Hinweisblatt Regionale Mitmachtage gegen Kinderarmut

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Hinweisblatt Regionale Mitmachtage gegen Kinderarmut
Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Postfach 141, 30001 Hannover
Bearbeitet von: Dr. Ilse Bramsche
E-Mail: [email protected]
Tel.:
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(05 11) 120 - 5822
Durchwahl (0511) 120-
Hannover,
im Mai 2013
Hinweisblatt
zum Antrag auf finanzielle Förderung von Aktionen gegen Kinderarmut im Jahr 2013
Welche Aktionen werden gefördert?
2013 ist Ziel der Aktionen gegen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung von Kindern,
• im Rahmen einer vernetzten Zusammenarbeit
• nachhaltig wirkende Aktionen durchzuführen,
die benachteiligte Kinder stärken, ihnen Fähigkeiten vermitteln, die Wege aufzeigen, trotz
finanzieller Engpässe aktiv zu sein, sich gesund zu ernähren, teilzuhaben. Die Aktionen
sollen die Kinder und ihre Familien ermutigen und befähigen, eigenständig aktiv zu sein.
Die Themengebiete können vielfältig sein. Die Aktionen sollen vor Ort Anstöße geben, sich
mit der Situation benachteiligter Kinder in den Bereichen Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe auseinander zu setzen und in den jeweiligen Regionen Wege zur Unterstützung zu suchen.
Die Mitmachtage sollen in der Zeit vom 01.06. bis 20.10.2013 stattfinden.
Aktionslandkarte im Internet
Melden Sie Ihre Aktion bitte unter www.aktionen-gegen-kinderarmut-nds.de an. Sie können
sich dann – wie Sie es von der Aktionslandkarte des Niedersächsischen Familienportals
kennen – über ein Online-Formular (www.familien-mit-zukunft.de/de.familien-mitzukunft/aktionslandkarte/newAction_edit.cfm?cat_id=11745) als Akteur registrieren und
Ihre Ideen, Vorschläge und beteiligten Akteure als „Aktionspunkt Kinderarmut 2013“ ins
Netz stellen. Dadurch erhalten alle Akteure und interessierte Personen einen Überblick
über die stattfindenden Aktionen und können sich bereits im Vorfeld darüber austauschen.
Arbeiten Sie gemeinsam und vernetzt und sprechen Sie Ihre Kommune, Ihr örtliches Familienbüro, die Kinder- und Jugendeinrichtungen oder engagierte Vereine und Verbände an.
Ausgezeichnet mit dem
Dienstgebäude
Hinrich-WilhelmKopf-Platz 2
30159 Hannover
Behinderten- Telefon
parkplatz
(05 11) 120-0
Telefax
(05 11) 120-4296 Allgemein
Bankverbindung
Nord/LB (BLZ 250 500 00) Konto 106 021 322
am Eingang
(05 11) 120-5999 Abt. Soziales
(05 11) 120-3096 Abt. Frauen
(05 11) 120-3092 Abt. Familie
E-Mail
(05 11) 120-4295 Abt. Gesundheit [email protected]
(05 11) 120-3095 Abt. Bau
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Wie und wo erfolgt die Antragstellung?
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) kann mit dem beiliegenden Antragsformular ein finanzieller Zuschuss zu den Kosten im Zusammenhang mit der geplanten Aktion beantragt werden. Dabei kann eine „Aktion“ aus verschiedenen Einzelvorhaben
bestehen. Zu verwenden ist der beigefügte Antragsvordruck.
Jeder, der eine Aktion zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung durchführt,
kann Zuwendungsempfänger sein, mit Ausnahme der Stellen der Landesverwaltung (§ 23
LHO). Aufgrund der hohen Nachfrage im letzten Jahr und um eine möglichst flächendeckende Mittelverteilung zu ermöglichen, erhält jeder Antragsteller nur eine Förderung.
Höhe der Förderung und zuwendungsfähige Ausgaben
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gute Aktionen nicht teuer sein müssen. Um das Verfahren zu vereinfachen und die eingehenden Anträge in der Kürze der Zeit schnell und
möglichst unbürokratisch bearbeiten zu können, gilt die Förderhöchstgrenze von 2.000 €.
Zuwendungsfähig sind Sachkosten (Material, keine Investitionen, Gegenstände nur bis
max. 410 €) und Organisationskosten (z. B. spezielle Raummiete, Honorare, Fahrt- und
Transportkosten), die im Zusammenhang mit der Aktion anfallen. Nicht gefördert werden
laufende Personalkosten.
Über die Aktion sollen keine reinen Freizeitaktivitäten gefördert werden, die sich benachteiligte Familien sonst nicht leisten können und die weiter nichts vermitteln. Es sollen Netzwerke aufgebaut und gestärkt werden. Im Jahr 2013 liegt der Schwerpunkt deutlich auf
dem Thema Nachhaltigkeit. Der Antrag enthält daher Pflichtfelder, die ausgefüllt werden
müssen, um eine Zuwendung erhalten zu können. Unvollständige Anträge werden nicht
bewilligt.
Unbedingt zu beachten: Fristen und Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns
Der Antrag, der zugleich als Mittelanforderung gilt, muss spätestens am 01.10.2013 im
LS, Außenstelle Osnabrück, Iburger Straße 30, 49082 Osnabrück, eingegangen sein
(es gilt das Datum des Eingangsstempels). Die Bewilligungen erfolgen in der Reihenfolge
der Antragseingänge und nur insoweit, wie Haushaltsmittel vorhanden sind.
Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen
worden sind. Dementsprechend dürfen Verpflichtungen nicht vor Antragstellung eingegangen werden. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wird automatisch mit Antragseingang beim
LS erteilt, so dass Sie die Aktionen schnell planen können. Das LS verschickt zu Ihrer Sicherheit eine kurze Eingangsbestätigung per E-Mail. Deshalb geben Sie in Ihrem Antrag
unbedingt eine gültige E-Mail-Adresse an!
Nach Ablauf Ihrer Aktion ist beim LS die Verwendung der Mittel bis spätestens 31.12.2013
nachzuweisen. Auf den Verwendungsnachweis kann nicht verzichtet werden.
Die Sachberichte aller Akteure zu den Aktionstagen werden in einer Broschüre zusammen
gefasst. Stellen Sie bitte sicher, dass eingereichte Fotos auch veröffentlicht werden dürfen.
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Ansprechpartner:
Für weitere Fragen stehen Ihnen
im Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS)
• Frau Dr. Bramsche
Tel.: 0511/120-5822
• Frau Mallwitz
Tel.: 0511/120-5816
im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS)
• Herr Lange
Tel.: 0541/5845-341
• Herr Hohlt
Tel.: 0541/5845-343
zur Verfügung.

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