Schulordnung Karate Baden

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Schulordnung Karate Baden
Schulordnung DO Karate Baden
1. Vertragsbestandteile
Die Preisliste, der Trainingsplan sowie das Informationsblatt über das Verhalten im Oederlin Areal sind Bestandteile des Vertrages.
2. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung dieses Doku­
mentes. Die Kündigung der Mitgliedschaft hat mit einge­
schriebenem Brief per Ende einer bezahlten Mitgliedschaft zu erfolgen. Massgebend für die termingerechte Kündigung ist der Eingang des Schreibens bei der Schule. Solange keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft im zu­
letzt gelösten Umfang (1 oder 2 Trainings pro Woche) auto­
matisch und stillschweigend um jeweils ein Semester bzw. bei Mini­Karate um ein 10er­Abo (bei verspäteter Kündigung
einmalig). Die Kosten sind sodann vorbehaltlos geschuldet und ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Kursleiten­
den Folge zu leisten und die Ordnungsregeln gemäss dem Infoblatt einzuhalten. DO Karate hat das Recht die Mitglied­
schaft bei groben oder wiederholten Verstössen wie z.B. Diebstahl oder aus anderen wichtigen Gründen, d.h. wenn die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses nicht mehr zu­
gemutet werden kann, fristlos aufzulösen und einen Schulausschluss mit Hausverbot auszusprechen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten
Betrages.
3. Leistungen von DO Karate
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am Unterricht in der angemeldeten Klasse sowie für Jugendliche und Er­
wachsene an den Ferien­ und Freitrainings. Die Trainingsein­
heiten ergeben sich aus dem Trainingsplan. Dieser kann spo­
radisch an veränderte Verhältnisse und Bedürfnisse (wie bei­
spielsweise Hallenbelegung, Klassengrössen etc.) angepasst werden. Mit Ausnahme der Kalenderwochen 29,30,31 und 52 werden
für Jugendliche und Erwachsene wöchentliche Ferientrai­
nings angeboten.
4. Informationspflicht
Das Mitglied resp. Der gestzliche Vertreter informiert die Kursleitung über Beschwerden, Krankheiten, Schwanger­
schaft oder Ähnliches, soweit dies den Unterricht beeinflus­
sen könnte. 5. Kosten
Generell ist das Mitglied für jeglichen Leistungsbezug vor­
leistungspflichtig. Die Kosten sind aus der Preisliste ersicht­
lich. Preisänderungen sowie Änderungen der Rabatte und Aktionen sind vorbehalten. DO Karate informiert die Mitglie­
der gegebenenfalls rechtzeitig schriftlich darüber. Die Nicht­
beanspruchung der Leistung berechtigen nicht zu einer Rückerstattung oder Reduktion der Beiträge. Bei mehrwöchi­
ger Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall oder Schwanger­
schaft wird die Mirgliedschaft gegen Vorweisen eines Arzt­
zeugnisses um die entsprechende Zeitdauer verlängert.
Für das Zustellen einer Zahlungserinnerung oder einer ein­
geschriebenen Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr er­
hoben. Für Mutationen des Abonnements sowie Umbuchun­
gen wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Gebühren sind aus der Preisliste ersichtlich.
6. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen erfolgen im Mini­Karate gemäss dem gelös­
ten Wochenabonnement, für alle anderen Karateangebote halbjährlich oder jährlich. DO Karate stellt jeweils 30 Tage vor Ablauf des bezahlten Beitrages eine Rechnung.
Ratenzahlungen sind möglich, dafür ist ein Gesuch bei DO Karate einzureichen. Die Kosten für diese Zusatzleistung be­
tragen 5 % des Rechnungsbetrages.
7. Abonnemente (nur Mini­Karate)
Die Abonnemente sind für die angegebene Zeitdauer (je nach Abonnement) gültig und nicht verlängerbar. Nicht oder
nur teilweise benutzte Abonnemente verfallen nach ihrem Gültigkeitsdatum. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergü­
tung. 8. Unterrichtsausfälle
Begründete Unterrichtsausfälle, welche ausnahmsweise auf­
treten können, wie Jugendfest, Dojobelegung, Feiertags­
brücke etc. werden den jugendlichen und erwachsenen Mit­
gliedern während des Unterrichts im Voraus bekannt gege­
ben. Kinder werden per Mail informiert. Derartige Unter­
richtsausfälle berechtigen nicht zu einer Beitragsreduktion.
Während den örtlichen Schulferien und an Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt.
9. Haftung
Versicherung ist Sache des Mitglieds. Die Haftung für Schä­
den und Verletzungen des Mitglieds ist wegbedungen.
Für den Verlust von Wertsachen und Kleidern wird nicht ge­
haftet. Jegliche Beschädigung an Einrichtungsgegenständen und Gebäude durch fahrlässigen Umgang mit der Sache ist vom Verursacher zu bezahlen.
Version vom Juli 2015
Verhalten im Oederlin Areal und im Gewerbehaus Nord Parkplätze und Gebäude:
Bitte auf den Besucherparkplätzen parkieren. Sie sind mon­
tags bis samstags von 06.00 ­ 18.00 Uhr gebührenpflichtig. Die mit „DO GmbH“ angeschriebenen Parkplätze sind aus­
schliesslich für die Mitarbeiter/Innen reserviert.
Das Gebäude ist wochentags von 06.30 Uhr bis 22.00 Uhr und am Samstag bis 17.00 Uhr geöffnet und kann ausser­
halb dieser Zeiten nur von innen geöffnet werden. Im Treppenhaus sowie im Gang ist aus Rücksicht auf unsere Nachbarn unnötiger Lärm zu vermeiden.
Der Lift ist ausschliesslich für Ausnahmesituationen wie z.B. Materialtransport bestimmt und darf nur von Erwachsenen betätigt werden.
Der Notausgang befindet sich fünf Meter von der Eingangs­
tür zu unseren Räumlichkeiten entfernt im Gang. Er ist mit einer Alarmanlage gesichert und darf nicht selbständig ge­
öffnet werden. Bei Missbrauch erhebt die Verwaltung dem Verursacher eine Umtriebsgebühr von minimal SFr. 100.­. Im Notfall ist sofort eine Unterrichtsperson zu verständigen.
Unsere gesamten Räumlichkeiten sind eine schuhfreie Zone. Die Schuhe können in den Gestellen im Gang deponiert wer­
den.
Toiletten:
Die Toiletten befinden sich im Treppenhaus. Unterrichtsräume:
Um die Matten zu schonen, ist in den Unterrichtsräumen Es­
sen und Trinken (Ausnahme: Wasser) nicht gestattet
Wertsachen können in den Körben innerhalb der Räume de­
poniert werden. Für die Jacken hat es in der Cafeteria eine Kleidergarderobe, die Taschen bitte in den Garderoben oder unter der Treppe verstauen.
Preisliste Karate Baden
Mini­Karate (5­7 Jahre)
10er Abo
20er Abo
40er Abo
SFr. 260.­­
SFr. 480.­­
SFr. 920.­­
Karate Kinder (8­12 Jahre)
Schnupperabo Karate, 3 Monate
Semesterabo Karate, 1 Training/Woche
Semesterabo Karate, 2 Trainings/Woche
Jahresabo Karate, 1 Training/Woche
Jahresabo Karate, 2 Trainings/Woche
SFr. 150.­­
SFr. 300.­­
SFr. 450.­­
SFr. 540.­­
SFr. 810.­­
Karate Jugendliche (13­17 Jahre) und Erwachsene mit Legi
Schnupperabo Karate, 3 Monate
SFr. 190.­­
Semesterabo Karate, 1 Training/Woche
SFr. 380.­­
Semesterabo Karate, 2 Trainings/Woche
SFr. 570.­­
Jahresabo Karate, 1 Training/Woche
SFr. 684.­­
Jahresabo Karate, 2 Trainings/Woche
SFr. 1026.­­
Karate Erwachsene (ab 18 Jahren)
Schnupperabo Karate, 3 Monate
Semesterabo Karate, 1 Training/Woche
Semesterabo Karate, 2 Trainings/Woche
Jahresabo Karate, 1 Training/Woche
Jahresabo Karate, 2 Trainings/Woche
SFr. 240.­­
SFr. 480.­­
SFr. 720.­­
SFr. 864.­­
SFr. 1296.­­
Karate + (ab 25 Jahren)
Schnupperabo Karate, 3 Monate
Semesterabo Karate, 1 Training/Woche
Semesterabo Karate, 2 Trainings/Woche
Jahresabo Karate, 1 Training/Woche
Jahresabo Karate, 2 Trainings/Woche
SFr. 250.­­
SFr. 500.­­
SFr.750.­­
SFr. 900.­­
SFr. 1350.­­
Yoga für Karatekas
60% Rabatt auf Yoga­Abonnement
Wechselt ein Karateka auf 2x pro Woche Yoga und 1x pro Woche Karate, gilt er als Yogi und erhält 60% Rabatt auf das Karateabo. Diesfalls würden wir ein GA empfehlen.
Karate für Yogis 60% Rabatt auf Karate­Abonnement
Wechselt ein Yogi auf 2x pro Woche Karatetraining (bei 1x pro Wo­
che Yoga), gilt er als Karateka und erhält 60% Rabatt auf das Yogaa­
bo. Allenfalls wäre ein GA zu prüfen.
Prüfungsgebühren
Kyu­Prüfung
Dan­Prüfung
SFr. 60.­­
SFr. 250.­­
Generalabonnement Gilt unbeschränkt für alle regulären DO­Kurse (Karate und Yoga). Ohne Lager, Workshops oder ähnliches.
Generalabonnement, 6 Monate gültig
SFr. 990.­­
Generalabonnement, 12 Monate gültig SFr. 1790.­­
Personal Training Gilt für Karate, Yoga und Fitnessberatung
Personal Training (pro Stunde inkl. Raumbenutzung)
SFr. 120.­­
Personal Training 2 TeilnehmerInnen SFr. 140.­­
(pro weitere TN +SFr. 20.­­)
Rabatte & Gutschriften Familienrabatt
10% Rabatt auf beide Abos bei 2 Familienmitgliedern
15% Rabatt auf das dritte Abo der Familie
20% Rabatt auf das vierte und alle weiteren Abos einer Familie.
Vermittlung eines neuen Mitglieds: 4 Wochen Gratistraining Karate oder 3 Gratistrainings Mini­Karate und Yoga. Gilt bei erfolgreicher Vermittlung eines regulären Abon­
nements (Schnupperabos gehören nicht dazu).
Gebühren Bearbeitungsgebühr 1. Mahnung (Zahlungserinnerung)
Bearbeitungsgebühr 2. Mahnung (Einschreiben)
SFr. 10.­­
SFr. 40.­­
Bearbeitungsgebühr für Abowechsel während dem Semester, für allg. Mutationen des Abonnements,
Umbuchungen SFr. 25.­­
Ratenzahlungen
(mit schriftlicher Vereinbarung)
+ 5% des Rechnungsbetrages
Version vom Juli 2015