Stellenbeschreibungen für den Pflegedienst

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Stellenbeschreibungen für den Pflegedienst
Arbeitsgemeinschaft
der Pflegedienstleitungen aller Bundesländer Österreichs im ÖKV
Vorsitzende Pflegedirektorin
Walpurga Seitz MAS
Pflegedirektion A.ö.K.H. Lilienfeld
Im Tal 2
A - 3180 Lilienfeld
© Inhalt ARGE PD Ö / Layout RTA
[email protected]
02762 501 1340
Lilienfeld im Mai 2002
Inhalt
Seite
Vorwort__________________________________________________________________________________________ 3
Einleitung________________________________________________________________________________________ 3
Zwecke der Stellenbeschreibung ___________________________________________________________________ 3
Organisatorisch ________________________________________________________________________________ 3
Personalpolitisch_______________________________________________________________________________ 3
Struktur der Stellenbeschreibung/Funktionsbeschreibung _________________________________________________ 4
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/pfleger___________________________________________________________________________________________ 5
Spezielles Berufsbild der/des diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger ___________________ 7
Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich ____________________________________________________________ 7
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich ______________________________________________________________ 8
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich ________________________________________________________________ 8
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Hebamme __________________________________ 9
Spezielles Berufsbild der Hebamme _______________________________________________________________ 11
Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich ___________________________________________________________ 11
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich _____________________________________________________________ 12
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich _______________________________________________________________ 12
STELLENBESCHREIBUNG –FUNTKIONSBESCHREIBUNG Hygienefachkraft ___________________________ 13
Spezielles Berufsbild der Hygienefachkraft _________________________________________________________ 15
STELLENBESCHREIBUNG – FUNKTIONSBESCHREIBUNG Mittleres Pflegemanagement (Leitende Pflegekraft) 17
Mindestqualifikation___________________________________________________________________________ 17
Spezielles Berufsbild des mittleren Pflegemanagement________________________________________________ 20
die nachgeordneten Mitarbeiter sind mit dem Ziel zu führen ____________________________________________ 20
Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich ___________________________________________________________ 20
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich - ___________________________________________________________ 20
Maßnahmen zur Entwicklung des selbständigen Arbeitens der MitarbeiterInnen ____________________________ 21
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich _______________________________________________________________ 21
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG OperationsgehilfeIn – Sanitätshilfdienst- ________ 22
Spezielles Berufsbild der/des Operatiosngehilfin/Operationsgehilfen ____________________________________ 24
Aufgaben/Tätigkeiten des Personals im OP-Bereich __________________________________________________ 24
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Pflegedirektorin/Pflegedirektor ________________ 26
Spezielles Berufsbild der/des PflegedirektorIn: ______________________________________________________ 29
Planung, Organisation und Kontrolle aller unterstellten Bereiche ________________________________________ 29
Führung des Personals _________________________________________________________________________ 29
Mitwirkung in der Betriebsführung _______________________________________________________________ 30
Weitere Aufgaben _____________________________________________________________________________ 30
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG PflegehelferIn ______________________________ 31
Spezielles Berufsbild der/des PFLEGEHELFERIn___________________________________________________ 33
Aufgaben auf den Patienten/Klienten bezogen: ______________________________________________________ 33
Aufgaben auf die Organisation des Pflegedienstes bezogen_____________________________________________ 33
Aufgaben auf die Mitarbeiter der Station bezogen ____________________________________________________ 33
Zusammenarbeit mit anderen Bereichen____________________________________________________________ 34
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Prosekturgehilfe- Sanitätshilfsdienst ____________ 35
Anforderungen/________________________________________________________________________________ 35
Tätigkeiten des Prosekturgehilfen_________________________________________________________________ 36
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Vorwort
Die folgenden Stellenbeschreibungen wurden von der Arbeitsgemeinschaft der Pflegedienstleitungen aller Bundesländer
Österreichs im ÖKV gemeinsam erstellt und nach juristischer Abklärung nun zur Verwendung in den
Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern Österreichs freigegeben.
Einleitung
Jedes Krankenhaus will durch hochwertige und fortschrittliche Leistungserbringung die Ansprüche seiner Patienten
befriedigen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle Mitarbeiter an ihren Stellen ihr ganzes Wissen und Können
einsetzen und eigene Initiative entfalten können. Überdies muß ein wirkungsvolles Zusammenspiel aller Kräfte
sichergestellt werden.
Das setzt voraus, daß alle Mitarbeiter genau wissen, was von ihnen erwartet wird und daß sie die Regeln der
Zusammenarbeit kennen und befolgen.
Zwecke der Stellenbeschreibung
Organisatorisch
Fixierung der Stelle in der Gesamtorganisation.
Schaffen einer lückenlosen Zuständigkeitsordnung.
Sicherung der gesamtbetrieblichen Organisation.
Einheitliche Auffassung des Stelleninhabers und seiner Vorgesetzten über Art und
Umfang der Stellenaufgabe.
Personalpolitisch
Grundlage für die Personalbeschaffung und den Personaleinsatz.
Grundlage für die objektivierte Stellenbewertung.
Grundlage für die aufgabenbezogene Mitarbeiterstandortbestimmung.
Stellenbeschreibungen
sind die schriftliche Festlegung aller mit einer Stelle verbundenen Aufgaben und Befugnisse, ihrer Anforderungen
sowie ihrer Einordnung in den Gesamtbetrieb. Der Inhalt bezieht sich auf Stellen, nicht auf jeweilige
Stelleninhaber.
knüpfen an die IST Organisation an und beschreiben einen Zustand, wie er im Leitbild, in Arbeitsanweisungen
und Richtlinien niedergelegt ist. Diese Reglements, Anweisungen etc- bleiben neben den Stellenbeschreibungen
gültig.
sind Teil eines Gesamtsystems von Führungs und Organisationsinstrumenten, sie hängen eng mit anderen
Teilsystemen zusammen.
lassen die Einordnung der Stellen in die Aufbauorganisation des Betriebes, einschließlich der
Stellvertretungsverhältnisse erkennen.
legen für alle Mitarbeiter und Führungskräfte die ihnen übertragenen Aufgaben und dazugehörigen Befugnisse
fest und grenzen diese gegeneinander ab.
beinhalten die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Anforderungen, z.B. Ausbildung, Berufserfahrung,
Kenntnisse und Fähigkeiten.
liefern wichtige Angaben für die betriebsorganisatorisch zweckmäßige Gliederung von Aufgaben und ihre
Zuordnung zu Stellen .
stellen Grundinformationen für die Personalbedarfs , Personalentwicklungs und Personalkostenplanung bereit.
bilden den Rahmen für die Mitarbeiterstandortbestimmung.
bieten Ansatzpunkte für betriebliche Schulungsmaßnahmen und für eigene Weiterbildungsinitiativen der
Mitarbeiter.
informieren über Aufgaben und Verantwortung, Art der Tätigkeit und Einordnung der Mitarbeiter in den
Arbeitsablauf des Betriebes.
In Stellenbeschreibungen werden die Delegationsgebiete für jede Stelle festgelegt. Den einzelnen Mitarbeitern werden
dadurch generelle Aufgabenbereiche übertragen, in welchen sie im Rahmen ihrer Kompetenzen selbständig handeln und
entscheiden. Die Mitarbeiter tragen dafür auch selbst die Verantwortung.
In Stellenbeschreibungen geht es insbesondere darum, für bestimmte Stellen die Ziele, die Stellungen in der
Unternehmungsorganisation, die Aufgabengebiete im einzelnen und die Kompetenzen zu bestimmen.
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Struktur der Stellenbeschreibung/Funktionsbeschreibung
Ausgehend von den Zielen,Aufgaben,Verantwortungsbereichen und Kompetenzen der jeweiligen Organisationseinheit
sollen die Kern-Aufgaben, Kern-Verantwortungsbereiche und Befugnisse für den einzelnen Mitarbeiter daraus abgeleitet
werden.
1. Bezeichnung der Funktion
1. Position
Organisationseinheit
(Direktion,Abteilung..)
Voraussetzung/Anforderungen/
Mindestqualifikation
Zielsetzung der Stelle
Vorgesetzte Stellen
(direkt-dienstrechtlich,fachlich)
andere weisungsgebundene Stellen
nachgeordnete Stellen
vertreten durch/von
informiert
2. Kern-Aufgaben/Verantwortungsbereiche
3. Berufspflichten
4. Kompetenzen (Befugnisse)
5. Fassung vom:
Revidiert am:
Datum der Ausgabe
6. Unterschriften
Beschreibung der erwarteten allgemeinen
Anforderungen (z.B. Ausbildung) und der
Mindestqualifikation (fachliche, persönliche,
soziale Kompetenz), die für diese Funktion zu
erfüllen ist.
Beschreibung der Kernaufgaben, wobei die
Aufgabe als Verantwortungsbereich definiert
ist, der (bestimmte) Tätigkeiten einschließt. Je
nachdem welche Ebene der Mitarbeiter
angehört, liegt der Schwerpunkt der Funktion
auf (ausführenden) Tätigkeiten, auf
Entscheidungsbefugnissen oder auf
Verantwortung für Zielsetzung und
Konzeption
Bei Führungskräften sind auch die
Führungsaufgaben anzuführen.
Beschreibung der Berufspflicht laut Gesetz
Beschreibung der zu einer Funktion
gehörenden Rechte (Grenzen und Normenwas man „soll/darf“ bzw. was man „ nicht
darf“)
Es muß Jedem klar sein, bei welchen
Angelegenheiten er informativ,beratend,
entscheidend oder ausführend mitzuwirken
hat.
Hier sollten auch die
Vollmachten,
Berechtigungen für Unterschriften und
Budgetvollmachten (was, bis zu
welcher Höhe) beschrieben werden
Rechtsträger Vorgesetzter Mitarbeiter
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STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG
Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger
Stellenbezeichnung
Arbeitsbereich
Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger
Krankenhaus
Pflegeheim
Extramurale Dienste
Soziale Einrichtungen
Hospizeinrichtungen
Heeresspitäler / Sanitätseinrichtungen
Ambulanzen
Gesundheitspraxen
Gesundheitsberatende Einrichtungen
Name der/-s
Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/
Anforderungen
Mindestqualifikation
Zielsetzung der Stelle:
Vorgesetzte Stellen:
Ein nach dem österreichischen Gesundheits-und
Krankenpflegegesetz anerkanntes Diplom im
gehobenen Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege
Eigenständiges anordnen und durchführen einer fachlich qualifizierten
Gesundheits-und Krankenpflege ,die nach dem aktuellen
pflegewissenschaftlichen Stand und nach den entsprechenden
berufsrechtlichen Vorschriften angewandt wird.
Die Arbeit hat im Sinne des Pflegeleitbild und der Gesamtzielsetzung des
Hauses und der Station zu erfolgen
Übergeordnete Vorgesetzte :
Dienstrechtlich/fachlich-pflegerisch: PflegedirektorIn
Direkte Vorgesetzte:
Fachlich pflegerisch: leitende Pflegekraft oder
mittleresPflegemanagement
Andere weisungsgebundene Stellen:
Im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich:
Anordnungsberechtigung des Arztes im Rahmen des Berufsbildes der/des
diplomierten Gesundheits-und Krankenschwester/pfleger
Nachgeordnete Stellen
SchülerInnen für Gesundheits-und Krankenpflege, Nostrifikanten, Praktikanten
der Pflegehilfelehrgänge, Pflegehilfe, OP-gehilfen, Sanitätshilfsdienste,
Zivildiener, Reinigungsdienst bezüglich der Wahrnehmung der
Hygienemaßnahmen, Transportdienste
Der Stelleninhaber wird
vertreten durch:
Die/der Stelleninhaber
informiert
Eine/n Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger
Leitende Pflegekraft oder mittleres Pflegemanagement
PflegedirektorIn
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Kernaufgaben/
Verantwortung
Berufspflichten laut
GuKG:
Im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich:
Erheben der Pflegebedürfnisse und des PflegeaufwandesPflegeanamnese
Feststellen der Pflegebedürftigkeit – Pflegediagnose – als fortlaufender
Prozess
Planung der Pflege
Durchführen der Pflegemaßnahmen unter Beachtung der vorgegebenen
Qualitätskriterien
Dokumentation und Evaluierung der Pflegemaßnahmen
Organisation der Pflege
Anleitung / Überwachung und Begleitung der nachgeordneten Stellen
Mitwirkung an der Pflegeforschung
Begleitung des behinderten, schwerkranken/sterbenden
Patienten/Klienten
Psychosoziale Betreuung
Anleitung und Überwachung des Hilfspersonals
Anleitung und Begleitung der SchülerInnen im Rahmen des Praktikums
Information über Krankheitsvorbeugung und setzen von
gesundheitsfördernden Maßnahmen
Mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich
Fachgerechte Durchführung von diagnostischen und therapeutischen
Maßnahmen nach schriftlicher ärztlicher Anordnung
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich
Gesundheitsberatung
Mitwirkung bei präventiven und gesundheitsfördernden
Maßnahmen z.B. Unfallverhütung,Krankheitsverhütung
Entlassungsvorbereitung
Arbeiten im multiprofessionellen Team
Weitere allgemeine Aufgaben laut Funktionsgruppenbeschreibung,
Detailbeschreibung, Anstaltsordnung, Geschäftsordnung
Auskunftspflicht über alle gesundheits- und krankenpflegerischen
Maßnahmen gegenüber den betroffenen Patienten, deren gesetzlichen
Vertreter oder der genannten Vertrauensperson
Verschwiegenheitspflicht
Aufklärungspflicht im Rahmen des Pflegeprozesses
(Pflegediagnose,Pflegeintervention, potentiele Pflegerisken)
Einhaltung der festgelegten verbindlichen Richtlinien, Dienstwege,
Dienstanweisungen etc...
kann Tätigkeiten innerhalb der Bereichspflege unter Berücksichtigung
von Qualifikation und Ausbildungsauftrag an nachgeordnete
MitarbeiterInnen delegieren
darf die fachliche Weisungsbefugnis an nachgeordnete MitarbeiterInnen
wahrnehmen
Fortbildungspflicht
Geschenkannahmeverbot
Anzeigepflicht
Meldepflicht
Wahren des Berufsgeheimnisses, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Verpflichtung der Teilnahme an Dienstbesprechungen
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger
Unterschrift Vorgesetzter
Ausgehändigt am:
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Unterschrift Stelleninhaber
Spezielles Berufsbild der/des
diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger
Detailbeschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten
Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich
auf den Patienten bezogen
erkennt und erfasst die Patientenbedürfnisse entsprechend dem Pflegemodell, erstellt Pflegepläne und wertet sie
nach der Durchführung aus, unter Beachtung der vorgegebenen Qualitätskategorien,
dokumentiert und berichtet über die Wirkung der Maßnahmen und über die Patientensituation (systematisch und
chronologisch mit Handzeichen, Pflegeentlassungsbericht)
nimmt entsprechend der Pflegeindikation Anpassungen bzw. Veränderungen in der Pflegeplanung vor
bezieht den Patienten in die Pflege ein und klärt ihn über die Vorgehensweise bei der Durchführung der
pflegerischen Handlungen, sowie über Pflegerisiken, auf
berät und fördert die Patienten nach Möglichkeit zur Selbständigkeit (unter Einbeziehung der
Vertrauenspersonen/Bezugspersonen)mittels Gespräche, Schulungen, Beratungen
hält sich an das vereinbarte Pflegekonzept
trägt zu einer Atmosphäre bei, die den Heilungsprozess der Patienten/Klienten fördert
pflegt und begleitet den schwerkranken/sterbenden Patienten unter Beachtung der Menschenwürde und der
Einzigartigkeit des Menschen (Wahrung der Privat-und Intimsphäre, Beiziehung der Vertauensperson)
fördert und unterstützt die Kontaktherstellung zu beratenden Stellen (sozialpäd. Einrichtungen,
Krankenhausseelsorge, psychosozialen Dienst..)
wendet die im Haus eingeführten Pflegemethoden nach Standard an und hält sich an das festgelegte Pflegesystems
beachtet die geltenden Hygieneregeln und die Aspekte des Datenschutzes
auf den Krankenhausbetrieb und die Organisation des Pflegedienstes bezogen
wirtschaftlicher, zweckmäßiger und sparsamer Einsatz von Ge-und Verbrauchsgütern (Pflegehilfsmittel,
Medikamente)
Mitbestimmung bei Anschaffungen und Neueinführung von Pflegeprodukten in Abstimmung mit der leitende
Pflegekraft
Protokollierung der Erfahrungen mit bestimmten Pflegeprodukten (formular für Produkttestungen)
die Arbeit in der Bereichspflege auf der Grundlage des in der Station geltenden Arbeitsablaufes unter Beachtung
des Arbeitsanfalles der Gesamtstation und Einbeziehung vorrangig zu erledigender Aufgaben zu planen und zu
organisieren
Erheben des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegefährdung anhand der vorhandenen Methodik
(PPR,Pflegetheorie.....)
bei der Arbeit Arbeitsschutz-und Hygienebestimmungen sowie die Brandschutzverordnung beachten
Unfallverhütungsvorschriften beachten
mit den medizin-technischen Geräten im Bereich des Pflegedienstes nach den Vorschriften des
Medizinproduktegesetzes umzugehen
auf die Mitarbeiter der Station bezogen
unterstützt in ihrer Arbeit nach Notwendigkeit und Möglichkeit und nimmt auch selbst Unterstützung an
vertritt pflegerische Interessen, vor allem gegenüber anderen Berufsgruppen unter Beachtung der Absprachen im
Stationsteam und mit der Pflegedirektion
leitet nach Zuweisung neue Mitarbeiter an, berät und unterstützt sie mit dem Ziel, sich in das Team zu integrieren
leitet die der Station zugewiesenen SchülerInnen unter Beachtung der Absprachen und Wissenstand an, begleitet
und kontrolliert die Durchführung im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich und koordiniert dies mit dem
Mentor und Praxisanleiter
delegiert geplante Pflegeinterventionen anlog der gesetzlichen Bestimmungen an Pflegehilfe, Sanitätshilfsdienste
etc..und kontrolliert die Durchführung
beteiligt sich nach Möglichkeit eigeninitiativ an hausinternen Arbeitsgruppen. Sie/er setzt sich selber für die
Weiterentwicklung der Pflege und die Umsetzung in der Praxis ein (Pflegeforschung)
Kenntnisse der Gesundheitsvorsorge anwenden (Rauchen, Alkoholmißbrauch, Ernährung.- im persönlichen
Verhalten = Vorbildfunktion)
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Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich
auf den Patienten bezogen:
führt diagnostische und therapeutische Maßnahmen nach schriftlicher Anordnungen der Ärzte fachgerecht aus ,
und leitet auffällige Beobachtungen unmittelbar und korrekt an die vorgesetzte Stelle weiter bzw. dokumentiert
diese
bereitet die therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen ordnungsgemäß vor und führt sie ebenso durch (nur
in jenem Umfang, der zu keiner Gefährdung des eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich führt bzw. laut
Arbeitsvereinbarung des Hauses)
auf den Krankenhausbetrieb und die Organisation des Pflegedienstes bezogen
Daten auf Anforderung der Stationsleitung bzw. deren Stellvertretung bzw. der Pflegedirektion zu sammeln und
weiterzuleiten
die Patienten nach gegebener Pflege- und Behandlungsintensität in Pflegekategorien einzustufen
Qualitätsstufen kennen und in der täglichen Praxis hinterfragen
Mithilfe bei der Erarbeitung und Überarbeitung von Pflegestandards, Diagnose- und Therapiestandards
Einhaltung festgelegter Pflegestandards unter Berücksichtung der Individualität des Patienten
Regelmäßige Überprüfung der erreichten Pflegequalität mit der leitenden Pflegekraft anhand festgelegter Kriterien
(z.B. Checkliste Pflegeplanung/Pflegedokumentation...)
Verbesserungsvorschläge an die Stationsleitung weiterzugeben
nach Anweisung neue Sachmittel zu erproben und darüber Erfahrungsberichte zu geben
Vorschriftsmäßige Versorgung von Sach- und Wertgegenständen von Patienten
auf die Mitarbeiter der Station bezogen:
nimmt regelmäßig an den Mitarbeiterbesprechungen teil und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung von
Besprechungsergebnissen und Arbeitsgruppenergebnissen, wenn sie von der Leitung der Station/Leitung des
Pflegedienstes genehmigt sind
ihren/seinen Beitrag zur Förderung eines guten Betriebsklimas zu leisten
erforderliche Dienstplanänderungen anzunehmen und zu besprechen
die übertragenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche durch engangierte Mitarbeit korrekt nachzukommen und
die Leitung der Station in der Gewährleistung der Pflegequalität zu unterstützen
Einführung und Anleitung von MitarbeiterInnen und PraktikantenInnen im Pflegebereich:die
Einführungsrichtlinien kennen und einhalten, mitwirken bei Beurteilungen durch Zwischengespräche mit der
leitenden Pflegekraft, achten auf das Erreichen der Praktikumsziele, Organisationshandbuch kennen,
Beurteilungskriterien umsetzen können,
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich
auf den Patienten bezogen
Entlassungsvorbereitung/Gesundheitsberatung
Sie /er setzt sich dafür ein, daß die Koordination mit anderen Bereichen sinnvoll in den Arbeitsablauf integriert ist
und den Genesungsprozeß des Patienten fördert.
Mitwirkung bei präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen
Sterbebegleitung (Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, bei Wunsch des Patienten Vertrauenspersonen
miteinbeziehen, Intimsphäre wahren, religiöse Bedürfnisse des Patienten berücksichtigen...)
auf den Krankenhausbetrieb und die Organisation des Pflegedienstes bezogen
sich regelmäßig fortzubilden und selbst durch Vorschläge das hausinterne Fortbildungsangebot zu beeinflussen
sich mit Neuerungen in der Gesundheits- und Krankenpflege auseinanderzusetzen und sie bereitwillig zu erproben
entsprechend der Anweisungen
sich selbständig über neue Anordnungen des Betriebes zu informieren (anhand von Protokollen, Rundschreiben
etc...)
soll an der Verbesserung des Pflegestandards des Krankenhauses und des Images durch Engangement und durch
Teilnahme an Arbeitsgruppen und Kommissionen mitarbeiten.
Bereitschaft zur Unterstützung der KollegenInnen anderer Pflegeeinheiten und Bereiche (z.B. bei
Personalengpässen etc..)
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STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG
Hebamme
Stellenbezeichnung
Arbeitsbereich:
Hebamme
Geburtshilfliche Ambulanz
praepartale Station
Geburtsvorbereitung
Kreißsaal
Wochenbettstation
Neugeborenenzimmer
Name der/-s
Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/
Anforderungen
Mindestqualifikation
Zielsetzung der Stelle:
Vorgesetzte Stellen:
Gleichgestellte
Mitarbeiter
Weisungsberechtigt
gegenüber
Der Stelleninhaber wird
vertreten durch:
Die/der Stelleninhaber
informiert:
Qualifikationsnachweis im Inland nach Heb G 1994/§11,
Qualifikationsnachweis im EWR nach HebG 1994§12 oder
Qualifikationsnachweis außerhalb des EWR nach HebG 1994
§13
Sicherstellung einer umfassenden-medizinische, psychologischen,
emotionalen Versorgung der Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin
und des Neugeborenen in Hinblick auf deren individuellen Bedürfnisse
unter Beachtung ärztlicher Anordnungen und Zuständigkeiten
Übergeordneter Vorgesetzter
Rechtsträger
Direkte Vorgesetzte:
PflegedirektorIn , in dienst- und organisationsrechtlichen
Angelegenheiten, iS der Anstaltsordnung
leitende Pflegekraft (mittleres Pflegemangement), in dienst- und
organisationsrechtlichen Angelegenheiten, iS der Anstaltsordnung
der/dem Facharzt/Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe in
fachlich medizinisch-wissenschaftlichen Bereichen, iS des ÄrzteG,
BGBL I 1998/196, der Anstaltsordnung und dem Tir-KAG iVm HebG,
BGBL 1994/310
Hebammen im Rahmen des horizontalen arbeitsteiligen Teamhandelns
Gehobene Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen der
interdisziplinären Zusammenarbeit, insb in der Pflege von
Wöchnerinnen sowie Kinder-und Jugendlichenpflege iS §2 Abs. 1Z 10
HebG iVm§§14 ,Abs 2Z 4, 18 Abs 2 GuKG, BGBL I 1998/95
Studierende der Hebammenakademie während des praktischen
Unterrichtes
Reinigungspersonal, in fachlich hygienischen Belangen
Hebamme
Leitende Hebamme oder Leitende Pflegekraft (mittleres
Pflegemanagement)
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe und Pädiatrie
PflegedirektorIn
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Im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich (Vgl §2 iVm § 5HebG)
Kernaufgaben
Betreuung ,Beratung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und
Verantwortungsbereiche
Weitere allgemeine
Aufgaben
Berufspflichten laut
Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung
bei der Mutterschafts- und Säuglingspflege
Im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich (Vgl § 4 HebG)
Bei Verdacht oder Auftreten von für die Frau oder das Kind
regelwidrigen und gefahrdrohenden Zuständen während der
Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes darf die Hebamme
ihren Beruf nur nach ärztlicher Anordnung und in Zusammenarbeit mit
einer Ärztin/einem Arzt ausüben.
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich (Vgl insb §§6,8 HebG iVm § 16 GuKg)
Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen,
sowohl im intra- wie auch extramuralen Bereich
Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht sowie
Durchführungsverantwortung für alle von der Hebamme in diesem
Bereich gesetzten Maßnahmen
Herstellen von Kontakten zu Beratungsstellen
Siehe Anstaltsordnung, Detailbeschreibung,
Funktionsgruppenbeschreibung, etc...
Dürfen im Notfall ihre fachkundliche Hilfe nicht verweigern
HebG
Müssen bei allen regelwidrigen und gefahrendrohenden Zuständen
ärztliche Hilfe beiziehen
hat Auskunftspflicht über ihre Beobachtungen gegenüber dem Arzt
sind verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn sich ein Verdacht einer
Unterschiebung eines Kindes oder einer Kindesaussetzung ergibt
(StGB)
die Nottaufe eines Neugeborenen ist nur mit Einwilligung der Eltern
erlaubt
Verschwiegenheitspflicht
Hat jede Lebend.- und Totgeburt der zuständigen
Personenstandsbehörde anzuzeigen
Geschenkeannahmeverbot
Hat arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten
Verpflichtet für die Fortbildung gemäß § 37 iVm §§ 6Abs. 1 HebG und
zwingend vorgeschrieben nach einer mehr als zweijährigen
Berufsunterbrechung
Führen eines Fortbildungspasses
Wahren des Berufsgeheimnisses, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger
Unterschrift Vorgesetzte
Ausgehändigt am:
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Unterschrift Stelleninhaber
Spezielles Berufsbild der Hebamme
Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich
auf Mutter und Kind bezogen:
erfassen der Bedürfnisse der betreuten Personen
Information über grundlegende Methoden der Familienplanung
Planung der Betreuung, Beratung, Hilfestellung und Pflege, sowie Information der betreuten Personen über den
Stationsablauf und die geplanten Maßnahmen
Beobachtung der normal verlaufenden Schwangerschaft, Durchführung der zur Beobachtung einer normalen
Schwangerschaft notwendigen Untersuchungen
Veranlassung von Untersuchungen, die für eine möglichst frühzeitige Feststellung einer regelwidrigen
Schwangerschaft notwendig sind sowie Aufklärung über diese Untersuchungen
Beratung in der Schwangerschaft, Vorbereitung auf die Geburt und Elternschaft in Einzelgesprächen und Kursen
(insb in Fragen Hygiene und Ernährung)
stationäre Aufnahme der Schwangeren bzw. Gebärenden und Durchführung der standardisierten
Routineuntersuchungen sowie -maßnahmen
Begleitung und Überwachung von Mutter und Kind während des Geburtsverlaufes mit Hilfe geeigneter klinischer
und technischer Mittel
Unterstützung im Erkennen der Fähigkeiten und Bedürfnisse der Gebärenden, um ein positives Geburtserlebnis zu
ermöglichen
Entwicklung des Kindes bei Spontangeburten, sofern erforderlich durchführen eines Scheidendammschnittes
Beurteilung der Vitalzeichen und Vitalfunktionen des Neugeborenen sowie Einleitung der erforderlichen
Maßnahmen zur Hilfestellung in Notfällen
Pflege des Neugeborenen und Durchführung der erforderlichen Messungen
Pflege der Wöchnerin, Überwachung des Allgemeinzustandes der Mutter nach der Geburt
Fortlaufende und umfassende Dokumentation wesentlicher Beobachtungen und gesetzter Maßnahmen vor,
während und nach der Geburt einschließlich der Geburtsanzeige
Förderung des Bonding und Hilfestellung beim ersten Stillen des Neugeborenen
Beratung über Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Säuglingspflege ,Ernährung und Stillförderung
Anleitung der Mutter zur Rückbildungsgymnastik
Miteinbeziehung und Betreuung des Vaters und/oder der Begleitperson vor während und nach der Geburt
Wahrung der Schweigepflicht, Datenschutzes und der Patientenrechte
im Bedarfsfall herstellen von Kontakten zu freipraktizierenden Hebammen, Hilfsorganisationen und
Beratungsstellen
die Anwendung eines nicht dem Suchtgift unterliegenden krampflösenden oder schmerzstillenden Arzneimittels,
bei gegebener Indikation in der Eröffnungsperiode, das für die Geburtshilfe nach Maßgabe der Wissenschaft und
Erfahrung angezeigt ist, ohne ärztliche Anordnung
die intramuskuläre und subcutane Anwendung von Wehenmittel oder wehenhemmenden Mitteln, bei Gefahr im
Verzug, ohne ärztliche Anordnung, wenn ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar ist.
Die intramuskuläre Anwendung von Arzneimitteln zur Rhesus-Prophylaxe, wenn die Notwendigkeit der
Anwendung von einer Ärztin/einem Arzt festgestellt worden ist.
Die Anwendung von prophylaktischen Arzneimitteln unmittelbar nach der Geburt, ohne ärztliche Anordnung,
wenn die Anwendung durch Hebammen nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft und
Erfahrung von den Gesundheitsbehörden empfohlen ist.
auf den Anstaltsbetrieb bezogen:
unterstützt Kollegen in ihrer Arbeit nach Notwendigkeit und Möglichkeit und nimmt auch selbst Unterstützung an
nimmt regelmäßig an den Mitarbeiterbesprechungen teil und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung von
Besprechungsergebnissen und Arbeitsgruppenergebnissen
leitet nach Zuweisung neue Mitarbeiter an, berät und unterstützt sie mit dem Ziel, sich in das Team zu integrieren
Sie setzt sich dafür ein, daß die Koordination mit anderen Bereichen sinnvoll in den Arbeitsablauf integriert ist
und den Genesungsprozeß der Patientinnen fördert
die Leitung.der Station durch engagierte, zuverlässige Mitarbeit in der Gewährleistung der Qualität zu
unterstützen.
wirtschaftlicher und zweckmäßiger Gebrauch von Sachgütern, Medikamenten und technischen Geräten
Anforderung von Material, Leistungen und Weitergabe von Schadensmeldungen
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Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich
(Vgl § 4 HebG)
bei jedem Verdacht oder beim Auftreten von für die Frau oder das Kind regelwirdrigen und bedrohenden Zustand
während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes darf die Hebamme ihren Beruf nur nach
ärztlicher Anordnung und in Zusammenhang mit dem Arzt ausüben (belastenden Vorgeschichte, bei Vorliegen
und Auftreten von sowie Verdacht auf Erkrankungen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft
ärztlichen Beistand erfordern, Mehrlingsschwangerschaften, regelwidrigen Lagen des Kindes, bei Vorliegen oder
Vorfall von kleinen Kindesteilen oder der Nabelschnur, bei Verdacht auf Schädel- Becken- Mißverhältnis,)
Kontrolle bei Terminüberschreitung und Betreuung der Risikoschwangeren (Störungen der Wehentätigkeit,
Anzeichen der Überlastung und Erschöpfung der Gebärenden, starken Blutungen aus den Geburtswegen,...)
Entwicklung des Kindes bei Steißgeburt und damit verbunden die Durchführung eines Scheidendammschnittes
nach Erkennen der Anzeichen von Regelwidrigkeiten Rücksprache mit dem Arzt halten und die notwendigen
Hilfeleistung bis zum Eintreffen des Arztes einleiten bzw. die Betreuung der Gebärenden in Zusammenarbeit mit
dem Arzt fortsetzen
Vorbereitung und Assistenz bei operativer Geburtsbeendigung und pathologischer Planzentarperiode
Überwachung der Plazentarperiode (Gewinnung und Kontrolle der Plazenta, Kontrolle der Blutung),
gegebenenfalls Blutentnahme aus der Nabelschnur
Betreuung und Überwachung der Postplazentarperiode nach einer regelwidrigen Geburt (Fehlgeburt, Frühgeburt,
Mehrlingsgeburt)
Bei Wahrnehmung von Mißbildungen des Neugeborenen, die eine unverzügliche ärztliche Maßnahme erfordern
Bei allen gefahrdrohenden Zwischenfällen sowie bei Erkrankungen der Gebärenden oder bei deren Tod
Bei Empfindlichkeit des Unterleibs, bei regelwidrig vermehrtem Blutabgang, bei ausbleibendem oder
übelriechendem Wochenfluß
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich
(Vgl insb §§6,8 HebG iVm § 16 GuKg)
Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen, sowohl im intra- wie auch extramuralen
Bereich
Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht sowie Durchführungsverantwortung für alle von der Hebamme in diesem
Bereich gesetzten Maßnahmen
Die Hebammen sind gemäß § 37 iVm §§6 Abs 1 HebG verpflichtet, in Abständen von fünf Jahren
Fortbildungskurse im Ausmaß von fünf Tagen zu besuchen. Der Besuch eines Fortbildungskurses ist weiters
nach einer mehr als zweijährigen Berufsunterbrechung verpflichtend.
Für die Durchführung der Fortbildungskurse hat gemäß § 37 Abs 4 HebG das Österreichische
Hebammengremium zu sorgen. Die regelmäßige Teilnahme ist vom diesem im Fortbildungspaß zu bestätigen.
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STELLENBESCHREIBUNG –FUNTKIONSBESCHREIBUNG
Hygienefachkraft
Stellenbezeichnung
Arbeitsbereich
Hygienefachkraft
Krankenhaus
Pflegeheim
Extramurale Dienste
Soziale Einrichtungen
Hospizeinrichtungen
Heeresspitäler/Sanitätseinrichtungen
Ambulanzen
Gesundheitspraxen
Gesundheitsberatende Einrichtungen
Name der/- s
Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/
Anforderungen
Mindestqualifikation
Ein nach dem österreichischen Gesundheits-und
Krankenpflegegesetz anerkanntes Diplom im
gehobenen Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege
die erfolgreiche Absolvierung der Sonderausbildung für
Krankenhaushygiene
besondere Fähigkeiten :
Zielsetzung der Stelle:
Vorgesetzte Stellen:
Nachgeordnete Stellen
Der Stelleninhaber wird
vertreten durch:
Die/der Stelleninhaber
Informiert
pädagogische Fähigkeiten, Teamfähigkeit, kommunikative Fähigkeit,
Kritik.- und Konfliktfähigkeit, Führungsqualitäten, Fähigkeit zur
Selbständigkeit und Eigeninitiative,
Durchsetzungsvermögen, Organisations- und Koordinationsgeschick,
EDV-Kenntnisse
Bei allen Maßnahmen die der Erkennung, Vermeidung, Verhütung und
Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und der Gesundheitserhaltung der Patienten, Spitalsmitarbeiter und Besucher dienen, unter
Berücksichtigung Ökologischer und ökonomischer Aspekte
mitzuwirken
Unterstützt in ihrer Aufgabenerfüllung als Stabstelle, die Anstaltsleitung
bei der Umsetzung in allen krankenhaushygienischen Belange.
Unterstütz die Pflege in ihren Aufgaben entsprechend des formulierten
Pflegeleitbildes und trägt zur Entwicklung, Sicherung und Förderung
der Hygienequalität in der Pflege bei.
Direkte Vorgesetzte
In administrativ/dienstrechtlichen/organisatorischen/pflegerisch
fachlichen Belangen PflegedirektorIn
In medizinisch/ fachlichen Belangen:
Ärztlicher Direktor
Hygienebeauftragter Arzt
Anordnungsbefugte:
Administrativ/dienstrechtlich/organisatorischen/pflegerisch fachlichen
Belangen PflegedirektorIn
In medizinischen Belangen: Ärztlicher Direktor
In fachlichen Belangen: Krankenhaushygieniker
Die zur ihrer Aufgabenerfüllung zugeteilten Mitarbeiter in besonderen
Fällen, nach Rücksprache mit der jeweiligen Bereichsleitung
Eine geeignete qualifizierte diplomierte Gesundheits- und
Krankenschwester/-pfleger = nominiertes Mitglied der Hygienegruppe
Hygienebeauftragten Arzt
PflegedirektorIn
Kollegiale Führung
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Kernaufgaben/
Verantwortungsbereich
Berufspflichten laut GuKG
Befugnisse
Ermittlung des Hygienestatus in pflegerischen, diagnostischen,
therapeutischen und versorgungstechnischen Bereichen
Mitwirkung bei der Erstellung von Arbeitsanleitungen,
Hygienerichtlinien, Hygienestandards und Hygieneplänen
Durchführung des Hygieneprüfplanes
Mitwirkung bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten (auch
unter dem Ansatz der Kostenrelevanz von Hygieneerfordernissen)
Zusammenarbeit mit dem hygienebeauftragten Arzt und dem
Hygieneteam bei Überwachung der Krankenhaushygiene und der
krankenhaushygienischen Maßnahmen (Isolierung, Einhaltung der
Hygieneregeln.....)
Aufzeichnung von Daten bzgl. der Krankenhausinfektionen nach
Häufigkeit, Art der Erkrankung, Erreger, Resistenzspektrum,
Vorkommen in bestimmten Krankenhausbereichen
Mitwirkung bei epidemiologischen Untersuchungen
Überwachung pflegerischer Techniken zur Verhütung von
Krankenhausinfektionen (Hygienevisiten)
Weitere allgemeine Aufgaben laut Funktionsgruppenbeschreibung,
Detailbeschreibung, Anstaltsordnung und Geschäftsordnung
hat Verschwiegenheitspflicht
Einhaltung der festgelegten verbindlichen Richtlinien, Dienstwege,
Dienstanweisungen etc...
Anzeigepflicht
Meldepflicht
Wahren des Berufsgeheimnisses,
Verpflichtung zu Dienstbesprechung
Darf die fachliche Weisungsbefugnis an die unterstellten
MitarbeiterInnen wahrnehmen (Fachaufsicht)
soll bei allen Hygienefragen, die die Anstalt betreffen, beratend und
entscheidend mitarbeiten
zeichnet für die Anleitung der Mitarbeiter verantwortlich und überwacht
sie im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht
hat Fort- und Weiterbildungspflicht gemäß dem einschlägigen
berufsrechtlichen Bestimmungen im GuKG
hat das Recht die Krankenhausunterlagen einzusehen und in den
patientenbezogenen Pflegeberichten selbst erhobene Befunde zu
dokumentieren
Zugang zu allen Bereichen der Krankenanstalt nach Rücksprache mit
den jeweiligen Bereich zuständigen Verantwortlichen
Zeichnungsberechtigt in der Beratungskorrespondenz, bei Anträgen,
sowie bei Materialbestellungen zur Erfüllung des Aufgabenbereiches
(z.B. Büromaterialanforderungen, Abklatschnährboden...)
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger
Unterschrift Vorgesetzter
Ausgehändigt am:
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Unterschrift Stelleninhaber
Spezielles Berufsbild der Hygienefachkraft
Ermittlung des Hygienestatus in pflegerischen, diagnostischen, therapeutischen und versorgungstechnischen
Bereichen
Selbständige verantwortliche Erstellung und Aktualisierung von Arbeitsanleitungen, Hygienerichtlinien,
Hygienestandards, Hygieneplänen und Desinfektionsplänen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen,
Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik und deren Fortschreibung, sowie nach
ökonomischen, ökologischen und praktikablen Aspekten
Mitwirkung bei der Beschaffung von Desinfektionsmitteln und bei der Beschaffung und Aufbereitung von
Produkten, sofern durch diese eine Infektionsgefahr entstehen kann (Einmalartikel, technische Geräte...)
Beratung der Mitarbeiter in allen für die Wahrung der Hygiene wichtigen Angelegenheiten
Mitwirkung bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten (auch unter dem Ansatz der Kostenrelevanz von
Hygieneerfordernissen)
Zusammenarbeit mit den hygienebeauftragten Arzt und dem Hygieneteam bei Überwachung der
Krankenhaushygiene und der krankenhaushygienischen Maßnahmen (Isolierung, Einhaltung der
Hygieneregeln.....)
Erfassung von Krankenhausinfektionen durch regelmäßige Besuche auf Stationen und Einsicht in alle
wesentlichen klinischen und mikrobiologischen Unterlagen sowie deren Auswertung
Aufzeichnung von Daten bzgl. der Krankenhausinfektionen nach Häufigkeit, Art der Erkrankung, Erreger,
Resistenzspektrum, Vorkommen in bestimmten Krankenhausbereichen
Mitwirkung bei der Erstellung, Auswertung und Interpretation von Infektionsstatistiken
Mitwirkung bei epidemiologischen Untersuchungen
Überwachung pflegerischer Techniken zur Verhütung von Krankenhausinfektionen (Hygienevisiten)
Überwachung von Desinfektionen, Sterilisation, Versorgung und Entsorgung in verschiedenen
Krankenhausbereichen (Hygienevisiten)
Mitwirkung in der Zentralsterilisation gemäß dem Medizinproduktegesetz
Anleitung und Schulung der Mitarbeiter in der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von
Krankenhausinfektionen (praktische Demonstration von Hygienemaßnahmen)
Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern der verschiedenen Krankenhausdienste bei der
Sicherstellung der Krankenhaushygiene
Verantwortlich für die Vorbereitung der Hygienekommissionssitzung
Hygienespezifische Unterweisung aller MitarbeiterInnen von Reinigungs- und Entsorgungsfirmen über
einzuleitende und durchzuführende Maßnahmen sowie Einweisung neuer Mitarbeiter des Pflege-und
Funktionsbereichs
Verantwortung für die Praktikantenanleitung und Beurteilung von angehenden Hygienefachkräften während der
praktischen Ausbildung in der Zeit des Einsatzes, in Absprache mit der Pflegedirektion
Dokumentationspflicht und Bereitstellen geeigneter Dokumentationssysteme
Einberufung von Arbeitsgruppen, sowie von bereichs.-und prozeßorientierten Projekten, nach Anforderung durch
die Anstaltsleitung
Durchführung des Hygieneprüfplanes (Proben für gezielte Umgebungsuntersuchungen veranlassen und/oder
durchführen
(Probeentnahme,Probentransport,Probenprotokollierung)
Zeitgerechte Durchführung und Evidenzhaltung des Hygieneprüfplanes
Schulung der Hygienekontaktpersonen über „korrekte Durchführung von Umgebungsuntersuchungen“
Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte
(Mitwirkung bei der Beschaffung von Desinfektionsmitteln und Aufbereitung von Produkten, die die
Krankenhaushygiene betreffen)
Kennen und einhalten der gesetzlichen Grundlagen und einschlägigen Vorschriften insbesondere Gesundheits-und
Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Sanitätsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz, Medizinproduktegesetz,
Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienebezogene Verordnungen, Normen, Erlässe,
Richtlinien und Standards, Anstaltsordnung etc.
Regelmäßige Berichterstattung an die Anstaltsleitung
Jahresbericht in schriftlicher Form, fallweise Teilnahme an der Anstaltsleitersitzung nach Einladung
Regelmäßige Dienstbesprechungen mit der Pflegedienstleitung, sowie bei Bedarf mit dem jeweiligen Mitglied der
Kollegialen Führung
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Eigene Fortbildung betreiben
Organisation und Durchführung innerbetrieblicher Fortbildungen
Jahresprogramm erstellen, Schwerpunkte setzen, die für die Weiterbildung der Hygienekontaktpersonen und
Mitarbeiter im Bereich der Krankenhaushygiene relevant sind
Organisation fachkompetenter Referenten
Fortbildungskartei zur Orientierung anlegen, um gezielte Fortbildungen zu organisieren
Fortbildungsmappe anlegen und vorhandene Unterlagen interessierten Mitarbeitern zur Verfügung stellen
Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Betriebes
Aufbau bzw. Weiterführung der Hygienegruppe
Fallweise Teilnahme an Teambesprechungen der einzelnen Berufsgruppen
Mitarbeit in internen und externen Arbeitskreisen
Zusammenarbeit mit dem betriebsärztlichen Dienst und der Sicherheitsfachkraft
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STELLENBESCHREIBUNG – FUNKTIONSBESCHREIBUNG
Mittleres Pflegemanagement (Leitende Pflegekraft)
Stellenbezeichnung
Arbeitsbereich
Mittleres Pflegemanagement (Leitende Pflegekraft)
Krankenhaus
Pflegeheim
Extramurale Dienste
Soziale Einrichtungen
Hospizeinrichtungen
Heeresspitäler / Sanitätseinrichtungen
Ambulanzen
Gesundheitspraxen
Gesundheitsberatende Einrichtungen
Name der/-s
Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/
Anforderungen
Mindestqualifikation
Fachlich:
Ein nach dem österreichischen Gesundheits-und
Krankenpflegegesetz anerkanntes Diplom im
gehobenen Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege
Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und
Krankenpflege
Absolvierung einer Weiterbildung für mittleres Pflegemanagement
Bei Führung einer Kinderabteilung oder psychiatrischen Abteilung ist
das Diplom für Kinder- und Jugendlichenpflege oder psychiatrische
Gesundheits-und Krankenpflege erforderlich
Persönlich:
Fachkompetenz, Entscheidungsfähigkeit, Führungskompetenz,
Organisationsgeschick, Verantwortungsfreude,
Eigeninitiative,Belastbarkeit
Sozial:
Zielsetzung der Stelle:
Vorgesetzte Stellen:
Nachgeordnete Stellen:
Beziehungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit
Sicherung einer zeitgemäßen Pflegequalität, unter besonderen
Berücksichtigung des eigenverantwortlichen, mitverantwortlichen und
interdisziplinären Tätigkeitsbereiches der gehobenen Dienste für
Gesundheits- und Krankenpflege
Vertritt die Station/Organisationseinheit im Sinne der
Gesamtzielsetzung des Krankenhauses/der Organisation
Direkter Vorgesetzte
Dienstrechtlich: PflegedirektorIn
Fachlich-pflegerisch: Oberschwester / Oberpfleger PflegedirektorIn
Andere weisungsgebundene Stellen:
im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich: Anordnungsberechtigung des
Arztes im Rahmen des Berufsbildes
Der Stelleninhaber wird
vertreten durch:
gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege.
Pflegehilfe, SchülerInenn für Gesundheits- und Krankenpflege,
Nostrifikanten, Praktikanten der Pflegehilfelehrgänge,
Sanitätshilfsdienste und Zivildiener,
Reinigungsdienst bezüglich der Wahrnehmung der Hygienemaßnahmen
Stationssekretärin, Transportdienste,
Eine geeignete qualifizierte diplomierte Gesundheits-und
Krankenpflegeperson
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Der Stelleninhaber
informiert
Kernaufgaben/
Verantwortung
Berufspflichten laut
GuKG
PflegedirktorIn
Medizinischen Belangen an fachlich verantwortlichen Arzt
Eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich:
Pflegemodelle und Pflegekonzepte, sowie deren Bedeutung für eine
Pflegeeinheit einzuschätzen und anzuwenden
Den Pflegeprozess einschließlich der Pflegediagnosen für eine
Pflegeeinheit zu evaluieren
Patienten und MitarbeiterInnen in wesentlichen Fragen der
Gesundheitsförderung zu beraten
Die von der Pflegedirektion vorgegebenen Rahmenprogramme zur
Pflegequalitätssicherung anzuwenden sowie
Qualitätssicherungsmaßnahmen zu initiieren und zu fördern
Das berufliche Selbstverständnis zu reflektieren und mit
Berufsangehörigen anderer Gesundheitsberufe, insb. der Ärzte zu
diskutieren
Den volkswirtschaftlichen Wert der Pflege profund darzulegen
In schwierigen Situationen Entscheidungen aufgrund ethischer
Reflexion zu treffen
Führungsaufgaben unter Nutzung der Stärken und Schwächen des
eigenen Führungsverhaltens, im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung des
jeweiligen
Gesundheitsunternehmens, im eigenen Pflegebereich wahrzunehmen
Das eigene Verhalten durch Eigen- und Fremdreflexion kritisch zu
durchleuchten, sowie Methoden der Psychohygiene für sich und das
Team zielführend einzusetzen
Mitarbeiter zu instruieren, zu fördern und zu beurteilen
Ausbildungskonzepte umzusetzen
Sowie Konfliktsituationen zu erkennen, zu analysieren und Strategien
zur Bewältigung zu entwickeln.
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich:
Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der
Station in pflegerischer Versorgung Ausgehend von der, der Berufspraxis multidisziplinäre und
berufsübergreifende Ansätze zur Lösung von Gesundheitsproblemen
und der Schnittstellenproblematik für Patienten/Klienten zu treffen
Pflegebereichsrelevante Daten und Ergebnisse darzustellen, zu
interpretieren und pflegeorganisatorische Prozessabläufe zu optimieren
Die Team- und Personalentwicklung in Kooperation mit der
Pflegedirektion für die jeweilige Pflegeeinheit sicherzustellen
Die Mitarbeiter in der Gesundheits-und Krankenpflege nach
Qualifikation und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, humaner und
berufsrechtlicher Grundlagen pflegebedarfsorientiert einzusetzen
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich:
Für die Pflege relevante ökonomische und volkswirtschaftliche
Zusammenhänge herzustellen und betriebliche Entscheidungen
wirkungsvoll einzubringen
Als Kostenstellenverantwortliche an den Budgetdispositionen effizient
mitzuwirken
Weitere allgemeine Aufgaben laut
Funktionsgruppenbeschreibung,Anstaltsordnung, Detailbeschreibung
Auskunftspflicht über alle gesundheits- und krankenpflegerischen
Maßnahmen gegenüber den betroffenen Patienten, deren gesetzlichen
Vertreter oder der genannten Vertrauensperson
Verschwiegenheitspflicht
Aufklärungspflicht im Rahmen des Pflegeprozesses
(Pflegediagnose,Pflegeintervention, potentielle Pflegerisken)
Anzeigepflicht
Meldepflicht
Wahren des Berufsgeheimnisses, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses
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Befugnisse
besondere eigene
Verpflichtung
soll Arbeiten an die unterstellten MitarbeiterInnen unter
Berücksichtigung ihrer Qualifikation und Begabung delegierenAnordnungsbefugniskann die MitarbeiterInnen im Rahmen der vorgegebenen Bereichspflege
in die einzelnen Pflegebereiche einteilen
zeichnet für die Anleitung der MitarbeiterInnen verantwortlich und
überwacht sie im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht
darf die fachliche Weisungsbefugnis an die unterstellten
MitarbeiterInnen wahrnehmen
kann aus dringend dienstlich erforderlichen Gründen Überstunden
anordnen
soll berufsethische Grundsätze in ihrem/seinen Wirkungsbereich fördern
soll maßgeblich die Beurteilung der einzelnen MitarbeiterInnen der
Station durchführen
Fort- und Weiterbildungspflicht gemäß den einschlägigen
berufsrechtlichen Bestimmungen im Gesundheits-und
Krankenpflegegesetz
Mitwirkung bei der innerbetrieblichen Fortbildung
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift:
Vorgesetzter
Stelleninhaber
Ausgehändigt am:
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Spezielles Berufsbild des mittleren Pflegemanagement
( der/des Stationsschwester/Stationspfleger)
die nachgeordneten Mitarbeiter sind mit dem Ziel zu führen
die Zufriedenheit der Patienten durch ganzheitliche, individuelle Pflege zu fördern
sich in der Krankenpflege (z.B. Pflegeplanung, pflegediagnoseorientierter Pflegeprozess, Pflegestandards,
Pflegediagnose, EDVdokumentation, Pflegemethoden... auseinanderzusetzen
sie anzuleiten, damit sie motiviert und zufrieden, selbstständig und verantwortungsbewusst arbeiten (sollen in
Entscheidungen einbezogen werden), damit sie den Arbeitsablauf und die Arbeitsorganisation unter Beachtung
abgesprochener Kautelen und Wirtschaftlichkeit planen und durchführen
dass sie die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen des Krankenhauses konstruktiv fördern
Die Aufgaben -und Verantwortungsbereiche des mittleren Pflegemanagement (der Stationsleitung) im
einzelnen
Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich
für die fachgerechte Erfassung der Patientenbedürfnisse in der praktischen Gesundheits- und Krankenpflege, dass
die Pflege geplant und nach der Durchführung ausgewertet wird (anhand von vorhandenen Methodik PPR,
Pflegetheorie...)um die Pflegequalität zu gewährleisten
verantwortlich für die Mithilfe und Beratung bei der Erstellung von Pflegeplänen
verantwortlich für die Überwachung der Pflege unter Berücksichtigung des eingeführten Pflegekonzeptes und der
Organisation des Stationsablaufes
Kontrolle und Überwachung der Qualität (einhalten des festgelegten Pflegesystems) und Quantität der Arbeit
(koordinieren der Behandlungsmethoden und Pflegemethoden) Arbeitsablaufanalysen
Kontrolle der Durchführung der Gesunsdheits- und Krankenpflege nach den geltenden Hygieneregeln
verantwortlich für die Einhaltung und Überwachung der Schweigepflicht, Aufklärungspflicht, Patientenrechte und
des Datenschutzes, Geschenkannahmeverbot
schaffen einer Atmosphäre, die den Heilungsprozess der Patienten fördert
zusammenarbeiten mit Patienten und deren Angehörigen
Kontaktherstellung zu beratenden Stellen ( sozialpädagogischen Einrichtungen , Seelsorge, psychosozialer
Dienst..)
durchführen von Pflegevisiten und Abhaltung regelmäßiger Pflegegespräche
Weitergabe und einholen von pflegerelevanten Informationen vom und an das ganze Pflegeteam
Verwenden von Checklisten zur Überprüfung der Pflegedokumentation bzw. Pflegeplanung
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich betriebsbezogene Aufgaben
verantwortlich für:
die Einhaltung der Hygiene-und Unfallverhütungsvorschriften und Brandschutzverordnungsvorschriften in der
Station in Zusammenarbeit mit dem Hygieneteam, Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzbeauftragten des
Hauses
die Überwachung der Geräte nach dem Medizinproduktegesetz bezüglich Funktionalität und Kontrolle der
Unterweisungen der Mitarbeiter anhand des Gerätepasses
die Überwachung der Medikamentenanforderung und -aufbewahrung sowie die Führung des Suchtgiftes
die Bestellung und Überwachung von Pflegeartikeln und sonstigen Materialien sowie für die Überwachung der
Lagerhaltung der Station
die Anforderung und Verwaltung von pflegerischem Sachbedarf, sowie Mitsprache bei den Investitionsbudgets
die Überwachung des festgelegten Arbeitsablaufes auf der Station und für die Organisation der Arbeitseinteilung
unter Berücksichtigung der Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter
die Planung der Bettenbelegung und die Verlegung der Patienten innerhalb der Station
Schaffung eines Überblickes über den Arbeitsanfall der Abteilung mit im Krankenhaus üblichen Mitteln
(Arbeitsfaktor, Pflegekategorien..)
Förderung des Gruppenprozesses und Schaffung von Möglichkeiten, damit ein leistungsfähiges und zufriedenes
Team entstehen und als solches tätig sein kann
Durchführung monatlicher protokollierter Mitarbeiterbesprechungen auf Stationsebene
Vertretung der fachlich und dienstrechtlichen Interessen der Mitarbeiter, Wahrnehmung der eigenen Interessen
und als Führungskraft Vertretung der Interessen des Betriebes
Mitsprache bei baulichen Veränderungen/Neubauten
Vorschlags.- und Mitbestimmungsrecht bei Anschaffungen (schriftliches Festhalten der Erfahrungen mit
bestimmten Pflegeprodukten)
Überprüfung der Verbrauchsmittel mittels statisch aufbereiteter Übersichtslisten der Verwaltung
Beachten der Mülltrennungsvorschriften und der Umweltschutzgebarung
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Personalbezogenen Aufgaben (Organisation des Pflegedienstes)
die Teilnahme an Besprechungen der Stationsleitungen durch sich selbst oder durch ihre/seine Vertretung und für
die Weitergabe der Informationen, die, die Mitarbeiter in den Stationen betreffen
die Planung des Personaleinsatzes
die Planung und Überwachung der Dienstzeit im Rahmen der hausinternen Vorgaben und der gesetzlich
vorgeschriebenen Arbeitszeit nach den Bedürfnissen der Station
die Aufstellung von Urlaubsplänen unter Beachtung der hausinternen Vorgaben
die Hilfestellung bei der Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen
die Meldung von Dienstunfällen
die entsprechende Förderung der MitarbeiterInnen, damit der Stationsbetrieb auch bei Abwesenheit der
Stationsleitung gut fortgeführt werden kann
Maßnahmen zur Entwicklung des selbständigen Arbeitens der MitarbeiterInnen
die Schüleranleitung in Zusammenarbeit mit der Krankenpflegeschule, dem Praxisanleiter und dem Mentor der
Station
die Durchführung von regelmäßigen Mitarbeiterbeurteilungen in Absprache mit der Leitung des Pflegedienstes
die formelle und inhaltliche Leitung der Dienstübergaben
die Anleitung der Mitarbeiter bei der Einführung neuer Pflegemethoden und Evaluierung getroffener
Vereinbarungen/maßnahmen
die Teilnahme an Arbeitsgruppen im Hause zur Weiterentwicklung der Pflege
Hilfestellung für die einzelnen MitarbeiterInnen bei der Umsetzung von Arbeitsgruppenergebnissen
das Führen von Statistiken (Pflegeintensität, Pflegekategorien, Fragenkatalog zur Ergebnisqualität der
Abteilung....)Kontrolle und Überwachung der Quantität und Qualität der Arbeit
Mitsprache bei der personellen, materiellen und technischen Ausstattung ihrer Station in den entsprechenden
Gremien
Auswahl der Mitarbeiter für die Fortbildungsveranstaltungen
Mitarbeiter anregen, schriftliche Berichte über besuchte Fortbildungen auf der Station zur Einsichtnahme
aufzulegen-, eigene Fortbildungsmappe zu führen
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich
Zusammenarbeit mit anderen Bereichen
sie sorgt dafür dass:
die Koordination der Arbeitsabläufe der Station mit denen der anderen Bereichen möglichst nicht kollidieren
Terminabsprachen mit dem Diagnostik-und Therapiebereich
die Koordination sinnvoll in den Arbeitsablauf integriert ist und das Wohl und den Genesungsprozeß des Patienten
fördert (Störungen sind in der Pflegedirektion zu melden)
bei Personalengpässen Kooperation mit anderen Stationsleitungen in Absprache mit der Pflegedirektion
Zusammenarbeit mit der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder-und
Jugendlichenpflege, Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
sie ist verantwortlich dass:
gemeinsame Absprachen/Besprechungsergebnisse mit den LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege,
LehrerInnen für Kinder- und Jugendlichenpflege und LehrerInnen für psychiatrische Gesundheits- und
Krankenpflege bzw. dem Praxisanleiter mit dem Ziel einer einheitlichen Ausbildung umgesetzt werden
die Schüler in die Organisation sowie die Gegebenheiten des Hauses und in die Gesundheits- und Krankenpflege
allgemein eingewiesen werden und angemessene Anleitung stattfindet
die Leistungen der Schüler regelmäßig beurteilt werden und über deren weitere Entwicklung beraten wird.
Zusammenarbeit mit der Plegedirektion
Sie ist verpflichtet:
alle wichtigen Vorkommnisse hinsichtlich der übertragenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche
weiterzugeben
für die Einhaltung aller festgelegten Rahmenbedingungen, Pflegekonzepte und Dienstanweisungen zu sorgen, die
von der Pflegedirektion bzw. Anstaltsleitungen herausgegeben wurden.
Sich auch für die Weiterentwicklung der Gesundheits- und Krankenpflege und des Pflegedienstes im eigenen
Krankenhauses einzusetzen und Vorschläge weiterzuleiten
die Mitarbeiter zur Fort-und Weiterbildung motivieren
Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Unternehmungskultur
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STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG
OperationsgehilfeIn – SanitätshilfdienstStellenbezeichnung
Arbeitsbereich
OperationsgehilfeIn – Sanitätshilfdienst
Krankenhaus
Pflegeheim
Extramurale Dienste
Soziale Einrichtungen
Hospizeinrichtungen
Heeresspitäler/Sanitätseinrichtungen
Ambulanzen
Gesundheitspraxen, Gesundheitsberatende Einrichtungen
Name der/-s
Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/
Anforderungen
Mindestqualifikation
Zielsetzung der Stelle:
Absolvierung des Operationsgehilfenkurses innerhalb von 2 Jahren ab
Berufsantritt
Mithilfe bei der Pflege unter Anleitung, Aufsicht und Führung durch
eine diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger im
Operationssaal/Ambulanz
Einfache Hilfsdienste und Handreichungen bei der Durchführung
ärztlicher Eingriffe
Vorgesetzte Stellen:
Übergeordneter Vorgesetzter:
Dienstrechtlich und fachlich/ pflegerisch: PflegedirektorIn
Direkte Vorgesetzte:
Fachlich/pflegerisch: leitende/r Operationspflegeschwester/-pfleger
Andere weisungsgebundenen Stellen:
Gehobener Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege
im Rahmen der Mithilfe bei ärztlichen Eingriffen die/der Ärztin/Arzt
Nachgeordnete Stellen
Der Stelleninhaber wird
vertreten durch:
Die/der Stelleninhaber
informiert
Kernaufgaben
Verantwortungsbereiche
keine
OperationsgehilfeIn – Sanitätshilfdienst-
Gehobener Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege
leitende/r Operationspflegeschwester/-pfleger
PflegedirektorIn
Arzt
Vorbereitung des Operationssaales und des Sterilgutes
Vorbereitungsmaßnahmen zur Operationsdurchführung
Mithilfe bei Lagerung und Vorbereitung des Patienten im
Operationssaal
Unsterile Assistenzdienste während der Operation
Mithilfe während des Anlegens vom Verband/Gips
Mithilfe beim Ausschleusen des Patienten
Entsorgen und Aufräumen nach Operationsende
Reinigung und Desinfektionsaufgaben
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Berufspflichten laut
Gesetz:
Alle wichtigen Vorkommnisse hinsichtlich der übertragenen Aufgaben
und Verantwortungsbereiche an die vorgesetzten Stellen weiterzugeben
den Anweisungen korrekt nachzukommen
sich regelmäßig fortzubilden
Verschwiegenheitspflicht
Aufklärungspflicht im Rahmen der Durchführung seiner Tätigkeiten
Einhaltung der festgelegten verbindlichen Richtlinien, Dienstwege,
Dienstanweisungen
Wahren des Berufsgeheimnisses, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift
Rechtsträger
Unterschrift Vorgesetzter
Ausgehändigt am:
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Unterschrift Stelleninhaber
Spezielles Berufsbild der/des Operatiosngehilfin/Operationsgehilfen
Detailbeschreibung
Aufgaben/Tätigkeiten des Personals im OP-Bereich
Einholen von Informationen über die Operation
Orientierung verschaffen über das OP- Programm
Information einholen über Art der Operation und evtl. OP-TechnikOP-Tisch vorbereiten, bestellen des Patienten von Station, persönliche Vorstellung
beim Einschleusvorgang, anbringen des Patientenfixiergurtes unter unmittelbarer Aufsicht der diplomierten
Operationsfachkraft
Vorbereitung des OP-Saales und des Sterilgutes
Bereitstellung und Überprüfung des OP-Tisches und aller medizinisch-technischen Geräte auf Funktionalität und
Sicherheit
abwischen der OP-Lampen, Instrumentiertische, Wagen etc. mit Alkohol
bereitlegen und überprüfen der Lagerungsmaterialien und Seitenstützen
Vorbereitung spezieller Geräteschaften (Blutleere....)
Überprüfung von Verfallsdaten und Sterilitätskontrollen bei allen Sterilgütern und Materialien sowie Kontrolle
wegen evtl. Beschädigung
Einhaltung hygienischer Maßnahmen
Vorbereitungsmaßnahmen zur OP- Durchführung
Mithilfe beim Abdecken des Patienten
Positionierung und Konnektierung der Geräte und der Lampeneinstellung unter Beachtung der Sterilbereiche
Lagerung und Vorbereitung des Patienten im OP-Saal
Indikationsgerechte und schonende Vorbereitung des Patienten zur Operation in Zusammenarbeit mit dem
gehobenen Dienst der Gesundheits-und Krankenpflege (Rasur lt.Standards etc...)
Mithilfe bei OP.spezifischer Lagerung des Patienten unter Berücksichtigung seines körperlichen Zustandes
(lt.Standards etc..)
Abpolstern lt. Standards, um Lähmungen und Verbrennungen zu vermeiden
Anbringen einer Neutral- Elektrode lt.Standard
Bereitstellen der Desinfektionsmittel für Hautdesinfektion des OP-Gebietes
Intraoperative Tätigkeiten
Vorbereitung und Mithilfe beim ordnungsgemäßen intraoperativen Positions-und Gerätewechsel
Kontaminationsfreie und indikationsgerechte Versorgung von Operationspräparaten, Abstrichen etc.. und deren
korrekte Deponierung bis zum Versand
ständige Anwesenheit während der Operation und Hilfestellung geben für den/die InstrumentarIn
Postoerative Tätigkeiten
Mithilfe beim Verband der OP-Wunde, anschließen der Drainagen oder Ableitung
Vorbereitung der Utensilien für die Verbandfixierung, Drainagekonnexion, Ruhigstellung etc.
Mithilfe während des Anlegens und Antrocknen des Gipses
Patienten zum Ausschleusen vorbereiten und in Umbettraum bringen
Mithilfe bei OP-Abdeckung und Neutral-Elektroden entfernen,sowie Patienten entlagern und zudecken;
Patienten zum Umbettraum fahren, Sicherheitsgurt entfernen, mit Hilfe einer automatischen Umbetteinrichtung
vom OP-Tisch ins Stationsbett umlagern (Sicherheit des Patienten hat Vorrang)
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Entsorgen und Aufräumen nach OP-Ende
Sauger entleeren, grob reinigen und desinfizieren
aufräumen und entsorgen aller sonstigen Materialien unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsaspekte
(Trennung und Beachtung reiner und unreiner Arbeiten ...)
Vorbereitung und Aufrüstung des OP-Saales für nächsten Patienten
Auffüllen der Verbrauchsgüter sowie ordnen aller verwendeten Arbeitsmaterialien (sachgerechter wirtschaftlicher
Umgang)
durchführen von Reinigungs-und Putzarbeiten betreffend ihrer/seiner Materialien
administrative Aufgaben
Ausgaben und Verwaltung von Hilfsmitteln
Anmeldung von Wartungs-und Reparaturarbeiten medizinisch-technischen Apparate
Aufgaben bezogen auf die Mitarbeiter
Teilnahme an Mitarbeiterbesprechungen
Aufgaben auf den Anstaltsbetrieb bezogen:
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitnehmerschutz sowie Brandschutzverordnungsvorschriften,
Hygienerichtlinien und Medizinproduktegesetz
Mitwirkung an der Umsetzung von Besprechungsergebnissen/Arbeitsgruppenergebnissen in die Praxis
Beachtung der Mülltrennungs.und Umweltschutzvorschriften
Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Betriebes
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STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG
Pflegedirektorin/Pflegedirektor
Stellenbezeichnung
Arbeitsbereich
Stellung innerhalb der
Krankenhausleitung
Arbeitsbereich:
Name der/-s
Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/
Anforderungen/
Mindestqualifikation
Pflegedirektorin/Pflegedirektor - Pflegedienstleitung
Krankenhaus
Pflegeheim
Extramurale Dienste
Soziale Einrichtungen
Hospizeinrichtungen
Heeresspitäler / Sanitätseinrichtungen
Gleichberechtigtes Mitglied der kollegialen Führung
Fachlich:
Ein nach dem österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegegesetz
anerkanntes Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits-und
Krankenpflege und zusätzlich für Sonderkrankenanstalten die jeweilige
Zusatzausbildung
Mindestens 2 jährige Berufsausübung im gehobenen Dienst für
Gesundheits-und Krankenpflege
Erfolgreiche Absolvierung der Sonderausbildung für Führungsaufgaben
gemäß §72 GuKG oder einschlägige Universitäts.-oder
Hochschullehrgänge für Führungsaufgaben wie:
o postgraduale Ausbildungen an der WU Wien,
o Donauuniversität Krems für Gesundheits- und
Krankenhausmanagement,
o Fachhochschulen für Gesundheitsmanagement,
o Studium der Betriebswirtschaftslehre
o akademisch geprüften Gesundheits- oder Krankenhausmanager
Persönlich:
Fachkompetenz (Problemlösungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit, Fähigkeit zum vernetzten Denken Innovationsfähigkeit),
Führungskompetenz, (zielorientierte Teamführung,
Mitarbeiterführung), effiziente Organisation und Planung,
Kundenorientierung,
Stabilität und Ausdauer
Soziale Kompetenz
Zielsetzung der Stelle:
Beziehungsfähigkeit, aktive Kooperation,
Kommunikationsfähigkeit,
Konfliktfähigkeit
Den Pflegedienst nach fachlichen, ökonomischen, organisatorischen
und rechtlichen Bedingungen effizient zu gestalten und dabei auch der
Verantwortung für das unterstellte Personal gerecht zu werden
Sicherung und Weiterentwicklung der patienten/klientenbezogenen
Pflegequalität, unter Berücksichtigung des eigenverantwortlichen,
mitverantwortlichen, interdisziplinären und speziellen Tätigkeitsbereich
und den Grundlagen der Pflegewissenschaften
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Vorgesetzte Stellen:
Übergeordneter Vorgesetzter:
Rechtsträger
Andere weisungsgebundenen Stellen:
keine
Nachgeordnete Stellen
Der Stelleninhaber wird
vertreten durch:
Die/der Stelleninhaber
informiert:
Kernaufgaben/
Verantwortungsbereiche
Rechtsträger, kollegiale Führung
Weitere allgemeine
Aufgaben:
Oberschwestern/pfleger
leitende Pflegekräfte oder mittleres Pflegemanagement,
gehobener Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege,
SchülerInnen der Schule für Gesundheits-und Krankenpflege
Nostrifikanten, sowie Praktikanten der Pflegehelferlehrgänge,
Pflegehilfe,
Sanitätshilfsdienste und Zivildiener,
Hebammen,
Stationssekretärinnen,
AbteilungshelferIn
Stabstellen wie:
o QualitätsmanagerIn,
o PflegecontrollerIn,
o Fort-und WeiterbildungsreferentenIn,
o Hygienefachkraft,
o RiskmanagerIn
o CasemanagerIn,
o PflegepädagogIn,
o BeschwerdemanagerIn
Für ihre/seine Abwesenheit wird vom Rechtsträger über Vorschlag des
der LeitersIn eine geeignete Person des gehobenen Dienstes für
Gesundheits-und Krankenpflege bestellt.
Koordination und Konzeption der Aufgaben und Tätigkeiten des
Pflege- und Funktionsbereiches
Erstellung und Implementierung zeitgemäßer Arbeitskonzepte
Verantwortung für die Organisation und dem Einsatz der personellen
und sachlichen Ressourcen im Aufgabenbereich
Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der
pflegerischen Versorgung ( Planung, Organisation, Realisierung und
Kontrolle von Arbeitsabläufen für den Pflegedienst)
Führung der nachgereihten Mitarbeiter
Personalbedarfsberechnung
Verantwortung für die Qualität der Pflege, die Durchführung der
korrekten Dokumentation und Leistungserfassung
Fachaufsicht über alle der Pflegedirektion unterstellten und
zugeordneten MitarbeiterInnen
Mitwirkung in der Betriebsführung
Organisation der Sachmittel und Überwachung des Sachmitteleinsatzes
im Pflegebereich
Pflege und Weiterentwicklung der ressort- und
dienstartenübergreifenden Zusammenarbeit
Siehe Anstaltsordnung, Funktionsgruppenbeschreibung,
Geschäftsordnung, Detailbeschreibung , etc...
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Berufspflichten laut
GuKG:
Befugnisse:
Zeichnungsberechtigung:
Auskunftspflicht über alle gesundheits- und krankenpflegerischen
Maßnahmen gegenüber den betroffenen Patienten, deren gesetzlichen
Vertreter oder der vom Patienten genannten Vertrauensperson
Verschwiegenheitspflicht, Wahrung von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen
Aufklärungspflicht im Rahmen des Pflegeprozesses (Pflegediagnose,
Pflegeinterventionen, potentielle Pflegerisken)
Anzeigepflicht
Meldepflicht
Geschenkannahmeverbot
Fortbildungspflicht
Der Stelleninhaber trägt die Gesamtverantwortung für die
nachgeordneten Stellen. Übernahme- bzw einlassungsfahrlässiges
Handeln trifft den nachgereihten Mitarbeiter unmittelbar und höchst
persönlich!
Ist dem Rechtsträger der Krankenanstalt für die Durchführung seiner
Aufgaben verantwortlich
Ist befugt, im Rahmen seines/ihres Wirkungsbereiches die gebotenen
verantwortungsbezogenen verbindlichen Weisungen zu treffen
Hat Weisungsbefugnisse und Aufsichts- und Kontrollpflichten.
der Funktionsinhaber unterzeichnet Angelegenheiten seines
Aufgabenbereiches alleinverantwortlich
hat die Budgetvollmacht:
o Sachmittelbudget in der Höhe von _______________
o Fortbildungsbudget in der Höhe von. _____________
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger
Unterschrift Vorgesetzter
Ausgehändigt am:
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Unterschrift Stelleninhaber
Spezielles Berufsbild der/des PflegedirektorIn:
Dem Leiter des Pflegedienstes (Pflegedirektorin/Pflegedirektor) fällt insbesondere die Aufgabe zu, den Dienst im
pflegerischen Bereich der Krankenanstalt zu koordinieren und auf die Qualität, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
der pflegerischen Versorgung der Krankenanstalt hinzuwirken.
Dazu zählen insbesondere:
Planung, Organisation und Kontrolle aller unterstellten Bereiche
Vertretung der Krankenanstalt hinsichtlich seines/ihres Wirkungsbereiches
Obsorge für die Einhaltung der für die Berufsausübung maßgeblichen Rechtsvorschriften
Budgetplanung und Kontrolle für den Geschäftsbereich des Pflegedienstes (Aufstellung des Stellenbedarfsplanes,
Erarbeitung und Aufstellung des Haushaltsplanes sowie der Abteilungssätze für die Pflege)
Berechnung des Personalbedarfes seines/ihres Wirkungsbereiches nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden
(Erkenntnissen) für die Antragstellung des Dienstpostenplanes
Entscheidung über den Personaleinsatz und die Diensteinteilung ihres Wirkungsbereiches unter Berücksichtigung
der Qualifikation der Mitarbeiter und der Pflegebedürfnisse der Patienten
Planung von Arbeitsablauf und Arbeitsverteilung durch effektive Organisations- und Leistungsstrukturen in
Wirkungsbereichen
Erstellen von Dienstanweisungen und Richtlinien für den Pflegedienst, einschließlich der Mechanismen zur
Kontrolle der Pflegequalität und ihrer Wirtschaftlichkeit
Erstellen und Überwachung und Unterzeichnung der Dienstpläne, sowie die Berechnung der geleisteten
Dienstzeiten im Abrechnungszeitraum
Schriftliche Evidenzhaltung der Krankenstände und sonstiger Abwesenheiten (Zugriffsrecht auf relevante Daten)
Planung, Vereinbarung und Genehmigung sowie Administration des Erholungsurlaubes und der Sonderurlaube
nach dienstrechtlichen Vorschriften
Stellungnahme zum Antrag auf die Gewährung von sonstigen Sonderurlauben
Planung von Arbeitsablauf und Arbeitsverteilung durch effektive Organisations- und Leistungsstrukturen im
Wirkungsbereich
Erstellen von Dienstanweisungen und Richtlinien für den Pflegedienst, einschließlich der Mechanismen zur
Kontrolle der Pflegequalität und ihrer Wirtschaftlichkeit
Planung, Organisation, Koordination und Kontrolle aller die Pflege betreffenden Maßnahmen
Überwachung des ordnungsgemäßen Dienstablaufes in den Pflegebereichen (Teilnahme an ärztlichen Visiten,
Durchführen von Pflegevisiten, Rundgänge, Überprüfung der Dienstprotokolle, Pflegedokumentation etc..)
Führung des Personals
Bearbeitet die eingehenden Bewerbungen, Anfragen in dem ihr unterstellten Bereich und führt den damit
verbundenen Schriftverkehr, erarbeitet die Stellenausschreibung für die Personalanwerbung
Erteilung von einer Belehrung oder Ermahnung bei Verfehlungen mit Protokollnotiz
Abhalten und Auswerten regelmäßiger Besprechungen der Mitarbeiter ihres Wirkungsbereiches
Feststellung der fachlichen Eignung bei der Auswahl, der Einstellung bzw. dem Ausscheiden des zugeteilten
Personals, sowie das Führen der notwendigen Aufzeichnungen
Fachliche Beurteilung der Mitarbeiter im Wirkungsbereich, Karriereplanung
Abfassen von Dienstzeugnissen bei Ausscheiden von Pflegepersonen
Analysieren und Beurteilen von Personalbewegungen und ziehen der Konsequenzen
Feststellung der fachlichen Eignung der Mitarbeiter für Funktionsposten und/oder besonderer Verwendung
Vorschlag zur Bestellung von Personen für Leitungspositionen
Weisungsbefugnis, das ihr unterstellte Personal im Rahmen dienstlicher Notwendigkeiten innerhalb des
Krankenhauses zu versetzen bzw. anzuordnen
Nimmt Versetzungswünsche entgegen und entscheidet hierüber
Antragstellung auf Kündigung oder Entlassung von Mitarbeitern, Suspendierung von Mitarbeitern.
Anzeigeerstattung bei disziplinären Verfehlungen
Erarbeitung und Durchführung von Fortbildungsprogrammen, sowie die Leitung der Aus/Fort.- und Weiterbildung
der Mitarbeiter
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Mitwirkung in der Betriebsführung
Vertretung der Krankenanstalt hinsichtlich seines (ihres) Wirkungsbereiches
Gewährleistung einer kontinuierlichen, fachlich qualifizierten Pflege der in Anstaltspflege genommenen und der
sich in ambulanter Behandlung befindlichen Personen
Entgegennahme und Behandlung von Wünschen und Beschwerden der Patienten und deren Angehörigen, das
Pflegepersonal und die pflegerische Versorgung betreffend
Beteiligt sich bei allen, den Pflegebereich berührenden strukturellen und organisatorischen Änderungen oder
Neuerungen z.B. der Patienten- und Mitarbeiterverpflegung, Fragen der Ver.- und Entsorgung...., Steuerung von
Ressourcen
Trägt die Mitverantwortung bei der praktischen Ausbildung die Schüler der Gesundheits.- und
Krankenpflegeschule und erteilt fachbezogenen Unterricht in den Krankenhaus angeschlossenen Schulen
Verantwortung für die allgemeine und spezielle Krankenhaushygiene im pflegerischen Bereich
Kontrolle der Tätigkeiten der Hygienefachkraft
Erstellen des Jahresberichtes inklusive Statistiken der Anstalt hinsichtlich seines (ihres) Wirkungsbereiches z.B.
Personalstatistik, Ausfallzeiten, Arbeitsfaktor.......
Erstattung von Berichten über ihren Wirkungsbereich
Fachentscheidung für den Einkauf von Pflegehilfsmitteln, sowie Kontrolle der sinnvollen Verwendung von
Sachmitteln
Mitwirkung in den verschiedenen Kommissionen (Ethik-, Hygiene-, Qualitätssicherungs-, Medikamenten-,
Prüfungskommission.....sowie an den betrieblichen Weiterentwicklungen (neue Einrichtungen)
Mitplanung bei Neu- und Umbauten, Renovierungen sowie bei Neuanschaffungen
Auswahl der Dienstkleidung seines (ihres) Wirkungsbereiches
Beratung und Unterstützung des Pflegepersonals in schwierigen Situationen
Förderung, Verantwortung und Durchführung der Pflegeforschung
Sichern der Integration des pflegetheoretischen Wissens in die praktische Ausbildungen
Wahrnehmung der eigenen Fortbildung
Informationsweitergabe über Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im In- und Ausland
Beschaffung von Fachliteratur auf dem Gebiet der Pflege und Aufsicht über die Fachbibliothek
Organisation und Leitung des Sekretariates der Pflegedirektion
Öffentlichkeitsarbeit für den Pflegebereich (Fachvorträge, Tag der offenen Tür, Kundenzeitschrift,
Mitarbeiterzeitschrift...)
Arbeitsschutz und Unfallverhütung für den pflegerischen Bereich nach den gesetzlichen Bestimmungen
Mitverantwortung für die Durchführung der Medizin- Geräteverordnung für den gesamten Pflegebereich nach den
gesetzlichen Bestimmungen
Erarbeitung von Konzepten wie Personalentwicklung im Pflegebereich, Mitarbeitereinarbeitungskonzept,
Führungskonzept, Pflegekonzept....
Weitere Aufgaben
Nimmt an allen Sitzungen übergeordneter Gremien teil und vertritt dort, soweit notwendig, die Interessen und
Belange des Pflegedienstes
Stellt sich den Fragen der Gesundheitsüberwachung seiner (ihrer) Mitarbeiter
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STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG
PflegehelferIn
Stellenbezeichnung
Arbeitsbereich:
PflegehelferIn
Krankenhaus
Pflegeheime, Tagesheimstätten
Extramurale Dienste
Soziale Einrichtungen
Hospizeinrichtungen
Heeresspitäler / Sanitätseinrichtungen
Ambulanzen
Gesundheitspraxen
Gesundheitsberatende Einrichtungen
Name der/-s
Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/
Anforderungen
Mindestqualifikation
Zielsetzung der Stelle:
Vorgesetzte Stellen:
Erfolgreiche Absolvierung eines in Österreich anerkannten
Pflegehilfelehrganges
Mithilfe bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu
Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für
Gesundheits-und Krankenpflege
Eigenverantwortliche Durchführung von gesundheits- und
krankenpflegerischen Maßnahmen im Rahmen des vom gehobenen
Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege vorgegebenen
Pflegeprozesses
Achtung vor der unantastbaren Menschenwürde und der
Ganzheitlichkeit des Menschen mit den sich unterschiedlich ergebenden
Bedürfnissen vertreten
Übergeordneter Vorgesetzter:
PflegedirektorIn
direkte Vorgesetzte:
Leitende Pflegekraft(mittleres Pflegemanagement)
Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger
im Rahmen der Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen
Verrichtungen:die/der Ärtzin/Arzt
Andere weisungsgebundenen Stellen:
keine
Der Stelleninhaber wird
vertreten durch:
Die/der Stelleninhaber
informiert:
PflegehelferIn
Leitende Pflegekraft (mittleres Pflegemanagement)
Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger
PflegedirektorIn
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Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen darf nur nach Anordnung
Kernaufgaben/
Verantwortungsbereich und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für
Gesundheits-und Krankenpflege erfolgen. Im extramuralen Bereich haben
Anordnungen schriftlich zu erfolgen.
Durchführung von Grundtechniken der Pflege
Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation
Körperpflege und Ernährung
Krankenbeobachtung
Prophylaktische Pflegemaßnahmen
Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen
Die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen darf
ausschließlich im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und
unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und
Krankenpflege oder von Ärzten erfolgen.
Berufspflichten laut
GuKG
Verabreichung von Arzneimittel
Verabreichung von subcutanen Insulininjektionen einschließlich
Blutabnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels
mittels Teststreifen
Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden (PEGSonden), ausgenommen im extramuralen Bereich
Anlegen von Bandagen und Verbänden
Maßnahmen der Krankenbeobachtung aus medizinischer Indikation:
Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht, Ausscheidungen, die
Beobachtung der Bewußtseinslage und der Atmung
Einfach3e Wärme- und Lichtanwendungen
Soziale Betreuung des Patienten/Klienten/pflegebedürftigen Menschen
Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Dienst-und berufsrechtliche Aufgaben:
Verschwiegenheitspflicht (Wahrung des Berufsgeheimnisses)
Geschenkannahmeverbot
Aufklärungspflicht im Rahmen des Pflegeprozesses über die
bevorstehende Pflegeintervention im Rahmen der
Durchführungsverantwortung
Einhaltung und Förderung der Patientenrechte
Einhaltung der festgelegten verbindlichen Richtlinien, Dienstwege,
Dienstanweisungen etc...
Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen
Fortbildungspflicht (gemäß §5 (2) GuKG)
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger
Unterschrift Vorgesetzten
Ausgehändigt am:
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Unterschrift Stelleninhaber
Spezielles Berufsbild der/des PFLEGEHELFERIn
Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht von
Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege erfolgen.
Die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen darf ausschließlich im Einzelfall
nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes
für Gesundheits-und Krankenpflege oder von Ärzten erfolgen.
Aufgaben auf den Patienten/Klienten bezogen:
führt die von der diplomierten Gesundheits-und Krankenpflegeperson erstellten Pflegepläne nach Anordnung
durch
dokumentiert und berichtet über die Wirkung der gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen und über
die Bedürfnisssituation des Patienten/Klienten
bezieht die Patienten/Klienten in die Pflege ein und informiert sie über die Vorgehensweise bei der Durchführung
der gesundheits- und krankenpflegerischen Handlungen
berät und fördert die Patienten nach Möglichkeit zur Selbstständigkeit (unter Einbeziehung der
Vertrauenspersonen /Bezugspersonen)
hält sich an das vereinbarte Pflegekonzept
trägt zu einer Atmosphäre bei, die den Heilungsprozess der Patienten fördert, pflegt und begleitet den
schwerkranken/sterbenden Patienten unter Beachtung der Menschenwürde und Einzigartigkeit des Menschen
wendet die eingeführten Pflegemethoden nach Standard an und hält sich an das festgelegte Pflegesystem
beachtet die geltenden Hygieneregeln und die Aspekte des Datenschutzes
führt im Rahmen der Mitwirkung bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen Anordnungen der Ärzte
unter Beachtung der Zuständigkeit fachgerecht aus und leitet auffällige Beobachtungen unmittelbar und korrekt
weiter
Aufgaben auf die Organisation des Pflegedienstes bezogen
beachtet die Unfallverhütungsvorschriften
setzt nach Anleitung und unter Aufsicht vom diplomierten Gesundheits-und Krankenpflegepersonal mit den
medizinischen Geräten im Bereich des Pflegedienstes nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes richtig
ein
verabreicht die Medikamente nur unter Aufsicht (Vorbereitung ist dem gehobenen Dienst vorbehalten)
bei der Arbeit Arbeitsschutz-und Hygienebestimmungen sowie die Brandschutzordnung zu beachten, sowie
Verbesserungsvorschläge in bezug auf Hygiene und Arbeitsschutz weiterzugeben
nach Anweisung neue Sachmittel zu erproben und darüber Erfahrungsberichte zu geben
die Arbeit in der Bereichspflege auf der Grundlage des auf der Station geltenden Arbeitsablaufes, unter Beachtung
des Arbeitsanfalles, der Gesamtsituation und unter Einbezug vorrangig zu erledigender Aufgaben, unter
Beachtung der Zuständigkeit und gemäß den Anforderungen des diplomierten GesundheitsKrankenpflegepersonales auszuführen
sich an die festgelegten verbindlichen Rahmenbedigungen, Pflegekonzepte und Dienstanweisungen zu halten
Beachtung des Mülltrennungs- und Umweltschutzvorschriften
Übernahme von Patiententransporte sowie Hol.-und Bringsdienste für den pflegebereich
Aufgaben auf die Mitarbeiter der Station bezogen
unterstützt Pflegepersonen in deren Arbeit nach Notwendigkeit und Zuständigkeit und nimmt selbst Unterstützung
an
vertritt pflegerische Interessen, vor allem gegenüber anderen Berufsgruppen unter Beachtung der Absprachen im
Stationsteam
nimmt regelmässig an den Mitarbeiterbesprechungen teil und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung von
Besprechungsergebnissen und Arbeitsgruppenergebnissen, soweit sie in ihren/seinen Zuständigkeitsbereich
gehören
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Zusammenarbeit mit anderen Bereichen
sie/er hält sich an die getroffenen Absprachen bezüglich Ablaufkoordination mit anderen Bereichen, die den
Genesungsprozeß des Patienten fördern. Dies bezügliche Störfaktoren leitet sie/er an das übergeordnete
Pflegepersonal weiter.
Zusammenarbeit mit den übergeordneten Mitarbeitern des Pflegedienstes:
alle wichtigen Vorkommnisse hinsichtlich der übertragenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche an das ihm
übergeordnete Pflegepersonal weiterzugeben
den Anweisungen des übergeordneten Pflegepersonales korrekt nachzukommen
den Pflegestandard der Krankenpflege durch engangierte zuverlässige Mitarbeit zu gewährleisten
ihren/seinen Beitrag zur Förderung eins guten Betriebsklima zu leisten
erforderliche Dienstplanänderungen anzunehmen bzw. eigene Änderungswünsche rechtzeitig mit der
Stationsleitung und deren Vertretung zu besprechen.
Bereitschaft zur Unterstützung der KollegenInnen anderer Pflegeeinheiten und Bereiche (z.B. bei
Personalengpässen)
Diese Stellenbeschreibung wird nach Gesetzesänderungen und Novellierungen geändert und wenn
nötig ergänzt.
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STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG
Prosekturgehilfe- Sanitätshilfsdienst
Stellenbezeichnung
Arbeitsbereich
Prosekturgehilfe- Sanitätshilfsdienst Krankenhaus
Name der/-s
Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/
Anforderungen/
Mindestanforderung
Zielsetzung der Stelle:
Vorgesetzte Stellen:
Nachgeordnete Stellen
Der Stelleninhaber wird
vertreten durch:
Die/der Stelleninhaber
informiert:
Kernaufgaben/
Verantwortungsbereich
Weitere Aufgaben:
Berufspflichten:
Absolvierung des Prosekturgehilfenkurses
Eventuell erfolgreiche Absolvierung eines in Österreich anerkannten
Pflegehilfelehrganges
Mithilfe in Rahmen von Autopsien und morphologischer Diagnostik
Übergeordneter Vorgesetzter:
Pathologe
Direkte Vorgesetze:
PflegedirektorIn
Andere weisungsgebundenen Stellen:
gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
im Rahmen der Obduktion die/der Arzt/Ärztin
keine
Prosekturgehilfe- Sanitätshilfsdienst
PflegedirektorIn
Der Prosekturgehilfe wird grundsätzlich unter unmittelbarer Anleitung und
Aufsicht des Arztes tätig -kontrollieren der Unterlagen
Bereitstellen/Überprüfung der benötigten Instrumente
Vorbereitung und Mithilfe bei der Autopsie
Entsorgung der Abfälle nach den geltenden Richtlinien
Sachgerechter, wirtschaftlicher Umgang mit Materialien
Versorgung des Toten für das Begräbnis
Desinfektion und Reinigung der benützten Materialien und Räume
Siehe Anstaltsordnung, Funktionsbeschreibung, Detailbeschreibung, etc....
Alle Arbeiten haben unter Einhaltung der entsprechenden
Sicherheitsaspekte zu erfolgen
Einhaltung der Hygienerichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften,,
Arbeitnehmerschutz- sowie Brandschutzverordnungsvorschriften
Hat Verschwiegenheitspflicht
Einhaltung der festgelegten, verbindlichen Richtlinien, Dienstwege,
Dienstanweisungen etc....
Wahren des Berufsgeheimnisses
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger
Unterschrift Vorgesetzter
Ausgehändigt am:
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Unterschrift Stelleninhaber
Tätigkeiten des Prosekturgehilfen
Aufgaben:
Alle Arbeiten haben unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsaspekte zu erfolgen
Achtung vor dem Toten
Versorgung des Toten (Hände gefaltet oder seitlich neben den Körper gelegt, Schmuck und Wertgegenstände
werden entfernt, geöffnete Augen werden geschlossen durch Zuhilfenahme eines feuchten Tupfers.....achten auf
die Gesichtszüge)
Kontrolle der Bewahrung des normalen Aussehens des Toten
Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zwecks Autopsie
Prüfen der Autopsiegenehmigung
Kontrolle der Unterlagen und Dokumentation
Bereitstellen/Überprüfung der benötigten Instrumente
Lagerung des Toten auf dem Seziertisch unter Beachtung der Zeit
Vorbereitung des Toten zur Autopsie
Mithilfe bei der Autopsie
Vorbereitung der Organe zur Autopsie sowie fachgerechte Versorgung der Präparate
Entsorgung der Abfälle nach den geltenden Richtlinien
Kontrolle, Reinigung und Desinfektion der Kühlanlagen und der Prosektur
Auffüllen der Verbrauchsgüter
Sachgerechter, wirtschaftlicher Umgang mit Materialien
Bei Toteinlieferungen Verwahrung aller Depositen des Toten und deren Übergabe an die Angehörigen
Unterstützung und Information der Angehörigen bezüglich Bestattung (Formalitäten, welche Dokumente sind
notwendig für die Beurkundung von Sterbefällen, aushändigen von Merkblatt bezüglich der
Verlassenschaftsabhandlung etc......)
Versorgen des Toten für das Begräbnis
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