Pressererklärung Stadtcafé
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Pressererklärung Stadtcafé
Nach den jüngsten in der Thüringer Allgemeine veröffentlichten Berichten sehe ich mich veranlasst eine Richtigstellung der Ereignisse wieder zu geben. Die mir persönlich als Bauherr und Investor vorgeworfenen Behauptungen durch die Redakteurin Renate Rusche sind sachlich falsch und unbegründet. Überhaupt darf man sich doch sehr wundern, wenn der Journalismus der Thüringer Allgemeine nur die sensationslustige Seite der Medaille beschreibt und nicht einmal der Versuch unternommen wird, mit der Person, die durch Dritte - hier vereinzelte Handwerksbetriebe - beschuldigt wird, ein Gespräch zu führen, um sich ein möglichst umfassendes Bild zum Thema machen zu können, bevor dann der Artikel in der Presse veröffentlicht und einem breiten Publikum zugänglich gemacht wird. Ich möchte daher an dieser Stelle dem an einer umfassenden Meinung interessierten Bürger meiner Heimatstadt Sondershausen die Möglichkeit geben, auch meine persönliche Sichtweise zu den Vorwürfen nachzulesen, da dies die Presse offenbar nicht für erwähnenswert hielt. Das Bauvolumen zum Projekt Stadtcafé Sondershausen beträgt zum Ende der Baumaßnahme ca. 1,6 Mio €. Die Stadt Sondershausen unterstützt das Projekt wegen seiner besonderen Lage im Sanierungsgebiet mit derzeit ca. 379.000 €. Innerhalb einer Rekordbauzeit von 11 Monaten (die Ausfalltage durch den harten Winter in 2009/2010 abgezogen sogar nur 9 Monate) entstanden durch Sanierung und Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz 9 moderne Wohneinheiten sowie Gewerberäume für das neue Stadtcafé. Oberstes Ziel für mich als Sondershäuser Bürger war stets, an den guten Ruf des historischen Objekts anzuknüpfen und den jahrelangen Schandfleck in der Innenstadt durch ein optisch ansprechendes Gebäude zu beseitigen. Sowohl für den Bereich der Wohneinheiten in der Bebrastrasse als auch für den Bereich des Cafés ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in unserer Region dem Aspekt der Barrierefreiheit von Beginn der ersten Planungsphasen an stets Rechnung getragen worden. So ist auch der Vorwurf der Redakteurin Rusche völlig falsch, ich habe mich bezüglich des Einbaus der Behindertentoilette gegenüber der Stadt Sondershausen vertragsbrüchig gemacht. Durch ein kurzes informatives Gespräch mit dem Betreiber des neuen Stadtcafé oder dem Bauherrn hätte sich die Redakteurin, ein Interesse an einer sachlichen Darstellung vorausgesetzt - darüber informieren können, warum der ursprünglich abgestimmte Standort für die Behindertentoilette wegen des Einrichtungskonzepts nicht länger aufrecht erhalten werden konnte. Gemeinsam mit dem Sanierungsbüro der Stadt Sondershausen wurde ein neuer Standort für die Behindertentoilette besprochen und zwischenzeitlich durch eine Änderung der Bauantragsunterlagen bei Bauamt des Landratsamtes eingereicht. Die geänderte Baugenehmigung soll kurzfristig bei mir vorliegen. Bis zum endgültigen Abschluss der Baumaßnahme Ende Mai 2011 verschiedene Restleistungen und Nacharbeiten sind noch zu erledigen - wird die Behindertentoilette im Café installiert sein. Weiterhin wird mir persönlich durch die Redakteurin vorgeworfen, ich habe Handwerksfirmen der Region „um den Lohn ihrer Arbeit betrogen“ und somit ihrem guten Ruf geschadet. Hierzu ist festzuhalten, dass der Vorwurf des Betruges einen Straftatbestand darstellt und aus meiner Sicht hier eine Vorverurteilung durch die Redakteurin Rusche vorgenommen wurde, ohne sich im Ansatz für eine neutrale Berichterstattung zu interessieren. Auch wenn sich die Redakteurin auf die Meinung und Darstellung eines Handwerksbetriebes stützt, hat sie den Betrugsvorwurf ohne Einschränkung formuliert. Ich weise diesen Vorwurf in aller Form zurück und verwahre mich gegen derartige Behauptungen. Ich werde daher alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um derartige Vorwürfe im Keim zu ersticken, denn diese Vorwürfe beschädigen meinen Ruf. Derzeit lasse ich daher über meine Anwälte die Möglichkeit einer Klage gegen die Redakteurin Rusche prüfen. Darüber hinaus werde ich unter diesem Aspekt auch die Personen zur Rechenschaft ziehen, die diese Behauptungen in die Welt gesetzt haben. Jedem der in irgendeiner Art Bauleistungen an Dritte vergeben hat, sei es durch den Bau eines Eigenheims oder die Vergabe von einzelnen Arbeiten für Reparaturen oder Modernisierungen weiß, dass dort wo Menschen arbeiten auch Fehler gemacht werden. Es wird wohl kein Bauwerk geben, wo nicht auch Baumängel vorhanden sind. So ist dies natürlich auch beim Projekt Stadtcafé Sondershausen geschehen. Gemessen an der Bausumme belaufen sich die Ansprüche, die ich als Bauherr wegen der aufgetretenen Baumängel und anderer nicht-vertragsgemäßer Tatsachen geltend mache im unteren einstelligen %-Bereich. Dies ist nach meinen Erfahrungen und Veröffentlichungen zum Thema Mängel am Bau im vollkommen üblichen Bereich. Es versteht sich von selbst, dass jede bauausführende Firma auch nur dann Anspruch auf die volle Vergütung hat, wenn die Arbeiten entsprechend den Leistungsbeschreibungen, den Regeln der Bautechnik und den Bestimmungen des Bauvertrages (so z.B. zur Bauzeit und der Mindestbesetzung der Baustelle mit Fachpersonal) ausgeführt worden sind. Verursacht die Baufirma jedoch Mängel, weil unsauber gearbeitet wurde, Materialien, die nicht hätten zum Einsatz kommen dürfen, aber wegen des geringeren Materialpreises doch ohne Rücksprache mit der Bauleitung verbaut worden sind, kann dafür nicht das volle Geld ausgezahlt werden. Jeder private Bauherr, der in irgendeiner Art Leistungen vergibt, hat hierzu die gleiche Auffassung. Ich habe einige Zeit darüber nachgedacht, ob eine Gegendarstellung auch prüfbare Tatsachen für den Aussenstehenden beinhalten sollte. Nach Gesprächen mit Personen, die mit der ganzen Angelegenheit vertraut sind, habe ich mich dazu entschieden die nichtvertragsgemäßen Leistungen und Baumängel für das Gewerk Fassade und Fliesenarbeiten auch mit Fakten zu belegen und die beauftragten Handwerksfirmen an dieser Stelle namentlich zu benennen. Mit den Fliesenarbeiten wurde die Sondershäuser Firma Harald Rach beauftragt. Nach den Bestimmungen des Bauvertrages und vorherigen Absprache mit Herrn Rach, sollten die Arbeiten wegen des vorverlegten Bezugstermines vorrangig in der Gewerbeeinheit beginnen. Es stellte sich jedoch sehr bald heraus, dass Herr Rach weder über die zugesagte Anzahl von Mitarbeitern verfügte, um die Arbeiten im Objekt kontinuierlich zu verrichten noch zum vereinbarten Termin mit seinen Arbeiten begann. Nach mehrmaligen Aufforderungen durch den Bauleiter hat es Herr Rach dann nach 3 Wochen Verzug endlich geschafft, einen kurzen Arbeitseinsatz für das Stadtcafé einzulegen. Nachdem Herr Rach, zunächst allein als Einzelkämpfer und nach erneuter Aufforderung durch die Bauleitung die Baustelle dann zumindest mit einem zusätzlichen Hilfsarbeiter besetzt hatte, wurde ich nach dem zweiten vollen Arbeitstag der Firma Rach auf die Baustelle gebeten. Ohne große Umschweife kam Herr Rach auf seine finanzielle Lage zu sprechen. Er verlangte einen Vorschuss von ca. 5.000 € damit er bei seinem Lieferanten weitere Fliesen für das Bauvorhaben Stadtcafé bestellen könnte, da seine vorigen Auftraggeber wohl wegen diverser Nacharbeiten noch nicht ausreichend Geld an ihn überwiesen hatten. Gleichzeitig bat er um Verständnis, dass er einerseits ohne diesen Vorschuss nicht weiter arbeiten könne und andererseits die Baustelle erneut für 2 Tage unterbrechen und er nochmals zu den vorigen Baustellen fahren müsse um einige Dinge zu erledigen. Ich habe hierauf Herrn Rach nahe gelegt, er möge sich klar dazu bekennen, ob er sich mit der Annahme des Bauvertrages personell und finanziell übernommen habe. Noch hätte er zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten im Einvernehmen beenden können. Eine andere Firma stand mit 3 Teams kurzfristig bereit um die weiteren Arbeiten fortzuführen. Herr Rach gab jedoch zu erkennen, dass er mit längeren Arbeitszeiten und weiteren Mitarbeitern den Verzug schon irgendwie aufholen werde und alle Arbeiten sowohl in den 9 Mietwohnungen, den beiden Treppenhäusern in den Gebäudeabschnitten Bebrastrasse und Güntherstrasse sowie den Flächen in der Gewerbeeinheit fertigstellen werde. An eine Aussage zur Arbeitszeit kann ich mich noch genau erinnern, als ich am Vormittag vor einem Geschäftstermin nochmals einen kurzen Kontroll-Stop auf der Baustelle eingelegt hatte. Herr Rach sagte mir, „Herr Schielke, ... heute wird gearbeitet bis es draußen dunkel ist...“ Voller Vorfreude, dass mein letztes eindringliches Gespräch mit Herrn Rach und der örtlichen Bauleitung doch Wirkung gezeigt hatte, fuhr ich abermals gegen 16:00 H auf die Baustelle um den Arbeitsfortschritt vom Vormittag zu kontrollieren. Die Überraschung war natürlich groß, weder Herr Rach als Chef noch seine Mitarbeiter waren noch vor Ort, die Baustelle war komplett dunkel. Am nächsten Morgen wollte ich Herrn Rach zur Rede stellen, als mir sein Mitarbeiter sagte, dass Herr Rach schon seit geraumer Zeit unterwegs ist um Material zu holen, ich solle mal schauen, ob denn sein Auto auf dem Hof steht, sonst ist der Chef eben nicht da. Nachdem man sich bei dem Tonfall des nicht gerade hochmotivierten Kollegen schon fragen musste, wer denn eigentlich Auftraggeber und wer Auftragnehmer ist, war denn Herr Rach für weitere 2 Stunden nicht mehr auf der Baustelle gesehen. Nachdem der geplante Übergabetermin an den Betreiber des neuen Stadtcafé in immer greifbare Nähe rückte, und sich bis auf Kleinigkeiten kein wirklicher Arbeitsfortschritt bei den Fliesenarbeiten einstellen wollte, forderte ich Herrn Rach gemeinsam mit der Bauleitung auf den kommenden Samstag mit einer geeigneten personellen Besetzung der Baustelle durchgängig zu arbeiten, weil ich wegen des eingetretenen Verzuges sonst Konsequenzen ziehen müsse. Herr Rach äußerte sich sinngemäß: ...kein Problem, dass kriegen wir schon hin, wir haben schon andere Baumaßnahmen gemacht. Nachdem ich die eigensinnige Fröhlichkeit des Herrn Rach zu diesem Zeitpunkt nicht länger teilen konnte, habe ich natürlich auch diesen Samstag in voller Erwartung auf einen enormen Baufortschritt die Baustelle besucht. Zwar haben andere Gewerke den Samstag für ihre Arbeiten genutzt, jedoch war vom Fliesenleger Rach und seinen Mitstreitern weit und breit Nichts zu sehen. Die einzige wortkarge Antwort, die Herr Rach am darauf folgenden Montag hierzu auf Nachfrage vorbringen konnte, war die Tatsache, dass er ganz vergessen hatte, dass am Samstag schließlich Kirmes war und die Kollegen ja schon in der Woche vollen Einsatz gezeigt hätten. Ich habe das Gespräch hieraufhin verärgert und entsprechend gelaunt abgebrochen und beschlossen, dass nun härte Seiten aufgezogen werden mussten. Es ist hierbei anzumerken, dass der eigentliche Termin zur Übergabe der Gewerberäume schon verstrichen war und die ersten Mietausfälle eingetreten sind, weil der Betreiber für Nichts zahlen konnte, dass er auch nicht nutzen kann. Entsprechend den Regelungen des Bauvertrages sowie der Vergabe- und Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), welche bei Bauverträgen fast ausschließlich zur Anwendung kommt, wurde Herr Rach unter Fristsetzung zu verschiedenen Leistungserbringungen aufgefordert und ihm angedroht, dass beim Verstreichen der Frist die weiteren Leistungen für sein Gewerk eine andere Firma ausführen wird und der finanziell entstandene und noch entstehende Schaden zu seinen Lasten gehen wird. Es blieb hierbei auch bislang unerwähnt, dass im Zuge einer sogenannten Zustandsfeststellung diverse Mängel in der Ausführung seiner schon erbrachten Arbeiten dokumentiert wurden. Neben fachlichen Mängeln klebte z.B. der Fliesenmörtel an den Türzargen in einem Bereich von 1,00 Meter Höhe und sämtliche Fussböden waren mit Resten von ausgetrocknetem Fugen- und Fliesenmörtel belegt, dass allein hierfür Kosten für die Reinigung von ca. 400 € durch eine Fremdfirma angefallen sind. Letztlich wurde Herrn Rach der Bauvertrag gekündigt und eine Drittfirma mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Üblicherweise wird eine Baufirma unmittelbar nach Vertragskündigung die Leistungen in Form einer prüfbaren Schlussrechnung abrechnen um innerhalb der nach den Regeln des Bauvertrages und der VOB benannten Frist die restliche Vergütung zu verlangen. Es ist hierbei üblich, dass der Auftraggeber alle durch den Auftragnehmer verursachten Kosten, z.B. weil eine andere Firma nicht zu den gleichen Arbeits- und Materialpreisen arbeitet oder auch eine im Vertrag vereinbarte Vertragsstrafe und sonstige Kosten von diesem Rest-Vergütungsanspruch in Abzug bringt. Es muss an dieser Stelle ausdrücklich nochmals erwähnt werden, dass ohne diese Schlussrechnung keine Frist für den verbleibenden Vergütungsanspruch des Auftragnehmers eintritt. Diese Rechnung liegt bis heute nicht vor, so dass davon auszugehen ist, dass Herr Rach wohl selbst der Auffassung ist, dass kein Anspruch wegen der eingetretenen Schäden für ihn mehr besteht. Zu meinem Unverständnis, ist nunmehr Frau Rach dafür verantwortlich, dass (ich kann dies nach einigen Telefonaten mit ihr an dieser Stelle behaupten) sie zwar nur die passende Sichtweise des Herrn Rach in der Stadt vertritt - wer gesteht sich auch schon selbst Verfehlungen ein - aber überhaupt nichts unternimmt einen noch vermeintlichen Restbetrag für Ihre Arbeiten zu erhalten. Der Chef des Hauses schein sich der Verantwortung selbst nicht stellen zu wollen und schickt immerfort seine Frau zur Klärung der Dinge vor. Leider hilft nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist auch nicht die Einstellung von Frau Rach weiter, „Herr Schielke..., wir klären das wie zwei Handwerker.“ Die Handwerkerehre hätte beiden wohl eher wieder in den Sinn kommen können. Dem - in großer Mehrheit zu Recht - guten Ruf der regionalen Handwerksbetriebe stehen dann auch die Arbeiten des Gewerk Fassadenarbeiten entgegen. Hier wurde die Firma Sondershäuser Firma Bralla & Nowak, vertreten durch die Bauleiterin Frau Hennemann beauftragt. Es handelt sich hierbei um ein am Auftragsvolumen gemessen größeres Gewerk, da wegen der Energiebilanz des Objekts u.a. genaue Vorgaben an das WärmeDämm-Verbund-System (WDVS) gestellt wurden. Eine Besonderheit dieser Firma ist die Tatsache, dass (fast) alle arbeitenden Kollegen auch gleichzeitig Geschäftsinhaber dieser Firma sind. Der Briefbogen liest sich beinahe wie der Jahresbericht eines DAX-Konzerns. Nach meiner Einschätzung ist hier eher das Prinzip viele Köche verderben den Brei den Ton angebend. Leider wird Frau Hennemann von ihren männlichen Kollegen nicht sonderlich als Vertreter der Firma respektiert. So kam es dann auch vor, dass bei einer Mängelbesichtigung ein Mitarbeiter ihr im Beisein des Auftraggebers einen Vogel zeigte, weil er anderer Auffassung war als seine Mit-Geschäftsinhaberin. Da es jedoch um sachlich zu bleiben, um den Vorwurf geht, ich habe Handwerksfirmen um den Lohn ihrer Guten Arbeit gebracht, möchte ich Ihnen auch zu dieser Firma einige Einblicke in die Arbeitsweise und die fachgerechte Ausführung geben. Hierzu habe ich eine der Mängelanzeigen im Originalwortlaut beigefügt. Ich möchte noch anmerken, dass auch dieser Firma letztlich der Bauvertrag entzogen wurde, weil eine fachgerechte Ausführung wochenlang auf sich warten ließ und gesetzte Fristen nicht eingehalten wurden. Es ist z.B. wegen anderer Arbeiten die parallel am Gebäude ausgeführt wurden auch zu erhöhten Kosten für das erneute Auf- und Abrüsten des Fassadengerüsts und längerer Standzeiten gekommen, die bei diesen Flächen einen nicht unerheblichen Betrag ausmachen können. MÄNGELANZEIGE VOM 07.09.2010 Bralla & Nowak GbR z.Hd. Frau Hennemann xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 99706 SONDERSHAUSEN vorab per Telefax: 03632-xxxxxxxx Sondershausen, 07.09.10 Seite 1 von 5 BV: Stadtcafé Sondershausen - WDVS MÄNGELANZEIGE NACH VOB Sehr geehrte Frau Hennemann, im Zuge einer Zustandsfeststellung am 05.09.2010 wurden bei der Ausführung Ihrer o.g. Leistungen erhebliche Mängel festgestellt. Nachstehend erhalten Sie hierzu unsere Mängelanzeige. Die entsprechende Fotodokumentation erhalten Sie mit einem separaten Schreiben zur Kenntnisnahme. Generell konnte festgestellt werden, dass im gesamten Bereich der Fassadendämmung die Herstellervorschrift nur ansatzweise Beachtung gefunden hat. So ist nahezu die gesamte Fassade mit Rissen und Spalten in der Dämmung versehen. Teilweise wurden durch Ihre Mitarbeiter hier nur Abfall- und Reststücke verwendet, um diese Bereiche wieder zu verschließen. Weiterhin wurden aus nicht nachvollziehbaren technischen Gründen gerade in den sensiblen Anschlussbereichen der Türen und Fenster keine vollständigen Platten eingesetzt, sondern nur Verschnitt. Dies führt dazu, dass sich z.B. an der Fensterlaibung neben einem Plattenstück von 30 cm ein verbleibender Riss/Spalt zur nächsten Dämmplatte abgezeichnet hat, der wiederum nur mit einem weiteren Reststück verarbeitet wurde. Hauseingang Bebrastrasse, obere Türöffnung Die Dämmplatten sind in diesem Bereich nicht entsprechend der bereits durch Herrn Hellmuth erwähnten Verarbeitungsvorschrift des Herstellers verlegt. Der Zollstock konnte im Prüfbereich in der oberen linken und rechten Ecke problemlos und ohne Widerstand ca. 100 cm hinter die Dämmung geschoben werden. Bei einer fachgerechten Beschichtung der Platten im Rahmenformat (wobei hier min. 50% der Fläche beschichtet sein müssen) hätte der Zollstock max. 10 cm, also nahezu bis an der äußeren Rand der Platte geschoben werden können. Das vorliegende Ergebnis lässt zweifelsfrei auf eine nicht fachgerechte Montage schließen. EG, Bebrastrasse, 1. Fenster links neben der Hauseingangstür Im Bereich der gesamten Fensterlaibung ist hinter der Dämmplatte ein umlaufender Hohlraum von ca. 10 cm zu erkennen. Bei einer Weiterführung der Arbeiten kann hier von einem Wärmeschutz nicht mehr die Rede sein. Es kann sich mir leider nicht erschließen, warum in diesem sensiblen Bereich die betreffenden Stellen nicht fachgerecht verschlossen werden. Durch das Auftragen des Mörtels, wie teilweise schon in anderen Bereichen der Fassaden geschehen, bilden sich hier unweigerlich Kältebrücken, die nicht zu akzeptieren sind. EG, Bebrastrasse, 2. Fenster links neben der Hauseingangstür Im unmittelbaren Bereich der Fensterlaibung sind aufeinanderfolgend 4 Anpass-Stücken zu einer vollen Dämmplatte ersetzt worden. Diese sind durch eine volle Dämmplatte facherecht verlegt und mit min. 50% der Gesamtfläche beschichtete Dämmplatte zu ersetzen. EG, Eckbereich Bebrastrasse - Zugang Raucherlounge Der gesamte Bereich der Eckausbildung mit WDVS ist nicht fachgerecht erfolgt. Insbesondere im Bereich der zugeschnitten Platten (Anschluss Türlaibung zum Übergang auf die Dämmplatten der Fassade) befinden sich derart große Hohlstellen hinter den Platten, dass teilweise mit der bloßen Hand dahinter gegriffen werden kann. Zudem kann der Zollstock völlig ohne Widerstand von einem Eckbereich hinter die Platten geschoben werden bis er auf der Fassadenseite zwischen den Dämmplatten wieder hervortritt. Hier kann ebenfalls von einer fachgerechten Montage keine Rede sein. Für die Prüfung wurden auf der linken Seite des Eckeinganges einmal der Bereich in ca. 1,50 M und in ca. 1,80 M Höhe untersucht. Der Zollstock konnte in beiden Fällen komplett durch die Dämmung geschoben werden. Auch auf der rechten Seite des Eckbereiches in einer Höhe von 80 cm, vom Fußboden aus gesehen die 3. Reihe der Dämmplatten konnte der Zollstock wieder problemlos hinter die Dämmung geschoben werden, bis er auf der Seite der Fassade gegen die Dämmplatte stößt. EG, Güntherstrasse linke Seite neben Eckeingang Im einem Bereich von nur 4 x 4 Metern sind eine Vielzahl von Fehstellen nur mit Rest- und Abfallstücken ausgebessert worden. auch in Fugen mit einem Bereich unter 10 mm wurden quasi nur Reststücken in den Spatl gestopft. Fachgerecht ist dies mit speziellem Schaum zu verschließen. Im Bereich der Dehnungsfuge, die durch Sie mit einem Quell- / Dehnungsband ausgebildet wurde sind zudem weiteren Mänegl ersichtlich. Im unteren Bereich ist das Dehnungsband nur lose verlegt, es läst sich problemlos in Richtung Mauerwerk verschieben. Der in diesem Bereich entstandene Fugenbild lässt erkennen, dass die Dehnungsfuge wohl nicht fachgerecht ausgebildet werden kann. EG, Güntherstrasse 1. Fenster von links neben Eckeingang Die Dämmplatten im Bereich der Fensterbank sind so verlegt worden, dass die Fensterbank noch unterhalb des Fensters abschließen wird. Feuchtigkeit kann somit ungehindert in das Mauerwerk und in das Fenster eindringen. EG, Güntherstrasse, Abschlussprofil Das Abschlussprofil ist in zwei unterschiedlichen Höhen verlegt. Dies ist so zu ändern, dass es sich im gesamtem Bereich auch tatsächlich um das Abschlussprofil handelt und nicht im Anschluss nochmals Dämmplatten angepasst werden. EG, Güntherstrasse, 3. Fenster von links neben Eckeingang Die Dämmplatte ist im Bereich der Fensterbank so schief nach hinten (in Richtung Fenster) geschnitten worden, dass nach Auflage der Fensterbank ein Hohlraum von 2 cm entstehen würden. Dies kann wärmeschutztechnisch so nicht belassen werden. Die Platte ist neu anzuarbeiten. EG, Güntherstrasse, 5. Fenster von links neben Eckeingang Die Dämmplatte endet 7 cm unterhalb des Fensters. Nach dem Auflegen der Fensterbank würde selbst diese nicht einmal bis an die Unterkante des Fensters reichen. Im Bereich links neben diesem Fenster, in einer Höhe von ca. 3 Metern ist eine weitere Probe eines eingesetzten Anpass-Stückes entnommen wurden. Dieses war an keiner Stelle verklebt. Zudem hat es sich augenscheinlich um ein Abfallstück gehandelt, da es in der Mitte gebrochen ist. Das heißt es handelt sich nicht um ein vollwertiges Dämmprofil. Abschlussbereich Gebäudetrennung Güntherstraße An jeder prüfbaren Stelle (Prüfbereich in ca. 3 Meter Höhe) konnte der Zollstock ohne Widerstand hinter die Dämmplatten geschoben werden. Demnach handelt es sich nicht um einzelne Fehlstellen sondern es zeichnet sich deutlich ab, dass großflächig die gültigen Verarbeitungsvorschriften des Herstellers mißachtet wurden. Eine partielle Auswechslung oder einzelnes Nacharbeiten führt nicht den gewünschten Erfolg und die notwendige Enegiebilanz des Gebäudes aufweisen. Es ist zu befürchten, dass die gesamte Dämmung komplett überarbeitet werden muss. 1. OG, Güntherstrasse 5. Fenster von links neben Eckeingang Auf einer Länge von 40 cm ist ein Spalt von 20 mm vorhanden, obwohl es sich um den unmittelbaren Anschlussbereich an das Fenster handelt. Warum dieser Spalt hier notwendig ist, kann bautechnisch nicht nachvollzogen werden. Der Bereich ist durch eine vollständige Platte ohne Zwischenstück nachzuarbeiten. Rechts neben dem Fenster konnte ein eingesetzter Dämmstreifen problemlos um 5 cm nach hinten in Richtung Mauerwerk verschoben werden. Auch hier zeigt sich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Bei einer entsprechenden Materialstärke und Verklebung hatte sich der Streifen nicht verschieben lasen dürfen. Weiterhin konnte der Zollstock ungehindert auf der linken Seite auf einer Länge von 107 cm hinter die Dämmung und bis zur nächsten Fensterlaibung geschoben werden. Auf der rechten Seite war dies sogar 134 cm möglich. Die Fotodokumentation zeigt exemplarisch für die anderen bereits bemängelten Bereiche, welcher Bereich hiervon betroffen ist, wenn der Zollstock in dieser Länge auf der Fassade angehalten wird. 1. OG, Güntherstrasse, 4. Fenster von links neben Eckeingang Im unteren Xsel-Bereich des Fensters konnte der Zollstock rechts ca. 5 cm und links ca. 25 cm hinter die Dämmung geschoben werden. Es findet in diesem sensblen Bereich keine Wärmedämmung statt. Der Bereich muss komplett nachgearbeitet werden. Zudem ist die Dämmplatte schief nach hinten geschnitten. 1. OG, Bebrastrasse, 5. Fenster links aus Richtung Bebrastrasse Hier ist ebenfalls im Anschlussbereich der Fensterlaibung mangelhaft gearbeitet worden. Der Zollstock hat sich hier 72 cm ohne Widerstand hinter die Dämmung schieben lassen. Fassadenabschluss Bereich Bebrastrasse zum Nachbarhaus Der gesamte Bereich des Fassadenabschlusses zum Nachbargebäude in Richtung Bebrastrasse muss dringend überarbeitet werden. Eine fachgerechte Anarbeitung wird wohl nur bei einer demontierten Dachrinne möglich sein. Der derzeitige teilweise schief verlaufene Fassadenabschluss kann so nicht belassen werden und muss fachgerecht überarbeitet werden. Wir fordern Sie auf, die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 17.09.2010 abzustellen. Der bloßen Überarbeitung der Fehlstellen kann nicht zugestimmt werden, da es sich flächdeckend um eine Vielzahl von Ausführungsmängeln handelt. Nach unserer Auffassung muss das gesamte WDVS komplett neu angebracht werden. Eine Wärmedämmung ist in der jetzigen erbrachten Ausführung nicht möglich. Auch in Hinblick auf die Verarbeitungsvorschrift des Herstellers sind in allen Anschlussbereichen der Türen, Fenster etc. keine vorkomprimierten Fugendichtbänder verarbeitet worden. Diese sind für das gesamte Objekt zu verlegen und der Liefernachweis für das Bauvorhaben im Vorfeld der Montage der Bauleitung zu übergeben. Sollten Sie die Mängel nicht bis zum gesetzten Termin komplett beseitigt haben, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Bitte verainbaren Sie mit Herrn Hellmuth einen kurzfristigen Termin, damit wir die weitere Vorgehensweise besprechen können. Auf keinen Fall darf es in Folge der Nachbesserungsarbeiten zu einem Bauverzug für das gesamte Objekt kommen. Wir fordern Sie daher dringend auf, alles Mögliche zu unternehmen um die Leistung zeit- und fachgerecht fertig zu stellen. Mit freundlichen Grüßen ---------------------------------------------------Nach einigen kläglichen Versuchen, die angezeigten und im Übrigen auch überwiegend von der Firma anerkannten Mängel zu beheben kann sich der interessierte Leser nach wie vor im Bereich der Güntherstrasse selbst ein Bild machen und sich von der „gelungenen Arbeit“ überzeugen. Diese Arbeiten als nicht-fachgerecht zu bezeichnen ist daher sehr diplomatisch formuliert. Diese Arbeiten im Bereich der Bebrastrasse wird eine Drittfirma ebenso zu Ende führen wie die Beseitigung der Mängel in der Güntherstrasse und auf der Hofseite. Wie bereits zu Beginn ausgeführt, wird es kein Bauwerk geben, wo nicht auch Mängel vorhanden sind. Diese Mängel zu beseitigen oder dem Auftraggeber in anderer Form entgegen zu kommen, wenn die Beseitigung der Mängel unverhältnismäßig erscheint ist gängige Praxis in der Bauwirtschaft. Leider gab und gibt es auch beim Bauvorhaben Stadtcafé diverse Mängel. Ich habe mich daher auf zwei Gewerke beschränkt, weil nach meinen Informationen Vertreter dieser beiden Firmen maßgeblich daran interessiert sind, ein falsches und negatives Bild des Bauvorhaben Stadtcafé zu verbreiten und sich der eigenen Fehler nicht völlig bewusst sind oder bewusst sein wollen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich weitere Stellungnahmen auch beim wiederholten Erscheinen negativer Presseberichte über das Projekt oder mich persönlich nicht verbreiten werde. Es wird immer zwei Sichtweisen auf die Ereignisse und auf die beschriebenen Darstellungen, die meine persönliche Sichtweise und die einiger mit dem Bauvorhaben vertrauter Personen widerspiegeln geben. Es wird daher immer schwer sein sich als Aussenstehender ein umfassendes Bild über die Ereignisse zu machen. Schade ist nur, dass durch die Thüringer Allgemeine nicht einmal versucht wurde, durch Nachfragen bei allen an dem Projekt Beteiligten eine umfassende und neutrale Berichterstattung zu ermöglichen. Die Rufschädigung die mir vorgeworfen wird ist letztlich auf die Presse selbst zurückgeschlagen, da selbst der Redakteurin Rusche als Vertreterin der Regionalzeitung eine gewisse Heimatverbundenheit wichtiger als die Sensationslust und unsachliche Berichterstattung sein sollte. In der Folge der Berichterstattung ist es zu einem empfindlichen Umsatz- und Besuchereinbruch im Stadtcafé gekommen, da viele Leser nicht zwischen dem Mieter der Gewerbeeinheit und mir als Investor, der letztlich die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, unterscheiden. Beide Dinge haben miteinander nichts zu tun. Es kann daher nicht das gewollte Ziel der Redakteurin Rusche sein wenn der Umsatzeinbruch zu einer Gefährdung des Betriebs führt. Es hat lange genug gedauert an diesem traditionsreichen Ort ein modernes Wohn- und Geschäftshaus in neuem Glanz erstrahlen zu lassen. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen ein Stück Sondershäuser Stadtgeschichte wieder erfolgreich aufleben und das neue Stadtcafé zu einem Treffpunkt für jung und alt werden zu lassen. Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen auch andere Sondershäuser Unternehmer wiederholt aufzufordern, sich für ihre Heimatregion einzusetzen und auch ihr Kapital in der Region zu investieren. Nur wenn wir alle die Heimat nicht aufgeben, können die schwierigen Zeiten, die uns der demographische Wandel und der Wegzug der jungen Fachleute bringt, gestoppt werden und die Region zu einer der führenden in Thüringen voran bringen. Das kann aber nur gemeinsam geschehen, lassen Sie uns noch heute damit anfangen... Mike Schielke