Dies ist eine von EurepGAP anerkannte Checkliste

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Dies ist eine von EurepGAP anerkannte Checkliste
Die EUREPGAP® - Eigenkontrolle mit GQS
1. Einleitung
2. Checkliste Betrieb*
3. Checkliste Pflanzenbau*
4. Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau*
5. Auswertung*
* Es sind aus Platzgründen nur die Checklisten aus Baden-Württemberg hinterlegt. Die
Darstellung der EUREPGAP®-Kriterien in den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und
Sachsen ist mit der in Baden-Württemberg identisch.
Kontakt:
Baden-Württemberg
Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft
und der ländlichen Räume (LEL)
Oberbettringer Str. 162
73525 Schwäbisch Gmünd
Fon: (07171) 917-100 Fax: (07171) 917-101
Mail: [email protected] Internet: www.gqs-bw.de
Rheinland-Pfalz
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
Westerwald-Osteifel (DLR)
Bahnhofstraße 32
56410 Montabaur
Fon: (02602) 9228-0, Fax: (02602) 9228-27
Mail: [email protected] Internet: www.gqs.rlp.de
Hessen
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Fon: (06441) 9289-430 Fax: (06441) 9289-180
Mail: [email protected]
Sachsen
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
August-Böckstiegel-Str.1
01326 Dresden
Fon: (0341) 4472-265 Fax: (0341) 4472-314
Internet: www.landwirtschaft.sachsen.de/lfl
GQS für EUREPGAP
Stand: 30.04.07
LLM
Qualitätssicherung
Die EUREPGAP® - Eigenkontrolle mit GQS
Was ist GQS?
„GQS - Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen“ ist
ein umfassendes Eigenkontroll- und Dokumentationskonzept für landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. GQS ist kein eigenständiges Qualitätssicherungssystem, sondern ein gesamtbetrieblicher Ansatz, in
dem die Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme (z.B.
EUREPGAP, QS, QM-Milch) abgebildet sind. Darüber hinaus deckt GQS die gesetzlichen Bestimmungen der guten fachlichen Praxis (z.B. Düngeverordnung) und von
Cross Compliance ab. Die Nutzung erfolgt freiwillig.
Was bringt GQS dem Landwirt?
Mit GQS kann sich der Landwirt effektiv auf Zertifizierungen und staatliche Vor OrtKontrollen vorbereiten. Der gesamte Betrieb kann mit diesem Instrument in kürzester
Zeit daraufhin „abgeklopft“ werden, ob die betrieblichen Verhältnisse den Anforderungen entsprechen und alle wichtigen Dokumente auf dem Betrieb vorhanden sind. Das
mehrfache Aufzeichnen vergleichbarer Inhalte wird gezielt vermieden.
Was bringt GQS dem EUREPGAP®-Prüfer?
Der Prüfer findet über die Betriebe hinweg eine geordnete und einheitliche Grunddokumentation vor. Die Zertifizierung kann zügig und zielgerichtet abgewickelt werden.
Wie funktioniert die Eigenkontrolle für EUREPGAP® mit GQS?
In GQS 2007 sind alle Anforderungen der EUREPGAP-„Version 2.1-Oct. 04“ für Obst
und Gemüse eingearbeitet. Die Eigenkontrolle ist abgeschlossen, wenn
(1) die Checklisten Betrieb, Pflanzenbau sowie Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau vollständig bearbeitet sind,
(2) der Erfüllungsgrad bei den Nicht-Kritischen-Muss Kriterien errechnet wurde und
(3) die Auswertung mit Datum unterschrieben worden ist.
Das Kürzel „EGAP“ in der Schnittstellenspalte zeigt an, ob es sich um eine
EUREPGAP-relevante Anforderung handelt. Die Wertigkeit der Anforderung (Kritisches Muss, Nicht-Kritisches Muss, Empfehlung) ist anhand der in der Bemerkungsspalte zugeordneten Zeichen (++ / + / +-) erkennbar. Bei Anforderungen mit den Eigenschaften „Kritisches Muss“ und „kein N/A“ sind die Nein- bzw. Entfällt-Kästchen grau
hinterlegt.
Die Checklisten sind Teil eines Gesamtsystems. GQS enthält zusätzlich Ablagepläne,
Vordrucke, Merkblätter und einen Wandkalender. Die Checklisten und Ablagepläne sind
nach dem Baukastenprinzip angelegt und können problemlos an verschiedene Produktionsverhältnisse und Betriebsstrukturen angepasst werden.
Wo kommt GQS zum Einsatz?
Im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit wird GQS nicht nur in BadenWürttemberg sondern in länderspezifischer Fassung auch in Rheinland-Pfalz, Hessen,
Sachsen und Luxemburg angeboten. Mehr als 7.500 Landwirte verschiedenster Erzeugungsrichtungen nutzen inzwischen diese Arbeitshilfe. Auch der Deutsche Bauernverband und der Verband der Landwirtschaftskammern greifen mit ihrem „KriterienKompendium Landwirtschaft (KKL)“ auf das GQS-Konzept zurück.
GQS für EUREPGAP
Stand: 30.04.07
LLM
Qualitätssicherung
B Checkliste Betrieb
Schnittstellen
Anforderungen
Gesetz
QS
Prog.
1.
Lebens- und Futtermittelsicherheit
Ja
1.1
§
RSG
§
RSG
Registrierung als Lebensmittelerzeuger
Betrieb als Lebensmittelprimärerzeuger (z.B. Anbau von
Konsumgetreide, Milchviehhaltung, Fleischerzeugung) registriert
(Hinweise:
- Registrierung über Gemeinsamen Antrag 2007 oder direkt
beim zuständigen Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt des
Stadtkreises. Betriebe, die als Tierhalter bereits erfasst
sind, werden automatisch als Lebensmittelprimärerzeuger
registriert und müssen - sofern sie nur tierische Erzeugnisse abgeben (z.B. Milchvieh-Grünland) - keine Registrierung mehr vornehmen.
- Betriebe, die tierische Erzeugnisse be- oder verarbeiten
und an Gaststätten oder Einzelhandel abgeben, benötigen
darüber hinaus in bestimmten Fällen eine Zulassung.
Schlachtung zur Abgabe außer Haus bedarf stets einer Zulassung.)
§
1.3
CC
Vordruck
Zulassung
Betrieb für Futtermittelherstellung mit Kokzidiostatika,
Histomonostatika, Wachstumsförderern in Reinform oder
Vormischungen, die diese Stoffe enthalten, zugelassen
(Hinweis: Registrierung und Zulassung beim zuständigen
Regierungspräsidium)
1.2
CC
Bemerkungen
Nein Entf.
Registrierung und Zulassung als Futtermittelerzeuger oder -hersteller
Registrierung
Betrieb als Futtermittelprimärerzeuger (z.B. Futtergetreideanbau) registriert (einschließlich z.B. Mahlen, Mischen, Silieren, Einsatz von Siliermitteln, Ergänzungs- und Mineralfuttermitteln)
Betrieb für weitergehende Tätigkeiten, die über die Primärerzeugung hinausgehen, registriert (z.B. Einmischen von
Zusatzstoffen in Reinform und von Vormischungen)
§
CC
Erfüllung
Rückverfolgbarkeit
RSG
QZ
Lieferanten und Abnehmer bekannt bei
Tieren
RSG
QZ
Futtermitteln
QM
Lebensmitteln
(Ausnahme: Abgabe von Lebensmitteln an den Endverbraucher)
A
EGAP
OGK
QZ
EGAP ++
(1.1)
Betriebsmitteln (z.B. Pflanzenschutz-, Düngemittel)
A
CC
CC
CC
CC
GQS BW
Aufzeichnungen bzw. Belege (z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Barbelege) vorhanden mit Angaben zu
Datum bzw. Zeitraum
unmittelbarer Lieferant bzw. Abnehmer (Name)
Tier, Ware, Erzeugnis
Menge bei Futtermitteln
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Schwäbisch Gmünd
B Checkliste Betrieb
Version 2007 (0702)
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Ja
1.4
CC
CC
CC
CC
1.5
Merkblätter
Nicht sichere Lebensmittel
wenn Hinweise (z.B. Untersuchungsergebnisse) auf eine
Gesundheitsgefährdung (z.B. Höchstmengenüberschreitung) oder auf Verderb bei Lebensmitteln vorliegen
Vermarktungsverbot eingehalten und Vermarktung durch
Dritte sicher verhindert
zuständiges Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt des
Stadtkreises unverzüglich informiert
Rücknahme bzw. Rückruf veranlasst
notwendige Vorkehrungen zur Vermeidung eines Wiederholungsfalles getroffen
CC
CC
CC
CC
1.6
§
§
Bemerkungen
Nein Entf.
Nicht sichere Futtermittel
wenn Hinweise (z.B. Untersuchungsergebnisse) auf unzulässige, unerwünschte oder verbotene Stoffe im Futtermittel vorliegen
Verfütterungsverbot eingehalten und Verfütterung durch
Dritte sicher verhindert
Vermarktungsverbot eingehalten und Vermarktung durch
Dritte sicher verhindert
zuständiges Regierungspräsidium unverzüglich informiert
Rücknahme bzw. Rückruf veranlasst
notwendige Vorkehrungen zur Vermeidung eines Wiederholungsfalles getroffen
CC
Erfüllung
OGK
QZ
Personalhygiene
Personen, die mit Tieren und Lebensmitteln umgehen
nicht an einer Infektionskrankheit erkrankt (z.B. Tuberkulose, Scharlach, Virusgrippe)
informiert, wie es zu Belastungen von Tieren, Lebens- und
Futtermitteln durch Schadstoffe und Krankheitserreger
kommen kann
1.7
Lagerung, Behandlung und Transport von Lebens- und Futtermitteln
getrennt von
Gefahrstoffen (z.B. Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger,
Diesel, Motorenöl, Stalldesinfektionsmitteln)
CC
RSG
QZ
CC
RSG
QZ
anderen Düngemitteln (z.B. Wirtschaftsdünger)
CC
RSG
QZ
gebeiztes Saat- und Pflanzgut
CC
RSG
QZ
Tierarzneimitteln (insbesondere Fütterungsarzneimittel)
CC
RSG
QZ
Tierkadavern
CC
RSG
QZ
anderen Abfällen
GQS BW
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Schwäbisch Gmünd
B Checkliste Betrieb
Version 2007 (0702)
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Bemerkungen
Nein Entf.
geschützt vor
§
RSG
QZ
Witterung
QZ
Bodenfeuchte
QZ
Verkotung (z.B. Vogelnistplätze, Katzen, Hunde)
A
§
RSG
A
§
RSG
A
§
OGK
Glasbruch (z.B. Lampen, Fenster, Flaschen)
A
§
OGK
QZ
A
Verunreinigungen durch Lager- und Transportbehälter (z.B.
unbedenkliche Schutzanstriche in Silos)
Verunreinigungen durch Verpackungsmaterial (z.B. ungereinigte Säcke)
Verschmutzungen (z.B. befestigte Zufahrt zu Fahrsilos)
§
Reinigung und Desinfektion
RSG
§
OGK
QZ
Anlagen, Ausrüstungen, Behälter, Kisten und Fahrzeuge
sauber oder
QZ
vor Gebrauch gereinigt und bei Bedarf desinfiziert
A
RSG
§
OGK
A
Reinigungs- bzw. Waschwasser
§
OG
EGAP
QZ
Trinkwasser oder sauberes Wasser vergleichbarer Qualität
verwendet
EGAP ++
(10.2.1)
Eigenwasser untersucht
§
QM
QZ
CC
Misch- und Alleinfuttermittel
nach Tierarten getrennt (Milchviehhaltung)
Fischmehl, Blutprodukte, Di- und Tricalciumphosphat und
Futtermittel, die diese Produkte enthalten, getrennt von Futtermitteln für Wiederkäuer
tierarzneimittelhaltige Futtermittel
eindeutig erkennbar getrennt von Futtermitteln ohne Arzneimittel (z.B. gekennzeichnete Behälter ausschließlich für
arzneimittelhaltige Futtermittel)
CC
oder
Lagerstätte, Silo oder Behälter vor jeder Wiederbefüllung
mit Futtermitteln ohne Arzneimittel sorgfältig gereinigt
CC
Kennzeichnung
RSG
QZ
A
Lagerstätten, Silos und Behälter eindeutig gekennzeichnet
bzw. nummeriert (z.B. Beschilderung, Lageplan)
Messgeräte vorhanden für
G
Temperatur
A
Feuchtigkeit
A
1.8
§
RSG
§
A
QM
GQS BW
QZ
Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfung
Überwachung und Kontrolle
Lagerstätten und Ställe systematisch auf Schadnager- und
Vorratsschädlingsbefall überprüft
Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfung bei Befall
durchgeführt
© LEL
Schwäbisch Gmünd
B Checkliste Betrieb
Version 2007 (0702)
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Bemerkungen
Nein Entf.
Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfungsmittel
(Biozide)
in Deutschland zugelassen
Anwendungshinweise des Herstellers beachtet
Wartezeiten eingehalten
§
§
§
Auslage von Schadnagerbekämpfungsmitteln
getrennt von Lebens- und Futtermitteln
unzugänglich für Nutz- und Haustiere (z.B. in Köderstationen)
CC
§
Aufzeichnungen
Köderplan vorhanden
A
Schadnagerbekämpfungsprotokoll vorhanden und aktuell
geführt
Vorratsschädlingsbekämpfungsprotokoll vorhanden und
aktuell geführt
A
A
1.9
RSG
CC
OGK
QZ
A
CC
EGAP
CC
CC
QM
CC
§
RSG
QZ
Vordruck
Vordruck
Aufzeichnungen Lebens- und Futtermittelsicherheit
Nachweise (Aufzeichnungen, Belege) über die Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden (z.B. Schadnagerbekämpfungsmittel) vorhanden und aktuell geführt
Nachweise (Aufzeichnungen, Belege) über die Verwendung
von gentechnisch verändertem (GVO-)Saat- und Pflanzgut
vorhanden und aktuell geführt
(Hinweis: EGAP fordert auch Aufzeichnungen über die Nutzung von GVO-Produkten)
Untersuchungsergebnisse von Pflanzen und pflanzlichen
Erzeugnissen aufbewahrt
Untersuchungsergebnisse und -berichte von Tieren und
tierischen Erzeugnissen (z.B. Milch) aufbewahrt
sonstige Untersuchungsergebnisse (z.B. Eigenwasser)
aufbewahrt
Untersuchungsergebnisse von Futtermitteln aufbewahrt
EGAP +
(3.6.2)
2. Lagerstätten
2.1
§
EGAP
allgemeine Anforderungen
Merkblatt
in Originalverpackung
EGAP +
(8.8.16)
keine direkte oder indirekte Ableitung von chemischen
Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser
getrennt von
Tieren
CC
CC
CC
Lagerung von Pflanzenschutz-, Beiz-, Vorratsschädlingsbekämpfungs- und Schadnagerbekämpfungsmitteln (alle Läger)
OGK
QZ
Lebens- und Futtermitteln
A
§
GQS BW
Arzneimitteln
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Schwäbisch Gmünd
B Checkliste Betrieb
Version 2007 (0702)
Seite 4 von 16
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
2.2
Bemerkungen
Nein Entf.
Zusätzlich bei größeren Lagermengen und bei
Systemteilnahme
(Hinweise:
- § gilt für Lagermengen von mehr als
- 50 kg sehr giftigen (T+)
- 200 kg giftigen (T)
- 200 kg brandfördernden Stoffen
- OGK A, EGAP, QZ gelten für jeden Systemteilnehmer,
unabhängig von der gelagerten Menge)
allgemeine Anforderungen
OGK
QZ
trocken
QZ
kühl
QZ
frostsicher
A
OGK
A
OGK
A
getrennt von
§
OGK
QZ
brennbarem Material
QZ
ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln
Saat- und Pflanzgut
Düngemitteln
A
§
OGK
K
A
jeglichen anderen Materialien
EGAP
EGAP +
(8.8.8)
EGAP +
(8.8.4)
EGAP +
(8.8.5)
EGAP +
(8.8.10)
geschützt vor
Überschwemmung
§
extremer Witterung
EGAP
Lagerstätte
OGK
§
A
QZ
feuergeschützt abgetrennt
QZ
Boden ohne Abfluss
QZ
Boden mit zugelassenem Bodenbelag undurchlässig beschichtet
QZ
Türschwelle vorhanden
EGAP
§
OGK
A
§
OGK
A
§
OGK
A
oder
§
OGK
QZ
feuergeschützt abgetrennt
QZ
Boden ohne Abfluss
QZ
zugelassene Auffangwanne vorhanden
A
§
OGK
A
§
OGK
A
oder
§
OGK
QZ
A
zugelassener Pflanzenschutzmittelschrank mit Auffangwanne
Auffangvolumen
OGK
§
A
QZ
mind. 10 % der Lagermenge bzw. Inhalt des größten Gebindes
QZ
im Wasserschutzgebiet mind. 100 % der Lagermenge
EGAP
§
OGK
A
GQS BW
© LEL
Schwäbisch Gmünd
B Checkliste Betrieb
Version 2007 (0702)
Seite 5 von 16
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Bemerkungen
Nein Entf.
geschlossene Lagerräume
OGK
§
A
QZ
belüftbar/belüftet in begehbaren Räumen
EGAP +
(8.8.6)
beleuchtbar
EGAP +
(8.8.7)
stabil und standsicher
EGAP +
(8.8.2)
Regale aus nicht-absorbierendem Material (z.B. Metall,
Hartplastik)
EGAP +-
EGAP
§
EGAP
§
OGK
QZ
nicht zweckfremd genutzt (z.B. als Sozialraum)
A
nur zugelassene Elektrogeräte in Betrieb (z.B. Frostwächter
mit Explosionsschutz)
Lagerschrank bzw. -regal
A
A
EGAP
EGAP
(8.8.9)
Kennzeichnung
OGK
§
A
QZ
EGAP
§
Schild „Pflanzenschutzmittel – Zutritt für Unbefugte verboten“ vorhanden
EGAP +
(12.3.5)
EGAP +
(8.8.3)
nur für berechtigte Personen
EGAP +
(8.8.14)
Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Feuerlöscher bzw. Löschwasser vorhanden
Feuerlöscher griffbereit an der Eingangstür
Feuerlöscher mind. 6 kg und alle 2 Jahre geprüft
Waschgelegenheit vorhanden
Bindemittel (z.B. Sand, Späne) und Behälter (z.B. Plastiktüten) zur Aufnahme von verschüttetem Material vorhanden
EGAP +
(8.8.13)
Schild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ vorhanden
A
Zugriff
OGK
§
A
QZ
Lagerraum abschließbar
EGAP
Fenster einbruchsicher
A
oder
OGK
§
A
QZ
Lagerschrank abschließbar
EGAP
Zutritt
EGAP
§
A
A
A
A
A
EGAP
OGK
§
A
QZ
Notfallplan (Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe) vorhanden
EGAP + (12.3.4)
Vordruck
QZ
Alarmplan (Telefonliste mit Notfall-Nr. und Giftnotruf) vorhanden
Vordruck
EGAP
§
OGK
A
Betriebsanweisung zur Lagerung von Gefahrstoffen vorhanden und gut sichtbar angebracht
A
Lagerung
flüssige Pflanzenschutzmittel nicht oberhalb von festen
Mitteln gelagert
Pflanzenschutzmittel für Nicht-EUREPGAP®-Produkte eindeutig gekennzeichnet und getrennt gelagert
EGAP
EGAP
§
OGK
QZ
EGAP +
(8.8.18)
EGAP +
(8.8.17)
Behälter regelmäßig auf Dichtheit überprüft
A
GQS BW
© LEL
Schwäbisch Gmünd
B Checkliste Betrieb
Version 2007 (0702)
Seite 6 von 16
Schnittstellen
Gesetz
QS
Prog.
QZ
Erfüllung
Ja
Einhaltung der Rechtsvorschriften
Pflanzenschutzmittellager entspricht allen gesetzlichen
Anforderungen
EGAP
OGK
Anforderungen
Aufzeichnungen
Einlagerungsverzeichnis (Bestands- bzw. Gefahrstoffverzeichnis) vorhanden und
• spätestens alle 12 Monate aktualisiert
Bemerkungen
Nein Entf.
EGAP +
(8.8.1)
Vordruck
• spätestens alle 6 Monate aktualisiert
A
• spätestens alle 3 Monate aktualisiert
EGAP
EGAP +
(8.8.15)
• monatlich aktualisiert
§
2.3
Lagerung von Mineraldünger (einschließlich
Flüssigdünger)
(Hinweise:
- CC gilt für alle Mineraldünger
- § gilt für ammoniumnitrathaltige Düngemittel ab bestimmten Lagermengen (z.B. mehr als 1 t Kalkammonsalpeter)
allgemeine Anforderungen
EGAP
sauber
EGAP +
(6.4.4)
EGAP
kein Eintrag von Düngemitteln in das Grundwasser (z.B.
Auffangvolumen bei Flüssigdünger mind. 110% der Lagermenge)
EGAP +
(6.4.6)
getrennt von
Tieren
CC
OGK
CC
A
QZ
Lebens- und Futtermitteln
QZ
Saat- und Pflanzgut
QZ
Pflanzenschutz- und Beizmitteln
QZ
Hitzequellen (z.B. Verbrennungsmotoren, Heizungen)
QZ
brennbarem Material
EGAP ++
(6.4.7)
EGAP
OGK
A
OGK
§
A
EGAP +
(6.4.2)
EGAP
§
OGK
A
§
OGK
A
geschützt vor
OGK
§
A
QZ
Witterung (z.B. Losedünger überdacht, Sackware abgedeckt)
EGAP +
(6.4.3)
QZ
Bodenfeuchte (z.B. Bodenplatte, Sackware auf Paletten)
EGAP +
(6.4.5)
EGAP
OGK
§
A
EGAP
Kennzeichnung
§
OGK
QZ
Schild „Zutritt für Unbefugte verboten“ vorhanden
QZ
Schild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ vorhanden
A
§
OGK
A
GQS BW
© LEL
Schwäbisch Gmünd
B Checkliste Betrieb
Version 2007 (0702)
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
2.4
Bemerkungen
Nein Entf.
Lagerung von Flüssigdünger (z.B. AHL) über
1.000 l Lagerraum
§
A
Prüfzeichen oder Bauartzulassung vorhanden
§
A
Anfahrschutz (z.B. Leitplanken)
Auslaufschutz
§
doppelwandiger Tank mit Leckanzeigegerät
A
oder
§
A
Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhanden
§
A
Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge
2.5
CC
QM
QZ
CC
§
OGK
QZ
CC
EGAP
Lagerung von Gülle, Jauche, Mist, Kompost
und Silagen
allgemeine Anforderungen
Eintrag von Gülle und Jauche durch Ab- oder Überlaufen in
Grund- bzw. Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in die
Kanalisation zuverlässig verhindert
Eintrag von Sickersäften durch Ab- oder Überlaufen in
Grund- bzw. Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in die
Kanalisation zuverlässig verhindert
Eintrag von Sickersäften durch Ablaufen aus Feldmieten in
Grund- bzw. Oberflächengewässer und Kanalisation zuverlässig verhindert
Behälter und Abfüllanlagen standsicher und dauerhaft dicht
Eintrag von organischen Düngemitteln in Grund- und Oberflächengewässer zuverlässig verhindert
(z.B. mind. 25 m Abstand zu Oberflächengewässer)
ortsfeste Silos
Sickersaftbehälter vorhanden, standsicher und dauerhaft
dicht oder
Sickersaft wird in Jauche- oder Güllebehälter abgeleitet
ortsfeste Mist- bzw. Kompostplatten
Bodenplatte wasserundurchlässig und dicht
seitliche Einfassung vorhanden und dicht
Jauchebehälter vorhanden und dicht oder
Jauche wird in Güllebehälter abgeleitet
Lagerkapazität für Gülle und Jauche
Lagerkapazität mind. 6 Monate
(Hinweis: Bestehende Anlagen für Gülle sind bis 31.12.08
anzupassen. Bis dahin noch zulässig, wenn mind. 3 bzw.
2,5 Monate (= Sperrfrist auf Acker- bzw. Grünland) Lagerkapazität und zusätzliche Lagerreserve für Ausbringverbot
auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen,
schneebedeckten Böden vorhanden)
zusätzlich für offene Behälter
• Mindestreserve eingehalten (Freibord)
• Zuschlag für Niederschlagsmengen berücksichtigt
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
RSG
QZ
CC
RSG
QZ
GQS BW
Merkblatt
EGAP +-
(6.4.8)
Merkblatt
CC für alle Betriebe ab
01.01.2009
oder
überbetriebliche Lagerkapazität für die Übermenge nachweislich vorhanden oder
Nachweis über anderweitige Verwertung vorhanden (z.B.
Gülleseparierung)
© LEL
Schwäbisch Gmünd
B Checkliste Betrieb
Version 2007 (0702)
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Ja
2.6
§
CC
CC
CC
Erfüllung
Bemerkungen
Nein Entf.
Lagerung von Schmier- und Altöl
allgemeine Anforderungen
Boden undurchlässig
keine direkte oder indirekte Ableitung in das Grundwasser
getrennt von
Tieren
Lebens- und Futtermitteln
Behälter
§
dicht
§
verschließbar
§
standfest
§
gegen Beschädigungen geschützt
§
zugänglich zur Sichtprüfung (Leckagenerkennung)
§
zusätzlich für Fass- und Gebindelager mit Einzelvolumen
von mehr als 20 l
Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne
Auffangvolumen mind. 10% der Lagermenge bzw. Inhalt
des größten Gebindes
§
zusätzlich für Altöl über 100 l bis 1.000 l in Behältern
§
Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge bzw. Inhalt
des größten Gebindes
3. Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff mit einer jährlichen Abfüllmenge von max. 100.000 l und einer Behältergröße von max. 10.000 l
3.1
§
§
§
§
§
§
§
§
§
CC
§
§
§
GQS BW
Lager- und Abfülleinrichtungen
allgemeine Anforderungen
Prüfzeichen oder Bauartzulassung vorhanden
Anlage bei über 1.000 l Lagerraum vor Inbetriebnahme
durch Sachverständigen geprüft und Prüfung bescheinigt
Anfahrschutz (z.B. Leitplanken) vorhanden
Pumpeinrichtung vorhanden (kein Betanken im freien Gefälle)
Füllschlauch nur soweit ausziehbar, dass das Schlauchende an jeder Stelle max. 1 m an den Rand des Abfüllplatzes
heranreicht
Feuerlöscher 6 kg (Brandklassen ABC) an Tankstelle vorhanden
Ölbindemittel vorhanden und tauglich
Schild „Rauchen verboten“ vorhanden
Betriebsanweisung vorhanden
kein direkte oder indirekte Ableitung von Kraftstoffen oder
Heizöl aus betrieblich genutzten Anlagen in das Grundwasser
zusätzlich im Wasserschutzgebiet
doppelwandiger Tank mit Leckanzeigegerät
Merkblatt
Vordruck
oder
Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhanden
Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge
© LEL
Schwäbisch Gmünd
B Checkliste Betrieb
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Bemerkungen
Nein Entf.
zusätzlich über 1.000 l Lagerraum
§
§
§
doppelwandiger Tank mit Leckanzeigegerät
Behälter standsicher aufgestellt
selbstschließendes Zapfventil
§
oder
werksgefertigter glasfaserverstärkter Kunststoffbehälter
(GfK-Tank, Einzelbehälter max. 2.000 l und Gesamtmenge
max. 10.000 l bei nicht verbundenen Einzelbehältern)
Behälterstellfläche undurchlässig befestigt ohne Abfluss
selbstschließendes Zapfventil
§
oder
Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhanden
§
Auffangvolumen mind. 100% der Lagermenge
§
überdacht
selbstschließendes Zapfventil
Aufzeichnungen
Betriebstagebuch (z.B. mit Angaben zur Instandhaltung)
vorhanden und aktuell geführt
§
§
§
§
3.2
Abfüllplatz
§
Fahrzeugstellfläche beim Betanken
undurchlässig befestigt (Ortbeton oder Asphalt oder dauerhaft verfugte Betonplatten)
(Hinweis: über 5.000 l jährliche Abfüllmenge erhöhte Anforderungen an Bauausführung)
ohne Abfluss
unbeschädigt
aufgewölbt bzw. aufgekantet oder
wannenförmig ausgebildet oder
mit Gefälle
§
oder
befahrbare Tankplattform
§
§
§
§
§
§
§
§
Vordruck
Merkblatt
Entwässerung
Abfüllplatz überdacht oder
mit Entwässerung (Ölabscheider) oder
Auffangbehälter vorhanden
(Ausnahme: am 01.09.04 bestehende Anlagen bis 40.000 l
jährliche Abfüllmenge)
3.3
§
§
§
§
GQS BW
Brandschutz in Gebäuden
Merkblatt
allgemeine Anforderungen
Vorkehrungen zur Vermeidung von Bränden getroffen (z.B.
getrennt von Heizungen, Verbrennungsmotoren)
Lagerung über 1.000 l Lagermenge
Lagerraum bzw. Gebäude ohne Öffnungen zu angrenzenden Räumen oder Gebäuden
(Ausnahme: Türen)
Türen dicht- und selbstschließend
Lagerraum bzw. Gebäude belüftbar
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Bemerkungen
Nein Entf.
zusätzlich bei über 5.000 l Lagermenge
Brennstofflagerraum vorhanden
Wände, Decken und Stützen feuerbeständig (Feuerwiderstandsklasse F 90)
Tür feuerhemmend (Feuerwiderstandsklasse F 30 )
Schild „Dieselkraftstofflagerung“ vorhanden
§
§
§
§
4. Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen
4.1
Maschinenwartung und –reinigung
Waschplatz
befestigt
ohne Abfluss in Oberflächengewässer oder Kanalisation
Merkblatt
Maschinen und Geräte
ohne erkennbaren Fett-, Öl- oder Kühlmittelverlust
Konservierung nicht mit Diesel, Altöl o.ä.
5. Entsorgung
5.1
Häusliche Abwässer (Küche, Bad, Toilette)
§
zentral entsorgt (Anschluss an Kanalisation)
§
oder
dezentral entsorgt (z.B. Kleinkläranlage)
oder
Einleitung in geschlossene Grube
3
• Mindestgröße 30 m
3
• mind. 15 m Lagerraum je Bewohner
§
§
oder
Einleitung in Gülle- bzw. Jauchegrube
noch zulässig
bis 31.12.2009
• mind. 15 m Lagerraum je Bewohner zusätzlich zum
landwirtschaftlichen Bedarf
• Vorbehandlung (z.B. Dreikammerfaulgrube, thermophile
Biogasanlage) gewährleistet, wenn die Gülle bzw. Jauche auf Grünland ausgebracht wird
3
§
§
5.2
Abfälle
Lagerung
getrennt von Lebens- und Futtermitteln
CC
§
RS
QZ
Entsorgung
Farben, Lacke, Holzschutz-, Rostschutz-, Lösungsmittelund Säurereste entsorgt (Sondermüll)
Tierarzneimittelbehälter bzw. -reste nach Angabe des Herstellers entsorgt oder Restmüll
Folien über Sammelstelle oder Restmüll entsorgt
§
Altöl entsorgt (Rücknahme)
§
Haushalts- und Kfz-Batterien entsorgt (Rücknahme)
OG
A
EGAP
GQS BW
QZ
Pflanzenschutzmittelreste und Pflanzenschutzmittel mit
Anwendungsverbot über Sammelstelle (Sondermüll) entsorgt und Entsorgung dokumentiert
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EGAP + (8.10.1)
Merkblatt
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
5.3
Bemerkungen
Nein Entf.
Leere Pflanzenschutzmittelbehälter
OGK
A
QZ
dreimal gespült oder
QZ
mit Druckspülsystem der Feldspritze gereinigt
EGAP +
(8.9.6)
EGAP +
(8.9.1)
EGAP +
(8.9.7)
EGAP
OGK
A
nicht wieder verwendet
EGAP
Spülwasser
OGK
A
QZ
in die Feldspritze gefüllt und ausgebracht
EGAP
Lagerung
OGK
QZ
geöffnet (Verschlüsse von Behälter getrennt gelagert)
EGAP +
(8.9.5)
QZ
trocken und sicher
EGAP +
(8.9.8)
EGAP
für Unbefugte unzugänglich
EGAP +
(8.9.2)
EGAP
keine direkte oder indirekte Ableitung von chemischen
Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser
EGAP +
(8.9.3)
A
EGAP
OGK
A
EGAP
CC
Entsorgung
OGK
A
QZ
über PAckMIttel Rücknahme Agrar (PAMIRA) oder
EGAP + (8.9.4)
Merkblatt
QZ
über Restmüll
EGAP +
EGAP
OGK
A
(8.9.9)
EGAP
6. Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen
Zustand
6.1
CC
CC
CC
CC
CC
GQS BW
Vermeidung von Erosion
mind. 40% der Ackerflächen
vor dem 01.12. eingesät oder
die Erntereste der Vorfrucht bis zum 15.02. des Folgejahres
nicht untergepflügt
oder
behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
Terrassen
Terrassen nicht beseitigt oder
behördliche Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung
liegt vor
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Ja
6.2
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
GQS BW
Bemerkungen
Nein Entf.
Erhalt der organischen Substanz im Boden
und Schutz der Bodenstruktur
Anbauverhältnis
Anbau besteht aus mind. 3 Kulturen je Betriebseinheit
(Hinweis: Verpflichtend stillgelegte und freiwillig aus der Erzeugung genommene Ackerflächen gelten auch als Kultur)
Mindestanteil je Kultur 15%
(Hinweis: bei mehr als 3 Kulturen kann der Mindestflächenanteil auch durch Zusammenfassung mehrerer Kulturen erreicht werden)
oder
nachweislich jährlicher Fruchtwechsel auf selbstbewirtschafteten Flächen bzw. Flächentausch mit anderen Betrieben in 3 aufeinander folgenden Jahren (z.B. durch GAFlurstücksverzeichnis oder Pachtvertrag)
wenn Anbauverhältnis nicht eingehalten
Humusbilanz für Ackerflächen jährlich bis 31.12. erstellt
oder
Bodenhumusuntersuchung auf jedem Schlag ab 1 ha Größe mind. alle 6 Jahre durchgeführt und dokumentiert
wenn Ergebnisse zeigen, dass
- Humusabbau nach Bilanz mehr als 75 kg Humuskohlenstoff/ha im Durchschnitt von 3 Jahren oder
- Bodenhumuswert nach Untersuchungsergebnis unter 1%
auf Böden mit max. 13% Tonanteil oder
- Bodenhumuswert nach Untersuchungsergebnis unter 1,5%
auf Böden mit mehr als 13% Tonanteil
Beratung in Anspruch genommen
Einhaltung des Grenzwertes spätestens nach 2 Jahren
durch Humusbilanz nachgewiesen
Stoppelfelder
werden nicht abgebrannt oder
behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
6.3
CC
Erfüllung
Instandhaltung von aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Flächen
Vordruck
Nächste Untersuchung am:
Merkblätter
Ackerflächen
begrünt durch Ansaat oder Selbstbegrünung
Acker- und Grünlandflächen
vom 01.04. bis 30.06. nicht gemäht, gemulcht oder gehäckselt
außerhalb dieses Zeitraums alle 2 Jahre gemäht und Mähgut abgefahren oder
(Hinweis: auf verpflichtend stillgelegten Flächen darf Mähgut nicht abgefahren werden)
mind. 1x jährlich gemulcht oder
mind. 1x jährlich gehäckselt und ganzflächig verteilt
oder
behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
(Hinweise für Ackerflächen:
- Wiederaufnahme der Bewirtschaftung jederzeit möglich
- Wiederaufnahme innerhalb der Sperrfrist (01.04. - 30.06.)
ist beim zuständigen Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt
des Stadtkreises mind. 3 Tage vorher anzuzeigen)
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Ja
6.4
CC
CC
CC
CC
CC
CC
CC
Erfüllung
Bemerkungen
Nein Entf.
Beseitigungsverbot für Landschaftselemente
Landschaftselemente vollständig im
GA-Flurstücksverzeichnis enthalten
Beseitigungsverbot eingehalten für
Hecken ab 20 m Länge
nichtlandwirtschaftlich genutzte Baumreihen mit mind. 5
Bäumen auf mind. 50 m Länge
2
nichtlandwirtschaftlich
genutzte Feldgehölze von 100 m bis
2
2.000 m Fläche
2
geschützte Feuchtgebiete bis 2.000 m
(nach Landesnaturschutzgesetz ausgewiesen und kartiert)
geschützte Einzelbäume (nach Landesnaturschutzgesetz
ausgewiesene und gekennzeichnete Naturdenkmale)
oder
behördliche Ausnahmegenehmigung für Beseitigung liegt
vor
7. Natur- und Artenschutz
7.1
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Auflagen zum Ausgleich von Eingriffen (z.B. Pflanzungen,
Begrünungen) erfüllt
Abbrennverbot (z.B. Feldraine) eingehalten
im Schutzzeitraum vom 01.03. bis 30.09.
Hecken, Gebüsch u.ä. nicht gerodet oder absichtlich zerstört
Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen nicht gefällt
kein Grünlandumbruch
auf erosionsgefährdeten Hängen
in Überschwemmungsgebieten
auf Standorten mit hohem Grundwasserstand
auf Moorstandorten
Biotop- und Artenschutz
besonders geschützte Arten (z.B. Wiesenbrüter) nicht beeinträchtigt oder vernichtet
besonders geschützte Biotope nicht beeinträchtigt oder
vernichtet (nach Landesnaturschutzgesetz ausgewiesen
und kartiert)
7.2
CC
CC
§
CC
CC
GQS BW
Allgemeine Anforderungen des Naturschutzes
(Beispiele)
Anforderungen des Vogelschutzes und der
Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie
Schutz bestimmter Lebensraumtypen
Lebensraumtypen nicht absichtlich beeinträchtigt oder zerstört (z.B. Nasswiesen, Trockenrasen)
Auflagen zum Gebietsschutz auf kartierten Flächen (z.B.
Bergmähwiesen) eingehalten
Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten
geschützte Tierarten (z.B. Feldhamster, Biber) nicht absichtlich gefangen, getötet oder gestört
geschützte Pflanzenarten (z.B. Arnika) nicht absichtlich
entfernt, gesammelt oder zerstört
nichtheimische Pflanzenarten nicht absichtlich angesiedelt
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Bemerkungen
Nein Entf.
Schutz wildlebender europäischer Vogelarten
wildlebende europäische Vögel nicht absichtlich gejagt,
gefangen, verletzt oder getötet
Nester und Eier wildlebender europäischer Vögel nicht
absichtlich entfernt, gesammelt oder zerstört
CC
CC
Jagd
keine Geräte verwendet, mit denen Tiere wahllos gefangen
bzw. getötet werden können (z.B. Netze, Ködertiere)
Jagdgenehmigung vorhanden
Fang- und Tötungsverbote nach Jagdrecht eingehalten
oder
behördliche Ausnahmegenehmigung zur Schadensabwehr
liegt vor
CC
CC
CC
CC
Verträglichkeitsprüfung
Auflagen aus Verträglichkeitsprüfung eingehalten (z.B. bei
Baugenehmigungen)
CC
8. Eigenkontrolle und Dokumentation
8.1
Eigenkontrolle
RSG
OGK
QZ
Eigenkontrolle jährlich durchgeführt und dokumentiert
Vordruck
EGAP ++ (2.2)
Aktionsplan zur Mängelbeseitigung erstellt und Mängelbeseitigung eingeleitet
EGAP ++
(2.4)
(2.3)
A
EGAP
EGAP
8.2
Dokumentation
RSG
OGK
QZ
Teilnahmeerklärung vorhanden
QZ
Eigenkontrollchecklisten ausgefüllt und aufbewahrt
EGAP ++
QZ
Übersicht „Allgemeine Betriebsdaten“ vorhanden und aktuell geführt
Vordruck
A
RSG
OGK
A
EGAP
RSG
OGK
A
EGAP
EGAP
GQS BW
Rechtsvorschriften zur Gentechnik (z.B. Gentechnikgesetz)
vorhanden und aktuell
alle für die Auditierung erforderlichen Aufzeichnungen und
Dokumente mind. 2 Jahre lang aufbewahrt
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B Checkliste Betrieb
Version 2007 (0702)
EGAP ++
EGAP +
(3.6.1)
(2.1)
Seite 15 von 16
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Bemerkungen
Nein Entf.
9. Ergebnis der Eigenkontrolle Betrieb:
Eigenkontrolle durchgeführt am:
kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel:
Impressum
B Checkliste Betrieb zu GQSBW
(Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche
Unternehmen in Baden-Württemberg)
Bearbeitung:
Landesstelle für
Landwirtschaftliche Marktkunde
Telefon 07171 / 917-100
Fax 07171 / 917-101
www.gqs-bw.de
Herausgeber:
Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume
(LEL)
Oberbettringer Str. 162,
73525 Schwäbisch Gmünd
www.landwirtschaft-bw.de
Der Inhalt ist mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus.
© LEL Schwäbisch Gmünd 2007. Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur
mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt.
GQS BW
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B Checkliste Betrieb
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Seite 16 von 16
P Checkliste Pflanzenbau
Schnittstellen
Gesetz
1.
QS
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Pflanzenschutz
1.1
OGK
CC
Anforderungen
Prog.
A
QZ
EGAP
Sachkunde
jeder Anwender nachweislich sachkundig
EGAP ++
(8.2.7)
EGAP ++
(8.2.6)
EGAP ++
(8.2.2)
im Bestimmungsland zugelassen, wenn die Erzeugnisse
innerhalb der EU verkauft werden sollen
EGAP ++
(8.2.5)
Importmittel
Merkblatt
zusätzlich, wenn Berater Pflanzenschutzmittel auswählt
Berater nachweislich sachkundig
EGAP
1.2
Pflanzenschutz- und Beizmittel
Zulassung
QZ
für die im Betrieb angebauten Kulturen in Deutschland zugelassen (Zulassungsnummer und -zeichen auf dem
Gebinde vorhanden) oder
QZ
nach §11 bzw. §18a,b des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt
OGK
CC
A
EGAP
CC
OGK
A
nach Ablauf des Jahres, in dem die Zulassung endet, innerhalb von 2 Jahren aufgebraucht
CC
CC
OGK
QZ
bei Anwendungsverbot nicht mehr angewendet
A
EGAP
CC
OGK
QZ
A
mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel identisch
(gleiche Zusammensetzung)
CC
in deutscher Sprache gekennzeichnet
CC
PI-Nummer auf Gebindeetikett vorhanden
CC
Importeur (z.B. Händler, Landwirt) verfügt über eine auf
seinen Namen ausgestellte Verkehrsfähigkeitsbescheinigung (VFB)
1.3
OGK
CC
A
QZ
EGAP
Spritz- und Sprühgeräte
Geräteprüfung von einer amtlich anerkannten Kontrollstelle
(z.B. Fachwerkstatt) alle 2 Jahre durchgeführt (Kontrollplakette bzw. Prüfprotokoll vorhanden)
Eigenkontrolle (Auslitern) durch sachkundige Person jährlich durchgeführt und dokumentiert
Abdriftminderungsklassen des Gerätes bekannt (Abstandsregelung)
Geräte funktionsfähig und nachweislich in gutem technischem Zustand (z.B. Wartungsplan)
EGAP
§
EGAP
1.4
ab 01.07.2007
EGAP +- (8.5.3)
Nächste Prüfung
am:
EGAP +
(8.5.2)
Merkblatt
(Tabelle)
EGAP +
(8.5.1)
Schutzausrüstung
EGAP ++
EGAP
Schutzkleidung nach Gebrauchsanweisung (z.B. Schutzanzug, Handschuhe, Gummistiefel, Schutzmaske, Kopfschutz) vorhanden
EGAP
sauber (nach Gebrauch gereinigt oder Einwegkleidung)
EGAP +
EGAP
getrennt von Pflanzenschutzmitteln gelagert
OGK
A
EGAP
EGAP
GQS BW
QZ
Notfallausrüstung (z.B. Augendusche, fließendes Wasser)
vorhanden
Arbeitskräfte, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, sind
über die Notwendigkeit der Schutzausrüstung informiert
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Schwäbisch Gmünd
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2007 (0702)
(12.5.1)
(12.5.2)
EGAP ++ (12.5.4)
EGAP +
(12.5.5)
EGAP +
(12.5.3)
Seite 1 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
1.5
CC
Nein Entf.
Bemerkungen
Umgang mit Pflanzenschutz- und Beizmitteln
EGAP + (8.5.4)
Merkblatt
Hilfsmittel (z.B. Eimer) zum sicheren Anmischen von Pflanzenschutzmitteln vorhanden
EGAP +
(8.8.12)
QZ
Dosiereinrichtungen für flüssige Pflanzenschutzmittel vorhanden
EGAP +
(8.8.11)
QZ
Waagen für feste Pflanzenschutzmittel vorhanden
EGAP
OGK
EGAP
OGK
Ja
Anwendungshinweise des Herstellers (einschließlich Bienenschutz) eingehalten
A
EGAP
A
Erfüllung
A
Behälter mit Waschwasser und Seife bei der Ausbringung
mitgeführt
A
Feldspritzenbefüllung
freie Fallstrecke oder
druckloser Zwischenspeicher vorhanden
keine direkte oder indirekte Ableitung von chemischen
Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser
§
§
CC
1.6
Merkblatt
nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder
behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten
Abstand zu Saumbiotopen eingehalten (z.B. Feldgehölze)
Anwendungsbeschränkungen (z.B. in Natur- oder Wasserschutzgebieten) eingehalten
CC
CC
CC
CC
CC
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
A
Bienenschutz
kein Einsatz bienengefährlicher Mittel an von Bienen beflogenen Pflanzen (Trachtpflanzen)
andere Pflanzen in der Blüte beim Einsatz von bienengefährlichen Mitteln nicht getroffen (z.B. durch Abdrift)
bienengefährliche Mittel im Umkreis von 60 m zu einem
Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs
nur mit Zustimmung des Imkers eingesetzt
CC
CC
CC
Restmengen
Spritzbrühereste 1:10 verdünnt und auf der behandelten
Fläche ausgebracht
Spritzbrühereste auf der unbehandelten Fläche ausgebracht
(Hinweis: in Deutschland nicht zulässig)
Spritzbrühereste auf Brachfläche ausgebracht
(Hinweis: in Deutschland nicht zulässig)
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP +
(8.6.1)
EGAP +-
(8.6.2)
EGAP +-
(8.6.3)
EGAP ++
(8.4.1)
Wartezeiten
OGK
§
A
QZ
eingehalten
EGAP
1.7
CC
CC
GQS BW
Überbetriebliche Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Nachweis über die Sachkunde des Auftragnehmers (z.B.
Bestätigung des Lohnunternehmers) liegt vor
Nachweis über die beim Fremdgerät durchgeführte Geräteprüfung liegt vor
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Schwäbisch Gmünd
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2007 (0702)
Seite 2 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
1.8
Transport von Pflanzenschutzmitteln für den
Eigenbedarf
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Merkblatt
zulässige Gesamtmenge
Faktorsumme der geladenen Pflanzenschutzmittel je
Transport max. 1.000 Punkte nach ADR-Tabelle
§
Brandschutz
§
A
Feuerlöscher (2 kg) mitgeführt
§
A
alle 2 Jahre überprüft
Ladung
§
A
§
A
§
A
2.
gegen Umfallen gesichert
nicht zusammen mit anderen Gefahrstoffen (z.B. Kraftstoff)
befördert
im PKW getrennt vom Fahrgastraum (z.B. Kofferraum, Metallkiste mit Deckelverschluss)
Düngung
2.1
Grundbodenuntersuchung auf Phosphat
Merkblätter
(Hinweis: CC gilt für MEKA und LPR ab 2005)
CC
K
QZ
A
auf jedem Schlag ab 1 ha alle 6 Jahre durchgeführt und
dokumentiert
Nächste Untersuchung am:
(Ausnahmen:
- Dauerweiden, wenn die N-Ausscheidung durch Beweidung
max. 100 kg N/ha, Jahr beträgt und keine zusätzliche NDüngung erfolgt
- Flächen, die mit max. 30 kg P2O5/ha, Jahr gedüngt werden)
2.2
CC
K
QZ
für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mind. 1x
jährlich durchgeführt und dokumentiert oder
QZ
NID-Vergleichswerte (Ackerkulturen) bzw. einschlägige
Beratungsempfehlungen (Wein, Obst, Gemüse) vorhanden
A
CC
K
A
N-Bodenuntersuchung (Nmin, EUF)
Merkblätter
(Ausnahmen:
- Dauergrünland
- Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha, Jahr gedüngt
werden)
2.3
Nährstoffgehalt von organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit überwiegend organischen Bestandteilen einschließlich Wirtschaftsdüngern
aufgrund Kennzeichnung bekannt oder
nach amtlichem Berechnungs- oder Schätzverfahren ermittelt (Richtwerte vorhanden) oder
- vor Ausbringung untersucht und dokumentiert (z.B. Wirtschaftsdüngeruntersuchungsergebnisse)
für Stickstoff (bei Gülle, Jauche, Geflügelkot und anderen
flüssigen organischen Düngemitteln zusätzlich für Ammonium-N)
für Phosphat
(Hinweis: CC gilt für MEKA und LPR ab 2005)
Merkblatt
-
CC
EGAP
CC
GQS BW
© LEL
Schwäbisch Gmünd
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2007 (0702)
EGAP +-
(6.5.3)
Seite 3 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
2.4
§
OGK
QZ
A
Düngebedarfsberechnung vor Ausbringung
von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Merkblatt
für jede Kultur (Schlag, Bewirtschaftungseinheit) jährlich
durchgeführt
(Ausnahme:
- Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha, Jahr oder
- Flächen, die mit max. 30 kg P2O5/ha, Jahr gedüngt werden)
2.5
Nährstoffvergleich
Vordruck
RSG
CC
OGK
QZ
für Stickstoff jährlich spätestens am 31.03. erstellt
QZ
für Phosphat jährlich spätestens am 31.03. erstellt
(Hinweis: CC gilt für MEKA und LPR ab 2005)
A
QM
RSG
CC
OGK
A
QM
CC
RSG
QZ
Nährstoffanfall aus Klärschlamm berücksichtigt
Nachweis (z.B. Abgabe-/Aufnahmevertrag, Auftragsbestätigung, Rechnung) bei überbetrieblicher Verwertung von
Wirtschaftsdüngern (z.B. Gülle, Geflügelkot) vorhanden
Vordruck
(Ausnahmen:
- Nährstoffvergleich nicht erforderlich für Flächen
1. mit Zierpflanzen, Baumschulkulturen, Rebschulanlagen,
Baumobst und/oder nicht im Ertrag stehenden Dauerkulturen des Wein- und Obstbaus
2. mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen
Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von max. 100 kg
N/ha ohne zusätzliche N-Düngung
- Nährstoffvergleich nicht erforderlich in Betrieben, die
3. nur Flächen nach Nr. 1 und/oder Nr. 2 bewirtschaften
4. auf keinem Schlag mehr als 50 kg N/ha aufbringen
5. abzüglich der unter Nr. 1 und Nr. 2 genannten Flächen
weniger als 10 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche
bewirtschaften, höchstens bis zu 1 ha Gemüse, Hopfen
oder Erdbeeren anbauen und in denen nicht mehr als
500 kg N aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft anfallen
(Hinweis:
- N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2008
max. 90 kg/ha und Jahr
- N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2009
max. 80 kg/ha und Jahr
- N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010
max. 70 kg/ha und Jahr
- N-Überschuss im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2011
und der Folgejahre max. 60 kg/ha und Jahr
- P2O5 Überschuss ab 2006 im Durchschnitt von 6 Jahren
max. 20 kg/ha und Jahr
GQS BW
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P Checkliste Pflanzenbau
Version 2007 (0702)
Seite 4 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
2.6
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Einsatz von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft
N-Obergrenze 170 kg N/ha (Regelgrenze)
CC
K
QZ
max. 170 kg N/ha, Jahr im Durchschnitt des Betriebes
A
(Hinweis:
- N-Anfall aus Beweidung angerechnet
- N-Ausbringverluste nicht angerechnet)
N-Obergrenze 230 kg N/ha auf Grünland
(Ausnahmeregelung)
CC
max. 230 kg N/ha auf den genehmigten Ausnahmeflächen
CC
jährliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
CC
Verpflichtungen lt. Antrag und behördliche Auflagen eingehalten
2.7
CC
CC
CC
Vordrucke
Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichen
Gehalten an verfügbarem Stickstoff (mehr als
10% CaCl-löslicher N bei mehr als 1,5% GesamtN/kg TM)
Sperrfrist
vom 01.11. bis 31.01. auf Ackerland eingehalten
vom 15.11. bis 31.01. auf Grünland eingehalten
oder
behördliche Ausnahmegenehmigung für Sperrzeitverschiebung liegt vor
(Ausnahme / Hinweis: Keine Sperrfrist für Festmist. Sperrfrist
gilt jedoch für Geflügelkot)
2.8
CC
CC
CC
CC
(Hinweise:
- CC gilt für stickstoffhaltige Düngemittel
- CC gilt für phosphathaltige Düngemittel bei MEKA und
LPR ab 2005)
wassergesättigt (z.B. stehende Wasserlachen) oder
überschwemmt oder
durchgängig gefroren und im Tagesverlauf oberflächig nicht
aufgetaut (Ausnahme: Kalkdünger mit max. 2% P2O5) oder
schneebedeckt (durchgängig mehr als 5 cm Schnee)
2.9
§
Ausbringverbot für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsstoffe mit
wesentlichen Gehalten an Stickstoff (mehr als
1,5% Gesamt-N/kg TM) oder Phosphat (mehr als
0,5% P2O5/kg TM) eingehalten, wenn Boden
Ausbringtechnik
Geräte, mit denen Düngemittel nur ungleichmäßig verteilt
bzw. mit hohen Verlusten ausgebracht werden können,
nicht eingesetzt (z.B. Schleuderfass, Prallteller, der nach
oben abstrahlt)
(Übergangsregelung:
- nicht geeignete Altgeräte, die nach dem 14.01.2006 beschafft wurden, noch zulässig bis 01.01.2010
- nicht geeignete Altgeräte, die bis zum 14.01.2006 beschafft
wurden, noch zulässig 01.01.2016)
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P Checkliste Pflanzenbau
Version 2007 (0702)
Seite 5 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
2.10 Ausbringen von Gülle, Jauche, sonstigen flüssigen organischen oder organischmineralischen Düngemitteln mit wesentlichen
Gehalten an verfügbarem Stickstoff einschließlich Geflügelkot
auf unbestelltem Ackerland
unverzüglich eingearbeitet
§
nach Ernte der Hauptfrucht
nur zu Folgekulturen einschl. Zwischenfrüchten im gleichen
Jahr (in Höhe des aktuellen Bedarfs) oder
als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbleibenden
Getreidestroh (gilt nicht für Maisstroh)
max. 40 kg/ha Ammonium-N bzw.
max. 80 kg/ha Gesamt-N
CC
CC
CC
CC
2.11 Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder
Phosphat in der Nähe von Gewässern
CC
K
CC
A
CC
A
(Hinweise:
- CC gilt für stickstoffhaltige Düngemittel
- CC gilt für phosphathaltige Düngemittel bei MEKA und
LPR ab 2005)
kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen in Oberflächengewässer
mind. 3 m Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten
oder
mind. 1 m Abstand bei Einsatz von genauer Ausbringtechnik (z.B. Schleppschläuche, pneumatische Exaktstreuer)
2.12 Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat auf
stark geneigten Ackerflächen (mehr als 10%
Gefälle im Bereich von 20 m Abstand zu einem
Gewässer)
(Hinweise:
- CC gilt für stickstoffhaltige Düngemittel
- CC gilt für phosphathaltige Düngemittel bei MEKA und
LPR ab 2005)
CC
A
im Bereich von 3 m bis 10 m Gewässerabstand (gilt nicht
für Festmist)
nur mit Einarbeitungstechnik (z.B. Gülleinjektion, Unterfußdüngung)
im Bereich von 10 m bis 20 m Gewässerabstand (gilt bei
Festmist im gesamten Bereich von 3 m bis 20 m Gewässerabstand)
auf unbestellten Ackerflächen sofort eingearbeitet
CC
A
CC
A
CC
A
CC
A
• ausreichend entwickelte Untersaat vorhanden oder
CC
A
• sofort eingearbeitet wird
GQS BW
auf bestellten Ackerflächen nur nach Mulch- oder Direktsaat
auf Flächenkulturen nur bei ausreichender Bestandsentwicklung
auf Reihenkulturen (Reihenabstand mind. 45 cm) nur wenn
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
2.13 Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln,
die Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder
Fleischmehl enthalten
§
Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsstoffe entsprechen zugelassenem Düngemitteltyp
Anwendungsverbot eingehalten auf
§
Grünland
§
Gemüseflächen zur Kopfdüngung
§
Feldfutterflächen zur Kopfdüngung
§
Einarbeitung
auf allen anderen Flächen sofort eingearbeitet
Aufzeichnungen innerhalb eines Monats nach Ausbringung durchgeführt mit Angaben zu
§
Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung
§
Flächengröße
§
Kultur
§
Düngemittel (Bezeichnung, Gehalt an tierischen Stoffen)
Datum der Anwendung
Ausbringmenge dt/ha
§
§
2.14 Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln,
die Kieselgur enthalten
§
Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsstoffe entsprechen zugelassenem Düngemitteltyp
§
keine trockenen Mittel verwendet
Anwendungsverbot eingehalten auf
§
Grünland
§
Gemüseflächen
§
Feldfutterflächen
§
bestellten Ackerflächen
§
bodennahen Obstanbauflächen
Einarbeitung
§
GQS BW
auf allen anderen Flächen sofort eingearbeitet
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Seite 7 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
2.15 Klärschlammeinsatz
Ausbringverbot eingehalten
für Rohschlamm
für Klärschlamm, der nicht aus Abwasseranlagen zur Behandlung von Haushaltsabwässern, kommunalen Abwässern oder Abwässern mit ähnlich geringer Schadstoffbelastung stammt
bei Überschreitung der max. zulässigen Schadstoffgrenzwerte im Klärschlamm
bei Überschreitung der max. zulässigen Schwermetallgrenzwerte im Boden
bei Boden-pH unter 5,0
auf Dauergrünland
CC
CC
CC
A
CC
A
CC
CC
CC
OG
QZ
auf Obstbauflächen
CC
OG
QZ
auf Gemüseflächen
in Wasserschutzgebietszonen I und II
im Uferbereich von Gewässern (mind. 10 m Abstand)
in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks,
geschützten Landschaftsbestandteilen und besonders geschützten Biotopen
auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen
CC
CC
CC
CC
CC
CC
A
CC
CC
§
CC
CC
CC
OG
§
A
QZ
Klärschlammausbringung und -lagerung
Boden vor Ausbringung auf Phosphat, Kalium, Magnesium
und pH-Wert untersucht und Untersuchung dokumentiert
Klärschlamm vor dem erstmaligen Ausbringen aus betriebseigenen Kleinkläranlagen auf betriebseigene Ackerflächen auf Schadstoffe untersucht und Untersuchung dokumentiert
zulässige Gesamtaufbringmenge eingehalten
auf oder in der Nähe der Ausbringungsfläche max. die zulässige Gesamtaufbringmenge gelagert
Klärschlamm und Bioabfälle innerhalb von 3 Jahren nicht
auf derselben Fläche ausgebracht
Klärschlamm vor der Aussaat von Silo- und Grünmais eingearbeitet
Klärschlamm vor der Aussaat von Feldfutter oder Zuckerrüben, wenn Rübenblatt verfüttert wird, tiefwendend eingearbeitet
nach Klärschlammausbringung 2 Jahre lang kein Feldgemüse angebaut
Ausbringung von betriebsfremdem Klärschlamm auf dem
Lieferschein bestätigt
2.16 Ausbringen von häuslichen Abwässern
(Küche, Bad, Toilette)
§
§
§
§
§
GQS BW
Fäkalabwasser aus geschlossenen Gruben und Überlauf
aus Dreikammerfaulgruben (auch als Gemisch mit Gülle
bzw. Jauche) auf Ackerland
mind. 0,5 ha selbstbewirtschaftete Fläche vorhanden
vor Ausbringung aufgerührt
nicht auf durchlässigen Böden (z.B. Kies, Karst)
sofort eingearbeitet
Verbote nach Nr. 2.15 eingehalten
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noch zulässig
bis 31.12.2009
Seite 8 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Gemisch mit Gülle bzw. Jauche auf Grünland
Nutzungsverbot mind. 8 Wochen (Weide, Grünfütterung)
eingehalten
(Ausnahme: Heu- oder Silagebereitung)
§
2.17 Einsatz von betriebsfremden Bioabfällen
§
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
noch zulässig
bis 31.12.2009
Merkblatt
nach erstmaliger Aufbringung
Flächenanzeige innerhalb von 2 Wochen mit Angaben zu
Gemarkung, Flurstücksnummer, Flurstücksfläche bei der
zuständigen Behörde durchgeführt
Boden auf Schwermetalle und pH-Wert spätestens nach 3
Monaten untersucht und Untersuchung dokumentiert
(Ausnahme: Aufbringung von zugelassenen Bioabfällen auf
Dauergrünland)
A
§
Aufbringen von Bioabfällen
zulässige Gesamtmenge eingehalten
Bioabfälle und Klärschlamm innerhalb von 3 Jahren nicht
auf derselben Fläche ausgebracht
Aufbringverbot auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen
eingehalten oder
behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
§
§
§
§
Lieferscheine für Bioabfälle vorhanden und ergänzt um
schlagbezogene Angaben zu
§
A
Gemarkung
§
A
Flurstücksnummer und -größe in ha
2.18 Einsatz von Gärresten aus Biogasanlagen
Ausgangsmaterial (Biomasse)
nur Gülle und pflanzliches Material (z.B. Mais)
OGK
Endprodukt (Gärrest)
hygienisch unbedenklich für die Erzeugung von Frischeprodukten
OGK
auf Rückstände untersucht
OGK
Ausbringung
OGK
nicht auf stehende Kulturen
OGK
nach Ausbringung 2 Jahre lang kein Feldgemüse angebaut
Aufzeichnungen
3.
OGK
Einsatzstofftagebuch vorhanden und aktuell geführt
OGK
Temperaturprotokoll vorhanden und aktuell geführt
OGK
Rückstandsuntersuchungsergebnisse vorhanden
Bewässerung
3.1
OGK
§
GQS BW
QZ
Bewässerung von Erntegut zur Lebensmittelproduktion ohne Benetzung (z.B. Tropfbewässerung)
Wasserentnahme genehmigt
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Seite 9 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Prog.
OG
3.2
OGK
QZ
Nein Entf.
Bemerkungen
Bewässerung von Erntegut zur Lebensmittelproduktion mit Benetzung (z.B. Überkopfberegnung)
Beregnungswasser hat Trinkwasserqualität
§
oder
Oberflächenwasser auf chemische Stoffe und mikrobiologische Verunreinigungen untersucht, beurteilt und Untersuchung dokumentiert
behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
Oberflächenwasser entsprechend der festgestellten Eignungsklassen verwendet für
• Freiland- und Gewächshauskulturen zum Rohverzehr
(mind. Eignungsklasse 2)
• Freilandkulturen zum Rohverzehr bis Fruchtansatz
(mind. Eignungsklasse 3)
• Gemüse bis 2 Wochen vor der Ernte
(mind. Eignungsklasse 3)
• Obst und Gemüse zur Konservierung
(mind. Eignungsklasse 3)
• Wein- und Obstkulturen zum Frostschutz
(mind. Eignungsklasse 4)
• Zuckerrüben, Stärkekartoffeln, Ölfrüchte und Nichtnahrungspflanzen zur industriellen Verarbeitung
(mind. Eignungsklasse 4)
• Saatgut bis 2 Wochen vor der Ernte
(mind. Eignungsklasse 4)
OG
§
§
§
§
§
§
§
§
4.
Ja
oder
Oberflächenwasser vor der erstmaligen Nutzung auf chemische Stoffe untersucht, beurteilt und Untersuchung dokumentiert
behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
§
§
Erfüllung
Bewässerungswasserqualität
Bewässerungswasser hat Trinkwasserqualität
§
§
Anforderungen
Merkblätter
Flächenzugang
4.1
Pacht- und Zukaufflächen
Vorinformationen über die Fläche liegen vor zu
OGK
QZ
Vorkultur
QZ
Bodenuntersuchungsergebnissen
QZ
im Vorjahr eingesetzten Pflanzenschutzmitteln
A
OGK
A
OGK
A
im Vorjahr eingesetzten Düngemitteln
A
Klärschlammeinsatz
OGK
QZ
• Datum der letzten Ausbringung
OGK
QZ
• Einhaltung der zulässigen Gesamtaufbringmenge
A
GQS BW
wenn Vorinformationen nicht beschafft werden können
Unbedenklichkeit der Fläche durch Bodenuntersuchung im
1. Jahr nachgewiesen
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Bewertung und Risikominderung
EGAP
OGK
A
EGAP
5.
Risiko- und Wirkungsanalyse durchgeführt und dokumentiert
EGAP ++ (4.1.1)
Vordruck
Bewirtschaftungsplan zur Verminderung der festgestellten
Risiken vorhanden
EGAP +
(4.1.2)
Schlagbezogene Aufzeichnungen
5.1
Aufzeichnungen (z.B. Schlagkartei oder Kulturkarten) vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu
(Hinweis: MEKA gilt für die MEKA II und MEKA IIIMaßnahme „A Umweltbewusstes Betriebsmanage-
Vordrucke
MEKAVordrucke
ment“)
Betrieb und Schlägen
OGK
A
OGK
A
EGAP
OGK
A
K
K
A
OGK
A
EGAP
OGK
A
EGAP
MEKA
Name, Anschrift, Betriebsnummer
QZ
MEKA Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung (z.B.
Gemarkungsnummer, Flurnummer, Flurstücksnummer,
QZ
Gewächshaus)
EGAP ++
(4.2.1)
MEKA
Kultur (Hauptfrucht)
QZ
EGAP ++
(8.3.1)
MEKA
Vorfrucht und Vor-Vorfrucht einschl. Zwischenfrüchte
QZ
EGAP +-
(4.2.3)
MEKA
Flächengröße
QZ
QZ
Bodenart und Bodenzahl
MEKA
Erntejahr
QZ
Aussaat und Pflege
K
Saat- bzw. Pflanzgut (Anerkennungsnummer, Anbaustufe)
A
K
A
A
EGAP
MEKA
Sorte
QZ
QZ
K
EGAP
OGK
Beizung von nachgebauten Saatgut (Beizmittel, Aufwandmenge) oder Beizprotokoll
EGAP + (3.4.1)
A Vordruck
Beizung von nachgebauten Pflanzgut (Beizmittel, Aufwandmenge) oder Beizprotokoll
EGAP +
QZ
Aussaat- bzw. Pflanzverfahren
QZ
Aussaat- bzw. Pflanztermin
(3.5.5)
A
OGK
A
K
A
K
GQS BW
Aussaatmenge (z.B. Kö/m², Einh./ha) bzw. Pflanzgutmenge
(z.B. Anzahl/m²)
MEKA Bodenbearbeitung und Pflegemaßnahmen (Arbeitsgänge,
QZ
Geräte und Bearbeitungstermine)
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Seite 11 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Düngung
Schlag oder Bewirtschaftungseinheit
EGAP +
(6.2.1)
MEKA Düngemittel (Bezeichnung, Nährstoffgehalt, Anbieter bzw.
Inverkehrbringer) einschließlich Blattdünger und organische
QZ
Dünger
EGAP +
(6.2.3)
MEKA
Datum der Anwendung
QZ
EGAP +
(6.2.2)
EGAP +
(6.2.6)
EGAP +
(6.2.4)
EGAP +
(6.2.5)
EGAP
OGK
A
OGK
A
OG
OGK
A
EGAP
OGK
A
EGAP
OG
EGAP
OGK
A
EGAP
EGAP
MEKA Ergebnisse Grundbodenuntersuchung (Datum, Versorgungsstufe)
QZ
MEKA
Ergebnisse N-Untersuchung
QZ
QZ
QZ
N-Düngebedarfsermittlung
Anwender
MEKA
Ausbringmenge dt/ha oder Nährstoffmenge kg/ha
QZ
QZ
Ausbringtechnik (Gerät, Bewässerung)
Pflanzenschutz
Schlag oder Bewirtschaftungseinheit
EGAP
EGAP ++
(8.3.2)
MEKA
Bestandskontrollen (Datum, Befund)
QZ
K
QZ
Ergebnisse der Nematodenuntersuchung
QZ
vorbeugende mechanische und biotechnische Maßnahmen
EGAP
OGK
EGAP
OGK
A
EGAP
OGK
A
EGAP
OGK
A
EGAP
QZ
„technisch“ verantwortliche Person für die Auswahl der
Pflanzenschutzmittel
EGAP +
(8.3.7)
Begründung für die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel (z.B. Schaderreger)
EGAP +
(8.3.6)
MEKA
Pflanzenschutzmittelbezeichnung
QZ
EGAP ++
(8.3.4)
MEKA
Datum der Anwendung mit EC-Stadium
QZ
EGAP ++
(8.3.3)
MEKA
Aufwandmenge je Flächeneinheit oder Konzentration
QZ
EGAP +
(8.3.8)
OGK
A
QZ
Wartezeit
EGAP ++
QZ
Ausbringtechnik (Gerätebezeichnung)
EGAP +
(8.3.9)
QZ
Anwender
EGAP +
(8.3.5)
(8.3.10)
EGAP
EGAP
OGK
A
EGAP
Bewässerung
K
QZ
Datum mit Entwicklungsstadium der Kultur
QZ
Menge in mm
A
K
A
EGAP +-
(7.2.3)
EGAP
GQS BW
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Version 2007 (0702)
Seite 12 von 13
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Ernte
K
Bonitierungsergebnisse
K
Entwicklungsstadium der Kultur
OGK
QZ
Erntetermin bzw. Zeitspanne der Ernte
A
K
A
A
A
A
6.
MEKA
Ertrag (dt/ha)
QZ
qualitätsbestimmende Merkmale (z.B. Feuchtigkeit bei Getreide)
Lieferscheinnummer (bei Ab-Feld-Abgabe an Handel/Verarbeitung)
Lagerort (bei Hoflagerung)
Ergebnis der Eigenkontrolle Pflanzenbau:
Eigenkontrolle durchgeführt am:
kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel:
Impressum
P Checkliste Pflanzenbau zu GQSBW
(Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche
Unternehmen in Baden-Württemberg)
Bearbeitung:
Landesstelle für
Landwirtschaftliche Marktkunde
Telefon 07171 / 917-100
Fax 07171 / 917-101
www.gqs-bw.de
Herausgeber:
Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL)
Oberbettringer Str. 162,
73525 Schwäbisch Gmünd
www.landwirtschaft-bw.de
Der Inhalt ist mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus.
© LEL Schwäbisch Gmünd 2007. Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mit
schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt.
GQS BW
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P Checkliste Pflanzenbau
Version 2007 (0702)
Seite 13 von 13
OG Checkliste Obst-, Gemüse- und
Kartoffelbau
Schnittstellen
Anforderungen
Gesetz
QS
Prog.
1.
Standortmanagement
1.1
2.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Kennzeichnungssystem
für alle Erzeugungsflächen vorhanden (z.B. Flurstückskarte,
Beschilderung)
EGAP
Entfällt
(kein Obst-, Gemüse- oder Kartoffelbau)
EGAP +
(4.2.2)
Boden und Substrate
2.1
Bodentyp
Bodenkarte vorhanden (z.B. Bodenschätzung)
EGAP
2.2
EGAP
2.3
EGAP
EGAP
EGAP +-
(5.4.2)
EGAP +
(5.4.1)
Einsatz von Substraten
Herkunft der Substrate rückverfolgbar (nicht aus einem
ausgewiesenen Naturschutzgebiet)
Betrieb nimmt an einem Substrat-Recycling-Programm teil
oder Nicht-Teilnahme begründet
Dämpfung als Sterilisationsverfahren bevorzugt angewendet
EGAP
(5.1.1)
Bodenbegasung
nicht-chemische Verfahren zur Bodenentkeimung bevorzugt angewendet
Bodenbegasung begründet
(Hinweis: in Deutschland z.Zt. keine Bodenbegasungsmittel
zugelassen)
EGAP
EGAP +-
EGAP +-
(5.5.5)
EGAP +-
(5.5.1)
EGAP +-
(5.5.4)
Aufzeichnungen vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu
OG
EGAP
EGAP
3.
QZ
Art der Sterilisation (Substratmenge, Herkunft, Behandlungsdatum, Art, Wirkstoff, Dauer, Anwender)
EGAP + (5.5.3)
OG Vordruck
Ort der Sterilisation
EGAP ++
(5.5.2)
EGAP +-
(3.1.1)
EGAP +-
(3.3.1)
Saat- und Pflanzgut
3.1
EGAP
IP-Grundsätze (IP = Integrierte Produktion) beim Anbau zur
Saat- und Pflanzguterzeugung beachtet
3.2
EGAP
EGAP
Saat- und Pflanzguterzeugung
Sortenwahl
krankheitstolerante bzw. resistente Sorten bevorzugt angebaut
Saat- und Pflanzgut für das jeweilige Anbauverfahren (z.B.
Erzeugung von Speisekartoffeln) geeignet und Eignung dokumentiert
3.3
EGAP +
(3.5.3)
Pflanzgutqualität
allgemeine Anforderungen
EGAP
GQS BW
frei von sichtbarem Krankheits- und Schädlingsbefall
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OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau
Version 2007 (0702)
EGAP +-
(3.5.2)
Seite 1 von 15
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Zertifizierung und Nachbau
K
EGAP
QZ
EGAP
Pflanzgut zertifiziert (Nachweis über die amtliche Pflanzgutanerkennung) oder
EGAP +
(3.5.1)
nachgebautes Pflanzgut systematisch auf sichtbare Schädlinge und Krankheiten geprüft und Ergebnisse der Prüfung
dokumentiert
EGAP +
(3.5.4)
oder (nur bei Kartoffeln)
K
QZ
in den Folgejahren mind. 40% Z-Pflanzgut eingesetzt
K
K
zertifiziertes Pflanzgut nicht mehr als einmal nachgebaut
QZ
oder
bei weniger als 40% Z-Pflanzgut in den Folgejahren nachgebautes Pflanzgut auf Quarantänekrankheiten untersucht
und dokumentiert (mind. 1 Probe je 50 t)
3.4
EGAP
4.
EGAP +-
(3.2.1)
Anbau
4.1
K
EGAP
QZ
Erosionsschutz
erosionsmindernde Verfahren standortabhängig durchgeführt (z.B. Mulchsaatverfahren, Zwischenfruchtanbau,
Strohmulch, Anbau nicht in Hangrichtung, Anpflanzung von
Hecken bzw. Windschutzstreifen)
4.2
4.3
EGAP +
(5.3.1)
Schutz vor Bodenverdichtungen
bodenschonende Gerätetechnik vorhanden
EGAP
5.
Aufzeichnungen
Zertifikate oder Nachweise zur Saatgutqualität (z.B. Sortenreinheit, Keimfähigkeit) vorhanden
EGAP +-
(5.2.1)
EGAP ++
(8.2.1)
Fruchtfolge bei Kartoffeln
K
QZ
Anbau nur alle 3 Jahre oder
K
QZ
Boden vor jeder Pflanzung auf Nematoden untersucht
Pflanzenschutz
5.1
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
alle angewendeten Pflanzenschutzmittel sind für den Einsatz gegen Schädlinge, Krankheiten und Unkraut geeignet
IP-Schulung oder IP-Spezialberatung nachweislich in Anspruch genommen
IP-Grundsätze nachweislich beachtet
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
Pflanzenschutzmittelliste des laufenden Jahres (Liste der im
Erwerbsobst-, Erwerbsgemüse- und Kartoffelbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel einschließlich Nacherntebehandlungsmittel, z.B. Keimhemmer) vorhanden
Angaben in der Pflanzenschutzmittelliste entsprechen dem
aktuellen gesetzlichen Stand (z.B. Zulassungsstatus, Wartezeit)
Pflanzenschutzwarndienstmeldungen während des pflanzenschutzrelevanten Zeitraums vorhanden oder
Pflanzenschutzberatung nachweislich in Anspruch genommen
Schadschwellenbestimmung (z.B. mit Lupe, Klopfproben)
durchgeführt und dokumentiert
Aufwandmenge entspricht den Herstellerangaben
EGAP
Wirkstoffwechsel durchgeführt
OGK
EGAP
QZ
EGAP
OGK
QZ
OGK
QZ
EGAP
GQS BW
© LEL
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OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau
Version 2007 (0702)
EGAP +
(8.1.4)
EGAP +-
(8.1.2)
EGAP +
(8.2.3)
EGAP +
(8.2.4)
EGAP +
(8.1.1)
EGAP +
(8.2.8)
EGAP + (8.1.3)
Seite 2 von 15
Schnittstellen
Anforderungen
Gesetz
QS
Prog.
6.
Düngung
6.1
OG
QZ
OG
QZ
K
QZ
OG
QZ
OG
QZ
OG
QZ
6.7
GQS BW
QZ
(6.6.1)
EGAP +
(6.5.2)
EGAP +
(6.1.1)
EGAP +
(6.3.1)
Sachkunde
Ausbringtechnik
Geräte funktionsfähig und nachweislich in gutem technischem Zustand (z.B. Wartungsplan)
Eigenkontrolle (Kalibrierung) durch sachkundige Person
jährlich durchgeführt und dokumentiert
EGAP
EGAP +-
Qualität organischer Düngemittel
jeder Anwender von Düngemitteln nachweislich sachkundig
6.6
K
Nährstoffgehalt von anorganischen Düngemitteln
Risiko- und Wirkungsanalyse vor Ausbringung durchgeführt
und dokumentiert
EGAP
Merkblätter
geschützter Anbau (z.B. Gewächshaus)
Drainwasseruntersuchung bei Substratkulturen oder bei
Nährlösungsfilmtechnik (NFT) durchgeführt und Untersuchungsergebnisse aufbewahrt
6.5
EGAP
N-Bodenuntersuchung
im Freiland
bei Beerenobst mind. 1x jährlich durchgeführt (Nmin, EUF)
oder Blattanalyse
(Ausnahme: Erdbeeren, die mit max. 60 kg N/ha, Jahr und
Strauchbeeren, die mit max. 80 kg N/ha, Jahr gedüngt werden)
bei Baumobst mind. 1x jährlich durchgeführt (Nmin, EUF)
oder Blattanalyse
(Ausnahme: Kernobst, das mit max. 40 kg N/ha, Jahr und
Steinobst, das mit max. 80 kg N/ha, Jahr gedüngt wird)
bei Gemüse mind. 1x jährlich auf allen Schlägen (Schlag,
Bewirtschaftungseinheit max. 5 ha) durchgeführt (Nmin,
EUF)
6.4
EGAP
Bemerkungen
Grundbodenuntersuchung auf Phosphat, Kali,
Magnesium und pH-Wert oder Kalkgehalt
aufgrund Kennzeichnung bekannt
EGAP
Nein Entf.
bei geschütztem Anbau (z.B. im Gewächshaus) alle 2 Jahre
durchgeführt
bei Kartoffeln alle 6 Jahre durchgeführt
(Ausnahme: gilt nicht für Magnesium)
6.3
EGAP
Ja
bei Obst und Freilandgemüse alle 4 Jahre durchgeführt
6.2
OG
Erfüllung
EGAP +-
(6.3.2)
EGAP ++
(6.5.1)
Klärschlammeinsatz
im gesamten Betrieb kein Klärschlamm, klärschlammhaltige
Düngemittel und häusliche Abwässer ausgebracht
nach dem Ausbringen von Klär- und Industrieschlämmen
bzw. -komposten und Gärresten mind. 12 Monate keine
Kartoffeln angebaut
© LEL
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OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau
Version 2007 (0702)
Seite 3 von 15
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
6.8
EGAP
7.
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Aufzeichnungen Düngung
Lagerverzeichnis für Mineraldünger vorhanden und mind.
alle 3 Monate aktualisiert
EGAP +
(6.4.1)
OG
QZ
Nmin-Sollwerttabelle Gemüsebau vorhanden
Merkblatt
OG
QZ
Feldabfuhrtabelle mit Nährstoffgehalten vorhanden
Merkblatt
OG
QZ
Stickstoffdüngestrategie bei geschütztem Anbau (z.B. Gewächshaus) vorhanden und aktuell geführt
Kartoffelernte
7.1
K
QZ
K
QZ
Erntevorbereitung
Krautminderung (mechanisch, chemisch, thermisch) nicht
später als 3 Wochen vor Ernte durchgeführt
repräsentative Knollenprobe vor der Ernte entnommen,
bonitiert und Ergebnis dokumentiert
7.2
8.
Erfüllung
Fallhöhe
K
QZ
max. 50 cm oder
K
QZ
Fallnetz vorhanden
Bewässerung
8.1
Bewässerungsbedarf
EGAP
anhand von Wetterdaten (z.B. Wetterfax) und eigenen
Messungen (z.B. Bodenfeuchte) systematisch ermittelt
vorhergesagte Niederschläge berücksichtigt
EGAP
Verdunstungsrate berücksichtigt
EGAP
8.2
EGAP
EGAP
kein unbehandeltes Abwasser verwendet
EGAP
Risiko- und Wirkungsanalyse durchgeführt
EGAP
Bewässerungswasser mind. 1 x jährlich untersucht
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditierung)
mikrobielle Verunreinigungen bei der Untersuchung berücksichtigt
Verunreinigungen durch chemische Stoffe (z.B. Rückstände) bei der Untersuchung berücksichtigt
Verunreinigung durch Schwermetalle bei der Untersuchung
berücksichtigt
Aktionsplan zur Vermeidung der festgestellten Risiken erstellt und dokumentiert
8.4
EGAP
EGAP
GQS BW
EGAP +-
(7.1.2)
EGAP +- (7.1.3)
EGAP +-
(7.2.1)
EGAP +-
(7.2.2)
Bewässerungswasserqualität
EGAP
EGAP
(7.1.1)
Bewässerungsverfahren
wassersparend und für das jeweilige Anbauverfahren geeignet (z.B. Tropfbewässerung)
Wassernutzungskonzept zur Minimierung des Wasserbedarfs und der vermeidbaren Wasserverluste vorhanden
8.3
EGAP +-
EGAP ++
(7.3.1)
EGAP +- (7.3.2)
EGAP +- (7.3.3)
EGAP +-
(7.3.4)
EGAP +-
(7.3.5)
EGAP +-
(7.3.6)
EGAP +-
(7.3.7)
EGAP +-
(7.3.8)
EGAP +-
(7.4.1)
EGAP +-
(7.4.2)
Herkunft des Bewässerungswassers
Wasser stammt aus einer sich selbst erneuernden Quelle
(z.B. Fließgewässer)
Wasserentnahmebescheid liegt vor
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Schnittstellen
Anforderungen
Gesetz
QS
Prog.
9.
Nacherntebehandlungen
9.1
9.2
im Bestimmungsland zugelassen, wenn die Erzeugnisse
innerhalb der EU verkauft werden sollen
Pflanzenschutzmittelliste des laufenden Jahres (Liste der
zugelassenen Nacherntebehandlungsmittel) vorhanden
Angaben in der Pflanzenschutzmittelliste entsprechen dem
aktuellen gesetzlichen Stand (z.B. Zulassungsstatus, Wartezeit)
EGAP
EGAP
EGAP
9.3
K
QZ
Bemerkungen
EGAP +
(10.3.6)
EGAP ++
(10.3.2)
EGAP ++
(10.3.3)
EGAP +
(10.3.4)
EGAP +
(10.3.5)
Anwendung der Behandlungsmittel
Anwendungshinweise des Herstellers beachtet
EGAP
Nein Entf.
Behandlungsmittel
in Deutschland zugelassen
EGAP
Ja
Sachkunde
jeder Anwender von Nacherntebehandlungsmitteln (z.B.
Keimhemmer für Kartoffeln) nachweislich sachkundig
EGAP
Erfüllung
EGAP ++
(10.3.1)
Verkaufsgebinde gekennzeichnet, wenn Erzeugnisse mit
Keimhemmungsmittel behandelt wurden
9.4
Aufzeichnungen
vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu
EGAP
Begründung für die Anwendung
EGAP
Ort der Behandlung
EGAP
Charge (Losnummer der behandelten Erzeugnisse)
(10.3.14)
EGAP ++ (10.3.8)
EGAP ++ (10.3.7)
QZ
Behandlungsmittel (Handelsname und Wirkstoff)
EGAP ++
(10.3.11)
QZ
Datum der Anwendung
EGAP ++
(10.3.9)
QZ
Aufwandmenge
EGAP ++
(10.3.12)
EGAP
Anwendungstechnik (z.B. Sprühen, Nebeln, Begasen)
EGAP ++
EGAP
Anwender
K
EGAP
K
EGAP
K
EGAP
10.
EGAP +
(10.3.10)
EGAP + (10.3.13)
Rückstandskontrolle
10.1 Rückstandshöchstmengen
Informationen über die zulässigen Rückstandshöchstmengen in Deutschland und in den Bestimmungsländern, in denen die Erzeugnisse verkauft werden sollen, vorhanden
und aktuell
bei der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln
berücksichtigt
EGAP
EGAP
EGAP ++
(8.7.2)
EGAP ++
(8.7.3)
EGAP ++
(8.7.1)
10.2 Rückstandskontrolle
Rückstandsuntersuchungen
auf der Grundlage einer Risikoanalyse jährlich durchgeführt
EGAP
Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditirung nach ISO 17025)
Probenahme sachgerecht durchgeführt und dokumentiert
EGAP
EGAP
EGAP +
(8.7.6)
EGAP +-
(8.7.5)
oder
OGK
GQS BW
QZ
Betrieb nimmt an einem Rückstandskontrollprogramm teil
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Nacherntebehandlungen
bei der Rückstandskontrolle berücksichtigt
EGAP
EGAP ++
(10.3.15)
10.3 Rückstandhöchstmengenüberschreitung
Aktionsplan zur Schadenvermeidung (z.B. Rücknahme,
Rückruf) vorhanden
EGAP
11.
EGAP ++ (8.7.4)
Merkblatt
Lebensmittelhygiene
(Hinweis: Die folgenden Anforderungen betreffen größtenteils Tätigkeiten, die über die Stufe der
landwirtschaftlichen Erzeugung hinausgehen. Die für die Verarbeitung von Lebensmitteln geltenden rechtlichen Bestimmungen sind nicht abgebildet.)
11.1 Arbeits- und Lagerräume
geschützt vor Haustieren (z.B. Katzen, Hunde)
EGAP +
(10.4.8)
QZ
Erste-Hilfe-Kasten im Arbeitsbereich vorhanden
EGAP +
(12.3.1)
QZ
Schild „Rauchen verboten“ vorhanden
EGAP
OGK
EGAP
OGK
EGAP
Lampen bruchsicher oder mit Schutzschirm
EGAP
Abfluss in der Bodenfläche vorhanden und sauber
(10.4.6)
EGAP +- (10.4.1)
EGAP
Reinigungsmittel, Schmieröle usw. getrennt von Einrichtungen und Geräten gelagert
EGAP +-
EGAP +
(10.4.4)
11.2 Toiletten
allgemeine Anforderungen
OGK
EGAP
QZ
in der Nähe des Arbeitsbereiches vorhanden und sauber
(Hinweis: für EGAP max. 500m entfernt bzw. Mobiltoiletten)
EGAP +
(9.1.7)
EGAP +
(10.1.3)
feste Toiletten
QZ
getrennt von Räumen, in denen Lebensmittel hergestellt
oder behandelt werden
OGK
QZ
mit Wasserspülung
OGK
QZ
Handwaschbecken vorhanden
OGK
EGAP
11.3 Handwaschgelegenheit
QZ
in der Nähe des Arbeitsbereiches vorhanden
(Hinweis: für EGAP max. 500m entfernt oder Wasser und
Seife bzw. Einmaltücher auf den Erntefahrzeugen vorhanden)
OGK
QZ
Warm- und Kaltwasseranschluss
OGK
QZ
Papier- bzw. Einmalhandtücher vorhanden
OGK
EGAP
EGAP ++
(9.1.6)
EGAP +-
(9.2.1)
11.4 Lagerung, Behandlung und Transport
EGAP
OGK
EGAP
EGAP
EGAP
GQS BW
QZ
Ernte- und Transportbehälter ausschließlich für Lebensmittel genutzt
Geräte und Einrichtungen zum Waschen aus korrosionsbeständigem Material
Arbeits- und Lagerräume, Einrichtungen und Geräte nachweislich regelmäßig gereinigt und gewartet
Reinigungsmittel, Schmieröle usw. für den Lebensmittelbereich zugelassen (Aufdruck auf dem Etikett) und Dosierung
eingehalten
Eis aus Trinkwasser hergestellt und unter hygienischen
Bedingungen verwendet
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EGAP +
(10.4.2)
EGAP +
(10.4.5)
EGAP +-
(9.3.1)
Seite 6 von 15
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Prozesswasser-Recycling
Filteranlage vorhanden und Wasser regelmäßig untersucht
(z.B. pH, Desinfektionsmittelgehalt)
Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditierung nach ISO 17025)
EGAP
EGAP
EGAP ++
(10.2.2)
EGAP +-
(10.2.3)
EGAP +-
(10.4.3)
EGAP ++
(9.1.1)
EGAP ++
(9.1.2)
EGAP ++
(9.1.3)
EGAP ++
(9.1.5)
EGAP ++
(9.1.4)
Lagerung
K
QZ
Ware erhält bei Einlagerung eine Identifikationsnummer
K
QZ
Ware wird nach Sorten getrennt gelagert
K
QZ
OGK
QZ
Temperaturführung im Lager mind. 1x wöchentlich kontrolliert
Aufzeichnungen Lagerung
Lagertemperaturprotokoll vorhanden und aktuell geführt
11.5 Verpackungsmaterial
OGK
QZ
trocken und hygienisch einwandfrei gelagert
K
QZ
über Nacht nicht auf dem Feld gelagert
11.6 Abfälle
nur in ausgewiesenen Bereichen gelagert und Lagerbereiche nachweislich regelmäßig gereinigt und desinfiziert
EGAP
Abfall- bzw. Müllbehälter
OGK
QZ
zweckmäßig
OGK
QZ
leicht zu reinigen und zu desinfizieren
Lagerbereich für Abfälle
OGK
QZ
vorhanden und räumlich abgetrennt
OGK
QZ
frei von Schädlingen und Ungeziefer
11.7 Hygienemanagement
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
GQS BW
Hygieneverfahren für Ernte und Transport
Hygiene-Risikoanalyse für Ernte und Transport durchgeführt und jährlich aktualisiert
Verfahrensanweisungen zur Vermeidung der festgestellten
Risiken vorhanden
Reinigung und Wartung von Erntemaschinen, Werkzeugen
und Behältern in den Verfahrensanweisungen berücksichtigt (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsplan)
Reinigung und Wartung der innerbetrieblichen Transportmittel in den Verfahrensanweisungen berücksichtigt (z.B.
Reinigungsplan)
Handhabung von geernteten und abgepackten Erzeugnissen in den Verfahrensanweisungen berücksichtigt (z.B. Lagerplatz sauber, keine unverpackte Ware über Nacht auf
dem Feld, abgepackte Ware abgedeckt)
Hygieneverfahren für die Be- und Verarbeitung
Hygiene-Risikoanalyse für die Be- und Verarbeitung von
Erzeugnissen durchgeführt und jährlich aktualisiert
Verfahrensanweisungen zur Vermeidung der festgestellten
Risiken erstellt und umgesetzt
Aktionsplan für den Umgang mit Glas- bzw. Hartplastikbruchstücken vorhanden
Überwachungs- und Kontrollsystem zur Schadnager- und
Schädlingsbekämpfung vorhanden und dokumentiert
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EGAP +
(10.1.1)
EGAP +
(10.1.2)
EGAP +EGAP +
(10.4.7)
(10.4.9)
Seite 7 von 15
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
OGK
QZ
OGK
QZ
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Umsetzung des Hygieneverfahrens
Verantwortlichkeiten eindeutig zugewiesen und dokumentiert
Hygienecheckliste vorhanden und Kriterien erfüllt
OG Vordruck/
K
OGK
QZ
Hygienecheckliste für Betriebsangehörige, Besucher,
Dienstleister einsehbar (z.B. durch Aushang)
OGK
QZ
Reinigungsplan vorhanden
EGAP
OGK
EGAP
OGK
EGAP
EGAP
12.
QZ
QZ
Mitarbeiter bezüglich der hygienischen Grundanforderungen (z.B. Körperhygiene) geschult und Schulung dokumentiert
Mitarbeiter bezüglich der Hygieneanforderungen beim Umgang mit Erzeugnissen geschult und Schulung dokumentiert
Vordruck
EGAP +-
(12.2.5)
EGAP ++
(10.1.4)
Hygieneanforderungen werden von den Mitarbeitern beachtet
EGAP +
Besucher und Dienstleister (z.B. Berater, Lebensmittelkontrolleur) über die Hygieneanforderungen im Betrieb informiert
EGAP +-
(12.2.6)
EGAP +-
(12.1.1)
EGAP +-
(12.1.2)
(10.1.5)
Mitarbeiter
12.1 Arbeitsschutz und soziale Belange
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
EGAP
Risikoanalyse zur Arbeitssicherheit durchgeführt und jährlich aktualisiert
Verfahrensanweisungen zur Vermeidung der festgestellten
Risiken erstellt
Beauftragter für Arbeitssicherheit und soziale Belange namentlich festgelegt
alle Gefahrenbereiche mit geeigneten Warn- bzw. Hinweisschildern gekennzeichnet
Notfallplan (Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe) und Alarmplan
(Telefonliste mit Notfall-Nr. und Giftnotruf) in allen betroffenen Arbeitsbereichen vorhanden
Notfall- und Alarmpläne für alle Mitarbeiter verständlich
(z.B. mehrsprachig, Symbole)
Mitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Maschinen speziell
eingewiesen und Einweisung dokumentiert
Mitarbeiter im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geschult
und Schulung dokumentiert
persönliche Übersicht aller besuchten Schulungen und
Fortildungen für jeden Mitarbeiter vorhanden
mind. 1 Mitarbeiter mit Erste-Hilfe-Kenntnissen immer auf
dem Betrieb anwesend
Besucher und Dienstleister (z.B. Berater, Lebensmittelkontrolleur) über die Sicherheitsvorschriften im Betrieb informiert
Mitarbeiter, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, mind.
1 x jährlich ärztlich untersucht
mind. 2 x jährlich Gespräche zwischen Mitarbeitern und
Geschäftsleitung zu Arbeitssicherheit und sozialen Belangen durchgeführt und dokumentiert
EGAP +
(12.6.1)
EGAP +-
(12.3.2)
EGAP +
(12.3.3)
EGAP +
(12.2.4)
EGAP +
(12.2.1)
EGAP +
(12.4.1)
EGAP +-
(12.2.2)
EGAP +-
(12.2.3)
EGAP +
(12.7.1)
EGAP +-
(12.4.2)
EGAP +-
(12.6.2)
12.2 Unterkünfte
EGAP
GQS BW
baulich intakt (z.B. Dach, Fenster, Türen) und bewohnbar
(z.B. Wasseranschluss, Toiletten)
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EGAP +
(12.6.3)
Seite 8 von 15
Schnittstellen
Anforderungen
Gesetz
QS
Prog.
13.
Beschwerdemanagement
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
13.1 Beschwerdemanagement
Beschwerdeformular vorhanden und Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden zugänglich
Beschwerden aufgenommen, geprüft, nachverfolgt und
Mängel behoben
EGAP
EGAP
14.
EGAP ++
(14.1.1)
EGAP ++
(14.1.2)
EGAP +-
(11.1.1)
EGAP +-
(11.1.2)
EGAP +-
(11.2.1)
EGAP +-
(11.2.2)
EGAP +-
(11.2.4)
EGAP +-
(11.2.3)
EGAP +-
(13.1.1)
EGAP +-
(13.1.2)
Fortbildung
14.1 Veranstaltungen
OGK
QZ
Betriebsleiter hat nachweislich an mind. 2 Fortbildungsveranstaltungen je Anbaujahr mit Bezug zur Kultur teilgenommen
14.2 Fachzeitschrift
OGK
15.
QZ
mind. 1 Fachzeitschrift wird bezogen
Umweltschutz
15.1 Gefahrenanalyse
Übersicht aller im Betrieb anfallenden Abfallstoffe (Abfallplan) vorhanden
Übersicht aller im Betrieb vorhandenen Emissionsquellen
(z.B. Düngung, Verbrennungsanlagen) vorhanden und dokumentiert (Emissionsanalyse)
EGAP
EGAP
15.2 Abfallvermeidung und Emissionsminderung
Aktionsplan zur Verminderung des Abfallaufkommens und
der festgestellten Emissionsrisiken vorhanden
Aktionsplan wird von den Mitarbeitern beachtet
EGAP
EGAP
Einrichtungen zum Sammeln und Entsorgen von Abfällen
und Müll vorhanden (z.B. Säcke, Mülltonnen, Container)
Abfälle täglich beseitigt
EGAP
EGAP
OGK
16.
QZ
Mülltrennung und Recycling wird durchgeführt (z.B. duales
System)
Naturschutz
16.1 Umweltgerechte Betriebsführung
EGAP
EGAP
GQS BW
Betriebsleiter ist über die Umweltwirkungen seines Betriebes informiert
Aktionsplan zur Verbesserung der Umweltwirkungen vorhanden (Umweltschutzkonzept)
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OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau
Version 2007 (0702)
Seite 9 von 15
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
16.2 Naturschutzkonzept
EGAP
Naturschutzplan für Betrieb oder Gebiet (z.B. Landschaftsplan der Gemeinde) vorhanden
Anforderungen des Naturschutzes und ökonomische Erfordernisse einer nachhaltigen Landbewirtschaftung im Naturschutzplan gleichwertig berücksichtigt
Naturschutzplan wird auf dem Betrieb umgesetzt
EGAP
im Betrieb vorhandene Arten (Pflanzen und Tiere) erfasst
EGAP
EGAP
Aktionsplan zur Erhaltung natürlicher Lebensräume (z.B.
Landschaftselemente, Extensivflächen) vorhanden
Aktionsplan zur Förderung der Artenvielfalt vorhanden
EGAP
EGAP
Aktionsplan zur Stilllegung von Grenzertragsflächen vorhanden
EGAP
17.
OG
EGAP +
(13.2.1)
EGAP +-
(13.2.3)
EGAP +EGAP +-
(13.2.2)
(13.2.4)
EGAP +-
(13.2.5)
EGAP +-
(13.2.6)
EGAP +-
(13.3.1)
Wahlkatalog für Beerenobst
17.1 Pflanzenschutz
Sortenresistenz
OG
krankheitstolerante bzw. resistente Sorten angebaut
Unkrautbekämpfung
- mechanisch (z.B. Folien) oder
- thermisch oder
- mit Mulchmaterial (z.B. Stroh, Rinde)
OG
OG
durchgeführt
Bodenuntersuchung vor Neuanpflanzung
auf bodenbürtige Krankheitserreger (z.B. Nematoden,
Verticillium) durchgeführt
Pflanzenschutzgerätetechnik
OG
verlustmindernde Geräte vorhanden
Vermeidung von Resistenzen
OG
Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetzt
Nützlingsförderung
OG
Hecken, Sitzstangen oder Steinhaufen vorhanden
Krankheits- und Schädlingsüberwachung
OG
OG
Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Lupe)
Schadschwellenkonzept
Bestandskontrollen (z.B. mit Lupe) durchgeführt und dokumentiert
Fruchtfolge
OG
OG
Wechsel der Anbauflächen durchgeführt
Kulturpflege
Bestandsverjüngung in mehrjährigen starken Beständen
durchgeführt
17.2 Bodenschutz und Bewässerung
Bodenschutz
OG
bodenschonende Gerätetechnik vorhanden
Gründüngung
OG
GQS BW
eingesetzt
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OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau
Version 2007 (0702)
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Erosionsschutz
erosionsmindernde Verfahren durchgeführt (z.B. Querpflügen, Mulchen, Zwischenfruchtaussaat)
OG
Staunässe
Beeren nicht auf staunassen Standorten angebaut
OG
Bewässerungstechnik
Tropfbewässerung o.ä. vorhanden
OG
Bedarfsgerechte Bewässerung
Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung,
klimatische Wasserbilanz)
OG
17.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Beerenobst
mind. 1 der 10 Maßnahmen Pflanzenschutz (aus 17.1) erfüllt
mind. 1 der 6 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung
(aus 17.2) erfüllt
mind. 5 der 16 Maßnahmen insgesamt (17.1 und 17.2)
erfüllt
OG
OG
OG
18.
OG
/QZ Wahlkatalog für Baumobst
18.1 Pflanzenschutz
Sortenresistenz
OG
QZ
krankheitstolerante bzw. resistente Sorten angebaut
Nützlingsförderung
OG
OG
OG
OG
QZ
QZ
QZ
QZ
Hecken, Sitzstangen, Steinhaufen, Nistkästen vorhanden
Nützlingseinsatz
Eintrag von Nützlingen durchgeführt (z.B. Raubmilben,
Schlupfwespen)
Krankheits- und Schädlingsüberwachung
Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Leimringe, Lupe,
Pheromonfallen, RIMPRO, Schorfwarngeräte)
Schadschwellenkonzept
Bestandskontrollen (z.B. auf der Basis von Klopfproben)
durchgeführt und dokumentiert
Pflanzenschutzgerätetechnik
OG
QZ
verlustmindernde Geräte vorhanden
Vermeidung von Resistenzen
OG
QZ
Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetzt
Unkrautbekämpfung
- mechanisch oder
- thermisch oder
- mit Mulchmaterial (z.B. Rinde)
OG
QZ
durchgeführt
18.2 Bodenschutz und Bewässerung
Bodenschutz
OG
QZ
bodenschonende Gerätetechnik vorhanden
Gründüngung
OG
GQS BW
QZ
angebaut
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OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau
Version 2007 (0702)
Seite 11 von 15
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
QZ
OG
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Erosionsschutz
erosionsmindernde Verfahren durchgeführt (z.B. Querpflügen, Mulchen, Zwischenfruchtaussaat)
Begrünung
QZ
OG
Arbeitsgassen begrünt
Bewässerungstechnik
QZ
OG
QZ
OG
Tropfbewässerung o.ä. vorhanden
Bedarfsgerechte Bewässerung
Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung,
klimatische Wasserbilanz)
Staunässe
QZ
OG
Baumobst nicht auf staunassen Standorten angebaut
18.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Baumobst
mind. 1 der 8 Maßnahmen Pflanzenschutz (18.1) erfüllt
OG
OG
QZ
OG
19.
OG
mind. 1 der 7 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung
(18.2) erfüllt
mind. 5 der 15 Maßnahmen insgesamt (18.1 und 18.2)
erfüllt
/QZ Wahlkatalog für Freilandgemüse
19.1 Pflanzenschutz
Sortenresistenz
OG
QZ
krankheitstolerante bzw. resistente Sorten angebaut
Unkrautbekämpfung
- mechanisch oder
- thermisch
OG
QZ
durchgeführt
Kulturschutznetze oder Vlies
OG
OG
OG
QZ
QZ
QZ
eingesetzt
Krankheits- und Schädlingsüberwachung
Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Gelbschalen, Leimtafeln, Lupe)
Schadschwellenkonzept
Bestandskontrollen (z.B. mit Lupe) durchgeführt und dokumentiert
Pflanzenschutzgerätetechnik
OG
QZ
verlustmindernde Geräte vorhanden
Vermeidung von Resistenzen
OG
QZ
Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetzt
Feldhygiene
OG
QZ
Ernterückstände beseitigt
19.2 Bodenschutz und Bewässerung
Bodenschutz
OG
OG
GQS BW
QZ
QZ
bodenschonende Gerätetechnik vorhanden
Erosionsschutz
erosionsmindernde Verfahren durchgeführt (z.B. Querpflügen, Mulchen, Zwischenfruchtaussaat)
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OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau
Version 2007 (0702)
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Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Fruchtfolge
QZ
OG
Wechsel der Anbauflächen durchgeführt
Mulchmaterialien
QZ
OG
verwendet
Bewässerungstechnik
QZ
OG
QZ
OG
Tropfbewässerung o.ä. vorhanden
Bedarfsgerechte Bewässerung
Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung,
klimatische Wasserbilanz)
19.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Freilandgemüse
mind. 1 der 8 Maßnahmen Pflanzenschutz (19.1) erfüllt
OG
OG
QZ
OG
20.
OG
mind. 1 der 6 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung
(19.2) erfüllt
mind. 5 der 14 Maßnahmen insgesamt (19.1 und 19.2)
erfüllt
/QZ Wahlkatalog für den Geschützten Anbau (z.B. Gewächshaus)
20.1 Pflanzenschutz
Sortenresistenz
OG
QZ
krankheitstolerante bzw. resistente Sorten angebaut
Nützlinge
OG
OG
OG
QZ
QZ
QZ
eingesetzt
Schadschwellenkonzept
Bestandskontrollen (z.B. mit Lupe) durchgeführt und dokumentiert
Krankheits- und Schädlingsüberwachung
Überwachungsgeräte vorhanden (z.B. Gelbschalen, Leimtafeln, Lupe)
Pflanzenschutzgerätetechnik
OG
QZ
verlustmindernde Geräte vorhanden
Vermeidung von Resistenzen
OG
QZ
Pflanzenschutzwirkstoffe im Wechsel eingesetzt
Raumhygiene
- in den Gewächshäusern keine Ernterückstände und Materialien vorhanden
- Einrichtungen und Geräte zur Desinfektion vorhanden
OG
QZ
erfüllt
Vegetationsheizung
OG
QZ
vorhanden
Klimacomputer
OG
QZ
vorhanden
20.2 Bodenschutz und Bewässerung
Bodendämpfung
OG
QZ
durchgeführt
Bewässerungstechnik
OG
GQS BW
QZ
Tropfbewässerung o.ä. vorhanden
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Version 2007 (0702)
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Schnittstellen
Gesetz
QS
OG
OG
Anforderungen
Prog.
QZ
QZ
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
Bedarfsgerechte Bewässerung
Bewässerungsbedarf ermittelt (z.B. Bodenfeuchtemessung)
Drainwasserbehandlung
Anlage zur Drainwasserbehandlung vorhanden
(z.B. Langsam-Sandfilter, thermische oder UV-Desinfektion)
20.3 Erfüllungsgrad Wahlkatalog geschützter Anbau (z.B. Gewächshaus)
mind. 1 der 9 Maßnahmen Pflanzenschutz (20.1) erfüllt
OG
OG
OG
21.
K
QZ
mind. 1 der 4 Maßnahmen Bodenschutz und Bewässerung
(20.2) erfüllt
mind. 5 der 13 Maßnahmen insgesamt (20.1 und 20.2)
erfüllt
/QZ Wahlkatalog für Kartoffeln
21.1 Pflanzenschutz
Sortenwahl
K
QZ
K
QZ
K
QZ
K
QZ
K
QZ
K
QZ
K
QZ
standortgerechte Sorten angebaut
Fruchtfolge
Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen
Sortenresistenz
Anbau von krankheitstoleranten bzw. resistenten Sorten
Pflege- und Erntemaßnahmen
nur bei guten äußeren Bedingungen
Pflege
mechanische Maßnahmen durchgeführt
Düngung
ausgeglichene Nährstoffversorgung vorhanden
Pflanzenschutzmittelanwendung
nützlingsschonende und selektive Mittel eingesetzt
Vermeidung von Resistenzen
K
QZ
K
QZ
K
QZ
Pflanzenschutzwirkstoff im Wechsel eingesetzt
Pflanzenschutzgerätetechnik
verlustmindernde Pflanzenschutzgerätetechnik eingesetzt
Ausbringung von Pflanzenschutzmittel
Teilflächen- und Randbehandlungen durchgeführt
Tankmischungen
K
K
GQS BW
QZ
QZ
eingesetzt
Förderung von Nützlingen
Pflanzung von Hecken, Errichtung von Sitzstangen oder
Steinhaufen
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Seite 14 von 15
Schnittstellen
Gesetz
QS
Anforderungen
Prog.
Erfüllung
Ja
Nein Entf.
Bemerkungen
21.2 Erfüllungsgrad Wahlkatalog Kartoffel
K
22.
QZ
mind. 5 der 12 Maßnahmen Pflanzenschutz (21.1) erfüllt
Ergebnis der Eigenkontrolle Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau:
Eigenkontrolle durchgeführt am:
kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel:
Impressum
OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau zu GQSBW
(Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche
Unternehmen in Baden-Württemberg)
Bearbeitung:
Landesstelle für
Landwirtschaftliche Marktkunde
Telefon 07171 / 917-100
Fax 07171 / 917-101
www.gqs-bw.de
Herausgeber:
Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL)
Oberbettringer Str. 162,
73525 Schwäbisch Gmünd
www.landwirtschaft-bw.de
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GQS BW
© LEL
Schwäbisch Gmünd
OG Checkliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau
Version 2007 (0702)
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Auswertung der EUREPGAP®- Eigenkontrolle
1. KRITISCHE MUSS - Kriterien
Anzahl
Anzahl
EGAP-Kriterien “Entfällt“ (N/A)
Kategorie
A
Checkliste Betrieb
7
Checkliste Pflanzenbau
14
Checkliste Obst, Gem.
28
GESAMT
49
B
Anzahl
anwendbare
Kriterien
C=A-B
Anzahl
“Nein“
Erfüllungsgrad
(%)
D
E=[(C-D)/C]x100
Erfüllungsgrad KRITISCHE MUSS - Kriterien = 100 %
(d.h. alle im Betrieb anwendbaren Kritischen Muss-Kriterien mit „Ja“ beantwortet)
2. Nicht-KRITISCHE MUSS - Kriterien
Anzahl
Anzahl
EGAP-Kriterien “Entfällt“ (N/A)
Kategorie
A
Checkliste Betrieb
34
Checkliste Pflanzenbau
23
Checkliste Obst, Gem.
42
GESAMT
99
B
Anzahl
anwendbare
Kriterien
C=A-B
Anzahl
“Nein“
Erfüllungsgrad
(%)
D
E=[(C-D)/C]x100
Erfüllungsgrad Nicht-KRITISCHE MUSS - Kriterien = mind. 95 %
(d.h. mind. 95% aller im Betrieb anwendbaren Nicht-Kritischen Muss-Kriterien
mit „Ja“ beantwortet)
Ort: ______________________
Datum: ______________
_____________________________
(Unterschrift des Betriebsleiters)
Zeichenerklärung
EGAP
KRITISCHES MUSS - Kriterium (Kein N/A)
EGAP ++
EGAP
KRITISCHES MUSS - Kriterium
EGAP ++
EGAP
Nicht-KRITISCHES MUSS - Kriterium (Kein N/A)
EGAP +
EGAP
Nicht-KRITISCHES MUSS - Kriterium
EGAP +
EGAP
Empfehlung
EGAP +-
GQS BW
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Schwäbisch Gmünd
Auswertung der EUREPGAP®- Eigenkontrolle
Version 2007 (0702)
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