de 3,5 pour cent pour les médecins en cabinet en 2012 et de 6,4 pour cent en 2013. Ce n'est donc pas seulement de la théorie; cela a aussi des conséquences sur les coûts de la santé et, donc, sur les primes. Nous nous retrouvons, Madame Keller-Sutter l'a rappelé au nom de la commission, dans la même situation qu'il y a trois ans. A cette époque, le Conseil fédéral vous avait proposé de procéder en deux étapes. Une première étape pour réintroduire une limitation des admissions pour les cantons durant trois ans en expliquant que ce n'était pas la solution absolue, mais que cela permettait d'avoir un peu de calme durant cette période et qu'on allait utiliser la période précitée pour procéder à une deuxième étape. La deuxième étape, c'est la recherche d'une solution à long terme, pour avoir enfin de la clarté dans ce dossier parce que s'il y a bien quelque chose que personne ne veut ici en réalité, c'est du provisoire. On voudrait une solution durable, qui soit acceptée, qui puisse entrer en vigueur et qui fonctionne. A l'époque, nous avions procédé ainsi: le Parlement avait réintroduit une limitation à partir de juillet 2013 pour une durée de trois ans, donc jusqu'à fin juin 2016. Durant cette période, le Conseil fédéral a cherché une solution à plus long terme. Nous l'avons développée avec l'ensemble des acteurs concernés. Nous avons fait plusieurs tables rondes à ce sujet, au cours desquelles nous avons abordé plus particulièrement les trois options principales qui existent, à savoir la levée de l'obligation de contracter ou un assouplissement de celle-ci, la limitation des admissions avec le pilotage par les cantons – c'est ce qui est en vigueur aujourd'hui –, la différenciation des tarifs pour créer des incitations sur le terrain – nous avons analysé cette solution dans les détails. A la fin des discussions qui ont eu lieu lors des tables rondes, le Conseil fédéral vous a proposé ce qui ressortait des débats comme la seule option qui semblait pouvoir réunir une majorité au Parlement et susceptible d'être acceptée par les partenaires et, donc, pas susceptible d'être rejetée en cas de référendum. Le message a été transmis au Parlement au début 2015, qui l'a traité. Le Parlement, notamment le Conseil national, a modifié fortement la solution du Conseil fédéral. Vous aviez soutenu ce compromis; le Conseil fédéral l'avait également soutenu. A la fin, c'est le Conseil national qui a rejeté son propre compromis lors des votes finaux en décembre dernier. Par conséquent, nous nous retrouvons dans la même situation qu'il y a trois ans. Il faut, et je crois que cela est aussi souhaité par la commission, avoir une période de calme pour les trois prochaines années. Cette fois ce sera de 2016 à 2019 et, pendant ce temps-là, il faudra conduire les travaux avec le soutien du Parlement. Ce qui a changé, et j'en suis très heureux, c'est qu'il y a le postulat de votre conseil et la motion que vous discutez maintenant. Ces deux interventions démontrent un soutien clair du Parlement pour la 16.3001 Conseil des Etats 336 recherche d'une solution durable. C'est une base sur laquelle nous pourrons travailler durant les trois prochaines années. Nous nous sommes engagés, en proposant d'accepter le postulat et la motion, à aller dans le sens que vous souhaitez et à proposer ensuite, d'ici à l'été 2017, un message à envoyer en consultation et qui prévoie une solution plus durable. A propos des remarques qui ont été formulées, je précise que le Conseil fédéral ne veut pas non plus d'une solution temporaire. Il souhaite une solution durable. Il l'a présentée et elle a été rejetée, mais il est prêt à réessayer avec vous d'en trouver une. J'espère que, durant ces trois prochaines années, nous aurons l'occasion de parvenir au but en partant de ces trois projets. Madame Keller-Sutter a rappelé au nom de la commission un élément extrêmement important. Une solution doit être aussi peu bureaucratique que possible et même non bureaucratique. De plus, elle ne doit pas mettre en place une usine à gaz, une machine qu'il est impossible de faire fonctionner. C'était une des grandes motivations du Conseil fédéral dans les travaux qu'il a menés. Je me réjouis beaucoup, avec le Conseil fédéral, de poursuivre ces travaux. En définitive, avec le soutien de votre conseil, le but sera d'obtenir un résultat, je l'espère, agréé par les deux conseils et durable, dans le sens où il puisse aussi surmonter un éventuel référendum pour effectivement entrer en vigueur. Ce qui compte, c'est d'avoir une certaine maîtrise de ce domaine ambulatoire, qui représente 40 pour cent des coûts de la santé et donc 40 pour cent du montant des primes d'assurance-maladie que les citoyennes et les citoyens, que les personnes qui vivent en Suisse payent chaque mois. Si nous souhaitons maîtriser les coûts, nous avons donc l'obligation de maîtriser aussi ce domaine. Je vous invite donc à entrer en matière, à accepter le projet 16.401 et à soutenir la motion 16.3001 qui vous est proposée. 16.3001 Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Differenzen – Divergences Bundesgesetz über die Krankenversicherung Loi fédérale sur l'assurance-maladie 6 juin 2016 Motion SGK-NR (12.308). Gesundheitssystem. Ausgewogenes Angebot durch Differenzierung des Taxpunktwertes Motion CSSS-CN (12.308). Système de santé. Equilibrer l'offre de soins en différenciant la valeur du point tarifaire Nationalrat/Conseil national 15.03.16 Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La commission propose, par 12 voix contre 0 et 1 abstention, d'adopter la motion. Le Conseil fédéral propose également l'adoption de la motion. La discussion a eu lieu dans le cadre de l'objet 16.401. Angenommen – Adopté 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten Loi sur les heures d'ouverture des magasins Ständerat/Conseil des Etats 24.09.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 24.09.15 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 29.02.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 (Differenzen – Divergences) Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Ziff. I, II, IIa, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, ch. I, II, IIa, III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Le président (Comte Raphaël, président): En vertu de l'article 77 alinéa 2 de la loi sur le Parlement, le vote sur la clause d'urgence n'a lieu qu'une fois les divergences éliminées. Elle sera donc soumise au vote au Conseil national le 15 juin prochain. Notre conseil se prononcera le lendemain 16 juin. Par conséquent, le vote sur l'ensemble porte sur les chiffres I, II et IIa. Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 16.401/1391) Für Annahme des Entwurfes ... 34 Stimmen Dagegen ... 6 Stimmen (3 Enthaltungen) Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (= Eintreten) Antrag der Minderheit (Levrat, Fetz, Zanetti Roberto) Festhalten (= Nichteintreten) Antrag Rechsteiner Paul Rückweisung des Geschäftes an die Kommission mit dem Auftrag zu prüfen, wie der Erlass des neuen Gesetzes mit einem allgemeinverbindlichen Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag für die Regelung der Arbeitsbedingungen gekoppelt werden kann. Proposition de la majorité Adhérer à la décision du Conseil national (= Entrer en matière) Proposition de la minorité (Levrat, Fetz, Zanetti Roberto) Maintenir (= Ne pas entrer en matière) Proposition Rechsteiner Paul Renvoyer l'objet à la commission avec mandat d'examiner comment la promulgation de la nouvelle loi peut être liée à une convention collective de travail étendue concernant la réglementation des conditions de travail. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 337 Keller-Sutter Karin (RL, SG), für die Kommission: Es geht hier um eine Differenzbereinigung. Der Ständerat ist am 24. September 2015 mit 18 zu 18 Stimmen und Stichentscheid des Ratspräsidenten nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Nationalrat hat dann das Geschäft am 29. Februar 2016 als Zweitrat behandelt. Er ist mit 115 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen darauf eingetreten und hat es mit 122 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ihres Rates hat das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten an ihrer Sitzung vom 11./ 12. April abermals beraten und beantragt Ihnen mit 6 zu 3 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten; in der Gesamtabstimmung war das Stimmenverhältnis gleich, es betrug also auch 6 zu 3 Stimmen. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Der Sprecher der Minderheit, Kollege Levrat, wird auf die entsprechenden Argumente eingehen. Wir stehen in einem Differenzbereinigungsverfahren, und ich möchte auch hier nicht zu lang sprechen. Ich möchte aber kurz nochmals auf die wichtigsten Argumente, die für die Mehrheit für Eintreten sprechen, zurückkommen, und zwar auch deshalb, weil der Ständerat seit der letzten Beratung im September 2015 ja neu zusammengesetzt ist; wir haben einige Wechsel gehabt. Sie haben in der Vorlage gesehen, dass der Nationalrat bei Artikel 1 einzig die Öffnungszeiten am Samstag bis 18 Uhr beschränkt hat. Er hat hier eine Anpassung vorgenommen, die eigentlich die WAK Ihres Rates auch schon vorgenommen hatte, bevor unser Rat nicht auf das Geschäft eintrat. Nochmals zur Ausgangslage der vorgesehenen Gesetzgebung: Bisher wurden die Ladenöffnungszeiten aufgrund des Fehlens einer Bundesregelung durch das kantonale Recht geregelt. Nach Auffassung des Bundesrates hätte der Bund aber die Kompetenz, in dieser Frage zu legiferieren. Er hat sie aber nie ausgeschöpft. Das vorliegende Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten sieht lediglich einen Mindeststandard vor. Es geht also um eine Teilharmonisierung. Vollumfänglich erhalten bleiben die Entscheidbefugnisse der Kantone und der Gemeinden jedoch hinsichtlich aller Aspekte, die über den vom Bundesgesetz festgelegten Zeitrahmen hinausgehen. Dieser beläuft sich gemäss der Fassung des Nationalrates von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 18 Uhr. Den Kantonen bleibt die Bewilligung zur Öffnung der Läden ausserhalb der bundesgesetzlich zulässigen Öffnungszeiten, das Erteilen von Bewilligungen für Abendverkäufe bzw. die Bewilligung von Ladenöffnungen an Sonn- und kantonalen Feiertagen. Damit bewegt sich das Bundesgesetz ausschliesslich im Bereich der Normalarbeitszeit, es sind also weder die Abend- noch die Nachtstunden, noch der Sonntag hiervon tangiert. Von den 26 Kantonen kennen 10 keinerlei Regelung im Bereich der Ladenöffnungszeiten – diese Kantone bewegen sich bei diesem Thema allein auf der Grundlage des Arbeitsgesetzes –, während 16 Kantone gesonderte Gesetze erlassen haben. Die Vorlage ist also eine massvolle Teilharmonisierung. In Kantonen, die bereits jetzt längere Öffnungszeiten kennen, als die Vorlage vorsieht, ändert sich nichts. Die Anpassung von 19 auf 18 Uhr am Samstag gemäss Antrag der Mehrheit und Beschluss des Nationalrates reduziert die Zahl der betroffenen Kantone zudem von 14 auf 9. Ein Streitpunkt, der beim ersten Mal, als dieses Gesetz in diesem Rat beraten wurde, wohl zum Nichteintreten geführt hat, war die Frage der kantonalen Zuständigkeit bzw. die Frage des Föderalismus. Die WAK-SR hat ja bekanntlich in dieser Frage das WBF beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Ich fasse mich hier kurz, ich habe dies letzten September bereits breiter ausgeführt: Der Gutachter, Professor Dr. Paul Richli, Rektor der Universität Luzern, hat zur Thematik verschiedene Aspekte der Bundesverfassung beleuchtet, so die Wirtschaftsfreiheit, die Beschränkungsmöglichkeiten hinsichtlich der Grundrechte, den Konsumentenschutz und schliesslich das Subsidiaritätsprinzip. Er ist zum Schluss gekommen, dass mit der Vorlage das Subsidiaritätsprinzip seines Gehalts nicht beraubt werde und dass es eine Interessenabwägung zwischen diesen verfassungsrechtlich geschützten Grundsätzen gebe. Die Kantone würden für die Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.095 Regelung anderer Aspekte der Tätigkeit von Ladengeschäften und zahlreicher anderer privatwirtschaftlicher Tätigkeiten substanzielle Regelungszuständigkeiten behalten. Die Kantone seien gemäss Gutachter frei in der Festlegung von Anforderungen an die Eröffnung und den Betrieb von Ladengeschäften, auch hinsichtlich der fachlichen Qualifikation und der finanziellen Sicherheiten. Sehr kurz gefasst, kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass der Bundesgesetzgeber hier durchaus einen gesetzgeberischen Handlungsspielraum hat. Jetzt noch kurz die Hauptargumente aus der Kommission – ich habe versprochen, mich so kurz wie möglich zu fassen –: Die WAK-SR bittet Sie mehrheitlich noch einmal, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten und ihm zuzustimmen, weil sie sich davon erhofft, dass man damit auch dem Einkaufstourismus begegnen kann. Die entsprechenden Ausgaben beliefen sich im Jahr 2014 auf 11 Milliarden Franken. Eine neuere Studie, durchgeführt durch die Uni St. Gallen, weist zudem darauf hin, dass sich die Situation beim Einkaufstourismus seit Januar 2015, also im Zuge auch der Frankenstärke, noch verschärft hat. In den Grenzgebieten der Schweiz beläuft sich der Anteil bis auf 49 Prozent der Einkäufe. Das führt auch zu Mehrwertsteuerausfällen von rund 500 Millionen Franken. Man muss ebenfalls sagen, dass in den letzten vier Jahren – zwar auch aufgrund des Strukturwandels, aber sicherlich zugleich ausgelöst durch den Einkaufstourismus – im Detailhandel rund 6000 Stellen abgebaut wurden. Immerhin geben 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten an, dass die Öffnungszeiten einen Einfluss auf ihr Einkaufsverhalten haben. Wir haben hier auch darüber gesprochen, dass beispielsweise Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich gar keine oder viel liberalere Regelungen bei den Ladenöffnungszeiten kennen. Klar ist auch, dass die Kundenfrequenzen in den Abendstunden grösser sind als tagsüber, das ist letztlich natürlich auch der hohen Erwerbsquote in der Schweiz geschuldet. Mit der Vorlage soll eigentlich dem Handel die Möglichkeit gegeben werden, besser auf regionale Kundenbedürfnisse einzugehen und so letztlich auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie etwas zu unterstützen. Besonders gewichtet hat die Kommissionsmehrheit die Frage der Wettbewerbsverzerrung unter den verschiedenen Anbietern. Was die Öffnungszeiten betrifft, so sprechen wir nicht nur vom Unterschied zwischen der Schweiz und dem Ausland, wir sprechen hier vielmehr auch über die Diskriminierung des traditionellen Detailhandels gegenüber Läden in Bahnhöfen, Flughäfen und an Tankstellen, die von Ausnahmeregelungen profitieren. Die WAK-SR hat dem Entwurf zum Ladenöffnungszeitengesetz mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Mehrheit ist zusammengefasst der Auffassung, dass die Teilharmonisierung massvoll und vertretbar ist. Es handelt sich um einen Minimalstandard, der für die Geschäfte keinen Zwang darstellt, sie können aber dank der Regelung mit den veränderten Kundenbedürfnissen besser umgehen. Die Kantone bleiben für die Regelung der Öffnungszeiten vor Feiertagen oder der Sonntagsverkäufe zuständig. Das Bundesgesetz bewegt sich innerhalb der Normalarbeitszeit, der Sonntag ist ausgenommen. Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage wurde abgeklärt. Der Kaufkraftabfluss über den Einkaufstourismus soll eingedämmt werden, und die verschiedenen Detailhändler sollen gleich lange Spiesse bekommen. Die Kommissionsmehrheit sieht in der Vorlage die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit des Handels gegenüber dem Ausland, aber auch gegenüber Mitbewerbern im Inland zu stärken und damit Arbeitsplätze zu sichern. Levrat Christian (S, FR): Les défenseurs de ma proposition de minorité sont beaucoup plus nombreux que ce que l'on pourrait penser de prime abord: ils ont représenté la majorité des membres de ce conseil lorsque, en septembre de l'an dernier, nous avons été appelés à examiner le présent objet. Dans l'intervalle, les fronts n'ont pas évolué, et les arguments sont restés les mêmes. Je n'ai rien entendu, dans les 14.095 Conseil des Etats 338 explications de la rapporteuse, qui n'aurait pas été exposé déjà en septembre dernier. J'ai donc espoir que, dans la sagesse légendaire dont fait preuve le Conseil des Etats, vous mainteniez soit la position de vos prédécesseurs, soit la position que vous avez été appelés à prendre en septembre dernier. Cette position se fondait pour l'essentiel sur des arguments fédéraux. Le projet de loi est une atteinte flagrante au fédéralisme, et les cantons, consultés à trois reprises par le biais de leurs commissions – spécialisées ou non –, ont dit qu'ils étaient opposés au projet. Tous y sont opposés, à l'exception de celui du Tessin, qui a fait valoir des arguments particuliers. «Bis repetita placent», mais pas très longtemps! Donc je vais essayer d'être très bref et de synthétiser mes arguments comme suit. Il s'agit, premièrement, d'une atteinte inacceptable au fédéralisme; deuxièmement, d'une menace claire contre les conditions de travail; troisièmement, d'une mesure inefficace contre le franc fort; quatrièmement, d'une intervention qui conduit à favoriser les grandes surfaces, au détriment du petit commerce, et qui rend encore plus difficile la survie des petits commerces de nos villes et villages. Les cantons l'ont dit à plusieurs reprises, c'est une attaque irrespectueuse et dangereuse contre le fédéralisme. Et même lorsque le département de Monsieur Schneider-Ammann, président de la Confédération, leur a fait du pied, en leur expliquant qu'ils devaient revoir leur position, que la crise du franc fort modifiait les fronts, les cantons ont répété leur position, à savoir qu'ils n'étaient pas d'accord avec cette atteinte à leurs compétences. Ils ne sont pas d'accord, parce qu'ils considèrent que la Confédération n'a aucune compétence législative pour régler cette question, que ce projet n'est pas souhaitable et juridiquement infondé et que la Confédération, au travers d'une loi à but économique et sans base constitutionnelle propre, écrase les compétences de police des cantons en matière d'heures d'ouverture. Les cantons font également valoir le fait qu'un certain nombre d'entre eux ont voté à de multiples reprises sur la question des horaires d'ouverture des commerces et que, dans la plupart des cas et alors même que les exécutifs cantonaux proposaient des extensions des horaires d'ouverture, la population a refusé ces extensions. Dans le cas du canton de Fribourg, que je représente, la population a été appelée à voter à trois reprises durant les dernières années, notamment sur l'extension des horaires d'ouverture le samedi de 16 heures à 17 heures. Or les extensions des horaires ont toujours été refusées par le peuple a une majorité à chaque fois extrêmement claire. Il m'est donc difficile de comprendre pourquoi une loi fédérale devrait corriger ce que les exécutifs cantonaux n'obtiennent pas lorsqu'ils débattent avec leurs propres populations. Cette loi a pour but d'imposer une libéralisation à des cantons qui l'ont déjà refusée et ce seul argument devrait nous amener à refuser d'entrer en matière. La loi posera ensuite bien évidemment des problèmes de mise en oeuvre puisqu'elle s'appliquera aux magasins du commerce de détail, alors que nous aurons en parallèle une autre législation qui s'appliquera au commerce des services qui, lui, relèvera de la législation cantonale. On crée donc entre le commerce de détail et le commerce des services une inégalité de traitement qui posera, un jour ou l'autre, des problèmes dans les cantons. En outre, toujours au titre du fédéralisme, croire que cette loi permettra d'harmoniser les horaires d'ouverture, c'est oublier que, dans toute une série de cantons, les mêmes lobbies qui, aujourd'hui, essayent de nous inciter à étendre les horaires d'ouverture au niveau fédéral, ont déjà déposé des interventions pour aller au-delà. Ces interventions visent à pouvoir ouvrir les magasins jusqu'à 20 heures en semaine et au-delà de 18 heures le samedi, par exemple à Bâle ou à Genève, ou encore à étendre les possibilités d'ouverture le dimanche – c'est le cas en Valais ou à Berne. On ne va donc pas vers une harmonisation des horaires d'ouverture, mais vers une extension de ces derniers. Les cantons sont donc opposés à l'extension des horaires d'ouverture et ont de bonnes raisons de l'être, puisqu'ils 6 juin 2016 craignent une intervention de la Confédération dans leurs compétences et de grosses difficultés dans la mise en oeuvre de cette extension. Ce deuxième argument est celui de la menace claire sur les conditions de travail, qui sont déjà aujourd'hui particulièrement précaires dans ce domaine. Dans la vente, les personnes visées sont en premier lieu les femmes, qui ont très souvent des tâches d'éducation et d'assistance à accomplir en parallèle. La loi sur les heures d'ouverture des magasins conduira à fragmenter encore plus les horaires de ce personnel. On le sait, vous nous le dites à chaque débat dans ce conseil, il n'y a pas de modification de la loi sur le travail. J'en suis bien d'accord, mais une extension des horaires d'ouverture conduira à fragmenter encore plus les périodes d'engagement du personnel, tant et si bien qu'il sera toujours plus difficile pour les collaborateurs de concilier vie professionnelle et vie familiale. C'est d'autant plus grave que le commerce de détail est une branche qui ne prévoit pas de convention collective de travail nationale, l'Association suisse des grands magasins ayant toujours refusé de négocier une telle convention. Les CCT des deux grands distributeurs ne prévoient pas de dispositions spécifiques pour protéger les salariés contre cette fragmentation des horaires que nous craignons. Nous avons largement débattu du franc fort lors du dernier examen. Nous ne pensons pas que les préoccupations principales de celles et ceux qui procèdent à des achats à l'étranger sont liées aux horaires d'ouverture. Leur préoccupation principale est le prix. Du reste, les chiffres d'affaires qui sont réalisés dans les cantons qui ont intégralement déréglementé les horaires d'ouverture, les cantons d'Argovie et de Zurich, montrent qu'il n'y a pas de corrélation entre les horaires d'ouverture et les achats à l'étranger. Même s'il y avait une corrélation, ce serait alors aux cantons frontaliers, qui sont particulièrement touchés, de procéder aux libéralisations nécessaires. Ce n'est pas parce que, par exemple, nous avons un problème de tourisme d'achat dans le canton de Saint-Gall, où la population a refusé de déréglementer les horaires d'ouverture, qu'il faut modifier les horaires d'ouverture dans le canton de Fribourg, où la population a refusé à plusieurs reprises des projets allant dans ce sens. Si vous avez un problème dans certaines régions périphériques, dans certaines régions frontalières, que les cantons concernés, s'ils pensent que c'est utile, modifient leurs horaires d'ouverture. Mais n'imposez pas par le biais, par exemple, de la population zurichoise une extension des horaires d'ouverture du commerce du boulanger de Vuadens, le village où j'habite. Ce n'est ni raisonnable ni conforme à l'esprit du fédéralisme. Je continue avec l'exemple de mon boulanger à Vuadens. Nous intervenons, avec l'extension des heures d'ouverture, dans la structure du commerce de détail, en favorisant les grandes enseignes, qui profiteront pleinement de l'extension des horaires d'ouverture, au détriment des petits commerces, qui réalisent souvent un chiffre d'affaires plus modeste et qui se trouvent déjà lourdement pénalisés par la concurrence des grandes enseignes. Nous sommes donc en train de faire une loi qui bénéficie en premier lieu à la grande distribution, au détriment du commerce de détail, que nous devrions défendre. J'ai donc cité quatre raisons: premièrement, les cantons sont opposés à l'extension des horaires d'ouverture, qui constitue une atteinte au fédéralisme; deuxièmement, l'extension des heures d'ouverture se fait au détriment du personnel, qui est déjà fragilisé; troisièmement, cette mesure est absolument inefficace contre le franc fort; quatrièmement, nous ne créons pas davantage d'emplois, mais nous supprimons des emplois dans le petit commerce au profit de la grande distribution. Pour ces raisons, la minorité de la commission vous invite à maintenir votre vote et à refuser d'entrer en matière sur cet objet. Rechsteiner Paul (S, SG): Der Rückweisungsantrag, den ich Ihnen stelle, ist ein Eventualantrag für den Fall, dass Sie Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 339 Eintreten beschliessen sollten. Der Antrag auf Nichteintreten bleibt der Hauptantrag im Sinne des Entscheides, den wir hier bereits letzten September getroffen haben. In erster Linie bin ich der Meinung, auch als Vertreter des Kantons St. Gallen und in Übereinstimmung mit der sanktgallischen Stellungnahme, dass wir beim heutigen Rechtszustand bleiben und im Interesse einer föderalistischen Regelung dieses neue Bundesgesetz ablehnen sollten. Denn wo es kein Bundesgesetz braucht, sollte auch kein Bundesgesetz erlassen werden. Wir sind ja die Kammer der Kantone. Es ist so, dass dieses Gesetz zwar Flexibilität zulässt, auch in Zukunft: Es erlaubt den Kantonen, bei den Ladenöffnungszeiten weiter zu gehen. Sie können diese grundsätzlich überhaupt so handhaben, wie sie wollen; das ist also den Kantonen überlassen. Aber es wird ihnen aufgezwungen, mindestens bis 8 Uhr am Abend an den Wochentagen und bis 6 Uhr abends am Samstag die Läden offen zu halten – das wird den Kantonen gewissermassen aufs Auge gedrückt. Herr Lombardi, der ja Initiant dieser Gesetzgebung war, hat seinen Vorstoss von Beginn an mit der besonderen Situation im Tessin begründet. Es geht gewissermassen um eine Tessiner Situation mit Blick auf die Lage des Tessins gegenüber Norditalien, dessen ganz andere Regelungen das Tessiner Gewerbe, den Tessiner Detailhandel bedrücken. Wenn die Situation im Tessin so ist, dann, muss man sagen, gibt es aber auch keinen Grund, eine regionale Regelung – die Regelung, die womöglich für das Tessin angebracht ist – auf die gesamte restliche Schweiz zu übertragen. Die Regelung beträfe also auch auf die Detaillisten, seien es Bäckereien, kleine Kleidergeschäfte, nehmen wir an in Wil, Gossau oder in Rapperswil. Es ist so: Wenn es im Tessin spezifische Probleme gibt, die zu lösen sind, sollen diese auch dort gelöst werden, wo sie bestehen. Es gibt keinen Grund, die Regelung auf die gesamte Schweiz zu übertragen. Der Föderalismus ist ein wichtiger Grundsatz. Er besagt, dass die Probleme dort gelöst werden sollen, wo sie bestehen. Die Frage des Ladenschlusses und genauso die Frage der Feiertage sind Fragen, die aufgrund der örtlichen, der kantonalen Verhältnisse unterschiedlich bewertet, beurteilt werden. Die Kantone sollen die Freiheit haben – sie sollen sie behalten –, ihre Ladenöffnungszeiten genauso wie die Feiertage auch in Zukunft so zu regeln, wie es die Bevölkerungsmehrheit will. Das föderalistische Argument ist das Hauptargument gegen dieses neue Bundesgesetz. Wo es nicht nötig ist, ein neues Gesetz zu machen, da ist es nötig, kein neues Gesetz zu machen, lautet eine berühmte Sentenz. Dies ist der Hauptgrund für die Ablehnung dieser neuen Bundesregelung. Es wurden ökonomische Gründe vorgebracht, etwa die Frage der Wettbewerbsverzerrung. Die Frage der Wettbewerbsverzerrung verschärft sich mit einer solchen neuen Regelung, die die Öffnungszeiten ausdehnt. Von erweiterten Öffnungszeiten profitieren bekanntlich die Grossverteiler, die die Möglichkeit haben, die gesamte Dauer der erweiterten Öffnungszeiten zu bespielen, während die Kleinen in der Regel diese Möglichkeit zu vergleichbaren Kosten nicht haben. Diese Skaleneffekte kommen den Grossen zugute. Deshalb bedeuten diese erweiterten Öffnungszeiten eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Grossen. Stichwort Einkaufstourismus: Es ist eine Binsenweisheit, dass der Einkaufstourismus im Zusammenhang mit dem überbewerteten Schweizerfranken ein grosses Problem geworden ist. Wer dieses Argument nun vorbringt, muss aber auch sagen, dass er diese gesetzliche Lösung wieder abschaffen will, sobald der Schweizerfranken wieder einen normalen Wert bekommt. Davon ist aber nicht die Rede. Offenbar geht es nicht zentral um dieses Argument. Es ist auch deshalb fadenscheinig, weil in den Kantonen, die heute schon erweiterte Ladenöffnungszeiten kennen – es gibt sie auch in der Ostschweiz: Thurgau, Schaffhausen –, die Detaillisten sehr stark über den Einkaufstourismus klagen. Ein Kanton wie St. Gallen hat sich entschieden, nicht auf Kosten der kleinen Unternehmen und nicht auf Kosten des Personals zu deregulieren; auch der Einkaufstourismus ist desAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.095 halb kein Argument, das diese Deregulierung rechtfertigen könnte. Das war alles noch Teil der Begründung des Hauptantrages, also des Antrages der Minderheit auf Nichteintreten. Ich stelle jetzt bei dieser Gelegenheit aber auch einen Rückweisungsantrag als Eventualantrag für den Fall, dass Eintreten beschlossen werden sollte. Wie im letzten September beschlossen, gibt es für eine nationale Regelung in diesem Bereich bei den Ladenöffnungszeiten grundsätzlich keinen Grund. Wenn es einen Bedarf nach einer nationalen Regulierung gibt, besteht er, wenn schon, im Bereich der Arbeitsbedingungen, dort, wo es um die Regelung der minimalen Arbeitsbedingungen geht. Dort liegen die Dinge leider gerade im Detailhandel im Argen. Im Detailhandel sind prekäre Arbeitsbedingungen leider gang und gäbe: Arbeit auf Abruf, unregelmässige Arbeitszeiten, keine Planbarkeit bzw. keine ausreichende Planbarkeit, was vor allem das Verkaufspersonal weiblichen Geschlechts betrifft, das immer noch zur Hauptsache für die Betreuungsund Erziehungsarbeit zuständig ist. Es ist so, dass verlängerte Öffnungszeiten, verlängerte Arbeitszeiten und schlechtere Planbarkeit zusammen die Vereinbarkeit der Erwerbsarbeit mit der Erziehungs- und Betreuungsarbeit erschweren. Deshalb wirken sich diese ungeregelten, diese schlecht geregelten Arbeitsbedingungen dort, wo wir keinen obligatorischen Gesamtarbeitsvertrag mit allgemeinverbindlicher Wirkung haben, für die Verkäuferinnen, für das Verkaufspersonal negativ aus. Wir haben in diesem Bereich Entwicklungsbedarf; das ist ein Anliegen, das schon lange besteht. Die Grossverteiler haben einen Gesamtarbeitsvertrag. Das ist zutreffend. Es gibt solche Verträge auch an den Rändern: Der Buchhandel kennt einen nationalen Gesamtarbeitsvertrag, neu gibt es für die Tankstellenshops einen nationalen Vertrag. Aber das Zentrum der Problematik ist, dass im Detailhandel insgesamt keiner besteht. Das wirkt sich gravierend aus, wie die neuesten Flam-Berichte, in denen es um die Feststellung von Lohndumping geht, zeigen. Der Detailhandel ist eine ganz kritische Branche mit vielen Verstössen. 12 Prozent der Lohnkontrollen haben gezeigt, dass im Detailhandel zu tiefe oder viel zu tiefe Löhne bezahlt werden. Hier besteht Handlungsbedarf. Es ist eine von Lohndumping gefährdete Branche. Deshalb braucht es hier einen allgemeinverbindlich erklärten Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag. Eine rechtliche Koppelung mit der Vorlage ist vielleicht aus rechtlicher Sicht nicht einfach. Es ist aber ohne Weiteres möglich, sie auf dem Wege herbeizuführen, den ich mit dem Rückweisungsantrag formuliert habe: nämlich mittels Verpflichtung der WAK zur Prüfung der Koppelung dieser Gesetzgebung mit einem allgemeinverbindlichen Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag. In der schweizerischen Sozialpartnerschaft ist unter solchen Verhältnissen ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag Standard. Der Detailhandel hat hier Entwicklungsbedarf. Wenn nun schon eine Deregulierung und eine nationale Gesetzgebung ins Auge gefasst werden, in welcher die Ladenöffnungszeiten zum Gegenstand gemacht werden, muss dies umso mehr für die Arbeitsbedingungen gelten, bei denen grosse Risiken für das Personal bestehen. Diese hier vorgesehene Deregulierung, dieses nationale Gesetz über die Ladenöffnungszeiten, darf kein Gesetz werden, das ausschliesslich auf dem Buckel des Personals erlassen wird. Dazu braucht es eine Koppelung mit einem Gesamtarbeitsvertrag. Falls Sie auf den Entwurf eintreten sollten – was ich nicht hoffe –, bitte ich Sie, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Engler Stefan (C, GR): Ich möchte nur ein Argument von der Palette der Argumente von Kollega Levrat für das Nichteintreten aufnehmen, nämlich die Frage, inwieweit sich diese Vorlage mit dem Prinzip des Föderalismus verträgt. Sie kommt zwar etwas verschleiert als massvolle Teilharmonisierung daher. Aber auch wenn die Teilharmonisierung massvoll ist, führt sie zu einer weiteren schleichenden Zentralisierung, indem eine Aufgabe, nämlich die Ladenöff- 14.095 Conseil des Etats 340 nungszeiten zu regulieren, dem Bund übertragen wird. Kein Wunder, dass sich die Volkswirtschaftsdirektoren, also die Vertreter der Kantone, von Anfang an gegen diese Vorlage gewehrt und gefordert haben, die Frage, wie die Ladenöffnungszeiten geregelt werden sollen, sei bitte den Kantonen zu überlassen. Es schadet nicht, wieder einmal in Erinnerung zu rufen, dass sich das Thema des Föderalismus nicht nur für Sonntagspredigten und -ansprachen eignet, sondern dass es auch in der praktischen politischen Arbeit beachtet und berücksichtigt werden muss. Es ist ein vielschichtiger Föderalismus, welcher überhaupt die Voraussetzungen dafür schafft, dass sich die öffentliche Hand konsequent an den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger ausrichtet. In der Privatwirtschaft nennen wir das Kundennähe. Das hat selbstverständlich zur Konsequenz, dass das Ergebnis staatlicher Leistungen, also namentlich der Mix von öffentlichen Leistungen, nicht in allen Ecken des Landes identisch sein muss. Es ist auch nicht überraschend, dass die Erwartungen an die öffentliche Hand in der internationalen Stadt Genf nicht gleich sind wie in einer Tourismusgemeinde im Engadin oder in einem Bergdorf im Kanton Tessin. Es macht deshalb auch keinen Sinn, dass der Bund in Bern hier alles über einen Leisten zu schlagen versucht, namentlich auch die Ladenöffnungszeiten. Die Erwartungen und Ansprüche der Bevölkerung sind nämlich zu verschieden. Und genau das macht den föderalen Staat aus, nämlich diese Vielschichtigkeit, auf die auch der Bund Rücksicht zu nehmen hat. Deshalb ist das Argument des Föderalismus hier ein schlagendes Argument. Bieten wir hier nicht Hand für eine schleichende Zentralisierung in einem Bereich, der überhaupt nicht in die Bundeskompetenz gehört. Germann Hannes (V, SH): Ja, dieses Thema ist nun zu einer eigentlichen Schlacht um den Föderalismus geworden. Ich weiss aber nicht, ob wir auf dem richtigen Schlachtfeld stehen, wenn Sie diese Debatte hochstilisieren, als ginge es um den Untergang des Föderalismus. Herr Rechsteiner macht beides miteinander: Das eine Mal ist er voll für den Föderalismus, nämlich wenn es um die Lösungen bei den Ladenöffnungszeiten geht. Bei den Gesamtarbeitsverträgen möchte er dann allerdings flächendeckend verbindliche Verträge von ein und demselben Gesetzgeber vorgegeben haben. Das passt für mich irgendwo nicht ganz. Ich habe viele gute Argumente gehört, es gibt aber auch einige gute Argumente für die andere Seite. Ich lebe in einem Grenzkanton, wohne unmittelbar an der Grenze. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass alle umliegenden Länder – nicht nur Deutschland – viel liberalere Öffnungszeiten haben als wir. Dagegen ist unsere Vorlage wirklich sehr, sehr moderat. Läden beispielsweise im benachbarten Jestetten – das ist zwischen Schaffhausen und Zürich, der Aargau ist auch noch in der Nähe – sind samstags bis 21 oder 22 Uhr offen. Wir beschränken uns aber beim Rahmen, den wir vorgeben, auf 18 Uhr, allenfalls 19 Uhr. Es gibt auch sonst noch ein paar Unterschiede, zum Beispiel bei den Gesamtarbeitsverträgen. Das hat Herr Rechsteiner zutreffend ausgeführt. Hier gibt es bereits einen Gesamtarbeitsvertrag, ansonsten kann man sich darüber streiten, welches Recht bei den Arbeitenden höher zu gewichten ist, die in Läden arbeiten, die keinen Gesamtarbeitsvertrag haben. Vielleicht arbeiten sie trotzdem gerne von 18 bis 22 Uhr, weil sie eventuell vorher keine Zeit oder keine Möglichkeit haben. Damit komme ich zu meinem gewichtigeren Argument: Wo entscheidet sich diese Schlacht? Eben nicht im Kampf um den Föderalismus. Es ist doch den Nachbarregionen in Deutschland, Italien, Österreich oder auch Frankreich, die vom Einkaufstourismus profitieren, völlig egal, wie lange die Läden in Zug oder im Nachbarkanton Schwyz offen haben, oder auch in Zürich oder Luzern. Das interessiert niemanden; zwischen den Kantonen entscheidet sich die Schlacht um die Umsätze nicht. Aber zwischen der Schweiz und dem benachbarten Ausland entscheidet sich diese Schlacht, und das ist eben ein riesiger Unterschied. Wenn Sie Nichteintreten beschliessen, sorgen Sie dafür, dass die allergrösste 6 juin 2016 Wettbewerbsverzerrung bestehen bleibt. Eintreten wäre nur ein kleiner Schritt, in den die Mehrheit der WAK ja eingewilligt hat. Herr Levrat und Herr Rechsteiner, da wir schon bei den Wettbewerbsverzerrungen sind: Die Minimallöhne im Detailhandel gehen in der Schweiz immerhin gegen 4000 Franken. Im benachbarten Ausland sieht es anders aus; in Deutschland liegen sie bei 1500 bis 2200 Euro brutto, und es gibt auch Anstellungen zu ganz anderen Bedingungen. Wenn wir verantwortungsbewusst einkaufen, müssen wir auch auf solche Dinge hinweisen, das scheint mir ganz wichtig. Das ist auch Ihnen wichtig, ich unterstelle Ihnen hier nichts anderes. Aber wir kämpfen mit ungleich langen Spiessen. Wenn Sie nicht an einer Stelle wenigstens eine gewisse Öffnung vornehmen, sind die Spiesse noch ungleicher. Die Kaufkraft wird mit den Konsumenten weiterhin ins Ausland abwandern. Wir sind diesbezüglich jetzt bei 8 oder 12 Milliarden Franken, je nachdem, was man mit einbezieht. 1 Milliarde Franken Umsatz im Detailhandel entspricht 3300 Arbeitsplätzen. Das ist eine Erfahrungsgrösse, das sind Realitäten. Wenn Sie so tun, als würde der ganze Wettbewerb ausschliesslich im Inland stattfinden, verkennen Sie die Realität, und Sie killen Arbeitsplätze. Dazu möchte ich nicht Hand bieten. In diesem Sinne bitte ich Sie, für Eintreten zu stimmen. Sagen Sie zu diesem minimalen Standard, zu dieser Teilharmonisierung Ja. Es ist ein Schritt der Vernunft. Noser Ruedi (RL, ZH): Auch ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag Rechsteiner Paul abzulehnen. Ich gestatte mir, zuerst kurz zu erwähnen, über welche Branche wir hier reden. Es ist der Detailhandel. Er wurde vorhin zum Teil etwas negativ dargestellt. Ich glaube, als Erstes müsste man einmal festhalten, dass wir über den grössten privaten Arbeitgeber der Schweiz reden. Das ist einmal ein wichtiger Punkt. Mein Vorredner hat es vorhin gesagt: Dieser grösste private Arbeitgeber hat durch den Einkaufstourismus allein 33 000 Stellen verloren. Das sind 33 000 Stellen, die alle heute im Ausland schlechter bezahlt werden als zuvor in der Schweiz. Das ist die Situation, in der wir drinstecken. Dazu kommt noch der ganze Internethandel. Der kommt eben auch noch dazu, und der ganze Ausland- und der ganze Internethandel haben keine Öffnungszeiten. Wir stellen fest, dass es immer mehr Leute gibt, die nachts um 12 Uhr am Einkaufen sind, halt im Internet. Die gehen nicht mehr in den Laden. Wir produzieren hier einen grossen volkswirtschaftlichen Schaden beim grössten privaten Arbeitgeber der Schweiz. Die zwei anderen Arbeitgeber, die auch gross sind, sind staatliche Arbeitgeber. Dann möchte ich Sie darauf aufmerksam machen – das ist auch wichtig –, dass wir nicht nur vom Einkaufstourismus sprechen, den wir mit dieser Vorlage etwas eindämmen wollen, sondern dass wir hier auch vom Inlandtourismus sprechen. Der Tourismus hat sich gewaltig geändert. Früher ging man irgendwohin, von mir aus in ein Bergtal, und hat dort eine Woche Ferien verbracht. Die Touristen, die wir jetzt ansprechen und für die wir hier für die ganze Schweiz Geld sprechen – notabene im gleichen Departement –, das sind Touristen, bei denen Shopping zum touristischen Erlebnis gehört. Das betrifft nicht das Gipfeli im Skiort, das man morgens und am Sonntag kaufen kann. Es geht um ein ganz anderes Shopping-Erlebnis. Wir können nicht die asiatischen Touristen hierher in die Schweiz holen wollen, wenn wir unsere Läden schliessen. Für sie ist Shopping etwas Touristisches. Und das Touristische findet nicht mehr im Tourismusort statt, sondern das findet eigentlich praktisch in der ganzen Schweiz statt. Die Probleme kennen wir ja von den anderen Kollegen, die das hier aufgebracht haben. Das müsste man unbedingt auch berücksichtigen. Dann wurde vorhin das Wort «aufgezwungen» erwähnt. Es wird niemandem etwas aufgezwungen. Kein Einziger muss am Montagabend um 8 Uhr den Laden offen haben. Es wird niemandem etwas aufgezwungen. Die Läden bekommen ein Recht, mit dem sie öffnen können oder nicht. Das sage ich Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 341 jetzt als einer, der aus einem sehr liberalen Kanton kommt. Es ist überhaupt nicht so, dass im ganzen Kanton Zürich die Läden bis abends um 11 Uhr offen sind. Überhaupt nicht, nicht einmal an der Bahnhofstrasse ist es so! Die sind zu sehr, sehr unterschiedlichen Zeiten offen. Sie haben gesagt, die Zeit werde dann halt unter Umständen mehr fragmentiert. Ich möchte Sie einmal auf etwas aufmerksam machen: Wenn Sie von 7.30 bis 18.30 Uhr offen haben, dann ist das länger, als wenn Sie von 11 bis 20 Uhr offen haben. Es gibt ganz viele Läden, die ihre Öffnungszeiten komplett umgestellt haben, weil morgens niemand kommt. Also öffnen sie um 11 Uhr und haben dann abends bis 20 Uhr offen. Wenn die Nachfrage am Abend besteht, dann muss man sie halt auch am Abend befriedigen. Sonst macht das, wie es Kollege Germann vorhin gesagt hat, das Ausland dann schon. Es geht hier also nicht nur um eine Frage des Föderalismus, sondern es geht auch darum, ob wir die Wettbewerbsverzerrung, die es heute in diesem Land gibt, wirklich beibehalten wollen. Heute haben die Läden an Hauptbahnhöfen offen, und jeder Tankstellenshop hat offen. Gehen Sie mal am Abend in einen Bahnhof – Sie werden nicht einkaufen können, so eng stehen sich die Leute auf den Füssen. Das Personal kommt gar nicht nach, die Gestelle neu einzuräumen. Das ist ein riesiger, riesiger Wettbewerbsvorteil gegenüber jemandem, der zehn Meter daneben einen Laden hat und schliessen muss. Wie gerecht werden denn diese Standorte verteilt? Darüber könnte man auch einmal diskutieren. Wir dürfen die Wettbewerbsverzerrung, die wir hier zulassen, nicht gegen den Föderalismus ausspielen. Wenn Sie das Thema anschauen, sehen Sie, dass die Bedürfnisse auch innerhalb der Kantone sehr unterschiedlich sind. Man kann nicht sagen, in Graubünden bestehe kein Bedürfnis zum Einkaufen und, ich weiss nicht, etwa in Zürich bestehe ein solches Bedürfnis. Vielleicht besteht in Chur ein ganz anderes Bedürfnis als in irgendeinem Bergtal. Also müsste man das den Unternehmen gegenüber eigentlich offenlassen, wie sie sich verhalten. Jetzt noch ein Letztes: Ich freue mich, wenn wir diese Frage dem Volk in einer Abstimmung vorlegen. Ich glaube, wir lösen das Problem nur, wenn wir einen Volksentscheid dazu haben. Darum wäre es gut, wenn wir einen solchen auch zulassen würden. Dann könnte der Bürger in diesem Land entscheiden, und dann hätten wir ja die Antwort. Ich habe keine Angst davor; wir sind alle Demokraten. Sehen wir diesen Volksentscheid vor. Im Prinzip ist ein Referendum richtig. Es ist wichtig, dass wir über wichtige Vorlage abstimmen lassen. Sehen wir diesen Volksentscheid vor, und schauen wir uns dann das Resultat an. Führen wir die Diskussion mit dem Bürger, und akzeptieren wir das Resultat, wenn die Abstimmung erfolgt ist. Ich bitte Sie in diesem Sinn, einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Zanetti Roberto (S, SO): Gestatten Sie mir zwei, drei Antworten auf die vorgebrachten Argumente. Es sind zweifellos gute Argumente. Wieso aber haben Sie das nicht in Ihren Kantonen gemacht? Wir haben in der Kommission die Vertreter der Kantone begrüsst. Die Kantone haben Nein zum Entwurf gesagt. Wir haben dann gesagt: Wir versuchen es noch einmal, vielleicht kommen die Kantone zur Vernunft. Man hat die Kantone noch einmal gefragt. Sie haben wieder Nein gesagt. Dreimal haben die Kantone Nein gesagt. Deshalb geht es für mich heute nicht um die Frage der Ladenöffnungszeiten, sondern um die Frage nach dem pfleglichen Umgang mit den Kantonen. Wir können die Kantone doch nicht dreimal fragen und dann trotzdem machen, was wir wollen – sonst hätten wir es direkt so machen können. Zum Argument, dass man in den Tourismusregionen flexibler sein solle: Herr Bundespräsident, ich glaube, das ist bereits so gemacht worden, und zwar mit einem Vorstoss von Kollege Abate. Ich habe es nicht mehr ganz genau im Kopf. Zur Frage der Volksentscheide: Kollege Ruedi Noser äussert sich immer sehr optimistisch, was Volksabstimmungen betrifft. Ja, meinetwegen – in meinem Kanton hat man aber eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten mehrmals abgeAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.095 lehnt, in vielen anderen Kantonen hat man sie auch mehrmals abgelehnt. Ich sage Ihnen: Der Politikverdrossenheit – «sie machen ja doch, was sie wollen» – würden wir damit Tür und Tor öffnen. Deshalb bin ich wirklich auch der Meinung, wenn der Kanton Tessin, der Kanton Zürich oder der Kanton Schaffhausen finden: «Ja, da müssen wir flexibilisieren!», dann gehen Sie bitte voran, sorgen Sie in Ihren Kantonen für flexible Ladenöffnungszeiten, aber lassen Sie die Kompetenz bei den Kantonen. Ich als gewissermassen Alleinerziehender sage es Ihnen ganz ehrlich: Mir sind lange Ladenöffnungszeiten nicht unsympathisch. Ich komme in der Regel nach Hause, wenn die Läden bereits geschlossen sind. Man kann sich ja auch organisieren; ich gebe gerne mal ein paar Tipps, wie man sich am Samstagvormittag verpflegen kann usw. Aber wenn es ein solches Riesenbedürfnis ist: Machen Sie das doch in Ihren Kantonen. Halten wir diesen pfleglichen Umgang zwischen dem Bundesgesetzgeber und den Kantonen doch hoch, und sagen wir Nein zu diesem Gemurkse, zu dieser Vorlage, die übers Knie gebrochen werden soll. Jeder Kanton kann dann machen, was seinen Bedürfnissen entspricht. Ich glaube, das ist bisher ein guter Weg gewesen, den man meines Erachtens weiter beschreiten sollte. Ich werde auf jeden Fall für Nichteintreten und gegebenenfalls für Rückweisung stimmen, damit die WAK allenfalls mindestens noch sozialverträgliche Abfederungen einbauen könnte. Müller Damian (RL, LU): Der Detailhandel zählt mit rund 400 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den Eckpfeilern der Schweizer Wirtschaft. Nach dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie der öffentlichen Verwaltung ist also der Detailhandel der grösste nichtstaatliche Wirtschaftszweig unseres Landes. Während der vergangenen zehn Jahre hat sich unsere Gesellschaft enorm verändert. Die Digitalisierung einerseits und das individuelle Einkaufsverhalten andererseits haben den Detailhandel verändert. Ein grosses Problem ist die marktbeherrschende Stellung der Grossverteiler. Untersuchungen belegen, dass mit jeder neuen Stelle bei einem Grossverteiler rund anderthalb bis zwei Stellen im gewerblichen Bereich verlorengehen. Der gewerbliche Detailhandel ist aber ortsgebunden und bereichert über die Ladentüre hinaus das soziale, politische und kulturelle Gefüge in den Gemeinden, und deshalb müssen wir dazu Sorge tragen. Ja, man könnte sogar meinen, dass die Grossverteiler mit ihren Tankstellenshops die privilegierten Öffnungszeiten gemäss der aktuellen Gesetzgebung missbrauchen, denn zwei Zapfsäulen und ein grosser Laden dahinter schaffen schon die Möglichkeit, diesen Laden länger offen zu halten. Der Bundesrat führt in seinen Erläuterungen aus, dass das neue Regulierungsbundesgesetz gegen den Einkaufstourismus wirken soll. Diese Begründung ist – das stellt man fest, wenn man die Situation in den stark betroffenen Kantonen analysiert – stark zu hinterfragen. Ich kann sagen, dass ich aufgrund meiner ehemaligen beruflichen Tätigkeit fast jeden einzelnen Laden in der Schweiz – sei es in der Ostschweiz, im Tessin, aber vor allem auch in der Westschweiz – sehr gut kenne. Ich besuchte in meiner Tätigkeit auch mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kleine und grosse Läden. Ich erlaube mir ein kleines Beispiel dazu: Wenn ich in Basel das Einkaufszentrum «Stücki» besuche, sehe ich, dass es fast leer ist und viele Geschäfte dort ihre Ladenfläche verkleinern. Warum? Weil sie es nicht mehr bezahlen können, da sie keine Frequenz mehr haben. Wenn ich aber zehn Minuten über die Grenze weiterfahre, dann sehe ich dort im Parkhaus Urner, Luzerner, Nid- und Obwaldner, aber auch Waadtländer, Freiburger und Berner Autoschilder. Wenn ich die betreffenden Personen dann anspreche, zeigt sich, dass der Hauptgrund für den Kaufentscheid im Ausland nicht die Ladenöffnungszeiten sind, sondern am Schluss ganz einfach der Preis. Sie können sich auch vorstellen: Wenn man diesen Personen vorrechnen würde, wie viel die Strecke bzw. die Fahrzeit von Luzern bis über die Grenze bei Basel eigentlich kosten 14.095 Conseil des Etats 342 würde, dann würden wohl einige darauf verzichten. Zudem – und es würde mich wundernehmen, Herr Bundespräsident, was Sie dazu sagen – bilden sich Schlangen, wenn es darum geht, abzustempeln, wenn also die Leute aus den Einkaufszentren kommen, ihre Quittungen abstempeln lassen und so schlussendlich noch die Mehrwertsteuer zurückerhalten. Das ist der grosse Stauverursacher. Ich denke, das ist ebenfalls ein ganz wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt. Eine Studie des Staatssekretariates für Wirtschaft zeigt, dass längere Ladenöffnungszeiten vor allem für grössere Läden vorteilhaft sind. Kleine und spezialisierte Detaillisten, die viel personalintensiver arbeiten, werden dagegen im Vergleich zu den grossen Playern in eine ungünstige Lage gebracht. Das Ladenöffnungszeitengesetz verursacht somit eine Wettbewerbsverzerrung zwischen kleinen und grossen Detaillisten. Deshalb ist die IG Detailhandel Schweiz mit Migros, Denner, Coop und Manor, aber auch weiteren für das Ladenöffnungszeitengesetz, wie es heute vorliegt. Klar dagegen spricht sich beispielsweise der Detaillistenverband meines Kantons aus. Auch die Auswirkungen auf das Familienleben und die Gesellschaft müssen berücksichtigt werden. Für die Beschäftigten im Detailhandel ist mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten und dadurch mit negativen Auswirkungen auf das Privatleben zu rechnen. Eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beschleunigt den bereits laufenden Strukturwandel hin zu grösseren Geschäften. Nehmen Sie zum Beispiel Ihre Kantonshauptstadt als Vorbild: Nur selten treffen Sie heute dort noch Handwerks- oder kleine Detaillistenbetriebe von ein bis drei Mann an. Kollege Rechsteiner hat sich diesbezüglich bereits geäussert. Für mich als Ständerat ist der Föderalismus enorm wichtig. Dank dem Föderalismus haben die Kantone die Freiheit, ihre Gesetzgebung den eigenen kantonalen Bedürfnissen anzupassen. In sage und schreibe 13 von 14 kantonalen Abstimmungen seit 2006 hat sich das Volk jeweils gegen die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Auch das Luzerner Stimmvolk sagte bei den letzten drei Abstimmungen in den Jahren 2006, 2012 und 2013 auch zu ganz kleinen Anpassungen immer klar Nein. Herr Germann hat bereits von gleich langen Spiessen gesprochen. Die Bevölkerung sieht dieses Argument auch, aber sie will die heutige Regelung ja nicht ändern, sonst würden nicht schlussendlich nur 35 und etwas mehr Prozent jeweils Ja sagen und der Rest Nein. Schlussendlich gilt es, wenn man von gleich langen Spiessen spricht, auch zu berücksichtigen, dass die Kaufkraft, egal, ob ein Laden länger offen hat oder nicht, genau gleich ist. Ein Franken kann nur einmal ausgegeben werden. Und wenn ich höre, dass der Tourismus berücksichtigt werden muss, ist es ganz einfach: Dieser hat schon eine Spezialbeurteilung. Wenn ich zum Beispiel Luzern nehme, eine vorbildliche Tourismusstadt, so ist zu sagen, dass die Läden am Samstag und am Sonntag länger geöffnet sind. Wenn die Nidwaldner am Samstag die Läden bis 18 Uhr offen haben und im Kanton Luzern Werbung machen, weil wir Luzerner nur bis 16 Uhr offen haben, sollen die Nidwaldner das machen. Ob die Luzerner dann dorthin gehen, liegt in ihrer eigenen Kompetenz. Genau deshalb will ich die Souveränität der Kantone, welche die Öffnungszeiten gemäss ihren eigenen Bedürfnissen und gemäss ihrer eigenen Infrastruktur anpassen können, nicht torpedieren. Ich bitte Sie: Tragen wir Sorge zum Föderalismus, und überlassen wir den Kantonen und der Bevölkerung die Entscheidung zur Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten. Treten wir auf diese Vorlage nicht ein. Rieder Beat (C, VS): Ich möchte nur auf ein Argument eingehen, und das ist das touristische Argument von Kollege Noser. Wieso schreien die Tourismuskantone nicht nach diesem Gesetz? Das ist eigentlich relativ klar: Wir haben in diesen Kantonen eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten für die Tourismuszentren längstens geregelt. Wir haben während der Sonntage und der Hochsaison Öffnungszeiten, 6 juin 2016 die uns zu den übrigen Regionen absolut konkurrenzfähig machen. Daher wollen wir das Gesetz eigentlich nicht. Der Kanton Wallis hat in den letzten acht Jahren drei- oder viermal das Ladenöffnungszeitengesetz revidiert. Wir haben eine Flexibilisierung in Schritten vorgenommen. Das wurde gut aufgenommen. Falls es notwendig sein sollte, noch weiter zu flexibilisieren, könnte das unser Kanton jederzeit machen, so wie alle anderen Kantone auch. Darum ist für mich in dieser Debatte die entscheidende Frage: Was hindert einen Kanton daran, die Ladenöffnungszeiten zu flexibilisieren bzw. zu erweitern, wenn er das will? Die Antwort ist: eigentlich nichts. In diesem Sinne werde ich für Nichteintreten stimmen. Lombardi Filippo (C, TI): Zu meiner Interessenbindung: Ich bin ein normaler Kunde, der in der Schweiz neben einem Dorfladen wohnt. Ein bisschen weiter weg hat es einen DorfCoop. Ich habe, wie viele von uns, unregelmässige Arbeitszeiten, komme oft spät aus einer Sitzung in Bern oder aus meinem Büro zurück, und ich finde mich vor verschlossenen Türen, wenn ich etwas einkaufen möchte. Dann habe ich ein paar Lösungen zur Verfügung. Die erste geht so, dass ich einige Kilometer bis zum Hauptbahnhof Lugano fahre. Dort kann ich etwas kaufen. Oder ich fahre einige weitere Kilometer bis zur nächsten Autobahntankstelle, da kann ich noch etwas mehr kaufen. Oder ich fahre zwanzig Kilometer bis Italien, da kann ich 365 Tage pro Jahr während 24 Stunden einkaufen, was ich will. Oder ich könnte noch in einem Nachbarkanton einkaufen, wenn ich ein bisschen näher an der nördlichen Grenze meines Kantons wohnen würde. Egal, wohin ich fahre – ich belaste die Umwelt. Schlimmer ist aber Folgendes: Wenn ich ins Ausland fahre, dann entziehe ich meinen lokalen Läden Umsatz, meinem Kanton und dem Bund Steuern und gefährde die Arbeitsstelle einer einheimischen Verkäuferin. Herr Noser hat zu Recht daran erinnert, dass es eine weitere Alternative gibt. Ich kann online etwas bestellen, und dann kommt jemand mit einem Lieferwagen und beliefert mich. Ich gefährde die lokale Verkäuferin gleich noch einmal mit dieser Lösung. Ich habe die Motion 12.3637, die zu diesem Gesetzentwurf geführt hat, vor vier Jahren eingereicht. Damals hat man beim Schweizer Einkaufstourismus im Ausland von einem Volumen von über 6 Milliarden Franken pro Jahr geredet. Jetzt sind wir bei über 11 Milliarden, wenn meine Zahlen stimmen. Und die Tendenz ist weiter steigend. Es wurde natürlich bemerkt, dass die Preise die zentrale Rolle in dieser Entwicklung spielen, und ich stimme dem zu. Aber die Umfragen, die bei den Kunden gemacht wurden, haben gezeigt, dass 22 Prozent als Hauptgrund für ihre Einkäufe im Ausland tatsächlich die Öffnungszeiten angeben. Wenn wir 22 Prozent von diesen 11 Milliarden Franken, Tendenz steigend, zurückgewinnen könnten, hätte sich die Übung schon gelohnt, nicht nur für den Bund, der die Mehrwertsteuer kassiert, und nicht nur für den Kanton, der weitere Steuern kassiert, sondern auch für die Arbeitnehmer der Branche. Wir wissen, dass pro 300 000 Franken fehlenden Umsatzes eine Stelle gestrichen wird – Kollege Noser hat auf die Anzahl gestrichener Stellen hingewiesen. Wenn wir 1,5 Milliarden Franken von diesen 11 bis 12 Milliarden Franken retten könnten, dann hätten wir in dieser Branche 5000 Arbeitsstellen in der Schweiz gerettet. Natürlich können Sie sagen, dass ich im Tessin wohne und deshalb die genannten Probleme habe und dass die anderen diese Probleme jedoch nicht haben – Herr Levrat spricht von «arguments particuliers» des Tessins. In der Regel spürt das Tessin die gleichen Probleme wie der Rest der Schweiz, nur ein bisschen früher, weil wir an der schwierigen Grenze nach Italien und somit ein bisschen exponierter sind. Da sind die Bedingungen noch schwieriger als anderswo. Aber früher oder später spürt die ganze Schweiz die gleichen Probleme wie das Tessin. Wenn wir heute eine Möglichkeit haben, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, dann sollen wir es tun: Das wird nicht nur dem Tessin, sondern der ganzen Schweiz zugutekommen. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 343 Die Bedeutung des Detailhandels wurde von Kollege Müller in aller Breite geschildert. Er hat nur etwas nicht gesagt: Es ist die einzige Branche, die in den letzten Jahren markante Rückgänge bei den Einnahmen verkünden musste, weil man einfach im Ausland einkauft. Sie hat bei den Einnahmen viele Prozente und sie hat, notabene trotz Bevölkerungswachstum, viele Stellen verloren. In einigen Kantonen haben die ersten Entlassungswellen begonnen. Wie ist die heutige Situation? Wir haben in unserem Land keine föderalistische Lösung, sondern einen mittelalterlichen Flickenteppich, möchte ich sagen: Je nach Kanton sind diese Öffnungszeiten anders geregelt, und das hat selbstverständlich mit dem Arbeitnehmerschutz nichts zu tun. Der beste Gewerkschafter könnte mich nicht überzeugen, dass es richtig ist, im Kanton A die Verkäuferin ab 18 Uhr zu schützen, im Kanton B ab 18.30 Uhr, im Kanton C ab 19 Uhr, im Kanton D ab 20 Uhr und im Kanton Z erst ab 23 Uhr. Ist denn der Arbeitnehmerschutz von Kanton zu Kanton verschieden? Es ist, glaube ich, schwierig, das zu beweisen. Die heutige Situation schafft überall Wettbewerbsverzerrungen und basiert auf rechtsungleichen Behandlungen aller: der Arbeitnehmer je nach Kanton, wie ich gesagt habe, aber auch der Arbeitnehmer in dieser Branche im Vergleich zu Arbeitnehmern anderer Branchen. Notabene hundert Prozent der Kunden der Läden sind Arbeitnehmer in irgendeiner Branche, die keine solchen kantonalen Schutzmassnahmen kennt. Es ist eine rechtsungleiche Behandlung. Dazu kommt die rechtsungleiche Behandlung der Arbeitgeber: Warum können die einen Arbeitgeber in diesem Land mit dem gleichen Arbeitsgesetz im ganzen Land, mit den gleichen Handels- und Industriegesetzen, mit dem gleichen Binnenmarktgesetz in dem einen Kanton die Läden offen halten, und wenige Kilometer entfernt im Nachbarkanton ist das nicht möglich? Es ist auch eine Ungleichbehandlung der Akteure der Branche, der Arbeitgeber, es ist eine Ungleichbehandlung zwischen den Kantonen. Es ist auch eine Ungleichbehandlung der Kunden. Wenn ich Glück habe, lebe ich neben einer Tankstelle, und dann werde ich bedient, und sonst ist das nicht so. Es ist weiter eine Ungleichbehandlung der Schweiz gegenüber dem Ausland – nicht nur, was den Tourismus in Bezug auf die Läden im benachbarten Ausland betrifft, sondern auch, was den Tourismus in der Schweiz betrifft, da gebe ich Herrn Noser Recht. Oft sind unsere Städte am Abend tot, sobald die Läden schliessen. Ist das wünschenswert für unseren Tourismus und die damit verbundenen Arbeitsstellen? Ich bin ein überzeugter Föderalist. Aber ich glaube, hier ist Föderalismus fehl am Platz. Wir leben eher in einer Situation des Anachronismus. Wir sollten den Mut haben, jetzt über unseren Schatten zu springen und einen Schritt zu machen. Es ist ein Schritt, der sowieso demokratisch abgesegnet werden wird. Es ist angekündigt: Falls wir der Vorlage zustimmen, gibt es ein Referendum. Das Schweizervolk wird die Möglichkeit haben, sich zu äussern, wie es das bezüglich Tankstellen gemacht hat, wie es das bezüglich Bahnhöfen und Flughäfen gemacht hat. Wir bleiben also demokratisch, das Volk wird das letzte Wort haben. Aber ich glaube, wir müssen den Mut haben, diesen Schritt im Sinne der Vorlage jetzt zu machen. Wie gesagt: Wir sprechen nicht über eine Deregulierung oder über eine wilde Liberalisierung. Es geht um eine moderate Teilharmonisierung, die vorliegt, um ein konkretes Problem zu lösen. Ich bitte Sie also, einzutreten und den Rückweisungsantrag Rechsteiner Paul abzulehnen. Ich bin zwar für sozialpartnerschaftliche Lösungen, und ich bin auch froh, dass gerade heute mit dem Vorschlag eines Gesamtarbeitsvertrages im Tessin ein solcher Weg eingeschlagen wurde. Ich bin aber absolut sicher, dass wir dies in unserem rechtlichen System nicht per Bundesgesetz anordnen können. Das wäre systemfremd, und das können und wollen wir auch nicht. Keller-Sutter Karin (RL, SG), für die Kommission: Sie machen es mir als Kommissionsberichterstatterin nicht ganz Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.095 einfach, denn ich muss eigentlich sagen: Ich bin so klug als wie zuvor! Dies ist so, weil wir an und für sich – jetzt teils mit neuen Akteuren – die Diskussion fortgeführt haben, die wir bereits in der Herbstsession hatten. Ich habe vielleicht nicht aufmerksam zugehört, aber wirklich neue Argumente habe ich nicht gehört. Die Auslegeordnung ist also in etwa dieselbe, wie wir sie schon hatten. Letztlich sind wir aufgerufen, eine Güterabwägung zu machen zwischen einerseits jenen Argumenten, die die veränderten Kundenbedürfnisse und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Detailhandels betreffen, und andererseits jenen, die den Föderalismus ins Feld führen. Wobei man – ich sage das als ehemalige Regierungsrätin – hier nicht im Kernbereich des Föderalismus ist; das muss man auch einmal sagen. Wir sprechen hier also nicht von den Souveränitätsgebieten wie der Bildung, den Finanzen, der Gesundheit oder eben auch der Sicherheit. Und die Kantone, ich habe es auch schon einmal gesagt, sind auch nicht immer ganz konsequent. Sie haben beispielsweise von uns verlangt, dass wir ein einheitliches Alkoholverkaufsverbot veranlassen, und beim Tabakproduktegesetz wollen sie auch einheitliche Alterslimiten. Beide Bereiche sind im klaren Kompetenzbereich der Kantone, einmal im Polizeirecht, einmal im Gesundheitsrecht – und dort sind dann die Pfeiler des Föderalismus. Es geht letztlich also um eine Güterabwägung zwischen liberaler Lösung und föderalistischen Argumenten, die Sie vorzunehmen haben und die vielleicht auch persönlich ist; diese Argumente sind für mich legitim. Hier vielleicht noch eine Bemerkung an die geschätzten Kollegen Rechsteiner Paul und Levrat: Hand aufs Herz, wenn in Ihren Kantonen liberalisiert werden soll, sind Sie dann dafür? Sie müssen es hier nicht beantworten, das können wir einmal unter vier oder sechs Augen besprechen. Es werden aufgrund der Frankenstärke immer wieder auch eine Industriepolitik und Eingriffe gefordert. Es wird gesagt, der Staat müsse etwas machen, um die Arbeitsplätze in der Exportwirtschaft und überhaupt in der Industrie zu retten. Hier könnte man durchaus – vielleicht in einem bescheidenen Rahmen, es ist kein Allheilmittel, das hat die Mehrheit der WAK auch nie gesagt – die Wettbewerbsfähigkeit des Detailhandels stärken und möglicherweise auch etwas dafür sorgen, dass verschiedene Betriebe ähnlich lange Spiesse haben. Ich muss angesichts der Emotionalität der Debatte auch noch einmal darauf hinweisen, dass zehn Kantone überhaupt keine Regelung haben, und es wäre mir nicht aufgefallen, dass wir dort absolut prekäre Zustände für die Arbeitnehmenden, die Detailhandelsgeschäfte usw. hätten. Die Menschen entscheiden selber, die Ladeninhaber entscheiden selber, und auch die Arbeitnehmenden können entscheiden, ob sie bei einem Arbeitgeber arbeiten wollen oder nicht. In zehn Kantonen funktioniert es offensichtlich ohne Regelung der Ladenöffnungszeiten. Von daher scheint mir das Anliegen vertretbar zu sein. Es würde mich aber nicht ganz erstaunen, wenn das Ergebnis am Schluss nicht ganz anders ausfällt. Deshalb werde ich jetzt noch nicht zum Rückweisungsantrag Rechsteiner Paul sprechen, ich würde das im Falle eines Eintretens tun. Ich möchte Sie aber im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, auf diese Vorlage einzutreten. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Der Bundesrat bittet Sie auch im Sommer 2016, auf die Vorlage einzutreten und das Mögliche zu tun, das man in diesem Bereich tun kann, um die Arbeitsplätze, die damit verbunden sind, zu sichern. Ich persönlich bitte Sie, diesen Schritt zu machen, also einzutreten und die moderate Harmonisierung, wie wir sie nennen, mitzutragen. Es geht letztlich um Arbeitsplätze, und ich bin der Überzeugung, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse heute nicht besser sind als vor einem halben Jahr, als wir das letzte Mal diese Diskussion führten. Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden auch nicht besser werden. Meiner Ansicht nach muss hier in diesem Land jede Möglichkeit ergriffen werden, die mithilft, Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern 15.080 Conseil des Etats 344 oder Arbeitsplätze zu schaffen. Ich will die Wertschöpfung hier bei uns haben, und ich weiss: Wenn ich das sage, dann riskiere ich, dass man mir Protektionismus vorwirft. Aber die 11 Milliarden Franken, die wir 2014 jenseits der Grenze ausgegeben haben, wurden zu vier Fünfteln mit den Kosten, aber immerhin zu einem Fünftel mit den Öffnungszeiten begründet. Diese 11 Milliarden könnten wir auf der hiesigen Seite unserer Grenzen sehr wohl gebrauchen, wenn es um Beschäftigung geht. Ich habe in der Herbstsession, als wir das letzte Mal darüber debattierten, auch die Rechnung gemacht, dass es insgesamt ein Potenzial gibt, das bis auf 30 Milliarden hinaufgeht. Von 11 auf 31 Milliarden Franken ist also noch Raum für zusätzliches Shoppen jenseits der Grenze und damit für weitere Gefährdungen und Verluste von Arbeitsplätzen. Ich will, dass dieses Potenzial nicht stärker ausgeschöpft wird. Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und diese moderate Harmonisierung mitzumachen. Ich frage mich natürlich auch, weshalb die Kantone diese Harmonisierung nicht schon lange selbst machen. Ich habe jetzt mit Interesse zugehört, wie der Kanton Wallis argumentiert hat. Offenbar ist der Leidensdruck noch nicht bei den Kantonen angekommen. Ich habe die Vermutung, dass man später einmal bereut, dass man nicht gehandelt hat. Der einzelne Kanton entblösst sich gleichsam etwas, wenn er aktiv wird. Also ist es möglicherweise doch das Rezept, dass wir mit einer Bundeslösung den bescheidenen Schritt machen und auf diesem Wege eine Massnahme ergreifen, die wir haben, um bestehende ungleiche Konkurrenzbedingungen auszugleichen. Es ist bei uns teuer – es ist bei uns zu teuer. Sie erwarten immer wieder, dass die Politik Massnahmen ergreift. Hier haben wir eine Chance. Deshalb müssen wir sie auch tatsächlich packen. Es wurde noch nicht gesagt, und das will ich in Erinnerung rufen, dass Herr Lombardi seinerzeit nicht als einzelner Initiant aufgetreten ist, sondern dass seine Motion 12.3637 immerhin von zwanzig Kantonsvertretern mitunterzeichnet wurde. Das war damals für den Bundesrat ein wichtiges Zeichen, dass sich eine ganze Anzahl Kantone verpflichtet und gesagt hat: Bund, mach jetzt endlich etwas! Dann sei daran erinnert, dass es ein Kann-Gesetz ist und nicht ein Muss-Gesetz. Es wurde gesagt: Wo es heute keine Gesetzgebung hat, muss es auch künftig keine Gesetzgebung geben. Es ist aber ein bescheidener Eingriff, ich habe das schon betont, und es soll auch ein bescheidener Eingriff bleiben. Zur Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK): Sie haben mich in der Kommission beauftragt, noch einmal mit der VDK zu sprechen. Ich habe das gemacht. Die VDK hat auch in der zweiten Diskussion, die wir geführt haben, klar Stellung genommen und hat den Föderalismus betont. Sie will sich nichts vom Bund vorschreiben lassen. Das haben wir schliesslich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Die VDK hat allerdings bei dieser zweiten Begegnung auch gesagt: Sollte der Bund die Lösung weiterhin anstreben wollen, dann würden die Kantone sich zurückhalten und diese Bestrebung nicht systematisch infrage stellen. Die verfassungsmässige Kompetenz des Bundes wurde erwähnt. Herr Richli hat seine Expertise abgegeben, und ich will nicht die ganze Geschichte aufrollen, Sie kennen sie. Lassen Sie mich noch einmal sagen, dass wir wenig Möglichkeiten haben, uns gegen die Frankenstärke zur Wehr zu setzen. Es geht um Wertschöpfung hier im Land. Es geht darum, dass wir die Beschäftigung hier im Land sicherstellen können. Es geht darum, dass wir innerstaatliche ungleich lange Spiesse wettbewerblich so korrigieren, dass die Chancen für die normalen Detaillisten wieder grösser werden. Ich rede also von den vorteilhaften Bedingungen, die heute die Tankstellen-, die Flughafen- und die Bahnhofshops kennen. Dann geht es, wie schon gesagt, darum, dass wir die ungleichen Spiesse im Vergleich zur unmittelbaren Nachbarschaft kompensieren können. Folgen Sie also der Mehrheit Ihrer Kommission, folgen Sie dem Bundesrat, folgen Sie dem Nationalrat; der Nationalrat 6 juin 2016 war eindeutig in seiner Entscheidung. Helfen Sie mit, dass wir eine psychologisch schwierig gewordene Situation entkrampfen können, indem wir niemandem zu nahe treten müssen, aber doch einen Schritt in die richtige Richtung machen. Dann muss man sich dereinst nicht den Vorwurf gefallen lassen, man habe den Zeitpunkt verpasst, dafür zu sorgen, dass die Wertschöpfung hier im Lande bleibt und dass damit etwas Richtiges für die hiesige Beschäftigung gemacht wird. Ich habe Sorgen hinsichtlich unserer künftigen Vollbeschäftigung, und deshalb ist es mir wichtig, dass wir auch hier, bei dieser relativ bescheidenen Korrektur, machen, was wir machen können. Le président (Comte Raphaël, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Levrat. Abstimmung – Vote Für Eintreten ... 16 Stimmen Dagegen ... 26 Stimmen (3 Enthaltungen) Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez décidé ne pas entrer en matière, et ce pour la deuxième fois. La proposition de renvoi Rechsteiner Paul est ainsi caduque, et l'objet est définitivement liquidé. 15.080 Innosuisse-Gesetz Innosuisse. Loi fédérale Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 07.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 08.06.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Das heutige Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation, die Kommission für Technologie und Innovation (KTI), soll mit diesem Gesetz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und der Bezeichnung «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, Innosuisse» umgewandelt werden. Es handelt sich bei dieser Vorlage somit um ein Organisationsgesetz. Die Vorlage legt die Organisation der neuen Anstalt fest und weist ihr die bisherigen Aufgaben der KTI zu. Sie sieht zudem eine klare Zuteilung der Zuständigkeiten auf die festgelegten Organe vor. Dabei werden eine umfassende Trennung zwischen den strategischen und den operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet. Die KTI ist heute als eine ausserparlamentarische Kommission geregelt und seit ihrer Einsetzung 2011 mit Entscheidbefugnissen ausgestattet. Sie ist als Förderorgan etabliert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Form der ausserparlamentarischen Kommission für die Förderaufgaben der KTI nicht optimal ist. Es braucht eine klare Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben und eine unabhängige Aufsicht. Die Aufgaben der KTI sind unter anderem die Förderung von Innovationsprojekten, die Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums, die Förderung der Gründung und des Aufbaus wissenschaftsbasierter Unternehmen, die Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Innovationsförderung. Aufgrund einer Motion (11.4136) von alt Ständerat Gutzwiller erfolgte eine umfassende Analyse der KTI. Es zeigte sich, Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 345 dass Verbesserungen in den Governance-Strukturen notwendig waren. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird neben diesen wichtigen Verbesserungen auch eine verbesserte Integration in das schweizerische Fördersystem im Bereich Forschung und Innovation ermöglicht. Als einzige neue Aufgabe wird mit der Vorlage die Nachwuchsförderung von qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingeführt. Diese Förderung ist komplementär zur Nachwuchsförderung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und soll einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten. Die Vorlage ist gegenüber dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation ein Spezialerlass und bleibt auch in der neuen Rechtsform jenem Gesetz unterstellt. Anlässlich der Sitzung vom 4. April dieses Jahres hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur die Vorlage zu einem Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Safig) beraten und ihr anschliessend mit 12 zu 1 Stimmen in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Ihre Kommission ist weitgehend dem Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt. Bei der Amtsdauer des Verwaltungs- und des Innovationsrates gab es einige Diskussionen. Ich werde in der Detailberatung noch kurz darauf zurückkommen. Bei Artikel 19, «Reserven», ist die Kommission mehrheitlich dem Bundesrat gefolgt und hat festgelegt, dass die Reserven der Innosuisse 10 Prozent des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen dürfen. Der Nationalrat hat sich für 15 Prozent ausgesprochen. Bei den Änderungen anderer Erlasse hat die Kommission einstimmig einem Antrag auf eine Ergänzung bei Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation zugestimmt. Bei Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation ist sie dem Nationalrat gefolgt. Ebenso haben wir in der Kommission bei Artikel 22 betreffend die Nachwuchsförderung den Beschlüssen des Nationalrates zugestimmt und so neben den Stipendien auch die Form des zinslosen Darlehens unterstützt. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Anträgen der Kommission zu folgen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Das Thema scheint weniger umstritten zu sein. Es ist eigentlich alles gesagt. Es geht wiederum um Beschäftigung, es geht wiederum um Perspektiven. Je innovativer wir sind, umso höher ist die Wettbewerbsfähigkeit, und umso grösser ist die Chance, dass wir in den Märkten bestehen und damit Arbeitsplätze sichern oder schaffen können. Sie wissen, dass wir mit der KTI ein vergleichsweise kleines Instrument haben. Dieses kleine Instrument ist aber für unsere Innovationsförderungspolitik absolut entscheidend, und es animiert vor allem auch die Privaten, die ihrerseits die Hauptlast der Innovation tragen sollen und auch tragen, ihre Innovationsforschungsbemühungen am Standort Schweiz weiterhin voranzutreiben. Experten und Expertinnen aus der Praxis sind auch diejenigen, die bei uns im KTI-Kontext die Projekte beurteilen. Die KTI und die künftige Innosuisse führen insbesondere die Schulen, die Forschungsanstalten – die Fachhochschulen sind ganz besonders gemeint – und die KMU-Umsetzungspartner zusammen. Es ist mir wichtig, dass wir einmal mehr in Erinnerung rufen, dass es vor allem um eine Zusammenarbeit geht, die die KMU fördern soll. Wir sind eine Volkswirtschaft von KMU, und das Dreieck KMU-Fachhochschule-KTI bildet den Kern des Funktionierens der schweizerischen Innovationsförderung und soll gestärkt werden. Ich greife Ihrer Detailberatung nicht vor. Ich will ein paar Begriffe ganz kurz antippen, und zwar zunächst das Stichwort «Mission»: Am Hauptauftrag der bisherigen KTI wird nichts geändert; ich wiederhole das, weil es für die Einschätzung der Vorlage besonders wichtig ist. Mit dem neuen Gesetz änAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.080 dert sich im Wesentlichen, dass man die Organisationsstrukturen verbessern kann. Das zentrale Fachorgan für die Förderentscheide wird der Innovationsrat sein; wichtig ist, dass es sich dabei weiterhin um eine Milizorganisation handelt. Es braucht ein neues Gesetz, weil Bundesanstalten im Unterschied zu den privatrechtlichen Organisationen Einheiten des öffentlichen Rechts sind. Deshalb müssen wir ein Gesetzeskleid zur Verfügung stellen. Die Innosuisse erhält einen klar umrissenen Aufgabenbereich, und da sie eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommt, braucht sie zwingend ein eigenes Gesetz. Wie Sie wissen, haben wir Mustererlasse; das vorliegende einfache Organisationsgesetz kommt diesen Mustererlassen sehr nahe. Ich komme zur wichtigsten Anpassung, jener im Bereich der Governance: Die Strukturen werden eindeutig festgelegt, das gilt auch für die strategische und die operative Verantwortung. Es besteht auch die Möglichkeit, die Innosuisse als Anstalt zu kontrollieren und damit sicherzustellen, dass alles seine Richtigkeit hat. Wir wechseln von einem Verpflichtungskredit zu einem vierjährigen Zahlungsrahmen. Das ist wichtig, denn die Projekte sind nicht am Jahresende beendet und werden nach dem Jahresende auch nicht neu aufgesetzt, sondern sie sind mehrjährig. Diesbezüglich wird mit der neuen Lösung eine grössere Flexibilität erreicht. Das ist sehr willkommen. Stichwort Kosten: Die Funktionskosten der Innosuisse werden sich im Wesentlichen im Rahmen der Kosten bewegen, wie sie die KTI bisher gekannt hat. Wir werden diese Kosten im Kontext der BFI-Botschaft miteinander diskutieren. Drei entscheidende Vorteile zum Abschluss: 1. Wir lösen die KTI/Innosuisse aus dem Jährlichkeitsprinzip heraus. 2. Die operativen Förderaufgaben können künftig trennscharf an die Agentur delegiert werden. Wir bekommen die Möglichkeit, auch im internationalen Kontext entsprechende Aufgaben zu übertragen. 3. Wir ermöglichen von der Struktur, von der Art und Weise her, wie wir das organisieren wollen, wie wir das führen wollen, eine weitgehende Analogie zum Nationalfonds. Diese Parallelität ist gewünscht. Parallelität heisst nicht Gleichheit, was die Zielsetzung und die operative Umsetzung betrifft, sondern heisst im Wesentlichen Komplementarität. Die Innovationspolitik des Bundesrates ist langfristig angelegt. Die Innosuisse-Entwicklung gehört ins Dreigestirn von Innopark, Innosuisse und Projekten wie dem Geneva Biotech Center. Auf diesen drei Beinen bauen wir unsere Innovationsinstrumente auf. Mit diesen Bemerkungen möchte ich Sie bitten, diesem Entwicklungsschritt der KTI zuzustimmen und die Innosuisse als eigenständige Anstalt aus der Taufe zu heben. Damit verbessern Sie die Leistungsfähigkeit der Institution, erhöhen die Flexibilität und vergrössern den Handlungsspielraum. Ich bin überzeugt, dass es uns auf diese Weise gelingen wird, auch künftig ganz oben in den Innovationsrankings mit von der Partie zu sein. Das ist entscheidend wichtig, wenn wir, wie heute schon mehrfach gesagt, die Wettbewerbsfähigkeit erhalten wollen und auf diesem Wege die Jobs sichern respektive anbieten können wollen. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Loi fédérale sur l'Agence suisse pour l'encouragement de l'innovation Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates 15.080 Conseil des Etats 346 Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national 6 juin 2016 Art. 9 Proposition de la commission Al. 1–3, 5–8 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 4 Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Bei Artikel 9 Absatz 2 hat der Nationalrat noch die Mindestgrösse des Innovationsrates bestimmt. Unsere Kommission hat diese Präzisierung bzw. diese Festlegung als sinnvoll erachtet und ist ihr ohne Gegenstimme gefolgt. Bei Absatz 4 hat sich die Kommission einstimmig für die Fassung des Bundesrates ausgesprochen. Somit können die Mitglieder des Innovationsrates nur einmal wiedergewählt werden, gleich wie die Mitglieder des Verwaltungsrates gemäss Artikel 6. «Einmal wiedergewählt» bedeutet, wie bereits ausgeführt, acht Jahre. Die Erneuerung wurde von unserer Kommission höher gewichtet als die Kontinuität. Deshalb haben wir uns für die Fassung des Bundesrates ausgesprochen. Art. 4, 5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Ich möchte Sie ebenfalls bitten, bei der Variante des Bundesrates mit der einmaligen Wiederwählbarkeit zu bleiben. Das entspricht auch dem System im Schweizerischen Nationalfonds; also auch diesbezüglich finden wir die Analogie. Angenommen – Adopté Angenommen – Adopté Art. 6 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Art. 10–15 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Erlauben Sie mir, zu Artikel 6 Absatz 2 etwas zu sagen. Er lautet: «Der Bundesrat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten. Er wählt sie für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Er kann die Mitglieder einmal, die Präsidentin oder den Präsidenten zweimal wiederwählen. Er kann Mitglieder des Verwaltungsrats aus wichtigen Gründen abberufen.» Hier hat unsere Kommission in der Detailberatung einige Diskussionen geführt. Schliesslich ist klar festzuhalten, dass der Begriff «einmal wiederwählen» acht Jahre Amtszeit bedeutet, und «zweimal wiederwählen» sind zwölf Jahre Amtszeit. Dies möchte ich einfach wegen der Klärung dieser Formulierungen «einmal» bzw. «zweimal wiederwählen» so festhalten. In Absatz 6 hat der Nationalrat auch eine Änderung vorgenommen. Die Ergänzung ist redaktioneller Natur. Der öffentliche Vertrag wird zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Innosuisse abgeschlossen, und es sollte daher nicht nur «Vertrag mit der Innosuisse» heissen, wie es in der Fassung des Bundesrates steht. Die Ergänzung dient hier zur Klärung. Angenommen – Adopté Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Die Ergänzung in Absatz 1, die vom Nationalrat eingefügt worden ist, ist von unserer Kommission übernommen worden. Sie entspricht dem aktuellen Wortlaut des geltenden Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation. Angenommen – Adopté Art. 7, 8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Art. 16 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Eine Bemerkung zu Artikel 16 Absatz 3: Unsere Kommission ist hier dem Nationalrat gefolgt. Auch sie beantragt, Absatz 3 zu streichen; dies mit der Begründung, dass dieses Anliegen mit der Bestimmung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d zu den Aufgaben des Verwaltungsrates explizit festgehalten ist. Deshalb ist diese erneute Erwähnung überflüssig. Angenommen – Adopté Art. 17, 18 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Angenommen – Adopté Art. 19 Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 2 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 9 Antrag der Kommission Abs. 1–3, 5–8 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 4 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 19 Proposition de la commission Al. 1 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2 Adhérer au projet du Conseil fédéral Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 347 Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Zu Artikel 19 Absatz 2: Mit 9 zu 2 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, dass die Reserven 10 Prozent des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen dürfen. Damit folgen wir hier dem Bundesrat. Somit gelten die gleichen Regeln wie für den Nationalfonds. Zudem können Drittmittel den Reserven zugewiesen werden, sie werden jedoch gemäss der Botschaft des Bundesrates nicht eingerechnet. Ich bitte Sie also, hier dem Bundesrat zu folgen und eine Höhe von 10 Prozent festzulegen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Der Bundesrat schliesst sich der Kommissionssprecherin vorbehaltlos an. Angenommen – Adopté Art. 20–31 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Ständerat 15.080 desgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation dem Bund zugewiesenen Fördermöglichkeiten im Bereich der Innovation ist. Zum andern wird mit dieser Anpassung die einfache Lesbarkeit des Gesetzes hergestellt, ohne dass die bisherige Fördermaterie gemäss dem weiterhin zentralen Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation irgendwie verändert oder eingeschränkt würde. Vor diesem Hintergrund will ich Sie meinerseits darum ersuchen, der sekundären Anpassung in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation gemäss Antrag der Kommission zuzustimmen. Ich bedanke mich bei der Kommission. Angenommen – Adopté Ziff. 2 Art. 16 Abs. 3; 17 Abs. 6; 18 Abs. 2 Bst. d Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 2 art. 16 al. 3; 17 al. 6; 18 al. 2 let. d Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Änderung anderer Erlasse Modification d'autres actes Ziff. 1; Ziff. 2 Ersatz von Ausdrücken Abs. 1–3; Art. 4 Bst. b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 1; ch. 2 remplacement d'expressions al. 1–3; art. 4 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Ziff. 2 Art. 7 Antrag der Kommission Abs. 1 Bst. f f. den Betrieb der Innosuisse und andere Massnahmen der Innovationsförderung; Abs. 1 Bst. g, 4 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 2 art. 7 Proposition de la commission Al. 1 let. f f. elle exploite Innosuisse et prend d'autres mesures en matière d'encouragement de l'innovation; Al. 1 let. g, 4 Adhérer à la décision du Conseil national Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Zu Artikel 7, «Aufgaben», Buchstabe f: Die Kommission hat einstimmig einen Antrag gutgeheissen, der die ursprüngliche Fassung, also die im geltenden Recht, aufnehmen und die redaktionelle Kürzung des Bundesrates wieder aufheben will. Vielleicht kann der Bundesrat noch einige Worte zur Klärung beitragen. Wir wollten einfach in das neue Gesetz diese Ergänzung – «den Betrieb der Innosuisse und andere Massnahmen der Innovationsförderung» – wiederaufnehmen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Ich bedanke mich bei der Kommission für diese Intervention. Und ich bedanke mich dafür, dass sie der Verwaltung nochmals die Gelegenheit gegeben hat, die Sachlage zu klären. Die Verwaltung hat dies getan; sie hat schriftlich geantwortet. Die Antwort finden Sie in Ihren Unterlagen. Das Ergebnis bestätigt zum einen, dass die Anpassung in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f eine redaktionelle Anpassung ohne Veränderung bzw. Verlust der gemäss geltendem BunAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ziff. 2 Art. 19 Abs. 1, 3–5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 2 art. 19 al. 1, 3–5 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Zu Artikel 19 habe ich noch eine Bemerkung: Bei Absatz 2 Buchstabe d gab es um die hälftige Beteiligung durch die Umsetzungspartner eine längere Diskussion in der Kommission. Schliesslich hat sich die Kommission für die Fassung gemäss geltendem Recht und somit des Bundesrates ausgesprochen. Klar ist – das möchte ich hier noch erwähnen –: 50 Prozent sind verlangt, Ausnahmen sind aber möglich. Angenommen – Adopté Ziff. 2 Art. 20 Abs. 1 Einleitung, Bst. a, 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 2 art. 20 al. 1 introduction, let. a, 2, 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Bei Artikel 20 sehen wir, dass sich in der Fassung des Nationalrates redaktionelle Änderungen ergeben haben. Diese und die Ergänzung bei Absatz 1 Buchstabe a zur Nachfolge erachtet auch Ihre Kommission als sinnvoll, und sie unterstützt diese Anpassungen. Angenommen – Adopté Ziff. 2 Art. 21 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 2 art. 21 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté 16.3061 Conseil des Etats 348 Ziff. 2 Art. 22 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 2 art. 22 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Bei Artikel 22 ist unsere Kommission dem Konzept des Nationalrates einstimmig gefolgt, wonach neben Stipendien auch eine Förderung des Nachwuchses durch zinslose Darlehen möglich sein soll. 6 juin 2016 16.3061 Postulat Seydoux-Christe Anne. Die Freibergerrasse und den Wissensschatz der Züchterinnen und Züchter retten Postulat Seydoux-Christe Anne. Sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 Angenommen – Adopté Ausgabenbremse – Frein aux dépenses Abstimmung – Vote (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.080/1393) Für Annahme der Ausgabe ... 40 Stimmen Dagegen ... 2 Stimmen (0 Enthaltungen) Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise Ziff. 2 Art. 23; 24; 36 Bst. c; 57a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 2 art. 23; 24; 36 let. c; 57a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.080/1394) Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen Dagegen ... 3 Stimmen (0 Enthaltungen) Le président (Comte Raphaël, président): Le projet est adopté par 40 voix contre 3 sans opposition. – Nous devrons corriger ce vote parce que, par erreur, il était inscrit à l'écran que je pouvais voter, ce que j'ai fait. Cela signifie que le projet est adopté par 39 voix contre 3 sans opposition. Nous procéderons à la correction au Bulletin officiel. Abschreibung – Classement Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales Angenommen – Adopté Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat. Seydoux-Christe Anne (C, JU): Dans mon postulat, je charge le Conseil fédéral d'étudier des mesures innovantes susceptibles d'enrayer la diminution du nombre de naissances de chevaux de la race des Franches-Montagnes, afin de préserver à la fois cette race et le savoir-faire des éleveurs. Il est demandé au Conseil fédéral d'examiner notamment si toutes les possibilités liées aux accords de l'Organisation mondiale du commerce sont utilisées pour protéger l'élevage des chevaux franches-montagnes, par exemple en revenant au contingent tarifaire minimal exigé par ces accords. Il s'agit de maintenir les acquis et de développer le potentiel. Parmi les mesures à étudier pour sauver la race des Franches-Montagnes, deux pourraient notamment avoir un effet: d'une part, une meilleure protection à la frontière et, d'autre part, un engagement financier plus important qu'à ce jour pour promouvoir les ventes d'individus de cette race de chevaux. En effet, les moyens financiers des éleveurs et de leurs organisations sont nettement insuffisants pour faire une promotion d'envergure. Ils sont même trop faibles pour répondre aux exigences des ordonnances fédérales permettant l'octroi de moyens pour la promotion des ventes. Ces bases légales exigent des fonds propres à hauteur de 50 pour cent, dont les éleveurs ne disposent justement pas. Je suis évidemment extrêmement déçue de la réponse du Conseil fédéral, qui propose de rejeter le postulat. Cela ne vous étonnera pas, Monsieur le président de la Confédération. Je réponds comme suit aux arguments développés par le Conseil fédéral pour proposer le rejet de mon postulat. Tout d'abord, le Conseil fédéral indique que la diminution du contingent affecterait avant tout le négoce des autres races chevalines, sans pour autant améliorer la situation de la race des Franches-Montagnes. Je pense au contraire que les chevaux importés concurrencent directement les chevaux franches-montagnes car, selon les statistiques fournies par l'Administration fédérale des douanes, 65 pour cent des chevaux importés se trouvent dans la gamme de prix des chevaux franches-montagnes. De plus, les chevaux importés sont pour la majorité des chevaux de loisir qui peuvent être utilisés pour les mêmes activités que les chevaux franchesmontagnes. Le Conseil fédéral écrit aussi qu'au cours des vingt dernières années le nombre de naissances dans la race franches-montagnes n'a cessé de reculer, indépendamment de l'importation. Rien ne permet d'affirmer que ce recul serait dû aux importations. Il est évident que le recul du nombre de naissances n'est pas uniquement dû aux importations, mais aussi aux énormes difficultés rencontrées pour exporter, en raison des taxes très élevées prélevées à la frontière, ainsi qu'à la suppression de la subvention à l'exportation. Mais, contrairement à ce que pense le Conseil fédéral, les importations de chevaux concurrencent directement le franches-montagnes, d'ailleurs les chiffres le montrent. Selon le rapport annuel de la Fédération suisse d'élevage cheBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 349 valin de 1995, 3081 chevaux, petits chevaux et poneys ont été importés. En 2015, 3724 chevaux ont été importés dans les limites du contingent tarifaire, à quoi il faut rajouter 162 chevaux hors contingent, soit 3886 chevaux au total. Cela représente une augmentation de 26 pour cent par rapport à 1995. Prétendre que l'importation ne concurrence pas directement l'élevage du franches-montagnes n'est donc pas correct. Les chevaux supplémentaires ont sans aucun doute pris la place des chevaux de cette race. Il est par contre plus exact d'affirmer que les conditions d'importation et d'exportation désavantagent deux fois le cheval des Franches-Montagnes sur le marché intérieur. S'agissant des mesures additionnelles accordées par la Confédération, je tiens à préciser ce qui suit. Sur le montant maximal de 1 160 000 francs par an pour les juments suitées, 1,6 million de francs ont été versés aux éleveurs en 2015, soit 500 francs par jument, la contribution étant plafonnée à ce montant. Le montant de 587 000 francs d'aide octroyée sur plusieurs années et provenant du budget affecté à la promotion des ventes représente, selon les informations dont je dispose, la somme des versements de ces dernières années pour les participations de la Fédération suisse du franches-montagnes aux expositions en Suisse et à l'étranger. Pour 2015, la fédération a reçu un montant de 45 549 francs de l'Office fédéral de l'agriculture, soit 50 pour cent des coûts pour ses expositions. Je rappelle ce que j'avais déjà relevé dans mon interpellation 11.3935, «Plus de moyens pour la promotion des chevaux suisses sur le marché intérieur»: les éleveurs, en particulier la Fédération suisse du franches-montagnes, ont beaucoup de mal à trouver les fonds nécessaires pour financer leur part de 50 pour cent, ce qui restreint énormément les possibilités de promouvoir la race des Franches-Montagnes. Mon intervention vise l'avenir et implique qu'on trouve de nouvelles formules assurant le maintien à long terme de cette race de chevaux et du savoir-faire qui lui est lié, parce que c'est vraiment l'identité de notre région qui est liée à cette race. Je salue bien sûr le fait que le Conseil fédéral ait mandaté Agroscope dans le cadre du contrat de prestations 2014–2017 pour élaborer une stratégie dans le but de soutenir et de promouvoir un développement durable de la race des Franches-Montagnes. Malheureusement, les principales revendications des représentants du canton du Jura et des éleveurs n'ont pas été intégrées dans le rapport «Stratégie pour la préservation du cheval franches-montagnes», mais dans l'annexe du rapport. Parmi ces revendications, on trouvait notamment la mesure de réduction des contingents d'importation d'équidés en Suisse, au taux du contingent de l'OMC, mesure développée au début de mon intervention. Dans le commentaire final du rapport précité (ch. 7, p. 64), on peut d'ailleurs lire: «Mais le groupe de travail n'a pas trouvé de consensus, en particulier sur le montant et l'étendue des contributions, ni sur le dossier importation/exportation de chevaux.» Je me réjouis aussi évidemment qu'Agroscope ait décidé de créer un poste à 50 pour cent à partir du 1er mars 2016 dans le but d'améliorer et d'intensifier la communication et le marketing pour le cheval des Franches-Montagnes. J'espère vivement que cette force de travail nouvelle sera utilisée pour des actions concrètes et pratiques pour promouvoir le franches-montagnes en collaboration étroite avec la fédération, mais cela demande encore à être vérifié. Le Conseil fédéral indique également que, dans le cadre du développement de la politique agricole pour la période après 2021, les mesures prometteuses seront approfondies avec le concours des milieux concernés. J'espère en effet vivement que des mesures efficaces verront le jour à cette occasion. Mais, la situation étant urgente, on ne peut pas attendre cette échéance pour mettre l'ouvrage sur le métier. Sachant que la mise au point de nouvelles mesures prend souvent beaucoup de temps, en acceptant mon postulat vous donnerez les compétences nécessaires à l'administraAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3061 tion fédérale pour se mettre au travail sans attendre et trouver avec les milieux concernés des solutions efficaces. En outre, le Conseil fédéral fait remarquer que le Haras national suisse met ses infrastructures à la disposition de la Fédération suisse du franches-montagnes à diverses occasions. Ces prestations sont appréciées à leur juste valeur et sont absolument nécessaires pour l'élevage du franchesmontagnes. Il faut néanmoins préciser que ces prestations sont facturées aux éleveurs et à la fédération. En conclusion, les réponses et mesures développées par le Conseil fédéral sont clairement insuffisantes à mes yeux pour sauvegarder la race des Franches-Montagnes et le savoir-faire des éleveurs. Je crois qu'il ne faut pas sous-estimer la situation dans laquelle se trouvent ces éleveurs qui commencent vraiment à être désespérés par les difficultés qu'ils rencontrent au jour le jour dans l'élevage de cette race indigène; l'évolution récente des effectifs de chevaux des Franches-Montagnes en atteste. Par ailleurs, la question de l'opportunité et de l'efficacité de certaines mesures actuelles mérite d'être posée. Je vous demande par conséquent d'accepter mon postulat afin de charger le Conseil fédéral et l'administration fédérale d'étudier des mesures innovantes susceptibles d'enrayer la diminution du nombre de naissances de chevaux de la race des Franches-Montagnes, et afin de préserver à la fois cette race et le savoir-faire des éleveurs ainsi que toute la vie sociale et culturelle qui y est liée. Hêche Claude (S, JU): Je n'ai pas l'habitude d'être alarmiste, mais en ce qui concerne la race des Franches-Montagnes, il y a le feu. La situation se dégrade inexorablement. Nous demandons des mesures urgentes pour sauver les meubles et nous nous heurtons à un mur. La réponse du Conseil fédéral n'éteint rien; au contraire, elle alimente le feu. En effet, le Conseil fédéral nous donne une nouvelle interprétation de la libre concurrence et de la gestion des deniers publics qui, au final, déboucherait sur l'extinction de la dernière race chevaline d'origine suisse: le cheval franchesmontagnes. Près de 50 000 personnes se rendent chaque année au Marché-Concours national de chevaux pour admirer cette race unique. Le Marché-Concours, connu loin à la ronde, aura cette année le plaisir d'accueillir, comme invité d'honneur, le canton de Zurich, qui se fera un plaisir – on peut même dire: un devoir –, comme l'ont fait tous les autres cantons de Suisse, de se présenter aux dizaines de milliers d'amoureux du cheval. Le refus du Conseil fédéral d'étudier des mesures complémentaires est un non-sens, car cela risque d'entraîner l'extinction de la race à moyen terme. Ne pensez-vous pas que le modeste engagement financier qui est demandé aujourd'hui n'est en rien comparable à ce qu'il faudra investir le jour où la race sera à deux doigts de l'extinction, car à ce moment la mobilisation générale obligera le Conseil fédéral à investir des dizaines de millions de francs pour tenter de maintenir le dernier spécimen de la race? Si on pousse la politique-fiction un peu plus loin, on risque d'aboutir à moyen terme à l'ouverture d'un musée du cheval à Saignelégier, où quelques éleveurs seront reconvertis en guides. Et si le musée devait rencontrer un certain succès, on peut même imaginer que la question de sa localisation devienne un enjeu. Pour l'heure, nos éleveurs, situés dans de nombreuses régions du pays, doivent payer 40 pour cent du prix du cheval pour pouvoir l'exporter, alors que la taxe à l'importation d'un cheval étranger n'est que d'une centaine de francs. Si ce n'est pas de la concurrence déloyale, alors qu'est-ce? En conséquent, je vous invite à a accepter ce postulat. C'est une question de survie, rien de moins, rien de plus. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Sehr verehrte Ständeräte aus dem Kanton Jura, ich bin mit Ihnen einig. Ich bin auch als Besitzer von Freibergerpferden mit Ihnen einig. Und ich habe regelmässig Einblick in die Situation 16.3080 Conseil des Etats 350 der Zucht der Freibergerpferde. Die Situation ist sicherlich angespannt, das sei nicht infrage gestellt. Der Bundesrat sagt Ihnen in seiner Stellungnahme Folgendes: Es ist nicht so, dass wir uns der Entwicklung des Freibergers nicht gewidmet hätten. Frau Ständerätin Seydoux, Sie haben es eben selber gesagt: Agroscope hat eine Studie gemacht. Wir haben auf dieser Studie neu aufgebaut, und ich habe auch angeordnet, dass sich das BLW in allernächster Zeit wieder mit den Betroffenen trifft und die ganze Thematik aufarbeitet. Wir sind aktiv mit dabei, aber die ganze Geschichte ist nicht so einfach. Es gibt Entscheidungen, die ins Jahr 2010 zurückgehen. Damals hat man das Zollkontingent von 3322 Pferden – im Rahmen der Gatt-Uruguay-Runde von 1994 – auf 3822 erhöht. Wieso hat man das gemacht? Nicht weil der Freiberger nicht geschätzt würde, sondern weil die Nachfrage nach Importpferden einfach eine grössere war. Wir haben über die Agroscope-Studie den wissenschaftlichen Nachweis, dass sich diese Zusatzimporte bei den Freibergern nicht negativ auf die Anzahl Geburten ausgewirkt hat. Der Bund macht das finanziell Mögliche, und dies im Zuchtbereich und im Bereich der Absatzförderung. Es sind immerhin 2,4 Millionen Franken, die Jahr für Jahr in diese Bereiche investiert werden. Wir stellen die Infrastruktur des Gestüts zur Verfügung, und wir tragen die Kosten der 54 Freibergerhengste im Gestüt mit. Es wird von unseren Mitarbeitenden auch immer wieder Beratungseinsatz geleistet, der natürlich auch Kosten bedeutet. Das gesagt habend, bekräftige ich, dass der Freiberger geschätzt ist und unterstützt wird. Es gibt keine Korrelation zwischen Zusatzimporten von Drittrassen und den Geburten von Freibergern. Diesen Konnex gibt es nicht, mit anderen Worten: Wir müssen mit vereinten Kräften dafür sorgen, dass der Freiberger seine Wertschätzung bekommt, in Schulen zum Beispiel. Der Marché-Concours, der vorhin erwähnt wurde, ist ein fantastischer Anlass, er ist die beste Vermarktungsplattform. Der Bund zieht sich nicht aus diesem Geschäft betreffend die Freibergerpferde zurück, sondern unterstützt die Zucht. Weil das so ist, ist er der Meinung, dass er den Postulatsauftrag nicht bekommen muss, sondern die angefangene Arbeit wie beschrieben fortsetzen kann. Abstimmung – Vote Für Annahme des Postulates ... 33 Stimmen Dagegen ... 7 Stimmen (0 Enthaltungen) 16.3080 Postulat Vonlanthen Beat. Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz Postulat Vonlanthen Beat. Création du marché unique numérique européen. Conséquences pour la Suisse Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose le rejet du postulat. Vonlanthen Beat (C, FR): «Die EU wird zum digitalen Binnenmarkt – mit Folgen für die Schweiz»: Mit diesen Worten hat die Vertreterin des Bakom in der Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel einen Artikel in der «Volkswirtschaft», Heft 11/2015, betitelt. Genau diese Feststellung ist auch der Ausgangspunkt für mein Postulat. Je rascher der europä- 6 juin 2016 ische Digital Single Market realisiert wird, desto grösser wird der Wettbewerbsdruck für die Schweizer Wirtschaft. Wenn wir von Wettbewerbsdruck sprechen, dann müssen wir uns die jüngsten, Anfang März 2016 veröffentlichten Zahlen des Verbands des schweizerischen Versandhandels vor Augen führen. In der Schweiz nahm das Volumen des Online-Handels 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 Prozent zu. Für 2016 wird ein weiteres Wachstum von 7 bis 10 Prozent erwartet. Online-Auslandeinkäufe legten überproportional um sage und schreibe 22 Prozent zu. Zwischen 2010 und 2015 vergrösserte sich der Online-Versandhandel um 1,8 Milliarden Schweizerfranken, während der stationäre Handel 2,5 Milliarden Franken verlor. Die Verlagerung vom stationären zum Online-Handel geht also weiter. Der grenzüberschreitende Online-Handel gewinnt massiv an Bedeutung. Die ehrgeizige Strategie der EU zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts wird das derzeit rasante Wachstum des Online-Handels in den kommenden Jahren ohne jeden Zweifel weiter beschleunigen. Es ist heute wohl kaum denkbar, dass die Schweiz angesichts der offenen und kontrovers diskutierten europapolitischen Fragen bald einen gleichberechtigten Zugang zu einem digitalen EU-Binnenmarkt wird realisieren können. Trotzdem müssen wir uns bewusst sein, dass sich mit der Beteiligung an diesem digitalen EU-Binnenmarkt wichtige Chancen eröffnen würden, insbesondere für KMU, die über Online-Verkaufskanäle einen Markt mit über 500 Millionen Konsumenten erreichen könnten. Der Anschluss an den digitalisierten Wirtschaftsraum würde es den Unternehmen zudem erlauben, kostengünstige und effiziente Internationalisierungsstrategien umzusetzen, ohne dafür auf Niederlassungen im Ausland angewiesen zu sein. Und schliesslich eröffnet ein gestärkter digitaler Binnenmarkt auch innovativen Start-ups, die ihre Produkte rasch auf den Markt bringen wollen, neue Entwicklungschancen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass auch die Konsumentinnen und Konsumenten, dank tieferer Preise natürlich, von diesem digitalen Binnenmarkt profitieren würden. Andererseits ergeben sich mit der Strategie der EU zu einem digitalen Binnenmarkt auch erhebliche Risiken, die einer sorgfältigen Analyse bedürfen. Sie könnte zu einer Diskriminierung von Schweizer Anbietern führen, namentlich aufgrund unterschiedlicher Standards, beispielsweise im Online-Handel. Für exportorientierte Branchen, die wegen des starken Frankens bereits heute mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, wäre dies ein weiterer und wohl schwerwiegender Wettbewerbsnachteil. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme nicht auf diese zentralen Fragen ein. Er beantragt die Ablehnung des Postulates, weil es ihm, so sagt er, wegen des unbekannten zeitlichen Fahrplans der EU nicht möglich sei, in diesem frühen Stadium eine verlässliche Beurteilung vorzunehmen. Ich komme nun nicht umhin, sehr geschätzter Herr Bundespräsident Schneider-Ammann, meinem Erstaunen über diese Schlussfolgerung Ausdruck zu geben. Ist es wirklich zu früh, eine Beurteilung der Chancen und Risiken, die sich aus der Entwicklung des digitalen EU-Binnenmarkts ergeben, anzugehen? Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen können. Sonst hätte der Bundesrat bei der Verabschiedung der Stellungnahme zum Postulat am 4. Mai 2016 nämlich die Entscheide der EU-Kommission vom 24. Mai, also 20 Tage später, in diese Stellungnahme integrieren können; er wäre dann zweifellos zum Schluss gelangt, das Postulat sei zur Annahme zu empfehlen. Sie, Herr Bundespräsident, werden daher als für dieses Dossier zuständiger Departementschef nach Kenntnisnahme der folgenden Informationen den Antrag heute sicher in diesem Sinne anpassen und das Postulat ohne schlechtes Gewissen zur Annahme empfehlen können. Die Umsetzung der Strategie zu einem digitalen Binnenmarkt hat nämlich bereits begonnen. Verschiedene Gesetzesvorschläge liegen nun vor, insbesondere im Bereich des Geoblockings. Ende Mai wurden diese Massnahmen vorgestellt; gemäss dem Fahrplan der EU-Kommission sollten sie bereits 2017 in Kraft treten. Zudem liegen konkrete Vorschläge zur VereinfaBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 351 chung grenzüberschreitender Paketsendungen auf dem Tisch. Die Digitalisierung ist ein Phänomen, das sich wie kein anderes durch die Geschwindigkeit des Wandels auszeichnet. Auch hier gilt, glaube ich, der Spruch «Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben». Daher nehme ich Sie beim Wort, sehr geehrter Herr Bundespräsident. Im Bericht zur Strategie Digitale Schweiz haben Sie nämlich auf Seite 17 ausgeführt: «Hier gilt es, den Dialog mit der EU zu führen, die Aktivitäten auf Schweizer Seite zu koordinieren und so die Chancen, die der digitale Binnenmarkt mit sich bringt, auch für die Schweiz nutzbar zu machen und das Risiko einer Ausgrenzung abzuwenden.» Mit einem Bericht in Erfüllung meines Postulates können Sie das Parlament adäquat in diese wichtige Diskussion einbeziehen. Diese Diskussion ist angesichts der Geschwindigkeit der Entwicklung des Dossiers sehr dringlich. In diesem Sinne bitte ich hier darum, das Postulat anzunehmen, denn das Parlament kann und darf sich bei dieser so wichtigen Diskussion nicht auskoppeln. Noser Ruedi (RL, ZH): Der Postulant, Herr Vonlanthen, spricht etwas ganz Wichtiges an. Ich möchte ihm für seinen Vorstoss gratulieren. Den Bundesrat möchte ich fragen, ob ich die Ablehnung des Vorstosses richtig interpretiere, wenn ich sage: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es um ein sehr wichtiges Thema geht, und er ist bereits an der Beantwortung des Postulates, wenn ich richtig orientiert bin. Es werden ja meines Wissens bis Ende Jahr verschiedene Berichte zu diesen Themen erstellt. Ich nehme an, sie werden dann auch dem Parlament vorgelegt. In dem Sinne wäre es Bürokratieabbau, wenn wir sagen würden: Der Bundesrat ist an der Arbeit, man könnte das Postulat zurückziehen oder nicht annehmen. Meines Wissens sind in den letzten Wochen zu diesem Thema ganz wichtige Entscheide gefallen. Das Thema ist sehr, sehr wichtig. Ich bin überzeugt, dass die meisten Arbeitsplätze der Zukunft von diesem Thema betroffen sein werden. Wir tun gut daran, das Thema eng und intensiv zu verfolgen. Ich glaube aber, der Bundesrat ist schon mitten an der Arbeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Eberle Roland (V, TG): Ich halte mich an das Votum meines Vorredners Noser. Man kann auch offene Türen zu Kleinholz schlagen. Es macht keinen Sinn, den Bundesrat mit einem weiteren Bericht zu beauftragen. Angesichts der Begründung der Ablehnung des Postulates, kombiniert mit den Entscheiden, die Herr Noser erwähnt hat, wäre es ein positives Signal, wenn man den Bundesrat nicht mit zusätzlichen, nicht weiter erfolgbringenden Aufträgen eindecken würde, sondern ihn in diesem Punkt arbeiten liesse und wir uns darauf verlassen könnten, dass wir über die Entwicklung dieser ganzen Geschichte wieder rechtzeitig orientiert werden. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Ihre Intervention ist willkommen. Sie geben mir damit die Gelegenheit, Ihnen im Rat ein paar aktuelle Informationen zukommen zu lassen. Ich werde Sie bitten, das Postulat nicht anzunehmen, weil wir inzwischen wirklich an der Arbeit sind. Ich gebe gerne zu: Wir haben bis vor vielleicht sechs Monaten die vierte industrielle Welle, die mit der Digitalisierung auf uns zurollt, unterschätzt und zu wenig erkannt. Wenn es ein Trost ist, kann ich die Feststellung machen, dass auch der deutsche Vizekanzler und Wirtschaftsminister seinerseits erst Mitte des letzten Jahres so richtig mit der Thematik konfrontiert wurde. Allerdings hat er dann rasch geschaltet. Mit anderen Worten: Er hat erst zu diesem Zeitpunkt realisiert, was tatsächlich auf uns zukommt. Wir haben im März oder April die Cebit in Hannover als Gaststaat mitgemacht. Dort hat sich die Schweiz mit ihrer Erkenntnis bezüglich der State-of-the-Art-Technologie im Bereich der Digitalisierung von ihrer besten Seite gezeigt. Wir sind der Meinung, wir gehören in diesem Kontext zu den Leading Nations. Spätestens an der Cebit ist ein entscheidender Impuls ausgelöst worden. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3080 Ich versuche konkret zu sein: Wir haben vor wenigen Tagen das Nest-Projekt der Empa eingeweiht. Dieses Projekt umfasst die Forschungstätigkeit rund um die Wohnverhältnisse der künftigen Gesellschaft. Ich sagte in der Eröffnungsrede: Heute weihen wir dieses Wohnforschungsprojekt ein, ab morgen lassen wir dieses Wohngebilde durch Airbnb bewirtschaften, und ab übermorgen bringen uns Wagen von Uber die Gäste und fahren sie wieder weg. Dies hat in einer solchen Kumulation etwas viel Diskussionsstoff geliefert. Aber das ist die konkrete Welle, die auf uns zukommt und der wir uns nicht entziehen können. Wir haben im Seco auf der Amtstraktandenliste mittlerweile ein Standardtraktandum, und das heisst: Digitale Schweiz. Es wird also laufend auf dieses Thema eingegangen. Wir haben die Digitalisierung in die BFI-Botschaft aufgenommen. Auch dort kann man sehen, dass wir am Arbeiten sind. Wir hatten, um noch ein Beispiel zu nennen, am letzten Freitagabend eine Anzahl wichtige Zürcher Unternehmen und auch den Boss von Google hier bei uns in Bern. Da fühlt man dann wirklich den Puls der Zeit, wird wachgerüttelt und beginnt sich mit diesem Thema echt zu beschäftigen. Was Sie zum Zeitpunkt, da Sie Ihr Postulat einreichten, nicht vorliegen hatten, sind die Strategie Digitale Schweiz und der Aktionsplan. Wir haben einen Aktionsplan ausgearbeitet, in dem aufgezeigt wird, was in den nächsten Monaten diesbezüglich gemacht wird. Wir sind also intensiv an der Arbeit. Wir haben erkannt – ich glaube das in Anspruch nehmen zu können –, dass wir an dieser Digitalisierungswelle nicht vorbeikommen und auch nicht vorbeikommen wollen. Sie haben vielleicht zur Kenntnis genommen, dass ich auch öffentlich gesagt habe: Man kann sich der Welle gar nicht entgegenstellen. Wenn es um Versicherungspolicen, -leistungen und -verhältnisse mit diesen neu aufkommenden modernen Unternehmungen geht, bleibt uns gar nichts anderes übrig, als z. B. die Suva-Konditionen entsprechend anzupassen, weil diese neue Welt real ist. Meiner Meinung nach sind wir bereits an der Arbeit, in dem Sinne, dass sie von Monat zu Monat intensiver wird. Die Welle ist angekommen, sie treibt uns; deshalb brauchen wir im Prinzip Ihr Postulat, das einen Bericht einfordert, so nicht. Ich sorge aber dafür, dass Sie regelmässig über die Entwicklung unserer Arbeit ins Bild gesetzt werden. Le président (Comte Raphaël, président): Monsieur le député Vonlanthen, étant donné qu'il y a eu plusieurs interventions, maintenez-vous votre postulat? Vonlanthen Beat (C, FR): Es geht nicht einfach darum, offene Türen einzurennen oder dem Bundesrat mehr Bürokratie und der Verwaltung mehr bürokratischen Aufwand zu bescheren, sondern es geht darum, dass man diese Fragen gemäss meinem Postulat aufnehmen kann. Ich denke nicht, dass der Bundesrat einen speziellen Bericht machen soll; es gehen ja viele Berichte bereits in diese Richtung. In diesem Sinne geht es darum, dass das Postulat, das doch einige konkrete Fragen aufwirft, entsprechend in die weitere Arbeit einbezogen wird. Für mich ist vor allem wichtig, dass das Parlament regelmässig an dieser Diskussion partizipiert. Deshalb erhalte ich das Postulat aufrecht. Abstimmung – Vote Für Annahme des Postulates ... 18 Stimmen Dagegen ... 17 Stimmen (1 Enthaltung) 16.3098 Conseil des Etats 352 16.3098 Postulat Seydoux-Christe Anne. Zusätzlich zur Qualitätsstrategie noch eine Mehrwertstrategie Postulat Seydoux-Christe Anne. Une stratégie valeur ajoutée en plus d'une stratégie qualité Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat. Seydoux-Christe Anne (C, JU): En ce qui me concerne, c'est le dernier postulat de la session. Par ce postulat, je charge le Conseil fédéral d'examiner l'opportunité de mettre en place des conditions-cadres visant la création et une meilleure répartition de la valeur ajoutée au sein des filières agricoles et d'établir un rapport à ce sujet en plus de la stratégie qualité dont les effets sur les prix semblent bien inférieurs aux contraintes imposées. Plusieurs domaines de production de l'agriculture suisse rencontrent de grandes difficultés en raison de l'effondrement des prix. En 2015, les pertes pour les producteurs se sont chiffrées en centaines de millions de francs, entre 500 et 600 millions de francs seulement pour une année. Dans sa prise de position, le Conseil fédéral met en exergue que ces pertes sont dues à une situation internationale difficile et à un excédent d'offres sur le marché suisse. Ces pertes de valeur affectent cependant très durement les familles paysannes. Les structures professionnelles existantes ne permettent pas d'encadrer correctement l'organisation de la production pour que les volumes produits correspondent mieux aux besoins du marché et limitent l'effondrement des prix. Comme le Conseil fédéral le reconnaît dans sa prise de position, il existe cependant de bons exemples où les partenaires d'une filière arrivent à s'entendre pour que chaque acteur puisse vivre correctement de son activité économique. Si les filières telles que celle du gruyère et d'autres labels arrivent à d'aussi bons résultats, c'est parce que les conditions-cadres leur sont favorables et aident à ce qu'un consensus entre tous les acteurs de la filière puisse être trouvé. Pour le gruyère, que le Conseil fédéral cite en exemple, l'appellation d'origine protégée et l'organisation de la filière dans l'intérêt de tous les acteurs, ainsi que la création de valeur ajoutée sont déterminantes. C'est exactement ce genre d'exemples qui devraient être généralisés ou mieux encouragés, pour devenir la norme dans l'organisation des marchés agricoles. Comme le Conseil fédéral, je pense que des pistes de solutions concrètes existent. Elles sont certainement déjà sous nos yeux, mais en tout cas pas suffisamment fréquentes. Je m'étonne donc que le Conseil fédéral refuse de voir de telles évidences et campe sur une position difficile à comprendre, qui est d'attendre que les acteurs des filières s'entendent, même si le système échoue. Cette attitude fait courir un risque suicidaire à l'économie agraire de notre pays. Elle pourrait d'ailleurs anéantir certaines productions, si la dépression des marchés dure trop longtemps. J'observe que les pays qui nous entourent sont déjà confrontés à cette dure réalité. Ils sont en train de prendre des mesures pour canaliser la production. Par exemple, certains pays européens discutent l'introduction de contingents, basés sur les émissions d'engrais de ferme. Si de telles mesures sont envisagées, c'est parce que, contrairement à ce qu'affirme le Conseil fédéral, le marché ne peut pas tout régler et qu'il provoque des dérives qui ont des conséquences à court terme sur l'environnement et à long terme sur l'ensemble de la société. Le risque de dérives concerne donc directement 6 juin 2016 la Confédération, qui pourrait être amenée à devoir engager de nouveaux moyens financiers pour maintenir l'agriculture. Dès lors, l'Etat doit revoir les conditions-cadres, afin d'inciter, voire d'imposer, une meilleure collaboration entre les acteurs des filières, pour que chacun puisse être rémunéré correctement pour son travail. Il s'agit d'analyser la situation et de trouver des solutions favorisant la collaboration au sein des filières, de manière que chaque acteur y trouve son intérêt. Il faut encore préciser qu'en Suisse les opérations de transformation et de distribution sont concentrées sur quelques acteurs, qui imposent facilement leurs règles à des producteurs encore très dispersés et aussi parfois mal organisés. Mon postulat laisse le champ libre au Conseil fédéral pour trouver les meilleures solutions afin d'améliorer la situation actuelle, qui n'est plus satisfaisante. Le Conseil fédéral dit qu'il veut garantir des produits durables de grande qualité, dans le respect du bien-être des animaux. Si je partage pleinement cette volonté, je constate qu'il ne suffit pas seulement de l'affirmer. Il faut en parallèle aussi prendre les mesures pour atteindre de tels objectifs. La condition de la durabilité ne sera remplie que si le monde paysan continue à pouvoir vivre en vendant des produits agricoles à un prix qui rémunère son travail. Or je constate que, avec les prix pratiqués en 2015, de nombreux éleveurs de porcs ou de nombreux producteurs de lait – dont 1000 ont disparu en une année – n'ont tiré aucun revenu de la vente de leur production une fois les charges payées. Est-ce cela que le Conseil fédéral considère comme une production durable? La stratégie qualité est certes intéressante, mais elle a aussi des coûts, lesquels ne pourront être assumés que si les prix des produits sont suffisamment élevés. Le Conseil fédéral doit donc compléter cette stratégie qualité en adaptant les conditions-cadres de telle manière que tous les acteurs du secteur agroalimentaire soient obligés de s'entendre pour que chacun trouve son compte à chaque échelon de la filière. Les crises que nous traversons montrent bien que les affaires ne s'arrangent pas d'elles-mêmes. La réponse du Conseil fédéral est donc insuffisante dans le contexte actuel, c'est pourquoi je maintiens qu'il est nécessaire d'examiner l'opportunité de mettre en place des conditions-cadres visant la création et une meilleure répartition de la valeur ajoutée au sein des filières agricoles, et d'établir un rapport à ce sujet en complément de la stratégie qualité. C'est pour ces raisons que je vous demande d'accepter ce postulat qui, en plus, donne une impulsion allant dans le sens des attentes des chambres d'agriculture de différentes régions pour la future politique agricole à partir de 2021, pour laquelle les premières discussions sont d'ores et déjà en cours. Je vous remercie de votre soutien. Bischofberger Ivo (C, AI): Die Situation in der Schweizer Ernährungswirtschaft und insbesondere in der Landwirtschaft ist sehr angespannt. Besonders unter Druck ist aktuell bekanntlich der Milchmarkt, aber auch der Zuckermarkt leidet unter dem starken Preisdruck. Die Marktsituation für Kalbfleisch ist unbefriedigend, und die Preise auf dem Schweinemarkt waren über lange Zeit völlig am Boden. Die Gründe dafür sind zweifelsohne vielfältig. Die teilweise zu hohe inländische Produktion ist sicher ein Grund. Aber auch die Entwicklungen auf den internationalen Märkten, die Frankenstärke und der Einkaufstourismus haben indiskutabel markante negative Spuren hinterlassen. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns die Frage stellen, in welche Richtung sich die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bewegen soll. Diese Frage ist eigentlich schnell und abschliessend beantwortet: Im Schweizer Kostenumfeld kann sich die Landwirtschaft fast nur in Richtung Qualität bewegen. Diese Stossrichtung wird auch über die vom Bund initiierte Qualitätsstrategie vorgegeben. Für die Ernährungswirtschaft und insbesondere für die Landwirtschaft ist aber von zentraler Bedeutung, dass sie nicht nur Qualität produzieren, sondern über eben diese Qualitätsprodukte auch Wertschöpfung generieren können. In den Preisen für QualiBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 353 tätsprodukte muss sich ein Mehrwert abbilden. Die Preise sind das konsequente natürliche Resultat des Marktes, aber auch das Resultat der damit verbundenen herrschenden Rahmenbedingungen. Mit dem nun hier zum Entscheid vorliegenden Postulat Seydoux wird der Bundesrat eingeladen aufzuzeigen, wie diese Rahmenbedingungen aussehen müssen, damit über die Qualitätsprodukte Mehrwert generiert werden kann. In diesem Kontext bin ich wohl nicht der Einzige, der die Überzeugung vertritt, dass wir es der Branche und insbesondere der Landwirtschaft schuldig sind, uns intensiv darüber Gedanken zu machen, wie wir die Rahmenbedingungen im Sinne von Mehrwert auf allen Stufen der Wertschöpfungskette weiterentwickeln können. Dieses Postulat scheint mir nun eine sinnvolle Gelegenheit und der geeignete Weg zu sein, uns vertieft mit den entsprechenden Fragen auseinanderzusetzen; dies vor allem auch, wenn wir uns abschliessend die aktuell wohl mehr als schwierige Situation auf dem Milchmarkt vor Augen halten. Die extrem schwierige Situation insbesondere bei der Molkereimilch hat zwischenzeitlich dazu geführt, dass am vorletzten Freitag, am 27. Mai, auf dem Berner Gurten ein sogenannter Milchgipfel abgehalten worden ist. Anlässlich dieses Treffens hat sich – man ist versucht zu sagen: endlich gemeinsam – die gesamte Branche konzentriert und koordiniert mit den Problemen auf dem Milchmarkt befasst und konstruktive, erfolgversprechende Auswege aus dieser für viele Bauernfamilien, namentlich auch für solche aus unserer Ostschweizer Region und aus meinem Kanton, existenzbedrohenden Situation gesucht. Am Ende des Tages haben die Organisationen in einem Manifest die zentralen Massnahmen verabschiedet, die einen Beitrag zur Verbesserung der aktuellen Situation leisten sollen. Eine zentrale Forderung aus ebendiesem Manifest zielt auf eine starke politische Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Mehrwertstrategie für Schweizer Milch ab. Die Milchbranche hat damit dargelegt, dass sie die Unterstützung bei der Mehrwertstrategie mehr als dringend braucht. Mit dem hier vorliegenden Postulat können wir einen namhaften und erfolgversprechenden Beitrag leisten. Ich bitte Sie daher, das Postulat anzunehmen. Hegglin Peter (C, ZG): Ich empfehle Ihnen auch, das Postulat Seydoux anzunehmen. Wir setzen heute auf der einen Seite sehr viele finanzielle Mittel ein, sei es für die Ökologie, sei es für die Qualität der Produkte, in der Produktion, im Bereich des Tierschutzes, im Umweltschutz. Auf der anderen Seite haben wir ein sehr enges Korsett, was die Verarbeitung betrifft. Das heisst zum Schluss, dass wir Produkte mit einer sehr hohen Qualität haben, bei denen wir aber sehr viel Mühe damit haben, auf dem Markt einen angemessenen Preis dafür zu bekommen. Die Situation ist katastrophal. Das wurde von meinen Vorrednern auch gesagt. Die Branche hat nicht nichts gemacht, sondern sie hat versucht, mit einem Milchgipfel das Problem am Schopf zu packen und Lösungen herbeizuführen. Ich glaube, auch das Postulat geht in diese Richtung. Es verlangt ja einen Bericht, in dem darzulegen ist, wie man einen Mehrwert schaffen könnte. Ich glaube, das darf man doch sicher verlangen, gerade in Bezug auf die hohen Beträge, die wir einsetzen. Ich glaube, die hohen Beträge rechtfertigen es, dass man hier einen fundierten Bericht dazu bekommt. Ich empfehle Ihnen deshalb, das Postulat Seydoux zu unterstützen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Die Situation ist tatsächlich sehr ernst, und wir sind uns dieses Ernstes bewusst. Die Teilnehmer, die am Milchgipfel waren, der eben erwähnt wurde, werden am 14. Juni bei uns im Departement sein, und wir werden am 14. Juni über die Situation miteinander reden. Wir werden am 14. Juni über die Manifestforderung miteinander reden. Wir haben die Zeit zwischenzeitlich genutzt, um uns darauf vorzubereiten, mit den Betroffenen darüber reden zu können, wie wir kurz-, mitAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3098 tel- und längerfristig den Weg mitgestalten können, auf dem man aus dieser ganz schwierigen Situation herausfindet. Ein Rezept heisst mit Sicherheit Qualitätsstrategie, das ist keine Frage. Ich will Ihnen ganz schnell in Erinnerung rufen, dass sich im heutigen Landwirtschaftsgesetz insbesondere Artikel 11 mit dieser Qualität beschäftigt. Aber auch in den Artikeln 8, 8a, 9, 12 und 14 bis 16 sind Qualitätselemente angesprochen. Diese Grundlagen sind unbestritten. Auf diesen Grundlagen wird auch gehandelt. Wir machen allerdings die Feststellung – das ist in der Stellungnahme auch ausgeführt –, dass der Bund eine subsidiäre Funktion hat, wenn es um die Qualitätsherstellung geht. Diese müssen die Privaten sicherstellen. Sie wissen, was der Markt aufnimmt, und das Ganze muss natürlich vom Markt her gesteuert werden. Wenn unsere Produkte, wie das Herr Hegglin eben gesagt hat, zu teuer werden und wenn wir die Preise, die mit diesen Kosten verbunden sind, nicht mehr durchsetzen können, dann sind wir nicht im Markt. Ergo ist es wichtig, dass man vom Markt her die ganze Geschichte aufrollt und dafür sorgt, dass man die Qualität hinkriegt, die der Markt zu bezahlen bereit ist. Der Bund hat also eine subsidiäre Rolle: Die Branchen sind insbesondere gefragt. Ich habe mich darüber gefreut, dass die Milchbranche auch die Initiative übernommen, sich mit Vertretern der gesamten Wertschöpfungskette zusammengesetzt, diesen Gipfel abgehalten und uns entsprechende Vorschläge gemacht hat. Es sind Millionen im Spiel, rund um Artikel 11 des Landwirtschaftsgesetzes sind es etwa 4 Millionen Franken. Wir wissen um die Volatilität der Märkte, um die Volatilität der Marktpreise, insbesondere im Milch- und im Zuckerbereich; die Frage des Schweinemarktbereichs wurde auch angetippt. Dank einer konsequenten Umsetzung der Qualitäts- und Mehrwertstrategie muss es im Wesentlichen gelingen, und es gelingt auch immer wieder, in den verschiedenen Segmenten – noch einmal: Milch- und Schweinemarkt – höhere Produzentenpreise zu erzielen. Labelprogramme wie IPSuisse, wie Bio Suisse, wie Gruyère AOP sind die Auswege und die guten Beispiele, an denen wir uns messen wollen. Noch einmal: Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Entwicklung einer Qualitäts- und Mehrwertstrategie Sache der Branchen sein muss. Wir sind da, um dies subsidiär zu unterstützen. Die nächste Unterstützungsaktion findet am 14. Juni 2016 statt, wenn sich die Teilnehmer des Treffens auf dem Gurten mit Vertretern aus dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem zuständigen Departement, meinem Departement, an den Tisch setzen und kurzfristig nach Lösungen suchen. Abstimmung – Vote Für Annahme des Postulates ... 24 Stimmen Dagegen ... 10 Stimmen (2 Enthaltungen) 16.3081 Conseil des Etats 354 16.3081 Interpellation Vonlanthen Beat. Frankenstärke. Mangelnde Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Interpellation Vonlanthen Beat. Les entreprises suisses désavantagées par le franc fort lors de l'attribution de marchés publics Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 Le président (Comte Raphaël, président): Monsieur Vonlanthen s'est déclaré partiellement satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il demande l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. Vonlanthen Beat (C, FR): Vor dem Hintergrund der Frankenstärke, der Schwierigkeiten unserer Unternehmen, konkurrenzfähig zu bleiben, selbst wenn sie ihre Produkte und Dienstleistungen nicht im Ausland anbieten, und angesichts der drohenden Deindustrialisierung führe ich als Freiburger Volkswirtschaftsdirektor regelmässig Gespräche mit Unternehmern. Bei jedem Kontakt wird das öffentliche Vergabewesen als zentraler Problembereich thematisiert. Wie im Fall, den ich in meiner Interpellation schildere, wird jeweils moniert, dass die Vergabekriterien zu stark ausschliesslich auf den Preis ausgerichtet seien und dass in der Regel das billigste und nicht, wie von den «marchés publics» anvisiert, das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalte. Damit entgehe der Schweiz die Wertschöpfung und es würden hiesige Arbeitsplätze gefährdet. Im Rahmen einer Diskussion zu diesem Thema hat unser Finanzminister, Bundesrat Ueli Maurer, mit Recht zum Ausdruck gebracht, dass wir Schweizer am Musterschülersyndrom litten. Wir wollten die WTO-Regeln immer mehr als 100 Prozent korrekt umsetzen, während es andere Staaten damit nicht so genau nähmen und es verstünden, die Regeln in ihrem Sinne auszulegen. Wir haben ein Interesse, das Thema ohne Scheuklappen vertieft zu erörtern. Im Rahmen der Revision des Beschaffungsrechts, das dem Parlament wohl in diesem Jahr zum Entscheid unterbreitet wird, werden wir diese Diskussion eingehend führen können. Dabei werden wir einen pragmatischen Weg finden müssen, ohne dabei das Kind mit dem Bade auszuschütten. Denn auch unsere Unternehmen haben kein Interesse, auf der Basis eines übertriebenen Protektionismus zwar hier in der Schweiz die Aufträge zu erhalten, aber dann von ausländischen Angeboten nicht mehr profitieren zu können. Hauptorientierungspunkt wird sein müssen, neben der Qualität und dem Preis des Produktes auch namentlich ökologische Kriterien angemessen zu berücksichtigen. Wenn das beim Bau des Bözbergtunnels gemacht worden wäre, hätte die Tatsache, dass das Schweizer Unternehmen 3 Kilometer von der Baustelle entfernt liegt, wohl stärker gewichtet werden müssen. Der deutsche Konkurrent wird nun nämlich die Tübbinge, grosse Betonelemente, aus der Region Nürnberg über mehrere Hundert Kilometer hierher transportieren müssen. Der Wettbewerb soll spielen können. Ebenso muss aber sichergestellt werden, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird, das heisst, dass neben dem Preis noch weitere relevante Faktoren in die Beurteilung der Offerten einfliessen. Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen. Mit Interesse werden wir seine Vorschläge zur Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentli- 6 juin 2016 che Beschaffungswesen prüfen und diskutieren. Wie er in seiner Antwort auf die vorliegende Interpellation schreibt, steht für den Bundesrat die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schweizer Unternehmen im Vordergrund. Wir nehmen Sie beim Wort, sehr geehrter Herr Bundespräsident, und werden Ihre Vorschläge unter dieser Perspektive gerne eingehend prüfen und mit Ihnen diskutieren. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Herr Ständerat Vonlanthen, ein gut funktionierendes öffentliches Beschaffungswesen ist gesellschaftlich von zentraler Wichtigkeit. «Vetterliwirtschaft» darf es nicht geben. Der Wettbewerb muss zwischen fairen Anbietern stattfinden. Dieser Wettbewerb, wenn er denn stattfindet, muss letztlich zu Wohlstandsgewinnen führen. Dann ist wichtig, dass wir den Steuerfranken nicht verschwenden, dass wir also die Effizienz hochhalten. Es ist weiter wichtig, dass, wie Sie es gesagt haben, das Beschaffungsrecht revidiert wird und dass dort auf eine Harmonisierung von Kantons- und Bundesebene gezielt wird. Jetzt lassen Sie mich eine Klammer öffnen, um transparent zu sein: Wenn ich dann zur Kenntnis nehme, dass zwischen der kantonalen und der Bundesstufe harmonisiert werden soll, dann frage ich mich, ob da Wettbewerb ausgeschaltet werden soll oder wie das zu verstehen ist. Ich habe eine lange Antwort bekommen; ich gebe Ihnen diese Antwort gerne weiter. Es wird der Wettbewerb gestärkt, und es wird dafür gesorgt, dass nicht weiterhin Redundanzen und Duplizitäten, die Kostenineffizienz bedeuten, im System vorhanden sind. Das ist eine Herausforderung. Es ist eine Herausforderung, der sich der Bund annimmt. Die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmungen ist natürlich ganz entscheidend. Sie haben das vorhin mit dem süddeutschen Raum verglichen. Sie können an der soeben eingeweihten neuen Gotthardlinie entlang die gleichen Überlegungen anstellen. Sie können dann die Frage beantworten, wer sich aus dem Süden unseres Landes wie, wo und zu welchem Anteil wettbewerblich hat durchsetzen können. Selbstverständlich ist die Leistungsbeschreibung in aller Regel erst dann wirklich korrekt zu machen, wenn die Leistung vorher erbracht worden ist. Das ist auch eine ziemlich delikate Aussage, die ich hier mache. Aber die mache ich auch aufgrund meiner früheren eigenen Erfahrungen. Bei öffentlichen Vergaben ist der Wettbewerb wichtig, das habe ich gesagt. Unsere Unternehmungen sind grundsätzlich konkurrenzfähig. Die Ausschreibungen bestehen aus «hard facts and soft facts». Die «soft facts» sind wichtig. Das sind die Servicedistanzen, das sind die Einsatzzeiten. Sie sind wesentlich, sie kosten Geld, und wenn das System integral betrachtet wird, sieht man, dass sie eben eine Rolle spielen, eine Rolle spielen können oder müssen. Weiter ist wichtig – das sei nicht unerwähnt –, dass wir die internationalen Verpflichtungen einhalten. Wir tun es, wir tun es solide, und es ist auch richtig so. Wir wollen allerdings davon ausgehen, dass unsere Konkurrenten aus den umliegenden Ländern ihrerseits genauso denken und genauso handeln wie wir. Nachhaltigkeit ist heute ein wichtiges Kriterium, und die Unterteilung in Lose ist heute bereits möglich. Wenn man stückeln kann, kann man natürlich auch die Chancen der KMU erhöhen, weil diese dann eher in der Lage sind, sich einen Brocken zu sichern, den sie letztlich dann auch verkraften und verdauen könnten. Was bleibt für den Bundesrat zu tun? Er passt die Rahmenbedingungen an, und zwar laufend. Wir wollen die Rahmenbedingungen im Interesse der Unternehmungen verbessern. Es geht wie immer um die Reduktion der administrativen Belastung – das ist ein «Wort zum Sonntag», wenn Sie mir das gestatten. Wir müssen tatsächlich, der Not gehorchend, die administrativen Belastungen reduzieren. Dann geht es um die Erschliessung neuer Märkte. Das ist auch eine Unterstützung für die Unternehmungen. Gemeint ist unter anderem die Förderung von Freihandelsabkommen. Es geht um die Sicherung des bilateralen Weges, damit die RechtsverBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 355 hältnisse über die Grenze zu den Nachbarn wieder ganz klar sind. Es spielen dann Themen hinein wie die Unternehmenssteuerreform III, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Es geht auch um die wettbewerbliche Situation im Binnenmarkt. Wir haben im Binnenmarkt noch einiges an Potenzial, um uns effizienter, kosteneffizienter zu machen. Damit steigen die Chancen, wenn wir uns um ausgeschriebene öffentliche Aufträge bewerben. An diesem Thema wird dauernd gearbeitet, aber es ist eine nie abgeschlossene Aufgabe. 16.3052 Interpellation Noser Ruedi. Wirtschaftlicher Betrieb der Informatikanwendungen bei den Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung Interpellation Noser Ruedi. Organes d'exécution des caisses de chômage. Exploitation économique des applications informatiques Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 Le président (Comte Raphaël, président): L'auteur de l'interpellation est satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il ne demande pas l'ouverture de la discussion. – L'objet est ainsi liquidé. Monsieur le président de la Confédération, vous ne repartez pas avec des mains vides puisque nous vous avons nantis de trois postulats, mais nous vous offrons 50 minutes de liberté puisque vous êtes attendu à 19 heures 05 au Conseil national. Nous sommes de tout coeur avec vous et nous vous souhaitons une excellente soirée! 16.3143 Postulat Abate Fabio. Wehret der Vorstossflut! Postulat Abate Fabio. Limiter le nombre d'interventions parlementaires! Postulato Abate Fabio. Limitare gli atti parlamentari! Ständerat/Conseil des Etats 06.06.16 Le président (Comte Raphaël, président): Le Bureau propose le rejet du postulat. Bischofberger Ivo (C, AI), für das Büro: Worum geht es? Kollege Fabio Abate beauftragte mit seinem am 17. März 2016 eingereichten Postulat das Büro unseres Rates, zu prüfen, wie das Recht der Mitglieder der Bundesversammlung, Vorstösse einzureichen, eingeschränkt oder geregelt werden kann. Entsprechend soll das Büro Vorschläge ausarbeiten und dem Rat vorlegen. Die Begründung lautet hauptsächlich, dass in den letzten Jahren die Zahl der während der Sessionen eingereichten Vorstösse exponentiell angestiegen sei und verschiedene der darin eingebrachten Vorliegen und Themen oft völlig unbedeutend und ohne jegliche Relevanz für den Gesetzgebungsprozess seien. Zudem Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3052 müssten dabei erstens der durch die Vorstossflut provozierte Mehraufwand an Arbeitslast respektive an Ressourcen in der Bundesversammlung ganz allgemein – also die Prüfung und Beantwortung der Vorstösse beziehungsweise die Erarbeitung von entsprechenden Stellungnahmen in den einzelnen Departementen usw. – wie auch zweitens die damit einhergehenden finanziellen Konsequenzen vermehrt beachtet und berücksichtigt werden. Schliesslich müsste drittens «jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung, unabhängig von seiner Interpretation des Milizparlamentes und seinem tatsächlichen Engagement, in die Pflicht genommen werden, über seine Produktion von Vorstössen nachzudenken». Das Büro unseres Rates hat das Anliegen eingehend beraten und im Detail geprüft; Sie haben einen entsprechenden ausführlichen Bericht erhalten. Daraus ersehen Sie, dass Ihnen die Mitglieder des Büros einstimmig beantragen, das Postulat abzulehnen, dies aufgrund der folgenden fünf Überlegungen: 1. Vorweg ist festzuhalten, dass die Zahl der von Ratsmitgliedern eingereichten Geschäfte, per definitionem also Initiativen und Vorstösse, zwar angestiegen ist, aber in weit weniger besorgniserregendem Masse, als es die Begründung des Urhebers des Postulates erahnen lässt. Denn insgesamt hat sich die Zahl der Initiativen und Vorstösse innert den vergangenen zehn Jahren zwar verdoppelt, allerdings verteilt sich dieser Anstieg nicht gleichmässig auf alle Geschäftstypen. So erfolgte der grösste Zuwachs in der ersten Hälfte der 48. Legislatur, also im Zeitfenster 2008/09. Seither stellen wir eine Stabilisierung fest. Zudem ist klar festzuhalten, dass die Anzahl der Initiativen und Vorstösse sich vor allem im Nationalrat als Problem darstellt. Unser Stöckli ist mit seinen 46 Mitgliedern im Durchschnitt diesbezüglich rund zehnmal weniger aktiv als die 200 Nationalrätinnen und Nationalräte. So hatte und hat unser Rat denn auch keine Mühe, in jeder Session die jeweils im vorherigen Quartal eingereichten Vorstösse eingehend zu diskutieren, seriös zu beurteilen und schliesslich darüber zu entscheiden. 2. In Berücksichtigung der von Kollege Fabio Abate verständlicherweise verlangten Ausarbeitung von Vorschlägen, welche sein Anliegen allenfalls einer Lösung zuführen könnten, verweist unser Büro auf die detaillierten Ausführungen in der Antwort vom 28. Februar 2011 auf die Motion 10.3465 unseres ehemaligen Kollegen This Jenny selig. In den Kernpunkten hat sich die Situation seit der damaligen Motion mit dem Titel «Eindämmung der Flut persönlicher Vorstösse» nicht verändert. Das heisst im Klartext Folgendes: Einmal hat jedes Ratsmitglied nach Artikel 6 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes das Recht, Initiativen und Vorstösse einzureichen, wobei dieses Recht im Kern auf unserer Bundesverfassung, Artikel 160 und 171, basiert. Das heisst in der Konsequenz, dass die Beschränkung dieses Rechts, sofern überhaupt zulässig, nicht ohne Weiteres möglich ist. Weiter wurde eine allfällige Kontingentierung der Vorstösse in den letzten Jahren bekanntlich wiederholt geprüft und diskutiert, so etwa aufgrund der Vorstösse 07.400, 09.529 und 10.3465. Die Räte kamen bisher stets zum Schluss, dass eine Kontingentierung kaum praktikabel ist und sich sogar als kontraproduktiv erweisen könnte, indem sie nämlich weitere Ratsmitglieder dazu anhalten würde, zur Ausschöpfung ihres Kontingentes Vorstösse einzureichen. Zudem wurde auch das Erfordernis eines bestimmten Quorums für die Einreichung bestimmter Vorstossarten geprüft. Bereits 1902 wurde nämlich im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) festgeschrieben, dass Interpellationen im Nationalrat von mindestens zehn und im Ständerat von mindestens drei Ratsmitgliedern unterschrieben werden mussten. Diese Bestimmung wurde Mitte der Siebzigerjahre dann wieder aus dem GVG respektive den jeweiligen Geschäftsreglementen gestrichen. Schliesslich wurde auch der mögliche Kostennachweis ausgiebig diskutiert. Im Jahre 2009 verlangte die parlamentarische Initiative 09.502 nämlich, dass die Kosten der Beantwortung eines Vorstosses jeweils in der Antwort des Bundesrates ausgewiesen werden müssten. Beide Räte ga- 16.3143 Conseil des Etats 356 ben der Initiative aber mit deutlichem Mehr keine Folge. Die vorberatende SPK-SR begründete ihren ablehnenden Antrag in ihrem Bericht vom 21. Januar 2011 unter anderem wie folgt: «Diese Kostenberechnung würde gewisse Medien sicher dazu anleiten, kuriose Ranglisten der 'teuersten' und 'billigsten' Ratsmitglieder zu erstellen. Damit wird ein äusserst unzutreffendes Bild der parlamentarischen Arbeit gezeichnet.» Denn: «Ein 'teurer' Vorstoss kann, wird er angenommen und umgesetzt, unter Umständen erhebliche Kosteneinsparungen bewirken.» 3. Nun stellt unser Büro mit Blick auf die aktuell konkrete Situation unseres Rates Folgendes fest: Derzeit reichen die Ständeratsmitglieder jährlich, alle Vorstossarten zusammengenommen, rund 150 Vorstösse ein. Hierbei ist die Anzahl der parlamentarischen Initiativen im Vergleich zu den übrigen fast zehnmal geringer. Das hiesse also, um eine tatsächliche Verringerung der Vorstösse zu erreichen, müsste deren Zahl wohl auf zwei pro Jahr und Ratsmitglied begrenzt werden, was nach Ansicht des Büros nur schwer vorstellbar ist. 4. Es ist den Mitgliedern des Büros unseres Rates ein echtes Anliegen, klar festzuhalten, dass das Einreichen von parlamentarischen Initiativen und Vorstössen nicht nur ein Recht, sondern auch eines der wichtigsten Handlungsinstrumente für uns als Ratsmitglieder darstellt. Dabei sind wir überzeugt, dass die Selbstbeschränkung der Ratsmitglieder beim Einreichen der Geschäfte einerseits und, wo wirklich nötig, die Zurückhaltung der Kommissions- und Ratsmitglieder bei deren Prüfung andererseits genügend Schutz vor Auswüchsen bieten. 5. Schliesslich vertritt das Büro mit Blick auf die Situation im Nationalrat die einhellige Auffassung, dass die Grosse Kammer, sollte bezüglich des Themas dort eben Handlungsbedarf festgestellt werden, selber tätig werden muss. Gestatten Sie mir abschliessend noch folgenden persönlichen Hinweis: Am 18. Juni 1904 – also vor weit über hundert Jahren – äusserte sich der damalige Bundesrat Ludwig Forrer anlässlich der Behandlung einer Motion zum Zündholzmonopol in unserem Rat wie folgt: «Das Streben, mittels persönlicher Vorstösse einander überlisten und zuvorkommen zu wollen, hätte ausschliesslich dann einen Sinn, wenn die Exekutive nicht von der Bundesversammlung gewählt würde. Heute dürften sich die Mitglieder des Bundesrates als Vertrauenspersonen des Parlamentes betrachten, mit dem sie gemeinsam zu arbeiten wünschen. Es könnte gewiss der Arbeitsentlastung der Räte dienen, wenn die Vorstösse ausschliesslich für tiefer gehende Fragen reserviert blieben.» So nachzulesen im Buch von Professor Leonhard Neidhart mit dem vielsagenden Titel «Das frühe Bundesparlament. Der erfolgreiche Weg zur modernen Schweiz». Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen unser Büro einstimmig die Ablehnung des Postulates. Abate Fabio (RL, TI): Es ist 18.30 Uhr – ich hoffe, dass neunzig Minuten für diese Debatte reichen werden. (Heiterkeit) Der Vorstoss ist eines der wichtigsten Instrumente der parlamentarischen Tätigkeit. Das ist zuzugeben, das steht ausser Diskussion. Das Büro erinnert uns daran, dass das Vorstossrecht im Kern Verfassungsrang hat. Ich habe aber den Eindruck, dass einerseits die Rechtsausübung oft zum Rechtsmissbrauch wird und dass andererseits eine Abwägung gegen andere Interessen nötig ist. Ich habe nicht die Absicht, einfach zu kritisieren oder bestimmte Vorstösse zu beurteilen. Niemand ist perfekt oder schuldlos, weder im Nationalrat noch in diesem Rat; das ist klar. Am Anfang des Jahres sind wir mit möglichen Sparmassnahmen konfrontiert worden, die die Arbeit in den Kommissionen betreffen: weniger Papier, Streichung von Sitzungen extra muros – das waren die möglichen Massnahmen. Aber hat man angemessen über unsere Verantwortung nachgedacht? Das ist die Frage. Es ist nicht das erste Mal – wir wissen es –, dass diese Debatte geführt wird. Aber das Problem ist immer ohne Lösung geblieben. Es scheint trotz der Ausführungen des Büros – 6 juin 2016 ich bedanke mich beim Berichterstatter –, dass die Parlamentarier fast Angst haben, den Finger auf dieses Problem zu legen. Es stellt sich zum Beispiel klar die Frage: Wie viele Stunden werden in der Verwaltung den Vorstössen gewidmet? Das ist eine Frage, die sehr wichtig ist, weil unsere gesetzgeberische Tätigkeit in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat. In jeder Session finden wir unter den Vorlagen, die zur Schlussabstimmung gelangen, ein neues Gesetz mit Aufgaben für den Bund. Wir erteilen den verschiedenen Departementen also klare Aufgaben, und die Leute müssen sich damit beschäftigen. Wir haben in den letzten Jahren auch Sparmassnahmen in Auftrag gegeben. Die Verwaltung ist verpflichtet, diese Aufträge umzusetzen. Ist es also trotz dieser Umstände korrekt, immer mehr Vorstösse zu produzieren, sich nicht zurückzuhalten und nicht darüber nachzudenken? Es ist klar – es ist erwähnt worden –, dass in diesem Rat zehnmal weniger Vorstösse eingereicht werden als im Nationalrat. Für mich ist das ein Vorteil, weil wir so das Problem ohne Hemmungen und mit mehr Freiheit besprechen können. Ich gebe es zu: Ich habe keine Lösung, und ich möchte auch keine vorschlagen. Ich möchte aber, dass wir einmal seriös über diese Frage nachdenken. Bis jetzt hat man sich sogar geweigert, darüber nachzudenken. Wir müssen uns dieser Materie widmen. Bitte unterstützen Sie dieses Postulat, denn damit werden wir den Anfang einer Diskussion haben. Hösli Werner (V, GL): Es ist logischerweise unbestritten, dass die politische Betrachtungsweise des Büros gestützt wird, dass das Einreichen von Vorstössen nicht nur ein Recht, sondern auch ein wichtiges Handlungsinstrument ist. Deshalb kann es bei diesem Vorstoss von Kollege Abate auch nicht darum gehen, dieses Prinzip im Grundsatz infrage zu stellen. Aber es gibt auch die sachliche Betrachtungsweise. Mit dieser hat man die Folgen der politischen Betrachtungsweise zu analysieren und laufend über mögliche Verbesserungen, sofern die gelebte Praxis Schwachstellen hat oder Ungereimtheiten aufzeigt, nachzudenken. Und es gibt diese Schwachstellen und Ungereimtheiten. Es glaubt doch in diesem Land niemand, dass es täglich fünf parlamentarische Vorstösse braucht – wenn Sie die 1700 Vorstösse pro Jahr durch die Anzahl Tage des Jahres teilen, kommen Sie fast auf diese Zahl –, um die Schweiz zusammen mit dem Volk, dem Bundesrat und der Verwaltung auf Kurs zu halten. Man kann es auch anders ausdrücken: Ein Arbeitnehmer arbeitet 1800 Stunden pro Jahr. Ergo wird in jeder effektiven Arbeitsstunde ein Vorstoss eingereicht. Ich finde das unerhört. Wenn im Wissen um diese Tatsache in der Stellungnahme zum Postulat steht, dass die Selbstbeschränkung und die Zurückhaltung genügend Schutz vor Auswüchsen böten, zeigt das für mich exemplarisch auf, dass man sich mit einer gewissen, sagen wir mal, Leichtigkeit über dieses Thema gebeugt hat. Andere Stichworte sind Bürokratieabbau sowie Eindämmung von Personalkostensteigerungen bei der Bundesverwaltung. Seit ich diesem Rat angehören darf, bin ich als Mitglied der Finanzkommission Referent hinsichtlich des EJPD. Da geht es fast immer auch um Fragen bezüglich Personalkostensteigerung, Aufträgen an Dritte und Massnahmen zur Kosteneindämmung. Wenn wir dann gerade beim Bundesamt für Justiz immer wieder hören müssen, welche Arbeitslast und welche Kosten durch die parlamentarischen Vorstösse ausgelöst werden, dann ist es – Kollege Bischof hat es in diesem Saal in einem anderen Zusammenhang schon gesagt – fast unsere «verdammte Pflicht», diese Sache anzugehen. Wir können, ja, ich meine, wir dürfen da nicht auf VogelStrauss-Politik machen, wenn wir noch einen gewissen Rest an Glaubwürdigkeit gegenüber unserer Bevölkerung behalten wollen. Wenn nämlich der Chef in einem Betrieb das Gegenteil dessen macht, was er von den anderen fordert, dann Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 6. Juni 2016 357 ist das nicht gerade sehr «chefliches» Verhalten, um es einmal milde auszudrücken. Das ist in der Politik nicht anders. Nun noch zum, sagen wir, Sankt-Florians-Teil der Antwort: «Wenn schon, dann die anderen, nämlich der Nationalrat.» Nein, ich glaube, eben gerade nicht! Es ist oder wäre – ich mache mir ja auch keine falschen Vorstellungen – eben gerade am Ständerat, hier ein Zeichen zu setzen. Unsere Mitglieder sind stark in die Kommissionsarbeit eingebunden. Wir haben über die verschiedenen Kommissionsverbindungen Einblick in die Arbeit der anderen Kommissionen. Wir sind in den Ratsverhandlungen im Votum frei und sind ebenso frei, die Voten auch mit Fragen auszustatten und mit Fragen zu ergänzen, und all dies meist ohne Zeitdruck. Alle, die vom Nationalrat in diesen Saal wechseln, wissen um diese Vorzüge und schätzen diese auch sehr. Es ist, so meine ich, eben deshalb an uns, den Finger als Erste auf diesen wunden Punkt zu legen und mit gutem Willen voranzugehen. Sie können gewiss sein: Nichts Wichtiges geht deswegen verloren, und bei nahezu fünf Vorstössen pro Tag hört doch auch bei noch so lustigen Vorstosstiteln der Spass irgendwie auf. Die Annahme dieses Postulates wäre eine sachgerechte Kosteneinsparungsüberprüfung, die niemanden benachteiligt und wohl auch niemanden in seiner politischen Karriere behindert. Wie schon gesagt, Sie können mir glauben: Die Schweiz würde es nicht nur gut verkraften – es wäre geradezu ein Dienst an ihr! Abstimmung – Vote Für Annahme des Postulates ... 14 Stimmen Dagegen ... 23 Stimmen (4 Enthaltungen) Le président (Comte Raphaël, président): Nous voici arrivés au terme de notre ordre du jour. Je vous souhaite à toutes et à tous une excellente soirée! Schluss der Sitzung um 18.40 Uhr La séance est levée à 18 h 40 Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.3143 16.016 Conseil des Etats 358 Fünfte Sitzung – Cinquième séance Dienstag, 7. Juni 2016 Mardi, 7 juin 2016 08.15 h 16.016 Legislaturplanung 2015–2019 Programme de la législature 2015–2019 Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 25.04.16 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 26.04.16 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 07.06.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 13.06.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 14.06.16 (Differenzen – Divergences) Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Gestatten Sie mir einige einleitende generelle Bemerkungen zu diesem Geschäft. Die Vorlage des Bundesrates über die Legislaturplanung definiert die politischen Leitlinien und die Ziele der Legislaturplanung. Der Bundesrat ordnet diesen Zielen die geplanten Erlasse der Bundesversammlung sowie weitere Massnahmen zu, welche zur Zielerreichung erforderlich sind. Für die laufende Legislaturperiode 2015–2019 hat der Bundesrat drei Leitlinien definiert: Erstens soll die Schweiz ihren Wohlstand nachhaltig sichern. Zweitens soll die Schweiz den nationalen Zusammenhalt fördern und einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit leisten. Drittens soll unser Land für Sicherheit sorgen und als verlässliche Partnerin in der Welt agieren. Diesen Leitlinien hat der Bundesrat insgesamt sechzehn Ziele zugeordnet. Zur Erreichung der Ziele werden im Bundesbeschluss verschiedene Massnahmen sowie geplante Gesetzeserlasse präsentiert. Die konkreten Gesetzesvorhaben finden sich im Anhang 1 der Botschaft unter dem Punkt Gesetzgebungsprogramm 2015–2019. Die nationalrätliche Legislaturplanungskommission hat sich an drei Sitzungstagen mit der Vorlage beschäftigt. Insgesamt wurden 103 Anträge eingereicht, wobei 51 davon als Minderheitsanträge in den Rat gebracht wurden. Der Nationalrat hat die Vorlage am 26. April 2016 in der Sondersession beraten und die Anträge der Kommission bereinigt; ich verweise auf die Fahne zu diesem Geschäft. Übrig geblieben sind fünf Neuformulierungen bestehender Ziele und Massnahmen, ein neues Ziel, nämlich Ziel 2a in Artikel 3a, und fünfzehn neue Massnahmen. Zwei vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen wurden gestrichen. Unsere Kommission hat die Vorlage an zwei Sitzungen in insgesamt siebeneinhalb Stunden, also äusserst speditiv und effizient, beraten. Dafür danke ich allen Kommissionsmitgliedern ganz herzlich. Ebenso danke ich Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, der Vizepräsidentin des Bundesrates Doris Leuthard, Bundeskanzler Walter Thurnherr, Lorenzo Cascioni und Nicole Graf von der Sektion Planung und Strategie der Bundeskanzlei sowie Andreas Behr und Florent Strobel von den Parlamentsdiensten. Die Zusammenarbeit war in jeder Beziehung positiv. Vor der Detailberatung führten wir gezielte Anhörungen durch, in erster Linie mit Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen, der traditionell wichtigsten Gesprächspartnerin unseres Parlamentes. Da bei den Beratungen sowohl in der Legislaturplanungskommission des Nationalrates als auch im Nationalrat selber ein Schwerpunkt auf der Finanz- 7 juin 2016 und Wirtschaftspolitik lag, hörten wir zudem noch Vertreter von Economiesuisse und des Gewerkschaftsbundes an. Alle Anhörungsteilnehmer wurden gebeten, speziell zu den in der Sondersession gefassten Beschlüssen des Nationalrates Stellung zu beziehen. Die Kommissionsarbeit orientierte sich an der Sache und nicht an den verschiedenen Parteiprogrammen. Insgesamt wurden dreizehn Anträge eingereicht, von denen drei von der Finanzkommission des Ständerates stammten. Ein Antrag wurde im Laufe der Beratungen zurückgezogen. Wo nötig oder gewünscht, nehme ich dann in der Detailberatung zu den Kommissionsbeschlüssen Stellung. Auf vier Beschlüsse der Kommission möchte ich Sie bereits jetzt speziell aufmerksam machen, da sie aus Sicht der Kommission einen roten, einen ordnungspolitischen Faden bilden und deshalb durchaus als Paket betrachtet werden sollten. So hat unsere Kommission im Sinne einer kohärenten Vorlage beschlossen, Ihnen zu beantragen, in zwei Fällen die Beschlüsse des Nationalrates auf Streichung eines Ziels rückgängig zu machen. In beiden Fällen sind die gesetzgeberischen Arbeiten weit fortgeschritten. In Kürze sollte dem Parlament eine Gesetzesvorlage überwiesen werden. Es betrifft die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts, Artikel 3 Ziffer 5 der Legislaturplanung, sowie die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes, Artikel 10 Ziffer 39. Die inhaltliche Diskussion mit der konkreten Beratung erfolgt dann in der ordentlichen Kommissionsarbeit und anschliessend in unseren Räten. Beide Beschlüsse wurden mit 9 zu 3 Stimmen gefasst. Es gibt keinen Minderheitsantrag. Anders als vom Nationalrat beschlossen, will die Kommission zudem die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III, welche sich bekanntlich in der Differenzbereinigung und damit in der Schlussphase der parlamentarischen Beratung befindet, nicht in der Legislaturplanung erwähnen. Ich spreche von Artikel 3 Ziffer 10quinquies. Diese Ziffer ist im vorliegenden Bundesbeschluss eindeutig systemfremd, gilt doch folgendes Grundprinzip: Wenn eine Vorlage bereits in der parlamentarischen Beratung ist, soll sie nicht in die Legislaturplanung aufgenommen werden. Aus gleichen Überlegungen hat die Kommission zudem ohne Gegenantrag beschlossen, eine Massnahme zu streichen, die einen Interventionsmechanismus für die AHV verlangte. Es handelt sich um Artikel 12 Ziffer 43bis. Wir verweisen auf die laufenden parlamentarischen Debatten zur Altersvorsorge 2020 und möchten im Rahmen der Legislaturplanung keinen diesbezüglichen Beschluss fassen. Die Streichung erfolgt also auch hier aus formalen und nicht aus materiellen Gründen. Sicher interessiert Sie auch die Haltung unserer Kommission zur Zukunft des derzeitigen Legislaturplanungsverfahrens. Wir haben grundsätzliche Zweifel am Nutzen des gegenwärtigen Vorgehens. Wir haben deshalb wenig Verständnis dafür, dass das Parlament aktiv in die Legislaturplanung der Landesregierung eingreifen kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Bundesrat den eidgenössischen Räten in Zukunft nicht mehr einen Bundesbeschluss, sondern einen Bericht zur Kenntnisnahme vorlegen soll. Demnach könnten an der Legislaturplanung auch keine Änderungen vorgenommen werden. Damit unterstützen wir vorbehaltlos eine parlamentarische Initiative der Schwesterkommission, nämlich die parlamentarische Initiative 16.425, «Legislaturplanung. Verfahrensänderung». Wir werden uns in diesem Sinn mit einem Schreiben an die zuständige Sachbereichskommission wenden. Gestatten Sie mir abschliessend noch ganz kurz eine Bemerkung zum weiteren parlamentarischen Vorgehen. Speziell ist das abgekürzte Verfahren der Differenzbereinigung. Die Vorlage geht nicht wie üblich dreimal den Weg zwischen National- und Ständerat hin und her, sondern nur einmal. Nach der ersten Lesung in beiden Räten werden allfällige Differenzen unmittelbar von einer Einigungskonferenz bereinigt. Diese findet, zu Ihrer Information sei dies gesagt, beBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. Juni 2016 359 reits übermorgen Donnerstag um 6.30 Uhr statt. Sie wird zu jeder Differenz einen Einigungsantrag stellen. So weit meine grundsätzlichen Ausführungen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Die Botschaft entspricht der politischen Agenda des Bundesrates bis ins Jahr 2019. Wie Sie wissen, enthält sie die strategischen Ziele und die Schwerpunkte. Ebenso ist sie die Basis für die Prioritätensetzung in der Verwaltung; das ist ein wichtiger Aspekt, der bisher, so glaube ich, noch nicht erwähnt worden ist. Die Verwaltungsarbeit wird also auf dieser Basis geplant. Weiter ist sie ein strategisches Führungsinstrument, das jeweils als übergeordneter Rahmen für die Ableitung der Jahresziele des Bundesrates dient. Der Bundesrat will die Herausforderungen in der Legislaturperiode 2015–2019 mithilfe dreier Leitlinien und sechzehn Zielen angehen. Gleichzeitig muss es jederzeit möglich bleiben, dass zusätzlich auftretende Herausforderungen angepackt werden. Die drei Leitlinien basieren auf den politischen Schwerpunkten: erstens Wohlstand, zweitens Zusammenhalt, drittens Sicherheit. Die Leitlinien lauten ausformuliert: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig; die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit; die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt. Zu den sechzehn Legislaturzielen gehören die folgenden – ich erwähne nur einige wenige –: das Gleichgewicht des Haushalts, die Optimierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Europäischen Union, die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation, die Verkehrs- und die Kommunikationsinfrastrukturen, die Nutzung der Ressourcen und des Bodens, die gesellschaftliche Kohäsion und last, but not least die innere, die äussere und die soziale Sicherheit. Das sind die wesentlichen Ziele, die wir verfolgen. Das politische und wirtschaftliche Umfeld kann sich verändern; ich habe es schon erwähnt. Darauf wollen wir reagieren können. Es ist ganz bewusst diese Möglichkeit mit in die Überlegungen und in die Diskussion aufzunehmen. Was ist die Bedeutung der Legislaturplanung aus Sicht der Exekutive? Es ist kein parteipolitisches Wahlmanifest, es ist kein Koalitionsvertrag, es ist simpel eine Plattform, um mit dem Parlament den Dialog führen zu können. Im einfachen Bundesbeschluss zu den Leitlinien und Zielen der Legislaturplanung sieht der Bundesrat, inwiefern das Parlament abweichende Aufträge erteilt und Schwerpunkte setzt. Was das Vorgehen für die Erarbeitung der politischen Botschaft anbetrifft, ist es das Bundesratskollegium gewesen, das die Prioritäten gesetzt und einen Top-down-Prozess verfolgt hat. Im Januar 2015 haben wir als Erstes Aussprachen geführt. Auch wir haben quasi Hearings gemacht, um die Grundlagen für unsere Arbeit festzulegen. Die Legislaturplanung ist daher das Resultat einer längeren Reflexion des Bundesrates. Das Ziel muss es sein, den eidgenössischen Räten jetzt ein ausgewogenes Programm für die Zeit bis 2019 vorzulegen. Dann erfüllen wir auch parlamentarische Vorstösse, insbesondere den Vorstoss der FDP-Liberalen Fraktion 12.3185 vom 15. März 2012. Diese Motion beauftragte damals den Bundesrat, bei der Beurteilung der Ausgangslage der Schweiz und der Ausarbeitung der Ziele und Massnahmen für die nächste Legislaturperiode keine sektorielle, sondern eine interdepartementale Herangehensweise anzuwenden. Das haben wir gemacht. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat auch entschieden, die Anzahl der Leitlinien und Ziele tief zu halten, sie also allgemeiner zu formulieren, damit die Interdepartementalität aufgefangen werden kann. Dann haben wir im Laufe des Prozesses auch die Regierungsparteien einbezogen, insbesondere anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche vom 28. August 2015. Wir haben auch die Kantone einbezogen, die KdK wurde Anfang Oktober letzten Jahres in die Diskussion mit einbezogen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.016 Der Nationalrat als Erstrat hat die Botschaft in der Sondersession behandelt. Es sind wichtige Beschlüsse gefasst worden, welche auch von der vorberatenden Kommission Ihres Rates aufgenommen worden sind; Herr Ständerat Eder hat sich soeben dazu geäussert. Ich verzichte darauf, Gleiches zu tun. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung werden wir die Diskussion weiterführen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2015–2019 Arrêté fédéral sur le programme de la législature 2015–2019 Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 2 Antrag der Mehrheit Einleitung, Ziff. 1, 2, 3, 4 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ziff. 1bis, 4bis Streichen Antrag der Minderheit (Ettlin Erich, Eberle, Häberli-Koller, Kuprecht, Müller Damian, Noser) Ziff. 4 4. ... 2016–2019» mit Vorschlägen für die Verhinderung oder mindestens die starke Eindämmung des Wachstums bei den Personalkosten. Antrag Hösli Ziff. 1bis 1bis. Verabschiedung eines Berichtes über die gebundenen Ausgaben der Eidgenossenschaft und Unterbreitung von Vorschlägen für mehr Flexibilität bei Stabilisierungs- und Entlastungsprogrammen; Art. 2 Proposition de la majorité Introduction, ch. 1, 2, 3, 4 Adhérer à la décision du Conseil national Ch. 1bis, 4bis Biffer Proposition de la minorité (Ettlin Erich, Eberle, Häberli-Koller, Kuprecht, Müller Damian, Noser) Ch. 4 4. ... 2016 à 2019 et proposer des mesures permettant d'empêcher ou du moins d'endiguer la croissance des coûts en matière de personnel. Proposition Hösli Ch. 1bis 1bis. adopter un rapport relatif aux dépenses liées de la Confédération et soumettre des propositions visant à laisser une plus grande latitude en ce qui concerne les programmes de stabilisation et les programmes d'allègement; Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 1: Die ständerätliche Finanzkommission beantragte, die Ergänzung des Nationalrates aufzunehmen. Die Kommission 16.016 Conseil des Etats 360 schloss sich diesem Antrag mit 9 zu 3 Stimmen an. Auch der Bundesrat scheint mit dem Beschluss des Nationalrates einverstanden zu sein, da die Fortführung der Aufgabenverzichtplanung mit dem Ziel einer substanziellen Entlastung des Bundeshaushalts eine Daueraufgabe ist. Allerdings ist – und dies muss hier deutlich gesagt werden – in dieser Beziehung auch das Parlament gefordert. Oft werden nämlich die Anträge des Bundesrates auf der Ausgabenseite grosszügig aufgestockt. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Wie es der Kommissionssprecher eben gesagt hat: Der Bundesrat ist mit den Ergänzungen des Nationalrates einverstanden und macht Ihnen beliebt, diese zu übernehmen. Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Bei Ziffer 1bis beantragt Ständerat Hösli eine Ergänzung des Beschlusses des Nationalrates. Die Fassung entspricht exakt dem Antrag der Finanzkommission des Ständerates, der in der Kommission gestellt wurde. Deshalb kann ich Ihnen die Meinung der Kommission bekanntgeben, weil uns dieser Antrag ja schon in Form eines Antrages der Finanzkommission vorlag. Die Kommission lehnte sowohl den Beschluss des Nationalrates als auch den Antrag der Finanzkommission des Ständerates, heute Antrag Hösli, ab. Die Fakten sind klar, sie liegen auf dem Tisch. Der Zusatznutzen eines Berichtes über die gebundenen Ausgaben ist nicht ersichtlich. Wir wissen schon heute, welche Positionen im Budget 40 Prozent der Ausgaben oder zwei Drittel der stark gebundenen Ausgaben ausmachen. Es sind der Bahninfrastrukturfonds, demnächst der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, die Sozialversicherungen mit AHV, IV und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge des Bundes an die Kantone für die Prämienverbilligung und die Ergänzungsleistungen. Auch die Unterbreitung von Vorschlägen zu mehr Flexibilität bei Stabilisierungs- und Entlastungsprogrammen lehnt die Kommission ab. Flexibilisierung heisst in der Umsetzung sehr oft Abwälzung auf die Kantone, was diese entschieden ablehnen. Ich zitiere Ihnen einen einzigen Satz aus der Anhörung der Kantone zu diesem Thema: «Es kann nicht sein, dass sich eine staatliche Ebene auf Kosten einer anderen entlastet.» Wir brauchen, so die Meinung der Kommission, neben all dem, was schon vorliegt, keine zusätzlichen Berichte. Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016, also kürzlich, bereits eine aussagekräftige Botschaft zum Stabilisierungsprogramm verabschiedet. Das Programm sieht jährliche Entlastungen von 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken vor. Mit insgesamt 24 Massnahmen tragen sämtliche Aufgabengebiete des Bundes zur Haushaltentlastung bei. Ich frage Sie: Was wollen Sie mehr? Letztlich sind es sowieso immer politische Entscheide, die wir in diesem Rat fällen müssen. Aus diesen Gründen lehnten wir den dem Antrag Hösli entsprechenden Antrag ab, und zwar mit 9 zu 2 Stimmen. Der Beschluss des Nationalrates steht im Übrigen nicht mehr zur Debatte. Hösli Werner (V, GL): Die Beschlüsse unter dem Titel «Legislaturplanung» sind ja ungefähr den Zehn Geboten der Bibel gleichzustellen. Man sollte eigentlich danach leben, aber der heutige Alltag hat zu viele Stolpersteine, um Gewähr dafür zu bieten, aber so als Richtschnur gelten sie allemal. In diesem Sinne hat denn auch der Nationalrat diese neue Ziffer 1bis aufgenommen, die ich nun der Verständlichkeit halber redaktionell noch etwas abgeändert habe – ich meine wenigstens, es sei ein bisschen verständlicher. Dass die Entflechtung von immer mehr gebundenen Ausgaben für zukünftige Entlastungs- und Stabilisierungsprogramme dringend nötig ist, ist jetzt aber in diesem Fall nicht ein Gebot der Bibel, sondern ein Gebot der Stunde. Mindestens schon oft gehört habe ich es hüben wie drüben. Schon Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat sich öffentlich über diese grosse Ausgabenbindung beklagt oder hat, sagen wir einmal, darüber gestöhnt. 7 juin 2016 Dabei ist es wohl allen hier im Saal und auch mir klar, dass dies nicht von heute auf morgen geht und kurzfristig kaum zu ändern ist. Aber das ist noch lange kein Grund, dies nicht in eine Aufgabenliste aufzunehmen, denn die Finanzaussichten sind auch in der etwas ferneren Zukunft nicht sehr rosig. Also kann eine Überprüfung der gebundenen Ausgaben mit der Zielrichtung, diese prozentual zum Staatshaushalt etwas zu senken, wohl kaum falsch sein. Deshalb hat auch der heutige Finanzminister in der Finanzkommission nicht davon abgesehen, sich mit diesem Problem im Bundesrat auseinanderzusetzen. Er hat dann natürlich darauf hingewiesen, dass es Jahre dauern wird, bis die Massnahmen wirklich greifen, weil es Gesetzes- und allenfalls sogar Verfassungsänderungen nötig mache und der Prozess im Bundesrat noch nicht besprochen sei. Es geht hier aber um die Legislaturplanung 2015–2019. Diese Legislatur endet 2019, also in dreieinhalb Jahren. Da muss es doch wohl möglich sein, dem eigentlich unbestrittenen Ziel des Bundesrates etwas Konkretes gegenüberzustellen, auch ohne den Fahrplan des Bundesrates jetzt schon zu kennen. Dies scheint eigentlich das einzige Hindernis bei der Aufnahme einer solchen Massnahme zu sein. Zurzeit sind 55 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushaltes fest gebunden, Tendenz leider steigend. Es ist das erklärte Ziel der Finanzverantwortlichen und aller Wahrscheinlichkeit nach ebenso des Bundesrates, diesen Anteil auf etwa 50 Prozent zu senken, damit der Handlungsspielraum für Bundesrat und Parlament grösser wird und sie sich auch neuen Aufgaben zuwenden oder andere Schwergewichte setzen können. Dazu bestehen zurzeit kaum Möglichkeiten. Man weiss, dass der Bundesrat deshalb voraussichtlich noch dieses Jahr eine erste Aussprache in dieser Sache führen wird. Also frage ich mich aufgrund dieser völlig mit jener des Bundesrates übereinstimmenden Absicht, warum diese Massnahme nicht in die Legislaturplanung aufgenommen werden soll. Dies hat auch die Mehrheit Ihrer Finanzkommission so gesehen. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen war sie im Rahmen des Mitberichtsverfahrens für die Aufnahme der von mir beantragten Ziffer 1bis. Es ist wie im Arbeitsleben: Wenn Arbeitnehmer und Vorgesetzte das gleiche neue Ziel verfolgen, nehmen sie dieses in die Zielvereinbarung auf. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Mit der Ergänzung von Ziffer 1 von Artikel 2 ist aus Sicht des Bundesrates die Aufnahme von Ziffer 1bis nicht mehr nötig, weil der Bundesrat auch davon ausgeht, dass mit der Ergänzung von Ziffer 1 die stark gebundenen Mittel mit in die Prüfung aufgenommen werden. Herr Ständerat Eder hat Ihnen aufgezählt, welches diese stark gebundenen Ausgaben sind. Ich zähle sie auch noch einmal auf: Es betrifft die Verkehrsfonds, die Sozialversicherungen, die Beiträge an die Kantone und die Ergänzungsleistungen. Es wird schon einigermassen kritisch, wenn man diese Ausgabenpakete aufschnüren möchte. Aber ich und der Bundesrat teilen mit Ihnen die Meinung, dass es nicht so sein kann, dass immer nur die schwach gebundenen Ausgaben herhalten müssen, wenn wir weiterhin Stabilisierungsprogramme initiieren oder Sparübungen durchführen müssen. Das ist insbesondere auch deshalb nicht zulässig, weil wir dann sofort wieder bei den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsgeldern sind. Diese sind grundlegend, sie müssen in genügendem Ausmass zur Verfügung stehen, damit wir in der Zukunft überhaupt unseren Leitlinien nachleben können. Der Bundesrat macht Ihnen beliebt, auf den Zusatz von Ziffer 1bis zu verzichten; das aufgrund der Aussage, dass das darin Vorgesehene in der Ergänzung von Ziffer 1 bereits enthalten ist. Wir brauchen keine Doppelnennung. Herr Ständerat Hösli, Sie schlagen einen Bericht vor. Wenn wir Ihre Formulierung nicht mitnehmen, dann sind wir nicht gezwungen, einen weiteren, zusätzlichen Bericht zu machen. Wir werden Ihnen aber die entsprechende Botschaft in geeigneter Form vorlegen. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. Juni 2016 361 Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 3: Der Nationalrat beschloss, Ziffer 3 mit Verweis auf Artikel 3a Ziffer 10decies zu streichen. Es handelt sich also nicht um einen inhaltlichen Entscheid, sondern lediglich um eine Verschiebung. Zu Ziffer 4: Es handelt sich hier um die erste Bestimmung mit Mehrheits- und Minderheitsantrag im vorliegenden Bundesbeschluss. Der Antrag der Minderheit kommt aus der Finanzkommission unseres Rates, welche folgende Ergänzung vorschlägt: «... mit Vorschlägen für die Verhinderung oder mindestens die starke Eindämmung des Wachstums bei den Personalkosten.» Kollege Ettlin Erich wird den Antrag der Minderheit begründen; ich erkläre Ihnen, warum ich beim Stande von 6 zu 6 Stimmen den Stichentscheid zugunsten des Entwurfes des Bundesrates gegeben habe. Es waren vor allem drei Gründe. 1. Wir geben dem Bundesrat unter Artikel 2 Ziffer 1 den klaren und grundsätzlichen Auftrag, Kosten zu reduzieren und den Bundeshaushalt substanziell zu entlasten. Der Aufgabenverzicht und die generelle Eindämmung des Kostenwachstums stehen also an erster Stelle sämtlicher Massnahmen. Was die Personalkosten anbelangt: Der Wechsel zum Globalbudget steht bevor. Wir führen demzufolge künftig über die Kosten, das heisst über das Geld, das wir den einzelnen Departementen zur Verfügung stellen. Wir führen nicht mehr über die Personalstellen. Wer Kosten reduzieren will, muss den Departementen im Budget weniger Geld zur Verfügung stellen. 2. Letztes Jahr verlangten wir vom Bundesrat, eine Personalstrategie der Bundesverwaltung 2016–2019 zu verabschieden. Das machte er im vergangenen Herbst. Das Umsetzungskonzept liegt vor. Zudem erstellt die Landesregierung jedes Jahr zuhanden der parlamentarischen Aufsichtskommissionen einen Bericht zum Personalmanagement der Bundesverwaltung. Wollen wir, das frage ich Sie auch hier, tatsächlich noch mehr Berichte verlangen, und dies erst noch mit weniger Personal? 3. Wie soll der Bundesrat Vorschläge für die Verhinderung des Wachstums bei den Personalkosten unterbreiten, wenn das Parlament selber laufend mit Vorstössen und Begehrlichkeiten den Zuwachs des Personalbestandes fördert? Ich erwähne die Stichworte Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung von Cyberbedrohungen, Grenzwachtkorps, IT, Netzbeschluss, Steuerverwaltung mit dem automatischen Informationsaustausch usw. Das sind alles sinnvolle, wertvolle und wichtige Aufgaben, aber diese brauchen mehr Personal. Die Kommissionsmehrheit kann sich nicht vorstellen, was wir mehr erreichen, wenn wir der Fassung der Minderheit zustimmen. Ettlin Erich (C, OW): Wie Sie gehört haben, sind es ja Leitlinien, die der Legislaturplanung zugrunde liegen. Wir machen die Planung für diese Legislatur, und wir von der Minderheit denken, dass man bei der Planung der Personalkosten das Kostenwachstum – es geht um das Wachstum – eindämmen sollte. Es geht um Vorschläge für die Eindämmung des Wachstums, es geht nicht darum, dass man abbaut. Natürlich ist es schwierig, das Wachstum der Personalkosten zu bremsen oder Vorschläge zu finden, insbesondere dann, wie von Herrn Ständerat Eder gesagt wurde, wenn das Parlament dem Bund immer neue Aufgaben überträgt und entwickelt; das ist nachvollziehbar. Trotzdem muss die Begrenzung des Wachstums in den Leitlinien ein Thema sein, und zwar mit konkreten Vorgaben und dem Einverlangen von Vorschlägen. Es gibt nämlich immer auch Bereiche, die nicht wachsen oder nicht wachsen müssen und in denen aufgrund der gesetzlichen und/oder der infrastrukturellen Verbesserungen weniger Personal benötigt wird. Ich glaube, da ist man überall immer gefordert. Wenn es an einem Ort Wachstum gibt, weil ein Gesetzesauftrag da ist, dann muss es daneben auch Bereiche geben, wo man hinschauen muss und sagen muss, dass man abbauen muss, dass es etwas nicht mehr braucht. Da muss auch das Parlament mutiger werden und vielleicht auch Bereiche aufnehmen und Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.016 sagen: Hier müssten wir jetzt abbauen. Es braucht dafür ja nicht eine Sunset-Klausel. Und es geht um den Abbau von Aufträgen. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, meinen Minderheitsantrag anzunehmen. Er entspricht auch dem Antrag der Mehrheit der Finanzkommission Ihres Rates, wie aus dem Mitbericht ersichtlich ist. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, mit der Mehrheit Ihrer Kommission zu gehen. Wir sind der Meinung, dass der Zusatz bei Ziffer 4 nicht nötig ist, nachdem Sie vorhin bereits den Zusatz bei Ziffer 1 aufgenommen haben. Weiter sei daran erinnert, dass wir noch eine Motion kennen, die die Nummer 15.3494 trägt. Das ist die Motion, die den Bundespersonalbestand auf die Obergrenze von 35 000 Vollzeitäquivalenten limitieren will. Und noch eine letzte Bemerkung: Der Bundesrat ist daran, die Personalstrategie grundsätzlich neu zu diskutieren, neu festzulegen. Auch dort wird dann in erster Linie über Kosten gesprochen und in zweiter Linie über Personaleinheiten. Das scheint mir richtig und wichtig zu sein. Im Prinzip sind es also offene Türen, die mit dem Minderheitsantrag eingerannt werden. Wir haben das darin Geforderte in Artikel 2 Ziffer 1 aufgefangen, und deshalb braucht es in Ziffer 4 keine redundante Formulierung. Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 4bis: Aus Sicht der Kommission ist diese Ziffer überflüssig. Sie entspricht nämlich Artikel 2 Ziffer 1 und bringt deshalb nichts Neues. Ein Aufgabenüberprüfungsplan beinhaltet, Aufgabenverzicht zu üben. Die Kommission beschloss mit 9 zu 3 Stimmen, die Fassung des Bundesrates zu unterstützen. Ziff. 1bis – Ch. 1bis Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 28 Stimmen Für den Antrag Hösli ... 16 Stimmen (0 Enthaltungen) Ziff. 4 – Ch. 4 Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 17 Stimmen (0 Enthaltungen) Übrige Bestimmungen angenommen Les autres dispositions sont adoptées Art. 3 Antrag der Mehrheit Einleitung, Ziff. 6, 7–10, 10ter, 10quater Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ziff. 5 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ziff. 10bis, 10quinquies Streichen Antrag der Minderheit (Zanetti Roberto, Savary, Stöckli) Ziff. 6bis 6bis. Mit Blick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung unserer Wirtschaft (Industrie 4.0) entwickelt der Bund eine Strategie zur Erhaltung und Förderung einer international wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und zukunftsgerichteten inländischen produzierenden Industrie. 16.016 Conseil des Etats 362 Antrag der Minderheit (Müller Damian, Eder, Häberli-Koller, Kuprecht, Noser) Ziff. 10sexies 10sexies. Einführung des Einheitssatzes und Abschaffung der meisten Ausnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Art. 3 Proposition de la majorité Introduction, ch. 6, 7–10, 10ter, 10quater Adhérer à la décision du Conseil national Ch. 5 Adhérer au projet du Conseil fédéral Ch. 10bis, 10quinquies Biffer Proposition de la minorité (Zanetti Roberto, Savary, Stöckli) Ch. 6bis 6bis. développer une stratégie en faveur du maintien et du développement, en Suisse, d'une industrie compétitive sur le plan international, durable et tournée vers l'avenir, eu égard aux défis liés à la numérisation de l'économie (Industrie 4.0). Proposition de la minorité (Müller Damian, Eder, Häberli-Koller, Kuprecht, Noser) Ch. 10sexies 10sexies. simplifier la TVA en introduisant un taux unique et en supprimant la plupart des exceptions. Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zur Einleitung darf ich noch etwas zu Artikel 3 Ziel 2 sagen, wo wir uns dem Beschluss des Nationalrates anschliessen. Wir führten eine ausgiebige Diskussion und stimmten dieser Ergänzung des bundesrätlichen Entwurfes zu. Der Bundesrat und die Kantone können sich dem Beschluss des Nationalrates anschliessen. Und auch unsere Kommission unterstützt dies vorbehaltlos. Eine Regulierungsfolgenabschätzung ist ohnehin obligatorisch, für alle Gesetze. Das Preisschild sind die finanziellen Folgen für Bund, Kantone und die Wirtschaft. In den Vorlagen wird das heute schon deklariert. Es soll nun standardisiert und bei jeder Botschaft einheitlich vorgesehen und ausgewiesen werden. Zu Ziffer 5: Ich verweise auf meine grundsätzlichen Ausführungen vor der Detailberatung. Konkret ist zu erwähnen, dass die Bevölkerung die Abzocker-Initiative entgegen den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament angenommen hat. Die Umsetzung erfolgte durch eine Verordnung, welche nun formell durch ein Gesetz abgelöst werden muss. Der Bundesrat beauftragte das EJPD deshalb schon vor einem Jahr, dieses vorzulegen. Bis Ende dieses Jahres sollte dies geschehen; es ist so in der Planung. Das Parlament kann sich dann inhaltlich mit gewissen Vorgaben nicht einverstanden erklären. Die Vorlage kann von ihm sogar zurückgewiesen werden, falls ihm die Reform zu weit geht oder teilweise nicht passt. Das ist der normale parlamentarische Prozess. Aber in der Planung müssen wir diese Ziffer behalten. Die inhaltliche Debatte ist eine andere Sache. Unsere Kommission schloss sich mit 9 zu 3 Stimmen dem Antrag des Bundesrates an und beantragt, den Streichungsbeschluss des Nationalrates rückgängig zu machen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, mit der Mehrheit Ihrer Kommission zu gehen und den Nationalrat zu korrigieren. Im Rahmen der Aktienrechtsrevision müssen die Vorgaben umgesetzt werden, die aufgrund der Annahme der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» im März 2013 in die Bundesverfassung gelangten. Ich erinnere insbesondere daran, dass es rechtlich zwingend ist, die vom Bundesrat – direkt auf die Bundesverfassung gestützt – erlassene Umsetzungsverordnung durch ein Bundesgesetz zu ersetzen. Der Bundesrat hat deshalb letztes Jahr das EJPD beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten, welche die Ergebnisse aus der Vernehmlassung berücksichtigt und insbesondere den verschiedenen Anliegen 7 juin 2016 aus der Wirtschaft Rechnung trägt. Das EJPD hat bereits mit der Erarbeitung der Botschaft begonnen. Der Bundesrat wird Ihnen bis Ende Jahr die Botschaft vorlegen. Die zuständige Kommission sowie das Parlament können dann darüber beraten und allfällige Änderungen und Korrekturen vornehmen. Deshalb bitte ich Sie, die entsprechende Gesetzesvorlage in der Legislaturplanung zu belassen. Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Ich spreche zu Ziffer 6bis. Ich rufe Ihnen den ersten Satz des Ziels 2 in Erinnerung: «Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit.» Wir dürfen erfreut zur Kenntnis nehmen, dass wir zum siebten Mal in Folge das wettbewerbsfähigste Land der Welt sind. Ich erwähne Stichworte wie flexibler Arbeitsmarkt, Steuerniveau, Infrastrukturen, Bildung, Forschung, Entwicklung, Vorhandensein genügend gut qualifizierter Arbeitskräfte usw. Seine Strategie zur Digitalisierung hat der Bundesrat am 20. April 2016 verabschiedet. Die Digitalisierung wird dabei als Chance begriffen. Wir haben die digitale Wirtschaft, die in Ziffer 8 mit dem Verweis auf die Strategie Neue Wachstumspolitik einen prominenten Platz bekommt. In der Strategie Digitale Schweiz haben wir sieben Bereiche, die jetzt konzeptionell umgesetzt werden. Auch hier gibt es also bereits solche Pläne. Deshalb sieht die Kommissionsmehrheit – der Entscheid fiel mit 9 zu 3 Stimmen – nicht, was Ziffer 6bis zusätzlich bringen würde. Die Massnahmen sind bereits aufgegleist. Kollege Roberto Zanetti wird die Minderheitsmeinung vertreten. Zanetti Roberto (S, SO): Auf der ersten Seite der heutigen «Neuen Zürcher Zeitung» lautet ein Titel: «Jeder Sechste muss gehen». Bei allen Lobhudeleien und Jubelgesängen über die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, über die ich mich natürlich auch freue, hat die produzierende Industrie also ein echtes Problem. Eigentlich will diese Massnahme 6bis nichts anderes als ein Bekenntnis zu unserer produzierenden Industrie. Angesichts der sehr harmlosen Formulierung – damit möglichst viele über ihren Schatten springen können – ist es vielleicht sogar bloss ein Lippenbekenntnis. Eigentlich wünsche ich mir, dass sich der Bund gedanklich mit all seinen Partnern, mit denen er sich jeweils den Kopf zerbricht, was für die Zukunft unseres Landes getan werden soll, auch mit den Chancen und Risiken unserer produzierenden Industrie auseinandersetzt. Er soll sich überlegen, ob Möglichkeiten bestehen, die Rahmenbedingungen für diese produzierende Industrie zu verbessern. Er soll aus diesen Überlegungen Schlussfolgerungen ziehen, und er soll ausdrücklich nicht einfach eine banale Subventionswirtschaft installieren. Er soll sich aber auch nicht einfach auf die allgemeinen Verbesserungen der Rahmenbedingungen, die für alle Wirtschaftszweige gelten, beschränken, sondern er soll gezielt clevere Massnahmen für unsere produzierende Industrie ins Auge fassen. Er soll wenn möglich eine Strategie definieren, und Strategien zeichnen sich dadurch aus, dass sie kurz und knackig sind. Ich will also nicht grosse Papierberge, sondern es soll ganz gezielt geschaut werden, was wir machen können. Ich habe unlängst Herrn Bundespräsident Schneider-Ammann, dessen Herz ja bekanntermassen für die produzierende Industrie schlägt – das weiss ich, und das verbindet mich auch mit ihm –, ein ganz konkretes Problem unterbreitet. Aufgrund internationaler rechtlicher Turbulenzen sind gewissen Teilen unserer Industrie in ihrem Verhältnis zu den Exportmärkten grosse Hindernisse in den Weg gelegt worden. Dort kann allenfalls der Bund gezielt intervenieren. Solche Sachen stelle ich mir vor und nicht eine grosse industriepolitische Strategie. Noch einmal, ganz zum Schluss: Es geht insbesondere auch um ein Bekenntnis zu unserer produzierenden Industrie. Ich kann Ihnen versichern, dass es die Leute, die täglich im Kampf sind, wahrscheinlich erfreuen würde, wenn sie Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. Juni 2016 363 wüssten, dass im Bundeshaus – und eben nicht nur im Departement des Bundespräsidenten, sondern auch in den Parlamentskammern – ein Bewusstsein für die Schwierigkeiten unserer produzierenden Industrie vorhanden ist. Ich bitte Sie deshalb, dieser eher deklamatorischen – das gebe ich gerne zu – Massnahme 6bis zuzustimmen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Herr Ständerat Zanetti, auch ich bestätige, dass wir dann, wenn es um die Industrie und um die Notwendigkeit geht, diese Industrie hier in unserem Land wettbewerblich verteidigen zu können, ganz nahe beieinander sind. Wir haben gestern hier in diesem Rat intensiv über die Digitalisierung gesprochen, dies im Zusammenhang mit dem Postulat Vonlanthen 16.3080. Die Digitalisierung ist ein Aspekt, der mit allergrösster Sorgfalt bearbeitet werden muss, um unseren Unternehmen Chancen zu eröffnen und sie letztlich in die Wettbewerbsfähigkeit führen zu können, damit die Jobs erhalten bleiben. Es gibt andere Gebiete, ich erwähne nur eines: die Geschichte mit den Freihandelsverträgen; das ist genauso wichtig. Wir haben in dieser Legislaturplanung keine Einzelaspekte aufgeführt. Wir wollen aber Perspektiven eröffnen, damit die Unternehmen Jobs kreieren. Das gilt selbstverständlich auch für Unternehmen in der Industrie. Die spezielle Benennung der Herausforderung der Digitalisierung in Artikel 3 Ziffer 6bis erachtet der Bundesrat als nicht nötig. Deshalb macht er Ihnen beliebt, diesen Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen. Wir haben uns aber – ich lege noch einmal Wert darauf – damit zu beschäftigen. Und wir beschäftigen uns auch damit. Es geht letztlich tatsächlich um die industrielle Kapazität. Diese kann nur erhalten werden, wenn wir wettbewerblich ganz vorne dabeibleiben. Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 10bis: Die Kommission beantragt Ihnen hier ohne Gegenantrag die Streichung der vom Nationalrat neu beschlossenen Massnahme. Ich begründe dies wie folgt: Die Kommission hat zwar grosses Verständnis für das Anliegen nach Deregulierung. Das geforderte umfassende Deregulierungspaket bringt uns aber nicht weiter. Wir liessen uns überzeugen, dass der Bundesrat bereits aktiv ist und die Deregulierung als Daueraufgabe erachtet. So hat er im Bereich der Wachstumspolitik 2011, 2013 und 2015 die Senkung der Regulierungskosten mit insgesamt achtzig Massnahmen zur administrativen Entlastung vorgeschlagen. Fünfzig Massnahmen sind bereits umgesetzt, dreissig Massnahmen sind noch in der Umsetzung oder noch nicht abgeschlossen. Mitte dieses Jahres wird der Bundesrat den neuen Bericht zur Wachstumspolitik vorlegen. Auch da erhalten wir erneut, zum vierten Mal in Folge, den Bericht über die Deregulierungsmassnahmen und neue Vorschläge. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen. Die Regulierungsdichte stellt für die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovationskraft und die Produktivität der Unternehmen und somit für das Wachstum der Schweizer Wirtschaft eine Belastung dar, sogar eine grosse Belastung. Deshalb sind die administrativen Entlastungen, die Senkung der Regulierungskosten, aber auch die eben erwähnte Wachstumspolitik wichtige Anliegen des Bundesrates. Seit 2011 haben wir achtzig Massnahmen zur administrativen Entlastung durchgesetzt und die Regulierungskosten auch bescheiden reduzieren können. Dieser Prozess muss weitergehen. Mitte 2016 kommt, wie es eben gesagt wurde, der nächste Wachstumsbericht, und der Bericht wird auch wiederum Deregulierungsvorschläge enthalten. Es ist also eine Daueraufgabe. Der Bundesrat arbeitet daran. Es ist nicht nötig, dass das hier speziell eingefordert wird. Deshalb gebe ich Ihnen die Empfehlung, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.016 Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 10quinquies: Hier war sich die Kommission einig und beantragt ohne Gegenstimme Streichen des Beschlusses des Nationalrates. Diese Ziffer ist im vorliegenden Bundesbeschluss systemfremd, gilt doch folgendes Grundprinzip: Wenn eine Vorlage bereits in der parlamentarischen Beratung ist, gehört sie nicht in die Legislaturplanung. Zu Ziffer 10sexies: Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 5 Stimmen, den Antrag zur Einführung des Einheitssatzes und zur Abschaffung der meisten Ausnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer abzulehnen. Die Meinung der Minderheit wird Kollege Damian Müller vertreten. Der Bundesrat stand der Idee der Einführung des Einheitssatzes bisher positiv gegenüber, scheiterte aber jeweils am politischen Willen des Parlamentes. So legte er die erste Botschaft zur Abschaffung im Jahr 2008 vor. 2010 gab es eine Zusatzbotschaft. Im Dezember 2011 lehnte der Nationalrat dieses Geschäft letztmals ab. Es gab dann wieder Einzelvorstösse. Derzeit sind zwei Motionen hängig, eine der FDP-Liberalen Fraktion (15.3386) und eine der BDPFraktion (15.3225). Gerade am 16. März dieses Jahres lehnte der Nationalrat die Motion der FDP-Liberalen Fraktion mit 134 zu 49 Stimmen deutlich ab. Rein von den Kosten her würde ein Einheitssatz Milliarden von Franken sparen. Nur schon die Bereinigung der vielen Ausnahmen brächte wesentliche Einsparungen. Aber auch dieses Anliegen war bis jetzt chancenlos. Beim letzten Mal schlug der Bundesrat vor, von drei Sätzen wenigstens auf zwei zu gehen. Auch das wurde im Parlament – gestatten Sie mir den Ausdruck – nicht goutiert, im Gegenteil: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen in der Hotellerie soll verlängert werden. Das wird die Bundeskasse 250 Millionen Franken kosten und ist im Finanzplan noch nicht enthalten. Lebensmittel, Bildung, Beherbergung: Das sind offenbar die drei sensiblen Bereiche, was bisher immer dazu führte, dass man auch nicht auf zwei Sätze reduzieren konnte. Um dieser realpolitischen Situation und dem mehrfach geäusserten Willen des Parlamentes Rechnung zu tragen, beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, von einer Aufnahme dieser Ziffer 10sexies Abstand zu nehmen. Müller Damian (RL, LU): Die Mehrwertsteuer beschäftigt die hiesige Politik in jeder Legislatur. Ich bin mir bewusst, dass der Bundesrat von der Vereinfachung respektive von einem sogenannten Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer überzeugt ist. Auch etliche Parlamentarier sprechen von Bürokratie- und Regulierungsabbau. Das Parlament hat aber in jüngster Vergangenheit den Fuss in die Türe gehalten und diesen Prozess blockiert, wie es Kommissionspräsident Eder bereits bestätigt hat. Wer sich mit der Mehrwertsteuer beschäftigt, hat bestimmt den Bericht des Bundesrates über die Regulierungskosten vom Dezember 2013 sowie den Bürokratiemonitor des Seco von 2012 gelesen. Dabei sind einem auch einige Zahlen ins Auge gesprungen. Nehmen wir zum Beispiel die KMU: Der zeitliche Aufwand für die Mehrwertsteuer beträgt im Durchschnitt rund 3,9 Stunden pro Monat. Ein Grossunternehmen benötigt sogar 32,2 Stunden. Hinzu kommt selbstverständlich der Betrag von insgesamt rund 1,76 Milliarden Franken pro Jahr, welchen die betroffenen Unternehmungen für die Kosten der Mehrwertsteuer aufwenden. Mit der Einführung eines Einheitssatzes und der Beseitigung von Ausnahmen könnte der Bund mehrere Hundert Millionen Franken sparen. Auch die über 1500 Seiten an Publikationen in Sachen Mehrwertsteuer könnten stark reduziert werden. Dem Staat würden keine Einnahmen entgehen, und die betroffenen Unternehmungen würden direkt von einer geringeren Bürokratie profitieren. In der Legislaturplanung dürfen wir die Mehrwertsteuer nicht aus den Augen verlieren. Gemeinsam können wir einen wichtigen Schritt machen, indem wir den Antrag meiner Minderheit auf Seite 4 der Fahne, «Einführung des Einheitssatzes und Abschaffung der meisten Ausnahmen zur Vereinfa- 16.016 Conseil des Etats 364 chung der Mehrwertsteuer», in die Legislaturplanung aufnehmen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Das Seco hat in den Jahren 2013 und 2014 eine Studie erarbeitet, auch im Auftrag des Parlamentes, und diese Studie hat zutage gefördert, dass der grösste Beitrag zur Bürokratiereduktion geleistet werden könnte, wenn bei der Mehrwertsteuer der Einheitssatz eingeführt würde – das natürlich ohne oder nur mit ganz wenigen Ausnahmeregelungen. Die zweite Priorität für die Bürokratiereduktion für die KMU betrifft die Bauvorschriften, die im Wesentlichen nach wie vor kantonal geregelt sind und für die KMU damit Schwierigkeiten und bürokratischen Aufwand bei kantonsübergreifenden Geschäften bedeuten. Es sind eben vor allem die KMU, die belastet sind. Die dritte Priorität gemäss dieser Studie ist die Elektronifizierung der Zollabläufe. Das ist etwas, woran wir intensiv arbeiten. Dort sind die Fortschritte auch absolut sichtbar. Es gibt Bundesräte, die immer noch der Meinung sind, ein Einheitssatz wäre so falsch nicht. (Heiterkeit) Aber der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag auch deshalb abzulehnen, weil der Nationalrat am 16. März 2016 die entsprechende Motion der FDP-Liberalen Fraktion 15.3386 mit 134 zu 49 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt hat. Das Thema ist politisch offenbar einfach nicht reif, würde ich jetzt einmal sagen. Aber mit Überzeugung sage ich auch: Wenn wir die KMU entlasten wollen, dann müssen wir uns bewegen, und eine der Ebenen, wo es etwas bringen würde, ist diejenige, über die wir jetzt diskutieren. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen also, den Minderheitsantrag abzulehnen. Ziff. 6bis – Ch. 6bis Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen Dagegen ... 25 Stimmen (0 Enthaltungen) Ziff. 10sexies – Ch. 10sexies Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 19 Stimmen Dagegen ... 22 Stimmen (0 Enthaltungen) Übrige Bestimmungen angenommen Les autres dispositions sont adoptées Art. 3a Antrag der Mehrheit Einleitung Ziel 2a: Die Schweiz sorgt für gute Rahmenbedingungen, damit die Digitalisierung zur Sicherung und zum Ausbau des Wohlstands beitragen kann Ziff. 10septies 10septies. Evaluation der Möglichkeiten zur Förderung der digitalen Wirtschaft, von Start-ups und innovativen Unternehmen und Festlegung des allfälligen Handlungsbedarfs für den Staat; Ziff. 10octies, 10decies–10duodecies Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ziff. 10nonies 10nonies. Umsetzung der Strategie «Digitale Schweiz»; Ziff. 10terdecies Streichen Antrag der Minderheit (Stöckli, Savary, Zanetti Roberto) Einleitung Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates 7 juin 2016 Antrag der Minderheit (Noser, Müller Damian, Savary, Stöckli, Zanetti Roberto) Ziff. 10terdecies Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 3a Proposition de la majorité Introduction Objectif 2a: La Suisse crée les conditions-cadres nécessaires pour que la numérisation puisse contribuer à garantir et à accroître la prospérité Ch. 10septies 10septies. évaluer les possibilités de promouvoir l'économie numérique, le développement de start-up et d'entreprises innovantes et déterminer s'il y a lieu que l'Etat prenne des mesures; Ch. 10octies, 10decies–10duodecies Adhérer à la décision du Conseil national Ch. 10nonies 10nonies. mettre en oeuvre la stratégie «Suisse numérique»; Ch. 10terdecies Biffer Proposition de la minorité (Stöckli, Savary, Zanetti Roberto) Introduction Adhérer à la décision du Conseil national Proposition de la minorité (Noser, Müller Damian, Savary, Stöckli, Zanetti Roberto) Ch. 10terdecies Adhérer à la décision du Conseil national Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zur Einleitung: Es handelt sich hier um eine Umformulierung. Es werden einerseits Teile des nationalrätlichen Beschlusses übernommen. Andererseits wurde aber auch die Massnahme von Ziffer 10septies neu formuliert. Der Nationalrat will in Ziel 2a, dass der Bund «eine entsprechende dauerhafte Umbildung des Wirtschaftssektors» fördert. Das geht nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht. Der Bund soll eine Rolle erhalten, die er aktiv einnehmen muss: «Umbildung des Wirtschaftssektors». Das hat eine interventionistische Tendenz. Zudem ist das, was der Nationalrat will, im Bereich der Industrie 4.0, bei der Digitalisierung also, nicht möglich. Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen die Annahme der neuen Fassung beim Ziel 2a und bei Ziffer 10septies. Kollege Hans Stöckli wird die Minderheit vertreten. Stöckli Hans (S, BE): Die vorliegende Legislaturplanung ist eine gute Arbeit des Bundesrates, sie ist inhaltlich und strukturell gut überarbeitet und auch in sich kohärent. Sie hat aber eine Lücke: Der Bundesrat hat nämlich die Digitalisierung in der Legislaturplanung nur am Rande erwähnt. Ich bin sehr froh, dass der Nationalrat diese Problematik mit einer neuen Zielformulierung, mit dem Ziel 2a, entsprechend würdigt und aufnimmt. Jetzt stellt sich die Frage, wie weit diese Zielformulierung gehen soll. Soll sie, wie die Mehrheit der Kommission beantragt, wie eine Verfassungsbestimmung lauten – denn so würde ein entsprechender Artikel der Verfassung lauten –, oder soll man bei dieser wichtigen Fragestellung etwas mehr Dampf machen? Ich bin der Meinung, dass es nicht reicht, wenn wir in einer Legislaturplanung passiv schreiben: «Die Schweiz sorgt ...» – also, wer ist die Schweiz, und wer reguliert und trägt die Verantwortung, wenn «die Schweiz» für die Rahmenbedingungen sorgt? Wer ist damit angesprochen? Ist es der Bundesrat, oder ist es die Wirtschaft? Dementsprechend ist die Formulierung der Mehrheit untauglich, schlicht untauglich, um diesen grossen Herausforderungen gerecht zu werden. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. Juni 2016 365 Wir hatten in der letzten Zeit Gelegenheit, die möglichen Folgen der Digitalisierung ansatzweise zu erkennen. Sie wird die Landwirtschaft verändern, sie wird die Industrie verändern, und sie wird auch die Dienstleistungen verändern, und zwar schneller, als uns lieb ist. Gestern hatten wir ja in der Diskussion zum Postulat Vonlanthen bereits die Möglichkeit, ein gewisses Zeichen zu setzen. Der Bundesrat ist daran – ich weiss es –, die Strategie Digitale Schweiz auszuarbeiten und dann umzusetzen. Aber es ist eben der Bund und nicht «die Schweiz», der für günstige Rahmenbedingungen besorgt sein muss. Er muss diese nämlich schaffen, und zwar im Bereich der Bildung, der Infrastruktur, der Gesetzgebung, der Steuerfragen. Da reicht es nicht, wenn man auf Hilfe von oben wartet: Dann geht es auch darum, dass die entsprechenden Hilfeleistungen erbracht werden. Der zweite Teil des Ziels 2a spricht von Förderung. Förderung ist dann auch bei Ziffer 10septies vorgesehen, wo die Zielsetzung mit der Massnahme erreicht werden soll, dass man eine Evaluation der Möglichkeiten zur Förderung der digitalen Wirtschaft vorsieht. Dementsprechend sehe ich nicht ein, wie man sagen kann, dass die Zielformulierung des Nationalrates planwirtschaftliche Elemente beinhalten würde. Wir tun, denke ich, gut daran, wenn wir jetzt – nachdem der Nationalrat uns den Steilpass gegeben hat, die Weichen richtig stellen, damit die Schweiz nicht zu spät auf diese Thematik der Digitalisierung unserer Gesellschaft eingeht. Ich beantrage Ihnen namens meiner Minderheit, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Ich bitte Sie, mit der Mehrheit Ihrer Kommission zu gehen. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, dass die Schweiz für gute Rahmenbedingungen sorgt, damit die Digitalisierung zur Sicherung und zum Ausbau des Wohlstands beitragen kann. Es werden also die Rahmenbedingungen angesprochen. Bei der nationalrätlichen Version und bei der von Herrn Ständerat Stöckli vorgetragenen Version wird gesagt: «... fördert eine entsprechende dauerhafte Umbildung des Wirtschaftssektors». Das ist interventionistisch. Deshalb entspricht das nicht unserer Grundüberzeugung, wie wir die Rahmenbedingungen gestalten, damit sich die Privaten innerhalb des vorhandenen Rahmens möglichst frei bewegen können. Diese interventionistische Komponente bei der nationalrätlichen Version, aufgenommen durch die Minderheit Ihrer Kommission, will der Bundesrat nicht. Er will aber vorwärtsmachen mit der Digitalisierung und die Rahmenbedingungen entsprechend gestalten. Das kann er mit der Version der Mehrheit Ihrer Kommission tun. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 10septies: Ich verweise auf meine vorherigen Ausführungen zu Artikel 3a Ziel 2a. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme Annahme ihres Antrages. Zu Ziffer 10nonies: Es handelt sich um eine notwendige Umformulierung, da der Bundesrat am 20. April 2016 die Strategie Digitale Schweiz verabschiedete. Diese gilt ab sofort und soll im Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft laufend weiterentwickelt werden. Die bisherige Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz aus dem Jahre 2012 war demgegenüber nur für den Bund handlungsrelevant. Zu Ziffer 10terdecies: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen – der Entscheid fiel mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten –, den Beschluss des Nationalrates zu streichen und damit dem Bundesrat zu folgen. Dies aus drei Gründen: 1. In der Verfassung steht, dass Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz sorgen. Es ist nicht Sache des Bundesrates, eine solche Strategie zu entwickeln, das müsste vielmehr gemeinsam mit den Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 16.016 Kantonen respektive je im entsprechenden Zuständigkeitsbereich geschehen. 2. Artikel 6 Ziel 5 heisst – ich lese Ihnen das nochmals vor –: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation, und das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft». Wenn man dies erreichen will, gilt dies selbstredend auch für den digitalen Bildungsbereich. 3. Wir haben unter Ziffer 10nonies soeben die Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz beschlossen. Der digitale Bildungsraum Schweiz ist Bestandteil dieser Strategie, eine spezielle Erwähnung ist deshalb überflüssig. Eine Streichung kann und darf aus den erwähnten Gründen aber keinesfalls gegen die Bildung interpretiert werden. Kollege Ruedi Noser wird die Minderheit vertreten. Noser Ruedi (RL, ZH): Kollege Stöckli hat vorhin in seinem Votum darauf hingewiesen, dass vom Nationalrat das Anliegen eingebracht wurde, dass wir auch von der Digitalisierung sprechen. Wenn wir die nächsten vier Jahre in der Legislaturplanung wirklich anschauen, zeigt sich, dass die Digitalisierung unsere Wirtschaft vor ganz viele Herausforderungen stellen wird. Ich bin zuerst einmal dankbar, dass der Nationalrat das aufgenommen hat, und ich glaube, dass auch die Kommission das mehrheitlich so gesehen hat. Der Nationalrat übergibt uns ein ganzes Konzept mit ganz vielen Dingen drin, und er bringt am Schluss die Bitte vor, dass man sich in diesem Konzept auch über die Bildung und den Bildungsraum Schweiz Gedanken machen solle. Ich stelle mir vor, dass die Mitglieder der nationalrätlichen Kommission dieses Konzept miteinander über die Parteigrenzen hinaus ausgearbeitet und die Ratsmitglieder das so beschlossen haben. Jetzt ist das Geschäft bei uns, und wir streichen, notabene mit einer Begründung – der Kommissionspräsident hat es gesagt –, der man durchaus auch folgen kann, einen einzelnen Punkt dieses Konzepts. Das machen wir jetzt hier, mit einer Begründung, der man folgen oder nicht folgen kann. Aber – auch das haben wir einleitend sauber und gut festgehalten – es ist ja nicht so entscheidend, wo dieses Konzept schlussendlich geschrieben steht. Man könnte es bei Artikel 6 Ziel 5 hineinschreiben, aber man kann es auch hier hineinschreiben. Die Sache wird auf jeden Fall so sein, dass Sie bei der Berufsbildung, bei der universitären Bildung, bei der Integration von Fachkräften oder der Fachkräfte-Initiative auf dieses Thema werden Rücksicht nehmen müssen. Jetzt frage ich Sie an: Lohnt es sich, hier eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen? Ich persönlich bin der Ansicht, dass sich das nicht lohnt. Denken Sie daran: Wir haben nach dieser Debatte direkt eine Einigungskonferenz! Ich glaube, es lohnt sich nicht, dass wir hier eine Differenz zum Nationalrat schaffen. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Legislaturplanung so schlank wie möglich zu diskutieren. Das tun Sie, wenn Sie hier dem Nationalrat folgen. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, mit der Mehrheit Ihrer Kommission zu gehen. Was bis jetzt noch nicht gesagt wurde, ist, dass wir eine BFI-Botschaft miteinander diskutieren. Ich habe das gestern erwähnt, in der gestrigen Diskussion zu den Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz. Wir werden im Zuge der Behandlung dieser Bildungsbotschaft natürlich die Bildungsaspekte diskutieren, die eine Voraussetzung sind, damit man die digitale Welt, die aufkommt, beherrschen kann. Sie sind von grundsätzlicher Bedeutung. Es braucht also hier in der Legislaturplanung diese Redundanz nicht. Ich mache Ihnen beliebt, dass wir die Thematik dann im Bildungsbereich intensiv diskutieren. Dies gesagt habend, empfiehlt Ihnen der Bundesrat, mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen. 16.016 Conseil des Etats 366 Einleitung – Introduction Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen (0 Enthaltungen) Ziff. 10terdecies – Ch. 10terdecies Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen (0 Enthaltungen) Übrige Bestimmungen angenommen Les autres dispositions sont adoptées Art. 4 Antrag der Kommission Einleitung, Ziff. 11–15 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ziff. 15bis Streichen Art. 4 Proposition de la commission Introduction, ch. 11–15 Adhérer à la décision du Conseil national Ch. 15bis Biffer Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 15bis: Die Kommission beurteilt die vom Nationalrat beschlossene Formulierung als ein bisschen schwierig. Das betrifft speziell den Schluss, wo es heisst: «... um Wettbewerbsnachteile für die Schweiz zu verhindern». Das kann im Einzelfall nicht immer durchgesetzt werden. Dass der Bundesrat aber alles daransetzt, in den erwähnten Foren die Interessen unseres Landes zu vertreten, ist für die Kommission klar und eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Deshalb beschloss sie mit 8 zu 2 Stimmen die Streichung dieser Massnahme. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Die Schweiz engagiert sich aktiv in den internationalen Foren zu den Finanz- und Steuerfragen, um Wettbewerbsnachteile für unser Land zu verhindern. Unter der Federführung des EFD vertritt die Schweiz die Interessen im Steuerbereich insbesondere in der OECD und natürlich auch im Global Forum. Die Schweiz wirkt aktiv an der Entwicklung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch mit. Wir konnten unsere Interessen im Rahmen des OECD/ G-20-Projektes «Base Erosion and Profit Shifting» geltend machen. Im Weiteren wahrt das EFD die Interessen der Schweiz im Internationalen Währungsfonds und im Financial Stability Board. Wir beteiligen uns zudem aktiv an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Finanzmarktkriminalität. Die Massnahme ist nicht auf eine bestimmte Legislatur beschränkt. Ausserdem ist sie im Vergleich zu den übrigen Zielen zu wenig konkret. Weil wir aktiv sind und weil die Massnahme, wie sie hier vom Nationalrat formuliert ist, zu wenig konkret wäre, empfiehlt Ihnen der Bundesrat, dem Antrag der Kommission zu folgen und den Passus, den der Nationalrat eingefügt hat, zu streichen. Angenommen – Adopté Art. 5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté 7 juin 2016 Art. 6 Antrag der Mehrheit Einleitung, Ziff. 19–21 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ziff. 21bis Streichen Antrag der Minderheit (Savary, Seydoux, Stöckli, Zanetti Roberto) Ziff. 21bis Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 6 Proposition de la majorité Introduction, ch. 19–21 Adhérer à la décision du Conseil national Ch. 21bis Biffer Proposition de la minorité (Savary, Seydoux, Stöckli, Zanetti Roberto) Ch. 21bis Adhérer à la décision du Conseil national Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 21bis: Die Kommission beschloss in Abweichung vom Nationalratsbeschluss mit 9 zu 4 Stimmen, keinen Aktionsplan zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu verlangen. Sie ist der Ansicht, dass die Angelegenheit bereits im Rahmen der Fachkräfte-Initiative schwerpunktmässig verfolgt wird und dass sich viele Massnahmen auf kantonaler Ebene in Umsetzung befinden. Das bestätigten auch die Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen, die uns nahelegten, diese Massnahme zu streichen. Ein zusätzlicher Aktionsplan birgt zudem die Gefahr einer Überregulierung. Kollegin Géraldine Savary wird die Minderheit vertreten. Savary Géraldine (S, VD): Ma proposition de minorité vise à adhérer à la décision du Conseil national: «21bis. adopter un plan d'action visant à permettre de mieux concilier vie familiale et vie professionnelle.» Le Conseil national s'est rallié sur ce point aux objectifs du Conseil fédéral inscrits dans le message sur le programme de la législature 2015–2019. En effet, au chiffre 5.2.2 du message, il est indiqué que le Conseil fédéral «s'emploiera à promouvoir davantage les moyens permettant de mieux concilier vie professionnelle et vie familiale». Très concrètement, durant la présente législature, parmi les mesures à prendre pour atteindre cet objectif, il est prévu d'adopter un nouveau message relatif à la modification de la loi fédérale sur l'accueil extrafamilial pour enfants, prévoyant des dépenses de l'ordre de 100 millions de francs sur cinq ans. Le Conseil national n'a donc fait qu'inscrire à l'article 6 ce qui est déjà prévu dans le message. Les objectifs du Conseil fédéral sur cette question sont tout à fait sincères et connus, et il serait correct et justifié d'intégrer cette mesure dans le programme de la législature. Ensuite, la question du fédéralisme nous alerte à juste titre en tant que conseillers aux Etats. Mais, dans ce cas particulier, la notion de «plan d'action» ne signifie pas qu'il y aura un transfert de compétences des cantons à la Confédération ni que, dorénavant, la Confédération s'occupera elle-même d'ouvrir toutes les nouvelles places de garderie et de crèche du pays. Mais cela signifie plutôt que la Confédération joue le rôle – qu'elle joue déjà dans d'autres domaines, pour de nombreuses tâches de la compétence des cantons – de coordinateur afin que les énergies soient mises en commun et que la politique en la matière soit cohérente au niveau fédéral comme au niveau cantonal. De plus, j'aimerais rappeler, comme l'a dit lors de nos travaux Monsieur Schneider-Ammann, président de la Confédération, que la question de la conciliation entre la vie professionnelle et la vie familiale est un point central qui permettrait de mettre en oeuvre l'article constitutionnel voté Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. Juni 2016 367 le 9 février 2014 par la population suisse à propos de la limitation de l'immigration de masse. Or, si nous souhaitons valoriser la main-d'oeuvre indigène, un des instruments les plus efficaces et évident est de valoriser l'intégration des femmes dans le marché du travail. Je vous rappelle que 300 000 femmes sont aujourd'hui sous-employées dans notre pays, pour des raisons familiales, parce que nous ne leur offrons ni la qualité de vie ni les structures nécessaires pour concilier leur vie familiale avec leur vie professionnelle. 600 000 femmes ne travaillent pas du tout, parfois par choix, parfois parce que l'horizon qui leur est offert est bien trop sombre encore aujourd'hui. Je crois que nous nous rendons bien compte que le programme de la législature 2015–2019 n'est pas l'acte le plus décisif que nous ayons à discuter. Je trouve que ce serait néanmoins dommage d'envoyer un signal négatif en refusant d'inscrire à l'article 6 cette mesure 21bis en relation avec un objectif qui figure pourtant dans le message du Conseil fédéral. Je reprends la question posée par Monsieur Noser: est-il vraiment nécessaire, sur ce point, de créer une divergence avec le Conseil national? Nous savons que, dans un programme de législature, on accorde plus d'importance à ce qu'on y enlève qu'à ce qu'on y ajoute ou qu'à ce qu'on y met. Renoncer à cette mesure donnerait sans doute un signal pour le moins ambivalent quant à notre volonté d'agir dans la question de la conciliation de la vie familiale avec de la vie professionnelle. Je vous invite à soutenir ma proposition de minorité en vous ralliant à la décision du Conseil national. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Frau Ständerätin Savary, es ist völlig unbestritten, dass die Vereinbarkeit gegeben sein, dass sie verbessert werden muss. Wir haben in der Fachkräfte-Initiative dieses Schwerpunktthema ganz spezifisch stipuliert und arbeiten auch daran. Es ist also nicht aus Abschied und Traktanden, es ist nicht durch die Maschen gefallen. Das Thema ist in der Fachkräfte-Initiative prominent aufgenommen. Ich erinnere im Sinne eines Tatbeweises auch daran, dass wir am 16. September 2014 – das ist doch einige Monate her – immerhin zusätzliche 120 Millionen Franken bereitgestellt haben, um Kinderbetreuungsplätze mitfinanzieren zu können. Es wird also gearbeitet, es werden Lösungen gesucht, und es wird auch bereits Geld investiert. Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen der Bundesrat, mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen und diese Thematik nicht zusätzlich in die Legislaturplanung aufzunehmen. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 7 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Bei Ziffer 27 gibt es keine inhaltliche Differenz. Sie finden den nationalrätlichen Beschluss respektive unsere angepasste Fassung in Artikel 3a Ziffer 10nonies. Ständerat Art. 10 Antrag der Kommission Einleitung, Ziff. 38 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ziff. 39 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 10 Proposition de la commission Introduction, ch. 38 Adhérer à la décision du Conseil national Ch. 39 Adhérer au projet du Conseil fédéral Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 39: Ich verweise hier auf meine grundsätzlichen Ausführungen vor der Detailberatung und auf unseren Beschluss bei Ziffer 5, wo wir die Streichung durch den Nationalrat bezüglich der Botschaft zur Änderung des Obligationenrechtes rückgängig gemacht haben. Wir sollten bei unseren Beschlüssen Kongruenz wahren und auch hier den Streichungsbeschluss des Nationalrates rückgängig machen. Das Parlament hat zudem den Bundesrat explizit aufgefordert, Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung zu treffen und die Lohngleichheit sicherzustellen. Der Bundesrat wird in den kommenden Monaten das weitere Vorgehen beschliessen. Die Kommission folgte mit 9 zu 3 Stimmen dem Bundesrat. Das heisst keineswegs, dass man dann mit allen vorgeschlagenen Massnahmen einverstanden sein muss. Die Maxime, dass wir Vorlagen, die uns der Bundesrat unterbreitet, zuerst in der zuständigen Kommission und dann im Rat debattieren und materiell dazu Stellung nehmen, gilt auch hier. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Der Nationalrat hat die Massnahme 39 aus dem Legislaturprogramm gestrichen. Das Parlament hat den Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung 2011–2015 aufgefordert, die Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung zu verstärken und zusätzliche Massnahmen zu prüfen. Dies war die Leitlinie 7. Ich erinnere daran, dass diese Leitlinie vom Parlament selbst eingefügt wurde. Der Bundesrat hat diesen Auftrag ernst genommen und umgesetzt. Bis Ende Jahr wird der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen beschliessen. Das EJPD befindet sich mitten in der Auswertung der Stellungnahmen. Es wäre nicht nur ein Widerspruch zu den Beschlüssen des Parlamentes im Rahmen der Legislaturplanung 2011–2015, sondern auch verfahrensmässig verfrüht, auf das ganze Projekt zu verzichten und vor der Überweisung der Botschaft an das Parlament zu stoppen, ohne die Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zu kennen. Also bittet Sie der Bundesrat, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Angenommen – Adopté Art. 11 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Angenommen – Adopté Art. 8, 9 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 16.016 Art. 12 Antrag der Kommission Einleitung, Ziff. 42, 43 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ziff. 43bis Streichen 16.016 Conseil des Etats 368 Art. 12 Proposition de la commission Introduction, ch. 42, 43 Adhérer à la décision du Conseil national Ch. 43bis Biffer Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 43bis: Die Kommission hat ohne Gegenantrag beschlossen, diese Massnahme, die einen Interventionsmechanismus für die AHV verlangt, zu streichen. Die grundsätzlichen formalen und ordnungspolitischen Ausführungen habe ich vor der Detailberatung gemacht. Die Kommission weist auf die laufenden Debatten zur Altersvorsorge 2020 hin und möchte im Rahmen der Legislaturplanung keinen diesbezüglichen Beschluss fassen. Angenommen – Adopté Art. 13 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 14 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Zu Ziffer 48bis: Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, bei Ziffer 48bis dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Es ist in dieser Legislaturplanung ein klarer Auftrag, dass man sich dafür einsetzt, dass Schengen/Dublin lebt und dass vor allem auch eine gerechte Verteilung stattfindet. Es ist Sinn und Zweck dieser Massnahme, das festzuhalten und einen klaren Auftrag zu erteilen, auch bezüglich der internationalen Zusammenarbeit. Die Kantone sind ebenfalls für diese Massnahme; ich zitiere aus der Anhörung: «Wir begrüssen diese Massnahme. Es braucht eine gerechte Lastenverteilung und eine nachhaltige Reform des Dublin-Systems.» Damit ist alles gesagt. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Zusatz des Nationalrates abzulehnen, und zwar mit folgender Begründung: Die vorgeschlagene Massnahme wird bereits umgesetzt, zudem verfügt die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied nur über ein beschränktes Mitspracherecht auf EU-Ebene. Dennoch setzt sich die Schweiz für eine konsequente Anwendung von Schengen/ Dublin ein. Sie tut dies mit aktiver Beteiligung an den Diskussionen und in den relevanten Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Räten auf EU-Ebene sowie bei bi- und multilateralen Kontakten mit europäischen Partnerstaaten. Insbesondere das Dublin-System ist für die Schweiz von grosser Wichtigkeit. Die Schweiz konnte bislang bedeutend mehr Personen an andere Dublin-Staaten überstellen, als sie selbst übernehmen musste. Aus Sicht der Schweiz sind die Dublin-III- und die EurodacVerordnung geltendes Recht und somit anzuwenden. Gleichzeitig weist das Dublin-System Potenzial für Verbesserungen auf. Die Schweiz unterstützt daher die Bemühungen für eine Reform dieser Verordnungen, damit sie effizienter und ausgewogener werden und auch bei grosser Belastung einzelner Mitgliedstaaten Anwendung finden. Konkret setzt sich die Schweiz auf EU-Ebene für eine solidarische Vorgehensweise unter den Dublin-Staaten und für die Einführung eines proportionalen Verteilmechanismus für die Asylsuchenden ein. Auch setzt sich die Schweiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine Angleichung der Asylstandards in der EU ein, damit die Unterschiede der europäischen 7 juin 2016 Asylsysteme verringert werden können und die Sekundärmigration eingedämmt werden kann. Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2016 Legislativvorschläge für die Reform der Dublin-III- und der EurodacVerordnung unterbreitet. Die Schweiz wird sich aktiv in die Diskussion zu dieser Reform einbringen. Damit beantragt Ihnen der Bundesrat, auf den Zusatz im Wording des Nationalrates zu verzichten. Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose de biffer le chiffre 48bis. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Kommission ... 37 Stimmen Für den Antrag des Bundesrates ... 0 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 15 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 16 Antrag der Kommission Einleitung, Ziff. 54, 55–59 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ziff. 54bis Streichen Art. 16 Proposition de la commission Introduction, ch. 54, 55–59 Adhérer à la décision du Conseil national Ch. 54bis Biffer Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Ziffer 54bis ist nach Ansicht der Kommission überholt. Beide Räte haben in der Frühjahrssession 2016 dem Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020 in der Schlussabstimmung zugestimmt. Dieser ist und bleibt gültig und muss vom Bundesrat umgesetzt werden. Eine nochmalige Zementierung in der Legislaturplanung ist nicht nötig. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme die Streichung dieser Bestimmung. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: schliesse mich dem Kommissionssprecher an. Ich Angenommen – Adopté Art. 17 Antrag der Mehrheit Einleitung ... sich unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Neutralität aktiv für die internationale Stabilität ... Ziff. 60 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Minderheit (Stöckli, Savary) Einleitung Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 17 Proposition de la majorité Introduction Adhérer à la décision du Conseil national (la modification ne concerne que le texte allemand) Ch. 60 Adhérer au projet du Conseil fédéral Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. Juni 2016 369 Ständerat 14.094 Proposition de la minorité (Stöckli, Savary) Introduction Adhérer au projet du Conseil fédéral Le président (Comte Raphaël, président): Comme l'entrée en matière est acquise de plein droit, il n'y a pas de vote sur l'ensemble. Eder Joachim (RL, ZG), für die Kommission: Beim Ziel 16 – wir kommen langsam ans Ende der Vorlage zur Legislaturplanung – liegen eine Ergänzung des Nationalrates sowie ein Umformulierungsvorschlag der Mehrheit unserer Kommission vor. Bei unserer Anpassung geht es einzig um eine redaktionelle Änderung. Die zweifache Nennung der Schweiz wird vermieden. Falls dieser Antrag, der von der Kommission mit 11 zu 2 Stimmen beschlossen wurde, obsiegt, ist bei Ziffer 60 die Ergänzung des Nationalrates zu streichen und die Fassung des Bundesrates zu übernehmen. Die Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität ist bei der Massnahme, bei der es um die Verabschiedung der Aussenpolitischen Strategie 2016–2019 geht, nicht mehr zu erwähnen, da sie bereits im übergeordneten Ziel festgehalten ist und somit selbstredend auch für Ziffer 60 gilt. Kollege Hans Stöckli wird die letzte Minderheit vertreten. Abschreibung – Classement Stöckli Hans (S, BE): Ich stelle meinen Minderheitsantrag eigentlich lediglich aus Gründen der – wie soll ich sagen? – Übernahme verfassungsmässiger Verpflichtungen. Es geht hier um die Definition des Zieles 16, der aussenpolitischen Tätigkeiten. In Artikel 54 der Bundesverfassung ist die Zielsetzung unserer Aussenpolitik definiert. Darin ist natürlich die Unabhängigkeit der Schweiz inbegriffen. Gleichzeitig schreibt Artikel 54 aber auch vor, dass unsere Aktivitäten in der Aussenpolitik auch einen Beitrag leisten sollten zur Linderung der Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte, zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Das sind alles Zielsetzungen, die die Verfassung uns vorgibt. Nun stelle ich mir die Frage, weshalb man hier, wenn man dem Beschluss des Nationalrates folgen will, nebst der Unabhängigkeit auch noch ein Instrument, nämlich die Neutralität, in die Zielsetzung aufnehmen will. Aus meiner Sicht sind es zwei Dinge, die nicht zusammenpassen und die – davon bin ich überzeugt – dem Bundesrat in seiner Arbeit eine unnötige Einschränkung geben. Wenn Sie den Text in der Botschaft zur Legislaturplanung 2015–2019 auf Seite 1189 lesen, dann sehen Sie, dass es klar ersichtlich ist, worum es geht. Dementsprechend bin ich auch überzeugt, dass die Formulierung des Bundesrates völlig ausreichend ist, um diese Zielsetzung zu umschreiben. Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident: Der Bundesrat kann im Prinzip mit beiden Versionen leben; das hat er schon in der Kommission zum Ausdruck gebracht. Aber wenn die Abwägung gemacht werden muss, ob die Begrifflichkeit in einem Ziel oder in einer Massnahme formuliert wird, dann bevorzugt es der Bundesrat, die Begrifflichkeit – gemeint sind Unabhängigkeit und Neutralität – in einem Ziel festzuhalten und nicht in einer Massnahme. Bei der Verknüpfung von Ziel 16 und Ziffer 60 mache ich Ihnen den Vorschlag, dass beim Ziel die Begriffe genannt werden und dann bei Ziffer 60 nicht mehr. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 9 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 18–20 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales Angenommen – Adopté 14.094 ZGB. Adoption. Änderung CC. Droit de l'adoption. Modification Differenzen – Divergences Ständerat/Conseil des Etats 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 30.05.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 30.05.16 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 07.06.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 17.06.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Adoption) Code civil (Droit de l'adoption) Art. 264d Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Ich werde mich kurzfassen und sehr kurze Bemerkungen machen. Letzte Woche hat der Nationalrat das Geschäft debattiert, und es bestehen einige kleine redaktionelle und zwei materielle Differenzen. Unsere Kommission beantragt einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Die Ergänzung mit der Begründungspflicht in Artikel 264d dritter Satz geht auf einen Antrag der Redaktionskommission zurück. Es war ein Versehen: Bereits Artikel 264a Absatz 2 sowie Artikel 264b Absatz 4 sehen eine Begründungspflicht für die adoptionswillige Person vor. Angenommen – Adopté Art. 267b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Der zweite Satz ist überflüssig und wurde gestrichen, weil das Bürgerrecht in Artikel 271 ZGB unabhängig vom Zivilstand der Eltern geregelt ist. Angenommen – Adopté Art. 268abis Abs. 1; 268ater Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates 15.069 Conseil des Etats 370 Art. 268abis al. 1; 268ater al. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Auch hier geht es um eine redaktionelle Anpassung. Angenommen – Adopté Art. 268c Titel, Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 268c titre, al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Hier geht es um die Ausweitung des Auskunftsrechtes auf die direkten Nachkommen der leiblichen Eltern. Das ist besonders ein Anliegen des Schweizerischen Roten Kreuzes, das dieses in die Kommissionen eingebracht hat. Im Nationalrat ist diese materielle Ergänzung einstimmig angenommen worden. Angenommen – Adopté Art. 268d Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Bei Artikel 268d Absätze 2 und 4 haben wir eine Änderung, die eine Konsequenz der Ausweitung des Auskunftsrechtes ist. Bei den Absätzen 2 und 3 gibt es einen weiteren Unterschied in diesem Artikel gegenüber der Fassung des Bundesrates. In den Absätzen 2 und 3 werden die spezialisierten Suchdienste erwähnt, ohne Verpflichtung der Kantone, sich an den Kosten zu beteiligen. Das ist die zweite materielle Änderung des Gesetzes. Angenommen – Adopté 15.069 Geldspielgesetz Loi sur les jeux d'argent Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 07.06.16 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 13.06.16 (Fortsetzung – Suite) Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Am 11. März 2012 haben Volk und Stände den neuen Artikel 106 der Bundesverfassung angenommen, und zwar den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls», die in der Zwischenzeit zurückgezogen wurde. Gemäss Absatz 1 der Verfassungsbestimmung erlässt der Bund Vorschriften über die Geldspiele, und er trägt dabei den Interessen der Kantone Rechnung. Der vorliegende Entwurf zum neuen Geldspielgesetz setzt die Verfassungsbestimmung um. Das geltende Lotteriegesetz von 1923 und das Spielbankengesetz werden durch das neue Gesetz ersetzt. Der Bereich der Spielbanken wird gemeinsam mit demjenigen der Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele umfassend in diesem Gesetz geregelt, sodass der gesamte schweizerische Geldspielsektor widerspruchsfrei und transparent geregelt ist. 7 juin 2016 In den Geltungsbereich des vom Bundesrat unterbreiteten neuen Gesetzes fallen grundsätzlich alle Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Restgeschäftes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Die einzelnen Spielkategorien bleiben gleich wie heute, aber mit folgenden Neuheiten und Präzisierungen: Das heutige Verbot, Spielbankenspiele online durchzuführen, wird aufgehoben. Den Spielbanken soll erlaubt werden, über Internet oder andere telekommunikationsgestützte Netze Spiele anzubieten. Eine Erweiterung der Konzession ist nötig; es sollen Regeln zum Schutz der Spieler vor exzessivem Geldspiel und anderen Gefahren gelten, und die Besteuerung soll sichergestellt werden. Nur Spielbanken, die bereits physisch bestehen, dürfen ein Online-Spielangebot entwickeln. Der Zugang zu Angeboten, die aus dem Ausland stammen, wird gesperrt. Warum? Ein Grund ist der Schutz der Spieler. Es nützt nichts, im Gesetz soziale Massnahmen zum Schutz von Spielerinnen und Spielern in der Schweiz vorzusehen, wenn sie ohne Weiteres Zugang zu ausländischen OnlineSpielangeboten haben, für die diese Schutzmassnahmen nicht gelten. Dann haben wir den Schutz der finanziellen Interessen von Bund und Kantonen. Das Geld, mit dem auf diesen ausländischen Online-Spielangeboten gespielt wird, geht nicht in die AHV und bleibt gemeinnützigen Zwecken fremd. Es besteht ein starkes öffentliches Interesse daran, dass Spieler in unserem Land schweizerische Spielangebote nutzen. Länder mit neuen Geldspielgesetzgebungen wie Frankreich, Italien, Belgien und Dänemark setzen ein solches Blocking seit mehreren Jahren erfolgreich ein. Weitere Länder, wie zum Beispiel Österreich, planen eine solche Einführung ebenfalls. Unabhängig von unseren spezifischen inländischen Faktoren und Realitäten des Spielbereichs geht der internationale Trend im Geldspielbereich also klar in Richtung Blocking; dieser Trend wird von der OECD und dem Europarat unterstützt. Trotz des Drucks der letzten Woche hat die Kommission die Artikel 84ff. des Entwurfes des Bundesrates gar nicht zur Diskussion gestellt. Die Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele werden in zwei Kategorien eingeteilt. Für die Grossspiele, die automatisiert interkantonal oder online durchgeführten Spiele, gilt ein strengerer regulatorischer Rahmen. Es bleiben die Kleinspiele mit kleinen Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten. Sportwetten können als Grossspiele sowie als Kleinspiele angeboten werden; das Gesetz regelt die Einzelheiten. Die Spielbankenspiele sind Geldspiele, die einer eng begrenzten Anzahl Personen offenstehen. Es geht um die Tischspiele, die Spielautomatenspiele und die grossen Pokerturniere. Neu werden kleine Pokerturniere, mit einigen Rahmenbedingungen, auch ausserhalb der Spielbanken erlaubt. Hier geht es um die Umsetzung einer entsprechenden Motion von 2012 (12.3001). Die Durchführung von Geldspielen ist bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Die Durchführung der Spielbankenspiele ist weiterhin den Spielbanken vorbehalten. Das Konzessionssystem bleibt mit den zwei Kategorien unverändert. Auch die Zulassung der Grossspiele und der Kleinspiele stimmt mit der heute geltenden Regelung überein, und zwar bedürfen Grossspiele einer Bewilligung durch eine interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde. Kleinspiele bedürfen einer kantonalen Bewilligung. Zentral ist das Thema des Schutzes vor dem exzessiven Geldspiel und anderen Gefahren. Die Umgestaltung und die Erweiterung des Spielangebotes erfordern eine Anpassung der Spielsuchtprävention. Der neue, bereits erwähnte Verfassungsartikel beauftragt den Bund und die Kantone, den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen. Nicht nur die Spielbanken, sondern auch die Veranstalter von Grossspielen sind verpflichtet, ein Konzept zum Schutz der Spielerinnen und Spieler zu erstellen. Die Spielsperre ist eine Massnahme, die auch Lottospieler betreffen könnte. Die Eidgenössische Spielbankenkommission und die interkantonale Behörde – die heutige Comlot – werden gesetzlich verpflichtet, Spezialisten zur Suchtprävention zu beschäftigen. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. Juni 2016 371 Zu den anderen Gefahren: Das Gesetz sieht Bestimmungen vor, die die Bekämpfung der Geldwäscherei erlauben. Insbesondere werden nicht nur die Spielbanken, sondern neu auch die Veranstalterinnen von Grossspielen verpflichtet, ein Sicherheitskonzept für das gesamte Spielangebot zu erstellen. Vor diesem Hintergrund sieht der Entwurf Massnahmen gegen Wettkampfmanipulationen vor, die einen Bezug zu Sportwetten aufweisen. Zum Beispiel ist eine Pflicht zur Meldung an die zuständige Vollzugsbehörde vorgesehen, falls ein Verdacht auf Manipulation entsteht. Direkte oder indirekte Wettkampfmanipulationen werden strafrechtlich sanktioniert. Ein anderes wichtiges Kapitel ist die Besteuerung des Spielertrags. Heute unterliegen die Gewinne aus Spielbankenspielen weder der Verrechnungssteuer noch der Einkommenssteuer. Im Gegensatz dazu werden die Gewinne aus Lotterien und Sportwetten ab 1000 Franken besteuert. Diese Ungleichbehandlung führt zu einer ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrung zwischen den beiden Arten von Spielen. Der Bundesrat hat deshalb vorgesehen, die Gewinne aus sämtlichen Geldspielen von der Steuer zu befreien. Diese Befreiung für Bund, Kantone und Gemeinden führt zu einem Steuerausfall von jährlich zirka 104 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit hat das Gesetz korrigiert und die Steuerfreigrenze für Grossspiele von 1000 Franken auf 1 Million Franken heraufgesetzt. Wir werden diesen Aspekt später bei der Detailberatung behandeln. Nach Artikel 106 Absatz 6 der Bundesverfassung müssen die Reinerträge aus den Grossspielen – mit Ausnahme der Geschicklichkeitsspiele – vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport verwendet werden. Die Kantone werden wie im geltenden Recht bei der Verwendung der Mittel einen grossen Spielraum haben. Das Gesetz sieht einige Grundlagen für die Verwaltung und Vergabe der Gelder vor, sodass die Transparenz gewährleistet werden kann. Auf Behördenebene haben wir folgende Situation: Vier Behörden sind mit spezifischen Aufgaben im Geldspielbereich betraut. Drei bestehen bereits, nämlich die Eidgenössische Spielbankenkommission, die interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde und die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen bzw. neu Eidgenössische Kommission für Suchtfragen. Neu haben wir das Koordinationsorgan, das in Absatz 7 des bereits erwähnten Verfassungsartikels vorgesehen wird. Es geht um die Verbesserung der Koordination zwischen Bund und Kantonen und um das Vermeiden von Kompetenzkonflikten. Ihre Kommission hat Anhörungen mit den wichtigsten Akteuren des schweizerischen Spielbereichs durchgeführt. Oft stehen deren Interessen in einem Konflikt zueinander. Aber durch dieses Gesetz hat man eine ausgewogene Umsetzung des Verfassungsartikels erreicht. Es geht um einen Kompromiss, der es erlaubt, wesentliche Probleme anzupacken. Ich erwähne zum Beispiel Folgendes: Das Wachstum des Geldspielmarktes der letzten Jahre entsprach nicht dem Wachstum der Marktanteile der wichtigsten Akteure. Man spielt immer mehr in den Nachbarländern der Schweiz, wo das Geldspielangebot ausgeweitet wurde. Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Die Mehrheit hat die Linie verfolgt, keine bedeutsamen Elemente zu streichen oder zu verändern, sodass das Gleichgewicht nicht gefährdet wird. Cramer Robert (G, GE): Le moins que l'on puisse dire, c'est que la loi qui nous est soumise a fait l'objet d'intenses mesures de lobbying. Quand je parle d'intenses mesures de lobbying, je parle ici d'un lobbying qui a atteint un niveau que, je dois dire, je n'ai jamais vu depuis les huit ans que je siège dans cette assemblée. Notre ancien ambassadeur à Berlin, Monsieur Thomas Borer, et ses deux collaborateurs nous ont couru derrière dans les couloirs, avec une assiduité qui n'a rien à envier à celle des marchands d'aspirateurs ou des démarcheurs téléphoniques. Et puis, parmi les innombrables courriers que nous avons reçus, il en est un que je souhaite citer: c'est cette lettre datée du 1er juin dernier et Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.069 émanant de la Loterie romande, de Swiss Loto, de SportToto et de la Fédération suisse des casinos. Cette lettre a ceci d'extraordinaire qu'elle nous demande de soutenir les propositions de Monsieur Kuprecht, lesquelles ne seront déposées que le 2 juin. C'est dire si l'on doit relever ici cette qualité de visionnaires des organisateurs de loteries, une qualité qui nous manque parfois, et c'est probablement pour cela que nous ne gagnons pas systématiquement au casino! Mais, si nous ne gagnons pas au casino, cet argent n'est pas perdu pour tout le monde. Chaque année, en Suisse, les joueurs dépensent environ 1,6 milliard de francs. De ce montant, un peu plus de 900 millions de francs sont reversés à des causes d'utilité publique, qu'il s'agisse des impôts – permettez-moi de classer ces derniers parmi les causes d'utilité publique –, qu'il s'agisse aussi des réalisations que l'on peut faire grâce aux gains des loteries. On peut se réjouir de cela, mais l'on doit aussi considérer le coût social du jeu, qui n'est pas négligeable. Ce coût social, d'après une étude faite en 2012 par l'Université de Neuchâtel, peut s'évaluer entre 550 et 650 millions de francs. Ce coût social est lié au nombre de 75 000 à 120 000 joueurs excessifs, qu'il s'agisse de personnes totalement dépendantes du jeu ou de joueurs à risque. D'après l'enquête suisse sur la santé, qui a été faite sur des données remontant à 2007 et à 2012, il y a en Suisse environ 30 000 personnes qui ont un comportement de jeu pathologique. Cette addiction se constate également si l'on considère que, depuis 2002, 43 000 personnes ont dû être exclues des casinos. Cela ne signifie pas qu'elles ont arrêté de jouer; cela signifie qu'elles ont arrêté de jouer dans des casinos. Ce coût social, de l'ordre de 600 millions de francs, cache une grande quantité de souffrances. Une grande quantité de souffrances, parce que derrière ce comportement de jeu excessif, il y a des conséquences professionnelles, des gens qui perdent leur emploi; il y a des conséquences sociales, des détresses conjugales et familiales; et il y a aussi des suites de nature judiciaire. 15 pour cent des joueurs qui consultent sont engagés dans des procédures pénales, parce qu'ils ont été amenés à commettre différentes infractions contre le patrimoine, en raison de leur addiction. Voilà un bilan extrêmement négatif, mais je considère pour ma part, avec la commission, qui est entrée en matière sur ce projet, qu'il serait naïf de penser que pour résoudre ces graves problèmes il suffirait d'interdire le jeu en Suisse. Ce remède serait assurément pire que le mal, puisqu'il ouvrirait la porte à une dérégulation totale, au travers des jeux clandestins et, comme l'a relevé le rapporteur, au travers des jeux à l'étranger. Cela fait longtemps que nous savons que, dans tous les domaines, le modèle de la prohibition ne fonctionne pas et qu'il cause finalement plus de difficultés qu'il n'en résout. Il convient donc d'accepter l'idée et même de tenir pour nécessaire qu'il faille légiférer sur notre pratique en matière de jeu; c'est d'ailleurs ce qu'exige notre Constitution. La législation qui nous est proposée et que nous devons accepter doit permettre tout à la fois de protéger les plus vulnérables et d'encadrer de façon précise le domaine du jeu. C'est là l'objet du projet de loi qui nous est soumis. Cette loi a fait l'objet de très longs travaux préparatoires et repose sur un compromis qui a été savamment trouvé; elle repose sur une pesée des intérêts qui a été faite de façon subtile. Il faut savoir ne pas remettre ce compromis en question; il faut savoir ne pas céder aux demandes faites par les divers lobbies qui, après s'être adressés aux membres de la commission, se sont d'évidence adressés à tous les membres du conseil. Je crois qu'il faut avoir l'humilité de ratifier pour l'essentiel les solutions trouvées par le Conseil fédéral, qui ont toutes les vertus du compromis, c'est-à-dire qu'elles ne sont véritablement satisfaisantes pour personne mais demeurent les seules praticables. Voilà ce que je souhaitais dire lors de ce débat d'entrée en matière. Pour ma part, je n'ai pas pu m'empêcher de déposer deux propositions de minorité dont l'une (art. 83a à 83d) porte essentiellement sur le phénomène de l'addiction au 15.069 Conseil des Etats 372 jeu. Vous verrez que cette proposition reste tout à fait dans la ligne du projet qui nous est soumis. Janiak Claude (S, BL): Am 11. März 2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» von Volk und Ständen mit einer rekordverdächtigen Zustimmung von 87 Prozent der Stimmenden angenommen. Daran sollten wir während der ganzen Beratung denken. Das Geldspielgesetz setzt diese Initiative um. Das Spielbankengesetz und das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten werden zusammengeführt, damit eine kohärente sowie zweck- und zeitgemässe Regelung der Geldspiele erreicht wird. Die Bevölkerung soll angemessen vor den Gefahren, die von Geldspielen ausgehen, geschützt werden. Es soll sichergestellt werden, dass Geldspiele sicher und transparent durchgeführt werden. Die Erträge sollen zugunsten der AHV, der IV und gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Der neue Artikel 106 der Bundesverfassung legt Wert auf die Kompetenzen der Kantone. Sie sind zuständig für die Bewilligung und die Beaufsichtigung der Geldspiele. Gemäss Absatz 6 sollen die Reinerträge aus den Spielen vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, verwendet werden. Das war seinerzeit auch der Grund, weshalb sich Kantone, Sportvereine und im Kulturbereich und im Sozialen tätige Organisationen stark in der Kampagne engagierten, welche zur überwältigenden Annahme des direkten Gegenentwurfes zur zurückgezogenen Initiative «für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» führte. In unserer Kommission war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Sie war unter engem Einbezug der wesentlichen betroffenen Akteure erarbeitet worden. Wir haben bereits von meinem Vorredner gehört, dass das Lobbying während der Beratungen dennoch heftig war. Es meldeten sich insbesondere auch Player zu Wort, von denen bei der Diskussion und der Abstimmung über die Verfassungsbestimmung noch nichts zu hören war. Erwähnt seien insbesondere die Offshore-Anbieter von Online-Glücksspielen. Sie haben, wenn Sie die Fahne konsultiert haben, gesehen, wo es in der Kommission unterschiedliche Meinungen gab; die Unterschiede halten sich in Grenzen. Beim Gegenstand des Gesetzes geht es um die Frage, was genau anvisiert werden soll. Dann war die Frage der Steuerbefreiung umstritten. Diskussionen gab es bei der Prävention und bei der Frage, ob man eine Kommission für Fragen zum exzessiven Geldspiel einsetzen soll oder nicht. Die Blockierung des Zugangs zu illegalen Online-Geldspielen war in der Kommission unbestritten und wurde nicht infrage gestellt. Es ist aber ein intensives Lobbying dagegen im Gang. Die Beschränkung des Zugangs zu illegalen Online-Geldspielen ist ein zentrales Element des Gesetzentwurfes; ohne Blockierung würde weiterhin bzw. vermehrt auf unkontrollierten, keinen Auflagen unterliegenden Sites aus Offshore-Standorten gespielt. Damit würden die zentralen Anliegen des Gesetzes – ich wiederhole sie: Erträge für gemeinnützige Zwecke gemäss Vorgabe der Bundesverfassung sowie Spielsuchtprävention – nicht erreicht. Dass es Möglichkeiten gibt, die Blockade zu umgehen, kann nicht ausgeschlossen werden, sie sind aber mit einem Aufwand verbunden, den die meisten Spielenden scheuen. Von Lobbyisten wurde argumentiert, die Sperrung des Zugangs zu illegalen Offshore-Angeboten sei nicht möglich. Ich möchte dem Folgendes entgegenhalten: Das Sperren des Zugangs zu illegalen Geldspiel-Websites stellt heute einen internationalen gesetzlichen Standard dar; der Kommissionssprecher hat das bereits erwähnt. Länder mit neuen Geldspielgesetzgebungen setzen ein solches Blocking seit Jahren erfolgreich ein. Meldungen über Kollateralschäden bzw. ein Overblocking sind nicht bekannt, und der Aufwand für die Internetprovider ist gering. Das Blocking kann zwar umgangen werden, wie auch andere Regeln, die wir als Gesetzgeber aufstellen. Wir wissen es: Wir können noch so