Reform der gesetzlichen Unfallversicherung – was bringt das UVMG

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Reform der gesetzlichen Unfallversicherung – was bringt das UVMG
Reform der gesetzlichen Unfallversicherung –
was bringt das UVMG?
Neuerungen und Auswirkungen
Inhalt
•
Kurze Historie des
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG)
•
UVMG: Was kommt? Was nicht?
•
Die Kernpunkte der Reform – Übersicht
•
Reformthema I: Fusionen
•
Reformthema II: Lastenverteilung
•
Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der
Sozialversicherung
•
Reformthema IV: Gemeinsame Deutsche
Arbeitsschutzstrategie – GDA
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 2
Inhalt (II)
•
Reformthema V: Unfallverhütungsvorschriften (UVVen)
•
Reformthema VI: Änderungen beim Insolvenzgeld
•
Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht
•
Reformthema VIII: Änderungen versicherter Personenkreis
•
Hintergrund: Änderungen im Leistungsrecht?
•
Exkurs: Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung – eine
sinnvolle Forderung?
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 3
Rasante Entwicklungen - kurze Historie des UVMG (I)
•
29.10.2004/26.11.2004: Entschließungen von Bundestag und
Bundesrat, in denen die Bundesregierung zur Entwicklung eines
gemeinsamen Konzeptes von Bund und Ländern zur Reform der
gesetzlichen Unfallversicherung aufgefordert wird
•
2005: Koalitionsvertrag: Reform der UV
•
29. Juni 2006: „Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen
Unfallversicherung“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
•
Dezember 2006: Beschlüsse der Mitgliederversammlung des HVBG
im Verschiedene Arbeitsentwürfe zu gesetzlichen Änderungen
•
Ende November 2007: Veröffentlichung des Referentenentwurfs des
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 4
Rasante Entwicklungen - kurze Historie des UVMG (II)
•
Februar 2008: Verabschiedung des
Entwurfes zum UVMG durch das
Bundeskabinett und Einbringen in das
Gesetzgebungsverfahren
•
25. April 2008: Stellungnahme des
Bundesrats
•
Mai 2008: Beratung im Bundestag
•
25. Juni 2008: Beschlussempfehlung
des Bundestagsausschusses für Arbeit
und Soziales
•
26. Juni 2008: Verabschiedung des
UVMG durch den Bundestag
•
19. September 2008: Bundesrat
verzichtet auf die Anrufung des
Vermittlungsausschusses
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 5
Gesetz zur Modernisierung der Unfallversicherung
Was kommt
Was nicht
• Fusionen
• Reform des Leistungsrechts
• Lastenverteilung
• Privatisierung
• Erweitertes Meldeverfahren
• Wahlfreiheit
• Rechts- und Fachaufsicht
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 6
Die Kernpunkte der Reform – Übersicht
•
UVMG - Gesetz zur Modernisierung
der gesetzlichen Unfallversicherung
•
Fusionen: Reduzierung der Zahl der Berufsgenossenschaften bis
Ende 2009 von 23 auf neun, Prüfung der Reduzierung der Unfallkassen
von 27 auf 17
•
Vom Lastenausgleich zur Lastenverteilung – Überaltlastausgleich
•
Neuregelung des Vermögensrechts
•
Veränderung des Melderechts in der Sozialversicherung
•
Übergang der Prüfdienste der UV auf die RV
•
Im Arbeitsschutz eine gemeinsame Strategie in Deutschland: GDA
•
Insolvenzgeld ist künftig an die Einzugsstellen zu zahlen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 7
Reformthema I: Fusionen
•
Gesetzgeber hat der Unfallversicherung vorgegeben, wie viele
Träger es zukünftig noch geben darf bzw. soll
•
Ziel: Bis Ende 2009 noch 9 Berufsgenossenschaften, im Bereich
der öffentlichen Hand möglichst eine Unfallkasse pro Bundesland
und eine Unfallkasse auf Bundesebene
•
Seit 2004 Zahl der Berufsgenossenschaften schon um 12 Träger
zurückgegangen, entsprechende Entwicklung bei den
Unfallkassen
•
Grund: Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft
Maxime: Branchenorientierung und Regionalprinzip bleiben
bestehen – Prävention orientiert sich weiterhin an den
speziellen betrieblichen Bedürfnissen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 8
Reformthema I: Fusionen
Konzept zur Struktur der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
Rohstoffe/Chemie
Metall
Verarbeitendes Gewerbe
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Nahrungsmittel
/Gaststätten
Handel
Transport, Verkehr
Bauwirtschaft
Verwaltungen und
Dienstleistungen
Gesundheit und
Wohlfahrtspflege
Stand 11/ 2008
Folie 9
Reformthema I: Fusionen - Selbstverwaltung
Fusionsvorgaben
Bei einer Fusion
● sind die Interessen der beteiligten Branchen bzw. von Ländern,
Kommunen und Feuerwehrverbänden in den
Selbstverwaltungsgremien angemessen zu berücksichtigen
● ist die ortsnahe Betreuung der Versicherten und Unternehmen
sicherzustellen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 10
Reformthema I: Fusionen
Fazit
•
Regierung bekräftigt den von der Selbstverwaltung
eingeschlagenen Weg
•
Aber: Zeitplan zu straff, da Fusionen sorgfältig geplant und
umgesetzt werden müssen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 11
Reformthema II: Lastenverteilung - Kernpunkte
•
Ziel: Umverteilung strukturell bedingter
Altlasten
•
Ersetzt den bisherigen Lastenausgleich
•
Übergang vom alten auf das neue System
erfolgt stufenweise bis zum Jahr 2013
•
Durch den Strukturwandel bedingte Altlasten
werden künftig von der Solidargemeinschaft
aller Berufsgenossenschaften getragen (so
genannte Überaltlast)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 12
Reformthema II: Lastenverteilung - Kernpunkte
•
Jede Berufsgenossenschaft trägt zunächst Rentenlasten in Höhe
ihrer Strukturlast, d.h. der Last , die der Träger hätte, wenn er schon
immer so viele bzw. wenige Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
verzeichnet hätte wie im aktuellen Jahr
•
Die danach noch verbleibenden Lasten werden solidarisch verteilt,
zum Teil (30%) mit Risikobezug, zum größeren Teil (70 %) nach
Belastbarkeit der Unternehmen (gemessen an den
beitragspflichtigen Entgelten der Versicherten).
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 13
Reformthema II: Lastenverteilung - Bisheriger
Lastenausgleich
BG X
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
BG Y
Stand 11/ 2008
Folie 14
Reformthema II: Lastenverteilung - Neugeregelte
Lastenverteilung
BG X
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
BG Y
Stand 11/ 2008
Folie 15
Reformthema II: Lastenverteilung - Folgen für die
Unternehmen
•
Produzierendes Gewerbe wird entlastet
•
Dienstleistungsgewerbe wird belastet
•
Freibetragsregelung
Einschätzung:
• Entlastung für mehr als 1 Mio. Unternehmen
• Zusatzbelastung nur in seltenen Fällen mehr als 0,2 Prozent
der Lohnsumme
Fazit:
Sinnvolle Anpassung an die strukturellen Veränderungen der
deutschen Wirtschaft und Investition in die Zukunft
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 16
Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der
Sozialversicherung
Grundlagen:
•
Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II): Übergang der
Betriebsprüfungen auf die Rentenversicherung.
Rentenversicherung will die Daten arbeitnehmerbezogen
verarbeiten und prüfen
•
UVMG: Weitreichende Folgeänderungen aufgrund des
Prüfungsüberganges
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 17
Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der
Sozialversicherung - Kernpunkte
•
Lohnnachweis entfällt ab 2012
•
Das Verfahren zur Erhebung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (DEÜV) enthält künftig – ggf. auch
unterjährig – für jeden Beschäftigten separat Angaben zur
Unfallversicherung
•
DEÜV-Entgeltmeldung wird um sechs Felder erweitert (u.a. Name,
Entgelt, Arbeitsstunden etc.)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 18
Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der
Sozialversicherung
Bisheriges vs. zukünftiges Meldeverfahren
Meldeverfahren bisher
Meldeverfahren zukünftig (DEÜV)
1 Meldung pro Unternehmen
1 Meldung pro Arbeitnehmer
- UV-pflichtige Lohnsumme
-Name des Arbeitnehmers
nach
-Gefahrtarifstelle(n)
- Gefahrtarifstelle(n)
-UV-pflichtiges Entgelt
- Arbeitsstunden
-Mitgliednummer bei UV-Träger
-Betriebsnummer des UV-Trägers
-Arbeitsstunden
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 19
Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der
Sozialversicherung – Folgen des zukünftigen
Meldeverfahrens
•
Regierung erwartet:
• Abbau von 56 Mio. Euro Bürokratiekosten
• Mehrkosten für Software von 3 Mio. Euro
•
Unfallversicherung erwartet
• mehr Personalaufwand für die Eingabe der Daten
• höhere Softwarekosten für Unfallversicherungsmodul
• Verlust an Flexibilität bei der Erhebung von Daten
• Höhere Kosten für externe Lohnbuchhaltung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 20
Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der
Sozialversicherung - Fazit
•
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen befürchten durch die
Neuregelung des Meldeverfahrens mehr Bürokratie für Arbeitgeber
und Versicherungsträger
•
Zusätzlicher Nutzen nicht erkennbar
•
Ziel Bürokratieabbau wird damit verfehlt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 21
Reformthema IV: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Staat
Bundesministerium
für Arbeit und
Soziales
Bundesländer
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Träger der
Gesetzlichen
Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 22
Reformthema IV: GDA
•
Entwicklung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie
(GDA) in den Jahren 2004 bis 2007
•
Ausgangspunkt: UVMG schafft die Grundlage für die Gemeinsame
Deutsche Arbeitsschutzstrategie
•
Ziel: Ressourcen im Arbeitsschutz effizienter und effektiver nutzen
und so die Prävention in Deutschland weiter voranbringen
•
Kernpunkt: Staat und Unfallversicherung stimmen sich im
Arbeitsschutz stärker ab
• Bei Aufsicht und Beratung sind (faktisch nicht existente)
Doppelbesichtigungen ausgeschlossen
• Vorschriftenwerk im Arbeitsschutz wird übersichtlicher
gestaltet
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 23
Reformthema IV: GDA - Ziele
Kernpunkt:
Festlegung gemeinsamer Ziele zwischen staatlichen
Aufsichtsbehörden und Präventionsdiensten der
Unfallversicherung
Erste Ziele von Bund, Länder und Unfallversicherung :
•
die Zahl und Schwere von Arbeitsunfällen zu verringern
•
die Zahl und Schwere von berufsbedingten Haut-Erkrankungen zu
verringern
•
Muskel-Skelett-Erkrankungen und -Belastungen am Arbeitsplatz
zu verringern
•
unter Einbeziehung der
• Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und
• der Förderung der systematischen Wahrnehmung des
Arbeitsschutzes in Unternehmen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 24
Reformthema IV: GDA - Struktur
Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK)
•
Setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der
Unfallversicherungsträger zusammen – mit Vertretern der
Sozialpartner zu bestimmten Teilen.
•
Die NAK …
• entwickelt gemeinsame Arbeitsschutzziele und wählt
Handlungsfelder aus
• Bezieht dabei die relevanten Kreise (Sozialpartner!) ein
• Koordiniert Informationen, Beratung und Überwachung der
Betriebe
• Entwickelt das Vorschriften- und Regelwerk weiter.
•
Gemeinsame Landesbezogenen Stellen (GLS) regeln die
regionale Umsetzung – verbindlich für alle UVT!
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 25
Das „Räderwerk“ der GDA
BMA-LASI-UVT-Bereich,
Abstimmung des strategischen
Rahmens
Sozialpartner/
ehrenamtlicher Bereich,
politisch steuernd
NAK
Bund
Länder
Sozialpartner
DGUV +
UVTs
Mitgliedschaft
Beratung
Einflussnahme / Steuerung / Abstimmung
GLS = Gemeinsame
Landesbezogene Stelle
LA = Lenkungsausschuss
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Selbstverwaltung
UVTs
LV mit GLS
operative
Umsetzung
UVTs
LA*
Hauptamt,
Präventionsabteilungen
hauptamtlicher Bereich,
operativ
Stand 11/ 2008
Folie 26
Reformthema IV: GDA – Sicht der gesetzlichen
Unfallversicherung
•
Das UVMG mit der GDA wird auf Jahrzehnte die
nationale Präventionspolitik prägen.
•
Die GDA bedeutet einen Paradigmenwechsel in
der deutschen Arbeitsschutzlandschaft.
•
Gleichwohl deckt die GDA nur einen Teil der
Präventionsaktivitäten von Staat und UV ab und
lässt damit Spielraum für trägerspezifische
Präventionsaktivitäten.
•
Auch andere als die GDA-Ziele und –
Handlungsfelder werden im Fokus der
Präventionsarbeit von Staat und UV bleiben,
beispielsweise branchen- und
zielgruppenspezifische Präventionskonzepte und
-programme
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 27
Reformthema IV: GDA - Sicht der gesetzlichen
Unfallversicherung (II)
•
Die GLS haben bei der GDA-Umsetzung und Koordination in der
Fläche eine Schlüsselfunktion.
•
Die Forderung der Sozialpartner nach stärkerer Einbindung in die
GDA steht nach wie vor im Raum
•
Der Abstimmungsprozess bei der Weiterentwicklung und
operativen Umsetzung der GDA zwischen den GDA-Trägern,
Sozialpartnern und weiteren Dritten (z.B. GKV) muss deutlich
vereinfacht werden.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 28
Kategorien von Präventionsprojekten im Zeitalter der GDA
Konzept: 4 Ebenen
Abstimmung/
Koordination
über die GDAStrukturen
Bundesweit einheitliche und
verbindliche Projekte mit höchster
Priorität („Leuchtturm- oder
Kategorie I-Projekte“)
Projekte nach bundesweit
einheitlichen Kriterien
(„Kategorie II-Projekte“)
abgestimmte Themen
¾Bau- und Montage
¾Zeitarbeit
¾Sicher fahren und transportieren
¾Pflegetätigkeiten
¾Im Büro gesund und erfolgreich arbeiten
¾Feuchtarbeit und hautschädigende Stoffe
6
¾Sicherheit und Gesundheit in Schulen
¾Ernährungsindustrie
¾feinmechanische Montiertätigkeiten
¾Gastronomie und Hotellerie
¾Personenbeförderung im ÖPNV
5
Beispiele
Information
der anderen
GDA-Träger
Eigenständige Projekte einzelner
Träger unter dem Dach der GDA
Übliche
Abstimmung
(außerhalb
der GDA)
Projekte einzelner Träger
außerhalb der GDA
(auch Kooperationsprojekte)
(auch Kooperationsprojekte)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
¾Div. Projekte zur Reduzierung der Häufigkeit
von Arbeitsunfällen in einzelnen Branchen
oder Wirtschaftssektoren
¾Curriculum-Entwicklung mit der KMK
¾Diverse Projekte zu verschiedenen Berufskrankheiten
¾Diverse Projekte zu Wegeunfällen, zum Beispiel
mit dem DVR und der DVW
¾Forschungsprojekte, zum Beispiel zur Optimierung
von Schutzschuhen
Stand 11/ 2008
Folie 29
Reformthema IV: GDA - Fazit
GDA bringt Vorteile für Unternehmen und Betriebe
•
Unfallversicherung und Gewerbeaufsicht stimmen
sich zukünftig bei der Beratung und Aufsicht
intensiver ab - daher sind Doppelkontrollen – also
kurz aufeinander folgende Besuche
verschiedener Präventionsdienste – faktisch
ausgeschlossen
•
Abbau von Bürokratie durch die engere
Verzahnung des Vorschriftenwerks der
Unfallversicherung mit dem staatlichen
Arbeitsschutzrecht
•
Wirksamere Prävention und weiter sinkende
Unfallzahlen nutzen allen Beteiligten
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 30
Reformthema V: Unfallverhütungsvorschriften (UVVen)
•
UVVen können nur noch unter engen Voraussetzungen durch die
Unfallversicherungsträger erlassen werden, soweit
• 1. dies zum Zweck der Prävention „geeignet“ ist,
• 2. dies zum Zweck der Prävention „erforderlich“ ist und
• 3. staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine
Regelung treffen. Unter den Begriff „staatliche
Arbeitsschutzvorschriften“ fallen sowohl Gesetze, Verordnungen als auch Technische Regeln.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 31
Reformthema VI: Übertragung des Einzugs der
Insolvenzgeldumlage
•
Das Insolvenzgeld wird von den Arbeitsagenturen ausgezahlt,
aufzubringen ist es von den UV-Trägern. Diese refinanzieren sich
bei ihren insolvenzgeldpflichtigen Mitgliedern durch eine Umlage
jährlich nachträglich.
•
UVMG überträgt den Einzug der Insolvenzgeldumlage für die Zeit
ab 1. 1.2009 auf die Einzugsstellen (Krankenkassen und MinijobZentrale). Die Zahlung erfolgt parallel zum Gesamt-SV-Beitrag
monatlich für das laufende Jahr.
•
2009 treffen die nachträgliche Umlage der UV-Träger für 2008 und
die laufende Umlage der Einzugsstellen für 2009 systembedingt
zusammen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 32
Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (I)
Die Reform des Vermögensrechts beinhaltet im wesentlichen drei Punkte:
•
Neuordnung der Vermögensmassen, d.h. neben Betriebsmittel
und Rücklage wird zukünftig ein Verwaltungsvermögen
ausgewiesen
•
Neugestaltung der Höchstgrenze für Betriebsmittel sowie der
Höchst- und Mindestgrenze für die Rücklage
•
Verpflichtung der Träger zur Bildung von Altersrückstellungen
Inkrafttreten ab 01.01.2010
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 33
Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (II)
- Bestandteile des Verwaltungsvermögens
•
Das Verwaltungsvermögen beinhaltet die illiquiden Bestandteile
der heutigen Rücklage
•
Das Verwaltungsvermögen des Unfallversicherungsträgers
umfasst
• alle Vermögensanlagen, die der Verwaltung des
Unfallversicherungsträgers zu dienen bestimmt sind,
einschließlich der Mittel, die zur Anschaffung und Erneuerung
dieser Vermögensteile bereitgehalten werden,
• betriebliche Einrichtungen, Eigenbetriebe, gemeinnützige
Beteiligungen und gemeinnützige Darlehen,
• Altersrückstellungen (inkl. Beihilfen),
• die zur Finanzierung zukünftiger Verbindlichkeiten oder
Investitionen gebildeten Sondervermögen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 34
Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (III)
Weitere Regelungen zum Verwaltungsvermögen
•
Hinweis in § 172 b (1), dass Mittel für den Erwerb, die Errichtung,
die Erweiterung und den Umbau von Immobilien der Eigenbetriebe
sowie der durch Beteiligungen oder Darlehen geförderten
gemeinnützigen Einrichtungen der Unfallversicherungsträger oder
anderer gemeinnütziger Träger nur unter der zusätzlichen
Voraussetzung aufgewendet werden dürfen, dass diese
Vorhaben auch unter Berücksichtigung des Gesamtbedarfs
aller Unfallversicherungsträger erforderlich sind.
•
Zukünftig Aktivierung und Abschreibung aller beweglicher
Einrichtungsgegenstände analog Steuerrecht (Wegfall der
Sonderreglungen für die UV in § 20 Absatz 4 SVRV)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 35
Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (IV)
Konsequenzen aus der Bildung des Verwaltungsvermögens und
der neuen Höchstgrenzen für Rücklage und Betriebsmittel
•
Bessere Vergleichbarkeit zwischen den
Sozialversicherungsträgern
•
Erhöhung der Transparenz
•
Signifikante Veränderung der Finanz- und Liquiditätsplanung der
Unfallversicherungsträger (Wichtig: Bildung von Rückstellungen
zur Refinanzierung des Verwaltungsvermögens)
•
Charakter von Betriebsmittel und Rücklage nähert sich an
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 36
Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (V)
Altersrückstellungen, § 172c SGB VII-neu
Personenkreis:
1. Dienstordnungsangestellte und Beschäftigte, denen
einzelvertraglich beamtenrechtliche Versorgung zugesagt wurden
2. Tarifangestellte mit Direktzusage
gilt nicht für Beamte und Tarifangestellte mit mittelbarer
Versorgungszusage (z.B. VBL). Außerdem sind für laufende
Ruhestandsbezüge keine Altersrückstellungen zu bilden
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 37
Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (VI)
- Altersrückstellungen
•
Altersrückstellungen für Versorgungsausgaben und Beihilfen der
Bediensteten und Hinterbliebenen
•
für alle schon bestehenden Beschäftigungsverhältnisse (aktiv über
1.1.2010 hinaus) und Neueinstellungen
•
Entnahme ab 2030 (ursprünglich geplant: 2020. Zudem wurde auf
Initiative der DGUV ein Ausnahmetatbestand für besonders
belastete Träger eingefügt)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 38
Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (VII)
- Befreiung von Altersrückstellungen, § 219 Abs. 4 SGB VII-neu
1. UVT ist Mitglied einer öffentlich-rechtlichen
Versorgungseinrichtung (Eintritt vor dem 31. Dezember 2009):
=> entsprechende Berücksichtigung
2. UVT ist Mitglied einer privatwirtschaftlichen
Versorgungseinrichtung (Eintritt vor dem 31. Dezember 2009)
=> anteilige Berücksichtigung des Deckungskapitals
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 39
Reformthema VIII: Änderungen versicherter
Personenkreis
•
Beauftragte Ehrenamtsträger können nun ebenfalls freiwillig
versichert werden. Die bisherige Beschränkung auf Wahlämter ist
aufgehoben.
•
Auch Personen, die sich ehrenamtlich für Parteien betätigen,
können sich freiwillig versichern.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 40
Hintergrund: Änderungen im Leistungsrecht?
•
UVMG sieht keine Änderungen im Leistungsrecht vor
•
Ursprüngliches Vorhaben der Regierung: Leistungsrecht
zielgenauer auszugestalten
•
Vorgeschlagenen Änderungen fanden weder Zustimmung der
Arbeitgeber noch der Versicherten.
•
Zusätzlich Gefahr von enormem bürokratischen Aufwand, daher
Verschiebung der Reform
•
In dieser Legislaturperiode wird die Regierung das Thema wohl
nicht mehr behandeln
•
Es ist zu erwarten, dass das Thema erneut auf die Tagesordnung
kommt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 41
Exkurs: Privatisierung der gesetzlichen
Unfallversicherung – eine sinnvolle Forderung?
•
Weniger Bürokratie?
• Anbietersuche
• Berufskrankheiten
• Altlasten
•
Weniger Kosten?
• Sparen kann ein privater Anbieter nur bei Verwaltungskosten
• Aufwand für Marketing? Rendite?
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 42
Vergleich Privatversicherung gegen öffentliches
Monopol – Beispiel Australien
Name
Organisationsform
Northern
Territory
privat: 2,70
West
Australia
privat:
2,12
South
Australia
hybrid: 3,00
durchschnittlicher
Beitragssatz
ÖRMonopol:
1,20
NSW
hybrid: 2,17
Canberra
privat:
3,32
Victoria
hybrid:
1,62
Neuseeland
ÖR-Monopol
0,86
Tasmanien
privat: 1,92
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 43
Stichwort Wahlfreiheit – Wettbewerb unter den
Berufsgenossenschaften
•
Branchengliederung in der Prävention
•
Aufsichtsdienste auf Bedürfnisse einer Branche ausgerichtet
•
Unternehmen mit hohen Risiken werden überall höhere Beiträge
zahlen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand 11/ 2008
Folie 44
Vielen Dank!

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