mediadaten 2010

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mediadaten 2010
Mediadaten_2009-2010_NEU
Heft 2/07 / Euro 10,-
24.06.2010
12:24 Uhr
Seite 1
Mai/Juni 2007
Heft 4/08 / Euro 10,-
Heft 5/06 / Euro 10,-
Juli/August 2008
September/Oktober 2006
Im Focus:
Rückenkonzepte
für Fitness- und
Wellnessclubs
Es liegt was in der Luft:
Neue Konzepte mit
Sauerstoff
Aqua Fitness:
Blaues Wunder
für Fitnessclubs
Heft 1/08 / Euro 10,-
Januar/Februar 2008
Heft 5/08 / Euro 10,-
September/Oktober 2008
Neue Lust:
Laufbänder
im Fokus
Meet the Top 2008:
Big Business unter
blauem Himmel
Heft 6/09 / Euro 10,-
November/Dezember 2009
Im Blickfeld:
Ernährungskonzepte mit
knackigen
Ergebnissen
www.bodymedia.de
schneller besser informiert
MEDIADATEN
DATEN
FAKTEN
TARIFE
BODYMEDIA
www.bodymedia.com
KONZEPT
2010
®
Fachmagazin für Fitness und Wellness
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BODYMEDIA
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Fachmagazin für Fitness und Wellness
Inhaltsverzeichnis
Seite 2
Anschrift und Kontaktdaten
Seite 3
Editorial
Seite 4
Einzigartige Vorteile für Inserenten
Seite 5
Themenschwerpunkte 2010
Seite 6
Erscheinungsweise und Zielgruppenstruktur
Seite 7
Anzeigenpreise und Formate
Seite 8
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anschrift und Kontaktdaten
Herausgeber und
Verlag
Horn-Verlag
Stegwiesenstraße 6-10
76646 Bruchsal
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
+49 (0) 7251/97 85 0
+49 (0) 7251/97 85 48
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www.horn-verlag.de
Verlagsleiter
Bildredaktion/
Fotografie/Retusche
Rudolf Warda
Telefon
Fax
+49 (0) 7251/97 85 53
+49 (0) 7251/97 85 49
Hubert Horn
Anzeigen
Isabell Prokscha
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+49 (0) 7251/97 85 36
+49 (0) 7251/97 85 48
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Mobil
E-Mail
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+49 (0) 7251/97 85 9529
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Chefredakteur/
Redaktionsleiter
Torsten Rau
Anzeigen
Stefan Linder
Office Bruchsal
Telefon
Fax
E-Mail
s. Verlag
+49 (0) 7251/97 85 16
+49 (0) 7251/97 85 48
[email protected]
Telefon
Fax
E-Mail
+49 (0) 7251/97 85 220
+49 (0) 7251/97 85 49
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Edithweg 37
46537 Dinslaken
+49 (0) 2064/82 81 77
Telefon
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Fachmagazin für Fitness und Wellness
Hubert Horn
Torsten Rau
Doppelt gut
Qualität statt Quantität, und Tempo statt Trägheit
Das Unglück des modernen Menschen ist laut T.S. Eliot die Ablenkung von der Ablenkung
durch Ablenkung. Oder anders ausgedrückt: Wir ersticken in einer Informationslawine. Der
Reizüberflutung im hochtechnisierten Medienzeitalter hat der Mensch wenig entgegen zu
setzen. Da ist es doch gut, wenn man Rückzugsmöglichkeiten hat.
BODYMEDIA stellt sich dieser Aufgabe. Mit Liebe zum journalistischen Detail hebt sich das
Fachmagazin für Fitness, Wellness und Gesundheit beruhigend von den Wettbewerbern im
Markt ab. Authentische Texte und brillante Fotos eingefügt in ein Lifestyle-Layout, BODYMEDIA
ist eine Lektüre, in der sich die Entscheidungsträger der Branche wichtige HintergrundInformationen holen.
Wo Fitness auf Qualität trifft, findet man BODYMEDIA. Einzigartige Reportagen von der Basis,
spannende Storys von den Marktführern und wichtiger Know-how für mehr Umsatz, das sind
die wesentlichen Attribute, die sich BODYMEDIA auf ihre Fahnen geschrieben hat. Werte und
Wertigkeit stehen an erster Stelle, dabei immer die Leser im Fokus.
Schneller, besser informiert – als Ergänzung zum Printmagazin geht BODYMEDIA tagesaktuell
online. Auf der Internetseite von www.bodymedia.de finden alle Fitness-Professionals die
Plattform, um zeitnah die richtigen Informationen für ihr Business zu generieren. Das bedeutet,
dass wir zusätzlich zu den klassischen Werbeformen wie Anzeigen, Einhefter, Beilagen, PRReports eine Vielzahl weiterer innovativer Ideen liefern können, mit denen man den Markt
erreicht. Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.bodymedia.de.
Herzlichst,
Herzlichst,
Ihr
Ihr
Hubert Horn
Herausgeber
Torsten Rau
Chefredakteur
und Redaktionsleiter
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Fachmagazin für Fitness und Wellness
Einzigartige Vorteile für Inserenten
Bestmögliche Magazin-Qualität
Die Fachzeitschrift BODYMEDIA zeichnet sich durch höchstmögliche Qualität aus. Schon die
Titelseite ist anders: das BODYMEDIA-Logo in Silberprägung. Keine Anzeige, stattdessen ein
ansprechendes Motiv. Das edle 115g Seidenmattpapier der Innenseiten, großformatige
Hochglanzfotos und ein modernes Layout machen dem Leser Lust auf mehr.
Verbreitung im gesamten deutschen Sprachraum
Das Fachmagazin BODYMEDIA wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und
der Schweiz vertrieben. Damit haben alle Inserenten, die ihre Produkte und Dienstleistungen
über die Landesgrenzen hinaus vertreiben, einen deutlichen Zusatznutzen.
Hohe Adressqualität
BODYMEDIA wird an alle relevanten Fitnessclubs in Deutschland, Österreich und der Schweiz
versandt. Ihre Werbebotschaft kommt also bei allen Entscheidungsträgern der Branche an. Die
hohe, ständig optimierte Adressqualität unserer Datenbank mit individuellen Inhabernamen
garantiert eine optimale Trefferquote.
Zusatznutzen
Die Bodymedia ist ein Titel der horn group und kann innerhalb der Unternehmensgruppe auf
weitere interessante Kommunikationsdienstleistungen zurückgreifen.
Bodymedia online
Tagesaktuell werden hier interessante Nachrichten rund um die Themen Fitness, Wellness,
Gesundheit, Medizin und Wissen publiziert. Dazu weitere Informationen von der Industrie und
den Fitnessclubs sowie für Trainer, Bereichsleiter und Auszubildende.
iGroup Horn-Verlag
Online-Marketing, Websitendesign und -erstellung oder E-Mail-Newsletter sind nur drei Tools, die
die Spezialisten um Nikolai Tauscher ([email protected]) mit höchsten
Qualitätsansprüchen umsetzen können.
Video
Ganz neu im Portfolio ist das Segment Video. Ob hochprofessionelle Imagefilme, Interviews
oder Reports, die Bodymedia-Film-Faktur setzt Unternehmen der Branche in TV-Qualität in
Szene.
Fotografie
Über 20 Jahre Erfahrung und der Einsatz modernster Technik machen Rudolf Warda
(r.warda@horn-verlag) zum gefragtesten Fotografen der Branche. Als gelernter Lithograph
kann er seine Bilder high-end veredeln und in Perfektion bis ins kleinste Detail finalisieren.
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Themenschwerpunkte 2010
Ausgabe/Erscheinungstermin
Schwerpunktthema
Nebenthema
BM 01/Februar 2010
Raumausstattung
Muckibude oder Fitnesstempel?
Die besten Einrichtungsprofis
geben Tipps für die richtige
Gestaltung einer Fitnessanlage.
Neue Realität
Die Entscheider der Fitnessbranche geben Einblicke in ihre
Strategien, wie sie mit der Krise
umgehen.
BM 02/April 2010
FIBO-Ausgabe
FIBO 2010
Großer Vorbericht zur europäischen Leitmesse für Fitness und
Wellness.
Top-Seller Sommer-Kampagnen
Die besten Ideen und Aktionen,
um Mitglieder auch im Sommer
in den Club zu locken.
BM 03/Juni 2010
IT Technologie 2010
Erfolgreicher
Einsatz
von
Informations- und Datenverarbeitung sowie Soft- und
Hardware im Club.
FIBO-Report
Die schönsten Bilder, die interessantesten News: Bodymedia
lässt die Essener Messetage
noch einmal Revue passieren.
BM 04/August 2010
Profitcenter Trainingsfläche
Zusatzeinnahmen durch
durchdachte Konzepte.
Profitcenter Kursraum
Womit können Clubs neue
Zielgruppen gewinnen? Bodymedia präsentiert die angesagtesten Trends.
gut
BM 05/Oktober 2010
Medica 2010
Großer Vorbericht zur Ausgabe
der weltgrößten Medizinmesse.
Förderung
Welche Krankenkassen fördern
welche Konzepte (§20, §44)?
BM 06/Dezember 2010
Top-Seller: Education
Die erfolgreichsten Ausbildungskonzepte der Branche.
Medica-Report
Welche medizinischen Innovationen sind für Clubs interessant?
Weitere Themen der Bodymedia:
+ Inside industry: Wir stellen die erfolgreichsten Unternehmen der Branche vor und richten unseren
Fokus dabei auf die Macher hinter und vor den Kulissen.
+ Inside clubs: Warum sind einige Clubs erfolgreicher als andere? Wir sind vor Ort und recherchieren
auf den Punkt.
+ Best practice: Konzepte sind nur so gut, wie sie tagtäglich umgesetzt werden. Wir besuchen erfolgreiche Clubs und zeigen unseren Lesern auf, wie man aus grauer Theorie goldene Praxis macht.
+ Konzept: Wir präsentieren die erfolgreichesten Konzepte rund um die Themen Marketing und
Verkauf.
+ People: Spannende Interviews und Porträts von Entscheidungsträgern der Fitnessbranche.
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Fachmagazin für Fitness und Wellness
Erscheinungsweise: 6 x jährlich, jeden 2. Monat
Ausgabe
Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
Erscheinungstermin
Januar/Februar
08.01.
15.01.
22.01.
Februar
März/April
05.03.
15.03.
19.03.
April (FIBO)
Mai/Juni
30.04.
07.05.
14.05.
Juni
Juli/August
25.06.
02.07.
09.07.
August
September/Oktober
27.08.
03.09.
10.09.
Oktober
November/Dezember
22.10.
29.10.
05.11.
Dezember
Zielgruppenstruktur
Zielgruppe
Fitnessanlagen
Exemplare
in %
5.252
67,06 %
Sportanlagen mit Fitness
251
3,20 %
Medizinische Anbieter mit Fitness
229
2,92 %
Vereine mit Fitness
193
2,46 %
76
0,97 %
Fitnessanlagen in Österreich und der Schweiz
550
7,02 %
Hersteller der Fitnessbranche
280
3,57 %
Trainer und weitere Zielgruppen
1.000
12,76 %
Summe
7.831
100,00 %
Wellnesseinrichtungen, SPAs mit Fitness
* Von jeder BODYMEDIA-Ausgabe werden ca. 1.000 Exemplare an Zielgruppen außerhalb der
* Fitnessbranche versandt. Damit wird den Inserenten ein zusätzlicher, höchst interessanter Mehrwert
* geboten, da aus diesen Zielgruppen neue Kunden gewonnen werden können.
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Fachmagazin für Fitness und Wellness
Anzeigenpreise und Formate (Preisliste 1/2010)
Größe
Satzspiegel
(Breite x Höhe)
Anschnitt
(Breite x Höhe)*
2/1 Seite (Innentitel)
407 x 303 mm
426 x 303 mm
5.500,00 e
426 x 303 mm
3.950,00 e
2/1 Seiten
1/1 Seite
s/w
Farbe 4c
171 x 247 mm
216 x 303 mm
1.710,00 e
2.195,00 e
2/3 Seite
hoch
112 x 247 mm
135 x 303 mm
1.290,00 e
1.775,70 e
1/2 Seite
hoch
83 x 257 mm
106 x 303 mm
1.005,00 e
1.490,00 e
1/2 Seite
quer
171 x 125 mm
216 x 148 mm
1.005,00 e
1.490,00 e
1/3 Seite
hoch
53 x 247 mm
76 x 303 mm
685,00 e
1.170,00 e
1/3 Seite
quer
171 x 86 mm
216 x 109 mm
685,00 e
1.170,00 e
1/4 Seite
hoch
83 x 125 mm
550,00 e
1.035,00 e
1/4 Seite
quer
171 x 60 mm
550,00 e
1.035,00 e
216 x 83 mm
3. Umschlagseite
216 x 303 mm
3.040,00 e ‘
4. Umschlagseite
216 x 303 mm
3.775,00 e
Sonstige Platzierungswünsche: zzgl. 10 %
*incl. 3 mm
Beschnitt ringsum
Einhefter 4-seitig:
380,- e pro Tausend
Beilagen bis 25 g:
250,- e pro Tausend
Beilagen bis 50 g:
290,- e pro Tausend
AE-Provision:
15 % bei druckfähigen Vorlagen
Rabatte:
3 Anzeigen
3%
6 Anzeigen
5%
12 Anzeigen
10 %
Alle Preise zzgl. MwSt.
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BODYMEDIA
Fachmagazin für Fitness und Wellness
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
in Zeitungen und Zeitschriften
1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift
zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind Veröffentlichung innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum
Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der
Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist
abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2
genannten Frist auch über die im Auftrag
genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass dem
Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn
die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in
Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen,
die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim
Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch
vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der
jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an
andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort
"Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge
– auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn
deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen
verstößt
oder
deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen,
Annahmestellen
oder
Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach
Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format
oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift
erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines
Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich
Ersatz an.
PA 85349
Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen
nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim
Druckvorgang deutlich, so hat der Inserent bei
ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise
unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat
der
Auftraggeber
ein
Recht
auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung –
ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden
bis
zur
Höhe
des
betreffenden
Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen
müssen – außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln – innherhalb von vier Wochen nach
Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrückliche
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften
gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zu Grunde gelegt.
13.
leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber
14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste
ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an
laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder
Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste
gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden
Zinsen in Höhe von 7 % sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und
für
die
restlichen
Anzeigen
Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der
Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes
Zahlungsziel
von
der
Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf
Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter
Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflageminderung kann bei einem
Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht
genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei
Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des
vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur
Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren
20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren
15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren
10 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren
5 v. H.
beträgt.
Darüber
hinaus
sind
bei
Abschlüssen
Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen,
wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem
Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis
gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Zifernanzeigen wendet der Verlag für die
Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus
keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier
Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser
Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet.
Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück,
ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote an
Stelle und im erklärten Interesse des
Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige
Format DIN A4 (Gewicht 40 Gramm) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, und Katalogsendungen und Päckchen sind von der
Weiterleitung ausgeschlossen und werden
nicht entgegengenommen.
Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann
dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart
werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Bei
Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich
das Chiffregeheimnis, es sei denn, dazu befugte
Behörden verlangen Auskünfte. Der Auftraggeber von Chiffre-Anzeigen ist übrigens verpflichtet, die den Angeboten beigefügten Anlagen
zurückzusenden.
19. Druckvorlagen werden nur auf besondere
Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei
Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages,
Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend
nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für
den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall,
dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus
dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist
als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Horn Verlag KG
Stegwiesenstr. 6-10 • 76646 Bruchsal • Tel. 0 72 51-97 85-0 • Fax. 0 72 51-97 85-48 • www.horn-verlag.de

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