Auskunft aus dem Melderegister

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Auskunft aus dem Melderegister
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Bitte beachten Sie, dass diese Anschrift
bei Verwendung einer Fensterbriefhülle im Fenster sichtbar ist.
Portoersparnis
Anträge, Briefe und Eingaben können – versehen mit der Anschrift
des Empfängers – in die Briefkästen jeder städtischen Dienststelle
(z. B. Ämter, Bürgerbüros, Zweigstellen des Sozialamtes, Friedhöfe,
Zweigstellen der Stadtbüchereien) geworfen werden.
Dieses Verfahren eignet sich allerdings nicht für fristgebundene
Eingaben. Für Schreiben zur Wahrung einer Frist steht der Nachtbriefkasten im Verwaltungsgebäude Willi-Becker-Allee 6–8 (Nähe
Hauptbahnhof) zur Verfügung.
Stadtverwaltung Amt 33/4
40200 Düsseldorf
Auskunft aus dem Melderegister
Antragstellerin/Antragsteller
Familienname
Vorname
Firma
Aktenzeichen
Anschrift
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Düsseldorf
Ich beantrage eine einfache Auskunft aus dem Melderegister über
Familienname
Vorname
ggf. Geburtsname
Geburtsdatum
Geschlecht
weiblich
Bisherige Anschrift
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Zusätzliche Angaben (z. B. frühere Wohnungen, Personalien der Eltern)
Stadt Düsseldorf
33/4/443 – 11.2015
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Ort
männlich
Erklärung
gemäß § 44 Absatz 3 Nr. 2 Bundesmeldegesetz
Wird die erteilte Auskunft zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels genutzt?
Ja
Nein
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und zwar für:
Adresshandel
Werbung
Hinweis:
Eine Auskunft aus dem Melderegister zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels darf nur erteilt werden,
wenn die gesuchte Person entweder
« gegenüber der Meldebehörde
oder
« gegenüber der um Auskunft verlangenden Person oder Stelle
ihre ausdrückliche Einwilligung für einen oder beide Zwecke erteilt hat.
Die ausdrückliche Einwilligung der gesuchten Person liegt für den angegebenen Zweck vor und kann auf
Verlangen der Meldebehörde nachgewiesen werden.
Wird die erteilte Auskunft für gewerbliche Zwecke genutzt?
Ja
Nein
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und zwar für:
Adressabgleich
Adressermittlung und -weitergabe an eine/mehrere bestimmte Person(en) oder Stelle(n)
Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte
Aktualisierung eigener Bestandsdaten
Speicherung und Nutzung zur Adresshistorisierung
Forderungsmanagement
Bonitätsrisikoprüfungen
Markt-, Meinungs- oder Sozialforschung
Sonstige Gründe:
Hinweis nach § 47 Bundesmeldegesetz:
Die Datenempfänger dürfen die Daten und Hinweise, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur für diese
Zwecke nutzen, zu deren Erfüllung sie ihnen übermittelt oder weitergegeben wurden. Danach sind die Daten zu
löschen.
Für Zwecke der geschäftsmäßigen Anschriftenermittlung für Dritte dürfen die Daten nicht wiederverwendet werden.
Ort, Datum
Unterschrift
,
Stadt Düsseldorf
33/4/443 – 11.2015
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