OTCDialog - DeutschesApothekenPortal

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OTCDialog - DeutschesApothekenPortal
Service
Sonderrezepte im Fokus
Aktuelles
Packungsgrößenverordnung – neue
Messzahlen gelten seit 01. März
Service
Retax-Falle Medizinprodukte
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Das Magazi
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plus OTC Dialog
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Das OTC-Mag
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ÜBERSICHTSPO
Inhalationssyste
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Orale
Kontrazeptiva
Schwerpunktthema:
Retax-Gefahr
Original vs. Import
s
thekenPortal
DeutschenApo
32
Ausgabe 32 April 2016
I N DI E S E R AUS G A BE
L
INHALT
Retax-Gefahr Original vs. Import
3
Packungsgrößenverordnung –
neue Messzahlen gelten seit 01. März
7
Impressum
14
Sonderrezepte im Fokus –
Wissenswertes zu Entlassverordnung & Co.
16
Das DeutscheApothekenPortal auf der
Interpharm 2016
20
Retax-Falle: Medizinprodukt ist nicht gleich
­Medizinprodukt
29
Neuer Beratungsleitfaden:
Richtig beraten bei Sportverletzungen
34
Beratung zum Thema Pilzinfektionen:
Was ist wichtig?
36
Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten
42
Quo vadis App-O-theke?
Mobile Marketing für die Apotheke
44
iebe Leserin, lieber Leser, waren Sie im März bei der
Interpharm in Berlin und
haben die Vorträge des DAPRetax-Forums besucht? Dann
haben Sie sicher viel in Bezug
auf die retaxsichere Rezeptbelieferung gelernt! Vielfältige Hilfestellung bei der Arzneimittelabgabe bietet auch
diese Ausgabe des DAP Dialogs. Als Schwerpunkt
haben wir die Retax-Gefahr bei der Abgabe von Original vs. Import gewählt (ab Seite 3) – ein Thema,
zu dem uns besonders viele Anfragen erreichen.
Eine Herausforderung stellt mitunter auch die
Belieferung von Sonderrezepten dar. Welche speziellen Vorschriften hier jeweils zu beachten sind,
lesen Sie ab Seite 16.
Schwierigkeiten machen immer wieder auch Medizinprodukte – Hilfestellung bietet der Hauptbeitrag des OTC-Teils ab Seite 29. Kein Tabu-, sondern
ein wichtiges Beratungsthema ist die Behandlung
von Fuß- und Nagelpilz. Diesem Thema widmen
wir uns ausführlich ab Seite 36.
Nicht zuletzt noch ein Hinweis in eigener Sache:
Unser bisheriger Geschäftsführer und Chefredakteur Günter Beisel widmet sich zukünftig anderen
Projekten im Gesundheitsbereich und hat seine
Funktion an sein Nachfolgeteam Dr. Dagmar
Engels, Nina Strathmann und Sarah Wessinger
übergeben. Wir danken ihm für sein außerordentliches Engagement und freuen uns, auch weiterhin
in engem Kontakt mit ihm zu sein.
Als neue Chefredakteurin freue ich mich sehr
da­
rauf, zusammen mit dem gesamten Redak­
tionsteam viele spannende und praxisrelevante
Themen für Sie im DAP Dialog aufzubereiten!
Unsere Online-Medien:
www.DeutschesApothekenPortal.de
Ihre Dagmar Engels
DAP E-Mail-Newsletter
DAP Foren von Apothekern für Apotheker
Bleiben Sie mit uns im Dialog!
2
2
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SERV ICE
Retax-Gefahr Original vs. Import
Plus: Einzelimport nach § 73 AMG –
Was bei der Abgabe zu beachten ist
B
ei der Vielfalt an Regeln zur Abgabe von
Original- und Importarzneimitteln fällt es
schwer, den Überblick zu behalten. Neben
der Erfüllung der vorgeschriebenen Importquote müssen weitere Faktoren wie Rabattverträge, Preisanker und Dokumentation
der Nichtlieferbarkeit beachtet werden. Der
folgende Beitrag soll helfen, Importmali und
Retaxationen zu vermeiden.
Die für die Apotheke maßgeblichen Vorgaben für
die Abgabe von Importarzneimitteln finden sich im
bundesweit gültigen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung (§ 5 „Abgabe importierter
Arzneimittel“). Ergänzende Vereinbarungen können in untergeordneten Verträgen getroffen sein:
vdek-Arzneiversorgungsvertrag (Ersatzkassen)
und Regionalverträge der Primärkassen.*
Was sind Importe gemäß Rahmen­
vertrag?
Importe im Sinne des Rahmenvertrags (§ 5 Abs. 2)
sind Re- oder Parallelimporte, die, bezogen auf den
Netto-Verkaufspreis (Taxe-VK nach Abzug der Herstellerrabatte), entweder 15 Euro oder 15 % günstiger als das Bezugsarzneimittel (Original) sind. Im
Folgenden werden diese Importe als wirtschaftliche oder 15/15-Importe bezeichnet.
Reimport:
Reimporte sind Arzneimittel, die in Deutschland für den ausländischen Markt hergestellt
und in ein anderes EU- bzw. EWR-Land
exportiert wurden. Dort werden sie von einem
Importeur gekauft und wieder nach Deutschland reimportiert. Reimporte sind identisch
zum Original.
Parallelimport:
Parallelimporte sind Arzneimittel, die im
Ausland für den ausländischen Markt (EU bzw.
EWR) hergestellt wurden, dort von einem
Importeur gekauft und nach Deutschland
importiert werden. Sie werden „parallel“ zu
einem deutschen Bezugsarzneimittel auf den
Markt gebracht. Parallelimporte können in
Aussehen und Hilfsstoffen vom Original
abweichen.
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Nur 15/15-Importe fließen
in die Quote
Apotheken sind gemäß § 5 Abs. 3 Rahmenvertrag
verpflichtet, durch die Abgabe wirtschaftlicher
Importe eine sog. Wirtschaftlichkeitsreserve (10 %
der Import-Quote) zu erfüllen. Bei einer 5-%-Importquote sind pro Quartal mindestens 0,5 % des Fertigarzneimittelumsatzes mit der jeweiligen Krankenkasse einzusparen. In die Quote werden ausschließlich 15/15-Importe einbezogen. Die Abgabe „unwirtschaftlicher“ Importe, die weder 15 Euro noch 15 %
günstiger sind als das Original, wird auf die Quote
nicht angerechnet!
Wichtig: Die Importquote verringert sich, wenn der Anteil
­importfähiger Verordnungen unter 25 % liegt.
Nicht bei jeder einzelnen Verordnung muss geprüft
werden, ob ein 15/15-Import abzugeben ist. So ist
es dem Kommentar des DAV zu § 5 des Rahmen­
vertrags zu entnehmen:
„Das System der Quotenregelung führt wie bisher dazu, dass nicht bei
jeder einzelnen Verordnung geprüft werden muss, ob ein Import
abgegeben werden muss. Die Apotheke kann grundsätzlich selbst
darüber entscheiden, mit welchen Importpräparaten sie den
geforderten Umsatzanteil mit Importen erzielt.“
Ausgehend von einer Originalverordnung muss
z. B. nicht zwingend ein 15/15-Import abgegeben
werden, wenn die Quote bereits erfüllt ist oder die
Apotheke bei der jeweiligen Krankenkasse ein Guthaben (Importbonus) hat.
Importbonus und -malus
Apotheken sammeln bei Krankenkassen, deren
Rezeptanteil in der Apotheke hoch ist, unter
Umständen ein hohes Importguthaben an. Dieses
verfällt nicht, wird jedoch auch niemals ausgezahlt.
Ein Malus wird mit einem bestehenden Guthaben
verrechnet. Das Rechenzentrum erstellt meist
monatlich eine Importabrechnung, die alle wichtigen Kennzahlen enthält.
Vorsicht: Bei Krankenkassen, zulasten derer nur
wenige Rezepte die Apotheke erreichen, ist verstärkt auf die Quotenerfüllung zu achten.
3
S E RV IC E
Wie Importmalus
bzw. Import­bonus
sich im Einzelnen
errechnen, ist auf
der DAP Arbeitshilfe
Nr.
7
anschaulich dargestellt.
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Die Service-Plattform für Apotheken
7
ARBEITSHILFE
Berechnung von
Importmalus bzw. Importbonus
Allgemeine Vorgehensweise
1
Anrechenbarer Fertigarzneimittelumsatz (FAM-Umsatz) mit Kasse XY
Vom FAM-Gesamtumsatz mit der Kasse werden bestimmte
Umsätze abgezogen, bei denen keine Verpflichtung zur Importabgabe besteht, eine Importabgabe nicht möglich ist oder ohnehin eine Verpflichtung zur Importabgabe besteht (z. B. Sprechstundenbedarf, Abgabe von Rabattarzneimitteln, verordneter
Einzelimport).
2
Importfähiger FAM-Umsatz
Umsätze mit Originalen, zu denen es mind. einen Import gibt,
der die 15/15-Preisgrenze erfüllt (maßgeblich: Netto–VK)
3
Persönliche Importquote
Verhältnis des importfähigen FAM-Umsatzes zum anrechenbaren
FAM-Umsatz ➔ Bestimmung der persönlichen Importquote
(siehe Tabelle)
4
Wirtschaftlichkeitsreserve
Die Wirtschaftlichkeitsreserve beträgt 10 % der persönlichen
Importquote. Ausgehend davon kann anhand des anrechenbaren
FAM-Umsatzes die genaue Höhe der zu erzielenden Wirtschaftlichkeitsreserve ermittelt werden.
5
Importmalus und -bonus
Wird die Wirtschaftlichkeitsreserve (Soll-Einsparung) pro
Quartal nicht erreicht, so ergibt sich ein Malus.
Bei Übererfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve pro Quartal
ergibt sich ein Bonus.
Zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve zählen nur
Importe, die der 15/15-Regel entsprechen.
Arbeitshilfe 7 „Berechnung
von Importmalus/-bonus“:
Berechnungsbeispiel
1
Anrechenbarer Fertigarzneimittelumsatz (FAM-Umsatz) mit Kasse XY
FAM-Gesamtumsatz z. B.
abzuziehende Umsätze z. B.
30.000 €
5.000 €
anrechenbarer FAM-Umsatz:
25.000 €
2
Importfähiger FAM-Umsatz
Annahme für diesen Umsatz z. B.
3
3.750 €
Persönliche Importquote
3.750 € importfähiger FAM-Umsatz von 25.000 €
anrechenbarem FAM-Umsatz = 15 % importfähiger Anteil
➔ persönliche Importquote von 2,5 % (siehe Tabelle)
4
Wirtschaftlichkeitsreserve
10 % der persönlichen Importquote ➔ 10 % von 2,5 %
➔ 0,25 % vom FAM-Umsatz
0,25 % des FAM-Umsatzes von 25.000 € = 62,50 €
➔ Wirtschaftlichkeitsreserve (Soll-Einsparung)
5
Importmalus und -bonus
Importmalus:
Spart die Apotheke z. B. nur 25,00 € pro Quartal ein, so ergibt
sich ein Importmalus: 62,50 €–25,00 € = 37,50 €
Importbonus:
Spart die Apotheke z. B. 65,00 € pro Quartal ein, so ergibt
sich ein Importbonus: 65,00 €–62,50 € = 2,50 €
Hinweis:
➔ Die Berechnung von Importmalus und –bonus erfolgt pro Quartal und pro Krankenkrasse.
➔ Zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve werden nur Importe berücksichtigt, die entweder mind.
15 Euro oder 15 % günstiger sind als das Bezugsoriginal (Vergleich der Netto-VKs!).
➔ Ein Importmalus wird der Apotheke pro Quartal von der Abrechnung abgezogen.
➔ Ein Importbonus wird der Apotheke zum Ausgleich zukünftiger Mali gut geschrieben, aber nie ausgezahlt.
www.DAPdialog.de/3211
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Importmalus vs. Retaxation
Es ist wichtig, zwischen dem Abzug eines Importmalus und einer Retaxation zu unterscheiden. Ein
Malus wird automatisch quartalsweise abgezogen,
wenn die Apotheke zu wenige 15/15-Importe abgegeben hat. Retaxationen werden hingegen ausgesprochen, wenn Abgabevorschriften wie Rabattverträge oder der „Preisanker“ missachtet wurden.
Insbesondere bei Preisdifferenz-Retaxationen
sollte geprüft werden, ob diese rechtmäßig sind.
Einige Krankenkassen retaxieren z. B. bei herstellerneutralen Verordnungen (weder Original- noch
Importfirma genannt) auf den preisgünstigsten
Import. Dieses Vorgehen ist vertraglich nicht
gerechtfertigt.
Rabattierte Originale und Importe
haben Vorrang
Wichtig: Die folgenden Betrachtungen beziehen
sich nur auf patentgeschützte Arzneimittel und
Abgabesituationen, in denen nur Original und
Importe zur Verfügung stehen.
Die wichtigste Regel, die bei einer Original- oder
Importverordnung beachtet werden muss, ist § 5
Absatz 1 Satz 3 des Rahmenvertrags zu entnehmen:
„Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der
Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels.“
Mit dem Zusatz „Import“ ist kein bestimmter
Import bezeichnet, sodass vom preisgünstigsten
Import auszugehen ist. Bei Übernahme in das Kassensystem erscheint jedoch der Hinweis, dass das
Original rabattiert ist (Stand: April 2016). In einem
solchen Fall ist trotz eindeutiger Importverordnung
das rabattierte Original vorrangig abzugeben (§ 5
Abs. 1 Rahmenvertrag, s. o.).
Tipp: Bei Übernahme von Importen bzw. Originalen in das Kassensystem ist es sinnvoll, das
­„Original/Import-Dialogfenster“ zu öffnen. So kann
zuverlässig geprüft werden, ob zum eingegebenen
Präparat ein vorrangig abzugebendes rabattiertes
Original- oder Importpräparat existiert und ob dieses den Substitutionskriterien entspricht.
Wenn kein Rabattvertrag
­existiert: Preisanker beachten!
Rezeptbeispiel:
Avonex 30 µg/0,5 ml Inj.-Lsg.
PEN 4 St. N2 Importeur X
Für Ersatzkassen gilt gemäß § 4 Absatz 8 vdek-AVV:
Ist ein Import eindeutig verordnet, darf nur der verordnete oder ein Import, der nicht teurer ist, abgegeben werden (Preisanker). Wenn aufgrund einer
Nichtlieferbarkeit ein höherpreisiges Import- oder
Originalpräparat abgegeben werden muss, sind das
Sonderkennzeichen 02567024 und der Faktor 3 auf
das Rezept zu drucken. Zudem sind eine Rücksprache mit dem Arzt und ein entsprechender Vermerk
auf dem Rezept gefordert. Regionalverträge der Primärkassen sind gesondert zu prüfen.
Die DAP Arbeitshilfe Nr. 6 zeigt Schritt für
Schritt, wie bei einer ausdrücklichen Importverordnung vorzugehen ist.
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Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
6
Ausdrückliche Importverordnung
Diese Arbeitshilfe zeigt die richtige Rezeptbelieferung ausgehend von einer ausdrücklichen Importverordnung,
wenn keine Rabattverträge zu beachten und keine Generika im Handel sind oder Original/Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurde.
Ausdrückliche Importverordnung
➔ Nennung des Importeurs und/oder zugehöriger PZN
(mit/ohne Aut-idem-Kreuz):
Emselex 7,5 mg 98 Ret. N3
Veron Pharma
Verordneter Import nicht lieferbar
Preisgünstigere und -gleiche Alternativen lieferbar*
Preisgünstigere und -gleiche Alternativen nicht lieferbar*
Abgabe eines Arzneimittels (Original/Import)
bis zur Preisgrenze bezogen auf Netto-VK
Für Ersatzkassen*:
Abgabe eines teureren Importes oder des Originals möglich
Vorgehensweise:
 Rücksprache mit dem Arzt halten
 Dokumentation auf dem Rezept
(inkl. Unterschrift und Datum)
 Aufdrucken der Sonder-PZN
22.12.15
(02567024) und Faktor 3
 Nichtlieferbarkeit in Apotheke dokumentieren und archivieren
Rabattierte Originale und Importe sind immer vorrangig abzugeben. Sind sowohl Original als auch
Importe rabattiert, so darf die Apotheke unter den
Rabattarzneimitteln frei wählen (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag).
Arbeitshilfe 6
„Ausdrückliche Importverordnung“:
Rezeptbeispiel: Barmer GEK
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Emselex 7,5 mg 98 Ret. N3
Veron Pharma
Import und vertragsgem. Alternativen nicht lieferbar!
Nach Rücksprache Originalabgabe!
WICHTIG:
➔ Bei Vorliegen von Rabattverträgen: Arbeitshilfe 18 beachten!
➔ Aut-idem-Kreuz verhindert nicht den Austausch zwischen
Original und Import.*
➔ Entsprechende Regelungen für Primärkassen sind im
jeweiligen Regionalliefervertrag zu prüfen!
➔ Die zu beachtende Preisgrenze bezieht sich auf den Netto-VK
(Apothekenverkaufspreis (AVP) – Summe der Herstellerrabatte).
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*lt. vdek-Arzneiversorgungsvertrag
Spiriva Respimat 2,5 µg INL
4 ml N1 Import
4
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SERV ICE
Auch bei Aut-idem-Kreuz: Austausch
von Original und Import erlaubt
Bei der Abgabe eines Imports anstelle des Originals
(und umgekehrt) handelt es sich laut DAV-Kommentar zum Rahmenvertrag nicht um eine Ersetzung, sondern um die Abgabe „des Gleichen“. Das
bedeutet, dass ein Aut-idem-Kreuz allein den Austausch zwischen Original und Import nicht untersagt. Im vdek-Vertrag sowie in einigen Primärkassen-Verträgen (z. B. Baden-Württemberg, Bayern,
Hessen, Nordrhein-Westfalen) wurden entsprechende Regelungen bereits aufgenommen.
Rezeptbeispiel: DAK-Gesundheit
X G
ilenya 0,5 mg HKP 28 St. N1
Importeur Y
Es ist zwar ein Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet, dennoch muss gemäß § 4 Abs. 12 der vdekErgänzungsvereinbarung das rabattierte Original
vorrangig abgegeben werden (Stand: April 2016).
Wird in einem solchen Fall der Rabattvertrag missachtet und ein Import abgegeben, riskiert die Apotheke eine Null-Retaxation.
Der Arzt kann den Austausch gemäß Ergänzungsvereinbarung nur verhindern, indem er Original oder Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet
und zusätzlich auf dem Rezept vermerkt, dass dem
Austausch medizinisch-therapeutische Gründe
entgegenstehen. Regionalverträge der Primärkassen sind diesbezüglich gesondert zu prüfen.
Wie bei Original- und Importverordnungen im
Einzelnen vorzugehen ist, zeigt die DAP Arbeitshilfe Nr. 18 „Abgabe Original vs. Import“.
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ARBEITSHILFE
18
Abgabe Original1 vs. Import
Original-Verordnung
Import-Verordnung
Aut-idem-Kreuz?
Aut-idem-Kreuz?
ja
ja
nein
Rabattvertrag über Original?
Rabattvertrag über Original?
nein
Rabattvertrag über Original?
Rabattvertrag über Original?
ja
ja
ja
ja
Abgabe Original
Abgabe Original
Abgabe Original
Abgabe Original
nein
Rabattvertrag über Import?
ja
Abgabe
Import
nein
Abgabe
Original
oder
bei unterschrittener
Importquote
Abgabe
15/15-Import
nein
Rabattvertrag über Import?
ja
Abgabe
Import
nein
Abgabe
Original
oder
bei unterschrittener
Importquote
Abgabe
15/15-Import
nein
Rabattvertrag über Import?
ja
nein
nein
Rabattvertrag über Import?
ja
Freie Auswahl
Abgabe
Import
Original oder
Import, wenn
Original nicht
teurer als Import
(Preisgrenze des
Netto VK)
nein
Freie Auswahl
Abgabe
Import
Original oder
Import, wenn
Original nicht
teurer als Import
(Preisgrenze des
Netto VK)
! WICHTIG:
 Rabattiertes Original hat immer Vorrang vor nicht rabattiertem Import,
selbst bei Import-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz (und umgekehrt)
 Aut-idem-Kreuz verhindert nicht den Austausch zwischen identischem
Original und Import2
 Bei verordnetem nicht rabattiertem Original kann durch korrekte Anwendung von „Pharmazeutischen Bedenken“ der Austausch auf einen
rabattierten Import verhindert werden
 Abgabe eines 15/15-Importes wird der Importquote gutgeschrieben.
Nichtabgabe führt bei fehlendem Import-Guthaben zu Abzug
(Import-Malus)
 Anrechnung auf Import-Malus kann bei Nichtlieferbarkeit des Importes
durch die Sonder-PZN 02567024 plus Faktor „3“ vermieden werden
 Preisanker beachten, wenn keine Rabattverträge vorliegen
 Bei Rabattvertrag über Original und Import darf zwischen Original und
Import ausgewählt werden
Arbeitshilfe 18
„Abgabe Original vs. Import“:
1 Hinweis: Vorgehensweise, wenn zu einem Original noch kein Generikum auf dem Markt ist.
Thema: Einzelimport nach § 73 AMG
Einzelimporte sind im und für das Ausland hergestellte und in Deutschland nicht zugelassene
Human­arzneimittel. Entsprechend § 73 Absatz 3
Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen sie in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen nach
Deutschland importiert werden.
Rechtliche Zulässigkeit vs.
­Erstattungsfähigkeit
Liegt in der Apotheke eine Verordnung über einen
Einzelimport vor, muss zunächst zwischen der
rechtlichen Zulässigkeit gemäß AMG und der
Erstattungsfähigkeit unterschieden werden.
Rechtlich zulässig ist ein Einzelimport, wenn
• das Arzneimittel von einer einzelnen Person in
geringer Menge bestellt und von einer Apotheke
abgegeben wird,
• das Arzneimittel in dem Staat, aus dem es nach
Deutschland verbracht wird, rechtmäßig in
Verkehr ist,
• in Deutschland keine hinsichtlich des Wirkstoffs
identischen und hinsichtlich der Wirkstärke
vergleichbaren Arzneimittel für das betreffende
Anwendungsgebiet verfügbar sind.
Wichtig: Diese Anforderungen müssen sowohl bei Importen aus
EU- bzw. EWR-Ländern als auch bei Importen aus Nicht-EU- bzw.
Nicht-EWR-Ländern (Drittstaaten) eingehalten werden.
Dies zu beurteilen und eine dementsprechende Verschreibung zu tätigen obliegt in der Regel dem
behandelnden Arzt. Für Importe aus Nicht-EWRLändern ist eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung zwingend erforderlich, sowohl für verschreibungspflichtige als auch für nicht verschreibungspflichtige Präparate. Aus dem EU-Ausland
dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
auf Patientenwunsch auch ohne Rezept einzeln
importiert werden.
Tipp: Alle Arzneimittel mit europäischer Zulassung veröffentlicht die Europäische Arzneimittelagentur (EMA, www.ema.europa.eu).
2 Gilt für alle Ersatzkassen. Beachten Sie bei Primärkassen die regionalen Lieferverträge.
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Oktober 2015.
www.DAPdialog.de/3213
Info: Seit 01. April 2016 gelten die Regelungen zum
Austausch von Original und Import bei Verordnungen mit Aut-idem-Kreuz analog bei Verordnungen
von Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste (für Ersatzkassen, § 4 Abs. 13 vdek-AVV).
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Dokumentation nicht vergessen
Die Einfuhr einzeln importierter Arzneimittel
muss in der Apotheke umfassend dokumentiert
werden (§ 18 Apothekenbetriebsordnung). Die
Unterlagen müssen mindestens fünf Jahre archiviert werden. Die DAP Arbeitshilfe Nr. 55 „Einzelimport – Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO“
unterstützt Sie bei der richtigen Dokumentation.
5
S E RV IC E
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ARBEITSHILFE
55
Einzelimport nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz
– Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO –
Arzneimittelbezeichnung
Name/Firma und
Anschrift des pharm.
Unternehmers
Chargenbezeichnung
Menge
DRF1 Name/Firma und
Anschrift des
Lieferanten
Name und Anschrift
des Empfängers
Bestell- Abgabe- Name und Anschrift
Namens- Besondere Hinweise
datum
datum
des verschreibenden zeichen2 bei Abgabe (optional)
Arztes bzw. Tierarztes
Regionalverträge der Primärkassen können abweichende Regelungen enthalten und sind gesondert
zu prüfen.
Was ist „opt-out“?
1 Darreichungsform
2 des Apothekers
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016
Arbeitshilfe Nr. 55
„Einzelimport – Dokumentation“:
www.DAPdialog.de/3215
Vorsicht: Ersatzkassen fordern eine
Genehmigung
Dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.
Mai 2004 (B 1 KR 21/02 R) zufolge sind Arzneimittel ohne deutsche oder europaweite Zulassung
grundsätzlich von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. In Einzelfällen, z. B. bei einer sehr seltenen Erkrankung,
werden die Kosten aber nach Genehmigung übernommen. Der Apotheker hat im Allgemeinen keine
Prüfpflicht der Verordnungsfähigkeit eines verordneten Arzneimittels. Die Ersatzkassen haben
jedoch bezüglich der Erstattungsfähigkeit verordneter Einzelimporte eine Prüfpflicht vereinbart.
§ 4 Absatz 5, Sätze 4 und 5 vdek-AVV:
Das sogenannte „opt-out“ betrifft neue Arzneimittel, die vom G-BA eine negative Nutzenbewertung
erhalten haben. Können sich der GKV-Spitzenverband und die Hersteller nicht auf einen Erstattungsbetrag einigen, besteht für betroffene Hersteller die Möglichkeit, den Vertrieb der fraglichen
Arzneimittel in Deutschland aus wirtschaftlichen
Gründen einzustellen (= „opt-out“). Für die Einfuhr
dieser Arzneimittel aus dem Ausland gelten dann
die Regelungen gemäß § 73 AMG.
Die neue DAP Arbeitshilfe Nr. 54 „Einzelimport
nach § 73 Abs. 3 AMG – Recht und Erstattung“
zeigt, was bei der Bestellung und Abgabe von Einzelimporten zu beachten ist.
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ARBEITSHILFE
Einzelimport auf Kundenwunsch
Verschreibungspflichtiges
Arzneimittel
Ärztliche
Verordnung erforderlich
Ärztliche Verordnung über Einzelimport nach § 73 AMG
Nicht verschreibungspflichtiges
Arzneimittel
Import aus Nicht-EUbzw. EWR-Land
Wichtig: Nur wenn der Versicherte eine
Genehmigung des Einzelimportes vorlegen
kann, darf das Mittel zulasten einer Ersatzkasse abgegeben werden! Kann der Versicherte keine Genehmigung vorlegen und ist
die Erstattung fraglich, sollte das Rezept zunächst privat abgerechnet oder eine Kostenübernahmeerklärung von der Krankenkasse
angefordert werden. Dem BSG-Urteil vom
28. September 2010 (B 1 KR 3/10 R) zufolge ist
eine Null-Retaxation gerechtfertigt, wenn der
Apotheke keine Genehmigung vorgelegt
wurde.
6
Privatrezept
Kassenrezept
Import aus
EU- bzw. EWR-Land
*Rechtliche Zulässigkeit prüfen:
1. Bestellung einer einzelnen Person in geringer Menge
2. Abgabe im Rahmen einer bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis
3. Arzneimittel ist in dem Staat, aus dem es nach Deutschland importiert wird,
rechtmäßig in Verkehr
4. Keine hinsichtlich des Wirkstoffs identischen und hinsichtlich der Wirkstärke
vergleichbaren Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet in
Deutschland verfügbar
5. Keine Rücknahme, kein Widerruf, kein Ruhen der Zulassung in Deutschland
gem. § 30 Abs. 4 AMG
6. Keine Dopingsperre
7. TSE-Verordnung zutreffend und erfüllt?
Vorsicht: Haftung
Die Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers gilt bei Einzelimporten nicht. Der Apotheker sollte sich über das einzuführende Arzneimittel
eingehend informieren und ein ihm bekanntes Risiko dem Arzt oder Patienten
mitteilen, da er sonst haftbar gemacht werden kann. Die Apotheke muss
außerdem Identität und Qualität des abgegebenen Arzneimittels garantieren.
Einzelimport nach § 73 Abs. 3
AMG rechtlich zulässig?*
ja
ja
Ersatzkasse
Primärkasse
Vorlage einer
Genehmigung
durch den
Patienten?
Regionalvertrag
prüfen! Abgabe
ohne Genehmigung nicht
empfehlenswert.
nein
Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG
rechtlich zulässig?*
ja
Abgabe zulasten des
Patienten, Dokumentation
gemäß § 18 ApBetrO
nein
Keine Abgabe zulasten des
Patienten bzw. der Kasse,
ggf. Rücksprache mit dem
behandelnden Arzt
ja
nein
Abgabe zulasten der Ersatzkasse,
Aufdruck der Sonder-PZN für Einzelimport
(verschreibungspflichtig: 09999117, nicht
verschreibungspflichtig: 09999206),
Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO
Arbeitshilfe Nr. 54 „Einzelimport
nach § 73 Abs. 3 AMG“
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016
„Produkte gemäß § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz sind nur dann zu
Lasten der jeweiligen Ersatzkasse abrechnungsfähig, wenn der Versicherte der Apotheke eine entsprechende Genehmigung der
Ersatzkasse vorlegt. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Verordnung
über ein Präparat, welches auf dem deutschen Markt nicht mehr
verfügbar ist (sog. „opt-out“), aber gemäß § 73 Absatz 1 Arzneimittelgesetz aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat beschafft werden kann.“
54
Einzelimport nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz
– Recht und Erstattung –
Preisberechnung gemäß AMPreisV:
Apotheken-EK (AEK) + 3 % (des AEK) + 8,35 1
+ 0,16 1 = Apotheken-Netto-VK
Netto-VK + 19 % MwSt. = Apothekenverkaufspreis
Bis zur Klärung der
Erstattung:
➔ Abrechnung als
Privatrezept, Dokumentation gem.
§ 18 ApBetrO
oder
Apothekenservice:
➔ Vor der Einfuhr
des Arzneimittels
Genehmigung der
Krankenkasse
einholen
www.DAPdialog.de/3299
FAZIT
Es gibt verschiedene Importarten: Re-, Parallel- und
Einzelimporte. Importe im Sinne des Rahmenvertrags
sind Re- und Parallelimporte, die als identisch zum
Originalpräparat gelten. Deshalb kann auch ein Autidem-Kreuz allein den Austausch zwischen Original
und Import nicht verhindern. Um Retaxationen zu
vermeiden, ist immer zu prüfen, ob Rabattverträge
über Original und Importe zu berücksichtigen sind
oder, wenn keine Rabattverträge vorliegen, ob ein
Preisanker durch eine eindeutige Importverordnung
gesetzt wurde.
* D ie Regelungen zur Importquote nach § 5 Abs. 1 bis 6 sind von ergänzenden
Verträgen ausgenommen.
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A KTUELLES
Packungsgrößenverordnung –
neue Messzahlen gelten seit 01. März
D
a stetig neue Arzneimittel auf dem
Markt gebracht werden, muss auch die
Packungsgrößenverordnung, in der die gültigen Normbereiche festgelegt sind, regelmäßig aktualisiert werden. Am 01. März
2016 sind mehrere Änderungen in Kraft
getreten, die es bei der Arzneimittelabgabe
zu berücksichtigen gilt.
Gemäß § 1 Packungsgrößenverordnung sollen Fertigarzneimittel, die zulasten der GKV verordnet
und abgeben werden können, ein Normkennzeichen erhalten, das einer bestimmten Therapiedauer
entspricht: N1-Packungen reichen bei üblicher
Dosierung für einen Zeitraum von 10 Tagen.
Packungen, die das Normkennzeichen N2 tragen,
haben eine Reichweite von 30 Tagen, N3-Packungen hingegen von 100 Tagen.
Alle vier Monate gibt das DIMDI (Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit in einer Verwaltungsvorschrift zur Packungsgrößenverordnung die Messzahlen für neu in den Markt eingeführte Wirkstoffe
bekannt.
Die letzte Änderung ist am 01. März 2016 in Kraft
getreten. Seitdem gelten mehrere neue Messzahlen
im Bereich der abgeteilten oralen Darreichungsformen sowie im Abschnitt der Darreichungsformen
zur Injektion und Infusion. Neu aufgenommen wurden die Wirkstoffe Alirocumab (Praluent®), Mepolizumab (Nucala®) und die Wirkstoffkombinationen
Sacubitril/Valsartan (Entresto®) und Lumacaftor/
Ivacaftor (Orkambi®).
Zudem wurden zwei Positionen im Abschnitt
„Abgeteilte orale Darreichungsformen“ umbenannt:
• Die Gruppe „Broncholytika/Antiasthmatika“
heißt jetzt „Mittel bei Asthma/COPD/Cystischer
Fibrose“.
Gestrichen wurde die Position „Evolocumab“.
Stattdessen gibt es nun die Gruppe „PCSK9-Inhibtoren“, in die die beiden Wirkstoffe Evolocumab und
Alirocumab fallen.
Übersicht der Änderungen
Abgeteilte orale Darreichungsformen
Inhaltsstoff
Arzneimittel Neue Normbereiche
(Beispiel)
(Angaben in Stück)
®
Antibiotika/Chemotherapeutika:
Dificlir
N1: 16–24
- Fidaxomicin
N2: –
N3: –
Mittel bei Asthma/COPD/Cystischer Fibrose: Orkambi®
N1: 32–48
- Kombination aus Lumacaftor und Ivacaftor
N2: 108–132
N3: 380–400
Beta-Rezeptorenblocker /
Entresto®
N1: 16–24
Calciumantagonisten / ACE-Hemmer /
N2: 54–66
Angiotensin-Rezeptor-Blocker:
N3: 190–200
- Kombination aus Sacubitril und Valsartan
Entwöhnungsmittel:
Substitol®
N1: 8–12
- Morphin
N2: 81–99
N3: 114–200
Neuropathiepräparate und andere
Raxone®
N1: 48–72
neurotrope Mittel:
N2: 162–198
- Idebenon
N3: 570–600
Abgeteilte Darreichungsformen zur
Injektion oder Infusion
Inhaltsstoff
Broncholytika/Antiasthmatika:
- Mepolizumab
PCSK9-Inhibitoren
Arzneimittel Neue Normbereiche
(Beispiel)
(Angaben in Stück)
Nucala®
N1: –
N2: 1–1
N3: 3–3
Praluent®
N1: 1–1
Repatha®
N2: 2–2
N3: 6–6
Alle aktuellen Normbereiche finden Sie auf der DAP
Arbeitshilfe „Packungsgrößenverordnung“.
Zur Arbeitshilfe „Packungsgrößen­
verordnung“:
www.DAPdialog.de/3217
• Der Gruppe „Beta-Rezeptoren-Blocker/Calciumantagonisten/ACE-Hemmer“ wurde die Gruppe
der Angiotensin-Rezeptor-Blocker hinzugefügt.
www.DeutschesApothekenPortal.de
7
S E RV IC E
Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept
B
ei Verordnungen empfängnisverhütender Mittel auf Kassenrezept steht das Apothekenteam häufig vor der Frage der Erstattungsfähigkeit. Grundsätzlich sind orale
Kontrazeptiva nur bis zum vollendeten
20. Lebensjahr zulasten der GKV erstattungs­
fähig. Es sind aber auch einige Ausnahmen
möglich.
Bekannt ist, dass Verhütungsmittel nach § 24 a
SGB V bis zum 20. Geburtstag von den gesetzlichen
Kassen erstattet werden, wobei Patientinnen über
18 Jahre die gesetzliche Zuzahlung leisten müssen,
sofern sie nicht von den Rezeptgebühren befreit
sind.
Warum aber verschreibt ein Arzt auch für Patientinnen jenseits des 20. Lebensjahres Pillen auf
GKV-Rezept und verordnet diese nicht, wie meist
üblich, privat?
Orale Kontrazeptiva sind in
einigen Fällen erstattungsfähig
Prüfpflicht für die Apotheke?
Bei Verordnungen von Präparaten ohne Zusatz­
indikation verschreibt der Arzt allerdings im OffLabel-Bereich und riskiert einen Regress. Die Apotheke hat jedoch keine Retaxierung zu befürchten,
sofern der Arzt keine Diagnose auf die Verordnung
aufgebracht hat.
Steht eine Diagnose auf dem Rezept, hat die Apotheke hingegen eine erweiterte Prüfpflicht und
kann das Präparat nur dann zulasten der Kasse
abgeben, wenn es auch für die angegebene Indikation zugelassen ist.
FAZIT
Hormonelle Kontrazeptiva können aus verschiedenen
Gründen auch für Patientinnen über 20 Jahre zulasten
einer gesetzlichen Kasse abgegeben werden. Nur
wenn eine Diagnose auf dem Rezept angegeben ist,
muss die Apotheke prüfen, ob das Präparat auch für
diese Indikation zugelassen ist. Ohne Angabe einer
Diagnose darf das Apothekenteam jedes Pillenrezept
zulasten der GKV abrechnen.
Dies kann zwei Gründe haben:
1. Die Patientin nimmt das Kontrazeptivum,
weil die Verhütung medizinisch indiziert ist.
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn eine Frau mit
Medikamenten behandelt werden muss, die
teratogene oder embryotoxische Wirkungen
haben, und aus diesem Grund der Eintritt
einer Schwangerschaft zu verhindern ist.
Wird ein Kontrazeptivum aus einem medizinisch indizierten Grund eingesetzt und nicht
aus familienplanerischen Gründen, so kann es
zulasten einer gesetzlichen Kasse abgerechnet werden.
Die DAP Arbeitshilfe Nr. 53 stellt diesen Sachverhalt in einem übersichtlichen Fließschema dar.
DeutschesApothekenPortal
Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
Patientin < 20 Jahre
Abgabe nach §24a SGBV
zulasten der Kasse
Patientin < 18 Jahre
Patientin >= 18 Jahre
Abgabe ohne
Zuzahlung
Abgabe mit
Zuzahlung
(Ausnahme:
es liegt ein gültiger
Befreiungsausweis vor)
Patientin >= 20 Jahre
Abgabe auf Kassenrezept aufgrund einer Zusatzindikation
(Akne, Hirsutismus oder im Rahmen einer med. indizierten Kontrazeption,
Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen, wie z. B.
Methotrexat, Isotretinoin, Thalidomid)
Keine Diagnose
angegeben
Diagnose
angegeben
Abgabe zulasten
der Kasse
Erweiterte Prüfpflicht
der Apotheke
➔ Ist eine Erstattung
bei der angegebenen
Diagnose möglich?
ja
Abgabe zulasten
der Kasse
2. Das Kontrazeptivum ist für eine weitere
Indikation zugelassen.
Einige Präparate besitzen eine Zusatzindikation, z. B. zur Behandlung von Akne oder
Hirsutismus.
53
Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept
Bei der Verordnung eines oralen Kontrazeptivums auf einem Kassenrezept stellt sich häufig die Frage der Erstattungsfähigkeit.
Mit der folgenden Übersicht werden sie bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt.
nein
Rücksprache mit
dem Arzt, ggf.
Privatleistung
für die Patientin
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: März 2016
Zur Arbeitshilfe:
www.DAPdialog.de/3218
Werden sie zur Behandlung der jeweiligen
Erkrankung verordnet, zahlt auch in diesen
Fällen die gesetzliche Kasse.
8
www.DeutschesApothekenPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E
Enbrel®: Rabattverträge beachten
E
nbrel® (Wirkstoff: Etanercept) ist ein
biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel
(Biologikum), das gemäß Rahmenvertrag
besonderen Substitutionsregeln unterliegt.
Seit März 2016 ist das Original der Firma
Pfizer für ca. 46,6 Mio. gesetzlich Versicherte1 rabattiert und damit in vielen Fällen
vorrangig abzugeben. Enbrel® darf nicht
gegen Biosimilars substituiert werden.
Biologika wie Enbrel® dürfen entsprechend § 4
Abs. 1 Rahmenvertrag nur dann substituiert werden, wenn wirkstoffidentische Präparate (Bioidenticals) verfügbar und in Anlage 1 des Rahmenvertrags gelistet sind.2 Enbrel® ist nicht in Anlage 1 zu
finden, da keine bioidentischen Präparate im Handel sind. Zugelassen ist seit Januar 2016 lediglich
ein wirkstoffähnliches Biosimilar, das nicht gegen
Enbrel® substituiert werden darf.
Merke: Biosimilar ≠ Generikum
Enbrel® ist nicht in Anlage 1 gelistet:
Ist Enbrel® verordnet, so darf ausschließlich
Enbrel® abgegeben werden. Die Substitution
durch ein Biosimilar ist nicht erlaubt. 2
Hinweis: Stehen mehrere Rabattarzneimittel zur Verfügung, so
darf die Apotheke unter diesen frei wählen. 2
Biologika: Wirkstoffverordnung ist
kritisch
Wenn sowohl Referenzarzneimittel (z. B. Enbrel®)
als auch Biosimilars (z. B. Benepali®) im Markt sind,
ist die Verordnung eines Biologikums unter alleiniger Angabe des Wirkstoffs unklar (§ 17 Abs. 5
­ApBetrO). Die Apotheke kann kein beliebiges Präparat auswählen, da Enbrel® und Biosimilars nicht
gegeneinander ausgetauscht werden dürfen. Es ist
eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, damit
dieser die Verordnung konkretisiert.
Service: Abgabehilfe zu Enbrel®
Die neue Abgabehilfe zu Enbrel® zeigt übersichtlich,
wie in verschiedenen Abgabesituationen retax­
sicher vorzuAbgabehilfe ENBREL – Rezeptbelieferung –
gehen ist. Darüber hinaus
enthält sie ein
Arzneimittelprofil mit den
w i c ht i g s t e n
Informationen
zu ­Enbrel®.
®
Rezeptbeispiel
Fragestellung
Antwort
Darf statt Enbrel® ein
Biosimilar abgegeben
werden?
Welches Präparat ist
abzugeben: Original oder
Biosimilar?
Der Austausch von Enbrel® gegen ein Biosimilar ist nicht zulässig (Rahmenvertrag § 4 Abs. 1 und Anlage 1).
Dies gilt auch, wenn ein Biosimilar rabattiert ist.
Enbrel ® vs. Biosimilar
Enbrel® 50 mg Fertigspritze,
4 St. N2, Pfizer
(mit oder ohne Aut-idem-Kreuz)
Etanercept 50 mg Fertigspritze,
4 St. N2
(Wirkstoffverordnung)
Es handelt sich um eine unklare Verordnung gemäß ApBetrO § 17 Abs. 5. ➔ Rücksprache mit dem Arzt halten,
damit dieser die Verordnung konkretisiert.
Original vs. Import
Enbrel® 50 mg Fertigspritze,
4 St. N2, Pfizer
(Originalverordnung)
Muss trotz Originalverordnung ein Import abgegeben
werden?
1. Rabattverträge über Original/Import(e) vorhanden: Rabattarzneimittel sind vorrangig gegenüber nicht
rabattierten 15/15-Importen abzugeben (Rahmenvertrag § 5 Abs. 1). Unter mehreren Rabattarzneimitteln darf
die Apotheke frei wählen.
2. Keine Rabattverträge vorhanden: Bei jeweils erfüllter Importquote kann das Original abgegeben werden
Enbrel 50 mg Fertigspritze,
4 St. N2, Importeur
(Importverordnung)
Darf nur ein Import
abgegeben werden?
1. Rabattverträge über Original/Import(e) vorhanden: Rabattarzneimittel sind vorrangig gegenüber nicht
rabattierten 15/15-Importen abzugeben (s. o.). Dies gilt auch, wenn ein nicht rabattierter Import verordnet ist.
2. Keine Rabattverträge vorhanden: Preisanker beachten (bez. auf Netto-Verkaufspreis)! Es darf kein
teureres Präparat abgegeben werden. Bei Nichtlieferbarkeit Abgabe eines höherpreisigen Präparats (Original/
Import) möglich: Rücksprache mit dem Arzt auf dem Rezept dokumentieren, Aufdruck des Sonderkennzeichens
02567024 und Faktor 3 (vdek-AVV § 4 Abs. 8).*
Enbrel® 50 mg Fertigspritze,
4 St. N2, Importeur
(Importverordnung mit
Aut-idem-Kreuz)
Können Original und
Import trotz Aut-idem-Kreuz
ausgetauscht werden?
1. Rabattverträge über Original/Import(e) vorhanden: Rabattiertes Original bzw. rabattierte Importarzneimittel
sind trotz Aut-idem-Kreuz vorranging abzugeben (vdek-AVV-Ergänzung § 4 Abs. 12).*
2. Keine Rabattverträge vorhanden: Preisanker beachten (Netto-VK)! Es darf kein teureres Präparat abgegeben
werden. Ggf. Arztrücksprache (s. o.).
®
Rabattvertrag vor 15/15-Import
Seite 1/2
Arzneimittelprofil: S 2
Darreichungsformen von Enbrel ®
Enbrel® 50 mg ILO,
4 St. N2
Welche Darreichungsform
Es handelt sich um eine unklare Verordnung gemäß ApBetrO § 17 Abs. 5.➔ Rücksprache mit dem Arzt halten,
ist bei einer solchen VerordVerordnung entsprechend ergänzen (Abzeichnen mit Datum und Unterschrift) (vdek-AVV § 4 Abs. 11).*
nung abzugeben: Fertigspritze
oder MYCLIC Fertigpen?
*Regionale Lieferverträge der Primärkassen können abweichende Regelungen enthalten.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag hat „die
Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels
[…] Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels.“ Das Original Enbrel® der Firma Pfizer ist seit März 2016 bei
zahlreichen Krankenkassen rabattiert und demnach in vielen Fällen vorrangig abzugeben.3
Rezeptbeispiel: Techniker Krankenkasse
Enbrel 50 mg Fertigspritze
4 St. N2 Import
Trotz der namentlichen Importverordnung ist das
rabattierte Original (oder ein rabattierter Import,
falls vorhanden) vorrangig abzugeben.2 Dies gilt
auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz, wenn der Arzt
keinen zusätzlichen Vermerk aufgebracht hat
(Ersatzkassen, § 4 Abs. 12 vdek-AVV).4
www.DeutschesApothekenPortal.de
Enbrel®. Wirkstoff: Etanercept. Zusammensetzung: Enbrel 10 mg Pulv. u. Lsg.-mittel z. Herst. einer Inj.-Lsg. z. Anw. b. Kdrn. u. Jugendl., Enbrel 25 mg Pulv. u. Lsg.-mittel z. Herst. einer Inj.-Lsg.: 1 Durchstechfl. enth. 10 mg bzw. 25 mg Etanercept. Sonst. Bestandt.: Pulv.: Mannitol, Sucrose, Trometamol. Lsg.-mittel:
Wasser f. Inj.-Zwecke. Enbrel 25 mg u. 50 mg Inj.-Lsg. in Fertigspr., Enbrel 50 mg Inj.-Lsg. im Fertigpen (MYCLIC): 1 Fertigspr. enth. 25 mg bzw. 50 mg Etanercept, 1 Fertigpen enth. 50 mg Etanercept. Sonst. Bestandt.: Sucrose, Natriumchlorid, Argininhydrochlorid, Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat,
Natriummonohydrogenphosphat-Dihydrat, Wasser f. Inj.-Zwecke. Etanercept wird gentechn. aus der Eierstockzelllinie d. Chinesischen Hamsters hergestellt. Anwendungsgebiete: Enbrel 25 mg u. 50 mg: Rheumatoide Arthritis: in Komb. m. Methotrexat (MTX) z. Behandl. d. mittelschweren bis schweren aktiven
rheumatoiden Arthritis (RA) b. Erw., wenn d. Ansprechen auf Basistherapeutika (einschl. MTX - sofern nicht kontraind.) unzureichend ist. Enbrel kann im Falle von MTX-Unverträglichk. od. wenn Forts. d. MTX-Behandl. nicht mögl. ist, als Monother. angewendet werden. Behandl. der schweren, aktiven u. progressiven
RA bei Erw., die zuvor nicht m. MTX behandelt worden sind. Enbrel reduziert als Monother. od. in Komb. m. MTX d. Fortschreiten d. radiolog. nachweisbaren strukturellen Gelenkschädig. u. verbessert d. körperl. Funktionsfähigk. Psoriasis-Arthritis (Arthritis psoriatica): Behandl. d. aktiven u. progressiven PsoriasisArthritis b. Erw., wenn Ansprechen auf vorhergehende Basisther. unzureichend ist. Enbrel verbessert d. körperl. Funktionsfähigk. bei Pat. m. Psoriasis-Arthritis u. reduziert d. Fortschreiten d. radiolog. nachweisbaren strukturellen Schädig. peripherer Gelenke b. Pat. m. polyartikulären symmetrischen Subtypen d.
Erkrank. Axiale Spondyloarthritis: Morbus Bechterew (ankylosierende Spondylitis): Behandl. d. schweren aktiven Morbus Bechterew bei Erw., die unzureichend auf konventionelle Behandl. angesprochen haben. Nicht-röntgenolog. axiale Spondyloarthritis (nr-AxSpa): Behandl. Erw. m. schwerer nr-AxSpa, m.
objektiven, durch erhöhtes CRP und/ oder MRT nachgewies. Anzeichen. einer Entzünd., die unzureichend auf eine Behandl. m. NSARs angespr. haben. Plaque-Psoriasis: Behandl. Erwachsener m. mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf eine andere system. Ther. wie Ciclosporin, MTX od. PUVA
nicht angesprochen haben od. bei denen eine Kontraind. od. Unverträglichk. einer solchen Ther. vorliegt. Enbrel 10 mg sowie zusätzl. f. Enbrel 25 mg u. 50 mg: Juvenile idiopathische Arthritis (JIA): Behandl. d. Polyarthritis (Rheumafaktor-positiv od. –negativ) u. d. erweiterten (extended) Oligoarthritis bei Kdrn. u.
Fortsetzung ➔ Seite 2
Zur Abgabehilfe:
www.DAPdialog.de/3219
FAZIT
Ist Enbrel® verordnet, darf dieses in der Apotheke nicht gegen ein Biosimilar
ausgetauscht werden. Lediglich der Austausch zwischen Original und Importen ist erlaubt, wobei Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben sind.
1 Rabattvertrags-Check, Enbrel® 50 mg, 4 Stück N2, PZN 04492419, http://www.
deutschesapothekenportal.de/apo_pzncheck.html, Stand: 01. März 2016
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, dort
§ 4 Abs. 1, 2 und Anlage 1, § 5 Abs. 1, Stand: Juni 2015
3 Lauer-Taxe online, Stand: 01. März 2016
4 Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag zwischen vdek und
DAV i. d. F. vom 15. Dezember 2014, in Kraft getreten am 01. Januar 2015
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B
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Fragen, Beratung und Test
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Moderne Patientenbetreuung bei
Morbus Parkinson und RLS
P
atienten, die mit Leganto® behandelt
werden, können an einem umfangreichen
Therapiebegleitprogramm teilnehmen. Da
nicht alle dieses Programm kennen, sollte
bei der Beratung darauf hingewiesen wer­
den. Außerdem sollten die Patienten nicht
auf ein anderes Präparat umgestellt werden.
Mit Leganto® und Neupro® sind zwei transdermale
Pflaster mit dem Wirkstoff Rotigotin erhältlich, die
zur Behandlung von Morbus Parkinson sowie des
Restless-Legs-Syndroms eingesetzt werden.
Nur Patienten, die mit Leganto® behandelt werden, steht das umfassende Therapiebegleitprogramm LegaPlus® zur Verfügung. Dieses umfasst
drei essentielle Bausteine:
• Umfangreiche Informationsmaterialien
vermitteln Basiswissen über die Erkrankung
und die Therapie und bieten den Patienten
eine erste Einführung in das Programm.
• Für Fragen und Antworten rund um die
Pflastertherapie ist das LegaPlus®Serviceteam unter der gebührenfreien
Telefonnummer 0800 70 70 706
(Mo–Fr, 8–18 Uhr) zu erreichen.
• Zudem sind bundesweit mehr als 60 speziell
geschulte LegaPlus®-Schwestern und
-Betreuer im Einsatz. Diese nehmen nach
Aufforderung durch den Patienten innerhalb
von 24 h Stunden Kontakt auf, um einen
persönlichen Termin zu vereinbaren.
Umstellungen vermeiden
Die intensive Betreuung durch das LegaPlus®Programm trägt wesentlich zu einer hohen Patienten-Compliance bei. Um diese nicht zu gefährden,
sollten Leganto®-Patienten in der Apotheke nicht
auf ein anderes Präparat umgestellt werden.
Ist aufgrund von Rabattverträgen der Austausch
einer Leganto®-Verordnung auf das wirkstoffgleiche
Neupro®-Pflaster angezeigt, kann dieser durch
Anwendung Pharmazeutischer Bedenken verhindert werden. Wichtig zur Vermeidung von Retaxationen ist die vollständige Dokumentation auf dem
Rezept.
Eine Anleitung zur Anwendung Pharmazeutischer Bedenken finden Sie im DeutschenApothekenPortal.
Zur Anleitung:
www.DAPdialog.de/3221
Applikationskarte zum Download
Die Anwendung des transdermalen Pflasters ist
einfach. Es sind aber einige Anwendungshinweise
zu beachten, z. B. damit das Pflaster sicher haften
bleibt. Zur Unterstützung Ihres Beratungsgesprächs steht eine Applikationskarte zur Verfügung, mit der den Patienten die Anwendung von
Leganto® Schritt für Schritt erläutert werden kann.
Anwendung des Leganto®-Pflasters für die transdermale Therapie
Da nicht alle Patienten, die mit Leganto® behandelt
werden, das LegaPlus®-Betreuungsprogamm kennen, sollte im Beratungsgespräch darauf hingewiesen werden. Tipp: Geben Sie den Patienten ggf. die
Telefonnummer der kostenlosen Servicehotline
(siehe oben) mit, damit diese sich entsprechend
informieren können.
Alle Leistungen von LegaPlus® stehen auch
der Apotheke zur Verfügung!
Nutzen Sie den Kontakt zu LegaPlus®, um sich
selbst zu informieren, Servicematerialien für
Ihre Patienten anzufordern oder einen
persönlichen Kontakt zu den LegaPlus®Schwestern und -Betreuern herzustellen.
www.DeutschesApothekenPortal.de
◆ Bitte beachten Sie die gültige Gebrauchsinformation.
1
Jedes Pflaster ist einzeln in einem
Beutel verpackt.
7
Halten Sie das Pflaster mit beiden
Händen so, dass die Schutzfolie zu
Ihnen zeigt.
2
Um den Beutel zu öffnen, halten Sie
ihn an beiden Seiten fest. Ziehen Sie
die Folie auseinander …
3
… und öffnen Sie den Beutel.
8
Knicken Sie das Pflaster in der Mitte,
so dass sich der S-förmige Schnitt
der Folie öffnet.
9
Ziehen Sie eine Seite der Schutzfolie
ab. Berühren Sie die Klebefläche des
Pflasters nicht mit den Fingern.
Download der Applikationskarte
unter:
4
Nehmen Sie das Pflaster …
10
Halten Sie das Pflaster an der
verbleibenden Hälfte der starren
Schutzfolie fest und legen Sie die
Klebefläche des Pflasters auf die
Haut auf. Drücken Sie die Klebefläche
des Pflasters fest an.
5
… aus dem Beutel.
11
Klappen Sie die andere Hälfte des
Pflasters zurück und entfernen Sie
die zweite Hälfte der Schutzfolie.
6
Die Klebeseite des Pflasters ist von
einer transparenten Schutzfolie
bedeckt.
12
Drücken Sie das Pflaster mit der
Handfläche für mindestens
30 Sekunden fest an, um sicher zu
stellen, dass guter Kontakt mit
der Haut besteht und die Ränder
gut haften. Durch die Körperwärme
wird die Klebefläche des Pflasters
aktiviert.
www.DAPdialog.de/3222
L.DE.MKT.SM.12.2015.4240
11
A B G A BE - S E RV IC E
Fragen zur Arzneimittelabgabe
Das DAP-Team antwortet
W
elcher Apothekenmitarbeiter kennt
das Problem nicht: Darf das ausgestellte
Rezept so beliefert werden oder droht eine
Retaxation? Täglich erreichen uns viele
interessante Fälle und Fragen, von denen wir
Ihnen im Folgenden einige vorstellen.
Es sind alle Bedingungen außer die zuletzt aufgeführte erfüllt. Da eine Packungsgröße mit der verordneten Menge im Handel ist, ist diese also vorrangig abzugeben. Sie dürfen und müssen also sogar
gemäß Rahmenvertrag die Triumeq 90-StückPackung abgeben.
Hier geht’s zur
DAP Arbeitshilfe 14c:
www.DAPdialog.de/3224
Fall 1
Triumeq 3 x 30 Stück = Abgabe 90 Stück?
Frage:
Uns liegt folgende Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse vor: „Triumeq 3 x 30 Tbl.“. Dürfen
wir alternativ die 90er-Packung abgeben?
Fall 2
Antwort:
Frage:
Um diese Frage zu beantworten, ist ein Blick in die
für die antivirale Wirkstoffkombination Dolutegravir/Abacavir/Lamivudin festgelegten Normbereiche
gemäß PackungsV nötig. Da keine eigenen Messzahlen für die Kombination bestehen, gelten die Normbereiche für „antivirale Mittel“:
Wir haben ein Rezept über „Levetiracetam 1000 mg
FTA N2 100 St.“. Die Patientin ist auf das Präparat der
Firma neuraxpharm eingestellt. Können wir das
Präparat von neuraxpharm unter Anwendung
­
­Pharmazeutischer Bedenken abgeben?
Wirkstoffverordnung: Was ist abzugeben?
Antwort:
Nach Rahmenvertrag darf bei Wirkstoffverordnungen, wenn kein Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben ist, nur eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden.
DAP-Arbeitshilfe_14c_Schema_050214 05.02.14 11:24 Seite 1
§ 4 Abs. 4 Rahmenvertrag:
DeutschesApothekenPortal
Die verordnete Menge von 3 x 30 = 90 Stück liegt
somit unterhalb der größten Messzahl Nmax
(= 100 Stück) und zwischen dem N2- und N3-Bereich.
14 c
„Kommt eine vorrangige Abgabe
rabattbegünstigARBEITSHILFE
ter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die
drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der
aut idem – Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden
Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes
vereinbart
[…]; Rahmenvertrag
zählt das verordnete
Arzneimittel
Auszug
ausist
dem
§6
Absatz 2:
die
nach
Stückzahl
verordnete
Menge, die k
(2)zu1 „Entspricht
den drei preisgünstigsten Arzneimitteln, darf das
N-Bereich
nach
der
geltenden
Packungsgrößenverordnung
ersetzende Arzneimittel nicht teurer als das
zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Pack
namentlich
verordnete
sein.“
größe,
so sind,
nach wirtschaftlicher
Auswahl aus den zuläss
Stückelungen/Mehrfachverordnungen zwischen Normbereichen
nach Rahmenvertrag § 6 Absatz 2
Nach § 6 (2) Rahmenvertrag müssen folgende
„Abgabe
wirtschaftlicher
Einzelmengen“
Bedingungen
zum Stückeln erfüllt
sein:
Wann ist eine Stückelung/Mehrfachverordnung möglich?
 Verordnungsmenge fällt nicht in einem aktuellen Normbereich
 Verordnungsmenge liegt unterhalb Nmax (größte Messzahl)
 Eine Stückzahl-/Mengenverordnung liegt vor
 Verordnungsmenge ist nicht als Packungsgröße im Handel
Beispiel: Eliquis 2,5
mg
60
Stück x 14c
3 (Ausschnitt)
Abb.:
DAP
Arbeitshilfe
12
Normbereiche Apixaban:
Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis z
verordneten
Menge
abzugeben.“ Bedenken, falls
Bei Anwendung
Pharmazeutischer
Rabattartikel vorliegen, dürfen Sie nur eines der
drei preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Die
www.DeutschesApothekenPortal.de
A B G A B E - S E RV IC E
Firma neuraxpharm gehört nicht dazu (Stand:
Januar 2016).
Die Rücksprache mit dem Arzt ist notwendig, damit
dieser das Präparat der Firma neuraxpharm
namentlich verordnet, ohne Aut-idem-Kreuz. Dann
kann bei Anwendung Pharmazeutischer Bedenken
(Sonder-PZN + Faktor 6) neben den drei preisgünstigsten auch das namentlich verordnete Arzneimittel abgegeben werden.
Vorsicht: Denken Sie an die stichpunktartige
Begründung der Entscheidung auf dem Rezept (mit
Datum und Unterschrift)!
Hier geht’s zum Retax-Forum:
Ein Fälschungsmerkmal ist, dass die BSNR in der
Codierzeile und im Rezeptkopf nicht übereinstimmen. In einigen Bundesländern ist auch die Angabe
der BSNR und LANR im Arztstempel Pflicht, was eine
zusätzliche Sicherheit bedeutet.
Alle auf dem Rezept befindlichen BSNR und Arztnummern müssen jeweils übereinstimmen.
Ansonsten ist Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt zu halten. Ausnahmen sind z. B. Verordnungen im Rahmen der „ambulanten spezialärztlichen
Versorgung“, bei der im Rezeptkopf die sog. Teamnummer anstelle der BSNR steht und in der Codierzeile die Nummer 222222222. Auch bei Zahnärzten
und Rezepten aus Kliniken kann z. B. die Arztnummer durch eine Pseudo-Arztnummer ersetzt sein.
www.DAPdialog.de/3225
Fall 3
Retax-Gefahr BSNR
Frage:
Wie gehen wir vor, wenn die Betriebsstättennummer
auf einem Kassenrezept nicht an allen Stellen übereinstimmt? Ist dies zulässig oder müssen wir mit
Retaxationen rechnen?
Zum Beispiel: BSNR im Stempel und im Rezeptkopf
stimmen überein, aber in der Codierleiste ist eine
andere Nummer angegeben.
Antwort:
Dem Apotheker ist eine Sorgfaltspflicht auferlegt,
die bei ihm eingereichten Rezepte auf Unstimmigkeiten, Formfehler oder Fälschungsmerkmale zu
überprüfen. Besonders relevant ist dies bei verordneten Substanzen, die ein hohes Missbrauchspotenzial aufweisen, z. B. Wachstumshormone oder
Schmerzmittel. Der Apotheker hat keinen Anspruch
auf Kostenerstattung, wenn er ein gefälschtes
Rezept annimmt, das bei Wahrung der erforder­
lichen Sorgfaltspflicht als Fälschung erkennbar
gewesen wäre.
www.DeutschesApothekenPortal.de
Abb.: DAP Arbeitshilfe 31 (Ausschnitt)
Info: Urteil SG Karlsruhe, 2013, S 14 KR 562/12
Nach diesem Urteilsspruch des SG Karlsruhe ist dem
Apotheker insbesondere bei hochpreisigen Präparaten, die ein Missbrauchspotenzial haben, eine
gesteigerte Sorgfaltspflicht auferlegt. Der Apotheker hatte das Rezept beliefert, obwohl die BSNR
nicht übereinstimmten und das Rezept für ein Kind
ausgestellt, im Statusfeld jedoch „1“ angegeben
war. Er verlor den Anspruch auf Vergütung, da er die
Fälschung hätte erkennen müssen.
Vorsicht: Abweichende regionale Regelungen sind
zu prüfen.
Hier geht’s zur DAP Arbeitshilfe 31:
www.DAPdialog.de/3226
13
A B G A BE - S E RV IC E
Fall 4
Imbruvica – Menge nur als PZN?
Frage:
Uns liegt ein Kassenrezept zulasten der Barmer GEK
über „Imbruvica 140 mg (PZN 10271757) HKP“ mit
Aut-idem-Kreuz vor. Was dürfen wir abgeben:
90 Stück (ohne N-Kennzeichen) oder 120 Stück (N3)?
Da die 90 Stück unterhalb des N3-Bereichs liegen,
ist die Packungsgröße erstattungsfähig. Die AMVV
schreibt grundsätzlich die Angabe einer Menge auf
der Verordnung vor. In vorliegendem Fall gibt die
PZN den Hinweis auf die Menge und auch ohne
­Mengenangabe könnte gemäß § 6 Absatz 4 Rahmenvertrag die kleinste im Handel befindliche Packung
abgegeben werden.
Sie können also die 90-Stück-Packung abgeben.
Antwort:
Hinweis:
Die angegebene PZN bezeichnet die ImbruvicaPackungsgröße ohne N-Kennzeichen:
Bei solch hochpreisigen Präparaten sollte die Menge
eindeutig vom Arzt definiert werden. Wäre z. B. die
N3-Packung nur mittels PZN verordnet, sollte die
Menge vom Arzt mit Datum und Unterschrift nachgetragen werden.
Hier geht’s zum PZN-Checkplus:
www.DAPdialog.de/3227
IMPRESSUM
DAP DIALOG
Das Magazin des DeutschenApothekenPortals
Ausgabe 32 April 2016
Verlag: DAP GmbH DeutschesApothekenPortal
Geschäftsführung: Dr. Dagmar Engels,
Nina Strathmann, Sarah Wessinger
Agrippinawerft 22, 50678 Köln
Tel. +49 (0)221 222 83 0
Fax:+49 (0)221 222 8 33 22
E-Mail: [email protected]
Retax-Beratung: Dieter Drinhaus
Urheber- und Verlagsrecht
Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit
Annahme des Manuskripts gehen das Recht zur Veröffentlichung sowie die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von
Nachdruckrechten, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung von Sonderdrucken, Fotokopien
und Mikrokopien an den Verlag über. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten
Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. In der unaufgeforderten Zusendung von Beiträgen und Informationen an den Verlag liegt das jederzeit widerrufliche Einverständnis, die zugesandten Beiträge bzw. Informationen in Datenbanken einzustellen, die vom Verlag oder von mit diesem kooperierenden Dritten geführt werden. Die
Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über den Verlag.
Redaktion: Juliane Brüggen, Gisela Will,
Marina Herpertz, Nina Strathmann,
Heike ­Warmers, Nadine Graf
Gebrauchsnamen
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt
nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es
sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.
Redaktionsleitung: Johanna Krull
Haftungsausschluss
Der DAP Dialog ist eine Arbeitshilfe für Fachkreise. Trotz größter Sorgfalt und Expertise kann für die Richtigkeit der
Inhalte keine Haftung übernommen werden.
Chefredaktion: Dr. Dagmar Engels (verantwortlich)
Agrippinawerft 22, 50678 Köln
Anzeigenleitung: Gabriele H. Steinhauer
14
ISSN: 2193-0449
Gestaltung: FAI GmbH
Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin
Vertrieb: Bauer Vertriebs KG
Der DAP DIALOG ist IVW geprüft.
Der Verlag DAP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED.
www.DeutschesApothekenPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E
Dimethylfumarat – Packungsgröße ohne
Normgrößenkennzeichen erstattungsfähig
D
ie größte im Handel befindliche
Packungsgröße des MS-Therapeutikums
Tecfidera ® (Wirkstoff: Dimethylfumarat)
trägt kein Packungsgrößenkennzeichen
(z. B. N3). Da es keine N3-Packung im Markt
gibt, stellt sich die Frage, ob es sich hierbei
um eine erstattungsfähige Packungsgröße
oder um eine nicht erstattungsfähige
­„Jumbopackung“ handelt.
Das Arzneimittel Tecfidera® (Wirkstoff: Dimethylfumarat) der Biogen GmbH ist seit März 2014 im
deutschen Markt. Seit Januar 2015 ist eine Packung
ohne Normgröße erhältlich, die einer Behandlungsdauer von in der Regel zwölf Wochen (= 84 Tagen)
entspricht und 168 Hartkapseln enthält.
Letzere ist nur dann erstattungsfähig, wenn die
enthaltene Menge unterhalb der größten gemäß
Packungsgrößenverordnung festgelegten Messzahl
Nmax liegt.3
Arzneimittelsteckbrief
Wirkstoff:1 Dimethylfumarat
Wirkstoffmenge:1 120 mg, 240 mg
Indikationen:1 Behandlung von erwachsenen Patienten mit
schubförmig remittierender Multipler Sklerose
Darreichungsform:1 Magensaftresistente Hartkapseln (KMP)
Packungsgrößen: 2
Wirkstärke
120 mg
240 mg
240 mg
Packungsgröße
14 Stück
56 Stück
168 Stück
N-Größe
N1
N2
–
Reichweite
1 Woche (7 Tage)
4 Wochen (28 Tage)
12 Wochen (84 Tage)
PZN
04868876
04870548
10946899
Der Mechanismus, durch den Dimethylfumarat die therapeutischen
Wirkungen bei Multipler Sklerose ausübt, ist nicht vollständig
bekannt. In präklinischen und klinischen Studien zeigte Tecfidera
entzündungshemmende und immunmodulatorische Eigenschaften.1
Packungsgrößen unterhalb Nmax
erstattungsfähig
Dies kann anhand der gültigen Normbereiche des
Wirkstoffs Dimethylfumarat mithilfe des DAP
PZN-Checkplus überprüft werden (s. Abb.).
Die Nmax entspricht der Obergrenze des N3-Be­
reichs und beträgt 200 Stück. Die Tecfidera® Packungs­größe mit 168 Hartkapseln liegt somit
unterhalb der Nmax und ist erstattungsfähig.
Abb.: PZN-Checkplus, DeutschesApothekenPortal
Rezeptbeispiel:
Tecfidera 240 mg KMP
3 x 56 Stück !
Bei einer Verordnung über 3 x 56 Stück = 168 Stück
ist gemäß § 6 Absatz 2 Rahmenvertrag und Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) immer die
der verordneten Gesamtmenge entsprechende
Packungs­g röße (Tecfidera® 240 mg, 168 Stück) vorrangig abzugeben.
1 Fachinformation Tecfidera®; Stand: Dezember 2015
2 Lauer-Taxe online, Stand: Dezember 2015
3 Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1610) geändert worden ist
4 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V i. d. F. vom 15.
Juni 2012
www.DeutschesApothekenPortal.de
Zum PZN-Checkplus:
www.DAPdialog.de/3227
FAZIT
Die Tecfidera®-Packung mit 168 Hartkapseln ist trotz
fehlendem Normgrößenkennzeichen erstattungs­
fähig.3 Mehrfachverordnungen von Tecfidera® sind nur
dann zulässig, wenn die verordnete Menge unterhalb
der Nmax liegt, keinem N-Bereich zuzu­ordnen ist und
keine der Menge entsprechende Packungsgröße im
Handel ist.
15
S E RV IC E
Sonderrezepte im Fokus – Wissenswertes
zu Entlassverordnungen & Co.
D
ie Belieferung von Sonderrezepten stellt
mitunter eine Herausforderung dar – nicht
zuletzt, weil es immer wieder neue Regelungen gibt. Die neuen Entlassverordnungen, die
Klinikärzte neuerdings ausstellen dürfen,
sind z. B. nur drei Werktage gültig. Auch bei
Isotretionin-, T- und BtM-Rezepten sind spezielle Abgabevorschriften zu beachten.
Um Sie bei der Rezeptbelieferung zu unterstützen,
haben wir die wichtigsten Informationen und Regelungen zu den verschiedenen Sonderrezepten
zusammengestellt.
Entlassverordnungen
Seit dem 16.03.2016 ist es amtlich: Klinikärzte sind
nun berechtigt, Rezepte im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements auszustellen, um eine
übergangslose Versorgung von Patienten bei der
Entlassung aus einer stationären Behandlung
sicher zu stellen.* Vor der Ausstellung muss allerdings geprüft werden, ob eine solche Verordnung
überhaupt notwendig bzw. wirtschaftlich ist. Priorität hat nämlich immer noch die Mitgabe von Arzneimitteln z. B. vor dem Wochenende oder vor Feiertagen, um die Zeit bis zum nächstmöglichen Arztbesuch zu überbrücken.
Auch in der Apotheke gibt es einiges zu beachten,
um bei der Belieferung von Entlassverordnungen
nicht in eine Retax-Falle zu tappen. Für Arzneimittelverordnungen gilt:
• Ausstellung auf Muster-16-Rezepten mit einer
entsprechenden Kennzeichnung, beispielsweise
als „Entlassverordnung“
• Gültigkeit: drei Werktage
Isotretionin-Verordnungen
Eine weitere Sonderform von Rezepten sind Isotretionin-Verordnungen. Diese sind von „normalen“
Rezepten optisch nicht zu unterscheiden, denn die
Verordnung erfolgt ebenfalls auf einem Muster16-Rezept. Da Isotretionin fruchtschädigend ist,
gelten allerdings bei Frauen im gebärfähigen Alter
besonders strenge Regeln für die Verordnung und
Abgabe dieser Arzneimittel. Diese sind in einem
Leitfaden für Ärzte und Apotheker (Teil des
Schwangerschaftsverhütungsprogramms des
BfArM) festgelegt, darunter auch eine verkürzte
Rezeptgültigkeit:
„Die Abgabe durch den Apotheker an Frauen im
gebärfähigen Alter muss innerhalb von 7 Tagen
nach dem Verordnungsdatum erfolgt sein.“
Aktuell in der Diskussion und damit strittig ist die
Interpretation der Länge des Gültigkeitszeitraums.
Laut BfArM gilt eine Gültigkeit von 6 + 1 Tagen in
Anlehnung an die Gültigkeiten von T-Rezepten. Oft
wird aber auch eine Gültigkeit von 7 + 1 Tagen wie
bei BtM-Rezepten kommuniziert. Da es bis dato
keine offizielle vertragliche Regelung gibt und es
schon Retaxationen wegen Überschreitung der
Abgabefrist gab, ist eine Belieferung der Verordnung spätestens am 7. Tag zu empfehlen (Beispiel:
Ausstellungsdatum 30.03.2016 Ž letzte mögliche
Belieferung: 05.04.2016)
DAP Arbeitshilfe „Umgang mit
­Isotretionin-Verordnungen“
Weiterführende Informationen zur korrekten
Belieferung von Isotretionin-Verordnungen liefert
eine DAP Arbeitshilfe.
DeutschesApothekenPortal
• Verordnete Menge: ≤ Packung mit kleinstem
Packungsgrößenkennzeichen nach PackungsV
Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
Umgang mit Isotretinoin-Verordnungen
1 Geschlecht: Für Frauen im gebärfähigen Alter gelten
4
besondere Bestimmungen:
1
Entlassverordnung
Novaminsulfon ratio 500 mg 10 St. Tbl.
28
Rezeptangaben:
➔ Schwangerschaftsverhütungsprogramm durch den Arzt
➔ Schwangerschaft ist eine Kontraindikation
2 Ausstellungs- und Abgabedatum: Die Abgabe muss inner-
halb von 7 Tagen nach dem Verordnungsdatum erfolgt sein.1
Strittig ist, ob die Dauer der Gültigkeit 6 + 1 Tage oder 7 + 1
Tage beträgt. Retaxsicherste Vorgehensweise: Belieferung
spätestens am 7. Tag (Gültigkeit 6 + 1 Tage)
2
3
3 Rezeptierte Gesamtmenge: Isotretinoin darf nur für eine
Behandlungsdauer von insgesamt 30 Tagen verordnet werden,
damit eine regelmäßige Arztkonsultation gewährleistet ist
(gilt bei Verordnungen für gebärfähige Frauen).2
4 Geburtsdatum kontrollieren: Für Kinder unter 12 Jahren
Abb.: Rezeptbeispiel einer Entlassverordnung
• Ein Rezept ist als „Entlassverordnung“ zu kennzeichnen.
• Die Gültigkeit liegt bei drei Werktagen, andere (ambulante)
Klinikrezepte sind weiterhin 30 Tage gültig!
16
wird die Einnahme von isotretinoinhaltigen Arzneimitteln
nicht empfohlen.
! WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DIE BERATUNG:
Download DAP Arbeitshilfe
„Isotretionin-Verordnungen“:
 Sonnenlicht und UV-Strahlen meiden, ggf. Sonnenschutz
empfehlen
 Vorsicht bei gleichzeitiger Einnahme von bestimmten
Antibiotika (Tetrazykline)
 Keine Blutspende während und bis zu 1 Monat nach Ende
der Behandlung durchführen
1 Lt. Schwangerschaftsverhütungsprogramm (Leitfaden für Ärzte und Apotheker)
 Arzneimittel nicht an andere Personen weitergeben
 Übrig gebliebene Kapseln zur Entsorgung in die Apotheke
zurückbringen
 Vitamin A als Nahrungsergänzung vermeiden
 Wechselwirkung von Arzneimitteln/pflanzlichen Arzneimitteln
mit hormonellen Verhütungsmitteln beachten (Schwangerschaft)
2 Wenn die Behandlungsdauer bzw. Dosierung nicht bekannt ist, sollte eine Rücksprache mit dem Arzt erfolgen.
www.DAPdialog.de/3231
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016
*Änderung der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, Veröffentlichung im
Bundesanzeiger am 15.03.2016
www.DeutschesApothekenPortal.de
S E RV IC E
DeutschesApothekenPortal
Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
56
Erforderliche Angaben auf dem T-Rezept
1 Patientendaten
• Name, Vorname und Anschrift des Patienten
• Krankenkassendaten des Patienten (IK und Name der Krankenkasse)
• Neu:* Das Feld „Kassen-Nr.“ wurde umbenannt in „Kostenträgerkennung“
hkk
Mehrteilige Rezepte
T-Rezept
Ein weiteres „Sonderrezept“ ist das T-Rezept zur
Verordnung der ebenfalls fruchtschädigenden
Stoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid.
Auch hier müssen Frauen im gebärfähigen Alter ein
Schwangerschaftsverhütungsprogramm befolgen.
Das Rezeptformular ist zweiteilig und trägt eine
individuelle Nummer (T-Rezeptnummer), die eine
eindeutige Zuweisung eines jeden T-Rezeptes zu
einer einzelnen ärztlichen Person im T-Register des
BfArM ermöglicht. Seit Februar dieses Jahres werden neue Formulare an die Ärzte ausgegeben, die
alten behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit.
Neu seit Februar
• Das Feld „Kassen-Nr.“ wurde umbenannt in
„Kostenträgerkennung“.
• Das Ausstellungsdatum wird nur an einer Stelle
aufgedruckt (wie bei Muster-16-Rezepten). Damit
entfällt die zusätzliche handschriftliche Datums­
angabe neben der Unterschrift des Arztes.
Rezeptgültigkeit
Die Gültigkeit von T-Rezepten beträgt 6 + 1 Tage,
also insgesamt sieben Tage. Strittig ist dieser Zeitraum nicht, denn in § 3a (4) AMVV ist der Geltungszeitraum eindeutig angegeben:
„Abweichend von § 2 Abs. 5 ist eine Verschreibung nach Absatz 1 Satz 1 bis zu sechs Tagen
nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“
zu erleichtern,
steht eine neue
DAP Arbeitshilfe
zur Verfügung.
1
Mustermann
Max
Musterstraße 7
D 12345 Musterstadt
100186801
345678900
3
G294946155
545878998
2 Ausstellungsdatum
01.05.74
10/16
Gültigkeit: 6 Tage + Ausstellungsdatum
3 Verordnungsfeld
1
6
06.04.16
Revlimid 5 mg Hartkapseln
21 St. N1
BSNR: 345678900
Dr. Max Mustermensch
Arzt für Onkologie
Musterweg 13
12345 Musterstadt
Tel. 12345-678910
2
4
M. Mustermensch
5
4 Bestätigung des Arztes (Felder zum Ankreuzen)
345678900
Heilungsmöglichkeiten
Es empfiehlt sich, alle Änderungen und Ergänzungen vom Arzt vornehmen zu lassen;
bei Nachtragen der Kreuze zu den Sicherheitsbestimmungen (auch nach Rücksprache mit
dem Arzt) würde sich der Apotheker sogar haftbar machen.
Dokumentation
Bei Erwerb und Abgabe sind Apotheken nach § 17 (6b) Apothekenbetriebsordnung verpflichtet, wichtige Angaben zu dokumentieren, wie beispielsweise Name und Anschrift des
Lieferanten sowie Angaben zum verschreibenden Arzt (Details siehe ApBetro). Wichtig:
Aufbewahrung der Dokumentation über fünf Jahre!
Mehrteiliges Rezept
Teil I: Abrechnung mit der Krankenkasse
Teil II: Für das BfArM (Versand wöchentlich) mit Apothekenstempel auf der Rückseite
Download DAP Arbeitshilfe
„T-Rezept“:
Arzneimittel
Erlaubt: Arzneimittelverordnungen mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid
und Thalidomid
Nicht erlaubt: Verordnung von Arzneimitteln mit anderen Wirkstoffen
Maximal ein Arzneimittel: Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes
inkl. der Stärke, der Darreichungsform und der Menge bzw. bei Rezepturarzneimitteln
die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie die Gebrauchsanweisung
Zulässige Höchstverordnungsmenge: Je Rezept für gebärfähige Frauen der Bedarf
für 4 Wochen, ansonsten der Bedarf für 12 Wochen (Apotheke hat Prüfpflicht!
Im Zweifel Rücksprache mit dem Arzt)
• Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und
• Übergabe der medizinischen Informationsmaterialien
• Off- oder In-Label-Feld
5 T-Rezeptnummer
Jedes Rezept trägt eine individuelle Nummer (T-Rezeptnummer), die eine eindeutige
Zuweisung eines jeden T-Rezeptes zu einer einzelnen ärztlichen Person im T-Register
des BfArM sicherstellt.
6 Arztstempel
• Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der
verschreibenden ärztlichen Person einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, eigenhändige Unterschrift des Arztes
• Neu:* Handschriftliche Datumsangabe neben der Unterschrift entfällt
* Seit dem 01.02.2016 werden neue T-Rezeptformulare an die Ärzte ausgegeben. Die bisher gültigen Rezepte
behalten aber ihre Gültigkeit.
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016
www.DAPdialog.de/3232
BtM-Rezept
Das BtM-Rezept besteht ebenfalls aus drei Teilen:
dem Deckblatt (Teil II) und zwei Durchschlägen
(Teil I und III). Teil I behält der Apotheker, Teil II
dient der Abrechnung mit den Krankenkassen und
Teil III verbleibt beim Arzt. Verordnet werden dürfen alle Betäubungsmittel, die in Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes
(BtMG) gelistet sind.
BtM-Rezepte weisen neben der Betriebsstättennummer und der lebenslangen Arztnummer auch
eine neunstellige Nummer auf, mit der jedes Rezept
eindeutig dem verordnenden Arzt zugeordnet werden kann. Das ist besonders für Gemeinschaftspraxen wichtig, in der jeder Arzt seine eigenen Formulare verwenden muss.
Änderungen durch die Apotheke
Fehlende Patientendaten können – auch ohne Rücksprache mit dem Arzt – durch den Apotheker
ergänzt oder korrigiert werden. Wenn weitere
Angaben fehlen, können auch diese nach Rücksprache mit dem Arzt vor der Abgabe ergänzt werden.
Wichtig ist, dass Arzt und Apotheker die Ergänzungen auf ihren Teilen des Rezeptes mit Datum und
Unterschrift abzeichnen. Das Ausstellungsdatum
und die Angaben im Arztstempel dürfen nicht geändert werden.
Neu: DAP Abgabehilfe „T-Rezept“
Rezeptgültigkeit
Jedes T-Rezept ist in der Apotheke sorgsam im Hinblick auf Patientendaten, Arztangaben z. B. zu den
erforderlichen Sicherheitsbestimmungen, zur Gültigkeitsdauer, vorgeschriebenen Höchstmenge etc.
zu prüfen. Um Ihnen den Umgang mit T-Rezepten
BtM-Rezepte müssen spätestens am achten Tag
nach Ausstellung beliefert werden, haben also eine
Rezeptgültigkeit von 7 + 1 Tagen. Ein Rezept, das
am 30.03.2016 ausgestellt wurde, darf also noch am
06.04.2016 beliefert werden.
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17
S E RV IC E
DeutschesApothekenPortal
Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
52
Retax-Falle BtM-Rezept:
Beispiele richtiger und falscher Verordnungen
DAP Arbeitshilfen zu BtM-Rezepten
Diese Arbeitshilfe zeigt anhand von Beispielen, wo Retax-Gefahren lauern und wie die
Verordnung korrekt ausgestellt sein muss.
In den folgenden Fällen darf die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt Ergänzungen/
Korrekturen auf dem Rezept vornehmen. Der Arzt tut dies auch auf seinem Teil der
Verordnung – beide müssen ihre Ergänzungen mit Unterschrift und Datum abzeichnen.
Da bei der Belieferung von BtM-Rezepten besonders
komplexe Abgaberegeln zu berücksichtigen gibt,
bietet das DeutscheApothekenPortal gleich mehrere BtM-Arbeitshilfen zum kostenlosen Download
an.
1. Fehlende Dosierung
Hydromorphon Aristo
4 mg ret. 50 St. N2
✗
Hydromorphon Aristo
4 mg ret. 50 St. N2
✓
Dosierung laut Rücksprache mit dem Arzt: 11.02.16
2 x tägl. eine Tabl. Einnahme: jeweils 8 und 20 Uhr
➔ Ergänzung der Dosierung
2. Fehlende Höchstmenge („A“) oder anderes Kennzeichen
2 x ! Fentanyl Aristo 100 µg/h
Pflaster 20 St. N3
Fentanyl Aristo 50 µg/h
Pflaster 20 St. N3
✗
✓
2 x ! Fentanyl Aristo 100 µg/h
Pflaster 20 St. N3
Fentanyl Aristo 50 µg/h
Pflaster 20 St. N3
Dosierung gem. schriftlicher Anweisung
Dosierung gem. schriftlicher Anweisung
Nach Rücksprache mit dem Arzt
Höchstmengenüberschreitung notwendig „A” 11.02.16
➔ gilt auch für andere Kennzeichen
wie „S“ oder „SZ“
➔ Ergänzung des Buchstaben „A“
3. Fehlende Beladungsmenge
DeutschesApothekenPortal
Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
Buprenorphin 52,5 µg/h
Matrixpflaster 10 St. N2
11
Erforderliche Angaben auf dem BtM-Rezept
1 Patientendaten
1
01.05.74
10/16
100186801
1 000 1
G294946155
345678900
3
4
3
4
2 Ausstellungsdatum
Mustermann
Max
Musterstraße 7
12345 Musterstadt
545878998
Gültigkeit: 7 Tage + Ausstellungsdatum
3 BtM-Arzneimittel
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung
Menge des verschriebenen BtM in Gramm, Milliliter oder Stückzahl der abgeteilten Form
➔ Die Angabe „1 OP“ oder N1, N2 oder N3 reicht nicht aus!
Angabe der Beladungsmenge bei Pflastern
➔ Auf die Beladungsmenge kann verzichtet werden, wenn sie aus dem namentlich
verordneten Firmenprodukt unzweifelhaft hervorgeht (s. Rezeptbeispiel)
➔ Die Beladungsmenge ist erforderlich, wenn das Pflaster nicht herstellerspezifisch verordnet wird (Bsp.: Buprenorphin Pflaster 70 µg/h, 20 St., enthält 40 mg Burpenorphin)
6
10.12.15
BSNR: 345678900
BUP-4 Tagespflaster Librapharm 70 µg/h
Dr. Theo Gutmensch
20 St. N3
2
Internist
Pflasterwechsel 2 x pro Woche
Musterweg 13
(Montag Morgen + Donnerstag Abend)
Temgesic forte sublingual 0,4 mg SUT 20 St. 12345 Musterstadt
Tel. 12345-678910
gemäß schriftlicher Anweisung
A
4 Gebrauchsanweisung
T. Gutmensch
Mit Einzel- und Tagesgabe oder Hinweis auf eine schriftliche Gebrauchanweisung,
z. B. Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“
Buprenorphin 52,5 µg
Matrixpflaster 10 St. N2
Alle drei Tage Pflaster wechseln
✓
Nach Rücksprache mit dem Arzt Beladungsmenge
Buprenorphin 30 mg
11.02.16
➔ Ergänzung der Beladungsmenge
ACHTUNG:
In den folgenden Fällen ist keine Korrektur/Heilung durch die Apotheke möglich,
sondern nur durch den Arzt.
Rezeptgültigkeit überschritten
➔ Das Rezept darf nicht beliefert werden,
(Gültigkeit: 7 Tage + Ausstellungsdatum)
das Ausstellungsdatum darf nur vom Arzt
ergänzt oder korrigiert werden!
Name, Vorname und Anschrift des Patienten
Krankenkassendaten des Patienten (IK und Name der Krankenkasse)
hkk
✗
Alle drei Tage Pflaster wechseln
➔ muss angegeben werden, wenn sie
nicht aus der herstellerspezifischen
Verordnung hervorgeht
Download DAP Arbeitshilfe
„Retax-Falle BtM-Rezept“:
Fehlende Arztunterschrift
➔ Das Rezept darf nicht beliefert werden,
bevor der Arzt seine Unterschrift ergänzt hat!
Mit freundlicher Unterstützung der Aristo Pharma GmbH
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Februar 2016
www.DAPdialog.de/3235
5 Kennzeichen „A, N, S, SZ, K und Praxisbedarf“
5
„A“: Überschreitung der Höchstmengen (Vergleich DAP-Arbeitshilfe BtM-Höchstmengen)
„N“: Nachreichen einer notfallbedingten Verschreibung ➔ nicht beliefern!
„S“: bei Verschreibung von Substitutionsmitteln
„SZ“: bei Take-Home-Verordnungen für Gesamtdauer max. 2 Tage
„K“: Betäubungsmittel für Schiffe
„Praxisbedarf“: für den Bedarf in einer Praxis, nicht erlaubt: „Sprechstundenbedarf“,
„ad usum proprium“ oder „ad usum medici“
345678900
Heilungsmöglichkeiten
Die Apotheke kann nach Rücksprache mit dem Arzt alle Angaben (Ausnahmen:
Unterschrift und Ausstellungsdatum) auf einem BtM-Rezept ändern bzw. ergänzen.
Apotheke ➔ Korrektur auf Teil I+II inkl. Datum und Unterschrift
Arzt ➔ Korrektur auf Teil III inkl. Datum und Unterschrift
6 Arztstempel
Name (Vor- und Zuname)*, Anschrift einschließlich Telefonnummer und Berufsbezeichnung oder Facharztbezeichnung des verschreibenden Arztes, eigenhändige Unterschrift
des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk „i. V.“ Bei Gemeinschaftspraxen
ist der verordnende Arzt im Stempel zu unterstreichen!
FAZIT
* BtMVV fordert keinen Vornamen; AMVV § 2 (1) hingegen schon
Hinweis zu „i. V.“: BtM-Rezepte sind personenbezogen (ein Arzt) und können ausschließlich im Vertretungsfall (Bsp.: Urlaub, Krankheit) von einer anderen ärztlichen
Person verwendet werden.
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Dezember 2015
Download DAP Arbeitshilfe
„Angaben auf dem BtM-Rezept“:
www.DAPdialog.de/3233
DeutschesApothekenPortal
Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
47
BtM-Rezepte korrekt beliefern
Auch bei der Belieferung von BtM-Rezepten müssen Rabattverträge beachtet werden.
Dazu stellt das nachfolgende Schema eine Unterstützung für die Abgabepraxis dar.
BtM-Rezept-Beispiel
Hydromorphon Aristo L 8 mg
RET 20 St. N1
Dos.: 1 x 1 Ret. tägl. jeweils 20 Uhr
Alle Formalien korrekt? (BtMVV § 9)
ja
Aut-idem-Kreuz gesetzt?
nein
ja
nein
Heilung1 durch Apotheke möglich? (BtMVV § 9)
Arzt ➔ Rezeptänderung!
nein
ja
Rabattverträge
zu beachten?
nein
ja
Austausch3 erlaubt
und dem Patienten
vermittelbar?
nein
Dokumentation für Nichtabgabe
des Rabattarzneimittels
(z. B. Pharm. Bedenken) aufs Rezept
ja
Abgabe des
verordneten BtMs
(ggf. Besonderheiten
Original/Import
bzgl. Aut-idem-Kreuz
beachten)2
Abgabe des verordneten BtMs
(oder eines der drei preisgünstigsten
oder eines Imports4 gem. § 5
Rahmenvertrag)
Abgabe des
RabattArzneimittels
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Januar 2016
Hinweise:
1 Der Apotheker kann nach Rücksprache mit dem
Arzt Änderungen im Rezept-Teil I und II vornehmen. Der Arzt vermerkt diese Änderungen im
Rezept-Teil III. Beide müssen ihre Änderungen
mit Unterschrift und Datum versehen. Das Ausstellungsdatum darf nicht korrigiert werden.
2 Auch bei BtM gilt: Ein rabattiertes Original hat
Vorrang vor einem nicht rabattierten Import
(und umgekehrt).
Original und Import gelten auch bei BtM als identische Präparate ➔ ein Aut-idem-Kreuz alleine
schützt nicht vor dem Austausch Original/Import.
3 Beim Austausch eines BtMs immer auch BtM-rechtliche Austauschkriterien beachten (z. B. exakte
Stückzahl, bei transdermalen Systemen Beladungsmenge/Freisetzungsrate, bei retardierten Arzneiformen identische Wirkdauer) ➔ § 4 Rahmenvertrag
4 Auch BtM gehen in die Importquote mit ein
➔ ggf. auf verfügbare 15/15-Importe prüfen!
Mit freundlicher Unterstützung der Aristo Pharma GmbH
Download DAP Arbeitshilfe
„BtM-Rezepte korrekt beliefern“:
www.DAPdialog.de/3234
Die neuen Entlassverordnungen ermöglichen eine
übergangslose Versorgung von Patienten, die aus
der Klinik entlassen werden. Bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke ist vor allem auf die Rezeptgültigkeit von lediglich drei Werktagen zu achten.
Zudem darf die verordnete Menge maximal einer
N1-Packung entsprechen. Bei BtM- und T-Rezepten
gelten ebenfalls verkürzte Rezeptgültigkeiten von
acht bzw. sieben Tagen. Die Gültigkeit von Isotretionin-Verordnungen ist strittig (sieben oder acht
Tage), retaxsicher ist eine Belieferung innerhalb von
sieben Tagen. Doch nicht nur die Gültigkeiten spielen
eine Rolle, auch viele weitere Regelungen sind bei
der Belieferung von Sonderrezepten zu berücksichtigen. Unterstützung bieten die Arbeitshilfen des
DeutschenApothekenPortals.
Übersicht Sonderrezepte
Rezeptart
Entlassverordnung
Isotretionin
T-Rezept
BtM-Rezept
18
Gültigkeit
3 Tage
Strittig: 6 + 1 /
7 + 1 Tage
6 + 1 Tage
7 + 1 Tage
Formular
Muster 16
Muster 16
2-teiliges T-Rezeptformular
3-teiliges BtM-Rezeptformular
Gesetzliche Grundlage
Arzneimittel-Richtlinie des G-BA
Leitfaden des BfArM für Ärzte und
Apotheker
§§ 2 und 3a AMVV, § 17 ApBetrO
§§ 8 und 9 BtMVV BtMG Anlage III
www.DeutschesApothekenPortal.de
S E RV IC E
Immer den vollen Überblick
Entdecken Sie unsere Übersichtsposter!
Auch dieser Ausgabe des DAP Dialogs liegen zwei
ganz neu für Sie aktualisierte Übersichten bei: Das
Poster „Inhalationssysteme“ sowie das Poster zum
Thema „Orale Kontrazeptiva“.
Autohaler®
Breezhaler®
Diskus®
Dosieraerosol
Astellas Pharma
Novartis Pharma
GlaxoSmithKline
Mundipharma
Inhalationssystem
1. Nehmen Sie die Schutzkappe
ab, indem Sie den kleinen
Vorsprung an der Rückseite
der Schutzkappe nach unten
drücken.
Anwendung
Inzwischen ist eine recht umfangreiche Auswahl
an Posterthemen zusammengekommen: Trockenes
Auge, Blutzuckermessgeräte & Zubehör, Impfstoffe
gemäß STIKO-Empfehlung, Inhalationssysteme,
Kinderwunsch und künstliche Befruchtung, Insulinpens & Zubehör, Kontrazeptiva, Verneblersysteme – zu all diesen Themen bietet das DAP Übersichtsposter an, mit denen Sie die jeweiligen Produktgruppen hervorragend im Blick behalten können.
Beide Tasten gleichzeitig fest drücken,
um die Kapsel zu durchstechen, bis
ein Klicken zu hören ist, dann wieder
loslassen. Atmen Sie vollständig aus,
bevor Sie das Mundstück in den Mund
nehmen.
Halten Sie den Inhalator wie im Bild
gezeigt. Die Tasten sollen nach links
und rechts zeigen. Drücken Sie nicht
auf die Tasten. Nehmen Sie das
Mundstück in den Mund und schließen
Sie die Lippen um das Mundstück.
Atmen Sie rasch und gleichmäßig so
tief wie möglich ein. Drücken Sie nicht
auf die Tasten. Halten Sie Ihren Atem
mind. 5 bis 10 Sek. an oder solange,
wie dies bequem möglich ist, während
Sie den Inhalator aus dem Mund
nehmen. Atmen Sie anschließend aus.
3. Atmen Sie zunächst aus.
Nehmen Sie dann das
Mundstück in den Mund,
atmen Sie tief ein und halten
Sie den Atem einige
Sekunden an.
Produktgruppen im Blick
4. Drücken Sie danach den
grauen Hebel wieder herunter
und setzen Sie die Schutzkappe wieder auf.
Reinigung/
Patronenwechsel
Beratungstipps
Präparate
Wirkstoff
Eine wöchentliche Reinigung mit einem trockenen
Tuch ist ausreichend.
Bitte beachten Sie!
Stecken Sie das zum Reinigen verwendete Tuch
oder andere Gegenstande nicht in den Autohaler®,
es könnte zu Beschädigungen des Autohalers®
führen. Bitte den Autohaler® nicht auseinandernehmen oder mit Wasser spülen!
1. Öffnen: Durch Wegschieben
des Daumengriffes, bis das
Mundstück und der Hebel
erscheinen und ein Klicken zu
hören ist.
2. Spannen: Hebel von sich
wegschieben, bis ein Klicken
zu hören ist. Damit ist eine
Dosis zur Inhalation freigegeben. Ein kleines Loch im
Mundstück hat sich geöffnet.
3. Inhalieren: Tief ausatmen
(nicht in den Diskus hinein).
Dann das Mundstück mit
den Lippen umschließen und
rasch, gleichmäßig und tief
durch den Diskus einatmen.
Atem so lange wie möglich
anhalten (5–10 Sek.) und
dann langsam durch die Nase
wieder ausatmen.
4. Schließen: Daumengriff bis
zum Einrasten zurückschieben.
Schutzkappe abziehen. Zum Öffnen
Basisteil festhalten und Mundstück
zurückklappen. Kapsel mit trockenen
Händen aus der Blisterpackung
entnehmen (nicht durch die Folie
drücken).
Kapsel in das Kapselfach legen und
den Inhalator schließen, bis Sie ein
Klicken hören.
2. Drücken Sie den grauen
Hebel hoch bis er einrastet.
Halten Sie den Autohaler ®
dabei aufrecht.
Spülen Sie den Inhalator nie mit Wasser. Um den
Inhalator zu reinigen, wischen Sie das Mundstück
innen und außen mit einem sauberen, trockenen
und fusselfreien Tuch ab, um alle Pulverrückstände zu entfernen. Halten Sie den Inhalator trocken.
Für die Reinigung wischen Sie das Mundstück des
Diskus mit einem trockenen Tuch ab.
Bei der Erstbenutzung von flutiform® oder nach längerer
Nichtbenutzung zunächst vier Sprühstöße in die Luft
sprühen. Nach jeder Inhalation den Mund gründlich ausspülen, um wunden Stellen im Mund und Rachen sowie
Heiserkeit vorzubeugen.
Hinweis zum Dosiszähler flutiform®: Verbleibende Hübe
werden rückwärts heruntergezählt, farblich verändert, im
Dosiszähler angezeigt: 120–40 Hub grün, 40–15 Hub
gelb, ab 15 Hüben rot.
Beratungstipps: Nicht über 25 °C lagern. Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren. Bei Bedarf Spacer AeroChamberPlus® nutzen.
Viani® Diskus®
flutiform®
Seebri® Breezhaler®
Ultibro® Breezhaler®
Salbutamol
0,1 mg
Beclometasondipropionat 0,1 mg
Pro Kapsel:
Glycopyrroniumbromid
63 μg,
entsprechend
Glycopyrronium 50 μg
Abgabe Mundstück:
Glycopyrronium 44 μg
Viani® 50/250 Diskus®:
Pro Kapsel:
Indacaterolmaleat 143 μg, Salmeterol 50 μg, Fluticasonpropionat 250 μg#
entsprechend
Viani® forte 50/500 Diskus®:
Indacaterol 110 μg,
Salmeterol 50 μg, Fluticasonpropionat 500 μg#,+
Glycopyrroniumbromid
Viani® mite 50/100 Diskus®:
63 μg, entsprechend
Salmeterol 50 μg, Fluticasonpropionat 100 μg#
Glycopyrronium 50 μg
Abgabe Mundstück:
Indacaterol 85 μg, Glycopyrronium 43 μg
Nach der Inhalation können Sie anhand der transparenten – und nun leeren – Kapsel kontrollieren,
ob Sie erfolgreich den ganzen Inhalt der Kapsel inhaliert haben.
www.DAPdialog.de/3237
Halten Sie nach der Inhalation für
5–10 Sek. oder so lange, wie es
Ihnen ohne Anstrengung möglich
ist, die Luft an.
Atmen Sie langsam durch die Nase
oder die fast geschlossenen
Lippen (Lippenbremse) aus.
Auf der Verpackung von FOSTER® Dosieraerosol
befindet sich ein Klebeetikett, auf dem Ihr
Apotheker das Abgabedatum vermerkt hat. Ab diesem Datum ist das Medikament bei normaler Zimmertemperatur noch 5 Monate haltbar. Lagern Sie
FOSTER® Dosieraerosol nicht über 25 °C und setzen Sie es nicht der Sonne oder Frost aus.
FOSTER® Dosieraerosol 100/6 und 200/6
FOSTER® Dosieraerosol gibt ein Wirkstoffaerosol
mit extrafeinem Teilchenspektrum ab. Die Relation
von extrafeinem BDP zu nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2-2,5. 100 μg extrafeines BDP
entsprechen also 250 μg nicht extrafeinem BDP.
flutiform® 125/5:
Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,5 μg,
Fluticason-17-propionat 115 μg
flutiform® 250/10:
Formoterol-fumarat-Dihydrat 9 μg,
Fluticason-17-propionat 230 μg
ED Normgröße/Nmax
200 ED N1
400 ED N2
100 ED N1
200 ED N2
400 ED N3
30 ED N2
3 x 30 ED ohne N-Größe
60 ED N1
3 x 60 ED N3
120 ED ohne N-Größe
360 ED N2
120 ED N2
2 x 120 ED N3
Größte Messzahl
Nmax=400 ED
Größte Messzahl Nmax=100 ED
Größte Messzahl Nmax=180 ED
Größte Messzahl Nmax=600 ED
Größte Messzahl Nmax=240 ED
3 x 30 Einzeldosen sind ohne
N-Kennzeichen erstattungsfähig.
Weitere
Produkte
für dieses
System
Aerobec®
Größte Messzahl
Nmax=600 ED
FOSTER® 200/6: Asthma
120 Einzeldosen sind ohne N-Kennzeichen
erstattungsfähig.
Onbrez® Breezhaler®
atmadisc® Diskus®
Salbulair®
Flutide® Diskus®
Ventolair®
Serevent® Diskus®
Aarane® N, Allergospasmin® N, Alvesco®, Atrovent® N Dosier-Aerosol, Beclometason-ratiopharm®, Berodual® N Dosier-Aerosol, Berotec® N Dosier-Aerosol, Bronchocort® novo, Bronchospray® novo, Budiair®,
Flutide® Dosier-Aerosol, Foradil® Spray FCKW-frei, Forair®, Intal® N Aerosol, INUVAIR®, Junik, Salbulair® N
Dosieraerosol, Salbutamol-ratiopharm® Dosieraerosol, Sanasthmax®, Serevent® Dosier-Aerosol, Sultanol®
Dosier-Aerosol, Ventolair® Dosieraerosol, Viani® Dosier-Aerosol FCKW-frei
AstraZeneca
NEXThaler®
Novolizer®
Turbohaler®
Chiesi
Astellas Pharma
AstraZeneca
1. Schutzkappe durch
Zusammenziehen der Pfeile
abziehen.
1. Öffnen
Öffnen Sie die Schutzkappe
durch Umklappen nach unten.
3. Prüfen, ob das Kontrollfenster
Grün anzeigt, dann ist der
Inhalator bereit. Bevor Sie den
Inhalator an den Mund führen,
atmen Sie vollständig aus und
nicht in den Inhalator.
3. Inhalieren
Atmen Sie langsam und
entspannt aus (nicht in den
Inhalator). Umschließen Sie das
Mundstück fest mit den Lippen.
Atmen Sie gleichmäßig und tief
durch den Inhalator ein – nicht
durch die Nase. Nehmen Sie den
Inhalator vom Mund und halten
Sie Ihren Atem etwa 5–10 Sek.
lang an. Atmen Sie danach
langsam aus, jedoch nicht in den
Inhalator. Schließen Sie die
Schutzkappe.
Das Mundstück bei Bedarf von außen mit einem
sauberen, trockenen Tuch abwischen. Kein Wasser!
1. Prüfen Sie anhand des Zählwerks,
dass noch Dosen (1–120) im
NEXThaler ® vorhanden sind.
Halten Sie Ihren NEXThaler ® fest
in senkrechter Position. Öffnen
Sie die bis dahin geschlossene
Abdeckung nun vollständig. Atmen
Sie so tief wie möglich aus, jedoch
nicht in den Inhalator.
2. Das Mundstück fest mit den
Lippen umschließen, dabei nicht
den Lufteinlass abdecken.
Mit einem schnellen und tiefen
Atemzug inhalieren, bis ein
klickendes Geräusch zu hören ist.
Lassen Sie sich davon nicht
irritieren und atmen Sie weiter tief
ein. Halten Sie für 5–10 Sek. oder
so lange, wie es Ihnen ohne
Anstrengung möglich ist, die Luft
an, danach langsam ausatmen,
jedoch nicht in den Inhalator.
3. Schließen Sie die Abdeckung nun
vollständig und prüfen Sie, ob das
Zählwerk eine Dosis weniger
anzeigt. Sollte dies nicht der Fall
sein, wenden Sie sich zur
Beurteilung der Inhalationstechnik
an Ihren Arzt oder Apotheker.
2. Inhalator mit der farbigen
Taste nach oben halten. Taste
ganz herunterdrücken und
wieder loslassen.
2. Spannen
Klappen Sie den weißen Hebel
seitlich bis zum Anschlag um, bis
ein Klicken zu hören ist und
klappen Sie ihn wieder in die
Ausgangsposition zurück, bis
dieser hörbar einrastet.
• Nadeln oder andere spitze Gegenstände dürfen
niemals in das Mundstück oder in andere Geräteteile gesteckt werden, da dies den Inhalator
beschädigen kann!
4. Mundstück des Genuair ®Inhalators eng mit den Lippen
umschließen. Atmen Sie
KRÄFTIG UND TIEF ein, dann
hören Sie ein klickendes
Geräusch, lassen Sie sich
davon nicht irritieren und
atmen Sie weiter tief ein.
Halten Sie den Atem an,
solange es angenehm ist.
5. Nach richtigem Inhalieren ist
das Kontrollfenster rot.
Es ist nicht notwendig, den Genuair®-Inhalator zu
reinigen. Falls Sie ihn dennoch reinigen möchten,
wischen Sie mit einem trockenen Tuch oder Papiertuch über die Außenseite des Mundstücks.
1. Schutzkappe abschrauben und
abnehmen. Beim Abschrauben ist ein
ratterndes Geräusch hörbar.
1. Die Schutzkappe vom
Novolizer® abziehen.
Das Kontrollfenster ist
noch rot.
3. Mundstück mit den
Lippen umschließen,
kräftig und tief einatmen, Klickgeräusch
hören, Atem 5–10 Sek.
anhalten, ausatmen.
Fertig!
Der Novolizer®-Inhalator muss in regelmäßigen
Abständen gereinigt werden, zumindest aber bei
jedem Wechsel der Patrone. Dazu schraubt man
das Mundstück durch Drehen gegen den Uhrzeigersinn ab, stellt den Inhalator auf den Kopf und
zieht die locker sitzende Dispergierkammer nach
vorne und oben vom Inhalator ab. Die Einzelteile
werden durch leichtes Beklopfen mit einem weichen trockenen Tuch gereinigt. Kein Wasser!
Wischen Sie den Inhalator bei Bedarf nur mit
einem trockenen Tuch/Kosmetiktuch ab.
Verwenden Sie kein Wasser oder andere Flüssigkeiten!
Verwenden Sie NIEMALS Wasser zur Reinigung
des Genuair®-Inhalators, da dies dem Arzneimittel
Schaden zufügen könnte.
Klickgeräusche beim Spannen des Hebels weisen
auf korrekte Bereitstellung der Dosis hin.
Dosiszähler zeigt die verbleibenden Inhalationen
an. Das Fenster wird rot, sobald nur noch
10 Einzeldosen übrig sind.
Der Genuair®-Inhalator ist mit einem Dosisanzeiger ausgestattet, der anzeigt, wie viele Dosen der
Inhalator noch enthält. Der Dosisanzeiger bewegt
sich nach unten und zeigt 10er-Schritte.
3-fach-Feedback bei voller Dosisfreisetzung:
Hören (Klick während Inhalation), Schmecken
(Lactose), Sehen (Zählwerk). Der innovative Dosisschutz gewährleistet, dass nur bei erfolgreichem
Inhalationsmanöver die Dosis aus der Dosierkammer freigegeben wird und das Zählwerk einen
Schritt rückwärts zählt. Anderenfalls wird keine
Dosis freigesetzt und das Zählwerk zählt nicht
weiter.
Nach der Inhalation den Mund mit Wasser ausspülen.
• Gerät nicht mehr schütteln, wenn Anzeige auf
grün gewechselt hat!
FOSTER® NEXThaler® 100/6 und 200/6
Formotop® Novolizer®
Das Zählwerk zeigt an, wie viele Arzneimitteldosen noch im Inhalator übrig
sind.
Nachdem Sie die letzte Dosis verbraucht haben, wird die Hälfte des Zählwerks rot angezeigt und es erscheint die Zahl 0. Ihr Inhalator ist jetzt leer.
Zusätzl. Tagesdosiskontrolle:
Der Patient kann kontrollieren, ob die verordnete
Anzahl Inhalationen durchgeführt wurde. Dies ist
möglich durch Abtrennen der verbrauchten
Blisterstreifen am Ende des Tages im transparenten Seitenfach.
Budesonid Easyhaler®
ANORO® ELLIPTA®
INCRUSE® ELLIPTA®
RELVAR® ELLIPTA®
Airflusal® Forspiro®
Eklira® Genuair®
Duaklir® Genuair®
ANORO® 55/22:
Abgegebene Dosis je
Inhalation:
Umeclidinium 55 μg,
Vilanterol (als Trifenatat)
22 μg
INCRUSE® 55:
Abgegebene Dosis je
Inhalation:
Umeclidinium 55 μg
RELVAR® 92/22: Abgegebene Dosis je Inha-
Jede Einzeldosis enthält:
50 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat)
500 Mikrogramm Fluticason-17-propionat
Aclidinium 343 μg
(entspricht Abgabe
Mundstück: 322 μg)
Aclidinium 343 μg
(entspricht Abgabe
Mundstück: 340 μg)
Formoterolhemifumarat1-Wasser 12 μg
Behandlung von leichtem, mittelschwerem und von
schwerem persistierendem Asthma.
COPD
COPD
Asthma bronchiale: Bei Patienten, für die eine Kombinationstherapie indiziert ist.
Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD): Bei Patienten mit FEV1 < 60 % u. wiederholten Exazerbationen.
COPD
(bronchodilatatorische Erhaltungstherapie zur
Symptomverbesserung)
FOSTER® NEXThaler® 100/6: Asthma und COPD
FOSTER® NEXThaler® 200/6: Asthma
COPD, Erleichterung bronchial-obstruktiver
Symptome, Vorbeugung Belastungsasthma
Budesonid Easyhaler® 0,1 mg:
200 ED N2, 3 x 200 ED N3
Budesonid Easyhaler® 0,2 mg:
120 ED N1, 200 ED N2, 2 x 200 ED ohne N-Größe,
3 x 200 ED N3
Budesonid Easyhaler® 0,4 mg: 100 ED N1,
200 ED N2
Größte Messzahl Nmax=600 ED
1 x 30 ED N2
3 x 30 ED ohne N-Gr.
Größte Messzahl Nmax=100 ED
3 x 30 ED ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig
60 ED N1
2 x 60 ED N2
3 x 60 ED N3
60 ED N2
180 ED ohne N-Größe
120 ED N2
2 x 120 ED N3
Größte Messzahl Nmax=200 ED
Größte Messzahl Nmax=240 ED
60 ED N1
100 ED N2
120 ED N2
180 ED N3
Budesonid Easyhaler® 0,2 mg/Dosis:
Budesonid 0,2 mg
Budesonid Easyhaler® 0,4 mg/Dosis:
Budesonid 0,4 mg
Vor dem ersten Gebrauch des Inhalators zeigt es genau 30 Dosen an. Jedes
Mal, wenn Sie die Schutzkappe öffnen, zählt es um 1 herunter. Wenn weniger als 10 Dosen übrig sind, wird die Hälfte des Zählwerks rot angezeigt.
lation: Fluticasonfuroat
92 μg, Vilanterol (als
Trifenatat) 22 μg#,+
Wenn im Dosisanzeiger ein rotgestreifter Strich erscheint, bedeutet das, dass Sie sich der letzten
Dosis nähern und Sie sich einen neuen Genuair®Inhalator besorgen sollten.
Nach Öffnen des Beutels nicht länger als 60 Tage
verwenden.
RELVAR® 184/22: Abgegebene Dosis je Inhalation: Fluticasonfuroat
184 μg, Vilanterol (als
Trifenatat) 22 μg#
Asthma bronchiale
#
COPD
+
1 x 30 ED ohne N-Gr.
3 x 30 ED ohne N-Gr.
Größte Messzahl
Nmax=600 ED
1 x 30 ED u. 3 x 30 ED
ohne N-Kennzeichen
erstattungsfähig
• Nicht mit Wasser reinigen!
• Patrone passt nur in richtiger Position, sodass
ein falsches Einlegen ausgeschlossen ist.
• Dosierfach kann nur einmal aktiviert werden,
deshalb keine Überdosierungsgefahr!
Beclometasondipropionat (BDP) 100 μg oder 200 μg, Formoterol
6 μg
Formoterolfumarat-Dihydrat 6 μg
oder
12 μg
FOSTER® NEXThaler® enthält extrafeine Wirkstoffteilchen. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht
extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2-2,5.
100 μg extrafeines BDP entsprechen also 250 μg
nicht extrafeinem BDP.
Größte Messzahl Nmax=180 ED
Boehringer Ingelheim
Anwendung
1. Aktivieren
Drehen Sie das Gehäuseunterteil bis zum Einrasten
– Klick, der Respimat® ist
aktiviert.
2. Aufklappen
Öffnen Sie die Schutzkappe
bis zum Anschlag. Der Auslöseknopf wird freigegeben.
3. Auslösen
Umschließen Sie das
Mundstück mit den Lippen.
Drücken Sie den Auslöser
und atmen Sie weiter
langsam ein. Halten Sie den
Atem möglichst 10 Sekunden
lang an.
1. Sicherheitsknopf
drücken und
durchsichtiges
Gehäuseunterteil abziehen.
rastet hörbar ein.
2. Wirkstoffpatrone mit
dem schmalen Ende voraus in den
Respimat® schieben, bis sie
einrastet.
4. Aktivieren
und Aufklappen, Respimat®
in Richtung
Boden halten,
Auslöser drücken. Diesen Vorgang weitere 3 Mal wiederholen.
3. Gehäuseunterteil wieder aufstecken,
Sicherheitsknopf
• Respimat® beim Aktivieren mit geschlossener Schutzkappe
(verhindert versehentliches Auslösen) senkrecht halten.
Symbicort® Turbohaler®
Spiolto® Respimat®
Präparate
Symbicort® Turbohaler® 80/4,5:
Budesonid 80 μg
Formoterolhemifumarat 4,5 μg
Tiotropiumbromid-Monohydrat 3,12 μg
entspricht Tiotropium 2,5 μg
Olodaterolhydrochlorid 2,74 μg
entspricht Olodaterol 2,5 μg
Wirkstoff
Asthma, COPD
(chronisch obstruktive Atemwegserkrankung)
Bronchodilatator zur Dauerbehandlung erwachsener Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)
Indikation*
Symbicort® Turbohaler® 80/4,5 μg:
120 ED ohne N-Größe, 360 ED N3
Symbicort® Turbohaler® 160/4,5 μg:
60 ED N1, 120 ED ohne N-Größe, 180 ED N2, 360 ED N3
Symbicort® Turbohaler® 320/9 μg:
60 ED N1, 180 ED N2
Größte Messzahl Nmax=360 ED
4 ml, 60 ED (30 Tage, N2)
3 x 4 ml, 180 ED (90 Tage, k. A.)
erstattungsfähig
Pulmicort® Turbohaler®
Spiriva® Respimat® (COPD, Asthma)
• Erreicht der Restdosis-Anzeiger den roten Bereich, sind noch
etwa 14 Hübe für 7 Tage vorhanden.
Größte Messzahl Nmax=180 ED
Formatris® Novolizer®
Brimica® Genuair®
ED Normgröße/Nmax
Größte Messzahl Nmax=200 ED
Novopulmon® Novolizer®
Aerodur® Turbohaler®
Striverdi® Respimat® (COPD)
Ventilastin® Novolizer®
Oxis® Turbohaler®
Berodual® Respimat® (COPD, Asthma)
Weitere
Produkte
für dieses
System
Die genannten Dosieraerosole sind Produkte mit vergleichbarem Inhalationssystem. Die Wirkstoffkartuschen der verschiedenen Hersteller sind nicht gegeneinander austauschbar.
AnwendungsVideo
in Deutsch und
Englisch; demnächst
auch in Russisch
und Arabisch
Cutterguide: N/A Printing Process: Offset
GD: KC 27496
ULTIBRO BREEZHALER
®
®
Fluticason + Formoterol erstmals kombiniert,
in der Apotheke
nicht austauschbar
Ich bin in
Hier geht es zum Download des
Posters „Inhalationssysteme“:
Stärke, die bewegt.
1, 2
flutiform
NEU bei Asthma –
FOSTER® 200/6:
®
24 h
Wirkung1,2,3
LAMA
ICS / LABA
1. Incruse® Fachinformation. GlaxoSmithKline; Stand: November 2015.
2. Relvar® Ellipta® Fachinformation. GlaxoSmithKline, Stand: Dezember 2015.
3. Anoro® Fachinformation. GlaxoSmithKline; Stand: Oktober 2015.
22.09.15 10:35
AnwendungsVideo
Size: 136x40 mm Pages: 1 Colors: C M Y K (4 Color) Color Profile: ISO Coated
Native File: Indesign CC Windows Generated in: Acrobat Distiller 11.0
COPD-Therapie,
Einfach
LAMA/LABA
Die erste extrafeine Hochdosis-Fixkombination
1. Bateman ED et al. European Respiratory Journal. 2013; 42: 1484 – 1494
2. Beeh KM et al. Respiratory Medicine. 2014; 108: 584 – 592
Ult-15-043_Update DAP_Poster_136x40_250815.indd 1
1x
am Tag1,2,3
Beratungstipps
• 3 Monate nach Anbruch sollte der Respimat® nicht mehr
verwendet werden, selbst wenn das Arzneimittel noch nicht
vollständig aufgebraucht ist.
Symbicort® Turbohaler® 320/9:
Budesonid 320 μg
Formoterolhemifumarat 9 μg
Bretaris® Genuair®
* Ausführliche Informationen zur Indikation entnehmen Sie bitte dem Basistext auf der Rückseite.
Reinigung/
Patronenwechsel
Die Dosisanzeige zeigt an, wie viele Inhalationen noch im
Inhalator vorhanden sind.
Die Dosisanzeige ist in Abständen von je 10 Dosen gekennzeichnet. Sie zeigt daher nicht jede Dosis an.
Beim Erscheinen einer roten Markierung am Rand der Dosisanzeige sind noch ca. 20 Dosen übrig. Wenn die „0“ die
Mitte des Anzeigefensters erreicht hat, müssen Sie mit der
Anwendung eines neuen Turbohaler®-Inhalators beginnen.
Das Dosierrad lässt sich noch immer drehen und klickt,
auch wenn Ihr Symbicort® Turbohaler®-Inhalator leer ist.
Symbicort® Turbohaler® 160/4,5:
Budesonid 160 μg
Formoterolhemifumarat 4,5 μg
(Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10,
Stand 2013)
Salbu Easyhaler®
Beclomet Easyhaler®
Inhalationssystem
Die tägliche Anwendung des Respimat®
in 3 einfachen Schritten:
3. Atmen Sie sanft aus. Atmen Sie nicht
durch den Turbohaler®-Inhalator aus.
Platzieren Sie das Mundstück
vorsichtig zwischen den Zähnen und
umschließen Sie es mit den Lippen.
Atmen Sie dann so tief und kräftig Sie
können durch den Mund ein. Setzen
Sie den Inhalator vom Mund ab. Atmen
Sie sanft aus.
Das Mundstück sollte einmal in der Woche
äußerlich mit einem trockenen Tuch gereinigt werden. Kein Wasser oder andere Flüssigkeiten verwenden.
Wichtig:
Der Novolizer® sollte nicht länger als 1 Jahr im
Gebrauch sein.
Der Easyhaler® verfügt über ein Zählwerk, das anzeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig sind.
• Nach jeder 5. Anwendung bewegt sich das Zählwerk weiter
• Rote Markierung signalisiert: nur noch 20 Einzeldosen enthalten
• Wenn Zähler auf 0 steht, muss der Easyhaler®
ersetzt werden
Um das Risiko einer Pilzinfektion zu verringern,
spülen Sie Mund und Rachen mit Wasser aus
OHNE es hinunterzuschlucken.
Respimat®
Inhalator
2. Halten Sie den Inhalator aufrecht. Das
rote Dosierrad zeigt nach unten.
Halten Sie das Mundstück nicht fest,
wenn Sie Ihren Symbicort®
Turbohaler®-Inhalator mit einer Dosis
beladen. Zur Beladung drehen Sie das
rote Dosierrad zunächst bis zum
Anschlag in eine Richtung, dann bis
zum Anschlag in die andere Richtung
(in welche Richtung zuerst gedreht
wird, ist nicht entscheidend). Sie
sollten ein Klickgeräusch hören. Ihr
Symbicort® Turbohaler®-Inhalator hält
jetzt eine Dosis für die Anwendung
bereit.
2. Farbige Dosiertaste
drücken. Das Kontrollfenster wird grün.
Wichtig: Taste loslassen!
Umweltfreundliches Refillsystem
(Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10, Stand
2013)
FOSTER® 100/6: Asthma und COPD
Asthma bronchiale
COPD
HEXAL
57
• Der Inhalator darf zum Reinigen oder für andere
Zwecke nicht zerlegt werden!
Beclometasondipropionat (BDP) 100 μg oder 200 μg, Budesonid Easyhaler® 0,1 mg/Dosis:
Budesonid 0,1 mg
Formoterolfumarat-Dihydrat 6 μg
flutiform® 50/5:
Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,5 μg,
Fluticason-17-propionat 46 μg
Genuair®
3. Schließen
Schieben Sie die Schutzkappe vollständig
nach oben, um das Mundstück abzudecken.
Wenn Sie das Mundstück reinigen möchten, verwenden Sie dazu ein trockenes Tuch, bevor Sie die Schutzkappe schließen.
Nach jeder Inhalation sollte der Mund gründlich
mit Wasser ausgespült werden.
Forspiro®
2. Inhalieren
Halten Sie den Inhalator zuerst von Ihrem
Mund entfernt und atmen Sie so weit wie
möglich aus.
Atmen Sie dabei nicht in den Inhalator hinein.
Setzen Sie das Mundstück zwischen Ihre Lippen
und umschließen Sie es fest mit Ihren Lippen. Blockieren Sie nicht den
Lüftungsschlitz mit Ihren Fingern. Atmen Sie in einem langen, gleichmäßigen und tiefen Atemzug ein. Halten Sie den Atem so lange wie möglich an
(etwa 3–4 Sekunden).
Nehmen Sie den Inhalator von Ihrem Mund. Atmen Sie langsam und ruhig
aus.
FOSTER® 200/6: Den Metallbehälter 1 x wöch. aus
dem Kunststoffgehäuse herausziehen, die Schutzkappe vom Mundstück abnehmen u. Mundstück/
Schutzkappe mit warmem Wasser abspülen. Den
Inhalator über Nacht trocknen lassen, bevor der
Metallbehälter zurück in das Kunststoffgehäuse
gesteckt u. das Mundstück m. der Schutzkappe
verschlossen wird.
+
Asthma bronchiale
2. Schütteln.
Den Easyhaler® 3- bis 5-mal
kräftig schütteln.
Drücken Sie den Metallbehälter
nach unten, um den Sprühstoß
auszulösen, während Sie
gleichzeitig tief und langsam durch
den Mund einatmen.
Bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur
Symptomlinderung bei erw. Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)
#
1. Öffnen
Schieben Sie die Schutzkappe herunter, bis
Sie ein „Klicken“ hören.
Ihr Arzneimittel ist jetzt zum Inhalieren bereit.
Zur Bestätigung zählt das Zählwerk um 1
herunter.
1. Schutzkappe vom Mundstück
abziehen.
3. Klicken.
• Gerät senkrecht halten.
• Zwischen Daumen und Zeigefinger einmal kräftig zusammendrücken, bis ein Klickgeräusch zu
hören ist.
• Danach in die Ausgangsposition
zurückgleiten lassen.
4. Inhalieren.
• Normal ausatmen (aber NICHT in
den Easyhaler ®).
• Den Easyhaler® mit den Lippen
fest umschließen.
• Stark und tief durch den
Easyhaler® einatmen.
• Gerät entfernen und 5 Sekunden
den Atem anhalten.
• Schutzkappe auf das Mundstück
stecken.
FOSTER® 100/6: Die Außen- u. Innenseite des
Mundstücks 1 x wöch. mit einem trockenen Tuch
abwischen. Verwenden Sie kein Wasser oder andere Flüssigkeiten!
Asthma bronchiale,
chronisch obstruktive
Bronchitis
Respiratory_Poster_136x40_GSKDC-PT-DEU-2016-9220_D4.indd 1
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Fortschritt
bei COPD:
Der Inhalator mit EinBlick
für Tagesdosiskontrolle*
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Spiolto® Respimat ® basiert
auf starken Wurzeln
*Durch Abtrennen der Blisterstreifen am Ende des Tages
kann die Anzahl der täglich durchgeführten Inhalationen
kontrolliert werden
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Zeit für neue Erfahrungen
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DeutschesApothekenPortal
Stand 04/2016
Die Service-Plattform für Apotheken
Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services
Wirkstoff(e)/
Wirkstärke (mg)
Jenapharm
Aristo
Hexal
DR. KADE/BESINS
Mibe/Dermapharm
ratiopharm
Wirkstoff(e)/
Wirkstärke (mg)
MEDA Pharma
E S T R O G E N - G E S TA G E N - K O M B I N AT I O N S P R Ä PA R AT E
Yasminelle®1
Aida®1
Xellia® 201
3/0,02
Drospirenon/
Ethinylestradiol
Petibelle®1
Yasmin®1
Xellia® 301
3/0,03
P1: 3/0,02
P2: wirkstofffrei
Yaz® 24+42
Maxim®1
Dienogest/
Ethinylestradiol
AKNE
Yara
HEXAL® 201
Drospifem®
201
LaYaisa®
Yara
HEXAL® 301
Drospifem®
301
LaYanina®
Drosfemine®
24+42
Veyanne 24+4
Dienovel®1
Velvet
Eliza HEXAL®
24+42
Valette®1
AKNE
Aristelle®1
AKNE
2/0,03
Starletta®
HEXAL®1
1
Cedia® 201
Desogestrel/
Ethinylestradiol
Enriqa®1
LAMUNA® 201
Cedia® 301
LAMUNA® 301
Lilia®1
MONA HEXAL®1
1
2/0,03
Minisiston® 20
1
0,1/0,02 fem
Minisiston®1
Miranova®1
MonoStep®1
0,125/0,03
Swingo® 201
3/0,03
Leona HEXAL®1
Swingo® 30
mite1
Lotta® HEXAL®1
Swingo® 301
Luisa HEXAL®1
1
P1: 3/0,02
P2: wirkstofffrei
2/0,03
Desofemine®
20 nova1
Famina 20
Desofemine®
301
Famina 30
Madinette®
301
Verana
Levomin®
201
Liana
Levomin®
301
Femigyne N
Desogestrel/
Ethinylestradiol
0,15/0,03
Bellissima®1
Evaluna® 201
Bellissima®
21+72
Evaluna® 20
Dragees1
Evaluna® 30
Dragees1
Gestoden/
Ethinylestradiol
Hi
Jennifer® 351
AKNE
Hi
Bella® HEXAL® 351
AKNE
Cyproderm®1
Hi
AKNE
Hi
P1: –/3; P2: 2/2;
P3: 3/2; P4: –/1;
P5: wirkstofffrei
Dienogest/
Estradiolvalerat
2/0,035
Cyproteronacetat/
Ethinylestradiol*
Attempta 35
AKNE
Hi
Alessia®
HEXAL®
24+42
P1: 0,06/0,015
P2: wirkstofffrei
P1: 0,06/0,015
P2: wirkstofffrei
Femovan®1
Amicette®1
0,25/0,035
Norgestimat/
Ethinylestradiol
G E S TA G E N - P R Ä PA R AT E
0,075
Levonorgestrel
0,03
Levonorgestrel
1,5
Zuzahlung:
< 18 Jahre: keine Zuzahlung
≥ 18 Jahre: Zuzahlung
Ab dem 20. Geburtstag:
✓ Abgabe auf Kassenrezept für Zusatzindikationen
(z. B. zur Behandlung von Akne oder Hirsutismus)
✓ Abgabe auf Kassenrezept im Rahmen einer medizinisch
indizierten Kontrazeption (bei Therapie mit frucht­
schädigenden Wirkstoffen, z. B. Methotrexat, Isotre­
tionin, Thalidomid)
Desogestrel
Aristo®2
Chalant®
HEXAL®2
Levonoraristo
unofem®
HEXAL®
2
Desofemono®
752
Yvette
Damara®2
0,075
Desogestrel
0,03
Levonorgestrel
1,5
Levonorgestrel
Ja
Nein
Abgabe auf
Kassenrezept
Rücksprache mit dem
Arzt, ggf. Privatleistung für
Patienten
Zusatzindikationen bei Kontrazeptiva
HI
Behandlung der mäßig schweren bis schweren
Akne, wenn zuvor eine topische Therapie oder
systemische Antibiotikatherapie versagt hat
Behandlung des Hirsutismus bei Frauen im
gebärfähigen Alter
Einteilung lt. PackungsV
Normbereiche nach Stückzahl
Arzneimittelgruppe:
Orale Kontrazeptiva (Angabe in Stück)
N1: 17–25 | N2: 57–69 | N3: 120–126
Rezeptbeispiel:
28 Mini2
N O T FA L L K O N T R A Z E P T I VA
Service • Wechselwirkungs­Hotline:
0 36 41/64 88 88
werktags 8–18 Uhr
• App „Pillen­Alarm“
• Bundesweiter Außendienst
• Umfangreiche Patienten­
informationen online unter:
• Umfangreicher Service und
www.pille.hexal.de
Materialien für Fachkreise
• Patientenratgeber Empfängnisver­ • Zykluskalender auch als App
inkl. Pill­Reminder
hütung & Östrogenfrei verhüten
• Umfangreicher Service für
• Blisterschutz für alle Pillen
Fachkreise
• Webseiten:
­ www.meine­pille.de
­ www.meine­notfallpille.de
• Bestellung von Service­
materialien online und per
Telefon wie z. B.:
­ Zykluskalender
­ Pillenübersichten
­ Anwendungsblöcke etc.
• Umfangreiches Informations­
portal: www.schön­sicher.de
• Gratis­App
„RememberMe“ (Android) und
„RememberMe2“ (iPhone)
mit Erinnerungsfunktion zur
täglichen Pilleneinnahme
• Infos unter:
www.pille­fuer­mich.de
• Smartphone­Pillen­App
• Diverse Gebrauchsinfos auf
Türkisch
• Zykluskalender
• Blisterhüllen
• Servicematerialien online
als Druckversion bestellen
oder zum Download
• Bundesweiter Außendienst
• Patientenbroschüren
• App „Never Forget“
• Blisteretuis
• Erstanwender­Infoblock
(zu jeder Pille)
• Zykluskalender
Service
Kontakt www.jenapharm.de
Aristo Pharma GmbH
Tel. 030/710 94­4200
www.aristo­pharma.de
info@aristo­pharma.de
www.kade­besins.de
Infoservice: 0800/999 52 33 33
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Münchener Str. 15
06796 Brehna
www.ratiopharm.de
[email protected]
Tel. 0800/800 50 22
www.medapharma.de
[email protected]
Tel. 0 61 72/8 88 01
Kontakt
Hotline: 0 36 41/64 88 88
[email protected]
Diagnose auf dem Rezept:
• Keine Verpflichtung zur Angabe der Diagnose
• Bei Angabe der Diagnose Ž erweiterte Prüfpflicht
Ist eine Erstattung bei der angegebenen Diagnose
möglich?
AKNE
Gestoden/
Ethinylestradiol
0,075/0,03
0,25/0,035
Desogestrel
Bis zum 20. Geburtstag:
✓ Abgabe auf Kassenrezept möglich
MTX Hexal 7,5 mg 30 St. N3
Lamuna 30 3 x 21 St. N2
P1: 0,05/0,03
P2: 0,075/0,04
P3: 0,125/0,03
0,075/0,03
Norgestimat/
Ethinylestradiol
0,15/0,03
Levonorgestrel/
Ethinylestradiol
Triquilar®1
Diane® 351
AKNE
0,1/0,02
Bis zum 20. Geburtstag:
✓ Abgabe auf Kassenrezept möglich
(lt. § 24a SGB V)
„(2) Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln; § 31
Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden;
§ 129 Absatz 5a gilt entsprechend.“
Rezeptbeispiel:
Evaluna® 301
®2
P1: –/3; P2: 2/2; Qlaira
P3: 3/2; P4: –/1;
P5: wirkstofffrei
2/0,035
Chlormadinon­
acetat/
Ethinylestradiol
Erstattungsfähigkeit
von Notfallkontrazeptiva
Verschreibungspflichtige Kontrazeptiva sind nach
den Vorgaben des § 24a SGB V erstattungsfähig:
0,125/0,03
1
0,15/0,03
NovaStep®1
2/0,03
ABGABETIPPS
Erstattungsfähigkeit
von Kontrazeptiva
0,125/0,05
Microgynon®1
P1: 0,05/0,03
P2: 0,075/0,04 Trisiston®1
P3: 0,125/0,03
Dienogest/
Estradiolvalerat
Dienogest/
Ethinylestradiol
0,15/0,02
Gravistat® 125
1
0,125/0,05 fem
Levonorgestrel/
Ethinylestradiol
Drospirenon/
Ethinylestradiol
Mayra®1
AKNE
AKNE
0,15/0,03
Chlormadinon­
acetat/
Ethinylestradiol
3/0,02
AKNE
AKNE
0,15/0,02
Cyproteronacetat/
Ethinylestradiol*
Hier geht es zum Download der
Übersichtsposter:
GlaxoSmithKline
Akute Bronchialkrämpfe,
Atemnot, Asthma, COPD,
anstrengungs- und allergeninduzierte Atemnot
Indikation*
Übersichtsposter –
Aktuell und jederzeit verfügbar
Um Produktänderungen und -neuheiten gerecht zu
werden, aktualisieren wir die einzelnen Poster in
regelmäßigen Abständen. Sollten Sie bestimmte
Poster nicht mehr als Printversion zur Hand haben,
ist das überhaupt kein Problem: Alle unsere Übersichtsposter stehen Ihnen jederzeit auf unserem
Online-Portal www.DeutschesApothekenPortal.de zum Download zur Verfügung.
ORION Pharma
Halten Sie den Inhalator zwischen
Daumen und Zeige- bzw.
Mittelfinger. Umschließen Sie das
Mundstück mit Ihren Lippen und
neigen Sie Ihren Kopf leicht
zurück.
Das flutiform® Dosieraerosol jede Woche einmal
reinigen.
Am Diskus befindet sich ein Zählwerk, das Ihnen
zeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig sind. Es
zählt bis 0 zurück. Die Zahlen 5 bis 0 erscheinen
in ROT, um Sie darauf hinzuweisen, dass nur noch
wenige Einzeldosen übrig sind. Wenn das Zählwerk eine 0 anzeigt, ist Ihr Inhalationsgerät leer (d.
h. das Pulver ist aufgebraucht).
Während Sie durch den Inhalator einatmen, dreht
sich die Kapsel in der Kammer und Sie sollten ein
schwirrendes Geräusch hören. Sie werden einen
süßen Geschmack empfinden, während das Arzneimittel in die Lungen gelangt.
Chiesi
Atmen Sie langsam und tief aus –
atmen Sie nicht in den Inhalator
hinein.
• Das Dosieraerosol nicht ins Wasser legen.
Junik®
Ellipta®
Ziehen Sie die Schutzkappe vom
Mundstück ab.
• Den Druckgasbehälter im Inhalator belassen.
Bronchospray®
Easyhaler®
1. Entfernen Sie die Schutzkappe vom
Mundstück und vergewissern Sie sich,
dass das Mundstück sauber ist.
2. Das Dosieraerosol sollte vor jedem
Sprühstoß geschüttelt werden.
3. Aufrecht hinsetzen oder hinstellen.
Atmen Sie langsam und tief aus, wie
es Ihnen möglich und angenehm ist.
4. Dosieraerosol senkrecht halten,
Mundstück in den Mund nehmen und
mit den Lippen umschließen.
Dosieraerosol mit dem Daumen an der
Basis des Mundstücks und mit dem
Zeigefinger festhalten.
5. Langsam und tief durch den Mund
einatmen und dabei zu Beginn der
Einatmung den Wirkstoffbehälter nach
unten drücken, um einen Sprühstoß
auszulösen. Atmen Sie weiter gleichmäßig und tief ein (ca. 4–5 Sek.).
6. Atem so lange anhalten, wie es
angenehm ist und dabei das
Dosieraerosol aus dem Mund nehmen.
Atmen Sie nicht in das Mundstück aus.
7. Für eine zweite Inhalation das
Dosieraerosol aufrecht halten und die
Schritte 2–6 wiederholen.
8. Schutzkappe wieder auf das
Mundstück aufsetzen.
• Das Mundstück an Innen- und Außenseite
gründlich mit einem sauberen, trockenen Tuch
reinigen.
• Mit dem Einatmen lösen Sie den Autohaler®
automatisch aus.
• Die Freisetzung des Wirkstoffes erfolgt immer zu
Beginn der Einatmung.
• Der Autohaler® setzt immer eine konstante Wirkstoffdosis frei.
• Nach dem Einatmen ertönt ein leises „Klack“;
ein hörbares Signal für eine erfolgreiche Inhalation.
Dosieraerosol
Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH
Wirkstoffe, PZN, Indikationen, Anwendungshinweise sowie QR-Codes zu weiterführenden Informationen – auf den Postern finden Sie alles übersichtlich und leicht vergleichbar in Tabellenform.
Jetzt neu: Poster „Inhalationssysteme“
und „Orale Kontrazeptiva“
www.gynaekologie.hexal.de
Tel. 0 80 24/908­0
Hier geht es zum Download des
Posters „Orale Kontrazeptiva“:
Weitere Infos
X
Ab dem 20. Geburtstag:
✓ Abgabe auf Kassenrezept nicht
möglich!
Einnahmehinweise
• so früh wie möglich (innerhalb
von 12 Stunden) nach uGV1
• spätester Einnahmezeitpunkt:
Ulipristalacetat Ž bis zu 5 Tage
(120 Stunden) nach uGV1
Levonorgestrel Ž bis zu 3 Tage
(72 Stunden) nach uGV1
Vorgehen in der Apotheke2
• vor Abgabe: persönliche Beratung
der Frau erforderlich
• Verweis an Arzt/Ärztin in folgen­
den Fällen:
Ž bei Minderjährigen
Ž Hinweis auf Schwangerschaft
Ž Anwendung des Notfall­
kontrazeptivums nicht möglich
Ž Zeitpunkt des uGV1 > 120 Stun­
den (5 Tage) zurückliegend
Ž bei gesundheitlichen Proble­
men bzw. Erkrankungen, die
mit einem Risiko der vermin­
derten Wirksamkeit des Notfall­
kontrazeptivums einhergehen
Ž Hinweis auf Ansteckung mit
sexuell übertragbarer Krankheit
Ž Verdacht auf Gewaltanwendung
1 uGV = ungeschützter Geschlechtsverkehr
2 Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer
(Stand 07.10.2015)
ANBIETERINFORMATIONEN
P I L L E N-
A L A R M
Ein
kostenloser
Service von
Jenapharm
Der Pillen-Alarm wider das Vergessen
der Pille bietet viele Funktionen rund
um das Thema Verhütung und Informationen zu Zyklus, Pille und Frauenarzt.
Erinnern statt vergessen.
Maxim 0,030 mg/2 mg 126 St. N3
Normbereiche nach Zyklen
Arzneimittelgruppe:
Orale Kontrazeptiva (Angabe in Zyklen)
N1: 1 | N2: 3 | N3: 6
Abgabe mehrerer Packungen –
Sondervermerk „!“
Der Rahmenvertrag erlaubt die Abgabe einer vielfachen
Menge der größten Messzahl (Nmax = 126 St. bzw.
6 Zyklen) nur mit einem Sondervermerk „!“ (lt. § 6 (3))*.
max_anz_pillenalarm_70_90.indd 1
Ein fehlender Sondervermerk muss vom Arzt ergänzt
werden (inkl. Unterschrift und Datum).
Rezeptbeispiel:
Weitere Infos
2 x Desogestrel Aristo 75 µg
6 x 28 St. N3 !
27.05.14 10:29
LAMUNA®
Für Frauen,
die auf Bewährtes
vertrauen.*
* Vor Verordnung bitte die Hinweise
in der Fachinformation beachten!
* einige regionale Lieferverträge verzichten auf den Sondervermerk
Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH
ängst gehören die beiliegenden Übersichtsposter fest mit zum Erscheinungsbild
des DAP Dialogs. Dort finden sich jeweils
ausgewählte Beispiele einer Produktgruppe
mit allen relevanten Angaben im Überblick.
DE/AST/0249/15(1)a 02.2016
L
* Diese Wirkstoffkombination hat keine Zulassung ausschließlich zur Kontrazeption 1 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Stückzahl (s. Abgabetipps) 2 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Zyklen (s. Abgabetipps) P1 = Phase 1, P2 = Phase 2, P3 = Phase 3, P4 = Phase 4, P5 = Phase 5 Die aktuellen Fachinformationen entnehmen Sie bitte www.fachinfo.de oder den jeweiligen Internetpräsenzen der Hersteller.
www.DAPdialog.de/3239
www.DeutschesApothekenPortal.de
19
I N E IGE N E R SAC H E
Das DeutscheApothekenPortal
auf der Interpharm 2016
V
om 18. bis zum 19. März 2016 fand in
Berlin mit der Interpharm der größte
pharmazeutische Fortbildungskongress in
­
Deutschland statt. Zum zweiten Mal war
das DeutscheApothekenPortal mit dem
DAP Retax-Forum und einem eigenen Stand
dabei.
Foto: Schelbert
Jedes Jahr ist die Interpharm ein Magnet für Apotheker, PTA, PKA, Pharmazieinge­nieure, Pharmaziestudenten und PTA-Schüler, die sich hier fortbilden und eine attraktive Ausstellung besuchen können. Auch dieses Jahr war das DAP dabei.
Großer Andrang beim DAP Retax-Forum
Unsere Kolleginnen Gisela Will, Heike Warmers
und Marina Herpertz – alle drei approbierte Apothekerinnen mit jeder Menge praktischer Erfahrung – hielten am Samstag Vorträge zu den Grundlagen der Retax-Vermeidung, dem richtigen Umgang
mit Mehrfachverordnungen und Stückelungsfragen sowie den verschiedenen Austausch­möglich­
keiten bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke.
Das Publikum verfolgte die Vorträge mit großem
­Interesse und konnte jederzeit Fragen stellen.
Persönliche Hilfe und Informationen am
Stand
Auch an unserem Stand waren Kolleginnen vor Ort,
um Rede und Antwort rund um das Thema Retax
und Abgabeprobleme zu stehen. Bei einem kleinen
Online-Quiz konnten die Besucher ihre Fitness in
Punkto Retax testen. Eine Belohnung gab es in
Form von Schoko-DAPs-Talern, die sich die Teilneh-
Foto: Hartlmeier
Foto: Hartlmeier
Foto: Hartlmeier
Die neue Geschäftsführung bei DAP (v. links nach rechts): Sarah Wessinger,
Dr. Dagmar Engels, Nina Strathmann
20
www.DeutschesApothekenPortal.de
Foto: Schelbert
I N E IGE N E R SAC H E
mer anschließend online in unserem DAPs-Punktesystem gutschreiben lassen konnten. DAPs-Punkte
gab es auch beim Memory-Spiel des Deutschen Apotheker Verlags zu gewinnen.
An unserem Stand haben wir nicht nur konkrete
Fragen beantwortet, sondern auch unser Portal mit
den verschiedenen Services, wie z. B. dem PZNCheckplus sowie den DAP Dialog mit unseren Übersichtspostern und Beratungskarten vorgestellt.
Dank dieser Arbeitshilfen können Apothekenmitarbeiter Probleme bei der Rezeptbelieferung oft
selbstständig lösen. Viele Besucher unseres Standes meldeten sich auch gleich für die praxisnahen
DAP Newsletter an und trugen sich für den Versand
des DAP Dialogs ein.
Wir sagen Danke!
Während der Interpharm erhielten wir viel Lob für
unsere umfangreichen Services, die den Apothekenmitarbeitern die tägliche Arbeit erleichtern.
Wir bedanken uns bei allen, die uns besucht und
uns ein Feedback gegeben haben.
Das DAP-Team (v. links nach rechts): Nina Strathmann, Nadine Graf,
Heike Warmers, Marina Herpertz, Gisela Will, Juliane Brüggen
Melden Sie sich hier für die
DAP-Newsletter an:
www.DAPdialog.de/3240
Wir freuen uns, Ihnen weiterhin mit Rat und
Tat zur Seite stehen zu können!
www.DeutschesApothekenPortal.de
21
U M F R AGE
Defektbelege
Was leisten Großhändler?
N
icht lieferbare Arzneimittel sorgen
immer wieder für Diskussionen. Aktuell geht
es um die von der Apotheke zu erbringenden
Defektbelege. Eine DAP-Umfrage gibt
da­rüber Aufschluss, inwieweit Großhändler
Defektbelege mit der passenden Formulierung zur Verfügung stellen können.
Für Aufruhr sorgten zuletzt Retaxationen der DAKGesundheit: Zur Rechnungskürzung führte die
Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels, obwohl die
Rezepte mit der Nichtlieferbarkeits-PZN und dem
dazugehörigen Faktor bedruckt worden waren. Die
Einsprüche der Apotheken mit Defektbelegen des
Großhandels lehnte die DAK mit der Begründung
ab, dass Lieferunfähigkeitsbescheinigungen nur
vom Hersteller akzeptiert würden.
Was schreibt der Rahmenvertrag vor?
Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V schreibt dazu in § 4
Abs. 2 Folgendes vor:
„2 Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage
der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht
ge­liefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. 3 Der
Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden. 4
Sofern die Apotheke das rabattbegünstigte Arzneimittel mangels Verfügbarkeit nicht abgibt, hat sie auf dem Verordnungsblatt das zwischen den
Vertragspartnern vereinbarte Sonderkennzeichen anzugeben […].“
Der Kommentar zum Rahmenvertrag formuliert
allerdings eindeutiger:
„Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Großhändlers erfolgen, aus der
sich ergibt, dass die Apotheke vom Großhändler bzw. vom Hersteller
nicht beliefert werden konnte, weil der Hersteller nicht lieferbar war.“
Diesen Nachweis von Apotheken einzuholen ist in
der Realität sehr schwierig, zumal nur schwer herauszufinden ist, wo es in der Lieferkette hakt.
Sind Defektbelege ausreichend?
Wir sind der Frage nachgegangen, ob die Defektbescheinigungen des Großhandels mit dem Vermerk
22
ausgestattet sind, dass der Hersteller nicht liefer­
fähig war.
DAP-Umfrage: Geht aus den Defektbelegen Ihres Großhändlers hervor, dass der pharmazeutische Unternehmer/
Hersteller zum Zeitpunkt der Anfrage nicht lieferfähig
war? (n = 741)
55 %
45 %
¢ Ja ¢ Nein
In unserer Umfrage gaben 45 % der 741 Befragten
an, dass aus den Großhandelsbelegen hervorgeht,
dass der Hersteller nicht lieferfähig war. Auch die
Noweda handelt bereits vorbildlich bei ihren
Warendefektbescheinigungen:
„Gerne bestätigen wir Ihnen, wie erbeten, zur Vermeidung von Retaxierungen durch die GKV, dass folgender Artikel von Ihnen am [Datum] bestellt wurde,
jedoch von der NOWEDA nicht lieferbar war, da die
NOWEDA im Belieferungszeitraum vom Hersteller
nicht beliefert wurde.“
Dennoch sagte die Mehrheit der Befragten (55 %),
dass ihr Großhandel sie noch nicht mit den vertragskonformen Defektbelegen versorgt. Den jeweiligen Hersteller bei jedem Fall einer Nichtlieferbarkeit eigenständig um eine Defektbescheinigung zu
bitten, ist im Apothekenalltag aber praktisch
unmöglich. Fraglich ist außerdem, ob die pharmazeutischen Hersteller diesen Nachweis erbringen
und die Apotheken mit den nötigen Informationen
versorgen. Dies wird Gegenstand einer weiteren
DAP-Umfrage sein.
FAZIT
Viele Großhändler erbringen bereits den Nachweis
einer Nichtlieferbarkeit des pharmazeutischen Herstellers, um Apotheken vor Retaxationen zu schützen.
Info: Die DAK-Gesundheit erkennt mittlerweile alle
Großhandels-Defektbelege an (gilt für Rezepte seit
01.07.2015).
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AKTUELLES
BVDAK Kooperationsgipfel 2016 –
ein Resümee
4
00 Teilnehmer, 19 Referenten, 12 Industrieaussteller – das sind die Kennzahlen des
8. Kooperationsgipfels des BVDAK, der am
3. und 4. Februar in München stattfand. Der
Gipfel bot auch dieses Jahr wieder eine
informative und interaktive Plattform für
einen umfangreichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Den Einstieg machten Dr. Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des Bundesverbands deutscher Apo­t he­
ker­kooperationen e. V. (BVDAK), und Klaus Hölzel,
Geschäftsführer der Redaktion A&K GbR, mit ihrem
Vortrag „Updates im Kooperationsmarkt 2016“.
Entgegen den Erwartungen ist die Zahl an Kooperationen stabil geblieben. Aktuell sind rund 86 %
aller Apotheken Mitglied mindestens einer Kooperation.
Warum Apotheken in
­Kooperationen vereint sind
Einer Umfrage der Redaktion A&K zufolge schätzen
42 % ihre Kooperation, weil mehr Zeit für heilberufliche Aufgaben bleibt. 36 % der Befragten nutzen
ihre Kooperation, weil sie zum wirtschaftlichen
Erfolg beiträgt und 22 % dulden die Kooperation,
weil sie den „Beziehungsstress“ mit GH/Industrie
verringern wollen.
42 %
36 %
22 %
Schätzen ihre
Kooperationen
Nutzen ihre
Kooperationen
Dulden ihre
Kooperationen
Mehr Informationen zum BVDAK und zum
Kooperationsgipfel 2016 finden Sie auf den
Internetseiten www.bvdak.de und
www.kooperationsgipfel.de.
www.DeutschesApothekenPortal.de
Änderungen im Apothekenmarkt
Hartmann geht davon aus, dass Kooperationsapotheker ihr Filialnetz ausbauen werden und wichtige
Treiber im Markt bleiben. Als aktuelle Entwicklungen beschreibt er die Zunahme sog. „Clan-Apotheken“ – Apothekerfamilien mit vier und mehr Apotheken – sowie eine Tendenz großer Apotheken hin
zum Profitcenter: „Eine Clan-Apotheke, zehn Profitcenter“. Zudem differenziert sich der Markt
zunehmend: „Das Spezialistentum nimmt weiter
zu. Nicht mehr alle Apotheken erfüllen alle Anforderungen“.
Welche Faktoren für die weitere Entwicklung von
Bedeutung sind, wurde von den weiteren Referenten aus unterschiedlichen Blickwickeln betrachtet.
Ein Schwerpunkt lag dabei u. a. auf der zunehmenden Digitalisierung, die laut Frank Weißenfeldt,
Senior Manager Supplier Relation der IMS Health
GmbH und Co. OHG, auch eine Chance für die niedergelassene Apotheke ist.
„Die Zukunft der Apotheke ist digital … und
lokal“ – so Weißenfeldt. Er zeigte auf, wie sich
durch die Nutzung von mobilen Endgeräten, Social
Media und Multi-Channel-Konzepten das Informations- und Konsumverhalten der Verbraucher und
damit auch der Apothekenkunden verändert hat.
Diese nutzen zunehmend das Internet – auch um
sich über Arzneimitteltherapien zu informieren.
Insbesondere bei akutem Bedarf erfolgt der Kauf
aber weiterhin meist in der Apotheke vor Ort.
Durch geschicktes Online-Marketing kann demnach der Verkauf gefördert werden. Dann gilt es, die
Kundenbindung, z. B. durch Verkaufsaktionen und
attraktive Flyer, zu stärken.
Nicht zuletzt war natürlich auch das Antikooperationsgesetz Thema der Veranstaltung. Rechts­
anwältin Dr. Fabienne Diekmann gab einen umfassenden Überblick, der letztlich zeigte, dass das
Gesetz auf den Alltag der Apotheken nur wenig
Auswirkung haben wird.
FAZIT
Ein Besuch des Gipfels lohnt sich nicht nur für Kooperationsapotheker: Er ist
eine informative und interaktive Plattform für die gesamte Pharmabranche.
23
AKTUELLES
Neue ISO-Norm für Blutzuckermessgeräte:
Übergangsfrist endet am 01. Mai
V
or allem für Typ-1-Diabetiker ist die
regelmäßige und genaue Bestimmung des
Blutzuckerspiegels wichtig, damit sie die
jeweils notwendige Insulindosis ermitteln
können. Die Messgeräte müssen daher
bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
Mit der ISO-Norm 15197:2013 wurden höhere
Standards für Blutzuckermessgeräte festgelegt, die ab Mai 2016 verbindlich sind.
In Deutschland sind die Anforderungen an Blut­
zuckermessgeräte zur Eigenanwendung in der DIN
EN ISO 15197 geregelt. Diese wird von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) festgelegt. Am 01. Mai 2016 tritt die neue ISO-Norm
15197:2013 verbindlich in Kraft und ersetzt damit
eine alte Norm aus dem Jahr 2003. Mit der neuen
Norm werden höhere Anforderungen an die Messgenauigkeit gestellt, aber auch an die Bedienerfreundlichkeit der Geräte.
Einfache Handhabung erstmals vorgeschrieben
Eine einfache Handhabung ist in der neuen ISONorm erstmalig als Qualitätskriterium festgelegt.
Der Patient soll ohne vorherige Schulung allein
anhand der beiliegenden Anleitung in der Lage
sein, das Messgerät ordnungsgemäß anzuwenden.
Darüber hinaus müssen die Messwerte auf dem Display gut ablesbar sein und Bedienungsfehler dürfen
nicht zu falsch angezeigten Werten führen.
messgeräte. Bisher war bei Glukosekonzentrationen ≥ 75 mg/dl eine Abweichung von 20 % gegenüber den im Labor bestimmten Messwerten zulässig. Die neue Norm erlaubt bei Werten ≥ 100 mg/dl
nur noch eine Abweichung von 15 % (s. Tabelle).
Beratung zu Messgeräten in der
­Apotheke
Nicht alle derzeit erhältlichen Blutzuckermessgeräte erfüllen die strengeren Anforderungen der
neuen ISO-Norm. Diabetiker, die regelmäßig ihre
Blutzuckerwerte bestimmen (müssen), sollten deshalb in der Apotheke auf die Aktualität ihres Messsystems angesprochen werden. Auch bei der Empfehlung von Messgeräten ist darauf zu achten, dass
diese der neuen ISO-Norm entsprechen. Das CEKennzeichen bescheinigt dabei lediglich die Verkehrsfähigkeit eines Produktes, garantiert jedoch
nicht, dass die Kriterien der neuen ISO-Norm erfüllt
sind. Im Zweifelsfall kann der Hersteller Auskunft
geben.
FAZIT
Ab Mai 2016 müssen Blutzuckermessgeräte die Kriterien der neuen ISO-Norm 15197:2013 erfüllen. So soll
sichergestellt werden, dass Diabetespatienten ein
unkompliziertes und zuverlässiges Messsystem verwenden. Apotheken sollten dies bei der Empfehlung
und Beratung zur Blutzuckermessung berücksich­
tigen.
Höhere Messgenauigkeit
Die neue ISO-Norm stellt zudem höhere Anforderungen an die Systemgenauigkeit der BlutzuckerISO-Norm 15197:2003
ISO-Norm 15197:2013
Blutzuckerkonzentration
Toleranzbereich
Blutzuckerkonzentration
Toleranzbereich
≥ 75 mg/dl
(≥ 4,2 mmol/l)
± 20 %
≥ 100 mg/dl
(≥ 5,6 mmol/l)
± 15 %
< 75 mg/dl
(< 4,2 mmol/l)
± 15 mg/dl
(± 0,83 mmol/l)
< 100 mg/dl
(< 5,55 mmol/l)
± 15 mg/dl
(± 0,83 mmol/l)
Mindestanforderung: 95 % aller Messwerte müssen innerhalb der Toleranzbereiche liegen
Tabelle: Toleranzbereiche bei bestimmten Blutzuckerkonzentrationen in der alten und neuen ISO-Norm 15197
24
www.DeutschesApothekenPortal.de
Ein neuer Begleiter.
Ein vertrautes Gefühl.
Bayer Diabetes Care heißt jetzt Ascensia Diabetes Care
Was bedeutet das für Sie?
• Ihre Ansprechpartner: Ihre bisherigen Bayer Diabetes Care Ansprechpartner werden Ihnen unverändert
weiterhin zur Verfügung stehen, jedoch jetzt unter dem Firmennamen Ascensia Diabetes Care.
•Diabetes Service: Anfragen von Patienten, die sich auf Produkte und Service in Deutschland beziehen,
werden jetzt von Ascensia Diabetes Care bearbeitet. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie im Ascensia
Diabetes Service unter der Telefonnr. 0800 5088822 (kostenfrei) oder per E-Mail an [email protected].
•Bestellungen und Warenversand: Als lokaler Vertriebspartner unterstützt die Bayer Vital GmbH den
Vertrieb der Produkte weiterhin. Somit ändert sich nichts an der Vorgehensweise für Bestellungen.
Einige
undgibtSensoren
Einige
Geräte Geräte
und Sensoren
es bald nicht mehr.
85109057 01/16
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UMSTELLEN
Die Übergangsfrist für die neue DIN EN ISO Norm 15197:2013 endet voraussichtlich im Mai 2016.
Daher werden einige ältere Messsysteme bald nicht mehr verfügbar sein.
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AUS DE R I N DUS T R I E
Trotz Substitutionsausschlussliste bleiben
Pharmazeutische Bedenken wichtig
B
ereits 2014 wurde vom G-BA eine Substitutionsausschlussliste beschlossen, nach
der für bestimmte Wirkstoffe und Darreichungsformen ein Austauschverbot – auch
gegen rabattbegünstigte Alternativen – gilt.
Daneben bleiben Pharmazeutische Bedenken ein wichtiges Instrument, um therapiegefährdende Substitutionen zu verhindern.
Bislang umfasst die sogenannte Substitutionsausschlussliste als Teil B der Anlage VII zur Arzneimittelrichtlinie sieben Wirkstoffe und eine Wirkstoffkombination. Sieben weitere Wirkstoffe wurden
laut G-BA* für die Aufnahme vorgeschlagen, über
andere Substanzen wird noch beraten.
Kritischer Austausch bei
­Parkinsonmitteln
Zu den kritischen Arzneimittelgruppen, über die
noch diskutiert wird, gehören bestimmte Parkinsontherapeutika, wie z. B. die Wirkstoffkombination aus Levodopa, Carbidopa und Entacapone (z. B.
Stalevo®), die bei Patienten im fortgeschrittenen
Krankheitsstadium eingesetzt wird.
Gerade bei dieser Kombination kann eine
Substitution den Therapieerfolg gefährden:
• Aufgrund des fortschreitenden Verlusts an
Nervenzellen wird das therapeutische
Fenster – also der Dosierungsbereich, in dem
sich die erwünschte Wirkung einstellt –
immer kleiner.
• Zudem handelt es sich meist um ältere,
multimorbide Patienten unter Polymedikation. Bei diesen ist die Gefahr für Einnahmefehler, Verwechselungen und ComplianceProbleme besonders hoch.
Wird durch eine Arzneimittelsubstitution an einem
Rädchen dieses komplexen Systems gedreht, kann
das zu Therapieproblemen mit schwerer Symptomatik (z. B. Bewegungsstarre oder unkontrollierbare Bewegungen) führen.
Pharmazeutische Bedenken –
ein wichtiges Instrument
Solange für solch kritische Arzneimittel kein Substitutionsausschluss besteht, bleibt es die verantwortungsvolle Aufgabe des Apothekers, eine therapiegefährdende Substitution durch Anwendung
Pharmazeutischer Bedenken zu verhindern. Dies
muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Werden
Pharmazeutische Bedenken angemeldet, ist die
jeweilige Begründung inklusive Unterschrift und
Datum auf dem Rezept zu vermerken, damit es
nicht zu Retaxationen kommt.
* Bekanntmachung des G-BA vom 08. April 2015
Buchtipp: „Pharmazeutische Bedenken“ von Experten des DAP
Wenden Sie Pharmazeutische Bedenken in der Apotheke fundiert und sicher an –
wie es geht, zeigen die beiden Autorinnen Dr. Dagmar Engels und Christina Dunkel
in ihrem Buch­„­ Pharmazeutische Bedenken“.
Inhalte des Buches:
• Gründe für die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken
• Die korrekte Umsetzung auf dem Rezept
• Fallbeispiele aus 15 verschiedenen Indikationen, darunter
eine ausführliche Darstellung des oben angeführten Stalevo®-Beispiels.
Jetzt auf www.deutscher-apotheker-verlag.de erhältlich!
26
www.DeutschesApothekenPortal.de
S E RV IC E
Aktueller Ersatzkassen-Arzneimittelversorgungsvertrag: Was ist neu?
D
er Deutsche Apothekerverband (DAV)
und der Verband der Ersatzkassen (vdek)
haben den bestehenden Arzneimittelversorgungsvertrag mit Wirkung zum 01.04.2016
überarbeitet. Dabei sind die folgenden
Änderungen für die Apothekenpraxis von
besonderer Bedeutung.
Blutzuckerteststreifen: Erhöhung der
Quote auf 50 %
Die Quote zur Abgabe von Blutzuckerteststreifen
der Preisklasse B nach Anlage 4 des Vertrags wurde
von 45 % auf 50 % erhöht. Zum 01.10.2016 wird eine
weitere Anhebung auf 55 % erfolgen. Erreichen
Apotheken die geforderte Quote nicht, so wird die
Preisdifferenz in Höhe von 2,95 Euro je Packung à
50/51 Stück der Kasse jeweils halbjährlich erstattet. Weitere Infos zur Abrechnung finden Apothekenteams auf der DAP Arbeitshilfe 27 „Neuregelungen zur Versorgung mit Blutzuckerteststreifen“.
DeutschesApothekenPortal
Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
27
Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen
(lt. Anlage 4 des Arzneiversorgungsvertrages)
Diese Arbeitshilfe verschafft einen Überblick, wie bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke vorzugehen ist, wenn Blutzuckerteststreifen verordnet sind.
Die Arbeitshilfe bezieht sich dabei ausschließlich auf die Regelungen der Ersatzkassen*, da bei diesen eine bundeseinheitliche Regelung existiert.
Die Einteilung der Teststreifen erfolgt in zwei Preisgruppen: Preisgruppe B = günstigere Teststreifen/ Preisgruppe A= teurere Teststreifen
Wie sind die Teststreifen verordnet?
ja
Generische Verordnung
(ohne Nennung des Herstellers
und/oder der PZN)
Namentliche Verordnung
Teststreifen aus
Preisgruppe B?
oder
Abgabe von Teststreifen der Preisgruppe B
Abrechnung zu folgenden Preisen (Nettopreis je 50 St.)
bis 102 St.: 23,45 L / ab 103 St.: 20,95 L / ab 300 St.: 20,10 L
ja
Quoten-Malus: Bei Nichterreichen der Quote pro Kalenderhalbjahr muss die Apotheke die entstandene
Preisdifferenz von 2,95 H je Packung à 50/51 St. erstatten
Wichtiger Hinweis: Welche Teststreifen zur Preisgruppe A bzw. B gehören, ist ebenfalls der Anlage 4 zu entnehmen.
*Gültigkeit des Vertrages bei folgenden Kassen: DAK, HEK, hkk, KKH und TK (Barmer GEK hat eigenen Vertrag)
nein
50-%-Quote: Apotheken sollen 50 % der
verordneten Packungen à 50 St. mit Teststreifen
der Preisgruppe B beliefern.
➔ Beratung und ggf. Umstellung des Patienten auf
anderes Blutzuckermessgerät erforderlich
(keine Verpflichtung)
➔ bei Nichtumstellung: Abrechnung von Preisgruppe A
➔ bei Umstellung: Abrechnung einer Pauschale
pro Versichertem innerhalb von 2 Jahren: 20 v
➔ Verwendung der Sonder-PZN 02567596
➔ Abgabe und Berechnung von Teststreifen
der Preisgruppe B
Download Arbeitshilfe 27
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016
www.DAPdialog.de/3243
DeutschesApothekenPortal
Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
24
Heilungsmöglichkeiten auf Rezepten der Ersatzkassen
(vdek-Kassen)
Fällt in der Apotheke auf, dass ein Rezept fehlende oder fehlerhafte Angaben enthält, stellt sich häufig die Frage, welche Rezeptänderungen
durch die Apotheke vorgenommen werden dürfen und welche ausschließlich durch den Arzt erfolgen müssen. Diese Arbeitshilfe gibt einen Überblick zu den
Heilungsmöglichkeiten auf Arzneimittelverordnungen zulasten der Ersatzkassen. Grundlage ist § 4 des Arzneiversorgungsvertrages der Ersatzkassen.
Heilungsmöglichkeiten
durch die Apotheke
Heilungsmöglichkeiten
nur durch den Arzt
 Grüne Angaben:
Fehlende oder fehlerhafte
grüne Rezeptangaben können
(nach Rücksprache mit dem
Arzt) von der Apotheke geheilt werden. Ergänzungen
und Korrekturen müssen von
der Apotheke unterschrieben
und mit Datum versehen werden (s. Beispiel: Ergänzung
der Krankenkasse durch Apotheke mit entsprechender
Dokumentation).
 Rote Angaben:
Bei fehlenden oder fehlerhaften roten Rezeptangaben
darf das Rezept nicht beliefert werden! Ergänzungen
und Korrekturen dürfen nur
durch den Arzt erfolgen unter Angabe von Datum und
Unterschrift.
Änderungsmöglichkeiten
der Apotheke
im Verordnungsfeld

Im Verordnungsfeld darf die Apotheke Angaben zur Darreichungsform und Wirkstärke nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen
(plus Datum und Unterschrift,
nach § 4 Abs. 11 vdek-Arzneiversorgungsvertrag).
Ausnahmen
zu dieser
Arbeitshilfe

Ein Austausch zwischen Original und Import ist
auch für Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste erlaubt – so ist es in dem neuen Absatz 13 des
§ 4 des vdek-Vertrags verankert:
„(13) Analog zu Absatz 12 kann bei Verordnungen mit Fertigarzneimitteln, die von der Substitutionsausschlussliste erfasst
sind, ein Austausch zwischen importiertem Arzneimittel und
Bezugsarzneimittel erfolgen. Reine Wirkstoffverordnungen, ohne
Nennung des konkreten Handelsnamens, sind als unklare Verordnungen
einzustufen. In diesem Fall bedarf es einer vorherigen Abklärung
hinsichtlich des tatsächlichen abzugebenden Fertigarzneimittels mit dem
Verordner.“
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die vorrangige Abgabe von Rabattarzneimitteln (Original/
Import), um Retaxationen vorzubeugen.
Wirkstoffverordnungen ohne Nennung des konkreten Handelsnamens gelten nach Absatz 13 als
unklare Verordnungen. Bei diesen ist Rücksprache
mit dem Arzt hinsichtlich des abzugebenden Arzneimittels zu halten, die auf dem Rezept dokumentiert wird.
nein
Es liegt eine namentliche Verordnung von Teststreifen
der Preisgruppe A vor.
Hat der Arzt ein Aut-idem-Kreuz oder ein Austauschverbot gesetzt?
Abgabe des verordneten Produktes
Verwendung der Sonder-PZN 02567573 auf dem Rezept
Abrechnung zu folgenden Preisen der Gruppe A (Nettopreis je 50 St.)
bis 102 St.: 26,35 L ab 103 St.: 24,30 L ab 300 St.: 22,95 L
➔ Diese Verordnungen gehen nicht in die Quotenrechnung (43 %) ein
Substitutionsausschlussliste: Austausch
zwischen Original und Import erlaubt
Verlängerung der Schonfrist
Arztstempel und Telefonnummer:
Verlängerung der Schonfrist
Der Verband der Ersatzkassen hat zudem bestätigt,
die Friedenspflicht für fehlende oder unvollständige Angaben im Vertragsarztstempel weiter zu
verlängern: Bis zum 30.06.2016 wird auf Retaxa­
tionen diesbezüglich verzichtet. Weiterführende
Informationen zum Vertragsarztstempel finden
Apothekenteams auf der DAP Praxishilfe „Alles
zum Vertragsarztstempel“.
• Bei der Belieferung von Betäubungsmittelrezepten gelten die Pflichtangaben
nach § 9 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV).
• Für Regionalkassen, Hilfsmittelverordnung, Rezeptur- und Sprechstundenbedarfsverordnungen sind teilweise abweichende Rezeptangaben bzw.
Änderungsbefugnisse vereinbart.
• Für Krankenkassen außerhalb der GKV (z. B. BVG, Sozialhilfe, Heilfürsorge etc.)
gilt diese Arbeitshilfe nicht. Es gelten die jeweiligen Versorgungsverträge.
Weitere Heilungsmöglichkeiten auf
Rezepten der Ersatzkassen finden
Sie auf unserer Arbeitshilfe 24
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015
www.DAPdialog.de/3244
www.DeutschesApothekenPortal.de
27
AUS DE R I N DUS T R I E
MOVICOL® –
die wichtigsten Retax-Regeln
mmer wieder treten Fragen zur Abgabe
von MOVICOL® auf. Deshalb hier nun die fünf
wichtigsten Retax-Regeln für Apotheker auf
einen Blick.
✓
1. Medizinprodukte müssen genau
verordnet sein
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für das Original-Medizinprodukt
nur dann, wenn der Arzt das Rezept mit Herstellernamen und/oder PZN gekennzeichnet hat (siehe
Rezeptbeispiel).
Movicol Beutel Pulver 100 St.
Norgine
Fehlt der Herstellername oder ist ein Importeur
angegeben, kann das Original-Medizinprodukt
nicht beliefert werden. Dies ist nur dann möglich,
wenn der Arzt die Verordnung korrekt ausstellt.
✓
2. Medizinprodukte haben keine
Normgrößen
Medizinprodukte sind nicht mit Normgrößen
gekennzeichnet, da sie nicht der Packungsgrößenverordnung unterliegen. Daher darf der Apotheker
MOVICOL®-Medizinprodukte in allen Packungsgrößen und Mengen abgeben, ganz ohne Sondervermerk. Voraussetzung ist aber die eindeutige Medizinproduktverordnung inklusive der Stückzahl/
Menge, da es keine Normgrößen gibt. Zudem muss
bei der Abgabe das Wirtschaftlichkeitsgebot nach
§ 12 SGB V beachtet werden.
✓
3. Kein Austausch auf Arzneimittel
Ausgehend von der Verordnung eines Medizinproduktes darf kein Austausch auf einen Import oder
ein Macrogol-Arzneimittel erfolgen. Importquote
und Rabattverträge sind in diesem Fall nicht zu
beachten. Bei einem Austausch besteht sogar RetaxGefahr.
Arzneimittel-Richtlinie verordnungs- und erstattungsfähig. Der Apotheker muss das Vorliegen der
Indikation nicht selbst überprüfen. Einzige Ausnahme: Der Arzt gibt eine Diagnose an. In dem Fall
hat der Apotheker eine erweiterte Prüfpflicht und
muss ggf. Rücksprache mit dem Arzt halten.
DAP-Service „Verordnungsfähige
Medizinprodukte“:
www.DAPdialog.de/3245
✓
5. Off-Label-Use – was nun?
Wird beispielsweise MOVICOL® Junior aromafrei
für einen Erwachsenen verordnet, stellt sich die
Frage, ob dieses für diese Altersklasse erstattungsfähig ist. Die Verantwortung für die Verordnung
trägt der Arzt. Es empfiehlt sich jedoch, den Arzt zu
kontaktieren und das Gespräch zu dokumentieren
(inkl. Unterschrift und Datum). Dann kann das
­verordnete Präparat abgegeben werden.
Neu überarbeitet:
Abgabehilfe und Arztinformation
Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Retaxationen finden
ABGABEHILFE ZU MOVICOL
Apot heken1996
teams auf der
MOV ICOL ® Abgabehilfe.
2016
Hinweise zur Abgabe
von Arzneimitteln: Seite 2
20
Jahre
nsObstipatio z
Kompeten
19.02.16
Hinweise zur Erstattungsfähigkeit
08:52
> MOVICOL® Beutel Pulver
> MOVICOL® flüssig Orange
> MOVICOL® Junior Schoko
1
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4-001-01-09-16_MOV_Faltstand
• Alle MOVICOL®-Medizinprodukte sind verordnungs- und erstattungsfähig*
• Alle Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig
• Medizinprodukte haben keine Normgrößen, da diese nur für Arzneimittel vergeben werden
Voraussetzung für die GKV-Erstattung:
➔ Das Medizinprodukt muss eindeutig verordnet sein
➔ Angabe des Herstellernamens und/oder der PZN
durch den Arzt erforderlich
Verschreibungspflichtig:
> MOVICOL® Junior aromafrei
✓
Ist ein MOVICOL®-Medizinprodukt auf einem Kassenrezept verordnet, so ist es laut Anlage V der
MOVICOL Beutel Pulver 100 St.
Norgine
Verordnungsbeispiele und richtige Rezeptbelieferung
Verordnung
Status
Frage
MOVICOL® 50 St.
Norgine
Rabattarzneimittel und
Importe im Handel
(Status: Arzneimittel)
Muss ausgetauscht werden?
Nein, ein Austausch zwischen Medizinprodukt und Arzneimittel ist nicht
erlaubt.
2 x MOVICOL® 50 St.
Norgine
50er- und 100er-Packung
im Handel
Abgabe von 2 x 50 St. oder
1 x 100 St.?
Ist ein Sondervermerk nötig?
Abgabe der 100er-Großpackung (Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V)
Ein Sondervermerk ist nicht nötig (wird nur für Arzneimittel gefordert).
MOVICOL 50 St.
Produktneutrale
Verordnung
Darf das MOVICOL Medizinprodukt abgegeben
werden?
Zur Abgabe des Norgine-Medizinproduktes muss der Hersteller und/oder
die PZN vom Arzt nachgetragen werden (inkl. Unterschrift und Datum).
Darf das Medizinprodukt für
ein anderes Alter abgegeben
werden?
Rücksprache mit dem Arzt erforderlich und Dokumentation dieser auf
dem Rezept (Unterschrift und Datum), ggf. Rezeptänderung
®
Antwort
®
MOVICOL® Junior aromafrei 90 St. Verordnung für
einen Erwachsenen
Norgine
Keine Retax-Gefahr für Apotheke
*lt. Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, www.daprh.de/mp
Zur MOVICOL -Abgabehilfe:
®
Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de
www.DAPDialog.de/3246
Zur Information des
Arztes und für
Rezept­ä nde­r ungs­
wünsche eignet sich
die MOVICOL®-ArztInformation.
MOVICOL® Arzt-Information
– Verordnungshinweise –
2016
1996
1
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4-001-01-09-16_MOV_Faltstand
20
Jahre
Seite 1 von 2
nsObstipatio z
Kompeten
Das MOVICOL®-Sortiment umfasst
Medizinprodukte und Arzneimittel.
19.02.16
08:52
MOVICOL® Medizinprodukte
> MOVICOL® Beutel Pulver
> MOVICOL® flüssig Orange
> MOVICOL® Junior Schoko
• Alle MOVICOL®-Medizinprodukte sind verordnungsund erstattungsfähig (lt. Anlage V der AM-RL des G-BA,
www.daprh.de/mp).
• Alle Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig.
Verschreibungspflichtig:
• Medizinprodukte haben keine Normgrößen,
> MOVICOL® Junior aromafrei
da diese nur für Arzneimittel vergeben werden.
MOVICOL® Arzneimittel
Apothekenpflichtig:
> MOVICOL® aromafrei
> MOVICOL® Schoko
Verschreibungspflichtig:
> MOVICOL® V
4. Diagnose nicht überprüfen
Seite 1
®
– Abgabe von Medizinprodukten –
© DAP, ohne Gewähr, Stand Februar 2016
I
• Alle MOVICOL®-Arzneimittel sind verordnungsund erstattungsfähig.
• Bei Verordnungen für Erwachsene gelten die Vorgaben der
Anlage I des G-BA (OTC-Übersicht, www.daprh.de/gba-otc)
• Für Arzneimittel gilt die Packungsgrößenverordnung,
daher tragen die Packungen Normgrößen.
• Bei einer Stückzahlverordnung oberhalb der größten
Messzahl (Nmax = 50 St.) kann nur eine vielfache Menge
von Nmax verordnet werden!
• Verordnungen oberhalb der Nmax müssen mit einem
Sondervermerk, z. B. „!“ gekennzeichnet werden.
Zur MOVICOL®-Arzt-Information:
Korrekte MOVICOL®-Verordnung
www.DAPDialog.de/3247
MOVICOL Beutel Pulver
100 St.Norgine
➔ enthält den Herstellernamen „Norgine“ und/oder die PZN
➔ enthält die Stückzahl
➔ mit diesen Angaben sind die Voraussetzungen für eine
Erstattung gewährleistet
➔ reibungslose Patientenversorgung ist gewährleistet
Norgine GmbH
Im Schwarzenborn 4, 35041 Marburg
Internet: www.norgine.de
28
www.DeutschesApothekenPortal.de
Im OTC Dialog werden unter anderem Abgabeprobleme bei erstattungs­
fähigen OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgegriffen
g
o
l
a
i
D
OTC
im DAP
ik
r
b
u
-R
C
T
O
Die
Dialog
Retax-Falle: Medizinprodukt ist nicht
gleich Medizinprodukt
L
iegt der Apotheke eine Verordnung eines
Medizinproduktes vor, muss sie prüfen, um
was für ein Medizinprodukt es sich handelt
und ob eine Abrechnung zulasten der Gesetz­
lichen Krankenkasse möglich ist.
Häufig werden Patienten in Apotheken auch mit
sogenannten Medizinprodukten versorgt. Dies können Stoffe, aber auch Gegenstände sein, die im
Unterschied zu Arzneimitteln ihre Hauptwirkung
nicht auf pharmakologischem, immunologischem
oder metabolischem Wege entfalten, sondern auf
physikalischem.
Arzneimittel Ž chemische Wirkung
vs.
Medizinprodukt Ž physikalische Wirkung
Begriffsbestimmung gemäß § 3 (1)
Medizinprodukte­gesetz (MPG):
„Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische oder therapeutische Zwecke
bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software,
die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen
mittels ihrer Funktionen zum Zwecke
www.DeutschesApothekenPortal.de
a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung
von Krankheiten,
b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
c) d er Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder
d) der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder
durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch
durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch
solche Mittel unterstützt werden kann.“
Arzneimittel vs.
­Medizinprodukte
Im Gegensatz zu Arzneimitteln tragen Medizin­
produkte keine Normkennzeichen, da sie nicht der
Packungsgrößenverordnung unterliegen. Ebenso
wenig unterliegen sie dem Rahmenvertrag über die
Arzneimittelversorgung, sodass die Stückelungs­
regelungen gemäß § 6 Abs. 2 und 3 bei Mehrfachverordnungen hier nicht greifen. Bei Verordnungen
mehrerer Packungen ist somit auch kein Sondervermerk wie z. B. „!“ nötig.
Die Abgrenzung zwischen Arzneimittel und
Medizinprodukt hat also nicht nur eine pharmakologische, sondern auch eine rechtliche Bedeutung,
da die Verkehrsfähigkeit, der Marktzutritt und die
Erstattungsfähigkeit unterschiedlich geregelt sind.
29
A B G A BE - S E RV IC E
Typische Medizinprodukte in der
Apotheke
In Apotheken häufig vorkommende Medizin­
produkte sind:
• Medizinprodukte mit „Arzneimittelcharakter“
• Hilfsmittel (z. B. Inhalationsgeräte)
• Teststreifen (z. B. Blutzuckerteststreifen)
• Verbandmittel (z. B. Verbandstoffe und Pflaster)
Gesetzliche Grundlagen zur Abgabe
von Medizinprodukten
Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der
GKV stellt sich also immer die Frage nach der
Erstattungsfähigkeit. Die Prüfung auf Abgabe­
fähigkeit zulasten der GKV ist durch die Apotheke
vorzunehmen.
Ob und in welchem Umfang Versicherte einen
Anspruch auf die Versorgung mit Medizinprodukten haben, ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt:
§ 31 (1) SGB V Arznei- und Verbandmittel
„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen
Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richt­
linien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung
mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 festzulegen,
in welchen medizinisch notwendigen Fällen Stoffe und Zubereitungen aus
Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Medizinproduktegesetzes zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt
sind, ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden
[Anm.: entspricht der Anlage V] […].“
Erstattungsfähigkeit ist
­unterschiedlich
Medizinprodukte mit
­„Arzneimittelcharakter“
Im SGB V ist also festgelegt, dass der G-BA darüber
entscheidet, welche Medizinprodukte mit „Arzneimittelcharakter“ in welchen Fällen zulasten einer
GKV verordnet werden dürfen und erstattet werden. Die dortigen Angaben sind, sofern nichts ande-
30
res angegeben ist, altersunabhängig und gelten für
Kinder und Erwachsene gleichermaßen. Außerdem
wird nicht weiter zwischen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medizinprodukten unterschieden. Die in Frage kommenden
Medizinprodukte werden in der Anlage V namentlich aufgelistet, samt der medizinischen Ausnahmeindikation und der Gültigkeit der Verordnungsfähigkeit.
DAP-Service
In der Datenbank „Verordnungsfähige Medizin­
produkte“ im DeutschenApothekenPortal lässt
sich recherchieren, welche Medizinprodukte mit
„Arzneicharakter“ in welchen Fällen verordnungsbzw. erstattungsfähig sind.
Zur Datenbank „Verordnungsfähige
Medizinprodukte“:
www.OTCdialog.de/2251
Die Apotheke hat dabei keine Prüfpflicht hinsichtlich der Frage, ob die erforderliche Indikation bei
dem jeweiligen Patienten vorliegt, außer der Arzt
hat eine Diagnose auf der Verordnung angegeben. In
diesem Fall hat die Apotheke eine sogenannte
erweiterte Prüfpflicht und muss auf Übereinstimmung prüfen. Stimmen die erforderliche Indikation
und die vorliegende Diagnose nicht überein, sollte
Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden.
Kein Austausch zwischen Arznei­
mittel und Medizinprodukt
Gerade bei Medizinprodukten mit „Arzneimittelcharakter“ kann es vorkommen, dass es zu dem
gleichen Wirkstoff (z. B. Macrogol) Medizinprodukte und Arzneimittel im Handel gibt. Dabei ist
ein Austausch zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt nicht erlaubt. So darf kein Austausch eines
verordneten Medizinproduktes auf ein Arzneimittel vorgenommen werden, auch dann nicht, wenn
das Arzneimittel rabattiert sein sollte (und umgekehrt).
Mehr Informationen zur Abgabe von MacrogolPräparaten am Beispiel von Movicol® erhalten Sie
auf Seite 28.
www.DeutschesApothekenPortal.de
A B G A B E - S E RV IC E
Hilfsmittel, Teststreifen und
­Verbandstoffe
Solche Medizinprodukte sind grundsätzlich erstattungsfähig. Allerdings gibt es für Medizinprodukte,
die als Hilfsmittel gelten, eigene Hilfsmittellieferverträge. Eine Abgabe bzw. Versorgung mit Hilfsmitteln ist oft nur noch möglich, wenn die Apotheke
dem entsprechenden Hilfsmittelliefervertrag beigetreten ist und sich einer Präqualifizierung unterzogen hat. Hilfsmittel sind außerdem durch eine
eigene Hilfsmittelnummer gekennzeichnet, die
meistens auch bei der Abrechnung auf dem Rezept
angegeben werden muss.
Produktklasse in der EDV überprüfen
Welcher Produktklasse ein Medizinprodukt zugeordnet wird, lässt sich im Artikelstamm der meisten EDV-Systeme nachprüfen:
Merke:
• H ilf smittelrezepte
7
sind 28 Tage gültig
(Liefer­verträge prüfen!) und werden mit der
­Ziffer „7“ gekennzeichnet.
• Hilfsmittel dürfen nicht zusammen mit Arzneiund Verbandmitteln auf einem Rezept verordnet
werden („Mischverordnungen“ sind nicht erstattungsfähig!).
•B
ei Hilfsmittelrezepten muss eine Diagnose auf
der Rezeptvorderseite angegeben sein.
•D
er Hilfsmittelempfang muss auf der Rezeptrückseite vom Patienten mit Datum und Unterschrift
bestätigt werden.
Auch für Teststreifen und Verbandstoffe existieren
häufig eigene Liefervereinbarungen, die die Abgabe
und Erstattung regeln (z. B. Vertrags-Preisbildung,
Quotenregelung). Diese Sondervereinbarungen finden sich in den einzelnen Arzneimittellieferverträgen.
Abrechnung über Vertragspreise
Für die Abrechnung erstattungsfähiger Medizinprodukte zulasten der GKV werden sogenannte
Vertragspreise mit den jeweiligen Krankenkassen
vereinbart.
Merke: Vertragspreise können von Krankenkasse
zu Krankenkasse und von Region zu Region unterschiedlich sein. Diese sind aber in der ApothekenEDV hinterlegt.
www.DeutschesApothekenPortal.de
FAZIT
Medizinprodukte, die als Hilfsmittel, Teststreifen oder Verbandmittel gekennzeichnet sind, benötigen für die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit keine
Listung in der Anlage V der AM-RL des G-BA. Von diesen zu unterscheiden sind
Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter, die wiederum in der Anlage V
gelistet sein müssen, um zulasten der GKV abgabefähig zu sein.
Die DAP Arbeitshilfe Nr. 40 „Medizinprodukte“
­bietet einen Überblick über die Erstattungsfähigkeit von MediDeutschesApothekenPortal
z i npro du k ten
ARBEITSHILFE 40
und hilft somit,
Medizinprodukte auf GKV-Rezept
Re t a x at ione n
zu vermeiden.
Die Service-Plattform für Apotheken
Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit.
Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie
bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt.
Erstattungsfähig …
Medizinprodukte können sein:
Nicht erstattungsfähig …
… wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet
sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte.
Medizinprodukte
mit Arzneicharakter
…wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V
gelistet sind oder die dort angegebene
Befristung abgelaufen ist.
… laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung
über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen
oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Hilfsmittel
(z. B.: Blutzuckermessgeräte)
…wenn keine Lieferberechtigung vorliegt
(z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht
beigetreten).
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Verbandmittel
(z. B.: Verbandstoffe und Pflaster)
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Teststreifen
(z. B.: Accu Chek)
➔ Die Abrechnung der Medizinprodukte
erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse
festgelegten Vertragspreis.
…wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart
wurde.
➔ RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe
zulasten der GKV erfolgen.
Sonstiges: Bei Medizinprodukten gilt nicht: Packungsgrößenverordnung, Rahmenvertrag, Rabattverträge, Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukte.
Zur DAP Arbeitshilfe 40:
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015
www.OTCdialog.de/2252
31
AUS DE R I N DUS T R I E
Ibuprofen plus Pseudoephedrin – eine gute
Kombi gegen Erkältungsbeschwerden
D
ie Symptome einer Erkältung sind viel­
fältig. Meist treten mehrere Symptome
gleichzeitig auf, die nicht mit einem einzigen
Arzneistoff behandelt werden können. Daher
kann die Anwendung von Kombinationsprä­
paraten gerade bei Erkältungsbeschwerden
sinnvoll sein.
lichst geringes Nebenwirkungs- und Wechselwirkungspotenzial am wichtigsten – so das Ergebnis
einer Umfrage des DAP (Abb. 1).
Diesen Ansprüchen wird z. B. das neue Erkältungsprärarat von ratiopharm, ratioGrippal® mit
einer Kombination aus 200 mg Ibuprofen und 30 mg
Pseudoephedrin, gerecht.
Apotheker setzen auf Ibuprofen
Erkältungen beginnen häufig mit
Hals- und/oder Kopfschmerzen,
kurz danach setzt meist das Leitsymptom Schnupfen ein. Weitere
typische Beschwerden sind eine allgemeine Abgeschlagenheit und oft
auch leichtes Fieber. Später setzt in
vielen Fällen Husten ein.
Leiden Betroffene gleichzeitig
unter einer verstopften Nase sowie
Halsschmerzen, Kopfschmerzen
oder Fieber, bietet sich ein Kombinationspräparat
mit einer abschwellenden Substanz sowie einem
Analgetikum mit gleichzeitig fiebersenkender Wirkung an. Die Zahl an erhältlichen Produkten macht
die Auswahl allerdings schwer.
Bei Erkältungen mit Entzündungen der oberen
Atemwege ist der Wirkstoff Ibuprofen eine gute
Behandlungsoption. Ein entscheidender Vorteil ist,
dass dieser nicht nur schmerzlindernd sondern
auch entzündungshemmend und fiebersenkend
wirkt – und das bei vergleichsweise guter Verträglichkeit. Auch wenn eine erhöhte Blutungsgefahr zu
den möglichen Nebenwirkungen zählt, ist diese im
Vergleich zur Acetylsalicylsäure (ASS) geringer.
Paracetamol hat wiederum den Nachteil, dass es bei
Überdosierungen die Leber angreift und dann
besonders gefährlich ist.
Diese Unterschiede finden auch die Umfrageteilnehmer relevant. 74 % von ihnen sind der Meinung,
dass es große Unterschiede zwischen den erhält­
lichen Kombinationspräparaten gibt, die stets
berücksichtigt werden sollten. Alle anderen gehen
von eher geringen Unterschieden aus, die aber für
bestimmte Patienten von Bedeutung sind.
Kriterien für die Empfehlung
Den meisten Apothekenmitarbeitern sind eine
sinnvolle Wirkstoffkombination sowie ein mög-
Sinnvolle Wirkstoffkombination
Möglichst geringes Nebenwirkungsund Wechselwirkungsprofil
Hoher Bekanntheitsgrad der Marke / des Herstellers
Darreichungsform
Niedriger Preis
Hoher Ertrag
Guter Geschmack
99 %
1 %
0 %
0 %
93 %
7 %
9 %
58 %
34 %
27 %
68 %
5 %
9 %
78 %
13 %
23 %
65 %
12 %
22 %
64 %
14 %
¢ sehr wichtig
¢ wenig wichtig
¢ gar nicht wichtig
Abb. 1: „Wenn Sie Kombinationspräparate empfehlen, wie ausschlaggebend sind folgende Kriterien für die Auswahl eines
bestimmten Produktes?“ N = 1.028
32
www.DeutschesApothekenPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E
Bei Erkältungen mit Entzündungen der oberen
Atemwege empfehlen 75 % der Befragten bevorzugt
Ibuprofen (Abb. 2).
17 %
8 %
75 %
¢ Ibuprofen
¢ Paracetamol
Kombinationspräparate im Vergleich
¢ ASS (Acetylsalicylsäure)
Abb. 2: „Meistens beinhaltet das Krankheitsbild ‚Erkältung‘
eine Entzündung der oberen Atemwege. Welchen Wirkstoff
empfehlen Sie bevorzugt?“ N = 1.020
Pseudoephedrin wirkt doppelt
α-Sympathomimetika wie Pseudoephedrin wirken
durch Bindung an adrenerge α-Rezeptoren gefäß-
Dosisstärke
(mg Pseudoephedrin /
mg Ibuprofen)
Sonstige Bestandteile
mit bekannter
Wirkung
Darreichungsform
Packungsgrößen
Apotheken-EK*
Apotheken-VK*
Lagerung
verengend, was ein Abschwellen der Nasenschleimhaut bewirkt. Die systemische Gabe von Pseudo­
ephedrin hat den Vorteil, dass auch die Schleimhaut der Nasennebenhöhlen gut erreicht wird.
Anders als z. B. Xylometazolin wirkt Pseudoephedrin zudem gleich doppelt: Neben der direkten Wirkung an α-Rezeptoren besitzt es auch eine indirekte
Wirkung, indem es eine vermehrte Ausschüttung
des Neurotransmitters Noradrenalin induziert.
ratioGrippal
30 mg / 200 mg
NEU
Neben der Wirkstoffkombination gibt es weitere
Kriterien, die bei der Produktauswahl von Bedeutung sind. Beispielsweise können Hilfsstoffe, wie
z. B. Lactose, enthalten sein, die nicht für alle
Patienten geeignet sind. Auch die erhältlichen
­
Packungsgrößen und nicht zuletzt der Preis können
relevant für die Produktentscheidung sein.
Eine Hilfestellung bei der Produktauswahl gibt
die folgende Übersichtstabelle, in der die Merkmale
verschiedener Präparate mit identischer Wirkstoffkombination einander gegenübergestellt sind.
BoxaGrippal
30 mg / 200 mg
WICK DuoGrippal
30 mg / 200 mg
SpaltGrippal
30 mg / 200 mg
Keine
Lactose
Keine
Sucrose und Parahydroxybenzoate (Parabene)
Filmtabletten
10 St., 20 St.
10 St.: 1,86 €, 20 St.: 3,62 €
10 St.: 3,58 €, 20 St.: 6,97 €
Keine besonderen Lagerungsbedingungen.
Filmtabletten
10 St., 20 St.
10 St.: 4,54 € , 20 St.: 6,74 €
10 St.: 8,48 €, 20 St.: 12,59 €
Nicht über 25 °C lagern.
In der Originalverpackung
aufbewahren. Die Blister­
packung im Umkarton
aufbewahren.
Filmtabletten
24 St.
24 St.: 6,41 €
24 St.: 11,97 €
Keine besonderen
­Lagerungsbedingungen.
Überzogene Tabletten
20 St.
20 St.: 4,08 €
20 St.: 7,72 €
Unter 25 °C lagern.
Tab. 1: Produktmerkmale verschiedener Präparate mit einer Kombination aus 30 mg Pseudoephedrin und 200 mg Ibuprofen
* gemäß Lauer-Taxe, Stand 01.04.2016
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33
S E RV IC E
Stilblüten
Pharmazeutische Wirkung von Se(e)len
M
anchmal kann man nur raten, was für
ein Präparat der Kunde oder auch der emp­
fehlende Arzt oder die Hebamme wohl mei­
nen. An dieser Stelle mal wieder ein aktuelles
„Best of“ aus unserem Apotheken-Forum –
danke an alle, die diese Lacher regelmäßig
mit uns teilen!
“
Am Hörer: „Mein Mann brachte mir gestern aus
Ihrer Apotheke dieses Aufbaumittel mit. Nun sagen
Sie mal, was sind denn diese Se(e)len?! Hier steht
>Zink und Se(e)len<! Ich habe das im Duden nachgeschlagen, aber da findet sich überhaupt keine pharmazeutische Verwendung!“ Ach wie gut, dass niemand weiß ... was in diesen Tablettenfabriken
alles so verarbeitet wird.
“
Ein Kunde schiebt mir vorhin einen Zettel über
den HV-Tisch, darauf steht „Katzehut“, die mündliche Erklärung dazu „das soll was pflanzliches sein,
vielleicht fürs Herz“ …??
„
“
„
Kunde: „Ich soll die CEBIT mitbringen ...“ (Zeigt
mir einen Zettel … da steht das tatsächlich drauf!)
Ich: „Wogegen soll es denn helfen? Ein Produkt,
welches exakt so heißt, gibt es nicht. Cevit, Cetebe,
CB 12 … ?“ Kunde: „Es soll unbedingt CEBIT sein.“
Ich: „Das ist eine Messe in Hannover … die Karten bekommen Sie bei uns nicht.“ Kunde geht.
„
Haben Sie auch eine lustige Begebenheit aus dem Apothekenalltag?
Hier geht’s zum Forum:
www.OTCdialog.de/2253
Neuer Beratungsleitfaden:
Richtig beraten bei Sportverletzungen
B
ei leichteren Sportverletzungen wie
Prellungen, Verstauchungen und Zerrungen
greifen die meisten Betroffenen im Rahmen
der Selbstmedikation zu topischen und/oder
systemischen Schmerzmitteln. Hier ist die
Auswahl groß, sodass der Kunde auf die kom­
petente Beratung in der Apotheke angewie­
sen ist.
Um Nebenwirkungen zu vermeiden, sollten systemische Schmerzmittel beispielsweise möglichst sparsam und auch topische
Schmerzmittel nicht zu groß­
flächig eingesetzt
­werden.
34
Alternativ oder zusätzlich können bei Sportverletzungen auch Enzympräparate gut helfen: Sie wirken vor allem abschwellend und schmerzlindernd
und sind dabei sehr gut verträglich.
NEU: Beratungsleitfaden
Um Sie bei der Beratung zu Sportverletzungen zu
unterstützen, finden Sie nebenstehend einen Beratungsleitfaden zum Thema.
Sie können den Beratungsleitfaden
auch downloaden:
www.OTCdialog.de/2254
www.DeutschesApothekenPortal.de
Beratungsleitfaden
– Sportverletzungen –
Definition
Durch größere Krafteinwirkung beim Sport auftretende Prellungen, Verstauchungen, Zerrungen,
Quetschungen oder offene Verletzungen.
Symptome
Schmerzen, Schwellungen, Hämatome, leichte Bewegungseinschränkungen
➔ Bei starken Schmerzen, Verdacht auf Bruch oder innere Verletzungen, schweren Verletzungen,
starken Einschränkungen des Bewegungsapparates, motorischen und/oder sensorischen Ausfällen,
Verletzungen der Augen oder im Genitalbereich ➔ ARZT!
Therapie in der Selbstmedikation
Sofortmaßnahmen: PECH-Prinzip ➔ Pause + Eis/Kühlung + Compression + Hochlagern
Schmerzen
Schwellung
Hämatom
Blutgerinnungshemmer
Enzympräparat (systemisch)
(lokal)
➔ Bromelain
➔ Heparin
• abschwellend und dadurch
• hemmt die Blutgerinnung
schmerzlindernd, da es den Druck
im verletzten Bereich reduziert
•beschleunigt den Abbau
des Blutergusses
•unterstützt den Abtransport von
geschädigten Zellbestandteilen
•beschleunigt den körpereigenen
Heilungsprozess
Kombination sinnvoll
Kombination sinnvoll
•kann erforderliche Menge an
Schmerzmitteln reduzieren
NSAR/Antiphlogistika
(lokal und/oder systemisch)
➔ Ibuprofen, Diclofenac
•schmerzlindernd
•entzündungshemmend
•fiebersenkend
Hyperämisierende Externa (lokal, erst nach 48 h) ➔ Benzylnicotinat, Capsaicin
• fördern die Durchblutung • beschleunigen den Stoffwechsel
Produktsteckbrief – Bromelain-POS®
✔ Wirkstoff: Bromelain, rein pflanzlich (Ananas-Enzym)
✔Packungsgrößen: 30 St. PZN 02259995 und 60 St. PZN 02260001
✔Dosierung: 500 F.I.P. Einheiten pro magensaftresistenter Tablette
✔Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: 1–2 x täglich eine Tablette
✔Anwendungsdauer: 4–5 Tage, in begründeten Fällen auch länger
✔Lagerung: bei 2–8 °C, nach Anbruch bis zu 4 Wochen bei Raumtemperatur
✔Hinweis: Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent
✔Weitere Informationen: www.bromelain-pos.de
TIPP: Jeder Sportler sollte auf einen Tetanusschutz achten und diesen alle 10 Jahre auffrischen.
✁
Bromelain-POS®. Wirkstoff: Bromelain. Zusammensetzung: 1 magensaftresistente Tablette enthält 56,25-95 mg Bromelain (entspr. 500 F.I.P.-Einheiten), mikrokristalline
Cellulose, Copovidon, Maltodextrin (als Stellmittel), Magnesiumstearat (Ph. Eur.) [pflanzlich], hochdisperses Siliciumdioxid, Methacrylsäure-Methylmethacrylat-Copolymer
(1:1) mittleres MG 135.000, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer (1:1) mittleres MG 250.000, Talkum, Triethylcitrat. Anwendungsgebiete: Begleittherapie bei akuten
Schwellungszuständen nach Operationen und Verletzungen, insbesondere der Nase und der Nebenhöhlen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber Bromelain, Ananas
oder einem der sonstigen Bestandteile. Bromelain-POS® sollte nicht angewendet werden bei Patienten mit Blutgerinnungsstörungen sowie bei Patienten, die Antikoagulantien
oder Thrombozytenaggregationshemmer erhalten. Nebenwirkungen: Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums: Häufig: asthmaähnliche Beschwerden.
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts: Gelegentlich: Magenbeschwerden und/oder Durchfall. Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes: Häufig: Hautausschläge.
Erkrankungen des Immunsystems: Häufig: allergische Reaktionen. Stand: Juli 2015. URSAPHARM Arzneimittel GmbH, Industriestraße 35, 66129 Saarbrücken
Mit freundlicher Unterstützung von Ursapharm Arzneimittel GmbH
S E RV IC E
Beratung zum Thema Pilzinfektionen:
Was ist wichtig?
P
ilzinfektionen sind ansteckend, weit ver­
breitet und oft ein Tabuthema. Deshalb soll­
ten Apotheker bei der Beratung nicht nur
strukturiert, sondern auch sensibel vorgehen.
Die meisten Pilzinfektionen werden durch Fadenund Hefepilze verursacht. Fadenpilze (Dermatophyten) sind am häufigsten für Infektionen der
Haut, Haare und Nägel verantwortlich, Hefepilze
(Candida) wiederum für Infekte feuchtwarmer Areale wie Schleimhäute im Genital- und Magendarmbereich sowie in Körperfalten. Die Symptome sind
vielfältig und variieren je nach Infektionsort. Zu
den häufigsten Beschwerden zählen Juckreiz,
Rötungen sowie Strukturveränderungen der Haut
oder Nägel.
Antimykotika in der Selbstmedikation
Einige Erkrankungen (z. B. Schuppenflechte) verursachen ähnliche Symptome wie eine Pilzinfektion. Besteht Unsicherheit bezüglich der Indikation,
ist ein Arztbesuch zu empfehlen. Kinder und
Immungeschwächte sollten bei entsprechenden
Beschwerden grundsätzlich den Arzt aufsuchen.
Welche Mittel gibt es?
In der Regel lassen sich Pilzinfektionen gut mit
rezeptfreien Antimykotika behandeln, wobei eine
konsequente Anwendung von wesentlicher Bedeutung ist. Je nach Wirkstoff und Darreichungsform
sind Behandlungsdauer und Anwendung verschieden. Zur Verfügung stehen dabei folgende Wirkstoffgruppen:
Allylamin-Derivate (z. B. Terbinafin)
- hemmen die Squalenepoxidase und somit die
Ergosterol-Synthese in der Pilz-Zellmembran
- v. a. wirksam gegen Dermatophyten
- A nwendung: 1 x tgl. bzw. einmalig bei
Präparaten mit Depoteffekt
- erhältlich z. B. als Creme, Gel, Salbe, Lösung,
Spray
- verschreibungspflichtig in systemischer DRF
36
Azol-Derivate (z. B. Bifonazol, Clotrimazol,
Ketoconazol, Miconazol)
- hemmen die Lanosteroldemethylase und
somit die Ergosterol-Synthese in der PilzZellmembran
- gut wirksam (sog. Breitbandantimykotika)
- Anwendung: 1–3 x tgl.
- erhältlich z. B. als Creme, Gel, Salbe, Lösung,
Spray, Puder, Vaginaltablette, Shampoo
- verschreibungspflichtig in systemischer DRF
Morpholin-Derivate (z. B. Amorolfin)
- hemmen u. a. die ∆14-Reduktase und somit die
Ergosterol-Synthese in der Pilz-Zellmembran
- wirken gut gegen Dermatophyten
- Anwendung: 1 x tgl. (Haut), 1–2 x wöchentl.
(Nagel)
- erhältlich z. B. als Creme und Lack
- nur zur topischen Behandlung
Polyen-Makrolactone (z. B. Nystatin)
- lagern sich an Ergosterol an und beeinträch­
tigen den Aufbau der Pilz-Zellmembran
- gut wirksam gegen Hefepilze, nicht gegen
Dermatophyten
- bei Infektionen der Schleimhäute
- Anwendung: 1–3 x tgl. (je nach Anwendungsort)
- erhältlich z. B. als Creme, Gel, Salbe, Paste,
Sus­pension, überzogene Tablette, Vaginal­
tablette
Pyridon-Derivate (z. B. Ciclopirox)
- bilden reaktive Sauerstoffverbindungen und
stören so den Zellstoffwechsel
- gut wirksam (sog. Breitbandantimykotika)
- Anwendung: 1 x tgl.
- erhältlich z. B. als Creme und Lack
- werden nur zur topischen Behandlung
eingesetzt
FAZIT
Sofern nichts gegen eine Selbsttherapie spricht, stehen zur Pilzbehandlung eine Vielzahl freiverkäuf­
licher Präparate zur Verfügung. Wichtig ist eine konsequente Behandlung.
www.DeutschesApothekenPortal.de
Beratungsleitfaden
– Fußpilz (Tinea pedis) –
Durch Pilze (Dermatophyten) hervorgerufene Erkrankung der Fußhaut
Fragen für das Beratungsgespräch
Für wen ist das Mittel? • Welche Symptome sind vorhanden? • Wie groß ist das betroffene Areal? • Wurde
bereits eine Diagnose vom Arzt gestellt? • Was wurde bereits unternommen? • Sind weitere Begleitumstände/Erkrankungen vorhanden? • Muss auf Unverträglichkeiten geachtet werden?
Symptome
Fußhaut: Juckreiz, Rötung, Schuppung, weißlich aufgequollene Haut, Erosionen, Nässen, Bläschen
ACHTUNG: Kinder, Schwangere, Stillende, Immungeschwächte, Diabetiker sowie Patienten mit starken
Durchblutungsstörungen, Erstinfektion (zur Abgrenzung anderer Erkrankungen, z. B. Schuppenflechte),
immer wiederkehrende Beschwerden (Rezidiv), keine Besserung nach 2-wöchiger Therapie,
Befall > 1/3 der Fußhaut und starke Schmerzen ➔ ARZT!
Fußpilz in der Selbstmedikation
Behandlungsdauer bis zur klinischen Heilung: i. d. R. 2–4 Wochen
Wichtig: Um Rezidive zu vermeiden, sollte die Behandlung unabhängig vom Wirkstoff
etwa 3–4 Wochen über die klinische Heilung hinaus fortgesetzt werden.*
Darreichungsformen und ihre Vorteile
Creme, Salbe: pflegt trockene, rissige Haut/Gel: kühlt und lindert den Juckreiz/Spray: an behaarten
Stellen, bei eingeschränkter Beweglichkeit, Anwendung ohne Berühren der infizierten Stellen
Puder: zur Unterstützung und Nachbehandlung
Wirkstoffe
Allylamin-Derivate
Azol-Derivate
Morpholin-Derivate
Pyridon-Derivate
fungizid
fungistatisch, fungizid
fungistatisch, fungizid
fungizid
• Terbinafin: 1 x tgl.
je nach Galenik:
einmalige Anwendung
• Bifonazol: 1 x tgl.
• Clotrimazol: 2–3 x tgl.
• Sertaconazol: 1–2 x tgl.
• Amorolfin: 1 x tgl.
• Ciclopirox: 2 x tgl.
TIPPS: Hände nach der Anwendung gründlich waschen, Handtuch täglich wechseln, Haut und Zehenzwischenräume gut abtrocknen und föhnen, Socken und Wäsche bei mind. 60° C waschen (ggf. Hygienespüler
verwenden), Schuhe mind. 24 h auslüften lassen (ggf. desinfizieren), „Barfuß-Zonen“ meiden (ggf. Schlappen
anziehen), für eine gute Durchblutung und warme Füße sorgen (ggf. Massage), regelmäßig auf Verletzungen
kontrollieren (v. a. Diabetiker), Verwendung spezieller Fußpflege (für eine intakte Hautbarriere)
Produktsteckbrief – Mykosert® Creme, Spray
✔ Wirkstoff: Sertaconazol
✔ Packungsgrößen: 30 ml Spray N1 PZN 09762898,
20 g Creme N1 PZN 08753727, 50 g Creme N2 PZN 08753733
✔ Anwendungsgebiete: Zur äußerlichen Behandlung von Pilzinfektionen
der Haut, verursacht durch Dermatophyten (z. B. Fußpilz) oder Hefen
(z. B. Kleienpilzflechte)
✔ Dosierung: 1 x tgl. vor dem Zubettgehen, bei hartnäckigen Infektionen 2 x tgl.
✔ Anwendungsdauer: bis zu 28 Tage, in begründeten Fällen auch länger
✔ Weitere Informationen: www.mykosert.de Beratungsquiz Haut- und Fußpilz: www.mykosert.de/quiz
✁
Mykosert® Creme mit 2 % Sertaconazolnitrat/Mykosert® Spray Lösung mit 2 % Sertaconazolnitrat. Wirkstoff: Sertaconazolnitrat. Zus.: 1 g Creme/1 ml Lösung enth.: 20 mg Sertaconazolnitrat. Sonst. Bestandt.: Creme:
Methyl-4-hydroxybenzoat (Ph.Eur.), Sorbinsäure (Ph.Eur.), Gemisch aus Glycerolmonoisostearat/Glyceroldiisostearat, Macrogol-1500-(mono,di)stearat, Macrogol-6-glycerol(mono,di)alkanoat (C12-C18), dickflüssiges Paraffin,
gereinigtes Wasser. Lösung: (1,3–Dioxolan-4–yl)methanol–1,3–Dioxan–5–ol–Gemisch (x:y), Ethanol (96 %), Propylenglycol. Anw.: Creme: Pilzinfekt. der Haut, verursacht durch Dermatophyten (z. B. Fußpilz) od. Hefen (z. B.
Malassezia-Arten b. Pityriasis versicolor od. seborrhoischer Dermatitis). Lösung: Pityriasis versicolor sowie b. Pilzinfekt. der Haut, die durch Dermatophyten verursacht werden (z. B. Fußpilz). Gegenanz.: Creme: Überempfindlichk.
geg. den Wirkstoff Sertaconazolnitrat, Methyl-4-hydroxybenzoat od. einen der sonst. Bestandteile. Lösung: Überempfindlichk. geg. den Wirkstoff od. einen der sonst. Bestandt.; Schwangerschaft. Nebenw.: Creme: Sehr selten:
Hautreizungen wie Rötung, Brennen u. Juckreiz. Bei Anw. von Mykosert Creme sind kontaktallerg. Reakt. möglich, die sich durch Juckreiz, Rötung, Bläschen auch über das Kontaktareal hinaus (sog. Streureaktionen) manifestieren
können. Methyl-4-hydroxybenzoat kann Überempf.-reakt., auch Spätreakt., hervorrufen. Lösung: Häufig: Lokale Unverträglichkeitsreakt. wie Rötung, Brennen, Juckreiz u. trockene Haut. Gelegentl.: Kontaktallerg. Reakt. Creme:
Enth.: Sorbinsäure u. Parabene. Lösung: Enth.: Propylenglycol u. Glycerinformal. Weit. Einzelh. s. Fach- u. Gebrauchsinfo. Dr. R. Pfleger GmbH, D-96045 Bamberg – in Lizenz von FERRER INTERNACIONAL, S.A. (MK/100315/FK/G)
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37
AUS DE R I N DUS T R I E
Apothekenservice: Hilfreiche Informationen
rund um das Thema Nagelpilz
N
agelpilz ist ein beratungsintensives
Thema in der Apotheke, da die Behandlung
den Patienten eine hohe Therapietreue und
Ausdauer abverlangt. Um Patienten in der
Therapie zu unterstützen, stellt ratiopharm
einen neuen Patientenratgeber für Apothe­
ken zum Thema Nagelpilz zur Verfügung.
Für die Therapie von Nagelpilz werden bevorzugt
antimykotikahaltige Nagellacke wie Amorolfinratiopharm® 5 % eingesetzt. In der Apotheke ist
eine umfassende Beratung zu ihrer Anwendung
wesentlich, da die Behandlung konsequent und bis
zu sechs Monate lang durchgeführt werden muss.
Die Firma ratiopharm unterstützt Apotheken mit
Schulungsangeboten und Informationsmaterial
rund um das Thema Nagelpilz.
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f i n-r at iopha r m ®
5 %. Neben Hinweisen zu Erkrankung
und Anwendung
enthält der Ratgeber
einen Therapiekalender, mit dem der
Pa­
t ient die Nagelpilz-Therapie dokuNagelpilz?
Dafür gibt´s doch ratiopharm.
mentieren kann.
Schnelle und hilfreiche Informationen rund um
das Thema Nagelpilz.
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it den DAP Wissens-Checks zu relevan­
ten Themen des Apothekenalltags können
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38
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Beratungsleitfaden –
Nagelpilz (Onychomykose)
Durch Pilze hervorgerufene Erkrankung der Nägel
Fragen für das Beratungsgespräch
Für wen ist das Mittel? • Welche Beschwerden sind vorhanden? • Wie viele Nägel sind betroffen? • Wurde
vom Arzt bereits eine Diagnose gestellt? • Was wurde schon unternommen? • Sind weitere Erkrankungen
vorhanden? • Muss auf Unverträglichkeiten geachtet werden?
Symptome
Verfärbungen (gelb-braun), Absplitterung, starke Verhornung, Veränderung der Nagelplatte
ACHTUNG: Kinder, Schwangere, Stillende, Immungeschwächte, Diabetiker sowie Patienten mit starken
Durchblutungsstörungen, Erstinfektion (zur Abgrenzung anderer Erkrankungen), immer wiederkehrende
Beschwerden (Rezidiv), keine Besserung trotz Therapie, Befall > 3 Nägel und starke Schmerzen ➔ ARZT!
Nagelpilztherapie in der Selbstmedikation
Regeldauer Nagelpilzbehandlung: 3–6 Monate
Harnstoffhaltige Creme ➔ entfernt infiziertes Nagelmaterial, verkürzt die Behandlungsdauer
Harnstoff
• 40 %, in der Regel im Set mit Pflastern
• als Okklusivverband über 7 Tage bis 3 Wochen
•a
nschließend: Weiterbehandlung mit lokalem Antimykotikum,
z. B. Nagellack
Harnstoff mit • Fixkombi 1 % Bifonazol mit 40 % Harnstoff: 1 x täglich
Azol-Derivat: • als Okklusivverband über 7–14 Tage
• anschließend: 1 x täglich Bifonazol-Creme
Bifonazol1
Antimykotischer Lack
➔
durchsichtig, versiegelt den Nagel
1–2 x pro Woche
vor der 1. Behandlung: erkrankte Nagelbereiche so gut wie möglich abfeilen
wasserunlösliche Lacke im Handel
Lack ca. 5 Minuten trocknen lassen
vor dem Auftragen: immer Nagel abfeilen/anrauen und Lackreste entfernen
MorpholinDerivate:
Amorolfin1
•
•
•
•
•
PyridonDerivate:
Ciclopirox1
•1 x täglich abends und evtl. nach Wasserkontakt, je nach Hersteller auch
seltener möglich
•vor der 1. Behandlung: erkrankte Nagelbereiche so gut wie möglich abfeilen
•wasserlösliche und -unlösliche Lacke im Handel
•Lack ca. 30 Sekunden trocknen lassen
•umgebende Haut kann mitbehandelt werden, damit das weitere Eindringen
von Pilzen und Sporen verhindert wird
•in der Regel kein Feilen nötig
•vor dem Auftragen: ggf. Lackreste entfernen
1 Arzneimittel-Beispiele in der Übersichtstabelle (Folgeseite)
✁
Zusatzhinweise: Handtuch täglich wechseln, Socken und Wäsche bei mind. 60° C waschen (ggf. Hygienespüler verwenden), Schuhe mind. 24 h auslüften lassen (ggf. desinfizieren), für eine gute Durchblutung
sorgen (ggf. Massage), „Barfuß-Zonen“ meiden (ggf. Schlappen anziehen), Einwegnagelfeilen und -spatel
verwenden (ggf. mit Alkoholtupfer desinfizieren)
Mit freundlicher Unterstützung von:
Pierre Fabre Dermo Kosmetik GmbH, ratiopharm GmbH
Harnstoff, Milchsäure u. Propylenglycol
Harnstoff mit Bifonazol
Amorolfin
Nagelpilz
Arzneimittel/Hersteller
Anwendung/Dosierung
Hinweise/Vorteile
naloc™ Lösung
PZN 09515384 10 ml
MEDA Pharma GmbH & Co. KG
• L ösung 1 x täglich bevorzugt
abends als dünne Schicht
auf den gesamten betroffenen Nagel auftragen
•E
s ist wichtig, dass die
Lösung auch unter dem
freien Rand aller befallenen
Nägel aufgetragen wird.
•N
ach dem Auftragen den
Nagel ein paar Minuten
trocknen lassen.
•B
ehandlungsdauer: i. d. R.
3–6 Monate
➔ Verbessert das Erscheinungsbild der Nägel
➔ Enthält eine patentierte Formel mit Harnstoff,
Michsäure und Propylenglycol
➔ Ohne Konservierungsmittel oder Duftstoffe
➔ Keratolytischer Effekt
➔ Medizinprodukt
➔ Ohne Anfeilen
Canesten® Extra Nagelset
• Salbe 1 x täglich als dünne
Schicht auf den gesamten
PZN 00619053 1 St.
betroffenen Nagel auftragen
Set: Salbe mit 1 % Bifonazol und
•
Stelle mit dem beiliegenden
40 % Harnstoff sowie 15 wasserPflaster überkleben
festen Hygienepflastern und
einem Spatel
• Beim täglichen VerbandsBayer Vital GmbH
wechsel Nägel ca. 10 Min. in
warmem Wasser baden und
anschließend mit dem
Spatel aufgeweichte kranke
Nagelsubstanz abkratzen
• Behandlungsdauer:
2 Wochen
➔ Entfernt infiziertes Nagelmaterial schmerzfrei
➔ Einfach in der Anwendung
➔ Okklusiveffekt
➔ Nach der Entfernung infizierter Nagelbereiche,
die Behandlung mit Canesten® Extra Creme 1 x
tgl. über ca. 4 Wochen weiterführen
Amorolfin ratiopharm® 5 %
wirkstoffhaltiger Nagellack
PZN 09199173 3 ml N1
PZN 09199196 5 ml N2
ratiopharm GmbH
➔ Langzeitwirkung
➔ Feilen zum Anrauen der Nageloberfläche mit in
der Packung enthalten
➔ Lackreste vor dem nochmaligen Auftragen
entfernen
➔ Alkoholtupfer zur Reinigung inklusive
• Erwachsene: nur 1 x pro
Woche auf die befallenen
Nägel auftragen
• Behandlungsdauer:
6–7 Monate
Weitere Informationen:
www.canesten.de
Weitere Informationen:
www.ratiopharm.de
Ciclopirox Winthrop® ­Nagellack
PZN 03792680 3 g N1
PZN 03792697 6 g N2
Zentiva Pharma GmbH
Ciclopirox
Weitere Informationen:
www.naloc.de
Miclast® Nagellack
80 mg/g wirkstoffhaltiger
Nagellack
PZN 09637199 3 ml N1
Pierre Fabre
DermoKosmetik
GmbH
• Erwachsene: Lösung im
ersten Monat jeden zweiten
Tag in dünner Schicht auf
den erkrankten Nagel
aufgetragen. Im zweiten
Behandlungsmonat kann die
Anwendung auf mindestens
2 x wöchentlich, ab dem
dritten Behandlungsmonat
auf 1 x wöchentlich verringert werden.
• Behandlungsdauer: ohne
ärztliche Begleitung max.
6 Monate
➔ Umfassende Wirkung
➔ Einfach anzuwenden wie ein normaler Lack
➔ Für Diabetiker geeignet1
➔ Bewährt in der Anwendung (ab dem 3. Anwendungsmonat nur noch 1 x wöchentlich!)
➔ Ermöglicht die zusätzliche Anwendung von
­kosmetischem Nagellack nach dem Trocknen
➔ Komplettpaket inklusive Einmalfeilen und
Alkoholtupfer
•E
rwachsene: 1 x täglich,
vorzugsweise abends, als
dünne Schicht auf alle
betroffenen Nägel auftragen
•B
ehandlungsdauer:
3 Monate (Fingernägel) bis
6 Monate (Fußnägel)
➔ Wirkstoff-Boost: nach dem Auftragen verdunstet das Lösungsmittel und die Wirkstoffkonzentration erhöht sich von 8 % auf 34,8 %
➔ Ohne Anfeilen*
➔ Wasserfest
➔ Nur 1 x die Woche Lackreste mit Nagellackentferner beseitigen zur optimalen Penetration
Weitere Informationen:
www.ciclopirox-winthrop.de
* Ungeachtet der Entfernung des erkrankten Nagelmaterials
dringt der Wirkstoff ohne Anfeilen der Nagelplatte in den Nagel
ein.
1 Seebacher C et al. (2001) Cutis 68: 17–22
✁
Weitere Informationen / Angaben zum Pflichttext:
www.pierrefabre-dermatologie.de
AUS DE R I N DUS T R I E
Ausgeglichener Säure-Basen-Haushalt:
Basis für die Gesundheit
D
ie natürliche Balance des Säure-BasenHaushalts stellt eine wesentliche Vorausset­
zung für Gesundheit und Wohlbefinden dar.
Ist das Gleichgewicht gestört, können Basen­
produkte aus der Apotheke helfen.
Der menschliche Stoffwechsel funktioniert auch
heute noch wie vor 10.000 Jahren. Während die
Ernährung unserer Vorfahren allerdings eher
einen Basenüberschuss aufwies, ist sie heute meist
zu säurelastig. Sport, Medikamente oder chronische Entzündungen können die Belastung verstärken. Im wahrsten Sinne des Wortes fühlen wir uns
dann ausgelaugt (Lauge = basische Lösung).
Zur Wiederherstellung des Gleichgewichts sind
apothekenexklusive Produkte, z. B. von ­PASCOE
Naturmedizin, eine gute Empfehlung.
BASENTABS pH-balance PASCOE® und
BASENPULVER pH-balance PASCOE®
•hohe Säurebindungskapazität
•Zink zur Unterstützung des Säure-Basen-Haushalts, Calcium und ­
Magnesium für einen gesunden Energiestoffwechsel
•frei von Zucker, Lactose und Gluten sowie von Aroma-, Farb- und
­Konservierungsstoffen
g
OTC Dialo
42
Neue Beratungskarte
BER ATU NGS
KA RTE
BASENTABS pH-balance PASCOE®
Inhaltsstoffe:
Diesem Heft liegt eine Beratungskarte mit den wichtigsten
Informationen zu BASENTABS
pH-balance PASCOE® bei.
 Zink, Calcium, Magnesium, Natrium
Anwendung:
Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung des
Säure-Basen-Haushalts
Packungsgrößen:
Dosierung:
 3-mal täglich 2–3 Tabletten zu oder nach den Mahlzeiten,
unzerkaut, mit ausreichend Flüssigkeit schlucken
 tägliche Menge und Anteil der empfohlenen Tagesdosis bei
6 Tabletten täglich: 481 mg Calcium (60 %), 294 mg Natrium (53 %),
182 mg Magnesium (49 %), 1,5 mg Zink (15 %)
 Calcium und Magnesium sind für den Energiestoffwechsel, die
Muskeln und die Knochen wichtig.
 Ebenfalls erhältlich: BASENPULVER pH-balance PASCOE®.
BASENPULVER pH-balance PASCOE® und
BASENTABS pH-balance PASCOE®
 besitzen eine hohe Säurebindungskapazität
Hinweise:
 nicht für Kinder unter 4 Jahren geeignet
 Produkt soll nicht als Ersatz für eine ausgewogene,
abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise
verwendet werden
Die Beratungskarte steht auch zum
Download zur Verfügung:
GUT ZU WISSEN:
 Zink unterstützt den Säure-Basen-Haushalt und trägt zur Erhaltung
normaler Haare, Nägel, Haut, Sehkraft und eines funktionierenden
Immunsystems bei. Außerdem hilft Zink, die Zellen vor oxidativem
Stress zu schützen.
 100 und 200 Tabletten
 jeweils inklusive 21 pH-Teststreifen
 sind für Schwangere und Stillende geeignet
 sind zucker-, lactose- und glutenfrei
 enthalten keine Aroma-, Farb- oder Konservierungsstoffe
Weitere Informationen auf www.pascoe.de.
2016
© DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung der PASCOE GmbH.
www.OTCdialog.de/2265
Nagelpilztherapie:
Preisgünstige Alternativen empfehlen
D
ie Empfehlung eines antimykotikahalti­
gen Nagellacks sollte sich in erster Linie an
Wirksamkeit und Handhabbarkeit orientieren.
Stehen aber wirkstoffgleiche Präparate zur
Verfügung, sollte auch der Preis mit einbezo­
gen werden.
In der Nagelpilztherapie werden häufig wirkstoffhaltige Nagellacke eingesetzt. Dabei ist es wichtig,
Patienten im Beratungsgespräch zu vermitteln,
dass die Behandlung regelmäßig über mehrere
Monate fortgeführt werden muss.
Guter Preis und Patientenservice
­ morolfin Stada® 5 % Nagellack ist derzeit eines der
A
preisgünstigsten Präparate. Bei Preisunterschieden von bis zu 16 Euro lohnt sich der Vergleich unter
den wirkstoffgleichen Nagellacken (s. Abb.). Besonders aufgrund der langwierigen Therapie dankt es
www.DeutschesApothekenPortal.de
der Patient seiner Apotheke, wenn er ein wirksames und zugleich preisgünstiges Präparat erhält.
Abb.: Lauer-Taxe online, Stand: April 2016
Darüber hinaus können Apotheken kostenlose
Pa­
t ientenbroschüren mit vielen Informationen
zu Pilzerkrankungen und ihrer Therapie unter
www.stada.de/nagelpilz anfordern.
Download Patientenbroschüre :
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41
A B G A BE - S E RV IC E
Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten
N
icht nur zu Rx-Arzneimitteln erreichen
das DAP täglich viele Anfragen aus Apothe­
ken, auch aus dem OTX-Bereich sind häufig
Fragen zu klären: Darf das verordnete OTCPräparat zulasten der Kasse abgegeben
werden? Wie sieht es mit der Stückelung aus?
Ein paar dieser Fälle stellen wir Ihnen hier vor.
Fazit: Die Eltern des Kindes müssen diesen Artikel
privat bezahlen.
Hier geht’s zu den verordnungs­
fähigen Medizinprodukten:
www.OTCdialog.de/2251
FALL 1
neo-angin Saft für Kinder
Frage:
Uns liegt ein Rezept über neo-angin junior Saft
(PZN 10417563) für ein 11-jähriges Kind vor. Ist eine
Abgabe zulasten der GKV erlaubt?
Antwort:
neo-angin junior Halsschmerzsaft ist als Medizinprodukt im Handel:
Medizinprodukte mit Arzneicharakter können nur
zulasten der GKV abgegeben werden, sofern diese
in der Anlage V „Übersicht der verordnungsfähigen
Medizinprodukte“ der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt werden.
Das DeutscheApothekenPortal stellt Ihnen die
Datenbank „Verordnungfähige Medizinprodukte“
kostenlos zur Recherche zur Verfügung.
Da neo-angin junior Halsschmerzsaft in der
Anlage V nicht aufgeführt wird, ist er leider auch
nicht zulasten der GKV abrechenbar, auch nicht für
Kinder unter 12 Jahren.
FALL 2
Varihesive Hydrogel – erstattungsfähig?
Frage:
Uns liegt eine Verordnung über „Varihesive Hydrogel 5 x 15 g“ vor. Darf dieses Medizinprodukt zulasten der GKV abgegeben werden?
Antwort:
Varihesive Hydrogel ist zwar ein Medizinprodukt,
ist aber unter der Gruppe „Verbandstoffe/Pflaster“
gelistet. Die Erstattung ist damit unabhängig von
Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie („Verordnungsfähige Medizinprodukte“), die nur für Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter gilt.
Als Verbandstoff/Pflaster wird Varihesive Hydrogel
über den jeweils vereinbarten Vertragspreis mit der
Krankenkasse abgerechnet.
DeutschesApothekenPortal
Die Service-Plattform für Apotheken
ARBEITSHILFE
40
Medizinprodukte auf GKV-Rezept
Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit.
Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie
bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt.
Erstattungsfähig …
Medizinprodukte können sein:
Nicht erstattungsfähig …
… wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet
sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte.
Medizinprodukte
mit Arzneicharakter
…wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V
gelistet sind oder die dort angegebene
Befristung abgelaufen ist.
… laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung
über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen
oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Hilfsmittel
(z. B.: Blutzuckermessgeräte)
…wenn keine Lieferberechtigung vorliegt
(z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht
beigetreten).
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Verbandmittel
(z. B.: Verbandstoffe und Pflaster)
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Teststreifen
(z. B.: Accu Chek)
➔ Die Abrechnung der Medizinprodukte
erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse
festgelegten Vertragspreis.
…wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart
wurde.
➔ RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe
zulasten der GKV erfolgen.
Sonstiges: Bei Medizinprodukten gilt nicht: Packungsgrößenverordnung, Rahmenvertrag, Rabattverträge, Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukte.
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015
Hier geht es zur Arbeitshilfe 40:
www.OTCdialog.de/2252
Abb.: DAP-Datenbank, neo-angin junior Halsschmerz­saft
ist nicht gelistet!
42
www.DeutschesApothekenPortal.de
A B G A B E - S E RV IC E
FALL 3
FALL 4
OTC-Präparat auf BVG-Verordnung
Mucofalk Orange – Stückelung erlaubt?
Frage:
Wir haben ein Rezept erhalten über Octenisept
Spray 500 ml N3. Das BVG (Feld 6) ist angekreuzt.
Dürfen wir das abgeben?
Frage:
Uns liegt ein Rezept vor über „2 x ! Mucofalk Orange
Granulat Btl. 100 St.“ zulasten der AOK Nordost.
Antwort:
OTC-Arzneimittel sind für Erwachsene grundsätzlich nicht zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig.
Für Kostenträger allerdings, die keine gesetzlichen
Krankenkassen sind, wie z. B. BVG oder auch Berufsgenossenschaft, Bundeswehr und Postbeamtenkrankenkasse A, gelten die Verordnungsausschlüsse in der Regel nicht.
Nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel können folglich zulasten dieser
Kostenträger abgegeben werden.
Grundsätzlich sind Versicherte, die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG = Gesetz zum Ausgleich von Folgen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen) leistungsberechtigt sind, auch von
den Zuzahlungen befreit. Die Befreiung gilt allerdings nur für Gesundheitsschäden, die nach dem
BVG bzw. BEG als Schädigungsfolge anerkannt sind.
Dann ist das Feld 6
auf dem Rezept
angekreuzt (s.
Abb. Rezeptausschnitt Muster 16).
X
Für alle anderen Behandlungen (z. B. Erkältungen,
Magen-Darm-Infekt) und damit verbundene Leistungen (z. B. Arznei- und Verbandmittel) müssen
die betroffenen Patienten die entsprechenden
Zuzahlungen leisten.
Unserer Recherche zufolge gibt es keine größere
Packung im Handel. Da es sich hier um ein OTCProdukt handelt, sind wir uns unsicher, ob wir nur
eine oder zwei Packungen beliefern sollen. Was
können wir retaxsicher abgeben?
Antwort:
Nach § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel, die die größte Messzahl
Nmax (hier: 200 St.) nicht überschreiten, nicht gestückelt werden, sondern es muss die nächstliegende
Packungsgröße abgegeben werden:
§ 6 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich
nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann,
keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die der verordneten Menge
nächstliegende Packungsgröße abzugeben.“
Klassifizierung in die Packungsgrößenverordnung:
Retaxsicher kann daher nur eine Packung zu 100 St.
abgegeben werden. Der Arzt sollte über die notwendige Mengenreduktion informiert werden. Bei
Bedarf kann er für die fehlende Menge eine zweite
Verordnung ausstellen (möglichst mit anderem
Datum).
Fazit: Wenn das Feld 6 (BVG) angekreuzt ist, kann
Octenisept Spray abgegeben werden und der
Pa­tient hat in diesem Fall keine Zuzahlung zu
­leisten.
Hier geht’s zum Retax-Forum:
www.OTCdialog.de/2253
www.DeutschesApothekenPortal.de
Hier geht’s zur Arbeitshilfe 14e:
www.OTCdialog.de/2268
43
AUS DE R I N DUS T R I E
Quo vadis App-O-theke?
Mobile Marketing für die Apotheke
B
evor Patienten zum Arzt oder Apotheker
gehen, befragen sie immer öfter ihr Smart­
phone. Apps warnen uns vor Herzrasen, sie
melden, wann eine Frau schwanger werden
kann und überwachen den Schlaf. Patientin­
nen und Patienten werden an die Einnahme
von Arzneimitteln erinnert. Das Mobiltelefon
zeichnet Herzfrequenz und Kalorienver­
brauch auf, selbst die schnelle Ferndiagnose
via App ist heute Realität und nicht etwa die
Darstellung aus einem Science-FictionRoman – auch wenn Fernbehandlungen via
App in Deutschland noch verboten sind.
Mehr als 100.000 Apps (Mobile Application Software = Anwendungssoftware im Bereich mobiler
Betriebssysteme) beschäftigen sich inzwischen mit
GesundheitsundViertel
Medizinthemen.
Weltweit
Gesundheit & Wellness:
Fast ein
der Apps ist
auf dürfKrankheits- und Behandlungsmanagement
ausgerichtet
ten zwischen 400.000 und 500.000 Fitness- und
Gesundheits-Apps im Einsatz sein.
Zur Zeit sind mehr als
165.000
mobile Gesundheitsanwendungen,
men an einer Tablette, die magnetische Nanopartikel in den Blutkreislauf einschleust, um nach Krebs­
zellen zu suchen und mögliche Funde an ein ebenfalls magnetisches, mobiles Endgerät zu melden.
Digitalisierung der Medizin:
Die Tür steht weit offen! Der Entwicklung scheinen keine – technischen –
Grenzen gesetzt zu sein. Im Alltag stehen allerdings
(noch) Tipps und praktische Hinweise im Fokus der
meisten Gesundheits-Apps. Für Apotheken-Kunden zählen folgende Informationen und Funktionen
zu den wichtigsten Anwendungen:
• Apotheke bzw. Notdienstapotheke suchen
• Reservierung bzw. Bestellung von Arzneimitteln
und weiteren Produkten
• Beipackzettel-Infos
• Arzneimittel-Liste
• Wechselwirkungs-Check
• Laborwerte verstehen
• Heilpflanzenlexikon
• Gesundheitsinformationen in mehreren Sprachen
sog. mHealth-Apps, für Patienten bzw. Konsumenten verfügbar:
6%
7%
2%
11%
Fitness
36%
9%
Lifestyle & Stressmanagement
Diät und Ernährung
Zum vollständigen Artikel:
65%
Krankheitsspezifisch
12%
17%
www.OTCdialog.de/2269
Wellness:
Frauengesundheit & Schwangerschaft
Info & Reminder zur Arznei-Einnahme
Krankheitsund
BehandlungsManagement :
Gesundheitsversorger / Versicherungen
24%
Sonstige
Quelle: Mevvy, June 2015, IMS Health, AppScript July 2015; IMS Institute for Healthcare Informations, August 2015
6
Abb.: Gesundheit & Wellness: Fast ein Viertel der Apps ist auf Krankheitsund© Behandlungsmanagement
2016, IMS HEALTH – BVDAK - 8. Kooperationsgipfelausgerichtet
im Apothekenmarkt - Quo vadis Apotheke?
In welchem Maße das Gesundheitswesen im
Umbruch ist, zeigt sich besonders am Engagement
von Google im Bereich Telemedizin: Mehr als 150
Wissenschaftler beschäftigen sich bei Google (bzw.
im Alphabet-Konzern) schon mit digitalen Medizinprojekten: Eine Kontaktlinse für Diabetiker, die
kontinuierlich den Blutzuckerwert misst und die
Daten an definierte Systeme übermittelt, soll bald
schon auf dem Markt kommen. Ferner hat Google
für ein Blutentnahmesystem ein Patent beantragt,
mit dem Patienten ihre Blutprobe selbst analysieren können. Darüber hinaus arbeitet das Unterneh-
44
Frank Weißenfeldt ist Senior
Manager bei IMS Health in
Frankfurt am Main und blickt
auf über 20 Jahre Erfahrung in
der Beratung, im Projektmanagement und im Marketing
zurück. Der Diplom-Betriebswirt und MBA der University of
Bradford ist seit dem Jahr 2000
bei dem weltweit tätigen
Beratungs- und Marktforschungsunternehmen. Nach der Wahrnehmung
verschiedener Aufgaben im Produktmanagement leitet er
seit April 2010 u. a. das Apotheken-Panelmanagement bei
IMS HEALTH. Darüber hinaus organisiert er Management Consulting- und Produktentwicklungs-Projekte,
moderiert Arbeitsgruppen und Spezial-Foren. Frank
Weißenfeldt ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und
regelmäßig als Referent zu Themen mit gesundheitspolitischem bzw. betriebswirtschaftlichem Bezug tätig.
Frank Weißenfeldt, IMS HEALTH GmbH & Co. OHG
Darmstädter Landstraße 108, 60598 Frankfurt/Main
[email protected]
www.DeutschesApothekenPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E
Trockenes Auge – langanhaltende Augen­
befeuchtung mit HP-Guar und Hyaluronsäure
Z
iel der Behandlung des „Trockenen Auges“
ist die Wiederherstellung des natür­
lichen
Tränenmi­lieus und damit eine Linderung der
oft quälenden Symptome. Eine ­
besonders
effektive Augenbefeuchtung er­möglicht z. B.
eine Polymerkombination aus Hyaluronsäure
und HP-Guar, wie sie in ­Systane® Hydration
Augentropfen enthalten ist.
Wird zu wenig Tränenflüssigkeit gebildet oder ist
das Gleichgewicht des Tränenfilms gestört, kommt
es zur Austrocknung des Auges mit Symptomen wie
Fremdkörpergefühl, Jucken und Brennen. Für die
unterschiedlichen Formen und Schweregrade der
Erkrankung steht eine Vielzahl an Präparaten zur
Stabilisierung des Tränenfilms und zur Regeneration der Augenoberfläche zur Verfügung.
HP-Guar verlängert die
Tränenfilmaufrisszeit
Empfehlenswert sind z. B. Augentropfen mit Hydroxypropyl-Guar (HP-Guar), einem KohlenhydratPolymer mit hohem Molekulargewicht. Wie Hyaluronsäure hydratisiert HP-Guar bei Kontakt mit
Wasser schnell und erhält eine hohe Viskosität. Dies
zeigt sich in der sog. „Aufrisszeit“ (Zeit bis zum Aufreißen des Tränenfilms), die beim gesunden Auge
mind. 10 Sekunden beträgt. Patienten mit trockenem Auge müssen deutlich früher blinzeln, um das
Auge zu befeuchten. HP-Guar erhöht die Aufrisszeit
gegenüber Zellulosederivaten um das Zehnfache.
Kombiniert man HP-Guar und Hyaluronsäure, wie
z. B. bei Systane® Hydration, kann sich die Hyaluronsäure in das viskoelastische Netzwerk von HP-Guar
einlagern und lang anhaltend Feuchtigkeit an die
geschädigten Zellen abgeben. So wird im Vergleich
zu reinen Hyaluronsäureprodukten eine nochmals
um das Vierfache erhöhte Aufrisszeit erreicht.1
Vorteile gegenüber Hyaluronsäure
allein*:
• Verbessert die Feuchtigkeitsspeicherung2
• Erhöht den Schutz vor Austrocknung2
• Unterstützt den Heilungsprozess
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TIPP: Nächtliche Pflege zur
Unterstützung der Therapie
Für die Regeneration der Augenoberfläche empfiehlt es sich, die tägliche Befeuchtung der Augen
zusätzlich durch eine intensive Pflege in der Nacht
zu unterstützen. Für eine hohe Anwenderfreundlichkeit eignen sich besonders Benetzungstropfen,
die in flüssigem Zustand in der Flasche sind und am
Auge zu einem Gel werden, wie z. B. Systane® Geltropfen. Diese werden in einer einfach zu hand­
habenden Tropfflasche geliefert.
Systane®: Einfache Handhabung der patentierten Tropfflasche
•Flasche öffnen ohne Tropfspitze zu berühren
•Kopf nach hinten neigen und mit dem Finger das Unterlid leicht wegziehen
•Durch leichten Druck auf den Flaschenboden einen Tropfen in den Bindehautsack eintropfen
•Blinzeln und erst dann den Kopf wieder nach vorne neigen
Wichtig: Verträgliche Konservierung
und Puffer
Bei Augenpräparaten ist die ­Verträglichkeit besonders wichtig. Deshalb wird bei Systane® Augentropfen statt dem Konservierungsmittel Benzalkoniumchlorid (BAC) das speziell entwickelte Polyquad
eingesetzt, das ein ausgezeichnetes Sicherheitsprofil aufweist.3 Auch der enthaltene Boratpuffer ist
unbedenklich und sogar am Wirkmechanismus
beteiligt. Zudem sind alle Systane® Augenpräparate
auch für Kontaktlinlog
TC SKDARia
O
TE 43
senträger geeignet.
BE RATU NG
Weitere InformatioBeratungskarte Systane Hydration
GUT ZU WISSEN:
nen zu Systane® Hydration sind auf einer
Beratungskarte zusammengestellt.
®
Zusammensetzung:
Systane® Hydration Augentropfen
 Natriumhyaluronat 0,15 %
 HP-Guar 0,175 %
 Einzigartige Kombination aus HP-Guar und Hyaluronsäure
 Für Kontaktlinsenträger geeignet
Zweckbestimmung:
 Benetzungstropfen zur Therapie trockener Augen
Produktvorteile:
 Verbessert die Feuchtigkeitsspeicherung*1
 Erhöht den Schutz vor Austrocknung*1
 Unterstützt den Heilungsprozess*1
Anwendung:
 1–2-mal täglich (oder nach Bedarf)
 Patentierte Tropfflasche, für eine einfache Handhabung
Packungsgrößen:
 Tropfflasche (MD = Multidose): 1 x 10 ml, 3 x 10 ml
 Einzeldosen (UD = Unit dose): 30 x 0,7 ml
Download Beratungskarte
Systane® Hydration:
Haltbarkeit nach Anbruch:
 MD: 3 Monate
 UD: nach Anbruch verwerfen
 Phosphatfrei (mit Boratpuffer)
 Konserviert mit Polyquad® (weist ein ausgezeichnetes Sicherheitsprofil auf)2
 Unkonservierte Einzeldosen, ideal für unterwegs
Für Ihre Empfehlung in der Apotheke:
 Kombinationstherapie „Tag-Nacht“: Systane Hydration für mehr
Feuchtigkeit am Tag kombiniert mit Systane Geltropfen zur Regeneration
in der Nacht
 Kombinationstherapie „Allergie“: Systane Hydration zum Auswaschen
von Allergenen kombiniert mit Antiallergika zur Linderung der Allergiesymptome
* gegenüber Hyaluronsäure alleine
1 Ketelson H, Rangarajan R, Kraybill B. Effects of a dual polymer artificial tear solution on prolonged protection,
recovery, and lubricity in an in vitro human corneal epithelial cell model. The Association for Research in Vision
and Ophthalmology Annual Meeting; 2014; E-Abstract #3695/A0209. 2 Pinheiro et. al. Die Wirkung von Prostaglandinanaloga (PGs) und deren Trägerstoffen auf die Hornhaut, Studie im Auftrag von Santen; ACTO; Vorstellung des Posters auf der
DOG 2014.
Weitere Informationen auf www.alcon.de
2016
© DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung der ALCON Pharma GmbH.
www.OTCdialog.de/2271
* Vorteile der Kombination aus HP-Guar und Hyaluronsäure.
1 Ketelson et al. Extensional Rheological Properties of Systane Ultra, ARVO 2009.
2 Ketelson H, Rangarajan R, Kraybill B. Effects of a dual polymer artificial tear
solution on prolonged protection, recovery, and lubricity in an in vitro human
corneal epithelial cell model. The Association for Research in Vision and
Ophthalmology Annual Meeting; 2014; E-Abstract #3695/A0209.
3 Pinheiro et al. Die Wirkung von Prostaglandinanaloga (PGs) und deren
Trägerstoffen auf die Hornhaut, Studie im Auftrag von Santen; ACTO; Vorstellung
des Posters auf der DOG 2014 (Data on File, Alcon Pharma GmbH).
45
AUS DE R I N DUS T R I E
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OTC-Quartalsbericht als neuer Newsletter von IMS Health
Z
unehmend erreichen DAP Fragen zum
OTC-Markt. Gemeinsam mit IMS Health –
einem führenden Anbieter von Informatio­
nen zum Gesundheitsmarkt – bietet DAP den
OTC-Quartalsbericht »Einblicke – Apothe­
kenmarkt KOMPAKT« an – eine präzise Unter­
stützung in Form von gebündelten, analysier­
ten Healthcare-Daten.
einen exklusiven Überblick über den OTC-Markt
mit wichtigen Daten.
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Der Bericht »Einblicke – Apothekenmarkt
­KOMPAKT« erscheint viermal im Jahr und bietet
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(Min./Max.)
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Zum Abonnement des
OTC-Quartalsberichts:
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Alles neu macht der Mai – Relaunch des
DeutschenApothekenPortals
D
as DeutscheApothekenPortal mit seinen
umfangreichen Services zeigt sich zukünftig
mit neuem Gesicht und bietet damit eine
höhere Nutzerfreundlichkeit. Neu eingeführt
wird ein DAP Premium-Bereich, den Sie bald
kostenlos testen können.
Seit fast 10 Jahren bietet das DeutscheApothekenPortal praxisnahe Hilfestellungen bei Fragen rund
um die Arzneimittelabgabe. Nun steht ein umfassender Relaunch bevor, mit dem die Website optimiert
wird. So wird sie z. B. in Zukunft responsive sein und
damit allen Anforderungen gebräuchlicher End­
geräte wie Smartphones und Tablets entsprechen.
Ein neues Design mit klarer
Struktur und einfacher
Navigation sorgt zusätzlich für eine hohe Nutzerfreundlichkeit.
46
NEU: DAP PremiumBereich
Gleichzeitig wird das AngePREMIUM
bot um einen DAP PremiumBereich erweitert, in dem registrierte Abonnenten
Zugriff auf umfassende Retax-Services haben und
außerdem von einer besonders schnellen Bearbeitung ihrer Anfragen profitieren. Die DAP PremiumServices können demnächst kostenlos getestet werden. Machen Sie mit! Eine Anmeldung ist voraussichtlich ab Mai möglich.
Freuen Sie sich mit uns auf das DeutscheApothekenPortal in neuem Look, mit verbesserten
Funktionen und einem
brandneuen PremiumBereich mit weiteren
Services!
www.DeutschesApothekenPortal.de
✁
Wussten
Sie schon . . .
„
?
… dass Apotheken eine Pauschale abrechnen
können, wenn Patienten aufgrund einer
Arzneimittel­substitution die Abgabe eines
­Wunscharzneimittels verlangen?
Ist ein Patient nicht mit der
Substitution des verordneten
Medikaments gegen ein
rabattiertes Arzneimittel
einverstanden, liegen aber weder ein dringender Fall noch Pharmazeutische Bedenken vor, so
kann der Patient die Abgabe seines „Wunscharzneimittels“ verlangen.
Vorgehen: Der Patient bezahlt den fälligen Gesamtbetrag für das Arzneimittel. Die Apotheke
bedruckt das Rezept mit Sonderkennzeichen 02567024 und Faktor 7 und der PZN des
­abgegebenen Arzneimittels, wobei in das Feld „Taxe“ der Betrag „0“ eingetragen wird. Das
Rezept wird von der Apotheke zur Abrechnung einbehalten. Der Patient erhält eine Kopie des
Rezeptes sowie den Kassenbon, um diese bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einzureichen.
Die Apotheke erhält als Aufwandsentschädigung einen Betrag von 0,50 Euro.
“
Zum Download der Patienteninformation „Wunscharznei“:
www.DAPdialog.de/3281
… dass nicht abgeholte Arzneimittel, je nach Liefervertrag, trotzdem abgerechnet werden dürfen?
„
Bezüglich der Abrechnung nicht abgeholter Arzneimittel gelten
die Vereinbarungen des jeweiligen Liefervertrags. Im Arzneiliefervertrag des Bundeslands Bayern RVO gilt laut § 6 (3) Folgendes:
„(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können als nicht abgeholt
dekla­riert und in Rechnung gestellt werden, wenn seit dem
Ausstellungstag mindestens ein Monat und höchstens zwei Monate
vergangen sind:
- r ezepturmäßig hergestellte Arzneimittel mit dem vollen Preis,
- s elten verordnete Fertigarzneimittel, die besonders beschafft
werden mussten und die vom Lieferanten nicht zurückgenommen
wurden mit dem Einkaufspreis und nachgewiesenen Beschaffungskosten, gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Das Verordnungsblatt ist mit dem Vermerk „nicht abgeholt“ zu
versehen und abzuzeichnen, als Abgabedatum ist der Tag der
Auf­tragung dieses Vermerks anzugeben.“
… dass Stückeln in einen
Norm­bereich laut § 6
Abs. 2 Rahmenvertrag
nicht gestattet ist?
„
Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V
schreibt in § 6 Absatz 2 die Regeln für das
Stückeln von Arzneimitteln vor.
Eine Stückelung von Arzneimitteln ist nur
erlaubt, wenn die verordnete Menge nicht
als Packungsgröße im Handel ist und diese
Menge nicht in einen bestehenden Norm­
bereich hineinstückelt.
“
Auf der Arbeitshilfe 14a erfahren Sie mehr
über die Stückelung von Arzneimitteln:
www.DAPdialog.de/3283
Bitte prüfen Sie daher Ihre jeweiligen Lieferverträge, um heraus­
zu­finden, ob die Krankenkasse nicht abgeholte Arzneimittel
erstattet.
“
Diskutieren Sie diesen und weitere Fälle
im DAP Retax-Forum:
www.DAPdialog.de/3225
47
Die Service-Plattform für Apotheken
DeutschesApothekenPortal
Import aus
EU- bzw. EWR-Land
Privatrezept
nein
ARBEITSHILFE
54
Kassenrezept
ja
Primärkasse
ja
Einzelimport nach § 73 Abs. 3
AMG rechtlich zulässig?*
Ersatzkasse
Regionalvertrag
prüfen! Abgabe
ohne Genehmigung nicht
empfehlenswert
nein
Bis zur Klärung der
Erstattung:
➔ Abrechnung als
Privatrezept, Dokumentation gem.
§ 18 ApBetrO
oder
Apothekenservice:
➔ Vor der Einfuhr
des Arzneimittels
Genehmigung der
Krankenkasse
einholen
Vorlage einer
Genehmigung
durch den
Patienten?
ja
Apotheken-EK (AEK) + 3 % (des AEK) + 8,35 1
+ 0,16 1 = Apotheken-Netto-VK
Netto-VK + 19 % MwSt. = Apothekenverkaufspreis
Preisberechnung gemäß AMPreisV:
Abgabe zulasten der Ersatzkasse,
Aufdruck der Sonder-PZN für Einzelimport
(verschreibungspflichtig: 09999117, nicht
verschreibungspflichtig: 09999206),
Dokumentation gemäß § 18 ApBetrO
Keine Abgabe zulasten des
Patienten bzw. der Kasse,
ggf. Rücksprache mit dem
behandelnden Arzt
Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG
rechtlich zulässig?*
ja
Abgabe zulasten des
Patienten, Dokumentation
gemäß § 18 ApBetrO
nein
Ärztliche Verordnung über Einzelimport nach § 73 AMG
Einzelimport nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz
– Recht und Erstattung –
Import aus Nicht-EUbzw. -EWR-Land
Nicht verschreibungspflichtiges
Arzneimittel
Einzelimport auf Kundenwunsch
Verschreibungspflichtiges
Arzneimittel
Ärztliche
Verordnung erforderlich
*Rechtliche Zulässigkeit prüfen:
1. Bestellung für eine einzelne Person in geringer Menge
2. Abgabe im Rahmen einer bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis
3. Arzneimittel ist in dem Staat, aus dem es nach Deutschland
importiert wird, rechtmäßig in Verkehr
4. Keine hinsichtlich des Wirkstoffs identischen und hinsichtlich
der Wirkstärke vergleichbaren Arzneimittel für das betreffende
Anwendungsgebiet in Deutschland verfügbar
5. Keine Rücknahme, kein Widerruf, kein Ruhen der Zulassung in
Deutschland gem. § 30 Abs. 4 AMG
6. Keine Dopingsperre
7. TSE-Verordnung zutreffend und erfüllt?
Vorsicht: Haftung
Die Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers gilt
bei Einzel-importen nicht. Der Apotheker sollte sich über das einzuführende Arzneimittel eingehend informieren und ein ihm bekanntes
Risiko dem Arzt oder Patienten mitteilen, da er sonst haftbar gemacht
werden kann. Die Apotheke muss außerdem Identität und Qualität des
abgegebenen Arzneimittels garantieren.
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016
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