Inhaltsverzeichnis - Rechtsanwaltskammer Berlin

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Inhaltsverzeichnis - Rechtsanwaltskammer Berlin
Rechtsanwaltskammer Berlin
1
Inhaltsverzeichnis
I
Entwicklung der Berliner Anwaltschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II
Berufsrecht
1)
III
IV
3
1. a)
Errichtung einer bundesweit tätigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft . . . . . . . . . . . . . . .
3
1. b)
weitere Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
3)
Entscheidungen auf dem Gebiet des Berufsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
3. a)
DEKRA-Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
3. b)
Robe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10
4)
Tätigkeit der Abteilungen
...............................................................
11
5)
Vermittlungstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13
6)
Bürgersprechstunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14
7)
Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15
8)
Geldwäsche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15
9)
Liste nach § 135 FamFG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16
Aus der Arbeit der Bundesrechtsanwaltskammer
1)
Hauptversammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16
2)
Festakt 50 Jahre BRAK und internationale Konferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17
3)
Konferenz der Gebührenreferenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17
Gesetzgebungsverfahren und Stellungnahmen des Vorstands
1)
Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
2)
Grünbuch der EU-Kommission über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher . . . . . . . . .
19
3)
Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der
gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20
4)
Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung des § 522 ZPO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20
5)
Gesetzentwurf zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . .
21
6)
Verordnung des EG-Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . .
21
Vorschläge der europäischen Kommission für Rahmenbeschlüsse des Rates
a) zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, . . . . . . . . . .
22
b) zur Bekämpfung des Menschenhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22
8)
Europäischer Rahmenbeschluss über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren .
22
9)
Fortbildungsregelung nach § 53 BBiG für eine Tätigkeit im Bereich der Schuldnerberatung . . . . . . . . . . . .
22
Notwendige Verteidigung bei Vollzug von Untersuchungshaft / Pflichtverteidigerliste
................
23
1)
Antrittsbesuch bei der Justizsenatorin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
23
2)
Beirat für Mediation an den Berliner Zivilgerichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
3)
Ortsausschuss für den 68. Deutschen Juristentag in Berlin 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
10)
VI
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Einrichtung einer
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der
Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2)
7)
V
3
Kontakte zur Berliner Justiz
Internationale Kontakte
1)
Union Internationale des Avocats (UIA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
2)
Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
2
Rechtsanwaltskammer Berlin
3)
European Criminal Bar Association (ECBA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25
4)
Rechtsanwaltskammer Georgien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25
VII
Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25
VIII
Berufspolitische Veranstaltungen
IX
X
XI
XII
1)
Podiumsdiskussion über Untersuchungshaftvollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26
2)
Gedenktafel für Hans Litten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26
3)
Nebenklage und Adhäsionsverfahren in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
4)
Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
5)
Sonstige berufspolitische Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
Fortbildung
1)
Neu im Programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
28
2)
Regelmäßige Veranstaltungen
...........................................................
29
3)
Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30
Öffentlichkeitsarbeit
1)
Presseerklärungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30
2)
Verbraucherfragen im Tagesspiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31
3)
Filmvorführungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31
4)
Neue Justiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31
Mitgliederservice
1)
Kammerton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31
2)
Website . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
32
3)
Newsletter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
32
4)
Anwaltszimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
32
Ausbildung
1)
Juristenausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
33
2)
Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
33
XIII Jahresabschluss
36
XIV Mitgliederstatistik
42
XV
43
Selbstverwaltungsgremien
XVI Anwaltsgerichtshof / Anwaltsgericht
50
XVII Neuzulassungen im Jahr 2009
51
Rechtsanwaltskammer Berlin
I
3
Entwicklung der Berliner Anwaltschaft
Die Anzahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin ist im Jahr 2009 von 12.087 auf 12.429 und
damit um 2,83 % gestiegen. Im Vorjahr lag der Anstieg bei 4,29 %, 2007 noch bei 3,96 %.
2009 wurden 11 Rechtsanwaltsgesellschaften (Vorjahr 7) und 4 europäische Rechtsanwälte* (Vorjahr 4)
zugelassen.
Prozentualer Anstieg der Mitgliederzahlen der Rechtsanwaltskammer Berlin
in den Jahren 1999-2009
Die Zuwachsrate der Anwaltschaft in Berlin ist im Jahr 2009 um 1,5 % zurückgegangen und scheint sich
damit dem bundesweiten Trend anzupassen.
Bereits 354 Berliner Kammermitglieder haben in Berlin oder in anderen Kammerbezirken eine Zweigstelle eingerichtet; 209 Zweigstellen von Rechtsanwälten aus anderen Kammerbezirken wurden in Berlin
errichtet.
II
Berufsrecht
1)
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie
zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und
kostenrechtlicher Vorschriften
a)
Errichtung einer bundesweit tätigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Zum 1. September 2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts in
Kraft getreten. Es beschert der Anwaltschaft neben einer Umstellung diverser verfahrensrechtlicher Regelungen auf das VwVfG eine wesentliche Änderung durch die Einführung der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft.
Was bislang schon bei den Banken, Versicherungen und Ärztekammern praktiziert wird, wird
nun auch für die Anwaltschaft Realität - die Möglichkeit, bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten durch einen unabhängigen Schlichter zu vermitteln. Der im Gesetz
vorgesehene Schlichter wird durch den Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer bestellt.
Außerdem wird ein Beirat errichtet, dem Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, der
* Soweit im Folgenden die weibliche oder männliche Form verwendet wird, soll beides jeweils auch für
das andere Geschlecht gelten. Um Einseitigkeit und umständliche Formulierungen zu vermeiden, wird
– ohne strukturellen Anspruch – jeweils die eine oder die andere Form verwendet.
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Rechtsanwaltskammer Berlin
Rechtsanwaltskammern, der Verbände der Rechtsanwaltschaft und Verbraucherverbände angehören müssen. Höchstens die Hälfte der Mitglieder des Beirats dürfen Rechtsanwälte sein.
Die Regelung der weiteren Einzelheiten der Organisation der Schlichtungsstelle, der Errichtung
und Aufgaben des Beirats, der Bestellung des Schlichters, die Geschäftsverteilung und das
Schlichtungsverfahren selbst, überlässt der Gesetzgeber der Satzungsautonomie der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer. Diese hat die folgende Satzung beschlossen:
Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Die in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossenen Rechtsanwaltskammern
haben in der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 09.10.2009 nachstehende Satzung für die gemäß § 191f BRAO einzurichtende Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft beschlossen.
§1
Bestellung und Tätigkeit des Schlichters
1. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer bestellt einen oder mehrere Schlichter,
die allein oder als Kollegialorgan tätig werden. Das Kollegialorgan besteht aus 3 Schlichtern, dem ein Rechtsanwalt angehören muss. Vorschlagsberechtigt sind die Rechtsanwaltskammern und der gemäß § 2 dieser Satzung gebildete Beirat.
Zum Schlichter, der allein tätig wird, darf nicht bestellt werden, wer Rechtsanwalt ist oder
in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt war oder im Haupt- oder Nebenberuf bei der
Bundesrechtsanwaltskammer, einer Rechtsanwaltskammer oder einem Verband der
Rechtsanwaltschaft tätig ist oder in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt tätig war.
Zum nichtanwaltlichen Mitglied des Kollegialorgans darf nur bestellt werden, wer in den
letzten drei Jahren vor Amtsantritt nicht Rechtsanwalt war und weder im Haupt- noch im
Nebenberuf bei der Bundesrechtsanwaltskammer, einer Rechtsanwaltskammer oder einem Verband der Rechtsanwaltschaft tätig ist oder in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt tätig war.
Zum anwaltlichen Mitglied des Kollegialorgans darf nicht bestellt werden, wer dem Vorstand einer Rechtsanwaltskammer oder eines Verbandes der Rechtsanwaltschaft angehört oder im Haupt- oder Nebenberuf bei der Bundesrechtsanwaltskammer, einer
Rechtsanwaltskammer oder einem Verband der Rechtsanwaltschaft tätig ist.
2. Vor der Bestellung eines Schlichters ist dem gemäß § 2 gebildeten Beirat Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Monaten zu geben. Ihm sind der Name und der
berufliche Werdegang der als Schlichter vorgesehenen Person mitzuteilen. Nach erfolgter
Anhörung bestellt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer den Schlichter.
3. Jeder Schlichter, der allein tätig sein soll, und der Vorsitzende des Kollegialorgans müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Eine einmalige
Wiederbestellung ist zulässig.
4. Der Schlichter ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Er kann vom Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer abberufen werden, wenn Tatsachen vorliegen, die
eine unabhängige Schlichtertätigkeit nicht mehr erwarten lassen, wenn der Schlichter
nicht nur vorübergehend an der Wahrnehmung seines Amtes gehindert ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Rechtsanwaltskammer Berlin
5
5. Bei der Bestellung von mehreren Personen zu Schlichtern legt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer im Einvernehmen mit ihnen die Geschäftsverteilung einschließlich
Vertretungsregelung vor jedem Geschäftsjahr fest, und zwar für den Fall, dass die
Schlichter allein oder als Kollegialorgan entscheiden. Die Regelung in § 4 Nr. 4 Satz 1
bleibt unberührt. Eine Änderung der Geschäftsverteilung ist während des Geschäftsjahres nur aus wichtigem Grund zulässig. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Bestellung und Aufgaben des Beirats
1. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft erhält einen Beirat, der aus höchstens
neun Personen besteht.
2. Dem Beirat gehören an mindestens jeweils ein Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, von Rechtsanwaltskammern, Verbänden der Rechtsanwaltschaft, Verbänden der
Verbraucher und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Andere
Personen können in den Beirat berufen werden. Höchstens die Hälfte der Mitglieder des
Beirates dürfen Rechtsanwälte sein.
3. Die Mitglieder des Beirates werden vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer auf
Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, der Rechtsanwaltskammern, des Deutschen Anwaltvereins, des Bundesverbandes für Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ausgewählt
und vom Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer ernannt.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig. Der Beirat
wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und seinen Vertreter.
Dem Beirat ist vor der Bestellung von Schlichtern, vor Änderung der Satzung und vor Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Übrigen berät er den Schlichter auf dessen Anforderungen in allen für das Schlichtungsverfahren wesentlichen Fragen. Der Beirat tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
§3
Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens
1. Die Schlichtungsstelle kann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem bestehenden oder beendeten Mandatsverhältnis angerufen werden.
2. Ein Schlichtungsverfahren ist unzulässig, wenn
a) ein Anspruch von mehr als 15.000,00 Euro geltend gemacht wird; bei einem Teilanspruch ist der gesamte strittige Anspruch zur Wertbemessung zu berücksichtigen;
b) die Streitigkeit bereits vor einem Gericht anhängig war oder ist, durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen
wurde, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bot oder
mutwillig erschien;
c) von einem der an dem Schlichtungsverfahren Beteiligten Strafanzeige im Zusammenhang mit dem der Schlichtung zugrunde liegenden Sachverhalt erstattet wurde oder
während des Schlichtungsverfahrens erstattet wird und/oder eine berufsrechtliche
oder strafrechtliche Überprüfung des beanstandeten Verhaltens bei der zuständigen
Rechtsanwaltskammer oder der Staatsanwaltschaft anhängig und dieses Verfahren
noch nicht abgeschlossen ist;
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Rechtsanwaltskammer Berlin
d) vor einer Rechtsanwaltskammer ein Verfahren gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO durchgeführt wird oder wurde.
3. Der Schlichter kann die Durchführung oder die Fortsetzung eines beantragten Schlichtungsverfahrens ablehnen, wenn
a) die Klärung des Sachverhaltes eine Beweisaufnahme erfordert, es sei denn, der Beweis kann durch die Vorlage von Urkunden geführt werden;
b) er unter Zugrundelegung der ihm vorgelegten Unterlagen zu der Auffassung gelangt,
dass die Schlichtung keine Aussicht auf Erfolg hat.
§4
Verfahren
1. Der Antrag auf Durchführung der Schlichtung ist unter kurzer schriftlicher Schilderung
des Sachverhaltes und Beifügung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen an die
Schlichtungsstelle zu richten. Der Antragsteller hat in dem von ihm gestellten Antrag zu
versichern, dass die in § 3 Abs. 2 b) und d) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
2. Der Schlichter prüft die Unterlagen, übersendet dem Antragsteller die Satzung und fordert ihn gegebenenfalls unter Setzen einer angemessenen Frist auf, den Sachvortrag zu
ergänzen und/oder fehlende Unterlagen nachzureichen.
3. Anschließend entscheidet der Schlichter über die Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens. Ist dieses unzulässig oder macht der Schlichter von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch, weist er den Schlichtungsantrag zurück. Hiervon soll er den Antragsgegner unterrichten.
4. Ist das Verfahren zulässig, entscheidet der Schlichter, ob er allein oder das etwa eingerichtete Kollegialorgan tätig werden soll. Für das Kollegialorgan gelten die nachfolgenden
Vorschriften entsprechend.
Über die Zulässigkeit des Antrages und über den weiteren Verfahrensverlauf unterrichtet
er den Antragsteller.
Gleichzeitig übermittelt er dem Antragsgegner die Satzung und den Antrag mit der Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist hierzu Stellung zu nehmen.
Beide Parteien weist er darauf hin, dass unabhängig vom Lauf des Schlichtungsverfahrens etwaige Regressansprüche verjähren können.
5. Nach Vorlage der Stellungnahmen beider Beteiligten oder nach Fristablauf kann der
Schlichter eine ergänzende Stellungnahme der Beteiligten einholen, soweit er eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes für notwendig hält. Eine mündliche Verhandlung findet
nicht statt. Der Schlichter kann die Beteiligten in ihm geeignet erscheinender Art und
Weise anhören, wenn er der Überzeugung ist, dass hierdurch eine Einigung gefördert
werden kann.
6. Der Schlichter kann sämtliche von ihm gesetzten Fristen als Ausschlussfristen bestimmen.
§5
Schlichtungsvorschlag
1. Der Schlichter unterbreitet nach Vorliegen der Stellungnahmen der Beteiligten einen
schriftlichen Schlichtungsvorschlag. Hierzu ist er in ihm geeignet erscheinenden Fällen
Rechtsanwaltskammer Berlin
7
auch dann berechtigt aber nicht verpflichtet, wenn der Antragsgegner eine Stellungnahme nicht abgegeben hat.
Der Vorschlag muss zum Inhalt haben, wie der Streit der Beteiligten auf Grund der sich
aus dem Sachvortrag und den vorgelegten Unterlagen ergebenden Sach- und Rechtslage angemessen beigelegt werden kann. Er ist kurz und verständlich zu begründen und
den Beteiligten zuzustellen.
2. Die Beteiligten sind darauf hinzuweisen, dass
a) sie zur Annahme nicht verpflichtet sind und bei Nichtannahme beiden Beteiligten der
Rechtsweg offen steht;
b) der Schlichtungsvorschlag von den Beteiligten durch eine schriftliche Mitteilung, die
innerhalb einer Frist von einem Monat bei dem Schlichter eingegangen sein muss, angenommen werden kann und
c) die Frist mit Zustellung des Schlichtungsvorschlages beginnt.
3. Nach Ablauf der Frist teilt der Schlichter den Beteiligten das Ergebnis mit. Mit dieser Mitteilung ist das Schlichtungsverfahren beendet. Kommt es nicht zu einer Einigung, ist die
Mitteilung als Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch nach § 15 a) Abs.
3 Satz 3 EGZPO zu bezeichnen. In der Bescheinigung sind die Namen der Beteiligten und
der Verfahrensgegenstand anzugeben.
§6
Vertraulichkeit
Der Schlichter und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sind insbesondere nicht befugt, Informationen, von denen sie im Schlichtungsverfahren Kenntnis erhalten, Dritten zu offenbaren.
§7
Jahresbericht / Verfahrensregeln
1. Die Schlichtungsstelle veröffentlicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr
und die dabei gewonnenen Erfahrungen. Vor der Veröffentlichung ist dem Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
2. Die Verfahrensregeln sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht auszulegen und auf Anforderung Interessierten zuzusenden.
§8
Kosten
1. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist kostenfrei. Auslagen werden von der
Schlichtungsstelle nicht erstattet.
2. Jede Partei trägt die eigenen Kosten und Auslagen, es sei denn es wird Abweichendes
vereinbart.
§9
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAKMitteilungen folgt.
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Rechtsanwaltskammer Berlin
Wir haben uns in der Abstimmungsphase dieser Satzung dafür eingesetzt, die Teilnahme an
dem Schlichtungsverfahren freiwillig auszugestalten. Denn unseres Erachtens läuft es dem Wesen der Schlichtung zuwider, eine Partei zur Mitwirkung an einem solchen Verfahren zu verpflichten. Nicht jedes Verfahren ist für eine Schlichtung geeignet. Die Entscheidung über eine
Teilnahme muss daher dem Rechtsanwalt selbst überlassen bleiben. Wir begrüßen es, dass
eine Verpflichtung zur Mitwirkung im Schlichtungsverfahren in der jetzt beschlossenen Satzung
nicht vorgesehen ist.
Nicht durchsetzbar war die Forderung, eine Schutzgebühr zu erheben, um einem Missbrauch
der Schlichtungsstelle durch querulatorische Eingaben vorzubeugen. Die Bundesregierung hat
sich dieser Forderung unter Verweis auf die Unentgeltlichkeit aller in Deutschland angebotenen
Schlichtungsverfahren verschlossen. Die Unentgeltlichkeit des Schlichtungsverfahrens hat zur
Folge, dass die Anwaltschaft die Gesamtkosten der Schlichtungsstelle über den Kammerbeitrag zu tragen hat.
Die Hauptsammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat bereits im Mai 2009 einen Sonderhaushalt für die Schlichtungsstelle beschlossen und den Jahresbeitrag auf 3,00 € pro Mitglied
festgesetzt. Dies bedeutet für unseren Haushalt eine Kostenbelastung in Höhe von ca.
38.000,00 € (vergleiche hierzu auch den Wirtschaftsplan 2010). Dieser zunächst hoch erscheinende Betrag relativiert sich, wenn man ihn ins Verhältnis zu den Beiträgen setzt, die ein jedes
Kammermitglied für einen Vertrauensschadensfonds hätte aufbringen müssen. Die Forderung,
einen Vertrauensschadensfonds zu bilden, konnte durch die Einrichtung der Schlichtungsstelle
abgewendet werden. Die Kostenbelastung durch einen solchen Fonds hätte die aktuelle Kostenlast um ein Vielfaches überschritten.
Der Beruf des Rechtsanwalts hat in den vergangenen Jahren an Ansehen verloren. Ausweislich
der aktuellen Allensbacher Berufsprestige-Skala liegen die Rechtsanwälte nur noch auf Platz 6
der achtenswerten Berufe und haben damit in den vergangenen Jahren einen erheblichen Achtungsverlust erlitten. Über die Ursachen hierfür kann man nur spekulieren. Die Schlichtungsstelle bietet Gelegenheit, möglicherweise verloren gegangenes Vertrauen der Mandanten
zurückzugewinnen und das Ansehen der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit zu stärken. Jeder
Mandant wird dankbar sein, vermögensrechtliche Ansprüche unbürokratisch prüfen lassen zu
können, ohne die Gerichte bemühen und ggf. weitere Kosten für eine Rechtsberatung aufwenden zu müssen.
Eine Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle sollte daher bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Mandanten wohlwollend in Erwägung gezogen werden.
Die Vorbereitungen zur Aufnahme der Tätigkeit der Schlichtungsstelle laufen auf Hochtouren.
Wir hoffen, dass sie spätestens Mitte 2010 die Arbeit aufnehmen kann.
b)
weitere Änderungen
Eine weitere bedeutende Änderung des Berufsrechts findet sich in § 43 c Abs. 1 S. 3 BRAO.
Hiernach können, anstatt bisher zwei Fachanwaltschaften, nunmehr drei Fachanwaltschaften
erworben werden. Angesichts von inzwischen 20 Fachanwaltschaften mit sich teilweise überschneidenden Rechtsgebieten war die Anhebung der zulässigerweise zu erwerbenden Titel
überfällig.
Von wesentlicher Bedeutung für die Arbeit des Vorstands und der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer sowie des Anwaltsgerichtshofs sind darüber hinaus die im Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts geregelten Änderungen des Verfahrensrechts.
Bislang verwies die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, insbesondere über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung, die Anfechtung sonstiger Verwaltungsakte oder über das Vorgehen gegen Wahlen und Beschlüsse der Kammer, auf das FGG.
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Nach der Neuregelung gelten, wie von der Anwaltschaft bereits seit vielen Jahren angeregt, für
diese Verwaltungsverfahren nicht die Vorschriften des neuen, an die Stelle des FGG getretenen
FamFG, sondern die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder und im gerichtlichen Verfahren die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Auch wenn wir die damit einhergehende Vereinheitlichung und damit auch die Vereinfachung von Verfahrensrechten begrüßen, haben wir uns mit Nachdruck – aber auf Bundesebene erfolglos – gegen die Einführung
eines Vorverfahrens vor Klageerhebung zum Anwaltsgerichtshof (AGH) ausgesprochen. Da der
Vorstand vor jedem belastenden Bescheid angesichts der oftmals existenziellen Bedeutung für
den Rechtsanwalt gründlich ermittelt und mehrfach rechtliches Gehör gewährt, würde ein Widerspruchsverfahren nach unserer Auffassung anstelle der vom Gesetzgeber erwarteten Entlastung des Anwaltsgerichts lediglich zu einer Verfahrensverzögerung vor der gerichtlichen
Klärung führen. Die seit Inkrafttreten des Gesetzes bereits geführten Vorverfahren haben diese
Vermutung bestätigt.
Auf Landesebene haben wir Gehör gefunden und es ist uns mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Justiz gelungen, über das Abgeordnetenhaus einen Ausschluss des Vorverfahrens
bei Angelegenheiten der Anwaltschaft durch eine Änderung des Allgemeinen Berliner Zuständigkeitsgesetzes zu erwirken.
2)
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Zum Ende des Berichtsjahres ist das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das
Land Berlin (EA-Gesetz Berlin - EAG Bln) in Kraft getreten (abgedruckt in GVBl. Nr. 29 vom
28.11.2009, S. 674 ff).
Die Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners ist in der EU-Richtlinie als zentrales Element im Bereich der Verwaltungsvereinfachung vorgesehen. Über ihn soll ein Dienstleistungserbringer alle für seine Dienstleistung erforderlichen Verfahren und Formalitäten – auch elektronisch – abwickeln können und die erforderlichen Informationen erhalten.
Wir haben uns dafür eingesetzt, die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners für die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe der Rechtsanwaltskammer Berlin zu übertragen. Dies
war jedoch nicht durchsetzbar, da in Berlin das Bedürfnis bestand, einen einzigen Ansprechpartner zu schaffen.
Zeitgleich mit Inkrafttreten des EA-Gesetzes hat der einheitliche Ansprechpartner im Geschäftsbereich der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung seine Arbeit aufgenommen.
Wir gehen davon aus, dass sich in der Praxis die meisten Antragsteller direkt an die Rechtsanwaltskammer als zuständige Behörde wenden werden. Für die Fälle, in denen ein Antragsteller
das Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner wählen sollte, haben wir uns mit der
Senatsverwaltung auf einen Verfahrensablauf verständigt, der die Einhaltung des Berufsrechts,
insbesondere die Pflicht des Vorstands der Rechtsanwaltskammer zur absoluten Verschwiegenheit (§ 76 BRAO) nicht gefährdet.
3)
Entscheidungen auf dem Gebiet des Berufsrechts
a)
DEKRA-Zertifizierung
Die DEKRA Certification GmbH trat mit einem Angebot für Rechtsanwälte zur Zertifizierung in
Teilrechtsgebieten auf. Hierbei handelte es sich um eine Überarbeitung des ursprünglichen Angebots (vgl. JB 2008, S. 8), mit dem die DEKRA Certification GmbH vor dem OLG Köln gescheitert war. Voraussetzung des neuen Angebots war zum einen die erfolgreiche Ablegung
einer schriftlichen Prüfung über die Dauer von zwei Stunden im Multiple-Choice-Verfahren. Zusätzlich setzte das neue Angebot den Nachweis praktischer Erfahrungen voraus, der durch
Vorlage anonymisierter Falllisten – die Fälle variieren je nach Gebiet zwischen 10 und 30 Fällen –
erbracht werden sollte.
10
Rechtsanwaltskammer Berlin
Der Gesamtvorstand sieht in der Bewerbung dieser Zertifizierung einen Verstoß gegen § 5
UWG i.V.m. § 7 Abs. 2 BORA und einen Wettbewerbsverstoß, da das Zertifikat den angesprochenen Verkehrskreisen suggeriert, das DEKRA-Siegel sei dem damit werbenden Rechtsanwalt auf der Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise, d.h. der Anwaltschaft, erteilt worden – was tatsächlich nicht
der Fall ist.
Mit Beschluss vom 9. November 2009 (Az: 16 O 479/09) hat sich das Landgericht Berlin dieser
Rechtsauffassung angeschlossen und auf Antrag der Rechtsanwaltskammer der DEKRA Certification GmbH durch einstweilige Verfügung untersagt, das DEKRA-Logo im Zusammenhang
mit dem Hinweis, von der DEKRA zertifizierter Anwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu
sein, zu vergeben und Werbeschreiben zu versenden, mit denen die Zertifizierung und auf deren Erlangung gerichtete Fortbildungsveranstaltungen beworben werden. Die Gegenseite hat in
der Zwischenzeit eine Abschlusserklärung abgegeben und damit die einstweilige Verfügung als
endgültig anerkannt.
Der hohe Qualitätsstandard des Fachanwalts lässt sich nur durch eine strikte Kontrolle und
Überprüfung der Qualifikationsangebote weiterer Anbieter erhalten. Ebenso wie die Anwaltschaft hier gefordert ist, sehen wir es als unsere Aufgabe, eine Antwort auf die Frage zu finden,
wie dem Qualifikationsbedürfnis vieler – insbesondere junger – Rechtsanwälte unterhalb der
Fachanwaltschaft Rechnung getragen werden kann.
Diese Frage stellt sich umso dringender, seit die Qualifikationsleiter Interessenschwerpunkte
– Tätigkeitsschwerpunkte – Fachanwalt dem neuen § 7 Berufsordnung weichen musste.
b)
Robe
Am 23. März 2009 hat die Senatsverwaltung für Justiz die Anwaltschaft aus der Allgemeinverfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane mit Wirkung zum 1. April 2009
herausgenommen. Am 7. August 2009 ist ihr die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales gefolgt und hat für die arbeitsgerichtlichen Rechtspflegeorgane mit Wirkung ab
1. September 2009 die staatliche Anordnung zum Tragen einer Amtstracht für Rechtsanwälte
aufgehoben.
Die nach wie vor bestehende Regelung in § 20 Berufsordnung lautet: „Der Rechtsanwalt trägt
vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen
in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.“
Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Anwaltschaft zum Tragen einer Robe ist der Vorstand
zu folgender Auffassung gelangt:
Das Recht des Anwalts, vor Gericht eine Robe zu tragen, unterstreicht seine Stellung als Organ
der Rechtspflege, auch in Abgrenzung zu anderen Rechtsdienstleistern und ist ein Privileg der
Anwaltschaft. Die Pflicht des Anwalts zum Tragen einer Robe richtet sich nach der Üblichkeit
im Sinne des § 20 BORA.
Die tatsächliche Handhabung des Tragens einer Robe durch die Anwaltschaft vor den Gerichten des Landes Berlin bedarf insbesondere nach Wegfall der vorgenannten staatlichen Regelungen der Evaluation. Der Vorstand hat beschlossen, diese ab dem 13. Januar 2010 in enger
Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Justiz durch Befragung aller Präsidenten der Berliner Gerichte mit Ausnahme der Amtsgerichte für Zivilsachen durchzuführen und das Ergebnis
im Berliner Anwaltsblatt zu veröffentlichen. Bis zur Veröffentlichung dieses Ergebnisses wird
der Vorstand das Auftreten von Anwältinnen und Anwälten vor Berliner Gerichten ohne Robe
berufsrechtlich nicht ahnden.
Rechtsanwaltskammer Berlin
4)
11
Tätigkeit der Abteilungen
Art
Abt. I
Abt. II Abt. III Abt. IV Abt. V Abt. VI
gesamt
2008
Berufsrechtliche schriftl. Auskünfte
8
23
20
17
12
3
83
91
Allgemeines Register
-
-
-
-
3
-
3
4
Werbeangelegenheiten
-
-
-
-
147
1
148
143
119
149
269
437
157
159
1290
1317
Datenschutz RAe
-
-
2
-
-
-
2
-
Gebührengutachten
-
70
-
-
-
-
70
91
Gebührensachen
-
154
-
-
1
-
155
164
Geldwäsche
-
2
-
1
-
-
3
-
Mitteilungen anwaltsger. Verfahren
2
1
2
7
4
2
18
8
Mitteilungen Strafsachen
5
12
20
21
18
7
83
61
Mitteilungen Zivilsachen
14
30
25
34
20
23
146
120
-
-
-
-
-
846
846
1015
253
-
-
-
-
-
253
286
Prüfung von Nebentätigkeiten
28
47
85
60
63
39
322
-
Personalverwaltungsangelegenheiten
30
50
80
75
40
31
306
652
Prüfung Widerruf der Zulassung
3
3
6
12
10
5
39
54
Unerlaubte Rechtsberatung
-
-
-
-
46
-
46
45
Abwickler- und Vertretervergütungen
-
5
1
3
4
2
15
11
Vermittlungen
8
4
8
19
8
5
52
52
Anfragen nach Berufshaftpflichtvers. der RAe
2
2
9
14
10
4
41
50
472
552
527
700
543
1127
3921
4164
Beschwerden
Zulassungsverfahren
Anträge auf Fachanwaltszulassung
Summe
Die sechs Abteilungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin (Besetzung siehe unter
XV) bearbeiten sämtliche Angelegenheiten der Rechtsanwälte. Die Zuständigkeit richtet sich
gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Vorstands, soweit keine Sonderzuständigkeit vorliegt,
nach dem Familiennamen des jeweiligen Rechtsanwalts:
Abteilung I
Abteilung II
Abteilung III
A
– Bq
Br – Gen
Geo – Kuc
Abteilung IV
Abteilung V
Abteilung VI
Kud – Rt
Ru – Tak
Tal – Z
Den Mitgliedern der Abteilung I obliegt neben der Bearbeitung von Beschwerden in Sonderzuständigkeit die Zulassung von Rechtsanwälten zur Fachanwaltschaft.
Ausweislich der Statistik verlieh Abteilung I im Jahr 2009 insgesamt 265 Rechtsanwälten die
Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen; damit wurden 9 Titel mehr als im Vorjahr
verliehen.
Die Zahl der in Berlin zugelassenen Fachanwältinnen und Fachanwälte stieg im vergangenen
Jahr damit von 1.966 auf 2.231 an. Davon führen insgesamt 246 Mitglieder zwei und 4 Mitglieder drei Fachanwaltstitel.
12
Rechtsanwaltskammer Berlin
2008
2009
–
–
–
–
Arbeitsrecht
478
500
22
4,60
Bau- und Architektenrecht
125
144
19
15,20
Bank- und Kapitalmarktrecht
12
26
14
116,67
Erbrecht
31
41
10
32,26
272
297
25
9,19
Gewerblicher Rechtsschutz
36
49
13
36,11
Handels- und Gesellschaftsrecht
18
30
12
66,67
9
13
4
44,44
Insolvenzrecht
17
24
7
41,18
Medizinrecht
50
68
18
36
194
237
43
22,16
Sozialrecht
91
101
10
10,99
Steuerrecht
223
225
2
0,9
Strafrecht
151
173
22
14,57
1
2
1
100,00
Urheber- und Medienrecht
19
25
6
31,58
Verkehrsrecht
74
92
18
24,32
Versicherungsrecht
54
64
10
18,52
111
120
9
8,11
1966
2231
265
13,48
Argrarrecht
Familienrecht
Informationstechnologierecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Transport- und Speditionsrecht
Verwaltungsrecht
Zuwachs
%
Prozentualer Zuwachs der Fachanwaltszulassungen in den Jahren 1999-2009
Im vergangenen Jahr fand in Berlin der 7. Erfahrungsaustausch zu den Fachanwaltschaften
statt. Zu diesem Erfahrungsaustausch kamen mit dem Zulassungsverfahren zur Fachanwaltschaft befasste Vorstandsmitglieder aller Rechtsanwaltskammern sowie Fachanwaltsausschussmitglieder und Mitarbeiter der Geschäftsstellen zusammen, um Auslegungsfragen in Zusammenhang mit der Fachanwaltsordnung zu diskutieren und Anregungen an die BRAK und
an die Satzungsversammlung zu formulieren. Die beschlossenen Berliner Empfehlungen sind
abgedruckt in Heft 1/2010 der BRAK-Mitteilungen.
Die Abteilung II erstattete neben der Bearbeitung von Widerrufs- und Beschwerdeverfahren
Rechtsanwaltskammer Berlin
13
(152) in Sonderzuständigkeit insgesamt 70 (Vorjahr 91) größtenteils von Gerichten angeforderte
Gebührengutachten zur Frage der Höhe der Rahmengebühr nach § 14 Abs. 2 RVG und bearbeitete 154 Gebührensachen (Vorjahr 164), d.h. gebührenrechtliche Anfragen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Vermittlungen zwischen dem Auftraggeber und seinem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Gebührenrechts.
Neben ihrer Zuständigkeit für Beschwerden (269) und Widerrufsverfahren (6) obliegt den Mitgliedern der Abteilung III die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Rechtsanwälte gem.
§§ 56, 73 Abs. 1 Nr. 4 BRAO. Im Berichtsjahr wurden 2 datenschutzrechtliche Aufsichtsverfahren geführt.
Schwerpunkt der Tätigkeit der Abteilung IV, einer Abteilung ohne Sonderzuständigkeit, lag in
der Bearbeitung von Beschwerden (437) und Widerrufsangelegenheiten (12).
Die Abteilung V hat neben 157 Beschwerden und 10 Widerrufsverfahren insgesamt 147 Werbeangelegenheiten (Vorjahr 135) und 46 Verfahren wegen unerlaubter Rechtsdienstleistung (Vorjahr 45) in Sonderzuständigkeit bearbeitet.
Eine Überprüfung des neu erschienenen Branchenfernsprechbuches ergab, dass die Anzahl
derjenigen, die sich ohne Befugnis als Fachanwalt ausgaben, erheblich zurückgegangen ist.
Dies wird als Erfolg des konsequenten berufs- und wettbewerbsrechtlichen Vorgehens der Mitglieder der Abteilung V gegen Falschwerber gesehen.
Den Mitgliedern der Abteilung VI des Vorstands obliegt zusätzlich zur Beschwerdebearbeitung
(159) in Sonderzuständigkeit die Zulassung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ausweislich der Statistik (unter XIV) wurden im Berichtsjahr insgesamt 855 Neuzulassungen ausgesprochen. Neuzugelassen wurden 354 Rechtsanwältinnen und 490 Rechtsanwälte.
Neben der Zulassung obliegt der Abteilung VI als weitere Sonderzuständigkeit die Prüfung der
Vereinbarkeit angezeigter Nebentätigkeiten mit dem Beruf des Rechtsanwalts (322). Diese Prüfung erfolgt nicht nur im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Zulassungsantrags, sondern
auch dann, wenn ein Rechtsanwalt nach § 56 Abs. 3 BRAO die Aufnahme einer Nebentätigkeit
anzeigt. Diese Anzeigepflicht wird leider immer wieder verletzt, so dass Verfahren wegen Verletzung dieser Pflicht durchgeführt werden mussten.
5)
Vermittlungstätigkeit
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat über die näher beschriebenen Aufgaben
hinaus gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern
der Kammer und ihren Auftraggebern zu vermitteln. Dieses Angebot ist im Berichtszeitraum in
52 Fällen in Anspruch genommen worden. Bislang war die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens von der Zustimmung des Rechtsanwalts abhängig. Im Bestreben, den gütlichen Einigungsprozess zu fördern, ist dieses Zustimmungserfordernis durch das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts entfallen. Ein Vermittlungsvorschlag ist allerdings nur
verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird (§ 73 Abs. 5 BRAO).
Die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft soll das Vermittlungsangebot der regionalen Vorstände
ergänzen und keineswegs ersetzen.
Ausschließlich zuständig ist die regionale Kammer weiterhin für Vermittlungsverfahren auf dem
Gebiet des Berufsrechts, für Vermittlungsverfahren bei Streitigkeiten unter Kollegen und für
Vermittlungsverfahren bei einem Streitwert von über 15.000,00 € (siehe Satzung der Schlichtungsstelle unter II 1). In allen anderen Fällen muss der Antragsteller sich zwischen einer Vermittlung auf regionaler Ebene bei der RAK oder einer Vermittlung durch die Schlichtungsstelle
entscheiden, da die Schlichtungsstelle dann, wenn ein Verfahren bei der RAK durchgeführt
wurde, nicht mehr angerufen werden kann.
14
Rechtsanwaltskammer Berlin
6)
Bürgersprechstunde
Die im Juli 2007 eingeführte Bürgersprechstunde wurde im Jahr 2009 von 106 Bürgerinnen und
109 Bürgern aufgesucht (Gesamtzahl 215). Die Sprechstunde findet nach wie vor dienstags
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Das Publikum der Bürgersprechstunde ist in der Altersstruktur und in der sozialen Zusammensetzung bunt gemischt. Querulanten und Unbelehrbare sind
deutlich in der Minderheit. 111 Besucher standen noch in einem aktuellen Mandatsverhältnis,
die übrigen hatten kein Mandatsverhältnis (mehr). 51 Besucher haben das Anliegen der Bürgersprechstunde als Möglichkeit kostenloser Rechtsberatung missverstanden, 2 Besucher waren
auf der Suche nach einem Anwalt.
Die Bürgersprechstunde soll den Bürgern folgende Möglichkeiten einräumen:
– Der Bürger kann über den Verlauf einer bereits eingereichten Beschwerde Erkundigungen
einholen,
– der Bürger kann sich über den Gang und Verlauf eines beabsichtigten Beschwerdeverfahrens informieren,
– der Bürger kann Erkundigungen über die einzuhaltenden Berufspflichten einholen,
– der Bürger kann eine Beschwerde mündlich vortragen und schriftlich protokollieren lassen
(allerdings nur, wenn er der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist).
Darüber hinaus soll die Bürgersprechstunde uns die Möglichkeit geben, falsche Vorstellungen
über die Berufspflichten zu korrigieren und Imagewerbung für die Anwaltschaft zu betreiben.
Die von uns geführte Statistik ergibt als Hauptanliegen, Erkundigungen einzuholen zu der Möglichkeit, sich bei der Kammer über einen Rechtsanwalt zu beschweren (81 Fälle) sowie Gebührenanfragen (71 Fälle). 46 Bürgerinnen und Bürger beklagten eine wirkliche oder vermeintliche Schlechtleistung des Anwalts oder der Anwältin. Hier konnte neben der Verweisung auf die
gerichtliche Klärung auf die künftige Möglichkeit hingewiesen werden, die Schlichtungsstelle
der Anwaltschaft anzurufen. Nachfragen zu einem schon anhängigen Beschwerde- oder Vermittlungsverfahren wurden in 5 Fällen gestellt. Nur in einem Fall wurde Beschwerde über die
Handhabung eines anhängigen Beschwerdeverfahrens geführt.
Als Ergebnis der oft länger als 15 Minuten dauernden Gespräche wurde in 78 Fällen dem Bürger die Kontaktaufnahme / das Gespräch mit seinem Rechtsanwalt empfohlen, in 39 Fällen
wurde die Einlegung einer Beschwerde empfohlen, in 39 Fällen wurde angeregt, mögliche
Schadensersatzansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, in 23 Fällen wurde ein
Vermittlungsverfahren empfohlen und in 7 Fällen wurde eine Beschwerde unmittelbar aufgenommen.
169 Bürger, das sind 78,6 %, verließen die Sprechstunde offenkundig zufrieden, obwohl die
Rechtsanwaltskammer in vielen Fällen nicht konkret weiterhelfen konnte. Den Bürgerinnen und
Bürgern konnte aber das Gefühl vermittelt werden, mit ihrem Anliegen ernst genommen zu
werden. Auch wenn das Anliegen vielfach außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs lag,
konnte durch eine verständliche Erklärung der Aufgaben des Vorstands und der Zuständigkeitsgrenzen diese Zufriedenheit erreicht werden.
Die Bürgersprechstunde ist daher nach wie vor ein Erfolg. Neben den Medien und unserer eigenen Website wird als Ursache der Bekanntheit der Bürgersprechstunde inzwischen die Benennung durch Bekannte / Freunde und die Empfehlung durch Gerichte häufig genannt. Die
Sprechstunde bietet Gelegenheit, mit Bürgern in persönlichen Kontakt zu treten, die mit ihrem
Rechtsanwalt, aus welchem Grunde auch immer, unzufrieden sind. Sie ermöglicht uns – soweit
angebracht – bei den Bürgern Verständnis für die Art und Weise der Mandatsbearbeitung
durch die Anwaltschaft zu wecken. Sie versetzt uns in die Lage, die Rolle der Kammer zu veranschaulichen und von der Einlegung einer unschlüssigen Beschwerde abzuraten.
Rechtsanwaltskammer Berlin
7)
15
Datenschutz
Auch im Berichtszeitraum 2009 hat uns das Thema Datenschutz vielfach beschäftigt.
Grundsätzlich ist zwischen den Rechtsanwaltskammern und den Datenschutzbeauftragten des
Bundes und der Länder nach wie vor umstritten, wer die datenschutzrechtliche Aufsicht hinsichtlich mandatsbezogener Daten in Anwaltskanzleien führt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte
im Oktober 2006 einen Anwalt vom Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften freigesprochen. Der Kollege hatte sich geweigert, auf
Verlangen des Berliner Datenschutzbeauftragten Auskunft über die Herkunft von Unterlagen zu
erteilen, die er in ein Strafverfahren eingeführt hatte. Sein Mandant hatte ihn nicht von der
Schweigepflicht entbunden. Der Berliner Datenschutzbeauftragte war der Ansicht, dass es
hierauf nicht ankäme. Der Rechtsanwalt sei ungeachtet seiner beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung zur Auskunft gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten verpflichtet. Die
Rechtsanwaltskammer Berlin hat den Kollegen im Prozess wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache unterstützt. Der Freispruch ist nach wie vor nicht rechtskräftig. Das mit der
Rechtsbeschwerde angerufene Kammergericht hat bisher nicht entschieden. Auch auf Bundesebene ist dieser Kompetenzstreit nicht durch eine Klarstellung des Gesetzgebers entschieden.
Diese Grundsatzkontroverse wurde 2009 im Juni-Heft des Berliner Anwaltsblattes neben praktischen Fragen des Datenschutzes in Anwaltskanzleien thematisiert.
Der Vorstand hält die Einhaltung des Datenschutzes nach wie vor für eine zu beachtende Berufspflicht der Anwaltschaft und hat dies durch Einrichtung einer Spezialzuständigkeit der Abteilung III unterstrichen. Durchgeführte Beschwerdeverfahren führten im Jahr 2009 zu keiner
Beanstandung, weil die mögliche Datenverletzung nicht im anwaltlichen Bereich lag. Insoweit
konnte auf die Zuständigkeit des allgemeinen Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin verwiesen werden.
Mit diesem gab es im Jahr 2009 ungeachtet der Grundsatzkontroverse durchaus Punkte der
Zusammenarbeit. So nahm der Berliner Datenschutzbeauftragte kritisch Stellung zur beabsichtigten Datenweitergabe der Justizvollzugs-Anstalten an die Staatsanwaltschaft im Rahmen des
Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetzes; er wiederholte diese Kritik auch als Teilnehmer
der Podiumsdiskussion, die wir dazu am 22. Juni 2009 veranstaltet haben (vgl. unter VIII).
Vertreter der Kammer nahmen auch teil an einer Veranstaltung am 28. Januar 2009 zum 3. Europäischen Datenschutztag und am 28. Oktober 2009 zur Feier der 30-jährigen Einrichtung des
Berliner Datenschutzbeauftragten.
Am 30. März 2009 fand auf Einladung der Bundesrechtsanwaltskammer ein Treffen aller Datenschutzkontrollbeauftragten der regionalen Kammern statt, um Erfahrungen auszutauschen. Dabei wurde auch das Out-Sourcing von Sekretariatsdienstleistungen beraten. Wird eine solche
Dienstleistung in Anspruch genommen, weiß der Mandant bei einem Anruf in einer Anwaltskanzlei in der Regel nicht, dass er es mit einem Dienstleister zu tun hat. Vielmehr entsteht für
ihn der Anschein, mit einem Kanzleimitarbeiter zu sprechen, ohne dass dies tatsächlich der Fall
ist. Auch ist in solchen Konstellationen häufig die Einhaltung der Verschwiegenheitsverpflichtung problematisch und es besteht die Gefahr der Interessenkollision. Kritisch ist auch, dass in
dem Büro des Dienstleisters keine Beschlagnahmefreiheit herrscht. Auch die Zustimmung des
Mandanten kann nach Ansicht der Mehrheit der Kontrollbeauftragten das Problem des Erstkontakts eines Mandanten und das der Interessenkollision nicht lösen.
8)
Geldwäsche
Das am 13. August 2008 erlassene neue Geldwäschegesetz stellt für Rechtsanwälte (§ 2 Abs. 1
Nr. 7 GWG) Pflichten bei der Mitwirkung an Immobilien- und Finanztransaktionen auf. § 16 Abs.
16
Rechtsanwaltskammer Berlin
2 GWG bestimmt erstmals die Rechtsanwaltskammer als für die Durchführung dieses Gesetzes
zuständige Behörde. Auch wenn unter den betroffenen Kammern Einigkeit besteht, dass § 16
GWG keine Rechtsgrundlage für anlassunabhängige Überprüfungen von Rechtsanwälten darstellt, war diese Gesetzesänderung für uns Anlass, die Geldwäscheaufsicht im Kammervorstand auf eine Geldwäschebeauftragte (vgl. dazu unter XV) zu konzentrieren, die unabhängig
von der eigentlichen Zuständigkeitsabgrenzung (vgl. dazu unter Tätigkeit der Abteilungen) nach
Anfangsbuchstaben der Rechtsanwälte immer dann einzuschalten ist, wenn Verstöße gegen
das GWG oder § 261 StGB Gegenstand einer berufsaufsichtsrechtlichen Überprüfung sind.
Am 19. Mai 2009 fand unter Beteiligung der Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin die
FATF-Deutschlandprüfung über die Umsetzung der 40 FATF-Empfehlungen in den freien Berufen bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Die FATF, die „Financial Action Task Force on
Money Laundering“ – eine Expertengruppe mit dem Auftrag, die Methoden der Geldwäsche zu
analysieren und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln – zeigte gesteigertes Interesse an der Art und Weise der Durchsetzung der FATF-Empfehlungen in der Anwaltschaft und
deren Umsetzung im Geldwäschegesetz. Hierbei wurde erkennbar, dass die Expertengruppe
mit dem System der grundsätzlich anlassabhängigen Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern in Deutschland bisher keine Erfahrung gesammelt hatte. Von deutscher Seite wurde dieses System erläutert sowie die Aufklärungs- und Aufsichtsfunktion der Kammer unterstrichen.
9)
Liste nach § 135 FamFG
Seit Inkrafttreten des neuen FamFG können Richter nach § 135 anordnen, dass
Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer vom Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung
hierüber vorlegen müssen.
Der Vorstand hat beschlossen, eine Liste zu führen, in die sich alle Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte eintragen lassen können, die bereit sind, ein solches Informationsgespräch kostenlos anzubieten. Die Aufnahme in die Liste erfolgt durch schriftlichen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Berlin, wobei in der Liste Adresse, E-Mail, ggf. Homepage und die Zusatzqualifikationen Fachanwalt, Notar oder Mediator aufgeführt werden. Die Liste wird den zuständigen
Gerichten regelmäßig aktualisiert zur Verfügung gestellt.
Dies ermöglicht allen in Berlin zugelassenen Rechtsanwälten, auf ihre Kompetenz auch im Rahmen der Streitschlichtung hinzuweisen und dieses Gebiet nicht den psychosozialen Berufen zu
überlassen.
III
Aus der Arbeit der Bundesrechtsanwaltskammer
1)
Hauptversammlungen
Am 8. Mai 2009 fand die 120. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer statt.
Zur Diskussion stand im Wesentlichen die vom BRAO-Ausschuss erarbeitete Satzung für die
Schlichtungsstelle der Anwaltschaft sowie die Verabschiedung eines zur Finanzierung der
Schlichtungsstelle geschaffenen Sonderhaushalts (vgl. oben unter II 1a).
Auf der 121. Hauptversammlung am 9. Oktober 2009 stand im Mittelpunkt der Erörterung die
Frage einer Gebührenanpassung (hierzu siehe unter III 3).
Darüber hinaus wurden eingehend die Bestrebungen des Verbands der Insolvenzverwalter
Deutschlands diskutiert, ein eigenes Berufsrecht für Insolvenzverwalter sowie eine eigene Insolvenzverwalterkammer zu schaffen. Im Ergebnis hat sich die Hauptversammlung für die Bei-
Rechtsanwaltskammer Berlin
17
behaltung des status quo und gegen die Schaffung einer eigenen Insolvenzverwalterkammer
bzw. eines eigenen Berufsrechts für die Insolvenzverwalter ausgesprochen. Vielmehr habe sich
das bisherige System, wonach die ganz überwiegende Zahl der Insolvenzverwalter in den
Rechtsanwaltskammern bzw. in den Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern zugelassen
seien, bewährt. Die Hürde einer Zulassung in einer weiteren Kammer würde einen Eingriff in Art.
12 GG darstellen, der nach Auffassung der Hauptversammlung weder erforderlich, noch verhältnismäßig sei.
2)
Festakt 50 Jahre BRAK und internationale Konferenz
Am 1. Oktober 1959 wurde die Bundesrechtsanwaltskammer gegründet. Aus Anlass ihres fünfzigjährigen Bestehens beging die BRAK am 10. September 2009 einen Festakt, zu dem über
600 Gäste aus dem In- und Ausland erschienen. Wir hatten die der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Verfügung stehenden sieben Plätze unter jüngeren Rechtsanwälten verlost, die in der
Kammer noch kein Amt ausüben.
Neben dem Präsidenten der BRAK sprach die damalige Bundesjustizministerin Zypries ein
Grußwort, bevor Kardinal Lehmann seinen Festvortrag zum Thema „Recht und Ethik“ hielt.
Am 11. September 2009 führte die BRAK eine internationale Konferenz durch, an der rund 100
Vertreter von 24 Ländern, darunter Israel, USA, Japan und Russland, teilnahmen. Die Konferenz beschäftigte sich im Wesentlichen mit dem Thema Rechtsstaat – Sache der Anwaltschaft
und stand unter dem Titel „Rule of Law – a Lawyers Issue“.
3)
Konferenz der Gebührenreferenten
Am 18.04.2009 fand die 58. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern in
Sellin statt. Als Generalthemen wurden die strafrechtlichen Voraussetzungen der Gebührenüberhebung sowie die Änderungen in familienrechtlichen Abrechnungen durch das FamFG diskutiert.
Im Rahmen der Diskussion über die strafrechtlichen Voraussetzungen der Gebührenüberhebung wurde festgestellt, dass häufig eine Überschneidung zwischen der berufsrechtlichen und
der strafrechtlichen Bewertung stattfindet, so dass die entsprechenden Vorgänge nicht nur in
den Aufsichtsabteilungen, sondern auch in den Gebührenabteilungen der Rechtsanwaltskammern behandelt werden müssten. Darüber hinaus einigten sich die Gebührenreferenten darauf,
dass die Kolleginnen und Kollegen auf jeden Fall darüber informiert werden sollten, dass auch
im Zusammenhang mit einem Vorwurf der Gebührenüberhebung Gutachten nach § 73 Abs. 2
Nr. 8 BRAO von den Rechtsanwaltskammern erstattet werden.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein vom 19.02.2009 (Az: 11 U
151/07) wurde erneut die Problematik der Zeittaktklauseln in Vergütungsvereinbarungen diskutiert. Da unverändert offen ist, ob Zeittaktklauseln zulässig sind, stellten die Gebührenreferenten als gemeinsame Auffassung fest, dass sich im Zweifel eine minutengenaue Abrechnung
empfehle.
Die Gebührenreferenten beschäftigten sich ferner erneut mit den Rationalisierungsabkommen
der Rechtsschutzversicherer. Die Gebührenreferenten waren sich darin einig, dass Vereinbarungen mit einem Rechtsschutzversicherer des Mandanten mit folgendem Inhalt
„... Die Geschäftsgebühr wird mit einer 1,3 Gebühr in Ansatz gebracht. Soweit sich ein
gerichtliches Verfahren wegen desselben Gegenstandes anschließt, wird der nicht anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr nur beim Gegner, z.B. in Form eines Freistellungsantrages, geltend gemacht. Die 1,3 Geschäftsgebühr wird also nur im Fall der außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits abgerechnet und von der Rechtsschutzversicherung erstattet.“
18
Rechtsanwaltskammer Berlin
eine nicht zulässige Vereinbarung eines Erfolgshonorars darstellen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass, wenn gleichwohl materiell-rechtliche Erstattungsansprüche gegenüber dem
Gegner geltend gemacht werden, dies im Einzelfall strafrechtlich relevant sein könne.
Abschließend wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Rechtslage hinsichtlich der Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale von einigen Gerichten und Rechtsanwälten noch
unzutreffend beurteilt wird. Die Gebührenreferenten wiederholten deshalb ihre gemeinsame
Auffassung, dass die Aktenversendungspauschale mit Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen
ist, da Kostenschuldner nicht der Mandant, sondern allein der Rechtsanwalt ist.
Die 59. Tagung der Gebührenreferenten fand am 17.10.2009 in Düsseldorf statt. Als Generalthema wurden lineare und/oder strukturelle Gebührenanpassungen in der neuen Legislaturperiode diskutiert.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können ihren Beruf als unabhängige Organe der
Rechtspflege nur ausüben, wenn sie angemessen vergütet werden. Das ist heute nicht mehr
überall der Fall. Durch die fortschreitende Spezialisierung entfällt bei den Kollegen, die auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert sind, die Möglichkeit der Quersubventionierung. Das betrifft
hauptsächlich Kollegen, die vorrangig Fälle aus dem Sozialrecht oder aber Ausländer- und
Asylrecht bearbeiten. Auch im Bereich des Familienrechts und des Arzthaftungsrechts werden
diese Probleme beobachtet. Hier sind Nachjustierungen erforderlich.
Nach Auffassung der Gebührenreferenten muss aber darüber hinaus auch eine lineare Anpassung der Gebühren erfolgen. Die Gebührentabelle wurde seit 1994 nicht mehr erhöht. In diesem Zeitraum sind nicht nur die Gehälter der Kanzleiangestellten und der Lebenshaltungsindex
angestiegen, sondern auch die Büromieten. Einigkeit bestand darin, in diesem Bereich eng mit
dem DAV zusammenzuarbeiten.
IV
Gesetzgebungsverfahren und Stellungnahmen des Vorstands
Referentenentwürfe aus dem Bundesministerium für Justiz werden in der Regel über die BRAK
den einzelnen Kammern zur Stellungnahme zugeleitet. Die BRAK sammelt die Stellungnahmen
der einzelnen Rechtsanwaltskammern und formuliert daraus eine Gesamtstellungnahme. Zusätzlich werden Gesetzesinitiativen der Länder, die in den Bundesrat eingebracht wurden, über
die Senatsverwaltung oder andere Länderjustizministerien bekannt. Über das BRAK-Büro in
Brüssel erreichen uns Entwürfe für Richtlinien oder Rahmenbeschlüsse der EU, die zunehmend
wichtiger werden, weil die nationale Gesetzgebung immer häufiger lediglich EU-Recht umsetzt.
Die Flut an Gesetzesinitiativen auf allen Gebieten des Rechts und die jeweils eingehenden Stellungnahmen der BRAK-Ausschüsse, der anderen 27 Rechtsanwaltskammern sowie des DAV
und des Richterbundes werden durch die Rechtsanwaltskammer Berlin durchgesehen und verarbeitet.
Bei folgenden Gesetzesvorhaben wurden nach Beratung im Vorstand eigene Stellungnahmen
erarbeitet und abgegeben:
1)
Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Infolge der Föderalismusreform regelt der Bund ab 01.01.2010 in der StPO nur noch die gesetzlichen Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft, also das „Ob“. Die Regelung des Vollzugs, also die näheren Einzelheiten des „Wie“, fällt dagegen in die Kompetenz der
Länder. Berlin hat, federführend auch für andere Bundesländer, einen Gesetzentwurf vorgelegt,
zu dem der Vorstand im Januar 2009 eine sehr umfangreiche und detaillierte Stellungnahme
abgegeben hat.
Rechtsanwaltskammer Berlin
19
Ein Kernpunkt der Kritik des Vorstands war, dass bei der Überwachung der Besuche und der
Überwachung des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und Mandant im Referentenentwurf unterschieden wurde zwischen Verteidigern, die nicht überwacht werden sollten, und sonstigen
Rechtsanwälten und Notaren, deren Besuche und Briefe kontrolliert werden sollten. Hier sollte
sich eine Unterscheidung in einem Berliner Landesgesetz wiederfinden, die der Bundesgesetzgeber bei den Berufsgeheimnisträgern in § 160 a StPO vorgenommen hatte. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens konnte durch Gespräche mit verschiedenen Abgeordneten, dem
Staatssekretär und der Senatorin für Justiz ein Umdenken erreicht werden, so dass in dem
nunmehr zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Gesetz die sonstigen Rechtsanwälte und Notare
den gleichen Vertrauens- und Verschwiegenheitsschutz wie Verteidiger gefunden haben.
Eine noch im Senatsentwurf vorgesehene Pflicht der Anstalt, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft alle Überwachungserkenntnisse mitzuteilen, die für das Strafverfahren von Bedeutung sein könnten, wurde auf unsere Kritik hin im Zuge der Beratung des Gesetzentwurfes im
Rechtsausschuss korrigiert. Ebenfalls fand Eingang in die Gesetzesfassung, dass vor Erlass
verschiedener Maßnahmen eine Unterrichtung oder Anhörung der Verteidigung stattfindet.
An einem wesentlichen Punkt konnten wir uns nicht durchsetzen: Das Gesetz
überträgt die Entscheidung über besondere Sicherungs- oder Disziplinarmaßnahmen vom
Richter auf die Anstalt. Wir hätten gern am Richtervorbehalt festgehalten, anstatt erst nachträglich den Richter anrufen zu können. Da aber der Bundesgesetzgeber ebenfalls zum 01.01.2010
durch Änderung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO geregelt hat, dass jeder Untersuchungsgefangene, gegen den die Untersuchungshaft vollzogen wird, obligatorisch einen Verteidiger hat, ist
jedenfalls gewährleistet, dass jeder Gefangene rechtskundig beraten die nachträgliche
Überprüfung durch den Richter herbeiführen kann.
Das Gesetz, das zum ersten Mal den Vollzug der Untersuchungshaft gesetzlich regelt, enthält
aber auch eine Reihe von Verbesserungen, die vom Vorstand begrüßt wurden. So haben sich
die Besuchszeiten der Untersuchungsgefangenen verdoppelt, für Erwachsene auf 2, für junge
Gefangene auf 4 Stunden / Monat. Die Arbeitsentlohnung wird an die der Strafhaft angekoppelt. Bedürftige U-Gefangene erhalten einen gesetzlichen Taschengeldanspruch.
Trotz Kritik des Vorstands unbefriedigend blieb, dass die Einrichtung von Mutter/Kind-Stationen für Kinder unter 3 Jahren nach wie vor von den baulichen Gegebenheiten abhängen soll.
Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und Artikel 6 Grundgesetz ist der Vorstand
der Auffassung, dass entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen sind und die
gemeinsame Unterbringung von Müttern mit Kleinkindern lediglich vom Kindeswohl abhängen
darf. Des Weiteren war der Vorstand der Auffassung, dass neben der erfolgten Zulassung von
externem ärztlichen Rat auch die Möglichkeit externer wahlärztlicher Behandlung auf eigene
Kosten der U-Gefangenen möglich sein müsse. Angesichts der Unschuldsvermutung und oft
fehlender Spezialkenntnisse der Anstaltsärzte sei diese Ergänzung sinnvoll.
Insgesamt konnte aber aufgrund der vielfältigen Aktivitäten des Vorstands, zu der auch die
Durchführung einer Podiumsdiskussion gehörte, eine wesentliche Verbesserung des ursprünglichen Entwurfes erreicht werden.
2)
Grünbuch der EU-Kommission
über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher
Das Grünbuch basiert auf der verbraucherpolitischen Strategie der EU-Kommission, die die
Bedeutung wirksamer Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher hervorhebt. Nach Einschätzung der Kommission sind Verbraucher, die mit unlauteren Geschäftsgebaren konfrontiert
sind und einen Rechtsbehelf anstreben, mit Hindernissen hinsichtlich Zugang, Wirksamkeit und
Erschwinglichkeit insbesondere dann konfrontiert, wenn die Forderung nur geringfügige Beträge betrifft. Dann sei es für den Verbraucher wirtschaftlich unrentabel, Gerichts-, Anwalts-
20
Rechtsanwaltskammer Berlin
und Sachverständigenkosten zu zahlen, deren Höhe den möglichen Schadensersatz übersteigt.
Die Stellungnahme des Vorstands spricht sich grundsätzlich für die Einführung eines gerichtlichen kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahrens aus, warnt aber davor, die bestehenden
Möglichkeiten zur Abwehr von Rechtsverstößen hierdurch unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen. Die in Deutschland bestehende Möglichkeit, dass Verbraucherverbände Unterlassungsklagen wegen unzulässiger allgemeiner Geschäftsbedingungen erheben, darf durch ein
neues kollektives Rechtsdurchsetzungsverfahren nicht beeinträchtigt werden. Auch hebt die
Stellungnahme des Vorstands hervor, dass die Finanzierung der neuen kollektiven Verfahren
nicht einseitig zu Lasten der Anwälte gehen darf. Die angedachte Möglichkeit der Kappung von
Prozesskosten wird deshalb als Sonderopfer der Anwaltschaft abgelehnt. Auch müsse sichergestellt sein, dass die für Zivilverfahren geltenden Verfahrens- und Informationsrechte der Beteiligten nicht zugunsten einer Verfahrensvereinfachung ausgehöhlt werden. Eine Opt-Out-Lösung lehnt der Vorstand ab, weil dadurch einerseits eine Prozessflut gefördert würde. Vor allem
aber könnte ein Mangel an Informationen dazu führen, dass ein Verbraucher an ein Urteil gebunden sei, ohne Widerspruch gegen die Prozessführung einlegen zu können. Die Opt-In-Lösung sei vorzugswürdig. Danach könnten Musterklageverfahren durchgeführt werden, auf die
sich dann ebenfalls betroffene Verbraucher beziehen könnten.
3)
Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses
über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
auf Einziehungsentscheidungen
Bei diesem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz geht es um die Umsetzung eines
EU-Rahmenbeschlusses aus Oktober 2006. Der Rahmenbeschluss bezweckt die Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU bei der Vollstreckung strafrechtlicher
Entscheidungen, die zum endgültigen Entzug von Tatwerkzeugen oder Erträgen aus Straftaten
führen (Einziehung und Verfall).
Der Vorstand steht der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen kritisch
gegenüber, solange verbindliche Festlegungen der Mitgliedsstaaten auf Mindeststandards essenzieller Verteidigungsrechte der Beschuldigten nicht vorliegen. Als besonders problematisch
bezeichnet die Stellungnahme des Vorstands die Vorschrift, nach der die Vollstreckung einer
ausländischen Verfalls- bzw. Einziehungsentscheidung ausnahmsweise auch dann zulässig
sein soll, wenn die Entscheidung auf einem so genannten Abwesenheitsurteil beruhe. Der Vorstand sprach sich erneut gegen jedwede Form der Anerkennung von Abwesenheitsurteilen
aus.
4)
Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung des § 522 ZPO
Mit diesem Entwurf soll die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen Nichtzulassungsbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO eingeführt werden. Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO sind
durch den mit der ZPO-Reform eingeführten § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbar. Die Verkürzung
des Rechtschutzes bei Beschlüssen nach § 522 ZPO sei sachlich nicht gerechtfertigt.
Der Vorstand hat diesen Vorstoß zur Schaffung einer Rechtsbeschwerde gegen Nichtzulassungsbeschlüsse uneingeschränkt begrüßt. Ein Vorstandsmitglied hat dazu an einem Fachgespräch der FDP-Bundestagsfraktion teilgenommen und sich für die völlige Abschaffung der in
§ 522 Abs. 2 S. 1 ZPO vorgesehenen Erledigung von Berufungen durch Beschluss ausgesprochen (vgl. Kammerton im Berliner Anwaltsblatt 09, 271 f).
Da eine der Initiatoren des Gesetzentwurfes heute Bundesjustizministerin ist, bleibt zu hoffen,
dass der Entwurf bald aufgegriffen wird.
Rechtsanwaltskammer Berlin
5)
21
Gesetzentwurf zur Angleichung des Richterrechts
der Länder Berlin und Brandenburg
Die Senatsverwaltung für Justiz leitete uns einen Gesetzentwurf zu, mit dem in den Ländern
Berlin und Brandenburg gleichlautende Richtergesetze und gleichlautende Verfassungsbestimmungen über die Richterernennung geschaffen werden sollen.
Der Vorstand hat in einer Stellungnahme die beabsichtigte Neuregelung begrüßt, rechtsanwaltliche Beisitzer in den Richterdienstgerichten vollberechtigt mitwirken zu lassen. Die anwaltlichen Beisitzer werden nicht nur praktischen juristischen Sachverstand, sondern eine gewisse
Außensicht in die Entscheidungsfindung einbringen. Über die beabsichtigte Regelung hinaus
hat der Vorstand angeregt, beim Dienstgerichtshof sogar zwei anwaltliche Beisitzer vorzusehen. Die Besetzung entspräche dann spiegelbildlich der Besetzung der Anwaltsgerichtshöfe,
bei denen nach § 104 BRAO zwei Berufsrichter als Beisitzer mitwirken.
Nachdem sich aus den Stellungnahmen der Gerichtspräsidenten und der Richterorganisationen kein einheitliches Votum ergab, wurde eine Anhörung durchgeführt. Wir haben das Anhörungsverfahren dazu genutzt, unsere Auffassung nochmals vertieft vorzutragen. Da anwaltliche Beisitzer von den Entscheidungen des Spruchkörpers in keinem Fall unmittelbar selbst in
ihrer eigenen Berufsausübung betroffen seien, könne von einer größeren professionellen Distanz als bei richterlichen Beisitzern ausgegangen werden. Dies verbreitere die Legitimationsgrundlage der Entscheidungen insbesondere beim rechtsuchenden Bürger. Anwaltliche Beisitzer in den Richterdienstgerichten ergäben einen Zugewinn an Neutralität und schafften höhere
Akzeptanz. Außerdem wurde die Anregung der Beteiligung von zwei anwaltlichen Beisitzern am
Dienstgerichtshof aufgrund der positiven Erfahrungen mit zwei Berufsrichtern im Anwaltsgerichtshof wiederholt.
Da das Gesetz ausdrücklich zum Ziel hat, eine gemeinsame Regelung mit Brandenburg zu fixieren, ist das Gesetzesvorhaben aufgrund der Landtagsneuwahl in Brandenburg noch nicht
abgeschlossen.
6)
Verordnung des EG-Rates über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I-Verordnung)
Das Bundesministerium der Justiz gab uns über die BRAK Gelegenheit zur Stellungnahme, insbesondere zur Einbringung von Erfahrungen der Praxis zur Revision der Brüssel I-Verordnung.
Der Vorstand hat in seiner Stellungnahme angeregt, im Rahmen einer Präzisierung der Anerkennungsvoraussetzungen in Artikel 34 Ziff. 2 EuGVVO eine klare und hinreichende Einlassungsfrist zu regeln. Darüber hinaus solle in diesem Zusammenhang auch klargestellt werden,
ob die in dieser Vorschrift formulierte „Möglichkeit einen Rechtsbehelf einzulegen“ die ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung voraussetze oder ob es ausreiche, dass der Beklagte lediglich von der Entscheidung Kenntnis erhalten habe.
Weiterhin solle auch in Artikel 43 Abs. 5 EuGVVO präzisiert werden, ob eine formal ordnungsgemäße Zustellung Voraussetzung für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist gegen die Vollstreckbarerklärung sein soll (so die bisherige Rechtsprechung des EuGH), oder ob auch hier – wie in
Artikel 34 Ziff. 2 EuGVVO – eine Zustellung ausreichen soll, die so rechtzeitig und in einer Weise
erfolgt, dass sich der Beklagte verteidigen kann. Eine Vereinheitlichung der Zustellungsanforderungen auf der Grundlage der präzisierten Regelung wäre zu begrüßen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
22
Rechtsanwaltskammer Berlin
7)
Vorschläge der europäischen Kommission für Rahmenbeschlüsse des Rates
a) zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung
von Kindern,
b) zur Bekämpfung des Menschenhandels
Die europäische Kommission hat neue Rahmenbeschlüsse zur Bekämpfung des sexuellen
Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels vorgeschlagen. Rahmenbeschlüsse sollen
einheitliche Standards in den Mitgliedsstaaten herbeiführen. Sie sind daher innerhalb festgelegter Fristen in nationales Recht umzusetzen.
Der Vorstand hat die Intention beider Vorschläge zwar grundsätzlich positiv bewertet, jedoch
an der Umsetzung, insbesondere an der fehlenden Bestimmtheit vieler Vorschläge tiefgreifende
Kritik geübt. So fehle dem gesamten Vorschlag eine Differenzierung zwischen Kindern, Personen, die die sexuelle Mündigkeit bereits erreicht haben, Jugendlichen, Heranwachsenden und
Erwachsenen. Diese Differenzierung sei für die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern
und Jugendlichen notwendig, da erste Erfahrungen untereinander nicht kriminalisiert werden
dürften. Insgesamt sei kritisch festzuhalten, dass beide Vorschläge erheblich in das nationale
strafprozessuale und rechtsstaatliche Verfahren eingriffen.
Beide Vorschläge wurden bei der Tagung des Rates der Justiz- und Innenminister am 30. November 2009 in Brüssel abgelehnt. Durch das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am
1. Dezember 2009 können diese Vorhaben erneut nur als Richtlinienentwürfe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und mit dem europäischen Parlament neu verhandelt werden.
8)
Europäischer Rahmenbeschluss über das Recht auf Verdolmetschung
und Übersetzung in Strafverfahren
Nachdem einheitliche Mindestgarantien für Beschuldigte in Strafverfahren in Europa auch unter
der deutschen Ratspräsidentschaft nicht durchsetzbar waren, hat der Rat der Europäischen
Union einen Fahrplan zur Förderung des Schutzes von Verdächtigen vorgelegt. In einzelnen
Rahmenbeschlüssen sollen nacheinander ein Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung,
danach Belehrung über die Rechte, gefolgt vom Recht auf Prozesskostenhilfe und Rechtsbeistand, danach dem Recht auf Kommunikation mit Verwandten, Arbeitgebern und Konsularbehörden europaweit einheitlich festgeschrieben werden. Den Abschluss soll ein Grünbuch
über das Recht auf Überprüfung der Haftgründe bilden.
Der Vorstand hat den Fahrplan für den Ausbau der Beschuldigtenrechte ebenso begrüßt wie
den jetzt vorliegenden Vorschlag hinsichtlich der Überwindung von Sprachbarrieren. Danach
soll bei allen erforderlichen Treffen zwischen verdächtigen Personen und ihren Verteidigern
eine Verdolmetschung auf Staatskosten ebenso gewährleistet werden wie das Recht auf Übersetzung aller maßgeblichen Unterlagen. Letzteres wird auch im deutschen Strafprozess, in dem
bisher meistens nur die Anklageschrift übersetzt wird, die Verteidigung der Beschuldigten erleichtern, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind.
Der Vorstand hat in seiner Stellungnahme befürwortet, das Recht auf Übersetzung der maßgeblichen Unterlagen auch auf Personen mit Sehstörungen auszudehnen.
9)
Fortbildungsregelung nach § 53 BBiG für eine Tätigkeit
im Bereich der Schuldnerberatung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Frage aufgeworfen, ob durch die
Schaffung einer Zusatzqualifikation bzw. einer Fortbildungsregelung nach § 53 BBiG mit Qualifikationsinhalten zur Schuldnerberatung z.B. für Rechtsanwaltsfachangestellte ein Tätigwerden
im Bereich der Schuldnerberatung für sinnvoll erachtet werde. Der Vorstand hat dies abge-
Rechtsanwaltskammer Berlin
23
lehnt. Schuldnerberatung sei originäre Rechtsberatungstätigkeit und somit Berufsfeld der Anwaltschaft. Die Aufgaben der Schuldnerberatung seien zu komplex, als dass Rechtsanwaltsfachangestellte diese – auch nicht durch Fortbildung – selbstständig bewältigen könnten.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich gegenüber dem Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung ebenfalls gegen eine selbstständige Schuldnerberatung durch ReNooder Rechtsanwaltsfachangestellte außerhalb der Mitarbeit in einer Kanzlei ausgesprochen;
allerdings wurde eine Zusatzqualifikation von Rechtsanwaltsfachangestellten, innerhalb ihrer
Anstellung in einer Anwaltskanzlei unterstützend auch in der Schuldnerberatung tätig werden
zu können, befürwortet.
10)
Notwendige Verteidigung bei Vollzug von
Untersuchungshaft / Pflichtverteidigerliste
Aufgrund jahrelanger Bemühungen der Anwaltschaft in Gesprächen, Stellungnahmen und Veranstaltungen wurde zum 1. Januar 2010 durch den Bundesgesetzgeber § 140 Abs. 1 Nr. 4
StPO beschlossen. Danach ist die Mitwirkung eines Verteidigers immer dann notwendig, wenn
gegen Beschuldigte Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112 a StPO oder einstweilige Unterbringung nach § 126 a oder § 172 a Abs. 5 StPO vollstreckt wird. Damit hat der Bundesgesetzgeber Forschungsergebnissen Rechnung getragen, nach denen verteidigte Beschuldigte kürzer in U-Haft bleiben als unverteidigte Gefangene.
Da die Verteidigerin oder der Verteidiger unverzüglich zu bestellen ist, ergab sich die Notwendigkeit, eine Liste der Kolleginnen und Kollegen zu erstellen, die zur Übernahme dieser Aufgabe bereit sind. Nach Konsultation mit der Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat der Vorstand deren Bereitschaft begrüßt, eine solche Liste unabhängig von der Mitgliedschaft in der
Vereinigung Berliner Strafverteidiger zu führen und den Beschuldigten, aber auch den Richtern,
bereitzustellen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat durch jahrzehntelange Organisation der kostenlosen Rechtsberatung in der U-Haft-Anstalt und durch Führung einer Notrufliste
von Verteidigerinnen und Verteidigern bewiesen, dass sie diese Aufgabe kompetent und zuverlässig erfüllen kann. Inzwischen haben sich über 400 Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diese Liste eintragen lassen und damit hohes Engagement und Einsatzbereitschaft
der Berliner Anwaltschaft unter Beweis gestellt.
V
Kontakte zur Berliner Justiz
1)
Antrittsbesuch bei der Justizsenatorin
Die Präsidentin nahm auf Einladung der Senatsverwaltung für Justiz ihren Antrittsbesuch bei
der Justizsenatorin am 27. April 2009 in Begleitung weiterer Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführung wahr.
Das Gespräch gab im Wesentlichen Gelegenheit, noch einmal die vom Vorstand in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin geübten Kritikpunkte in vertrauter Runde zu diskutieren (siehe dazu oben unter IV 1) sowie
der Forderung auf Ausschluss des Vorverfahrens in den verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
(siehe dazu oben II 1 b) Nachdruck zu verleihen.
Im Rahmen der institutionalisierten halbjährlichen Treffen besuchte der Staatssekretär die
Rechtsanwaltskammer am 12. Oktober 2009.
Im Mittelpunkt der Erörterung standen Einzelheiten der Pflichtverteidigerliste, die allen Untersuchungshäftlingen ab dem 1. Januar 2010 die Auswahl von Verteidigern erleichtern soll. Es bestand Einigkeit, dass diese Liste möglichst schon auf den Polizeidienststellen zur Verfügung
gestellt werden soll (vgl. IV 10).
24
Rechtsanwaltskammer Berlin
2)
Beirat für Mediation an den Berliner Zivilgerichten
Der auf Initiative der Rechtsanwaltskammer Berlin im Jahr 2006 gegründete Beirat für gerichtliche Mediation ist auch im vergangenen Jahr zu diversen Sitzungen zusammengekommen, um
Fragen aus der gerichtlichen Praxis zu erörtern und Empfehlungen für die Gestaltung der gerichtlichen Mediation auszusprechen.
Dem Beirat gehören neben dem Vorstandsmitglied und Mediationsbeauftragten Michael Plassmann u.a. die Präsidentin des Kammergerichts und der Präsident des Landgerichts an.
3)
Ortsausschuss für den 68. Deutschen Juristentag in Berlin 2010
Vor 150 Jahren trat im August 1860 auf Anregung der Juristischen Gesellschaft zu Berlin der
erste Deutsche Juristentag in Berlin zu Beratungen zusammen. Berlin wird daher im September
2010 Gastgeber eines „Jubiläumsjuristentages“ sein. Neben Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft und den Verbänden ist die Präsidentin der Kammer zum Mitglied
des Ortsausschusses berufen worden, dessen vornehmliche Aufgabe darin besteht, ein für die
Teilnehmer der Tagung abwechslungsreiches, interessantes und die Themen des Juristentages
ergänzendes Rahmenprogramm zu entwerfen.
VI
Internationale Kontakte
1)
Union Internationale des Avocats (UIA)
Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist Mitglied in der Union Internationale des Avocats (UIA). Die
UIA ist ein Zusammenschluss von mehr als 200 Rechtsanwaltskammern und Anwaltsorganisationen aus über 110 Ländern der Welt. Der Zusammenschluss dient insbesondere dem Zweck
der Kontaktpflege und dazu, den Austausch – insbesondere zu berufsrechtlichen und menschenrechtlichen Themen – zwischen Rechtsanwaltskammern auf einem internationalen Niveau zu fördern.
In der Zeit vom 27. - 31. Oktober 2009 fand der Jahreskongress in Sevilla statt, an dem das
Vorstandsmitglied Karin Susanne Delerue teilgenommen hat. Auf diesem Kongress standen
das Fremdbesitzverbot und die Konsequenzen einer möglichen Lockerung auf die unterschiedlichen Berufsrechte zur Diskussion. Im Fokus der Menschenrechtsveranstaltung standen in diesem Jahr die Auswirkungen der Wirtschaftskrise.
Die UIA veranstaltete darüber hinaus am 19. und 20. Juni 2009 in Berlin ein Seminar zum
Thema „Grenzüberschreitende Investitionen in Mobiliarvermögen“. Anlässlich des Seminars
fanden Sitzungen des Comité de Direction (CdD) und des Conseil des Présidence (CdP) der
UIA statt. Am Abend des 19. Juni 2009 sprach die Präsidentin der Kammer anlässlich eines gemeinsamen Empfangs von DAV und BRAK ein Grußwort. Der Empfang bot allen Teilnehmern
die Möglichkeit eines regen Austausches sowohl über das stattgefundene Seminar als auch
über die Organisation zukünftiger gemeinsamer Anwaltsveranstaltungen.
2)
Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE)
Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist Mitglied im Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern. Der Verband hat sich im Wesentlichen zur Aufgabe gesetzt, den Austausch der Rechtsanwaltskammern in Europa untereinander sowie die Vertretung der Interessen des Berufsstandes bei den europäischen Institutionen zu fördern.
Im vergangenen Jahr hat die Vizepräsidentin an der Generalversammlung vom 21. - 23. Mai
2009 in Brügge teilgenommen.
Schwerpunktthema der Veranstaltung waren die gesetzlich möglichen Organisationsformen
Rechtsanwaltskammer Berlin
25
von Anwaltskanzleien in den verschiedenen Ländern und mögliche Deregulierungsvorhaben
vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise – ein für uns aktuelles und wichtiges
Thema, da ab 2011 in England eine Kapitalbeteiligung Dritter an Anwaltskanzleien möglich sein
wird.
Der zuständige Vizepräsident der BRAK hielt einen Vortrag über die Möglichkeiten des Zusammenschlusses für Rechtsanwälte in Deutschland und die Finanzierung von Rechtsanwaltsgesellschaften in Deutschland.
3)
European Criminal Bar Association (ECBA)
Die ECBA ist eine Vereinigung von Strafverteidigern auf europäischer Ebene. Maßgebliches Ziel
der Vereinigung ist es, ein führender Ansprechpartner auf dem Gebiet des Strafrechts und der
Strafjustiz in Europa zu werden.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin, die nach der Satzung der Vereinigung dort selbst nicht Mitglied werden kann, hält den Kontakt durch die individuellen Mitgliedschaften des Vorstandsmitglieds Dr. Margarete von Galen und der Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen, die auch an der
Frühjahrskonferenz vom 24. bis 25. April 2009 in Madrid teilgenommen hat. Die Konferenz
stand unter dem Thema „The use and abuse of universal jurisdiction and the European Arrest
Warrant in European Criminal Justice“. Neben der Entwicklung universeller Rechtsprechung
auch im Hinblick auf den Europäischen Haftbefehl standen insbesondere der tschechische
Vorschlag eines Rahmenbeschlusses zur Beilegung und Vermeidung von Kompetenzkonflikten
in Strafverfahren, das E-Justice-Programm und ein Vergleich von Untersuchungshaftregelungen in Europa im Mittelpunkt der Veranstaltung.
4)
Rechtsanwaltskammer Georgien
Am 24. März 2009 hat die Präsidentin gemeinsam mit dem Vizepräsidenten Bernd Häusler in
den Räumen der Geschäftsstelle eine Delegation der Rechtsanwaltskammer Georgien empfangen. Im Anschluss an ein Grußwort der Präsidentin wurden Informationen und Erfahrungen
über die Arbeit der Berufsorganisationen beider Länder ausgetauscht.
VII
Menschenrechte
Zu Beginn des Jahres 2009, am Nachmittag des 19. Januar, ist der Moskauer Kollege Stanislaw Markelow in Moskau auf offener Straße erschossen worden. Er war schon zuvor wegen
seiner beruflichen Tätigkeit bedroht und geschlagen worden. Der Menschenrechtsbeauftragte
der Rechtsanwaltskammer, Bernd Häusler, hat die Bestürzung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin am 22.01.2009 in einem Brief an den russischen Botschafter Kotenev zum
Ausdruck gebracht. Am Abend zuvor hatten sich der Menschenrechtsbeauftragte und Mitglieder der Geschäftsführung an der Mahnwache vor der russischen Botschaft beteiligt und auf
einem Plakat volle Aufklärung verlangt.
Rechtsanwalt Bernd Häusler wurde anlässlich der Ermordung des russischen Menschenrechtsanwalts Markelow im Heft 8 der NJW 2009 (Seite XII ff) über die unterschiedlichen Formen der Gewalteinwirkung auf Menschenrechtsanwälte interviewt. Er hat verlangt, ein deutsches Anwaltsinstitut für Menschenrechte zu schaffen, wie die Kammern in Frankreich, Belgien
oder Luxemburg es schon lange haben. Nur in dieser Form könne die deutsche Anwaltschaft
kontinuierlich und intensiv für den Erhalt der Menschenrechte arbeiten.
Der Menschenrechtsbeauftragte hat am 15.05.2009 an der Jurysitzung für die Verleihung des
Internationalen Ludovic-Trarieux-Menschenrechtspreises 2009 in Paris teilgenommen. Den
Preis erhielt Beatrice Mtetwa aus Zimbabwe für ihren Einsatz für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in ihrem Land.
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Rechtsanwaltskammer Berlin
Wie im Vorjahr hat der Menschenrechtsbeauftragte auch im Jahr 2009 zu einer Veranstaltung
über die Ermordung des indonesischen Rechtsanwalts Munir eingeladen. Die indonesischen
Menschenrechtsanwälte Usman Hamid und Haris Aznar haben am 27. Mai 2009 über den letzten Stand der Entwicklung berichtet. Auch fünf Jahre nach der Ermordung von Rechtsanwalt
Munir sind die Hintergründe noch nicht vollständig aufgeklärt.
In einem Schreiben vom 28.07.2009 an den iranischen Justizchef hat der Menschenrechtsbeauftragte der Rechtsanwaltskammer Berlin die Freilassung der iranischen Anwältin Shadi Sadr
verlangt, die offenbar wegen ihrer Arbeit als Strafverteidigerin und als Kämpferin für die Rechte
der Frauen am 17. Juli von iranischen Sicherheitskräften in Zivil willkürlich festgenommen worden war. Am 29.07.2009 ist Shadi Sadr gegen Kaution freigelassen worden.
VIII Berufspolitische Veranstaltungen
1)
Podiumsdiskussion über Untersuchunghaftvollzug
Über den Entwurf eines Berliner Gesetzes zum Untersuchungshaftvollzug diskutierten auf Einladung der RAK Berlin und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger am 22. Juni 2009 der Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix, der Leiter der JVA Moabit Wolfgang Fixson, RA Jens
von Wedel als Moderator, Staatssekretär Hasso Lieber, Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen
und RA Martin Rubbert.
Wichtige Kritikpunkte der Anwaltschaft am Referentenentwurf, wie die unterschiedliche Behandlung von Verteidigern und sonstigen Rechtsanwälten sowie Information und Anhörung
auch der Verteidigung vor Verhängung von Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen, konnte
Staatssekretär Lieber als im Senatsentwurf berücksichtigt vermelden.
Kontrovers wurde darüber diskutiert, ob die JVA für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen durch Sachnähe eine Primärzuständigkeit erhalten sollte (wofür sich Anstaltsleiter Fixson
aussprach) oder ob insoweit der Richtervorbehalt fortgelten sollte (vgl. auch IV 1).
Die Veranstaltung fand in erster Linie das Interesse von Spezialisten unter den Strafrechtlern
und klang bei einem kleinen Imbiss mit lebhaften Diskussionen der Teilnehmer aus.
2)
Gedenktafel für Hans Litten
Am 10. September 2009 haben die Rechtsanwaltskammer Berlin und die Bundesrechtsanwaltskammer eine Gedenktafel für den früheren Berliner Rechtsanwalt Hans Litten an ihrem
Sitz in der Littenstraße 9 enthüllt.
Hans Litten vertrat als Anwalt Opfer nationalsozialistischer Angriffe und verteidigte kommunistische Angeklagte. Durch seine Prozessführung gelang es ihm, die Planmäßigkeit der NS-Gewalt
aufzuzeigen. 1931 befragte er Hitler als Zeugen vor Gericht und trieb ihn dabei so in die Enge,
dass er sich dessen persönliche Feindschaft zuzog. In der Folge des Reichstagsbrandes 1933
wurde Litten verhaftet. Nach jahrelanger Folter in verschiedenen Konzentrationslagern nahm er
sich 1938 im KZ Dachau das Leben.
Neben der Senatorin für Justiz Gisela von der Aue und dem Staatssekretär im Bundesjustizministerium Lutz Diwell haben hochrangige Repräsentanten der Berliner Justiz sowie Präsidenten
zahlreicher Rechtsanwaltskammern an der Feier teilgenommen.
Die Rede der Präsidentin Schmid wurde im BerlAnwBl. 09, 349 und BRAK-Mitt. 09, 273 dokumentiert. BRAK-Präsident Filges lud die zahlreichen Teilnehmer anschließend ein, die neue Tagungsetage der BRAK bei einem Imbiss kennenzulernen.
Der Vorstand beschloss inzwischen, die Kosten einer Grundsanierung des Grabsteins Littens
zu übernehmen.
Rechtsanwaltskammer Berlin
3)
27
Nebenklage und Adhäsionsverfahren in der Praxis
Bei einer Veranstaltung am 9. Juli 2009 hat ein Erfahrungsaustausch zwischen Richtern,
Staatsanwälten und Anwälten zur bisherigen Praxis und den aktuellen Änderungen im 2. Opferrechtsreformgesetz stattgefunden. Das Einführungsreferat hielt Vorstandsmitglied Gesine Reisert. Veranstalter waren gemeinsam das Justizministerium Brandenburg, die Senatsverwaltung
für Justiz und die Rechtsanwaltskammer Berlin. Um einen Austausch zu gewährleisten, waren
40 Plätze jeweils zur Hälfte der Justiz bzw. der Anwaltschaft vorbehalten.
4)
Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt
Aus Anlass des Inkrafttretens des neuen FamFG fand am 3. und 4. September 2009 diese Bundestagung mit 300 Teilnehmern statt. Auf Landesebene hatten bereits zuvor interdisziplinäre
Tagungen ein neues beschleunigtes Verfahren („Berliner Modell“) kreiert. Neben der RAK Berlin
waren u.a. die Senatsverwaltungen für Justiz und für Bildung und das Justizministerium Brandenburg Mitveranstalter. Kammerpräsidentin Irene Schmid hielt im Festsaal des Berliner Rathauses ein Grußwort, Vorstandsmitglied Karin Susanne Delerue war Podiumsteilnehmerin einer
Experten-Runde. 6 Fachforen tagten am 2. Tag in der Humboldt-Universität.
5)
Sonstige berufspolitische Veranstaltungen
Die zu diesem Zeitpunkt amtierende Kammerpräsidentin Dr. Margarete von Galen hat am
19. Januar 2009 am Festakt „100 Jahre Deutscher Richterbund“ im Maxim-Gorki-Theater teilgenommen. Bundespräsident Horst Köhler hat auf dem Festakt eine Ansprache über „Gerechtigkeit als politische Tugend“ gehalten, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Prof. Dr. Jutta Limbach hielt die Festrede über „Demokratie und Justiz – Bedeutung der dritten
Gewalt im Staat“.
Prof. Dr. Jutta Limbach hat auch am 5. Mai 2009 das Buch „Verfassung der Zukunft“, herausgegeben von der damaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, in der Akademie der Künste vorgestellt. Kammerpräsidentin Irene Schmid und Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen
nahmen an dieser Veranstaltung teil. Brigitte Zypries hatte für das Buch zehn Akteure und Beobachter der Verfassungspolitik eingeladen, sich über die Verfassung der Zukunft Gedanken zu
machen.
Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen und Vorstandsmitglied Dr. Margarete von Galen haben
am Festakt zum 150. Gründungstag der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 9. Mai 2009 im
Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften teilgenommnen.
Auch auf dieser Veranstaltung stand die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Jutta Limbach im Mittelpunkt. Ihr wurde die Savigny-Medaille verliehen. Die
Laudatio hielt ihr Nachfolger an der Spitze des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. HansJürgen Papier.
Am 13. Mai 2009 hat Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen die Vernissage der Ausstellung
„Justitia ist eine Frau“ im Bundesjustizministerium besucht.
Die Kammerpräsidentin Irene Schmid und Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau haben vom 21. bis
23. Mai 2009 am 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig teilgenommen. Der Anwaltstag
stand unter dem Motto „60 Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“. Den Festvortrag
auf der Zentralveranstaltung hielt Prof. em. Dieter Grimm, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. über „Identität und Wandel – das Grundgesetz 1949 und heute“.
Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau und Vorstandsmitglied Dr. Justus Schmidt-Ott haben an einer Podiumsdiskussion, veranstaltet von der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin,
teilgenommen. Auf dem Podium hat u.a. der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel
C. Filges über das Bündnis für das deutsche Recht und die Herausgabe der Broschüre „Law –
Made in Germany“ gesprochen.
28
Rechtsanwaltskammer Berlin
Am 3. Juni 2009 war Kammerpräsidentin Irene Schmid zu einem Antrittsbesuch bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. In diesem Gespräch hat die Kammerpräsidentin erläutert, dass
sich die Rechtsanwaltskammer Berlin wegen der großen Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant für die Klarstellung einsetzt, dass die Datenschutzaufsicht
hinsichtlich mandatsbezogener Daten ausschließlich durch die Rechtsanwaltskammer erfolgt.
Darüber hinaus hat Präsidentin Schmid gegenüber der damaligen Bundesjustizministerin die
Hoffnung ausgedrückt, dass die bereits vom Bundestag verabschiedete Neuregelung, dass Untersuchungsgefangene von Beginn an einen Verteidiger erhalten, vom Bundesrat bestätigt werde.
Kammerpräsidentin Irene Schmid hat am 16. Juni 2009 an der Verabschiedung des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Hartmut Kilger im DAV-Haus in der Nachbarschaft der
Rechtsanwaltskammer Berlin teilgenommen. Nachfolger von Hartmut Kilger aus Tübingen ist
Prof. Dr. Wolfgang Ewer aus Kiel.
Den Sommerempfang der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen beim DAV hat die Kammerpräsidentin am 23. Juni 2009 besucht und dort ein Grußwort gesprochen.
Am 26. Juni 2009 begrüßte die Kammerpräsidentin die Teilnehmer der 204. Tagung des Strafrechtsausschusses der BRAK und lobte besonders dessen Arbeit im Gesetzgebungsverfahren
über die Verständigung im Strafverfahren.
Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen hat am 15. Juli 2009 eine Podiumsdiskussion der CDUFraktion des Abgeordnetenhauses über die elektronische Fußfessel besucht. Der Ausgangspunkt war das Pilotprojekt der Hessischen Landesregierung, die vor neun Jahren mit der elektronischen Fußfessel neue Wege im Strafvollzug beschritten hat.
Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau hat am 17./18.09.2009 am Kammerrechtstag in Halle teilgenommen.
Kammerpräsidentin Irene Schmid hat am 6. November 2009 an der vom Berliner Anwaltsverein
veranstalteten 9. Konferenz der europäischen Rechtsanwaltschaften mit 57 Vertretern aus 21
Staaten teilgenommen, die sich insbesondere mit dem Thema Datenschutz in Anwaltskanzleien beschäftigt hat.
Kammerpräsidentin Irene Schmid und ihre Vorgängerin Dr. Margarete von Galen haben an den
Veranstaltungen der internationalen Berliner Anwaltstage vom 5.-7. November 2009 teilgenommen. Das Thema des Dinnerspeech von Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di
Fabio beim traditionellen Anwaltsessen war „Zivilcourage – Mut der Bürger, Courage der
Juristen“.
Am 20. November 2009 fand die 5. Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht der HumboldtUniversität in Zusammenarbeit u.a. mit der RAK Berlin zum Thema „Anwaltliches Berufsrecht
und Mediation“ statt. Kammerpräsidentin Irene Schmid hielt eine Begrüßungsansprache, Vorstandsmitglied Michael Plassmann diskutierte auf dem Podium über „Chancen und Risiken der
alternativen Streitbeilegung durch Mediation“.
IX
Fortbildung
2009 hat die Rechtsanwaltskammer 28 Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die von mehr
als 700 Teilnehmern besucht wurden. Das Fortbildungsangebot war damit umfangreicher als
im Vorjahr und ist bei der Evaluation von den Veranstaltungsteilnehmern im Wesentlichen mit
„gut“ und „sehr gut“ bewertet worden.
1)
Neu im Programm:
– Das zweiteilige Seminar über die steuerlichen Belange einer Rechtsanwaltskanzlei (Teil 1
Rechtsanwaltskammer Berlin
29
über die Umsatzsteuer mit Steuerberater Björn Ahrens, Teil 2 über Finanzbuchhaltung und
Ertragsteuer mit Steuerberaterin Christine Seyerlein-Busch und Rechtsanwalt Norbert Ellermann) wurde erstmals Ende April 2009 angeboten. Die Veranstaltung stieß auf ein so reges
Interesse, dass sie bereits im Juni und zum Jahresende erneut angeboten wurde.
– Die Rechtsanwaltskammer bot im Jahre 2009 drei Sprachkurse an. Nachdem sich im Vorjahr
gezeigt hatte, dass Bedarf für einen Englischkurs für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(Referent: Dr. William Bondar, American Lawyer) besteht, wurde dieses Angebot 2009 um
„Französisch in der Anwaltskanzlei“ (Referent: Mathieu Pagnoux, Avocat en omission) und
um „Italienisch in der Anwaltskanzlei“ (Referentin Rechtsanwältin Dott. Francesca Rosati) erweitert. Die Sprachkurse richten sich sowohl an Anwältinnen und Anwälte als auch an deren
Angestellte.
– Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Johann Weber, der 2008 als neuer Referent gewonnen werden konnte, bot 2009 erstmals die „Einführung in das Beamtenrecht“ an. Die
Veranstaltung wird auf Dauer in das Fortbildungsprogramm aufgenommen.
– Nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren der Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) referierte RAin Karin Susanne Delerue,
Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer, am 13.10.2009 über die Neuregelung.
– Mit der Fortbildungsveranstaltung „Der Rechtsanwalt, der Mandant und seine Rechtschutzversicherer“ haben die Vorstandsmitglieder Michael Rudnicki und Wolfgang Gustavus am
27.11.2009 Informationen für Berufsanfänger über die verschiedenen Aspekte der Beteiligung eines Rechtschutzversicherers auf Seiten des Auftraggebers angeboten. Auch diese
Veranstaltung wird ins Fortbildungsprogramm aufgenommen.
– Wegen des umfangreichen Stoffes und der unterschiedlichen Vorkenntnisse der Teilnehmer
wurde die Veranstaltung zum privaten Bankrecht mit Richter am Landgericht Dr. Bernhard
Dietrich in zwei Veranstaltungen aufgeteilt. Der erste Teil lautet nun „Einführung in die aktuelle Rechtsprechung zum privaten Bankrecht – Darlehen, Bürgschaft, Zahlungsverkehr“ (so
am 11.09.2009), der zweite Teil: „Seminar zum privaten Bankrecht 2009 – Kreditrecht,
Immobilienfinanzierung, Anlageberatung“ (so am 09.10.2009). In dieser Form wird das Seminar im Jahr 2010 in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut angeboten.
2)
Regelmäßige Veranstaltungen
Regelmäßiger Bestandteil des Fortbildungsangebotes sind folgende Veranstaltungen:
– „Existenzgründung als Rechtsanwalt“ mit Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Gustavus, Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Finanz- und Wirtschaftsberater Jörg
Schröder und Steuerberater Frank Staenicke (27.05. und 04.12.2009)
– „Kommunikationstraining von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten“ mit Simone Lang,
Wirtschaftsmediatorin und Lehrbeauftragte an der Universität Frankfurt a.M. (20.02. und
04.09.2009)
– „Der Rechtsanwalt und die Rechtschutzversicherung“ mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Axel
Görg und Klaus Kozik, Abteilungsreferent, ARAG Versicherung (26.06.2009)
– „Neue Entwicklungen beim Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ mit Rechtsanwalt und Notar
Herbert P. Schons, Vorsitzender der Gebührenreferentenkonferenz (20.03. und 04.12.2009)
– „Zwangvollstreckungspraxis“ mit Monika Wiesner, geprüfte Bürovorsteherin im Rechtsanwalts- und Notarfach (24.04. und 20.11.2009)
30
Rechtsanwaltskammer Berlin
Folgende Veranstaltungen wurden außerdem angeboten:
– „Aktuelle Entwicklungen im Individualarbeitsrecht“ mit Rechtsanwalt Dr. Jobst-Hubertus
Bauer, Stuttgart (24.06.2009), im Jahr 2010 in Kooperation mit dem DAI
– „Klares Deutsch für Juristen“ (13.03.2009) und „Pressearbeit für Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte“ (15.10.2009) mit Rechtsanwalt und Journalist Michael Schmuck
– „Haftungsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ mit Rechtsanwalt Dr. Christian
Köhler (25.11.2009)
3)
Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V.
Die Rechtsanwaltskammer hat die Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI)
bei den Fortbildungsveranstaltungen vor allem für Fachanwältinnen und Fachanwälte gem.
§ 15 FAO wiederum ausgebaut: Das Angebot bestand aus 33 Veranstaltungen in 15 Fachgebieten. Die Rechtsanwaltskammer hat einen Teil der Referenten vorgeschlagen.
Die Kooperationsveranstaltungen finden in der Voltairestraße 1 im Erdgeschoss des Gebäudes
statt, in dem sich die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer befindet. Die Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer Berlin zahlen einen vergünstigten Teilnehmerbeitrag und melden sich
über das DAI an. Die Kooperation wird 2010 fortgesetzt. Das Programm findet sich im Kammerton und unter www.rak-berlin.de unter Aktuelles/Termine/Kooperation DAI.
X
Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzlich zu den Veröffentlichungen im Kammerton, im Newsletter und auf der Website
äußerte sich die Rechtsanwaltskammer auch in:
1)
Presseerklärungen
– Mit ihrer Presseinformation vom 22.01.2009 drückte die Rechtsanwaltskammer die Bestürzung über den Mord am russischen Kollegen Stanislaw Markelow aus und forderte volle Aufklärung (vgl. unter VII Menschenrechte).
– Über die Wahl der neuen Kammerpräsidentin Irene Schmid berichtete die Rechtsanwaltskammer am 19.03.2009 und wies zugleich auf den überproportionalen Frauenanteil im Kammervorstand hin. Gegenüber dem Gesamtanteil der Anwältinnen in Berlin im Frühjahr 2009
von 31,7 % beträgt der Frauenanteil im Vorstand seit den Vorstandswahlen auf der Kammerversammlung 41,3 %. Die Presseinformation enthielt darüber hinaus die Information, dass
der Anstieg der Anwaltszahlen in Berlin mit 4,29 % im Jahr 2008 die höchste Steigerungsrate in Deutschland aufwies.
– Einen Tag nach dem Beschluss des Berliner Senats über den Entwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz lud die Rechtsanwaltskammer mit Presseinformation vom
17.06.2009 zu einer Podiumsdiskussion zu der geplanten Neuregelung ein (vgl. Berufspolitische Veranstaltungen unter VIII 1).
– Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mit einer Presseinformation vom 05.07.2009 die Forderung der Senatsverwaltung für Justiz unterstützt, bei den abschließenden Haushaltsplanungen die dringend benötigten nichtrichterlichen Stellen beim Sozialgericht Berlin zu bewilligen.
– Mit Presseinformation vom 09.07.2009 hat sich die Rechtsanwaltskammer zur Frage der
Robenpflicht nach Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Amtstracht für Berliner
Rechtsanwälte befasst (vgl. hierzu Berufsrecht, II 3 b).
Rechtsanwaltskammer Berlin
31
Die Presseinformationen der Rechtsanwaltskammer werden auf der Website der Rechtsanwaltskammer unter Aktuelles/Nachrichten und im Pressebereich unter Aktuelle Presseerklärungen veröffentlicht.
2)
Verbraucherfragen im Tagesspiegel
Auf der montags erscheinenden Verbraucherseite des Tagesspiegel hat die Kammerpräsidentin auch 2009 im Wechsel mit anderen Experten Fragen beantwortet.
Am 11. Mai 2009 ging es um die Frage „Kann ich meinem Anwalt kündigen?“ und „Muss er mir
meine Unterlagen kostenlos aushändigen?“. Dabei wurde am Ende der Kolumne auch auf die
Bürgersprechstunde hingewiesen.
Am 31. August 2009 ging es um die neue „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ und die
Möglichkeiten kostenloser Vermittlungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer.
In einer Sonderbeilage „Recht“ wurde die Kammerpräsidentin am 11. Juni 2009 zu dem Thema
interviewt, wie der Verbraucher den für ihn richtigen Anwalt finden kann. Dabei bestand Gelegenheit, den Anwaltssuchservice der Rechtsanwaltskammer näher vorzustellen und auf dessen
Möglichkeit der Eingabe freier Suchbegriffe hinzuweisen.
In der Sonderbeilage „Recht“ hat Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau auf die neuen Steuerfreibeträge für Erben hingewiesen und Präsidiumsmitglied Barbara Erdmann über verschiedene
Aspekte beim Verfassen eines Testaments berichtet.
3)
Filmvorführungen
Vier Tage vor Beginn der Ausstrahlung hat der Fernsehsender arte in Kooperation mit der
Rechtsanwaltskammer Berlin zur Vorabpremiere der Dokumentationsreihe „Das Gesetz von
Las Vegas“ über Strafverfahren in den USA am 21. September 2009 in das Cinestar-Kino im
Sony Center eingeladen. Thomas Kausch moderierte anschließend eine Diskussion über die
beeindruckende Produktion mit Rémy Burkel (Regisseur), Denis Poncet (Produzent) und Vorstandsmitglied Dr. Margarete von Galen.
Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau hat am 16. Dezember 2009 zusammen mit Justizsenatorin
Gisela von der Aue im CinemaxX-Kino am Potsdamer Platz mit Schülern nach der Vorführung
des Films „GG19 – 19 Gründe für die Demokratie“ über die Grundrechte diskutiert.
4)
Neue Justiz
Fortgesetzt wurde 2009 die Berichterstattung im RAK-Report der Neuen Justiz, der Zeitschrift
für Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in den neuen Ländern. Die Präsidenten der
Rechtsanwaltskammern der neuen Bundesländer einschließlich Berlins sind Mitherausgeber
dieser Zeitschrift.
XI
Mitgliederservice
1)
Kammerton
Der Kammerton ist auch 2009 als eigenständiger Teil des Berliner Anwaltsblatts erschienen,
schnell zu finden über den grau markierten Seitenrand.
Die Lektüre wurde 2009 durch besonders viele Farbfotos, etwa über die Verabschiedung von
Kammerpräsidentin Dr. Margarete von Galen, und durch die immer wieder einfallsreichen Grafiken von Philipp Heinisch aufgelockert.
Kammerpräsidentin Irene Schmid hat sich nach ihrer Wahl im Aprilheft sowohl im Interview wie
auch mit einem Beitrag über „Guter Ton und Berufsrecht“ vorgestellt.
32
Rechtsanwaltskammer Berlin
Der Kammerton 2009 hat über gesetzliche Änderungen schnell und umfassend berichtet, auch
in Interviews. Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen hat in zwei Interviews (Juni- und Dezemberheft) Fragen zu den strafrechtlichen Änderungen, vor allem hinsichtlich des Untersuchungshaftvollzuges, beantwortet. Die Änderungen durch die BRAO-Novelle zum 1. September 2009
hat Hauptgeschäftsführerin Pietrusky im Interview mit dem BAV-Teil des Berliner Anwaltsblatts
(Heft 7/8) erläutert.
Interviews dienten 2009 auch dazu, um auf neue Veranstaltungen der Rechtsanwaltskammer
aufmerksam zu machen. Vorstandsmitglied Michael Rudnicki hat in einem Interview im Septemberheft vom risikoreichen Umgang des Rechtsanwalts mit Rechtschutzversicherern berichtet und damit auf die Veranstaltung am 27.11.2009 hingewiesen. Über die regelmäßigen Veranstaltungen der Rechtsanwaltskammer Berlin wird stets auf der letzten Seite des Kammerton
übersichtlich informiert.
Trotz des beschränkten Umfangs des Kammerton wird gelegentlich ausführlich über ein Thema
berichtet: Im November begann Vizepräsident Dr. Marcus Mollnau seinen dreiteiligen Bericht
über Dr. Kurt Wergin, den ersten Nachkriegspräsidenten der Rechtsanwaltskammer Berlin von
1946 bis 1971.
Der Berliner Anwaltsverein als Herausgeber des Berliner Anwaltsblattes lud auch 2009 wieder
zum Autorentreffen in das Hotel Brandenburger Hof ein (21.09.2009).
2)
Website
Im August jährte sich der Internetauftritt der Rechtsanwaltskammer Berlin zum zehnten Mal.
Mitte August 1999 erschien erstmals der schlaue Kammerluchs am Steuerrad, gezeichnet von
Grafiker Philipp Heinisch, unter www.rak-berlin.de. Über das Steuerrad waren die verschiedenen Bereiche der Website erreichbar. 5 Jahre später beschloss der Vorstand, die Website und
den gesamten Außenauftritt der Kammer neu zu gestalten.
Am 1. Dezember 2005 ging die neue Seite online – mit umfassenderen Informationen für Kammermitglieder, Referendare, Azubis, ReNos, Rechtsfachwirte sowie Rechtsuchende. Seitdem
können die Mitarbeiter der Geschäftsstelle mit Hilfe eines Content Management Systems die
Website selber aktualisieren. Der Umbau der Website ist gut angekommen; die Besucherzahlen
sind seit 2006 gestiegen, damals lag die Besucherzahl im Jahr bei knapp 300.000, im Jahr
2009 bei über 800.000. In der Statistik der häufigsten Seitenaufrufe standen 2009 die aktuellen
Nachrichten, die Anwaltssuche, der Stellenmarkt und die Terminsübersicht oben.
Die Struktur der Website wurde auch 2009 verbessert. Zuletzt ist im offen zugänglichen Mitgliederbereich die zusätzliche Rubrik „Informationen“ aufgenommen worden, um wichtige und
auch vor längerer Zeit eingestellte Nachrichten für diejenigen Kammermitglieder zu verlinken,
die nur gelegentlich die Website der Rechtsanwaltskammer besuchen.
3)
Newsletter
Die elektronischen Newsletter sind 2009 wieder monatlich erschienen und gaben einen schnellen Überblick über berufspolitische- und berufsrechtliche Nachrichten, ergänzt um die Veranstaltungen der Rechtsanwaltskammer. Die Zahl der Abonnenten ist 2009 um etwa 200 auf jetzt
mehr als 3.200 gestiegen.
Das Abonnement des Newsletters ist kostenlos und im unteren Bereich der Eingangsseite der
Website www.rak-berlin.de buchbar.
4)
Anwaltszimmer
Die Rechtsanwaltskammer Berlin unterhält in 17 Gerichten Anwaltszimmer. Bis auf das Anwaltszimmer im Kammergericht wird jedes Anwaltszimmer von einer Mitarbeiterin bzw. einem
Rechtsanwaltskammer Berlin
33
Mitarbeiter der Rechtsanwaltskammer betreut. In den Anwaltszimmern können Roben ausgeliehen, Telefonate geführt, Telefaxe versandt und empfangen sowie Gerichtsakten eingesehen
und kopiert werden.
Eine wichtige Aufgabe übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anwaltszimmer,
indem sie für verhinderte Rechtsanwälte einen Kollegen organisieren, der die Terminsvertretung übernimmt.
Die Kontaktdaten der einzelnen Anwaltszimmer sind zu finden auf unserer Homepage
www.rak-berlin.de unter Für Mitglieder / Liste der Anwaltszimmer der Berliner Gerichte.
XII
Ausbildung
1)
Juristenausbildung
Für die insgesamt 700 Referendare aus vier Einstellungskampagnen wurden Einführungslehrgänge und ca. 50 Arbeitsgemeinschaften organisiert. Die Organisation oblag der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Berlin. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Einführungslehrgänge und der Arbeitsgemeinschaften haben sich im Berichtsjahr ca. 140 qualifizierte und engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verdient gemacht. Die durch uns durchgeführte Evaluierung jeder einzelnen Arbeitsgemeinschaft bescheinigt dies in den meisten Fällen.
2)
Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
Der negative Trend der Zahl der Ausbildungsverhältnisse hat sich leider auch im Jahr 2009
nicht stoppen lassen. Im Vergleich zum Vorjahr (Zahlen jeweils in Klammern) wurden 2009 nur
428 (430) neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Vorzeitig gelöst wurden 145 (116) Ausbildungsverhältnisse, so dass zum Jahresende 2009 bereinigt 283 (314) neue Auszubildende in
einem Ausbildungsverhältnis standen. Das Minus von 31 Verträgen entspricht 9 %.
Aufgrund der demografischen Entwicklung droht uns Anwältinnen und Anwälten, aber auch
den Notarinnen und Notaren in wenigen Jahren ein massiver Fachkräftemangel, wie er heute
schon bei Ingenieuren beklagt wird. Anders als bei diesen Spezialisten werden wir unseren Bedarf aber nicht durch Anwerbung im Ausland decken können.
Auch wird Technik allein nicht die Schere zwischen steigenden Anwaltszahlen und noch weniger ReNo-Fachkräften schließen können.
Von daher hat die Anwaltschaft insgesamt ein starkes Eigeninteresse an genügend gut ausgebildeten Fachkräften. Aus diesem Grund hat der Vorstand seine Empfehlungen über die Höhe
der Ausbildungsvergütung für Ausbildungsverhältnisse ab 2010 neu justiert und moderat angehoben. Die gesetzlich in § 17 I BBiG vorgeschriebene „angemessene Vergütung“ sieht der Vorstand bei 405,00 € im 1. Ausbildungsjahr, 480,00 € im 2. und 550,00 € im 3. Ausbildungsjahr.
Bei einer Abweichung bis zu 20 % nach unten sind Ausbildungsverhältnisse noch eintragungsfähig. Abweichungen nach oben bleiben zur Gewinnung besonders qualifizierter Bewerber
selbstverständlich unbegrenzt zulässig.
Das Ziel muss die Steigerung der Ausbildungszahlen bleiben, weil dadurch ein gegenseitiger
Gewinn für Schulabgänger und für die Anwaltschaft geschaffen wird.
Um dem Trend entgegenzuarbeiten haben wir auf unserer Homepage www.rak-berlin.de unter
Über die RAK Informationen zur Aus- und Fortbildung eingestellt und eine Lehrstellenbörse
eröffnet.
Unter www.recht-clever.info informiert die Bundesrechtsanwaltskammer über den Ausbildungsberuf in Wort, Bild und Ton.
34
Rechtsanwaltskammer Berlin
Als Rechtsanwaltskammer Berlin haben wir im Juni 2009 an der Ausbildungsmesse „Chancen
in Berlin“ teilgenommen und werden dies auch im Jahr 2010 fortsetzen.
Jede Anwältin und jeder Anwalt sollte prüfen, ob er nicht in diesem Jahr einen Ausbildungsplatz schaffen kann, um dem absehbaren Fachkräftemangel vorzubeugen.
Die Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer beantwortet gern Ihre weiteren Fragen
(Frau Pöschke, Tel: 030 / 30 69 31 51 oder Frau Krause, Tel: 030 / 30 69 31 52).
Die von der Rechtsanwaltskammer Berlin abgenommenen Prüfungen hatten folgende Ergebnisse (Vorjahreszahlen wieder in Klammern):
1. Zwischenprüfung
An den beiden Zwischenprüfungen nahmen 248 (284) Auszubildende und 49 (38) Umschüler
teil.
2. Abschlussprüfung 2009/I
Der ersten Abschlussprüfung haben sich insgesamt 86 (75) Auszubildende unterzogen und
konnten mit folgenden Ergebnissen die Ausbildung beenden:
– sehr gut
– gut
– befriedigend
– ausreichend
5
33
29
10
(7)
(26)
(26)
(7)
=
=
=
=
5,81 %
38,37 %
33,72 %
11,63 %
Insgesamt 9 (9) Auszubildende, das sind 10,4 % (12,0 %), haben das Ausbildungsziel nicht erreicht.
18 (33) Prüfungsteilnehmer von privaten Bildungsträgern erzielten folgende Ergebnisse:
– sehr gut
– gut
– befriedigend
– ausreichend
– nicht bestanden
1
8
5
2
2
(0)
(7)
(14)
(5)
(7)
=
=
=
=
=
5,56 %
44,44 %
27,78 %
11,11 %
11,11 %
4 (8) externe Prüfungsteilnehmer erzielten folgende Ergebnisse:
– sehr gut
– gut
– befriedigend
– ausreichend
– nicht bestanden
–
3
–
1
–
(0)
(3)
(2)
(1)
(2)
=
=
=
=
=
–
75,0 %
–
25,0 %
–
3. Abschlussprüfung 2009/II
Am zweiten Prüfungstermin haben 212 (207) Auszubildende mit folgendem Ergebnis teilgenommen:
– sehr gut
– gut
– befriedigend
– ausreichend
– nicht bestanden
30
74
79
13
16
(18)
(80)
(72)
(20)
(11)
=
=
=
=
=
14,15 %
34,90 %
37,27 %
6,13 %
7,55 %
Rechtsanwaltskammer Berlin
35
23 (26) Prüfungsteilnehmer von privaten Bildungsträgern erzielten folgende Ergebnisse:
– sehr gut
– gut
– befriedigend
– ausreichend
– nicht bestanden
2
6
3
4
8
(0)
(1)
(7)
(7)
(11)
=
=
=
=
=
8,70 %
26,09 %
13,04 %
17,39 %
34,78 %
4. Rechtsfachwirtprüfung
Der Rechtsfachwirtprüfung haben sich insgesamt 143 (128) Kandidatinnen und Kandidaten unterzogen, von denen 43,36 % (50,78 %) die Prüfung bestanden haben.
5. Sonstiges
Der Schlichtungsausschuss wurde im Berichtszeitraum nicht angerufen.
Der Berufsbildungsausschuss hat unter dem Vorsitz des Kollegen Dr. Mollnau im Berichtszeitraum getagt und beschäftigte sich u.a. mit dem Thema „Novellierung ReNoPatAusbV“.
36
Rechtsanwaltskammer Berlin
XIII Jahresabschluss
1)
Gewinn- und Verlustrechnung 2009
A. Erträge (Einnahmen)
Titel
Bezeichnung
Soll 2009
Ist 2009
€
€
Anm
Anmerkungen zu
einzelnen Kapiteln und Titeln
A. Erträge (Einnahmen)
Kapitel 80: Beiträge
8010
8020
8030
8040
a
Beiträge lfd. Jahr
Zahlungen 2009: 3.183.006,71
Forderungen 2009: 142.853,60
Ermäßigungsbescheide
Aufwendungen § 84 BRAO
Gerichtsvollzieherkosten
3.317.302,35
0,00
0,00
-33.000,00
4.000,00
2.500,00
3.325.860,31
0,00
0,00
-29.786,25
4.702,00
2.336,79
Summe Kapitel 80
3.290.802,35
3.303.112,85
Zwangsgelder § 57 BRAO
10.000,00
Geldbußen
§ 114 BRAO AnwG 10.000,00
Geldauflagen
§ 153 a StPO
2.500,00
Kostenerstattungen
1.500,00
7.932,10
12.089,88
6.000,00
4.995,95
Summe Kapitel 81
31.017,93
a) Kapitel 80: Beiträge
Titel 8010:
Beiträge laufendes Jahr
Die Summe der im Jahr 2009 vereinnahmten Beiträge weicht nur geringfügig von den im Wirtschaftsplan
prognostizierten Einnahmen ab. Der
Mitgliederzuwachs um 2,83% hat zu
entsprechend erhöhten Beitragseinnahmen geführt.
Kapitel 81: Strafen und Bußen
8110
8120
8130
8140
24.000,00
4,3 % des errechneten Beitragssolls
konnten noch nicht eingenommen
werden.
Der Prozentsatz nicht gezahlter
Beiträge war damit um 0,6 % niedriger als im Jahr 2008.
Kapitel 82: Gebühren und Erstattungen im Ausbildungswesen
8220
8230
8235
8240
8250
Prüfungsgeb. Fachangestellte
Prüfungsgeb. Rechtsfachwirte
Freisprechungsveranstaltung
Erstattung Notarkammer
Fördermittel Begabte
1.500,00
42.000,00
5.000,00
14.000,00
3.580,00
1.437,00
48.506,20
4.830,00
13.678,93
6.800,00
Summe Kapitel 82
66.080,00
75.252,13
Anwaltsverzeichnisse
Anwaltsausweise
Robenvermietung
Schließfächer
Telefongebühren
Fotokopien
Bücher, Inventar, Sonstiges
Stellplätze Tiefgarage
Vermietung Littenstr. 10
Gebührengutachten
Zulassungsgeb. Fachanwälte
Zulassungsgeb. Rechtsanwälte
Abmahnkosten
Gebühren Vertreterbestellungen
Fortbildungsveranstaltungen
100,00
10.500,00
3.000,00
2.000,00
400,00
100,00
1.000,00
1.800,00
15.364,32
1.500,00
70.000,00
162.835,00
0,00
520,00
43.000,00
10,00
20.234,00
3.500,00
2.325,00
460,15
197,89
0,00
1.755,00
19.479,10
838,00
63.618,00
150.787,50
225,00
364,00
27.095,00
Summe Kapitel 83
312.119,32
290.888,64
b) Titel 8315
Anwaltsausweise
Kapitel 83: Sonstige Erstattungen
8310
8315
8320
8325
8330
8340
8345
8350
8351
8355
8356
8357
8358
8359
8364
b
Die Einnahmen waren erheblich
höher als erwartet. Der Bedarf an
den von der DATEV produzierten Anwaltsausweisen war unerwartet
hoch. Anstelle der kalkulierten 700
Anträge sind 1434 Anträge gestellt
worden. Das hat zu Mehreinnahmen
in entsprechender Höhe geführt.
c) Titel 8357:
Zulassungsgebühren
Rechtsanwälte
c
d
Die Summe der erzielten Gebühreneinnahmen aus den Zulassungsverfahren zur Rechtsanwaltschaft war
niedriger als erwartet. Im Jahr 2009
sind 150 Zulassungsanträge weniger
gestellt worden als im Jahr 2008. Die
Zahl der in Berlin zugelassenen
Rechtsanwälte ist nur um 2,83 % gestiegen. Im Jahr 2008 betrug die
Steigerungsrate noch 4,29 %.
Rechtsanwaltskammer Berlin
37
Titel
d) Titel 8364/ 4024:
Fortbildungsveranstaltungen
Obwohl wir das Fortbildungsangebot im Jahr 2009 erheblich erweitert
haben, sind die erzielten Einnahmen
wesentlich niedriger als wir im Wirtschaftsplan 2009 veranschlagt hatten. Die Mindereinnahmen beruhen
vor allem auf der Tatsache, dass die
Gruppengrößen verringert wurden,
um die Fortbildungsveranstaltungen
effektiver zu gestalten. Den Mindereinnahmen stehen Kosteneinsparungen in gleicher Höhe gegenüber. Da
die Veranstaltungen überwiegend in
den Räumen der Kammer stattgefunden haben, sind veranschlagte
Mietaufwendungen entfallen.
B. Ausgaben
e) Titel 4010:
Kammerversammlung
Die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Unternehmen, welches
bei den im Jahr 2009 durchgeführten
Wahlen für die Organisation der
elektronischen Abstimmungen verantwortlich war, haben zu einer vergleichsweisen Herabsetzung der
vereinbarten Vergütung um 20 %
geführt. Die Kammer beabsichtigt
nicht, das Unternehmen künftig noch
einmal zu beauftragen.
f) Titel 4020:
Öffentlichkeitsarbeit
Die im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit entstandenen Kosten waren niedriger, als wir erwartet
hatten. Die Kosten eines für die Mitglieder des Vorstands geplanten und
durchgeführten Seminars zur Öffentlichkeitsarbeit in einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts waren erheblich niedriger als geplant.
Weitere Kosten haben wir durch die
Kündigung des Beck-Online-Zugangs in der Bibliothek des Landgerichts Littenstraße eingespart. Der
Zugang ist von den Kolleginnen und
Kollegen kaum genutzt worden. Die
Bibliothek ist nur noch mit einem
Juris-Anschluss ausgestattet.
Bezeichnung
Soll 2009
Ist 2009
€
€
Anm
Kapitel 20: Vermögenserträge
2100
2210
2280
Zinserträge
Erlöse aus Skonto
Versicherungsentschädigungen
50.000,00
600,00
0,00
65.876,73
1.012,61
228,00
Summe Kapitel 20
50.600,00
67.117,34
Zwischensumme Einnahmen
Entnahme aus dem Vermögen
3.743.601,67
3.767.388,89
Gesamtsumme Einnahmen
3.743.601,67
3.767.388,89
B. Aufwendungen (Ausgaben)
Titel
Bezeichnung
Soll 2009
Ist 2009 Anm
€
€
Kammerversammlung
48.000,00
Öffentlichkeitsarbeit
78.000,00
Empfänge und Ehrungen
40.000,00
BRAK-Fonds Ö-Arbeit
30.217,50
Fortbildungsveranstaltungen
43.000,00
Geschäftsführerkonferenz
20.000,00
Kostenbeteiligung Anwaltsstation 225.000,00
Satzungsversammlung
6.500,00
Beitrag UIA
620,00
Rückstellung BRAK-HV
5.000,00
Reisekosten Vorstand u. GF
20.000,00
Veranstaltungsgeb. Vorstand u. GF
2.000,00
AE Präsidentin
24.999,96
AE Vorstand
60.000,00
Klausurtagung
10.000,00
Bibliothek
8.000,00
Menschenrechtsbeauftragter
12.000,00
Beitrag BRAK
350.523,00
Deutsches Anwaltsinstitut
6.225,37
Verband Freier Berufe
16.484,00
Berliner Anwaltsblatt
20.141,00
Verband Europ. RAKn
2.012,00
Dolmetscherkosten
500,00
Forum Anwaltsgeschichte e.V.
500,00
Inst. f. Menschenrechte d.Europ. RAe
500,00
Verein Dt. Juristentag e.V.
300,00
Rechtsberatungskosten
10.000,00
Kosten in Justizverfahren
8.000,00
Vollstreckungskosten
3.000,00
Wertber. a. Beiträgen
0,00
RSt. Wertber. a. Beiträgen
0,00
AE Fachanwaltsausschüsse
35.000,00
Haftpflicht- u. Unfallversicherung
10.000,00
Zertifizierung
0,00
Anwaltsuchservice
1.500,00
Anwaltsverzeichnis
2.500,00
Anwaltsausweise
10.500,00
Juristenausbildung
750,00
Rundschreiben u. Veröffentl.
18.000,00
45.609,65
68.756,77
29.376,94
30.217,50
26.756,83
13.824,96
221.978,52
2.863,94
620,00
5.000,00
13.357,53
2.465,01
24.999,96
58.610,83
10.173,80
7.597,84
4.214,43
350.523,00
6.225,37
16.484,00
20.141,00
2.012,00
0,00
500,00
500,00
300,00
8.989,27
6.688,78
2.094,13
2.925,62
1.009,54
32.750,17
8.461,12
0,00
1.399,08
2.507,32
17.851,17
720,95
21.181,36
Kapitel 40: Allgemeiner Leitungsaufwand
4010
4020
4021
4022
4024
4025
4026
4027
4028
4029
4030
4031
4035
4036
4037
4040
4045
4051
4052
4053
4054
4055
4056
4057
4058
4059
4060
4065
4067
4068
4069
4070
4080
4085
4090
4091
4092
4093
4095
Summe Kapitel 40
1.129.772,83
1.069.688,39
e
f
d
g
38
Titel
Rechtsanwaltskammer Berlin
Bezeichnung
Soll 2009
Ist 2009
€
€
Anm
(Fortsetzung Aufwendungen)
g) Titel 4025:
Geschäftsführerkonferenz
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat
im Jahr 2009 die einmal jährlich
stattfindende Konferenz der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer aller Rechtsanwaltskammern
organisiert und durchgeführt. Die
Geschäftsführerkonferenzen
bezwecken einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch sowie eine Erörterung berufsrechtlicher und verwaltungsorganisatorischer Fragen von
allgemeinem Interesse. Die Kosten
der Ausrichtung des Begrüßungsabends sowie der eintägigen Tagung
und eines abschließenden Abendessens werden immer von der gastgebenden Kammer getragen. Die
Summe aller Kosten war geringer als
wir im Wirtschaftsplan veranschlagt
hatten.
Kapitel 41: Sozialaufwendungen
4120
4130
Beihilfen
Präsente an Mitglieder
2.460,00
1.500,00
2.460,00
1.758,96
Summe Kapitel 41
3.960,00
4.218,96
461.781,20
484.982,03
89.382,67
19.711,74
248.348,95
42.880,63
20.921,02
5.100,00
15.000,00
5.000,00
466.663,88
473.160,54
89.068,01
8.892,38
245.174,45
42.232,39
20.773,34
5.879,27
14.335,91
454,86
1.393.108,24
1.366.635,03
Kapitel 42: Personalaufwand
4210
4220
4230
4235
4240
4245
4246
4250
4290
4295
GS Allgemein
GS Abteilungen u. Kanzlei
GS Berufsausbildung
GS Freie Mitarbeiter
GS Zulassungsabt.
GS Anwaltsuchservice
GS Juristenausbildung
Berufsgen., Künstlersozialkasse
Personalnebenkosten
EDV-Schulungen
Summe Kapitel 42
h) Titel 4321:
Strom, Reinigung Littenstr. 10
Kapitel 43: Sachaufwand Geschäftsstelle
4310
4311
4320
4321
4322
4323
4324
4325
4330
4340
4341
4342
4350
4360
4370
4375
4380
4391
4392
4393
4394
4395
4396
ESTRIM, Wohngeld Littenstr. 9
ESTRIM, Wohngeld Littenstr. 10
Strom, Reinigung Littenstr. 9
Strom, Reinigung Littenstr. 10
Grundsteuer Littenstr. 9
Grundsteuer Littenstr. 10
Empfang Eingangslobby
Instandhaltungen
Porto
Telefon
Juris-Anschluss
Internet, elektron. Kommunikation
Büromaterial
Druckkosten
Inventar
Instandhltg. Bürom., Wartungsvertr.
Geschäftsversicherung
Kosten des Geldverkehrs
Aktentransport
Aufwendungen DATEV
Vermischtes
Abwicklerkosten
Vertreterkosten
Summe Kapitel 43
29.000,00
8.500,00
43.500,00
8.500,00
3.210,32
1.073,40
8.000,00
30.000,00
35.000,00
4.000,00
2.380,00
11.000,00
28.000,00
2.000,00
80.000,00
35.000,00
8.000,00
1.700,00
43.000,00
30.000,00
7.000,00
80.000,00
11.500,00
29.223,62
8.404,77
43.624,14
14.406,41
3.210,32
1.073,40
7.387,36
16.781,31
34.184,15
4.723,59
2.228,81
6.255,74
22.543,57
642,01
40.666,98
34.384,42
7.223,92
1.546,45
40.524,67
22.582,99
6.450,45
36.030,26
5.980,75
510.363,72
390.080,09
h
Die Betriebs- und Reinigungskosten
der Geschäftsräume Littenstraße 10
waren höher als erwartet. Am 31.
Mai 2009 endete das auf diese
Räume bezogene Mietverhältnis, so
dass sowohl die Kosten einer Sonderreinigung als auch alle bis Ende
Mai 2009 vom Mieter getragenen
Kosten von uns übernommen werden mussten.
i)
i
Titel 4325:
Instandhaltungen
Die Räume der Geschäftsstelle sind
im Jahr 2009 renoviert worden. Die
hierdurch tatsächlich entstandenen
Kosten waren niedriger als geplant.
Die Kammer konnte ein unerwartet
günstiges Angebot annehmen.
j
j)
Titel 4370:
Inventar
Der geplante Kauf einer neuen Hardware zur Unterstützung der bestehenden EDV ist auf das Jahr 2010
verschoben worden.
k
Die Ausstattung der Ende Mai 2009
vom
Mieter
zurückgegebenen
Räume im Haus Littenstraße 10 war
erheblich preiswerter als wir veranschlagt hatten. So konnten zum Bei-
Rechtsanwaltskammer Berlin
39
Titel
spiel einige Möbel der im letzten
Jahr aufgelösten Garderobe im
Landgericht Tegeler Weg weiter verwendet werden.
k) Titel 4395:
Abwicklerkosten
Die Summe der an bestellte Abwickler zu zahlenden Vergütungen war
erheblich niedriger, als im Wirtschaftsplan veranschlagt. Die Kammerversammlung 2009 hatte beschlossen, den seinerzeit angesetzten Betrag von 60.000 € auf 80.000 €
zu erhöhen. Dieser Beschluss ist mit
der Anregung an den Vorstand verbunden worden, die den Abwicklerinnen und Abwicklern zu gewährenden Stundensätze angemessen zu
erhöhen.
Dieser Anregung ist der Vorstand gefolgt und hat die Stundesätze mit
Wirkung zum 01.07.2009 erhöht. Die
Zahl der arbeits- und kostenintensiven Abwicklungen ist jedoch zurückgegangen, so dass die Gesamtausgaben trotz der Erhöhung des Stundensatzes erheblich niedriger waren
als geplant.
l)
Titel 4460:
Sächliche Kosten Prüfungen
Die tatsächlich entstandenen Kosten
sind höher als der im Wirtschaftsplan
angesetzte Betrag, da wir eine große
Menge von Schreibsets angeschafft
haben, um besonders gute Leistungen von Prüflingen angemessen honorieren zu können.
m) Titel 4510:
Personalkosten
Die unerwartete Kostensteigerung ist
vor allem darauf zurückzuführen,
dass krankheits- und elternzeitbedingte Personalfehlzeiten in den Anwaltszimmern im Jahr 2009 einen
verstärkten Einsatz von Aushilfskräften erforderlich gemacht haben.
Bezeichnung
Soll 2009
Ist 2009
€
€
Anm
(Fortsetzung Aufwendungen)
Kapitel 44: Aus- und Fortbildung der Fachangestellten
4410
4420
4430
4440
4450
4455
4460
4461
4465
4466
4470
4480
4490
Berufsbildungsausschuss
1.000,00
AE d. Prüfer Fachangestellte
35.000,00
AE d. Prüfer Rechtsfachwirte
42.000,00
Honorare d. Doz. Fortbildung
3.000,00
Formulare, Berichtshefte
2.000,00
Sächl. Kosten Ausbildungsmessen
3.000,00
Sächl. Kosten Prüfungen
3.500,00
Sächl. Kosten Rechtsfachwirte-Prüf. 3.500,00
Zuwendungen an Dritte
4.200,00
Aufwand Begabtenförderung
3.580,00
Freisprechungsveranstaltungen
20.000,00
Veranstaltungsversicherung
183,59
Schlichtungsausschuss
250,00
Summe Kapitel 44
500,00
31.275,45
41.789,99
3.272,00
2.125,34
2.160,86
8.329,82
3.515,60
4.142,19
6.660,00
20.059,50
183,59
0,00
121.213,59
124.014,34
Personalkosten
Robenkauf u. -instandhaltungen
Bücher, Zeitschriften
Telefon
Inventar, Sachversicherung
Instandhaltungen
Reinigung
Gerätemiete
Büromaterial
Betriebskosten Anwaltszimmer
Miete Anwaltszimmer Kirchstr.
Sonstiges
282.804,27
3.000,00
5.000,00
10.000,00
1.000,00
1.500,00
7.000,00
2.600,00
2.000,00
19.292,20
5.400,00
500,00
293.154,51
1.703,83
6.069,05
9.785,47
1.208,31
1.668,27
7.037,58
2.548,08
1.537,93
19.323,26
5.400,00
69,90
Summe Kapitel 45
340.096,47
349.506,19
AE Anwaltsrichter
AE Protokollführer
Erstattungen an Dritte
Personalkosten
Bürokosten
Telefon
Sonstiges
Entschäd. nach dem ZSEG
Veranstaltung Anwaltsrichter
6.000,00
2.500,00
2.500,00
25.962,45
5.500,00
450,00
250,00
1.500,00
0,00
2.790,00
990,00
2.675,78
26.601,29
6.094,20
608,24
0,00
630,75
0,00
Summe Kapitel 49
44.662,45
40.390,26
8.000,00
0,00
8.000,00
3.534,58
4.660,33
8.194,91
3.551.177,30
3.352.728,17
l
Kapitel 45: Anwaltszimmer
4510
4520
4530
4540
4550
4555
4556
4557
4560
4565
4566
4570
Kapitel 49: Anwaltsgericht
4910
4915
4920
4930
4940
4945
4950
4960
4970
Kapitel 20: Finanzierungsaufwand
2250
2750
Zinsaufwendungen
Auflösungen Rückstellungen
Summe Kapitel 20
Zwischensumme Ausgaben
Zuführung zum Vermögen
Gesamtsumme Ausgaben
192.424,37
414.660,72
3.743.601,67
3.767.388,89
m
40
Rechtsanwaltskammer Berlin
2)
Bilanz zum 31. Dezember 2009
Aktiva
3.821.382,45
1.000.783,64
1.
Geschäftsräume Littenstraße 9
Geschäftsräume Littenstraße 10
2.
Beteiligungen
3.
Forderungen aus Beiträgen
./. Wertberichtigung
227.643,28
114.728,89
112.914,39
Sonstige Forderungen
a) sonstige Forderungen
b) Umlagen Hauskauf
c) Instandhaltungsrücklagen
d) Bürgschaft
51.431,95
5.091,67
84.020,03
1.800,00
142.343,65
2.288,81
2.855,70
13.816,38
2.625,14
4.103,01
26.164,02
5.296,31
19,73
2.997,62
1.722.548,26
1.782.714,98
4.
5.
Flüssige Mittel
a) Kasse
b) Postbank
c) Deutsche Bank 00
d) Deutsche Bank 03 (Ausstellung)
e) Deutsche Bank 05 (Hauskauf)
f) Deutsche Bank
(Zulassungen)
g) Deutsche Bank
(Tagesgeld)
h) Deutsche Bank 05 (Hauskauf Tagesgeld)
i) Deutsche Kreditbank
j) DKB Guthabenkonto
766,94
6.860.906,05
Rechtsanwaltskammer Berlin
41
Passiva
1.
Vermögen
Vortrag
Jahresergebnis zum 31.12.2009
3.682.507,14
414.660,72
Umlage Hauskauf
2.
4.
5.
2.426.236,19
71.077,71
71.077,71
0,00
134.176,08
134.176,08
0,00
Rückstellungen
a) Reisekosten
b) Anwaltsrichtervergütungen
c) BRAK-Hauptversammlung
d) Schlichtungsausschuss
e) Prüferaufwandsentschädigungen
f) Dozentenhonorare
g) Fachanwaltsausschüsse
h) Berufsbildungsausschuss
i) Kosten AG-Verfahren
j) Personalkosten
k) Satzungsversammlung
l) Inventar
m) AE Protokollführer
n) Abwicklerkosten
o) Kostenbeteiligung Anwaltsstation
3.479,00
174,36
43.709,45
150,00
1.500,00
2.000,00
17.138,10
2.867,20
2.500,00
2.028,75
2.320,00
42.637,59
84,37
44.000,00
17.396,53
181.985,35
Verbindlichkeiten
gegenüber Mitgliedern und Ausgeschiedenen
a) Beitragsvorauszahlungen
b) Sponsoring Ausstellung
63.871,36
2.625,14
66.496,50
Verbindlichkeiten
a) sonstige Verbindlichkeiten
b) DKB, Avalkonto
87.220,15
1.800,00
89.020,15
Darlehen DKB
./. Tilgung 2009
Darlehen DKB-Vario 5 J
./. Tilgung 2009
3.
4.097.167,86
6.860.906,05
Berlin, 04. Februar 2010
Dr. Joachim Börner
42
Rechtsanwaltskammer Berlin
XIV Mitgliederstatistik
Bestand
zum
01.01.2009
Neuzulassungen
12.002
+ 620
Rechtsanwälte/
Rechtsanwältinnen
Aufnahme
Kanzleiverlegung
+ 218
Wechsler
Widerruf
- 205
- 22
Verzicht
Tod
- 252
- 30
sonstige
Löschungen
Neubestand
zum
31.12.2009
12.331
Europäische Anwälte
28
+
4
32
Sonstige
ausländische Anwälte
19
+
1
20
Rechtsanwaltsgesellschaften
36
+ 11
Rechtsbeistände
2
Geschäftsführer
im Sinne von § 60 BRAO
gesamt
- 4
43
2
+
12.087
Anstieg
in %
1
+ 637
1
+ 218
- 205
- 22
- 252
- 30
- 4
Der Frauenanteil am Neubestand zum 31.12.2009 beträgt 31,7 %; der Anteil der Notare 7,6 %
Verstorben sind im Jahre 2009
Hans-Werner Abel
Helmut Limberger
Rainer Arendt
Wolf-Dieter Neupert
Lutz-Gerhard Bachmayer
Emine Özden
Klaus Büchner
Jürgen Prinz
Thomas Michael Denzer
Dr. Klaus Riebschläger
Dietmar von Dippel
Dirk Scheepers
Ute Drummen
Volker Schmid
Michael Fröhling
Christian Schmidt
Erhard Hanisch
Erhard Schulze
Prof. Dr. Werner Hoppe
Thomas Schwirtzek
Helmut F. W. Horstmann
Hans-Jürgen Solin
Reinhard A. Klich
Christoph Stelzl
Rolf-Joachim Kretschmar
Klaus-Peter Stiewe
Dr. Peter Kröger
Evelyn-Kristina Thur
Volkmar W. Kübler
Dr. Jost von Trott zu Solz
Peter Leser
Ernst Jürgen Wollmann
12.429
2,83
Rechtsanwaltskammer Berlin
XV
43
Selbstverwaltungsgremien (Stand: 31. 12. 2009)
Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin
Präsidium
RAinuN
RAin
RA
RAuN
RAuN
RAuN
RAuN
RA
RA
RA
RAinuN
Irene Schmid
Anke Müller-Jacobsen
Dr. Marcus Mollnau
Bernd Häusler
Dr. Joachim Börner
Wolfgang Betz
Wolfgang Gustavus
Michael Plassmann
Dr. Bernhard von Kiedrowski
Jens von Wedel
Barbara Erdmann
Präsidentin
Vizepräsidentin
Vizepräsident
Vizepräsident
Schatzmeister
Abteilungsvorsitzender
Abteilungsvorsitzender
Abteilungsvorsitzender
Abteilungsvorsitzender
Abteilungsvorsitzender
Abteilungsvorsitzende
Abteilung I
RAuN
RA
RAin
RAin
Wolfgang Betz
Axel Weimann
Nicole Weyde
Dr. Vera Hofmann
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
Abteilung II
RAuN
RAin
RAin
RA
Wolfgang Gustavus
Gesine Reisert
Susanne Delerue
Dr. Andreas Köhler
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
Abteilung III
RA
RA
RA
RA
Michael Plassmann
Hans-Oluf Meyer
Gregor Samimi
Andreas Jede
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
Abteilung IV
RA
RAin
RAin
RA
Dr. Bernhard von Kiedrowski
Ulrike Zecher
Dr. Ruth Hadamek
Marc Daniel Wesser
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
Abteilung V
RA
RAinuN
RA
RAuN
Jens von Wedel
Katja Maristany Klose
Mario Wegner
Dr. Justus Schmidt-Ott
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
Abteilung VI
RAinuN
RA
RAin
RAin
Barbara Erdmann
Michael Rudnicki
Sabine Feindura
Dr. Margarete von Galen
Vorsitzende
stellv. Vorsitzender
Geschäftsführung
RAin
RA
RA
Marion Pietrusky
Hans-Joachim Ehrig
Dr. Andreas Linde
Hauptgeschäftsführerin
Geschäftsführer
Geschäftsführer
44
Rechtsanwaltskammer Berlin
Fachanwaltsausschüsse
Agrarrecht
Arbeitsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Bau- und Architektenrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Handels- und Gesellschaftsrecht
RA
RA
RA
RA
Cord Henrich Heinichen
Dr. Wolfgang Krüger
Roger Schwarz
Dr. Eberhardt Kühne
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
RAuN
RA
RAin
RAin
RAin
RA
Dr. Alexander Wiencke
Dr. Peter Josef Meyer
Dr. Anja Böckmann
Petra Schlossarczyk
Jessica Hansen
Dr. Roland Gastell
RAin
RA
RA
RA
RA
Beate Grether-Schliebs
Dr. Philipp Hackländer
Dr. Philipp Alexander Härle
Dr. Thomas Storch
Dr. Lars Röh
Vorsitzende
stellv. Vorsitzender
RAuN
RA
RA
RAuN
RAuN
RAin
Dr. Rolf Theißen
Dr. Jörg Henning Hauschke
Thomas M. A. Seewald
Prof. Dr. Dieter Stassen
Dr. Michael Börgers
Sabina Böhme
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
RAuN
RAuN
RAinuN
RAuN
RA
Kay-Thomas Pohl
Johannes Schulte
Stefanie Brielmaier
Volker H. Schulz
Georg Kleine
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
RAinuN
RA
RAuN
RAin
RAin
RAin
RAinuN
Frauke Reeckmann-Fiedler
Hermann Vitt
Hans-Heinrich Thormeyer
Tina von Kiedrowski
Susanne Ott
Eva Becker
Sabine Seip
Vorsitzende
stellv. Vorsitzender
RAuN
RA
RAin
RA
RA
Dr. Fedor Seifert
Dr. Malte Marquardt
Dr. Johanna Puhr
Dr. Anselm Brandi-Dohrn
Prof. Dr. Christian Donle
RA
RAuN
RAuN
RA
RA
Dr. Wolf-Georg Frh. von Rechenberg
Roman Bärwaldt
Dr. Thomas Meyer
Dr. Dirk Schultze-Petzold
Markus Frank
stv.
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
stv.
stv.
stv.
stv.
stv.
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
stv.
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
stv.
Rechtsanwaltskammer Berlin
Informationstechnologierecht
Insolvenzrecht
Medizinrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sozialrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Transport- und Speditionsrecht
Urheber- und Medienrecht
45
RAuN
RAin
RA
RA
Prof. Dr. Paul-Wolfgang Hertin
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff
Dr. Stefan Ricke
Dr. Christian Czychowski
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
RAuN
RA
RAin
RA
Prof. Rolf Rattunde
Udo Feser
Dr. Eva Maria Huntemann
Carsten Cervera
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
RA
RA
RA
RAin
RA
Dr. Thomas Bohle
Wolf Constantin Bartha
Dr. Marc Christoph Baumgart
Sybille Meier
Rolf-Werner Bock
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
RAuN
RAuN
RAuN
RA
RAuN
RA
RA
Dr. Rolf-Peter Lukoschek
Marcel Joachim Eupen
Burghard Dietz
Christian Emmerich
Harald Schäfer
Mathias Bröring
Andreas Ingendoh
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
RAuN
RA
RAin
RA
RA
RA
Bernhard Blankenhorn
Günter Jochum
Barbara Mehr
Thomas Lerche
Thomas Staudacher
Sebastian Leonhard
RAuN
RAuN
RA
RA
RA
Thomas A. Fritsch
Klaus Feuersänger
Dr. Manfred Bock
Dr. Natan Hogrebe
Prof. Dr. Peter André Zaumseil
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
RA
RAin
RA
RAin
RA
RA
Rüdiger Portius
Felicitas Selig
Dr. Dirk Lammer
Dr. Dominique Schimmel
Alexander A. Wendt
Christopher Mark Höfler
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
RAin
RA
RA
RA
Bettina Heublein
Heinz Zoche
Björn Karaus
Eric Riedel
Vorsitzende
stellv. Vorsitzender
RA
RA
RA
RA
RAin
Dr. Carsten Markfort
Dr. Christian Schertz
Dr. Stefan Rüll
Jörg Thomas
Dr. Yvonne Kleinke
stv.
stv.
stv.
stv.
stv.
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
stv.
stv.
stv.
stv.
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
stv.
46
Rechtsanwaltskammer Berlin
RAin
RA
RA
RA
RA
Christel Wollweber
Roman A. Becker
Horst Matthias Benneter
Paul-Christian Franz
Goetz Grunert
Vorsitzende
stellv. Vorsitzender
RA
RAinuN
RAuN
RAin
RA
Konrad Stiemerling
Christine Hercher
Michael Piepenbrock
Monika Maria Risch
Prof. Dr. Horst Baumann
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
RA
RA
RA
RAuN
RA
Dr. Reiner Geulen
Dr. Ulrich Becker
Dr. Carl-Stephan Schweer
Dr. Raimund Körner
Dr. Timur Gelen
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
Ausbildungs-/Berufsbildungswesen
RAinuN
Barbara Erdmann
Anwaltsgeschichte
RA
Dr. Marcus Mollnau
Anwaltsorganisation IBA
RAin
RAinuN
Anke Müller-Jacobsen
Irene Schmid
Anwaltsorganisation UIA
RAin
RAuN
Karin Susanne Delerue
Bernd Häusler
DAI
RAin
Karin Susanne Delerue
Datenschutz für die Geschäftsstelle
RA
Hans-Joachim Ehrig
Datenschutzkontrolle
RA
Andreas Jede
Geldwäsche
RAin
Dr. Margarete von Galen
Informationstechnologie
RA
Andreas Jede
International Criminal Bar
RAin
Gesine Reisert
junge RAinnen und RAe
RA
RAin
Marc Daniel Wesser
Nicole Weyde
Juristenausbildung
RA
RAin
Dr. Bernhard von Kiedrowski
Gesine Reisert
Mediation
RA
Michael Plassmann
Menschenrechte
RAuN
Bernd Häusler
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
Beauftragte des Vorstandes
stv.
stv.
stv.
Rechtsanwaltskammer Berlin
47
Berliner Mitglieder der Satzungsversammlung
RA
RAinuN
RAuN
RAin
RAuN
RAin
RAin
RAuN
RAin
RAuN
RAuN
RAin
Hansgeorg Birkhoff
Stefanie Brielmaier
Dr. Hans-Michael Giesen
Silvia Groppler
Bernd Häusler
Edith Kiefer
Eva Pätzold
Harald Remé
Monika Risch
Ulrich Schellenberg
Jürgen Tribowski
Ulrike Zecher
Berliner Vertreter in den Ausschüssen der Bundesrechtsanwaltskammer
Anwaltsnotariat
RAinuN
Julia Eis
Außergerichtliche Streitbeilegung
RA
Michael Plassmann
Familienrecht
RAinuN
Frauke Reeckmann-Fiedler
Internationale Sozietäten
RA
Prof. Dr. Jan Hegemann
Rechtsdienstleistungsgesetz
RAuN
Bernd Häusler
Strafrecht
RAin
RA
RA
Anke Müller-Jacobsen
Dr. Daniel Marcus Krause
Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor
Verfassungsrecht
RAuN
RA
Dr. Wolfgang Kuhla
Dr. Christian-Dietrich Bracher
ZPO/GVG
RA
Dr. Bernhard von Kiedrowski
RA
RAuN
RAinuN
RA
RA
Dr. Marcus Mollnau (Vors.)
Wolfgang Daniels
Barbara Erdmann
Andreas Jede
Martin Zimmermann
Berufsbildungsausschuss
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Gundel Baumgärtel
Dorothee Dralle
Sylvia Granata
Konrad Heiduk
Marlies Stern
Monika Wiesner
Lehrerbeisitzer
Sigrid Austermann
Wolfgang Baumann
Manfred Bergander
Sabine Kühn-Langbein
Franz-J. Lohmann
Werner Zock
48
Rechtsanwaltskammer Berlin
Prüfungsausschüsse Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Ausschuss I
RAuN
Jörg-Peter Jerratsch
Alice Veit
Franz-J. Lohmann
Ausschuss II
RA
Christoph Kneif
Manuela Hengst
Ursula Duvinage
Ausschuss III
RA
Dr. Marcus Mollnau
Sylvia Granata
Bernhard Knüpfer
Ausschuss IV
RA
Claus-Dieter Marten
Sylvia Steinhausen
Sylvia Musolff
Ausschuss V
RAuN
Gerhard Oels
Heinz Jung
Heidrun Groll
Ausschuss VI
RA
Martin Zimmermann
Monika Hauser
Andreas Zuch
Ausschuss VII
RA
Thomas Röth
Marlies Stern
Wolfgang Baumann
Ausschuss VIII
RAin
Andrea Gehlhaar
Monika Wiesner
Sabine Duchstein-Aouini
Ausschuss IX
RAinuN
Ute von Rechenberg
Nicole Gödel
Angelika Welz-Zillmann
Ausschuss X
RA
Rolf-Matthias Schmidt
Lydia Wank
Werner Zock
Prüfungsausschüsse geprüfte Rechtsfachwirtin/geprüfter Rechtsfachwirt
RFW I
RA
RAuN
RFW II
RAin
RAin
RFW III
RAin
Harald Stroedecke
Prof. Johannes Behr
Birgit Hagendorf
Thomas Riedel
Prof. Dieter Eickmann
Sabrina Bruckschen
stv.
stv.
stv.
Dagmar Henning
Prof. Werner Teubner
Monika Teipel
Manuela L. Groll
Prof. Johannes Behr
Stefanie Detjen
stv.
stv.
stv.
Ingeborg Asperger
Prof. Dieter Eickmann
Ulrike George
Prof. Werner Teubner
Ivonne Behrendt
stv.
stv.
Rechtsanwaltskammer Berlin
49
Schlichtungsausschuss
RAuN
Wolfgang Gustavus
Arbeitgeber
RAuN
Dr. Ernesto Loh
Arbeitgeber
Monika Teipel
Arbeitnehmer
Lydia Wank
Arbeitnehmer
Sozialausschuss
RAin
Helga Druckenbrod
RAin
Nicole Kampa
RAinuN
Elisabeth Laaser-Hager
RA
Carsten Cervera
RAuN
Hans-Peter Mildebrath
RAinuN
Dr. Friederike Schulenburg
Haushaltsausschuss
50
Rechtsanwaltskammer Berlin
XVI Anwaltsgerichtshof / Anwaltsgericht
Nicht
NeuErledigte
erledigte
zugänge Verfahren
Verfahren
Anfang 2009 2009
2009
Anwaltsgerichtshof
Präsidentin
RAin
Dr. Catharina Kunze
I. Senat
RAin
Dr. Catharina Kunze
(Vorsitzende)
I. Anwaltsgerichtshof
RAinuN
RAinuN
RA
RiKG
RiKG
RiKG
Dr. Gabriele Arndt
Helge Eimers
Walter Venedey
Dr. Heinrich Glaßer
Annette Gabriel
Dr. Susanna
Hollweg-Stapenhorst
II. Senat
RAuN Dr. Michael Walker
(Vorsitzender)
RAuN
RA
RAuN
RiKG
RiKG
RiKG
John Flüh
Robert Unger
Thomas Schmidt
Wolfgang Hinze
Tomas Damaske
Annette Grabbe
Anwaltsgericht
Geschäftsleitender Vorsitzender
RAuN Wolfgang Trautmann
1. Kammer
RAinuN Renate Elze
RAuN Thomas Faensen
RAuN Dr. Axel Görg
RAuN Clemens Rothkegel
RA
Dr. Rainer-Michael Tietzsch
Zulassungsverfahren
Verfahrensdauer
bis 6 über 6
Monate Monate
Nicht
erledigte
Verfahren
Ende 2009
3
4
4
1
3
3
Widerrufsverfahren
26
12
23
3
20
15
Eilverfahren gemäß
§ 80 Abs. 5 VwGO
1
2
2
2
0
1
Fachanwaltsverfahren
5
6
6
0
6
5
Zwangsgeldverfahren
(§ 57 Abs. 3 BRAO)
2
2
3
3
0
1
Berufungen gemäß
§ 143 BRAO
1
0
1
0
1
0
Verfahren gemäß §§ 122
Abs. 2, 123 Abs. 2, 142 BRAO
2
0
1
0
1
1
Verfahren gemäß
§§ 150, 161a BRAO
-
-
-
-
-
-
Sonstige Verfahren
gemäß § 223 BRAO
5
2
6
3
3
1
Sonstige Verfahren
gemäß BRAO
0
3
2
2
0
1
45
31
48
14
34
28
Anwaltsgerichtliche
Verfahren
45
29
52
32
20
22
Verfahren gemäß
§§ 150, 161a BRAO
-
-
-
-
-
-
15
14
20
11
9
9
60
43
72
43
29
31
gesamt
2. Kammer
RAuN Rainer Klingenfuß
RA
Martin Dahlmann-Resing
RAin
Irmgard Möllers
RAin
Marion Ruhl
RA
Rainer Struß
3. Kammer
RAuN Wolfgang Trautmann
RAuN Jens Bock
RAuN Wolfgang Daniels
RAuN Dr. Michael Malorny
RAin
Dr. Petra Sterner
4. Kammer
RAuN Carl-Friedrich Wendt
RAin
Yvonne Büsch
RAuN Stefan Hain
RAuN Dr. Ernesto Loh
RA
Karl-Josef Möllmann
II. Anwaltsgericht
Verfahren gemäß
§ 74 a BRAO
gesamt
Rechtsanwaltskammer Berlin
51
XVII Neuzulassungen im Jahr 2009
Varvara Aberschanskij
Dr. Olaf Christoph Achtelik
Dr. Jörg Adam
Suat Adam
Wolfgang Adelhardt
Daniela Adler
Jérémy Afane-Jacquart
Ella Akan
Dr. Rainer Altfuldisch
Jan Ambrosius
Olaf Anderson
Frauke Andresen
Frederic Ansin
Semen Anufriev
Andre Appel
Stephanie Arnold
Anna Auerbach
Nils Augustin
Oliver Austilat
Nilgün Avsar
Valentin Babuska
Dr. Frank Baddack
Dr. Ron Baer
Vivien Baganz
Helena Bahn
Jan Bajon
Bernd-Robert Balmes
Isabel Baran
Hartmut Barsch
Sebastian Barth
Boris Barzantny
Dr. Florian
Bauckhage-Hoffer
Björn Baudy
Dorin Bauer
Yvonne Bauer-Tertius
Nicole Bauermeister
Marion Baumann
Björn Becher
Miriam Bechtle
Wolf Beck
Gunnar Becker
Stephan Becker
Dr. Andrea Behrends
Katja Benkhard
Tina Bergbauer
Jan-Peter Berge
Irene Bergmann
Gregor Bergner
Christof Berlin
Jana Berthold
Christiane Berzel
Ramona Besch
Katharina Beyer
Franziska Bickelhaupt
Elmar Bickert
Katharina Bischoff
Karen Bitter
Pauline Blank
Jennifer Blüm
Sebastian
Blumenthal-Barby
Klaus Böchel
Alexander Bochröder
Frederik Bockslaff
Michaela Bödeker
Miriam Boecker
Mike Bogensee
Antje Böhme
Ulrike Bold
Ulli Boldt
Michael Böning
Dr. Philipp Boos
Dr. Christoph Boschan
Florian van Bracht
Cornelia Brauer
Anne-Katrin Brendle
Ira Breuer
Boris Bröckers
Jürgen Broede
Christiane Brose
Dr. Friederike
Gräfin von Brühl
Antje Bruski
Magdalena Budach
Daniela Buljan
Patrick Büscher
Kathrin Busse-Suppé
Christian Castelli
Lüder Castringius
Laurens Chaskel
Dr. Julianne Cherdron
Jörg Clauß
Dirk Claussen
Gunnar Conrad
Judith Conrad
Petra Credé
Sabine Czech
Dr. Ilja Czernik
Stefan Czogalla
Beliz Dagli
Günther Dahlhoff
Ina Dallmann
Franziska Dams
Horst Daniel
Begona de la Marta Zapata
Dr. Jan Dembski
Sarah Demircan
Thomas Dieck
Daniel Diederich
Johannes Dietrich
Sarah Diwell
Romana Doppler
Bert-Sebastian Dörfer
Janine Döscher
Sebastian Dramburg
Robert Dreblow
Barbara Drechsler
Karin Drews
Christian Driemel
Kristina Drissner
Clarissa von Drygalski
Piotr Duber
Martin Dubiel
Tina Dubiel
Sebastian Dücker
Peter Durinke
Niels Eberle
Dr. Friedemann
Eberspächer
André Edelmann
Friedrich Ehrhardt
Nicola Ehricke
Christian El Khoury
Usama El-Tounsy
Dr. Daniel Elbel
Andrea Elgeti-Kurze
Aleksandra Elobied
Nora Emme
Annett Enderle
Christine Engels
Sabrina Englert
Zehra Ercan
Hans Erlenmeyer
Lena Ertlmaier
Dr. Anne-Katrin
Escher-Lorenz
Volker Ettwig
Dr. Fabian Euhus
Christian Eustermann
Dr. Katja Fahlbusch
Christina Fahrenbach
Gerald Fanck
Dr. Oliver Mostafa Fawzy
Samira Fazlic
Andrea Fehr
Domenico Ferragina
Dominik Fiedler
Stephan Fink
Elmar Fischer
Olaf Fiss
Iva Fleiner
Karen Flieger
Giorgio Forliano
Edith Forster
Katharina Fraede
Florian Frank
Nadine Franke
Dr. Klaus Friedrich
Katja Fries
Alexander Frisch
Janina Führ
Markus Funke
Kay Füßlein
Dr. Anna Gansel
Robert Garbe
Anja Gärtner
Anke Gärtner
Frank Gaude
Alexander Gebert
Dr. Philipp Gehrmann
Annette Gehrz
52
Janis Gersemann
Christiane Gerstetter
Daniela Giesa
Ewa Gill
Claudia Glasmann
Dr. Christian Glass
Florian Glück
Désirée Goertz
Angélique Gohlke
Barbara Goldammer
Robert Golz
Astrid Gothe
Ljerka Grahovac
Nicolas Greiner
Florian Grigull
Caspar Gröning
Magdalena Gropp
Sarah Grosch
Robert Große
Dr. Cornelius Grossmann
Michael Großstück
Celestine Grund
Dr. Anne Grunwald
Steffen Guber
Bertrand Guerin
Asim Güllüoglu
Katrin Günther
Anna Gutdeutsch
Thorsten Gutsche
Claudio Maximilian Haag
Manfred Haas
Heiko Habbe
Lenz Habich
Eva Häfele
Carsten Hain
Nina Halbscheffel
Behnaz Hamedani Ronasi
Steffen Hampel
Birgit Hanke
Dr. Jessica Hanke
Ines Häntsch
Gerold Happ
Phillip-Boie Harder
Oliver-Sascha Hartmann
Markus Hartung-Székessy
Dr. Esther Hartwich
Tobias Heckhausen
Patricia Heckt
Lilian Heidari
Patricia Heidrich
Ralf Heine
Rechtsanwaltskammer Berlin
Gabriele Heinichen
Dr. Tim Heitling
Kathrin Helbig
Pia Heldermann
Constanze Heller
Melanie Heller
Jan Hellner
Sebastian Helmreich
Evelyn Iris Helmstreit
Silke Hendrix
Dr. Barbara Henneberger
Andreas Hennecke
Tobias Henning
Philipp Hepp
Kristina Herbst
Daniel Herfort
Kornelia Hermel
Thomas Hertel
Ila Heyck Cohnitz
Christian von der Heyden
Tigran Heymann
Franziska Hickstein
Diana Hidalgo Ibero
Barbara Hiller
Anna Hinkel
Sebastian Hinüber
André Hinz
Abdullah-Akin Hizarci
Dr. Konrad von Hoff
Andrea Hoffmann
Raimund Hoffmann
Christian Hoffmeister
Julia Holdhaus
Jenny Höllriegel
Marco Hopp
Patrick Hoppe
Dr. Thomas Höppner
Jacob Hörnle
Benjamin Horvat
Svea von Hübbenet
Sven Hübner
Thomas Hübner
Thomas Hubrich
Christian Hueck
Jülide Hummel
Stephan Freiherr
von Hundelshausen
Christopher Huschenbett
Timur Husein
Hagen Huth
Martin Huth
Elsa Ihde
Carsten Ilius
Jan Imgrund
Daniel Ittner
Johannes Jacob
Philipp Jahn
Torsten Jähnichen
Damian Jakóbek
Nico Jänicke
Franziska Janke
Wojciech Jankowski
Verena Janßen
Marco Oliver Janus
Nina Jarass
André Jaß
Jessica Jensen
Christian Johann
Silke Johnstone
Thomas Joschko
Alexis Jung
Judy Junior-Franken
Bernhard-Ludwig Juppe
Dr. Markus Kachel
Dr. Stefanie Julia Kainz
Martin Kaiser
Astrid Kalkbrenner
Uwe Kasper
Matthias Kassner
André Kasten
Franziska Kasten
Michael Katsch
Dr. Tim Kaufhold
Michael Keidel
Dr. Stefanie Kemme
Ben Kempe
Prof. Dr. Markus Kerber
Gangolf Kern
Stefan Kersten
Ilgit Kesim
Claudia Kiecza
René Kieselmann
Luiza Anna Kijowska
Frank-Peter Kimmel
Dr. Andrea Kirsch
Dr. Alexander Klein
Barbara Klein
Stephan Klein
Franziska Klenner
Dr. Michael Klode
Guido Kluck
Andrea Klüdtke
Katja Klünder
Timo Knapheide
Jana Knauer
Lutz Kneer
Katja Knodel
Ulrich Knott
Kai Kobschätzki
Simge Kocabayoglu
Dr. Christian Koch
Klaus-Dieter Koch
Alexander Kohnen
Stefanie Kohnert
Kay Köhnkow
Lars Kolb
Marijana Kolic
Christoph Könemund
Doreen König
Dr. Frank König
Bartlomiej Kononowicz
Veit Konrad
Peter Korth
Melanie Kößler
Grit Köthe
Katharina Kraatz-Dunkel
Regine Kratochvil
Ringo Krause
Roland Krause
Sabrina Krause
Ulrich Krauter
Andreas Kreutner
Antje Kreutzmann
Marc Krinke
Roman Kroke
Anncharlott Kröner
Tanja Kuhn
Marta Kujawa
Jeniffer Küken
Anja Kulbe
Carmen Kulpe
Elena Kuniß
Franziska Künstler
Kristian Kunz
Benyma Danielle
von Kupsch
Christoph von Kupsch
Kathleen Kurch
Dr. Benjamin Kurzberg
Angela Kuster
Kristina Küster
Anna Labitzke
Benjamin Ladiges
Dr. Nicolai Lagoni
Rechtsanwaltskammer Berlin
Burkhard Landré
Karl Lang
Tobias Langnes
Christian Lätsch
Christian Lau
Johannes Laubscher
Antje Lehmann
Thorsten Lehmann
Dr. Richard
Lehmann-Brauns
Joachim Leitner
Oliver Lempert
Barbara Lempp
Dr. Joachim Lemppenau
Dennis Lentz
Franziska Leonhardt
Timo Leonhardt
Julia Lessig
Simone van Leusen
Kristo
Leopold Lewitscharoff
Karen Liebe
Katharina Lieben-Obholzer
Dr. Kerstin Liesem
Anja Lindemann
Stephan Linden
Christopher Lingnau
Manon Julia Linz
Marcus Lippe
Michael Lissat
Stefan Littnanski
Lilli Löbsack
Dr. Henning Loeck
Dr. Ariane Loof
Michaela Loos
Jan Lorenz
Martin Lossau
Dr. Karina Lott
Karsten Lüthke
Sebastian Mäkel
Nino Maerker
Martin Majewski
Eike Makuth
Aleksandr Malik
Dr. Rani Mallick
Naser Mansour
Martin Manzel
Marlies Marcks
Christoph Marschner
Soudabeh Mashaie
Fatima Massumi
53
Ludmilla Maurer
Kristin May
Sebastian Mecchia
Cordula Meckenstock
Gerrit Meents
Markus Melcher
Dr. Katharina Menken
Knut Mertin
Felix Methmann
Dr. Catharina Meyer-Bolte
Zoltán Micelski
Christian Michel
Dr. Daniela Mielchen
Manuel Milde
Eileen Minner
Fabian Mirtschew
Dorothea Misch
Robert Mittelstädt
Matthias Möckel
Christine
Möhrke-Sobolewski
Felix Möhrle
Annette Mohs
Wiebke Möllering
Denise Möschwitzer
Jana Moser
Anna Mrozek
Anne Müller
Dagmar Müller
Andy Müller
Maximilian Müller
Wolf Müller-Hillebrand
Jens Mutscher
Axel Mütze
Paul Naacke
Philipp Nadler
Andrey Nechaev
Christoph Nehls
Christina Nenz
Carsten Neuhaus
Monika Tabea Neumann
Tamar Nicklaß
Oliver Nissen
Inés Nitsche
Nina Marie Nolte
Claudia Nowka
André Nurbakhsch
Sabina Ociepa
Elard von Oldenburg
Vincent Oppelland
Christiane von der Osten
Mustafa Özdemir
Torsten Pagel
Dr. Markus Pander
Sophie Pape
Jens Passarge
Florian Peck
Viola Peck
Dr. Markus Peifer
Thomas Pelzer
Nadine Peschel
Friederike Peschke
Dr. Andrea Peters
Björn Petersen
Stephanie Pfeiffer
Klaus Pfitzner
Josefine Pilz
Knut Pilz
Claus Pinkerneil
John Piotrowski
Karina Poche
Christiane Pohl
Stephan Pohle
Sascha Pohlmann
Roland Pokern
Andre Pollmann
Susanne Preuß
Dr. Klaus Priebe
Bernhard Prins
Barbara Priske
Christian Quabeck
Lenz Queckenstedt
André Queling
Daniela Quink
Oliver Rabbat
Fabian Raddatz
Michael Rainer
Julian Raspé
Swantje Rathjen
Nicolas Rebel
Sandra Redeker
Dr. Alexander von Reden
Andreas Reetz
Martin Regnath
Dr. Mario Rehse
Oliver Reichard
Dr. Sabine
Reichert-Hafemeister
Heike Reiff
René Reimers
Sascha Reinert
Raphael Rendón Noboa
Dr. Ingo Reng
Nikolaus Renner
Andrea Reski
Christian Retzlaff
Dr. Jochen Reuter
Stefanie Reuter
Dr. Tilman Rhein
Wiebke Richmann
Dr. Bettina Richter
Bastian Rieck
Swenja Rieck
Claus Riedel
Michael Rinas
Mandy Risch-Kerst
Kerstin Rist
Dr. Ralf Rittwage
Jörg Robbers
Reinhard Roek
Katrin Elisabeth Rohner
Dominique Röhr
Mario Rokos
Dr. Thomas Rompf
Roman Ronneburger
Saskia Rönspies
Nicole Roos
Dr. Sebastian Rosenberg
Maya Rosenkranz
Leonid Rosenthal
Göntje Rosenzweig
Stephanie Rosig-Selge
Maya Rothenstein
Dr. Marc-André Rousseau
Melanie Rudert
Jens Rudolph
Johanna Rudolph
Oskar Rudolph
Björn Rülke
Dr. Alexander
Freiherr von Rummel
Irmgard Rünzel
Felix Maria Rüther
Anna Sachse
Felix Maximilian Safadi
Camill Sander
Christian Sauer
Cornelia Sauer
Friedrich Sauerbier
Markus Schaar
Birgit Schäfer
Michael Schäfer
54
Torsten Schaller
Jan Scharfenberg
Michael Schattenmann
Jochen Schatz
Julian Schaub
Dr. Fabian Scheffczyk
Andreas Scherdel
Frank Schermann
Judith Scherr
Maciej Schiperski
Dr. Benjamin Schirmer
Tatjana Schleicher
Hanns-Eberhard Schleyer
Dr. Folker Schmerbach
Christina Schmidt
Dietmar Schmidt
Nicole Schmidt
Susanne Schmitt
Olaf Schmitz-Elvenich
Dr. André Schneider
Dominik Schneider
Tilman Schneidratus
Dr. Daniel Schnell
Rebecca Schnieders
Dr. René Schober
Uta Schollmeyer
Dr. Gregor Scholze
Philipp Schön
Octavia Schönfelder
Robin Schönherr
Sibylle Schramm
Peter Schreiber
Dr. Manja Schreiner
Sarah Schröder
Jan Schröter
Fabian Schroth
Monika Schuch
Katharina Schuhen
Katja Schüler
Dominik Schüller
Ulrich Schulte am Hülse
Hans-Eberhard Schultz
Steffen Schultz
Inga Schulz
Sebastian Schulz
Carolin Schulze
Doreen Schulze
Dr. Hans-Georg Schulze
Nicole Schulze
Christian Schulze Grotthoff
Andrea Schumacher
Robert Schürmann
Rechtsanwaltskammer Berlin
Julia Schurr
Dr. Michael Schütte
Dr. Andreas
Joachim Schwab
Anton Schwägerl
Victor Schwarz
Eckart Schwärzer
Alexander Schwede
Thomas Schwenke
Jörg Schwerin
David Schwintowski
Daniel Sebastian
Dirk Seeburg
Sören Seidel
Dr. Elisa Seidl
Leoni Seifner
Daniel Selig
Iris Setz
Philipp André Sick
Dorit Siebelds
Hinrich Siebelds
Axel Sieberichs
Kathrin Siebert
Rebecca Siegert
Christian Siegling
Juliane Siegmund
Aleksander Sigal
Thomas Sigmund
Regina Sijbrandij
Jan-Ole Simon
Martina Smolka
Dr. Claas-Hendrik Soehring
Torsten Söhle
Christoff Henrik Soltau
Tanja-Tabea Späth
Alexander Spindler
Vincent Spörl
Detlef Spranger
Mirko Sprengnether
Dr. Wendelin Staats
Erik Stamer
Anna Katharina Stamm
Jessica Stark
Magdalena Stawska
Dr. Marc Steffen
Franziska Stein
Thomas Stein
Maximilian Steinbeis
Sandra Steinborn
Jan Peter Steinert
Ronald Steinert
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Patrick Steltzer
Anke Stelzer
Stefan Stolzenburg
Stefanie Strümpfler
Volker Stuhlmann
Tobias Stützer
Kristina Sucic
Natalie Swann
Jonas Swarzenski
Dr. Mark Swatek-Evenstein
Nicole Sylwester
Monika Tabaka-Dietrich
Clara Tacke
Jana Teichert
Lisa Teichmann
Dr. Alexander Teubel
Sven Teuber
Dr. Robert Thamm
Jill Nina Theuring
Katy Thiele
Ingo Thon
Dr. Frank Thoss
Sascha Thuar
Karola Tietz
Dennis Tischmacher
Dr. Florian Trappe
Stephan
Baron von der Trenck
Frank Trenkle
Tatjana Tscherevko
Metin Turac
Cafer Türkyilmaz
Christina Tutundzis
Anja Tyzak
Antje Uecker
Hanna Urban
Sükrü Uslucan
Erkan Varli
Silvia Velikova
Linus Viezens
Niels Michael Voigt
Pamela Voigt
Jan Voigtmann
Anton Voss
Dr. Veit Voßberg
Pawel Wac
Marco Wachner
Benjamin Wacker
Tanja Wählke
Alexander Wahsner
Claudia Waldor
Tanja Walkow
Marcus Wannack
Wolfgang Wanner
Dr. Marie-Luise Warnecke
Marco Wartat
Ko Watari
Dr. Sebastian Weber
Tilman Weber
Dr. Antje Weertz
Tilman Moritz Wehinger
Daniel Weidmann
Karsten Weigelt
Lars Weinbrenner
Frank Weinreich
Dr. Michael Weise
Michael Weiß
Roland Weiß
Annette Weißenborn
Dr. Michael Weißenborn
Robert Weist
Susanne Weitkamp
Dr. Esther
Freiin von Weizsäcker
Tino Welsch
Regine Wendland
Domenik Wendt
Astrid Wenke
Sigrid Wennmachers
Benjamin Wenzel
Dr. Jens Wenzel
René Wenzel
Anne Wenzelewski
Antje Werk
Amin Werner
Annkatrin Werner
Christoph Werner
Stefan Werner
Ulrike Westhauser
Dr. Gregor Wettberg
Anja Wettengel
Susanne Wicht
Dr. Ulrich Wiedemann
Uta Wiedenfels
Nils Wießmeier
Dr. Christoph
Alexander von Wilcken
Andrea Wilke
Katja Wilke
Thomas Josef Wilke
Timo Wilke
Rechtsanwaltskammer Berlin
Dagmar Windisch
Alexander Winkel
Ute Winkelmann-Sheriff
Dr. Anne-Mone Winter
Benedikt Winter
Jörg Wisbert
Rocco Wittig
Susanne Witting
Thorsten Wittler
Nina Wittrowski
Folko Wohlang
Kathrein Wolf
Dr. Burkard Wollenschläger
Dr. Knut Wöstehoff
Dr. Christian Wulff
Dr. Monika Wünnemann
55
Andreas Wüsthoff
Stefanie Wustrack
Carolin Wyschka
Roman Zegbaum
Dr. Katharina Ziebart
Dr. Cornelia Ziehm
Judith Ziemer
Bernd Zimmermann
Stephan Zlanabitnig
Verena Zühlke
Florian Zweifel
Dreyer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geyer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
GOB
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
GPC Law
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Jacobsen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Deike
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Realtax
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Suhrenkamp
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Thöner
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Thoenneßen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Unnebrink, Leonhardt &
Coll. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
56
Rechtsanwaltskammer Berlin
Notizen