Teilnahmebedingungen - AOK

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Teilnahmebedingungen - AOK
Teilnahmebedingungen
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt an ProFit sind alle Mitglieder der AOK BadenWürttemberg und ihre mitversicherten Angehörigen wie Ehegatten
und Kinder ab vollendetem 15. Lebensjahr. Mitversicherte Kinder unter
15 Jahren können mittels eines eigenen Scheckhefts für den ebenfalls
an ProFit teilnehmenden Elternteil Punkte sammeln. Ein Anspruch auf
Übertragung von Punkten nach Vollendung des 15. Lebensjahres auf
das (dann eigene) Punktekonto des Kindes besteht nicht. Kinder unter
15 Jahren, die einen eigenen Versicherungsschutz haben, nehmen mit
Zustimmung eines Erziehungsberechtigten eigenständig am Prämienprogramm ProFit teil und sammeln mit ihrem eigenen Scheckheft Punkte.
Zur Erklärung der Teilnahme unterschreiben die teilnahmeberechtigten
Versicherten oder deren gesetzliche Vertreter den Teilnahmecoupon, der
von der AOK Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmecoupons
bei der AOK wird den Teilnehmern ein Scheckheft zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Scheckhefts.
Punkte sammeln
Jeder Teilnehmer am Prämienprogramm ProFit erhält ein eigenes, personalisiertes Scheckheft. Dort sind für alle nachstehend beschriebenen
Maßnahmen Schecks enthalten, die bei einer entsprechenden Teilnahme
jeweils von dem Veranstalter bzw. dem Leistungserbringer abgestempelt
und/oder unterschrieben werden (Ausnahme: Online-Angebote). Eventuell für eine Bestätigung der Teilnahme entstandene Kosten werden
nicht erstattet.
Zum Jahreswechsel stellt die AOK Baden-Württemberg den Teilnehmern
automatisch ein für das nächste Kalenderjahr gültiges, neues Scheckheft
zur Verfügung. Das Scheckheft ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.
Durch Einreichen der Schecks – postalisch an „AOK-ProFit“, 70133
Stuttgart oder in jedem AOK-KundenCenter der AOK Baden-Württemberg – (auch im laufenden Jahr) sammeln die Teilnehmer Punkte, die
ihnen auf einem Punktekonto gutgeschrieben werden. Das Punktekonto
wird von arvato im Auftrag der AOK Baden-Württemberg eingerichtet
und verwaltet (ProFit-Punktekonto). Die gesammelten Prämienpunkte
werden dem Punktekonto des Teilnehmers gutgeschrieben.
Gutgeschriebene Prämienpunkte können storniert werden, wenn die
Teilnahmebedingungen verletzt wurden, die Voraussetzungen zur Gutschrift nicht vorliegen oder nachträglich entfallen.
Die Richtigkeit der Angaben wird unter anderem durch Stichproben
überprüft. Bei Missbrauch behält sich die AOK Baden-Württemberg
einen Ausschluss aus dem Prämienprogramm ProFit vor.
Der Teilnehmer kann unter www.aok-praemienprogramm.de auf sein
Konto bzw. die gesammelten Punkte zugreifen, um den Punktestand
einzusehen oder Prämien zu bestellen.
Punkte einlösen
Der Teilnehmer kann schriftlich über ein Bestellformular, telefonisch
über die Hotline oder über das Internet die gewünschte Prämie bestellen.
Nach Beendigung der Teilnahme können keine Prämienpunkte mehr
eingelöst werden. Es können nur die Prämien angefordert werden, die
zum Zeitpunkt der Einlösung der Punkte angeboten werden. Nähere
Informationen erhalten Sie über die Hotline oder im Internet unter
www.aok-praemienprogramm.de
Seit dem 01.01.2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Ihre gezahlten
Beiträge werden als Vorsorgeaufwendungen von Ihrem zu versteuernden
Einkommen abgezogen und verringern Ihre Steuerlast. Prämien aus dem
Prämienprogramm gelten als Beitragserstattung und reduzieren somit
die vorher genannten Vorsorgeaufwendungen. Wir sind gesetzlich
verpflichtet, diese Daten an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Basis der Steuer-ID an
die zuständige Finanzbehörde. Die Einwilligung zur Datenübermittlung
an die Finanzbehörden gilt im Rahmen der Teilnahme am Prämienprogramm als erteilt.
Beendigung der Teilnahme
Die Teilnahme am Prämienprogramm ProFit kann vom Teilnehmer jederzeit
beendet werden. Die AOK bestätigt dem Teilnehmer schriftlich die Beendigung der Teilnahme. Sind die Bedingungen für die Einlösung einer Prämie
erfüllt, kann diese zeitgleich mit der Kündigung, aber nicht mehr danach,
beantragt werden. Hat der Teilnehmer innerhalb von 3 Jahren keine
Schecks zur Gutschrift eingereicht, wird die Teilnahme am Prämienprogramm automatisch beendet. Das bedeutet auch, dass Bonuspunkte
nach spätestens 3 Jahren ab Datum der Maßnahme verfallen.
Wird die Versicherung eines Teilnehmers bei der AOK Baden-Württemberg
beendet, endet damit gleichzeitig die Teilnahme am Prämienprogramm
ProFit mit dem letzten Tag der Versicherung.
Die Teilnahme an ProFit muss beendet werden (bzw. kann gar nicht erst
beginnen), wenn ein anderer Tarif nach § 8 a Abs. 1 Satz 2 der Satzung
der AOK Baden-Württemberg gewählt wird.
Datenschutz
Zur Durchführung des Prämienprogramms ProFit ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender personenbezogener Daten notwendig:
Vorname, Nachname, vollständige Anschrift, ggf. Telefonnummer und
E‑Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Kassen- und Krankenversichertennummer, Teilnehmer-ID, Beginn und Ende der Teilnahme, eingereichte Leistungen/Schecks mit Scheckdatum, Höhe der Punkte, Termine
zur Prämiengewährung, Prämie, Bankverbindung (bei Geldprämie). Diese
Daten werden auch für die mitversicherten Angehörigen gespeichert, für
die die Teilnahme erklärt wurde. Die Angaben zu personenbezogenen
Daten sind grundsätzlich freiwillig. Die AOK benötigt sie jedoch, um die
im Prämienprogramm ProFit beschriebenen Aufgaben durchzuführen.
Die AOK Baden-Württemberg beauftragt beim Prämienprogramm ProFit
weisungsgebundene Dienstleister (Auftragsdatenverarbeiter, z. B. Rechenzentren und Lettershops), um Belege zu erfassen, Briefe oder E-Mails zu
versenden, das Prämienkonto zu führen, Service-Leistungen zu übernehmen, die Hotline zu betreiben und die Prämie abzuwickeln. Die AOK
Baden-Württemberg stellt sicher, dass die Dienstleister nur die für die jeweilige Aufgabe benötigten Daten erhalten und die Anforderungen des
Datenschutzes nach der Sozialgesetzgebung auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit der AOK erfüllen. Dies wird u. a. durch regelmäßige Prüfungen der AOK kontrolliert. Die erhobenen Daten werden
vertraulich behandelt und nicht an andere Stellen weitergegeben. Sie
werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Prämienprogramms ProFit genutzt. Die Ausschüttung der Prämienpunkte von ProFit
erfolgt durch arvato im Auftrag der AOK Baden-Württemberg. Die
Daten der Teilnehmer werden bis zum Ende der Teilnahme am Prämienprogramm ProFit gespeichert, darüber hinaus nur, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder aufsichtsrechtliche Bestimmungen dies erfordern. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen, einschließlich der von
den beauftragten Dienstleistern zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes, sind im
Rahmen von Datenschutzvereinbarungen zwischen der AOK BadenWürttemberg und den Dienstleistern geregelt. Eine Teilnahme am AOKPrämienprogramm ist nur möglich, wenn die Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen Daten erteilt
wurde. Der Widerruf der Einwilligung hat zur Folge, dass die Teilnahmeberechtigung ab dem betreffenden Zeitpunkt endet.
Maßnahmen
Diese Maßnahmen werden wie nachfolgend dargestellt bonifiziert:
Bezeichnung der Maßnahme
Punkte
Hinweis
Check-up 35
300
alle 2 Jahre
Krebsfrüherkennung: Frauen (ab 20 Jahre)
300
1 x pro Jahr
Krebsfrüherkennung: Männer (ab 45 Jahre)
300
1 x pro Jahr
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen
400
(Sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen
gelten als ein Komplex.)
1 x je Komplex und
Schwangerschaft
Kindervorsorgeuntersuchungen U1 – U6
(Alle zusammen gelten als ein Komplex.)
1 x je Komplex und Kind
400
Kindervorsorgeuntersuchungen U7, U7a, U8, U9, J1
200
1 x je Untersuchung
und Kind
Empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene
100
1 x pro Jahr
Empfohlene Schutzimpfungen für Kinder
100
1 x pro Jahr
AOK-Präventionskurse für Erwachsene
300
2 x pro Jahr
AOK-Präventionskurse für Kinder
300
2 x pro Jahr
Aktive Betätigung im Sportverein für Erwachsene
200
1 x pro Jahr
Aktive Betätigung im Sportverein für Kinder
200
1 x pro Jahr
Regelmäßige Teilnahme an Lauf-, Walking-, Nordic-Walking- und
Inline-Treffs sowie an AOK-Radtreffs
200
1 x je Segment und Jahr
Regelmäßige Teilnahme an „fit und gesund“-Angeboten
300
2 x pro Jahr
AOK-Online-Angebote
(4 Segmente: Bewegung, Ernährung, Nichtrauchen, Entspannung)
200
1 x je Segment und Jahr
400
1 x pro Jahr eine Maßnahme
200
1 x pro Jahr
Nachweis körperlicher Fitness z. B. durch Sportleistungsabzeichen allgemein (Laufen, Walken, Radfahren, Schwimmen), Volksläufe ab
10 km, Radtouristikfahrten über 40 km, PWC-Test, IPN-Test,
Belastungsübung nach FwDV 7 (Feuerwehrdienstvorschrift)
Regelmäßige Nutzung eines Fitness-Studios (qualitätsgesichert)
Sonderaktionen/Veranstaltungen zur Unterstützung 200
gesundheitsbewusster Lebensweisen
Jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung
200
6 x pro Jahr (1 x pro Sonderaktion/Veranstaltung)
Professionelle Zahnreinigung
400
1 x pro Jahr
Teilnahme an einer neuen Versorgungsform
300
1 x pro Jahr
Teilnahme an Curaplan-Gesundheitsangeboten
300
2 x pro Jahr
1 x pro Jahr
Ergänzende Informationen zu den Maßnahmen
Vorsorgeuntersuchungen Check-up 35
Die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten
(Check-up 35) kann ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Jahre
wahrgenommen werden und wird – einmal alle 2 Jahre – mit 300
Punkten bonifiziert.
Krebsfrüherkennung: Frauen
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die bei Frauen ab Beginn des
20. Lebensjahres jedes Jahr durchgeführt werden können, werden
einmal pro Jahr mit 300 Punkten prämiert.
Krebsfrüherkennung: Männer
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die bei Männern ab Beginn
des 45. Lebensjahres jedes Jahr durchgeführt werden können, werden
einmal pro Jahr mit 300 Punkten bonifiziert.
verabreicht werden (z. B. Masern-Mumps-Röteln-Impfung), zählen als
eine Impfung im Sinne des AOK-Prämienprogramms. Die Bestätigung
findet durch den Leistungserbringer auf dem dafür vorgesehenen
Scheck statt. Die Punkte werden für das Jahr angerechnet, in dem eine
vollständige Immunisierung eingetreten ist, i. d. R. also bei der letzten
Sitzung bzw. dem letzten Arztbesuch für einen Impfkomplex.
Impfungen für Teilnehmer unter 15 Jahren
Für Impfungen, die nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) in der
jeweils geltenden Fassung empfohlen sind, sowie Impfungen nach
§ 10 Abs. 1 der Satzung der AOK Baden-Württemberg erhalten Teilnehmer, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
einmal pro Jahr 100 Punkte gutgeschrieben.
Eine Impfung bezeichnet dabei auch mehrere Sitzungen bzw. Arztbesuche, falls dies zum Aufbau einer vollständigen Immunisierung
notwendig ist. Auch Mehrfachimpfungen, die in einer Behandlung
verabreicht werden (z. B. Masern-Mumps-Röteln-Impfung), zählen als
eine Impfung im Sinne des AOK-Prämienprogramms. Die Bestätigung
findet durch den Leistungserbringer auf dem dafür vorgesehenen
Scheck statt.
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen
Zahnvorsorge
Teilnehmerinnen ab 15 Jahren, die während der Schwangerschaft
sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen abgeschlossen haben, erhalten 400 Punkte.
Vorsorgeuntersuchungskomplex U1 – U6
Innerhalb des ersten Lebensjahres werden die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 – U6 durchgeführt. Die Durchführung dieses vollständigen Untersuchungskomplexes wird mit insgesamt 400 Punkten
bonifiziert und kann max. einmal für jedes Kind angerechnet werden,
das am AOK-Prämienprogramm teilnimmt. Die Gutschrift der Punkte
erfolgt in dem Kalenderjahr, in dem die letzte Untersuchung dieses
Komplexes durchgeführt wurde.
Nach § 22 SGB V und § 55 SGB V sollte sich der Versicherte regelmäßig beim Zahnarzt untersuchen lassen. Bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres 2 x jährlich, danach 1 x jährlich. Die Durchführung
der Untersuchung/-en wird 1 x pro Jahr mit 200 Punkten prämiert.
Professionelle Zahnreinigung
Die Professionelle Zahnreinigung durch einen Zahnarzt oder eine
entsprechend qualifizierte zahnmedizinische Fachkraft wird Teilnehmern ab 15 Jahren seit dem 1. Oktober 2012 einmal pro Jahr mit
400 Punkten bonifiziert.
Teilnahme an speziellen Curaplan-Gesundheitsangeboten
U1:
U2:
U3:
U4:
U5:
U6:
direkt nach der Geburt
3. bis 10. Lebenstag
4. bis 6. Lebenswoche
3. bis 4. Lebensmonat
6. bis 7. Lebensmonat
10. bis 12. Lebensmonat
Vorsorgeuntersuchungen U7 – U9, J1
Die Kindervorsorgeuntersuchungen U7 – U9, J1 sind in den folgenden
Lebensabschnitten durchzuführen:
U7: 21. bis 24. Lebensmonat
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
U8: 46. bis 48. Lebensmonat
U9: 60. bis 64. Lebensmonat
J1: 12 bis 15 Jahre
Teilnehmer, die in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach
§ 137 ff. SGB V (Disease-Management-Programm – DMP) eingeschrieben sind, können zusätzlich an speziellen Curaplan-Gesundheitsangeboten teilnehmen.
Diese Curaplan-Gesundheitsangebote, die die AOK selbst oder in einer
vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
durchführt, werden bei vollständiger Teilnahme mit je 300 Punkten
bonifiziert. Eine Teilnahme gilt als vollständig, wenn der Versicherte an
mehr als ¾ der angesetzten Termine mitgewirkt hat. Eine Bestätigung
erfolgt durch den Kursleiter/die Kursleiterin. Pro Jahr kann max. die
Bonifizierung von 2 Kursen je Teilnehmer aus dem oben genannten
Bereich erfolgen.
Teilnahme an einer neuen Versorgungsform
• Integrierte Versorgung Gesundes Kinzigtal gem. §§ 140a ff. SGB V
Die Durchführung dieser Untersuchungen wird mit je 200 Punkten
bonifiziert und kann max. einmal für jedes Kind angerechnet werden,
das am Prämienprogramm AOK-ProFit teilnimmt.
Impfungen für Teilnehmer ab dem 15. Lebensjahr
Nehmen Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr Impfungen,
die nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) in der jeweils geltenden
Fassung empfohlen sind, sowie Impfungen nach § 10 Abs. 1 der
Satzung der AOK Baden-Württemberg wahr, wird dies pro Jahr max.
einmal mit 100 Punkten bonifiziert. Davon ausgenommen sind Impfungen anderer Kategorien, die beispielsweise für Reisen empfohlen
werden oder zu deren Durchführung der Arbeitgeber verpflichtet ist.
Eine Impfung bezeichnet dabei auch mehrere Sitzungen bzw. Arztbesuche, falls dies zum Aufbau einer vollständigen Immunisierung
notwendig ist. Auch Mehrfachimpfungen, die in einer Behandlung
Teilnehmer, die sich in diese Versorgungsform einschreiben,
erhalten eine Prämie von 300 Punkten. Die Bestätigung ist ausreichend. Es müssen dafür keine differenzierten medizinischen
Daten vorgelegt werden.
Weitere Gesundheitsmaßnahmen
Präventionskurse für Erwachsene
Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten Gesundheitskurse auf der Basis des § 20 SGB V und der dazu geltenden gemeinsamen und einheitlichen Leitlinien zur Umsetzung in den Bereichen
Ernährung, Bewegung und Entspannung an.
Bonifiziert werden AOK-Präventionskurse, die die AOK selbst oder in
einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern durchführt. Die vollständige Teilnahme wird mit je 300 Punkten
bonifiziert. Eine Teilnahme gilt als vollständig, wenn der Versicherte
an mehr als ¾ der angesetzten Termine mitgewirkt hat. Eine Bestätigung erfolgt durch den Kursleiter/die Kursleiterin. Pro Jahr kann max.
Präventionskurse für Kinder
Ebenfalls bietet die AOK Baden-Württemberg qualitätsgesicherte Gesundheitskurse für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, an:
Bewegung: z. B. Rückenfit für Kinder
Ernährung: z. B. Begleitkurse zu PowerKids
Entspannung: z. B. RelaxKids
Bonifiziert werden AOK-Präventionskurse für Kinder, die die AOK
selbst oder in einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern durchführt. Dem Teilnehmer werden bei vollständiger Teilnahme je 300 Punkte gutgeschrieben. Eine Teilnahme
gilt als vollständig, wenn der Versicherte an mehr als ¾ der angesetzten Termine teilgenommen hat. Eine Bestätigung erfolgt durch den
Kursleiter/die Kursleiterin. Pro Jahr kann max. die Bonifizierung von
2 Kursen je Versicherter aus den oben genannten Bereichen erfolgen.
Regelmäßige Teilnahme an „fit und gesund“-Angeboten
Im Rahmen des Kooperationsangebotes des Schwäbischen und Badischen Turnerbundes bieten viele Vereine der Turnerbünde gemeinsam
mit der AOK Baden-Württemberg unter dem Titel „fit und gesund –
Gesundheitssport im Verein“ Kursangebote an. Die vollständige
Teilnahme wird mit je 300 Punkten bonifiziert. Eine Teilnahme gilt
als vollständig, wenn der Versicherte an mehr als ¾ der angesetzten
Termine mitgewirkt hat. Eine Bestätigung erfolgt durch den Kursleiter/
die Kursleiterin. Pro Jahr kann max. die Bonifizierung von zwei „fit und
gesund“-Angeboten je Teilnehmer ab 15 Jahren erfolgen.
Online-Angebote
Neben dem Kursprogramm haben Versicherte der AOK BadenWürttemberg die Möglichkeit, über Internet-Dialog-Programme Kurse
mit den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Nichtrauchen und
Entspannung zu belegen.
Bewegung: Laufend in Form
Ernährung: Abnehmen mit Genuss
Nichtrauchen: Ich werde Nichtraucher
Entspannung: Stress im Griff
Eine Übersicht über die relevanten Angebote kann unter
www.aok.de/bw eingesehen werden.
Die vollständige Teilnahme an den Online-Angeboten wird Teilnehmern/Teilnehmerinnen ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit je
200 Punkten bonifiziert. Pro Jahr kann max. je eine Teilnahme pro
Segment (Bewegung/Ernährung/Nichtrauchen/Entspannung) und
Versicherter bonifiziert werden.
Die Bestätigung erfolgt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf den
dafür vorgesehenen Schecks. Hierfür ist die Teilnehmernummer, die
die Versicherten für die Teilnahme an den Online-Angeboten erhalten,
auf dem korrespondierenden Scheck einzutragen. Zusätzlich bestätigt
der Teilnehmer/die Teilnehmerin die vollständige Teilnahme durch die
eigene Unterschrift.
Fitnessnachweis und Sportabzeichen
Alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen ab 15 Jahren, die erfolgreich eines
der folgenden Sportleistungsabzeichen (Dt. Sportabzeichen, Laufabzeichen, Walkingabzeichen, Radsportabzeichen, Schwimmabzeichen)
absolviert haben bzw. Volksläufe ab 10 km, Radtouristikfahrten über
40 km, den PWC-Test bzw. IPN-Test sowie die Belastungsübung nach
FwDV 7 (Feuerwehrdienstvorschrift) abgelegt haben, erhalten eine
Prämie von 400 Punkten.
Alle Nachweise der körperlichen Fitness müssen während der Teilnahme am AOK-Prämienprogramm abgelegt und verliehen worden sein.
Die Bestätigung auf dem dafür vorgesehenen Scheck erfolgt durch
die AOK-Fachkraft/Kooperationspartner/Leistungserbringer/Trainer/
Veranstalter oder dem Verein/Fitness-Studio. Eine Bonifizierung des
Nachweises über körperliche Fitness ist – unabhängig von der Anzahl
der bestandenen Prüfungen – max. einmal pro Jahr möglich; andere
Abzeichen und Nachweise für sportliche Aktivitäten werden nicht
bonifiziert.
Aktive Betätigung im Sportverein
Die AOK Baden-Württemberg unterstützt Aktivitäten zur Förderung
einer gesundheitsbewussten Lebensweise. Dazu gehört auch eine
aktive Betätigung im Sportverein. Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die
sich nachweislich regelmäßig aktiv in einem Sportverein betätigen,
erhalten – nach Bestätigung des Trainers/Verantwortlichen des
Sportvereins auf dem dafür vorgesehenen Scheck – pro Jahr max.
200 Punkte gutgeschrieben.
Regelmäßige Nutzung von Fitness-Studios
Teilnehmer ab 15 Jahren, die sich nachweislich regelmäßig sportlich
im Fitness-Studio betätigen, erhalten – nach Bestätigung des
Trainers/Verantwortlichen des Fitness-Studios im Scheckheft – pro
Jahr 200 Punkte gutgeschrieben. Dieses Angebot beschränkt sich
auf Fitness-Studios, deren Qualität durch ein Gütesiegel (z. B. TÜVSiegel, Prae-Fit-Siegel oder GAB-Siegel der Gesundheitsakademie
Berlin) nachgewiesen ist oder die aufgrund einer Qualitätsüberprüfung
durch die AOK Baden-Württemberg in die Liste der Kooperationspartner aufgenommen wurden.
Regelmäßige Teilnahme an Lauf-,
Walking-, Nordic-Walking- und InlineTreffs
sowie an AOK-RadTreffs
Im Rahmen von Kooperationsangeboten zwischen den Leichtathletikund Skiverbänden sowie den Radsportverbänden in Baden-Württemberg und der AOK Baden-Württemberg bieten die Vereine der Verbände regelmäßige Lauf-, Walking-, Nordic-Walking- und InlineTreffs
sowie Radtreffs an.
Teilnehmer/Teilnehmerinnen ab Vollendung des 15. Lebensjahres, die
sich nachweislich regelmäßig sportlich an einem dieser Bewegungstreffs betätigen, erhalten – nach Bestätigung des Treffleiters/Verantwortlichen des jeweiligen Treffs auf dem dafür vorgesehenen Scheck –
pro Jahr 200 Punkte gutgeschrieben.
Sonderaktionen
Die AOK Baden-Württemberg veranstaltet bzw. fördert regelmäßig
Veranstaltungen/Vorträge zur Unterstützung einer gesundheitsbewussten Lebensweise. Die Teilnahme an solchen Maßnahmen kann max.
6 x pro Jahr mit je 200 Punkten für Teilnehmer ab 15 Jahren durch
die AOK prämiert werden. Die Veranstaltungen werden entsprechend
gekennzeichnet und den Teilnehmern bekannt gegeben. Nähere
Informationen erhalten Sie in Ihrem KundenCenter vor Ort. Eine
Bestätigung erfolgt durch die AOK Baden-Württemberg während der
Veranstaltung.
Weitere Informationen zum Prämienprogramm AOK-ProFit erhalten Sie
unter www.aok-profit.de oder telefonisch unter 0800 50 50 70 20*.
* Ihr Anruf ist gebührenfrei.
Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
Die AOK Baden-Württemberg behält sich u. a. aufgrund rechtlicher
Rahmenbedingungen bzw. Verwaltungsratsentscheid vor, Änderungen
der Teilnahmebedingungen im Verlauf des Prämienprogramms ProFit
vorzunehmen oder das Prämienprogramm ProFit zu beenden. Die
Änderungen werden den Teilnehmern durch die AOK Baden-Württemberg mitgeteilt.
AOK-ProFit, 70133 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Website: www.aok-profit.de
kostenlose ProFit-Hotline: 0800 50 50 70 20
(Mo. bis Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr)
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die Bonifizierung von 2 Kursen je Teilnehmer aus den oben genannten
Bereichen erfolgen.

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