Kreisentwicklungskonzept - Landkreis Märkisch
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Kreisentwicklungskonzept - Landkreis Märkisch
Räumliches Entwicklungskonzept Landkreis Märkisch-Oderland - Das Oderbruch 2002 Landkreis Märkisch-Oderland September 2002 Verantwortliches Fachamt: Dezernat Bau und Umwelt Bauplanungsamt Dienstort Strausberg Klosterstraße 14 15331 Strausberg Mitwirkung der Fachämter: Wirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt, Jugendamt, Amt für Landwirtschaft, Umweltamt, Bauverwaltungsamt Fortschreibung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes des Landkreises Märkisch-Oderland unter besonderer Berücksichtigung des äußeren Entwicklungsraumes am Beispiel der Kulturlandschaft Oderbruch 1 Inhaltsverzeichnis I. Planungsraum Landkreis Märkisch-Oderland..................................................................4 1. Aktuelle Daten und Fakten .............................................................................................4 • Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Märkisch Oderland ..................................4 • Geburtenentwicklung und Sterblichkeit im Landkreis Märkisch-Oderland von 1990 bis 2000............................................................................................................4 • Engerer Verflechtungsraum......................................................................................5 • Äußerer Entwicklungsraum......................................................................................5 2. Verwaltungsstruktur (Stand 30.09.2001)........................................................................6 3. Gemeindestruktur (Stand 31.08.2002)............................................................................9 4. Stand der Flächennutzungsplanung ..............................................................................11 II. Der äußere Entwicklungsraum am Beispiel der Kulturlandschaft Oderbruch .....12 1. Einführung ....................................................................................................................12 2. Planungsgrundlagen: ....................................................................................................13 3. Grenzen der historischen Kulturlandschaft Oderbruch ................................................14 4. Historische Entwicklung des Oderbruchs....................................................................15 5. Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Oderbruchs...........26 6. Wirtschaftsraum Oderbruch .........................................................................................28 6. 1 Landwirtschaft ........................................................................................................28 6. 2 Gewerbliche Wirtschaft..........................................................................................34 6. 3 Kur, Tourismus und Fremdenverkehr ....................................................................46 7. Siedlungsraum Oderbruch ............................................................................................55 2 8. Freiraum Oderbruch .....................................................................................................62 8. 1 Landschaftsbewahrung und Landschaftsentwicklung im Oderbruch.....................62 8. 2 Windenergieanlagen und Mobilfunkanlagen sowie deren Auswirkungen auf die Landschaft, insbesondere auf das Landschaftsbild.................................................66 8. 3 Hochwasserschutz im Oderbruch ...........................................................................68 9. Kulturraum Oderbruch .................................................................................................69 9. 1 Denkmale und Denkmalbereiche............................................................................69 9. 2 Kultur und Kunst im Oderbruch.............................................................................73 10. Verkehrsinfrastruktur....................................................................................................76 10. 1 Straßenverkehr........................................................................................................76 10. 2 Grenzübergänge......................................................................................................78 10. 3 Schienenverkehr ...............................................................................................78 10. 4 Radverkehr..............................................................................................................80 10. 5 Wasserstraßen .........................................................................................................82 11. Soziale Infrastruktur .....................................................................................................83 11. 1 Schulen und Bildungseinrichtungen.......................................................................84 11. 2 Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen .........................................................85 11. 3 Medizinische Einrichtungen ...................................................................................89 11. 4 Einrichtungen zur Altenpflege................................................................................89 Zusammenfassung ................................................................................................................91 3 I. Planungsraum Landkreis Märkisch-Oderland 1. Aktuelle Daten und Fakten • Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Märkisch Oderland insgesamt von 1990 bis 2001 Gesamt 31.12.1990 31.12.1991 173557 171572 31.12.1992 31.12.1993 31.12.1994 31.12.1995 31.12.1996 31.12.1997 31.12.1998 31.12.1999 31.12.2000 30.09.2001 170995 169985 170631 172577 175033 178958 182968 186573 188277 188961 (Quelle: Statistik Landkreis Märkisch-Oderland) • Jahr 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Geburtenentwicklung und Sterblichkeit im Landkreis Märkisch-Oderland von 1990 bis 2000 Lebendgeborene Gestorbene 1.977 1.195 875 784 825 908 998 1.047 1.081 1.177 1.179 2.007 1.962 1.760 1.851 1.589 1.864 1.779 1.766 1.806 1.748 1.807 Sterbeüberschuss 30 767 885 1.046 752 1.127 781 719 725 571 571 (Quelle: Statistik Landkreis Märkisch-Oderland) 4 Bevölkerungsentwicklung in den Teilräumen von 1990 bis 2001 • Engerer Verflechtungsraum (Amt Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Amt Hoppegarten, Neuenhagen b. Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Amt Rüdersdorf, Strausberg) • 30.09.2001 31.12.2000 31.12.1999 31.12.1998 31.12.1997 31.12.1996 31.12.1995 31.12.1994 31.12.1993 31.12.1992 31.12.1991 102500 100000 97500 95000 92500 90000 87500 85000 82500 80000 31.12.1990 31.12.1990 31.12.1991 31.12.1992 31.12.1993 31.12.1994 31.12.1995 31.12.1996 31.12.1997 31.12.1998 31.12.1999 31.12.2000 30.09.2001 Gesamt 83734 83065 83853 82497 83121 84810 85537 90397 94253 97932 100201 101516 Äußerer Entwicklungsraum (Seelow, Amt Bad Freienwalde-Insel, Amt Barnim Oderbruch, Amt Falkenberg-Höhe, Amt Golzow, Amt Lebus, Amt Letschin, Amt Märkische Schweiz, Amt Müncheberg, Amt Neuhardenberg, Amt Seelow-Land, Wriezen) Gesamt 31.12.1990 31.12.1991 31.12.1992 31.12.1993 31.12.1994 31.12.1995 31.12.1996 31.12.1997 31.12.1998 31.12.1999 31.12.2000 30.09.2001 89823 88507 88157 87488 87510 87767 87685 88651 88715 88641 88076 87445 5 2. Verwaltungsstruktur (Stand 30.09.2001) Amt Stadt/Gemeinde Altlandsberg Altlandsberg mit OT Wegendorf Bruchmühle Buchholz Gielsdorf Wesendahl Bad Freienwalde-Insel Altglietzen Bad Freienwalde Bralitz Hohenwutzen Neuenhagen Schiffmühle Amt Barnim-Oderbruch Altreetz mit OT Mädewitz und Wustrow Bliesdorf mit OT Bliesdorf, Kunersdorf, Metzdorf 30.09.2001 8.006 5.087 1.538 198 832 351 13.786 525 10.000 727 819 1.010 705 8.836 915 Amt Stadt/Gemeinde Amt Falkenberg-Höhe Beiersdorf Brunow Dannenberg Falkenberg Freudenberg Heckelberg Kruge/Gersdorf Leuenberg Steinbeck Wölsickendorf/Wollenberg Alt Tucheband Bleyen Genschmar 218 395 1.615 277 678 491 395 232 455 6752 644 248 347 Golzow 1.044 122 3.248 Amt Golzow 1.296 Güstebieser Loose Neuküstrinchen 238 271 Hathenow Küstriner Vorland mit OT Manschnow, Küstrin-Kietz und Gorgast Neulewin Neulietzegöricke 671 235 Rathstock Zechin mit OT Buschdorf und Friedrichsaue Neureetz Neurüdnitz Neutrebbin mit OT Altbarnim und Alttrebbin 343 291 1.677 Prötzel mit OT Sternebeck/Harnekop 1.260 Reichenow-Möglin Wriezener Höhe mit OT Frankenfelde, Haselberg und Lüdersdorf-Biesdorf 675 835 Zäckericker Loose 129 30.09.2001 5.119 363 Amt Hoppegarten Dahlwitz-Hoppegarten Hönow Münchehofe/Da. Amt Lebus Lebus mit OT Schönfließ Mallnow Podelzig Reitwein Treplin Wulkow b. Booßen Zeschdorf mit OT Alt Zeschdorf, Döbberin und Petershagen 249 850 12.899 5.890 6.634 375 6.754 2.712 386 995 543 436 227 1.455 6 Amt Stadt/Gemeinde Amt Letschin Gieshof-Zelliner Loose Groß Neuendorf Kiehnwerder Kienitz Letschin mit OT Sophienthal und Steintoch 30.09.2001 5.286 194 433 117 578 2.999 Neubarnim Ortwig Sietzing Amt Märkische Schweiz Bollersdorf Buckow Garzau Garzin Grunow Ihlow Klosterdorf Rehfelde Waldsieversdorf Werder Zinndorf 311 374 280 8.744 454 1.708 295 219 370 162 470 3.396 912 405 353 Amt Müncheberg Eggersdorf/Mü. Hermersdorf/Obersdorf Hoppegarten/Mü. Jahnsfelde Müncheberg Trebnitz Amt Neuhardenberg Batzlow Gusow-Platkow Neuhardenberg mit OT Neuhardenberg, Altfriedland und Wulkow b. Trebnitz 7.929 341 697 279 322 5.749 541 5.171 209 1.432 2.922 Quappendorf Reichenberg Ringenwalde Amt Rüdersdorf Hennickendorf Herzfelde Lichtenow Rüdersdorf Amt Stadt/Gemeinde Amt Seelow-Land Alt Mahlisch Carzig Diedersdorf Dolgelin Falkenhagen amtsfrei amtsfrei amtsfrei amtsfrei amtsfrei amtsfrei Gesamt Friedersdorf Libbenichen Lietzen Marxdorf Neu Mahlisch Niederjesar Sachsendorf Werbig Worin Fredersdorf-Vogelsdorf Neuenhagen b. Berlin Petershagen/Eggersdorf Seelow Strausberg Wriezen mit OT Rathsdorf/Neugaul, Eichwerder, Altwriezen/Beauregard und Schulzendorf 30.09.2001 6.059 195 82 396 516 754 292 509 886 171 51 297 539 679 692 11.252 15.105 11.619 5.392 26.523 7.617 188.961 126 350 132 16.112 3.284 1.728 513 10.587 7 8 Stand 30.09.2001 3. Gemeindestruktur (Stand 31.08.2002) Amt Falkenberg-Höhe neue Stadt/Gemeinde Falkenberg/Mark Falkenberg-Höhe BeiersdorfFreudenberg Falkenberg-Höhe Besteht aus Falkenberg, Dannenberg, Kruge/Gersdorf rechtskräftig Bemerkung ab 31.12.2001 Eingemeindung 643 31.12.2001 Zusammenschluss zum Doppeldorf Heckelberg-Brunow Heckelberg, Brunow 888 31.12.2001 Zusammenschluss zum Doppeldorf Falkenberg-Höhe Höhenland Leuenberg, Steinbeck 630 01.05.2002 Zusammenschluss Golzow Alt Tucheband 1.015 31.12.2001 Eingemeindung Golzow Bleyen-Genschmar Alt Tucheband, Rathstock, Hathenow Bleyen, Genschmar 589 31.12.2001 Zusammenschluss zum Doppeldorf Lebus Lebus Lebus, Wulkow b. Booßen, Mallnow Garzin, Garzau 3.362 31.12.2001 Eingemeindung 508 31.12.2001 Zusammenschluss zum Doppeldorf Bollersdorf, Klosterdorf, Grunow alle Gemeinden des Amtes Müncheberg 1.291 31.12.2001 Zusammenschluss 7.834 01.04.2002 Zusammenschluss 707 31.12.2001 Zusammenschluss Märkische Schweiz Garzin-Garzau Märkische Schweiz Oberbarnim Müncheberg Stadt Müncheberg Neuhardenberg Märkische Höhe Beiersdorf, Freudenberg EW-Stand 12/2001 2.518 Batzlow, Reichenberg, Ringenwalde 9 10 4. Stand der Flächennutzungsplanung Stand: 31. 12. 2002 11 II. Der äußere Entwicklungsraum am Beispiel der Kulturlandschaft Oderbruch 1. Einführung Die Berichterstattung der vergangenen Jahre zur räumlichen Entwicklung des Landkreises Märkisch-Oderland hat gezeigt, dass es von Vorteil wäre, Teilräume des Landkreises näher zu betrachten. Bei der Abgrenzung der Teilräume könnte den landesplanerischen Vorgaben, engerer Verflechtungsraum und äußerer Entwicklungsraum, gefolgt werden. Der äußere Entwicklungsraum ist jedoch in seiner historischen, landschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung kein einheitlicher Raum, so dass auf der Ebene des Landkreises kleinräumigere Unterteilungen vorgenommen werden. Aus diesem Grunde wurde, in Abstimmung mit den Fachämtern, der Vorschlag unterbreitet, die historische Kulturlandschaft Oderbruch mit ihren Besonderheiten, Problemen und Potenzialen näher zu betrachten. Die letzte anschauliche Prägung dieser Kulturlandschaft erfolgte durch die Trockenlegung des Niederoderbruchs in den Jahren von 1747 bis 1753 durch Friedrich II. Dieser Teil des Oderbruchs ist in seiner gesamträumlichen Erscheinung Zeugnis historisch veränderter menschlicher Lebens- und Wirtschaftsformen von besonderer geschichtlicher Bedeutung. Abgeleitet aus dem Raumordnungsgesetz ROG §2 Abs. 2 Satz 13 „Die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kulturund Naturdenkmälern zu erhalten“ und den landesplanerischen Grundsätzen und Zielen sind es gerade die historischen Kulturlandschaften, die sowohl aus landschaftlicher als auch wirtschaftlicher Sicht besonders prägend und unverwechselbar für eine Region sind. 12 2. Planungsgrundlagen: § 30 Landesentwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg (LEPro):Die Kulturlandschaften mit ihren Siedlungen und landschaftsprägenden Seen, Flüssen, Fluren und Wäldern sind zur Erhaltung der Verbundenheit der Menschen mit Heimat und Umwelt in ihrem Charakter zu bewahren und zu entwickeln, als ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten, in ihrer Funktion als Lebens- Erholungsraum, als Trinkwasser- und Frischluftreservoir, als land- und forstwirtschaftliche Produktionsfläche zu sichern, zu entwickeln und- wo nötig- wiederherzustellen sowie unter Bewahrung des Landschaftsbildes, der historisch gewachsenen Ortsbilder, der Bodendenkmale, der schützenswerten Bausubstanz sowie des kulturellen Erbes und Brauchtums behutsam zu entwickeln. G 3.1.11 Entwurf Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) - ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum [Kulturlandschaften] Die durch Agrargebiete, Wald und Gewässer geprägte Kulturlandschaft soll durch eine ordnungsgemäße Land- und Gewässernutzung in ihrer Vielfalt, Eigenart und langfristigen wirtschaftlichen Nutzbarkeit erhalten werden. Dabei kommt der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft als wichtigen Nutzungen eine herausgehobene Bedeutung für die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Herstellung hochwertiger Produkte und zur Pflege der Kulturlandschaft zu. Z 3.2.2 (Historisch bedeutsame Kulturlandschaften) LEP GR Innerhalb der Gebietskulisse des ökologisch wirksamen Freiraumverbundes stellt die Regionalplanung das Vorhandensein der Merkmale historisch bedeutsamer Kulturlandschaften fest und trifft entsprechende räumliche Festlegungen. Z 2.12.1 Regionalplan Oderland-Spree (Historisch bedeutsame Kulturlandschaften) Historisch bedeutsame Kulturlandschaften mit ihren typischen kulturlandschaftlichen Prägungen, traditionellen Landnutzungs- und Bewirtschaftungsformen sind zu bewahren und zu entwickeln, dass traditionelle Siedlungsformen, kulturhistorische Besonderheiten und Landschaftselemente sowie offene Kulturlandschaften mit hoher Erlebniswirksamkeit in den Schwerpunktbereichen erhalten und in ihrer Eigenart aufgewertet werden. Zu diesen Kulturlandschaften gehören im Landkreis Märkisch-Oderland Oderbruch Land Lebus Kulturlandschaft: Der Begriff Kulturlandschaft umfasst zunächst allgemein die Gesamtheit der durch menschlichen Einfluss geprägten Umwelt und unterscheidet diese von der über Jahrtausende durch geomorphologische Prozesse geformten Naturlandschaft. Im Sinne dieser Definition sind die europäischen Landschaften nahezu ausschließlich Kulturlandschaften, die im Kontext städtischer und ländlicher Siedlungsgefüge durch die Vielfalt menschlicher Aktivitäten geplant, gestaltet und entwickelt wurden und werden. Historische Kulturlandschaften Darunter wird ein Landschaftsausschnitt oder Lebensraum verstanden, der in früherer Zeit unter dem Einfluss menschlicher Kulturkräfte entstand und Elemente dieser Prägung anschaulich vergegenwärtigt. Er ist damit in seiner gesamträumlichen Erscheinung Zeugnis vergangener oder auch traditionell gepflegter menschlicher Lebens- und Wirtschaftsformen von besonderer geschichtlicher Bedeutung. 13 3. Grenzen der historischen Kulturlandschaft Oderbruch Zur Abgrenzung gibt es grundsätzlich verschiedene Auffassungen. Die natürliche Landschaft des Oderbruchs erstreckt sich zwischen der Oder, der Bruchkante zur Barnimhochfläche und der Lebuser Platte. Um den Wirtschaftsraum zu erfassen, erscheint es sinnvoll, den gesamten grenznahen Bereich von Hohensaaten bis Lebus zu betrachten. Die besondere historische Bedeutung erstreckt sich auf den Teil des Niederoderbruchs, der durch die Trockenlegung durch Friedrich II zwischen 1747 bis 1753 entstand. Diese letzte anschauliche Prägung ist insbesondere in den damals entstandenen neuen Siedlungen ablesbar (siehe auch Pkt. 9). Der südliche Teil des Oderbruchs überschneidet sich mit der Kulturlandschaft Lebus. 14 4. Historische Entwicklung des Oderbruchs Das Oderbruch ist eine breite, fast ebene Flussniederung im Landkreis Märkisch-Oderland. Es liegt an der Grenze zu Polen und erstreckt sich zwischen Altglietzen und Lebus auf einer Länge von ca. 60 km. Die breiteste Stelle beträgt ca. 22 km. Als Abgrenzung des Oderbruchs kann man die Gemarkungsgrenzen von Dolgelin, Sachsendorf, Werder, Hathenow und Reitwein entlang der „Reitweiner Nase“ in Richtung Lebus als unterste Grenze, die Bundesstraße B167 bis zur Kreisgrenze Landkreis Barnim als „Breitenabgrenzung“ sowie die Kreisgrenze zum Landkreis Barnim als obere Abgrenzung betrachten. Viele Bodendenkmale zeugen von einer frühzeitigen Besiedelung des Oderbruchs. Hier wird davon ausgegangen, dass die Bewohner bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hinein von ziemlich unvermischter slawischer Abstammung waren. Es gibt aber auch viele Baudenkmale in den einzelnen Orten, die Zeugnis über eine Besiedelung ablegen. Die einst siedlungsfeindliche Gewässerlandschaft des Oderbruchs (liegt teilweise unter dem Oderniveau) wird seit der Trockenlegung überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Oderbruch vor der Trockenlegung Das Oderbruch gehört zu einem Urstromtal in der eiszeitlich geformten Landschaft des norddeutschen Tieflandes. Vor der Trockenlegung wurde das Oderbruch jährlich 2mal überschwemmt. Nur auf wenigen Sandinseln, welche sich auf einer Fläche von 3 bis 4 Quadratmeilen großen Gebiet befanden, lagen Siedlungen (Reetz, Meetz [Mädewitz], Lebbin [Lewin], Trebbin, Großbaaren, Kleinbaaren [Groß- und Kleinbarnim], Wustrow und Altwriezen [heute Ortsteil von Wriezen]), deren Bewohner sich überwiegend von der Fischerei ernährten. Fischfang und Viehzucht bildeten bereits im Mittelalter eine bedeutende Existenzgrundlage für die Oderbrücher. Das Landschaftsbild ließ sich mit dem Spreewald vergleichen, da viele kleine und einige größere Flussarme der Oder durch einen dichten Eichen-Erlen-Auenmischwald flossen. Kleine Chronologie der Entwicklung im Oderbruch Jahr Ereignis damals Stand heute 1247 erstmalige Erwähnung Wriezens Grundzentrum mit Teilfunktion eines („oppidum Wrezne“) als Handelsplatz Mittelzentrums und Amtssitz Ziel der Kreisentwicklung bleibt die an der Oder - 1337 erhielt Wriezen Stadtrecht - 16. Jhd. – Entwicklung Fischhandel, Anbau von Wein (1573 gab es 25 Weinberge), Herstellung von Gerstenbier - 1692 – 1874 Hechtreißerzunft - 1773 Gründung einer Schnallen- und Hakenfabrik - 1874/76 landwirtschaftliche Lehranstalt - 1856 erstes städtisches Krankenhaus - 1870 höhere Bürgerschule, später Realprogymnasium - 1865 Errichtung Gaswerk - 1867 erste Eisenbahnverbindung WriezenEberswalde Stabilisierung der zentralen Funktionen und eine ausgewogene Stadtentwicklung. 15 1316 erstmalige urkundliche Erwähnung Bad Freienwaldes („Vrienwalde“) - 1337 wird die Fähre über die Oder erstmals erwähnt, 1354 auch der Fährkrug - 1542 Fertigstellung des Weidendamms ins Oderbruch - 1618 wird Freienwalde kurfürstliches Domänenamt - 1684 Gründung des Gesundbrunnens - 1816 Freienwalde wird Kreisstadt des Kreises Oberbarnim - 1866 Eröffnung Eisenbahnanschluss Neustadt-Eberswalde-Wriezen - 01.01.1877 Eröffnung Eisenbahnlinie nach Angermünde - 1924 staatliche Anerkennung als Kurort 1330 1348 erstmalige Erwähnung Letschins als Ville Luczin; Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums, Entwicklung zur Kurstadt und Amtssitz Prioritäre Projekte: - endgültige staatliche Anerkennung als Kurort - Verkehrsberuhigung im Stadtzentrum und im Kurbereich - weitere Entwicklung des Wohnungsbaustandortes "Waldstadt"/Konversion - Stadtsanierung - Nutzung des Freienwalder Landgrabens für die Fahrgastschifffahrt - Wintersportzentrum Grundzentrum und Amtssitz 1336 urkundlicher Name Letschin erwähnt 1863 erhielt Letschin Marktgerechtigkeit gebietsbezogener Schwerpunkt für die Erholung in der Kulturlandschaft Oderbruch Quilitz/Neuhardenberg erstmalige urkundliche Erwähnung Grundzentrum und Amtssitz -Gemeinde mit besonderem Entwicklungs- - Ansammlung von Bauernhöfen sowie eine Zollstelle - 1763 Bauarbeiten am Herrenhaus - 1816/17 Rekonstruktion der Kirche - 1820-1822 Umgestaltung der Schlossanlage Bedarf (Konversion, Beseitigung funktionaler Defizite) - Ort mit überörtlich bedeutsamer Alttrebbin erstmalige urkundliche Erwähnung 1375 Altlewin/Neulewin erstmalige urkundliche Erwähnung Ende des Erwähnung des Dorfes Bliesdorf im 14. Jhd. Landbuch der Mark Brandenburg 19.08.1539 1. deichrechtliche Urkunde über den Bau von zusammenhängenden Notdeichen zwischen Lebus1, Küstrin2 und Seelow3 Tourismus- und Erholungsfunktion (einschließlich der Ortsteile Altfriedland und Wulkow) 1349 Neulewin ist heute ein ländlicher Versorgungsort Seelow ist heute ein Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums sowie als Kreisstadt Hauptsitz des Landratsamtes und Lebus ein Kleinzentrum und Amtssitz 1 Um das Jahr 1000 hatten die schlesischen Piasten (älteste polnische Fürsten- und Königsdynastie) die Stämme im Lebuser Gebiet politisch zusammengefasst. Es erstreckte sich zunächst mit zwei annähernd gleich großen Teilen westlich und östlich der Oder. Etwa ab 1250 fand die Bezeichnung nur noch auf das westlich der Oder gelegene Territorium (Lebuser Land) Anwendung. Das Lebuser Land hatte Kontakte mit dem Land der Franken, mit Skandinavien und mit der Rus. Münzfunde deuten auf Verbindungen mit römischen, griechischen und arabischen Händlern hin. 2 Küstrin wurde 1232 erstmalig urkundlich erwähnt und um 1300 mit dem Stadtrecht ausgestattet [„Burg Küstrin mit Stadt und dem Kietz“]. 1848 erfolgte der erste Eisenbahnanschluss (Berlin-Frankfurt/O.-Küstrin). Die Stadt entwickelte sich zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt. Ab 1860 wird Küstrin zu einer Garnisonstadt ausgebaut. Die heutige Grenze zwischen Deutschland und Polen zieht sich mitten durch die Altstadt von Küstrin. Der Begriff „Oderinsel“ ist ein irregulärer Begriff, es ist zwar eine „Insel in der Oder“, aber die richtige Bezeichnung lautet „Küstrin-Altstadt“. 3 Das Dorf „Villa Zelou“ wird in einer Urkunde als Besitz der Lebuser Stiftskirche nachweislich erwähnt. 1278 wird aus dem Dorf eine Stadt(opidum nostrum Selowe) Die Menschen hier lebten vor allem von der Viehzucht. 1768 gehörte Seelow zum Amt Sachsendorf. Die Stadt selbst hat mehrere Brände (1630, 1788, 1809) erlebt, wurde aber immer wieder aufgebaut. 16 23.06.1717 1. Deichordnung nach Errichtung eines durchgehenden Deiches von Lebus bis Zellin 1730 Entwässerung der königlichen Ämter Wollup ist heute ein Gartenbaustandort Wollup und Golzow („Werder Frucht“) - 1252 erstmalige Erwähnung von Golzow im Besitz des Bistums Lebus - 01.04.1308 erste urkundliche Erwähnung von Golzow „villam Gholsow“ - seit 1598 gehört Golzow dem Kurfürsten bzw. dem König und wird Königliche Domäne - 1660 geht Golzow an das Amt Lebus - 1731 – 1815 bekommt Golzow ein Amt mit 6 Vorwerken, dann geteilt in a] Amt Sachsendorf (1815-1839) und Amt Friedrichsaue (1839-1872) b] Vorwerk wurde veräußert und in landtagsfähiges Rittergut umgewandelt - 1865 Bau der Ostbahn Berlin-KüstrinKönigsberg, am 01.07.1865 erhält Golzow eine Post-Expedition, welche 1868 zum Bahnhof als Postamt verlegt wird - 1872/73 Gründung der Malzfabrik, einer Brennerei auf dem Gut, es existieren 3 Windmühlen - 1884/85 Bau einer Zuckerfabrik - 1906 Beginn des Gemüseanbaus in Gorgast, welcher dann nach Golzow übergriff - 24.12.1911 Eröffnung der Oderbruchbahn mit 100 km Gleislänge – Golzow wird Gemüselieferant für Berlin Golzow ist heute ein ländlicher Versorgungsort und Amtssitz 1747 S.L. Haerlem legt einen Plan „zur großzügigen Entwässerung des Oderbruches“ vor: o Verkürzung des Oberlaufes um 23,6 km durch Anlage eines 18,83 km langen Kanals o Fortsetzung der Eindeichung des linken Oderufers von Zellin bis Hohensaaten und Eindeichung der Alten Oder o Schaffung von 6 Hauptgräben für die Niederung oberhalb Wriezens zur besseren Entwässerung o nach Trockenlegung und Eindeichung Besiedelung durch 1.200 Familien in 40 neu zu schaffenden Dörfern, Kolonien und Vorwerken 01.09.1747 Bekanntmachung der geplanten Besiedelung des Oderbruches durch Edikt mit der „Aufforderung zur Auswanderung nach Brandenburg“ 17 1751 1754 Beginn der planmäßigen Besiedelung des neu gewonnenen Landes Entstehung des Kolonistendorfes Neutrebbin (königlich) Neutrebbin ist heute ein ländlicher Versorgungsort, hier befindet sich die Geflügelschlachterei „Stolle GmbH“ – ein wirtschaftlicher Schwerpunkt im Landkreis Märkisch-Oderland Prioritäres Projekt: - Entenschlachterei und Verarbeitung/ Arbeitsplatzschwerpunkt im Oderbruch 1762 1769 Abschluss der Kolonisation des Oderbruches Aushändigung der „Kolonistenbriefe“ an sämtliche Neusiedler im Oderbruch, damit war der neue Besitz auch für die Nachkommen juristisch abgesichert Die Trockenlegung des Oderbruchs erlebte somit unter König Friedrich II. Mitte des 18. Jahrhunderts ihren Höhepunkt. Das durch die Trockenlegung für die Besiedelung gewonnene Land (130.000 Morgen) wurde durch den König nach Belieben aufgeteilt. Einen wesentlichen Anteil behielt er selbst, der Rest wurden an die angrenzenden Städte und Rittergüter aufgeteilt. Hier wurden nun 43 Kolonistendörfer (oblag dem jeweiligen Eigentümer) gegründet und 1.300 Familien angesiedelt. Auf Grund der Eigentumsverhältnisse der Dörfer unterschied man in königliche, städtische und adlige Kolonistendörfer, wobei die königlichen Dörfer von Anfang an die Größten und Wichtigsten waren und auch geblieben sind. Diese Dörfer erkennt man heute noch an ihren Namen. Mit Ausnahme von Herrenhof und Herrenwiese führen sie die Namen alter Bruchund Uferdörfer, denen die Silbe „Neu“ hinzugefügt wurden (Neubarnim, Neulewin, Neutrebbin (⇒ Tabelle) , Neukietz, Neuküstrinchen, Neuglietzen, Neulietzegöricke [ältestes Kolonistendorf, 1753 mit der Trockenlegung entstanden, dazu gehört der Ortsteil Ferdinandshof- ehemals königliche Domäne], Neumädewitz, Neureetz, Neurüdnitz, Neutornow, Neuwustrow). Tausende Kolonisten (die meisten in Neubarnim, Neulewin und Neutrebbin [ca. 2.000 und darüber]) wurden auf dem neugewonnenen Land zu günstigen Bedingungen angesiedelt und verwandelten das Oderbruch durch fleißige und entbehrungsreiche Arbeit innerhalb weniger Jahre zu einer der fruchtbarsten Agrarlandschaften Deutschlands. In dieser Zeit wandelte sich das Erscheinungsbild des Oderbruchs. Die Urbarmachung zog einen ausgedehnten Getreide-, Kartoffel, Rüben- und Gemüseanbau nach sich. Auf den Weiden betrieb man Rinder- und Schafzucht. Ab 1835 übernahm die Zuckerrübe den Platz der Kartoffel. 18 Als einzige Ämter liegen Amt Golzow, Amt Letschin sowie Amt Bad Freienwalde-Insel (hier liegen nur kleine Gemarkungsanteile der Stadt Bad Freienwalde nicht im naturräumlichen Oderbruch) mit ihren amtsangehörigen Gemeinden komplett im Oderbruch. Aus diesem Grund seien hier die einzelnen Gemeinden noch einmal vorgestellt: Amt Golzow Alt Tucheband mit den Ortsteilen Alt Tucheband, Hathenow und Ratstock Alt Tucheband o 1336 erstmalig erwähnt, besitzt von alters her eine Kirche, einen Rittersitz und einen Lehnschulzen. o Um 1400 wird von einer wüsten Dorfstätte Hackenow gesprochen, Hackenow gehörte zur Komturei Lietzen und wurde als Vorwerk neu angelegt. o Im Sommer 1800 brannte fast ganz Alt Tucheband, inklusive der Kirche, ab. o 1814 erstand der Kommissionsrat Gilbert das Gut Tucheband, gab 1.696 Morgen in Erbpacht aus und damit entstand 1815 die Neue Kolonie, Etablissement Tucheband, später Neu Tucheband. o 1864 entstanden eine Brennerei, eine Sirup- und Stärkefabrik, eine Ziegelei und eine Zuckerfabrik o 1911 Bau der Oderbruchbahn Hathenow o kleines Straßenangerdorf (20 Hufen groß) - 1405 erstmals urkundlich als „Hattenow“ erwähnt o 1496 -1598 Bischof von Lebus o 1598 – 1731 Amt Lebus o 1731 – 1815 Amt Golzow o 1815 – 1872 Amt Sachsendorf o um 1860 gab es 1 Windmühle (stand bis zum II. Weltkrieg östlich der Straße Frankfurt/O.-Manschnow, 1 Rossmühle, 3 Ziegeleien, ab 1900 für kurze Zeit nur noch 1 Ziegelei Rathstock o „Rotstok“ im Jahre 1354 erstmalig urkundlich erwähnt o Straßenangerdorf o 1864 existierten im königlichen Anteil Rathstocks ein Chausseegeldeinnehmerhaus, eine Ziegelei, eine Zuckerfabrik und eine Windmühle o um 1880 bestand das Dorf aus dem Gemeindebesitz mit königlichem und adligem Anteil sowie den beiden Rittergütern „Adlig Rathstock“ und Königlich Rathstock“ o 1928 wurden v.g. Rittergüter (Gutbezirk) mit der Gemeinde Herzershof zu der heutigen Gemeinde Rathstock vereinigt. Bleyen-Genschmar Bleyen o besteht aus 4 Ortsteilen Altbleyen 1200 betätigte sich der Templerorden als Schrittmacher deutscher Siedlungen in Brandenburg. 1229 wurde dem Orden ein 300 Hufen umfassendes Gebiet zur Besiedlung geschenkt. Darauf entstand die Komturei Lietzen, zu der auch „Blewen“ gehörte. Die Bewohner waren auf Fischerei und Weidewirtschaft angewiesen. Durch den Bau eines Oderdammes (war aber noch unzureichend) von Reitwein bis Festung Küstrin konnte wertvolles Ackerland gewonnen werden. 1717 wurden die Anlagen verstärkt und erhöht. 19 Im Jahre 1723 wurde auf königlichen Befehl hin „auf den Bleyen“ ein staatliches Vorwerk errichtet, welches 1739 vergrößert und ein königliches Domänenamt wurde. Neubleyen Nachdem 1814 die Küstriner Stadtteile Lange Vorstadt und Kietz niederbrannten, den Bewohnern der Aufbau an gleicher Stelle untersagt wurde, erfolgte der Aufbau weiter westlich. Nach 1820 bauten einige Bürger weiter nördlich, an der Stelle der ehemaligen Magazine – das war der Anfang von Neubleyen. Drewitz Ausbau und Schaumburg (Neu Drewitz und Neu Schaumburg) Alt Drewitz (heute Drzewice gehörte 1451 dem Johanniterorden an, brannte 1717 fast völlig ab, wurde wieder aufgebaut und um 1730 dem Amt Bleyen zugeordnet. Nach der Trockenlegung fielen an Drewitz westlich der Oder Ländereien, auf denen Kolonistensiedlungen entstanden. Die Ortsbezeichnung Neu Drewitz wurde erst um 1800 üblich. Alt Schaumburg (heute Szumilowo) wurde erstmals 1261 als „Pudingnowe“ und 1460 als „Schawenborch) im Besitz der Johanniter bezeichnet. Genschmar Genschmar ist ein zusammengesetztes Straßendorf, wahrscheinlich slawischen Ursprungs [1 km nordöstlich slawische Siedlungsfunde, 2,7 km nordwestlich am Garmischberg jungslawische Siedlungsfunde aus dem 11./12. Jahrhundert], welches erstmalig 1405 als Gentzmer, Jentzmer , 1460 als Gentczmer erwähnt wurde. Zu Genschmar gehörten ab 1891 Hackelsloose und ab 1892 Genschmarer Loose, 1928 wird der Gutsbezirk Henriettenhof eingemeindet und 1960 wurde der Ortsteil Wilhelminenhof von Friedrichsaue nach Genschmar umgemeindet. Die Haupterwerbsquellen waren der Fischfang und die Landwirtschaft. 1945 wurde das Dorf zu 90% zerstört. Gorgast wurde 1375 erstmalig im Landbuch erwähnt. 1584 brannte der Ort völlig nieder. Das Herrenhaus der ehemaligen Johanniterkommende wurde 1840 errichtet und 34 Jahre später umgebaut. Eine neugotische Kirche wurde im Jahre 1888 erbaut. Ab 1900 produzierte in Gorgast eine Zuckerfabrik. Im Gorgaster Park, der durch Lenné angelegt wurde, befindet sich das Denkmal für die gefallenen deutschen Soldaten des zweiten Weltkrieges. Hier hat auch der am 21.03.1945 gefallene Leutnant von Bülow seine letzte Ruhestätte gefunden. Publikumsmagnet ist das Fort Gorgast, welches zur Festung Küstrin gehörte und als besterhaltenes Außenfort gilt. Das Fort wurde vom 26. April 1883 bis Juli 1889 gebaut und feierte 1999 sein 110- jähriges Jubiläum. Küstrin-Kietz (siehe Tabelle Seite 16) Manschnow wurde 1336 erstmalig als 'Ville dicte Mauczinowe' erwähnt. Zur Zeit der Gründung war der Ort acht Hufen groß. 1555 ist zum ersten Mal vom 'Rittersitz und Wappen Hof zu Matschenau' die Rede. Die heutige Schreibweise "Manschnow" existiert erst ab 1883. Der Ortsteil Manschnow ist als Kleinzentrum infrastrukturell bestens ausgestattet und wirtschaftlicher Standort des Amtsbereiches Golzow. Auf dem erschlossenen Gewerbegebiet befindet sich u. a. eine der modernsten Gemüseverarbeitungsanlagen. Zahlreiche Handwerksund Dienstleistungsunternehmen sind im Ort angesiedelt. 20 Zechin mit den Ortsteilen Zechin, Buschdorf und Friedrichsaue Zechin (heute gebietsbezogener Schwerpunkt für die Erholung in der Kulturlandschaft Oderbruch) ist nachweislich slawischen Ursprungs. Das die Besiedlung weit vor der ersten urkundlichen Erwähnung 1313 als „Zechyn“ begann, beweisen viele Funde an Urnen, Steinen, Bronzen und Eisenwaffen, die im Ort gefunden wurden. Etwa 2,5 km östlich von Zechin liegt der Garmischberg, auf dem bei Grabungen Überreste aus der Steinzeit gefunden wurden. Die Feldmark des Dorfes lag in Richtung Kienitz, heute befindet sich dort der Ortsteil Sydowswiese von Sophienthal (⇒ Amt Letschin). Hauptnahrungsquelle war hier ebenfalls der Fischfang bis zur Trockenlegung, danach wurde Ackerbau betrieben. Bereits 1780 hatte Zechin eine Schule unter staatlicher Aufsicht, zu deren Schulgemeinde das Amt Friedrichsaue und das Etablissement Friedrichsaue gehörten. Um 1800 gehörte Zechin zum Domänenamt Wollup. Zechin hatte in vergangener Zeit eine größere Bedeutung als heute. Um 1875 lebten hier ca. 2.000 Einwohner – heute sind es nur noch 852. Buschdorf bildete sich 1926 aus den drei Spinnerdörfern „Baiersberg“, „Gerickenberg“ und „Lehmannshöfel“, welche 1764/65 entstanden waren. Das Kapitel der Wollspinnerei im Oderbruch endete jedoch schon 1805. Friedrichsaue ist ein 1723 errichtetes königliches Vorwerk. 1744 entstand das Amt Friedrichsaue, welches bis 1945 von Domänenpächtern verwaltet wurde. Nach der Trockenlegung begann ab 1753 die Urbarmachung des Landstriches und die intensive Bewirtschaftung des ertragreichen Bodens. 1852 ging eine Zuckerfabrik in Betrieb, nach deren Stilllegung wurde diese ab 1916 als Bettfedernfabrik genutzt. Amt Letschin Altbarnim o altes wendisches Fischerdorf, weitere Entwicklung nach der Entwässerung des Oderbruchs Gieshof o entwickelte sich nach 1800 aus einem ehemaligen Vorwerk Groß Neuendorf ( heute Entwicklung zur Gemeinde mit überörtlicher Tourismus- und Erholungsfunktion, Vernetzungsstandort für den Wassertourismus) o altes wendisches Fischerdorf, erhielt in der weiteren Entwicklung seine Prägung durch den Hafen mit seinen ausgedehnten Speichern und war Anfang des 20. Jhd. ein reger Umschlagplatz Kiehnwerder o eines der kleinsten Dörfer im Amt Letschin, entstanden 1758/59 aus verstreut liegenden Ansiedlungen Kienitz (heute ein gebietsbezogener Schwerpunkt für Erholung in der Kulturlandschaft Oderbruch, Vernetzungsstandort für den Wassertourismus ) o ursprüngliches Fischerdorf direkt hinter dem Oderdamm o etwas abseits befand sich die königliche Domäne Kienitz o 1838 gründete der Landwirt Koppe hier das erste Zuckerwerk im Oderbruch Letschin (⇒Tabelle) o 1330 erstmalige Erwähnung Letschin als Ville Luczin; o 1336 urkundlicher Name Letschin erwähnt o um 1800 zogen die Bauern aus dem Dorf auf „Loose“ (sind im Zuge der Separation entstanden), Handwerker und Händler siedeln sich im Dorf an o 1863 erhielt Letschin Marktgerechtigkeit Neubarnim ebenfalls 1754/55 errichtetes Kolonistendorf 21 Ortwig o etwa im sechsten Jahrhundert als wendische Niederlassung errichtet Sietzing o 1756/57 als Kolonistendorf angelegt o 1761 Errichtung des Bethauses o 1803 Errichtung einer Fachwerkkirche, 1883 Anbau des jetzigen Turmbaus o 1881 erhielt Sietzing eine Eisenbahnstation (war bis 1994 in Betrieb) Sophienthal/Sydoswiese o als Spinnerdörfer 1750 bis 1766 mit direkter Lage im Odervorland errichtet Wollup/Steintoch o in beiden Dörfern lassen sich Siedlungsspuren bis in die Bronzezeit zurückverfolgen o um 1598 gelangte Wollup in den Besitz des Königs und wurde später mit anderen Liegenschaften zur Domäne zusammengeschlossen, welche 1827 von Johann Gottlieb Koppe übernommen wurde o Steintoch wurde 1872 aus verschiedenen bäuerlichen Ansiedlungen gebildet, 1928 wurden Vossberg und Wollup (⇒Tabelle) eingemeindet Amt Bad Freienwalde-Insel Stadt Bad Freienwalde (⇒Tabelle) OT Altranft o 1375 erstmalig im Landbuch des Kaisers Karl urkundlich erwähnt o Haupterwerbszweig war die Fischerei o 1675 Gründung einer großen Schäferei, wurde später zum heute noch existierenden Vorwerk Bergthal ausgebaut o 1759 wurde damit begonnen, das 1762 im Kirchenbuch eingetragene Neu-Ranft als Siedlung anzulegen. Von da an bürgerte sich der Name Alt-Ranft ein. o Anfänge von industrieller Entwicklung o 1849 Bau einer Kohlengrube o 1881 Brikettfabrik o 1862 Zuckerfabrik o seit 1994 Ortsteil von Bad Freienwalde OT Sonnenburg (liegt außerhalb des naturräumlichen Oderbruchs) wurde 1375 als Dorf Sunnenberch/Sunnenburg erstmals erwähnt. Die „Insel Neuenhagen“ ist ein weit nach Westen in das Niederoderbruch vorspringender Sporn der Höhen der westpommerschen Seenplatte. Zu ihr gehören die Gemeinden Altglietzen, Bralitz, Hohenwutzen, Neuenhagen und Schiffmühle. Diese Orte wurden erstmalig 1337 erwähnt. Herr Nicolaus Witte besitzt vier Dörfer mit allen Rechten - Glizen (Glietzen), Gralitzen (Bralitz), Grabow (Gabow) und Botzow (Hohenwutzen) sowie den Fährkrug, weist auf den Oderübergang zwischen Mittel- und Neumark hin, und den Herrenhof Nienhof (Neuenhof) – ist im Gegensatz zu den vier weit älteren slawischen Fischerdörfern eine deutsche Gründung aus der 2. Hälfte des 13. Jhd., aus der dann das Bauerndorf Neuenhagen erwuchs. 1747 begann unweit des späteren Neuglietzen der Bau des Kanals, der die Oder zwischen Güstebiese und Hohensaaten begradigt und die Trockenlegung des Oderbruchs nach sich zog. 1753 wurde bei Güstebiese der Fangdamm durchstochen, die Oder strömte in ihr neues Bett und der Neuenhagener Sporn wurde zur „Insel“ eingegrenzt von der Alten Oder und dem Kanal der Neuen Oder. In Folge entstanden neue Kolonistendörfer wie Neutornow, Neu- und Altglietzen. 22 Mitte des 19. Jhd. setzte die industrielle Entwicklung ein - eine schnell wachsende Ziegelindustrie auf Grund reicher Tonvorkommen und nennenswerten Kiesabbau sowie die Anlage von Sägewerken. Bei Oderberg (heute Landkreis Barnim) war einer der größten Holzlagerplätze Deutschlands. Zuvor hatte die Alte Oder bereits zum Antrieb von einer Schiffsmühle gedient. Dort entstand ab 1806 eine Arbeiterkolonie, welche 1819 eine selbstständige politische Gemeinde wurde und heute sowohl Neutornow als auch den alten Rundling Gabow in sich einschließt. Weitere Oderbruchdörfer: Die Orte Güstebieser Loose und Zäckericker Loose (beide Amt Barnim-Oderbruch) sind ebenfalls nach der Trockenlegung entstanden. Sie sind aber zu damaliger Zeit keine eigenständigen Orte gewesen, sondern Loose zu den heute in Polen liegenden Ortschaften Gozdowice und Stare Lysogorki. Falkenberg/Mark (Amt Falkenberg-Höhe) Die Gemeinde Falkenberg/Mark gehört nur mit den östlich der B 167 liegenden Gemarkungsteil zum Oderbruch. Sie besteht seit 1929 aus den Ortsteilen Falkenberg, Amalienhof, Papierfabrik und Cöthen. Auf der Grundlage der Gemeindegebietsreform schlossen sich die Gemeinden Falkenberg, Dannenberg und Kruge/Gersdorf zur Gemeinde Falkenberg/Mark zum 31.12.2001 zusammen. Die Ortsteile Dannenberg und Kruge/Gersdorf befinden sich außerhalb des Oderbruchs. Der Ortsteil Falkenberg ist in seinem Ursprung ein Straßendorf und zieht sich an der steilen, bis zu 80 m abfallenden Hangkante am Rande der Oderniederung entlang. Falkenberg ist ein ehemaliges Fischerdorf, welches mit dem Bauerndorf Cöthen 1334 erstmalig erwähnt wurde. Ab 1850 erlangt Falkenberg erhebliche Bedeutung für die Erholungsnutzung, wobei der Anschluss an die Eisenbahn 1866 den Fremdenverkehr noch förderte. Auf Grund dessen und das viele Berliner Beamte Falkenberg als Sommersitz wählten, erhielt das örtliche Baugewerbe ab 1900 einen erheblichen Aufschwung. Amalienhof wurde 1774 als eine zum Gut Hohenfinow gehörende Weber- und Spinnerkolonie angelegt. Amalienhof ist fast ausschließlich Wohnstandort, bei dem auch heute noch die durch die Entstehungsgeschichte als Kolonistendorf bedingte regelmäßige Parzellierung erkennbar ist. Der Ortsteil Papierfabrik wurde 1801 gegründet und ist durch die Gebäude der jetzt funktionslos gewordenen Fabrik geprägt. Cöthen entstand vermutlich im 14. Jhd. als Rittergut und erreichte im 18. und 19. Jahrhundert seine Blütezeit. Ortsbildprägend ist heute vor allem die alte Brennerei (Dorfstraße). Als Besonderheit ist auch der Gutspark Cöthens zu nennen. Insgesamt ist der Charakter und die Struktur des ehemaligen Gutsdorfes auch heute noch gut erlebbar, da viele alte Feldsteinhäuser und Ziegelbauten in ihrer ursprünglichen Form erhalten blieben (Dorfstraße vom Schloss bis zur alten Schule). 23 Altreetz (Amt Barnim-Oderbruch) - heute gebietsbezogener Schwerpunkt für die Erholung im Oderbruch o 1339 als „Retcz“ urkundlich erwähnt (Fischerdorf) o nach der Trockenlegung Anlage von „Adlig Reetz“ und „Königlich Reetz“ (heute Neureetz) o nach dem Dorfbrand von 1824 vernichtet, Bauern siedeln sich auf dem neu ausgewiesenen Land an – es entstanden die „Altreetzer Loose“ o die heute stehende Kirche ist die vierte 1577 1. Kirche – 1641 abgebrannt 2. Kirche 1764 abgebrannt 1768 neue Kirche – 1824 beim Dorfbrand vernichtet danach wieder aufgebaut – immer an derselben Stelle Altfriedland (Amt Neuhardenberg) heute Ort mit überörtlicher Tourismus- und Erholungsfunktion o Entstehung beginnt mit dem Bau des Zisterzienserklosters um 1230, von dem heute noch Teile des Refektoriums vorhanden sind. o 1271 erstmalig urkundlich als „Vredelant“ erwähnt, liegt als Straßendorf an der alten Handelsstraße im Grenzbereich zwischen Mark Brandenburg, Pommern und Polen o Ende des 18. Jhd./Anfang des 19. Jhd. ist Friedland um die Kolonien Karlsdorf und Neufriedland erweitert und in Altfriedland umbenannt worden, heute ist Altfriedland ein Ortsteil von Neuhardenberg Wulkow (Amt Neuhardenberg) heute Ort mit überörtlicher Tourismus- und Erholungsfunktion o Die erste urkundliche Erwähnung von Wulkow datiert von 1361. o Ab 1608 wird die Ortschaft zum Rittersitz ernannt und wurde bis 1945 durch Großgrundbesitz und Bauerntum geprägt. Heute ist Wulkow ein Ortsteil von Neuhardenberg. Quappendorf (Amt Neuhardenberg) o 1413 wird „Quappendorp“ erstmals urkundlich erwähnt. Das ursprüngliche Fischerdorf wird bis heute von den Mäandern der Alten Oder geprägt. Gusow-Platkow (Amt Neuhardenberg) Gusow - heute Ort mit überörtlicher Tourismus- und Erholungsfunktion o Die heutige Siedlungsstruktur geht auf die Entwicklung eines Haufendorfes in unmittelbarer Nähe der heutigen Kirchenruine zurück. o Nach der Trockenlegung entstanden die übers Bruch verteilten Loose und das Vorwerk Karlshof. Durch die ringförmige bauliche Entwicklung um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche entsteht die heute große innerdörfliche Freifläche. Platkow o Platkow ist eines der ältesten Dörfer, erstmals 1229 als „decinam Platkoniensis territorii“ urkundlich erwähnt, im Landkreis Märkisch-Oderland. o Ein Straßenangerdorf, welches nach einem Brand 1822/23 neu auf den alten Grundrissen errichtet wurde. o Nach den Freiheitskriegen 1814/15 sind die Bauern mit der Separation vom Frondienst befreit worden. 24 Reitwein (heute gebietsbezogener Schwerpunkt für die Erholung in der Kulturlandschaft Oderbruch) Reitwein, 1316 urkundlich das erste Mal erwähnt, liegt im südlichen Teil des Oderbruchs, direkt an der Spitze des bewaldeten Höhenzuges, der sogenannten „Reitweiner Nase“. Schon im 4. Jahrhundert war dieser Ort durch die Burgunder (Germanen) besiedelt, im 7. Jhd., nach Abwanderung der Burgunder siedelten hier Slawen (Nachweis: Burgwall in den Reitweiner Bergen). Ursprünglich war das Gebiet mit vielen Flussarmen durchzogen, wurde nach und nach trockengelegt. Durch die Eindeichung der Oder wurde die Trockenlegung durch den „Alten Fritz“ vollendet. Durch die Trockenlegung ging der Fischfang zurück und viele Fischer wurden Bauern. In den Jahren 1855 bis 1858 wurde die Kirche Reitweins erbaut, in den Jahren 1697 bis 1700 das zweigeschossige Schloss, welches aber 1962 abgetragen wurde. Dolgelin Dolgelin, in der Anlage ein Angerdorf, gehört zu den ältesten Höhendörfern am Rande des Oderbruchs und gehörte einstmals zur Komturei Lietzen. Die Bodenfunde am nordwestlichen Dorfrand deuten auf eine slawische Besiedelung hin, die deutsche Besiedelung begann im 12. Jahrhundert und war im wesentlichen im 14. Jahrhundert abgeschlossen. Die aus Feldsteinen errichtete Kirche ist das älteste Zeugnis (heute Ruine) aus der Gründerzeit des Dorfes. Sachsendorf - südlich von Seelow gelegen - ist ein sehr altes Dorf. Die Ansiedlung wurde bereits 1365 als „Sassendorf“ urkundlich erwähnt. Zu Sachsendorf gehört der südlich liegende Ortsteil Werder. Mit dem Bau einer Zuckerfabrik, verbunden mit dem auf wissenschaftlicher Grundlage umgewandelten Ackerbau, erreichte das Dorf in den Jahren 1860 bis 1870 einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung. Verdienstvolle Landwirte, die im Oderbruch gewirkt haben waren unter anderem Helene Charlotte von Lestwitz (1754-1803) auf Kunersdorf, Johann Gottlieb Koppe (1782-1863) auf Wollup, Friedrich August Ludwig von der Marwitz (1777-1837) auf Friedersdorf, Karl August Schmelzer (1833-1913) auf Sachsendorf sowie Arthur Klitzke (*1925) in Golzow, welcher zu DDR-Zeiten einen sehr erfolgreichen Landwirtschaftsbetrieb führte. 25 5. Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Oderbruchs Das Oderbruch gehört in seiner Struktur zum ländlichen Raum des Landes Brandenburg. Ländliche Räume sollen als eigenständige Lebensräume unter Wahrung der ländlichen und landschaftstypischen Eigenarten entwickelt werden. Lokale und regionale Wirtschaftskreisläufe zur Erschließung und Nutzung regionaler Ressourcen sollen ausgebaut und gestärkt werden. Die Oderbruchkante und das Odervorland gehören zum ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystem. Dieser ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln. Das übrige Gebiet wird als Vorbehaltsgebiet Freiraum festgelegt. Das Odervorland ist als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz ausgewiesen. Das gesamte Oderbruch ist hochwassergefährdet und deshalb als Vorbehaltsgebiethochwassergefährdeter Bereich ausgewiesen. Der Sophienthaler Polder wird als potenzieller Flutungspolder eingestuft. Im Oderbruch befinden sich die Windeignungsgebiete Bliesdorf-Thöringswerder und Letschin. Die überregionale Schienenverbindung der Ostbahn und die Verbindung EberswaldeFrankfurt(Oder) ist zu sichern und funktionsgerecht zu entwickeln. Die Gemeinden, die nördlich von Frankfurt (Oder) liegen (bis Höhe Sachsendorf) gehören zum Stadt-Umland-Verflechtungsraum des Oberzentrums Frankfurt (Oder). In diesem Verflechtungsraum ist sowohl die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zentralen Ortes als auch das ausgewogene Zusammenspiel in den Verflechtungsbeziehungen mit den benachbarten Gemeinden zu gewährleisten und Funktionsverluste für den Zentralen Ort zu vermeiden. Großräumige Straßenverbindungen sind die B1 und die Oder-Lausitz-Straße (B167/B112) Als überregionale Straßenverbindung ist die B158 zu nennen. Die Entwicklung eines weiteren Oderübergangs ist östlich von Wriezen offenzuhalten. Der Sonderlandeplatz Wriezen (Neuhardenberg) ist als regionaler Landeplatz mit luftfahrtgewerblicher Ausrichtung optional zu sichern. Die Kulturlandschaft Oderbruch soll als Entwicklungsgebiet Tourismus und Erholung vor Eingriffen, die die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft nachhaltig beeinträchtigen, bewahrt werden. Das Oderbruch ist ein kulturhistorisch geprägtes Erholungsgebiet. 26 Zentrale Orte im Oderbruch und angrenzend sind: Bad Freienwalde Wriezen Seelow Letschin Lebus Manschnow Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums Grundzentrum Grundzentrum Kleinzentrum (OT der Gemeinde Küstriner Vorland) Gemeinden mit besonderer Funktion sind: Altreetz Neulewin Neutrebbin Golzow Bad Freienwalde Falkenberg/Mark Groß Neuendorf Neuhardenberg Gusow ländlicher Versorgungsort ländlicher Versorgungsort ländlicher Versorgungsort ländlicher Versorgungsort Kurort Erholungsort Ort mit überörtlich bedeutsamer Tourismus- und Erholungsfunktion Ort mit überörtlich bedeutsamer Tourismus- und Erholungsfunktion Ort mit überörtlich bedeutsamer Tourismus- und Erholungsfunktion Vernetzungsstandorte für den Wassertourismus sind: Groß Neuendorf Kienitz Küstrin-Kietz 27 6. Wirtschaftsraum Oderbruch 6. 1 Landwirtschaft Die Landwirtschaft im Landkreis Märkisch-Oderland trägt besonders zum Erhalt der wirtschaftlichen, ökologischen sowie sozialen Funktionen des Freiraumes bei. Die Entwicklung des Oderbruchs wird hauptsächlich durch die Entwicklung der Landwirtschaft geprägt. Fischfang und Viehzucht bildeten bereits im Mittelalter eine bedeutende Existenzgrundlage für die Oderbrücher. Die Trockenlegung des Oderbruchs unter Friedrich II kam dem gesamten Oderbruch zustatten, in besonderem Maße aber doch dem nördlichen Teil, dem Niederoderbruch. Das gewonnene Land betrug 32 500 ha (130 000 Morgen). Die Urbarmachung des Bruchs zog einen ausgedehnten Getreide-, Kartoffel-, Rüben- und Gemüseanbau nach sich. Auf den Weiden betrieb man Rinder- und Schafzucht. Ab 1835 nahm die Zuckerrübe den Platz der Kartoffel ein. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte der Frühgemüseanbau ein. 1952 begann der Prozess der Kollektivierung. 1989 wurde fast die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche durch 9 Betriebe bewirtschaftet. Neutrebbin war das Zentrum der Gänsemästerei bis zum 2. Weltkrieg. Seit 1990 sind etwa 75% der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verloren gegangen. Dennoch ist die Landwirtschaft die wichtigste Erwerbsquelle der Oderbrücher, zumal zunehmend über neue Standbeine, wie die Pferdehaltung oder Urlaub auf dem Lande, Zusatzeinkommen erschlossen werden. Im Oderbruch befinden sich die fruchtbarsten landwirtschaftlichen Nutzflächen des Landes Brandenburg (Ackerzahlen bis 73), wobei auch Ackerzahlen unter 25, bedingt durch die Heterogenität der Böden, vorkommen. Hauptkulturen auf den Flächen des Oderbruchs sind heute vor allem das Getreide (vorrangig Winterweizen), Winterraps, Eiweißpflanzen, Sonnenblumen, Zuckerrüben und Silomais. Auf dem landwirtschaftlichen Sektor gibt es gerade im Oderbruch hoffnungsvolle Ansätze zum Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe. Gefrierzentrum Manschnow Die Herausbildung regionaler Wirtschaftskreisläufe ist besonders zu unterstützen. Die günstigen Anbaubedingungen für Gemüse ermöglichen eine direkte Belieferung des Gefrierzentrums in Manschnow. Auf einer Gesamtanbaufläche von inzwischen 1481 ha wird Gemüse für die Frostung produziert. Verarbeitet werden vor allem Spinat, Erbsen, Bohnen und Möhren. 28 Darüber hinaus wird in erwähnenswertem Umfang durch einige Anbaubetriebe Frischgemüse vor allem für den Berliner Markt sowie Gemüse unter Glas für den regionalen und überregionalen Markt geliefert. Einen hohen Bekanntheitsgrad hat auch die Gurkenproduktion. Ökologischer Landbau Im Oderbruch arbeiten 10 Betriebe nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus auf einer Fläche von 944 ha. Tierproduktion Die Entenproduktion inklusive Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung hat sich als regionaler Wirtschaftskreislauf im Oderbruch herausgebildet und stabilisiert. 17 Betriebe halten an 21 Standorten im Oderbruch in 113 Ställen Enten für die Schlachtung in Neutrebbin. Die Tierhaltung im Oderbruch umfasst weiterhin Legehennen, Puten, Pferde, Schafe, Ziegen, Rinder und Schweine. Landwirtschaftliche Altstandorte Neben den aus dem bisherigen Kreisentwicklungskonzept bereits bekannten Strukturanpassungsmaßnahmen zur Entkernung alter Ställe als Vorbereitung neuer Investitionen oder zum Abriss nicht mehr genutzter Bausubstanz sollen über eine Flächenpoolbildung in den kommenden Jahren potenzielle Standorte für notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgestellt und in geeigneter Form (z. B. Datenbank) archiviert werden. Die Praktikabilität ist über eine Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung abzuprüfen. Der entsprechende Förderantrag wurde durch den Landkreis gestellt. Landwirtschaft und Hochwasser Das gesamte Oderbruch ist hochwassergefährdet. Die Landwirtschaft, d.h. die Bearbeitbarkeit der Flächen hängt wesentlich vom Entwässerungszustand der Nutzflächen ab. Um überhaupt eine kontinuierliche landwirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten, wird mit Hilfe von Schöpfwerken der Landschaftswasserhaushalt reguliert. Betreiber der Schöpfwerke ist der Gewässer- und Deichverband Oderbruch. 29 Der Verband bewirtschaftete 2001: Schöpfwerke Pumpstationen Heberleitungen Wehre/ Staue Pegelanlagen I. Ordnung Im Auftrag des LUA 2 -2 17 -- II. Ordnung gemäß Satzung des Verbandes 37 1 -271 62 Zeitlich errichtet wurden die Schöpfwerke, die sich im Oderbruch befinden 1876 – 1905 Falkenberg, Neutornow, Alttornow 1931 – 1937 Güterbahnhof, Rohrstieggraben und Kietz in Bad Freienwalde Gabow, Paulshof I, Zäckericker Loose, Thöringswerder, Bienenwerder 1970 – 1983 Tergelgraben, Seelow I, II und III, Scherickengraben, Manschnow, Pommling, Steintoch, Wensegraben, Neubarnim II und III, Sietzing, Golzow, Paulshof II, Altreetz, Bliesdorf, Neulewin, Zollbrücke, Bralitz I und II, Güstebiese, Bochows Loos, Bochegraben Zur Sicherung des Landschaftswasserhaushaltes und der Landnutzung wurde im Dezember 2000 die EU- Wasserrahmenrichtlinie in Kraft gesetzt. Sie hat die Umsetzung ganzheitlichen Gewässerschutzes zur Aufgabe. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) plant über Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen, wasserhaushaltliche Zusammenhänge für Gewässereinzugsgebiete erarbeiten zu lassen und über die Richtlinie zur Förderung der Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes Einzelmaßnahmen zu fördern. Für das Gebiet des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch wurden Planungsrangfolgen festgelegt. Danach ist vorgesehen, in einer 1. Phase Planungen zu den Gebieten Glietzener Polder, Östlicher Hauptvorfluter und Neubarnimer Stadtgraben einzuleiten. Parallel dazu sind Einzelmaßnahmen z. B. in Verbindung mit dem Schöpfwerk Liepe, das trotz seiner Lage im Kreis Barnim großen Einfluss auf Flächen unseres Landkreises hat, in Vorbereitung. Gemeinschaftsinitiative LEADER + im Oderbruch LEADER + ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. AUFGABE Um den ländlichen Raum in seiner Funktion als wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebensraum zu erhalten und weiter zu entwickeln, bedarf es einer ganzheitlichen, ressortübergreifenden Betrachtung, einer integrierten Herangehensweise. Für die Lösung der Probleme und das Ingangsetzen bzw. Fortführen von Entwicklungsprozessen sind kooperative Handlungsweisen dringend erforderlich. 30 Eine solche integrierte Herangehensweise orientiert nicht auf die einfache Funktionalisierung des ländlichen Raumes (Wirtschaft, Wohnen, Erholung etc.) sondern basiert auf der Verknüpfung dieser Teilfunktionen, d.h. Herstellung einer Multifunktionalität bei größtmöglicher eigenständiger Lebensfähigkeit und Unabhängigkeit des ländlichen Raumes von den städtischen Verdichtungsräumen. Aus der ehemaligen LEADER-Region „Oderbruch“ und Teilen der Region Oder-Spree, die bisher auch als brandenburgische ILE-Region bestätigt waren, wird nach dem Willen der lokalen Akteure unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen eine neue LEADER-Region geschaffen. ZIEL Das strategische Ziel der gemeinsamen LEADER-Region Oderland besteht in der Durchführung gemeinsamer Aktionen, Realisierung von Vorhaben sowie Verbreitung von Informationen und Erfahrungen über bereits erfolgreich realisierte Maßnahmen mit Pilotcharakter zur ländlichen Entwicklung. Es geht um den Austausch von Erfahrungen zwischen ländlichen Aktionsträgern sowie die Verbreitung von Innovationen und Kenntnissen, die für den Aufbau gemeinsamer Projekte geeignet sind und Synergien erzeugen. Das Leitbild für die LEADER-Region lautet: „Gemeinsam leben und arbeiten im Oderland“ Der Verein „Lokale Aktionsgruppe Oderland“ wurde am 29. Januar 2001 in Küstrin-Kietz von 29 Gründungsmitgliedern gegründet und spiegelt die Philosophie der Gemeinschaftsinitiative LEADER wider. Zweck des Vereins ist die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Unterstützung von Projektträgern durch Förderung von maßnahmebegleitenden Marketing-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeiten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER+. Aus dem Landkreis Märkisch-Oderland sind folgende Gebiete (Ämter und Gemeinden) in der LEADER - Region Oderland vertreten: Amt Bad Freienwalde-Insel Amt Barnim-Oderbruch Amt Golzow Amt Lebus Amt Letschin Amt Neuhardenberg Stadt Seelow Amt Seelow-Land Stadt Wriezen Amt Falkenberg-Höhe Damit gehört das gesamte Oderbruch zur Leader- Region Oderland. 31 Schwerpunktprojekte: - Einrichtung einer rmp- (rural market place) Agentur Ost - Vermarktung regionaler Produkte an ausgewählten Standorten - Aufbau eines Culinarium Berlin-Brandenburg - Aufbau einer landwirtschaftlichen Produktionsgemeinschaft für die Herstellung von Convenience- Produkten für Großverbraucher - Einrichtung eines Radwanderhotels in Zäckericker Loose, Ortsteil Zollbrücke - Um- und Ausbau des Dorfgutes Friedersdorf - Dorfzentrum Alt Zeschdorf - Aufbau des public-privat-partnerships Netzwerk Oderland - Bildung einer gemeinsamen Dachmarke Dorferneuerung Maßnahmen der Dorferneuerung tragen ganz erheblich zur Verbesserung der Produktionsund Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Fremdenverkehrs und damit der Wirtschaft des ländlichen Raumes und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Dörfern bei. Mit der Dorferneuerung werden kultur- und bauhistorisch bedeutsame Ortsbilder und Strukturen sowie Einzelgebäude erhalten und instandgesetzt. Neben der Erhaltung der Bausubstanz geht es jedoch ganz verstärkt um die ganzheitliche Entwicklung im kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Dorferneuerungsmaßnahmen sollen insbesondere zur gleichwertigen Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen. Dorferneuerungsplanungen sollen so durchgeführt werden , dass die Dorfkerne gestalterisch aufgewertet, die landschaftsprägenden Siedlungsformen bewahrt und multifunktionale Dorfstrukturen zur Sicherung und Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher, handwerklicher und touristischer Betriebe und Arbeitsplätze beitragen. Dorferneuerungsplanungen liegen für folgende Gemeinden/ Ortsteile vor: GemeindeGemeinde Nr. 12064356 Neureetz 12064033 Altreetz 12064365 Neutrebbin 12064057 Bleyen 12064538 Zechin 12064190 OT Gusow 12064266 OT Gorgast 12064172 Golzow 12064009 Alt Tucheband 12064420 Reitwein 12064432 Sachsendorf Amt Datum Barnim-Oderbruch 08/2002 Barnim-Oderbruch 10/1998 Barnim-Oderbruch Golzow 03/1999 Golzow 01/1998 Neuhardenberg 04/1999 Golzow 08/1998 Golzow 09/1998 Golzow 07/1998 Lebus 11/1996 Seelow-Land 06/1998 Karte 1 Landwirtschaft 32 Potenziale des Raumes zum Fortbestand der Landwirtschaft Es ist einzuschätzen, dass trotz der noch nicht vorhersehbaren agrarpolitischen Rahmenbedingungen und möglicher kleinteiliger Restriktionen aufgrund des Hochwasserschutzes das Oderbruch seine relative Vorzüglichkeit als landwirtschaftlicher Standort behalten wird. Es wäre zu begrüßen, wenn vor allem die Tierproduktion und mit ihr die regionale Wertschöpfung noch mehr Unterstützung erfahren und die Öffentlichkeit als Verbraucher nicht nur Preisbewusstsein sondern auch noch mehr Qualitätsbewusstsein an den Tag legen würde. Wichtig ist auch, dass die regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnisse den Weg zu den heimischen Konsumenten finden und die gesamte Identifikation mit der Region gefördert wird. Neben dem klassischen Marktfruchtanbau und der Rinder- und Schweinehaltung werden in der Zukunft vor allem die bereits beschriebenen regionalen Wirtschaftskreisläufe weitere Beachtung verdienen. Auch Nischen wie die Ziegenhaltung, die Fischereiwirtschaft oder Urlaub auf dem Lande haben weitere Entwicklungschancen. Hinsichtlich der Förderung des ländlichen Raumes muss es erklärtes Ziel von Landesregierung und Landkreis sein, den Status eines Ziel 1-Gebietes zu erhalten oder zumindest eine drastische Senkung der Förderhöhen und –sätze zu verhindern. 33 6. 2 Gewerbliche Wirtschaft Wertung und Handlungsprämissen für die räumlich-wirtschaftsstrukturelle Schwerpunktsetzung im Oderbruch Als im Regionalplan der Region Oderland-Spree festgelegte Zentralorte der sog. Nahbereichsstufe haben für das Oderbruch die Städte bzw. Gemeinden - Seelow - Bad Freienwalde - Wriezen in ihrer Funktion als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums1 sowie - Letschin - Neuhardenberg als Grundzentren und - Küstriner Vorland / OT Manschnow - Lebus als Kleinzentren eine entsprechend ihrer Zentralitätsstufe abgestufte Bedeutung für die Versorgung ihres Umlandbereiches mit Arbeitsplätzen. Das beinhaltet gleichzeitig Verantwortung für die Vorhaltung entsprechend nutzbarer gewerblicher Bauflächen. In den übrigen Orten soll gemäß in den Regionalplan aufgenommener Festlegung des Landesentwicklungsprogramms (LePro) eine Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung lediglich im Rahmen des Eigenbedarfs erfolgen. Allein in den erstgenannten Zentralorten mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums1 sowie , die im Räumlichen Entwicklungskonzept des Landkreises Märkisch-Oderland und seinen Fortschreibungen als gewerbliche Entwicklungsschwerpunkte für den äußeren Entwicklungsraum mit entsprechender Priorität bei der Förderung infrastrukturellgewerblicher Entwicklung hervorgehoben wurden, existiert gegenwärtig ein gewerblich nutzbares Flächenpotenzial von rd.160 ha. Das Gewerbe-/ Industrieflächenpotenzial der Waldsiedlung Diedersdorf wurde hier dem Flächenangebot des Bereiches Seelow zugerechnet, da es trotz aller kommunaler Differenzen nicht losgelöst betrachtet werden kann und als Revitalisierung eines Konversionsstandortes besondere Bedeutung für die Kreisentwicklung hat. Hinzu kommen gewerblich genutzte bzw. nutzbare Flächen in den kleineren Zentralorten (Grund- und Kleinzentren) von rd. 70 ha und rd. 100 ha in Orten ohne Zentralitätsstufe. Gerade hier sind vielfach Gewerbeflächen auf Altstandorten ausgewiesen, die hinsichtlich ihrer Größe teilweise weit über dem sog. „Eigenbedarf“ der jeweiligen Gemeinde liegen. 1 Die Stadt Müncheberg bleibt hier infolge der speziellen Ausrichtung auf das Gebiet des Oderbruchs unberücksichtigt. 34 Insgesamt kann von einem Gewerbeflächenangebot für das Gebiet des Oderbruchs (in Zentralorten mit Ausstrahlung auf das Oderbruch und im Oderbruch selbst) von rd. 330 ha ausgegangen werden. Für eine exakte Gewerbeflächenbedarfsrechnung bieten leider weder Landesentwicklungsnoch Regionalplan eine fundierte Grundlage. In wissenschaftlichen Publikationen wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahre 2015 rd. 43 % der Gesamtbevölkerung einer Beschäftigung nachgehen werden und davon wiederum rd. 40 % im sogenannten „produktiven Sektor“, dessen Unternehmen im Wesentlichen auf Gewerbe-/ Industriegebieten anzusiedeln sind. Legt man diese (sicherlich grobe) Prognoseformel zugrunde, wäre bei einer Bevölkerungsentwicklung in den Ämtern des Oderbruchs gemäß Bevölkerungsvorausschätzung des Regionalplanes bis 2010 auf rd 68000 Personen mit einem Beschäftigtenanteil im produktiven Sektor von rd. 11500 Personen zu rechnen. Hinsichtlich des Flächenbedarfs pro Beschäftigten im produktiven Bereich wird dann wiederum mit 250 – 300 qm gerechnet, so dass man einen Flächenbedarf an gewerblich nutzbarer Fläche von rd. 300 – 350 ha für den Bereich des Oderbruchs prognostizieren könnte. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Oderbruch hinsichtlich Arbeitslosigkeit und Ansiedlungsgeschehen weit über bzw. unter dem Landes- und sogar Kreisdurchschnitt liegt und diese Entwicklung sicher auch in den Folgejahren keine grundsätzliche Umkehrung erfahren wird, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das vorhandene Gewerbeflächenangebot ausreichen wird, den perspektivischen Ansiedlungs- und Erweiterungsbedarf gewerblicher Unternehmen im Oderbruch auch im Folgezeitraum zu decken. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass der Zustand eines nicht unerheblichen Teils dieser Flächen unbefriedigend ist, teilweise sogar als nicht vermarktungsfähig eingeschätzt werden muss. Insofern kann ein weiterer Sanierungs- und in diesem Sinne auch „Erschließungs“bedarf nicht völlig ausgeschlossen werden. Mit der aktuellen Landesrichtlinie zur Untersetzung der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ / Teil Infrastruktur (GA-I) ist eine Förderfähigkeit bei vorgesehener Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände nur noch dann gegeben, wenn - nachgewiesen werden kann, dass mindestens 50 % der Fläche mit überwiegend GAförderfähigen Betrieben belegt werden können und sich die jeweilige Belegung nicht nachteilig auf die Belegung eines bereits erschlossenen oder in Erschließung befindlichen Gewerbegeländes auswirkt. Die Erweiterung bestehender Industrie- und/oder Gewerbegebiete wird nur noch dann gefördert, wenn mindestens 75 % des Gebietes bereits belegt sind. Der Landkreis Märkisch-Oderland hat diesem Teil der Richtlinie zugestimmt, da so eine Förderung nicht bedarfsgerecht untersetzter Gewerbeflächenerweiterungen verhindert werden kann, ohne im Einzelfall bedarfsseitig begründete Erschließungsoder Erweiterungsinvestitionen von einer Förderung völlig auszuschließen. 35 Unverändert bestehen bleiben die Handlungsprämissen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes in seiner Fassung von September 2000 unter Pkt. 3.4.1./ wirtschaftsnahe Infrastruktur zum Befürwortungsrahmen von entsprechenden Förderanträgen (Einzelfallentscheidungen2) durch den Kreis. Kurz zusammengefasst heißt das: a) Konzentration auf die gewerblichen Entwicklungsschwerpunkte mit gestaffelten Fördersätzen, konkret für das Gebiet des Oderbruchs bzw. die Zentralorte mit Auswirkung auf das Oderbruch: - Maximalfördersatz bis 50 % Seelow, Bad Freienwalde und Wriezen Fördersatz bis 35 % Neuhardenberg, Letschin, Lebus, Küstriner Vorland / OT Manschnow; bei besonderer struktureller Bedeutung des Vorhabens für die Region bis zur Höhe des Maximalfördersatzes von 50 %. b) Befürwortung bis zum Maximalfördersatz von 50 % bei (nachweisbar bedarfsgerechter!) Revitalisierung eines Konversions- oder Altstandortes für gewerbliche Zwecke. c) In Ausnahmefällen Befürwortung einer Förderung über dem Maximalfördersatz (bis max. 80 %), wenn ein kommunaler Maßnahmeträger aufgrund (nachweisbar) fehlender finanzieller Leistungskraft das Vorhaben ansonsten nicht realisieren könnte und das Projekt von überregionaler Bedeutung ist. Ebenfalls unverändert gilt die Festlegung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes zur gewerblichen Wirtschaftsförderung und der besonderen Präferenz von Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsinvestitionen auf bestehenden, vor allem auf öffentlich geförderten Gewerbegebieten des Kreises (vgl. Fassung September 2000, Pkt. 3.4.2.). 2 Im GA-Rahmenplan sind bereits seit mehreren Jahren lediglich Strausberg und Rüdersdorf als vom Grundsatz her förderfähige Schwerpunktorte benannt. Für alle anderen Orte ist bei Befürwortung durch den Kreis eine Förderung nach der GA-I nur auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen möglich. 36 3 2 2,0 ha OT Zernikow 3 Firmen, kein guter Vermarktungszustand, leerstehende Hallen 11 Firmen, guter Zustand, gute Verkehrsanbindung Einzelstandort, durch Käsewerk vollständig ausgelastet Einzelstandort, durch RaiffeisenHandel. vollständig ausgelastet 9 Firmen - Belegung zurückgegangen - guter, vermarktungsfähiger Zustand - von Gesamtfläche 17 ha GE, 11 ha GI 37 - 100 % 3,0 ha Käsewerk 80 % - 100 % 6,9 ha Hinterstraße 28,0 ha - 85 % 4,8 ha Am Kleinbahnhof Diedersdorf / Waldsiedlung - 40 % 16,7 ha ges. Seelow Weitere Gewerbeflächen Gewerbegebiete in zentralen Orten des Oderbruchs bzw. in zentralen Orten mit Auswirkung auf das Oderbruch Stand Juli 2002 Nr. Standort/Amt Größe der Auslastungsgrad gefördert/ nicht Bemerkungen Fläche gefördert Grundzentrum mit Teilfunktion Mittelzentrum - Stadt Seelow (einschl. GE-Fläche Gemeinde Diedersdorf / Waldsiedlung) 9 Firmen 1 Seelow 40 % X - guter vermarktungsfähiger Zustand Gewerbegebiet Seelow-Nord 19,9 ha - verkehrsmäßig gut angebunden Tabelle 1: Gewerbegebiete des Oderbruchs (Erarbeitet in Abstimmung mit den betreffenden Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltungen) Bad Freienwalde Gewerbegebiet OT Altranft 23,0 ha 40 % Wriezen ehemaliges KfL-Gelände Wriezen OT Thöringswerder (ehemalige Zuckerfabrik) 7 8 32,0 ha 7 ha 30 % 75 % Grundzentrum mit Teilfunktion Mittelzentrum - Stadt Wriezen 6 Wriezen Gewerbepark „Am Oderbruch“ 18,4 ha 10 % 5 Grundzentrum mit Teilfunktion Mittelzentrum – Stadt Bad Freienwalde 4 Bad Freienwalde Gewerbepark (Weg an der Bahn) 11,2 ha 70 % X X 38 2 Firmen - schlechter, nicht vermarktungsfähiger Zustand - Verwaltung durch BLG i.L. 7 Firmen - hoher Auslastungsgrad - weitere Belegung möglich - Verwaltung durch Privatinvestor - Schwerpunktprojekt zur Nachnutzung eines Altstandortes - differenziert strukturierte Gewerbefläche; 20 ha mit Bausubstanz - 4 Firmen angesiedelt - Errichtung Biomassekraftwerk vorgesehen - Errichtung Spritzenfabrik in Vorbereitung 18 Firmen - verkehrsmäßig gut angebunden, vermarktungsfähiger Zustand der freien Flächen 13 Firmen - Teilumwandlung in Wohnbaufläche - Schwierigkeiten bei weiterer Vermarktung aufgrund Nähe Wohnbebauung (Bürgerinitiativen) Lebus OT Wüste Kunersdorf 4,6,0 ha 80 % Kleinzentrum – OT Manschnow der Gemeinde Küstriner Vorland 15 Manschnow Gewerbegebiet Handelshof 17,5 ha ca. 30 % 14 90 % Kleinzentrum – Stadt Lebus 13 Lebus Gewerbegebiet Kirschallee 9,0 ha - 40 % - 100 % 100 % Grundzentrum – Gemeinde Letschin 9 Letschin 4,0 ha An der Amtsverwaltung 3,0 ha Am Bahnhof 10 Letschin 15,0 ha OT Voßberg (ehemalige Zuckerfabrik) Grundzentrum - Gemeinde Neuhardenberg 11 Neuhardenberg An der Amtsverwaltung 6,5 ha 12 Neuhardenberg Flugplatz (Teilfläche) 7,5 ha 11 Firmen - mehrere private Vermarkter - guter Zustand, gute Verkehrsanbindung - genügend freie Ansiedlungsfläche 39 18 Firmen - kaum Erweiterungsmöglichkeiten, höchstens Umwandlung von Stallanlagen - gute Belegung (8 Firmen), gute Vermarktungschancen; aber Teilfläche (1,6 ha) z.Z. noch LN und keine Genehmigung zur GEAusweisung (Gerichtsverfahren läuft) freie Vermarktungsobjekte (Hallen) in nutzbarem Zustand vorhanden, gute Verkehrsanbindung z.Zt. keine gewerbliche Nutzung; Verwaltung über Privatinvestor, der flugplatzspezifische Dienstleistungen anstrebt voll ausgelastet, aber überwiegend Einzelhandel gewerblich genutzte Hallen landwirtschaftlicher Betriebe schwer vermarktungsfähig, verfallen, keine Ansiedlung Standort/Amt 1,7 ha 4,8 ha 8,2 ha 4,2 ha Amt Barnim-Oderbruch C Neulewin Bliesdorf Neutrebbin D E Amt Falkenberg-Höhe F Falkenberg 50 % 100 % 50 % - 90 % 80 % 6,6 ha 11,3 ha Sägewerk Bralitz 15 % Auslastgefördert/ ungsgrad nicht gefördert 15,6 ha Größe der Fläche Neuenhagen B - Amt Bad Freienwalde-Insel A Bralitz - ehemals Imperhandel Nr. Stand: Juli 2002 - - - - - - - Tabelle 2: Weitere planungsrechtlich gesicherte Gewerbegebiete im Oderbruch 3 Firmen schlechter Vermarktungszustand, verfallene Stallanlagen Einzelstandort, durch Stolle GmbH voll ausgelastet Standort durch Bildungsverein genutzt Freiflächen und Hallen vorhanden keine Nutzung erkennbar ungünstige Verkehrsanbindung schlechter Vermarktungszustand 4 Firmen, fast vollständig belegt 2 Firmen, Belegung zurückgegangen, freie Hallenkapazitäten, ungünstige Verkehrsanbindung keine weitere Ansiedlung vorgesehen, Erweiterungsabsicht des Sägewerkes selbst Bemerkungen 40 Küstriner Vorland OT Küstrin-Kietz I 1,7 ha K 3,0 ha 8 ha 3 ha Amt Letschin L Ortwig Amt Neuhardenberg M Gusow-Platkow, OT Gusow - An der Bahn - An der Bundesstrasse Friedersdorf 8,7 ha Amt Seelow-Land J Dolgelin 5,6 ha 19,4 ha Küstriner Vorland OT Gorgast H Größe der Fläche 5,3 ha Standort/Amt Amt Golzow G Golzow Nr. 75 % 100 % 100 % 30 % 75 % - 10 % 20 % Auslastgefördert/ ungsgrad nicht gefördert - - - - - - - Standort an der Bahn (Getreidelager) noch Ansiedlungen mgl. Standort an der Bundesstrasse (ohne Gewächshausfläche) mit 4 Firmen voll ausgelastet Einzelstandort, vollständig durch Firma ODEGA ausgelastet 1 Firma guter, vermarktungsfähiger Zustand 4 Firmen gute Auslastung, guter Vermarktungszustand privater Eigentümer keine Besiedelung schlechter Vermarktungszustand 4 Firmen viel Freifläche, größtenteils unerschlossen schlechter Vermarktungszustand 2 Firmen vermarktungsfähiger Zustand privater Eigentümer Bemerkungen 41 Kommunale Arbeitsgemeinschaft als institutionalisierte Wirtschaftsförderung und prioritäre Projekte der Region des Landkreises Märkisch-Oderland Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Oderland“ als Institution der Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung in der Region Mit dem Ziel der gemeinsamen Entwicklung der Region Oderland-Spree zu einem einheitlichen Wirtschaftsstandort hat sich Ende des Jahres 2001 die kommunale Arbeitsgemeinschaft „Oderland“ (kAG) gebildet. Neben den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie die Stadt Frankfurt (Oder) sind die Regionale Planungsgemeinschaft und die Euroregion „Pro Europa Viadrina“ Mitglied der kAG. Die kAG hat sich zwischenzeitlich zum entscheidenden Instrument gemeinsamer Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung für die Region entwickelt, während die Zusammenarbeit in der AG „Ostbrandenburg – Westpolen“ - bedingt durch personelle Probleme auf ministerialer Ebene – stark an Wirksamkeit verloren hat. Gemäß der durch die beteiligten Gebietskörperschaften beschlossenen Vereinbarung über die Gründung der kAG besteht ihre Hauptaufgabe in der Koordinierung der gemeinsamen Vorbereitung auf den EU-Beitritt Polens auf kommunaler Ebene. Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind entsprechend dieser Vereinbarung der Infrastrukturausbau der Region, die Umsetzung des EU-Förderprogramms Interreg III und die Entwicklung eines Regionalmanagements auf der Grundlage eines gemeinsamen Wirtschaftskonzeptes. Im Einzelnen heißt das: Ständige Aktualisierung / Fortschreibung der für die Wirtschafts- und Regionalentwicklung prioritären Projekte auf der Grundlage des Programms der Landesregierung vom 25. November 1997 zur Entwicklung der Oderregion und deren gemeinsame Durchsetzung, insbesondere durch - mindestens halbjährliche Gespräche mit dem MSWV zu den Schwerpunktprojekten der Verkehrsinfrastrukturentwicklung Initiierung und inhaltliche Vorbereitung eines mindestens jährlichen Arbeitstreffens mit den Staatssekretären, vorzugsweise im Vorfeld der jährlichen gemeinsamen Sitzung der Landesregierung mit dem Regionalvorstand der regionalen Planungsgemeinschaft Regelmäßige Abstimmung zu Förderprojekten der Region mit dem Schwerpunkt Interreg III A; Ableitung von Empfehlungen zur Positionierung der Gebietskörperschaften, deren Verwaltungen bzw. spezieller Entscheidungsgremien Kontinuierliche inhaltliche Begleitung des Regionalmanagements Initiierung grenzüberschreitender Veranstaltungen, Workshops und sonstiger Kontakte zur Entwicklung des deutsch-polnischen Wirtschaftsraumes; Ableitung entsprechender Vorschläge an die deutsch-polnische Arbeitsgruppe; gemeinsame Vorbereitung und Durchführung. 42 Arbeitsstand prioritäre Projekte der Region Gegenwärtiger Arbeitsschwerpunkt der kAG ist die Positionierung zu den sog. „prioritären Projekten“ der Region. Ein Entscheidungsvorschlag wird voraussichtlich im September durch die Mitgliederversammlung (Landräte LOS und MOL sowie Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder)) beschlossen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass diese Projekte gegenüber den Entscheidungsgremien auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowohl durch die Gebietskörperschaften als auch die Euroregion und die Regionale Planungsgemeinschaft gemeinsam vertreten werden. Durch Märkisch-Oderland wurden folgende Projekte benannt: Bereits in Umsetzung befindliche Projekte, die weiterer Unterstützung bedürfen: Oder-Lausitz-Trasse Im Landkreis MOL sind noch folgende Teilprobleme zu lösen: B 167 OU Dolgelin-Libbenichen B 167 OU Gusow-Platkow B 167 OU Neuhardenberg Weiterführung der B 167 zur L 28/ Haarnadelkurve Schiffmühle B 167 OU Kunersdorf B167 OU Gottesgabe hier läuft zur Zeit das Planfeststellungsverfahren Antragskonferenz zum ROV wurde am 29.05.02 durchgeführt noch keine Planung, im Bundesverkehrswegeplan nicht enthalten noch keine Planung, im Bundesverkehrswegeplan nicht enthalten noch keine Planung noch keine Planung Entwicklung des Wassertourismus Realisierung des Sportboothafens Kienitz sowie der geplanten Stillliegepunkte Lebus , Küstrin-Kietz, Zollbrücke und Güstebieser Loose Weiterführung des Ausbaus des touristischen Radwanderwegenetzes Schwerpunkte: ZR1, Oder-Neiße-Radweg, Europa-Radweg R1, Tour Brandenburg, Spree-Radweg; der Oderbruchbahn-Radweg ist hinsichtlich seiner Finanzierung z.Z. offen Zusätzlich: Weiterführung Reitwegenetz und Schaffung von Möglichkeiten für das Skaten 43 Kurstadtentwicklung in Buckow und Bad Freienwalde Schwerpunkte: Ortsdurchfahrt Buckow / Kreisstrasse K6413 (z.Z. 1.Bauabschnitt / Sanierungsgebiet in Realisierung, zwei weitere müssen folgen, um Kurortstatus zu erhalten Weiterführung Stadtsanierung Buckow Ausbau Lindenstrasse Buckow Kulturscheune Buckow Gehwegbau Kurviertel Bad Freienwalde Außenanlagen Kurmittelhaus Bad Freienwalde Ausbau der Bundesstraße B1 OU Tasdorf OU Herzfelde OU Seelow OU Küstrin-Kietz noch keine Planung bisher nur Linienbestimmung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist dringend erforderlich Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen z.Z. TÖB- Beteiligung zum Planfeststellungsverfahren (i.V.m. Öffnung Grenzübergang für Lkw bis 7,5 t) Gasverdichterstation Mallnow Für die Nutzung der Abwärme durch die Ansiedlung einer Gewächshausanlage laufen immer noch die Finanzierungsverhandlungen. Vorschlag an die kAG: für die weitere Abwärmenutzung sollte – ggf. im Rahmen des Regionalmanagements - ein Gesamtkonzept / eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. Weitere Vorschläge für die Aufnahme in die Liste der prioritären Projekte der Region Oderland-Spree aus Sicht des Landkreises MOL: Ausbau der Ostbahn: Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Arbeitsplatzschwerpunkte in Berlin und im unmittelbaren Umland auch von den Arbeitskräften aus dem grenznahen Bereich angefahren werden. Deshalb sollten die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbessert werden. Aktueller Schwerpunkt: Ausbau der Verknüpfungspunkte SPNV-ÖPNV entlang der Ostbahn im S-Bahnbereich von MOL / Bahnhofsumfeldgestaltung (gem. Nahverkehrsplan). Aktuelle Schwerpunktprojekte aus Interreg IIIA (gemäß Antragslage): - Wintersportzentrum Bad Freienwalde - Ausbau Hafen Groß Neuendorf - Ortsdurchfahrt Falkenberg (Erholungsort) 44 Aktuelle Schwerpunktprojekte aus der GA (gemäß Antragslage): - Schloss Prötzel Medizin.-Techn- Fabrik Thöringswerder Erweiterung Stolle Neutrebbin Erweiterung Flugzeugprod. Stemme Strausberg Fertigstellung Reitzentrum Alt Zeschdorf Sonstige Vorschläge: - Umsetzung der vorliegenden Bahnhofskonzeption Ostbahn/ S5 Berlin- Biesdorf Strausberg Nord - Förderung des Radwegebaus im engeren Verflechtungsraum straßenbegleitend an Bundesund Landesstraßen, auch unter dem Aspekt der Verbindung der Regionalparke Barnimer Feldmark und Müggel-Spree - grenzüberschreitende Konzeption zum „Lebuser Land“ unter Moderation der Regionalen Planungsstelle - Einbeziehung des Stienitzsees in den Wassertourismus sowie Umstrukturierung des Stienitzseeufers zum Freizeit-, Sport- und Erholungsstandort als Schwerpunktprojekt für die weitere Entwicklung des Wassertourismus im engeren Verflechtungsraum und im Regionalpark Müggel-Spree. Regionalmanagement Als Instrument der kAG - zur Umsetzung prioritärer Infrastrukturprojekte der Region sowie zur Evaluierung branchenspezifischer Potentiale, Ableitung von Möglichkeiten geschlossener Stoffkreisläufe und gezielter Investorenansprache zu deren Nutzung bzw. Realisierung wurde ebenfalls Ende 2001 das sog. „Regionalmanagement“ ins Leben gerufen. Zeitlich zunächst bis zum Jahr 2004 befristet wurde ein Regionalmanager bestellt, unter dessen Leitung - ein Wirtschaftskonzept zur regionalen Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung mit grenzüberschreitendem Charakter erstellt, fortgeschrieben und durchgesetzt sowie dazu die praktische Zusammenführung und Abstimmung regionaler Akteure, breite Öffentlichkeitsarbeit, Einbeziehung weiterer Multiplikatoren in Workshops, zielgerichtete Medienarbeit etc. organisiert werden soll. Gegenwärtige Hauptaufgabe ist die Entwicklung eines regionalen Leitbildes, dessen Gesamtkonzept bis zum Jahresende 2002 stehen wird. 45 6. 3 Kur, Tourismus und Fremdenverkehr Der Regionalplan für die regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree weist aus: „Die Kulturlandschaft Oderbruch als landwirtschaftlich genutzte Niederungslandschaft spricht einen speziellen Kreis der Erholungssuchenden an. Sie wird in Zukunft nur bedingt Breitenwirkung erzielen, die Tourismus zu einem wichtigen Erwerbszweig werden lässt... Dennoch bieten sich aus regionalplanerischer Sicht gute Voraussetzungen für die Entwicklung des Tourismus.“ Die Stärkung des Erholungswesens wird „allerdings an die Erhöhung der Erlebniswirksamkeit der Kulturlandschaft, insbesondere durch eine stärkere Gliederung der Landschaft, soweit dies den Zielen des Naturschutzes nicht entgegensteht „ gebunden. Eine dieser guten Voraussetzungen ist zweifellos die Oder selbst, die im Wassersportentwicklungsplan des Landes Brandenburg die Hauptwasserwanderroute 7 darstellt. Nicht weniger reizvoll wird die Kanuwasserwanderroute „Alte Oder“ eingeschätzt, die Bestandteil des Regionalplanes ist. Während die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises MOL dem vorliegenden Projekt ihre Zustimmung erteilt hat, haben die anerkannten Naturschutzverbände Widerspruch erhoben. Wesentliche Potenziale der einstigen Naturlandschaft finden sich in der historisch gewachsenen Kulturlandschaft wieder und machen den heutigen Charme des Erholungsgebietes aus. Wer die Oder besucht, den wird das Jahrhunderte alte ständige Arrangement zwischen Mensch und Naturgewalt einerseits und politisch/ wirtschaftliche Entscheidungen andererseits beeindrucken. Dem Strom wurde nicht nur “Ausdehnungsfläche abgehandelt“, wirtschaftliche Aufgaben übertragen und wieder entzogen, sondern auch Funktionen einer Grenze zum polnischen Nachbarn bzw. sogar als Grenze der Europäischen Union übertragen. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen beeinflussen nachhaltig die Entwicklung einer unbedingt erforderlichen touristischen Infrastruktur, zumal mit dem Beitritt Polens in die EU beiderseits der Oder ein gemeinsamer Wirtschafts- und Erholungsraum entstehen wird. Grundlage der weiteren touristischen Entwicklung und der weiteren Betrachtung bildet neben dem Regionalplan, dem Räumlichen Entwicklungskonzept des Landkreises MOL auch das fortgeschriebene touristische Leitbild. Touristische Infrastruktur Fahrgastschifffahrt auf der Oder In den Jahren 1998 bis 2000 entstanden in Lebus, Küstrin/Kietz, Kienitz, Groß Neuendorf und Hohenwutzen in unserem Landkreis Anlegestellen für die Fahrgastschifffahrt, die im Rahmen des Interreg-II-Programms gefördert wurden. Diese Anlegestellen befinden sich in kommunaler Trägerschaft, sind also öffentlich nutzbar. 46 Für die Fahrgastschifffahrt gibt es eine ganze Reihe von Einzelaktivitäten. Als Wirtschaftsfaktor spielt die Fahrgastschifffahrt auf der Oder insgesamt noch keine Rolle. Ursachen sind in der erst im Entstehen befindlichen Infrastruktur vor Ort und in den zeitweise ungünstigen Wasserständen der Oder zu sehen. Vor allem ist es jedoch noch nicht gelungen, eine Art Betreibergesellschaft in Verbindung mit dem Tourismusverein Märkisch-Oderland (TMOL) zu bilden, die weitere Reeder/ Investoren einwirbt, definierte Zielgruppen anspricht und über Angebotspakete die Stärken der Region besser einzubinden und gleichermaßen vorhandene Unwegsamkeiten zu kompensieren vermag. Marinas entlang der Oder Ebenfalls sind im Wassersportentwicklungsplan eine Reihe von Anlegestellen für Sportboote/ Marinas verankert. Während in Kienitz bereits gebaut wird, für Groß Neuendorf die Planung und Beantragung von Fördermitteln läuft und für Lebus interessierte Anfragen für eine Nutzung vorliegen, stehen die Marinas für Küstrin/Kietz, Bleyen und Zollbrücke (als Winterhafen) vorerst nur auf dem Papier. Die im Regionalplan aufgeführten wassersportlichen Vernetzungsstandorte für das Oderbruch Groß Neuendorf, Kienitz, und Küstrin/Kietz mit der polnischen Seite sind im Aufbau. Größere Schwierigkeiten sind für den Standort Küstrin/Kietz auf der Oderinsel zu erkennen. Hierfür liegen zwar mehrere ganzheitliche Nutzungskonzeptionen vor, es mangelt allerdings an Investoren., die sich dieser komplexen Verantwortung stellen können. Eine tatsächliche Vernetzung mit der polnischen Seite wird es erst mit dem EU-Beitritt Polens geben. Allerdings misst die polnische Seite dem Wassertourismus aufgrund ihrer natürlichen Voraussetzungen größere Bedeutung bei als der Landkreis. Das Radwegenetz Durch das Oderbruch führen zwei wichtige Radwanderrouten, der internationale Fernradwanderweg R1 und der Oder-Neiße-Radwanderweg. Der Schnittpunkt beider Wege befindet sich auf dem Oderdamm bei Sophienthal. Das Radwegeprojekt „Oderbruchbahn“ eröffnet die Möglichkeit der Vernetzung der Orte in Anbindung an die überregionalen Trassen genauso wie die Verbindung zum benachbarten Landkreis Oder-Spree und zum Radwegeprojekt der polnischen Landkreise. Der Oder-Neiße-Radwanderweg: Radwandern entlang eines Flusses genießt ungleich höhere Sympathien als andere Radwanderangebote. Mit der Entscheidung der Trassenlegung auf die Deichkrone, zumindest in den überwiegenden Bereichen, hat das Angebot einen immensen Wertzuwachs erfahren. Die Nachfrage ist seit Jahren beachtlich und zunehmend. Mit der Fertigstellung der Trassenführung durch den LK MOL ist im Jahre 2004 zu rechnen. Aufgrund der zeitlich unterschiedlichen Bauausführung der einzelnen Baulose mussten Ausweichrouten ausgeschildert werden, die vorerst nicht den Erwartungen entsprechen. 47 Parallel zum Radwegebau gilt es, weitere Schritte vorzubereiten, die sich auch in den Maßnahmen des touristischen Leitbildes wiederfinden: Prägnante Stellen wie Lebus, Reitwein, Küstrin/Kietz, Genschmar, Sophienthal, Kienitz, Groß Neuendorf, Güstebieser Loose, Zollbrücke, Rüdnitz - Ausbau (Spitz) und Hohenwutzen müssen mit Informationen zu Sehenswürdigkeiten, Beherbergungen, Gastronomie und Verkehrsanbindungen, insbesondere Zuganbindungen, in Form eines Leitsystems ausgestattet werden. Während für den nördlichen Teil des Oderbruches die Bahnhöfe Wriezen, Neutrebbin, Letschin, Golzow und Küstrin/Kietz zur Verfügung stehen, muss für den südlichen Bereich an der ganzjährigen wieder in Betriebnahme des Haltepunktes Schönfließ/Dorf und Dolgelin mit der Bahn AG verhandelt werden. Der Oder-Neiße-Radweg ist im Verlauf durch unseren Landkreis ungenügend mit ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) -gerechten gastronomischen Einrichtungen und Beherbergungen ausgestattet. Diese sollten sich an oben genannten Schnittstellen zum Informationssystem sowie für den Wassertourismus befinden. Diese Auffassung wird vom Wirtschaftsministerium geteilt. Entgegen der geltenden Richtlinie der GA soll über Einzelfallentscheidungen die Schaffung von Gastronomie / Beherbergung wohlwollend geprüft werden. Seitens des Wirtschaftsamtes sollten zusammen mit den Kommunen kurzfristig baurechtliche Fragen geprüft und gemeinsam mit dem Wirtschaftförderverein des LK MOL Investoren geworben werden, „um die in den Startlöchern wartende Wirtschaftkraft nicht vorbeiradeln zu lassen“. Leistungsträger und Kommunen, die nicht direkt am Radweg liegen, sollten sich in das Informationssystem integrieren, die Ausschilderung bis in die Ortslage fortsetzen und somit die Voraussetzung für eine sichere Zufahrt für Radfahrer vom Deich schaffen. Das Wanderwegenetz Das Wanderwegenetz im Oderbruch ist weit verzweigt, teilweise überdimensioniert, so dass der Bestand zukünftig nicht entsprechend der erforderlichen Verkehrssicherung unterhalten werden kann. Die Konzentration auf ein notwendiges Maß macht sich erforderlich. Den Schwerpunkt bilden der internationale Fernwanderweg E11 und der Hauptwanderweg H2, der auch als Theodor- Fontane- Wanderweg indessen bekannt geworden ist, aber auch der Wanderweg durch das Platkower Mühlenfließ (G 3). Radwege sind in aller Munde, während Wanderwegen eher eine geringere Wertschätzung zuteil wird. Es mangelt, von Ausnahmen abgesehen, an einer zeitgemäßen Ausschilderung, an der Ausstattung an Informations-, Rastplätzen und Schlechtwetterschutzhütten bis hin zur Vermarktung. Nicht umsonst bedrängen uns Berliner und Brandenburger Wandervereinigungen mit dem Alleinvermarktungsanspruch z.B. des E11, der insbesondere auf den Standard eines europäischen Fernwanderweges überarbeitet werden muss. Hier bieten sich Möglichkeiten sehr konkreter Absprachen zu Teilprojekten mit den beiden Arbeitsämtern bei zu Hilfenahme von Mitteln durch die Arbeitsförderung auch in Verbindung mit weiteren Förderinstrumentarien. Für den Bereich des Marketings ergeben sich hier deutliche Reserven bei gleichzeitiger 48 Bereitstellung von geeigneten Wanderführern. Angebote für die Zielgruppe Skater Diese gesetzlich schwer fassbare Fortbewegungsart hat sich zu einem beachtlichen Wirtschaftsfaktor entwickelt, der sich mangels vorhandener Trassenangebote offensichtlich noch nicht umfassend entwickeln konnte und teilweise im Großstadtverkehr ein Verkehrssicherheitsproblem darstellt. Seitens des Landkreises werden gegenwärtig Möglichkeiten geprüft, ländliche Wege auch in Anbindung an den Oder-Neiße-Radweg als Skaterrouten anzubieten. Während es für den nördlichen Bereich des Oderbruchs bereits Vorstellungen gibt, müssen diese für das Gebiet von Küstrin/Kietz bis Lebus noch erarbeitet werden, um ein möglichst geschlossenes Konzept dem Ministerium für Städtebau, Wohnen und Verkehr übergeben zu können. Der Minister selbst hat die Übernahme von Kosten für eine nutzungsgerechte Deckschicht zugesichert. Reiterhöfe Reiterhöfe befinden sich in Lebus, Gorgast, Zechin, Letschin. Groß Neuendorf, Ferdinandshof, Wustrow, Neurüdnitz, Neuküstrinchen, Altglietzen, Falkenberg, Bad Freienwalde, Bralitz, Bliesdorf, Altreetz, Altbarnim. Dieser Wirtschaftsfaktor ist sehr unterschiedlich einzuschätzen. Es gibt bereits einige gut expandierende Höfe, aber auch solche mit geringem Zuspruch. Das Angebot reicht von gut organisierten pferdesportlichen Aktivitäten über Freizeitangebote „ Reiten in der freien Landschaft“ bis hin zum therapeutischen Reiten und zur Pferdezucht. Infolge des sich rasant entwickelnden Autoverkehrs auf den Straßen, ist der Aufbau eines sicheren Reit- und Kutschwegenetzes unumgänglich. Für den Landkreis liegt eine Reitwegekonzeption vor, deren Umsetzung hauptsächlich von den Akteuren vor Ort abhängig ist. Gegenwärtig können nur einzelne, lokale Bemühungen registriert werden. Touristische Schwerpunktorte im Oderbruch Bad Freienwalde als Moorheilbad Der Stadt Bad Freienwalde liegt ein Kur- und Tourismuskonzept/ Integriertes Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2001 vor, das über die Stärken/ Schwächen Analyse Alleinstellungsmerkmale für eine erfolgreiche touristische Entwicklung insgesamt aufzeigt und Handlungsempfehlungen gibt. Die vorläufige Prädikatisierung als staatlich anerkannter Kurort läuft im Dezember 2003 ab. Wesentliche, durch den Landesfachbeirat festgeschriebene Auflagen wurden erfüllt. - - Der Umbau des Langhansgebäudes zum Kurmittelhaus ist erfolgt. Damit besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Anschlussheilbehandlungen, stationären und teilstationären Heilverfahren sowie ambulanten Vorsorgemaßnahmen, Rezeptverordnungen und Gesundheitsangebote für Selbstzahler. Auch, wenn in absehbarer Zeit eine Umgehungsstraße der B 158 nicht aktuell ist, erfolgte mit der Übergabe des Abschnittes der Oder-Lausitz-Trasse eine beachtliche Entlastung der Innenstadt. Das Stadtzentrum bleibt weitgehend vom Durchgangsverkehr verschont. Weitere Lärmschutzmaßnahmen werden gegenwärtig geprüft. 49 - Offen ist ein abschließendes Gutachten zur Luftqualität. Der Auftrag für die Jahresmessreihe ist erfolgt, so dass im August 2003 die Ergebnisse vorliegen. Da die stärksten Beeinträchtigungen vom Kraftfahrzeugverkehr ausgehen, kann angesichts der neuen Verkehrssituation im innerstädtischen Bereich mit deutlich besseren Ergebnissen gerechnet werden. Weitere Schwerpunktprojekte: Gesundheitsbad als ergänzende Einrichtung zum zentralen kurörtlichen Angebotsspektrum und zur optimaleren Erschließung des gesundheitstouristischen Marktes. Trotz Vorliegen einer optimistischen Machbarkeitsstudie für ein Gesundheitsbad ist dieses Vorhaben im Kabinettsbeschluss zur Bäderplanung 2000 bis 2006 in die Gruppe III mit geringen Förderchancen eingeordnet. Gegenwärtig laufen Initiativen zum Aufbau eines nordischen Skisportzentrums für einen regelmäßigen Trainings- und Wettkampfbetrieb im Jugendleistungssport auf internationalem Gebiet. Die ersten Veranstaltungen verzeichneten durchaus einen beachtlichen Erfolg. Falkenberg/ Mark als Erholungsort Die landschaftlich reizvolle Lage am nordöstlichen Rand des Barnims mit seinen Ausläufern in das Oderbruch, das in Falkenberg bereits in das Eberswalder Urstromtal übergeht sowie die aus der Zeit der Wende zum 20. Jahrhundert entstandenen mehrgeschossigen Villen ließen Falkenberg zu einem traditionellen Ausflugs- und Erholungsort mit mehreren tausend Gästen pro Jahr werden. Diese Tradition trotz der Einbrüche nach 1990 aufgreifend, stellte Falkenberg den Antrag zur Prädikatisierung als staatlich anerkannter Erholungsort nach dem Brandenburgischen Kurortgesetz. Infolge mangelnder Finanzen beantragte die Gemeinde ein zeitweiliges Ruhen des Verfahrens. Im Jahr 2000 wurde der Antrag aktiviert. Durchgeführte Maßnahmen: - Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen wie Wasser/Abwasser, Telefon und Fernwärme - Straßensanierungen - Rekonstruktion ortsbildprägender Villen im Sanierungsgebiet - Aufbau eines Gemeindezentrums - Partnerschaftsvereinbarung mit der polnischen Gemeinde Trzciel - 70 Übernachtungsmöglichkeiten - 2 Gaststätten weitere Projekte: Ausbau einer Badestelle im Ortsteil Kruge/Gersdorf Im Hinblick auf eine endgültige Prädikatisierung als staatlich anerkannter Erholungsort ist eine Beratung mit dem Landesfachbeirat zu empfehlen. 50 Groß Neuendorf Das traditionsreiche Dorf hat sich ab 1990 insbesondere der touristischen Entwicklung gestellt. Aufgrund des zielstrebigen Arbeitens sowohl der Gemeindevertretung, des Amtes, der Vereine, vor allem des Landfrauenvereins e.V. „Mittleres Oderbruch“ sind in den vergangenen Jahren in Groß Neuendorf eine Reihe von interessanten und besucherwirksamen Anziehungspunkten entstanden. Durchgeführte Maßnahmen: - Aufbau eines Besucherleitsystems - regelmäßige Fahrgastschifffahrt seit 1995 in Kombination mit Bustouren - Besucherzentrum mit Landfrauenkaffee und Pension - Restaurierung des jüdischen Friedhofes - Dorferneuerungskonzeption weitere Projekte: Umbau der Speicheranlage zu einer touristischen Einrichtung Neuhardenberg Neuhardenberg, das Dorf am Rande des Oderbruchs, das viermal seinen Namen wechselte, verweist auf eine höchst abwechslungsreiche Geschichte, auf die der aufmerksame Besucher auch heute noch auf Schritt und Tritt stößt. Im Rahmen der Städtebausanierung erfolgte eine umfassende, auf denkmalpflegerischen Prinzipien fußende Rekonstruktion nicht nur des historischen Zentrums, sondern auch der noch zu großen Teilen erhaltenen Schinkel´schen städtebaulichen Anlage sowie des Neudorfes. Der Bewahrung des historischen Erbes fühlen sich der Heimatverein und der Verein „ Langes Haus“ im OT Altfriedland verpflichtet. Während der Neuhardenberger Heimatverein im Heimathaus und der alten Schule in Neuhardenberg seine Aktivitäten zur Brauchtumserhaltung entfaltet und eine Schriftenreihe herausgibt, bemüht sich der Altfriedländer Verein um den Erhalt des langen Hauses als Heimatstube, Begegnungs- und Informationspunkt. Die internationale Begegnungsstätte Schloss Neuhardenberg ist an den Wochenenden genau so öffentlich zugänglich wie zu Konzerten und anderen kulturellen Veranstaltungen, die teilweise auch in der Schinkelkirche stattfinden. Die gastronomische Betreuung ist in Neuhardenberg auch über die Möglichkeiten in den Ortsteilen Wulkow und Altfriedland abgesichert. Neben den beiden anspruchsvollen Hotelunterkünften in Neuhardenberg und Wulkow gibt es weitere niveauvolle private Beherbergungen. Gusow Touristische Angebote: Das Derfflinger Schloss mit dem Zinnfigurenmuseum zur brandenburgisch - preußischen Geschichte, Gastronomie und Beherbergung. Schloss Gusow wartet gleichermaßen jährlich mit Veranstaltungsreihen auf, die Besucher mit einer gewissen Regelmäßigkeit ins Dorf locken. Das Areal am Baggersee bietet, sicherlich größtenteils saisonal bedingt, ausgezeichnete Erholungsmöglichkeiten, die bislang nicht in vollem Maße ausgeschöpft werden. 51 Der Derfflinger Hof wartet mit einem beachtlichen Übernachtungsangebot und speziellen Programmen vordergründig für Jugendgruppen und Familien mit Kindern auf. Weitere Projekte: Wiederaufbau der Kirche In der Gemeinde gibt es eine Reihe an Vereinen und Initiativen mit vielen unterschiedlichen Interessen, was für den potenziellen Gast durchaus anspruchsvoll sein kann, wenn das Zusammenspiel der Akteure vor Ort funktioniert. Daran muss in Gusow vordergründig gearbeitet werden, um dem Anspruch einer überörtlich bedeutsamen Fremdenverkehrsfunktion künftig gerecht werden zu können. Letschin Touristische Angebote: - Heimatstube im Haus Birkenweg - Kino als multikulturelles Zentrum - Bockwindmühle und rekonstruierte Fachwerkkirche im OT Wilhelmsaue - gastronomische Grundversorgung und Beherbergung Kienitz Touristische Angebote: - Schiffsanlegestelle - Sehenswürdigkeiten wie Kriegerdenkmal - 2 Pensionen, Herberge und private Ferienzimmer - Campingplatz mit Fahrradverleih - z.Z. wird eine Marina für internationale Sportboote mit einem Funktionalgebäude gebaut Zechin Touristische Angebote: - Campingplatz mit 70 Stellplätzen und Badestelle - Reitplatz - Kegelbahn und Gaststätte - Reiterhof im OT Buschdorf - Dorfmuseum im OT Friedrichsaue Altreetz Touristische Angebote: - Schulzoo - Behindertenferiendorf - Reiterhof Reitwein Durchgeführte Maßnahmen: - Sanierung nahezu aller Straßen - Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an der kriegszerstörten Stülerkirche - Wiederherstellung des 46 m hohen Kirchturmes mit Uhren und Glocken in alter Pracht 52 Touristische Angebote: - geführte Wandertouren - 2 Pensionen - eine Ausflugsgaststätte - Wiesenkeramikwerkstatt - Fahrradverleih und Angeln Die vielen Dörfer im Oderbruch Sie haben keine Scheu, sich einer Jury zum Vergleich im alle zwei Jahre stattfindenden Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ zu stellen. Ziel dieses Wettbewerbes ist es, möglichst solche Leistungen zu erfassen, die die ganzheitliche Entwicklung eines Dorfes nachhaltig beeinflussen. Dazu zählen vorhandene Konzeption und deren Umsetzung, die Einschätzung von wirtschaftlicher Entwicklung und Initiativen, das soziale und kulturelle Engagement, die Baugestaltung und –entwicklung, die Grüngestaltung im Dorf sowie die Einbindung des Dorfes in die Landschaft. Obwohl dieser Wettbewerb zunächst kreisoffen ist, bewerben sich hauptsächlich Oderbruchdörfer. Eine ähnliche Tendenz war auch im „Gaststättenwettbewerb“ zu erkennen. Der erste Wettbewerb fand 1994 mit insgesamt 38 Teilnehmern statt, davon beteiligten sich 22 aus dem Oderbruch. 1996 nahmen insgesamt 36 Gemeinden teil, 23 kamen aus dem Oderbruch. 1999 stellten sich insgesamt 25 Dörfer, davon lagen 21 im Oderbruch. Traditionelle Veranstaltungen - Jährliche Dorf- und Stadtfeste, Weihnachtsmärkte, - Reitweiner Heiratsmarkt - Adonisröschenwanderung - Motocross in Wriezen - Autocross in Seelow - Kunst-Loose-Tage zweimal jährlich - Spinnerfest in Sophienthal - Mühlenfeste in Letschin und Falkenberg - Altfriedländer Fischerfest - Schützenfeste in Seelow, Gusow und Letschin - Bulldogtreffen in Friedrichsaue - Kultursommernacht in Seelow - Dampfpflügen Friedersdorf - Deichtag in Wriezen - Reiterfeste in Zechin - Sirupkochen in Zollbrücke - Mitternachtskonzerte, Bahnhofsfest, Klassik am Markt, Altstadtfest, Köhlerfest in Bad Freienwalde Entwicklungschancen und Potenziale für die Entwicklung des Tourismus im Oderbruch In einem nahezu landwirtschaftlich strukturierten Gebiet hat sich in den vergangenen 12 Jahren ein entscheidender Wandel vollzogen: Standen bis 1990 rund 250 Betten des FDGB der DDR vorwiegend in Bad Freienwalde und Falkenberg/Mark zur Verfügung, hat sich diese Zahl auf rund 1700 erhöht. 53 Die durchschnittlichen Tagesausgaben eines übernachtenden Gastes betragen ca. 65€. Legt man eine vorsichtige Auslastungsquote von 30% zugrunde, beträgt der tourismusinduzierte Nettoumsatz ca. 5,8 MIO € ausschließlich durch die gewerblichen Einrichtungen. Unberücksichtigt bleiben die Einnahmen im nichtgewerblichen Sektor sowie durch Tagesgäste. Es ist mit einer Beschäftigtenzahl lediglich in der Gastronomie und Hotellerie (gewerblich) von 750 bis 800 Personen zu rechnen. Zum Vergleich: In der Landwirtschaft sind gegenwärtig rund 1800 Menschen erwerbstätig. Im Oderbruch gibt es mehrere Vereine, die sich der Aufgabe zur touristischen Entwicklung stellen und ihren Beitrag laut Satzung einbringen. In Bad Freienwalde, in Wriezen und Seelow gibt es touristische Informationsstellen, deren Träger Mitglied im Tourismusverband sind. Die landschaftlichen Besonderheiten, aber auch der Umgang mit dem kulturellen Erbe im Sinne von „bewahren – erleben - zeitgemäß fortsetzen“ finden Anklang. Jedoch konnten den natürlich vorhandenen und indessen geschaffenen Voraussetzungen noch längst nicht alle Reserven erschöpfend abgerungen werden. Im touristischen Leitbild werden dazu eine Reihe von Maßnahmen formuliert, die auch zu einer deutlicheren Profilierung des Oderbruches als Bestandteil des Reisegebietes beitragen. Theodor Fontane, schrieb schon vor ungefähr 140 Jahren in seinen Wanderungen durch „Das Oderland“: „.. dass an den Ufern der Oder hin, allerlei Städte und reiche Dörfer liegen, die wohl zum Besuche einladen können...“ im selben Zusammenhang stellt er fest, dass der“ Tourist von Fach, der eigentlich Reisende, der keinen anderen Zweck verfolgt, als Land und Leute kennen zu lernen“ noch fehlt, behauptet jedoch kühn, dass dieser „ Eigentliche“ aber nicht immer fehlen wird. Selbstgefällig könnte er heute für sich verbuchen“ nicht ganz unrecht gehabt zu haben, jedenfalls der Anfang ist gemacht.“ Karte 2 Tourismus 54 7. Siedlungsraum Oderbruch „Die Dörfer im Bruch lagen vor der Eindeichung und Neubesetzung dieses ehemaligen Sumpflandes auf einem Haufen mit ihren Häusern, das heißt weder vereinzelt noch in langgestreckter Linie. Einzeln liegende Gehöfte gab es im Oderbruch nicht ein einziges. Zum Oberbruch gehörten damals folgende Ortschaften: Gusow, Kienitz, Quappendorf, Quilitz (heute Neuhardenberg), Rathstock, Sachsendorf, Tucheband, Manschnow, Gorgast, Golzow, Zechin, Werbig, Letschin, Genschmar, Langsow, Hathenow, Sietzing, Wuschewier, Friedland, Metzdorf, Kunersdorf, Bliesdorf, Ortwig, Neuendorf, Hackenow, Werder und Wollup. Im Niederbruch befanden sich vor der Trockenlegung durch Friedrich II. acht Dörfer: Reetz, Meetz, Lebbin, Trebbin, Großbaaren, Kleinbaaren, Wustrow und Alt Wriezen. Nach der Trockenlegung wurden 43 Kolonistendörfer neugegründet. Die königlichen Kolonistendörfer waren von Anfang an die größten und wichtigsten. Mit Ausnahme von Herrenhof und Herrenwiese führen sie sämtlich die Namen alter Bruch- und Uferdörfer, die mit der Vorsilbe „Neu“ ergänzt wurden. Es sind folgende: Neubarnim, Neulewin, Neutrebbin, Neukietz, Neuküstrinchen, Neuglietzen, Neulietzegöricke, Neumädewitz, Neureetz, Neurüdnitz, Neutornow, Neuwustrow. Diese Orte haben in der Regel eine langgestreckte Form. Neulietzegöricke ist das älteste Kolonistendorf. Der Ort entstand 1753 mit der Trockenlegung. 55 Loose- Entstehung Die Trockenlegung und landwirtschaftliche Nutzung des Oderbruchs führte zu weiterer Siedlungstätigkeit. Die Besonderheit besteht in den einzeln in der Landschaft liegenden Gehöften, den sogenannten Loosen. Dieser Begriff rührt daher, dass das Land verlost wurde. Die Besitzer errichteten im Zuge der Separation auf ihrem Land die bäuerlichen Wirtschaftsstellen, die Loose-Gehöfte. Im Jahre 1990 gab es im Oderbruch 60 Gemeinden. Der aktuelle Stand der Gemeindestrukturreform spricht derzeit von 47 Gemeinden. Ziel der Gemeindestrukturreform sind größere Gemeinden und effektivere Verwaltungen. Bisher selbstständige Gemeinden werden dann zu Ortsteilen. Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur verändert sich dadurch nicht. Auch die zukünftige Entwicklung der Ortsteile soll sich an den konkreten örtlichen Gegebenheiten orientieren. Die Bewahrung dörflicher Identität und des sozialen Zusammengehörigkeitsgefühls sind wesentliche Elemente der Bewahrung und Entwicklung der Ortsteile zu Wohnstandorten. Für viele Gemeinden des Oderbruchs liegen bereits rechtskräftige Flächennutzungspläne vor (siehe Pkt. 4). Diese gelten grundsätzlich auch bei Gemeindezusammenschlüssen als Teilflächennutzungspläne fort. Damit wurden planungsrechtlich gute Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung in den Orten und Ortsteilen geschaffen. Die Gemeinden des Oderbruchs waren in den Jahren seit 1990 keinem besonderen Siedlungsdruck ausgesetzt. Das ist auch zukünftig nicht zu erwarten. Die Orientierungswerte der Regionalplanung zur Bevölkerungsentwicklung bis 2010 gehen insgesamt für die Gemeinden des Oderbruchs von einem Rückgang der Bevölkerungszahlen aus. Ausgehend von 1999 ist in den nachfolgenden 10 Jahren mit einem Einwohnerverlust von ca. 10% zu rechnen. Äußerer Entwicklungsraum – Teilraum Oderbruch (Amt Bad Freienwalde-Insel, Altreetz, Bliesdorf, Güstebieser Loose, Neuküstrinchen, Neulewin, Neulietzegöricke, Neureetz, Neurüdnitz, Neutrebbin, Zäckericker Loose, Falkenberg/Mark, Amt Golzow, Reitwein, Treplin, Amt Letschin, Neuhardenberg, Gusow-Platkow, Quappendorf, Dolgelin, Friedersdorf, Sachsendorf, Seelow, Wriezen) Gesamt 31.12.1990 31.12.1991 31.12.1992 31.12.1993 31.12.1994 31.12.1995 31.12.1996 31.12.1997 31.12.1998 31.12.1999 31.12.2000 30.09.2001 58647 56452 55843 54862 54351 54003 53999 55800* 55328 54937 54208 53320 * Bevölkerungsanstieg auf Grund von Gemeindefusionen 56 Bad Freienwalde-Insel Altglietzen Wohnungsbau "An der B 158" VEP 7 Bad Freienwalde-Insel Altglietzen Wohnanlage "Sandsackplatz" VEP 22 Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Wohngebiet Altranft "Am Pferdebusch" VEP Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Eigenheimsiedlung "Am Sonnenburger Weg" VEP Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Wohngebiet ehemalige Schule Altranft VEP Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde WB Alttornower Siedlung "Straße VEP zum Deichhof" (Beschluss per 03.12.97 aufgehoben) Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Mischgebiet "Ost",Frankf. Str. BP Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Block II - BP 01.13.00 BP Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde WB "A.-Heese-Straße" VEP Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Block 1 - BP 01.12.00 BP Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Altenpflegeheim Stephanusstiftung; 1. Änderung VEP in Kraft Genehmigt Genehmigungs-behörde (Genehmigung z.T. mit Maßgaben) ha WE Planart Vorhaben Gemeinde Amt Stand der Bauleitplanung (Siedlungstätigkeit) [06/2002] 0,34 1,40 20,00 20 2,00 51 EFH 1,80 . . 03.12.1998 06.01.1999 . . . . 28 60 Plätze 19.01.1999 0,80 . . 1,60 12.03.1996 1,60 . . 1,20 07.08.2000 . . . . 12.03.1996 08.06.1996 07.08.2000 21.08.2000 . . 57 Kurhotel-Zentrum - Heilige Hallen (Beschluss zum 03.12.97 aufgehoben) VEP in Kraft Genehmigt 1,80 Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Am Ranfter Feld -West BP 7,86 Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Am Ranfter Feld -Mitte 1. Planänderung BP 5,53 Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Am Ranfter Feld - Ost BP 7,00 Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde BP Nr. 02.21.00 "Waldstadt" BP Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Wohnbebauung am Polderdamm - VEP Beschlussaufhebung am 13.10.99 (Vorhabenträger von Planung zurückgetreten!) 40 - 41 2,11 Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde betreutes Wohnen "Bethesda", Berliner Straße VBP 22 + 15 Plätze 0,50 Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Neubau Pflegeheim Bad Freienwalde; Melcher/Goethestraße VEP 80 Plätze Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde "Altenpflegeheim Goethestraße/Melcherstraße" BP Bad Freienwalde-Insel Bralitz WB Bahnhofsstraße VEP Bad Freienwalde-Insel Bralitz Wohnbebauung "Oderberger Str." BP Bad Freienwalde-Insel Hohenwutzen WB "Fährweg" Nr. II - Beschluss BP wird aufgehoben! Bad Freienwalde-Insel Neuenhagen (FRW) WB "Am Stadtweg" ( 206/96 13.03.96) Bad Freienwalde-Insel Schiffmühle Wohnungsbau BP Bad Freienwalde-Insel Schiffmühle Herbergshof "Zum Fährkrug" 1994 vom Vorhabenträger zurückgezogen VEP BP Genehmigungs-behörde (Genehmigung z.T. mit Maßgaben) ha WE Planart Vorhaben Gemeinde Amt Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde 13,74 09.12.1999 09.12.1999; 16.12.1999; 31.01.2001 02.02.2001 04.10.2000 04.10.2000 12.10.2000 0,90 21 1,30 . . 50 15,27 dav. 5,03 für WB . . 18,30 5 0,49 12,00 40 Betten 1,10 Barnim-Oderbruch Altreetz WG "Sportplatz" VEP 8 0,57 Barnim-Oderbruch Altreetz "Alte Gärtnerei" Aufhebungsbeschluss 38/99 v. 07.09.99 BP 30 EFH 3,10 Barnim-Oderbruch Bliesdorf WB "Am Alten Kanal" BP 25 Barnim-Oderbruch Neutrebbin Wohnungsbau "An der Post" Beschluss 28/99 - Aufhebung Bauleitplanung BP Falkenberg-Höhe Falkenberg WB Ortsteil Cöthen VEP 3,00 Falkenberg-Höhe Falkenberg Gemeindezentrum (Handel/Dienstleistg./Wohnen) BP Nr. 1 - Veränderungssperre mit Datum vom 21.02.2000 BP 2,60 Falkenberg-Höhe Falkenberg WB Ortsteil Cöthen - 2. Entwurf VEP 22 Parzellen 1,70 Golzow Alt Tucheband Alt Tucheband VEP 16 1,30 2,60 15.03.1996 15.03.1996 25.03.1996 . . . . . . . . 09.12.93 09.12.1993 16.12.1993 27.04.1995 27.04.1995 24.05.1995 2,00 . . . . . . 58 in Kraft Genehmigt Genehmigungs-behörde (Genehmigung z.T. mit Maßgaben) ha WE Planart Vorhaben Gemeinde Amt Golzow Küstriner Vorland Wohngebiet Dammstraße BP 0,70 Golzow Küstriner Vorland Bebauungsplan BP 0,80 Golzow Küstriner Vorland BP "Verbindungsstraße" BP 17 1,10 Golzow Küstriner Vorland Am Anger BP 6 0,50 Letschin Letschin Weidenweg - Planung ruht Fördermittelabhängig - soll aber weitergeführt werden! BP 140 2,75 . . Letschin Letschin "Siedlung" zwischen A.-BebelStr. und Edwin-Hoernle-Str. Satzungsbeschluss am 26.11.98 BP 27 1,90 25.05.2000 23.06.2000 06.09.2000 BP 0,28 01.02.2000 28.02.2000 05.04.2000 15 1,30 10.12.1996 01.02.1997 Letschin Letschin "Anger Nord" Neuhardenberg Neuhardenberg Wohnungsbau "Am Mühlenweg" BP Neuhardenberg Neuhardenberg Mischgebiet "Windmühlenberg" BP 2,70 Neuhardenberg Neuhardenberg "Waldfrieden" BP 80 Neuhardenberg Neuhardenberg Ortsmitte "Am Dorfanger" VEP 13 WE + 1,10 SB-Markt 36 Neuhardenberg Am Windmühlenberg VEP Neuhardenberg Neuhardenberg "Waldblick" VEP Seelow Seelow Kirchviertel (MI) 1. Planänderung BP Seelow Seelow Wohnbebauung Gartenstraße "Am VEP Spring" 45 1,50 Seelow Seelow Wohngebiet E.-Thälmann-Str. 19 VEP 66 + 696 qm SBMarkt 1,40 Seelow Seelow Wohnpark an der ErnstThälmann-Straße; 1. Planänderung 16 0,80 Seelow Seelow Bebauungsplan Stadt Seelow (BP BP Seelow-Nord) - Planverfahren ruht! 16 WH 1,35 Seelow Seelow Wohngebiet Apfelstraße (ST-0II- BP se-10/96 Mo) 80 3,40 Seelow Seelow "Apfelstraße/Hinterstraße" BP 10 EFH Seelow Seelow Wohnbebauung Hinterstraße VbBP 5 EFH Seelow Seelow "Neubau von 4 Wohnhäusern" VEP Seelow-Land Friedersdorf WB Ringstraße BP Wriezen Wriezen Wohnungsbau Baumschule BP Wriezen Wriezen WB E.-Thälmann-/Mahlerstraße BP Nr. 3 BP Wriezen Wriezen Wohnpark "Am Kastanienweg" VEP 08.07.1997 01.08.1997 23.08.1996 23.08.1996 01.11.1996 . . . . 2,70 Neuhardenberg VEP 25.02.1997 0,80 2,40 10.12.1996 03.09.1996 20.11.2001 20.01.1997 20.11.2001 22.02.1997 20.12.2001 02.11.94 02.11.1994 30.11.1994 17.06.1996 17.06.1996 10.07.1996 04.12.1996 04.12.1996 29.01.1997 07.11.2000 0,93 25.08.1999 13.10.1999 0,31 10.07.2002 10.07.2002 12.06.2001 20 Parzellen 5 4,20 . . 4,40 . . 0,44 25.10.93 25.10.1993 59 05.11.1993 Wriezen Nr. 4 "Berliner BergKirchhofstraße" BP Wriezen Wriezen Wohngebiet am Kastanienweg BP 2,39 20 WE (1,1 ha) neu, 12 WE (0,5 ha) Bestand 02.10.1997 1,60 in Kraft Genehmigt Genehmigungs-behörde (Genehmigung z.T. mit Maßgaben) ha WE Planart Vorhaben Gemeinde Amt Wriezen 19.11.1997 17.12.1997 16.03.1998 08.04.1998 Raumordnerische Grundsätze und Ziele für die weitere Siedlungsentwicklung Die Siedlungsstruktur ist nach den Prinzipien der zentralörtlichen Gliederung zu entwickeln. Zentrale Orte im Oderbruch sind: Bad Freienwalde, Seelow, Wriezen, Letschin, Neuhardenberg, Lebus, OT Manschnow der Gemeinde Küstriner Vorland Die Siedlungsentwicklung der Städte und Gemeinden soll die gewachsene Siedlungs- und Freiraumstruktur der Region berücksichtigen. Der Zersiedlung der Landschaft ist entgegenzuwirken. Landschafts- und ortsbildprägende naturräumliche Strukturen sind von Bebauung freizuhalten. Zum Schutz wohnortnaher Arbeitsstätten und dörflicher Siedlungsstrukturen sind ausreichende Immissionsschutzabstände zu Industrie-/ Gewerbe- und Tierhaltungsbetrieben zu wahren. Gewachsene und gliedernde Siedlungs- und innerörtliche Freiflächenstrukturen sollen erhalten, entwickelt und in die weitere Ortsentwicklung einbezogen werden. Der besonderen Siedlungs- und Versorgungsstruktur im ländlichen Raum soll insbesondere durch Stadterneuerung und – sanierung der Klein- und Landstädte entsprochen werden. Mit Satzung festgesetzte Sanierungsgebiete im und am Oderbruch sind in folgenden Gemeinden anzutreffen: Bad Freienwalde, Falkenberg, Letschin, Lebus, Neuhardenberg, Seelow und Wriezen Den Erfordernissen des Denkmalschutzes ist Rechnung zu tragen. Denkmalbereiche wurden in folgenden Gemeinden und Ortsteilen festgesetzt: Bad Freienwalde, Altranft, Letschin/ Wilhelmsaue, Klein Neuendorf, Neuhardenberg, Neuküstrinchen, Neulietzegöricke, Neutrebbin, Neureetz, Wriezen, Wriezen/ Altkietz, Altwriezen, Rathsdorf Weiterhin sind die Einzeldenkmale und deren Umgebungsschutz zu beachten. 60 Die Dörfer sollen unter Wahrung der historischen Siedlungsformen erhalten und weiterentwickelt werden. Die besondere Siedlungs- und Landschaftsstruktur im Oderbruch soll durch den Erhalt der Loose- Gehöfte gesichert werden. In Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz soll die Siedlungsentwicklung auf bauliche Maßnahmen im bestehenden Siedlungskörper beschränkt werden. Entwicklungstendenzen/ Leitbilder In der Vergangenheit stand die Siedlungstätigkeit in den Dörfern in einem engen Zusammenhang mit der Landwirtschaft im Oderbruch. Der Wegfall zahlreicher Arbeitsplätze in diesem Sektor führte jedoch nicht im gleichen Verhältnis zu Bevölkerungsverlusten. Die gewachsene Mobilität der Einwohner ermöglicht den Menschen, dass sie weiterhin im Oderbruch wohnen bleiben und teilweise fast unzumutbare Entfernungen zu ihren Arbeitsplätzen zurücklegen. Trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen ist das Oderbruch als Siedlungsraum in keiner Weise in Frage gestellt. Die Stabilität des Siedlungsraumes ist abhängig von den Bedingungen des Arbeitsmarktes in diesem Raum, darüber hinaus aber auch von der Entwicklung der Arbeitsplatzschwerpunkte in den nächstgelegenen regionalen Entwicklungszentren Frankfurt(Oder) und Eberswalde. Die weitere Entwicklung des Oderbruchs als Siedlungsraum soll unter besonderer Bewahrung der hier anzutreffenden Siedlungsform erfolgen, um die Besonderheiten erlebbar zu halten, um für die Einwohner Heimat zu bleiben und für Ansiedlungswillige attraktiv zu sein und bei Touristen einen Wohlfühl- und Verweileffekt zu erzielen. Die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes gemäß § 1 (5) Baugesetzbuch sollte unter besonderer Berücksichtigung der historischen Siedlungsentwicklung erfolgen. 61 8. Freiraum Oderbruch 8. 1 Landschaftsbewahrung und Landschaftsentwicklung im Oderbruch Das Oderbruch gehört zur naturräumlichen Region des Odertals und nimmt ca. 30 % der Kreisfläche in Anspruch. Insbesondere die Randbereiche des Oderbruchs entlang der bewaldeten bzw. pontischen Hänge (Steppenvegetation) an der Abbruchkante der Barnimer und Lebuser Platte zum Oderbruch, am Reitweiner und Neuenhagener Sporn stellen eine einzigartige Landschaft mit hohem Erholungswert dar. Im Bereich der Hangkante reihen sich von Süd nach Nord die folgenden naturschutzrechtlichen Schutzgebiete aneinander: LSG Oderhänge Seelow-Lebus, im Verfahren befindliches NSG "Oderhänge Mallnow", NSG Priesterschlucht Podelzig, NSG Oderhänge Mallnow, NSG Zeisigberg Wuhden, NSG Oderberge bei Lebus, NSG Hutelandschaft Altranft, LSG Bad Freienwalder Waldkomplex, im Verfahren befindliches NSG Cöthener Fließ, Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, NSG Schäfergrund Diese Gebiete überschneiden bzw. ergänzen sich mit den im Bereich der Hangkante gemeldeten FFH-Gebieten Gusower Niederheide, Langer Grund-Kohlberg, Wilder Berg bei Seelow, Erweiterung Oderhänge Mallnow, Oderhänge Mallnow, Priesterschlucht, Zeisigberg, Hutelandschaft Altranft-Sonnenburg, Kanonen- und Schloßberg, Schäfergrund. Die ebenen und teilweise sehr strukturarmen Agrarflächen des Oderbruchs besitzen dagegen einen wesentlich geringeren Erholungswert. Hier weist das Landschaftsbild erhebliche Defizite auf, die sich jedoch durch gezielte landschaftspflegerische Maßnahmen beheben ließen. Das Gebiet des Zentralen Bruchs (Neulewin-Golzow) ist der größte und breiteste Teil des Oderbruchs. Weite, sehr ebene Fluren, eine sehr hohe Transparenz mit Fernsichten auf Bruchränder und Siedlungen prägen den Charakter der Landschaft. Das Areal ist verhältnismäßig reich an Einzelhofstellen (Loosegehöften). Typische Landschaftselemente sind die vielen Entwässerungsgräben und die Altarme der Oder. Der Anteil an Wasserläufen in diesem Gebiet hat sich im Laufe der Jahrhunderte jedoch deutlich verringert, 1844 betrug er noch 37 m/ha, heute sind es 20 m/ha. Das Zentrale Bruch war und ist reicher an Gehölzen (Solitäre, Gruppen, einige Flurwäldchen) als andere Teile des Oderbruchs. Es gibt säumende, auch jüngere Pflanzungen an Fließen und Verkehrswegen. Das zentrale Bruch ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt, der Erholungswert dieser Agrarlandschaft wird im Landschaftsrahmenplan (LRP - Entwurf 1999) als gering bewertet. Im Nördlichen Bruch (Gebiet im und um den alten Oderbogen) sind gehölzarme, weiträumige, sehr ebene Fluren landschaftsbestimmend, mit deutlich weniger Einzelgehöften als im zentralen Bruch. Einige Dörfer weisen noch alte Fachwerkgebäude auf. Eine Flächengliederung bewirken die Fließe des Entwässerungssystems, u.a. die Alte Oder. Gehölzstrukturen kommen im wesentlichen nur als Straßenbepflanzung vor. Die landwirtschaftliche Nutzung ist prägend und der Erholungswert der Landschaft wird im LRP als gering bewertet. Da die ebenen Fluren jedoch von Höhenzügen umgeben sind, bieten sich reizvolle Fernblicke, u.a. auf den Neuenhagener Sporn und die bewaldeten Höhenzüge der polnischen Seite. 62 Für die Alte Oder läuft gegenwärtig das Unterschutzstellungsverfahren als Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Deichgebiet der Alten Oder von Güstebieser Loose bis Wriezen“. Das Niederoderbruch ist ein ebenes, 2-5 km breites Tal westlich und nördlich des Neuenhagener Sporns. Im Niederoderbruch sind einige kleine Seen und Teiche sowie ein relativ enges Fließgewässersystem vorhanden. Gewässer und Verkehrswege sind mit Gehölzen gesäumt. Bruchwälder gibt es nicht, bei den Gehölzbeständen dominieren Weidenarten. Gehölze treten als Solitäre, Gruppen und als linienförmige Strukturen auf. Die Landwirtschaft besteht aus Grünland- und Ackernutzung. Es existieren keine Dorfsiedlungen. Das Niederoderbruch wird eingerahmt vom Bad Freienwalder Bruchrand, den Ausläufern der Choriner Endmoräne und den Hängen des Neuenhagener Sporns. Durchblicke bis zum Schiffshebewerk Niederfinow sind möglich. Der Erholungswert der Landschaft des Niederoderbruchs wird im LRP aufgrund der landschaftlichen Einrahmung dieses Odertals als mittel bis hoch bewertet. Das Niederoderbruch liegt zum überwiegenden Teil im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, Schutzzone III (Zone der wirtschaftlich genutzten, harmonischen Kulturlandschaft-Landschaftsschutzgebiet) und Schutzzone II (NSG“ Niederoderbruch“). Im Südlichen Oderbruch (Golzow bis Reitweiner Sporn) sind weite, ebene, gehölzarme Feldfluren mit hohem Acker- und sehr geringem Grünlandanteil landschaftsbestimmend. Die Strukturierung der Landschaft besteht im wesentlichen aus bepflanzten Straßen, Wegen sowie einem engen Fließgewässernetz. Dorfsiedlungen dominieren, Einzelgehöfte sind selten. Die sehr hohe Transparenz der Landschaft ermöglicht Fernsichten bis zu den Seelower Höhen und zum Reitweiner Sporn. Sichtbeziehungen von Siedlung zu Siedlung sind die Regel. Das Fließgewässernetz ist besonders im westlichen Teil des Südlichen Bruchs sehr naturfern ausgeprägt (gerade Trassen, gleichmäßiger Parallelabstand, geringe Begleitvegetation). Es gibt keine Stillgewässer. Im nördlichen Teil verläuft die B1 durch das Areal. Der Erholungswert der Landschaft wird im LRP als gering bewertet. Die Bullergraben-Niederung liegt zwischen dem Reitweiner Sporn und der Oder. Landschaftsbestimmend ist hier die wenig strukturierte Ebene mit intensivem Ackerbau. Es gibt wenig Einzelgehöfte und wenig Feldgehölze. Die langen, geradlinig verlaufenden Entwässerungsgräben haben einen naturfernen Charakter, eine Ausnahme stellt der natürliche Verlauf des Bullergrabens im Norden der Bullergraben-Niederung dar. Fernsichten sind bis zur Bruchkante zwischen Lebus und Reitwein möglich. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Reitweiner Sporn und der Oder geht der LRP von einem mittleren Erholungswert der Landschaft in der Bullergraben Niederung aus. Im Deichnahen Areal und dem Deichvorland (Bereich zwischen Deich und Oder) sind die Oder, der Deich und Grünlandflächen die dominierenden Landschaftselemente. Gewässerbegleitende Gehölze sind in diesem Areal die bildwirksamsten vegetativen Ausstattungselemente. Im Zuge der Deichbaumaßnahmen sind sie jedoch in großem Umfang beseitigt worden. Waldähnliche Bereiche gibt es auf der deutschen Seite der Oder nicht, das Landschaftsbild wird jedoch wesentlich von den Wäldern auf der polnischen Oderseite geprägt. Der Erholungswert dieses Landschaftsteils wird im LRP als mittel bis hoch eingeschätzt. 63 Da jedoch durch die Deichbaumaßnahmen viele natürliche Landschaftselemente im Deichvorland inzwischen verlorengegangen sind, und der neue Deich einschließlich dem neu anzulegendem Fahrradweg auf der Deichkrone in stärkerem Maße als der alte Deich als technisches Bauwerk optisch wirksam wird, sind inzwischen bei der Bewertung des Landschaftsbildes Einschränkungen zu machen. Andererseits ist die Attraktivität des Deichvorlandes für die Erholungsnutzung durch die Anlage des Fahrradweges erhöht worden. Das gesamte Odervorland unterliegt naturschutzrechtlichen Schutzgebietsbestimmungen. Hier befinden sich das Feuchtgebiet nationaler Bedeutung „Odervorland Neurüdnitz“, das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Odervorland Groß-Neuendorf-Lebus“, das Naturschutzgebiet (NSG) „Odervorland Gieshof“ und das NSG „Oderaue Genschmar“. Darüber hinaus wurden große Teile des Odervorlandes als Europäisches Vogelschutzgebiet „Deichvorland Oderbruch“ gemeldet bzw. als FFH-Gebiete „Oderinsel Kietz“, „Oderaue Genschmar“, „Odervorland Gieshof“ und „Oderwiesen Neurüdnitz“ vorgeschlagen. Formuliertes Ziel im Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg für den intensiv genutzten Agrarraum des Oderbruchs ist die Sicherung eines verträglichen Miteinanders von landwirtschaftlicher Nutzung, Sicherung des Wasserhaushaltes, Renaturierung von Fließgewässern einschließlich ihrer Randbereiche und der Gestaltung des ländlichen Siedlungsraumes unter Wahrung der Kulturlandschaft des Polderraums. Zur Sicherung des Wasserhaushaltes, besonders zur Vermeidung von Nährstoffausträgen aus dem Gebiet, soll die Wasserrückhaltung im Oderbruch, dessen Grundwasserleiter zu 90 % aus der Oder gespeist wird, verbessert werden. Ausgehend von regionstypischen Gliederungselementen, die vor allem als Kombination aus Graben, Fahrweg, mehrstufiger Windschutzpflanzung sowie Alleen vorkommen, müssen naturnahe Landschaftsstrukturen wieder entwickelt werden. Sehr große Schläge sind zusätzlich durch die Pflanzung von Hecken und niedrigen Alleeformen (aus Obstbäumen) an Feldwegen zu strukturieren. Als charakteristische Siedlungsform sind die Grabendörfer und als Besonderheit des Oderbruchs die Loosegehöfte zu erhalten. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises MOL (Stand Entwurf 1999) nennt folgende Entwicklungsziele für das Oderbruch: Die für das Oderbruch typische offene und landwirtschaftlich genutzte Landschaft ist in ihrem Charakter zu erhalten. Die teilweise jedoch sehr ausgeräumten und strukturarmen, für das Natur- und Landschaftserleben bisher wenig bedeutsamen Bereiche sind aufzuwerten. Ausgeräumte Landwirtschaftsflächen sind mit Gehölzstrukturen anzureichern, bestehende Kleinstrukturen zu erweitern und als Trittsteine einer engeren Biotopvernetzung auf großflächigen Landwirtschaftsfluren zu entwickeln. Bei der Neuanlage von Gehölzstrukturen ist die Herstellung eines Waldbiotopverbundes durch das Oderbruch zwischen dem Wulkower/Neuhardenberger Forst und den Wäldern Polens anzustreben. Wertvolle Biotope der Offenlandschaft sind von einer Aufforstung jedoch auszunehmen. Grünlandflächen sind zu erhalten und keinesfalls in Ackerflächen umzuwandeln. 64 Die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Kulturlandschaft ist zu verbessern und von großmaßstäbigen Gebäudekomplexen (z.B. Stallanlagen) ausgehende visuelle Beeinträchtigungen sind zu mindern. Ausgebaute Fließgewässer und naturferne Gräben sind naturnah umzugestalten, Eigenart und Naturnähe der Stromoder sind zu erhalten. Eine naturverträgliche Erholung im Oderbruch ist zu fördern. Dabei sind jedoch für die Fauna wichtige Ruhezonen zu sichern und Störpotentiale im Bereich großer Vogelrastplätze zu vermeiden. Für Wasservögel und Lemikolen wichtige Vermehrungs- und Nahrungshabitate sowie Rastplätze von Durchzüglern insbesondere im Odervorland sind zu erhalten. Das Nahrungsangebot für Durchzügler ist zu sichern. Völlig entgegengesetzt zu den o.g. naturschutzfachlichen Zielen für das Oderbruch ist die tatsächliche Entwicklung des Oderbruchs in den letzten Jahren verlaufen. Im Zuge der Deichbaumaßnahmen an der Oder und umfangreicher Straßenbaumaßnahmen im gesamten Oderbruch sind wertvolle natürliche Landschaftsstrukturen, einschließlich geschützter Biotope, geschützter Alleen und Einzelbäume verloren gegangen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind dagegen bisher nur zu einem geringen Teil umgesetzt worden. Bei Straßenbaumaßnahmen sind im Oderbruch seit 1998 ca. 1165 Straßenbäume gefällt worden, nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch bisher nur in einem Fall (Ortsdurchfahrt Letschin) Ersatzpflanzungen realisiert worden. Auch die Umsetzung der für die Deichbaumaßnahmen notwendigen Kompensationsmaßnahmen läuft schleppend. Die Maßnahmevorschläge der zu jedem Deichbauabschnitt erarbeiteten Landschaftspflegerischen Begleitpläne (LBP) haben sich zum Großteil als unrealistisch erwiesen, da ihre Umsetzung bisher meistens an der fehlenden Zustimmung der Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer gescheitert ist. Seitens des Landesumweltamtes sind daher Mitarbeiter eingesetzt worden, die zur Zeit mit der Suche nach weiteren Kompensationsmöglichkeiten befasst sind. Der Maßnahmenkatalog konzentriert sich dabei auf folgende Maßnahmearten: 1.) Flächenentsiegelung 2.) Extensivierung von Flächen - Umwandlung von Acker in Grünland, Intensivgrünland in Grünlandbrache, Grünland in Überflutungsgrünland 3.) Gehölzpflanzungen - Anreicherung der Landschaft mit Heckenstrukturen und flächigen Gehölzen Schutzgebietskonzept Die naturschutzrechtlichen Schutzgebiete konzentrieren sich auf die Randbereiche des Oderbruchs, auf Flächen entlang der Oder und der Hangkante. Darüber hinaus stellt die Alte Oder innerhalb der großflächigen Agrarlandschaft des Oderbruchs einen zusammenhängenden wertvollen Biotopkomplex dar, der zu Teilen als Biberschongebiet ausgewiesen wurde und im Abschnitt Wriezen-Güstebieser Loose als LSG unter Schutz gestellt werden soll (Verfahren läuft zur Zeit). 65 Die Schutzgebiete betreffen überwiegend die Teile des Oderbruch die auch gegenwärtig schon von einer höheren Strukturenvielfalt und einem größeren Erholungswert gekennzeichnet sind, als die übrigen Flächen des Oderbruchs. Ziel der Schutzgebiete ist die Bewahrung des Landschaftscharakters, Erhalt der Lebensraumfunktion, Gewährleistung des Biotopverbunds und die Steuerung einer landschaftsverträglichen Erholungsnutzung. Für das Vorkommen bestimmter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere einiger Zugvogelarten, sind diese Gebiete von europaweiter Bedeutung und wurden daher mit ihrer Meldung als Vogelschutz- und FFH-Gebiete in das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 eingegliedert. Für die Umsetzung der im Landschaftsrahmenplan des Kreises und im Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg für das gesamte Oderbruch formulierten Entwicklungsziele bietet das Netz dieser Schutzgebiete eine wichtige Ausgangsbasis. In die Arbeit der unteren Naturschutzbehörde werden dabei auch die Vernetzung von Schutzgebieten, der Biotopverbund und Artenaustausch mit der polnischen Oderseite von zunehmender Bedeutung sein. 8. 2 Windenergieanlagen und Mobilfunkanlagen sowie deren Auswirkungen auf die Landschaft, insbesondere auf das Landschaftsbild Konflikte Windkraft – Artenschutz im Oderbruch Als größerer Strom dient die Oder mit ihrer Talaue, wozu trotz Ausdeichung auch das Oderbruch zählt, als Zuglinie vieler geschützter und vom Aussterben bedrohter Vogelarten. Es stellt ein wichtiges Zugvogelrastgebiet dar. Im Oderbruch übersommern regelmäßig größere Weißstorch- und Kranichtrupps. Die im Oderbruch überwinternden und durchziehenden nordischen Gänse nutzen 4–6 tradierte Schlafplätze. Im Überwinterungszeitraum führt dies zu alltäglichen Flugbewegungen zwischen den weit im Oderbruch verteilt liegenden Äsungsplätzen und den Schlafplätzen. Mit der Nähe des Schlafplatzes nimmt örtlich die linienhafte Vogelkonzentration und die Anzahl der Flugbewegungen zu. Im Odervorland wurden darüber hinaus zur herbstlichen Schwarzstorchansammlungen bis zu 50 Exemplaren gesichtet. Zugzeit auch Aufgrund der Bedeutung des Oderbruches für den Vogelzug, ist die Konzentration geplanter Windkraftanlagen auf die im Regionalplan ausgewiesenen Windeignungsgebieten von besonderer Bedeutung. Die Gebietsausweisungen erfolgten u.a. nach artenschutzfachlichen Kriterien unter Ausschluss von artenschutzfachlich sensiblen Gebieten. Eine Tendenz zeigt derzeit jedoch eine Zunahme der Antragstellung zur Errichtung von Windkraftanlagen auf Standorten, welche außerhalb der Eignungsgebiete liegen. Bei Zulassung dieser umfangreichen Standorte sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Gebiet des Oderbruches und seiner Bedeutung für den Vogelzug zu erwarten. 66 Konflikte Windkraft – Landschaftsbild im Oderbruch Das Oderbruch ist gekennzeichnet durch eine ebene, wenig strukturierte und weiträumig einsehbare Agrarlandschaft. Die Errichtung von Windkraftanlagen mit den heute üblichen Anlagenhöhen von über 100m hat daher weitreichende Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Fehlende Waldbestände, die Ebenheit und Transparenz der Landschaft führen dazu, dass diese Anlagen über mehrere Kilometer das Landschaftsbild dominant prägen. Stellenweise sind diese Anlagen im Oderbruch von der Hangkante aus über mehr als 20 km gut erkennbar. Von der Hangkante zwischen Seelow und Lebus fällt der Blick inzwischen auf den Windpark Bliesdorf-Thöringswerder (z.Z. 23 Anlage, 4 z.Z. im Genehmigungsverfahren), Windpark Letschin (z.Z. 5 Anlagen, 5 weitere sind genehmigt) und die Einzelanlage bei Ortwig. Umgekehrt sind auch die oberhalb der Hangkante errichteten Windkraftanlagen (z. B. 3 Anlagen Alt Mahlisch, 8 Anlagen in den Gemarkungen Mallnow und Schönfließ) bis weit ins Oderbruch hinein sichtbar. Dies macht deutlich, dass besonders im Oderbruch die Konzentration der Anlagen auf die im Regionalplan dafür vorgesehenen Gebiete erforderlich ist. Das Oderbruch ist hinsichtlich des Schutzgutes Landschaftsbild sehr empfindlich gegenüber vertikalen Eingriffen. Mobilfunk Als ländlich geprägter und sehr dünn besiedelter Landschaftsraum ist das Oderbruch für den Mobilfunk von eingeschränkter Bedeutung. Die Mobilfunkversorgung erfolgt im Bruch vorrangig über neu zu errichtende Funkmaststandorte. Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Infrastruktureinrichtungen sind nur bedingt gegeben. Konflikte bei der Mobilfunknutzung sind einerseits die oft fehlende Abstimmung der Anlagenbetreiber untereinander hinsichtlich einer gemeinsamen Nutzung von neu zu errichtenden Türmen. Andererseits ist es schwieriger geworden, Anlagenstandorte in und an vorhandene Ortslagen ein- bzw. anzubinden. Das Herausrücken der Maststandorte in die freie Landschaft führt jedoch zu Eingriffen in Natur und Landschaft und dabei im Oderbruch besonders zum Eingriff ins Landschaftsbild. Masthöhen von ca. 40 – 50 m führen hier ebenfalls zu einer gewissen Dominanz der Anlagen. Ein Verschieben von Maststandorten zur Verminderung von Eingriffen ist nur nach bestimmten Kriterien möglich. Die vorgegebenen Funkzellen lassen eine Standortsuche nur in einem bestimmten Radius zu. Beim Mobilfunk ist es besonders wichtig, dass sich die Anlagenbetreiber abstimmen und koordiniert Masten aufstellen, die von mehreren Betreibern nutzbar sind. Zur Zeit wird durch die Regionalplanung ein Projekt zur Standortkoordinierung der Mobilfunkanlagen auch in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde erarbeitet. Aus naturschutzfachlicher Sicht, besonders wegen der Eingriffe ins Landschaftsbild, wird diese Herangehensweise positiv beurteilt. 67 8. 3 Hochwasserschutz im Oderbruch Maßnahmen und Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Kulturlandschaft Der Hochwasserschutz an der Oder ist eng verbunden mit der Jahrhunderte dauernden Nutzbarmachung der großen Niederungsgebiete. Erste Eindeichungen sind aus dem 12. Jahrhundert bekannt, Mitte des 19. Jahrhunderts war die Urbarmachung des Oderbruchs im wesentlichen abgeschlossen. Für das Oderbruch ist der Hochwasserschutz und damit die Funktionsfähigkeit der Oderdeiche lebensnotwendig. Nach dem Jahrhunderthochwasser von 1997 wurde begonnen, den Oderdeich auf seiner gesamten Länge zu sanieren. Nun sind technische Maßnahmen immer nur die zweitbeste Lösung. Sie können keinen absoluten Schutz bieten. Vorrangig müssen deshalb Maßnahmen der Raumordnung in Erwägung gezogen werden, die das Hochwasser-Abflussprofil vergrößern und damit den Wasserspiegel bei Extremsituationen senken. Wo es die Nutzungsstruktur zulässt, sollten Retentionsräume geschaffen werden. Die Einflussnahme auf das Abflussgeschehen durch Retentionsflächen ist im Ober- und Mittellauf am wirkungsvollsten. Das Hochwasserabflussprofil, d.h. Flussprofil zwischen den Deichen, ist einerseits aus nicht nachvollziehbaren Gründen durch den zu engen Abstand der Deiche auf dem polnischen und dem deutschen Ufer für extreme Ereignisse eingeengt. Die Oder führt in der Regel jährlich zwei Hochwasser: In den Monaten März/April nach der Schneeschmelze und nach sommerlichen Starkregen (Johannisflut). Hochwässer im Winterhalbjahr werden unterschieden in "Eishochwasser" (durch Eisstand) und "Frühjahrshochwasser" (durch Schneeschmelze). Gefahr geht von einem Hochwasser der Oder aus, wenn verschiedene Vorgänge, wie hohe Wasserführung und geschlossene Eisdecke, warme Luftmassen einhergehen mit Niederschlägen, Schneedecken im Oberlauf der Oder auftauen, zur gleichen Zeit eintreten. Hochwasserkatastrophen waren an der Oder bisher immer mit Eisversetzungen oder Eisgang verbunden. Das Oderhochwasser 1997 hat uns eines besseren belehrt. Wichtig für den Erhalt der Deiche ist die Deichunterhaltung. Die Grasnarbe bedarf einer besonderen Pflege, denn eine geschlossene und gut verwurzelte Grasnarbe schützt den Deich bei Hochwasser vor Ausspülungen. Im Interesse der Unterhaltung und Funktionssicherheit gibt es für die Deiche und die beidseitig fünf Meter breiten Geländestreifen Nutzungsbeschränkungen. Jede zweckentfremdende Nutzung kann die Funktionssicherheit gefährden. Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass Hochwasser als Folge meteorologischer Ereignisse eine natürliche Ursache haben und Teil des Wasserkreislaufes sind. Unstreitig ist aber auch, dass der Mensch in den Naturhaushalt und den Wasserkreislauf eingegriffen und eine Verschärfung der Hochwassersituation verursacht hat. 68 9. Kulturraum Oderbruch 9. 1 Denkmale und Denkmalbereiche Denkmalwert der historischen Kulturlandschaft Oderbruch Der historischen Kulturlandschaft Oderbruch in den Grenzen des trockengelegten Territoriums Mitte des 18. Jahrhunderts kommt aus denkmalpflegerischer Sicht eine besondere Bedeutung zu, die wohl alle gesetzlich festgelegten Denkmalkriterien des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Dieses Gebiet ist sowohl von regional- und siedlungsgeschichtlichem als auch von sozial- und baugeschichtlichem Wert. Auch das Kriterium der technischen Bedeutung ist, betrachtet man das umfangreiche Entwässerungssystem, nicht von der Hand zu weisen. Daraus ergibt sich eine besondere wissenschaftliche Bedeutung, wie die vielfältigen Studien und Werke diesbezüglich belegen. Nicht nur das mit der Trockenlegung entstandene Landschaftsbild mit den in dieser Zeit angelegten charakteristischen Kolonistendörfern bedarf eines besonderen Augenmerks und Schutzes, sondern auch die landschaftlichen, baulichen und kulturellen Veränderungen in den nachfolgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten. So prägte die Melioration und die Entwicklung der großflächigen Landwirtschaft, wie zuvor die Urbarmachung, das in die heutige Zeit überlieferte einmalige Landschaftsbild. Durch die Unterschutzstellung von Kolonistendörfern als Denkmalbereiche und von Einzeldenkmalen wurde der siedlungs- und baugeschichtlichen Entwicklung des Oderbruches Rechnung getragen. 69 Denkmalbereich Letschin/ Wilhelmsaue Der Denkmalbereich Letschin/Wilhelmsaue schützt ein Gebiet, das Flur und Landschaft nach der Separation dokumentiert und darstellt. Mit seinem definierten Schutzgegenstand werden gegenüber anderen Denkmalbereichen, die fast ausschließlich auf Siedlungsstrukturen und bauliche Substanz abstellen, auch Meliorationsgräben, Straßen, Wege, landwirtschaftliche Flächen mit den dazugehörigen Loosegehöften sowie der Baumbestand in großem Umfang erfasst. Dies ist in Brandenburg einmalig und ein Versuch, wenigstens ein Bruchstück „Historische Kulturlandschaft Oderbruch“ zu schützen und zu erhalten und dies ohne die sogenannte „Käseglocke“. Die gesetzlichen Bestimmungen des Denkmalschutzes können jedoch nur einzelne Objekte und in Grenzen durch Satzungen der Kommunen auch Bereiche schützen, der Schutz der Kulturlandschaft an sich liegt dagegen in den Händen vieler Beteiligter. Windenergieanlagen im Oderbruch Besondere Aufmerksamkeit der Planung, Abwägung und Koordinierung muss auf die Errichtung von Windenergieanlagen gelegt werden, die schon als Einzelanlagen durch ihre Höhe in dem flachem Bruch immense Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft haben. Sind bis zum heutigen Zeitpunkt die Kirchtürme als Landmarken zu betrachten, so droht durch die Errichtung von Windenergieanlagen der gänzliche Verlust des noch intakten Erscheinungsbildes. 70 Nur die Ausweisung von Windeignungsgebieten am Rande des Bruches und die Ablehnung von Einzelanlagen kann verhindern, das Zeugnisse der für den Kulturraum bestimmenden Entwicklung bis zur Bedeutungslosigkeit im Landschaftsbild abgestuft werden. Es ist in diesem Zusammenhang ein Verlust an Attraktivität des Gebietes zu befürchten, der auf Dauer auch den historischen Baubestand gefährden kann. Insbesondere strukturschwache Räume wie dieser sind für ihre Einwohner und somit auch für den Erhalt ihrer Kulturdenkmale auf die Ungestörtheit ihres Landschafts- und Kulturraumes angewiesen, um im Umland der Metropole Berlin ein attraktives touristisches Angebot aufbauen zu können. Sind im nördlichen Bereich die Kirchtürme Landmarken des Oderbruches, so ist der südliche Teil dadurch gekennzeichnet, dass durch die Zerstörungen im 2. Weltkrieg nur noch wenige intakte Kirchen als Identitätspunkte der Gemeinden existieren. Die meisten Kirchen sind dem Erdboden gleich gemacht worden oder haben als sicherungsbedürftige Ruinen die Zeit überdauert. Zu diesem Thema sind gemeinsame Überlegungen nicht nur der Kirchengemeinden, Kommunen und Denkmalschützer erforderlich. Hilfe von Land und Bund ist dringend erforderlich, um Zeichen zu setzen, zu mahnen und zu erhalten. Denkmalbereiche im Oderbruch Amt Gemeinde Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Ort/Ortsteil Bad Freienwalde Bezeichnung Denkmalbereich Bad Freienwalde mit hist. Stadtgrundriss sowie die das Erscheinungsbild der Stadt prägende Bebauung, Straßen, Plätze und Grünanlagen Präzision charakterisiert durch Höhe, Anordnung, Proportion und Material der baulichen Anlagen, die Maßstäblichkeit der Bebauung, die Gestaltung, Befestigung und Bepflanzung der unbebauten Flächen und die Silhouette der Stadt Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde Altranft Denkmalbereich hist. Dorfkern mit Angerbebauung, Gutshaus und ländlichem Park, Dorfkirche sowie Objekten des Freilichtmuseums Letschin Klein Neuendorf Klein Neuendorf Denkmalbereich der Dorfanlage u.a. mit 1799 mit giebelständigen Fachwerkhäusern Mittelflurhäusern als Straßendorf errichtet Letschin Letschin Wilhelmsaue Denkmalbereich historische Ortslage mit umliegenden Loosegehöften und Nutzflächen sowie Wege und Gräben Neuhardenberg Neuhardenberg Neuhardenberg Denkmalbereich hist. Dorfkern Neuhardenberg mit hist. Ortsgrundriss sowie den das Erscheinungsbild prägenden baul. Anlagen, Straßenräumen, Grünräumen sowie Silhouette Barnim-Oderbruch Neuküstrinchen Neuküstrinchen Denkmalbereich hist. Dorfanger mit auf Mitte 18. Jh. Erdhügeln stehenden Wohnhäusern und Rest des Schachtgrabens 71 Amt Barnim-Oderbruch Gemeinde Neulietzegöricke Ort/Ortsteil Neulietzegöricke Bezeichnung Denkmalbereich Dorfanlage des ältesten Kolonistendorfes im Oderbruch von 1753, Reste d. Schachtgrabens, zwei Straßen mit Bebauung, u.a. Fachwerkhäuser in Traufstellung Präzision Barnim-Oderbruch Neureetz Neureetz Denkmalbereich hist. Anlage des ehem. Vorgärten mit Buchsbaum Kolonistendorfes mit Vorgärten Barnim-Oderbruch Neutrebbin Neutrebbin Denkmalbereich Dorfanlage u.a. mit Fachwerkhäusern Barnim-Oderbruch Neutrebbin Wuschewier Denkmalbereich hist. Dorfanger u.a. mit mit einigen Fachwerkhäusern 18./19. Fachwerkhäusern sowie Schul- und Jh., Schul- und Bethaus Fachwerk, Bethaus Ende 18. Jh. Urkunde v. 02.04.80 amtsfrei Wriezen Wriezen Denkmalbereich Friedrichstraße/ Krausenstraße mit ehem. Weberhäusern aus der 2. Hälfte des 18. Jh., einschließlich Kopfsteinpflaster und Rinnstein amtfrei Wriezen Wriezen Lehmpuhlstraße, Eberswalder Straße, Ellinger Straße, Eisenbahnstraße Wohnsiedlung Ende 20er Jahre amtsfrei Wriezen Altkietz Denkmalbereich hist. Dorfkern des ehem. Kietzes Straßendorf mit um 1800 erbauten Fachwerkhäusern, mit straßenseitig verputzten Giebeln amtsfrei Wriezen Altwriezen Denkmalbereich hist. Dorfkern mit vorrangig giebelständigen Mittelflurhäusern amtsfrei Wriezen Rathsdorf Denkmalbereich hist. Dorfanlage u.a. mit quergegliederten Fachwerkhäusern z.T. 5-achsige Fachwerkhäuser aus der Zeit um 1800 und danach eingeschossige Fachwerkhäuser, Anfang 19. Jh. Karte 3 Denkmalsschutz 72 9. 2 Kultur und Kunst im Oderbruch Will man Kunst und Kultur im Oderbruch näher betrachten, kommt man zwangsweise zur Geschichte des Oderbruchs zurück. Die Hauptphase der Trockenlegung des Oderbruchs begann 1747 mit dem Bau des Kanals von Güstebiese bis Hohensaaten und endete mit der Besiedlung vor allem des Niederoderbruchs etwa um 1770. Danach hatte das Oderbruch seinen Charakter völlig verändert. Aus der siedlungsfeindlichen Gewässerlandschaft war eine blühende Agrarregion, jedoch eine künstliche Kulturlandschaft, geworden. Die veränderten Lebens- und Wirtschaftsformen der Menschen prägte somit auch den Kulturbzw. Kunstbereich. Viele kulturelle Einrichtungen oder Vereine beschäftigen sich inhaltlich mit dieser Geschichte und machen sie erlebbar. Kunst im Oderbruch Heute ist das Oderbruch eher dünn besiedelt und strukturschwach, keine Industrie, wenige Straßen, kaum Lärm. Vielleicht haben sich gerade deshalb viele Künstler angesiedelt. Hier finden sie weite Blicke, stille Wiesen, Alleen und die stete Nähe zum Fluss. Schon in den 70-iger Jahren fanden viele aus den umliegenden Städten stammende Künstler einen Ort, um sich ungestört zu entfalten. Die Höfe bieten ausreichend Platz für Ateliers und die Weite des Bruchs lassen der Phantasie ihren Raum. Die im Oderbruch lebenden und arbeitenden Künstler sind immer stärker bestrebt, ihr Wirken bekannt zu machen. Eine Reihe von inzwischen etablierten Märkten und Veranstaltungen mit Volksfestcharakter, wie beispielsweise der Kunstmarkt in Wilhelmsaue, tragen dazu bei. Auch die „Kunst-Loose-Tage“ erfahren eine sehr große Resonanz. An einem Wochenende (Mai, Juni) öffnen Künstler ihre Ateliers. Die Besucher können somit Kunst da erleben, wo sie auch gemacht wird. Ein Dach für die Kunst und Kultur im Oderbruch ist der Kunstspeicher an der B 167 in Friedersdorf. Er bietet ebenfalls Künstlern aller Genres vielfältige Möglichkeiten ihre Kunst darzubieten. Ausstellungen der Malerei, Grafik und Plastik, Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen, Puppenspiel für Kinder, Filmvorführungen, Projekttage für Schüler, gehören zum Speicherprogramm. Museen, Heimatstuben, Vereine: Geschichte und Gegenwart von Kunst und Kultur im Oderbruch wird auch im Freilichtmuseum Altranft dargestellt. Es ist ein volkskundliches Museum mit agrargeschichtlicher Thematik. Zum Freilichtmuseum gehören solche Objekte wie Schmiede, Wasch- und Backhaus, Schule, Bergschmiedhof, Bockwindmühle Wilhelmsaue, Schloss und Schlossgarten. Die in der Hauptsaison (April - September) durchgeführten Handwerkeraktionstage, an denen traditionelle Handwerkstechniken demonstriert werden, ziehen Tausende von Besuchern an. 73 Eine nicht unwesentliche Rolle im Bereich Kunst und Kultur im Oderbruch nehmen die kulturellen Vereine und Heimatstuben ein. Oft sind sie es, die in den ländlichen Gemeinden fast ausschließlich kulturelle Aktivitäten initiieren und organisieren und damit die wichtigsten dörflichen Kulturträger darstellen. Die Aktivitäten der Vereine sind so vielfältig, dass ohne sie die Lebensqualität im Oderbruch beeinträchtigt würde. Bibliotheken: Im Oderbruch haben sich die öffentlichen Bibliotheken in den letzten Jahren zu Multimediazentren entwickelt, ihr Profil auf die Anforderungen und Bedürfnisse ihrer Benutzerschaft und der Gesellschaft zugeschnitten, ohne dabei Leseförderung, Kommunikation und die Bibliothek als „Ort der Begegnung“ aus den Augen zu verlieren. Die Einrichtung „Bibliothek“ gewinnt in diesem Zusammenhang neben den Schulen eine immer größere herausragende Bedeutung. Die Bibliotheken sind dynamische moderne Einrichtungen, die die Bevölkerung mit weltweiten Informationsmaterialien und den Ideen und schöpferischen Werten verbindet, nach denen sie suchen (das ist für den Kulturraum Oderbruch von wichtiger Bedeutung). Nicht nur inhaltlich hat sich vieles in der Bibliotheksarbeit verändert, sondern in vielen Orten wurden die äußeren Bedingungen dadurch sehr stark verbessert, dass die Bibliotheken in rekonstruierte bzw. neue Räumlichkeiten, oft im Gemeindezentrum, einziehen konnten. So erhielten die Bibliotheken in Golzow, Manschnow, Neulewin, Seelow, Letschin und Groß Neuendorf eine neue Adresse, Küstrin-Kietz öffnete das Kulturhaus mit einer Bibliothek. Die alte Ausleihbibliothek gehört in den meisten Bibliotheksstandorten der Vergangenheit an. Um aber alle möglichen neuen Dienstleistungen in hoher Qualität erbringen zu können, gehören neben der technischen und räumlichen Modernisierung ausreichendes Personal und Erwerbsetat. Hier stehen alle Einrichtungen an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und brauchen in den nächsten Jahren dringend eine Aufstockung. Kultur und Tourismus: Der Strukturwandel der Dörfer im Oderbruch bei zurückgehender Landwirtschaft führt immer stärker dazu, die Dörfer auch über den Tourismus zu erhalten. Erfreulicher Weise hat der Tourismus gerade in der Kulturlandschaft Oderbruch an Bedeutung zugenommen. Dabei nehmen die vorhandenen kulturellen Angebote eine große Rolle ein. Kultur und Tourismus sollten sich jedoch nicht getrennt vermarkten. Inhaltliche Aufgaben zwischen dem Tourismus- und Kulturbereich sollten somit besser als bisher abgestimmt werden, um Kräfte zu bündeln und die Erfolgschancen zu erhöhen. Aus der Sicht des Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamtes ist es, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig, kulturelle Schlussfolgerungen oder Tendenzen für die Kulturlandschaft Oderbruch herauszuarbeiten. Auch im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung des Landkreises werden die Leitvorstellungen nicht auf eine einzelne Region, sondern immer auf den gesamten Landkreis, bezogen. 74 Die Region Oderbruch verfügt über einen historischen Reichtum, auf dessen Basis sich auch eine reichhaltige Kultur entwickeln konnte. Die Wiederbelebung der überlieferten Sitten und Bräuche sowie die Bewahrung von Geschichte tragen auf vielfältige Weise zur Weiterentwicklung dieses Raumes bei. Es sollte dabei auch nicht vorrangiges Ziel sein, dass neue kulturelle Einrichtungen entstehen, vielmehr sollten die bestehenden Kulturträger noch mehr miteinander kooperieren. Ebenso könnte eine rechtzeitige Abstimmung von Aktivitäten zu mehr Besuchern und damit zu mehr Einnahmen führen. Die Ämter der Kulturlandschaft Oderbruch sollten sich nicht nur für den Erhalt des kulturellen Angebotes bekennen, sondern auch deren Entwicklung fördern. Oftmals werden keine oder nur sehr wenige finanzielle Mittel für die Kulturarbeit bereitgestellt. 75 10. Verkehrsinfrastruktur 10. 1 Straßenverkehr Das Oderbruch ist mit einem funktionalen Straßennetz ausgerüstet. Das Rückgrat der Erschließung bildet die großräumige Straßenverbindung der OderLausitz-Straße B167/B112. Die Oder-Lausitz-Straße stellt die tangentiale Vernetzung der peripheren Räume im Osten Brandenburgs zwischen der BAB A11 Schwedt - Frankfurt(Oder) - Eisenhüttenstadt - Guben - Cottbus und der BAB A13 sicher. Der Ausbau der Oder- Lausitz- Straße gehört zu den wichtigsten Verkehrsinfrastrukturprojekten Ostbrandenburgs. Folgende Maßnahmen sind deshalb innerhalb des Landkreises Märkisch-Oderland geplant: OU B 112 Frankfurt(Oder) Anbindung an die B167 OU B 167 Dolgelin- Libbenichen OU B 167 OU B 167 OU B 167 OU B 167 OU B 167 OU B 167 OU B 167 Seelow Gusow-Platkow Neuhardenberg Gottesgabe Kunersdorf Wriezen Bad Freienwalde Planfeststellungsverfahren, geplanter Baubeginn 2003 Antragskonferenz zum ROV, geplanter Baubeginn 2004 Baubeginn September 2002 Antragskonferenz zum ROV noch keine Planung noch keine Planung noch keine Planung fertiggestellt in Realisierung, Fertigstellung 2003 Die Bundesstraße B1/5 stellt eine großräumige Verbindung zwischen der Metropole Berlin und dem polnischen Oberzentrum Gorzow her. Folgende Maßnahmen im Bereich des Oderbruchs sind geplant: OU B 1 OU B 1 Seelow Küstrin-Kietz Baubeginn September 2002 Planfeststellungsverfahren, Baubeginn Ende 2002 Als überregionale Straßenverbindung dient die Bundesstraße B 158 von Berlin Bad Freienwalde – Hohenwutzen - Chojna. Folgende Maßnahmen sind im Bereich des Oderbruchs geplant: OU B 158 OU B 158 Bad Freienwalde Schiffmühle ROV negativ /Null- Variante noch keine Planung, Ersatzneubau Brücke geplant 76 Die Anbindung des Oderbruchs an diese großräumigen und überregionalen Verbindungsachsen sichert zugleich eine Einbindung in das transnationale Verkehrsnetz über die Grenzübergänge Frankfurt(Oder) Küstrin-Kietz Hohenwutzen Schwedt Regionale und weitere Straßenverbindungen vervollständigen das Straßennetz. Regionale Straßenverbindungen sind: B 112, L 33, L 34, L 38, L 334, L335 Weitere Verbindungen sind: L 281, L331 , L 332, L 333, L 336, K 6404, K 6405, K 6406, K 6407, K 6408, K 6409, K 6410, K 6411, K 6412, K 6433 Nach dem Oderhochwasser 1997 wurden viele Straßenabschnitte in diesem Bereich erneuert, insbesondere dort, wo die Straßen gleichzeitig der Deichverteidigung dienen. Im Oderbruch befinden sich 12 Kreisstraßen mit einer Länge von insgesamt 88,1 km. Das sind rund 45% des Kreisstraßennetzes des Landkreises. Die erhebliche Zunahme des Verkehrs insgesamt und vor allem des Güterverkehrs (Schwerlastverkehr) auch auf den Kreisstraßen im Oderbruch und die dadurch verursachte Zunahme an Straßenschäden (Fahrbahn) erfordert zwingend die derzeitige Substanz zu erhalten und die Verkehrsinfrastruktur weiter zu verbessern. Der sehr unterschiedliche Substanzwert der Straßen in den alten und neuen Bundesländern führt bereits dazu, dass das Normativ der Erneuerungsaufwendungen wie folgt differenziert wird (Fahrbahn) : Neue Bundesländer: 2,25 €/m² Alte Bundesländer: 1,10 €/m² (Bericht der Forschungsgesellschaft für Straßenverkehr 1999) Für die Straßenunterhaltung in den neuen Bundesländern gilt ein Richtwert von 0,12 €/m². In den kommenden Jahren bis 2006 sind an folgenden Kreisstraßen im Betrachtungsraum Ausbau- bzw. größere Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten geplant: K6405 - Ortsverbindung Gorgast – Genschmar K6411 - L33 – Altwriezen – Heinrichsdorf K6404 - Gorgast – Bleyen K6412 - Ortsdurchfahrt Neuwustrow K6410 - Brücke Kunersdorf K6405 - Brücke Förstersee K6407 - Brücke Posedin K6408 - Brücke Neubarnim K6433 – Straßenentwässerung 77 10. 2 Grenzübergänge Vom Oderbruch aus direkt erreichbar sind die Grenzübergänge Hohenwutzen und KüstrinKietz. Zur Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs soll der Grenzübergang Küstrin- Kietz für Fahrzeuge mit einer Nutzlast von 3,5 t auf 7,5 t erweitert werden. Vor 1945 existierten zwischen Hohenwutzen und Frankfurt(Oder) 9 Fährverbindungen, die den Bewohnern des Oderbruchs den Besuch der Orte, Ortsteile und Landwirtschaftsflächen diesseits und jenseits der Oder ermöglichte und dem Transport landwirtschaftlicher Produkte diente. Für die Entlastung des Grenzüberganges Hohenwutzen soll südlich davon ein regionaler Oderübergang Hohenwutzen Süd entstehen. Bei einer Neutrassierung wäre mit folgenden Auswirkungen für das Oderbruch zu rechnen: Zerschneidung der Landschaft Erhebliche naturräumliche Beeinträchtigung des FFH- Gebietes „Oderwiesen- Neurüdnitz“ Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Auswirkungen auf die Entwicklung des Tourismus Zerschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen Sollte die Notwendigkeit eines zusätzlichen Straßenüberganges über die Oder nachgewiesen werden, ist zur Bewahrung der historischen Kulturlandschaft vorrangig das vorhandene Straßennetz zu nutzen und bedarfsgerecht auszubauen. 10. 3 Schienenverkehr Das Oderbruch ist an folgende überregionale Schienenverbindungen angebunden: Berlin- Strausberg- Gorzow RB 26 und (Haltepunkte: Seelow-Gusow, Werbig, Golzow, Gorgast, Küstrin-Kietz) Eberswalde- Frankfurt(Oder) RB 60( Haltepunkte: Falkenberg(Mark), Bad Freienwalde, Wriezen, Neutrebbin, Letschin, Werbig, Seelow) Die Bahnstrecken Frankfurt(Oder)- Küstrin- Kietz und Wriezen- Neurüdnitz werden nicht mehr bedient. Auf der Bahntrasse Wriezen-Neurüdnitz soll in Verlängerung des Radwanderweges „Oderbruchbahn“ eine Anbindung an den Oder- Neiße-Radweg entstehen. 78 79 10. 4 Radverkehr Für den Landkreis Märkisch- Oderland liegt ein Radwegekonzept vor. Die Zielstellung dieses Konzeptes ist die Entwicklung eines integrierten Radwegenetzes. Die Kombination von touristisch interessanten Routenführungen und straßenbegleitenden Radwegen des Alltagsverkehrs sollen ein funktionstüchtiges Radwegenetz im Landkreis ergeben. Touristische Radwanderwege im Oderbruch: Europäischer Fernradwanderweg R 1 (Frankreich-Belgien-Deutschland-Polen-Russland) Oder-Neiße-Fernradwanderweg ( tschechische Grenze südl. von Zittau- Ueckermünde) Tour Brandenburg im nördl. Teil des Oderbruchs Radwanderweg „Theodor Fontane“ und Radwanderweg „Oderbruchbahn“ Radwegeabschnitte an Bundes- und Landesstraßen mit besonderem Handlungsbedarf: B 112 Landeslehrstätte Lebus B 158 Bad Freienwalde B 167 Seelow B 167 Gusow-Platkow L 33 Friedrichsaue L 334 Letschin Bahnübergang - Frankfurt(Oder) Schiffmühle Gusow Neuhardenberg Zechin 80 81 10. 5 Wasserstraßen Die Oder als Bundeswasserstraße hat gegenwärtig für den Wirtschaftsverkehr untergeordnete Bedeutung, da sie nur eingeschränkt schiffbar ist. Für den Wassertourismus ist die Oder als Hauptwasserwanderroute des Landes Brandenburg ausgewiesen. Vernetzungsstandorte für den Wassertourismus sind - Groß Neuendorf - Kienitz - Küstrin-Kietz. 82 11. Soziale Infrastruktur Es ist formuliertes Ziel der Landesplanung, in allen Teilräumen des Landes gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen. So heißt es, dass auch in dünnbesiedelten Räumen Kindertagesstätten und Grundschulen in Wohnortnähe zur Verfügung zu stellen sind. Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz sind bedarfsgerecht, leistungsfähig und bürgernah zu gewährleisten. Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe und - betreuung, Seniorenbetätigung, -betreuung und -pflege sowie ambulante Pflegedienste für ältere Bürger sind bedarfsgerecht und in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen. Altersstrukturveränderungen Altersgruppen nach Anteile in % Jahren in der Region Oderland-Spree 1992 0-6 6,3 7 - 11 7,6 12 - 15 6,0 16 - 19 3,4 20 - 65 63,9 über 65 11,5 2010 Veränderung in % 4,2 3,7 3,0 2,9 65,8 20,4 -31 -50 -48 -14 +8 +85 Quelle: Regionalplan Oderland-Spree, abgeleitet aus LUA Bevölkerungsprognose Land Brandenburg 1999-2015 Altersgruppen nach 0-6 7 – 11 12 – 15 16 – 19 20 – 65 über 65 Seelow Wriezen 4 5,1 6,46 6,42 60,82 17,2 4,32 4,76 5,96 6,3 63,36 15,3 Amt Bad Falkenberg/ Amt Lebus Amt Amt Amt Amt FreienwaldeMark Golzow Letschin Neuharden- Seelow- BarnimInsel berg Land Oderbruch 3,9 4,25 4,12 3,76 3,92 3,9 4,48 4,14 5,1 4,8 5,9 4,97 5,42 5,46 5,36 5,4 5,6 7,34 7,1 7,6 6,86 7,09 6,54 6,26 5,9 5,18 6,56 7,27 6,38 6,1 6,58 6,36 61,8 60,91 60,08 65,07 58,84 62 61,14 60,82 17,7 17,52 16,24 11,42 18,58 15,45 15,9 17,02 Alterstruktur (31.12.2000) in den Ämtern und Gemeinden des Oderbruchs [Organisation, Datenschutz, Statistik Landkreis Märkisch-Oderland] 83 11. 1 Schulen und Bildungseinrichtungen Im Rahmen der Schulentwicklung beschreiben die Schulplanungsbereiche III und IV den Raum des Oderbruchs. In diesen Räumen vollzogen sich im Planungszeitraum 1997-2002 die wesentlichsten Veränderungen im Bereich der Grundschulen des Landkreises Märkisch-Oderland. Im Ergebnis kam es durch Schließung bzw. Auslaufen von Schulstandorten in Neulewin, Ortwig, Manschnow, Falkenhagen, Altranft und Podelzig zu einer Verdichtung des schulischen Angebotes in der Primarstufe. Neben den Aspekten der demographischen Entwicklung waren dabei die Sicherung des Prinzips der kurzen Schulwege für Grundschüler und die vorhandene Verkehrsinfrastruktur weitere entscheidende Kriterien, so dass ein Grundschulnetz entstand, das eine zumutbare Erreichbarkeit aller Grundschulstandorte sichert. Mit den im Primarschulbereich vollzogenen Veränderungen ist das Grundschulnetz im Oderbruch im Wesentlichen stabilisiert. Die sich im Primarbereich abzeichnende Tendenz in der Schülerzahlentwicklung wird im Planungszeitraum 2002 – 2007 die Entwicklung im Bereich der Sekundarstufe I maßgeblich prägen und zu Veränderungen in der Schullandschaft der weiterführenden Schulen im Oderbruch führen. So wird sich die Zahl der Schüler in den Eingangsklassen der Sek. I (Kl. 7) in den Schulplanungsbereich III und IV folgendermaßen entwickeln: 2002/2003 2003/2004 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008 1075 874 524 422 409 487 Bis zum Jahre 2006/07 wird sich somit ein Rückgang auf ca. 38 % der Schüler des Jahres 2002/03 vollziehen. Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Anwahlverhaltens durch Schüler und Eltern wird dies Konsequenzen für alle Schulformen im Oderbruch mit sich bringen und im Einzelfall auch zu Bedeutungsverlust von Klein- und Grundzentren führen. Bereits im Schuljahr 2002/03 werden diese Entwicklungen an der Gesamtschule Letschin (keine Kl. 11) sichtbar. Fragen der inneren Profilierung und das Anwahlverhalten der Standorte durch Eltern und Schüler werden sich deshalb in diesem Raum in stärkerem Maße stellen, als das in den anderen Teilräumen des Landkreises Märkisch-Oderland zu erwarten ist. Gleichfalls wird dieser Prozess durch die in vielen Städten und Gemeinden zu verzeichnende Rückläufigkeit in der Bevölkerungsentwicklung weiter forciert. Hinsichtlich des Bildungsangebotes nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz ist neben freien Trägern insbesondere die Kreisvolkshochschule zu nennen, die über die Außenstellen in Seelow und Bad Freienwalde ein vielfältiges Angebot an allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Fortbildung für das Oderbruch sichert. Die Landwirtschaftsschule in Seelow hat sich als „Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich“ für die Region LOS, MOL und Frankfurt (O) profiliert und sichert Fortbildung und Qualifikation in der Facharbeiter- und Meisterausbildung. 84 Stand: Schuljahr 2001/2002 Gemeinde Ortsteil Altreetz Altreetz Bad Freienwalde Bad Freienwalde Grundschule Gesamtschule Gesamtschule Realschule Gymnasium OSZ Förderschule mit Grundschulteil Dolgelin 1 2 1 1 Falkenberg/Mark Cöthen Falkenberg/Mark Falkenberg Gorgast 1 1 1 1 1 Hohenwutzen 1 Küstriner Vorland Golzow Küstriner Vorland Manschnow 1 1 Letschin 1 Neuenhagen (FRW) 1 Neuhardenberg Neutrebbin 1 1 Neutrebbin Seelow 1 1 1 Wriezen 11. 2 1 1 Wriezen 1 1 1 1 1 1 1 Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen Jugendeinrichtungen Stand: 15.03.2001 Amt Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde (Oder) Neuenhagen „Offi“ Haus Kinder- und Jugendklub Amt Barnim-Oderbruch Altreetz Bliesdorf Neuküstrinchen Neulewin Neulietzegöricke Neureetz Neutrebbin Jugendklub Jugendklub Jugendraum Jugendklub Jugendraum Kinderklub Jugendklub Amt Falkenberg-Höhe Falkenberg/Mark Jugendklub Amt Golzow Alt Tucheband Genschmar Golzow Küstriner Vorland, OT Gorgast Küstriner Vorland, OT Gorgast Küstriner Vorland, OT Manschnow Küstriner Vorland, OT Küstrin-Kietz Rathstock Zechin Jugendklub Jugendklub Schulklub Jugendklub Kinderstube Jugendklub Jugendklub Jugendklub Jugendklub 85 Amt Lebus Reitwein Jugendklub (seit 31.12. geschlossen) Amt Letschin Gieshof Kienitz Letschin Neubarnim Ortwig Sietzing Jugendklub Jugendklub „Altes Kino“ Jugendraum Jugendraum (in der KITA) Jugendraum Amt Neuhardenberg Gusow-Platkow, OT Gusow Neuhardenberg Neuhardenberg Neuhardenberg, OT Altfriedland Neuhardenberg, OT Bärwinkel Quappendorf Jugendklub Haus der Generationen Kinderklub Kinder- und Jugendklub Kinder- und Jugendklub Kinder- und Jugendklub Amt Seelow-Land Sachsendorf Jugendklub Stadt Seelow Seelow Seelow Kinder- u. Jugendfreizeithaus FRIZZ Kinder- und Jugendeinrichtung des CVJM Stadt Wriezen Wriezen Wriezen Wriezen, OT Alt Wriezen Jugendklub Kidsstube Jugendklub 86 Kindertagesstätten (Stand 06/2002) Einrichtung Bemerkungen Einrichtung Bemerkungen Amt Bad Freienwalde - Insel Amt Barnim Oderbruch Kita "Sonnenschein" Ringstraße 31 15259 Bad Freienwalde Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kindertagesstätte"Liebes Plätze für Kinder im Alter von Lieschen", Pappelweg 5 0 Jahren bis zum Ende des 16269 Bliesdorf Grundschulalters Hort "Kinderparadies" Wasserstr. 18 16259 Bad Freienwalde Plätze für Kinder im Grundschulalter Kindertagesstätte "Rappelkiste" Mittelstraße 10 16259 Altreetz Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kita "Bummi" Gesundbrunnenstr. 7 16259 Bad Freienwalde Integrationseinrichtung; Plätze für Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum Ende des Grundschulalters Kindertagesstätte Neulewin, Dorfstr. 56 16259 Neulewin Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Evangelische Kindertagesstätte Georgenkirchstr. 1 16259 Bad Freienwalde Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt Kindertagesstätte "Lila Launebär", Hauptstr. 79 a 15320 Neutrebbin Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kita "Fuchsbau" Goethestr. 28 16259 Bad Freienwalde Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Amt Falkenberg-Höhe Kita "Kunterbunt" Chausseestr. 34 16259 Altglietzen Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kita "Falkenberger Spatzennest" E.-Thälmann-Str. 18 b 16259 Falkenberg Kita Bralitz Hauptstr. 19 16259 Bralitz Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Amt Golzow Kita "Zwergenland" Kanalstr. 11 16259 Hohenwutzen Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kita "Schwalbennest" Karl-Marx- Str. 5 15328 Golzow Kita Neuenhagen Freienwalder Str. 12 16259 Neuenhagen Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kita Genschmar Hauptstr. 10 15328 Genschmar Kita Schiffmühle Neutornow 49 16259 Schiffmühle Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kita "Villa Kunterbunt" Plätze für Kinder im Alter von Amthof 4 0 Jahren bis zum Ende des 15328 Küstriner-Vorland Grundschulalters OT Gorgast Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Integrationseinrichtung, Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kita Küstrin-Kietz Plätze für Kinder im Alter von Schleswig-Holstein-Str.10 0 Jahren bis zum Ende des 15328 Küstriner-Vorland Grundschulalters OT Küstrin-Kietz Amt Letschin Kita Letschin Schwarzer Weg 1-4 15324 Letschin Plätze für Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Ende des Grundschulalters Kita "Sonnenschein" Plätze für Kinder im Alter von Friedensstraße 69 15328 0 Jahren bis zum Ende des Küstriner-Vorland OT Grundschulalters Manschnow Kita "Bienenschwarm" Hauptstraße 29 15324 Ortwig Plätze für Kinder im Alter von 0 Monaten bis zum Ende des Grundschulalters Kita Zechin Schulstr. 1 15328 Zechin Kita Sietzing Dorfstr. 40 15320 Sietzing Plätze für Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum Ende des Grundschulalters Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters 87 Amt Neuhardenberg Amt Lebus Kita "Kinderglück" Haus 1, Mühlenweg Haus 2, Fr.-Engels- Str. 15320 Neuhardenberg Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kita "Birkenschlösschen" Plätze für Kinder im Alter von Fischerstr. 1 0 Jahren bis zum Ende des 15328 Reitwein Grundschulalters Kita "Bummi" Schlossstraße 4a 15306 Gusow - Platkow Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Stadt Wriezen Stadt Seelow "Marie Juchacz" Am Schützenplatz Friedrichstraße 1 16269 Wriezen Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Hort Seelow Straße der Jugend 7 15306 Seelow Plätze für Kinder im Grundschulalter Kita "Freundschaft" Fröbelstr. 2-3 16269 Wriezen Kita "Max u. Moritz" Robert-Koch-Str. 8 15306 Seelow Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Amt Seelow-Land Kita "Märchenland" E.-Thälmann-Str. 13a 15306 Seelow Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Kita Dolgelin Gartenstr. 4 15306 Dolgelin Hort an der Förderschule in Seelow Am Stadion 18 15306 Seelow Plätze für Kinder im Grundschulalter Kita "Haus der fröhlichen Plätze für Kinder von 0 Jahren Kinder", bis zum Schuleintritt Str. des Friedens 40 15306 Sachsendorf Evangelische Kindertagesstätte Berliner Str. 5 15306 Seelow Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt Hort Dolgelin MaximGorki-Straße 15306 Dolgelin Kita "Frechdachse Görlsdorfer Weg 17 15306 Seelow Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt Plätze für Kinder im Grundschulalter 88 11. 3 Medizinische Einrichtungen Der aktuelle Gesundheitsbericht des Landkreises geht grundsätzlich von einem guten medizinischen Versorgungsgrad im gesamten Landkreis aus. Die Versorgung ist jedoch nicht homogen. Auf Grund des Siedlungsgefälles sind im äußeren Entwicklungsraum weitere Wege zu einem Arzt notwendig. Die stationäre medizinische Versorgung ist im Landkreis Märkisch-Oderland sehr gut. Die ambulante medizinische Versorgung ist nach Versorgungsgrad der Kassenärztlichen Vereinigung (Verhältnis Ärzte zu Einwohnern im Gesamtbereich) noch über 100%. Das Problem dabei ist offensichtlich: Die unterschiedliche Bevölkerungsdichte wird nicht beachtet, es gibt auch keine Zukunftsmodelle. Dabei ist das Problem der fachärztlichen Versorgung, wie HNO, Augen, Lunge usw., trotz der langen Anfahrtswege, noch zweitrangig, vielmehr wird die hausärztliche Versorgung durch Allgemeinmediziner problematisch, denn: 1. Bestehende Praxen im Ostteil des Kreises haben einen großen Einzugsbereich, auch Hausbesuche verlangen dadurch viel Zeit. 2. Viele Betreiber sind älter als 50 Jahre, manche praktizieren nur noch, weil noch kein Nachfolger gefunden wurde. 3. Grundsätzlich ist die Kassenärztliche Vereinigung zusammen mit den Krankenkassen für die ambulante Versorgung zuständig, nur kann man bei dem immer noch bestehenden Unterschied zwischen „Ost- und Westbezahlung“ der Leistungen schwer junge Ärzte in das Oderbruch steuern. 4. Auch bei den Ärzten sind die Spezies „Idealist“ und „Naturfreak“ nicht überdimensional ausgeprägt! 11. 4 Einrichtungen zur Altenpflege Altenhilfe wird im Landkreis Märkisch-Oderland immer mehr zu einem Handlungsschwerpunkt, die Bevölkerungsentwicklung zwingt geradezu zu einem konzentrierten Blick auf die Senioren! Im Altenhilfeplan im Rahmen der Sozialplanung wurde als eines der „Handlungsfelder“ für die Politik und auch für die Wirtschaft das Gegensteuern gegen die Vereinsamung der Alten benannt; hier greifen jetzt viele Modelle - von altersgerechtem Wohnungsbau bis hin zu attraktiven Kultur-, Bildungs- und anderen Freizeitangeboten. Pflichtige offene Altenhilfe nach § 75 BSHG wird von freien Trägern durchgeführt und vom Landkreis finanziert, genannt seien hier nur die Angebote von der Hilfe bei der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste bis zur Hilfe beim Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen. Hier haben sich gerade im Altkreis Bad Freienwalde verstärkt Angebote etabliert. 89 Die ambulante Altenpflege erfolgt über private Pflegedienste sowie Sozialstationen. Der „Markt“ für ambulante Pflegedienste wird ausgereizt, die Anzahl privater Anbieter zur häuslichen Krankenpflege ist im Jahr 2001 von 31 auf 34 gestiegen, 7 Sozialstationen freier Träger decken ebenfalls ein breites Spektrum ab. Hier wird flächendeckend versorgt. Hohe Arbeitslosigkeit im Ostteil des Landkreises führt oft dazu, dass arbeitslose Angehörige ihre pflegebedürftigen Verwandten selbst betreuen. Für die stationäre Versorgung (Altenheime [Anzahl im Oderbruch siehe Karte]) wurde Anfang der 90er Jahre vom Land Brandenburg das Altenheimbauprogramm initiiert, das mittels Regionalkonferenzen vom Land unter Einbeziehung der Kreise begleitet wurde. Dieses Programm läuft jetzt aus, in Märkisch-Oderland wurde aktiv gebaut und saniert. Die Auslastung der Heime ist gut, die Unterbringung erfolgt bei Anerkennung einer der drei Pflegestufen, lange Wartelisten gibt es nicht. Die Zahl der Heimbewohner, die zu den Leistungen der Pflegekasse auch noch Sozialhilfe beziehen, ist nicht wesentlich angestiegen, ein Indiz für die bereits im Rahmen der Sozialplanung Altenhilfe getroffene Aussage, dass die Einkünfte der Rentner in Märkisch-Oderland im Durchschnitt noch ausreichend sind, um beispielsweise ihren Heimplatz (Unterbringungskosten) selbst bezahlen zu können. Angebote zur Tagespflege im Heim werden nicht so gut angenommen, deshalb muss die Aktivierung des ambulanten Bereiches vorrangig erfolgen. Karte 4 Soziale Infrastruktur 90 Zusammenfassung 91 Siedlung Tourismus Landwirtschaft Gewerbliche Wirtschaft Denkmalpflege Soziale Infrastruktur Hochwasser Kultur und Kunst Windkraft Verkehrsinfrastruktur Kulturlandschaft Oderbruch Kulturlandschaft Landschaftspflege Bewahrung und Entwicklung, Raumansprüche 92 Gewerbliche Wirtschaft / Landwirtschaft Bewahrung: - Landwirtschaft als Hauptflächennutzer - Freiraumsicherung - Entwässerungssystem/ Schöpfwerke - Tierhaltung - Gemüseanbau - Gewerbe und Dienstleistungen Entwicklung: - weitere Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen (Ackerzahlen bis 73) - Gemüseanbau - Aufbau und Stabilisierung regionaler Wirtschaftskreisläufe - Ökologischer Landbau - Urlaub auf dem Lande - Ansiedlung von Gewerbe Potenziale: - fruchtbare Böden - Konkurrenzfähige Landwirtschaftsbetriebe - Planungsrechtlich gesicherte Gewerbeflächen - Entsiegelung landwirtschaftlicher Altstandorte –Ortsbild - Schaffung eines Flächenpools für Ausgleich und Ersatz - Vermarktung regionaler Produkte - LEADER- Gemeinschaftsinitiative der EU - Bodenordnungsverfahren - Dorferneuerung Auswirkungen: - Verbesserung der Agrarstruktur - Landschaftspflege - Bewahrung Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes - Schaffung von Arbeitsplätzen - Tourismus/Erholungswert Schwerpunkte: - Stabilisierung regionaler Wirtschaftskreisläufe o Gefrierzentrum Manschnow o Entenschlachterei Neutrebbin o Frischgemüseanbau für den regionalen Markt o Vermarktung regionaler Produkte o Aufbau eines Culinarium Berlin-Brandenburg o Bildung einer gemeinsamen Dachmarke für das Oderland - Entwicklung der Gewerbegebiete o In den zentralen Orten o Thöringswerder 93 Landschaft Bewahrung: - Landschaftsbild, Wesen der Landschaft, Sichtbeziehungen Landnutzung - Schutzgebiete - Alleen - Graben- und Entwässerungssystem - Siedlungsstruktur Entwicklung: - Landschaftsverlust durch Errichtung von Bauten und Infrastruktur - Landschaftsaufwertung durch Strauch- und Heckenpflanzungen an Fließen und Gräben - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Errichtung von Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten - Entsiegelung von Flächen - Flächennutzung durch Landwirtschaft - Landschaftspflege Potenziale: - Bodenordnungsverfahren - Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Landschaftspflege durch Landwirtschaft - Renaturierung von Fließgewässern - Waldbiotopverbund - Konzentration von Windkraftanlagen in den Eignungsgebieten - Verzicht auf weitere Ausweisung von Windeignungsgebieten - Landschaftspläne - Maßnahmen der Dorferneuerung Auswirkungen: - Landschaftsbild - Ökologischer Zustand - Erlebbarkeit - Tourismus / Erholungswert - Lebensqualität Schwerpunkte: - Abschluss von Unterschutzstellungsverfahren - Vermeidung bzw. Verminderung von Eingriffen - Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen - Aufwertung der Landschaft 94 Tourismus Bewahrung: - bisher wenig Bedeutung im Oderbruch - Ortsbild - Landschaftsbild Entwicklung: - Kurort Bad Freienwalde - Erholungsort Falkenberg - Groß Neuendorf, Neuhardenberg, Gusow- Orte mit Tourismus und Erholungsfunktion - Weitere gebietsbezogene Schwerpunkte: - Letschin, Altreetz, Kienitz, Zechin, Reitwein - Vier-Wege-System - Wandern - Radfahren - Reiten - Wasserwandern Potenziale: - Tourismuskonzepte in den Gemeinden - Denkmale / Ortsbilder - Einzelne Sehenswürdigkeiten - Kulturhistorische Besonderheiten - Museale Einrichtungen - Landschaft - Maßnahmen der Dorferneuerung - LEADER - Schwerpunktprojekte - Kultur- und Kunstangebote - Vernetzung aller Angebote - Interreg III Auswirkungen: - Verbesserung der touristischen Angebote - Verbesserung der Wirtschaftsstruktur - Schaffung von Arbeitsplätzen Schwerpunkte: - Fahrgastschifffahrt auf der Oder - Sportbootverkehr o Anlegestellen/ Marinas für Sportboote - Ausbau Radwegenetz o Oder-Neiße-Radweg o Oderbruchbahn o Tour Brandenburg - Ausbau Reitwegenetz - Touristisches Leitsystem - Touristische Infrastruktur o Radwanderhotel in Zollbrücke o Dorfgut Friedersdorf o Angebote für Skater o Wintersportzentrum Bad Freienwalde o Speicheranlage in Groß Neuendorf 95 Siedlung Bewahrung: - historische Bausubstanz (Denkmale) - Ortsbilder - Denkmalbereiche Entwicklung: - Modernisierung, Einfügen neuer Bausubstanz (Gefahr der Vereinheitlichung) - Siedlungserweiterung - Verfall ungenutzter Bauten Potenziale: - Berücksichtigung der vorhandenen Baustruktur und der Ortsbilder in der Bauleitplanung - Einfügungsgebot §34 Baugesetzbuch - Sanierungsmaßnahmen-Städtebauförderung - Maßnahmen der Dorferneuerung - Förderung denkmalgeschützter Bauten (Mehraufwand) - Unterschutzstellungen (Denkmale) - Loose - Gehöfte als Besonderheit erhalten Auswirkungen: - attraktive Wohnqualität - Ortsbild - Tourismus Schwerpunkte: - Entwicklung der zentralen Orte o Bad Freienwalde, Seelow, Wriezen, Letschin, Neuhardenberg, Lebus, Küstriner Vorland / OT Manschnow - Sanierung o Bad Freienwalde, Falkenberg, Letschin, Lebus, Neuhardenberg, Seelow, Wriezen - Denkmalpflege o Denkmalbereiche: Bad Freienwalde, Klein Neuendorf, Letschin, Neuhardenberg, Neuküstrinchen, Neulietzegöricke, Neureetz, Neutrebbin o Einzeldenkmale - Dorferneuerung 96 Verkehrsinfrastruktur Bewahrung: - Nutzung des vorhandenen Straßennetzes - Alleenschutz - Erhalt der Schienenverbindungen Entwicklung: - Rekonstruktion - Straßenverbreiterung - Straßenneubau (Ortsumgehungen) - Bau von Radwegen - Zusätzlicher Grenzübergang - Erweiterung des Grenzüberganges Küstrin-Kietz auf 7,5 t Potenziale: - vorrangige Nutzung vorh. Straßen und Grenzübergänge - Oder-Lausitz-Straße als Raumerschließungsachse Anbindung des Oderbruchs an das transeuropäische Verkehrsnetz - Interreg III Auswirkungen: - Ortsumgehungen: o Verbesserung des Wirtschaftsverkehrs o Schutz der Ortslagen o Zerschneidung der Landschaft, Verlust von Landschaft o Verlust landwirtschaftlicher Flächen o Verbesserung der Verkehrsbeziehungen - Radwege: o Verbesserung der Verkehrsbeziehungen (Schulwegsicherung) o Touristische Infrastruktur, Vernetzung von touristischen Sehenswürdigkeiten o Grenzüberschreitender Tourismus Schwerpunkte - Oder-Lausitz-Straße o Ortsumgehungen - Bundesstraße B1/5 - Erweiterung Grenzübergang Küstrin/Kietz auf 7,5t - Radwegenetz 97 Soziale Infrastruktur/ Dienstleistungen Bewahrung: - Lebensqualität durch ausreichendes und ausgewogenes Angebot - Gute Erreichbarkeit Entwicklung: - Schließung von Schulen - Schließung von Kinder- und Jugendeinrichtungen - Errichtung und Ausbau von Altenpflegeeinrichtungen - Ärztemangel - Kleinere, aber qualitätsvolle Kulturangebote Potenziale: - Konzentration in den zentralen Orten - Koordinierung und Kooperation zwischen den Gemeinden - Verbesserung Erreichbarkeit mit alternativen ÖPNVAngeboten - Radwege - Verknüpfung von Kultur und Tourismus - Vernetzung von Kulturangeboten Auswirkungen: - Lebensqualität - Erreichbarkeit - Standortfaktor für Ansiedlungen - Tourismus Schwerpunkte: - Erstellung von Fachplanungen unter Berücksichtigung der räumlichen Entwicklung, der Bevölkerungsentwicklung und der Veränderung der Altersstruktur - Konzentration in den zentralen Orten - Vernetzung der Angebote - Sicherung der Erreichbarkeit 98