Salzburg: 10
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Maschinenblatt Nr. 2: Winkelschleifer (Flex) 1. AUVA-Unfallstatistik: (Statistik: Summe aus 5 Jahren) Anzahl aller Unfälle mit Winkelschleifer: 7.194 durchschnittliche Krankenstandstage pro Unfall: 9,8 Krankenstandstage aller Unfälle: 70.343 2. Unfallanalyse: meist betroffenen Körperregionen: Hände Unfälle: davon Verletzungsbereich: Unfälle: 2.991 Kopf 2.972 1.033 547 473 241 219 2.628 Finger links Finger rechts Mittelhand links Daumen links Mittelhand rechts Auge Schlussfolgerung: Das Auge und die Finger sind die am meisten betroffenen Körperregionen. Anleitungen zum Verringern von Splitterverletzungen und Schnittverletzung durch den Winkelschleifer (Flex) siehe unter Schutzmaßnahmen! 3. Schutzmaßnahmen: 3.1 technische Schutzeinrichtungen: - Schleifkörper fachgerecht aufspannen und Probelauf durchführen. beschädigte und fehlerhafte Schleifkörper austauschen Scheibenauswahl entsprechend dem Arbeitsvorgang wählen (z.B. Trenn-, Schleif-, Schrupp-, Bürst- und oder Polierscheibe) Drehzahlangabe am Schleifkörper beachten, ist sie nicht bekannt, darf die Scheibe nicht verwendet werden. 3.1.1 Nachrüsten alter Maschinen: - Altmaschinen mit Kippschalter sind umzurüsten bzw. auszuscheiden SGO-Musterordner 4.1.1.1.2 Seite 1 von 3 AUVAsicher, Version 1 3.2 organisatorische Maßnahmen: 3.2.1 Prüfpflicht: - Der Zustand des Versorgungskabels, der Schutzvorrichtung und der Schleifmittel ist regelmäßig auf die einwandfreie Funktionsfähigkeit bzw. auf Beschädigungen zu überprüfen. - Vor jeder Benutzung gemäß ASchG §35/3 auf offensichtliche Mängel und in regelmäßigen Abständen (Evaluierung) gemäß ASchG §17/2 auf ordnungsgemäßen Zustand (Bedienungsanleitung). 3.2.2 Unterweisung: - Eine Unterweisung ist nachweislich vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. - wiederkehrende Unterweisung durchführen - Erste Hilfe 3.2.3 Instandhaltung, Wartung, Störungen, Reinigung, Einstellarbeiten: - wurden diese Tätigkeiten in der Evaluierung und Unterweisung aufgenommen? - Bedienungsanleitung beachten - Netzstecker ziehen 3.2.4 Eignungs- und Beschäftigungsverbot: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt für Jugendliche Arbeitsmittel ohne Ausbildungsverhältnis in Ausbildung in Ausbildung mit Gefahrenunterweisung (durch Berufsschule) Winkelschleifer über 1200 Watt nein nach 18 Monate Lehrzeit unter Aufsicht nach 12 Monate Lehrzeit unter Aufsicht (Nachweis in der Evaluierung beilegen) Winkelschleifer unter 1200 Watt ja ja - - - - jugendliche Hilfsarbeiter ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (ist der 15. Geburtstag) und nach erfolgter nachweislichen Unterweisung vor Arbeitsbeginn dürfen nur mit Winkelschleifer unter 1200 Watt arbeiten Hilfsarbeiter ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (ist der 18. Geburtstag) nach erfolgter nachweislicher Unterweisung vor Arbeitsbeginn dürfen mit allen Winkelschleifern arbeiten. Mutterschutz: werdende Mütter dürfen mit Winkelschleifer nicht beschäftigt werden. (Die Evaluierung nach dem Mutterschutzgesetz ist durchzuführen) 3.2.5 Bedienungsanleitung (lt. ASchG) / Betriebsanleitung (lt. MSV): - Hersteller muss Bedienungsanleitung mitliefern - bei fehlender Bedienungsanleitung bei Hersteller anfragen oder selbst inklusive Gefahrenanalyse erstellen. SGO-Musterordner 4.1.1.1.2 Seite 2 von 3 AUVAsicher, Version 1 3.2.6 Umgebungseinflüsse - Abhängig vom Verwendungsort 3.3 Persönliche Maßnahmen: 3.3.1 PSA: - Gehörschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Feinstaubmaske FFP2, Sicherheitsschuhe - Bei Arbeiten auf Baustellen zusätzlich durchtrittsichere Sohle (Schutzstufe S3). 3.3.2 Bewusstseinsbildung: - Immer wieder die Bewusstseinsbildung für sicheres Verhalten fördern, da auch bei Verwendung der technischen Schutzeinrichtung eine große Restgefahr bleibt. - AN aktiv auf Gefahren hinweisen, AN immer wieder auf die Gefährlichkeit der Maschinen unterweisen. 3.3.3 Verhaltensregeln: Allgemeines: - Meldung von Mängeln, Defekten und Beinaheunfällen an Vorgesetzten. - Ordnung und Sauberkeit halten Vor Aufnahme der Arbeit: - Brand- und Explosionsgefahren durch Funkenflug beachten - Eng anliegende Kleidung (schwer entflammbar) tragen und Ärmel geschlossen halten. - Keinen Handschmuck tragen. - Werkstück so befestigen, dass es bei der Bearbeitung nicht verrutschen kann - Stress und Zeitdruck: Aus Zeitgründen nicht auf Schutzeinrichtungen verzichten oder gar demontieren! Aus Zeitgründen nicht auf PSA verzichten! - Beim Einschalten und Schleifen wirken starke, nicht zu unterschätzende Kräfte - Kontrolle der Maschine auf offensichtliche Beschädigungen (Kabel, Gehäuse und Stecker) Während der Arbeit: - Bei Wartungsarbeiten und Schleifscheibenwechsel immer die Maschine vom Stromnetz trennen - Entsprechende Persönliche Schutzausrüstung verwenden - Niemals Asbestzement schneiden - Maschine beim Trennen nicht verkanten - Funkenflug beachten Nach der Arbeit: - Stillstand der Schleifscheibe abwarten - erst dann Maschine ablegen Dieses Maschinenblatt wurde ausgearbeitet durch das Präventionszentrum Linz Dieses Maschinenblatt erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll lediglich als Hilfestellung / Richtlinie für unsere AUVAsicher-BetreuerInnen dienen. Weiters wird darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Autoren oder der AUVA ausgeschlossen ist. SGO-Musterordner 4.1.1.1.2 Seite 3 von 3 AUVAsicher, Version 1