Brandenburg muss Kita-Finanzierung neu regeln

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Brandenburg muss Kita-Finanzierung neu regeln
Kritik an Pauschalisierung
Brandenburg muss Kita-Finanzierung neu regeln
Das Land Brandenburg muss die Abrechnung der Personalkosten für Kita-Erzieher neu regeln. Zu
diesem Urteil kam am Dienstag das Verfassungsgericht in Potsdam und gab damit den kreisfreien
Städten Recht, die sich finanziell benachteiligt sehen.
Für die Richter am Landesverfassungsgericht in Potsdam ist die Sachlage klar: Die geltenden
Regelungen zur Finanzierung der Kindertagesstätten müssen überarbeitet werden, weil sie nicht
verfassungsmäß sind.
Damit gaben sie der Klage der kreisfreien Städte Brandenburg/Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und
Potsdam statt, die vom brandenburgischen Bildungsministerium mehr finanzielle
Unterstützung wollen.
Pauschalisierung ist nicht rechtens
Hintergrund des Streits ist die bessere Personalausstattung in den Kitas, die das Land Brandenburg
seit 2010 vorschreibt. Dadurch mussten mehr Erzieher eingestellt werden, was die Kosten erhöhte.
Die Städte bemängelten in ihrer Klage, die pauschale Berechnung des Landeszuschusses nehme zu
wenig Rücksicht auf die tatsächlichen Personalausgaben in der KInderbetreuung der Kommunen.
Diesem Punkt schlossen sich die Richter am Dienstag an: Hier müsse das Land mehr Rücksicht
nehmen, weil die Lohnkosten in den einzelnen Städten und Landkreisen sehr unterschiedlich seien.
Auch in einem zweiten Punkt bekamen die Kläger Unterstützung durch das Urteil: Schon bei der
ersten Berechnung der Zuschüsse 2010 hätte eine bereits absehbare Tarifanhebung bei den
Gehältern der Erzieher berücksichtigt werden müssen, so die Richter.
Kommunen begrüßen das Urteil, das Land prüft
Martina Münch soll zügig das Gesetz nachbessern,
fordert die Opposition.
"Das Gericht hat unser Anliegen 1:1 bestätigt", sagte
Potsdams Sozialdezernentin Elona Müller-Preinesberger in
einer ersten Reaktion auf das Urteil. Auch der Städte- und
Gemeindebund begrüßte die Entscheidung.
Geschäftsführerin Monika Gordes sagte den rbb, sie gehe
davon aus, dass das jetzt "mehr Geld bei den Kommunen
ankomme". Die Opposition im brandenburgischen Landtag
forderte Bildungsministerin Martina Münch (SPD) auf, das
Gesetz zügig nachzubessern.
Die CDU sprach von einem "Armutszeugnis" für die Landesregierung. Der Vorsitzende der SPDFraktion, Ralf Holzschuher, zeigte sich optimistisch, dass das Problem zügig gelöst wird.
Das Bildungsministerium kündigte an, dabei die Kommunen einzubeziehen. "Anhand des schriftlichen
Urteils werden wir prüfen, welche Vorgaben uns das Gericht gemacht hat", sagte eine
Ministeriumssprecherin.
Land befürchtet Mehraufwand
Die jetzt verlangte nicht-pauschale, exakte Abrechnung für
jede Stadt und jeden Kreis würde erheblichen
Verwaltungsaufwand verursachen und in die kommunale
Selbstverwaltung eingreifen - so hatte das Ministerium
vor Gericht argumentiert.
Laut Angaben des Landes sind infolge des neuen Gesetzes
2010 knapp 900 neue Stellen in den Kitas geschaffen
worden, für die seit diesem Jahr rund 39 Millionen Euro
Andreas Dresen - der Filmregisseur nahm
erstmals als Laienrichter an diesem Prozess teil zur Verfügung gestellt werden. Vorher waren es 36
Millionen Euro. Insgesamt gibt das Land über 200 Millionen
Euro aus für die etwa 1.500 Einrichtungen im Land.
Stand vom 30.04.2013
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 30.04.2013 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht
berücksichtigt.

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