BK–Container – Zulassungsverfahren für Gefahrgut in loser

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BK–Container – Zulassungsverfahren für Gefahrgut in loser
BK–Container – Zulassungsverfahren für Gefahrgut
in loser Schüttung
1.
Regelungsgrundlagen ADR
Neben den bisherigen Möglichkeiten zum Gefahrguttransport in loser Schüttung, entsprechend der
V V – Sondervorschriften (aus Kap. 7.3) sieht das ADR seit 2005 auch die Möglichkeit der
Nutzung sogen. BK-Container, gemäß Kap. 6.11 mit einer Zulassung durch die zuständige
Behörde (BAM) vor.
Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die Möglichkeit der Nutzung beschriebener Container bzw.
Fahrzeugaufbauten nach den V V-Sondervorschriften ohne Zulassung ausläuft.
Berücksichtigen Sie außerdem, dass die Nutzung von BK-Containern nur für eine begrenzte
Anzahl Gefahrgüter vorgesehen ist.
2.
Bauarten
Grundsätzlich sind zwei Bauarten von BK-Containern bzw. Fzg.-Aufbauten möglich :
BK1 = bedeckter Container / Aufbau
Container
mit einer Plane bedeckt
3.
BK2 = Gedeckter Aufbau
Container
mit Deckel gedeckt,
bzw. geschlossener Aufbau
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren (GGR 009) der, für Deutschland zuständigen Behörde (BAM)
sieht vor, dass ...
Neue Container durch den Hersteller in einem Baumusterzulassungsverfahren,
zugelassen werden können. Hierzu ist die Prüfung und Begutachtung durch einen
Sachverständigen einer zugelassenen Organisation (z.B. DEKRA) erforderlich.
Bisher in Verkehr befindliche Container können im Wege eines Antrags-verfahrens
durch den Betreiber / Eigentümer ebenso die Zulassung als BK-Container von der BAM
erhalten.
Das Zulassungsverfahren ist in den Dokumenten zur BAM – GGR 009 beschrieben
Siehe : http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/gefahrgutrecht/gefahrgutregeln_c.htm
-
4.
Besonderheit zur „CSC-Zulassung“
Die Zulassung als BK-Container ist auch möglich für Schüttgutbehälter die keine „CSC-Zulassung“
erfüllen. Der Betreiber / Nutzer muss in diesen Fällen einen entsprechenden Texthinweis im
Beförderungspapier erfüllen / beachten (siehe ADR 6.11.4)
„SCHÜTTGUT-CONTAINER BK (x) VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VON ... ZUGELASSEN“
Diese Übersicht soll Sie kurz und komprimiert informieren. Änderungen müssen beachtet werden. Stand 2007 / 11
Die Haftung ist ausgeschlossen. Zu beachten sind immer nur die aktuell gültigen Rechtsnormen
 DEKRA
BK–Container – Zulassungsverfahren für Gefahrgut
in loser Schüttung
5.
Hinweise zu weiteren Verkehrsträgern
Eisenbahnverkehr
Die benannten Sachverständigen (z.B. DEKRA) verfügen über das Fachwissen und die Zulassung,
die erforderlichen Begutachtungen und Prüfungen zum Zulassungsverfahren durchzuführen.
 hierzu sieht das RID in Kap. 6.11 im Wesentlichen die selben Möglichkeiten vor;
Binnenschiffsverkehr
 hierzu sieht das ADNR in Kap. 6.11 im Wesentlichen die selben Möglichkeiten vor;
Seeverkehr (RoRo-Verkehr)
 hierzu sieht der IMDG-Code in Kap. 6.9 im Wesentlichen die selben Möglichkeiten vor;
6.
Empfehlungen für das weitere Verfahren
Für bisher bereits genutzte Container ...
Betreibern / Eigentümern bisher bereits in Verkehr befindlicher Container für Gefahrguttransporte in
loser Schüttung, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrem (DEKRA-) Gefahrgutbeauftragten.
Er kann Sie zum weiteren Verfahren informieren, beim Ablauf des Verfahrens als Experte beraten /
unterstützen und auch die erforderliche Stellungnahme / Erklärung des Gefahrgutbeauftragten
ausarbeiten.
Für neue Baumusterzulassungen...
Herstellern von Gefahrgutcontainern für die lose Schüttung können sich bei unserem
Produktbereich Gefahrgut detaillierter informieren.
Unsere Ansprechpartner sind:
Joachim Buerhop
Ralf Raschen
Uli Wenz
(Stichwort „BK-Container“)
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Abkürzungen / Fachbegriffe – Erläuterungen:
ADR
BK1
BK2
Europäisches Übereinkommen zum Straßen-Gefahrgut-Transport (Abk. franz.
Accord...Dangereuse...Route)
Europ. Übereinkommen zur Gefahrgutbeförderung auf dem Rhein
Accord ... Dangereuse ... Navigation du Rhin
Bundesanstalt für Material- Forschung und Prüfung. Die, in Deutschland zuständige Behörde
auch für die Zulassung von BK-Containern.
bedeckter Schüttgutcontainer mit Zulassung für Gefahrgut
geschlossener Schüttgutcontainer mit Zulassung für Gefahrgut
CSC
Gb
Convention for Safe Containers, In Deutschland das Gesetz über sichere Container
Gefahrgutbeauftragter (europäischer „Sicherheitsberater“)
IMDG-Code
(International Maritim Dangerous Good´s Code)
Ist die international zu beachtende , rechtsverbindliche Regelung für Seeschiffstransporte.
ADNR
BAM
RoRo- Verkehr “Roll on Roll of” Verkehr, die Bezeichnung für den Fährverkehr auf Seeschiffen.
Diese Übersicht soll Sie kurz und komprimiert informieren. Änderungen müssen beachtet werden. Stand 2007 / 11
Die Haftung ist ausgeschlossen. Zu beachten sind immer nur die aktuell gültigen Rechtsnormen
 DEKRA