Lehrplan für die Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin

Transcription

Lehrplan für die Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin
Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Lehrpläne für die
Berufsfachschule
Altenpfleger/Altenpflegerin
Fachlicher Bereich
Klassenstufen
1 bis 3
August 2003
Der Lehrplan ist ab 1. August 2003 bis zu seiner endgültigen Inkraftsetzung zur
Erprobung freigegeben.
Impressum
Der Lehrplan basiert auf dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) vom 17. November 2000 (BGBl. I S. 1513), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltenpflegeAusbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) vom 26. November 2002 (BGBl. I
S. 4418) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen vom 11. August 1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. August 2002.
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
Die Grobkonzeption wurde unter Leitung des
Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
www.comenius-institut.de
unter Mitwirkung von
Evelyn Frenzel
Aue
Sieglinde Müller
Adelheid Hummitzsch
Leipzig
Manon Schurz (Beraterin) Dresden
Sabine Jackisch
Görlitz
Christine Spilka
Großenhain
Rena Umlauf
Chemnitz
Ramona Lauterbach (Beraterin) Döbeln
Andrea Leidler (Beraterin)
Bautzen
erarbeitet.
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.sachsen-macht-schule.de
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Stoba Druck GmbH
Am Mart 16
01561 Lampertswalde
www.stoba-druck.de
[email protected]
Best.-Nr.: 03/L 3 02 002
Der Lehrplan wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt.
Dresden
Berufsfachschule
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorbemerkungen
5
Kurzcharakteristik des Bildungsganges
6
Stundentafel
8
Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne
9
Einzellehrpläne
10
Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
10
10
11
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
38
38
38
Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
44
44
44
Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
53
53
53
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
60
60
60
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
66
66
67
Berufliches Selbstverständnis entwickeln
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
74
74
74
Lernen lernen
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
78
78
78
Anleiten, beraten und Gespräche führen
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
81
81
81
____________________________________________________________________________________
3
Klassenstufen
1 bis 3
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
86
86
86
An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
90
90
90
Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
Kurzcharakteristik
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
93
93
93
____________________________________________________________________________________
4
Berufsfachschule
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Vorbemerkungen
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
"(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden
und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des
Anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen."
Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in § 1 fest:
"(1) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht
eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen vermittelt, um so die Erziehungs- und Bildungsziele zu erreichen und Freude am Lernen zu wecken. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und die Verfassung des Freistaates Sachsen bilden hierfür die Grundlage."
Für die Berufsfachschule gilt § 9 des Schulgesetzes:
"(1) In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert. In der Berufsfachschule können die Schüler auch schulische Abschlüsse erwerben, die sie befähigen, ihren Bildungsweg in der Sekundarstufe II fortzusetzen."
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der "Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
28.2.1997) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
____________________________________________________________________________________
5
Klassenstufen
1 bis 3
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Kurzcharakteristik des Bildungsganges
Altenpfleger/Altenpflegerinnen sind in eigener Kompetenz für die umfassende, gezielte
und geplante Pflege und Betreuung alter Menschen in stationären, teilstationären und
ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe verantwortlich. Sie stehen für die Wahrung der
Würde, der Rechte und des Wohlbefindens der alten Menschen ein und geben ihnen
eine umfassende Unterstützung bei ihrer Lebensgestaltung einschließlich der Sterbebegleitung. Dabei arbeiten sie eng mit den Angehörigen sowie anderen in der Altenhilfe
tätigen Personen zusammen und erledigen altenpflegespezifische Verwaltungsarbeiten.
Im Rahmen ihrer Kompetenzen üben Altenpfleger/Altenpflegerinnen eigenverantwortlich folgende Tätigkeiten aus:
- Ermitteln des Pflegebedarfs
- Gestalten des Pflegeprozesses entsprechend pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse
und unter Beachtung qualitätssichernder Maßnahmen
- Mitwirken bei der Behandlung kranker alter Menschen sowie bei geriatrischen und
gerontopsychiatrischen Rehabilitationskonzepten
- Unterstützen alter Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung und
Fördern sozialer Kontakte
- Beraten und Betreuen alter Menschen und deren Angehörigen in ihren persönlichen
und sozialen Angelegenheiten
- Begleiten Sterbender
- Anleiten, Beraten und Unterstützen von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind
Das Anliegen der Ausbildung besteht darin, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
zu vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich
der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben aufgaben- und persönlichkeitsbezogen sozialpädagogische und pflegerische Kompetenzen. Schwerpunkt bildet die Gesamtsituation
der alten Menschen mit ihren sozialen, psychischen und physischen Problemen. Die
Schülerinnen und Schüler entwickeln eine ganzheitliche Sichtweise für die alten Menschen und können diese bei ihrer Arbeit in den Einrichtungen der Altenhilfe umsetzen.
Sie sind in der Lage, unter Berücksichtigung der individuellen Biografie und Bedürfnisse, die Betreuung und Begleitung einschließlich der Beratung der ihnen anvertrauten
Personen zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.
Neben umfassendem berufsspezifischen Wissen sind eine hohe personale Kompetenz
sowie eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit charakteristisch
für diesen Beruf. Daher ist neben der Vermittlung von fachlichem Wissen die weitere
Ausprägung und Festigung humanistischer Persönlichkeitsmerkmale wie menschliche
Zuwendung und Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft als
durchgängiges Prinzip schulischer und praktischer Ausbildung zu gewährleisten.
____________________________________________________________________________________
6
Berufsfachschule
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Die Anforderungen an das Tätigkeitsprofil des Altenpflegers/der Altenpflegerin sind eng
an pflege- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gebunden und unterliegen damit
einem ständigen Wandel. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen
und Schüler zu einem lebenslangen und selbstständigen Lernen befähigt werden. Sie
setzen sich aktiv mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess auseinander und entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- und
Weiterbildung.
Die Strukturierung der Ausbildung im berufsbezogenen Bereich setzt das didaktische
Prinzip der Handlungsorientierung um, Lehr- und Lernprozesse richten sich an beruflich relevanten Handlungen aus.
Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer
Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln.
Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu theoriegeleitetem Handeln in der Praxis befähigt werden. Durch eine sinnvolle Vernetzung pflegerisch orientierter Komponenten mit sozialpädagogischen Betreuungsaspekten sind sie in der Lage, komplexe
Aufgabenstellungen situationsbezogen zu bewältigen.
Handlungsorientierter Unterricht erfordert von den Lernenden das komplexe Erfassen
der beruflichen Wirklichkeit. Das Nachvollziehen, Einschätzen und Bewerten von Handlungen steht im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, selbstständig Arbeitsabläufe zu verinnerlichen, zu planen, durchzuführen, Kompromisse zu
finden und dabei eigene Erfahrungen und Wertschätzungen einzubringen.
Um die Komplexität der beruflichen Aufgaben zu erfassen, ist vernetztes und integratives Arbeiten generelles Unterrichtsprinzip. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass er
die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der praktischen Ausbildung aufgreift
und die Anforderungen der beruflichen Praxis widerspiegelt.
Der Bildungsgang ist in einen allgemeinen Bereich, einen fachlichen Bereich und eine
praktische Ausbildung strukturiert, wobei letztere in Einrichtungen der ambulanten und
stationären Altenhilfe erfolgt. Die Inhalte der Lehrpläne des allgemeinen Bereiches sind
entsprechend der gesetzten Schwerpunkte berufsspezifisch zu modifizieren. Der
Wahlpflichtbereich ist zur Vertiefung und Erweiterung soziotherapeutischer und pflegerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu nutzen, in dem thematische Schwerpunkte, wie
z. B.
-
Techniken des künstlerisch-kreativen Bereiches,
Umsetzung spezifischer Pflegekonzepte und Pflegetechniken,
Kommunikative Techniken,
Entspannungstechniken und
hauswirtschaftliche Tätigkeiten
angeboten werden.
In den Einzellehrplänen weisen die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten den Anteil
des fachpraktischen Unterrichtes aus.
In der Anlage sind Empfehlungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildung aufgeführt.
____________________________________________________________________________________
7
Klassenstufen
1 bis 3
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Stundentafel
Unterrichtsfächer und Praktika
Ausbildungsstunden in den
Klassenstufen
1
2
3
Pflichtfächer
760
(320)1
Allgemeiner Bereich
100
Deutsch
40
Englisch
20
Religion/Ethik
40
660
Fachlicher Bereich
(320)
Alte Menschen personen- und situations- 280 (120)
bezogen pflegen
Bei der medizinischen Diagnostik und
60 (60)
Therapie mitwirken
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
60 (40)
Lebenszeitgestaltung unterstützen2
80 (20)
Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden3
Lebenswelten und soziale Netzwerke
20
alter Menschen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen
Institutionelle und rechtliche Rahmen40
bedingungen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen
Berufliches Selbstverständnis entwickeln
20
Lernen lernen
40 (20)
Anleiten, beraten und Gespräche führen
40 (40)
Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
An qualitätssichernden Maßnahmen in
der Altenpflege mitwirken
Die eigene Gesundheit erhalten und
20 (20)
fördern
Wahlpflichtfächer4
Praktische Ausbildung
660
(300)1
60
40
Gesamtausbildungsstunden
720
(360)1
80
40
20
20
640
(360)
220 (80)
20
600
(300)
220 (60)
2140
(980)1
240
120
40
80
1900
(980)
720 (260)
100 (100)
40 (40)
200 (200)
60 (40)
60 (40)
180 (120)
80 (60)
40 (40)
200 (120)
60 (20)
40 (20)
120 (40)
40
40
120
20
40 (40)
-
20
80 (60)
60
40 (20)
80 (80)
80 (60)
-
40 (20)
40 (20)
20 (20)
20 (20)
60 (60)
40 (40)
60 (60)
100 (100)
200 (200)
800
800
900
2500
1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
2 Der Bereich "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" bündelt die in der
Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Alte Menschen bei der Wohnraumund Wohnumfeldgestaltung unterstützen" und "Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen".
3 Der Bereich "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" bündelt die in der AltenpflegeAusbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische
Handeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren".
4 Aus dem Wahlpflichtfachbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer zur fachlichen Vertiefung
anzubieten.
____________________________________________________________________________________
8
Berufsfachschule
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne
Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten
und Hinweisen zum Unterricht.
Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung
des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche
Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.
Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:
- Kenntnisse (Wissen)
- Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können)
- Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen)
Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die
Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer
zu akzentuieren.
Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel
nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.
Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen
(Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.
Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten
sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im
Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges
schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen
des Unterrichtes und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer
Verantwortung.
Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:
Lehrplaneinheit
Zeitrichtwert:
Ustd.
Ziele
Inhalte
Hinweise zum Unterricht
____________________________________________________________________________________
9
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen
1
bis
3
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Einzellehrpläne
Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
Kurzcharakteristik
Der Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" nimmt innerhalb der Gesamtausbildung eine zentrale Stellung ein. Es basiert auf der Verknüpfung
der fachwissenschaftlichen Inhalte von Pflege, Anatomie, Physiologie, Geriatrie, Gerontopsychiatrie, Psychologie, spezieller Arzneimittelkunde, Hygiene und Ernährungslehre.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben anatomisch-physiologische Kenntnisse und
begreifen den Organismus als einheitliches Ganzes. Sie werden befähigt, alterstypische und pathologische Veränderungen sowie deren Komplikationen zu erkennen und
zu beurteilen, Ätiologie und Pathogenese, diagnostische und therapeutische Strategien
bei Erkrankungen zu verstehen. Auf der Grundlage dieses Wissens entwickeln sie ein
intellektuelles Pflegeverständnis, welches ein geplantes Beraten, Betreuen und Pflegen
des alten Menschen in den Einrichtungen der Altenhilfe ermöglicht. Schwerpunkte ihres
pflegerischen, sozialen und medizinischen Könnens sind die Begleitung und Unterstützung im Alltag, die geplante umfassende Pflege bei akuten und chronischen Erkrankungen, bei Behinderungen und beim Sterben.
In den LPE 1 und 2 erwerben die Schülerinnen und Schüler neben grundlegendem
pflegerischen Wissen Basiswissen zur Anatomie, Physiologie, Pathologie und Psychologie. In den folgenden LPE setzen sie sich unter pflegerelevanter Schwerpunktsetzung
mit der Anatomie und Physiologie der einzelnen Organsysteme des Menschen, deren
Erkrankungen sowie der speziellen medikamentösen Therapie auseinander.
Dabei werden die Krankheitsbilder themenbezogen und stets in enger Verbindung von
Ätiologie, Pathogenese, Symptomatik, Diagnostik, Therapie, Komplikationen, Prognose
und Prävention behandelt. Aufbauend auf diesem Wissen sind prophylaktische und
pflegerische Maßnahmen abzuleiten. Die Arzneimittelgruppen sind den entsprechenden Organsystemen zuzuordnen.
Die Schülerinnen und Schüler werden zunehmend befähigt, die ihnen anvertrauten
Menschen gezielt zu beobachten, den Pflegebedarf zu erfassen sowie entsprechend
der individuellen Pflegesituation, Pflegemaßnahmen kompetent zu planen, durchzuführen und zu beurteilen. Dabei wenden sie psychologisches Wissen pflegerelevant an.
Vernetztes Arbeiten ist als grundlegendes Unterrichtsprinzip zu gewährleisten. Handlungsorientierte Lehr- und Lernformen und Methoden sind bevorzugt auszuwählen,
damit die Schülerinnen und Schüler dem eigenverantwortlichen, situationsgerechten
Entscheiden und Handeln in seiner Komplexität gerecht werden können.
Anschaulichkeit und Praxisnähe sind durch den Einsatz geeigneter Lehrmaterialien,
Medien, Fallbeispiele, Demonstrationen und praktische Übungen zu realisieren.
Interaktive Unterrichtsformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sind verstärkt zu nutzen.
Dabei sind insbesondere die Lehrinhalte der Grund- und Behandlungspflege in Verbindung mit der berufspraktischen Ausbildung zu vermitteln, um gezielt Fertigkeiten zu
entwickeln.
____________________________________________________________________________________
10
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
1
Zeitrichtwerte: 280 (120)1 Ustd.
Grundlagen der ganzheitlichen Alten- und Altenkrankenpflege
40 Ustd.
1.1
1.2
1.3
1.4
Leitlinien der Altenpflege und der Altenkrankenpflege
Anatomisch-physiologische Grundlagen
Allgemeine Krankheitslehre
Pflegerelevante Aspekte der Psychologie
4 Ustd.
12 Ustd.
18 Ustd.
6 Ustd.
2
Grundlegende altenpflegerische Aufgaben
70 (60) Ustd.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Dem alten Menschen Sicherheit vermitteln
Den alten Menschen beim Ruhen und Schlafen unterstützen
Den alten Menschen bei der Körperpflege unterstützen
Pflegerelevante Aspekte der Psychologie
Den alten Menschen im Sterbeprozess begleiten
15 (15) Ustd.
8 (8) Ustd.
25 (25) Ustd.
10 Ustd.
12 (12) Ustd.
3
Pflege zur Unterstützung der Mobilität und bei Störungen
der Bewegung
50 (20) Ustd.
3.1 Anatomie und Physiologie des Stütz- und Bewegungssystems
3.2 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
3.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen
des Stütz- und Bewegungssystems pflegen
4
Pflege zur Unterstützung der Ernährung und bei Störungen
des Verdauungssystems
4.1 Anatomie und Physiologie des Verdauungssystems
4.2 Erkrankungen des Verdauungssystems
4.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des
Verdauungssystems pflegen
4.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
10 Ustd.
20 Ustd.
20 (20) Ustd.
70 (26) Ustd.
12 Ustd.
26 Ustd.
26 (26) Ustd.
6 Ustd.
50 (14) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
11
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen
1
bis
3
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
5
Zeitrichtwerte: 220 (80)1 Ustd.
Pflege zur Unterstützung der Urinausscheidung und bei
Störungen des Urogenitalsystems
5.1 Anatomie und Physiologie des Urogenitalsystems
5.2 Erkrankungen des Urogenitalsystems
5.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des
Urogenitalsystems pflegen
6
Pflege zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauffunktion
und bei Störungen des Herz-Kreislaufsystems
6.1 Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems
6.2 Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems
6.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des
Herz-Kreislaufsystems pflegen
7
Pflege zur Aufrechterhaltung der Atemfunktion
und bei Störungen des Atmungssystems
7.1 Anatomie und Physiologie des Atmungssystems
7.2 Erkrankungen des Atmungssystems
7.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des
Atmungssystems pflegen
8
Pflege bei Erkrankungen des endokrinen Systems
und des Stoffwechsels
8.1 Anatomie und Physiologie des endokrinen Systems
8.2 Endokrine und stoffwechselbedingte Erkrankungen
8.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des
endokrinen Systems und des Stoffwechsels pflegen
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
40 (16) Ustd.
10 Ustd.
14 Ustd.
16 (16) Ustd.
75 (16) Ustd.
17 Ustd.
42 Ustd.
16 (16) Ustd.
30 (10) Ustd.
6 Ustd.
14 Ustd.
10 (10) Ustd.
30 (12) Ustd.
6 Ustd.
12 Ustd.
12 (12) Ustd.
45 (26) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
12
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
Zeitrichtwerte: 220 (60)1 Ustd.
9
Pflege bei Störungen der Sinnesorgane
9.1
9.2
9.3
Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane
Erkrankungen der Sinnesorgane
Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen
der Sinnesorgane pflegen
10
Pflege bei neurologischen, psychiatrischen und
gerontopsychiatrischen Erkrankungen
10.1 Anatomie und Physiologie des Nervensystems
10.2 Neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrische
Erkrankungen
10.3 Alte Menschen mit neurologischen, psychiatrischen und
gerontopsychiatrischen Erkrankungen pflegen
10.4 Altern als Auseinandersetzung mit kognitiven Veränderungen
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
60 (24) Ustd.
8 Ustd.
28 Ustd.
24 (24) Ustd.
115 (20) Ustd.
17 Ustd.
70 Ustd.
20 (20) Ustd.
8 Ustd.
45 (16) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
13
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Grundlagen der ganzheitlichen Alten- und Altenkrankenpflege
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundsätze einer ganzheitlichen und bedürfnisorientierten Pflege und werden sich der Bedeutung ihres pflegerischen Handelns
bewusst. Unter Bezugnahme auf die Definitionen von Gesundheit und Krankheit erwerben sie Grundlagenkenntnisse über Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers und sind in der Lage, altersbedingte und pathologische Veränderungen des Menschen zu erfassen. Sie erkennen den Stellenwert von Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie und wissen um das Erleben und Verhalten alter Menschen.
1.1 Leitlinien der Altenpflege und der
Altenkrankenpflege
Begriffe
- pflegerisches Selbstverständnis
Zeitrichtwert: 4 Ustd.
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
- pflegerische Einstellung
- pflegerische Verpflichtung
Selbstpflege, Laienpflege, professionelle
Pflege
1.2 Anatomisch-physiologische Grundlagen
Zeitrichtwert: 12 Ustd.
Organismus als einheitliches Ganzes
Orientierung am menschlichen Körper
- Richtungsbezeichnungen
- Achsen
- Ebenen
Aufbau des Körpers
- Zelle
- Gewebe
- Organ
- Organsystem
____________________________________________________________________________________
14
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
1.3 Allgemeine Krankheitslehre
Definition Gesundheit und Krankheit
Zeitrichtwert: 18 Ustd.
vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern"
Regulationsmechanismen des menschlichen Körpers und deren Störungen
Pathologie der Zelle
Entzündungen
Immunität und pathogene Immunreaktion
Infektionen
Wunden, Wundheilung und Wundheilungsstörungen
vgl. LPE 2 und LPE 9
Morphologische und funktionelle Veränderungen im Alter
1.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie
Zeitrichtwert: 6 Ustd.
Gegenstand der Psychologie
Alltagspsychologie und wissenschaftliche
Psychologie
Ziele
Disziplinen
Überblick
Methoden
z. B. Beobachtung, Befragung, Experiment, Test
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
____________________________________________________________________________________
15
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
2
Grundlegende altenpflegerische Aufgaben
Zeitrichtwert: 70 (60) Ustd.
Den Schülerinnen und Schülern wird die Bedeutung einer sicheren und fördernden
Umgebung für das Wohlbefinden der alten Menschen bewusst. Sie erkennen die Notwendigkeit der Einhaltung hygienischer und arbeitsrechtlicher Grundsätze für den
Fremd- und Eigenschutz und sind befähigt, diese in ihrer beruflichen Tätigkeit anzuwenden. Durch gezielte Beobachtung und einfühlsame Begleitung erfassen sie die Bedürfnisse der alten Menschen nach Sauberkeit und Wohlbefinden und können durch
entsprechende Pflegemaßnahmen zu deren Befriedigung beitragen. Sie sind in der
Lage, Komplikationen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten. Auf der Grundlage ihres Wissens über Motivation, Emotionen und Einstellungen sind die Schülerinnen und
Schüler in der Lage, sensibel und wissend das Erleben und Verhalten alter Menschen
im Zusammenhang mit ihrer Lebensgeschichte und ihrer aktuellen Befindlichkeit zu
erkennen und zu verstehen. Sie integrieren diese Kenntnisse in alle altenpflegerische
Tätigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Sterbeprozess auseinander. Für den Umgang mit Sterbenden sind sie sensibilisiert und begleiten diese im
Sterbeprozess. Sie können mit Verlusterfahrungen umgehen sowie Trauerarbeit leisten
und unterstützen.
2.1 Dem alten Menschen Sicherheit vermitteln
Sichere Umgebung
Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd.
vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche
Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- Unfallverhütung
- Vorgehen bei einem Notfall
· gesetzliche Grundlagen
· Rettungskette
Persönliche und berufliche Hygiene
vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern"
- Begriffe
- Entstehung und Ausbreitung von Infek-
tionen in den Einrichtungen der Altenpflege
- Erkennen von Infektionen
- Infektionsprophylaxe
- Infektionsbekämpfung
____________________________________________________________________________________
16
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Schmerz
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
- Schmerzentstehung, -zeichen und -arten
- Grundregeln im Umgang mit Schmerzkranken
2.2 Den alten Menschen beim Ruhen und Schlafen
unterstützen
Zeitrichtwert: 8 (8) Ustd.
Der Schlaf
- Bedeutung des Schlafes
- gesunder und gestörter Schlaf
- Maßnahmen zur Schlafförderung
Das Pflegebett als Lebensraum
- technische Anforderungen
- Zubehör und Hilfsmittel
Das Richten des Bettes
- Richten eines leerstehenden Bettes
- Betten von Bettlägerigen
- Lagerungsmöglichkeiten
z. B. 30°-Lagerung, Lagerung nach
Bobath
- Wäschewechsel
2.3 Den alten Menschen bei der Körperpflege
unterstützen
Körperpflege
Zeitrichtwert: 25 (25) Ustd.
vgl. LPE 9.1
- Bedeutung
- Ziele
- Planung der notwendigen Unterstützung
____________________________________________________________________________________
17
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
- Maßnahmen
· Körperpflege im Bett
· Körperpflege am Waschbecken
· Duschbad
· Wannenbad
· Mundpflege
· Augenpflege
· Nasenpflege
· Ohrenpflege
· Hautpflege
· Intimpflege
· Haarpflege
· Rasur
· Nagelpflege
Prophylaktische Maßnahmen zur Verhütung von Komplikationen an Haut,
Schleimhäuten und Hautanhangsorganen
Basale Stimulation
vgl. LPE 9.1
- Dekubitusprophylaxe
- Intertrigoprophylaxe
- Soorprophylaxe
- Parotitisprophylaxe
Kleidung
vgl. LPE 9.1
- Bedeutung
- Funktion
- jahreszeitgemäße Kleidungs- und
Verhaltensgewohnheiten
- Verwahrlosungssituation
- pflegerische Unterstützung
2.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie
Motivation und Emotion
Zeitrichtwert: 10 Ustd.
Integration in allen LPE, Einbeziehung in
den Pflegeprozess
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
- Begriffe
- Entstehung von Motiven
- primäre und sekundäre Bedürfnisse
- Bedürfnishierarchie nach Maslow
____________________________________________________________________________________
18
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
- Bedürfnisbefriedigung und ihre
Bedeutung
- Grenzen der Bedürfnisbefriedigung und
ihre Folgen in der Altenpflege
- Entstehung von Emotionen
- Komponenten von Emotionen
- Funktionen von Emotionen
- Zusammenhang von Emotion und
Motivation
- Bedeutung von Emotion und Motivation
⋅ Angst
⋅ Aggression
Einstellungen
Fallbeispiele
- Begriff
- Komponenten
- Funktionen
- Bedeutung für das Erleben und Verhalten
- Selbstkonzept
2.5 Den alten Menschen im Sterbeprozess
begleiten
Zeitrichtwert: 12 (12) Ustd.
Sterbephasen
z. B. Kübler-Ross
vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und
"Lebenswelten und soziale Netzwerke
alter Menschen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen"
Bedürfnisse Sterbender
vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche
Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
Pflegerische Aufgaben in den Sterbephasen
Zeichen des herannahenden Todes
Klinischer Tod
Biologischer Tod
____________________________________________________________________________________
19
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Todeszeichen
Maßnahmen nach Eintritt des Todes
Trauerarbeit
3
Betreuung der Hinterbliebenen, Bewältigungsstrategien
vgl. Lehrpläne "Lebenswelten und soziale
Netzwerke beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Religion/
Ethik"
Pflege zur Unterstützung der Mobilität und
bei Störungen der Bewegung
Zeitrichtwert: 50 (20) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bedeutung von Körperhaltung und Beweglichkeit für die Lebensqualität des Menschen. Auf Grundlage ihrer anatomischen und
physiologischen Kenntnisse des Stütz- und Bewegungssystems erkennen sie pathologische Veränderungen. Sie führen prophylaktische sowie pflegerische Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der Beweglichkeit selbstständig, eigenverantwortlich und unter Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen aus. In Notfallsituationen leisten sie
sachgerecht Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiv mit dem
Erleben und Verhalten der alten Menschen bei körperlichen Veränderungen des Stützund Bewegungssystems auseinander und unterstützen sie bei den Möglichkeiten der
Lebensbewältigung.
3.1 Anatomie und Physiologie des Stütz- und
Bewegungssystems
Zeitrichtwert: 10 Ustd.
Anatomie und Physiologie des passiven
Bewegungssystems
Anatomie und Physiologie des aktiven
Bewegungssystems
Veränderungen im Alter
3.2 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
Zeitrichtwert: 20 Ustd.
Rheumatische Erkrankungen
z. B. rheumatoide Arthritis, Spondylitis
ankylans, Weichteilrheumatismus
Degenerative Gelenkerkrankungen
z. B. Arthrose
vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern"
____________________________________________________________________________________
20
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Erkrankungen der Wirbelsäule
z. B. Lumbago, Bandscheibenprolaps
vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern"
Fehlstellungen der Gelenke
z. B. Kontrakturen, Hallux valgus
Erkrankungen mit veränderter Knochendichte
z. B. Osteoporose, Osteomalazie
Knochentumoren
z. B. Plasmozytom, Osteosarkom
- primäre
- sekundäre
Verletzungen
z. B. Kontusion, Distorsion, Luxation,
Frakturen
Amputationen
3.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems pflegen
Zeitrichtwert: 20 (20) Ustd.
Bedeutung von Bewegung und Mobilität im
Alter
Beobachtung von Haltung, Lage und Gang
Mobilitätsstörungen
- Ursachen
- Folge von Immobilität
Förderung der Mobilität
- Mobilisation in der Liegephase
- Mobilisation in der Sitzphase
z. B. Kinästhetik
vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern"
- Mobilisation der Steh- und Gehphase
Prophylaktische Maßnahmen
- Kontrakturenprophylaxe
- Thromboseprophylaxe
Kompressionsmethoden, Lagerungen
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
____________________________________________________________________________________
21
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Spezifische Kostformen
z. B. bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Osteoporose
Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. Kontusion, Distorsion, Luxation,
Frakturen
Psychologische Aspekte der Auseinandersetzung mit körperlichen Veränderungen
des Alterns
Einbeziehung in den Pflegeprozess
vgl. LPE 2.4
4
Pflege zur Unterstützung der Ernährung und
bei Störungen des Verdauungssystems
Zeitrichtwert: 70 (26) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, welche Bedeutung die Ernährung und Ausscheidung für die alten Menschen besitzt. Sie erwerben Kenntnisse über Anatomie,
Physiologie und Pathologie des Verdauungssystems, beobachten und werten Veränderungen. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, den Ernährungszustand und
das Ernährungsverhalten einzuschätzen. Sie bieten angemessene Unterstützung,
Pflege und Beratung bei der Nahrungsaufnahme und der Nahrungsausscheidung an.
In Notfallsituationen leisten sie sachgerecht Erste Hilfe. Insbesondere stellen sie den
Zusammenhang zwischen Ernährung und psychisch bedingten Zuständen her.
4.1 Anatomie und Physiologie des Verdauungssystems
Zeitrichtwert: 12 Ustd.
Anatomie der Verdauungsorgane
Physiologie der Verdauungsorgane
Veränderungen im Alter
4.2 Erkrankungen des Verdauungssystems
Zeitrichtwert: 26 Ustd.
Erkrankungen der Mundhöhle
z. B. Soor, Parotitis, Parodontose
Erkrankungen der Speiseröhre
z. B. Ösophagitis, Hiatushernie, Ösophaguskarzinom
Erkrankungen des Magens
z. B. Gastritis, Ulkuskrankheit, Magenkarzinom
Erkrankungen des Darms
z. B. entzündliche Erkrankungen, Divertikulose, Ileus, Kolonkarzinom
____________________________________________________________________________________
22
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Erkrankungen der Leber
z. B. Virushepatiten, Leberzirrhose,
Lebertumoren
Erkrankungen der Gallenblase und -wege
z. B. Cholelithiasis, Cholezystitis
Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse
z. B. chronische Pankreatitis, Pankreaskarzinom
Erkrankungen der Bauchhöhle
z. B. Hernien, Peritonitis
Akutes Abdomen
4.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und
Erkrankungen des Verdauungssystems pflegen
Zeitrichtwert: 26 (26) Ustd.
Bedeutung der Ernährung und Ausscheidung
vgl. Lehrpläne "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken" und
"Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Lebenszeitgestaltung unterstützen"
Beobachtung des Ernährungszustandes
z. B. Adipositas, Kachexie
Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
z. B. Nahrungsverweigerung, Aspiration
- Probleme bei der Nahrungsaufnahme
- Darreichen der Kost
Erbrechen
Flüssigkeitsbilanzierung
Spezifische Kostformen
z. B. bei Gastritis, Ulkus
Beobachtungskriterien der Stuhlausscheidung
Hilfeleistung beim Verrichten der Notdurft
Inkontinenzpflege
Pflege bei Obstipation
Pflege bei Diarrhoe
Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. Vergiftungen, Verätzungen, akutes
Abdomen, Blutungen
____________________________________________________________________________________
23
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
4.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie
Zeitrichtwert: 6 Ustd.
Psychisch bedingte Zustände
- Antriebslosigkeit
vgl. LPE 10.2
- Angst
z. B. Angst vor Vergiftung, Aspiration und
Erstickung
vgl. LPE 2.4
- Aggression
vgl. LPE 2.4
____________________________________________________________________________________
24
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
5
Pflege zur Unterstützung der Urinausscheidung
und bei Störungen des Urogenitalsystems
Zeitrichtwert: 40 (16) Ustd.
Ausgehend von ihren erworbenen anatomischen, physiologischen Kenntnissen und
ihrem Wissen um Erkrankungen des Urogenitalsystems sind die Schülerinnen und
Schüler befähigt, Störungen und Erkrankungen wahrzunehmen und Veränderungen zu
beurteilen. Sie sind in der Lage, eigenverantwortlich situationsgerecht Unterstützung
anzubieten und pflegerische Maßnahmen durchzuführen. Insbesondere beim Kontinenztraining werden sie sich ihrer beratenden Aufgabe bewusst. Sie erfassen die Notwendigkeit, bei Ausscheidungsproblemen prophylaktisch wirksam zu werden, und reagieren in Notfallsituationen kompetent. Die Schülerinnen und Schüler können die besondere Situation der alten Menschen bezüglich ihrer Ausscheidung verstehen, sensibel reagieren sowie eigene Befindlichkeiten erleben und sich anderen mitteilen.
5.1 Anatomie und Physiologie des Urogenitalsystems
Zeitrichtwert: 10 Ustd.
Anatomie und Physiologie der Niere
Anatomie und Physiologie der ableitenden
Harnwege
Anatomie und Physiologie des weiblichen
Genitalsystems
Anatomie und Physiologie des männlichen
Genitalsystems
Veränderungen im Alter
5.2 Erkrankungen des Urogenitalsystems
Zeitrichtwert: 14 Ustd.
Erkrankungen der ableitenden Harnwege
z. B. Zystitis, Blasenkarzinom, Blasensteine
Erkrankungen der Niere
z. B. Pyelonephritis, Nephrolitiasis,
Tumore, Niereninsuffizienz
Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane und der Brustdrüse
z. B. Descensus uteri, Kolpitis, Vulvakarzinom, Mammakarzinom
Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane
z. B. Phimose, Hydrocele, Prostatahyperplasie, Prostatakarzinom
____________________________________________________________________________________
25
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
2
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
5.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und
Erkrankungen des Urogenitalsystems pflegen
Zeitrichtwert: 16 (16) Ustd.
Bedeutung der Urinausscheidung
Beobachtungskriterien der Urinausscheidung
Harninkontinenz
Unterstützung bei der Harnausscheidung
- Einsatz von Hilfsmitteln
z. B. Handhabung von Urinflaschen,
Steckbecken, Urinalkondomen,
aufsaugendes Inkontinenzmaterial
- Toilettentraining
- Kontinenztraining
z. B. Beckenbodengymnastik, Triggern
Prophylaxe von Harnwegserkrankungen
Spezifische Kostformen
Ausgewählte Pflegemaßnahmen
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. Nierenkolik, Blutungen
Psychisch bedingte Zustände der alten
Menschen bei Erkrankungen des Urogenitalsystems
z. B. Scham und Ekel, Hemmungen, Ausgrenzung, Isolation, Einsamkeit, Störungen des Selbstwertgefühls
vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Mit Krisen
und schwierigen sozialen Situationen umgehen" und "Anleiten, beraten und Gespräche führen"
____________________________________________________________________________________
26
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
6
Pflege zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauffunktion und bei Störungen des Herz-Kreislaufsystems
Zeitrichtwert: 75 (16) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über grundlegendes anatomisches und physiologisches Wissen zum Herz-Kreislauf-Systems sowie zu den Regulationsmechanismen. Sie erwerben Fähigkeiten und Fertigkeiten, die vitalen Funktionen zu beobachten und zu erfassen sowie in ihrer Wechselwirkung und Komplexität zu begreifen
und zu beurteilen. Auf Grund ihrer Kenntnisse über die wesentlichsten Erkrankungen
des Herz-Kreislauf-Systems sind sie in der Lage, Störungen zu erkennen, sich mit ihren
Folgen auseinander zu setzen und alte Menschen ganzheitlich zu pflegen. Sie leisten
in lebensbedrohlichen Situationen sachkompetent Erste Hilfe. In angstbesetzten Situationen geben die Schülerinnen und Schüler den alten Menschen Hilfe und Unterstützung.
6.1 Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems
Zeitrichtwert: 17 Ustd.
Anatomie und Physiologie des Herzens
Anatomie und Physiologie des Gefäßsystems
Anatomie und Physiologie des Blutes
Anatomie und Physiologie der Lymphe und
Lymphorgane
Veränderungen im Alter
6.2 Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems
Zeitrichtwert: 42 Ustd.
Erkrankungen des Herzens
-
koronare Herzkrankheiten
-
Herzinsuffizienz
-
Herzrhythmusstörungen
-
entzündliche Herzerkrankungen
z. B. Angina pectoris, Herzinfarkt
z. B. Endokarditis, Myokarditis
Erkrankungen des Gefäßsystems
- Erkrankungen des arteriellen Gefäßsystems
z. B. Arteriosklerose, periphere arterielle
Verschlusskrankheit, Aneurysma
- Erkrankungen des venösen Gefäßsystems
z. B. Thrombophlebitis, Phlebothrombose,
chronisch venöse Insuffiziens
____________________________________________________________________________________
27
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
2
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Embolien
z. B. Lungenembolie, Extremitätenembolie
Blutdruckregulationsstörungen
- Hypertonie
- Hypotonie
- Schock
Erkrankungen des Blutes
- Erkrankungen der Erythrozyten
z. B. Blutungsanämie, hämolytische
Anämie, erythropoetische Anämie
- Erkrankungen der Leukozyten
z. B. akute Leukämien, chronische
Leukämien
- Störungen der Blutgerinnung
z. B. Thrombopenien, Koagulopathien,
Hämophilien
Erkrankungen des lymphatischen Systems
z. B. Lymphangitis, Lymphadenitis,
Lymphödem
6.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und
Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems
pflegen
Puls
- Beobachtungskriterien
Zeitrichtwert: 16 (16) Ustd.
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
- physiologische Werte
- pathologische Abweichungen
- Feststellen des Pulses
Blutdruck
- Beobachtungskriterien
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
- physiologische Werte
- pathologische Abweichungen
- Feststellen des Blutdruckes
Bewusstsein
- Beobachtungskriterien
- Bewusstseinsstörungen
____________________________________________________________________________________
28
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
Körpertemperatur
- Beobachtungskriterien
- physiologische Werte
- Regulationsmechanismen
- Feststellen der Körpertemperatur
- Fieber
- Pflege bei Fieber
- Anwendung physikalischer Behandlungsmaßnahmen
z. B. Wadenwickel, Waschungen mit
Salbeitee
Spezifische Kostformen
z. B. bei Herzinsuffizienz, Hypertonie,
Anämien
Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems
z. B. Lagerungen, Beratung von Herzschrittmacherpatienten
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei Erkrankungen des Blutes und des lymphatischen Systems
z. B. Lagerungen, Infektionsprophylaxe,
Pflege bei Therapie mit Antikoagulantien
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. Schock, Reanimation, Blutungen,
Elektrounfälle, thermische Schäden
Psychisch bedingte Zustände der alten
Menschen bei Erkrankungen des HerzKreislaufsystems
z. B. Angst spezifizieren von leicht über
Panik bis Todesangst
vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten,
beraten und Gespräche führen" und "Mit
Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen"
____________________________________________________________________________________
29
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
2
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
7
Pflege zur Aufrechterhaltung der Atemfunktion
und bei Störungen des Atmungssystems
Zeitrichtwert: 30 (10) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende anatomisch-physiologische
Kenntnisse der Atmung und nutzen ihr Wissen in der Auseinandersetzung mit alterstypischen Krankheitsbildern des Atmungssystems. Sie beobachten die Atmung, erheben
Werte, beurteilen diese und richten ihr pflegerisches Handeln danach aus. Die Notwendigkeit einer gezielten Pneumonieprophylaxe ist ihnen bewusst und bestimmt ihr
pflegerisches Tun. Unter Einhaltung hygienischer Richtlinien wenden sie gezielt Pflegemaßnahmen an. Dabei gewinnen sie zunehmend Sicherheit im Umgang mit Arbeitsmitteln. Unter Nutzung ihrer Kenntnisse aus LPE 6 können sie in Notfällen kompetent Erste Hilfe leisten. Die Schülerinnen und Schüler stehen alten Menschen mit Störungen des Atmungssystems und einer damit oftmals verbundenen existentiellen Verzweiflung und Angst durch Zuwendung bei.
7.1 Anatomie und Physiologie des Atmungssystems
Zeitrichtwert: 6 Ustd.
Anatomie der Atmungsorgane
Physiologie der Atmung
Veränderungen im Alter
7.2 Erkrankungen des Atmungssystems
Zeitrichtwert: 14 Ustd.
Infektiöse Erkrankungen
z. B. Influenza, akute Bronchitis, Pneumonie, Tuberkulose
Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen
z. B. Asthma bronchiale, chronische
Bronchitis, Lungenemphysem, Cor pulmonale
Tumoren der Atemwege
z. B. Larynxkarzinom, Bronchialkarzinom
7.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und
Erkrankungen des Atmungssystems pflegen
Zeitrichtwert: 10 (10) Ustd.
Beobachtungskriterien und Beurteilung der vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Atmung
Diagnostik und Therapie mitwirken"
- physiologische Werte
- pathologische Abweichungen
- Feststellen der Atmung
____________________________________________________________________________________
30
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
Beobachtung und Beurteilung des
Sputums
Umgang mit infektiösem Material
Ausgewählte Pflegemaßnahmen
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
- Pneumonieprophylaxe
- Atemstimulierung und Atemunterstützung
Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. Aspiration, Thoraxverletzungen,
Vergiftungen durch Dämpfe und Gase
vgl. LPE 6
Psychisch bedingte Zustände der alten
Menschen bei Erkrankungen des Atmungssystems
z. B. existentielle Verzweiflung, Sinnkrise,
Stress
vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten,
beraten und Gespräche führen", "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen
umgehen" und "Religion/Ethik"
8
Pflege bei Erkrankungen des endokrinen Systems
und des Stoffwechsels
Zeitrichtwert: 30 (12) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler verstehen unter Zuhilfenahme ihrer anatomischphysiologischen Kenntnisse zum endokrinen System die Stoffwechselvorgänge und
verschaffen sich einen Überblick zu ausgewählten Krankheitsbildern. Dadurch sind sie
befähigt, Störungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten. Sie begreifen, dass Erkrankungen des endokrinen Systems, insbesondere Diabetes mellitus, auch Veränderungen der Lebensführung mit sich bringen, beraten die alten Menschen einfühlsam
und geben ihnen Hilfestellung. Bei Stoffwechselentgleisungen leisten sie fachgerecht
Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen die alten Menschen bei der Annahme und Bewältigung ihrer Krankheit.
8.1 Anatomie und Physiologie des endokrinen Systems
Zeitrichtwert: 6 Ustd.
Aufbau des endokrinen Systems
Bedeutung der Hormone
Veränderungen im Alter
____________________________________________________________________________________
31
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
2
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
8.2 Endokrine und stoffwechselbedingte Erkrankungen
Zeitrichtwert: 12 Ustd.
Erkrankungen der Hypophyse
Erkrankungen der Schilddrüse
z. B. Euthyreote Struma, Hypothyreose,
Hyperthyreose
Erkrankungen der Nebennierenrinde
z. B. Morbus Cushing
Diabetes mellitus
Hypercholesterinämie
Hyperurikämie und Gicht
8.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und
Erkrankungen des endokrinen Systems und
des Stoffwechsels pflegen
Zeitrichtwert: 12 (12) Ustd.
Beobachtungskriterien und Beurteilung
des körperlichen und psychischen Zustandes
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
Spezifische Kostformen
z. B. bei Hypercholesterinämie, Gicht
Ausgewählte Pflegemaßnahmen
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
Pflege bei Diabetes mellitus
Projektarbeit
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. hypoglykämischer Schock, hyperglykämischer Schock, thyreotoxische
Krise
Psychisch bedingte Zustände der alten
Menschen bei Erkrankungen des Stoffwechsels
z. B. Bewältigung von Anpassungsproblemen, Akzeptanz von Veränderungen
vgl. LPE 2.4 und Lehrplan "Anleiten, beraten und Gespräche führen"
____________________________________________________________________________________
32
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
9
Pflege bei Störungen der Sinnesorgane
Zeitrichtwert: 60 (24) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben anwendungsbereite Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane und ihrer Erkrankungen. Mit Hilfe ihres Wissens erkennen sie Störungen und führen gezielt prophylaktische und pflegerische
Maßnahmen unter Beachtung der Hygiene durch. Sie handeln situationsgerecht und
entwickeln Sicherheit bei der Handhabung von technischen und kosmetischen Hilfen.
Bei Verletzungen leisten sie kompetent Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler können alte Menschen in der Auseinandersetzung mit Wahrnehmungsveränderungen anleiten, beraten und ihnen bei der Anpassung an Belastungssituationen Unterstützung
geben.
9.1 Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane
Zeitrichtwert: 8 Ustd.
z. B. Basale Stimulation
Haut und Hautsensibilität
Auge und Sehsinn
Ohr, Hör- und Gleichgewichtssinn
Geruchsorgan, Geruchssinn
Geschmacksorgan, Geschmackssinn
Veränderungen im Alter
9.2 Erkrankungen der Sinnesorgane
Zeitrichtwert: 28 Ustd.
Erkrankungen der Haut
z. B. Mykosen, Entzündungen, Neu- und
Fehlbildungen, primäre Hauterkrankungen
Erkrankungen des Auges
z. B. Fehlsichtigkeit, Glaukom, Katarakt,
Netzhauterkrankungen, Konjunktivitis,
diabetische Retinopathie
Erkrankungen des Ohres
z. B. Entzündungen, Schwerhörigkeit,
Erkrankungen mit Tinnitus, Vertigo
____________________________________________________________________________________
33
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
3
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
9.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und
Erkrankungen der Sinnesorgane pflegen
Pflege der Haut
Zeitrichtwert: 24 (24) Ustd.
vgl. LPE 2
- Beobachtungskriterien
- physiologischer Zustand
- pathologische Veränderungen
- ausgewählte Pflegemaßnahmen
- Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. Wunden durch mechanische,
chemische und thermische Einwirkungen
Pflege des Auges
vgl. LPE 2
- Beobachtungskriterien
- physiologischer Zustand
- pathologische Veränderungen
- ausgewählte Pflegemaßnahmen
z. B. Handhabung und Pflege von Sehhilfen und Augenprothesen
- Umgang mit Sehbehinderten und Blinden
- Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. Verätzungen, Fremdkörper
Pflege des Ohres
vgl. LPE 2
- Beobachtungskriterien
- physiologischer Zustand
- pathologische Veränderungen
- Handhabung und Pflege von technischen
Hilfen für Hörgeschädigte
- Umgang mit Hörgeschädigten
- Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. Fremdkörper, Blutungen, Hörsturz
Unterstützung in der Auseinandersetzung
mit Wahrnehmungsveränderungen
vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten,
beraten und Gespräche führen" und
"Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden"
____________________________________________________________________________________
34
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
10
Pflege bei neurologischen, psychiatrischen und
gerontopsychiatrischen Erkrankungen
Zeitrichtwert: 115 (20) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie
des Nervensystems. Sie kennen ausgewählte neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrische Erkrankungen sowie Syndrome und erfassen dabei die oft fließenden Übergänge zwischen Neurologie und Psychiatrie. Die Schülerinnen und Schüler
setzen sich mit Präventivmöglichkeiten auseinander und nehmen Veränderungen und
Störungen wahr. Die besondere Stellung der medikamentösen Therapie und deren
pflegerischer Konsequenzen ist ihnen bewusst. Die Schülerinnen und Schüler führen
eigenverantwortlich die ganzheitliche Pflege unter Einbeziehung zentraler Pflegekonzepte und einer interdisziplinären Zusammenarbeit aus. Sie leisten in Notfallsituationen
sachgerecht Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen durch kompetentes
Verhalten die alten Menschen in der Auseinandersetzung mit kognitiven Veränderungen.
10.1 Anatomie und Physiologie des Nervensystems
Zeitrichtwert: 17 Ustd.
Anatomie und Physiologie des zentralen
Nervensystems
Anatomie und Physiologie des peripheren
Nervensystems
Peripheres Nervensystem
Anatomie und Physiologie des vegetativen
Nervensystems
10.2 Neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrische Erkrankungen
Neurologische Leitsymptome und Syndrome
Zeitrichtwert: 70 Ustd.
vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken"
Neurologische Erkrankungen
- Durchblutungsstörungen und Blutungen
des Gehirns
· Hirninfarkt
· Hirnblutungen
- Schädel-Hirn-Traumen
- Tumoren des Gehirns
- infektiöse entzündliche Erkrankungen
des ZNS
z. B. Meningitis, Enzephalitis, zeckenbedingte Infektionen, Creutzfeldt-JakobErkrankung
____________________________________________________________________________________
35
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
3
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
- Epilepsie
- degenerative Erkrankungen des ZNS
· Multiple Sklerose
· Morbus Parkinson
- Querschnittslähmung
- Erkrankungen des peripheren Nervensystems
z. B. Herpes zoster, Polyneuropathie,
Faszialisparese, Nervenwurzelsyndrome
Leitsymptome psychiatrischer Erkrankungen
Psychiatrische und gerontopsychiatrische
Erkrankungen
- Verwirrtheit
· akute Verwirrtheit
· Demenz
- Persönlichkeitsstörungen
- neurotische Störungen
- psychosomatische Störungen
- affektive Störungen
· Depression
· Manie
vgl. LPE 4.3
- schizophrene Störungen
- Suchterkrankungen
- Suizidalität
10.3 Alte Menschen mit neurologischen, psychiatrischen
und gerontopsychiatrischen Erkrankungen
pflegen
Zeitrichtwert: 20 (20) Ustd.
Beobachtung und Beurteilung von Krankheitszeichen
Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei neurologischen Erkrankungen
z. B Unterstützung von logopädischen,
ergotherapeutischen und physiotherapeutischen Maßnahmen
vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der
Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
unterstützen"
- Pflege nach Bobath
- Basal stimulierende Pflege
____________________________________________________________________________________
36
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Alte
Menschen
personenund situationsbezogen pflegen
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei psychiatrischen und gerontopsychiatrischen
Erkrankungen
z. B. Milieutherapie, Unterstützung von
ausgewählten therapeutischen Verfahren,
wie Verhaltens-, Gruppen- und Entspannungstherapie
vgl. Lehrpläne"Alte Menschen bei der
Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
unterstützen" und "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden"
Erste Hilfe in Notfallsituationen
z. B. Schädel-Hirn-Trauma, epileptischer
Anfall, Apoplex, Rückenmarksverletzungen
10.4 Altern als Auseinandersetzung mit kognitiven
Veränderungen
Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit
Zeitrichtwert: 8 Ustd.
Einbeziehung in den Pflegeprozess
- Defizitmodell
- kristalline Intelligenz
- flüssige Intelligenz
Umgang mit kognitiven Veränderungen
z. B. Validation, Realitätsorientierungstraining
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
____________________________________________________________________________________
37
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen
1
bis
3
Bei
der
medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
Kurzcharakteristik
Der Bereich "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" ist in unmittelbarer Abstimmung mit dem Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogen
pflegen" zu vermitteln.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass verbunden mit der höheren Lebenserwartung zunehmend gehäufte Multimorbidität auftritt und damit die Diagnose und Therapie eine größere Bedeutung in der Altenpflege erhalten. Sie erwerben auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Inhalte umfassende Kenntnisse zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Unter Beachtung der altersphysiologischen Besonderheiten
entwickeln sie Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Ausführung ärztlicher Verordnungen.
Eine zentrale Rolle spielt dabei der fachgerechte Umgang mit Medikamenten.
Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit für eine optimale Diagnose, Therapie und Rehabilitation älterer Menschen. Sie werden befähigt, bei erforderlichen diagnostischen und therapeutischen
Maßnahmen verantwortungsbewusst und situationsbezogen zu assistieren bzw. diese
entsprechend ihrer Kompetenzen nach Arztanordnung und unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen auszuführen.
Als grundlegendes Unterrichtsprinzip ist vernetztes und handlungsorientiertes Arbeiten
zu gewährleisten. Durch den Einsatz geeigneter Lehrmaterialien, Demonstrationen,
Medien sowie durch praktische Übungen sind Anschaulichkeit und Praxisnähe zu realisieren.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
Zeitrichtwerte: 60 (60)1 Ustd.
1 Grundlagen der Diagnostik und Therapie
45 (45) Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 2
Zeitrichtwerte: 100 (100)1 Ustd.
2 Ausgewählte ärztliche Verordnungen durchführen
75 (75) Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 3
25 (25) Ustd.
Zeitrichtwerte: 40 (40)1 Ustd.
3 Bei neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen
Diagnose-, Therapieverfahren und Rehabilitationskonzepten
mitwirken
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
15 (15) Ustd.
30 (30) Ustd.
10 (10) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
38
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Bei
der
medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Grundlagen der Diagnostik und Therapie
Zeitrichtwert: 45 (45) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über grundlegende diagnostische und therapeutische Verfahren unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen. Ihnen
ist die Bedeutung des hohen Diagnostik- und Therapiebedarfes im Alter bewusst. Sie
erfahren die Besonderheiten bei der Diagnostik und Therapie älterer Menschen und
begreifen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachdisziplinen der Medizin und der Zusammenarbeit im therapeutischen Team.
Rechtliche Aspekte
vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche
Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- Kriterien für die Übertragung ärztlicher
Aufgaben auf Pflegepersonen
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
- Aspekte des Haftungsrechts
Rahmenbedingungen bei der Ausführung
diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen
- stationäre Pflege
- ambulante Pflege
- interdisziplinäre Zusammenarbeit
⋅ Prinzipien
⋅ therapeutisches Team
vgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnis entwickeln"
Diagnoseprozess und Diagnosestrategien
- Pflegediagnose
- ärztliche Diagnose
- Angemessenheit
- Besonderheiten im Alter
Diagnoseverfahren
Überblick
- Anamnese
- körperliche Untersuchung
- Funktionsdiagnostik
- Labordiagnostik
- bildgebende Verfahren
- endoskopische Untersuchungen
- Punktionen und Biopsien
- alternative diagnostische Verfahren
____________________________________________________________________________________
39
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Bei
der
medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Therapeutische Strategien und therapeutische Verfahren
Überblick
- allgemeine Arzneimitteltherapie
- physikalische Therapie
- künstliche Ernährung
- Ergotherapie
- Psychotherapie
- invasive Therapieverfahren
- Transplantation
- Strahlentherapie
- alternativer Verfahren
____________________________________________________________________________________
40
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Bei
der
medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
2
Ausgewählte ärztliche Verordnungen
durchführen
Zeitrichtwert: 75 (75) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler wirken nach Anordnung des Arztes bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mit. Sie sind fähig, die vom Arzt angewiesenen Verordnungen fachgerecht und eigenverantwortlich auszuführen und bei ärztlichen Handlungen zu assistieren. Sie erkennen Komplikationen rechtzeitig und handeln situationsgerecht. Auf der Basis ihres Wissens entwickeln sie Verantwortungsgefühl und sind in der
Lage, ihre Handlungen zu reflektieren. Sie besitzen Sicherheit im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Diagnostische Maßnahmen
- Mitwirken bei der Gewinnung und Untersuchung von Ausscheidungen
⋅ Sputum
⋅ Erbrochenes
⋅ Urin
⋅ Stuhl
⋅ Vaginalsekret
⋅ Wundsekret
⋅
- Mitwirken bei der Entnahme und Untersuchung von Blut
⋅ Kapillarblut
⋅ Venenblut
- Mitwirken bei der Überwachung der Vitalfunktionen
Therapeutische Maßnahmen
- physikalisch-therapeutische Verordnungen
- Verbände
⋅ Kompressionsverbände
⋅ stabilisierende und stützende Verbände
⋅ Wundverbände
- rektales Abführen und Stomaversorgung
- Sonden
⋅ Sondenarten
⋅ Umgang mit Sonden
- Katheterisieren der Harnblase und Stomaversorgung
⋅ Katheterarten
⋅ Umgang mit Katheter und Urostoma
____________________________________________________________________________________
41
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
2
Bei
der
medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
- atemunterstützende Maßnahmen und
Tracheostomaversorgung
- subkutane und intramuskuläre Injektion
- Infusion
⋅ Arten
⋅ venöse Zugänge
⋅ Umgang mit Infusionen
⋅ Überwachung
- Mitwirken bei Transfusionen
____________________________________________________________________________________
42
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Bei
der
medizinischen
Diagnostik und Therapie mitwirken
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
3
Bei neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Diagnose-, Therapieverfahren und
Rehabilitationskonzepten mitwirken
Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben einen Überblick über ausgewählte diagnostische Untersuchungen und können die alten Menschen über bevorstehende ärztliche
Diagnoseverfahren informieren. Sie besitzen Kenntnisse über moderne Therapieverfahren und Rehabilitationskonzepte und unterstützen die Therapeuten entsprechend
ihrer Kompetenz beim Umsetzen ausgewählter Konzepte.
Diagnostische Maßnahmen
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
- neurologische Untersuchungen
⋅ Lumbalpunktion und Liquoruntersuchung
⋅ bildgebende Verfahren
⋅ elektrophysiologische Verfahren
⋅ intrakranielle Druckmessung
- psychiatrische Untersuchungen
⋅ Erhebung des psychopathologischen
Befundes
. psychologische Tests
Therapie und Rehabilitation in der Neurologie
- ganzheitliche Konzepte
- psychosoziale Maßnahmen
- operative Therapie
Therapie und Rehabilitation in der Psychiatrie und Gerontopsychiatrie
- Pharmakotherapie
- psychotherapeutische Verfahren
- Gruppentherapie
- Entspannungsverfahren
- kreative Therapieverfahren
- Ergotherapie
- Soziotherapie
- Coping
____________________________________________________________________________________
43
Altenpfleger/Altenpflegerin
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Klassenstufen
1 bis 3
Lebenszeitgestaltung unterstützen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen
Kurzcharakteristik
Der Bereich "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" ist neben dem Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen"
eine wesentliche Säule in der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern. Er
verknüpft die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen"
und "Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten
unterstützen". Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, den alten
Menschen in seiner Individualität und Ganzheitlichkeit anzunehmen. Sie setzen sich
mit der Lebensgeschichte und Lebenswirklichkeit alter Menschen auseinander und begreifen, dass eine intensive Beziehungsarbeit die Voraussetzung für eine erfolgreiche
Aktivierung und Rehabilitation schafft, um weiteren physischen und psychischen Beeinträchtigungen sowie einer sozialen Isolation vorzubeugen.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegendes Wissen zur Unterstützung alter
Menschen bei der Ernährung, in der Haushaltsführung sowie bei der Gestaltung des
Wohnumfeldes und Tagesablaufes. Sie erkennen, dass die Lebensqualität alter Menschen auch durch deren Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben bestimmt wird.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit verschiedenen Möglichkeiten einer abwechslungsreichen Gestaltung des Alltags auseinander. Durch praktisches Handeln im
Unterricht entwickeln sie selbst Fertigkeiten, entfalten Kreativität und beherrschen Methoden, welche die Senioren aktiv werden lassen.
Die Inhalte sind in enger Verzahnung mit praktischen Übungen im Unterricht zu vermitteln und in der praktischen Ausbildung zu vertiefen und zu ergänzen. Der Bereich ist
im besonderen Maße für die Bearbeitung von Projekten geeignet.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
Zeitrichtwerte: 60 (40)1 Ustd
1 Alte Menschen bei der Ernährung und im Haushalt unterstützen
30 (25) Ustd.
2 Alte Menschen bei der Schaffung eines förderlichen sicheren
Wohnraumes und Wohnumfeldes unterstützen
15 (10) Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
15 (5) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
44
Altenpfleger/Altenpflegerin
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Berufsfachschule
Lebenszeitgestaltung unterstützen
Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
Zeitrichtwerte: 60 (40)1 Ustd.
3 Den Tagesablauf gestalten und den zu Betreuenden beschäftigen
45 (35) Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
15 (5) Ustd.
Klassenstufe 3
Zeitrichtwerte: 60 (40)1 Ustd.
4 Den alten Menschen bei der Mitwirkung am gesellschaftlichen
Leben unterstützen
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
45 (35) Ustd.
15 (5) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
45
Altenpfleger/Altenpflegerin
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Klassenstufe
1
Lebenszeitgestaltung unterstützen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Alte Menschen bei der Ernährung und
im Haushalt unterstützen
Zeitrichtwert: 30 (25) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre Kenntnisse über die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Ernährung und erweitern ihr Wissen entsprechend aktueller Erkenntnisse. Sie kennen die Bedeutung der Inhaltsstoffe der Nahrung und können Aussagen zur Bedarfsdeckung treffen. Die Schülerinnen und Schüler geben den alten
Menschen eine angepasste Unterstützung bei der Ernährung und in der Haushaltsführung. Sie wissen um den hohen Stellenwert von Essen und Trinken für das Wohlbefinden von alten Menschen. Dabei werden sie sich ihnen gegenüber ihrer beratenden und
betreuenden Funktion bewusst und begreifen, dass sie durch Zuwendung die alten
Menschen in ihrem Ernährungsverhalten beeinflussen können. Die Schülerinnen und
Schüler erkennen, dass ein ästhetisches Umfeld zur Entspannung und Beruhigung beiträgt, den Appetit anregt und eine Tischgemeinschaft fördert. Da die Beratungs- und
Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet der Ernährung viele Tätigkeitsfelder der Altenpflegerin und des Altenpflegers berühren, erfassen die Schülerinnen und Schüler ihre
koordinierende Aufgabe in der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Altenhilfe.
Ernährungsphysiologische Grundlagen
- Energiebedarf
- Inhaltsstoffe
Vorkenntnisse der Schülerinnen und
Schüler berücksichtigen
Gesunde Ernährung
Informationsmaterial einsetzen, z. B. der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung,
des aid e. V. (aid infodienst Verbraucherschutz-Ernährung-Landwirtschaft e. V.)
Kostformen
z. B. flüssige Kost, breiige Kost, Schonkost, Vollkost
Essenswünsche und Essverhalten im
Alter
Pflegerische Hilfestellung beim Zubereiten z. B. Berücksichtigen persönlicher Anvon Mahlzeiten
sprüche
Anlegen einer Rezeptsammlung
Esskultur
z. B. Service und Gestalten
Demonstration, praktische Übung
Grundlagen der Haushaltshygiene und
-organisation
____________________________________________________________________________________
46
Altenpfleger/Altenpflegerin
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Berufsfachschule
Lebenszeitgestaltung unterstützen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Pflegerische Hilfestellung bei sachgerechter Haushaltshygiene und
-organisation
Einkaufshilfen
Fallbeispiele
Umgang mit Alltagshilfen
vgl. "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen"
2
Alte Menschen bei der Schaffung eines förderlichen
sicheren Wohnraumes und Wohnumfeldes unterstützen
Zeitrichtwert: 15 (10) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler schaffen förderliche Wohnbedingungen unter Wertschätzung und Beachtung der Selbstbestimmung, Wünsche und Gewohnheiten der
alten Menschen. Sie unterstützen ältere Menschen bei der Gestaltung ihres privaten
Wohnumfeldes und erkennen, wie wichtig eine freundliche und wohnliche Atmosphäre
für das Wohlbefinden der alten Menschen ist. Die Schülerinnen und Schüler sorgen für
eine sichere Umgebung im häuslichen und stationären Wohnbereich.
Gestalten der Wohnung
z. B. Atmosphäre, Temperatur, Geräusche, Pflanzen
Alten- und behindertengerechte Wohnund Umfeldgestaltung
z. B. technische Ausstattung
Sicherheit im häuslichen und stationären
Bereich
z. B. Sturzprophylaxen
Wohnformen im Alter
- eigene Häuslichkeit
- Wohnen mit den Kindern
- betreutes Wohnen
- stationäres Wohnen
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
z. B. bedürfnisorientierte Veränderung
der Wohnung
____________________________________________________________________________________
47
Altenpfleger/Altenpflegerin
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Klassenstufe
2
Lebenszeitgestaltung unterstützen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
3
Den Tagesablauf gestalten und den zu
Betreuenden beschäftigen
Zeitrichtwert: 45 (35) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie wichtig eine abwechslungsreiche und
aktive Gestaltung des Tagesablaufes für die alten Menschen ist. Sie nutzen die Lebensgeschichte und die aktuelle Situation der zu Betreuenden zur Erfassung von Interessen, Neigungen und Bedürfnissen und sind in der Lage, aus der Vielfalt von Angeboten, geeignete auszuwählen und den Tagesablauf der alten Menschen abwechslungsreich zu gestalten. Die Schülerinnen und Schüler beherrschen Methoden musischer, kultureller und handwerklicher Beschäftigungs- und Bildungsangebote, welche
die Senioren selbst aktiv werden lassen. Ihr Ziel ist es, das Selbstvertrauen alter Menschen zu stärken und einen Beitrag zur sozialen Integration zu leisten. Sie vermitteln
Lebensfreude und tragen zur Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität bei. Außerdem erreichen sie, dass Menschen ihre Beeinträchtigungen besser akzeptieren und
tolerieren können.
Tagesablaufgestaltung
- Bedeutung
- Möglichkeiten der Tagesablaufgestaltung
Überblick
z. B. Altengymnastik, Tänze, Spiele,
Gestalten, Singen, Feste feiern, Ausflüge, Gespräche, Lesen, Spaziergänge
Seniorengymnastik
- Organisationskriterien
z. B. Übungsraum, Gruppenzusammensetzung, Kleidung, Tageszeit
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
- Ziele
- Aufbau und Inhalt einer Übungseinheit
Übungsformen demonstrieren
Tanzen
- Grundformen der Tänze im Sitzen und
zu Fuß
- Tanzvereinfachung
Spielen
- Ziele
- Arten
z. B. Kennenlernspiele, Kim-Spiele,
Brettspiele, Kartenspiele, Würfelspiele,
Ratespiele, Wortspiele
____________________________________________________________________________________
48
Altenpfleger/Altenpflegerin
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Berufsfachschule
Lebenszeitgestaltung unterstützen
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
Gedächtnis trainieren
- Ziele
- ausgewählte Übungen zum Gedächtnistraining
Farben und bildhaftes Gestalten
- Ziele
- Techniken und Materialien
- ausgewählte Techniken
- themenorientierte Projekte
Musik gestalten und erleben
- Bedeutung
- Ziele
- Musik hören
- Singen
z. B. 10-Minuten-Aktivierung
z. B. Malen und Zeichnen, Umgang mit
Papier, Drucktechniken, Collagen, Gestalten mit formbaren Materialien, Gestalten mit Textilien
z. B. jahreszeitbezogene Projekte,
Märchen, Karneval
Projektarbeit
Biografiearbeit, Beziehung zum Musikereignis im sozialen Umfeld aufbauen
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
z. B. Musik aus verschiedenen Lebensbereichen wie z. B. klassische Musik,
Unterhaltungs-, Schlager-, Volksmusik
z. B. einstimmige und mehrstimmige
Lieder, Wechselgesang
Erstellen von Liederlisten, Einsatz von
Liederbüchern
- Musizieren
z. B. Orffsche Instrumente, Einsatz von
Instrumenten zur Unterstreichung des
Liedgesanges und zur Improvisation, einfache Instrumente selbst herstellen
Aktivieren durch Kommunizieren
Kennen lernen ausgewählter Gestaltungsmöglichkeiten literarischer Stunden,
z. B. Poesie, Prosa
vgl. Lehrpläne "Anleiten, beraten und Gespräche führen" und "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden"
- Ziele
- der Betagte als Zuhörer beim Lesen,
Vorlesen und Erzählen
Biografiearbeit
- Gestaltung einer Lesestunde
____________________________________________________________________________________
49
Altenpfleger/Altenpflegerin
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Klassenstufe
2
Lebenszeitgestaltung unterstützen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Sinneswahrnehmungen
z. B. Gerüche, Geschmack, taktile Wahrnehmungen, auditive Wahrnehmungen
praktische Übungen
vgl. Lehrpläne "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
____________________________________________________________________________________
50
Altenpfleger/Altenpflegerin
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Berufsfachschule
Lebenszeitgestaltung unterstützen
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
4
Den alten Menschen bei der Mitwirkung am
gesellschaftlichen Leben unterstützen
Zeitrichtwert: 45 (35) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler schaffen bei der Ausgestaltung von Festen und Feiern
Höhepunkte im Alltag alter Menschen. Sie regen diese zur Aufnahme sozialer Kontakte
an und erleichtern ihnen den Zugang zu anderen Menschen sowie zu Besuchen von
Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Die Schülerinnen und Schüler unterbreiten alten Menschen Angebote zur Nutzung von Medien und unterstützen
sie beim Umgang mit diesen unter Berücksichtigung von Freiwilligkeit und Biografie.
Dabei vermeiden sie die Ausübung jeglicher Form von psychischem Druck. Ihnen ist
die Gratwanderung zwischen Förderung und Überforderung bewusst. Die Schülerinnen
und Schüler unterstützen alte Menschen bei ihrer individuellen und kollektiven Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben.
Feste und Feiern gestalten
Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung einbeziehen
- Bedeutung
- Feste im Jahreslauf
z. B. Geburtstage, Ostern, Weihnachten,
Herbstfest, Muttertag
- Ziele
- Kriterien der Gestaltung
z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Plakat und
Schriftgestaltung
- Planung, Organisation und Durchführung
Projektarbeit
- Motivation und Einbindung alter Menschen und ihrer Angehörigen
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
Veranstaltungen innerhalb und außerhalb
der Einrichtung
Projektarbeit
- Bedeutung
- Arten
z. B. Grillabend, Ausflüge, Kinobesuche,
Lichtbildervorträge, Sportveranstaltungen, Zoo- und Zirkusbesuche
- Ziele
- Planung, Organisation und Durchführung
____________________________________________________________________________________
51
Altenpfleger/Altenpflegerin
Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Klassenstufe
3
Lebenszeitgestaltung unterstützen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Gestaltungsübergreifende Beschäftigung
Projektarbeit
z. B. Herstellen von Spielen, Puzzeln
Plakaten, einfachen Musikinstrumenten,
Tisch- und Raumschmuck, florales Gestalten
Medienangebote
vgl. Lehrplan "Anleiten, beraten und Gespräche führen"
z. B. Fernsehen, Radio, Zeitungen, Zeitschriften, Internet
Medien für Menschen mit beeinträchtigten
Funktionen der Sinnesorgane
Selbsthilfegruppen
- Definition
- Formen von Selbsthilfe
- Selbsthilfegruppen und -verbände
Seniorenvertretungen
- Definition
- Formen
- Aufgaben
____________________________________________________________________________________
52
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Methoden
zur
Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden
Kurzcharakteristik
Der Bereich "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" nimmt eine
zentrale Stellung im Gesamtgefüge der Ausbildung ein. Er verknüpft die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Theoretische
Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen
planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren". Als ein wesentlicher Aspekt wird
die Betreuung verwirrter Menschen als besonders sensibles Thema der Altenpflege
herausgearbeitet. Damit ist dieser Bereich ein wesentliches Bindeglied zwischen den
theoretischen Grundlagen des Pflegeprozesses und dem professionellen beruflichen
Handeln.
Die Schülerinnen und Schüler erlernen vielfältige Methoden für ihre berufliche Tätigkeit
und werden befähigt, kompetente Beziehungen zu den ihnen anvertrauten Personen
zu entwickeln. Sie reflektieren ihre Arbeit und entwickeln weitere Handlungsstrategien.
Im Pflegeprozess beachten sie Individualität und Ganzheitlichkeit, dabei ist ihnen der
Stellenwert der Biografie des alten Menschen bewusst. Sie erfassen die Bedeutung
von Pflegeplanung und Dokumentation als Voraussetzung für professionelles Arbeiten.
Der Komplexität des Umgangs mit verwirrten Menschen werden sie gerecht, indem sie
unterschiedliche Methoden auswählen und situationsbezogen anwenden.
Die im Unterricht vermittelten Inhalte sind in enger Abstimmung mit den Bereichen "Alte
Menschen personen- und situationsbezogen pflegen", "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen", "Lebenswelten und soziale Netzwerke
alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Institutionelle
und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
zu realisieren. Dabei kommen vorrangig Methoden wie Übungen, Fallbeispiele, Gruppen- und Partnerarbeit, Rollenspiele, Interviews, Beobachtungen und Berichte zum
Einsatz.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
Zeitrichtwerte: 80 (20)1 Ustd.
1 Theoretische Grundlagen der Seniorenbegleitung
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
60 (15) Ustd.
20 (5) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
53
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen
1
bis
3
Methoden
zur
Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
Zeitrichtwerte: 80 (60)1 Ustd.
2 Den Pflegeprozess gestalten
60 (50) Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 3
Zeitrichtwerte: 40 (40)1 Ustd.
3 Mit Verwirrten und alten Menschen umgehen
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
20 (10) Ustd.
30 (30) Ustd.
10 (10) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
54
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Methoden
zur
Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Theoretische Grundlagen der Seniorenbegleitung Zeitrichtwert: 60 (15) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Konzepte, Modelle und Theorien der Pflege, Pflegeleitbilder, Auffassungen über Gesundheit und Krankheit sowie
ethische Fragestellungen. Sie setzen sich mit diesen auseinander und erhalten damit
eine theoretische Fundierung für ihr altenpflegerisches Handeln. Sie erkennen, dass
Lernen ein lebenslanger Prozess ist und entwickeln methodische Kompetenzen zur
Unterstützung alter Menschen in ihrer Lebensgestaltung. Die Schülerinnen und Schüler
wissen um die Notwendigkeit der Biografiearbeit als wichtiges Instrument zum Erfassen
der Individualität des Menschen und können die Biografie eines alten Menschen erarbeiten.
Modelle von Gesundheit und Krankheit
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Behinderung
nach WHO
Pflegebedürftigkeit
nach SGB XI
Heimbedürftigkeit
Rehabilitation
nach SGB I und V
Gesundheitsförderung und Prävention
Faktoren, die das altenpflegerische
Handeln bestimmen
- soziale Faktoren
- institutionelle Bedingungen
- personale Bedingungen
- sonstige Bedingungen
z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Einfluss der
Medien
Methodisch-didaktisches Vorgehen in der
Altenpflege
Lehren und Lernen als wechselseitiger
Prozess
Geragogik - "Erziehung in der Altenpflege"
Verhältnis Pflegende - zu Pflegende
Verhältnis Pflegende - Angehörige
Verhältnis Pflegende - Pflegende
Methodische Grundsätze der Einzel- und
Gruppenarbeit
Interaktionsstile
____________________________________________________________________________________
55
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Methoden
zur
Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Methodische Gestaltung von Angeboten
z. B. Spielen, Gestalten, Musizieren
Konzepte, Modelle und Theorien der Pflege
- pflegetheoretische Ansätze
z. B. AEDL nach Krohwinkel, ATL nach
Juchli, Rogers, Henderson und Roper
- Handlungsrelevanz von Konzepten und
Modellen der Pflege
- Pflegeforschung und Umsetzung von
Forschungsergebnissen
- pflegerelevante Grundlagen der Ethik
vgl. Lehrplan "Religion/Ethik"
Pflegeleitbilder
Biografiearbeit
vgl. LPE 3 und Lehrplan "Lebenswelten
und soziale Netzwerke alter Menschen
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- Bedeutung der Biografiearbeit
- Lebensgeschichte
- Lebenszyklen
- Faktoren, die die Lebensgestaltung
beeinflussen
z. B. historische, politische, gesellschaftliche, kulturelle, individuelle Faktoren
- Lebensplan
- Eigen- und Fremdreflexion
Vorstellen der eigenen Biografie, Erarbeiten der Biografie eines alten Menschen
____________________________________________________________________________________
56
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Methoden
zur
Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
2
Den Pflegeprozess gestalten
Zeitrichtwert: 60 (50) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiv mit dem Prozess der Wahrnehmung
und Beobachtung auseinander und sind in der Lage, genau zu beobachten und sich in
die Lebens- und Erfahrungswelten alter Menschen hinein zu versetzen. Sie gestalten
den Pflegeprozess, welcher sich am ganzheitlichen Menschenbild orientiert und können unter Anwendung ihres Wissens pflegerische Maßnahmen ergründen, planen,
durchführen und reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler erfassen, dass die Pflegedokumentation ein Mittel zur Nachweisbarkeit und Abrechenbarkeit von Pflegequalität
und -leistung ist.
Wahrnehmung und Beobachtung als
Voraussetzung professioneller Pflege
praktische Übungen
- Prozess der Wahrnehmung
- Bedeutung der Wahrnehmung
- Selektivität und Subjektivität
- Störungen der Wahrnehmungsfähigkeit
- Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehler
- Beobachtung
⋅ Arten
⋅ Zielstellung und Ablauf
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Pflegeprozess
- Bedeutung des Pflegeprozesses für die
professionelle Pflege
- Schritte der Pflegeplanung
⋅ Pflegediagnostik
⋅ Pflegeziele
⋅ Planung der Maßnahmen
⋅ Durchführung der Maßnahmen
⋅ Evaluation
Pflegestandards
Grenzen der Pflegeplanung
Pflegedokumentation
- ausgewählte Dokumentationssysteme
- EDV-gestützte Dokumentation
Einsatz branchenspezifischer Software
vgl. Lehrplan "Lernen lernen"
____________________________________________________________________________________
57
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
2
Methoden
zur
Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Überleitungspflege
vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
Pflegesysteme
ganzheitliche Pflege, Funktionspflege
Pflegeorganisationsmodelle
Einzelpflege, Gruppen-Zimmer-Bereichspflege, Primary Nursing (Primärpflege)
____________________________________________________________________________________
58
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Methoden
zur
Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
3
Mit Verwirrten und alten Menschen umgehen
Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass Gedächtnisstörungen, Verwirrtheit und
Demenzerkrankungen den Alltag des alten Menschen beeinflussen können und hohe
Anforderungen an die begleitenden Personen bei der Bewältigung der Lebensaufgaben
stellen. Sie setzen sich mit ausgewählten Methoden der Lebensbewältigung auseinander und können mit Betroffenen und ihren Angehörigen verständnisvoll zusammenarbeiten.
Validation
vgl. Lehrpläne "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" und "Alte
Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen"
Milieutherapie
Realitätsorientierungstraining
Basale Stimulation
Weitere Methoden der Lebensbewältigung
z. B. Resensibilisierung, Remotivation
____________________________________________________________________________________
59
Altenpfleger/Altenpflegerin
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen
Klassenstufen
1 bis 3
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen
Kurzcharakteristik
In dem Bereich "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" erfassen die Schülerinnen und Schüler grundlegende, die Lebenswelt der alten Menschen betreffende, soziologische, sozial- und
entwicklungspsychologische Zusammenhänge.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Entwicklung des Menschen auseinander, lernen verschiedene Betrachtungsweisen des Alters kennen und erhalten einen
Überblick über Alterstheorien. Sie können die alten Menschen in ihrem Verhalten verstehen und begegnen ihnen als Persönlichkeit mit angemessener Wertschätzung. Sie
sind in der Lage, aus der Darstellung konkreter Lebensbedingungen alter Menschen
Probleme zu erkennen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Lebensqualität zu
entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Lebenswelt der alten Menschen
als eine wesentliche Komponente bei der Erfassung des individuellen Pflegebedarfs.
Im Unterricht ist die Bearbeitung von themenbezogenen Projekten angezeigt. Durch
den Einsatz von Fallbeispielen und interaktiven Unterrichtsformen wie z. B. Rollenspielen, Gruppen- und Partnerarbeiten ist ein aktueller Praxisbezug herzustellen. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Problemlösungsstrategien zu entwickeln.
Die Inhalte sind mit dem Fach "Religion/Ethik" sowie den Bereichen "Methoden zur
Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden", "Alte Menschen bei der Lebensraum- und
Lebenszeitgestaltung unterstützen", sowie "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" abzustimmen.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
Zeitrichtwerte: 20 Ustd.
1 Lebensweltliche Aspekte der Gerontologie
15 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 2
Zeitrichtwerte: 60 (20)1 Ustd.
2 Entwicklung als lebenslanger Prozess
25 Ustd.
3 Familienbeziehungen und soziale Netzwerke alter Menschen
unterstützen
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 3
25 (15) Ustd.
10 (5) Ustd.
Zeitrichtwerte: 40 (20)1 Ustd.
4 Lebensbedingungen alter Menschen berücksichtigen
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
5 Ustd.
30 (15) Ustd.
10 (5) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
60
Altenpfleger/Altenpflegerin
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen
Berufsfachschule
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Lebensweltliche Aspekte der Gerontologie
Zeitrichtwert: 15 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über soziologische und sozialpsychologische
Grundkenntnisse der Gerontologie und wissen um deren Bedeutung in der Altenhilfe.
Sie beschäftigen sich intensiv mit dem Sozialgefüge, in dem der alte Mensch lebt, und
sind in der Lage, diesen zu verstehen und situationsadäquat zu betreuen.
Soziologische und psychologische Fragestellungen der Gerontologie
Der Mensch als individuelles und soziales
Wesen
- Sozialisation und soziales Handeln
- Einstellungen, Vorurteile und Stereotypen
z. B. Orientierung, Bewertung
- Werte und Normen
- soziale Rolle, Position und Status
Fallbeispiele
- Biografie und Lebenslauf
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
- Identität
z. B. persönliche, soziale und kulturelle
Identität, Berufsidentität
Der Mensch als Teil einer Gruppe
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
- Merkmale von Gruppe
- Funktionen der Gruppe
z. B. Schutz-, Versorgungsfunktionen
- Gruppenformen
Bezüge zum eigenen Erleben und zur
Arbeit herstellen
- Gruppendynamik
- Führungsstile
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
Der Mensch als Teil einer Organisation
- Begriff Organisation
- Funktion von Organisationen
- Merkmale von Organisationen
Der Mensch als Teil einer Gesellschaft
und Kultur
____________________________________________________________________________________
61
Altenpfleger/Altenpflegerin
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen
Klassenstufe
2
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
2
Entwicklung als lebenslanger Prozess
Zeitrichtwert: 25 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler begreifen das Altern als individuellen Entwicklungsprozess und treffen Aussagen über die Altersstruktur der Bevölkerung. Sie setzen sich bewusst mit Alterstheorien auseinander und können das Bild vom alten Menschen im
Kontext gesellschaftlicher und kultureller Prozesse beschreiben. Dabei nutzen sie biografische und psychologische Kenntnisse. Die Schülerinnen und Schüler erkennen,
dass die Situation alter Menschen gesellschaftlich bestimmt ist.
Entwicklung
- Ursachen
- Prozesse
- Merkmale
- Entwicklungstheorien
z. B. nach Freud, Erikson
Arten des Alterns
z. B. kalendarisches, biologisches, psychologisches und soziologisches Alter
Alterstheorien
z. B. Defizitmodell, Aktivitäts-Theorie,
Disengagement-Theorie, KompetenzTheorie
Bedeutung der Biografie
Interview, Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung einbeziehen, Biografiearbeit
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
Demografische Entwicklungen
Auswertung von statistischem Material
Das Bild vom alten Menschen
- Selbstbild und Fremdbild
z. B. Befragungen, Arbeit mit Literatur
und Kunst
- Altersbild im Wandel der Zeit
- Verständnis von Alter in anderen
Kulturen
____________________________________________________________________________________
62
Altenpfleger/Altenpflegerin
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen
Berufsfachschule
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
3
Familienbeziehungen und soziale Netzwerke
alter Menschen unterstützen
Zeitrichtwert: 25 (15) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bedeutung, die die Familie und die sozialen
Netzwerke für die selbstständige Lebensführung und das individuelle Wohlbefinden der
alten Menschen haben und begreifen, dass diese die Lebensqualität wesentlich beeinflussen. Sie achten und unterstützen pflegende Angehörige und können deren Belastung einschätzen. Die Schülerinnen und Schüler schätzen verschiedene Lebenssituationen alter Menschen ein und zeigen Problemlösungsstrategien auf.
Familienbeziehungen
- Familienformen
z. B. Groß- und Kleinfamilie
- Funktion der Familie
- Generationenvertrag
Pflegende Angehörige
-
Interaktionsspiele, Gespräche führen
Veränderungen durch die Pflegesituation
- institutionelle Unterstützung und
Beratung
Familienorientierte Altenpflege
- Familien als Partner
- Beziehungsgefüge zwischen professionell Pflegenden, Familienangehörigen
und den zu Pflegenden
Ehrenamtliche Aktivitäten in der Altenarbeit
- Möglichkeiten
- Motivation
- institutionelle Unterstützung
Soziale Beziehungen und Freundschaften
im Alter
____________________________________________________________________________________
63
Altenpfleger/Altenpflegerin
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen
Klassenstufe
3
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
4
Lebensbedingungen alter Menschen
berücksichtigen
Zeitrichtwert: 30 (15) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Lebensbedingungen alter Menschen, deren
Erleben, Bewerten und Gestalten des Alltags. Sie wissen um die Bedeutung, die das
Wohnumfeld der alten Menschen für die Alltagsgestaltung, die selbstständige Lebensführung und das individuelle Wohlbefinden haben.
Beruf und Ruhestand
z. B. Vorruhe, Pensionsschock
Alterssicherung, Einkommen und Konsum
z. B. staatliche Vorsorge, Renten, Sparguthaben, Altersarmut
Wohnen im Alter
vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der
Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
unterstützen"
- Raumkonzepte
z. B. Lebenswelt bettlägeriger Menschen,
Pflegeheim als sozialer Raum
- Umzug ins Heim
Freizeit im Alter
vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der
Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
unterstützen"
Einsamkeit im Alter
Ehe, Partnerschaft und Sexualität
Menschen mit Behinderungen
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
- Behinderungsarten
- sozialer Status
Lebens- und Glaubensfragen
vgl. Lehrplan "Religion/Ethik"
- Erfahrungen im Alter
z. B. Auseinandersetzung mit Verlusten
der eigenen Vergänglichkeit
- Bedeutung von Glauben und Religiosität
- Lebenssinn und Lebenswert
____________________________________________________________________________________
64
Altenpfleger/Altenpflegerin
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen
Berufsfachschule
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Sterben und Tod
Projektarbeit
vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "Alte
Menschen personen- und situationsbezogen pflegen"
- Sterbeorte
z. B. Palliative Stationen, Hospize
- Sterberituale
- Konzept des "sozialen Todes"
____________________________________________________________________________________
65
Altenpfleger/Altenpflegerin
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
Klassenstufen
1 bis 3
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Kurzcharakteristik
Der Bereich "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" vermittelt den Schülerinnen und Schülern einen Überblick über Träger und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie allgemeine und berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen. Die Schülerinnen und Schüler
werden befähigt, ihre Kenntnisse für ihre altenpflegerische Tätigkeit und ihre eigene
Person zu nutzen und Sicherheit in ihrem beruflichen Handeln zu gewinnen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Einblick in Strukturen und Arbeitsweisen
von Trägern, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens, vergleichen und diskutieren diese. Dabei beziehen sie ihre Erfahrungen aus der praktischen
Ausbildung ein. Sie erkennen die Bedeutung der gesellschaftlichen Integration alter
Menschen und der notwendigen Zusammenarbeit der Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens.
Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Bedeutung der Kosten für die Pflege ein
und berücksichtigen ökonomische Aspekte beim altenpflegerischen Handeln. Sie kennen wesentliche Kriterien, die bei der personellen und zeitlichen Organisation altenpflegerischer Arbeit zu beachten sind.
Anhand von Fallbeispielen setzen sie sich mit Gesetzestexten auseinander und können
dabei ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufzeigen. Sie sind in der Lage, ihr
Wissen zu rechtlichen Sachverhalten fachübergreifend anzuwenden.
Die Schülerinnen und Schüler werden sich ihrer Verantwortung in der beratenden
Funktion gegenüber den alten Menschen und deren Angehörigen bewusst. Sie verfügen über Sachkompetenz, ihre Klienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, Vorschläge zu unterbreiten und gemeinsam mit ihnen aus der Vielfalt der gesetzlichen Bestimmungen eine Auswahl zu treffen.
Die Vermittlung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit den
Bereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" zu realisieren.
____________________________________________________________________________________
66
Altenpfleger/Altenpflegerin
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
Berufsfachschule
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
Zeitrichtwerte: 40 Ustd.
1 Institutionelle und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen des altenpflegerischen Handelns
30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 2
Zeitrichtwerte: 40 Ustd.
2 Ausgewählte allgemeine gesetzliche Bestimmungen
30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 3
10 Ustd.
10 Ustd.
Zeitrichtwerte: 40 Ustd.
3 Berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
30 Ustd.
10 Ustd.
____________________________________________________________________________________
67
Altenpfleger/Altenpflegerin
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
Klassenstufe
1
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Institutionelle und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen des altenpflegerischen Handelns
Zeitrichtwert: 30 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben einen Überblick über Aufgaben, Ziele und Arbeitsweisen von Trägern, Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Sie erkennen, wie wichtig die Zusammenarbeit aller an der Pflege, Betreuung
und Beratung Beteiligten ist, um den hohen Anforderungen in der Altenhilfe gerecht zu
werden. Bei der Auswahl möglicher Hilfsangebote unterstützen sie alte Menschen und
deren Angehörige. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich unter Bezugnahme auf
verschiedene Unternehmensführungen in ambulanten und stationären Einrichtungen
der Altenhilfe mit Kosten-Nutzen-Überlegungen auseinander und besitzen einen Überblick über wirtschaftliche Aspekte der pflegerischen Versorgung
Träger, Dienste und Einrichtungen des
Gesundheits- und Sozialwesens
Kennen lernen ausgewählter Einrichtungen
- private Träger
- öffentliche Träger
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Einrichtungen der Rehabilitation
- häusliche Pflege
- offene Altenhilfe
- ambulante Altenhilfe
- stationäre Altenhilfe
- teilstationäre Altenhilfe
Vernetzung, Koordination und Kooperation
im Gesundheits- und Sozialwesen
Überblick
vgl. Lehrplan "Lebenswelten und soziale
Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- koordinierende, vermittelnde und begleitende Aufgaben
- Pflegeüberleitung
- Schnittstellenmanagement
Ausgewählte Hilfsangebote
z. B. Beratungsstellen, Sachleistungen,
Gemeinwesenarbeit
vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der
Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
unterstützen"
Zusammenarbeit mit Einrichtungen des
Gesundheits- und Sozialwesens
____________________________________________________________________________________
68
Altenpfleger/Altenpflegerin
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
Berufsfachschule
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen in Bereichen der Altenhilfe
Bezugnahme auf die Unternehmensführung von ambulanten, stationären und
teilstationären Einrichtungen
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
- Finanzierung von Leistungen des Gesundheitswesens und der Altenhilfe
- betriebswirtschaftliche Kostenaspekte
⋅ Personalkosten
⋅ Sachkosten
⋅ Betriebskosten
Überblick
- Planung arbeitsorganisatorischer Arbeitsabläufe
- Personaleinsatz und Dienstplangestaltung
Kosten-Nutzen-Überlegungen in Einrichtungen der Altenhilfe
Bezugnahme auf ambulante, stationäre
und teilstationäre Einrichtungen
- pflegerische Zielsetzung
- wirtschaftliche Zielsetzung
- Finanzierungszusammenhang
z. B. zwischen Pflegestufe, Pflegekasse,
Pflegesätzen und Sozialhilfe
____________________________________________________________________________________
69
Altenpfleger/Altenpflegerin
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
Klassenstufe
2
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
2
Ausgewählte allgemeine gesetzliche Bestimmungen
Zeitrichtwert: 30 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler kennen rechtliche Grundbegriffe. Anhand praxisbezogener Beispiele setzen sie sich mit Grundlagen der bundesdeutschen Rechtsordnung
auseinander. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse zu gesetzlichen Bestimmungen des Haftungs- und Vertragsrechts und sind damit in der Lage, diese für
ihre beratende, betreuende und pflegerische Tätigkeit sowie für die Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte und Pflichten anzuwenden.
Ausgewählte Begriffe
- Rechtsnormen, Rechtsverhältnisse
- Rechtssubjekte, Rechtsobjekte
- Rechtsquellen
- öffentliches Recht, Privatrecht
- Rechts-, Geschäfts-, Delikts-, und
Straffähigkeit
Arbeiten mit Gesetzestexten, Gerichtsverhandlung besuchen
Ausgewählte Gesetze
Überblick
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
- Grundgesetz
z. B. Freiheitsberaubung, Fixierung
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Strafgesetzbuch
z. B. Straftat/Rechtfertigungsgründe, Körperverletzung, Verlassen in hilfloser Lage
Haftungsrecht
Strafbestände
- Haftungsbegriff
- Grundzüge der strafrechtlichen Haftung
Delikte, Verordnungs- und Durchführungsverantwortung
- Grundzüge der zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung
- Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
⋅ Entstehung und Umfang der Aufsichtspflicht
⋅ Folgen von Pflichtverletzungen
⋅ Berufshaftungspflicht
⋅ Dienst- und Fachaufsicht
⋅ Geschäftsführung ohne Auftrag
- Schutz der Privatsphäre
⋅ Schweigepflicht
⋅ Datenschutz
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung
____________________________________________________________________________________
70
Altenpfleger/Altenpflegerin
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
Berufsfachschule
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag (Rechte und Pflichten)
- Berufsrecht
vgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnis entwickeln"
- Kaufvertrag
- Heimvertrag
vgl. LPE 3
- Mietrecht
besonderer Bezug zum Mietrecht für
ältere Bürger, Mieterschutz
____________________________________________________________________________________
71
Altenpfleger/Altenpflegerin
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
Klassenstufe
3
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
3
Berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen
Zeitrichtwert: 30 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über ausgewählte gesetzliche
Regelungen und erfassen das Grundanliegen besonderer Schutzmaßnahmen. Sie sind
fähig, alte Menschen und deren Angehörige bezüglich geltender Rechte zu informieren
und Beratung zu vermitteln.
Systeme der sozialen Sicherung
- Versicherungsprinzip
⋅ Krankenversicherung
⋅ Rentenversicherung
⋅ Unfallversicherung
⋅ Pflegeversicherung
⋅ Arbeitslosenversicherung
- Fürsorgeprinzip
⋅ Sozialhilfe
⋅ Wohngeld
⋅ Grundsicherung
- Versorgungsprinzip
Gesundheitsschutzrecht
z. B. Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Lebensmittelrecht, Hygieneverordnung, Infektionsschutzgesetz, Tierhaltung
Heimrecht
Bedingungen zur Heimaufnahme
vgl. LPE 2
- Heimgesetz
- Heimaufsicht
Betreuungsrecht
- Voraussetzung der Betreuerbestellung
- Umfang und Folgen der Betreuerbestellung
Betreuungsverfügung
- Auswahl, Aufgaben, Rechtsstellung des
Betreuers
Vorsorgevollmacht
- Einrichtung des Betreuungsverhältnisses
- Unterbringung
- Recht des psychisch Kranken
vgl. "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen"
____________________________________________________________________________________
72
Altenpfleger/Altenpflegerin
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
Berufsfachschule
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Familien- und Erbrecht
- Unterhaltspflicht
besondere Bedeutung für Schüler und
ältere Menschen herausarbeiten
- gesetzliche Erbfolge
- Unterhaltsberechtigte
Versorgungsausgleich
- Testament
Pflichtteil, Nottestament/Schenkung,
rechtliches Verhalten bei Todesfällen
Patientenverfügung
____________________________________________________________________________________
73
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen
1
bis
3
Berufliches
Selbstverständnis entwickeln
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Berufliches Selbstverständnis entwickeln
Kurzcharakteristik
In dem Bereich "Berufliches Selbstverständnis entwickeln" erhalten die Schülerinnen
und Schüler einen Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Altenpflege und ihre
aktuelle gesellschaftliche Bedeutung und Stellung. Sie setzen sich aktiv mit dem Berufsbild der Altenpflegerin/des Altenpflegers auseinander und erkennen, dass die beruflichen Anforderungen durch pflege- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse ständigen Änderungen unterliegen. Die Ausprägung eines beruflichen Selbstverständnisses
als Grundlage von berufspolitischem und gesellschaftlichem Engagement bildet den
Schwerpunkt.
Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, den Anforderungen an die Persönlichkeit der Altenpflegerin/des Altenpflegers in ihrem eigenen beruflichen Handeln gerecht zu werden. Durch die Aufarbeitung der Herausforderungen
des beruflichen Alltages werden sie befähigt, ethischen Entscheidungen zu treffen und
danach zu handeln.
Die Schülerinnen und Schüler kennen Methoden der Teamarbeit und wirken bei diesen
konstruktiv mit. Sie kooperieren mit Fachkräften anderer Berufsgruppen und Organisationen.
Bei der Gestaltung des Unterrichtes sind die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der praktischen Ausbildung einzubeziehen. Die themenbezogenen Inhalte sind
in enger Abstimmung mit dem Fach "Religion/Ethik" sowie den Bereichen "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen", "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen" und "Lernen lernen" zu behandeln.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
Zeitrichtwerte: 20 Ustd.
1 Der Beruf der Altenpflege im Wandel der Zeit
15 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 2
Zeitrichtwerte: 20 Ustd.
2 Reflexion der beruflichen Rolle und des eigenen
Handelns
15 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 3
5 Ustd.
5 Ustd.
Zeitrichtwerte: 20 Ustd.
3 Teamarbeit und Zusammenarbeit mit anderen
Berufsgruppen
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
15 Ustd.
5 Ustd.
____________________________________________________________________________________
74
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Berufliches
Selbstverständnis entwickeln
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Der Beruf der Altenpflege im Wandel der Zeit
Zeitrichtwert: 15 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Berufsbild Altenpflege in verschiedenen Zeitepochen auseinander, werden in ihrer Berufsmotivation bestärkt und entwickeln ein berufliches Selbstverständnis. Sie erfassen die Zusammenhänge zwischen
geschichtlichen, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen und können daraus
ableiten, dass die Pflege- und Gesundheitsberufe einer besonderen Dynamik unterliegen. Die Schülerinnen und Schüler kennen das Altenpflegegesetz als wesentliche
Grundlage ihrer Berufsausübung.
Historische Entwicklung
- Geschichte der Pflege
Wandel des Menschbildes und seiner
Lebensbedingungen, Euthanasieproblematik
- Entwicklung der Altenpflege
Altenpflege im europäischen Vergleich
Berufsverbände/Organisationen
Nutzung örtlicher Gegebenheiten,
Motivation stärken
Berufsgenossenschaften
Aufgaben der Altenpflegerin/des Altenpflegers unter Berücksichtigung der
Ganzheitlichkeit in den Arbeitsfeldern
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
- Pflege, Betreuung und Beratung
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
vgl. "Alte Menschen bei der Lebensraumund Lebenszeitgestaltung unterstützen"
Ausbildung
- Altenpflegegesetz
Vergleich zum Krankenpflegegesetz
ziehen
- Ausbildungsanforderungen
- Ausbildungsverlauf
Fort- und Weiterbildung
____________________________________________________________________________________
75
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
2
Berufliches
Selbstverständnis entwickeln
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
2
Reflexion der beruflichen Rolle und des eigenen
Handelns
Zeitrichtwert: 15 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Anforderungen des Berufsbildes an
die eigene Persönlichkeit auseinander. Sie erkennen die Bedeutung der Reflexion ihres
beruflichen Handelns, um den Erwartungen, die an sie sowohl aus fachlicher wie auch
personaler und sozialer Sicht gestellt werden, zu entsprechen. Sie erfahren den hohen
Stellenwert der Altenhilfe im gesamtgesellschaftlichen System und erkennen die Notwendigkeit der Professionalität in ihrem Tätigkeitsbereich.
Anforderungen an die Persönlichkeit der
Altenpflegerin/des Altenpflegers
- Handlungskompetenz
. Fachkompetenz
. Personalkompetenz
. Sozialkompetenz
- Methoden-, Lern- und kommunikative
Kompetenz als integraler Bestandteil
der beruflichen Handlungskompetenz
bewusster Umgang mit Informationsquellen, Auseinandersetzung mit aktuellen
pflege- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen
vgl. Lehrplan "Lernen lernen"
Berufswahl und Motivation
- berufliche Rolle und Rollenerwartungen
in den Bereichen der Altenhilfe
- Rollenkonflikte
Ethische Herausforderungen der Altenpflege
- pflegerische Verantwortung und Autonomie des alten Menschen
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
- ethische Konflikte in der Altenpflege
vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter
Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
____________________________________________________________________________________
76
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Berufliches
Selbstverständnis entwickeln
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
3
Teamarbeit und Zusammenarbeit mit anderen
Berufsgruppen
Zeitrichtwert: 15 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Fähigkeit und Bereitschaft, mit allen in der
Altenhilfe und des Gesundheits- und Sozialwesens tätigen Personen zusammenzuarbeiten. Sie entwickeln für sich und ihr Team Handlungsstrategien und werden sich ihrer
eigenen Rolle im Team bewusst.
Team und Teamarbeit
vgl. Lehrplan "Lebenswelten und soziale
Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- Anforderungen an ein Team und Teamentwicklung
- gemeinsame Gespräche
Burnout vermeiden
- Fallbesprechungen
Fallbearbeitung an ausgewählten Beispielen vornehmen
- Pflegevisiten
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
Einheitliches Handeln in der Pflege,
Betreuung und Beratung
vgl. Lehrpläne "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim
altenpflegerischen Handeln berücksichtigen", "Institutionelle und rechtliche
Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und
"Lernen lernen"
____________________________________________________________________________________
77
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Lernen lernen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Lernen lernen
Kurzcharakteristik
Das Anliegen des Bereiches "Lernen lernen" besteht darin, die Schülerinnen und Schüler zu lebenslangem und selbstständigem Lernen zu befähigen. Sie erkennen, dass
lebenslanges Lernen eine wesentliche Voraussetzung ist, um sich den Anforderungen
in der Pflege zu stellen und diesen gerecht zu werden.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über die Grundlagen des Lernens.
Sie reflektieren ihr eigenes Lernverhalten und verwenden angemessene Lernmethoden
und Lerntechniken. Dabei entwickeln sie die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen
beruflichen Fort- und Weiterbildung.
Die Schülerinnen und Schüler planen und strukturieren zielorientiert ihr Handeln in der
Ausbildung und im Beruf. Sie begreifen, dass Selbst- und Zeitmanagement unabdingbare Voraussetzungen zur Bewältigung der Anforderungen des beruflichen Alltags
sind.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass der Einsatz moderner Informations- und
Kommunikationssysteme zur effektiven Planung und Organisation und einer sinnvollen
Gestaltung täglicher Arbeitsabläufe beiträgt.
Bei der Vermittlung der Themen ist ein übergreifendes Unterrichten zu gewährleisten.
Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer berufspraktischen Ausbildung
sind in den Unterricht einzubinden. Besonders geeignet ist die Bearbeitung von Projekten. Die Anwendung branchentypischer Standardsoftware ist integrativ zu realisieren.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
Zeitrichtwerte: 40 (20)1 Ustd.
1 Lernen und Arbeitsmethodik
2 Mit Informations- und Kommunikationssystemen arbeiten
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
10 Ustd.
20 (20) Ustd.
10 Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
78
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Lernen lernen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Lernen und Arbeitsmethodik
Zeitrichtwert: 10 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Grundlagen des Lernens auseinander. Sie können ihr erworbenes Wissen in ihrem eigenen Lernverhalten umsetzen und
wenden ausgewählte Lernmethoden und Lerntechniken an. Unter Beachtung von
Selbst- und Zeitmanagement planen und strukturieren sie zielorientiert ihr Handeln und
sind fähig, ihr eigenes Vorgehen in der beruflichen Praxis zu reflektieren.
Lernen und Gedächtnis
vgl. Lehrpläne "Deutsch" und "Alte Menschen personen- und situationsbezogen
pflegen"
- Begriff Lernen
- Lerntheorien
- Bedeutung der Motivation für das Lernen
- Mehr-Speicher-Modell des Gedächtnisses
⋅ Ultrakurzzeitgedächtnis
⋅ Kurzzeitgedächtnis
⋅ Langzeitgedächtnis
- Bedeutung des Gedächtnisses
- Lernmethoden und Lerntechniken
Arbeitsmethodik
Zeitmanagement
____________________________________________________________________________________
79
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Lernen lernen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
2
Mit Informations- und Kommunikationssystemen
arbeiten
Zeitrichtwert: 20 (20) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Sicherheit im Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln und können diese gezielt und verantwortungsbewusst auswählen und einsetzen. Aufbauend
auf ihren vorhandenen Kenntnissen schreiben sie berufsbezogene Texte, erstellen Tabellen und wenden branchenspezifische Software an. Unter Nutzung geeigneter Medien bearbeiten sie eine berufsspezifische Thematik, visualisieren und präsentieren
das Ergebnis in einer geeigneten Form.
Einsatz moderner Kommunikationssysteme
praktische Übungen
z. B. Telefon, Telefax, PC
Textverarbeitungsprogramme
praktische Übungen
z. B. Serienbriefe, Geschäftsbriefe,
Berichte, Mitteilungen, Dienstpläne,
Tourenpläne
Einsatz brachentypischer Software
praktische Übungen
Gestalten und Präsentieren von Texten
Projektarbeit
Nutzung geeigneter Medien zur Informationsbeschaffung und -auswertung
vgl. Lehrplan "Deutsch"
____________________________________________________________________________________
80
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Anleiten,
beraten und Gespräche führen
Klassenstufen 1 und 2
____________________________________________________________________________________
Anleiten, beraten und Gespräche führen
Kurzcharakteristik
In dem Bereich "Anleiten, beraten und Gespräche führen" wird den Schülerinnen und
Schülern wesentliches Wissen zu Grundlagen der Kommunikation und kommunikativen
Grundhaltungen vermittelt. Sie sind dadurch in der Lage, Kommunikationstechniken
anzuwenden, angepasst in unterschiedlichen Gesprächssituationen zu reagieren und
ältere Menschen in ihren Gedanken und Gefühlen besser zu verstehen.
Ein weiteres Anliegen besteht in der Förderung und Ausprägung sozialer und kommunikativ beratender und anleitender Kompetenzen.
Die Schülerinnen und Schüler leisten eine wertschätzende und motivierende Beratung
und Anleitung der alten Menschen und deren Angehörigen. Sie kennen Prinzipien und
Methoden der Anleitung, insbesondere von Pflegepersonen, die nicht Pflegefachkräfte
sind und setzen diese zielorientiert ein.
Bei allen Schritten des Pflegeprozesses spielt die Kommunikation, die Gesprächsführung, Beratung und Anleitung der alten Menschen und ihrer Angehörigen und Bezugspersonen sowie die Anleitung der Pflegenden, die nicht Pflegefachkräfte sind, eine
große Rolle. Deshalb ist dieser Bereich nicht losgelöst vom Pflegeprozess zu vermitteln.
Um den Anspruch an Ganzheitlichkeit in der Altenpflege mit Leben zu füllen, sind die
einzelnen thematischen Schwerpunkte in enger Abstimmung insbesondere mit den Bereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen", "Methoden zur
Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" und "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" zu vermitteln. Methoden, wie z. B. Fallbeispiele, Rollenspiele und Projekte unterstützten dieses Anliegen.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
Zeitrichtwerte: 40 (40)1 Ustd.
1 Kommunizieren und Gespräche führen
30 (30) Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 2
Zeitrichtwerte: 40 (40)1 Ustd.
2 Beraten und Anleiten
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
10 (10) Ustd.
30 (30) Ustd.
10 (10) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
81
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Anleiten,
beraten und Gespräche führen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Kommunizieren und Gespräche führen
Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse in den pflegerelevanten Grundlagen
der Kommunikation sowie über kommunikative Grundhaltungen in der Pflege alter
Menschen. Sie sind für die Probleme der ihnen anvertrauten Personen sensibilisiert
und können selbst über ihre Ängste und Schwierigkeiten im Beziehungsprozess sprechen. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, sich entsprechend der verschiedenen Gesprächssituationen kompetent zu verhalten und wertschätzende Beziehungen zu gestalten.
Pflegerelevante Grundlagen der Kommunikationswissenschaft
- Begriffe soziale Interaktion und Kommunikation
vgl. Lehrplan "Deutsch"
- Bedeutung der Kommunikation
- verbale und nonverbale Kommunikation
⋅ Sprache, Sprechen
⋅ Mimik, Gestik, Körperhaltung,
Nähe und Distanz
Interaktionsübungen, Rollenspiele,
Pantomime mit Videoaufzeichnungen
- Bedeutungsebenen von Nachrichten
⋅ Inhaltsebene
⋅ Beziehungsebene
⋅ Appellebene
⋅ Selbstoffenbarung
nach Friedemann Schulz von Thun
praktische Übungen, Rollenspiele,
Einsatz von Tonträgern
- Kommunikationsstörungen
praktische Übungen, Rollenspiele
- kommunikative Grundhaltung
⋅ Echtheit/Kongruenz
⋅ Wertschätzung und Akzeptanz
⋅ Empathie
⋅ emotionale Zuwendung
Prozess der Sensibilisierung fortsetzen,
Rollenspiele zu exemplarischen Situationen
einfühlendes Verstehen erlebbar machen
- Selbst- und Fremdwahrnehmung
Rollenspiele, Beobachtungs- und Ausdrucksübungen, Videoaufnahmen
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
____________________________________________________________________________________
82
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Anleiten,
beraten und Gespräche führen
Klassenstufe 1
____________________________________________________________________________________
- gesprächsfördernde Bedingungen
⋅ aktiv und hilfreich Zuhören
⋅ Feedback geben und entgegen
nehmen
⋅ Wahrnehmungen überprüfen
⋅ Ich-Botschaften senden
⋅ Fragetechniken anwenden
⋅ Hilfen für sprachbeeinträchtige Menschen
Rollenspiele, praktische Übungen
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
z. B. Bausteine des aktiven Zuhörens
trainieren
z. B. Paraphrasieren und Verbalisieren
Formen des Gesprächs in der Altenarbeit
- Alltagsgespräch
- Befragung
- Gespräche unter Zeitdruck
- helfendes und beratendes Gespräch
- aktives Zuhören
- Grenzen der Gesprächsführung
____________________________________________________________________________________
83
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
2
Anleiten,
beraten und Gespräche führen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
2
Beraten und Anleiten
Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Probleme der alten Menschen beim
Kommunizieren zu erfassen. Sie können die Situation pflegender Angehöriger und Bezugspersonen nachvollziehen und leisten eine wertschätzende und motivierende Beratung und Anleitung der alten Menschen und ihrer Angehörigen. Die Schülerinnen und
Schüler kennen Methoden der Anleitung, insbesondere von Personen, die keine Pflegefachkräfte sind, und setzen diese zielorientiert ein.
Beratung und Anleitung alter Menschen
praktische Übungen an pflegerelevanten
Beispielen
- Probleme beim Kommunizieren
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
- Selbstpflegekompetenzen
- Definition Beratung
- Wahrnehmung von Beratungsangeboten
und Beratungsstellen
- Ziele und Inhalte fachkompetenter
Pflegeberatung
vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche
Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- methodisches Vorgehen
- Definition Anleitung
- Ziele und Inhalte fachkompetenter
Pflegeanleitung
- Methoden der Anleitung
Beraten und Anleiten von Angehörigen
und Bezugspersonen
praktische Übungen an pflegerelevanten
Beispielen
vgl. "Lehrplan Lebenswelten und soziale
Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- Situation pflegender Angehöriger und
Bezugspersonen
- Ziele und Inhalte kompetenter Pflegeberatung
- methodisches Vorgehen
- Ziele und Inhalte kompetenter Pflegeanleitung
- Methoden der Anleitung
____________________________________________________________________________________
84
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Anleiten,
beraten und Gespräche führen
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
Anleiten von Pflegenden, die nicht Pflegefachkräfte sind
z. B. Zivildienstleistende, Praktikanten,
Ehrenamtliche
praktische Übungen an pflegerelevanten
Beispielen
- Ziele und Inhalte kompetenter Pflegeanleitung
- strukturelle Voraussetzungen
z. B. im ambulanten und stationären Bereich
- Prinzipien und Stufen der Anleitung
____________________________________________________________________________________
85
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
3
Mit
Krisen
und
schwierigen
sozialen Situationen umgehen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
Kurzcharakteristik
Der Bereich "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" vermittelt den
Schülerinnen und Schülern wesentliches Wissen über Konflikte und Möglichkeiten der
Konfliktbewältigung. Sie wissen um die Bedeutung von Konflikten und welche Ursachen diesen oftmals zugrunde liegen. Sie sind in der Lage, mit Konflikten im beruflichen Alltag kompetent umzugehen.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen Einflussfaktoren und Wechselwirkungen in den
Beziehungsebenen und können auf diese sensibel reagieren. Sie sind des Weiteren
befähigt, eigene Gefühle und Befindlichkeiten zu erleben und zu reflektieren. Sie beziehen dabei die emotionalen Reaktionen der hilfe- und pflegebedürftigen alten Menschen ein und erkennen eigene Grenzen und Möglichkeiten des Umgangs mit denselben.
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Anzeichen von Gewalt zu erfassen,
deren Ursachen zu analysieren und angemessene Maßnahmen zur Vorbeugung und
Abwendung von Gewalt in der Pflege anzuwenden.
Die Bearbeitung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit den
Bereichen "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen", "Anleiten, beraten und Gespräche führen", "Berufliches Selbstverständnis entwickeln" "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" sowie "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" zu realisieren. Der Unterricht ist praxisnah und handlungsorientiert zu
gestalten, wobei Rollen- und Interaktionsspiele eingesetzt werden sollen.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 3
Zeitrichtwerte: 80 (60)1 Ustd.
1 Mit Konflikten umgehen
15 (10) Ustd.
2 Mit Spannungen und schwierigen sozialen Situationen im
Pflegealltag umgehen
30 (30) Ustd.
3 Gewalt in der Pflegebeziehung vorbeugen und
abwenden
15 (10) Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
20 (10) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
86
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Mit
Krisen
und
schwierigen
sozialen Situationen umgehen
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
1
Mit Konflikten umgehen
Zeitrichtwert: 15 (10) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung und die Auswirkungen von
Konflikten und wissen, welche typischen Ursachen diesen oftmals zugrunde liegen. Sie
beschreiben eigene und berufstypische Konflikte und sind in der Lage, diese einzuordnen. Sie besitzen einen Überblick zu verschiedenen Konfliktlösungsmustern und Bewältigungsstrategien und erwerben grundsätzliche Fähigkeiten, in Krisensituationen
angemessen zu reagieren.
Begriff Konflikt
Bedeutung von Konflikten
Entstehung und Ursachen von Konflikten
Arten von Konflikten
- intra- und interpersonale Konflikte
vgl. Lehrplan "Lebenswelten und soziale
Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- Rollenkonflikte
Auswirkungen von Konflikten
Umgang mit Konflikten
Rollenspiele, Interaktionsspiele
- Konfliktlösungsmuster
- machtlose Methoden
z. B. niederlagelose Methode nach
Gordon
- kommunikative Aspekte
z. B. Umgang mit negativen Reaktionen
auf Bitten und Forderungen, mit Beschimpfungen und Beleidigungen sowie
mit kritischen Äußerungen
vgl. Lehrplan "Anleiten, beraten und Gespräche führen"
____________________________________________________________________________________
87
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
3
Mit
Krisen
und
schwierigen
sozialen Situationen umgehen
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
2
Mit Spannungen und schwierigen sozialen
Situationen im Pflegealltag umgehen
Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler kennen berufstypische Spannungen und schwierige Situationen in ihren Erscheinungsformen, Ursachen und Auswirkungen. Sie verfügen über das Verständnis, mit berufstypischen Krisen situationsgerecht und angemessen
umzugehen. Dabei nehmen sie ihre persönlichen Gefühle und Befindlichkeiten im beruflichen Alltag wahr, akzeptieren diese, reflektieren kritisch eigene Formen der Bewältigung und nutzen Kenntnisse über Bewältigungsstrategien sowie mögliche Hilfsangebote.
Altenpflegerinnen und Altenpfleger im
Spannungsfeld zwischen Altbewährtem
und Neuerungen
Der alternde Mensch im Spannungsfeld
zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit
Berufstypische Befindlichkeiten und Belastungen
- alte Menschen und jüngere Helfer
z. B. Rollenspiele, Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Angst und Abwehr
- Macht und Ohnmacht
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
- Intimität, Ekel, Scham
- Nähe und Distanz
- "Helfer-Syndrom"
vgl. Lehrplan "Anleiten, beraten und Gespräche führen"
-
- Mobbing
- Stress und Stressbewältigung
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
- Burn-out-Syndrom
Bewältigung beruflicher Belastungen
- Supervision
- weitere Hilfs- und Beratungsangebote
z. B. Psychotherapie
____________________________________________________________________________________
88
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Mit
Krisen
und
schwierigen
sozialen Situationen umgehen
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
3
Gewalt in der Pflegebeziehung vorbeugen und
abwenden
Zeitrichtwert: 15 (10) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen vielfältige Ursachen und Gerichtetheiten von
Gewalt. Sie können Gewalt fördernde und hindernde Faktoren bestimmen und besitzen
Kenntnisse über Maßnahmen zur Prävention und Intervention.
Definition der Gewalt in der Altenpflege
Gewalt fördernde Faktoren
Formen der Gewalt in der Altenpflege
Erklärungsansätze
- Gewalt zu Pflegender untereinander
- Gewalt gegen die zu Pflegenden
vgl. Lehrplan "Lebenswelten und soziale
Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- Gewalt gegen die Pflegenden
- Gewalt gegen Familienangehörige
- Gewalt der Pflegenden untereinander
z. B. Mobbing
Gewalt hindernde Faktoren
Rollenspiele, Interaktionsspiele
- Hilfen gegen Gewaltanwendung
- Probleme des Aufdeckens von Gewaltanwendung
- Ansatzpunkte zur Prävention von Gewalt
in der Altenpflege
vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche
Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
____________________________________________________________________________________
89
Altenpfleger/Altenpflegerin
An qualitätssichernden Maßnahmen
Klassenstufe
3
in der Altenpflege mitwirken
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
Kurzcharakteristik
Qualitätssichernde und -überprüfende Maßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutung in der Altenpflege. Den Schwerpunkt des Bereiches "An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken" bildet die Auseinandersetzung mit dem Qualitätsmanagement in der Altenpflege.
Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über rechtliche Grundlagen sowie ausgewählte Konzepte, Methoden und Instrumente der Qualitätsentwicklung. Sie setzen das Qualitätsmanagement in der Pflege mit der theoriegeleiteten Pflegeprozesssteuerung in Bezug und wirken konstruktiv an der Qualitätsentwicklung der
Einrichtung mit.
Dabei erkennen sie, dass die Qualität der Pflege und Betreuung alter Menschen auch
von verwaltungs- und organisationstechnischen Abläufen sowie Kosten-NutzenÜberlegungen bestimmt wird. Gleichzeitig soll ihnen aufgezeigt werden, dass unter
dem zunehmenden Kostendruck in der Pflege die tragende Säule im Beziehungsgefüge zwischen dem Altenpfleger/der Altenpflegerin und dem zu Betreuenden die eigene
soziale Kompetenz darstellt.
Bei der Vermittlung der Themen ist ein übergreifendes Unterrichten zu gewährleisten.
Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer praktischen Ausbildung sind in
den Unterricht einzubinden. Insbesondere ist eine Abstimmung mit den Bereichen "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden", "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" sowie "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" vorzunehmen.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 3
Zeitrichtwerte: 40 (20)1 Ustd.
1 Rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung in der Altenhilfe
2 Beim Qualitätsmanagement der Einrichtung mitwirken
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
10 Ustd.
20 (15) Ustd.
10 (5) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
90
Altenpfleger/Altenpflegerin
An qualitätssichernden Maßnahmen
Berufsfachschule
in der Altenpflege mitwirken
Klassenstufe 3
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
1
Rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung
in der Altenhilfe
Zeitrichtwert: 10 Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung in der Altenhilfe. Sie setzen sich unter Bezugnahme auf
das Pflegequalitätssicherungsgesetz mit den unterschiedlichen Anforderungen an ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe auseinander.
Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG)
Pflegeprüfverordnung/Qualitätsprüfung
Leistungs- und Qualitätsvereinbarung
(LQV), Leistungsqualitätsnachweis (LQN),
z. B. durch Zertifizierung, Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen
Sozialgesetzbuch
SGB V und SGB XI
z. B. Qualitätsgrundsätze, Rahmenverträge
Heimgesetz
z. B. Personalanforderungen
vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche
Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
2
Beim Qualitätsmanagement der Einrichtung
mitwirken
Zeitrichtwert: 20 (15) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung der Qualitätssicherung in den
Arbeitsbereichen der Altenhilfe bewusst. Sie kennen ausgewählte Instrumente der
Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung. Die Schülerinnen und
Schüler planen und gestalten ihre eigene berufliche Tätigkeit sinnvoll und erarbeiten
Standards für eine ganzheitliche Pflege und Betreuung von alten Menschen.
Notwendigkeit und Bedeutung eines
Qualitätsmanagementsystems in der
Altenhilfe
vgl. Lehrpläne "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen", "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden"
Qualitätsmanagement in der Altenhilfe
vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche
Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
- Organisationsentwicklung
Qualitätspolitik, Pflegeleitbild
____________________________________________________________________________________
91
Altenpfleger/Altenpflegerin
An qualitätssichernden Maßnahmen
Klassenstufe
3
in der Altenpflege mitwirken
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
- Konzeptionsentwicklung
Qualitätsziele
- Mitarbeiterentwicklung
Qualitätsbewusstsein
- Qualitätssicherung im ambulanten und
stationären Bereich
Qualitätsmanagement-Systeme, Aufbau
eines Qualitätsmanagement-Handbuches
- Stufen der Qualitätssicherung
. Strukturqualität
. Prozessqualität
. Ergebnisqualität
- Instrumente der Qualitätssicherung
. externe Maßnahmen
. interne Maßnahmen
- Standards in der Altenpflege
· inhaltliche und formelle Anforderungen
· Umsetzung
· Weiterentwicklung
z. B. Heimaufsichtsbehörde, Landesverbände der Pflegekassen, Zertifizierungsinstitut
z. B. Qualitätsmanagementbeauftragter,
Qualitätszirkel, Pflegevisiten, Befragungen
vgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnis entwickeln"
Erarbeiten von Standards
____________________________________________________________________________________
92
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Die
eigene
Gesundheit erhalten und fördern
Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
Kurzcharakteristik
In dem Bereich "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" setzen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Basis von Gesundheitsbewusstsein und dem Bewusstsein
ihrer Ganzheitlichkeit mit den beruflichen und privaten Anforderungen des Lebens auseinander und erkennen Gesundheitsgefahren, insbesondere berufsspezifische.
Sie begreifen den Wert "Gesundheit" als fundamentale Kraft für ihre Selbstverwirklichung. Auf Grund erworbener Einsichten und Qualifikationen können sie ihre eigene
gesundheitsgefährdende Lebensweise ändern und sind in der Lage, gesundheitsfördernde Maßnahmen anzuwenden.
Die Vermittlung der Inhalte ist anschaulich, praxisnah und handlungsorientiert zu realisieren. Der Einsatz geeigneter Medien, das Heranziehen kompetenter Fachleute, wie
z. B. Physiotherapeuten, Supervisoren, Kosmetikern belebt und unterstützt den Unterricht. Neben den üblichen Methoden eignen sich Partner- und Gruppenarbeit, Fallbeispiele, Rollenspiele, Interaktionsübungen ebenso wie Gymnastik, Muskeltraining und
Entspannungsübungen.
Eine Abstimmung zwischen den Bereichen "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" und "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Mit Krisen
und schwierigen sozialen Situationen umgehen" ist zwingend erforderlich.
Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte
Klassenstufe 1
Zeitrichtwerte: 20 (20)1 Ustd.
1 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
15 (15) Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 2
Zeitrichtwerte: 20 (20)1 Ustd.
2 Gesundheitsgefahren erkennen
15 (15) Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
Klassenstufe 3
5 (5) Ustd.
Zeitrichtwerte: 20 (20)1 Ustd.
3 Gesundheitsfördernde Maßnahmen anwenden
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise
1
5 (5) Ustd.
15 (15) Ustd.
5 (5) Ustd.
Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.
____________________________________________________________________________________
93
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
1
Die
eigene
Gesundheit erhalten und fördern
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 1
1
Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen sich selbst als ein vielschichtiges Wesen, als
etwas Ganzheitliches. Sie setzen sich mit ihren Bedürfnissen auseinander, um Wertvorstellungen und Gedanken hinsichtlich eines sinnvollen Lebens zu entwickeln, wobei
sie den Wert Gesundheit mit gebührender Bedeutsamkeit versehen. Sie erfassen die
Bedeutung von ergonomischem Vorgehen und bauen die Fähigkeiten auf diesem Gebiet stetig aus. Sie nutzen ihre Kenntnisse, um der Gesundheitsförderung besser gerecht zu werden.
Die Ganzheit des Menschen
vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "Alte
Menschen personen- und situationsbezogen pflegen"
Gesundheit und Bedürfnisse
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Anforderungsprofil und berufliche Handlungskompetenzen
z. B. physische Gesundheit und psychische Stabilität, fachliche, soziale, kommunikative Handlungskompetenzen
vgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnis entwickeln"
Unfallverhütung und Arbeitsschutz
vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
Rückenschule
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Kinästhetik
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Ergonomie am Arbeitsplatz
____________________________________________________________________________________
94
Altenpfleger/Altenpflegerin
Berufsfachschule
Die
eigene
Gesundheit erhalten und fördern
Klassenstufe 2
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 2
2
Gesundheitsgefahren erkennen
Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen Gesundheitsrisiken, die im beruflichen oder
privaten Umfeld vorkommen und können ihre Folgen für die eigene Gesundheit einschätzen. Sie begreifen, dass der Altenpflegeberuf ein hohes Maß an physischer und
psychischer Stabilität erfordert. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass "Gesundsein" eine wesentliche Voraussetzung für das Erlernen und Ausüben des Berufes
und "Gesundbleiben" eine wichtige Aufgabe im Alltag ist.
Subjektivität von Gesundheit und Krankheit
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Chemische und physikalische Risiken
z. B. Allergie, Strahlenkrankheit, Hitze
Genussmittel- und Arzneimittelmissbrauch
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Ernährungsfehlverhalten
vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der
Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
unterstützen"
- Übergewicht
- Magersucht
-
Bulimie
Infektionsrisiken
z. B. Hepatitis, Aids, Grippe
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Körperfehlhaltungen
z. B. Stütz- und Bewegungssystem
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
Psychosoziale Belastungen erkennen
vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen"
- Stressoren
z. B. Organisationsmängel, kleine Ärgernisse, Konflikte, Leiden, Tod
- Stresserleben
- Stresskrankheiten
z. B. Burnout-Syndrom, Helfersyndrom
____________________________________________________________________________________
95
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufe
3
Die
eigene
Gesundheit erhalten und fördern
Berufsfachschule
____________________________________________________________________________________
Klassenstufe 3
3
Gesundheitsfördernde Maßnahmen anwenden
Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd.
Die Schülerinnen und Schüler können durch kritische Auseinandersetzung mit ihrer
eigenen Lebensführung Maßnahmen für eine gesunde Lebensweise anwenden. Insbesondere kennen sie Möglichkeiten zur Bewältigung physischer sowie psychosozialer
Belastungen und nehmen verschiedene Unterstützungsangebote wahr.
Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
z. B. Aufklärung, Krebsfrüherkennung,
Gesundheitsuntersuchung, Mutterschaftsvorsorge, Impfungen
vgl. LPE 1 und Lehrplan "Alte Menschen
personen- und situationsbezogen pflegen"
Gesundes Ernährungsverhalten
z. B. Ernährungsberatung
vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der
Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
unterstützen"
Gesundheitspflege
z. B. auch Kosmetikberatung, Fußpflege,
Sauna
Freizeitgestaltung
Maßnahmen zur Bewältigung physischer
und psychosozialer Belastungen
-
Selbstpflege
vgl. LPE 2 und Lehrplan "Mit Krisen und
schwierigen sozialen Situationen umgehen"
z. B. Gymnastik, Tanz, Musik, Literatur
- Selbsthilfegruppen
- Entspannungstechniken
praktische Übungen
vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung
des Pflegeprozesses anwenden"
____________________________________________________________________________________
96
Berufsfachschule
Altenpfleger/Altenpflegerin
Klassenstufen 1 bis 3
____________________________________________________________________________________
Hinweise zur Veränderung des Erprobungslehrplanes richten Sie bitte an das
Sächsische Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
oder
www.comenius-institut.de
_____________________________________________________________________
Notizen:
____________________________________________________________________________________
97
Die für den Unterricht an berufsbildenden Schulen zugelassenen Lehrpläne und Arbeitsmaterialien sind einschließlich der Angabe von Bestellnummer und Bezugsquelle
in der Landesliste der Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen
in ihrer jeweils geltenden Fassung enthalten.
Die Landesliste sowie die freigegebenen Lehrpläne und Arbeitsmaterialien ab Schuljahr 2002/2003 finden Sie als Download unter www.comenius-institut.de.
Die Downloadliste wird durch das Comenius-Institut ständig erweitert und aktualisiert.
Bestellungen richten Sie bitte unter Angabe der Bestellnummer an:
Stoba-Druck GmbH
Am Mart 16
01561 Lampertswalde
www.stoba-druck.de
Tel.:
035248 81468
Fax:
035248 81469
E-Mail: [email protected]

Documents pareils