Neue Polizeimunition - Polizei

Transcription

Neue Polizeimunition - Polizei
Neue Polizeimunition
Von Dipl.-Ing. Günther Langer, Polizeitechnisches Institut bei der Polizei-Führungsakademie in Münster
Seit Einführung der Polizeipistolen P 5
(Walther), P 6 (SIG-Sauer) und P 7 (Heckler & Koch) im Kaliber 9 mm x 19 in der
zweiten Hälfte der siebziger Jahre wurde
innerhalb der Polizei und auch in der Öffentlichkeit immer wieder thematisiert,
dass die dienstlich zugewiesene und
verwendete Munition mit einem Vollmantelrundkopfgeschoss hinsichtlich
ihrer Leistungsfähigkeit nicht den polizeilichen Anforderungen entspricht.
Angriffs- oder
Fluchtunfähigkeit
Vorrangiges Ziel des polizeilichen Schusswaffengebrauchs gegen Personen ist es,
die sofortige Angriffs- oder Fluchtunfähigkeit zu erreichen. In einer Vielzahl von Fällen
reicht zwar die Androhung, d. h. das Zeigen
der Waffe oder auch ein Warnschuss aus,
aber es gibt dennoch Fälle, wo die Schusswaffe gezielt gegen Personen eingesetzt
werden muss. Nach der Statistik über den
polizeilichen
Schusswaffengebrauch
wurde im Jahr 2003 in 170 Fällen die
Schusswaffe gegen Personen eingesetzt.
Davon sind allein 99 Fälle, in denen Warnschüsse abgegeben wurden, und 27 Fälle,
in denen die Schusswaffe auf Sachen gerichtet wurde. Diese Zahlen belegen, dass
die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) in den vergangenen Jahren bundesweit äußerst besonnen waren und nur
als allerletztes Mittel gegen Personen die
Schusswaffe eingesetzt haben.
Die Wirkung eines Geschosses auf Personen ist von folgenden Faktoren abhängig:
• Energieabgabe (Wirksamkeit) im Ziel
• Auftreffort und Schusskanal
• Konstitution des Getroffenen
• Psyche des Getroffenen.
Die Energieabgabe im Ziel wird von der Geschosskonstruktion und der Geschwindigkeit des Geschosses bestimmt. Hier ist der
Dienstherr gefordert, den PVB eine wirkungsvolle Munition und eine entsprechende Waffe an die Hand zu geben. Der
Auftreffort und damit die Lage des Schusskanals ist situationsbedingt und somit vom
Schützen abhängig. Auch hier ist der
Dienstherr gefordert, die PVB gut auszubilden und sie regelmäßig trainieren zu lassen.
Auf die beiden letztgenannten Faktoren
kann der Schütze keinen Einfluss nehmen.
Die Erreichung der sofortigen Angriffs- oder
Fluchtunfähigkeit ist somit nur durch die
beiden erstgenannten Faktoren beeinflussbar. Insofern muss immer, auch nach Abgabe eines optimalen Treffers, mit einer Reaktion des Angreifers gerechnet werden.
PVT k1166/04
Entscheidung der
Innenministerkonferenz
Nach einem im November 1998 in München
erfolgten polizeilichen Schusswaffengebrauch, der tragisch verlaufen ist, wurde die
Frage einer besonderen Munition für polizeiliche Einsatzzwecke erneut öffentlich
diskutiert. Die Innenministerkonferenz beauftragte daraufhin am 11.06.1999 das Polizeitechnische Institut (PTI), eine Technische Richtlinie zur Entwicklung und Erprobung einer entsprechenden schadstoffarmen Patrone zu erarbeiten, die folgende
Voraussetzungen erfüllt:
• geringe Gefährdung Unbeteiligter
• geringe Abprall- und Querschlägergefahr
• große Energieabgabe auf Weichziele zur
Erzeugung der Angriffs- und Fluchtunfähigkeit
• keine Splitterbildung
• ausreichende Wirkung beim Beschuss
von Hartzielen und Fahrzeugreifen.
Begleitend zur Technischen Richtlinie sollten die wundballistischen Auswirkungen
dieser Geschosse dargestellt werden.
Technische Richtlinie
„Patrone 9 mm x 19,
schadstoffreduziert“
Eine Projektgruppe aus Vertretern der Länder BY, BR, HE, NW, SH, SN, TH, des Bundes und des PTI erstellte einen Richtlinienentwurf für eine schadstoffarme Patrone im
Kaliber 9 mm x 19. Beteiligt wurden die Munitionsfirmen und ein Wundballistiker. Im
November 1999 stimmte die Innenministerkonferenz der Technischen Richtlinie1 zu.
Darin sind Kriterien an Patronen mit Polizeiund Übungsgeschoss festgelegt, die für die
Verwendung in Polizeiwaffen2 bestimmt
sind. Diese Patronen müssen sich
störungsfrei auch bei extremen Temperaturen und nach Einwirkung von Feuchtigkeit
(Klimabelastung) aus den Polizeiwaffen verschießen lassen. Die Schützen- und Funktionssicherheit sowie die Treffgenauigkeit
müssen dabei gewährleistet sein. Sicherzustellen ist, dass bei ordnungsgemäßem
Schießbetrieb nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gesundheitsgefährdungen
oder -schädigungen, z. B. durch freigesetzte Schadstoffe oder Ablösung von Metallteilen, für die Schützen und das Schießstandpersonal zu erwarten sind. So sind die
schon in der bisher verwendeten Einsatzmunition enthaltenen bleifreien Anzündhütchen festgeschrieben. Das Geschoss darf
kein freiliegendes Blei aufweisen. Beim Verschießen der Munition dürfen unter Berücksichtigung eines 20fachen Luftwechsels in
einer Raumschießanlage und einer Schuss-
zahl von 100 Patronen pro Schießbahn und
Stunde die ermittelten Schadstoffe den jeweiligen MAK-Wert nicht überschreiten.
Polizei- / Übungsgeschosse
Das Polizeigeschoss muss die von der Innenministerkonferenz aufgestellten Voraussetzungen erfüllen. Es muss aus einem
Prüfrohr (Länge 100 ± 1 mm) eine Energie
im Mittel von mindestens 500 Joule erreichen. Als polizeiliche Geschosse kommen
Vollmantelgeschosse3 mit Bleikern und abgedecktem Boden, Vollmantel- und Teilmantelgeschosse4 mit bleifreiem Kern oder
Vollgeschosse5 ohne Bleianteile in Betracht. Das Geschoss muss eine störungsfreie Zuführung der Patrone in den Polizeiwaffen gewährleisten. Bei der Schussabgabe dürfen sich keine verletzungsrelevanten Geschossteile ablösen. Funktionsmäßig notwendige Geschossteile wie Abdeckhauben o. ä. werden hiervon nicht erfasst.
Das Polizeigeschoss soll nach dem Verschießen Spuren tragen, die eine erkennungsdienstliche Untersuchung mit dem
Ziel der Zuordnung des Geschosses zum
Waffenlauf über Individualspuren zulassen.
Darüber hinaus müssen die Schmauchrückstände einer verschossenen Patrone
nichtflüchtige Spurenelemente enthalten,
die in der Umwelt selten vorkommen und einen Nachweis der Rückstände zur
„Schusshandbestimmung“
und
zur
„Schussentfernungsbestimmung“ ermöglichen.
Die Forderungen an das Polizeigeschoss
bezüglich der endballistischen Wirkung
sind auf folgende Materialien nachzuweisen:
• unbedecktes Weichziel (Gelatine)
• bedecktes Weichziel
• Blech
• Verbundsicherheitsglasscheibe
• Reifen
• Kalksandstein.
Ein polizeiliches Übungsgeschoss ist für die
Schießaus- und -fortbildung bestimmt. Die
in der Technischen Richtlinie an ein Polizeigeschoss gestellten Forderungen hinsichtlich der endballistischen Wirkung müssen
damit nicht erfüllt werden.
Weichziele
Die Energieabgabe des Polizeigeschosses
wird in Gelatine6-Blöcken ermittelt, die sogenannte Weichteiltreffer in Körpergewebe
und Organen simulieren sollen. In unbedeckten Gelatineblöcken muss das Geschoss im Bereich von 20 bis 30 cm
stecken bleiben (Abb. 1). Bei den mit Bekleidung (dreilagiges, einseitig PVC-be1
Abb. 1: Geschossverlauf in unbedeckter Gelatine
schichtetes Polyestergewebe) versehenen
Gelatineblöcken muss das Geschoss im
Bereich von 20 bis 35 cm stecken bleiben.
Aus medizinischer Sicht darf in keinem Fall
die Energieabgabe 60 Joule pro cm Eindringtiefe übersteigen (Abb. 2) und keine
Geschosszerlegung auftreten. Die Geschossmasse muss nach dem Gelatinebeschuss noch mehr als 98 % betragen.
Durch diese Vorgaben wird sichergestellt,
dass die geforderte Geschossenergie von
500 Joule im Ziel abgegeben werden kann
und die erzeugte Verletzung in tolerablen
Grenzen bleibt. Somit wird die Gefährdung
Unbeteiligter erheblich reduziert.
Abb. 2: Energieabgabe eines Polizeigeschosses
in Gelatine
Hartziele
Blech
Da das Polizeigeschoss auch wirkungsvoll
auf Sachen (Türen, Kfz. etc.) eingesetzt
werden soll, wird dessen Durchschlagsleistung auf Stahlblechregister geprüft. Dazu
werden kaltgewalzte Stahlbleche nach DIN
EN 10130 mit einer Dicke von 1 mm im Abstand von 20 mm miteinander verbunden.
Bei der Prüfung müssen mindestens 4 Bleche durchschlagen werden.
Verbundsicherheitsglasscheibe
Um auch auf Personen hinter Glas einwirken zu können, werden nach Durchschuss
einer Kfz-Verbundsicherheitsglasscheibe
die Eindringtiefe des Polizeigeschosses in
Gelatine und dessen Abgangsrichtung
nach dem Durchdringen der Scheibe bestimmt. Das Geschoss muss mindestens
10 cm in die Gelatine eindringen, aber nicht
tiefer als 30 cm. Die Abgangsrichtung muss
innerhalb eines Kegels von 25° Spitzenwinkel bezogen auf die ursprüngliche Einschussrichtung liegen.
2
Reifen
Damit die Schusswaffe auch zum zwangsweisen Anhalten von mit Kraftfahrzeugen
angreifenden oder flüchtenden Personen
eingesetzt werden kann, wird geprüft, ob
das Polizeigeschoss in der Lage ist, in
Reifen Löcher zu stanzen. Da es mit den
bisher verwendeten Vollmantelrundkopfgeschossen möglich war, die Lauffläche oder
die Flanke eines Reifens zu durchdringen,
aber kein Loch gestanzt wurde, konnte die
Luft nur sehr langsam entweichen. Eine
Flucht über größere Entfernungen war somit noch möglich. Mit einer reifenähnlichen
textilbewehrten Gummimatte wird geprüft,
ob das Polizeigeschoss eine bleibende Öffnung mit einem Durchmesser von 4 mm erzeugt.
Kalksandstein
Zur Reduzierung der Abprall- und Querschlägergefahr von Polizeigeschossen im
Vergleich zu den bisher verwendeten Vollmantelrundkopfgeschossen wird deren Abprallverhalten auf Kalksandstein geprüft.
Dazu werden die Geschosse unter Winkeln
von 45° (45° NATO), 30° (60° NATO) und 15°
(75° NATO) auf Kalksandsteine geschossen. Nach dem Abprallen müssen die Restenergien der Polizeigeschosse kleiner sein
als
die
von
Vollmantelrundkopfgeschossen.
Zertifizierung nach Technischer
Richtlinie
Sofern sich ein Hersteller bzw. Vertreiber einer Patrone mit Polizei- oder Übungsgeschoss an Ausschreibungen von Behörden
der Länder und des Bundes beteiligen
möchte, hat er die Erfüllung der in der Technischen Richtlinie „Patrone 9 mm x 19,
schadstoffreduziert“ aufgestellten Forderungen durch ein Prüfzertifikat des Beschussamtes Ulm nachzuweisen. Die
Durchführung der Prüfungen hat der Hersteller bzw. Vertreiber auf seine Kosten zu
veranlassen. Werden mit einer Munitionsart
nicht alle Prüfungen gem. Technischer
Richtlinie durchgeführt oder werden Forderungen nicht erfüllt, stellt das Prüfinstitut
nur einen Prüfbericht aus.
Erprobung der Patronen
mit Polizeigeschoss
Gemäß Technischer Richtlinie „Patrone 9
mm x 19, schadstoffreduziert“ werden im
Rahmen des Zertifizierungsverfahrens zur
Prüfung der Funktionsfähigkeit der Patronen in den Polizeiwaffen mit jedem Pisto-
lenmodell nur 120 Patronen verschossen.
Danach ist es nicht möglich, statistisch gesicherte Aussagen zur Schützensicherheit,
zur Funktionssicherheit und zum Verschleißverhalten zu machen. Da davon auszugehen war, dass nicht nur ein Munitionshersteller die Erfüllung der in der Technischen Richtlinie gestellten Anforderungen
nachweisen wird, hat der Unterausschuss
Führungs- und Einsatzmittel des Arbeitskreise II „Innere Sicherheit“ der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder
auf seiner Sitzung am 06./07.09.2000 den
BMI gebeten, die Erprobungen von Patronen mit Polizeigeschoss, die die Anforderungen der Technischen Richtlinie erfüllt
haben, an der Grenzschutzschule in Lübeck durchzuführen. Gleichzeitig wurden
die Länder gebeten, die Grenzschutzschule
Lübeck durch Bereitstellung von Waffenmechanikermeistern und Schützen bei den
weiteren Erprobungen zu unterstützen. Die
Kosten für die zur Beschaffung der im Rahmen der Erprobung erforderlichen Waffen
und Patronen werden anteilig von den Ländern getragen. Durch dieses Verfahren soll
vermieden werden, das jedes Land und der
Bund eigene Erprobungen durchführen
müssen, wenn eine neue Patronensorte
ausgeschrieben und beschafft werden soll.
Die Erprobungen bei der Grenzschutzschule werden auf Basis eines eigens dafür
erstellten Erprobungsprogramms, das auf
den Forderungen der Technischen Richtlinie „Pistolen im Kaliber 9 mm x 19“ basiert,
durchgeführt. Dabei sind zunächst die Munitionsdaten und der Geschossausziehwiderstand zu prüfen. Die Erprobung erfolgt
mit jeweils 3 Neuwaffen P 5 (Walther), P 6
(SIG/Sauer), P 7 (Heckler & Koch), Glock 19,
P 10 (Heckler & Koch), P 2000 V2 (Heckler
& Koch), P 2000 V5 (Heckler & Koch) und
MP 5 A4 (Heckler & Koch). Aus jeder Waffe
werden 5000 Patronen verschossen. Dabei
werden folgende Kriterien geprüft und bewertet:
• Treffleistung (Durchmesser des Trefferbildes auf 25 m mit 10 Schuss kleiner als
16 cm) und Geschossenergie zu Beginn
der Erprobung, nach 3000 und nach 5000
verschossenen Patronen
• Funktionssicherheit (maximale Störquote
von 2 ‰) und Funktionsreserve
• Schützensicherheit und Mündungssignaturen
• Verschleißverhalten der Waffenteile
• Verschmutzung
Bisher wurden bei der Grenzschutzschule
folgende schadstoffreduzierten Patronen
im Kaliber 9 mm x 19 mit Polizeigeschoss
erfolgreich erprobt:
• „QD-PEP/s“ der Fa. Metallwerk Elisenhütte (MEN)
• „Action 4“ der Fa. Dynamit Nobel
(DNAG), heute Fa. RUAG (Abb. 3)
• „SeCa“ der Fa. RUAG
• „QD-PEP II/s“ der Fa. MEN (Abb. 4).
Die Patrone „QD-PEP II/s“ unterscheidet
sich von der „QD-PEP/s“ durch die Dotierung des Treibladungspulvers für den geforderten Nachweis der Rückstände zur
„Schusshandbestimmung“
und
zur
„Schussentfernungsbestimmung“ und die
geänderte Geschossspitze. Die Änderung
der Geschossspitze hat die Firma MEN vorPVT k1166/04
ten Patrone mit Vollmantelrundkopfgeschoss ist die mannstoppende Wirkung der
neuentwickelten Polizeigeschosse deutlich
besser, weil damit mehr Energie im Ziel abgegeben wird und so die Angriffs- und
Fluchtunfähigkeit einer Person eher zu erreichen ist.
Abb. 4: Polizeipatrone QD-PEP II/s der Firma MEN
Abb. 3: Polizeipatrone Action 4 der Firma RUAG
genommen, da im Rahmen der bei der
Grenzschutzschule im Jahr 2000 durchgeführten Erprobung der Patrone „QD-PEP/s“
insbesondere Zuführstörungen in der MP 5
auftraten, die zu einer Gesamtbeurteilung
„bedingt geeignet“ geführt hatten.
Da die Patrone „SeCa“ von der Fa. RUAG
nicht mehr angeboten wird, stehen somit
die „Action 4“ und „QD-PEP II/s“ als zerti-
PVT k1166/04
fizierte und erprobte schadstoffreduzierte
Patronen mit Polizeigeschoss im Kaliber 9
mm x 19 zur Verfügung, die als gleichwertig zu betrachten sind.
Fazit
Nunmehr stehen erstmalig zwei schadstoffreduzierte Polizeipatronen mit Polizeigeschoss zur Verfügung, die nach der Technischen Richtlinie entwickelt und zertifiziert
sind sowie in einem umfangreichen Erprobungsverfahren erfolgreich getestet wurden. Im Gegensatz zu der bisher verwand-
Fußnoten:
1 http: //www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/index8cc3.
html? rubrik_id=11
2 Polizeiwaffen sind Faustfeuerwaffen, die nach dem Pflichtenheft Faustfeuerwaffen, Stand: 19.06.1975, oder der Technischen Richtlinie Pistolen, Stand: Mai 1995 (Fortschreibung,
Stand: Juni 1997), zertifiziert bzw. geprüft sind, und die Maschinenpistolen MP5 A4 und MP5 k.
Werden Waffen zur Prüfung herangezogen, die von den Forderungen der Technischen Richtlinie Pistole abweichen, so
darf sich diese Abweichung nicht unmittelbar auf die Munition
auswirken bzw. muss diese bei der Bewertung der Munition
berücksichtigt werden.
3 Vollmantelgeschosse im Sinne der Technischen Richtlinie
Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert sind Geschosse, bei
denen der gesamte Führungsteil und die Geschossspitze vollständig umhüllt sind.
4 Teilmantelgeschosse im Sinne der Technischen Richtlinie
Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert sind Geschosse, bei
denen der Mantel den Führungsteil des Geschosses umhüllt;
die Spitze ist von dem Mantel nicht umschlossen.
5 Vollgeschosse im Sinne der Technischen Richtlinie Patrone
9 mm x 19, schadstoffreduziert sind Geschosse, die aus einem homogenen Material – außer Blei oder einer Bleilegierung
– bestehen; die Form ist unerheblich.
6 http://de.wikipedia.org/wiki/Ballistische_Gelatine
3