Dies ist eine von EurepGAP anerkannte Checkliste
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Dies ist eine von EurepGAP anerkannte Checkliste
Die EUREPGAP® - Eigenkontrolle mit GQS 1. Einleitung 2. Checkliste Betrieb* 3. Checkliste Pflanzenbau* 4. Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau* 5. Auswertung* * Es sind aus Platzgründen nur die Checklisten aus Baden-Württemberg hinterlegt. Die Darstellung der EUREPGAP®-Kriterien in den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ist mit der in Baden-Württemberg identisch. Kontakt: Baden-Württemberg Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Str. 162 73525 Schwäbisch Gmünd Fon: (07171) 917-100 Fax: (07171) 917-101 Mail: [email protected] Internet: www.gqs-bw.de Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur Fon: (02602) 9228-0, Fax: (02602) 9228-27 Mail: [email protected] Internet: www.gqs.rlp.de Hessen Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Fon: (06441) 9289-430 Fax: (06441) 9289-180 Mail: [email protected] Sachsen Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft August-Böckstiegel-Str.1 01326 Dresden Fon: (0341) 4472-265 Fax: (0341) 4472-314 Internet: www.landwirtschaft.sachsen.de/lfl GQS für EUREPGAP Stand: 30.04.07 LLM Qualitätssicherung Die EUREPGAP® - Eigenkontrolle mit GQS Was ist GQS? „GQS - Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen“ ist ein umfassendes Eigenkontroll- und Dokumentationskonzept für landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. GQS ist kein eigenständiges Qualitätssicherungssystem, sondern ein gesamtbetrieblicher Ansatz, in dem die Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme (z.B. EUREPGAP, QS, QM-Milch) abgebildet sind. Darüber hinaus deckt GQS die gesetzlichen Bestimmungen der guten fachlichen Praxis (z.B. Düngeverordnung) und von Cross Compliance ab. Die Nutzung erfolgt freiwillig. Was bringt GQS dem Landwirt? Mit GQS kann sich der Landwirt effektiv auf Zertifizierungen und staatliche Vor OrtKontrollen vorbereiten. Der gesamte Betrieb kann mit diesem Instrument in kürzester Zeit daraufhin „abgeklopft“ werden, ob die betrieblichen Verhältnisse den Anforderungen entsprechen und alle wichtigen Dokumente auf dem Betrieb vorhanden sind. Das mehrfache Aufzeichnen vergleichbarer Inhalte wird gezielt vermieden. Was bringt GQS dem EUREPGAP®-Prüfer? Der Prüfer findet über die Betriebe hinweg eine geordnete und einheitliche Grunddokumentation vor. Die Zertifizierung kann zügig und zielgerichtet abgewickelt werden. Wie funktioniert die Eigenkontrolle für EUREPGAP® mit GQS? In GQS 2007 sind alle Anforderungen der EUREPGAP-„Version 2.1-Oct. 04“ für Obst und Gemüse eingearbeitet. Die Eigenkontrolle ist abgeschlossen, wenn (1) die Checklisten Betrieb, Pflanzenbau sowie Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau vollständig bearbeitet sind, (2) der Erfüllungsgrad bei den Nicht-Kritischen-Muss Kriterien errechnet wurde und (3) die Auswertung mit Datum unterschrieben worden ist. Das Kürzel „EGAP“ in der Schnittstellenspalte zeigt an, ob es sich um eine EUREPGAP-relevante Anforderung handelt. Die Wertigkeit der Anforderung (Kritisches Muss, Nicht-Kritisches Muss, Empfehlung) ist anhand der in der Bemerkungsspalte zugeordneten Zeichen (++ / + / +-) erkennbar. Bei Anforderungen mit den Eigenschaften „Kritisches Muss“ und „kein N/A“ sind die Nein- bzw. Entfällt-Kästchen grau hinterlegt. Die Checklisten sind Teil eines Gesamtsystems. GQS enthält zusätzlich Ablagepläne, Vordrucke, Merkblätter und einen Wandkalender. Die Checklisten und Ablagepläne sind nach dem Baukastenprinzip angelegt und können problemlos an verschiedene Produktionsverhältnisse und Betriebsstrukturen angepasst werden. Wo kommt GQS zum Einsatz? Im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit wird GQS nicht nur in BadenWürttemberg sondern in länderspezifischer Fassung auch in Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen und Luxemburg angeboten. Mehr als 7.500 Landwirte verschiedenster Erzeugungsrichtungen nutzen inzwischen diese Arbeitshilfe. Auch der Deutsche Bauernverband und der Verband der Landwirtschaftskammern greifen mit ihrem „KriterienKompendium Landwirtschaft (KKL)“ auf das GQS-Konzept zurück. GQS für EUREPGAP Stand: 30.04.07 LLM Qualitätssicherung B Checkliste Betrieb Schnittstellen Anforderungen Gesetz QS Prog. 1. Lebens- und Futtermittelsicherheit Ja 1.1 § RSG § RSG Registrierung als Lebensmittelerzeuger Betrieb als Lebensmittelprimärerzeuger (z.B. Anbau von Konsumgetreide, Milchviehhaltung, Fleischerzeugung) registriert (Hinweise: - Registrierung über Gemeinsamen Antrag 2007 oder direkt beim zuständigen Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt des Stadtkreises. Betriebe, die als Tierhalter bereits erfasst sind, werden automatisch als Lebensmittelprimärerzeuger registriert und müssen - sofern sie nur tierische Erzeugnisse abgeben (z.B. Milchvieh-Grünland) - keine Registrierung mehr vornehmen. - Betriebe, die tierische Erzeugnisse be- oder verarbeiten und an Gaststätten oder Einzelhandel abgeben, benötigen darüber hinaus in bestimmten Fällen eine Zulassung. Schlachtung zur Abgabe außer Haus bedarf stets einer Zulassung.) § 1.3 CC Vordruck Zulassung Betrieb für Futtermittelherstellung mit Kokzidiostatika, Histomonostatika, Wachstumsförderern in Reinform oder Vormischungen, die diese Stoffe enthalten, zugelassen (Hinweis: Registrierung und Zulassung beim zuständigen Regierungspräsidium) 1.2 CC Bemerkungen Nein Entf. Registrierung und Zulassung als Futtermittelerzeuger oder -hersteller Registrierung Betrieb als Futtermittelprimärerzeuger (z.B. Futtergetreideanbau) registriert (einschließlich z.B. Mahlen, Mischen, Silieren, Einsatz von Siliermitteln, Ergänzungs- und Mineralfuttermitteln) Betrieb für weitergehende Tätigkeiten, die über die Primärerzeugung hinausgehen, registriert (z.B. Einmischen von Zusatzstoffen in Reinform und von Vormischungen) § CC Erfüllung Rückverfolgbarkeit RSG QZ Lieferanten und Abnehmer bekannt bei Tieren RSG QZ Futtermitteln QM Lebensmitteln (Ausnahme: Abgabe von Lebensmitteln an den Endverbraucher) A EGAP OGK QZ EGAP ++ (1.1) Betriebsmitteln (z.B. Pflanzenschutz-, Düngemittel) A CC CC CC CC GQS BW Aufzeichnungen bzw. Belege (z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Barbelege) vorhanden mit Angaben zu Datum bzw. Zeitraum unmittelbarer Lieferant bzw. Abnehmer (Name) Tier, Ware, Erzeugnis Menge bei Futtermitteln © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 1 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Ja 1.4 CC CC CC CC 1.5 Merkblätter Nicht sichere Lebensmittel wenn Hinweise (z.B. Untersuchungsergebnisse) auf eine Gesundheitsgefährdung (z.B. Höchstmengenüberschreitung) oder auf Verderb bei Lebensmitteln vorliegen Vermarktungsverbot eingehalten und Vermarktung durch Dritte sicher verhindert zuständiges Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt des Stadtkreises unverzüglich informiert Rücknahme bzw. Rückruf veranlasst notwendige Vorkehrungen zur Vermeidung eines Wiederholungsfalles getroffen CC CC CC CC 1.6 § § Bemerkungen Nein Entf. Nicht sichere Futtermittel wenn Hinweise (z.B. Untersuchungsergebnisse) auf unzulässige, unerwünschte oder verbotene Stoffe im Futtermittel vorliegen Verfütterungsverbot eingehalten und Verfütterung durch Dritte sicher verhindert Vermarktungsverbot eingehalten und Vermarktung durch Dritte sicher verhindert zuständiges Regierungspräsidium unverzüglich informiert Rücknahme bzw. Rückruf veranlasst notwendige Vorkehrungen zur Vermeidung eines Wiederholungsfalles getroffen CC Erfüllung OGK QZ Personalhygiene Personen, die mit Tieren und Lebensmitteln umgehen nicht an einer Infektionskrankheit erkrankt (z.B. Tuberkulose, Scharlach, Virusgrippe) informiert, wie es zu Belastungen von Tieren, Lebens- und Futtermitteln durch Schadstoffe und Krankheitserreger kommen kann 1.7 Lagerung, Behandlung und Transport von Lebens- und Futtermitteln getrennt von Gefahrstoffen (z.B. Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger, Diesel, Motorenöl, Stalldesinfektionsmitteln) CC RSG QZ CC RSG QZ anderen Düngemitteln (z.B. Wirtschaftsdünger) CC RSG QZ gebeiztes Saat- und Pflanzgut CC RSG QZ Tierarzneimitteln (insbesondere Fütterungsarzneimittel) CC RSG QZ Tierkadavern CC RSG QZ anderen Abfällen GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 2 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Bemerkungen Nein Entf. geschützt vor § RSG QZ Witterung QZ Bodenfeuchte QZ Verkotung (z.B. Vogelnistplätze, Katzen, Hunde) A § RSG A § RSG A § OGK Glasbruch (z.B. Lampen, Fenster, Flaschen) A § OGK QZ A Verunreinigungen durch Lager- und Transportbehälter (z.B. unbedenkliche Schutzanstriche in Silos) Verunreinigungen durch Verpackungsmaterial (z.B. ungereinigte Säcke) Verschmutzungen (z.B. befestigte Zufahrt zu Fahrsilos) § Reinigung und Desinfektion RSG § OGK QZ Anlagen, Ausrüstungen, Behälter, Kisten und Fahrzeuge sauber oder QZ vor Gebrauch gereinigt und bei Bedarf desinfiziert A RSG § OGK A Reinigungs- bzw. Waschwasser § OG EGAP QZ Trinkwasser oder sauberes Wasser vergleichbarer Qualität verwendet EGAP ++ (10.2.1) Eigenwasser untersucht § QM QZ CC Misch- und Alleinfuttermittel nach Tierarten getrennt (Milchviehhaltung) Fischmehl, Blutprodukte, Di- und Tricalciumphosphat und Futtermittel, die diese Produkte enthalten, getrennt von Futtermitteln für Wiederkäuer tierarzneimittelhaltige Futtermittel eindeutig erkennbar getrennt von Futtermitteln ohne Arzneimittel (z.B. gekennzeichnete Behälter ausschließlich für arzneimittelhaltige Futtermittel) CC oder Lagerstätte, Silo oder Behälter vor jeder Wiederbefüllung mit Futtermitteln ohne Arzneimittel sorgfältig gereinigt CC Kennzeichnung RSG QZ A Lagerstätten, Silos und Behälter eindeutig gekennzeichnet bzw. nummeriert (z.B. Beschilderung, Lageplan) Messgeräte vorhanden für G Temperatur A Feuchtigkeit A 1.8 § RSG § A QM GQS BW QZ Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfung Überwachung und Kontrolle Lagerstätten und Ställe systematisch auf Schadnager- und Vorratsschädlingsbefall überprüft Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfung bei Befall durchgeführt © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 3 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Bemerkungen Nein Entf. Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfungsmittel (Biozide) in Deutschland zugelassen Anwendungshinweise des Herstellers beachtet Wartezeiten eingehalten § § § Auslage von Schadnagerbekämpfungsmitteln getrennt von Lebens- und Futtermitteln unzugänglich für Nutz- und Haustiere (z.B. in Köderstationen) CC § Aufzeichnungen Köderplan vorhanden A Schadnagerbekämpfungsprotokoll vorhanden und aktuell geführt Vorratsschädlingsbekämpfungsprotokoll vorhanden und aktuell geführt A A 1.9 RSG CC OGK QZ A CC EGAP CC CC QM CC § RSG QZ Vordruck Vordruck Aufzeichnungen Lebens- und Futtermittelsicherheit Nachweise (Aufzeichnungen, Belege) über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden (z.B. Schadnagerbekämpfungsmittel) vorhanden und aktuell geführt Nachweise (Aufzeichnungen, Belege) über die Verwendung von gentechnisch verändertem (GVO-)Saat- und Pflanzgut vorhanden und aktuell geführt (Hinweis: EGAP fordert auch Aufzeichnungen über die Nutzung von GVO-Produkten) Untersuchungsergebnisse von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen aufbewahrt Untersuchungsergebnisse und -berichte von Tieren und tierischen Erzeugnissen (z.B. Milch) aufbewahrt sonstige Untersuchungsergebnisse (z.B. Eigenwasser) aufbewahrt Untersuchungsergebnisse von Futtermitteln aufbewahrt EGAP + (3.6.2) 2. Lagerstätten 2.1 § EGAP allgemeine Anforderungen Merkblatt in Originalverpackung EGAP + (8.8.16) keine direkte oder indirekte Ableitung von chemischen Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser getrennt von Tieren CC CC CC Lagerung von Pflanzenschutz-, Beiz-, Vorratsschädlingsbekämpfungs- und Schadnagerbekämpfungsmitteln (alle Läger) OGK QZ Lebens- und Futtermitteln A § GQS BW Arzneimitteln © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 4 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja 2.2 Bemerkungen Nein Entf. Zusätzlich bei größeren Lagermengen und bei Systemteilnahme (Hinweise: - § gilt für Lagermengen von mehr als - 50 kg sehr giftigen (T+) - 200 kg giftigen (T) - 200 kg brandfördernden Stoffen - OGK A, EGAP, QZ gelten für jeden Systemteilnehmer, unabhängig von der gelagerten Menge) allgemeine Anforderungen OGK QZ trocken QZ kühl QZ frostsicher A OGK A OGK A getrennt von § OGK QZ brennbarem Material QZ ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln Saat- und Pflanzgut Düngemitteln A § OGK K A jeglichen anderen Materialien EGAP EGAP + (8.8.8) EGAP + (8.8.4) EGAP + (8.8.5) EGAP + (8.8.10) geschützt vor Überschwemmung § extremer Witterung EGAP Lagerstätte OGK § A QZ feuergeschützt abgetrennt QZ Boden ohne Abfluss QZ Boden mit zugelassenem Bodenbelag undurchlässig beschichtet QZ Türschwelle vorhanden EGAP § OGK A § OGK A § OGK A oder § OGK QZ feuergeschützt abgetrennt QZ Boden ohne Abfluss QZ zugelassene Auffangwanne vorhanden A § OGK A § OGK A oder § OGK QZ A zugelassener Pflanzenschutzmittelschrank mit Auffangwanne Auffangvolumen OGK § A QZ mind. 10 % der Lagermenge bzw. Inhalt des größten Gebindes QZ im Wasserschutzgebiet mind. 100 % der Lagermenge EGAP § OGK A GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 5 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Bemerkungen Nein Entf. geschlossene Lagerräume OGK § A QZ belüftbar/belüftet in begehbaren Räumen EGAP + (8.8.6) beleuchtbar EGAP + (8.8.7) stabil und standsicher EGAP + (8.8.2) Regale aus nicht-absorbierendem Material (z.B. Metall, Hartplastik) EGAP +- EGAP § EGAP § OGK QZ nicht zweckfremd genutzt (z.B. als Sozialraum) A nur zugelassene Elektrogeräte in Betrieb (z.B. Frostwächter mit Explosionsschutz) Lagerschrank bzw. -regal A A EGAP EGAP (8.8.9) Kennzeichnung OGK § A QZ EGAP § Schild „Pflanzenschutzmittel – Zutritt für Unbefugte verboten“ vorhanden EGAP + (12.3.5) EGAP + (8.8.3) nur für berechtigte Personen EGAP + (8.8.14) Arbeitssicherheit und Umweltschutz Feuerlöscher bzw. Löschwasser vorhanden Feuerlöscher griffbereit an der Eingangstür Feuerlöscher mind. 6 kg und alle 2 Jahre geprüft Waschgelegenheit vorhanden Bindemittel (z.B. Sand, Späne) und Behälter (z.B. Plastiktüten) zur Aufnahme von verschüttetem Material vorhanden EGAP + (8.8.13) Schild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ vorhanden A Zugriff OGK § A QZ Lagerraum abschließbar EGAP Fenster einbruchsicher A oder OGK § A QZ Lagerschrank abschließbar EGAP Zutritt EGAP § A A A A A EGAP OGK § A QZ Notfallplan (Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe) vorhanden EGAP + (12.3.4) Vordruck QZ Alarmplan (Telefonliste mit Notfall-Nr. und Giftnotruf) vorhanden Vordruck EGAP § OGK A Betriebsanweisung zur Lagerung von Gefahrstoffen vorhanden und gut sichtbar angebracht A Lagerung flüssige Pflanzenschutzmittel nicht oberhalb von festen Mitteln gelagert Pflanzenschutzmittel für Nicht-EUREPGAP®-Produkte eindeutig gekennzeichnet und getrennt gelagert EGAP EGAP § OGK QZ EGAP + (8.8.18) EGAP + (8.8.17) Behälter regelmäßig auf Dichtheit überprüft A GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 6 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Prog. QZ Erfüllung Ja Einhaltung der Rechtsvorschriften Pflanzenschutzmittellager entspricht allen gesetzlichen Anforderungen EGAP OGK Anforderungen Aufzeichnungen Einlagerungsverzeichnis (Bestands- bzw. Gefahrstoffverzeichnis) vorhanden und • spätestens alle 12 Monate aktualisiert Bemerkungen Nein Entf. EGAP + (8.8.1) Vordruck • spätestens alle 6 Monate aktualisiert A • spätestens alle 3 Monate aktualisiert EGAP EGAP + (8.8.15) • monatlich aktualisiert § 2.3 Lagerung von Mineraldünger (einschließlich Flüssigdünger) (Hinweise: - CC gilt für alle Mineraldünger - § gilt für ammoniumnitrathaltige Düngemittel ab bestimmten Lagermengen (z.B. mehr als 1 t Kalkammonsalpeter) allgemeine Anforderungen EGAP sauber EGAP + (6.4.4) EGAP kein Eintrag von Düngemitteln in das Grundwasser (z.B. Auffangvolumen bei Flüssigdünger mind. 110% der Lagermenge) EGAP + (6.4.6) getrennt von Tieren CC OGK CC A QZ Lebens- und Futtermitteln QZ Saat- und Pflanzgut QZ Pflanzenschutz- und Beizmitteln QZ Hitzequellen (z.B. Verbrennungsmotoren, Heizungen) QZ brennbarem Material EGAP ++ (6.4.7) EGAP OGK A OGK § A EGAP + (6.4.2) EGAP § OGK A § OGK A geschützt vor OGK § A QZ Witterung (z.B. Losedünger überdacht, Sackware abgedeckt) EGAP + (6.4.3) QZ Bodenfeuchte (z.B. Bodenplatte, Sackware auf Paletten) EGAP + (6.4.5) EGAP OGK § A EGAP Kennzeichnung § OGK QZ Schild „Zutritt für Unbefugte verboten“ vorhanden QZ Schild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ vorhanden A § OGK A GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 7 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja 2.4 Bemerkungen Nein Entf. Lagerung von Flüssigdünger (z.B. AHL) über 1.000 l Lagerraum § A Prüfzeichen oder Bauartzulassung vorhanden § A Anfahrschutz (z.B. Leitplanken) Auslaufschutz § doppelwandiger Tank mit Leckanzeigegerät A oder § A Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhanden § A Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge 2.5 CC QM QZ CC § OGK QZ CC EGAP Lagerung von Gülle, Jauche, Mist, Kompost und Silagen allgemeine Anforderungen Eintrag von Gülle und Jauche durch Ab- oder Überlaufen in Grund- bzw. Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in die Kanalisation zuverlässig verhindert Eintrag von Sickersäften durch Ab- oder Überlaufen in Grund- bzw. Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in die Kanalisation zuverlässig verhindert Eintrag von Sickersäften durch Ablaufen aus Feldmieten in Grund- bzw. Oberflächengewässer und Kanalisation zuverlässig verhindert Behälter und Abfüllanlagen standsicher und dauerhaft dicht Eintrag von organischen Düngemitteln in Grund- und Oberflächengewässer zuverlässig verhindert (z.B. mind. 25 m Abstand zu Oberflächengewässer) ortsfeste Silos Sickersaftbehälter vorhanden, standsicher und dauerhaft dicht oder Sickersaft wird in Jauche- oder Güllebehälter abgeleitet ortsfeste Mist- bzw. Kompostplatten Bodenplatte wasserundurchlässig und dicht seitliche Einfassung vorhanden und dicht Jauchebehälter vorhanden und dicht oder Jauche wird in Güllebehälter abgeleitet Lagerkapazität für Gülle und Jauche Lagerkapazität mind. 6 Monate (Hinweis: Bestehende Anlagen für Gülle sind bis 31.12.08 anzupassen. Bis dahin noch zulässig, wenn mind. 3 bzw. 2,5 Monate (= Sperrfrist auf Acker- bzw. Grünland) Lagerkapazität und zusätzliche Lagerreserve für Ausbringverbot auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen, schneebedeckten Böden vorhanden) zusätzlich für offene Behälter • Mindestreserve eingehalten (Freibord) • Zuschlag für Niederschlagsmengen berücksichtigt CC CC CC CC CC CC CC CC CC CC RSG QZ CC RSG QZ GQS BW Merkblatt EGAP +- (6.4.8) Merkblatt CC für alle Betriebe ab 01.01.2009 oder überbetriebliche Lagerkapazität für die Übermenge nachweislich vorhanden oder Nachweis über anderweitige Verwertung vorhanden (z.B. Gülleseparierung) © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 8 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Ja 2.6 § CC CC CC Erfüllung Bemerkungen Nein Entf. Lagerung von Schmier- und Altöl allgemeine Anforderungen Boden undurchlässig keine direkte oder indirekte Ableitung in das Grundwasser getrennt von Tieren Lebens- und Futtermitteln Behälter § dicht § verschließbar § standfest § gegen Beschädigungen geschützt § zugänglich zur Sichtprüfung (Leckagenerkennung) § zusätzlich für Fass- und Gebindelager mit Einzelvolumen von mehr als 20 l Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne Auffangvolumen mind. 10% der Lagermenge bzw. Inhalt des größten Gebindes § zusätzlich für Altöl über 100 l bis 1.000 l in Behältern § Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge bzw. Inhalt des größten Gebindes 3. Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff mit einer jährlichen Abfüllmenge von max. 100.000 l und einer Behältergröße von max. 10.000 l 3.1 § § § § § § § § § CC § § § GQS BW Lager- und Abfülleinrichtungen allgemeine Anforderungen Prüfzeichen oder Bauartzulassung vorhanden Anlage bei über 1.000 l Lagerraum vor Inbetriebnahme durch Sachverständigen geprüft und Prüfung bescheinigt Anfahrschutz (z.B. Leitplanken) vorhanden Pumpeinrichtung vorhanden (kein Betanken im freien Gefälle) Füllschlauch nur soweit ausziehbar, dass das Schlauchende an jeder Stelle max. 1 m an den Rand des Abfüllplatzes heranreicht Feuerlöscher 6 kg (Brandklassen ABC) an Tankstelle vorhanden Ölbindemittel vorhanden und tauglich Schild „Rauchen verboten“ vorhanden Betriebsanweisung vorhanden kein direkte oder indirekte Ableitung von Kraftstoffen oder Heizöl aus betrieblich genutzten Anlagen in das Grundwasser zusätzlich im Wasserschutzgebiet doppelwandiger Tank mit Leckanzeigegerät Merkblatt Vordruck oder Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhanden Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 9 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Bemerkungen Nein Entf. zusätzlich über 1.000 l Lagerraum § § § doppelwandiger Tank mit Leckanzeigegerät Behälter standsicher aufgestellt selbstschließendes Zapfventil § oder werksgefertigter glasfaserverstärkter Kunststoffbehälter (GfK-Tank, Einzelbehälter max. 2.000 l und Gesamtmenge max. 10.000 l bei nicht verbundenen Einzelbehältern) Behälterstellfläche undurchlässig befestigt ohne Abfluss selbstschließendes Zapfventil § oder Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhanden § Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge § überdacht selbstschließendes Zapfventil Aufzeichnungen Betriebstagebuch (z.B. mit Angaben zur Instandhaltung) vorhanden und aktuell geführt § § § § 3.2 Abfüllplatz § Fahrzeugstellfläche beim Betanken undurchlässig befestigt (Ortbeton oder Asphalt oder dauerhaft verfugte Betonplatten) (Hinweis: über 5.000 l jährliche Abfüllmenge erhöhte Anforderungen an Bauausführung) ohne Abfluss unbeschädigt aufgewölbt bzw. aufgekantet oder wannenförmig ausgebildet oder mit Gefälle § oder befahrbare Tankplattform § § § § § § § § Vordruck Merkblatt Entwässerung Abfüllplatz überdacht oder mit Entwässerung (Ölabscheider) oder Auffangbehälter vorhanden (Ausnahme: am 01.09.04 bestehende Anlagen bis 40.000 l jährliche Abfüllmenge) 3.3 § § § § GQS BW Brandschutz in Gebäuden Merkblatt allgemeine Anforderungen Vorkehrungen zur Vermeidung von Bränden getroffen (z.B. getrennt von Heizungen, Verbrennungsmotoren) Lagerung über 1.000 l Lagermenge Lagerraum bzw. Gebäude ohne Öffnungen zu angrenzenden Räumen oder Gebäuden (Ausnahme: Türen) Türen dicht- und selbstschließend Lagerraum bzw. Gebäude belüftbar © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 10 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Bemerkungen Nein Entf. zusätzlich bei über 5.000 l Lagermenge Brennstofflagerraum vorhanden Wände, Decken und Stützen feuerbeständig (Feuerwiderstandsklasse F 90) Tür feuerhemmend (Feuerwiderstandsklasse F 30 ) Schild „Dieselkraftstofflagerung“ vorhanden § § § § 4. Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen 4.1 Maschinenwartung und –reinigung Waschplatz befestigt ohne Abfluss in Oberflächengewässer oder Kanalisation Merkblatt Maschinen und Geräte ohne erkennbaren Fett-, Öl- oder Kühlmittelverlust Konservierung nicht mit Diesel, Altöl o.ä. 5. Entsorgung 5.1 Häusliche Abwässer (Küche, Bad, Toilette) § zentral entsorgt (Anschluss an Kanalisation) § oder dezentral entsorgt (z.B. Kleinkläranlage) oder Einleitung in geschlossene Grube 3 • Mindestgröße 30 m 3 • mind. 15 m Lagerraum je Bewohner § § oder Einleitung in Gülle- bzw. Jauchegrube noch zulässig bis 31.12.2009 • mind. 15 m Lagerraum je Bewohner zusätzlich zum landwirtschaftlichen Bedarf • Vorbehandlung (z.B. Dreikammerfaulgrube, thermophile Biogasanlage) gewährleistet, wenn die Gülle bzw. Jauche auf Grünland ausgebracht wird 3 § § 5.2 Abfälle Lagerung getrennt von Lebens- und Futtermitteln CC § RS QZ Entsorgung Farben, Lacke, Holzschutz-, Rostschutz-, Lösungsmittelund Säurereste entsorgt (Sondermüll) Tierarzneimittelbehälter bzw. -reste nach Angabe des Herstellers entsorgt oder Restmüll Folien über Sammelstelle oder Restmüll entsorgt § Altöl entsorgt (Rücknahme) § Haushalts- und Kfz-Batterien entsorgt (Rücknahme) OG A EGAP GQS BW QZ Pflanzenschutzmittelreste und Pflanzenschutzmittel mit Anwendungsverbot über Sammelstelle (Sondermüll) entsorgt und Entsorgung dokumentiert © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) EGAP + (8.10.1) Merkblatt Seite 11 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja 5.3 Bemerkungen Nein Entf. Leere Pflanzenschutzmittelbehälter OGK A QZ dreimal gespült oder QZ mit Druckspülsystem der Feldspritze gereinigt EGAP + (8.9.6) EGAP + (8.9.1) EGAP + (8.9.7) EGAP OGK A nicht wieder verwendet EGAP Spülwasser OGK A QZ in die Feldspritze gefüllt und ausgebracht EGAP Lagerung OGK QZ geöffnet (Verschlüsse von Behälter getrennt gelagert) EGAP + (8.9.5) QZ trocken und sicher EGAP + (8.9.8) EGAP für Unbefugte unzugänglich EGAP + (8.9.2) EGAP keine direkte oder indirekte Ableitung von chemischen Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser EGAP + (8.9.3) A EGAP OGK A EGAP CC Entsorgung OGK A QZ über PAckMIttel Rücknahme Agrar (PAMIRA) oder EGAP + (8.9.4) Merkblatt QZ über Restmüll EGAP + EGAP OGK A (8.9.9) EGAP 6. Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand 6.1 CC CC CC CC CC GQS BW Vermeidung von Erosion mind. 40% der Ackerflächen vor dem 01.12. eingesät oder die Erntereste der Vorfrucht bis zum 15.02. des Folgejahres nicht untergepflügt oder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor Terrassen Terrassen nicht beseitigt oder behördliche Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung liegt vor © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 12 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Ja 6.2 CC CC CC CC CC CC CC CC CC CC CC CC CC CC GQS BW Bemerkungen Nein Entf. Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur Anbauverhältnis Anbau besteht aus mind. 3 Kulturen je Betriebseinheit (Hinweis: Verpflichtend stillgelegte und freiwillig aus der Erzeugung genommene Ackerflächen gelten auch als Kultur) Mindestanteil je Kultur 15% (Hinweis: bei mehr als 3 Kulturen kann der Mindestflächenanteil auch durch Zusammenfassung mehrerer Kulturen erreicht werden) oder nachweislich jährlicher Fruchtwechsel auf selbstbewirtschafteten Flächen bzw. Flächentausch mit anderen Betrieben in 3 aufeinander folgenden Jahren (z.B. durch GAFlurstücksverzeichnis oder Pachtvertrag) wenn Anbauverhältnis nicht eingehalten Humusbilanz für Ackerflächen jährlich bis 31.12. erstellt oder Bodenhumusuntersuchung auf jedem Schlag ab 1 ha Größe mind. alle 6 Jahre durchgeführt und dokumentiert wenn Ergebnisse zeigen, dass - Humusabbau nach Bilanz mehr als 75 kg Humuskohlenstoff/ha im Durchschnitt von 3 Jahren oder - Bodenhumuswert nach Untersuchungsergebnis unter 1% auf Böden mit max. 13% Tonanteil oder - Bodenhumuswert nach Untersuchungsergebnis unter 1,5% auf Böden mit mehr als 13% Tonanteil Beratung in Anspruch genommen Einhaltung des Grenzwertes spätestens nach 2 Jahren durch Humusbilanz nachgewiesen Stoppelfelder werden nicht abgebrannt oder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor 6.3 CC Erfüllung Instandhaltung von aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Flächen Vordruck Nächste Untersuchung am: Merkblätter Ackerflächen begrünt durch Ansaat oder Selbstbegrünung Acker- und Grünlandflächen vom 01.04. bis 30.06. nicht gemäht, gemulcht oder gehäckselt außerhalb dieses Zeitraums alle 2 Jahre gemäht und Mähgut abgefahren oder (Hinweis: auf verpflichtend stillgelegten Flächen darf Mähgut nicht abgefahren werden) mind. 1x jährlich gemulcht oder mind. 1x jährlich gehäckselt und ganzflächig verteilt oder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor (Hinweise für Ackerflächen: - Wiederaufnahme der Bewirtschaftung jederzeit möglich - Wiederaufnahme innerhalb der Sperrfrist (01.04. - 30.06.) ist beim zuständigen Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt des Stadtkreises mind. 3 Tage vorher anzuzeigen) © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 13 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Ja 6.4 CC CC CC CC CC CC CC Erfüllung Bemerkungen Nein Entf. Beseitigungsverbot für Landschaftselemente Landschaftselemente vollständig im GA-Flurstücksverzeichnis enthalten Beseitigungsverbot eingehalten für Hecken ab 20 m Länge nichtlandwirtschaftlich genutzte Baumreihen mit mind. 5 Bäumen auf mind. 50 m Länge 2 nichtlandwirtschaftlich genutzte Feldgehölze von 100 m bis 2 2.000 m Fläche 2 geschützte Feuchtgebiete bis 2.000 m (nach Landesnaturschutzgesetz ausgewiesen und kartiert) geschützte Einzelbäume (nach Landesnaturschutzgesetz ausgewiesene und gekennzeichnete Naturdenkmale) oder behördliche Ausnahmegenehmigung für Beseitigung liegt vor 7. Natur- und Artenschutz 7.1 § § § § § § § § § § Auflagen zum Ausgleich von Eingriffen (z.B. Pflanzungen, Begrünungen) erfüllt Abbrennverbot (z.B. Feldraine) eingehalten im Schutzzeitraum vom 01.03. bis 30.09. Hecken, Gebüsch u.ä. nicht gerodet oder absichtlich zerstört Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen nicht gefällt kein Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten Hängen in Überschwemmungsgebieten auf Standorten mit hohem Grundwasserstand auf Moorstandorten Biotop- und Artenschutz besonders geschützte Arten (z.B. Wiesenbrüter) nicht beeinträchtigt oder vernichtet besonders geschützte Biotope nicht beeinträchtigt oder vernichtet (nach Landesnaturschutzgesetz ausgewiesen und kartiert) 7.2 CC CC § CC CC GQS BW Allgemeine Anforderungen des Naturschutzes (Beispiele) Anforderungen des Vogelschutzes und der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie Schutz bestimmter Lebensraumtypen Lebensraumtypen nicht absichtlich beeinträchtigt oder zerstört (z.B. Nasswiesen, Trockenrasen) Auflagen zum Gebietsschutz auf kartierten Flächen (z.B. Bergmähwiesen) eingehalten Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten geschützte Tierarten (z.B. Feldhamster, Biber) nicht absichtlich gefangen, getötet oder gestört geschützte Pflanzenarten (z.B. Arnika) nicht absichtlich entfernt, gesammelt oder zerstört nichtheimische Pflanzenarten nicht absichtlich angesiedelt © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 14 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Bemerkungen Nein Entf. Schutz wildlebender europäischer Vogelarten wildlebende europäische Vögel nicht absichtlich gejagt, gefangen, verletzt oder getötet Nester und Eier wildlebender europäischer Vögel nicht absichtlich entfernt, gesammelt oder zerstört CC CC Jagd keine Geräte verwendet, mit denen Tiere wahllos gefangen bzw. getötet werden können (z.B. Netze, Ködertiere) Jagdgenehmigung vorhanden Fang- und Tötungsverbote nach Jagdrecht eingehalten oder behördliche Ausnahmegenehmigung zur Schadensabwehr liegt vor CC CC CC CC Verträglichkeitsprüfung Auflagen aus Verträglichkeitsprüfung eingehalten (z.B. bei Baugenehmigungen) CC 8. Eigenkontrolle und Dokumentation 8.1 Eigenkontrolle RSG OGK QZ Eigenkontrolle jährlich durchgeführt und dokumentiert Vordruck EGAP ++ (2.2) Aktionsplan zur Mängelbeseitigung erstellt und Mängelbeseitigung eingeleitet EGAP ++ (2.4) (2.3) A EGAP EGAP 8.2 Dokumentation RSG OGK QZ Teilnahmeerklärung vorhanden QZ Eigenkontrollchecklisten ausgefüllt und aufbewahrt EGAP ++ QZ Übersicht „Allgemeine Betriebsdaten“ vorhanden und aktuell geführt Vordruck A RSG OGK A EGAP RSG OGK A EGAP EGAP GQS BW Rechtsvorschriften zur Gentechnik (z.B. Gentechnikgesetz) vorhanden und aktuell alle für die Auditierung erforderlichen Aufzeichnungen und Dokumente mind. 2 Jahre lang aufbewahrt © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) EGAP ++ EGAP + (3.6.1) (2.1) Seite 15 von 16 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Bemerkungen Nein Entf. 9. Ergebnis der Eigenkontrolle Betrieb: Eigenkontrolle durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: Impressum B Checkliste Betrieb zu GQSBW (Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg) Bearbeitung: Landesstelle für Landwirtschaftliche Marktkunde Telefon 07171 / 917-100 Fax 07171 / 917-101 www.gqs-bw.de Herausgeber: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Str. 162, 73525 Schwäbisch Gmünd www.landwirtschaft-bw.de Der Inhalt ist mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus. © LEL Schwäbisch Gmünd 2007. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt. GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd B Checkliste Betrieb Version 2007 (0702) Seite 16 von 16 P Checkliste Pflanzenbau Schnittstellen Gesetz 1. QS Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Pflanzenschutz 1.1 OGK CC Anforderungen Prog. A QZ EGAP Sachkunde jeder Anwender nachweislich sachkundig EGAP ++ (8.2.7) EGAP ++ (8.2.6) EGAP ++ (8.2.2) im Bestimmungsland zugelassen, wenn die Erzeugnisse innerhalb der EU verkauft werden sollen EGAP ++ (8.2.5) Importmittel Merkblatt zusätzlich, wenn Berater Pflanzenschutzmittel auswählt Berater nachweislich sachkundig EGAP 1.2 Pflanzenschutz- und Beizmittel Zulassung QZ für die im Betrieb angebauten Kulturen in Deutschland zugelassen (Zulassungsnummer und -zeichen auf dem Gebinde vorhanden) oder QZ nach §11 bzw. §18a,b des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt OGK CC A EGAP CC OGK A nach Ablauf des Jahres, in dem die Zulassung endet, innerhalb von 2 Jahren aufgebraucht CC CC OGK QZ bei Anwendungsverbot nicht mehr angewendet A EGAP CC OGK QZ A mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel identisch (gleiche Zusammensetzung) CC in deutscher Sprache gekennzeichnet CC PI-Nummer auf Gebindeetikett vorhanden CC Importeur (z.B. Händler, Landwirt) verfügt über eine auf seinen Namen ausgestellte Verkehrsfähigkeitsbescheinigung (VFB) 1.3 OGK CC A QZ EGAP Spritz- und Sprühgeräte Geräteprüfung von einer amtlich anerkannten Kontrollstelle (z.B. Fachwerkstatt) alle 2 Jahre durchgeführt (Kontrollplakette bzw. Prüfprotokoll vorhanden) Eigenkontrolle (Auslitern) durch sachkundige Person jährlich durchgeführt und dokumentiert Abdriftminderungsklassen des Gerätes bekannt (Abstandsregelung) Geräte funktionsfähig und nachweislich in gutem technischem Zustand (z.B. Wartungsplan) EGAP § EGAP 1.4 ab 01.07.2007 EGAP +- (8.5.3) Nächste Prüfung am: EGAP + (8.5.2) Merkblatt (Tabelle) EGAP + (8.5.1) Schutzausrüstung EGAP ++ EGAP Schutzkleidung nach Gebrauchsanweisung (z.B. Schutzanzug, Handschuhe, Gummistiefel, Schutzmaske, Kopfschutz) vorhanden EGAP sauber (nach Gebrauch gereinigt oder Einwegkleidung) EGAP + EGAP getrennt von Pflanzenschutzmitteln gelagert OGK A EGAP EGAP GQS BW QZ Notfallausrüstung (z.B. Augendusche, fließendes Wasser) vorhanden Arbeitskräfte, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, sind über die Notwendigkeit der Schutzausrüstung informiert © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) (12.5.1) (12.5.2) EGAP ++ (12.5.4) EGAP + (12.5.5) EGAP + (12.5.3) Seite 1 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. 1.5 CC Nein Entf. Bemerkungen Umgang mit Pflanzenschutz- und Beizmitteln EGAP + (8.5.4) Merkblatt Hilfsmittel (z.B. Eimer) zum sicheren Anmischen von Pflanzenschutzmitteln vorhanden EGAP + (8.8.12) QZ Dosiereinrichtungen für flüssige Pflanzenschutzmittel vorhanden EGAP + (8.8.11) QZ Waagen für feste Pflanzenschutzmittel vorhanden EGAP OGK EGAP OGK Ja Anwendungshinweise des Herstellers (einschließlich Bienenschutz) eingehalten A EGAP A Erfüllung A Behälter mit Waschwasser und Seife bei der Ausbringung mitgeführt A Feldspritzenbefüllung freie Fallstrecke oder druckloser Zwischenspeicher vorhanden keine direkte oder indirekte Ableitung von chemischen Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser § § CC 1.6 Merkblatt nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten Abstand zu Saumbiotopen eingehalten (z.B. Feldgehölze) Anwendungsbeschränkungen (z.B. in Natur- oder Wasserschutzgebieten) eingehalten CC CC CC CC CC Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln A Bienenschutz kein Einsatz bienengefährlicher Mittel an von Bienen beflogenen Pflanzen (Trachtpflanzen) andere Pflanzen in der Blüte beim Einsatz von bienengefährlichen Mitteln nicht getroffen (z.B. durch Abdrift) bienengefährliche Mittel im Umkreis von 60 m zu einem Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers eingesetzt CC CC CC Restmengen Spritzbrühereste 1:10 verdünnt und auf der behandelten Fläche ausgebracht Spritzbrühereste auf der unbehandelten Fläche ausgebracht (Hinweis: in Deutschland nicht zulässig) Spritzbrühereste auf Brachfläche ausgebracht (Hinweis: in Deutschland nicht zulässig) EGAP EGAP EGAP EGAP + (8.6.1) EGAP +- (8.6.2) EGAP +- (8.6.3) EGAP ++ (8.4.1) Wartezeiten OGK § A QZ eingehalten EGAP 1.7 CC CC GQS BW Überbetriebliche Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln Nachweis über die Sachkunde des Auftragnehmers (z.B. Bestätigung des Lohnunternehmers) liegt vor Nachweis über die beim Fremdgerät durchgeführte Geräteprüfung liegt vor © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 2 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. 1.8 Transport von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Merkblatt zulässige Gesamtmenge Faktorsumme der geladenen Pflanzenschutzmittel je Transport max. 1.000 Punkte nach ADR-Tabelle § Brandschutz § A Feuerlöscher (2 kg) mitgeführt § A alle 2 Jahre überprüft Ladung § A § A § A 2. gegen Umfallen gesichert nicht zusammen mit anderen Gefahrstoffen (z.B. Kraftstoff) befördert im PKW getrennt vom Fahrgastraum (z.B. Kofferraum, Metallkiste mit Deckelverschluss) Düngung 2.1 Grundbodenuntersuchung auf Phosphat Merkblätter (Hinweis: CC gilt für MEKA und LPR ab 2005) CC K QZ A auf jedem Schlag ab 1 ha alle 6 Jahre durchgeführt und dokumentiert Nächste Untersuchung am: (Ausnahmen: - Dauerweiden, wenn die N-Ausscheidung durch Beweidung max. 100 kg N/ha, Jahr beträgt und keine zusätzliche NDüngung erfolgt - Flächen, die mit max. 30 kg P2O5/ha, Jahr gedüngt werden) 2.2 CC K QZ für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mind. 1x jährlich durchgeführt und dokumentiert oder QZ NID-Vergleichswerte (Ackerkulturen) bzw. einschlägige Beratungsempfehlungen (Wein, Obst, Gemüse) vorhanden A CC K A N-Bodenuntersuchung (Nmin, EUF) Merkblätter (Ausnahmen: - Dauergrünland - Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha, Jahr gedüngt werden) 2.3 Nährstoffgehalt von organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit überwiegend organischen Bestandteilen einschließlich Wirtschaftsdüngern aufgrund Kennzeichnung bekannt oder nach amtlichem Berechnungs- oder Schätzverfahren ermittelt (Richtwerte vorhanden) oder - vor Ausbringung untersucht und dokumentiert (z.B. Wirtschaftsdüngeruntersuchungsergebnisse) für Stickstoff (bei Gülle, Jauche, Geflügelkot und anderen flüssigen organischen Düngemitteln zusätzlich für Ammonium-N) für Phosphat (Hinweis: CC gilt für MEKA und LPR ab 2005) Merkblatt - CC EGAP CC GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) EGAP +- (6.5.3) Seite 3 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. 2.4 § OGK QZ A Düngebedarfsberechnung vor Ausbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Merkblatt für jede Kultur (Schlag, Bewirtschaftungseinheit) jährlich durchgeführt (Ausnahme: - Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha, Jahr oder - Flächen, die mit max. 30 kg P2O5/ha, Jahr gedüngt werden) 2.5 Nährstoffvergleich Vordruck RSG CC OGK QZ für Stickstoff jährlich spätestens am 31.03. erstellt QZ für Phosphat jährlich spätestens am 31.03. erstellt (Hinweis: CC gilt für MEKA und LPR ab 2005) A QM RSG CC OGK A QM CC RSG QZ Nährstoffanfall aus Klärschlamm berücksichtigt Nachweis (z.B. Abgabe-/Aufnahmevertrag, Auftragsbestätigung, Rechnung) bei überbetrieblicher Verwertung von Wirtschaftsdüngern (z.B. Gülle, Geflügelkot) vorhanden Vordruck (Ausnahmen: - Nährstoffvergleich nicht erforderlich für Flächen 1. mit Zierpflanzen, Baumschulkulturen, Rebschulanlagen, Baumobst und/oder nicht im Ertrag stehenden Dauerkulturen des Wein- und Obstbaus 2. mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von max. 100 kg N/ha ohne zusätzliche N-Düngung - Nährstoffvergleich nicht erforderlich in Betrieben, die 3. nur Flächen nach Nr. 1 und/oder Nr. 2 bewirtschaften 4. auf keinem Schlag mehr als 50 kg N/ha aufbringen 5. abzüglich der unter Nr. 1 und Nr. 2 genannten Flächen weniger als 10 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften, höchstens bis zu 1 ha Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen und in denen nicht mehr als 500 kg N aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft anfallen (Hinweis: - N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2008 max. 90 kg/ha und Jahr - N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2009 max. 80 kg/ha und Jahr - N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 max. 70 kg/ha und Jahr - N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2011 und der Folgejahre max. 60 kg/ha und Jahr - P2O5 Überschuss ab 2006 im Durchschnitt von 6 Jahren max. 20 kg/ha und Jahr GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 4 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. 2.6 Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Einsatz von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft N-Obergrenze 170 kg N/ha (Regelgrenze) CC K QZ max. 170 kg N/ha, Jahr im Durchschnitt des Betriebes A (Hinweis: - N-Anfall aus Beweidung angerechnet - N-Ausbringverluste nicht angerechnet) N-Obergrenze 230 kg N/ha auf Grünland (Ausnahmeregelung) CC max. 230 kg N/ha auf den genehmigten Ausnahmeflächen CC jährliche Ausnahmegenehmigung liegt vor CC Verpflichtungen lt. Antrag und behördliche Auflagen eingehalten 2.7 CC CC CC Vordrucke Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (mehr als 10% CaCl-löslicher N bei mehr als 1,5% GesamtN/kg TM) Sperrfrist vom 01.11. bis 31.01. auf Ackerland eingehalten vom 15.11. bis 31.01. auf Grünland eingehalten oder behördliche Ausnahmegenehmigung für Sperrzeitverschiebung liegt vor (Ausnahme / Hinweis: Keine Sperrfrist für Festmist. Sperrfrist gilt jedoch für Geflügelkot) 2.8 CC CC CC CC (Hinweise: - CC gilt für stickstoffhaltige Düngemittel - CC gilt für phosphathaltige Düngemittel bei MEKA und LPR ab 2005) wassergesättigt (z.B. stehende Wasserlachen) oder überschwemmt oder durchgängig gefroren und im Tagesverlauf oberflächig nicht aufgetaut (Ausnahme: Kalkdünger mit max. 2% P2O5) oder schneebedeckt (durchgängig mehr als 5 cm Schnee) 2.9 § Ausbringverbot für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsstoffe mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (mehr als 1,5% Gesamt-N/kg TM) oder Phosphat (mehr als 0,5% P2O5/kg TM) eingehalten, wenn Boden Ausbringtechnik Geräte, mit denen Düngemittel nur ungleichmäßig verteilt bzw. mit hohen Verlusten ausgebracht werden können, nicht eingesetzt (z.B. Schleuderfass, Prallteller, der nach oben abstrahlt) (Übergangsregelung: - nicht geeignete Altgeräte, die nach dem 14.01.2006 beschafft wurden, noch zulässig bis 01.01.2010 - nicht geeignete Altgeräte, die bis zum 14.01.2006 beschafft wurden, noch zulässig 01.01.2016) GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 5 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen 2.10 Ausbringen von Gülle, Jauche, sonstigen flüssigen organischen oder organischmineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff einschließlich Geflügelkot auf unbestelltem Ackerland unverzüglich eingearbeitet § nach Ernte der Hauptfrucht nur zu Folgekulturen einschl. Zwischenfrüchten im gleichen Jahr (in Höhe des aktuellen Bedarfs) oder als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbleibenden Getreidestroh (gilt nicht für Maisstroh) max. 40 kg/ha Ammonium-N bzw. max. 80 kg/ha Gesamt-N CC CC CC CC 2.11 Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat in der Nähe von Gewässern CC K CC A CC A (Hinweise: - CC gilt für stickstoffhaltige Düngemittel - CC gilt für phosphathaltige Düngemittel bei MEKA und LPR ab 2005) kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen in Oberflächengewässer mind. 3 m Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten oder mind. 1 m Abstand bei Einsatz von genauer Ausbringtechnik (z.B. Schleppschläuche, pneumatische Exaktstreuer) 2.12 Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat auf stark geneigten Ackerflächen (mehr als 10% Gefälle im Bereich von 20 m Abstand zu einem Gewässer) (Hinweise: - CC gilt für stickstoffhaltige Düngemittel - CC gilt für phosphathaltige Düngemittel bei MEKA und LPR ab 2005) CC A im Bereich von 3 m bis 10 m Gewässerabstand (gilt nicht für Festmist) nur mit Einarbeitungstechnik (z.B. Gülleinjektion, Unterfußdüngung) im Bereich von 10 m bis 20 m Gewässerabstand (gilt bei Festmist im gesamten Bereich von 3 m bis 20 m Gewässerabstand) auf unbestellten Ackerflächen sofort eingearbeitet CC A CC A CC A CC A • ausreichend entwickelte Untersaat vorhanden oder CC A • sofort eingearbeitet wird GQS BW auf bestellten Ackerflächen nur nach Mulch- oder Direktsaat auf Flächenkulturen nur bei ausreichender Bestandsentwicklung auf Reihenkulturen (Reihenabstand mind. 45 cm) nur wenn © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 6 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen 2.13 Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, die Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder Fleischmehl enthalten § Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsstoffe entsprechen zugelassenem Düngemitteltyp Anwendungsverbot eingehalten auf § Grünland § Gemüseflächen zur Kopfdüngung § Feldfutterflächen zur Kopfdüngung § Einarbeitung auf allen anderen Flächen sofort eingearbeitet Aufzeichnungen innerhalb eines Monats nach Ausbringung durchgeführt mit Angaben zu § Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung § Flächengröße § Kultur § Düngemittel (Bezeichnung, Gehalt an tierischen Stoffen) Datum der Anwendung Ausbringmenge dt/ha § § 2.14 Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, die Kieselgur enthalten § Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsstoffe entsprechen zugelassenem Düngemitteltyp § keine trockenen Mittel verwendet Anwendungsverbot eingehalten auf § Grünland § Gemüseflächen § Feldfutterflächen § bestellten Ackerflächen § bodennahen Obstanbauflächen Einarbeitung § GQS BW auf allen anderen Flächen sofort eingearbeitet © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 7 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen 2.15 Klärschlammeinsatz Ausbringverbot eingehalten für Rohschlamm für Klärschlamm, der nicht aus Abwasseranlagen zur Behandlung von Haushaltsabwässern, kommunalen Abwässern oder Abwässern mit ähnlich geringer Schadstoffbelastung stammt bei Überschreitung der max. zulässigen Schadstoffgrenzwerte im Klärschlamm bei Überschreitung der max. zulässigen Schwermetallgrenzwerte im Boden bei Boden-pH unter 5,0 auf Dauergrünland CC CC CC A CC A CC CC CC OG QZ auf Obstbauflächen CC OG QZ auf Gemüseflächen in Wasserschutzgebietszonen I und II im Uferbereich von Gewässern (mind. 10 m Abstand) in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen und besonders geschützten Biotopen auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen CC CC CC CC CC CC A CC CC § CC CC CC OG § A QZ Klärschlammausbringung und -lagerung Boden vor Ausbringung auf Phosphat, Kalium, Magnesium und pH-Wert untersucht und Untersuchung dokumentiert Klärschlamm vor dem erstmaligen Ausbringen aus betriebseigenen Kleinkläranlagen auf betriebseigene Ackerflächen auf Schadstoffe untersucht und Untersuchung dokumentiert zulässige Gesamtaufbringmenge eingehalten auf oder in der Nähe der Ausbringungsfläche max. die zulässige Gesamtaufbringmenge gelagert Klärschlamm und Bioabfälle innerhalb von 3 Jahren nicht auf derselben Fläche ausgebracht Klärschlamm vor der Aussaat von Silo- und Grünmais eingearbeitet Klärschlamm vor der Aussaat von Feldfutter oder Zuckerrüben, wenn Rübenblatt verfüttert wird, tiefwendend eingearbeitet nach Klärschlammausbringung 2 Jahre lang kein Feldgemüse angebaut Ausbringung von betriebsfremdem Klärschlamm auf dem Lieferschein bestätigt 2.16 Ausbringen von häuslichen Abwässern (Küche, Bad, Toilette) § § § § § GQS BW Fäkalabwasser aus geschlossenen Gruben und Überlauf aus Dreikammerfaulgruben (auch als Gemisch mit Gülle bzw. Jauche) auf Ackerland mind. 0,5 ha selbstbewirtschaftete Fläche vorhanden vor Ausbringung aufgerührt nicht auf durchlässigen Böden (z.B. Kies, Karst) sofort eingearbeitet Verbote nach Nr. 2.15 eingehalten © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) noch zulässig bis 31.12.2009 Seite 8 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Gemisch mit Gülle bzw. Jauche auf Grünland Nutzungsverbot mind. 8 Wochen (Weide, Grünfütterung) eingehalten (Ausnahme: Heu- oder Silagebereitung) § 2.17 Einsatz von betriebsfremden Bioabfällen § Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen noch zulässig bis 31.12.2009 Merkblatt nach erstmaliger Aufbringung Flächenanzeige innerhalb von 2 Wochen mit Angaben zu Gemarkung, Flurstücksnummer, Flurstücksfläche bei der zuständigen Behörde durchgeführt Boden auf Schwermetalle und pH-Wert spätestens nach 3 Monaten untersucht und Untersuchung dokumentiert (Ausnahme: Aufbringung von zugelassenen Bioabfällen auf Dauergrünland) A § Aufbringen von Bioabfällen zulässige Gesamtmenge eingehalten Bioabfälle und Klärschlamm innerhalb von 3 Jahren nicht auf derselben Fläche ausgebracht Aufbringverbot auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen eingehalten oder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor § § § § Lieferscheine für Bioabfälle vorhanden und ergänzt um schlagbezogene Angaben zu § A Gemarkung § A Flurstücksnummer und -größe in ha 2.18 Einsatz von Gärresten aus Biogasanlagen Ausgangsmaterial (Biomasse) nur Gülle und pflanzliches Material (z.B. Mais) OGK Endprodukt (Gärrest) hygienisch unbedenklich für die Erzeugung von Frischeprodukten OGK auf Rückstände untersucht OGK Ausbringung OGK nicht auf stehende Kulturen OGK nach Ausbringung 2 Jahre lang kein Feldgemüse angebaut Aufzeichnungen 3. OGK Einsatzstofftagebuch vorhanden und aktuell geführt OGK Temperaturprotokoll vorhanden und aktuell geführt OGK Rückstandsuntersuchungsergebnisse vorhanden Bewässerung 3.1 OGK § GQS BW QZ Bewässerung von Erntegut zur Lebensmittelproduktion ohne Benetzung (z.B. Tropfbewässerung) Wasserentnahme genehmigt © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 9 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Prog. OG 3.2 OGK QZ Nein Entf. Bemerkungen Bewässerung von Erntegut zur Lebensmittelproduktion mit Benetzung (z.B. Überkopfberegnung) Beregnungswasser hat Trinkwasserqualität § oder Oberflächenwasser auf chemische Stoffe und mikrobiologische Verunreinigungen untersucht, beurteilt und Untersuchung dokumentiert behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor Oberflächenwasser entsprechend der festgestellten Eignungsklassen verwendet für • Freiland- und Gewächshauskulturen zum Rohverzehr (mind. Eignungsklasse 2) • Freilandkulturen zum Rohverzehr bis Fruchtansatz (mind. Eignungsklasse 3) • Gemüse bis 2 Wochen vor der Ernte (mind. Eignungsklasse 3) • Obst und Gemüse zur Konservierung (mind. Eignungsklasse 3) • Wein- und Obstkulturen zum Frostschutz (mind. Eignungsklasse 4) • Zuckerrüben, Stärkekartoffeln, Ölfrüchte und Nichtnahrungspflanzen zur industriellen Verarbeitung (mind. Eignungsklasse 4) • Saatgut bis 2 Wochen vor der Ernte (mind. Eignungsklasse 4) OG § § § § § § § § 4. Ja oder Oberflächenwasser vor der erstmaligen Nutzung auf chemische Stoffe untersucht, beurteilt und Untersuchung dokumentiert behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor § § Erfüllung Bewässerungswasserqualität Bewässerungswasser hat Trinkwasserqualität § § Anforderungen Merkblätter Flächenzugang 4.1 Pacht- und Zukaufflächen Vorinformationen über die Fläche liegen vor zu OGK QZ Vorkultur QZ Bodenuntersuchungsergebnissen QZ im Vorjahr eingesetzten Pflanzenschutzmitteln A OGK A OGK A im Vorjahr eingesetzten Düngemitteln A Klärschlammeinsatz OGK QZ • Datum der letzten Ausbringung OGK QZ • Einhaltung der zulässigen Gesamtaufbringmenge A GQS BW wenn Vorinformationen nicht beschafft werden können Unbedenklichkeit der Fläche durch Bodenuntersuchung im 1. Jahr nachgewiesen © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 10 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Bewertung und Risikominderung EGAP OGK A EGAP 5. Risiko- und Wirkungsanalyse durchgeführt und dokumentiert EGAP ++ (4.1.1) Vordruck Bewirtschaftungsplan zur Verminderung der festgestellten Risiken vorhanden EGAP + (4.1.2) Schlagbezogene Aufzeichnungen 5.1 Aufzeichnungen (z.B. Schlagkartei oder Kulturkarten) vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu (Hinweis: MEKA gilt für die MEKA II und MEKA IIIMaßnahme „A Umweltbewusstes Betriebsmanage- Vordrucke MEKAVordrucke ment“) Betrieb und Schlägen OGK A OGK A EGAP OGK A K K A OGK A EGAP OGK A EGAP MEKA Name, Anschrift, Betriebsnummer QZ MEKA Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung (z.B. Gemarkungsnummer, Flurnummer, Flurstücksnummer, QZ Gewächshaus) EGAP ++ (4.2.1) MEKA Kultur (Hauptfrucht) QZ EGAP ++ (8.3.1) MEKA Vorfrucht und Vor-Vorfrucht einschl. Zwischenfrüchte QZ EGAP +- (4.2.3) MEKA Flächengröße QZ QZ Bodenart und Bodenzahl MEKA Erntejahr QZ Aussaat und Pflege K Saat- bzw. Pflanzgut (Anerkennungsnummer, Anbaustufe) A K A A EGAP MEKA Sorte QZ QZ K EGAP OGK Beizung von nachgebauten Saatgut (Beizmittel, Aufwandmenge) oder Beizprotokoll EGAP + (3.4.1) A Vordruck Beizung von nachgebauten Pflanzgut (Beizmittel, Aufwandmenge) oder Beizprotokoll EGAP + QZ Aussaat- bzw. Pflanzverfahren QZ Aussaat- bzw. Pflanztermin (3.5.5) A OGK A K A K GQS BW Aussaatmenge (z.B. Kö/m², Einh./ha) bzw. Pflanzgutmenge (z.B. Anzahl/m²) MEKA Bodenbearbeitung und Pflegemaßnahmen (Arbeitsgänge, QZ Geräte und Bearbeitungstermine) © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 11 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Düngung Schlag oder Bewirtschaftungseinheit EGAP + (6.2.1) MEKA Düngemittel (Bezeichnung, Nährstoffgehalt, Anbieter bzw. Inverkehrbringer) einschließlich Blattdünger und organische QZ Dünger EGAP + (6.2.3) MEKA Datum der Anwendung QZ EGAP + (6.2.2) EGAP + (6.2.6) EGAP + (6.2.4) EGAP + (6.2.5) EGAP OGK A OGK A OG OGK A EGAP OGK A EGAP OG EGAP OGK A EGAP EGAP MEKA Ergebnisse Grundbodenuntersuchung (Datum, Versorgungsstufe) QZ MEKA Ergebnisse N-Untersuchung QZ QZ QZ N-Düngebedarfsermittlung Anwender MEKA Ausbringmenge dt/ha oder Nährstoffmenge kg/ha QZ QZ Ausbringtechnik (Gerät, Bewässerung) Pflanzenschutz Schlag oder Bewirtschaftungseinheit EGAP EGAP ++ (8.3.2) MEKA Bestandskontrollen (Datum, Befund) QZ K QZ Ergebnisse der Nematodenuntersuchung QZ vorbeugende mechanische und biotechnische Maßnahmen EGAP OGK EGAP OGK A EGAP OGK A EGAP OGK A EGAP QZ „technisch“ verantwortliche Person für die Auswahl der Pflanzenschutzmittel EGAP + (8.3.7) Begründung für die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel (z.B. Schaderreger) EGAP + (8.3.6) MEKA Pflanzenschutzmittelbezeichnung QZ EGAP ++ (8.3.4) MEKA Datum der Anwendung mit EC-Stadium QZ EGAP ++ (8.3.3) MEKA Aufwandmenge je Flächeneinheit oder Konzentration QZ EGAP + (8.3.8) OGK A QZ Wartezeit EGAP ++ QZ Ausbringtechnik (Gerätebezeichnung) EGAP + (8.3.9) QZ Anwender EGAP + (8.3.5) (8.3.10) EGAP EGAP OGK A EGAP Bewässerung K QZ Datum mit Entwicklungsstadium der Kultur QZ Menge in mm A K A EGAP +- (7.2.3) EGAP GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 12 von 13 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Ernte K Bonitierungsergebnisse K Entwicklungsstadium der Kultur OGK QZ Erntetermin bzw. Zeitspanne der Ernte A K A A A A 6. MEKA Ertrag (dt/ha) QZ qualitätsbestimmende Merkmale (z.B. Feuchtigkeit bei Getreide) Lieferscheinnummer (bei Ab-Feld-Abgabe an Handel/Verarbeitung) Lagerort (bei Hoflagerung) Ergebnis der Eigenkontrolle Pflanzenbau: Eigenkontrolle durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: Impressum P Checkliste Pflanzenbau zu GQSBW (Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg) Bearbeitung: Landesstelle für Landwirtschaftliche Marktkunde Telefon 07171 / 917-100 Fax 07171 / 917-101 www.gqs-bw.de Herausgeber: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Str. 162, 73525 Schwäbisch Gmünd www.landwirtschaft-bw.de Der Inhalt ist mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus. © LEL Schwäbisch Gmünd 2007. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt. GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd P Checkliste Pflanzenbau Version 2007 (0702) Seite 13 von 13 OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Schnittstellen Anforderungen Gesetz QS Prog. 1. Standortmanagement 1.1 2. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Kennzeichnungssystem für alle Erzeugungsflächen vorhanden (z.B. Flurstückskarte, Beschilderung) EGAP Entfällt (kein Obst-, Gemüse- oder Kartoffelbau) EGAP + (4.2.2) Boden und Substrate 2.1 Bodentyp Bodenkarte vorhanden (z.B. Bodenschätzung) EGAP 2.2 EGAP 2.3 EGAP EGAP EGAP +- (5.4.2) EGAP + (5.4.1) Einsatz von Substraten Herkunft der Substrate rückverfolgbar (nicht aus einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet) Betrieb nimmt an einem Substrat-Recycling-Programm teil oder Nicht-Teilnahme begründet Dämpfung als Sterilisationsverfahren bevorzugt angewendet EGAP (5.1.1) Bodenbegasung nicht-chemische Verfahren zur Bodenentkeimung bevorzugt angewendet Bodenbegasung begründet (Hinweis: in Deutschland z.Zt. keine Bodenbegasungsmittel zugelassen) EGAP EGAP +- EGAP +- (5.5.5) EGAP +- (5.5.1) EGAP +- (5.5.4) Aufzeichnungen vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu OG EGAP EGAP 3. QZ Art der Sterilisation (Substratmenge, Herkunft, Behandlungsdatum, Art, Wirkstoff, Dauer, Anwender) EGAP + (5.5.3) OG Vordruck Ort der Sterilisation EGAP ++ (5.5.2) EGAP +- (3.1.1) EGAP +- (3.3.1) Saat- und Pflanzgut 3.1 EGAP IP-Grundsätze (IP = Integrierte Produktion) beim Anbau zur Saat- und Pflanzguterzeugung beachtet 3.2 EGAP EGAP Saat- und Pflanzguterzeugung Sortenwahl krankheitstolerante bzw. resistente Sorten bevorzugt angebaut Saat- und Pflanzgut für das jeweilige Anbauverfahren (z.B. Erzeugung von Speisekartoffeln) geeignet und Eignung dokumentiert 3.3 EGAP + (3.5.3) Pflanzgutqualität allgemeine Anforderungen EGAP GQS BW frei von sichtbarem Krankheits- und Schädlingsbefall © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) EGAP +- (3.5.2) Seite 1 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Zertifizierung und Nachbau K EGAP QZ EGAP Pflanzgut zertifiziert (Nachweis über die amtliche Pflanzgutanerkennung) oder EGAP + (3.5.1) nachgebautes Pflanzgut systematisch auf sichtbare Schädlinge und Krankheiten geprüft und Ergebnisse der Prüfung dokumentiert EGAP + (3.5.4) oder (nur bei Kartoffeln) K QZ in den Folgejahren mind. 40% Z-Pflanzgut eingesetzt K K zertifiziertes Pflanzgut nicht mehr als einmal nachgebaut QZ oder bei weniger als 40% Z-Pflanzgut in den Folgejahren nachgebautes Pflanzgut auf Quarantänekrankheiten untersucht und dokumentiert (mind. 1 Probe je 50 t) 3.4 EGAP 4. EGAP +- (3.2.1) Anbau 4.1 K EGAP QZ Erosionsschutz erosionsmindernde Verfahren standortabhängig durchgeführt (z.B. Mulchsaatverfahren, Zwischenfruchtanbau, Strohmulch, Anbau nicht in Hangrichtung, Anpflanzung von Hecken bzw. Windschutzstreifen) 4.2 4.3 EGAP + (5.3.1) Schutz vor Bodenverdichtungen bodenschonende Gerätetechnik vorhanden EGAP 5. Aufzeichnungen Zertifikate oder Nachweise zur Saatgutqualität (z.B. Sortenreinheit, Keimfähigkeit) vorhanden EGAP +- (5.2.1) EGAP ++ (8.2.1) Fruchtfolge bei Kartoffeln K QZ Anbau nur alle 3 Jahre oder K QZ Boden vor jeder Pflanzung auf Nematoden untersucht Pflanzenschutz 5.1 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln alle angewendeten Pflanzenschutzmittel sind für den Einsatz gegen Schädlinge, Krankheiten und Unkraut geeignet IP-Schulung oder IP-Spezialberatung nachweislich in Anspruch genommen IP-Grundsätze nachweislich beachtet EGAP EGAP EGAP EGAP Pflanzenschutzmittelliste des laufenden Jahres (Liste der im Erwerbsobst-, Erwerbsgemüse- und Kartoffelbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel einschließlich Nacherntebehandlungsmittel, z.B. Keimhemmer) vorhanden Angaben in der Pflanzenschutzmittelliste entsprechen dem aktuellen gesetzlichen Stand (z.B. Zulassungsstatus, Wartezeit) Pflanzenschutzwarndienstmeldungen während des pflanzenschutzrelevanten Zeitraums vorhanden oder Pflanzenschutzberatung nachweislich in Anspruch genommen Schadschwellenbestimmung (z.B. mit Lupe, Klopfproben) durchgeführt und dokumentiert Aufwandmenge entspricht den Herstellerangaben EGAP Wirkstoffwechsel durchgeführt OGK EGAP QZ EGAP OGK QZ OGK QZ EGAP GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) EGAP + (8.1.4) EGAP +- (8.1.2) EGAP + (8.2.3) EGAP + (8.2.4) EGAP + (8.1.1) EGAP + (8.2.8) EGAP + (8.1.3) Seite 2 von 15 Schnittstellen Anforderungen Gesetz QS Prog. 6. Düngung 6.1 OG QZ OG QZ K QZ OG QZ OG QZ OG QZ 6.7 GQS BW QZ (6.6.1) EGAP + (6.5.2) EGAP + (6.1.1) EGAP + (6.3.1) Sachkunde Ausbringtechnik Geräte funktionsfähig und nachweislich in gutem technischem Zustand (z.B. Wartungsplan) Eigenkontrolle (Kalibrierung) durch sachkundige Person jährlich durchgeführt und dokumentiert EGAP EGAP +- Qualität organischer Düngemittel jeder Anwender von Düngemitteln nachweislich sachkundig 6.6 K Nährstoffgehalt von anorganischen Düngemitteln Risiko- und Wirkungsanalyse vor Ausbringung durchgeführt und dokumentiert EGAP Merkblätter geschützter Anbau (z.B. Gewächshaus) Drainwasseruntersuchung bei Substratkulturen oder bei Nährlösungsfilmtechnik (NFT) durchgeführt und Untersuchungsergebnisse aufbewahrt 6.5 EGAP N-Bodenuntersuchung im Freiland bei Beerenobst mind. 1x jährlich durchgeführt (Nmin, EUF) oder Blattanalyse (Ausnahme: Erdbeeren, die mit max. 60 kg N/ha, Jahr und Strauchbeeren, die mit max. 80 kg N/ha, Jahr gedüngt werden) bei Baumobst mind. 1x jährlich durchgeführt (Nmin, EUF) oder Blattanalyse (Ausnahme: Kernobst, das mit max. 40 kg N/ha, Jahr und Steinobst, das mit max. 80 kg N/ha, Jahr gedüngt wird) bei Gemüse mind. 1x jährlich auf allen Schlägen (Schlag, Bewirtschaftungseinheit max. 5 ha) durchgeführt (Nmin, EUF) 6.4 EGAP Bemerkungen Grundbodenuntersuchung auf Phosphat, Kali, Magnesium und pH-Wert oder Kalkgehalt aufgrund Kennzeichnung bekannt EGAP Nein Entf. bei geschütztem Anbau (z.B. im Gewächshaus) alle 2 Jahre durchgeführt bei Kartoffeln alle 6 Jahre durchgeführt (Ausnahme: gilt nicht für Magnesium) 6.3 EGAP Ja bei Obst und Freilandgemüse alle 4 Jahre durchgeführt 6.2 OG Erfüllung EGAP +- (6.3.2) EGAP ++ (6.5.1) Klärschlammeinsatz im gesamten Betrieb kein Klärschlamm, klärschlammhaltige Düngemittel und häusliche Abwässer ausgebracht nach dem Ausbringen von Klär- und Industrieschlämmen bzw. -komposten und Gärresten mind. 12 Monate keine Kartoffeln angebaut © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 3 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. 6.8 EGAP 7. Ja Nein Entf. Bemerkungen Aufzeichnungen Düngung Lagerverzeichnis für Mineraldünger vorhanden und mind. alle 3 Monate aktualisiert EGAP + (6.4.1) OG QZ Nmin-Sollwerttabelle Gemüsebau vorhanden Merkblatt OG QZ Feldabfuhrtabelle mit Nährstoffgehalten vorhanden Merkblatt OG QZ Stickstoffdüngestrategie bei geschütztem Anbau (z.B. Gewächshaus) vorhanden und aktuell geführt Kartoffelernte 7.1 K QZ K QZ Erntevorbereitung Krautminderung (mechanisch, chemisch, thermisch) nicht später als 3 Wochen vor Ernte durchgeführt repräsentative Knollenprobe vor der Ernte entnommen, bonitiert und Ergebnis dokumentiert 7.2 8. Erfüllung Fallhöhe K QZ max. 50 cm oder K QZ Fallnetz vorhanden Bewässerung 8.1 Bewässerungsbedarf EGAP anhand von Wetterdaten (z.B. Wetterfax) und eigenen Messungen (z.B. Bodenfeuchte) systematisch ermittelt vorhergesagte Niederschläge berücksichtigt EGAP Verdunstungsrate berücksichtigt EGAP 8.2 EGAP EGAP kein unbehandeltes Abwasser verwendet EGAP Risiko- und Wirkungsanalyse durchgeführt EGAP Bewässerungswasser mind. 1 x jährlich untersucht EGAP EGAP EGAP EGAP Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditierung) mikrobielle Verunreinigungen bei der Untersuchung berücksichtigt Verunreinigungen durch chemische Stoffe (z.B. Rückstände) bei der Untersuchung berücksichtigt Verunreinigung durch Schwermetalle bei der Untersuchung berücksichtigt Aktionsplan zur Vermeidung der festgestellten Risiken erstellt und dokumentiert 8.4 EGAP EGAP GQS BW EGAP +- (7.1.2) EGAP +- (7.1.3) EGAP +- (7.2.1) EGAP +- (7.2.2) Bewässerungswasserqualität EGAP EGAP (7.1.1) Bewässerungsverfahren wassersparend und für das jeweilige Anbauverfahren geeignet (z.B. Tropfbewässerung) Wassernutzungskonzept zur Minimierung des Wasserbedarfs und der vermeidbaren Wasserverluste vorhanden 8.3 EGAP +- EGAP ++ (7.3.1) EGAP +- (7.3.2) EGAP +- (7.3.3) EGAP +- (7.3.4) EGAP +- (7.3.5) EGAP +- (7.3.6) EGAP +- (7.3.7) EGAP +- (7.3.8) EGAP +- (7.4.1) EGAP +- (7.4.2) Herkunft des Bewässerungswassers Wasser stammt aus einer sich selbst erneuernden Quelle (z.B. Fließgewässer) Wasserentnahmebescheid liegt vor © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 4 von 15 Schnittstellen Anforderungen Gesetz QS Prog. 9. Nacherntebehandlungen 9.1 9.2 im Bestimmungsland zugelassen, wenn die Erzeugnisse innerhalb der EU verkauft werden sollen Pflanzenschutzmittelliste des laufenden Jahres (Liste der zugelassenen Nacherntebehandlungsmittel) vorhanden Angaben in der Pflanzenschutzmittelliste entsprechen dem aktuellen gesetzlichen Stand (z.B. Zulassungsstatus, Wartezeit) EGAP EGAP EGAP 9.3 K QZ Bemerkungen EGAP + (10.3.6) EGAP ++ (10.3.2) EGAP ++ (10.3.3) EGAP + (10.3.4) EGAP + (10.3.5) Anwendung der Behandlungsmittel Anwendungshinweise des Herstellers beachtet EGAP Nein Entf. Behandlungsmittel in Deutschland zugelassen EGAP Ja Sachkunde jeder Anwender von Nacherntebehandlungsmitteln (z.B. Keimhemmer für Kartoffeln) nachweislich sachkundig EGAP Erfüllung EGAP ++ (10.3.1) Verkaufsgebinde gekennzeichnet, wenn Erzeugnisse mit Keimhemmungsmittel behandelt wurden 9.4 Aufzeichnungen vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu EGAP Begründung für die Anwendung EGAP Ort der Behandlung EGAP Charge (Losnummer der behandelten Erzeugnisse) (10.3.14) EGAP ++ (10.3.8) EGAP ++ (10.3.7) QZ Behandlungsmittel (Handelsname und Wirkstoff) EGAP ++ (10.3.11) QZ Datum der Anwendung EGAP ++ (10.3.9) QZ Aufwandmenge EGAP ++ (10.3.12) EGAP Anwendungstechnik (z.B. Sprühen, Nebeln, Begasen) EGAP ++ EGAP Anwender K EGAP K EGAP K EGAP 10. EGAP + (10.3.10) EGAP + (10.3.13) Rückstandskontrolle 10.1 Rückstandshöchstmengen Informationen über die zulässigen Rückstandshöchstmengen in Deutschland und in den Bestimmungsländern, in denen die Erzeugnisse verkauft werden sollen, vorhanden und aktuell bei der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt EGAP EGAP EGAP ++ (8.7.2) EGAP ++ (8.7.3) EGAP ++ (8.7.1) 10.2 Rückstandskontrolle Rückstandsuntersuchungen auf der Grundlage einer Risikoanalyse jährlich durchgeführt EGAP Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditirung nach ISO 17025) Probenahme sachgerecht durchgeführt und dokumentiert EGAP EGAP EGAP + (8.7.6) EGAP +- (8.7.5) oder OGK GQS BW QZ Betrieb nimmt an einem Rückstandskontrollprogramm teil © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 5 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Nacherntebehandlungen bei der Rückstandskontrolle berücksichtigt EGAP EGAP ++ (10.3.15) 10.3 Rückstandhöchstmengenüberschreitung Aktionsplan zur Schadenvermeidung (z.B. Rücknahme, Rückruf) vorhanden EGAP 11. EGAP ++ (8.7.4) Merkblatt Lebensmittelhygiene (Hinweis: Die folgenden Anforderungen betreffen größtenteils Tätigkeiten, die über die Stufe der landwirtschaftlichen Erzeugung hinausgehen. Die für die Verarbeitung von Lebensmitteln geltenden rechtlichen Bestimmungen sind nicht abgebildet.) 11.1 Arbeits- und Lagerräume geschützt vor Haustieren (z.B. Katzen, Hunde) EGAP + (10.4.8) QZ Erste-Hilfe-Kasten im Arbeitsbereich vorhanden EGAP + (12.3.1) QZ Schild „Rauchen verboten“ vorhanden EGAP OGK EGAP OGK EGAP Lampen bruchsicher oder mit Schutzschirm EGAP Abfluss in der Bodenfläche vorhanden und sauber (10.4.6) EGAP +- (10.4.1) EGAP Reinigungsmittel, Schmieröle usw. getrennt von Einrichtungen und Geräten gelagert EGAP +- EGAP + (10.4.4) 11.2 Toiletten allgemeine Anforderungen OGK EGAP QZ in der Nähe des Arbeitsbereiches vorhanden und sauber (Hinweis: für EGAP max. 500m entfernt bzw. Mobiltoiletten) EGAP + (9.1.7) EGAP + (10.1.3) feste Toiletten QZ getrennt von Räumen, in denen Lebensmittel hergestellt oder behandelt werden OGK QZ mit Wasserspülung OGK QZ Handwaschbecken vorhanden OGK EGAP 11.3 Handwaschgelegenheit QZ in der Nähe des Arbeitsbereiches vorhanden (Hinweis: für EGAP max. 500m entfernt oder Wasser und Seife bzw. Einmaltücher auf den Erntefahrzeugen vorhanden) OGK QZ Warm- und Kaltwasseranschluss OGK QZ Papier- bzw. Einmalhandtücher vorhanden OGK EGAP EGAP ++ (9.1.6) EGAP +- (9.2.1) 11.4 Lagerung, Behandlung und Transport EGAP OGK EGAP EGAP EGAP GQS BW QZ Ernte- und Transportbehälter ausschließlich für Lebensmittel genutzt Geräte und Einrichtungen zum Waschen aus korrosionsbeständigem Material Arbeits- und Lagerräume, Einrichtungen und Geräte nachweislich regelmäßig gereinigt und gewartet Reinigungsmittel, Schmieröle usw. für den Lebensmittelbereich zugelassen (Aufdruck auf dem Etikett) und Dosierung eingehalten Eis aus Trinkwasser hergestellt und unter hygienischen Bedingungen verwendet © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) EGAP + (10.4.2) EGAP + (10.4.5) EGAP +- (9.3.1) Seite 6 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Prozesswasser-Recycling Filteranlage vorhanden und Wasser regelmäßig untersucht (z.B. pH, Desinfektionsmittelgehalt) Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditierung nach ISO 17025) EGAP EGAP EGAP ++ (10.2.2) EGAP +- (10.2.3) EGAP +- (10.4.3) EGAP ++ (9.1.1) EGAP ++ (9.1.2) EGAP ++ (9.1.3) EGAP ++ (9.1.5) EGAP ++ (9.1.4) Lagerung K QZ Ware erhält bei Einlagerung eine Identifikationsnummer K QZ Ware wird nach Sorten getrennt gelagert K QZ OGK QZ Temperaturführung im Lager mind. 1x wöchentlich kontrolliert Aufzeichnungen Lagerung Lagertemperaturprotokoll vorhanden und aktuell geführt 11.5 Verpackungsmaterial OGK QZ trocken und hygienisch einwandfrei gelagert K QZ über Nacht nicht auf dem Feld gelagert 11.6 Abfälle nur in ausgewiesenen Bereichen gelagert und Lagerbereiche nachweislich regelmäßig gereinigt und desinfiziert EGAP Abfall- bzw. Müllbehälter OGK QZ zweckmäßig OGK QZ leicht zu reinigen und zu desinfizieren Lagerbereich für Abfälle OGK QZ vorhanden und räumlich abgetrennt OGK QZ frei von Schädlingen und Ungeziefer 11.7 Hygienemanagement EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP GQS BW Hygieneverfahren für Ernte und Transport Hygiene-Risikoanalyse für Ernte und Transport durchgeführt und jährlich aktualisiert Verfahrensanweisungen zur Vermeidung der festgestellten Risiken vorhanden Reinigung und Wartung von Erntemaschinen, Werkzeugen und Behältern in den Verfahrensanweisungen berücksichtigt (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsplan) Reinigung und Wartung der innerbetrieblichen Transportmittel in den Verfahrensanweisungen berücksichtigt (z.B. Reinigungsplan) Handhabung von geernteten und abgepackten Erzeugnissen in den Verfahrensanweisungen berücksichtigt (z.B. Lagerplatz sauber, keine unverpackte Ware über Nacht auf dem Feld, abgepackte Ware abgedeckt) Hygieneverfahren für die Be- und Verarbeitung Hygiene-Risikoanalyse für die Be- und Verarbeitung von Erzeugnissen durchgeführt und jährlich aktualisiert Verfahrensanweisungen zur Vermeidung der festgestellten Risiken erstellt und umgesetzt Aktionsplan für den Umgang mit Glas- bzw. Hartplastikbruchstücken vorhanden Überwachungs- und Kontrollsystem zur Schadnager- und Schädlingsbekämpfung vorhanden und dokumentiert © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) EGAP + (10.1.1) EGAP + (10.1.2) EGAP +EGAP + (10.4.7) (10.4.9) Seite 7 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. OGK QZ OGK QZ Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Umsetzung des Hygieneverfahrens Verantwortlichkeiten eindeutig zugewiesen und dokumentiert Hygienecheckliste vorhanden und Kriterien erfüllt OG Vordruck/ K OGK QZ Hygienecheckliste für Betriebsangehörige, Besucher, Dienstleister einsehbar (z.B. durch Aushang) OGK QZ Reinigungsplan vorhanden EGAP OGK EGAP OGK EGAP EGAP 12. QZ QZ Mitarbeiter bezüglich der hygienischen Grundanforderungen (z.B. Körperhygiene) geschult und Schulung dokumentiert Mitarbeiter bezüglich der Hygieneanforderungen beim Umgang mit Erzeugnissen geschult und Schulung dokumentiert Vordruck EGAP +- (12.2.5) EGAP ++ (10.1.4) Hygieneanforderungen werden von den Mitarbeitern beachtet EGAP + Besucher und Dienstleister (z.B. Berater, Lebensmittelkontrolleur) über die Hygieneanforderungen im Betrieb informiert EGAP +- (12.2.6) EGAP +- (12.1.1) EGAP +- (12.1.2) (10.1.5) Mitarbeiter 12.1 Arbeitsschutz und soziale Belange EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP EGAP Risikoanalyse zur Arbeitssicherheit durchgeführt und jährlich aktualisiert Verfahrensanweisungen zur Vermeidung der festgestellten Risiken erstellt Beauftragter für Arbeitssicherheit und soziale Belange namentlich festgelegt alle Gefahrenbereiche mit geeigneten Warn- bzw. Hinweisschildern gekennzeichnet Notfallplan (Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe) und Alarmplan (Telefonliste mit Notfall-Nr. und Giftnotruf) in allen betroffenen Arbeitsbereichen vorhanden Notfall- und Alarmpläne für alle Mitarbeiter verständlich (z.B. mehrsprachig, Symbole) Mitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Maschinen speziell eingewiesen und Einweisung dokumentiert Mitarbeiter im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geschult und Schulung dokumentiert persönliche Übersicht aller besuchten Schulungen und Fortildungen für jeden Mitarbeiter vorhanden mind. 1 Mitarbeiter mit Erste-Hilfe-Kenntnissen immer auf dem Betrieb anwesend Besucher und Dienstleister (z.B. Berater, Lebensmittelkontrolleur) über die Sicherheitsvorschriften im Betrieb informiert Mitarbeiter, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, mind. 1 x jährlich ärztlich untersucht mind. 2 x jährlich Gespräche zwischen Mitarbeitern und Geschäftsleitung zu Arbeitssicherheit und sozialen Belangen durchgeführt und dokumentiert EGAP + (12.6.1) EGAP +- (12.3.2) EGAP + (12.3.3) EGAP + (12.2.4) EGAP + (12.2.1) EGAP + (12.4.1) EGAP +- (12.2.2) EGAP +- (12.2.3) EGAP + (12.7.1) EGAP +- (12.4.2) EGAP +- (12.6.2) 12.2 Unterkünfte EGAP GQS BW baulich intakt (z.B. Dach, Fenster, Türen) und bewohnbar (z.B. Wasseranschluss, Toiletten) © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) EGAP + (12.6.3) Seite 8 von 15 Schnittstellen Anforderungen Gesetz QS Prog. 13. Beschwerdemanagement Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen 13.1 Beschwerdemanagement Beschwerdeformular vorhanden und Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden zugänglich Beschwerden aufgenommen, geprüft, nachverfolgt und Mängel behoben EGAP EGAP 14. EGAP ++ (14.1.1) EGAP ++ (14.1.2) EGAP +- (11.1.1) EGAP +- (11.1.2) EGAP +- (11.2.1) EGAP +- (11.2.2) EGAP +- (11.2.4) EGAP +- (11.2.3) EGAP +- (13.1.1) EGAP +- (13.1.2) Fortbildung 14.1 Veranstaltungen OGK QZ Betriebsleiter hat nachweislich an mind. 2 Fortbildungsveranstaltungen je Anbaujahr mit Bezug zur Kultur teilgenommen 14.2 Fachzeitschrift OGK 15. QZ mind. 1 Fachzeitschrift wird bezogen Umweltschutz 15.1 Gefahrenanalyse Übersicht aller im Betrieb anfallenden Abfallstoffe (Abfallplan) vorhanden Übersicht aller im Betrieb vorhandenen Emissionsquellen (z.B. Düngung, Verbrennungsanlagen) vorhanden und dokumentiert (Emissionsanalyse) EGAP EGAP 15.2 Abfallvermeidung und Emissionsminderung Aktionsplan zur Verminderung des Abfallaufkommens und der festgestellten Emissionsrisiken vorhanden Aktionsplan wird von den Mitarbeitern beachtet EGAP EGAP Einrichtungen zum Sammeln und Entsorgen von Abfällen und Müll vorhanden (z.B. Säcke, Mülltonnen, Container) Abfälle täglich beseitigt EGAP EGAP OGK 16. QZ Mülltrennung und Recycling wird durchgeführt (z.B. duales System) Naturschutz 16.1 Umweltgerechte Betriebsführung EGAP EGAP GQS BW Betriebsleiter ist über die Umweltwirkungen seines Betriebes informiert Aktionsplan zur Verbesserung der Umweltwirkungen vorhanden (Umweltschutzkonzept) © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 9 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen 16.2 Naturschutzkonzept EGAP Naturschutzplan für Betrieb oder Gebiet (z.B. Landschaftsplan der Gemeinde) vorhanden Anforderungen des Naturschutzes und ökonomische Erfordernisse einer nachhaltigen Landbewirtschaftung im Naturschutzplan gleichwertig berücksichtigt Naturschutzplan wird auf dem Betrieb umgesetzt EGAP im Betrieb vorhandene Arten (Pflanzen und Tiere) erfasst EGAP EGAP Aktionsplan zur Erhaltung natürlicher Lebensräume (z.B. Landschaftselemente, Extensivflächen) vorhanden Aktionsplan zur Förderung der Artenvielfalt vorhanden EGAP EGAP Aktionsplan zur Stilllegung von Grenzertragsflächen vorhanden EGAP 17. OG EGAP + (13.2.1) EGAP +- (13.2.3) EGAP +EGAP +- (13.2.2) (13.2.4) EGAP +- (13.2.5) EGAP +- (13.2.6) EGAP +- (13.3.1) Wahlkatalog für Beerenobst 17.1 Pflanzenschutz Sortenresistenz OG krankheitstolerante bzw. resistente Sorten angebaut Unkrautbekämpfung - mechanisch (z.B. Folien) oder - thermisch oder - mit Mulchmaterial (z.B. Stroh, Rinde) OG OG durchgeführt Bodenuntersuchung vor Neuanpflanzung auf bodenbürtige Krankheitserreger (z.B. Nematoden, Verticillium) durchgeführt Pflanzenschutzgerätetechnik OG verlustmindernde Geräte vorhanden Vermeidung von Resistenzen OG Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetzt Nützlingsförderung OG Hecken, Sitzstangen oder Steinhaufen vorhanden Krankheits- und Schädlingsüberwachung OG OG Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Lupe) Schadschwellenkonzept Bestandskontrollen (z.B. mit Lupe) durchgeführt und dokumentiert Fruchtfolge OG OG Wechsel der Anbauflächen durchgeführt Kulturpflege Bestandsverjüngung in mehrjährigen starken Beständen durchgeführt 17.2 Bodenschutz und Bewässerung Bodenschutz OG bodenschonende Gerätetechnik vorhanden Gründüngung OG GQS BW eingesetzt © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 10 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Erosionsschutz erosionsmindernde Verfahren durchgeführt (z.B. Querpflügen, Mulchen, Zwischenfruchtaussaat) OG Staunässe Beeren nicht auf staunassen Standorten angebaut OG Bewässerungstechnik Tropfbewässerung o.ä. vorhanden OG Bedarfsgerechte Bewässerung Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung, klimatische Wasserbilanz) OG 17.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Beerenobst mind. 1 der 10 Maßnahmen Pflanzenschutz (aus 17.1) erfüllt mind. 1 der 6 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung (aus 17.2) erfüllt mind. 5 der 16 Maßnahmen insgesamt (17.1 und 17.2) erfüllt OG OG OG 18. OG /QZ Wahlkatalog für Baumobst 18.1 Pflanzenschutz Sortenresistenz OG QZ krankheitstolerante bzw. resistente Sorten angebaut Nützlingsförderung OG OG OG OG QZ QZ QZ QZ Hecken, Sitzstangen, Steinhaufen, Nistkästen vorhanden Nützlingseinsatz Eintrag von Nützlingen durchgeführt (z.B. Raubmilben, Schlupfwespen) Krankheits- und Schädlingsüberwachung Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Leimringe, Lupe, Pheromonfallen, RIMPRO, Schorfwarngeräte) Schadschwellenkonzept Bestandskontrollen (z.B. auf der Basis von Klopfproben) durchgeführt und dokumentiert Pflanzenschutzgerätetechnik OG QZ verlustmindernde Geräte vorhanden Vermeidung von Resistenzen OG QZ Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetzt Unkrautbekämpfung - mechanisch oder - thermisch oder - mit Mulchmaterial (z.B. Rinde) OG QZ durchgeführt 18.2 Bodenschutz und Bewässerung Bodenschutz OG QZ bodenschonende Gerätetechnik vorhanden Gründüngung OG GQS BW QZ angebaut © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 11 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. QZ OG Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Erosionsschutz erosionsmindernde Verfahren durchgeführt (z.B. Querpflügen, Mulchen, Zwischenfruchtaussaat) Begrünung QZ OG Arbeitsgassen begrünt Bewässerungstechnik QZ OG QZ OG Tropfbewässerung o.ä. vorhanden Bedarfsgerechte Bewässerung Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung, klimatische Wasserbilanz) Staunässe QZ OG Baumobst nicht auf staunassen Standorten angebaut 18.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Baumobst mind. 1 der 8 Maßnahmen Pflanzenschutz (18.1) erfüllt OG OG QZ OG 19. OG mind. 1 der 7 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung (18.2) erfüllt mind. 5 der 15 Maßnahmen insgesamt (18.1 und 18.2) erfüllt /QZ Wahlkatalog für Freilandgemüse 19.1 Pflanzenschutz Sortenresistenz OG QZ krankheitstolerante bzw. resistente Sorten angebaut Unkrautbekämpfung - mechanisch oder - thermisch OG QZ durchgeführt Kulturschutznetze oder Vlies OG OG OG QZ QZ QZ eingesetzt Krankheits- und Schädlingsüberwachung Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Gelbschalen, Leimtafeln, Lupe) Schadschwellenkonzept Bestandskontrollen (z.B. mit Lupe) durchgeführt und dokumentiert Pflanzenschutzgerätetechnik OG QZ verlustmindernde Geräte vorhanden Vermeidung von Resistenzen OG QZ Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetzt Feldhygiene OG QZ Ernterückstände beseitigt 19.2 Bodenschutz und Bewässerung Bodenschutz OG OG GQS BW QZ QZ bodenschonende Gerätetechnik vorhanden Erosionsschutz erosionsmindernde Verfahren durchgeführt (z.B. Querpflügen, Mulchen, Zwischenfruchtaussaat) © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 12 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Fruchtfolge QZ OG Wechsel der Anbauflächen durchgeführt Mulchmaterialien QZ OG verwendet Bewässerungstechnik QZ OG QZ OG Tropfbewässerung o.ä. vorhanden Bedarfsgerechte Bewässerung Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung, klimatische Wasserbilanz) 19.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Freilandgemüse mind. 1 der 8 Maßnahmen Pflanzenschutz (19.1) erfüllt OG OG QZ OG 20. OG mind. 1 der 6 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung (19.2) erfüllt mind. 5 der 14 Maßnahmen insgesamt (19.1 und 19.2) erfüllt /QZ Wahlkatalog für den Geschützten Anbau (z.B. Gewächshaus) 20.1 Pflanzenschutz Sortenresistenz OG QZ krankheitstolerante bzw. resistente Sorten angebaut Nützlinge OG OG OG QZ QZ QZ eingesetzt Schadschwellenkonzept Bestandskontrollen (z.B. mit Lupe) durchgeführt und dokumentiert Krankheits- und Schädlingsüberwachung Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Gelbschalen, Leimtafeln, Lupe) Pflanzenschutzgerätetechnik OG QZ verlustmindernde Geräte vorhanden Vermeidung von Resistenzen OG QZ Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetzt Raumhygiene - in den Gewächshäusern keine Ernterückstände und Materialien vorhanden - Einrichtungen und Geräte zur Desinfektion vorhanden OG QZ erfüllt Vegetationsheizung OG QZ vorhanden Klimacomputer OG QZ vorhanden 20.2 Bodenschutz und Bewässerung Bodendämpfung OG QZ durchgeführt Bewässerungstechnik OG GQS BW QZ Tropfbewässerung o.ä. vorhanden © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 13 von 15 Schnittstellen Gesetz QS OG OG Anforderungen Prog. QZ QZ Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Bedarfsgerechte Bewässerung Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung) Drainwasserbehandlung Anlage zur Drainwasserbehandlung vorhanden (z.B. Langsam-Sandfilter, thermische oder UV-Desinfektion) 20.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog geschützter Anbau (z.B. Gewächshaus) mind. 1 der 9 Maßnahmen Pflanzenschutz (20.1) erfüllt OG OG OG 21. K QZ mind. 1 der 4 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung (20.2) erfüllt mind. 5 der 13 Maßnahmen insgesamt (20.1 und 20.2) erfüllt /QZ Wahlkatalog für Kartoffeln 21.1 Pflanzenschutz Sortenwahl K QZ K QZ K QZ K QZ K QZ K QZ K QZ standortgerechte Sorten angebaut Fruchtfolge Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen Sortenresistenz Anbau von krankheitstoleranten bzw. resistenten Sorten Pflege- und Erntemaßnahmen nur bei guten äußeren Bedingungen Pflege mechanische Maßnahmen durchgeführt Düngung ausgeglichene Nährstoffversorgung vorhanden Pflanzenschutzmittelanwendung nützlingsschonende und selektive Mittel eingesetzt Vermeidung von Resistenzen K QZ K QZ K QZ Pflanzenschutzwirkstoff im Wechsel eingesetzt Pflanzenschutzgerätetechnik verlustmindernde Pflanzenschutzgerätetechnik eingesetzt Ausbringung von Pflanzenschutzmittel Teilflächen- und Randbehandlungen durchgeführt Tankmischungen K K GQS BW QZ QZ eingesetzt Förderung von Nützlingen Pflanzung von Hecken, Errichtung von Sitzstangen oder Steinhaufen © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 14 von 15 Schnittstellen Gesetz QS Anforderungen Prog. Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen 21.2 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Kartoffel K 22. QZ mind. 5 der 12 Maßnahmen Pflanzenschutz (21.1) erfüllt Ergebnis der Eigenkontrolle Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau: Eigenkontrolle durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: Impressum OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau zu GQSBW (Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg) Bearbeitung: Landesstelle für Landwirtschaftliche Marktkunde Telefon 07171 / 917-100 Fax 07171 / 917-101 www.gqs-bw.de Herausgeber: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Str. 162, 73525 Schwäbisch Gmünd www.landwirtschaft-bw.de Der Inhalt ist mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus. © LEL Schwäbisch Gmünd 2007. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt. GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau Version 2007 (0702) Seite 15 von 15 Auswertung der EUREPGAP®- Eigenkontrolle 1. KRITISCHE MUSS - Kriterien Anzahl Anzahl EGAP-Kriterien “Entfällt“ (N/A) Kategorie A Checkliste Betrieb 7 Checkliste Pflanzenbau 14 Checkliste Obst, Gem. 28 GESAMT 49 B Anzahl anwendbare Kriterien C=A-B Anzahl “Nein“ Erfüllungsgrad (%) D E=[(C-D)/C]x100 Erfüllungsgrad KRITISCHE MUSS - Kriterien = 100 % (d.h. alle im Betrieb anwendbaren Kritischen Muss-Kriterien mit „Ja“ beantwortet) 2. Nicht-KRITISCHE MUSS - Kriterien Anzahl Anzahl EGAP-Kriterien “Entfällt“ (N/A) Kategorie A Checkliste Betrieb 34 Checkliste Pflanzenbau 23 Checkliste Obst, Gem. 42 GESAMT 99 B Anzahl anwendbare Kriterien C=A-B Anzahl “Nein“ Erfüllungsgrad (%) D E=[(C-D)/C]x100 Erfüllungsgrad Nicht-KRITISCHE MUSS - Kriterien = mind. 95 % (d.h. mind. 95% aller im Betrieb anwendbaren Nicht-Kritischen Muss-Kriterien mit „Ja“ beantwortet) Ort: ______________________ Datum: ______________ _____________________________ (Unterschrift des Betriebsleiters) Zeichenerklärung EGAP KRITISCHES MUSS - Kriterium (Kein N/A) EGAP ++ EGAP KRITISCHES MUSS - Kriterium EGAP ++ EGAP Nicht-KRITISCHES MUSS - Kriterium (Kein N/A) EGAP + EGAP Nicht-KRITISCHES MUSS - Kriterium EGAP + EGAP Empfehlung EGAP +- GQS BW © LEL Schwäbisch Gmünd Auswertung der EUREPGAP®- Eigenkontrolle Version 2007 (0702) Seite 1 von 1