Wettkampfordnung - Landesturnverband Sachsen
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Wettkampfordnung - Landesturnverband Sachsen
Wettkampfordnung 1. WETTKÄMPFE Das TK GT des LTV Sachsen-Anhalt führt jährlich durch: • Landesmeisterschaften (Einzelmeisterschaften ) in den Altersklassen des Leistungssports weiblich und männlich in den Altersklassen AK 8 bis 18 weiblich und männlich in den Wettkampfklassen P 6 und P 7 weiblich in den Wettkampfklassen LK 1 bis LK 4 weiblich in den Wettkampfklassen LK 1 bis 3 männlich (Kinder) in den Wettkampfklassen LK 1 bis LK 2 männlich (Jugend und Erwachsene) in den Seniorenklassen ab AK 30 • Landespokalwettkampf (Mannschaft) als Landespokal in der LK 2 männlich und LK 3 weiblich • Landesausscheid „ Jugend trainiert für Olympia“ als Ausrichter Das TK GT des LTV Sachsen-Anhalt kann jährlich durchführen: • Landesbestenermittlung in den Wettkampfklassen P 3 und P 4 (wenn sich ein Ausrichter findet und dieser die dafür erforderlichen Finanzen bereitstellt) • Vereinspokal und Kinderpokal weiblich und männlich • Landesausscheid „Jugend trainiert für Olympia“ für die Sekundarstufe I und die Grundschulen • Bundesoffene Wettkämpfe • Traditionswettkämpfe • Qualifikationswettkämpfe 1.1. STARTRECHT FÜR LANDESMEISTERSCHAFTEN • Einzelmehrkampf und Finale • Startberechtigt bei Landesmeisterschaften im GT sind Einzelmitglieder aus den Vereinen und Abteilung, die dem Landesturnverband Sachsen-Anhalt angehören und die sich bei den Meisterschaften in der Region qualifiziert haben • Startberechtigt sind Einzelmitglieder, die im Besitz einer Startererlaubnis sind (die Startererlaubnis wird für die Dauer von höchstens 4 Jahren im Startpass des DTB vermerkt) • Jedes Mitglied kann nur einen Startpass besitzen (ergänzende Regelungen für die Startberechtigung enthält die Passordnung des DTB) • In den Kinder-, Jugend- und Erwachsenenklassen kann man in einem Kalenderjahr grundsätzlich nur in einer Leistungsklasse starten • Mehrkampfmeisterschaften werden durchgeführt, wenn mindestens 3 Teilnehmer am Start sind. Bei weniger als 3 Teilnehmern wird diese Wettkampfklasse mit der nächsthöheren oder nächstniederen zusammengelegt • Finalwettkämpfe werden in allen ausgeschriebenen Wettkampfklassen bei Landesmeisterschaften durchgeführt, wenn mindestens 7 Starter im Mehrkampf beteiligt sind. Für die Gerätefinals qualifizieren sich die 6 besten Turner/innen des Mehrkampfes des jeweiligen Gerätes (bei Punktgleichheit sind alle startberechtigt) • Turnerinnen, die am Landesleistungszentrum trainiert haben und vom Leistungssport in den Breitensport wechseln, werden wie folgt den Leistungsklassen zugeordnet: Altersklasse Weiblich AK 9 P7 AK 10 P7 AK 11 J LK 2 AK 12 J LK 2 AK 13 J LK 1 Eine Rückstufung ist nur mit vorherigem Antrag an das TK möglich! • Turner, die in der AK 12 an DJM teilgenommen haben und in den letzten 12 Monaten in den Heimatverein gewechselt sind, müssen bei Landeswettkämpfen mindestens in der Jugend-LK 2 starten. Eine Rückstufung ist nur mit vorherigem Antrag an das TK möglich! • Turner, die mindestens 2 Jahre nach dem AK-Programm des DTB geturnt haben (ab AK 9), müssen zu den Landesmeisterschaften in der Kinder-LK 3 starten 1.2. STARTRECHT FÜR LANDESPOKAL • Eine Mannschaft wird grundsätzlich aus Mitgliedern eines Vereins gebildet, welche die Einzel-Starterlaubnis in dem entsprechenden Fachgebiet für den jeweiligen Verein (Stammverein) besitzen • Die Bildung einer Mannschaft über das Zweitstartrecht ist möglich • Die Freigabe des Stammvereins für das MannschaftsZweitstartrecht muss auf dem Startpass vermerkt sein. Die Freigabe muss zu Beginn der Qualifikationswettkämpfe erteilt werden und gilt für einen Zweitverein pro Fachgebiet • Beim Landespokal für Vereinsmannschaften sind pro Mannschaft zwei Gaststarter (müssen sich bereits mit der Mannschaft qualifiziert haben) mit Zweitstartrecht zugelassen • Bei Mannschaftswettkämpfen ist einheitliche Wettkampfkleidung gefordert • Die Mannschaftsstärke richtet sich nach den jeweils gültigen Wettkampfprogrammen des LTV Sachsen-Anhalt 1.2.1. Landespokal Am Landespokal können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und Erwachsene teilnehmen. Bewertungsgrundlage bildet die LK 3 im weiblichen und die LK 3 im männlichen Bereich. 1.3. STARTRECHT „ JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA“ UND VIELSEITIGKEITSWETTKAMPF • Dieser Mannschaftswettbewerb für Mädchen der Schulen unterliegt den Bestimmungen des Kultusministeriums des Landes SachsenAnhalt (Schulaufsichtsamt) • Für die Wettkampfdurchführung ist das TK GT entsprechend der Ausschreibung verantwortlich • Das Wettkampfprogramm für diesen Wettkampf ist ausgeschrieben in der Broschüre „Schulsport“ des Landes Sachsen- Anhalt • Der Vielseitigkeitswettkampf ist als Mannschaftswettkampf für Sekundarstufe I (5./6. Klassen) ausgeschrieben • Der Vielseitigkeitswettkampf V ist für Mannschaften der Grundschulen ausgeschrieben und unterliegt den Bestimmungen des LTV 2. WETTKAMPFBESTIMMUNGEN 2.1. AUSSCHREIBUNG • Die Wettkampfübungen und Qualifikationen entsprechen dem gültigen Wettkampfprogramm des LTV/ S-A und den Programmen des DTB (Handbuch des DTB, neueste Ausgabe und Ergänzungen, Rahmentrainingskonzeptionen Leistungssport des DTB weiblich und männlich) • Die Veranstaltungen werden im Jahresterminplan des TK Gerätturnen veröffentlicht • Die Wettkampfausschreibungen erscheinen mindestens einen Monat vor dem Wettkampftermin • Für den Inhalt der Ausschreibung zu Wettkämpfen und Veranstaltungen ist das TK verantwortlich. 2.2. VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN Der Vorsitzende des TK und der Beauftragte für Wettkampfwesen bereiten die Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem ausrichtenden Verein bzw. dem Regionalbereich vor und führen sie durch. • Meldegelder für Wettkämpfe auf Landesebene werden vom TK festgelegt. Das Meldegeld muss bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung durch die teilnehmenden Vereine auf das Konto des TK Gerätturnen überwiesen werden. Eine Erstattung bei Nichtantritt zum Wettkampf erfolgt nicht! • Die Meldungen erfolgen einheitlich durch den Regionalbereich, analog der Qualifikationsfestlegungen des TK (beigefügtes Wettkampfprotokoll erforderlich) • Abmeldeschluss ist schriftlich 10 Tage vor Wettkampftermin • Änderungsschluss ist wie in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt • Wettkampfmeldungen sind auf Vordrucken des TK und getrennt nach weiblich, männlich und Wettkampfklasse vorzunehmen Meldung nach Meldeschluss ist nicht möglich! • Meldegebühren: Einzelstarter - Erwachsene/ Jugendliche - Kinder Mannschaft - Kinderpokal - Landes-/Vereinspokal € 6,00 € 5,00 € 25,00 € 25,00 • Jede teilnehmende Region (auch bei Einzelturner/innen) muss 2 Kampfrichter/innen melden (Name, Lizenz, Verein), welche für die gesamte Dauer des Wettkampfes zur Verfügung stehen. Die Region koordiniert den Kari-Einsatz. Im Falle, dass eine Region nur einen oder keinen Kampfrichter für den gesamten Wettkampftag stellt, ist pro fehlenden Kari ein Aufwandsentgelt von € 50,00 bei der Meldung am Wettkampftag zu zahlen. Die Kampfrichter/ innen müssen eine gültige Lizenz (mind. C-Landeslizenz) besitzen 2.3. WETTKAMPFQUALIFIKATIONEN • Zu allen Landesmeisterschaften werden nur solche Mannschaften und Wettkämpfer zugelassen, die sich in ihren Regionen oder bei Qualifikationswettkämpfen des TK qualifiziert haben • Über Ausnahmen entscheidet das TK auf schriftlichen Antrag 2.4. ZULASSUNG BEI LANDESMEISTERSCHAFTEN Ist kein Teilnehmerschlüssel extra ausgewiesen oder erwähnt, gibt es für die jeweilige Wettkampfklasse keine Teilnehmerbeschränkungen. In den Kinder- und Jugendklassen ist je Klasse eine festgelegte Anzahl von Turner/innen aus jeder Region starberechtigt. Zusätzliche Startplätze weiblich und männlich ergeben sich aus dem Rangfolge- und Normprinzip nach den Ergebnissen der letzten LM und werden jeweils in der Wettkampfausschreibung veröffentlicht. 3. ALTERSKLASSENREGELUNGEN UND ZUORDNUNG ZU DEN LEISTUNGSKLASSEN Die Altersklasseneinteilung erfolgt Jahrgangsweise, d.h. es gilt immer das Kalenderjahr (AK 13 sind alle Athleten, die im Laufe des Jahres 13 sind oder werden). 4. WETTKAMPFLEITUNG / SCHIEDSGERICHT Zur Wettkampfleitung/ zum Schiedsgericht eines Wettkampfes gehören: • der Vorsitzende des TK oder dessen Vertreter (Mitglied im TK GT) • der Kampfrichterbeauftragte weiblicher bzw. männlicher Bereich • der Wettkampfleiter weiblicher bzw. männlicher Bereich Die vorliegende Fassung der Wettkampfordnung wurde in der Beratung des TK Gerätturnen am 24.11. 2015 beschlossen!