Lehrplan für die Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin
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Lehrplan für die Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin
Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus Lehrpläne für die Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Fachlicher Bereich Klassenstufen 1 bis 3 August 2003 Der Lehrplan ist ab 1. August 2003 bis zu seiner endgültigen Inkraftsetzung zur Erprobung freigegeben. Impressum Der Lehrplan basiert auf dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) vom 17. November 2000 (BGBl. I S. 1513), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltenpflegeAusbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) vom 26. November 2002 (BGBl. I S. 4418) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen vom 11. August 1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. August 2002. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Die Grobkonzeption wurde unter Leitung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut Dresdner Straße 78 c 01445 Radebeul www.comenius-institut.de unter Mitwirkung von Evelyn Frenzel Aue Sieglinde Müller Adelheid Hummitzsch Leipzig Manon Schurz (Beraterin) Dresden Sabine Jackisch Görlitz Christine Spilka Großenhain Rena Umlauf Chemnitz Ramona Lauterbach (Beraterin) Döbeln Andrea Leidler (Beraterin) Bautzen erarbeitet. HERAUSGEBER Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.sachsen-macht-schule.de HERSTELLUNG UND VERTRIEB Stoba Druck GmbH Am Mart 16 01561 Lampertswalde www.stoba-druck.de [email protected] Best.-Nr.: 03/L 3 02 002 Der Lehrplan wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Dresden Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 5 Kurzcharakteristik des Bildungsganges 6 Stundentafel 8 Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne 9 Einzellehrpläne 10 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 10 10 11 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 38 38 38 Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 44 44 44 Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 53 53 53 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 60 60 60 Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 66 66 67 Berufliches Selbstverständnis entwickeln Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 74 74 74 Lernen lernen Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 78 78 78 Anleiten, beraten und Gespräche führen Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 81 81 81 ____________________________________________________________________________________ 3 Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 86 86 86 An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 90 90 90 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Kurzcharakteristik Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 93 93 93 ____________________________________________________________________________________ 4 Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Vorbemerkungen Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen: "(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des Anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen." Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in § 1 fest: "(1) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage. (2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen vermittelt, um so die Erziehungs- und Bildungsziele zu erreichen und Freude am Lernen zu wecken. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Sachsen bilden hierfür die Grundlage." Für die Berufsfachschule gilt § 9 des Schulgesetzes: "(1) In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert. In der Berufsfachschule können die Schüler auch schulische Abschlüsse erwerben, die sie befähigen, ihren Bildungsweg in der Sekundarstufe II fortzusetzen." Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der "Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.2.1997) festgeschriebenen Ziele umzusetzen. ____________________________________________________________________________________ 5 Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Kurzcharakteristik des Bildungsganges Altenpfleger/Altenpflegerinnen sind in eigener Kompetenz für die umfassende, gezielte und geplante Pflege und Betreuung alter Menschen in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe verantwortlich. Sie stehen für die Wahrung der Würde, der Rechte und des Wohlbefindens der alten Menschen ein und geben ihnen eine umfassende Unterstützung bei ihrer Lebensgestaltung einschließlich der Sterbebegleitung. Dabei arbeiten sie eng mit den Angehörigen sowie anderen in der Altenhilfe tätigen Personen zusammen und erledigen altenpflegespezifische Verwaltungsarbeiten. Im Rahmen ihrer Kompetenzen üben Altenpfleger/Altenpflegerinnen eigenverantwortlich folgende Tätigkeiten aus: - Ermitteln des Pflegebedarfs - Gestalten des Pflegeprozesses entsprechend pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Beachtung qualitätssichernder Maßnahmen - Mitwirken bei der Behandlung kranker alter Menschen sowie bei geriatrischen und gerontopsychiatrischen Rehabilitationskonzepten - Unterstützen alter Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung und Fördern sozialer Kontakte - Beraten und Betreuen alter Menschen und deren Angehörigen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten - Begleiten Sterbender - Anleiten, Beraten und Unterstützen von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind Das Anliegen der Ausbildung besteht darin, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Die Schülerinnen und Schüler erwerben aufgaben- und persönlichkeitsbezogen sozialpädagogische und pflegerische Kompetenzen. Schwerpunkt bildet die Gesamtsituation der alten Menschen mit ihren sozialen, psychischen und physischen Problemen. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine ganzheitliche Sichtweise für die alten Menschen und können diese bei ihrer Arbeit in den Einrichtungen der Altenhilfe umsetzen. Sie sind in der Lage, unter Berücksichtigung der individuellen Biografie und Bedürfnisse, die Betreuung und Begleitung einschließlich der Beratung der ihnen anvertrauten Personen zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Neben umfassendem berufsspezifischen Wissen sind eine hohe personale Kompetenz sowie eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit charakteristisch für diesen Beruf. Daher ist neben der Vermittlung von fachlichem Wissen die weitere Ausprägung und Festigung humanistischer Persönlichkeitsmerkmale wie menschliche Zuwendung und Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft als durchgängiges Prinzip schulischer und praktischer Ausbildung zu gewährleisten. ____________________________________________________________________________________ 6 Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Die Anforderungen an das Tätigkeitsprofil des Altenpflegers/der Altenpflegerin sind eng an pflege- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gebunden und unterliegen damit einem ständigen Wandel. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler zu einem lebenslangen und selbstständigen Lernen befähigt werden. Sie setzen sich aktiv mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess auseinander und entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung. Die Strukturierung der Ausbildung im berufsbezogenen Bereich setzt das didaktische Prinzip der Handlungsorientierung um, Lehr- und Lernprozesse richten sich an beruflich relevanten Handlungen aus. Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu theoriegeleitetem Handeln in der Praxis befähigt werden. Durch eine sinnvolle Vernetzung pflegerisch orientierter Komponenten mit sozialpädagogischen Betreuungsaspekten sind sie in der Lage, komplexe Aufgabenstellungen situationsbezogen zu bewältigen. Handlungsorientierter Unterricht erfordert von den Lernenden das komplexe Erfassen der beruflichen Wirklichkeit. Das Nachvollziehen, Einschätzen und Bewerten von Handlungen steht im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, selbstständig Arbeitsabläufe zu verinnerlichen, zu planen, durchzuführen, Kompromisse zu finden und dabei eigene Erfahrungen und Wertschätzungen einzubringen. Um die Komplexität der beruflichen Aufgaben zu erfassen, ist vernetztes und integratives Arbeiten generelles Unterrichtsprinzip. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass er die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der praktischen Ausbildung aufgreift und die Anforderungen der beruflichen Praxis widerspiegelt. Der Bildungsgang ist in einen allgemeinen Bereich, einen fachlichen Bereich und eine praktische Ausbildung strukturiert, wobei letztere in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe erfolgt. Die Inhalte der Lehrpläne des allgemeinen Bereiches sind entsprechend der gesetzten Schwerpunkte berufsspezifisch zu modifizieren. Der Wahlpflichtbereich ist zur Vertiefung und Erweiterung soziotherapeutischer und pflegerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu nutzen, in dem thematische Schwerpunkte, wie z. B. - Techniken des künstlerisch-kreativen Bereiches, Umsetzung spezifischer Pflegekonzepte und Pflegetechniken, Kommunikative Techniken, Entspannungstechniken und hauswirtschaftliche Tätigkeiten angeboten werden. In den Einzellehrplänen weisen die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. In der Anlage sind Empfehlungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildung aufgeführt. ____________________________________________________________________________________ 7 Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Stundentafel Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen 1 2 3 Pflichtfächer 760 (320)1 Allgemeiner Bereich 100 Deutsch 40 Englisch 20 Religion/Ethik 40 660 Fachlicher Bereich (320) Alte Menschen personen- und situations- 280 (120) bezogen pflegen Bei der medizinischen Diagnostik und 60 (60) Therapie mitwirken Alte Menschen bei der Lebensraum- und 60 (40) Lebenszeitgestaltung unterstützen2 80 (20) Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden3 Lebenswelten und soziale Netzwerke 20 alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Institutionelle und rechtliche Rahmen40 bedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufliches Selbstverständnis entwickeln 20 Lernen lernen 40 (20) Anleiten, beraten und Gespräche führen 40 (40) Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken Die eigene Gesundheit erhalten und 20 (20) fördern Wahlpflichtfächer4 Praktische Ausbildung 660 (300)1 60 40 Gesamtausbildungsstunden 720 (360)1 80 40 20 20 640 (360) 220 (80) 20 600 (300) 220 (60) 2140 (980)1 240 120 40 80 1900 (980) 720 (260) 100 (100) 40 (40) 200 (200) 60 (40) 60 (40) 180 (120) 80 (60) 40 (40) 200 (120) 60 (20) 40 (20) 120 (40) 40 40 120 20 40 (40) - 20 80 (60) 60 40 (20) 80 (80) 80 (60) - 40 (20) 40 (20) 20 (20) 20 (20) 60 (60) 40 (40) 60 (60) 100 (100) 200 (200) 800 800 900 2500 1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. 2 Der Bereich "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" bündelt die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Alte Menschen bei der Wohnraumund Wohnumfeldgestaltung unterstützen" und "Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen". 3 Der Bereich "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" bündelt die in der AltenpflegeAusbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren". 4 Aus dem Wahlpflichtfachbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer zur fachlichen Vertiefung anzubieten. ____________________________________________________________________________________ 8 Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht. Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte. Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt: - Kenntnisse (Wissen) - Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können) - Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen) Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren. Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen. Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben. Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichtes und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung. Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt: Lehrplaneinheit Zeitrichtwert: Ustd. Ziele Inhalte Hinweise zum Unterricht ____________________________________________________________________________________ 9 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Einzellehrpläne Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Kurzcharakteristik Der Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" nimmt innerhalb der Gesamtausbildung eine zentrale Stellung ein. Es basiert auf der Verknüpfung der fachwissenschaftlichen Inhalte von Pflege, Anatomie, Physiologie, Geriatrie, Gerontopsychiatrie, Psychologie, spezieller Arzneimittelkunde, Hygiene und Ernährungslehre. Die Schülerinnen und Schüler erwerben anatomisch-physiologische Kenntnisse und begreifen den Organismus als einheitliches Ganzes. Sie werden befähigt, alterstypische und pathologische Veränderungen sowie deren Komplikationen zu erkennen und zu beurteilen, Ätiologie und Pathogenese, diagnostische und therapeutische Strategien bei Erkrankungen zu verstehen. Auf der Grundlage dieses Wissens entwickeln sie ein intellektuelles Pflegeverständnis, welches ein geplantes Beraten, Betreuen und Pflegen des alten Menschen in den Einrichtungen der Altenhilfe ermöglicht. Schwerpunkte ihres pflegerischen, sozialen und medizinischen Könnens sind die Begleitung und Unterstützung im Alltag, die geplante umfassende Pflege bei akuten und chronischen Erkrankungen, bei Behinderungen und beim Sterben. In den LPE 1 und 2 erwerben die Schülerinnen und Schüler neben grundlegendem pflegerischen Wissen Basiswissen zur Anatomie, Physiologie, Pathologie und Psychologie. In den folgenden LPE setzen sie sich unter pflegerelevanter Schwerpunktsetzung mit der Anatomie und Physiologie der einzelnen Organsysteme des Menschen, deren Erkrankungen sowie der speziellen medikamentösen Therapie auseinander. Dabei werden die Krankheitsbilder themenbezogen und stets in enger Verbindung von Ätiologie, Pathogenese, Symptomatik, Diagnostik, Therapie, Komplikationen, Prognose und Prävention behandelt. Aufbauend auf diesem Wissen sind prophylaktische und pflegerische Maßnahmen abzuleiten. Die Arzneimittelgruppen sind den entsprechenden Organsystemen zuzuordnen. Die Schülerinnen und Schüler werden zunehmend befähigt, die ihnen anvertrauten Menschen gezielt zu beobachten, den Pflegebedarf zu erfassen sowie entsprechend der individuellen Pflegesituation, Pflegemaßnahmen kompetent zu planen, durchzuführen und zu beurteilen. Dabei wenden sie psychologisches Wissen pflegerelevant an. Vernetztes Arbeiten ist als grundlegendes Unterrichtsprinzip zu gewährleisten. Handlungsorientierte Lehr- und Lernformen und Methoden sind bevorzugt auszuwählen, damit die Schülerinnen und Schüler dem eigenverantwortlichen, situationsgerechten Entscheiden und Handeln in seiner Komplexität gerecht werden können. Anschaulichkeit und Praxisnähe sind durch den Einsatz geeigneter Lehrmaterialien, Medien, Fallbeispiele, Demonstrationen und praktische Übungen zu realisieren. Interaktive Unterrichtsformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sind verstärkt zu nutzen. Dabei sind insbesondere die Lehrinhalte der Grund- und Behandlungspflege in Verbindung mit der berufspraktischen Ausbildung zu vermitteln, um gezielt Fertigkeiten zu entwickeln. ____________________________________________________________________________________ 10 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 1 Zeitrichtwerte: 280 (120)1 Ustd. Grundlagen der ganzheitlichen Alten- und Altenkrankenpflege 40 Ustd. 1.1 1.2 1.3 1.4 Leitlinien der Altenpflege und der Altenkrankenpflege Anatomisch-physiologische Grundlagen Allgemeine Krankheitslehre Pflegerelevante Aspekte der Psychologie 4 Ustd. 12 Ustd. 18 Ustd. 6 Ustd. 2 Grundlegende altenpflegerische Aufgaben 70 (60) Ustd. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Dem alten Menschen Sicherheit vermitteln Den alten Menschen beim Ruhen und Schlafen unterstützen Den alten Menschen bei der Körperpflege unterstützen Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Den alten Menschen im Sterbeprozess begleiten 15 (15) Ustd. 8 (8) Ustd. 25 (25) Ustd. 10 Ustd. 12 (12) Ustd. 3 Pflege zur Unterstützung der Mobilität und bei Störungen der Bewegung 50 (20) Ustd. 3.1 Anatomie und Physiologie des Stütz- und Bewegungssystems 3.2 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems 3.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems pflegen 4 Pflege zur Unterstützung der Ernährung und bei Störungen des Verdauungssystems 4.1 Anatomie und Physiologie des Verdauungssystems 4.2 Erkrankungen des Verdauungssystems 4.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Verdauungssystems pflegen 4.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 10 Ustd. 20 Ustd. 20 (20) Ustd. 70 (26) Ustd. 12 Ustd. 26 Ustd. 26 (26) Ustd. 6 Ustd. 50 (14) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 11 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 5 Zeitrichtwerte: 220 (80)1 Ustd. Pflege zur Unterstützung der Urinausscheidung und bei Störungen des Urogenitalsystems 5.1 Anatomie und Physiologie des Urogenitalsystems 5.2 Erkrankungen des Urogenitalsystems 5.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Urogenitalsystems pflegen 6 Pflege zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauffunktion und bei Störungen des Herz-Kreislaufsystems 6.1 Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems 6.2 Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems 6.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems pflegen 7 Pflege zur Aufrechterhaltung der Atemfunktion und bei Störungen des Atmungssystems 7.1 Anatomie und Physiologie des Atmungssystems 7.2 Erkrankungen des Atmungssystems 7.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Atmungssystems pflegen 8 Pflege bei Erkrankungen des endokrinen Systems und des Stoffwechsels 8.1 Anatomie und Physiologie des endokrinen Systems 8.2 Endokrine und stoffwechselbedingte Erkrankungen 8.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des endokrinen Systems und des Stoffwechsels pflegen Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 40 (16) Ustd. 10 Ustd. 14 Ustd. 16 (16) Ustd. 75 (16) Ustd. 17 Ustd. 42 Ustd. 16 (16) Ustd. 30 (10) Ustd. 6 Ustd. 14 Ustd. 10 (10) Ustd. 30 (12) Ustd. 6 Ustd. 12 Ustd. 12 (12) Ustd. 45 (26) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 12 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 220 (60)1 Ustd. 9 Pflege bei Störungen der Sinnesorgane 9.1 9.2 9.3 Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane Erkrankungen der Sinnesorgane Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen der Sinnesorgane pflegen 10 Pflege bei neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen 10.1 Anatomie und Physiologie des Nervensystems 10.2 Neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrische Erkrankungen 10.3 Alte Menschen mit neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen pflegen 10.4 Altern als Auseinandersetzung mit kognitiven Veränderungen Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 60 (24) Ustd. 8 Ustd. 28 Ustd. 24 (24) Ustd. 115 (20) Ustd. 17 Ustd. 70 Ustd. 20 (20) Ustd. 8 Ustd. 45 (16) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 13 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Grundlagen der ganzheitlichen Alten- und Altenkrankenpflege Zeitrichtwert: 40 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundsätze einer ganzheitlichen und bedürfnisorientierten Pflege und werden sich der Bedeutung ihres pflegerischen Handelns bewusst. Unter Bezugnahme auf die Definitionen von Gesundheit und Krankheit erwerben sie Grundlagenkenntnisse über Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers und sind in der Lage, altersbedingte und pathologische Veränderungen des Menschen zu erfassen. Sie erkennen den Stellenwert von Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie und wissen um das Erleben und Verhalten alter Menschen. 1.1 Leitlinien der Altenpflege und der Altenkrankenpflege Begriffe - pflegerisches Selbstverständnis Zeitrichtwert: 4 Ustd. vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - pflegerische Einstellung - pflegerische Verpflichtung Selbstpflege, Laienpflege, professionelle Pflege 1.2 Anatomisch-physiologische Grundlagen Zeitrichtwert: 12 Ustd. Organismus als einheitliches Ganzes Orientierung am menschlichen Körper - Richtungsbezeichnungen - Achsen - Ebenen Aufbau des Körpers - Zelle - Gewebe - Organ - Organsystem ____________________________________________________________________________________ 14 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ 1.3 Allgemeine Krankheitslehre Definition Gesundheit und Krankheit Zeitrichtwert: 18 Ustd. vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" Regulationsmechanismen des menschlichen Körpers und deren Störungen Pathologie der Zelle Entzündungen Immunität und pathogene Immunreaktion Infektionen Wunden, Wundheilung und Wundheilungsstörungen vgl. LPE 2 und LPE 9 Morphologische und funktionelle Veränderungen im Alter 1.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Zeitrichtwert: 6 Ustd. Gegenstand der Psychologie Alltagspsychologie und wissenschaftliche Psychologie Ziele Disziplinen Überblick Methoden z. B. Beobachtung, Befragung, Experiment, Test vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" ____________________________________________________________________________________ 15 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ 2 Grundlegende altenpflegerische Aufgaben Zeitrichtwert: 70 (60) Ustd. Den Schülerinnen und Schülern wird die Bedeutung einer sicheren und fördernden Umgebung für das Wohlbefinden der alten Menschen bewusst. Sie erkennen die Notwendigkeit der Einhaltung hygienischer und arbeitsrechtlicher Grundsätze für den Fremd- und Eigenschutz und sind befähigt, diese in ihrer beruflichen Tätigkeit anzuwenden. Durch gezielte Beobachtung und einfühlsame Begleitung erfassen sie die Bedürfnisse der alten Menschen nach Sauberkeit und Wohlbefinden und können durch entsprechende Pflegemaßnahmen zu deren Befriedigung beitragen. Sie sind in der Lage, Komplikationen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten. Auf der Grundlage ihres Wissens über Motivation, Emotionen und Einstellungen sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, sensibel und wissend das Erleben und Verhalten alter Menschen im Zusammenhang mit ihrer Lebensgeschichte und ihrer aktuellen Befindlichkeit zu erkennen und zu verstehen. Sie integrieren diese Kenntnisse in alle altenpflegerische Tätigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Sterbeprozess auseinander. Für den Umgang mit Sterbenden sind sie sensibilisiert und begleiten diese im Sterbeprozess. Sie können mit Verlusterfahrungen umgehen sowie Trauerarbeit leisten und unterstützen. 2.1 Dem alten Menschen Sicherheit vermitteln Sichere Umgebung Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd. vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - Unfallverhütung - Vorgehen bei einem Notfall · gesetzliche Grundlagen · Rettungskette Persönliche und berufliche Hygiene vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" - Begriffe - Entstehung und Ausbreitung von Infek- tionen in den Einrichtungen der Altenpflege - Erkennen von Infektionen - Infektionsprophylaxe - Infektionsbekämpfung ____________________________________________________________________________________ 16 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Schmerz vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" - Schmerzentstehung, -zeichen und -arten - Grundregeln im Umgang mit Schmerzkranken 2.2 Den alten Menschen beim Ruhen und Schlafen unterstützen Zeitrichtwert: 8 (8) Ustd. Der Schlaf - Bedeutung des Schlafes - gesunder und gestörter Schlaf - Maßnahmen zur Schlafförderung Das Pflegebett als Lebensraum - technische Anforderungen - Zubehör und Hilfsmittel Das Richten des Bettes - Richten eines leerstehenden Bettes - Betten von Bettlägerigen - Lagerungsmöglichkeiten z. B. 30°-Lagerung, Lagerung nach Bobath - Wäschewechsel 2.3 Den alten Menschen bei der Körperpflege unterstützen Körperpflege Zeitrichtwert: 25 (25) Ustd. vgl. LPE 9.1 - Bedeutung - Ziele - Planung der notwendigen Unterstützung ____________________________________________________________________________________ 17 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ - Maßnahmen · Körperpflege im Bett · Körperpflege am Waschbecken · Duschbad · Wannenbad · Mundpflege · Augenpflege · Nasenpflege · Ohrenpflege · Hautpflege · Intimpflege · Haarpflege · Rasur · Nagelpflege Prophylaktische Maßnahmen zur Verhütung von Komplikationen an Haut, Schleimhäuten und Hautanhangsorganen Basale Stimulation vgl. LPE 9.1 - Dekubitusprophylaxe - Intertrigoprophylaxe - Soorprophylaxe - Parotitisprophylaxe Kleidung vgl. LPE 9.1 - Bedeutung - Funktion - jahreszeitgemäße Kleidungs- und Verhaltensgewohnheiten - Verwahrlosungssituation - pflegerische Unterstützung 2.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Motivation und Emotion Zeitrichtwert: 10 Ustd. Integration in allen LPE, Einbeziehung in den Pflegeprozess vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - Begriffe - Entstehung von Motiven - primäre und sekundäre Bedürfnisse - Bedürfnishierarchie nach Maslow ____________________________________________________________________________________ 18 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ - Bedürfnisbefriedigung und ihre Bedeutung - Grenzen der Bedürfnisbefriedigung und ihre Folgen in der Altenpflege - Entstehung von Emotionen - Komponenten von Emotionen - Funktionen von Emotionen - Zusammenhang von Emotion und Motivation - Bedeutung von Emotion und Motivation ⋅ Angst ⋅ Aggression Einstellungen Fallbeispiele - Begriff - Komponenten - Funktionen - Bedeutung für das Erleben und Verhalten - Selbstkonzept 2.5 Den alten Menschen im Sterbeprozess begleiten Zeitrichtwert: 12 (12) Ustd. Sterbephasen z. B. Kübler-Ross vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" Bedürfnisse Sterbender vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" Pflegerische Aufgaben in den Sterbephasen Zeichen des herannahenden Todes Klinischer Tod Biologischer Tod ____________________________________________________________________________________ 19 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Todeszeichen Maßnahmen nach Eintritt des Todes Trauerarbeit 3 Betreuung der Hinterbliebenen, Bewältigungsstrategien vgl. Lehrpläne "Lebenswelten und soziale Netzwerke beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Religion/ Ethik" Pflege zur Unterstützung der Mobilität und bei Störungen der Bewegung Zeitrichtwert: 50 (20) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bedeutung von Körperhaltung und Beweglichkeit für die Lebensqualität des Menschen. Auf Grundlage ihrer anatomischen und physiologischen Kenntnisse des Stütz- und Bewegungssystems erkennen sie pathologische Veränderungen. Sie führen prophylaktische sowie pflegerische Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Beweglichkeit selbstständig, eigenverantwortlich und unter Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen aus. In Notfallsituationen leisten sie sachgerecht Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiv mit dem Erleben und Verhalten der alten Menschen bei körperlichen Veränderungen des Stützund Bewegungssystems auseinander und unterstützen sie bei den Möglichkeiten der Lebensbewältigung. 3.1 Anatomie und Physiologie des Stütz- und Bewegungssystems Zeitrichtwert: 10 Ustd. Anatomie und Physiologie des passiven Bewegungssystems Anatomie und Physiologie des aktiven Bewegungssystems Veränderungen im Alter 3.2 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems Zeitrichtwert: 20 Ustd. Rheumatische Erkrankungen z. B. rheumatoide Arthritis, Spondylitis ankylans, Weichteilrheumatismus Degenerative Gelenkerkrankungen z. B. Arthrose vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" ____________________________________________________________________________________ 20 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Erkrankungen der Wirbelsäule z. B. Lumbago, Bandscheibenprolaps vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" Fehlstellungen der Gelenke z. B. Kontrakturen, Hallux valgus Erkrankungen mit veränderter Knochendichte z. B. Osteoporose, Osteomalazie Knochentumoren z. B. Plasmozytom, Osteosarkom - primäre - sekundäre Verletzungen z. B. Kontusion, Distorsion, Luxation, Frakturen Amputationen 3.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems pflegen Zeitrichtwert: 20 (20) Ustd. Bedeutung von Bewegung und Mobilität im Alter Beobachtung von Haltung, Lage und Gang Mobilitätsstörungen - Ursachen - Folge von Immobilität Förderung der Mobilität - Mobilisation in der Liegephase - Mobilisation in der Sitzphase z. B. Kinästhetik vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" - Mobilisation der Steh- und Gehphase Prophylaktische Maßnahmen - Kontrakturenprophylaxe - Thromboseprophylaxe Kompressionsmethoden, Lagerungen vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" ____________________________________________________________________________________ 21 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Spezifische Kostformen z. B. bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Osteoporose Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Kontusion, Distorsion, Luxation, Frakturen Psychologische Aspekte der Auseinandersetzung mit körperlichen Veränderungen des Alterns Einbeziehung in den Pflegeprozess vgl. LPE 2.4 4 Pflege zur Unterstützung der Ernährung und bei Störungen des Verdauungssystems Zeitrichtwert: 70 (26) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, welche Bedeutung die Ernährung und Ausscheidung für die alten Menschen besitzt. Sie erwerben Kenntnisse über Anatomie, Physiologie und Pathologie des Verdauungssystems, beobachten und werten Veränderungen. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, den Ernährungszustand und das Ernährungsverhalten einzuschätzen. Sie bieten angemessene Unterstützung, Pflege und Beratung bei der Nahrungsaufnahme und der Nahrungsausscheidung an. In Notfallsituationen leisten sie sachgerecht Erste Hilfe. Insbesondere stellen sie den Zusammenhang zwischen Ernährung und psychisch bedingten Zuständen her. 4.1 Anatomie und Physiologie des Verdauungssystems Zeitrichtwert: 12 Ustd. Anatomie der Verdauungsorgane Physiologie der Verdauungsorgane Veränderungen im Alter 4.2 Erkrankungen des Verdauungssystems Zeitrichtwert: 26 Ustd. Erkrankungen der Mundhöhle z. B. Soor, Parotitis, Parodontose Erkrankungen der Speiseröhre z. B. Ösophagitis, Hiatushernie, Ösophaguskarzinom Erkrankungen des Magens z. B. Gastritis, Ulkuskrankheit, Magenkarzinom Erkrankungen des Darms z. B. entzündliche Erkrankungen, Divertikulose, Ileus, Kolonkarzinom ____________________________________________________________________________________ 22 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Erkrankungen der Leber z. B. Virushepatiten, Leberzirrhose, Lebertumoren Erkrankungen der Gallenblase und -wege z. B. Cholelithiasis, Cholezystitis Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse z. B. chronische Pankreatitis, Pankreaskarzinom Erkrankungen der Bauchhöhle z. B. Hernien, Peritonitis Akutes Abdomen 4.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Verdauungssystems pflegen Zeitrichtwert: 26 (26) Ustd. Bedeutung der Ernährung und Ausscheidung vgl. Lehrpläne "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" und "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" Beobachtung des Ernährungszustandes z. B. Adipositas, Kachexie Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme z. B. Nahrungsverweigerung, Aspiration - Probleme bei der Nahrungsaufnahme - Darreichen der Kost Erbrechen Flüssigkeitsbilanzierung Spezifische Kostformen z. B. bei Gastritis, Ulkus Beobachtungskriterien der Stuhlausscheidung Hilfeleistung beim Verrichten der Notdurft Inkontinenzpflege Pflege bei Obstipation Pflege bei Diarrhoe Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Vergiftungen, Verätzungen, akutes Abdomen, Blutungen ____________________________________________________________________________________ 23 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ 4.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Zeitrichtwert: 6 Ustd. Psychisch bedingte Zustände - Antriebslosigkeit vgl. LPE 10.2 - Angst z. B. Angst vor Vergiftung, Aspiration und Erstickung vgl. LPE 2.4 - Aggression vgl. LPE 2.4 ____________________________________________________________________________________ 24 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 5 Pflege zur Unterstützung der Urinausscheidung und bei Störungen des Urogenitalsystems Zeitrichtwert: 40 (16) Ustd. Ausgehend von ihren erworbenen anatomischen, physiologischen Kenntnissen und ihrem Wissen um Erkrankungen des Urogenitalsystems sind die Schülerinnen und Schüler befähigt, Störungen und Erkrankungen wahrzunehmen und Veränderungen zu beurteilen. Sie sind in der Lage, eigenverantwortlich situationsgerecht Unterstützung anzubieten und pflegerische Maßnahmen durchzuführen. Insbesondere beim Kontinenztraining werden sie sich ihrer beratenden Aufgabe bewusst. Sie erfassen die Notwendigkeit, bei Ausscheidungsproblemen prophylaktisch wirksam zu werden, und reagieren in Notfallsituationen kompetent. Die Schülerinnen und Schüler können die besondere Situation der alten Menschen bezüglich ihrer Ausscheidung verstehen, sensibel reagieren sowie eigene Befindlichkeiten erleben und sich anderen mitteilen. 5.1 Anatomie und Physiologie des Urogenitalsystems Zeitrichtwert: 10 Ustd. Anatomie und Physiologie der Niere Anatomie und Physiologie der ableitenden Harnwege Anatomie und Physiologie des weiblichen Genitalsystems Anatomie und Physiologie des männlichen Genitalsystems Veränderungen im Alter 5.2 Erkrankungen des Urogenitalsystems Zeitrichtwert: 14 Ustd. Erkrankungen der ableitenden Harnwege z. B. Zystitis, Blasenkarzinom, Blasensteine Erkrankungen der Niere z. B. Pyelonephritis, Nephrolitiasis, Tumore, Niereninsuffizienz Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane und der Brustdrüse z. B. Descensus uteri, Kolpitis, Vulvakarzinom, Mammakarzinom Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane z. B. Phimose, Hydrocele, Prostatahyperplasie, Prostatakarzinom ____________________________________________________________________________________ 25 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 2 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ 5.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Urogenitalsystems pflegen Zeitrichtwert: 16 (16) Ustd. Bedeutung der Urinausscheidung Beobachtungskriterien der Urinausscheidung Harninkontinenz Unterstützung bei der Harnausscheidung - Einsatz von Hilfsmitteln z. B. Handhabung von Urinflaschen, Steckbecken, Urinalkondomen, aufsaugendes Inkontinenzmaterial - Toilettentraining - Kontinenztraining z. B. Beckenbodengymnastik, Triggern Prophylaxe von Harnwegserkrankungen Spezifische Kostformen Ausgewählte Pflegemaßnahmen vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Nierenkolik, Blutungen Psychisch bedingte Zustände der alten Menschen bei Erkrankungen des Urogenitalsystems z. B. Scham und Ekel, Hemmungen, Ausgrenzung, Isolation, Einsamkeit, Störungen des Selbstwertgefühls vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" und "Anleiten, beraten und Gespräche führen" ____________________________________________________________________________________ 26 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ 6 Pflege zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauffunktion und bei Störungen des Herz-Kreislaufsystems Zeitrichtwert: 75 (16) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über grundlegendes anatomisches und physiologisches Wissen zum Herz-Kreislauf-Systems sowie zu den Regulationsmechanismen. Sie erwerben Fähigkeiten und Fertigkeiten, die vitalen Funktionen zu beobachten und zu erfassen sowie in ihrer Wechselwirkung und Komplexität zu begreifen und zu beurteilen. Auf Grund ihrer Kenntnisse über die wesentlichsten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sind sie in der Lage, Störungen zu erkennen, sich mit ihren Folgen auseinander zu setzen und alte Menschen ganzheitlich zu pflegen. Sie leisten in lebensbedrohlichen Situationen sachkompetent Erste Hilfe. In angstbesetzten Situationen geben die Schülerinnen und Schüler den alten Menschen Hilfe und Unterstützung. 6.1 Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems Zeitrichtwert: 17 Ustd. Anatomie und Physiologie des Herzens Anatomie und Physiologie des Gefäßsystems Anatomie und Physiologie des Blutes Anatomie und Physiologie der Lymphe und Lymphorgane Veränderungen im Alter 6.2 Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems Zeitrichtwert: 42 Ustd. Erkrankungen des Herzens - koronare Herzkrankheiten - Herzinsuffizienz - Herzrhythmusstörungen - entzündliche Herzerkrankungen z. B. Angina pectoris, Herzinfarkt z. B. Endokarditis, Myokarditis Erkrankungen des Gefäßsystems - Erkrankungen des arteriellen Gefäßsystems z. B. Arteriosklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit, Aneurysma - Erkrankungen des venösen Gefäßsystems z. B. Thrombophlebitis, Phlebothrombose, chronisch venöse Insuffiziens ____________________________________________________________________________________ 27 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 2 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Embolien z. B. Lungenembolie, Extremitätenembolie Blutdruckregulationsstörungen - Hypertonie - Hypotonie - Schock Erkrankungen des Blutes - Erkrankungen der Erythrozyten z. B. Blutungsanämie, hämolytische Anämie, erythropoetische Anämie - Erkrankungen der Leukozyten z. B. akute Leukämien, chronische Leukämien - Störungen der Blutgerinnung z. B. Thrombopenien, Koagulopathien, Hämophilien Erkrankungen des lymphatischen Systems z. B. Lymphangitis, Lymphadenitis, Lymphödem 6.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems pflegen Puls - Beobachtungskriterien Zeitrichtwert: 16 (16) Ustd. vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" - physiologische Werte - pathologische Abweichungen - Feststellen des Pulses Blutdruck - Beobachtungskriterien vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" - physiologische Werte - pathologische Abweichungen - Feststellen des Blutdruckes Bewusstsein - Beobachtungskriterien - Bewusstseinsstörungen ____________________________________________________________________________________ 28 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ Körpertemperatur - Beobachtungskriterien - physiologische Werte - Regulationsmechanismen - Feststellen der Körpertemperatur - Fieber - Pflege bei Fieber - Anwendung physikalischer Behandlungsmaßnahmen z. B. Wadenwickel, Waschungen mit Salbeitee Spezifische Kostformen z. B. bei Herzinsuffizienz, Hypertonie, Anämien Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems z. B. Lagerungen, Beratung von Herzschrittmacherpatienten vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei Erkrankungen des Blutes und des lymphatischen Systems z. B. Lagerungen, Infektionsprophylaxe, Pflege bei Therapie mit Antikoagulantien vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Schock, Reanimation, Blutungen, Elektrounfälle, thermische Schäden Psychisch bedingte Zustände der alten Menschen bei Erkrankungen des HerzKreislaufsystems z. B. Angst spezifizieren von leicht über Panik bis Todesangst vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten, beraten und Gespräche führen" und "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" ____________________________________________________________________________________ 29 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 2 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ 7 Pflege zur Aufrechterhaltung der Atemfunktion und bei Störungen des Atmungssystems Zeitrichtwert: 30 (10) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende anatomisch-physiologische Kenntnisse der Atmung und nutzen ihr Wissen in der Auseinandersetzung mit alterstypischen Krankheitsbildern des Atmungssystems. Sie beobachten die Atmung, erheben Werte, beurteilen diese und richten ihr pflegerisches Handeln danach aus. Die Notwendigkeit einer gezielten Pneumonieprophylaxe ist ihnen bewusst und bestimmt ihr pflegerisches Tun. Unter Einhaltung hygienischer Richtlinien wenden sie gezielt Pflegemaßnahmen an. Dabei gewinnen sie zunehmend Sicherheit im Umgang mit Arbeitsmitteln. Unter Nutzung ihrer Kenntnisse aus LPE 6 können sie in Notfällen kompetent Erste Hilfe leisten. Die Schülerinnen und Schüler stehen alten Menschen mit Störungen des Atmungssystems und einer damit oftmals verbundenen existentiellen Verzweiflung und Angst durch Zuwendung bei. 7.1 Anatomie und Physiologie des Atmungssystems Zeitrichtwert: 6 Ustd. Anatomie der Atmungsorgane Physiologie der Atmung Veränderungen im Alter 7.2 Erkrankungen des Atmungssystems Zeitrichtwert: 14 Ustd. Infektiöse Erkrankungen z. B. Influenza, akute Bronchitis, Pneumonie, Tuberkulose Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen z. B. Asthma bronchiale, chronische Bronchitis, Lungenemphysem, Cor pulmonale Tumoren der Atemwege z. B. Larynxkarzinom, Bronchialkarzinom 7.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Atmungssystems pflegen Zeitrichtwert: 10 (10) Ustd. Beobachtungskriterien und Beurteilung der vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Atmung Diagnostik und Therapie mitwirken" - physiologische Werte - pathologische Abweichungen - Feststellen der Atmung ____________________________________________________________________________________ 30 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ Beobachtung und Beurteilung des Sputums Umgang mit infektiösem Material Ausgewählte Pflegemaßnahmen vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" - Pneumonieprophylaxe - Atemstimulierung und Atemunterstützung Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Aspiration, Thoraxverletzungen, Vergiftungen durch Dämpfe und Gase vgl. LPE 6 Psychisch bedingte Zustände der alten Menschen bei Erkrankungen des Atmungssystems z. B. existentielle Verzweiflung, Sinnkrise, Stress vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten, beraten und Gespräche führen", "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" und "Religion/Ethik" 8 Pflege bei Erkrankungen des endokrinen Systems und des Stoffwechsels Zeitrichtwert: 30 (12) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler verstehen unter Zuhilfenahme ihrer anatomischphysiologischen Kenntnisse zum endokrinen System die Stoffwechselvorgänge und verschaffen sich einen Überblick zu ausgewählten Krankheitsbildern. Dadurch sind sie befähigt, Störungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten. Sie begreifen, dass Erkrankungen des endokrinen Systems, insbesondere Diabetes mellitus, auch Veränderungen der Lebensführung mit sich bringen, beraten die alten Menschen einfühlsam und geben ihnen Hilfestellung. Bei Stoffwechselentgleisungen leisten sie fachgerecht Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen die alten Menschen bei der Annahme und Bewältigung ihrer Krankheit. 8.1 Anatomie und Physiologie des endokrinen Systems Zeitrichtwert: 6 Ustd. Aufbau des endokrinen Systems Bedeutung der Hormone Veränderungen im Alter ____________________________________________________________________________________ 31 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 2 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ 8.2 Endokrine und stoffwechselbedingte Erkrankungen Zeitrichtwert: 12 Ustd. Erkrankungen der Hypophyse Erkrankungen der Schilddrüse z. B. Euthyreote Struma, Hypothyreose, Hyperthyreose Erkrankungen der Nebennierenrinde z. B. Morbus Cushing Diabetes mellitus Hypercholesterinämie Hyperurikämie und Gicht 8.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des endokrinen Systems und des Stoffwechsels pflegen Zeitrichtwert: 12 (12) Ustd. Beobachtungskriterien und Beurteilung des körperlichen und psychischen Zustandes vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" Spezifische Kostformen z. B. bei Hypercholesterinämie, Gicht Ausgewählte Pflegemaßnahmen vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" Pflege bei Diabetes mellitus Projektarbeit vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. hypoglykämischer Schock, hyperglykämischer Schock, thyreotoxische Krise Psychisch bedingte Zustände der alten Menschen bei Erkrankungen des Stoffwechsels z. B. Bewältigung von Anpassungsproblemen, Akzeptanz von Veränderungen vgl. LPE 2.4 und Lehrplan "Anleiten, beraten und Gespräche führen" ____________________________________________________________________________________ 32 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 9 Pflege bei Störungen der Sinnesorgane Zeitrichtwert: 60 (24) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erwerben anwendungsbereite Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane und ihrer Erkrankungen. Mit Hilfe ihres Wissens erkennen sie Störungen und führen gezielt prophylaktische und pflegerische Maßnahmen unter Beachtung der Hygiene durch. Sie handeln situationsgerecht und entwickeln Sicherheit bei der Handhabung von technischen und kosmetischen Hilfen. Bei Verletzungen leisten sie kompetent Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler können alte Menschen in der Auseinandersetzung mit Wahrnehmungsveränderungen anleiten, beraten und ihnen bei der Anpassung an Belastungssituationen Unterstützung geben. 9.1 Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane Zeitrichtwert: 8 Ustd. z. B. Basale Stimulation Haut und Hautsensibilität Auge und Sehsinn Ohr, Hör- und Gleichgewichtssinn Geruchsorgan, Geruchssinn Geschmacksorgan, Geschmackssinn Veränderungen im Alter 9.2 Erkrankungen der Sinnesorgane Zeitrichtwert: 28 Ustd. Erkrankungen der Haut z. B. Mykosen, Entzündungen, Neu- und Fehlbildungen, primäre Hauterkrankungen Erkrankungen des Auges z. B. Fehlsichtigkeit, Glaukom, Katarakt, Netzhauterkrankungen, Konjunktivitis, diabetische Retinopathie Erkrankungen des Ohres z. B. Entzündungen, Schwerhörigkeit, Erkrankungen mit Tinnitus, Vertigo ____________________________________________________________________________________ 33 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 3 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ 9.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen der Sinnesorgane pflegen Pflege der Haut Zeitrichtwert: 24 (24) Ustd. vgl. LPE 2 - Beobachtungskriterien - physiologischer Zustand - pathologische Veränderungen - ausgewählte Pflegemaßnahmen - Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Wunden durch mechanische, chemische und thermische Einwirkungen Pflege des Auges vgl. LPE 2 - Beobachtungskriterien - physiologischer Zustand - pathologische Veränderungen - ausgewählte Pflegemaßnahmen z. B. Handhabung und Pflege von Sehhilfen und Augenprothesen - Umgang mit Sehbehinderten und Blinden - Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Verätzungen, Fremdkörper Pflege des Ohres vgl. LPE 2 - Beobachtungskriterien - physiologischer Zustand - pathologische Veränderungen - Handhabung und Pflege von technischen Hilfen für Hörgeschädigte - Umgang mit Hörgeschädigten - Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Fremdkörper, Blutungen, Hörsturz Unterstützung in der Auseinandersetzung mit Wahrnehmungsveränderungen vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten, beraten und Gespräche führen" und "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" ____________________________________________________________________________________ 34 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ 10 Pflege bei neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen Zeitrichtwert: 115 (20) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Nervensystems. Sie kennen ausgewählte neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrische Erkrankungen sowie Syndrome und erfassen dabei die oft fließenden Übergänge zwischen Neurologie und Psychiatrie. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Präventivmöglichkeiten auseinander und nehmen Veränderungen und Störungen wahr. Die besondere Stellung der medikamentösen Therapie und deren pflegerischer Konsequenzen ist ihnen bewusst. Die Schülerinnen und Schüler führen eigenverantwortlich die ganzheitliche Pflege unter Einbeziehung zentraler Pflegekonzepte und einer interdisziplinären Zusammenarbeit aus. Sie leisten in Notfallsituationen sachgerecht Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen durch kompetentes Verhalten die alten Menschen in der Auseinandersetzung mit kognitiven Veränderungen. 10.1 Anatomie und Physiologie des Nervensystems Zeitrichtwert: 17 Ustd. Anatomie und Physiologie des zentralen Nervensystems Anatomie und Physiologie des peripheren Nervensystems Peripheres Nervensystem Anatomie und Physiologie des vegetativen Nervensystems 10.2 Neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrische Erkrankungen Neurologische Leitsymptome und Syndrome Zeitrichtwert: 70 Ustd. vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" Neurologische Erkrankungen - Durchblutungsstörungen und Blutungen des Gehirns · Hirninfarkt · Hirnblutungen - Schädel-Hirn-Traumen - Tumoren des Gehirns - infektiöse entzündliche Erkrankungen des ZNS z. B. Meningitis, Enzephalitis, zeckenbedingte Infektionen, Creutzfeldt-JakobErkrankung ____________________________________________________________________________________ 35 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 3 Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ - Epilepsie - degenerative Erkrankungen des ZNS · Multiple Sklerose · Morbus Parkinson - Querschnittslähmung - Erkrankungen des peripheren Nervensystems z. B. Herpes zoster, Polyneuropathie, Faszialisparese, Nervenwurzelsyndrome Leitsymptome psychiatrischer Erkrankungen Psychiatrische und gerontopsychiatrische Erkrankungen - Verwirrtheit · akute Verwirrtheit · Demenz - Persönlichkeitsstörungen - neurotische Störungen - psychosomatische Störungen - affektive Störungen · Depression · Manie vgl. LPE 4.3 - schizophrene Störungen - Suchterkrankungen - Suizidalität 10.3 Alte Menschen mit neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen pflegen Zeitrichtwert: 20 (20) Ustd. Beobachtung und Beurteilung von Krankheitszeichen Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei neurologischen Erkrankungen z. B Unterstützung von logopädischen, ergotherapeutischen und physiotherapeutischen Maßnahmen vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" - Pflege nach Bobath - Basal stimulierende Pflege ____________________________________________________________________________________ 36 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen z. B. Milieutherapie, Unterstützung von ausgewählten therapeutischen Verfahren, wie Verhaltens-, Gruppen- und Entspannungstherapie vgl. Lehrpläne"Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" und "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Schädel-Hirn-Trauma, epileptischer Anfall, Apoplex, Rückenmarksverletzungen 10.4 Altern als Auseinandersetzung mit kognitiven Veränderungen Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit Zeitrichtwert: 8 Ustd. Einbeziehung in den Pflegeprozess - Defizitmodell - kristalline Intelligenz - flüssige Intelligenz Umgang mit kognitiven Veränderungen z. B. Validation, Realitätsorientierungstraining vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" ____________________________________________________________________________________ 37 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Kurzcharakteristik Der Bereich "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" ist in unmittelbarer Abstimmung mit dem Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass verbunden mit der höheren Lebenserwartung zunehmend gehäufte Multimorbidität auftritt und damit die Diagnose und Therapie eine größere Bedeutung in der Altenpflege erhalten. Sie erwerben auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Inhalte umfassende Kenntnisse zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Unter Beachtung der altersphysiologischen Besonderheiten entwickeln sie Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Ausführung ärztlicher Verordnungen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der fachgerechte Umgang mit Medikamenten. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit für eine optimale Diagnose, Therapie und Rehabilitation älterer Menschen. Sie werden befähigt, bei erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen verantwortungsbewusst und situationsbezogen zu assistieren bzw. diese entsprechend ihrer Kompetenzen nach Arztanordnung und unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen auszuführen. Als grundlegendes Unterrichtsprinzip ist vernetztes und handlungsorientiertes Arbeiten zu gewährleisten. Durch den Einsatz geeigneter Lehrmaterialien, Demonstrationen, Medien sowie durch praktische Übungen sind Anschaulichkeit und Praxisnähe zu realisieren. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 60 (60)1 Ustd. 1 Grundlagen der Diagnostik und Therapie 45 (45) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 100 (100)1 Ustd. 2 Ausgewählte ärztliche Verordnungen durchführen 75 (75) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 3 25 (25) Ustd. Zeitrichtwerte: 40 (40)1 Ustd. 3 Bei neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Diagnose-, Therapieverfahren und Rehabilitationskonzepten mitwirken Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 15 (15) Ustd. 30 (30) Ustd. 10 (10) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 38 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Grundlagen der Diagnostik und Therapie Zeitrichtwert: 45 (45) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über grundlegende diagnostische und therapeutische Verfahren unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen. Ihnen ist die Bedeutung des hohen Diagnostik- und Therapiebedarfes im Alter bewusst. Sie erfahren die Besonderheiten bei der Diagnostik und Therapie älterer Menschen und begreifen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachdisziplinen der Medizin und der Zusammenarbeit im therapeutischen Team. Rechtliche Aspekte vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - Kriterien für die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegepersonen vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" - Aspekte des Haftungsrechts Rahmenbedingungen bei der Ausführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen - stationäre Pflege - ambulante Pflege - interdisziplinäre Zusammenarbeit ⋅ Prinzipien ⋅ therapeutisches Team vgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnis entwickeln" Diagnoseprozess und Diagnosestrategien - Pflegediagnose - ärztliche Diagnose - Angemessenheit - Besonderheiten im Alter Diagnoseverfahren Überblick - Anamnese - körperliche Untersuchung - Funktionsdiagnostik - Labordiagnostik - bildgebende Verfahren - endoskopische Untersuchungen - Punktionen und Biopsien - alternative diagnostische Verfahren ____________________________________________________________________________________ 39 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Therapeutische Strategien und therapeutische Verfahren Überblick - allgemeine Arzneimitteltherapie - physikalische Therapie - künstliche Ernährung - Ergotherapie - Psychotherapie - invasive Therapieverfahren - Transplantation - Strahlentherapie - alternativer Verfahren ____________________________________________________________________________________ 40 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 2 Ausgewählte ärztliche Verordnungen durchführen Zeitrichtwert: 75 (75) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler wirken nach Anordnung des Arztes bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mit. Sie sind fähig, die vom Arzt angewiesenen Verordnungen fachgerecht und eigenverantwortlich auszuführen und bei ärztlichen Handlungen zu assistieren. Sie erkennen Komplikationen rechtzeitig und handeln situationsgerecht. Auf der Basis ihres Wissens entwickeln sie Verantwortungsgefühl und sind in der Lage, ihre Handlungen zu reflektieren. Sie besitzen Sicherheit im Umgang mit Arbeitsmitteln. Diagnostische Maßnahmen - Mitwirken bei der Gewinnung und Untersuchung von Ausscheidungen ⋅ Sputum ⋅ Erbrochenes ⋅ Urin ⋅ Stuhl ⋅ Vaginalsekret ⋅ Wundsekret ⋅ - Mitwirken bei der Entnahme und Untersuchung von Blut ⋅ Kapillarblut ⋅ Venenblut - Mitwirken bei der Überwachung der Vitalfunktionen Therapeutische Maßnahmen - physikalisch-therapeutische Verordnungen - Verbände ⋅ Kompressionsverbände ⋅ stabilisierende und stützende Verbände ⋅ Wundverbände - rektales Abführen und Stomaversorgung - Sonden ⋅ Sondenarten ⋅ Umgang mit Sonden - Katheterisieren der Harnblase und Stomaversorgung ⋅ Katheterarten ⋅ Umgang mit Katheter und Urostoma ____________________________________________________________________________________ 41 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 2 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ - atemunterstützende Maßnahmen und Tracheostomaversorgung - subkutane und intramuskuläre Injektion - Infusion ⋅ Arten ⋅ venöse Zugänge ⋅ Umgang mit Infusionen ⋅ Überwachung - Mitwirken bei Transfusionen ____________________________________________________________________________________ 42 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 3 Bei neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Diagnose-, Therapieverfahren und Rehabilitationskonzepten mitwirken Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erwerben einen Überblick über ausgewählte diagnostische Untersuchungen und können die alten Menschen über bevorstehende ärztliche Diagnoseverfahren informieren. Sie besitzen Kenntnisse über moderne Therapieverfahren und Rehabilitationskonzepte und unterstützen die Therapeuten entsprechend ihrer Kompetenz beim Umsetzen ausgewählter Konzepte. Diagnostische Maßnahmen vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" - neurologische Untersuchungen ⋅ Lumbalpunktion und Liquoruntersuchung ⋅ bildgebende Verfahren ⋅ elektrophysiologische Verfahren ⋅ intrakranielle Druckmessung - psychiatrische Untersuchungen ⋅ Erhebung des psychopathologischen Befundes . psychologische Tests Therapie und Rehabilitation in der Neurologie - ganzheitliche Konzepte - psychosoziale Maßnahmen - operative Therapie Therapie und Rehabilitation in der Psychiatrie und Gerontopsychiatrie - Pharmakotherapie - psychotherapeutische Verfahren - Gruppentherapie - Entspannungsverfahren - kreative Therapieverfahren - Ergotherapie - Soziotherapie - Coping ____________________________________________________________________________________ 43 Altenpfleger/Altenpflegerin Alte Menschen bei der Lebensraum- und Klassenstufen 1 bis 3 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen Kurzcharakteristik Der Bereich "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" ist neben dem Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" eine wesentliche Säule in der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern. Er verknüpft die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen" und "Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen". Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, den alten Menschen in seiner Individualität und Ganzheitlichkeit anzunehmen. Sie setzen sich mit der Lebensgeschichte und Lebenswirklichkeit alter Menschen auseinander und begreifen, dass eine intensive Beziehungsarbeit die Voraussetzung für eine erfolgreiche Aktivierung und Rehabilitation schafft, um weiteren physischen und psychischen Beeinträchtigungen sowie einer sozialen Isolation vorzubeugen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegendes Wissen zur Unterstützung alter Menschen bei der Ernährung, in der Haushaltsführung sowie bei der Gestaltung des Wohnumfeldes und Tagesablaufes. Sie erkennen, dass die Lebensqualität alter Menschen auch durch deren Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben bestimmt wird. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit verschiedenen Möglichkeiten einer abwechslungsreichen Gestaltung des Alltags auseinander. Durch praktisches Handeln im Unterricht entwickeln sie selbst Fertigkeiten, entfalten Kreativität und beherrschen Methoden, welche die Senioren aktiv werden lassen. Die Inhalte sind in enger Verzahnung mit praktischen Übungen im Unterricht zu vermitteln und in der praktischen Ausbildung zu vertiefen und zu ergänzen. Der Bereich ist im besonderen Maße für die Bearbeitung von Projekten geeignet. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 60 (40)1 Ustd 1 Alte Menschen bei der Ernährung und im Haushalt unterstützen 30 (25) Ustd. 2 Alte Menschen bei der Schaffung eines förderlichen sicheren Wohnraumes und Wohnumfeldes unterstützen 15 (10) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 15 (5) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 44 Altenpfleger/Altenpflegerin Alte Menschen bei der Lebensraum- und Berufsfachschule Lebenszeitgestaltung unterstützen Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 60 (40)1 Ustd. 3 Den Tagesablauf gestalten und den zu Betreuenden beschäftigen 45 (35) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 15 (5) Ustd. Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 60 (40)1 Ustd. 4 Den alten Menschen bei der Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben unterstützen Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 45 (35) Ustd. 15 (5) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 45 Altenpfleger/Altenpflegerin Alte Menschen bei der Lebensraum- und Klassenstufe 1 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Alte Menschen bei der Ernährung und im Haushalt unterstützen Zeitrichtwert: 30 (25) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre Kenntnisse über die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Ernährung und erweitern ihr Wissen entsprechend aktueller Erkenntnisse. Sie kennen die Bedeutung der Inhaltsstoffe der Nahrung und können Aussagen zur Bedarfsdeckung treffen. Die Schülerinnen und Schüler geben den alten Menschen eine angepasste Unterstützung bei der Ernährung und in der Haushaltsführung. Sie wissen um den hohen Stellenwert von Essen und Trinken für das Wohlbefinden von alten Menschen. Dabei werden sie sich ihnen gegenüber ihrer beratenden und betreuenden Funktion bewusst und begreifen, dass sie durch Zuwendung die alten Menschen in ihrem Ernährungsverhalten beeinflussen können. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass ein ästhetisches Umfeld zur Entspannung und Beruhigung beiträgt, den Appetit anregt und eine Tischgemeinschaft fördert. Da die Beratungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet der Ernährung viele Tätigkeitsfelder der Altenpflegerin und des Altenpflegers berühren, erfassen die Schülerinnen und Schüler ihre koordinierende Aufgabe in der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Altenhilfe. Ernährungsphysiologische Grundlagen - Energiebedarf - Inhaltsstoffe Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen Gesunde Ernährung Informationsmaterial einsetzen, z. B. der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, des aid e. V. (aid infodienst Verbraucherschutz-Ernährung-Landwirtschaft e. V.) Kostformen z. B. flüssige Kost, breiige Kost, Schonkost, Vollkost Essenswünsche und Essverhalten im Alter Pflegerische Hilfestellung beim Zubereiten z. B. Berücksichtigen persönlicher Anvon Mahlzeiten sprüche Anlegen einer Rezeptsammlung Esskultur z. B. Service und Gestalten Demonstration, praktische Übung Grundlagen der Haushaltshygiene und -organisation ____________________________________________________________________________________ 46 Altenpfleger/Altenpflegerin Alte Menschen bei der Lebensraum- und Berufsfachschule Lebenszeitgestaltung unterstützen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Pflegerische Hilfestellung bei sachgerechter Haushaltshygiene und -organisation Einkaufshilfen Fallbeispiele Umgang mit Alltagshilfen vgl. "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" 2 Alte Menschen bei der Schaffung eines förderlichen sicheren Wohnraumes und Wohnumfeldes unterstützen Zeitrichtwert: 15 (10) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler schaffen förderliche Wohnbedingungen unter Wertschätzung und Beachtung der Selbstbestimmung, Wünsche und Gewohnheiten der alten Menschen. Sie unterstützen ältere Menschen bei der Gestaltung ihres privaten Wohnumfeldes und erkennen, wie wichtig eine freundliche und wohnliche Atmosphäre für das Wohlbefinden der alten Menschen ist. Die Schülerinnen und Schüler sorgen für eine sichere Umgebung im häuslichen und stationären Wohnbereich. Gestalten der Wohnung z. B. Atmosphäre, Temperatur, Geräusche, Pflanzen Alten- und behindertengerechte Wohnund Umfeldgestaltung z. B. technische Ausstattung Sicherheit im häuslichen und stationären Bereich z. B. Sturzprophylaxen Wohnformen im Alter - eigene Häuslichkeit - Wohnen mit den Kindern - betreutes Wohnen - stationäres Wohnen Hilfsmittel und Wohnraumanpassung z. B. bedürfnisorientierte Veränderung der Wohnung ____________________________________________________________________________________ 47 Altenpfleger/Altenpflegerin Alte Menschen bei der Lebensraum- und Klassenstufe 2 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 3 Den Tagesablauf gestalten und den zu Betreuenden beschäftigen Zeitrichtwert: 45 (35) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie wichtig eine abwechslungsreiche und aktive Gestaltung des Tagesablaufes für die alten Menschen ist. Sie nutzen die Lebensgeschichte und die aktuelle Situation der zu Betreuenden zur Erfassung von Interessen, Neigungen und Bedürfnissen und sind in der Lage, aus der Vielfalt von Angeboten, geeignete auszuwählen und den Tagesablauf der alten Menschen abwechslungsreich zu gestalten. Die Schülerinnen und Schüler beherrschen Methoden musischer, kultureller und handwerklicher Beschäftigungs- und Bildungsangebote, welche die Senioren selbst aktiv werden lassen. Ihr Ziel ist es, das Selbstvertrauen alter Menschen zu stärken und einen Beitrag zur sozialen Integration zu leisten. Sie vermitteln Lebensfreude und tragen zur Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität bei. Außerdem erreichen sie, dass Menschen ihre Beeinträchtigungen besser akzeptieren und tolerieren können. Tagesablaufgestaltung - Bedeutung - Möglichkeiten der Tagesablaufgestaltung Überblick z. B. Altengymnastik, Tänze, Spiele, Gestalten, Singen, Feste feiern, Ausflüge, Gespräche, Lesen, Spaziergänge Seniorengymnastik - Organisationskriterien z. B. Übungsraum, Gruppenzusammensetzung, Kleidung, Tageszeit vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - Ziele - Aufbau und Inhalt einer Übungseinheit Übungsformen demonstrieren Tanzen - Grundformen der Tänze im Sitzen und zu Fuß - Tanzvereinfachung Spielen - Ziele - Arten z. B. Kennenlernspiele, Kim-Spiele, Brettspiele, Kartenspiele, Würfelspiele, Ratespiele, Wortspiele ____________________________________________________________________________________ 48 Altenpfleger/Altenpflegerin Alte Menschen bei der Lebensraum- und Berufsfachschule Lebenszeitgestaltung unterstützen Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ Gedächtnis trainieren - Ziele - ausgewählte Übungen zum Gedächtnistraining Farben und bildhaftes Gestalten - Ziele - Techniken und Materialien - ausgewählte Techniken - themenorientierte Projekte Musik gestalten und erleben - Bedeutung - Ziele - Musik hören - Singen z. B. 10-Minuten-Aktivierung z. B. Malen und Zeichnen, Umgang mit Papier, Drucktechniken, Collagen, Gestalten mit formbaren Materialien, Gestalten mit Textilien z. B. jahreszeitbezogene Projekte, Märchen, Karneval Projektarbeit Biografiearbeit, Beziehung zum Musikereignis im sozialen Umfeld aufbauen vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" z. B. Musik aus verschiedenen Lebensbereichen wie z. B. klassische Musik, Unterhaltungs-, Schlager-, Volksmusik z. B. einstimmige und mehrstimmige Lieder, Wechselgesang Erstellen von Liederlisten, Einsatz von Liederbüchern - Musizieren z. B. Orffsche Instrumente, Einsatz von Instrumenten zur Unterstreichung des Liedgesanges und zur Improvisation, einfache Instrumente selbst herstellen Aktivieren durch Kommunizieren Kennen lernen ausgewählter Gestaltungsmöglichkeiten literarischer Stunden, z. B. Poesie, Prosa vgl. Lehrpläne "Anleiten, beraten und Gespräche führen" und "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - Ziele - der Betagte als Zuhörer beim Lesen, Vorlesen und Erzählen Biografiearbeit - Gestaltung einer Lesestunde ____________________________________________________________________________________ 49 Altenpfleger/Altenpflegerin Alte Menschen bei der Lebensraum- und Klassenstufe 2 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Sinneswahrnehmungen z. B. Gerüche, Geschmack, taktile Wahrnehmungen, auditive Wahrnehmungen praktische Übungen vgl. Lehrpläne "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" ____________________________________________________________________________________ 50 Altenpfleger/Altenpflegerin Alte Menschen bei der Lebensraum- und Berufsfachschule Lebenszeitgestaltung unterstützen Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 4 Den alten Menschen bei der Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben unterstützen Zeitrichtwert: 45 (35) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler schaffen bei der Ausgestaltung von Festen und Feiern Höhepunkte im Alltag alter Menschen. Sie regen diese zur Aufnahme sozialer Kontakte an und erleichtern ihnen den Zugang zu anderen Menschen sowie zu Besuchen von Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Die Schülerinnen und Schüler unterbreiten alten Menschen Angebote zur Nutzung von Medien und unterstützen sie beim Umgang mit diesen unter Berücksichtigung von Freiwilligkeit und Biografie. Dabei vermeiden sie die Ausübung jeglicher Form von psychischem Druck. Ihnen ist die Gratwanderung zwischen Förderung und Überforderung bewusst. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen alte Menschen bei ihrer individuellen und kollektiven Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben. Feste und Feiern gestalten Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung einbeziehen - Bedeutung - Feste im Jahreslauf z. B. Geburtstage, Ostern, Weihnachten, Herbstfest, Muttertag - Ziele - Kriterien der Gestaltung z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Plakat und Schriftgestaltung - Planung, Organisation und Durchführung Projektarbeit - Motivation und Einbindung alter Menschen und ihrer Angehörigen vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung Projektarbeit - Bedeutung - Arten z. B. Grillabend, Ausflüge, Kinobesuche, Lichtbildervorträge, Sportveranstaltungen, Zoo- und Zirkusbesuche - Ziele - Planung, Organisation und Durchführung ____________________________________________________________________________________ 51 Altenpfleger/Altenpflegerin Alte Menschen bei der Lebensraum- und Klassenstufe 3 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Gestaltungsübergreifende Beschäftigung Projektarbeit z. B. Herstellen von Spielen, Puzzeln Plakaten, einfachen Musikinstrumenten, Tisch- und Raumschmuck, florales Gestalten Medienangebote vgl. Lehrplan "Anleiten, beraten und Gespräche führen" z. B. Fernsehen, Radio, Zeitungen, Zeitschriften, Internet Medien für Menschen mit beeinträchtigten Funktionen der Sinnesorgane Selbsthilfegruppen - Definition - Formen von Selbsthilfe - Selbsthilfegruppen und -verbände Seniorenvertretungen - Definition - Formen - Aufgaben ____________________________________________________________________________________ 52 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Kurzcharakteristik Der Bereich "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" nimmt eine zentrale Stellung im Gesamtgefüge der Ausbildung ein. Er verknüpft die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren". Als ein wesentlicher Aspekt wird die Betreuung verwirrter Menschen als besonders sensibles Thema der Altenpflege herausgearbeitet. Damit ist dieser Bereich ein wesentliches Bindeglied zwischen den theoretischen Grundlagen des Pflegeprozesses und dem professionellen beruflichen Handeln. Die Schülerinnen und Schüler erlernen vielfältige Methoden für ihre berufliche Tätigkeit und werden befähigt, kompetente Beziehungen zu den ihnen anvertrauten Personen zu entwickeln. Sie reflektieren ihre Arbeit und entwickeln weitere Handlungsstrategien. Im Pflegeprozess beachten sie Individualität und Ganzheitlichkeit, dabei ist ihnen der Stellenwert der Biografie des alten Menschen bewusst. Sie erfassen die Bedeutung von Pflegeplanung und Dokumentation als Voraussetzung für professionelles Arbeiten. Der Komplexität des Umgangs mit verwirrten Menschen werden sie gerecht, indem sie unterschiedliche Methoden auswählen und situationsbezogen anwenden. Die im Unterricht vermittelten Inhalte sind in enger Abstimmung mit den Bereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen", "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen", "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" zu realisieren. Dabei kommen vorrangig Methoden wie Übungen, Fallbeispiele, Gruppen- und Partnerarbeit, Rollenspiele, Interviews, Beobachtungen und Berichte zum Einsatz. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 80 (20)1 Ustd. 1 Theoretische Grundlagen der Seniorenbegleitung Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 60 (15) Ustd. 20 (5) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 53 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 80 (60)1 Ustd. 2 Den Pflegeprozess gestalten 60 (50) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 40 (40)1 Ustd. 3 Mit Verwirrten und alten Menschen umgehen Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 20 (10) Ustd. 30 (30) Ustd. 10 (10) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 54 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Theoretische Grundlagen der Seniorenbegleitung Zeitrichtwert: 60 (15) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Konzepte, Modelle und Theorien der Pflege, Pflegeleitbilder, Auffassungen über Gesundheit und Krankheit sowie ethische Fragestellungen. Sie setzen sich mit diesen auseinander und erhalten damit eine theoretische Fundierung für ihr altenpflegerisches Handeln. Sie erkennen, dass Lernen ein lebenslanger Prozess ist und entwickeln methodische Kompetenzen zur Unterstützung alter Menschen in ihrer Lebensgestaltung. Die Schülerinnen und Schüler wissen um die Notwendigkeit der Biografiearbeit als wichtiges Instrument zum Erfassen der Individualität des Menschen und können die Biografie eines alten Menschen erarbeiten. Modelle von Gesundheit und Krankheit vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Behinderung nach WHO Pflegebedürftigkeit nach SGB XI Heimbedürftigkeit Rehabilitation nach SGB I und V Gesundheitsförderung und Prävention Faktoren, die das altenpflegerische Handeln bestimmen - soziale Faktoren - institutionelle Bedingungen - personale Bedingungen - sonstige Bedingungen z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Einfluss der Medien Methodisch-didaktisches Vorgehen in der Altenpflege Lehren und Lernen als wechselseitiger Prozess Geragogik - "Erziehung in der Altenpflege" Verhältnis Pflegende - zu Pflegende Verhältnis Pflegende - Angehörige Verhältnis Pflegende - Pflegende Methodische Grundsätze der Einzel- und Gruppenarbeit Interaktionsstile ____________________________________________________________________________________ 55 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Methodische Gestaltung von Angeboten z. B. Spielen, Gestalten, Musizieren Konzepte, Modelle und Theorien der Pflege - pflegetheoretische Ansätze z. B. AEDL nach Krohwinkel, ATL nach Juchli, Rogers, Henderson und Roper - Handlungsrelevanz von Konzepten und Modellen der Pflege - Pflegeforschung und Umsetzung von Forschungsergebnissen - pflegerelevante Grundlagen der Ethik vgl. Lehrplan "Religion/Ethik" Pflegeleitbilder Biografiearbeit vgl. LPE 3 und Lehrplan "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - Bedeutung der Biografiearbeit - Lebensgeschichte - Lebenszyklen - Faktoren, die die Lebensgestaltung beeinflussen z. B. historische, politische, gesellschaftliche, kulturelle, individuelle Faktoren - Lebensplan - Eigen- und Fremdreflexion Vorstellen der eigenen Biografie, Erarbeiten der Biografie eines alten Menschen ____________________________________________________________________________________ 56 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 2 Den Pflegeprozess gestalten Zeitrichtwert: 60 (50) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiv mit dem Prozess der Wahrnehmung und Beobachtung auseinander und sind in der Lage, genau zu beobachten und sich in die Lebens- und Erfahrungswelten alter Menschen hinein zu versetzen. Sie gestalten den Pflegeprozess, welcher sich am ganzheitlichen Menschenbild orientiert und können unter Anwendung ihres Wissens pflegerische Maßnahmen ergründen, planen, durchführen und reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler erfassen, dass die Pflegedokumentation ein Mittel zur Nachweisbarkeit und Abrechenbarkeit von Pflegequalität und -leistung ist. Wahrnehmung und Beobachtung als Voraussetzung professioneller Pflege praktische Übungen - Prozess der Wahrnehmung - Bedeutung der Wahrnehmung - Selektivität und Subjektivität - Störungen der Wahrnehmungsfähigkeit - Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehler - Beobachtung ⋅ Arten ⋅ Zielstellung und Ablauf vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Pflegeprozess - Bedeutung des Pflegeprozesses für die professionelle Pflege - Schritte der Pflegeplanung ⋅ Pflegediagnostik ⋅ Pflegeziele ⋅ Planung der Maßnahmen ⋅ Durchführung der Maßnahmen ⋅ Evaluation Pflegestandards Grenzen der Pflegeplanung Pflegedokumentation - ausgewählte Dokumentationssysteme - EDV-gestützte Dokumentation Einsatz branchenspezifischer Software vgl. Lehrplan "Lernen lernen" ____________________________________________________________________________________ 57 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 2 Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Überleitungspflege vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" Pflegesysteme ganzheitliche Pflege, Funktionspflege Pflegeorganisationsmodelle Einzelpflege, Gruppen-Zimmer-Bereichspflege, Primary Nursing (Primärpflege) ____________________________________________________________________________________ 58 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 3 Mit Verwirrten und alten Menschen umgehen Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass Gedächtnisstörungen, Verwirrtheit und Demenzerkrankungen den Alltag des alten Menschen beeinflussen können und hohe Anforderungen an die begleitenden Personen bei der Bewältigung der Lebensaufgaben stellen. Sie setzen sich mit ausgewählten Methoden der Lebensbewältigung auseinander und können mit Betroffenen und ihren Angehörigen verständnisvoll zusammenarbeiten. Validation vgl. Lehrpläne "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" und "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" Milieutherapie Realitätsorientierungstraining Basale Stimulation Weitere Methoden der Lebensbewältigung z. B. Resensibilisierung, Remotivation ____________________________________________________________________________________ 59 Altenpfleger/Altenpflegerin Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen Klassenstufen 1 bis 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Kurzcharakteristik In dem Bereich "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" erfassen die Schülerinnen und Schüler grundlegende, die Lebenswelt der alten Menschen betreffende, soziologische, sozial- und entwicklungspsychologische Zusammenhänge. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Entwicklung des Menschen auseinander, lernen verschiedene Betrachtungsweisen des Alters kennen und erhalten einen Überblick über Alterstheorien. Sie können die alten Menschen in ihrem Verhalten verstehen und begegnen ihnen als Persönlichkeit mit angemessener Wertschätzung. Sie sind in der Lage, aus der Darstellung konkreter Lebensbedingungen alter Menschen Probleme zu erkennen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Lebensqualität zu entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Lebenswelt der alten Menschen als eine wesentliche Komponente bei der Erfassung des individuellen Pflegebedarfs. Im Unterricht ist die Bearbeitung von themenbezogenen Projekten angezeigt. Durch den Einsatz von Fallbeispielen und interaktiven Unterrichtsformen wie z. B. Rollenspielen, Gruppen- und Partnerarbeiten ist ein aktueller Praxisbezug herzustellen. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Problemlösungsstrategien zu entwickeln. Die Inhalte sind mit dem Fach "Religion/Ethik" sowie den Bereichen "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden", "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen", sowie "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" abzustimmen. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 20 Ustd. 1 Lebensweltliche Aspekte der Gerontologie 15 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 60 (20)1 Ustd. 2 Entwicklung als lebenslanger Prozess 25 Ustd. 3 Familienbeziehungen und soziale Netzwerke alter Menschen unterstützen Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 3 25 (15) Ustd. 10 (5) Ustd. Zeitrichtwerte: 40 (20)1 Ustd. 4 Lebensbedingungen alter Menschen berücksichtigen Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 5 Ustd. 30 (15) Ustd. 10 (5) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 60 Altenpfleger/Altenpflegerin Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen Berufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Lebensweltliche Aspekte der Gerontologie Zeitrichtwert: 15 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über soziologische und sozialpsychologische Grundkenntnisse der Gerontologie und wissen um deren Bedeutung in der Altenhilfe. Sie beschäftigen sich intensiv mit dem Sozialgefüge, in dem der alte Mensch lebt, und sind in der Lage, diesen zu verstehen und situationsadäquat zu betreuen. Soziologische und psychologische Fragestellungen der Gerontologie Der Mensch als individuelles und soziales Wesen - Sozialisation und soziales Handeln - Einstellungen, Vorurteile und Stereotypen z. B. Orientierung, Bewertung - Werte und Normen - soziale Rolle, Position und Status Fallbeispiele - Biografie und Lebenslauf vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - Identität z. B. persönliche, soziale und kulturelle Identität, Berufsidentität Der Mensch als Teil einer Gruppe vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - Merkmale von Gruppe - Funktionen der Gruppe z. B. Schutz-, Versorgungsfunktionen - Gruppenformen Bezüge zum eigenen Erleben und zur Arbeit herstellen - Gruppendynamik - Führungsstile vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" Der Mensch als Teil einer Organisation - Begriff Organisation - Funktion von Organisationen - Merkmale von Organisationen Der Mensch als Teil einer Gesellschaft und Kultur ____________________________________________________________________________________ 61 Altenpfleger/Altenpflegerin Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen Klassenstufe 2 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 2 Entwicklung als lebenslanger Prozess Zeitrichtwert: 25 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler begreifen das Altern als individuellen Entwicklungsprozess und treffen Aussagen über die Altersstruktur der Bevölkerung. Sie setzen sich bewusst mit Alterstheorien auseinander und können das Bild vom alten Menschen im Kontext gesellschaftlicher und kultureller Prozesse beschreiben. Dabei nutzen sie biografische und psychologische Kenntnisse. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass die Situation alter Menschen gesellschaftlich bestimmt ist. Entwicklung - Ursachen - Prozesse - Merkmale - Entwicklungstheorien z. B. nach Freud, Erikson Arten des Alterns z. B. kalendarisches, biologisches, psychologisches und soziologisches Alter Alterstheorien z. B. Defizitmodell, Aktivitäts-Theorie, Disengagement-Theorie, KompetenzTheorie Bedeutung der Biografie Interview, Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung einbeziehen, Biografiearbeit vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" Demografische Entwicklungen Auswertung von statistischem Material Das Bild vom alten Menschen - Selbstbild und Fremdbild z. B. Befragungen, Arbeit mit Literatur und Kunst - Altersbild im Wandel der Zeit - Verständnis von Alter in anderen Kulturen ____________________________________________________________________________________ 62 Altenpfleger/Altenpflegerin Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen Berufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ 3 Familienbeziehungen und soziale Netzwerke alter Menschen unterstützen Zeitrichtwert: 25 (15) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bedeutung, die die Familie und die sozialen Netzwerke für die selbstständige Lebensführung und das individuelle Wohlbefinden der alten Menschen haben und begreifen, dass diese die Lebensqualität wesentlich beeinflussen. Sie achten und unterstützen pflegende Angehörige und können deren Belastung einschätzen. Die Schülerinnen und Schüler schätzen verschiedene Lebenssituationen alter Menschen ein und zeigen Problemlösungsstrategien auf. Familienbeziehungen - Familienformen z. B. Groß- und Kleinfamilie - Funktion der Familie - Generationenvertrag Pflegende Angehörige - Interaktionsspiele, Gespräche führen Veränderungen durch die Pflegesituation - institutionelle Unterstützung und Beratung Familienorientierte Altenpflege - Familien als Partner - Beziehungsgefüge zwischen professionell Pflegenden, Familienangehörigen und den zu Pflegenden Ehrenamtliche Aktivitäten in der Altenarbeit - Möglichkeiten - Motivation - institutionelle Unterstützung Soziale Beziehungen und Freundschaften im Alter ____________________________________________________________________________________ 63 Altenpfleger/Altenpflegerin Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen Klassenstufe 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 4 Lebensbedingungen alter Menschen berücksichtigen Zeitrichtwert: 30 (15) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Lebensbedingungen alter Menschen, deren Erleben, Bewerten und Gestalten des Alltags. Sie wissen um die Bedeutung, die das Wohnumfeld der alten Menschen für die Alltagsgestaltung, die selbstständige Lebensführung und das individuelle Wohlbefinden haben. Beruf und Ruhestand z. B. Vorruhe, Pensionsschock Alterssicherung, Einkommen und Konsum z. B. staatliche Vorsorge, Renten, Sparguthaben, Altersarmut Wohnen im Alter vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" - Raumkonzepte z. B. Lebenswelt bettlägeriger Menschen, Pflegeheim als sozialer Raum - Umzug ins Heim Freizeit im Alter vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" Einsamkeit im Alter Ehe, Partnerschaft und Sexualität Menschen mit Behinderungen vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" - Behinderungsarten - sozialer Status Lebens- und Glaubensfragen vgl. Lehrplan "Religion/Ethik" - Erfahrungen im Alter z. B. Auseinandersetzung mit Verlusten der eigenen Vergänglichkeit - Bedeutung von Glauben und Religiosität - Lebenssinn und Lebenswert ____________________________________________________________________________________ 64 Altenpfleger/Altenpflegerin Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen Berufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Sterben und Tod Projektarbeit vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" - Sterbeorte z. B. Palliative Stationen, Hospize - Sterberituale - Konzept des "sozialen Todes" ____________________________________________________________________________________ 65 Altenpfleger/Altenpflegerin Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen Klassenstufen 1 bis 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Kurzcharakteristik Der Bereich "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" vermittelt den Schülerinnen und Schülern einen Überblick über Träger und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie allgemeine und berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, ihre Kenntnisse für ihre altenpflegerische Tätigkeit und ihre eigene Person zu nutzen und Sicherheit in ihrem beruflichen Handeln zu gewinnen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Einblick in Strukturen und Arbeitsweisen von Trägern, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens, vergleichen und diskutieren diese. Dabei beziehen sie ihre Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung ein. Sie erkennen die Bedeutung der gesellschaftlichen Integration alter Menschen und der notwendigen Zusammenarbeit der Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens. Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Bedeutung der Kosten für die Pflege ein und berücksichtigen ökonomische Aspekte beim altenpflegerischen Handeln. Sie kennen wesentliche Kriterien, die bei der personellen und zeitlichen Organisation altenpflegerischer Arbeit zu beachten sind. Anhand von Fallbeispielen setzen sie sich mit Gesetzestexten auseinander und können dabei ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufzeigen. Sie sind in der Lage, ihr Wissen zu rechtlichen Sachverhalten fachübergreifend anzuwenden. Die Schülerinnen und Schüler werden sich ihrer Verantwortung in der beratenden Funktion gegenüber den alten Menschen und deren Angehörigen bewusst. Sie verfügen über Sachkompetenz, ihre Klienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, Vorschläge zu unterbreiten und gemeinsam mit ihnen aus der Vielfalt der gesetzlichen Bestimmungen eine Auswahl zu treffen. Die Vermittlung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit den Bereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" zu realisieren. ____________________________________________________________________________________ 66 Altenpfleger/Altenpflegerin Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen Berufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 40 Ustd. 1 Institutionelle und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen des altenpflegerischen Handelns 30 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 40 Ustd. 2 Ausgewählte allgemeine gesetzliche Bestimmungen 30 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 3 10 Ustd. 10 Ustd. Zeitrichtwerte: 40 Ustd. 3 Berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 30 Ustd. 10 Ustd. ____________________________________________________________________________________ 67 Altenpfleger/Altenpflegerin Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen Klassenstufe 1 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Institutionelle und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen des altenpflegerischen Handelns Zeitrichtwert: 30 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erwerben einen Überblick über Aufgaben, Ziele und Arbeitsweisen von Trägern, Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Sie erkennen, wie wichtig die Zusammenarbeit aller an der Pflege, Betreuung und Beratung Beteiligten ist, um den hohen Anforderungen in der Altenhilfe gerecht zu werden. Bei der Auswahl möglicher Hilfsangebote unterstützen sie alte Menschen und deren Angehörige. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich unter Bezugnahme auf verschiedene Unternehmensführungen in ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe mit Kosten-Nutzen-Überlegungen auseinander und besitzen einen Überblick über wirtschaftliche Aspekte der pflegerischen Versorgung Träger, Dienste und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Kennen lernen ausgewählter Einrichtungen - private Träger - öffentliche Träger - Verbände der freien Wohlfahrtspflege - Einrichtungen der Rehabilitation - häusliche Pflege - offene Altenhilfe - ambulante Altenhilfe - stationäre Altenhilfe - teilstationäre Altenhilfe Vernetzung, Koordination und Kooperation im Gesundheits- und Sozialwesen Überblick vgl. Lehrplan "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - koordinierende, vermittelnde und begleitende Aufgaben - Pflegeüberleitung - Schnittstellenmanagement Ausgewählte Hilfsangebote z. B. Beratungsstellen, Sachleistungen, Gemeinwesenarbeit vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ____________________________________________________________________________________ 68 Altenpfleger/Altenpflegerin Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen Berufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen in Bereichen der Altenhilfe Bezugnahme auf die Unternehmensführung von ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - Finanzierung von Leistungen des Gesundheitswesens und der Altenhilfe - betriebswirtschaftliche Kostenaspekte ⋅ Personalkosten ⋅ Sachkosten ⋅ Betriebskosten Überblick - Planung arbeitsorganisatorischer Arbeitsabläufe - Personaleinsatz und Dienstplangestaltung Kosten-Nutzen-Überlegungen in Einrichtungen der Altenhilfe Bezugnahme auf ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen - pflegerische Zielsetzung - wirtschaftliche Zielsetzung - Finanzierungszusammenhang z. B. zwischen Pflegestufe, Pflegekasse, Pflegesätzen und Sozialhilfe ____________________________________________________________________________________ 69 Altenpfleger/Altenpflegerin Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen Klassenstufe 2 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 2 Ausgewählte allgemeine gesetzliche Bestimmungen Zeitrichtwert: 30 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen rechtliche Grundbegriffe. Anhand praxisbezogener Beispiele setzen sie sich mit Grundlagen der bundesdeutschen Rechtsordnung auseinander. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse zu gesetzlichen Bestimmungen des Haftungs- und Vertragsrechts und sind damit in der Lage, diese für ihre beratende, betreuende und pflegerische Tätigkeit sowie für die Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte und Pflichten anzuwenden. Ausgewählte Begriffe - Rechtsnormen, Rechtsverhältnisse - Rechtssubjekte, Rechtsobjekte - Rechtsquellen - öffentliches Recht, Privatrecht - Rechts-, Geschäfts-, Delikts-, und Straffähigkeit Arbeiten mit Gesetzestexten, Gerichtsverhandlung besuchen Ausgewählte Gesetze Überblick vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" - Grundgesetz z. B. Freiheitsberaubung, Fixierung - Bürgerliches Gesetzbuch - Strafgesetzbuch z. B. Straftat/Rechtfertigungsgründe, Körperverletzung, Verlassen in hilfloser Lage Haftungsrecht Strafbestände - Haftungsbegriff - Grundzüge der strafrechtlichen Haftung Delikte, Verordnungs- und Durchführungsverantwortung - Grundzüge der zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung - Sorgfalts- und Aufsichtspflicht ⋅ Entstehung und Umfang der Aufsichtspflicht ⋅ Folgen von Pflichtverletzungen ⋅ Berufshaftungspflicht ⋅ Dienst- und Fachaufsicht ⋅ Geschäftsführung ohne Auftrag - Schutz der Privatsphäre ⋅ Schweigepflicht ⋅ Datenschutz vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung ____________________________________________________________________________________ 70 Altenpfleger/Altenpflegerin Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen Berufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ Vertragsrecht - Arbeitsrecht Arbeitsvertrag (Rechte und Pflichten) - Berufsrecht vgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnis entwickeln" - Kaufvertrag - Heimvertrag vgl. LPE 3 - Mietrecht besonderer Bezug zum Mietrecht für ältere Bürger, Mieterschutz ____________________________________________________________________________________ 71 Altenpfleger/Altenpflegerin Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen Klassenstufe 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 3 Berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen Zeitrichtwert: 30 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über ausgewählte gesetzliche Regelungen und erfassen das Grundanliegen besonderer Schutzmaßnahmen. Sie sind fähig, alte Menschen und deren Angehörige bezüglich geltender Rechte zu informieren und Beratung zu vermitteln. Systeme der sozialen Sicherung - Versicherungsprinzip ⋅ Krankenversicherung ⋅ Rentenversicherung ⋅ Unfallversicherung ⋅ Pflegeversicherung ⋅ Arbeitslosenversicherung - Fürsorgeprinzip ⋅ Sozialhilfe ⋅ Wohngeld ⋅ Grundsicherung - Versorgungsprinzip Gesundheitsschutzrecht z. B. Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Lebensmittelrecht, Hygieneverordnung, Infektionsschutzgesetz, Tierhaltung Heimrecht Bedingungen zur Heimaufnahme vgl. LPE 2 - Heimgesetz - Heimaufsicht Betreuungsrecht - Voraussetzung der Betreuerbestellung - Umfang und Folgen der Betreuerbestellung Betreuungsverfügung - Auswahl, Aufgaben, Rechtsstellung des Betreuers Vorsorgevollmacht - Einrichtung des Betreuungsverhältnisses - Unterbringung - Recht des psychisch Kranken vgl. "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" ____________________________________________________________________________________ 72 Altenpfleger/Altenpflegerin Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen Berufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Familien- und Erbrecht - Unterhaltspflicht besondere Bedeutung für Schüler und ältere Menschen herausarbeiten - gesetzliche Erbfolge - Unterhaltsberechtigte Versorgungsausgleich - Testament Pflichtteil, Nottestament/Schenkung, rechtliches Verhalten bei Todesfällen Patientenverfügung ____________________________________________________________________________________ 73 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Berufliches Selbstverständnis entwickeln Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Berufliches Selbstverständnis entwickeln Kurzcharakteristik In dem Bereich "Berufliches Selbstverständnis entwickeln" erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Altenpflege und ihre aktuelle gesellschaftliche Bedeutung und Stellung. Sie setzen sich aktiv mit dem Berufsbild der Altenpflegerin/des Altenpflegers auseinander und erkennen, dass die beruflichen Anforderungen durch pflege- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse ständigen Änderungen unterliegen. Die Ausprägung eines beruflichen Selbstverständnisses als Grundlage von berufspolitischem und gesellschaftlichem Engagement bildet den Schwerpunkt. Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, den Anforderungen an die Persönlichkeit der Altenpflegerin/des Altenpflegers in ihrem eigenen beruflichen Handeln gerecht zu werden. Durch die Aufarbeitung der Herausforderungen des beruflichen Alltages werden sie befähigt, ethischen Entscheidungen zu treffen und danach zu handeln. Die Schülerinnen und Schüler kennen Methoden der Teamarbeit und wirken bei diesen konstruktiv mit. Sie kooperieren mit Fachkräften anderer Berufsgruppen und Organisationen. Bei der Gestaltung des Unterrichtes sind die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der praktischen Ausbildung einzubeziehen. Die themenbezogenen Inhalte sind in enger Abstimmung mit dem Fach "Religion/Ethik" sowie den Bereichen "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen", "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Lernen lernen" zu behandeln. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 20 Ustd. 1 Der Beruf der Altenpflege im Wandel der Zeit 15 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 20 Ustd. 2 Reflexion der beruflichen Rolle und des eigenen Handelns 15 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 3 5 Ustd. 5 Ustd. Zeitrichtwerte: 20 Ustd. 3 Teamarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 15 Ustd. 5 Ustd. ____________________________________________________________________________________ 74 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Berufliches Selbstverständnis entwickeln Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Der Beruf der Altenpflege im Wandel der Zeit Zeitrichtwert: 15 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Berufsbild Altenpflege in verschiedenen Zeitepochen auseinander, werden in ihrer Berufsmotivation bestärkt und entwickeln ein berufliches Selbstverständnis. Sie erfassen die Zusammenhänge zwischen geschichtlichen, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen und können daraus ableiten, dass die Pflege- und Gesundheitsberufe einer besonderen Dynamik unterliegen. Die Schülerinnen und Schüler kennen das Altenpflegegesetz als wesentliche Grundlage ihrer Berufsausübung. Historische Entwicklung - Geschichte der Pflege Wandel des Menschbildes und seiner Lebensbedingungen, Euthanasieproblematik - Entwicklung der Altenpflege Altenpflege im europäischen Vergleich Berufsverbände/Organisationen Nutzung örtlicher Gegebenheiten, Motivation stärken Berufsgenossenschaften Aufgaben der Altenpflegerin/des Altenpflegers unter Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit in den Arbeitsfeldern vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - Pflege, Betreuung und Beratung vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" - Unterstützung bei der Lebensgestaltung vgl. "Alte Menschen bei der Lebensraumund Lebenszeitgestaltung unterstützen" Ausbildung - Altenpflegegesetz Vergleich zum Krankenpflegegesetz ziehen - Ausbildungsanforderungen - Ausbildungsverlauf Fort- und Weiterbildung ____________________________________________________________________________________ 75 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 2 Berufliches Selbstverständnis entwickeln Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 2 Reflexion der beruflichen Rolle und des eigenen Handelns Zeitrichtwert: 15 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Anforderungen des Berufsbildes an die eigene Persönlichkeit auseinander. Sie erkennen die Bedeutung der Reflexion ihres beruflichen Handelns, um den Erwartungen, die an sie sowohl aus fachlicher wie auch personaler und sozialer Sicht gestellt werden, zu entsprechen. Sie erfahren den hohen Stellenwert der Altenhilfe im gesamtgesellschaftlichen System und erkennen die Notwendigkeit der Professionalität in ihrem Tätigkeitsbereich. Anforderungen an die Persönlichkeit der Altenpflegerin/des Altenpflegers - Handlungskompetenz . Fachkompetenz . Personalkompetenz . Sozialkompetenz - Methoden-, Lern- und kommunikative Kompetenz als integraler Bestandteil der beruflichen Handlungskompetenz bewusster Umgang mit Informationsquellen, Auseinandersetzung mit aktuellen pflege- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen vgl. Lehrplan "Lernen lernen" Berufswahl und Motivation - berufliche Rolle und Rollenerwartungen in den Bereichen der Altenhilfe - Rollenkonflikte Ethische Herausforderungen der Altenpflege - pflegerische Verantwortung und Autonomie des alten Menschen vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - ethische Konflikte in der Altenpflege vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" ____________________________________________________________________________________ 76 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Berufliches Selbstverständnis entwickeln Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 3 Teamarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen Zeitrichtwert: 15 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Fähigkeit und Bereitschaft, mit allen in der Altenhilfe und des Gesundheits- und Sozialwesens tätigen Personen zusammenzuarbeiten. Sie entwickeln für sich und ihr Team Handlungsstrategien und werden sich ihrer eigenen Rolle im Team bewusst. Team und Teamarbeit vgl. Lehrplan "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - Anforderungen an ein Team und Teamentwicklung - gemeinsame Gespräche Burnout vermeiden - Fallbesprechungen Fallbearbeitung an ausgewählten Beispielen vornehmen - Pflegevisiten Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen Einheitliches Handeln in der Pflege, Betreuung und Beratung vgl. Lehrpläne "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen", "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Lernen lernen" ____________________________________________________________________________________ 77 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Lernen lernen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Lernen lernen Kurzcharakteristik Das Anliegen des Bereiches "Lernen lernen" besteht darin, die Schülerinnen und Schüler zu lebenslangem und selbstständigem Lernen zu befähigen. Sie erkennen, dass lebenslanges Lernen eine wesentliche Voraussetzung ist, um sich den Anforderungen in der Pflege zu stellen und diesen gerecht zu werden. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über die Grundlagen des Lernens. Sie reflektieren ihr eigenes Lernverhalten und verwenden angemessene Lernmethoden und Lerntechniken. Dabei entwickeln sie die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung. Die Schülerinnen und Schüler planen und strukturieren zielorientiert ihr Handeln in der Ausbildung und im Beruf. Sie begreifen, dass Selbst- und Zeitmanagement unabdingbare Voraussetzungen zur Bewältigung der Anforderungen des beruflichen Alltags sind. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme zur effektiven Planung und Organisation und einer sinnvollen Gestaltung täglicher Arbeitsabläufe beiträgt. Bei der Vermittlung der Themen ist ein übergreifendes Unterrichten zu gewährleisten. Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer berufspraktischen Ausbildung sind in den Unterricht einzubinden. Besonders geeignet ist die Bearbeitung von Projekten. Die Anwendung branchentypischer Standardsoftware ist integrativ zu realisieren. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 40 (20)1 Ustd. 1 Lernen und Arbeitsmethodik 2 Mit Informations- und Kommunikationssystemen arbeiten Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 10 Ustd. 20 (20) Ustd. 10 Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 78 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Lernen lernen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Lernen und Arbeitsmethodik Zeitrichtwert: 10 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Grundlagen des Lernens auseinander. Sie können ihr erworbenes Wissen in ihrem eigenen Lernverhalten umsetzen und wenden ausgewählte Lernmethoden und Lerntechniken an. Unter Beachtung von Selbst- und Zeitmanagement planen und strukturieren sie zielorientiert ihr Handeln und sind fähig, ihr eigenes Vorgehen in der beruflichen Praxis zu reflektieren. Lernen und Gedächtnis vgl. Lehrpläne "Deutsch" und "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" - Begriff Lernen - Lerntheorien - Bedeutung der Motivation für das Lernen - Mehr-Speicher-Modell des Gedächtnisses ⋅ Ultrakurzzeitgedächtnis ⋅ Kurzzeitgedächtnis ⋅ Langzeitgedächtnis - Bedeutung des Gedächtnisses - Lernmethoden und Lerntechniken Arbeitsmethodik Zeitmanagement ____________________________________________________________________________________ 79 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Lernen lernen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ 2 Mit Informations- und Kommunikationssystemen arbeiten Zeitrichtwert: 20 (20) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Sicherheit im Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln und können diese gezielt und verantwortungsbewusst auswählen und einsetzen. Aufbauend auf ihren vorhandenen Kenntnissen schreiben sie berufsbezogene Texte, erstellen Tabellen und wenden branchenspezifische Software an. Unter Nutzung geeigneter Medien bearbeiten sie eine berufsspezifische Thematik, visualisieren und präsentieren das Ergebnis in einer geeigneten Form. Einsatz moderner Kommunikationssysteme praktische Übungen z. B. Telefon, Telefax, PC Textverarbeitungsprogramme praktische Übungen z. B. Serienbriefe, Geschäftsbriefe, Berichte, Mitteilungen, Dienstpläne, Tourenpläne Einsatz brachentypischer Software praktische Übungen Gestalten und Präsentieren von Texten Projektarbeit Nutzung geeigneter Medien zur Informationsbeschaffung und -auswertung vgl. Lehrplan "Deutsch" ____________________________________________________________________________________ 80 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Anleiten, beraten und Gespräche führen Klassenstufen 1 und 2 ____________________________________________________________________________________ Anleiten, beraten und Gespräche führen Kurzcharakteristik In dem Bereich "Anleiten, beraten und Gespräche führen" wird den Schülerinnen und Schülern wesentliches Wissen zu Grundlagen der Kommunikation und kommunikativen Grundhaltungen vermittelt. Sie sind dadurch in der Lage, Kommunikationstechniken anzuwenden, angepasst in unterschiedlichen Gesprächssituationen zu reagieren und ältere Menschen in ihren Gedanken und Gefühlen besser zu verstehen. Ein weiteres Anliegen besteht in der Förderung und Ausprägung sozialer und kommunikativ beratender und anleitender Kompetenzen. Die Schülerinnen und Schüler leisten eine wertschätzende und motivierende Beratung und Anleitung der alten Menschen und deren Angehörigen. Sie kennen Prinzipien und Methoden der Anleitung, insbesondere von Pflegepersonen, die nicht Pflegefachkräfte sind und setzen diese zielorientiert ein. Bei allen Schritten des Pflegeprozesses spielt die Kommunikation, die Gesprächsführung, Beratung und Anleitung der alten Menschen und ihrer Angehörigen und Bezugspersonen sowie die Anleitung der Pflegenden, die nicht Pflegefachkräfte sind, eine große Rolle. Deshalb ist dieser Bereich nicht losgelöst vom Pflegeprozess zu vermitteln. Um den Anspruch an Ganzheitlichkeit in der Altenpflege mit Leben zu füllen, sind die einzelnen thematischen Schwerpunkte in enger Abstimmung insbesondere mit den Bereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen", "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" und "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" zu vermitteln. Methoden, wie z. B. Fallbeispiele, Rollenspiele und Projekte unterstützten dieses Anliegen. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 40 (40)1 Ustd. 1 Kommunizieren und Gespräche führen 30 (30) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 40 (40)1 Ustd. 2 Beraten und Anleiten Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 10 (10) Ustd. 30 (30) Ustd. 10 (10) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 81 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Anleiten, beraten und Gespräche führen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Kommunizieren und Gespräche führen Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse in den pflegerelevanten Grundlagen der Kommunikation sowie über kommunikative Grundhaltungen in der Pflege alter Menschen. Sie sind für die Probleme der ihnen anvertrauten Personen sensibilisiert und können selbst über ihre Ängste und Schwierigkeiten im Beziehungsprozess sprechen. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, sich entsprechend der verschiedenen Gesprächssituationen kompetent zu verhalten und wertschätzende Beziehungen zu gestalten. Pflegerelevante Grundlagen der Kommunikationswissenschaft - Begriffe soziale Interaktion und Kommunikation vgl. Lehrplan "Deutsch" - Bedeutung der Kommunikation - verbale und nonverbale Kommunikation ⋅ Sprache, Sprechen ⋅ Mimik, Gestik, Körperhaltung, Nähe und Distanz Interaktionsübungen, Rollenspiele, Pantomime mit Videoaufzeichnungen - Bedeutungsebenen von Nachrichten ⋅ Inhaltsebene ⋅ Beziehungsebene ⋅ Appellebene ⋅ Selbstoffenbarung nach Friedemann Schulz von Thun praktische Übungen, Rollenspiele, Einsatz von Tonträgern - Kommunikationsstörungen praktische Übungen, Rollenspiele - kommunikative Grundhaltung ⋅ Echtheit/Kongruenz ⋅ Wertschätzung und Akzeptanz ⋅ Empathie ⋅ emotionale Zuwendung Prozess der Sensibilisierung fortsetzen, Rollenspiele zu exemplarischen Situationen einfühlendes Verstehen erlebbar machen - Selbst- und Fremdwahrnehmung Rollenspiele, Beobachtungs- und Ausdrucksübungen, Videoaufnahmen vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" ____________________________________________________________________________________ 82 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Anleiten, beraten und Gespräche führen Klassenstufe 1 ____________________________________________________________________________________ - gesprächsfördernde Bedingungen ⋅ aktiv und hilfreich Zuhören ⋅ Feedback geben und entgegen nehmen ⋅ Wahrnehmungen überprüfen ⋅ Ich-Botschaften senden ⋅ Fragetechniken anwenden ⋅ Hilfen für sprachbeeinträchtige Menschen Rollenspiele, praktische Übungen vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" z. B. Bausteine des aktiven Zuhörens trainieren z. B. Paraphrasieren und Verbalisieren Formen des Gesprächs in der Altenarbeit - Alltagsgespräch - Befragung - Gespräche unter Zeitdruck - helfendes und beratendes Gespräch - aktives Zuhören - Grenzen der Gesprächsführung ____________________________________________________________________________________ 83 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 2 Anleiten, beraten und Gespräche führen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 2 Beraten und Anleiten Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Probleme der alten Menschen beim Kommunizieren zu erfassen. Sie können die Situation pflegender Angehöriger und Bezugspersonen nachvollziehen und leisten eine wertschätzende und motivierende Beratung und Anleitung der alten Menschen und ihrer Angehörigen. Die Schülerinnen und Schüler kennen Methoden der Anleitung, insbesondere von Personen, die keine Pflegefachkräfte sind, und setzen diese zielorientiert ein. Beratung und Anleitung alter Menschen praktische Übungen an pflegerelevanten Beispielen - Probleme beim Kommunizieren vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - Selbstpflegekompetenzen - Definition Beratung - Wahrnehmung von Beratungsangeboten und Beratungsstellen - Ziele und Inhalte fachkompetenter Pflegeberatung vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - methodisches Vorgehen - Definition Anleitung - Ziele und Inhalte fachkompetenter Pflegeanleitung - Methoden der Anleitung Beraten und Anleiten von Angehörigen und Bezugspersonen praktische Übungen an pflegerelevanten Beispielen vgl. "Lehrplan Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - Situation pflegender Angehöriger und Bezugspersonen - Ziele und Inhalte kompetenter Pflegeberatung - methodisches Vorgehen - Ziele und Inhalte kompetenter Pflegeanleitung - Methoden der Anleitung ____________________________________________________________________________________ 84 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Anleiten, beraten und Gespräche führen Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ Anleiten von Pflegenden, die nicht Pflegefachkräfte sind z. B. Zivildienstleistende, Praktikanten, Ehrenamtliche praktische Übungen an pflegerelevanten Beispielen - Ziele und Inhalte kompetenter Pflegeanleitung - strukturelle Voraussetzungen z. B. im ambulanten und stationären Bereich - Prinzipien und Stufen der Anleitung ____________________________________________________________________________________ 85 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 3 Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Kurzcharakteristik Der Bereich "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" vermittelt den Schülerinnen und Schülern wesentliches Wissen über Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktbewältigung. Sie wissen um die Bedeutung von Konflikten und welche Ursachen diesen oftmals zugrunde liegen. Sie sind in der Lage, mit Konflikten im beruflichen Alltag kompetent umzugehen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Einflussfaktoren und Wechselwirkungen in den Beziehungsebenen und können auf diese sensibel reagieren. Sie sind des Weiteren befähigt, eigene Gefühle und Befindlichkeiten zu erleben und zu reflektieren. Sie beziehen dabei die emotionalen Reaktionen der hilfe- und pflegebedürftigen alten Menschen ein und erkennen eigene Grenzen und Möglichkeiten des Umgangs mit denselben. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Anzeichen von Gewalt zu erfassen, deren Ursachen zu analysieren und angemessene Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwendung von Gewalt in der Pflege anzuwenden. Die Bearbeitung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit den Bereichen "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen", "Anleiten, beraten und Gespräche führen", "Berufliches Selbstverständnis entwickeln" "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" sowie "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" zu realisieren. Der Unterricht ist praxisnah und handlungsorientiert zu gestalten, wobei Rollen- und Interaktionsspiele eingesetzt werden sollen. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 80 (60)1 Ustd. 1 Mit Konflikten umgehen 15 (10) Ustd. 2 Mit Spannungen und schwierigen sozialen Situationen im Pflegealltag umgehen 30 (30) Ustd. 3 Gewalt in der Pflegebeziehung vorbeugen und abwenden 15 (10) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 20 (10) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 86 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 1 Mit Konflikten umgehen Zeitrichtwert: 15 (10) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung und die Auswirkungen von Konflikten und wissen, welche typischen Ursachen diesen oftmals zugrunde liegen. Sie beschreiben eigene und berufstypische Konflikte und sind in der Lage, diese einzuordnen. Sie besitzen einen Überblick zu verschiedenen Konfliktlösungsmustern und Bewältigungsstrategien und erwerben grundsätzliche Fähigkeiten, in Krisensituationen angemessen zu reagieren. Begriff Konflikt Bedeutung von Konflikten Entstehung und Ursachen von Konflikten Arten von Konflikten - intra- und interpersonale Konflikte vgl. Lehrplan "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - Rollenkonflikte Auswirkungen von Konflikten Umgang mit Konflikten Rollenspiele, Interaktionsspiele - Konfliktlösungsmuster - machtlose Methoden z. B. niederlagelose Methode nach Gordon - kommunikative Aspekte z. B. Umgang mit negativen Reaktionen auf Bitten und Forderungen, mit Beschimpfungen und Beleidigungen sowie mit kritischen Äußerungen vgl. Lehrplan "Anleiten, beraten und Gespräche führen" ____________________________________________________________________________________ 87 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 3 Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ 2 Mit Spannungen und schwierigen sozialen Situationen im Pflegealltag umgehen Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen berufstypische Spannungen und schwierige Situationen in ihren Erscheinungsformen, Ursachen und Auswirkungen. Sie verfügen über das Verständnis, mit berufstypischen Krisen situationsgerecht und angemessen umzugehen. Dabei nehmen sie ihre persönlichen Gefühle und Befindlichkeiten im beruflichen Alltag wahr, akzeptieren diese, reflektieren kritisch eigene Formen der Bewältigung und nutzen Kenntnisse über Bewältigungsstrategien sowie mögliche Hilfsangebote. Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Spannungsfeld zwischen Altbewährtem und Neuerungen Der alternde Mensch im Spannungsfeld zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit Berufstypische Befindlichkeiten und Belastungen - alte Menschen und jüngere Helfer z. B. Rollenspiele, Selbst- und Fremdwahrnehmung - Angst und Abwehr - Macht und Ohnmacht vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" - Intimität, Ekel, Scham - Nähe und Distanz - "Helfer-Syndrom" vgl. Lehrplan "Anleiten, beraten und Gespräche führen" - - Mobbing - Stress und Stressbewältigung vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" - Burn-out-Syndrom Bewältigung beruflicher Belastungen - Supervision - weitere Hilfs- und Beratungsangebote z. B. Psychotherapie ____________________________________________________________________________________ 88 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ 3 Gewalt in der Pflegebeziehung vorbeugen und abwenden Zeitrichtwert: 15 (10) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erkennen vielfältige Ursachen und Gerichtetheiten von Gewalt. Sie können Gewalt fördernde und hindernde Faktoren bestimmen und besitzen Kenntnisse über Maßnahmen zur Prävention und Intervention. Definition der Gewalt in der Altenpflege Gewalt fördernde Faktoren Formen der Gewalt in der Altenpflege Erklärungsansätze - Gewalt zu Pflegender untereinander - Gewalt gegen die zu Pflegenden vgl. Lehrplan "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - Gewalt gegen die Pflegenden - Gewalt gegen Familienangehörige - Gewalt der Pflegenden untereinander z. B. Mobbing Gewalt hindernde Faktoren Rollenspiele, Interaktionsspiele - Hilfen gegen Gewaltanwendung - Probleme des Aufdeckens von Gewaltanwendung - Ansatzpunkte zur Prävention von Gewalt in der Altenpflege vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" ____________________________________________________________________________________ 89 Altenpfleger/Altenpflegerin An qualitätssichernden Maßnahmen Klassenstufe 3 in der Altenpflege mitwirken Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken Kurzcharakteristik Qualitätssichernde und -überprüfende Maßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutung in der Altenpflege. Den Schwerpunkt des Bereiches "An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken" bildet die Auseinandersetzung mit dem Qualitätsmanagement in der Altenpflege. Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über rechtliche Grundlagen sowie ausgewählte Konzepte, Methoden und Instrumente der Qualitätsentwicklung. Sie setzen das Qualitätsmanagement in der Pflege mit der theoriegeleiteten Pflegeprozesssteuerung in Bezug und wirken konstruktiv an der Qualitätsentwicklung der Einrichtung mit. Dabei erkennen sie, dass die Qualität der Pflege und Betreuung alter Menschen auch von verwaltungs- und organisationstechnischen Abläufen sowie Kosten-NutzenÜberlegungen bestimmt wird. Gleichzeitig soll ihnen aufgezeigt werden, dass unter dem zunehmenden Kostendruck in der Pflege die tragende Säule im Beziehungsgefüge zwischen dem Altenpfleger/der Altenpflegerin und dem zu Betreuenden die eigene soziale Kompetenz darstellt. Bei der Vermittlung der Themen ist ein übergreifendes Unterrichten zu gewährleisten. Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer praktischen Ausbildung sind in den Unterricht einzubinden. Insbesondere ist eine Abstimmung mit den Bereichen "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden", "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" sowie "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" vorzunehmen. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 40 (20)1 Ustd. 1 Rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung in der Altenhilfe 2 Beim Qualitätsmanagement der Einrichtung mitwirken Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 10 Ustd. 20 (15) Ustd. 10 (5) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 90 Altenpfleger/Altenpflegerin An qualitätssichernden Maßnahmen Berufsfachschule in der Altenpflege mitwirken Klassenstufe 3 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 1 Rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung in der Altenhilfe Zeitrichtwert: 10 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung in der Altenhilfe. Sie setzen sich unter Bezugnahme auf das Pflegequalitätssicherungsgesetz mit den unterschiedlichen Anforderungen an ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe auseinander. Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) Pflegeprüfverordnung/Qualitätsprüfung Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV), Leistungsqualitätsnachweis (LQN), z. B. durch Zertifizierung, Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Sozialgesetzbuch SGB V und SGB XI z. B. Qualitätsgrundsätze, Rahmenverträge Heimgesetz z. B. Personalanforderungen vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" 2 Beim Qualitätsmanagement der Einrichtung mitwirken Zeitrichtwert: 20 (15) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung der Qualitätssicherung in den Arbeitsbereichen der Altenhilfe bewusst. Sie kennen ausgewählte Instrumente der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung. Die Schülerinnen und Schüler planen und gestalten ihre eigene berufliche Tätigkeit sinnvoll und erarbeiten Standards für eine ganzheitliche Pflege und Betreuung von alten Menschen. Notwendigkeit und Bedeutung eines Qualitätsmanagementsystems in der Altenhilfe vgl. Lehrpläne "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen", "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" Qualitätsmanagement in der Altenhilfe vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - Organisationsentwicklung Qualitätspolitik, Pflegeleitbild ____________________________________________________________________________________ 91 Altenpfleger/Altenpflegerin An qualitätssichernden Maßnahmen Klassenstufe 3 in der Altenpflege mitwirken Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ - Konzeptionsentwicklung Qualitätsziele - Mitarbeiterentwicklung Qualitätsbewusstsein - Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich Qualitätsmanagement-Systeme, Aufbau eines Qualitätsmanagement-Handbuches - Stufen der Qualitätssicherung . Strukturqualität . Prozessqualität . Ergebnisqualität - Instrumente der Qualitätssicherung . externe Maßnahmen . interne Maßnahmen - Standards in der Altenpflege · inhaltliche und formelle Anforderungen · Umsetzung · Weiterentwicklung z. B. Heimaufsichtsbehörde, Landesverbände der Pflegekassen, Zertifizierungsinstitut z. B. Qualitätsmanagementbeauftragter, Qualitätszirkel, Pflegevisiten, Befragungen vgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnis entwickeln" Erarbeiten von Standards ____________________________________________________________________________________ 92 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Kurzcharakteristik In dem Bereich "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" setzen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Basis von Gesundheitsbewusstsein und dem Bewusstsein ihrer Ganzheitlichkeit mit den beruflichen und privaten Anforderungen des Lebens auseinander und erkennen Gesundheitsgefahren, insbesondere berufsspezifische. Sie begreifen den Wert "Gesundheit" als fundamentale Kraft für ihre Selbstverwirklichung. Auf Grund erworbener Einsichten und Qualifikationen können sie ihre eigene gesundheitsgefährdende Lebensweise ändern und sind in der Lage, gesundheitsfördernde Maßnahmen anzuwenden. Die Vermittlung der Inhalte ist anschaulich, praxisnah und handlungsorientiert zu realisieren. Der Einsatz geeigneter Medien, das Heranziehen kompetenter Fachleute, wie z. B. Physiotherapeuten, Supervisoren, Kosmetikern belebt und unterstützt den Unterricht. Neben den üblichen Methoden eignen sich Partner- und Gruppenarbeit, Fallbeispiele, Rollenspiele, Interaktionsübungen ebenso wie Gymnastik, Muskeltraining und Entspannungsübungen. Eine Abstimmung zwischen den Bereichen "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" und "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" ist zwingend erforderlich. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 20 (20)1 Ustd. 1 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 15 (15) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 20 (20)1 Ustd. 2 Gesundheitsgefahren erkennen 15 (15) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise Klassenstufe 3 5 (5) Ustd. Zeitrichtwerte: 20 (20)1 Ustd. 3 Gesundheitsfördernde Maßnahmen anwenden Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 1 5 (5) Ustd. 15 (15) Ustd. 5 (5) Ustd. Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. ____________________________________________________________________________________ 93 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 1 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 1 1 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erkennen sich selbst als ein vielschichtiges Wesen, als etwas Ganzheitliches. Sie setzen sich mit ihren Bedürfnissen auseinander, um Wertvorstellungen und Gedanken hinsichtlich eines sinnvollen Lebens zu entwickeln, wobei sie den Wert Gesundheit mit gebührender Bedeutsamkeit versehen. Sie erfassen die Bedeutung von ergonomischem Vorgehen und bauen die Fähigkeiten auf diesem Gebiet stetig aus. Sie nutzen ihre Kenntnisse, um der Gesundheitsförderung besser gerecht zu werden. Die Ganzheit des Menschen vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" Gesundheit und Bedürfnisse vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Anforderungsprofil und berufliche Handlungskompetenzen z. B. physische Gesundheit und psychische Stabilität, fachliche, soziale, kommunikative Handlungskompetenzen vgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnis entwickeln" Unfallverhütung und Arbeitsschutz vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" Rückenschule vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Kinästhetik vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Ergonomie am Arbeitsplatz ____________________________________________________________________________________ 94 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Klassenstufe 2 ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 2 2 Gesundheitsgefahren erkennen Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Gesundheitsrisiken, die im beruflichen oder privaten Umfeld vorkommen und können ihre Folgen für die eigene Gesundheit einschätzen. Sie begreifen, dass der Altenpflegeberuf ein hohes Maß an physischer und psychischer Stabilität erfordert. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass "Gesundsein" eine wesentliche Voraussetzung für das Erlernen und Ausüben des Berufes und "Gesundbleiben" eine wichtige Aufgabe im Alltag ist. Subjektivität von Gesundheit und Krankheit vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Chemische und physikalische Risiken z. B. Allergie, Strahlenkrankheit, Hitze Genussmittel- und Arzneimittelmissbrauch vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Ernährungsfehlverhalten vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" - Übergewicht - Magersucht - Bulimie Infektionsrisiken z. B. Hepatitis, Aids, Grippe vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Körperfehlhaltungen z. B. Stütz- und Bewegungssystem vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" Psychosoziale Belastungen erkennen vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenund situationsbezogen pflegen" - Stressoren z. B. Organisationsmängel, kleine Ärgernisse, Konflikte, Leiden, Tod - Stresserleben - Stresskrankheiten z. B. Burnout-Syndrom, Helfersyndrom ____________________________________________________________________________________ 95 Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufe 3 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Berufsfachschule ____________________________________________________________________________________ Klassenstufe 3 3 Gesundheitsfördernde Maßnahmen anwenden Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler können durch kritische Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Lebensführung Maßnahmen für eine gesunde Lebensweise anwenden. Insbesondere kennen sie Möglichkeiten zur Bewältigung physischer sowie psychosozialer Belastungen und nehmen verschiedene Unterstützungsangebote wahr. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge z. B. Aufklärung, Krebsfrüherkennung, Gesundheitsuntersuchung, Mutterschaftsvorsorge, Impfungen vgl. LPE 1 und Lehrplan "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" Gesundes Ernährungsverhalten z. B. Ernährungsberatung vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" Gesundheitspflege z. B. auch Kosmetikberatung, Fußpflege, Sauna Freizeitgestaltung Maßnahmen zur Bewältigung physischer und psychosozialer Belastungen - Selbstpflege vgl. LPE 2 und Lehrplan "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" z. B. Gymnastik, Tanz, Musik, Literatur - Selbsthilfegruppen - Entspannungstechniken praktische Übungen vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" ____________________________________________________________________________________ 96 Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 ____________________________________________________________________________________ Hinweise zur Veränderung des Erprobungslehrplanes richten Sie bitte an das Sächsische Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut Dresdner Straße 78 c 01445 Radebeul oder www.comenius-institut.de _____________________________________________________________________ Notizen: ____________________________________________________________________________________ 97 Die für den Unterricht an berufsbildenden Schulen zugelassenen Lehrpläne und Arbeitsmaterialien sind einschließlich der Angabe von Bestellnummer und Bezugsquelle in der Landesliste der Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen in ihrer jeweils geltenden Fassung enthalten. Die Landesliste sowie die freigegebenen Lehrpläne und Arbeitsmaterialien ab Schuljahr 2002/2003 finden Sie als Download unter www.comenius-institut.de. Die Downloadliste wird durch das Comenius-Institut ständig erweitert und aktualisiert. Bestellungen richten Sie bitte unter Angabe der Bestellnummer an: Stoba-Druck GmbH Am Mart 16 01561 Lampertswalde www.stoba-druck.de Tel.: 035248 81468 Fax: 035248 81469 E-Mail: [email protected]