KANTON ST. GALLEN GEMEINDE KRUMMENAU - Ebnat
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KANTON ST. GALLEN GEMEINDE KRUMMENAU - Ebnat
KANTON ST.GALLEN GEMEINDE EBNAT-KAPPEL Dorfkorporation Ebnat-Kappel ÜBERARBEITUNG DER GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UM DIE GRUNDWASSERFASSUNG BUECHEN Ergänzungsbericht zum Bericht “Grundwasserschutzzonen um die projektierte Grundwasserfassung Buechen“, 17. Mai 2002 Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan mit Gefahrenkataster als Beilagen St.Gallen, 5. November 2013 GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG 9015 St.Gallen - Winkeln 8592 Uttwil (TG) Schoretshuebstrasse 23 Tel 071/371 17 33 Fax 071/371 29 70 E-Mail [email protected] Im Müsli 37, Postfach 61 Tel 071/461 22 82 Fax 071/461 22 83 E-Mail [email protected] www.haering-geo.ch Überarbeitung der Grundwasserschutzzonen um die GWF Buechen Seite I INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG ............................................................................................................. 1 1.1 Ausgangslage ............................................................................................................ 1 1.2 Auftrag ....................................................................................................................... 1 2. DIE GRUNDWASSERSCHUTZZONEN .................................................................... 1 2.1 Dimensionierung der Schutzzonen ............................................................................ 1 2.1.1 Allgemeine Bemerkungen ...................................................................... 1 2.1.2 Zone S1 (Fassungsbereich) ................................................................... 2 2.1.3 Zone S2 (Engere Schutzzone) ............................................................... 2 2.1.4 Zone S3 (Weitere Schutzzone) .............................................................. 2 2.2 Gefahrenherde .......................................................................................................... 2 2.3 Nutzungseinschränkungen ........................................................................................ 3 3. ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN ....................................... 3 ANHANG Nr. 1: Verwendete Unterlagen BEILAGEN Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung Buechen Grundwasserschutzzonen um die Grundwasserfassung Buechen; Umgrenzungsplan 1 : 1’000, Plan Nr. 2012-113/1 GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG GWF Buechen Sz Überarbeitung 2013 Überarbeitung der Grundwasserschutzzonen um die GWF Buechen 1. EINLEITUNG 1.1 Ausgangslage Seite 1 Die Dorfkorporation (DK) Ebnat-Kappel stellt in der Politischen Gemeinde Ebnat-Kappel und die Thurwerke AG Wattwil in der Politischen Gemeinde Wattwil die Trinkwasserversorgung sicher, gemeinsam versorgen sie rund 10‘700 Personen mit Trink- und Brauchwasser. Bereits Ende der 60er Jahre wurden im Toggenburg aufgrund der prognostizierten Verbrauchszahlen und dem Verlangen nach einer erhöhten Versorgungssicherheit zu den bereits genutzten Grundwasservorkommen weitere nutzbare Grundwassergebiete gesucht. Im Gebiet Buechen – Au, Gemeinde Ebnat-Kappel, belegten diverse Untersuchungen ein nutzbares Grundwasservorkommen mit einer guten chemischen Wasserqualität. 1989 schied unser Büro die provisorischen Grundwasserschutzzonen um den Versuchsbrunnen (VB) Buechen aus und 2002 erfolgte im Hinblick auf die Realisierung einer neuen Grundwasserfassung (GWF) die Überarbeitung und Inkraftsetzung (vom Baudepartment genehmigt am 5. November 2003). Im Herbst 2011 wurde im Gebiet Buechen – Au die neue GWF Buchen erstellt. Der Fassungsstandort musste aus hydrogeologischen Gründen gegenüber dem in der 2002 ausgeschiedenen Schutzzone leicht verschoben werden, weshalb die Schutzzonen angepasst werden müssen. 1.2 Auftrag Nach Inbetriebnahme der neuen GWF beauftragte Thomas Rütsche, Betriebsleiter der DK Ebnat-Kappel, unser Büro, die rechtskräftigen Grundwasserschutzzonen unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse zu überarbeiten. Dem vorliegenden Ergänzungsbericht liegen die Schutzzonenunterlagen von 2002 sowie die Unterlagen vom Bau der neuen GWF zu Grunde. Die überarbeiteten Schutzzonen wurden gemäss Wegleitung Grundwasserschutz 2004 ausgeschieden und im Schutzzonenplan (Beilage) festgehalten. Das ausgearbeitete Schutzzonenreglement (Beilage) basiert auf dem kantonalen Muster-Schutzzonenreglement. Im vorliegenden Bericht werden die Änderungen gegenüber den rechtskräftigen Grundwasserschutzzonen1 erläutert. Weitere Angaben z.B. zur Fassung, zu den hydrogeologischen Verhältnissen etc. können den beiden erwähnten Berichten entnommen werden. 2. DIE GRUNDWASSERSCHUTZZONEN 2.1 Dimensionierung der Schutzzonen 2.1.1 Allgemeine Bemerkungen Die vorliegenden Schutzzonen stützen sich weitgehend auf die rechtskräftig ausgeschiedenen Grundwasserschutzzonen. Gegenüber den rechtskräftigen Schutzzonen von 2003 sind folgenden Anpassungen zu erwähnen: 1 Grundwasserschutzzonen um die projektierte Grundwasserfassung Buechen, 17. Mai 2002 GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG GWF Buechen Sz Überarbeitung 2013 Überarbeitung der Grundwasserschutzzonen um die GWF Buechen Seite 2 1. Die hydrogeologische Umgrenzung der Schutzzone S1 wurde neu mit einem Radius von 10 m anstelle von 15 m ausgeschieden, womit auch die praktische Umgrenzung reduziert wurde. 2. Die hydrogeologischen Umgrenzungen der Schutzzonen S1, S2 und S3 mussten aufgrund des leicht verschobenen Fassungsstandortes angepasst werden. 3. Die praktische Umgrenzung der Schutzzonen S2 und S3 wurde durch Thomas Rütsche an einzelnen Stellen optimiert. 2.1.2 Zone S1 (Fassungsbereich) Die Schutzzone S1 wurde mit einem Radius von 10 m ab Fassungsschacht ausgeschieden. Innerhalb dieser Fläche sind nur Nutzungen zulässig, die der Wasserversorgung dienen. Der unverletzten Humusdecke kommt eine wichtige Schutz- und Reinigungsfunktion zu. Die Zone S1 ist markiert. 2.1.3 Zone S2 (Engere Schutzzone) Die GSchV (Anhang 4 Ziffer 123) verlangt, dass der Abstand von der Zone S1 bis zum äusseren Rand der Zone S2 in der Zuströmrichtung mindestens 100 m betragen muss. Unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Verhältnisse, der Resultate diverser Voruntersuchungen und der Topographie wurde der Abstand von der Zone S1 zur Zone S2 in Zuströmrichtung mit den gesetzlich minimal geforderten 100 m ausgeschieden. 2.1.4 Zone S3 (Weitere Schutzzone) Die Zone S3 bildet eine Pufferzone um die Zone S2. Sie gewährleistet den Schutz vor Anlagen und Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko für das Grundwasser bedeuten (z.B. Materialabbau, Gewerbe- und Industriebetriebe) und soll es ermöglichen, dass bei unmittelbar drohender Gefahr (z.B. bei einem Unfall mit einem Gefahrengut) für die erforderlichen Interventions- oder Sanierungsmassnahmen genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen. Stromaufwärts wurde der Abstand vom äusseren Rand der Zone S2 bis zum äusseren Rand der Zone S3 gleich gross ausgeschieden wie der Abstand von der Zone S1 bis zum äusseren Rand der Zone S2. 2.2 Gefahrenherde Verkehrsanlagen Die Buechenstrasse wurde 2012 in den Zonen S2 und S3 zonenkonform saniert. Die Beeli-Rütibergstrasse ist mit einem allgemeinen Fahrverbot mit der Zusatztafel “Mit Bewilligung gestattet“ belegt. Schmutzwasserleitungen Die Schmutzwasserleitungen innerhalb der Schutzzonen wurden 2012 teilweise saniert und neu verlegt. Die in der Zone S2 liegenden Schmutzwasserleitungen wurden - mit Ausnahme der letzten Meter der Hausanschlussleitung zum Gebäude Vers.-Nr. 1530, Grundstück Nr. 1207 - doppelwandig verlegt. GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG GWF Buechen Sz Überarbeitung 2013 Überarbeitung der Grundwasserschutzzonen um die GWF Buechen Seite 3 Belastete Standorte Die im Schutzzonenplan von 2002 eingezeichnete Altablagerung Beeli in der Zone S3 wurde in der Zwischenzeit abgeklärt und als nicht belastet eingestuft (d.h. Massnahmenklasse D, Archivierung). Die als Altablagerung bezeichnete Fläche konnte deshalb aus dem Schutzzonenplan gestrichen werden. 2.3 Nutzungseinschränkungen In der Zone S2 dürfen keine flüssigen Hofdünger (Gülle) oder Klärschlamm2 und Holzschutzmittel3 ausgebracht bzw. verwendet werden. Wir empfehlen, für die Einhaltung des Flüssigdüngerverbots die Zone S2 mit geeigneten Mitteln (z.B. mit Pfählen in Hülsen) zu markieren. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss nach den Vorgaben des Bundes erfolgen4 . Ackerbau ist nicht zulässig. 3. ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Dorfkorporation (DK) Ebnat-Kappel sowie die Thurwerke AG Wattwil stellen in den Politischen Gemeinden Ebnat-Kappel und Wattwil die Trinkwasserversorgung sicher. Die Schutzzonen um die GWF Buechen wurden 2002 ausgeschieden und sind seit der Genehmigung durch das Baudepartement am 5. November 2003 rechtskräftig. Im Herbst 2011 wurde im Gebiet Buechen – Au eine neue Grundwasserfassung erstellt. Nach Inbetriebnahme der neuen Grundwasserfassung beauftragte die DK Ebnat-Kappel unser Büro, die rechtskräftigen Grundwasserschutzzonen unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse zu überarbeiten. Dem vorliegenden Bericht liegen die Schutzzonenunterlagen von 2002 zu Grunde. Der definitive Fassungsstandort erforderte eine geringfügige eine Anpassung der Grundwasserschutzzonen S1, S2 und S3. St.Gallen, 5. November 2013 GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG Christoph Haering Dipl. Geologe ETH/SIA 2 Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom 18. Mai 2005; Anhang 2.6 ChemRRV vom 18. Mai 2005; Anhang 2.4 4 ChemRRV vom 18. Mai 2005; Anhang 2.4 und Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 2005 3 GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG GWF Buechen Sz Überarbeitung 2013 Überarbeitung der Grundwasserschutzzonen um die GWF Buechen Anhang ANHANG Nr. 1: Verwendete Unterlagen GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG GWF Buechen Sz Überarbeitung 2013 Überarbeitung der Grundwasserschutzzonen um die GWF Buechen Anhang Nr. 1 VERWENDETE UNTERLAGEN BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT, BUWAL; HEUTE BUNDESAMT FÜR UMWELT, BAFU 2004: Wegleitung Grundwasserschutz BUNDESAMT FÜR UMWELT BAFU UND BUNDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT 2011: Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG 2002: Grundwasserschutzzonen um die projektierte Grundwasserfassung Buechen 2012: Bau der neuen Grundwasserfassung Buechen GESETZGEBUNG DES BUNDES 1991: Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20, Gewässerschutzgesetz) 1998: Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) 2005: Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen vom 18. Mai 2005 (SR 814.81; Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, abgekürzt ChemRRV) 2010: Verordnung vom 12. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (SR 916.161; Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) KANTON ST.GALLEN Gewässerschutzkarte SCHW. GEOTECHNISCHE KOMMISSION 1980: Hydrogeologische Karte der Schweiz, Blatt Nr. 5 Toggenburg, 1 : 100’000 1988: Geologischer Atlas der Schweiz, Blatt 1114 Nesslau, 1 : 25’000 GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG GWF Buechen Sz Überarbeitung 2013