Wettkampfordnung - Landesturnverband Sachsen

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Wettkampfordnung - Landesturnverband Sachsen
Wettkampfordnung
1. WETTKÄMPFE
Das TK GT des LTV Sachsen-Anhalt führt jährlich durch:
• Landesmeisterschaften (Einzelmeisterschaften )
in den Altersklassen des Leistungssports weiblich und männlich
in den Altersklassen AK 8 bis 18 weiblich und männlich
in den Wettkampfklassen P 6 und P 7 weiblich
in den Wettkampfklassen LK 1 bis LK 4 weiblich
in den Wettkampfklassen LK 1 bis 3 männlich (Kinder)
in den Wettkampfklassen LK 1 bis LK 2 männlich (Jugend und
Erwachsene)
in den Seniorenklassen ab AK 30
• Landespokalwettkampf (Mannschaft) als Landespokal in der LK 2
männlich und LK 3 weiblich
• Landesausscheid „ Jugend trainiert für Olympia“ als Ausrichter
Das TK GT des LTV Sachsen-Anhalt kann jährlich durchführen:
• Landesbestenermittlung in den Wettkampfklassen P 3 und P 4
(wenn sich ein Ausrichter findet und dieser die dafür erforderlichen
Finanzen bereitstellt)
• Vereinspokal und Kinderpokal weiblich und männlich
• Landesausscheid „Jugend trainiert für Olympia“ für die
Sekundarstufe I und die Grundschulen
• Bundesoffene Wettkämpfe
• Traditionswettkämpfe
• Qualifikationswettkämpfe
1.1.
STARTRECHT FÜR LANDESMEISTERSCHAFTEN
• Einzelmehrkampf und Finale
• Startberechtigt bei Landesmeisterschaften im GT sind
Einzelmitglieder aus den Vereinen und Abteilung, die dem
Landesturnverband Sachsen-Anhalt angehören und die sich bei
den Meisterschaften in der Region qualifiziert haben
• Startberechtigt sind Einzelmitglieder, die im Besitz einer
Startererlaubnis sind (die Startererlaubnis wird für die Dauer von
höchstens 4 Jahren im Startpass des DTB vermerkt)
• Jedes Mitglied kann nur einen Startpass besitzen (ergänzende
Regelungen für die Startberechtigung enthält die Passordnung des
DTB)
• In den Kinder-, Jugend- und Erwachsenenklassen kann man in
einem Kalenderjahr grundsätzlich nur in einer Leistungsklasse
starten
• Mehrkampfmeisterschaften werden durchgeführt, wenn mindestens
3 Teilnehmer am Start sind. Bei weniger als 3 Teilnehmern wird
diese Wettkampfklasse mit der nächsthöheren oder nächstniederen
zusammengelegt
• Finalwettkämpfe werden in allen ausgeschriebenen
Wettkampfklassen bei Landesmeisterschaften durchgeführt, wenn
mindestens 7 Starter im Mehrkampf beteiligt sind. Für die
Gerätefinals qualifizieren sich die 6 besten Turner/innen des
Mehrkampfes des jeweiligen Gerätes (bei Punktgleichheit sind alle
startberechtigt)
• Turnerinnen, die am Landesleistungszentrum trainiert haben und
vom Leistungssport in den Breitensport wechseln, werden wie folgt
den Leistungsklassen zugeordnet:
Altersklasse
Weiblich
AK 9
P7
AK 10
P7
AK 11
J LK 2
AK 12
J LK 2
AK 13
J LK 1
Eine Rückstufung ist nur mit vorherigem Antrag an das TK möglich!
• Turner, die in der AK 12 an DJM teilgenommen haben und in den
letzten 12 Monaten in den Heimatverein gewechselt sind, müssen
bei Landeswettkämpfen mindestens in der Jugend-LK 2 starten.
Eine Rückstufung ist nur mit vorherigem Antrag an das TK möglich!
• Turner, die mindestens 2 Jahre nach dem AK-Programm des DTB
geturnt haben (ab AK 9), müssen zu den Landesmeisterschaften in
der Kinder-LK 3 starten
1.2.
STARTRECHT FÜR LANDESPOKAL
• Eine Mannschaft wird grundsätzlich aus Mitgliedern eines Vereins
gebildet, welche die Einzel-Starterlaubnis in dem entsprechenden
Fachgebiet für den jeweiligen Verein (Stammverein) besitzen
• Die Bildung einer Mannschaft über das Zweitstartrecht ist möglich
• Die Freigabe des Stammvereins für das MannschaftsZweitstartrecht muss auf dem Startpass vermerkt sein. Die Freigabe
muss zu Beginn der Qualifikationswettkämpfe erteilt werden und gilt
für einen Zweitverein pro Fachgebiet
• Beim Landespokal für Vereinsmannschaften sind pro Mannschaft
zwei Gaststarter (müssen sich bereits mit der Mannschaft qualifiziert
haben) mit Zweitstartrecht zugelassen
• Bei Mannschaftswettkämpfen ist einheitliche Wettkampfkleidung
gefordert
• Die Mannschaftsstärke richtet sich nach den jeweils gültigen
Wettkampfprogrammen des LTV Sachsen-Anhalt
1.2.1. Landespokal
Am Landespokal können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und Erwachsene
teilnehmen.
Bewertungsgrundlage bildet die LK 3 im weiblichen und die LK 3 im männlichen
Bereich.
1.3.
STARTRECHT „ JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA“ UND
VIELSEITIGKEITSWETTKAMPF
• Dieser Mannschaftswettbewerb für Mädchen der Schulen unterliegt
den Bestimmungen des Kultusministeriums des Landes SachsenAnhalt (Schulaufsichtsamt)
• Für die Wettkampfdurchführung ist das TK GT entsprechend der
Ausschreibung verantwortlich
• Das Wettkampfprogramm für diesen Wettkampf ist ausgeschrieben
in der Broschüre „Schulsport“ des Landes Sachsen- Anhalt
• Der Vielseitigkeitswettkampf ist als Mannschaftswettkampf für
Sekundarstufe I (5./6. Klassen) ausgeschrieben
• Der Vielseitigkeitswettkampf V ist für Mannschaften der
Grundschulen ausgeschrieben und unterliegt den Bestimmungen
des LTV
2.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
2.1.
AUSSCHREIBUNG
• Die Wettkampfübungen und Qualifikationen entsprechen dem
gültigen Wettkampfprogramm des LTV/ S-A und den Programmen
des DTB (Handbuch des DTB, neueste Ausgabe und Ergänzungen,
Rahmentrainingskonzeptionen Leistungssport des DTB weiblich
und männlich)
• Die Veranstaltungen werden im Jahresterminplan des TK
Gerätturnen veröffentlicht
• Die Wettkampfausschreibungen erscheinen mindestens einen
Monat vor dem Wettkampftermin
• Für den Inhalt der Ausschreibung zu Wettkämpfen und
Veranstaltungen ist das TK verantwortlich.
2.2.
VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG VON
VERANSTALTUNGEN
Der Vorsitzende des TK und der Beauftragte für Wettkampfwesen bereiten die
Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem ausrichtenden Verein bzw. dem
Regionalbereich vor und führen sie durch.
• Meldegelder für Wettkämpfe auf Landesebene werden vom TK
festgelegt. Das Meldegeld muss bis 10 Tage vor Beginn der
Veranstaltung durch die teilnehmenden Vereine auf das Konto des
TK Gerätturnen überwiesen werden.
Eine Erstattung bei Nichtantritt zum Wettkampf erfolgt nicht!
• Die Meldungen erfolgen einheitlich durch den Regionalbereich,
analog der Qualifikationsfestlegungen des TK (beigefügtes
Wettkampfprotokoll erforderlich)
• Abmeldeschluss ist schriftlich 10 Tage vor Wettkampftermin
• Änderungsschluss ist wie in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt
• Wettkampfmeldungen sind auf Vordrucken des TK und getrennt
nach weiblich, männlich und Wettkampfklasse vorzunehmen
Meldung nach Meldeschluss ist nicht möglich!
• Meldegebühren:
Einzelstarter
- Erwachsene/ Jugendliche
- Kinder
Mannschaft
- Kinderpokal
- Landes-/Vereinspokal
€ 6,00
€ 5,00
€ 25,00
€ 25,00
• Jede teilnehmende Region (auch bei Einzelturner/innen) muss 2
Kampfrichter/innen melden (Name, Lizenz, Verein), welche für die
gesamte Dauer des Wettkampfes zur Verfügung stehen. Die Region
koordiniert den Kari-Einsatz. Im Falle, dass eine Region nur einen
oder keinen Kampfrichter für den gesamten Wettkampftag stellt, ist
pro fehlenden Kari ein Aufwandsentgelt von € 50,00 bei der
Meldung am Wettkampftag zu zahlen. Die Kampfrichter/ innen
müssen eine gültige Lizenz (mind. C-Landeslizenz) besitzen
2.3.
WETTKAMPFQUALIFIKATIONEN
• Zu allen Landesmeisterschaften werden nur solche Mannschaften
und Wettkämpfer zugelassen, die sich in ihren Regionen oder bei
Qualifikationswettkämpfen des TK qualifiziert haben
• Über Ausnahmen entscheidet das TK auf schriftlichen Antrag
2.4.
ZULASSUNG BEI LANDESMEISTERSCHAFTEN
Ist kein Teilnehmerschlüssel extra ausgewiesen oder erwähnt, gibt es für die
jeweilige Wettkampfklasse keine Teilnehmerbeschränkungen.
In den Kinder- und Jugendklassen ist je Klasse eine festgelegte Anzahl von
Turner/innen aus jeder Region starberechtigt. Zusätzliche Startplätze weiblich und
männlich ergeben sich aus dem Rangfolge- und Normprinzip nach den Ergebnissen
der letzten LM und werden jeweils in der Wettkampfausschreibung veröffentlicht.
3.
ALTERSKLASSENREGELUNGEN UND ZUORDNUNG ZU DEN
LEISTUNGSKLASSEN
Die Altersklasseneinteilung erfolgt Jahrgangsweise, d.h. es gilt immer das
Kalenderjahr (AK 13 sind alle Athleten, die im Laufe des Jahres 13 sind oder
werden).
4.
WETTKAMPFLEITUNG / SCHIEDSGERICHT
Zur Wettkampfleitung/ zum Schiedsgericht eines Wettkampfes gehören:
• der Vorsitzende des TK oder dessen Vertreter (Mitglied im TK GT)
• der Kampfrichterbeauftragte weiblicher bzw. männlicher Bereich
• der Wettkampfleiter weiblicher bzw. männlicher Bereich
Die vorliegende Fassung der Wettkampfordnung wurde in der Beratung des TK Gerätturnen am 24.11. 2015 beschlossen!