Sonderpädagogische Förderung in Kerpen

Transcription

Sonderpädagogische Förderung in Kerpen
Sonderpädagogische
Förderung
in Kerpen*
Angebote der Kerpener
Gemeinschaftshauptschulen
Im Gemeinsamen Unterricht einer
Hauptschule werden Schülerinnen/Schüler mit
dem Förderschwerpunkt
„Emotionale und soziale Entwicklung“ oder
„Sprache“ zielgleich im Klassenverband
unterrichtet.
Adolf-Kolping-Schule Kerpen
Hauptschule Kerpen-Horrem
Gemeinsamer Unterricht (GU)
bietet zielgleiche Förderung für
Schülerinnen/Schüler mit dem
Förderschwerpunkt
„Emotionale und soziale Entwicklung“ oder
„Sprache“.
Eine Integrative Lerngruppe (IL)
bietet zieldifferente Förderung für
Schülerinnen/Schüler mit dem
Förderschwerpunkt
„Lernen“
Angebote der
Martinusschule Förderschule mit dem
Schwerpunkt Lernen der Stadt Kerpen
Förderung in Lernstufen übergreifenden
Lernfamilien und Klassenverbänden von
Klasse 1 bis 10.
* ein gemeinsames Infoblatt der vorgestellten Schulen
AKS, GHS, FÖS LE in Kerpen
Dezember 2011
Das bedeutet: in einer Klasse werden
Schülerinnen/Schüler mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf
unterrichtet. Sie erhalten Notenzeugnisse und
können entsprechend ihres
Leistungsvermögens die Bildungsabschlüsse
einer Hauptschule (Hauptschulabschlüsse)
erwerben.
In der Integrativen Lerngruppe werden
Schülerinnen/Schüler mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“ zieldifferent in
einem Klassenverband gemeinsam mit
Schülerinnen/Schülern ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf
unterrichtet. Sie erhalten Textzeugnisse und
streben einen Abschluss an, der dem einer
Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“
entspricht.
Für alle Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf wird
dieser gemeinsam mit dem Förderschwerpunkt
auf den Zeugnissen dokumentiert.
Schülerinnen/Schüler, die bereits im
Gemeinsamen Unterricht oder einer
Integrativen Lerngruppe einer Grundschule
sonderpädagogisch gefördert werden,
können nach Ablauf der Primarstufenzeit in
eine GU/IL-Klasse an einer Hauptschule
wechseln oder eine Förderschule besuchen.
Voraussetzung ist die Fortsetzung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs und eine
entsprechende Verfügung des Schulamtes für
den Rhein-Erft-Kreis. Hierzu leisten die
Grundschulen mit GU/IL die entsprechende
Beratung und Hilfe bei der Antrag- und
Berichterstellung für den Förderortwechsel.
Außerdem können Schülerinnen/Schüler in
eine GU/IL Klasse an einer Hauptschule
wechseln, für die die Unterstufen-/Primarstufenzeit an einer Förderschule nach dem Besuch der
Klasse 4 endet.
Das sind in der Regel Schülerinnen/Schüler
einer Förderschule mit dem Schwerpunkt
„Lernen“, „Sprache“ oder „Emotionale und
soziale Entwicklung“. Auch hier sind Beratung,
Antragstellung und Verfügung durch das
Schulamt des Rhein-Erft-Kreises
Voraussetzung für den Förderortwechsel.
Über Möglichkeiten des Förderortwechsels in
die Sekundarstufe I anderer Schulformen berät
das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis individuell.
© M-L Fehlauer 2011
Sonderpädagogische Förderung an
der
Gemeinschaftshauptschule der
Stadt Kerpen
Adolf-Kolping-Schule Kerpen
Schulleiterin:
Frau W. Brings
vertr. Schulleit.: Frau M. Mohlberg-Meyer
Schulstraße 30
50171 Kerpen
Tel: 02237/3512
Fax: 02237/55818
Mail: [email protected]
[email protected]
Gemeinsamer Unterricht/Integrative
Lerngruppe seit dem Schuljahr 2011/12
Bevorzugte Aufnahme in die Klasse/Lernstufe
5 (Übergang nach GS)
Aufnahme in andere Lernstufen in Absprache
mit dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis
(REK).
Gebundene Ganztagsschule bis 15.30 Uhr
Schulsozialarbeit
Wohnortnähe, Erreichbarkeit mir öffentlichen
Verkehrsmitteln.
Fachlicher Austausch/Beratung zu GU/IL mit
den Kerpener Grundschulen
GHS Horrem und Martinusschule FÖS Lernen
Sonderpädagogische Förderung an der
Sonderpädagogische Förderung an der
Gemeinschaftshauptschule der
Stadt Kerpen in
Kerpen-Horrem
Martinusschule, Förderschule mit dem
Schwerpunkt Lernen der Stadt Kerpen
Schulleiter:
Herr H. Klinkhammer
vertr. Schulleit.: Frau N. Kierdorf
Mühlengraben 5–7 (Hauptgebäude)
Fontänestraße
(Nebengebäude Kl. 5/6)
Tel: 02273/4205
Fax: 02273/8694
Mail: [email protected]
[email protected]
Schulleiterin:
Frau P. Welschbillig
vertr. Schulleit.: Frau M-L Fehlauer
Pestalozzistraße 42
50171 Kerpen
Tel: 02237/2149
Fax: 02237/929703
Mail: [email protected]
[email protected]
Bevorzugte Aufnahme in die Klasse/Lernstufe 5
(Übergang nach GS)
Aufnahme in andere Lernstufen in Absprache
mit dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis
(REK).
Halbtagsschule mit Übermittagsbetreuung
bis 15.00 Uhr Schulsozialarbeit
Wohnortnähe, Erreichbarkeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln.
Jahrgänge 1 bis 10 in jahrgangsübergreifenden
Lernfamilien oder Jahrgangsklassen.
Voraussetzung: Sonderpädagogischer
Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen
Abschluss einer Förderschule Lernen oder
Hauptschulabschluss entsprechend dem
der Klasse 9 der Hauptschule
Halbtagsschule mit Betreuungsangebot
Offene Ganztagsschule (OGS) bis 15.30Uhr
Schulsozialarbeit
Schulbustransport im Stadtgebiet Kerpen
Fachlicher Austausch/Beratung zu GU/IL mit
den Kerpener Grundschulen, GHS Adolf-Kolping
Schule, GHS Horrem, Förderschulen des REK.
Fachlicher Austausch/Beratung zu GU/IL mit
den Kerpener Grundschulen, GHS Adolf-KolpingSchule und Martinusschule FÖS Lernen.
Personelle Versorgung der Hauptschulen
mit Sonderpädagoginnen/-pädagogen zur
Durchführung des GU/IL
Gemeinsamer Unterricht/Integrative
Lerngruppe seit dem Schuljahr 2005/06
© M-L Fehlauer 2011