Inhaltsverzeichnis - Rechtsanwaltskammer Berlin
Transcription
Inhaltsverzeichnis - Rechtsanwaltskammer Berlin
Rechtsanwaltskammer Berlin 1 Inhaltsverzeichnis I Entwicklung der Berliner Anwaltschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II Berufsrecht 1) III IV 3 1. a) Errichtung einer bundesweit tätigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft . . . . . . . . . . . . . . . 3 1. b) weitere Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3) Entscheidungen auf dem Gebiet des Berufsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3. a) DEKRA-Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3. b) Robe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4) Tätigkeit der Abteilungen ............................................................... 11 5) Vermittlungstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 6) Bürgersprechstunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 7) Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 8) Geldwäsche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 9) Liste nach § 135 FamFG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Aus der Arbeit der Bundesrechtsanwaltskammer 1) Hauptversammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2) Festakt 50 Jahre BRAK und internationale Konferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3) Konferenz der Gebührenreferenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Gesetzgebungsverfahren und Stellungnahmen des Vorstands 1) Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2) Grünbuch der EU-Kommission über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher . . . . . . . . . 19 3) Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 4) Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung des § 522 ZPO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5) Gesetzentwurf zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . 21 6) Verordnung des EG-Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . 21 Vorschläge der europäischen Kommission für Rahmenbeschlüsse des Rates a) zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, . . . . . . . . . . 22 b) zur Bekämpfung des Menschenhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 8) Europäischer Rahmenbeschluss über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren . 22 9) Fortbildungsregelung nach § 53 BBiG für eine Tätigkeit im Bereich der Schuldnerberatung . . . . . . . . . . . . 22 Notwendige Verteidigung bei Vollzug von Untersuchungshaft / Pflichtverteidigerliste ................ 23 1) Antrittsbesuch bei der Justizsenatorin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2) Beirat für Mediation an den Berliner Zivilgerichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3) Ortsausschuss für den 68. Deutschen Juristentag in Berlin 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 10) VI Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2) 7) V 3 Kontakte zur Berliner Justiz Internationale Kontakte 1) Union Internationale des Avocats (UIA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2) Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2 Rechtsanwaltskammer Berlin 3) European Criminal Bar Association (ECBA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4) Rechtsanwaltskammer Georgien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 VII Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 VIII Berufspolitische Veranstaltungen IX X XI XII 1) Podiumsdiskussion über Untersuchungshaftvollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 2) Gedenktafel für Hans Litten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3) Nebenklage und Adhäsionsverfahren in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 4) Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5) Sonstige berufspolitische Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Fortbildung 1) Neu im Programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 2) Regelmäßige Veranstaltungen ........................................................... 29 3) Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Öffentlichkeitsarbeit 1) Presseerklärungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 2) Verbraucherfragen im Tagesspiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 3) Filmvorführungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4) Neue Justiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Mitgliederservice 1) Kammerton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2) Website . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 3) Newsletter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 4) Anwaltszimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Ausbildung 1) Juristenausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2) Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 XIII Jahresabschluss 36 XIV Mitgliederstatistik 42 XV 43 Selbstverwaltungsgremien XVI Anwaltsgerichtshof / Anwaltsgericht 50 XVII Neuzulassungen im Jahr 2009 51 Rechtsanwaltskammer Berlin I 3 Entwicklung der Berliner Anwaltschaft Die Anzahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin ist im Jahr 2009 von 12.087 auf 12.429 und damit um 2,83 % gestiegen. Im Vorjahr lag der Anstieg bei 4,29 %, 2007 noch bei 3,96 %. 2009 wurden 11 Rechtsanwaltsgesellschaften (Vorjahr 7) und 4 europäische Rechtsanwälte* (Vorjahr 4) zugelassen. Prozentualer Anstieg der Mitgliederzahlen der Rechtsanwaltskammer Berlin in den Jahren 1999-2009 Die Zuwachsrate der Anwaltschaft in Berlin ist im Jahr 2009 um 1,5 % zurückgegangen und scheint sich damit dem bundesweiten Trend anzupassen. Bereits 354 Berliner Kammermitglieder haben in Berlin oder in anderen Kammerbezirken eine Zweigstelle eingerichtet; 209 Zweigstellen von Rechtsanwälten aus anderen Kammerbezirken wurden in Berlin errichtet. II Berufsrecht 1) Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften a) Errichtung einer bundesweit tätigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Zum 1. September 2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts in Kraft getreten. Es beschert der Anwaltschaft neben einer Umstellung diverser verfahrensrechtlicher Regelungen auf das VwVfG eine wesentliche Änderung durch die Einführung der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft. Was bislang schon bei den Banken, Versicherungen und Ärztekammern praktiziert wird, wird nun auch für die Anwaltschaft Realität - die Möglichkeit, bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten durch einen unabhängigen Schlichter zu vermitteln. Der im Gesetz vorgesehene Schlichter wird durch den Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer bestellt. Außerdem wird ein Beirat errichtet, dem Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, der * Soweit im Folgenden die weibliche oder männliche Form verwendet wird, soll beides jeweils auch für das andere Geschlecht gelten. Um Einseitigkeit und umständliche Formulierungen zu vermeiden, wird – ohne strukturellen Anspruch – jeweils die eine oder die andere Form verwendet. 4 Rechtsanwaltskammer Berlin Rechtsanwaltskammern, der Verbände der Rechtsanwaltschaft und Verbraucherverbände angehören müssen. Höchstens die Hälfte der Mitglieder des Beirats dürfen Rechtsanwälte sein. Die Regelung der weiteren Einzelheiten der Organisation der Schlichtungsstelle, der Errichtung und Aufgaben des Beirats, der Bestellung des Schlichters, die Geschäftsverteilung und das Schlichtungsverfahren selbst, überlässt der Gesetzgeber der Satzungsautonomie der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer. Diese hat die folgende Satzung beschlossen: Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Die in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossenen Rechtsanwaltskammern haben in der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 09.10.2009 nachstehende Satzung für die gemäß § 191f BRAO einzurichtende Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft beschlossen. §1 Bestellung und Tätigkeit des Schlichters 1. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer bestellt einen oder mehrere Schlichter, die allein oder als Kollegialorgan tätig werden. Das Kollegialorgan besteht aus 3 Schlichtern, dem ein Rechtsanwalt angehören muss. Vorschlagsberechtigt sind die Rechtsanwaltskammern und der gemäß § 2 dieser Satzung gebildete Beirat. Zum Schlichter, der allein tätig wird, darf nicht bestellt werden, wer Rechtsanwalt ist oder in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt war oder im Haupt- oder Nebenberuf bei der Bundesrechtsanwaltskammer, einer Rechtsanwaltskammer oder einem Verband der Rechtsanwaltschaft tätig ist oder in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt tätig war. Zum nichtanwaltlichen Mitglied des Kollegialorgans darf nur bestellt werden, wer in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt nicht Rechtsanwalt war und weder im Haupt- noch im Nebenberuf bei der Bundesrechtsanwaltskammer, einer Rechtsanwaltskammer oder einem Verband der Rechtsanwaltschaft tätig ist oder in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt tätig war. Zum anwaltlichen Mitglied des Kollegialorgans darf nicht bestellt werden, wer dem Vorstand einer Rechtsanwaltskammer oder eines Verbandes der Rechtsanwaltschaft angehört oder im Haupt- oder Nebenberuf bei der Bundesrechtsanwaltskammer, einer Rechtsanwaltskammer oder einem Verband der Rechtsanwaltschaft tätig ist. 2. Vor der Bestellung eines Schlichters ist dem gemäß § 2 gebildeten Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Monaten zu geben. Ihm sind der Name und der berufliche Werdegang der als Schlichter vorgesehenen Person mitzuteilen. Nach erfolgter Anhörung bestellt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer den Schlichter. 3. Jeder Schlichter, der allein tätig sein soll, und der Vorsitzende des Kollegialorgans müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig. 4. Der Schlichter ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Er kann vom Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer abberufen werden, wenn Tatsachen vorliegen, die eine unabhängige Schlichtertätigkeit nicht mehr erwarten lassen, wenn der Schlichter nicht nur vorübergehend an der Wahrnehmung seines Amtes gehindert ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Rechtsanwaltskammer Berlin 5 5. Bei der Bestellung von mehreren Personen zu Schlichtern legt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer im Einvernehmen mit ihnen die Geschäftsverteilung einschließlich Vertretungsregelung vor jedem Geschäftsjahr fest, und zwar für den Fall, dass die Schlichter allein oder als Kollegialorgan entscheiden. Die Regelung in § 4 Nr. 4 Satz 1 bleibt unberührt. Eine Änderung der Geschäftsverteilung ist während des Geschäftsjahres nur aus wichtigem Grund zulässig. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §2 Bestellung und Aufgaben des Beirats 1. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft erhält einen Beirat, der aus höchstens neun Personen besteht. 2. Dem Beirat gehören an mindestens jeweils ein Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, von Rechtsanwaltskammern, Verbänden der Rechtsanwaltschaft, Verbänden der Verbraucher und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Andere Personen können in den Beirat berufen werden. Höchstens die Hälfte der Mitglieder des Beirates dürfen Rechtsanwälte sein. 3. Die Mitglieder des Beirates werden vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer auf Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, der Rechtsanwaltskammern, des Deutschen Anwaltvereins, des Bundesverbandes für Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ausgewählt und vom Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer ernannt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und seinen Vertreter. Dem Beirat ist vor der Bestellung von Schlichtern, vor Änderung der Satzung und vor Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Übrigen berät er den Schlichter auf dessen Anforderungen in allen für das Schlichtungsverfahren wesentlichen Fragen. Der Beirat tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. §3 Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens 1. Die Schlichtungsstelle kann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem bestehenden oder beendeten Mandatsverhältnis angerufen werden. 2. Ein Schlichtungsverfahren ist unzulässig, wenn a) ein Anspruch von mehr als 15.000,00 Euro geltend gemacht wird; bei einem Teilanspruch ist der gesamte strittige Anspruch zur Wertbemessung zu berücksichtigen; b) die Streitigkeit bereits vor einem Gericht anhängig war oder ist, durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen wurde, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bot oder mutwillig erschien; c) von einem der an dem Schlichtungsverfahren Beteiligten Strafanzeige im Zusammenhang mit dem der Schlichtung zugrunde liegenden Sachverhalt erstattet wurde oder während des Schlichtungsverfahrens erstattet wird und/oder eine berufsrechtliche oder strafrechtliche Überprüfung des beanstandeten Verhaltens bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder der Staatsanwaltschaft anhängig und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist; 6 Rechtsanwaltskammer Berlin d) vor einer Rechtsanwaltskammer ein Verfahren gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO durchgeführt wird oder wurde. 3. Der Schlichter kann die Durchführung oder die Fortsetzung eines beantragten Schlichtungsverfahrens ablehnen, wenn a) die Klärung des Sachverhaltes eine Beweisaufnahme erfordert, es sei denn, der Beweis kann durch die Vorlage von Urkunden geführt werden; b) er unter Zugrundelegung der ihm vorgelegten Unterlagen zu der Auffassung gelangt, dass die Schlichtung keine Aussicht auf Erfolg hat. §4 Verfahren 1. Der Antrag auf Durchführung der Schlichtung ist unter kurzer schriftlicher Schilderung des Sachverhaltes und Beifügung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen an die Schlichtungsstelle zu richten. Der Antragsteller hat in dem von ihm gestellten Antrag zu versichern, dass die in § 3 Abs. 2 b) und d) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen. 2. Der Schlichter prüft die Unterlagen, übersendet dem Antragsteller die Satzung und fordert ihn gegebenenfalls unter Setzen einer angemessenen Frist auf, den Sachvortrag zu ergänzen und/oder fehlende Unterlagen nachzureichen. 3. Anschließend entscheidet der Schlichter über die Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens. Ist dieses unzulässig oder macht der Schlichter von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch, weist er den Schlichtungsantrag zurück. Hiervon soll er den Antragsgegner unterrichten. 4. Ist das Verfahren zulässig, entscheidet der Schlichter, ob er allein oder das etwa eingerichtete Kollegialorgan tätig werden soll. Für das Kollegialorgan gelten die nachfolgenden Vorschriften entsprechend. Über die Zulässigkeit des Antrages und über den weiteren Verfahrensverlauf unterrichtet er den Antragsteller. Gleichzeitig übermittelt er dem Antragsgegner die Satzung und den Antrag mit der Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist hierzu Stellung zu nehmen. Beide Parteien weist er darauf hin, dass unabhängig vom Lauf des Schlichtungsverfahrens etwaige Regressansprüche verjähren können. 5. Nach Vorlage der Stellungnahmen beider Beteiligten oder nach Fristablauf kann der Schlichter eine ergänzende Stellungnahme der Beteiligten einholen, soweit er eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes für notwendig hält. Eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. Der Schlichter kann die Beteiligten in ihm geeignet erscheinender Art und Weise anhören, wenn er der Überzeugung ist, dass hierdurch eine Einigung gefördert werden kann. 6. Der Schlichter kann sämtliche von ihm gesetzten Fristen als Ausschlussfristen bestimmen. §5 Schlichtungsvorschlag 1. Der Schlichter unterbreitet nach Vorliegen der Stellungnahmen der Beteiligten einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag. Hierzu ist er in ihm geeignet erscheinenden Fällen Rechtsanwaltskammer Berlin 7 auch dann berechtigt aber nicht verpflichtet, wenn der Antragsgegner eine Stellungnahme nicht abgegeben hat. Der Vorschlag muss zum Inhalt haben, wie der Streit der Beteiligten auf Grund der sich aus dem Sachvortrag und den vorgelegten Unterlagen ergebenden Sach- und Rechtslage angemessen beigelegt werden kann. Er ist kurz und verständlich zu begründen und den Beteiligten zuzustellen. 2. Die Beteiligten sind darauf hinzuweisen, dass a) sie zur Annahme nicht verpflichtet sind und bei Nichtannahme beiden Beteiligten der Rechtsweg offen steht; b) der Schlichtungsvorschlag von den Beteiligten durch eine schriftliche Mitteilung, die innerhalb einer Frist von einem Monat bei dem Schlichter eingegangen sein muss, angenommen werden kann und c) die Frist mit Zustellung des Schlichtungsvorschlages beginnt. 3. Nach Ablauf der Frist teilt der Schlichter den Beteiligten das Ergebnis mit. Mit dieser Mitteilung ist das Schlichtungsverfahren beendet. Kommt es nicht zu einer Einigung, ist die Mitteilung als Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch nach § 15 a) Abs. 3 Satz 3 EGZPO zu bezeichnen. In der Bescheinigung sind die Namen der Beteiligten und der Verfahrensgegenstand anzugeben. §6 Vertraulichkeit Der Schlichter und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sind insbesondere nicht befugt, Informationen, von denen sie im Schlichtungsverfahren Kenntnis erhalten, Dritten zu offenbaren. §7 Jahresbericht / Verfahrensregeln 1. Die Schlichtungsstelle veröffentlicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr und die dabei gewonnenen Erfahrungen. Vor der Veröffentlichung ist dem Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 2. Die Verfahrensregeln sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht auszulegen und auf Anforderung Interessierten zuzusenden. §8 Kosten 1. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist kostenfrei. Auslagen werden von der Schlichtungsstelle nicht erstattet. 2. Jede Partei trägt die eigenen Kosten und Auslagen, es sei denn es wird Abweichendes vereinbart. §9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAKMitteilungen folgt. 8 Rechtsanwaltskammer Berlin Wir haben uns in der Abstimmungsphase dieser Satzung dafür eingesetzt, die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren freiwillig auszugestalten. Denn unseres Erachtens läuft es dem Wesen der Schlichtung zuwider, eine Partei zur Mitwirkung an einem solchen Verfahren zu verpflichten. Nicht jedes Verfahren ist für eine Schlichtung geeignet. Die Entscheidung über eine Teilnahme muss daher dem Rechtsanwalt selbst überlassen bleiben. Wir begrüßen es, dass eine Verpflichtung zur Mitwirkung im Schlichtungsverfahren in der jetzt beschlossenen Satzung nicht vorgesehen ist. Nicht durchsetzbar war die Forderung, eine Schutzgebühr zu erheben, um einem Missbrauch der Schlichtungsstelle durch querulatorische Eingaben vorzubeugen. Die Bundesregierung hat sich dieser Forderung unter Verweis auf die Unentgeltlichkeit aller in Deutschland angebotenen Schlichtungsverfahren verschlossen. Die Unentgeltlichkeit des Schlichtungsverfahrens hat zur Folge, dass die Anwaltschaft die Gesamtkosten der Schlichtungsstelle über den Kammerbeitrag zu tragen hat. Die Hauptsammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat bereits im Mai 2009 einen Sonderhaushalt für die Schlichtungsstelle beschlossen und den Jahresbeitrag auf 3,00 € pro Mitglied festgesetzt. Dies bedeutet für unseren Haushalt eine Kostenbelastung in Höhe von ca. 38.000,00 € (vergleiche hierzu auch den Wirtschaftsplan 2010). Dieser zunächst hoch erscheinende Betrag relativiert sich, wenn man ihn ins Verhältnis zu den Beiträgen setzt, die ein jedes Kammermitglied für einen Vertrauensschadensfonds hätte aufbringen müssen. Die Forderung, einen Vertrauensschadensfonds zu bilden, konnte durch die Einrichtung der Schlichtungsstelle abgewendet werden. Die Kostenbelastung durch einen solchen Fonds hätte die aktuelle Kostenlast um ein Vielfaches überschritten. Der Beruf des Rechtsanwalts hat in den vergangenen Jahren an Ansehen verloren. Ausweislich der aktuellen Allensbacher Berufsprestige-Skala liegen die Rechtsanwälte nur noch auf Platz 6 der achtenswerten Berufe und haben damit in den vergangenen Jahren einen erheblichen Achtungsverlust erlitten. Über die Ursachen hierfür kann man nur spekulieren. Die Schlichtungsstelle bietet Gelegenheit, möglicherweise verloren gegangenes Vertrauen der Mandanten zurückzugewinnen und das Ansehen der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit zu stärken. Jeder Mandant wird dankbar sein, vermögensrechtliche Ansprüche unbürokratisch prüfen lassen zu können, ohne die Gerichte bemühen und ggf. weitere Kosten für eine Rechtsberatung aufwenden zu müssen. Eine Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle sollte daher bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Mandanten wohlwollend in Erwägung gezogen werden. Die Vorbereitungen zur Aufnahme der Tätigkeit der Schlichtungsstelle laufen auf Hochtouren. Wir hoffen, dass sie spätestens Mitte 2010 die Arbeit aufnehmen kann. b) weitere Änderungen Eine weitere bedeutende Änderung des Berufsrechts findet sich in § 43 c Abs. 1 S. 3 BRAO. Hiernach können, anstatt bisher zwei Fachanwaltschaften, nunmehr drei Fachanwaltschaften erworben werden. Angesichts von inzwischen 20 Fachanwaltschaften mit sich teilweise überschneidenden Rechtsgebieten war die Anhebung der zulässigerweise zu erwerbenden Titel überfällig. Von wesentlicher Bedeutung für die Arbeit des Vorstands und der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer sowie des Anwaltsgerichtshofs sind darüber hinaus die im Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts geregelten Änderungen des Verfahrensrechts. Bislang verwies die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, insbesondere über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung, die Anfechtung sonstiger Verwaltungsakte oder über das Vorgehen gegen Wahlen und Beschlüsse der Kammer, auf das FGG. Rechtsanwaltskammer Berlin 9 Nach der Neuregelung gelten, wie von der Anwaltschaft bereits seit vielen Jahren angeregt, für diese Verwaltungsverfahren nicht die Vorschriften des neuen, an die Stelle des FGG getretenen FamFG, sondern die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder und im gerichtlichen Verfahren die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Auch wenn wir die damit einhergehende Vereinheitlichung und damit auch die Vereinfachung von Verfahrensrechten begrüßen, haben wir uns mit Nachdruck – aber auf Bundesebene erfolglos – gegen die Einführung eines Vorverfahrens vor Klageerhebung zum Anwaltsgerichtshof (AGH) ausgesprochen. Da der Vorstand vor jedem belastenden Bescheid angesichts der oftmals existenziellen Bedeutung für den Rechtsanwalt gründlich ermittelt und mehrfach rechtliches Gehör gewährt, würde ein Widerspruchsverfahren nach unserer Auffassung anstelle der vom Gesetzgeber erwarteten Entlastung des Anwaltsgerichts lediglich zu einer Verfahrensverzögerung vor der gerichtlichen Klärung führen. Die seit Inkrafttreten des Gesetzes bereits geführten Vorverfahren haben diese Vermutung bestätigt. Auf Landesebene haben wir Gehör gefunden und es ist uns mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Justiz gelungen, über das Abgeordnetenhaus einen Ausschluss des Vorverfahrens bei Angelegenheiten der Anwaltschaft durch eine Änderung des Allgemeinen Berliner Zuständigkeitsgesetzes zu erwirken. 2) Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Zum Ende des Berichtsjahres ist das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin (EA-Gesetz Berlin - EAG Bln) in Kraft getreten (abgedruckt in GVBl. Nr. 29 vom 28.11.2009, S. 674 ff). Die Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners ist in der EU-Richtlinie als zentrales Element im Bereich der Verwaltungsvereinfachung vorgesehen. Über ihn soll ein Dienstleistungserbringer alle für seine Dienstleistung erforderlichen Verfahren und Formalitäten – auch elektronisch – abwickeln können und die erforderlichen Informationen erhalten. Wir haben uns dafür eingesetzt, die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners für die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe der Rechtsanwaltskammer Berlin zu übertragen. Dies war jedoch nicht durchsetzbar, da in Berlin das Bedürfnis bestand, einen einzigen Ansprechpartner zu schaffen. Zeitgleich mit Inkrafttreten des EA-Gesetzes hat der einheitliche Ansprechpartner im Geschäftsbereich der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung seine Arbeit aufgenommen. Wir gehen davon aus, dass sich in der Praxis die meisten Antragsteller direkt an die Rechtsanwaltskammer als zuständige Behörde wenden werden. Für die Fälle, in denen ein Antragsteller das Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner wählen sollte, haben wir uns mit der Senatsverwaltung auf einen Verfahrensablauf verständigt, der die Einhaltung des Berufsrechts, insbesondere die Pflicht des Vorstands der Rechtsanwaltskammer zur absoluten Verschwiegenheit (§ 76 BRAO) nicht gefährdet. 3) Entscheidungen auf dem Gebiet des Berufsrechts a) DEKRA-Zertifizierung Die DEKRA Certification GmbH trat mit einem Angebot für Rechtsanwälte zur Zertifizierung in Teilrechtsgebieten auf. Hierbei handelte es sich um eine Überarbeitung des ursprünglichen Angebots (vgl. JB 2008, S. 8), mit dem die DEKRA Certification GmbH vor dem OLG Köln gescheitert war. Voraussetzung des neuen Angebots war zum einen die erfolgreiche Ablegung einer schriftlichen Prüfung über die Dauer von zwei Stunden im Multiple-Choice-Verfahren. Zusätzlich setzte das neue Angebot den Nachweis praktischer Erfahrungen voraus, der durch Vorlage anonymisierter Falllisten – die Fälle variieren je nach Gebiet zwischen 10 und 30 Fällen – erbracht werden sollte. 10 Rechtsanwaltskammer Berlin Der Gesamtvorstand sieht in der Bewerbung dieser Zertifizierung einen Verstoß gegen § 5 UWG i.V.m. § 7 Abs. 2 BORA und einen Wettbewerbsverstoß, da das Zertifikat den angesprochenen Verkehrskreisen suggeriert, das DEKRA-Siegel sei dem damit werbenden Rechtsanwalt auf der Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise, d.h. der Anwaltschaft, erteilt worden – was tatsächlich nicht der Fall ist. Mit Beschluss vom 9. November 2009 (Az: 16 O 479/09) hat sich das Landgericht Berlin dieser Rechtsauffassung angeschlossen und auf Antrag der Rechtsanwaltskammer der DEKRA Certification GmbH durch einstweilige Verfügung untersagt, das DEKRA-Logo im Zusammenhang mit dem Hinweis, von der DEKRA zertifizierter Anwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu sein, zu vergeben und Werbeschreiben zu versenden, mit denen die Zertifizierung und auf deren Erlangung gerichtete Fortbildungsveranstaltungen beworben werden. Die Gegenseite hat in der Zwischenzeit eine Abschlusserklärung abgegeben und damit die einstweilige Verfügung als endgültig anerkannt. Der hohe Qualitätsstandard des Fachanwalts lässt sich nur durch eine strikte Kontrolle und Überprüfung der Qualifikationsangebote weiterer Anbieter erhalten. Ebenso wie die Anwaltschaft hier gefordert ist, sehen wir es als unsere Aufgabe, eine Antwort auf die Frage zu finden, wie dem Qualifikationsbedürfnis vieler – insbesondere junger – Rechtsanwälte unterhalb der Fachanwaltschaft Rechnung getragen werden kann. Diese Frage stellt sich umso dringender, seit die Qualifikationsleiter Interessenschwerpunkte – Tätigkeitsschwerpunkte – Fachanwalt dem neuen § 7 Berufsordnung weichen musste. b) Robe Am 23. März 2009 hat die Senatsverwaltung für Justiz die Anwaltschaft aus der Allgemeinverfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane mit Wirkung zum 1. April 2009 herausgenommen. Am 7. August 2009 ist ihr die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefolgt und hat für die arbeitsgerichtlichen Rechtspflegeorgane mit Wirkung ab 1. September 2009 die staatliche Anordnung zum Tragen einer Amtstracht für Rechtsanwälte aufgehoben. Die nach wie vor bestehende Regelung in § 20 Berufsordnung lautet: „Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.“ Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Anwaltschaft zum Tragen einer Robe ist der Vorstand zu folgender Auffassung gelangt: Das Recht des Anwalts, vor Gericht eine Robe zu tragen, unterstreicht seine Stellung als Organ der Rechtspflege, auch in Abgrenzung zu anderen Rechtsdienstleistern und ist ein Privileg der Anwaltschaft. Die Pflicht des Anwalts zum Tragen einer Robe richtet sich nach der Üblichkeit im Sinne des § 20 BORA. Die tatsächliche Handhabung des Tragens einer Robe durch die Anwaltschaft vor den Gerichten des Landes Berlin bedarf insbesondere nach Wegfall der vorgenannten staatlichen Regelungen der Evaluation. Der Vorstand hat beschlossen, diese ab dem 13. Januar 2010 in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Justiz durch Befragung aller Präsidenten der Berliner Gerichte mit Ausnahme der Amtsgerichte für Zivilsachen durchzuführen und das Ergebnis im Berliner Anwaltsblatt zu veröffentlichen. Bis zur Veröffentlichung dieses Ergebnisses wird der Vorstand das Auftreten von Anwältinnen und Anwälten vor Berliner Gerichten ohne Robe berufsrechtlich nicht ahnden. Rechtsanwaltskammer Berlin 4) 11 Tätigkeit der Abteilungen Art Abt. I Abt. II Abt. III Abt. IV Abt. V Abt. VI gesamt 2008 Berufsrechtliche schriftl. Auskünfte 8 23 20 17 12 3 83 91 Allgemeines Register - - - - 3 - 3 4 Werbeangelegenheiten - - - - 147 1 148 143 119 149 269 437 157 159 1290 1317 Datenschutz RAe - - 2 - - - 2 - Gebührengutachten - 70 - - - - 70 91 Gebührensachen - 154 - - 1 - 155 164 Geldwäsche - 2 - 1 - - 3 - Mitteilungen anwaltsger. Verfahren 2 1 2 7 4 2 18 8 Mitteilungen Strafsachen 5 12 20 21 18 7 83 61 Mitteilungen Zivilsachen 14 30 25 34 20 23 146 120 - - - - - 846 846 1015 253 - - - - - 253 286 Prüfung von Nebentätigkeiten 28 47 85 60 63 39 322 - Personalverwaltungsangelegenheiten 30 50 80 75 40 31 306 652 Prüfung Widerruf der Zulassung 3 3 6 12 10 5 39 54 Unerlaubte Rechtsberatung - - - - 46 - 46 45 Abwickler- und Vertretervergütungen - 5 1 3 4 2 15 11 Vermittlungen 8 4 8 19 8 5 52 52 Anfragen nach Berufshaftpflichtvers. der RAe 2 2 9 14 10 4 41 50 472 552 527 700 543 1127 3921 4164 Beschwerden Zulassungsverfahren Anträge auf Fachanwaltszulassung Summe Die sechs Abteilungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin (Besetzung siehe unter XV) bearbeiten sämtliche Angelegenheiten der Rechtsanwälte. Die Zuständigkeit richtet sich gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Vorstands, soweit keine Sonderzuständigkeit vorliegt, nach dem Familiennamen des jeweiligen Rechtsanwalts: Abteilung I Abteilung II Abteilung III A – Bq Br – Gen Geo – Kuc Abteilung IV Abteilung V Abteilung VI Kud – Rt Ru – Tak Tal – Z Den Mitgliedern der Abteilung I obliegt neben der Bearbeitung von Beschwerden in Sonderzuständigkeit die Zulassung von Rechtsanwälten zur Fachanwaltschaft. Ausweislich der Statistik verlieh Abteilung I im Jahr 2009 insgesamt 265 Rechtsanwälten die Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen; damit wurden 9 Titel mehr als im Vorjahr verliehen. Die Zahl der in Berlin zugelassenen Fachanwältinnen und Fachanwälte stieg im vergangenen Jahr damit von 1.966 auf 2.231 an. Davon führen insgesamt 246 Mitglieder zwei und 4 Mitglieder drei Fachanwaltstitel. 12 Rechtsanwaltskammer Berlin 2008 2009 – – – – Arbeitsrecht 478 500 22 4,60 Bau- und Architektenrecht 125 144 19 15,20 Bank- und Kapitalmarktrecht 12 26 14 116,67 Erbrecht 31 41 10 32,26 272 297 25 9,19 Gewerblicher Rechtsschutz 36 49 13 36,11 Handels- und Gesellschaftsrecht 18 30 12 66,67 9 13 4 44,44 Insolvenzrecht 17 24 7 41,18 Medizinrecht 50 68 18 36 194 237 43 22,16 Sozialrecht 91 101 10 10,99 Steuerrecht 223 225 2 0,9 Strafrecht 151 173 22 14,57 1 2 1 100,00 Urheber- und Medienrecht 19 25 6 31,58 Verkehrsrecht 74 92 18 24,32 Versicherungsrecht 54 64 10 18,52 111 120 9 8,11 1966 2231 265 13,48 Argrarrecht Familienrecht Informationstechnologierecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Transport- und Speditionsrecht Verwaltungsrecht Zuwachs % Prozentualer Zuwachs der Fachanwaltszulassungen in den Jahren 1999-2009 Im vergangenen Jahr fand in Berlin der 7. Erfahrungsaustausch zu den Fachanwaltschaften statt. Zu diesem Erfahrungsaustausch kamen mit dem Zulassungsverfahren zur Fachanwaltschaft befasste Vorstandsmitglieder aller Rechtsanwaltskammern sowie Fachanwaltsausschussmitglieder und Mitarbeiter der Geschäftsstellen zusammen, um Auslegungsfragen in Zusammenhang mit der Fachanwaltsordnung zu diskutieren und Anregungen an die BRAK und an die Satzungsversammlung zu formulieren. Die beschlossenen Berliner Empfehlungen sind abgedruckt in Heft 1/2010 der BRAK-Mitteilungen. Die Abteilung II erstattete neben der Bearbeitung von Widerrufs- und Beschwerdeverfahren Rechtsanwaltskammer Berlin 13 (152) in Sonderzuständigkeit insgesamt 70 (Vorjahr 91) größtenteils von Gerichten angeforderte Gebührengutachten zur Frage der Höhe der Rahmengebühr nach § 14 Abs. 2 RVG und bearbeitete 154 Gebührensachen (Vorjahr 164), d.h. gebührenrechtliche Anfragen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Vermittlungen zwischen dem Auftraggeber und seinem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Gebührenrechts. Neben ihrer Zuständigkeit für Beschwerden (269) und Widerrufsverfahren (6) obliegt den Mitgliedern der Abteilung III die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Rechtsanwälte gem. §§ 56, 73 Abs. 1 Nr. 4 BRAO. Im Berichtsjahr wurden 2 datenschutzrechtliche Aufsichtsverfahren geführt. Schwerpunkt der Tätigkeit der Abteilung IV, einer Abteilung ohne Sonderzuständigkeit, lag in der Bearbeitung von Beschwerden (437) und Widerrufsangelegenheiten (12). Die Abteilung V hat neben 157 Beschwerden und 10 Widerrufsverfahren insgesamt 147 Werbeangelegenheiten (Vorjahr 135) und 46 Verfahren wegen unerlaubter Rechtsdienstleistung (Vorjahr 45) in Sonderzuständigkeit bearbeitet. Eine Überprüfung des neu erschienenen Branchenfernsprechbuches ergab, dass die Anzahl derjenigen, die sich ohne Befugnis als Fachanwalt ausgaben, erheblich zurückgegangen ist. Dies wird als Erfolg des konsequenten berufs- und wettbewerbsrechtlichen Vorgehens der Mitglieder der Abteilung V gegen Falschwerber gesehen. Den Mitgliedern der Abteilung VI des Vorstands obliegt zusätzlich zur Beschwerdebearbeitung (159) in Sonderzuständigkeit die Zulassung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ausweislich der Statistik (unter XIV) wurden im Berichtsjahr insgesamt 855 Neuzulassungen ausgesprochen. Neuzugelassen wurden 354 Rechtsanwältinnen und 490 Rechtsanwälte. Neben der Zulassung obliegt der Abteilung VI als weitere Sonderzuständigkeit die Prüfung der Vereinbarkeit angezeigter Nebentätigkeiten mit dem Beruf des Rechtsanwalts (322). Diese Prüfung erfolgt nicht nur im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Zulassungsantrags, sondern auch dann, wenn ein Rechtsanwalt nach § 56 Abs. 3 BRAO die Aufnahme einer Nebentätigkeit anzeigt. Diese Anzeigepflicht wird leider immer wieder verletzt, so dass Verfahren wegen Verletzung dieser Pflicht durchgeführt werden mussten. 5) Vermittlungstätigkeit Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat über die näher beschriebenen Aufgaben hinaus gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern zu vermitteln. Dieses Angebot ist im Berichtszeitraum in 52 Fällen in Anspruch genommen worden. Bislang war die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens von der Zustimmung des Rechtsanwalts abhängig. Im Bestreben, den gütlichen Einigungsprozess zu fördern, ist dieses Zustimmungserfordernis durch das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts entfallen. Ein Vermittlungsvorschlag ist allerdings nur verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird (§ 73 Abs. 5 BRAO). Die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft soll das Vermittlungsangebot der regionalen Vorstände ergänzen und keineswegs ersetzen. Ausschließlich zuständig ist die regionale Kammer weiterhin für Vermittlungsverfahren auf dem Gebiet des Berufsrechts, für Vermittlungsverfahren bei Streitigkeiten unter Kollegen und für Vermittlungsverfahren bei einem Streitwert von über 15.000,00 € (siehe Satzung der Schlichtungsstelle unter II 1). In allen anderen Fällen muss der Antragsteller sich zwischen einer Vermittlung auf regionaler Ebene bei der RAK oder einer Vermittlung durch die Schlichtungsstelle entscheiden, da die Schlichtungsstelle dann, wenn ein Verfahren bei der RAK durchgeführt wurde, nicht mehr angerufen werden kann. 14 Rechtsanwaltskammer Berlin 6) Bürgersprechstunde Die im Juli 2007 eingeführte Bürgersprechstunde wurde im Jahr 2009 von 106 Bürgerinnen und 109 Bürgern aufgesucht (Gesamtzahl 215). Die Sprechstunde findet nach wie vor dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Das Publikum der Bürgersprechstunde ist in der Altersstruktur und in der sozialen Zusammensetzung bunt gemischt. Querulanten und Unbelehrbare sind deutlich in der Minderheit. 111 Besucher standen noch in einem aktuellen Mandatsverhältnis, die übrigen hatten kein Mandatsverhältnis (mehr). 51 Besucher haben das Anliegen der Bürgersprechstunde als Möglichkeit kostenloser Rechtsberatung missverstanden, 2 Besucher waren auf der Suche nach einem Anwalt. Die Bürgersprechstunde soll den Bürgern folgende Möglichkeiten einräumen: – Der Bürger kann über den Verlauf einer bereits eingereichten Beschwerde Erkundigungen einholen, – der Bürger kann sich über den Gang und Verlauf eines beabsichtigten Beschwerdeverfahrens informieren, – der Bürger kann Erkundigungen über die einzuhaltenden Berufspflichten einholen, – der Bürger kann eine Beschwerde mündlich vortragen und schriftlich protokollieren lassen (allerdings nur, wenn er der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist). Darüber hinaus soll die Bürgersprechstunde uns die Möglichkeit geben, falsche Vorstellungen über die Berufspflichten zu korrigieren und Imagewerbung für die Anwaltschaft zu betreiben. Die von uns geführte Statistik ergibt als Hauptanliegen, Erkundigungen einzuholen zu der Möglichkeit, sich bei der Kammer über einen Rechtsanwalt zu beschweren (81 Fälle) sowie Gebührenanfragen (71 Fälle). 46 Bürgerinnen und Bürger beklagten eine wirkliche oder vermeintliche Schlechtleistung des Anwalts oder der Anwältin. Hier konnte neben der Verweisung auf die gerichtliche Klärung auf die künftige Möglichkeit hingewiesen werden, die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft anzurufen. Nachfragen zu einem schon anhängigen Beschwerde- oder Vermittlungsverfahren wurden in 5 Fällen gestellt. Nur in einem Fall wurde Beschwerde über die Handhabung eines anhängigen Beschwerdeverfahrens geführt. Als Ergebnis der oft länger als 15 Minuten dauernden Gespräche wurde in 78 Fällen dem Bürger die Kontaktaufnahme / das Gespräch mit seinem Rechtsanwalt empfohlen, in 39 Fällen wurde die Einlegung einer Beschwerde empfohlen, in 39 Fällen wurde angeregt, mögliche Schadensersatzansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, in 23 Fällen wurde ein Vermittlungsverfahren empfohlen und in 7 Fällen wurde eine Beschwerde unmittelbar aufgenommen. 169 Bürger, das sind 78,6 %, verließen die Sprechstunde offenkundig zufrieden, obwohl die Rechtsanwaltskammer in vielen Fällen nicht konkret weiterhelfen konnte. Den Bürgerinnen und Bürgern konnte aber das Gefühl vermittelt werden, mit ihrem Anliegen ernst genommen zu werden. Auch wenn das Anliegen vielfach außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs lag, konnte durch eine verständliche Erklärung der Aufgaben des Vorstands und der Zuständigkeitsgrenzen diese Zufriedenheit erreicht werden. Die Bürgersprechstunde ist daher nach wie vor ein Erfolg. Neben den Medien und unserer eigenen Website wird als Ursache der Bekanntheit der Bürgersprechstunde inzwischen die Benennung durch Bekannte / Freunde und die Empfehlung durch Gerichte häufig genannt. Die Sprechstunde bietet Gelegenheit, mit Bürgern in persönlichen Kontakt zu treten, die mit ihrem Rechtsanwalt, aus welchem Grunde auch immer, unzufrieden sind. Sie ermöglicht uns – soweit angebracht – bei den Bürgern Verständnis für die Art und Weise der Mandatsbearbeitung durch die Anwaltschaft zu wecken. Sie versetzt uns in die Lage, die Rolle der Kammer zu veranschaulichen und von der Einlegung einer unschlüssigen Beschwerde abzuraten. Rechtsanwaltskammer Berlin 7) 15 Datenschutz Auch im Berichtszeitraum 2009 hat uns das Thema Datenschutz vielfach beschäftigt. Grundsätzlich ist zwischen den Rechtsanwaltskammern und den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nach wie vor umstritten, wer die datenschutzrechtliche Aufsicht hinsichtlich mandatsbezogener Daten in Anwaltskanzleien führt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Oktober 2006 einen Anwalt vom Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften freigesprochen. Der Kollege hatte sich geweigert, auf Verlangen des Berliner Datenschutzbeauftragten Auskunft über die Herkunft von Unterlagen zu erteilen, die er in ein Strafverfahren eingeführt hatte. Sein Mandant hatte ihn nicht von der Schweigepflicht entbunden. Der Berliner Datenschutzbeauftragte war der Ansicht, dass es hierauf nicht ankäme. Der Rechtsanwalt sei ungeachtet seiner beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung zur Auskunft gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten verpflichtet. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat den Kollegen im Prozess wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache unterstützt. Der Freispruch ist nach wie vor nicht rechtskräftig. Das mit der Rechtsbeschwerde angerufene Kammergericht hat bisher nicht entschieden. Auch auf Bundesebene ist dieser Kompetenzstreit nicht durch eine Klarstellung des Gesetzgebers entschieden. Diese Grundsatzkontroverse wurde 2009 im Juni-Heft des Berliner Anwaltsblattes neben praktischen Fragen des Datenschutzes in Anwaltskanzleien thematisiert. Der Vorstand hält die Einhaltung des Datenschutzes nach wie vor für eine zu beachtende Berufspflicht der Anwaltschaft und hat dies durch Einrichtung einer Spezialzuständigkeit der Abteilung III unterstrichen. Durchgeführte Beschwerdeverfahren führten im Jahr 2009 zu keiner Beanstandung, weil die mögliche Datenverletzung nicht im anwaltlichen Bereich lag. Insoweit konnte auf die Zuständigkeit des allgemeinen Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin verwiesen werden. Mit diesem gab es im Jahr 2009 ungeachtet der Grundsatzkontroverse durchaus Punkte der Zusammenarbeit. So nahm der Berliner Datenschutzbeauftragte kritisch Stellung zur beabsichtigten Datenweitergabe der Justizvollzugs-Anstalten an die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetzes; er wiederholte diese Kritik auch als Teilnehmer der Podiumsdiskussion, die wir dazu am 22. Juni 2009 veranstaltet haben (vgl. unter VIII). Vertreter der Kammer nahmen auch teil an einer Veranstaltung am 28. Januar 2009 zum 3. Europäischen Datenschutztag und am 28. Oktober 2009 zur Feier der 30-jährigen Einrichtung des Berliner Datenschutzbeauftragten. Am 30. März 2009 fand auf Einladung der Bundesrechtsanwaltskammer ein Treffen aller Datenschutzkontrollbeauftragten der regionalen Kammern statt, um Erfahrungen auszutauschen. Dabei wurde auch das Out-Sourcing von Sekretariatsdienstleistungen beraten. Wird eine solche Dienstleistung in Anspruch genommen, weiß der Mandant bei einem Anruf in einer Anwaltskanzlei in der Regel nicht, dass er es mit einem Dienstleister zu tun hat. Vielmehr entsteht für ihn der Anschein, mit einem Kanzleimitarbeiter zu sprechen, ohne dass dies tatsächlich der Fall ist. Auch ist in solchen Konstellationen häufig die Einhaltung der Verschwiegenheitsverpflichtung problematisch und es besteht die Gefahr der Interessenkollision. Kritisch ist auch, dass in dem Büro des Dienstleisters keine Beschlagnahmefreiheit herrscht. Auch die Zustimmung des Mandanten kann nach Ansicht der Mehrheit der Kontrollbeauftragten das Problem des Erstkontakts eines Mandanten und das der Interessenkollision nicht lösen. 8) Geldwäsche Das am 13. August 2008 erlassene neue Geldwäschegesetz stellt für Rechtsanwälte (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 GWG) Pflichten bei der Mitwirkung an Immobilien- und Finanztransaktionen auf. § 16 Abs. 16 Rechtsanwaltskammer Berlin 2 GWG bestimmt erstmals die Rechtsanwaltskammer als für die Durchführung dieses Gesetzes zuständige Behörde. Auch wenn unter den betroffenen Kammern Einigkeit besteht, dass § 16 GWG keine Rechtsgrundlage für anlassunabhängige Überprüfungen von Rechtsanwälten darstellt, war diese Gesetzesänderung für uns Anlass, die Geldwäscheaufsicht im Kammervorstand auf eine Geldwäschebeauftragte (vgl. dazu unter XV) zu konzentrieren, die unabhängig von der eigentlichen Zuständigkeitsabgrenzung (vgl. dazu unter Tätigkeit der Abteilungen) nach Anfangsbuchstaben der Rechtsanwälte immer dann einzuschalten ist, wenn Verstöße gegen das GWG oder § 261 StGB Gegenstand einer berufsaufsichtsrechtlichen Überprüfung sind. Am 19. Mai 2009 fand unter Beteiligung der Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin die FATF-Deutschlandprüfung über die Umsetzung der 40 FATF-Empfehlungen in den freien Berufen bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Die FATF, die „Financial Action Task Force on Money Laundering“ – eine Expertengruppe mit dem Auftrag, die Methoden der Geldwäsche zu analysieren und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln – zeigte gesteigertes Interesse an der Art und Weise der Durchsetzung der FATF-Empfehlungen in der Anwaltschaft und deren Umsetzung im Geldwäschegesetz. Hierbei wurde erkennbar, dass die Expertengruppe mit dem System der grundsätzlich anlassabhängigen Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern in Deutschland bisher keine Erfahrung gesammelt hatte. Von deutscher Seite wurde dieses System erläutert sowie die Aufklärungs- und Aufsichtsfunktion der Kammer unterstrichen. 9) Liste nach § 135 FamFG Seit Inkrafttreten des neuen FamFG können Richter nach § 135 anordnen, dass Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer vom Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen müssen. Der Vorstand hat beschlossen, eine Liste zu führen, in die sich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eintragen lassen können, die bereit sind, ein solches Informationsgespräch kostenlos anzubieten. Die Aufnahme in die Liste erfolgt durch schriftlichen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Berlin, wobei in der Liste Adresse, E-Mail, ggf. Homepage und die Zusatzqualifikationen Fachanwalt, Notar oder Mediator aufgeführt werden. Die Liste wird den zuständigen Gerichten regelmäßig aktualisiert zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht allen in Berlin zugelassenen Rechtsanwälten, auf ihre Kompetenz auch im Rahmen der Streitschlichtung hinzuweisen und dieses Gebiet nicht den psychosozialen Berufen zu überlassen. III Aus der Arbeit der Bundesrechtsanwaltskammer 1) Hauptversammlungen Am 8. Mai 2009 fand die 120. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Zur Diskussion stand im Wesentlichen die vom BRAO-Ausschuss erarbeitete Satzung für die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft sowie die Verabschiedung eines zur Finanzierung der Schlichtungsstelle geschaffenen Sonderhaushalts (vgl. oben unter II 1a). Auf der 121. Hauptversammlung am 9. Oktober 2009 stand im Mittelpunkt der Erörterung die Frage einer Gebührenanpassung (hierzu siehe unter III 3). Darüber hinaus wurden eingehend die Bestrebungen des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands diskutiert, ein eigenes Berufsrecht für Insolvenzverwalter sowie eine eigene Insolvenzverwalterkammer zu schaffen. Im Ergebnis hat sich die Hauptversammlung für die Bei- Rechtsanwaltskammer Berlin 17 behaltung des status quo und gegen die Schaffung einer eigenen Insolvenzverwalterkammer bzw. eines eigenen Berufsrechts für die Insolvenzverwalter ausgesprochen. Vielmehr habe sich das bisherige System, wonach die ganz überwiegende Zahl der Insolvenzverwalter in den Rechtsanwaltskammern bzw. in den Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern zugelassen seien, bewährt. Die Hürde einer Zulassung in einer weiteren Kammer würde einen Eingriff in Art. 12 GG darstellen, der nach Auffassung der Hauptversammlung weder erforderlich, noch verhältnismäßig sei. 2) Festakt 50 Jahre BRAK und internationale Konferenz Am 1. Oktober 1959 wurde die Bundesrechtsanwaltskammer gegründet. Aus Anlass ihres fünfzigjährigen Bestehens beging die BRAK am 10. September 2009 einen Festakt, zu dem über 600 Gäste aus dem In- und Ausland erschienen. Wir hatten die der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Verfügung stehenden sieben Plätze unter jüngeren Rechtsanwälten verlost, die in der Kammer noch kein Amt ausüben. Neben dem Präsidenten der BRAK sprach die damalige Bundesjustizministerin Zypries ein Grußwort, bevor Kardinal Lehmann seinen Festvortrag zum Thema „Recht und Ethik“ hielt. Am 11. September 2009 führte die BRAK eine internationale Konferenz durch, an der rund 100 Vertreter von 24 Ländern, darunter Israel, USA, Japan und Russland, teilnahmen. Die Konferenz beschäftigte sich im Wesentlichen mit dem Thema Rechtsstaat – Sache der Anwaltschaft und stand unter dem Titel „Rule of Law – a Lawyers Issue“. 3) Konferenz der Gebührenreferenten Am 18.04.2009 fand die 58. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern in Sellin statt. Als Generalthemen wurden die strafrechtlichen Voraussetzungen der Gebührenüberhebung sowie die Änderungen in familienrechtlichen Abrechnungen durch das FamFG diskutiert. Im Rahmen der Diskussion über die strafrechtlichen Voraussetzungen der Gebührenüberhebung wurde festgestellt, dass häufig eine Überschneidung zwischen der berufsrechtlichen und der strafrechtlichen Bewertung stattfindet, so dass die entsprechenden Vorgänge nicht nur in den Aufsichtsabteilungen, sondern auch in den Gebührenabteilungen der Rechtsanwaltskammern behandelt werden müssten. Darüber hinaus einigten sich die Gebührenreferenten darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen auf jeden Fall darüber informiert werden sollten, dass auch im Zusammenhang mit einem Vorwurf der Gebührenüberhebung Gutachten nach § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO von den Rechtsanwaltskammern erstattet werden. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein vom 19.02.2009 (Az: 11 U 151/07) wurde erneut die Problematik der Zeittaktklauseln in Vergütungsvereinbarungen diskutiert. Da unverändert offen ist, ob Zeittaktklauseln zulässig sind, stellten die Gebührenreferenten als gemeinsame Auffassung fest, dass sich im Zweifel eine minutengenaue Abrechnung empfehle. Die Gebührenreferenten beschäftigten sich ferner erneut mit den Rationalisierungsabkommen der Rechtsschutzversicherer. Die Gebührenreferenten waren sich darin einig, dass Vereinbarungen mit einem Rechtsschutzversicherer des Mandanten mit folgendem Inhalt „... Die Geschäftsgebühr wird mit einer 1,3 Gebühr in Ansatz gebracht. Soweit sich ein gerichtliches Verfahren wegen desselben Gegenstandes anschließt, wird der nicht anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr nur beim Gegner, z.B. in Form eines Freistellungsantrages, geltend gemacht. Die 1,3 Geschäftsgebühr wird also nur im Fall der außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits abgerechnet und von der Rechtsschutzversicherung erstattet.“ 18 Rechtsanwaltskammer Berlin eine nicht zulässige Vereinbarung eines Erfolgshonorars darstellen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass, wenn gleichwohl materiell-rechtliche Erstattungsansprüche gegenüber dem Gegner geltend gemacht werden, dies im Einzelfall strafrechtlich relevant sein könne. Abschließend wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Rechtslage hinsichtlich der Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale von einigen Gerichten und Rechtsanwälten noch unzutreffend beurteilt wird. Die Gebührenreferenten wiederholten deshalb ihre gemeinsame Auffassung, dass die Aktenversendungspauschale mit Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist, da Kostenschuldner nicht der Mandant, sondern allein der Rechtsanwalt ist. Die 59. Tagung der Gebührenreferenten fand am 17.10.2009 in Düsseldorf statt. Als Generalthema wurden lineare und/oder strukturelle Gebührenanpassungen in der neuen Legislaturperiode diskutiert. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können ihren Beruf als unabhängige Organe der Rechtspflege nur ausüben, wenn sie angemessen vergütet werden. Das ist heute nicht mehr überall der Fall. Durch die fortschreitende Spezialisierung entfällt bei den Kollegen, die auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert sind, die Möglichkeit der Quersubventionierung. Das betrifft hauptsächlich Kollegen, die vorrangig Fälle aus dem Sozialrecht oder aber Ausländer- und Asylrecht bearbeiten. Auch im Bereich des Familienrechts und des Arzthaftungsrechts werden diese Probleme beobachtet. Hier sind Nachjustierungen erforderlich. Nach Auffassung der Gebührenreferenten muss aber darüber hinaus auch eine lineare Anpassung der Gebühren erfolgen. Die Gebührentabelle wurde seit 1994 nicht mehr erhöht. In diesem Zeitraum sind nicht nur die Gehälter der Kanzleiangestellten und der Lebenshaltungsindex angestiegen, sondern auch die Büromieten. Einigkeit bestand darin, in diesem Bereich eng mit dem DAV zusammenzuarbeiten. IV Gesetzgebungsverfahren und Stellungnahmen des Vorstands Referentenentwürfe aus dem Bundesministerium für Justiz werden in der Regel über die BRAK den einzelnen Kammern zur Stellungnahme zugeleitet. Die BRAK sammelt die Stellungnahmen der einzelnen Rechtsanwaltskammern und formuliert daraus eine Gesamtstellungnahme. Zusätzlich werden Gesetzesinitiativen der Länder, die in den Bundesrat eingebracht wurden, über die Senatsverwaltung oder andere Länderjustizministerien bekannt. Über das BRAK-Büro in Brüssel erreichen uns Entwürfe für Richtlinien oder Rahmenbeschlüsse der EU, die zunehmend wichtiger werden, weil die nationale Gesetzgebung immer häufiger lediglich EU-Recht umsetzt. Die Flut an Gesetzesinitiativen auf allen Gebieten des Rechts und die jeweils eingehenden Stellungnahmen der BRAK-Ausschüsse, der anderen 27 Rechtsanwaltskammern sowie des DAV und des Richterbundes werden durch die Rechtsanwaltskammer Berlin durchgesehen und verarbeitet. Bei folgenden Gesetzesvorhaben wurden nach Beratung im Vorstand eigene Stellungnahmen erarbeitet und abgegeben: 1) Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz Infolge der Föderalismusreform regelt der Bund ab 01.01.2010 in der StPO nur noch die gesetzlichen Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft, also das „Ob“. Die Regelung des Vollzugs, also die näheren Einzelheiten des „Wie“, fällt dagegen in die Kompetenz der Länder. Berlin hat, federführend auch für andere Bundesländer, einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem der Vorstand im Januar 2009 eine sehr umfangreiche und detaillierte Stellungnahme abgegeben hat. Rechtsanwaltskammer Berlin 19 Ein Kernpunkt der Kritik des Vorstands war, dass bei der Überwachung der Besuche und der Überwachung des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und Mandant im Referentenentwurf unterschieden wurde zwischen Verteidigern, die nicht überwacht werden sollten, und sonstigen Rechtsanwälten und Notaren, deren Besuche und Briefe kontrolliert werden sollten. Hier sollte sich eine Unterscheidung in einem Berliner Landesgesetz wiederfinden, die der Bundesgesetzgeber bei den Berufsgeheimnisträgern in § 160 a StPO vorgenommen hatte. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens konnte durch Gespräche mit verschiedenen Abgeordneten, dem Staatssekretär und der Senatorin für Justiz ein Umdenken erreicht werden, so dass in dem nunmehr zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Gesetz die sonstigen Rechtsanwälte und Notare den gleichen Vertrauens- und Verschwiegenheitsschutz wie Verteidiger gefunden haben. Eine noch im Senatsentwurf vorgesehene Pflicht der Anstalt, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft alle Überwachungserkenntnisse mitzuteilen, die für das Strafverfahren von Bedeutung sein könnten, wurde auf unsere Kritik hin im Zuge der Beratung des Gesetzentwurfes im Rechtsausschuss korrigiert. Ebenfalls fand Eingang in die Gesetzesfassung, dass vor Erlass verschiedener Maßnahmen eine Unterrichtung oder Anhörung der Verteidigung stattfindet. An einem wesentlichen Punkt konnten wir uns nicht durchsetzen: Das Gesetz überträgt die Entscheidung über besondere Sicherungs- oder Disziplinarmaßnahmen vom Richter auf die Anstalt. Wir hätten gern am Richtervorbehalt festgehalten, anstatt erst nachträglich den Richter anrufen zu können. Da aber der Bundesgesetzgeber ebenfalls zum 01.01.2010 durch Änderung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO geregelt hat, dass jeder Untersuchungsgefangene, gegen den die Untersuchungshaft vollzogen wird, obligatorisch einen Verteidiger hat, ist jedenfalls gewährleistet, dass jeder Gefangene rechtskundig beraten die nachträgliche Überprüfung durch den Richter herbeiführen kann. Das Gesetz, das zum ersten Mal den Vollzug der Untersuchungshaft gesetzlich regelt, enthält aber auch eine Reihe von Verbesserungen, die vom Vorstand begrüßt wurden. So haben sich die Besuchszeiten der Untersuchungsgefangenen verdoppelt, für Erwachsene auf 2, für junge Gefangene auf 4 Stunden / Monat. Die Arbeitsentlohnung wird an die der Strafhaft angekoppelt. Bedürftige U-Gefangene erhalten einen gesetzlichen Taschengeldanspruch. Trotz Kritik des Vorstands unbefriedigend blieb, dass die Einrichtung von Mutter/Kind-Stationen für Kinder unter 3 Jahren nach wie vor von den baulichen Gegebenheiten abhängen soll. Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und Artikel 6 Grundgesetz ist der Vorstand der Auffassung, dass entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen sind und die gemeinsame Unterbringung von Müttern mit Kleinkindern lediglich vom Kindeswohl abhängen darf. Des Weiteren war der Vorstand der Auffassung, dass neben der erfolgten Zulassung von externem ärztlichen Rat auch die Möglichkeit externer wahlärztlicher Behandlung auf eigene Kosten der U-Gefangenen möglich sein müsse. Angesichts der Unschuldsvermutung und oft fehlender Spezialkenntnisse der Anstaltsärzte sei diese Ergänzung sinnvoll. Insgesamt konnte aber aufgrund der vielfältigen Aktivitäten des Vorstands, zu der auch die Durchführung einer Podiumsdiskussion gehörte, eine wesentliche Verbesserung des ursprünglichen Entwurfes erreicht werden. 2) Grünbuch der EU-Kommission über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher Das Grünbuch basiert auf der verbraucherpolitischen Strategie der EU-Kommission, die die Bedeutung wirksamer Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher hervorhebt. Nach Einschätzung der Kommission sind Verbraucher, die mit unlauteren Geschäftsgebaren konfrontiert sind und einen Rechtsbehelf anstreben, mit Hindernissen hinsichtlich Zugang, Wirksamkeit und Erschwinglichkeit insbesondere dann konfrontiert, wenn die Forderung nur geringfügige Beträge betrifft. Dann sei es für den Verbraucher wirtschaftlich unrentabel, Gerichts-, Anwalts- 20 Rechtsanwaltskammer Berlin und Sachverständigenkosten zu zahlen, deren Höhe den möglichen Schadensersatz übersteigt. Die Stellungnahme des Vorstands spricht sich grundsätzlich für die Einführung eines gerichtlichen kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahrens aus, warnt aber davor, die bestehenden Möglichkeiten zur Abwehr von Rechtsverstößen hierdurch unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen. Die in Deutschland bestehende Möglichkeit, dass Verbraucherverbände Unterlassungsklagen wegen unzulässiger allgemeiner Geschäftsbedingungen erheben, darf durch ein neues kollektives Rechtsdurchsetzungsverfahren nicht beeinträchtigt werden. Auch hebt die Stellungnahme des Vorstands hervor, dass die Finanzierung der neuen kollektiven Verfahren nicht einseitig zu Lasten der Anwälte gehen darf. Die angedachte Möglichkeit der Kappung von Prozesskosten wird deshalb als Sonderopfer der Anwaltschaft abgelehnt. Auch müsse sichergestellt sein, dass die für Zivilverfahren geltenden Verfahrens- und Informationsrechte der Beteiligten nicht zugunsten einer Verfahrensvereinfachung ausgehöhlt werden. Eine Opt-Out-Lösung lehnt der Vorstand ab, weil dadurch einerseits eine Prozessflut gefördert würde. Vor allem aber könnte ein Mangel an Informationen dazu führen, dass ein Verbraucher an ein Urteil gebunden sei, ohne Widerspruch gegen die Prozessführung einlegen zu können. Die Opt-In-Lösung sei vorzugswürdig. Danach könnten Musterklageverfahren durchgeführt werden, auf die sich dann ebenfalls betroffene Verbraucher beziehen könnten. 3) Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen Bei diesem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz geht es um die Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses aus Oktober 2006. Der Rahmenbeschluss bezweckt die Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU bei der Vollstreckung strafrechtlicher Entscheidungen, die zum endgültigen Entzug von Tatwerkzeugen oder Erträgen aus Straftaten führen (Einziehung und Verfall). Der Vorstand steht der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen kritisch gegenüber, solange verbindliche Festlegungen der Mitgliedsstaaten auf Mindeststandards essenzieller Verteidigungsrechte der Beschuldigten nicht vorliegen. Als besonders problematisch bezeichnet die Stellungnahme des Vorstands die Vorschrift, nach der die Vollstreckung einer ausländischen Verfalls- bzw. Einziehungsentscheidung ausnahmsweise auch dann zulässig sein soll, wenn die Entscheidung auf einem so genannten Abwesenheitsurteil beruhe. Der Vorstand sprach sich erneut gegen jedwede Form der Anerkennung von Abwesenheitsurteilen aus. 4) Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung des § 522 ZPO Mit diesem Entwurf soll die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen Nichtzulassungsbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO eingeführt werden. Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO sind durch den mit der ZPO-Reform eingeführten § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbar. Die Verkürzung des Rechtschutzes bei Beschlüssen nach § 522 ZPO sei sachlich nicht gerechtfertigt. Der Vorstand hat diesen Vorstoß zur Schaffung einer Rechtsbeschwerde gegen Nichtzulassungsbeschlüsse uneingeschränkt begrüßt. Ein Vorstandsmitglied hat dazu an einem Fachgespräch der FDP-Bundestagsfraktion teilgenommen und sich für die völlige Abschaffung der in § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO vorgesehenen Erledigung von Berufungen durch Beschluss ausgesprochen (vgl. Kammerton im Berliner Anwaltsblatt 09, 271 f). Da eine der Initiatoren des Gesetzentwurfes heute Bundesjustizministerin ist, bleibt zu hoffen, dass der Entwurf bald aufgegriffen wird. Rechtsanwaltskammer Berlin 5) 21 Gesetzentwurf zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg Die Senatsverwaltung für Justiz leitete uns einen Gesetzentwurf zu, mit dem in den Ländern Berlin und Brandenburg gleichlautende Richtergesetze und gleichlautende Verfassungsbestimmungen über die Richterernennung geschaffen werden sollen. Der Vorstand hat in einer Stellungnahme die beabsichtigte Neuregelung begrüßt, rechtsanwaltliche Beisitzer in den Richterdienstgerichten vollberechtigt mitwirken zu lassen. Die anwaltlichen Beisitzer werden nicht nur praktischen juristischen Sachverstand, sondern eine gewisse Außensicht in die Entscheidungsfindung einbringen. Über die beabsichtigte Regelung hinaus hat der Vorstand angeregt, beim Dienstgerichtshof sogar zwei anwaltliche Beisitzer vorzusehen. Die Besetzung entspräche dann spiegelbildlich der Besetzung der Anwaltsgerichtshöfe, bei denen nach § 104 BRAO zwei Berufsrichter als Beisitzer mitwirken. Nachdem sich aus den Stellungnahmen der Gerichtspräsidenten und der Richterorganisationen kein einheitliches Votum ergab, wurde eine Anhörung durchgeführt. Wir haben das Anhörungsverfahren dazu genutzt, unsere Auffassung nochmals vertieft vorzutragen. Da anwaltliche Beisitzer von den Entscheidungen des Spruchkörpers in keinem Fall unmittelbar selbst in ihrer eigenen Berufsausübung betroffen seien, könne von einer größeren professionellen Distanz als bei richterlichen Beisitzern ausgegangen werden. Dies verbreitere die Legitimationsgrundlage der Entscheidungen insbesondere beim rechtsuchenden Bürger. Anwaltliche Beisitzer in den Richterdienstgerichten ergäben einen Zugewinn an Neutralität und schafften höhere Akzeptanz. Außerdem wurde die Anregung der Beteiligung von zwei anwaltlichen Beisitzern am Dienstgerichtshof aufgrund der positiven Erfahrungen mit zwei Berufsrichtern im Anwaltsgerichtshof wiederholt. Da das Gesetz ausdrücklich zum Ziel hat, eine gemeinsame Regelung mit Brandenburg zu fixieren, ist das Gesetzesvorhaben aufgrund der Landtagsneuwahl in Brandenburg noch nicht abgeschlossen. 6) Verordnung des EG-Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I-Verordnung) Das Bundesministerium der Justiz gab uns über die BRAK Gelegenheit zur Stellungnahme, insbesondere zur Einbringung von Erfahrungen der Praxis zur Revision der Brüssel I-Verordnung. Der Vorstand hat in seiner Stellungnahme angeregt, im Rahmen einer Präzisierung der Anerkennungsvoraussetzungen in Artikel 34 Ziff. 2 EuGVVO eine klare und hinreichende Einlassungsfrist zu regeln. Darüber hinaus solle in diesem Zusammenhang auch klargestellt werden, ob die in dieser Vorschrift formulierte „Möglichkeit einen Rechtsbehelf einzulegen“ die ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung voraussetze oder ob es ausreiche, dass der Beklagte lediglich von der Entscheidung Kenntnis erhalten habe. Weiterhin solle auch in Artikel 43 Abs. 5 EuGVVO präzisiert werden, ob eine formal ordnungsgemäße Zustellung Voraussetzung für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist gegen die Vollstreckbarerklärung sein soll (so die bisherige Rechtsprechung des EuGH), oder ob auch hier – wie in Artikel 34 Ziff. 2 EuGVVO – eine Zustellung ausreichen soll, die so rechtzeitig und in einer Weise erfolgt, dass sich der Beklagte verteidigen kann. Eine Vereinheitlichung der Zustellungsanforderungen auf der Grundlage der präzisierten Regelung wäre zu begrüßen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden. 22 Rechtsanwaltskammer Berlin 7) Vorschläge der europäischen Kommission für Rahmenbeschlüsse des Rates a) zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, b) zur Bekämpfung des Menschenhandels Die europäische Kommission hat neue Rahmenbeschlüsse zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels vorgeschlagen. Rahmenbeschlüsse sollen einheitliche Standards in den Mitgliedsstaaten herbeiführen. Sie sind daher innerhalb festgelegter Fristen in nationales Recht umzusetzen. Der Vorstand hat die Intention beider Vorschläge zwar grundsätzlich positiv bewertet, jedoch an der Umsetzung, insbesondere an der fehlenden Bestimmtheit vieler Vorschläge tiefgreifende Kritik geübt. So fehle dem gesamten Vorschlag eine Differenzierung zwischen Kindern, Personen, die die sexuelle Mündigkeit bereits erreicht haben, Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen. Diese Differenzierung sei für die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen notwendig, da erste Erfahrungen untereinander nicht kriminalisiert werden dürften. Insgesamt sei kritisch festzuhalten, dass beide Vorschläge erheblich in das nationale strafprozessuale und rechtsstaatliche Verfahren eingriffen. Beide Vorschläge wurden bei der Tagung des Rates der Justiz- und Innenminister am 30. November 2009 in Brüssel abgelehnt. Durch das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 können diese Vorhaben erneut nur als Richtlinienentwürfe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und mit dem europäischen Parlament neu verhandelt werden. 8) Europäischer Rahmenbeschluss über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren Nachdem einheitliche Mindestgarantien für Beschuldigte in Strafverfahren in Europa auch unter der deutschen Ratspräsidentschaft nicht durchsetzbar waren, hat der Rat der Europäischen Union einen Fahrplan zur Förderung des Schutzes von Verdächtigen vorgelegt. In einzelnen Rahmenbeschlüssen sollen nacheinander ein Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung, danach Belehrung über die Rechte, gefolgt vom Recht auf Prozesskostenhilfe und Rechtsbeistand, danach dem Recht auf Kommunikation mit Verwandten, Arbeitgebern und Konsularbehörden europaweit einheitlich festgeschrieben werden. Den Abschluss soll ein Grünbuch über das Recht auf Überprüfung der Haftgründe bilden. Der Vorstand hat den Fahrplan für den Ausbau der Beschuldigtenrechte ebenso begrüßt wie den jetzt vorliegenden Vorschlag hinsichtlich der Überwindung von Sprachbarrieren. Danach soll bei allen erforderlichen Treffen zwischen verdächtigen Personen und ihren Verteidigern eine Verdolmetschung auf Staatskosten ebenso gewährleistet werden wie das Recht auf Übersetzung aller maßgeblichen Unterlagen. Letzteres wird auch im deutschen Strafprozess, in dem bisher meistens nur die Anklageschrift übersetzt wird, die Verteidigung der Beschuldigten erleichtern, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind. Der Vorstand hat in seiner Stellungnahme befürwortet, das Recht auf Übersetzung der maßgeblichen Unterlagen auch auf Personen mit Sehstörungen auszudehnen. 9) Fortbildungsregelung nach § 53 BBiG für eine Tätigkeit im Bereich der Schuldnerberatung Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Frage aufgeworfen, ob durch die Schaffung einer Zusatzqualifikation bzw. einer Fortbildungsregelung nach § 53 BBiG mit Qualifikationsinhalten zur Schuldnerberatung z.B. für Rechtsanwaltsfachangestellte ein Tätigwerden im Bereich der Schuldnerberatung für sinnvoll erachtet werde. Der Vorstand hat dies abge- Rechtsanwaltskammer Berlin 23 lehnt. Schuldnerberatung sei originäre Rechtsberatungstätigkeit und somit Berufsfeld der Anwaltschaft. Die Aufgaben der Schuldnerberatung seien zu komplex, als dass Rechtsanwaltsfachangestellte diese – auch nicht durch Fortbildung – selbstständig bewältigen könnten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich gegenüber dem Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung ebenfalls gegen eine selbstständige Schuldnerberatung durch ReNooder Rechtsanwaltsfachangestellte außerhalb der Mitarbeit in einer Kanzlei ausgesprochen; allerdings wurde eine Zusatzqualifikation von Rechtsanwaltsfachangestellten, innerhalb ihrer Anstellung in einer Anwaltskanzlei unterstützend auch in der Schuldnerberatung tätig werden zu können, befürwortet. 10) Notwendige Verteidigung bei Vollzug von Untersuchungshaft / Pflichtverteidigerliste Aufgrund jahrelanger Bemühungen der Anwaltschaft in Gesprächen, Stellungnahmen und Veranstaltungen wurde zum 1. Januar 2010 durch den Bundesgesetzgeber § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO beschlossen. Danach ist die Mitwirkung eines Verteidigers immer dann notwendig, wenn gegen Beschuldigte Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112 a StPO oder einstweilige Unterbringung nach § 126 a oder § 172 a Abs. 5 StPO vollstreckt wird. Damit hat der Bundesgesetzgeber Forschungsergebnissen Rechnung getragen, nach denen verteidigte Beschuldigte kürzer in U-Haft bleiben als unverteidigte Gefangene. Da die Verteidigerin oder der Verteidiger unverzüglich zu bestellen ist, ergab sich die Notwendigkeit, eine Liste der Kolleginnen und Kollegen zu erstellen, die zur Übernahme dieser Aufgabe bereit sind. Nach Konsultation mit der Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat der Vorstand deren Bereitschaft begrüßt, eine solche Liste unabhängig von der Mitgliedschaft in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger zu führen und den Beschuldigten, aber auch den Richtern, bereitzustellen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat durch jahrzehntelange Organisation der kostenlosen Rechtsberatung in der U-Haft-Anstalt und durch Führung einer Notrufliste von Verteidigerinnen und Verteidigern bewiesen, dass sie diese Aufgabe kompetent und zuverlässig erfüllen kann. Inzwischen haben sich über 400 Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diese Liste eintragen lassen und damit hohes Engagement und Einsatzbereitschaft der Berliner Anwaltschaft unter Beweis gestellt. V Kontakte zur Berliner Justiz 1) Antrittsbesuch bei der Justizsenatorin Die Präsidentin nahm auf Einladung der Senatsverwaltung für Justiz ihren Antrittsbesuch bei der Justizsenatorin am 27. April 2009 in Begleitung weiterer Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführung wahr. Das Gespräch gab im Wesentlichen Gelegenheit, noch einmal die vom Vorstand in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin geübten Kritikpunkte in vertrauter Runde zu diskutieren (siehe dazu oben unter IV 1) sowie der Forderung auf Ausschluss des Vorverfahrens in den verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (siehe dazu oben II 1 b) Nachdruck zu verleihen. Im Rahmen der institutionalisierten halbjährlichen Treffen besuchte der Staatssekretär die Rechtsanwaltskammer am 12. Oktober 2009. Im Mittelpunkt der Erörterung standen Einzelheiten der Pflichtverteidigerliste, die allen Untersuchungshäftlingen ab dem 1. Januar 2010 die Auswahl von Verteidigern erleichtern soll. Es bestand Einigkeit, dass diese Liste möglichst schon auf den Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt werden soll (vgl. IV 10). 24 Rechtsanwaltskammer Berlin 2) Beirat für Mediation an den Berliner Zivilgerichten Der auf Initiative der Rechtsanwaltskammer Berlin im Jahr 2006 gegründete Beirat für gerichtliche Mediation ist auch im vergangenen Jahr zu diversen Sitzungen zusammengekommen, um Fragen aus der gerichtlichen Praxis zu erörtern und Empfehlungen für die Gestaltung der gerichtlichen Mediation auszusprechen. Dem Beirat gehören neben dem Vorstandsmitglied und Mediationsbeauftragten Michael Plassmann u.a. die Präsidentin des Kammergerichts und der Präsident des Landgerichts an. 3) Ortsausschuss für den 68. Deutschen Juristentag in Berlin 2010 Vor 150 Jahren trat im August 1860 auf Anregung der Juristischen Gesellschaft zu Berlin der erste Deutsche Juristentag in Berlin zu Beratungen zusammen. Berlin wird daher im September 2010 Gastgeber eines „Jubiläumsjuristentages“ sein. Neben Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft und den Verbänden ist die Präsidentin der Kammer zum Mitglied des Ortsausschusses berufen worden, dessen vornehmliche Aufgabe darin besteht, ein für die Teilnehmer der Tagung abwechslungsreiches, interessantes und die Themen des Juristentages ergänzendes Rahmenprogramm zu entwerfen. VI Internationale Kontakte 1) Union Internationale des Avocats (UIA) Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist Mitglied in der Union Internationale des Avocats (UIA). Die UIA ist ein Zusammenschluss von mehr als 200 Rechtsanwaltskammern und Anwaltsorganisationen aus über 110 Ländern der Welt. Der Zusammenschluss dient insbesondere dem Zweck der Kontaktpflege und dazu, den Austausch – insbesondere zu berufsrechtlichen und menschenrechtlichen Themen – zwischen Rechtsanwaltskammern auf einem internationalen Niveau zu fördern. In der Zeit vom 27. - 31. Oktober 2009 fand der Jahreskongress in Sevilla statt, an dem das Vorstandsmitglied Karin Susanne Delerue teilgenommen hat. Auf diesem Kongress standen das Fremdbesitzverbot und die Konsequenzen einer möglichen Lockerung auf die unterschiedlichen Berufsrechte zur Diskussion. Im Fokus der Menschenrechtsveranstaltung standen in diesem Jahr die Auswirkungen der Wirtschaftskrise. Die UIA veranstaltete darüber hinaus am 19. und 20. Juni 2009 in Berlin ein Seminar zum Thema „Grenzüberschreitende Investitionen in Mobiliarvermögen“. Anlässlich des Seminars fanden Sitzungen des Comité de Direction (CdD) und des Conseil des Présidence (CdP) der UIA statt. Am Abend des 19. Juni 2009 sprach die Präsidentin der Kammer anlässlich eines gemeinsamen Empfangs von DAV und BRAK ein Grußwort. Der Empfang bot allen Teilnehmern die Möglichkeit eines regen Austausches sowohl über das stattgefundene Seminar als auch über die Organisation zukünftiger gemeinsamer Anwaltsveranstaltungen. 2) Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE) Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist Mitglied im Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern. Der Verband hat sich im Wesentlichen zur Aufgabe gesetzt, den Austausch der Rechtsanwaltskammern in Europa untereinander sowie die Vertretung der Interessen des Berufsstandes bei den europäischen Institutionen zu fördern. Im vergangenen Jahr hat die Vizepräsidentin an der Generalversammlung vom 21. - 23. Mai 2009 in Brügge teilgenommen. Schwerpunktthema der Veranstaltung waren die gesetzlich möglichen Organisationsformen Rechtsanwaltskammer Berlin 25 von Anwaltskanzleien in den verschiedenen Ländern und mögliche Deregulierungsvorhaben vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise – ein für uns aktuelles und wichtiges Thema, da ab 2011 in England eine Kapitalbeteiligung Dritter an Anwaltskanzleien möglich sein wird. Der zuständige Vizepräsident der BRAK hielt einen Vortrag über die Möglichkeiten des Zusammenschlusses für Rechtsanwälte in Deutschland und die Finanzierung von Rechtsanwaltsgesellschaften in Deutschland. 3) European Criminal Bar Association (ECBA) Die ECBA ist eine Vereinigung von Strafverteidigern auf europäischer Ebene. Maßgebliches Ziel der Vereinigung ist es, ein führender Ansprechpartner auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafjustiz in Europa zu werden. Die Rechtsanwaltskammer Berlin, die nach der Satzung der Vereinigung dort selbst nicht Mitglied werden kann, hält den Kontakt durch die individuellen Mitgliedschaften des Vorstandsmitglieds Dr. Margarete von Galen und der Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen, die auch an der Frühjahrskonferenz vom 24. bis 25. April 2009 in Madrid teilgenommen hat. Die Konferenz stand unter dem Thema „The use and abuse of universal jurisdiction and the European Arrest Warrant in European Criminal Justice“. Neben der Entwicklung universeller Rechtsprechung auch im Hinblick auf den Europäischen Haftbefehl standen insbesondere der tschechische Vorschlag eines Rahmenbeschlusses zur Beilegung und Vermeidung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren, das E-Justice-Programm und ein Vergleich von Untersuchungshaftregelungen in Europa im Mittelpunkt der Veranstaltung. 4) Rechtsanwaltskammer Georgien Am 24. März 2009 hat die Präsidentin gemeinsam mit dem Vizepräsidenten Bernd Häusler in den Räumen der Geschäftsstelle eine Delegation der Rechtsanwaltskammer Georgien empfangen. Im Anschluss an ein Grußwort der Präsidentin wurden Informationen und Erfahrungen über die Arbeit der Berufsorganisationen beider Länder ausgetauscht. VII Menschenrechte Zu Beginn des Jahres 2009, am Nachmittag des 19. Januar, ist der Moskauer Kollege Stanislaw Markelow in Moskau auf offener Straße erschossen worden. Er war schon zuvor wegen seiner beruflichen Tätigkeit bedroht und geschlagen worden. Der Menschenrechtsbeauftragte der Rechtsanwaltskammer, Bernd Häusler, hat die Bestürzung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin am 22.01.2009 in einem Brief an den russischen Botschafter Kotenev zum Ausdruck gebracht. Am Abend zuvor hatten sich der Menschenrechtsbeauftragte und Mitglieder der Geschäftsführung an der Mahnwache vor der russischen Botschaft beteiligt und auf einem Plakat volle Aufklärung verlangt. Rechtsanwalt Bernd Häusler wurde anlässlich der Ermordung des russischen Menschenrechtsanwalts Markelow im Heft 8 der NJW 2009 (Seite XII ff) über die unterschiedlichen Formen der Gewalteinwirkung auf Menschenrechtsanwälte interviewt. Er hat verlangt, ein deutsches Anwaltsinstitut für Menschenrechte zu schaffen, wie die Kammern in Frankreich, Belgien oder Luxemburg es schon lange haben. Nur in dieser Form könne die deutsche Anwaltschaft kontinuierlich und intensiv für den Erhalt der Menschenrechte arbeiten. Der Menschenrechtsbeauftragte hat am 15.05.2009 an der Jurysitzung für die Verleihung des Internationalen Ludovic-Trarieux-Menschenrechtspreises 2009 in Paris teilgenommen. Den Preis erhielt Beatrice Mtetwa aus Zimbabwe für ihren Einsatz für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in ihrem Land. 26 Rechtsanwaltskammer Berlin Wie im Vorjahr hat der Menschenrechtsbeauftragte auch im Jahr 2009 zu einer Veranstaltung über die Ermordung des indonesischen Rechtsanwalts Munir eingeladen. Die indonesischen Menschenrechtsanwälte Usman Hamid und Haris Aznar haben am 27. Mai 2009 über den letzten Stand der Entwicklung berichtet. Auch fünf Jahre nach der Ermordung von Rechtsanwalt Munir sind die Hintergründe noch nicht vollständig aufgeklärt. In einem Schreiben vom 28.07.2009 an den iranischen Justizchef hat der Menschenrechtsbeauftragte der Rechtsanwaltskammer Berlin die Freilassung der iranischen Anwältin Shadi Sadr verlangt, die offenbar wegen ihrer Arbeit als Strafverteidigerin und als Kämpferin für die Rechte der Frauen am 17. Juli von iranischen Sicherheitskräften in Zivil willkürlich festgenommen worden war. Am 29.07.2009 ist Shadi Sadr gegen Kaution freigelassen worden. VIII Berufspolitische Veranstaltungen 1) Podiumsdiskussion über Untersuchunghaftvollzug Über den Entwurf eines Berliner Gesetzes zum Untersuchungshaftvollzug diskutierten auf Einladung der RAK Berlin und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger am 22. Juni 2009 der Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix, der Leiter der JVA Moabit Wolfgang Fixson, RA Jens von Wedel als Moderator, Staatssekretär Hasso Lieber, Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen und RA Martin Rubbert. Wichtige Kritikpunkte der Anwaltschaft am Referentenentwurf, wie die unterschiedliche Behandlung von Verteidigern und sonstigen Rechtsanwälten sowie Information und Anhörung auch der Verteidigung vor Verhängung von Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen, konnte Staatssekretär Lieber als im Senatsentwurf berücksichtigt vermelden. Kontrovers wurde darüber diskutiert, ob die JVA für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen durch Sachnähe eine Primärzuständigkeit erhalten sollte (wofür sich Anstaltsleiter Fixson aussprach) oder ob insoweit der Richtervorbehalt fortgelten sollte (vgl. auch IV 1). Die Veranstaltung fand in erster Linie das Interesse von Spezialisten unter den Strafrechtlern und klang bei einem kleinen Imbiss mit lebhaften Diskussionen der Teilnehmer aus. 2) Gedenktafel für Hans Litten Am 10. September 2009 haben die Rechtsanwaltskammer Berlin und die Bundesrechtsanwaltskammer eine Gedenktafel für den früheren Berliner Rechtsanwalt Hans Litten an ihrem Sitz in der Littenstraße 9 enthüllt. Hans Litten vertrat als Anwalt Opfer nationalsozialistischer Angriffe und verteidigte kommunistische Angeklagte. Durch seine Prozessführung gelang es ihm, die Planmäßigkeit der NS-Gewalt aufzuzeigen. 1931 befragte er Hitler als Zeugen vor Gericht und trieb ihn dabei so in die Enge, dass er sich dessen persönliche Feindschaft zuzog. In der Folge des Reichstagsbrandes 1933 wurde Litten verhaftet. Nach jahrelanger Folter in verschiedenen Konzentrationslagern nahm er sich 1938 im KZ Dachau das Leben. Neben der Senatorin für Justiz Gisela von der Aue und dem Staatssekretär im Bundesjustizministerium Lutz Diwell haben hochrangige Repräsentanten der Berliner Justiz sowie Präsidenten zahlreicher Rechtsanwaltskammern an der Feier teilgenommen. Die Rede der Präsidentin Schmid wurde im BerlAnwBl. 09, 349 und BRAK-Mitt. 09, 273 dokumentiert. BRAK-Präsident Filges lud die zahlreichen Teilnehmer anschließend ein, die neue Tagungsetage der BRAK bei einem Imbiss kennenzulernen. Der Vorstand beschloss inzwischen, die Kosten einer Grundsanierung des Grabsteins Littens zu übernehmen. Rechtsanwaltskammer Berlin 3) 27 Nebenklage und Adhäsionsverfahren in der Praxis Bei einer Veranstaltung am 9. Juli 2009 hat ein Erfahrungsaustausch zwischen Richtern, Staatsanwälten und Anwälten zur bisherigen Praxis und den aktuellen Änderungen im 2. Opferrechtsreformgesetz stattgefunden. Das Einführungsreferat hielt Vorstandsmitglied Gesine Reisert. Veranstalter waren gemeinsam das Justizministerium Brandenburg, die Senatsverwaltung für Justiz und die Rechtsanwaltskammer Berlin. Um einen Austausch zu gewährleisten, waren 40 Plätze jeweils zur Hälfte der Justiz bzw. der Anwaltschaft vorbehalten. 4) Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt Aus Anlass des Inkrafttretens des neuen FamFG fand am 3. und 4. September 2009 diese Bundestagung mit 300 Teilnehmern statt. Auf Landesebene hatten bereits zuvor interdisziplinäre Tagungen ein neues beschleunigtes Verfahren („Berliner Modell“) kreiert. Neben der RAK Berlin waren u.a. die Senatsverwaltungen für Justiz und für Bildung und das Justizministerium Brandenburg Mitveranstalter. Kammerpräsidentin Irene Schmid hielt im Festsaal des Berliner Rathauses ein Grußwort, Vorstandsmitglied Karin Susanne Delerue war Podiumsteilnehmerin einer Experten-Runde. 6 Fachforen tagten am 2. Tag in der Humboldt-Universität. 5) Sonstige berufspolitische Veranstaltungen Die zu diesem Zeitpunkt amtierende Kammerpräsidentin Dr. Margarete von Galen hat am 19. Januar 2009 am Festakt „100 Jahre Deutscher Richterbund“ im Maxim-Gorki-Theater teilgenommen. Bundespräsident Horst Köhler hat auf dem Festakt eine Ansprache über „Gerechtigkeit als politische Tugend“ gehalten, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Jutta Limbach hielt die Festrede über „Demokratie und Justiz – Bedeutung der dritten Gewalt im Staat“. Prof. Dr. Jutta Limbach hat auch am 5. Mai 2009 das Buch „Verfassung der Zukunft“, herausgegeben von der damaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, in der Akademie der Künste vorgestellt. Kammerpräsidentin Irene Schmid und Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen nahmen an dieser Veranstaltung teil. Brigitte Zypries hatte für das Buch zehn Akteure und Beobachter der Verfassungspolitik eingeladen, sich über die Verfassung der Zukunft Gedanken zu machen. Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen und Vorstandsmitglied Dr. Margarete von Galen haben am Festakt zum 150. Gründungstag der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 9. Mai 2009 im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften teilgenommnen. Auch auf dieser Veranstaltung stand die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Jutta Limbach im Mittelpunkt. Ihr wurde die Savigny-Medaille verliehen. Die Laudatio hielt ihr Nachfolger an der Spitze des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. HansJürgen Papier. Am 13. Mai 2009 hat Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen die Vernissage der Ausstellung „Justitia ist eine Frau“ im Bundesjustizministerium besucht. Die Kammerpräsidentin Irene Schmid und Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau haben vom 21. bis 23. Mai 2009 am 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig teilgenommen. Der Anwaltstag stand unter dem Motto „60 Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“. Den Festvortrag auf der Zentralveranstaltung hielt Prof. em. Dieter Grimm, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. über „Identität und Wandel – das Grundgesetz 1949 und heute“. Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau und Vorstandsmitglied Dr. Justus Schmidt-Ott haben an einer Podiumsdiskussion, veranstaltet von der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, teilgenommen. Auf dem Podium hat u.a. der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges über das Bündnis für das deutsche Recht und die Herausgabe der Broschüre „Law – Made in Germany“ gesprochen. 28 Rechtsanwaltskammer Berlin Am 3. Juni 2009 war Kammerpräsidentin Irene Schmid zu einem Antrittsbesuch bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. In diesem Gespräch hat die Kammerpräsidentin erläutert, dass sich die Rechtsanwaltskammer Berlin wegen der großen Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant für die Klarstellung einsetzt, dass die Datenschutzaufsicht hinsichtlich mandatsbezogener Daten ausschließlich durch die Rechtsanwaltskammer erfolgt. Darüber hinaus hat Präsidentin Schmid gegenüber der damaligen Bundesjustizministerin die Hoffnung ausgedrückt, dass die bereits vom Bundestag verabschiedete Neuregelung, dass Untersuchungsgefangene von Beginn an einen Verteidiger erhalten, vom Bundesrat bestätigt werde. Kammerpräsidentin Irene Schmid hat am 16. Juni 2009 an der Verabschiedung des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Hartmut Kilger im DAV-Haus in der Nachbarschaft der Rechtsanwaltskammer Berlin teilgenommen. Nachfolger von Hartmut Kilger aus Tübingen ist Prof. Dr. Wolfgang Ewer aus Kiel. Den Sommerempfang der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen beim DAV hat die Kammerpräsidentin am 23. Juni 2009 besucht und dort ein Grußwort gesprochen. Am 26. Juni 2009 begrüßte die Kammerpräsidentin die Teilnehmer der 204. Tagung des Strafrechtsausschusses der BRAK und lobte besonders dessen Arbeit im Gesetzgebungsverfahren über die Verständigung im Strafverfahren. Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen hat am 15. Juli 2009 eine Podiumsdiskussion der CDUFraktion des Abgeordnetenhauses über die elektronische Fußfessel besucht. Der Ausgangspunkt war das Pilotprojekt der Hessischen Landesregierung, die vor neun Jahren mit der elektronischen Fußfessel neue Wege im Strafvollzug beschritten hat. Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau hat am 17./18.09.2009 am Kammerrechtstag in Halle teilgenommen. Kammerpräsidentin Irene Schmid hat am 6. November 2009 an der vom Berliner Anwaltsverein veranstalteten 9. Konferenz der europäischen Rechtsanwaltschaften mit 57 Vertretern aus 21 Staaten teilgenommen, die sich insbesondere mit dem Thema Datenschutz in Anwaltskanzleien beschäftigt hat. Kammerpräsidentin Irene Schmid und ihre Vorgängerin Dr. Margarete von Galen haben an den Veranstaltungen der internationalen Berliner Anwaltstage vom 5.-7. November 2009 teilgenommen. Das Thema des Dinnerspeech von Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio beim traditionellen Anwaltsessen war „Zivilcourage – Mut der Bürger, Courage der Juristen“. Am 20. November 2009 fand die 5. Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht der HumboldtUniversität in Zusammenarbeit u.a. mit der RAK Berlin zum Thema „Anwaltliches Berufsrecht und Mediation“ statt. Kammerpräsidentin Irene Schmid hielt eine Begrüßungsansprache, Vorstandsmitglied Michael Plassmann diskutierte auf dem Podium über „Chancen und Risiken der alternativen Streitbeilegung durch Mediation“. IX Fortbildung 2009 hat die Rechtsanwaltskammer 28 Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die von mehr als 700 Teilnehmern besucht wurden. Das Fortbildungsangebot war damit umfangreicher als im Vorjahr und ist bei der Evaluation von den Veranstaltungsteilnehmern im Wesentlichen mit „gut“ und „sehr gut“ bewertet worden. 1) Neu im Programm: – Das zweiteilige Seminar über die steuerlichen Belange einer Rechtsanwaltskanzlei (Teil 1 Rechtsanwaltskammer Berlin 29 über die Umsatzsteuer mit Steuerberater Björn Ahrens, Teil 2 über Finanzbuchhaltung und Ertragsteuer mit Steuerberaterin Christine Seyerlein-Busch und Rechtsanwalt Norbert Ellermann) wurde erstmals Ende April 2009 angeboten. Die Veranstaltung stieß auf ein so reges Interesse, dass sie bereits im Juni und zum Jahresende erneut angeboten wurde. – Die Rechtsanwaltskammer bot im Jahre 2009 drei Sprachkurse an. Nachdem sich im Vorjahr gezeigt hatte, dass Bedarf für einen Englischkurs für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Referent: Dr. William Bondar, American Lawyer) besteht, wurde dieses Angebot 2009 um „Französisch in der Anwaltskanzlei“ (Referent: Mathieu Pagnoux, Avocat en omission) und um „Italienisch in der Anwaltskanzlei“ (Referentin Rechtsanwältin Dott. Francesca Rosati) erweitert. Die Sprachkurse richten sich sowohl an Anwältinnen und Anwälte als auch an deren Angestellte. – Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Johann Weber, der 2008 als neuer Referent gewonnen werden konnte, bot 2009 erstmals die „Einführung in das Beamtenrecht“ an. Die Veranstaltung wird auf Dauer in das Fortbildungsprogramm aufgenommen. – Nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren der Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) referierte RAin Karin Susanne Delerue, Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer, am 13.10.2009 über die Neuregelung. – Mit der Fortbildungsveranstaltung „Der Rechtsanwalt, der Mandant und seine Rechtschutzversicherer“ haben die Vorstandsmitglieder Michael Rudnicki und Wolfgang Gustavus am 27.11.2009 Informationen für Berufsanfänger über die verschiedenen Aspekte der Beteiligung eines Rechtschutzversicherers auf Seiten des Auftraggebers angeboten. Auch diese Veranstaltung wird ins Fortbildungsprogramm aufgenommen. – Wegen des umfangreichen Stoffes und der unterschiedlichen Vorkenntnisse der Teilnehmer wurde die Veranstaltung zum privaten Bankrecht mit Richter am Landgericht Dr. Bernhard Dietrich in zwei Veranstaltungen aufgeteilt. Der erste Teil lautet nun „Einführung in die aktuelle Rechtsprechung zum privaten Bankrecht – Darlehen, Bürgschaft, Zahlungsverkehr“ (so am 11.09.2009), der zweite Teil: „Seminar zum privaten Bankrecht 2009 – Kreditrecht, Immobilienfinanzierung, Anlageberatung“ (so am 09.10.2009). In dieser Form wird das Seminar im Jahr 2010 in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut angeboten. 2) Regelmäßige Veranstaltungen Regelmäßiger Bestandteil des Fortbildungsangebotes sind folgende Veranstaltungen: – „Existenzgründung als Rechtsanwalt“ mit Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Gustavus, Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Finanz- und Wirtschaftsberater Jörg Schröder und Steuerberater Frank Staenicke (27.05. und 04.12.2009) – „Kommunikationstraining von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten“ mit Simone Lang, Wirtschaftsmediatorin und Lehrbeauftragte an der Universität Frankfurt a.M. (20.02. und 04.09.2009) – „Der Rechtsanwalt und die Rechtschutzversicherung“ mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Axel Görg und Klaus Kozik, Abteilungsreferent, ARAG Versicherung (26.06.2009) – „Neue Entwicklungen beim Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ mit Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons, Vorsitzender der Gebührenreferentenkonferenz (20.03. und 04.12.2009) – „Zwangvollstreckungspraxis“ mit Monika Wiesner, geprüfte Bürovorsteherin im Rechtsanwalts- und Notarfach (24.04. und 20.11.2009) 30 Rechtsanwaltskammer Berlin Folgende Veranstaltungen wurden außerdem angeboten: – „Aktuelle Entwicklungen im Individualarbeitsrecht“ mit Rechtsanwalt Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Stuttgart (24.06.2009), im Jahr 2010 in Kooperation mit dem DAI – „Klares Deutsch für Juristen“ (13.03.2009) und „Pressearbeit für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ (15.10.2009) mit Rechtsanwalt und Journalist Michael Schmuck – „Haftungsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ mit Rechtsanwalt Dr. Christian Köhler (25.11.2009) 3) Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. Die Rechtsanwaltskammer hat die Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) bei den Fortbildungsveranstaltungen vor allem für Fachanwältinnen und Fachanwälte gem. § 15 FAO wiederum ausgebaut: Das Angebot bestand aus 33 Veranstaltungen in 15 Fachgebieten. Die Rechtsanwaltskammer hat einen Teil der Referenten vorgeschlagen. Die Kooperationsveranstaltungen finden in der Voltairestraße 1 im Erdgeschoss des Gebäudes statt, in dem sich die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer befindet. Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin zahlen einen vergünstigten Teilnehmerbeitrag und melden sich über das DAI an. Die Kooperation wird 2010 fortgesetzt. Das Programm findet sich im Kammerton und unter www.rak-berlin.de unter Aktuelles/Termine/Kooperation DAI. X Öffentlichkeitsarbeit Zusätzlich zu den Veröffentlichungen im Kammerton, im Newsletter und auf der Website äußerte sich die Rechtsanwaltskammer auch in: 1) Presseerklärungen – Mit ihrer Presseinformation vom 22.01.2009 drückte die Rechtsanwaltskammer die Bestürzung über den Mord am russischen Kollegen Stanislaw Markelow aus und forderte volle Aufklärung (vgl. unter VII Menschenrechte). – Über die Wahl der neuen Kammerpräsidentin Irene Schmid berichtete die Rechtsanwaltskammer am 19.03.2009 und wies zugleich auf den überproportionalen Frauenanteil im Kammervorstand hin. Gegenüber dem Gesamtanteil der Anwältinnen in Berlin im Frühjahr 2009 von 31,7 % beträgt der Frauenanteil im Vorstand seit den Vorstandswahlen auf der Kammerversammlung 41,3 %. Die Presseinformation enthielt darüber hinaus die Information, dass der Anstieg der Anwaltszahlen in Berlin mit 4,29 % im Jahr 2008 die höchste Steigerungsrate in Deutschland aufwies. – Einen Tag nach dem Beschluss des Berliner Senats über den Entwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz lud die Rechtsanwaltskammer mit Presseinformation vom 17.06.2009 zu einer Podiumsdiskussion zu der geplanten Neuregelung ein (vgl. Berufspolitische Veranstaltungen unter VIII 1). – Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mit einer Presseinformation vom 05.07.2009 die Forderung der Senatsverwaltung für Justiz unterstützt, bei den abschließenden Haushaltsplanungen die dringend benötigten nichtrichterlichen Stellen beim Sozialgericht Berlin zu bewilligen. – Mit Presseinformation vom 09.07.2009 hat sich die Rechtsanwaltskammer zur Frage der Robenpflicht nach Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Amtstracht für Berliner Rechtsanwälte befasst (vgl. hierzu Berufsrecht, II 3 b). Rechtsanwaltskammer Berlin 31 Die Presseinformationen der Rechtsanwaltskammer werden auf der Website der Rechtsanwaltskammer unter Aktuelles/Nachrichten und im Pressebereich unter Aktuelle Presseerklärungen veröffentlicht. 2) Verbraucherfragen im Tagesspiegel Auf der montags erscheinenden Verbraucherseite des Tagesspiegel hat die Kammerpräsidentin auch 2009 im Wechsel mit anderen Experten Fragen beantwortet. Am 11. Mai 2009 ging es um die Frage „Kann ich meinem Anwalt kündigen?“ und „Muss er mir meine Unterlagen kostenlos aushändigen?“. Dabei wurde am Ende der Kolumne auch auf die Bürgersprechstunde hingewiesen. Am 31. August 2009 ging es um die neue „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ und die Möglichkeiten kostenloser Vermittlungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer. In einer Sonderbeilage „Recht“ wurde die Kammerpräsidentin am 11. Juni 2009 zu dem Thema interviewt, wie der Verbraucher den für ihn richtigen Anwalt finden kann. Dabei bestand Gelegenheit, den Anwaltssuchservice der Rechtsanwaltskammer näher vorzustellen und auf dessen Möglichkeit der Eingabe freier Suchbegriffe hinzuweisen. In der Sonderbeilage „Recht“ hat Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau auf die neuen Steuerfreibeträge für Erben hingewiesen und Präsidiumsmitglied Barbara Erdmann über verschiedene Aspekte beim Verfassen eines Testaments berichtet. 3) Filmvorführungen Vier Tage vor Beginn der Ausstrahlung hat der Fernsehsender arte in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Vorabpremiere der Dokumentationsreihe „Das Gesetz von Las Vegas“ über Strafverfahren in den USA am 21. September 2009 in das Cinestar-Kino im Sony Center eingeladen. Thomas Kausch moderierte anschließend eine Diskussion über die beeindruckende Produktion mit Rémy Burkel (Regisseur), Denis Poncet (Produzent) und Vorstandsmitglied Dr. Margarete von Galen. Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau hat am 16. Dezember 2009 zusammen mit Justizsenatorin Gisela von der Aue im CinemaxX-Kino am Potsdamer Platz mit Schülern nach der Vorführung des Films „GG19 – 19 Gründe für die Demokratie“ über die Grundrechte diskutiert. 4) Neue Justiz Fortgesetzt wurde 2009 die Berichterstattung im RAK-Report der Neuen Justiz, der Zeitschrift für Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in den neuen Ländern. Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern der neuen Bundesländer einschließlich Berlins sind Mitherausgeber dieser Zeitschrift. XI Mitgliederservice 1) Kammerton Der Kammerton ist auch 2009 als eigenständiger Teil des Berliner Anwaltsblatts erschienen, schnell zu finden über den grau markierten Seitenrand. Die Lektüre wurde 2009 durch besonders viele Farbfotos, etwa über die Verabschiedung von Kammerpräsidentin Dr. Margarete von Galen, und durch die immer wieder einfallsreichen Grafiken von Philipp Heinisch aufgelockert. Kammerpräsidentin Irene Schmid hat sich nach ihrer Wahl im Aprilheft sowohl im Interview wie auch mit einem Beitrag über „Guter Ton und Berufsrecht“ vorgestellt. 32 Rechtsanwaltskammer Berlin Der Kammerton 2009 hat über gesetzliche Änderungen schnell und umfassend berichtet, auch in Interviews. Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen hat in zwei Interviews (Juni- und Dezemberheft) Fragen zu den strafrechtlichen Änderungen, vor allem hinsichtlich des Untersuchungshaftvollzuges, beantwortet. Die Änderungen durch die BRAO-Novelle zum 1. September 2009 hat Hauptgeschäftsführerin Pietrusky im Interview mit dem BAV-Teil des Berliner Anwaltsblatts (Heft 7/8) erläutert. Interviews dienten 2009 auch dazu, um auf neue Veranstaltungen der Rechtsanwaltskammer aufmerksam zu machen. Vorstandsmitglied Michael Rudnicki hat in einem Interview im Septemberheft vom risikoreichen Umgang des Rechtsanwalts mit Rechtschutzversicherern berichtet und damit auf die Veranstaltung am 27.11.2009 hingewiesen. Über die regelmäßigen Veranstaltungen der Rechtsanwaltskammer Berlin wird stets auf der letzten Seite des Kammerton übersichtlich informiert. Trotz des beschränkten Umfangs des Kammerton wird gelegentlich ausführlich über ein Thema berichtet: Im November begann Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau seinen dreiteiligen Bericht über Dr. Kurt Wergin, den ersten Nachkriegspräsidenten der Rechtsanwaltskammer Berlin von 1946 bis 1971. Der Berliner Anwaltsverein als Herausgeber des Berliner Anwaltsblattes lud auch 2009 wieder zum Autorentreffen in das Hotel Brandenburger Hof ein (21.09.2009). 2) Website Im August jährte sich der Internetauftritt der Rechtsanwaltskammer Berlin zum zehnten Mal. Mitte August 1999 erschien erstmals der schlaue Kammerluchs am Steuerrad, gezeichnet von Grafiker Philipp Heinisch, unter www.rak-berlin.de. Über das Steuerrad waren die verschiedenen Bereiche der Website erreichbar. 5 Jahre später beschloss der Vorstand, die Website und den gesamten Außenauftritt der Kammer neu zu gestalten. Am 1. Dezember 2005 ging die neue Seite online – mit umfassenderen Informationen für Kammermitglieder, Referendare, Azubis, ReNos, Rechtsfachwirte sowie Rechtsuchende. Seitdem können die Mitarbeiter der Geschäftsstelle mit Hilfe eines Content Management Systems die Website selber aktualisieren. Der Umbau der Website ist gut angekommen; die Besucherzahlen sind seit 2006 gestiegen, damals lag die Besucherzahl im Jahr bei knapp 300.000, im Jahr 2009 bei über 800.000. In der Statistik der häufigsten Seitenaufrufe standen 2009 die aktuellen Nachrichten, die Anwaltssuche, der Stellenmarkt und die Terminsübersicht oben. Die Struktur der Website wurde auch 2009 verbessert. Zuletzt ist im offen zugänglichen Mitgliederbereich die zusätzliche Rubrik „Informationen“ aufgenommen worden, um wichtige und auch vor längerer Zeit eingestellte Nachrichten für diejenigen Kammermitglieder zu verlinken, die nur gelegentlich die Website der Rechtsanwaltskammer besuchen. 3) Newsletter Die elektronischen Newsletter sind 2009 wieder monatlich erschienen und gaben einen schnellen Überblick über berufspolitische- und berufsrechtliche Nachrichten, ergänzt um die Veranstaltungen der Rechtsanwaltskammer. Die Zahl der Abonnenten ist 2009 um etwa 200 auf jetzt mehr als 3.200 gestiegen. Das Abonnement des Newsletters ist kostenlos und im unteren Bereich der Eingangsseite der Website www.rak-berlin.de buchbar. 4) Anwaltszimmer Die Rechtsanwaltskammer Berlin unterhält in 17 Gerichten Anwaltszimmer. Bis auf das Anwaltszimmer im Kammergericht wird jedes Anwaltszimmer von einer Mitarbeiterin bzw. einem Rechtsanwaltskammer Berlin 33 Mitarbeiter der Rechtsanwaltskammer betreut. In den Anwaltszimmern können Roben ausgeliehen, Telefonate geführt, Telefaxe versandt und empfangen sowie Gerichtsakten eingesehen und kopiert werden. Eine wichtige Aufgabe übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anwaltszimmer, indem sie für verhinderte Rechtsanwälte einen Kollegen organisieren, der die Terminsvertretung übernimmt. Die Kontaktdaten der einzelnen Anwaltszimmer sind zu finden auf unserer Homepage www.rak-berlin.de unter Für Mitglieder / Liste der Anwaltszimmer der Berliner Gerichte. XII Ausbildung 1) Juristenausbildung Für die insgesamt 700 Referendare aus vier Einstellungskampagnen wurden Einführungslehrgänge und ca. 50 Arbeitsgemeinschaften organisiert. Die Organisation oblag der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Berlin. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Einführungslehrgänge und der Arbeitsgemeinschaften haben sich im Berichtsjahr ca. 140 qualifizierte und engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verdient gemacht. Die durch uns durchgeführte Evaluierung jeder einzelnen Arbeitsgemeinschaft bescheinigt dies in den meisten Fällen. 2) Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Der negative Trend der Zahl der Ausbildungsverhältnisse hat sich leider auch im Jahr 2009 nicht stoppen lassen. Im Vergleich zum Vorjahr (Zahlen jeweils in Klammern) wurden 2009 nur 428 (430) neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Vorzeitig gelöst wurden 145 (116) Ausbildungsverhältnisse, so dass zum Jahresende 2009 bereinigt 283 (314) neue Auszubildende in einem Ausbildungsverhältnis standen. Das Minus von 31 Verträgen entspricht 9 %. Aufgrund der demografischen Entwicklung droht uns Anwältinnen und Anwälten, aber auch den Notarinnen und Notaren in wenigen Jahren ein massiver Fachkräftemangel, wie er heute schon bei Ingenieuren beklagt wird. Anders als bei diesen Spezialisten werden wir unseren Bedarf aber nicht durch Anwerbung im Ausland decken können. Auch wird Technik allein nicht die Schere zwischen steigenden Anwaltszahlen und noch weniger ReNo-Fachkräften schließen können. Von daher hat die Anwaltschaft insgesamt ein starkes Eigeninteresse an genügend gut ausgebildeten Fachkräften. Aus diesem Grund hat der Vorstand seine Empfehlungen über die Höhe der Ausbildungsvergütung für Ausbildungsverhältnisse ab 2010 neu justiert und moderat angehoben. Die gesetzlich in § 17 I BBiG vorgeschriebene „angemessene Vergütung“ sieht der Vorstand bei 405,00 € im 1. Ausbildungsjahr, 480,00 € im 2. und 550,00 € im 3. Ausbildungsjahr. Bei einer Abweichung bis zu 20 % nach unten sind Ausbildungsverhältnisse noch eintragungsfähig. Abweichungen nach oben bleiben zur Gewinnung besonders qualifizierter Bewerber selbstverständlich unbegrenzt zulässig. Das Ziel muss die Steigerung der Ausbildungszahlen bleiben, weil dadurch ein gegenseitiger Gewinn für Schulabgänger und für die Anwaltschaft geschaffen wird. Um dem Trend entgegenzuarbeiten haben wir auf unserer Homepage www.rak-berlin.de unter Über die RAK Informationen zur Aus- und Fortbildung eingestellt und eine Lehrstellenbörse eröffnet. Unter www.recht-clever.info informiert die Bundesrechtsanwaltskammer über den Ausbildungsberuf in Wort, Bild und Ton. 34 Rechtsanwaltskammer Berlin Als Rechtsanwaltskammer Berlin haben wir im Juni 2009 an der Ausbildungsmesse „Chancen in Berlin“ teilgenommen und werden dies auch im Jahr 2010 fortsetzen. Jede Anwältin und jeder Anwalt sollte prüfen, ob er nicht in diesem Jahr einen Ausbildungsplatz schaffen kann, um dem absehbaren Fachkräftemangel vorzubeugen. Die Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer beantwortet gern Ihre weiteren Fragen (Frau Pöschke, Tel: 030 / 30 69 31 51 oder Frau Krause, Tel: 030 / 30 69 31 52). Die von der Rechtsanwaltskammer Berlin abgenommenen Prüfungen hatten folgende Ergebnisse (Vorjahreszahlen wieder in Klammern): 1. Zwischenprüfung An den beiden Zwischenprüfungen nahmen 248 (284) Auszubildende und 49 (38) Umschüler teil. 2. Abschlussprüfung 2009/I Der ersten Abschlussprüfung haben sich insgesamt 86 (75) Auszubildende unterzogen und konnten mit folgenden Ergebnissen die Ausbildung beenden: – sehr gut – gut – befriedigend – ausreichend 5 33 29 10 (7) (26) (26) (7) = = = = 5,81 % 38,37 % 33,72 % 11,63 % Insgesamt 9 (9) Auszubildende, das sind 10,4 % (12,0 %), haben das Ausbildungsziel nicht erreicht. 18 (33) Prüfungsteilnehmer von privaten Bildungsträgern erzielten folgende Ergebnisse: – sehr gut – gut – befriedigend – ausreichend – nicht bestanden 1 8 5 2 2 (0) (7) (14) (5) (7) = = = = = 5,56 % 44,44 % 27,78 % 11,11 % 11,11 % 4 (8) externe Prüfungsteilnehmer erzielten folgende Ergebnisse: – sehr gut – gut – befriedigend – ausreichend – nicht bestanden – 3 – 1 – (0) (3) (2) (1) (2) = = = = = – 75,0 % – 25,0 % – 3. Abschlussprüfung 2009/II Am zweiten Prüfungstermin haben 212 (207) Auszubildende mit folgendem Ergebnis teilgenommen: – sehr gut – gut – befriedigend – ausreichend – nicht bestanden 30 74 79 13 16 (18) (80) (72) (20) (11) = = = = = 14,15 % 34,90 % 37,27 % 6,13 % 7,55 % Rechtsanwaltskammer Berlin 35 23 (26) Prüfungsteilnehmer von privaten Bildungsträgern erzielten folgende Ergebnisse: – sehr gut – gut – befriedigend – ausreichend – nicht bestanden 2 6 3 4 8 (0) (1) (7) (7) (11) = = = = = 8,70 % 26,09 % 13,04 % 17,39 % 34,78 % 4. Rechtsfachwirtprüfung Der Rechtsfachwirtprüfung haben sich insgesamt 143 (128) Kandidatinnen und Kandidaten unterzogen, von denen 43,36 % (50,78 %) die Prüfung bestanden haben. 5. Sonstiges Der Schlichtungsausschuss wurde im Berichtszeitraum nicht angerufen. Der Berufsbildungsausschuss hat unter dem Vorsitz des Kollegen Dr. Mollnau im Berichtszeitraum getagt und beschäftigte sich u.a. mit dem Thema „Novellierung ReNoPatAusbV“. 36 Rechtsanwaltskammer Berlin XIII Jahresabschluss 1) Gewinn- und Verlustrechnung 2009 A. Erträge (Einnahmen) Titel Bezeichnung Soll 2009 Ist 2009 € € Anm Anmerkungen zu einzelnen Kapiteln und Titeln A. Erträge (Einnahmen) Kapitel 80: Beiträge 8010 8020 8030 8040 a Beiträge lfd. Jahr Zahlungen 2009: 3.183.006,71 Forderungen 2009: 142.853,60 Ermäßigungsbescheide Aufwendungen § 84 BRAO Gerichtsvollzieherkosten 3.317.302,35 0,00 0,00 -33.000,00 4.000,00 2.500,00 3.325.860,31 0,00 0,00 -29.786,25 4.702,00 2.336,79 Summe Kapitel 80 3.290.802,35 3.303.112,85 Zwangsgelder § 57 BRAO 10.000,00 Geldbußen § 114 BRAO AnwG 10.000,00 Geldauflagen § 153 a StPO 2.500,00 Kostenerstattungen 1.500,00 7.932,10 12.089,88 6.000,00 4.995,95 Summe Kapitel 81 31.017,93 a) Kapitel 80: Beiträge Titel 8010: Beiträge laufendes Jahr Die Summe der im Jahr 2009 vereinnahmten Beiträge weicht nur geringfügig von den im Wirtschaftsplan prognostizierten Einnahmen ab. Der Mitgliederzuwachs um 2,83% hat zu entsprechend erhöhten Beitragseinnahmen geführt. Kapitel 81: Strafen und Bußen 8110 8120 8130 8140 24.000,00 4,3 % des errechneten Beitragssolls konnten noch nicht eingenommen werden. Der Prozentsatz nicht gezahlter Beiträge war damit um 0,6 % niedriger als im Jahr 2008. Kapitel 82: Gebühren und Erstattungen im Ausbildungswesen 8220 8230 8235 8240 8250 Prüfungsgeb. Fachangestellte Prüfungsgeb. Rechtsfachwirte Freisprechungsveranstaltung Erstattung Notarkammer Fördermittel Begabte 1.500,00 42.000,00 5.000,00 14.000,00 3.580,00 1.437,00 48.506,20 4.830,00 13.678,93 6.800,00 Summe Kapitel 82 66.080,00 75.252,13 Anwaltsverzeichnisse Anwaltsausweise Robenvermietung Schließfächer Telefongebühren Fotokopien Bücher, Inventar, Sonstiges Stellplätze Tiefgarage Vermietung Littenstr. 10 Gebührengutachten Zulassungsgeb. Fachanwälte Zulassungsgeb. Rechtsanwälte Abmahnkosten Gebühren Vertreterbestellungen Fortbildungsveranstaltungen 100,00 10.500,00 3.000,00 2.000,00 400,00 100,00 1.000,00 1.800,00 15.364,32 1.500,00 70.000,00 162.835,00 0,00 520,00 43.000,00 10,00 20.234,00 3.500,00 2.325,00 460,15 197,89 0,00 1.755,00 19.479,10 838,00 63.618,00 150.787,50 225,00 364,00 27.095,00 Summe Kapitel 83 312.119,32 290.888,64 b) Titel 8315 Anwaltsausweise Kapitel 83: Sonstige Erstattungen 8310 8315 8320 8325 8330 8340 8345 8350 8351 8355 8356 8357 8358 8359 8364 b Die Einnahmen waren erheblich höher als erwartet. Der Bedarf an den von der DATEV produzierten Anwaltsausweisen war unerwartet hoch. Anstelle der kalkulierten 700 Anträge sind 1434 Anträge gestellt worden. Das hat zu Mehreinnahmen in entsprechender Höhe geführt. c) Titel 8357: Zulassungsgebühren Rechtsanwälte c d Die Summe der erzielten Gebühreneinnahmen aus den Zulassungsverfahren zur Rechtsanwaltschaft war niedriger als erwartet. Im Jahr 2009 sind 150 Zulassungsanträge weniger gestellt worden als im Jahr 2008. Die Zahl der in Berlin zugelassenen Rechtsanwälte ist nur um 2,83 % gestiegen. Im Jahr 2008 betrug die Steigerungsrate noch 4,29 %. Rechtsanwaltskammer Berlin 37 Titel d) Titel 8364/ 4024: Fortbildungsveranstaltungen Obwohl wir das Fortbildungsangebot im Jahr 2009 erheblich erweitert haben, sind die erzielten Einnahmen wesentlich niedriger als wir im Wirtschaftsplan 2009 veranschlagt hatten. Die Mindereinnahmen beruhen vor allem auf der Tatsache, dass die Gruppengrößen verringert wurden, um die Fortbildungsveranstaltungen effektiver zu gestalten. Den Mindereinnahmen stehen Kosteneinsparungen in gleicher Höhe gegenüber. Da die Veranstaltungen überwiegend in den Räumen der Kammer stattgefunden haben, sind veranschlagte Mietaufwendungen entfallen. B. Ausgaben e) Titel 4010: Kammerversammlung Die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Unternehmen, welches bei den im Jahr 2009 durchgeführten Wahlen für die Organisation der elektronischen Abstimmungen verantwortlich war, haben zu einer vergleichsweisen Herabsetzung der vereinbarten Vergütung um 20 % geführt. Die Kammer beabsichtigt nicht, das Unternehmen künftig noch einmal zu beauftragen. f) Titel 4020: Öffentlichkeitsarbeit Die im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit entstandenen Kosten waren niedriger, als wir erwartet hatten. Die Kosten eines für die Mitglieder des Vorstands geplanten und durchgeführten Seminars zur Öffentlichkeitsarbeit in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts waren erheblich niedriger als geplant. Weitere Kosten haben wir durch die Kündigung des Beck-Online-Zugangs in der Bibliothek des Landgerichts Littenstraße eingespart. Der Zugang ist von den Kolleginnen und Kollegen kaum genutzt worden. Die Bibliothek ist nur noch mit einem Juris-Anschluss ausgestattet. Bezeichnung Soll 2009 Ist 2009 € € Anm Kapitel 20: Vermögenserträge 2100 2210 2280 Zinserträge Erlöse aus Skonto Versicherungsentschädigungen 50.000,00 600,00 0,00 65.876,73 1.012,61 228,00 Summe Kapitel 20 50.600,00 67.117,34 Zwischensumme Einnahmen Entnahme aus dem Vermögen 3.743.601,67 3.767.388,89 Gesamtsumme Einnahmen 3.743.601,67 3.767.388,89 B. Aufwendungen (Ausgaben) Titel Bezeichnung Soll 2009 Ist 2009 Anm € € Kammerversammlung 48.000,00 Öffentlichkeitsarbeit 78.000,00 Empfänge und Ehrungen 40.000,00 BRAK-Fonds Ö-Arbeit 30.217,50 Fortbildungsveranstaltungen 43.000,00 Geschäftsführerkonferenz 20.000,00 Kostenbeteiligung Anwaltsstation 225.000,00 Satzungsversammlung 6.500,00 Beitrag UIA 620,00 Rückstellung BRAK-HV 5.000,00 Reisekosten Vorstand u. GF 20.000,00 Veranstaltungsgeb. Vorstand u. GF 2.000,00 AE Präsidentin 24.999,96 AE Vorstand 60.000,00 Klausurtagung 10.000,00 Bibliothek 8.000,00 Menschenrechtsbeauftragter 12.000,00 Beitrag BRAK 350.523,00 Deutsches Anwaltsinstitut 6.225,37 Verband Freier Berufe 16.484,00 Berliner Anwaltsblatt 20.141,00 Verband Europ. RAKn 2.012,00 Dolmetscherkosten 500,00 Forum Anwaltsgeschichte e.V. 500,00 Inst. f. Menschenrechte d.Europ. RAe 500,00 Verein Dt. Juristentag e.V. 300,00 Rechtsberatungskosten 10.000,00 Kosten in Justizverfahren 8.000,00 Vollstreckungskosten 3.000,00 Wertber. a. Beiträgen 0,00 RSt. Wertber. a. Beiträgen 0,00 AE Fachanwaltsausschüsse 35.000,00 Haftpflicht- u. Unfallversicherung 10.000,00 Zertifizierung 0,00 Anwaltsuchservice 1.500,00 Anwaltsverzeichnis 2.500,00 Anwaltsausweise 10.500,00 Juristenausbildung 750,00 Rundschreiben u. Veröffentl. 18.000,00 45.609,65 68.756,77 29.376,94 30.217,50 26.756,83 13.824,96 221.978,52 2.863,94 620,00 5.000,00 13.357,53 2.465,01 24.999,96 58.610,83 10.173,80 7.597,84 4.214,43 350.523,00 6.225,37 16.484,00 20.141,00 2.012,00 0,00 500,00 500,00 300,00 8.989,27 6.688,78 2.094,13 2.925,62 1.009,54 32.750,17 8.461,12 0,00 1.399,08 2.507,32 17.851,17 720,95 21.181,36 Kapitel 40: Allgemeiner Leitungsaufwand 4010 4020 4021 4022 4024 4025 4026 4027 4028 4029 4030 4031 4035 4036 4037 4040 4045 4051 4052 4053 4054 4055 4056 4057 4058 4059 4060 4065 4067 4068 4069 4070 4080 4085 4090 4091 4092 4093 4095 Summe Kapitel 40 1.129.772,83 1.069.688,39 e f d g 38 Titel Rechtsanwaltskammer Berlin Bezeichnung Soll 2009 Ist 2009 € € Anm (Fortsetzung Aufwendungen) g) Titel 4025: Geschäftsführerkonferenz Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat im Jahr 2009 die einmal jährlich stattfindende Konferenz der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer aller Rechtsanwaltskammern organisiert und durchgeführt. Die Geschäftsführerkonferenzen bezwecken einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch sowie eine Erörterung berufsrechtlicher und verwaltungsorganisatorischer Fragen von allgemeinem Interesse. Die Kosten der Ausrichtung des Begrüßungsabends sowie der eintägigen Tagung und eines abschließenden Abendessens werden immer von der gastgebenden Kammer getragen. Die Summe aller Kosten war geringer als wir im Wirtschaftsplan veranschlagt hatten. Kapitel 41: Sozialaufwendungen 4120 4130 Beihilfen Präsente an Mitglieder 2.460,00 1.500,00 2.460,00 1.758,96 Summe Kapitel 41 3.960,00 4.218,96 461.781,20 484.982,03 89.382,67 19.711,74 248.348,95 42.880,63 20.921,02 5.100,00 15.000,00 5.000,00 466.663,88 473.160,54 89.068,01 8.892,38 245.174,45 42.232,39 20.773,34 5.879,27 14.335,91 454,86 1.393.108,24 1.366.635,03 Kapitel 42: Personalaufwand 4210 4220 4230 4235 4240 4245 4246 4250 4290 4295 GS Allgemein GS Abteilungen u. Kanzlei GS Berufsausbildung GS Freie Mitarbeiter GS Zulassungsabt. GS Anwaltsuchservice GS Juristenausbildung Berufsgen., Künstlersozialkasse Personalnebenkosten EDV-Schulungen Summe Kapitel 42 h) Titel 4321: Strom, Reinigung Littenstr. 10 Kapitel 43: Sachaufwand Geschäftsstelle 4310 4311 4320 4321 4322 4323 4324 4325 4330 4340 4341 4342 4350 4360 4370 4375 4380 4391 4392 4393 4394 4395 4396 ESTRIM, Wohngeld Littenstr. 9 ESTRIM, Wohngeld Littenstr. 10 Strom, Reinigung Littenstr. 9 Strom, Reinigung Littenstr. 10 Grundsteuer Littenstr. 9 Grundsteuer Littenstr. 10 Empfang Eingangslobby Instandhaltungen Porto Telefon Juris-Anschluss Internet, elektron. Kommunikation Büromaterial Druckkosten Inventar Instandhltg. Bürom., Wartungsvertr. Geschäftsversicherung Kosten des Geldverkehrs Aktentransport Aufwendungen DATEV Vermischtes Abwicklerkosten Vertreterkosten Summe Kapitel 43 29.000,00 8.500,00 43.500,00 8.500,00 3.210,32 1.073,40 8.000,00 30.000,00 35.000,00 4.000,00 2.380,00 11.000,00 28.000,00 2.000,00 80.000,00 35.000,00 8.000,00 1.700,00 43.000,00 30.000,00 7.000,00 80.000,00 11.500,00 29.223,62 8.404,77 43.624,14 14.406,41 3.210,32 1.073,40 7.387,36 16.781,31 34.184,15 4.723,59 2.228,81 6.255,74 22.543,57 642,01 40.666,98 34.384,42 7.223,92 1.546,45 40.524,67 22.582,99 6.450,45 36.030,26 5.980,75 510.363,72 390.080,09 h Die Betriebs- und Reinigungskosten der Geschäftsräume Littenstraße 10 waren höher als erwartet. Am 31. Mai 2009 endete das auf diese Räume bezogene Mietverhältnis, so dass sowohl die Kosten einer Sonderreinigung als auch alle bis Ende Mai 2009 vom Mieter getragenen Kosten von uns übernommen werden mussten. i) i Titel 4325: Instandhaltungen Die Räume der Geschäftsstelle sind im Jahr 2009 renoviert worden. Die hierdurch tatsächlich entstandenen Kosten waren niedriger als geplant. Die Kammer konnte ein unerwartet günstiges Angebot annehmen. j j) Titel 4370: Inventar Der geplante Kauf einer neuen Hardware zur Unterstützung der bestehenden EDV ist auf das Jahr 2010 verschoben worden. k Die Ausstattung der Ende Mai 2009 vom Mieter zurückgegebenen Räume im Haus Littenstraße 10 war erheblich preiswerter als wir veranschlagt hatten. So konnten zum Bei- Rechtsanwaltskammer Berlin 39 Titel spiel einige Möbel der im letzten Jahr aufgelösten Garderobe im Landgericht Tegeler Weg weiter verwendet werden. k) Titel 4395: Abwicklerkosten Die Summe der an bestellte Abwickler zu zahlenden Vergütungen war erheblich niedriger, als im Wirtschaftsplan veranschlagt. Die Kammerversammlung 2009 hatte beschlossen, den seinerzeit angesetzten Betrag von 60.000 € auf 80.000 € zu erhöhen. Dieser Beschluss ist mit der Anregung an den Vorstand verbunden worden, die den Abwicklerinnen und Abwicklern zu gewährenden Stundensätze angemessen zu erhöhen. Dieser Anregung ist der Vorstand gefolgt und hat die Stundesätze mit Wirkung zum 01.07.2009 erhöht. Die Zahl der arbeits- und kostenintensiven Abwicklungen ist jedoch zurückgegangen, so dass die Gesamtausgaben trotz der Erhöhung des Stundensatzes erheblich niedriger waren als geplant. l) Titel 4460: Sächliche Kosten Prüfungen Die tatsächlich entstandenen Kosten sind höher als der im Wirtschaftsplan angesetzte Betrag, da wir eine große Menge von Schreibsets angeschafft haben, um besonders gute Leistungen von Prüflingen angemessen honorieren zu können. m) Titel 4510: Personalkosten Die unerwartete Kostensteigerung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass krankheits- und elternzeitbedingte Personalfehlzeiten in den Anwaltszimmern im Jahr 2009 einen verstärkten Einsatz von Aushilfskräften erforderlich gemacht haben. Bezeichnung Soll 2009 Ist 2009 € € Anm (Fortsetzung Aufwendungen) Kapitel 44: Aus- und Fortbildung der Fachangestellten 4410 4420 4430 4440 4450 4455 4460 4461 4465 4466 4470 4480 4490 Berufsbildungsausschuss 1.000,00 AE d. Prüfer Fachangestellte 35.000,00 AE d. Prüfer Rechtsfachwirte 42.000,00 Honorare d. Doz. Fortbildung 3.000,00 Formulare, Berichtshefte 2.000,00 Sächl. Kosten Ausbildungsmessen 3.000,00 Sächl. Kosten Prüfungen 3.500,00 Sächl. Kosten Rechtsfachwirte-Prüf. 3.500,00 Zuwendungen an Dritte 4.200,00 Aufwand Begabtenförderung 3.580,00 Freisprechungsveranstaltungen 20.000,00 Veranstaltungsversicherung 183,59 Schlichtungsausschuss 250,00 Summe Kapitel 44 500,00 31.275,45 41.789,99 3.272,00 2.125,34 2.160,86 8.329,82 3.515,60 4.142,19 6.660,00 20.059,50 183,59 0,00 121.213,59 124.014,34 Personalkosten Robenkauf u. -instandhaltungen Bücher, Zeitschriften Telefon Inventar, Sachversicherung Instandhaltungen Reinigung Gerätemiete Büromaterial Betriebskosten Anwaltszimmer Miete Anwaltszimmer Kirchstr. Sonstiges 282.804,27 3.000,00 5.000,00 10.000,00 1.000,00 1.500,00 7.000,00 2.600,00 2.000,00 19.292,20 5.400,00 500,00 293.154,51 1.703,83 6.069,05 9.785,47 1.208,31 1.668,27 7.037,58 2.548,08 1.537,93 19.323,26 5.400,00 69,90 Summe Kapitel 45 340.096,47 349.506,19 AE Anwaltsrichter AE Protokollführer Erstattungen an Dritte Personalkosten Bürokosten Telefon Sonstiges Entschäd. nach dem ZSEG Veranstaltung Anwaltsrichter 6.000,00 2.500,00 2.500,00 25.962,45 5.500,00 450,00 250,00 1.500,00 0,00 2.790,00 990,00 2.675,78 26.601,29 6.094,20 608,24 0,00 630,75 0,00 Summe Kapitel 49 44.662,45 40.390,26 8.000,00 0,00 8.000,00 3.534,58 4.660,33 8.194,91 3.551.177,30 3.352.728,17 l Kapitel 45: Anwaltszimmer 4510 4520 4530 4540 4550 4555 4556 4557 4560 4565 4566 4570 Kapitel 49: Anwaltsgericht 4910 4915 4920 4930 4940 4945 4950 4960 4970 Kapitel 20: Finanzierungsaufwand 2250 2750 Zinsaufwendungen Auflösungen Rückstellungen Summe Kapitel 20 Zwischensumme Ausgaben Zuführung zum Vermögen Gesamtsumme Ausgaben 192.424,37 414.660,72 3.743.601,67 3.767.388,89 m 40 Rechtsanwaltskammer Berlin 2) Bilanz zum 31. Dezember 2009 Aktiva 3.821.382,45 1.000.783,64 1. Geschäftsräume Littenstraße 9 Geschäftsräume Littenstraße 10 2. Beteiligungen 3. Forderungen aus Beiträgen ./. Wertberichtigung 227.643,28 114.728,89 112.914,39 Sonstige Forderungen a) sonstige Forderungen b) Umlagen Hauskauf c) Instandhaltungsrücklagen d) Bürgschaft 51.431,95 5.091,67 84.020,03 1.800,00 142.343,65 2.288,81 2.855,70 13.816,38 2.625,14 4.103,01 26.164,02 5.296,31 19,73 2.997,62 1.722.548,26 1.782.714,98 4. 5. Flüssige Mittel a) Kasse b) Postbank c) Deutsche Bank 00 d) Deutsche Bank 03 (Ausstellung) e) Deutsche Bank 05 (Hauskauf) f) Deutsche Bank (Zulassungen) g) Deutsche Bank (Tagesgeld) h) Deutsche Bank 05 (Hauskauf Tagesgeld) i) Deutsche Kreditbank j) DKB Guthabenkonto 766,94 6.860.906,05 Rechtsanwaltskammer Berlin 41 Passiva 1. Vermögen Vortrag Jahresergebnis zum 31.12.2009 3.682.507,14 414.660,72 Umlage Hauskauf 2. 4. 5. 2.426.236,19 71.077,71 71.077,71 0,00 134.176,08 134.176,08 0,00 Rückstellungen a) Reisekosten b) Anwaltsrichtervergütungen c) BRAK-Hauptversammlung d) Schlichtungsausschuss e) Prüferaufwandsentschädigungen f) Dozentenhonorare g) Fachanwaltsausschüsse h) Berufsbildungsausschuss i) Kosten AG-Verfahren j) Personalkosten k) Satzungsversammlung l) Inventar m) AE Protokollführer n) Abwicklerkosten o) Kostenbeteiligung Anwaltsstation 3.479,00 174,36 43.709,45 150,00 1.500,00 2.000,00 17.138,10 2.867,20 2.500,00 2.028,75 2.320,00 42.637,59 84,37 44.000,00 17.396,53 181.985,35 Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern und Ausgeschiedenen a) Beitragsvorauszahlungen b) Sponsoring Ausstellung 63.871,36 2.625,14 66.496,50 Verbindlichkeiten a) sonstige Verbindlichkeiten b) DKB, Avalkonto 87.220,15 1.800,00 89.020,15 Darlehen DKB ./. Tilgung 2009 Darlehen DKB-Vario 5 J ./. Tilgung 2009 3. 4.097.167,86 6.860.906,05 Berlin, 04. Februar 2010 Dr. Joachim Börner 42 Rechtsanwaltskammer Berlin XIV Mitgliederstatistik Bestand zum 01.01.2009 Neuzulassungen 12.002 + 620 Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen Aufnahme Kanzleiverlegung + 218 Wechsler Widerruf - 205 - 22 Verzicht Tod - 252 - 30 sonstige Löschungen Neubestand zum 31.12.2009 12.331 Europäische Anwälte 28 + 4 32 Sonstige ausländische Anwälte 19 + 1 20 Rechtsanwaltsgesellschaften 36 + 11 Rechtsbeistände 2 Geschäftsführer im Sinne von § 60 BRAO gesamt - 4 43 2 + 12.087 Anstieg in % 1 + 637 1 + 218 - 205 - 22 - 252 - 30 - 4 Der Frauenanteil am Neubestand zum 31.12.2009 beträgt 31,7 %; der Anteil der Notare 7,6 % Verstorben sind im Jahre 2009 Hans-Werner Abel Helmut Limberger Rainer Arendt Wolf-Dieter Neupert Lutz-Gerhard Bachmayer Emine Özden Klaus Büchner Jürgen Prinz Thomas Michael Denzer Dr. Klaus Riebschläger Dietmar von Dippel Dirk Scheepers Ute Drummen Volker Schmid Michael Fröhling Christian Schmidt Erhard Hanisch Erhard Schulze Prof. Dr. Werner Hoppe Thomas Schwirtzek Helmut F. W. Horstmann Hans-Jürgen Solin Reinhard A. Klich Christoph Stelzl Rolf-Joachim Kretschmar Klaus-Peter Stiewe Dr. Peter Kröger Evelyn-Kristina Thur Volkmar W. Kübler Dr. Jost von Trott zu Solz Peter Leser Ernst Jürgen Wollmann 12.429 2,83 Rechtsanwaltskammer Berlin XV 43 Selbstverwaltungsgremien (Stand: 31. 12. 2009) Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin Präsidium RAinuN RAin RA RAuN RAuN RAuN RAuN RA RA RA RAinuN Irene Schmid Anke Müller-Jacobsen Dr. Marcus Mollnau Bernd Häusler Dr. Joachim Börner Wolfgang Betz Wolfgang Gustavus Michael Plassmann Dr. Bernhard von Kiedrowski Jens von Wedel Barbara Erdmann Präsidentin Vizepräsidentin Vizepräsident Vizepräsident Schatzmeister Abteilungsvorsitzender Abteilungsvorsitzender Abteilungsvorsitzender Abteilungsvorsitzender Abteilungsvorsitzender Abteilungsvorsitzende Abteilung I RAuN RA RAin RAin Wolfgang Betz Axel Weimann Nicole Weyde Dr. Vera Hofmann Vorsitzender stellv. Vorsitzender Abteilung II RAuN RAin RAin RA Wolfgang Gustavus Gesine Reisert Susanne Delerue Dr. Andreas Köhler Vorsitzender stellv. Vorsitzende Abteilung III RA RA RA RA Michael Plassmann Hans-Oluf Meyer Gregor Samimi Andreas Jede Vorsitzender stellv. Vorsitzender Abteilung IV RA RAin RAin RA Dr. Bernhard von Kiedrowski Ulrike Zecher Dr. Ruth Hadamek Marc Daniel Wesser Vorsitzender stellv. Vorsitzende Abteilung V RA RAinuN RA RAuN Jens von Wedel Katja Maristany Klose Mario Wegner Dr. Justus Schmidt-Ott Vorsitzender stellv. Vorsitzende Abteilung VI RAinuN RA RAin RAin Barbara Erdmann Michael Rudnicki Sabine Feindura Dr. Margarete von Galen Vorsitzende stellv. Vorsitzender Geschäftsführung RAin RA RA Marion Pietrusky Hans-Joachim Ehrig Dr. Andreas Linde Hauptgeschäftsführerin Geschäftsführer Geschäftsführer 44 Rechtsanwaltskammer Berlin Fachanwaltsausschüsse Agrarrecht Arbeitsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Bau- und Architektenrecht Erbrecht Familienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Handels- und Gesellschaftsrecht RA RA RA RA Cord Henrich Heinichen Dr. Wolfgang Krüger Roger Schwarz Dr. Eberhardt Kühne Vorsitzender stellv. Vorsitzender RAuN RA RAin RAin RAin RA Dr. Alexander Wiencke Dr. Peter Josef Meyer Dr. Anja Böckmann Petra Schlossarczyk Jessica Hansen Dr. Roland Gastell RAin RA RA RA RA Beate Grether-Schliebs Dr. Philipp Hackländer Dr. Philipp Alexander Härle Dr. Thomas Storch Dr. Lars Röh Vorsitzende stellv. Vorsitzender RAuN RA RA RAuN RAuN RAin Dr. Rolf Theißen Dr. Jörg Henning Hauschke Thomas M. A. Seewald Prof. Dr. Dieter Stassen Dr. Michael Börgers Sabina Böhme Vorsitzender stellv. Vorsitzender RAuN RAuN RAinuN RAuN RA Kay-Thomas Pohl Johannes Schulte Stefanie Brielmaier Volker H. Schulz Georg Kleine Vorsitzender stellv. Vorsitzender RAinuN RA RAuN RAin RAin RAin RAinuN Frauke Reeckmann-Fiedler Hermann Vitt Hans-Heinrich Thormeyer Tina von Kiedrowski Susanne Ott Eva Becker Sabine Seip Vorsitzende stellv. Vorsitzender RAuN RA RAin RA RA Dr. Fedor Seifert Dr. Malte Marquardt Dr. Johanna Puhr Dr. Anselm Brandi-Dohrn Prof. Dr. Christian Donle RA RAuN RAuN RA RA Dr. Wolf-Georg Frh. von Rechenberg Roman Bärwaldt Dr. Thomas Meyer Dr. Dirk Schultze-Petzold Markus Frank stv. Vorsitzender stellv. Vorsitzender stv. stv. stv. stv. stv. Vorsitzender stellv. Vorsitzender stv. Vorsitzender stellv. Vorsitzender stv. Rechtsanwaltskammer Berlin Informationstechnologierecht Insolvenzrecht Medizinrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sozialrecht Steuerrecht Strafrecht Transport- und Speditionsrecht Urheber- und Medienrecht 45 RAuN RAin RA RA Prof. Dr. Paul-Wolfgang Hertin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff Dr. Stefan Ricke Dr. Christian Czychowski Vorsitzender stellv. Vorsitzende RAuN RA RAin RA Prof. Rolf Rattunde Udo Feser Dr. Eva Maria Huntemann Carsten Cervera Vorsitzender stellv. Vorsitzender RA RA RA RAin RA Dr. Thomas Bohle Wolf Constantin Bartha Dr. Marc Christoph Baumgart Sybille Meier Rolf-Werner Bock Vorsitzender stellv. Vorsitzender RAuN RAuN RAuN RA RAuN RA RA Dr. Rolf-Peter Lukoschek Marcel Joachim Eupen Burghard Dietz Christian Emmerich Harald Schäfer Mathias Bröring Andreas Ingendoh Vorsitzender stellv. Vorsitzender RAuN RA RAin RA RA RA Bernhard Blankenhorn Günter Jochum Barbara Mehr Thomas Lerche Thomas Staudacher Sebastian Leonhard RAuN RAuN RA RA RA Thomas A. Fritsch Klaus Feuersänger Dr. Manfred Bock Dr. Natan Hogrebe Prof. Dr. Peter André Zaumseil Vorsitzender stellv. Vorsitzender RA RAin RA RAin RA RA Rüdiger Portius Felicitas Selig Dr. Dirk Lammer Dr. Dominique Schimmel Alexander A. Wendt Christopher Mark Höfler Vorsitzender stellv. Vorsitzende RAin RA RA RA Bettina Heublein Heinz Zoche Björn Karaus Eric Riedel Vorsitzende stellv. Vorsitzender RA RA RA RA RAin Dr. Carsten Markfort Dr. Christian Schertz Dr. Stefan Rüll Jörg Thomas Dr. Yvonne Kleinke stv. stv. stv. stv. stv. Vorsitzender stellv. Vorsitzender stv. stv. stv. stv. Vorsitzender stellv. Vorsitzender stv. 46 Rechtsanwaltskammer Berlin RAin RA RA RA RA Christel Wollweber Roman A. Becker Horst Matthias Benneter Paul-Christian Franz Goetz Grunert Vorsitzende stellv. Vorsitzender RA RAinuN RAuN RAin RA Konrad Stiemerling Christine Hercher Michael Piepenbrock Monika Maria Risch Prof. Dr. Horst Baumann Vorsitzender stellv. Vorsitzende RA RA RA RAuN RA Dr. Reiner Geulen Dr. Ulrich Becker Dr. Carl-Stephan Schweer Dr. Raimund Körner Dr. Timur Gelen Vorsitzender stellv. Vorsitzender Ausbildungs-/Berufsbildungswesen RAinuN Barbara Erdmann Anwaltsgeschichte RA Dr. Marcus Mollnau Anwaltsorganisation IBA RAin RAinuN Anke Müller-Jacobsen Irene Schmid Anwaltsorganisation UIA RAin RAuN Karin Susanne Delerue Bernd Häusler DAI RAin Karin Susanne Delerue Datenschutz für die Geschäftsstelle RA Hans-Joachim Ehrig Datenschutzkontrolle RA Andreas Jede Geldwäsche RAin Dr. Margarete von Galen Informationstechnologie RA Andreas Jede International Criminal Bar RAin Gesine Reisert junge RAinnen und RAe RA RAin Marc Daniel Wesser Nicole Weyde Juristenausbildung RA RAin Dr. Bernhard von Kiedrowski Gesine Reisert Mediation RA Michael Plassmann Menschenrechte RAuN Bernd Häusler Verkehrsrecht Versicherungsrecht Verwaltungsrecht Beauftragte des Vorstandes stv. stv. stv. Rechtsanwaltskammer Berlin 47 Berliner Mitglieder der Satzungsversammlung RA RAinuN RAuN RAin RAuN RAin RAin RAuN RAin RAuN RAuN RAin Hansgeorg Birkhoff Stefanie Brielmaier Dr. Hans-Michael Giesen Silvia Groppler Bernd Häusler Edith Kiefer Eva Pätzold Harald Remé Monika Risch Ulrich Schellenberg Jürgen Tribowski Ulrike Zecher Berliner Vertreter in den Ausschüssen der Bundesrechtsanwaltskammer Anwaltsnotariat RAinuN Julia Eis Außergerichtliche Streitbeilegung RA Michael Plassmann Familienrecht RAinuN Frauke Reeckmann-Fiedler Internationale Sozietäten RA Prof. Dr. Jan Hegemann Rechtsdienstleistungsgesetz RAuN Bernd Häusler Strafrecht RAin RA RA Anke Müller-Jacobsen Dr. Daniel Marcus Krause Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor Verfassungsrecht RAuN RA Dr. Wolfgang Kuhla Dr. Christian-Dietrich Bracher ZPO/GVG RA Dr. Bernhard von Kiedrowski RA RAuN RAinuN RA RA Dr. Marcus Mollnau (Vors.) Wolfgang Daniels Barbara Erdmann Andreas Jede Martin Zimmermann Berufsbildungsausschuss Arbeitgeber Arbeitnehmer Gundel Baumgärtel Dorothee Dralle Sylvia Granata Konrad Heiduk Marlies Stern Monika Wiesner Lehrerbeisitzer Sigrid Austermann Wolfgang Baumann Manfred Bergander Sabine Kühn-Langbein Franz-J. Lohmann Werner Zock 48 Rechtsanwaltskammer Berlin Prüfungsausschüsse Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Ausschuss I RAuN Jörg-Peter Jerratsch Alice Veit Franz-J. Lohmann Ausschuss II RA Christoph Kneif Manuela Hengst Ursula Duvinage Ausschuss III RA Dr. Marcus Mollnau Sylvia Granata Bernhard Knüpfer Ausschuss IV RA Claus-Dieter Marten Sylvia Steinhausen Sylvia Musolff Ausschuss V RAuN Gerhard Oels Heinz Jung Heidrun Groll Ausschuss VI RA Martin Zimmermann Monika Hauser Andreas Zuch Ausschuss VII RA Thomas Röth Marlies Stern Wolfgang Baumann Ausschuss VIII RAin Andrea Gehlhaar Monika Wiesner Sabine Duchstein-Aouini Ausschuss IX RAinuN Ute von Rechenberg Nicole Gödel Angelika Welz-Zillmann Ausschuss X RA Rolf-Matthias Schmidt Lydia Wank Werner Zock Prüfungsausschüsse geprüfte Rechtsfachwirtin/geprüfter Rechtsfachwirt RFW I RA RAuN RFW II RAin RAin RFW III RAin Harald Stroedecke Prof. Johannes Behr Birgit Hagendorf Thomas Riedel Prof. Dieter Eickmann Sabrina Bruckschen stv. stv. stv. Dagmar Henning Prof. Werner Teubner Monika Teipel Manuela L. Groll Prof. Johannes Behr Stefanie Detjen stv. stv. stv. Ingeborg Asperger Prof. Dieter Eickmann Ulrike George Prof. Werner Teubner Ivonne Behrendt stv. stv. Rechtsanwaltskammer Berlin 49 Schlichtungsausschuss RAuN Wolfgang Gustavus Arbeitgeber RAuN Dr. Ernesto Loh Arbeitgeber Monika Teipel Arbeitnehmer Lydia Wank Arbeitnehmer Sozialausschuss RAin Helga Druckenbrod RAin Nicole Kampa RAinuN Elisabeth Laaser-Hager RA Carsten Cervera RAuN Hans-Peter Mildebrath RAinuN Dr. Friederike Schulenburg Haushaltsausschuss 50 Rechtsanwaltskammer Berlin XVI Anwaltsgerichtshof / Anwaltsgericht Nicht NeuErledigte erledigte zugänge Verfahren Verfahren Anfang 2009 2009 2009 Anwaltsgerichtshof Präsidentin RAin Dr. Catharina Kunze I. Senat RAin Dr. Catharina Kunze (Vorsitzende) I. Anwaltsgerichtshof RAinuN RAinuN RA RiKG RiKG RiKG Dr. Gabriele Arndt Helge Eimers Walter Venedey Dr. Heinrich Glaßer Annette Gabriel Dr. Susanna Hollweg-Stapenhorst II. Senat RAuN Dr. Michael Walker (Vorsitzender) RAuN RA RAuN RiKG RiKG RiKG John Flüh Robert Unger Thomas Schmidt Wolfgang Hinze Tomas Damaske Annette Grabbe Anwaltsgericht Geschäftsleitender Vorsitzender RAuN Wolfgang Trautmann 1. Kammer RAinuN Renate Elze RAuN Thomas Faensen RAuN Dr. Axel Görg RAuN Clemens Rothkegel RA Dr. Rainer-Michael Tietzsch Zulassungsverfahren Verfahrensdauer bis 6 über 6 Monate Monate Nicht erledigte Verfahren Ende 2009 3 4 4 1 3 3 Widerrufsverfahren 26 12 23 3 20 15 Eilverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO 1 2 2 2 0 1 Fachanwaltsverfahren 5 6 6 0 6 5 Zwangsgeldverfahren (§ 57 Abs. 3 BRAO) 2 2 3 3 0 1 Berufungen gemäß § 143 BRAO 1 0 1 0 1 0 Verfahren gemäß §§ 122 Abs. 2, 123 Abs. 2, 142 BRAO 2 0 1 0 1 1 Verfahren gemäß §§ 150, 161a BRAO - - - - - - Sonstige Verfahren gemäß § 223 BRAO 5 2 6 3 3 1 Sonstige Verfahren gemäß BRAO 0 3 2 2 0 1 45 31 48 14 34 28 Anwaltsgerichtliche Verfahren 45 29 52 32 20 22 Verfahren gemäß §§ 150, 161a BRAO - - - - - - 15 14 20 11 9 9 60 43 72 43 29 31 gesamt 2. Kammer RAuN Rainer Klingenfuß RA Martin Dahlmann-Resing RAin Irmgard Möllers RAin Marion Ruhl RA Rainer Struß 3. Kammer RAuN Wolfgang Trautmann RAuN Jens Bock RAuN Wolfgang Daniels RAuN Dr. Michael Malorny RAin Dr. Petra Sterner 4. Kammer RAuN Carl-Friedrich Wendt RAin Yvonne Büsch RAuN Stefan Hain RAuN Dr. Ernesto Loh RA Karl-Josef Möllmann II. Anwaltsgericht Verfahren gemäß § 74 a BRAO gesamt Rechtsanwaltskammer Berlin 51 XVII Neuzulassungen im Jahr 2009 Varvara Aberschanskij Dr. Olaf Christoph Achtelik Dr. Jörg Adam Suat Adam Wolfgang Adelhardt Daniela Adler Jérémy Afane-Jacquart Ella Akan Dr. Rainer Altfuldisch Jan Ambrosius Olaf Anderson Frauke Andresen Frederic Ansin Semen Anufriev Andre Appel Stephanie Arnold Anna Auerbach Nils Augustin Oliver Austilat Nilgün Avsar Valentin Babuska Dr. Frank Baddack Dr. Ron Baer Vivien Baganz Helena Bahn Jan Bajon Bernd-Robert Balmes Isabel Baran Hartmut Barsch Sebastian Barth Boris Barzantny Dr. Florian Bauckhage-Hoffer Björn Baudy Dorin Bauer Yvonne Bauer-Tertius Nicole Bauermeister Marion Baumann Björn Becher Miriam Bechtle Wolf Beck Gunnar Becker Stephan Becker Dr. Andrea Behrends Katja Benkhard Tina Bergbauer Jan-Peter Berge Irene Bergmann Gregor Bergner Christof Berlin Jana Berthold Christiane Berzel Ramona Besch Katharina Beyer Franziska Bickelhaupt Elmar Bickert Katharina Bischoff Karen Bitter Pauline Blank Jennifer Blüm Sebastian Blumenthal-Barby Klaus Böchel Alexander Bochröder Frederik Bockslaff Michaela Bödeker Miriam Boecker Mike Bogensee Antje Böhme Ulrike Bold Ulli Boldt Michael Böning Dr. Philipp Boos Dr. Christoph Boschan Florian van Bracht Cornelia Brauer Anne-Katrin Brendle Ira Breuer Boris Bröckers Jürgen Broede Christiane Brose Dr. Friederike Gräfin von Brühl Antje Bruski Magdalena Budach Daniela Buljan Patrick Büscher Kathrin Busse-Suppé Christian Castelli Lüder Castringius Laurens Chaskel Dr. Julianne Cherdron Jörg Clauß Dirk Claussen Gunnar Conrad Judith Conrad Petra Credé Sabine Czech Dr. Ilja Czernik Stefan Czogalla Beliz Dagli Günther Dahlhoff Ina Dallmann Franziska Dams Horst Daniel Begona de la Marta Zapata Dr. Jan Dembski Sarah Demircan Thomas Dieck Daniel Diederich Johannes Dietrich Sarah Diwell Romana Doppler Bert-Sebastian Dörfer Janine Döscher Sebastian Dramburg Robert Dreblow Barbara Drechsler Karin Drews Christian Driemel Kristina Drissner Clarissa von Drygalski Piotr Duber Martin Dubiel Tina Dubiel Sebastian Dücker Peter Durinke Niels Eberle Dr. Friedemann Eberspächer André Edelmann Friedrich Ehrhardt Nicola Ehricke Christian El Khoury Usama El-Tounsy Dr. Daniel Elbel Andrea Elgeti-Kurze Aleksandra Elobied Nora Emme Annett Enderle Christine Engels Sabrina Englert Zehra Ercan Hans Erlenmeyer Lena Ertlmaier Dr. Anne-Katrin Escher-Lorenz Volker Ettwig Dr. Fabian Euhus Christian Eustermann Dr. Katja Fahlbusch Christina Fahrenbach Gerald Fanck Dr. Oliver Mostafa Fawzy Samira Fazlic Andrea Fehr Domenico Ferragina Dominik Fiedler Stephan Fink Elmar Fischer Olaf Fiss Iva Fleiner Karen Flieger Giorgio Forliano Edith Forster Katharina Fraede Florian Frank Nadine Franke Dr. Klaus Friedrich Katja Fries Alexander Frisch Janina Führ Markus Funke Kay Füßlein Dr. Anna Gansel Robert Garbe Anja Gärtner Anke Gärtner Frank Gaude Alexander Gebert Dr. Philipp Gehrmann Annette Gehrz 52 Janis Gersemann Christiane Gerstetter Daniela Giesa Ewa Gill Claudia Glasmann Dr. Christian Glass Florian Glück Désirée Goertz Angélique Gohlke Barbara Goldammer Robert Golz Astrid Gothe Ljerka Grahovac Nicolas Greiner Florian Grigull Caspar Gröning Magdalena Gropp Sarah Grosch Robert Große Dr. Cornelius Grossmann Michael Großstück Celestine Grund Dr. Anne Grunwald Steffen Guber Bertrand Guerin Asim Güllüoglu Katrin Günther Anna Gutdeutsch Thorsten Gutsche Claudio Maximilian Haag Manfred Haas Heiko Habbe Lenz Habich Eva Häfele Carsten Hain Nina Halbscheffel Behnaz Hamedani Ronasi Steffen Hampel Birgit Hanke Dr. Jessica Hanke Ines Häntsch Gerold Happ Phillip-Boie Harder Oliver-Sascha Hartmann Markus Hartung-Székessy Dr. Esther Hartwich Tobias Heckhausen Patricia Heckt Lilian Heidari Patricia Heidrich Ralf Heine Rechtsanwaltskammer Berlin Gabriele Heinichen Dr. Tim Heitling Kathrin Helbig Pia Heldermann Constanze Heller Melanie Heller Jan Hellner Sebastian Helmreich Evelyn Iris Helmstreit Silke Hendrix Dr. Barbara Henneberger Andreas Hennecke Tobias Henning Philipp Hepp Kristina Herbst Daniel Herfort Kornelia Hermel Thomas Hertel Ila Heyck Cohnitz Christian von der Heyden Tigran Heymann Franziska Hickstein Diana Hidalgo Ibero Barbara Hiller Anna Hinkel Sebastian Hinüber André Hinz Abdullah-Akin Hizarci Dr. Konrad von Hoff Andrea Hoffmann Raimund Hoffmann Christian Hoffmeister Julia Holdhaus Jenny Höllriegel Marco Hopp Patrick Hoppe Dr. Thomas Höppner Jacob Hörnle Benjamin Horvat Svea von Hübbenet Sven Hübner Thomas Hübner Thomas Hubrich Christian Hueck Jülide Hummel Stephan Freiherr von Hundelshausen Christopher Huschenbett Timur Husein Hagen Huth Martin Huth Elsa Ihde Carsten Ilius Jan Imgrund Daniel Ittner Johannes Jacob Philipp Jahn Torsten Jähnichen Damian Jakóbek Nico Jänicke Franziska Janke Wojciech Jankowski Verena Janßen Marco Oliver Janus Nina Jarass André Jaß Jessica Jensen Christian Johann Silke Johnstone Thomas Joschko Alexis Jung Judy Junior-Franken Bernhard-Ludwig Juppe Dr. Markus Kachel Dr. Stefanie Julia Kainz Martin Kaiser Astrid Kalkbrenner Uwe Kasper Matthias Kassner André Kasten Franziska Kasten Michael Katsch Dr. Tim Kaufhold Michael Keidel Dr. Stefanie Kemme Ben Kempe Prof. Dr. Markus Kerber Gangolf Kern Stefan Kersten Ilgit Kesim Claudia Kiecza René Kieselmann Luiza Anna Kijowska Frank-Peter Kimmel Dr. Andrea Kirsch Dr. Alexander Klein Barbara Klein Stephan Klein Franziska Klenner Dr. Michael Klode Guido Kluck Andrea Klüdtke Katja Klünder Timo Knapheide Jana Knauer Lutz Kneer Katja Knodel Ulrich Knott Kai Kobschätzki Simge Kocabayoglu Dr. Christian Koch Klaus-Dieter Koch Alexander Kohnen Stefanie Kohnert Kay Köhnkow Lars Kolb Marijana Kolic Christoph Könemund Doreen König Dr. Frank König Bartlomiej Kononowicz Veit Konrad Peter Korth Melanie Kößler Grit Köthe Katharina Kraatz-Dunkel Regine Kratochvil Ringo Krause Roland Krause Sabrina Krause Ulrich Krauter Andreas Kreutner Antje Kreutzmann Marc Krinke Roman Kroke Anncharlott Kröner Tanja Kuhn Marta Kujawa Jeniffer Küken Anja Kulbe Carmen Kulpe Elena Kuniß Franziska Künstler Kristian Kunz Benyma Danielle von Kupsch Christoph von Kupsch Kathleen Kurch Dr. Benjamin Kurzberg Angela Kuster Kristina Küster Anna Labitzke Benjamin Ladiges Dr. Nicolai Lagoni Rechtsanwaltskammer Berlin Burkhard Landré Karl Lang Tobias Langnes Christian Lätsch Christian Lau Johannes Laubscher Antje Lehmann Thorsten Lehmann Dr. Richard Lehmann-Brauns Joachim Leitner Oliver Lempert Barbara Lempp Dr. Joachim Lemppenau Dennis Lentz Franziska Leonhardt Timo Leonhardt Julia Lessig Simone van Leusen Kristo Leopold Lewitscharoff Karen Liebe Katharina Lieben-Obholzer Dr. Kerstin Liesem Anja Lindemann Stephan Linden Christopher Lingnau Manon Julia Linz Marcus Lippe Michael Lissat Stefan Littnanski Lilli Löbsack Dr. Henning Loeck Dr. Ariane Loof Michaela Loos Jan Lorenz Martin Lossau Dr. Karina Lott Karsten Lüthke Sebastian Mäkel Nino Maerker Martin Majewski Eike Makuth Aleksandr Malik Dr. Rani Mallick Naser Mansour Martin Manzel Marlies Marcks Christoph Marschner Soudabeh Mashaie Fatima Massumi 53 Ludmilla Maurer Kristin May Sebastian Mecchia Cordula Meckenstock Gerrit Meents Markus Melcher Dr. Katharina Menken Knut Mertin Felix Methmann Dr. Catharina Meyer-Bolte Zoltán Micelski Christian Michel Dr. Daniela Mielchen Manuel Milde Eileen Minner Fabian Mirtschew Dorothea Misch Robert Mittelstädt Matthias Möckel Christine Möhrke-Sobolewski Felix Möhrle Annette Mohs Wiebke Möllering Denise Möschwitzer Jana Moser Anna Mrozek Anne Müller Dagmar Müller Andy Müller Maximilian Müller Wolf Müller-Hillebrand Jens Mutscher Axel Mütze Paul Naacke Philipp Nadler Andrey Nechaev Christoph Nehls Christina Nenz Carsten Neuhaus Monika Tabea Neumann Tamar Nicklaß Oliver Nissen Inés Nitsche Nina Marie Nolte Claudia Nowka André Nurbakhsch Sabina Ociepa Elard von Oldenburg Vincent Oppelland Christiane von der Osten Mustafa Özdemir Torsten Pagel Dr. Markus Pander Sophie Pape Jens Passarge Florian Peck Viola Peck Dr. Markus Peifer Thomas Pelzer Nadine Peschel Friederike Peschke Dr. Andrea Peters Björn Petersen Stephanie Pfeiffer Klaus Pfitzner Josefine Pilz Knut Pilz Claus Pinkerneil John Piotrowski Karina Poche Christiane Pohl Stephan Pohle Sascha Pohlmann Roland Pokern Andre Pollmann Susanne Preuß Dr. Klaus Priebe Bernhard Prins Barbara Priske Christian Quabeck Lenz Queckenstedt André Queling Daniela Quink Oliver Rabbat Fabian Raddatz Michael Rainer Julian Raspé Swantje Rathjen Nicolas Rebel Sandra Redeker Dr. Alexander von Reden Andreas Reetz Martin Regnath Dr. Mario Rehse Oliver Reichard Dr. Sabine Reichert-Hafemeister Heike Reiff René Reimers Sascha Reinert Raphael Rendón Noboa Dr. Ingo Reng Nikolaus Renner Andrea Reski Christian Retzlaff Dr. Jochen Reuter Stefanie Reuter Dr. Tilman Rhein Wiebke Richmann Dr. Bettina Richter Bastian Rieck Swenja Rieck Claus Riedel Michael Rinas Mandy Risch-Kerst Kerstin Rist Dr. Ralf Rittwage Jörg Robbers Reinhard Roek Katrin Elisabeth Rohner Dominique Röhr Mario Rokos Dr. Thomas Rompf Roman Ronneburger Saskia Rönspies Nicole Roos Dr. Sebastian Rosenberg Maya Rosenkranz Leonid Rosenthal Göntje Rosenzweig Stephanie Rosig-Selge Maya Rothenstein Dr. Marc-André Rousseau Melanie Rudert Jens Rudolph Johanna Rudolph Oskar Rudolph Björn Rülke Dr. Alexander Freiherr von Rummel Irmgard Rünzel Felix Maria Rüther Anna Sachse Felix Maximilian Safadi Camill Sander Christian Sauer Cornelia Sauer Friedrich Sauerbier Markus Schaar Birgit Schäfer Michael Schäfer 54 Torsten Schaller Jan Scharfenberg Michael Schattenmann Jochen Schatz Julian Schaub Dr. Fabian Scheffczyk Andreas Scherdel Frank Schermann Judith Scherr Maciej Schiperski Dr. Benjamin Schirmer Tatjana Schleicher Hanns-Eberhard Schleyer Dr. Folker Schmerbach Christina Schmidt Dietmar Schmidt Nicole Schmidt Susanne Schmitt Olaf Schmitz-Elvenich Dr. André Schneider Dominik Schneider Tilman Schneidratus Dr. Daniel Schnell Rebecca Schnieders Dr. René Schober Uta Schollmeyer Dr. Gregor Scholze Philipp Schön Octavia Schönfelder Robin Schönherr Sibylle Schramm Peter Schreiber Dr. Manja Schreiner Sarah Schröder Jan Schröter Fabian Schroth Monika Schuch Katharina Schuhen Katja Schüler Dominik Schüller Ulrich Schulte am Hülse Hans-Eberhard Schultz Steffen Schultz Inga Schulz Sebastian Schulz Carolin Schulze Doreen Schulze Dr. Hans-Georg Schulze Nicole Schulze Christian Schulze Grotthoff Andrea Schumacher Robert Schürmann Rechtsanwaltskammer Berlin Julia Schurr Dr. Michael Schütte Dr. Andreas Joachim Schwab Anton Schwägerl Victor Schwarz Eckart Schwärzer Alexander Schwede Thomas Schwenke Jörg Schwerin David Schwintowski Daniel Sebastian Dirk Seeburg Sören Seidel Dr. Elisa Seidl Leoni Seifner Daniel Selig Iris Setz Philipp André Sick Dorit Siebelds Hinrich Siebelds Axel Sieberichs Kathrin Siebert Rebecca Siegert Christian Siegling Juliane Siegmund Aleksander Sigal Thomas Sigmund Regina Sijbrandij Jan-Ole Simon Martina Smolka Dr. Claas-Hendrik Soehring Torsten Söhle Christoff Henrik Soltau Tanja-Tabea Späth Alexander Spindler Vincent Spörl Detlef Spranger Mirko Sprengnether Dr. Wendelin Staats Erik Stamer Anna Katharina Stamm Jessica Stark Magdalena Stawska Dr. Marc Steffen Franziska Stein Thomas Stein Maximilian Steinbeis Sandra Steinborn Jan Peter Steinert Ronald Steinert Dr. Frank-Walter Steinmeier Patrick Steltzer Anke Stelzer Stefan Stolzenburg Stefanie Strümpfler Volker Stuhlmann Tobias Stützer Kristina Sucic Natalie Swann Jonas Swarzenski Dr. Mark Swatek-Evenstein Nicole Sylwester Monika Tabaka-Dietrich Clara Tacke Jana Teichert Lisa Teichmann Dr. Alexander Teubel Sven Teuber Dr. Robert Thamm Jill Nina Theuring Katy Thiele Ingo Thon Dr. Frank Thoss Sascha Thuar Karola Tietz Dennis Tischmacher Dr. Florian Trappe Stephan Baron von der Trenck Frank Trenkle Tatjana Tscherevko Metin Turac Cafer Türkyilmaz Christina Tutundzis Anja Tyzak Antje Uecker Hanna Urban Sükrü Uslucan Erkan Varli Silvia Velikova Linus Viezens Niels Michael Voigt Pamela Voigt Jan Voigtmann Anton Voss Dr. Veit Voßberg Pawel Wac Marco Wachner Benjamin Wacker Tanja Wählke Alexander Wahsner Claudia Waldor Tanja Walkow Marcus Wannack Wolfgang Wanner Dr. Marie-Luise Warnecke Marco Wartat Ko Watari Dr. Sebastian Weber Tilman Weber Dr. Antje Weertz Tilman Moritz Wehinger Daniel Weidmann Karsten Weigelt Lars Weinbrenner Frank Weinreich Dr. Michael Weise Michael Weiß Roland Weiß Annette Weißenborn Dr. Michael Weißenborn Robert Weist Susanne Weitkamp Dr. Esther Freiin von Weizsäcker Tino Welsch Regine Wendland Domenik Wendt Astrid Wenke Sigrid Wennmachers Benjamin Wenzel Dr. Jens Wenzel René Wenzel Anne Wenzelewski Antje Werk Amin Werner Annkatrin Werner Christoph Werner Stefan Werner Ulrike Westhauser Dr. Gregor Wettberg Anja Wettengel Susanne Wicht Dr. Ulrich Wiedemann Uta Wiedenfels Nils Wießmeier Dr. Christoph Alexander von Wilcken Andrea Wilke Katja Wilke Thomas Josef Wilke Timo Wilke Rechtsanwaltskammer Berlin Dagmar Windisch Alexander Winkel Ute Winkelmann-Sheriff Dr. Anne-Mone Winter Benedikt Winter Jörg Wisbert Rocco Wittig Susanne Witting Thorsten Wittler Nina Wittrowski Folko Wohlang Kathrein Wolf Dr. Burkard Wollenschläger Dr. Knut Wöstehoff Dr. Christian Wulff Dr. Monika Wünnemann 55 Andreas Wüsthoff Stefanie Wustrack Carolin Wyschka Roman Zegbaum Dr. Katharina Ziebart Dr. Cornelia Ziehm Judith Ziemer Bernd Zimmermann Stephan Zlanabitnig Verena Zühlke Florian Zweifel Dreyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH GOB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Jacobsen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Michael Deike Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Realtax Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Suhrenkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Thöner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Thoenneßen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Unnebrink, Leonhardt & Coll. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 56 Rechtsanwaltskammer Berlin Notizen