OTCDialog - DeutschesApothekenPortal
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Service Sonderrezepte im Fokus Aktuelles Packungsgrößenverordnung – neue Messzahlen gelten seit 01. März Service Retax-Falle Medizinprodukte g o l a i D t h e ke o p A n e h c s t n des Deu Das Magazi n Po r ta l s plus OTC Dialog azin des Das OTC-Mag MIT STER ÜBERSICHTSPO Inhalationssyste me Orale Kontrazeptiva Schwerpunktthema: Retax-Gefahr Original vs. Import s thekenPortal DeutschenApo 32 Ausgabe 32 April 2016 I N DI E S E R AUS G A BE L INHALT Retax-Gefahr Original vs. Import 3 Packungsgrößenverordnung – neue Messzahlen gelten seit 01. März 7 Impressum 14 Sonderrezepte im Fokus – Wissenswertes zu Entlassverordnung & Co. 16 Das DeutscheApothekenPortal auf der Interpharm 2016 20 Retax-Falle: Medizinprodukt ist nicht gleich Medizinprodukt 29 Neuer Beratungsleitfaden: Richtig beraten bei Sportverletzungen 34 Beratung zum Thema Pilzinfektionen: Was ist wichtig? 36 Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten 42 Quo vadis App-O-theke? Mobile Marketing für die Apotheke 44 iebe Leserin, lieber Leser, waren Sie im März bei der Interpharm in Berlin und haben die Vorträge des DAPRetax-Forums besucht? Dann haben Sie sicher viel in Bezug auf die retaxsichere Rezeptbelieferung gelernt! Vielfältige Hilfestellung bei der Arzneimittelabgabe bietet auch diese Ausgabe des DAP Dialogs. Als Schwerpunkt haben wir die Retax-Gefahr bei der Abgabe von Original vs. Import gewählt (ab Seite 3) – ein Thema, zu dem uns besonders viele Anfragen erreichen. Eine Herausforderung stellt mitunter auch die Belieferung von Sonderrezepten dar. Welche speziellen Vorschriften hier jeweils zu beachten sind, lesen Sie ab Seite 16. Schwierigkeiten machen immer wieder auch Medizinprodukte – Hilfestellung bietet der Hauptbeitrag des OTC-Teils ab Seite 29. Kein Tabu-, sondern ein wichtiges Beratungsthema ist die Behandlung von Fuß- und Nagelpilz. Diesem Thema widmen wir uns ausführlich ab Seite 36. Nicht zuletzt noch ein Hinweis in eigener Sache: Unser bisheriger Geschäftsführer und Chefredakteur Günter Beisel widmet sich zukünftig anderen Projekten im Gesundheitsbereich und hat seine Funktion an sein Nachfolgeteam Dr. Dagmar Engels, Nina Strathmann und Sarah Wessinger übergeben. Wir danken ihm für sein außerordentliches Engagement und freuen uns, auch weiterhin in engem Kontakt mit ihm zu sein. Als neue Chefredakteurin freue ich mich sehr da rauf, zusammen mit dem gesamten Redak tionsteam viele spannende und praxisrelevante Themen für Sie im DAP Dialog aufzubereiten! Unsere Online-Medien: www.DeutschesApothekenPortal.de Ihre Dagmar Engels DAP E-Mail-Newsletter DAP Foren von Apothekern für Apotheker Bleiben Sie mit uns im Dialog! 2 2 www.DeutschesApothekenPortal.de SERV ICE Retax-Gefahr Original vs. Import Plus: Einzelimport nach § 73 AMG – Was bei der Abgabe zu beachten ist B ei der Vielfalt an Regeln zur Abgabe von Original- und Importarzneimitteln fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Neben der Erfüllung der vorgeschriebenen Importquote müssen weitere Faktoren wie Rabattverträge, Preisanker und Dokumentation der Nichtlieferbarkeit beachtet werden. Der folgende Beitrag soll helfen, Importmali und Retaxationen zu vermeiden. Die für die Apotheke maßgeblichen Vorgaben für die Abgabe von Importarzneimitteln finden sich im bundesweit gültigen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung (§ 5 „Abgabe importierter Arzneimittel“). Ergänzende Vereinbarungen können in untergeordneten Verträgen getroffen sein: vdek-Arzneiversorgungsvertrag (Ersatzkassen) und Regionalverträge der Primärkassen.* Was sind Importe gemäß Rahmen vertrag? Importe im Sinne des Rahmenvertrags (§ 5 Abs. 2) sind Re- oder Parallelimporte, die, bezogen auf den Netto-Verkaufspreis (Taxe-VK nach Abzug der Herstellerrabatte), entweder 15 Euro oder 15 % günstiger als das Bezugsarzneimittel (Original) sind. Im Folgenden werden diese Importe als wirtschaftliche oder 15/15-Importe bezeichnet. Reimport: Reimporte sind Arzneimittel, die in Deutschland für den ausländischen Markt hergestellt und in ein anderes EU- bzw. EWR-Land exportiert wurden. Dort werden sie von einem Importeur gekauft und wieder nach Deutschland reimportiert. Reimporte sind identisch zum Original. Parallelimport: Parallelimporte sind Arzneimittel, die im Ausland für den ausländischen Markt (EU bzw. EWR) hergestellt wurden, dort von einem Importeur gekauft und nach Deutschland importiert werden. Sie werden „parallel“ zu einem deutschen Bezugsarzneimittel auf den Markt gebracht. Parallelimporte können in Aussehen und Hilfsstoffen vom Original abweichen. www.DeutschesApothekenPortal.de Nur 15/15-Importe fließen in die Quote Apotheken sind gemäß § 5 Abs. 3 Rahmenvertrag verpflichtet, durch die Abgabe wirtschaftlicher Importe eine sog. Wirtschaftlichkeitsreserve (10 % der Import-Quote) zu erfüllen. Bei einer 5-%-Importquote sind pro Quartal mindestens 0,5 % des Fertigarzneimittelumsatzes mit der jeweiligen Krankenkasse einzusparen. In die Quote werden ausschließlich 15/15-Importe einbezogen. Die Abgabe „unwirtschaftlicher“ Importe, die weder 15 Euro noch 15 % günstiger sind als das Original, wird auf die Quote nicht angerechnet! Wichtig: Die Importquote verringert sich, wenn der Anteil importfähiger Verordnungen unter 25 % liegt. Nicht bei jeder einzelnen Verordnung muss geprüft werden, ob ein 15/15-Import abzugeben ist. So ist es dem Kommentar des DAV zu § 5 des Rahmen vertrags zu entnehmen: „Das System der Quotenregelung führt wie bisher dazu, dass nicht bei jeder einzelnen Verordnung geprüft werden muss, ob ein Import abgegeben werden muss. Die Apotheke kann grundsätzlich selbst darüber entscheiden, mit welchen Importpräparaten sie den geforderten Umsatzanteil mit Importen erzielt.“ Ausgehend von einer Originalverordnung muss z. B. nicht zwingend ein 15/15-Import abgegeben werden, wenn die Quote bereits erfüllt ist oder die Apotheke bei der jeweiligen Krankenkasse ein Guthaben (Importbonus) hat. Importbonus und -malus Apotheken sammeln bei Krankenkassen, deren Rezeptanteil in der Apotheke hoch ist, unter Umständen ein hohes Importguthaben an. Dieses verfällt nicht, wird jedoch auch niemals ausgezahlt. Ein Malus wird mit einem bestehenden Guthaben verrechnet. Das Rechenzentrum erstellt meist monatlich eine Importabrechnung, die alle wichtigen Kennzahlen enthält. Vorsicht: Bei Krankenkassen, zulasten derer nur wenige Rezepte die Apotheke erreichen, ist verstärkt auf die Quotenerfüllung zu achten. 3 S E RV IC E Wie Importmalus bzw. Importbonus sich im Einzelnen errechnen, ist auf der DAP Arbeitshilfe Nr. 7 anschaulich dargestellt. DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken 7 ARBEITSHILFE Berechnung von Importmalus bzw. Importbonus Allgemeine Vorgehensweise 1 Anrechenbarer Fertigarzneimittelumsatz (FAM-Umsatz) mit Kasse XY Vom FAM-Gesamtumsatz mit der Kasse werden bestimmte Umsätze abgezogen, bei denen keine Verpflichtung zur Importabgabe besteht, eine Importabgabe nicht möglich ist oder ohnehin eine Verpflichtung zur Importabgabe besteht (z. B. Sprechstundenbedarf, Abgabe von Rabattarzneimitteln, verordneter Einzelimport). 2 Importfähiger FAM-Umsatz Umsätze mit Originalen, zu denen es mind. einen Import gibt, der die 15/15-Preisgrenze erfüllt (maßgeblich: Netto–VK) 3 Persönliche Importquote Verhältnis des importfähigen FAM-Umsatzes zum anrechenbaren FAM-Umsatz ➔ Bestimmung der persönlichen Importquote (siehe Tabelle) 4 Wirtschaftlichkeitsreserve Die Wirtschaftlichkeitsreserve beträgt 10 % der persönlichen Importquote. Ausgehend davon kann anhand des anrechenbaren FAM-Umsatzes die genaue Höhe der zu erzielenden Wirtschaftlichkeitsreserve ermittelt werden. 5 Importmalus und -bonus Wird die Wirtschaftlichkeitsreserve (Soll-Einsparung) pro Quartal nicht erreicht, so ergibt sich ein Malus. Bei Übererfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve pro Quartal ergibt sich ein Bonus. Zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve zählen nur Importe, die der 15/15-Regel entsprechen. Arbeitshilfe 7 „Berechnung von Importmalus/-bonus“: Berechnungsbeispiel 1 Anrechenbarer Fertigarzneimittelumsatz (FAM-Umsatz) mit Kasse XY FAM-Gesamtumsatz z. B. abzuziehende Umsätze z. B. 30.000 € 5.000 € anrechenbarer FAM-Umsatz: 25.000 € 2 Importfähiger FAM-Umsatz Annahme für diesen Umsatz z. B. 3 3.750 € Persönliche Importquote 3.750 € importfähiger FAM-Umsatz von 25.000 € anrechenbarem FAM-Umsatz = 15 % importfähiger Anteil ➔ persönliche Importquote von 2,5 % (siehe Tabelle) 4 Wirtschaftlichkeitsreserve 10 % der persönlichen Importquote ➔ 10 % von 2,5 % ➔ 0,25 % vom FAM-Umsatz 0,25 % des FAM-Umsatzes von 25.000 € = 62,50 € ➔ Wirtschaftlichkeitsreserve (Soll-Einsparung) 5 Importmalus und -bonus Importmalus: Spart die Apotheke z. B. nur 25,00 € pro Quartal ein, so ergibt sich ein Importmalus: 62,50 €–25,00 € = 37,50 € Importbonus: Spart die Apotheke z. B. 65,00 € pro Quartal ein, so ergibt sich ein Importbonus: 65,00 €–62,50 € = 2,50 € Hinweis: ➔ Die Berechnung von Importmalus und –bonus erfolgt pro Quartal und pro Krankenkrasse. ➔ Zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve werden nur Importe berücksichtigt, die entweder mind. 15 Euro oder 15 % günstiger sind als das Bezugsoriginal (Vergleich der Netto-VKs!). ➔ Ein Importmalus wird der Apotheke pro Quartal von der Abrechnung abgezogen. ➔ Ein Importbonus wird der Apotheke zum Ausgleich zukünftiger Mali gut geschrieben, aber nie ausgezahlt. www.DAPdialog.de/3211 © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Dezember 2015 Importmalus vs. Retaxation Es ist wichtig, zwischen dem Abzug eines Importmalus und einer Retaxation zu unterscheiden. Ein Malus wird automatisch quartalsweise abgezogen, wenn die Apotheke zu wenige 15/15-Importe abgegeben hat. Retaxationen werden hingegen ausgesprochen, wenn Abgabevorschriften wie Rabattverträge oder der „Preisanker“ missachtet wurden. Insbesondere bei Preisdifferenz-Retaxationen sollte geprüft werden, ob diese rechtmäßig sind. Einige Krankenkassen retaxieren z. B. bei herstellerneutralen Verordnungen (weder Original- noch Importfirma genannt) auf den preisgünstigsten Import. Dieses Vorgehen ist vertraglich nicht gerechtfertigt. Rabattierte Originale und Importe haben Vorrang Wichtig: Die folgenden Betrachtungen beziehen sich nur auf patentgeschützte Arzneimittel und Abgabesituationen, in denen nur Original und Importe zur Verfügung stehen. Die wichtigste Regel, die bei einer Original- oder Importverordnung beachtet werden muss, ist § 5 Absatz 1 Satz 3 des Rahmenvertrags zu entnehmen: „Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels.“ Mit dem Zusatz „Import“ ist kein bestimmter Import bezeichnet, sodass vom preisgünstigsten Import auszugehen ist. Bei Übernahme in das Kassensystem erscheint jedoch der Hinweis, dass das Original rabattiert ist (Stand: April 2016). In einem solchen Fall ist trotz eindeutiger Importverordnung das rabattierte Original vorrangig abzugeben (§ 5 Abs. 1 Rahmenvertrag, s. o.). Tipp: Bei Übernahme von Importen bzw. Originalen in das Kassensystem ist es sinnvoll, das „Original/Import-Dialogfenster“ zu öffnen. So kann zuverlässig geprüft werden, ob zum eingegebenen Präparat ein vorrangig abzugebendes rabattiertes Original- oder Importpräparat existiert und ob dieses den Substitutionskriterien entspricht. Wenn kein Rabattvertrag existiert: Preisanker beachten! Rezeptbeispiel: Avonex 30 µg/0,5 ml Inj.-Lsg. PEN 4 St. N2 Importeur X Für Ersatzkassen gilt gemäß § 4 Absatz 8 vdek-AVV: Ist ein Import eindeutig verordnet, darf nur der verordnete oder ein Import, der nicht teurer ist, abgegeben werden (Preisanker). Wenn aufgrund einer Nichtlieferbarkeit ein höherpreisiges Import- oder Originalpräparat abgegeben werden muss, sind das Sonderkennzeichen 02567024 und der Faktor 3 auf das Rezept zu drucken. Zudem sind eine Rücksprache mit dem Arzt und ein entsprechender Vermerk auf dem Rezept gefordert. Regionalverträge der Primärkassen sind gesondert zu prüfen. Die DAP Arbeitshilfe Nr. 6 zeigt Schritt für Schritt, wie bei einer ausdrücklichen Importverordnung vorzugehen ist. DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 6 Ausdrückliche Importverordnung Diese Arbeitshilfe zeigt die richtige Rezeptbelieferung ausgehend von einer ausdrücklichen Importverordnung, wenn keine Rabattverträge zu beachten und keine Generika im Handel sind oder Original/Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurde. Ausdrückliche Importverordnung ➔ Nennung des Importeurs und/oder zugehöriger PZN (mit/ohne Aut-idem-Kreuz): Emselex 7,5 mg 98 Ret. N3 Veron Pharma Verordneter Import nicht lieferbar Preisgünstigere und -gleiche Alternativen lieferbar* Preisgünstigere und -gleiche Alternativen nicht lieferbar* Abgabe eines Arzneimittels (Original/Import) bis zur Preisgrenze bezogen auf Netto-VK Für Ersatzkassen*: Abgabe eines teureren Importes oder des Originals möglich Vorgehensweise: Rücksprache mit dem Arzt halten Dokumentation auf dem Rezept (inkl. Unterschrift und Datum) Aufdrucken der Sonder-PZN 22.12.15 (02567024) und Faktor 3 Nichtlieferbarkeit in Apotheke dokumentieren und archivieren Rabattierte Originale und Importe sind immer vorrangig abzugeben. Sind sowohl Original als auch Importe rabattiert, so darf die Apotheke unter den Rabattarzneimitteln frei wählen (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag). Arbeitshilfe 6 „Ausdrückliche Importverordnung“: Rezeptbeispiel: Barmer GEK www.DAPdialog.de/3212 Emselex 7,5 mg 98 Ret. N3 Veron Pharma Import und vertragsgem. Alternativen nicht lieferbar! Nach Rücksprache Originalabgabe! WICHTIG: ➔ Bei Vorliegen von Rabattverträgen: Arbeitshilfe 18 beachten! ➔ Aut-idem-Kreuz verhindert nicht den Austausch zwischen Original und Import.* ➔ Entsprechende Regelungen für Primärkassen sind im jeweiligen Regionalliefervertrag zu prüfen! ➔ Die zu beachtende Preisgrenze bezieht sich auf den Netto-VK (Apothekenverkaufspreis (AVP) – Summe der Herstellerrabatte). © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Dezember 2015 *lt. vdek-Arzneiversorgungsvertrag Spiriva Respimat 2,5 µg INL 4 ml N1 Import 4 www.DeutschesApothekenPortal.de SERV ICE Auch bei Aut-idem-Kreuz: Austausch von Original und Import erlaubt Bei der Abgabe eines Imports anstelle des Originals (und umgekehrt) handelt es sich laut DAV-Kommentar zum Rahmenvertrag nicht um eine Ersetzung, sondern um die Abgabe „des Gleichen“. Das bedeutet, dass ein Aut-idem-Kreuz allein den Austausch zwischen Original und Import nicht untersagt. Im vdek-Vertrag sowie in einigen Primärkassen-Verträgen (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen) wurden entsprechende Regelungen bereits aufgenommen. Rezeptbeispiel: DAK-Gesundheit X G ilenya 0,5 mg HKP 28 St. N1 Importeur Y Es ist zwar ein Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet, dennoch muss gemäß § 4 Abs. 12 der vdekErgänzungsvereinbarung das rabattierte Original vorrangig abgegeben werden (Stand: April 2016). Wird in einem solchen Fall der Rabattvertrag missachtet und ein Import abgegeben, riskiert die Apotheke eine Null-Retaxation. Der Arzt kann den Austausch gemäß Ergänzungsvereinbarung nur verhindern, indem er Original oder Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet und zusätzlich auf dem Rezept vermerkt, dass dem Austausch medizinisch-therapeutische Gründe entgegenstehen. Regionalverträge der Primärkassen sind diesbezüglich gesondert zu prüfen. Wie bei Original- und Importverordnungen im Einzelnen vorzugehen ist, zeigt die DAP Arbeitshilfe Nr. 18 „Abgabe Original vs. Import“. DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 18 Abgabe Original1 vs. Import Original-Verordnung Import-Verordnung Aut-idem-Kreuz? Aut-idem-Kreuz? ja ja nein Rabattvertrag über Original? Rabattvertrag über Original? nein Rabattvertrag über Original? Rabattvertrag über Original? ja ja ja ja Abgabe Original Abgabe Original Abgabe Original Abgabe Original nein Rabattvertrag über Import? ja Abgabe Import nein Abgabe Original oder bei unterschrittener Importquote Abgabe 15/15-Import nein Rabattvertrag über Import? ja Abgabe Import nein Abgabe Original oder bei unterschrittener Importquote Abgabe 15/15-Import nein Rabattvertrag über Import? ja nein nein Rabattvertrag über Import? ja Freie Auswahl Abgabe Import Original oder Import, wenn Original nicht teurer als Import (Preisgrenze des Netto VK) nein Freie Auswahl Abgabe Import Original oder Import, wenn Original nicht teurer als Import (Preisgrenze des Netto VK) ! WICHTIG: Rabattiertes Original hat immer Vorrang vor nicht rabattiertem Import, selbst bei Import-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz (und umgekehrt) Aut-idem-Kreuz verhindert nicht den Austausch zwischen identischem Original und Import2 Bei verordnetem nicht rabattiertem Original kann durch korrekte Anwendung von „Pharmazeutischen Bedenken“ der Austausch auf einen rabattierten Import verhindert werden Abgabe eines 15/15-Importes wird der Importquote gutgeschrieben. Nichtabgabe führt bei fehlendem Import-Guthaben zu Abzug (Import-Malus) Anrechnung auf Import-Malus kann bei Nichtlieferbarkeit des Importes durch die Sonder-PZN 02567024 plus Faktor „3“ vermieden werden Preisanker beachten, wenn keine Rabattverträge vorliegen Bei Rabattvertrag über Original und Import darf zwischen Original und Import ausgewählt werden Arbeitshilfe 18 „Abgabe Original vs. Import“: 1 Hinweis: Vorgehensweise, wenn zu einem Original noch kein Generikum auf dem Markt ist. Thema: Einzelimport nach § 73 AMG Einzelimporte sind im und für das Ausland hergestellte und in Deutschland nicht zugelassene Humanarzneimittel. Entsprechend § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen sie in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland importiert werden. Rechtliche Zulässigkeit vs. Erstattungsfähigkeit Liegt in der Apotheke eine Verordnung über einen Einzelimport vor, muss zunächst zwischen der rechtlichen Zulässigkeit gemäß AMG und der Erstattungsfähigkeit unterschieden werden. Rechtlich zulässig ist ein Einzelimport, wenn • das Arzneimittel von einer einzelnen Person in geringer Menge bestellt und von einer Apotheke abgegeben wird, • das Arzneimittel in dem Staat, aus dem es nach Deutschland verbracht wird, rechtmäßig in Verkehr ist, • in Deutschland keine hinsichtlich des Wirkstoffs identischen und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbaren Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet verfügbar sind. Wichtig: Diese Anforderungen müssen sowohl bei Importen aus EU- bzw. EWR-Ländern als auch bei Importen aus Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Ländern (Drittstaaten) eingehalten werden. Dies zu beurteilen und eine dementsprechende Verschreibung zu tätigen obliegt in der Regel dem behandelnden Arzt. Für Importe aus Nicht-EWRLändern ist eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung zwingend erforderlich, sowohl für verschreibungspflichtige als auch für nicht verschreibungspflichtige Präparate. Aus dem EU-Ausland dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Patientenwunsch auch ohne Rezept einzeln importiert werden. Tipp: Alle Arzneimittel mit europäischer Zulassung veröffentlicht die Europäische Arzneimittelagentur (EMA, www.ema.europa.eu). 2 Gilt für alle Ersatzkassen. Beachten Sie bei Primärkassen die regionalen Lieferverträge. © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Oktober 2015. www.DAPdialog.de/3213 Info: Seit 01. April 2016 gelten die Regelungen zum Austausch von Original und Import bei Verordnungen mit Aut-idem-Kreuz analog bei Verordnungen von Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste (für Ersatzkassen, § 4 Abs. 13 vdek-AVV). www.DeutschesApothekenPortal.de Dokumentation nicht vergessen Die Einfuhr einzeln importierter Arzneimittel muss in der Apotheke umfassend dokumentiert werden (§ 18 Apothekenbetriebsordnung). Die Unterlagen müssen mindestens fünf Jahre archiviert werden. Die DAP Arbeitshilfe Nr. 55 „Einzelimport – Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO“ unterstützt Sie bei der richtigen Dokumentation. 5 S E RV IC E DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 55 Einzelimport nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz – Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO – Arzneimittelbezeichnung Name/Firma und Anschrift des pharm. Unternehmers Chargenbezeichnung Menge DRF1 Name/Firma und Anschrift des Lieferanten Name und Anschrift des Empfängers Bestell- Abgabe- Name und Anschrift Namens- Besondere Hinweise datum datum des verschreibenden zeichen2 bei Abgabe (optional) Arztes bzw. Tierarztes Regionalverträge der Primärkassen können abweichende Regelungen enthalten und sind gesondert zu prüfen. Was ist „opt-out“? 1 Darreichungsform 2 des Apothekers © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016 Arbeitshilfe Nr. 55 „Einzelimport – Dokumentation“: www.DAPdialog.de/3215 Vorsicht: Ersatzkassen fordern eine Genehmigung Dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Mai 2004 (B 1 KR 21/02 R) zufolge sind Arzneimittel ohne deutsche oder europaweite Zulassung grundsätzlich von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. In Einzelfällen, z. B. bei einer sehr seltenen Erkrankung, werden die Kosten aber nach Genehmigung übernommen. Der Apotheker hat im Allgemeinen keine Prüfpflicht der Verordnungsfähigkeit eines verordneten Arzneimittels. Die Ersatzkassen haben jedoch bezüglich der Erstattungsfähigkeit verordneter Einzelimporte eine Prüfpflicht vereinbart. § 4 Absatz 5, Sätze 4 und 5 vdek-AVV: Das sogenannte „opt-out“ betrifft neue Arzneimittel, die vom G-BA eine negative Nutzenbewertung erhalten haben. Können sich der GKV-Spitzenverband und die Hersteller nicht auf einen Erstattungsbetrag einigen, besteht für betroffene Hersteller die Möglichkeit, den Vertrieb der fraglichen Arzneimittel in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen einzustellen (= „opt-out“). Für die Einfuhr dieser Arzneimittel aus dem Ausland gelten dann die Regelungen gemäß § 73 AMG. Die neue DAP Arbeitshilfe Nr. 54 „Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG – Recht und Erstattung“ zeigt, was bei der Bestellung und Abgabe von Einzelimporten zu beachten ist. DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE Einzelimport auf Kundenwunsch Verschreibungspflichtiges Arzneimittel Ärztliche Verordnung erforderlich Ärztliche Verordnung über Einzelimport nach § 73 AMG Nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel Import aus Nicht-EUbzw. EWR-Land Wichtig: Nur wenn der Versicherte eine Genehmigung des Einzelimportes vorlegen kann, darf das Mittel zulasten einer Ersatzkasse abgegeben werden! Kann der Versicherte keine Genehmigung vorlegen und ist die Erstattung fraglich, sollte das Rezept zunächst privat abgerechnet oder eine Kostenübernahmeerklärung von der Krankenkasse angefordert werden. Dem BSG-Urteil vom 28. September 2010 (B 1 KR 3/10 R) zufolge ist eine Null-Retaxation gerechtfertigt, wenn der Apotheke keine Genehmigung vorgelegt wurde. 6 Privatrezept Kassenrezept Import aus EU- bzw. EWR-Land *Rechtliche Zulässigkeit prüfen: 1. Bestellung einer einzelnen Person in geringer Menge 2. Abgabe im Rahmen einer bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis 3. Arzneimittel ist in dem Staat, aus dem es nach Deutschland importiert wird, rechtmäßig in Verkehr 4. Keine hinsichtlich des Wirkstoffs identischen und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbaren Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet in Deutschland verfügbar 5. Keine Rücknahme, kein Widerruf, kein Ruhen der Zulassung in Deutschland gem. § 30 Abs. 4 AMG 6. Keine Dopingsperre 7. TSE-Verordnung zutreffend und erfüllt? Vorsicht: Haftung Die Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers gilt bei Einzelimporten nicht. Der Apotheker sollte sich über das einzuführende Arzneimittel eingehend informieren und ein ihm bekanntes Risiko dem Arzt oder Patienten mitteilen, da er sonst haftbar gemacht werden kann. Die Apotheke muss außerdem Identität und Qualität des abgegebenen Arzneimittels garantieren. Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG rechtlich zulässig?* ja ja Ersatzkasse Primärkasse Vorlage einer Genehmigung durch den Patienten? Regionalvertrag prüfen! Abgabe ohne Genehmigung nicht empfehlenswert. nein Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG rechtlich zulässig?* ja Abgabe zulasten des Patienten, Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO nein Keine Abgabe zulasten des Patienten bzw. der Kasse, ggf. Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ja nein Abgabe zulasten der Ersatzkasse, Aufdruck der Sonder-PZN für Einzelimport (verschreibungspflichtig: 09999117, nicht verschreibungspflichtig: 09999206), Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO Arbeitshilfe Nr. 54 „Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG“ © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016 „Produkte gemäß § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz sind nur dann zu Lasten der jeweiligen Ersatzkasse abrechnungsfähig, wenn der Versicherte der Apotheke eine entsprechende Genehmigung der Ersatzkasse vorlegt. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Verordnung über ein Präparat, welches auf dem deutschen Markt nicht mehr verfügbar ist (sog. „opt-out“), aber gemäß § 73 Absatz 1 Arzneimittelgesetz aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat beschafft werden kann.“ 54 Einzelimport nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz – Recht und Erstattung – Preisberechnung gemäß AMPreisV: Apotheken-EK (AEK) + 3 % (des AEK) + 8,35 1 + 0,16 1 = Apotheken-Netto-VK Netto-VK + 19 % MwSt. = Apothekenverkaufspreis Bis zur Klärung der Erstattung: ➔ Abrechnung als Privatrezept, Dokumentation gem. § 18 ApBetrO oder Apothekenservice: ➔ Vor der Einfuhr des Arzneimittels Genehmigung der Krankenkasse einholen www.DAPdialog.de/3299 FAZIT Es gibt verschiedene Importarten: Re-, Parallel- und Einzelimporte. Importe im Sinne des Rahmenvertrags sind Re- und Parallelimporte, die als identisch zum Originalpräparat gelten. Deshalb kann auch ein Autidem-Kreuz allein den Austausch zwischen Original und Import nicht verhindern. Um Retaxationen zu vermeiden, ist immer zu prüfen, ob Rabattverträge über Original und Importe zu berücksichtigen sind oder, wenn keine Rabattverträge vorliegen, ob ein Preisanker durch eine eindeutige Importverordnung gesetzt wurde. * D ie Regelungen zur Importquote nach § 5 Abs. 1 bis 6 sind von ergänzenden Verträgen ausgenommen. www.DeutschesApothekenPortal.de A KTUELLES Packungsgrößenverordnung – neue Messzahlen gelten seit 01. März D a stetig neue Arzneimittel auf dem Markt gebracht werden, muss auch die Packungsgrößenverordnung, in der die gültigen Normbereiche festgelegt sind, regelmäßig aktualisiert werden. Am 01. März 2016 sind mehrere Änderungen in Kraft getreten, die es bei der Arzneimittelabgabe zu berücksichtigen gilt. Gemäß § 1 Packungsgrößenverordnung sollen Fertigarzneimittel, die zulasten der GKV verordnet und abgeben werden können, ein Normkennzeichen erhalten, das einer bestimmten Therapiedauer entspricht: N1-Packungen reichen bei üblicher Dosierung für einen Zeitraum von 10 Tagen. Packungen, die das Normkennzeichen N2 tragen, haben eine Reichweite von 30 Tagen, N3-Packungen hingegen von 100 Tagen. Alle vier Monate gibt das DIMDI (Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit in einer Verwaltungsvorschrift zur Packungsgrößenverordnung die Messzahlen für neu in den Markt eingeführte Wirkstoffe bekannt. Die letzte Änderung ist am 01. März 2016 in Kraft getreten. Seitdem gelten mehrere neue Messzahlen im Bereich der abgeteilten oralen Darreichungsformen sowie im Abschnitt der Darreichungsformen zur Injektion und Infusion. Neu aufgenommen wurden die Wirkstoffe Alirocumab (Praluent®), Mepolizumab (Nucala®) und die Wirkstoffkombinationen Sacubitril/Valsartan (Entresto®) und Lumacaftor/ Ivacaftor (Orkambi®). Zudem wurden zwei Positionen im Abschnitt „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ umbenannt: • Die Gruppe „Broncholytika/Antiasthmatika“ heißt jetzt „Mittel bei Asthma/COPD/Cystischer Fibrose“. Gestrichen wurde die Position „Evolocumab“. Stattdessen gibt es nun die Gruppe „PCSK9-Inhibtoren“, in die die beiden Wirkstoffe Evolocumab und Alirocumab fallen. Übersicht der Änderungen Abgeteilte orale Darreichungsformen Inhaltsstoff Arzneimittel Neue Normbereiche (Beispiel) (Angaben in Stück) ® Antibiotika/Chemotherapeutika: Dificlir N1: 16–24 - Fidaxomicin N2: – N3: – Mittel bei Asthma/COPD/Cystischer Fibrose: Orkambi® N1: 32–48 - Kombination aus Lumacaftor und Ivacaftor N2: 108–132 N3: 380–400 Beta-Rezeptorenblocker / Entresto® N1: 16–24 Calciumantagonisten / ACE-Hemmer / N2: 54–66 Angiotensin-Rezeptor-Blocker: N3: 190–200 - Kombination aus Sacubitril und Valsartan Entwöhnungsmittel: Substitol® N1: 8–12 - Morphin N2: 81–99 N3: 114–200 Neuropathiepräparate und andere Raxone® N1: 48–72 neurotrope Mittel: N2: 162–198 - Idebenon N3: 570–600 Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion Inhaltsstoff Broncholytika/Antiasthmatika: - Mepolizumab PCSK9-Inhibitoren Arzneimittel Neue Normbereiche (Beispiel) (Angaben in Stück) Nucala® N1: – N2: 1–1 N3: 3–3 Praluent® N1: 1–1 Repatha® N2: 2–2 N3: 6–6 Alle aktuellen Normbereiche finden Sie auf der DAP Arbeitshilfe „Packungsgrößenverordnung“. Zur Arbeitshilfe „Packungsgrößen verordnung“: www.DAPdialog.de/3217 • Der Gruppe „Beta-Rezeptoren-Blocker/Calciumantagonisten/ACE-Hemmer“ wurde die Gruppe der Angiotensin-Rezeptor-Blocker hinzugefügt. www.DeutschesApothekenPortal.de 7 S E RV IC E Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept B ei Verordnungen empfängnisverhütender Mittel auf Kassenrezept steht das Apothekenteam häufig vor der Frage der Erstattungsfähigkeit. Grundsätzlich sind orale Kontrazeptiva nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr zulasten der GKV erstattungs fähig. Es sind aber auch einige Ausnahmen möglich. Bekannt ist, dass Verhütungsmittel nach § 24 a SGB V bis zum 20. Geburtstag von den gesetzlichen Kassen erstattet werden, wobei Patientinnen über 18 Jahre die gesetzliche Zuzahlung leisten müssen, sofern sie nicht von den Rezeptgebühren befreit sind. Warum aber verschreibt ein Arzt auch für Patientinnen jenseits des 20. Lebensjahres Pillen auf GKV-Rezept und verordnet diese nicht, wie meist üblich, privat? Orale Kontrazeptiva sind in einigen Fällen erstattungsfähig Prüfpflicht für die Apotheke? Bei Verordnungen von Präparaten ohne Zusatz indikation verschreibt der Arzt allerdings im OffLabel-Bereich und riskiert einen Regress. Die Apotheke hat jedoch keine Retaxierung zu befürchten, sofern der Arzt keine Diagnose auf die Verordnung aufgebracht hat. Steht eine Diagnose auf dem Rezept, hat die Apotheke hingegen eine erweiterte Prüfpflicht und kann das Präparat nur dann zulasten der Kasse abgeben, wenn es auch für die angegebene Indikation zugelassen ist. FAZIT Hormonelle Kontrazeptiva können aus verschiedenen Gründen auch für Patientinnen über 20 Jahre zulasten einer gesetzlichen Kasse abgegeben werden. Nur wenn eine Diagnose auf dem Rezept angegeben ist, muss die Apotheke prüfen, ob das Präparat auch für diese Indikation zugelassen ist. Ohne Angabe einer Diagnose darf das Apothekenteam jedes Pillenrezept zulasten der GKV abrechnen. Dies kann zwei Gründe haben: 1. Die Patientin nimmt das Kontrazeptivum, weil die Verhütung medizinisch indiziert ist. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn eine Frau mit Medikamenten behandelt werden muss, die teratogene oder embryotoxische Wirkungen haben, und aus diesem Grund der Eintritt einer Schwangerschaft zu verhindern ist. Wird ein Kontrazeptivum aus einem medizinisch indizierten Grund eingesetzt und nicht aus familienplanerischen Gründen, so kann es zulasten einer gesetzlichen Kasse abgerechnet werden. Die DAP Arbeitshilfe Nr. 53 stellt diesen Sachverhalt in einem übersichtlichen Fließschema dar. DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE Patientin < 20 Jahre Abgabe nach §24a SGBV zulasten der Kasse Patientin < 18 Jahre Patientin >= 18 Jahre Abgabe ohne Zuzahlung Abgabe mit Zuzahlung (Ausnahme: es liegt ein gültiger Befreiungsausweis vor) Patientin >= 20 Jahre Abgabe auf Kassenrezept aufgrund einer Zusatzindikation (Akne, Hirsutismus oder im Rahmen einer med. indizierten Kontrazeption, Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen, wie z. B. Methotrexat, Isotretinoin, Thalidomid) Keine Diagnose angegeben Diagnose angegeben Abgabe zulasten der Kasse Erweiterte Prüfpflicht der Apotheke ➔ Ist eine Erstattung bei der angegebenen Diagnose möglich? ja Abgabe zulasten der Kasse 2. Das Kontrazeptivum ist für eine weitere Indikation zugelassen. Einige Präparate besitzen eine Zusatzindikation, z. B. zur Behandlung von Akne oder Hirsutismus. 53 Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept Bei der Verordnung eines oralen Kontrazeptivums auf einem Kassenrezept stellt sich häufig die Frage der Erstattungsfähigkeit. Mit der folgenden Übersicht werden sie bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt. nein Rücksprache mit dem Arzt, ggf. Privatleistung für die Patientin © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: März 2016 Zur Arbeitshilfe: www.DAPdialog.de/3218 Werden sie zur Behandlung der jeweiligen Erkrankung verordnet, zahlt auch in diesen Fällen die gesetzliche Kasse. 8 www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Enbrel®: Rabattverträge beachten E nbrel® (Wirkstoff: Etanercept) ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel (Biologikum), das gemäß Rahmenvertrag besonderen Substitutionsregeln unterliegt. Seit März 2016 ist das Original der Firma Pfizer für ca. 46,6 Mio. gesetzlich Versicherte1 rabattiert und damit in vielen Fällen vorrangig abzugeben. Enbrel® darf nicht gegen Biosimilars substituiert werden. Biologika wie Enbrel® dürfen entsprechend § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag nur dann substituiert werden, wenn wirkstoffidentische Präparate (Bioidenticals) verfügbar und in Anlage 1 des Rahmenvertrags gelistet sind.2 Enbrel® ist nicht in Anlage 1 zu finden, da keine bioidentischen Präparate im Handel sind. Zugelassen ist seit Januar 2016 lediglich ein wirkstoffähnliches Biosimilar, das nicht gegen Enbrel® substituiert werden darf. Merke: Biosimilar ≠ Generikum Enbrel® ist nicht in Anlage 1 gelistet: Ist Enbrel® verordnet, so darf ausschließlich Enbrel® abgegeben werden. Die Substitution durch ein Biosimilar ist nicht erlaubt. 2 Hinweis: Stehen mehrere Rabattarzneimittel zur Verfügung, so darf die Apotheke unter diesen frei wählen. 2 Biologika: Wirkstoffverordnung ist kritisch Wenn sowohl Referenzarzneimittel (z. B. Enbrel®) als auch Biosimilars (z. B. Benepali®) im Markt sind, ist die Verordnung eines Biologikums unter alleiniger Angabe des Wirkstoffs unklar (§ 17 Abs. 5 ApBetrO). Die Apotheke kann kein beliebiges Präparat auswählen, da Enbrel® und Biosimilars nicht gegeneinander ausgetauscht werden dürfen. Es ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, damit dieser die Verordnung konkretisiert. Service: Abgabehilfe zu Enbrel® Die neue Abgabehilfe zu Enbrel® zeigt übersichtlich, wie in verschiedenen Abgabesituationen retax sicher vorzuAbgabehilfe ENBREL – Rezeptbelieferung – gehen ist. Darüber hinaus enthält sie ein Arzneimittelprofil mit den w i c ht i g s t e n Informationen zu Enbrel®. ® Rezeptbeispiel Fragestellung Antwort Darf statt Enbrel® ein Biosimilar abgegeben werden? Welches Präparat ist abzugeben: Original oder Biosimilar? Der Austausch von Enbrel® gegen ein Biosimilar ist nicht zulässig (Rahmenvertrag § 4 Abs. 1 und Anlage 1). Dies gilt auch, wenn ein Biosimilar rabattiert ist. Enbrel ® vs. Biosimilar Enbrel® 50 mg Fertigspritze, 4 St. N2, Pfizer (mit oder ohne Aut-idem-Kreuz) Etanercept 50 mg Fertigspritze, 4 St. N2 (Wirkstoffverordnung) Es handelt sich um eine unklare Verordnung gemäß ApBetrO § 17 Abs. 5. ➔ Rücksprache mit dem Arzt halten, damit dieser die Verordnung konkretisiert. Original vs. Import Enbrel® 50 mg Fertigspritze, 4 St. N2, Pfizer (Originalverordnung) Muss trotz Originalverordnung ein Import abgegeben werden? 1. Rabattverträge über Original/Import(e) vorhanden: Rabattarzneimittel sind vorrangig gegenüber nicht rabattierten 15/15-Importen abzugeben (Rahmenvertrag § 5 Abs. 1). Unter mehreren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen. 2. Keine Rabattverträge vorhanden: Bei jeweils erfüllter Importquote kann das Original abgegeben werden Enbrel 50 mg Fertigspritze, 4 St. N2, Importeur (Importverordnung) Darf nur ein Import abgegeben werden? 1. Rabattverträge über Original/Import(e) vorhanden: Rabattarzneimittel sind vorrangig gegenüber nicht rabattierten 15/15-Importen abzugeben (s. o.). Dies gilt auch, wenn ein nicht rabattierter Import verordnet ist. 2. Keine Rabattverträge vorhanden: Preisanker beachten (bez. auf Netto-Verkaufspreis)! Es darf kein teureres Präparat abgegeben werden. Bei Nichtlieferbarkeit Abgabe eines höherpreisigen Präparats (Original/ Import) möglich: Rücksprache mit dem Arzt auf dem Rezept dokumentieren, Aufdruck des Sonderkennzeichens 02567024 und Faktor 3 (vdek-AVV § 4 Abs. 8).* Enbrel® 50 mg Fertigspritze, 4 St. N2, Importeur (Importverordnung mit Aut-idem-Kreuz) Können Original und Import trotz Aut-idem-Kreuz ausgetauscht werden? 1. Rabattverträge über Original/Import(e) vorhanden: Rabattiertes Original bzw. rabattierte Importarzneimittel sind trotz Aut-idem-Kreuz vorranging abzugeben (vdek-AVV-Ergänzung § 4 Abs. 12).* 2. Keine Rabattverträge vorhanden: Preisanker beachten (Netto-VK)! Es darf kein teureres Präparat abgegeben werden. Ggf. Arztrücksprache (s. o.). ® Rabattvertrag vor 15/15-Import Seite 1/2 Arzneimittelprofil: S 2 Darreichungsformen von Enbrel ® Enbrel® 50 mg ILO, 4 St. N2 Welche Darreichungsform Es handelt sich um eine unklare Verordnung gemäß ApBetrO § 17 Abs. 5.➔ Rücksprache mit dem Arzt halten, ist bei einer solchen VerordVerordnung entsprechend ergänzen (Abzeichnen mit Datum und Unterschrift) (vdek-AVV § 4 Abs. 11).* nung abzugeben: Fertigspritze oder MYCLIC Fertigpen? *Regionale Lieferverträge der Primärkassen können abweichende Regelungen enthalten. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag hat „die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels […] Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels.“ Das Original Enbrel® der Firma Pfizer ist seit März 2016 bei zahlreichen Krankenkassen rabattiert und demnach in vielen Fällen vorrangig abzugeben.3 Rezeptbeispiel: Techniker Krankenkasse Enbrel 50 mg Fertigspritze 4 St. N2 Import Trotz der namentlichen Importverordnung ist das rabattierte Original (oder ein rabattierter Import, falls vorhanden) vorrangig abzugeben.2 Dies gilt auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz, wenn der Arzt keinen zusätzlichen Vermerk aufgebracht hat (Ersatzkassen, § 4 Abs. 12 vdek-AVV).4 www.DeutschesApothekenPortal.de Enbrel®. Wirkstoff: Etanercept. Zusammensetzung: Enbrel 10 mg Pulv. u. Lsg.-mittel z. Herst. einer Inj.-Lsg. z. Anw. b. Kdrn. u. Jugendl., Enbrel 25 mg Pulv. u. Lsg.-mittel z. Herst. einer Inj.-Lsg.: 1 Durchstechfl. enth. 10 mg bzw. 25 mg Etanercept. Sonst. Bestandt.: Pulv.: Mannitol, Sucrose, Trometamol. Lsg.-mittel: Wasser f. Inj.-Zwecke. Enbrel 25 mg u. 50 mg Inj.-Lsg. in Fertigspr., Enbrel 50 mg Inj.-Lsg. im Fertigpen (MYCLIC): 1 Fertigspr. enth. 25 mg bzw. 50 mg Etanercept, 1 Fertigpen enth. 50 mg Etanercept. Sonst. Bestandt.: Sucrose, Natriumchlorid, Argininhydrochlorid, Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat, Natriummonohydrogenphosphat-Dihydrat, Wasser f. Inj.-Zwecke. Etanercept wird gentechn. aus der Eierstockzelllinie d. Chinesischen Hamsters hergestellt. Anwendungsgebiete: Enbrel 25 mg u. 50 mg: Rheumatoide Arthritis: in Komb. m. Methotrexat (MTX) z. Behandl. d. mittelschweren bis schweren aktiven rheumatoiden Arthritis (RA) b. Erw., wenn d. Ansprechen auf Basistherapeutika (einschl. MTX - sofern nicht kontraind.) unzureichend ist. Enbrel kann im Falle von MTX-Unverträglichk. od. wenn Forts. d. MTX-Behandl. nicht mögl. ist, als Monother. angewendet werden. Behandl. der schweren, aktiven u. progressiven RA bei Erw., die zuvor nicht m. MTX behandelt worden sind. Enbrel reduziert als Monother. od. in Komb. m. MTX d. Fortschreiten d. radiolog. nachweisbaren strukturellen Gelenkschädig. u. verbessert d. körperl. Funktionsfähigk. Psoriasis-Arthritis (Arthritis psoriatica): Behandl. d. aktiven u. progressiven PsoriasisArthritis b. Erw., wenn Ansprechen auf vorhergehende Basisther. unzureichend ist. Enbrel verbessert d. körperl. Funktionsfähigk. bei Pat. m. Psoriasis-Arthritis u. reduziert d. Fortschreiten d. radiolog. nachweisbaren strukturellen Schädig. peripherer Gelenke b. Pat. m. polyartikulären symmetrischen Subtypen d. Erkrank. Axiale Spondyloarthritis: Morbus Bechterew (ankylosierende Spondylitis): Behandl. d. schweren aktiven Morbus Bechterew bei Erw., die unzureichend auf konventionelle Behandl. angesprochen haben. Nicht-röntgenolog. axiale Spondyloarthritis (nr-AxSpa): Behandl. Erw. m. schwerer nr-AxSpa, m. objektiven, durch erhöhtes CRP und/ oder MRT nachgewies. Anzeichen. einer Entzünd., die unzureichend auf eine Behandl. m. NSARs angespr. haben. Plaque-Psoriasis: Behandl. Erwachsener m. mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf eine andere system. Ther. wie Ciclosporin, MTX od. PUVA nicht angesprochen haben od. bei denen eine Kontraind. od. Unverträglichk. einer solchen Ther. vorliegt. Enbrel 10 mg sowie zusätzl. f. Enbrel 25 mg u. 50 mg: Juvenile idiopathische Arthritis (JIA): Behandl. d. Polyarthritis (Rheumafaktor-positiv od. –negativ) u. d. erweiterten (extended) Oligoarthritis bei Kdrn. u. Fortsetzung ➔ Seite 2 Zur Abgabehilfe: www.DAPdialog.de/3219 FAZIT Ist Enbrel® verordnet, darf dieses in der Apotheke nicht gegen ein Biosimilar ausgetauscht werden. Lediglich der Austausch zwischen Original und Importen ist erlaubt, wobei Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben sind. 1 Rabattvertrags-Check, Enbrel® 50 mg, 4 Stück N2, PZN 04492419, http://www. deutschesapothekenportal.de/apo_pzncheck.html, Stand: 01. März 2016 2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, dort § 4 Abs. 1, 2 und Anlage 1, § 5 Abs. 1, Stand: Juni 2015 3 Lauer-Taxe online, Stand: 01. März 2016 4 Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag zwischen vdek und DAV i. d. F. vom 15. Dezember 2014, in Kraft getreten am 01. Januar 2015 9 Einen Monat kostenlos testen! „MDDI“: die einzigartige Methode multiple Wechselwirkungen auf einen Blick zu erfassen Substanz B → Substanz C → → Substanz A Substanz D Herkömmliche Systeme ermitteln Wechselwirkungen in der Regel nur zwischen zwei Wirkstoffen, also pärchenweise: Substanz A → → Substanz B Substanz A → → Substanz C Substanz A → → Substanz D Dieses Verfahren ist mühsam, zeitaufwendig und führt zu Alert Fatigue. Einzigartig bei der SCHOLZ Datenbank: Arzneimittelinteraktionen als „MDDI“ multi-drug-drug-interactions. ■ ■ ■ ■ Frau Valeria Raseikina Telefon +49 (0)711 2582-356 [email protected] "Multiple" Interaktionsmechanismen in Sekundenschnelle qualitativ und quantitativ erkennen, Dosisanpassungen für ein Arzneimittel direkt errechnen, Schnell und einfach den Arzneimittel-Risiko-Check machen, Sofort Auskunft über mögliche Wechselwirkungen geben, Mit integriertem Medikationsplan! Erfahren Sie mehr und testen Sie jetzt die SCHOLZ Datenbank. Deutscher Apotheker Verlag Birkenwaldstraße 44 | 70191 Stuttgart Telefon +49 (0)711 2582-356 | Telefax +49 (0)711 2582-390 www.deutscher-apotheker-verlag.de SCHOLZ 2016-04-08 CRh ■ Fragen, Beratung und Test AUS DE R I N DUS T R I E Moderne Patientenbetreuung bei Morbus Parkinson und RLS P atienten, die mit Leganto® behandelt werden, können an einem umfangreichen Therapiebegleitprogramm teilnehmen. Da nicht alle dieses Programm kennen, sollte bei der Beratung darauf hingewiesen wer den. Außerdem sollten die Patienten nicht auf ein anderes Präparat umgestellt werden. Mit Leganto® und Neupro® sind zwei transdermale Pflaster mit dem Wirkstoff Rotigotin erhältlich, die zur Behandlung von Morbus Parkinson sowie des Restless-Legs-Syndroms eingesetzt werden. Nur Patienten, die mit Leganto® behandelt werden, steht das umfassende Therapiebegleitprogramm LegaPlus® zur Verfügung. Dieses umfasst drei essentielle Bausteine: • Umfangreiche Informationsmaterialien vermitteln Basiswissen über die Erkrankung und die Therapie und bieten den Patienten eine erste Einführung in das Programm. • Für Fragen und Antworten rund um die Pflastertherapie ist das LegaPlus®Serviceteam unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 70 70 706 (Mo–Fr, 8–18 Uhr) zu erreichen. • Zudem sind bundesweit mehr als 60 speziell geschulte LegaPlus®-Schwestern und -Betreuer im Einsatz. Diese nehmen nach Aufforderung durch den Patienten innerhalb von 24 h Stunden Kontakt auf, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Umstellungen vermeiden Die intensive Betreuung durch das LegaPlus®Programm trägt wesentlich zu einer hohen Patienten-Compliance bei. Um diese nicht zu gefährden, sollten Leganto®-Patienten in der Apotheke nicht auf ein anderes Präparat umgestellt werden. Ist aufgrund von Rabattverträgen der Austausch einer Leganto®-Verordnung auf das wirkstoffgleiche Neupro®-Pflaster angezeigt, kann dieser durch Anwendung Pharmazeutischer Bedenken verhindert werden. Wichtig zur Vermeidung von Retaxationen ist die vollständige Dokumentation auf dem Rezept. Eine Anleitung zur Anwendung Pharmazeutischer Bedenken finden Sie im DeutschenApothekenPortal. Zur Anleitung: www.DAPdialog.de/3221 Applikationskarte zum Download Die Anwendung des transdermalen Pflasters ist einfach. Es sind aber einige Anwendungshinweise zu beachten, z. B. damit das Pflaster sicher haften bleibt. Zur Unterstützung Ihres Beratungsgesprächs steht eine Applikationskarte zur Verfügung, mit der den Patienten die Anwendung von Leganto® Schritt für Schritt erläutert werden kann. Anwendung des Leganto®-Pflasters für die transdermale Therapie Da nicht alle Patienten, die mit Leganto® behandelt werden, das LegaPlus®-Betreuungsprogamm kennen, sollte im Beratungsgespräch darauf hingewiesen werden. Tipp: Geben Sie den Patienten ggf. die Telefonnummer der kostenlosen Servicehotline (siehe oben) mit, damit diese sich entsprechend informieren können. Alle Leistungen von LegaPlus® stehen auch der Apotheke zur Verfügung! Nutzen Sie den Kontakt zu LegaPlus®, um sich selbst zu informieren, Servicematerialien für Ihre Patienten anzufordern oder einen persönlichen Kontakt zu den LegaPlus®Schwestern und -Betreuern herzustellen. www.DeutschesApothekenPortal.de ◆ Bitte beachten Sie die gültige Gebrauchsinformation. 1 Jedes Pflaster ist einzeln in einem Beutel verpackt. 7 Halten Sie das Pflaster mit beiden Händen so, dass die Schutzfolie zu Ihnen zeigt. 2 Um den Beutel zu öffnen, halten Sie ihn an beiden Seiten fest. Ziehen Sie die Folie auseinander … 3 … und öffnen Sie den Beutel. 8 Knicken Sie das Pflaster in der Mitte, so dass sich der S-förmige Schnitt der Folie öffnet. 9 Ziehen Sie eine Seite der Schutzfolie ab. Berühren Sie die Klebefläche des Pflasters nicht mit den Fingern. Download der Applikationskarte unter: 4 Nehmen Sie das Pflaster … 10 Halten Sie das Pflaster an der verbleibenden Hälfte der starren Schutzfolie fest und legen Sie die Klebefläche des Pflasters auf die Haut auf. Drücken Sie die Klebefläche des Pflasters fest an. 5 … aus dem Beutel. 11 Klappen Sie die andere Hälfte des Pflasters zurück und entfernen Sie die zweite Hälfte der Schutzfolie. 6 Die Klebeseite des Pflasters ist von einer transparenten Schutzfolie bedeckt. 12 Drücken Sie das Pflaster mit der Handfläche für mindestens 30 Sekunden fest an, um sicher zu stellen, dass guter Kontakt mit der Haut besteht und die Ränder gut haften. Durch die Körperwärme wird die Klebefläche des Pflasters aktiviert. www.DAPdialog.de/3222 L.DE.MKT.SM.12.2015.4240 11 A B G A BE - S E RV IC E Fragen zur Arzneimittelabgabe Das DAP-Team antwortet W elcher Apothekenmitarbeiter kennt das Problem nicht: Darf das ausgestellte Rezept so beliefert werden oder droht eine Retaxation? Täglich erreichen uns viele interessante Fälle und Fragen, von denen wir Ihnen im Folgenden einige vorstellen. Es sind alle Bedingungen außer die zuletzt aufgeführte erfüllt. Da eine Packungsgröße mit der verordneten Menge im Handel ist, ist diese also vorrangig abzugeben. Sie dürfen und müssen also sogar gemäß Rahmenvertrag die Triumeq 90-StückPackung abgeben. Hier geht’s zur DAP Arbeitshilfe 14c: www.DAPdialog.de/3224 Fall 1 Triumeq 3 x 30 Stück = Abgabe 90 Stück? Frage: Uns liegt folgende Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse vor: „Triumeq 3 x 30 Tbl.“. Dürfen wir alternativ die 90er-Packung abgeben? Fall 2 Antwort: Frage: Um diese Frage zu beantworten, ist ein Blick in die für die antivirale Wirkstoffkombination Dolutegravir/Abacavir/Lamivudin festgelegten Normbereiche gemäß PackungsV nötig. Da keine eigenen Messzahlen für die Kombination bestehen, gelten die Normbereiche für „antivirale Mittel“: Wir haben ein Rezept über „Levetiracetam 1000 mg FTA N2 100 St.“. Die Patientin ist auf das Präparat der Firma neuraxpharm eingestellt. Können wir das Präparat von neuraxpharm unter Anwendung Pharmazeutischer Bedenken abgeben? Wirkstoffverordnung: Was ist abzugeben? Antwort: Nach Rahmenvertrag darf bei Wirkstoffverordnungen, wenn kein Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben ist, nur eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden. DAP-Arbeitshilfe_14c_Schema_050214 05.02.14 11:24 Seite 1 § 4 Abs. 4 Rahmenvertrag: DeutschesApothekenPortal Die verordnete Menge von 3 x 30 = 90 Stück liegt somit unterhalb der größten Messzahl Nmax (= 100 Stück) und zwischen dem N2- und N3-Bereich. 14 c „Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigARBEITSHILFE ter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der aut idem – Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes vereinbart […]; Rahmenvertrag zählt das verordnete Arzneimittel Auszug ausist dem §6 Absatz 2: die nach Stückzahl verordnete Menge, die k (2)zu1 „Entspricht den drei preisgünstigsten Arzneimitteln, darf das N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung ersetzende Arzneimittel nicht teurer als das zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Pack namentlich verordnete sein.“ größe, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zuläss Stückelungen/Mehrfachverordnungen zwischen Normbereichen nach Rahmenvertrag § 6 Absatz 2 Nach § 6 (2) Rahmenvertrag müssen folgende „Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen“ Bedingungen zum Stückeln erfüllt sein: Wann ist eine Stückelung/Mehrfachverordnung möglich? Verordnungsmenge fällt nicht in einem aktuellen Normbereich Verordnungsmenge liegt unterhalb Nmax (größte Messzahl) Eine Stückzahl-/Mengenverordnung liegt vor Verordnungsmenge ist nicht als Packungsgröße im Handel Beispiel: Eliquis 2,5 mg 60 Stück x 14c 3 (Ausschnitt) Abb.: DAP Arbeitshilfe 12 Normbereiche Apixaban: Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis z verordneten Menge abzugeben.“ Bedenken, falls Bei Anwendung Pharmazeutischer Rabattartikel vorliegen, dürfen Sie nur eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Die www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A B E - S E RV IC E Firma neuraxpharm gehört nicht dazu (Stand: Januar 2016). Die Rücksprache mit dem Arzt ist notwendig, damit dieser das Präparat der Firma neuraxpharm namentlich verordnet, ohne Aut-idem-Kreuz. Dann kann bei Anwendung Pharmazeutischer Bedenken (Sonder-PZN + Faktor 6) neben den drei preisgünstigsten auch das namentlich verordnete Arzneimittel abgegeben werden. Vorsicht: Denken Sie an die stichpunktartige Begründung der Entscheidung auf dem Rezept (mit Datum und Unterschrift)! Hier geht’s zum Retax-Forum: Ein Fälschungsmerkmal ist, dass die BSNR in der Codierzeile und im Rezeptkopf nicht übereinstimmen. In einigen Bundesländern ist auch die Angabe der BSNR und LANR im Arztstempel Pflicht, was eine zusätzliche Sicherheit bedeutet. Alle auf dem Rezept befindlichen BSNR und Arztnummern müssen jeweils übereinstimmen. Ansonsten ist Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt zu halten. Ausnahmen sind z. B. Verordnungen im Rahmen der „ambulanten spezialärztlichen Versorgung“, bei der im Rezeptkopf die sog. Teamnummer anstelle der BSNR steht und in der Codierzeile die Nummer 222222222. Auch bei Zahnärzten und Rezepten aus Kliniken kann z. B. die Arztnummer durch eine Pseudo-Arztnummer ersetzt sein. www.DAPdialog.de/3225 Fall 3 Retax-Gefahr BSNR Frage: Wie gehen wir vor, wenn die Betriebsstättennummer auf einem Kassenrezept nicht an allen Stellen übereinstimmt? Ist dies zulässig oder müssen wir mit Retaxationen rechnen? Zum Beispiel: BSNR im Stempel und im Rezeptkopf stimmen überein, aber in der Codierleiste ist eine andere Nummer angegeben. Antwort: Dem Apotheker ist eine Sorgfaltspflicht auferlegt, die bei ihm eingereichten Rezepte auf Unstimmigkeiten, Formfehler oder Fälschungsmerkmale zu überprüfen. Besonders relevant ist dies bei verordneten Substanzen, die ein hohes Missbrauchspotenzial aufweisen, z. B. Wachstumshormone oder Schmerzmittel. Der Apotheker hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn er ein gefälschtes Rezept annimmt, das bei Wahrung der erforder lichen Sorgfaltspflicht als Fälschung erkennbar gewesen wäre. www.DeutschesApothekenPortal.de Abb.: DAP Arbeitshilfe 31 (Ausschnitt) Info: Urteil SG Karlsruhe, 2013, S 14 KR 562/12 Nach diesem Urteilsspruch des SG Karlsruhe ist dem Apotheker insbesondere bei hochpreisigen Präparaten, die ein Missbrauchspotenzial haben, eine gesteigerte Sorgfaltspflicht auferlegt. Der Apotheker hatte das Rezept beliefert, obwohl die BSNR nicht übereinstimmten und das Rezept für ein Kind ausgestellt, im Statusfeld jedoch „1“ angegeben war. Er verlor den Anspruch auf Vergütung, da er die Fälschung hätte erkennen müssen. Vorsicht: Abweichende regionale Regelungen sind zu prüfen. Hier geht’s zur DAP Arbeitshilfe 31: www.DAPdialog.de/3226 13 A B G A BE - S E RV IC E Fall 4 Imbruvica – Menge nur als PZN? Frage: Uns liegt ein Kassenrezept zulasten der Barmer GEK über „Imbruvica 140 mg (PZN 10271757) HKP“ mit Aut-idem-Kreuz vor. Was dürfen wir abgeben: 90 Stück (ohne N-Kennzeichen) oder 120 Stück (N3)? Da die 90 Stück unterhalb des N3-Bereichs liegen, ist die Packungsgröße erstattungsfähig. Die AMVV schreibt grundsätzlich die Angabe einer Menge auf der Verordnung vor. In vorliegendem Fall gibt die PZN den Hinweis auf die Menge und auch ohne Mengenangabe könnte gemäß § 6 Absatz 4 Rahmenvertrag die kleinste im Handel befindliche Packung abgegeben werden. Sie können also die 90-Stück-Packung abgeben. Antwort: Hinweis: Die angegebene PZN bezeichnet die ImbruvicaPackungsgröße ohne N-Kennzeichen: Bei solch hochpreisigen Präparaten sollte die Menge eindeutig vom Arzt definiert werden. Wäre z. B. die N3-Packung nur mittels PZN verordnet, sollte die Menge vom Arzt mit Datum und Unterschrift nachgetragen werden. Hier geht’s zum PZN-Checkplus: www.DAPdialog.de/3227 IMPRESSUM DAP DIALOG Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Ausgabe 32 April 2016 Verlag: DAP GmbH DeutschesApothekenPortal Geschäftsführung: Dr. Dagmar Engels, Nina Strathmann, Sarah Wessinger Agrippinawerft 22, 50678 Köln Tel. +49 (0)221 222 83 0 Fax:+49 (0)221 222 8 33 22 E-Mail: [email protected] Retax-Beratung: Dieter Drinhaus Urheber- und Verlagsrecht Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Annahme des Manuskripts gehen das Recht zur Veröffentlichung sowie die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung von Sonderdrucken, Fotokopien und Mikrokopien an den Verlag über. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. In der unaufgeforderten Zusendung von Beiträgen und Informationen an den Verlag liegt das jederzeit widerrufliche Einverständnis, die zugesandten Beiträge bzw. Informationen in Datenbanken einzustellen, die vom Verlag oder von mit diesem kooperierenden Dritten geführt werden. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über den Verlag. Redaktion: Juliane Brüggen, Gisela Will, Marina Herpertz, Nina Strathmann, Heike Warmers, Nadine Graf Gebrauchsnamen Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Redaktionsleitung: Johanna Krull Haftungsausschluss Der DAP Dialog ist eine Arbeitshilfe für Fachkreise. Trotz größter Sorgfalt und Expertise kann für die Richtigkeit der Inhalte keine Haftung übernommen werden. Chefredaktion: Dr. Dagmar Engels (verantwortlich) Agrippinawerft 22, 50678 Köln Anzeigenleitung: Gabriele H. Steinhauer 14 ISSN: 2193-0449 Gestaltung: FAI GmbH Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin Vertrieb: Bauer Vertriebs KG Der DAP DIALOG ist IVW geprüft. Der Verlag DAP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED. www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Dimethylfumarat – Packungsgröße ohne Normgrößenkennzeichen erstattungsfähig D ie größte im Handel befindliche Packungsgröße des MS-Therapeutikums Tecfidera ® (Wirkstoff: Dimethylfumarat) trägt kein Packungsgrößenkennzeichen (z. B. N3). Da es keine N3-Packung im Markt gibt, stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine erstattungsfähige Packungsgröße oder um eine nicht erstattungsfähige „Jumbopackung“ handelt. Das Arzneimittel Tecfidera® (Wirkstoff: Dimethylfumarat) der Biogen GmbH ist seit März 2014 im deutschen Markt. Seit Januar 2015 ist eine Packung ohne Normgröße erhältlich, die einer Behandlungsdauer von in der Regel zwölf Wochen (= 84 Tagen) entspricht und 168 Hartkapseln enthält. Letzere ist nur dann erstattungsfähig, wenn die enthaltene Menge unterhalb der größten gemäß Packungsgrößenverordnung festgelegten Messzahl Nmax liegt.3 Arzneimittelsteckbrief Wirkstoff:1 Dimethylfumarat Wirkstoffmenge:1 120 mg, 240 mg Indikationen:1 Behandlung von erwachsenen Patienten mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose Darreichungsform:1 Magensaftresistente Hartkapseln (KMP) Packungsgrößen: 2 Wirkstärke 120 mg 240 mg 240 mg Packungsgröße 14 Stück 56 Stück 168 Stück N-Größe N1 N2 – Reichweite 1 Woche (7 Tage) 4 Wochen (28 Tage) 12 Wochen (84 Tage) PZN 04868876 04870548 10946899 Der Mechanismus, durch den Dimethylfumarat die therapeutischen Wirkungen bei Multipler Sklerose ausübt, ist nicht vollständig bekannt. In präklinischen und klinischen Studien zeigte Tecfidera entzündungshemmende und immunmodulatorische Eigenschaften.1 Packungsgrößen unterhalb Nmax erstattungsfähig Dies kann anhand der gültigen Normbereiche des Wirkstoffs Dimethylfumarat mithilfe des DAP PZN-Checkplus überprüft werden (s. Abb.). Die Nmax entspricht der Obergrenze des N3-Be reichs und beträgt 200 Stück. Die Tecfidera® Packungsgröße mit 168 Hartkapseln liegt somit unterhalb der Nmax und ist erstattungsfähig. Abb.: PZN-Checkplus, DeutschesApothekenPortal Rezeptbeispiel: Tecfidera 240 mg KMP 3 x 56 Stück ! Bei einer Verordnung über 3 x 56 Stück = 168 Stück ist gemäß § 6 Absatz 2 Rahmenvertrag und Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) immer die der verordneten Gesamtmenge entsprechende Packungsg röße (Tecfidera® 240 mg, 168 Stück) vorrangig abzugeben. 1 Fachinformation Tecfidera®; Stand: Dezember 2015 2 Lauer-Taxe online, Stand: Dezember 2015 3 Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1610) geändert worden ist 4 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V i. d. F. vom 15. Juni 2012 www.DeutschesApothekenPortal.de Zum PZN-Checkplus: www.DAPdialog.de/3227 FAZIT Die Tecfidera®-Packung mit 168 Hartkapseln ist trotz fehlendem Normgrößenkennzeichen erstattungs fähig.3 Mehrfachverordnungen von Tecfidera® sind nur dann zulässig, wenn die verordnete Menge unterhalb der Nmax liegt, keinem N-Bereich zuzuordnen ist und keine der Menge entsprechende Packungsgröße im Handel ist. 15 S E RV IC E Sonderrezepte im Fokus – Wissenswertes zu Entlassverordnungen & Co. D ie Belieferung von Sonderrezepten stellt mitunter eine Herausforderung dar – nicht zuletzt, weil es immer wieder neue Regelungen gibt. Die neuen Entlassverordnungen, die Klinikärzte neuerdings ausstellen dürfen, sind z. B. nur drei Werktage gültig. Auch bei Isotretionin-, T- und BtM-Rezepten sind spezielle Abgabevorschriften zu beachten. Um Sie bei der Rezeptbelieferung zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen und Regelungen zu den verschiedenen Sonderrezepten zusammengestellt. Entlassverordnungen Seit dem 16.03.2016 ist es amtlich: Klinikärzte sind nun berechtigt, Rezepte im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements auszustellen, um eine übergangslose Versorgung von Patienten bei der Entlassung aus einer stationären Behandlung sicher zu stellen.* Vor der Ausstellung muss allerdings geprüft werden, ob eine solche Verordnung überhaupt notwendig bzw. wirtschaftlich ist. Priorität hat nämlich immer noch die Mitgabe von Arzneimitteln z. B. vor dem Wochenende oder vor Feiertagen, um die Zeit bis zum nächstmöglichen Arztbesuch zu überbrücken. Auch in der Apotheke gibt es einiges zu beachten, um bei der Belieferung von Entlassverordnungen nicht in eine Retax-Falle zu tappen. Für Arzneimittelverordnungen gilt: • Ausstellung auf Muster-16-Rezepten mit einer entsprechenden Kennzeichnung, beispielsweise als „Entlassverordnung“ • Gültigkeit: drei Werktage Isotretionin-Verordnungen Eine weitere Sonderform von Rezepten sind Isotretionin-Verordnungen. Diese sind von „normalen“ Rezepten optisch nicht zu unterscheiden, denn die Verordnung erfolgt ebenfalls auf einem Muster16-Rezept. Da Isotretionin fruchtschädigend ist, gelten allerdings bei Frauen im gebärfähigen Alter besonders strenge Regeln für die Verordnung und Abgabe dieser Arzneimittel. Diese sind in einem Leitfaden für Ärzte und Apotheker (Teil des Schwangerschaftsverhütungsprogramms des BfArM) festgelegt, darunter auch eine verkürzte Rezeptgültigkeit: „Die Abgabe durch den Apotheker an Frauen im gebärfähigen Alter muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Verordnungsdatum erfolgt sein.“ Aktuell in der Diskussion und damit strittig ist die Interpretation der Länge des Gültigkeitszeitraums. Laut BfArM gilt eine Gültigkeit von 6 + 1 Tagen in Anlehnung an die Gültigkeiten von T-Rezepten. Oft wird aber auch eine Gültigkeit von 7 + 1 Tagen wie bei BtM-Rezepten kommuniziert. Da es bis dato keine offizielle vertragliche Regelung gibt und es schon Retaxationen wegen Überschreitung der Abgabefrist gab, ist eine Belieferung der Verordnung spätestens am 7. Tag zu empfehlen (Beispiel: Ausstellungsdatum 30.03.2016 letzte mögliche Belieferung: 05.04.2016) DAP Arbeitshilfe „Umgang mit Isotretionin-Verordnungen“ Weiterführende Informationen zur korrekten Belieferung von Isotretionin-Verordnungen liefert eine DAP Arbeitshilfe. DeutschesApothekenPortal • Verordnete Menge: ≤ Packung mit kleinstem Packungsgrößenkennzeichen nach PackungsV Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE Umgang mit Isotretinoin-Verordnungen 1 Geschlecht: Für Frauen im gebärfähigen Alter gelten 4 besondere Bestimmungen: 1 Entlassverordnung Novaminsulfon ratio 500 mg 10 St. Tbl. 28 Rezeptangaben: ➔ Schwangerschaftsverhütungsprogramm durch den Arzt ➔ Schwangerschaft ist eine Kontraindikation 2 Ausstellungs- und Abgabedatum: Die Abgabe muss inner- halb von 7 Tagen nach dem Verordnungsdatum erfolgt sein.1 Strittig ist, ob die Dauer der Gültigkeit 6 + 1 Tage oder 7 + 1 Tage beträgt. Retaxsicherste Vorgehensweise: Belieferung spätestens am 7. Tag (Gültigkeit 6 + 1 Tage) 2 3 3 Rezeptierte Gesamtmenge: Isotretinoin darf nur für eine Behandlungsdauer von insgesamt 30 Tagen verordnet werden, damit eine regelmäßige Arztkonsultation gewährleistet ist (gilt bei Verordnungen für gebärfähige Frauen).2 4 Geburtsdatum kontrollieren: Für Kinder unter 12 Jahren Abb.: Rezeptbeispiel einer Entlassverordnung • Ein Rezept ist als „Entlassverordnung“ zu kennzeichnen. • Die Gültigkeit liegt bei drei Werktagen, andere (ambulante) Klinikrezepte sind weiterhin 30 Tage gültig! 16 wird die Einnahme von isotretinoinhaltigen Arzneimitteln nicht empfohlen. ! WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DIE BERATUNG: Download DAP Arbeitshilfe „Isotretionin-Verordnungen“: Sonnenlicht und UV-Strahlen meiden, ggf. Sonnenschutz empfehlen Vorsicht bei gleichzeitiger Einnahme von bestimmten Antibiotika (Tetrazykline) Keine Blutspende während und bis zu 1 Monat nach Ende der Behandlung durchführen 1 Lt. Schwangerschaftsverhütungsprogramm (Leitfaden für Ärzte und Apotheker) Arzneimittel nicht an andere Personen weitergeben Übrig gebliebene Kapseln zur Entsorgung in die Apotheke zurückbringen Vitamin A als Nahrungsergänzung vermeiden Wechselwirkung von Arzneimitteln/pflanzlichen Arzneimitteln mit hormonellen Verhütungsmitteln beachten (Schwangerschaft) 2 Wenn die Behandlungsdauer bzw. Dosierung nicht bekannt ist, sollte eine Rücksprache mit dem Arzt erfolgen. www.DAPdialog.de/3231 © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016 *Änderung der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 15.03.2016 www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 56 Erforderliche Angaben auf dem T-Rezept 1 Patientendaten • Name, Vorname und Anschrift des Patienten • Krankenkassendaten des Patienten (IK und Name der Krankenkasse) • Neu:* Das Feld „Kassen-Nr.“ wurde umbenannt in „Kostenträgerkennung“ hkk Mehrteilige Rezepte T-Rezept Ein weiteres „Sonderrezept“ ist das T-Rezept zur Verordnung der ebenfalls fruchtschädigenden Stoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid. Auch hier müssen Frauen im gebärfähigen Alter ein Schwangerschaftsverhütungsprogramm befolgen. Das Rezeptformular ist zweiteilig und trägt eine individuelle Nummer (T-Rezeptnummer), die eine eindeutige Zuweisung eines jeden T-Rezeptes zu einer einzelnen ärztlichen Person im T-Register des BfArM ermöglicht. Seit Februar dieses Jahres werden neue Formulare an die Ärzte ausgegeben, die alten behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Neu seit Februar • Das Feld „Kassen-Nr.“ wurde umbenannt in „Kostenträgerkennung“. • Das Ausstellungsdatum wird nur an einer Stelle aufgedruckt (wie bei Muster-16-Rezepten). Damit entfällt die zusätzliche handschriftliche Datums angabe neben der Unterschrift des Arztes. Rezeptgültigkeit Die Gültigkeit von T-Rezepten beträgt 6 + 1 Tage, also insgesamt sieben Tage. Strittig ist dieser Zeitraum nicht, denn in § 3a (4) AMVV ist der Geltungszeitraum eindeutig angegeben: „Abweichend von § 2 Abs. 5 ist eine Verschreibung nach Absatz 1 Satz 1 bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“ zu erleichtern, steht eine neue DAP Arbeitshilfe zur Verfügung. 1 Mustermann Max Musterstraße 7 D 12345 Musterstadt 100186801 345678900 3 G294946155 545878998 2 Ausstellungsdatum 01.05.74 10/16 Gültigkeit: 6 Tage + Ausstellungsdatum 3 Verordnungsfeld 1 6 06.04.16 Revlimid 5 mg Hartkapseln 21 St. N1 BSNR: 345678900 Dr. Max Mustermensch Arzt für Onkologie Musterweg 13 12345 Musterstadt Tel. 12345-678910 2 4 M. Mustermensch 5 4 Bestätigung des Arztes (Felder zum Ankreuzen) 345678900 Heilungsmöglichkeiten Es empfiehlt sich, alle Änderungen und Ergänzungen vom Arzt vornehmen zu lassen; bei Nachtragen der Kreuze zu den Sicherheitsbestimmungen (auch nach Rücksprache mit dem Arzt) würde sich der Apotheker sogar haftbar machen. Dokumentation Bei Erwerb und Abgabe sind Apotheken nach § 17 (6b) Apothekenbetriebsordnung verpflichtet, wichtige Angaben zu dokumentieren, wie beispielsweise Name und Anschrift des Lieferanten sowie Angaben zum verschreibenden Arzt (Details siehe ApBetro). Wichtig: Aufbewahrung der Dokumentation über fünf Jahre! Mehrteiliges Rezept Teil I: Abrechnung mit der Krankenkasse Teil II: Für das BfArM (Versand wöchentlich) mit Apothekenstempel auf der Rückseite Download DAP Arbeitshilfe „T-Rezept“: Arzneimittel Erlaubt: Arzneimittelverordnungen mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid Nicht erlaubt: Verordnung von Arzneimitteln mit anderen Wirkstoffen Maximal ein Arzneimittel: Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes inkl. der Stärke, der Darreichungsform und der Menge bzw. bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie die Gebrauchsanweisung Zulässige Höchstverordnungsmenge: Je Rezept für gebärfähige Frauen der Bedarf für 4 Wochen, ansonsten der Bedarf für 12 Wochen (Apotheke hat Prüfpflicht! Im Zweifel Rücksprache mit dem Arzt) • Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und • Übergabe der medizinischen Informationsmaterialien • Off- oder In-Label-Feld 5 T-Rezeptnummer Jedes Rezept trägt eine individuelle Nummer (T-Rezeptnummer), die eine eindeutige Zuweisung eines jeden T-Rezeptes zu einer einzelnen ärztlichen Person im T-Register des BfArM sicherstellt. 6 Arztstempel • Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen Person einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, eigenhändige Unterschrift des Arztes • Neu:* Handschriftliche Datumsangabe neben der Unterschrift entfällt * Seit dem 01.02.2016 werden neue T-Rezeptformulare an die Ärzte ausgegeben. Die bisher gültigen Rezepte behalten aber ihre Gültigkeit. © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016 www.DAPdialog.de/3232 BtM-Rezept Das BtM-Rezept besteht ebenfalls aus drei Teilen: dem Deckblatt (Teil II) und zwei Durchschlägen (Teil I und III). Teil I behält der Apotheker, Teil II dient der Abrechnung mit den Krankenkassen und Teil III verbleibt beim Arzt. Verordnet werden dürfen alle Betäubungsmittel, die in Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet sind. BtM-Rezepte weisen neben der Betriebsstättennummer und der lebenslangen Arztnummer auch eine neunstellige Nummer auf, mit der jedes Rezept eindeutig dem verordnenden Arzt zugeordnet werden kann. Das ist besonders für Gemeinschaftspraxen wichtig, in der jeder Arzt seine eigenen Formulare verwenden muss. Änderungen durch die Apotheke Fehlende Patientendaten können – auch ohne Rücksprache mit dem Arzt – durch den Apotheker ergänzt oder korrigiert werden. Wenn weitere Angaben fehlen, können auch diese nach Rücksprache mit dem Arzt vor der Abgabe ergänzt werden. Wichtig ist, dass Arzt und Apotheker die Ergänzungen auf ihren Teilen des Rezeptes mit Datum und Unterschrift abzeichnen. Das Ausstellungsdatum und die Angaben im Arztstempel dürfen nicht geändert werden. Neu: DAP Abgabehilfe „T-Rezept“ Rezeptgültigkeit Jedes T-Rezept ist in der Apotheke sorgsam im Hinblick auf Patientendaten, Arztangaben z. B. zu den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen, zur Gültigkeitsdauer, vorgeschriebenen Höchstmenge etc. zu prüfen. Um Ihnen den Umgang mit T-Rezepten BtM-Rezepte müssen spätestens am achten Tag nach Ausstellung beliefert werden, haben also eine Rezeptgültigkeit von 7 + 1 Tagen. Ein Rezept, das am 30.03.2016 ausgestellt wurde, darf also noch am 06.04.2016 beliefert werden. www.DeutschesApothekenPortal.de 17 S E RV IC E DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 52 Retax-Falle BtM-Rezept: Beispiele richtiger und falscher Verordnungen DAP Arbeitshilfen zu BtM-Rezepten Diese Arbeitshilfe zeigt anhand von Beispielen, wo Retax-Gefahren lauern und wie die Verordnung korrekt ausgestellt sein muss. In den folgenden Fällen darf die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt Ergänzungen/ Korrekturen auf dem Rezept vornehmen. Der Arzt tut dies auch auf seinem Teil der Verordnung – beide müssen ihre Ergänzungen mit Unterschrift und Datum abzeichnen. Da bei der Belieferung von BtM-Rezepten besonders komplexe Abgaberegeln zu berücksichtigen gibt, bietet das DeutscheApothekenPortal gleich mehrere BtM-Arbeitshilfen zum kostenlosen Download an. 1. Fehlende Dosierung Hydromorphon Aristo 4 mg ret. 50 St. N2 ✗ Hydromorphon Aristo 4 mg ret. 50 St. N2 ✓ Dosierung laut Rücksprache mit dem Arzt: 11.02.16 2 x tägl. eine Tabl. Einnahme: jeweils 8 und 20 Uhr ➔ Ergänzung der Dosierung 2. Fehlende Höchstmenge („A“) oder anderes Kennzeichen 2 x ! Fentanyl Aristo 100 µg/h Pflaster 20 St. N3 Fentanyl Aristo 50 µg/h Pflaster 20 St. N3 ✗ ✓ 2 x ! Fentanyl Aristo 100 µg/h Pflaster 20 St. N3 Fentanyl Aristo 50 µg/h Pflaster 20 St. N3 Dosierung gem. schriftlicher Anweisung Dosierung gem. schriftlicher Anweisung Nach Rücksprache mit dem Arzt Höchstmengenüberschreitung notwendig „A” 11.02.16 ➔ gilt auch für andere Kennzeichen wie „S“ oder „SZ“ ➔ Ergänzung des Buchstaben „A“ 3. Fehlende Beladungsmenge DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE Buprenorphin 52,5 µg/h Matrixpflaster 10 St. N2 11 Erforderliche Angaben auf dem BtM-Rezept 1 Patientendaten 1 01.05.74 10/16 100186801 1 000 1 G294946155 345678900 3 4 3 4 2 Ausstellungsdatum Mustermann Max Musterstraße 7 12345 Musterstadt 545878998 Gültigkeit: 7 Tage + Ausstellungsdatum 3 BtM-Arzneimittel Eindeutige Arzneimittelbezeichnung Menge des verschriebenen BtM in Gramm, Milliliter oder Stückzahl der abgeteilten Form ➔ Die Angabe „1 OP“ oder N1, N2 oder N3 reicht nicht aus! Angabe der Beladungsmenge bei Pflastern ➔ Auf die Beladungsmenge kann verzichtet werden, wenn sie aus dem namentlich verordneten Firmenprodukt unzweifelhaft hervorgeht (s. Rezeptbeispiel) ➔ Die Beladungsmenge ist erforderlich, wenn das Pflaster nicht herstellerspezifisch verordnet wird (Bsp.: Buprenorphin Pflaster 70 µg/h, 20 St., enthält 40 mg Burpenorphin) 6 10.12.15 BSNR: 345678900 BUP-4 Tagespflaster Librapharm 70 µg/h Dr. Theo Gutmensch 20 St. N3 2 Internist Pflasterwechsel 2 x pro Woche Musterweg 13 (Montag Morgen + Donnerstag Abend) Temgesic forte sublingual 0,4 mg SUT 20 St. 12345 Musterstadt Tel. 12345-678910 gemäß schriftlicher Anweisung A 4 Gebrauchsanweisung T. Gutmensch Mit Einzel- und Tagesgabe oder Hinweis auf eine schriftliche Gebrauchanweisung, z. B. Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“ Buprenorphin 52,5 µg Matrixpflaster 10 St. N2 Alle drei Tage Pflaster wechseln ✓ Nach Rücksprache mit dem Arzt Beladungsmenge Buprenorphin 30 mg 11.02.16 ➔ Ergänzung der Beladungsmenge ACHTUNG: In den folgenden Fällen ist keine Korrektur/Heilung durch die Apotheke möglich, sondern nur durch den Arzt. Rezeptgültigkeit überschritten ➔ Das Rezept darf nicht beliefert werden, (Gültigkeit: 7 Tage + Ausstellungsdatum) das Ausstellungsdatum darf nur vom Arzt ergänzt oder korrigiert werden! Name, Vorname und Anschrift des Patienten Krankenkassendaten des Patienten (IK und Name der Krankenkasse) hkk ✗ Alle drei Tage Pflaster wechseln ➔ muss angegeben werden, wenn sie nicht aus der herstellerspezifischen Verordnung hervorgeht Download DAP Arbeitshilfe „Retax-Falle BtM-Rezept“: Fehlende Arztunterschrift ➔ Das Rezept darf nicht beliefert werden, bevor der Arzt seine Unterschrift ergänzt hat! Mit freundlicher Unterstützung der Aristo Pharma GmbH © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Februar 2016 www.DAPdialog.de/3235 5 Kennzeichen „A, N, S, SZ, K und Praxisbedarf“ 5 „A“: Überschreitung der Höchstmengen (Vergleich DAP-Arbeitshilfe BtM-Höchstmengen) „N“: Nachreichen einer notfallbedingten Verschreibung ➔ nicht beliefern! „S“: bei Verschreibung von Substitutionsmitteln „SZ“: bei Take-Home-Verordnungen für Gesamtdauer max. 2 Tage „K“: Betäubungsmittel für Schiffe „Praxisbedarf“: für den Bedarf in einer Praxis, nicht erlaubt: „Sprechstundenbedarf“, „ad usum proprium“ oder „ad usum medici“ 345678900 Heilungsmöglichkeiten Die Apotheke kann nach Rücksprache mit dem Arzt alle Angaben (Ausnahmen: Unterschrift und Ausstellungsdatum) auf einem BtM-Rezept ändern bzw. ergänzen. Apotheke ➔ Korrektur auf Teil I+II inkl. Datum und Unterschrift Arzt ➔ Korrektur auf Teil III inkl. Datum und Unterschrift 6 Arztstempel Name (Vor- und Zuname)*, Anschrift einschließlich Telefonnummer und Berufsbezeichnung oder Facharztbezeichnung des verschreibenden Arztes, eigenhändige Unterschrift des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk „i. V.“ Bei Gemeinschaftspraxen ist der verordnende Arzt im Stempel zu unterstreichen! FAZIT * BtMVV fordert keinen Vornamen; AMVV § 2 (1) hingegen schon Hinweis zu „i. V.“: BtM-Rezepte sind personenbezogen (ein Arzt) und können ausschließlich im Vertretungsfall (Bsp.: Urlaub, Krankheit) von einer anderen ärztlichen Person verwendet werden. © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Dezember 2015 Download DAP Arbeitshilfe „Angaben auf dem BtM-Rezept“: www.DAPdialog.de/3233 DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 47 BtM-Rezepte korrekt beliefern Auch bei der Belieferung von BtM-Rezepten müssen Rabattverträge beachtet werden. Dazu stellt das nachfolgende Schema eine Unterstützung für die Abgabepraxis dar. BtM-Rezept-Beispiel Hydromorphon Aristo L 8 mg RET 20 St. N1 Dos.: 1 x 1 Ret. tägl. jeweils 20 Uhr Alle Formalien korrekt? (BtMVV § 9) ja Aut-idem-Kreuz gesetzt? nein ja nein Heilung1 durch Apotheke möglich? (BtMVV § 9) Arzt ➔ Rezeptänderung! nein ja Rabattverträge zu beachten? nein ja Austausch3 erlaubt und dem Patienten vermittelbar? nein Dokumentation für Nichtabgabe des Rabattarzneimittels (z. B. Pharm. Bedenken) aufs Rezept ja Abgabe des verordneten BtMs (ggf. Besonderheiten Original/Import bzgl. Aut-idem-Kreuz beachten)2 Abgabe des verordneten BtMs (oder eines der drei preisgünstigsten oder eines Imports4 gem. § 5 Rahmenvertrag) Abgabe des RabattArzneimittels © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Januar 2016 Hinweise: 1 Der Apotheker kann nach Rücksprache mit dem Arzt Änderungen im Rezept-Teil I und II vornehmen. Der Arzt vermerkt diese Änderungen im Rezept-Teil III. Beide müssen ihre Änderungen mit Unterschrift und Datum versehen. Das Ausstellungsdatum darf nicht korrigiert werden. 2 Auch bei BtM gilt: Ein rabattiertes Original hat Vorrang vor einem nicht rabattierten Import (und umgekehrt). Original und Import gelten auch bei BtM als identische Präparate ➔ ein Aut-idem-Kreuz alleine schützt nicht vor dem Austausch Original/Import. 3 Beim Austausch eines BtMs immer auch BtM-rechtliche Austauschkriterien beachten (z. B. exakte Stückzahl, bei transdermalen Systemen Beladungsmenge/Freisetzungsrate, bei retardierten Arzneiformen identische Wirkdauer) ➔ § 4 Rahmenvertrag 4 Auch BtM gehen in die Importquote mit ein ➔ ggf. auf verfügbare 15/15-Importe prüfen! Mit freundlicher Unterstützung der Aristo Pharma GmbH Download DAP Arbeitshilfe „BtM-Rezepte korrekt beliefern“: www.DAPdialog.de/3234 Die neuen Entlassverordnungen ermöglichen eine übergangslose Versorgung von Patienten, die aus der Klinik entlassen werden. Bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke ist vor allem auf die Rezeptgültigkeit von lediglich drei Werktagen zu achten. Zudem darf die verordnete Menge maximal einer N1-Packung entsprechen. Bei BtM- und T-Rezepten gelten ebenfalls verkürzte Rezeptgültigkeiten von acht bzw. sieben Tagen. Die Gültigkeit von Isotretionin-Verordnungen ist strittig (sieben oder acht Tage), retaxsicher ist eine Belieferung innerhalb von sieben Tagen. Doch nicht nur die Gültigkeiten spielen eine Rolle, auch viele weitere Regelungen sind bei der Belieferung von Sonderrezepten zu berücksichtigen. Unterstützung bieten die Arbeitshilfen des DeutschenApothekenPortals. Übersicht Sonderrezepte Rezeptart Entlassverordnung Isotretionin T-Rezept BtM-Rezept 18 Gültigkeit 3 Tage Strittig: 6 + 1 / 7 + 1 Tage 6 + 1 Tage 7 + 1 Tage Formular Muster 16 Muster 16 2-teiliges T-Rezeptformular 3-teiliges BtM-Rezeptformular Gesetzliche Grundlage Arzneimittel-Richtlinie des G-BA Leitfaden des BfArM für Ärzte und Apotheker §§ 2 und 3a AMVV, § 17 ApBetrO §§ 8 und 9 BtMVV BtMG Anlage III www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E Immer den vollen Überblick Entdecken Sie unsere Übersichtsposter! Auch dieser Ausgabe des DAP Dialogs liegen zwei ganz neu für Sie aktualisierte Übersichten bei: Das Poster „Inhalationssysteme“ sowie das Poster zum Thema „Orale Kontrazeptiva“. Autohaler® Breezhaler® Diskus® Dosieraerosol Astellas Pharma Novartis Pharma GlaxoSmithKline Mundipharma Inhalationssystem 1. Nehmen Sie die Schutzkappe ab, indem Sie den kleinen Vorsprung an der Rückseite der Schutzkappe nach unten drücken. Anwendung Inzwischen ist eine recht umfangreiche Auswahl an Posterthemen zusammengekommen: Trockenes Auge, Blutzuckermessgeräte & Zubehör, Impfstoffe gemäß STIKO-Empfehlung, Inhalationssysteme, Kinderwunsch und künstliche Befruchtung, Insulinpens & Zubehör, Kontrazeptiva, Verneblersysteme – zu all diesen Themen bietet das DAP Übersichtsposter an, mit denen Sie die jeweiligen Produktgruppen hervorragend im Blick behalten können. Beide Tasten gleichzeitig fest drücken, um die Kapsel zu durchstechen, bis ein Klicken zu hören ist, dann wieder loslassen. Atmen Sie vollständig aus, bevor Sie das Mundstück in den Mund nehmen. Halten Sie den Inhalator wie im Bild gezeigt. Die Tasten sollen nach links und rechts zeigen. Drücken Sie nicht auf die Tasten. Nehmen Sie das Mundstück in den Mund und schließen Sie die Lippen um das Mundstück. Atmen Sie rasch und gleichmäßig so tief wie möglich ein. Drücken Sie nicht auf die Tasten. Halten Sie Ihren Atem mind. 5 bis 10 Sek. an oder solange, wie dies bequem möglich ist, während Sie den Inhalator aus dem Mund nehmen. Atmen Sie anschließend aus. 3. Atmen Sie zunächst aus. Nehmen Sie dann das Mundstück in den Mund, atmen Sie tief ein und halten Sie den Atem einige Sekunden an. Produktgruppen im Blick 4. Drücken Sie danach den grauen Hebel wieder herunter und setzen Sie die Schutzkappe wieder auf. Reinigung/ Patronenwechsel Beratungstipps Präparate Wirkstoff Eine wöchentliche Reinigung mit einem trockenen Tuch ist ausreichend. Bitte beachten Sie! Stecken Sie das zum Reinigen verwendete Tuch oder andere Gegenstande nicht in den Autohaler®, es könnte zu Beschädigungen des Autohalers® führen. Bitte den Autohaler® nicht auseinandernehmen oder mit Wasser spülen! 1. Öffnen: Durch Wegschieben des Daumengriffes, bis das Mundstück und der Hebel erscheinen und ein Klicken zu hören ist. 2. Spannen: Hebel von sich wegschieben, bis ein Klicken zu hören ist. Damit ist eine Dosis zur Inhalation freigegeben. Ein kleines Loch im Mundstück hat sich geöffnet. 3. Inhalieren: Tief ausatmen (nicht in den Diskus hinein). Dann das Mundstück mit den Lippen umschließen und rasch, gleichmäßig und tief durch den Diskus einatmen. Atem so lange wie möglich anhalten (5–10 Sek.) und dann langsam durch die Nase wieder ausatmen. 4. Schließen: Daumengriff bis zum Einrasten zurückschieben. Schutzkappe abziehen. Zum Öffnen Basisteil festhalten und Mundstück zurückklappen. Kapsel mit trockenen Händen aus der Blisterpackung entnehmen (nicht durch die Folie drücken). Kapsel in das Kapselfach legen und den Inhalator schließen, bis Sie ein Klicken hören. 2. Drücken Sie den grauen Hebel hoch bis er einrastet. Halten Sie den Autohaler ® dabei aufrecht. Spülen Sie den Inhalator nie mit Wasser. Um den Inhalator zu reinigen, wischen Sie das Mundstück innen und außen mit einem sauberen, trockenen und fusselfreien Tuch ab, um alle Pulverrückstände zu entfernen. Halten Sie den Inhalator trocken. Für die Reinigung wischen Sie das Mundstück des Diskus mit einem trockenen Tuch ab. Bei der Erstbenutzung von flutiform® oder nach längerer Nichtbenutzung zunächst vier Sprühstöße in die Luft sprühen. Nach jeder Inhalation den Mund gründlich ausspülen, um wunden Stellen im Mund und Rachen sowie Heiserkeit vorzubeugen. Hinweis zum Dosiszähler flutiform®: Verbleibende Hübe werden rückwärts heruntergezählt, farblich verändert, im Dosiszähler angezeigt: 120–40 Hub grün, 40–15 Hub gelb, ab 15 Hüben rot. Beratungstipps: Nicht über 25 °C lagern. Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren. Bei Bedarf Spacer AeroChamberPlus® nutzen. Viani® Diskus® flutiform® Seebri® Breezhaler® Ultibro® Breezhaler® Salbutamol 0,1 mg Beclometasondipropionat 0,1 mg Pro Kapsel: Glycopyrroniumbromid 63 μg, entsprechend Glycopyrronium 50 μg Abgabe Mundstück: Glycopyrronium 44 μg Viani® 50/250 Diskus®: Pro Kapsel: Indacaterolmaleat 143 μg, Salmeterol 50 μg, Fluticasonpropionat 250 μg# entsprechend Viani® forte 50/500 Diskus®: Indacaterol 110 μg, Salmeterol 50 μg, Fluticasonpropionat 500 μg#,+ Glycopyrroniumbromid Viani® mite 50/100 Diskus®: 63 μg, entsprechend Salmeterol 50 μg, Fluticasonpropionat 100 μg# Glycopyrronium 50 μg Abgabe Mundstück: Indacaterol 85 μg, Glycopyrronium 43 μg Nach der Inhalation können Sie anhand der transparenten – und nun leeren – Kapsel kontrollieren, ob Sie erfolgreich den ganzen Inhalt der Kapsel inhaliert haben. www.DAPdialog.de/3237 Halten Sie nach der Inhalation für 5–10 Sek. oder so lange, wie es Ihnen ohne Anstrengung möglich ist, die Luft an. Atmen Sie langsam durch die Nase oder die fast geschlossenen Lippen (Lippenbremse) aus. Auf der Verpackung von FOSTER® Dosieraerosol befindet sich ein Klebeetikett, auf dem Ihr Apotheker das Abgabedatum vermerkt hat. Ab diesem Datum ist das Medikament bei normaler Zimmertemperatur noch 5 Monate haltbar. Lagern Sie FOSTER® Dosieraerosol nicht über 25 °C und setzen Sie es nicht der Sonne oder Frost aus. FOSTER® Dosieraerosol 100/6 und 200/6 FOSTER® Dosieraerosol gibt ein Wirkstoffaerosol mit extrafeinem Teilchenspektrum ab. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2-2,5. 100 μg extrafeines BDP entsprechen also 250 μg nicht extrafeinem BDP. flutiform® 125/5: Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,5 μg, Fluticason-17-propionat 115 μg flutiform® 250/10: Formoterol-fumarat-Dihydrat 9 μg, Fluticason-17-propionat 230 μg ED Normgröße/Nmax 200 ED N1 400 ED N2 100 ED N1 200 ED N2 400 ED N3 30 ED N2 3 x 30 ED ohne N-Größe 60 ED N1 3 x 60 ED N3 120 ED ohne N-Größe 360 ED N2 120 ED N2 2 x 120 ED N3 Größte Messzahl Nmax=400 ED Größte Messzahl Nmax=100 ED Größte Messzahl Nmax=180 ED Größte Messzahl Nmax=600 ED Größte Messzahl Nmax=240 ED 3 x 30 Einzeldosen sind ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig. Weitere Produkte für dieses System Aerobec® Größte Messzahl Nmax=600 ED FOSTER® 200/6: Asthma 120 Einzeldosen sind ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig. Onbrez® Breezhaler® atmadisc® Diskus® Salbulair® Flutide® Diskus® Ventolair® Serevent® Diskus® Aarane® N, Allergospasmin® N, Alvesco®, Atrovent® N Dosier-Aerosol, Beclometason-ratiopharm®, Berodual® N Dosier-Aerosol, Berotec® N Dosier-Aerosol, Bronchocort® novo, Bronchospray® novo, Budiair®, Flutide® Dosier-Aerosol, Foradil® Spray FCKW-frei, Forair®, Intal® N Aerosol, INUVAIR®, Junik, Salbulair® N Dosieraerosol, Salbutamol-ratiopharm® Dosieraerosol, Sanasthmax®, Serevent® Dosier-Aerosol, Sultanol® Dosier-Aerosol, Ventolair® Dosieraerosol, Viani® Dosier-Aerosol FCKW-frei AstraZeneca NEXThaler® Novolizer® Turbohaler® Chiesi Astellas Pharma AstraZeneca 1. Schutzkappe durch Zusammenziehen der Pfeile abziehen. 1. Öffnen Öffnen Sie die Schutzkappe durch Umklappen nach unten. 3. Prüfen, ob das Kontrollfenster Grün anzeigt, dann ist der Inhalator bereit. Bevor Sie den Inhalator an den Mund führen, atmen Sie vollständig aus und nicht in den Inhalator. 3. Inhalieren Atmen Sie langsam und entspannt aus (nicht in den Inhalator). Umschließen Sie das Mundstück fest mit den Lippen. Atmen Sie gleichmäßig und tief durch den Inhalator ein – nicht durch die Nase. Nehmen Sie den Inhalator vom Mund und halten Sie Ihren Atem etwa 5–10 Sek. lang an. Atmen Sie danach langsam aus, jedoch nicht in den Inhalator. Schließen Sie die Schutzkappe. Das Mundstück bei Bedarf von außen mit einem sauberen, trockenen Tuch abwischen. Kein Wasser! 1. Prüfen Sie anhand des Zählwerks, dass noch Dosen (1–120) im NEXThaler ® vorhanden sind. Halten Sie Ihren NEXThaler ® fest in senkrechter Position. Öffnen Sie die bis dahin geschlossene Abdeckung nun vollständig. Atmen Sie so tief wie möglich aus, jedoch nicht in den Inhalator. 2. Das Mundstück fest mit den Lippen umschließen, dabei nicht den Lufteinlass abdecken. Mit einem schnellen und tiefen Atemzug inhalieren, bis ein klickendes Geräusch zu hören ist. Lassen Sie sich davon nicht irritieren und atmen Sie weiter tief ein. Halten Sie für 5–10 Sek. oder so lange, wie es Ihnen ohne Anstrengung möglich ist, die Luft an, danach langsam ausatmen, jedoch nicht in den Inhalator. 3. Schließen Sie die Abdeckung nun vollständig und prüfen Sie, ob das Zählwerk eine Dosis weniger anzeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich zur Beurteilung der Inhalationstechnik an Ihren Arzt oder Apotheker. 2. Inhalator mit der farbigen Taste nach oben halten. Taste ganz herunterdrücken und wieder loslassen. 2. Spannen Klappen Sie den weißen Hebel seitlich bis zum Anschlag um, bis ein Klicken zu hören ist und klappen Sie ihn wieder in die Ausgangsposition zurück, bis dieser hörbar einrastet. • Nadeln oder andere spitze Gegenstände dürfen niemals in das Mundstück oder in andere Geräteteile gesteckt werden, da dies den Inhalator beschädigen kann! 4. Mundstück des Genuair ®Inhalators eng mit den Lippen umschließen. Atmen Sie KRÄFTIG UND TIEF ein, dann hören Sie ein klickendes Geräusch, lassen Sie sich davon nicht irritieren und atmen Sie weiter tief ein. Halten Sie den Atem an, solange es angenehm ist. 5. Nach richtigem Inhalieren ist das Kontrollfenster rot. Es ist nicht notwendig, den Genuair®-Inhalator zu reinigen. Falls Sie ihn dennoch reinigen möchten, wischen Sie mit einem trockenen Tuch oder Papiertuch über die Außenseite des Mundstücks. 1. Schutzkappe abschrauben und abnehmen. Beim Abschrauben ist ein ratterndes Geräusch hörbar. 1. Die Schutzkappe vom Novolizer® abziehen. Das Kontrollfenster ist noch rot. 3. Mundstück mit den Lippen umschließen, kräftig und tief einatmen, Klickgeräusch hören, Atem 5–10 Sek. anhalten, ausatmen. Fertig! Der Novolizer®-Inhalator muss in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, zumindest aber bei jedem Wechsel der Patrone. Dazu schraubt man das Mundstück durch Drehen gegen den Uhrzeigersinn ab, stellt den Inhalator auf den Kopf und zieht die locker sitzende Dispergierkammer nach vorne und oben vom Inhalator ab. Die Einzelteile werden durch leichtes Beklopfen mit einem weichen trockenen Tuch gereinigt. Kein Wasser! Wischen Sie den Inhalator bei Bedarf nur mit einem trockenen Tuch/Kosmetiktuch ab. Verwenden Sie kein Wasser oder andere Flüssigkeiten! Verwenden Sie NIEMALS Wasser zur Reinigung des Genuair®-Inhalators, da dies dem Arzneimittel Schaden zufügen könnte. Klickgeräusche beim Spannen des Hebels weisen auf korrekte Bereitstellung der Dosis hin. Dosiszähler zeigt die verbleibenden Inhalationen an. Das Fenster wird rot, sobald nur noch 10 Einzeldosen übrig sind. Der Genuair®-Inhalator ist mit einem Dosisanzeiger ausgestattet, der anzeigt, wie viele Dosen der Inhalator noch enthält. Der Dosisanzeiger bewegt sich nach unten und zeigt 10er-Schritte. 3-fach-Feedback bei voller Dosisfreisetzung: Hören (Klick während Inhalation), Schmecken (Lactose), Sehen (Zählwerk). Der innovative Dosisschutz gewährleistet, dass nur bei erfolgreichem Inhalationsmanöver die Dosis aus der Dosierkammer freigegeben wird und das Zählwerk einen Schritt rückwärts zählt. Anderenfalls wird keine Dosis freigesetzt und das Zählwerk zählt nicht weiter. Nach der Inhalation den Mund mit Wasser ausspülen. • Gerät nicht mehr schütteln, wenn Anzeige auf grün gewechselt hat! FOSTER® NEXThaler® 100/6 und 200/6 Formotop® Novolizer® Das Zählwerk zeigt an, wie viele Arzneimitteldosen noch im Inhalator übrig sind. Nachdem Sie die letzte Dosis verbraucht haben, wird die Hälfte des Zählwerks rot angezeigt und es erscheint die Zahl 0. Ihr Inhalator ist jetzt leer. Zusätzl. Tagesdosiskontrolle: Der Patient kann kontrollieren, ob die verordnete Anzahl Inhalationen durchgeführt wurde. Dies ist möglich durch Abtrennen der verbrauchten Blisterstreifen am Ende des Tages im transparenten Seitenfach. Budesonid Easyhaler® ANORO® ELLIPTA® INCRUSE® ELLIPTA® RELVAR® ELLIPTA® Airflusal® Forspiro® Eklira® Genuair® Duaklir® Genuair® ANORO® 55/22: Abgegebene Dosis je Inhalation: Umeclidinium 55 μg, Vilanterol (als Trifenatat) 22 μg INCRUSE® 55: Abgegebene Dosis je Inhalation: Umeclidinium 55 μg RELVAR® 92/22: Abgegebene Dosis je Inha- Jede Einzeldosis enthält: 50 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) 500 Mikrogramm Fluticason-17-propionat Aclidinium 343 μg (entspricht Abgabe Mundstück: 322 μg) Aclidinium 343 μg (entspricht Abgabe Mundstück: 340 μg) Formoterolhemifumarat1-Wasser 12 μg Behandlung von leichtem, mittelschwerem und von schwerem persistierendem Asthma. COPD COPD Asthma bronchiale: Bei Patienten, für die eine Kombinationstherapie indiziert ist. Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD): Bei Patienten mit FEV1 < 60 % u. wiederholten Exazerbationen. COPD (bronchodilatatorische Erhaltungstherapie zur Symptomverbesserung) FOSTER® NEXThaler® 100/6: Asthma und COPD FOSTER® NEXThaler® 200/6: Asthma COPD, Erleichterung bronchial-obstruktiver Symptome, Vorbeugung Belastungsasthma Budesonid Easyhaler® 0,1 mg: 200 ED N2, 3 x 200 ED N3 Budesonid Easyhaler® 0,2 mg: 120 ED N1, 200 ED N2, 2 x 200 ED ohne N-Größe, 3 x 200 ED N3 Budesonid Easyhaler® 0,4 mg: 100 ED N1, 200 ED N2 Größte Messzahl Nmax=600 ED 1 x 30 ED N2 3 x 30 ED ohne N-Gr. Größte Messzahl Nmax=100 ED 3 x 30 ED ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig 60 ED N1 2 x 60 ED N2 3 x 60 ED N3 60 ED N2 180 ED ohne N-Größe 120 ED N2 2 x 120 ED N3 Größte Messzahl Nmax=200 ED Größte Messzahl Nmax=240 ED 60 ED N1 100 ED N2 120 ED N2 180 ED N3 Budesonid Easyhaler® 0,2 mg/Dosis: Budesonid 0,2 mg Budesonid Easyhaler® 0,4 mg/Dosis: Budesonid 0,4 mg Vor dem ersten Gebrauch des Inhalators zeigt es genau 30 Dosen an. Jedes Mal, wenn Sie die Schutzkappe öffnen, zählt es um 1 herunter. Wenn weniger als 10 Dosen übrig sind, wird die Hälfte des Zählwerks rot angezeigt. lation: Fluticasonfuroat 92 μg, Vilanterol (als Trifenatat) 22 μg#,+ Wenn im Dosisanzeiger ein rotgestreifter Strich erscheint, bedeutet das, dass Sie sich der letzten Dosis nähern und Sie sich einen neuen Genuair®Inhalator besorgen sollten. Nach Öffnen des Beutels nicht länger als 60 Tage verwenden. RELVAR® 184/22: Abgegebene Dosis je Inhalation: Fluticasonfuroat 184 μg, Vilanterol (als Trifenatat) 22 μg# Asthma bronchiale # COPD + 1 x 30 ED ohne N-Gr. 3 x 30 ED ohne N-Gr. Größte Messzahl Nmax=600 ED 1 x 30 ED u. 3 x 30 ED ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig • Nicht mit Wasser reinigen! • Patrone passt nur in richtiger Position, sodass ein falsches Einlegen ausgeschlossen ist. • Dosierfach kann nur einmal aktiviert werden, deshalb keine Überdosierungsgefahr! Beclometasondipropionat (BDP) 100 μg oder 200 μg, Formoterol 6 μg Formoterolfumarat-Dihydrat 6 μg oder 12 μg FOSTER® NEXThaler® enthält extrafeine Wirkstoffteilchen. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2-2,5. 100 μg extrafeines BDP entsprechen also 250 μg nicht extrafeinem BDP. Größte Messzahl Nmax=180 ED Boehringer Ingelheim Anwendung 1. Aktivieren Drehen Sie das Gehäuseunterteil bis zum Einrasten – Klick, der Respimat® ist aktiviert. 2. Aufklappen Öffnen Sie die Schutzkappe bis zum Anschlag. Der Auslöseknopf wird freigegeben. 3. Auslösen Umschließen Sie das Mundstück mit den Lippen. Drücken Sie den Auslöser und atmen Sie weiter langsam ein. Halten Sie den Atem möglichst 10 Sekunden lang an. 1. Sicherheitsknopf drücken und durchsichtiges Gehäuseunterteil abziehen. rastet hörbar ein. 2. Wirkstoffpatrone mit dem schmalen Ende voraus in den Respimat® schieben, bis sie einrastet. 4. Aktivieren und Aufklappen, Respimat® in Richtung Boden halten, Auslöser drücken. Diesen Vorgang weitere 3 Mal wiederholen. 3. Gehäuseunterteil wieder aufstecken, Sicherheitsknopf • Respimat® beim Aktivieren mit geschlossener Schutzkappe (verhindert versehentliches Auslösen) senkrecht halten. Symbicort® Turbohaler® Spiolto® Respimat® Präparate Symbicort® Turbohaler® 80/4,5: Budesonid 80 μg Formoterolhemifumarat 4,5 μg Tiotropiumbromid-Monohydrat 3,12 μg entspricht Tiotropium 2,5 μg Olodaterolhydrochlorid 2,74 μg entspricht Olodaterol 2,5 μg Wirkstoff Asthma, COPD (chronisch obstruktive Atemwegserkrankung) Bronchodilatator zur Dauerbehandlung erwachsener Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) Indikation* Symbicort® Turbohaler® 80/4,5 μg: 120 ED ohne N-Größe, 360 ED N3 Symbicort® Turbohaler® 160/4,5 μg: 60 ED N1, 120 ED ohne N-Größe, 180 ED N2, 360 ED N3 Symbicort® Turbohaler® 320/9 μg: 60 ED N1, 180 ED N2 Größte Messzahl Nmax=360 ED 4 ml, 60 ED (30 Tage, N2) 3 x 4 ml, 180 ED (90 Tage, k. A.) erstattungsfähig Pulmicort® Turbohaler® Spiriva® Respimat® (COPD, Asthma) • Erreicht der Restdosis-Anzeiger den roten Bereich, sind noch etwa 14 Hübe für 7 Tage vorhanden. Größte Messzahl Nmax=180 ED Formatris® Novolizer® Brimica® Genuair® ED Normgröße/Nmax Größte Messzahl Nmax=200 ED Novopulmon® Novolizer® Aerodur® Turbohaler® Striverdi® Respimat® (COPD) Ventilastin® Novolizer® Oxis® Turbohaler® Berodual® Respimat® (COPD, Asthma) Weitere Produkte für dieses System Die genannten Dosieraerosole sind Produkte mit vergleichbarem Inhalationssystem. Die Wirkstoffkartuschen der verschiedenen Hersteller sind nicht gegeneinander austauschbar. AnwendungsVideo in Deutsch und Englisch; demnächst auch in Russisch und Arabisch Cutterguide: N/A Printing Process: Offset GD: KC 27496 ULTIBRO BREEZHALER ® ® Fluticason + Formoterol erstmals kombiniert, in der Apotheke nicht austauschbar Ich bin in Hier geht es zum Download des Posters „Inhalationssysteme“: Stärke, die bewegt. 1, 2 flutiform NEU bei Asthma – FOSTER® 200/6: ® 24 h Wirkung1,2,3 LAMA ICS / LABA 1. Incruse® Fachinformation. GlaxoSmithKline; Stand: November 2015. 2. Relvar® Ellipta® Fachinformation. GlaxoSmithKline, Stand: Dezember 2015. 3. Anoro® Fachinformation. GlaxoSmithKline; Stand: Oktober 2015. 22.09.15 10:35 AnwendungsVideo Size: 136x40 mm Pages: 1 Colors: C M Y K (4 Color) Color Profile: ISO Coated Native File: Indesign CC Windows Generated in: Acrobat Distiller 11.0 COPD-Therapie, Einfach LAMA/LABA Die erste extrafeine Hochdosis-Fixkombination 1. Bateman ED et al. European Respiratory Journal. 2013; 42: 1484 – 1494 2. Beeh KM et al. Respiratory Medicine. 2014; 108: 584 – 592 Ult-15-043_Update DAP_Poster_136x40_250815.indd 1 1x am Tag1,2,3 Beratungstipps • 3 Monate nach Anbruch sollte der Respimat® nicht mehr verwendet werden, selbst wenn das Arzneimittel noch nicht vollständig aufgebraucht ist. Symbicort® Turbohaler® 320/9: Budesonid 320 μg Formoterolhemifumarat 9 μg Bretaris® Genuair® * Ausführliche Informationen zur Indikation entnehmen Sie bitte dem Basistext auf der Rückseite. Reinigung/ Patronenwechsel Die Dosisanzeige zeigt an, wie viele Inhalationen noch im Inhalator vorhanden sind. Die Dosisanzeige ist in Abständen von je 10 Dosen gekennzeichnet. Sie zeigt daher nicht jede Dosis an. Beim Erscheinen einer roten Markierung am Rand der Dosisanzeige sind noch ca. 20 Dosen übrig. Wenn die „0“ die Mitte des Anzeigefensters erreicht hat, müssen Sie mit der Anwendung eines neuen Turbohaler®-Inhalators beginnen. Das Dosierrad lässt sich noch immer drehen und klickt, auch wenn Ihr Symbicort® Turbohaler®-Inhalator leer ist. Symbicort® Turbohaler® 160/4,5: Budesonid 160 μg Formoterolhemifumarat 4,5 μg (Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10, Stand 2013) Salbu Easyhaler® Beclomet Easyhaler® Inhalationssystem Die tägliche Anwendung des Respimat® in 3 einfachen Schritten: 3. Atmen Sie sanft aus. Atmen Sie nicht durch den Turbohaler®-Inhalator aus. Platzieren Sie das Mundstück vorsichtig zwischen den Zähnen und umschließen Sie es mit den Lippen. Atmen Sie dann so tief und kräftig Sie können durch den Mund ein. Setzen Sie den Inhalator vom Mund ab. Atmen Sie sanft aus. Das Mundstück sollte einmal in der Woche äußerlich mit einem trockenen Tuch gereinigt werden. Kein Wasser oder andere Flüssigkeiten verwenden. Wichtig: Der Novolizer® sollte nicht länger als 1 Jahr im Gebrauch sein. Der Easyhaler® verfügt über ein Zählwerk, das anzeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig sind. • Nach jeder 5. Anwendung bewegt sich das Zählwerk weiter • Rote Markierung signalisiert: nur noch 20 Einzeldosen enthalten • Wenn Zähler auf 0 steht, muss der Easyhaler® ersetzt werden Um das Risiko einer Pilzinfektion zu verringern, spülen Sie Mund und Rachen mit Wasser aus OHNE es hinunterzuschlucken. Respimat® Inhalator 2. Halten Sie den Inhalator aufrecht. Das rote Dosierrad zeigt nach unten. Halten Sie das Mundstück nicht fest, wenn Sie Ihren Symbicort® Turbohaler®-Inhalator mit einer Dosis beladen. Zur Beladung drehen Sie das rote Dosierrad zunächst bis zum Anschlag in eine Richtung, dann bis zum Anschlag in die andere Richtung (in welche Richtung zuerst gedreht wird, ist nicht entscheidend). Sie sollten ein Klickgeräusch hören. Ihr Symbicort® Turbohaler®-Inhalator hält jetzt eine Dosis für die Anwendung bereit. 2. Farbige Dosiertaste drücken. Das Kontrollfenster wird grün. Wichtig: Taste loslassen! Umweltfreundliches Refillsystem (Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10, Stand 2013) FOSTER® 100/6: Asthma und COPD Asthma bronchiale COPD HEXAL 57 • Der Inhalator darf zum Reinigen oder für andere Zwecke nicht zerlegt werden! Beclometasondipropionat (BDP) 100 μg oder 200 μg, Budesonid Easyhaler® 0,1 mg/Dosis: Budesonid 0,1 mg Formoterolfumarat-Dihydrat 6 μg flutiform® 50/5: Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,5 μg, Fluticason-17-propionat 46 μg Genuair® 3. Schließen Schieben Sie die Schutzkappe vollständig nach oben, um das Mundstück abzudecken. Wenn Sie das Mundstück reinigen möchten, verwenden Sie dazu ein trockenes Tuch, bevor Sie die Schutzkappe schließen. Nach jeder Inhalation sollte der Mund gründlich mit Wasser ausgespült werden. Forspiro® 2. Inhalieren Halten Sie den Inhalator zuerst von Ihrem Mund entfernt und atmen Sie so weit wie möglich aus. Atmen Sie dabei nicht in den Inhalator hinein. Setzen Sie das Mundstück zwischen Ihre Lippen und umschließen Sie es fest mit Ihren Lippen. Blockieren Sie nicht den Lüftungsschlitz mit Ihren Fingern. Atmen Sie in einem langen, gleichmäßigen und tiefen Atemzug ein. Halten Sie den Atem so lange wie möglich an (etwa 3–4 Sekunden). Nehmen Sie den Inhalator von Ihrem Mund. Atmen Sie langsam und ruhig aus. FOSTER® 200/6: Den Metallbehälter 1 x wöch. aus dem Kunststoffgehäuse herausziehen, die Schutzkappe vom Mundstück abnehmen u. Mundstück/ Schutzkappe mit warmem Wasser abspülen. Den Inhalator über Nacht trocknen lassen, bevor der Metallbehälter zurück in das Kunststoffgehäuse gesteckt u. das Mundstück m. der Schutzkappe verschlossen wird. + Asthma bronchiale 2. Schütteln. Den Easyhaler® 3- bis 5-mal kräftig schütteln. Drücken Sie den Metallbehälter nach unten, um den Sprühstoß auszulösen, während Sie gleichzeitig tief und langsam durch den Mund einatmen. Bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erw. Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) # 1. Öffnen Schieben Sie die Schutzkappe herunter, bis Sie ein „Klicken“ hören. Ihr Arzneimittel ist jetzt zum Inhalieren bereit. Zur Bestätigung zählt das Zählwerk um 1 herunter. 1. Schutzkappe vom Mundstück abziehen. 3. Klicken. • Gerät senkrecht halten. • Zwischen Daumen und Zeigefinger einmal kräftig zusammendrücken, bis ein Klickgeräusch zu hören ist. • Danach in die Ausgangsposition zurückgleiten lassen. 4. Inhalieren. • Normal ausatmen (aber NICHT in den Easyhaler ®). • Den Easyhaler® mit den Lippen fest umschließen. • Stark und tief durch den Easyhaler® einatmen. • Gerät entfernen und 5 Sekunden den Atem anhalten. • Schutzkappe auf das Mundstück stecken. FOSTER® 100/6: Die Außen- u. Innenseite des Mundstücks 1 x wöch. mit einem trockenen Tuch abwischen. Verwenden Sie kein Wasser oder andere Flüssigkeiten! Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Bronchitis Respiratory_Poster_136x40_GSKDC-PT-DEU-2016-9220_D4.indd 1 3/4/2016 2:57:29 PM Fortschritt bei COPD: Der Inhalator mit EinBlick für Tagesdosiskontrolle* NEU Spiolto® Respimat ® basiert auf starken Wurzeln *Durch Abtrennen der Blisterstreifen am Ende des Tages kann die Anzahl der täglich durchgeführten Inhalationen kontrolliert werden AZ_Airflusal_135x40mm.indd 1 Zeit für neue Erfahrungen 23.02.16 13:25 www.DAPdialog.de/3238 DeutschesApothekenPortal Stand 04/2016 Die Service-Plattform für Apotheken Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services Wirkstoff(e)/ Wirkstärke (mg) Jenapharm Aristo Hexal DR. KADE/BESINS Mibe/Dermapharm ratiopharm Wirkstoff(e)/ Wirkstärke (mg) MEDA Pharma E S T R O G E N - G E S TA G E N - K O M B I N AT I O N S P R Ä PA R AT E Yasminelle®1 Aida®1 Xellia® 201 3/0,02 Drospirenon/ Ethinylestradiol Petibelle®1 Yasmin®1 Xellia® 301 3/0,03 P1: 3/0,02 P2: wirkstofffrei Yaz® 24+42 Maxim®1 Dienogest/ Ethinylestradiol AKNE Yara HEXAL® 201 Drospifem® 201 LaYaisa® Yara HEXAL® 301 Drospifem® 301 LaYanina® Drosfemine® 24+42 Veyanne 24+4 Dienovel®1 Velvet Eliza HEXAL® 24+42 Valette®1 AKNE Aristelle®1 AKNE 2/0,03 Starletta® HEXAL®1 1 Cedia® 201 Desogestrel/ Ethinylestradiol Enriqa®1 LAMUNA® 201 Cedia® 301 LAMUNA® 301 Lilia®1 MONA HEXAL®1 1 2/0,03 Minisiston® 20 1 0,1/0,02 fem Minisiston®1 Miranova®1 MonoStep®1 0,125/0,03 Swingo® 201 3/0,03 Leona HEXAL®1 Swingo® 30 mite1 Lotta® HEXAL®1 Swingo® 301 Luisa HEXAL®1 1 P1: 3/0,02 P2: wirkstofffrei 2/0,03 Desofemine® 20 nova1 Famina 20 Desofemine® 301 Famina 30 Madinette® 301 Verana Levomin® 201 Liana Levomin® 301 Femigyne N Desogestrel/ Ethinylestradiol 0,15/0,03 Bellissima®1 Evaluna® 201 Bellissima® 21+72 Evaluna® 20 Dragees1 Evaluna® 30 Dragees1 Gestoden/ Ethinylestradiol Hi Jennifer® 351 AKNE Hi Bella® HEXAL® 351 AKNE Cyproderm®1 Hi AKNE Hi P1: –/3; P2: 2/2; P3: 3/2; P4: –/1; P5: wirkstofffrei Dienogest/ Estradiolvalerat 2/0,035 Cyproteronacetat/ Ethinylestradiol* Attempta 35 AKNE Hi Alessia® HEXAL® 24+42 P1: 0,06/0,015 P2: wirkstofffrei P1: 0,06/0,015 P2: wirkstofffrei Femovan®1 Amicette®1 0,25/0,035 Norgestimat/ Ethinylestradiol G E S TA G E N - P R Ä PA R AT E 0,075 Levonorgestrel 0,03 Levonorgestrel 1,5 Zuzahlung: < 18 Jahre: keine Zuzahlung ≥ 18 Jahre: Zuzahlung Ab dem 20. Geburtstag: ✓ Abgabe auf Kassenrezept für Zusatzindikationen (z. B. zur Behandlung von Akne oder Hirsutismus) ✓ Abgabe auf Kassenrezept im Rahmen einer medizinisch indizierten Kontrazeption (bei Therapie mit frucht schädigenden Wirkstoffen, z. B. Methotrexat, Isotre tionin, Thalidomid) Desogestrel Aristo®2 Chalant® HEXAL®2 Levonoraristo unofem® HEXAL® 2 Desofemono® 752 Yvette Damara®2 0,075 Desogestrel 0,03 Levonorgestrel 1,5 Levonorgestrel Ja Nein Abgabe auf Kassenrezept Rücksprache mit dem Arzt, ggf. Privatleistung für Patienten Zusatzindikationen bei Kontrazeptiva HI Behandlung der mäßig schweren bis schweren Akne, wenn zuvor eine topische Therapie oder systemische Antibiotikatherapie versagt hat Behandlung des Hirsutismus bei Frauen im gebärfähigen Alter Einteilung lt. PackungsV Normbereiche nach Stückzahl Arzneimittelgruppe: Orale Kontrazeptiva (Angabe in Stück) N1: 17–25 | N2: 57–69 | N3: 120–126 Rezeptbeispiel: 28 Mini2 N O T FA L L K O N T R A Z E P T I VA Service • WechselwirkungsHotline: 0 36 41/64 88 88 werktags 8–18 Uhr • App „PillenAlarm“ • Bundesweiter Außendienst • Umfangreiche Patienten informationen online unter: • Umfangreicher Service und www.pille.hexal.de Materialien für Fachkreise • Patientenratgeber Empfängnisver • Zykluskalender auch als App inkl. PillReminder hütung & Östrogenfrei verhüten • Umfangreicher Service für • Blisterschutz für alle Pillen Fachkreise • Webseiten: www.meinepille.de www.meinenotfallpille.de • Bestellung von Service materialien online und per Telefon wie z. B.: Zykluskalender Pillenübersichten Anwendungsblöcke etc. • Umfangreiches Informations portal: www.schönsicher.de • GratisApp „RememberMe“ (Android) und „RememberMe2“ (iPhone) mit Erinnerungsfunktion zur täglichen Pilleneinnahme • Infos unter: www.pillefuermich.de • SmartphonePillenApp • Diverse Gebrauchsinfos auf Türkisch • Zykluskalender • Blisterhüllen • Servicematerialien online als Druckversion bestellen oder zum Download • Bundesweiter Außendienst • Patientenbroschüren • App „Never Forget“ • Blisteretuis • ErstanwenderInfoblock (zu jeder Pille) • Zykluskalender Service Kontakt www.jenapharm.de Aristo Pharma GmbH Tel. 030/710 944200 www.aristopharma.de info@aristopharma.de www.kadebesins.de Infoservice: 0800/999 52 33 33 mibe GmbH Arzneimittel Münchener Str. 15 06796 Brehna www.ratiopharm.de [email protected] Tel. 0800/800 50 22 www.medapharma.de [email protected] Tel. 0 61 72/8 88 01 Kontakt Hotline: 0 36 41/64 88 88 [email protected] Diagnose auf dem Rezept: • Keine Verpflichtung zur Angabe der Diagnose • Bei Angabe der Diagnose erweiterte Prüfpflicht Ist eine Erstattung bei der angegebenen Diagnose möglich? AKNE Gestoden/ Ethinylestradiol 0,075/0,03 0,25/0,035 Desogestrel Bis zum 20. Geburtstag: ✓ Abgabe auf Kassenrezept möglich MTX Hexal 7,5 mg 30 St. N3 Lamuna 30 3 x 21 St. N2 P1: 0,05/0,03 P2: 0,075/0,04 P3: 0,125/0,03 0,075/0,03 Norgestimat/ Ethinylestradiol 0,15/0,03 Levonorgestrel/ Ethinylestradiol Triquilar®1 Diane® 351 AKNE 0,1/0,02 Bis zum 20. Geburtstag: ✓ Abgabe auf Kassenrezept möglich (lt. § 24a SGB V) „(2) Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend.“ Rezeptbeispiel: Evaluna® 301 ®2 P1: –/3; P2: 2/2; Qlaira P3: 3/2; P4: –/1; P5: wirkstofffrei 2/0,035 Chlormadinon acetat/ Ethinylestradiol Erstattungsfähigkeit von Notfallkontrazeptiva Verschreibungspflichtige Kontrazeptiva sind nach den Vorgaben des § 24a SGB V erstattungsfähig: 0,125/0,03 1 0,15/0,03 NovaStep®1 2/0,03 ABGABETIPPS Erstattungsfähigkeit von Kontrazeptiva 0,125/0,05 Microgynon®1 P1: 0,05/0,03 P2: 0,075/0,04 Trisiston®1 P3: 0,125/0,03 Dienogest/ Estradiolvalerat Dienogest/ Ethinylestradiol 0,15/0,02 Gravistat® 125 1 0,125/0,05 fem Levonorgestrel/ Ethinylestradiol Drospirenon/ Ethinylestradiol Mayra®1 AKNE AKNE 0,15/0,03 Chlormadinon acetat/ Ethinylestradiol 3/0,02 AKNE AKNE 0,15/0,02 Cyproteronacetat/ Ethinylestradiol* Hier geht es zum Download der Übersichtsposter: GlaxoSmithKline Akute Bronchialkrämpfe, Atemnot, Asthma, COPD, anstrengungs- und allergeninduzierte Atemnot Indikation* Übersichtsposter – Aktuell und jederzeit verfügbar Um Produktänderungen und -neuheiten gerecht zu werden, aktualisieren wir die einzelnen Poster in regelmäßigen Abständen. Sollten Sie bestimmte Poster nicht mehr als Printversion zur Hand haben, ist das überhaupt kein Problem: Alle unsere Übersichtsposter stehen Ihnen jederzeit auf unserem Online-Portal www.DeutschesApothekenPortal.de zum Download zur Verfügung. ORION Pharma Halten Sie den Inhalator zwischen Daumen und Zeige- bzw. Mittelfinger. Umschließen Sie das Mundstück mit Ihren Lippen und neigen Sie Ihren Kopf leicht zurück. Das flutiform® Dosieraerosol jede Woche einmal reinigen. Am Diskus befindet sich ein Zählwerk, das Ihnen zeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig sind. Es zählt bis 0 zurück. Die Zahlen 5 bis 0 erscheinen in ROT, um Sie darauf hinzuweisen, dass nur noch wenige Einzeldosen übrig sind. Wenn das Zählwerk eine 0 anzeigt, ist Ihr Inhalationsgerät leer (d. h. das Pulver ist aufgebraucht). Während Sie durch den Inhalator einatmen, dreht sich die Kapsel in der Kammer und Sie sollten ein schwirrendes Geräusch hören. Sie werden einen süßen Geschmack empfinden, während das Arzneimittel in die Lungen gelangt. Chiesi Atmen Sie langsam und tief aus – atmen Sie nicht in den Inhalator hinein. • Das Dosieraerosol nicht ins Wasser legen. Junik® Ellipta® Ziehen Sie die Schutzkappe vom Mundstück ab. • Den Druckgasbehälter im Inhalator belassen. Bronchospray® Easyhaler® 1. Entfernen Sie die Schutzkappe vom Mundstück und vergewissern Sie sich, dass das Mundstück sauber ist. 2. Das Dosieraerosol sollte vor jedem Sprühstoß geschüttelt werden. 3. Aufrecht hinsetzen oder hinstellen. Atmen Sie langsam und tief aus, wie es Ihnen möglich und angenehm ist. 4. Dosieraerosol senkrecht halten, Mundstück in den Mund nehmen und mit den Lippen umschließen. Dosieraerosol mit dem Daumen an der Basis des Mundstücks und mit dem Zeigefinger festhalten. 5. Langsam und tief durch den Mund einatmen und dabei zu Beginn der Einatmung den Wirkstoffbehälter nach unten drücken, um einen Sprühstoß auszulösen. Atmen Sie weiter gleichmäßig und tief ein (ca. 4–5 Sek.). 6. Atem so lange anhalten, wie es angenehm ist und dabei das Dosieraerosol aus dem Mund nehmen. Atmen Sie nicht in das Mundstück aus. 7. Für eine zweite Inhalation das Dosieraerosol aufrecht halten und die Schritte 2–6 wiederholen. 8. Schutzkappe wieder auf das Mundstück aufsetzen. • Das Mundstück an Innen- und Außenseite gründlich mit einem sauberen, trockenen Tuch reinigen. • Mit dem Einatmen lösen Sie den Autohaler® automatisch aus. • Die Freisetzung des Wirkstoffes erfolgt immer zu Beginn der Einatmung. • Der Autohaler® setzt immer eine konstante Wirkstoffdosis frei. • Nach dem Einatmen ertönt ein leises „Klack“; ein hörbares Signal für eine erfolgreiche Inhalation. Dosieraerosol Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH Wirkstoffe, PZN, Indikationen, Anwendungshinweise sowie QR-Codes zu weiterführenden Informationen – auf den Postern finden Sie alles übersichtlich und leicht vergleichbar in Tabellenform. Jetzt neu: Poster „Inhalationssysteme“ und „Orale Kontrazeptiva“ www.gynaekologie.hexal.de Tel. 0 80 24/9080 Hier geht es zum Download des Posters „Orale Kontrazeptiva“: Weitere Infos X Ab dem 20. Geburtstag: ✓ Abgabe auf Kassenrezept nicht möglich! Einnahmehinweise • so früh wie möglich (innerhalb von 12 Stunden) nach uGV1 • spätester Einnahmezeitpunkt: Ulipristalacetat bis zu 5 Tage (120 Stunden) nach uGV1 Levonorgestrel bis zu 3 Tage (72 Stunden) nach uGV1 Vorgehen in der Apotheke2 • vor Abgabe: persönliche Beratung der Frau erforderlich • Verweis an Arzt/Ärztin in folgen den Fällen: bei Minderjährigen Hinweis auf Schwangerschaft Anwendung des Notfall kontrazeptivums nicht möglich Zeitpunkt des uGV1 > 120 Stun den (5 Tage) zurückliegend bei gesundheitlichen Proble men bzw. Erkrankungen, die mit einem Risiko der vermin derten Wirksamkeit des Notfall kontrazeptivums einhergehen Hinweis auf Ansteckung mit sexuell übertragbarer Krankheit Verdacht auf Gewaltanwendung 1 uGV = ungeschützter Geschlechtsverkehr 2 Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer (Stand 07.10.2015) ANBIETERINFORMATIONEN P I L L E N- A L A R M Ein kostenloser Service von Jenapharm Der Pillen-Alarm wider das Vergessen der Pille bietet viele Funktionen rund um das Thema Verhütung und Informationen zu Zyklus, Pille und Frauenarzt. Erinnern statt vergessen. Maxim 0,030 mg/2 mg 126 St. N3 Normbereiche nach Zyklen Arzneimittelgruppe: Orale Kontrazeptiva (Angabe in Zyklen) N1: 1 | N2: 3 | N3: 6 Abgabe mehrerer Packungen – Sondervermerk „!“ Der Rahmenvertrag erlaubt die Abgabe einer vielfachen Menge der größten Messzahl (Nmax = 126 St. bzw. 6 Zyklen) nur mit einem Sondervermerk „!“ (lt. § 6 (3))*. max_anz_pillenalarm_70_90.indd 1 Ein fehlender Sondervermerk muss vom Arzt ergänzt werden (inkl. Unterschrift und Datum). Rezeptbeispiel: Weitere Infos 2 x Desogestrel Aristo 75 µg 6 x 28 St. N3 ! 27.05.14 10:29 LAMUNA® Für Frauen, die auf Bewährtes vertrauen.* * Vor Verordnung bitte die Hinweise in der Fachinformation beachten! * einige regionale Lieferverträge verzichten auf den Sondervermerk Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH ängst gehören die beiliegenden Übersichtsposter fest mit zum Erscheinungsbild des DAP Dialogs. Dort finden sich jeweils ausgewählte Beispiele einer Produktgruppe mit allen relevanten Angaben im Überblick. DE/AST/0249/15(1)a 02.2016 L * Diese Wirkstoffkombination hat keine Zulassung ausschließlich zur Kontrazeption 1 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Stückzahl (s. Abgabetipps) 2 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Zyklen (s. Abgabetipps) P1 = Phase 1, P2 = Phase 2, P3 = Phase 3, P4 = Phase 4, P5 = Phase 5 Die aktuellen Fachinformationen entnehmen Sie bitte www.fachinfo.de oder den jeweiligen Internetpräsenzen der Hersteller. www.DAPdialog.de/3239 www.DeutschesApothekenPortal.de 19 I N E IGE N E R SAC H E Das DeutscheApothekenPortal auf der Interpharm 2016 V om 18. bis zum 19. März 2016 fand in Berlin mit der Interpharm der größte pharmazeutische Fortbildungskongress in Deutschland statt. Zum zweiten Mal war das DeutscheApothekenPortal mit dem DAP Retax-Forum und einem eigenen Stand dabei. Foto: Schelbert Jedes Jahr ist die Interpharm ein Magnet für Apotheker, PTA, PKA, Pharmazieingenieure, Pharmaziestudenten und PTA-Schüler, die sich hier fortbilden und eine attraktive Ausstellung besuchen können. Auch dieses Jahr war das DAP dabei. Großer Andrang beim DAP Retax-Forum Unsere Kolleginnen Gisela Will, Heike Warmers und Marina Herpertz – alle drei approbierte Apothekerinnen mit jeder Menge praktischer Erfahrung – hielten am Samstag Vorträge zu den Grundlagen der Retax-Vermeidung, dem richtigen Umgang mit Mehrfachverordnungen und Stückelungsfragen sowie den verschiedenen Austauschmöglich keiten bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke. Das Publikum verfolgte die Vorträge mit großem Interesse und konnte jederzeit Fragen stellen. Persönliche Hilfe und Informationen am Stand Auch an unserem Stand waren Kolleginnen vor Ort, um Rede und Antwort rund um das Thema Retax und Abgabeprobleme zu stehen. Bei einem kleinen Online-Quiz konnten die Besucher ihre Fitness in Punkto Retax testen. Eine Belohnung gab es in Form von Schoko-DAPs-Talern, die sich die Teilneh- Foto: Hartlmeier Foto: Hartlmeier Foto: Hartlmeier Die neue Geschäftsführung bei DAP (v. links nach rechts): Sarah Wessinger, Dr. Dagmar Engels, Nina Strathmann 20 www.DeutschesApothekenPortal.de Foto: Schelbert I N E IGE N E R SAC H E mer anschließend online in unserem DAPs-Punktesystem gutschreiben lassen konnten. DAPs-Punkte gab es auch beim Memory-Spiel des Deutschen Apotheker Verlags zu gewinnen. An unserem Stand haben wir nicht nur konkrete Fragen beantwortet, sondern auch unser Portal mit den verschiedenen Services, wie z. B. dem PZNCheckplus sowie den DAP Dialog mit unseren Übersichtspostern und Beratungskarten vorgestellt. Dank dieser Arbeitshilfen können Apothekenmitarbeiter Probleme bei der Rezeptbelieferung oft selbstständig lösen. Viele Besucher unseres Standes meldeten sich auch gleich für die praxisnahen DAP Newsletter an und trugen sich für den Versand des DAP Dialogs ein. Wir sagen Danke! Während der Interpharm erhielten wir viel Lob für unsere umfangreichen Services, die den Apothekenmitarbeitern die tägliche Arbeit erleichtern. Wir bedanken uns bei allen, die uns besucht und uns ein Feedback gegeben haben. Das DAP-Team (v. links nach rechts): Nina Strathmann, Nadine Graf, Heike Warmers, Marina Herpertz, Gisela Will, Juliane Brüggen Melden Sie sich hier für die DAP-Newsletter an: www.DAPdialog.de/3240 Wir freuen uns, Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können! www.DeutschesApothekenPortal.de 21 U M F R AGE Defektbelege Was leisten Großhändler? N icht lieferbare Arzneimittel sorgen immer wieder für Diskussionen. Aktuell geht es um die von der Apotheke zu erbringenden Defektbelege. Eine DAP-Umfrage gibt darüber Aufschluss, inwieweit Großhändler Defektbelege mit der passenden Formulierung zur Verfügung stellen können. Für Aufruhr sorgten zuletzt Retaxationen der DAKGesundheit: Zur Rechnungskürzung führte die Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels, obwohl die Rezepte mit der Nichtlieferbarkeits-PZN und dem dazugehörigen Faktor bedruckt worden waren. Die Einsprüche der Apotheken mit Defektbelegen des Großhandels lehnte die DAK mit der Begründung ab, dass Lieferunfähigkeitsbescheinigungen nur vom Hersteller akzeptiert würden. Was schreibt der Rahmenvertrag vor? Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V schreibt dazu in § 4 Abs. 2 Folgendes vor: „2 Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. 3 Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden. 4 Sofern die Apotheke das rabattbegünstigte Arzneimittel mangels Verfügbarkeit nicht abgibt, hat sie auf dem Verordnungsblatt das zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Sonderkennzeichen anzugeben […].“ Der Kommentar zum Rahmenvertrag formuliert allerdings eindeutiger: „Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Großhändlers erfolgen, aus der sich ergibt, dass die Apotheke vom Großhändler bzw. vom Hersteller nicht beliefert werden konnte, weil der Hersteller nicht lieferbar war.“ Diesen Nachweis von Apotheken einzuholen ist in der Realität sehr schwierig, zumal nur schwer herauszufinden ist, wo es in der Lieferkette hakt. Sind Defektbelege ausreichend? Wir sind der Frage nachgegangen, ob die Defektbescheinigungen des Großhandels mit dem Vermerk 22 ausgestattet sind, dass der Hersteller nicht liefer fähig war. DAP-Umfrage: Geht aus den Defektbelegen Ihres Großhändlers hervor, dass der pharmazeutische Unternehmer/ Hersteller zum Zeitpunkt der Anfrage nicht lieferfähig war? (n = 741) 55 % 45 % ¢ Ja ¢ Nein In unserer Umfrage gaben 45 % der 741 Befragten an, dass aus den Großhandelsbelegen hervorgeht, dass der Hersteller nicht lieferfähig war. Auch die Noweda handelt bereits vorbildlich bei ihren Warendefektbescheinigungen: „Gerne bestätigen wir Ihnen, wie erbeten, zur Vermeidung von Retaxierungen durch die GKV, dass folgender Artikel von Ihnen am [Datum] bestellt wurde, jedoch von der NOWEDA nicht lieferbar war, da die NOWEDA im Belieferungszeitraum vom Hersteller nicht beliefert wurde.“ Dennoch sagte die Mehrheit der Befragten (55 %), dass ihr Großhandel sie noch nicht mit den vertragskonformen Defektbelegen versorgt. Den jeweiligen Hersteller bei jedem Fall einer Nichtlieferbarkeit eigenständig um eine Defektbescheinigung zu bitten, ist im Apothekenalltag aber praktisch unmöglich. Fraglich ist außerdem, ob die pharmazeutischen Hersteller diesen Nachweis erbringen und die Apotheken mit den nötigen Informationen versorgen. Dies wird Gegenstand einer weiteren DAP-Umfrage sein. FAZIT Viele Großhändler erbringen bereits den Nachweis einer Nichtlieferbarkeit des pharmazeutischen Herstellers, um Apotheken vor Retaxationen zu schützen. Info: Die DAK-Gesundheit erkennt mittlerweile alle Großhandels-Defektbelege an (gilt für Rezepte seit 01.07.2015). www.DeutschesApothekenPortal.de AKTUELLES BVDAK Kooperationsgipfel 2016 – ein Resümee 4 00 Teilnehmer, 19 Referenten, 12 Industrieaussteller – das sind die Kennzahlen des 8. Kooperationsgipfels des BVDAK, der am 3. und 4. Februar in München stattfand. Der Gipfel bot auch dieses Jahr wieder eine informative und interaktive Plattform für einen umfangreichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Den Einstieg machten Dr. Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des Bundesverbands deutscher Apot he kerkooperationen e. V. (BVDAK), und Klaus Hölzel, Geschäftsführer der Redaktion A&K GbR, mit ihrem Vortrag „Updates im Kooperationsmarkt 2016“. Entgegen den Erwartungen ist die Zahl an Kooperationen stabil geblieben. Aktuell sind rund 86 % aller Apotheken Mitglied mindestens einer Kooperation. Warum Apotheken in Kooperationen vereint sind Einer Umfrage der Redaktion A&K zufolge schätzen 42 % ihre Kooperation, weil mehr Zeit für heilberufliche Aufgaben bleibt. 36 % der Befragten nutzen ihre Kooperation, weil sie zum wirtschaftlichen Erfolg beiträgt und 22 % dulden die Kooperation, weil sie den „Beziehungsstress“ mit GH/Industrie verringern wollen. 42 % 36 % 22 % Schätzen ihre Kooperationen Nutzen ihre Kooperationen Dulden ihre Kooperationen Mehr Informationen zum BVDAK und zum Kooperationsgipfel 2016 finden Sie auf den Internetseiten www.bvdak.de und www.kooperationsgipfel.de. www.DeutschesApothekenPortal.de Änderungen im Apothekenmarkt Hartmann geht davon aus, dass Kooperationsapotheker ihr Filialnetz ausbauen werden und wichtige Treiber im Markt bleiben. Als aktuelle Entwicklungen beschreibt er die Zunahme sog. „Clan-Apotheken“ – Apothekerfamilien mit vier und mehr Apotheken – sowie eine Tendenz großer Apotheken hin zum Profitcenter: „Eine Clan-Apotheke, zehn Profitcenter“. Zudem differenziert sich der Markt zunehmend: „Das Spezialistentum nimmt weiter zu. Nicht mehr alle Apotheken erfüllen alle Anforderungen“. Welche Faktoren für die weitere Entwicklung von Bedeutung sind, wurde von den weiteren Referenten aus unterschiedlichen Blickwickeln betrachtet. Ein Schwerpunkt lag dabei u. a. auf der zunehmenden Digitalisierung, die laut Frank Weißenfeldt, Senior Manager Supplier Relation der IMS Health GmbH und Co. OHG, auch eine Chance für die niedergelassene Apotheke ist. „Die Zukunft der Apotheke ist digital … und lokal“ – so Weißenfeldt. Er zeigte auf, wie sich durch die Nutzung von mobilen Endgeräten, Social Media und Multi-Channel-Konzepten das Informations- und Konsumverhalten der Verbraucher und damit auch der Apothekenkunden verändert hat. Diese nutzen zunehmend das Internet – auch um sich über Arzneimitteltherapien zu informieren. Insbesondere bei akutem Bedarf erfolgt der Kauf aber weiterhin meist in der Apotheke vor Ort. Durch geschicktes Online-Marketing kann demnach der Verkauf gefördert werden. Dann gilt es, die Kundenbindung, z. B. durch Verkaufsaktionen und attraktive Flyer, zu stärken. Nicht zuletzt war natürlich auch das Antikooperationsgesetz Thema der Veranstaltung. Rechts anwältin Dr. Fabienne Diekmann gab einen umfassenden Überblick, der letztlich zeigte, dass das Gesetz auf den Alltag der Apotheken nur wenig Auswirkung haben wird. FAZIT Ein Besuch des Gipfels lohnt sich nicht nur für Kooperationsapotheker: Er ist eine informative und interaktive Plattform für die gesamte Pharmabranche. 23 AKTUELLES Neue ISO-Norm für Blutzuckermessgeräte: Übergangsfrist endet am 01. Mai V or allem für Typ-1-Diabetiker ist die regelmäßige und genaue Bestimmung des Blutzuckerspiegels wichtig, damit sie die jeweils notwendige Insulindosis ermitteln können. Die Messgeräte müssen daher bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Mit der ISO-Norm 15197:2013 wurden höhere Standards für Blutzuckermessgeräte festgelegt, die ab Mai 2016 verbindlich sind. In Deutschland sind die Anforderungen an Blut zuckermessgeräte zur Eigenanwendung in der DIN EN ISO 15197 geregelt. Diese wird von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) festgelegt. Am 01. Mai 2016 tritt die neue ISO-Norm 15197:2013 verbindlich in Kraft und ersetzt damit eine alte Norm aus dem Jahr 2003. Mit der neuen Norm werden höhere Anforderungen an die Messgenauigkeit gestellt, aber auch an die Bedienerfreundlichkeit der Geräte. Einfache Handhabung erstmals vorgeschrieben Eine einfache Handhabung ist in der neuen ISONorm erstmalig als Qualitätskriterium festgelegt. Der Patient soll ohne vorherige Schulung allein anhand der beiliegenden Anleitung in der Lage sein, das Messgerät ordnungsgemäß anzuwenden. Darüber hinaus müssen die Messwerte auf dem Display gut ablesbar sein und Bedienungsfehler dürfen nicht zu falsch angezeigten Werten führen. messgeräte. Bisher war bei Glukosekonzentrationen ≥ 75 mg/dl eine Abweichung von 20 % gegenüber den im Labor bestimmten Messwerten zulässig. Die neue Norm erlaubt bei Werten ≥ 100 mg/dl nur noch eine Abweichung von 15 % (s. Tabelle). Beratung zu Messgeräten in der Apotheke Nicht alle derzeit erhältlichen Blutzuckermessgeräte erfüllen die strengeren Anforderungen der neuen ISO-Norm. Diabetiker, die regelmäßig ihre Blutzuckerwerte bestimmen (müssen), sollten deshalb in der Apotheke auf die Aktualität ihres Messsystems angesprochen werden. Auch bei der Empfehlung von Messgeräten ist darauf zu achten, dass diese der neuen ISO-Norm entsprechen. Das CEKennzeichen bescheinigt dabei lediglich die Verkehrsfähigkeit eines Produktes, garantiert jedoch nicht, dass die Kriterien der neuen ISO-Norm erfüllt sind. Im Zweifelsfall kann der Hersteller Auskunft geben. FAZIT Ab Mai 2016 müssen Blutzuckermessgeräte die Kriterien der neuen ISO-Norm 15197:2013 erfüllen. So soll sichergestellt werden, dass Diabetespatienten ein unkompliziertes und zuverlässiges Messsystem verwenden. Apotheken sollten dies bei der Empfehlung und Beratung zur Blutzuckermessung berücksich tigen. Höhere Messgenauigkeit Die neue ISO-Norm stellt zudem höhere Anforderungen an die Systemgenauigkeit der BlutzuckerISO-Norm 15197:2003 ISO-Norm 15197:2013 Blutzuckerkonzentration Toleranzbereich Blutzuckerkonzentration Toleranzbereich ≥ 75 mg/dl (≥ 4,2 mmol/l) ± 20 % ≥ 100 mg/dl (≥ 5,6 mmol/l) ± 15 % < 75 mg/dl (< 4,2 mmol/l) ± 15 mg/dl (± 0,83 mmol/l) < 100 mg/dl (< 5,55 mmol/l) ± 15 mg/dl (± 0,83 mmol/l) Mindestanforderung: 95 % aller Messwerte müssen innerhalb der Toleranzbereiche liegen Tabelle: Toleranzbereiche bei bestimmten Blutzuckerkonzentrationen in der alten und neuen ISO-Norm 15197 24 www.DeutschesApothekenPortal.de Ein neuer Begleiter. Ein vertrautes Gefühl. Bayer Diabetes Care heißt jetzt Ascensia Diabetes Care Was bedeutet das für Sie? • Ihre Ansprechpartner: Ihre bisherigen Bayer Diabetes Care Ansprechpartner werden Ihnen unverändert weiterhin zur Verfügung stehen, jedoch jetzt unter dem Firmennamen Ascensia Diabetes Care. •Diabetes Service: Anfragen von Patienten, die sich auf Produkte und Service in Deutschland beziehen, werden jetzt von Ascensia Diabetes Care bearbeitet. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie im Ascensia Diabetes Service unter der Telefonnr. 0800 5088822 (kostenfrei) oder per E-Mail an [email protected]. •Bestellungen und Warenversand: Als lokaler Vertriebspartner unterstützt die Bayer Vital GmbH den Vertrieb der Produkte weiterhin. Somit ändert sich nichts an der Vorgehensweise für Bestellungen. Einige undgibtSensoren Einige Geräte Geräte und Sensoren es bald nicht mehr. 85109057 01/16 JETZT gibt es bald nicht mehr. UMSTELLEN Die Übergangsfrist für die neue DIN EN ISO Norm 15197:2013 endet voraussichtlich im Mai 2016. Daher werden einige ältere Messsysteme bald nicht mehr verfügbar sein. OneTouch Ultra® 2 GlucoMen® GlycÓ CONTOUR® + LifeScan OneTouch® Ultra Teststreifen (PZN: 01448808) + Menarini GlucoMen® Teststreifen (PZN: 00495645) + CONTOUR® Sensoren (PZN: 6690974) OneTouch UltraEasy® GlucoMen® Vision BREEZE 2® + LifeScan OneTouch® Ultra Teststreifen (PZN: 01448808) + Menarini GlucoMen® Visio Teststreifen (PZN: 01063942) + BREEZE 2® Sensorenscheibe (PZN: 6690997) OneTouch Vita® Accu-Chek® Sensor ELITE® + LifeScan OneTouch Vita® Teststreifen (PZN: 00585940) + Roche Diagnostics Accu-Chek® Sensor Comfort Teststreifen (PZN: 04042076) + Ascensia ELITE® Sensoren (PZN: 6691011) ® ® Wir empfehlen ein Blutzuckermesssystem der CONTOUR NEXT Wir empfehlen ein Blutzuckermesssystem der CONTOUR NEXT Generation Generation. Stellen Sie schon jetzt Ihre Patienten um! JETZT PZN 8884487 Alle CONTOUR® NEXT Blutzuckermessgeräte* arbeiten mit UMSTELLEN dem gleichen Teststreifen, dem CONTOUR® NEXT Sensor und erfüllen alle Anforderungen der DIN EN ISO Norm 15197:2013. Ihre Werte. Unsere Technik. CONTOUR® NEXT Sensoren: PZN 8884487 140528_kik_phasing_out_a5.indd 2 Mehr Informationen zum Produktportfolio der CONTOUR® NEXT Generation erhalten Sie im Internet unter www.diabetes.ascensia.de oder unter der kostenfreien Service-Hotline 0800/5088822. 21.12.15 10:20 * CONTOUR® XT, CONTOUR® NEXT, CONTOUR® NEXT USB, CONTOUR® NEXT LINK, CONTOUR® NEXT LINK 2.4 Ihre Werte. Unsere Technik. Ihre Werte. Unsere Technik. AUS DE R I N DUS T R I E Trotz Substitutionsausschlussliste bleiben Pharmazeutische Bedenken wichtig B ereits 2014 wurde vom G-BA eine Substitutionsausschlussliste beschlossen, nach der für bestimmte Wirkstoffe und Darreichungsformen ein Austauschverbot – auch gegen rabattbegünstigte Alternativen – gilt. Daneben bleiben Pharmazeutische Bedenken ein wichtiges Instrument, um therapiegefährdende Substitutionen zu verhindern. Bislang umfasst die sogenannte Substitutionsausschlussliste als Teil B der Anlage VII zur Arzneimittelrichtlinie sieben Wirkstoffe und eine Wirkstoffkombination. Sieben weitere Wirkstoffe wurden laut G-BA* für die Aufnahme vorgeschlagen, über andere Substanzen wird noch beraten. Kritischer Austausch bei Parkinsonmitteln Zu den kritischen Arzneimittelgruppen, über die noch diskutiert wird, gehören bestimmte Parkinsontherapeutika, wie z. B. die Wirkstoffkombination aus Levodopa, Carbidopa und Entacapone (z. B. Stalevo®), die bei Patienten im fortgeschrittenen Krankheitsstadium eingesetzt wird. Gerade bei dieser Kombination kann eine Substitution den Therapieerfolg gefährden: • Aufgrund des fortschreitenden Verlusts an Nervenzellen wird das therapeutische Fenster – also der Dosierungsbereich, in dem sich die erwünschte Wirkung einstellt – immer kleiner. • Zudem handelt es sich meist um ältere, multimorbide Patienten unter Polymedikation. Bei diesen ist die Gefahr für Einnahmefehler, Verwechselungen und ComplianceProbleme besonders hoch. Wird durch eine Arzneimittelsubstitution an einem Rädchen dieses komplexen Systems gedreht, kann das zu Therapieproblemen mit schwerer Symptomatik (z. B. Bewegungsstarre oder unkontrollierbare Bewegungen) führen. Pharmazeutische Bedenken – ein wichtiges Instrument Solange für solch kritische Arzneimittel kein Substitutionsausschluss besteht, bleibt es die verantwortungsvolle Aufgabe des Apothekers, eine therapiegefährdende Substitution durch Anwendung Pharmazeutischer Bedenken zu verhindern. Dies muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Werden Pharmazeutische Bedenken angemeldet, ist die jeweilige Begründung inklusive Unterschrift und Datum auf dem Rezept zu vermerken, damit es nicht zu Retaxationen kommt. * Bekanntmachung des G-BA vom 08. April 2015 Buchtipp: „Pharmazeutische Bedenken“ von Experten des DAP Wenden Sie Pharmazeutische Bedenken in der Apotheke fundiert und sicher an – wie es geht, zeigen die beiden Autorinnen Dr. Dagmar Engels und Christina Dunkel in ihrem Buch„ Pharmazeutische Bedenken“. Inhalte des Buches: • Gründe für die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken • Die korrekte Umsetzung auf dem Rezept • Fallbeispiele aus 15 verschiedenen Indikationen, darunter eine ausführliche Darstellung des oben angeführten Stalevo®-Beispiels. Jetzt auf www.deutscher-apotheker-verlag.de erhältlich! 26 www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E Aktueller Ersatzkassen-Arzneimittelversorgungsvertrag: Was ist neu? D er Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) haben den bestehenden Arzneimittelversorgungsvertrag mit Wirkung zum 01.04.2016 überarbeitet. Dabei sind die folgenden Änderungen für die Apothekenpraxis von besonderer Bedeutung. Blutzuckerteststreifen: Erhöhung der Quote auf 50 % Die Quote zur Abgabe von Blutzuckerteststreifen der Preisklasse B nach Anlage 4 des Vertrags wurde von 45 % auf 50 % erhöht. Zum 01.10.2016 wird eine weitere Anhebung auf 55 % erfolgen. Erreichen Apotheken die geforderte Quote nicht, so wird die Preisdifferenz in Höhe von 2,95 Euro je Packung à 50/51 Stück der Kasse jeweils halbjährlich erstattet. Weitere Infos zur Abrechnung finden Apothekenteams auf der DAP Arbeitshilfe 27 „Neuregelungen zur Versorgung mit Blutzuckerteststreifen“. DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 27 Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen (lt. Anlage 4 des Arzneiversorgungsvertrages) Diese Arbeitshilfe verschafft einen Überblick, wie bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke vorzugehen ist, wenn Blutzuckerteststreifen verordnet sind. Die Arbeitshilfe bezieht sich dabei ausschließlich auf die Regelungen der Ersatzkassen*, da bei diesen eine bundeseinheitliche Regelung existiert. Die Einteilung der Teststreifen erfolgt in zwei Preisgruppen: Preisgruppe B = günstigere Teststreifen/ Preisgruppe A= teurere Teststreifen Wie sind die Teststreifen verordnet? ja Generische Verordnung (ohne Nennung des Herstellers und/oder der PZN) Namentliche Verordnung Teststreifen aus Preisgruppe B? oder Abgabe von Teststreifen der Preisgruppe B Abrechnung zu folgenden Preisen (Nettopreis je 50 St.) bis 102 St.: 23,45 L / ab 103 St.: 20,95 L / ab 300 St.: 20,10 L ja Quoten-Malus: Bei Nichterreichen der Quote pro Kalenderhalbjahr muss die Apotheke die entstandene Preisdifferenz von 2,95 H je Packung à 50/51 St. erstatten Wichtiger Hinweis: Welche Teststreifen zur Preisgruppe A bzw. B gehören, ist ebenfalls der Anlage 4 zu entnehmen. *Gültigkeit des Vertrages bei folgenden Kassen: DAK, HEK, hkk, KKH und TK (Barmer GEK hat eigenen Vertrag) nein 50-%-Quote: Apotheken sollen 50 % der verordneten Packungen à 50 St. mit Teststreifen der Preisgruppe B beliefern. ➔ Beratung und ggf. Umstellung des Patienten auf anderes Blutzuckermessgerät erforderlich (keine Verpflichtung) ➔ bei Nichtumstellung: Abrechnung von Preisgruppe A ➔ bei Umstellung: Abrechnung einer Pauschale pro Versichertem innerhalb von 2 Jahren: 20 v ➔ Verwendung der Sonder-PZN 02567596 ➔ Abgabe und Berechnung von Teststreifen der Preisgruppe B Download Arbeitshilfe 27 © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016 www.DAPdialog.de/3243 DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 24 Heilungsmöglichkeiten auf Rezepten der Ersatzkassen (vdek-Kassen) Fällt in der Apotheke auf, dass ein Rezept fehlende oder fehlerhafte Angaben enthält, stellt sich häufig die Frage, welche Rezeptänderungen durch die Apotheke vorgenommen werden dürfen und welche ausschließlich durch den Arzt erfolgen müssen. Diese Arbeitshilfe gibt einen Überblick zu den Heilungsmöglichkeiten auf Arzneimittelverordnungen zulasten der Ersatzkassen. Grundlage ist § 4 des Arzneiversorgungsvertrages der Ersatzkassen. Heilungsmöglichkeiten durch die Apotheke Heilungsmöglichkeiten nur durch den Arzt Grüne Angaben: Fehlende oder fehlerhafte grüne Rezeptangaben können (nach Rücksprache mit dem Arzt) von der Apotheke geheilt werden. Ergänzungen und Korrekturen müssen von der Apotheke unterschrieben und mit Datum versehen werden (s. Beispiel: Ergänzung der Krankenkasse durch Apotheke mit entsprechender Dokumentation). Rote Angaben: Bei fehlenden oder fehlerhaften roten Rezeptangaben darf das Rezept nicht beliefert werden! Ergänzungen und Korrekturen dürfen nur durch den Arzt erfolgen unter Angabe von Datum und Unterschrift. Änderungsmöglichkeiten der Apotheke im Verordnungsfeld Im Verordnungsfeld darf die Apotheke Angaben zur Darreichungsform und Wirkstärke nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen (plus Datum und Unterschrift, nach § 4 Abs. 11 vdek-Arzneiversorgungsvertrag). Ausnahmen zu dieser Arbeitshilfe Ein Austausch zwischen Original und Import ist auch für Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste erlaubt – so ist es in dem neuen Absatz 13 des § 4 des vdek-Vertrags verankert: „(13) Analog zu Absatz 12 kann bei Verordnungen mit Fertigarzneimitteln, die von der Substitutionsausschlussliste erfasst sind, ein Austausch zwischen importiertem Arzneimittel und Bezugsarzneimittel erfolgen. Reine Wirkstoffverordnungen, ohne Nennung des konkreten Handelsnamens, sind als unklare Verordnungen einzustufen. In diesem Fall bedarf es einer vorherigen Abklärung hinsichtlich des tatsächlichen abzugebenden Fertigarzneimittels mit dem Verordner.“ Wichtig in diesem Zusammenhang ist die vorrangige Abgabe von Rabattarzneimitteln (Original/ Import), um Retaxationen vorzubeugen. Wirkstoffverordnungen ohne Nennung des konkreten Handelsnamens gelten nach Absatz 13 als unklare Verordnungen. Bei diesen ist Rücksprache mit dem Arzt hinsichtlich des abzugebenden Arzneimittels zu halten, die auf dem Rezept dokumentiert wird. nein Es liegt eine namentliche Verordnung von Teststreifen der Preisgruppe A vor. Hat der Arzt ein Aut-idem-Kreuz oder ein Austauschverbot gesetzt? Abgabe des verordneten Produktes Verwendung der Sonder-PZN 02567573 auf dem Rezept Abrechnung zu folgenden Preisen der Gruppe A (Nettopreis je 50 St.) bis 102 St.: 26,35 L ab 103 St.: 24,30 L ab 300 St.: 22,95 L ➔ Diese Verordnungen gehen nicht in die Quotenrechnung (43 %) ein Substitutionsausschlussliste: Austausch zwischen Original und Import erlaubt Verlängerung der Schonfrist Arztstempel und Telefonnummer: Verlängerung der Schonfrist Der Verband der Ersatzkassen hat zudem bestätigt, die Friedenspflicht für fehlende oder unvollständige Angaben im Vertragsarztstempel weiter zu verlängern: Bis zum 30.06.2016 wird auf Retaxa tionen diesbezüglich verzichtet. Weiterführende Informationen zum Vertragsarztstempel finden Apothekenteams auf der DAP Praxishilfe „Alles zum Vertragsarztstempel“. • Bei der Belieferung von Betäubungsmittelrezepten gelten die Pflichtangaben nach § 9 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). • Für Regionalkassen, Hilfsmittelverordnung, Rezeptur- und Sprechstundenbedarfsverordnungen sind teilweise abweichende Rezeptangaben bzw. Änderungsbefugnisse vereinbart. • Für Krankenkassen außerhalb der GKV (z. B. BVG, Sozialhilfe, Heilfürsorge etc.) gilt diese Arbeitshilfe nicht. Es gelten die jeweiligen Versorgungsverträge. Weitere Heilungsmöglichkeiten auf Rezepten der Ersatzkassen finden Sie auf unserer Arbeitshilfe 24 © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015 www.DAPdialog.de/3244 www.DeutschesApothekenPortal.de 27 AUS DE R I N DUS T R I E MOVICOL® – die wichtigsten Retax-Regeln mmer wieder treten Fragen zur Abgabe von MOVICOL® auf. Deshalb hier nun die fünf wichtigsten Retax-Regeln für Apotheker auf einen Blick. ✓ 1. Medizinprodukte müssen genau verordnet sein Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für das Original-Medizinprodukt nur dann, wenn der Arzt das Rezept mit Herstellernamen und/oder PZN gekennzeichnet hat (siehe Rezeptbeispiel). Movicol Beutel Pulver 100 St. Norgine Fehlt der Herstellername oder ist ein Importeur angegeben, kann das Original-Medizinprodukt nicht beliefert werden. Dies ist nur dann möglich, wenn der Arzt die Verordnung korrekt ausstellt. ✓ 2. Medizinprodukte haben keine Normgrößen Medizinprodukte sind nicht mit Normgrößen gekennzeichnet, da sie nicht der Packungsgrößenverordnung unterliegen. Daher darf der Apotheker MOVICOL®-Medizinprodukte in allen Packungsgrößen und Mengen abgeben, ganz ohne Sondervermerk. Voraussetzung ist aber die eindeutige Medizinproduktverordnung inklusive der Stückzahl/ Menge, da es keine Normgrößen gibt. Zudem muss bei der Abgabe das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V beachtet werden. ✓ 3. Kein Austausch auf Arzneimittel Ausgehend von der Verordnung eines Medizinproduktes darf kein Austausch auf einen Import oder ein Macrogol-Arzneimittel erfolgen. Importquote und Rabattverträge sind in diesem Fall nicht zu beachten. Bei einem Austausch besteht sogar RetaxGefahr. Arzneimittel-Richtlinie verordnungs- und erstattungsfähig. Der Apotheker muss das Vorliegen der Indikation nicht selbst überprüfen. Einzige Ausnahme: Der Arzt gibt eine Diagnose an. In dem Fall hat der Apotheker eine erweiterte Prüfpflicht und muss ggf. Rücksprache mit dem Arzt halten. DAP-Service „Verordnungsfähige Medizinprodukte“: www.DAPdialog.de/3245 ✓ 5. Off-Label-Use – was nun? Wird beispielsweise MOVICOL® Junior aromafrei für einen Erwachsenen verordnet, stellt sich die Frage, ob dieses für diese Altersklasse erstattungsfähig ist. Die Verantwortung für die Verordnung trägt der Arzt. Es empfiehlt sich jedoch, den Arzt zu kontaktieren und das Gespräch zu dokumentieren (inkl. Unterschrift und Datum). Dann kann das verordnete Präparat abgegeben werden. Neu überarbeitet: Abgabehilfe und Arztinformation Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Retaxationen finden ABGABEHILFE ZU MOVICOL Apot heken1996 teams auf der MOV ICOL ® Abgabehilfe. 2016 Hinweise zur Abgabe von Arzneimitteln: Seite 2 20 Jahre nsObstipatio z Kompeten 19.02.16 Hinweise zur Erstattungsfähigkeit 08:52 > MOVICOL® Beutel Pulver > MOVICOL® flüssig Orange > MOVICOL® Junior Schoko 1 Aufkleber_620x270mm_RZ.indd 4-001-01-09-16_MOV_Faltstand • Alle MOVICOL®-Medizinprodukte sind verordnungs- und erstattungsfähig* • Alle Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig • Medizinprodukte haben keine Normgrößen, da diese nur für Arzneimittel vergeben werden Voraussetzung für die GKV-Erstattung: ➔ Das Medizinprodukt muss eindeutig verordnet sein ➔ Angabe des Herstellernamens und/oder der PZN durch den Arzt erforderlich Verschreibungspflichtig: > MOVICOL® Junior aromafrei ✓ Ist ein MOVICOL®-Medizinprodukt auf einem Kassenrezept verordnet, so ist es laut Anlage V der MOVICOL Beutel Pulver 100 St. Norgine Verordnungsbeispiele und richtige Rezeptbelieferung Verordnung Status Frage MOVICOL® 50 St. Norgine Rabattarzneimittel und Importe im Handel (Status: Arzneimittel) Muss ausgetauscht werden? Nein, ein Austausch zwischen Medizinprodukt und Arzneimittel ist nicht erlaubt. 2 x MOVICOL® 50 St. Norgine 50er- und 100er-Packung im Handel Abgabe von 2 x 50 St. oder 1 x 100 St.? Ist ein Sondervermerk nötig? Abgabe der 100er-Großpackung (Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V) Ein Sondervermerk ist nicht nötig (wird nur für Arzneimittel gefordert). MOVICOL 50 St. Produktneutrale Verordnung Darf das MOVICOL Medizinprodukt abgegeben werden? Zur Abgabe des Norgine-Medizinproduktes muss der Hersteller und/oder die PZN vom Arzt nachgetragen werden (inkl. Unterschrift und Datum). Darf das Medizinprodukt für ein anderes Alter abgegeben werden? Rücksprache mit dem Arzt erforderlich und Dokumentation dieser auf dem Rezept (Unterschrift und Datum), ggf. Rezeptänderung ® Antwort ® MOVICOL® Junior aromafrei 90 St. Verordnung für einen Erwachsenen Norgine Keine Retax-Gefahr für Apotheke *lt. Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, www.daprh.de/mp Zur MOVICOL -Abgabehilfe: ® Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de www.DAPDialog.de/3246 Zur Information des Arztes und für Rezeptä nder ungs wünsche eignet sich die MOVICOL®-ArztInformation. MOVICOL® Arzt-Information – Verordnungshinweise – 2016 1996 1 Aufkleber_620x270mm_RZ.indd 4-001-01-09-16_MOV_Faltstand 20 Jahre Seite 1 von 2 nsObstipatio z Kompeten Das MOVICOL®-Sortiment umfasst Medizinprodukte und Arzneimittel. 19.02.16 08:52 MOVICOL® Medizinprodukte > MOVICOL® Beutel Pulver > MOVICOL® flüssig Orange > MOVICOL® Junior Schoko • Alle MOVICOL®-Medizinprodukte sind verordnungsund erstattungsfähig (lt. Anlage V der AM-RL des G-BA, www.daprh.de/mp). • Alle Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig. Verschreibungspflichtig: • Medizinprodukte haben keine Normgrößen, > MOVICOL® Junior aromafrei da diese nur für Arzneimittel vergeben werden. MOVICOL® Arzneimittel Apothekenpflichtig: > MOVICOL® aromafrei > MOVICOL® Schoko Verschreibungspflichtig: > MOVICOL® V 4. Diagnose nicht überprüfen Seite 1 ® – Abgabe von Medizinprodukten – © DAP, ohne Gewähr, Stand Februar 2016 I • Alle MOVICOL®-Arzneimittel sind verordnungsund erstattungsfähig. • Bei Verordnungen für Erwachsene gelten die Vorgaben der Anlage I des G-BA (OTC-Übersicht, www.daprh.de/gba-otc) • Für Arzneimittel gilt die Packungsgrößenverordnung, daher tragen die Packungen Normgrößen. • Bei einer Stückzahlverordnung oberhalb der größten Messzahl (Nmax = 50 St.) kann nur eine vielfache Menge von Nmax verordnet werden! • Verordnungen oberhalb der Nmax müssen mit einem Sondervermerk, z. B. „!“ gekennzeichnet werden. Zur MOVICOL®-Arzt-Information: Korrekte MOVICOL®-Verordnung www.DAPDialog.de/3247 MOVICOL Beutel Pulver 100 St.Norgine ➔ enthält den Herstellernamen „Norgine“ und/oder die PZN ➔ enthält die Stückzahl ➔ mit diesen Angaben sind die Voraussetzungen für eine Erstattung gewährleistet ➔ reibungslose Patientenversorgung ist gewährleistet Norgine GmbH Im Schwarzenborn 4, 35041 Marburg Internet: www.norgine.de 28 www.DeutschesApothekenPortal.de Im OTC Dialog werden unter anderem Abgabeprobleme bei erstattungs fähigen OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgegriffen g o l a i D OTC im DAP ik r b u -R C T O Die Dialog Retax-Falle: Medizinprodukt ist nicht gleich Medizinprodukt L iegt der Apotheke eine Verordnung eines Medizinproduktes vor, muss sie prüfen, um was für ein Medizinprodukt es sich handelt und ob eine Abrechnung zulasten der Gesetz lichen Krankenkasse möglich ist. Häufig werden Patienten in Apotheken auch mit sogenannten Medizinprodukten versorgt. Dies können Stoffe, aber auch Gegenstände sein, die im Unterschied zu Arzneimitteln ihre Hauptwirkung nicht auf pharmakologischem, immunologischem oder metabolischem Wege entfalten, sondern auf physikalischem. Arzneimittel chemische Wirkung vs. Medizinprodukt physikalische Wirkung Begriffsbestimmung gemäß § 3 (1) Medizinproduktegesetz (MPG): „Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke www.DeutschesApothekenPortal.de a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen, c) d er Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder d) der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.“ Arzneimittel vs. Medizinprodukte Im Gegensatz zu Arzneimitteln tragen Medizin produkte keine Normkennzeichen, da sie nicht der Packungsgrößenverordnung unterliegen. Ebenso wenig unterliegen sie dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, sodass die Stückelungs regelungen gemäß § 6 Abs. 2 und 3 bei Mehrfachverordnungen hier nicht greifen. Bei Verordnungen mehrerer Packungen ist somit auch kein Sondervermerk wie z. B. „!“ nötig. Die Abgrenzung zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt hat also nicht nur eine pharmakologische, sondern auch eine rechtliche Bedeutung, da die Verkehrsfähigkeit, der Marktzutritt und die Erstattungsfähigkeit unterschiedlich geregelt sind. 29 A B G A BE - S E RV IC E Typische Medizinprodukte in der Apotheke In Apotheken häufig vorkommende Medizin produkte sind: • Medizinprodukte mit „Arzneimittelcharakter“ • Hilfsmittel (z. B. Inhalationsgeräte) • Teststreifen (z. B. Blutzuckerteststreifen) • Verbandmittel (z. B. Verbandstoffe und Pflaster) Gesetzliche Grundlagen zur Abgabe von Medizinprodukten Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich also immer die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Die Prüfung auf Abgabe fähigkeit zulasten der GKV ist durch die Apotheke vorzunehmen. Ob und in welchem Umfang Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit Medizinprodukten haben, ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt: § 31 (1) SGB V Arznei- und Verbandmittel „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richt linien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Medizinproduktegesetzes zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind, ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden [Anm.: entspricht der Anlage V] […].“ Erstattungsfähigkeit ist unterschiedlich Medizinprodukte mit „Arzneimittelcharakter“ Im SGB V ist also festgelegt, dass der G-BA darüber entscheidet, welche Medizinprodukte mit „Arzneimittelcharakter“ in welchen Fällen zulasten einer GKV verordnet werden dürfen und erstattet werden. Die dortigen Angaben sind, sofern nichts ande- 30 res angegeben ist, altersunabhängig und gelten für Kinder und Erwachsene gleichermaßen. Außerdem wird nicht weiter zwischen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medizinprodukten unterschieden. Die in Frage kommenden Medizinprodukte werden in der Anlage V namentlich aufgelistet, samt der medizinischen Ausnahmeindikation und der Gültigkeit der Verordnungsfähigkeit. DAP-Service In der Datenbank „Verordnungsfähige Medizin produkte“ im DeutschenApothekenPortal lässt sich recherchieren, welche Medizinprodukte mit „Arzneicharakter“ in welchen Fällen verordnungsbzw. erstattungsfähig sind. Zur Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“: www.OTCdialog.de/2251 Die Apotheke hat dabei keine Prüfpflicht hinsichtlich der Frage, ob die erforderliche Indikation bei dem jeweiligen Patienten vorliegt, außer der Arzt hat eine Diagnose auf der Verordnung angegeben. In diesem Fall hat die Apotheke eine sogenannte erweiterte Prüfpflicht und muss auf Übereinstimmung prüfen. Stimmen die erforderliche Indikation und die vorliegende Diagnose nicht überein, sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. Kein Austausch zwischen Arznei mittel und Medizinprodukt Gerade bei Medizinprodukten mit „Arzneimittelcharakter“ kann es vorkommen, dass es zu dem gleichen Wirkstoff (z. B. Macrogol) Medizinprodukte und Arzneimittel im Handel gibt. Dabei ist ein Austausch zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt nicht erlaubt. So darf kein Austausch eines verordneten Medizinproduktes auf ein Arzneimittel vorgenommen werden, auch dann nicht, wenn das Arzneimittel rabattiert sein sollte (und umgekehrt). Mehr Informationen zur Abgabe von MacrogolPräparaten am Beispiel von Movicol® erhalten Sie auf Seite 28. www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A B E - S E RV IC E Hilfsmittel, Teststreifen und Verbandstoffe Solche Medizinprodukte sind grundsätzlich erstattungsfähig. Allerdings gibt es für Medizinprodukte, die als Hilfsmittel gelten, eigene Hilfsmittellieferverträge. Eine Abgabe bzw. Versorgung mit Hilfsmitteln ist oft nur noch möglich, wenn die Apotheke dem entsprechenden Hilfsmittelliefervertrag beigetreten ist und sich einer Präqualifizierung unterzogen hat. Hilfsmittel sind außerdem durch eine eigene Hilfsmittelnummer gekennzeichnet, die meistens auch bei der Abrechnung auf dem Rezept angegeben werden muss. Produktklasse in der EDV überprüfen Welcher Produktklasse ein Medizinprodukt zugeordnet wird, lässt sich im Artikelstamm der meisten EDV-Systeme nachprüfen: Merke: • H ilf smittelrezepte 7 sind 28 Tage gültig (Lieferverträge prüfen!) und werden mit der Ziffer „7“ gekennzeichnet. • Hilfsmittel dürfen nicht zusammen mit Arzneiund Verbandmitteln auf einem Rezept verordnet werden („Mischverordnungen“ sind nicht erstattungsfähig!). •B ei Hilfsmittelrezepten muss eine Diagnose auf der Rezeptvorderseite angegeben sein. •D er Hilfsmittelempfang muss auf der Rezeptrückseite vom Patienten mit Datum und Unterschrift bestätigt werden. Auch für Teststreifen und Verbandstoffe existieren häufig eigene Liefervereinbarungen, die die Abgabe und Erstattung regeln (z. B. Vertrags-Preisbildung, Quotenregelung). Diese Sondervereinbarungen finden sich in den einzelnen Arzneimittellieferverträgen. Abrechnung über Vertragspreise Für die Abrechnung erstattungsfähiger Medizinprodukte zulasten der GKV werden sogenannte Vertragspreise mit den jeweiligen Krankenkassen vereinbart. Merke: Vertragspreise können von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Region zu Region unterschiedlich sein. Diese sind aber in der ApothekenEDV hinterlegt. www.DeutschesApothekenPortal.de FAZIT Medizinprodukte, die als Hilfsmittel, Teststreifen oder Verbandmittel gekennzeichnet sind, benötigen für die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit keine Listung in der Anlage V der AM-RL des G-BA. Von diesen zu unterscheiden sind Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter, die wiederum in der Anlage V gelistet sein müssen, um zulasten der GKV abgabefähig zu sein. Die DAP Arbeitshilfe Nr. 40 „Medizinprodukte“ bietet einen Überblick über die Erstattungsfähigkeit von MediDeutschesApothekenPortal z i npro du k ten ARBEITSHILFE 40 und hilft somit, Medizinprodukte auf GKV-Rezept Re t a x at ione n zu vermeiden. Die Service-Plattform für Apotheken Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt. Erstattungsfähig … Medizinprodukte können sein: Nicht erstattungsfähig … … wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte. Medizinprodukte mit Arzneicharakter …wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V gelistet sind oder die dort angegebene Befristung abgelaufen ist. … laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hilfsmittel (z. B.: Blutzuckermessgeräte) …wenn keine Lieferberechtigung vorliegt (z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht beigetreten). … laut SGB V § 31 Abs. 1. Verbandmittel (z. B.: Verbandstoffe und Pflaster) … laut SGB V § 31 Abs. 1. Teststreifen (z. B.: Accu Chek) ➔ Die Abrechnung der Medizinprodukte erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Vertragspreis. …wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart wurde. ➔ RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe zulasten der GKV erfolgen. Sonstiges: Bei Medizinprodukten gilt nicht: Packungsgrößenverordnung, Rahmenvertrag, Rabattverträge, Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukte. Zur DAP Arbeitshilfe 40: © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015 www.OTCdialog.de/2252 31 AUS DE R I N DUS T R I E Ibuprofen plus Pseudoephedrin – eine gute Kombi gegen Erkältungsbeschwerden D ie Symptome einer Erkältung sind viel fältig. Meist treten mehrere Symptome gleichzeitig auf, die nicht mit einem einzigen Arzneistoff behandelt werden können. Daher kann die Anwendung von Kombinationsprä paraten gerade bei Erkältungsbeschwerden sinnvoll sein. lichst geringes Nebenwirkungs- und Wechselwirkungspotenzial am wichtigsten – so das Ergebnis einer Umfrage des DAP (Abb. 1). Diesen Ansprüchen wird z. B. das neue Erkältungsprärarat von ratiopharm, ratioGrippal® mit einer Kombination aus 200 mg Ibuprofen und 30 mg Pseudoephedrin, gerecht. Apotheker setzen auf Ibuprofen Erkältungen beginnen häufig mit Hals- und/oder Kopfschmerzen, kurz danach setzt meist das Leitsymptom Schnupfen ein. Weitere typische Beschwerden sind eine allgemeine Abgeschlagenheit und oft auch leichtes Fieber. Später setzt in vielen Fällen Husten ein. Leiden Betroffene gleichzeitig unter einer verstopften Nase sowie Halsschmerzen, Kopfschmerzen oder Fieber, bietet sich ein Kombinationspräparat mit einer abschwellenden Substanz sowie einem Analgetikum mit gleichzeitig fiebersenkender Wirkung an. Die Zahl an erhältlichen Produkten macht die Auswahl allerdings schwer. Bei Erkältungen mit Entzündungen der oberen Atemwege ist der Wirkstoff Ibuprofen eine gute Behandlungsoption. Ein entscheidender Vorteil ist, dass dieser nicht nur schmerzlindernd sondern auch entzündungshemmend und fiebersenkend wirkt – und das bei vergleichsweise guter Verträglichkeit. Auch wenn eine erhöhte Blutungsgefahr zu den möglichen Nebenwirkungen zählt, ist diese im Vergleich zur Acetylsalicylsäure (ASS) geringer. Paracetamol hat wiederum den Nachteil, dass es bei Überdosierungen die Leber angreift und dann besonders gefährlich ist. Diese Unterschiede finden auch die Umfrageteilnehmer relevant. 74 % von ihnen sind der Meinung, dass es große Unterschiede zwischen den erhält lichen Kombinationspräparaten gibt, die stets berücksichtigt werden sollten. Alle anderen gehen von eher geringen Unterschieden aus, die aber für bestimmte Patienten von Bedeutung sind. Kriterien für die Empfehlung Den meisten Apothekenmitarbeitern sind eine sinnvolle Wirkstoffkombination sowie ein mög- Sinnvolle Wirkstoffkombination Möglichst geringes Nebenwirkungsund Wechselwirkungsprofil Hoher Bekanntheitsgrad der Marke / des Herstellers Darreichungsform Niedriger Preis Hoher Ertrag Guter Geschmack 99 % 1 % 0 % 0 % 93 % 7 % 9 % 58 % 34 % 27 % 68 % 5 % 9 % 78 % 13 % 23 % 65 % 12 % 22 % 64 % 14 % ¢ sehr wichtig ¢ wenig wichtig ¢ gar nicht wichtig Abb. 1: „Wenn Sie Kombinationspräparate empfehlen, wie ausschlaggebend sind folgende Kriterien für die Auswahl eines bestimmten Produktes?“ N = 1.028 32 www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Bei Erkältungen mit Entzündungen der oberen Atemwege empfehlen 75 % der Befragten bevorzugt Ibuprofen (Abb. 2). 17 % 8 % 75 % ¢ Ibuprofen ¢ Paracetamol Kombinationspräparate im Vergleich ¢ ASS (Acetylsalicylsäure) Abb. 2: „Meistens beinhaltet das Krankheitsbild ‚Erkältung‘ eine Entzündung der oberen Atemwege. Welchen Wirkstoff empfehlen Sie bevorzugt?“ N = 1.020 Pseudoephedrin wirkt doppelt α-Sympathomimetika wie Pseudoephedrin wirken durch Bindung an adrenerge α-Rezeptoren gefäß- Dosisstärke (mg Pseudoephedrin / mg Ibuprofen) Sonstige Bestandteile mit bekannter Wirkung Darreichungsform Packungsgrößen Apotheken-EK* Apotheken-VK* Lagerung verengend, was ein Abschwellen der Nasenschleimhaut bewirkt. Die systemische Gabe von Pseudo ephedrin hat den Vorteil, dass auch die Schleimhaut der Nasennebenhöhlen gut erreicht wird. Anders als z. B. Xylometazolin wirkt Pseudoephedrin zudem gleich doppelt: Neben der direkten Wirkung an α-Rezeptoren besitzt es auch eine indirekte Wirkung, indem es eine vermehrte Ausschüttung des Neurotransmitters Noradrenalin induziert. ratioGrippal 30 mg / 200 mg NEU Neben der Wirkstoffkombination gibt es weitere Kriterien, die bei der Produktauswahl von Bedeutung sind. Beispielsweise können Hilfsstoffe, wie z. B. Lactose, enthalten sein, die nicht für alle Patienten geeignet sind. Auch die erhältlichen Packungsgrößen und nicht zuletzt der Preis können relevant für die Produktentscheidung sein. Eine Hilfestellung bei der Produktauswahl gibt die folgende Übersichtstabelle, in der die Merkmale verschiedener Präparate mit identischer Wirkstoffkombination einander gegenübergestellt sind. BoxaGrippal 30 mg / 200 mg WICK DuoGrippal 30 mg / 200 mg SpaltGrippal 30 mg / 200 mg Keine Lactose Keine Sucrose und Parahydroxybenzoate (Parabene) Filmtabletten 10 St., 20 St. 10 St.: 1,86 €, 20 St.: 3,62 € 10 St.: 3,58 €, 20 St.: 6,97 € Keine besonderen Lagerungsbedingungen. Filmtabletten 10 St., 20 St. 10 St.: 4,54 € , 20 St.: 6,74 € 10 St.: 8,48 €, 20 St.: 12,59 € Nicht über 25 °C lagern. In der Originalverpackung aufbewahren. Die Blister packung im Umkarton aufbewahren. Filmtabletten 24 St. 24 St.: 6,41 € 24 St.: 11,97 € Keine besonderen Lagerungsbedingungen. Überzogene Tabletten 20 St. 20 St.: 4,08 € 20 St.: 7,72 € Unter 25 °C lagern. Tab. 1: Produktmerkmale verschiedener Präparate mit einer Kombination aus 30 mg Pseudoephedrin und 200 mg Ibuprofen * gemäß Lauer-Taxe, Stand 01.04.2016 www.DeutschesApothekenPortal.de 33 S E RV IC E Stilblüten Pharmazeutische Wirkung von Se(e)len M anchmal kann man nur raten, was für ein Präparat der Kunde oder auch der emp fehlende Arzt oder die Hebamme wohl mei nen. An dieser Stelle mal wieder ein aktuelles „Best of“ aus unserem Apotheken-Forum – danke an alle, die diese Lacher regelmäßig mit uns teilen! “ Am Hörer: „Mein Mann brachte mir gestern aus Ihrer Apotheke dieses Aufbaumittel mit. Nun sagen Sie mal, was sind denn diese Se(e)len?! Hier steht >Zink und Se(e)len<! Ich habe das im Duden nachgeschlagen, aber da findet sich überhaupt keine pharmazeutische Verwendung!“ Ach wie gut, dass niemand weiß ... was in diesen Tablettenfabriken alles so verarbeitet wird. “ Ein Kunde schiebt mir vorhin einen Zettel über den HV-Tisch, darauf steht „Katzehut“, die mündliche Erklärung dazu „das soll was pflanzliches sein, vielleicht fürs Herz“ …?? „ “ „ Kunde: „Ich soll die CEBIT mitbringen ...“ (Zeigt mir einen Zettel … da steht das tatsächlich drauf!) Ich: „Wogegen soll es denn helfen? Ein Produkt, welches exakt so heißt, gibt es nicht. Cevit, Cetebe, CB 12 … ?“ Kunde: „Es soll unbedingt CEBIT sein.“ Ich: „Das ist eine Messe in Hannover … die Karten bekommen Sie bei uns nicht.“ Kunde geht. „ Haben Sie auch eine lustige Begebenheit aus dem Apothekenalltag? Hier geht’s zum Forum: www.OTCdialog.de/2253 Neuer Beratungsleitfaden: Richtig beraten bei Sportverletzungen B ei leichteren Sportverletzungen wie Prellungen, Verstauchungen und Zerrungen greifen die meisten Betroffenen im Rahmen der Selbstmedikation zu topischen und/oder systemischen Schmerzmitteln. Hier ist die Auswahl groß, sodass der Kunde auf die kom petente Beratung in der Apotheke angewie sen ist. Um Nebenwirkungen zu vermeiden, sollten systemische Schmerzmittel beispielsweise möglichst sparsam und auch topische Schmerzmittel nicht zu groß flächig eingesetzt werden. 34 Alternativ oder zusätzlich können bei Sportverletzungen auch Enzympräparate gut helfen: Sie wirken vor allem abschwellend und schmerzlindernd und sind dabei sehr gut verträglich. NEU: Beratungsleitfaden Um Sie bei der Beratung zu Sportverletzungen zu unterstützen, finden Sie nebenstehend einen Beratungsleitfaden zum Thema. Sie können den Beratungsleitfaden auch downloaden: www.OTCdialog.de/2254 www.DeutschesApothekenPortal.de Beratungsleitfaden – Sportverletzungen – Definition Durch größere Krafteinwirkung beim Sport auftretende Prellungen, Verstauchungen, Zerrungen, Quetschungen oder offene Verletzungen. Symptome Schmerzen, Schwellungen, Hämatome, leichte Bewegungseinschränkungen ➔ Bei starken Schmerzen, Verdacht auf Bruch oder innere Verletzungen, schweren Verletzungen, starken Einschränkungen des Bewegungsapparates, motorischen und/oder sensorischen Ausfällen, Verletzungen der Augen oder im Genitalbereich ➔ ARZT! Therapie in der Selbstmedikation Sofortmaßnahmen: PECH-Prinzip ➔ Pause + Eis/Kühlung + Compression + Hochlagern Schmerzen Schwellung Hämatom Blutgerinnungshemmer Enzympräparat (systemisch) (lokal) ➔ Bromelain ➔ Heparin • abschwellend und dadurch • hemmt die Blutgerinnung schmerzlindernd, da es den Druck im verletzten Bereich reduziert •beschleunigt den Abbau des Blutergusses •unterstützt den Abtransport von geschädigten Zellbestandteilen •beschleunigt den körpereigenen Heilungsprozess Kombination sinnvoll Kombination sinnvoll •kann erforderliche Menge an Schmerzmitteln reduzieren NSAR/Antiphlogistika (lokal und/oder systemisch) ➔ Ibuprofen, Diclofenac •schmerzlindernd •entzündungshemmend •fiebersenkend Hyperämisierende Externa (lokal, erst nach 48 h) ➔ Benzylnicotinat, Capsaicin • fördern die Durchblutung • beschleunigen den Stoffwechsel Produktsteckbrief – Bromelain-POS® ✔ Wirkstoff: Bromelain, rein pflanzlich (Ananas-Enzym) ✔Packungsgrößen: 30 St. PZN 02259995 und 60 St. PZN 02260001 ✔Dosierung: 500 F.I.P. Einheiten pro magensaftresistenter Tablette ✔Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: 1–2 x täglich eine Tablette ✔Anwendungsdauer: 4–5 Tage, in begründeten Fällen auch länger ✔Lagerung: bei 2–8 °C, nach Anbruch bis zu 4 Wochen bei Raumtemperatur ✔Hinweis: Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent ✔Weitere Informationen: www.bromelain-pos.de TIPP: Jeder Sportler sollte auf einen Tetanusschutz achten und diesen alle 10 Jahre auffrischen. ✁ Bromelain-POS®. Wirkstoff: Bromelain. Zusammensetzung: 1 magensaftresistente Tablette enthält 56,25-95 mg Bromelain (entspr. 500 F.I.P.-Einheiten), mikrokristalline Cellulose, Copovidon, Maltodextrin (als Stellmittel), Magnesiumstearat (Ph. Eur.) [pflanzlich], hochdisperses Siliciumdioxid, Methacrylsäure-Methylmethacrylat-Copolymer (1:1) mittleres MG 135.000, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer (1:1) mittleres MG 250.000, Talkum, Triethylcitrat. Anwendungsgebiete: Begleittherapie bei akuten Schwellungszuständen nach Operationen und Verletzungen, insbesondere der Nase und der Nebenhöhlen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber Bromelain, Ananas oder einem der sonstigen Bestandteile. Bromelain-POS® sollte nicht angewendet werden bei Patienten mit Blutgerinnungsstörungen sowie bei Patienten, die Antikoagulantien oder Thrombozytenaggregationshemmer erhalten. Nebenwirkungen: Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums: Häufig: asthmaähnliche Beschwerden. Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts: Gelegentlich: Magenbeschwerden und/oder Durchfall. Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes: Häufig: Hautausschläge. Erkrankungen des Immunsystems: Häufig: allergische Reaktionen. Stand: Juli 2015. URSAPHARM Arzneimittel GmbH, Industriestraße 35, 66129 Saarbrücken Mit freundlicher Unterstützung von Ursapharm Arzneimittel GmbH S E RV IC E Beratung zum Thema Pilzinfektionen: Was ist wichtig? P ilzinfektionen sind ansteckend, weit ver breitet und oft ein Tabuthema. Deshalb soll ten Apotheker bei der Beratung nicht nur strukturiert, sondern auch sensibel vorgehen. Die meisten Pilzinfektionen werden durch Fadenund Hefepilze verursacht. Fadenpilze (Dermatophyten) sind am häufigsten für Infektionen der Haut, Haare und Nägel verantwortlich, Hefepilze (Candida) wiederum für Infekte feuchtwarmer Areale wie Schleimhäute im Genital- und Magendarmbereich sowie in Körperfalten. Die Symptome sind vielfältig und variieren je nach Infektionsort. Zu den häufigsten Beschwerden zählen Juckreiz, Rötungen sowie Strukturveränderungen der Haut oder Nägel. Antimykotika in der Selbstmedikation Einige Erkrankungen (z. B. Schuppenflechte) verursachen ähnliche Symptome wie eine Pilzinfektion. Besteht Unsicherheit bezüglich der Indikation, ist ein Arztbesuch zu empfehlen. Kinder und Immungeschwächte sollten bei entsprechenden Beschwerden grundsätzlich den Arzt aufsuchen. Welche Mittel gibt es? In der Regel lassen sich Pilzinfektionen gut mit rezeptfreien Antimykotika behandeln, wobei eine konsequente Anwendung von wesentlicher Bedeutung ist. Je nach Wirkstoff und Darreichungsform sind Behandlungsdauer und Anwendung verschieden. Zur Verfügung stehen dabei folgende Wirkstoffgruppen: Allylamin-Derivate (z. B. Terbinafin) - hemmen die Squalenepoxidase und somit die Ergosterol-Synthese in der Pilz-Zellmembran - v. a. wirksam gegen Dermatophyten - A nwendung: 1 x tgl. bzw. einmalig bei Präparaten mit Depoteffekt - erhältlich z. B. als Creme, Gel, Salbe, Lösung, Spray - verschreibungspflichtig in systemischer DRF 36 Azol-Derivate (z. B. Bifonazol, Clotrimazol, Ketoconazol, Miconazol) - hemmen die Lanosteroldemethylase und somit die Ergosterol-Synthese in der PilzZellmembran - gut wirksam (sog. Breitbandantimykotika) - Anwendung: 1–3 x tgl. - erhältlich z. B. als Creme, Gel, Salbe, Lösung, Spray, Puder, Vaginaltablette, Shampoo - verschreibungspflichtig in systemischer DRF Morpholin-Derivate (z. B. Amorolfin) - hemmen u. a. die ∆14-Reduktase und somit die Ergosterol-Synthese in der Pilz-Zellmembran - wirken gut gegen Dermatophyten - Anwendung: 1 x tgl. (Haut), 1–2 x wöchentl. (Nagel) - erhältlich z. B. als Creme und Lack - nur zur topischen Behandlung Polyen-Makrolactone (z. B. Nystatin) - lagern sich an Ergosterol an und beeinträch tigen den Aufbau der Pilz-Zellmembran - gut wirksam gegen Hefepilze, nicht gegen Dermatophyten - bei Infektionen der Schleimhäute - Anwendung: 1–3 x tgl. (je nach Anwendungsort) - erhältlich z. B. als Creme, Gel, Salbe, Paste, Suspension, überzogene Tablette, Vaginal tablette Pyridon-Derivate (z. B. Ciclopirox) - bilden reaktive Sauerstoffverbindungen und stören so den Zellstoffwechsel - gut wirksam (sog. Breitbandantimykotika) - Anwendung: 1 x tgl. - erhältlich z. B. als Creme und Lack - werden nur zur topischen Behandlung eingesetzt FAZIT Sofern nichts gegen eine Selbsttherapie spricht, stehen zur Pilzbehandlung eine Vielzahl freiverkäuf licher Präparate zur Verfügung. Wichtig ist eine konsequente Behandlung. www.DeutschesApothekenPortal.de Beratungsleitfaden – Fußpilz (Tinea pedis) – Durch Pilze (Dermatophyten) hervorgerufene Erkrankung der Fußhaut Fragen für das Beratungsgespräch Für wen ist das Mittel? • Welche Symptome sind vorhanden? • Wie groß ist das betroffene Areal? • Wurde bereits eine Diagnose vom Arzt gestellt? • Was wurde bereits unternommen? • Sind weitere Begleitumstände/Erkrankungen vorhanden? • Muss auf Unverträglichkeiten geachtet werden? Symptome Fußhaut: Juckreiz, Rötung, Schuppung, weißlich aufgequollene Haut, Erosionen, Nässen, Bläschen ACHTUNG: Kinder, Schwangere, Stillende, Immungeschwächte, Diabetiker sowie Patienten mit starken Durchblutungsstörungen, Erstinfektion (zur Abgrenzung anderer Erkrankungen, z. B. Schuppenflechte), immer wiederkehrende Beschwerden (Rezidiv), keine Besserung nach 2-wöchiger Therapie, Befall > 1/3 der Fußhaut und starke Schmerzen ➔ ARZT! Fußpilz in der Selbstmedikation Behandlungsdauer bis zur klinischen Heilung: i. d. R. 2–4 Wochen Wichtig: Um Rezidive zu vermeiden, sollte die Behandlung unabhängig vom Wirkstoff etwa 3–4 Wochen über die klinische Heilung hinaus fortgesetzt werden.* Darreichungsformen und ihre Vorteile Creme, Salbe: pflegt trockene, rissige Haut/Gel: kühlt und lindert den Juckreiz/Spray: an behaarten Stellen, bei eingeschränkter Beweglichkeit, Anwendung ohne Berühren der infizierten Stellen Puder: zur Unterstützung und Nachbehandlung Wirkstoffe Allylamin-Derivate Azol-Derivate Morpholin-Derivate Pyridon-Derivate fungizid fungistatisch, fungizid fungistatisch, fungizid fungizid • Terbinafin: 1 x tgl. je nach Galenik: einmalige Anwendung • Bifonazol: 1 x tgl. • Clotrimazol: 2–3 x tgl. • Sertaconazol: 1–2 x tgl. • Amorolfin: 1 x tgl. • Ciclopirox: 2 x tgl. TIPPS: Hände nach der Anwendung gründlich waschen, Handtuch täglich wechseln, Haut und Zehenzwischenräume gut abtrocknen und föhnen, Socken und Wäsche bei mind. 60° C waschen (ggf. Hygienespüler verwenden), Schuhe mind. 24 h auslüften lassen (ggf. desinfizieren), „Barfuß-Zonen“ meiden (ggf. Schlappen anziehen), für eine gute Durchblutung und warme Füße sorgen (ggf. Massage), regelmäßig auf Verletzungen kontrollieren (v. a. Diabetiker), Verwendung spezieller Fußpflege (für eine intakte Hautbarriere) Produktsteckbrief – Mykosert® Creme, Spray ✔ Wirkstoff: Sertaconazol ✔ Packungsgrößen: 30 ml Spray N1 PZN 09762898, 20 g Creme N1 PZN 08753727, 50 g Creme N2 PZN 08753733 ✔ Anwendungsgebiete: Zur äußerlichen Behandlung von Pilzinfektionen der Haut, verursacht durch Dermatophyten (z. B. Fußpilz) oder Hefen (z. B. Kleienpilzflechte) ✔ Dosierung: 1 x tgl. vor dem Zubettgehen, bei hartnäckigen Infektionen 2 x tgl. ✔ Anwendungsdauer: bis zu 28 Tage, in begründeten Fällen auch länger ✔ Weitere Informationen: www.mykosert.de Beratungsquiz Haut- und Fußpilz: www.mykosert.de/quiz ✁ Mykosert® Creme mit 2 % Sertaconazolnitrat/Mykosert® Spray Lösung mit 2 % Sertaconazolnitrat. Wirkstoff: Sertaconazolnitrat. Zus.: 1 g Creme/1 ml Lösung enth.: 20 mg Sertaconazolnitrat. Sonst. Bestandt.: Creme: Methyl-4-hydroxybenzoat (Ph.Eur.), Sorbinsäure (Ph.Eur.), Gemisch aus Glycerolmonoisostearat/Glyceroldiisostearat, Macrogol-1500-(mono,di)stearat, Macrogol-6-glycerol(mono,di)alkanoat (C12-C18), dickflüssiges Paraffin, gereinigtes Wasser. Lösung: (1,3–Dioxolan-4–yl)methanol–1,3–Dioxan–5–ol–Gemisch (x:y), Ethanol (96 %), Propylenglycol. Anw.: Creme: Pilzinfekt. der Haut, verursacht durch Dermatophyten (z. B. Fußpilz) od. Hefen (z. B. Malassezia-Arten b. Pityriasis versicolor od. seborrhoischer Dermatitis). Lösung: Pityriasis versicolor sowie b. Pilzinfekt. der Haut, die durch Dermatophyten verursacht werden (z. B. Fußpilz). Gegenanz.: Creme: Überempfindlichk. geg. den Wirkstoff Sertaconazolnitrat, Methyl-4-hydroxybenzoat od. einen der sonst. Bestandteile. Lösung: Überempfindlichk. geg. den Wirkstoff od. einen der sonst. Bestandt.; Schwangerschaft. Nebenw.: Creme: Sehr selten: Hautreizungen wie Rötung, Brennen u. Juckreiz. Bei Anw. von Mykosert Creme sind kontaktallerg. Reakt. möglich, die sich durch Juckreiz, Rötung, Bläschen auch über das Kontaktareal hinaus (sog. Streureaktionen) manifestieren können. Methyl-4-hydroxybenzoat kann Überempf.-reakt., auch Spätreakt., hervorrufen. Lösung: Häufig: Lokale Unverträglichkeitsreakt. wie Rötung, Brennen, Juckreiz u. trockene Haut. Gelegentl.: Kontaktallerg. Reakt. Creme: Enth.: Sorbinsäure u. Parabene. Lösung: Enth.: Propylenglycol u. Glycerinformal. Weit. Einzelh. s. Fach- u. Gebrauchsinfo. Dr. R. Pfleger GmbH, D-96045 Bamberg – in Lizenz von FERRER INTERNACIONAL, S.A. (MK/100315/FK/G) Mit freundlicher Unterstützung von Dr. Pfleger GmbH www.DeutschesApothekenPortal.de 37 AUS DE R I N DUS T R I E Apothekenservice: Hilfreiche Informationen rund um das Thema Nagelpilz N agelpilz ist ein beratungsintensives Thema in der Apotheke, da die Behandlung den Patienten eine hohe Therapietreue und Ausdauer abverlangt. Um Patienten in der Therapie zu unterstützen, stellt ratiopharm einen neuen Patientenratgeber für Apothe ken zum Thema Nagelpilz zur Verfügung. Für die Therapie von Nagelpilz werden bevorzugt antimykotikahaltige Nagellacke wie Amorolfinratiopharm® 5 % eingesetzt. In der Apotheke ist eine umfassende Beratung zu ihrer Anwendung wesentlich, da die Behandlung konsequent und bis zu sechs Monate lang durchgeführt werden muss. Die Firma ratiopharm unterstützt Apotheken mit Schulungsangeboten und Informationsmaterial rund um das Thema Nagelpilz. Patientenratgeber Nagelpilz Der neue Patientenratgeber „Nagelpilz“ enthält Informationen zur Nagelpilz-Therapie mit Amorol f i n-r at iopha r m ® 5 %. Neben Hinweisen zu Erkrankung und Anwendung enthält der Ratgeber einen Therapiekalender, mit dem der Pa t ient die Nagelpilz-Therapie dokuNagelpilz? Dafür gibt´s doch ratiopharm. mentieren kann. Schnelle und hilfreiche Informationen rund um das Thema Nagelpilz. Download Patientenratgeber Nagelpilz: www.OTCdialog.de/2261 RP_15_048_A6_EV-Broschuere_Nagelpilz_28_Einzelseiten.indd 2 12.11.15 11:31 DAP Wissens-Checks – mit Wissen punkten! M it den DAP Wissens-Checks zu relevan ten Themen des Apothekenalltags können Sie Ihr Wissen zu ausgewählten Indikationen interaktiv auffrischen und festigen. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit je 50 DAPsPunkten honoriert. Sobald ein entsprechendes Guthaben an DAPs angesammelt wurde, kann dieses gegen Amazon-Gutscheine eingetauscht werden. Um DAPs zu sammeln, ist eine e inmalige, kostenlose Registrierung notwendig. DIE AKTUELLEN DAP WISSENS-CHECKS •Schwellungsschmerz nach Verletzungen enzymatisch behandeln •Pankreasinsuffizienz •Zinkpräparate gezielt empfehlen DEMNÄCHST •Ginkgo biloba bei demenziellen Erkrankungen Merck Online-Wissens-Check •Vigantoletten® – Prävention eines Vitamin-D-Mangels Hier kostenlos registrieren: www.OTCdialog.de/2263 Hier geht es zu den Wissens-Checks: www.OTCdialog.de/2264 38 www.DeutschesApothekenPortal.de Beratungsleitfaden – Nagelpilz (Onychomykose) Durch Pilze hervorgerufene Erkrankung der Nägel Fragen für das Beratungsgespräch Für wen ist das Mittel? • Welche Beschwerden sind vorhanden? • Wie viele Nägel sind betroffen? • Wurde vom Arzt bereits eine Diagnose gestellt? • Was wurde schon unternommen? • Sind weitere Erkrankungen vorhanden? • Muss auf Unverträglichkeiten geachtet werden? Symptome Verfärbungen (gelb-braun), Absplitterung, starke Verhornung, Veränderung der Nagelplatte ACHTUNG: Kinder, Schwangere, Stillende, Immungeschwächte, Diabetiker sowie Patienten mit starken Durchblutungsstörungen, Erstinfektion (zur Abgrenzung anderer Erkrankungen), immer wiederkehrende Beschwerden (Rezidiv), keine Besserung trotz Therapie, Befall > 3 Nägel und starke Schmerzen ➔ ARZT! Nagelpilztherapie in der Selbstmedikation Regeldauer Nagelpilzbehandlung: 3–6 Monate Harnstoffhaltige Creme ➔ entfernt infiziertes Nagelmaterial, verkürzt die Behandlungsdauer Harnstoff • 40 %, in der Regel im Set mit Pflastern • als Okklusivverband über 7 Tage bis 3 Wochen •a nschließend: Weiterbehandlung mit lokalem Antimykotikum, z. B. Nagellack Harnstoff mit • Fixkombi 1 % Bifonazol mit 40 % Harnstoff: 1 x täglich Azol-Derivat: • als Okklusivverband über 7–14 Tage • anschließend: 1 x täglich Bifonazol-Creme Bifonazol1 Antimykotischer Lack ➔ durchsichtig, versiegelt den Nagel 1–2 x pro Woche vor der 1. Behandlung: erkrankte Nagelbereiche so gut wie möglich abfeilen wasserunlösliche Lacke im Handel Lack ca. 5 Minuten trocknen lassen vor dem Auftragen: immer Nagel abfeilen/anrauen und Lackreste entfernen MorpholinDerivate: Amorolfin1 • • • • • PyridonDerivate: Ciclopirox1 •1 x täglich abends und evtl. nach Wasserkontakt, je nach Hersteller auch seltener möglich •vor der 1. Behandlung: erkrankte Nagelbereiche so gut wie möglich abfeilen •wasserlösliche und -unlösliche Lacke im Handel •Lack ca. 30 Sekunden trocknen lassen •umgebende Haut kann mitbehandelt werden, damit das weitere Eindringen von Pilzen und Sporen verhindert wird •in der Regel kein Feilen nötig •vor dem Auftragen: ggf. Lackreste entfernen 1 Arzneimittel-Beispiele in der Übersichtstabelle (Folgeseite) ✁ Zusatzhinweise: Handtuch täglich wechseln, Socken und Wäsche bei mind. 60° C waschen (ggf. Hygienespüler verwenden), Schuhe mind. 24 h auslüften lassen (ggf. desinfizieren), für eine gute Durchblutung sorgen (ggf. Massage), „Barfuß-Zonen“ meiden (ggf. Schlappen anziehen), Einwegnagelfeilen und -spatel verwenden (ggf. mit Alkoholtupfer desinfizieren) Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Dermo Kosmetik GmbH, ratiopharm GmbH Harnstoff, Milchsäure u. Propylenglycol Harnstoff mit Bifonazol Amorolfin Nagelpilz Arzneimittel/Hersteller Anwendung/Dosierung Hinweise/Vorteile naloc™ Lösung PZN 09515384 10 ml MEDA Pharma GmbH & Co. KG • L ösung 1 x täglich bevorzugt abends als dünne Schicht auf den gesamten betroffenen Nagel auftragen •E s ist wichtig, dass die Lösung auch unter dem freien Rand aller befallenen Nägel aufgetragen wird. •N ach dem Auftragen den Nagel ein paar Minuten trocknen lassen. •B ehandlungsdauer: i. d. R. 3–6 Monate ➔ Verbessert das Erscheinungsbild der Nägel ➔ Enthält eine patentierte Formel mit Harnstoff, Michsäure und Propylenglycol ➔ Ohne Konservierungsmittel oder Duftstoffe ➔ Keratolytischer Effekt ➔ Medizinprodukt ➔ Ohne Anfeilen Canesten® Extra Nagelset • Salbe 1 x täglich als dünne Schicht auf den gesamten PZN 00619053 1 St. betroffenen Nagel auftragen Set: Salbe mit 1 % Bifonazol und • Stelle mit dem beiliegenden 40 % Harnstoff sowie 15 wasserPflaster überkleben festen Hygienepflastern und einem Spatel • Beim täglichen VerbandsBayer Vital GmbH wechsel Nägel ca. 10 Min. in warmem Wasser baden und anschließend mit dem Spatel aufgeweichte kranke Nagelsubstanz abkratzen • Behandlungsdauer: 2 Wochen ➔ Entfernt infiziertes Nagelmaterial schmerzfrei ➔ Einfach in der Anwendung ➔ Okklusiveffekt ➔ Nach der Entfernung infizierter Nagelbereiche, die Behandlung mit Canesten® Extra Creme 1 x tgl. über ca. 4 Wochen weiterführen Amorolfin ratiopharm® 5 % wirkstoffhaltiger Nagellack PZN 09199173 3 ml N1 PZN 09199196 5 ml N2 ratiopharm GmbH ➔ Langzeitwirkung ➔ Feilen zum Anrauen der Nageloberfläche mit in der Packung enthalten ➔ Lackreste vor dem nochmaligen Auftragen entfernen ➔ Alkoholtupfer zur Reinigung inklusive • Erwachsene: nur 1 x pro Woche auf die befallenen Nägel auftragen • Behandlungsdauer: 6–7 Monate Weitere Informationen: www.canesten.de Weitere Informationen: www.ratiopharm.de Ciclopirox Winthrop® Nagellack PZN 03792680 3 g N1 PZN 03792697 6 g N2 Zentiva Pharma GmbH Ciclopirox Weitere Informationen: www.naloc.de Miclast® Nagellack 80 mg/g wirkstoffhaltiger Nagellack PZN 09637199 3 ml N1 Pierre Fabre DermoKosmetik GmbH • Erwachsene: Lösung im ersten Monat jeden zweiten Tag in dünner Schicht auf den erkrankten Nagel aufgetragen. Im zweiten Behandlungsmonat kann die Anwendung auf mindestens 2 x wöchentlich, ab dem dritten Behandlungsmonat auf 1 x wöchentlich verringert werden. • Behandlungsdauer: ohne ärztliche Begleitung max. 6 Monate ➔ Umfassende Wirkung ➔ Einfach anzuwenden wie ein normaler Lack ➔ Für Diabetiker geeignet1 ➔ Bewährt in der Anwendung (ab dem 3. Anwendungsmonat nur noch 1 x wöchentlich!) ➔ Ermöglicht die zusätzliche Anwendung von kosmetischem Nagellack nach dem Trocknen ➔ Komplettpaket inklusive Einmalfeilen und Alkoholtupfer •E rwachsene: 1 x täglich, vorzugsweise abends, als dünne Schicht auf alle betroffenen Nägel auftragen •B ehandlungsdauer: 3 Monate (Fingernägel) bis 6 Monate (Fußnägel) ➔ Wirkstoff-Boost: nach dem Auftragen verdunstet das Lösungsmittel und die Wirkstoffkonzentration erhöht sich von 8 % auf 34,8 % ➔ Ohne Anfeilen* ➔ Wasserfest ➔ Nur 1 x die Woche Lackreste mit Nagellackentferner beseitigen zur optimalen Penetration Weitere Informationen: www.ciclopirox-winthrop.de * Ungeachtet der Entfernung des erkrankten Nagelmaterials dringt der Wirkstoff ohne Anfeilen der Nagelplatte in den Nagel ein. 1 Seebacher C et al. (2001) Cutis 68: 17–22 ✁ Weitere Informationen / Angaben zum Pflichttext: www.pierrefabre-dermatologie.de AUS DE R I N DUS T R I E Ausgeglichener Säure-Basen-Haushalt: Basis für die Gesundheit D ie natürliche Balance des Säure-BasenHaushalts stellt eine wesentliche Vorausset zung für Gesundheit und Wohlbefinden dar. Ist das Gleichgewicht gestört, können Basen produkte aus der Apotheke helfen. Der menschliche Stoffwechsel funktioniert auch heute noch wie vor 10.000 Jahren. Während die Ernährung unserer Vorfahren allerdings eher einen Basenüberschuss aufwies, ist sie heute meist zu säurelastig. Sport, Medikamente oder chronische Entzündungen können die Belastung verstärken. Im wahrsten Sinne des Wortes fühlen wir uns dann ausgelaugt (Lauge = basische Lösung). Zur Wiederherstellung des Gleichgewichts sind apothekenexklusive Produkte, z. B. von PASCOE Naturmedizin, eine gute Empfehlung. BASENTABS pH-balance PASCOE® und BASENPULVER pH-balance PASCOE® •hohe Säurebindungskapazität •Zink zur Unterstützung des Säure-Basen-Haushalts, Calcium und Magnesium für einen gesunden Energiestoffwechsel •frei von Zucker, Lactose und Gluten sowie von Aroma-, Farb- und Konservierungsstoffen g OTC Dialo 42 Neue Beratungskarte BER ATU NGS KA RTE BASENTABS pH-balance PASCOE® Inhaltsstoffe: Diesem Heft liegt eine Beratungskarte mit den wichtigsten Informationen zu BASENTABS pH-balance PASCOE® bei. Zink, Calcium, Magnesium, Natrium Anwendung: Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung des Säure-Basen-Haushalts Packungsgrößen: Dosierung: 3-mal täglich 2–3 Tabletten zu oder nach den Mahlzeiten, unzerkaut, mit ausreichend Flüssigkeit schlucken tägliche Menge und Anteil der empfohlenen Tagesdosis bei 6 Tabletten täglich: 481 mg Calcium (60 %), 294 mg Natrium (53 %), 182 mg Magnesium (49 %), 1,5 mg Zink (15 %) Calcium und Magnesium sind für den Energiestoffwechsel, die Muskeln und die Knochen wichtig. Ebenfalls erhältlich: BASENPULVER pH-balance PASCOE®. BASENPULVER pH-balance PASCOE® und BASENTABS pH-balance PASCOE® besitzen eine hohe Säurebindungskapazität Hinweise: nicht für Kinder unter 4 Jahren geeignet Produkt soll nicht als Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise verwendet werden Die Beratungskarte steht auch zum Download zur Verfügung: GUT ZU WISSEN: Zink unterstützt den Säure-Basen-Haushalt und trägt zur Erhaltung normaler Haare, Nägel, Haut, Sehkraft und eines funktionierenden Immunsystems bei. Außerdem hilft Zink, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen. 100 und 200 Tabletten jeweils inklusive 21 pH-Teststreifen sind für Schwangere und Stillende geeignet sind zucker-, lactose- und glutenfrei enthalten keine Aroma-, Farb- oder Konservierungsstoffe Weitere Informationen auf www.pascoe.de. 2016 © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung der PASCOE GmbH. www.OTCdialog.de/2265 Nagelpilztherapie: Preisgünstige Alternativen empfehlen D ie Empfehlung eines antimykotikahalti gen Nagellacks sollte sich in erster Linie an Wirksamkeit und Handhabbarkeit orientieren. Stehen aber wirkstoffgleiche Präparate zur Verfügung, sollte auch der Preis mit einbezo gen werden. In der Nagelpilztherapie werden häufig wirkstoffhaltige Nagellacke eingesetzt. Dabei ist es wichtig, Patienten im Beratungsgespräch zu vermitteln, dass die Behandlung regelmäßig über mehrere Monate fortgeführt werden muss. Guter Preis und Patientenservice morolfin Stada® 5 % Nagellack ist derzeit eines der A preisgünstigsten Präparate. Bei Preisunterschieden von bis zu 16 Euro lohnt sich der Vergleich unter den wirkstoffgleichen Nagellacken (s. Abb.). Besonders aufgrund der langwierigen Therapie dankt es www.DeutschesApothekenPortal.de der Patient seiner Apotheke, wenn er ein wirksames und zugleich preisgünstiges Präparat erhält. Abb.: Lauer-Taxe online, Stand: April 2016 Darüber hinaus können Apotheken kostenlose Pa t ientenbroschüren mit vielen Informationen zu Pilzerkrankungen und ihrer Therapie unter www.stada.de/nagelpilz anfordern. Download Patientenbroschüre : www.OTCdialog.de/2266 41 A B G A BE - S E RV IC E Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten N icht nur zu Rx-Arzneimitteln erreichen das DAP täglich viele Anfragen aus Apothe ken, auch aus dem OTX-Bereich sind häufig Fragen zu klären: Darf das verordnete OTCPräparat zulasten der Kasse abgegeben werden? Wie sieht es mit der Stückelung aus? Ein paar dieser Fälle stellen wir Ihnen hier vor. Fazit: Die Eltern des Kindes müssen diesen Artikel privat bezahlen. Hier geht’s zu den verordnungs fähigen Medizinprodukten: www.OTCdialog.de/2251 FALL 1 neo-angin Saft für Kinder Frage: Uns liegt ein Rezept über neo-angin junior Saft (PZN 10417563) für ein 11-jähriges Kind vor. Ist eine Abgabe zulasten der GKV erlaubt? Antwort: neo-angin junior Halsschmerzsaft ist als Medizinprodukt im Handel: Medizinprodukte mit Arzneicharakter können nur zulasten der GKV abgegeben werden, sofern diese in der Anlage V „Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“ der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt werden. Das DeutscheApothekenPortal stellt Ihnen die Datenbank „Verordnungfähige Medizinprodukte“ kostenlos zur Recherche zur Verfügung. Da neo-angin junior Halsschmerzsaft in der Anlage V nicht aufgeführt wird, ist er leider auch nicht zulasten der GKV abrechenbar, auch nicht für Kinder unter 12 Jahren. FALL 2 Varihesive Hydrogel – erstattungsfähig? Frage: Uns liegt eine Verordnung über „Varihesive Hydrogel 5 x 15 g“ vor. Darf dieses Medizinprodukt zulasten der GKV abgegeben werden? Antwort: Varihesive Hydrogel ist zwar ein Medizinprodukt, ist aber unter der Gruppe „Verbandstoffe/Pflaster“ gelistet. Die Erstattung ist damit unabhängig von Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie („Verordnungsfähige Medizinprodukte“), die nur für Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter gilt. Als Verbandstoff/Pflaster wird Varihesive Hydrogel über den jeweils vereinbarten Vertragspreis mit der Krankenkasse abgerechnet. DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 40 Medizinprodukte auf GKV-Rezept Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt. Erstattungsfähig … Medizinprodukte können sein: Nicht erstattungsfähig … … wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte. Medizinprodukte mit Arzneicharakter …wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V gelistet sind oder die dort angegebene Befristung abgelaufen ist. … laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hilfsmittel (z. B.: Blutzuckermessgeräte) …wenn keine Lieferberechtigung vorliegt (z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht beigetreten). … laut SGB V § 31 Abs. 1. Verbandmittel (z. B.: Verbandstoffe und Pflaster) … laut SGB V § 31 Abs. 1. Teststreifen (z. B.: Accu Chek) ➔ Die Abrechnung der Medizinprodukte erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Vertragspreis. …wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart wurde. ➔ RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe zulasten der GKV erfolgen. Sonstiges: Bei Medizinprodukten gilt nicht: Packungsgrößenverordnung, Rahmenvertrag, Rabattverträge, Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukte. © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015 Hier geht es zur Arbeitshilfe 40: www.OTCdialog.de/2252 Abb.: DAP-Datenbank, neo-angin junior Halsschmerzsaft ist nicht gelistet! 42 www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A B E - S E RV IC E FALL 3 FALL 4 OTC-Präparat auf BVG-Verordnung Mucofalk Orange – Stückelung erlaubt? Frage: Wir haben ein Rezept erhalten über Octenisept Spray 500 ml N3. Das BVG (Feld 6) ist angekreuzt. Dürfen wir das abgeben? Frage: Uns liegt ein Rezept vor über „2 x ! Mucofalk Orange Granulat Btl. 100 St.“ zulasten der AOK Nordost. Antwort: OTC-Arzneimittel sind für Erwachsene grundsätzlich nicht zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig. Für Kostenträger allerdings, die keine gesetzlichen Krankenkassen sind, wie z. B. BVG oder auch Berufsgenossenschaft, Bundeswehr und Postbeamtenkrankenkasse A, gelten die Verordnungsausschlüsse in der Regel nicht. Nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel können folglich zulasten dieser Kostenträger abgegeben werden. Grundsätzlich sind Versicherte, die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG = Gesetz zum Ausgleich von Folgen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen) leistungsberechtigt sind, auch von den Zuzahlungen befreit. Die Befreiung gilt allerdings nur für Gesundheitsschäden, die nach dem BVG bzw. BEG als Schädigungsfolge anerkannt sind. Dann ist das Feld 6 auf dem Rezept angekreuzt (s. Abb. Rezeptausschnitt Muster 16). X Für alle anderen Behandlungen (z. B. Erkältungen, Magen-Darm-Infekt) und damit verbundene Leistungen (z. B. Arznei- und Verbandmittel) müssen die betroffenen Patienten die entsprechenden Zuzahlungen leisten. Unserer Recherche zufolge gibt es keine größere Packung im Handel. Da es sich hier um ein OTCProdukt handelt, sind wir uns unsicher, ob wir nur eine oder zwei Packungen beliefern sollen. Was können wir retaxsicher abgeben? Antwort: Nach § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel, die die größte Messzahl Nmax (hier: 200 St.) nicht überschreiten, nicht gestückelt werden, sondern es muss die nächstliegende Packungsgröße abgegeben werden: § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag „Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die der verordneten Menge nächstliegende Packungsgröße abzugeben.“ Klassifizierung in die Packungsgrößenverordnung: Retaxsicher kann daher nur eine Packung zu 100 St. abgegeben werden. Der Arzt sollte über die notwendige Mengenreduktion informiert werden. Bei Bedarf kann er für die fehlende Menge eine zweite Verordnung ausstellen (möglichst mit anderem Datum). Fazit: Wenn das Feld 6 (BVG) angekreuzt ist, kann Octenisept Spray abgegeben werden und der Patient hat in diesem Fall keine Zuzahlung zu leisten. Hier geht’s zum Retax-Forum: www.OTCdialog.de/2253 www.DeutschesApothekenPortal.de Hier geht’s zur Arbeitshilfe 14e: www.OTCdialog.de/2268 43 AUS DE R I N DUS T R I E Quo vadis App-O-theke? Mobile Marketing für die Apotheke B evor Patienten zum Arzt oder Apotheker gehen, befragen sie immer öfter ihr Smart phone. Apps warnen uns vor Herzrasen, sie melden, wann eine Frau schwanger werden kann und überwachen den Schlaf. Patientin nen und Patienten werden an die Einnahme von Arzneimitteln erinnert. Das Mobiltelefon zeichnet Herzfrequenz und Kalorienver brauch auf, selbst die schnelle Ferndiagnose via App ist heute Realität und nicht etwa die Darstellung aus einem Science-FictionRoman – auch wenn Fernbehandlungen via App in Deutschland noch verboten sind. Mehr als 100.000 Apps (Mobile Application Software = Anwendungssoftware im Bereich mobiler Betriebssysteme) beschäftigen sich inzwischen mit GesundheitsundViertel Medizinthemen. Weltweit Gesundheit & Wellness: Fast ein der Apps ist auf dürfKrankheits- und Behandlungsmanagement ausgerichtet ten zwischen 400.000 und 500.000 Fitness- und Gesundheits-Apps im Einsatz sein. Zur Zeit sind mehr als 165.000 mobile Gesundheitsanwendungen, men an einer Tablette, die magnetische Nanopartikel in den Blutkreislauf einschleust, um nach Krebs zellen zu suchen und mögliche Funde an ein ebenfalls magnetisches, mobiles Endgerät zu melden. Digitalisierung der Medizin: Die Tür steht weit offen! Der Entwicklung scheinen keine – technischen – Grenzen gesetzt zu sein. Im Alltag stehen allerdings (noch) Tipps und praktische Hinweise im Fokus der meisten Gesundheits-Apps. Für Apotheken-Kunden zählen folgende Informationen und Funktionen zu den wichtigsten Anwendungen: • Apotheke bzw. Notdienstapotheke suchen • Reservierung bzw. Bestellung von Arzneimitteln und weiteren Produkten • Beipackzettel-Infos • Arzneimittel-Liste • Wechselwirkungs-Check • Laborwerte verstehen • Heilpflanzenlexikon • Gesundheitsinformationen in mehreren Sprachen sog. mHealth-Apps, für Patienten bzw. Konsumenten verfügbar: 6% 7% 2% 11% Fitness 36% 9% Lifestyle & Stressmanagement Diät und Ernährung Zum vollständigen Artikel: 65% Krankheitsspezifisch 12% 17% www.OTCdialog.de/2269 Wellness: Frauengesundheit & Schwangerschaft Info & Reminder zur Arznei-Einnahme Krankheitsund BehandlungsManagement : Gesundheitsversorger / Versicherungen 24% Sonstige Quelle: Mevvy, June 2015, IMS Health, AppScript July 2015; IMS Institute for Healthcare Informations, August 2015 6 Abb.: Gesundheit & Wellness: Fast ein Viertel der Apps ist auf Krankheitsund© Behandlungsmanagement 2016, IMS HEALTH – BVDAK - 8. Kooperationsgipfelausgerichtet im Apothekenmarkt - Quo vadis Apotheke? In welchem Maße das Gesundheitswesen im Umbruch ist, zeigt sich besonders am Engagement von Google im Bereich Telemedizin: Mehr als 150 Wissenschaftler beschäftigen sich bei Google (bzw. im Alphabet-Konzern) schon mit digitalen Medizinprojekten: Eine Kontaktlinse für Diabetiker, die kontinuierlich den Blutzuckerwert misst und die Daten an definierte Systeme übermittelt, soll bald schon auf dem Markt kommen. Ferner hat Google für ein Blutentnahmesystem ein Patent beantragt, mit dem Patienten ihre Blutprobe selbst analysieren können. Darüber hinaus arbeitet das Unterneh- 44 Frank Weißenfeldt ist Senior Manager bei IMS Health in Frankfurt am Main und blickt auf über 20 Jahre Erfahrung in der Beratung, im Projektmanagement und im Marketing zurück. Der Diplom-Betriebswirt und MBA der University of Bradford ist seit dem Jahr 2000 bei dem weltweit tätigen Beratungs- und Marktforschungsunternehmen. Nach der Wahrnehmung verschiedener Aufgaben im Produktmanagement leitet er seit April 2010 u. a. das Apotheken-Panelmanagement bei IMS HEALTH. Darüber hinaus organisiert er Management Consulting- und Produktentwicklungs-Projekte, moderiert Arbeitsgruppen und Spezial-Foren. Frank Weißenfeldt ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und regelmäßig als Referent zu Themen mit gesundheitspolitischem bzw. betriebswirtschaftlichem Bezug tätig. Frank Weißenfeldt, IMS HEALTH GmbH & Co. OHG Darmstädter Landstraße 108, 60598 Frankfurt/Main [email protected] www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Trockenes Auge – langanhaltende Augen befeuchtung mit HP-Guar und Hyaluronsäure Z iel der Behandlung des „Trockenen Auges“ ist die Wiederherstellung des natür lichen Tränenmilieus und damit eine Linderung der oft quälenden Symptome. Eine besonders effektive Augenbefeuchtung ermöglicht z. B. eine Polymerkombination aus Hyaluronsäure und HP-Guar, wie sie in Systane® Hydration Augentropfen enthalten ist. Wird zu wenig Tränenflüssigkeit gebildet oder ist das Gleichgewicht des Tränenfilms gestört, kommt es zur Austrocknung des Auges mit Symptomen wie Fremdkörpergefühl, Jucken und Brennen. Für die unterschiedlichen Formen und Schweregrade der Erkrankung steht eine Vielzahl an Präparaten zur Stabilisierung des Tränenfilms und zur Regeneration der Augenoberfläche zur Verfügung. HP-Guar verlängert die Tränenfilmaufrisszeit Empfehlenswert sind z. B. Augentropfen mit Hydroxypropyl-Guar (HP-Guar), einem KohlenhydratPolymer mit hohem Molekulargewicht. Wie Hyaluronsäure hydratisiert HP-Guar bei Kontakt mit Wasser schnell und erhält eine hohe Viskosität. Dies zeigt sich in der sog. „Aufrisszeit“ (Zeit bis zum Aufreißen des Tränenfilms), die beim gesunden Auge mind. 10 Sekunden beträgt. Patienten mit trockenem Auge müssen deutlich früher blinzeln, um das Auge zu befeuchten. HP-Guar erhöht die Aufrisszeit gegenüber Zellulosederivaten um das Zehnfache. Kombiniert man HP-Guar und Hyaluronsäure, wie z. B. bei Systane® Hydration, kann sich die Hyaluronsäure in das viskoelastische Netzwerk von HP-Guar einlagern und lang anhaltend Feuchtigkeit an die geschädigten Zellen abgeben. So wird im Vergleich zu reinen Hyaluronsäureprodukten eine nochmals um das Vierfache erhöhte Aufrisszeit erreicht.1 Vorteile gegenüber Hyaluronsäure allein*: • Verbessert die Feuchtigkeitsspeicherung2 • Erhöht den Schutz vor Austrocknung2 • Unterstützt den Heilungsprozess www.DeutschesApothekenPortal.de TIPP: Nächtliche Pflege zur Unterstützung der Therapie Für die Regeneration der Augenoberfläche empfiehlt es sich, die tägliche Befeuchtung der Augen zusätzlich durch eine intensive Pflege in der Nacht zu unterstützen. Für eine hohe Anwenderfreundlichkeit eignen sich besonders Benetzungstropfen, die in flüssigem Zustand in der Flasche sind und am Auge zu einem Gel werden, wie z. B. Systane® Geltropfen. Diese werden in einer einfach zu hand habenden Tropfflasche geliefert. Systane®: Einfache Handhabung der patentierten Tropfflasche •Flasche öffnen ohne Tropfspitze zu berühren •Kopf nach hinten neigen und mit dem Finger das Unterlid leicht wegziehen •Durch leichten Druck auf den Flaschenboden einen Tropfen in den Bindehautsack eintropfen •Blinzeln und erst dann den Kopf wieder nach vorne neigen Wichtig: Verträgliche Konservierung und Puffer Bei Augenpräparaten ist die Verträglichkeit besonders wichtig. Deshalb wird bei Systane® Augentropfen statt dem Konservierungsmittel Benzalkoniumchlorid (BAC) das speziell entwickelte Polyquad eingesetzt, das ein ausgezeichnetes Sicherheitsprofil aufweist.3 Auch der enthaltene Boratpuffer ist unbedenklich und sogar am Wirkmechanismus beteiligt. Zudem sind alle Systane® Augenpräparate auch für Kontaktlinlog TC SKDARia O TE 43 senträger geeignet. BE RATU NG Weitere InformatioBeratungskarte Systane Hydration GUT ZU WISSEN: nen zu Systane® Hydration sind auf einer Beratungskarte zusammengestellt. ® Zusammensetzung: Systane® Hydration Augentropfen Natriumhyaluronat 0,15 % HP-Guar 0,175 % Einzigartige Kombination aus HP-Guar und Hyaluronsäure Für Kontaktlinsenträger geeignet Zweckbestimmung: Benetzungstropfen zur Therapie trockener Augen Produktvorteile: Verbessert die Feuchtigkeitsspeicherung*1 Erhöht den Schutz vor Austrocknung*1 Unterstützt den Heilungsprozess*1 Anwendung: 1–2-mal täglich (oder nach Bedarf) Patentierte Tropfflasche, für eine einfache Handhabung Packungsgrößen: Tropfflasche (MD = Multidose): 1 x 10 ml, 3 x 10 ml Einzeldosen (UD = Unit dose): 30 x 0,7 ml Download Beratungskarte Systane® Hydration: Haltbarkeit nach Anbruch: MD: 3 Monate UD: nach Anbruch verwerfen Phosphatfrei (mit Boratpuffer) Konserviert mit Polyquad® (weist ein ausgezeichnetes Sicherheitsprofil auf)2 Unkonservierte Einzeldosen, ideal für unterwegs Für Ihre Empfehlung in der Apotheke: Kombinationstherapie „Tag-Nacht“: Systane Hydration für mehr Feuchtigkeit am Tag kombiniert mit Systane Geltropfen zur Regeneration in der Nacht Kombinationstherapie „Allergie“: Systane Hydration zum Auswaschen von Allergenen kombiniert mit Antiallergika zur Linderung der Allergiesymptome * gegenüber Hyaluronsäure alleine 1 Ketelson H, Rangarajan R, Kraybill B. Effects of a dual polymer artificial tear solution on prolonged protection, recovery, and lubricity in an in vitro human corneal epithelial cell model. The Association for Research in Vision and Ophthalmology Annual Meeting; 2014; E-Abstract #3695/A0209. 2 Pinheiro et. al. Die Wirkung von Prostaglandinanaloga (PGs) und deren Trägerstoffen auf die Hornhaut, Studie im Auftrag von Santen; ACTO; Vorstellung des Posters auf der DOG 2014. Weitere Informationen auf www.alcon.de 2016 © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung der ALCON Pharma GmbH. www.OTCdialog.de/2271 * Vorteile der Kombination aus HP-Guar und Hyaluronsäure. 1 Ketelson et al. Extensional Rheological Properties of Systane Ultra, ARVO 2009. 2 Ketelson H, Rangarajan R, Kraybill B. Effects of a dual polymer artificial tear solution on prolonged protection, recovery, and lubricity in an in vitro human corneal epithelial cell model. The Association for Research in Vision and Ophthalmology Annual Meeting; 2014; E-Abstract #3695/A0209. 3 Pinheiro et al. Die Wirkung von Prostaglandinanaloga (PGs) und deren Trägerstoffen auf die Hornhaut, Studie im Auftrag von Santen; ACTO; Vorstellung des Posters auf der DOG 2014 (Data on File, Alcon Pharma GmbH). 45 AUS DE R I N DUS T R I E Jetzt abonnieren: »Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT« OTC-Quartalsbericht als neuer Newsletter von IMS Health Z unehmend erreichen DAP Fragen zum OTC-Markt. Gemeinsam mit IMS Health – einem führenden Anbieter von Informatio nen zum Gesundheitsmarkt – bietet DAP den OTC-Quartalsbericht »Einblicke – Apothe kenmarkt KOMPAKT« an – eine präzise Unter stützung in Form von gebündelten, analysier ten Healthcare-Daten. einen exklusiven Überblick über den OTC-Markt mit wichtigen Daten. Ferner warten spannende Artikel und interessante Interviews auf Sie. Der Bericht »Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT« erscheint viermal im Jahr und bietet Besser planen mit OTC-Daten: • Einblicke in den OTC-Pharmamarkt in Deutschland • OTC-Ranking und Preisvergleiche (Min./Max.) • Preisentwicklungen in den einzelnen Distributionskanälen • Rohertragsinformationen für Ihre Platzierung Zum Abonnement des OTC-Quartalsberichts: www.OTCdialog.de/2273 Alles neu macht der Mai – Relaunch des DeutschenApothekenPortals D as DeutscheApothekenPortal mit seinen umfangreichen Services zeigt sich zukünftig mit neuem Gesicht und bietet damit eine höhere Nutzerfreundlichkeit. Neu eingeführt wird ein DAP Premium-Bereich, den Sie bald kostenlos testen können. Seit fast 10 Jahren bietet das DeutscheApothekenPortal praxisnahe Hilfestellungen bei Fragen rund um die Arzneimittelabgabe. Nun steht ein umfassender Relaunch bevor, mit dem die Website optimiert wird. So wird sie z. B. in Zukunft responsive sein und damit allen Anforderungen gebräuchlicher End geräte wie Smartphones und Tablets entsprechen. Ein neues Design mit klarer Struktur und einfacher Navigation sorgt zusätzlich für eine hohe Nutzerfreundlichkeit. 46 NEU: DAP PremiumBereich Gleichzeitig wird das AngePREMIUM bot um einen DAP PremiumBereich erweitert, in dem registrierte Abonnenten Zugriff auf umfassende Retax-Services haben und außerdem von einer besonders schnellen Bearbeitung ihrer Anfragen profitieren. Die DAP PremiumServices können demnächst kostenlos getestet werden. Machen Sie mit! Eine Anmeldung ist voraussichtlich ab Mai möglich. Freuen Sie sich mit uns auf das DeutscheApothekenPortal in neuem Look, mit verbesserten Funktionen und einem brandneuen PremiumBereich mit weiteren Services! www.DeutschesApothekenPortal.de ✁ Wussten Sie schon . . . „ ? … dass Apotheken eine Pauschale abrechnen können, wenn Patienten aufgrund einer Arzneimittelsubstitution die Abgabe eines Wunscharzneimittels verlangen? Ist ein Patient nicht mit der Substitution des verordneten Medikaments gegen ein rabattiertes Arzneimittel einverstanden, liegen aber weder ein dringender Fall noch Pharmazeutische Bedenken vor, so kann der Patient die Abgabe seines „Wunscharzneimittels“ verlangen. Vorgehen: Der Patient bezahlt den fälligen Gesamtbetrag für das Arzneimittel. Die Apotheke bedruckt das Rezept mit Sonderkennzeichen 02567024 und Faktor 7 und der PZN des abgegebenen Arzneimittels, wobei in das Feld „Taxe“ der Betrag „0“ eingetragen wird. Das Rezept wird von der Apotheke zur Abrechnung einbehalten. Der Patient erhält eine Kopie des Rezeptes sowie den Kassenbon, um diese bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einzureichen. Die Apotheke erhält als Aufwandsentschädigung einen Betrag von 0,50 Euro. “ Zum Download der Patienteninformation „Wunscharznei“: www.DAPdialog.de/3281 … dass nicht abgeholte Arzneimittel, je nach Liefervertrag, trotzdem abgerechnet werden dürfen? „ Bezüglich der Abrechnung nicht abgeholter Arzneimittel gelten die Vereinbarungen des jeweiligen Liefervertrags. Im Arzneiliefervertrag des Bundeslands Bayern RVO gilt laut § 6 (3) Folgendes: „(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können als nicht abgeholt deklariert und in Rechnung gestellt werden, wenn seit dem Ausstellungstag mindestens ein Monat und höchstens zwei Monate vergangen sind: - r ezepturmäßig hergestellte Arzneimittel mit dem vollen Preis, - s elten verordnete Fertigarzneimittel, die besonders beschafft werden mussten und die vom Lieferanten nicht zurückgenommen wurden mit dem Einkaufspreis und nachgewiesenen Beschaffungskosten, gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Verordnungsblatt ist mit dem Vermerk „nicht abgeholt“ zu versehen und abzuzeichnen, als Abgabedatum ist der Tag der Auftragung dieses Vermerks anzugeben.“ … dass Stückeln in einen Normbereich laut § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag nicht gestattet ist? „ Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V schreibt in § 6 Absatz 2 die Regeln für das Stückeln von Arzneimitteln vor. Eine Stückelung von Arzneimitteln ist nur erlaubt, wenn die verordnete Menge nicht als Packungsgröße im Handel ist und diese Menge nicht in einen bestehenden Norm bereich hineinstückelt. “ Auf der Arbeitshilfe 14a erfahren Sie mehr über die Stückelung von Arzneimitteln: www.DAPdialog.de/3283 Bitte prüfen Sie daher Ihre jeweiligen Lieferverträge, um heraus zufinden, ob die Krankenkasse nicht abgeholte Arzneimittel erstattet. “ Diskutieren Sie diesen und weitere Fälle im DAP Retax-Forum: www.DAPdialog.de/3225 47 Die Service-Plattform für Apotheken DeutschesApothekenPortal Import aus EU- bzw. EWR-Land Privatrezept nein ARBEITSHILFE 54 Kassenrezept ja Primärkasse ja Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG rechtlich zulässig?* Ersatzkasse Regionalvertrag prüfen! Abgabe ohne Genehmigung nicht empfehlenswert nein Bis zur Klärung der Erstattung: ➔ Abrechnung als Privatrezept, Dokumentation gem. § 18 ApBetrO oder Apothekenservice: ➔ Vor der Einfuhr des Arzneimittels Genehmigung der Krankenkasse einholen Vorlage einer Genehmigung durch den Patienten? ja Apotheken-EK (AEK) + 3 % (des AEK) + 8,35 1 + 0,16 1 = Apotheken-Netto-VK Netto-VK + 19 % MwSt. = Apothekenverkaufspreis Preisberechnung gemäß AMPreisV: Abgabe zulasten der Ersatzkasse, Aufdruck der Sonder-PZN für Einzelimport (verschreibungspflichtig: 09999117, nicht verschreibungspflichtig: 09999206), Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO Keine Abgabe zulasten des Patienten bzw. der Kasse, ggf. Rücksprache mit dem behandelnden Arzt Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG rechtlich zulässig?* ja Abgabe zulasten des Patienten, Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO nein Ärztliche Verordnung über Einzelimport nach § 73 AMG Einzelimport nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz – Recht und Erstattung – Import aus Nicht-EUbzw. -EWR-Land Nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel Einzelimport auf Kundenwunsch Verschreibungspflichtiges Arzneimittel Ärztliche Verordnung erforderlich *Rechtliche Zulässigkeit prüfen: 1. Bestellung für eine einzelne Person in geringer Menge 2. Abgabe im Rahmen einer bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis 3. Arzneimittel ist in dem Staat, aus dem es nach Deutschland importiert wird, rechtmäßig in Verkehr 4. Keine hinsichtlich des Wirkstoffs identischen und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbaren Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet in Deutschland verfügbar 5. Keine Rücknahme, kein Widerruf, kein Ruhen der Zulassung in Deutschland gem. § 30 Abs. 4 AMG 6. Keine Dopingsperre 7. TSE-Verordnung zutreffend und erfüllt? Vorsicht: Haftung Die Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers gilt bei Einzel-importen nicht. Der Apotheker sollte sich über das einzuführende Arzneimittel eingehend informieren und ein ihm bekanntes Risiko dem Arzt oder Patienten mitteilen, da er sonst haftbar gemacht werden kann. Die Apotheke muss außerdem Identität und Qualität des abgegebenen Arzneimittels garantieren. © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016 ✁