Gericht entscheidet über Kündigung der Mylauer Futurum
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Gericht entscheidet über Kündigung der Mylauer Futurum
. Gericht entscheidet über Kündigung der Mylauer Futurum-Schule Mylau/Auerbach - Darf der Achtklässler weiter an der Futurum-Schule in Mylau lernen, dem in der vergangenen Woche fristlos gekündigt wurde? Mylau/Auerbach - Darf der Achtklässler weiter an der Futurum-Schule in Mylau lernen, dem in der vergangenen Woche fristlos gekündigt wurde? Am Donnerstag wird am Auerbacher Amtsgericht über eine einstweilige Verfügung verhandelt, teilt Gerichtsdirektorin Inge Bahlmann auf Anfrage des Vogtland-Anzeigers mit. Mit der einstweiligen Verfügung wollen die Eltern erreichen, dass ihr Junge weiter an der Freien Schule unterrichtet wird. Der Evangelische Schulverein hatte den Vertrag fristlos in der vergangenen Woche gekündigt, nachdem die Eltern laut Schule behauptet hatten, es sei zu Übergriffen eines Lehrers auf Schüler gekommen. Geschäftsführer Christoph Rabbeau zufolge gibt es keine Beweise dafür. Wegen dieser Verleumdung sei dem Sohn dieser Familie gekündigt worden. Was wird, wenn der Schüler nicht zurück ans Futurum darf? "Wenn die Eltern sich ans Schulamt wenden, wird ihnen eine Schule zugewiesen", sagt Arndt Schubert, Pressesprecher der zuständigen Bildungsagentur in Zwickau. Unabhängig davon ist am Futurum eine Debatte entbrannt über die Qualität des Unterrichts. In einem Brief äußern Eltern massive Kritik und fragen nach der Ausbildung der Lehrer, ob ihre Kinder die Prüfungen schaffen und ob das Schulgeld zu 100 Prozent für den laufenden Schulbetrieb eingesetzt wird. ufa 2012-01-31