PDF, 85.90 KB - Bieler Tagblatt
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Stadträtliche A5-Kommission Baudirektion, Zentralstrasse 49, 2501 Biel An die Arbeitsgruppe A5 Westast Herr Hans Stöckli, Präsident Stadtkanzlei Biel Mühlebrücke 5 2501 Biel Zentralstrasse 49 2501 Biel T: 032 326 16 11 F: 032 236 16 90 [email protected] www.biel-bienne.ch An den Gemeinderat der Stadt Biel Stadtkanzlei Mühlebrücke 5 2501 Biel 3. Juni 2010 TL/RI C:\Dokumente und Einstellungen\simondick\Eigene Dateien\Stellungnahme_A5_Kommission3Juni10 (2).doc A5 Westast - Stellungnahme der stadträtlichen A5-Kommission Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Arbeitsgruppe A5 Westast hat den Auftrag, bis Ende Juni 2010 der Behördendelegation einen konsolidierten Antrag über die weiterzuverfolgende Stossrichtung für den Westast der A5-Umfahrung vorzulegen. Die stadträtliche A5-Kommission hat in den letzten Wochen und Monate die Arbeiten der Arbeitsgruppe intensiv mitverfolgt und liess sich im Rahmen der Sitzungen der Begleitgruppe auch ausführlich informieren über die folgenden vier zur Diskussion stehenden Lösungen und hat anlässlich ihrer letzten Kommissionssitzung vom 26. Mai 2010 versucht, diese gegeneinander abzuwägen: • Stossrichtung 0 (SR0): Kein A5 Westast, beziehungsweise Planungsmoratorium; • Stossrichtung 1 (SR1): Westast mit Vollanschluss Bienne Centre, Halbanschluss Biel Seevorstadt (Richtung Bern) und ZRU-Anbindung Anschluss Bienne Centre; • Stossrichtung 2 (SR2): Westast mit Vollanschluss Bienne Centre, Halbanschluss Biel Seevorstadt (Richtung Bern) und ZRU-Anbindung Anschluss Brüggmoos (Porttunnel); • Stossrichtung 3 (SR3): Westast ohne Anschluss Bienne Centre, mit Vollanschluss Biel Seevorstadt und mit ZRU-Anbindung Anschluss Brüggmoos (Porttunnel), respektive Stossrichtung 3+ (SR3+): Westast mit Halbanschluss Bienne Centre (Richtung Bern), Halbanschluss Biel Seevorstadt (Richtung Neuenburg) und mit ZRU-Anbindung Anschluss Brüggmoos (Porttunnel). Die stadträtliche A5-Kommission nahm auch Kenntnis von der Zweckmässigkeitsbeurteilung der Firma Metron, die in der Raumwirksamkeitsanalyse zum Schluss kommt, dass der Bau eines Westastes (also die Stossrichtungen 1 bis 3) in jedem Fall zu einer wesentlichen Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Agglomeration führt. Die ZMB stuft also jede Lösung für besser ein als der Verzicht auf die Realisierung (SR0). So würde der Verkehr auf vielen wichtigen Strassen um mehr als 30 Prozent abnehmen und damit auch die Luft- A5 Westast - Stellungnahme der stadträtlichen A5-Kommission 2/3 und Lärmbelastung. Verbessern würden sich gemäss der Beurteilung auch die Verkehrssicherheit und die Verhältnisse für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Zwischen den einzelnen Varianten macht die Studie aber auch Unterschiede: So wäre das rechte Seeufer am besten mit dem Porttunnel anzuschliessen, was die Stossrichtungen 2 und 3 gegenüber der Stossrichtung 1 in eine vorteilhaftere Position bringt. Nach ausführlicher Diskussion nimmt die stadträtliche A5-Kommission folgende Haltung ein: Sie beantragt der Arbeitsgruppe und auch dem Gemeinderat der Stadt Biel, die Stossrichtung 2 als Lösung für den Westast der A5-Umfahrung Biel/Bienne weiterzuverfolgen und mit der klaren Forderung nach weiteren Optimierungen diesen Beschluss der Behördendelegation zu kommunizieren. Folgende Überlegungen liegen diesem Entscheid zu Grunde: •SR0: Die Zweckmässigkeitsbeurteilung kommt zum Schluss, dass der Bau eines Westastes zu wesentlichen Verbesserungen der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Agglomeration führt. Ein Moratorium wird deshalb von der Kommission mehrheitlich abgelehnt, da dieses einem Verzicht auf den Westast gleichkäme. •SR1: Zu einer Präferenzierung der SR2 und SR3 gegenüber der SR1 führt in erster Linie die Beurteilung der städtebaulichen Eingriffe. Diese werden im Fall einer ZRU-Linienführung zum Anschluss Bienne Centre für das zwischen dem Nidau-Büren-Kanal und der Zihl liegenden Gebiet, die Weidteile und den stadtseitigen Teil des Mühlefeldquartiers als äusserst schwerwiegend beurteilt. •SR 3: Für die Kommission ausschlaggebender Grund für eine Präferenzierung der SR2 gegenüber der SR3 ist, dass der Eingriff durch den Anschluss Seevorstadt bei der SR2 viel kleinräumigere und insgesamt weniger einschneidende Nachteile verursacht als bei der SR3. Da auch mit einer Rauchgasentlüftung keine entscheidende Verbesserung herbeigeführt werden könnte, stellen sowohl die stadträumlichen Auswirkungen als auch die Flächenbeanspruchung einen schwerwiegenden Nachteil für die SR3 dar. Die Unterstützung der SR2 macht die stadträtliche A5-Kommission allerdings von einer Reihe von Bedingungen abhängig, die unbedingt bei der Behördendelegation eingebracht werden müssen. Dazu gehören insbesondere die folgenden Punkte: • Die A5-Kommission hält an dieser Stelle mit Nachdruck fest, dass die favorisierte Stossrichtung 2 nur getragen werden kann, wenn bezüglich der Gestaltung und der detaillierten Linienführung noch weitere Abklärungen getroffen und Anstrengungen zur Optimierung unternommen werden. Die Kommission optiert für eine Stossrichtung, aber noch nicht für eine ausgearbeitete und detaillierte Variante. • Sie fordert für die gewählte Stossrichtung 2 beim Anschluss Bienne Centre klar eine Rauchgasentlüftung und damit eine vollständige Überdeckung der Autobahn, solange für eine nicht gedeckte Streckenführung keine überzeugende städtebauliche Lösung präsentiert werden kann. • Für Biel und Nidau verlangt die Kommission die Erarbeitung eines auf die Stossrichtung 2 abgestimmten interkommunalen Richtplans, um derart die nachteiligen Auswirkungen der Nationalstrasse durch städtebauliche Massnahmen zusätzlich „abzufangen“ und gleichzeitig die sich aus dem Nationalstrassenprojekt für diesen Raum auch ergebenden Chancen möglichst gut zu nutzen. • Die Kommission fordert bereits heute für den Halbanschluss Seevorstadt ein Optimum in der Gestaltung des "Bauplatzes" nahe am Strandboden. Der Strandboden muss auch A5 Westast - Stellungnahme der stadträtlichen A5-Kommission 3/3 in den 5 bis 10 Jahren Bauphase ohne grosse Einschränkungen als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung der Stadt Biel zur Verfügung stehen, die Qualität des Strandbodens muss auch in dieser Zeit erhalten bleiben. • Die A5-Kommission erwartet auch, dass kreative, aufwertende Lösungen mit dem Aushubmaterial studiert werden (analog St Blaise, Hauterive und Neuchâtel). • Die flankierenden Massnahmen – und damit auch die Gestaltung der Verkehrssituation und somit auch der Lebensqualität der Bieler Bevölkerung zwischen der Eröffnung des Ostastes und der Inbetriebnahme des Westastes – müssen konkret und rasch vorangetrieben werden. • Die A5-Kommission wünscht weiter, dass die Begleitgruppe weiterhin aktiv bleibt und kontinuierlich begrüsst wird. Die stadträtliche A5-Kommission hat diese Stellungnahme mehrheitlich bei einigen Enthaltungen, aber ohne Gegenstimmen, verabschiedet und hofft, dass sie in den Antrag der Arbeitsgruppe an die Behördendelegation einfliesst. Freundliche Grüsse Stadträtliche A5-Kommission Teres Liechti Gertsch Präsidentin