TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 12TG0136

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TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 12TG0136
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 12TG0136-00
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 10707 4B
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-2
4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung:
Raddaten:
Radtyp/Ausführung
Radgröße nach Norm
Einpreßtiefe in mm
zulässige Radlast in kg
zulässiger Abrollumfang in mm
Lochkreisdurchmesser in mm
Lochzahl
: 10707 4B
: 7Jx17 H2
: 33
: 600
: 1840
: 108
:4
Mittenlochdurchmesser in mm
Zentrierart
: 63,4
: Mittenzentrierung
Verwendungsbereich
Die Sonderräder können an folgenden Personenkraftwagen verwendet werden:
Fahrzeughersteller/Schl.-Ziff.
: Ford (D)
Radbefestigungsteile
: vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundmuttern,
Kegelwinkel 60°; Gewinde M 12 x 1,5
: 100
: bis zu 17
Anzugsmoment in Nm
Spurverbreiterung in mm
/ 0928/8566
Kennzeichnung
(erhaben eingegossen oder eingeprägt)
Radtyp-/Ausführung
Innenseite
: 10707 4B
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Außenseite
-
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12tg0138.doc
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TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 12TG0136-00
Prüfgegenstand
: Rad-/Reifenkombinationen
Typ
: 10707 4B
Antragsteller
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
4.1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller
Typ
GBP
Anhang W-2
: Ford (D)
Motorleistung
in kW
Ottomotor:
65-125
Verkaufsbezeichnung
Mondeo
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
G 274
Schlüssel-Nr. 0928/8566
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
215/40 R17-83
H1)K14b)K50)
R46)
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)
A12)A25)B4)
Dieselmotor:
65
BFP
Mondeo 4t
BAP
BNP
DAW
DBW
Ottomotor:
55-96
Dieselmotor:
66
DFW
DNW
e1*95/54*
0045*00Mondeo 5t
e1*95/54*
0046*00Mondeo Turnier G 387
e1*95/54*
0047*00Focus 5t
e13*97/27* 215/40 R17-83
0037*00K4)
Focus 3t
e13*97/27*
0038*00Focus 4t
e13*97/27*
0039*00Focus Turnier
e13*97/27*
0040*00-
A3)bisA9)
A12)A25)
4.2. Auflagen
A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt.
A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen.
Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
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TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 12TG0136-00
Prüfgegenstand
: Rad-/Reifenkombinationen
Typ
: 10707 4B
Antragsteller
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-2
A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden.
A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am Fahrzeug montierten
Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht
zulässig ist.
A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Bremsen- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten.
A25) Die Einschraublänge der Radschrauben muß mindestens 6,4 Umdrehungen betragen.
B4) Vorhandene Zentrier- und Montagehilfen auf den Radanschlußflächen (Halteschrauben, klammern und -ringe der Bremsscheiben bzw. -trommeln) sind zu entfernen.
H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.
K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K14b)Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 ist der
Kunststoffinnenkotflügel nachzuarbeiten. Das im Bereich Oberkante Stoßfänger
angebrachte Halteblech ist nach außen zu treiben.
K50) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen bzw. nachzuarbeiten und die Kunststoffinnenkotflügel
dahinter festzuklemmen.
R46) Bei dieser Bereifung ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit bei der Begutachtung vorzulegen und diese der Anbaubestätigung
beizufügen.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
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Teilegutachten Nr. 12TG0136-00
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 10707 4B
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-2
Der Anhang W-2 mit den Seiten 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten
Nr. 12TG0136-00 über die Sonderräder 10707 des Herstellers Zender GmbH, Florinstr. 8-16, 56218
Mülheim-Kärlich.
22.03.2001
or/pc
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
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