News-Flash Ausgabe Oktober 2015 Liebe

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News-Flash Ausgabe Oktober 2015 Liebe
News-Flash Ausgabe Oktober 2015
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen zur Oktober-Ausgabe unseres Newsletters!
Laub auf den Straßen, Lebkuchen und Spekulatius im Supermarktregal, Wiesn- und Wasen-Berichte
in den Medien. Das sind untrügliche Zeichen: Der Herbst ist da – und damit die richtige Zeit für den
Reifenwechsel in Ihrer Flotte. Denken Sie rechtzeitig daran Termine zu vereinbaren, damit der Winter
Sie und Ihre Fahrer nicht kalt erwischt.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute und sichere Fahrt in der kalten Jahreszeit!
Ihr
Karsten Rösel
Geschäftsführer der
ALD AutoLeasing D GmbH
Top-Thema
Tücken der kalten Jahreszeit
Foto: Goodyear Dunlop
Der Herbst bringt Frost, Feuchtigkeit und Nebel. Folgende Fakten sollten Sie wissen, um den Grip
auch in der kalten Jahreszeit nicht zu verlieren, um immer eine gute Sicht zu haben und um kein
Bußgeld zu riskieren.
Eine häufig zitierte Faustregel für die Nutzung von Winterreifen lautet: von O bis O, das heißt von
Oktober bis Ostern. Denn ab Herbst drohen Kälteeinbrüche, mit denen Sommerreifen schnell
überfordert sind. Die Winter-Pneus sind speziell für kalte Temperaturen geschaffen und bieten
besseren Halt auf frostigem Untergrund und verringern den Bremsweg im Vergleich zu Sommerreifen
deutlich.
Wer neue Winterreifen für seine Flotte anschafft, sollte sich nicht an dem Kürzel „M+S“ (Matsch und
Schnee) auf der Reifenflanke orientieren, denn die Bezeichnung ist rechtlich nicht geschützt und so
findet sie sich sogar auf billigsten Sommerreifen Herkunft. Etwas mehr Sicherheit gibt da schon die
stilisierte Schneeflocke, die ebenfalls auf die Seitenwand geprägt wird. Das Symbol steht für einen
standardisierten Reifentest nach amerikanischen Vorschriften, bei dem die Pneus ihre
Wintereigenschaften beweisen müssen.
Winterreifen auf dem Prüfstand
Auf der sicheren Seite sind Autofahrer, die sich mit aktuellen Tests von Fachzeitschriften oder
Autoclubs über Winterreifen informieren oder sich im Fachhandel beraten lassen. So hat etwa die
Stiftung Warentest aktuell Winter-Pneus getestet – das Ergebnis: Bei Schnee und auf trockener
Fahrbahn sind fast alle Winterreifen stark. Bei Nässe sieht das häufig anders aus. Von 35 überprüften
Pneus erhielten lediglich fünf die Note „Gut“ von der Stiftung Warentest. Qualitätsunterschiede zeigten
sich besonders eindrucksvoll beim Bremsen auf nasser Fahrbahn. Zwischen dem besten und dem
schlechtesten Modell lagen volle 13 Meter Bremsweg – oder drei Kleinwagen-Längen. Deutliche
Unterschiede stellten die Tester auch bei Kurvenfahrten fest: Während die guten Reifen noch
ausreichend Führung boten, rutschten einige Billigheimer bereits aus der Spur.
Getestet wurden in diesem Winter sowohl Kleinwagenreifen (Dimension 165/70 R 14 T) als auch
Pneus für Kompakt- und Mittelklasse-Pkw (205/55 R 16 H). In der ersten Kategorie überzeugten die
Marken-Reifen Goodyear Ultragrip 9, Michelin Alpin A4 und Dunlop SP Winter Response 2 mit der
Note „Gut“. Mit einem mittleren Preis von 320 bis 335 Euro pro Satz zählen die Premiummodelle zu
den teuersten im Test. Ordentliche Ergebnisse und die Bewertung „Befriedigend“ erreichten aber auch
Modelle aus dem mittleren Preissegment wie der Fulda Kristal Montero 3 (271 Euro), der Falken
Eurowinter HS449 (265 Euro) oder der Uniroyal MS plus 77 (277 Euro).
Bei den größeren Reifen schnitten der Continental Contiwintercontact TS 850 (473 Euro) und der
Yokohama W.drive V905 (419 Euro) am besten ab. Auch in dieser Dimensions-Klasse bieten neben
den Premiummarken die Mittelpreis-Anbieter ordentliche Qualität. Die Modelle von Falken, Barum und
Fulda zählten zu den „befriedigenden“ Exemplaren. Finger weg heißt es bei vier der in beiden
Größenklassen getesteten Reifenmodelle. Die Billigpneus Aeols Snowace AW02, Linglong GreenMax Winter HP, Mentor M200 und Avon Ice Touring zeigten sich im Test „mangelhaft“.
Wird man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen oder mit abgefahrenen
Winterreifen von der Polizei angehalten, drohen ein Punkt in Flensburg und mindestens 60 Euro
Bußgeld.
Erhellende Informationen zur richtigen Beleuchtung
Doch nicht nur der richtige Untersatz im Straßenverkehr ist in den Herbst- und Wintertagen ein
sicherheitsrelevantes Thema. Auch die richtige Beleuchtung ist wichtig. Wenn Nebel, Schneefall oder
Regen die Sicht behindert, dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, so die
Straßenverkehrsordnung (StVO).
Festgelegt ist dort auch, dass man bei solchen Witterungsbedingungen selbst bei Tag mit Abblendlicht
fahren muss. Sich dann auf die Licht-Sensoren in modernen Fahrzeugen zu verlassen, ist allerdings
nicht empfehlenswert. Denn diese erkennen schwierige Lichtverhältnisse häufig nicht oder zu spät.
Deshalb sollte das Abblendlicht manuell eingeschaltet werden, rät der Auto- und Reiseclub
Deutschland.
Wer beispielsweise außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Licht bei erheblicher Sichtbehinderung
durch Nebel erwischt wird, dem drohen auch hier ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in
Flensburg. Von Fernlicht ist dagegen abzuraten, denn es reflektiert die Wassertropfen stärker und
beeinträchtigt eher die Sicht. Laut StVO dürfen Nebelschlussleuchten anders als Nebelscheinwerfer
nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Aus der
Regel: Sichtweite in Metern = Geschwindigkeit in km/h ergibt sich zudem, dass man bei
eingeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 km/h fahren darf.
Quelle: Ole Dietkirchen, Hanne Lübbehüsen, Holger Holzer, Adele Moser/SP-X
Flotten-Verstärker
Quelle: ALD Automotive
Unser Flotten-Verstärker im Oktober:
Peugeot Boxer Avantage L2H2 HDi 333 • 96 kW / 130 PS für € 262,00 (mtl. Full-Service Leasingrate,
bei 48 Monaten/80.000 km*) bzw. € 304,00 (mtl. Full-Service Leasingrate, bei 48 Monaten/120.000
km*)
Ausstattungsmerkmale
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Max. Laderaumvolumen 11,5 m³
Max. Nutzlast 1.208 kg
Abmessungen ohne Spiegel (L x B x H) 5.413 x 2.522 x 2.050 mm
Laderaumschutz: Bott Fußbodenplatte + Innenwandverkleidung
Laderaumsicherung: 4 Zurrschienen links, 2 rechts, 1 vorn
Ladungssicherungskoffer inkl. Halter mit 4 Zurrösen, 6 Ladungs-, 6 Kantensicherungspads
Klimaanlage
Audioanlage mit Bluetooth Freisprecheinrichtung
Trennwand verglast mit Schiebefenster
Verbrauch & Emission
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CO2-Emission: 189 g/km
Verbrauch kombiniert: 7,2 Liter/100 km
Leistungsumfang
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Kilometervertrag
Laufzeit 48 Monate / 60.000 km oder 48 Monate / 120.000 km gesamt
Inkl. Technik-Service (Übernahme aller Servicekosten und verschleißbedingter Schäden)
Inkl. Reifen-Service (4 Winterreifen auf Stahlfelgen)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Sie erreichen uns auch unter
[email protected].
*Leasingrate monatlich zzgl. MwSt., Fracht- und Nebenkosten. Gültig bis 31.10. 2015. Das Angebot ist
freibleibend und richtet sich ausschließlich an Gewerbe- und Mittelstandskunden. Es gelten unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ratgeber
Keine Wirkung ohne Nebenwirkung
Foto: ACE
Gegen Schmerzen, Husten oder Allergien gibt es zahlreiche Medikamente. Doch das, was eigentlich
körperliche Leiden lindern soll, kann für Autofahrer auch zur Gefahr werden. Denn nicht nur die
Wechselwirkung zwischen einzelnen Arzneien lässt sich schwer abschätzen.
So langsam beginnt die Husten-Schnupfen-Grippezeit, was für Autofahrer ganz besonders
unangenehm werden kann. Denn sowohl eine schwere Erkältung als auch die gegen deren
Symptome eingenommene Medikamente können die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr stark
einschränken. Je nachdem welche Arzneimittel in welcher Menge eingenommen wurden, wird
man schneller müde, die Motorik verlangsamt sich und das Konzentrationsvermögen lässt
deutlich nach.
Als besonders gefährlich gelten etwa Schlafmittel. Psychopharmaka, Beruhigungs- und
Schmerzmittel sind ebenfalls bedenklich. Es gibt aber auch rezeptfreie Medikamente, die die
Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr beeinflussen.
Schwer einschätzbare Wechselwirkungen
Vorsicht ist vor allem bei Hustensaft geboten, denn viele Präparate enthalten Alkohol. Zwar gibt
es mittlerweile zahlreiche Produkte, die ohne diese Beigabe auskommen. Es sind aber weiterhin
auch Säfte zu bekommen, bei denen nicht auf den ersten Blick der Hinweis auf Alkohol zu finden
ist. Betrunken wird von Hustensaft wohl niemand, es geht jedoch nicht nur um die reine Menge
des Alkohols sondern auch um die Wechselwirkung. Einige Arzneien dürfen nicht in Kombination
mit Alkohol eingenommen werden, weil das die Wirkung beeinflussen kann.
Selbst einzeln harmlose Mittel können in ungünstiger Kombination die Sinne benebeln. Die
Wechselwirkungen von Nasentropfen, Kopfschmerztabletten und Grippemitteln sind selbst von
Experten schwer einschätzbar - besonders, wenn der Organismus sowieso schon geschwächt
ist.
Ist man sich über die Wirkung der eingenommenen Arzneien nicht sicher, sollte auf die Autofahrt
besser verzichtet werden. Denn wer unter Medikamenteneinfluss mit unsicherer Fahrweise
auffällt oder gar einen Unfall baut, muss mit den gleichen Strafen rechnen wie jemand, der mit
Drogen am Steuer erwischt wird. Das kann von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis
hin zum Führerscheinentzug und einer Medizinisch-Psychologischer Untersuchung reichen.
Zudem kann der Versicherungsschutz verloren gehen.
Quelle: Adele Moser/SP-X
Flotte & Umwelt
Spezielles Kennzeichen – spezielle Privilegien
Foto: Renault
Für Oldtimer oder landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt es sie bereits: eigene Nummernschilder. Für
Elektroautos kann man sie seit Kurzem nun auch beantragen. Die speziellen Kennzeichen bringen
einige Privilegien mit sich.
Halter von Elektrofahrzeugen können ab sofort ein spezielles Nummernschild beantragen. Damit
dürfen die Elektrofahrzeuge die Privilegien des neuen Elektromobilitätsgesetzes nutzen. Dazu
gehören zum Beispiel kostenloses Parken oder die Nutzung von reinen Busspuren, allerdings
nur, sofern die jeweilige Kommune dies erlaubt.
Das Nummernschild ist Teil des Maßnahmenpakets der Regierung, das der Elektromobilität zu
mehr Akzeptanz verhelfen soll. Dazu gehört laut Verkehrsminister Alexander Dobrindt auch die
Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer oder ein flächendeckendes Netz von
Schnellladesäulen an Autobahnraststätten, das das Verkehrsministerium unterstützt.
Quelle: Hanne Lübbehüsen/SP-X
Recht und Versicherungen
Sensationslust kann teuer werden
Foto: ACE
Die Sensationslust von Unbeteiligten nach Verkehrsunfällen ist nicht nur moralisch fragwürdig,
sondern kann unangenehme Folgen haben. Dabei geht es nicht nur um Geldbußen.
Es ist ein Phänomen, das Vielfahrer oft beobachten: Ist auf der Autobahn ein Unfall passiert, stockt
der Verkehr nicht nur, weil eine Fahrspur blockiert ist – sondern auch, weil Gaffer möglichst langsam
fahren, um einen Blick auf die Unfallstelle zu werfen oder sogar ein Foto zu machen. Wer seine
Sensationslust am Unglück anderer befriedigt, sollte damit rechnen, dass er belangt wird.
Strafrechtliche Folgen bei unterlassener Hilfeleistung
Laut DAS-Rechtschutzversicherung greift die Polizei zunehmend härter durch. Allein für das Gaffen ist
ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro vorgesehen, so die Rechtsexperten. Weitaus schwerer als ein
Bußgeld können strafrechtliche Folgen wiegen: In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen
unterlassener Hilfeleistung. Wer einen Unfall beobachtet und lieber erst ein paar Fotos schießt anstatt
zu helfen, muss sich später vor der Staatanwaltschaft rechtfertigen – möglicherweise auch, wenn
bereits Rettungskräfte vor Ort sind.
Wer Fotos oder Videos anfertigt, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, macht
sich zudem nach Paragraf 201a Strafgesetzbuch strafbar („201a Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“). Dafür müssen die Fotos nicht einmal veröffentlicht werden.
Allein das Betätigen des Auslösers reicht schon. Wird der Gaffer auf frischer Tat ertappt, kann die
Polizei Handy oder Kamera einziehen. Darüber hinaus kommt auch eine Haftung für Folgeunfälle in
Betracht: Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Vordermann plötzlich abbremst, um den Unfall
besser sehen zu können, muss er haften. Nur die Beweisbarkeit kann im Einzelfall schwierig sein, so
die Rechtschutzexperten.
Quelle: Hanne Lübbehüsen/SP-X
Modelle und Ausstattung
Präzise Kamera-Kalibrierung ein absolutes Muss
Foto: shutterstock/ambrozinio
Fahrerassistenzsysteme (FAS) bestimmen vom Kleinwagen bis zur Luxuslimousine die
Sicherheitsentwicklung im Straßenverkehr. Eine beträchtliche Zahl von FAS basiert auf Kameras
hinter der Windschutzscheibe. Bei Fahrzeugglasdienstleistungen sind deshalb geschulte Mitarbeiter,
ausgereifte Diagnosegeräte und aktuelle Daten gefragt.
In den nächsten fünf bis zehn Jahren will jeder zweite Konsument mindestens teilautonom fahrende
Autos kaufen. Bereits im Jahr 2017 werden für den Erhalt von fünf Sternen bei der Euro-NCAPBewertung der Spurhalteassistent und das automatische Notbremssystem verpflichtend.
Fahrerassistenzsysteme (FAS) bestimmen vom Kleinwagen bis zur Luxuslimousine die
Sicherheitsentwicklung im Straßenverkehr. Eine beträchtliche Zahl von FAS basiert auf Kameras
hinter der Windschutzscheibe. Bei Fahrzeugglasdienstleistungen sind deshalb geschulte Mitarbeiter,
ausgereifte Diagnosegeräte und aktuelle Daten zu Modellen und Technologien im sich rasch
entwickelnden Markt für immer neue Systeme und Spezifikationen gefragt.
Beispiel Carglass: Das Unternehmen ist heute mit einem deutschlandweit flächendeckenden Netz an
Kalibrierungsgeräten und ausgebildetem Fachpersonal in der Lage, Kameras an den Fahrzeugen der
Kunden nach dem Scheibenneueinbau zu kalibrieren*, wenn der Fahrzeughersteller dies vorschreibt.
Präzision beim Kalibrieren ist ein absolutes Muss. Thomas Krieger, Technik Manager bei Carglass,
erklärt: „Differiert der Kamerawinkel nach dem Neueinbau beispielsweise lediglich um ein Grad, so
kann dies in einer Distanz von 100 Metern zu Abweichungen bis zu 1,75 Metern führen. Deshalb
setzen wir bei dem hochpräzisen Kalibrierungsverfahren ausschließlich modernste Technik ein.“
Darüber hinaus stehe den versierten Carglass-Technikern eine umfangreiche stets aktuelle
Datenbank des Mutterkonzerns Belron mit einer Vielzahl von Informationen zu Automodellen und
ihren jeweiligen Besonderheiten zur Verfügung, so der Experte.
Zunehmende Elektronik hinterm Autospiegel
Das Streben nach maximaler Sicherheit verbunden mit individueller Mobilität treibt die Entwicklung
von FAS immer weiter voran. Diese helfen dem Autofahrer dabei, gefährliche Situationen zu erkennen
und rechtzeitig zu reagieren. Die Informationen für diese Systeme werden durch verschiedene
Sensoren und Kameras gewonnen. Kameras hinter der Windschutzscheibe gewährleisten eine klare
Sicht nach vorn, gleichzeitig schützt die Frontscheibe die sensiblen Hightech-Komponenten.
Kalibrierung von kamerabasierten FAS nach Neueinbau einer Windschutzscheibe
Von allen Fahrzeugen, die derzeit auf dem Markt mit FAS ausgestattet sind, müssen laut
Herstellervorgaben circa 75 Prozent nach einem Scheibenneueinbau neu kalibriert werden – dabei gilt
es, die Kameras wieder in die korrekte Grundeinstellung zurückzuversetzen, sodass sie den Fahrer
wieder unterstützen können. Herstellerabhängig wird zwischen zwei Kalibrierungsverfahren
unterschieden: Während die sogenannte statische Kalibrierung in den Service-Centern mit Hilfe des
„Camera and Sensor Calibration Tools“ – bestehend aus Diagnosegerät, Kalibrierungswand sowie
Messköpfen mit „Radaufnehmern“ – durchgeführt wird, erfordert die dynamische Kalibrierung die
Bewegung des Fahrzeuges bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten, die das Diagnosegerät während
der Einmessfahrt vorgibt.
*„Kalibrierung“ bedeutet, die Systeme werden in die korrekte Grundeinstellung zurückversetzt und können so den Fahrer wieder
unterstützen.
Quelle: Carglass
Panorama
„Richtungsweisend. Praxisnah. Nachhaltig.“ – die ALD auf Roadshow
Foto: kasto/Fotolia
Drei Termine, ein Thema: Beim 7. Dialogforum Fuhrpark- und Flottenmanagement des Management
Circle dreht sich alles um neue Mobilitätskonzepte und Technologietrends. Die ALD Automotive
begleitet als Partner die Roadshow für Fuhrparkverantwortliche.
Unter dem Motto „Richtungsweisend. Praxisnah. Nachhaltig.“ geht der Management Circle als Veranstalter mit
sechs Referenten und der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Michael Schreckenberg, Dekan am Lehrstuhl für
Physik von Transport und Verkehr an der Universität Duisburg-Essen, auf Tour, um über aktuelle Trends in der
Flottenbranche zu informieren und ein Forum für einen fachlichen Austausch zu bieten: Am 20. Oktober macht
das 7. Dialogforum Fuhrpark- und Flottenmanagement Halt in Köln, am 22. Oktober in Frankfurt am Main und am
27.10. in München.
Die ALD ist als Partner der Veranstaltung jeweils vor Ort. Andreas Kunkat, Direktor Vertrieb, wird sich in seinem
Vortrag mit Automatisierungsprozessen im Fuhrpark beschäftigen – und damit mit dem aktuellen
Perspektivenwechsel, weg vom reinen Konditionsvergleich und hin zur Betrachtung der Prozesskosten. Auch
weiteren Fragen im Rahmen von zunehmenden Automatisierungsprozessen im Flottenmanagement, die sich
zwangsläufig anschließen, wird sich Andreas Kunkat widmen: Wo liegen zum Beispiel die Chancen und Grenzen
interaktiver Kommunikation zwischen Leasinggeber und Kunde?
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter http://www.dialogforum-fuhrpark.de/ . ALD-Kunden, die
Interesse an einer Teilnahme haben, können sich zudem an den Ihnen bekannten Außendienstvertreter wenden.
Quelle: ALD Automotive/Management Circle