Die Enzyklika "Deus Caritas est"

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Die Enzyklika "Deus Caritas est"
Sonderdrucke aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
HEINRICH POMPEY
Die Enzyklika
„Deus Caritas est“
Eine Profilierungschance
für die Caritas?
Originalbeitrag erschienen in: Die neue Ordnung 60 (2006), S. 96-110. –
http://www.die-neue-ordnung.de/
Heinrich Pompey
Die Enzyklika „Deus Caritas est“
Eine Profilierungschance für die Caritas?
In seiner Ansprache anläßlich einer Audienz für die Teilnehmer der Konferenz
des Päpstlichen Rates Cor Unum – zwei Tage vor der Publikation der Enzyklika
– beschreibt der Papst die Absicht seines Lehrschreibens zur Caritas: „Es war
mein Wunsch, die zentrale Bedeutung des Glaubens an Gott hervorzuheben –
des Glaubens an den Gott, der ein menschliches Antlitz und ein menschliches
Herz annahm. Der Glaube ist keine Theorie, die man übernehmen oder auch
beiseite legen kann.“ „Ich wollte die Menschlichkeit des Glaubens verdeutlichen.“1
1. Die Einmaligkeit der Enzyklika
Seit Bestehen der Kirche ist die Enzyklika die erste grundlegende Inspiration der
caritativ-diakonischen Sendung der Kirche und in dieser systematischen wie
zugleich praktischen Weise singulär in der lehramtlichen Theologie des Westens.
Benedikt XVI. greift die frühkirchliche programmatische, caritastheologische und
caritaspraktische Reflexionstradition der Väter des Ostens Johannes Chrysostomus (349-407) wie Basilius d. Gr. (330-379) wieder auf.2 Unbestritten gab es im
Verlauf der Geschichte katholische und evangelische Theologen, die Abhandlungen zu Teilaspekten insbesondere zur Theologie der Liebe bzw. zu den theologischen Grundlagen der caritativen Diakonie der Kirche verfaßten.3
Mit Recht darf die katholische Kirche stolz sein, seit dem 19. Jahrhundert im
Blick auf die makrosystemischen gesellschaftlichen Bedingungen der vorherrschenden sozialen Not (z. B. in der Arbeitswelt, in den Familien und im Migrationsschicksal etc.) jeweils mit einer qualifizierten und richtungweisenden lehramtlichen Verkündigung reagiert zu haben. Der Papst selbst erinnert an die Sozial-Enzykliken: Rerum Novarum (1891), Quadragesimo Anno (1931), Mater et
Magistra (1961), Laborem Exercens (1981), Sollicitudo Rei Socialis (1987)
sowie schließlich Centesimus Annus (1991).4 In diesen lehramtlichen Dokumenten findet die mikrosystemisch ausgerichtete caritative Diakonie im Sinne der
Barmherzigkeit jedoch nur eine bescheidene Erwähnung und nimmt lediglich
eine komplementäre Funktion zur Gerechtigkeits-Diakonie ein. Auch im Vergleich zu den kirchlichen Grunddiensten Wortverkündigung und Liturgie fand
die caritative Diakonie in den offiziellen Äußerungen des Lehramtes bisher nur
eine marginale Berücksichtigung.
Trotz caritastheologischer und caritaspraktischer Hinweise des II. Vatikanischen
Konzils z. B. in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche und in der Pastoralen Konstitution über die Kirche in der Welt wie im Dekret über das Laien96
apostolat5 finden sich im neuen nachkonziliaren Katechismus der Katholischen
Kirche von 20056 nicht die Stichworte Diakonie oder Caritas. Als göttliches
Gebot ist die Nächstenliebe zwar an verschiedenen Stellen erwähnt, ein Bezug
zur heilenden und helfenden Caritas wird jedoch nicht hergestellt.7 Ebenfalls ist
im nachkonziliaren Kirchenrecht von 19838 die caritative Diakonie nur viermal
mit Namen genannt. Demgegenüber enthält das Kirchenrecht je ein eigenes Buch
(Nr. III) zum Verkündigungsdienst sowie ein eigenes Buch (Nr. IV) zum Heiligungsdienst, d. h. zur Liturgie. Auch im klassischen, in über 40 Auflagen erschienenen Enchiridion Symbolorum Definitionum et Declarationum de rebus
fidei et morum9 von H. Denzinger sucht man vergeblich nach lehramtlichen
Darlegungen zur caritativen Diakonie der Kirche. Im neuen Kompendium der
Soziallehre der Kirche des Päpstlichen Rates Justitia et Pax von 2004 findet die
caritative Diakonie eine – wenn auch bescheidene – Erwähnung, zumindest wird
die helfende Barmherzigkeit viermal, die Brüderlichkeit elfmal und die Zivilis ation der Liebe dreimal thematisiert. Doch die Stichworte Caritas und Diakonie
sucht man vergebens.10
2. Die Adressaten
Der Papst spricht als Adressaten seiner Botschaft zunächst die Bischöfe an und
erinnert sie an das ihnen durch Weihe übertragene caritativ-soziale Diakonat.
Zugleich macht er ihnen die theologische Tiefe des Liebestuns der Kirche wieder
bewußt. Er mahnt sie, dafür zu sorgen, daß die Kirche als Familie Gottes ein Ort
der gegenseitigen Hilfe und der Dienstbereitschaft für alle Hilfebedürftigen ist
(DCE Nr. 32): „Der bischöflichen Struktur der Kirche entspricht es, daß … in
den Teilkirchen die Bischöfe als Nachfolger der Apostel die erste Verantwortung
dafür tragen, daß das Programm der Apostelgeschichte (vgl. 2, 42-44) auch heute
realisiert wird … Bei der Bischofsweihe gehen dem eigentlichen Weiheakt Fragen an den Kandidaten voraus, in denen die wesentlichen Elemente seines
Dienstes angesprochen und ihm die Pflichten seines zukünftigen Amtes vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang verspricht der zu Weihende ausdrücklich, ‚um des Herrn willen den Armen und den Heimatlosen und allen Notleidenden gütig zu begegnen und zu ihnen barmherzig zu sein’“ (DCE Nr. 32).
Gemeinsam mit den Bischöfen spricht der Papst alle Gläubigen an – so ist es
ebenfalls der Überschrift zur Enzyklika zu entnehmen –, die in den Pfarreien
ehrenamtlich neben ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen liebevoll
Kranken, Armen und Bedrängten jeder Art beistehen, sei es im Lebensraum der
Familie, in der Nachbarschaft, in den Elendsvierteln der Städte oder in Katastrophengebieten. Ihr Engagement der helfenden Liebe gilt es aus der Kraft und
Weisheit des christlichen Glaubens zu bestärken und zu inspirieren, seien sie als
einzelne, als Gruppen oder im Rahmen einer sozial-caritativen Gemeindeaktion
tätig. Den geistlichen und sozialpädagogischen Animateuren und Fachbegleitern
der gemeindlichen Caritas möchte der Papst die Theologik und Ekklesiologik der
caritativen Diakonie erschließen, damit diese im Lebensraum der Gemeinde oder
im Bistum ihren freiwilligen He lferInnen die Sinn- und Wertoptionen ihres Einsatzes besser verdeutlichen können.
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3. Caritastheologische Themen der Enzyklika
a) Die Trias Eros, Philia und Agape – Grundthemen menschlicher Existenz –
bestimmen die caritastheologischen wie caritasanthropologischen Reflexionen
Benedikts XVI. Die leidenschaftliche Beziehung Gottes zu seinem Volk Israel
und die menschliche Urbeziehung von Mann und Frau werden zum Maßstab
einer caritativen Beziehung. Mit einer Option für eine leibhafte caritative Zuwendung, die im Eros gründet, werden Motivations- und Wärmeströme in den
helfenden Beziehungen freigesetzt. Durch diese Akzentsetzung erhält die caritativ helfende und heilende Beziehung einen ausdrücklich personalen und zugleich
attraktiven Charakter, der nicht nur vom Verstand, von moralischen Imperativen,
sondern von Herzensgüte geprägt ist. Dies bedeutet eine Weise des Helfens, die
die Worte: „B-arm-herzig-keit“, d. h. den Armen zu herzigen oder der lateinische
Begriff „Misericordia“, für die Elenden ein Herz haben, ebenfalls zum Ausdruck
bringen. Die Agape transformiert den Eros, gibt ihm eine besondere Ausrichtung, und der Eros transformiert die Agape, d. h. verleiht ihr Herzensdynamik
und Herzenserkenntnis.11
b) Eine durch tiefe Herzensgüte geprägte helfende Zuwendung ist notwendig z.
B. angesichts des unverhofften herzlosen Hereinbrechens der Arbeitslosigkeit in
ein erfülltes Berufsleben, einer lieblosen Trennung von vertrauten Menschen und
Lebensräumen bzw. von einem glücklichen Familienleben oder anläßlich der
grauenvollen Botschaft einer irreversiblen Erkrankung, die ein psycho-physisch
gesundes und zufriedenes Leben zerstört, etc. Neben den äußeren Ve rletzungen
schlagen solche Ereignisse innere Wunden, die vielfach schwer zu heilen sind;
denn angesichts solch leidvoller Erfahrungen können Menschen nicht mehr an
das Gutsein ihres Lebens glauben, nicht mehr auf eine lebensvolle Zukunft hoffen und können sich und ihr Leben nicht mehr liebevoll bejahen. Ihr Lebensurvertrauen ist zerstört. Die caritative Diakonie will Glauben, Hoffen und Lieben in
diesen Situationen revitalisieren (DCE Nr. 39). Es gilt (vgl. DCE Nr. 39, DCE
Nr. 41) in hoffnungslosen und lieblosen Lebenslagen als HelferIn stellvertretend
wider alle Hoffnung für die Betroffenen zu hoffen und sie gegen alle Lieblosigkeit zu lieben und – trotz aller Bosheit der Lebenssituation – vom tiefen Gutsein
des Betroffenen und seines Lebens überzeugt zu bleiben. Dies kann nur als
Dienst, d. h. demütig i. S. von dien-mutig geschehen (DCE Nr. 39). Es muß ein
Dienen sein, das von Mut getragen ist, das nicht aufgibt, auch wenn bei einem
Leidenden die Revitalisierung des Glaubens an das eigene Gutsein (= GottGeprägtsein) des Lebens und die Hoffnung wie die Liebe in einer Lebenssituation blockiert sind. Diesen Mut nicht zu verlieren heißt, Geduld zu haben (DCE
Nr. 39). Mit Druck und Gewalt ist das unumgängliche Lebensurvertrauen in
Form von Glauben, Hoffnung und Liebe nicht zu revitalisieren.
Aus diesem Grund entfaltet Benedikt XVI. den Glauben und die daraus resultierende Liebe als Quelle der „not-wendigen“ Lebenskraft und der Lebensweisheit
und lädt so zu einer vertiefenden caritas-theologischen Reflexion der therapeutischen Wirkungen von Glaube, Hoffnung und Liebe unter Berücksichtigung von
Demut und Geduld ein.12 Ferner hebt er hervor, daß die Diakonie des Glaubens,
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Liebens und Hoffens ihre volle Kraft und Inspiration nur communial entfaltet, d.
h. wenn die helfende Beziehung und der Leidende mitgetragen sind von einer
„Gemeinschaft der Liebe“ (DCE-Überschrift 2. Teil). Wie die Enzyklika versteht
bereits das II. Vatikanische Konzil die Kirche als „Gemeinschaft des Glaubens,
der Hoffnung und der Liebe“.13
4. Das caritativ-diakonische Selbstverständnis der Kirche
a) Dem Papst ist es ein großes Anliegen, die caritative Hilfe nicht allein als helfende Praxis des einzelnen Christen darzustellen, sondern als zentrale Aufgabe
der Kirche deutlich zu machen (DCE Nr. 25a). In seinem eigenen Kommentar
hebt er hervor, „daß der völlig persönliche Akt der Agape niemals etwas rein
Individuelles bleiben darf, sondern vielmehr ein wesentlicher Akt der Kirche als
Gemeinschaft werden muß, d. h. er bedarf auch der institutionalisierten Form,
die sich im gemeinschaftlichen Handeln der Kirche äußert. Die kirchliche Organisation der Caritas ist keine Form der Sozialhilfe, die zufällig der Wirklichkeit
der Kirche hinzugefügt wird, eine Initiative, die man auch anderen überlassen
könnte.“ In der Enzyklika spricht er vom „opus proprium“, das die Kirche nicht
anderen gesellschaftlichen Gruppen oder dem Staat überlassen kann.
b) Kirche als „Gemeinschaft der Liebe“ beschreibt der Papst anhand der Jerusalemer Urgemeinde (Apg 2, 44-45) (DCE Nr. 20). Daraus zieht er den Schluß:
„Das Wesen der Kirche drückt sich in einem dreifachen Auftrag aus: Verkündigung von Gottes Wort (kerygma-martyria ), Feier der Sakramente (leiturgia ),
Dienst der Liebe (diakonia ). Es sind Aufgaben, die sich gegenseitig bedingen
und sich nicht voneinander trennen lassen. Der Liebesdienst … gehört zu ihrem
Wesen, ist unverzichtbarer Wesensausdruck ihrer selbst“ (DCE Nr. 25a). Im
Kontext der Grundwirklichkeiten: Martyria und Leiturgia leistet die Dia konia
einen „wesentlichen“ Beitrag zur Entwicklung der Gemeinschaft (Koinonia)
innerhalb der Kirche und zwischen den Menschen.14 Wie die Liturgie die Koinonia mit Gott kultiviert, so die Diakonia die Koinonia der Menschen untereinander (vgl. DCE Nr. 20-22, 25). Sie sind zugleich Ausdruck der gelebten Martyria
der Caritas Dei, die durch die verdeutlichende Martyria des Wortes bestärkt
wird.15 In diesen drei Wesensvollzügen der Kirche teilt Gott seine Liebe den
Menschen mit. Sie sind Orte der Erfahrung Gottes. So wie Jesus im Sakrament
und im Wort erfahrbar wird, so auch – gemäß der Endgerichtsrede Jesu (Mt
25,31-46) – im leidenden Menschen. Die Gleichwesentlichkeit der Gotteserfahrung im leidenden Menschen – analog zur Gotteserfahrung im Wort und im
Sakrament – ist bislang offiziell als Aussage des Lehramtes so klar nicht zu hören gewesen.
Das Verständnis der Kirche und damit ihrer Gemeinden als „Gemeinschaft der
Liebe“ stellt Fragen an das praktizierte Gemeindeleben: Wie können religiösindividualistisch geprägte Liturgie-Gemeinden in West- und Mitteleuropa ein
caritativ-communiales Gesicht erhalten? Sie caritativ-communial zu inspirieren,
ist eine große Herausforderung der gegenwärtigen pastoralen Theologie und
Praxis. Ein Blick in die Gemeindepraxis der nordamerikanischen wie der latein-
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amerikanischen Kirche zeigt, daß dies möglich ist – sowohl unter Bedingungen
einer Wohlstandsgesellschaft wie auch unter Bedingungen einer Mangelgesellschaft.16 Aus ihrem caritativ-helfenden Miteinander erwächst den amerikanischen Gemeinden ein beeindruckendes soziales Engagement für andere.17 Sodann läßt sich fragen, ob die seit den 70er bis 90er Jahren in Bistümern und Gemeinden vorherrschende Blickverengung auf Strukturreformen durch eine Option für eine Gemeindeerneuerung aus dem von Benedikt XVI. beschriebenen
caritativen Geist zu überwinden ist, d. h. durch den Geist, der nach den Worten
Jesu und dem Glauben der Kirche der eigentliche Erhalter der Kirche ist.
5. Die Notwendigkeit eines organisierten Liebestuns der Kirche
Kirche und Gläubige können ihre caritative Christusnachfolge nur realisieren,
wenn sie sich selbst konkret leidenden Mitmenschen zuwenden; so hebt die Enzyklika im Blick auf die Relativität der organisierten Caritas für das Christsein
des Einzelnen hervor: Den „Gestus der Liebe“, die „Zuwendung“ kann „ich nicht
nur über die dafür zuständigen Organisationen“ umleiten oder nur „als politische
Notwendigkeit“ bejahen (DCE Nr. 18). Ebenfalls wird unterstrichen: „Von der
Übung der Liebestätigkeit als gemeinschaftlich geordneter Aktivität der Gläubigen kann die Kirche nie dispensiert werden, und es wird andererseits auch nie
eine Situation geben, in der man der praktischen Nächstenliebe jedes einzelnen
Christen nicht bedürfte, weil der Mensch über die Gerechtigkeit hinaus immer
Liebe braucht und brauchen wird.“( DCE Nr. 29) Mit anderen Worten eine Ge meinde oder ein einzelner Christ kann sich nicht durch die Verbandscaritas von
der konkreten caritativen Zuwendung zu den Leidenden dispensieren. Auch in
der konkreten Pfarrgemeinde ist das Zeugnis der Liebe unumgänglich.
Die organisierte Caritas ist insbesondere für Deutschland typisch. Dank erfreulicher historischer Bedingungen konnte sich die Verbandscaritas in dieser spezialisierten, fachlich einmalig qualifizierten und berufsmäßig ausgeübten Weise in
den letzten hundert Jahren entfalten.18 Allein in Deutschland beschäftigt die
organisierte Caritas fast 500.000 Mitarbeiter hauptamtlich. Demgegenüber ist die
Caritas der Weltkirche vorrangig durch den Einsatz von Freiwilligen geprägt. So
kommen in der Weltkirche im allgemeinen – sei es in den katholischen Ländern
Europas, in den USA, in Lateinamerika, in Afrika und Asien – z. B. auf einen
Hauptamtlichen ca. 15 bis 20 Ehrenamtliche. In Deutschland ist das Verhältnis
1:1. Dennoch ist in allen Ländern eine Organisation der Caritas für die Sendung
der Kirche unverzichtbar.
6. Organisierte Caritas im Auftrag der Kirche
Sehr deutlich focussiert der Papst das caritative Engagement der Kirche als
Communio, so wie es die Überschrift des zweiten Teils der Enzyklika: „Caritas –
Das Liebestun der Kirche als einer ‚Gemeinschaft der Liebe“ zu m Ausdruck
bringt. Die caritativ-individuelle Mitmenschlichkeit des einzelnen Christen beschreibt er in Verbindung mit der caritativ -communialen Praxis. Die ekklesiologische Perspektive der organisierten Caritas kann helfen, das Selbstverständnis
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und die Praxis des gemeindlichen wie verbandlichen Caritas-Zeugnisses der
Kirche in der Gesellschaft tiefer zu verstehen.
Da die Caritas der Kirche Ausdruck ihres gelebten Glaubens ist, kann sie ihre
caritative Sendung nicht delegieren, selbst nicht an einen Privatverein von Katholiken und schon gar nicht an Andersgläubige, die an eine spezifisch christliche Gestalt der Caritas nicht glauben: „Die karitativen Organisationen der Kirche
stellen dagegen ihr opus propriu m dar, eine ihr ureigenste Aufgabe, in der sie
nicht mitwirkend zur Seite steht, sondern als unmittelbar verantwortliches Subjekt selbst handelt und das tut, was ihrem Wesen entspricht“ (DCE Nr. 29).
Wenn die Kirche in der organisierten Caritas das handelnde Subjekt ist, dann
kann die verbandlich organisierte Caritas in Deutschland kirchenrechtlich kein
selbständiger privater kirchlicher Verein (kein Zusammenschluß von einzelnen
Christen oder christlichen Vereinen) sein, der stellvertretend für die Kirche die
organisierte Form ihrer Caritas betreibt. In den Caritasverbänden handelt die
Kirche selbst. So läßt sich fragen, ob das alle Satzungen der Diözesancaritasverbände eindeutig zum Ausdruck bringen? Die organisierte Caritas der Kirche
besitzt stets einen öffentlich-rechtlichen Charakter, da die Kirche durch sie öffentlich handelt. In diesem Zusammenhang könnten sich Fragen zur Ausgliederung von caritativen Teilbereichen als selbständige gemeinnützige GmbH’s stellen wie ebenso zur ekklesiologischen Relevanz der diözesanen und überdiözesanen Fachverbände. Ist in diesen Ausgliederungen die Kirche das handelnde Subjekt?
Vielleicht läßt sich auch dank der Präzisionen der Enzyklika die ausstehende
kirchenrechtliche Definition des Deutschen Caritasverbandes klären. Welche
ekklesiologische Bedeutung kommt dem DCV zu? Kann es genügen, daß die
Caritaskommission der deutschen Bischöfe nur eine Aufsichtsfunktion über den
DCV wahrnimmt, oder müßte die Kommission die Leitungsfunktion des Caritasverbandes ausüben? Ist es hinreichend und was bedeutet es kirchlich, daß der
DCV eine von den Bischöfen anerkannte „Vertretung der katholischen Caritas in
Deutschland“ ist, wie es die Satzung des Deutschen Caritasverbandes in der
Fassung vom 4. Mai 1993 formuliert: 㤠1 (1) Der Caritasverband ist die von den
deutschen Bischöfen anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der katholischen Caritas in Deutschland.“ Nicht von ungefähr betont die
Enzyklika in ihren abschließenden Passagen: „In den bisherigen Überlegungen
ist schon klar geworden, daß das eigentliche Subjekt der verschiedenen katholischen Organisationen, die einen karitativen Dienst leisten, die Kirche selber ist,
und zwar auf allen Ebenen, angefangen von den Pfarreien über die Teilkirchen
bis zur Universalkirche“ (DCE Nr. 32). Kann es sachlich richtig sein, wenn der
deutsche Caritasverband von einem „gemeinsamen Auftrag“ der Caritas und der
Kirche spricht?19 Nach der Ekklesiologik der Enzyklika kooperieren nicht zwei
gleiche Partner – wie z. B. zwei unterschiedliche Kirchen oder Sozialverbände –
miteinander, die dann einen „gemeinsamen Auftrag“ formulieren. Der Caritasverband als Träger des caritativen Zeugnisses der Kirche erfüllt nur den caritativen Auftrag der Kirche. Er partizipiert an der caritativen Sendung der Kirche und
ist ekklesiologisch nicht selbständiger Träger der Caritas der Kirche. Ferner legt
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die Feststellung der Satzung des DCV § 1(2) „Er ist Verband der freien Wohlfahrtspflege“ die Frage nahe, inwieweit die Zugehörigkeit zum Verband der
freien Wohlfahrtspflege das caritative „opus proprium“ der Kirche tangiert.20 Der
Staat kann weder direkt noch indirekt tragendes wie handelndes Mitsubjekt der
Verbandscaritas der Kirche sein.
Neben der konkreten organisatorischen Sicherung des caritativen Helfens der
Kirche hebt die Enzyklika als Aufgabenstellung der organisierten Caritas die
Wahrnehmung sozialpolitischer Verantwortung hervor: „Die karitativen Organisationen der Kirche – angefangen bei denen der (diözesanen, nationalen und
internationalen) ,,Caritas“ – müssen das ihnen Mögliche tun, damit die Mittel
dafür und vor allem die Menschen bereitstehen, die solche Aufgaben übernehmen“ (DCE Nr. 31a). Diese anwaltschaftliche Funktion wird unbestritten engagiert vom DCV wahrgenommen, wie ein Blick in die laufenden sozialpolitischen
Stellungnahmen der verbandlichen bzw. fachlichen Caritas zeigt.21 Eine Frage ist
es, ob die Diözesanen Caritasverbände bzw. der Deutsche Caritasverband im
Namen der Kirche überhaupt sozial-politisch agieren können?
7. Herausforderungen der verbandlich organisierten Caritas
Unbestritten funktionieren Caritas und Diakonie in Deutschland auch ohne
päpstlich spirituellen Impuls fachlich optimal – sowie dies hinsichtlich der fachlichen Qualität bei anderen Wohlfahrtsverbänden in Deutschland der Fall ist –,
solange die finanziellen Voraussetzungen von Seiten der Öffentlichen Hand in
der bisherigen Form für die Einrichtungen und Dienste des Wohlfahrts- und
Gesundheitssektors garantiert sind. Die ehrenamtlich geprägte Caritas der Weltkirche ist bei ihren Aktionen vorrangig von einer qualifizierten geistlichen Animation der Mitarbeiter abhängig. Ihr Engagement beruht vor allem auf dem
Bewußtsein einer gelebten Teilhabe an der Menschenliebe Gottes, d. h. stellvertretend für Christus aus Liebe den Leidenden beizustehen und die eigene Lebenskraft, die eigenen Lebenserfahrungen und die eigenen Lebenschancen mit
Ausgegrenzten, Betrübten, Bedrängten, Armen und Kranken zu teilen. Diese
Dienste und Initiativen will der Papst zum Wohl der leidenden Menschen geistlich stützen. Unabhängig von der materiellen Sicherung ihrer Wohlfahrts- und
Gesundheitsdienste – im Vergleich zu den Möglichkeiten der 2. und 3. Welt –
könnte auch die verbandlich organisierte Caritas der Kirche in Deutschland die
Botschaft der Enzyklika als ein Refreshment und als eine Dynamisierung ihrer
Unternehmensphilosophie aufgreifen, um das eigene Leitbild zu vertiefen bzw.
fortzuschreiben und die spezifische Qualität zum Wohl der leidenden Menschen
zu optimieren.
Mißt die deutsche Kirche ihrer verbandlich organisierten Caritas einen Verkündigungscharakter und damit eine Zeugniskraft für den Glauben zu, da „die Liebe
in ihrer Reinheit und Absichtslosigkeit das beste Zeugnis für den Gott ist, dem
wir glauben und der uns zur Liebe treibt“ (DCE Nr. 31c), dann läßt sich darüber
nachdenken, ob dies durch die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse von 1993 genügend gesichert ist, oder ob die
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dort vertretene organisatorisch-strukturelle Verankerung des christlichen Auftrags nicht durch eine personale und damit spirituelle Verortung bei den Mitwirkenden ergänzt werden muß. Die Inspirationen der Enzyklika regen zumindest
zu entsprechenden Anfragen an. Bezüglich der Mitwirkung in der kirchlichen
Caritas wird nach Art. 1 der Grundordnung erwartet, daß die MitarbeiterInnen
„sich an der Glaubens- und Sittenlehre und an die Rechtsordnung der katholischen Kirche auszurichten haben“. Die Enzyklika macht über die Orientierung
an der Glauben- und Sittenlehre hinaus deutlich, daß die Mitwirkung in der
kirchlichen Caritas voraussetzt, aus dem Glaubensverständnis der Kirche zu
leben.
Das ist ein anderes Verständnis von kirchlich-caritativer Mitarbeiterqualität als
die Grundordnung des kirchlichen Dienstes formuliert. Denn wie kann sich ein
Mitarbeiter – innerlich von Christus und seiner Caritas gedrängt (DCE Nr. 33) –
,leidenden Menschen caritativ zuwenden, wenn Christus ihm fremd ist? Der
Papst optiert für eine caritative Diakonie, die nicht allein dadurch abgedeckt ist,
daß „ein Mitarbeiter die Eigenart des kirchlichen Dienstes“ bejaht (Art. 3 [1])
bzw. der ihm „übertragenen Funktion gerecht“ wird (ebd.) und bei seiner Arbeit
die katholische Glaubens- und Sittenlehre anerkennt und beachtet (Art. 4 [1]).
Dem Papst geht es um mehr als um eine Loyalitätsoption mit dem kirchlichen
Träger einer caritativen Einrichtung (vgl. Art. 4), und zwar um eine existentielle
Verbundenheit mit dem caritativen Auftrag der Kirche. Es erhebt sich somit die
Frage, ob ein nichtkatholischer und schon gar ein nichtchristlicher Mitarbeiter,
dessen Mitarbeit die Grundordnung erlaubt, aus dem in der Enzyklika beschriebenen Glaubensfundament der Caritas handeln kann, wenn er persönlich von
diesem Glauben gar nicht erfaßt ist und damit nicht über ein entsprechendes
Glaubensengagement – i. S. eines caritativen Eros – verfügt, das nach der Enzyklika aus der Symbiose von Eucharistia, Diakonia und Martyria entsteht?
Für Benedikt XVI. is t das Zeugnis der Liebe eine Wesensaufgabe der Kirche
(DCE Nr. 20-22), die sich nicht delegieren läßt (DCE Nr. 29, 31-32), schon gar
nicht an nicht-kirchliche Gemeinschaften und Vereine wie logischerweise dann
auch nicht an ungläubige, nicht-kirchliche Einzelpersonen. Selbst bei Kooperationsprojekten mit nicht-katholischen bzw. nicht-kirchlichen Trägern bittet der
Papst, darauf zu achten, daß die katholischen Mitträger das eigene Profil ihres
caritativen Helfens nicht aufgeben. Caritative Diakonie ist mehr als ein bloßer
Wohlfahrtdienst, der zwar in sich einen hohen Wert darstellt, aber in der caritativen Diakonie der Kirche christlich optimiert werden muß.
Reicht es für das caritative Zeugnis der Kirche aus, wenn nur die „Chefetage“, d.
h. die Träger und Leiter eines caritativen Dienstes oder einer Einrichtung katholisch sind bzw. katholisch leben? Kann bei den helfenden und pflegenden MitarbeiterInnen darauf verzichtet werden, wenn die caritative Diakonie nach Meinung des Papstes ein „geistlicher Dienst“ ist (DCE Nr. 21)? Die Grundordnung
fordert nur von MitarbeiterInnen im pastoralen, katechetischen und erzieherischen Diensten „das persönliche Lebenszeugnis“. Kann die deutsche Kirche –
nach dem Caritasverständnis der Enzyklika – die CaritasmitarbeiterInnen ihres
Gesundheits-, Pflege-, Altenbereichs sowie ihrer Beratungsdienste davon dispen103
sieren, ohne den Leidenden einen entscheidenden christlich humanen Qualitätsaspekt vorzuenthalten? Die Enzyklika macht deutlich, daß gerade das Zeugnis
der Liebe für die Kirche der Dienst schlechthin ist (DCE Nr. 19-22, 25).
Da eine Organisation nicht von sich aus, sondern nur durch ihre Mitglieder einen
caritativen Charakter besitzt 22 , stellt sich die Frage, ob das Arbeitsvertragsrecht
vom 1. 5.1980 23 , das die persönliche Identifikation bzw. eine konkrete Verwurzelung des einzelnen Mitarbeiters in der caritativen Glaubensüberzeugung der
Kirche zum Wohl der leidenden Menschen fordert, nicht wesentlich eher dem
tieferen Caritasverständnis der Enzyklika entspricht? So wie die fachliche Qualifizierung für die Trägervertreter der verbandlichen Caritas keine Frage ist – übrigens auch nicht für den Papst (vgl. DCE Nr. 31a) –, so sollte auch die spirituelle
Stärkung der Mitwirkenden keine Frage sein.24 Leider ist vielerorts zu hören, daß
kirchliche Dienstgeber meinen, auf eine Sensibilisierung für die caritastheologische Spiritualität im Rahmen ihrer Sparmaßnahmen als erstes verzichten zu
können. Im Sinne der Enzyklika ist das ein Sparen am falschen Ende des Dienstleistungsprofils.
8. Spiritualität eines Mitarbeiters der caritativen Diakonie
Bezüglich einer daraus resultierenden Mitarbeiterauswahl sind die Ausführungen der Enzyklika zur Ur-Kirche sehr aufschlußreich. Das für die caritative Diakonie bestimmte Sieben-Männer-Gremium sollte „keinen bloß-technischen Ve rteilungsdienst“ leisten, darum mußten es Männer „voll Geist und Weisheit“ sein
(DCE Nr. 21). „Das bedeutet, daß der Sozialdienst, den sie zu leisten hatten, ein
ganz konkreter, aber zugleich durchaus geistlicher Dienst und ihr Amt daher ein
wirklich geistliches Amt war, das einen der Kirche wesentlichen Auftrag – eben
die geordnete Nächstenliebe – wahrnahm“ (DCE Nr. 21). Dieses Auswahlkriterium macht deutlich, daß MitarbeiterInnen gebraucht werden, die vom caritativen Geist und von menschlicher Lebensweisheit erfüllt sind, d. h. aus der Sicht
der heutigen Arbeitspsychologie über eine entsprechende Arbeitseinstellung und
eine qualifizierte Fachkompetenz verfügen. Sie sollen „sich von dem Glauben
führen lassen, der in der Liebe wirksam wird (vgl. Gal. 5,6)“ und nicht von Ideologien der Weltverbesserer leiten lassen (DCE Nr. 33). Die dazu erforderliche
positive Hilfekompetenz nimmt Maß an Christus, an seiner Menschlichkeit.. Die
Mitarbeiter „müssen daher zu allererst Menschen sein, die von der Liebe Christi
berührt sind, deren Herz Christus mit seiner Liebe gewonnen und damit die Liebe zum Nächsten geweckt hat“ (DCE Nr. 33). Ihr Leitwort sollte der Satz aus
dem 2. Korintherbrief sein: „Die Liebe Christi drängt uns (5,14)“. Ein atheistischer oder andersgläubiger Mitarbeiter kann dies ehrlichen Herzens kaum von
sich aussagen. Ferner heißt es, da „die Menschen immer mehr brauchen als eine
bloß technische Behandlung“, benötigen Helfer „neben und mit der beruflichen
Bildung vor allem Herzensbildung“ (DCE Nr. 31b), die nicht eine Dienstleistungsforderung darstellen kann, sondern Ausdruck des Glaubens der Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen sein muß, eines Glaubens, „der in der Liebe wirksam wird
(vgl. Gal.5 ,6)“ (DCE Nr. 31a).
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Als grundlegend für die helfende Beziehung verdeutlicht der Papst die ChristoLogik des demütigen, d. h. des dienenden Helfens und macht so für die Mitwirkenden die innere Verbundenheit mit dem Glauben der Kirche deutlich. Da der
Helfende „letzten Endes nur Werkzeug in der Hand des Herrn ist“, darf der Helfende die Begrenztheit seines Tuns dem Herrn überlassen und widersteht so am
ehesten der „Versuchung zur Mutlosigkeit“. Der Mensch ist Werkzeug und nicht
der eigentliche Auktor, d. h. Ursprung der Kraft des Helfens. Das bleibt Gott.
Dieses Verständnis schützt die Helfenden vor Überforderung, d. h. vor „burnout“, der heute zunehmend bei HelferInnen anzutreffen ist.25 „Er wird in Demut
das tun, was ihm möglich ist und in Demut das andere dem Herrn überlassen“
(DCE Nr. 35). Das caritative Helfen steht unter der Gnade Gottes.
Aus den Überlegungen ergibt sich der nächste Gedanke, durch das Gebet in der
caritativen Diakonie sich stets„neu von Christus Kraft zu holen“ (DCE Nr. 36).
„Frömmigkeit schwächt nicht den Kampf gegen Armut“, sondern sie ist Motor
des Helfers. Es ist dem Papst ein großes Anliegen, „angesichts des Aktivismus
und des drohenden Säkularismus vieler in der caritativen Arbeit beschäftigter
Christen die Bedeutung des Gebetes erneut zu bekräftigen“ (DCE Nr. 36). Dabei
geht er auf das Bittgebet (DCE Nr. 37) und auf das Klagegebet (DCE Nr. 38) ein
und verdeutlicht letzteres mit einem Hinweis auf Ijob und auf die Verlassenheit
Jesu am Kreuz (DCE Nr. 38). Für caritative HelferInnen ist es erleichternd, wenn
sie die Sorgen dem Herrn überlassen dürfen und ihre Enttäuschungen über den
ausbleibenden „Erfolg“ vor Christus selbst mit den Worten: „Mein Gott, mein
Gott warum hast Du mich verlassen?“ (Mk 15,34) aussprechen können. Diese
Formen der geistlichen Entlastung durch das Gebet deblockieren und revitalisieren die Lebens- und Arbeitskraft. Sie machen das Denken wieder frei für neue
Lebensinspirationen und Lebensideen.26
In seinen Darlegungen über den inneren Zusammenhang von Glauben, Hoffnung
und Liebe als Wirkeinheit hebt der Papst die tragende Bedeutung der Tugenden
Geduld und Demut im Blick auf die helfende Begleitung hervor. Ein ungeduldiger oder manipulierender Glaube, eine entsprechende Hoffnung und Liebe werden ihre Lebenskraft und Lebensinspiration nicht entfalten. Unbestritten lassen
sich weitere biblisch überlieferte Kriterien der helfenden und heilenden Caritas
benennen, von Benedikt XVI. werden nur die grundlegenden genannt.27
Im Blick auf die Kirchlichkeit der Mitarbeiter – seien sie freiwillig (DCE Nr.
30b) oder hauptamtlich aktiv – hebt der Papst hervor: „Wer Christus liebt, liebt
die Kirche und will, daß sie immer mehr Ausdruck und Organ seiner Liebe sei.
Der Mitarbeiter jeder katholischen caritativen Organisation will mit der Kirche
und daher mit dem Bischof dafür arbeiten, daß sich die Liebe Gottes in der Welt
ausbreitet.“ (DCE Nr. 33). Ein Mitarbeiter, der die Kirche ablehnt, kann dies
ehrlich nicht optieren. Läßt sich seine Mitarbeit mit der Theorie des anonymen
Christseins rechtfertigen? Die Kirche kann ihre caritative Evangelisation der
Lebenswelten nur mit Mitwirkenden erreichen, die sich mit dem caritativen Auftrag der Kirche identifizieren, also im Sinne der Enzyklika über ein „s entire cum
ecclesia“ verfügen.
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Wenn der Papst auch keine „Tempelreinigung“ im Blick auf die caritative Diakonie der Kirche vornimmt, d. h. diejenigen nicht vor die Tür setzt, die das Haus
Gottes zu ihren eigenen Zwecken, und zwar vorrangig zum Geldverdienen nutzen – wie Jesus es beim Besuch des Tempels antraf (Jo 2,13-25), so wirbt der
Papst nicht weniger leidenschaftlich für eine caritative Prägung der Kirche, damit sie Tempel Gottes, d. h. Haus Gottes für die Menschen sein kann; denn Caritasarbeit der Kirche ist nur aus der Mitte des Gottesglaubens möglich. Dafür
trägt die Kirche die Verantwortung; konsequenterweise spricht die Enzyklika in
diesem Zusammenhang die Bischöfe an (DCE Nr. 32).
Würde die Kirche in Deutschland wie der Papst den Sozialdienst der Caritas als
einen geis tlichen Dienst und das Amt ihrer Mitarbeiter als „wirklich geistliches
Amt…, das einen der Kirche wesentlichen Auftrag“ wahrnimmt, verstehen, dann
müßten die für die Caritas Verantwortlichen dieser Kirche, wenn schon nicht bei
der Auswahl, dann hinsichtlich der Ausbildung ihrer MitarbeiterInnen entsprechende Konsequenzen ziehen. Angesichts der theologisch unbestritten notwendigen spirituellen Komp onente der caritativen Diakonie stellt sich die Frage, ob
nicht ein Teil der im allgemeinen nur humanwissenschaftlich ausgebildeten pflegenden und helfenden MitarbeiterInnen zumindest über eine niederschwellige
spirituelle seelsorgliche Kompetenz verfügen müßte? Und ob außerdem nicht
caritastheologisch wie pastoralpsychologisch geschulte Theologen als Spirituale
die direkt caritativ tätigen MitarbeiterInnen spirituell unterstützend zur Seite
stehen sollen?28 Wie kann ansonsten die geistliche Ausrichtung des caritativen
Helfens gesichert werden?
Andernfalls verzichtet die Kirche in Deutschland auf die geistliche Qualität ihrer
caritativen Diakonie. Würden also die Kirche und ihre organisierte Caritas aus
der Enzyklika den Schluß ziehen: „Weiter so, wir machen es bereits richtig“,
wäre das zu kurz gegriffen. Die Enzyklika will eine „Rückenstärkung für kirchliche Sozialarbeit“ sein, so wie es der Präsident des DCV Neher treffend formuliert.29 Es geht um die Profilierung der Caritas zum Wohl der leidenden Menschen und nicht um einen Rückzug aus dem caritativen Engagement der Kirche
für die Gesellschaft. Sind zu diesem geistlichen Investment die Kirche und ihre
organisierte Caritas in Deutschland bereit?
8. Verhältnis Kirche und Staat und der Dritte Weg in Deutschland
Im Blick auf die Caritas fordert der Papst ein subsidiäres Verhalten des Staates
gegenüber der sozialen Selbstverantwortung der Gesellschaft und der Mithilfe
der Kirche (DCE Nr. 28b): „Die Kirche ist eine solche lebendige Kraft: In ihr
lebt die Dynamik der vom Geist Christi entfachten Liebe, die den Menschen
nicht nur materielle Hilfe, sondern auch die seelische Stärkung und Heilung
bringt, die oft noch nötiger ist als die materielle Unterstützung“ (DCE Nr. 28).
Dieser Mitwirkungsanspruch ergibt sich aus dem Selbstverständnis ihres eigenen
Wesens: „Liebe zu üben für die Witwen und Waisen, für die Gefangenen, für die
Kranken und Notleidenden welcher Art auch immer, gehört genauso zu ihrem
Wesen wie der Dienst der Sakramente und die Verkündigung des Evangeliums.
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Die Kirche kann den Liebesdienst so wenig ausfallen lassen wie Sakrament und
Wort“(CDE Nr. 22).30 In diesem Sinne versteht sich die Kirche als eine zivilgesellschaftliche Kraft.
In einmaliger Weise gesteht der deutsche Staat der Kirche ihre volle Selbstbestimmung zu. Rechtsverbindlich garantiert das Bundesverfassungsgericht einen
sog. Dritten Weg (BVerfGE 24 vom 16.10.1968 und BVerfGE 46 vom 11. 10.
1977). Im Vergleich zur AWO, zum Roten Kreuz, zum Paritätischen Wohlfahrtsverband etc. darf die Kirche das Tarifrecht, Streikrecht etc. selbst bestimmen, da die caritative Diakonie Ausübung der grundgesetzlich gesicherten Religionsfreiheit ist.
Voraussetzung für diesen Sonderweg ist jedoch, daß das spezifisch religiöse
Profil der Caritas tatsächlich praktiziert wird. Das Bundesverfassungsgericht
stellt zu Gunsten der Kirche fest: „Christliche Liebestätigkeit ist nach dem
Selbstverständnis der christlichen Kirchen also etwas anderes als ein sozialer
Vorgang, der sich in der Fürsorge für Arme, Elende und Bedürftige aus Mitverantwortung für den Nächsten im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens im
Staat erschöpft und lediglich aus sozialen Gründen das Existenzminimum des
Nächsten sichert, um die Führung eines Lebens in der Gemeinschaft zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.“ (BVerfGE 24, 249)
In einem anderen Urteil BVerfGE 46 (11.10.1977) heißt es: „1. Nach Art. 140
GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV sind nicht nur die organisierte
Kirche und die rechtlich selbständigen Teile dieser Organisation, sondern alle
der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf
ihre Rechtsform Objekte, bei deren Ordnung und Verwaltung die Kirche grundsätzlich frei ist, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder
ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück Auftrag der Kirche in dieser
Welt wahrzunehmen und zu erfüllen“ (BVerfGE 46,74).
Selten kommt es in der Weltkirche zu einer so großen Übereinstimmung zwischen Staat und Kirche hinsichtlich der spezifischen caritativen Dia konie der
Kirche. Somit ist die Enzyklika auch ein exzellentes Dokument, die Berechtigung des Dritten Weges zu begründen und zu beschreiben. Andererseits ergibt
sich aber auch die Frage, inwieweit die Kirche in Deutschland die ihr gewährten
Rechtsvorteile und Möglichkeiten im Rahmen ihrer verbandlich organisierten
Caritas zum Wohl der Menschen in ihrem konkreten Helfen nutzt.
Umgekehrt kann sich die Situation ergeben, daß der verfassungsrechtlich zwar
gesicherte Dritte Weg in Folge einer Überregulation der sozialen, medizinischen
und pflegerischen Dienste durch staatlich-administrative Vorgaben sowie angesichts gravierender Sparmaßnahmen der Öffentlichen Hand und im Hinblick auf
die zunehmende Verdichtung der Arbeitszeiten etc. noch im Rahmen einer fachlich spezialisierten Caritas nicht mehr realisierbar ist. Wenn der Staat jedoch in
dieser Weise die Vo raussetzungen für die spezifische caritative Diakonie beschneidet, dann wird die Kirche ihrer Caritas – trotz ihrer Rechtsstellung – sagen
müssen: „Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist“ (Mt
22,21).
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9. Ausblick auf das Handeln der Kirche
Die caritastheologische Botschaft der Enzyklika wird erst dann zur Quelle für
das Leben der Menschen, insbesondere der leidenden Menschen, wenn die Kirche mit der Konkretion bei sich selbst beginnt.31 Somit stellt die Enzyklika zunächst eine positive „Provokation“ für die Qualifizierung der Gemeinden und
Gemeinschaften dar (Vgl. DCE Überschrift 2. Teil). Diese Option hat eine Nähe
zur Forderung von Paul VI., daß die Zivilisation der Liebe in der Kirche in ihren
Gemeinden und Gemeinschaften beginnen muß.32 Ebenso stellt die Enzyklika
eine Anfrage an die Orts- und Profilbestimmung der verbandlich organisierten
Fachcaritas dar. „Ecclesia semper reformanda“, das gilt auch für ihre Caritas.
Will die deutsche Fachcaritas eine profilierte Alternative auf dem pflegerischen
und sozialen Dienstleistungssektor in Deutschland sein, dann bietet die Enzyklika eine Chance, das eigene christlich-humane Profil und damit die Unterscheidbarkeit zu anderen Leistungsanbietern zu verstärken. Hier sei positiv und exe mplarisch auf die eindrucksvolle caritativ-humane Qualitätssicherung der Kindertages stätten in vielen Diözesen Deutschlands hingewiesen.33
Mit seiner ersten Enzyklika „Deus caritas est“ stellt Benedikt XVI. bedeutende
caritastheologische Reflexionsweichen. Die geöffneten theologischen Leitspuren
verdienen es, zum Wohl der leidenden Menschen weiter und noch vertiefter
verfolgt zu werden.
Anmerkungen
1) Vgl. Benedikt XVI. Ansprache bei der Audienz der Teilnehmer an der vom Päpstlichen
Rat Cor Unum veranstalteten Tagung am 23. 1. 2006 in der Sala Clementina.
2) Die der Papst in seiner Enzyklika nicht eigens erwähnt.
3) Vgl. z. B. Ratzinger, Georg, Geschichte der kirchlichen Armenpflege, Freiburg2 1884;
Beeking, J., Die Nächstenliebe nach der Lehre der heiligen Schrift, Düsseldorf, 1930.
Hemmerle, K., (Hg), Liebe verwandelt die Welt. Mainz 1979; Järveläinen, M., Gemeinschaft in der Liebe: Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Kirche im Verständnis
Paul Philippis. (Diakoniewissenschaftliche Studien.Bd.1) Heidelberg 1993; Pompey,
H.,(Hrsg), Caritas – Das menschliche Gesicht des Glaubens: ökumenische und internationale Anstöße einer Diakonietheologie, Reihe „Studien zur Theologie und Praxis der Caritas und Sozialen Pastoral“, Bd. 10, Echter, Würzburg 1997; Päpstlicher Rat Cor Unum
(Hgb), Acts of the World Congress on Charity, Rom 1999; Lazewski, W. / Pompey, H. /
Skorowski, H. (Hrsg.), Caritas Christi urget nos. Caritas w Europie trzecim tysiacleciu,
Caritas in Europe in the third millennium, Caritas in Europa im 3. Jahrtausend, Internationaler Caritaswissenschaftlicher Kongreß 22.-26.9.1999, Warszawa 2000. Kießling, K.,
„Love greets you“ – on the culture of deacony. (Publications of the Department of
Practical Theology.93) Helsinki 1998 und viele andere.
4) Die im Blick auf eine Soziale Pastoral durch die Enzykliken Evangelii Nuntiandi
(1975), Redemptor Hominis (Joh. Paul II., 4.3.1979), Dives Misericordiae (Joh. Paul II.,
30.11.1980) ergänzt wurden.
5) Vgl. Völkl, R., Kirche und „Caritas“ nach den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen
Konzils, in: Caritas 67. (1966) 73-96; 123-145.
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6) Vgl. Index des Kompendiums des Katechismus der Katholischen Kirche, München
2005.
7) Nur im Katechismus der Katholischen Kirche, München, Wien 1993 findet sich in der
Abhandlung über die Tugenden (Nr. 1829) ein Bezug der Liebe zur Wohltätigkeit.
8) Vgl. Index des Codex Juris Canonici, Rom 1983, dt. Kevelaer 1983.
9) Vgl. Index, a. a. O. Denzinger, H. (Hrsg.) Freiburg 361976.
10) Vgl. Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden (Hrsg.), Kompendium der Soziallehre der Kirche, Freiburg 2006, Stichwortverzeichnis.
11) Vgl. Benedikt XVI. Ansprach bei der Audienz der Teilnehmer an der vom Päpstlichen
Rat Cor Unum veranstalteten Tagung am 23.1.2006 in der Sala Clementina. Ebs. „Der
Eros Gottes ist nicht nur eine ursprüngliche kosmische Kraft, sondern ist auch Liebe, die
den Menschen erschuf und die sich über den Menschen neigt, so wie der barmherzige
Samariter sich über den verletzten und ausgeraubten Mann neigt“. Ebd.
12) Vgl. Pompey, H., Religiosität und christlicher Glaube bei der Begleitung von Schwerund Todkranken, in: Koch, U., Lang, K., Mehnert A., Schmeling-Kludas, Ch. (Hrsg.), Die
Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen – Grundlagen und Anwendungshilfen für Berufsgruppen in der Palliativversorgung. Stuttgart 2006. 146-159.
13) Vgl. II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 8.
14) Vgl. II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 1.
15) Vgl. Pompey, H., Theologisches Verständnis von Leben und Leiden, von Solidarität
und Helfen – Ein caritativ-diakonisches Credo, in: Pompey, H. (Hrsg.), Caritas – Das
menschliche Gesicht des Glaubens a. a. O. 1997, 321-357, 349ff.
16) Die wohlfahrtsstaatliche Prägung der Länder Kontinentaleuropas und die damit verbundene Erwartung einer sozialen und gesundheitlichen Versorgung durch den Staat
erschwert entscheidend die Entwicklung einer Solidaritätskultur der Gegenseitigkeit in
den Lebensorten der Menschen.
17) Vgl. Heidenreich, R., J., Caritatives Selbstverständnis amerikanischer Pfarrgemeinden
– Gemeindeprojekte und Kooperationen mit Staat und Kommunen, in: Pompey, H.(Hrsg),
Caritas – Das menschliche Gesicht des Glaubens; a. a. O. 1997, 248-277; Pompey, H.,
Die Soziale Pastoral der Dritten Welt als Herausforderung für das diakonisch-caritative
Engagement einer Gemeinde, in: Biemer, G., u. a. (Hrsg.), Gemeinsam Kirche sein. Festschrift der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg i. Br. für Erzbischof Dr. Oskar
Saier, Freiburg 1992, 410-443; Ders., Solidarität und Hilfeverhalten in den Lebensräumen
der Menschen, in: Lazewski, W. / Pompey, H. / Skorowski, H. (Hrsg.), Caritas Christi
urget nos. Caritas w Europie trzecim tysiacleciu, Caritas in Europe in the third millennium, Caritas in Europa im 3. Jahrtausend, Internationaler Caritaswissenschaftlicher Kongreß 22.-26.9.1999, Warszawa 2000, 167-187.
18) Vgl. Rauscher, A., Verhältnis von Staat und kirchlicher Caritas – Subsidiarität als
Leitprinzip, in: Glatzel, N., Pompey, H., Barmherzigkeit oder Gerechtigkeit? Zum Spannungsfeld von christlicher Sozialarbeit und christlicher Soziallehre. Freiburg, 1991, 8498.
19) Vgl. Caritas: Profilierung durch Anwaltschaft, in: KNA – ID Nr. 10/8 März 2006.
20) Ein einsamer Kämpfer für dieses Profil war Anfang der 90iger Jahre der Altjustitiar
des Deutschen Caritasverbandes Dr. Klein, vgl. Klein, F., Das christliche Profil der Verbandscaritas aus rechtlicher Sicht, in: Pompey, H. (Hrsg.), Caritas im Spannungsfeld von
Wirtschaftlichkeit und Menschlichkeit a. a. O. 1997, 165-175. Seine Meinung wurde
damals ignoriert.
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21) Vgl. die jüngste Stellungnahme: Caritas: Profilierung durch Anwaltschaft, in: KNA –
ID Nr. 10/8 März 2006.
22) Genügt es – so ist im Sinne der Enzyklika demgegenüber zu fragen –, den caritativtheologischen Auftrag der Einrichtungen und Dienste der kirchlichen Verbandscaritas
allein über die kirchlich-organisatorische Zuordnung der MitarbeiterInnen zu garantieren,
die die Mitwirkenden der Verbandscaritas lediglich anerkennen müssen.
23) Vgl. Arbeitsvertragsrecht in der Kirche – Regional-Koda in Nordrhein-Westfalen.
Vom 1.5.1980. Arbeitshilfe 16A, (Hrsg.) Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Bonn 1980, 15.
24) Seit Jahren liegen hierzu erprobte Modelle vor, vgl. z. B. Pompey, H., Caritatives
Engagement – Lernort des Glaubens und der Gemeinschaft, Effizienzuntersuchung eines
Grund- und eines Aufbaukurses zum Kennenlernen theologischer Aspekte des Leitbildes
sozial-diakonischer Hilfe und zur Sensibilisierung der Mitwirkenden für den communialen, dienstgemeinschaftlichen Charakter kirchlicher Sozialdienste, Würzburg 1994.
25) Vgl. Flosdorf, B., Berufliche Belastung, Religiosität und Bewältigungsformen, 12.
Bd. „Studien zur Theologie und Praxis der Caritas und der Sozialen Pastoral“, Pompey,
H., Roos, L., (Hrsg.), Würzburg 1998.
26) Vgl. Pompey, H. , Das Gebet in der caritativ-seelsorglichen Begleitung, in: Lebendige
Katechese, (2001), 87-90.
27) Vgl. Pompey, H., Biblical and theological foundations of charitable works, in: Acts of
the World Congress on Charity, Rom 1999, 106-132.
28) Es fällt auf, daß im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands weit
mehr TheologInnen in den verschiedensten Handlungsfeldern mitarbeiten als in der deutschen Verbandcaritas.
29) Vgl. KNA/job, Rückenstärkung für kirchliche Sozialarbeit, in: Kirche und Leben, v.
5.2.2006, 7.
30) Der Papst belegt diese Ausrichtung des pastoralen Handelns der Kirche mit der caritativen Tradition der frühen Kirche, so wie sie von Ignatius von Antiochien († um 117),
Justin dem Martyrer († ca. 155), Tertullian († nach 220) u. a. bezeugt wird (DCE Nr. 22).
31) „Die Kirche, Trägerin der Evangelisation, beginnt damit, sich selbst zu evangelisieren. Als Gemeinschaft von Gläubigen, als Gemeinschaft gelebter und gepredigter Hoffnung, als Gemeinschaft brüderlicher Liebe muß die Kirche unablässig selbst vernehmen,
was sie glauben muß, welches die Gründe ihrer Hoffnung sind und was das neue Gebot
der Liebe ist.“; Evangelii Nuntiandi, n.15.
32) Evangelii Nuntiandi, n.15 und n. 18.
33) Welche Dienstleistungsbereiche ermöglichen in ähnlicher Weise zumindest annähernd
ein so klares christlich-humanes Zeugnis in der Gesellschaft?
Prof . Dr. Heinrich Pompey lehrte Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg.
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