Sonderpädagogische Förderung in Kerpen
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Sonderpädagogische Förderung in Kerpen
Sonderpädagogische Förderung in Kerpen* Angebote der Kerpener Gemeinschaftshauptschulen Im Gemeinsamen Unterricht einer Hauptschule werden Schülerinnen/Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Sprache“ zielgleich im Klassenverband unterrichtet. Adolf-Kolping-Schule Kerpen Hauptschule Kerpen-Horrem Gemeinsamer Unterricht (GU) bietet zielgleiche Förderung für Schülerinnen/Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Sprache“. Eine Integrative Lerngruppe (IL) bietet zieldifferente Förderung für Schülerinnen/Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Angebote der Martinusschule Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen der Stadt Kerpen Förderung in Lernstufen übergreifenden Lernfamilien und Klassenverbänden von Klasse 1 bis 10. * ein gemeinsames Infoblatt der vorgestellten Schulen AKS, GHS, FÖS LE in Kerpen Dezember 2011 Das bedeutet: in einer Klasse werden Schülerinnen/Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Sie erhalten Notenzeugnisse und können entsprechend ihres Leistungsvermögens die Bildungsabschlüsse einer Hauptschule (Hauptschulabschlüsse) erwerben. In der Integrativen Lerngruppe werden Schülerinnen/Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ zieldifferent in einem Klassenverband gemeinsam mit Schülerinnen/Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Sie erhalten Textzeugnisse und streben einen Abschluss an, der dem einer Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ entspricht. Für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird dieser gemeinsam mit dem Förderschwerpunkt auf den Zeugnissen dokumentiert. Schülerinnen/Schüler, die bereits im Gemeinsamen Unterricht oder einer Integrativen Lerngruppe einer Grundschule sonderpädagogisch gefördert werden, können nach Ablauf der Primarstufenzeit in eine GU/IL-Klasse an einer Hauptschule wechseln oder eine Förderschule besuchen. Voraussetzung ist die Fortsetzung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und eine entsprechende Verfügung des Schulamtes für den Rhein-Erft-Kreis. Hierzu leisten die Grundschulen mit GU/IL die entsprechende Beratung und Hilfe bei der Antrag- und Berichterstellung für den Förderortwechsel. Außerdem können Schülerinnen/Schüler in eine GU/IL Klasse an einer Hauptschule wechseln, für die die Unterstufen-/Primarstufenzeit an einer Förderschule nach dem Besuch der Klasse 4 endet. Das sind in der Regel Schülerinnen/Schüler einer Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“, „Sprache“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“. Auch hier sind Beratung, Antragstellung und Verfügung durch das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises Voraussetzung für den Förderortwechsel. Über Möglichkeiten des Förderortwechsels in die Sekundarstufe I anderer Schulformen berät das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis individuell. © M-L Fehlauer 2011 Sonderpädagogische Förderung an der Gemeinschaftshauptschule der Stadt Kerpen Adolf-Kolping-Schule Kerpen Schulleiterin: Frau W. Brings vertr. Schulleit.: Frau M. Mohlberg-Meyer Schulstraße 30 50171 Kerpen Tel: 02237/3512 Fax: 02237/55818 Mail: [email protected] [email protected] Gemeinsamer Unterricht/Integrative Lerngruppe seit dem Schuljahr 2011/12 Bevorzugte Aufnahme in die Klasse/Lernstufe 5 (Übergang nach GS) Aufnahme in andere Lernstufen in Absprache mit dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis (REK). Gebundene Ganztagsschule bis 15.30 Uhr Schulsozialarbeit Wohnortnähe, Erreichbarkeit mir öffentlichen Verkehrsmitteln. Fachlicher Austausch/Beratung zu GU/IL mit den Kerpener Grundschulen GHS Horrem und Martinusschule FÖS Lernen Sonderpädagogische Förderung an der Sonderpädagogische Förderung an der Gemeinschaftshauptschule der Stadt Kerpen in Kerpen-Horrem Martinusschule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen der Stadt Kerpen Schulleiter: Herr H. Klinkhammer vertr. Schulleit.: Frau N. Kierdorf Mühlengraben 5–7 (Hauptgebäude) Fontänestraße (Nebengebäude Kl. 5/6) Tel: 02273/4205 Fax: 02273/8694 Mail: [email protected] [email protected] Schulleiterin: Frau P. Welschbillig vertr. Schulleit.: Frau M-L Fehlauer Pestalozzistraße 42 50171 Kerpen Tel: 02237/2149 Fax: 02237/929703 Mail: [email protected] [email protected] Bevorzugte Aufnahme in die Klasse/Lernstufe 5 (Übergang nach GS) Aufnahme in andere Lernstufen in Absprache mit dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis (REK). Halbtagsschule mit Übermittagsbetreuung bis 15.00 Uhr Schulsozialarbeit Wohnortnähe, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Jahrgänge 1 bis 10 in jahrgangsübergreifenden Lernfamilien oder Jahrgangsklassen. Voraussetzung: Sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen Abschluss einer Förderschule Lernen oder Hauptschulabschluss entsprechend dem der Klasse 9 der Hauptschule Halbtagsschule mit Betreuungsangebot Offene Ganztagsschule (OGS) bis 15.30Uhr Schulsozialarbeit Schulbustransport im Stadtgebiet Kerpen Fachlicher Austausch/Beratung zu GU/IL mit den Kerpener Grundschulen, GHS Adolf-Kolping Schule, GHS Horrem, Förderschulen des REK. Fachlicher Austausch/Beratung zu GU/IL mit den Kerpener Grundschulen, GHS Adolf-KolpingSchule und Martinusschule FÖS Lernen. Personelle Versorgung der Hauptschulen mit Sonderpädagoginnen/-pädagogen zur Durchführung des GU/IL Gemeinsamer Unterricht/Integrative Lerngruppe seit dem Schuljahr 2005/06 © M-L Fehlauer 2011