News-Flash Ausgabe Oktober 2015 Liebe
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News-Flash Ausgabe Oktober 2015 Liebe
News-Flash Ausgabe Oktober 2015 Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen zur Oktober-Ausgabe unseres Newsletters! Laub auf den Straßen, Lebkuchen und Spekulatius im Supermarktregal, Wiesn- und Wasen-Berichte in den Medien. Das sind untrügliche Zeichen: Der Herbst ist da – und damit die richtige Zeit für den Reifenwechsel in Ihrer Flotte. Denken Sie rechtzeitig daran Termine zu vereinbaren, damit der Winter Sie und Ihre Fahrer nicht kalt erwischt. Wir wünschen Ihnen allzeit gute und sichere Fahrt in der kalten Jahreszeit! Ihr Karsten Rösel Geschäftsführer der ALD AutoLeasing D GmbH Top-Thema Tücken der kalten Jahreszeit Foto: Goodyear Dunlop Der Herbst bringt Frost, Feuchtigkeit und Nebel. Folgende Fakten sollten Sie wissen, um den Grip auch in der kalten Jahreszeit nicht zu verlieren, um immer eine gute Sicht zu haben und um kein Bußgeld zu riskieren. Eine häufig zitierte Faustregel für die Nutzung von Winterreifen lautet: von O bis O, das heißt von Oktober bis Ostern. Denn ab Herbst drohen Kälteeinbrüche, mit denen Sommerreifen schnell überfordert sind. Die Winter-Pneus sind speziell für kalte Temperaturen geschaffen und bieten besseren Halt auf frostigem Untergrund und verringern den Bremsweg im Vergleich zu Sommerreifen deutlich. Wer neue Winterreifen für seine Flotte anschafft, sollte sich nicht an dem Kürzel „M+S“ (Matsch und Schnee) auf der Reifenflanke orientieren, denn die Bezeichnung ist rechtlich nicht geschützt und so findet sie sich sogar auf billigsten Sommerreifen Herkunft. Etwas mehr Sicherheit gibt da schon die stilisierte Schneeflocke, die ebenfalls auf die Seitenwand geprägt wird. Das Symbol steht für einen standardisierten Reifentest nach amerikanischen Vorschriften, bei dem die Pneus ihre Wintereigenschaften beweisen müssen. Winterreifen auf dem Prüfstand Auf der sicheren Seite sind Autofahrer, die sich mit aktuellen Tests von Fachzeitschriften oder Autoclubs über Winterreifen informieren oder sich im Fachhandel beraten lassen. So hat etwa die Stiftung Warentest aktuell Winter-Pneus getestet – das Ergebnis: Bei Schnee und auf trockener Fahrbahn sind fast alle Winterreifen stark. Bei Nässe sieht das häufig anders aus. Von 35 überprüften Pneus erhielten lediglich fünf die Note „Gut“ von der Stiftung Warentest. Qualitätsunterschiede zeigten sich besonders eindrucksvoll beim Bremsen auf nasser Fahrbahn. Zwischen dem besten und dem schlechtesten Modell lagen volle 13 Meter Bremsweg – oder drei Kleinwagen-Längen. Deutliche Unterschiede stellten die Tester auch bei Kurvenfahrten fest: Während die guten Reifen noch ausreichend Führung boten, rutschten einige Billigheimer bereits aus der Spur. Getestet wurden in diesem Winter sowohl Kleinwagenreifen (Dimension 165/70 R 14 T) als auch Pneus für Kompakt- und Mittelklasse-Pkw (205/55 R 16 H). In der ersten Kategorie überzeugten die Marken-Reifen Goodyear Ultragrip 9, Michelin Alpin A4 und Dunlop SP Winter Response 2 mit der Note „Gut“. Mit einem mittleren Preis von 320 bis 335 Euro pro Satz zählen die Premiummodelle zu den teuersten im Test. Ordentliche Ergebnisse und die Bewertung „Befriedigend“ erreichten aber auch Modelle aus dem mittleren Preissegment wie der Fulda Kristal Montero 3 (271 Euro), der Falken Eurowinter HS449 (265 Euro) oder der Uniroyal MS plus 77 (277 Euro). Bei den größeren Reifen schnitten der Continental Contiwintercontact TS 850 (473 Euro) und der Yokohama W.drive V905 (419 Euro) am besten ab. Auch in dieser Dimensions-Klasse bieten neben den Premiummarken die Mittelpreis-Anbieter ordentliche Qualität. Die Modelle von Falken, Barum und Fulda zählten zu den „befriedigenden“ Exemplaren. Finger weg heißt es bei vier der in beiden Größenklassen getesteten Reifenmodelle. Die Billigpneus Aeols Snowace AW02, Linglong GreenMax Winter HP, Mentor M200 und Avon Ice Touring zeigten sich im Test „mangelhaft“. Wird man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen oder mit abgefahrenen Winterreifen von der Polizei angehalten, drohen ein Punkt in Flensburg und mindestens 60 Euro Bußgeld. Erhellende Informationen zur richtigen Beleuchtung Doch nicht nur der richtige Untersatz im Straßenverkehr ist in den Herbst- und Wintertagen ein sicherheitsrelevantes Thema. Auch die richtige Beleuchtung ist wichtig. Wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht behindert, dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, so die Straßenverkehrsordnung (StVO). Festgelegt ist dort auch, dass man bei solchen Witterungsbedingungen selbst bei Tag mit Abblendlicht fahren muss. Sich dann auf die Licht-Sensoren in modernen Fahrzeugen zu verlassen, ist allerdings nicht empfehlenswert. Denn diese erkennen schwierige Lichtverhältnisse häufig nicht oder zu spät. Deshalb sollte das Abblendlicht manuell eingeschaltet werden, rät der Auto- und Reiseclub Deutschland. Wer beispielsweise außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Licht bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel erwischt wird, dem drohen auch hier ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Von Fernlicht ist dagegen abzuraten, denn es reflektiert die Wassertropfen stärker und beeinträchtigt eher die Sicht. Laut StVO dürfen Nebelschlussleuchten anders als Nebelscheinwerfer nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Aus der Regel: Sichtweite in Metern = Geschwindigkeit in km/h ergibt sich zudem, dass man bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 km/h fahren darf. Quelle: Ole Dietkirchen, Hanne Lübbehüsen, Holger Holzer, Adele Moser/SP-X Flotten-Verstärker Quelle: ALD Automotive Unser Flotten-Verstärker im Oktober: Peugeot Boxer Avantage L2H2 HDi 333 • 96 kW / 130 PS für € 262,00 (mtl. Full-Service Leasingrate, bei 48 Monaten/80.000 km*) bzw. € 304,00 (mtl. Full-Service Leasingrate, bei 48 Monaten/120.000 km*) Ausstattungsmerkmale Max. Laderaumvolumen 11,5 m³ Max. Nutzlast 1.208 kg Abmessungen ohne Spiegel (L x B x H) 5.413 x 2.522 x 2.050 mm Laderaumschutz: Bott Fußbodenplatte + Innenwandverkleidung Laderaumsicherung: 4 Zurrschienen links, 2 rechts, 1 vorn Ladungssicherungskoffer inkl. Halter mit 4 Zurrösen, 6 Ladungs-, 6 Kantensicherungspads Klimaanlage Audioanlage mit Bluetooth Freisprecheinrichtung Trennwand verglast mit Schiebefenster Verbrauch & Emission CO2-Emission: 189 g/km Verbrauch kombiniert: 7,2 Liter/100 km Leistungsumfang Kilometervertrag Laufzeit 48 Monate / 60.000 km oder 48 Monate / 120.000 km gesamt Inkl. Technik-Service (Übernahme aller Servicekosten und verschleißbedingter Schäden) Inkl. Reifen-Service (4 Winterreifen auf Stahlfelgen) Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Sie erreichen uns auch unter [email protected]. *Leasingrate monatlich zzgl. MwSt., Fracht- und Nebenkosten. Gültig bis 31.10. 2015. Das Angebot ist freibleibend und richtet sich ausschließlich an Gewerbe- und Mittelstandskunden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ratgeber Keine Wirkung ohne Nebenwirkung Foto: ACE Gegen Schmerzen, Husten oder Allergien gibt es zahlreiche Medikamente. Doch das, was eigentlich körperliche Leiden lindern soll, kann für Autofahrer auch zur Gefahr werden. Denn nicht nur die Wechselwirkung zwischen einzelnen Arzneien lässt sich schwer abschätzen. So langsam beginnt die Husten-Schnupfen-Grippezeit, was für Autofahrer ganz besonders unangenehm werden kann. Denn sowohl eine schwere Erkältung als auch die gegen deren Symptome eingenommene Medikamente können die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr stark einschränken. Je nachdem welche Arzneimittel in welcher Menge eingenommen wurden, wird man schneller müde, die Motorik verlangsamt sich und das Konzentrationsvermögen lässt deutlich nach. Als besonders gefährlich gelten etwa Schlafmittel. Psychopharmaka, Beruhigungs- und Schmerzmittel sind ebenfalls bedenklich. Es gibt aber auch rezeptfreie Medikamente, die die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr beeinflussen. Schwer einschätzbare Wechselwirkungen Vorsicht ist vor allem bei Hustensaft geboten, denn viele Präparate enthalten Alkohol. Zwar gibt es mittlerweile zahlreiche Produkte, die ohne diese Beigabe auskommen. Es sind aber weiterhin auch Säfte zu bekommen, bei denen nicht auf den ersten Blick der Hinweis auf Alkohol zu finden ist. Betrunken wird von Hustensaft wohl niemand, es geht jedoch nicht nur um die reine Menge des Alkohols sondern auch um die Wechselwirkung. Einige Arzneien dürfen nicht in Kombination mit Alkohol eingenommen werden, weil das die Wirkung beeinflussen kann. Selbst einzeln harmlose Mittel können in ungünstiger Kombination die Sinne benebeln. Die Wechselwirkungen von Nasentropfen, Kopfschmerztabletten und Grippemitteln sind selbst von Experten schwer einschätzbar - besonders, wenn der Organismus sowieso schon geschwächt ist. Ist man sich über die Wirkung der eingenommenen Arzneien nicht sicher, sollte auf die Autofahrt besser verzichtet werden. Denn wer unter Medikamenteneinfluss mit unsicherer Fahrweise auffällt oder gar einen Unfall baut, muss mit den gleichen Strafen rechnen wie jemand, der mit Drogen am Steuer erwischt wird. Das kann von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug und einer Medizinisch-Psychologischer Untersuchung reichen. Zudem kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Quelle: Adele Moser/SP-X Flotte & Umwelt Spezielles Kennzeichen – spezielle Privilegien Foto: Renault Für Oldtimer oder landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt es sie bereits: eigene Nummernschilder. Für Elektroautos kann man sie seit Kurzem nun auch beantragen. Die speziellen Kennzeichen bringen einige Privilegien mit sich. Halter von Elektrofahrzeugen können ab sofort ein spezielles Nummernschild beantragen. Damit dürfen die Elektrofahrzeuge die Privilegien des neuen Elektromobilitätsgesetzes nutzen. Dazu gehören zum Beispiel kostenloses Parken oder die Nutzung von reinen Busspuren, allerdings nur, sofern die jeweilige Kommune dies erlaubt. Das Nummernschild ist Teil des Maßnahmenpakets der Regierung, das der Elektromobilität zu mehr Akzeptanz verhelfen soll. Dazu gehört laut Verkehrsminister Alexander Dobrindt auch die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer oder ein flächendeckendes Netz von Schnellladesäulen an Autobahnraststätten, das das Verkehrsministerium unterstützt. Quelle: Hanne Lübbehüsen/SP-X Recht und Versicherungen Sensationslust kann teuer werden Foto: ACE Die Sensationslust von Unbeteiligten nach Verkehrsunfällen ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern kann unangenehme Folgen haben. Dabei geht es nicht nur um Geldbußen. Es ist ein Phänomen, das Vielfahrer oft beobachten: Ist auf der Autobahn ein Unfall passiert, stockt der Verkehr nicht nur, weil eine Fahrspur blockiert ist – sondern auch, weil Gaffer möglichst langsam fahren, um einen Blick auf die Unfallstelle zu werfen oder sogar ein Foto zu machen. Wer seine Sensationslust am Unglück anderer befriedigt, sollte damit rechnen, dass er belangt wird. Strafrechtliche Folgen bei unterlassener Hilfeleistung Laut DAS-Rechtschutzversicherung greift die Polizei zunehmend härter durch. Allein für das Gaffen ist ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro vorgesehen, so die Rechtsexperten. Weitaus schwerer als ein Bußgeld können strafrechtliche Folgen wiegen: In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung. Wer einen Unfall beobachtet und lieber erst ein paar Fotos schießt anstatt zu helfen, muss sich später vor der Staatanwaltschaft rechtfertigen – möglicherweise auch, wenn bereits Rettungskräfte vor Ort sind. Wer Fotos oder Videos anfertigt, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, macht sich zudem nach Paragraf 201a Strafgesetzbuch strafbar („201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“). Dafür müssen die Fotos nicht einmal veröffentlicht werden. Allein das Betätigen des Auslösers reicht schon. Wird der Gaffer auf frischer Tat ertappt, kann die Polizei Handy oder Kamera einziehen. Darüber hinaus kommt auch eine Haftung für Folgeunfälle in Betracht: Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Vordermann plötzlich abbremst, um den Unfall besser sehen zu können, muss er haften. Nur die Beweisbarkeit kann im Einzelfall schwierig sein, so die Rechtschutzexperten. Quelle: Hanne Lübbehüsen/SP-X Modelle und Ausstattung Präzise Kamera-Kalibrierung ein absolutes Muss Foto: shutterstock/ambrozinio Fahrerassistenzsysteme (FAS) bestimmen vom Kleinwagen bis zur Luxuslimousine die Sicherheitsentwicklung im Straßenverkehr. Eine beträchtliche Zahl von FAS basiert auf Kameras hinter der Windschutzscheibe. Bei Fahrzeugglasdienstleistungen sind deshalb geschulte Mitarbeiter, ausgereifte Diagnosegeräte und aktuelle Daten gefragt. In den nächsten fünf bis zehn Jahren will jeder zweite Konsument mindestens teilautonom fahrende Autos kaufen. Bereits im Jahr 2017 werden für den Erhalt von fünf Sternen bei der Euro-NCAPBewertung der Spurhalteassistent und das automatische Notbremssystem verpflichtend. Fahrerassistenzsysteme (FAS) bestimmen vom Kleinwagen bis zur Luxuslimousine die Sicherheitsentwicklung im Straßenverkehr. Eine beträchtliche Zahl von FAS basiert auf Kameras hinter der Windschutzscheibe. Bei Fahrzeugglasdienstleistungen sind deshalb geschulte Mitarbeiter, ausgereifte Diagnosegeräte und aktuelle Daten zu Modellen und Technologien im sich rasch entwickelnden Markt für immer neue Systeme und Spezifikationen gefragt. Beispiel Carglass: Das Unternehmen ist heute mit einem deutschlandweit flächendeckenden Netz an Kalibrierungsgeräten und ausgebildetem Fachpersonal in der Lage, Kameras an den Fahrzeugen der Kunden nach dem Scheibenneueinbau zu kalibrieren*, wenn der Fahrzeughersteller dies vorschreibt. Präzision beim Kalibrieren ist ein absolutes Muss. Thomas Krieger, Technik Manager bei Carglass, erklärt: „Differiert der Kamerawinkel nach dem Neueinbau beispielsweise lediglich um ein Grad, so kann dies in einer Distanz von 100 Metern zu Abweichungen bis zu 1,75 Metern führen. Deshalb setzen wir bei dem hochpräzisen Kalibrierungsverfahren ausschließlich modernste Technik ein.“ Darüber hinaus stehe den versierten Carglass-Technikern eine umfangreiche stets aktuelle Datenbank des Mutterkonzerns Belron mit einer Vielzahl von Informationen zu Automodellen und ihren jeweiligen Besonderheiten zur Verfügung, so der Experte. Zunehmende Elektronik hinterm Autospiegel Das Streben nach maximaler Sicherheit verbunden mit individueller Mobilität treibt die Entwicklung von FAS immer weiter voran. Diese helfen dem Autofahrer dabei, gefährliche Situationen zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren. Die Informationen für diese Systeme werden durch verschiedene Sensoren und Kameras gewonnen. Kameras hinter der Windschutzscheibe gewährleisten eine klare Sicht nach vorn, gleichzeitig schützt die Frontscheibe die sensiblen Hightech-Komponenten. Kalibrierung von kamerabasierten FAS nach Neueinbau einer Windschutzscheibe Von allen Fahrzeugen, die derzeit auf dem Markt mit FAS ausgestattet sind, müssen laut Herstellervorgaben circa 75 Prozent nach einem Scheibenneueinbau neu kalibriert werden – dabei gilt es, die Kameras wieder in die korrekte Grundeinstellung zurückzuversetzen, sodass sie den Fahrer wieder unterstützen können. Herstellerabhängig wird zwischen zwei Kalibrierungsverfahren unterschieden: Während die sogenannte statische Kalibrierung in den Service-Centern mit Hilfe des „Camera and Sensor Calibration Tools“ – bestehend aus Diagnosegerät, Kalibrierungswand sowie Messköpfen mit „Radaufnehmern“ – durchgeführt wird, erfordert die dynamische Kalibrierung die Bewegung des Fahrzeuges bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten, die das Diagnosegerät während der Einmessfahrt vorgibt. *„Kalibrierung“ bedeutet, die Systeme werden in die korrekte Grundeinstellung zurückversetzt und können so den Fahrer wieder unterstützen. Quelle: Carglass Panorama „Richtungsweisend. Praxisnah. Nachhaltig.“ – die ALD auf Roadshow Foto: kasto/Fotolia Drei Termine, ein Thema: Beim 7. Dialogforum Fuhrpark- und Flottenmanagement des Management Circle dreht sich alles um neue Mobilitätskonzepte und Technologietrends. Die ALD Automotive begleitet als Partner die Roadshow für Fuhrparkverantwortliche. Unter dem Motto „Richtungsweisend. Praxisnah. Nachhaltig.“ geht der Management Circle als Veranstalter mit sechs Referenten und der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Michael Schreckenberg, Dekan am Lehrstuhl für Physik von Transport und Verkehr an der Universität Duisburg-Essen, auf Tour, um über aktuelle Trends in der Flottenbranche zu informieren und ein Forum für einen fachlichen Austausch zu bieten: Am 20. Oktober macht das 7. Dialogforum Fuhrpark- und Flottenmanagement Halt in Köln, am 22. Oktober in Frankfurt am Main und am 27.10. in München. Die ALD ist als Partner der Veranstaltung jeweils vor Ort. Andreas Kunkat, Direktor Vertrieb, wird sich in seinem Vortrag mit Automatisierungsprozessen im Fuhrpark beschäftigen – und damit mit dem aktuellen Perspektivenwechsel, weg vom reinen Konditionsvergleich und hin zur Betrachtung der Prozesskosten. Auch weiteren Fragen im Rahmen von zunehmenden Automatisierungsprozessen im Flottenmanagement, die sich zwangsläufig anschließen, wird sich Andreas Kunkat widmen: Wo liegen zum Beispiel die Chancen und Grenzen interaktiver Kommunikation zwischen Leasinggeber und Kunde? Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter http://www.dialogforum-fuhrpark.de/ . ALD-Kunden, die Interesse an einer Teilnahme haben, können sich zudem an den Ihnen bekannten Außendienstvertreter wenden. Quelle: ALD Automotive/Management Circle