0150-18 C - Abgeordnetenhaus von Berlin

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0150-18 C - Abgeordnetenhaus von Berlin
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft
- II B -
Berlin, den 14.5.2012
Tel.: 90227 (9227) - 5707
Fax: 90227 (9227) – 6444
E-Mail: christine.wuerger @senbwf.berlin.de
An den
0150-18 C
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Haushaltsgesetz 2012/2013
Kapitel 1000 Titel 54062
Fragen der Piratenfraktion zum eEducation Masterplan an alle Bezirke
zur 10. Sitzung des Hauptausschusses vom 30. März 2012
Rote Nr. 0150-18
HA-Bericht Nr. 47
Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres (in Planung):
Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (in Planung):
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
Aktuelles Ist (Stand 18.4.2012)
1.285.000 €
1.285.000 €
1.285.000 €
1.285.000€
€
151 €
Die Piratenfraktion hat dem Hauptausschuss unter Bezugnahme auf die 10. Sitzung am
30.03.2012 Fragen zum eEducation Masterplan an alle Bezirke übermittelt. Die Umsetzung des eEducation Berlin Masterplans obliegt federführend der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Wissenschaft. Unabhängig von den Antworten der Bezirke werden
nachstehend die Fragen 1 - 12 in der Reihenfolge der Nennung beantwortet. Die Beantwortung der Frage 13 „Wie ist der Stand der Umsetzung des Masterplans bei Ihnen? kann
ausschließlich durch die jeweiligen Bezirke erfolgen.
Fragen 1. – 3.
Wie viele der Fortbildungsmodule sind verwirklicht? Zu wie vielen gibt es konkrete Angebote? Welche Fortbildungsmodule werden zur Zeit nicht angeboten? Wie wird die Fortbildung zertifiziert? Wer kontrolliert die Umsetzung der Fortbildungsinhalte in der Schule?
Im Rahmen des Fortbildungskonzepts des eEducation Berlin Masterplans wurden nachstehende Fortbildungsmodule, die permanent als Lehrerfortbildung durch die „Regionale
Fortbildung“ angeboten werden, entwickelt.
A-Module Multimedia Teacher
A 1: "Einführung IT und Internet I"
A 3: "Einführung IT und Internet II"
A 6: "Medienrecht"
A 9: "Tabellenkalkulation und
grafische Darstellung I"
A 2:
A 4:
A 7:
A 10:
"Textverarbeitung"
"Präsentation"
"Digitale Bildbearbeitung I"
"Einführung Lernplattformen (Moodle)"
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Modul A 5 "Anwendung von Lernsoftware im Unterricht" wird im Rahmen des Projektes
„INTEL - Lehren interaktiv“ (Leitprojekt eEducation Masterplan) vermittelt.
Modul A 8 „Lernen mit Edutainment" liegt im Konzept vor. Die Durchführung ist geplant.
B-Module Advanced- Multimedia Teacher
B 1: „Lernplattformen im Unterricht (Moodle)"
B 2: „Gestaltung von binnendifferenzierten Lernarrangements"
B 3: „Anpassung von Software an Lernerbedürfnisse"
B 4: „Umgang mit Daten beim Nutzen von Lernplattformen (Moodle)“
B 5: „Modellprojekt Pädagogische Schulentwicklung (PSE) und IT“
Modul B 5 „Fachspezifische unterrichtspraktische Anwendungen I“ wird in einer zweiten
Variante ebenfalls im Rahmen des Projektes „INTEL - Lehren interaktiv“ (Leitprojekt eEducation Berlin Masterplan) vermittelt.
C-Module E-Learning- Tutor
C 3 „Konzeption und Gestaltung von Lernplattformen“ liegt im Konzept vor, wird aber
mangels Nachfrage derzeit nicht angeboten.
Die Erarbeitung weiterer C-Module (E-Learning-Tutor) sowie D-Module („Multimedia Master Teacher“) ist geplant.
Die Fortbildungsmodule werden von erfahrenen Fortbildnern erstellt. Nach einer fachlichen
Prüfung werden sie zur Durchführung der Lehrerfortbildung bestätigt.
Die Fortbildungen des eEducation Berlin Masterplans werden im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft von den Berliner Volkshochschulen als Kooperationspartner durchgeführt. Zu jeder Veranstaltung wird eine Teilnehmerbefragung
erhoben, die u. a. auch auf Inhalt und Methode der Fortbildungsveranstaltung abhebt. Sofern erforderlich, wird das Modulkonzept ergänzt/korrigiert.
Lehrerfortbildung dient dem Ziel, die pädagogischen Kompetenzen der Lehrkräfte zu erhöhen und das pädagogische Personal in seiner Professionalität zu stärken. Wegen der
Komplexität des pädagogischen Prozesses gibt es jedoch keine unmittelbare Auswirkung
einer konkreten Fortbildung auf den schulischen Bildungs- und Erziehungsvorgang. Allerdings lässt sich sehr wohl eine Korrelation zwischen Unterstützungsmaßnahmen für die
Schule (zu denen auch die Lehrerfortbildung zählt) und definierten Items der Schul- und
Unterrichtsentwicklung darstellen. Die Ergebnisse dieser Entwicklungsprozesse werden
durch externe (z. B. Schulinspektion) oder interne Evaluationen erfasst.
Frage 4:
Läuft die Finanzierung des eEducation Masterplan tatsächlich 2013 aus? Ist eine Fortsetzung in Aussicht gestellt? Bleiben Schulen übrig, die nicht vom Masterplan profitiert haben? Wird es bald ein Zwei-Klassen-Schulsystem geben, die einen mit IT ausgestattet, die
anderen nicht?
Der eEducation Berlin Masterplan wird seit mehr als fünf Jahren als zentrales Konzept für
die IT-gestützte Bildung erfolgreich umgesetzt. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung des
Masterplans ist die Entwicklung von Medienkompetenz bei Lehrenden und Lernenden. Im
Vordergrund stehen vor allem die Qualifizierung der Pädagoginnen und Pädagogen und
die Unterstützung ihres Unterrichts durch Medienprojekte. Da zur Erreichung dieses Ziels
eine ausreichende und funktionstüchtige Ausstattung unerlässlich ist, werden diese Maß-
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nahmen des Masterplans flankiert durch die Ausstattung der Schulen mit modernster
Computertechnik auf der Grundlage von berlinweit geltenden Standards. Voraussetzung
für eine Förderung ist das Vorhandenensein eines prüffähigen Medienkonzepts sowie die
Bereitschaft der Schule, einen entsprechenden Projektbericht zu liefern.
Der kompetente und verantwortungsvolle Umgang mit den Digitalen Medien ist eine Herausforderung für unsere Gesellschaft. Die Digitalisierung schreitet unaufhörlich voran und
die Schule ist Teil der Gesellschaft. Keine Schule, keine Lehrerin und kein Lehrer werden
ohne die für die Teilhabe erforderlichen Kulturtechniken in Zukunft auskommen. Die Qualifikationen und der Umgang mit Medien und IT-gestütztem Unterricht müssen daher kontinuierlich an die sich mit großer Schnelligkeit verändernden Technologien (aktuell TabletPC’s, Whiteboards, etc.) Schritt halten, um den Heranwachsenden eine zeitgemäße Bildung zu ermöglichen.
Masterplan-Projekte werden aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
(DKLB-Stiftung) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Der dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorgelegte Haushaltsplan 2012/2013 enthält einen Ansatz von jeweils 1,285 Mio. € und dient u. a. der Ko-Finanzierung. Planungen
über 2013 hinaus stehen unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung soll die Vernetzung der Schulen und deren Ausstattung mit digitalen Medien im Rahmen des eEducation Berlin Masterplan vorangetrieben werden und für die Nutzung digitaler Medien in allen Unterrichtsfächern ein Programm
zur Lehrerfortbildung unterstützt werden.
Gemäß § 7 SchulG gestaltet und organisiert jede Schule den Unterricht, die Erziehung,
das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und
in eigener Verantwortung. Im Rahmen dessen erhält sie von der zuständigen Schulbehörde die erforderlichen Mittel, d.h. auch die Sachmittel für Lehrmittel und Unterrichtsmaterial
einschl. der Informations- und Kommunikationstechnik, so dass es grundsätzlich kein
Zwei-Klassen-Schulsystem geben wird, die einen mit IT ausgestattet, die anderen nicht.
Es können aber dennoch deutliche Unterschiede bestehen, da es der Eigenverantwortung
der Schule obliegt, Medien- und IT-Konzepte zu entwickeln, Schwerpunkte zu setzen, Pilotprojekte durchzuführen. Wie bisher wird es Schulen geben, die sich an den Maßnahmen
des eEducation Berlin Masterplan beteiligen und solche, die andere Schwerpunkte setzen.
Frage 5:
Entspricht es der Realität, dass Schulen gebrauchte PC’s erhalten? Wie viele sind davon
wie lange noch in Betrieb? Gibt es hier im Laufe der Zeit Abnutzungen und Entsorgungen?
Seit 2006 bis zum Stichtag 02.03.2012 haben die Schulen im Rahmen der Masterplan Aktion „Second Hand IT“ sehr umfangreich gebrauchte, qualitativ hochwertige Hardware
(11.824 PC, 5.385 Monitore, 3.978 Drucker) erhalten, wodurch einerseits die Medienbildung nachhaltig unterstützt und andererseits die Schul- und Bezirksetats entlastet wurden.
Die Betriebsdauer der Geräte ist grundsätzlich von Pflege und Wartung der Hardware abhängig. Aktuell werden Geräte aus den Jahren bis 2006 durch neuere gebrauchte ersetzt.
Dies erfolgt überwiegend nicht, weil die Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind, sondern
weil die Hard- und Software veraltet und nicht mehr den aktuellen, multimedialen Anforderungen gewachsen sind.
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Sofern den Schulen im Rahmen der Projekte des eEducation Masterplans IT-Endgeräte
zur Verfügung gestellt werden (das gilt auch für Second-Hand-IT), sind diese grundsätzlich
mit einem umfangreichen Fundus an freier Software ausgestattet, die die aus den Rahmenlehrplänen erwachsenen Anforderungen vollumfänglich abdecken; darüber hinaus
müssen keine weiteren Lizenzen erworben werden. Die den Schulen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Verfügung gestellten Standard-Server
bringen obige Software als Standardimage mit, was dann problemlos im Rahmen der
Selbstheilung auf alle im Netzwerk vorhandenen Arbeitsstationen der Schule verteilt werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass ca. 80 - 90% der seit 2007 abgegebenen IT-Endgeräte in
den Schulen ohne Schwierigkeiten laufen und ihren Dienst tun.
Die Entsorgung defekter oder nicht mehr zeitgemäßer Geräte erfolgt in der Regel über
kostenlose Abholung durch entsprechende Entsorgungsunternehmen.
Die Schulen erhalten auch von anderer Seite gebrauchte Hardware. Über Umfang und
Qualität dieser Geräte liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
keine Informationen vor.
Frage 6.
In wie vielen Schulen werden die Smart- und Whiteboards konkret eingesetzt? Wo sind sie
nur Staubfänger? Wer kontrolliert das?
Entsprechend einer Erhebung verfügten im April 2010 knapp 30% der öffentlichen allgemein bildenden Berliner Schulen über mindestens ein Interactive Whiteboard. 2011 waren
es über 50%. Gemäß den Ergebnissen aus der Evaluation betrug die Zahl der in den
Schulen vorhandenen Whiteboards im Jahr 2011 rd. 1000.
Es liegen keine Kenntnisse vor, dass installierte Whiteboards nicht genutzt werden. Sollte
dies im Einzelfall zutreffen, kann es sich nach hiesiger Einschätzung lediglich um eine
temporäre und begründete Situation handeln. Eine grundsätzliche entsprechende Kontrolle der nach § 7 SchulG eigenständigen Schulen erfolgt nicht. Allerdings wird den Schulen,
die Whiteboards aus Fördermitteln beantragt haben im Bewilligungsverfahren die Verpflichtung auferlegt, die Boards im Unterricht einzusetzen. Darüber hinaus werden sie verpflichtet, einen Bericht über den erfolgten Einsatz im Unterricht zu erstellen und die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft bei der Evaluation zu unterstützen.
Sofern Whiteboards und andere IT- Ausstattung im Rahmen einer Projektförderung beschafft wurden, finden zudem Vor-Ort-Kontrollen als Stichprobe statt.
Frage 7.
Gibt es eine Evaluation der Onlineseminare?
Derzeit werden im Rahmen der Lehrerfortbildungen nach dem Modulkonzept des eEducation Berlin Masterplans keine moderierten Online- Kurse angeboten. Es ist derzeit nicht
vorgesehen, Lehrerfortbildung ausschließlich über Online-Kurse anzubieten.
Die Module werden als Präsenzunterricht, einige auch in der Form des Blended Learning
– d.h. in Kombination von Präsenzveranstaltungen und individuellen Selbstlernphasen
über das Internet – angeboten. Dies wird aber nicht separat evaluiert.
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Frage 8.
Wie viele ITB (IT-Betreuer) gibt es an welchen Schulen? Wie werden diese bezahlt? Wie
viele Stunden sind die wöchentlich im Einsatz? Handelt es sich um Angestellte an Schulen
oder um externe Mitarbeiter? Wie viele ITRB’s gibt es (IT-Betreuer für Regionen/Bezirke)?
Grundsätzlich ist zwischen der "pädagogischen IT-Betreuung als flankierende Maßnahme"
und der "technischen Betreuung" der im Unterricht eingesetzten Informations- und Kommunikationstechnik zu unterscheiden.
Pädagogische IT-Betreuung als flankierende Maßnahme:
Für die pädagogische IT-Betreuung soll in jeder Schule ein IT-Betreuer (ITB) vorhanden
sein, der die Medienkompetenz in seiner Schule fördern und maßgeblich die Qualifizierungsmaßnahmen initiieren und unterstützen soll. Dafür erhalten die Schulen in Abhängigkeit von ihrer Größe Stundenanteile an Anrechnungsstunden. Im Rahmen der schulischen
Eigenverantwortung kann die Schulleitung aus der Gesamtstundenzuweisung diese Stundenanteile im für erforderlich gehaltenen Umfang aufstocken. Es handelt sich dabei nicht
um externe Mitarbeiter und es erfolgt über die Anrechnungsstunden hinaus keine Bezahlung. Der Einsatz von Lehrkräften für die Wartung komplexer IT- und Kommunikationstechnik ist ausdrücklich nicht vorgesehen und soll durch fachlich qualifiziertes Personal
erfolgen.
Mit den Aufgaben eines IT-Regionalbetreuers (ITRB) wird in der Regel in jeder Region
(Bezirk) eine Lehrkraft betraut, der dafür eine entsprechende Unterrichtsbefreiung gewährt
wird. Die ITRB sind koordinierend und beratend tätig. Sie wirken mit bei Planung, Umsetzung, Standardisierung und Auswertung der pädagogischen und technischen Betreuung
der im Unterricht an öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes Berlin zum Einsatz kommenden Medien und Informations- und Kommunikationstechnik. Sie unterstützen
die ITB und beraten die Schulen, die bezirklichen Schulträger und die regionale Schulaufsicht. Darüber hinaus sind ITRB überregional für Grundsatzfragen der Medien und des ITEinsatzes im Unterricht zuständig (Netze, Linux, Open Source, Standards, Leitprojekte wie
z.B. „Roberta“ u.ä.).
Technische IT-Betreuung:
Wartung und Support der in den Schulen im Unterricht eingesetzten komplexen Informations- und Kommunikationstechnik obliegt nicht den ITB oder ITRB, da es sich hierbei nicht
um die Vermittlung von Lerninhalten durch Lehrkräfte handelt. Gemäß § 7 SchulG erhalten
die Schulen die erforderlichen Sachmittel für Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschl.
der Informations- und Kommunikationstechnik (einschl. Neu- und Ersatzbeschaffung sowie
Wartung). Die Mittel werden den Bezirken "zweckgebunden" zur Ausreichung an die Schulen zur Verfügung gestellt. Der Ansatz für Lehrmittel einschl. Informations- und Kommunikationstechnik bemisst sich aktuell nach der Anzahl der Schüler/innen. Er wurde in den
letzten Jahren erheblich erhöht. Von berlinweit 12,3 Mio. € im Jahr 2007 auf 22,1 Mio. € im
Jahr 2011. Ziel war u.a., die Schulträger in die Lage zu versetzen, die Schulen im erforderlichen Umfang mit den Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik einschl.
Ersatzbeschaffung, Wartung und Support auskömmlich zu finanzieren.
Erklärtes Ziel ist darüber hinaus, den Aufwand für Wartung und Support in den Schulen so
gering wie möglich zu halten. Eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung dieses Ziels sind
selbstheilende Arbeitsstationen. Alle IT-Endgeräte, die den Schulen im Rahmen der Projekte des eEducation Berlin Masterplans zur Verfügung gestellt werden, sind grundsätzlich
mit einem umfangreichen Fundus an freier Software ausgestattet, die die aus den Rahmenlehrplänen erwachsenen Anforderungen vollumfänglich abdecken, so dass darüber
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hinaus keine weiteren Lizenzen erworben werden müssen. Diese Software einschließlich
Betriebssystem wird dauerhaft durch eine PC-Wächterkarte oder Softwarelösung geschützt. Im Zusammenhang mit dem, den Schulen im Rahmen von Projektförderungen zur
Verfügung gestellten Berliner Standard-Servern ergeben sich weitere Vorteile:
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Synchronisation der Arbeitsstationen (Selbstheilung)
Zentrale Softwareverteilung
Zentrale Hard- und Software-Inventarisierung
Verteilen und Einsammeln von Unterrichtsmaterialien
Steuerung des Internetzugriffs sowie Filtern von Inhalten
Fernsteuerung der Arbeitsstationen etc.
Eine weitere Entlastung der Etats ergibt sich daraus, dass die Gewährleistungszeit für alle
über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beschafften Geräte fünf
Jahre beträgt. Flankiert wird dies für den Berliner Standardserver von einem Support- und
Updateservice über Fernwartung auf Basis eines permanenten Monitorings der Hard- und
Software.
Durch diese Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass sich die ITB in vollem Umfang
ihren pädagogischen Aufgaben widmen können.
Frage 9.
Gab es Spenden im Rahmen des eEducation Masterplans? Von welchen Firmen (von
Apple ist das bekannt)? An welchen Schulen? Sind die Spenden gebunden an Zwecke
oder Auflagen im Unterricht?
Es gibt eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen, die die Schulen sowohl finanziell als
auch in Form von Sachleistungen entweder direkt oder über die Schulträger oder über die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützen. Dazu gehört beispielsweise auch die Übereignung von „Second-Hand IT“ (s. Frage 5).
Eine abschließende Zusammenstellung, welche Schulen von welchen Sponsoren welche
Spenden erhalten, wird zentral nicht erstellt. Allerdings wird bei Sponsoring über die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung immer auf den jeweiligen Sponsor hingewiesen.
Auflagen von Sponsoren, wie der Unterricht an öffentlichen Schulen des Landes Berlin zu
gestalten ist, sind vom Grundsatz her auszuschließen.
Fragen 10 und 11.
Wann kommt der Endbericht zum eEducation Masterplan? (Zwischenbericht 2012)
Woran liegt es, dass dieser so schleppend umgesetzt wird?
Die Ergebnisse der Evaluation des eEducation Berlin Masterplans wurden im September
2011 vorgestellt. Danach konnte festgestellt werden, dass die Ausbreitung der informationstechnischen Bildung und die Entwicklung von Medienkompetenz in den letzten Jahren
entscheidend befördert werden konnte.
So haben in den letzten sechs Jahren mehr als 25.000 Teilnehmer/-innen (Lehrerinnen
und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher) in einem Umfang von mehr als einer halben
Million Teilnehmerstunden an über 2.700 Fortbildungskursen teilgenommen. 90% haben
eine positive Bilanz der Kursinhalte für die Anwendung im schulischen Alltag gezogen.
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Die grundsätzliche Bereitschaft, Computer im Unterricht einzusetzen, hat sich in den Jahren von 70% auf 90% erhöht und auch die Anzahl der Fächer, in denen Lehrkräfte den
Computer einsetzen, hat sich seitdem ebenfalls erhöht.
Es wurden jedoch nicht nur die Berliner Lehrerinnen und Lehrer für den Einsatz digitaler
Medien qualifiziert, sondern auch die Schulen umfangreich ausgestattet. Die Zahl der
Computer, die in den Schulen im Unterricht in Einsatz kommen, konnte auf fast 50.000
Geräte erhöht werden. Betrug die Relation "Schüler/innen pro PC" 2005 noch 11,7 zu 1 so
hatte sie sich im Jahr 2010 bereits 6,3 zu 1 verändert.
Das Datum, wann eine weitere Evaluation oder ein Endbericht erfolgt, ist noch nicht abschließend geklärt. Angestrebt wird der Zeitraum 2014/15 im Anschluss an die voraussichtliche Beendigung der Projektförderung durch die DKLB-Stiftung und EFRE.
Frage 12:
Ist es richtig, dass in den Schulen teils Technik nicht ausgepackt herumsteht, die nicht
eingesetzt wird?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde in Kenntnis gesetzt,
dass in den Schulen Technik teils nicht ausgepackt herumstehen soll und nicht eingesetzt
wird. Im September 2011 wurden daher alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen angefragt, ob sich an ihren Schulen nicht ausgepackte Computer befänden. Von keiner
Schule wurde gemeldet, dass für den Unterricht bestimmte und aus Projektfördermitteln
des eEducation Masterplans finanzierte Computer, Server oder Peripheriegeräte ungenutzt herumstehen würden. Dies hat auch nicht verwundert, da Bestandteil der Beauftragungen ist, die für den unterrichtlichen Einsatz bestimmten Computer in den Schulen auszupacken, anzuschließen und ggf. in das bestehende Unterrichts-/Schulintranet einzubinden. Darüber hinaus unterliegt die korrekte Verwendung der Mittel, d.h. deren zuwendungskonformer Einsatz einer strengen Kontrolle durch den Zuwendungsgeber.
In Vertretung
Mark Rackles
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft