Anlage 3.7 teil 5 zu GR 100-2014 - Bietigheim

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Anlage 3.7 teil 5 zu GR 100-2014 - Bietigheim
Auswirkungsanalyse Einzelhandelsstandort „Mühlwiesen“
Bietigheim-Bissingen
Bietigheim-Bissingen und im Einzugsgebiet wirkt die Insolvenz von Schlecker
nach. Alleine in Bietigheim Bissingen hat die Verkaufsfläche im Drogeriewarensegment in den letzten Jahre um rd. 800 m² abgenommen, was Umsatzzuwächse
der verbleibenden Anbieter im Drogeriebereich (auch im Lebensmittelhandel) i. H.
v. ca. 2,5 Mio. € zur Folge hatte.
Dementsprechend wird es in Folge der Neuansiedlung eines Drogeriefachmarktes
in Bietigheim-Bissingen i. W. zu einer Neuverteilung der durch die Insolvenz von
Schlecker
ausgelösten
Kaufkraftverschiebungen
kommen.
In
Bietigheim-
Bissingen selbst werden die höchsten Umsatzumverteilungseffekte gegenüber der
Innenstadt und dem dort vorhandenen dm-Drogeriemarkt zu erwarten sein
(ca. 8 %). Aber auch das im selben Objekt angesiedelte Kaufland hätte mit sortimentsspezifischen Umsatzumverteilungseffekten in einer Größenordnung von 8 %
zu rechnen. Bei einer Betrachtung der ausgelösten Umsatzrückgänge unter Berücksichtigung des Gesamtumsatzes von Kaufland bewegen sich diese jedoch auf
einem allenfalls geringen Niveau. Die sonstigen Spezialanbieter in der Bietigheimer Innenstadt hätten voraussichtlich ebenfalls mit Rückwirkungen in einer Größenordnung von ca. 6 % zu rechnen. In der Innenstadt von Bietigheim-Bissingen
sind demnach keine städtebaulich relevanten Rückwirkungen i. S. von Bestandsgefährdungen zu erwarten.
Gegenüber den sonstigen Standorten in Bietigheim-Bissingen werden Umsatzumverteilungseffekte in einer Größenordnung von ca. 4 – 6 % ausgelöst. Diese betreffen sowohl die Drehpunkt- bzw. id-Märkte in den Stadtteilen Buch und Bissingen, als auch die größeren Lebensmittelmärkte. Auch hier liegen die ausgelösten
Effekte auf einem wettbewerbsüblichen Niveau und werden keine Betriebsschließungen oder eine Schädigung der Nahversorgung nach sich ziehen. Städtebaulich relevante Auswirkungen sind hier nicht zu erwarten.
Im überörtlichen Einzugsgebiet werden v. a. die Standorte mit vergleichbarem Angebot (=Drogeriefachmärkte) vom Vorhaben betroffen sein. Hier sind die Standorte von Rossmann in Sachsenheim und Besigheim als Hauptwettbewerber zu nennen. Darüber hinaus wird es ebenfalls zu höheren Rückwirkungen ggü. dem Anbieter real in Kirchheim am Neckar kommen, welcher ebenfalls eine größere Drogeriewarenabteilung besitzt. So werden in Sachsenheim und Besigheim jeweils
Umsatzumverteilungseffekte in einer Größenordnung von ca. 6 – 7 % ausgelöst.
Vor dem Hintergrund der derzeit allenfalls gering ausgeprägten Angebotssituation
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im Drogeriefachmarktbereich und der Umsatzzuwächse durch die Insolvenz von
Schlecker sind die Umsatzverluste als wettbewerbliche Effekte einzuordnen. Städtebauliche Auswirkungen i. S. einer Schädigung der Nahversorgung oder zentraler
Versorgungsbereiche ist demnach nicht zu erwarten.
In den sonstigen Städten und Gemeinden im Umland werden allenfalls geringe
Umsatzumverteilungseffekte ggü. den dortigen Lebensmittelanbietern zu erwarten
sein. Im Verhältnis zu den jeweiligen Gesamtumsatzleistungen der Lebensmittelmärkte bewegen sich die Umsatzverluste jedoch auf einem allenfalls geringen Niveau, sodass hier keine schädigenden Auswirkungen i. S. des Beeinträchtigungsverbots nachweisbar sind.
Außerhalb des Einzugsgebiet verteilen sich die ausgelösten Effekte auf eine Vielzahl von Standorten und Wettbewerbern und bewegen sich in der Einzelbetrachtung auf einem nicht mehr nachweisbaren Niveau.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Ansiedlung eines Drogeriemarktes am Standort Mühlwiesen in Bietigheim-Bissingen das Beeinträchtigungsverbot des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg erfüllt. Durch das
Vorhaben werden keine städtebaulich relevanten Rückwirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche oder die Nahversorgung der Bevölkerung ausgelöst.
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Bietigheim-Bissingen
Tabelle 12:
Zone I
Sortimentsspezifische Umsatzumverteilungseffekte im Drogeriewarenbereich
Umsatzumverteilung in %
Bietigheim-Bissingen
ggü. Innenstadt
ggü. sonstigen integrierten Lagen
8
1
ggü. sonstigen Standorten
5–6
4
Zone II
Besigheim
6–7
Bönnigheim
2–3
Erligheim
Freudental
Gemmrigheim
<1
--1–2
Hessigheim
<1
Ingersheim
1–2
Kirchheim a. Neckar
4–5
Löchgau
1–2
Mundelsheim
<1
Sachsenheim
6–7
Walheim
---
Außerhalb des Einzugsgebiets
sonstige Standorte
<1
Quelle: GMA-Berechnungen 2014
1 Nahversorgungsstandort Buch und Bissingen
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Bietigheim-Bissingen
V.
Zusammenfassung
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde die Ansiedlung mehrerer Einzelhandelsnutzungen in Bietigheim-Bissingen analysiert. Im Vordergrund der Auswirkungsanalyse steht die Bewertung des aktuellen Nutzungskonzeptes hinsichtlich der städtebaulichen,
versorgungsstrukturellen und raumordnerischen Auswirkungen. Folgende wesentliche
Ergebnisse können zusammengefasst werden:

Bei dem Planobjekt handelt es sich um ein großflächiges Einzelhandelsobjekt gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO. Hinsichtlich der geplanten Nutzungen Lebensmittelvollsortimenter (ca. 2.900 m² VK), Elektrofachmarkt (ca. 2.100 m² VK) und Drogeriemarkt (ca. 900 m² VK)16 sind die Auswirkungen des Vorhabens vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen zu bewerten.

Die vorgesehenen Nutzungen werden voraussichtlich ein Einzugsgebiet erschließen, welches neben dem Stadtgebiet Bietigheim-Bissingen auch ein überörtliches
Einzugsgebiet (=Mittelbereich) umfasst. Im gesamten Einzugsgebiet leben ca.
113.600 Einwohner.

Die am Standort „Mühlwiesen“ vorgesehenen Nutzungen wurden bereits im Einzelhandelskonzept der Stadt Bietigheim-Bissingen als mögliche Angebotsergänzungen zur Ergänzung des innerstädtischen Einzelhandelsbesatzes definiert. Insb.
im Elektrofachmarktbereich ist derzeit kein Angebot in Bietigheim-Bissingen vorhanden. Aber auch im Lebensmittelvollsortimentsbereich fehlt ein attraktiver Anbieter. Im Drogeriewarenbereich war durch die Insolvenz von Schlecker eine deutliche
Verschlechterung der Angebotssituation zu beobachten.

Im überörtlichen Einzugsgebiet ist das Einzelhandelsangebot im Lebensmittelbereich überwiegend zeitgemäß aufgestellt. Dort befinden sich sowohl Lebensmittelvollsortimenter als auch Lebensmitteldiscounter zur Sicherung der Nahversorgung
der dortigen Bevölkerung. Im Elektrobereich sind zwar einige kleinere Fachhandelsbetriebe vorhanden; ein Angebot im Fachmarktbereich ist hingegen nicht vorzufinden. Im Drogeriewarenbereich sind lediglich zwei Rossmann-Drogeriefach-
16
Inkl. Bäcker 105 m², Totto / Lotto 45 m² und Vorkassenzone / Windfang (per Definition
keine Verkaufsfläche).
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märkte (Besigheim, Sachsenheim) vorhanden. Darüber hinaus sichern die Lebensmittelmärkte eine Grundversorgung der Bevölkerung.

Der Standort „Mühlwiesen“ befindet sich in integrierter Lage unweit der Innenstadt
von Bietigheim-Bissingen. Lt. Regionalplan liegt der Standort innerhalb des regionalplanerisch definierten Standortbereiches für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte; auch im kommunalen Einzelhandelskonzept der Stadt BietigheimBissingen wurde der Standort als Ergänzungsstandort zur Innenstadt als Entwicklungsfläche ausgewiesen. Das Integrationsgebot gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg wird daher erfüllt.

Für die geplanten Einzelhandelsnutzungen wurden auf Basis des Marktanteilkonzeptes die jeweiligen Umsatzleistungen bestimmt. Hinsichtlich der Umsatz- und
Kundenherkunft bleibt festzuhalten, dass der Anteil der Kunden aus dem Mittelbereich Bietigheim-Bissingen zwischen 90 und 95 % liegt. Das Kongruenzgebot gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg wird für alle Sortimentsgruppen eingehalten.

Hinsichtlich der Bewertung des Beeinträchtigungsverbotes bleibt festzuhalten, dass
sowohl in Bietigheim-Bissingen als auch im Umland mit Umsatzumverteilungseffekten zu rechnen ist, diese jedoch zu keinen städtebaulichen Auswirkungen führen
werden. Die Umverteilungseffekte liegen in allen Sortimenten deutlich unterhalb
der 10 %-Marke. Auch bei individueller Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten
kann keine Schädigung der benachbarten Gemeinden festgestellt werden. Vielmehr wurden der Lebensmittel- und z. T. auch der Drogeriewarenhandel in den
umliegenden Gemeinden kontinuierlich ausgebaut (Besigheim, Ottmarsheim,
Gemmrigheim, Kirchheim, Löchgau), so dass insgesamt eine stabilere Situation als
vor zwei Jahren vorliegt. Somit liegt keine Gefährdung zentraler Versorgungsbereiche, der Nahversorgung im Umland oder des zentralörtlichen Systems im Gesamtraum vor.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass durch die Realisierung eines attraktiven Einzelhandelsbesatzes am Standort „Mühlwiesen“ der derzeit bereits attraktive Einzelhandelsbesatz in der Innenstadt von Bietigheim-Bissingen durch großflächige, moderne Betriebskonzepte ergänzt werden könnte. Die Angebotsergänzungen beziehen sich dabei
gezielt auf die im Rahmen des kommunalen Einzelhandelskonzepts abgesteckten Entwicklungspotenziale des Mittelzentrums Bietigheim-Bissingen.
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KARTEN-, ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
Seite
Kartenverzeichnis
Karte 1: Abgrenzung Standort für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte
Bietigheim-Bissingen gemäß Regionalplan Region Stuttgart
Karte 2: Lage der Stadt Bietigheim-Bissingen und zentralörtliche Bedeutung
Karte 3: Wesentliche Einzelhandelslagen in Bietigheim-Bissingen und
Untersuchungsstandort „Mühlwiesen“
Karte 4: 8 11 Abgrenzung der Innenstadt von Bietigheim-Bissingen und mögliche
Innenstadtergänzungsstandorte
Karte 5: 5 18 Voraussichtliches Einzugsgebiet des Vorhabens am Standort
„Mühlwiesen“
22 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Einzelhandelsbestand in der Stadt Bietigheim-Bissingen nach
Hauptwarengruppen
10 Tabelle 2:
Einzelhandelsbestand in Bietigheim-Bissingen nach Lagen
12 Tabelle 3: Pro-Kopf-Ausgaben in den projektrelevanten Sortimenten
23 Tabelle 4: Relevante Kaufkraft nach Sortimenten im Einzugsgebiet
Tabelle 5: Strukturprägende Lebensmittelanbieter über 250 m² Verkaufsfläche in
Bietigheim-Bissingen
Tabelle 6: 24 25 Angebotssituation im Lebensmittelbereich im Mittelbereich des
Einzugsgebietes (Hauptwettbewerber über 250 m² Verkaufsfläche)
26 Tabelle 7: Marktanteile und Umsätze des geplanten Lebensmittelvollsortimenters
30 Tabelle 8: Marktanteile und Umsätze des vorgesehenen Elektrofachmarktes
31 Tabelle 9: Marktanteile und Umsätze des geplanten Drogeriemarktes
32 Tabelle 10: Umsatzumverteilungseffekte im Lebensmittelbereich
37 Tabelle 11: Umsatzumverteilungseffekte im Elektrobereich
40 Tabelle 12: Sortimentsspezifische Umsatzumverteilungseffekte im Drogeriewarenbereich
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