Antrag auf • Hausrat- • Reise- • Glas- • Unfallversicherung für
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Antrag auf • Hausrat- • Reise- • Glas- • Unfallversicherung für
Antrag auf • • • • HausratReiseGlasUnfallversicherung 41042-021/2012/05 für Mitglieder angeschlossener Vereine des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn Vorsitzender des Aufsichtsrates: Alexander Kirchner Vorstand: Friedrich W. Gieseler (V), Robert Etmans, Engelbert Faßbender, Gottfried Rüßmann, Bernd Zens Sitz des Vereins: Köln • Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 8234 USt-IdNr. DE 122 808 997 DEVK Allgemeine Versicherungs-AG Vorsitzender des Aufsichtsrates: Wolfgang Zell Vorstand: Friedrich W. Gieseler (V), Engelbert Faßbender, Bernd Zens Sitz der Gesellschaft: Köln • Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 7935 USt-IdNr. DE 811 201 404 Zentrale, Riehler Straße 190, 50735 Köln Postanschrift: DEVK Versicherungen, 50729 Köln Service Telefon 0180 2 757-757* Fax: 0221 757-2200 E-Mail: [email protected] www.devk.de www.facebook.com/devk * 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute (Eingangsstempel) DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn DEVK Allgemeine Versicherungs-AG Striche oder sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Bei PNR PZ ANR INR ist Zutreffendes anzukreuzen PNR VN: Antragsteller E 060 PNR: 520463500 Regionaldirektion: PZ ANR INR 1. RD-Mitarb.-Nr. PZ 2. RD-Mitarb.-Nr. PZ PVT BZ: Zuname, Vorname, Titel* Geburtsdatum G* Nat.* Stand* (Versicherungsnehmer) * freiwillige Angaben Zusatz*, Firma Arbeitgeber Berufliche Tätigkeit* Straße, Hausnummer Telefon (privat)* Telefon (dienstlich)* Länderkennz., PLZ Vers.beginn/ Vers.dauer Zahlungsweise/ Einzugsermächtigung Jahr Ort Monat Tag Beitragszahlung LSV GBS Telefon (mobil)* E-Mail* – nicht rückwirkend – frühestens 00:00 Uhr am Tag nach Antragseingang (Eingangsstempel) bei der DEVK für den Versicherungs-/Änderungsbeginn für die Elementarschadenversicherung gilt eine Wartezeit jährlich wird erteilt Bankleitzahl Fax* Die Versicherung wird zunächst bis zum 1. Januar des folgenden Jahres, nachts 00:00 Uhr, und für das nächste Kalenderjahr abgeschlossen. Mit Ablauf der Vertragszeit verlängert sich der Vertrag um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugeht. * Wird der Beitrag in monatlichen Raten entrichtet, so gelten die auf den Jahresbeitrag ausstehenden Beitragsraten als gestundet. monatlich* liegt vor Girokontonummer Name des Geldinstituts Postleitzahl/Ort des Geldinstituts Hiermit ermächtige ich bis auf Widerruf die DEVK die Beiträge für bestehende, beantragte oder für künftig abzuschließende Versicherungen (ausgenommen Beiträge zur Kfz-Versicherung) im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen. Geburtsdatum G Abweichender Beitragszahler (Kontoinhaber) Zuname, Vorname, Titel Vor-/Nebenversicherungen Bitte beachten Sie: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet jedem anderen Versicherer unverzüglich mitzuteilen, wenn er ein Interesse gegen dieselbe Gefahr auch noch bei anderen Versicherern versichert. In der Mitteilung an den oder die anderen Versicherer hat er den oder die anderen Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Versicherer den entgehenden Gewinn und bei einem anderen Versicherer den sonstigen Schaden versichert. (gilt auch für DEVK-Vorversicherungen) Anschrift des Beitragszahlers Sparte Vorvertrag Versicherer Vertragsnummer Gekündigt? von zum Vorschäden Schadenanzahl im letzten Jahr Hausrat nein ja nein ja VN VR nein ja Reisegepäck nein ja nein ja VN VR nein ja Haushaltglas nein ja nein ja VN VR nein ja Unfall nein ja nein ja VN VR nein ja Elementarschadenversicherung nein ja Elementarschaden in den letzten 10 Jahren nein der letzten 3 Jahre Vorschäden: Elementarschäden in den letzten 10 Jahren, wenn „ja“ (bitte Vordruck 41011 ausfüllen!) ja Mitgliedsnachweis im Hundeverein im Mitgliedsbereich des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VHD) Rassehundeverein: Tarifgruppe A Hausratversicherung für die ständig bewohnte Wohnung oder das Einfamilienhaus bis 200.000 Euro und/oder 10/30/40 Prozent Wertsachen (sonst Vordruck Nr. 41003) Neuantrag Veränderungsantrag ____________________________________________________________________________________ Normal (N) Öffentlicher Dienst (B) „BB“-Tarif Vereinstarif (V) als Mitgliedschaft in ACV ________________ seit BAHN-BKK ________________ ________________ Mitglieds-/Beitragsnachweis in Kopie beifügen. Nichtmitglied Mitgliedsnummer: ____________________________________ Zu versichern ist der gesamte Hausrat gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall von sonstigen Fahrzeugen, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Schäden durch austretendes Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und im Haus verlaufenden Regenfallrohren sowie aus Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren einschließlich Rückstau gemäß § 9 Nr. 4 VHB 2012. Auf die Möglichkeit einer Beitragsanpassung gemäß § 10 Nr. 2 VHB 2012 wird hingewiesen. Wird die Wohnung länger als 60 Tage – bei Hausrat Premium 180 Tage – nicht bewohnt? Ja Nein Es wird ein Beitragszuschlag erhoben. Zeitraum von ____________ bis ____________ Bitte genauen Zeitraum angeben und Erläuterung beifügen! Risikoprüfung erforderlich. In der ständig bewohnten Wohnung im Bauartklasse I Deckungsumfang: II III Einfamilienhaus IV V Mehrfamilienhaus Fertighausgruppe Aktiv mit 150 Euro Selbstbeteiligung 1 2 Etage ____________ - Anschrift wie oben - 3 Komfort Premium Versicherungssumme ‰ Die Wohnfläche beträgt ____________ m2. Versicherungssumme des gesamten Hausrats einschließlich Wertsachen Auf die Anrechnung einer Unterversicherung soll im Schadenfall verzichtet werden (nur bis zu einer VSU von 200.000 Euro möglich). Ja (Versicherungssumme mindestens 700 Euro je m2 Wohnfläche) Einschluss von Fahrrädern gegen Diebstahl bis VNR Mitglied ____________ Nein Prozent der Versicherungssumme Sonstiges: ______________________________________________________________ Eine weitere Hausratversicherung besteht mit ohne Unterversicherungsverzicht (sonstige Angaben siehe Vorversicherung) Im Premiumschutz sind folgende Deckungserweiterungen für den/die steuerpflichtigen Hund/Hunde bzw. für die in die Ahnentafel eingetragegenen Welpen vereinbart: – der einfache Diebstahl bis maximal 1.000 Euro (Höchstentschädigung pro Versicherungsjahr)* – der Diebstahl aus dem aufgebrochenem Zwinger bis 10 Prozent der Hausratversicherungssumme (Höchstentschädigung pro Versicherungsjahr) Der Zwinger wird hier als Raum eines Gebäudes betrachtet* – die vorsätzliche Tötung durch Dritte, beispielsweise durch Vergiftung, bis 1.000 Euro (Höchstentschädigung pro Versicherungsjahr)* 41042-021/2012/05 *Für die genannten Punkte besteht eine Anzeigepflicht bei der Polizei Versicherung von Elementar-Schäden (500 Euro Selbstbehalt) sind nur in ständig bewohnten und Zweitwohnungen versichert Wohnungsschutzbrief Die Versicherung weiterer Elementargefahren wird nicht gewünscht (siehe Beratungsprotokoll). Eine Rückstausicherung ist vorhanden. Wenn sich die Wohnung in der Erdbebenzone 3 befindet ist ein Beitragszuschlag von 0,20 Euro erforderlich (je 1.000 Euro der Hausratversicherungssumme) Wenn sich die Wohnung in Zürs-Zone 4 befindet – bitte Vordruck 41060 ausfüllen! Hinweis für die Elementarschadenversicherung: Für die Gefahren Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Überflutung durch Witterungsniederschläge, Ausuferung von stehenden / fließenden Gewässern (Hochwasser) und Rückstau (§ 5 Nrn. 3a)-h) VHB 2012) besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von einem Monat nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn (Wartezeit). Sofern in der Hausratversicherung bei einem Vorversicherer oder bei der DEVK Versicherungsschutz für die zuvor genannten Gefahren bestand, entfällt die Wartezeit. Die Wartezeit entfällt auch dann, wenn zwischen dem Antragseingang bei der DEVK und beantragtem Versicherungsbeginn mehr als ein Monat liegt. Mitversicherung Wohnungsschutzbrief Ja nein – nur für ständig bewohnte Wohnungen/Einfamilienhäuser Gesamt Drucken Löscht alle Feldinhalte Jahresbeitrag inkl. der zz. geltenden Versicherungsteuer B Jahres-Reisegepäckversicherung Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers und seiner Familienangehörigen zum Neuwert inklusive Assistance-Leistungen. Verreisen Sie im Jahr länger als 3 Monate? nein ja (Zuschlag 50 %) Halten Sie sich überwiegend im Ausland auf? nein ja Neuantrag ja (Zuschlag 100 %) 5.000 Euro öffentlicher Dienst und Verkehrsbereich 3,10 Euro 5,20 Euro privatwirtschaftlicher Bereich 3,60 Euro 6,00 Euro Jahres-Reisegepäckversicherung Versicherungssumme zwischen 3.000 und 10.000 Euro wählbar, auf volle 500 Euro aufrunden! Monatsbeitrag VNR ________________ nein 3.000 Euro Versicherungssumme Veränderungsantrag länger als 6 Monate? Jahresbeitrag inkl. der zz. geltenden Versicherungsteuer ‰ Euro Wichtiger Hinweis: Schmucksachen, Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sind insgesamt mit einem Drittel der Versicherungssumme versichert. Andere hochwertige Einzelgegenstände, deren Neuwert einen Betrag von jeweils 1.500 Euro übersteigt, sind nicht versichert. Geschenke und Reiseandenken sind bis zu 300 Euro versichert. C Glasversicherung Neuantrag Veränderungsantrag zu Ist die Wohnung/das Haus länger als 60 Tage unbewohnt? ja nein Steht die Wohnung/das Haus dauernd oder vorübergehend leer? ja nein Befindet sich in der Wohnung/dem Haus ein gewerblicher Betrieb? ja nein Zu versichern sind folgende Verglasungen: Gebäude- und Mobiliarverglasung Mobiliarverglasung (gilt nur für Wohnungen im Mehrfamilienhaus) In der ständig bewohnten Wohnung im VNR ________________ Mehrfamilienhaus Ist die Gebäudeverglasung anderweitig versichert? Einfamilienhaus Eigentümer Premium unbegrenzt Komfort Zusätzlich sind versichert je Schadenereignis – bis 2.000 Euro Kunststoffe (Scheiben, Platten, Lichtkuppeln) bis 5.000 Euro bis 2.000 Euro – künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten – Sonderkosten für Gerüste, Kräne oder die Beseitigung von Hindernissen ja nein Mieter – – – – – – Kunststoffe (Scheiben, Platten, Lichtkuppeln) Aquarien und Terrarien künstlerisch bearbeitete Scheiben und Spiegel Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Umrandung; Mauerwerk Blindwerden von Isolierverglasung Beseitigung von Graffitischäden Sonstiges: Gesamt Hinweis Wohngebäudeversicherung Bei Abschluss eines Vertrags nach dem Tarif Summentarif Premium wird der Hundezwinger bis zu einer Summe von 10.000 Euro beitragsfrei zum Neuwert im Rahmen der Gefahren Feuer und Sturm versichert. Der Zwinger wird dabei als Nebengebäude bertrachtet. Sofern der Wert des Zwingers diese Summe übersteigt, ist nur der übersteigende Betrag nach zu versichern. Wünschen Sie den Abschluss einer Wohgebäudeversicherung, wenden Sie sich bitte an einen unserer Vertriebspartner. Nebenabreden D Unfallversicherung * freiwillige Angabe Welche? Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn die DEVK sie durch Aufnahme in das Versicherungsdokument genehmigt. VP Versicherte Personen Zuname, Vorname, Titel* Versicherungssummen/Beiträge in Euro Neuantrag Veränderungsantrag Geburtsdatum (Jahr-Monat-Tag) G Berufliche Tätigkeit Gefahrengruppe/Ausb. Ende 1 2 3 4 Inv. Grundsumme Prog. % VollInvalidität 50.000 500 250.000 VNR 50.000 500 250.000 ______________ 75.000 500 375.000 75.000 500 375.000 UnfallRente Tod UKT/ Gen.geld 5.000 5.000 15 25 Kinder Tarif KU AusbildungTarif AU B/BB und N B/BB und N mtl. VP mtl. A B A B A B A B Erwachsene Tarif EU Tarifgruppe B/BB öffentl. Dienst VP Tarifgruppe N Privatwirtschaft Gef. A mtl. Gef. B mtl. Gef. A mtl. Gef. B mtl. 7,80 6,00 12,60 14,60 3,00 3,80 5,60 4,10 5,30 7,10 9,60 7,60 4,50 5,70 8,40 11,70 9,00 18,70 6,20 8,00 10,80 14,40 11,40 22,00 VP Angabe Adresse der versicherten Person, falls abweichend vom Antragsteller: VP Nr. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Einschluss Unfall Plus (nur bei AU ab 18 Jahre und EU möglich) für monatlich 3,59 Euro pro Person Unfall Plus: Verdoppelung der Versicherungssumme bei Unfällen im Zusammenhang mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Mitversicherung von Schmerzensgeld bis 2.000 Euro Mitversicherung von Komageld bis 1.100 Euro Bestehen Krankheiten/Behinderungen/Anomalien/Fehlbildungen/Unfallfolgen? nein ja, bei z. v. P. 1 2 3 4 Welche? ___________________________________________________________ _________ % seit: Merkzeichen G aG H, andere – Feststellungsbescheid(e) bitte beifügen – ________________ ___________________________________ 1 2 3 seit: 41042-021/2012/05 Name/Anschrift: ________________ ______________________________________________________ ______________________________________________________ Besteht eine Heimunterbringung oder wurde eine beantragt? nein ja, bei z. v. P. Drucken 1 2 3 4 seit: 3 4 _____________________________________________________ ______________________________________________________ Name/Anschrift: ___________________________________________________________ Üben Sie außergewöhnliche Aktivitäten/Sportarten (z. B. Tauch-, Luft-, Rennsport) aus? nein ja, bei z. v. P. 1 2 3 4 Welche? ___________________________________________________________ Wird eine Mitversicherung gewünscht? nein ja, bei z. v. P. 1 2 3 4 – bitte separaten Fragebogen ausfüllen – Sind Sie in einer Spezialeinheit bei Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Feuerwehr (z. B. SEK, KSK, GSG)? nein ja, bei z. v. P. 1 2 3 4 ________________ Besteht eine Betreuung oder wurde eine beantragt? nein ja, bei z. v. P. 1 2 3 4 seit: 2 Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten bis 750 Euro Mitversicherung von Infektionskrankheiten Mitversicherung von Vergiftungen Mitversicherung von Unfällen durch Laser-/Röntgenstrahlen Mitversicherung Hundebisse 500 Euro Welche? und Wurde eine Pflegegeldzahlung beantragt oder anerkannt? nein ja, bei z. v. P. 1 2 3 4 Stufe 1 Üben Sie eine Sportart aus, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen (Profisport)? nein ja, bei z. v. P. 1 2 3 4 Wurde eine Schwerbehinderung beantragt oder anerkannt? nein ja, bei z. v. P. 1 2 3 4 Grad der Behinderung Für VP: ________________ Löscht alle Feldinhalte Welche? ___________________________________________________________ Hatten Sie in den letzten 5 Jahren Unfälle? ja, bei z. v. P. 1 Sind Folgen verblieben? Welche? 2 3 nein 4 Welche? nein ______________________________ ja, bei z. v. P. 1 2 3 4 ___________________________________________________________ Dynamik Bezugsrecht Verkaufsprogramm Nebenabreden Es gilt eine jährliche Anpassung von Versicherungssummen und Beitrag um 5 % als vereinbart. gemäß Kundeninformation Ich wünsche statt dessen ________________ 2, 3, 7, 5 oder 10 % keine lt. besonderer Anlage GRNR 370 _____________________________________________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________________________________________ Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer durch Aufnahme in das Versicherungsdokument genehmigt. Beitragsberechnung _____________________ , _______ € _____________________ , _______ € ____________________ , _______ € Beitrag für alle zu versichernden Personen ./. Nachlass Zu zahlender Jahresbeitrag/Monatsrate Die mit A, B, C und D bezeichneten Versicherungen sind rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Verträge. Jede Versicherung kann auch alleine beantragt werden. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag, dem Tarif, dem Versicherungsschein, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2012 Fassung DEVK, Stand: 2012-05-01), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reisegepäckversicherung (AVB Reisegepäck Fassung DEVK, Stand: 2008-01-01), den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Glasversicherung (AGlB Fassung DEVK, Stand: 2011-01-01), den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2008 Fassung DEVK, Stand: 2008-01-01), sowie je nach Versicherungsumfang nach den Besonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Erläuterungen und Klauseln. • • • • • Für Mitglieder der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. gilt zusätzlich die Satzung. Vereinbart gilt dabei jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Dem Vertrag liegt deutsches Recht zugrunde. Bitte beachten Sie, dass Sie zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Antragsfragen verpflichtet sind. Bei Verletzung Ihrer Anzeigepflicht müssen Sie mit Nachteilen rechnen. Je nach Schwere Ihres Verschuldens kann die Anzeigepflichtverletzung unsere Leistungsfreiheit im Schadenfall, unseren Rücktritt vom Vertrag, die Vertragskündigung, eine Vertragsanpassung – und bei arglistiger Täuschung sogar die Vertragsanfechtung – zur Folge haben. Ich bestätige hiermit, dass mir die Durchschrift dieser Anträge/dieses Antrags und vor Antragsunterzeichnung, die Verbraucherinformationen, das Produktinformationsblatt, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2012 Fassung DEVK, Stand: 2012-05-01), die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Reisegepäck (AVB Reisegepäck Fassung DEVK, Stand: 2008-01-01), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Glasversicherung (AGlB Fassung DEVK, Stand: 2011-01-01), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2008 Fassung DEVK, Stand: 2008-01-01), sowie je nach Versicherungsumfang der einzelnen Versicherungssparte die Besonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Erläuterungen, Klauseln mit dem Merkblatt zur Datenverarbeitung in Papierform ausgehändigt wurden. Abweichend wurden mir auf meinen Wunsch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen als CD-ROM ausgehändigt. Hinweis: Die DEVK bestätigt, dass sich die für meinen Vertrag zuvor genannten Informationen auf der CD-ROM (Version ) befinden als separate Datei übermittelt, die auf meinem PC gespeichert wurde. die mir als E-Mail an die Adresse zugesandt wurde. Hinweis: Ich habe die Datei erhalten und bestätige, dass es sich um die zuvor genannten Informationen handelt. Die DEVK bestätigt, dass sich die für meinen Vertrag zuvor genannten Informationen auf der CD-ROM (Version ) befinden. Diese CD-ROM liegt mir bereits vor. Unterschrift des Antragstellers für den Erhalt der Unterlagen Ich bestätige, dass ich das Beratungsprotokoll zum Antrag erhalten habe. Ich bestätige, dass ich die Erklärung zum Beratungs- und Dokumentationsverzicht zum Antrag erhalten habe. Ich bin damit einverstanden, dass der beantragte Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Ich bestätige, dass ich für die beantragte Mitversicherung der Sportart das Merkblatt erhalten habe. Ich bestätige, dass ich den Vordruck Nr. 41010 erhalten habe, wenn sich auf dem Grundstück Scheunen und/oder Nebengebäude befinden. Die als Antragsbestandteil geltenden Hinweise auf der Rückseite des Antrags und mein dort erläutertes Widerrufsrecht habe ich zur Kenntnis genommen. Weiterhin willige ich in die ebenfalls auf der Rückseite abgedruckte Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – und zur Bonitätsprüfung ein. 41042-021/2012/05 Ja, ich will immer aktuell informiert sein. Deshalb willige ich ein, zu Zwecken der Information über Produkte der DEVK-Versicherungen* (siehe Rückseite) telefonisch bzw. per E-Mail kontaktiert zu werden. Mein Einverständnis kann ich jederzeit formfrei widerrufen – z. B. per Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0180 2 757-757 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute). Drucken Datum Unterschrift des Antragstellers Mitzuversichernde Person Ggf. gesetzlicher Vertreter/Beitragszahler Löscht alle Feldinhalte Unterschrift des Vertriebspartners Produktinformationsblatt Hausratversicherung Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer DEVK Hausratversicherung und Ihr Vertrauen. Damit Sie sich einen ersten Überblick über die von Ihnen in Aussicht genommenen Versicherungsvertrag verschaffen können, haben wir hierzu wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Diese sollen Ihnen als eine erste Orientierungshilfe dienen. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. 1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung an. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem von Ihnen gestellten Antrag, den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB) und den Klauseln, auf die im Versicherungsantrag verwiesen wird. 2. Was ist versichert? Zum Hausrat gehören alle Sachen (ausgenommen Handelsware), die sich in Ihrer Wohnung befinden, auch wenn sie Ihnen nicht gehören, wie zum Beispiel: – die Wohnungseinrichtung (Bilder, Lampen, Möbel, Spiegel, Teppiche usw.); – Textilien und Ledersachen aller Art (Bekleidung, Gardinen, Schuhe, Vorhänge, Wäsche usw.); – Elektro- und Gasgeräte (Bohrmaschine, Computer, Fernsehgerät, Föhn, Kaffeemaschine, Küchenherd, Rasierapparat, Stereoanlage, Telefon, Uhren, Videokamera, Waschmaschine, Wäschetrockner, Zahnbürste usw.); – Arbeitsgeräte, Bargeld, Bestecke, Bücher, CD's, Ess- und Kaffeeservice, Fotoalben und -apparate, Kleintiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische), Hobbygeräte und -werkzeuge, Musikinstrumente, Sammlungen aller Art, Schallplatten, Schmuck, Sparbücher, Spiele, Wertpapiere und vieles mehr; – Badewanne, Badeofen, Waschbecken und sonstige Installationen und Gebäudebestandteile, die Sie als Mieter einer Wohnung angeschafft haben; – Lebens- und Genussmittel (Brot, Gemüse, Getränke, Gewürze, Kaffee, Kartoffeln, Konserven, Mehl, Tee, Zucker, Zwiebeln, usw.). Ihr Hausrat ist u.a. gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Die Elementarschadenversicherung ist eingeschlossen, wenn Sie dieser Versicherung nicht bei Beantragung widersprechen und wir aufgrund der Lage Ihrer Wohnung das Risiko versichern können. Sie bietet beispielsweise Versicherungsschutz gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen (§§ 1 bis 5 VHB). Die Hausratversicherung umfasst mehrere Versicherungsvarianten. Den Basisversicherungsschutz stellt die Versicherungsvariante „Hausrat-Aktiv“ dar. Hier ist beispielsweise ein Selbstbehalt je Versicherungsfall vereinbart. Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt bietet das Versicherungspaket „Hausrat-Komfort“. Höherwertigen Versicherungsschutz bietet abschließend „Hausrat-Premium“. Einen detaillierten Überblick bietet die Übersicht „Versicherungsumfang Hausratversicherung“, die in der „Kundeninformation zur Hausratversicherung“ enthalten ist. Welche Hausratversicherung mit welcher Deckungsvariante Sie für Ihren Vertrag beantragt haben, können Sie dem Antrag entnehmen. 3. Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Die von Ihnen zu entrichtenden Beiträge ergeben sich aus den zum Vertragsschluss gültigen Unternehmenstarifen, die für Sie maßgeblich sind. Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer Euro Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie monatliche Zahlung des Beitrages mit uns vereinbart haben, sind die Folgebeiträge jeweils zum Ersten des jeweiligen Monats fällig. Zahlen Sie den Versicherungsbeitrag als Jahreszahler ist der Folgebeitrag zu Beginn des jeweiligen Jahres fällig. Zahlen Sie einen Folgebeitrag verschuldet nicht termingerecht, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Unter Umständen können wir den Vertrag auch kündigen. Weitere Hinweise und Erläuterungen zur Zahlung des Beitrages können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen (§§ 18, 20, 21 VHB). Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise des Beitrages wird von uns zum Fälligkeitszeitpunkt beachtet. Um Ihnen die Beitragszahlung zu erleichtern, empfehlen wir das Lastschriftverfahren. Die Vertragslaufzeit können Sie Ziffer 8 dieses Produktinformationsblattes entnehmen. 4. Was ist nicht versichert? Wir wollen Ihnen einen optimalen und preiswerten Versicherungsschutz anbieten. Aus diesem Grund sind seltene und schwer kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nicht versichert sind insbesondere – Schäden durch einfachen Diebstahl (d.h. es liegt weder ein Einbruch noch ein Raub vor); – Sengschäden (Ausnahme Hausrat-Premium); 41042-021/2012/05 Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§§ 1 bis 5 VHB). Darüber hinaus finden Sie eine Darstellung der nicht versicherten Sachen in § 6 VHB. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss? Aus einem Versicherungsvertrag haben beide Vertragsparteien Pflichten zu erfüllen. Das gilt auch für Sie als unseren Versicherungsnehmer. Die von uns im Antrag gestellten Fragen müssen von Ihnen beim Ausfüllen des Antrages wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Insofern bitten wir Sie vor Unterzeichnung des Antrages diesen sorgfältig zu lesen und die dort gemachten Angaben zu prüfen. Wenn der Hausrat bereits versichert war, nennen Sie uns bitte zudem den letzten Versicherer des Hausrates sowie alle Schäden, die an diesen gemeldet wurden. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Unrichtige und unvollständige Angaben im Antrag können unsere Leistungsfreiheit im Versicherungsfall, unseren Rücktritt vom Vertrag, die Vertragskündigung, eine Vertragsanpassung – und bei arglistiger Täuschung sogar die Vertragsanfechtung – zur Folge haben. Einzelheiten ergeben sich aus § 17 VHB. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages? Wenn eine Veränderung der Umstände eintritt, nach denen wir im Antrag oder weiteren Schriftstücken gefragt haben, muss der Versicherungsvertrag möglicherweise angepasst werden. Sie müssen uns diese Änderungen mitteilen. Ein typischer Fall ist beispielsweise ein Umzug, da sich dadurch z.B. die wesentlichen Grundlagen der Bemessung Ihrer Prämie verändern können, etwa die Quadratmeterzahl der Wohnung. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Dies ist z.B. der Fall, wenn am Haus ein Baugerüst aufgestellt wird oder Ihre Wohnung mehr als drei Monate unbewohnt ist; in diesen Fällen steigt das Risiko eines Einbruchs deutlich an. Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte §§ 24 und 25 VHB. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie bei einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir können den Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen. Näheres entnehmen Sie bitte den §§ 24 und 25 VHB. 7. Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? Bei Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie u.a. nachfolgende Obliegenheiten einzuhalten: – Tragen Sie nach Möglichkeit zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. – Zeigen Sie uns bitte jeden Schaden unverzüglich an. Es genügt zunächst die mündliche oder telefonische Anzeige. – Ihre Schadensmeldung muss ausführlich und wahrheitsgemäß sein; nur so können Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung helfen. Schnelle Übersendung von Schriftstücken, die wir bei Ihnen angefordert haben, erleichtern uns die Arbeit. – Zeigen Sie bei Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus) sowie Brand und Explosion diesen Umstand unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle an und reichen Sie dort im Falle des Verlustes von versicherten Sachen ein Verzeichnis dieser Sachen ein. – Unterstützen Sie uns bei der Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und geben Sie uns bitte jede dienliche Auskunft. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie bei einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir können den Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen. Näheres entnehmen Sie bitte den § 24 VHB. 8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsvertrag wird zunächst vom vereinbarten Beginndatum, das Sie dem Antrag entnehmen können, bis zum 1. Januar des folgenden Jahres, nachts 0.00 Uhr, und für das nächste Kalenderjahr abgeschlossen. Mit Ablauf der Vertragszeit verlängert sich der Vertrag um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Vertragspartei eine Kündigung in Textform zugeht. 41042-021/2012/05 9. Wann und wie kann der Versicherungsvertrag beendet werden? Den Versicherungsvertrag können Sie und die DEVK durch eine Kündigung beenden. Die ordentliche Kündigung ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Es ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten, d.h. die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner also bis zum 30. September eines Jahres zugehen, damit der Vertrag wirksam zum Ablauf des Jahres beendet wird. Besondere Kündigungsmöglichkeiten z.B. nach einem Versicherungsfall oder im Fall einer Beitragsangleichung können Sie in den §§ 30 und 10 VHB nachlesen. Weitere Beendigungsgründe können die Anfechtung, der Widerruf oder der Rücktritt sein. Produktinformationsblatt Reisegepäckversicherung Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer DEVK-Reisegepäckversicherung und Ihr Vertrauen. Damit Sie sich einen ersten Überblick über die von Ihnen in Aussicht genommene Reisegepäckversicherung verschaffen können, haben wir hierzu wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Diese sind jedoch nicht abschließend und dienen Ihnen als eine erste Orientierungshilfe. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. 1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Reisegepäckversicherung an. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem von Ihnen gestellten Antrag, den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reisegepäckversicherung (AVB Reisegepäck), die im Versicherungsantrag angegeben sind bzw. auf die im Versicherungsantrag verwiesen wird. 2. Was ist versichert? Zum versicherten Reisegepäck zählen z. B. die Gegenstände, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Hierzu zählen auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden bis zu einem Betrag von 300 Euro. Schmucksachen, Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck insgesamt nur mit einem Drittel der Versicherungssumme versichert. Andere hochwertige Einzelgegenstände, deren Neuwert einen Betrag von jeweils 1.500 Euro übersteigt, sind nicht versichert. Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet sowie während der übrigen Reisezeit gegen – Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung – Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) – Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten – Feuer, Hagel und andere Elementarereignisse sowie – nicht fristgerecht ausgeliefertes Reisegepäck d. h., wenn es den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie der Versicherte erreicht. – Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme. Einzelheiten können Sie den §§ 2, 5 und 7 AVB Reisegepäck entnehmen. 3. Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Die von Ihnen zu entrichtenden Beiträge ergeben sich aus den zum Vertragsschluss gültigen Unternehmenstarifen, die für Sie maßgeblich sind. Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer Euro Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Vertrags fällig. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie die monatliche Zahlung des Beitrags mit uns vereinbart haben, sind die Folgebeiträge jeweils zum Ersten des jeweiligen Monats fällig. Zahlen Sie den Versicherungsbeitrag als Jahreszahler ist der Folgebeitrag zu Beginn des jeweiligen Jahres fällig. Zahlen Sie einen Folgebeitrag verschuldet nicht termingerecht, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Unter Umständen können wir den Vertrag auch kündigen. Weitere Hinweise und Erläuterungen zur Zahlung des Beitrags können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen (§ 9 AVB Reisegepäck). Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise des Beitrags wird von uns zum Fälligkeitszeitpunkt beachtet. Um Ihnen die Beitragszahlung zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen das Lastschriftverfahren. Die Vertragslaufzeit können Sie Ziffer 8 dieses Produktinformationsblatts entnehmen. 41042-021/2012/05 4. Was ist nicht versichert? Wir wollen Ihnen einen optimalen und preiswerten Versicherungsschutz anbieten. Aus diesem Grund sind seltene und schwer kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nicht versichert sind insbesondere – Geld und Wertpapiere; Ausweispapiere sind mit den amtlichen Gebühren; Scheck- oder Kreditkarten mit den üblichen Bankgebühren versichert – Fahrkarten – Urkunden und Dokumente aller Art – Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert – Gegenstände, die üblicherweise nur der Berufsausübung dienen – Brillen, Kontaktlinsen und Prothesen jeder Art – Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge – hochwertige Einzelgegenstände, deren Neuwert einen Betrag über 1.500 Euro übersteigt – Vermögensschäden – Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie sowie Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand. Weitere Informationen hierzu können Sie § 4 AVB Reisegepäck entnehmen. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss? Aus einem Versicherungsvertrag haben beide Vertragsparteien Pflichten zu erfüllen. Das gilt auch für Sie als unseren Versicherungsnehmer. Die von uns im Antrag gestellten Fragen müssen von Ihnen beim Ausfüllen des Antrags wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Insofern bitten wir Sie vor Unterzeichnung des Antrags diesen sorgfältig zu lesen und die dort gemachten Angaben zu prüfen. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Unrichtige und unvollständige Angaben im Antrag können unsere Leistungsfreiheit im Versicherungsfall, unseren Rücktritt vom Vertrag, die Vertragskündigung, eine Vertragsanpassung – und bei arglistiger Täuschung sogar die Vertragsanfechtung – zur Folge haben. Einzelheiten ergeben sich aus § 8 AVB Reisegepäck. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrags? Wenn eine Veränderung der Umstände eintritt, nach denen wir im Antrag oder weiteren Schriftstücken gefragt haben, muss der Versicherungsvertrag möglicherweise angepasst werden. Sie müssen uns diese Änderungen mitteilen. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie bei einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir können den Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen. Näheres entnehmen Sie bitte den § 12 AVB Reisegepäck. 7. Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie u. a. nachfolgende Obliegenheiten einzuhalten: – Tragen Sie nach Möglichkeit zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei; machen Sie insbesondere Ersatzansprüche gegen Dritte (z. B. Bahn, Post, Reederei, Fluggesellschaft, Gastwirt) form- und fristgerecht geltend oder stellen Sie sie auf andere Weise sicher und beachten Sie Weisungen des Versicherers – Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an. Es genügt zunächst die mündliche oder telefonische Anzeige – Tun Sie alles, was zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sein kann. Reichen Sie uns alle Belege, die den Entschädigungsanspruch nach Grund und Höhe beweisen, ein, reichen Sie uns im Falle des Verlusts von versicherten Sachen ein Verzeichnis dieser Sachen ein – Unterstützen Sie uns bei der Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und geben Sie uns bitte jede dienliche Auskunft. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie bei einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir können den Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen. Näheres entnehmen Sie bitte den §§ 11 und 12 AVB Reisegepäck. 8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsvertrag wird zunächst vom vereinbarten Beginndatum, das Sie dem Antrag entnehmen können, bis zum 1. Januar des folgenden Jahres, nachts 00:00 Uhr, und für das nächste Kalenderjahr abgeschlossen. Mit Ablauf der Vertragszeit verlängert sich der Vertrag um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Vertragspartei eine Kündigung in Textform zugeht. 41042-021/2012/05 9. Wann und wie kann der Versicherungsvertrag beendet werden? Den Versicherungsvertrag können Sie und die DEVK durch eine Kündigung beenden. Die ordentliche Kündigung ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Es ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, d. h. die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner also bis zum 30. September eines Jahres zugehen, damit der Vertrag wirksam zum Ablauf des Jahres beendet wird. Besondere Kündigungsmöglichkeiten z. B. nach einem Versicherungsfall oder im Fall einer Beitragsangleichung können Sie in den §§ 10 und 17 AVB Reisegepäck nachlesen. Weitere Beendigungsgründe können die Anfechtung, der Widerruf oder der Rücktritt sein. Produktinformationsblatt Glasversicherung Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer DEVK-Glasschutzversicherung und Ihr Vertrauen. Damit Sie sich einen ersten Überblick über den von Ihnen in Aussicht genommenen Versicherungsvertrag verschaffen können, haben wir hierzu wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Diese sind jedoch nicht abschließend und dienen Ihnen als eine erste Orientierungshilfe. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. 1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung an. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem von Ihnen gestellten Antrag, den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB) sowie den Klauseln, die im Versicherungsantrag angegeben sind bzw. auf die im Versicherungsantrag verwiesen wird. 2. Was ist versichert? Wir entschädigen alle versicherten Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Hierbei kommt es auf die Ursache des Schadens nicht an; so kann der Bruchschaden z. B. durch umher fliegende Äste bei einem Unwetter, Materialfehler oder den Steinwurf spielender Kinder verursacht worden sein. Versicherte Sachen sind: – Gebäudeverglasungen, und zwar Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbaugläser – Kunststoffe (Scheiben, Platten, Lichtkuppeln) bis 2.000 Euro – Mobiliarverglasungen, und zwar Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Glaskeramik-Kochflächen. Solarmodule und Solarröhren sind gegen Beitraszuschlag versicherbar. Durch Abschluss von „Glas Premium“ kann der Versicherungsschutz zusätzlich erweitert werden. Dazu gehören beispielsweise: Schäden an Scheiben, Platten, Lichtkuppeln aus Kunststoff in unbegrenzter Höhe, Aquarien/Terrarien, künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben und Spiegeln bis 5.000 Euro sowie Graffitischäden. 3. Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Die von Ihnen zu entrichtenden Beiträge ergeben sich aus den zum Vertragsschluss gültigen Unternehmenstarifen, die für Sie maßgeblich sind. Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer Euro Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Vertrags fällig. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie die monatliche Zahlung des Beitrags mit uns vereinbart haben, sind die Folgebeiträge jeweils zum Ersten des jeweiligen Monats fällig. Zahlen Sie den Versicherungsbeitrag als Jahreszahler ist der Folgebeitrag zu Beginn des jeweiligen Jahres fällig. Zahlen Sie einen Folgebeitrag verschuldet nicht termingerecht, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Unter Umständen können wir den Vertrag auch kündigen. Weitere Hinweise und Erläuterungen zur Zahlung des Beitrags können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen (§ 8 AGlB). Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise des Beitrags wird von uns zum Fälligkeitszeitpunkt beachtet. Um Ihnen die Beitragszahlung zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen das Lastschriftverfahren. Die Vertragslaufzeit können Sie Ziffer 8 dieses Produktinformationsblatts entnehmen. 4. Was ist nicht versichert? Wir wollen Ihnen einen optimalen und preiswerten Versicherungsschutz anbieten. Aus diesem Grund sind seltene und schwer kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Oberflächenbeschädigungen (z. B. Kratzer), Schäden an Hohlgläsern, Handspiegeln, optischen Gläsern und Beleuchtungskörpern; Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteile elektrischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsmittel sind, und Verglasungen in beruflich oder gewerblich genutzten Räumen sowie Werbeanlagen sind nicht versichert. Dies gilt auch für Sachen, die bei Versicherungsbeginn schon beschädigt sind. Weitere Informationen hierzu können Sie §§ 1 und 2 AGlB entnehmen. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss? Aus einem Versicherungsvertrag haben beide Vertragsparteien Pflichten zu erfüllen. Das gilt auch für Sie als unseren Versicherungsnehmer. Die von uns im Antrag gestellten Fragen müssen von Ihnen beim Ausfüllen des Antrags wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Insofern bitten wir Sie vor Unterzeichnung des Antrags diesen sorgfältig zu lesen und die dort gemachten Angaben zu prüfen. 41042-021/2012/05 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Unrichtige und unvollständige Angaben im Antrag können unsere Leistungsfreiheit im Versicherungsfall, unseren Rücktritt vom Vertrag, die Vertragskündigung, eine Vertragsanpassung – und bei arglistiger Täuschung sogar die Vertragsanfechtung – zur Folge haben. Einzelheiten ergeben sich aus § 5 AGlB. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrags? Wenn eine Veränderung der Umstände eintritt, nach denen wir im Antrag oder weiteren Schriftstücken gefragt haben, muss der Versicherungsvertrag möglicherweise angepasst werden. (z. B. Umzug in eine neue Wohnung). Sie müssen uns diese Änderungen mitteilen. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Gefahrerhöhungen informieren (z. B. wenn das Gebäude vorübergehend leer steht oder Ihre Wohnung mehr als 60 Tage unbewohnt ist). Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte § 6 AGlB. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie bei einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir können den Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen. Näheres entnehmen Sie bitte den § 6 AGlB. 7. Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie u. a. nachfolgende Obliegenheiten einzuhalten: – Tragen Sie nach Möglichkeit zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei. – Zeigen Sie uns bitte jeden Schaden unverzüglich an. Es genügt zunächst die mündliche oder telefonische Anzeige. – Ihre Schadensmeldung muss ausführlich und wahrheitsgemäß sein; nur so können Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung helfen. Schnelle Übersendung von Schriftstücken, die wir bei Ihnen angefordert haben, erleichtern uns die Arbeit. – Unterstützen Sie uns bei der Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und geben Sie uns bitte jede dienliche Auskunft. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie bei einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir können den Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen. Näheres entnehmen Sie bitte den § 15 AGlB. 8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsvertrag wird zunächst vom vereinbarten Beginndatum, das Sie dem Antrag entnehmen können, bis zum 1. Januar des folgenden Jahres, nachts 00:00 Uhr, und für das nächste Kalenderjahr abgeschlossen. Mit Ablauf der Vertragszeit verlängert sich der Vertrag um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Vertragspartei eine Kündigung in Textform zugeht. 41042-021/2012/05 9. Wann und wie kann der Versicherungsvertrag beendet werden? Den Versicherungsvertrag können Sie und die DEVK durch eine Kündigung beenden. Die ordentliche Kündigung ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Es ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, d. h. die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner also bis zum 30. September eines Jahres zugehen, damit der Vertrag wirksam zum Ablauf des Jahres beendet wird. Besondere Kündigungsmöglichkeiten z.B. nach einem Versicherungsfall oder im Fall einer Beitragsangleichung können Sie in den §§ 20 und 12 AGlB nachlesen. Weitere Beendigungsgründe können die Anfechtung, der Widerruf oder der Rücktritt sein. Produktinformationsblatt Unfallversicherung Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer DEVK-Unfallversicherung und Ihr Vertrauen. Damit Sie sich einen ersten Überblick über die von Ihnen in Aussicht genommene Unfallversicherung verschaffen können, haben wir hierzu wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Diese sind jedoch nicht abschließend und dienen Ihnen als eine erste Orientierungshilfe. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. 1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Unfallversicherung an. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem von Ihnen gestellten Antrag, den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigenTarifen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB), sowie den Besonderen- und Zusatzbedingungen zur Unfallversicherung, die im Versicherungsantrag angegeben sind bzw. auf die im Versicherungsantrag verwiesen wird. Bei Abschluss einer erweiterten Kinder-Unfallversicherung „Junior Plus“ gelten abweichend die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die DEVK-Kinder-Unfallversicherung mit Einschluss von Dauerschädigungen durch Krankheit (AKiUB). 2. Was ist versichert? Versichert sind Unfälle, die Ihnen und/oder einer anderen im Antrag genannten versicherten Person zustoßen. Soweit Sie nichts anderes mit uns vereinbaren, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen Bereich (auch Sport- und Verkehrsunfälle), weltweit und rund um die Uhr, auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Ein Unfall liegt etwa vor, wenn Sie und/oder eine andere im Antrag genannte versicherte Person sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder ähnliches, oder von anderen verletzt werden. Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, d. h. wir zahlen nur Geldleistungen. Heilbehandlungskosten übernehmen wir in aller Regel nicht. Sie sind Gegenstand der Krankenversicherung. Zwei besonders wichtige Leistungsarten in der Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistung und die Unfall-Rente. Wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen), zahlen wir je nach Vereinbarung mit Ihnen einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung) und/oder eine Unfall-Rente. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten (Grund-) Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die Unfall-Rente wird lebenslang bei schweren Unfällen gezahlt, wenn als Folge eines Unfalls die körperliche und/oder die geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist. Je nach Vereinbarung und abhängig von Ihrem Versicherungsantrag ist folgender Versicherungsschutz möglich: - Unfallversicherung Nur in der Unfallversicherung ist der Abschluss der Versicherungspakete Unfall Plus oder Unfall-Rente Plus möglich. Weitere Leistungserweiterungen sind die Mitversicherung einer Todesfallleistung, die Vereinbarung von Unfallkrankenhaustage- mit oder ohne Genesungsgeld, und der Ersatz von Kosten einer kosmetischen Operation. Einen detaillierten Überblick bietet die Übersicht „Versicherungsumfang Unfallversicherung und erweiterte Kinder-Unfallversicherung", die in der „Kundeninformation zur Unfallversicherung“ enthalten ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 7 AUB . 3. Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Die von Ihnen zu entrichtenden Beiträge ergeben sich aus den zum Vertragsschluss gültigen Unternehmenstarifen, die für Sie maßgeblich sind. Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer Euro Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Vertrags fällig. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie die monatliche Zahlung des Beitrags mit uns vereinbart haben, sind die Folgebeiträge jeweils zum Ersten des jeweiligen Monats fällig. Zahlen Sie den Versicherungsbeitrag als Jahreszahler ist der Folgebeitrag zu Beginn des jeweiligen Jahres fällig. Zahlen Sie einen Folgebeitrag verschuldet nicht termingerecht, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Unter Umständen können wir den Vertrag auch kündigen. Weitere Hinweise und Erläuterungen zur Zahlung des Beitrags können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen (§ 5 AUB, § 8 AKiUB). Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise des Beitrags wird von uns zum Fälligkeitszeitpunkt beachtet. Um Ihnen die Beitragszahlung zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen das Lastschriftverfahren. Die Vertragslaufzeit können Sie Ziffer 8 dieses Produktinformationsblatts entnehmen. 41042-021/2012/05 4. Was ist nicht versichert? Wir wollen Ihnen einen optimalen und preiswerten Versicherungsschutz anbieten. Aus diesem Grund sind seltene und schwer kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nach § 3 AUB sind Geisteskranke und dauernd pflegebedürftige Personen nicht versicherbar. Geisteskrank im versicherungsrechtlichen Sinne sind solche Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen sind, die Verantwortung für sich selbst nicht mehr übernehmen können, sodass ein Betreuer bestellt ist oder einer ständigen Beaufsichtigung bedürfen. Als pflegebedürftig gelten die Personen, die für die üblichen Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedürfen. Nicht versichert sind insbesondere Unfälle durch Trunkenheit oder Drogenkonsum, mit wenigen Ausnahmen Infektionskrankheiten, Lebensmittel- und andere Vergiftungen, Bandscheibenschäden und die aktive Teilnahme an Motorrennen. Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt worden sind. Die Aufzählung ist nur beispielhaft; in § 2 AUB und in § 4 AKiUB sowie in den Besonderen- und Zusatzbedingungen finden sich weitere Ausschlüsse. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss? Aus einem Versicherungsvertrag haben beide Vertragsparteien Pflichten zu erfüllen. Das gilt auch für Sie als unseren Versicherungsnehmer. Die von uns im Antrag gestellten Fragen müssen von Ihnen beim Ausfüllen des Antrags wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Insofern bitten wir Sie vor Unterzeichnung des Antrags diesen sorgfältig zu lesen und die dort gemachten Angaben zu prüfen. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Unrichtige und unvollständige Angaben im Antrag können unsere Leistungsfreiheit im Versicherungsfall, unseren Rücktritt vom Vertrag, die Vertragskündigung, eine Vertragsanpassung – und bei arglistiger Täuschung sogar die Vertragsanfechtung – zur Folge haben. Einzelheiten ergeben sich aus § 3a AUB und § 6 AKiUB. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrags? Wenn eine Veränderung der Umstände eintritt, nach denen wir im Antrag oder weiteren Schriftstücken gefragt haben, muss der Versicherungsvertrag möglicherweise angepasst werden. Sie müssen uns diese Änderungen mitteilen. In der Unfallversicherung hat Ihre Berufstätigkeit unmittelbaren Einfluss auf das Unfallrisiko, dem Sie ausgesetzt sind. Wir berücksichtigen sie daher auch bei der Bemessung des Versicherungsbeitrags und der Versicherungssummen. Einen Berufswechsel müssen Sie uns deshalb so bald wie möglich anzeigen, um uns eine Anpassung des Vertrages zu ermöglichen. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie bei einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir können den Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen. Näheres entnehmen Sie bitte den § 6 AUB und § 8 AKiUB. 7. Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie u. a. nachfolgende Obliegenheiten einzuhalten: – Nach einem Unfall muss so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht und seinen Anordnungen gefolgt werden. Außerdem sind wir sofort zu informieren. – Ihre Schadenmeldung muss ausführlich und wahrheitsgemäß sein; nur so können Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung helfen. Schnelle Übersendung von Schriftstücken, die wir bei Ihnen angefordert haben, erleichtern uns die Arbeit. – Todesfälle sind uns innerhalb von 48 Stunden zu melden. Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie bei einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir können den Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen. Näheres entnehmen Sie bitte den §§ 9,10 AUB und §§ 10,11 AKiUB. 8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsvertrag wird zunächst vom vereinbarten Beginndatum, das Sie dem Antrag entnehmen können, bis zum 1. Januar des folgenden Jahres, nachts 00:00 Uhr, und für das nächste Kalenderjahr abgeschlossen. Mit Ablauf der Vertragszeit verlängert sich der Vertrag um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Vertragspartei eine Kündigung in Textform zugeht. 41042-021/2012/05 9. Wann und wie kann der Versicherungsvertrag beendet werden? Den Versicherungsvertrag können Sie und die DEVK durch eine Kündigung beenden. Die ordentliche Kündigung ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Es ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, d. h. die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner also bis zum 30. September eines Jahres zugehen, damit der Vertrag wirksam zum Ablauf des Jahres beendet wird. Besondere Kündigungsmöglichkeiten z. B. nach einem Versicherungsfall oder im Fall einer Beitragsangleichung können Sie in den §§ 4,16 AUB und §§ 7,16 AKiUB nachlesen. Weitere Beendigungsgründe können die Anfechtung, der Widerruf oder der Rücktritt sein. Hinweise und Erläuterungen zu den beantragten Versicherungen Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Beitrag in Höhe von 1/360 des für ein Jahr zu zahlenden Beitrags, der sich aus dem Versicherungsschein ergibt. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzung (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Schlusserklärungen Die selbstständige Abgabe von Deckungszusagen ist den Vermittlern verboten und ohne rechtliche Wirkung für die Gesellschaft. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn der Versicherer sie durch Aufnahme im Versicherungsschein/Nachtrag genehmigt. Wichtiger Hinweis: Endet die Mitgliedschaft beim VDH ist uns dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag wird zu den dann gültigen Konditionen fortgeführt. Besonderer Hinweis für Mitglieder und Nichtmitglieder des DEVK Deutsche Eisenbahnversicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G., Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn, und für Kunden der DEVK Allgemeine Versicherungs-AG als Angehörige des öffentlichen Dienstes und ihnen gleichgestellte Personen bei bestimmten Mitgliedschaften: Vereinbart wird ein Tarif, der nur für die Dauer des derzeitigen Beschäftigungsverhältnisses und den anschließenden Ruhestand bzw. bei bestimmten Mitgliedschaften nur für die Dauer der jeweiligen Mitgliedschaft Gültigkeit hat. Bei sonstigem Ausscheiden bzw. bei Beendigung der Mitgliedschaft entfällt die Einräumung dieses Tarifs, und es ist der Beitrag zu entrichten, der sich aus dem dann gültigen allgemeinen Tarif ergibt. Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses bzw. die Beendigung einer bestimmten Mitgliedschaft sind der DEVK unverzüglich anzuzeigen. Ausfertigungsgebühren, sonstige Gebühren und Kosten können gemäß § 3 VVG erhoben werden. Die Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, ihrerseits von mir irgendwelche Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrags oder aus anderen Gründen zu erheben. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie als Versicherungsnehmer den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Ihre Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung oder nach Ablauf der im Versicherungsantrag genannten Widerrufsfrist unverzüglich erfolgt. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten, d. h. verschuldet, haben. Erfolgt Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir können vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten, d. h. verschuldet, haben. Ist der Beitrag zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten, d. h. verschuldet, haben. Weitere zum Versicherungsvertrag wichtige Verbraucherinformationen können Sie dem Bedingungsheft entnehmen. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Weiterhin willige ich ein, dass bei Risikoübernahme durch einen mit der DEVK kooperierenden Versicherer die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten an den betreffenden Versicherer übermittelt werden. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der DEVK-Unternehmen meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertragsund Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstige Finanzdienstleistungen nutzen und (gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen) speichern darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vor Vertragsabschluss zusammen mit der gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformation das Merkblatt zur Datenverarbeitung erhalten habe. 41042-021/2012/05 Einwilligung zur Bonitätsprüfung* Ich willige ein, dass die Antragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum bzw. Firma und Anschrift) genutzt werden, um im Rahmen der Vertragsdurchführung über eine Auskunftei eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. * Bei Nichteinwilligung streichen Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Bereich Versicherungen - Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn * DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G., DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G., DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-AG, DEVK Allgemeine Versicherungs-AG, DEVK Vermögensvorsorge und Beteiligungs-AG, DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG, DEVK Krankenversicherungs-AG, DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG, DEVK Pensionsfonds-AG, DEVK Service GmbH