Kreisentwicklungskonzept - Landkreis Märkisch

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Kreisentwicklungskonzept - Landkreis Märkisch
Räumliches Entwicklungskonzept
Landkreis Märkisch-Oderland
- Das Oderbruch 2002
Landkreis
Märkisch-Oderland
September 2002
Verantwortliches Fachamt:
Dezernat Bau und Umwelt
Bauplanungsamt
Dienstort Strausberg
Klosterstraße 14
15331 Strausberg
Mitwirkung der Fachämter:
Wirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt,
Jugendamt, Amt für Landwirtschaft, Umweltamt, Bauverwaltungsamt
Fortschreibung
des Räumlichen Entwicklungskonzeptes
des Landkreises Märkisch-Oderland
unter besonderer Berücksichtigung
des äußeren Entwicklungsraumes
am Beispiel
der Kulturlandschaft Oderbruch
1
Inhaltsverzeichnis
I. Planungsraum Landkreis Märkisch-Oderland..................................................................4
1.
Aktuelle Daten und Fakten .............................................................................................4
•
Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Märkisch Oderland ..................................4
•
Geburtenentwicklung und Sterblichkeit im Landkreis Märkisch-Oderland von
1990 bis 2000............................................................................................................4
•
Engerer Verflechtungsraum......................................................................................5
•
Äußerer Entwicklungsraum......................................................................................5
2.
Verwaltungsstruktur (Stand 30.09.2001)........................................................................6
3.
Gemeindestruktur (Stand 31.08.2002)............................................................................9
4.
Stand der Flächennutzungsplanung ..............................................................................11
II.
Der äußere Entwicklungsraum am Beispiel der Kulturlandschaft Oderbruch .....12
1.
Einführung ....................................................................................................................12
2.
Planungsgrundlagen: ....................................................................................................13
3.
Grenzen der historischen Kulturlandschaft Oderbruch ................................................14
4.
Historische Entwicklung des Oderbruchs....................................................................15
5.
Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Oderbruchs...........26
6.
Wirtschaftsraum Oderbruch .........................................................................................28
6. 1 Landwirtschaft ........................................................................................................28
6. 2 Gewerbliche Wirtschaft..........................................................................................34
6. 3 Kur, Tourismus und Fremdenverkehr ....................................................................46
7.
Siedlungsraum Oderbruch ............................................................................................55
2
8.
Freiraum Oderbruch .....................................................................................................62
8. 1 Landschaftsbewahrung und Landschaftsentwicklung im Oderbruch.....................62
8. 2 Windenergieanlagen und Mobilfunkanlagen sowie deren Auswirkungen auf die
Landschaft, insbesondere auf das Landschaftsbild.................................................66
8. 3 Hochwasserschutz im Oderbruch ...........................................................................68
9.
Kulturraum Oderbruch .................................................................................................69
9. 1 Denkmale und Denkmalbereiche............................................................................69
9. 2 Kultur und Kunst im Oderbruch.............................................................................73
10. Verkehrsinfrastruktur....................................................................................................76
10. 1 Straßenverkehr........................................................................................................76
10. 2 Grenzübergänge......................................................................................................78
10. 3
Schienenverkehr ...............................................................................................78
10. 4 Radverkehr..............................................................................................................80
10. 5 Wasserstraßen .........................................................................................................82
11. Soziale Infrastruktur .....................................................................................................83
11. 1 Schulen und Bildungseinrichtungen.......................................................................84
11. 2 Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen .........................................................85
11. 3 Medizinische Einrichtungen ...................................................................................89
11. 4 Einrichtungen zur Altenpflege................................................................................89
Zusammenfassung ................................................................................................................91
3
I. Planungsraum Landkreis Märkisch-Oderland
1.
Aktuelle Daten und Fakten
•
Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Märkisch Oderland
insgesamt von 1990 bis 2001
Gesamt
31.12.1990
31.12.1991
173557
171572
31.12.1992
31.12.1993
31.12.1994
31.12.1995
31.12.1996
31.12.1997
31.12.1998
31.12.1999
31.12.2000
30.09.2001
170995
169985
170631
172577
175033
178958
182968
186573
188277
188961
(Quelle: Statistik Landkreis Märkisch-Oderland)
•
Jahr
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
Geburtenentwicklung und Sterblichkeit im Landkreis Märkisch-Oderland von 1990 bis 2000
Lebendgeborene
Gestorbene
1.977
1.195
875
784
825
908
998
1.047
1.081
1.177
1.179
2.007
1.962
1.760
1.851
1.589
1.864
1.779
1.766
1.806
1.748
1.807
Sterbeüberschuss
30
767
885
1.046
752
1.127
781
719
725
571
571
(Quelle: Statistik Landkreis Märkisch-Oderland)
4
Bevölkerungsentwicklung in den Teilräumen von 1990 bis 2001
•
Engerer Verflechtungsraum
(Amt Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Amt Hoppegarten, Neuenhagen b. Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Amt Rüdersdorf, Strausberg)
•
30.09.2001
31.12.2000
31.12.1999
31.12.1998
31.12.1997
31.12.1996
31.12.1995
31.12.1994
31.12.1993
31.12.1992
31.12.1991
102500
100000
97500
95000
92500
90000
87500
85000
82500
80000
31.12.1990
31.12.1990
31.12.1991
31.12.1992
31.12.1993
31.12.1994
31.12.1995
31.12.1996
31.12.1997
31.12.1998
31.12.1999
31.12.2000
30.09.2001
Gesamt
83734
83065
83853
82497
83121
84810
85537
90397
94253
97932
100201
101516
Äußerer Entwicklungsraum
(Seelow, Amt Bad Freienwalde-Insel, Amt Barnim Oderbruch, Amt Falkenberg-Höhe, Amt Golzow, Amt Lebus, Amt Letschin,
Amt Märkische Schweiz, Amt Müncheberg, Amt Neuhardenberg, Amt Seelow-Land, Wriezen)
Gesamt
31.12.1990
31.12.1991
31.12.1992
31.12.1993
31.12.1994
31.12.1995
31.12.1996
31.12.1997
31.12.1998
31.12.1999
31.12.2000
30.09.2001
89823
88507
88157
87488
87510
87767
87685
88651
88715
88641
88076
87445
5
2.
Verwaltungsstruktur (Stand 30.09.2001)
Amt
Stadt/Gemeinde
Altlandsberg
Altlandsberg mit OT
Wegendorf
Bruchmühle
Buchholz
Gielsdorf
Wesendahl
Bad Freienwalde-Insel
Altglietzen
Bad Freienwalde
Bralitz
Hohenwutzen
Neuenhagen
Schiffmühle
Amt Barnim-Oderbruch
Altreetz mit OT Mädewitz
und Wustrow
Bliesdorf mit OT
Bliesdorf, Kunersdorf,
Metzdorf
30.09.2001
8.006
5.087
1.538
198
832
351
13.786
525
10.000
727
819
1.010
705
8.836
915
Amt
Stadt/Gemeinde
Amt Falkenberg-Höhe
Beiersdorf
Brunow
Dannenberg
Falkenberg
Freudenberg
Heckelberg
Kruge/Gersdorf
Leuenberg
Steinbeck
Wölsickendorf/Wollenberg
Alt Tucheband
Bleyen
Genschmar
218
395
1.615
277
678
491
395
232
455
6752
644
248
347
Golzow
1.044
122
3.248
Amt Golzow
1.296
Güstebieser Loose
Neuküstrinchen
238
271
Hathenow
Küstriner Vorland mit OT
Manschnow, Küstrin-Kietz
und Gorgast
Neulewin
Neulietzegöricke
671
235
Rathstock
Zechin mit OT Buschdorf
und Friedrichsaue
Neureetz
Neurüdnitz
Neutrebbin mit OT
Altbarnim und Alttrebbin
343
291
1.677
Prötzel mit OT
Sternebeck/Harnekop
1.260
Reichenow-Möglin
Wriezener Höhe mit OT
Frankenfelde, Haselberg
und Lüdersdorf-Biesdorf
675
835
Zäckericker Loose
129
30.09.2001
5.119
363
Amt Hoppegarten
Dahlwitz-Hoppegarten
Hönow
Münchehofe/Da.
Amt Lebus
Lebus mit OT Schönfließ
Mallnow
Podelzig
Reitwein
Treplin
Wulkow b. Booßen
Zeschdorf mit OT Alt
Zeschdorf, Döbberin und
Petershagen
249
850
12.899
5.890
6.634
375
6.754
2.712
386
995
543
436
227
1.455
6
Amt
Stadt/Gemeinde
Amt Letschin
Gieshof-Zelliner Loose
Groß Neuendorf
Kiehnwerder
Kienitz
Letschin mit OT
Sophienthal und Steintoch
30.09.2001
5.286
194
433
117
578
2.999
Neubarnim
Ortwig
Sietzing
Amt Märkische Schweiz
Bollersdorf
Buckow
Garzau
Garzin
Grunow
Ihlow
Klosterdorf
Rehfelde
Waldsieversdorf
Werder
Zinndorf
311
374
280
8.744
454
1.708
295
219
370
162
470
3.396
912
405
353
Amt Müncheberg
Eggersdorf/Mü.
Hermersdorf/Obersdorf
Hoppegarten/Mü.
Jahnsfelde
Müncheberg
Trebnitz
Amt Neuhardenberg
Batzlow
Gusow-Platkow
Neuhardenberg mit OT
Neuhardenberg,
Altfriedland und Wulkow
b. Trebnitz
7.929
341
697
279
322
5.749
541
5.171
209
1.432
2.922
Quappendorf
Reichenberg
Ringenwalde
Amt Rüdersdorf
Hennickendorf
Herzfelde
Lichtenow
Rüdersdorf
Amt
Stadt/Gemeinde
Amt Seelow-Land
Alt Mahlisch
Carzig
Diedersdorf
Dolgelin
Falkenhagen
amtsfrei
amtsfrei
amtsfrei
amtsfrei
amtsfrei
amtsfrei
Gesamt
Friedersdorf
Libbenichen
Lietzen
Marxdorf
Neu Mahlisch
Niederjesar
Sachsendorf
Werbig
Worin
Fredersdorf-Vogelsdorf
Neuenhagen b. Berlin
Petershagen/Eggersdorf
Seelow
Strausberg
Wriezen mit OT
Rathsdorf/Neugaul,
Eichwerder,
Altwriezen/Beauregard und
Schulzendorf
30.09.2001
6.059
195
82
396
516
754
292
509
886
171
51
297
539
679
692
11.252
15.105
11.619
5.392
26.523
7.617
188.961
126
350
132
16.112
3.284
1.728
513
10.587
7
8
Stand 30.09.2001
3.
Gemeindestruktur (Stand 31.08.2002)
Amt
Falkenberg-Höhe
neue
Stadt/Gemeinde
Falkenberg/Mark
Falkenberg-Höhe
BeiersdorfFreudenberg
Falkenberg-Höhe
Besteht aus
Falkenberg,
Dannenberg,
Kruge/Gersdorf
rechtskräftig
Bemerkung
ab
31.12.2001 Eingemeindung
643
31.12.2001
Zusammenschluss
zum Doppeldorf
Heckelberg-Brunow Heckelberg, Brunow
888
31.12.2001
Zusammenschluss
zum Doppeldorf
Falkenberg-Höhe
Höhenland
Leuenberg, Steinbeck
630
01.05.2002
Zusammenschluss
Golzow
Alt Tucheband
1.015
31.12.2001
Eingemeindung
Golzow
Bleyen-Genschmar
Alt Tucheband,
Rathstock, Hathenow
Bleyen, Genschmar
589
31.12.2001
Zusammenschluss
zum Doppeldorf
Lebus
Lebus
Lebus, Wulkow b.
Booßen, Mallnow
Garzin, Garzau
3.362
31.12.2001
Eingemeindung
508
31.12.2001
Zusammenschluss
zum Doppeldorf
Bollersdorf,
Klosterdorf, Grunow
alle Gemeinden des
Amtes Müncheberg
1.291
31.12.2001
Zusammenschluss
7.834
01.04.2002
Zusammenschluss
707
31.12.2001
Zusammenschluss
Märkische Schweiz Garzin-Garzau
Märkische Schweiz Oberbarnim
Müncheberg
Stadt Müncheberg
Neuhardenberg
Märkische Höhe
Beiersdorf,
Freudenberg
EW-Stand
12/2001
2.518
Batzlow, Reichenberg,
Ringenwalde
9
10
4.
Stand der Flächennutzungsplanung
Stand: 31. 12. 2002
11
II.
Der äußere Entwicklungsraum am Beispiel der Kulturlandschaft
Oderbruch
1.
Einführung
Die Berichterstattung der vergangenen Jahre zur räumlichen Entwicklung des Landkreises
Märkisch-Oderland hat gezeigt, dass es von Vorteil wäre, Teilräume des Landkreises näher zu
betrachten.
Bei der Abgrenzung der Teilräume könnte den landesplanerischen Vorgaben, engerer
Verflechtungsraum und äußerer Entwicklungsraum, gefolgt werden. Der äußere
Entwicklungsraum ist jedoch in seiner historischen, landschaftlichen und wirtschaftlichen
Entwicklung kein einheitlicher Raum, so dass auf der Ebene des Landkreises kleinräumigere
Unterteilungen vorgenommen werden.
Aus diesem Grunde wurde, in Abstimmung mit den Fachämtern, der Vorschlag unterbreitet,
die historische Kulturlandschaft Oderbruch mit ihren Besonderheiten, Problemen und
Potenzialen näher zu betrachten.
Die letzte anschauliche Prägung dieser Kulturlandschaft erfolgte durch die Trockenlegung des
Niederoderbruchs in den Jahren von 1747 bis 1753 durch Friedrich II. Dieser Teil des
Oderbruchs ist in seiner gesamträumlichen Erscheinung Zeugnis historisch veränderter
menschlicher Lebens- und Wirtschaftsformen von besonderer geschichtlicher Bedeutung.
Abgeleitet aus dem Raumordnungsgesetz ROG §2 Abs. 2 Satz 13 „Die geschichtlichen und
kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die
gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kulturund Naturdenkmälern zu erhalten“ und den landesplanerischen Grundsätzen und Zielen sind
es gerade die historischen Kulturlandschaften, die sowohl aus landschaftlicher als auch
wirtschaftlicher Sicht besonders prägend und unverwechselbar für eine Region sind.
12
2.
Planungsgrundlagen:
§ 30 Landesentwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg (LEPro):Die Kulturlandschaften mit ihren
Siedlungen und landschaftsprägenden Seen, Flüssen, Fluren und Wäldern sind
zur Erhaltung der Verbundenheit der Menschen mit Heimat und Umwelt in ihrem Charakter zu bewahren und zu entwickeln,
als ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten,
in ihrer Funktion als Lebens- Erholungsraum, als Trinkwasser- und Frischluftreservoir, als land- und forstwirtschaftliche
Produktionsfläche zu sichern, zu entwickeln und- wo nötig- wiederherzustellen sowie
unter Bewahrung des Landschaftsbildes, der historisch gewachsenen Ortsbilder, der Bodendenkmale, der schützenswerten
Bausubstanz sowie des kulturellen Erbes und Brauchtums behutsam zu entwickeln.
G 3.1.11 Entwurf Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP
GR) - ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum [Kulturlandschaften]
Die durch Agrargebiete, Wald und Gewässer geprägte Kulturlandschaft soll durch eine ordnungsgemäße Land- und
Gewässernutzung in ihrer Vielfalt, Eigenart und langfristigen wirtschaftlichen Nutzbarkeit erhalten werden. Dabei kommt
der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft als wichtigen Nutzungen eine herausgehobene Bedeutung für die Sicherung von
Arbeitsplätzen, die Herstellung hochwertiger Produkte und zur Pflege der Kulturlandschaft zu.
Z 3.2.2 (Historisch bedeutsame Kulturlandschaften) LEP GR
Innerhalb der Gebietskulisse des ökologisch wirksamen Freiraumverbundes stellt die Regionalplanung das Vorhandensein
der Merkmale historisch bedeutsamer Kulturlandschaften fest und trifft entsprechende räumliche Festlegungen.
Z 2.12.1 Regionalplan Oderland-Spree (Historisch bedeutsame Kulturlandschaften)
Historisch bedeutsame Kulturlandschaften mit ihren typischen kulturlandschaftlichen Prägungen, traditionellen
Landnutzungs- und Bewirtschaftungsformen sind zu bewahren und zu entwickeln, dass traditionelle Siedlungsformen,
kulturhistorische Besonderheiten und Landschaftselemente sowie offene Kulturlandschaften mit hoher Erlebniswirksamkeit
in den Schwerpunktbereichen erhalten und in ihrer Eigenart aufgewertet werden.
Zu diesen Kulturlandschaften gehören im Landkreis Märkisch-Oderland
Oderbruch
Land Lebus
Kulturlandschaft:
Der Begriff Kulturlandschaft umfasst zunächst allgemein die Gesamtheit der durch
menschlichen Einfluss geprägten Umwelt und unterscheidet diese von der über Jahrtausende
durch geomorphologische Prozesse geformten Naturlandschaft. Im Sinne dieser Definition
sind die europäischen Landschaften nahezu ausschließlich Kulturlandschaften, die im Kontext
städtischer und ländlicher Siedlungsgefüge durch die Vielfalt menschlicher Aktivitäten
geplant, gestaltet und entwickelt wurden und werden.
Historische Kulturlandschaften
Darunter wird ein Landschaftsausschnitt oder Lebensraum verstanden, der in früherer Zeit
unter dem Einfluss menschlicher Kulturkräfte entstand und Elemente dieser Prägung
anschaulich vergegenwärtigt. Er ist damit in seiner gesamträumlichen Erscheinung Zeugnis
vergangener oder auch traditionell gepflegter menschlicher Lebens- und Wirtschaftsformen
von besonderer geschichtlicher Bedeutung.
13
3.
Grenzen der historischen Kulturlandschaft Oderbruch
Zur Abgrenzung gibt es grundsätzlich verschiedene Auffassungen.
Die natürliche Landschaft des Oderbruchs erstreckt sich zwischen der Oder, der Bruchkante
zur Barnimhochfläche und der Lebuser Platte.
Um den Wirtschaftsraum zu erfassen, erscheint es sinnvoll, den gesamten grenznahen Bereich
von Hohensaaten bis Lebus zu betrachten.
Die besondere historische Bedeutung erstreckt sich auf den Teil des Niederoderbruchs, der
durch die Trockenlegung durch Friedrich II zwischen 1747 bis 1753 entstand. Diese letzte
anschauliche Prägung ist insbesondere in den damals entstandenen neuen Siedlungen ablesbar
(siehe auch Pkt. 9).
Der südliche Teil des Oderbruchs überschneidet sich mit der Kulturlandschaft Lebus.
14
4.
Historische Entwicklung des Oderbruchs
Das Oderbruch ist eine breite, fast ebene Flussniederung im Landkreis Märkisch-Oderland. Es
liegt an der Grenze zu Polen und erstreckt sich zwischen Altglietzen und Lebus auf einer
Länge von ca. 60 km. Die breiteste Stelle beträgt ca. 22 km. Als Abgrenzung des Oderbruchs
kann man die Gemarkungsgrenzen von Dolgelin, Sachsendorf, Werder, Hathenow und
Reitwein entlang der „Reitweiner Nase“ in Richtung Lebus als unterste Grenze, die
Bundesstraße B167 bis zur Kreisgrenze Landkreis Barnim als „Breitenabgrenzung“ sowie die
Kreisgrenze zum Landkreis Barnim als obere Abgrenzung betrachten.
Viele Bodendenkmale zeugen von einer frühzeitigen Besiedelung des Oderbruchs. Hier wird
davon ausgegangen, dass die Bewohner bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hinein von
ziemlich unvermischter slawischer Abstammung waren.
Es gibt aber auch viele Baudenkmale in den einzelnen Orten, die Zeugnis über eine
Besiedelung ablegen.
Die einst siedlungsfeindliche Gewässerlandschaft des Oderbruchs (liegt teilweise unter dem Oderniveau)
wird seit der Trockenlegung überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Das Oderbruch vor der Trockenlegung
Das Oderbruch gehört zu einem Urstromtal in der eiszeitlich geformten Landschaft des
norddeutschen Tieflandes. Vor der Trockenlegung wurde das Oderbruch jährlich 2mal
überschwemmt. Nur auf wenigen Sandinseln, welche sich auf einer Fläche von 3 bis 4
Quadratmeilen großen Gebiet befanden, lagen Siedlungen (Reetz, Meetz [Mädewitz], Lebbin
[Lewin], Trebbin, Großbaaren, Kleinbaaren [Groß- und Kleinbarnim], Wustrow und Altwriezen
[heute Ortsteil von Wriezen]), deren Bewohner sich überwiegend von der Fischerei ernährten.
Fischfang und Viehzucht bildeten bereits im Mittelalter eine bedeutende Existenzgrundlage
für die Oderbrücher.
Das Landschaftsbild ließ sich mit dem Spreewald vergleichen, da viele kleine und einige
größere Flussarme der Oder durch einen dichten Eichen-Erlen-Auenmischwald flossen.
Kleine Chronologie der Entwicklung im Oderbruch
Jahr
Ereignis damals
Stand heute
1247
erstmalige Erwähnung Wriezens
Grundzentrum mit Teilfunktion eines
(„oppidum Wrezne“) als Handelsplatz Mittelzentrums und Amtssitz
Ziel der Kreisentwicklung bleibt die
an der Oder
- 1337 erhielt Wriezen Stadtrecht
- 16. Jhd. – Entwicklung Fischhandel, Anbau
von Wein (1573 gab es 25 Weinberge),
Herstellung von Gerstenbier
- 1692 – 1874 Hechtreißerzunft
- 1773 Gründung einer Schnallen- und
Hakenfabrik
- 1874/76 landwirtschaftliche Lehranstalt
- 1856 erstes städtisches Krankenhaus
- 1870 höhere Bürgerschule, später
Realprogymnasium
- 1865 Errichtung Gaswerk
- 1867 erste Eisenbahnverbindung WriezenEberswalde
Stabilisierung der zentralen Funktionen und
eine ausgewogene Stadtentwicklung.
15
1316
erstmalige urkundliche Erwähnung
Bad Freienwaldes („Vrienwalde“)
- 1337 wird die Fähre über die Oder erstmals
erwähnt, 1354 auch der Fährkrug
- 1542 Fertigstellung des Weidendamms ins
Oderbruch
- 1618 wird Freienwalde kurfürstliches
Domänenamt
- 1684 Gründung des Gesundbrunnens
- 1816 Freienwalde wird Kreisstadt des
Kreises Oberbarnim
- 1866 Eröffnung Eisenbahnanschluss
Neustadt-Eberswalde-Wriezen
- 01.01.1877 Eröffnung Eisenbahnlinie nach
Angermünde
- 1924 staatliche Anerkennung als Kurort
1330
1348
erstmalige Erwähnung Letschins als
Ville Luczin;
Grundzentrum mit Teilfunktion eines
Mittelzentrums, Entwicklung zur
Kurstadt und Amtssitz
Prioritäre Projekte:
- endgültige staatliche Anerkennung als Kurort
- Verkehrsberuhigung im Stadtzentrum und im
Kurbereich
- weitere Entwicklung des Wohnungsbaustandortes "Waldstadt"/Konversion
- Stadtsanierung
- Nutzung des Freienwalder Landgrabens für die
Fahrgastschifffahrt
- Wintersportzentrum
Grundzentrum und Amtssitz
1336 urkundlicher Name Letschin erwähnt
1863 erhielt Letschin Marktgerechtigkeit
gebietsbezogener Schwerpunkt
für die Erholung in der Kulturlandschaft
Oderbruch
Quilitz/Neuhardenberg erstmalige
urkundliche Erwähnung
Grundzentrum und Amtssitz
-Gemeinde mit besonderem Entwicklungs-
- Ansammlung von Bauernhöfen sowie
eine Zollstelle
- 1763 Bauarbeiten am Herrenhaus
- 1816/17 Rekonstruktion der Kirche
- 1820-1822 Umgestaltung der
Schlossanlage
Bedarf (Konversion, Beseitigung funktionaler
Defizite)
- Ort mit überörtlich bedeutsamer
Alttrebbin erstmalige urkundliche
Erwähnung
1375
Altlewin/Neulewin erstmalige
urkundliche Erwähnung
Ende des Erwähnung des Dorfes Bliesdorf im
14. Jhd.
Landbuch der Mark Brandenburg
19.08.1539 1. deichrechtliche Urkunde über den
Bau von zusammenhängenden
Notdeichen zwischen Lebus1, Küstrin2
und Seelow3
Tourismus- und Erholungsfunktion
(einschließlich der Ortsteile Altfriedland und
Wulkow)
1349
Neulewin ist heute ein ländlicher
Versorgungsort
Seelow ist heute ein Grundzentrum mit
Teilfunktion eines Mittelzentrums
sowie als Kreisstadt Hauptsitz des
Landratsamtes und Lebus ein
Kleinzentrum und Amtssitz
1
Um das Jahr 1000 hatten die schlesischen Piasten (älteste polnische Fürsten- und Königsdynastie) die Stämme
im Lebuser Gebiet politisch zusammengefasst. Es erstreckte sich zunächst mit zwei annähernd gleich großen
Teilen westlich und östlich der Oder. Etwa ab 1250 fand die Bezeichnung nur noch auf das westlich der Oder
gelegene Territorium (Lebuser Land) Anwendung. Das Lebuser Land hatte Kontakte mit dem Land der Franken,
mit Skandinavien und mit der Rus. Münzfunde deuten auf Verbindungen mit römischen, griechischen und
arabischen Händlern hin.
2
Küstrin wurde 1232 erstmalig urkundlich erwähnt und um 1300 mit dem Stadtrecht ausgestattet [„Burg Küstrin
mit Stadt und dem Kietz“]. 1848 erfolgte der erste Eisenbahnanschluss (Berlin-Frankfurt/O.-Küstrin). Die Stadt
entwickelte sich zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt. Ab 1860 wird Küstrin zu einer Garnisonstadt
ausgebaut.
Die heutige Grenze zwischen Deutschland und Polen zieht sich mitten durch die Altstadt von Küstrin.
Der Begriff „Oderinsel“ ist ein irregulärer Begriff, es ist zwar eine „Insel in der Oder“, aber die richtige
Bezeichnung lautet „Küstrin-Altstadt“.
3
Das Dorf „Villa Zelou“ wird in einer Urkunde als Besitz der Lebuser Stiftskirche nachweislich erwähnt. 1278
wird aus dem Dorf eine Stadt(opidum nostrum Selowe) Die Menschen hier lebten vor allem von der Viehzucht.
1768 gehörte Seelow zum Amt Sachsendorf. Die Stadt selbst hat mehrere Brände (1630, 1788, 1809) erlebt,
wurde aber immer wieder aufgebaut.
16
23.06.1717 1. Deichordnung nach Errichtung eines
durchgehenden Deiches von Lebus bis
Zellin
1730
Entwässerung der königlichen Ämter Wollup ist heute ein Gartenbaustandort
Wollup und Golzow
(„Werder Frucht“)
- 1252 erstmalige Erwähnung von Golzow im
Besitz des Bistums Lebus
- 01.04.1308 erste urkundliche Erwähnung
von Golzow „villam Gholsow“
- seit 1598 gehört Golzow dem Kurfürsten
bzw. dem König und wird Königliche
Domäne
- 1660 geht Golzow an das Amt Lebus
- 1731 – 1815 bekommt Golzow ein Amt mit
6 Vorwerken, dann geteilt in
a] Amt Sachsendorf (1815-1839) und Amt
Friedrichsaue (1839-1872)
b] Vorwerk wurde veräußert und in
landtagsfähiges Rittergut umgewandelt
- 1865 Bau der Ostbahn Berlin-KüstrinKönigsberg, am 01.07.1865 erhält Golzow
eine Post-Expedition, welche 1868 zum
Bahnhof als Postamt verlegt wird
- 1872/73 Gründung der Malzfabrik, einer
Brennerei auf dem Gut, es existieren 3
Windmühlen
- 1884/85 Bau einer Zuckerfabrik
- 1906 Beginn des Gemüseanbaus in Gorgast,
welcher dann nach Golzow übergriff
- 24.12.1911 Eröffnung der Oderbruchbahn
mit 100 km Gleislänge – Golzow wird
Gemüselieferant für Berlin
Golzow ist heute ein ländlicher
Versorgungsort und Amtssitz
1747
S.L. Haerlem legt einen Plan „zur
großzügigen Entwässerung des
Oderbruches“ vor:
o Verkürzung des Oberlaufes um
23,6 km durch Anlage eines
18,83 km langen Kanals
o Fortsetzung der Eindeichung
des linken Oderufers von Zellin
bis Hohensaaten und
Eindeichung der Alten Oder
o Schaffung von 6 Hauptgräben
für die Niederung oberhalb
Wriezens zur besseren
Entwässerung
o nach Trockenlegung und
Eindeichung Besiedelung durch
1.200 Familien in 40 neu zu
schaffenden Dörfern, Kolonien
und Vorwerken
01.09.1747 Bekanntmachung der geplanten
Besiedelung des Oderbruches durch
Edikt mit der „Aufforderung zur
Auswanderung nach Brandenburg“
17
1751
1754
Beginn der planmäßigen Besiedelung
des neu gewonnenen Landes
Entstehung des Kolonistendorfes
Neutrebbin (königlich)
Neutrebbin ist heute ein ländlicher
Versorgungsort, hier befindet sich die
Geflügelschlachterei „Stolle GmbH“ –
ein wirtschaftlicher Schwerpunkt im
Landkreis Märkisch-Oderland
Prioritäres Projekt:
- Entenschlachterei und Verarbeitung/
Arbeitsplatzschwerpunkt im Oderbruch
1762
1769
Abschluss der Kolonisation des
Oderbruches
Aushändigung der „Kolonistenbriefe“
an sämtliche Neusiedler im Oderbruch,
damit war der neue Besitz auch für die
Nachkommen juristisch abgesichert
Die Trockenlegung des Oderbruchs erlebte somit unter König Friedrich II. Mitte des 18.
Jahrhunderts ihren Höhepunkt.
Das durch die Trockenlegung für die Besiedelung gewonnene Land (130.000 Morgen) wurde
durch den König nach Belieben aufgeteilt. Einen wesentlichen Anteil behielt er selbst, der
Rest wurden an die angrenzenden Städte und Rittergüter aufgeteilt. Hier wurden nun 43
Kolonistendörfer (oblag dem jeweiligen Eigentümer) gegründet und 1.300 Familien
angesiedelt.
Auf Grund der Eigentumsverhältnisse der Dörfer unterschied man in königliche, städtische
und adlige Kolonistendörfer, wobei die königlichen Dörfer von Anfang an die Größten und
Wichtigsten waren und auch geblieben sind. Diese Dörfer erkennt man heute noch an ihren
Namen. Mit Ausnahme von Herrenhof und Herrenwiese führen sie die Namen alter Bruchund Uferdörfer, denen die Silbe „Neu“ hinzugefügt wurden (Neubarnim, Neulewin,
Neutrebbin (⇒ Tabelle) , Neukietz, Neuküstrinchen, Neuglietzen, Neulietzegöricke [ältestes
Kolonistendorf, 1753 mit der Trockenlegung entstanden, dazu gehört der Ortsteil
Ferdinandshof- ehemals königliche Domäne], Neumädewitz, Neureetz, Neurüdnitz,
Neutornow, Neuwustrow).
Tausende Kolonisten (die meisten in Neubarnim, Neulewin und Neutrebbin [ca. 2.000 und
darüber]) wurden auf dem neugewonnenen Land zu günstigen Bedingungen angesiedelt und
verwandelten das Oderbruch durch fleißige und entbehrungsreiche Arbeit innerhalb weniger
Jahre zu einer der fruchtbarsten Agrarlandschaften Deutschlands. In dieser Zeit wandelte sich
das Erscheinungsbild des Oderbruchs. Die Urbarmachung zog einen ausgedehnten Getreide-,
Kartoffel, Rüben- und Gemüseanbau nach sich. Auf den Weiden betrieb man Rinder- und
Schafzucht. Ab 1835 übernahm die Zuckerrübe den Platz der Kartoffel.
18
Als einzige Ämter liegen Amt Golzow, Amt Letschin sowie Amt Bad Freienwalde-Insel (hier
liegen nur kleine Gemarkungsanteile der Stadt Bad Freienwalde nicht im naturräumlichen Oderbruch) mit
ihren amtsangehörigen Gemeinden komplett im Oderbruch. Aus diesem Grund seien hier die
einzelnen Gemeinden noch einmal vorgestellt:
Amt Golzow
Alt Tucheband mit den Ortsteilen Alt Tucheband, Hathenow und Ratstock
Alt Tucheband
o 1336 erstmalig erwähnt, besitzt von alters her eine Kirche, einen Rittersitz und einen
Lehnschulzen.
o Um 1400 wird von einer wüsten Dorfstätte Hackenow gesprochen, Hackenow gehörte
zur Komturei Lietzen und wurde als Vorwerk neu angelegt.
o Im Sommer 1800 brannte fast ganz Alt Tucheband, inklusive der Kirche, ab.
o 1814 erstand der Kommissionsrat Gilbert das Gut Tucheband, gab 1.696 Morgen in
Erbpacht aus und damit entstand 1815 die Neue Kolonie, Etablissement Tucheband,
später Neu Tucheband.
o 1864 entstanden eine Brennerei, eine Sirup- und Stärkefabrik, eine Ziegelei und eine
Zuckerfabrik
o 1911 Bau der Oderbruchbahn
Hathenow
o kleines Straßenangerdorf (20 Hufen groß) - 1405 erstmals urkundlich als „Hattenow“
erwähnt
o 1496 -1598 Bischof von Lebus
o 1598 – 1731 Amt Lebus
o 1731 – 1815 Amt Golzow
o 1815 – 1872 Amt Sachsendorf
o um 1860 gab es 1 Windmühle (stand bis zum II. Weltkrieg östlich der Straße
Frankfurt/O.-Manschnow, 1 Rossmühle, 3 Ziegeleien, ab 1900 für kurze Zeit nur noch
1 Ziegelei
Rathstock
o „Rotstok“ im Jahre 1354 erstmalig urkundlich erwähnt
o Straßenangerdorf
o 1864 existierten im königlichen Anteil Rathstocks ein Chausseegeldeinnehmerhaus,
eine Ziegelei, eine Zuckerfabrik und eine Windmühle
o um 1880 bestand das Dorf aus dem Gemeindebesitz mit königlichem und adligem
Anteil sowie den beiden Rittergütern „Adlig Rathstock“ und Königlich Rathstock“
o 1928 wurden v.g. Rittergüter (Gutbezirk) mit der Gemeinde Herzershof zu der
heutigen Gemeinde Rathstock vereinigt.
Bleyen-Genschmar
Bleyen
o besteht aus 4 Ortsteilen
Altbleyen
1200 betätigte sich der Templerorden als Schrittmacher deutscher Siedlungen
in Brandenburg. 1229 wurde dem Orden ein 300 Hufen umfassendes Gebiet
zur Besiedlung geschenkt. Darauf entstand die Komturei Lietzen, zu der auch
„Blewen“ gehörte. Die Bewohner waren auf Fischerei und Weidewirtschaft
angewiesen. Durch den Bau eines Oderdammes (war aber noch unzureichend)
von Reitwein bis Festung Küstrin konnte wertvolles Ackerland gewonnen
werden. 1717 wurden die Anlagen verstärkt und erhöht.
19
Im Jahre 1723 wurde auf königlichen Befehl hin „auf den Bleyen“ ein
staatliches Vorwerk errichtet, welches 1739 vergrößert und ein königliches
Domänenamt wurde.
Neubleyen
Nachdem 1814 die Küstriner Stadtteile Lange Vorstadt und Kietz
niederbrannten, den Bewohnern der Aufbau an gleicher Stelle untersagt wurde,
erfolgte der Aufbau weiter westlich. Nach 1820 bauten einige Bürger weiter
nördlich, an der Stelle der ehemaligen Magazine – das war der Anfang von
Neubleyen.
Drewitz Ausbau und Schaumburg (Neu Drewitz und Neu Schaumburg)
Alt Drewitz (heute Drzewice gehörte 1451 dem Johanniterorden an, brannte
1717 fast völlig ab, wurde wieder aufgebaut und um 1730 dem Amt Bleyen
zugeordnet. Nach der Trockenlegung fielen an Drewitz westlich der Oder
Ländereien, auf denen Kolonistensiedlungen entstanden. Die Ortsbezeichnung
Neu Drewitz wurde erst um 1800 üblich.
Alt Schaumburg (heute Szumilowo) wurde erstmals 1261 als „Pudingnowe“
und 1460 als „Schawenborch) im Besitz der Johanniter bezeichnet.
Genschmar
Genschmar ist ein zusammengesetztes Straßendorf, wahrscheinlich slawischen Ursprungs
[1 km nordöstlich slawische Siedlungsfunde, 2,7 km nordwestlich am Garmischberg jungslawische Siedlungsfunde aus dem 11./12. Jahrhundert], welches erstmalig 1405 als Gentzmer, Jentzmer , 1460 als
Gentczmer erwähnt wurde.
Zu Genschmar gehörten ab 1891 Hackelsloose und ab 1892 Genschmarer Loose, 1928 wird
der Gutsbezirk Henriettenhof eingemeindet und 1960 wurde der Ortsteil Wilhelminenhof von
Friedrichsaue nach Genschmar umgemeindet. Die Haupterwerbsquellen waren der Fischfang
und die Landwirtschaft.
1945 wurde das Dorf zu 90% zerstört.
Gorgast
wurde 1375 erstmalig im Landbuch erwähnt. 1584 brannte der Ort völlig nieder. Das
Herrenhaus der ehemaligen Johanniterkommende wurde 1840 errichtet und 34 Jahre später
umgebaut. Eine neugotische Kirche wurde im Jahre 1888 erbaut. Ab 1900 produzierte in
Gorgast eine Zuckerfabrik.
Im Gorgaster Park, der durch Lenné angelegt wurde, befindet sich das Denkmal für die
gefallenen deutschen Soldaten des zweiten Weltkrieges. Hier hat auch der am 21.03.1945
gefallene Leutnant von Bülow seine letzte Ruhestätte gefunden.
Publikumsmagnet ist das Fort Gorgast, welches zur Festung Küstrin gehörte und als
besterhaltenes Außenfort gilt. Das Fort wurde vom 26. April 1883 bis Juli 1889 gebaut und
feierte 1999 sein 110- jähriges Jubiläum.
Küstrin-Kietz (siehe Tabelle Seite 16)
Manschnow wurde 1336 erstmalig als 'Ville dicte Mauczinowe' erwähnt. Zur Zeit der
Gründung war der Ort acht Hufen groß. 1555 ist zum ersten Mal vom 'Rittersitz und Wappen
Hof zu Matschenau' die Rede. Die heutige Schreibweise "Manschnow" existiert erst ab 1883.
Der Ortsteil Manschnow ist als Kleinzentrum infrastrukturell bestens ausgestattet und
wirtschaftlicher Standort des Amtsbereiches Golzow. Auf dem erschlossenen Gewerbegebiet
befindet sich u. a. eine der modernsten Gemüseverarbeitungsanlagen. Zahlreiche Handwerksund Dienstleistungsunternehmen sind im Ort angesiedelt.
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Zechin mit den Ortsteilen Zechin, Buschdorf und Friedrichsaue
Zechin (heute gebietsbezogener Schwerpunkt für die Erholung in der Kulturlandschaft Oderbruch) ist
nachweislich slawischen Ursprungs. Das die Besiedlung weit vor der ersten urkundlichen
Erwähnung 1313 als „Zechyn“ begann, beweisen viele Funde an Urnen, Steinen, Bronzen und
Eisenwaffen, die im Ort gefunden wurden.
Etwa 2,5 km östlich von Zechin liegt der Garmischberg, auf dem bei Grabungen Überreste
aus der Steinzeit gefunden wurden.
Die Feldmark des Dorfes lag in Richtung Kienitz, heute befindet sich dort der Ortsteil
Sydowswiese von Sophienthal (⇒ Amt Letschin). Hauptnahrungsquelle war hier ebenfalls der
Fischfang bis zur Trockenlegung, danach wurde Ackerbau betrieben.
Bereits 1780 hatte Zechin eine Schule unter staatlicher Aufsicht, zu deren Schulgemeinde das
Amt Friedrichsaue und das Etablissement Friedrichsaue gehörten.
Um 1800 gehörte Zechin zum Domänenamt Wollup.
Zechin hatte in vergangener Zeit eine größere Bedeutung als heute. Um 1875 lebten hier ca.
2.000 Einwohner – heute sind es nur noch 852.
Buschdorf bildete sich 1926 aus den drei Spinnerdörfern „Baiersberg“, „Gerickenberg“ und
„Lehmannshöfel“, welche 1764/65 entstanden waren. Das Kapitel der Wollspinnerei im
Oderbruch endete jedoch schon 1805.
Friedrichsaue ist ein 1723 errichtetes königliches Vorwerk. 1744 entstand das Amt
Friedrichsaue, welches bis 1945 von Domänenpächtern verwaltet wurde.
Nach der Trockenlegung begann ab 1753 die Urbarmachung des Landstriches und die
intensive Bewirtschaftung des ertragreichen Bodens.
1852 ging eine Zuckerfabrik in Betrieb, nach deren Stilllegung wurde diese ab 1916 als
Bettfedernfabrik genutzt.
Amt Letschin
Altbarnim
o altes wendisches Fischerdorf, weitere Entwicklung nach der Entwässerung des
Oderbruchs
Gieshof
o entwickelte sich nach 1800 aus einem ehemaligen Vorwerk
Groß Neuendorf ( heute Entwicklung zur Gemeinde mit überörtlicher Tourismus- und Erholungsfunktion,
Vernetzungsstandort für den Wassertourismus)
o altes wendisches Fischerdorf, erhielt in der weiteren Entwicklung seine Prägung
durch den Hafen mit seinen ausgedehnten Speichern und war Anfang des 20. Jhd. ein
reger Umschlagplatz
Kiehnwerder
o eines der kleinsten Dörfer im Amt Letschin, entstanden 1758/59 aus verstreut
liegenden Ansiedlungen
Kienitz (heute ein gebietsbezogener Schwerpunkt für Erholung in der Kulturlandschaft Oderbruch,
Vernetzungsstandort für den Wassertourismus )
o ursprüngliches Fischerdorf direkt hinter dem Oderdamm
o etwas abseits befand sich die königliche Domäne Kienitz
o 1838 gründete der Landwirt Koppe hier das erste Zuckerwerk im Oderbruch
Letschin (⇒Tabelle)
o 1330 erstmalige Erwähnung Letschin als Ville Luczin;
o 1336 urkundlicher Name Letschin erwähnt
o um 1800 zogen die Bauern aus dem Dorf auf „Loose“ (sind im Zuge der Separation
entstanden), Handwerker und Händler siedeln sich im Dorf an
o 1863 erhielt Letschin Marktgerechtigkeit
Neubarnim ebenfalls 1754/55 errichtetes Kolonistendorf
21
Ortwig
o etwa im sechsten Jahrhundert als wendische Niederlassung errichtet
Sietzing
o 1756/57 als Kolonistendorf angelegt
o 1761 Errichtung des Bethauses
o 1803 Errichtung einer Fachwerkkirche, 1883 Anbau des jetzigen Turmbaus
o 1881 erhielt Sietzing eine Eisenbahnstation (war bis 1994 in Betrieb)
Sophienthal/Sydoswiese
o als Spinnerdörfer 1750 bis 1766 mit direkter Lage im Odervorland errichtet
Wollup/Steintoch
o in beiden Dörfern lassen sich Siedlungsspuren bis in die Bronzezeit zurückverfolgen
o um 1598 gelangte Wollup in den Besitz des Königs und wurde später mit anderen
Liegenschaften zur Domäne zusammengeschlossen, welche 1827 von Johann Gottlieb
Koppe übernommen wurde
o Steintoch wurde 1872 aus verschiedenen bäuerlichen Ansiedlungen gebildet, 1928
wurden Vossberg und Wollup (⇒Tabelle) eingemeindet
Amt Bad Freienwalde-Insel
Stadt Bad Freienwalde (⇒Tabelle)
OT Altranft
o 1375 erstmalig im Landbuch des Kaisers Karl urkundlich erwähnt
o Haupterwerbszweig war die Fischerei
o 1675 Gründung einer großen Schäferei, wurde später zum heute noch existierenden
Vorwerk Bergthal ausgebaut
o 1759 wurde damit begonnen, das 1762 im Kirchenbuch eingetragene Neu-Ranft als
Siedlung anzulegen. Von da an bürgerte sich der Name Alt-Ranft ein.
o Anfänge von industrieller Entwicklung
o 1849 Bau einer Kohlengrube
o 1881 Brikettfabrik
o 1862 Zuckerfabrik
o seit 1994 Ortsteil von Bad Freienwalde
OT Sonnenburg (liegt außerhalb des naturräumlichen Oderbruchs) wurde 1375 als Dorf
Sunnenberch/Sunnenburg erstmals erwähnt.
Die „Insel Neuenhagen“ ist ein weit nach Westen in das Niederoderbruch vorspringender
Sporn der Höhen der westpommerschen Seenplatte. Zu ihr gehören die Gemeinden
Altglietzen, Bralitz, Hohenwutzen, Neuenhagen und Schiffmühle. Diese Orte wurden
erstmalig 1337 erwähnt.
Herr Nicolaus Witte besitzt vier Dörfer mit allen Rechten - Glizen (Glietzen), Gralitzen
(Bralitz), Grabow (Gabow) und Botzow (Hohenwutzen) sowie den Fährkrug, weist auf den
Oderübergang zwischen Mittel- und Neumark hin, und den Herrenhof Nienhof (Neuenhof) –
ist im Gegensatz zu den vier weit älteren slawischen Fischerdörfern eine deutsche Gründung
aus der 2. Hälfte des 13. Jhd., aus der dann das Bauerndorf Neuenhagen erwuchs.
1747 begann unweit des späteren Neuglietzen der Bau des Kanals, der die Oder zwischen
Güstebiese und Hohensaaten begradigt und die Trockenlegung des Oderbruchs nach sich zog.
1753 wurde bei Güstebiese der Fangdamm durchstochen, die Oder strömte in ihr neues Bett
und der Neuenhagener Sporn wurde zur „Insel“ eingegrenzt von der Alten Oder und dem
Kanal der Neuen Oder. In Folge entstanden neue Kolonistendörfer wie Neutornow, Neu- und
Altglietzen.
22
Mitte des 19. Jhd. setzte die industrielle Entwicklung ein - eine schnell wachsende
Ziegelindustrie auf Grund reicher Tonvorkommen und nennenswerten Kiesabbau sowie die
Anlage von Sägewerken. Bei Oderberg (heute Landkreis Barnim) war einer der größten
Holzlagerplätze Deutschlands.
Zuvor hatte die Alte Oder bereits zum Antrieb von einer Schiffsmühle gedient. Dort entstand
ab 1806 eine Arbeiterkolonie, welche 1819 eine selbstständige politische Gemeinde wurde
und heute sowohl Neutornow als auch den alten Rundling Gabow in sich einschließt.
Weitere Oderbruchdörfer:
Die Orte Güstebieser Loose und Zäckericker Loose (beide Amt Barnim-Oderbruch) sind ebenfalls
nach der Trockenlegung entstanden. Sie sind aber zu damaliger Zeit keine eigenständigen
Orte gewesen, sondern Loose zu den heute in Polen liegenden Ortschaften Gozdowice und
Stare Lysogorki.
Falkenberg/Mark (Amt Falkenberg-Höhe)
Die Gemeinde Falkenberg/Mark gehört nur mit den östlich der B 167 liegenden
Gemarkungsteil zum Oderbruch. Sie besteht seit 1929 aus den Ortsteilen Falkenberg,
Amalienhof, Papierfabrik und Cöthen.
Auf der Grundlage der Gemeindegebietsreform schlossen sich die Gemeinden Falkenberg,
Dannenberg und Kruge/Gersdorf zur Gemeinde Falkenberg/Mark zum 31.12.2001
zusammen. Die Ortsteile Dannenberg und Kruge/Gersdorf befinden sich außerhalb des
Oderbruchs.
Der Ortsteil Falkenberg ist in seinem Ursprung ein Straßendorf und zieht sich an der steilen,
bis zu 80 m abfallenden Hangkante am Rande der Oderniederung entlang.
Falkenberg ist ein ehemaliges Fischerdorf, welches mit dem Bauerndorf Cöthen 1334
erstmalig erwähnt wurde.
Ab 1850 erlangt Falkenberg erhebliche Bedeutung für die Erholungsnutzung, wobei der
Anschluss an die Eisenbahn 1866 den Fremdenverkehr noch förderte. Auf Grund dessen und
das viele Berliner Beamte Falkenberg als Sommersitz wählten, erhielt das örtliche
Baugewerbe ab 1900 einen erheblichen Aufschwung.
Amalienhof wurde 1774 als eine zum Gut Hohenfinow gehörende Weber- und Spinnerkolonie
angelegt. Amalienhof ist fast ausschließlich Wohnstandort, bei dem auch heute noch die
durch die Entstehungsgeschichte als Kolonistendorf bedingte regelmäßige Parzellierung
erkennbar ist.
Der Ortsteil Papierfabrik wurde 1801 gegründet und ist durch die Gebäude der jetzt
funktionslos gewordenen Fabrik geprägt.
Cöthen entstand vermutlich im 14. Jhd. als Rittergut und erreichte im 18. und 19. Jahrhundert
seine Blütezeit. Ortsbildprägend ist heute vor allem die alte Brennerei (Dorfstraße). Als
Besonderheit ist auch der Gutspark Cöthens zu nennen. Insgesamt ist der Charakter und die
Struktur des ehemaligen Gutsdorfes auch heute noch gut erlebbar, da viele alte
Feldsteinhäuser und Ziegelbauten in ihrer ursprünglichen Form erhalten blieben (Dorfstraße
vom Schloss bis zur alten Schule).
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Altreetz (Amt Barnim-Oderbruch) - heute gebietsbezogener Schwerpunkt für die Erholung im Oderbruch
o 1339 als „Retcz“ urkundlich erwähnt (Fischerdorf)
o nach der Trockenlegung Anlage von „Adlig Reetz“ und „Königlich Reetz“ (heute
Neureetz)
o nach dem Dorfbrand von 1824 vernichtet, Bauern siedeln sich auf dem neu
ausgewiesenen Land an – es entstanden die „Altreetzer Loose“
o die heute stehende Kirche ist die vierte
1577 1. Kirche – 1641 abgebrannt
2. Kirche 1764 abgebrannt
1768 neue Kirche – 1824 beim Dorfbrand vernichtet
danach wieder aufgebaut – immer an derselben Stelle
Altfriedland
(Amt Neuhardenberg) heute Ort mit überörtlicher Tourismus- und Erholungsfunktion
o Entstehung beginnt mit dem Bau des Zisterzienserklosters um 1230, von dem heute
noch Teile des Refektoriums vorhanden sind.
o 1271 erstmalig urkundlich als „Vredelant“ erwähnt, liegt als Straßendorf an der alten
Handelsstraße im Grenzbereich zwischen Mark Brandenburg, Pommern und Polen
o Ende des 18. Jhd./Anfang des 19. Jhd. ist Friedland um die Kolonien Karlsdorf und
Neufriedland erweitert und in Altfriedland umbenannt worden, heute ist Altfriedland
ein Ortsteil von Neuhardenberg
Wulkow
(Amt Neuhardenberg) heute Ort mit überörtlicher Tourismus- und Erholungsfunktion
o Die erste urkundliche Erwähnung von Wulkow datiert von 1361.
o Ab 1608 wird die Ortschaft zum Rittersitz ernannt und wurde bis 1945 durch
Großgrundbesitz und Bauerntum geprägt. Heute ist Wulkow ein Ortsteil von
Neuhardenberg.
Quappendorf (Amt Neuhardenberg)
o 1413 wird „Quappendorp“ erstmals urkundlich erwähnt. Das ursprüngliche
Fischerdorf wird bis heute von den Mäandern der Alten Oder geprägt.
Gusow-Platkow (Amt Neuhardenberg)
Gusow - heute Ort mit überörtlicher Tourismus- und Erholungsfunktion
o Die heutige Siedlungsstruktur geht auf die Entwicklung eines Haufendorfes in
unmittelbarer Nähe der heutigen Kirchenruine zurück.
o Nach der Trockenlegung entstanden die übers Bruch verteilten Loose und das
Vorwerk Karlshof. Durch die ringförmige bauliche Entwicklung um eine
landwirtschaftlich genutzte Fläche entsteht die heute große innerdörfliche Freifläche.
Platkow
o Platkow ist eines der ältesten Dörfer, erstmals 1229 als „decinam Platkoniensis
territorii“ urkundlich erwähnt, im Landkreis Märkisch-Oderland.
o Ein Straßenangerdorf, welches nach einem Brand 1822/23 neu auf den alten
Grundrissen errichtet wurde.
o Nach den Freiheitskriegen 1814/15 sind die Bauern mit der Separation vom
Frondienst befreit worden.
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Reitwein (heute gebietsbezogener Schwerpunkt für die Erholung in der Kulturlandschaft
Oderbruch)
Reitwein, 1316 urkundlich das erste Mal erwähnt, liegt im südlichen Teil des Oderbruchs,
direkt an der Spitze des bewaldeten Höhenzuges, der sogenannten „Reitweiner Nase“.
Schon im 4. Jahrhundert war dieser Ort durch die Burgunder (Germanen) besiedelt, im 7. Jhd.,
nach Abwanderung der Burgunder siedelten hier Slawen (Nachweis: Burgwall in den Reitweiner
Bergen).
Ursprünglich war das Gebiet mit vielen Flussarmen durchzogen, wurde nach und nach
trockengelegt. Durch die Eindeichung der Oder wurde die Trockenlegung durch den „Alten
Fritz“ vollendet. Durch die Trockenlegung ging der Fischfang zurück und viele Fischer
wurden Bauern.
In den Jahren 1855 bis 1858 wurde die Kirche Reitweins erbaut, in den Jahren 1697 bis 1700
das zweigeschossige Schloss, welches aber 1962 abgetragen wurde.
Dolgelin
Dolgelin, in der Anlage ein Angerdorf, gehört zu den ältesten Höhendörfern am Rande des
Oderbruchs und gehörte einstmals zur Komturei Lietzen.
Die Bodenfunde am nordwestlichen Dorfrand deuten auf eine slawische Besiedelung hin, die
deutsche Besiedelung begann im 12. Jahrhundert und war im wesentlichen im 14. Jahrhundert
abgeschlossen. Die aus Feldsteinen errichtete Kirche ist das älteste Zeugnis (heute Ruine) aus
der Gründerzeit des Dorfes.
Sachsendorf - südlich von Seelow gelegen - ist ein sehr altes Dorf. Die Ansiedlung wurde
bereits 1365 als „Sassendorf“ urkundlich erwähnt. Zu Sachsendorf gehört der südlich liegende
Ortsteil Werder.
Mit dem Bau einer Zuckerfabrik, verbunden mit dem auf wissenschaftlicher Grundlage
umgewandelten Ackerbau, erreichte das Dorf in den Jahren 1860 bis 1870 einen enormen
wirtschaftlichen Aufschwung.
Verdienstvolle Landwirte, die im Oderbruch gewirkt haben waren unter anderem Helene
Charlotte von Lestwitz (1754-1803) auf Kunersdorf, Johann Gottlieb Koppe (1782-1863) auf
Wollup, Friedrich August Ludwig von der Marwitz (1777-1837) auf Friedersdorf, Karl
August Schmelzer (1833-1913) auf Sachsendorf sowie Arthur Klitzke (*1925) in Golzow,
welcher zu DDR-Zeiten einen sehr erfolgreichen Landwirtschaftsbetrieb führte.
25
5.
Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Oderbruchs
Das Oderbruch gehört in seiner Struktur zum ländlichen Raum des Landes Brandenburg.
Ländliche Räume sollen als eigenständige Lebensräume unter Wahrung der ländlichen und
landschaftstypischen Eigenarten entwickelt werden. Lokale und regionale
Wirtschaftskreisläufe zur Erschließung und Nutzung regionaler Ressourcen sollen ausgebaut
und gestärkt werden.
Die Oderbruchkante und das Odervorland gehören zum ökologisch wirksamen
Freiraumverbundsystem. Dieser ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln.
Das übrige Gebiet wird als Vorbehaltsgebiet Freiraum festgelegt.
Das Odervorland ist als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz ausgewiesen.
Das gesamte Oderbruch ist hochwassergefährdet und deshalb als Vorbehaltsgebiethochwassergefährdeter Bereich ausgewiesen.
Der Sophienthaler Polder wird als potenzieller Flutungspolder eingestuft.
Im Oderbruch befinden sich die Windeignungsgebiete Bliesdorf-Thöringswerder und
Letschin.
Die überregionale Schienenverbindung der Ostbahn und die Verbindung EberswaldeFrankfurt(Oder) ist zu sichern und funktionsgerecht zu entwickeln.
Die Gemeinden, die nördlich von Frankfurt (Oder) liegen (bis Höhe Sachsendorf) gehören
zum Stadt-Umland-Verflechtungsraum des Oberzentrums Frankfurt (Oder). In diesem
Verflechtungsraum ist sowohl die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zentralen Ortes als
auch das ausgewogene Zusammenspiel in den Verflechtungsbeziehungen mit den
benachbarten Gemeinden zu gewährleisten und Funktionsverluste für den Zentralen Ort zu
vermeiden.
Großräumige Straßenverbindungen sind die B1 und die Oder-Lausitz-Straße (B167/B112)
Als überregionale Straßenverbindung ist die B158 zu nennen.
Die Entwicklung eines weiteren Oderübergangs ist östlich von Wriezen offenzuhalten.
Der Sonderlandeplatz Wriezen (Neuhardenberg) ist als regionaler Landeplatz mit
luftfahrtgewerblicher Ausrichtung optional zu sichern.
Die Kulturlandschaft Oderbruch soll als Entwicklungsgebiet Tourismus und Erholung vor
Eingriffen, die die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft nachhaltig beeinträchtigen,
bewahrt werden. Das Oderbruch ist ein kulturhistorisch geprägtes Erholungsgebiet.
26
Zentrale Orte im Oderbruch und angrenzend sind:
Bad Freienwalde
Wriezen
Seelow
Letschin
Lebus
Manschnow
Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums
Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums
Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums
Grundzentrum
Grundzentrum
Kleinzentrum
(OT der Gemeinde Küstriner Vorland)
Gemeinden mit besonderer Funktion sind:
Altreetz
Neulewin
Neutrebbin
Golzow
Bad Freienwalde
Falkenberg/Mark
Groß Neuendorf
Neuhardenberg
Gusow
ländlicher Versorgungsort
ländlicher Versorgungsort
ländlicher Versorgungsort
ländlicher Versorgungsort
Kurort
Erholungsort
Ort mit überörtlich bedeutsamer Tourismus- und Erholungsfunktion
Ort mit überörtlich bedeutsamer Tourismus- und Erholungsfunktion
Ort mit überörtlich bedeutsamer Tourismus- und Erholungsfunktion
Vernetzungsstandorte für den Wassertourismus sind:
Groß Neuendorf
Kienitz
Küstrin-Kietz
27
6.
Wirtschaftsraum Oderbruch
6. 1
Landwirtschaft
Die Landwirtschaft im Landkreis Märkisch-Oderland trägt besonders zum Erhalt der
wirtschaftlichen, ökologischen sowie sozialen Funktionen des Freiraumes bei.
Die Entwicklung des Oderbruchs wird hauptsächlich durch die Entwicklung der
Landwirtschaft geprägt.
Fischfang und Viehzucht bildeten bereits im Mittelalter eine bedeutende Existenzgrundlage
für die Oderbrücher.
Die Trockenlegung des Oderbruchs unter Friedrich II kam dem gesamten Oderbruch
zustatten, in besonderem Maße aber doch dem nördlichen Teil, dem Niederoderbruch. Das
gewonnene Land betrug 32 500 ha (130 000 Morgen).
Die Urbarmachung des Bruchs zog einen ausgedehnten Getreide-, Kartoffel-, Rüben- und
Gemüseanbau nach sich.
Auf den Weiden betrieb man Rinder- und Schafzucht.
Ab 1835 nahm die Zuckerrübe den Platz der Kartoffel ein.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte der Frühgemüseanbau ein. 1952 begann der Prozess
der Kollektivierung. 1989 wurde fast die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche durch 9
Betriebe bewirtschaftet. Neutrebbin war das Zentrum der Gänsemästerei bis zum 2.
Weltkrieg.
Seit 1990 sind etwa 75% der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verloren gegangen. Dennoch
ist die Landwirtschaft die wichtigste Erwerbsquelle der Oderbrücher, zumal zunehmend über
neue Standbeine, wie die Pferdehaltung oder Urlaub auf dem Lande, Zusatzeinkommen
erschlossen werden.
Im Oderbruch befinden sich die fruchtbarsten landwirtschaftlichen Nutzflächen des Landes
Brandenburg (Ackerzahlen bis 73), wobei auch Ackerzahlen unter 25, bedingt durch die
Heterogenität der Böden, vorkommen.
Hauptkulturen auf den Flächen des Oderbruchs sind heute vor allem das Getreide (vorrangig
Winterweizen), Winterraps, Eiweißpflanzen, Sonnenblumen, Zuckerrüben und Silomais.
Auf dem landwirtschaftlichen Sektor gibt es gerade im Oderbruch hoffnungsvolle Ansätze
zum Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe.
Gefrierzentrum Manschnow
Die Herausbildung regionaler Wirtschaftskreisläufe ist besonders zu unterstützen.
Die günstigen Anbaubedingungen für Gemüse ermöglichen eine direkte Belieferung des
Gefrierzentrums in Manschnow. Auf einer Gesamtanbaufläche von inzwischen 1481 ha wird
Gemüse für die Frostung produziert.
Verarbeitet werden vor allem Spinat, Erbsen, Bohnen und Möhren.
28
Darüber hinaus wird in erwähnenswertem Umfang durch einige Anbaubetriebe Frischgemüse
vor allem für den Berliner Markt sowie Gemüse unter Glas für den regionalen und
überregionalen Markt geliefert. Einen hohen Bekanntheitsgrad hat auch die
Gurkenproduktion.
Ökologischer Landbau
Im Oderbruch arbeiten 10 Betriebe nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus auf einer
Fläche von 944 ha.
Tierproduktion
Die Entenproduktion inklusive Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung hat sich als
regionaler Wirtschaftskreislauf im Oderbruch herausgebildet und stabilisiert.
17 Betriebe halten an 21 Standorten im Oderbruch in 113 Ställen Enten für die Schlachtung in
Neutrebbin.
Die Tierhaltung im Oderbruch umfasst weiterhin Legehennen, Puten, Pferde, Schafe, Ziegen,
Rinder und Schweine.
Landwirtschaftliche Altstandorte
Neben den aus dem bisherigen Kreisentwicklungskonzept bereits bekannten
Strukturanpassungsmaßnahmen zur Entkernung alter Ställe als Vorbereitung neuer
Investitionen oder zum Abriss nicht mehr genutzter Bausubstanz sollen über eine
Flächenpoolbildung in den kommenden Jahren potenzielle Standorte für notwendige
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgestellt und in geeigneter Form (z. B. Datenbank)
archiviert werden.
Die Praktikabilität ist über eine Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung abzuprüfen.
Der entsprechende Förderantrag wurde durch den Landkreis gestellt.
Landwirtschaft und Hochwasser
Das gesamte Oderbruch ist hochwassergefährdet. Die Landwirtschaft, d.h. die Bearbeitbarkeit
der Flächen hängt wesentlich vom Entwässerungszustand der Nutzflächen ab. Um überhaupt
eine kontinuierliche landwirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten, wird mit Hilfe von
Schöpfwerken der Landschaftswasserhaushalt reguliert. Betreiber der Schöpfwerke ist der
Gewässer- und Deichverband Oderbruch.
29
Der Verband bewirtschaftete 2001:
Schöpfwerke
Pumpstationen
Heberleitungen
Wehre/ Staue
Pegelanlagen
I. Ordnung
Im Auftrag des LUA
2
-2
17
--
II. Ordnung
gemäß Satzung des Verbandes
37
1
-271
62
Zeitlich errichtet wurden die Schöpfwerke, die sich im Oderbruch befinden
1876 – 1905
Falkenberg, Neutornow, Alttornow
1931 – 1937
Güterbahnhof, Rohrstieggraben und Kietz in Bad Freienwalde
Gabow, Paulshof I, Zäckericker Loose, Thöringswerder, Bienenwerder
1970 – 1983
Tergelgraben, Seelow I, II und III, Scherickengraben, Manschnow,
Pommling, Steintoch, Wensegraben, Neubarnim II und III, Sietzing,
Golzow, Paulshof II, Altreetz, Bliesdorf, Neulewin, Zollbrücke, Bralitz
I und II, Güstebiese, Bochows Loos, Bochegraben
Zur Sicherung des Landschaftswasserhaushaltes und der Landnutzung wurde im Dezember
2000 die EU- Wasserrahmenrichtlinie in Kraft gesetzt. Sie hat die Umsetzung ganzheitlichen
Gewässerschutzes zur Aufgabe.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) plant über
Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen, wasserhaushaltliche Zusammenhänge für
Gewässereinzugsgebiete erarbeiten zu lassen und über die Richtlinie zur Förderung der
Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes Einzelmaßnahmen zu fördern.
Für das Gebiet des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch wurden Planungsrangfolgen
festgelegt.
Danach ist vorgesehen, in einer 1. Phase Planungen zu den Gebieten Glietzener Polder,
Östlicher Hauptvorfluter und Neubarnimer Stadtgraben einzuleiten.
Parallel dazu sind Einzelmaßnahmen z. B. in Verbindung mit dem Schöpfwerk Liepe, das
trotz seiner Lage im Kreis Barnim großen Einfluss auf Flächen unseres Landkreises hat, in
Vorbereitung.
Gemeinschaftsinitiative LEADER + im Oderbruch
LEADER + ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union zur Entwicklung des
ländlichen Raumes.
AUFGABE
Um den ländlichen Raum in seiner Funktion als wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Lebensraum zu erhalten und weiter zu entwickeln, bedarf es einer ganzheitlichen,
ressortübergreifenden Betrachtung, einer integrierten Herangehensweise. Für die Lösung der
Probleme und das Ingangsetzen bzw. Fortführen von Entwicklungsprozessen sind kooperative Handlungsweisen dringend erforderlich.
30
Eine solche integrierte Herangehensweise orientiert nicht auf die einfache Funktionalisierung
des ländlichen Raumes (Wirtschaft, Wohnen, Erholung etc.) sondern basiert auf der
Verknüpfung dieser Teilfunktionen, d.h. Herstellung einer Multifunktionalität bei
größtmöglicher eigenständiger Lebensfähigkeit und
Unabhängigkeit des ländlichen Raumes von den städtischen Verdichtungsräumen.
Aus der ehemaligen LEADER-Region „Oderbruch“ und Teilen der Region Oder-Spree, die
bisher auch als brandenburgische ILE-Region bestätigt waren, wird nach dem Willen der
lokalen Akteure unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen eine neue
LEADER-Region geschaffen.
ZIEL
Das strategische Ziel der gemeinsamen LEADER-Region Oderland besteht in der
Durchführung gemeinsamer Aktionen, Realisierung von Vorhaben sowie Verbreitung von
Informationen und Erfahrungen über bereits erfolgreich realisierte Maßnahmen mit
Pilotcharakter zur ländlichen Entwicklung. Es geht um den Austausch von Erfahrungen
zwischen ländlichen Aktionsträgern sowie die Verbreitung von Innovationen und
Kenntnissen, die für den Aufbau gemeinsamer Projekte geeignet sind und Synergien
erzeugen.
Das Leitbild für die LEADER-Region lautet:
„Gemeinsam leben und arbeiten im Oderland“
Der Verein „Lokale Aktionsgruppe Oderland“ wurde am 29. Januar 2001 in Küstrin-Kietz
von 29 Gründungsmitgliedern gegründet und spiegelt die Philosophie der Gemeinschaftsinitiative LEADER wider.
Zweck des Vereins ist die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die
Unterstützung von Projektträgern durch Förderung von maßnahmebegleitenden Marketing-,
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeiten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER+.
Aus dem Landkreis Märkisch-Oderland sind folgende Gebiete (Ämter und Gemeinden) in der
LEADER - Region Oderland vertreten:
Amt Bad Freienwalde-Insel
Amt Barnim-Oderbruch
Amt Golzow
Amt Lebus
Amt Letschin
Amt Neuhardenberg
Stadt Seelow
Amt Seelow-Land
Stadt Wriezen
Amt Falkenberg-Höhe
Damit gehört das gesamte Oderbruch zur Leader- Region Oderland.
31
Schwerpunktprojekte:
- Einrichtung einer rmp- (rural market place) Agentur Ost
- Vermarktung regionaler Produkte an ausgewählten Standorten
- Aufbau eines Culinarium Berlin-Brandenburg
- Aufbau einer landwirtschaftlichen Produktionsgemeinschaft für die Herstellung von
Convenience- Produkten für Großverbraucher
- Einrichtung eines Radwanderhotels in Zäckericker Loose, Ortsteil Zollbrücke
- Um- und Ausbau des Dorfgutes Friedersdorf
- Dorfzentrum Alt Zeschdorf
- Aufbau des public-privat-partnerships Netzwerk Oderland
- Bildung einer gemeinsamen Dachmarke
Dorferneuerung
Maßnahmen der Dorferneuerung tragen ganz erheblich zur Verbesserung der Produktionsund Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Fremdenverkehrs und damit der Wirtschaft des ländlichen Raumes und
zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Dörfern bei.
Mit der Dorferneuerung werden kultur- und bauhistorisch bedeutsame Ortsbilder und
Strukturen sowie Einzelgebäude erhalten und instandgesetzt. Neben der Erhaltung der
Bausubstanz geht es jedoch ganz verstärkt um die ganzheitliche Entwicklung im kulturellen,
sozialen und wirtschaftlichen Bereich.
Dorferneuerungsmaßnahmen sollen insbesondere zur gleichwertigen Entwicklung des
ländlichen Raumes beitragen.
Dorferneuerungsplanungen sollen so durchgeführt werden , dass die Dorfkerne gestalterisch
aufgewertet, die landschaftsprägenden Siedlungsformen bewahrt und multifunktionale
Dorfstrukturen zur Sicherung und Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher,
handwerklicher und touristischer Betriebe und Arbeitsplätze beitragen.
Dorferneuerungsplanungen liegen für folgende Gemeinden/ Ortsteile vor:
GemeindeGemeinde
Nr.
12064356 Neureetz
12064033 Altreetz
12064365 Neutrebbin
12064057 Bleyen
12064538 Zechin
12064190 OT Gusow
12064266 OT Gorgast
12064172 Golzow
12064009 Alt Tucheband
12064420 Reitwein
12064432 Sachsendorf
Amt
Datum
Barnim-Oderbruch 08/2002
Barnim-Oderbruch 10/1998
Barnim-Oderbruch
Golzow
03/1999
Golzow
01/1998
Neuhardenberg
04/1999
Golzow
08/1998
Golzow
09/1998
Golzow
07/1998
Lebus
11/1996
Seelow-Land
06/1998
Karte 1 Landwirtschaft
32
Potenziale des Raumes zum Fortbestand der Landwirtschaft
Es ist einzuschätzen, dass trotz der noch nicht vorhersehbaren agrarpolitischen
Rahmenbedingungen und möglicher kleinteiliger Restriktionen aufgrund des
Hochwasserschutzes das Oderbruch seine relative Vorzüglichkeit als landwirtschaftlicher
Standort behalten wird.
Es wäre zu begrüßen, wenn vor allem die Tierproduktion und mit ihr die regionale
Wertschöpfung noch mehr Unterstützung erfahren und die Öffentlichkeit als Verbraucher
nicht nur Preisbewusstsein sondern auch noch mehr Qualitätsbewusstsein an den Tag legen
würde.
Wichtig ist auch, dass die regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnisse den Weg zu den
heimischen Konsumenten finden und die gesamte Identifikation mit der Region gefördert
wird.
Neben dem klassischen Marktfruchtanbau und der Rinder- und Schweinehaltung werden in
der Zukunft vor allem die bereits beschriebenen regionalen Wirtschaftskreisläufe weitere
Beachtung verdienen. Auch Nischen wie die Ziegenhaltung, die Fischereiwirtschaft oder
Urlaub auf dem Lande haben weitere Entwicklungschancen.
Hinsichtlich der Förderung des ländlichen Raumes muss es erklärtes Ziel von
Landesregierung und Landkreis sein, den Status eines Ziel 1-Gebietes zu erhalten oder
zumindest eine drastische Senkung der Förderhöhen und –sätze zu verhindern.
33
6. 2
Gewerbliche Wirtschaft
Wertung und Handlungsprämissen für die räumlich-wirtschaftsstrukturelle
Schwerpunktsetzung im Oderbruch
Als im Regionalplan der Region Oderland-Spree festgelegte Zentralorte der sog.
Nahbereichsstufe haben für das Oderbruch die Städte bzw. Gemeinden
- Seelow
- Bad Freienwalde
- Wriezen
in ihrer Funktion als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums1 sowie
- Letschin
- Neuhardenberg
als Grundzentren und
- Küstriner Vorland / OT Manschnow
- Lebus
als Kleinzentren
eine entsprechend ihrer Zentralitätsstufe abgestufte Bedeutung für die Versorgung ihres
Umlandbereiches mit Arbeitsplätzen. Das beinhaltet gleichzeitig Verantwortung für die
Vorhaltung entsprechend nutzbarer gewerblicher Bauflächen.
In den übrigen Orten soll gemäß in den Regionalplan aufgenommener Festlegung des
Landesentwicklungsprogramms (LePro) eine Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung
lediglich im Rahmen des Eigenbedarfs erfolgen.
Allein in den erstgenannten Zentralorten mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums1 sowie , die
im Räumlichen Entwicklungskonzept des Landkreises Märkisch-Oderland und seinen
Fortschreibungen als gewerbliche Entwicklungsschwerpunkte für den äußeren
Entwicklungsraum mit entsprechender Priorität bei der Förderung infrastrukturellgewerblicher Entwicklung hervorgehoben wurden, existiert gegenwärtig ein gewerblich
nutzbares Flächenpotenzial von rd.160 ha.
Das Gewerbe-/ Industrieflächenpotenzial der Waldsiedlung Diedersdorf wurde hier dem
Flächenangebot des Bereiches Seelow zugerechnet, da es trotz aller kommunaler Differenzen
nicht losgelöst betrachtet werden kann und als Revitalisierung eines Konversionsstandortes
besondere Bedeutung für die Kreisentwicklung hat.
Hinzu kommen gewerblich genutzte bzw. nutzbare Flächen in den kleineren Zentralorten
(Grund- und Kleinzentren) von rd. 70 ha und rd. 100 ha in Orten ohne Zentralitätsstufe.
Gerade hier sind vielfach Gewerbeflächen auf Altstandorten ausgewiesen, die hinsichtlich
ihrer Größe teilweise weit über dem sog. „Eigenbedarf“ der jeweiligen Gemeinde liegen.
1
Die Stadt Müncheberg bleibt hier infolge der speziellen Ausrichtung auf das Gebiet des Oderbruchs
unberücksichtigt.
34
Insgesamt kann von einem Gewerbeflächenangebot für das Gebiet des Oderbruchs (in
Zentralorten mit Ausstrahlung auf das Oderbruch und im Oderbruch selbst) von rd. 330 ha
ausgegangen werden.
Für eine exakte Gewerbeflächenbedarfsrechnung bieten leider weder Landesentwicklungsnoch Regionalplan eine fundierte Grundlage. In wissenschaftlichen Publikationen wird davon
ausgegangen, dass bis zum Jahre 2015 rd. 43 % der Gesamtbevölkerung einer Beschäftigung
nachgehen werden und davon wiederum rd. 40 % im sogenannten „produktiven Sektor“,
dessen Unternehmen im Wesentlichen auf Gewerbe-/ Industriegebieten anzusiedeln sind.
Legt man diese (sicherlich grobe) Prognoseformel zugrunde, wäre bei einer
Bevölkerungsentwicklung in den Ämtern des Oderbruchs gemäß Bevölkerungsvorausschätzung des Regionalplanes bis 2010 auf rd 68000 Personen mit einem Beschäftigtenanteil
im produktiven Sektor von rd. 11500 Personen
zu rechnen.
Hinsichtlich des Flächenbedarfs pro Beschäftigten im produktiven Bereich wird dann
wiederum mit 250 – 300 qm gerechnet, so dass man einen Flächenbedarf an gewerblich
nutzbarer Fläche von rd. 300 – 350 ha für den Bereich des Oderbruchs prognostizieren
könnte.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Oderbruch hinsichtlich Arbeitslosigkeit und
Ansiedlungsgeschehen weit über bzw. unter dem Landes- und sogar Kreisdurchschnitt liegt
und diese Entwicklung sicher auch in den Folgejahren keine grundsätzliche Umkehrung
erfahren wird, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das vorhandene
Gewerbeflächenangebot ausreichen wird, den perspektivischen Ansiedlungs- und
Erweiterungsbedarf gewerblicher Unternehmen im Oderbruch auch im Folgezeitraum zu
decken.
Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass der Zustand eines nicht unerheblichen Teils
dieser Flächen unbefriedigend ist, teilweise sogar als nicht vermarktungsfähig eingeschätzt
werden muss. Insofern kann ein weiterer Sanierungs- und in diesem Sinne auch
„Erschließungs“bedarf nicht völlig ausgeschlossen werden.
Mit der aktuellen Landesrichtlinie zur Untersetzung der Gemeinschaftsaufgabe zur
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ / Teil Infrastruktur (GA-I) ist eine
Förderfähigkeit bei vorgesehener Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände nur noch
dann gegeben, wenn
-
nachgewiesen werden kann, dass mindestens 50 % der Fläche mit überwiegend GAförderfähigen Betrieben belegt werden können und
sich die jeweilige Belegung nicht nachteilig auf die Belegung eines bereits erschlossenen
oder in Erschließung befindlichen Gewerbegeländes auswirkt.
Die Erweiterung bestehender Industrie- und/oder Gewerbegebiete wird nur noch dann
gefördert, wenn mindestens 75 % des Gebietes bereits belegt sind.
Der Landkreis Märkisch-Oderland hat diesem Teil der Richtlinie zugestimmt, da so eine
Förderung nicht bedarfsgerecht untersetzter Gewerbeflächenerweiterungen verhindert werden
kann,
ohne
im
Einzelfall
bedarfsseitig
begründete
Erschließungsoder
Erweiterungsinvestitionen von einer Förderung völlig auszuschließen.
35
Unverändert
bestehen
bleiben
die
Handlungsprämissen
des
Räumlichen
Entwicklungskonzeptes in seiner Fassung von September 2000 unter Pkt. 3.4.1./
wirtschaftsnahe Infrastruktur zum Befürwortungsrahmen von entsprechenden Förderanträgen
(Einzelfallentscheidungen2) durch den Kreis.
Kurz zusammengefasst heißt das:
a) Konzentration auf die gewerblichen Entwicklungsschwerpunkte mit gestaffelten
Fördersätzen, konkret für das Gebiet des Oderbruchs bzw. die Zentralorte mit Auswirkung auf
das Oderbruch:
-
Maximalfördersatz bis 50 % Seelow, Bad Freienwalde und Wriezen
Fördersatz bis 35 % Neuhardenberg, Letschin, Lebus, Küstriner Vorland / OT
Manschnow; bei besonderer struktureller Bedeutung des Vorhabens für die Region bis zur
Höhe des Maximalfördersatzes von 50 %.
b) Befürwortung bis zum Maximalfördersatz von 50 % bei (nachweisbar bedarfsgerechter!)
Revitalisierung eines Konversions- oder Altstandortes für gewerbliche Zwecke.
c) In Ausnahmefällen Befürwortung einer Förderung über dem Maximalfördersatz (bis max.
80 %), wenn ein kommunaler Maßnahmeträger aufgrund (nachweisbar) fehlender finanzieller
Leistungskraft das Vorhaben ansonsten nicht realisieren könnte und das Projekt von
überregionaler Bedeutung ist.
Ebenfalls unverändert gilt die Festlegung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes zur
gewerblichen Wirtschaftsförderung und der besonderen Präferenz von Ansiedlungs- bzw.
Erweiterungsinvestitionen auf bestehenden, vor allem auf öffentlich geförderten
Gewerbegebieten des Kreises (vgl. Fassung September 2000, Pkt. 3.4.2.).
2
Im GA-Rahmenplan sind bereits seit mehreren Jahren lediglich Strausberg und Rüdersdorf als vom Grundsatz
her förderfähige Schwerpunktorte benannt. Für alle anderen Orte ist bei Befürwortung durch den Kreis eine
Förderung nach der GA-I nur auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen möglich.
36
3
2
2,0 ha
OT Zernikow
3 Firmen, kein guter Vermarktungszustand, leerstehende Hallen
11 Firmen, guter Zustand, gute
Verkehrsanbindung
Einzelstandort, durch Käsewerk
vollständig ausgelastet
Einzelstandort, durch RaiffeisenHandel. vollständig ausgelastet
9 Firmen
- Belegung zurückgegangen
- guter, vermarktungsfähiger Zustand
- von Gesamtfläche 17 ha GE, 11 ha GI
37
-
100 %
3,0 ha
Käsewerk
80 %
-
100 %
6,9 ha
Hinterstraße
28,0 ha
-
85 %
4,8 ha
Am Kleinbahnhof
Diedersdorf / Waldsiedlung
-
40 %
16,7 ha ges.
Seelow
Weitere Gewerbeflächen
Gewerbegebiete in zentralen Orten des Oderbruchs bzw. in zentralen Orten mit Auswirkung
auf das Oderbruch
Stand Juli 2002
Nr.
Standort/Amt
Größe der
Auslastungsgrad
gefördert/ nicht Bemerkungen
Fläche
gefördert
Grundzentrum mit Teilfunktion Mittelzentrum - Stadt Seelow
(einschl. GE-Fläche Gemeinde Diedersdorf / Waldsiedlung)
9 Firmen
1
Seelow
40 %
X
- guter vermarktungsfähiger Zustand
Gewerbegebiet Seelow-Nord 19,9 ha
- verkehrsmäßig gut angebunden
Tabelle 1:
Gewerbegebiete des Oderbruchs
(Erarbeitet in Abstimmung mit den betreffenden Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltungen)
Bad Freienwalde
Gewerbegebiet OT Altranft
23,0 ha
40 %
Wriezen
ehemaliges KfL-Gelände
Wriezen
OT Thöringswerder (ehemalige
Zuckerfabrik)
7
8
32,0 ha
7 ha
30 %
75 %
Grundzentrum mit Teilfunktion Mittelzentrum - Stadt Wriezen
6
Wriezen
Gewerbepark „Am Oderbruch“
18,4 ha
10 %
5
Grundzentrum mit Teilfunktion Mittelzentrum – Stadt Bad Freienwalde
4
Bad Freienwalde
Gewerbepark (Weg an der Bahn)
11,2 ha
70 %
X
X
38
2 Firmen
- schlechter, nicht vermarktungsfähiger Zustand
- Verwaltung durch BLG i.L.
7 Firmen
- hoher Auslastungsgrad
- weitere Belegung möglich
- Verwaltung durch Privatinvestor
- Schwerpunktprojekt zur Nachnutzung eines
Altstandortes
- differenziert strukturierte Gewerbefläche; 20 ha
mit Bausubstanz
- 4 Firmen angesiedelt
- Errichtung Biomassekraftwerk vorgesehen
- Errichtung Spritzenfabrik in Vorbereitung
18 Firmen
- verkehrsmäßig gut angebunden,
vermarktungsfähiger Zustand der freien Flächen
13 Firmen
- Teilumwandlung in Wohnbaufläche
- Schwierigkeiten bei weiterer Vermarktung
aufgrund Nähe Wohnbebauung (Bürgerinitiativen)
Lebus
OT Wüste Kunersdorf
4,6,0 ha
80 %
Kleinzentrum – OT Manschnow der Gemeinde Küstriner Vorland
15
Manschnow
Gewerbegebiet Handelshof
17,5 ha
ca. 30 %
14
90 %
Kleinzentrum – Stadt Lebus
13
Lebus
Gewerbegebiet Kirschallee
9,0 ha
-
40 %
-
100 %
100 %
Grundzentrum – Gemeinde Letschin
9
Letschin
4,0 ha
An der Amtsverwaltung
3,0 ha
Am Bahnhof
10
Letschin
15,0 ha
OT Voßberg
(ehemalige Zuckerfabrik)
Grundzentrum - Gemeinde Neuhardenberg
11
Neuhardenberg
An der Amtsverwaltung
6,5 ha
12
Neuhardenberg
Flugplatz (Teilfläche)
7,5 ha
11 Firmen
- mehrere private Vermarkter
- guter Zustand, gute Verkehrsanbindung
- genügend freie Ansiedlungsfläche
39
18 Firmen
- kaum Erweiterungsmöglichkeiten, höchstens
Umwandlung von Stallanlagen
- gute Belegung (8 Firmen), gute
Vermarktungschancen; aber Teilfläche (1,6 ha)
z.Z. noch LN und keine Genehmigung zur GEAusweisung (Gerichtsverfahren läuft)
freie Vermarktungsobjekte (Hallen) in nutzbarem
Zustand vorhanden, gute Verkehrsanbindung
z.Zt. keine gewerbliche Nutzung; Verwaltung über
Privatinvestor, der flugplatzspezifische
Dienstleistungen anstrebt
voll ausgelastet, aber überwiegend Einzelhandel
gewerblich genutzte Hallen landwirtschaftlicher
Betriebe
schwer vermarktungsfähig, verfallen, keine
Ansiedlung
Standort/Amt
1,7 ha
4,8 ha
8,2 ha
4,2 ha
Amt Barnim-Oderbruch
C
Neulewin
Bliesdorf
Neutrebbin
D
E
Amt Falkenberg-Höhe
F
Falkenberg
50 %
100 %
50 %
-
90 %
80 %
6,6 ha
11,3 ha
Sägewerk Bralitz
15 %
Auslastgefördert/
ungsgrad nicht gefördert
15,6 ha
Größe der
Fläche
Neuenhagen
B
-
Amt Bad Freienwalde-Insel
A
Bralitz
- ehemals Imperhandel
Nr.
Stand: Juli 2002
-
-
-
-
-
-
-
Tabelle 2: Weitere planungsrechtlich gesicherte Gewerbegebiete im Oderbruch
3 Firmen
schlechter Vermarktungszustand, verfallene
Stallanlagen
Einzelstandort, durch Stolle GmbH voll
ausgelastet
Standort durch Bildungsverein genutzt
Freiflächen und Hallen vorhanden
keine Nutzung erkennbar
ungünstige Verkehrsanbindung
schlechter Vermarktungszustand
4 Firmen, fast vollständig belegt
2 Firmen, Belegung zurückgegangen, freie
Hallenkapazitäten, ungünstige
Verkehrsanbindung
keine weitere Ansiedlung vorgesehen,
Erweiterungsabsicht des Sägewerkes selbst
Bemerkungen
40
Küstriner Vorland
OT Küstrin-Kietz
I
1,7 ha
K
3,0 ha
8 ha
3 ha
Amt Letschin
L
Ortwig
Amt Neuhardenberg
M
Gusow-Platkow, OT Gusow
- An der Bahn
- An der Bundesstrasse
Friedersdorf
8,7 ha
Amt Seelow-Land
J
Dolgelin
5,6 ha
19,4 ha
Küstriner Vorland
OT Gorgast
H
Größe der
Fläche
5,3 ha
Standort/Amt
Amt Golzow
G
Golzow
Nr.
75 %
100 %
100 %
30 %
75 %
-
10 %
20 %
Auslastgefördert/
ungsgrad nicht gefördert
-
-
-
-
-
-
-
Standort an der Bahn (Getreidelager) noch
Ansiedlungen mgl. Standort an der
Bundesstrasse (ohne Gewächshausfläche) mit
4 Firmen voll ausgelastet
Einzelstandort, vollständig durch Firma
ODEGA ausgelastet
1 Firma
guter, vermarktungsfähiger Zustand
4 Firmen
gute Auslastung, guter Vermarktungszustand
privater Eigentümer
keine Besiedelung
schlechter Vermarktungszustand
4 Firmen
viel Freifläche, größtenteils unerschlossen
schlechter Vermarktungszustand
2 Firmen
vermarktungsfähiger Zustand
privater Eigentümer
Bemerkungen
41
Kommunale Arbeitsgemeinschaft als institutionalisierte Wirtschaftsförderung und
prioritäre Projekte der Region des Landkreises Märkisch-Oderland
Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Oderland“ als Institution der Wirtschaftsförderung und
Regionalentwicklung in der Region
Mit dem Ziel der gemeinsamen Entwicklung der Region Oderland-Spree zu einem
einheitlichen Wirtschaftsstandort hat sich Ende des Jahres 2001 die kommunale
Arbeitsgemeinschaft „Oderland“ (kAG) gebildet.
Neben den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie die Stadt Frankfurt (Oder)
sind die Regionale Planungsgemeinschaft und die Euroregion „Pro Europa Viadrina“ Mitglied
der kAG.
Die kAG hat sich zwischenzeitlich zum entscheidenden Instrument gemeinsamer
Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung für die Region entwickelt, während die
Zusammenarbeit in der AG „Ostbrandenburg – Westpolen“ - bedingt durch personelle
Probleme auf ministerialer Ebene – stark an Wirksamkeit verloren hat.
Gemäß der durch die beteiligten Gebietskörperschaften beschlossenen Vereinbarung über die
Gründung der kAG besteht ihre Hauptaufgabe in der Koordinierung der gemeinsamen
Vorbereitung auf den EU-Beitritt Polens auf kommunaler Ebene.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind entsprechend dieser Vereinbarung der
Infrastrukturausbau der Region, die Umsetzung des EU-Förderprogramms Interreg III und die
Entwicklung eines Regionalmanagements auf der Grundlage eines gemeinsamen
Wirtschaftskonzeptes.
Im Einzelnen heißt das:
Ständige Aktualisierung / Fortschreibung der für die Wirtschafts- und Regionalentwicklung
prioritären Projekte auf der Grundlage des Programms der Landesregierung vom 25.
November 1997 zur Entwicklung der Oderregion und deren gemeinsame Durchsetzung,
insbesondere durch
-
mindestens halbjährliche Gespräche mit dem MSWV zu den Schwerpunktprojekten der
Verkehrsinfrastrukturentwicklung
Initiierung und inhaltliche Vorbereitung eines mindestens jährlichen Arbeitstreffens mit
den Staatssekretären, vorzugsweise im Vorfeld der jährlichen gemeinsamen Sitzung der
Landesregierung mit dem Regionalvorstand der regionalen Planungsgemeinschaft
Regelmäßige Abstimmung zu Förderprojekten der Region mit dem Schwerpunkt Interreg III
A; Ableitung von Empfehlungen zur Positionierung der Gebietskörperschaften, deren
Verwaltungen bzw. spezieller Entscheidungsgremien
Kontinuierliche inhaltliche Begleitung des Regionalmanagements
Initiierung grenzüberschreitender Veranstaltungen, Workshops und sonstiger Kontakte zur
Entwicklung des deutsch-polnischen Wirtschaftsraumes; Ableitung entsprechender
Vorschläge an die deutsch-polnische Arbeitsgruppe; gemeinsame Vorbereitung und
Durchführung.
42
Arbeitsstand prioritäre Projekte der Region
Gegenwärtiger Arbeitsschwerpunkt der kAG ist die Positionierung zu den sog. „prioritären
Projekten“ der Region. Ein Entscheidungsvorschlag wird voraussichtlich im September durch
die Mitgliederversammlung (Landräte LOS und MOL sowie Oberbürgermeister der Stadt
Frankfurt (Oder)) beschlossen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass diese Projekte
gegenüber den Entscheidungsgremien auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowohl durch die
Gebietskörperschaften als auch die Euroregion und die Regionale Planungsgemeinschaft
gemeinsam vertreten werden.
Durch Märkisch-Oderland wurden folgende Projekte benannt:
Bereits in Umsetzung befindliche Projekte, die weiterer Unterstützung bedürfen:
Oder-Lausitz-Trasse
Im Landkreis MOL sind noch folgende Teilprobleme zu lösen:
B 167 OU Dolgelin-Libbenichen
B 167 OU Gusow-Platkow
B 167 OU Neuhardenberg
Weiterführung der B 167 zur L 28/
Haarnadelkurve Schiffmühle
B 167 OU Kunersdorf
B167 OU Gottesgabe
hier läuft zur Zeit das
Planfeststellungsverfahren
Antragskonferenz zum ROV wurde am
29.05.02 durchgeführt
noch keine Planung, im
Bundesverkehrswegeplan nicht enthalten
noch keine Planung, im
Bundesverkehrswegeplan nicht enthalten
noch keine Planung
noch keine Planung
Entwicklung des Wassertourismus
Realisierung des Sportboothafens Kienitz sowie der geplanten Stillliegepunkte Lebus ,
Küstrin-Kietz, Zollbrücke und Güstebieser Loose
Weiterführung des Ausbaus des touristischen Radwanderwegenetzes
Schwerpunkte:
ZR1, Oder-Neiße-Radweg, Europa-Radweg
R1, Tour Brandenburg,
Spree-Radweg; der Oderbruchbahn-Radweg
ist hinsichtlich seiner Finanzierung z.Z. offen
Zusätzlich:
Weiterführung Reitwegenetz und Schaffung
von Möglichkeiten für das Skaten
43
Kurstadtentwicklung in Buckow und Bad Freienwalde
Schwerpunkte:
Ortsdurchfahrt Buckow / Kreisstrasse K6413 (z.Z. 1.Bauabschnitt /
Sanierungsgebiet in Realisierung,
zwei weitere müssen folgen, um Kurortstatus zu erhalten
Weiterführung Stadtsanierung Buckow
Ausbau Lindenstrasse Buckow
Kulturscheune Buckow
Gehwegbau Kurviertel Bad Freienwalde
Außenanlagen Kurmittelhaus Bad Freienwalde
Ausbau der Bundesstraße B1
OU Tasdorf
OU Herzfelde
OU Seelow
OU Küstrin-Kietz
noch keine Planung
bisher nur Linienbestimmung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist dringend erforderlich
Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen
z.Z. TÖB- Beteiligung zum Planfeststellungsverfahren
(i.V.m. Öffnung Grenzübergang für Lkw bis 7,5 t)
Gasverdichterstation Mallnow
Für die Nutzung der Abwärme durch die Ansiedlung einer Gewächshausanlage laufen immer
noch die Finanzierungsverhandlungen.
Vorschlag an die kAG: für die weitere Abwärmenutzung sollte – ggf. im Rahmen des
Regionalmanagements - ein Gesamtkonzept / eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden.
Weitere Vorschläge für die Aufnahme in die Liste der prioritären Projekte der Region
Oderland-Spree aus Sicht des Landkreises MOL:
Ausbau der Ostbahn:
Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Arbeitsplatzschwerpunkte in Berlin
und im unmittelbaren Umland auch von den Arbeitskräften aus dem grenznahen Bereich
angefahren werden. Deshalb sollten die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
verbessert werden.
Aktueller Schwerpunkt: Ausbau der Verknüpfungspunkte SPNV-ÖPNV entlang der Ostbahn
im S-Bahnbereich von MOL / Bahnhofsumfeldgestaltung (gem. Nahverkehrsplan).
Aktuelle Schwerpunktprojekte aus Interreg IIIA (gemäß Antragslage):
- Wintersportzentrum Bad Freienwalde
- Ausbau Hafen Groß Neuendorf
- Ortsdurchfahrt Falkenberg (Erholungsort)
44
Aktuelle Schwerpunktprojekte aus der GA (gemäß Antragslage):
-
Schloss Prötzel
Medizin.-Techn- Fabrik Thöringswerder
Erweiterung Stolle Neutrebbin
Erweiterung Flugzeugprod. Stemme Strausberg
Fertigstellung Reitzentrum Alt Zeschdorf
Sonstige Vorschläge:
- Umsetzung der vorliegenden Bahnhofskonzeption Ostbahn/ S5 Berlin- Biesdorf
Strausberg Nord
- Förderung des Radwegebaus im engeren Verflechtungsraum straßenbegleitend an Bundesund Landesstraßen, auch unter dem Aspekt der Verbindung der Regionalparke Barnimer
Feldmark und Müggel-Spree
- grenzüberschreitende Konzeption zum „Lebuser Land“ unter Moderation der Regionalen
Planungsstelle
- Einbeziehung des Stienitzsees in den Wassertourismus sowie Umstrukturierung des
Stienitzseeufers zum Freizeit-, Sport- und Erholungsstandort als Schwerpunktprojekt für
die weitere Entwicklung des Wassertourismus im engeren Verflechtungsraum und im
Regionalpark Müggel-Spree.
Regionalmanagement
Als Instrument der kAG
-
zur Umsetzung prioritärer Infrastrukturprojekte der Region sowie
zur Evaluierung branchenspezifischer Potentiale, Ableitung von Möglichkeiten
geschlossener Stoffkreisläufe und gezielter Investorenansprache zu deren Nutzung
bzw. Realisierung
wurde ebenfalls Ende 2001 das sog. „Regionalmanagement“ ins Leben gerufen.
Zeitlich zunächst bis zum Jahr 2004 befristet wurde ein Regionalmanager bestellt, unter
dessen Leitung
-
ein Wirtschaftskonzept zur regionalen Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
mit grenzüberschreitendem Charakter erstellt, fortgeschrieben und durchgesetzt
sowie dazu
die praktische Zusammenführung und Abstimmung regionaler Akteure, breite
Öffentlichkeitsarbeit, Einbeziehung weiterer Multiplikatoren in Workshops,
zielgerichtete Medienarbeit etc. organisiert werden soll.
Gegenwärtige Hauptaufgabe ist die Entwicklung eines regionalen Leitbildes, dessen
Gesamtkonzept bis zum Jahresende 2002 stehen wird.
45
6. 3
Kur, Tourismus und Fremdenverkehr
Der Regionalplan für die regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree weist aus:
„Die Kulturlandschaft Oderbruch als landwirtschaftlich genutzte Niederungslandschaft
spricht einen speziellen Kreis der Erholungssuchenden an. Sie wird in Zukunft nur bedingt
Breitenwirkung erzielen, die Tourismus zu einem wichtigen Erwerbszweig werden lässt...
Dennoch bieten sich aus regionalplanerischer Sicht gute Voraussetzungen für die
Entwicklung des Tourismus.“
Die Stärkung des Erholungswesens wird „allerdings an die Erhöhung der Erlebniswirksamkeit
der Kulturlandschaft, insbesondere durch eine stärkere Gliederung der Landschaft, soweit dies
den Zielen des Naturschutzes nicht entgegensteht „ gebunden.
Eine dieser guten Voraussetzungen ist zweifellos die Oder selbst, die im
Wassersportentwicklungsplan des Landes Brandenburg die Hauptwasserwanderroute 7
darstellt.
Nicht weniger reizvoll wird die Kanuwasserwanderroute „Alte Oder“ eingeschätzt, die
Bestandteil des Regionalplanes ist. Während die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises
MOL dem vorliegenden Projekt ihre Zustimmung erteilt hat, haben die anerkannten
Naturschutzverbände Widerspruch erhoben.
Wesentliche Potenziale der einstigen Naturlandschaft finden sich in der historisch
gewachsenen
Kulturlandschaft wieder und machen den heutigen Charme des
Erholungsgebietes aus.
Wer die Oder besucht, den wird das Jahrhunderte alte ständige Arrangement zwischen
Mensch und Naturgewalt einerseits und politisch/ wirtschaftliche Entscheidungen andererseits
beeindrucken.
Dem Strom wurde nicht nur “Ausdehnungsfläche abgehandelt“, wirtschaftliche Aufgaben
übertragen und wieder entzogen, sondern auch Funktionen einer Grenze zum polnischen
Nachbarn bzw. sogar als Grenze der Europäischen Union übertragen.
Die Auswirkungen dieser Entscheidungen beeinflussen nachhaltig die Entwicklung einer
unbedingt erforderlichen touristischen Infrastruktur, zumal mit dem Beitritt Polens in die EU
beiderseits der Oder ein gemeinsamer Wirtschafts- und Erholungsraum entstehen wird.
Grundlage der weiteren touristischen Entwicklung und der weiteren Betrachtung bildet neben
dem Regionalplan, dem Räumlichen Entwicklungskonzept des Landkreises MOL auch das
fortgeschriebene touristische Leitbild.
Touristische Infrastruktur
Fahrgastschifffahrt auf der Oder
In den Jahren 1998 bis 2000 entstanden in Lebus, Küstrin/Kietz, Kienitz, Groß Neuendorf und
Hohenwutzen in unserem Landkreis Anlegestellen für die Fahrgastschifffahrt, die im Rahmen
des Interreg-II-Programms gefördert wurden. Diese Anlegestellen befinden sich in
kommunaler Trägerschaft, sind also öffentlich nutzbar.
46
Für die Fahrgastschifffahrt gibt es
eine ganze Reihe von Einzelaktivitäten. Als
Wirtschaftsfaktor spielt die Fahrgastschifffahrt auf der Oder insgesamt noch keine Rolle.
Ursachen sind in der erst im Entstehen befindlichen Infrastruktur vor Ort und in den zeitweise
ungünstigen Wasserständen der Oder zu sehen.
Vor allem ist es jedoch noch nicht gelungen, eine Art Betreibergesellschaft in Verbindung mit
dem Tourismusverein Märkisch-Oderland (TMOL) zu bilden, die weitere Reeder/ Investoren
einwirbt, definierte Zielgruppen anspricht und über Angebotspakete die Stärken der Region
besser einzubinden und gleichermaßen vorhandene Unwegsamkeiten zu kompensieren
vermag.
Marinas entlang der Oder
Ebenfalls sind im Wassersportentwicklungsplan eine Reihe von Anlegestellen für Sportboote/
Marinas verankert.
Während in Kienitz bereits gebaut wird, für Groß Neuendorf die Planung und Beantragung
von Fördermitteln läuft und für Lebus interessierte Anfragen für eine Nutzung vorliegen,
stehen die Marinas für Küstrin/Kietz, Bleyen und Zollbrücke (als Winterhafen) vorerst nur
auf dem Papier.
Die im Regionalplan aufgeführten wassersportlichen Vernetzungsstandorte für das Oderbruch
Groß Neuendorf, Kienitz, und Küstrin/Kietz mit der polnischen Seite sind im Aufbau.
Größere Schwierigkeiten sind für den Standort Küstrin/Kietz auf der Oderinsel zu erkennen.
Hierfür liegen zwar mehrere ganzheitliche Nutzungskonzeptionen vor, es mangelt allerdings
an Investoren., die sich dieser komplexen Verantwortung stellen können.
Eine tatsächliche Vernetzung mit der polnischen Seite wird es erst mit dem EU-Beitritt Polens
geben. Allerdings misst die polnische Seite dem Wassertourismus aufgrund ihrer natürlichen
Voraussetzungen größere Bedeutung bei als der Landkreis.
Das Radwegenetz
Durch das Oderbruch führen zwei wichtige Radwanderrouten, der internationale
Fernradwanderweg R1 und der Oder-Neiße-Radwanderweg. Der Schnittpunkt beider Wege
befindet sich auf dem Oderdamm bei Sophienthal.
Das Radwegeprojekt „Oderbruchbahn“ eröffnet die Möglichkeit der Vernetzung der Orte in
Anbindung an die überregionalen Trassen genauso wie die Verbindung zum benachbarten
Landkreis Oder-Spree und zum Radwegeprojekt der polnischen Landkreise.
Der Oder-Neiße-Radwanderweg:
Radwandern entlang eines Flusses genießt ungleich höhere Sympathien als andere
Radwanderangebote.
Mit der Entscheidung der Trassenlegung auf die Deichkrone, zumindest in den
überwiegenden Bereichen, hat das Angebot einen immensen Wertzuwachs erfahren. Die
Nachfrage ist seit Jahren beachtlich und zunehmend.
Mit der Fertigstellung der Trassenführung durch den LK MOL ist im Jahre 2004 zu rechnen.
Aufgrund der zeitlich unterschiedlichen Bauausführung der einzelnen Baulose mussten
Ausweichrouten ausgeschildert werden, die vorerst nicht den Erwartungen entsprechen.
47
Parallel zum Radwegebau gilt es, weitere Schritte vorzubereiten, die sich auch in den
Maßnahmen des touristischen Leitbildes wiederfinden:
Prägnante Stellen wie Lebus, Reitwein, Küstrin/Kietz, Genschmar, Sophienthal, Kienitz,
Groß Neuendorf, Güstebieser Loose, Zollbrücke, Rüdnitz - Ausbau (Spitz) und Hohenwutzen
müssen mit Informationen zu Sehenswürdigkeiten, Beherbergungen, Gastronomie und
Verkehrsanbindungen, insbesondere Zuganbindungen, in Form eines Leitsystems ausgestattet
werden.
Während für den nördlichen Teil des Oderbruches die Bahnhöfe Wriezen, Neutrebbin,
Letschin, Golzow und Küstrin/Kietz zur Verfügung stehen, muss für den südlichen Bereich
an der ganzjährigen wieder in Betriebnahme des Haltepunktes Schönfließ/Dorf und Dolgelin
mit der Bahn AG verhandelt werden.
Der Oder-Neiße-Radweg ist im Verlauf durch unseren Landkreis ungenügend mit ADFC
(Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) -gerechten gastronomischen Einrichtungen und
Beherbergungen ausgestattet. Diese sollten sich an oben genannten Schnittstellen zum
Informationssystem sowie für den Wassertourismus befinden.
Diese Auffassung wird vom Wirtschaftsministerium geteilt. Entgegen der geltenden
Richtlinie der GA soll über Einzelfallentscheidungen die Schaffung von Gastronomie /
Beherbergung wohlwollend geprüft werden.
Seitens des Wirtschaftsamtes sollten zusammen mit den Kommunen kurzfristig baurechtliche
Fragen geprüft und gemeinsam mit dem Wirtschaftförderverein des LK MOL Investoren
geworben werden, „um die in den Startlöchern wartende Wirtschaftkraft nicht vorbeiradeln zu
lassen“.
Leistungsträger und Kommunen, die nicht direkt am Radweg liegen, sollten sich in das
Informationssystem integrieren, die Ausschilderung bis in die Ortslage fortsetzen und somit
die Voraussetzung für eine sichere Zufahrt für Radfahrer vom Deich schaffen.
Das Wanderwegenetz
Das Wanderwegenetz im Oderbruch ist weit verzweigt, teilweise überdimensioniert, so
dass der Bestand zukünftig nicht entsprechend der erforderlichen Verkehrssicherung
unterhalten werden kann. Die Konzentration auf ein notwendiges Maß macht sich
erforderlich.
Den Schwerpunkt bilden der internationale Fernwanderweg E11 und der
Hauptwanderweg H2, der auch als Theodor- Fontane- Wanderweg indessen bekannt
geworden ist, aber auch der Wanderweg durch das Platkower Mühlenfließ (G 3).
Radwege sind in aller Munde, während Wanderwegen eher eine geringere Wertschätzung
zuteil wird. Es mangelt, von Ausnahmen abgesehen, an einer zeitgemäßen Ausschilderung, an
der Ausstattung an Informations-, Rastplätzen und Schlechtwetterschutzhütten bis hin zur
Vermarktung. Nicht umsonst bedrängen uns Berliner und Brandenburger
Wandervereinigungen mit dem Alleinvermarktungsanspruch z.B. des E11, der insbesondere
auf den Standard eines europäischen Fernwanderweges überarbeitet werden muss.
Hier bieten sich Möglichkeiten sehr konkreter Absprachen zu Teilprojekten mit den beiden
Arbeitsämtern bei zu Hilfenahme von Mitteln durch die Arbeitsförderung auch in Verbindung
mit weiteren Förderinstrumentarien.
Für den Bereich des Marketings ergeben sich hier deutliche Reserven bei gleichzeitiger
48
Bereitstellung von geeigneten Wanderführern.
Angebote für die Zielgruppe Skater
Diese gesetzlich schwer fassbare Fortbewegungsart hat sich zu einem beachtlichen
Wirtschaftsfaktor entwickelt, der sich mangels vorhandener Trassenangebote offensichtlich
noch nicht umfassend entwickeln konnte und teilweise im Großstadtverkehr ein
Verkehrssicherheitsproblem darstellt.
Seitens des Landkreises werden gegenwärtig Möglichkeiten geprüft, ländliche Wege auch in
Anbindung an den Oder-Neiße-Radweg als Skaterrouten anzubieten. Während es für den
nördlichen Bereich des Oderbruchs bereits Vorstellungen gibt, müssen diese für das Gebiet
von Küstrin/Kietz bis Lebus noch erarbeitet werden, um ein möglichst geschlossenes Konzept
dem Ministerium für Städtebau, Wohnen und Verkehr übergeben zu können. Der Minister
selbst hat die Übernahme von Kosten für eine nutzungsgerechte Deckschicht zugesichert.
Reiterhöfe
Reiterhöfe befinden sich in Lebus, Gorgast, Zechin, Letschin. Groß Neuendorf,
Ferdinandshof, Wustrow, Neurüdnitz, Neuküstrinchen, Altglietzen, Falkenberg, Bad
Freienwalde, Bralitz, Bliesdorf, Altreetz, Altbarnim.
Dieser Wirtschaftsfaktor ist sehr unterschiedlich einzuschätzen. Es gibt bereits einige gut
expandierende Höfe, aber auch solche mit geringem Zuspruch. Das Angebot reicht von gut
organisierten pferdesportlichen Aktivitäten über Freizeitangebote „ Reiten in der freien
Landschaft“ bis hin zum therapeutischen Reiten und zur Pferdezucht.
Infolge des sich rasant entwickelnden Autoverkehrs auf den Straßen, ist der Aufbau eines
sicheren Reit- und Kutschwegenetzes unumgänglich. Für den Landkreis liegt eine
Reitwegekonzeption vor, deren Umsetzung hauptsächlich von den Akteuren vor Ort abhängig
ist. Gegenwärtig können nur einzelne, lokale Bemühungen registriert werden.
Touristische Schwerpunktorte im Oderbruch
Bad Freienwalde als Moorheilbad
Der Stadt Bad Freienwalde liegt ein Kur- und Tourismuskonzept/ Integriertes
Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2001 vor, das über die Stärken/ Schwächen Analyse
Alleinstellungsmerkmale für eine erfolgreiche touristische Entwicklung insgesamt aufzeigt
und Handlungsempfehlungen gibt.
Die vorläufige Prädikatisierung als staatlich anerkannter Kurort läuft im Dezember 2003 ab.
Wesentliche, durch den Landesfachbeirat festgeschriebene Auflagen wurden erfüllt.
-
-
Der Umbau des Langhansgebäudes zum Kurmittelhaus ist erfolgt. Damit besteht die
Möglichkeit zur Durchführung von Anschlussheilbehandlungen, stationären und
teilstationären
Heilverfahren
sowie
ambulanten
Vorsorgemaßnahmen,
Rezeptverordnungen und Gesundheitsangebote für Selbstzahler.
Auch, wenn in absehbarer Zeit eine Umgehungsstraße der B 158 nicht aktuell ist,
erfolgte mit der Übergabe des Abschnittes der Oder-Lausitz-Trasse eine beachtliche
Entlastung der Innenstadt. Das Stadtzentrum bleibt weitgehend vom
Durchgangsverkehr verschont. Weitere Lärmschutzmaßnahmen werden gegenwärtig
geprüft.
49
-
Offen ist ein abschließendes Gutachten zur Luftqualität. Der Auftrag für die
Jahresmessreihe ist erfolgt, so dass im August 2003 die Ergebnisse vorliegen. Da die
stärksten Beeinträchtigungen vom Kraftfahrzeugverkehr ausgehen, kann angesichts
der neuen Verkehrssituation im innerstädtischen Bereich mit deutlich besseren
Ergebnissen gerechnet werden.
Weitere Schwerpunktprojekte:
Gesundheitsbad als ergänzende Einrichtung zum zentralen kurörtlichen Angebotsspektrum
und zur optimaleren Erschließung des gesundheitstouristischen Marktes. Trotz Vorliegen
einer optimistischen Machbarkeitsstudie für ein Gesundheitsbad ist dieses Vorhaben im
Kabinettsbeschluss zur Bäderplanung 2000 bis 2006 in die Gruppe III mit geringen
Förderchancen eingeordnet.
Gegenwärtig laufen Initiativen zum Aufbau eines nordischen Skisportzentrums für einen
regelmäßigen Trainings- und Wettkampfbetrieb im Jugendleistungssport auf internationalem
Gebiet. Die ersten Veranstaltungen verzeichneten durchaus einen beachtlichen Erfolg.
Falkenberg/ Mark als Erholungsort
Die landschaftlich reizvolle Lage am nordöstlichen Rand des Barnims mit seinen Ausläufern
in das Oderbruch, das in Falkenberg bereits in das Eberswalder Urstromtal übergeht sowie die
aus der Zeit der Wende zum 20. Jahrhundert entstandenen mehrgeschossigen Villen ließen
Falkenberg zu einem traditionellen Ausflugs- und Erholungsort mit mehreren tausend Gästen
pro Jahr werden.
Diese Tradition trotz der Einbrüche nach 1990 aufgreifend, stellte Falkenberg den Antrag zur
Prädikatisierung als staatlich anerkannter Erholungsort nach dem Brandenburgischen
Kurortgesetz. Infolge mangelnder Finanzen beantragte die Gemeinde ein zeitweiliges Ruhen
des Verfahrens. Im Jahr 2000 wurde der Antrag aktiviert.
Durchgeführte Maßnahmen:
- Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen wie Wasser/Abwasser, Telefon und Fernwärme
- Straßensanierungen
- Rekonstruktion ortsbildprägender Villen im Sanierungsgebiet
- Aufbau eines Gemeindezentrums
- Partnerschaftsvereinbarung mit der polnischen Gemeinde Trzciel
- 70 Übernachtungsmöglichkeiten
- 2 Gaststätten
weitere Projekte:
Ausbau einer Badestelle im Ortsteil Kruge/Gersdorf
Im Hinblick auf eine endgültige Prädikatisierung als staatlich anerkannter Erholungsort ist
eine Beratung mit dem Landesfachbeirat zu empfehlen.
50
Groß Neuendorf
Das traditionsreiche Dorf hat sich ab 1990 insbesondere der touristischen Entwicklung
gestellt. Aufgrund des zielstrebigen Arbeitens sowohl der Gemeindevertretung, des Amtes,
der Vereine, vor allem des Landfrauenvereins e.V. „Mittleres Oderbruch“ sind in den
vergangenen Jahren in Groß Neuendorf eine Reihe von interessanten und besucherwirksamen
Anziehungspunkten entstanden.
Durchgeführte Maßnahmen:
- Aufbau eines Besucherleitsystems
- regelmäßige Fahrgastschifffahrt seit 1995 in Kombination mit Bustouren
- Besucherzentrum mit Landfrauenkaffee und Pension
- Restaurierung des jüdischen Friedhofes
- Dorferneuerungskonzeption
weitere Projekte:
Umbau der Speicheranlage zu einer touristischen Einrichtung
Neuhardenberg
Neuhardenberg, das Dorf am Rande des Oderbruchs, das viermal seinen Namen wechselte,
verweist auf eine höchst abwechslungsreiche Geschichte, auf die der aufmerksame Besucher
auch heute noch auf Schritt und Tritt stößt. Im Rahmen der Städtebausanierung erfolgte eine
umfassende, auf denkmalpflegerischen Prinzipien fußende Rekonstruktion nicht nur des
historischen Zentrums, sondern auch der noch zu großen Teilen erhaltenen Schinkel´schen
städtebaulichen Anlage sowie des Neudorfes.
Der Bewahrung des historischen Erbes fühlen sich der Heimatverein und der Verein „ Langes
Haus“ im OT Altfriedland verpflichtet. Während der Neuhardenberger Heimatverein im
Heimathaus und der alten Schule in Neuhardenberg seine Aktivitäten zur
Brauchtumserhaltung entfaltet und eine Schriftenreihe herausgibt, bemüht sich der
Altfriedländer Verein um den Erhalt des langen Hauses als Heimatstube, Begegnungs- und
Informationspunkt.
Die internationale Begegnungsstätte Schloss Neuhardenberg ist an den Wochenenden genau
so öffentlich zugänglich wie zu Konzerten und anderen kulturellen Veranstaltungen, die
teilweise auch in der Schinkelkirche stattfinden.
Die gastronomische Betreuung ist in Neuhardenberg auch über die Möglichkeiten in den
Ortsteilen Wulkow und Altfriedland abgesichert. Neben den beiden anspruchsvollen
Hotelunterkünften in Neuhardenberg und Wulkow gibt es weitere niveauvolle private
Beherbergungen.
Gusow
Touristische Angebote:
Das Derfflinger Schloss mit dem Zinnfigurenmuseum zur brandenburgisch - preußischen
Geschichte, Gastronomie und Beherbergung. Schloss Gusow wartet gleichermaßen jährlich
mit Veranstaltungsreihen auf, die Besucher mit einer gewissen Regelmäßigkeit ins Dorf
locken.
Das Areal am Baggersee bietet, sicherlich größtenteils saisonal bedingt, ausgezeichnete
Erholungsmöglichkeiten, die bislang nicht in vollem Maße ausgeschöpft werden.
51
Der Derfflinger Hof wartet mit einem beachtlichen Übernachtungsangebot und speziellen
Programmen vordergründig für Jugendgruppen und Familien mit Kindern auf.
Weitere Projekte:
Wiederaufbau der Kirche
In der Gemeinde gibt es eine Reihe an Vereinen und Initiativen mit vielen unterschiedlichen
Interessen, was für den potenziellen Gast durchaus anspruchsvoll sein kann, wenn das
Zusammenspiel der Akteure vor Ort funktioniert. Daran muss in Gusow vordergründig
gearbeitet
werden,
um
dem
Anspruch
einer
überörtlich
bedeutsamen
Fremdenverkehrsfunktion künftig gerecht werden zu können.
Letschin
Touristische Angebote:
- Heimatstube im Haus Birkenweg
- Kino als multikulturelles Zentrum
- Bockwindmühle und rekonstruierte Fachwerkkirche im OT Wilhelmsaue
- gastronomische Grundversorgung und Beherbergung
Kienitz
Touristische Angebote:
- Schiffsanlegestelle
- Sehenswürdigkeiten wie Kriegerdenkmal
- 2 Pensionen, Herberge und private Ferienzimmer
- Campingplatz mit Fahrradverleih
- z.Z. wird eine Marina für internationale Sportboote mit einem Funktionalgebäude gebaut
Zechin
Touristische Angebote:
- Campingplatz mit 70 Stellplätzen und Badestelle
- Reitplatz
- Kegelbahn und Gaststätte
- Reiterhof im OT Buschdorf
- Dorfmuseum im OT Friedrichsaue
Altreetz
Touristische Angebote:
- Schulzoo
- Behindertenferiendorf
- Reiterhof
Reitwein
Durchgeführte Maßnahmen:
- Sanierung nahezu aller Straßen
- Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an der kriegszerstörten Stülerkirche
- Wiederherstellung des 46 m hohen Kirchturmes mit Uhren und Glocken in alter Pracht
52
Touristische Angebote:
- geführte Wandertouren
- 2 Pensionen
- eine Ausflugsgaststätte
- Wiesenkeramikwerkstatt
- Fahrradverleih und Angeln
Die vielen Dörfer im Oderbruch
Sie haben keine Scheu, sich einer Jury zum Vergleich im alle zwei Jahre stattfindenden
Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ zu stellen.
Ziel dieses Wettbewerbes ist es, möglichst solche Leistungen zu erfassen, die die
ganzheitliche Entwicklung eines Dorfes nachhaltig beeinflussen. Dazu zählen vorhandene
Konzeption und deren Umsetzung, die Einschätzung von wirtschaftlicher Entwicklung und
Initiativen, das soziale und kulturelle Engagement, die Baugestaltung und –entwicklung, die
Grüngestaltung im Dorf sowie die Einbindung des Dorfes in die Landschaft.
Obwohl dieser Wettbewerb zunächst kreisoffen ist, bewerben sich hauptsächlich
Oderbruchdörfer. Eine ähnliche Tendenz war auch im „Gaststättenwettbewerb“ zu erkennen.
Der erste Wettbewerb fand 1994 mit insgesamt 38 Teilnehmern statt, davon beteiligten sich
22 aus dem Oderbruch.
1996 nahmen insgesamt 36 Gemeinden teil, 23 kamen aus dem Oderbruch. 1999 stellten sich
insgesamt 25 Dörfer, davon lagen 21 im Oderbruch.
Traditionelle Veranstaltungen
- Jährliche Dorf- und Stadtfeste, Weihnachtsmärkte,
- Reitweiner Heiratsmarkt
- Adonisröschenwanderung
- Motocross in Wriezen
- Autocross in Seelow
- Kunst-Loose-Tage zweimal jährlich
- Spinnerfest in Sophienthal
- Mühlenfeste in Letschin und Falkenberg
- Altfriedländer Fischerfest
- Schützenfeste in Seelow, Gusow und Letschin
- Bulldogtreffen in Friedrichsaue
- Kultursommernacht in Seelow
- Dampfpflügen Friedersdorf
- Deichtag in Wriezen
- Reiterfeste in Zechin
- Sirupkochen in Zollbrücke
- Mitternachtskonzerte, Bahnhofsfest, Klassik am Markt, Altstadtfest, Köhlerfest in Bad
Freienwalde
Entwicklungschancen und Potenziale für die Entwicklung des Tourismus im Oderbruch
In einem nahezu landwirtschaftlich strukturierten Gebiet hat sich in den vergangenen 12
Jahren ein entscheidender Wandel vollzogen:
Standen bis 1990 rund 250 Betten des FDGB der DDR vorwiegend in Bad Freienwalde und
Falkenberg/Mark zur Verfügung, hat sich diese Zahl auf rund 1700 erhöht.
53
Die durchschnittlichen Tagesausgaben eines übernachtenden Gastes betragen ca. 65€. Legt
man eine vorsichtige Auslastungsquote von 30% zugrunde, beträgt der tourismusinduzierte
Nettoumsatz ca. 5,8 MIO € ausschließlich durch die gewerblichen Einrichtungen.
Unberücksichtigt bleiben die Einnahmen im nichtgewerblichen Sektor sowie durch
Tagesgäste.
Es ist mit einer Beschäftigtenzahl lediglich in der Gastronomie und Hotellerie
(gewerblich) von 750 bis 800 Personen zu rechnen. Zum Vergleich: In der Landwirtschaft
sind gegenwärtig rund 1800 Menschen erwerbstätig.
Im Oderbruch gibt es mehrere Vereine, die sich der Aufgabe zur touristischen Entwicklung
stellen und ihren Beitrag laut Satzung einbringen.
In Bad Freienwalde, in Wriezen und Seelow gibt es touristische Informationsstellen, deren
Träger Mitglied im Tourismusverband sind.
Die landschaftlichen Besonderheiten, aber auch der Umgang mit dem kulturellen Erbe im
Sinne von „bewahren – erleben - zeitgemäß fortsetzen“ finden Anklang. Jedoch konnten den
natürlich vorhandenen und indessen geschaffenen Voraussetzungen noch längst nicht alle
Reserven erschöpfend abgerungen werden.
Im touristischen Leitbild werden dazu eine Reihe von Maßnahmen formuliert, die auch zu
einer deutlicheren Profilierung des Oderbruches als Bestandteil des Reisegebietes beitragen.
Theodor Fontane, schrieb schon vor ungefähr 140 Jahren in seinen Wanderungen durch
„Das Oderland“:
„.. dass an den Ufern der Oder hin, allerlei Städte und reiche Dörfer liegen, die wohl zum
Besuche einladen können...“ im selben Zusammenhang stellt er fest, dass der“ Tourist von
Fach, der eigentlich Reisende, der keinen anderen Zweck verfolgt, als Land und Leute kennen
zu lernen“ noch fehlt, behauptet jedoch kühn, dass dieser „ Eigentliche“ aber nicht immer
fehlen wird.
Selbstgefällig könnte er heute für sich verbuchen“ nicht ganz unrecht gehabt zu haben,
jedenfalls der Anfang ist gemacht.“
Karte 2 Tourismus
54
7.
Siedlungsraum Oderbruch
„Die Dörfer im Bruch lagen vor der Eindeichung und Neubesetzung dieses ehemaligen
Sumpflandes auf einem Haufen mit ihren Häusern, das heißt weder vereinzelt noch in
langgestreckter Linie.
Einzeln liegende Gehöfte gab es im Oderbruch nicht ein einziges.
Zum Oberbruch gehörten damals folgende Ortschaften:
Gusow, Kienitz, Quappendorf, Quilitz (heute Neuhardenberg), Rathstock, Sachsendorf,
Tucheband, Manschnow, Gorgast, Golzow, Zechin, Werbig, Letschin, Genschmar, Langsow,
Hathenow, Sietzing, Wuschewier, Friedland, Metzdorf, Kunersdorf, Bliesdorf, Ortwig,
Neuendorf, Hackenow, Werder und Wollup.
Im Niederbruch befanden sich vor der Trockenlegung durch Friedrich II. acht Dörfer:
Reetz, Meetz, Lebbin, Trebbin, Großbaaren, Kleinbaaren, Wustrow und Alt Wriezen.
Nach der Trockenlegung wurden 43 Kolonistendörfer neugegründet.
Die königlichen Kolonistendörfer waren von Anfang an die größten und wichtigsten. Mit
Ausnahme von Herrenhof und Herrenwiese führen sie sämtlich die Namen alter Bruch- und
Uferdörfer, die mit der Vorsilbe „Neu“ ergänzt wurden.
Es sind folgende: Neubarnim, Neulewin, Neutrebbin, Neukietz, Neuküstrinchen, Neuglietzen,
Neulietzegöricke, Neumädewitz, Neureetz, Neurüdnitz, Neutornow, Neuwustrow.
Diese Orte haben in der Regel eine langgestreckte Form.
Neulietzegöricke ist das älteste Kolonistendorf. Der Ort entstand 1753 mit der
Trockenlegung.
55
Loose- Entstehung
Die Trockenlegung und landwirtschaftliche Nutzung des Oderbruchs führte zu weiterer
Siedlungstätigkeit. Die Besonderheit besteht in den einzeln in der Landschaft liegenden
Gehöften, den sogenannten Loosen. Dieser Begriff rührt daher, dass das Land verlost wurde.
Die Besitzer errichteten im Zuge der Separation auf ihrem Land die bäuerlichen
Wirtschaftsstellen, die Loose-Gehöfte.
Im Jahre 1990 gab es im Oderbruch 60 Gemeinden.
Der aktuelle Stand der Gemeindestrukturreform spricht derzeit von 47 Gemeinden.
Ziel der Gemeindestrukturreform sind größere Gemeinden und effektivere Verwaltungen.
Bisher selbstständige Gemeinden werden dann zu Ortsteilen.
Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur verändert sich dadurch nicht. Auch die
zukünftige Entwicklung der Ortsteile soll sich an den konkreten örtlichen Gegebenheiten
orientieren. Die Bewahrung dörflicher Identität und des sozialen
Zusammengehörigkeitsgefühls sind wesentliche Elemente der Bewahrung und Entwicklung
der Ortsteile zu Wohnstandorten.
Für viele Gemeinden des Oderbruchs liegen bereits rechtskräftige Flächennutzungspläne vor
(siehe Pkt. 4). Diese gelten grundsätzlich auch bei Gemeindezusammenschlüssen als
Teilflächennutzungspläne fort. Damit wurden planungsrechtlich gute Voraussetzungen für die
bauliche Entwicklung in den Orten und Ortsteilen geschaffen.
Die Gemeinden des Oderbruchs waren in den Jahren seit 1990 keinem besonderen
Siedlungsdruck ausgesetzt. Das ist auch zukünftig nicht zu erwarten. Die Orientierungswerte
der Regionalplanung zur Bevölkerungsentwicklung bis 2010 gehen insgesamt für die
Gemeinden des Oderbruchs von einem Rückgang der Bevölkerungszahlen aus. Ausgehend
von 1999 ist in den nachfolgenden 10 Jahren mit einem Einwohnerverlust von ca. 10% zu
rechnen.
Äußerer Entwicklungsraum – Teilraum Oderbruch
(Amt Bad Freienwalde-Insel, Altreetz, Bliesdorf, Güstebieser Loose, Neuküstrinchen, Neulewin, Neulietzegöricke, Neureetz, Neurüdnitz,
Neutrebbin, Zäckericker Loose, Falkenberg/Mark, Amt Golzow, Reitwein, Treplin, Amt Letschin, Neuhardenberg, Gusow-Platkow,
Quappendorf, Dolgelin, Friedersdorf, Sachsendorf, Seelow, Wriezen)
Gesamt
31.12.1990
31.12.1991
31.12.1992
31.12.1993
31.12.1994
31.12.1995
31.12.1996
31.12.1997
31.12.1998
31.12.1999
31.12.2000
30.09.2001
58647
56452
55843
54862
54351
54003
53999
55800*
55328
54937
54208
53320
* Bevölkerungsanstieg auf Grund von Gemeindefusionen
56
Bad Freienwalde-Insel Altglietzen
Wohnungsbau "An der B 158"
VEP
7
Bad Freienwalde-Insel Altglietzen
Wohnanlage "Sandsackplatz"
VEP
22
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Wohngebiet Altranft "Am
Pferdebusch"
VEP
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Eigenheimsiedlung "Am
Sonnenburger Weg"
VEP
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Wohngebiet ehemalige Schule
Altranft
VEP
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
WB Alttornower Siedlung "Straße VEP
zum Deichhof" (Beschluss per
03.12.97 aufgehoben)
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Mischgebiet "Ost",Frankf. Str.
BP
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Block II - BP 01.13.00
BP
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
WB "A.-Heese-Straße"
VEP
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Block 1 - BP 01.12.00
BP
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Altenpflegeheim
Stephanusstiftung; 1. Änderung
VEP
in Kraft
Genehmigt
Genehmigungs-behörde
(Genehmigung z.T. mit
Maßgaben)
ha
WE
Planart
Vorhaben
Gemeinde
Amt
Stand der Bauleitplanung (Siedlungstätigkeit) [06/2002]
0,34
1,40
20,00
20
2,00
51 EFH
1,80
. .
03.12.1998
06.01.1999
. .
. .
28
60 Plätze
19.01.1999
0,80
. .
1,60
12.03.1996
1,60
. .
1,20
07.08.2000
. .
. .
12.03.1996
08.06.1996
07.08.2000
21.08.2000
. .
57
Kurhotel-Zentrum - Heilige
Hallen (Beschluss zum 03.12.97
aufgehoben)
VEP
in Kraft
Genehmigt
1,80
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Am Ranfter Feld -West
BP
7,86
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Am Ranfter Feld -Mitte
1. Planänderung
BP
5,53
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Am Ranfter Feld - Ost
BP
7,00
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
BP Nr. 02.21.00 "Waldstadt"
BP
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Wohnbebauung am Polderdamm - VEP
Beschlussaufhebung am 13.10.99
(Vorhabenträger von Planung
zurückgetreten!)
40 - 41
2,11
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
betreutes Wohnen "Bethesda",
Berliner Straße
VBP
22 + 15
Plätze
0,50
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Neubau Pflegeheim Bad
Freienwalde; Melcher/Goethestraße
VEP
80 Plätze
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
"Altenpflegeheim
Goethestraße/Melcherstraße"
BP
Bad Freienwalde-Insel Bralitz
WB Bahnhofsstraße
VEP
Bad Freienwalde-Insel Bralitz
Wohnbebauung "Oderberger Str." BP
Bad Freienwalde-Insel Hohenwutzen
WB "Fährweg" Nr. II - Beschluss BP
wird aufgehoben!
Bad Freienwalde-Insel Neuenhagen (FRW)
WB "Am Stadtweg" ( 206/96
13.03.96)
Bad Freienwalde-Insel Schiffmühle
Wohnungsbau
BP
Bad Freienwalde-Insel Schiffmühle
Herbergshof "Zum Fährkrug" 1994 vom Vorhabenträger
zurückgezogen
VEP
BP
Genehmigungs-behörde
(Genehmigung z.T. mit
Maßgaben)
ha
WE
Planart
Vorhaben
Gemeinde
Amt
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
13,74
09.12.1999 09.12.1999; 16.12.1999;
31.01.2001 02.02.2001
04.10.2000
04.10.2000
12.10.2000
0,90
21
1,30
. .
50
15,27
dav. 5,03
für WB
. .
18,30
5
0,49
12,00
40 Betten 1,10
Barnim-Oderbruch
Altreetz
WG "Sportplatz"
VEP
8
0,57
Barnim-Oderbruch
Altreetz
"Alte Gärtnerei" Aufhebungsbeschluss 38/99 v.
07.09.99
BP
30 EFH
3,10
Barnim-Oderbruch
Bliesdorf
WB "Am Alten Kanal"
BP
25
Barnim-Oderbruch
Neutrebbin
Wohnungsbau "An der Post" Beschluss 28/99 - Aufhebung
Bauleitplanung
BP
Falkenberg-Höhe
Falkenberg
WB Ortsteil Cöthen
VEP
3,00
Falkenberg-Höhe
Falkenberg
Gemeindezentrum
(Handel/Dienstleistg./Wohnen)
BP Nr. 1 - Veränderungssperre
mit Datum vom 21.02.2000
BP
2,60
Falkenberg-Höhe
Falkenberg
WB Ortsteil Cöthen - 2. Entwurf
VEP
22
Parzellen
1,70
Golzow
Alt Tucheband
Alt Tucheband
VEP
16
1,30
2,60
15.03.1996
15.03.1996
25.03.1996
. .
. .
. .
. .
09.12.93
09.12.1993
16.12.1993
27.04.1995
27.04.1995
24.05.1995
2,00
. .
. .
. .
58
in Kraft
Genehmigt
Genehmigungs-behörde
(Genehmigung z.T. mit
Maßgaben)
ha
WE
Planart
Vorhaben
Gemeinde
Amt
Golzow
Küstriner Vorland
Wohngebiet Dammstraße
BP
0,70
Golzow
Küstriner Vorland
Bebauungsplan
BP
0,80
Golzow
Küstriner Vorland
BP "Verbindungsstraße"
BP
17
1,10
Golzow
Küstriner Vorland
Am Anger
BP
6
0,50
Letschin
Letschin
Weidenweg - Planung ruht Fördermittelabhängig - soll aber
weitergeführt werden!
BP
140
2,75
. .
Letschin
Letschin
"Siedlung" zwischen A.-BebelStr. und Edwin-Hoernle-Str.
Satzungsbeschluss am 26.11.98
BP
27
1,90
25.05.2000
23.06.2000
06.09.2000
BP
0,28
01.02.2000
28.02.2000
05.04.2000
15
1,30
10.12.1996
01.02.1997
Letschin
Letschin
"Anger Nord"
Neuhardenberg
Neuhardenberg
Wohnungsbau "Am Mühlenweg" BP
Neuhardenberg
Neuhardenberg
Mischgebiet "Windmühlenberg"
BP
2,70
Neuhardenberg
Neuhardenberg
"Waldfrieden"
BP
80
Neuhardenberg
Neuhardenberg
Ortsmitte "Am Dorfanger"
VEP
13 WE + 1,10
SB-Markt
36
Neuhardenberg
Am Windmühlenberg
VEP
Neuhardenberg
Neuhardenberg
"Waldblick"
VEP
Seelow
Seelow
Kirchviertel (MI) 1. Planänderung BP
Seelow
Seelow
Wohnbebauung Gartenstraße "Am VEP
Spring"
45
1,50
Seelow
Seelow
Wohngebiet E.-Thälmann-Str. 19 VEP
66 + 696
qm SBMarkt
1,40
Seelow
Seelow
Wohnpark an der ErnstThälmann-Straße; 1.
Planänderung
16
0,80
Seelow
Seelow
Bebauungsplan Stadt Seelow (BP BP
Seelow-Nord) - Planverfahren
ruht!
16 WH
1,35
Seelow
Seelow
Wohngebiet Apfelstraße (ST-0II- BP
se-10/96 Mo)
80
3,40
Seelow
Seelow
"Apfelstraße/Hinterstraße"
BP
10 EFH
Seelow
Seelow
Wohnbebauung Hinterstraße
VbBP 5 EFH
Seelow
Seelow
"Neubau von 4 Wohnhäusern"
VEP
Seelow-Land
Friedersdorf
WB Ringstraße
BP
Wriezen
Wriezen
Wohnungsbau Baumschule
BP
Wriezen
Wriezen
WB E.-Thälmann-/Mahlerstraße
BP Nr. 3
BP
Wriezen
Wriezen
Wohnpark "Am Kastanienweg"
VEP
08.07.1997
01.08.1997
23.08.1996
23.08.1996
01.11.1996
. .
. .
2,70
Neuhardenberg
VEP
25.02.1997
0,80
2,40
10.12.1996
03.09.1996
20.11.2001
20.01.1997
20.11.2001
22.02.1997
20.12.2001
02.11.94
02.11.1994
30.11.1994
17.06.1996
17.06.1996
10.07.1996
04.12.1996
04.12.1996
29.01.1997
07.11.2000
0,93
25.08.1999
13.10.1999
0,31
10.07.2002
10.07.2002
12.06.2001
20
Parzellen
5
4,20
. .
4,40
. .
0,44
25.10.93
25.10.1993
59
05.11.1993
Wriezen
Nr. 4 "Berliner BergKirchhofstraße"
BP
Wriezen
Wriezen
Wohngebiet am Kastanienweg
BP
2,39
20 WE
(1,1 ha)
neu,
12 WE
(0,5 ha)
Bestand
02.10.1997
1,60
in Kraft
Genehmigt
Genehmigungs-behörde
(Genehmigung z.T. mit
Maßgaben)
ha
WE
Planart
Vorhaben
Gemeinde
Amt
Wriezen
19.11.1997
17.12.1997
16.03.1998
08.04.1998
Raumordnerische Grundsätze und Ziele für die weitere Siedlungsentwicklung
Die Siedlungsstruktur ist nach den Prinzipien der zentralörtlichen Gliederung zu entwickeln.
Zentrale Orte im Oderbruch sind: Bad Freienwalde, Seelow, Wriezen, Letschin,
Neuhardenberg, Lebus, OT Manschnow der Gemeinde Küstriner Vorland
Die Siedlungsentwicklung der Städte und Gemeinden soll die gewachsene Siedlungs- und
Freiraumstruktur der Region berücksichtigen.
Der Zersiedlung der Landschaft ist entgegenzuwirken.
Landschafts- und ortsbildprägende naturräumliche Strukturen sind von Bebauung
freizuhalten.
Zum Schutz wohnortnaher Arbeitsstätten und dörflicher Siedlungsstrukturen sind
ausreichende Immissionsschutzabstände zu Industrie-/ Gewerbe- und Tierhaltungsbetrieben
zu wahren.
Gewachsene und gliedernde Siedlungs- und innerörtliche Freiflächenstrukturen sollen
erhalten, entwickelt und in die weitere Ortsentwicklung einbezogen werden.
Der besonderen Siedlungs- und Versorgungsstruktur im ländlichen Raum soll insbesondere
durch Stadterneuerung und – sanierung der Klein- und Landstädte entsprochen werden.
Mit Satzung festgesetzte Sanierungsgebiete im und am Oderbruch sind in folgenden
Gemeinden anzutreffen:
Bad Freienwalde, Falkenberg, Letschin, Lebus, Neuhardenberg, Seelow und Wriezen
Den Erfordernissen des Denkmalschutzes ist Rechnung zu tragen.
Denkmalbereiche wurden in folgenden Gemeinden und Ortsteilen festgesetzt:
Bad Freienwalde, Altranft, Letschin/ Wilhelmsaue, Klein Neuendorf, Neuhardenberg,
Neuküstrinchen, Neulietzegöricke, Neutrebbin, Neureetz, Wriezen, Wriezen/ Altkietz,
Altwriezen, Rathsdorf
Weiterhin sind die Einzeldenkmale und deren Umgebungsschutz zu beachten.
60
Die Dörfer sollen unter Wahrung der historischen Siedlungsformen erhalten und
weiterentwickelt werden.
Die besondere Siedlungs- und Landschaftsstruktur im Oderbruch soll durch den Erhalt der
Loose- Gehöfte gesichert werden.
In Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz soll die Siedlungsentwicklung auf bauliche
Maßnahmen im bestehenden Siedlungskörper beschränkt werden.
Entwicklungstendenzen/ Leitbilder
In der Vergangenheit stand die Siedlungstätigkeit in den Dörfern in einem engen
Zusammenhang mit der Landwirtschaft im Oderbruch. Der Wegfall zahlreicher Arbeitsplätze
in diesem Sektor führte jedoch nicht im gleichen Verhältnis zu Bevölkerungsverlusten. Die
gewachsene Mobilität der Einwohner ermöglicht den Menschen, dass sie weiterhin im
Oderbruch wohnen bleiben und teilweise fast unzumutbare Entfernungen zu ihren
Arbeitsplätzen zurücklegen.
Trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen ist das Oderbruch als Siedlungsraum in keiner Weise
in Frage gestellt.
Die Stabilität des Siedlungsraumes ist abhängig von den Bedingungen des Arbeitsmarktes in
diesem Raum, darüber hinaus aber auch von der Entwicklung der Arbeitsplatzschwerpunkte
in den nächstgelegenen regionalen Entwicklungszentren Frankfurt(Oder) und Eberswalde.
Die weitere Entwicklung des Oderbruchs als Siedlungsraum soll unter besonderer Bewahrung
der hier anzutreffenden Siedlungsform erfolgen, um die Besonderheiten erlebbar zu halten,
um für die Einwohner Heimat zu bleiben und für Ansiedlungswillige attraktiv zu sein und bei
Touristen einen Wohlfühl- und Verweileffekt zu erzielen.
Die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes gemäß § 1 (5) Baugesetzbuch sollte unter besonderer
Berücksichtigung der historischen Siedlungsentwicklung erfolgen.
61
8.
Freiraum Oderbruch
8. 1
Landschaftsbewahrung und Landschaftsentwicklung im Oderbruch
Das Oderbruch gehört zur naturräumlichen Region des Odertals und nimmt ca. 30 % der
Kreisfläche in Anspruch.
Insbesondere die Randbereiche des Oderbruchs entlang der bewaldeten bzw. pontischen
Hänge (Steppenvegetation) an der Abbruchkante der Barnimer und Lebuser Platte zum
Oderbruch, am Reitweiner und Neuenhagener Sporn stellen eine einzigartige Landschaft mit
hohem Erholungswert dar. Im Bereich der Hangkante reihen sich von Süd nach Nord die
folgenden naturschutzrechtlichen Schutzgebiete aneinander:
LSG Oderhänge Seelow-Lebus, im Verfahren befindliches NSG "Oderhänge
Mallnow", NSG Priesterschlucht Podelzig, NSG Oderhänge Mallnow, NSG
Zeisigberg Wuhden, NSG Oderberge bei Lebus, NSG Hutelandschaft Altranft, LSG
Bad Freienwalder Waldkomplex, im Verfahren befindliches NSG Cöthener Fließ,
Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, NSG Schäfergrund
Diese Gebiete überschneiden bzw. ergänzen sich mit den im Bereich der Hangkante
gemeldeten FFH-Gebieten Gusower Niederheide, Langer Grund-Kohlberg, Wilder
Berg bei Seelow, Erweiterung Oderhänge Mallnow, Oderhänge Mallnow,
Priesterschlucht, Zeisigberg, Hutelandschaft Altranft-Sonnenburg, Kanonen- und
Schloßberg, Schäfergrund.
Die ebenen und teilweise sehr strukturarmen Agrarflächen des Oderbruchs besitzen dagegen
einen wesentlich geringeren Erholungswert. Hier weist das Landschaftsbild erhebliche
Defizite auf, die sich jedoch durch gezielte landschaftspflegerische Maßnahmen beheben
ließen.
Das Gebiet des Zentralen Bruchs (Neulewin-Golzow) ist der größte und breiteste Teil des
Oderbruchs. Weite, sehr ebene Fluren, eine sehr hohe Transparenz mit Fernsichten auf
Bruchränder und Siedlungen prägen den Charakter der Landschaft. Das Areal ist
verhältnismäßig reich an Einzelhofstellen (Loosegehöften). Typische Landschaftselemente
sind die vielen Entwässerungsgräben und die Altarme der Oder. Der Anteil an Wasserläufen
in diesem Gebiet hat sich im Laufe der Jahrhunderte jedoch deutlich verringert, 1844 betrug
er noch 37 m/ha, heute sind es 20 m/ha. Das Zentrale Bruch war und ist reicher an Gehölzen
(Solitäre, Gruppen, einige Flurwäldchen) als andere Teile des Oderbruchs. Es gibt säumende,
auch jüngere Pflanzungen an Fließen und Verkehrswegen. Das zentrale Bruch ist von
landwirtschaftlicher Nutzung geprägt, der Erholungswert dieser Agrarlandschaft wird im
Landschaftsrahmenplan (LRP - Entwurf 1999) als gering bewertet.
Im Nördlichen Bruch (Gebiet im und um den alten Oderbogen) sind gehölzarme,
weiträumige, sehr ebene Fluren landschaftsbestimmend, mit deutlich weniger Einzelgehöften
als im zentralen Bruch. Einige Dörfer weisen noch alte Fachwerkgebäude auf. Eine
Flächengliederung bewirken die Fließe des Entwässerungssystems, u.a. die Alte Oder.
Gehölzstrukturen kommen im wesentlichen nur als Straßenbepflanzung vor. Die
landwirtschaftliche Nutzung ist prägend und der Erholungswert der Landschaft wird im LRP
als gering bewertet. Da die ebenen Fluren jedoch von Höhenzügen umgeben sind, bieten sich
reizvolle Fernblicke, u.a. auf den Neuenhagener Sporn und die bewaldeten Höhenzüge der
polnischen Seite.
62
Für die Alte Oder läuft gegenwärtig das Unterschutzstellungsverfahren als
Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Deichgebiet der Alten Oder von Güstebieser Loose bis
Wriezen“.
Das Niederoderbruch ist ein ebenes, 2-5 km breites Tal westlich und nördlich des
Neuenhagener Sporns. Im Niederoderbruch sind einige kleine Seen und Teiche sowie ein
relativ enges Fließgewässersystem vorhanden. Gewässer und Verkehrswege sind mit
Gehölzen gesäumt. Bruchwälder gibt es nicht, bei den Gehölzbeständen dominieren
Weidenarten. Gehölze treten als Solitäre, Gruppen und als linienförmige Strukturen auf. Die
Landwirtschaft besteht aus Grünland- und Ackernutzung. Es existieren keine Dorfsiedlungen.
Das Niederoderbruch wird eingerahmt vom Bad Freienwalder Bruchrand, den Ausläufern der
Choriner Endmoräne und den Hängen des Neuenhagener Sporns. Durchblicke bis zum
Schiffshebewerk Niederfinow sind möglich. Der Erholungswert der Landschaft des
Niederoderbruchs wird im LRP aufgrund der landschaftlichen Einrahmung dieses Odertals als
mittel bis hoch bewertet. Das Niederoderbruch liegt zum überwiegenden Teil im
Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, Schutzzone III (Zone der wirtschaftlich genutzten,
harmonischen Kulturlandschaft-Landschaftsschutzgebiet) und Schutzzone II (NSG“
Niederoderbruch“).
Im Südlichen Oderbruch (Golzow bis Reitweiner Sporn) sind weite, ebene, gehölzarme
Feldfluren mit hohem Acker- und sehr geringem Grünlandanteil landschaftsbestimmend. Die
Strukturierung der Landschaft besteht im wesentlichen aus bepflanzten Straßen, Wegen sowie
einem engen Fließgewässernetz. Dorfsiedlungen dominieren, Einzelgehöfte sind selten. Die
sehr hohe Transparenz der Landschaft ermöglicht Fernsichten bis zu den Seelower Höhen und
zum Reitweiner Sporn. Sichtbeziehungen von Siedlung zu Siedlung sind die Regel. Das
Fließgewässernetz ist besonders im westlichen Teil des Südlichen Bruchs sehr naturfern
ausgeprägt (gerade Trassen, gleichmäßiger Parallelabstand, geringe Begleitvegetation). Es
gibt keine Stillgewässer. Im nördlichen Teil verläuft die B1 durch das Areal. Der
Erholungswert der Landschaft wird im LRP als gering bewertet.
Die Bullergraben-Niederung liegt zwischen dem Reitweiner Sporn und der Oder.
Landschaftsbestimmend ist hier die wenig strukturierte Ebene mit intensivem Ackerbau. Es
gibt wenig Einzelgehöfte und wenig Feldgehölze. Die langen, geradlinig verlaufenden
Entwässerungsgräben haben einen naturfernen Charakter, eine Ausnahme stellt der natürliche
Verlauf des Bullergrabens im Norden der Bullergraben-Niederung dar. Fernsichten sind bis
zur Bruchkante zwischen Lebus und Reitwein möglich. Aufgrund der räumlichen Nähe zum
Reitweiner Sporn und der Oder geht der LRP von einem mittleren Erholungswert der
Landschaft in der Bullergraben Niederung aus.
Im Deichnahen Areal und dem Deichvorland (Bereich zwischen Deich und Oder) sind
die Oder, der Deich und Grünlandflächen die dominierenden Landschaftselemente.
Gewässerbegleitende Gehölze sind in diesem Areal die bildwirksamsten vegetativen
Ausstattungselemente. Im Zuge der Deichbaumaßnahmen sind sie jedoch in großem Umfang
beseitigt worden. Waldähnliche Bereiche gibt es auf der deutschen Seite der Oder nicht, das
Landschaftsbild wird jedoch wesentlich von den Wäldern auf der polnischen Oderseite
geprägt. Der Erholungswert dieses Landschaftsteils wird im LRP als mittel bis hoch
eingeschätzt.
63
Da jedoch durch die Deichbaumaßnahmen viele natürliche Landschaftselemente im
Deichvorland inzwischen verlorengegangen sind, und der neue Deich einschließlich dem neu
anzulegendem Fahrradweg auf der Deichkrone in stärkerem Maße als der alte Deich als
technisches Bauwerk optisch wirksam wird, sind inzwischen bei der Bewertung des
Landschaftsbildes Einschränkungen zu machen. Andererseits ist die Attraktivität des
Deichvorlandes für die Erholungsnutzung durch die Anlage des Fahrradweges erhöht worden.
Das gesamte Odervorland unterliegt naturschutzrechtlichen Schutzgebietsbestimmungen. Hier
befinden sich das Feuchtgebiet nationaler Bedeutung „Odervorland Neurüdnitz“, das
Landschaftsschutzgebiet
(LSG)
„Odervorland
Groß-Neuendorf-Lebus“,
das
Naturschutzgebiet (NSG) „Odervorland Gieshof“ und das NSG „Oderaue Genschmar“.
Darüber hinaus wurden große Teile des Odervorlandes als Europäisches Vogelschutzgebiet
„Deichvorland Oderbruch“ gemeldet bzw. als FFH-Gebiete „Oderinsel Kietz“, „Oderaue
Genschmar“, „Odervorland Gieshof“ und „Oderwiesen Neurüdnitz“ vorgeschlagen.
Formuliertes Ziel im Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg für den intensiv
genutzten Agrarraum des Oderbruchs ist die Sicherung eines verträglichen Miteinanders von
landwirtschaftlicher Nutzung, Sicherung des Wasserhaushaltes, Renaturierung von
Fließgewässern einschließlich ihrer Randbereiche und der Gestaltung des ländlichen
Siedlungsraumes unter Wahrung der Kulturlandschaft des Polderraums.
Zur Sicherung des Wasserhaushaltes, besonders zur Vermeidung von Nährstoffausträgen aus
dem Gebiet, soll die Wasserrückhaltung im Oderbruch, dessen Grundwasserleiter zu 90 % aus
der Oder gespeist wird, verbessert werden.
Ausgehend von regionstypischen Gliederungselementen, die vor allem als Kombination aus
Graben, Fahrweg, mehrstufiger Windschutzpflanzung sowie Alleen vorkommen, müssen
naturnahe Landschaftsstrukturen wieder entwickelt werden. Sehr große Schläge sind
zusätzlich durch die Pflanzung von Hecken und niedrigen Alleeformen (aus Obstbäumen) an
Feldwegen zu strukturieren.
Als charakteristische Siedlungsform sind die Grabendörfer und als Besonderheit des
Oderbruchs die Loosegehöfte zu erhalten.
Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises MOL (Stand Entwurf 1999) nennt
folgende Entwicklungsziele für das Oderbruch:
Die für das Oderbruch typische offene und landwirtschaftlich genutzte Landschaft ist in ihrem
Charakter zu erhalten. Die teilweise jedoch sehr ausgeräumten und strukturarmen, für das
Natur- und Landschaftserleben bisher wenig bedeutsamen Bereiche sind aufzuwerten.
Ausgeräumte Landwirtschaftsflächen sind mit Gehölzstrukturen anzureichern, bestehende
Kleinstrukturen zu erweitern und als Trittsteine einer engeren Biotopvernetzung auf
großflächigen Landwirtschaftsfluren zu entwickeln. Bei der Neuanlage von Gehölzstrukturen
ist die Herstellung eines Waldbiotopverbundes durch das Oderbruch zwischen dem
Wulkower/Neuhardenberger Forst und den Wäldern Polens anzustreben. Wertvolle Biotope
der Offenlandschaft sind von einer Aufforstung jedoch auszunehmen.
Grünlandflächen sind zu erhalten und keinesfalls in Ackerflächen umzuwandeln.
64
Die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Kulturlandschaft ist zu verbessern und von
großmaßstäbigen
Gebäudekomplexen
(z.B.
Stallanlagen)
ausgehende
visuelle
Beeinträchtigungen sind zu mindern.
Ausgebaute Fließgewässer und naturferne Gräben sind naturnah umzugestalten, Eigenart und
Naturnähe der Stromoder sind zu erhalten.
Eine naturverträgliche Erholung im Oderbruch ist zu fördern. Dabei sind jedoch für die Fauna
wichtige Ruhezonen zu sichern und Störpotentiale im Bereich großer Vogelrastplätze zu
vermeiden. Für Wasservögel und Lemikolen wichtige Vermehrungs- und Nahrungshabitate
sowie Rastplätze von Durchzüglern insbesondere im Odervorland sind zu erhalten. Das
Nahrungsangebot für Durchzügler ist zu sichern.
Völlig entgegengesetzt zu den o.g. naturschutzfachlichen Zielen für das Oderbruch ist
die tatsächliche Entwicklung des Oderbruchs in den letzten Jahren verlaufen.
Im Zuge der Deichbaumaßnahmen an der Oder und umfangreicher Straßenbaumaßnahmen im
gesamten Oderbruch sind wertvolle natürliche Landschaftsstrukturen, einschließlich
geschützter Biotope, geschützter Alleen und Einzelbäume verloren gegangen. Die in diesem
Zusammenhang erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind dagegen bisher nur zu einem
geringen Teil umgesetzt worden.
Bei Straßenbaumaßnahmen sind im Oderbruch seit 1998 ca. 1165 Straßenbäume gefällt
worden, nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch bisher nur in einem Fall (Ortsdurchfahrt
Letschin) Ersatzpflanzungen realisiert worden.
Auch die Umsetzung der für die Deichbaumaßnahmen notwendigen Kompensationsmaßnahmen läuft schleppend. Die Maßnahmevorschläge der zu jedem Deichbauabschnitt
erarbeiteten Landschaftspflegerischen Begleitpläne (LBP) haben sich zum Großteil als
unrealistisch erwiesen, da ihre Umsetzung bisher meistens an der fehlenden Zustimmung der
Grundstückseigentümer
und
Grundstücksnutzer
gescheitert
ist.
Seitens
des
Landesumweltamtes sind daher Mitarbeiter eingesetzt worden, die zur Zeit mit der Suche
nach weiteren Kompensationsmöglichkeiten befasst sind.
Der Maßnahmenkatalog konzentriert sich dabei auf folgende Maßnahmearten:
1.) Flächenentsiegelung
2.) Extensivierung von Flächen - Umwandlung von Acker in Grünland, Intensivgrünland
in Grünlandbrache, Grünland in Überflutungsgrünland
3.) Gehölzpflanzungen - Anreicherung der Landschaft mit Heckenstrukturen und flächigen
Gehölzen
Schutzgebietskonzept
Die naturschutzrechtlichen Schutzgebiete konzentrieren sich auf die Randbereiche des
Oderbruchs, auf Flächen entlang der Oder und der Hangkante. Darüber hinaus stellt die Alte
Oder
innerhalb
der
großflächigen
Agrarlandschaft
des
Oderbruchs
einen
zusammenhängenden wertvollen Biotopkomplex dar, der zu Teilen als Biberschongebiet
ausgewiesen wurde und im Abschnitt Wriezen-Güstebieser Loose als LSG unter Schutz
gestellt werden soll (Verfahren läuft zur Zeit).
65
Die Schutzgebiete betreffen überwiegend die Teile des Oderbruch die auch gegenwärtig
schon von einer höheren Strukturenvielfalt und einem größeren Erholungswert
gekennzeichnet sind, als die übrigen Flächen des Oderbruchs. Ziel der Schutzgebiete ist die
Bewahrung des Landschaftscharakters, Erhalt der Lebensraumfunktion, Gewährleistung des
Biotopverbunds und die Steuerung einer landschaftsverträglichen Erholungsnutzung.
Für das Vorkommen bestimmter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere einiger
Zugvogelarten, sind diese Gebiete von europaweiter Bedeutung und wurden daher mit
ihrer Meldung als Vogelschutz- und FFH-Gebiete in das europäische
Schutzgebietssystem Natura 2000 eingegliedert.
Für die Umsetzung der im Landschaftsrahmenplan des Kreises und im Landschaftsprogramm
des Landes Brandenburg für das gesamte Oderbruch formulierten Entwicklungsziele bietet
das Netz dieser Schutzgebiete eine wichtige Ausgangsbasis.
In die Arbeit der unteren Naturschutzbehörde werden dabei auch die Vernetzung von
Schutzgebieten, der Biotopverbund und Artenaustausch mit der polnischen Oderseite von
zunehmender Bedeutung sein.
8. 2
Windenergieanlagen und Mobilfunkanlagen sowie deren Auswirkungen
auf die Landschaft, insbesondere auf das Landschaftsbild
Konflikte Windkraft – Artenschutz im Oderbruch
Als größerer Strom dient die Oder mit ihrer Talaue, wozu trotz Ausdeichung auch das
Oderbruch zählt, als Zuglinie vieler geschützter und vom Aussterben bedrohter Vogelarten.
Es stellt ein wichtiges Zugvogelrastgebiet dar. Im Oderbruch übersommern regelmäßig
größere Weißstorch- und Kranichtrupps.
Die im Oderbruch überwinternden und durchziehenden nordischen Gänse nutzen 4–6 tradierte
Schlafplätze. Im Überwinterungszeitraum führt dies zu alltäglichen Flugbewegungen
zwischen den weit im Oderbruch verteilt liegenden Äsungsplätzen und den Schlafplätzen. Mit
der Nähe des Schlafplatzes nimmt örtlich die linienhafte Vogelkonzentration und die Anzahl
der Flugbewegungen zu.
Im Odervorland wurden darüber hinaus zur herbstlichen
Schwarzstorchansammlungen bis zu 50 Exemplaren gesichtet.
Zugzeit
auch
Aufgrund der Bedeutung des Oderbruches für den Vogelzug, ist die Konzentration geplanter
Windkraftanlagen auf die im Regionalplan ausgewiesenen Windeignungsgebieten von
besonderer Bedeutung. Die Gebietsausweisungen erfolgten u.a. nach artenschutzfachlichen
Kriterien unter Ausschluss von artenschutzfachlich sensiblen Gebieten.
Eine Tendenz zeigt derzeit jedoch eine Zunahme der Antragstellung zur Errichtung von
Windkraftanlagen auf Standorten, welche außerhalb der Eignungsgebiete liegen. Bei
Zulassung dieser umfangreichen Standorte sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das
Gebiet des Oderbruches und seiner Bedeutung für den Vogelzug zu erwarten.
66
Konflikte Windkraft – Landschaftsbild im Oderbruch
Das Oderbruch ist gekennzeichnet durch eine ebene, wenig strukturierte und weiträumig
einsehbare Agrarlandschaft. Die Errichtung von Windkraftanlagen mit den heute üblichen
Anlagenhöhen von über 100m hat daher weitreichende Auswirkungen auf das
Landschaftsbild. Fehlende Waldbestände, die Ebenheit und Transparenz der Landschaft
führen dazu, dass diese Anlagen über mehrere Kilometer das Landschaftsbild dominant
prägen. Stellenweise sind diese Anlagen im Oderbruch von der Hangkante aus über mehr als
20 km gut erkennbar. Von der Hangkante zwischen Seelow und Lebus fällt der Blick
inzwischen auf den Windpark Bliesdorf-Thöringswerder (z.Z. 23 Anlage, 4 z.Z. im
Genehmigungsverfahren), Windpark Letschin (z.Z. 5 Anlagen, 5 weitere sind genehmigt) und
die Einzelanlage bei Ortwig.
Umgekehrt sind auch die oberhalb der Hangkante errichteten Windkraftanlagen (z. B. 3
Anlagen Alt Mahlisch, 8 Anlagen in den Gemarkungen Mallnow und Schönfließ) bis weit ins
Oderbruch hinein sichtbar.
Dies macht deutlich, dass besonders im Oderbruch die Konzentration der Anlagen auf die im
Regionalplan dafür vorgesehenen Gebiete erforderlich ist. Das Oderbruch ist hinsichtlich des
Schutzgutes Landschaftsbild sehr empfindlich gegenüber vertikalen Eingriffen.
Mobilfunk
Als ländlich geprägter und sehr dünn besiedelter Landschaftsraum ist das Oderbruch für den
Mobilfunk von eingeschränkter Bedeutung. Die Mobilfunkversorgung erfolgt im Bruch
vorrangig über neu zu errichtende Funkmaststandorte. Mitnutzungsmöglichkeiten
vorhandener Infrastruktureinrichtungen sind nur bedingt gegeben.
Konflikte bei der Mobilfunknutzung sind einerseits die oft fehlende Abstimmung der
Anlagenbetreiber untereinander hinsichtlich einer gemeinsamen Nutzung von neu zu
errichtenden Türmen. Andererseits ist es schwieriger geworden, Anlagenstandorte in und an
vorhandene Ortslagen ein- bzw. anzubinden.
Das Herausrücken der Maststandorte in die freie Landschaft führt jedoch zu Eingriffen in
Natur und Landschaft und dabei im Oderbruch besonders zum Eingriff ins Landschaftsbild.
Masthöhen von ca. 40 – 50 m führen hier ebenfalls zu einer gewissen Dominanz der Anlagen.
Ein Verschieben von Maststandorten zur Verminderung von Eingriffen ist nur nach
bestimmten Kriterien möglich. Die vorgegebenen Funkzellen lassen eine Standortsuche nur in
einem bestimmten Radius zu.
Beim Mobilfunk ist es besonders wichtig, dass sich die Anlagenbetreiber abstimmen und
koordiniert Masten aufstellen, die von mehreren Betreibern nutzbar sind. Zur Zeit wird durch
die Regionalplanung ein Projekt zur Standortkoordinierung der Mobilfunkanlagen auch in
Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde erarbeitet. Aus naturschutzfachlicher Sicht,
besonders wegen der Eingriffe ins Landschaftsbild, wird diese Herangehensweise positiv
beurteilt.
67
8. 3
Hochwasserschutz im Oderbruch
Maßnahmen und Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die
Kulturlandschaft
Der Hochwasserschutz an der Oder ist eng verbunden mit der Jahrhunderte dauernden
Nutzbarmachung der großen Niederungsgebiete. Erste Eindeichungen sind aus dem 12.
Jahrhundert bekannt, Mitte des 19. Jahrhunderts war die Urbarmachung des Oderbruchs im
wesentlichen abgeschlossen.
Für das Oderbruch ist der Hochwasserschutz und damit die Funktionsfähigkeit der
Oderdeiche lebensnotwendig.
Nach dem Jahrhunderthochwasser von 1997 wurde begonnen, den Oderdeich auf seiner
gesamten Länge zu sanieren.
Nun sind technische Maßnahmen immer nur die zweitbeste Lösung.
Sie können keinen absoluten Schutz bieten. Vorrangig müssen deshalb Maßnahmen der
Raumordnung in Erwägung gezogen werden, die das Hochwasser-Abflussprofil vergrößern
und damit den Wasserspiegel bei Extremsituationen senken. Wo es die Nutzungsstruktur
zulässt, sollten Retentionsräume geschaffen werden. Die Einflussnahme auf das
Abflussgeschehen durch Retentionsflächen ist im Ober- und Mittellauf am wirkungsvollsten.
Das Hochwasserabflussprofil, d.h. Flussprofil zwischen den Deichen, ist einerseits aus nicht
nachvollziehbaren Gründen durch den zu engen Abstand der Deiche auf dem polnischen und
dem deutschen Ufer für extreme Ereignisse eingeengt.
Die Oder führt in der Regel jährlich zwei Hochwasser: In den Monaten März/April nach der
Schneeschmelze und nach sommerlichen Starkregen (Johannisflut). Hochwässer im
Winterhalbjahr werden unterschieden in "Eishochwasser" (durch Eisstand) und
"Frühjahrshochwasser" (durch Schneeschmelze).
Gefahr geht von einem Hochwasser der Oder aus, wenn verschiedene Vorgänge, wie hohe
Wasserführung und geschlossene Eisdecke, warme Luftmassen einhergehen mit
Niederschlägen, Schneedecken im Oberlauf der Oder auftauen, zur gleichen Zeit eintreten.
Hochwasserkatastrophen waren an der Oder bisher immer mit Eisversetzungen oder Eisgang
verbunden. Das Oderhochwasser 1997 hat uns eines besseren belehrt.
Wichtig für den Erhalt der Deiche ist die Deichunterhaltung. Die Grasnarbe bedarf einer
besonderen Pflege, denn eine geschlossene und gut verwurzelte Grasnarbe schützt den Deich
bei Hochwasser vor Ausspülungen.
Im Interesse der Unterhaltung und Funktionssicherheit gibt es für die Deiche und die
beidseitig fünf Meter breiten Geländestreifen Nutzungsbeschränkungen. Jede
zweckentfremdende Nutzung kann die Funktionssicherheit gefährden.
Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass Hochwasser als Folge meteorologischer Ereignisse
eine natürliche Ursache haben und Teil des Wasserkreislaufes sind. Unstreitig ist aber auch,
dass der Mensch in den Naturhaushalt und den Wasserkreislauf eingegriffen und eine
Verschärfung der Hochwassersituation verursacht hat.
68
9.
Kulturraum Oderbruch
9. 1
Denkmale und Denkmalbereiche
Denkmalwert der historischen Kulturlandschaft Oderbruch
Der historischen Kulturlandschaft Oderbruch in den Grenzen des trockengelegten
Territoriums Mitte des 18. Jahrhunderts kommt aus denkmalpflegerischer Sicht eine
besondere Bedeutung zu, die wohl alle gesetzlich festgelegten Denkmalkriterien des
Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt.
Dieses Gebiet ist sowohl von regional- und siedlungsgeschichtlichem als auch von sozial- und
baugeschichtlichem Wert. Auch das Kriterium der technischen Bedeutung ist, betrachtet man
das umfangreiche Entwässerungssystem, nicht von der Hand zu weisen. Daraus ergibt sich
eine besondere wissenschaftliche Bedeutung, wie die vielfältigen Studien und Werke
diesbezüglich belegen.
Nicht nur das mit der Trockenlegung entstandene Landschaftsbild mit den in dieser Zeit
angelegten charakteristischen Kolonistendörfern bedarf eines besonderen Augenmerks und
Schutzes, sondern auch die landschaftlichen, baulichen und kulturellen Veränderungen in den
nachfolgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten.
So prägte die Melioration und die Entwicklung der großflächigen Landwirtschaft, wie zuvor
die Urbarmachung, das in die heutige Zeit überlieferte einmalige Landschaftsbild.
Durch die Unterschutzstellung von Kolonistendörfern als Denkmalbereiche und von
Einzeldenkmalen wurde der siedlungs- und baugeschichtlichen Entwicklung des Oderbruches
Rechnung getragen.
69
Denkmalbereich Letschin/ Wilhelmsaue
Der Denkmalbereich Letschin/Wilhelmsaue schützt ein Gebiet, das Flur und Landschaft nach
der Separation dokumentiert und darstellt. Mit seinem definierten Schutzgegenstand werden
gegenüber anderen Denkmalbereichen, die fast ausschließlich auf Siedlungsstrukturen und
bauliche Substanz abstellen, auch Meliorationsgräben, Straßen, Wege, landwirtschaftliche
Flächen mit den dazugehörigen Loosegehöften sowie der Baumbestand in großem Umfang
erfasst.
Dies ist in Brandenburg einmalig und ein Versuch, wenigstens ein Bruchstück „Historische
Kulturlandschaft Oderbruch“ zu schützen und zu erhalten und dies ohne die sogenannte
„Käseglocke“.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Denkmalschutzes können jedoch nur einzelne Objekte
und in Grenzen durch Satzungen der Kommunen auch Bereiche schützen, der Schutz der
Kulturlandschaft an sich liegt dagegen in den Händen vieler Beteiligter.
Windenergieanlagen im Oderbruch
Besondere Aufmerksamkeit der Planung, Abwägung und Koordinierung muss auf die
Errichtung von Windenergieanlagen gelegt werden, die schon als Einzelanlagen durch ihre
Höhe in dem flachem Bruch immense Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der
Kulturlandschaft haben. Sind bis zum heutigen Zeitpunkt die Kirchtürme als Landmarken zu
betrachten, so droht durch die Errichtung von Windenergieanlagen der gänzliche Verlust des
noch intakten Erscheinungsbildes.
70
Nur die Ausweisung von Windeignungsgebieten am Rande des Bruches und die Ablehnung
von Einzelanlagen kann verhindern, das Zeugnisse der für den Kulturraum bestimmenden
Entwicklung bis zur Bedeutungslosigkeit im Landschaftsbild abgestuft werden. Es ist in
diesem Zusammenhang ein Verlust an Attraktivität des Gebietes zu befürchten, der auf Dauer
auch den historischen Baubestand gefährden kann. Insbesondere strukturschwache Räume
wie dieser sind für ihre Einwohner und somit auch für den Erhalt ihrer Kulturdenkmale auf
die Ungestörtheit ihres Landschafts- und Kulturraumes angewiesen, um im Umland der
Metropole Berlin ein attraktives touristisches Angebot aufbauen zu können.
Sind im nördlichen Bereich die Kirchtürme Landmarken des Oderbruches, so ist der südliche
Teil dadurch gekennzeichnet, dass durch die Zerstörungen im 2. Weltkrieg nur noch wenige
intakte Kirchen als Identitätspunkte der Gemeinden existieren. Die meisten Kirchen sind dem
Erdboden gleich gemacht worden oder haben als sicherungsbedürftige Ruinen die Zeit
überdauert.
Zu diesem Thema sind gemeinsame Überlegungen nicht nur der Kirchengemeinden,
Kommunen und Denkmalschützer erforderlich. Hilfe von Land und Bund ist dringend
erforderlich, um Zeichen zu setzen, zu mahnen und zu erhalten.
Denkmalbereiche im Oderbruch
Amt
Gemeinde
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Ort/Ortsteil
Bad Freienwalde
Bezeichnung
Denkmalbereich Bad Freienwalde mit
hist. Stadtgrundriss sowie die das
Erscheinungsbild der Stadt prägende
Bebauung, Straßen, Plätze und
Grünanlagen
Präzision
charakterisiert durch Höhe,
Anordnung, Proportion und Material
der baulichen Anlagen, die
Maßstäblichkeit der Bebauung, die
Gestaltung, Befestigung und
Bepflanzung der unbebauten Flächen
und die Silhouette der Stadt
Bad Freienwalde-Insel Bad Freienwalde
Altranft
Denkmalbereich hist. Dorfkern mit
Angerbebauung, Gutshaus und
ländlichem Park, Dorfkirche sowie
Objekten des Freilichtmuseums
Letschin
Klein Neuendorf
Klein Neuendorf
Denkmalbereich der Dorfanlage u.a. mit 1799 mit giebelständigen
Fachwerkhäusern
Mittelflurhäusern als Straßendorf
errichtet
Letschin
Letschin
Wilhelmsaue
Denkmalbereich historische Ortslage mit
umliegenden Loosegehöften und
Nutzflächen sowie Wege und Gräben
Neuhardenberg
Neuhardenberg
Neuhardenberg
Denkmalbereich hist. Dorfkern
Neuhardenberg mit hist. Ortsgrundriss
sowie den das Erscheinungsbild
prägenden baul. Anlagen,
Straßenräumen, Grünräumen sowie
Silhouette
Barnim-Oderbruch
Neuküstrinchen
Neuküstrinchen
Denkmalbereich hist. Dorfanger mit auf Mitte 18. Jh.
Erdhügeln stehenden Wohnhäusern und
Rest des Schachtgrabens
71
Amt
Barnim-Oderbruch
Gemeinde
Neulietzegöricke
Ort/Ortsteil
Neulietzegöricke
Bezeichnung
Denkmalbereich Dorfanlage des ältesten
Kolonistendorfes im Oderbruch von
1753, Reste d. Schachtgrabens, zwei
Straßen mit Bebauung, u.a.
Fachwerkhäuser in Traufstellung
Präzision
Barnim-Oderbruch
Neureetz
Neureetz
Denkmalbereich hist. Anlage des ehem. Vorgärten mit Buchsbaum
Kolonistendorfes mit Vorgärten
Barnim-Oderbruch
Neutrebbin
Neutrebbin
Denkmalbereich Dorfanlage u.a. mit
Fachwerkhäusern
Barnim-Oderbruch
Neutrebbin
Wuschewier
Denkmalbereich hist. Dorfanger u.a. mit mit einigen Fachwerkhäusern 18./19.
Fachwerkhäusern sowie Schul- und
Jh., Schul- und Bethaus Fachwerk,
Bethaus
Ende 18. Jh. Urkunde v. 02.04.80
amtsfrei
Wriezen
Wriezen
Denkmalbereich Friedrichstraße/
Krausenstraße
mit ehem. Weberhäusern aus der 2.
Hälfte des 18. Jh., einschließlich
Kopfsteinpflaster und Rinnstein
amtfrei
Wriezen
Wriezen
Lehmpuhlstraße, Eberswalder Straße,
Ellinger Straße, Eisenbahnstraße
Wohnsiedlung Ende 20er Jahre
amtsfrei
Wriezen
Altkietz
Denkmalbereich hist. Dorfkern des
ehem. Kietzes
Straßendorf mit um 1800 erbauten
Fachwerkhäusern, mit straßenseitig
verputzten Giebeln
amtsfrei
Wriezen
Altwriezen
Denkmalbereich hist. Dorfkern mit
vorrangig giebelständigen
Mittelflurhäusern
amtsfrei
Wriezen
Rathsdorf
Denkmalbereich hist. Dorfanlage u.a.
mit quergegliederten Fachwerkhäusern
z.T. 5-achsige Fachwerkhäuser aus
der Zeit um 1800 und danach
eingeschossige Fachwerkhäuser,
Anfang 19. Jh.
Karte 3 Denkmalsschutz
72
9. 2
Kultur und Kunst im Oderbruch
Will man Kunst und Kultur im Oderbruch näher betrachten, kommt man zwangsweise zur
Geschichte des Oderbruchs zurück.
Die Hauptphase der Trockenlegung des Oderbruchs begann 1747 mit dem Bau des Kanals
von Güstebiese bis Hohensaaten und endete mit der Besiedlung vor allem des
Niederoderbruchs etwa um 1770.
Danach hatte das Oderbruch seinen Charakter völlig verändert. Aus der siedlungsfeindlichen
Gewässerlandschaft war eine blühende Agrarregion, jedoch eine künstliche Kulturlandschaft,
geworden.
Die veränderten Lebens- und Wirtschaftsformen der Menschen prägte somit auch den Kulturbzw. Kunstbereich. Viele kulturelle Einrichtungen oder Vereine beschäftigen sich inhaltlich
mit dieser Geschichte und machen sie erlebbar.
Kunst im Oderbruch
Heute ist das Oderbruch eher dünn besiedelt und strukturschwach, keine Industrie, wenige
Straßen, kaum Lärm.
Vielleicht haben sich gerade deshalb viele Künstler angesiedelt. Hier finden sie weite Blicke,
stille Wiesen, Alleen und die stete Nähe zum Fluss.
Schon in den 70-iger Jahren fanden viele aus den umliegenden Städten stammende Künstler
einen Ort, um sich ungestört zu entfalten. Die Höfe bieten ausreichend Platz für Ateliers und
die Weite des Bruchs lassen der Phantasie ihren Raum.
Die im Oderbruch lebenden und arbeitenden Künstler sind immer stärker bestrebt, ihr Wirken
bekannt zu machen.
Eine Reihe von inzwischen etablierten Märkten und Veranstaltungen mit Volksfestcharakter,
wie beispielsweise der Kunstmarkt in Wilhelmsaue, tragen dazu bei.
Auch die „Kunst-Loose-Tage“ erfahren eine sehr große Resonanz. An einem Wochenende
(Mai, Juni) öffnen Künstler ihre Ateliers. Die Besucher können somit Kunst da erleben, wo
sie auch gemacht wird.
Ein Dach für die Kunst und Kultur im Oderbruch ist der Kunstspeicher an der B 167 in
Friedersdorf. Er bietet ebenfalls Künstlern aller Genres vielfältige Möglichkeiten ihre Kunst
darzubieten. Ausstellungen der Malerei, Grafik und Plastik, Theateraufführungen, Konzerte,
Lesungen, Puppenspiel für Kinder, Filmvorführungen, Projekttage für Schüler, gehören zum
Speicherprogramm.
Museen, Heimatstuben, Vereine:
Geschichte und Gegenwart von Kunst und Kultur im Oderbruch wird auch im
Freilichtmuseum Altranft dargestellt. Es ist ein volkskundliches Museum mit
agrargeschichtlicher Thematik. Zum Freilichtmuseum gehören solche Objekte wie Schmiede,
Wasch- und Backhaus, Schule, Bergschmiedhof, Bockwindmühle Wilhelmsaue, Schloss und
Schlossgarten.
Die in der Hauptsaison (April - September) durchgeführten Handwerkeraktionstage, an denen
traditionelle Handwerkstechniken demonstriert werden, ziehen Tausende von Besuchern an.
73
Eine nicht unwesentliche Rolle im Bereich Kunst und Kultur im Oderbruch nehmen die
kulturellen Vereine und Heimatstuben ein. Oft sind sie es, die in den ländlichen Gemeinden
fast ausschließlich kulturelle Aktivitäten initiieren und organisieren und damit die wichtigsten
dörflichen Kulturträger darstellen. Die Aktivitäten der Vereine sind so vielfältig, dass ohne sie
die Lebensqualität im Oderbruch beeinträchtigt würde.
Bibliotheken:
Im Oderbruch haben sich die öffentlichen Bibliotheken in den letzten Jahren zu
Multimediazentren entwickelt, ihr Profil auf die Anforderungen und Bedürfnisse ihrer
Benutzerschaft und der Gesellschaft zugeschnitten, ohne dabei Leseförderung,
Kommunikation und die Bibliothek als „Ort der Begegnung“ aus den Augen zu verlieren.
Die Einrichtung „Bibliothek“ gewinnt in diesem Zusammenhang neben den Schulen eine
immer größere herausragende Bedeutung.
Die Bibliotheken sind dynamische moderne Einrichtungen, die die Bevölkerung mit
weltweiten Informationsmaterialien und den Ideen und schöpferischen Werten verbindet,
nach denen sie suchen (das ist für den Kulturraum Oderbruch von wichtiger Bedeutung).
Nicht nur inhaltlich hat sich vieles in der Bibliotheksarbeit verändert, sondern in vielen Orten
wurden die äußeren Bedingungen dadurch sehr stark verbessert, dass die Bibliotheken in
rekonstruierte bzw. neue Räumlichkeiten, oft im Gemeindezentrum, einziehen konnten.
So erhielten die Bibliotheken in Golzow, Manschnow, Neulewin, Seelow, Letschin und
Groß Neuendorf eine neue Adresse, Küstrin-Kietz öffnete das Kulturhaus mit einer
Bibliothek.
Die alte Ausleihbibliothek gehört in den meisten Bibliotheksstandorten der Vergangenheit an.
Um aber alle möglichen neuen Dienstleistungen in hoher Qualität erbringen zu können,
gehören neben der technischen und räumlichen Modernisierung ausreichendes Personal und
Erwerbsetat. Hier stehen alle Einrichtungen an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und
brauchen in den nächsten Jahren dringend eine Aufstockung.
Kultur und Tourismus:
Der Strukturwandel der Dörfer im Oderbruch bei zurückgehender Landwirtschaft führt immer
stärker dazu, die Dörfer auch über den Tourismus zu erhalten.
Erfreulicher Weise hat der Tourismus gerade in der Kulturlandschaft Oderbruch an
Bedeutung zugenommen.
Dabei nehmen die vorhandenen kulturellen Angebote eine große Rolle ein.
Kultur und Tourismus sollten sich jedoch nicht getrennt vermarkten.
Inhaltliche Aufgaben zwischen dem Tourismus- und Kulturbereich sollten somit besser als
bisher abgestimmt werden, um Kräfte zu bündeln und die Erfolgschancen zu erhöhen.
Aus der Sicht des Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamtes ist es, zumindest zum
gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig, kulturelle Schlussfolgerungen oder Tendenzen für die
Kulturlandschaft Oderbruch herauszuarbeiten. Auch im Rahmen der
Kulturentwicklungsplanung des Landkreises werden die Leitvorstellungen nicht auf eine
einzelne Region, sondern immer auf den gesamten Landkreis, bezogen.
74
Die Region Oderbruch verfügt über einen historischen Reichtum, auf dessen Basis sich auch
eine reichhaltige Kultur entwickeln konnte. Die Wiederbelebung der überlieferten Sitten und
Bräuche sowie die Bewahrung von Geschichte tragen auf vielfältige Weise zur
Weiterentwicklung dieses Raumes bei. Es sollte dabei auch nicht vorrangiges Ziel sein, dass
neue kulturelle Einrichtungen entstehen, vielmehr sollten die bestehenden Kulturträger noch
mehr miteinander kooperieren. Ebenso könnte eine rechtzeitige Abstimmung von Aktivitäten
zu mehr Besuchern und damit zu mehr Einnahmen führen.
Die Ämter der Kulturlandschaft Oderbruch sollten sich nicht nur für den Erhalt des
kulturellen Angebotes bekennen, sondern auch deren Entwicklung fördern. Oftmals werden
keine oder nur sehr wenige finanzielle Mittel für die Kulturarbeit bereitgestellt.
75
10.
Verkehrsinfrastruktur
10. 1
Straßenverkehr
Das Oderbruch ist mit einem funktionalen Straßennetz ausgerüstet.
Das Rückgrat der Erschließung bildet die großräumige Straßenverbindung der OderLausitz-Straße B167/B112.
Die Oder-Lausitz-Straße stellt die tangentiale Vernetzung der peripheren Räume im Osten
Brandenburgs zwischen der BAB A11 Schwedt - Frankfurt(Oder) - Eisenhüttenstadt - Guben
- Cottbus und der BAB A13 sicher.
Der Ausbau der Oder- Lausitz- Straße gehört zu den wichtigsten
Verkehrsinfrastrukturprojekten Ostbrandenburgs.
Folgende Maßnahmen sind deshalb innerhalb des Landkreises Märkisch-Oderland geplant:
OU B 112
Frankfurt(Oder) Anbindung an die B167
OU B 167
Dolgelin- Libbenichen
OU B 167
OU B 167
OU B 167
OU B 167
OU B 167
OU B 167
OU B 167
Seelow
Gusow-Platkow
Neuhardenberg
Gottesgabe
Kunersdorf
Wriezen
Bad Freienwalde
Planfeststellungsverfahren,
geplanter Baubeginn 2003
Antragskonferenz zum ROV,
geplanter Baubeginn 2004
Baubeginn September 2002
Antragskonferenz zum ROV
noch keine Planung
noch keine Planung
noch keine Planung
fertiggestellt
in Realisierung,
Fertigstellung 2003
Die Bundesstraße B1/5 stellt eine großräumige Verbindung zwischen der Metropole
Berlin und dem polnischen Oberzentrum Gorzow her.
Folgende Maßnahmen im Bereich des Oderbruchs sind geplant:
OU B 1
OU B 1
Seelow
Küstrin-Kietz
Baubeginn September 2002
Planfeststellungsverfahren,
Baubeginn Ende 2002
Als überregionale Straßenverbindung dient die Bundesstraße B 158 von Berlin Bad Freienwalde – Hohenwutzen - Chojna.
Folgende Maßnahmen sind im Bereich des Oderbruchs geplant:
OU B 158
OU B 158
Bad Freienwalde
Schiffmühle
ROV negativ /Null- Variante
noch keine Planung,
Ersatzneubau Brücke geplant
76
Die Anbindung des Oderbruchs an diese großräumigen und überregionalen
Verbindungsachsen sichert zugleich eine Einbindung in das transnationale Verkehrsnetz über
die Grenzübergänge
Frankfurt(Oder)
Küstrin-Kietz
Hohenwutzen
Schwedt
Regionale und weitere Straßenverbindungen vervollständigen das Straßennetz.
Regionale Straßenverbindungen sind:
B 112, L 33, L 34, L 38, L 334, L335
Weitere Verbindungen sind:
L 281, L331 , L 332, L 333, L 336, K 6404, K 6405, K 6406, K 6407, K 6408, K 6409,
K 6410, K 6411, K 6412, K 6433
Nach dem Oderhochwasser 1997 wurden viele Straßenabschnitte in diesem Bereich erneuert,
insbesondere dort, wo die Straßen gleichzeitig der Deichverteidigung dienen.
Im Oderbruch befinden sich 12 Kreisstraßen mit einer Länge von insgesamt 88,1 km. Das
sind rund 45% des Kreisstraßennetzes des Landkreises.
Die erhebliche Zunahme des Verkehrs insgesamt und vor allem des Güterverkehrs
(Schwerlastverkehr) auch auf den Kreisstraßen im Oderbruch und die dadurch verursachte
Zunahme an Straßenschäden (Fahrbahn) erfordert zwingend die derzeitige Substanz zu
erhalten und die Verkehrsinfrastruktur weiter zu verbessern.
Der sehr unterschiedliche Substanzwert der Straßen in den alten und neuen Bundesländern
führt bereits dazu, dass das Normativ der Erneuerungsaufwendungen wie folgt differenziert
wird (Fahrbahn) :
Neue Bundesländer:
2,25 €/m²
Alte Bundesländer:
1,10 €/m²
(Bericht der Forschungsgesellschaft für Straßenverkehr 1999)
Für die Straßenunterhaltung in den neuen Bundesländern gilt ein Richtwert von 0,12 €/m².
In den kommenden Jahren bis 2006 sind an folgenden Kreisstraßen im Betrachtungsraum
Ausbau- bzw. größere Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten geplant:
K6405 - Ortsverbindung Gorgast – Genschmar
K6411 - L33 – Altwriezen – Heinrichsdorf
K6404 - Gorgast – Bleyen
K6412 - Ortsdurchfahrt Neuwustrow
K6410 - Brücke Kunersdorf
K6405 - Brücke Förstersee
K6407 - Brücke Posedin
K6408 - Brücke Neubarnim
K6433 – Straßenentwässerung
77
10. 2
Grenzübergänge
Vom Oderbruch aus direkt erreichbar sind die Grenzübergänge Hohenwutzen und KüstrinKietz. Zur Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs soll der Grenzübergang Küstrin- Kietz für
Fahrzeuge mit einer Nutzlast von 3,5 t auf 7,5 t erweitert werden.
Vor 1945 existierten zwischen Hohenwutzen und Frankfurt(Oder) 9 Fährverbindungen, die
den Bewohnern des Oderbruchs den Besuch der Orte, Ortsteile und Landwirtschaftsflächen
diesseits und jenseits der Oder ermöglichte und dem Transport landwirtschaftlicher Produkte
diente.
Für die Entlastung des Grenzüberganges Hohenwutzen soll südlich davon ein regionaler
Oderübergang Hohenwutzen Süd entstehen.
Bei einer Neutrassierung wäre mit folgenden Auswirkungen für das Oderbruch zu rechnen:
Zerschneidung der Landschaft
Erhebliche naturräumliche Beeinträchtigung des FFH- Gebietes „Oderwiesen- Neurüdnitz“
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Auswirkungen auf die Entwicklung des Tourismus
Zerschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen
Sollte die Notwendigkeit eines zusätzlichen Straßenüberganges über die Oder nachgewiesen
werden, ist zur Bewahrung der historischen Kulturlandschaft vorrangig das vorhandene
Straßennetz zu nutzen und bedarfsgerecht auszubauen.
10. 3
Schienenverkehr
Das Oderbruch ist an folgende überregionale Schienenverbindungen angebunden:
Berlin- Strausberg- Gorzow RB 26 und (Haltepunkte: Seelow-Gusow, Werbig,
Golzow, Gorgast, Küstrin-Kietz)
Eberswalde- Frankfurt(Oder) RB 60( Haltepunkte: Falkenberg(Mark), Bad
Freienwalde, Wriezen, Neutrebbin, Letschin, Werbig, Seelow)
Die Bahnstrecken Frankfurt(Oder)- Küstrin- Kietz und Wriezen- Neurüdnitz werden nicht
mehr bedient. Auf der Bahntrasse Wriezen-Neurüdnitz soll in Verlängerung des
Radwanderweges „Oderbruchbahn“ eine Anbindung an den Oder- Neiße-Radweg entstehen.
78
79
10. 4
Radverkehr
Für den Landkreis Märkisch- Oderland liegt ein Radwegekonzept vor. Die Zielstellung
dieses Konzeptes ist die Entwicklung eines integrierten Radwegenetzes. Die Kombination
von touristisch interessanten Routenführungen und straßenbegleitenden Radwegen des
Alltagsverkehrs sollen ein funktionstüchtiges Radwegenetz im Landkreis ergeben.
Touristische Radwanderwege im Oderbruch:
Europäischer Fernradwanderweg R 1 (Frankreich-Belgien-Deutschland-Polen-Russland)
Oder-Neiße-Fernradwanderweg ( tschechische Grenze südl. von Zittau- Ueckermünde)
Tour Brandenburg im nördl. Teil des Oderbruchs
Radwanderweg „Theodor Fontane“ und
Radwanderweg „Oderbruchbahn“
Radwegeabschnitte an Bundes- und Landesstraßen mit besonderem Handlungsbedarf:
B 112 Landeslehrstätte Lebus
B 158 Bad Freienwalde
B 167 Seelow
B 167 Gusow-Platkow
L 33 Friedrichsaue
L 334 Letschin Bahnübergang
-
Frankfurt(Oder)
Schiffmühle
Gusow
Neuhardenberg
Zechin
80
81
10. 5
Wasserstraßen
Die Oder als Bundeswasserstraße hat gegenwärtig für den Wirtschaftsverkehr untergeordnete
Bedeutung, da sie nur eingeschränkt schiffbar ist.
Für den Wassertourismus ist die Oder als Hauptwasserwanderroute des Landes Brandenburg
ausgewiesen.
Vernetzungsstandorte für den Wassertourismus sind
- Groß Neuendorf
- Kienitz
- Küstrin-Kietz.
82
11.
Soziale Infrastruktur
Es ist formuliertes Ziel der Landesplanung, in allen Teilräumen des Landes gleichwertige
Lebensbedingungen zu ermöglichen. So heißt es, dass auch in dünnbesiedelten Räumen
Kindertagesstätten und Grundschulen in Wohnortnähe zur Verfügung zu stellen sind.
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz sind bedarfsgerecht, leistungsfähig und
bürgernah zu gewährleisten.
Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe und - betreuung, Seniorenbetätigung, -betreuung
und -pflege sowie ambulante Pflegedienste für ältere Bürger sind bedarfsgerecht und in
zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen.
Altersstrukturveränderungen
Altersgruppen nach
Anteile in %
Jahren
in der Region
Oderland-Spree
1992
0-6
6,3
7 - 11
7,6
12 - 15
6,0
16 - 19
3,4
20 - 65
63,9
über 65
11,5
2010
Veränderung in %
4,2
3,7
3,0
2,9
65,8
20,4
-31
-50
-48
-14
+8
+85
Quelle: Regionalplan Oderland-Spree, abgeleitet aus LUA Bevölkerungsprognose Land Brandenburg 1999-2015
Altersgruppen
nach
0-6
7 – 11
12 – 15
16 – 19
20 – 65
über 65
Seelow Wriezen
4
5,1
6,46
6,42
60,82
17,2
4,32
4,76
5,96
6,3
63,36
15,3
Amt Bad Falkenberg/ Amt Lebus
Amt
Amt
Amt
Amt
FreienwaldeMark
Golzow
Letschin Neuharden- Seelow- BarnimInsel
berg
Land Oderbruch
3,9
4,25
4,12
3,76
3,92
3,9
4,48
4,14
5,1
4,8
5,9
4,97
5,42
5,46
5,36
5,4
5,6
7,34
7,1
7,6
6,86
7,09
6,54
6,26
5,9
5,18
6,56
7,27
6,38
6,1
6,58
6,36
61,8
60,91
60,08 65,07 58,84
62
61,14
60,82
17,7
17,52
16,24 11,42 18,58
15,45
15,9
17,02
Alterstruktur (31.12.2000) in den Ämtern und Gemeinden des Oderbruchs
[Organisation, Datenschutz, Statistik Landkreis Märkisch-Oderland]
83
11. 1
Schulen und Bildungseinrichtungen
Im Rahmen der Schulentwicklung beschreiben die Schulplanungsbereiche III und IV den
Raum des Oderbruchs.
In diesen Räumen vollzogen sich im Planungszeitraum 1997-2002 die wesentlichsten
Veränderungen im Bereich der Grundschulen des Landkreises Märkisch-Oderland. Im
Ergebnis kam es durch Schließung bzw. Auslaufen von Schulstandorten in Neulewin, Ortwig,
Manschnow, Falkenhagen, Altranft und Podelzig zu einer Verdichtung des schulischen
Angebotes in der Primarstufe.
Neben den Aspekten der demographischen Entwicklung waren dabei die Sicherung des
Prinzips der kurzen Schulwege für Grundschüler und die vorhandene Verkehrsinfrastruktur
weitere entscheidende Kriterien, so dass ein Grundschulnetz entstand, das eine zumutbare
Erreichbarkeit aller Grundschulstandorte sichert. Mit den im Primarschulbereich vollzogenen
Veränderungen ist das Grundschulnetz im Oderbruch im Wesentlichen stabilisiert.
Die sich im Primarbereich abzeichnende Tendenz in der Schülerzahlentwicklung wird im
Planungszeitraum 2002 – 2007 die Entwicklung im Bereich der Sekundarstufe I maßgeblich
prägen und zu Veränderungen in der Schullandschaft der weiterführenden Schulen im
Oderbruch führen.
So wird sich die Zahl der Schüler in den Eingangsklassen der Sek. I (Kl. 7) in den
Schulplanungsbereich III und IV folgendermaßen entwickeln:
2002/2003
2003/2004
2004/2005
2005/2006
2006/2007
2007/2008
1075
874
524
422
409
487
Bis zum Jahre 2006/07 wird sich somit ein Rückgang auf ca. 38 % der Schüler des Jahres
2002/03 vollziehen.
Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Anwahlverhaltens durch Schüler und Eltern wird
dies Konsequenzen für alle Schulformen im Oderbruch mit sich bringen und im Einzelfall
auch zu Bedeutungsverlust von Klein- und Grundzentren führen.
Bereits im Schuljahr 2002/03 werden diese Entwicklungen an der Gesamtschule Letschin
(keine Kl. 11) sichtbar.
Fragen der inneren Profilierung und das Anwahlverhalten der Standorte durch Eltern und
Schüler werden sich deshalb in diesem Raum in stärkerem Maße stellen, als das in den
anderen Teilräumen des Landkreises Märkisch-Oderland zu erwarten ist.
Gleichfalls wird dieser Prozess durch die in vielen Städten und Gemeinden zu verzeichnende
Rückläufigkeit in der Bevölkerungsentwicklung weiter forciert.
Hinsichtlich des Bildungsangebotes nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz ist
neben freien Trägern insbesondere die Kreisvolkshochschule zu nennen, die über die
Außenstellen in Seelow und Bad Freienwalde ein vielfältiges Angebot an allgemeiner,
politischer, kultureller und beruflicher Fortbildung für das Oderbruch sichert.
Die Landwirtschaftsschule in Seelow hat sich als „Regionalstelle für Bildung im
Agrarbereich“ für die Region LOS, MOL und Frankfurt (O) profiliert und sichert Fortbildung
und Qualifikation in der Facharbeiter- und Meisterausbildung.
84
Stand: Schuljahr 2001/2002
Gemeinde
Ortsteil
Altreetz
Altreetz
Bad Freienwalde
Bad Freienwalde
Grundschule Gesamtschule Gesamtschule Realschule Gymnasium OSZ Förderschule
mit
Grundschulteil
Dolgelin
1
2
1
1
Falkenberg/Mark
Cöthen
Falkenberg/Mark
Falkenberg
Gorgast
1
1
1
1
1
Hohenwutzen
1
Küstriner Vorland
Golzow
Küstriner Vorland
Manschnow
1
1
Letschin
1
Neuenhagen (FRW)
1
Neuhardenberg
Neutrebbin
1
1
Neutrebbin
Seelow
1
1
1
Wriezen
11. 2
1
1
Wriezen
1
1
1
1
1
1
1
Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen
Jugendeinrichtungen Stand: 15.03.2001
Amt Bad Freienwalde-Insel
Bad Freienwalde (Oder)
Neuenhagen
„Offi“ Haus
Kinder- und Jugendklub
Amt Barnim-Oderbruch
Altreetz
Bliesdorf
Neuküstrinchen
Neulewin
Neulietzegöricke
Neureetz
Neutrebbin
Jugendklub
Jugendklub
Jugendraum
Jugendklub
Jugendraum
Kinderklub
Jugendklub
Amt Falkenberg-Höhe
Falkenberg/Mark
Jugendklub
Amt Golzow
Alt Tucheband
Genschmar
Golzow
Küstriner Vorland, OT Gorgast
Küstriner Vorland, OT Gorgast
Küstriner Vorland, OT Manschnow
Küstriner Vorland, OT Küstrin-Kietz
Rathstock
Zechin
Jugendklub
Jugendklub
Schulklub
Jugendklub
Kinderstube
Jugendklub
Jugendklub
Jugendklub
Jugendklub
85
Amt Lebus
Reitwein
Jugendklub (seit 31.12. geschlossen)
Amt Letschin
Gieshof
Kienitz
Letschin
Neubarnim
Ortwig
Sietzing
Jugendklub
Jugendklub
„Altes Kino“
Jugendraum
Jugendraum (in der KITA)
Jugendraum
Amt Neuhardenberg
Gusow-Platkow, OT Gusow
Neuhardenberg
Neuhardenberg
Neuhardenberg, OT Altfriedland
Neuhardenberg, OT Bärwinkel
Quappendorf
Jugendklub
Haus der Generationen
Kinderklub
Kinder- und Jugendklub
Kinder- und Jugendklub
Kinder- und Jugendklub
Amt Seelow-Land
Sachsendorf
Jugendklub
Stadt Seelow
Seelow
Seelow
Kinder- u. Jugendfreizeithaus FRIZZ
Kinder- und Jugendeinrichtung des CVJM
Stadt Wriezen
Wriezen
Wriezen
Wriezen, OT Alt Wriezen
Jugendklub
Kidsstube
Jugendklub
86
Kindertagesstätten
(Stand 06/2002)
Einrichtung
Bemerkungen
Einrichtung
Bemerkungen
Amt Bad Freienwalde - Insel
Amt Barnim Oderbruch
Kita "Sonnenschein"
Ringstraße 31
15259 Bad Freienwalde
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kindertagesstätte"Liebes Plätze für Kinder im Alter von
Lieschen", Pappelweg 5 0 Jahren bis zum Ende des
16269 Bliesdorf
Grundschulalters
Hort "Kinderparadies"
Wasserstr. 18
16259 Bad Freienwalde
Plätze für Kinder im
Grundschulalter
Kindertagesstätte
"Rappelkiste"
Mittelstraße 10
16259 Altreetz
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita "Bummi"
Gesundbrunnenstr. 7
16259 Bad Freienwalde
Integrationseinrichtung; Plätze
für Kinder im Alter von 6
Monaten bis zum Ende des
Grundschulalters
Kindertagesstätte
Neulewin,
Dorfstr. 56
16259 Neulewin
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Evangelische
Kindertagesstätte
Georgenkirchstr. 1
16259 Bad Freienwalde
Plätze für Kinder von 0 Jahren
bis zum Schuleintritt
Kindertagesstätte "Lila
Launebär",
Hauptstr. 79 a
15320 Neutrebbin
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita "Fuchsbau"
Goethestr. 28
16259 Bad Freienwalde
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Amt Falkenberg-Höhe
Kita "Kunterbunt"
Chausseestr. 34
16259 Altglietzen
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita "Falkenberger
Spatzennest"
E.-Thälmann-Str. 18 b
16259 Falkenberg
Kita Bralitz
Hauptstr. 19
16259 Bralitz
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Amt Golzow
Kita "Zwergenland"
Kanalstr. 11
16259 Hohenwutzen
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita "Schwalbennest"
Karl-Marx- Str. 5
15328 Golzow
Kita Neuenhagen
Freienwalder Str. 12
16259 Neuenhagen
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita Genschmar
Hauptstr. 10
15328 Genschmar
Kita Schiffmühle
Neutornow 49
16259 Schiffmühle
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita "Villa Kunterbunt"
Plätze für Kinder im Alter von
Amthof 4
0 Jahren bis zum Ende des
15328 Küstriner-Vorland Grundschulalters
OT Gorgast
Plätze für Kinder von 0 Jahren
bis zum Ende des
Grundschulalters
Integrationseinrichtung, Plätze
für Kinder von 0 Jahren bis
zum Ende des
Grundschulalters
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita Küstrin-Kietz
Plätze für Kinder im Alter von
Schleswig-Holstein-Str.10 0 Jahren bis zum Ende des
15328 Küstriner-Vorland Grundschulalters
OT Küstrin-Kietz
Amt Letschin
Kita Letschin
Schwarzer Weg 1-4
15324 Letschin
Plätze für Kinder im Alter von
3 Monaten bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita "Sonnenschein"
Plätze für Kinder im Alter von
Friedensstraße 69 15328 0 Jahren bis zum Ende des
Küstriner-Vorland OT
Grundschulalters
Manschnow
Kita "Bienenschwarm"
Hauptstraße 29
15324 Ortwig
Plätze für Kinder im Alter von
0 Monaten bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita Zechin
Schulstr. 1
15328 Zechin
Kita Sietzing
Dorfstr. 40
15320 Sietzing
Plätze für Kinder im Alter von
6 Monaten bis zum Ende des
Grundschulalters
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
87
Amt Neuhardenberg
Amt Lebus
Kita "Kinderglück"
Haus 1, Mühlenweg
Haus 2, Fr.-Engels- Str.
15320 Neuhardenberg
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita "Birkenschlösschen" Plätze für Kinder im Alter von
Fischerstr. 1
0 Jahren bis zum Ende des
15328 Reitwein
Grundschulalters
Kita "Bummi"
Schlossstraße 4a
15306 Gusow - Platkow
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Stadt Wriezen
Stadt Seelow
"Marie Juchacz" Am
Schützenplatz
Friedrichstraße 1
16269 Wriezen
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Hort Seelow
Straße der Jugend 7
15306 Seelow
Plätze für Kinder im
Grundschulalter
Kita "Freundschaft"
Fröbelstr. 2-3
16269 Wriezen
Kita "Max u. Moritz"
Robert-Koch-Str. 8
15306 Seelow
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Amt Seelow-Land
Kita "Märchenland"
E.-Thälmann-Str. 13a
15306 Seelow
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Kita Dolgelin
Gartenstr. 4
15306 Dolgelin
Hort an der Förderschule in
Seelow
Am Stadion 18
15306 Seelow
Plätze für Kinder im
Grundschulalter
Kita "Haus der fröhlichen Plätze für Kinder von 0 Jahren
Kinder",
bis zum Schuleintritt
Str. des Friedens 40
15306 Sachsendorf
Evangelische
Kindertagesstätte
Berliner Str. 5
15306 Seelow
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Schuleintritt
Hort Dolgelin MaximGorki-Straße
15306 Dolgelin
Kita "Frechdachse
Görlsdorfer Weg 17
15306 Seelow
Plätze für Kinder im Alter von
0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters
Plätze für Kinder von 0 Jahren
bis zum Schuleintritt
Plätze für Kinder im
Grundschulalter
88
11. 3
Medizinische Einrichtungen
Der aktuelle Gesundheitsbericht des Landkreises geht grundsätzlich von einem guten
medizinischen Versorgungsgrad im gesamten Landkreis aus.
Die Versorgung ist jedoch nicht homogen. Auf Grund des Siedlungsgefälles sind im äußeren
Entwicklungsraum weitere Wege zu einem Arzt notwendig.
Die stationäre medizinische Versorgung ist im Landkreis Märkisch-Oderland sehr gut.
Die ambulante medizinische Versorgung ist nach Versorgungsgrad der
Kassenärztlichen Vereinigung (Verhältnis Ärzte zu Einwohnern im Gesamtbereich) noch
über 100%.
Das Problem dabei ist offensichtlich: Die unterschiedliche Bevölkerungsdichte wird
nicht beachtet, es gibt auch keine Zukunftsmodelle.
Dabei ist das Problem der fachärztlichen Versorgung, wie HNO, Augen, Lunge usw., trotz der
langen Anfahrtswege, noch zweitrangig, vielmehr wird die hausärztliche Versorgung durch
Allgemeinmediziner problematisch, denn:
1. Bestehende Praxen im Ostteil des Kreises haben einen großen Einzugsbereich, auch
Hausbesuche verlangen dadurch viel Zeit.
2. Viele Betreiber sind älter als 50 Jahre, manche praktizieren nur noch, weil noch kein
Nachfolger gefunden wurde.
3. Grundsätzlich ist die Kassenärztliche Vereinigung zusammen mit den Krankenkassen
für die ambulante Versorgung zuständig, nur kann man bei dem immer noch
bestehenden Unterschied zwischen „Ost- und Westbezahlung“ der Leistungen schwer
junge Ärzte in das Oderbruch steuern.
4. Auch bei den Ärzten sind die Spezies „Idealist“ und „Naturfreak“ nicht
überdimensional ausgeprägt!
11. 4
Einrichtungen zur Altenpflege
Altenhilfe wird im Landkreis Märkisch-Oderland immer mehr zu einem
Handlungsschwerpunkt, die Bevölkerungsentwicklung zwingt geradezu zu einem
konzentrierten Blick auf die Senioren!
Im Altenhilfeplan im Rahmen der Sozialplanung wurde als eines der „Handlungsfelder“
für die Politik und auch für die Wirtschaft das Gegensteuern gegen die Vereinsamung der
Alten benannt; hier greifen jetzt viele Modelle - von altersgerechtem Wohnungsbau bis
hin zu attraktiven Kultur-, Bildungs- und anderen Freizeitangeboten.
Pflichtige offene Altenhilfe nach § 75 BSHG wird von freien Trägern durchgeführt und vom
Landkreis finanziert, genannt seien hier nur die Angebote von der Hilfe bei der
Inanspruchnahme altersgerechter Dienste bis zur Hilfe beim Besuch von Veranstaltungen
oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen
Bedürfnissen alter Menschen dienen.
Hier haben sich gerade im Altkreis Bad Freienwalde verstärkt Angebote etabliert.
89
Die ambulante Altenpflege erfolgt über private Pflegedienste sowie Sozialstationen.
Der „Markt“ für ambulante Pflegedienste wird ausgereizt, die Anzahl privater Anbieter
zur häuslichen Krankenpflege ist im Jahr 2001 von 31 auf 34 gestiegen, 7 Sozialstationen
freier Träger decken ebenfalls ein breites Spektrum ab. Hier wird flächendeckend
versorgt. Hohe Arbeitslosigkeit im Ostteil des Landkreises führt oft dazu, dass
arbeitslose Angehörige ihre pflegebedürftigen Verwandten selbst betreuen.
Für die stationäre Versorgung (Altenheime [Anzahl im Oderbruch siehe Karte]) wurde Anfang der
90er Jahre vom Land Brandenburg das Altenheimbauprogramm initiiert, das mittels
Regionalkonferenzen vom Land unter Einbeziehung der Kreise begleitet wurde. Dieses
Programm läuft jetzt aus, in Märkisch-Oderland wurde aktiv gebaut und saniert.
Die Auslastung der Heime ist gut, die Unterbringung erfolgt bei Anerkennung einer der
drei Pflegestufen, lange Wartelisten gibt es nicht.
Die Zahl der Heimbewohner, die zu den Leistungen der Pflegekasse auch noch
Sozialhilfe beziehen, ist nicht wesentlich angestiegen, ein Indiz für die bereits im
Rahmen der Sozialplanung Altenhilfe getroffene Aussage, dass die Einkünfte der
Rentner in Märkisch-Oderland im Durchschnitt noch ausreichend sind, um
beispielsweise ihren Heimplatz (Unterbringungskosten) selbst bezahlen zu können.
Angebote zur Tagespflege im Heim werden nicht so gut angenommen, deshalb muss die
Aktivierung des ambulanten Bereiches vorrangig erfolgen.
Karte 4 Soziale Infrastruktur
90
Zusammenfassung
91
Siedlung
Tourismus
Landwirtschaft
Gewerbliche
Wirtschaft
Denkmalpflege
Soziale
Infrastruktur
Hochwasser
Kultur und
Kunst
Windkraft
Verkehrsinfrastruktur
Kulturlandschaft
Oderbruch
Kulturlandschaft
Landschaftspflege
Bewahrung und Entwicklung, Raumansprüche
92
Gewerbliche Wirtschaft / Landwirtschaft
Bewahrung:
- Landwirtschaft als Hauptflächennutzer - Freiraumsicherung
- Entwässerungssystem/ Schöpfwerke
- Tierhaltung
- Gemüseanbau
- Gewerbe und Dienstleistungen
Entwicklung:
- weitere Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen
(Ackerzahlen bis 73)
- Gemüseanbau
- Aufbau und Stabilisierung regionaler Wirtschaftskreisläufe
- Ökologischer Landbau
- Urlaub auf dem Lande
- Ansiedlung von Gewerbe
Potenziale:
- fruchtbare Böden
- Konkurrenzfähige Landwirtschaftsbetriebe
- Planungsrechtlich gesicherte Gewerbeflächen
- Entsiegelung landwirtschaftlicher Altstandorte –Ortsbild
- Schaffung eines Flächenpools für Ausgleich und Ersatz
- Vermarktung regionaler Produkte
- LEADER- Gemeinschaftsinitiative der EU
- Bodenordnungsverfahren
- Dorferneuerung
Auswirkungen:
- Verbesserung der Agrarstruktur
- Landschaftspflege
- Bewahrung Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Tourismus/Erholungswert
Schwerpunkte:
- Stabilisierung regionaler Wirtschaftskreisläufe
o Gefrierzentrum Manschnow
o Entenschlachterei Neutrebbin
o Frischgemüseanbau für den regionalen Markt
o Vermarktung regionaler Produkte
o Aufbau eines Culinarium Berlin-Brandenburg
o Bildung einer gemeinsamen Dachmarke für das
Oderland
- Entwicklung der Gewerbegebiete
o In den zentralen Orten
o Thöringswerder
93
Landschaft
Bewahrung:
- Landschaftsbild, Wesen der Landschaft, Sichtbeziehungen
Landnutzung
- Schutzgebiete
- Alleen
- Graben- und Entwässerungssystem
- Siedlungsstruktur
Entwicklung:
- Landschaftsverlust durch Errichtung von Bauten und
Infrastruktur
- Landschaftsaufwertung durch Strauch- und
Heckenpflanzungen an Fließen und Gräben
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Errichtung von
Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten
- Entsiegelung von Flächen
- Flächennutzung durch Landwirtschaft
- Landschaftspflege
Potenziale:
- Bodenordnungsverfahren
- Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Landschaftspflege durch Landwirtschaft
- Renaturierung von Fließgewässern
- Waldbiotopverbund
- Konzentration von Windkraftanlagen in den Eignungsgebieten
- Verzicht auf weitere Ausweisung von Windeignungsgebieten
- Landschaftspläne
- Maßnahmen der Dorferneuerung
Auswirkungen:
- Landschaftsbild
- Ökologischer Zustand
- Erlebbarkeit
- Tourismus / Erholungswert
- Lebensqualität
Schwerpunkte:
- Abschluss von Unterschutzstellungsverfahren
- Vermeidung bzw. Verminderung von Eingriffen
- Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen
- Aufwertung der Landschaft
94
Tourismus
Bewahrung:
- bisher wenig Bedeutung im Oderbruch
- Ortsbild
- Landschaftsbild
Entwicklung:
- Kurort Bad Freienwalde
- Erholungsort Falkenberg
- Groß Neuendorf, Neuhardenberg, Gusow- Orte mit Tourismus
und Erholungsfunktion
- Weitere gebietsbezogene Schwerpunkte:
- Letschin, Altreetz, Kienitz, Zechin, Reitwein
- Vier-Wege-System
- Wandern
- Radfahren
- Reiten
- Wasserwandern
Potenziale:
- Tourismuskonzepte in den Gemeinden
- Denkmale / Ortsbilder
- Einzelne Sehenswürdigkeiten
- Kulturhistorische Besonderheiten
- Museale Einrichtungen
- Landschaft
- Maßnahmen der Dorferneuerung
- LEADER - Schwerpunktprojekte
- Kultur- und Kunstangebote
- Vernetzung aller Angebote
- Interreg III
Auswirkungen:
- Verbesserung der touristischen Angebote
- Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
- Schaffung von Arbeitsplätzen
Schwerpunkte:
- Fahrgastschifffahrt auf der Oder
- Sportbootverkehr
o Anlegestellen/ Marinas für Sportboote
- Ausbau Radwegenetz
o Oder-Neiße-Radweg
o Oderbruchbahn
o Tour Brandenburg
- Ausbau Reitwegenetz
- Touristisches Leitsystem
- Touristische Infrastruktur
o Radwanderhotel in Zollbrücke
o Dorfgut Friedersdorf
o Angebote für Skater
o Wintersportzentrum Bad Freienwalde
o Speicheranlage in Groß Neuendorf
95
Siedlung
Bewahrung:
- historische Bausubstanz (Denkmale)
- Ortsbilder
- Denkmalbereiche
Entwicklung:
- Modernisierung, Einfügen neuer Bausubstanz
(Gefahr der Vereinheitlichung)
- Siedlungserweiterung
- Verfall ungenutzter Bauten
Potenziale:
- Berücksichtigung der vorhandenen Baustruktur und der
Ortsbilder in der Bauleitplanung
- Einfügungsgebot §34 Baugesetzbuch
- Sanierungsmaßnahmen-Städtebauförderung
- Maßnahmen der Dorferneuerung
- Förderung denkmalgeschützter Bauten (Mehraufwand)
- Unterschutzstellungen (Denkmale)
- Loose - Gehöfte als Besonderheit erhalten
Auswirkungen:
- attraktive Wohnqualität
- Ortsbild
- Tourismus
Schwerpunkte:
- Entwicklung der zentralen Orte
o Bad Freienwalde, Seelow, Wriezen, Letschin,
Neuhardenberg, Lebus, Küstriner Vorland / OT
Manschnow
- Sanierung
o Bad Freienwalde, Falkenberg, Letschin, Lebus,
Neuhardenberg, Seelow, Wriezen
- Denkmalpflege
o Denkmalbereiche: Bad Freienwalde, Klein Neuendorf,
Letschin, Neuhardenberg, Neuküstrinchen,
Neulietzegöricke, Neureetz, Neutrebbin
o Einzeldenkmale
- Dorferneuerung
96
Verkehrsinfrastruktur
Bewahrung:
- Nutzung des vorhandenen Straßennetzes
- Alleenschutz
- Erhalt der Schienenverbindungen
Entwicklung:
- Rekonstruktion
- Straßenverbreiterung
- Straßenneubau (Ortsumgehungen)
- Bau von Radwegen
- Zusätzlicher Grenzübergang
- Erweiterung des Grenzüberganges Küstrin-Kietz auf 7,5 t
Potenziale:
- vorrangige Nutzung vorh. Straßen und Grenzübergänge
- Oder-Lausitz-Straße als Raumerschließungsachse Anbindung des Oderbruchs an das transeuropäische
Verkehrsnetz
- Interreg III
Auswirkungen:
- Ortsumgehungen:
o Verbesserung des Wirtschaftsverkehrs
o Schutz der Ortslagen
o Zerschneidung der Landschaft, Verlust von Landschaft
o Verlust landwirtschaftlicher Flächen
o Verbesserung der Verkehrsbeziehungen
- Radwege:
o Verbesserung der Verkehrsbeziehungen
(Schulwegsicherung)
o Touristische Infrastruktur, Vernetzung von touristischen
Sehenswürdigkeiten
o Grenzüberschreitender Tourismus
Schwerpunkte
- Oder-Lausitz-Straße
o Ortsumgehungen
- Bundesstraße B1/5
- Erweiterung Grenzübergang Küstrin/Kietz auf 7,5t
- Radwegenetz
97
Soziale Infrastruktur/ Dienstleistungen
Bewahrung:
- Lebensqualität durch ausreichendes und ausgewogenes
Angebot
- Gute Erreichbarkeit
Entwicklung:
- Schließung von Schulen
- Schließung von Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Errichtung und Ausbau von Altenpflegeeinrichtungen
- Ärztemangel
- Kleinere, aber qualitätsvolle Kulturangebote
Potenziale:
- Konzentration in den zentralen Orten
- Koordinierung und Kooperation zwischen den Gemeinden
- Verbesserung Erreichbarkeit mit alternativen ÖPNVAngeboten
- Radwege
- Verknüpfung von Kultur und Tourismus
- Vernetzung von Kulturangeboten
Auswirkungen:
- Lebensqualität
- Erreichbarkeit
- Standortfaktor für Ansiedlungen
- Tourismus
Schwerpunkte:
- Erstellung von Fachplanungen unter Berücksichtigung der
räumlichen Entwicklung, der Bevölkerungsentwicklung und
der Veränderung der Altersstruktur
- Konzentration in den zentralen Orten
- Vernetzung der Angebote
- Sicherung der Erreichbarkeit
98

Documents pareils