mediadaten 2010
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Mediadaten_2009-2010_NEU Heft 2/07 / Euro 10,- 24.06.2010 12:24 Uhr Seite 1 Mai/Juni 2007 Heft 4/08 / Euro 10,- Heft 5/06 / Euro 10,- Juli/August 2008 September/Oktober 2006 Im Focus: Rückenkonzepte für Fitness- und Wellnessclubs Es liegt was in der Luft: Neue Konzepte mit Sauerstoff Aqua Fitness: Blaues Wunder für Fitnessclubs Heft 1/08 / Euro 10,- Januar/Februar 2008 Heft 5/08 / Euro 10,- September/Oktober 2008 Neue Lust: Laufbänder im Fokus Meet the Top 2008: Big Business unter blauem Himmel Heft 6/09 / Euro 10,- November/Dezember 2009 Im Blickfeld: Ernährungskonzepte mit knackigen Ergebnissen www.bodymedia.de schneller besser informiert MEDIADATEN DATEN FAKTEN TARIFE BODYMEDIA www.bodymedia.com KONZEPT 2010 ® Fachmagazin für Fitness und Wellness Mediadaten_2009-2010_NEU 24.06.2010 12:24 Uhr Seite 2 www.bodymedia.com BODYMEDIA ® Fachmagazin für Fitness und Wellness Inhaltsverzeichnis Seite 2 Anschrift und Kontaktdaten Seite 3 Editorial Seite 4 Einzigartige Vorteile für Inserenten Seite 5 Themenschwerpunkte 2010 Seite 6 Erscheinungsweise und Zielgruppenstruktur Seite 7 Anzeigenpreise und Formate Seite 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen Anschrift und Kontaktdaten Herausgeber und Verlag Horn-Verlag Stegwiesenstraße 6-10 76646 Bruchsal Telefon Fax E-Mail Internet +49 (0) 7251/97 85 0 +49 (0) 7251/97 85 48 [email protected] www.horn-verlag.de Verlagsleiter Bildredaktion/ Fotografie/Retusche Rudolf Warda Telefon Fax +49 (0) 7251/97 85 53 +49 (0) 7251/97 85 49 Hubert Horn Anzeigen Isabell Prokscha Telefon Fax E-Mail +49 (0) 7251/97 85 36 +49 (0) 7251/97 85 48 [email protected] Telefon Mobil E-Mail +49 (0) 7251/97 85 29 +49 (0) 7251/97 85 9529 [email protected] Chefredakteur/ Redaktionsleiter Torsten Rau Anzeigen Stefan Linder Office Bruchsal Telefon Fax E-Mail s. Verlag +49 (0) 7251/97 85 16 +49 (0) 7251/97 85 48 [email protected] Telefon Fax E-Mail +49 (0) 7251/97 85 220 +49 (0) 7251/97 85 49 [email protected] Office Dinslaken Edithweg 37 46537 Dinslaken +49 (0) 2064/82 81 77 Telefon 02 Mediadaten_2009-2010_NEU 24.06.2010 12:24 Uhr Seite 3 www.bodymedia.com BODYMEDIA ® Fachmagazin für Fitness und Wellness Hubert Horn Torsten Rau Doppelt gut Qualität statt Quantität, und Tempo statt Trägheit Das Unglück des modernen Menschen ist laut T.S. Eliot die Ablenkung von der Ablenkung durch Ablenkung. Oder anders ausgedrückt: Wir ersticken in einer Informationslawine. Der Reizüberflutung im hochtechnisierten Medienzeitalter hat der Mensch wenig entgegen zu setzen. Da ist es doch gut, wenn man Rückzugsmöglichkeiten hat. BODYMEDIA stellt sich dieser Aufgabe. Mit Liebe zum journalistischen Detail hebt sich das Fachmagazin für Fitness, Wellness und Gesundheit beruhigend von den Wettbewerbern im Markt ab. Authentische Texte und brillante Fotos eingefügt in ein Lifestyle-Layout, BODYMEDIA ist eine Lektüre, in der sich die Entscheidungsträger der Branche wichtige HintergrundInformationen holen. Wo Fitness auf Qualität trifft, findet man BODYMEDIA. Einzigartige Reportagen von der Basis, spannende Storys von den Marktführern und wichtiger Know-how für mehr Umsatz, das sind die wesentlichen Attribute, die sich BODYMEDIA auf ihre Fahnen geschrieben hat. Werte und Wertigkeit stehen an erster Stelle, dabei immer die Leser im Fokus. Schneller, besser informiert – als Ergänzung zum Printmagazin geht BODYMEDIA tagesaktuell online. Auf der Internetseite von www.bodymedia.de finden alle Fitness-Professionals die Plattform, um zeitnah die richtigen Informationen für ihr Business zu generieren. Das bedeutet, dass wir zusätzlich zu den klassischen Werbeformen wie Anzeigen, Einhefter, Beilagen, PRReports eine Vielzahl weiterer innovativer Ideen liefern können, mit denen man den Markt erreicht. Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.bodymedia.de. Herzlichst, Herzlichst, Ihr Ihr Hubert Horn Herausgeber Torsten Rau Chefredakteur und Redaktionsleiter 03 Mediadaten_2009-2010_NEU 24.06.2010 12:24 Uhr Seite 4 www.bodymedia.com BODYMEDIA ® Fachmagazin für Fitness und Wellness Einzigartige Vorteile für Inserenten Bestmögliche Magazin-Qualität Die Fachzeitschrift BODYMEDIA zeichnet sich durch höchstmögliche Qualität aus. Schon die Titelseite ist anders: das BODYMEDIA-Logo in Silberprägung. Keine Anzeige, stattdessen ein ansprechendes Motiv. Das edle 115g Seidenmattpapier der Innenseiten, großformatige Hochglanzfotos und ein modernes Layout machen dem Leser Lust auf mehr. Verbreitung im gesamten deutschen Sprachraum Das Fachmagazin BODYMEDIA wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz vertrieben. Damit haben alle Inserenten, die ihre Produkte und Dienstleistungen über die Landesgrenzen hinaus vertreiben, einen deutlichen Zusatznutzen. Hohe Adressqualität BODYMEDIA wird an alle relevanten Fitnessclubs in Deutschland, Österreich und der Schweiz versandt. Ihre Werbebotschaft kommt also bei allen Entscheidungsträgern der Branche an. Die hohe, ständig optimierte Adressqualität unserer Datenbank mit individuellen Inhabernamen garantiert eine optimale Trefferquote. Zusatznutzen Die Bodymedia ist ein Titel der horn group und kann innerhalb der Unternehmensgruppe auf weitere interessante Kommunikationsdienstleistungen zurückgreifen. Bodymedia online Tagesaktuell werden hier interessante Nachrichten rund um die Themen Fitness, Wellness, Gesundheit, Medizin und Wissen publiziert. Dazu weitere Informationen von der Industrie und den Fitnessclubs sowie für Trainer, Bereichsleiter und Auszubildende. iGroup Horn-Verlag Online-Marketing, Websitendesign und -erstellung oder E-Mail-Newsletter sind nur drei Tools, die die Spezialisten um Nikolai Tauscher ([email protected]) mit höchsten Qualitätsansprüchen umsetzen können. Video Ganz neu im Portfolio ist das Segment Video. Ob hochprofessionelle Imagefilme, Interviews oder Reports, die Bodymedia-Film-Faktur setzt Unternehmen der Branche in TV-Qualität in Szene. Fotografie Über 20 Jahre Erfahrung und der Einsatz modernster Technik machen Rudolf Warda (r.warda@horn-verlag) zum gefragtesten Fotografen der Branche. Als gelernter Lithograph kann er seine Bilder high-end veredeln und in Perfektion bis ins kleinste Detail finalisieren. 04 Mediadaten_2009-2010_NEU 24.06.2010 12:24 Uhr Seite 5 www.bodymedia.com BODYMEDIA ® Fachmagazin für Fitness und Wellness Themenschwerpunkte 2010 Ausgabe/Erscheinungstermin Schwerpunktthema Nebenthema BM 01/Februar 2010 Raumausstattung Muckibude oder Fitnesstempel? Die besten Einrichtungsprofis geben Tipps für die richtige Gestaltung einer Fitnessanlage. Neue Realität Die Entscheider der Fitnessbranche geben Einblicke in ihre Strategien, wie sie mit der Krise umgehen. BM 02/April 2010 FIBO-Ausgabe FIBO 2010 Großer Vorbericht zur europäischen Leitmesse für Fitness und Wellness. Top-Seller Sommer-Kampagnen Die besten Ideen und Aktionen, um Mitglieder auch im Sommer in den Club zu locken. BM 03/Juni 2010 IT Technologie 2010 Erfolgreicher Einsatz von Informations- und Datenverarbeitung sowie Soft- und Hardware im Club. FIBO-Report Die schönsten Bilder, die interessantesten News: Bodymedia lässt die Essener Messetage noch einmal Revue passieren. BM 04/August 2010 Profitcenter Trainingsfläche Zusatzeinnahmen durch durchdachte Konzepte. Profitcenter Kursraum Womit können Clubs neue Zielgruppen gewinnen? Bodymedia präsentiert die angesagtesten Trends. gut BM 05/Oktober 2010 Medica 2010 Großer Vorbericht zur Ausgabe der weltgrößten Medizinmesse. Förderung Welche Krankenkassen fördern welche Konzepte (§20, §44)? BM 06/Dezember 2010 Top-Seller: Education Die erfolgreichsten Ausbildungskonzepte der Branche. Medica-Report Welche medizinischen Innovationen sind für Clubs interessant? Weitere Themen der Bodymedia: + Inside industry: Wir stellen die erfolgreichsten Unternehmen der Branche vor und richten unseren Fokus dabei auf die Macher hinter und vor den Kulissen. + Inside clubs: Warum sind einige Clubs erfolgreicher als andere? Wir sind vor Ort und recherchieren auf den Punkt. + Best practice: Konzepte sind nur so gut, wie sie tagtäglich umgesetzt werden. Wir besuchen erfolgreiche Clubs und zeigen unseren Lesern auf, wie man aus grauer Theorie goldene Praxis macht. + Konzept: Wir präsentieren die erfolgreichesten Konzepte rund um die Themen Marketing und Verkauf. + People: Spannende Interviews und Porträts von Entscheidungsträgern der Fitnessbranche. 05 Mediadaten_2009-2010_NEU 24.06.2010 12:24 Uhr Seite 6 www.bodymedia.com BODYMEDIA ® Fachmagazin für Fitness und Wellness Erscheinungsweise: 6 x jährlich, jeden 2. Monat Ausgabe Redaktionsschluss Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Erscheinungstermin Januar/Februar 08.01. 15.01. 22.01. Februar März/April 05.03. 15.03. 19.03. April (FIBO) Mai/Juni 30.04. 07.05. 14.05. Juni Juli/August 25.06. 02.07. 09.07. August September/Oktober 27.08. 03.09. 10.09. Oktober November/Dezember 22.10. 29.10. 05.11. Dezember Zielgruppenstruktur Zielgruppe Fitnessanlagen Exemplare in % 5.252 67,06 % Sportanlagen mit Fitness 251 3,20 % Medizinische Anbieter mit Fitness 229 2,92 % Vereine mit Fitness 193 2,46 % 76 0,97 % Fitnessanlagen in Österreich und der Schweiz 550 7,02 % Hersteller der Fitnessbranche 280 3,57 % Trainer und weitere Zielgruppen 1.000 12,76 % Summe 7.831 100,00 % Wellnesseinrichtungen, SPAs mit Fitness * Von jeder BODYMEDIA-Ausgabe werden ca. 1.000 Exemplare an Zielgruppen außerhalb der * Fitnessbranche versandt. Damit wird den Inserenten ein zusätzlicher, höchst interessanter Mehrwert * geboten, da aus diesen Zielgruppen neue Kunden gewonnen werden können. 06 Mediadaten_2009-2010_NEU 24.06.2010 12:24 Uhr Seite 7 www.bodymedia.com BODYMEDIA ® Fachmagazin für Fitness und Wellness Anzeigenpreise und Formate (Preisliste 1/2010) Größe Satzspiegel (Breite x Höhe) Anschnitt (Breite x Höhe)* 2/1 Seite (Innentitel) 407 x 303 mm 426 x 303 mm 5.500,00 e 426 x 303 mm 3.950,00 e 2/1 Seiten 1/1 Seite s/w Farbe 4c 171 x 247 mm 216 x 303 mm 1.710,00 e 2.195,00 e 2/3 Seite hoch 112 x 247 mm 135 x 303 mm 1.290,00 e 1.775,70 e 1/2 Seite hoch 83 x 257 mm 106 x 303 mm 1.005,00 e 1.490,00 e 1/2 Seite quer 171 x 125 mm 216 x 148 mm 1.005,00 e 1.490,00 e 1/3 Seite hoch 53 x 247 mm 76 x 303 mm 685,00 e 1.170,00 e 1/3 Seite quer 171 x 86 mm 216 x 109 mm 685,00 e 1.170,00 e 1/4 Seite hoch 83 x 125 mm 550,00 e 1.035,00 e 1/4 Seite quer 171 x 60 mm 550,00 e 1.035,00 e 216 x 83 mm 3. Umschlagseite 216 x 303 mm 3.040,00 e ‘ 4. Umschlagseite 216 x 303 mm 3.775,00 e Sonstige Platzierungswünsche: zzgl. 10 % *incl. 3 mm Beschnitt ringsum Einhefter 4-seitig: 380,- e pro Tausend Beilagen bis 25 g: 250,- e pro Tausend Beilagen bis 50 g: 290,- e pro Tausend AE-Provision: 15 % bei druckfähigen Vorlagen Rabatte: 3 Anzeigen 3% 6 Anzeigen 5% 12 Anzeigen 10 % Alle Preise zzgl. MwSt. 07 Mediadaten_2009-2010_NEU 24.06.2010 12:24 Uhr Seite 8 ® www.bodymedia.com BODYMEDIA Fachmagazin für Fitness und Wellness Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. PA 85349 Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Inserent bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innherhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrückliche Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. 13. leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 7 % sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflageminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Zifernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote an Stelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 40 Gramm) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, und Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dazu befugte Behörden verlangen Auskünfte. Der Auftraggeber von Chiffre-Anzeigen ist übrigens verpflichtet, die den Angeboten beigefügten Anlagen zurückzusenden. 19. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Horn Verlag KG Stegwiesenstr. 6-10 • 76646 Bruchsal • Tel. 0 72 51-97 85-0 • Fax. 0 72 51-97 85-48 • www.horn-verlag.de