wochenspiegel - Pressrelations

Transcription

wochenspiegel - Pressrelations
PREISLISTE 12/2010
WOCHENSPIEGEL
MEDIADATEN
gültig ab 1. Januar 2010
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
WOCHENSPIEGEL
Verbreitungsgebiet
I nh a lt
Seite
3 Verlagsangaben
4 Ermäßigte Grundpreise für Anzeigen
5 Grundpreise für Anzeigen
6 Abweichende Preise für die Gesamtausgabe
7 Online-Mediadaten-Auszug
8 Beilagenpreise
9 Direktverteilungspreise
10 Technische Angaben
12 Auszug Leseranalyse
13 Allgemeine Geschäftsbedingungen
15 Geschäftsbedingungen für Direktverteilungsaufträge
Kombination C
NONNWEILER
66620
HOW
NOHFELDEN
66625
WEISKIRCHEN
66709
WADERN
66687
FREISEN
66629
OBERTHAL
66649
LOSHEIM
66679
METTLACH
66693
HASBORN
66636
MZG
NAMBORN
66640
WND
THOLEY
66636
ST. WENDEL
66606
SCHMELZ
66839
MERZIG
66663
LEB
BECKINGEN
66701
LEBACH
66822
NALBACH
66809
DILLINGEN
66763
SAARLOUIS
66740
HEUSWEILER
66265
SLS
S
KTL
ENS- SCHWALBACH
66773
DORF
66806
Kombination B
BOUS
66359
ÜBERHERRN
66802
SCHÖNENBERGKÜBELBERG
66901
SCHIFFWEILER
66578
ILLINGEN
66557
SAARWELLINGEN
66793
WALLERFANGEN
66798
OTTWEILER
66564
ILL
SUL
L
PÜTTLINGEN
66346
IGB
DUDWEILER
66125
MANDELBACHTAL
66399
KLEINBLITTERSDORF
66271
Kombination A
HOM
HOMBURG
66424
KIRKEL
66459
BLIESKASTEL
66440
GROSSROSSELN
66352
St. Johann
Malstatt
Teil Malstatt
Alt Saarbrücken
St. Arnual
Eschberg/Schafbrücke/Teil St. Johann
66129
Jägersfreude/Teil St. Johann
66130
66131
66132
66133
LIMBACH
66459
ST. INGBERT
66386
SBR
SAARBRÜCKEN
66111
Burbach
Altenkessel
66113
Klarenthal/Teil Gersweiler 66115
Gersweiler
66117
66119
66121
66123
BEXBACH
66450
NEUNKIRCHEN
66538
FRIEDRICHS66539
THAL
66540
66299
SPIESENELVERSBERG
SULZBACH
66583
66280
VKL
66115
66126
66127
66128
WALDMOHR
66914
NKW
QUIERSCHIED
66287
RIEGELS
BERG
66292
WADGASSEN
66787
VÖLKLINGEN
66333
MERCHWEILER
66589
_2009.eps
EPPELBORN
66571
DIL
REHLINGEN/
SIERSBURG
66780
MARPINGEN
66646
wospi_karte_040
Wochenspiegel Saarbrücken (SBR)
Auflage: 90.690
Wochenspiegel Sulzbachtal und Fischbachtal (SUL)
Auflage: 33.480
Wochenspiegel Köllertal (KTL)
Auflage: 25.115
Wochenspiegel Bliestal und Mandelbachtal (BLI)
Auflage: 18.560
Wochenspiegel St. Ingbert (IGB)
Auflage: 18.805
Wochenspiegel Homburg (HOM)
Auflage: 39.495
PERL
Wochenspiegel Völklingen (VKL)
66706
Auflage: 24.820
Wochenspiegel Saarlouis (SLS)
Auflage: 57.670
Wochenspiegel Dillingen (DIL)
Auflage: 27.820
Wochenspiegel Lebach und Schmelz (LEB)
Auflage: 15.210
Wochenspiegel Merzig (MZG)
Auflage: 29.050
Wochenspiegel Hochwald (HOW)
Auflage: 16.885
Wochenspiegel Neunkirchen (NKW)
Auflage: 47.565
Wochenspiegel St. Wendel (WND)
Auflage: 35.895
Druckauflage
Wochenspiegel Illtal (ILL)
Gesamt-Saarland:
Auflage: 21.405
502.465
Bübingen
Brebach/Fechingen/Güdingen
Ensheim/Eschringen
Bischmisheim
Scheidt
BLI
GERSHEIM
66453
Kombination D
2
WOCHENSPIEGEL
Verlagsangaben
Zentrale
Verlag:
Saarländische
Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH
Bleichstraße 21–23 · 66111 Saarbrücken
Telefon (06 81) 3 88 02-0 · Fax (06 81) 3 53 33
www.WochenspiegelOnline.de
Zentrale Postanschrift:
Saarländische
Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH
Postfach 65 04 31 · 66143 Saarbrücken
E-Mail: [email protected]
Bankverbindungen:
Bank 1 Saar
BLZ 591 900 00, Kto.-Nr. 585 009
Sparkasse Saarbrücken
BLZ 590 501 01, Kto.-Nr. 84 533
Postbank
BLZ 590 100 66, Kto.-Nr. 15 000 666
Registergericht:
Amtsgericht Saarbrücken
17HRB4874
Steuer-Nr. 04011802813
Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE 138113075
IBAN: DE30 5919 0000 0000 5850 09
BIC: SABADE5S
Verlagsbüros
Erscheinungsweise
Büro Blieskastel
Telefon (0 68 42) 92 47-0
Telefax (0 68 42) 92 47-29
Die Verlagstitel erscheinen wöchentlich mittwochs. Die Zustellung
erfolgt an alle erreichbaren privaten Haushalte, Betriebe und
Behördenstellen im Verbreitungsgebiet.
Büro Dillingen
Telefon (0 68 31) 7 61 63-0
Telefax (0 68 31) 7 61 63-22
Anzeigenschluss
Büro Homburg
Talstraße 40 · 66424 Homburg
Telefon (0 68 41) 92 47-0
Telefax (0 68 41) 92 47-29
Büro Lebach
Am Bahnhof 6 · 66822 Lebach
Telefon (0 68 81) 9 36 18-0
Telefax (0 68 81) 9 36 18-22
Büro Merzig
Trierer Straße 10 · 66663 Merzig
Telefon (0 68 61) 9 39 22-0
Telefax (0 68 61) 9 39 22-22
Büro Neunkirchen
Oberer Markt 19 · 66538 Neunkirchen
Telefon (0 68 21) 9 12 73-0
Telefax (0 68 21) 9 12 73-22
Büro Saarlouis
Kaiser-Friedrich-Ring 4 · 66740 Saarlouis
Telefon (0 68 31) 48 88 33-0
Telefax (0 68 31) 48 88 33-9
Büro St. Ingbert
Rickertstraße 38 · 66386 St. Ingbert
Telefon (0 68 94) 92 64-0
Telefax (0 68 94) 92 64-29
Büro St. Wendel
Luisenstraße 24 · 66606 St. Wendel
Telefon (0 68 51) 93 36-0
Telefax (0 68 51) 93 36-33
Büro Völklingen
Poststraße 11-17 · 66333 Völklingen
Telefon (0 68 98) 50 15-0
Telefax (0 68 98) 50 15-29
Anzeigenschluss ist am Montag um 15 Uhr, bei Kontaktanzeigen
am Freitag um 16 Uhr. Digital übermittelte Anzeigen müssen bis
­spätestens Montag, 13 Uhr angeliefert werden.
Für Korrekturanzeigen, Farbanzeigen und Titelanzeigen ist der
Anzeigenschluss am Freitag, 12 Uhr.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserhalt fällig und
ohne Abzug zu zahlen. Bei Lastschrifteneinzug wird 2 % Skonto
gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe
von 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Euro­päischen
Zentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Wechsel werden
nicht angenommen.
Mitgliedschaften
Der Saarländische Wochenblattverlag ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter
(BVDA) und der Auflagen­kontrolle Deutscher
Anzeigenblätter (ADA).
Amtliche Bekanntmachungen
Die Titel der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH sind
Amtliche Mitteilungsblätter folgender Städte und Gemeinden:
Landeshauptstadt Saarbrücken, Kreisstadt Neunkirchen, Kreisstadt
Saarlouis, Stadt St. Ingbert, Stadt Sulzbach, der Gemeinden
Spiesen/Elversberg und Riegelsberg.
Mitteilungsblatt der Mittelstadt Völklingen.
3
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
WOCHENSPIEGEL
Ermässigte Grundpreise*
Belegungen**
MM-Preis 1/1-Seite Textteil Textteil Textteil Titelseite Titelseite Titelseite
s/w 3.360 mm s/w
1 ZF
4c
s/w
1 ZF
4c
Titelkopf
inkl. Farbe
MM-Preis
1 ZF
MM-Preis
4c
GA
Saarland
9,35
31.416,00
11,28
12,97
15,23
18,97
21,82
25,61
10,75
Saarbrücken (SBR)
2,07
6.955,20
2,92
3,36
3,94
4,14
4,76
5,59
5,64
2,38
Sulz.-/Fischbachtal (SUL)
1,09
3.662,40
1,50
1,73
2,03
2,18
2,51
2,94
3,00
1,25
Köllertal
0,82
2.755,20
1,18
1,36
1,59
1,62
1,86
2,19
2,23
0,94
12,62
Völklingen (VKL)
0,91
3.057,60
1,26
1,45
1,70
1,83
2,10
2,47
2,52
1,05
Saarlouis (SLS)
1,57
5.275,20
2,35
2,70
3,17
3,14
3,61
4,24
4,28
1,81
Dillingen (DIL)
0,93
3.124,80
1,37
1,58
1,85
1,89
2,17
2,55
2,60
1,07
Lebach (LEB)
0,62
2.083,20
0,92
1,06
1,24
1,21
1,39
1,63
1,69
0,71
Merzig (MZG)
0,93
3.124,80
1,37
1,58
1,85
1,89
2,17
2,55
2,60
1,07
Hochwald
(HOW)
0,63
2.116,80
0,93
1,07
1,25
1,24
1,43
1,67
1,72
0,72
1,23
2,12
1,26
0,84
1,26
0,85
Neunkirchen (NKW)
1,26
4.233,60
1,89
2,17
2,55
2,51
2,89
3,39
3,45
1,45
St. Wendel (WND)
1,06
3.561,60
1,59
1,83
2,15
2,14
2,46
2,89
2,94
1,22
Illtal
(ILL)
0,90
3.024,00
1,34
1,54
1,81
1,80
2,07
2,43
2,48
1,04
1,70
1,43
1,22
Blieskastel/Mandelbachtal (BLI)
0,91
3.057,60
1,26
1,45
1,70
1,83
2,10
2,47
2,52
1,05
St. Ingbert (IGB)
0,91
3.057,60
1,26
1,45
1,70
1,83
2,10
2,47
2,52
1,05
Homburg
(HOM)
1,09
3.662,40
1,50
1,73
2,03
2,18
2,51
2,94
3,00
1,25
1,23
1,23
1,47
Kombi A (SBR-SUL-KTL)
3,07
10.315,20
4,60
5,29
6,21
6,13
7,05
8,28
-
3,53
Kombi B (VKL-SLS-DIL-MZG-HOW)
3,28
11.020,80
4,93
5,67
6,66
6,58
7,57
8,88
-
3,77
Kombi C (NKW-WND-ILL)
2,23
7.492,80
3,37
3,88
4,55
4,48
5,15
6,05
-
2,56
Kombi
D (BLI-IGB-HOM)
2,11
7.089,60
3,17
3,65
4,28
4,22
4,85
5,70
-
2,43
4,14
4,43
3,01
2,85
SBR Kern
1,32
4.435,20
2,00
2,30
2,70
-
-
-
3,32
1,52
SBR Obere Saar
0,85
2.856,00
1,26
1,45
1,70
-
-
-
2,10
0,98
SBR
West
0,85
2.856,00
1,26
1,45
1,70
-
-
-
2,10
0,98
1,78
1,15
1,15
1,01
3.393,60
1,51
1,74
2,04
-
-
-
-
1,16
SLS A (Stadt Saarlouis, Wallerfangen, Überherrn, Wadgassen)
0,89
2.990,40
1,33
1,53
1,80
-
-
-
-
1,02
SLS B (Saarwellingen, Ensdorf, Schwalbach, Bous)
0,76
2.553,60
1,14
1,31
1,54
-
-
-
-
0,87
NKW A (Stadt Neunkirchen)
0,62
2.083,20
0,92
1,06
1,24
-
-
-
-
0,71
NKW B (Schiffweiler, Ottweiler)
0,59
1.982,40
0,85
0,98
1,15
-
-
-
-
0,68
NKW C (Spiesen-Elversberg)
1,36
1,20
2,79
1,47
1,11
1,03
0,84
0,80
* alle Preise in EURO zzgl. MwSt. ** Alle Ausgaben sind beliebig miteinander kombinierbar. Für die rubrizierten Teile gelten die Preise der Kombi A, B, C bzw. D.
Die ermäßigten Grundpreise gelten für alle Aufträge, die von Auftraggebern innerhalb des Saarlandes in Direktabwicklung mit dem Verlag erteilt werden. Rabatte für Kombinationen, die nicht aufgeführt sind, auf Anfrage.
4
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
Grundpreise*
WOCHENSPIEGEL
Belegungen**
MM-Preis 1/1-Seite Textteil Textteil Textteil Titelseite Titelseite Titelseite
s/w 3.360 mm s/w
1 ZF
4c
s/w
1 ZF
4c
Titelkopf
inkl. Farbe
MM-Preis
1 ZF
MM-Preis
4c
GA
Saarland
10,38
34.876,80
12,52
14,40
16,91
21,06
24,22
28,43
11,93
Saarbrücken (SBR)
2,30
7.728,00
3,25
3,73
4,37
4,60
5,28
6,20
6,26
2,64
Sulz.-/Fischbachtal (SUL)
1,21
4.065,60
1,67
1,92
2,25
2,42
2,79
3,26
3,33
1,39
Köllertal
0,91
3.057,60
1,31
1,51
1,76
1,80
2,06
2,43
2,48
1,04
14,01
Völklingen (VKL)
1,01
3.393,60
1,40
1,61
1,89
2,03
2,33
2,74
2,80
1,17
Saarlouis (SLS)
1,74
5.846,40
2,61
3,00
3,52
3,49
4,01
4,71
4,75
2,01
Dillingen (DIL)
1,03
3.460,80
1,52
1,75
2,05
2,10
2,41
2,83
2,89
1,19
Lebach (LEB)
0,69
2.318,40
1,02
1,18
1,38
1,34
1,54
1,81
1,88
0,79
Merzig (MZG)
1,03
3.460,80
1,52
1,75
2,05
2,10
2,41
2,83
2,89
1,19
Hochwald
(HOW)
0,70
2.352,00
1,03
1,19
1,39
1,38
1,59
1,85
1,91
0,80
1,37
2,35
1,40
0,93
1,40
0,94
Neunkirchen (NKW)
1,40
4.704,00
2,10
2,41
2,83
2,79
3,21
3,76
3,83
1,61
St. Wendel (WND)
1,18
3.964,80
1,77
2,03
2,39
2,38
2,73
3,21
3,26
1,35
Illtal
(ILL)
1,00
3.360,00
1,49
1,71
2,01
2,00
2,30
2,70
2,75
1,15
1,89
1,59
1,35
Blieskastel/Mandelbachtal (BLI)
1,01
3.393,60
1,40
1,61
1,89
2,03
2,33
2,74
2,80
1,17
St. Ingbert (IGB)
1,01
3.393,60
1,40
1,61
1,89
2,03
2,33
2,74
2,80
1,17
Homburg
(HOM)
1,21
4.065,60
1,67
1,92
2,25
2,42
2,79
3,26
3,33
1,39
1,37
1,37
1,63
Kombi A (SBR-SUL-KTL)
3,41
11.457,60
5,11
5,87
6,89
6,80
7,83
9,19
-
3,92
Kombi B (VKL-SLS-DIL-MZG-HOW)
3,64
12.230,40
5,47
6,29
7,39
7,30
8,40
9,86
-
4,18
Kombi C (NKW-WND-ILL)
2,48
8.332,80
3,74
4,30
5,05
4,97
5,72
6,72
-
2,84
Kombi
D (BLI-IGB-HOM)
2,34
7.862,40
3,52
4,05
4,75
4,68
5,38
6,33
-
2,70
4,60
4,92
3,34
3,16
SBR Kern
1,47
4.939,20
2,22
2,55
3,00
-
-
-
3,69
1,69
SBR Obere Saar
0,94
3.158,40
1,40
1,61
1,89
-
-
-
2,33
1,09
SBR
West
0,94
3.158,40
1,40
1,61
1,89
-
-
-
2,33
1,09
1,98
1,28
1,28
1,12
3.763,20
1,68
1,93
2,26
-
-
-
-
1,29
SLS A (Stadt Saarlouis, Wallerfangen, Überherrn, Wadgassen)
0,99
3.326,40
1,48
1,70
2,00
-
-
-
-
1,13
SLS B (Saarwellingen, Ensdorf, Schwalbach, Bous)
0,84
2.822,40
1,27
1,45
1,71
-
-
-
-
0,97
NKW A (Stadt Neunkirchen)
0,69
2.318,40
1,02
1,18
1,38
-
-
-
-
0,79
NKW B (Schiffweiler, Ottweiler)
0,65
2.184,00
0,94
1,09
1,28
-
-
-
-
0,75
NKW C (Spiesen-Elversberg)
1,51
1,33
3,10
1,63
1,23
1,14
0,93
0,89
* alle Preise in EURO zzgl. MwSt.** Alle Ausgaben sind beliebig miteinander kombinierbar. Für die rubrizierten Teile gelten die Preise der Kombi A, B, C bzw. D.
Die Grundpreise gelten für alle Aufträge, die von Auftraggebern außerhalb des Saarlandes oder von Agenturen erteilt werden. Rabatte für Kombinationen, die nicht aufgeführt sind, auf Anfrage.
5
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
WOCHENSPIEGEL
Abweichende Preise Gesamtausgabe*
Familienanzeigen
Kontaktanzeigen
Gesamtausgabe Saarland
Grundpreis ermäßigter Grundpreis
14,70
13,26
16,91
15,25
19,85
17,90
2,05
1,19
0,82
0,75
Kombi A
Grundpreis
ermäßigter Grundpreis
4,64
4,18
5,34
4,81
6,26
5,64
bis drei Zeilen
jede weitere Zeile
GA Saarland 8,40 E 2,90 E
Kombi A 3,15 E 1,40 E
Kombi B 4,15 E 1,60 E
Kombi C 2,60 E 1,30 E
Kombi D 2,10 E 1,05 E
Grundpreis
ermäßigter Grundpreis
4,36
3,94
5,01
4,53
5,89
5,32
Der Preis für private Kleinanzeigen im Fließsatz
beinhaltet bereits die gesetzliche MwSt.
Grundpreis
ermäßigter Grundpreis
3,00
2,71
3,45
3,12
4,05
3,66
Grundpreis
ermäßigter Grundpreis
2,71
2,44
3,12
2,81
3,66
3,29
Wir veröffentlichen Ihre Kleinanzeigen im Fließsatz
auch kostenlos im Internet unter folgenden Adressen:
www.WochenspiegelOnline.de,
www.anonza.de
Belegung
s/w
1 ZF
4c
Gesamtausgabe
Saarland
Kombi A
3,22
3,70
4,35
1,52
0,88
0,61
0,56
1,75
1,01
0,70
0,57
SBR
SUL
KTL
Kombi B
je Ausgabe
Kombi C
je Ausgabe
Kombi D
BLI
IGB
HOM
Private Kleinanzeigen im Fließsatz
1,09
0,62
1,25
0,71
1,47
0,83
0,87
0,50
1,00
0,57
1,14
0,67
1,27
0,56
0,56
0,61
1,46
0,64
0,64
0,70
1,72
0,75
0,75
0,82
Belegung
Kombi B
Kombi C
Kombi D
Art des Preises
s/w
1 ZF
4c
* alle Preise in EURO zzgl. MwSt. Bei Belegung mehrerer Kombinationen werden die jeweiligen Preise addiert.
Chiffre-Gebühr
bei Abholung
bei Zusendung der Offerten
3,50 E
6,50 E
Anzeigennachlässe (innerhalb eines Abschlussjahres)
Malstaffel
für mehrmalige Veröffentlichungen
6 Anzeigen
12 Anzeigen
24 Anzeigen
36 Anzeigen
52 Anzeigen
Mengenstaffel
15 %
10 %
15 %
17 %
20 %
für Millimeterabschlüsse von mindestens
3 000 mm
5%
5 000 mm
10 %
10 000 mm
15 %
15 000 mm
17 %
20 000 mm
20 %
Erweiterte Mengenstaffel
für Millimeterabschlüsse von mindestens
130 000 mm
140 000 mm
160 000 mm
180 000 mm
100 000 mm
bis 200 000 mm je weitere 20 000 mm
Höchstnachlass
Rabatte
21 %
22 %
23 %
24 %
25 %
1%
30 %
2 Ausgaben
3 Ausgaben
4 Ausgaben
5 & mehr Ausgaben
10 %
15 %
20 %
25 %
6
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
online-mediadaten
www.WochenspiegelOnline.de
WOCHENSPIEGEL
Werbewirksame und preiswerte Sonderwerbeform Kombi Print-Online:
Zusätzlich zu Ihrer Schaltung im Wochenspiegel wird Ihre Printanzeige als Online-Werbemittel 1:1 auf www.WochenspiegelOnline.de gestellt.
Immer mit einer Verlinkung auf Ihre Homepage.
Themenwelten:
20 E*/4 Wochen
Shopping-Trends:
auf der Homepage
10 E*/1 Woche
20 E*/4 Wochen
Anzeigen:
im rubrizierten Anzeigenmarkt
innerhalb der jeweiligen Rubrik
20 E*/4 Wochen
Digitale Beilage:
Übernahme Ihrer Beilagen zusätzlich
als Blätterkatalog direkt ins Internet
50 E*/4 Wochen
Für Ihre Online-Werbung sprechen:
1. Zusätzliche Reichweite für Ihre Werbung!
2. Ergänzung in der jungen, gut gebildeten Zielgruppe!
3. Platzieren Sie Ihre Werbung neben topaktuellen und qualitativ
hochwertigen redaktionellen Inhalten!
4. Unser kompetenter Service unterstützt Sie in der Planung und
Realisierung Ihrer Online-Werbung!
5. Online-Werbung hat die größten Zuwachsraten in den
Werbeaufwendungen!
6. Werben Sie in der modernsten Form – im Internet – und nutzen
Sie Vorteile wie Direktverlinkung zu Ihrer Homepage/Anzeige/
Sonderveröffentlichung und/oder Beilage!
en und technische
Für weitere Information
fach unsere ausführDetails fordern Sie ein
an. Gerne beraten
lichen Online-Mediadaten
wir Sie unter:
76
06 81/3 88 02-2
* Alle Preise zzgl. MwSt. Die Preise sind nicht rabattfähig.
7
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
WOCHENSPIEGEL
Beilagen
Preise (pro 1000 Exemplare, alle Preise zuzüglich MwSt.)
Einzelgewicht
Grundpreis
in EURO
Technische Angaben
Ermäßigter
Grundpreis in EURO
bis 10 g
47,48
42,76
bis 15 g
54,33
48,93
bis 20 g
59,46
53,54
bis 25 g
65,25
58,76
bis 30 g
70,58
63,59
bis 35 g
75,97
68,50
bis 40 g
80,90
73,35
Mehrpreis für jede
weiteren
angefangenen 10 g
4,92
4,39
Format:
Maximal 270 x 385 mm
Minimal 105 x 148 mm
Andere Formate auf Anfrage
Einschränkung des Formats:Beilagen, die aus technischen oder gestalterischen Gründen wie Bestandteile des
Wochenblattes aussehen, dürfen das Format 245 x 340 mm nicht überschreiten.
Dies gilt insbesondere für Beilagen, die auf Rotationspapier gedruckt werden.
Zur Gewährleistung des technischen Ablaufes beim Beilegen,
benötigen wir vorab ein Muster der Beilagen.
Gewicht:
Mindestgewicht 8 Gramm pro Stück
Höchstgewicht 70 Gramm pro Stück
Teilbelegung:Die Differenzierung der Belegung nach Orten ist möglich.
Beilagenbeschaffenheit:Die Beilagen sollen rückengefalzt, rückengeleimt oder auch klebegebunden sein.
Beilagen mit Draht-Rückenheftung können nur bedingt verarbeitet werden. Die Beilagen sind auf Paletten anzuliefern und müssen eine exakte buchbinderische Verarbeitung haben. Die Beilagen müssen planliegen und können in Stapeln
zu 180 Grad verschränkt abgesetzt werden, möglichst ohne Umreifung.
Fremdanzeigen:
Die Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.
Mindestauflage:
5.000 Exemplare (je Einzeltitel)
Musterexemplar:Vorab-Versand von zwei Musterexemplaren an die Anzeigenabteilung der
Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH
Qualitätssicherung
Die Verteilqualität wird durch ein eigens für den Verlag eingerichtetes Call-Center geprüft. Alle Verteilgebiete
werden in regelmäßigen Abständen durch geschultes Personal abgefragt. Sollten dabei Reklamationen festgestellt werden, hat der Verlag die Voraussetzung geschaffen, schnellstens zu reagieren.
Dispositionsschluss:
Freitag vor dem Erscheinungstermin, 10.00 Uhr.
Rücktrittstermin:
14 Tage vor dem Erscheinungstermin.
Anlieferung:Die Beilagen müssen frei Haus angeliefert werden. Für die Abholung von Beilagen
innerhalb des Verbreitungsgebietes werden die Selbstkosten berechnet.
Anlieferung der Beilagen nur mit Lieferschein.
Anlieferungstermin:Die Anlieferung kann montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr erfolgen.
Letzter Anlieferungstermin ist freitags, 15.00 Uhr.
Nachlässe
Auf Beilagenaufträge werden bei entsprechender Abschlussvereinbarung über die Beilagenmengenabnahme
innerhalb eines Abschlussjahres folgende Nachlässe gewährt.
ab 1 Mio. Stück Beilagen
3%
ab 3,5 Mio. Stück Beilagen
7%
ab 2 Mio. Stück Beilagen
5%
ab 5 Mio. Stück Beilagen und mehr
10 %
Versandanschrift:Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH,
Druckhaus Saarbrücker Zeitung, Untertürkheimer Straße 15,
Industriegebiet Süd, 66117 Saarbrücken, Warenannahme II.
8
Direktverteilung – Kataloge – Prospekte
Preise (pro 1000 Exemplare, alle Preise zuzüglich MwSt.)
Technische Angaben
Einzelgewicht
Grundpreis
in EURO
Ermäßigter
Grundpreis in EURO
bis 10 g
42,29
38,05
bis 20 g
46,51
41,86
bis 30 g
50,26
45,26
bis 40 g
54,21
48,84
bis 50 g
58,59
52,76
Mehrpreis für jede
weiteren
angefangenen 10 g
5,32
WOCHENSPIEGEL
4,80
Verteilgebiet und Verteilerplan
Die Verteilung erfolgt in allen Städten und Gemeinden gemäß dem für unsere Wochenblätter gültigen
Verteilplan zuzüglich Zweibrücken. Der detaillierte Verteilplan mit exakten Stückzahlen wird Ihnen auf
Wunsch zugesandt.
Verteilqualität
Die Prospekt- und Katalogverteilung wird von unseren ortsansässigen Zustellern ausschließlich im
Verbreitungsgebiet unserer Wochenblätter durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Verteilgebiet nach
Orten anhand des Verteilerplanes individuell auf Ihr Einzugsgebiet zuzuschneiden. Die Verteilung erfolgt
an alle erreichbaren Adressen, und damit voll haushaltsabdeckend, für Ihre intensive Werbung.
Beachten Sie bitte die gesonderten Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Verteilaufträgen auf Seite 15.
Format:
Maximal 270 x 385 mm
Minimal 105 x 168 mm
Andere Formate auf Anfrage
Papierqualität:
100 g/m2 A4/A5 Einzelprospekt
170 g/m2 A6 Einzelprospekt
Teilbelegung:Die Differenzierung der Belegung nach Orten ist möglich.
Beilagenbeschaffenheit:Die Prospekte sollen rückengefalzt, rückengeleimt oder auch klebegebunden sein.
Beilagen mit Draht-Rückenheftung können nur bedingt verarbeitet werden. Die Prospekte sind auf Paletten anzuliefern und müssen eine exakte buchbinderische Verarbeitung haben. Die Beilagen müssen planliegen und können in Stapeln
zu 180 Grad verschränkt abgesetzt werden, möglichst ohne Umreifung.
Fremdanzeigen:
Die Prospekte dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.
Mindestauflage:
5.000 Exemplare (je Einzeltitel)
Musterexemplar:Vorab-Versand von zwei Musterexemplaren an die Anzeigenabteilung der
Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH
Dispositionsschluss:
Für Samstagsverteilung: Montag der Verteilwoche, 16.00 Uhr.
Rücktrittstermin:
14 Tage vor dem Erscheinungstermin.
Anlieferung:Die Prospekte müssen frei Haus angeliefert werden. Für die Abholung von
Prospekten innerhalb des Verbreitungsgebietes werden die Selbstkosten berechnet.
Anlieferung der Prospekte nur mit Lieferschein.
Anlieferungstermin:Die Anlieferung kann montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr erfolgen.
Letzter Anlieferungstermin ist mittwochs bis 12.00 Uhr.
Versandanschrift:Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH,
Druckhaus Saarbrücker Zeitung, Untertürkheimer Straße 15,
Industriegebiet Süd, 66117 Saarbrücken, Warenannahme II.
Verteiltermin:
samstags
9
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
WOCHENSPIEGEL
WOCHENBLÄTTER
Technische Angaben
Satzspiegel:
480 mm hoch, 326 mm breit
Spaltenzahl und -breite:
Anzeigenteil:
7 Spalten à 44 mm
Textteil:
7 Spalten à 44 mm
Zwischenschlag:
3 mm
Grundschrift:
Anzeigenteil:
Helvetica 7 Punkt
Textteil:
Gazette, 9 Punkt
Druckverfahren:
Offsetdruck
Druckform:
Negativ-Offsetplatte
Rasterpunktform:
gemäßigter Kettenpunkt
Rasterweite:
40 Linien/cm
Tonwertumfang:
Licht: 5 %; Tiefe: 87 %
Farben:Die Farben für die Produktion der Wochenspiegel-Ausgaben werden ausschließlich 4c aus den Skalenfarben (Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz) produziert.
Der Datenlieferant ist für die Richtigkeit der technischen Daten verantwortlich.
Der Verlag übernimmt die Originaldaten unverändert. Geringe Farbabwei­
chungen sind drucktechnisch bedingt und nicht zu vermeiden.
Wird vom Kunden keine verbindliche und aussagekräftige Farbvorlage geliefert,
wird die Farbe vom Verlag nach den vorliegenden Informationen produziert.
Tonwertsumme:Die maximale Tonwertsumme (Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz) liegt bei 240 %.
Wenn die Tonwertsumme der dunkelsten Bildstelle dem Maximalwert nahe
kommt, sollte der Tonwert des Schwarz mindestens 85 % betragen.
Tonwertzunahme:Im 40 %-Kontrollfeld liegt die Tonwertzunahme bei ca. 26 % (± 4 %) für
Schwarz und Buntfarben.
Reproduktionsverfahren:Vergrößerungen, Verkleinerungen, Rasterungen und Retuschen sind
Zusatzleistungen, die nicht im Anzeigenpreis enthalten sind und deshalb in
Rechnung gestellt werden.
Druckunterlagen:Für Anzeigen werden ausschließlich digitale Daten als Druckunterlagen
angenommen.
Beachten Sie bitte die Informationen zu Datenübertragung,
Datenformaten und Datenträgern.
Information: Seit dem 1. Oktober 2004 werden alle Ausgaben des Wochenspiegels nach der neuen
Version der im Zeitungsdruck gültigen ISO 12647-3:2004 gedruckt.
Angabe der Spaltenmaße
Panoramaanzeigen:
Ganzseitige Anzeigen:
Spaltenzahl
1
2
3
4
5
6
7
mm Breite
44
91
138
185
232
279
326
676 x 480 mm
Seitenteilige Panorama-Anzeigen nur blattbreit, in der Mindesthöhe 260 mm. Alleinplatzierung von Panorama-Anzeigen
erst ab mindestens 360 mm Höhe möglich.
10
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
WOCHENSPIEGEL
WOCHENBLÄTTER
Infos zur Datenübertragung, zu Datenformaten und Datenträgern
Allgemein:Senden Sie uns bitte zu jeder ISDN-/E-Mail-Übertragung bzw. bei
geliefertem Datenträger einen Abzug mit. Bitte senden Sie Daten nur
in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr. Abzüge per Fax an die Nummer
06 81/3 88 02-179.
Der Dateiname sollte immer den Kundennamen enthalten.
Zur tele­fonischen Abstimmung und auch zu allen anderen
technischen Fragen steht Ihnen TypoServ gerne unter Telefon
06 81/3 88 02-181 zur Verfügung.
Anforderungsprofil:
ISDN:
E-Mail:
• Für jede Übertragung legen Sie bitte ein eigenes Verzeichnis
mit eindeutigem Namen an.
• Übertragung vom Macintosh mit LeonardoPro unter der Nummer
06 81/3 88 02-190
• Bei der Übertragung von einem PC mittels einer Fritz-Karte steht
Ihnen der Anschluss 06 81/3 88 02-191 zur Verfügung.
Als Benutzer gilt „typo“, als Kennwort „typoserv“.
[email protected]
Datenträger:
• Senden Sie uns bitte vorzugsweise PDF- oder EPS-Dateien
mit includierten Schriften.
• Bei offenen Dateien sind die Schriften in Pfade umzuwandeln bzw.
in die Datei einzubinden (z. B. mit FontIncluder). Verwenden Sie
nur Postscript-Schriften.
• mögliche Software für generische (offene) Dateien:
QuarkXPress bis Vers. 6.5, FreeHand MX, Illustrator CS3,
PhotoShop CS3, InDesign CS3.
• Gelieferte Strich-Dateien im TIFF- bzw. EPS-Format müssen eine
Auflösung von mindestens 600 dpi bis maximal 1.200 dpi haben.
Graustufen- bzw. Farbbilder müssen eine Auflösung zwischen
250 bis 300 dpi haben.
• Ohne übermittelten Ausdruck übernimmt der Verlag keine Gewähr
für die Richtigkeit der abgedruckten Daten.
CD-ROM, DVD
Zu beachten ist die Schriftenkonvertierung von Windows auf Apple
Macintosh und umgekehrt. Schrift­namen und -typen sind sehr unterschiedlich und sollten im Vorfeld abgestimmt werden. In der Regel ist
mit Umbruch-, Laufweiten- und Schriftschnittänderung zu rechnen.
Bei Export aus Corel Draw in ai-Format sollten alle verwendeten
Schriften in Zeichenwege umgewandelt werden.
11
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
WOCHENSPIEGEL
ergebnisse der leseranalyse
Der WOCHENSPIEGEL macht
Werbedruck für Sie!
Ausgehend von einer 71%igen
Reichweite lässt sich dieser Wert bei
entsprechender Zahl der Einschaltungen
auf 79 % steigern.
Bei nur einer Einschaltung beträgt die
Reichweite über 71 %.
Bei sechs Einschaltungen erhöht sich
dieser Wert schon auf rund 78 %.
Mit regelmäßiger Belegung der Titel
des Wochenspiegel können Inserenten
starken Werbedruck erzeugen, weil rund
79 % der Bevölkerung im Verbreitungs­
gebiet angesprochen werden.
Quelle: CZAIA Marktforschung Bremen,
Leseranalysen Anzeigenblätter 2009.
Reichweite in %
80
79
78
Durchschnittsreichweite
aller WOCHENSPIEGEL-Titel
Hoher Werbedruck
durch Reichweitenzuwachs
bei mehreren Einschaltungen
77
76
75
74
73
72
71
70
1
3
6
9
12
Anzahl der Belegungen
12
Preisliste Nr. 12, gültig ab 1. Januar 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck einer Verbreitung.
2Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer
2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht.
5Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
WOCHENSPIEGEL
für Anzeigen und Fremdbeilagen
in Zeitungen und Zeitschriften
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von der Reduktion der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu
öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie
Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann
dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei
entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
21Der Verlag garantiert – auf das Gesamtgebiet einer Ausgabe bezogen – eine Haus­
haltsbelieferung von 95% der durch Boten zumutbar erreichbaren Haushaltsherdstellen.
Preisnachlässe oder Schadensersatzforderungen wegen geringfügiger Verteilungsmängel
infolge höherer Gewalt (Streik, Hochwasser, Unfall usw.) sind ausgeschlossen.
7Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an
andere Anzeigen angrenzen. Bei Eckfeld-Anzeigen zählt dabei der Rand der Publikation wie
Text. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar
sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
8Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind
für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der
Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
b)Unbeschadet der Regelung in Ziffer 10 der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der
Verlag nicht, wenn er bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen- und Beilagentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt anwendet. Er haftet auch nicht, wenn er von den Auftraggebern irre­
geführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber trägt in diesen Fällen allein die Verantwortung.
9Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die
für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
a)Mit der Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die
zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die zusätzlichen
Geschäftsbedingungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
c)Durch Erteilung eines Anzeigen- und Beilagenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die
Kosten der Veröffentlichung einer eventuell erforderlich werdenden Gegendarstellung in
gleicher Größe, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bzw.
Beilage bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
Ebenso sind dabei alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen)
vom Inserenten zu übernehmen.
d)Wird infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens dem Verlag die Erfüllung eines
Auftrags unmöglich, so erlischt seine Verpflichtung zur Erfüllung dieses Auftrags. Ein Anspruch
auf Schadensersatz steht dem Auftraggeber in diesen Fällen nicht zu.
e)Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine
Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen bedürfen der schriftlichen Form.
13
10Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag
eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück­
gängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs­verletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer
Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine
Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für
grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umgang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht
offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden.
11Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
12Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt.
13Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14
Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht
im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei
Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
15Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang
des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Beleg­
nummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts­
verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
17Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise
genannte durchschnittliche verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres wesentlich
unterschritten wird. Auflagenminderung ist nur dann ein zur Peisminderung berechtigter
Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mehr als 20 %,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mehr als 15 %,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mehr als 10 %,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren mehr als 5 % beträgt.
f)Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht
provisioniert. Anzeigen von Unternehmen aus dem Verbreitungsgebiet werden
Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung
ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt und Texte bzw. Druckunterlagen
von ihm frei Haus geliefert werden.
g)Ein dem Auftraggeber gewährter Nachlass für Anzeigen in Teilausgaben bzw. Kombinationen
oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen berechtigt ihn nicht, den gleichen
Nachlass für Anzeigen in der Gesamtausgabe zu fordern.
h)Bei der Belegung der Teilausgaben bzw. Kombinationen oder sonstigen Verlagsdruckschriften
mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder
Druckschrift zu tätigen.
i)Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wie­
derholung von Insertionen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass zuvor nach Ersterscheinen
der fehlerhaften Insertion eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt
war.
j)Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven
Sonderpreise festzusetzen.
k)Die vom Verlag zur Erstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten oder bearbeiteten
Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Lithos, Druckplatten usw. bleiben, auch wenn sie
gesondert berechnet werden, Eigentum des Verlages.
l)Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst
beim Druckvorgang deutlich, so hat der Inserent bei ungenügendem Abdruck keine
Ansprüche. Zulieferungen (auch Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verlages.
m)Für Übermittlungsfehler im Verlaufe von Datenfernübertragungen (z.B. ISDN) sowie für Fehler
am Endprodukt, die auf mangelhafte Daten zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine
Haftung. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Verlag
berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Der Auftraggeber versichert, dass weder technischer
noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht und stellt den Verlag von allen diesbezüglichen
Haftungsrisiken frei.
n)Bei Farbreproduktionen in allen Herstellungsverfahren müssen geringfügige Abweichungen
vom Original toleriert werden. Das gleiche gilt für den Vergleich von Andruck und
Auflagendruck. Computerausdrucke, Digitalproofs usw. sind nicht farbverbindlich. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann,
die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.
o)Bei blattbreiten Anzeigen bzw. Eckformaten kann ein Textanschluss nur bis zu einer Höhe von
400 mm ermöglicht werden. Höhere Anzeigenformate werden auf die volle Satzspiegelhöhe
von 480 mm gebracht und entsprechend berechnet.
p)Bei neu erteilten Abschlüssen können Anzeigen, die vor dem Abschlusstermin erschienen sind,
nicht rückwirkend in den Abschluss einbezogen werden.
q)Für amtliche Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen abgerechnet werden, wird keine
Mittlervergütung bezahlt.
r)Für die Anwendung des Basisabschlusses eines Konzernunternehmens auf Tochter- oder
Schwestergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen
Kapitalbeteiligung erforderlich. Die Rabatte aus Basisabschlüssen von Konzernunternehmen
werden nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt.
s) D
er Ausschluss von Mitbewerbern ist weder bei der Anzeigen- noch bei der Beilagenwerbung
möglich.
14
Geschäftsbedingungen
WOCHENSPIEGEL
1. Mit der Annahme eines Verteilauftrages verpflichtet sich der Verteiler, das Verteilgut (Prospekte,
Kataloge) nach den vereinbarten Stückzahlen an die erreichbaren Haushalte im vereinbarten
Verteilungsgebiet zuzustellen.
2. Die Zustellung des Verteilgutes (Prospekte – Kataloge) erfolgt durch Bestücken von Briefkästen,
Haustüren oder sonstigen Postablagestellen.
3. Eine Verpflichtung, das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) an einem bestimmten Tag oder zu bestimmten
Tageszeiten zuzustellen, kann der Verteiler nicht übernehmen.
4. Der Verteiler kann sich nicht verpflichten, die gleichzeitige Durchführung weiterer Verteilaufträge – auch
solche von Konkurrenten des Auftraggebers – auszuschließen.
5. Der Auftraggeber hat das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) ordentlich gebündelt, gezählt und verpackt
in der vereinbarten Seitenzahl an den vereinbarten Anlieferungsort mindestens 3 Tage vor dem
voraussichtlichen Tag der Verteilung anzuliefern. Der Verteiler ist zur Überprüfung der Stückzahl nicht
verpflichtet. Reicht die angelieferte Stückzahl für eine Verteilung an alle zu bedienenden Haushalte nicht
aus, so kann der Auftraggeber daraus keine Rechte, insbesondere keinen Anspruch auf Herabsetzung
des vereinbarten Preises, herleiten.
6. Der Preis für die Durchführung des Verteilauftrages richtet sich auch beim Fehlen einer ausdrücklichen
Vereinbarung nach der jeweils geltenden Preisliste des Verteilers.
7. Der Verteiler behält sich vor, Verteilaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der
technischen Form des Verteilguts (Prospekte – Kataloge) nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen.
Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen von Vertretern oder anderen
Mitarbeitern des Verteilers ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Verteilaufträge sind
für den Verteiler erst nach Vorlage eines Musters des Verteilguts (Prospekte – Kataloge) und dessen
Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der dem Verteiler dadurch entsteht, dass
das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber hat den Verteiler ferner
von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung des
Verteilgutes geltend machen.
für die Ausführung von Verteilaufträgen
durch die Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH
9. Wird der Verteilauftrag aufgrund von Umständen, die der Verteiler zu vertreten hat, nicht vollständig
ausgeführt, so steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Minderung des Verteilpreises zu. Die Höhe
der Minderung richtet sich nach dem Verhältnis zwischen dem Umfang des Auftrags und der tatsächlich
nicht erfolgten Verteilung. Wird das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) aufgrund von Umständen, die
der Verteiler zu vertreten hat, in einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Gebiet verteilt, so
steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Minderung nur insoweit zu, als die erfolgte Verteilung für ihn
nachweislich ohne Interesse ist. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
10. Wird das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) in der vereinbarten Zeit nicht zugestellt, so ist der
Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, auch solche aus positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, es sei denn, den Verteiler träfe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verlustes des Verteilgutes (Prospekte – Kataloge).
Ist das Verteilgut (Prospekte – Kataloge) infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Verteilers
oder seiner Beauftragten ganz oder teilweise in Verlust geraten, leistet der Verteiler Schadensersatz
in Höhe der dem Kunden nachweislich entstandenen anteiligen Herstellkosten. Ein Anspruch auf Ersatz
entgangenen Gewinns ist in jedem Falle ausgeschlossen.
12. Verteilaufträge, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Agenturen nicht provisioniert.
Verteilaufträge des Handels und Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet werden Agenturen provisioniert,
wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar von
Agenturen erteilt wird.
13. Eine Stornierung des Verteilauftrages durch den Auftraggeber muss mindestens 4 Wochen vor der
vorgesehenen Verteilung vorliegen. Dem Verteiler steht es frei, die Stornierung trotz kürzerer Frist zu
beachten. Der Verteiler behält sich das Recht vor, den Verteilpreis dem Auftraggeber in Rechnung zu
stellen, mindestens aber 10 % vom Nettoverteilpreis.
Erfolgt eine Stornierung innerhalb der letzten 3 Tage vor der vorgesehnen Verteilung ist eine
Stornierung nicht mehr möglich, da die Verteilung aus organisatorischen oder technischen Gründen nicht
mehr gestoppt werden kann.
14. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen vom Tag der Verteilung an geltend gemacht
werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des
Verteilers. Für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Verteilers
vereinbart.
15
WOCHENSPIEGEL
w w w . W o c h e n s p i e g e l O n l i n e . d e

Documents pareils