wochenspiegel - Pressrelations
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PREISLISTE 12/2010 WOCHENSPIEGEL MEDIADATEN gültig ab 1. Januar 2010 Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010 WOCHENSPIEGEL Verbreitungsgebiet I nh a lt Seite 3 Verlagsangaben 4 Ermäßigte Grundpreise für Anzeigen 5 Grundpreise für Anzeigen 6 Abweichende Preise für die Gesamtausgabe 7 Online-Mediadaten-Auszug 8 Beilagenpreise 9 Direktverteilungspreise 10 Technische Angaben 12 Auszug Leseranalyse 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen 15 Geschäftsbedingungen für Direktverteilungsaufträge Kombination C NONNWEILER 66620 HOW NOHFELDEN 66625 WEISKIRCHEN 66709 WADERN 66687 FREISEN 66629 OBERTHAL 66649 LOSHEIM 66679 METTLACH 66693 HASBORN 66636 MZG NAMBORN 66640 WND THOLEY 66636 ST. WENDEL 66606 SCHMELZ 66839 MERZIG 66663 LEB BECKINGEN 66701 LEBACH 66822 NALBACH 66809 DILLINGEN 66763 SAARLOUIS 66740 HEUSWEILER 66265 SLS S KTL ENS- SCHWALBACH 66773 DORF 66806 Kombination B BOUS 66359 ÜBERHERRN 66802 SCHÖNENBERGKÜBELBERG 66901 SCHIFFWEILER 66578 ILLINGEN 66557 SAARWELLINGEN 66793 WALLERFANGEN 66798 OTTWEILER 66564 ILL SUL L PÜTTLINGEN 66346 IGB DUDWEILER 66125 MANDELBACHTAL 66399 KLEINBLITTERSDORF 66271 Kombination A HOM HOMBURG 66424 KIRKEL 66459 BLIESKASTEL 66440 GROSSROSSELN 66352 St. Johann Malstatt Teil Malstatt Alt Saarbrücken St. Arnual Eschberg/Schafbrücke/Teil St. Johann 66129 Jägersfreude/Teil St. Johann 66130 66131 66132 66133 LIMBACH 66459 ST. INGBERT 66386 SBR SAARBRÜCKEN 66111 Burbach Altenkessel 66113 Klarenthal/Teil Gersweiler 66115 Gersweiler 66117 66119 66121 66123 BEXBACH 66450 NEUNKIRCHEN 66538 FRIEDRICHS66539 THAL 66540 66299 SPIESENELVERSBERG SULZBACH 66583 66280 VKL 66115 66126 66127 66128 WALDMOHR 66914 NKW QUIERSCHIED 66287 RIEGELS BERG 66292 WADGASSEN 66787 VÖLKLINGEN 66333 MERCHWEILER 66589 _2009.eps EPPELBORN 66571 DIL REHLINGEN/ SIERSBURG 66780 MARPINGEN 66646 wospi_karte_040 Wochenspiegel Saarbrücken (SBR) Auflage: 90.690 Wochenspiegel Sulzbachtal und Fischbachtal (SUL) Auflage: 33.480 Wochenspiegel Köllertal (KTL) Auflage: 25.115 Wochenspiegel Bliestal und Mandelbachtal (BLI) Auflage: 18.560 Wochenspiegel St. Ingbert (IGB) Auflage: 18.805 Wochenspiegel Homburg (HOM) Auflage: 39.495 PERL Wochenspiegel Völklingen (VKL) 66706 Auflage: 24.820 Wochenspiegel Saarlouis (SLS) Auflage: 57.670 Wochenspiegel Dillingen (DIL) Auflage: 27.820 Wochenspiegel Lebach und Schmelz (LEB) Auflage: 15.210 Wochenspiegel Merzig (MZG) Auflage: 29.050 Wochenspiegel Hochwald (HOW) Auflage: 16.885 Wochenspiegel Neunkirchen (NKW) Auflage: 47.565 Wochenspiegel St. Wendel (WND) Auflage: 35.895 Druckauflage Wochenspiegel Illtal (ILL) Gesamt-Saarland: Auflage: 21.405 502.465 Bübingen Brebach/Fechingen/Güdingen Ensheim/Eschringen Bischmisheim Scheidt BLI GERSHEIM 66453 Kombination D 2 WOCHENSPIEGEL Verlagsangaben Zentrale Verlag: Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH Bleichstraße 21–23 · 66111 Saarbrücken Telefon (06 81) 3 88 02-0 · Fax (06 81) 3 53 33 www.WochenspiegelOnline.de Zentrale Postanschrift: Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH Postfach 65 04 31 · 66143 Saarbrücken E-Mail: [email protected] Bankverbindungen: Bank 1 Saar BLZ 591 900 00, Kto.-Nr. 585 009 Sparkasse Saarbrücken BLZ 590 501 01, Kto.-Nr. 84 533 Postbank BLZ 590 100 66, Kto.-Nr. 15 000 666 Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken 17HRB4874 Steuer-Nr. 04011802813 Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE 138113075 IBAN: DE30 5919 0000 0000 5850 09 BIC: SABADE5S Verlagsbüros Erscheinungsweise Büro Blieskastel Telefon (0 68 42) 92 47-0 Telefax (0 68 42) 92 47-29 Die Verlagstitel erscheinen wöchentlich mittwochs. Die Zustellung erfolgt an alle erreichbaren privaten Haushalte, Betriebe und Behördenstellen im Verbreitungsgebiet. Büro Dillingen Telefon (0 68 31) 7 61 63-0 Telefax (0 68 31) 7 61 63-22 Anzeigenschluss Büro Homburg Talstraße 40 · 66424 Homburg Telefon (0 68 41) 92 47-0 Telefax (0 68 41) 92 47-29 Büro Lebach Am Bahnhof 6 · 66822 Lebach Telefon (0 68 81) 9 36 18-0 Telefax (0 68 81) 9 36 18-22 Büro Merzig Trierer Straße 10 · 66663 Merzig Telefon (0 68 61) 9 39 22-0 Telefax (0 68 61) 9 39 22-22 Büro Neunkirchen Oberer Markt 19 · 66538 Neunkirchen Telefon (0 68 21) 9 12 73-0 Telefax (0 68 21) 9 12 73-22 Büro Saarlouis Kaiser-Friedrich-Ring 4 · 66740 Saarlouis Telefon (0 68 31) 48 88 33-0 Telefax (0 68 31) 48 88 33-9 Büro St. Ingbert Rickertstraße 38 · 66386 St. Ingbert Telefon (0 68 94) 92 64-0 Telefax (0 68 94) 92 64-29 Büro St. Wendel Luisenstraße 24 · 66606 St. Wendel Telefon (0 68 51) 93 36-0 Telefax (0 68 51) 93 36-33 Büro Völklingen Poststraße 11-17 · 66333 Völklingen Telefon (0 68 98) 50 15-0 Telefax (0 68 98) 50 15-29 Anzeigenschluss ist am Montag um 15 Uhr, bei Kontaktanzeigen am Freitag um 16 Uhr. Digital übermittelte Anzeigen müssen bis spätestens Montag, 13 Uhr angeliefert werden. Für Korrekturanzeigen, Farbanzeigen und Titelanzeigen ist der Anzeigenschluss am Freitag, 12 Uhr. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zu zahlen. Bei Lastschrifteneinzug wird 2 % Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Mitgliedschaften Der Saarländische Wochenblattverlag ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) und der Auflagenkontrolle Deutscher Anzeigenblätter (ADA). Amtliche Bekanntmachungen Die Titel der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH sind Amtliche Mitteilungsblätter folgender Städte und Gemeinden: Landeshauptstadt Saarbrücken, Kreisstadt Neunkirchen, Kreisstadt Saarlouis, Stadt St. Ingbert, Stadt Sulzbach, der Gemeinden Spiesen/Elversberg und Riegelsberg. Mitteilungsblatt der Mittelstadt Völklingen. 3 Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010 WOCHENSPIEGEL Ermässigte Grundpreise* Belegungen** MM-Preis 1/1-Seite Textteil Textteil Textteil Titelseite Titelseite Titelseite s/w 3.360 mm s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c Titelkopf inkl. Farbe MM-Preis 1 ZF MM-Preis 4c GA Saarland 9,35 31.416,00 11,28 12,97 15,23 18,97 21,82 25,61 10,75 Saarbrücken (SBR) 2,07 6.955,20 2,92 3,36 3,94 4,14 4,76 5,59 5,64 2,38 Sulz.-/Fischbachtal (SUL) 1,09 3.662,40 1,50 1,73 2,03 2,18 2,51 2,94 3,00 1,25 Köllertal 0,82 2.755,20 1,18 1,36 1,59 1,62 1,86 2,19 2,23 0,94 12,62 Völklingen (VKL) 0,91 3.057,60 1,26 1,45 1,70 1,83 2,10 2,47 2,52 1,05 Saarlouis (SLS) 1,57 5.275,20 2,35 2,70 3,17 3,14 3,61 4,24 4,28 1,81 Dillingen (DIL) 0,93 3.124,80 1,37 1,58 1,85 1,89 2,17 2,55 2,60 1,07 Lebach (LEB) 0,62 2.083,20 0,92 1,06 1,24 1,21 1,39 1,63 1,69 0,71 Merzig (MZG) 0,93 3.124,80 1,37 1,58 1,85 1,89 2,17 2,55 2,60 1,07 Hochwald (HOW) 0,63 2.116,80 0,93 1,07 1,25 1,24 1,43 1,67 1,72 0,72 1,23 2,12 1,26 0,84 1,26 0,85 Neunkirchen (NKW) 1,26 4.233,60 1,89 2,17 2,55 2,51 2,89 3,39 3,45 1,45 St. Wendel (WND) 1,06 3.561,60 1,59 1,83 2,15 2,14 2,46 2,89 2,94 1,22 Illtal (ILL) 0,90 3.024,00 1,34 1,54 1,81 1,80 2,07 2,43 2,48 1,04 1,70 1,43 1,22 Blieskastel/Mandelbachtal (BLI) 0,91 3.057,60 1,26 1,45 1,70 1,83 2,10 2,47 2,52 1,05 St. Ingbert (IGB) 0,91 3.057,60 1,26 1,45 1,70 1,83 2,10 2,47 2,52 1,05 Homburg (HOM) 1,09 3.662,40 1,50 1,73 2,03 2,18 2,51 2,94 3,00 1,25 1,23 1,23 1,47 Kombi A (SBR-SUL-KTL) 3,07 10.315,20 4,60 5,29 6,21 6,13 7,05 8,28 - 3,53 Kombi B (VKL-SLS-DIL-MZG-HOW) 3,28 11.020,80 4,93 5,67 6,66 6,58 7,57 8,88 - 3,77 Kombi C (NKW-WND-ILL) 2,23 7.492,80 3,37 3,88 4,55 4,48 5,15 6,05 - 2,56 Kombi D (BLI-IGB-HOM) 2,11 7.089,60 3,17 3,65 4,28 4,22 4,85 5,70 - 2,43 4,14 4,43 3,01 2,85 SBR Kern 1,32 4.435,20 2,00 2,30 2,70 - - - 3,32 1,52 SBR Obere Saar 0,85 2.856,00 1,26 1,45 1,70 - - - 2,10 0,98 SBR West 0,85 2.856,00 1,26 1,45 1,70 - - - 2,10 0,98 1,78 1,15 1,15 1,01 3.393,60 1,51 1,74 2,04 - - - - 1,16 SLS A (Stadt Saarlouis, Wallerfangen, Überherrn, Wadgassen) 0,89 2.990,40 1,33 1,53 1,80 - - - - 1,02 SLS B (Saarwellingen, Ensdorf, Schwalbach, Bous) 0,76 2.553,60 1,14 1,31 1,54 - - - - 0,87 NKW A (Stadt Neunkirchen) 0,62 2.083,20 0,92 1,06 1,24 - - - - 0,71 NKW B (Schiffweiler, Ottweiler) 0,59 1.982,40 0,85 0,98 1,15 - - - - 0,68 NKW C (Spiesen-Elversberg) 1,36 1,20 2,79 1,47 1,11 1,03 0,84 0,80 * alle Preise in EURO zzgl. MwSt. ** Alle Ausgaben sind beliebig miteinander kombinierbar. Für die rubrizierten Teile gelten die Preise der Kombi A, B, C bzw. D. Die ermäßigten Grundpreise gelten für alle Aufträge, die von Auftraggebern innerhalb des Saarlandes in Direktabwicklung mit dem Verlag erteilt werden. Rabatte für Kombinationen, die nicht aufgeführt sind, auf Anfrage. 4 Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010 Grundpreise* WOCHENSPIEGEL Belegungen** MM-Preis 1/1-Seite Textteil Textteil Textteil Titelseite Titelseite Titelseite s/w 3.360 mm s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c Titelkopf inkl. Farbe MM-Preis 1 ZF MM-Preis 4c GA Saarland 10,38 34.876,80 12,52 14,40 16,91 21,06 24,22 28,43 11,93 Saarbrücken (SBR) 2,30 7.728,00 3,25 3,73 4,37 4,60 5,28 6,20 6,26 2,64 Sulz.-/Fischbachtal (SUL) 1,21 4.065,60 1,67 1,92 2,25 2,42 2,79 3,26 3,33 1,39 Köllertal 0,91 3.057,60 1,31 1,51 1,76 1,80 2,06 2,43 2,48 1,04 14,01 Völklingen (VKL) 1,01 3.393,60 1,40 1,61 1,89 2,03 2,33 2,74 2,80 1,17 Saarlouis (SLS) 1,74 5.846,40 2,61 3,00 3,52 3,49 4,01 4,71 4,75 2,01 Dillingen (DIL) 1,03 3.460,80 1,52 1,75 2,05 2,10 2,41 2,83 2,89 1,19 Lebach (LEB) 0,69 2.318,40 1,02 1,18 1,38 1,34 1,54 1,81 1,88 0,79 Merzig (MZG) 1,03 3.460,80 1,52 1,75 2,05 2,10 2,41 2,83 2,89 1,19 Hochwald (HOW) 0,70 2.352,00 1,03 1,19 1,39 1,38 1,59 1,85 1,91 0,80 1,37 2,35 1,40 0,93 1,40 0,94 Neunkirchen (NKW) 1,40 4.704,00 2,10 2,41 2,83 2,79 3,21 3,76 3,83 1,61 St. Wendel (WND) 1,18 3.964,80 1,77 2,03 2,39 2,38 2,73 3,21 3,26 1,35 Illtal (ILL) 1,00 3.360,00 1,49 1,71 2,01 2,00 2,30 2,70 2,75 1,15 1,89 1,59 1,35 Blieskastel/Mandelbachtal (BLI) 1,01 3.393,60 1,40 1,61 1,89 2,03 2,33 2,74 2,80 1,17 St. Ingbert (IGB) 1,01 3.393,60 1,40 1,61 1,89 2,03 2,33 2,74 2,80 1,17 Homburg (HOM) 1,21 4.065,60 1,67 1,92 2,25 2,42 2,79 3,26 3,33 1,39 1,37 1,37 1,63 Kombi A (SBR-SUL-KTL) 3,41 11.457,60 5,11 5,87 6,89 6,80 7,83 9,19 - 3,92 Kombi B (VKL-SLS-DIL-MZG-HOW) 3,64 12.230,40 5,47 6,29 7,39 7,30 8,40 9,86 - 4,18 Kombi C (NKW-WND-ILL) 2,48 8.332,80 3,74 4,30 5,05 4,97 5,72 6,72 - 2,84 Kombi D (BLI-IGB-HOM) 2,34 7.862,40 3,52 4,05 4,75 4,68 5,38 6,33 - 2,70 4,60 4,92 3,34 3,16 SBR Kern 1,47 4.939,20 2,22 2,55 3,00 - - - 3,69 1,69 SBR Obere Saar 0,94 3.158,40 1,40 1,61 1,89 - - - 2,33 1,09 SBR West 0,94 3.158,40 1,40 1,61 1,89 - - - 2,33 1,09 1,98 1,28 1,28 1,12 3.763,20 1,68 1,93 2,26 - - - - 1,29 SLS A (Stadt Saarlouis, Wallerfangen, Überherrn, Wadgassen) 0,99 3.326,40 1,48 1,70 2,00 - - - - 1,13 SLS B (Saarwellingen, Ensdorf, Schwalbach, Bous) 0,84 2.822,40 1,27 1,45 1,71 - - - - 0,97 NKW A (Stadt Neunkirchen) 0,69 2.318,40 1,02 1,18 1,38 - - - - 0,79 NKW B (Schiffweiler, Ottweiler) 0,65 2.184,00 0,94 1,09 1,28 - - - - 0,75 NKW C (Spiesen-Elversberg) 1,51 1,33 3,10 1,63 1,23 1,14 0,93 0,89 * alle Preise in EURO zzgl. MwSt.** Alle Ausgaben sind beliebig miteinander kombinierbar. Für die rubrizierten Teile gelten die Preise der Kombi A, B, C bzw. D. Die Grundpreise gelten für alle Aufträge, die von Auftraggebern außerhalb des Saarlandes oder von Agenturen erteilt werden. Rabatte für Kombinationen, die nicht aufgeführt sind, auf Anfrage. 5 Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010 WOCHENSPIEGEL Abweichende Preise Gesamtausgabe* Familienanzeigen Kontaktanzeigen Gesamtausgabe Saarland Grundpreis ermäßigter Grundpreis 14,70 13,26 16,91 15,25 19,85 17,90 2,05 1,19 0,82 0,75 Kombi A Grundpreis ermäßigter Grundpreis 4,64 4,18 5,34 4,81 6,26 5,64 bis drei Zeilen jede weitere Zeile GA Saarland 8,40 E 2,90 E Kombi A 3,15 E 1,40 E Kombi B 4,15 E 1,60 E Kombi C 2,60 E 1,30 E Kombi D 2,10 E 1,05 E Grundpreis ermäßigter Grundpreis 4,36 3,94 5,01 4,53 5,89 5,32 Der Preis für private Kleinanzeigen im Fließsatz beinhaltet bereits die gesetzliche MwSt. Grundpreis ermäßigter Grundpreis 3,00 2,71 3,45 3,12 4,05 3,66 Grundpreis ermäßigter Grundpreis 2,71 2,44 3,12 2,81 3,66 3,29 Wir veröffentlichen Ihre Kleinanzeigen im Fließsatz auch kostenlos im Internet unter folgenden Adressen: www.WochenspiegelOnline.de, www.anonza.de Belegung s/w 1 ZF 4c Gesamtausgabe Saarland Kombi A 3,22 3,70 4,35 1,52 0,88 0,61 0,56 1,75 1,01 0,70 0,57 SBR SUL KTL Kombi B je Ausgabe Kombi C je Ausgabe Kombi D BLI IGB HOM Private Kleinanzeigen im Fließsatz 1,09 0,62 1,25 0,71 1,47 0,83 0,87 0,50 1,00 0,57 1,14 0,67 1,27 0,56 0,56 0,61 1,46 0,64 0,64 0,70 1,72 0,75 0,75 0,82 Belegung Kombi B Kombi C Kombi D Art des Preises s/w 1 ZF 4c * alle Preise in EURO zzgl. MwSt. Bei Belegung mehrerer Kombinationen werden die jeweiligen Preise addiert. Chiffre-Gebühr bei Abholung bei Zusendung der Offerten 3,50 E 6,50 E Anzeigennachlässe (innerhalb eines Abschlussjahres) Malstaffel für mehrmalige Veröffentlichungen 6 Anzeigen 12 Anzeigen 24 Anzeigen 36 Anzeigen 52 Anzeigen Mengenstaffel 15 % 10 % 15 % 17 % 20 % für Millimeterabschlüsse von mindestens 3 000 mm 5% 5 000 mm 10 % 10 000 mm 15 % 15 000 mm 17 % 20 000 mm 20 % Erweiterte Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse von mindestens 130 000 mm 140 000 mm 160 000 mm 180 000 mm 100 000 mm bis 200 000 mm je weitere 20 000 mm Höchstnachlass Rabatte 21 % 22 % 23 % 24 % 25 % 1% 30 % 2 Ausgaben 3 Ausgaben 4 Ausgaben 5 & mehr Ausgaben 10 % 15 % 20 % 25 % 6 Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010 online-mediadaten www.WochenspiegelOnline.de WOCHENSPIEGEL Werbewirksame und preiswerte Sonderwerbeform Kombi Print-Online: Zusätzlich zu Ihrer Schaltung im Wochenspiegel wird Ihre Printanzeige als Online-Werbemittel 1:1 auf www.WochenspiegelOnline.de gestellt. Immer mit einer Verlinkung auf Ihre Homepage. Themenwelten: 20 E*/4 Wochen Shopping-Trends: auf der Homepage 10 E*/1 Woche 20 E*/4 Wochen Anzeigen: im rubrizierten Anzeigenmarkt innerhalb der jeweiligen Rubrik 20 E*/4 Wochen Digitale Beilage: Übernahme Ihrer Beilagen zusätzlich als Blätterkatalog direkt ins Internet 50 E*/4 Wochen Für Ihre Online-Werbung sprechen: 1. Zusätzliche Reichweite für Ihre Werbung! 2. Ergänzung in der jungen, gut gebildeten Zielgruppe! 3. Platzieren Sie Ihre Werbung neben topaktuellen und qualitativ hochwertigen redaktionellen Inhalten! 4. Unser kompetenter Service unterstützt Sie in der Planung und Realisierung Ihrer Online-Werbung! 5. 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Januar 2010 WOCHENSPIEGEL Beilagen Preise (pro 1000 Exemplare, alle Preise zuzüglich MwSt.) Einzelgewicht Grundpreis in EURO Technische Angaben Ermäßigter Grundpreis in EURO bis 10 g 47,48 42,76 bis 15 g 54,33 48,93 bis 20 g 59,46 53,54 bis 25 g 65,25 58,76 bis 30 g 70,58 63,59 bis 35 g 75,97 68,50 bis 40 g 80,90 73,35 Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g 4,92 4,39 Format: Maximal 270 x 385 mm Minimal 105 x 148 mm Andere Formate auf Anfrage Einschränkung des Formats:Beilagen, die aus technischen oder gestalterischen Gründen wie Bestandteile des Wochenblattes aussehen, dürfen das Format 245 x 340 mm nicht überschreiten. Dies gilt insbesondere für Beilagen, die auf Rotationspapier gedruckt werden. Zur Gewährleistung des technischen Ablaufes beim Beilegen, benötigen wir vorab ein Muster der Beilagen. Gewicht: Mindestgewicht 8 Gramm pro Stück Höchstgewicht 70 Gramm pro Stück Teilbelegung:Die Differenzierung der Belegung nach Orten ist möglich. Beilagenbeschaffenheit:Die Beilagen sollen rückengefalzt, rückengeleimt oder auch klebegebunden sein. Beilagen mit Draht-Rückenheftung können nur bedingt verarbeitet werden. Die Beilagen sind auf Paletten anzuliefern und müssen eine exakte buchbinderische Verarbeitung haben. Die Beilagen müssen planliegen und können in Stapeln zu 180 Grad verschränkt abgesetzt werden, möglichst ohne Umreifung. Fremdanzeigen: Die Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Mindestauflage: 5.000 Exemplare (je Einzeltitel) Musterexemplar:Vorab-Versand von zwei Musterexemplaren an die Anzeigenabteilung der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH Qualitätssicherung Die Verteilqualität wird durch ein eigens für den Verlag eingerichtetes Call-Center geprüft. Alle Verteilgebiete werden in regelmäßigen Abständen durch geschultes Personal abgefragt. Sollten dabei Reklamationen festgestellt werden, hat der Verlag die Voraussetzung geschaffen, schnellstens zu reagieren. Dispositionsschluss: Freitag vor dem Erscheinungstermin, 10.00 Uhr. Rücktrittstermin: 14 Tage vor dem Erscheinungstermin. Anlieferung:Die Beilagen müssen frei Haus angeliefert werden. Für die Abholung von Beilagen innerhalb des Verbreitungsgebietes werden die Selbstkosten berechnet. Anlieferung der Beilagen nur mit Lieferschein. Anlieferungstermin:Die Anlieferung kann montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr erfolgen. Letzter Anlieferungstermin ist freitags, 15.00 Uhr. Nachlässe Auf Beilagenaufträge werden bei entsprechender Abschlussvereinbarung über die Beilagenmengenabnahme innerhalb eines Abschlussjahres folgende Nachlässe gewährt. ab 1 Mio. Stück Beilagen 3% ab 3,5 Mio. Stück Beilagen 7% ab 2 Mio. Stück Beilagen 5% ab 5 Mio. Stück Beilagen und mehr 10 % Versandanschrift:Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH, Druckhaus Saarbrücker Zeitung, Untertürkheimer Straße 15, Industriegebiet Süd, 66117 Saarbrücken, Warenannahme II. 8 Direktverteilung – Kataloge – Prospekte Preise (pro 1000 Exemplare, alle Preise zuzüglich MwSt.) Technische Angaben Einzelgewicht Grundpreis in EURO Ermäßigter Grundpreis in EURO bis 10 g 42,29 38,05 bis 20 g 46,51 41,86 bis 30 g 50,26 45,26 bis 40 g 54,21 48,84 bis 50 g 58,59 52,76 Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g 5,32 WOCHENSPIEGEL 4,80 Verteilgebiet und Verteilerplan Die Verteilung erfolgt in allen Städten und Gemeinden gemäß dem für unsere Wochenblätter gültigen Verteilplan zuzüglich Zweibrücken. Der detaillierte Verteilplan mit exakten Stückzahlen wird Ihnen auf Wunsch zugesandt. Verteilqualität Die Prospekt- und Katalogverteilung wird von unseren ortsansässigen Zustellern ausschließlich im Verbreitungsgebiet unserer Wochenblätter durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Verteilgebiet nach Orten anhand des Verteilerplanes individuell auf Ihr Einzugsgebiet zuzuschneiden. Die Verteilung erfolgt an alle erreichbaren Adressen, und damit voll haushaltsabdeckend, für Ihre intensive Werbung. Beachten Sie bitte die gesonderten Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Verteilaufträgen auf Seite 15. Format: Maximal 270 x 385 mm Minimal 105 x 168 mm Andere Formate auf Anfrage Papierqualität: 100 g/m2 A4/A5 Einzelprospekt 170 g/m2 A6 Einzelprospekt Teilbelegung:Die Differenzierung der Belegung nach Orten ist möglich. Beilagenbeschaffenheit:Die Prospekte sollen rückengefalzt, rückengeleimt oder auch klebegebunden sein. Beilagen mit Draht-Rückenheftung können nur bedingt verarbeitet werden. Die Prospekte sind auf Paletten anzuliefern und müssen eine exakte buchbinderische Verarbeitung haben. Die Beilagen müssen planliegen und können in Stapeln zu 180 Grad verschränkt abgesetzt werden, möglichst ohne Umreifung. Fremdanzeigen: Die Prospekte dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Mindestauflage: 5.000 Exemplare (je Einzeltitel) Musterexemplar:Vorab-Versand von zwei Musterexemplaren an die Anzeigenabteilung der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH Dispositionsschluss: Für Samstagsverteilung: Montag der Verteilwoche, 16.00 Uhr. Rücktrittstermin: 14 Tage vor dem Erscheinungstermin. Anlieferung:Die Prospekte müssen frei Haus angeliefert werden. Für die Abholung von Prospekten innerhalb des Verbreitungsgebietes werden die Selbstkosten berechnet. Anlieferung der Prospekte nur mit Lieferschein. Anlieferungstermin:Die Anlieferung kann montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr erfolgen. Letzter Anlieferungstermin ist mittwochs bis 12.00 Uhr. Versandanschrift:Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH, Druckhaus Saarbrücker Zeitung, Untertürkheimer Straße 15, Industriegebiet Süd, 66117 Saarbrücken, Warenannahme II. Verteiltermin: samstags 9 Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010 WOCHENSPIEGEL WOCHENBLÄTTER Technische Angaben Satzspiegel: 480 mm hoch, 326 mm breit Spaltenzahl und -breite: Anzeigenteil: 7 Spalten à 44 mm Textteil: 7 Spalten à 44 mm Zwischenschlag: 3 mm Grundschrift: Anzeigenteil: Helvetica 7 Punkt Textteil: Gazette, 9 Punkt Druckverfahren: Offsetdruck Druckform: Negativ-Offsetplatte Rasterpunktform: gemäßigter Kettenpunkt Rasterweite: 40 Linien/cm Tonwertumfang: Licht: 5 %; Tiefe: 87 % Farben:Die Farben für die Produktion der Wochenspiegel-Ausgaben werden ausschließlich 4c aus den Skalenfarben (Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz) produziert. Der Datenlieferant ist für die Richtigkeit der technischen Daten verantwortlich. Der Verlag übernimmt die Originaldaten unverändert. Geringe Farbabwei chungen sind drucktechnisch bedingt und nicht zu vermeiden. Wird vom Kunden keine verbindliche und aussagekräftige Farbvorlage geliefert, wird die Farbe vom Verlag nach den vorliegenden Informationen produziert. Tonwertsumme:Die maximale Tonwertsumme (Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz) liegt bei 240 %. Wenn die Tonwertsumme der dunkelsten Bildstelle dem Maximalwert nahe kommt, sollte der Tonwert des Schwarz mindestens 85 % betragen. Tonwertzunahme:Im 40 %-Kontrollfeld liegt die Tonwertzunahme bei ca. 26 % (± 4 %) für Schwarz und Buntfarben. Reproduktionsverfahren:Vergrößerungen, Verkleinerungen, Rasterungen und Retuschen sind Zusatzleistungen, die nicht im Anzeigenpreis enthalten sind und deshalb in Rechnung gestellt werden. Druckunterlagen:Für Anzeigen werden ausschließlich digitale Daten als Druckunterlagen angenommen. Beachten Sie bitte die Informationen zu Datenübertragung, Datenformaten und Datenträgern. Information: Seit dem 1. Oktober 2004 werden alle Ausgaben des Wochenspiegels nach der neuen Version der im Zeitungsdruck gültigen ISO 12647-3:2004 gedruckt. Angabe der Spaltenmaße Panoramaanzeigen: Ganzseitige Anzeigen: Spaltenzahl 1 2 3 4 5 6 7 mm Breite 44 91 138 185 232 279 326 676 x 480 mm Seitenteilige Panorama-Anzeigen nur blattbreit, in der Mindesthöhe 260 mm. Alleinplatzierung von Panorama-Anzeigen erst ab mindestens 360 mm Höhe möglich. 10 Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010 WOCHENSPIEGEL WOCHENBLÄTTER Infos zur Datenübertragung, zu Datenformaten und Datenträgern Allgemein:Senden Sie uns bitte zu jeder ISDN-/E-Mail-Übertragung bzw. bei geliefertem Datenträger einen Abzug mit. Bitte senden Sie Daten nur in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr. Abzüge per Fax an die Nummer 06 81/3 88 02-179. Der Dateiname sollte immer den Kundennamen enthalten. Zur telefonischen Abstimmung und auch zu allen anderen technischen Fragen steht Ihnen TypoServ gerne unter Telefon 06 81/3 88 02-181 zur Verfügung. Anforderungsprofil: ISDN: E-Mail: • Für jede Übertragung legen Sie bitte ein eigenes Verzeichnis mit eindeutigem Namen an. • Übertragung vom Macintosh mit LeonardoPro unter der Nummer 06 81/3 88 02-190 • Bei der Übertragung von einem PC mittels einer Fritz-Karte steht Ihnen der Anschluss 06 81/3 88 02-191 zur Verfügung. Als Benutzer gilt „typo“, als Kennwort „typoserv“. [email protected] Datenträger: • Senden Sie uns bitte vorzugsweise PDF- oder EPS-Dateien mit includierten Schriften. • Bei offenen Dateien sind die Schriften in Pfade umzuwandeln bzw. in die Datei einzubinden (z. B. mit FontIncluder). Verwenden Sie nur Postscript-Schriften. • mögliche Software für generische (offene) Dateien: QuarkXPress bis Vers. 6.5, FreeHand MX, Illustrator CS3, PhotoShop CS3, InDesign CS3. • Gelieferte Strich-Dateien im TIFF- bzw. EPS-Format müssen eine Auflösung von mindestens 600 dpi bis maximal 1.200 dpi haben. Graustufen- bzw. Farbbilder müssen eine Auflösung zwischen 250 bis 300 dpi haben. • Ohne übermittelten Ausdruck übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der abgedruckten Daten. CD-ROM, DVD Zu beachten ist die Schriftenkonvertierung von Windows auf Apple Macintosh und umgekehrt. Schriftnamen und -typen sind sehr unterschiedlich und sollten im Vorfeld abgestimmt werden. In der Regel ist mit Umbruch-, Laufweiten- und Schriftschnittänderung zu rechnen. Bei Export aus Corel Draw in ai-Format sollten alle verwendeten Schriften in Zeichenwege umgewandelt werden. 11 Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010 WOCHENSPIEGEL ergebnisse der leseranalyse Der WOCHENSPIEGEL macht Werbedruck für Sie! Ausgehend von einer 71%igen Reichweite lässt sich dieser Wert bei entsprechender Zahl der Einschaltungen auf 79 % steigern. Bei nur einer Einschaltung beträgt die Reichweite über 71 %. Bei sechs Einschaltungen erhöht sich dieser Wert schon auf rund 78 %. Mit regelmäßiger Belegung der Titel des Wochenspiegel können Inserenten starken Werbedruck erzeugen, weil rund 79 % der Bevölkerung im Verbreitungs gebiet angesprochen werden. Quelle: CZAIA Marktforschung Bremen, Leseranalysen Anzeigenblätter 2009. Reichweite in % 80 79 78 Durchschnittsreichweite aller WOCHENSPIEGEL-Titel Hoher Werbedruck durch Reichweitenzuwachs bei mehreren Einschaltungen 77 76 75 74 73 72 71 70 1 3 6 9 12 Anzahl der Belegungen 12 Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck einer Verbreitung. 2Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. WOCHENSPIEGEL für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von der Reduktion der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 21Der Verlag garantiert – auf das Gesamtgebiet einer Ausgabe bezogen – eine Haus haltsbelieferung von 95% der durch Boten zumutbar erreichbaren Haushaltsherdstellen. Preisnachlässe oder Schadensersatzforderungen wegen geringfügiger Verteilungsmängel infolge höherer Gewalt (Streik, Hochwasser, Unfall usw.) sind ausgeschlossen. 7Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Bei Eckfeld-Anzeigen zählt dabei der Rand der Publikation wie Text. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 8Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. b)Unbeschadet der Regelung in Ziffer 10 der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Verlag nicht, wenn er bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen- und Beilagentexte die geschäftsübliche Sorgfalt anwendet. Er haftet auch nicht, wenn er von den Auftraggebern irre geführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber trägt in diesen Fällen allein die Verantwortung. 9Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. a)Mit der Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. c)Durch Erteilung eines Anzeigen- und Beilagenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer eventuell erforderlich werdenden Gegendarstellung in gleicher Größe, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bzw. Beilage bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Ebenso sind dabei alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) vom Inserenten zu übernehmen. d)Wird infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens dem Verlag die Erfüllung eines Auftrags unmöglich, so erlischt seine Verpflichtung zur Erfüllung dieses Auftrags. Ein Anspruch auf Schadensersatz steht dem Auftraggeber in diesen Fällen nicht zu. e)Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen bedürfen der schriftlichen Form. 13 10Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück gängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umgang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt. 13Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Beleg nummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres wesentlich unterschritten wird. Auflagenminderung ist nur dann ein zur Peisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mehr als 20 %, bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mehr als 15 %, bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mehr als 10 %, bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren mehr als 5 % beträgt. f)Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen von Unternehmen aus dem Verbreitungsgebiet werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt und Texte bzw. Druckunterlagen von ihm frei Haus geliefert werden. g)Ein dem Auftraggeber gewährter Nachlass für Anzeigen in Teilausgaben bzw. Kombinationen oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen berechtigt ihn nicht, den gleichen Nachlass für Anzeigen in der Gesamtausgabe zu fordern. h)Bei der Belegung der Teilausgaben bzw. Kombinationen oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Druckschrift zu tätigen. i)Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wie derholung von Insertionen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass zuvor nach Ersterscheinen der fehlerhaften Insertion eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt war. j)Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. k)Die vom Verlag zur Erstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten oder bearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Lithos, Druckplatten usw. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Verlages. l)Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Inserent bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Zulieferungen (auch Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verlages. m)Für Übermittlungsfehler im Verlaufe von Datenfernübertragungen (z.B. ISDN) sowie für Fehler am Endprodukt, die auf mangelhafte Daten zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Verlag berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Der Auftraggeber versichert, dass weder technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht und stellt den Verlag von allen diesbezüglichen Haftungsrisiken frei. n)Bei Farbreproduktionen in allen Herstellungsverfahren müssen geringfügige Abweichungen vom Original toleriert werden. Das gleiche gilt für den Vergleich von Andruck und Auflagendruck. Computerausdrucke, Digitalproofs usw. sind nicht farbverbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. o)Bei blattbreiten Anzeigen bzw. Eckformaten kann ein Textanschluss nur bis zu einer Höhe von 400 mm ermöglicht werden. Höhere Anzeigenformate werden auf die volle Satzspiegelhöhe von 480 mm gebracht und entsprechend berechnet. p)Bei neu erteilten Abschlüssen können Anzeigen, die vor dem Abschlusstermin erschienen sind, nicht rückwirkend in den Abschluss einbezogen werden. q)Für amtliche Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen abgerechnet werden, wird keine Mittlervergütung bezahlt. r)Für die Anwendung des Basisabschlusses eines Konzernunternehmens auf Tochter- oder Schwestergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Die Rabatte aus Basisabschlüssen von Konzernunternehmen werden nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. s) D er Ausschluss von Mitbewerbern ist weder bei der Anzeigen- noch bei der Beilagenwerbung möglich. 14 Geschäftsbedingungen WOCHENSPIEGEL 1. Mit der Annahme eines Verteilauftrages verpflichtet sich der Verteiler, das Verteilgut (Prospekte, Kataloge) nach den vereinbarten Stückzahlen an die erreichbaren Haushalte im vereinbarten Verteilungsgebiet zuzustellen. 2. Die Zustellung des Verteilgutes (Prospekte – Kataloge) erfolgt durch Bestücken von Briefkästen, Haustüren oder sonstigen Postablagestellen. 3. Eine Verpflichtung, das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) an einem bestimmten Tag oder zu bestimmten Tageszeiten zuzustellen, kann der Verteiler nicht übernehmen. 4. Der Verteiler kann sich nicht verpflichten, die gleichzeitige Durchführung weiterer Verteilaufträge – auch solche von Konkurrenten des Auftraggebers – auszuschließen. 5. Der Auftraggeber hat das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) ordentlich gebündelt, gezählt und verpackt in der vereinbarten Seitenzahl an den vereinbarten Anlieferungsort mindestens 3 Tage vor dem voraussichtlichen Tag der Verteilung anzuliefern. Der Verteiler ist zur Überprüfung der Stückzahl nicht verpflichtet. Reicht die angelieferte Stückzahl für eine Verteilung an alle zu bedienenden Haushalte nicht aus, so kann der Auftraggeber daraus keine Rechte, insbesondere keinen Anspruch auf Herabsetzung des vereinbarten Preises, herleiten. 6. Der Preis für die Durchführung des Verteilauftrages richtet sich auch beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung nach der jeweils geltenden Preisliste des Verteilers. 7. Der Verteiler behält sich vor, Verteilaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form des Verteilguts (Prospekte – Kataloge) nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen von Vertretern oder anderen Mitarbeitern des Verteilers ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Verteilaufträge sind für den Verteiler erst nach Vorlage eines Musters des Verteilguts (Prospekte – Kataloge) und dessen Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der dem Verteiler dadurch entsteht, dass das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber hat den Verteiler ferner von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung des Verteilgutes geltend machen. für die Ausführung von Verteilaufträgen durch die Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH 9. Wird der Verteilauftrag aufgrund von Umständen, die der Verteiler zu vertreten hat, nicht vollständig ausgeführt, so steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Minderung des Verteilpreises zu. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Verhältnis zwischen dem Umfang des Auftrags und der tatsächlich nicht erfolgten Verteilung. Wird das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) aufgrund von Umständen, die der Verteiler zu vertreten hat, in einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Gebiet verteilt, so steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Minderung nur insoweit zu, als die erfolgte Verteilung für ihn nachweislich ohne Interesse ist. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. 10. Wird das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) in der vereinbarten Zeit nicht zugestellt, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 11. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, auch solche aus positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, es sei denn, den Verteiler träfe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verlustes des Verteilgutes (Prospekte – Kataloge). Ist das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Verteilers oder seiner Beauftragten ganz oder teilweise in Verlust geraten, leistet der Verteiler Schadensersatz in Höhe der dem Kunden nachweislich entstandenen anteiligen Herstellkosten. Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns ist in jedem Falle ausgeschlossen. 12. Verteilaufträge, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Agenturen nicht provisioniert. Verteilaufträge des Handels und Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet werden Agenturen provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar von Agenturen erteilt wird. 13. Eine Stornierung des Verteilauftrages durch den Auftraggeber muss mindestens 4 Wochen vor der vorgesehenen Verteilung vorliegen. Dem Verteiler steht es frei, die Stornierung trotz kürzerer Frist zu beachten. Der Verteiler behält sich das Recht vor, den Verteilpreis dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, mindestens aber 10 % vom Nettoverteilpreis. Erfolgt eine Stornierung innerhalb der letzten 3 Tage vor der vorgesehnen Verteilung ist eine Stornierung nicht mehr möglich, da die Verteilung aus organisatorischen oder technischen Gründen nicht mehr gestoppt werden kann. 14. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen vom Tag der Verteilung an geltend gemacht werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verteilers. Für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Verteilers vereinbart. 15 WOCHENSPIEGEL w w w . W o c h e n s p i e g e l O n l i n e . d e