Auskunft aus dem Melderegister
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Auskunft aus dem Melderegister
Ihr PDF-Anzeigeprogramm ist möglicherweise nicht kompatibel für ausfüllbare PDF-Formulare. http://www.form-solutions.net/hilfe Mehr Infos unter www.duesseldorf.de Bitte beachten Sie, dass diese Anschrift bei Verwendung einer Fensterbriefhülle im Fenster sichtbar ist. Portoersparnis Anträge, Briefe und Eingaben können – versehen mit der Anschrift des Empfängers – in die Briefkästen jeder städtischen Dienststelle (z. B. Ämter, Bürgerbüros, Zweigstellen des Sozialamtes, Friedhöfe, Zweigstellen der Stadtbüchereien) geworfen werden. Dieses Verfahren eignet sich allerdings nicht für fristgebundene Eingaben. Für Schreiben zur Wahrung einer Frist steht der Nachtbriefkasten im Verwaltungsgebäude Willi-Becker-Allee 6–8 (Nähe Hauptbahnhof) zur Verfügung. Stadtverwaltung Amt 33/4 40200 Düsseldorf Auskunft aus dem Melderegister Antragstellerin/Antragsteller Familienname Vorname Firma Aktenzeichen Anschrift Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Düsseldorf Ich beantrage eine einfache Auskunft aus dem Melderegister über Familienname Vorname ggf. Geburtsname Geburtsdatum Geschlecht weiblich Bisherige Anschrift Straße Hausnummer Postleitzahl Zusätzliche Angaben (z. B. frühere Wohnungen, Personalien der Eltern) Stadt Düsseldorf 33/4/443 – 11.2015 Nächste Seite Seite 1 von 2 Ort männlich Erklärung gemäß § 44 Absatz 3 Nr. 2 Bundesmeldegesetz Wird die erteilte Auskunft zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels genutzt? Ja Nein ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ █████████████████████████████ und zwar für: Adresshandel Werbung Hinweis: Eine Auskunft aus dem Melderegister zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels darf nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person entweder « gegenüber der Meldebehörde oder « gegenüber der um Auskunft verlangenden Person oder Stelle ihre ausdrückliche Einwilligung für einen oder beide Zwecke erteilt hat. Die ausdrückliche Einwilligung der gesuchten Person liegt für den angegebenen Zweck vor und kann auf Verlangen der Meldebehörde nachgewiesen werden. Wird die erteilte Auskunft für gewerbliche Zwecke genutzt? Ja Nein ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ ██████████████████████████████ und zwar für: Adressabgleich Adressermittlung und -weitergabe an eine/mehrere bestimmte Person(en) oder Stelle(n) Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte Aktualisierung eigener Bestandsdaten Speicherung und Nutzung zur Adresshistorisierung Forderungsmanagement Bonitätsrisikoprüfungen Markt-, Meinungs- oder Sozialforschung Sonstige Gründe: Hinweis nach § 47 Bundesmeldegesetz: Die Datenempfänger dürfen die Daten und Hinweise, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur für diese Zwecke nutzen, zu deren Erfüllung sie ihnen übermittelt oder weitergegeben wurden. Danach sind die Daten zu löschen. Für Zwecke der geschäftsmäßigen Anschriftenermittlung für Dritte dürfen die Daten nicht wiederverwendet werden. Ort, Datum Unterschrift , Stadt Düsseldorf 33/4/443 – 11.2015 Drucken Seite 2 von 2 Eingaben löschen Speichern Signieren/ Senden Versenden Daten importieren