Teilnahmebedingungen - AOK
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Teilnahmebedingungen - AOK
Teilnahmebedingungen Teilnahme Teilnahmeberechtigt an ProFit sind alle Mitglieder der AOK BadenWürttemberg und ihre mitversicherten Angehörigen wie Ehegatten und Kinder ab vollendetem 15. Lebensjahr. Mitversicherte Kinder unter 15 Jahren können mittels eines eigenen Scheckhefts für den ebenfalls an ProFit teilnehmenden Elternteil Punkte sammeln. Ein Anspruch auf Übertragung von Punkten nach Vollendung des 15. Lebensjahres auf das (dann eigene) Punktekonto des Kindes besteht nicht. Kinder unter 15 Jahren, die einen eigenen Versicherungsschutz haben, nehmen mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten eigenständig am Prämienprogramm ProFit teil und sammeln mit ihrem eigenen Scheckheft Punkte. Zur Erklärung der Teilnahme unterschreiben die teilnahmeberechtigten Versicherten oder deren gesetzliche Vertreter den Teilnahmecoupon, der von der AOK Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmecoupons bei der AOK wird den Teilnehmern ein Scheckheft zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Scheckhefts. Punkte sammeln Jeder Teilnehmer am Prämienprogramm ProFit erhält ein eigenes, personalisiertes Scheckheft. Dort sind für alle nachstehend beschriebenen Maßnahmen Schecks enthalten, die bei einer entsprechenden Teilnahme jeweils von dem Veranstalter bzw. dem Leistungserbringer abgestempelt und/oder unterschrieben werden (Ausnahme: Online-Angebote). Eventuell für eine Bestätigung der Teilnahme entstandene Kosten werden nicht erstattet. Zum Jahreswechsel stellt die AOK Baden-Württemberg den Teilnehmern automatisch ein für das nächste Kalenderjahr gültiges, neues Scheckheft zur Verfügung. Das Scheckheft ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Durch Einreichen der Schecks – postalisch an „AOK-ProFit“, 70133 Stuttgart oder in jedem AOK-KundenCenter der AOK Baden-Württemberg – (auch im laufenden Jahr) sammeln die Teilnehmer Punkte, die ihnen auf einem Punktekonto gutgeschrieben werden. Das Punktekonto wird von arvato im Auftrag der AOK Baden-Württemberg eingerichtet und verwaltet (ProFit-Punktekonto). Die gesammelten Prämienpunkte werden dem Punktekonto des Teilnehmers gutgeschrieben. Gutgeschriebene Prämienpunkte können storniert werden, wenn die Teilnahmebedingungen verletzt wurden, die Voraussetzungen zur Gutschrift nicht vorliegen oder nachträglich entfallen. Die Richtigkeit der Angaben wird unter anderem durch Stichproben überprüft. Bei Missbrauch behält sich die AOK Baden-Württemberg einen Ausschluss aus dem Prämienprogramm ProFit vor. Der Teilnehmer kann unter www.aok-praemienprogramm.de auf sein Konto bzw. die gesammelten Punkte zugreifen, um den Punktestand einzusehen oder Prämien zu bestellen. Punkte einlösen Der Teilnehmer kann schriftlich über ein Bestellformular, telefonisch über die Hotline oder über das Internet die gewünschte Prämie bestellen. Nach Beendigung der Teilnahme können keine Prämienpunkte mehr eingelöst werden. Es können nur die Prämien angefordert werden, die zum Zeitpunkt der Einlösung der Punkte angeboten werden. Nähere Informationen erhalten Sie über die Hotline oder im Internet unter www.aok-praemienprogramm.de Seit dem 01.01.2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Ihre gezahlten Beiträge werden als Vorsorgeaufwendungen von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen und verringern Ihre Steuerlast. Prämien aus dem Prämienprogramm gelten als Beitragserstattung und reduzieren somit die vorher genannten Vorsorgeaufwendungen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Basis der Steuer-ID an die zuständige Finanzbehörde. Die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden gilt im Rahmen der Teilnahme am Prämienprogramm als erteilt. Beendigung der Teilnahme Die Teilnahme am Prämienprogramm ProFit kann vom Teilnehmer jederzeit beendet werden. Die AOK bestätigt dem Teilnehmer schriftlich die Beendigung der Teilnahme. Sind die Bedingungen für die Einlösung einer Prämie erfüllt, kann diese zeitgleich mit der Kündigung, aber nicht mehr danach, beantragt werden. Hat der Teilnehmer innerhalb von 3 Jahren keine Schecks zur Gutschrift eingereicht, wird die Teilnahme am Prämienprogramm automatisch beendet. Das bedeutet auch, dass Bonuspunkte nach spätestens 3 Jahren ab Datum der Maßnahme verfallen. Wird die Versicherung eines Teilnehmers bei der AOK Baden-Württemberg beendet, endet damit gleichzeitig die Teilnahme am Prämienprogramm ProFit mit dem letzten Tag der Versicherung. Die Teilnahme an ProFit muss beendet werden (bzw. kann gar nicht erst beginnen), wenn ein anderer Tarif nach § 8 a Abs. 1 Satz 2 der Satzung der AOK Baden-Württemberg gewählt wird. Datenschutz Zur Durchführung des Prämienprogramms ProFit ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender personenbezogener Daten notwendig: Vorname, Nachname, vollständige Anschrift, ggf. Telefonnummer und E‑Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Kassen- und Krankenversichertennummer, Teilnehmer-ID, Beginn und Ende der Teilnahme, eingereichte Leistungen/Schecks mit Scheckdatum, Höhe der Punkte, Termine zur Prämiengewährung, Prämie, Bankverbindung (bei Geldprämie). Diese Daten werden auch für die mitversicherten Angehörigen gespeichert, für die die Teilnahme erklärt wurde. Die Angaben zu personenbezogenen Daten sind grundsätzlich freiwillig. Die AOK benötigt sie jedoch, um die im Prämienprogramm ProFit beschriebenen Aufgaben durchzuführen. Die AOK Baden-Württemberg beauftragt beim Prämienprogramm ProFit weisungsgebundene Dienstleister (Auftragsdatenverarbeiter, z. B. Rechenzentren und Lettershops), um Belege zu erfassen, Briefe oder E-Mails zu versenden, das Prämienkonto zu führen, Service-Leistungen zu übernehmen, die Hotline zu betreiben und die Prämie abzuwickeln. Die AOK Baden-Württemberg stellt sicher, dass die Dienstleister nur die für die jeweilige Aufgabe benötigten Daten erhalten und die Anforderungen des Datenschutzes nach der Sozialgesetzgebung auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit der AOK erfüllen. Dies wird u. a. durch regelmäßige Prüfungen der AOK kontrolliert. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an andere Stellen weitergegeben. Sie werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Prämienprogramms ProFit genutzt. Die Ausschüttung der Prämienpunkte von ProFit erfolgt durch arvato im Auftrag der AOK Baden-Württemberg. Die Daten der Teilnehmer werden bis zum Ende der Teilnahme am Prämienprogramm ProFit gespeichert, darüber hinaus nur, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder aufsichtsrechtliche Bestimmungen dies erfordern. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen, einschließlich der von den beauftragten Dienstleistern zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes, sind im Rahmen von Datenschutzvereinbarungen zwischen der AOK BadenWürttemberg und den Dienstleistern geregelt. Eine Teilnahme am AOKPrämienprogramm ist nur möglich, wenn die Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen Daten erteilt wurde. Der Widerruf der Einwilligung hat zur Folge, dass die Teilnahmeberechtigung ab dem betreffenden Zeitpunkt endet. Maßnahmen Diese Maßnahmen werden wie nachfolgend dargestellt bonifiziert: Bezeichnung der Maßnahme Punkte Hinweis Check-up 35 300 alle 2 Jahre Krebsfrüherkennung: Frauen (ab 20 Jahre) 300 1 x pro Jahr Krebsfrüherkennung: Männer (ab 45 Jahre) 300 1 x pro Jahr Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen 400 (Sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen gelten als ein Komplex.) 1 x je Komplex und Schwangerschaft Kindervorsorgeuntersuchungen U1 – U6 (Alle zusammen gelten als ein Komplex.) 1 x je Komplex und Kind 400 Kindervorsorgeuntersuchungen U7, U7a, U8, U9, J1 200 1 x je Untersuchung und Kind Empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene 100 1 x pro Jahr Empfohlene Schutzimpfungen für Kinder 100 1 x pro Jahr AOK-Präventionskurse für Erwachsene 300 2 x pro Jahr AOK-Präventionskurse für Kinder 300 2 x pro Jahr Aktive Betätigung im Sportverein für Erwachsene 200 1 x pro Jahr Aktive Betätigung im Sportverein für Kinder 200 1 x pro Jahr Regelmäßige Teilnahme an Lauf-, Walking-, Nordic-Walking- und Inline-Treffs sowie an AOK-Radtreffs 200 1 x je Segment und Jahr Regelmäßige Teilnahme an „fit und gesund“-Angeboten 300 2 x pro Jahr AOK-Online-Angebote (4 Segmente: Bewegung, Ernährung, Nichtrauchen, Entspannung) 200 1 x je Segment und Jahr 400 1 x pro Jahr eine Maßnahme 200 1 x pro Jahr Nachweis körperlicher Fitness z. B. durch Sportleistungsabzeichen allgemein (Laufen, Walken, Radfahren, Schwimmen), Volksläufe ab 10 km, Radtouristikfahrten über 40 km, PWC-Test, IPN-Test, Belastungsübung nach FwDV 7 (Feuerwehrdienstvorschrift) Regelmäßige Nutzung eines Fitness-Studios (qualitätsgesichert) Sonderaktionen/Veranstaltungen zur Unterstützung 200 gesundheitsbewusster Lebensweisen Jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung 200 6 x pro Jahr (1 x pro Sonderaktion/Veranstaltung) Professionelle Zahnreinigung 400 1 x pro Jahr Teilnahme an einer neuen Versorgungsform 300 1 x pro Jahr Teilnahme an Curaplan-Gesundheitsangeboten 300 2 x pro Jahr 1 x pro Jahr Ergänzende Informationen zu den Maßnahmen Vorsorgeuntersuchungen Check-up 35 Die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten (Check-up 35) kann ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Jahre wahrgenommen werden und wird – einmal alle 2 Jahre – mit 300 Punkten bonifiziert. Krebsfrüherkennung: Frauen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die bei Frauen ab Beginn des 20. Lebensjahres jedes Jahr durchgeführt werden können, werden einmal pro Jahr mit 300 Punkten prämiert. Krebsfrüherkennung: Männer Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die bei Männern ab Beginn des 45. Lebensjahres jedes Jahr durchgeführt werden können, werden einmal pro Jahr mit 300 Punkten bonifiziert. verabreicht werden (z. B. Masern-Mumps-Röteln-Impfung), zählen als eine Impfung im Sinne des AOK-Prämienprogramms. Die Bestätigung findet durch den Leistungserbringer auf dem dafür vorgesehenen Scheck statt. Die Punkte werden für das Jahr angerechnet, in dem eine vollständige Immunisierung eingetreten ist, i. d. R. also bei der letzten Sitzung bzw. dem letzten Arztbesuch für einen Impfkomplex. Impfungen für Teilnehmer unter 15 Jahren Für Impfungen, die nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) in der jeweils geltenden Fassung empfohlen sind, sowie Impfungen nach § 10 Abs. 1 der Satzung der AOK Baden-Württemberg erhalten Teilnehmer, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmal pro Jahr 100 Punkte gutgeschrieben. Eine Impfung bezeichnet dabei auch mehrere Sitzungen bzw. Arztbesuche, falls dies zum Aufbau einer vollständigen Immunisierung notwendig ist. Auch Mehrfachimpfungen, die in einer Behandlung verabreicht werden (z. B. Masern-Mumps-Röteln-Impfung), zählen als eine Impfung im Sinne des AOK-Prämienprogramms. Die Bestätigung findet durch den Leistungserbringer auf dem dafür vorgesehenen Scheck statt. Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen Zahnvorsorge Teilnehmerinnen ab 15 Jahren, die während der Schwangerschaft sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen abgeschlossen haben, erhalten 400 Punkte. Vorsorgeuntersuchungskomplex U1 – U6 Innerhalb des ersten Lebensjahres werden die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 – U6 durchgeführt. Die Durchführung dieses vollständigen Untersuchungskomplexes wird mit insgesamt 400 Punkten bonifiziert und kann max. einmal für jedes Kind angerechnet werden, das am AOK-Prämienprogramm teilnimmt. Die Gutschrift der Punkte erfolgt in dem Kalenderjahr, in dem die letzte Untersuchung dieses Komplexes durchgeführt wurde. Nach § 22 SGB V und § 55 SGB V sollte sich der Versicherte regelmäßig beim Zahnarzt untersuchen lassen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 2 x jährlich, danach 1 x jährlich. Die Durchführung der Untersuchung/-en wird 1 x pro Jahr mit 200 Punkten prämiert. Professionelle Zahnreinigung Die Professionelle Zahnreinigung durch einen Zahnarzt oder eine entsprechend qualifizierte zahnmedizinische Fachkraft wird Teilnehmern ab 15 Jahren seit dem 1. Oktober 2012 einmal pro Jahr mit 400 Punkten bonifiziert. Teilnahme an speziellen Curaplan-Gesundheitsangeboten U1: U2: U3: U4: U5: U6: direkt nach der Geburt 3. bis 10. Lebenstag 4. bis 6. Lebenswoche 3. bis 4. Lebensmonat 6. bis 7. Lebensmonat 10. bis 12. Lebensmonat Vorsorgeuntersuchungen U7 – U9, J1 Die Kindervorsorgeuntersuchungen U7 – U9, J1 sind in den folgenden Lebensabschnitten durchzuführen: U7: 21. bis 24. Lebensmonat U7a: 34. bis 36. Lebensmonat U8: 46. bis 48. Lebensmonat U9: 60. bis 64. Lebensmonat J1: 12 bis 15 Jahre Teilnehmer, die in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137 ff. SGB V (Disease-Management-Programm – DMP) eingeschrieben sind, können zusätzlich an speziellen Curaplan-Gesundheitsangeboten teilnehmen. Diese Curaplan-Gesundheitsangebote, die die AOK selbst oder in einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern durchführt, werden bei vollständiger Teilnahme mit je 300 Punkten bonifiziert. Eine Teilnahme gilt als vollständig, wenn der Versicherte an mehr als ¾ der angesetzten Termine mitgewirkt hat. Eine Bestätigung erfolgt durch den Kursleiter/die Kursleiterin. Pro Jahr kann max. die Bonifizierung von 2 Kursen je Teilnehmer aus dem oben genannten Bereich erfolgen. Teilnahme an einer neuen Versorgungsform • Integrierte Versorgung Gesundes Kinzigtal gem. §§ 140a ff. SGB V Die Durchführung dieser Untersuchungen wird mit je 200 Punkten bonifiziert und kann max. einmal für jedes Kind angerechnet werden, das am Prämienprogramm AOK-ProFit teilnimmt. Impfungen für Teilnehmer ab dem 15. Lebensjahr Nehmen Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr Impfungen, die nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) in der jeweils geltenden Fassung empfohlen sind, sowie Impfungen nach § 10 Abs. 1 der Satzung der AOK Baden-Württemberg wahr, wird dies pro Jahr max. einmal mit 100 Punkten bonifiziert. Davon ausgenommen sind Impfungen anderer Kategorien, die beispielsweise für Reisen empfohlen werden oder zu deren Durchführung der Arbeitgeber verpflichtet ist. Eine Impfung bezeichnet dabei auch mehrere Sitzungen bzw. Arztbesuche, falls dies zum Aufbau einer vollständigen Immunisierung notwendig ist. Auch Mehrfachimpfungen, die in einer Behandlung Teilnehmer, die sich in diese Versorgungsform einschreiben, erhalten eine Prämie von 300 Punkten. Die Bestätigung ist ausreichend. Es müssen dafür keine differenzierten medizinischen Daten vorgelegt werden. Weitere Gesundheitsmaßnahmen Präventionskurse für Erwachsene Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten Gesundheitskurse auf der Basis des § 20 SGB V und der dazu geltenden gemeinsamen und einheitlichen Leitlinien zur Umsetzung in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Entspannung an. Bonifiziert werden AOK-Präventionskurse, die die AOK selbst oder in einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern durchführt. Die vollständige Teilnahme wird mit je 300 Punkten bonifiziert. Eine Teilnahme gilt als vollständig, wenn der Versicherte an mehr als ¾ der angesetzten Termine mitgewirkt hat. Eine Bestätigung erfolgt durch den Kursleiter/die Kursleiterin. Pro Jahr kann max. Präventionskurse für Kinder Ebenfalls bietet die AOK Baden-Württemberg qualitätsgesicherte Gesundheitskurse für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an: Bewegung: z. B. Rückenfit für Kinder Ernährung: z. B. Begleitkurse zu PowerKids Entspannung: z. B. RelaxKids Bonifiziert werden AOK-Präventionskurse für Kinder, die die AOK selbst oder in einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern durchführt. Dem Teilnehmer werden bei vollständiger Teilnahme je 300 Punkte gutgeschrieben. Eine Teilnahme gilt als vollständig, wenn der Versicherte an mehr als ¾ der angesetzten Termine teilgenommen hat. Eine Bestätigung erfolgt durch den Kursleiter/die Kursleiterin. Pro Jahr kann max. die Bonifizierung von 2 Kursen je Versicherter aus den oben genannten Bereichen erfolgen. Regelmäßige Teilnahme an „fit und gesund“-Angeboten Im Rahmen des Kooperationsangebotes des Schwäbischen und Badischen Turnerbundes bieten viele Vereine der Turnerbünde gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg unter dem Titel „fit und gesund – Gesundheitssport im Verein“ Kursangebote an. Die vollständige Teilnahme wird mit je 300 Punkten bonifiziert. Eine Teilnahme gilt als vollständig, wenn der Versicherte an mehr als ¾ der angesetzten Termine mitgewirkt hat. Eine Bestätigung erfolgt durch den Kursleiter/ die Kursleiterin. Pro Jahr kann max. die Bonifizierung von zwei „fit und gesund“-Angeboten je Teilnehmer ab 15 Jahren erfolgen. Online-Angebote Neben dem Kursprogramm haben Versicherte der AOK BadenWürttemberg die Möglichkeit, über Internet-Dialog-Programme Kurse mit den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Nichtrauchen und Entspannung zu belegen. Bewegung: Laufend in Form Ernährung: Abnehmen mit Genuss Nichtrauchen: Ich werde Nichtraucher Entspannung: Stress im Griff Eine Übersicht über die relevanten Angebote kann unter www.aok.de/bw eingesehen werden. Die vollständige Teilnahme an den Online-Angeboten wird Teilnehmern/Teilnehmerinnen ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit je 200 Punkten bonifiziert. Pro Jahr kann max. je eine Teilnahme pro Segment (Bewegung/Ernährung/Nichtrauchen/Entspannung) und Versicherter bonifiziert werden. Die Bestätigung erfolgt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf den dafür vorgesehenen Schecks. Hierfür ist die Teilnehmernummer, die die Versicherten für die Teilnahme an den Online-Angeboten erhalten, auf dem korrespondierenden Scheck einzutragen. Zusätzlich bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die vollständige Teilnahme durch die eigene Unterschrift. Fitnessnachweis und Sportabzeichen Alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen ab 15 Jahren, die erfolgreich eines der folgenden Sportleistungsabzeichen (Dt. Sportabzeichen, Laufabzeichen, Walkingabzeichen, Radsportabzeichen, Schwimmabzeichen) absolviert haben bzw. Volksläufe ab 10 km, Radtouristikfahrten über 40 km, den PWC-Test bzw. IPN-Test sowie die Belastungsübung nach FwDV 7 (Feuerwehrdienstvorschrift) abgelegt haben, erhalten eine Prämie von 400 Punkten. Alle Nachweise der körperlichen Fitness müssen während der Teilnahme am AOK-Prämienprogramm abgelegt und verliehen worden sein. Die Bestätigung auf dem dafür vorgesehenen Scheck erfolgt durch die AOK-Fachkraft/Kooperationspartner/Leistungserbringer/Trainer/ Veranstalter oder dem Verein/Fitness-Studio. Eine Bonifizierung des Nachweises über körperliche Fitness ist – unabhängig von der Anzahl der bestandenen Prüfungen – max. einmal pro Jahr möglich; andere Abzeichen und Nachweise für sportliche Aktivitäten werden nicht bonifiziert. Aktive Betätigung im Sportverein Die AOK Baden-Württemberg unterstützt Aktivitäten zur Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensweise. Dazu gehört auch eine aktive Betätigung im Sportverein. Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die sich nachweislich regelmäßig aktiv in einem Sportverein betätigen, erhalten – nach Bestätigung des Trainers/Verantwortlichen des Sportvereins auf dem dafür vorgesehenen Scheck – pro Jahr max. 200 Punkte gutgeschrieben. Regelmäßige Nutzung von Fitness-Studios Teilnehmer ab 15 Jahren, die sich nachweislich regelmäßig sportlich im Fitness-Studio betätigen, erhalten – nach Bestätigung des Trainers/Verantwortlichen des Fitness-Studios im Scheckheft – pro Jahr 200 Punkte gutgeschrieben. Dieses Angebot beschränkt sich auf Fitness-Studios, deren Qualität durch ein Gütesiegel (z. B. TÜVSiegel, Prae-Fit-Siegel oder GAB-Siegel der Gesundheitsakademie Berlin) nachgewiesen ist oder die aufgrund einer Qualitätsüberprüfung durch die AOK Baden-Württemberg in die Liste der Kooperationspartner aufgenommen wurden. Regelmäßige Teilnahme an Lauf-, Walking-, Nordic-Walking- und InlineTreffs sowie an AOK-RadTreffs Im Rahmen von Kooperationsangeboten zwischen den Leichtathletikund Skiverbänden sowie den Radsportverbänden in Baden-Württemberg und der AOK Baden-Württemberg bieten die Vereine der Verbände regelmäßige Lauf-, Walking-, Nordic-Walking- und InlineTreffs sowie Radtreffs an. Teilnehmer/Teilnehmerinnen ab Vollendung des 15. Lebensjahres, die sich nachweislich regelmäßig sportlich an einem dieser Bewegungstreffs betätigen, erhalten – nach Bestätigung des Treffleiters/Verantwortlichen des jeweiligen Treffs auf dem dafür vorgesehenen Scheck – pro Jahr 200 Punkte gutgeschrieben. Sonderaktionen Die AOK Baden-Württemberg veranstaltet bzw. fördert regelmäßig Veranstaltungen/Vorträge zur Unterstützung einer gesundheitsbewussten Lebensweise. Die Teilnahme an solchen Maßnahmen kann max. 6 x pro Jahr mit je 200 Punkten für Teilnehmer ab 15 Jahren durch die AOK prämiert werden. Die Veranstaltungen werden entsprechend gekennzeichnet und den Teilnehmern bekannt gegeben. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem KundenCenter vor Ort. Eine Bestätigung erfolgt durch die AOK Baden-Württemberg während der Veranstaltung. Weitere Informationen zum Prämienprogramm AOK-ProFit erhalten Sie unter www.aok-profit.de oder telefonisch unter 0800 50 50 70 20*. * Ihr Anruf ist gebührenfrei. Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen Die AOK Baden-Württemberg behält sich u. a. aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen bzw. Verwaltungsratsentscheid vor, Änderungen der Teilnahmebedingungen im Verlauf des Prämienprogramms ProFit vorzunehmen oder das Prämienprogramm ProFit zu beenden. Die Änderungen werden den Teilnehmern durch die AOK Baden-Württemberg mitgeteilt. AOK-ProFit, 70133 Stuttgart E-Mail: [email protected] Website: www.aok-profit.de kostenlose ProFit-Hotline: 0800 50 50 70 20 (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr) © WBR MediaConcept GmbH · 10/15 die Bonifizierung von 2 Kursen je Teilnehmer aus den oben genannten Bereichen erfolgen.