TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 12TG0136
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TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 12TG0136
TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 12TG0136-00 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : 10707 4B : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-2 4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung: Raddaten: Radtyp/Ausführung Radgröße nach Norm Einpreßtiefe in mm zulässige Radlast in kg zulässiger Abrollumfang in mm Lochkreisdurchmesser in mm Lochzahl : 10707 4B : 7Jx17 H2 : 33 : 600 : 1840 : 108 :4 Mittenlochdurchmesser in mm Zentrierart : 63,4 : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Die Sonderräder können an folgenden Personenkraftwagen verwendet werden: Fahrzeughersteller/Schl.-Ziff. : Ford (D) Radbefestigungsteile : vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundmuttern, Kegelwinkel 60°; Gewinde M 12 x 1,5 : 100 : bis zu 17 Anzugsmoment in Nm Spurverbreiterung in mm / 0928/8566 Kennzeichnung (erhaben eingegossen oder eingeprägt) Radtyp-/Ausführung Innenseite : 10707 4B TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmensgruppe Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Außenseite - TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 12tg0138.doc Seite 1 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 12TG0136-00 Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen Typ : 10707 4B Antragsteller : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich 4.1. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller Typ GBP Anhang W-2 : Ford (D) Motorleistung in kW Ottomotor: 65-125 Verkaufsbezeichnung Mondeo Fahrzeug ABE-Nr. bzw. EG-BE G 274 Schlüssel-Nr. 0928/8566 Bereifung, ggf. Auflagen bzw. Hinweise 215/40 R17-83 H1)K14b)K50) R46) Auflagen bzw. Hinweise A3)bisA9) A12)A25)B4) Dieselmotor: 65 BFP Mondeo 4t BAP BNP DAW DBW Ottomotor: 55-96 Dieselmotor: 66 DFW DNW e1*95/54* 0045*00Mondeo 5t e1*95/54* 0046*00Mondeo Turnier G 387 e1*95/54* 0047*00Focus 5t e13*97/27* 215/40 R17-83 0037*00K4) Focus 3t e13*97/27* 0038*00Focus 4t e13*97/27* 0039*00Focus Turnier e13*97/27* 0040*00- A3)bisA9) A12)A25) 4.2. Auflagen A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt. A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmensgruppe Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 12tg0138.doc Seite 2 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 12TG0136-00 Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen Typ : 10707 4B Antragsteller : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-2 A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am Fahrzeug montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig ist. A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Bremsen- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten. A25) Die Einschraublänge der Radschrauben muß mindestens 6,4 Umdrehungen betragen. B4) Vorhandene Zentrier- und Montagehilfen auf den Radanschlußflächen (Halteschrauben, klammern und -ringe der Bremsscheiben bzw. -trommeln) sind zu entfernen. H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist. K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K14b)Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel nachzuarbeiten. Das im Bereich Oberkante Stoßfänger angebrachte Halteblech ist nach außen zu treiben. K50) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen bzw. nachzuarbeiten und die Kunststoffinnenkotflügel dahinter festzuklemmen. R46) Bei dieser Bereifung ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit bei der Begutachtung vorzulegen und diese der Anbaubestätigung beizufügen. TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmensgruppe Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 12tg0138.doc Seite 3 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 12TG0136-00 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : 10707 4B : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-2 Der Anhang W-2 mit den Seiten 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten Nr. 12TG0136-00 über die Sonderräder 10707 des Herstellers Zender GmbH, Florinstr. 8-16, 56218 Mülheim-Kärlich. 22.03.2001 or/pc TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmensgruppe Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 12tg0138.doc Seite 4