Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem

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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem
Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Brandschutzes
Personelle und sachliche Möglichkeiten der
sächsischen Feuerwehren zur Hilfeleistung in
der Tschechischen Republik
(Karlsbader Bezirk – Regierungsbezirk Chemnitz)
LRA Wunsiedel, 13.10.2005
Volker Wagner, RP Chemnitz,
Referat 25, Sachgebiet Feuerwehr
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Rechtliche Grundlagen
• § 1 (1) SächsBRKG – Ziel des Gesetzes
•
„durch Regelungen zum Brandschutz, RettD und KatS einen wirksamen Schutz der
Bevölkerung vor Bränden, Unglücksfällen, öffentlichen Notständen und Katastrophen
zu gewährleisten.“
§ 2 (1) SächsBRKG – Begriffsbestimmungen
Brandschutz umfass den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung als
abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfe. Technische Hilfe ist die
Hilfeleistung für Menschen, Tier, Sachwerte und die Umwelt bei Schäden und
öffentlichen Notständen durch Naturereignisse und Unglücksfälle unter Einsatz von
Kräften und Mitteln der Feuerwehr. Öffentlicher Notstand ist ein Ereignis, bei dem
gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahren für Leib und Leben von
Menschen oder bedeutende Sachwerte oder in erheblichem Maß für die Umwelt
drohen, die nicht allein durch polizeiliche Maßnahmen beseitigt werden können.
Unglücksfall im Sinne dieses Gesetzes ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das
erhebliche Gefahren für Menschen, Sachsen oder die Umwelt verursacht und en
Einsatz von Kräften und Mitteln der Feuerwehr erforderlich machen.
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Rechtliche Grundlagen
• § 3 SächsBRKG – Aufgabenträger und Aufgaben
•
•
Aufgabenträger
1. sind die Gemeinden für den örtlichen Brandschutz,
2. sind die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz,
3. sind die Rettungszweckverbände und die Landkreise und Kreisfreien Städte, die
sich nicht zu einem Rettungszweckverband zusammengeschlossen haben, für den
bodengebunden Rettungsdienst,
4. sind die Landkreise und Kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz,
5. ist der Freistaat Sachsen für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, des
Katastrophenschutzes und des bodengebundenen Rettungsdienstes,
6. ist der Freistaat Sachsen für den Luftrettungsdienst.
§ 4 (2) – Behördenaufbau
... Örtliche Brandschutzbehörden sind die Gemeinden.
§ 5(1) Satz 1
Die Aufgaben der Gemeinden und Landkreise auf dem Gebiet des Brandschutzes sind
weisungsfreie Pflichtaufgaben. ...
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Rechtliche Grundlagen
• § 6 – Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Behörden
•
•
(1) Die örtlichen Brandschutzbehörden sind sachlich zuständig für die
1. Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen
Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem
Brandschutzbedarfsplan und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen
Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen.
2. Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren,
3. Sicherstellung der Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr,
4. Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden ausreichenden
Löschwasserversorgung, ...
§ 7 (1) 4. – Sachliche Zuständigkeit der unteren BRK-Behörden und der RZV
... Festlegung der überörtlichen Einsatzbereiche der öffentlichen Feuerwehren der
kreisangehörigen Gemeinden im Einvernehmen mit den Gemeinden.
§ 13 – Übungen
(1) Die Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sollen
regelmäßig gemeinsame Übungen unter Einbeziehung insbesondere der
Feuerwehren, ... durchführen.
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Rechtliche Grundlagen
• § 14 – Überörtliche und auswärtige Einsätze
(1) Gemeinden haben mit ihrer Feuerwehr auf Anforderung Hilfe zu leisten, soweit ihr
Einsatz nicht im eigenen Zuständigkeitsbereich dringend erforderlich ist.
...
(4) Einsätze von Kräften und Mitteln des Katastrophenschutzes außerhalb des
Freistaates Sachsen bedürfen der unverzüglichen Anzeige bei der obersten BRKBehörde.
(5) Einsätze im Ausland bedürfen der Zustimmung der obersten BRK-Behörde, sofern
der Einsatz nicht in Erfüllung einer Vereinbarung zur Hilfeleistung im benachbarten
Ausland durchzuführen ist. Dem Einsatz im benachbarten ausländischen Grenzgebiet
kann die untere BRK-Behörde vorläufig zustimmen, wenn die sofortige Hilfeleistung
angefordert wurde und erforderlich erscheint. Bei Einsätzen im Ausland bestimmt die
den Einsatz anordnende BRK-Behörde , welcher deutschen Stelle die eingesetzten
Kräfte unterstehen.
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Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der
Grenzgemeinden im Bereich des Vogtlandkreises (1)
FF Adorf
43 Einsatzkräfte
TLF 16 (W50)
LF 16 (W50)
TLK 23-12
RW 2
ELW 1
FF Bad Brambach
10 Einsatzkräfte
LF 8-TS 8-STA
OF Rohrbach
22 Einsatzkräfte
FF Bad Elster
35 Einsatzkräfte
LF 16/12
TLF 16 (W50)
LF 8/6
SW 1000
TSF
SW 1000 (LO)
Kdo-W
OF Schönberg
14 Einsatzkräfte
OF Sohl
41 Einsatzkräfte
FF Eichigt
25 Einsatzkräfte
OF Ebmath
24 Einsatzkräfte
TSF
LF 8/6
LF 16-TS Æ KatS
Kdo-W Æ KatS
LF 16/12
LF 8-TS8-STA (LO)
Kdo-W
TSF-W/Z-Allrad
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Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der
Grenzgemeinden im Bereich des Vogtlandkreises (2)
FF Erlbach
41 Einsatzkräfte
LF 8/6
TLF 16/25
SW 1000 (LO)
OF Wernitzgrün
26 Einsatzkräfte
TSF-W
FF Klingenthal I
50 Einsatzkräfte
LF 16/12
TLF 16 (W50)
DLK 23-12
VRW
GW-L (Logistik)
MTW (Kombi)
KatS
ELW Æ
FF Klingenthal II (Brunndöbra)
20 Einsatzkräfte
FF Klingenthal III (Sachsenberg)
28 Einsatzkräfte
LF 8-TS 8-STA (LO)
LF 16-TS
GW
Æ KatS
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Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der
Grenzgemeinden im Bereich des Vogtlandkreises (3)
FF Markneukirchen
50 Einsatzkräfte
LF 16 (W50)
TLF 16 (W50)
TLF-W
DLK 18
Æ KatS
RW 1
GW-G
SW 2000
Æ KatS
ELW 1
OF Breitenfeld
20 Einsatzkräfte
TSF
OF Wohlhausen
24 Einsatzkräfte
TSF
FF Morgenröthe-Rautenkranz
20 Einsatzkräfte
FF Zwota
34 Einsatzkräfte
LF 8-TS 8-STA
LF 16-TS Æ KatS
LF 8/6
TLF 16/25
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Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der
Grenzgemeinden im Bereich des Landkreises AueSchwarzenberg
FF Eibenstock (incl. OF Wildenthal,
OF Carlsfeld)
105 aktive FF-Angehörige
LF 16 (W50)
LF 16-TS Æ KatS
TLF 16 (W50)
VRW
MTW
Eibenstock
TSF
Wildenthal
LF 10/6
KLF (B1000)
Carlsfeld
FF Breitenbrunn (incl. OF
Antonshöhe, OF Erlabrunn)
74 aktive Angehörige
FF Rittersgrün (incl. OF
Tellerhäuser)
44 aktive Angehörige
FF Johanngeorgenstadt (incl. OF
Oberjugel
33 aktive FF-Angehörige
LF 16/12 Breitenbrunn
MTW (LO)
STA
LF 8-TS8-STA
TSF-W/Z
Rittersgrün
LF 16 (W50) Johanngeorgenstadt
TLF 16 (W50)
VRW
Lkw-Dekon Æ KatS
TSF-W/Z – ab IV/´05 Ant.
MTW (B1000)
LF 8-TS8
RW 1
Tellerhäuser
TLF 16/25
Oberjugel
LF 8-TS8-STA
MTW (VW)
Erlabrunn
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Übersicht zu Kräften und Mitteln der Feuerwehren der
Grenzgemeinden im Bereich des Landkreises Annaberg
FF Oberwiesenthal
31 aktive Angehörige
LF 8/6
OF Unterwiesenthal
28 aktive Angehörige
TLF 16(W50)
RW 1
OF Hammerunterwiesenthal
LF 8/6
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Aspekte des Einsatzes öffentlicher sächsischer
Feuerwehren
• Anforderungen von Kräften und Mitteln der FF erfolgen grundsätzlich über
•
•
•
die gemeinsamen Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in
Zwickau, Plauen oder Annaberg
Durch Probleme bei der Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft der FF ist
eine definitive Zusage zur Verfügung stehender Einsatzkräfte nicht möglich
Nutzung der offiziellen Grenzübergangsstellen bzw. der mit den zuständigen
Behörden der Bundespolizei abgestimmten einsatztaktisch notwendigen
Grenzübertrittsstellen
Der Entwurf einer Vereinbarung über den grenzüberschreitenden Einsatz
der FF für Brand- und Hilfeleistungseinsätze unterhalb der KatS-Schwelle
wird gegenwärtig noch im Sächsischen SMI geprüft
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