Salzburg: 10

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Salzburg: 10
Maschinenblatt Nr. 2:
Winkelschleifer (Flex)
1. AUVA-Unfallstatistik:
(Statistik: Summe aus 5 Jahren)
Anzahl aller Unfälle mit Winkelschleifer:
7.194
durchschnittliche Krankenstandstage pro Unfall:
9,8
Krankenstandstage aller Unfälle:
70.343
2. Unfallanalyse:
meist betroffenen
Körperregionen:
Hände
Unfälle: davon Verletzungsbereich:
Unfälle:
2.991
Kopf
2.972
1.033
547
473
241
219
2.628
Finger links
Finger rechts
Mittelhand links
Daumen links
Mittelhand rechts
Auge
Schlussfolgerung:
Das Auge und die Finger sind die am meisten betroffenen Körperregionen.
Anleitungen zum Verringern von Splitterverletzungen und Schnittverletzung durch den
Winkelschleifer (Flex) siehe unter Schutzmaßnahmen!
3. Schutzmaßnahmen:
3.1 technische Schutzeinrichtungen:
-
Schleifkörper fachgerecht aufspannen und Probelauf durchführen.
beschädigte und fehlerhafte Schleifkörper austauschen
Scheibenauswahl entsprechend dem Arbeitsvorgang wählen (z.B. Trenn-, Schleif-,
Schrupp-, Bürst- und oder Polierscheibe)
Drehzahlangabe am Schleifkörper beachten, ist sie nicht bekannt, darf die Scheibe nicht
verwendet werden.
3.1.1 Nachrüsten alter Maschinen:
- Altmaschinen mit Kippschalter sind umzurüsten bzw. auszuscheiden
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3.2 organisatorische Maßnahmen:
3.2.1 Prüfpflicht:
- Der Zustand des Versorgungskabels, der Schutzvorrichtung und der Schleifmittel
ist regelmäßig auf die einwandfreie Funktionsfähigkeit bzw. auf Beschädigungen
zu überprüfen.
- Vor jeder Benutzung gemäß ASchG §35/3 auf offensichtliche Mängel und in
regelmäßigen Abständen (Evaluierung) gemäß ASchG §17/2 auf ordnungsgemäßen
Zustand (Bedienungsanleitung).
3.2.2 Unterweisung:
- Eine Unterweisung ist nachweislich vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.
- wiederkehrende Unterweisung durchführen
- Erste Hilfe
3.2.3 Instandhaltung, Wartung, Störungen, Reinigung, Einstellarbeiten:
- wurden diese Tätigkeiten in der Evaluierung und Unterweisung aufgenommen?
- Bedienungsanleitung beachten
- Netzstecker ziehen
3.2.4 Eignungs- und Beschäftigungsverbot:
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
erlaubt für Jugendliche
Arbeitsmittel
ohne
Ausbildungsverhältnis
in Ausbildung
in Ausbildung mit
Gefahrenunterweisung
(durch Berufsschule)
Winkelschleifer über
1200 Watt
nein
nach 18 Monate
Lehrzeit unter
Aufsicht
nach 12 Monate
Lehrzeit unter
Aufsicht
(Nachweis in der
Evaluierung beilegen)
Winkelschleifer
unter 1200 Watt
ja
ja
-
-
-
-
jugendliche Hilfsarbeiter ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (ist der 15. Geburtstag) und
nach erfolgter nachweislichen Unterweisung vor Arbeitsbeginn dürfen nur mit
Winkelschleifer unter 1200 Watt arbeiten
Hilfsarbeiter ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (ist der 18. Geburtstag) nach erfolgter
nachweislicher Unterweisung vor Arbeitsbeginn dürfen mit allen Winkelschleifern
arbeiten.
Mutterschutz:
werdende Mütter dürfen mit Winkelschleifer nicht beschäftigt werden. (Die Evaluierung
nach dem Mutterschutzgesetz ist durchzuführen)
3.2.5 Bedienungsanleitung (lt. ASchG) / Betriebsanleitung (lt. MSV):
- Hersteller muss Bedienungsanleitung mitliefern
- bei fehlender Bedienungsanleitung bei Hersteller anfragen oder selbst inklusive
Gefahrenanalyse erstellen.
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3.2.6 Umgebungseinflüsse
- Abhängig vom Verwendungsort
3.3 Persönliche Maßnahmen:
3.3.1 PSA:
- Gehörschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Feinstaubmaske FFP2, Sicherheitsschuhe
- Bei Arbeiten auf Baustellen zusätzlich durchtrittsichere Sohle (Schutzstufe S3).
3.3.2 Bewusstseinsbildung:
- Immer wieder die Bewusstseinsbildung für sicheres Verhalten fördern, da auch bei
Verwendung der technischen Schutzeinrichtung eine große Restgefahr bleibt.
- AN aktiv auf Gefahren hinweisen, AN immer wieder auf die Gefährlichkeit der
Maschinen unterweisen.
3.3.3 Verhaltensregeln:
Allgemeines:
- Meldung von Mängeln, Defekten und Beinaheunfällen an Vorgesetzten.
- Ordnung und Sauberkeit halten
Vor Aufnahme der Arbeit:
- Brand- und Explosionsgefahren durch Funkenflug beachten
- Eng anliegende Kleidung (schwer entflammbar) tragen und Ärmel geschlossen halten.
- Keinen Handschmuck tragen.
- Werkstück so befestigen, dass es bei der Bearbeitung nicht verrutschen kann
- Stress und Zeitdruck:
Aus Zeitgründen nicht auf Schutzeinrichtungen verzichten oder gar demontieren!
Aus Zeitgründen nicht auf PSA verzichten!
- Beim Einschalten und Schleifen wirken starke, nicht zu unterschätzende Kräfte
- Kontrolle der Maschine auf offensichtliche Beschädigungen (Kabel, Gehäuse und
Stecker)
Während der Arbeit:
- Bei Wartungsarbeiten und Schleifscheibenwechsel immer die Maschine vom Stromnetz
trennen
- Entsprechende Persönliche Schutzausrüstung verwenden
- Niemals Asbestzement schneiden
- Maschine beim Trennen nicht verkanten
- Funkenflug beachten
Nach der Arbeit:
- Stillstand der Schleifscheibe abwarten - erst dann Maschine ablegen
Dieses Maschinenblatt wurde ausgearbeitet durch das Präventionszentrum Linz
Dieses Maschinenblatt erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Es soll lediglich als Hilfestellung / Richtlinie für unsere AUVAsicher-BetreuerInnen
dienen. Weiters wird darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung
ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Autoren oder der AUVA ausgeschlossen
ist.
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