BK–Container – Zulassungsverfahren für Gefahrgut in loser
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BK–Container – Zulassungsverfahren für Gefahrgut in loser
BK–Container – Zulassungsverfahren für Gefahrgut in loser Schüttung 1. Regelungsgrundlagen ADR Neben den bisherigen Möglichkeiten zum Gefahrguttransport in loser Schüttung, entsprechend der V V – Sondervorschriften (aus Kap. 7.3) sieht das ADR seit 2005 auch die Möglichkeit der Nutzung sogen. BK-Container, gemäß Kap. 6.11 mit einer Zulassung durch die zuständige Behörde (BAM) vor. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die Möglichkeit der Nutzung beschriebener Container bzw. Fahrzeugaufbauten nach den V V-Sondervorschriften ohne Zulassung ausläuft. Berücksichtigen Sie außerdem, dass die Nutzung von BK-Containern nur für eine begrenzte Anzahl Gefahrgüter vorgesehen ist. 2. Bauarten Grundsätzlich sind zwei Bauarten von BK-Containern bzw. Fzg.-Aufbauten möglich : BK1 = bedeckter Container / Aufbau Container mit einer Plane bedeckt 3. BK2 = Gedeckter Aufbau Container mit Deckel gedeckt, bzw. geschlossener Aufbau Zulassungsverfahren Das Zulassungsverfahren (GGR 009) der, für Deutschland zuständigen Behörde (BAM) sieht vor, dass ... Neue Container durch den Hersteller in einem Baumusterzulassungsverfahren, zugelassen werden können. Hierzu ist die Prüfung und Begutachtung durch einen Sachverständigen einer zugelassenen Organisation (z.B. DEKRA) erforderlich. Bisher in Verkehr befindliche Container können im Wege eines Antrags-verfahrens durch den Betreiber / Eigentümer ebenso die Zulassung als BK-Container von der BAM erhalten. Das Zulassungsverfahren ist in den Dokumenten zur BAM – GGR 009 beschrieben Siehe : http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/gefahrgutrecht/gefahrgutregeln_c.htm - 4. Besonderheit zur „CSC-Zulassung“ Die Zulassung als BK-Container ist auch möglich für Schüttgutbehälter die keine „CSC-Zulassung“ erfüllen. Der Betreiber / Nutzer muss in diesen Fällen einen entsprechenden Texthinweis im Beförderungspapier erfüllen / beachten (siehe ADR 6.11.4) „SCHÜTTGUT-CONTAINER BK (x) VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VON ... ZUGELASSEN“ Diese Übersicht soll Sie kurz und komprimiert informieren. Änderungen müssen beachtet werden. Stand 2007 / 11 Die Haftung ist ausgeschlossen. Zu beachten sind immer nur die aktuell gültigen Rechtsnormen DEKRA BK–Container – Zulassungsverfahren für Gefahrgut in loser Schüttung 5. Hinweise zu weiteren Verkehrsträgern Eisenbahnverkehr Die benannten Sachverständigen (z.B. DEKRA) verfügen über das Fachwissen und die Zulassung, die erforderlichen Begutachtungen und Prüfungen zum Zulassungsverfahren durchzuführen. hierzu sieht das RID in Kap. 6.11 im Wesentlichen die selben Möglichkeiten vor; Binnenschiffsverkehr hierzu sieht das ADNR in Kap. 6.11 im Wesentlichen die selben Möglichkeiten vor; Seeverkehr (RoRo-Verkehr) hierzu sieht der IMDG-Code in Kap. 6.9 im Wesentlichen die selben Möglichkeiten vor; 6. Empfehlungen für das weitere Verfahren Für bisher bereits genutzte Container ... Betreibern / Eigentümern bisher bereits in Verkehr befindlicher Container für Gefahrguttransporte in loser Schüttung, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrem (DEKRA-) Gefahrgutbeauftragten. Er kann Sie zum weiteren Verfahren informieren, beim Ablauf des Verfahrens als Experte beraten / unterstützen und auch die erforderliche Stellungnahme / Erklärung des Gefahrgutbeauftragten ausarbeiten. Für neue Baumusterzulassungen... Herstellern von Gefahrgutcontainern für die lose Schüttung können sich bei unserem Produktbereich Gefahrgut detaillierter informieren. Unsere Ansprechpartner sind: Joachim Buerhop Ralf Raschen Uli Wenz (Stichwort „BK-Container“) [email protected] [email protected] [email protected] Abkürzungen / Fachbegriffe – Erläuterungen: ADR BK1 BK2 Europäisches Übereinkommen zum Straßen-Gefahrgut-Transport (Abk. franz. Accord...Dangereuse...Route) Europ. Übereinkommen zur Gefahrgutbeförderung auf dem Rhein Accord ... Dangereuse ... Navigation du Rhin Bundesanstalt für Material- Forschung und Prüfung. Die, in Deutschland zuständige Behörde auch für die Zulassung von BK-Containern. bedeckter Schüttgutcontainer mit Zulassung für Gefahrgut geschlossener Schüttgutcontainer mit Zulassung für Gefahrgut CSC Gb Convention for Safe Containers, In Deutschland das Gesetz über sichere Container Gefahrgutbeauftragter (europäischer „Sicherheitsberater“) IMDG-Code (International Maritim Dangerous Good´s Code) Ist die international zu beachtende , rechtsverbindliche Regelung für Seeschiffstransporte. ADNR BAM RoRo- Verkehr “Roll on Roll of” Verkehr, die Bezeichnung für den Fährverkehr auf Seeschiffen. Diese Übersicht soll Sie kurz und komprimiert informieren. Änderungen müssen beachtet werden. Stand 2007 / 11 Die Haftung ist ausgeschlossen. Zu beachten sind immer nur die aktuell gültigen Rechtsnormen DEKRA