Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem
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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Brandschutzes Personelle und sachliche Möglichkeiten der sächsischen Feuerwehren zur Hilfeleistung in der Tschechischen Republik (Karlsbader Bezirk – Regierungsbezirk Chemnitz) LRA Wunsiedel, 13.10.2005 Volker Wagner, RP Chemnitz, Referat 25, Sachgebiet Feuerwehr CLARA @ eu Rechtliche Grundlagen • § 1 (1) SächsBRKG – Ziel des Gesetzes • „durch Regelungen zum Brandschutz, RettD und KatS einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Bränden, Unglücksfällen, öffentlichen Notständen und Katastrophen zu gewährleisten.“ § 2 (1) SächsBRKG – Begriffsbestimmungen Brandschutz umfass den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung als abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfe. Technische Hilfe ist die Hilfeleistung für Menschen, Tier, Sachwerte und die Umwelt bei Schäden und öffentlichen Notständen durch Naturereignisse und Unglücksfälle unter Einsatz von Kräften und Mitteln der Feuerwehr. Öffentlicher Notstand ist ein Ereignis, bei dem gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahren für Leib und Leben von Menschen oder bedeutende Sachwerte oder in erheblichem Maß für die Umwelt drohen, die nicht allein durch polizeiliche Maßnahmen beseitigt werden können. Unglücksfall im Sinne dieses Gesetzes ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen, Sachsen oder die Umwelt verursacht und en Einsatz von Kräften und Mitteln der Feuerwehr erforderlich machen. CLARA @ eu Rechtliche Grundlagen • § 3 SächsBRKG – Aufgabenträger und Aufgaben • • Aufgabenträger 1. sind die Gemeinden für den örtlichen Brandschutz, 2. sind die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz, 3. sind die Rettungszweckverbände und die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich nicht zu einem Rettungszweckverband zusammengeschlossen haben, für den bodengebunden Rettungsdienst, 4. sind die Landkreise und Kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz, 5. ist der Freistaat Sachsen für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des bodengebundenen Rettungsdienstes, 6. ist der Freistaat Sachsen für den Luftrettungsdienst. § 4 (2) – Behördenaufbau ... Örtliche Brandschutzbehörden sind die Gemeinden. § 5(1) Satz 1 Die Aufgaben der Gemeinden und Landkreise auf dem Gebiet des Brandschutzes sind weisungsfreie Pflichtaufgaben. ... CLARA @ eu Rechtliche Grundlagen • § 6 – Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Behörden • • (1) Die örtlichen Brandschutzbehörden sind sachlich zuständig für die 1. Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen. 2. Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren, 3. Sicherstellung der Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr, 4. Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden ausreichenden Löschwasserversorgung, ... § 7 (1) 4. – Sachliche Zuständigkeit der unteren BRK-Behörden und der RZV ... Festlegung der überörtlichen Einsatzbereiche der öffentlichen Feuerwehren der kreisangehörigen Gemeinden im Einvernehmen mit den Gemeinden. § 13 – Übungen (1) Die Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sollen regelmäßig gemeinsame Übungen unter Einbeziehung insbesondere der Feuerwehren, ... durchführen. CLARA @ eu Rechtliche Grundlagen • § 14 – Überörtliche und auswärtige Einsätze (1) Gemeinden haben mit ihrer Feuerwehr auf Anforderung Hilfe zu leisten, soweit ihr Einsatz nicht im eigenen Zuständigkeitsbereich dringend erforderlich ist. ... (4) Einsätze von Kräften und Mitteln des Katastrophenschutzes außerhalb des Freistaates Sachsen bedürfen der unverzüglichen Anzeige bei der obersten BRKBehörde. (5) Einsätze im Ausland bedürfen der Zustimmung der obersten BRK-Behörde, sofern der Einsatz nicht in Erfüllung einer Vereinbarung zur Hilfeleistung im benachbarten Ausland durchzuführen ist. Dem Einsatz im benachbarten ausländischen Grenzgebiet kann die untere BRK-Behörde vorläufig zustimmen, wenn die sofortige Hilfeleistung angefordert wurde und erforderlich erscheint. Bei Einsätzen im Ausland bestimmt die den Einsatz anordnende BRK-Behörde , welcher deutschen Stelle die eingesetzten Kräfte unterstehen. CLARA @ eu Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der Grenzgemeinden im Bereich des Vogtlandkreises (1) FF Adorf 43 Einsatzkräfte TLF 16 (W50) LF 16 (W50) TLK 23-12 RW 2 ELW 1 FF Bad Brambach 10 Einsatzkräfte LF 8-TS 8-STA OF Rohrbach 22 Einsatzkräfte FF Bad Elster 35 Einsatzkräfte LF 16/12 TLF 16 (W50) LF 8/6 SW 1000 TSF SW 1000 (LO) Kdo-W OF Schönberg 14 Einsatzkräfte OF Sohl 41 Einsatzkräfte FF Eichigt 25 Einsatzkräfte OF Ebmath 24 Einsatzkräfte TSF LF 8/6 LF 16-TS Æ KatS Kdo-W Æ KatS LF 16/12 LF 8-TS8-STA (LO) Kdo-W TSF-W/Z-Allrad CLARA @ eu Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der Grenzgemeinden im Bereich des Vogtlandkreises (2) FF Erlbach 41 Einsatzkräfte LF 8/6 TLF 16/25 SW 1000 (LO) OF Wernitzgrün 26 Einsatzkräfte TSF-W FF Klingenthal I 50 Einsatzkräfte LF 16/12 TLF 16 (W50) DLK 23-12 VRW GW-L (Logistik) MTW (Kombi) KatS ELW Æ FF Klingenthal II (Brunndöbra) 20 Einsatzkräfte FF Klingenthal III (Sachsenberg) 28 Einsatzkräfte LF 8-TS 8-STA (LO) LF 16-TS GW Æ KatS CLARA @ eu Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der Grenzgemeinden im Bereich des Vogtlandkreises (3) FF Markneukirchen 50 Einsatzkräfte LF 16 (W50) TLF 16 (W50) TLF-W DLK 18 Æ KatS RW 1 GW-G SW 2000 Æ KatS ELW 1 OF Breitenfeld 20 Einsatzkräfte TSF OF Wohlhausen 24 Einsatzkräfte TSF FF Morgenröthe-Rautenkranz 20 Einsatzkräfte FF Zwota 34 Einsatzkräfte LF 8-TS 8-STA LF 16-TS Æ KatS LF 8/6 TLF 16/25 CLARA @ eu Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der Grenzgemeinden im Bereich des Landkreises AueSchwarzenberg FF Eibenstock (incl. OF Wildenthal, OF Carlsfeld) 105 aktive FF-Angehörige LF 16 (W50) LF 16-TS Æ KatS TLF 16 (W50) VRW MTW Eibenstock TSF Wildenthal LF 10/6 KLF (B1000) Carlsfeld FF Breitenbrunn (incl. OF Antonshöhe, OF Erlabrunn) 74 aktive Angehörige FF Rittersgrün (incl. OF Tellerhäuser) 44 aktive Angehörige FF Johanngeorgenstadt (incl. OF Oberjugel 33 aktive FF-Angehörige LF 16/12 Breitenbrunn MTW (LO) STA LF 8-TS8-STA TSF-W/Z Rittersgrün LF 16 (W50) Johanngeorgenstadt TLF 16 (W50) VRW Lkw-Dekon Æ KatS TSF-W/Z – ab IV/´05 Ant. MTW (B1000) LF 8-TS8 RW 1 Tellerhäuser TLF 16/25 Oberjugel LF 8-TS8-STA MTW (VW) Erlabrunn CLARA @ eu Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der Grenzgemeinden im Bereich des Landkreises Annaberg FF Oberwiesenthal 31 aktive Angehörige LF 8/6 OF Unterwiesenthal 28 aktive Angehörige TLF 16(W50) RW 1 OF Hammerunterwiesenthal LF 8/6 CLARA @ eu Aspekte des Einsatzes öffentlicher sächsischer Feuerwehren • Anforderungen von Kräften und Mitteln der FF erfolgen grundsätzlich über • • • die gemeinsamen Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Zwickau, Plauen oder Annaberg Durch Probleme bei der Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft der FF ist eine definitive Zusage zur Verfügung stehender Einsatzkräfte nicht möglich Nutzung der offiziellen Grenzübergangsstellen bzw. der mit den zuständigen Behörden der Bundespolizei abgestimmten einsatztaktisch notwendigen Grenzübertrittsstellen Der Entwurf einer Vereinbarung über den grenzüberschreitenden Einsatz der FF für Brand- und Hilfeleistungseinsätze unterhalb der KatS-Schwelle wird gegenwärtig noch im Sächsischen SMI geprüft CLARA @ eu