Pressererklärung Stadtcafé

Transcription

Pressererklärung Stadtcafé
Nach den jüngsten in der Thüringer Allgemeine veröffentlichten Berichten sehe ich mich
veranlasst eine Richtigstellung der Ereignisse wieder zu geben.
Die mir persönlich als Bauherr und Investor vorgeworfenen Behauptungen durch die
Redakteurin Renate Rusche sind sachlich falsch und unbegründet.
Überhaupt darf man sich doch sehr wundern, wenn der Journalismus der Thüringer
Allgemeine nur die sensationslustige Seite der Medaille beschreibt und nicht einmal der
Versuch unternommen wird, mit der Person, die durch Dritte - hier vereinzelte
Handwerksbetriebe - beschuldigt wird, ein Gespräch zu führen, um sich ein möglichst
umfassendes Bild zum Thema machen zu können, bevor dann der Artikel in der Presse
veröffentlicht und einem breiten Publikum zugänglich gemacht wird.
Ich möchte daher an dieser Stelle dem an einer umfassenden Meinung interessierten
Bürger meiner Heimatstadt Sondershausen die Möglichkeit geben, auch meine
persönliche Sichtweise zu den Vorwürfen nachzulesen, da dies die Presse offenbar nicht
für erwähnenswert hielt.
Das Bauvolumen zum Projekt Stadtcafé Sondershausen beträgt zum Ende der
Baumaßnahme ca. 1,6 Mio €. Die Stadt Sondershausen unterstützt das Projekt wegen
seiner besonderen Lage im Sanierungsgebiet mit derzeit ca. 379.000 €. Innerhalb einer
Rekordbauzeit von 11 Monaten (die Ausfalltage durch den harten Winter in 2009/2010
abgezogen sogar nur 9 Monate) entstanden durch Sanierung und Erweiterung der
vorhandenen Bausubstanz 9 moderne Wohneinheiten sowie Gewerberäume für das neue
Stadtcafé. Oberstes Ziel für mich als Sondershäuser Bürger war stets, an den guten Ruf
des historischen Objekts anzuknüpfen und den jahrelangen Schandfleck in der Innenstadt
durch ein optisch ansprechendes Gebäude zu beseitigen.
Sowohl für den Bereich der Wohneinheiten in der Bebrastrasse als auch für den Bereich
des Cafés ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in unserer
Region dem Aspekt der Barrierefreiheit von Beginn der ersten Planungsphasen an stets
Rechnung getragen worden.
So ist auch der Vorwurf der Redakteurin Rusche völlig falsch, ich habe mich bezüglich des
Einbaus der Behindertentoilette gegenüber der Stadt Sondershausen vertragsbrüchig
gemacht. Durch ein kurzes informatives Gespräch mit dem Betreiber des neuen Stadtcafé
oder dem Bauherrn hätte sich die Redakteurin, ein Interesse an einer sachlichen
Darstellung vorausgesetzt - darüber informieren können, warum der ursprünglich
abgestimmte Standort für die Behindertentoilette wegen des Einrichtungskonzepts nicht
länger aufrecht erhalten werden konnte. Gemeinsam mit dem Sanierungsbüro der Stadt
Sondershausen wurde ein neuer Standort für die Behindertentoilette besprochen und
zwischenzeitlich durch eine Änderung der Bauantragsunterlagen bei Bauamt des
Landratsamtes eingereicht. Die geänderte Baugenehmigung soll kurzfristig bei mir
vorliegen. Bis zum endgültigen Abschluss der Baumaßnahme Ende Mai 2011 verschiedene Restleistungen und Nacharbeiten sind noch zu erledigen - wird die
Behindertentoilette im Café installiert sein.
Weiterhin wird mir persönlich durch die Redakteurin vorgeworfen, ich habe
Handwerksfirmen der Region „um den Lohn ihrer Arbeit betrogen“ und somit ihrem guten
Ruf geschadet.
Hierzu ist festzuhalten, dass der Vorwurf des Betruges einen Straftatbestand darstellt und
aus meiner Sicht hier eine Vorverurteilung durch die Redakteurin Rusche vorgenommen
wurde, ohne sich im Ansatz für eine neutrale Berichterstattung zu interessieren. Auch
wenn sich die Redakteurin auf die Meinung und Darstellung eines Handwerksbetriebes
stützt, hat sie den Betrugsvorwurf ohne Einschränkung formuliert.
Ich weise diesen Vorwurf in aller Form zurück und verwahre mich gegen derartige
Behauptungen. Ich werde daher alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um derartige
Vorwürfe im Keim zu ersticken, denn diese Vorwürfe beschädigen meinen Ruf. Derzeit
lasse ich daher über meine Anwälte die Möglichkeit einer Klage gegen die Redakteurin
Rusche prüfen. Darüber hinaus werde ich unter diesem Aspekt auch die Personen zur
Rechenschaft ziehen, die diese Behauptungen in die Welt gesetzt haben.
Jedem der in irgendeiner Art Bauleistungen an Dritte vergeben hat, sei es durch den Bau
eines Eigenheims oder die Vergabe von einzelnen Arbeiten für Reparaturen oder
Modernisierungen weiß, dass dort wo Menschen arbeiten auch Fehler gemacht werden.
Es wird wohl kein Bauwerk geben, wo nicht auch Baumängel vorhanden sind.
So ist dies natürlich auch beim Projekt Stadtcafé Sondershausen geschehen. Gemessen
an der Bausumme belaufen sich die Ansprüche, die ich als Bauherr wegen der
aufgetretenen Baumängel und anderer nicht-vertragsgemäßer Tatsachen geltend mache
im unteren einstelligen %-Bereich. Dies ist nach meinen Erfahrungen und
Veröffentlichungen zum Thema Mängel am Bau im vollkommen üblichen Bereich.
Es versteht sich von selbst, dass jede bauausführende Firma auch nur dann Anspruch auf
die volle Vergütung hat, wenn die Arbeiten entsprechend den Leistungsbeschreibungen,
den Regeln der Bautechnik und den Bestimmungen des Bauvertrages (so z.B. zur Bauzeit
und der Mindestbesetzung der Baustelle mit Fachpersonal) ausgeführt worden sind.
Verursacht die Baufirma jedoch Mängel, weil unsauber gearbeitet wurde, Materialien, die
nicht hätten zum Einsatz kommen dürfen, aber wegen des geringeren Materialpreises
doch ohne Rücksprache mit der Bauleitung verbaut worden sind, kann dafür nicht das
volle Geld ausgezahlt werden. Jeder private Bauherr, der in irgendeiner Art Leistungen
vergibt, hat hierzu die gleiche Auffassung.
Ich habe einige Zeit darüber nachgedacht, ob eine Gegendarstellung auch prüfbare
Tatsachen für den Aussenstehenden beinhalten sollte. Nach Gesprächen mit Personen,
die mit der ganzen Angelegenheit vertraut sind, habe ich mich dazu entschieden die nichtvertragsgemäßen Leistungen und Baumängel für das Gewerk Fassade und
Fliesenarbeiten auch mit Fakten zu belegen und die beauftragten Handwerksfirmen an
dieser Stelle namentlich zu benennen.
Mit den Fliesenarbeiten wurde die Sondershäuser Firma Harald Rach beauftragt. Nach
den Bestimmungen des Bauvertrages und vorherigen Absprache mit Herrn Rach, sollten
die Arbeiten wegen des vorverlegten Bezugstermines vorrangig in der Gewerbeeinheit
beginnen. Es stellte sich jedoch sehr bald heraus, dass Herr Rach weder über die
zugesagte Anzahl von Mitarbeitern verfügte, um die Arbeiten im Objekt kontinuierlich zu
verrichten noch zum vereinbarten Termin mit seinen Arbeiten begann. Nach mehrmaligen
Aufforderungen durch den Bauleiter hat es Herr Rach dann nach 3 Wochen Verzug
endlich geschafft, einen kurzen Arbeitseinsatz für das Stadtcafé einzulegen. Nachdem
Herr Rach, zunächst allein als Einzelkämpfer und nach erneuter Aufforderung durch die
Bauleitung die Baustelle dann zumindest mit einem zusätzlichen Hilfsarbeiter besetzt
hatte, wurde ich nach dem zweiten vollen Arbeitstag der Firma Rach auf die Baustelle
gebeten. Ohne große Umschweife kam Herr Rach auf seine finanzielle Lage zu sprechen.
Er verlangte einen Vorschuss von ca. 5.000 € damit er bei seinem Lieferanten weitere
Fliesen für das Bauvorhaben Stadtcafé bestellen könnte, da seine vorigen Auftraggeber
wohl wegen diverser Nacharbeiten noch nicht ausreichend Geld an ihn überwiesen hatten.
Gleichzeitig bat er um Verständnis, dass er einerseits ohne diesen Vorschuss nicht weiter
arbeiten könne und andererseits die Baustelle erneut für 2 Tage unterbrechen und er
nochmals zu den vorigen Baustellen fahren müsse um einige Dinge zu erledigen.
Ich habe hierauf Herrn Rach nahe gelegt, er möge sich klar dazu bekennen, ob er sich mit
der Annahme des Bauvertrages personell und finanziell übernommen habe. Noch hätte er
zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten im Einvernehmen beenden können. Eine andere Firma
stand mit 3 Teams kurzfristig bereit um die weiteren Arbeiten fortzuführen. Herr Rach gab
jedoch zu erkennen, dass er mit längeren Arbeitszeiten und weiteren Mitarbeitern den
Verzug schon irgendwie aufholen werde und alle Arbeiten sowohl in den 9
Mietwohnungen, den beiden Treppenhäusern in den Gebäudeabschnitten Bebrastrasse
und Güntherstrasse sowie den Flächen in der Gewerbeeinheit fertigstellen werde.
An eine Aussage zur Arbeitszeit kann ich mich noch genau erinnern, als ich am Vormittag
vor einem Geschäftstermin nochmals einen kurzen Kontroll-Stop auf der Baustelle
eingelegt hatte. Herr Rach sagte mir, „Herr Schielke, ... heute wird gearbeitet bis es
draußen dunkel ist...“ Voller Vorfreude, dass mein letztes eindringliches Gespräch mit
Herrn Rach und der örtlichen Bauleitung doch Wirkung gezeigt hatte, fuhr ich abermals
gegen 16:00 H auf die Baustelle um den Arbeitsfortschritt vom Vormittag zu kontrollieren.
Die Überraschung war natürlich groß, weder Herr Rach als Chef noch seine Mitarbeiter
waren noch vor Ort, die Baustelle war komplett dunkel.
Am nächsten Morgen wollte ich Herrn Rach zur Rede stellen, als mir sein Mitarbeiter
sagte, dass Herr Rach schon seit geraumer Zeit unterwegs ist um Material zu holen, ich
solle mal schauen, ob denn sein Auto auf dem Hof steht, sonst ist der Chef eben nicht da.
Nachdem man sich bei dem Tonfall des nicht gerade hochmotivierten Kollegen schon
fragen musste, wer denn eigentlich Auftraggeber und wer Auftragnehmer ist, war denn
Herr Rach für weitere 2 Stunden nicht mehr auf der Baustelle gesehen.
Nachdem der geplante Übergabetermin an den Betreiber des neuen Stadtcafé in immer
greifbare Nähe rückte, und sich bis auf Kleinigkeiten kein wirklicher Arbeitsfortschritt bei
den Fliesenarbeiten einstellen wollte, forderte ich Herrn Rach gemeinsam mit der
Bauleitung auf den kommenden Samstag mit einer geeigneten personellen Besetzung der
Baustelle durchgängig zu arbeiten, weil ich wegen des eingetretenen Verzuges sonst
Konsequenzen ziehen müsse. Herr Rach äußerte sich sinngemäß: ...kein Problem, dass
kriegen wir schon hin, wir haben schon andere Baumaßnahmen gemacht. Nachdem ich
die eigensinnige Fröhlichkeit des Herrn Rach zu diesem Zeitpunkt nicht länger teilen
konnte, habe ich natürlich auch diesen Samstag in voller Erwartung auf einen enormen
Baufortschritt die Baustelle besucht. Zwar haben andere Gewerke den Samstag für ihre
Arbeiten genutzt, jedoch war vom Fliesenleger Rach und seinen Mitstreitern weit und breit
Nichts zu sehen. Die einzige wortkarge Antwort, die Herr Rach am darauf folgenden
Montag hierzu auf Nachfrage vorbringen konnte, war die Tatsache, dass er ganz
vergessen hatte, dass am Samstag schließlich Kirmes war und die Kollegen ja schon in
der Woche vollen Einsatz gezeigt hätten. Ich habe das Gespräch hieraufhin verärgert und
entsprechend gelaunt abgebrochen und beschlossen, dass nun härte Seiten aufgezogen
werden mussten. Es ist hierbei anzumerken, dass der eigentliche Termin zur Übergabe
der Gewerberäume schon verstrichen war und die ersten Mietausfälle eingetreten sind,
weil der Betreiber für Nichts zahlen konnte, dass er auch nicht nutzen kann. Entsprechend
den Regelungen des Bauvertrages sowie der Vergabe- und Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB), welche bei Bauverträgen fast ausschließlich zur Anwendung kommt,
wurde Herr Rach unter Fristsetzung zu verschiedenen Leistungserbringungen aufgefordert
und ihm angedroht, dass beim Verstreichen der Frist die weiteren Leistungen für sein
Gewerk eine andere Firma ausführen wird und der finanziell entstandene und noch
entstehende Schaden zu seinen Lasten gehen wird.
Es blieb hierbei auch bislang unerwähnt, dass im Zuge einer sogenannten
Zustandsfeststellung diverse Mängel in der Ausführung seiner schon erbrachten Arbeiten
dokumentiert wurden. Neben fachlichen Mängeln klebte z.B. der Fliesenmörtel an den
Türzargen in einem Bereich von 1,00 Meter Höhe und sämtliche Fussböden waren mit
Resten von ausgetrocknetem Fugen- und Fliesenmörtel belegt, dass allein hierfür Kosten
für die Reinigung von ca. 400 € durch eine Fremdfirma angefallen sind. Letztlich wurde
Herrn Rach der Bauvertrag gekündigt und eine Drittfirma mit der Ausführung der Arbeiten
beauftragt. Üblicherweise wird eine Baufirma unmittelbar nach Vertragskündigung die
Leistungen in Form einer prüfbaren Schlussrechnung abrechnen um innerhalb der nach
den Regeln des Bauvertrages und der VOB benannten Frist die restliche Vergütung zu
verlangen. Es ist hierbei üblich, dass der Auftraggeber alle durch den Auftragnehmer
verursachten Kosten, z.B. weil eine andere Firma nicht zu den gleichen Arbeits- und
Materialpreisen arbeitet oder auch eine im Vertrag vereinbarte Vertragsstrafe und sonstige
Kosten von diesem Rest-Vergütungsanspruch in Abzug bringt.
Es muss an dieser Stelle ausdrücklich nochmals erwähnt werden, dass ohne diese
Schlussrechnung keine Frist für den verbleibenden Vergütungsanspruch des
Auftragnehmers eintritt. Diese Rechnung liegt bis heute nicht vor, so dass davon
auszugehen ist, dass Herr Rach wohl selbst der Auffassung ist, dass kein Anspruch wegen
der eingetretenen Schäden für ihn mehr besteht. Zu meinem Unverständnis, ist nunmehr
Frau Rach dafür verantwortlich, dass (ich kann dies nach einigen Telefonaten mit ihr an
dieser Stelle behaupten) sie zwar nur die passende Sichtweise des Herrn Rach in der
Stadt vertritt - wer gesteht sich auch schon selbst Verfehlungen ein - aber überhaupt nichts
unternimmt einen noch vermeintlichen Restbetrag für Ihre Arbeiten zu erhalten. Der Chef
des Hauses schein sich der Verantwortung selbst nicht stellen zu wollen und schickt
immerfort seine Frau zur Klärung der Dinge vor. Leider hilft nachdem das Kind in den
Brunnen gefallen ist auch nicht die Einstellung von Frau Rach weiter, „Herr Schielke..., wir
klären das wie zwei Handwerker.“ Die Handwerkerehre hätte beiden wohl eher wieder in
den Sinn kommen können.
Dem - in großer Mehrheit zu Recht - guten Ruf der regionalen Handwerksbetriebe stehen
dann auch die Arbeiten des Gewerk Fassadenarbeiten entgegen. Hier wurde die Firma
Sondershäuser Firma Bralla & Nowak, vertreten durch die Bauleiterin Frau Hennemann
beauftragt. Es handelt sich hierbei um ein am Auftragsvolumen gemessen größeres
Gewerk, da wegen der Energiebilanz des Objekts u.a. genaue Vorgaben an das WärmeDämm-Verbund-System (WDVS) gestellt wurden. Eine Besonderheit dieser Firma ist die
Tatsache, dass (fast) alle arbeitenden Kollegen auch gleichzeitig Geschäftsinhaber dieser
Firma sind. Der Briefbogen liest sich beinahe wie der Jahresbericht eines DAX-Konzerns.
Nach meiner Einschätzung ist hier eher das Prinzip viele Köche verderben den Brei den
Ton angebend.
Leider wird Frau Hennemann von ihren männlichen Kollegen nicht sonderlich als Vertreter
der Firma respektiert. So kam es dann auch vor, dass bei einer Mängelbesichtigung ein
Mitarbeiter ihr im Beisein des Auftraggebers einen Vogel zeigte, weil er anderer
Auffassung war als seine Mit-Geschäftsinhaberin. Da es jedoch um sachlich zu bleiben,
um den Vorwurf geht, ich habe Handwerksfirmen um den Lohn ihrer Guten Arbeit
gebracht, möchte ich Ihnen auch zu dieser Firma einige Einblicke in die Arbeitsweise und
die fachgerechte Ausführung geben. Hierzu habe ich eine der Mängelanzeigen im
Originalwortlaut beigefügt.
Ich möchte noch anmerken, dass auch dieser Firma letztlich der Bauvertrag entzogen
wurde, weil eine fachgerechte Ausführung wochenlang auf sich warten ließ und gesetzte
Fristen nicht eingehalten wurden. Es ist z.B. wegen anderer Arbeiten die parallel am
Gebäude ausgeführt wurden auch zu erhöhten Kosten für das erneute Auf- und Abrüsten
des Fassadengerüsts und längerer Standzeiten gekommen, die bei diesen Flächen einen
nicht unerheblichen Betrag ausmachen können.
MÄNGELANZEIGE VOM 07.09.2010
Bralla & Nowak GbR
z.Hd. Frau Hennemann
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
99706 SONDERSHAUSEN
vorab per Telefax: 03632-xxxxxxxx
Sondershausen, 07.09.10
Seite 1 von 5
BV: Stadtcafé Sondershausen - WDVS
MÄNGELANZEIGE NACH VOB
Sehr geehrte Frau Hennemann,
im Zuge einer Zustandsfeststellung am 05.09.2010 wurden bei der Ausführung Ihrer o.g.
Leistungen erhebliche Mängel festgestellt. Nachstehend erhalten Sie hierzu unsere
Mängelanzeige. Die entsprechende Fotodokumentation erhalten Sie mit einem separaten
Schreiben zur Kenntnisnahme.
Generell konnte festgestellt werden, dass im gesamten Bereich der Fassadendämmung die
Herstellervorschrift nur ansatzweise Beachtung gefunden hat. So ist nahezu die gesamte Fassade
mit Rissen und Spalten in der Dämmung versehen. Teilweise wurden durch Ihre Mitarbeiter hier
nur Abfall- und Reststücke verwendet, um diese Bereiche wieder zu verschließen. Weiterhin
wurden aus nicht nachvollziehbaren technischen Gründen gerade in den sensiblen
Anschlussbereichen der Türen und Fenster keine vollständigen Platten eingesetzt, sondern nur
Verschnitt. Dies führt dazu, dass sich z.B. an der Fensterlaibung neben einem Plattenstück von 30
cm ein verbleibender Riss/Spalt zur nächsten Dämmplatte abgezeichnet hat, der wiederum nur mit
einem weiteren Reststück verarbeitet wurde.
Hauseingang Bebrastrasse, obere Türöffnung
Die Dämmplatten sind in diesem Bereich nicht entsprechend der bereits durch Herrn Hellmuth
erwähnten Verarbeitungsvorschrift des Herstellers verlegt. Der Zollstock konnte im Prüfbereich in
der oberen linken und rechten Ecke problemlos und ohne Widerstand ca. 100 cm hinter die
Dämmung geschoben werden. Bei einer fachgerechten Beschichtung der Platten im
Rahmenformat (wobei hier min. 50% der Fläche beschichtet sein müssen) hätte der Zollstock max.
10 cm, also nahezu bis an der äußeren Rand der Platte geschoben werden können. Das
vorliegende Ergebnis lässt zweifelsfrei auf eine nicht fachgerechte Montage schließen.
EG, Bebrastrasse, 1. Fenster links neben der Hauseingangstür
Im Bereich der gesamten Fensterlaibung ist hinter der Dämmplatte ein umlaufender Hohlraum von
ca. 10 cm zu erkennen. Bei einer Weiterführung der Arbeiten kann hier von einem Wärmeschutz
nicht mehr die Rede sein. Es kann sich mir leider nicht erschließen, warum in diesem sensiblen
Bereich die betreffenden Stellen nicht fachgerecht verschlossen werden. Durch das Auftragen des
Mörtels, wie teilweise schon in anderen Bereichen der Fassaden geschehen, bilden sich hier
unweigerlich Kältebrücken, die nicht zu akzeptieren sind.
EG, Bebrastrasse, 2. Fenster links neben der Hauseingangstür
Im unmittelbaren Bereich der Fensterlaibung sind aufeinanderfolgend 4 Anpass-Stücken zu einer
vollen Dämmplatte ersetzt worden.
Diese sind durch eine volle Dämmplatte facherecht verlegt und mit min. 50% der Gesamtfläche
beschichtete Dämmplatte zu ersetzen.
EG, Eckbereich Bebrastrasse - Zugang Raucherlounge
Der gesamte Bereich der Eckausbildung mit WDVS ist nicht fachgerecht erfolgt. Insbesondere im
Bereich der zugeschnitten Platten (Anschluss Türlaibung zum Übergang auf die Dämmplatten der
Fassade) befinden sich derart große Hohlstellen hinter den Platten, dass teilweise mit der bloßen
Hand dahinter gegriffen werden kann.
Zudem kann der Zollstock völlig ohne Widerstand von einem Eckbereich hinter die Platten
geschoben werden bis er auf der Fassadenseite zwischen den Dämmplatten wieder hervortritt.
Hier kann ebenfalls von einer fachgerechten Montage keine Rede sein. Für die Prüfung wurden
auf der linken Seite des Eckeinganges einmal der Bereich in ca. 1,50 M und in ca. 1,80 M Höhe
untersucht. Der Zollstock konnte in beiden Fällen komplett durch die Dämmung geschoben
werden.
Auch auf der rechten Seite des Eckbereiches in einer Höhe von 80 cm, vom Fußboden aus
gesehen die 3. Reihe der Dämmplatten konnte der Zollstock wieder problemlos hinter die
Dämmung geschoben werden, bis er auf der Seite der Fassade gegen die Dämmplatte stößt.
EG, Güntherstrasse linke Seite neben Eckeingang
Im einem Bereich von nur 4 x 4 Metern sind eine Vielzahl von Fehstellen nur mit Rest- und
Abfallstücken ausgebessert worden. auch in Fugen mit einem Bereich unter 10 mm wurden quasi
nur Reststücken in den Spatl gestopft. Fachgerecht ist dies mit speziellem Schaum zu
verschließen. Im Bereich der Dehnungsfuge, die durch Sie mit einem Quell- / Dehnungsband
ausgebildet wurde sind zudem weiteren Mänegl ersichtlich.
Im unteren Bereich ist das Dehnungsband nur lose verlegt, es läst sich problemlos in Richtung
Mauerwerk verschieben. Der in diesem Bereich entstandene Fugenbild lässt erkennen, dass die
Dehnungsfuge wohl nicht fachgerecht ausgebildet werden kann.
EG, Güntherstrasse 1. Fenster von links neben Eckeingang
Die Dämmplatten im Bereich der Fensterbank sind so verlegt worden, dass die Fensterbank noch
unterhalb des Fensters abschließen wird. Feuchtigkeit kann somit ungehindert in das Mauerwerk
und in das Fenster eindringen.
EG, Güntherstrasse, Abschlussprofil
Das Abschlussprofil ist in zwei unterschiedlichen Höhen verlegt. Dies ist so zu ändern, dass es
sich im gesamtem Bereich auch tatsächlich um das Abschlussprofil handelt und nicht im Anschluss
nochmals Dämmplatten angepasst werden.
EG, Güntherstrasse, 3. Fenster von links neben Eckeingang
Die Dämmplatte ist im Bereich der Fensterbank so schief nach hinten (in Richtung Fenster)
geschnitten worden, dass nach Auflage der Fensterbank ein Hohlraum von 2 cm entstehen
würden. Dies kann wärmeschutztechnisch so nicht belassen werden. Die Platte ist neu
anzuarbeiten.
EG, Güntherstrasse, 5. Fenster von links neben Eckeingang
Die Dämmplatte endet 7 cm unterhalb des Fensters. Nach dem Auflegen der Fensterbank würde
selbst diese nicht einmal bis an die Unterkante des Fensters reichen.
Im Bereich links neben diesem Fenster, in einer Höhe von ca. 3 Metern ist eine weitere Probe
eines eingesetzten Anpass-Stückes entnommen wurden. Dieses war an keiner Stelle verklebt.
Zudem hat es sich augenscheinlich um ein Abfallstück gehandelt, da es in der Mitte gebrochen ist.
Das heißt es handelt sich nicht um ein vollwertiges Dämmprofil.
Abschlussbereich Gebäudetrennung Güntherstraße
An jeder prüfbaren Stelle (Prüfbereich in ca. 3 Meter Höhe) konnte der Zollstock ohne Widerstand
hinter die Dämmplatten geschoben werden. Demnach handelt es sich nicht um einzelne
Fehlstellen sondern es zeichnet sich deutlich ab, dass großflächig die gültigen
Verarbeitungsvorschriften des Herstellers mißachtet wurden. Eine partielle Auswechslung oder
einzelnes Nacharbeiten führt nicht den gewünschten Erfolg und die notwendige Enegiebilanz des
Gebäudes aufweisen. Es ist zu befürchten, dass die gesamte Dämmung komplett überarbeitet
werden muss.
1. OG, Güntherstrasse 5. Fenster von links neben Eckeingang
Auf einer Länge von 40 cm ist ein Spalt von 20 mm vorhanden, obwohl es sich um den
unmittelbaren Anschlussbereich an das Fenster handelt. Warum dieser Spalt hier notwendig ist,
kann bautechnisch nicht nachvollzogen werden. Der Bereich ist durch eine vollständige Platte
ohne Zwischenstück nachzuarbeiten.
Rechts neben dem Fenster konnte ein eingesetzter Dämmstreifen problemlos um 5 cm nach
hinten in Richtung Mauerwerk verschoben werden. Auch hier zeigt sich, dass es sich nicht um
Einzelfälle handelt. Bei einer entsprechenden Materialstärke und Verklebung hatte sich der
Streifen nicht verschieben lasen dürfen.
Weiterhin konnte der Zollstock ungehindert auf der linken Seite auf einer Länge von 107 cm hinter
die Dämmung und bis zur nächsten Fensterlaibung geschoben werden. Auf der rechten Seite war
dies sogar 134 cm möglich. Die Fotodokumentation zeigt exemplarisch für die anderen bereits
bemängelten Bereiche, welcher Bereich hiervon betroffen ist, wenn der Zollstock in dieser Länge
auf der Fassade angehalten wird.
1. OG, Güntherstrasse, 4. Fenster von links neben Eckeingang
Im unteren Xsel-Bereich des Fensters konnte der Zollstock rechts ca. 5 cm und links ca. 25 cm
hinter die Dämmung geschoben werden. Es findet in diesem sensblen Bereich keine
Wärmedämmung statt. Der Bereich muss komplett nachgearbeitet werden. Zudem ist die
Dämmplatte schief nach hinten geschnitten.
1. OG, Bebrastrasse, 5. Fenster links aus Richtung Bebrastrasse
Hier ist ebenfalls im Anschlussbereich der Fensterlaibung mangelhaft gearbeitet worden. Der
Zollstock hat sich hier 72 cm ohne Widerstand hinter die Dämmung schieben lassen.
Fassadenabschluss Bereich Bebrastrasse zum Nachbarhaus
Der gesamte Bereich des Fassadenabschlusses zum Nachbargebäude in Richtung Bebrastrasse
muss dringend überarbeitet werden. Eine fachgerechte Anarbeitung wird wohl nur bei einer
demontierten Dachrinne möglich sein. Der derzeitige teilweise schief verlaufene
Fassadenabschluss kann so nicht belassen werden und muss fachgerecht überarbeitet werden.
Wir fordern Sie auf, die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 17.09.2010
abzustellen.
Der bloßen Überarbeitung der Fehlstellen kann nicht zugestimmt werden, da es sich flächdeckend
um eine Vielzahl von Ausführungsmängeln handelt. Nach unserer Auffassung muss das gesamte
WDVS komplett neu angebracht werden. Eine Wärmedämmung ist in der jetzigen erbrachten
Ausführung nicht möglich.
Auch in Hinblick auf die Verarbeitungsvorschrift des Herstellers sind in allen Anschlussbereichen
der Türen, Fenster etc. keine vorkomprimierten Fugendichtbänder verarbeitet worden. Diese sind
für das gesamte Objekt zu verlegen und der Liefernachweis für das Bauvorhaben im Vorfeld der
Montage der Bauleitung zu übergeben.
Sollten Sie die Mängel nicht bis zum gesetzten Termin komplett beseitigt haben, behalten wir uns
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
Bitte verainbaren Sie mit Herrn Hellmuth einen kurzfristigen Termin, damit wir die weitere
Vorgehensweise besprechen können.
Auf keinen Fall darf es in Folge der Nachbesserungsarbeiten zu einem Bauverzug für das gesamte
Objekt kommen. Wir fordern Sie daher dringend auf, alles Mögliche zu unternehmen um die
Leistung zeit- und fachgerecht fertig zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
---------------------------------------------------Nach einigen kläglichen Versuchen, die angezeigten und im Übrigen auch überwiegend
von der Firma anerkannten Mängel zu beheben kann sich der interessierte Leser nach wie
vor im Bereich der Güntherstrasse selbst ein Bild machen und sich von der „gelungenen
Arbeit“ überzeugen. Diese Arbeiten als nicht-fachgerecht zu bezeichnen ist daher sehr
diplomatisch formuliert. Diese Arbeiten im Bereich der Bebrastrasse wird eine Drittfirma
ebenso zu Ende führen wie die Beseitigung der Mängel in der Güntherstrasse und auf der
Hofseite.
Wie bereits zu Beginn ausgeführt, wird es kein Bauwerk geben, wo nicht auch Mängel
vorhanden sind. Diese Mängel zu beseitigen oder dem Auftraggeber in anderer Form
entgegen zu kommen, wenn die Beseitigung der Mängel unverhältnismäßig erscheint ist
gängige Praxis in der Bauwirtschaft. Leider gab und gibt es auch beim Bauvorhaben
Stadtcafé diverse Mängel. Ich habe mich daher auf zwei Gewerke beschränkt, weil nach
meinen Informationen Vertreter dieser beiden Firmen maßgeblich daran interessiert sind,
ein falsches und negatives Bild des Bauvorhaben Stadtcafé zu verbreiten und sich der
eigenen Fehler nicht völlig bewusst sind oder bewusst sein wollen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich weitere Stellungnahmen auch beim wiederholten
Erscheinen negativer Presseberichte über das Projekt oder mich persönlich nicht
verbreiten werde. Es wird immer zwei Sichtweisen auf die Ereignisse und auf die
beschriebenen Darstellungen, die meine persönliche Sichtweise und die einiger mit dem
Bauvorhaben vertrauter Personen widerspiegeln geben. Es wird daher immer schwer sein
sich als Aussenstehender ein umfassendes Bild über die Ereignisse zu machen.
Schade ist nur, dass durch die Thüringer Allgemeine nicht einmal versucht wurde, durch
Nachfragen bei allen an dem Projekt Beteiligten eine umfassende und neutrale
Berichterstattung zu ermöglichen. Die Rufschädigung die mir vorgeworfen wird ist letztlich
auf die Presse selbst zurückgeschlagen, da selbst der Redakteurin Rusche als Vertreterin
der Regionalzeitung eine gewisse Heimatverbundenheit wichtiger als die Sensationslust
und unsachliche Berichterstattung sein sollte. In der Folge der Berichterstattung ist es zu
einem empfindlichen Umsatz- und Besuchereinbruch im Stadtcafé gekommen, da viele
Leser nicht zwischen dem Mieter der Gewerbeeinheit und mir als Investor, der letztlich die
Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, unterscheiden. Beide Dinge haben miteinander nichts
zu tun. Es kann daher nicht das gewollte Ziel der Redakteurin Rusche sein wenn der
Umsatzeinbruch zu einer Gefährdung des Betriebs führt. Es hat lange genug gedauert an
diesem traditionsreichen Ort ein modernes Wohn- und Geschäftshaus in neuem Glanz
erstrahlen zu lassen. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen ein Stück
Sondershäuser Stadtgeschichte wieder erfolgreich aufleben und das neue Stadtcafé zu
einem Treffpunkt für jung und alt werden zu lassen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen auch andere Sondershäuser Unternehmer
wiederholt aufzufordern, sich für ihre Heimatregion einzusetzen und auch ihr Kapital in der
Region zu investieren. Nur wenn wir alle die Heimat nicht aufgeben, können die
schwierigen Zeiten, die uns der demographische Wandel und der Wegzug der jungen
Fachleute bringt, gestoppt werden und die Region zu einer der führenden in Thüringen
voran bringen.
Das kann aber nur gemeinsam geschehen, lassen Sie uns noch heute damit anfangen...
Mike Schielke